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Lilli Hasche Zwischen militärischen und humanitären Maximen: NGO-Kritik an der UN-Intervention in der Demokratischen Republik Kongo Studentisches Arbeitspapier Nr. 3/2013 Herausgegeben von Alex Veit

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Lilli Hasche

Zwischen militärischen und humanitären Maximen: NGO-Kritik an der UN-Intervention in der Demokratischen Republik Kongo

Studentisches Arbeitspapier Nr. 3/2013

Herausgegeben von Alex Veit

Impressum:

Lilli Hasche: Zwischen militärischen und humanitären Maximen: NGO-Kritik an der UN-Intervention in der Demokratischen Republik Kongo, 2013

Entstanden im Forschungsseminar „Opposition und internationalisiertes Regieren“, 2011-12, Institut für Politikwissenschaft, Universität Bremen Herausgegeben von Alex Veit Institut für Interkulturelle und Internationale Studien (InIIS) Universität Bremen Postfach 33 04 40 28334 Bremen

Inhalt

I. Grunddaten 1

II. Die Kongo-Kriege – Kontext des Konflikts 3

III. Die Akteure des Konflikts 4

Die Congo Advocacy Coalition 4

Die UN in der Demokratischen Republik Kongo 5

Regierung und Armee der Demokratischen Republik Kongo 8

IV. Der Konflikt um Kimia II: Eine UN-Intervention zwischen humanitären und militärischen Maximen 9

1. Vor Kimia II (22.12.2008 bis 25.02.2009) 10

2. Die Operation Kimia II (2.3.2009 bis 31.12.2009) 12

3. Von Kimia II zur MONUSCO (1.1.2010 bis 28.5.2010) 18

V. Fazit 19

Anhang 20

Abkürzungsverzeichnis 20

Zusammensetzung der Congo Advocacy Coalition 21

Literatur 22

NGO-K R I T I K A N D E R UN-I N T E R V E N T I O N I N D E R D E M O K R A T I S C H E N R E P U B L I K K O N G O 1

»Most external actors considered violence against

the masses a normal feature of life in the Congo.”

Séverine Autesserre (2006: 297)

I. Grunddaten

Streit um die militärische Operation Kimia II

Die militärische Offensive Kimia II gegen Rebellengruppen in den beiden kongolesischen

Provinzen Nord- und Süd-Kivu ist der Gegenstand des Konfliktes. Da diese Offensive von der

UN-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) und der kongolesischen

Regierungsarmee FARDC gemeinsam geplant und durchgeführt wurde, wandte sich das

protestierende NGO-Bündnis Congo Advocacy Coalition (CAC) an diese beiden Akteure. Die

Koalition beschuldigte sowohl die kongolesische Regierung als auch MONUC, die

Zivilbevölkerung nicht ausreichend zu schützen. Der MONUC wurde außerdem vorgeworfen,

das UN-Mandat unzureichend auszufüllen. Grobe Fehler während »Kimia II« hätten

katastrophale humanitäre Folgen für die Zivilbevölkerung nach sich gezogen. Die CAC forderte

die MONUC auf, kongolesische Zivilist_innen ihrem Mandat gemäß effektiv vor Gewalt zu

schützen und militärische Optionen im Kampf gegen Rebellengruppen dieser Maxime

unterzuordnen.

Internationaler Streit, lokale Opfer

Betrachtet wird der Konflikt um die Folgen von Kimia II in den ostkongolesischen Provinzen

Nord- und Süd-Kivu. Obwohl die Militäroffensive vor allem lokale humanitäre Konsequenzen

hatte, spielte sich der politische Konflikt um diese Folgen in erster Linie auf internationaler

Ebene ab: über das Internet und Medien mit globaler Reichweite, vor dem UN-Sicherheitsrat und

innerhalb der International Community im Kongo.

Zeitlicher Fokus: Kimia II und die Folgen

Die vorliegende Studie fokussiert den Zeitraum zwischen der Verabschiedung der für die Kimia

II-Offensive maßgeblichen UN-Resolution 1856 (UNSC 2008) am 22.12.2008 und der Ablösung

der MONUC durch die Nachfolgemission MONUSO (UN-Stabilisierungsmission im Kongo,

UNSC 2010) zum 30.06.2010. Kimia II selbst dauerte vom 2.3.2009 bis 31.12.2009.

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Zentrale Akteure: NGOs, die UN und der kongolesische Staat

Zur Untersuchung des Konflikts werden besonders die MONUC und die beteiligten UN-

Instanzen, sowie die Congo Advocacy Coalition und deren »Mitglieder« (besonders die

internationalen NGOs) betrachtet. Hauptverantwortlicher für die Befriedung der Rebellionen auf

seinem Territorium ist jedoch der kongolesische Staat, im Speziellen die Regierung und die

nationale Armee FARDC.

Ergebnisse des Konflikts: Durchsetzung der humanitären Maxime?

Die Hauptforderungen der oppositionellen Akteursgruppe CAC wurden umgesetzt und fanden

teilweise Eingang in offizielle UN-Dokumente. Außerdem veränderte sich zumindest

vorübergehend die Machtbalance zwischen den kontrahierenden Akteuren. Auf der einen Seite

schuf die conditionality policy eine Basis, die es den UN verstärkt ermöglichte, Forderungen an die

kongolesische Regierung zu stellen. Auf der anderen Seite stärkten die humanitären

Komponenten der UN ihre Position gegenüber den militärischen Komponenten: Humanitäre

Forderungen fanden zumindest formell verstärkt Gehör, indem sie in neue Mandate eingearbeitet

wurden. Inwiefern diese Machtverschiebung von dauerhafter Natur war, kann im Rahmen dieser

Fallstudie nicht beurteilt werden, da dies vor allem erst in der Folgemission MONUSCO deutlich

werden wird.

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II. Die Kongo-Kriege – Kontext des Konflikts

Die Militäroperation Kimia II richtete sich gegen eine der stärksten Rebellengruppen im Osten

der DR Kongo, die Forces Démocratiques pour la Libération du Rwanda (FDLR). Die FDLR war aus

verschiedenen Gruppen entstanden, die 1994 den Völkermord im Nachbarland Ruanda

organisiert hatten. Nach dem Sieg ihrer militärischen Gegner in Ruanda im selben Jahr flüchteten

ihre Mitglieder über die Grenze in den Kongo. Dort konnten sie in den Gebirgsregionen der

Provinzen Nord-Kivu und Süd-Kivu größere Territorien besetzen und die Bevölkerung sowie

den Handel mit natürlichen Ressourcen kontrollieren. Bis Anfang 2009 ging die kongolesische

Regierung nicht effektiv gegen die FDLR vor (Michels 2010). Erst ein Abkommen mit der

ruandischen Regierung führte zu einer ersten militärischen Offensive der kongolesischen Armee

FARDC gegen die FDLR. Diese Operation wurde vom 20.01. bis zum 25.02.2009 unter dem

Namen Umoja Wetu gemeinsam mit regulären ruandischen Streitkräften durchgeführt. Die UN-

Mission MONUC war daran nicht beteiligt. Kimia II stellte nach Abzug des größten Teils der

ruandischen Streitkräfte die gemeinsame Folgeoffensive der FARDC und der MONUC dar. Sie

dauerte vom 2. März bis zum 31. Dezember 2009) (HRW 2009d: 42-44).

Hintergrund dieser militärischen Auseinandersetzungen waren die gewaltsamen politischen

und sozialen Konflikte im Osten der Demokratischen Republik Kongo, in denen ethnische

Identitäten im Kampf um politische und ökonomische Vorherrschaft instrumentalisiert wurden.

Lokale politische, ökonomische und soziale Spannungen verschiedener ethnischer Gruppen

entluden sich seit Beginn der 1990er Jahre in gewaltsamen Auseinandersetzungen um

Herrschafts- und Landansprüche (Autesserre 2006: 149-154). Die Folgen des Genozids in

Ruanda 1994, verschiedene Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen ausländischer Regierungen,

sowie der Kampf um die politische Macht in der Hauptstadt Kinshasa führten von 1998 bis 2001

zu einem internationalen Krieg. Im Jahr 2000 wurde daraufhin die UN-Friedensmission

MONUC eingerichtet. (Michels 2010). Während die internationalen und nationalen Konflikte in

der Region seit 2003 als weitgehend befriedet galten, bestanden die lokalen Konfliktlinien im

östlichen Kongo weiterhin. Als ein wesentliches Hindernis für eine nachhaltige Konfliktbeilegung

galt dabei die FDLR, die vor allem Angehörige der kongolesischen Tutsi-Ethnie, aber auch

andere kongolesische Bevölkerungsgruppen und das Nachbarland Ruanda militärisch bedrohten.

Seit 1998 sollen Schätzungen zufolge mehrere Millionen Menschen an den Folgen der Kriege im

Kongo gestorben sein, im Kivu waren über eine Million Menschen auf der Flucht. Auch das

große Ausmaß sexueller Gewalt im Kontext militärischer Auseinandersetzungen gilt als

außergewöhnlich (Michels 2010).

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III. Die Akteure des Konflikts

Die Congo Advocacy Coalition

Die Congo Advocacy Coalition (CAC) war ein loses Netzwerk lokaler und internationaler Nicht-

Regierungsorganisationen (NGOs), die im humanitären und Menschenrechtsbereich in der

Demokratischen Republik Kongo tätig waren. Sie wurde im Juli 2008 aus Anlass des

Friedensabkommens von Goma8 mit dem Ziel gegründet, »Aufmerksamkeit auf den Schutz von

Zivilist_innen und die Einhaltung der Menschenrechte im Friedensprozess des östlichen Kongo

zu lenken « (CAC 2008a, Übers. d. Verf.). Das Netzwerk bestand also schon vor dem Beginn der

Kimia II-Offensive und hatte zu diesem Zeitpunkt schon fünf Dokumente veröffentlicht (CAC

2008a; CAC 2008b; CAC 2008c; CAC 2009a; CAC 2009b).

Initiiert wurde die Gründung von interessierten internationalen NGOs (INGOs) sowie von

zwei Plattformen lokaler NGOs (LNGOs) aus den Kivus (Kemp 2012). Ein Steuerungskomitee,

bestehend aus lokalen und internationalen Menschenrechts- und humanitären Organisationen,

sammelte Informationen, verfasste Berichte, Briefe und Pressemitteilungen. Die

Mitgliedsorganisationen entschieden dann für jedes Dokument einzeln, ob sie als Mitherausgeber

auftreten wollten (Kemp 2012). Daher variierte die Zahl der zugehörigen NGOs von Dokument

zu Dokument zwischen 64 und 100 (CAC-Veröffentlichungen).

Zu den am meisten in Erscheinung tretenden internationalen Mitglieds-NGOs zählten Human

Rights Watch (HRW), Oxfam und das Enough Project, die ihre Strukturen (Internetseite, Kontakte,

etc.) auch zur Veröffentlichung der Berichte und Pressemitteilungen zur Verfügung stellten. Sie

waren neben ActionAid, dem International Rescue Committee, Mercy Corps und dem Norwegian Refugee

Council die internationalen Mitglieder des Steuerungskomitees (CAC 2008a).

Die lokalen Mitglieder gruppierten sich vor allem um zwei NGO-Plattformen in Nord- und

Süd-Kivu. Über diese Plattformen erreichte die CAC viele NGOs, ohne aufgrund der hohen

Mitgliederzahl arbeitsunfähig zu werden (Kemp 2012). Die lokalen Mitglieder des

Steuerungskomitees der CAC waren der Conseil Régional des Organisations Non Gouvernementales de

Développement, Promotion et Appui aux Initiatives Féminines, Institut Congolais pour la Justice et la Paix und

die Association des Femmes Juristes du Congo (CAC 2008a).

Die CAC trat durch Pressemitteilungen, Berichte sowie Briefe an internationale

Entscheidungsträger in Erscheinung. Seit Juli 2008 wurden acht Dokumente veröffentlicht

(2008a; 2008b; 2008c; 2009a; 2009b; 2009c; 2009d; 2009e). Die ursprüngliche Idee monatlicher

Berichte über den Fortschritt des Friedensprozesses nach dem Friedensabkommen von Goma

wurde aufgrund seines Scheiterns schnell verworfen. Die Mitgliedsorganisationen konzentrierten

sich wieder auf ihr humanitäres Aufgabenfeld (Kemp 2012). Nach der Ankündigung der

—————— 8 Das Friedensabkommen von Goma vom Januar 2008 sollte zur Verständigung zwischen verschiedenen kongolesischen

Rebellengruppen, insbesondere dem Tutsi-dominierten Congrès National Pour la Défense du Peuple (CNDP) und der

Regierung führen. Die FDLR und die ruandische Regierung waren nicht daran beteiligt.

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Militäroperation Kimia II, deren Risiken den humanitären Organisationen bereits vor dem

eigentlichen Beginn bewusst waren, verschoben sich die Prioritäten der CAC auf die Kritik an der

MONUC. Anstatt regelmäßige Berichte zu verfassen, bezog sich die CAC nun ad hoc auf

aktuelle Ereignisse, die sie dazu nutzte, die internationale Aufmerksamkeit auf die Situation zu

lenken. Vor dem Besuch der damaligen amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton im

Kongo im August 2009 verfasste sie beispielsweise einen offenen Brief mit Forderungen an die

US-amerikanische Regierung (CAC 2009d). Zu den Adressaten der CAC gehörten neben Clinton,

dem UN-Sicherheitsrat und der MONUC auch der UN-Emergency-Response-Coordinator, die

kongolesische Regierung, die FARDC, internationale Geber sowie »with less hope of success« die

bewaffneten Gruppen im Kivu (Kemp 2012).

Neben den gemeinsamen Berichten traten einzelne Mitgliedsorganisationen auch selbstständig

und unabhängig von der CAC in Erscheinung. Dabei ergänzten sie die Dokumente der Koalition

mit eigenen Berichten und Forderungen. Zur Veröffentlichung der CAC-Dokumente wurde vor

allem die Infrastruktur von Human Rights Watch genutzt. HRW war schon lange vor der

Gründung der CAC im Kongo aktiv. Sie verfasste detaillierte Berichte über

Menschenrechtsverletzungen (zum Beispiel HRW 2009d zu Kimia II) und veröffentlichte

Pressemitteilungen zu aktuellen Entwicklungen und Begebenheiten (z.B. HRW 2009a). HRW

agierte international und unabhängig von staatlichen Geldern und finanzierte sich eigenen

Angaben zufolge ausschließlich über private Spenden und Stiftungsgelder (HRW 2013). Die

Organisation mit Hauptsitz in New York verfügte über eigene Mitarbeiter_innen im Kongo

sowie über Büros in anderen Ländern. Anneke van Woudenberg, Senior Researcher von HRW

im Kongo, erstellte seit mehreren Jahren regelmäßige Berichte für den UN-Sicherheitsrat und

andere internationale Akteure (HRW 2012). Auch Oxfam und das Enough-Projekt

veröffentlichten über ihre Seite Berichte der CAC (Oxfam 2009a, Enough 2009) und eigene

Dokumente zum Thema ohne eindeutigen Bezug zur CAC (Oxfam 2009b).

Auch die LNGOs existierten schon vor der Gründung der CAC (Kemp 2012) und hatten sich

zu zwei Plattformen zusammen geschlossen. Die Organisationen und ihre Plattformen waren

vorrangig lokal aktiv, sodass sie international oder im Internet kaum in Erscheinung traten.

Durch den Zusammenschluss in der CAC profitierten sie von den Kommunikationsstrukturen

der beteiligten internationalen Partner.

Während sich die Legitimität und der Vertretungsanspruch der CAC über die lokalen NGOs

ergaben, lieferten die internationalen NGOs die notwendige Expertise, Beziehungen,

Anerkennung in der »international« und »humanitarian community« 9 (Veit 2010: 50) sowie die

finanziellen und infrastrukturellen Ressourcen.

Seit dem Ende von Kimia II im Dezember 2009 sind keine weiteren Veröffentlichungen oder

anderweitige Aktivitäten der Congo Advocacy Coalition bekannt geworden.

Die UN in der Demokratischen Republik Kongo

Die »Mission de l’Organisation des Nations Unies en République Démocratique du Congo«

(MONUC) wurde am 30.11.1999 durch die Resolution 1279 (UNSC 1999) ins Leben gerufen. Sie

endete am 30. Juni 2010 mit der Umwandlung in die Folgemission MONUSCO (UNSC 2010).

Zeitweilig war die MONUC mit knapp 20.000 Blauhelm-Soldaten und mehreren hundert zivilen

Mitarbeitern die größte UN-Friedensmission. Neben der MONUC waren auch eine Reihe

weiterer Unterorganisationen der UN in der DR Kongo aktiv. Durch ihre breitgefächerten

—————— 9 Eine detailliertere Erläuterung dieser Begriffe befindet sich in der Konfliktbeschreibung auf Seite 17.

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Kompetenzen in vielen originär staatlichen Aufgabenbereichen (vgl. Turner 2007: 147) wurden

die UN ein Teil der politischen Arena im Kongo und zunehmend Adressat von Forderungen10

unterschiedlicher Interessengruppen, deren Interaktionen als Contentious Politics11 verstanden

werden (vgl. Tilly/Tarrow 2007: 7).

Die Resolution 1856 vom 22.12.2008 (UNSC 2008) bestimmte die Aufgaben,

Verpflichtungen und Kompetenzen der MONUC im Untersuchungszeitraum. Auf Grundlage

von Kapitel VII der UN-Charta beschloss der UNSC ein robustes12 Mandat vorrangig zum

Schutz der Zivilbevölkerung in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu (UNSC 2008: §§ 2, 3, 6, 7).

Die MONUC sollte »alle erforderlichen Mittel«13 (UNSC 2008: § 5) einsetzen, um ihr Mandat zu

erfüllen. Ein wichtiger Teil des Zivilist_innenschutzes waren Demobilisierungs- und

Repatriierungsprogramme für Rebellengruppen (UNSC 2008: § 19). Dabei sollte die MONUC

mit der kongolesischen Regierung und der Regierungsarmee zusammenarbeiten (UNSC 2008: §

14). Außerdem betonte der Sicherheitsrat, die Hauptverantwortung für den Schutz der

Zivilbevölkerung liege weiterhin bei der kongolesischen Regierung und erachtete die

Rebellengruppe Forces Démocratique de Libération du Rwanda (FDLR) als ein wesentliches Hindernis

für die Stabilität in den Kivus. Der Sicherheitsrat verurteilte nicht nur die Verletzung von

Menschenrechten durch Rebellengruppen, sondern insbesondere auch durch die staatliche

Armee.

Die MONUC sollte sich also neben anderen Aufgaben mit dem Ziel der Stabilisierung und

Friedenskonsolidierung in der Region vor allem auf den Schutz der Zivilbevölkerung im Osten

Kongos konzentrieren und dabei die Einhaltung der Menschenrechte sowie des humanitären

Völkerrechts garantieren. Der Hinweis auf die Wichtigkeit, »dass die MONUC das in dieser

Resolution beschriebene Mandat vollständig erfüllt« (UNSC 2008: § 8), wies gleichzeitig

daraufhin, dass die Ausführung des Mandats in der Vergangenheit nicht immer nach den

Vorstellungen des Sicherheitsrates erfolgte.

Die Vereinten Nationen sind kein unitary actor, also kein einheitlich handelnder Akteur, sondern

ein Komplex unterschiedlichen Logiken unterliegender (Unter-/Teil-)Organisationen. Relevant

im Kongo waren der von einigen Mitgliedsstaaten dominierte, politisch agierende UN-

Sicherheitsrat, die dem Department of Peacekeeping Operations im UN-Sekretariat unterstellte Mission

MONUC, sowie autonomere Abteilungen und Unterorganisationen wie das

Entwicklungsprogramm UNDP, die Menschenrechtsabteilung OHCHR oder die humanitären

Abteilungen OCHA. Die Bezeichnungen »Mission« (MONUC), »humanitarian« (OCHA) und

»human rights« (OHCHR) illustrieren die divergierenden Foki der Teilorganisationen. Die UN

wird in dieser Arbeit daher selbst als Figuration betrachtet und die Machtbalancen zwischen

unterschiedlichen Teilorganisationen analysiert. Zugleich muss die UN, gerade im

Zusammenspiel mit weiteren Akteuren, jedoch auch als Gesamtakteur verstanden werden.

Das Verhältnis zwischen dem UN-Sicherheitsrat und der MONUC war hierarchisch geprägt,

da die MONUC auf die Gunst des UN-Sicherheitsrats angewiesen war. Der Sicherheitsrat vergab

das Mandat an die MONUC, entschied über ihre Ressourcen, Rechte und Pflichten. Außerdem

war der Sicherheitsrat als Mandatsgeber auch zur Kontrolle verpflichtet. Die MONUC sollte

ihrerseits das Mandat umsetzen und in diesem Fall die Zivilbevölkerung schützen.

Darüber hinaus wurden sowohl die MONUC als auch der UNSC als Adressaten mit

spezifischen Forderungen von der CAC angesprochen. An den UNSC wurden mehrfach

—————— 10 Tilly und Tarrow nutzen den Begriff »Claims«, der hier mit Forderungen übersetzt wird (2007: 4). 11 Eine Definition des Begriffs Contentious Politics erfolgt zu Beginn von Teil IV. (Konfliktbeschreibung) auf Seite 12. 12 Ein so genanntes robustes Mandat erlaubt den Einsatz militärischer Gewalt durch internationale UN-Truppen gemäß

Kapitel VII, § 42 der UN-Charta unter bestimmten Umständen (UNO 1945, VII §§ 41-42). 13 Engl . Original »all necessary means«.

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Forderungen gestellt, einerseits die volle Ausübung des Mandats einzufordern und zu garantieren

und andererseits das Mandat an die Gegebenheiten anzupassen (CAC 2009c). Der UN-

Sicherheitsrat wurde also sowohl als eigenständiger Akteur als auch als Mandatsgeber der

MONUC angesprochen.

An die MONUC wurden besonders durch die internationalen Mitglieds-NGOs Forderungen

und Empfehlungen zu einer anderen Ausführung und Einhaltung des Mandats gestellt (z.B.

Oxfam 2009b: 5; HRW 2009d: 21). Die CAC richtete sich erst im Oktober 2009 direkt an die

MONUC (CAC 2009e), vorher stellte sie ihre Forderungen an den UNSC (CAC 2009c) oder

Vertreter_innen der UNSC-Mitgliedsstaaten (CAC 2009d) und damit indirekt auch an die

MONUC.

Abb. 1: Das Verhältnis des UN-Sicherheitsrates und der MONUC

(Quelle: Eigene Darstellung)

Durch die regelmäßige Verlängerung des UN-Mandats ergaben sich für den Sicherheitsrat

Möglichkeiten, die Mission in kleinen Schritten zu verändern. Ein wichtiger Wandel war die

Transformation der MONUC in die MONUSCO im Mai 2010 (UNSC 2010).

Auch humanitäre und Menschenrechtsorganisationen wie das Office for the Coordination of

Humanitarian Affairs (OCHA) oder das Office of the High Commissioner for Human Rights

(OHCHR) sind Teil des UN-Systems. Sie vertraten im Kongo den humanitären Anspruch der

UN und setzen sich über Berichte, Appelle und Ermahnungen für die Einhaltung der

Menschenrechte ein. Offensichtlich spielten sie aber keine große Rolle bei der Planung

militärischer Missionen. Die Warnungen humanitärer UN-Mitarbeiter_innen vor katastrophalen

Folgen der militärischen Offensiven Umoja Wetu und Kimia II und die Entscheidung der UN,

sich trotzdem an Kimia II zu beteiligen, verdeutlichen das Übergewicht militärischer Strategien

und Präferenzen.

Die Beteiligung an Kimia II führte laut INGOs zu internen Konflikten innerhalb der

MONUC. Teile der Führung waren gegen eine Beteiligung, weil sie »catastrophic human costs«

(HRW 2009d: 137) befürchteten und nicht mit einer Armee zusammen arbeiten wollten, die für

massive Menschenrechtsverletzungen bekannt war. Andere befürworteten eine Beteiligung in der

Hoffnung, Menschenrechtsverletzungen mit militärischen Mitteln aktiv begrenzen oder

unterbinden zu können (HRW 2009d: 43; 137). Diese Konflikte wurden nicht öffentlich

ausgetragen. Informationen darüber stammen aus einem internen Papier sowie aus Interviews

von HRW mit anonymen MONUC-Angestellten (HRW 2009d: 137-138).

Zwischen politischen, humanitären und militärischen Handlungslogiken können

Widersprüche entstehen. Der organisatorische Aufbau der UN und der verschiedenen Sub-

Organisationen bildet diese Widersprüche teilweise ab. Der Sicherheitsrat als höchste Instanz

muss als strukturelle Kopplung die verschiedenen Logiken agieren und zwischen den Zielen

verhandeln (vgl. Bornemann 2007: 81-83). Dabei muss er versuchen, unterschiedlichen

Ansprüchen gerecht zu werden. Die Auswirkungen dieser Interdependenzverhältnisse werden im

der Konfliktbeschreibung (Seiten 19-20) weitergehend analysiert.

UN-Sicherheitsrat

POLITISCH

Mandatsgeber ↔ Ausführerin

MONUC

MILITÄRISCH

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Abb. 2: Der UN-Sicherheitsrat zwischen humanitären und militärischen Ansprüchen (Vereinfachte Darstellung)

(Quelle: Eigene Darstellung)

Regierung und Armee der Demokratischen Republik Kongo

Die Rolle der Regierung der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo oder DRK) war im

vorliegenden Konflikt widersprüchlich. Ihren eigenen Bekenntnissen zufolge war das zentrale

Ziel der Regierung, und in ihrem Auftrag der FARDC, die Wiederherstellung staatlicher Autorität

sowie die Friedenskonsolidierung auf dem gesamten Territorium. Dabei bekannten sich die

staatlichen Organe wiederholt zum Schutz der Menschenrechte (UNSC 2008: Präambel, §§ 3, 14;

UN 2009: § 138). Zugleich war auch die nationale Armee FARDC an schweren

Menschenrechtsverletzungen (z.B. Massenvergewaltigungen) beteiligt (HRW 2009d: 85-113). Das

größte Problem der Regierung war ihre begrenzte Autorität in den östlichen Landesteilen, die mit

Hilfe der MONUC hergestellt werden sollte (UNSG 2009a: § 95). Rebellengruppen wie der

Congrès National pour la Défense du Peuple14 (CNDP) oder die FDLR kontrollierten große

Gebiete (HRW 2008: 4-5).

Zudem integrierte die FARDC während des laufenden Konfliktes Mitglieder ehemaliger

Rebellengruppen (HRW 2009d: 127-128). Dabei kam es jedoch zu vielen Problemen: Sold wurde

nicht ausbezahlt, die Verpflegung reichte nicht, die neuen Soldaten wurden nicht trainiert und mit

den Strukturen und Vorgaben der Armee vertraut gemacht. Von Menschenrechtsverletzungen

durch diese »neuen« Teile der Armee wurde besonders häufig berichtet (HRW 2009d: 127f;

UNSG 2009c: § 11; Oxfam 2009b: 3). Zudem wurde selbst ein mit internationalem Haftbefehl

gesuchter Rebellenführer nicht verhaftet, sondern als Kommandeur eingegliedert (HRW 2009d:

53).

Das Justizsystem war unfähig, seinen Verpflichtungen in ausreichendem Maß

nachzukommen. Straflosigkeit bei schwersten Menschenrechtsverletzungen war die Regel und

Fortschritte der geplanten Justizreform waren kaum zu beobachten (HRW 2009d: 128-129).

Deshalb sollte die DR Kongo auch im Justizwesen von MONUC unterstützt werden (UNSC

2008: § 4c).

Es wurde berichtet, dass große Teile der Zivilbevölkerung durch die wiederholten Angriffe

von FARDC-Truppen auf Zivilist_innen das Vertrauen in die Regierungsarmee verloren hatten

(Oxfam 2009b: 4). Gerade in abgeschiedenen Regionen waren die Regierungssoldaten jedoch der

einzige Kontakt zu Vertreter_innen des Zentralstaats. Dadurch war das Vertrauen der

Zivilbevölkerung in die nationale Regierung vermutlich gering.

—————— 14 Nationaler Kongress zur Verteidigung des Volkes.

Menschenrechts- und humanitäre

Unterorganisationen

HUMANITÄR

UN-Sicherheitsrat

POLITISCH

MONUC

MILITÄRISCH

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IV. Der Konflikt um Kimia II: Eine UN-Intervention zwischen humanitären und militärischen Maximen

Der Konflikt zwischen der Congo Advocacy Coalition, den UN und der Demokratischen

Republik Kongo über die militärische Offensive Kimia II lässt sich in drei zeitliche Abschnitte

unterteilen. Im ersten Abschnitt werden die Interaktionen der verschiedenen Akteure und die

Interdependenzen vor Beginn des konkreten Konflikts um Kimia II beschrieben und analysiert.

Im folgenden Abschnitt wird das Handlungsgefüge während des Konflikts unter Einbeziehung

der CAC dargestellt, was ermöglicht, Unterschiede herauszustellen, die sich durch das Auftreten

der CAC ergaben und die Rolle und den Einfluss der Opposition im Konflikt herauszuarbeiten.

Der letzte Abschnitt dient dazu, langfristige Auswirkungen im Anschluss an den Konflikt zu

beschreiben, da auch ohne direkte Interaktionen noch Interdependenzen und Auswirkungen zu

beobachten waren.

In jedem dieser Abschnitte werden, in Orientierung an Norbert Elias (1970), die relevanten

Interdependenzen und Interaktionen innerhalb der Figurationen der Akteure beschrieben und

analysiert. Der Begriff Figuration bezeichnet dabei ein Handlungsgefüge interdependenter

Akteur_innen, die eine gemeinsame (Analyse-)Einheit bilden. Im Zentrum der Figurationen

stehen die Beziehungen zwischen den Akteur_innen, die von Hierarchien und Machtbalancen

geprägt sind und stetigem Wandel unterliegen. Macht ist nicht einfach da, sondern ein relationales

Charakteristikum in der Beziehung zwischen Akteur_innen (Elias 1970: 172-174).

Zur Analyse der Vorgehensweise der CAC werden die Instrumente von Contentious Politics

nach Charles Tilly und Sidney Tarrow (2007) genutzt. Mit dem Begriff beschreiben und

analysieren sie Interaktionen in politischen Kontexten:

»Contentious Politics involves interactions in which actors make claims bearing on someone else’s interests,

leading to coordinated efforts on behalf of shared interests or programs, in which governments are

involved as targets, initiators of claims, or third parties. Contentious politics thus brings together three

familiar features of social life: contention, collective action, and politics.« (Tilly/Tarrow 2007: 4)

Mit Hilfe dieser analytischen Instrumente soll gezeigt werden, wie sich die Interdependenzen

innerhalb der Figurationen durch gezielten Einsatz von Instrumenten der Contentious Politics

veränderten und dies der Opposition ermöglichte, ihre Forderungen durchzusetzen.

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lokale NGOs

Zivilgesellschaft

Zivilbevölkerung

kongolesische Regierung

FARDC

1. Vor Kimia II (22.12.2008 bis 25.02.2009)

Um zu untersuchen, welche Auswirkungen das Auftreten der CAC im Konflikt um Kimia II

hatte, werden nun zuerst die Interdependenzen und Interaktionen der anderen Akteure vor dem

Auftreten der CAC beschrieben, also Interdependenzen und Interaktionen, die schon vor Kimia

II eine Rolle spielten. Dabei wird der Zeitabschnitt zwischen der Resolution 1856 (22.12.2008)

und dem Ende der militärischen Offensive Umoja Wetu (25.02.1009) betrachtet.

Der kongolesische Staat und die Zivilbevölkerung

Die Regierung war die offizielle Vertretung der Zivilbevölkerung, seit 2006 sogar durch

demokratische Wahlen legitimiert. Damit ging zwar einerseits das Recht einher, die Bevölkerung

international, zum Beispiel in Verhandlungen mit den UN zu vertreten, andererseits aber auch die

Pflicht, die eigene Bevölkerung zu schützen. Der Vertretungsanspruch lieferte der Regierung

offizielle Legitimität in Verhandlungen. Außerdem wäre die Regierung damit theoretisch der erste

Adressat für Forderungen nach einem besseren Schutz der Zivilbevölkerung. Es ist jedoch zu

vermuten, dass das Verhältnis zwischen Zivilbevölkerung und Staat schon vor Kimia II

geschwächt war, weil sich die Bevölkerung nicht auf staatlichen Schutz verlassen konnte. Das

beeinflusste auch die Wahl der Adressaten der Opposition, die im folgenden Zeitabschnitt

genauer beschrieben wird.

Abb. 3: Das Verhältnis der kongolesischen Regierung und der Bevölkerung

(Quelle: Eigene Darstellung)

Der kongolesische Staat und die UN

Die UN-Mission MONUC wurde 1999 unter Zustimmung der Regierung der DRK ins Leben

gerufen (Bellamy 2011: 40) und sah eine Kooperation der UN-Truppen und der FARDC zum

Schutz der Zivilbevölkerung vor. Somit war die MONUC bei der Umsetzung ihres Mandats von

der Kooperation mit Regierung und FARDC abhängig.

Seit 2004 arbeiteten die beiden militärischen Organisationen bei Offensiven gegen Rebellen in

Ostkongo zusammen. Die FARDC stellte dabei die Fußtruppen, und wurde dabei von MONUC

logistisch und mit schweren Waffen unterstützt. Trotz vieler Kooperationsprobleme und Streit

um Menschenrechtsverletzungen der FARDC-Soldaten war diese „unhappy marriage“ eine

Symbiose zum gegenseitigen Nutzen. MONUC konnte das eigene Mandat erfüllen, ohne das

Leben von Blauhelmsoldaten den hohen Risiken des Nahkampfs auszusetzen. FARDC weitete

den eigenen territorialen Einflussbereich erfolgreich aus, obwohl die kongolesische Armee ohne

fremde Unterstützung kaum einsatzfähig war (Veit 2010: 220-235).

Diese Symbiose kam allerdings 2009 in eine Krise, als die kongolesische Regierung mit dem

Nachbarland Ruanda die Militäroffensive Umoja Wetu gegen die Rebellengruppe FDLR

verabredete. Allerdings wurden die maßgeblichen Operationen von der ruandischen Armee

alleine durchgeführt, da die FARDC militärisch zu schwach organisiert war, um es mit den

Rebellen der FDLR aufzunehmen. Seitens der UN wurde diese Absprache als Affront gewertet,

denn die MONUC wurde weder an der Planung noch an der Durchführung beteiligt. UN- und

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NGO-Mitarbeiter_innen (zum Beispiel CAC 2009b) warnten von Beginn an vor möglichen

katastrophalen Folgen für die Zivilbevölkerung. Doch erst nachträglich und aufgrund

wiederholter Nachfragen wurde die UN-Mission über die Vorgänge und Planungen informiert.

Bei der Erarbeitung und Durchführung von Kimia II war die MONUC deshalb zu großen

Kompromissen bereit, um kein weiteres Mal ausgeschlossen zu werden (HRW 2009d: 43). Auch

wenn es aus den genannten Gründen innerhalb der MONUC/UN durchaus Stimmen gegen eine

Beteiligung an Kimia II gab, überwogen jene Kräfte, die von innen heraus Einfluss auf die

Offensive nehmen wollten (HRW 2009d: 43; 137).

Andererseits benötigte die kongolesische Regierung internationale Ressourcen, um ihre

Armee zu versorgen, die ohne grundlegende Ausstattung an Proviant, Munition und

Transportmittel nicht einsatzfähig und in der Lage war, die Zivilbevölkerung zu schützen (Veit

2010: 221). MONUC/UN und FARDC/Regierung standen in gegenseitiger Abhängigkeit. Die

Konflikte zwischen den beiden Akteursgruppen wurden mit den Machtmitteln »Souveränität«

(Kongo) und materielle Ressourcen (MONUC und UN) verhandelt. Gleichzeitig waren die

Akteursgruppen durch das UN-Mandat und die gemeinsame Verantwortung für den Schutz der

Bevölkerung in den Kivu-Provinzen zur Kooperation gezwungen (Veit 2010: 234). . Dieses

Abhängigkeitsverhältnis könnte eine Erklärung dafür sein, dass die UN bei Umoja Wetu über den

Einspruch von Diplomat_innen nachträglich eine begrenzte Einbindung der MONUC in die

Planung und Ausführung erreichten.

Abb. 4: Das Verhältnis zwischen den UN und der Demokratischen Republik Kongo

(Quelle: Eigene Darstellung)

Die kongolesische Zivilbevölkerung und die UN

Obwohl die UN mit ihrer militärischen Intervention »liberalen Frieden« (Veit 2010: 44-50)

schaffen wollten, sahen sie keinen Zwang zur Legitimierung ihrer gesellschaftlichen Position und

ihres Vorgehens durch die Zivilgesellschaft. Dem lag die Annahme einer Friedensverantwortung

zu Grunde. Sind Gesellschaften nicht in der Lage, sich selber zu befrieden, so die Idee, geht diese

Verantwortung an die internationale Gemeinschaft über (Veit 2010: 43). Die Bevölkerung verliere

dabei ihr Recht auf Souveränität und Selbstbestimmung (Veit 2010: 43), die lokalen Akteure

werden nicht als Bürger gesehen, die Möglichkeit, politische Forderungen zu stellen

(beispielsweise über die Intervention), wird ihnen abgesprochen (Veit 2010: 51). Die UN

legitimeren sich und ihre Mission im Kongo also nicht vor der Zivilbevölkerung, sondern über

ihr Ziel, einen »liberalen Frieden« zu schaffen (Veit 2010: 50). Hinzu kam, dass die UN und die

MONUC lokale Konflikte wenig beachteten, sondern als bloße Konsequenzen regionaler und

nationaler Spannungen betrachteten (Autesserre 2006: 297). Beides hatte zur Folge, dass die

lokale Zivilbevölkerung als Akteur in UN-Interventionskontexten eine untergeordnete Rolle

spielte und von sich aus effektiv keinen besseren Schutz einfordern konnte.

UN

UN-Sicherheitsrat

MONUC

Unterstützermission ↔ Gastgeber

KONGO

kongolesische Regierung

FARDC

NGO-K R I T I K A N D E R UN-I N T E R V E N T I O N I N D E R D E M O K R A T I S C H E N R E P U B L I K K O N G O 12

2. Die Operation Kimia II (2.3.2009 bis 31.12.2009)

Kimia II, die gemeinsame militärische Offensive der FARDC und der MONUC gegen die

FDLR, startete am 2. März 2009 und endete am 31. Dezember desselben Jahres. Das Ziel war

das Zurückdrängen, die Demobilisierung und die Repatriierung der ruandischen FDLR-Rebellen

(HRW 2009d: 43). Tatsächlich konnten zwischen Januar und September 2009 1087 Rebellen

entwaffnet und mit ihren Familienangehörigen nach Ruanda repatriiert werden. 250 bis 300

Kämpfer wurden getötet und die Strukturen der FDLR geschwächt (HRW 2009d: 44).

Gleichzeitig verursachte die Offensive enorme humanitäre Kosten mit

Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre und Völkerrecht durch die

FDLR und die FARDC: 1400 Zivilist_innen wurden getötet, 7500 Frauen und Mädchen

vergewaltigt und Tausende zu Zwangsarbeit gezwungen. Etwa 9000 Häuser wurden

niedergebrannt und über 900.000 Menschen waren gezwungen zu flüchten. Außerdem konnte die

FDLR neue Kämpfer rekrutieren (HRW 2009d: 45; CAC 2009e). Aufgrund dieser dramatischen

humanitären Auswirkungen kam es zum Konflikt zwischen den UN und dem NGO-Netzwerk

CAC.

Die Congo Advocacy Coalition stellte mit Blick auf die Auswirkungen von Kimia II

Forderungen an verschiedene Akteure: an die MONUC, den UN-Sicherheitsrat sowie an einzelne

Mitgliedsstaaten des UN-Sicherheitsrates. Besonders die Regierung der USA, die zwar keine

militärischen Streitkräfte, aber militärische Beobachter in die Konfliktregion entsandt hatte,

wurde dabei auch einzeln angesprochen. Hinzu kamen ihre Forderungen an die kongolesische

Regierung und an die FARDC. Die CAC agierte auf mehreren politischen Ebenen gleichzeitig,

indem sie verschiedene Akteure ansprach.

Die Congo Advocacy Coalition und die kongolesische Regierung

Auch die kongolesische Regierung und deren Armee war ein Adressat der CAC-Forderungen.

Die FARDC wurde aufgefordert, Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu unterlassen. Die

Regierung sollte die Einhaltung der Nulltoleranz-Policy15 durchsetzen (HRW 2009d: 20-21) und

die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen beenden (CAC 2009d). Das Verhältnis

zwischen der CAC und der Regierung der DRK war ein Verhältnis von Zivilgesellschaft und

Staat. Da die kongolesische Regierung die Hauptverantwortung für den Schutz ihrer Bevölkerung

trug, stellte die CAC Forderungen an die Regierung. Der Repräsentationsanspruch für die Rechte

der kongolesischen Zivilbevölkerung wurde dabei vor allem durch die Mitgliedschaft

kongolesischer NGOs in dem Bündnis legitimiert. Die Regierung reagierte jedoch nicht auf die

Forderungen: offenbar war der Druck der NGO auf die Regierung zu schwach. Die Ignoranz der

Regierung gegenüber der CAC verdeutlicht das fragile Verhältnis zwischen der kongolesischen

Bevölkerung und dem Staat. Große Teile der Bevölkerung im Osten Kongos hatten das

Vertrauen in die Regierung und erst recht in die Armee für die Befriedung der Region eingebüßt

(Oxfam 2009b). Der Staat und die Armee wiederum zeigten wenig Interesse am Wohlergehen der

vom Krieg betroffenen Bevölkerung im ruralen Raum.

Auch aufgrund dieses Desinteresses verfügte die CAC über keine oder nur sehr geringe

direkte Machtmittel der kongolesischen Regierung gegenüber. In der Beziehung zur MONUC

hatte sie dagegen einen viel besseren Stand, ihre Forderungen fanden dort durchaus Gehör. Über

diesen Kanal konnte sie deshalb indirekt Einfluss auf die kongolesische Regierung ausüben:

Konnte die CAC mithilfe ihrer Aktionen erreichen, dass die UN die Zusammenarbeit zwischen

—————— 15 Mit der Nulltoleranz-Policy verpflichtete sich die kongolesische Regierung im Juli 2009, Menschenrechtsverletzungen

durch die Regierungsarmee zu bekämpfen und zu ahnden (HRW 2009d: 130).

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den MONUC-Truppen und der FARDC beendeten, realisierten sich dadurch ihre Forderungen.

Deshalb richtete sie sich vermehrt direkt an die MONUC und an den UN-Sicherheitsrat.

Abb. 5: Das Verhältnis der kongolesischen Regierung und der Bevölkerung

(Quelle: Eigene Darstellung)

Die Congo Advocacy Coalition und die UN

Zentraler Adressat der Congo Advocacy Coalition war jedoch nicht die kongolesische Regierung,

sondern der UN-Sicherheitsrat, welcher sowohl für die Kontrolle der MONUC-Mission als auch

für die Mandatsgebung und –verlängerung zuständig war. Die CAC forderte den Sicherheitsrat

mehrfach dazu auf, bei der MONUC einerseits auf die volle Ausübung des Mandats zu drängen

(also insbesondere den Schutz von Zivilist_innen), und andererseits das Mandat an die

Gegebenheiten anzupassen (CAC 2009c). Der UN-Sicherheitsrat wurde also sowohl als

eigenständiger Akteur als auch als Mandatsgeber der MONUC angesprochen. Doch nicht immer

waren Forderungen eindeutig zuzuordnen, beispielsweise wenn von »UN-officials« als Adressaten

die Rede war (CAC 2009e). Dann war häufig »die UN« als Gesamtorganisation Adressat der

Forderungen.

Doch auch die MONUC wurde direkt von zivilgesellschaftlichen Gruppen kritisiert. An die

Mission wurden besonders durch die INGOs Forderungen nach einer anderen Durchführung

und besseren Einhaltung des Mandats gestellt (z.B. Oxfam 2009b: 5; HRW 2009d: 21). Die CAC

selbst richtete sich erst im Oktober 2009 direkt an die MONUC (CAC 2009e), der die NGO-

Koalition vorwarf, die Zivilbevölkerung nicht ausreichend und effektiv zu schützen, und dadurch

gegen ihr Mandat verstoßen zu haben. Die erreichten militärischen Erfolge gegen die FDLR

würden die hohen humanitären Kosten nicht legitimieren. Dem übergeordneten Ziel der

Friedensschaffung in der Region werde so nicht gedient (HRW 2009d: 45). Außerdem wurde

kritisiert, dass die MONUC an ihre Beteiligung an der Offensive keine Bedingungen knüpfe (wie

den unbedingten Verzicht auf Menschenrechtsverletzungen seitens FARDC-Soldaten) (CAC

2009c). Die MONUC hatte ihre Beteiligung an der Offensive im Vorhinein trotz Warnungen mit

der Möglichkeit begründet, Menschenrechtsverletzungen »von innen« zu verhindern (HRW

2009d: 43).

Die CAC griff als Konfliktmittel für ihre Forderungen auf Berichte, Pressemitteilungen und

Briefe an einzelne Entscheidungsträger_innen zurück. Im Zeitraum der Offensive Kimia II

veröffentlichte sie drei Briefe bzw. Berichte: »UN Security Council: Push for Civilian Protection

During Congo Visit« (18. Mai, 68 Unterschriften; CAC 2009c), »Clinton should highlight rape

and justice issues« (10. August, 88 Unterschriften; CAC 2009d) und »Civilian Cost of Military

Operation is Unacceptable« (13. Oktober, 84 Unterschriften; CAC 2009e).

Einige Mitgliedsorganisationen veröffentlichten auch unabhängig von der CAC Berichte zu

diesem Thema, in denen sie einzelne Akteure zum Handeln aufriefen. Insgesamt konnten sieben

Berichte oder Briefe einzelner Mitgliedsorganisationen an UN-Entscheidungsträger ausfindig

gemacht werden. Ein Beispiel ist HRW mit dem »Letter to UN Security Council Regarding the

Debate on Protection of Civilians in Armed Conflicts« am 22.6.09 (HRW 2009d). Eine Gruppe

lokaler NGOs verfasste einen «Letter from Parents in Eastern DRC to the UN Security Council”

Congo Advocacy Coalition

lokale NGOs

Zivilgesellschaft/-bevölkerung

im Kivu Problem

kongolesische Regierung

FARDC

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(HRW 2009b), der über die Homepage von HRW veröffentlicht wurde. Viele der

Unterzeichner_innen waren auch Mitglieder der CAC. Der umfassendste Bericht zu Kimia II

kam ebenfalls von HRW: In »You will be punished« (HRW 2009d) wurden (systematische)

Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktbeteiligten (besonders FARDC und FDLR) im

Verlauf von Kimia II zusammengetragen sowie Kimia II als militärische Offensive und die Rolle

der FARDC und der MONUC beim Schutz der Zivilbevölkerung ausführlich analysiert.

Die CAC stellte in Bezug auf Kimia II drei Hauptforderungen an die UN, ihre Mission MONUC

und den Sicherheitsrat:

Sie forderte erstens den Schutz der Zivilbevölkerung während militärischer Operationen und bei

der Bekämpfung der FDLR mit Hilfe einer interdisziplinären Strategie (CAC 2009e) und eines

»new comprehensive approach emphasizing protection of the civilian population« (CAC

2009d).

Zweitens sollte die MONUC ihre Kooperation mit der FARDC an klare Bedingungen knüpfen,

um so die Einhaltung der humanitären und Menschenrechte zu garantieren (CAC 2009e).

Dazu gehörte die Unterbindung von Menschenrechtsverletzungen durch FARDC-Einheiten

sowie die strikte Verfolgung von Straftaten gegen die Menschlichkeit (CAC 2009d).

Drittens forderte die CAC zusätzliche Kapazitäten und Ressourcen, wie die im November 2008

genehmigte Entsendung von 3000 zusätzlichen Soldat_innen und zusätzlichen Materials,

umzusetzen (CAC 2009c), um die Möglichkeiten der MONUC so wenig wie möglich durch

Ressourcenprobleme zu beschneiden.

Die CAC forderte die UN also dazu auf, humanitäre Aspekte stärker zu berücksichtigen und den

Schutz von Zivilist_innen in militärischen Operationen mehr zu berücksichtigen (CAC 2009c).

Die Forderung nach zusätzlichen Ressourcen zeigte aber auch, dass die CAC einer militärischen

Intervention keineswegs abgeneigt war. Ihre Mitglieder erkannten die Intervention als legitim an

(Veit 2010: 50) und kritisierten lediglich die Ausgestaltung des Mandats.

Die CAC bemühte sich wenig um die Mobilisierung der Bevölkerungen, die sie als globale

beziehungsweise kongolesische Zivilgesellschaftsorganisationen hätten ansprechen können.

Weder wurden Zivilgesellschaften des globalen Nordens mobilisiert, noch wurden

Demonstrationen im Kivu oder Kinshasa organisiert. In den Medien wurde die CAC nicht

einmal erwähnt, es wurde keine eigene Homepage eingerichtet (sondern die der großen Mitglieds-

NGOs genutzt). Obwohl die Verkehrssprachen in der DR Kongo u.a. Französisch und im Kivu

Swahili sind, hatte die CAC einen englischen Namen und veröffentlichte Dokumente auf

Englisch. Gerade die Kommunikationssprache zeigt, an wen sich die CAC richtete: An den

internationalen Politikbetrieb, UN-Funktionsträger_innen und andere professionelle

Expert_innen in Think-tanks, NGO und Wissenschaft zwischen New York, Kinshasa und den

Kivu-Provinzen. Die Contentious Performance (vgl. Tilly/Tarrow 2007: 11) der CAC fand deshalb

vor allem innerhalb der Öffentlichkeit der Kongo-Expert_inn en ein Publikum.

Abb. 6: Die international community im

Kongo

(Quelle: Eigene Darstellung)

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Die Reaktion der UN

Zwar gab es nur eine öffentliche direkte Reaktion der UN-Mission MONUC auf die CAC

(MONUC 2009b), vermutlich kam es jedoch auch jenseits der öffentlichen Kommunikation über

Pressemitteilungen zu direktem Austausch (HRW 2009d: 137; vgl. Veit 2010: 199).

Alan Doss, MONUC-Chef und Repräsentant des UN-Generalsekretärs im Kongo,

beantwortete einen Brief der CAC (2009e). Unter dem Titel »MONUC welcomes call for more

civilian protection capacity« machte er sich die Forderungen der CAC nach einer Vergrößerung

der militärischen Truppenstärke und Waffengerät für die MONUC zu Eigen. Zugleich beteuerte

er, die MONUC tue bereits ihr »utmost to protect civilians« (MONUC 2009b). Probleme mit

dem militärischen Partner FARDC seien bekannt. Ihnen würde durch »monitoring«, »training,

particularly in human rights and international humanitarian law« entgegengewirkt. Er ermutigte

auch »Congo’s military leaders to take corrective measures«. Der in höflichem und

wertschätzendem Ton verfasste Brief lokalisierte Handlungsbedarf einerseits beim Sicherheitsrat,

der bereits 2008 zugesagte zusätzliche Ressourcen bis dahin nicht bereit gestellt hatte; und

andererseits bei der FARDC, deren innere Organisation verbessert werden müsse. Doss nutzte

die CAC-Kritik an der von ihm geleiteten MONUC vor allem dazu, Ressourcen von MONUCs

Mandatsgeber einzufordern. Eigene Fehler werden nicht eingeräumt.

Neben dieser direkten Antwort an die CAC finden sich auch indirekte Reaktionen. Die

regelmäßigen Berichte des UN-Generalsekretärs über die MONUC an den Sicherheitsrat (UNSG

2009a; UNSG 2009b; UNSG 2009c; UNSG 2009d) spiegeln die Vorwürfe der CAC wider. Diese

Berichte wurden in der Regel von MONUC-Personal selbst verfasst, und vom Generalsekretariat

in New York lediglich redigiert (Veit 2010). In einem Bericht (UNSG 2009d) vom 4.12.2009, also

kurz vor Ende von Kimia II, waren dem Abschnitt »Oberservations« erstmals

»Recommendations« hinzugefügt. Dort wurde hinsichtlich der »military gains […] accompanied

by humanitarian costs« (UNSG 2009d: § 91) der Übergang zu einer neuen Phase empfohlen, in

der die negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung reduziert, der Druck auf die FDLR

jedoch aufrechterhalten werden sollte (UNSG 2009d: § 91). Es wurde außerdem betont, dass der

Schutz der Zivilbevölkerung zwar oberste Priorität der MONUC war, die Regierung der DRK

jedoch die Hauptverantwortung trug (UNSG 2009d: § 93). Neben der militärischen Bekämpfung

und politischen Behandlung des FDLR-Problems (UNSG 2009d: § 93.) sollten die Straflosigkeit

(UNSG 2009d: § 94), sowie die Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC (UNSG 2009d:

§ 94) bekämpft werden. Der Bericht schlug die Verlängerung der Mission bis zum 30. Juni 2010

vor, um das Mandat bis dahin zu überarbeiten und in eine neue Richtung zu lenken (UNSG

2009d: § 108).

Die Schaffung einer »UN-system-wide strategy on the protection of civilians […] developed

during the reporting period” (UNSG 2009d: § 33a-d) erfüllte die CAC-Forderung nach einem

«plan for protection as part of military operations” (CAC 2009c), unabhängig davon, ob sie in

direkter Reaktion auf ihre Foderungen entstand.

Die Infragestellung der Legitimität und die Schwächung der kongolesischen Regierung durch

die Vorwürfe der CAC bezüglich des Nichtnachkommens ihrer Schutzverpflichtung stärkte die

Position der UN. Während es ihr vorher offensichtlich nicht möglich war, Forderungen an die

Durchführung der Offensive Kimia II zu stellen (siehe Seite 13), schien das nun besser möglich

zu sein. Der UN-Generalsekretär berichtete außerdem: »MONUC developed a policy-paper

setting up conditions under which the mission can provide support to FARDC units« (UNSG

2009d: § 12). Demnach sollte die MONUC keine Einheiten unterstützen, die sich an der

Verletzung humanitärer Rechte und Menschenrechtsverletzungen beteiligten und nur noch an

gemeinsam geplanten militärischen Operationen teilnehmen. Tatsächlich stellte die MONUC

zum 1. November 2009 ihre Unterstützung für eine FARDC-Einheit ein, der schwere

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Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden (UNSG 2009d: § 2). Mit dieser »conditionality

policy« (UNSG 2009d: § 13) erfüllte die MONUC die zweite wichtige Forderung der CAC.

Auch die im November 2008 vom Sicherheitsrat beschlossenen Truppenaufstockungen trafen in

der zweiten Jahreshälfte ein (MONUC 2009a). Obwohl es sich dabei nur um eine verspätete

Umsetzung früherer Sicherheitsrats-Beschlüsse handelte, wurde damit der dritten wichtigen

Forderung der CAC nachgekommen.

Die Berichte des UN-Generalsekretärs lassen sich zudem wie eine Reflektion über die Argumente

der CAC lesen. Im Juni 2009 wurde zwar von der verschlechterten humanitären Situation und

Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Kimia II berichtet (UNSG 2009b: §§ 25, 27),

allerdings auch von den militärischen Erfolgen der FARDC (UNSG 2009b: § 4). Der

Generalsekretär forderte die MONUC (und das UN-Flüchtlingswerk UNHCR) dazu auf, ein

»United Nations systemwide concept on the protection of civilians« zu erarbeiten (UNSG 2009b:

§ 74), das in den folgenden Monaten umgesetzt wurde (UNSG 2009d: § 33a-d). Ebenso mahnte

er »the deployment of the additional capabilities authorized in resolution 1843 (2008)” (UNSG

2009b: § 77) an. Trotzdem wurde Kimia II an sich nicht in Frage gestellt (UNSG 2009c: §§ 4-10).

Erst im Dezember 2009 (UNSG 2009d) wurden UN-interne und -externe Diskussionen erwähnt,

Kimia II vollständig zu stoppen und das MONUC-Mandat zu überarbeiten. Insgesamt lässt sich

eine leichte Abkehr von rein militärischen Strategien zu einem »multidimensional approach to

FDLR« (UNSG 2009b: § 82) und ein stärkeres Bewusstsein für die Gefahren des »impact that the

military operations have had on the civilian population« (UNSG 2009b: § 74) beobachten. Dies

zieht sich auch durch nachfolgende Berichte und Mandate (UNSG 2009c: § 75 und UNSG

2009d: § 91).

Warum reagierte die UN auf die humanitären Forderungen?

Die Antwort von Alan Doss (MONUC 2009b) zeigte, dass der Verlauf von Kimia II allen

Akteuren die verheerenden humanitären Auswirkungen bewusst machte. Die NGOs der CAC

trugen zwar ihren Anteil dazu bei, Informationen zusammenzutragen und die Probleme bekannt

zu machen, man hätte das Problem jedoch auch ohne deren Engagement nicht ignorieren

können. So waren sich alle Akteure einig, dass ein Problem bestand, was die Konflikthaftigkeit

des Protestes um Kimia II abschwächte. Im UNSG-Bericht 623 (UNSG 2009d) dankte die

MONUC sogar offiziell den NGOs, die »much needed support« (§ 109) lieferten.

Warum wurde die Offensive so lange weiter geführt, obwohl sie so eindeutig eine humanitäre

Katastrophe nach sich zog? Der humanitären Katastrophe stand ein militärischer Erfolg (UNSG

2009d: § 91) gegenüber. Es bestand also ein Konflikt zwischen den militärischen und den

humanitären Maximen der UN. Dies stärkte auch die humanitär orientierten Unterorganisationen

der UN im Kongo und innerhalb der MONUC. So forderten humanitäre INGOs und

humanitäre Komponenten der UN (zum Beispiel das OCHA) gemeinsam das Ende von Kimia II

und ein Stopp der Unterstützung für die FARDC (UNSG 2009d: § 9). Auch Philip Alston, UN-

Special Rapporteur on extrajudicial, summary or arbitrary executions prangerte die «catastrophic results”

(UNSG 2009d: § 41) von Kimia II an. Die CAC nutzte außerdem den humanitären Anspruch der

UN, der sich in der UN-Charta für Menschenrechte widerspiegelt (vgl. UN 1945: Präambel) und

auf dessen Grundlage sie die »humanitäre Intervention« durchführte. Die humanitäre

Komponente gewann dadurch an Gewicht, sodass stärker und sorgfältiger zwischen

strategischem Erfolg und humanitären Kosten militärischer Operationen abgewägt wurde.

Vielmehr formulierte der UN-Generalsekretär das Ziel, »[to] reduce the impact on the civilian

population« (UNSG 2009d: § 91).

NGO-K R I T I K A N D E R UN-I N T E R V E N T I O N I N D E R D E M O K R A T I S C H E N R E P U B L I K K O N G O 17

Eine weitere Rolle spielte möglicherweise die Entwicklung des Konzepts der Responsibility to

protect als Soft Law in den internationalen Beziehungen. Es entstand erst im Jahr 2001 (ICISS-

Report der International Coalition for the Responsibility to Protect 2001) und wurde 2005

offiziell verabschiedet (Bellamy 2011: 28). Vorher sollten sich Friedensmissionen neutral

verhalten, auch gegenüber der Zivilbevölkerung. Erst in den letzten Jahren wurde der Schutz von

Zivilist_innen mit einem robusten Mandat zu einem zentralen Ziel von Friedensmissionen. Auch

in das MONUC-Mandat fand die Responsibility to Protect in dieser Eindeutigkeit erst im Dezember

2008 (UNSC 2008) Eingang (Bellamy 2011: 190).

Der ICISS-Report »R2P« legt dar, dass »Reasonable Prospects« ein wichtiges Kriterium für

den Einsatz einer humanitären Intervention sein sollen:

«There must be a reasonable chance of success in halting or averting the suffering which has justified the

intervention, with the consequences of action not likely to be worse than the consequences of inaction«

(International Coalition for the Responsibility to Protect 2001: XII).

Das Kriterium der Reasonable Prospects wurde im Fall von Kimia II nicht eingehalten. Da das

Konzept noch sehr jung war, scheinen die großen Probleme bei der Umsetzung, die eine

beachtliche Herausforderung für alle beteiligten Akteure darstellten, allerdings weniger

verwunderlich.

Die CAC bezog sich letztendlich auf eine Norm, die die UN sich selber geschaffen hatten, die

im vorliegenden Konflikt jedoch nicht erfüllt wurde (vgl. Bellamy 2011: 27). Die CAC sah die

MONUC in der Pflicht ihr Handeln an den geforderten humanitären Normen, sowie an den

rechtlichen Vorgaben des MONUC-Mandats und am humanitären Völkerrecht zu orientieren,

die alle allgemein anerkannte Normen der internationalen Politik sind. Die CAC forderte und

förderte dadurch die Umsetzung des Paradigmenwechsels bei humanitären militärischen

Interventionen.

Die CAC kombinierte mit ihren Aktivitäten zwei »Mechanisms of Contention« (Tilly/Tarrow 2007:

29). Die Bedürfnisse der lokalen Zivilbevölkerung nach Schutz verband sie mit der Verpflichtung

des Staates und der UN; Tilly und Tarrow bezeichnen diese Art der Herstellung einer

Verbindung als »Brokerage« (2007: 31). Außerdem verbündeten sich in der CAC eine große Anzahl

an Akteuren des humanitären und Menschenrechtsbereichs. Dies erlaubte ihnen, in einer

»Coordinated Action« (Tilly/Tarrow 2007: 31) gemeinsam ihre Stimme zu erheben und zu

protestieren. Daraus entwickelte sich ein Prozess der »New Coordination« (Tilly/Tarrow 2007:31),

eine Verbindung all dieser Konfliktmittel. Er ermöglichte der CAC den in Konflikten mit

internationalen Akteuren notwendigen »Upward Scale Shift« (Tilly/Tarrow 2007: 31): Die lokalen

Auswirkungen der transnationalen Mission wurden an den internationalen Akteur herangetragen,

indem sich lokale und internationale Oppositionsakteure zusammentaten. Dabei nutzten sie

außerdem die »Political Opportunity Structures« (Tilly/Tarrow 2007: 22). Das Gelegenheitsfester der

CAC ergab sich durch Globalisierungstendenzen, wie es internationale Interventionen sind.

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3. Von Kimia II zur MONUSCO (1.1.2010 bis 28.5.2010)

Kimia II endete am 31.12.2009. Eine Woche vorher, am 23.12.2009, verlängerte der UN-

Sicherheitsrat die MONUC bis zum 31.5.2010 (UNSC 2009: § 1). Die Resolution enthielt

allerdings die Aufforderung »eine strategische Überprüfung der Situation […] und der

Fortschritte der MONUC bei der Erfüllung ihres Mandats vorzunehmen, unter Berücksichtigung

des Integrierten Strategischen Rahmens für die Präsenz der Vereinten Nationen« (UNSC 2009: §

2). Mittelfristig sollte das Mandat der MONUC umstrukturiert werden.

Am 28. Mai 2010 beschloss der Sicherheitsrat schließlich die Umwandlung der MONUC in

die Stabilisierungsmission MONUSCO (UNSC 2010). Oberste Priorität war der »wirksame [sic!]

Schutz von Zivilpersonen« (§ 12a). Die Vorgängerresolutionen sahen »nur« den »Schutz der

Zivilpersonen« (UNSC 2008: § 3a) vor. Weiterhin war nun »die systemweite Schutzstrategie der

Vereinten Nationen […] anzuwenden« (UNSC 2010: §§ 12-13). Diese forderte die CAC in ihren

Briefen (CAC 2009c; CAC 2009d).

Die Congo Advocacy Coalition und die UN: Opposition und Kooperation in der »international

community«

Interaktionen zwischen der oppositionellen Akteursgruppe CAC und den internationalen

Akteuren UN und MONUC/MONUSCO lassen sich in diesem Zeitraum nicht beobachten. Der

letzte Bericht der CAC datiert vom 13.10.2009 (CAC 2009e). Warum die CAC ihre Aktivitäten

nach außen einstellte, lässt sich nicht genau sagen, da eine direkte Kontaktaufnahme zur CAC

nicht möglich ist. Ihre Forderungen schienen dennoch nachzuwirken und Einfluss auf die

Mandatsumwandlung zu haben. Eine wichtige Rolle spielte dabei der gemeinsame diskursive

Rahmen. Da sich die Mitglieder beider Akteure in derselben Community bewegten, verfügten sie

über ähnliche Voraussetzungen. Das ermöglichte der CAC, ihre Argumentation an der

rechtlichen Sprache der UN zu orientieren. All ihre Forderungen bewegten sich im Rahmen des

für die UN innerhalb des Mandats Möglichen. Diese rechtliche Argumentation in Verbindung

mit dem gemeinsamen humanitären Anspruch, stellte eine stabile Basis für die Transformation

des Mandats und Übernahme der CAC-Forderungen dar.

Da eine wichtige Akteurin der CAC, Anneke van Woudenberg (Wissenschaftlerin bei HRW

im Kongo), nach eigener Aussage regelmäßige Berichte für den UN-Sicherheitsrat und andere

internationale Akteure erstellte (HRW 2012), ist es außerdem denkbar, dass sie und andere

Einzelakteure der CAC die veränderte Machtbalance nutzten, um innerhalb der International

Community und des UN-Systems Einfluss auf das UN-Mandat auszuüben .

Inwiefern die MONUSCO und die UN ihre eigenen Vorgaben einhielten, wird im Rahmen dieser

Fallstudie nicht endgültig erörtert werden. Eindeutig ist jedoch die Tatsache, dass die

Forderungen der CAC nicht ignoriert wurden, sondern in offizielle UN-Dokumente Eingang

fanden.

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V. Fazit

Der Konflikt um die militärische Offensive Kimia II befand sich im inhärenten Spannungsfeld

einer humanitären militärischen Intervention. Sowohl humanitäre als auch militärische Ziele und

Lösungsstrategien sind immanenter Bestandteil dieses Instruments internationaler

Konfliktbeilegung in der Friedens- und Sicherheitspolitik. Gleichzeitig produzieren die

Komponenten widersprüchliche Resultate: Bei Kimia II ging der militärische Erfolg mit einer

menschlichen Katastrophe einher. Die Planung und Durchführung der UN-Intervention war

deshalb von Interaktionsprozessen geprägt, in denen Machtbalancen stetig neu ausgehandelt

wurden. Dabei wirkten sowohl UN-interne als auch externe Akteure in das

Interdependenzgeflecht ein, sodass die Aushandlungsprozesse nur als ein großes Ganzes

analysiert werden können.

Das Ergebnis des konkreten Konflikts um Kimia II verdeutlicht eine allgemeine

Transformation von UN-Friedensmissionen hin zu einem stärkeren Schwerpunkt auf humanitäre

Aspekte in militärischen Operationen. So fällt auch die Entwicklung des R2P-Konzepts zum

Schutz von Zivilbevölkerung in diesen Zeitraum. Die Congo Advocacy Coalition hat mit ihrem

Protest genau diese Entwicklung aufgegriffen und ihre Umsetzung gefördert. Sie hat in das

Interdependenzgeflecht hineingewirkt und die Machtbalancen zu Gunsten humanitärer

Ansprüche und Interessen verändert.

Der Konflikt zeigte aber auch, dass lokale Akteure im Umfeld der UN-Intervention und der

gegen sie gerichteten Opposition eine sehr untergeordnete Rolle spielten und vorrangig der

Legitimation des NGO-Bündnisses dienten. Friedlicher Protest ohne internationale Partner

scheint kaum möglich gewesen zu sein. Erst durch eine Internationalisierung konnte sich die

Opposition den internationalisierten Regierungsinstanzen entgegensetzen und reagierte dadurch

auf die Herausforderungen globalisierter Herrschaft. Auch das Bündnis staatlicher und nicht-

staatlicher Akteure war für die Durchsetzung der gemeinsamen humanitären Ziele sehr

förderlich. HRW formuliert das in seinem Motto so: »Together we can make a difference.«

(Gradisnik/Hemetsberger o.J.: 1).

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Anhang

Abkürzungsverzeichnis

AKUF: Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung

CAC: Congo Advocacy Coalition

CNDP: Congrès National pour la Défense du Peuple (Tutsi-geführte Rebellenbewegung im Nord-Kivu seit

2006)

DRK, DR Kongo, Kongo: Demokratische Republik Kongo

FARDC: Forces Armées de la République Démocratique du Congo (Armee der Demokratischen Republik

Kongo)

FDLR: Forces Démocratiques de Libération du Rwanda

HRW: Human Rights Watch

ICISS: International Commission on Intervention and State Sovereignty

INGO: internationale Nicht-Regierungsorganisation

LNGO: lokale Nicht-Regierungsorganisation

LRA: Lord Resistance Army

MONUC: Mission de l’Organisation des Nations Unies en République Démocratique du Congo

MONUSCO: Mission de l'Organisation des Nations Unies pour la Stabilisation en République

Démocratique du Congo

NGO: Non–governmental Organisation, Nicht-Regierungsorganisation

OCHA: Office for the Coordination of Humanitarian Affairs

OHCHR: Office of the High Commissioner for Human Rights

RES: UN-Resolution

R2P: Responsibility to Protect

UN: United Nations, Vereinte Nationen

UNDP: United Nations Development Programme

UNHCR: United Nations High Commission for Refugees (UN-Flüchtlingswerk)

UNSC: UN-Security Council, UN-Sicherheitsrat

UNSG: UN-Secretary General

USA: United States of America, Vereinigte Staaten von Amerika

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Zusammensetzung der Congo Advocacy Coalition

Die folgenden Organisationen beteiligten sich an dem Brief der CAC mit den meisten

Unterschriften (CAC 2009a).

Die Mitglieder des Steuerungskomitees waren:

ActionAid, ENOUGH Project, Human Rights Watch, International Rescue Committee, Mercy

Corps, Norwegian Refugee Council, Oxfam, Conseil Régional des Organisations Non

Gouvernementales de Développement – Nord Kivu, Promotion et Appui aux Initiatives

Féminines – Nord Kivu, Institut Congolais pour la Justice et la Paix – Sud Kivu, et Association

des Femmes Juristes du Congo – Sud Kivu.

Weitere Mitglieder:

internationale NGOs

Action Against Hunger/ Action Contre la Faim – USA, American Bar Association, Rule of Law

Initiative in DRC, Beati i costruttori di pace/ Blessed are the Peacemakers, CAFOD, CARE

International, Centre Lokole/ Search for Common Ground, Global Witness, International

Emergency and Development Aid Relief, Jesuit Refugee Service Great Lakes, Refugees

International, Tearfund, Trocaire, War Child Holland

kongolesische NGOs

ACAEFAD, Action by Christians Against Torture/Sud Kivu, ACPS, Action des Chrétiens

Activistes des Droits de l'Homme à Shabunda, ADECOF/Sud Kivu, AFCD, AFCDI, AFECEF,

AJERF, Africa Justice Peace and Development, ALCM, AMALDEFEA, AMI-KIVU,

ANAMEDAPED, APIBA, APRODEPED, ASADHO (Association africaine de défense des

droits de l'homme) - Sud Kivu, ASALAK, Action Sociale pour la Paix et le Développement,

Association pour le Développement des Initiatives Paysannes, AYINET/DRC, BDENA,

Blessed Aid, CADRE, Collectif des Associations des Femmes Pour le Développement,

Campagne Pour la Paix, CCJT, CEDAC, CELPA/SK, Centre d’Appui pour le Développement

Rural Communautaire, Centre de Recherche sur l'Environnement, la Démocratie et les Droits de

l'Homme, Centre de promotion socio-sanitaire, Centre d'Etudes et de Recherche en Education

de Base pour le Développement Intégré, Coalition RDC pour la Cour Pénale Internationale,

Collectif des Organisations des Jeunes Solidaires du Congo/Sud Kivu, Collectif des

Organisations des Jeunes Solidaires du Congo / Nord Kivu, COPARE, CUBAKA, DYJESKI,

EFD, Encadrement des femmes indigènes et des ménages vulnérables, Entraide des Femmes

pour les Déshérités - Uvira Sud -Kivu, Foyer Social de Mogo (FSM/Kabare), GAIDER,

GAMAC, GRAM-Kivu, Groupe d'Etudes et d'Actions Pour un Développement Bien Défini

/Nord-Kivu, Groupe de Voix des Sans Voix, Groupe Féminine, HEAL Africa, Héritiers de la

Justice, Humanitas, IGE/CCD, La Synergie des femmes pour les victimes des violences sexuelles

(SFVS), Mamans Umoja, Martin Luther King Non-Violence Group, OCET, PAL, PAMI,

Perspectives »Monde Juste«, PIDP-Kivu, PRENAO, PRODES, Promotion de la Démocratie et

Protection des Droits Humains, RADHOSKI-Sud Kivu, Réseau Provincial des ONG de Droits

de l'Homme/Nord-Kivu, RFDP, SAMS, SARCAF, SILDE, SJPR/EST, Solidarité pour la

Promotion Sociale et la Paix, SYNECAT, UCODE, UPADERI, VOVOLIB (Voix des Sans Voix

ni Liberté)

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