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Die Erstau age der Broschüre „Leben mit Demenz“ wurde im Rahmen des Projektes „Chemnitz+-Zukunftsregionlebenswert gestalten” in Kooperation mit dem Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. entwickelt.Wir freuen uns, Ihnen als Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. Alzheimer Gesellschaft nun eine ergänzte, überar-beitete und aktualisierte Au age vorlegen zu können.

Diese Broschüre trägt der Entwicklung Rechnung, dass unsere Gesellschaft älter wird. Eine steigende Anzahl vonMenschen erreicht auch bei guter Gesundheit ein hohes Alter. Aber auch die Wahrscheinlichkeit für bestimmte Er-krankungen steigtmit zunehmendemAlter, unter anderem dieWahrscheinlichkeit für Demenzerkrankungen. Der-zeit wird in Deutschland von einer geschätzten Anzahl von etwa 1,7 Mio. Menschen mit einer solchen Erkrankungausgegangen, für den Freistaat Sachsen von nahezu 100.000 Personen, mit weiter steigender Tendenz.

Demenzerkrankungen haben viele Gesichter und fordern uns in unterschiedlichsten Bereichen. Der Blick darauf istaus ganz verschiedenen Perspektiven möglich. Nicht nur der erkrankte Mensch ist betroffen, auch sein unmittel-bares und weiteres Umfeld. Dazu gehören Menschen im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis, im Arbeits- undWohnumfeld.

Es gibt verschiedene Wege, mit denen sich bei dieser zweifellos mit großen Herausforderungen und Belastungenverbundenen Erkrankung Ansprechpartner �nden und Hilfe- und Handlungsmöglichkeiten eröffnen können. DieseWege beginnen in der Regel mit Aufklärung, Sensibilisierung und Information. Dazu möchte diese Broschüre be-itragen: Was ist eigentlich genauer „Demenz“ und was weiß ich über die damit einhergehenden Veränderungen?Wie kann ich aufmerksam für solche Veränderungen bei meinem Gegenüber sein? Wie kann ich Auffälligkeitenwahrnehmen und richtig einordnen? Wie kann ich mit dem Betroffenen Kontakt herstellen, ins Gespräch kom-men? Wie kann der Umgang miteinander besser gelingen? Wie kann ich Angehörige erreichen und unterstützen?Und wie als Angehöriger Unterstützung �nden? Welche Hilfemöglichkeiten gibt es in der Region? Und was kannich für das Zusammenbringen von Hilfebedarf und Hilfen tun?

Die Fragen können vielfältig sein. Die Broschüre möchte solche Fragen aufgreifen und im Finden von Antwortenunterstützen. Wir wollen zudem ermutigen, den Blick nicht nur auf De�zite und Problemlagen zu richten, sondernauch auf Ressourcen, Lösungswege und Unterstützungsmöglichkeiten.

Wir wünschen Ihnen eine hilfreiche und anregende Lektüre und stehen Ihnen gern für Ihre Anliegen und als ver-trauensvolle Ansprechpartner rund um das Thema Demenz zur Verfügung.

Bärbel Schuster Rico Schramm

Geschäftsführender Vorstand der Landesinitiative Demenz Sachsen e.V.

Alzheimer Gesellschaft

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.GDGP OKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

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0. 670) 9 5 56 & 0 061.1 Mögliche Anzeichen und Warnsignale 061.2 Formen und Ursachen von Demenzen 07

1.2.1 Primäre Demenz 071.2.2 Sekundäre Demenz 091.2.3 Leichte kognitive Beeinträchtigung 09

& )0156 - 9 5 9 91 10

4 6 6 ) 814514) 0 123.1 Haftung und Haftp ichtversicherung 123.2 Vorsorgevollmacht 133.3 Betreuung und Betreuungsverfügung 153.4 Patientenverfügung 16

& 0 -106 -6 7(4 6 4 .6 0 -10(. -6 0 814 7) 0 18.( 0 ( 4 -1 70 - 6 10 70& 7 ) 0) ..6 )

4.1 Der Blick auf den erkrankten Menschen 184.2 Der Blick auf die Begleitenden und das Umfeld 18

4 670) 0&.70) ). 670) 706 456 6 70) 225.1 Austausch und gegenseitige Unterstützung von Betroffenen 225.2 Informationsmaterial und Beratungsangebote 235.3 Alltagsbegleitung 255.4 Haushaltsnahe Dienstleistungen 255.5 Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten 26

5.5.1 Medikamentöse Behandlung 265.5.2 Weitere Behandlungsansätze und -möglichkeiten 27

706 456 6 70)5 ). - 6 0 4 & 2(. ) 8 45 470) 286.1 Die ersten Schritte – Antrag und Begutachtung 286.2 Beratungsmöglichkeiten über die P egeversicherung 296.3 Kurse und Schulungen 296.4 Vielfältige Unterstützung für die Betreuung zu Hause 30

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6.5 Was tun, wenn die P ege zuhause vorübergehend nicht möglich ist? 326.6 Auszeit vom P egealltag und Inseln der Erholung – 34

Urlaub mit demenzerkrankten Menschen und Reha-Aufenthalte6.7 Berufstätigkeit und P ege - wie kann das gehen? 356.8 Leistungen der P egeversicherung im Überblick 38

-4 0- 0 75 9 5 070 407.1 Allgemeine Hinweise für einen Krankenhausaufenthalt von Menschen mit Demenz 407.2 Rehabilitationsmaßnahmen 407.3 Übergangs- und Kurzzeitp ege für Menschen ohne P egegrad 41

91 0 0 70& 1 . 6 6 6 & 0 428.1 Auto fahren mit Demenz 428.2 Zuhause leben – Hinweise und Empfehlungen zur Gestaltung von Wohnung und Wohnumgebung 438.3 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 458.4 Hilfsmittel aus Reha- und Sanitätshäusern 468.5 Notrufsysteme 468.6 Ansprechpartner und Beratung 468.7 Was, wenn es im bisherigen Zuhause nicht mehr geht? – Weitere Wohnformen im Überblick 47

8.7.1 Betreutes Wohnen 478.7.2 Servicewohnen und Wohnen mit Concierge 488.7.3 Ambulant betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften 488.7.4 Vollstationäre P ege: Wohnen im P egeheim 49

& 0 70& & 5 . 05 0& 50

7 )76 4 . 6 6 9 ) 75 . - 755 6 0 & 0- 52

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Im Alter etwas vergesslich zu sein ist völlig normal.Doch ab wann bekommen Vergesslichkeit oder andereVeränderungen einen Krankheitswert? Wann sprichtman von einer „Demenz“? Und wie ist „Alzheimer“ hiereinzuordnen? Darauf wird in diesem Kapitel eingegan-gen.

„Demenz“ ist der Oberbegriff für eine Vielzahl vonVeränderungen und Erkrankungen, die mit Gedächt-nis- bzw. Denkstörungen in Verbindung gebracht wer-den. Ein wesentliches Merkmal der Erkrankung istder meist schleichende und fortschreitende Verlustgeistiger Fähigkeiten wie Gedächtnis- und Merkfä-higkeit, aber auch Auffassungs-, Erkennungs-, Denk-und Urteilsvermögen, sprachlicher Fähigkeiten oderOrientierung.

Mit der Erkrankung gehen auch Persönlichkeitsver-änderungen einher. Mehr und mehr gehen im Erkran-kungsverlauf die im Laufe des Lebens erworbenenFähigkeiten und Fertigkeiten verloren und die selbst-ständige Handlungsfähigkeit und Lebensführungwerden beeinträchtigt.

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Demenzerkrankungen beginnen meist schleichend.Erste Auffälligkeiten und Symptome werden häu�gerst im Rückblick als Anzeichen der Erkrankung ein-geordnet. Oft bemerken Angehörige erste Auffällig-keiten im alltäglichen Verhalten der Betroffenen eherals diese selbst. Betroffene hingegen ignorieren oderbestreiten nicht selten Veränderungen. Ein Symptomder Erkrankung ist die reduzierte Krankheitseinsicht,d. h. Betroffene nehmen teilweise De�zite selbst nichtwahr bzw. verleugnen diese auch, da sie mit Angst undScham besetzt sind. Angehörigen und Bezugsperso-nen kommt im möglichst frühzeitigen Erkennen derErkrankung eine entscheidende Rolle zu. Frühe Symp-tomemachen sich bei alltäglichen Aktivitäten bemerk-bar und können individuell sehr unterschiedlich aus-geprägt sein. Je frühzeitiger eine Demenzerkrankungerkannt und diagnostiziert werden kann, desto bessersind auch die Behandlungsmöglichkeiten. Daher ist dieAufmerksamkeit für „frühe Anzeichen“ wichtig.

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Folgende Anzeichen können auf eineDemenzerkrankung hindeuten:

Vergessen von kurz zurückliegenden Ereignissenoder Verabredungen

Gedächtnislücken, Vergessen von Eigennamen, vonkürzer zurückliegenden Ereignissen, Terminen,Verabredungen, Absprachen

Häu�ges Verlegen und Suchen von Gegenständen

Auf�nden von Gegenständen an unpassendenOrten (z.B. der Schlüssel im Kühlschrank…)

Abstreiten von Fehlern, Irrtümern, Verwechs-lungen, mögliche Beschuldigung von anderen, z.B.Dinge verlegt oder entwendet zu haben

Orientierungsprobleme, Schwierigkeiten beimZurecht�nden in ungewohnter Umgebung

Schwierigkeiten Wege zu �nden, Verlaufen

Schwierigkeiten bei der Ausführung gewohnterTätigkeiten oder komplexerer Handlungsabläufe

Nachlassen von Lern-, Reaktions- undBelastungsfähigkeit

Nachlassender Überblick über �nanzielleAngelegenheiten

Nachlassender Antrieb, sinkendes Interessean Tätigkeiten, Hobbies, Kontakten

Wort�ndungs- und Sprachstörungen, VermehrtesVerwenden von Floskeln

Verkennen von Situationen, Fehleinschätzungvon Gefahren

Rückzug, z.B. aus bisherigen sozialen Kontakten

Unbekannte Stimmungsschwankungen,Ängstlichkeit, Reizbarkeit, Misstrauen

Persönlichkeitsveränderungen

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Die nächsten Abschnitte gehen näher auf Demenzfor-men sowie auf Diagnostik und Behandlungsmöglich-keiten ein. Die Ursachen für die beschriebenen Ver-änderungen können vielfältig sein. Wesentlich dabeiist die Unterscheidung von primären und sekundärenDemenzen.

2TKO TG &GOGPBei primären Demenzformen ist das Gehirn direkt, „pri-mär“ erkrankt, man spricht auch von „ KTPQTICPKUE GPTMTCPMWPIGP“. Es liegt eine Schädigung des Gehirns

mit dem Abbau und Absterben von Nervenzellen vor,man bezeichnet dies als „0GWTQFGIGPGTCVKQP“. Ursachedes Zellsterbens sind Eiweißablagerungen und Ein-schlüsse imGehirn.Wieso es zu diesen kommt, ist nachwie vor nicht umfassend geklärt.

QTOGP RTKO TGT PGWTQFGIGPGTCVK GT &GOGP GPInnerhalb der primären neurodegenerativen Demenzenkönnen, je nach Art der Eiweißablagerungen und dervornehmlich betroffenen Gehirnregionen, nochmalsverschiedene Formen unterschiedenwerden, beispiels-weise die Alzheimer-Demenz, die Lewy-Körper-De-menz, die frontotemporale Demenz und weitere selte-nere Demenzformen.

&GOGP DGK N JGKOGT -TCPMJGKV (auch „Morbus Alz-heimer“, „Alzheimer-Erkrankung“ oder „Alzheimer-Krankheit“):Die mit etwa 60% Anteil häu�gste und bekanntesteneurodegenerative Demenzform ist die Alzheimer-Er-krankung, erstmals beschrieben durch den Arzt AloisAlzheimer im Jahr 1906. Häu�g kommt es bei dieserDemenzform schon in frühen Stadien zu Vergesslich-keit, Orientierungsproblemen und Sprachstörungen.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

.G - TRGT &GOGP (auch „Lewy-Body-Demenz“):Bei dieser Form kommt es neben Gedächtnisstörun-gen zu starken Beeinträchtigungen der Aufmerksam-keit, zu geistiger und körperlicher Verlangsamung undSymptomen wie Gang und Gleichgewichtsstörungen,Steifheit bei Bewegungen, Zittern und einer verstärk-ten Sturzneigung. Auch optische Halluzinationen kön-nen auftreten. Wegen der Störung von normalerweisevorhandenen bewegungsbezogenen Hemmungspro-zessen im Schlaf kann es bei dieser Demenzform zu-dem zu einem „motorischen Ausleben von Träumen“kommen, also zu stärkeren Arm und Beinbewegungenim Schlaf.

TQPVQVGORQTCNG &GOGP GP (abgekürzt FTD, auch„Morbus Pick“, „Pick-Krankheit“ oder „Demenz mitStirnhirn-Symptomatik“ genannt):Bei dieser Demenzform sind insbesondere die vorde-re Gehirnregion im Frontallappen (Stirnbereich) undim Temporallappen (Schläfenbereich) von Abbaupro-zessen betroffen. Hier treten in der Symptomatik be-sonders Persönlichkeits- und Wesensveränderungen,Veränderungen des Sozialverhaltens sowie Beein-trächtigungen der Sprachfähigkeit hervor. Frontotem-porale Demenzen beginnen häu�g früher als die Alz-heimer-Krankheit, durchschnittlich zwischen dem 50.und 60. Lebensjahr.

8CUMWN TG &GOGP GP:Zu Schädigung und Absterben von Nervenzellen kannes unter anderem auch kommen, wenn diese nichtrichtig mit Nährstoffen versorgt werden. Dies wiede-rum kann durch die Störung des Bluttransports überdie Blutgefäße im Gehirn bedingt sein. Wenn als Ursa-

che für die Beeinträchtigungen insbesondere Schädi-gungen der das Gehirn versorgenden Blutgefäße undDurchblutungsstörungen eine Rolle spielen, wird von„ CUMWN TGP &GOGP GP“ (abgeleitet vom lateinischen„vas“ für „Gefäß“) gesprochen.

Häu�g sind es andere Grunderkrankungen, wie z.B.eine unbehandelte Zuckerkrankheit, Bluthochdruck,Nieren-, Stoffwechsel- oder Herzerkrankungen, die Ge-fäße im gesamten Körper, nicht nur im Gehirn, schä-digen können. Bestimmte Lebens- und Verhaltens-weisen wie Rauchen, Bewegungsmangel, übermäßigerAlkoholkonsum, zu geringe Flüssigkeitszufuhr oder zuhohe Cholesterinwerte sind als allgemeine risikoerhö-hende Faktoren für Gefäßschädigungen zu sehen.

Häu�g existieren „ KUE HQTOGP“ von Demenzen, beidenen Schädigungen des Gehirns mit Rückbildungenvon Nervenzellen sowohl durch Eiweißablagerungenals auch durch Beeinträchtigungen der hirnversorgen-den Blutgefäße vorliegen.

Gemeinsam ist allen primären Demenzen, dass letzt-lich )G KTP GNNGP GTUV TVwerden. Die Schädigung desGehirns ist KTTG GTUKDGN WPF RTQITGFKGPV, d.h. unum-kehrbar und fortschreitend.

Primäre Demenzformen können nach dem aktuellenwissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht geheilt,aber behandelt werden. Sie können z.B. FWTE GFKMCOGPVG WPF GTUE KGFGPG 6 GTCRKGHQTOGP GTNCPIsamt bzw. in ihremVerlauf positiv beein usst werden.Darauf wird unter anderem imè Abschnitt 5.5 „The-rapie-und Behandlungsmöglichkeiten“ eingegangen.

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Von sekundären Demenzen spricht man, wenn dasGehirn selbst gar nicht erkrankt ist. Beschwerden und&GOGP U ORVQOG (QNIGGTUE GKPWPIGP -derer körperlicher Veränderungen oder gesundheit-licher Probleme auf wie Stoffwechsel- oder Tumor-erkrankungen, Vergiftungen, z. B. durch Alkohol oderMedikamente, oder Mangelerscheinungen, z.B. vonFlüssigkeit oder Vitaminen. Auch längere Zeiträumevon Traurigkeit bzw. Depressionen können Anzeichenverursachen, die denen einer Demenz gleichen. Eineganze Reihe von Ursachen sind also dafür denkbar. ImUnterschied zu einer direkten Erkrankung und Schä-digung des Gehirns bei einer primären Demenz sindDGK GKPGT UGMWPF TGP &GOGP FKG )TWPFGTMTCPMWPIGP DG CPFGNDCT, häu�g sogar heilbar. Werden Grund-erkrankung bzw. Mangelzustände behandelt, verbes-sern sich meist auch die Beschwerden.

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Liegen subjektive und objektivierbare Verschlechterun-gen des Denkvermögens vor, die aber im Alltag keinewesentliche Beeinträchtigung mit sich bringen, wer-den diese mitunter als „leichte kognitive Beeinträchti-gung/Störung“, „leichte dementielle Symptomatik“ oderauch „mild cognitive impairment“ (MCI) bezeichnet.Nicht alle Personenmit einer solchen Beeinträchtigungentwickeln später eine Demenz, sie weisen aber einhöheres Risiko dafür auf. Mit Aktivitäten wie z.B. Ge-dächtnistraining und Bewegungsförderung kann dieserEntwicklung entgegengewirkt werden.

Da Anzeichen und Ursachen von Demenzen wie be-schrieben sehr unterschiedlich sein können, ist eswichtig, DGK GUE GTFGP HT GKVKI WO T V W IGGP WPF GKPG IGPCWGTG FKCIPQUVKUE G DMN TWPI QT

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Die folgenden Ausführungen in dieser Broschüre bezie-hen sich vor allem auf primäre Demenzen.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

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GTHQNITGKE G G CPFNWPI. Medikamente und verschie-dene Therapieformen können den Krankheitsverlaufverlangsamen und auf Verhaltensauffälligkeiten Ein-uss nehmen. Die Behandlung muss auf die individu-

elle Symptomatik, Demenzform und beein ussendeFaktoren abgestimmt werden.

Erste Tests können beim Hausarzt durchgeführt wer-den. Bei Verdacht auf Demenz sollte aber unbedingteine Überweisung zum (CE CT V (Neurologie, Psy-chiatrie) oder in eine URG KCNKUKGTVG ODWNCP D-NKPKM (z.B. sogenannte Gedächtnisambulanzen, Ge-dächtnissprechstunden oder auch „Memorykliniken“)erfolgen. Dort können notwendige spezielle Untersu-chungen wie z.B. bildgebende Verfahren wie CT undMRT sowie Testungen der geistigen Leistungsfähig-keit durchgeführt und andere Ursachen ausgeschlos-sen werden. Wird eine Überweisung verweigert, istKontakt zur Krankenkasse anzuraten, um die Durch-setzung der Patientenrechte auf Zweitmeinung undfreie Arztwahl zu unterstützen.

Bei der Untersuchung wird zunächst ein )GURT E KBetroffenen und Angehörigen geführt. Anschließendwird die IGKUVKIG .GKUVWPIUH KIMGKV IGVGUVGV. Dabei wirdfestgestellt, inwieweit beispielsweise Orientierungs-fähigkeit, Wahrnehmung, Konzentrationsfähigkeit undGedächtnis beeinträchtigt sind. Begleitend erfolgenCNNIGOGKPOGFK KPKUE G 7PVGTUWE WPIGP, z.B. Blut-untersuchungen. Diese dienen der Feststellung, obStörungen durch andere Erkrankungen wie z.B. Stoff-wechselstörungen, Diabetes, Nieren-, Schilddrüsen- oderLebererkrankungen, Vitamin B12 oder Folsäuremangeletc. verursacht werden. Wenn sich Hinweise auf solcheErkrankungen zeigen, werden ggf. weitere internistischeUntersuchungen durchgeführt. Zudem gehören DKNFIGDGPFG 8GTHC TGP WT &CTUVGNNWPI FGU )G KTPU wie z.B.die Computertomographie (CT) oder Magnetresonanzto-mographie (MRT) zu einer Demenzdiagnostik.

Nach der diagnostischen Abklärung wird in der Regeleine Weiterbehandlung durch den Facharzt erfolgen.Hier sind die Medikamentengabe aber auch weitereBehandlungsformen zu nennen. Darauf wird in èAbschnitt 5.5 „Therapie- und Behandlungsmöglich-keiten“ näher eingegangen.

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Krankenhäusermit neurologischen oder gerontopsych-iatrischen Abteilungen sowie Ambulanzen informierenneben der Diagnostik zumeist auch über Möglichkeitender Weiterbehandlung, über Anlaufstellen, Beratungs-und Unterstützungsangebote. Insbesondere der SozialeDienst der Klinik ist hier ein guter Ansprechpartner.

Über die Seite der Deutschen Alzheimer Gesellschafte.V. sind Informationen zu �nden, wo bundesweit spe-zielle Gedächtnissprechstunden existieren:

FGWVUEJG CN JGKOGT FGunter > Unser Service > Gedächtnissprechstunden

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen bietet fürSachsen über ihre Internetseite eine hilfreiche Arzt-und Psychotherapeutensuche an:

CUW M U UCEJUGP FG CT VUWEJG

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Für einen Termin beim Facharzt sind häu�g längereWartezeiten in Kauf zu nehmen. 6GTOKPUGT KEGUVGNNGPFGT -CUUGP T VNKE GP 8GTGKPKIWPI können helfen, zeit-nah (innerhalb von vier Wochen) Termine bei Haus-,Fachärzten und Psychotherapeuten zu vermitteln.Weitere Infos dazu unter:

M U UCEJUGP FG DWGTIGT VGTOKPUGT KEGUVGNNGVGTOKPUGT KEGUVGNNGDie Terminservicestelle ist rund um die Uhr erreichbarunter der bundesweit einheitlichen VGNGHQPKUE GP 4WHPWOOGT

Informationen und Hinweise für Arztbesuche bei De-menzerkrankungen allgemein bietet die TQUEJ TG/GPUEJGP OKV &GOGP KP FGT T VRTCZKU DGINGKVGP ,beziehbar über die Landesinitiative Demenz Sachsene.V. Alzheimer Gesellschaft bzw. als download unter:

NCPFGUKPKVKCVK G FGOGP FG OGFKC OGPUEJGP OKV FGOGP KP FGT CT VRTCZKU DGINGKVGP RFH

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.GDGP OKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Aus den Schilderungen des Krankheitsverlaufes wirddeutlich, dass Menschen mit Demenz im Erkrankungs-verlauf an den Punkt kommen, rechtliche, �nanzielleundgesundheitlicheAngelegenheitennichtmehr selbstregeln zu können. Mit fortschreitender Erkrankungkommt es u.a. zu Beeinträchtigungen in der Einsicht inKonsequenzen des eigenen Tuns und entsprechendemHandeln, von willensgesteuerten Entscheidungen undder Fähigkeit, den eigenen Willen auszudrücken. Hierstellen sich beispielsweise Fragen der Haftung, der Ver-sicherung oder auch danach, dass Dritte Entscheidun-gen für den Erkrankten treffen (müssen). Ohne entspre-chende Bevollmächtigung in Form einer eindeutigenschriftlich niedergelegten Willensbekundung dürfenselbst nahe Angehörige nicht für den Betroffenen ent-scheiden oder geschäftliche Angelegenheiten regeln.Für einen Volljährigen können Angehörige nur in zweiFällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: ent-weder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmachtoder als gerichtlich bestellter Betreuer.

Um Fremdbestimmung vorzubeugen und die eige-nen Vorstellungen und Wünsche, den eigenen Willen,durchsetzen und vertreten (lassen) zu können, sindmöglichst frühzeitige Vorsorgeregelungen durch eineVorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patien-

tenverfügung sinnvoll und empfehlenswert. Auch fürAngehörige oder andere Personen, die später Entschei-dungen für den Erkrankten treffen sollen, ist es wichtig,über solche Themen rechtzeitig ins Gespräch zu kom-men, um den Willen möglichst genau und umfassendzu kennen und entsprechende Regelungen zu treffen.

Im Folgenden ein Überblick zu Fragen der Haftung &Haftp ichtversicherung sowie zu Formen der Vorsorge:

Haftung und Haftp ichtversicherung

Wenn durch einen demenzerkrankten Menschen einSchaden verursacht wird, stellen sich häu�g Fragennach Haftung, Deliktfähigkeit, Schadenersatz oderAufsichtsp icht. Eine Rolle spielen hier u.a., in wel-cher Situation der Schaden verursacht wurde, ob derBetroffene in der Lage ist, die Folgen seines Handelnszu überblicken oder eine Unrechtmäßigkeit einerHandlung einzusehen, inwieweit er durch die Demenzbeeinträchtigt ist und die Erkrankung fortgeschrittenoderwelche Vertragsbedingungen in einer Haftp icht-versicherung vereinbart wurden. Hier kann es sich umkomplexe Fragen handeln, bei denen sich häu�g einerechtliche Beratung emp�ehlt.

K Privathaftp ichtversicherung springt ein, wennjemand zur Leistung von Schadenersatz verp ichtetist. Die Versicherung prüft im Schadenfall, ob jemandhaftbar gemacht werden kann, zahlt gegebenenfallsSchadensersatz, lässt Gutachten erstellen und wehrtunberechtigte Forderungen ab.

Wurde der Schaden von jemand verursacht, der im ju-ristischen Sinne „nicht schuldfähig“ bzw. „nicht delikt-fähig“ ist, kann er für den verursachten Schaden nichtverantwortlich gemacht werden und muss keinenSchadenersatz leisten. Inwieweit das auf Menschenmit Demenz im individuellen Schadenfall zutrifft undinwieweit beispielsweise Angehörige in die P ichtgenommen werden können, ist oft nicht einfach ent-scheidbar und kann zu weitergehenden Problemenführen.

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Es emp�ehlt sichvordiesemHintergrund, fürMenschenmit Demenz und ihre Angehörigen eine Haftp ichtver-sicherung abzuschließen, was teilweise auch im Rah-men einer Familienhaftp ichtversicherung möglichist. Diese Empfehlung betrifft sowohl die Situation desLebens in der Häuslichkeit als auch im P egeheim.

Wenn eine Haftp ichtversicherung neu abgeschlossenwird und eine Demenzdiagnose vorliegt, muss diese derVersicherung mitgeteilt werden. Es sollte darauf ge-achtet werden, dass der Vertrag eine &GNKMVUWPH KIMGKVUMNCWUGN (auchmitunter „Demenzklausel“ genannt)enthält. Diese besagt, dass die Versicherung auch dannzahlt, wenn die/der Versicherte nicht deliktsfähig ist.Diese Klausel gilt für Kinder unter sieben Jahren wieauch für Menschen mit Demenzerkrankung und mitgeistiger Behinderung.

Weitere Informationen überFGWVUEJG CN JGKOGT FG

dort unter > Unser Service > Informationsblätter > Infor-mationsblatt 22 Haftung und Haftp ichtversicherungbei Demenzerkrankungensowie unter > Unser Service > Broschüren und mehr >Ratgeber in rechtlichen und �nanziellen Fragen

8QTUQTIG QNNOCEJV

Die umfassendste Vorsorgeregelung ist die Vorsorge-vollmacht. Mit dieser werden eine bzw. mehrere anderePersonen zum Vertreter für den Betroffenen eingesetzt,um dessen Interessen wahrzunehmen und zu vertre-ten. Eine Person gibt mit einer Vorsorgevollmacht eineranderen Person die Befugnis, für sie zu handeln. Miteiner Vorsorgevollmacht kann bestimmt werden, werwann die Regelungen welcher Belange übernimmt. DieVollmacht kann sich dabei auf bestimmteBereiche, z.B.Verfügung über Konten oder Vertretung bei rechtlichenoder �nanziellen Fragen oder gesundheitsbezogenenEntscheidungen, beziehen.

Allerdings gibt es Situationen, bei denen auch einebevollmächtigte Person nicht allein ermächtigt ist,

Entscheidungen zu treffen, z.B. bei risikoreichen me-dizinischen Eingriffen, freiheitsentziehenden Maß-nahmen oder Unterbringung in einer geschlossenenEinrichtung. Hier muss der Bevollmächtigte seineEntscheidung durch das Betreuungsgericht geneh-migen lassen.

8QTCWUUGV WPIGP H T GKPG 8QTUQTIG QNNOCEJVEine Vorsorgevollmacht kann nur bei Geschäfts-fähigkeit des Betroffenen wirksam erstellt werden.Geschäftsfähigkeit liegt nicht vor bei einer krankhaf-ten Störung der Geistestätigkeit und einer damit ein-hergehenden dauerhaften Einschränkung der freienWillensbestimmung. Eine Vorsorgevollmacht kannnur wirksam erstellt werden, wenn der Betroffene inder Lage ist, seine Entscheidungen von vernünftigenErwägungen abhängig zu machen und die Tragwei-te seines Handelns zu verstehen. Diese Bedingungenkönnen bei einer beginnenden Demenz noch gegebensein, aber nicht mehr mit fortschreitender Erkran-kung. Der behandelnde Arzt kann nach gewissenhaf-ter Prüfung bestätigen, ob der Betroffene zum Zeit-punkt der Unterschrift die Tragweite seines Handelnserfasst hat und voll testierfähig war.

Weiterhin ist anzumerken, dass der Vollmachtgebersolange er geschäftsfähig ist, eine erteilte Vollmachtwiderrufen kann, bei Geschäftsunfähigkeit nichtmehr.

Das Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht empfiehltsich gemeinsam mit der oder den bevollmächtigtenVertrauenspersonen, ebenso wie eine gemeinsameBesprechung der Inhalte und eine möglichst genaueFormulierung. Eine schriftliche Abfassung ist not-wendig. Diese muss nicht notwendigerweise hand-schriftlich erfolgen, sondern kann auch mit Compu-ter oder von einer anderen Person geschrieben bzw.ein geeigneter Vordruck verwendet werden. Kei-nesfalls fehlen dürfen auf einer Vollmacht aber Ort,Datum und vollständige eigenhändige Unterschrift.Eine Vollmacht besitzt in dem Moment Außenwirk-samkeit, in dem sie ausgestellt ist, allerdings mussder Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde besit-zen bzw. vorlegen, um die Vollmacht auszuüben.

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.GDGP OKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Die Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwaltist empfehlenswert, aber nicht verp ichtend vorge-schrieben. Insbesondere bei Vermögens- und/oderHaus- und Grundeigentumsfragen ist eine notarielleBeglaubigung zu empfehlen.

In Finanzfragen ist die Anfertigung einer beglaubigtenKontovollmacht oft wichtig. Häu�g haben Banken hierihre eigenen Formulare und Anforderungen und er-kennen Vollmachten nur an, wenn diese in der Bankselbst oder durch einen Notar beglaubigt wurden. An-zuraten ist insgesamt erneut, sich frühzeitig zu denjeweiligen Bedingungen zu informieren.

Es besteht auch die Möglichkeit, Vollmachten bei derörtlichen Betreuungsbehörde gegen eine geringe Ge-bühr öffentlich beglaubigen zu lassen. Eine Registrie-rung einer Vollmacht kann, ebenfalls gegen eine ge-ringe Gebühr, bei der Bundesnotarkammer erfolgen.

Hier kann in Notfällen nachgefragt werden, ob eineVorsorgevollmacht existiert undwer bevollmächtigt ist.

Ein Bevollmächtigter unterliegt – im Gegensatz zu ei-nem betreuungsgerichtlich bestellten Betreuer – keinerstaatlichen Kontrolle, muss also z.B. dem Betreuungs-gericht nicht regelmäßig Bericht erstatten. Durch eineVorsorgevollmacht ist ein gerichtlich bestelltes Betreu-ungsverfahren entbehrlich, allerdings nur für Bereiche,die ausdrücklich durchdie Vollmacht abgedecktwerden.

Aus dem Dargestellten wird deutlich: eine Vollmachteröffnet bei relativ geringen Kosten und bürokrati-schem Aufwand viele Handlungs- und Selbstbestim-mungsmöglichkeiten, aber birgt auch Gefahren desMissbrauchs und erfordert ein Vertrauensverhältnis.Dem sollte man sich bei der Erstellung der Vollmachtund Wahl des/der Bevollmächtigten, aber auch bei derÜbernahme einer Bevollmächtigung, bewusst sein.

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GVTGWWPI WPF GVTGWWPIU GTH IWPI

Wenn andere Hilfen, beispielsweise in Form eines Vor-sorgebevollmächtigten, nicht vorhanden sind oder aus-reichen, kann eine GVTGWWPI eingerichtet werden.Betroffen davon sind erwachsene Personen, die ihre An-gelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankungoder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Be-hinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst besor-gen können. Für diese Angelegenheiten mit rechtlicherBedeutung kann das Betreuungsgericht auf Antrag nacheinem bestimmten Verfahren einen Betreuer bestellen.Bei diesemVerfahrenhat das Gericht unter anderemdenBetroffenen persönlich anzuhören und sich einen un-mittelbaren Eindruck zu verschaffen. Gegen dessen frei-en Willen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Abge-sehen vonwenigenAusnahmen darf erst nachVorliegeneines Sachverständigen-Gutachtens, das die Notwendig-keit der Betreuung belegt, ein Betreuer bestellt werden.Dieser Betreuer entscheidet und handelt dann als ge-setzlicher Vertreter für den Betreuten, allerdings nur fürvom Gericht festgelegte Aufgabenkreise. Beispiele fürAufgabenkreise sind die Vermögenssorge oder die Sorgefür die Gesundheit und den Aufenthalt. Das Gericht kannauch für unterschiedliche Aufgabenkreise verschiedeneBetreuer benennen.

Wenn für einige Bereiche eine Vorsorgevollmacht be-steht, ist für diese Bereiche keine Betreuung nötig.Weiterhin kann eine rechtliche Betreuung auch wieder

aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen dafürentfallen.

Für bestimmte Entscheidungen, wie z.B. der Unterbrin-gung in einer geschlossenen Einrichtung, freiheitsbe-schränkende Maßnahmen oder Kündigung von Miet-verträgen und Wohnungsau ösungen, bedürfen auchBetreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichtes.

Bei einer Betreuung muss dem Gericht regelmäßig Be-richt erstattet und Rechnung gelegt werden. Eine Be-treuung hat übrigens nicht automatisch Auswirkun-gen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten, d. h., derBetreute kann, solange er nicht geschäftsunfähig ist,beispielsweise weiterhin Kauf- oder Mietverträge oderandere Rechtsgeschäfte abschließen oder ein Testa-ment errichten. Geschäftsunfähig ist der Betreute nur,wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen Willennicht mehr frei bilden kann.

Als TGE VNKE G GVTGWGT kommen sowohl ehrenamt-lich Tätige – häufig sind das Familienangehörige– selbstständige Berufsbetreuer, Vereins- und Be-hördenbetreuer und in selteneren Fällen auch ein Be-treuungsverein oder eine Betreuungsbehörde selbstin Betracht. Die bestellte Person muss für die kon-krete Betreuung geeignet sein. Das Gericht hat beider Auswahl des Betreuers auf verwandtschaftlicheund sonstige persönliche Bindungen des Betreuten,z.B. zu Ehegatten, Kindern und Eltern, Rücksicht zunehmen sowie die Gefahr von Interessenkonfliktenzu beachten. Auch wenn ein Betroffener eine be-stimmte Person als Betreuer ablehnt, soll dies Be-rücksichtigung finden. Wünsche des Betroffenen füreine Betreuerbestellung sind verbindlich, insofern diegewünschte Person bereit und in der Lage ist, die Be-treuung zu übernehmen.

Wenn der Betroffene sich nicht mehr äußern kann, hatdas Gericht auch zuvor schriftlich festgelegte Wünschehinsichtlich eines Betreuers bzw. einer Betreuung mitzu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich um eine so-genannte „Betreuungsverfügung“: In einer GVTGWWPIUGTH IWPI kann bestimmt werden, wer Betreuer wer-

den oder auch, wer dazu nicht bestimmt werden soll.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Mit einer solchen Verfügung können schon vor einemBetreuungsverfahren vorsorglich Anordnungen für ei-nen potentiellen späteren eigenen Betreuungsfall ge-troffen werden. Dazu gehören nicht nur Äußerungenzur Person eines späteren Betreuers. Auch Anordnun-gen für Lebensführung, Gesundheitsfürsorge und Ver-mögensverwaltung sind beispielsweisemöglich. DieseAnordnungen müssen dann von einem Betreuer be-achtet werden, außer sie laufen dem Wohl des Betreu-ten zuwider oder ein früherer Wunsch ist durch denBetreuten erkennbar aufgegeben worden oder dessenErfüllung dem Betreuer nicht zumutbar. Durch den Be-troffenen selbst können seine Anordnungen später wi-derrufen werden, auch wenn er geschäftsunfähig ist.

Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine Bindung aneine bestimmte Form. Es emp�ehlt sich, diese schrift-lich niederzulegen und zu unterschreiben. Gegen einegeringe Gebühr kann die Unterschrift bei Betreuungs-behördenbeglaubigt werden. Für die Gestaltung könnenBetreuungsbehörden und -vereine bzw. die Beratungdurch einen Rechtsanwalt oder Notar hilfreich sein. ImZentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammerkann eine Betreuungsverfügung registriert oder auchbeim Vormundschaftsgericht hinterlegt werden. AufVorhandensein weiterer Vorsorgeregelungen, z.B. einerPatientenverfügung, sollte in der Betreuungsverfügunghingewiesen werden.

2CVKGPVGP GTH IWPI

Solange jemand Grund, Verlauf und Folgen medizini-scher Untersuchungen und Behandlungen verstehenund nach dem eigenen Willen Entscheidungen treffenkann, muss sich jeder Arzt an diese Willensbekundunghalten. Gegen den Willen eines Patienten darf der Arztnicht behandeln. Wenn der Patient, beispielsweise auf-grund einer Demenzerkrankung, Folgen von Untersu-chungen und Behandlungen nicht mehr erfassen kannbzw. sich selbst nicht äußern kann (z.B. bei Bewusst-losigkeit) und damit nicht mehr entscheidungs- bzw.einwilligungsfähig ist, wird die Situation für alle Be-teiligten schwierig. Es kann zu Kon iktsituationen so-wohl für Ärzte, als auch für Betroffene und Angehörigekommen. Hier muss der mutmaßliche Patientenwillezu ermitteln versucht werden, was sich häu�g nichteinfach gestaltet.

Zur Vermeidung solcher Situationen und als Entschei-dungshilfe für die Behandelnden dient eine Patienten-verfügung.Mit dieser werden Festlegungen für den Fallspäter anstehendermedizinischer Maßnahmen getrof-fen, die in einer Situation erfolgen sollen, wenn der Be-troffene nicht darüber entscheidungsfähig ist. Es kanndamit vorab verfügt werden, auf welchemedizinischenUntersuchungen, Behandlungen, Maßnahmen undEingriffe unter welchen Umständen verzichtet bzw.welche wann abgebrochen oder weitergeführt werdensollen.

Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Pa-tientenverfügung ist die Einwilligungsfähigkeit. Dasbedeutet, dass der Betroffene verstehen kann, was ihmerklärt wird und daraufhin eine Entscheidung treffenund diese mitteilen kann. Einwilligungsfähig ist also,wer Art, Tragweite, Bedeutung und Risiken einer medi-zinischenMaßnahme oder derenAblehnung verstehensowie seinen Willen daran ausrichten kann.

Die Erstellung einer Patientenverfügung muss schrift-lich erfolgen und durch eine eigenhändige Unterschriftoder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichenunterzeichnet sein. Eine Patientenverfügung betrifftweitreichende Entscheidungen und sollte so klar undeindeutig wie möglich formuliert werden. Sie solltealso nicht nur allgemeine Formulierungen wie z.B. „inWürde sterben“, „keine sinnlosen lebensverlängernden

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Maßnahmen“ etc. enthalten. Ergänzend können z.B.persönliche Wertvorstellungen, religiöse Anschau-ungen oder Einstellungen zum Leben und Sterben ineiner Patientenverfügung festgehalten werden. Dieskann unter Umständen hilfreich bei der Auslegung derVerfügung sein.

Die Wirksamkeit einer Patientenverfügung hängt nichtvon einer vorher stattgefundenenBeratung ab. Eine sol-che Beratung und medizinische Aufklärung über Mög-lichkeiten und Grenzen ärztlicher Behandlung ist aberzu empfehlen. Das Original der Verfügung sollte „fürden Fall des Falles“ gut auf�ndbar aufbewahrt werden.Ein potentiell Bevollmächtigter oder Betreuer sollte die-sen Ort kennen und, genau wie der Hausarzt, über eineKopie verfügen. Ist eine Vorsorgevollmacht vorhanden,sollte in dieser auch auf die Patientenverfügung hinge-wiesen werden und umgekehrt.

Auch wenn dies gesetzlich nicht verlangt wird: um dieAktualität der Patientenverfügung zu gewährleisten,emp�ehlt es sich, sie regelmäßig zu überprüfen undDatum und Unterschrift zu erneuern. Denn je älter einePatientenverfügung ist, umso fraglicher ist die Wider-spiegelung des noch aktuellen Willens des Betroffenen.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos wi-derrufen werden. Eine Verp ichtung zur Verfassungeiner Patientenverfügung gibt es nicht. Wenn einBevollmächtigter oder Betreuer vorhanden ist, wirddurch diesen das in der Patientenverfügung Nieder-gelegte im Hinblick auf das Zutreffen auf die aktuelleLebens- und Behandlungssituation geprüft. Ist dies derFall, so hat der Bevollmächtigte bzw. Betreuer dem ge-äußerten Willen aus der Patientenverfügung Ausdruckund Geltung zu verschaffen. Trifft eine vorliegendePatientenverfügung nicht die aktuelle Situation oderliegt keine Verfügung vor, so hat der Bevollmächtigte/Betreuer den mutmaßlichen Willen festzustellen unddanach zu entscheiden, ob z.B. in ärztliche Maßnah-men eingewilligt oder diese untersagt werden. Die be-schriebenen Regelungen gelten unabhängig von Artund Stadium der Erkrankung.

Auch eine Patientenverfügung kann bei der Bundesno-tarkammer registriert werden.

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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreu-ungsverfügung lassen sich sinnvoll kombinieren. Sokann u. a. dafür vorgesorgtwerden, dass durch eineVer-trauensperson dem eigenen Willen möglichst umfang-reich Geltung verschafft wird. Insgesamt emp�ehlt essich, in den verschiedenen Vorsorgeinstrumenten aufdie jeweils anderen noch vorhandenen hinzuweisensowie dafür Sorge zu tragen, dass solche getroffenenVorsorgeregelungen im persönlichen Umfeld bekanntsind. Der Aufbewahrungsort für relevante Unterlagensollte Bevollmächtigten oder Bezugspersonen, die sichum die Wahrung der Rechte und Wünsche des Betrof-fenen kümmern sollen, bekannt sein und der Zugangmöglichst sichergestellt werden.

Neben den beschriebenen gibt es noch weitere Mög-lichkeiten, um für bestimmte Situationen seinen Willengeltend zu machen. Zu denken ist hier z.B. an Vorsor-geregelungen für die Bestattung oder an das Aufsetzendes „letzten Willens“ in Form eines Testamentes. Da esden Rahmen dieser Broschüre sprengen würde, auchdarauf noch näher einzugehen, sei auf Möglichkeitenzu weiterer Information und Beratung verwiesen. Diesesind beispielsweise bei Notaren, Rechtsanwälten, beimörtlichen Betreuungsgericht (Sitz beim für den Wohn-sitz zuständigen Amtsgericht), bei Betreuungsvereinenoder Betreuungsbehörden zu erhalten.

Kontaktdaten von Betreuungsvereinen in Sachsen sindzu �nden unter:

www.p egenetz.sachsen.de/p egedatenbankdort auswählen unter> P egeleistung > Beratung: Rechtliche Betreuung, Vor-sorgevollmacht, Betreuungsvereine

Bundesnotarkammer:DPQVM FG

Zahlreiche Veröffentlichungen und Internetseiten in-formieren zudem zu diesen komplexen Themen. AmEnde der Broschüre werden einige hilfreiche Informa-tionsquellen wie z.B. die Broschüre „Betreuungsrecht“des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrau-cherschutz und weitere Ansprechpartner angeführt.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

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Viele demenzerkrankte Menschen leiden gerade imAnfangsstadium stark unter den wahrgenommenenVerlusten. Sie sind ängstlich, verunsichert und emotio-nal sehr belastet, wodurch sie mit Rückzug, Trauer oderAggressionen reagieren können. Sie brauchen Trostund Unterstützung. Häu�g ist ihnenKrankheitseinsichtund das Zugeben von De�ziten nicht mehr möglich. Esist also nicht nur so, dass die Betroffenen „es nicht wahrhaben wollen“, sondern dass sie tatsächlich dazu auf-grund der Erkrankung nicht in der Lage sind.

Die demenzerkrankte Person kann sich zunehmendnicht mehr auf wechselnde Situationen und dasGegenüber einstellen und an ihre Umgebung ange-messen anpassen. Eine Demenzerkrankung geht imVerlauf weit über den Verlust geistiger Fähigkeitenhinaus. Wahrnehmen, Erleben, psychische und kör-perliche Funktionen sowie Verhalten erfahren im Er-krankungsverlauf umfassende Veränderungen. Derdemenzerkrankte Mensch lebt in seiner eigenen Welt,die sich von der Welt der „Gesunden“ oft weitreichendunterscheidet. Hier besteht die Gefahr, dass Betroffeneinnerlich vereinsamen, sich verloren, unverstandenund isoliert fühlen.

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Für einen positiven Umgang mit einem demenzer-krankten Menschen ist es wichtig, sich in seine Welthineinzuversetzen. Dies können nur die „gesunden“Personen um ihn herum.Manchmalmüssen sie helfen,Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen und richtigeinzuordnen. Manchmal wird es aber auch erforder-lich sein, den Erkrankten in seiner Sicht zu bekräftigenund Sicherheit zu geben. Insbesondere in schwierigenSituationen ist es erleichternd, sich immer wieder vorAugen zu führen, dass der demenzerkrankte Menschnicht anders kann und dass er bestimmte Dinge nichtaus „Böswilligkeit“ tut oder weil er sich nicht genuganstrengt.. Die (noch) Gesunden müssen auf den nichtmehr Gesunden eingehen. Daher gilt es, auch wenndies nicht immer einfach ist, ruhig zu bleiben und sichbeispielsweise nicht auf Diskussionen einzulassen,die zu weiteren Kon ikten führen können.

Auch wenn das Gedächtnis und andere geistige Fä-higkeiten zunehmend abbauen, werden Gefühle undStimmungen von Erkrankten noch lange sehr gutwahrgenommen. Daher ist es besonders wichtig, Wär-me, Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln unddem Erkrankten offen, liebevoll und echt zu begegnen.

Den Kontakt aufrecht erhalten, Kon ikten vorbeugen –KNHGP H T -QOOWPKMCVKQP WPF 7OICPI KO NNVCI

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Nicht an De�zite, sondern an vorhandene Fähigkeitensollte angeknüpft und das Selbstwerterleben bestärktund gefördert werden. Durch einfühlsame Kommu-nikation und bestimmte Verhaltensweisen kann einpositiver Kontakt lange aufrechterhalten werden.

Bei all diesem ist es wichtig, dass Menschen, die De-menzerkrankte begleiten, geduldig und auch fürsorg-lichmit sich selbst sind. Viele Veränderungen und Situ-ationen sind nicht bekannt und vorhersehbar.

Mit der Erkrankung möglicherweise verbundene Ver-haltensweisen wie z.B. das Wiederholen immer glei-cher Fragen oder Handlungen, Antriebslosigkeit, aberauch Umherwandern und (nächtliche) Unruhe oderAggressionen können sehr belastend sein. Es ist einschwieriges und kraftzehrendes Unterfangen, sichimmer wieder neu und geduldig darauf einzustellen,ebenso wie eigene Bedürfnisse oft zurückstellen zumüssen. Angehörige müssen u.a. auch mit veränder-ten Rollen und Beziehungen umgehen. Häu�g sindsie durch die Betreuung zeitlich stark gebunden underleben Gefühle der Vereinsamung und Verzwei ungaber auch der Enttäuschung, Ärger, Wut, Scham oder

Schuldgefühle. All diese Gefühle sind normal undnachvollziehbar. Sie sind kein Zeichen des persönli-chen Versagens, sondern Zeichen einer engen emotio-nalen Beziehung und der großen Anstrengung, dieseaufrecht zu erhalten.

Der bisher bekannte Mensch verändert sich aufgrundder Erkrankung. Es ist schmerzlich, dies zu erleben undvon bisher Bekanntem und Vertrautem aber auch vonbisherigen Zukunftsvorstellungen Abschied nehmenzumüssen. Damit sind Gefühle der Angst, des Verlustesund der Trauer bei Angehörigen verbunden. Diese soll-ten wahr- und ernstgenommen werden, durch die Be-troffenen selbst als auch durch das Umfeld.

Eine Empfehlung hierbei ist, das Umfeld über die Er-krankung und Verhaltensweisen des Erkrankten sowieden möglichen Umgang damit zu informieren. Häu�gsind die Veränderungen den Betroffenen peinlich unddieser Schritt mit Scham behaftet. Es wird versucht,die Erkrankung zu verheimlichen, alles selbst zu regelnund zu tragen. Überforderung und Isolation sind häu�gdie Folgen. Demgegenüber eröffnet ein offener Umgangauch dem Umfeld die Möglichkeit, die Situation bes-ser einzuordnen, sich darauf einstellen, angemessenerund unterstützender reagieren zu können. Berührungs-ängste und Unsicherheiten gegenüber den Betroffenenkönnen abgebaut werden. Oft sind die Betroffenen überdie positiven Erfahrungen und Reaktionen des Um-feldes bei einem offenen Umgang mit der Erkrankungüberrascht und erleichtert. Manchmal ist damit sogareine ungeahnte Eröffnung von Hilfe- und Entlastungs-möglichkeiten verbunden. Nur wenn die Bedürfnissevon Angehörigen und Versorgenden berücksichtigtwerden und für ihr Wohlergehen Sorge getragen wird,können sie auch für den dementiell erkrankten Men-schen gut da sein und sorgen.

Den Kontakt aufrecht erhalten, Kon ikten vorbeugen – Hilfen für Kommunikation und Umgang im Alltag

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

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KNHTGKEJGU H T FGP 7OICPI CNNIGOGKPauf Bedürfnisse und Gewohnheiten eingehenStärken und noch vorhandene Fähigkeiten betonenAnerkennung und Lob vermittelnDe�zite und Fehler übergehenbegleiten, trösten und helfen, wenn der Erkranktesich verunsichert und ängstlich fühltdarauf achten, selbst keine Ungeduld und HektikauszustrahlenÜberforderung, z.B. durch zu viele Reize, weiterePersonen etc., vermeidenunnötige Hilfestellungen vermeiden, um Selbst-ständigkeit und Selbstwertgefühl zu erhaltenin schwierigen Situationen notfalls ablenkenVermeiden von

VerniedlichenVerharmlosenDrohenBestrafenAnschuldigungen und VorwürfenDiskussionen

sich bewusst sein, dass Veränderungen undschwierige Verhaltensweisen auf die Krankheitzurückzuführen sindtagesformabhängige Schwankungen hinsichtlichder Gefühle, Fähigkeiten und Krankheitseinsichtsind krankheitsbedingtwenn der Erkrankte gerade keine Krankheits-einsicht hat, ihn nicht darauf ansprechenbei vorhandener Krankheitseinsicht, wenn vomErkrankten gewünscht, darauf eingehen, dabei aberZuversicht ausstrahlen und Hilfe zusichernGefühle und Bedürfnisse wahrzunehmenversuchen und darauf eingehenakzeptieren, dass sich die Wahrnehmung desErkrankten stark von der eigenen Wahrnehmungunterscheiden kannkrankheitsbedingte Veränderungen akzeptierenund annehmendas Umfeld über die Erkrankung und Verhaltens-weisen des Erkrankten sowie über möglichenUmgang damit informieren

7OIGDWPIUDGFKPIWPIGP WPF PTGIWPIGPErhaltung einer möglichst konstanten Umweltmit wenig Veränderungen, z.B. in der vertrautenWohnung/Wohnumgebungkonstante BezugspersonenStrukturierung des Tagesablaufesbei Veränderungen im Tag-Nacht-Rhythmus:Aktivierung am Tag, um Schlaf in der Nachtzu fördernErhaltung von Sinngefühl, Beschäftigungsan-regungenSchaffen von Erfolgserlebnissengemeinsames Erinnern, mit Biogra�schemarbeiten, Erinnerungsalbum gestalten…Stärken, Vorlieben und Leistungen imLebensverlauf in Erinnerung bringen und würdigenden erkrankten Menschen in seiner Persönlichkeitund seinem Identitätserleben stärken

Folgende Hinweise können beim Umgang mit demenzerkrankten Menschen helfen:

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ORHGJNWPIGP WT -QOOWPKMCVKQPsicherstellen, dass Hör- und Sehhilfen sowie Zahn-prothesen funktionstüchtig bzw. gut angepasst sindsowie solange wie möglich genutzt werdenStörgeräusche und Ablenkungen vermeidenin Nähe und Augenhöhe des Erkrankten begebenBlickkontakt beim Sprechen, ggf. berührenlangsam und deutlich sprechennur eine Mitteilung auf einmal macheneindeutige, kurze und einfache Sätze formulierennur eine Frage auf einmal stellenZeit zum Antworten lassenThemen nicht plötzlich wechselndas, worum es im Gespräch geht, immer wiederbeim Namen nennen, damit der „rote Faden“leichter erhalten bleibtwenn der „rote Faden“ verloren geht, vorsichtig zumThema zurückführenbereits Gesagtes bei Bedarf wiederholenbei Wort�ndungsstörungen Sätze vorsichtigergänzen, warten und Zeit gebenWort- und Satzfehler nicht unnötig korrigierenimmer wieder zum Sprechen anregenund ermutigenAufforderungen oder Bitten erst direkt vor demZeitpunkt stellen, an dem etwas getan werden sollauf Gesprächsthemen eingehen, die mit möglichstpositiven Erinnerungen und Emp�ndungenverbunden sind, entweder eher in der weiterenVergangenheit liegen (Langzeitgedächtnis)oder das „Hier und Jetzt“ ansprechenGefühle und Bedürfnisse erspüren, in Worte fassenund darauf eingehenironische bzw. bildhafte Redewendungen vermeiden(können nicht mehr verstanden werden)Anschuldigungen / Vorwürfe möglichst übergehennicht diskutierengezielt und eindeutig Kommunizieren mit

Mimik und GestikBerührungen und KörperkontaktTonfall und TonhöheHaltungLautstärke

Biogra�e mit Lebenslauf und Fotos anfertigen(auch als Hilfsmittel zur Kommunikation fürBetreuungspersonen)

KP GKUG H T RTQDNGOCVKUEJG 8GTJCNVGPU GKUGPUrsachen, Anlass, Bedingungen für das Verhaltenbeobachten und zu ergründen versuchen, z.B.:

SchmerzenHunger oder DurstÜber- oder UnterforderungUnsicherheit, AngstNebenwirkungen von MedikamentenGefühl von Unverständnis oder EinsamkeitBedürfnis nach AufmerksamkeitErleben eigener De�ziteKontrollverlustOrientierungslosigkeit

Versuchen, gelassen zu bleiben und Verhaltennicht persönlich nehmenberuhigen und ablenkenwenn nötig bzw. möglich: die Situation bzw. denRaum verlassen oder andere Personen hinzu holenHilfe bei einer (Demenz)Beratung holen und weitereEntlastungsmöglichkeiten nutzenAustausch zu möglichen Lösungsideen mitanderen Betroffenendem behandelnden Arzt von den vorliegendenSchwierigkeiten berichten

Den Kontakt aufrecht erhalten, Kon ikten vorbeugen – Hilfen für Kommunikation und Umgang im Alltag

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.GDGP OKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Aus dem vorab Geschilderten wird deutlich: den Wegeiner Demenzerkrankung mit einem nahen Men-schen zu gehen, bedeutet einen Weg großer Verände-rungen, Kraftanstrengung und oft die Zurückstellungeigener Bedürfnisse. Körperliche und seelische Be-lastungen können sich negativ auf die Gesundheitauswirken. Das hat sowohl für den (Ver)Sorgendenals auch für den Erkrankten negative Konsequenzen.Es kann nicht stark genug betont werden, wie wichtiges ist, sich Beratung, Begleitung und Unterstützungfür diesen Weg zu suchen. Es gibt hier viele Mög-lichkeiten, die manchmal Betroffenen nicht bekanntsind. Hier gilt es zu informieren und zu beraten. MehrWissen über die Erkrankung und über Handlungs-möglichkeiten können Ängste und Resignation redu-zieren und Entlastung bringen.

Mitunter werden bekannte Hilfemöglichkeiten auchaus anderen Gründen nicht wahrgenommen, sei es,dass die/der Erkrankte „fremde Hilfe“ ablehnt oder dasfalsche P icht-, Schuld- oder Schamgefühle Angehöri-ge belasten. Manchmal meinen sie auch, die Situationallein meistern zu können bzw. zu müssen oder anderedamit nicht „behelligen“ zu dürfen. Auch Ängste, z.B.vor Ablehnung oder vor Verlust des selbstständigen

Wohnens und Zuhauses können eine Rolle spielen. Hierist auch das Umfeld gefragt, aufmerksam und verständ-nisvoll zu sein, auf Betroffene zuzugehen, den Kontaktzu fördern, Ängste und Vorbehalte zu nehmen, auf Hil-fen aufmerksam zu machen, zu vermitteln …

Im Folgenden werden verschiedene Informations- undUnterstützungsmöglichkeiten vorgestellt, die immersowohl den Betroffenen als auch die (ver)sorgendenAngehörigen bzw. Bezugspersonen betreffen.

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Die Versorgung eines demenzerkrankten Menschenkann ein 24-Stunden-Unterfangen sein, dass nichtselten zu zunehmender sozialer Isolation der (Ver)Sor-genden führt. Neben den körperlichen Belastungen er-lebenAngehörige Gefühle desVerlustes undder Trauer.Der bisher bekannte Mensch verändert sich aufgrundder Erkrankung. Es ist hier sehr wichtig, nicht allei-ne zu bleiben und sich mit anderen Betroffenen undAngehörigen in einer ähnlichen Situation verständ-nisvoll auszutauschen, sich gegenseitig unterstützen

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und entlasten zu können. Unterschiedlichste Formenvon )GURT E UMTGKUGP, wie der Besuch einer 5GNDUV KNHG QFGT PIG TKIGPITWRRG, können Kraft spenden,entlasten und Informationen vermitteln. Hier könnenüber Gefühle gesprochen und Erfahrungen sowie prak-tische Hinweise ausgetauscht werden.

Dabei gibt es Gruppen, die sowohl von Angehörigen alsauch durch Fachkräfte geleitet oder begleitet werden.Viele Gruppen laden auch immer wieder Fachleute fürbestimmte Themen ein. Häu�g besteht die Möglichkeit,dass eine Betreuung des demenzerkrankten Angehöri-gen während der Treffen organisiert werden kann.

Auskunft darüber, wo solche Gruppen zu �nden sindund wann diese statt�nden, können z.B. Beratungsstel-len, P egekassen, Sozialstationen/P egedienste, dasSozialamt, Haus- und Fachärzte oder die Deutsche bzw.regionale Alzheimer Gesellschaft geben. Informationenüber solche Angebote, aber auch Portale zumAustauschfür Angehörige sind zudem im Internet zu �nden.

Die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. AlzheimerGesellschaft berät und vermittelt demenzbezogeneInfos sowie Anlaufstellen in Sachsen und unterstütztsachsenweit Selbsthilfe- und Angehörigengruppen:

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Über die DeutscheAlzheimer Gesellschaft e.V. �ndet sichein bundesweites Verzeichnis bestehender Gruppen:

FGWVUEJG CN JGKOGT FGunter > Menschen mit Demenz > Gruppen fürMenschen mit Demenz

Ansprechpartner nicht nur für demenzbezogene The-men sondern für Fragen zur Selbsthilfe allgemein sindu.a. für Sachsen die Landeskontakt- und Informations-stelle Selbsthilfe LaKoS Sachsen:

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sowie die Nationale Kontakt- und Informationsstellezur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfe-gruppen NAKOS:

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Beim Auftreten einer Demenzerkrankung kommen aufBetroffene wie Angehörige viele Fragen zu, z.B. zu Dia-gnostik, Behandlung und Hilfemöglichkeiten im All-tag. Für die Klärung solcher Fragen gibt es verschie-dene Anlaufstellen, sowohl zum direkten Aufsuchenals auch über Telefon oder Internet. Diese können u.a.informieren, beraten, bei Anträgen begleiten und wei-tere Hilfen vermitteln.

PHQTOCVKQPUOCVGTKCN zum Thema Demenz ist in viel-fältiger Form vorhanden und beispielsweise bei Kran-ken- und P egekassen, bei Gesundheits- oder Sozial-ministerium, Kommune (Sozial- und Gesundheitsamt),Sozialverbänden und Vereinen, der Alzheimer Gesell-schaft, in Beratungsstellen oder über das Internet zu�nden. In der vorliegenden Broschüre sind in den be-treffenden thematischen Abschnitten sowie am Endehilfreiche Quellen, Adressen und Links angeführt.

GTCVWPI Wichtig sind Möglichkeiten zur persönli-chen KPFK KFWGNNGP GTCVWPI. Auch dafür existierenverschiedene Möglichkeiten, über Beratungsstellenbis hin zur Möglichkeit von aufsuchender Beratungim Zuhause sowie über Telefon oder E-Mail. Angebo-te sind auch hier beispielsweise über die Kommunen,Kranken- und P egekassen, Sozialverbände, Vereine,Selbsthilfegruppen, regionale Alzheimer Gesellschaf-ten, P egestützpunkte, Sozialstationen, P egediensteund weitere zu �nden.

-QOOWPCNG PIGDQVG 5Q KCN WPF GUWPFJGKVUCOVDas zuständige Sozialamt ist u.a. für die sogenannte„Altenhilfe“ zuständig und informiert auch über Hilfs-

GTCVWPI GJCPFNWPI GINGKVWPI 7PVGTUV V WPI

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

angebote. Angegliedert beim Gesundheitsamt ist zu-dem der Sozialpsychiatrische Dienst als möglicher An-sprechpartner für Beratung undVermittlung von Hilfen.Insbesondere größere Kommunen �nanzieren teilweisespezielle Beratungsstellen.

5Q KCN WPF 9QJNHCJTVU GTD PFGWPF .GKUVWPIUCPDKGVGTÖrtliche Wohlfahrtsverbände wie das Rote Kreuz, dieVolkssolidarität, Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt,ASB u. a. bieten häu�g Beratungsmöglichkeiten, auchzum Themenbereich Demenz und zu Unterstützungs-möglichkeiten. Weiterhin gibt es auch private Träger,die hier hilfreich sein können.

&GWVUEJG N JGKOGT GUGNNUEJCHV GKVGTG 8GTGKPKIWPIGP WPF 5GNDUVJKNHGITWRRGPDie Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. (DAlzG) undregionalen Vereinigungen geben Informationsmate-rial heraus und bieten ein Netz und vielfältige Mög-lichkeiten zu Beratung und Unterstützung. Häu�g sindKontakt- und Vermittlungsmöglichkeiten zu Selbsthil-fe- und Angehörigengruppen sowie ehrenamtlichenHelferkreisen und Entlastungsangeboten gegeben.

Über das Portal der Alzheimer Gesellschaft sind vielehilfreiche Informationen, Arbeitsmaterialien, Kontakt-adressen für Anlaufstellen und Veröffentlichungen zuerhalten:

FGWVUEJG CN JGKOGT FG

Über das Alzheimer Telefon bietet die DAlzG bundes-weite Hilfe durch professionelle Beratung für Angehöri-ge, Betroffene und auch professionelle Helfer:

N GKOGT 6GNGHQPMo bis Do 9 – 18 Uhr / Freitag 9 – 15 Uhr

Regionale Demenznetzwerke, P egenetze und P egeMQQTFKPCVQTGPNetzwerke vereinen unterschiedliche Akteure in einembestimmten Feld und fördern deren Austausch, dieKenntnis voneinander und den Aufbau von bedarfsge-rechten Informations- und Versorgungsangeboten.

In vielen Regionen gibt es Netzwerke für Menschenmit Demenz oder P egenetzwerke. Letztere existierenin Sachsen beispielsweise nahezu ächendeckend. Injedem Landkreis oder kreisfreien Stadt in Sachsen gibtes P egekoordinatoren als Ansprechpartner für p e-gebezogene Themen. Weitere Informationen und Kon-taktdaten dazu über:

www.p egenetz.sachsen.de/p egekoordinatoren

Die Landesinitiative Demenz Sachsen e. V. AlzheimerGesellschaft (LID) ist der Landesverband für das The-ma Demenz in Sachsen. Als Dachverband vereint dieLID Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, regionaleAlzheimer Gesellschaften, Vereine, Initiativen und en-gagierte Personen im Themenfeld Demenz. Über dieLandesinitiative Demenz sind vielfältige Infos zu Be-ratungs- und Unterstützungsangeboten verfügbar:

NCPFGUKPKVKCVK G FGOGP FG6GNGHQP

ÜberdasPortal desP egeNetzSachsensindumfassendeInformationen zu den Themen P ege, Beratung, rechtli-cheRahmenbedingungen, zu regionalen P egenetzen inSachsen sowie in einer umfassenden P egedatenbankzu weiteren Anlaufstellen und Hilfeangeboten zu �nden:

www.p egenetz.sachsen.de

Auf weitere Beratungsmöglichkeiten zur P ege undüber die P egekassen wird imè Abschnitt 6 zur P e-geversicherung nochmals näher eingegangen.

9GKVGTG 3WGNNGP H T PHQ WPF GTCVWPIÜbersichtlich und in leicht verständlicher Sprache in-formiert folgendes Portal zu verschiedenen demenz-bezogenen Themen und ist auch für Menschen mitbeginnender Demenz geeignet:

FGOGP KP UCEJUGP FG

Datenbank für Beratungsangebote: Über das Zentrumfür Qualität in der P ege wird neben weiteren hilf-reichen Infos eine Datenbank angeboten, über die

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bundesweit mit einer Suchfunktion wohnortnahe Be-ratungsangebote zu verschiedenen Themenschwer-punkten, u. a. auch zu Demenz, zu �nden sind:

SR FG DGTCVWPIUFCVGPDCPM

Der interaktive RHAPSODY Online-Ratgeber richtetsich insbesondere an Angehörige von jüngeren Men-schen mit Demenz:

TCVIGDGT LWPIG FGOGP FG

Eine umfassende Informationsseite rund um das The-ma Alzheimer richtet sich besonders an Kinder undJugendliche:

CN JGKOGTCPF QW FG

NNVCIUDGINGKVWPI

Im Freistaat Sachsen existiert ein Förderprogramm fürsogenannte „Alltagsbegleiter“, welche ehrenamtlichbetagte Menschen unterstützen. Aufgabe von Alltags-begleitern ist es, älteren Menschen, die nicht p egebe-dürftig sind und in ihrer Häuslichkeit leben, im Alltagzur Seite zu stehen und zu begleiten. Sie sollen eineaktive Teilnahme am sozialen Leben fördern und sindz.B. Gesprächspartner, unterstützen bei Einkauf undBesorgungen, übernehmen kleine Hilfen im Haushalt,begleiten bei Spaziergängen, zum Arzt oder auf ande-ren Wegen. Für die Begleiteten entstehen dabei keineKosten.

Alltagsbegleiter werden immer von einem Träger, z.B.einem Wohlfahrtsträger oder einer Wohnungsgenos-senschaft, koordiniert und betreut. Sie können eineAufwandsentschädigung über das Förderprogrammdes Freistaates Sachsen über den jeweils koordinie-renden Träger erhalten. Auch der Träger erhält für denAufwand der Betreuung und Koordination eine �nan-zielle Unterstützung. Für die Inanspruchnahme desFörderprogrammes müssen ein Antrag gestellt undbestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Für weitere Informationen und Unterstützung in derAntragstellunggibt es für Sachsen die (CE UGT KEGUVGNNG NNVCIUDGINGKVWPI 0CE DCTUE CHVU KNHG CPGTMCPPVGPIGDQVG WT 7PVGTUV V WPI KO NNVCI . Weiteres unter:

6GNGHQPsowie mobil 0173 3237646E-Mail: [email protected]

CWUJCNVUPCJG &KGPUVNGKUVWPIGP

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen vielfältigeAngebote. Beispiele sind Reinigungsdienste oder Lie-ferdienste für Einkäufe oder Getränke. Manche Super-märkte bieten inzwischen die Lieferung von Einkäufenkostenfrei oder für eine geringe Gebühr an. Außerdemgibt es die Möglichkeit, Essen auf Rädern oder Fahr-dienste zu nutzen. Weitere Beispiele reichen von mo-bilen Friseuren und Fußp egen bis hin zu Haushalts-hilfen, Wäsche- und Reinigungsservice.

Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen sindunter anderem auch über die in denè Abschnitten 5.2und 6 erwähnte P egedatenbank des Portals des P e-geNetz Sachsen zu �nden.

GTCVWPI GJCPFNWPI GINGKVWPI 7PVGTUV V WPI

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Für haushaltsnahe Dienstleistungen kann teilweisedie Möglichkeit der Finanzierung über die P egekassebestehen.

Zur P egeversicherung informiertè Abschnitt 6 näher,ebenso zu weiteren Möglichkeiten der Unterstützungim Alltag.

6JGTCRKG WPF GJCPFNWPIUO INKEJMGKVGP

Bei der Behandlung von Demenzen stehen Wohlbe-finden und Lebensqualität sowohl der Betroffenen,als auch der Angehörigen im Fokus. Durch richtigeGabe und Dosierung von Medikamenten, den geziel-ten Einsatz von weiteren Therapien und die rechtzei-tige Organisation von Unterstützung können Krank-heitsverläufe verlangsamt sowie Kompetenzen undSelbstwertgefühl erhalten und gefördert werden. DieEinbettung in das soziale Umfeld und die Schaffungeines angemessenen Versorgungsnetzwerkes kön-nen zum Zurechtkommen im Alltag beitragen. Damitin Zusammenhang steht auch der möglichst lange Er-halt einer selbstständigen Lebensführung.

Alle Beteiligten sollten sich aberbei der Behandlungbewusst sein, dass eine primäre Demenz nicht geheiltoder ihr fortschreitender Verlauf vollständig zumStillstand gebracht werden kann. Eine Anerkennungund Akzeptanz dieser Tatsache verhindert unrealisti-sche Erwartungen und Behandlungsziele, die zu Ent-mutigung und Enttäuschung bis hin zur Ablehnungvon Behandlungen führen können.

Zur Unterstützung von demenzerkrankten Menschentragen verschiedene Bausteine bei, idealerweise in ih-rem Zusammenwirken:

/GFKMCOGPV UG GJCPFNWPIMedikamente, die auf den Verlauf einer Demenz wir-ken werden PVKFGOGPVK C genannt. Eine Demenzist eine fortschreitende und nicht umkehrbare (irre-

versible) Erkrankung. Medikamente bewirken in derRegel keine Verbesserung von Symptomen, aber tra-gen zum Erhalt des bestehenden Zustandes bei undverzögern eine Verschlechterung. Damit verbundenist teilweise die Gefahr, dass Betroffene oder auchAngehörige keinen Sinn in der Medikamentengabesehen, da sie keine Verbesserung schon bestehenderBeschwerden wahrnehmen. Ohne die Einnahme derArzneimittel sind jedoch schneller Verschlechterun-gen der geistigen Fähigkeiten zu erwarten. Daher isteine angemessene medikamentöse Behandlung sinn-voll und wichtig.

Häu�g leiden demenzerkrankte Menschen unter de-pressiven Symptomen wie z.B. negativ getönte Stim-mung, Traurigkeit, Antriebslosigkeit, Ängstlichkeit,und Verzwei ung, wofür unterschiedliche Ursachenin Betracht kommen. Für eine medikamentöse Be-handlung können – nach sorgfältiger Prüfung der Ge-samtsituation – bestimmte Antidepressiva als Medi-kamente in Betracht kommen.

Bei Auftreten von psychischen Veränderungen undVerhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen, Unruhe-zuständen, Halluzinationen und Wahnvorstellungenkann der Einsatz von sogenannten „Neuroleptika“sinnvoll sein. Da hier auf komplexe Neben- und Wech-selwirkungen geachtet werden muss, ist dies immerärztlich individuell abzuwägen.

Abzuklären ist auch, ob eventuell Schmerzen oderunbefriedigte Bedürfnisse Ursachen des aggressivenbzw. „schwierigen“ Verhaltens sind, wofür andere,nicht-medikamentöse Behandlungsformen in Be-tracht kommen.

Bei einer Demenz ist die Betreuung durch einen Fach-arzt für Neurologie bzw. Psychiatrie sehr wichtig. DerHausarzt kann zumeist Fachärzte amWohnort benen-nen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Suchenach Fachärzten und Terminvermittlung werden inèAbschnitt 2 „Diagnostik – was, wie, wo?“ angeführt.

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9GKVGTG GJCPFNWPIUCPU V G WPF O INKEJMGKVGPZusätzlich zur medikamentösen Therapie sollte mitkörperlicher und geistiger Aktivierung und mit demÜben alltäglicher Aktivitäten gearbeitet werden. Füreine Verordnung bzw. das entsprechende Rezept müs-sen die Therapien im Heilmittelkatalog der gesetz-lichen Krankenkassen gelistet sein. Dazu zählen z.B.Physiotherapie, Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-und Sprachtherapie bzw. die logopädische Behand-lung. Diese verschiedenen Ansätze und ihre Kombi-nation, die Nutzung sowohl medikamentöser als auchnicht-medikamentöser Behandlung, können – auchin Abhängigkeit von der individuellen Situation, Vor-lieben und Bedürfnissen – sehr sinnvoll, hilfreich undunterstützend sein.

2J UKQVJGTCRKG TIQVJGTCRKG .QIQR FKGZiele der 2 UKQV GTCRKG bei Menschen mit Demenzsind die gleichen wie bei der Therapie älterer Men-schen generell, nämlich die Behandlung oder Vermei-dung von Gang- und Standunsicherheit, von Abbau vonMuskelmasse und Muskelkraft, Osteoporose, Arthrose,Gleichgewichtsstörungen und Kurzatmigkeit durchBalancetraining, Krafttraining und Ausdauertraining.In der Physiotherapie wird mit speziellen Übungen dieBewegungsfähigkeit gefördert oder der Umgang mitvorhandenen Bewegungseinschränkungen geübt. Diesist wichtig für Lebensqualität und Erhalt der Selbst-ständigkeit. Es kann zudem die P ege erleichtern. Be-wegung kann sich nach neuesten Erkenntnissen ins-gesamt positiv auf den Krankheitsverlauf bei Demenzauswirken. Zudem kann mit der Physiotherapie auchdie Förderung von Alltagsfertigkeiten erfolgen.

Nach einem ähnlichen Prinzip wirkt auch die TIQV GTCRKG. Hier können alltägliche Verrichtungen wiedas Essen oder An- und Ausziehen geübt werdenund Aktivierung erfolgen. Ziele der Ergotherapie beiDemenz sind u.a. die Stabilisierung von Alltagstätig-keiten, geistigen Fähigkeiten und Langzeitgedächtnisdurch Biogra�e- und Erinnerungsarbeit aber auch dieFörderung der Körperwahrnehmung, der Nahrungs-aufnahme sowie Kontrakturen entgegen zu wirken.

Außerdem geben Ergotherapeuten Anleitung zur Nut-zung und Auswahl von Hilfsmitteln.

Bei Sprach- oder Schluckstörungen kann eine NQIQR FKUE G G CPFNWPI sinnvoll sein.

2U EJQVJGTCRKGHäu�g mit Vorbehalten verbunden, kann eine Psycho-therapie sowohl für den demenziell Erkrankten, alsauch für Bezugspersonen eine wichtige Stütze zumUmgang mit der Situation sein. Zentral sind die Akzep-tanz der Erkrankung und der einfühlsame Umgang mitden Verlusten aller Beteiligten. Belastungsanzeichen,unter anderem ständige Anspannung und Reizbarkeit,starke Erschöpfung, Stimmungsschwankungen oderstressbedingte körperliche Symptome wie Kopf- oderRückenschmerzen, können durch psychotherapeuti-sche Behandlung positiv beein usst werden.

9GKVGTG PU V GNeben den beschriebenen kommen viele weitere nicht-medikamentöse Ansätze in Frage, die auf Aktivierungund Erhaltung von Fähigkeiten, auf das hilfreiche Ge-stalten der Umgebung und Kommunikation, auf dieStärkung von Identitäts- und Selbstwerterleben sowieWohlbe�nden zielen.

Beispiele sind u. a. Musik- und Kunsttherapie, Sinnes-,Wahrnehmungs- und Bewegungsübungen, einfühl-same Kommunikation, Validation, Selbst-Erhaltungs-Therapie, Erinnerungs- und Milieutherapie.

Näheres zu verschiedenen therapeutischen Ansätzenbei Demenz ist u.a. zu �nden unter:

GI GKUGT FGOGP FGdort unter > Informationen > Informationen für Fach-kräfte > P ege, Therapie und Sozialarbeit

In den letzten Jahren wurden vermehrt auch über dieP egeversicherung Möglichkeiten der Unterstützungfür demenzerkrankte Menschen und ihr Versorgungs-umfeld geschaffen. Auf diese Möglichkeiten gehen diefolgenden Abschnitte ein.

GTCVWPI GJCPFNWPI GINGKVWPI 7PVGTUV V WPI

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

&KG GTUVGP 5EJTKVVG PVTCI WPF GIWVCEJVWPI

PVTCI Der erste Schritt, um Möglichkeiten über dieP egeversicherung in Anspruch nehmen zu können,besteht im Stellen eines Antrages bei der P egekasse.Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.Der Antrag kann sowohl durch den Betroffenen selbstals auch durch andere wie Angehörige, Freunde, Be-kannte oder Betreuer gestellt werden, wenn eine ent-sprechende Vollmacht vorhanden ist.

GIWVCEJVWPI Nach Eingang des Antrags beauftragtdie P egekasse den sogenannten „MedizinischenDienst der Krankenversicherung“ (MDK) oder andereunabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Fest-stellung von P egebedürftigkeit. Dafür kündigt sich einGutachter an und kommt zum Hausbesuch (bzw. in diejeweilige P egeeinrichtung).

Zum Begutachtungstermin sollten idealerweise auchdie Angehörigen bzw. Versorgenden oder Betreuer desBetroffenen mit anwesend sein. Sie können wichtigeInformationen zur Situation geben.

Für die Einschätzung der P egebedürftigkeit nutzenGutachter ein vorgegebenes Begutachtungsinstrument.Dieses dient der Feststellung, in welchem Ausmaß derAlltag selbstständig bewältigt werden kann, welche Fä-higkeiten vorhanden bzw. beeinträchtigt sind und woHilfen benötigt werden. Dabei werden verschiedene Le-bensbereiche eingehender betrachtet:

1. Mobilität2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen4. Selbstversorgung5. Selbstständiger Umgangmit krankheits- oder

therapiebedingten Anforderungen und Belastungensowie deren Bewältigung

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Außerdem werden Haushaltsführung und außerhäus-liche Aktivitäten berücksichtigt.

Im Ergebnis der Begutachtung erfolgt die Einstufung ineinen von fünf P egegraden. Seit 01.01.2017 ersetzen diefünf P egegrade die bisherigen drei P egestufen.

GUEJGKF Nach Antrag und Begutachtung erhält derVersicherte einen Bescheid seiner Pflegekasse, derüber den Pflegegrad und die jeweiligen Leistungeninformiert. Zudem erhält der Versicherte das Gutach-ten zugesandt. Dieses ist auch für Pflegedienste oderBeratende eine gute Informationsquelle.

Weiterhin wird mit dem Bescheid eine gesonderte Prä-ventions- und Rehabilitationsempfehlung zugesandt.Diese macht Aussagen über Maßnahmen, welche ge-eignet sind, um die gesundheitliche Situation zu ver-bessern. Diese Empfehlung wird gleichzeitig an denzuständigen Rehabilitationsträger übermittelt und– vorausgesetzt, der Versicherte stimmt diesem zu– ein entsprechender Antrag eingeleitet. BestimmteHilfsmittel können im Gutachten des medizinischenDienstes empfohlen werden. Wenn eine solche Emp-fehlung erfolgt, bedarf es keiner gesonderten ärztli-chen Verordnung für diese Hilfsmittel mehr.

7PVGTUV V WPIUO INKEJMGKVGPüber die P egeversicherung

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Beratungsmöglichkeiten über die P egeversicherung

Angehörige haben ein Recht auf kostenlose und indi-viduelle P egeberatung durch die P egekassen. Dabeikann umfassend über Leistungen und Hilfemöglich-keiten informiert werden. Dies ist bei der P egekassedirekt, telefonisch oder in Beratungsbesuchen zu Hau-se möglich. Eine Anfrage bei der jeweiligen Kranken-bzw. P egekasse ist zu empfehlen.

P egestützpunkte: Neben den P egekassen kannauch in sogenannten P egestützpunkten Beratungerfolgen. Allerdings gibt es hier Unterschiede in denBundesländern. Sachsen beispielsweise hat keineächendeckenden P egestützpunkte etabliert und

verfügt stattdessen über die P egenetze (siehe è Ab-schnitt 5.2).

Mit dem TIGTVGNGHQP WT 2HNGIG GTUKEJGTWPI kön-nen schnell und unkompliziert Fragen dazu geklärtwerden:Mo bis Do: 8 – 18 Uhr / Freitag 8 – 12 Uhr6GNGHQP( T TIGUE FKIVG QFGT )G TNQUGFax: 030 3406066-075&0 KNFVGNGHQPE-Mail: [email protected]

Unterstützung für p egende Angehörige als psycho-NQIKUEJG 1PNKPG GTCVWPI sowie als persönlicherVideo-Chat sind möglich über:

www.p egen-und-leben.de

P ege in Not – Beratungs- und Beschwerdestelle beiKon ikt und Gewalt in der P ege älterer Menschen:Diese Beratungsstelle bietet telefonische und persönli-che Beratung, Vermittlungsgespräche in Einrichtungenund Fortbildung/Supervision für in der P ege Tätige.Sie ist sowohl für Gep egte, Angehörige und andere Be-zugspersonen, als auch für P egepersonal ansprechbarund unterstützt mit vertraulichem Gespräch und demAngebot psychologischer Beratung.

www.p ege-in-not.deMontag / Mitwoch / Freitag: 10 – 12 UhrDienstag 14 – 16 Uhr6GNGHQP

2TQLGMV 2CWUGPVCUVG H T -KPFGT WPF ,WIGPFNKEJGDieses Angebot des BMFSFJ in Kooperation mit der„Nummer gegen Kummer“ richtet sich an Kinder undJugendliche, die sich um p egebedürftige Familien-mitglieder kümmern. Es bietet Erfahrungsberichte,Leseempfehlungen, Infos zu Beratungsstellen, Tele-fon- und Onlineberatung.

RCWUGPVCUVG FG6GNGHQPDGTCVWPI

MQUVGPNQU WPF CPQP OMontag bis Samstag: 14 – 20 Uhr1PNKPG GTCVWPI

PWOOGTIGIGPMWOOGT FGNVGTPVGNGHQP

-WTUG WPF 5EJWNWPIGP

Weiterhin gibt es die Möglichkeit an P egekursen undspeziellen Schulungen für p egende Angehörige bzw.Bezugspersonen teilzunehmen. Solche Kurse bietenz.B. Informationen und praktische Anleitung, Beratungund Unterstützung für P ege und Umgang mit demBetroffenen sowie die Möglichkeit des Austauschesmit anderen. Teilweise sind auch Einzelschulungen zuHause beim P egebedürftigen möglich.

Es ist übrigens für die Teilnahme an einem solchenKurs nicht unbedingt erforderlich, dass aktuell ein An-gehöriger gep egt wird. Zumeist besteht auch die Mög-lichkeit der Teilnahme bei Interesse, ohne dass eine ak-tuelle P egesituation besteht.

Ansprechpartner für weitere Informationen ist hierwiederum die P egekasse.

Unterstützungsmöglichkeiten über die P egeversicherung

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

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Für die Unterstützung bei der Versorgung und P ege inder Häuslichkeit gibt es verschiedene Angebote, die jenach individueller Situation, Ausprägung der Erkran-kung bzw. P egebedürftigkeit und dem vorhandenenVersorgungsnetzwerk gestaltet werden können. ImFolgenden ein Überblick über verschiedene Formen.

Häusliche P egeP egegeld, P egesachleistungen, P egehilfsmittelP egegeld:Wenn eine P egebedürftigkeit festgestellt wurde undz.B. Angehörige oder andere ehrenamtliche Personendie P ege in der Häuslichkeit übernehmen, kann überdie P egeversicherung P egegeld in Anspruch genom-men werden. Dieses wird dem P egebedürftigen vonder P egekasse ausgezahlt.

P egesachleistungen, erbracht über P egedienste:Wenn die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes inAnspruch genommen wird, werden dessen Pflegeein-sätze bis zu einem bestimmten Betrag von der Pfle-gekasse bezahlt. Dies wird als Pflegesachleistungenbezeichnet. Pflegedienste unterstützen z.B. bei Kör-perpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaft, Rei-nigung oder Einkauf, ebenso mit Beratung bei pfle-gerischen Fragestellungen oder vermitteln weitereHilfen. Zudem kann ein Pflegedienst häusliche Kran-kenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenver-sicherung erbringen. Beispiele sind unter anderemMedikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel,in der Regel nach Ausstellung einer entsprechendenärztlichen Verordnung.

-QODKPCVKQPAmbulante P egesachleistungen über den P egedienstkönnen auch mit dem P egegeld kombiniert werden,z.B. wenn ein Angehöriger die P ege zuhause über-nimmt, aber für bestimmte Hilfen ein P egedienst dazukommt. Welche Leistungen in welchem Umfang er-bracht werden, wird je nach individueller Situation mitdem P egedienst vereinbart.

In welchem Umfang diese Leistungen von der P ege-versicherung �nanziert werden, ist u. a. abhängig vomP egegrad. Eine Übersicht ist inè Abschnitt 6.8 zu �n-den. Da die Leistungen der P egeversicherung komplexsind, kann auch hier wieder die Beratung durch P ege-dienst und P egekasse hilfreich sein.

P egehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die zurhäuslichen P ege notwendig sind, die diese erleichternoder Beschwerden lindern und eine selbstständigereLebensführung ermöglichen. Kosten für Verbrauchs-produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuheoder Betteinlagen werden in Höhe von bis zu 40 Euro/Monat von der P egekasse erstattet.

Technische Hilfsmittel wie P egebett, Lagerungshilfen,Badewannenlift oder Rollator etc. werden zumeist gegeneine Zuzahlung oder leihweise zur Verfügung gestellt.

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Diese Leistungen sollen p egebedürftige Menschenund ihre Angehörigen zum Beispiel zur Sicherstel-lung einer Betreuung im Alltag, bei der Organisationder P ege oder bei hauswirtschaftlicher Versorgungunterstützen und entlasten. Sie sollen dazu beitragen,dass der P egebedürftige möglichst lange in der häus-lichen Umgebung bleiben kann, Selbstständigkeit er-halten und soziale Kontakte fördern. Die praktischeAusgestaltung kann in KP GN QFGT )TWRRGPDGVTGWWPIsehr vielfältig sein, vomGespräch über Begleitung, Ak-tivierung, gemeinsame Aktivitäten und Aus ügen biszu haushaltsnahen Dienstleistungen.

Alle P egebedürftigen der P egegrade 1 bis 5 erhaltendafür einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhevon bis zu 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetragwird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der P e-geversicherung bei häuslicher P ege gewährt, nichtausgeschöpfte Beträge können übertragen werden.Dieser Betrag ist dabei keine pauschale Geldleistung,die an den P egebedürftigen ausgezahlt wird, sondernkann zur Erstattung von Kosten für anerkannte Ange-bote verwendet werden.

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Ein Beispiel:Ein anerkannter Anbieter solcher Betreuungs- undEntlastungsleistungen betreut einmal wöchentlichden Pflegebedürftigen, besucht ihn zuhause, gestal-tet den Alltag und gemeinsame Unternehmungen mitihm. Damit wird auch der/ die pflegende Angehörigeentlastet. Der Anbieter stellt dem Pflegebedürftigendiese Leistungen in Rechnung. Der Pflegebedürftigekann sich dann den Rechnungsbetrag bis in Höhevon 125 Euro monatlich von der Pflegekasse erstattenlassen.

Der Entlastungsbetrag kann aber auch WT -Q (KPCPzierung von Tages- oder Nachtp ege, Kurzzeitp egeoder teilweise von Leistungen ambulanter P egeFKGPUVG verwendet werden. Weiterhin gibt es mancher-

GVTGWWPIUITWRRGP, z. B. für demenzerkrankteMenschen. Hier wird ein- oder mehrmals die Woche füreinige Stunden eine Betreuung angeboten, die von ge-schulten Helfern und Fachkräften begleitet wird. VieleP egedienste bieten ebenso solche ergänzenden Be-treuungs- und Entlastungsleistungen an. Es gibt aberauch andere Anbieter, z.B. 8GTGKPG 5GPKQTGPDGINGKVGTQFGT TIQV GTCRGWVGP. Im Freistaat Sachsen existiertzudem eine spezielle Regelung, mit der sogenannte

„0CE DCTUE CHVU GNHGT“ ihre Tätigkeit über solche Leis-tungen bei der P egekasse abrechnen können. Dafürmüssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Die P egekassen halten Übersichten zu anerkanntenAnbietern für Betreuungs- und Entlastungsleistungenbereit. Für Sachsen kannman sich zudem über das Por-tal des P egenetzes informieren:

www.p egenetz.sachsen.de/p egedatenbankdort Auswahl unter > P egeleistung

Für die Anerkennung im Freistaat Sachsen ist der Kom-munale Sozialverband Sachsen zuständig. Weitere In-formationen unter:

MU UCEJUGP FGdort über > „Senioren“ > „Niedrigschwellige Betreuungs-und Entlastungsangebote“

Infos zu Nachbarschaftshelfern sind zudem über dieFachservicestelle Alltagsbegleitung, Nachbarschafts-hilfe, anerkannte Angebote zur Unterstützung imAlltagerhältlich:6GNGHQPUQ KG OQDKN

CKN HCE UGT KEGUVGNNG UOU UCE UGP FG

Unterstützungsmöglichkeiten über die P egeversicherung

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.GDGP OKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Teilstationäre Versorgung: Tages- und Nachtp ege

Tagesp ege:Besucher einer Tagesp ege wohnen zuhause und wer-den tagsüber in einer Einrichtung betreut. Tagesp egenhaben größtenteils wochentags vom Vormittag bis indie Nachmittagsstunden geöffnet. Die Besucher wer-den i. d. R. vormittags mit einem Fahrdienst abgeholtund nachmittags wieder nach Hause gebracht, d.h. dieTages- bzw. Nachtp ege umfasst i. d. R. auch die Beför-derung zwischen Wohnung des P egebedürftigen undP egeeinrichtung.

Der Besuch ist einmal wöchentlich oder auch an meh-reren Tagen in der Woche möglich. Dies wird nach derindividuellen Situation abgestimmt. In der Tagesp egewerden therapeutische und p egerische Maßnahmenangeboten. Verschiedene Aktivierungs- und Freizeit-angebote werden gestaltet, beispielsweise Vorlesen,Bewegungsübungen, kreatives Gestalten etc. Zudemwerden Mahlzeiten gemeinsam eingenommen. AuchRuhemöglichkeiten sind vorgesehen.

Nachtp egeeinrichtungen:Diese existieren bisher seltener. Die nächtliche Betreu-ung ist vor allem dann von Vorteil, wenn ein gestörterTag-Nacht-Rhythmus vorliegt. So wird p egenden Fa-milienmitgliedern die Möglichkeit für einen erholsa-men Nachtschlaf gegeben.

Für Tages- oder Nachtp ege ist für demenzerkrankteMenschen ein mehrmaliger regelmäßiger Besuch proWoche ratsam, um eine Gewöhnung und Vertrautheitmit der Situation zu erreichen. Anspruch auf Tages-und Nachtp ege haben P egebedürftige mit P egegrad2 bis 5. Bei P egegrad 1 kann der Entlastungsbetrag da-für eingesetzt werden.

EineÜbersicht zur Höhe der durchdie P egekasse über-nommenen Kosten in Abhängigkeit vom P egegrad istzu �nden inè Abschnitt 6.8 „Leistungen der P egever-sicherung im Überblick“.

Bei Inanspruchnahme der Tages- oder Nachtp egebleibt der Anspruch auf ambulante P egesachleistun-gen bzw. P egegeld in voller Höhe erhalten.

Was tun, wenn die P ege zuhause vorübergehendPKEJV O INKEJ KUV!

Insbesondere für pflegende Angehörige ist es wichtig,sich auch Auszeiten von der Pflege zu schaffen, bei-spielsweise durch einen Urlaub. Dies ist wichtig, umÜberlastung vorzubeugen und Kraft zu schöpfen. Eineandere Situation, in der Pflege nicht geleistet werdenkann, ist beispielsweise eine eigene Erkrankung derpflegenden Person. Für die Versorgung des Pflege-bedürftigen in solchen Zeiten gibt es verschiedeneMöglichkeiten:

Verhinderungsp egeWenn sich die sonst vorhandene P egeperson nichtum ihren p egebedürftigen Angehörigen kümmernkann, besteht die Möglichkeit der Beantragung einerErsatz- oder Verhinderungsp ege. Verhinderungs-p ege kann z.B. durch einen ambulanten P egedienst,durch Einzelp egekräfte, durch andere P egeperso-nen oder Angehörige erfolgen. Dabei kann die P ege– je nach Situation – in der bestehenden Wohnung,an einem anderen Ort wie z.B. in der Wohnung einesanderen Angehörigen, der während der Zeit die P egeübernimmt oder auch in einer Einrichtung statt�nden.Die Verhinderungsp ege kann auch für einen Urlaubgemeinsam mit dem p egebedürftigen Angehörigengenutzt werden. (s. auchè Abschnitt 6.6)

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass derAngehörige schonmindestens sechsMonate zu Hausegep egt wird. P egebedürftige Menschen mit einemP egegrad 2 bis 5 können Verhinderungsp ege bis zueinem Zeitraum von sechs Wochen im Kalenderjahr inAnspruch nehmen, wofür die P egekasse Kosten biszu 1.612 Euro übernimmt.

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Kurzzeitp egeIn Situationen in denen der P egebedürftige vorüber-gehend nicht zu Hause versorgt werden kann, gibt esdie Möglichkeit der Kurzzeitp ege. Dies trifft z.B. aufAbwesenheits- oder Erkrankungszeiten der P ege-person zu, aber beispielsweise auch, wenn größereBaumaßnahmen in der Wohnung wie bei Umbauten,Sanierung etc. den Aufenthalt dort vorübergehendnicht möglich machen. Eine weitere Situation ist einbeeinträchtigter Gesundheitszustand nach Kranken-hausentlassung, bei dem die p egebedürftige Person(noch) nicht zu Hause zurechtkommt oder die not-wendige P ege durch Angehörige nicht ausreichendgeleistet werden kann. Hier kann zur „Stärkung“ undStabilisierung der vorübergehende Aufenthalt in einervon den P egekassen anerkannten Einrichtung derKurzzeitp ege sinnvoll sein.

Übersichten zu Kurzzeitp egeeinrichtungen in der Re-gion sind bei der P egekasse oder anderen Beratungs-stellen zu erhalten. Kurzzeitp ege wird für P egebe-dürftige der P egegrade 2 bis 5 bis zu acht Wochen proKalenderjahr und in Kostenhöhe bis zu 1.612 Euro fürp egebedingte Aufwendungen einschließlich Betreu-ung sowie für Aufwendungen bei der medizinischenBehandlungsp ege durch die P egekassen gewährt.Unterkunfts- und Verp egungskosten werden dabeinicht von der P egekasse übernommen. Bei P ege-grad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125Euro/Monat eingesetzt werden, um Leistungen derKurzzeitp ege in Anspruch zu nehmen.

Unterstützungsmöglichkeiten über die P egeversicherung

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Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungsp egekönnen auch miteinander kombiniert werden.

Wenn Leistungen für die Kurzzeitp ege im Jahr nichtoder nicht vollständig abgerufen werden, können biszu 50% (806 Euro) dieser Leistungen für Verhinde-rungsp ege verwendet werden. Umgedreht gilt auch:wenn Leistungen der Verhinderungsp ege nicht aus-geschöpft werden, können die Leistungen der Kurz-zeitp ege auf bis zu 3.224 Euro/Kalenderjahr erhöhtwerden.

Sowohl während der Verhinderungsp ege wird bis zusechs Wochen, als auch während der Kurzzeitp ege biszu acht Wochen pro Kalenderjahr die Hälfte des bisherbezogenen P egegeldes weitergezahlt.

Nutzen Sie die Beratung Ihrer P egekasse!

Zu weiteren Leistungen der P egeversicherung bzgl.wohnumfeldverbessernder Maßnahmen wird in èAbschnitt 8.3 näher informiert, bzgl. Wohngruppen inè Abschnitt 8.7.3 sowie bzgl. vollstationärer P ege imP egeheim inè Abschnitt 8.7.4.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Auszeit vom P egealltag und Inseln der Erholung –7TNCWD OKV FGOGP GTMTCPMVGP /GPUEJGPWPF 4GJC WHGPVJCNVG

7TNCWDUCWHGPV CNVG:Sie bieten außerhalb der gewohnten vier Wände unddes P egealltags eine gute Möglichkeit für neue Ein-drücke und um Kraft zu schöpfen. Es gibt einige Ein-richtungen, die Urlaube speziell für Menschen mitDemenz und ihre Angehörigen anbieten. Diese wer-den beispielsweise von regionalen Alzheimer Gesell-schaften oder anderen Anbietern organisiert. Bei derAuswahl von Angeboten sollte geprüft werden, wieAn- und Abreise, Unterkunft, geplante Aktivitäten, an-gebotene Betreuungsmöglichkeiten und Finanzierunggestaltet werden können.

Wenn die p egende Person einen Urlaub ohne denP egebedürftigen plant, ist ein rechtzeitiges Kümmernum einen Platz für Kurzzeit- oder Verhinderungsp egeanzuraten. Gerade in der Urlaubssaison, während Fei-ertagen oder Schulferienzeiten sind die Kapazitätenhier oft knapp.

Auch für Reiseangebote mit demenzerkrankten Men-schen können häu�g Leistungen im Rahmen der P e-geversicherung genutzt werden. Eine genauere Klärungist im individuellen Fall über den Reiseanbieter und diejeweilige P egekasse sinnvoll.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG) hältneben vielen anderen Informationsblättern eines zu„Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihre An-gehörigen“ sowie eine Listemit Urlaubsanbietern bereit,abrufbar über:

FGWVUEJG CN JGKOGT FG CPIGJQGTKIG GPVNCUVWPIUCPIGDQVGdort unter dem Abschnitt > „Betreuter Urlaub für Men-schen mit Demenz und ihre Angehörigen“

In Sachsen gibt es z.B. über das Bischof-Benno-Hausin Schmochtitz bei Bautzen Angebote für KNFWPIUHTGK GKVGP für demenzerkrankte Menschen und ihreAngehörigen. Hier bestehen Möglichkeiten zum Aus-tausch mit anderen Betroffenen und Fachpersonal. Eswerden Einzel- und Gruppengespräche aber auch Se-minare zum Erlernen von Entspannungsübungen undP egetechniken sowie Freizeitaktivitäten angeboten.Für die p egerische Versorgung und die Betreuung derdemenzerkrankten Teilnehmer sorgen haupt- und eh-renamtliche Mitarbeitende. Alle Angebote richten sichsowohl an die Angehörigen als auch an die Erkrank-ten. Die Kosten können teilweise über die P egekassegetragen werden.

Weitere Infos unter:DGPPQ JCWU FG

dort unter > Projekte > Bildungsfreizeit für Alzheimer-patienten und deren p egende Angehörige6GNGHQP

8QTUQTIG WPF 4G CDKNKVCVKQPUCWHGPV CNVGNeben einem Urlaub kann ein Vorsorge- und Rehabili-tationsaufenthalt Auszeiten vom P egealltag und Stär-kung bieten. Hier wird durch die Krankenkasse nachEinzelfall über Art und Umfang entschieden. Die Längeder Maßnahmen beträgt i. d. R. bis zu dreiWochen, kannaber auch verlängert werden.

Ein solcher Aufenthalt kann durch die p egenden Ange-hörigen mit oder ohne dem P egebedürftigen erfolgen.Bei gemeinsamer Reha-Maßnahme kann z.B. für dieseZeit der Anspruch auf Kurzzeitp ege eingesetzt werden.

Über die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist ein Infor-mationsblatt dazu abrufbar sowie auf Anfrage eine Listemit spezialisierten Kliniken erhältlich:

FGWVUEJG CN JGKOGT FGdort unter > Unser Service > Informationsblätter > In-formationsblatt 23 Vorsorge- und Rehabilitationsmaß-nahmen für p egende Angehörige und Menschen mitDemenzN GKOGT 6GNGHQP

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Ein Beispiel für ein gemeinsames Angebot für Men-schen mit Demenz und deren Lebenspartner bietetdas Alzheimer-Therapiezentrum der Schön KlinikBad Aibling in der Nähe von München. Hier könnenLebenspartnerInnen gemeinsam mit dem demenzer-krankten Menschen aufgenommen werden. GezielteSchulungs- undUnterstützungsprogramme vermittelnKompetenzen, wie die Erkrankung besser verstandenund Zugang zum Betroffenen gefunden werden kann.

Nähere Informationen über:UEJQGP MNKPKM FG DCF CKDNKPI JCTVJCWUGP

HCEJ GPVTGP KPUVKVWVG CN JGKOGT VJGTCRKG GPVTWOWGDGTDNKEM

Eine Beratung durch die Kranken- bzw. P egekasse istbei solchen Angeboten insgesamt zu empfehlen.

Berufstätigkeit und P ege – wie kann das gehen?

P egende Angehörige sehen sich meist mehrfachenBelastungen gegenüber. Parallel zur Versorgung der

p egebedürftigen Angehörigen sind z.B. noch Kinderoder Enkel zu betreuen oder eine Berufstätigkeit aus-zuüben. Welche Unterstützungsmöglichkeiten sindhier vorgesehen?

-WT GKVKIG TDGKVU GT KPFGTWPIund P egeunterstützungsgeld:Bei einer plötzlich eintretenden Pflegesituation,bei der viele Dinge zu regeln sind, können sich Be-schäftigte bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellenlassen. Dazu muss noch kein Pflegegrad festgestelltsein, aber auf Verlangen des Arbeitgebers für die Frei-stellung eine ärztliche Bescheinigung über die vor-aussichtliche Pflegebedürftigkeit des nahen Angehö-rigen sowie die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiungvorliegen. Der Arbeitgeber ist sofort zu informieren.Während dieser Zeit kann dann für maximal zehnTage ein sogenanntes „2HNGIGWPVGTUV V WPIUIGNF“als Lohnersatzleistung erhalten werden. Es wird mitVorlage der ärztlichen Bescheinigung bei der Pflege-versicherung des pflegebedürftigen Angehörigen be-antragt.

Unterstützungsmöglichkeiten über die P egeversicherung

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

P egezeit und Familienp egezeit:Bei der Versorgung eines nahen Angehörigen in derHäuslichkeit und der Arbeit in einem Betrieb mit mehrals 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf P egezeitnach dem P egezeitgesetz. Es handelt sich um eine so-zialversicherte, vom Arbeitgeber nicht bezahlte vollstän-dige oder auch teilweise Freistellung von der Arbeit fürmaximal sechs Monate. Kranken- und Versicherungs-schutz bleiben i. d. R. während der P egezeit bestehen.

Mit der Familienp egezeit kann die Arbeitszeit bis zu24 Monate lang reduziert werden, wobei die verbleiben-de Arbeitszeit 15 Wochenstunden nicht unterschreitendarf. Familienp egezeit ist bei Arbeitgebern mit mehrals 25 Beschäftigten (ausgenommen die zur AusbildungBeschäftigten) möglich, wenn nicht dringliche betrieb-liche Gründe entgegenstehen.

Für die Inanspruchnahme der P egezeit muss dem Ar-beitgeber die P egebedürftigkeit durch die P egekasseoder den MDK bescheinigt sowie eine schriftliche Ver-einbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen werden.

Für Pflegezeit und Familienpflegezeit kann beimBAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaft-liche Aufgaben) zur Absicherung des Lebensunterhal-tes und Abfederung des Verdienstausfalls ein zinslosesDarlehen beantragt werden.

Auch eine Kombination aus P egezeit und Familien-p egezeit bis zu einer Gesamtzeitdauer von maximal24 Monaten ist möglich.

Für die Inanspruchnahme von P egezeit/Familienp e-gezeit bestehen Ankündigungsfristen. Während P e-gezeit/Familienp egezeit verfügen Beschäftigte übereinen besonderen Kündigungsschutz.

Es existieren noch weitergehende komplexe Regelun-gen dazu. Zur Vertiefung sollten die angeführten In-formations- und Beratungsangebote genutzt werden(siehe auchè Abschnitte 6.2 und 6.8).

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Soziale Absicherung von P egepersonenAllgemein bestehen für P egepersonen, die nicht ge-werbsmäßig p egen (z.B. Angehörige), verschiedeneMöglichkeiten der sozialen Absicherung:

Während der P egezeit bleibt der Kranken- und P eIG GTUKE GTWPIUUE WV für die p egende Person i.d.R.erhalten, da während dieser Zeit regelmäßig eine Fa-milienversicherung besteht. Wenn dies nicht gegebensein sollte, muss sich die P egeperson freiwillig in derKrankenversicherung mitversichern und dafür i.d.R.den Mindestbeitrag zahlen. Mit der Krankenversiche-rung ist automatisch die P egeversicherung gewähr-leistet. Auf Antrag erstattet die P egeversicherung denBeitrag für die Kranken- und P egeversicherung bis zurHöhe des Mindestbeitrags. Eine private Kranken- undP ege-P ichtversicherung bleibt grundsätzlich wäh-rend der P egezeit bestehen.

Wenn ein oder mehrere P egebedürftige der P ege-grade 2 bis 5 nicht erwerbsmäßig undmindestens zehnStunden in der Woche, verteilt auf mindestens zweiTage/Woche, gep egt werden, sind die P egenden inder TDGKVUNQUGP GTUKE GTWPI versichert.

Bezüglich der 4GPVGP GTUKE GTWPI gilt Ähnliches: Bei-trägewerdendurchdie P egekasse übernommen,wennein oder mehrere P egebedürftige der P egegrade 2 bis5 nicht erwerbsmäßig undmindestens zehn Stunden inder Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage/Woche,gep egt und keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30Wochenstunden ausgeübt wird.

P egende, die unter den beschriebenen Bedingungentätig sind, haben zudem einen gesetzlichen beitrags-freien 7PHCNN GTUKE GTWPIUUE WV , d.h., sie sind wäh-rend der Tätigkeiten und Wege in Zusammenhang mitder P ege gegen Unfallfolgen abgesichert.

Weitere spezielle Bedingungen und Feinheiten zu die-sen komplexen Regelungen sind in Beratung durch dieP egekassen zu erfahren.

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Unterstützungsmöglichkeiten über die P egeversicherung

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Leistungen der P egeversicherung im Überblick

In der folgenden Übersicht werden Leistungen derP egeversicherung nochmals im Überblick darge-stellt. Es gibt eine Reihe von Regelungen und Möglich-keiten zur Verwendung und Übertragung zwischenverschiedenen Leistungsarten. Das System der P ege-versicherung ist inzwischen sehr komplex und schwerüberschaubar. Beratung durch die P egekassen oderCPFGTG PNCWHUVGNNGP KUV DGK (TCIGP WPF 7PUKE GT GKVGP GORHG NGPU GTV

Speziell für Sachsen bietet die P egedatenbank sehrumfassende Informationen rund um die P ege und An-laufstellen:

www.p egenetz.sachsen.de

Mit besonderem Bezug zu Demenzerkrankungen bietetdie DAlzG neben vielen weiteren Infos einen Überblicküber Entlastungsangebote im Zusammenhang mit derP egeversicherung:

FGWVUEJG CN JGKOGT FG CPIGJQGTKIG GPVNCUVWPIUCPIGDQVG

Einen guten Gesamtüberblick zu Leistungen der P eIG GTUKE GTWPI UQ KG PHQOCVGTKCNKGP WPF 4CVIGDGTbietet das Themenportal des Bundesministeriums fürGesundheit (BMG):

DWPFGUIGUWPFJGKVUOKPKUVGTKWO FG VJGOGPp ege

K interaktive Anwendung „P egeleistungshelfer“ desBMG unterstützt in der Orientierung, wenn P egesitua-tionen als neue Fragestellung auftauchen. Sie zeigt zu-dem, welche P egeleistungen in der individuellen Situ-ation genutzt werden können:

www.p egeleistungs-helfer.de

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.GKUVWPIGP P egegrad 1 P egegrad 2 P egegrad 3 P egegrad 4 P egegrad 5

P egegeld für FKG WUNKE GP ege (monatlich)

– 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR

P egesachleistungOQPCVNKE

– 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR

PVNCUVWPIUDGVTCIOQPCVNKE

125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR

Teilstationäre P ege(Tages-/Nachtp ege)OQPCVNKE

bis zu 125 Euroeinsetzbarer

Entlastungsbetrag689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR

Kurzzeitp ege.GKUVWPIGP RTQ -CNGPFGTLC TH T - 2 DKU W CE V 9QE GP

bis zu 125 Euromonatlicheinsetzbarer

Entlastungsbetrag

1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR

Verhinderungsp ege.GKUVWPIGP RTQ -CNGPFGTLC Tfür Kosten einer Ersatzp egeDKU W UGE U 9QE GP

– 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR

WO 8GTDTCWE DGUVKOOVGP egehilfsmittel (monatlich)

40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR 40 EUR

9Q PWOHGNF GTDGUUGTPFGC PC OGP RTQ C PC OG

4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR

9Q PITWRRGP WUE NCIDGK CODWNCPV DGVTGWVGPWohngruppen („P ege-WGs“)OQPCVNKE

214 EUR 214 EUR 214 EUR 214 EUR 214 EUR

GTCVWPIUGKPUCV(pro Halbjahr, P egegrad 4WPF KGTVGNL TNKE

23 EUR 23 EUR 23 EUR 23 EUR 23 EUR

8QNNUVCVKQP TGP egeleistungen (P egeheimGVE OQPCVNKE

125 EUR Zuschuss 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR

Vollstationäre P egeleistunIGP KP KPTKE VWPIGP FGT KNHGH T DG KPFGTVG GPUE GPOCZ OQPCVNKE

266 EUR 266 EUR 266 EUR 266 EUR 266 EUR

Unterstützungsmöglichkeiten über die P egeversicherung

bis max. 16.000 Euro, wenn mehrere Antragsberechtigte zusammenwohnen

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Ein Krankenhausaufenthalt stellt für Menschen mitDemenz eine besondere Herausforderung dar. Es ist fürsie besonders schwierig oder kaum möglich, sich aufdie neue und fremde Umgebung einzustellen oder dieSituation umfassend genug zu erfassen. Das Kranken-hauspersonal und die Abläufe in einer Klinik sind häu-�g nicht speziell auf die Situation demenzerkrankterMenschen eingestellt. Daher sollte ein solcher Aufent-halt auf das Nötigste beschränkt werden. Alle Untersu-chungen, die im Vorfeld in einer gewohnten Umgebungdurchgeführt werden können, sollten auch dort veran-lasst werden.

NNIGOGKPG KP GKUG H T GKPGP -TCPMGPJCWUCWHGPVJCNV QP /GPUEJGP OKV &GOGP

Ist ein Klinikaufenthalt unumgänglich, sollte wennmöglich ein Krankenhausmit einer speziellen Demenz-station oder zumindest einer Abteilung für Geriatrieoder Gerontopsychiatrie gewählt werden. Auch das istaber nicht immer möglich. Teilweise können bei Bedarfauch GINGKVRGTUQPGP in ein Krankenhaus aufgenom-men werden, was als „TQQOKPI KP“ bezeichnet wird. Obdies und eine Kostenübernahme durch die Krankenkas-semöglich sind, muss imVorfeldmit der Krankenkassegeklärt werden.

Falls für die versorgende Person ein Krankenhaus-aufenthalt ansteht, muss i. d. R. eine Betreuung für denDemenzerkrankten organisiert werden. Hier bietet sichK Verhinderungs- oder Kurzzeitp ege an (siehe è

Abschnitt 6.5). Es emp�ehlt sich wieder, vorab Bera-tungsmöglichkeiten zu nutzen.

Manche Krankenhäuser verfügen inzwischen über spe-zielle Ansprechpartner für das Thema Demenz wie z.B.sogenannte Demenzbeauftragte oder Demenzkoordi-natoren. In nahezu jedem Krankenhaus gibt es einen5Q KCNFKGPUV, der beratend unterstützen kann und auchHilfestellung bei der Organisation der Versorgung nachdem Krankenhaus gibt, z.B. Beantragung für P ege-versicherung, p egerische oder Hilfsmittelversorgung,Hinweise zu weiteren Anlaufstellen etc.

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Folgende Hinweise können für einen Krankenhaus-aufenthalt von Menschen mit Demenz hilfreich sein:

Ganz besonders wichtig ist es, das Krankenhausper-sonal sowie Mitpatienten im Zimmer CWH FKG &GOGPGTMTCPMWPI KP W GKUGP sowie über bestehendePURTGE RCTVPGT wie Angehörige, Bevollmächtigte, Be-

treuer, P egedienste etc. und deren Erreichbarkeit zuinformieren. Es emp�ehlt sich, Hinweise zu folgendenPunkten zu vermitteln:

Wie lässt sich die/der Betroffene am bestenansprechen (z.B. mit Mädchenname/Vorname)?Inwieweit kann die/der Betroffene Spracheverstehen und sich ausdrücken?Welche weiteren Einschränkungen(z.B. Sehen, Hören, Gedächtnis, Beweglichkeit etc.)sind vorhanden?Welche Vorlieben, Abneigungen und Ängste sindzu beachten?Welche besonderen Verhaltensweisen könnenauftreten (z.B. Unruhe und Umherlaufen,Weglauftendenz, Räumen in Schränken etc.)Welche Gewohnheiten sind zu beachten?Wie reagiert die/der Betroffene auf Körperkontakt?Wie lässt sich die/der Erkrankte in schwierigenSituationen beruhigen?

4GJCDKNKVCVKQPUOC PCJOGP

Wird nach einem Akut-Krankenhausaufenthalt eineReha-Behandlung notwendig, so besteht in manchenRegionen die Möglichkeit, neben einer UVCVKQP TGPQFGT VGKNUVCVKQP TGP 4G CDKNKVCVKQP GKPG OQDKNG IGTKCVTKUE G 4G CDKNKVCVKQP zu nutzen.Eine mobile ger-iatrische Reha �ndet im gewohnten bzw. ständigenWohnumfeld des Patienten statt. Therapeuten unter-schiedlicher Berufsgruppen (z.B. Ergo- und Physiothe-rapie, Logopädie) betreuen unter ärztlicher Leitung denPatienten aufsuchend in seinem vertrauten Wohnum-

-TCPMGPJCWUCU PWP!

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feld. Individuelle GegebenheitendiesesWohnumfeldesund alltägliche Anforderungen und Abläufe könnendabei Berücksichtigung �nden und in die Behandlungein ießen. Auch betreuende Bezugspersonen vor Ortkönnen besser einbezogen werden. Belastende Wegeund Transporte entfallen. Als Zielgruppe einer mobi-len geriatrischen Rehabilitation kommen sowohl de-menzerkrankte Menschen als auch deren versorgendeAngehörige bei entsprechender Indikation in Frage.Eine mobile geriatrische Reha kann zudem neben derHäuslichkeit auch in der Kurzzeitp ege oder im P e-geheim statt�nden. Siehe auchè Abschnitt 6.6 > Vor-sorge und Rehabilitationsaufenthalte

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Allgemein emp�ehlt es sich, frühzeitig an eine Reha-bilitationsmaßnahme zu denken und diese rechtzeitigwährend eines Krankenhausaufenthaltes zu beantra-gen. Ansprechpartner dafür sind das Personal auf Sta-tion sowie der Kliniksozialdienst.

Übergangs- und Kurzzeitp ege für Menschenohne P egegrad

Übergangsp egeNach einer Operation, einem Krankenhausaufenthaltoder bei einer akuten schwerwiegenden Erkrankungkann vorübergehend P ege benötigt werden, ohne dasP egebedürftigkeit imSinne der P egeversicherungvor-liegt. Als Leistung der Krankenkasse existiert für solcheSituationen die Möglichkeit der Übergangsp ege. Nachdem Krankenhausstrukturgesetz haben Versicherte da-bei für einen Zeitraum von bis zu vierWochen Anspruchauf Grundp ege und hauswirtschaftliche Versorgungüber die häusliche Krankenp ege sowie auf eine CWUCNVU KNHG. In bestimmten Fällen (imHaushalt vorhande-

ne Kinder jünger als 12 Jahre oder mit Behinderung undangewiesen auf Hilfe) ist eine Verlängerung sogar bis zueinem Zeitraum von 26 Wochenmöglich.

Kurzzeitp egeWenn diese ambulanten Leistungen nicht ausreichen,kann eine Kurzzeitp ege für bis zu acht Wochen imKalenderjahr in Anspruch genommen werden. An da-bei entstehenden Kosten für P ege, Betreuung, Be-handlungsp ege beteiligt sich die Krankenkasse bis zueinem Betrag von 1.612 Euro jährlich.

Ausführliche Informationen zu einem Krankenhaus-aufenthalt bietet das Portal der „Weissen Liste“:

GKUUG NKUVG FG

Hilfreiche Materialien für Vorbereitung, Aufenthalt undEntlassung für einen Krankenhausaufenthalt allge-mein bietet der über das Projekt Chemnitz+ erarbeiteteKrankenhauswegweiser, abrufbar unter:

www.zukunftsregion-sachsen.de/cms/�leadmin/Broschueren/Wegweiser_Krankenhaus_�nal.pdf

Für einen Krankenhausaufenthalt von Menschen mitDemenz kann über die Deutsche Alzheimer Gesell-schaft kostenfrei die übersichtliche TQUE TG „ KV &GOGP KO -TCPMGP CWU GKP 2CVKGPVGPDQIGP undweite-res bezogen bzw. abgerufen werden:

FGWVUEJG CN JGKOGT FG CPIGJQGTKIG OKV FGOGP KO MTCPMGPJCWU

Über das Portal „Alter, P ege und Demenz in NRW“ kön-nen verschiedene hilfreiche Infos und Veröffentlichun-gen bezogen werden, u. a. zu Demenz im Krankenhaus:

https://alter-p ege-demenz-nrw.de/li/materialie/GI GKUGT HWGT OGPUEJGP OKV FGOGP KO MTCPMGP

JCWU

-TCPMGPJCWU CU PWP!

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Die eigene Wohnung bildet über Jahre oder gar Jahr-zehnte eine vertrauteUmgebung. Bei einemWohnungs-wechsel und neuem Umfeld verschlechtern sich häu�gSymptome einer Demenz. Ein wichtiges Ziel ist daherdie möglichst lange Aufrechterhaltung der gewohntenUmgebung und des vertrauten Zuhauses. Im Zusam-menhang mit Selbstständigkeit und Wohnen spielt Mo-bilität durch die Nutzung eines Fahrzeugs, insbesonde-re eines Pkw, für viele Menschen eine wichtige Rolle.Autofahren und Demenz ist ein häu�g nachgefragtesund oft heikles Thema. Im Folgenden wird auf die The-menbereiche Autofahren bei Demenz sowieWohnungs-gestaltung und Wohnformen näher eingegangen.

WVQ HCJTGP OKV &GOGP

Inwieweit bei einer Demenzerkrankung ein Fahrzeugnoch sicher geführt werden kann, ist mitunter eineheikle und strittige Frage. Teilweise können Betroffe-ne am Anfang der Erkrankung noch relativ sicher Autofahren. Um eine Überforderung zu vermeiden, kannbei beginnender Demenz versucht werden, die Anfor-derungen beim Fahren zu verringern, beispielsweisedurch die Vermeidung von Fahrten in verkehrsreichemGebiet, bei Stoßzeiten, bei Dunkelheit etc. Doch bei fort-schreitender Demenz ist u. a. durch Veränderungen inReaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationund Orientierung ein sicheres Fahrzeug führen nichtmehr möglich. Es stellt eine Überforderung und Ge-fährdung für Erkrankte und andere dar und muss danneingestellt werden. Bei von Frontotemporaler DemenzBetroffenen kommen besondere Gefährdungen durchBeeinträchtigungen der Abschätzung von Risiken unddurch aggressives, risikofreudiges Verhalten hinzu.

Nicht selten stehen Betroffene und Angehörige vor Pro-blemen der unterschiedlichen Wahrnehmung und Ein-schätzung von Fähigkeiten und eingeschränkter Ein-sicht des Erkrankten in die abnehmende Fahreignung.Inwieweit die „Fahrtauglichkeit“ als situations- undzeitabhängige Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugsgegeben ist, bedarf der Abklärung im individuellen Fall.Dies kann beispielsweise durch eine freiwillige Fahr-verhaltensprobe mit einer fachkundigen Person wie

z.B. einem Fahrlehrer, erfolgen. Bezugspersonen solltenauf eine solche Fahrverhaltensprobe und auf eine ärzt-liche Untersuchung hinwirken. Verschiedene Einrich-tungen wie z.B. ADAC, Fahrschulen, TÜV oder DEKRAbieten Möglichkeiten zu Fahrverhaltensproben, „Fahr-Fitness-Check“, Fahrtraining und Beratung.

Eine weitere Möglichkeit ist eine freiwillige oder auchvon Amts wegen angeregte verkehrspsychologischeFahrverhaltensbeobachtung. Wenn Zweifel an derFahreignung bestehen, kann eine solche Überprüfungder Fahreignung von Amts wegen bei der jeweiligenFührerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) angemeldetwerden. Die Behörde ist dann verp ichtet, Hinweisennachzugehen und eine amtlich veranlasste Begutach-tung der Fahreignung vorzunehmen.

In jedem Fall sollten Probleme beim Führen einesFahrzeugs möglichst frühzeitig angesprochen und aufdas Aufgeben des Autofahrens rechtzeitig hingewirktwerden. Im besten Fall handelt es sich beim Aufgebendes Fahrens um eine durch den Demenzerkranktenselbst getroffene Entscheidung ohne dass erst Behör-den etc. eingeschaltet werden müssen. Beratung und/oder das vertrauensvolle Gesprächmit dem (Haus)Arztkönnen dazu hilfreich sein. Dabei sollten an das Ver-antwortungsbewusstsein des Erkrankten appelliertsowie Folgen einer unsicheren Fahrweise mit Eigen-

9QJPGP WPF /QDKNKV VOKV &GOGP

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Anzeichen für eine verminderte Fähigkeit zum Fahr-zeug führen können u. a. sein:

Auffälliges und langsamer FahrenUnentschlossenes VerhaltenSchwierigkeiten in der OrientierungVerfahren auf bekannten StreckenDesorientierung an KreuzungenAbkommen von der FahrbahnProbleme beim EinparkenÜbersehen, Nicht-Beachten von Verkehrsschildern

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und Fremdgefährdung aufgezeigt und gleichzeitig ge-meinsam nach Alternativen für Mobilität und Erhaltvon Unabhängigkeit gesucht werden. Solche Alterna-tiven können z.B. die Nutzung öffentlicher Verkehrs-mittel, die Begleitung durch Bezugspersonen, Fahr-gemeinschaften und das Mitfahren bei Angehörigenoder Bekannten sowie die Nutzung von Fahr- und Lie-ferdiensten sein.

Ärzte sind verp ichtet, ihre Patienten darauf hinzu-weisen, dass eine Fahruntauglichkeit vorliegt bzw. imErkrankungsverlauf eintreten wird. Wenn ein Fahr-zeug trotz Fahruntüchtigkeit und trotz Hinweis daraufgefahren wird bzw. eine Belehrung wegen Uneinsich-tigkeit zwecklos ist, ist der Arzt berechtigt, die Fahr-erlaubnisbehörde zu informieren. In diesem besonde-ren Fall ist die ärztliche Schweigep icht zur Wahrungeines höherwertigen Rechtsgutes wie dem Leben undder Gesundheit der Verkehrsteilnehmer aufgehoben.

Hinsichtlich der Haftpflichtversicherung ist zu be-achten, dass bei Unfallverursachung durch einendemenzerkrankten Menschen die Kfz-Haftpflicht-versicherung den Schaden, den Dritte erleiden, zwarzunächst nach vertraglichen und gesetzlichen Vor-schriften reguliert, jedoch Regressforderungen mög-lich sind, also sich die Versicherung einen Teil desSchadens durch den Verursacher ersetzen lassenkann. Wenn Angehörige im Rahmen einer Vorsorge-verfügung oder rechtlichen Betreuung die Aufsichts-pflicht haben und diese verletzen, können sie haftbargemacht werden. Eine Verletzung dieser Pflicht liegtvor, wenn ein Schaden eingetreten ist, der vorausseh-bar war und Angehörige nicht alles getan haben, umdiesen abzuwenden. Zudem kommen strafrechtlicheKonsequenzen im Sinne einer Strafbarkeit wegenGefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB) in Be-tracht, wenn jemand krankheitsbedingt nicht mehrin der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen und da-durch Leib und Leben anderer Menschen oder Sachenvon bedeutendem Wert gefährdet.

Angehörige be�nden sich manchmal in schwierigenSituationen, wenn Demenzbetroffene trotz vieler Be-mühungen bei Fahruntüchtigkeit keine Einsicht zei-gen und das Fahren nicht aufgeben. Zur Vermeidung

von Schäden und weitergehenden Kon ikten wird hierteilweise von Strategien berichtet, um vom Fahren ab-zuhalten wie z.B. dem Erhöhen von Zugangsbarrierendurch Parken außer Sichtweite, Verstecken von Schlüs-seln, Abklemmen von Batterien, der Begründung derReparatur- und Werkstattbedürftigkeit oder das andereFamilienangehörige dringend das Fahrzeug zur Nut-zung benötigen. Die Anwendung solcher Strategien istals Balanceakt im Zwiespalt zwischen der Wahrungvon Selbstbestimmung der Betroffenen und der Ver-meidung von Selbst- und Fremdgefährdung zu sehen.

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Wie das Autofahren als Möglichkeit zur selbstbestimm-ten Mobilität ist auch das selbstständige Wohnen imeigenen Zuhause für die meisten Menschen ein sehrwichtiges Anliegen. Bereits kleinere Veränderungenkönnen im Wohnraum für mehr Sicherheit und Orien-tierung sorgen, dass Wohlbe�nden verbessern sowiedas Zurechtkommen im Alltag erleichtern. Im Folgen-den dafür einige Gestaltungsempfehlungen:

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Allgemeine GestaltungsempfehlungenBeleuchtung: hell, nicht zu grell,möglichst schatten- und blendfreiFarbgestaltung: warme, sanfte, helle,freundliche FarbtöneWand- und Bodengestaltung: verwirrendeMuster vermeidenNutzung von Hilfsmitteln wie z.B. Handgriffe,Wannenlift, Duschsitz, Toilettensitzerhöhung,Rollator etc.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

1TKGPVKGTWPIUJKNHGPeinfache und übersichtliche Gestaltungdes Wohnbereichsnicht zu viele Eingriffe/Veränderungen:Beibehaltung der gewohnten Ordnung von Möbeln,Erinnerungsstücken, möglichst auch nach einemUmzugHaushaltgeräte verwenden, die schon langvertraut sindSchilder mit gut sichtbaren und verständlichenSymbolen bzw. Fotos an Türen und Schränken mitHinweis auf Inhalt/Funktion, z.B. Bilder vonGeschirr am Küchenschrank, Bild einer Toilette ander Tür zumWC usw.Schränke offenlassen, nicht notwendige Türenaushängen, evt. durchsichtige Glas-EinlegebödenGeräte, Schränke, Bedienfelder in sichtbarerund greifbarer HöheVerwendung kontrastreicher UtensilienKontrastfarben zum Hervorheben von Geländern,Türen, Schaltern, Rändern am Waschbecken,Badewanne, WC etc.Ausleuchten von Nachtwegen, insbesondere zuToilette/Badeinfach bedienbares Telefon: mit großen Tasten,Nummern vorprogrammieren, Beschriftung bzw.Bilder der Bezugspersonen am Gerät anbringenUhren mit gut erkennbaren, großen Zahlen bzw.mit Ansagegroße, gut sichtbare Kalenderim Kalender Einträge von wichtigen Ereignissenund TerminenVerwendung von Schlüssel�ndernErsatzschlüssel bei Vertrauenspersonen(z. B. Nachbarn) hinterlegen

5KEJGTJGKVU QTMGJTWPIGPSturzgefahr vorbeugen, Stolperfallen entfernenbzw. �xieren, z.B. lose Kabel und Läufer entfernenrutschhemmende Teppichunterlagen und Mattenin Dusche/Wanne verwendenSchwellen und Stufen entfernenBodenbeläge: rutschsicher, blendfreiHaltestangen und -griffe, insbesondere im BadSicherungen an Steckdosen und FensternEingangstür: Schließzylinder mit Gefahrenfunktion,Schlösser, die auch bei steckendem Schlüssel vonaußen zu öffnen sindBewegungsmelder, Fußmatten mit Signalgeber oderKlangspiele zur Anzeige des Verlassens vonZimmer/Wohnungbei Weglauftendenzen: Türen in die Umgebungeinbinden und/oder mit akustischem Bewegungs-melder sichernbei nächtlichemWandern auf geschlosseneAußentüren achtenDauer-Tag/Nachtlichter bzw. Lampen mitBewegungsmelder, insbesondere für den Wegzur Toilettevon außen zu öffnendes Badezimmerschloss,Tür sollte nach außen aufgehen, ggf. SchiebetürenGlastüren auf Augenhöhe markieren, wahrnehmbarmachensicheres Aufbewahren von potentiell Gefährlichemwie z.B. Chemikalien, Reinigungsmittel,Medikamente, Streichhölzer, Feuerzeuge,Zigaretten, Kerzen, ggf. auch Alkohol usw.Verwendung schwer ent ammbarer Textilien undMöbel, z.B. Bezüge, Gardinen, Bettwäsche etc.bei Rauchern: die erkrankte Person nur im Beiseineiner anderen achtgebenden Person rauchen

gut sichtbare Aschenbecher aufstellenErsetzen von Papierkörben durch MetallbehälterEinbau von RauchmeldernGasherd durch Elektroherd ersetzen

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Elektrogeräte mit Abschaltautomatik,ZeitschaltuhrenHerdsicherungssystem, ggf. Entfernung vonHerdschaltern oder Abstellen des HerdesEinbau eines Temperaturbegrenzers,VerbrühungsschutzÜberlaufschutz, z.B. bei Wanne, WaschbeckenNotrufsysteme für Zuhause und unterwegs, z.B.Hausnotrufsystem, Notrufschalter im Bad,Sturzmelder, mobiles Notrufgerät etc.Namen und Daten in die Kleidung einnähen /einbügeln zur Kontaktaufnahme / Telefonnummer– aber möglichst keine Adresseaktuelle Fotos der erkrankten Person für den Falleiner nötigen Suche bereithaltenOrtungssysteme nutzen

KP GKUG WO 8GT KTTWPI GPVIGIGP W KTMGPund Wohlbe�nden zu erhöhen

Sesselerhöhungen zum leichteren AufstehenverwendenFensterplatz mit Blick auf eine belebte Straßeeinrichten (Anregung)Reduzierung von Reizen im Raum(Vermeiden von Überforderung)Fußbodenbelag: Vermeidung von dunklen,gemusterten oder spiegelnden Fußbodenbelägenund starken Farbkontrasten (können als Hinderniswahrgenommen werden, verunsichern)Wandgestaltung: Verwirrende Muster vermeidenSpiegel mit einem Tuch abdecken oder entfernen,wenn Spiegelbild nicht mehr erkannt bzw. als eineandere Person wahrgenommen wirdFlure/dunkle Räume gut ausleuchten, umSchattenbildung und Bedrohungs-,Verfolgungsgefühl zu vermeidenEntfernung des Fernsehers, wenn dieWahrnehmung nicht mehr angemessen erfolgt(z.B. Reizüber utung, mangelnde TrennungRealität-Fernsehen, Wahrnehmung von Personenim Raum etc.)

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Liegt ein P egegrad vor, kann bei der P egekasse dieÜbernahme der Kosten für sogenannte Q PWOHGNFGTDGUUGTPFG C PC OGP KP G QP DKU WWTQ LG C PC OG beantragt werden. Für eine Bewil-

ligung müssen diese Maßnahmen die häusliche P eIG KP FGT 9Q PWPI FGU GVTQHHGPGP GTO INKE GP GTGDNKE GTNGKE VGTP QFGT WT 9KGFGT GTUVGNNWPI GKPGT

O INKE UV UGNDUVUV PFKIGP .GDGPUH TWPI DGKVTCIGP.

Die Maßnahmen sollten vor CWDGIKPP DGCPVTCIV undmüssen im Vorfeld vom Vermieter und der P egekasUG IGPG OKIV GTFGP. Beispiele für Umbaumaßnah-men sind die Beseitigung von Schwellen, der Einbaueiner bodengleichen Dusche oder das Anbringen vonHaltegriffen.

Vieleweitere Beispiele undMöglichkeiten sind denkbar.Für die individuelle Situation ist im Vorfeld dringendeine Beratung durch die P egekasse zu empfehlen.

Ändert sich die gesundheitliche bzw. p egerische Situ-ation, kann erneut ein Antrag gestellt werden. Selbst-verständlich können solche Maßnahmen auch privat�nanziert werden, wobei sie dennoch der Zustimmungdes Vermieters bedürfen. Dieser kann z.B. auf einemRückbau bestehen, wenn der Umbau ohne seine Zu-stimmung erfolgt.

Bei Großvermietern wie z.B. Wohnungsgenossen-schaften, gibt es häu�g für solche Belange zuständigeAnsprechpartner.

Eingangstür: Schließzylinder mit Gefahrenfunktion,

Bewegungsmelder, Fußmatten mit Signalgeber oder

Glastüren auf Augenhöhe markieren, wahrnehmbar

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

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Weitere Erleichterungen bringenHilfsmittel und P ege-hilfsmittel (siehe auchè Abschnitt 6.4). Diese könnendurch den behandelnden Arzt verordnet oder teilweiseauch durch die von der P egekasse beauftragten Gut-achter im Rahmen der Begutachtung zur Feststellungder P egebedürftigkeit empfohlen werden. Über ein Sa-nitäts- bzw. Rehahaus werden solche P egehilfsmitteldann gemietet oder käu ich erworben. Unter Umstän-denmuss bei Bewilligung durch die Kranken- bzw. P e-gekasse dafür ein Eigenanteil in geringerem Umfangaufgebracht werden. Technische Hilfsmittel sind bei-spielsweise Badewannenlift, Duschhocker, Gehhilfen,Rollstuhl, P egebetten, Lagerungshilfen etc. Viele wei-tere Beispiele lassen sich nennen. Sollte der Arzt keineVerordnung ausstellen oder die Kasse die Kosten nichtübernehmen, besteht natürlich auch die Möglichkeit,solche Hilfen selbst zu �nanzieren.

Reha- und Sanitätshäuser beraten dazu fachkundig.Auch die Kranken- bzw. P egekasse ist hier wieder An-sprechpartner.

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Ein Hausnotrufsystem oder ein technischesAssistenzsystem mit Notruffunktion kann dem de-menziell Erkrankten, den Angehörigen und auch derHausgemeinschaft sowie dem Wohnungsvermieterzusätzliche Sicherheit bieten. Bei einem klassischenHausnotrufsystem wird ein Telefon-Zusatzgerät in-stalliert, das einen Anruf bei der angeschlossenen Not-rufzentrale tätigen kann. Um einen Anruf auszulösen,muss eine Notruftaste betätigt werden. Diese kann etwain Form eines Armbandes oder als Kette am Körper ge-tragen werden. Durch den Anruf bei der Notrufzentralewird eine Sprachverbindung aufgebaut, wobei der Hilfe-bedarf geschildert werden kann. Auch wenn das Spre-chen im eingetretenen Notfall nicht mehr möglich ist,wird Hilfe geschickt. Die Angaben des Notrufnutzers,wie z.B. die Adresse und Erreichbarkeit von Bezugs-personen, sind bei der Notrufzentrale hinterlegt. Nebenklassischen Hausnotrufsystemen für die Wohnung gibtes inzwischen auchmobile Systeme, dieman unterwegsmit sich führen kann und die eine Ortung ermöglichen.

Es gibt also für Notrufsysteme verschiedene Formenund Anbieter, auch je nach Region unterschiedlich. FürNachfragen können Kranken-/P egekassen oder So-zialverbände angesprochen werden. Unter bestimmtenBedingungen (z.B. ab P egegrad 2 bei allein lebendenPersonen) übernimmt die P egekasse auf Antrag einenTeil der anfallenden Kosten.

Weitere PHQTOCVKQPGP WO CWUPQVTWH sind u. a. beiWohlfahrtsverbänden und über den BundesverbandHausnotruf erhältlich:

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Weiterhin gibt es technische Assistenzsysteme, dieman in eine Wohnung integrieren kann. Dazu gehörenz. B. Sicherheitsfunktionen wie Wasserstopp, ZentralStrom Aus-Ein, Herdabschaltung, Notruf und Rauch-meldung. Der Vorteil dieser Systeme liegt darin, dassdie Funktionen automatisch ohne Zutun des Betroffe-nen ablaufen können. Eine geregelte Kostenübernahmeoder Zuschüsse im Rahmen der P egekasse bei Vorlie-gen eines P egegrades gibt es dazu bislang nicht, hier-zu sollte man sich individuell bei der betreffenden P e-gekasse erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen.

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Die Gestaltung von Wohnung und Wohnumfeld ist einweitreichendes und sich schnell entwickelndes The-menfeld. Im Folgenden wird eine Auswahl von An-sprechpartnern für InformationundBeratungangeführt.

Möglichkeiten zur Beratung bei 9Q PWPIUCPRCUUWPIGP und -umbau bieten Wohnberatungsstellen. EinAdressverzeichnis und viele weitere interessante In-fos �nden sich über die Homepage der Bundesarbeits-gemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.:

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Der Verein Barrierefrei Leben e. V. bietet über das Inter-net umfassende und praktisch nutzbare Informationen

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zu Umbaumaßnahmen, Hilfsmitteln und unterstützen-der Technik, zu Beschaffungswegen, Kostenträgern,Fördermitteln etc.:

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Eine spezielle umfassende Veröffentlichung zur Woh-nungsanpassung bei Demenz ist über das Portal „Alter,Pfege und Demenz in NRW“ abrufbar:

https://alter-p ege-demenz-nrw.de/li/materialie/QJPWPIUCPRCUUWPI DGK FGOGP

In Sachsen gibt es verschiedene Anlaufstellen fürWohnberatung und -gestaltung, u.a.:

Wohnberatung DresdenZentrale Wohnberatung für ältere und behinderte Men-schen, Investoren, Bauträger und Vermieter

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Beratungsstelle Wohnen und Soziales in Leipzig

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Test- und DemonstrationszentrumWohnXperiumChemnitz

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Servicestelle für alters- und p egegerechtes Wohnenin Plauen

www.p egenetz-vogtland.de/Hauptnavigation/SerKEGUVGNNG

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9CU GPP GU KO DKUJGTKIGP WJCWUG PKEJV OGJT IGJV!– Weitere Wohnformen im Überblick

Mit dem Fortschreiten der Erkrankung werden die Be-wältigung des Alltags und damit das selbstständige Le-ben für an Demenz Erkrankte und p egende Angehö-rige zu einer immer größeren Herausforderung. Ist einunabhängiges Leben nicht mehr möglich und bestehteine zunehmende Sicherheitsgefährdung, bieten sichunterschiedliche betreute Wohnformen an. Bei diesenkönnen externe ambulante Unterstützungsangebote inAnspruch genommen werden. Auch die Unterbringungin einem P egeheim ist mit fortschreitender Erkran-kung in Erwägung zu ziehen.

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Im betreuten Wohnen leben die Bewohner in eigenenWohnungen, jedoch kann im Bedarfsfall professionelleHilfe gerufen werden. Die Wohnungen und Wohnumge-bung sind barrierearm bzw. barrierefrei angelegt, wasbei körperlichen Einschränkungen günstig ist. Es istüblich, dass beim Einzug ein separater Betreuungsver-trag abgeschlossen wird, indem die Inanspruchnahmezusätzlicher Leistungen, wie etwa p egerische Versor-gung, hauswirtschaftliche Dienste oder der Hausnotruf,geregelt sind. Je nach Wohnanlage und Vertragsgestal-tung werden weitere Hilfen und Dienstleistungen ange-boten, z.B. Mahlzeiten, P ege- und Reinigungsdiensteoder verschiedene Freizeitaktivitäten. Meist bestehenzusätzlich soziale Begegnungsmöglichkeiten in Grup-penräumen und durch Veranstaltungen.Bei Überlegungen zumUmzug in eine solcheWohnformist es empfehlenswert, sich genau zu erkundigen, wel-che Leistungen zu welchen Bedingungen und Kostenangeboten werden und sich ein Bild vor Ort zu machen.

Zu beachten ist auch, dass es sich bei Demenzen umErkrankungen handelt, die immer weiter fortschreiten-de Beeinträchtigungen in der selbstständigen Lebens-führung nach sich ziehen. Ist ein Stadium erreicht, indem der an Demenz erkrankteMensch sein Lebennichtmehr selbstständig führen kann, macht sich zumeistein nochmaliger Umzug aus dem Betreuten Wohnennotwendig, etwa in eine stationäre P egeeinrichtungoder in eine Demenz-WG.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

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Eine ähnliche Wohnform wie das Betreute Wohnen istdas 5GT KEG Q PGP. Der Altersdurchschnitt ist meistetwas niedriger, jedoch kann auch hier bei Bedarf einseparater Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.Die baulichen Gegebenheiten sind den Bedürfnissen äl-terer Menschen angepasst.

Beim 9Q PGP OKV QPEKGTIG ist im Eingangsbereichdes Hauses ein Empfangstresen mit Concierge einge-richtet. Bei Bedarf kann dieser Ansprechpartner sein,der die Bewohner mit Informationen versorgt oder fürsie kleinere Dienstleistungen übernimmt. Dazu könnenz.B. das Leeren des Briefkastens oder das Gießen derP anzen gehören. Einige Leistungen sind dabei kosten-frei. Über kostenp ichtige Dienste informiert ein Ge-bührenverzeichnis.

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In den letzten Jahren kommt zunehmend das Modellder Wohngemeinschaft auch für ältere Menschen inBetracht. Das Wohnen in Demenz-Wohngemeinschaf-ten kann eine gute Alternative zum P egeheim bieten.In der Regel bewohnen hier mehrere Personen gemein-sam eine große Wohnung oder Etage, wobei jede Personüber ein eigenes Zimmer verfügt. Küche und Gemein-schaftsräume werden i. d. R. gemeinsam genutzt. Esgibt mehrere Bäder.

Die Mieter oder Angehörigen beauftragen einen P ege-dienst mit Betreuung und P ege. Zusätzlich unterstüt-zen zumeist Angehörige und ehrenamtliche Helfer.

Die P egeversicherung sieht bei Erfüllung bestimmterVoraussetzungen für solche ambulant betreutenWohn-gemeinschaften bzw. Wohngruppen, auch „P ege-WGs“genannt, �nanzielle Unterstützung vor, beispielsweisedurch:

eine Anschub�nanzierung für die altersgerechteund barrierefreie Gestaltung (von bis zu 2.500 Euro/Person, max. 10.000 Euro/Wohngruppe)Zuschüsse für die Anpassung des Wohnraums(bis zu viermal 4.000 Euro,max. 16.000 Euro/Wohngemeinschaft)monatliche Wohngruppenzuschläge(bis zu 214 Euro/Person/Monat).

Für die monatlichen Wohngruppenzuschläge kannz.B. eine Person �nanziert werden, die sich in derWohngemeinschaft um Organisation, Verwaltung,Hauswirtschaft und Betreuung kümmert und das Ge-meinschaftsleben fördert. Die Bewohner einer Ge-meinschaft bringen die �nanziellen Leistungen ihrerjeweiligen P egekasse ein.

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Vollstationäre P ege:Wohnen im P egeheim

Auch wenn der Einzug in ein P egeheim zunächstnicht notwendig ist, sollte eine rechtzeitige Auseinan-dersetzungmit diesem Schritt erfolgen. Denn nicht nurWartezeiten auf einen Heimplatz sind häu�g lang, derUmzug in ein Heim ist auch eine große psychische Be-lastung für alle Beteiligten.

Auch wenn zu Beginn der Erkrankung die Situationzuhause häu�g handhabbar erscheint, kommen auchP egende irgendwann an ihre Grenzen. Ist ein Sta-dium der Demenz erreicht, in dem eine intensivereBetreuung oder P ege notwendig sind, kommt dieUnterbringung in einem P egeheim infrage. Voraus-setzung dafür ist in der Regel ein P egegrad, wodurchdie P egeversicherung Kosten für die p egerischeVersorgung, die medizinische Behandlung und sozialeBetreuung entsprechend der Einstufung trägt (sieheauch è Abschnitt 6.8 „Leistungen der P egeversiche-rung im Überblick“).

Viele P egeheime verfügen über Angebote für demenz-erkrankte Menschen, beispielsweise die Betreuung inspeziellen Gruppen oder angepasste Beschäftigungsan-gebote. Einige Anbieter haben besondere Konzepte mitgeschützten Bereichen für demenzerkrankte Menschen.

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Allgemeine Hinweise für einen UmzugWohnung rechtzeitig kündigenggf. Zustimmung des Vormundschaftsgerichtesfür Wohnungsau ösung einholenStrom, Gas und Telefonanschluss sowie weiterebisher in Anspruch genommene Dienstleistungenabmeldenbestehende Verträge ggf. ändern lassenoder kündigenDaueraufträge mit Bezug zur bisherigen Wohnungau ösenNachsendeauftrag bei der Post an die neueAnschrift veranlassenrelevante Personen, Institutionen über den Umzugund ggf. die neue Adresse informierenUmmeldung beim Einwohnermeldeamt

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Im letzten Stadium der Demenz sind geistige und kör-perliche Fähigkeiten, Äußerungs- und Bewegungs-fähigkeit stark beeinträchtigt, eine Selbstversorgunghinsichtlich Ernährung und Körperp ege nicht mehrmöglich. Häu�g liegen Inkontinenz, Schluckstörun-gen und eine erhöhte Infektionsanfällgkeit vor. Auchzu Schmerzen können sich Betroffene nicht mehrsprachlich äußern.

Diese Phase starker Beeinträchtigung und letzte Le-bensphase kann bei Menschen mit Demenz vieleMonate, manchmal sogar Jahre dauern. Sie stellt alleBeteiligten vor seelische und körperliche Herausfor-derungen. Auch für diese Situation gibt es Unterstüt-zungsmöglichkeiten wie die Palliativ- und Hospizver-sorgung.

K RCNNKCVK G 8GTUQTIWPI wendet sich der Linderungvon Beschwerden wie Atemnot, Schmerzen, Angst undUnruhe zu und möchte möglichst die belastende Be-handlung in einem Krankenhaus vermeiden. Es gibthier verschiedene Formen: In der allgemeinen ambu-lanten Palliativversorgung (AAPV) sowie bei der spe-zialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)versorgen Haus- und Fachärzte sowie P egedienstemit besonderer palliativer Quali�kation in der letztenLebensphase. Die SAPV kommt bei sehr komplexenund aufwändigen Betreuungen zum Tragen. BeideVersorgungsformen sind sowohl in der Häuslichkeitals auch in stationären P egeeinrichtungen möglich.Sie können haus- und fachärztlich verordnet werden,die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkas-sen übernommen. Bei privat Versicherten muss dieKostenübernahme vorab mit der Versicherung geklärtwerden.

Ambulante QURK FKGPUVG beraten und vermitteln aufWunsch ehrenamtliche Unterstützung zur Begleitungvon Betroffenen und Angehörigen. Diese Begleitungkann sowohl zu Hause als auch im P egeheim oderKrankenhaus erfolgen.

Neben der ambulanten Versorgung gibt es stationäreEinrichtungen für die Versorgung von Menschen mitfortgeschrittenen unheilbaren Erkrankungen. Diessind Palliativstationen an Akutkrankenhäusern sowieHospize.

Alle diese Unterstützungsformen werden über Kranken-und P egekassen sowie teilweise Spenden �nanziertund sind i.d.R. für Betroffene und Angehörige kostenfrei.

Das Finden von solchen Angeboten in einer bestimm-ten Region ist möglich über:

GI GKUGT JQURK RCNNKCVK OGFK KP FG

Für Sachsen ist der Landesverband für Hospizarbeitund Palliativmedizin Sachsen e.V. ein guter Ansprech-partner:

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Weitere Informationsmaterialien zur Situation bei De-menz am Lebensende hält die DAlzG bereit:

FGWVUEJG CN JGKOGT FG

dort unter > Unser Service > Informationsblätter > In-formationsblatt 18 Schmerz erkennen und behandeln;Informationsblatt 24 Palliative Versorgung von Men-schen mit fortgeschrittener Demenz

und unter > Unser Service > Broschüren undmehr >Fortgeschrittene Demenz und Lebensende

sowie unter > Angehörige > Ethische Fragestellungen >Empfehlungen zur Begleitung von Demenzkranken inder Sterbephase

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.GDGP OKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

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Demenzerkrankungen, sowird aus der Lektüre der vor-liegenden Broschüre deutlich, stellen uns sowohl imindividuellen Fall als auch als Gesellschaft insgesamtvor große Herausforderungen. Auch deutlich wird: De-menz hat viele Gesichter. Der Blick darauf ist aus ganzunterschiedlichen Perspektiven möglich. Nicht alledamit verbundenen Fragen und Themen können ineiner solchen Broschüre aufgegriffen werden.

Bei aller Vielschichtigkeit und Schwere der mit De-menz verbundenen Herausforderungen gibt es auchviele Wege, Ansprechpartner und Unterstützungs-möglichkeiten für den Umgang damit. Eine Vielzahlvon Hilfemöglichkeiten bedeutet zwar nicht, dass alleProbleme damit gelöst werden können. Herausforde-rungen werden sich immer wieder neu stellen. Dochwir wollen dabei ermutigen, den Blick nicht nur aufDe�zite und Problemlagen zu richten, sondern glei-chermaßen auf Ressourcen, Lösungswege und Unter-stützungsmöglichkeiten.

Als grundlegend für einen lösungsorientierten Umgangmit der Herausforderung Demenz wird die Förderungvon Austausch, Zusammenarbeit und Vernetzung zwi-schen den vielfältigen Beteiligten und Akteuren gese-hen, die sich ehren- und hauptamtlich in der Beratung,Begleitung und Versorgung engagieren.

Die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. AlzheimerGesellschaft widmet sich unter anderem dieser wich-tigen Aufgabe. Sie vereint als Sächsischer Landesver-band Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, regionaleAlzheimer-Gesellschaften, Vereine, Initiativen undengagierte Personen im Themenfeld Demenz. Diesearbeiten gemeinsam an der Bewältigung der vielfälti-gen Herausforderungen, beispielsweise in regionalenArbeits- und Angehörigengruppen, in Netzwerken,bei der Konzeption und Umsetzung von Veranstal-

tungen und Projekten oder auch bei der Erarbeitungvon Informationsmaterialien wie der vorliegendenBroschüre. Sensibilisierung, Verbesserung von Infor-mationen und Erweiterung von Handlungskompeten-zen im Umgang mit Demenz sind wichtige und um-fassende Tätigkeitsfelder. Übergeordnetes Ziel ist dieVerbesserung der Situation von Menschen, die vonDemenzerkrankungen betroffen sind. Dafür setzenwir uns ein.

Wege beginnenmit demersten Schritt. Hilfreiches ent-wickelt sich oft aus vielen kleinen Schritten, die unter-stützen und ermutigen: ein freundliches Wort, Zeitzum Zuhören und für ein Gespräch mit den versorgen-den Angehörigen, jemanden auf dem Weg nach Hau-se zu begleiten oder gemeinsam ein Stück spazierenzu gehen, kleine Besorgungen mitzubringen, schwereEinkäufe die Treppe hinauf zu tragen, die Telefonnum-mer der Beratungsstelle herauszusuchen oder sich beieinem Krankenhausaufenthalt um die P anzen in derWohnung zu kümmern... Das und vieles andere sindBeispiele für Begegnung und Unterstützung, die wiralle leisten können und die auch in vielfacher Weisegeleistet werden ohne eine Gegenleistung zu erwar-ten. Dafür möchten wir herzlichsten Dank sagen undbestärken, weiter zu wirken: im Alltäglichen und imtragfähigen menschlichen Verständnis und Miteinan-der, das für uns alle einen Gewinn darstellt.

Abschließend wollen wir Sie ermutigen: Nutzen SieInformations- und Unterstützungsmöglichkeiten, be-richten Sie auch anderen davon und ermutigen Sie an-dere zur Nutzung!

Und nutzen Sie auch die Landesinitiative Demenz:Sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen für Fragen, An-regungen und Anliegen rund um das Thema Demenzgern zur Verfügung.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisa-tionen e.V. & Deutsche Psychotherapeuten-Vereini-gung e.V. (Hrsg.). (2019). Entlastung für die Seele-EinRatgeber für Angehörige. (8. akt. Auflage 2019). Bonn:Autor.

www.bagso.de/publikationen/ratgeber/entlastung-fuer-die-seele/

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-schutz. (Hrsg.). (2019). Betreuungsrecht. Mit ausführ-lichen Informationen zur Vorsorgevollmacht. Berlin:Autor.

www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauenund Jugend. (Hrsg.). (2018). Länger zuhause leben. EinWegweiser für das Wohnen im Alter (9. Au age). Ber-lin: Autor.

www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/laenger-zuhause-leben/77502

Bundesministerium für Gesundheit. (Hrsg.). (2019).P egeleistungen zum Nachschlagen. (6. aktualisierteAu age). Berlin: Autor.

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/p ege

Bundesministerium für Gesundheit. (Hrsg.). (2019). Rat-geber Demenz. Informationen für die häusliche P egefür Menschen mit Demenz. (13. aktualisierte Au age).Berlin: Autor.

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/p ege

Bundesministerium für Gesundheit. (Hrsg.). (2019). Rat-geber P ege. Alles was Sie zum Thema P ege wissensollten. (21. aktualisierte Au age). Berlin: Autor.

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/p ege

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (2017). Informa-tionsblatt 19: Autofahren und Demenz.

www.deutsche-alzheimer.de/�leadmin/alz/pdf/factsheets/Infoblatt19_Autofahren_und_Demenz.pdf

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (Hrsg.). (2018).Demenz. DasWichtigste. Ein kompakter Ratgeber. (5.Au age). Berlin: Autor.

https://shop.deutsche-alzheimer.de/broschueren/

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (Hrsg.). (2019).Ratgeber in rechtlichen und �nanziellen Fragen fürAngehörige von Menschen mit Demenz, ehrenamt-liche und professionelle Helfer. (10. Au age). Berlin:Autor.

https://shop.deutsche-alzheimer.de/broschueren/33/ratgeber-rechtlichen-und-�nanziellen-fragen

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Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. (2017). Wege zumehr Sicherheit im Verkehr und bei Rechtsgeschäftenfür Menschen mit Demenz. Berlin: Autor.

www.deutsche-alzheimer.de/�leadmin/alz/broschueren/Wege_zu_mehr_Sicherheit.pdf

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psycho-therapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde(DGPPN) & Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN).(Hrsg.).(2016). S3-Leitlinie „Demenzen“. Stand Januar2016 (gültig bis: Januar 2021).

www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-013.html

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in derP ege (DNQP). (Hrsg.). (2019). Expertenstandard Be-ziehungsgestaltung in der P ege von MenschenmitDemenz einschließlich Kommentierung und Literatur-studie. Osnabrück: Autor.

www.dnqp.de/�leadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Expertenstandards/Demenz/Demenz_AV_WU WI RFH

Engel, S. (2012). Alzheimer & Demenzen. Die Methodeder einfühlsamen Kommunikation (2., vollständigüberarbeitete Au age). Stuttgart: Trias.

Hauer, A. (2016). Ambulante Angebote für demenzkran-ke Menschen im Rahmen des Projektes Chemnitz+- Bedarfsanalyse und Erarbeitung für eine Broschüre.Unveröffentlichte Masterarbeit, Institut für Sozialpä-dagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften,Fakultät Erziehungswesen der Technischen Universi-tät Dresden.

Informations- und Koordinierungsstelle der Landes-initiative-Demenz-Service-Nordrhein-Westfalen imKuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. (2012). Wohnungsanpassung bei Demenz.Informationen für Menschen mit Demenz und ihreAngehörigen. (3. und vollständig überarb. Au age 2012).Köln: Kuratorium Deutsche Altershilfe.

Sächsisches Staatsministerium der Justiz. (Hrsg.).(2019). Betreuung und Vorsorge. Ein Leitfaden. (17. Auf-lage). Dresden: Autor.

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10623

Unwin, B. K., Andrews, C. M., Andrews, P. M., & Hanson,J. L. (2009). Therapeutic home adaptations for olderadults with disabilities. American family physician,80(9), 963-8.

Wudmaska, K. (2015). Zuhause wohnenmit Demenz.Informationsbroschüre Alzheimer AngehörigengruppePlauen-Vogtland.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

ImFolgendenwerden nach Themenbereichen geordnetverschiedene Links angeführt, die zur weiteren Infor-mation hilfreich sein können.

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Umfassende Informationen zu Demenz allgemeinund in verschiedenen Themenbereichen:

FGWVUE G CN GKOGT FGFGOGP KP UCE UGP FGGI GKUGT FGOGP FG

Ministerien mit Themenbezug:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauenund Jugend (BMFSFJ):

DOHUHL FG

Bundesministerium für Gesundheit(BMG):

DWPFGUIGUWPF GKVUOKPKUVGTKWO FG

Sächsisches Staatsministerium für Sozialesund Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

UOU UCE UGP FG

Gesundheitswesen:Arzt- und Therapeutensuche,Krankenhausaufenthalte

asu.kvs-sachsen.de/arztsuche/GKUUG NKUVG FG

Rechtsfragen und Vorsorge, KammernBundesministerium der Justiz und für Verbraucher-schutz:

DOL FG

Sächsisches Justizministerium:LWUVK UCE UGP FG

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer:QTUQTIGTGIKUVGT FG

Bundesnotarkammer:DPQVM FG

Notarkammer Sachsen:PQVCTMCOOGT UCE UGP FG

Bundesrechtsanwaltskammer:DTCM FG

Rechtsanwaltskammer Sachsen:TCM UCE UGP FG

P ege und zusätzliche Betreuung und Entlastungwww.p egeleistungs-helfer.dewww.p egenetz.sachsen.dewww.wege-zur-p ege.de

SR FG

Wohnen und WohnraumanpassungQPNKPG Q P DGTCVWPI FGQ PWPIUCPRCUUWPI DCI FG

Die angeführten Quellen wurden für die Erstellung derBroschüre herangezogen. Sie sind gleichzeitig als Hin-weise und Empfehlungen für weitere Informationen zuverstehen.

Alle Angaben beziehen sich auf die zum Redaktions-schluss 01/2020 gültigen Adressen.

Viele der Materialien sind kostenlos beziehbar oderzum Download verfügbar. Entsprechende Adressenund Links werden angegeben. Über diese sind zudemweitere vielfältige Infos und Materialien zu unter-schiedlichen verwandten Themenbereichen wie Al-ter(n), P ege, Gesundheit, Wohnen, Rechtliche Fragenetc. verfügbar.

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2012; S. 56)

Die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. AlzheimerGesellschaft (LID) vereint als Sächsischer DachverbandSelbsthilfe- und Angehörigengruppen, regionale Alz-heimer-Gesellschaften, Vereine, Initiativen und enga-gierte Personen imThemenfeld Demenz. Diese arbeitengemeinsam an den Aufgaben des Verbandes, beispiels-weise in regionalen Arbeits- und Angehörigengruppen,in Netzwerken oder bei der Konzeption und Umsetzungvon Veranstaltungen und Projekten. Als grundlegendwird die Förderung von Koordination, Kooperation undKommunikation zwischen allen Beteiligten gesehen.

Die LID möchte Menschen mit Demenz, ihren Ange-hörigen und Akteuren in der Versorgung eine stär-kere Stimme geben. Sie setzt sich mit ihrer Tätigkeitfür die Sensibilisierung und Verbesserung von In-formation, Beratung, Begleitung und Betreuung ein.Die Arbeit der LID beruht auf den Leitprinzipien derNormalität, Individualität, Kontinuität der Lebens-führung, Partizipation und Integration. Die Förderungvon Selbsthilfe, Teilhabe und Mitbestimmung sindwichtige Ziele und Wirkungsfelder:

5GNDUVJKNHGSelbsthilfe- und Angehörigengruppen geben Menschenin schwierigen Phasen ihres Lebens das Gefühl, nichtallein zu sein und Ressourcen zur Selbstsorge zu haben.Sie sind ein Ort der Stärkung, um Anregungen und Er-fahrungen zu teilen, wie der Alltag trotz und mit einerErkrankung gelingen kann.

Die LID initiiert und unterstützt Selbsthilfegruppen,fördert deren Vernetzung und Weiterbildung.

6GKNJCDGMenschen mit Demenz und ihre Angehörigen wün-schen sich Verständnis für ihre Situation und Unter-stützung in der alltäglichen Lebensführung.

Die LID sensibilisiert und informiert. Sie unterstütztProjekte und Ideen für gesellschaftliche Partizipation,soziale Einbindung und für ein so lang wie möglichselbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld.

/KVDGUVKOOWPIDieUN-Behindertenrechtskonvention sichertMenschenmit Demenz umfassende Rechte zu.

Die LID regt in regionalen und überregionalen Gremieneine Kultur inklusiven Denkens und Handelns an undsetzt sich für eine stetige Verbesserung der Rahmenbe-dingungen ein.

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

/ 6 . &5 6&GOGP GKPG UVCTMG 5VKOOG IGDGPDie Landesinitiative Demenz Sachsen e. V. AlzheimerGesellschaft freut sich über Interesse an einer Mit-gliedschaft.Sprechen Sie uns an! Gern geben wir Auskunft undnehmen Ihre Anregungen auf.Telefon 0351 810851-22/-23E-Mail [email protected]

52 0& 0Unsere gemeinnützige Tätigkeit erfährt durch Spendenwichtige Unterstützung. Gern stellen wir Ihnen eineSpendenbescheinigung aus.

5RGPFGPMQPVQDresdner Volksbank Raiffeisenbank e. V.IBAN: DE46 8509 0000 2703 0210 02BIC: GENODEF1DRS

Die Landesinitiative Demenz Sachsen e. V. ist Mitgliedder Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. SelbsthilfeDemenz und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthil-fe Sachsen e.V. Sie arbeitet mit einer Vielzahl von Ini-tiativen, Vereinen und Verbänden zusammen undwirktin verschiedensten Arbeitsgruppen, Gremien und Netz-werken mit.

Um diese vielfältigen und wichtigen Aufgaben umset-zen zu können, sind wir auf Unterstützung angewiesen.Diese ist sowohl in Form aktiver Mitwirkung und Mit-gliedschaft als auch durch Spenden möglich.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitglied-schaft oder Fördermitgliedschaft, sowohl als Privat-person als auch als Selbsthilfegruppe, Initiative, Vereinoder andere Organisation. Denn Ihre Mitgliedschaftlohnt – Sie werden Teil eines breiten Austausch-Netz-werkes von Ehrenamtlichen und Professionellen. Siehaben die Möglichkeit zu Fort- und Weiterbildungen,können Unterstützung für Selbsthilfegruppen und Ver-anstaltungen, wie z. B. Schulungen oder Fachtagungen,erhalten. Wir unterstützen Ihr Engagement und helfenbei Ideenentwicklung und -umsetzung für Ihre Projekte…

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0 0KLEIN ABER HILFREICH – KÄRTCHEN FÜR DEN NOTFALL

T OGJT 8GTUV PFPKUAlltägliches fällt bei einer Demenz-Erkrankung oft schwer,vieles dauert länger, z B. an der Kasse beim Einkaufen, in derPost, bei der Bank usw. Nicht immer ist es für andere so sicht-bar, dass jemand an einer Demenz erkrankt ist. Manchmalist es nötig, Angehörige anzurufen, aber die Telefonnummerwird nicht mehr erinnert. Für diese Situationen ist durch dieDAlzG ein Kärtchen entwickelt worden, was Betroffene beisich tragen und ggf. vorzeigen können. Einfach ausschnei-den, ausfüllen und z. B. in die Geldbörse oder Tasche stecken,also dort, wo es gut zu �nden ist.

T FGP CNN FGU CNNGUIn manchen Situationen, z. B. bei einem Notfall außerhalb der Wohnung, ist es hilfreich, die wichtigsten Infos beisich zu haben, damit andere in Ihrem Sinne handeln können, z. B. Kontaktdaten von Bezugspersonen, Hinweiseauf Vollmachten oder Patientenverfügungen, auf Erkrankungen, Unverträglichkeiten und Medikamente oder objemand anderes versorgt werden muss, der ohne Ihre Unterstützung hil os ist, z. B. p egebedürftige Angehörigeaber auch Haustiere. Dafür dient das folgende Einsteckkärtchen. Sie können darauf die wichtigsten Infos vermer-ken, mit sich führen und haben so „im Fall eines Falles“ alles gleich verfügbar:

KPHCE CWUUE PGKFGP CWUH NNGP CP FGP .KPKGP WUCOOGPHCNVGP WPF KP FKG )GNFD TUG UVGEMGP

Außerdem emp�ehlt es sich, solche Angaben auch griffbereit und gut auf�ndbar zu Hause liegen zu haben, z. B. imEingangsbereich, neben dem Telefon etc.

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Danke!

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

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Beim Thema P egeversicherung gilt zum Veröffentlichungszeitraum ein verändertesVerfahren bei der Begutachtung durch denMDK.Diese �ndet zumSchutz der P ege-DGF THVKIGP PKE V CNU CWUDGUWE UQPFGTP PCE MVGPNCIG OKV GTI P GPFGO 6GNGHQPKPVGT KG UVCVV 9GKVGTG QTQPC DGFKPIV GT PFGTVG 4GIGNWPIGP OKV G WI WTQTNKGIGPFGP TQUE TG DGVTGHHGP DGKURKGNU GKUG FKG QT DGTIG GPFG WUUGV WPI

von P ichtberatungsbesuchen bei der Zahlung von P egegeld, die Schließung bzw.Einschränkung von Tagesp egen, Regelungen zu Reha-Aufenthalten, weitreichendeKPUE T PMWPIGP DGK FGT WI PINKE MGKV W -TCPMGP WUGTP W KPTKE VWPIGP FGT

P ege sowie für die Hospiz- und Palliativversorgung.

DGT FKG LG GKNU IGNVGPFGP GUVKOOWPIGP IGDGP PHQTOCVKQPURQTVCNG FGU WPFGUund der Länder, Gesundheitsämter, Kranken- und P egekassen, EinrichtungsträgerUQ KG GTCVWPIUUVGNNGP IGPCWGTG WUMWPHVFür den Freistaat Sachsen sind gesammelte Informationen zu �nden unter:

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.GDGPOKV &GOGP Informationen und Handlungshilfen

FÜR IHRE NOTIZEN

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Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird die männliche oder die weibliche Formverwendet. Darin ist das jeweils andere Geschlecht mit einbezogen.

Haftungsausschluss: Das Werk inklusive aller Inhalte wurde unter größter Sorgfalt erarbeitet. Dennochkönnen Druckfehler und Falschinformationen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Heraus-geber übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte dieserVeröffentlichung, ebenso nicht für Druckfehler. Es können keine juristische Verantwortung sowie Haf-tung in irgendeiner Form für fehlerhafte Angaben und daraus entstandene Folgen von den Heraus-gebern übernommen werden.

Ihre Hinweise und Anregungen nehmen wir gern entgegen.

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Landesinitiative Demenz Sachsen e. V. · Alzheimer GesellschaftPost: Antonstraße 39 · 01097 Dresden · Telefon: 0351 810851-22/-23 · Fax: 0351 810851-24E-Mail: [email protected] · Internet: www.landesinitiative-demenz.de

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