LV000 624 202001 - NÜRNBERGER Versicherung · 2020. 10. 28. · LV000_624_202001 M-DOK Seite 1 von...

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LV000_624_202001 M-DOK Seite 1 von 38 Zur internen Verwendung Fondsgebundene Versicherungen Marktchancen und Tarife NÜRNBERGER Tarife NFR3110, NF3110CR, NFR3170S, NFRP3190S, NF3111 NÜRNBERGER Lebensversicherung AG Stand: Januar 2020

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    Zur internen Verwendung

    Fondsgebundene Versicherungen

    Marktchancen und Tarife

    NÜRNBERGER Tarife

    NFR3110, NF3110CR, NFR3170S, NFRP3190S, NF3111

    NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

    Stand: Januar 2020

  • Inhalt

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 2 von 38

    Was ist neu? 5

    Marktchancen 8 Chance auf höhere Renditen 8 Rendite-Chancen mit Aktien- und Investmentfonds 8 Langjährige Erfahrung der NÜRNBERGER 9 NÜRNBERGER als einer der Marktführer 9

    Versicherung und Investmentanlage 10 Das Prinzip des Investmentsparens 10 Investmentfonds 10 Aktie 10 Festverzinsliche Wertpapiere 10 Fondsanteile 10 Prinzip der Fondsgebundenen Versicherung 10 Investmentanlage und kapitalbildende Lebensversicherung bzw. private Rentenversicherung in einem Vertrag 11 Der Rentenfaktor 11 Brutto-Nettomethode in der fondsgebundenen Versicherung 12

    Fondstarife im Überblick 13 NLV-Tarife (Schicht 3) 13 FLV mit lebenslanger Versicherungsdauer 13 Comfort-Fondsgebundene Rentenversicherung (C-FRV) 13 Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) 13 Gruppentarife 13 Tarife mit Erlebensfallgarantie 14 Todesfall 14 Dynamik 14 Chance-Risiko-Klassen 14 Das dynamische Sicherungsverfahren: InvestGarant-Tarife 14 Kostenüberschuss bei Garantiefonds 15 Wertsicherung 16 NÜRNBERGER VorteilsRente 16

    Fonds- und Depotauswahl im Überblick 17 Ausgabeaufschlag 17 Vermögensverwaltete Portfolios 17 Das Verfahren 17 Die Fondsauswahl – Einteilung aller Fonds/Depots nach Risikoklassen (SRRI) in drei Kategorien 18 Nachhaltigkeit 18 Optionen 19 Fonds 19

    Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss 20 Alters- und Dauerbegrenzungen 20 Eintrittsalter 20 Versicherungsdauer 20

  • Inhalt

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 3 von 38

    Beitragszahlung 20 Möglichkeiten der Beitragszahlung 20 Cost-average-Effekt 21 Beitragshöhe 22 Beitragsdynamik 22 Dynamik sinnvoll zur Anpassung des Versicherungsschutzes 22 Einschlussmöglichkeiten 22 Erhöhung der Beitragssumme durch Dynamik 22 Erhöhung eingeschlossener Zusatzversicherung durch Dynamik 22 Zusatztarife 23 Ablaufmanagement 23 Life-Cycle-Modell (passives Ablaufmanagement) 23 AAA-Management: Aktives Ablauforientiertes Anlage-Management 24

    Vertragsgestaltung während der Laufzeit 26 Änderung des Versicherungsschutzes 26 Stufenwechsel bei der Mindest-Todesfallsumme nur NF3110CR 26 Nachversicherung NF3110CR (nicht bei FRV) 26 Zuzahlungen 26 Änderung der Investmentanlage 27 Gebührenfreies Switchen und Shiften 27 Fonds- und Depotauswahl – welche Depots gibt es? 28 Rebalancing (nur für Depots) 28 Entnahmemöglichkeiten 28 Teilentnahme 28 Teilrückkauf 28

    Flexibler Vertragsablauf 29 Überblick 29 Hinausschieben des Rentenbeginns 29 Kündigung 29 Beitragsfreistellung 29

    Optionen zum Ende der Vertragslaufzeit 30 Überblick 30 Leistungsvarianten 30 FRV und Comfort-FRV 30

    Leistungsspektrum 31 Todesfallleistungen 31 C-FRV vor Rentenbeginn 31 FRV vor Rentenbeginn 31 FRV (ohne NFRP-Tarife), C-FRV nach Rentenbeginn 31 NFRP-Tarife nach Rentenbeginn 31 Erlebensfallleistung 32 Fondsgebundene Rentenversicherung 32

  • Inhalt

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 4 von 38

    Überschussbeteiligung 34 Fondserträge 34 Überschusssätze 2020 34 Überschusshochrechnungen 34 Entstehung der Überschüsse 34 Risikoüberschüsse 34 Nach Rentenbeginn (nur FRV und C-FRV) 34 Beteiligung an den Bewertungsreserven 35

    Steuerliche Behandlung 36 Fondsgebundene Lebensversicherungen 36 Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei 36 Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Kapitalleistung 36 Fondsgebundene Rentenversicherungen 36 Rente wird mit Ertragsanteil besteuert 36 Rentenbezugsmitteilung 37 Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Kapitalabfindung 37 Beitragsdepot 37

    Druckstücke zu Fondstarifen 38 Prospekte/Verkaufshilfen 38 Kundeninfos 38

  • Was ist neu?

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 5 von 38

    Was ist neu?

    07.2008 Fondsgebundene Rententarife mit Kostenüberschuss Bei einer Reihe von FRVs gewährt die NÜRNBERGER einen zusätzlichen Kostenüberschuss, wenn FFPB MultiTrend Plus oder Doppelplus hinterlegt sind.

    08.2008 Profi-Auswahl Depot: Zum 01.09.2008 ändert sich die Zusammensetzung des Profi-Auswahl Depots.

    Zuzahlungen: Zuzahlungen sind ab 250 EUR möglich.

    Doppel-Invest im Rentenbezug Bei Fondsgebundenen Versicherungen ist jetzt auch eine investmentorientierte Kapitalanlage in der Rentenphase möglich.

    NÜRNBERGER SpezialRente Diese Tarife wurden hinsichtlich der Kosten analog zu Investmentfonds kalkuliert und sollen vor allem für das Übertragen von Einmalbeiträgen (z. B. von Investmentsparplänen) Verwendung finden.

    11.2008 Entnahmemöglichkeiten Aufgrund der Verschärfung zur steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen wurde die Rubrik „Entnahmemöglichkeiten“ modifiziert (Streichung bisheriges Policendarlehen, Integration von Abgeltungsteuer).

    01.2009 Investmentorientierter Rentenbezug bei der NBL

    Mindesttodesfallschutz: Änderungen zum Mindesttodesfallschutz von Lebensversicherungen

    Neue Regelungen bei der Halbbesteuerung für Vertragsabschlüsse ab 01.04.2009

    07.2009 Zusammensetzung der Best of Wall Street Depots Zum 01.07. erhalten die Best of Wall Street Depots für das Neugeschäft eine neue Zusammensetzung.

    Tarife mit Kostenüberschuss Der zusätzliche Kostenüberschuss bei FFPB MultiTrend Plus und Doppelplus wird bei allen fondsgebundenen Tarifen (außer den sofort beginnenden) hinterlegt.

    Ergänzungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven

    01.2010 Neue Regelung der Entnahmemöglichkeiten

    06.2010 Änderungen bei der FLV: Flexible Abrufphase, Beitragszahlung

    Kostenüberschuss bei Garantiefonds

    01.2011 Rebalancing

    Wertsicherung bei Doppel-Invest

    2 neue Garantiefonds bei Doppel-Invest

  • Was ist neu?

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 6 von 38

    01.2012 OptimumGarant Fondstarif mit hoher, vertragsindividueller garantierter Erlebensfallleistung

    Neue ETF-Dachfonds

    NFR2601: Stufen entfallen Es gibt nur noch Stufe 5, die restlichen Stufen entfallen

    06.2012 Wiedereinführung NÜRNBERGER Beitragsdepot für die 2600er-Tarifgeneration

    Neuer Mischfonds Invesco Balanced-Risk Allocation Fund

    12.2012 Umstellung auf Unisex-Tarife/Tarifgeneration 2800

    EUZ fällt weg

    Fondsgebundene Vorteilsrente OptimumGarant (NFRP2870S)

    Bedingungserweiterung „steuerfreie Entnahme bei Pflegebedürftigkeit/schweren Krankheiten“

    Flexibler Vertragsablauf für NFR2810(S), NFR2870S

    Investmentorientierter Rentenbezug Die Gewinnrente kann um max. 6 % der Anfangsrente fallen.

    Neue Druckstücknummern

    Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen.

    07.2013 Neue VorteilsRenten (NFRP2810(S), NBFRP2810S)

    3 vermögensverwaltende Portfolios

    12.2013 Umstellung auf SEPA

    Überschussbeteiligung 2014

    Berücksichtigung Lebenspartnerschaftsgesetz

    07.2014 Neue ETFs im Profi-Auswahl Depot der NBL

    08.2014 Neuregelung der Bewertungsreserven-Beteiligung (LVRG)

  • Was ist neu?

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 7 von 38

    12.2014 Umstellung auf Tarifgeneration 2800

    • Absenkung des Rechnungszinses auf 1,25 % • 30er- und 40er-Tarife entfallen • Der Tarif N(B)FR2701(S) entfällt • Garantierter Rentenfaktor nur noch bei Fondstarifen ohne Erlebensfallgarantie • Höhere Mindestbeteiligung der Kunden an den Risikoüberschüssen (LVRG)

    06.2015 Neuer Garantiefonds: DAX 80 Garant

    01.2017 • Umstellung auf Tarifgeneration 2900 • Absenken des Rechnungszinses auf 0,9 % • Folgende Tarife werden nicht mehr angeboten: NFR2810G, N(B)F2810CRG, N(B)FR2810S, N(B)FRP2810S, N(B)FR2810CRS,

    N(B)FR2803S, NFRP2810, NF2814CR, NBFR2810, NBF2810CR, N(B)F2810, NF2814, N(B)F2810G

    • Streichen der Standard-BUZ • Erhöhen der Rentengarantiezeit auf max. 27 Jahre • Vermögensverwaltete Portfolios bei fast allen Tarifen (auch Tarife mit Erlebensfallgarantie) • Die flexible Abrufphase und der Abrufzeitraum entfallen • Neue Fondsauswahl • Individuell zu vereinbarende, garantierte Erlebensfallsumme bei InvestGarant-Tarifen

    08.2017 Die Kapitalauszahlung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit vor Beginn der Rentenzahlung ist nicht steuerfrei.

    01.2018 • Überschussbeteiligung 2018 • Neuordnung der Chance-Risikoklassen nach IDD • Brutto-Nettomethode in der fondsgebundenen Versicherung • Einteilung aller Fonds/Depots nach Risikoklassen (SRRI) in drei Kategorien • Dienstunfähigkeits-Zusatzversicherung

    01.2020 • Überschussbeteiligung 2020 • Umstellung auf Tarifgeneration 3100

  • Marktchancen

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 8 von 38

    Marktchancen

    Chance auf höhere Renditen

    Rendite-Chancen mit Aktien- und Investmentfonds In der Vergangenheit waren mit Aktien und Investmentfonds die höchsten Erträge zu erzielen, während man mit dem Sparbuch gerade die Inflation ausgleichen konnte. Daran hat auch die Entwicklung der Aktienmärkte in jüngster Vergangenheit nichts geändert.

    Aktienwerte sind langfristig eines der ertragreichsten und Rentenwerte eines der sichersten Anlageinstrumente. Hier sind die Chancen auf hohe Wertsteigerungen am größten und der Sicherheitsaspekt wird durch die Streuung auf unterschiedliche Wertpa-piere berücksichtigt. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland mit der Anlage in Aktien und festverzinslichen Wertpapieren einen hinteren Rang ein. In anderen Ländern, wie z. B. Großbritannien und Österreich, ist diese Geldanlage weiterverbreitet.

  • Marktchancen

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 9 von 38

    Langjährige Erfahrung der NÜRNBERGER

    NÜRNBERGER als einer der Marktführer Die NÜRNBERGER bietet die Fondsgebundene Lebensversicherung seit über 40 Jahren an. Sie war damit eine der ersten Gesell-schaften, die diese Versicherungsform in Deutschland auf den Markt brachte.

    Seit Jahren ist die NÜRNBERGER bei der Fondsgebundenen Versicherung einer der Marktführer. Mit der langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet ist die NÜRNBERGER ein besonders kompetenter Partner.

  • Versicherung und Investmentanlage

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 10 von 38

    Versicherung und Invest mentanlage

    Das Prinzip des Investmentsparens • Professionelles Management des Fondsvermögens durch Fachleute • Minderung des Anlagerisikos durch Mischung der Wertpapiere • Breite Streuung der Anlage in verschiedene Branchen und Länder

    Investmentfonds Viele Sparer bzw. Anleger zahlen ihr Geld in einen gemeinsamen „großen Topf“ ein.

    Die Investmentgesellschaft kauft nach dem Grundsatz der Risikostreuung und nach den Anlagegrundsätzen des Fonds vorwiegend Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere.

    Der Anleger ist entsprechend seiner Einlage an den Vermögenswerten dieses Fonds beteiligt.

    Aktie Die Aktie ist eine Urkunde, die dem Inhaber einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Der Inhaber einer Aktie ist dadurch Teilhaber am Vermögen der Aktiengesellschaft. Der Kurs einer Aktie wird börsentäglich ermittelt.

    Festverzinsliche Wertpapiere Sie werden im Allgemeinen Rentenpapiere oder Rentenwerte genannt. Sie bringen eine laufende, gleichbleibende Verzinsung. Der Nennwert wird am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Der Kurs des Wertpapiers unterliegt ebenfalls Schwankungen, allerdings erheblich schwächeren als der Kurs einer Aktie.

    Fondsanteile Das sind bei Investmentgesellschaften für den Anleger verbuchte Anteile. Der Anleger ist dadurch am Vermögen eines Investmentfonds beteiligt.

    Prinzip der Fondsgebundenen Versicherung Ausführliche Erläuterungen der Versicherungsleistungen siehe unter „Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss“ und „Vertragsgestaltung während der Laufzeit“.

  • Versicherung und Investmentanlage

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 11 von 38

    Investmentanlage und kapitalbildende Lebensversicherung bzw. private Rentenversicherung in einem Vertrag Die Fondsgebundene Lebens- (FLV) bzw. Rentenversicherung (FRV) vereint Investmentsparen und konventionelle Lebens- bzw. Rentenversicherung in einem Vertrag. Die im Versicherungsbeitrag enthaltenen Sparanteile werden direkt in einem speziellen Anlagestock angelegt, z. B. einem Investmentfonds. Das Deckungskapital der Fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherung, also der Wert des Vertrags, errechnet sich aus der Anzahl der erworbenen Fondsanteile und dem aktuellen Euro-Wert eines Anteils zum Stichtag, dem letzten Börsentag des Monats. Bei Ablauf und Rückkauf gilt als Stichtag der Kurs vom letzten Börsentag vor Ablauf/Rückkauf.

    Beim dynamischen Sicherungsverfahren, welches den InvestGarant-Tarifen zugrunde liegt, wird die garantierte Erlebensfallleistung grundsätzlich durch einen Garantiefonds abgebildet. Die im Beitrag enthaltenen Sparanteile, die nicht für das Sicherungsverfahren benötigt werden, fließen in einen zweiten Fonds aus der NÜRNBERGER Palette. Nur bei kürzeren Laufzeiten und/oder schlechter Börsenlage wird konventionell investiert (Erläuterung siehe unten).

    Der Versicherungsnehmer ist unmittelbar an den Erträgen der Kapitalanlage beteiligt, trägt aber auch das Risiko einer Wertminde-rung. Denn die Ablaufleistung einer Fonds-gebundenen Lebensversicherung bzw. die Kapitalabfindung oder die Rentenhöhe einer Fondsgebundenen Rentenversicherung ist von der Wertentwicklung des Investmentfonds abhängig. Es gibt demnach keine garantierte Erlebensfallleistung wie bei einer konventionellen Lebens- bzw. Rentenversicherung (Ausnahme: InvestGarant-Tarife).

    Bei der Fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherung ohne Garantie kann die Entnahme von Risikobeiträgen und Verwal-tungskostenanteilen – bei äußerst ungünstiger Entwicklung der Werte der Anlagestöcke – dazu führen, dass das gesamte Deckungs-kapital vor Rentenbeginn bzw. Kapitalleistung aufgebraucht ist. In einem solchen Fall wird der Versicherungsschutz reduziert oder er erlischt ganz.

    Auch bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantie (InvestGarant-Tarife) ist es unter diesen Rahmenbedingungen möglich, dass das Deckungskapital der Anlagestöcke vor Rentenbeginn aufgebraucht ist. In diesem Fall kann es erforderlich sein, die notwendigen Risiko- und Kostenbeiträge aus den künftigen Überschüssen zu finanzieren. Dadurch kann ggf. die Überschussbeteili-gung für Versicherungen der betroffenen Tarife sinken oder sogar ganz entfallen.

    Der Rentenfaktor Der Rentenfaktor hängt vom Alter, Geburtsjahr und Rentenbeginnalter der versicherten Person sowie von der Dauer der Renten-garantiezeit und den Rechnungsgrundlagen ab. Seit Einführung der Unisex-Tarife 01/2013 spielt das Geschlecht keine Rolle mehr. Zum vorgesehenen Rentenbeginn wird dann aus dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wert der Versicherung mit diesem Rentenfaktor die Beginnrente errechnet.

    Der Wert der Versicherung ergibt sich als Summe der evtl. vorhandenen konventionellen Rückstellung (sonstiges Vermögen) und dem Geldwert des in Anteileinheiten geführten fondsgebundenen Deckungskapitals. Der Geldwert des fondsgebundenen Deckungskapitals ergibt sich durch Multiplikation der Zahl der gutgeschriebenen Anteileinheiten mit dem entsprechenden Bewertungsfaktor.

    Bei der FRV mit Erlebensfall-Garantie (InvestGarant-Tarife) wird zum Rentenbeginn eine Mindestrente garantiert, die im Angebot ausgewiesen ist. Bei Rentenbeginn wird das Gesamtguthaben mit den dann gültigen Rechnungsgrundlagen verrentet.

    Bei Fondsrenten ohne Erlebensfallgarantie wird weiterhin bei Vertragsabschluss ein garantierter Rentenfaktor ermittelt.

    Rentenfaktor bei konventioneller Kapitalanlage im Rentenbezug

    Ab Rentenbeginn wird der vorhandene Wert in eine konventionelle Leibrente, auf Wunsch mit Hinterbliebenenrente, verrentet. Bei Vertragsbeginn kann wegen der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Fondsvermögens eine garantierte Rente – wie bei einer konventionellen Rentenversicherung – nicht in Aussicht gestellt werden.

    Bei Tarifen ohne Erlebensfallgarantie wird deshalb nur ein Rentenfaktor („pro 1.000,00 EUR Guthaben … EUR jährliche Rente“) genannt. Dieser Rentenfaktor ist garantiert.

    Ab Rentenbeginn garantierte Jahresrente (gerundet auf ganze Euro) = vorhandenes Fondsvermögen x Rentenfaktor

    1.000

    Die Rente, die sich nach Ablauf der Aufschubdauer ergibt, ist ab diesem Zeitpunkt jedoch garantiert.

  • Versicherung und Investmentanlage

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 12 von 38

    Rentenfaktor bei investmentorientierter Kapitalanlage im Rentenbezug

    Aufgrund der Senkung des Rechnungszinses wird die investmentorientierte Rente bis auf weiteres im Angebot nicht mehr dargestellt.

    Bei Rentenbeginn wird aus dem gesamten dann vorhandenen Wert mit den dann gültigen Rechnungsgrundlagen eine garantierte gleichbleibende lebenslange Rente ermittelt (Garantierente). Diese erhöht sich noch um eine Gewinnrente.

    Diese Gewinnrente ist hauptsächlich von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten abhängig und kann daher steigen oder fallen. Die Höhe der Gewinnrente wird einmal jährlich neu festgelegt und ist immer für ein Jahr gleichbleibend.

    Brutto-Nettomethode in der fondsgebundenen Versicherung In der Beratungstechnologie kann die Hochrechnung der Fondsgebundenen Tarife sowohl über die Nettomethode (ohne Berücksichtigung von Fondskosten) als auch über die Bruttomethode (mit Berücksichtigung der Fondskosten) erfolgen.

  • Fondstarife im Überblick

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 13 von 38

    Fondstarife im Überblick

    NLV-Tarife (Schicht 3)

    FLV mit lebenslanger Versicherungsdauer Merkmale Tarif NF3111

    • Mindesttodesfallsumme 10 % der Beitragssumme • Beitragszahlung höchstens bis zum 85. Lebensjahr

    Comfort-Fondsgebundene Rentenversicherung (C-FRV) • Tarif NF3110CR(E) auch als Biene Maja Kindervorsorge

    siehe Fachinformation LV007_601

    • Tarif NF3176CRS und NF3116CR Biene Maja Kindervorsorge, siehe Fachinformation LV007_601

    Merkmale

    • Mindesttodesfallsumme in vier Stufen wählbar (10, 60, 100 oder 150 % der Beitragssumme), bei den NF3100CRS-Tarifen 10, 60 oder 100 %

    • Rentengarantiezeit bei Tod nach Rentenbeginn • Wahl zwischen Rentenzahlung, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder der Übertragung der Fondsanteile • Zusätzlich wird – im Vergleich zur Fondsgebundenen Lebensversicherung – schon heute ein garantierter Rentenfaktor bzw. eine

    garantierte Mindestrente gesichert.

    Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) • Tarif NFR3110, NFR3170S • Tarif NFRP3190S

    Merkmale

    • Mindestens Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn • Rentengarantiezeit bei Tod nach Rentenbeginn (nicht bei NFRP-Tarif) • Wahl zwischen Rentenzahlung, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder der Übertragung der Fondsanteile • Antragsannahme ohne Gesundheitsprüfung, wenn keine Zusatzversicherungen vereinbart werden • Zusätzlich wird – im Vergleich zur Fondsgebundenen Lebensversicherung – schon heute ein garantierter Rentenfaktor bzw. eine

    garantierte Mindestrente gesichert.

    Gruppentarife Die Tarife NFR3170S und NFRP3190S können als Gruppentarif mit einem noch günstigeren Preis-/Leistungsverhältnis abgeschlossen werden (K1 und K2).

  • Fondstarife im Überblick

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 14 von 38

    Tarife mit Erlebensfallgarantie Für die FRV und Comfort-FRV gibt es Varianten mit Erlebensfallgarantie (InvestGarant). Bei Ablauf steht eine individuell zu vereinbarende, garantierte Erlebensfallsumme zur Verfügung. Für alle Fondstarife mit Erlebensfallgarantie ist Voraussetzung für Erreichen des Garantiewertes, dass vereinbarte Höhe und Dauer der Beitragszahlung eingehalten werden.

    Todesfall Im Todesfall werden bei der Comfort-FRV je nach Vereinbarung mindestens 10, 60 oder 100 % der Beitragssumme fällig (C-FRV ohne Garantie auch 150 %), bei der FRV der Vertragswert, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge.

    Dynamik Die Erhöhungen erfolgen bei Tarifen ohne garantierte Erlebensfallleistung nach dem Tarif der Grundversicherung.

    Vom Risiko betrachtet ist die Fondsgebundene Versicherung mit Garantie eine „Zwischenstufe“ zwischen konventioneller und Fondsgebundener Versicherung. Der Kunde hat gegenüber der konventionellen Versicherung die Chance auf eine höhere Wertsteigerung. Andererseits profitiert er nicht im gleichen Umfang von den Ertragschancen des Fondsdepots bzw. Fonds wie bei einer normalen Fondsgebundenen Versicherung. Das Risiko einer Wertminderung ist jedoch durch die garantierte Leistung begrenzt.

    Chance-Risiko-Klassen Risikoklasse Sicherheitsorientiert Ausgewogen Renditeorientiert

    Stabilität Geringes Schwankungsrisiko

    Moderates Schwankungsrisiko

    Hohes Schwankungsrisiko

    Rendite Geringe Renditechance Ausgewogener Mix von Renditechance und Risiko

    Hohe Renditechance

    Tarife Sicherheit Chance

    InvestGarant mit maximaler Garantie

    mit minimaler Garantie

    Fondsgebundene Tarife

    DAX®-Rente

    Konzept-Rente

    Konventionelle Tarife mit Kapital-/Invest-Bonus

    mit Invest-Bonus

    Vermögenswirksame Fondsgebundene

    Das dynamische Sicherungsverfahren: InvestGarant-Tarife Das Sicherungsverfahren funktioniert im Zusammenspiel von Garantiefonds, frei wählbaren Fonds (mindestens 80 % Aktienfonds-anteil, gilt auch für Profi-Auswahl Depot) bzw. Depots und einer konventionellen Kapitalanlage: Je nach Börsenlage wird die Aufteilung des Guthabens jeden Monat zwischen diesen 3 Formen angepasst (3-Topf-Hybrid). So vereint man Sicherheit und gute Renditechancen. Dieses Verfahren liegt den InvestGarant-Tarifen zugrunde.

    Erlebensfallleistung

    Es kann vereinbart werden, dass zum festgelegten Rentenbeginn mindestens eine bestimmte, garantierte Erlebensfallleistung zur Verfügung steht – unabhängig davon, wie sich die Investmentanlage entwickelt. Die Höhe der maximalen Garantie hängt von der Laufzeit ab. Sie kann flexibel zwischen 50 % der Beitragssumme und dem vertrags-individuellen Maximum (auch > 100 % der Beitragssumme möglich) gewählt werden.

  • Fondstarife im Überblick

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 15 von 38

    Garantiefonds

    Garantiefonds sind eine Sonderform der Investmentfonds. Sie garantieren dem Anleger am Laufzeitende oder zu bestimmten Stichtagen, dass der Fondskurs nicht unter ein vereinbartes Sicherheitsniveau fällt. Für das dynamische Sicherungsverfahren stehen 4 Garantiefonds zur Auswahl.

    Bei der Hochrechnung in der Beratungstechnologie kann für den Garantiefonds ein geringerer Wertentwicklungssatz angegeben werden als für den freien Fonds (nur in der Nettomethode möglich).

    NÜRNBERGER Garantiefonds

    • Investiert überwiegend in europäische Aktien und Renten • Begrenzte Verluste durch 80 % Mindestgarantie innerhalb der Sicherungsperiode von 1 Jahr • Zusätzliche 80%ige Höchststandsicherung zu monatlichen Stichtagen • Managementgebühr zzt. 1,05 p. a.

    Garant Dynamic IT

    • Investiert überwiegend in europäische Aktien und internationale Renten • Begrenzte Verluste durch 80 % Mindestgarantie innerhalb der Sicherungsperiode von 1 Jahr • Tägliche Höchststandsicherung: Innerhalb einer Sicherungsperiode ist garantiert, dass der Fondskurs zum Ende der Periode

    mindestens so hoch ist wie 80 % des höchsten jemals innerhalb der Periode erzielten Kurses

    • Managementgebühr zzt. 1,35 p. a.

    DWS Garant 80 FPI

    • Marktabhängiges Umschichten zwischen einer Wertsteigerungskomponente (risikoreichere Fonds wie z. B. internationalen Aktien- und Rohstoffpublikumsfonds) und einer Kapitalerhaltkomponente (weniger risikoreiche Renten-/Geldmarktpublikums-fonds bzw. Direktanlagen in weniger risikoreiche Renten-/Geldmarktpapiere).

    • Zu Beginn der monatlichen Garantieperioden wird eine vollständige Investition in der Wertsteigerungskomponente angestrebt. • Begrenzte Verluste durch 80 % Mindestgarantie innerhalb der Sicherungsperiode von 1 Monat • Managementgebühr zzt. 1,60 p. a.

    DAX 80 Garant*

    • Börsentägliche Sicherung: 80 % vom höchsten, jemals erreichten täglichen Fonds-Höchststand

    • Garantiegeber: Morgan Stanley

    • Managementgebühr zzt. 1,25 p. a.

    * Die InvestGarant-Tarife werden nicht von Morgan Stanley & Co. International plc ("Morgan Stanley") gesponsert, befürwortet, verkauft oder gefördert. Die Handelsmarken, Dienstleistungsmarken oder eingetragenen Marken von Morgan Stanley stehen im Eigentum von Morgan Stanley. Morgan Stanley macht im Hinblick auf die Ratsamkeit einer Investition in das Produkt keine, ausdrücklichen oder stillschweigenden, Zusicherungen oder Gewährleistungen gegenüber den Inhabern des Produkts oder gegenüber jeglichen anderen Personen hat keine Verpflichtung, die Bedürfnisse der Kunden der Nürnberger Versicherung oder der Inhaber des Produktes zu berücksichtigen, hat sich an der Ausarbeitung des Produktes, einschliesslich der Festlegung der Preise, Laufzeit, Produktvolumina und anwendbarer Wechselkurse, zu denen das Produkt gegebenenfalls umgerechnet wird, nicht beteiligt und ist hierfür auch nicht verantwortlich und trägt keine Verantwortung und übernimmt keine Haftung für die Verwaltung, die Durchführung, die Abwicklung, die Vermarktung oder den Verkauf und den Handel des Produkts.

    Eine ausführliche Darstellung möglicher Risiken sowie Einzelheiten zu dem Fonds sind den Wesentlichen Angebotsunterlagen (KIID), dem relevanten Prospekt und dem Jahresbericht zu entnehmen. Eine Anlageentscheidung sollte nur auf der Basis dieser, allein maßgeblichen Unterlagen getroffen werden. Diese Unterlagen werden auf der Webseite der Nürnberger Versicherung zur Verfügung gestellt.

    Kostenüberschuss bei Garantiefonds Die NÜRNBERGER gewährt seit dem 01.07.2010 einen zusätzlichen Kostenüberschuss, erstmals ein Jahr nach dem Versicherungs-beginn in Höhe von 0,25 ‰ des Garantiefondsvermögens pro Monat. Dies betrifft auch ältere Tarifgenerationen.

  • Fondstarife im Überblick

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 16 von 38

    Wertsicherung Das Konzept der Wertsicherung basiert auf der Idee, zu Rentenbeginn den vertraglichen Höchststand zu garantieren. Der vertragliche Höchststand ist dabei der höchste innerhalb der Aufschubdauer bzw. Vertragsdauer an einem Monatsersten ab Einschluss der Wertsicherung erreichte Vertragswert. Bei beitragsfreien und Einmalbeitragsversicherungen reduzieren die zur Deckung von Risiko- und Kostenbeiträgen erforderlichen Entnahmen den abgesicherten Wert.

    Die Wertsicherung kann beliebig oft zu jedem Zeitpunkt während der Aufschubdauer bzw. Vertragsdauer ein- und ausgeschlossen werden. Bei einem Ausschluss wird die Garantie wieder auf das Garantieniveau ohne Wertsicherung zurückgefahren.

    Die Wertsicherung endet wie die bisherigen Sicherungsmechanismen zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie ist nicht mit Life-Cycle-Modell kombinierbar.

    NÜRNBERGER VorteilsRente Den InvestGarant-Tarif gibt es auch als VorteilsRente (NFRP3190S) – ohne Gesundheitsfragen (ab Eintrittsalter 56 eine vereinfachte Gesundheitsfrage). Mit folgenden Mehrwerten (vgl. auch Optionen im Rentenbezug):

    • Option auf erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn und während des Rentenbezugs • Leistung der erhöhten Altersrente bereits ab 1 von 4 Pflegepunkten bzw. Pflegebedürftigkeit nach gesetzlicher Definition und bei

    Demenz

    • Finanzielle Flexibilität ab Rentenbeginn durch eine Verfügungsoption ohne Wartezeit (nicht nach Ausübung der Pflegeoption) • Im Todesfall vor Rentenbeginn wird der Vertragswert ausbezahlt, danach das Kapital abzüglich geleisteter Renten

  • Fonds- und Depotauswahl im Überblick

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 17 von 38

    Fonds- und Depotauswahl i m Überblick

    Ausgabeaufschlag Bei den im Folgenden aufgeführten einzelnen Fonds und auch innerhalb der Fondsdepots und der Dachfonds wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

    Detaillierte und vor allem aktuelle Informationen zu allen Fonds und Depots finden Sie auf den Factsheets der Beratungs-technologie.

    Vermögensverwaltete Portfolios Bei ausgewählten Fondsgebundenen Rentenversicherungen kann eine aktive Vermögensverwaltung als Investmentanlage vereinbart werden.

    Das Verfahren Mit Wahl eines von 4 möglichen Portfolios legt der Kunde seine Anlagepräferenz und/oder individuelle Risiko- und Rendite-erwartung fest. Der Kunde kann derzeit zwischen drei verschiedenen volatilitätsgesteuerten Portfolios und einem Portfolio mit nachhaltigem Anlageschwerpunkt wählen.

    Wie funktioniert die aktive Vermögensverwaltung und worin unterscheiden sich die Portfolios?

    Bei volatilitätsgesteuerten Portfolios legt der Kunde seine Risikobereitschaft mittels der Höhe der für die freie Investmentanlage maximal angestrebten Volatilität (Zielvolatilität) fest.

    Die Volatilität ist eine Maßzahl für die Schwankungen von Kursen während eines bestimmten Zeitraums und somit auch für das Risiko: Je höher die Volatilität, umso stärker schwankt der Wert der Anteileinheiten (Rücknahmepreis) im betrachteten Zeitraum und desto riskanter, aber auch chancenreicher ist eine Investition in diese Anlagen in der Regel.

    Diese Zielvolatilität wird monatlich überprüft: Wenn sie für eine Dauer von 3 Monaten nachhaltig überschritten wird, nimmt der Vermögensverwalter eine Anpassung des Portfolios an die aktuellen Marktbedingungen vor.

    Die vereinbarte Zielvolatilität der Portfolios wird dabei beachtet und nicht überschritten.

    Bei einem Portfolio mit nachhaltigem Anlageschwerpunkt wird die Zusammensetzung anhand des Risikos innerhalb der vollen Bandbreite zwischen „offensiv“ und „dynamisch“ sowie der Investmentstrategien ESG (Environment, Social and Governance) und SRI (Socially Responsible Investing) gesteuert.

    Die Volatilität und der Erwartungswert der Portfolios werden jeweils aus Vergangenheitswerten ermittelt, aus denen nicht zwingend auf die zukünftige Wertentwicklung bzw. auf zukünftige Schwankungen geschlossen werden kann.

    In der Regel erfolgt eine Neuausrichtung der Portfolios zum Ende des Kalenderjahres, wenn auch die Prognosewerte von den unabhängigen Wirtschaftsinstituten vorliegen. Eine Anpassung des Portfolios wird beispielsweise dann erforderlich, wenn ein Fonds sich nicht erfolgreich entwickelt, sich Risikokennzahlen oder Ratings verschlechtert haben, ein Fonds geschlossen wird oder es einen Wechsel im Fondsmanagement gibt.

    Der Kunde erteilt bei Antragstellung sein Einverständnis für die Vermögensverwaltung durch die NÜRNBERGER, so dass nicht bei jeder Änderung der Portfolio-Zusammensetzung die Unterschrift des Kunden notwendig ist. Im Rahmen der Standmitteilung wird der Kunde über die jeweils aktuelle Zusammensetzung informiert.

  • Fonds- und Depotauswahl im Überblick

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 18 von 38

    Die Fondsauswahl – Einteilung aller Fonds/Depots nach Risikoklassen (SRRI) in drei Kategorien Defensiv Dynamisch Offensiv

    Einzelfonds Risikoklasse 1 – 3 Risikoklasse 4 Risikoklassen ab 5

    Vermögensverwaltete Portfolios (VVP) VVP defensiv VVP dynamisch VVP offensiv

    Profi-Auswahl-Depot Risikoklasse [1 – 3,5] Risikoklasse ]3,5 – 4,5] Risikoklasse ]4,5 – 6]

    Depots Risikoklasse [1 – 3,5] Risikoklasse ]3,5 – 4,5] Risikoklasse ]4,5 – 6]

    Die Einteilung der Investmentfonds auf die drei verschiedenen Risikostufen (geringes Risiko, mittleres Risiko, hohes Risiko) erfolgt anhand des „SRRI“.

    SRRI steht für „Synthetic Risk and Reward Indicator“. Die Berechnung erfolgt auf Basis der europäischen regulatorischen Vorschriften. Dieser Indikator ist integraler Bestandteil der „wesentlichen Anlegerinformationen“ (KID: Key Investor Document) und gibt die Höhe der historischen Schwankungen des Fondsanteilspreises auf einer Skala von 1 bis 7 an.

    Nachhaltigkeit

    Einzelfonds Risikoklasse 3 – 5

    Vermögensverwaltete Portfolios (VVP) VVP Nachhaltigkeit (Ausrichtung Dynamisch/Offensiv)

    Profi-Auswahl-Depot Risikoklasse [3 – 5]

    Depots ---

    Investmentfonds mit einem niedrigen SRRI weisen typischerweise geringere Kursschwankungen und damit eine geringere Wahr-scheinlichkeit von zwischenzeitigen Kapitalverlusten auf. Fonds mit einem hohen SRRI unterliegen höheren Schwankungen und auch einem höheren Risiko, Kapitalverluste zu erleiden.

    Für die volatilitätsgesteuerten Vermögensverwalteten Portfolios stehen alle für den Vertrieb in Deutschland zugelassenen offenen Investmentfonds zur Verfügung. Hieraus trifft der Vermögensverwalter eine Vorauswahl nach quantitativen und qualitativen Kriterien.

    Für das Portfolio mit nachhaltigem Anlageschwerpunkt stehen alle für den Vertrieb in Deutschland zugelassene offene Investment-fonds zur Verfügung, die den Investmentstrategien ESG und SRI entsprechen.

    Mit Hilfe von Analyse-Programmen, dem ständigen Erfahrungsaustausch mit Kapitalanlagegesellschaften und deren Fonds-managern, volkswirtschaftlichen Expertisen sowie der Anwendung eines mathematischen Optimierungsverfahrens werden aus der getroffenen Vorauswahl Portfolios aus denjenigen Fonds zusammengestellt und gewichtet, die aktuell sehr gute Risiko- und Renditewerte aus der Vergangenheit aufweisen und/oder dem gewählten Anlageschwerpunkt entsprechen.

    Mit diesen Fonds werden 4 global ausgerichtete Portfolios entsprechend dem angestrebten Risiko nach einem mathematischen Verfahren effizient bestückt und überwacht.

  • Fonds- und Depotauswahl im Überblick

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 19 von 38

    Optionen • Tarifumfang: Die Vermögensverwalteten Portfolios sind für alle Fondstarife möglich. Ausgenommen fondsgebundener VWL-Tarif

    (NFV3110S).

    • Die Vermögensverwaltung ist kostenlos • Life-Cycle-Modell kann nur beim Portfolio offensiv vereinbart werden:

    Zu Beginn der 2. Phase Wechsel auf Portfolio dynamisch, zu Beginn der 3. Phase Wechsel auf Portfolio defensiv. (Kein Rebalancing und AAA-Management möglich)

    • Fondswechsel in einen Fonds oder ein Depot ohne Vermögensverwaltung ist möglich (Shift und Switch), die Vermögens-verwaltung kann nicht wieder aktiviert werden.

    • Ein Wechsel von Bestandsverträgen auf vermögensverwaltete Portfolios ist derzeit nicht möglich. • Durch eine im Antrag gegebene Vollmacht ist keine gesonderte schriftliche Zustimmung des Kunden bei Änderung der Portfolio-

    Zusammensetzung erforderlich.

    Fonds Die Fondsauswahl der NÜRNBERGER wurde zu 01/2017 zusammen mit Feri EuroRating von thompson Reuthers überarbeitet und bereits mit einem Preis vom Handelsblatt/Asssekurata ausgezeichnet.

    Profi-Auswahl Depot

    Beim Profi-Auswahl Depot hat der Kunde bzw. der Vermittler die Möglichkeit, sich aus vielen Fonds unterschiedlicher Kategorien selbst ein Depot zusammenzustellen. Dabei können maximal 10 verschiedene Fonds mit einem Anteil von mindestens 5 % gewählt werden.

    Die BT4all liefert nach der Fondsselektion ein Angebot mit allen Depotinformationen und Factsheets.

    Bitte beachten Sie, dass beim Profi-Auswahl-Depot keine unbegrenzte Anzahl an Switches und Shifts möglich ist.

  • Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 20 von 38

    Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss

    Alters- und Dauerbegrenzungen

    Eintrittsalter Der Versicherungsnehmer muss bei Unterzeichnung des Antrages grundsätzlich volljährig sein. Für die versicherte Person gelten folgende Altersgrenzen.

    Fondsgebundene Lebensversicherung

    Eintrittsalter 8 bis 70 Jahre NF3111

    Versicherungsdauer 5 bis 62 Jahre

    Höchstendalter 85 Jahre Beitragszahlungsdauer NF3111

    (Comfort-)Fondsgebundene Rentenversicherung

    Für die VorteilsRente gilt die Grenze des entsprechenden FRV-Tarifs, wobei ab Eintrittsalter 56 eine Gesundheitsfrage zu beantworten ist.

    Eintrittsalter 0 bis 70 Jahre

    Höchstendalter 75 Jahre

    Mindestlaufzeit 5 Jahre

    Die Beitragszahlungsdauer muss mindestens 2 Jahre betragen.

    Versicherungsdauer Die Versicherungsdauer wird stets in vollen Versicherungsjahren dargestellt.

    Für die Tarife NFR3170S, NFRP3190S und NFR3170 kann der Vertragsablauf jedoch flexibel gewählt werden:

    • Ablauf nach vollem Versicherungsjahr • Gesetzlicher Rentenbeginn • Monatserster nach Geburtstag

    Beitragszahlung

    Möglichkeiten der Beitragszahlung Beitragsraten

    Für die Fondsgebundene Rentenversicherung ist wegen des Cost-average-Effektes grundsätzlich monatliche Beitragszahlung zu empfehlen.

    Ende der Beitragszahlung

    Die Beitragszahlung endet mit dem Schluss des Beitragszahlungsabschnitts, in dem die versicherte Person stirbt, spätestens zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer.

    Keine Unterjährigkeits-Zuschläge

    Bei der Fondsgebundenen Versicherung wird kein Unterjährigkeitszuschlag für die Hauptversicherung erhoben.

    Beitragsdepot

    Der Versicherungsnehmer kann auf Antrag zu den 2900er-Tarifen ein Beitragsdepot einrichten lassen. Dies ist auch zu bereits bestehenden Verträgen ab der 2600er-Tarifgeneration nachträglich möglich.

    Darauf sind mindestens 2 Jahresbeiträge bzw. 500,00 EUR einzuzahlen, maximal jedoch die Beitragssumme (ohne evtl. Erhöhungen nach NÜRNBERGER Plus). Nachzahlungen auf ein bereits bestehendes Depot sind jederzeit möglich. Hier gelten die gleichen Mindestanforderungen wie bei der Depoteinrichtung.

  • Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 21 von 38

    Aus dem Depot werden die Beiträge je nach vereinbarter Zahlweise entnommen. Diese ist bei konventionellen Versicherungen jährlich; bei fondsgebundenen Versicherungen kann auch – aufgrund des cost-average-Effekts – eine monatliche Zahlweise vereinbart werden.

    Das Guthaben wird mit dem jeweiligen Depotzins verzinst, der je nach Kapitalmarktlage angepasst wird. Diese Zinsen werden dem Beitragsdepot gutgeschrieben.

    Ist das Depot vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer aufgebraucht, kann entweder eine Nachzahlung zum Beitragsdepot geleistet oder eine laufende Beitragszahlung aufgenommen werden, um den Vertrag beitragspflichtig weiterzuführen.

    Bei Auszahlung der Versicherung wird ein eventuell vorhandener Restwert zurückerstattet. Eine vorzeitige Auflösung des Depots ist nur in Verbindung mit einer Kündigung des Versicherungsvertrags möglich; bei einer Teilkündigung wird der anteilige Wert aus dem Depot mit ausgezahlt.

    Entnahmeplan

    Die Beitragszahlung kann auch durch einen Entnahmeplan aus einem Rentenfonds erfolgen. Die erste Entnahme muss mit dem Beginn der Fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherung identisch sein, sofern für die Beitragszahlung von Anfang an ein Investmentfonds herangezogen wird.

    Einmalbeitrag

    Einmalbeiträge sind bei (Comfort-)Fondsgebundenen Rentenversicherungen möglich. Wird vom Kunden eine Einmalzahlung gewünscht, muss er ein zusätzliches Formular (L111) unterzeichnen, in dem er auf die Risiken hingewiesen wird. Der Mindestbetrag beläuft sich auf 2.500,00 EUR.

    Cost-average-Effekt Bei fondsgebundenen Versicherungen empfiehlt sich monatliche Zahlweise bzw. monatliche Entnahme aus dem Beitragsdepot.

    Dadurch entsteht der Cost-average-Effekt (= Kostendurchschnitt).

    Wer regelmäßig den gleichen Geldbetrag in den Kauf von Anteilen investiert, erwirbt bei sich ständig ändernden Preisen in der Regel mehr Anteile als derjenige, der den gleichen Gesamtbetrag anlegt, um zum rechnerischen Kursmittelwert Anteile zu kaufen. Bei höherem Ausgabepreis erwirbt der Anleger weniger, bei niedrigerem Ausgabepreis mehr Fondsanteile. Außerdem spielt der Zeitpunkt für den Einstieg dadurch eine geringere Rolle.

    Hätte der Kunde für 600,00 EUR Anteile zum Kursmittelwert von 43,75 gekauft, hätte er nur 13,71 Anteile erworben.

  • Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 22 von 38

    Beitragshöhe Die Mindestbeitragssumme beträgt 5.000,00 EUR.

    Ohne Zusatzversicherungen beträgt bei monatlicher Zahlweise der Mindestbeitrag 25,00 EUR, bei vierteljährlicher 75,00 EUR, 150,00 EUR bei halbjährlicher, 300,00 EUR bei jährlicher. Der Mindestbeitrag bei Einmalbeiträgen liegt bei 2.500,00 EUR.

    Beitragsdynamik NÜRNBERGER Plus (Beitragsdynamik) ist eine Vereinbarung zur automatischen Anpassung des Beitrags und der Versicherungs-leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres.

    Dynamik sinnvoll zur Anpassung des Versicherungsschutzes In jeden dynamisierungsfähigen Vertrag sollte NÜRNBERGER Plus eingeschlossen werden. Damit hat der Kunde die Sicherheit, dass sich der Versicherungsschutz an seine jeweilige Lebenssituation anpasst z. B. an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie an ein evtl. gestiegenes Einkommen und einen höheren Lebensstandard.

    NÜRNBERGER Plus – Automatische Anpassung der Versicherungsleistungen durch laufende Beitragserhöhung:

    • um 5 % des erreichten Beitrags, mindestens jedoch entsprechend der prozentualen Steigerung des Höchstbeitrags in der GRV der Angestellten

    • um den bei Antragstellung fest vereinbarten Prozentsatz von 3 % bis 15 % (bei FRV bis 20 %) des erreichten Beitrags

    Standardmäßig wird NÜRNBERGER Plus automatisch in der ersten Variante vereinbart, wenn im Antrag unter „Sonstige Vereinbarungen“ nichts Anderes gewünscht wird.

    Die letzte Erhöhung erfolgt spätestens 4 Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Bei der FLV und Comfort-FRV gilt ergänzend „wenn die versicherte Person das Alter von 65 Jahren erreicht hat“.

    Einschlussmöglichkeiten Der Einschluss von Dynamik ist zu allen Tarifen möglich, außer bei Einmalbeitrag.

    Erhöhung der Beitragssumme durch Dynamik Die Erhöhung der Beitragssumme errechnet sich nach dem zusätzlichen Beitragsaufwand für die Restlaufzeit. Bei der Comfort-FRV erhöht sich durch die höhere Beitragssumme auch die Mindesttodesfallsumme entsprechend der gewählten Tarifstufe.

    Beim InvestGarant wird für jede Erhöhung auch die garantierte Erlebensfallleistung vertragsindividuell erhöht.

    Die Dynamik von Zusatzversicherungen erfolgt analog zur Hauptversicherung.

    Erhöhung eingeschlossener Zusatzversicherung durch Dynamik Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden ihre Leistungen im gleichen Verhältnis wie die der Hauptversicherung erhöht. Allerdings findet keine Erhöhung mehr statt, nachdem die jeweilige gesamte jährliche Rente aus den Zusatztarifen R bzw. Ra erst-mals einen Betrag, der von der Berufsgruppe abhängig ist, erreicht oder überschritten hat. Der auf diese Zusatztarife entfallende Beitragsteil wird dann zur Erhöhung der Hauptversicherung und anderer eingeschlossener Zusatzversicherungen verwendet.

  • Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 23 von 38

    Zusatztarife Alle Zusatzversicherungen können sowohl bei Vertragsbeginn als auch nachträglich zum Versicherungsjahr in die Fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung eingeschlossen werden.

    Die Zusatzversicherungsbeiträge und die darauf entfallende Überschussbeteiligung wirken sich nicht auf die Fondsanlage aus. In sie fließen nur die im Beitrag enthaltenen Sparanteile (bei Fondstarifen mit Garantie nur ein Teil der Sparanteile) und die Überschuss-anteile der Hauptversicherung. Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung erhöhen bei Rentenbeginn aber die angesammelten Überschussanteile aus den Zusatzversicherungen die sich ergebende Rente. Leistungen an den Kunden können nicht in Wert-papieren, sondern in bar ausgezahlt werden.

    BUZ/ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ-C) DUZ bzw. Dienstunfähigkeits-Zusatzversicherung (DUZ-C)

    B Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit

    Bp Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit und beitragsfreie Dynamik

    R Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit

    Ra Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit mit gegenüber der Leistungsdauer abgekürzter Versicherungsdauer

    Rd Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit mit garantierter Rentensteigerung

    BUZ-S Schulunfähigkeitsabsicherung (B, Bp, R, Ra)

    NESZ ErnstfallSchutz-Zusatzversicherung: Kapitalleistung bei Eintritt einer schweren Erkrankung

    Karenzzeit für Tarif B und R kann vereinbart werden.

    Tarif Bp ist nicht möglich in Kombination mit anderen Zusatztarifen und Karenzzeit. Karenzzeit ist nicht möglich bei Bp/Ra.

    Gesundheitsfragen

    Gesundheitsfragen sind grundsätzlich nur bei Einschluss einer BUZ/DUZ zu beantworten. Weist der Hauptvertrag max. einen Gesamtbeitrag von 150,00 EUR monatlich brutto auf und wird gleichzeitig nur der Einschluss von B/Bp im Hauptvertrag gewünscht, so müssen lediglich vereinfachte Gesundheitsfragen beantwortet werden.

    Alle Zusatztarife können maximal für die Dauer der Beitragszahlung der Hauptversicherung eingeschlossen werden.

    Einzelheiten enthalten die Druckstücke, die über die DOKnet der Beratungstechnologie ausgedruckt werden können.

    Ablaufmanagement

    Life-Cycle-Modell (passives Ablaufmanagement) Dieses Ablaufmanagement ist gebührenfrei und steht standardmäßig zu Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen mit einem Aktienanteil von mindestens 80 % zur Verfügung. Durch zweimaliges Switchen in risikoärmere Depots zu festen Terminen wird das Anlagerisiko zum Laufzeitende hin systematisch minimiert. Die NÜRNBERGER wird festlegen, in welchen Fonds jeweils geswitcht wird. Bei den S-Tarifen bezieht sich das Life-Cycle-Modell nur auf die freie Fondsanlage (eine Wertsicherung ist dann jedoch ausgeschlossen).

    Phase 1

    Fondsanlage im vom Kunden gewählten Fonds/Depot (Aktienfondsanteil mindestens 80 %). Sie endet 2 Jahre vor Beginn des letzten Drittels der Laufzeit bzw. Aufschubdauer. Sie wird auf volle Jahre geschnitten.

    Phase 2

    Fondsanlage in einem renditeorientierten Depot mit maximal 70 % der Anlage in Aktienfonds. Sie beginnt mit Ablauf der Phase 1 und endet 3 Jahre vor Ablauf.

    Phase 3

    Fondsanlage in einem sicherheitsorientierten Depot mit maximal 30 % Anlage in Aktienfonds. Sie umfasst die letzten 3 Jahre. Der Kunde kann jedem Switch widersprechen.

  • Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 24 von 38

    Das Life-Cycle-Modell ist nur für Neugeschäft ab Versicherungsbeginn 01.2006 möglich, ein nachträglicher Einschluss in ältere, bestehende Verträge ist nicht zulässig.

    Im Einzelfall kann alternativ auch das AAA-Management gewählt werden. Dies muss im Antrag unter „Sonstige Vereinbarungen“ eingetragen werden. AAA-Management und Life-Cycle-Modell schließen sich gegenseitig aus.

    Bei FRVs mit vermögensverwalteten Portfolios ist das Life-Cycle-Modell nur für das Portfolio „offensiv“ zulässig. Näheres hierzu siehe Seite 17.

    AAA-Management: Aktives Ablauforientiertes Anlage-Management Bei den Fondsgebundenen Versicherungen kann keine Vorhersage über das bei Vertragsablauf bzw. Rentenbeginn vorhandene Fondsvermögen getroffen werden. Trotz kontinuierlich eingehaltener Beitragszahlung und zwischenzeitlich gutgeschriebener Erträge kann das Ergebnis nur mäßig ausfallen, wenn zum Zeitpunkt der Vertragsfälligkeit bzw. -auflösung der Preis der Anteile einen Tiefstand aufweist. Die NÜRNBERGER bietet deshalb ihren Kunden bei Verträgen mit aktienorientierter Anlage einen besonderen Wertsicherungs-Service, das Aktive Ablauforientierte Anlage-Management (englisch „Triple A Management“).

    Das AAA-Management ist ein besonderer Service der NÜRNBERGER, nicht der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft. Nur die NÜRNBERGER kann die einzelnen Verträge in dieser Phase selektieren und gezielt beobachten.

    Es kann zu allen Fondstarifen ohne Erlebensfall-Garantie vereinbart werden, sofern die Anlage (zumindest teilweise) in Aktien-, Misch- oder Dachfonds erfolgt.

    Bei Tarifen mit Erlebensfallgarantie ist das AAA-Management nicht möglich, da unabhängig von der Wertentwicklung mindestens die garantierten Leistungen fällig werden. Auch bei FRVS mit vermögensverwalteten Portfolios kann kein AAA-Management vereinbart werden.

    Reduzierung des Kursrisikos durch Beobachtungsphase

    In den letzten Versicherungsjahren in der Beobachtungsphase, kann das Kursrisiko durch Switchen in einen Geldmarktfonds stark reduziert werden; dort erfolgt auch die Anlage der noch zu zahlenden Beiträge. Damit wird ein möglicher Vermögensverlust verhindert, wenn diese Maßnahme aufgrund der Marktlage sinnvoll erscheint. Die Beitragszahlung ist unverändert fortzusetzen.

    Dauer der Beobachtungsphase

    Die Dauer der Beobachtungsphase ist abhängig von der Vertragsdauer.

    Vertragsdauer (ggf. bis zum Beginn der Abrufphase) Dauer der Beobachtungsphase

    bis 10 Jahre 2 Jahre

    11 – 15 Jahre 3 Jahre

    16 – 19 Jahre 4 Jahre

    ab 20 Jahre 5 Jahre

  • Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 25 von 38

    Vereinbarung bereits bei Vertragsabschluss

    Das AAA-Management ist bei Vertragsabschluss mit dem Kunden zu vereinbaren. Vor Beginn der Beobachtungsphase unterrichtet die NÜRNBERGER den Kunden über die genauen Modalitäten.

    Führt die NÜRNBERGER eine Sicherung durch, wird der Kunde darüber informiert. Innerhalb von 4 Wochen kann der Kunde verlangen, dass der Wert seines Vertrags gebührenfrei wieder in das ursprüngliche Fonds-Depot bzw. in den ursprünglichen Investmentfonds überführt wird. Dabei wird der Anteilwert des auf den Widerspruch folgenden Monats angesetzt. Dem Kunden wird dann zu gegebener Zeit und bei entsprechender Marktsituation ein neues Angebot unterbreitet. Widerspricht der Kunde nicht, ist das AAA-Management beendet.

    Ende des AAA-Managements

    Das AAA-Management erlischt auch (schon vor der Beobachtungsphase) bei Rückkauf oder bei Umwandlung in eine auf Euro lautende konventionelle Versicherung.

    Gebühr erst in der Beobachtungsphase

    Bei Vertragsabschluss wird für das AAA-Management noch keine Gebühr erhoben. Erst wenn der Vertrag die Beobachtungsphase erreicht hat, wird bis zum Switchen der Sparanteil des Beitrags (bei Versicherungen, für die keine Beiträge mehr zu zahlen sind, das vorhandene Vermögen) um eine Gebühr gekürzt. Diese Gebühr beträgt derzeit 1 ‰ der Beitragssumme (bei laufender Beitrags-zahlung, bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer auch nach deren Ablauf) bzw. des Einmalbeitrags bzw. 1 ‰ der Mindesttodesfall-summe (bei beitragsfreien Verträgen) für jedes Jahr der Beobachtungsphase.

    Auf einen Blick

    • Möglich bei Tarifen mit Aktien-, Misch- oder Dachfonds bzw. Depots • Die Option wird bei Vertragsabschluss vereinbart • In den letzten Jahren wird vor Ablauf der erreichte Wert überprüft. Gegebenenfalls wird die Anlage durch Switchen in eine

    risikoärmere Anlageform abgesichert.

    • Der Kunde kann der Sicherung widersprechen

    Die Gebühr für das AAA-Management wird den Beiträgen bzw. dem vorhandenen Wert während der Beobachtungsphase entnommen.

  • Vertragsgestaltung während der Laufzeit

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 26 von 38

    Vertragsgestaltung während der Laufzeit

    Änderung des Versicherungsschutzes

    Stufenwechsel bei der Mindest-Todesfallsumme nur NF3110CR Bei den Tarifen der Comfort-Fondsgebundenen Rentenversicherung sind für den Mindesttodesfallschutz verschiedene Stufen wählbar.

    Ein Stufenwechsel (höherer oder niedrigerer Todesfallschutz) ist zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Versicherungs-monats möglich. Nur wenn der Risikoschutz dabei erhöht wird, ist eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.

    Nachversicherung NF3110CR (nicht bei FRV) Bei beitragspflichtigen Versicherungen kann die Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung durch zusätzliche Nachversicherungen erhöht werden.

    Eine solche Nachversicherung ist nach

    • Erreichen der Volljährigkeit • Heirat bzw. Eintragen einer Lebenspartnerschaft • Geburt oder Adoption eines Kindes • Ehescheidung bzw. Löschung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft • Schaffen der beruflichen Selbstständigkeit • Erreichen eines akademischen Titels • Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium) • Einkommenserhöhung um mindestens 250,00 EUR brutto monatlich, die mit einem Karrieresprung (z. B. höhere Position in der

    Hierarchie eines Unternehmens) verbunden ist,

    • Erhalt der Prokura • Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung oder • Finanzierung (Immobilienerwerb oder Finanzierung im gewerblichen Bereich) mit einer Finanzierungssumme von mindestens

    25.000,00 EUR

    möglich, sofern die Nachversicherung innerhalb von 3 Monaten schriftlich beantragt wird. Die Nachversicherung kommt mit der noch verbleibenden Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer zu einem hierfür gültigen Tarif und dazu gehörigen Versicherungs-bedingungen zustande.

    Die Erhöhung aufgrund der Nachversicherung wird stets zu dem auf den Antrag folgenden Jahrestag des Versicherungsbeginns der zugrundeliegenden Versicherung durchgeführt. Es gibt keine Erlebensfallgarantie.

    Für die Nachversicherung gelten folgende Begrenzungen:

    • Jährlicher Gesamtbeitrag für die Hauptversicherung mindestens 300,00 EUR • Erhöhungssumme höchstens 20.000,00 EUR, maximal jedoch 100 % der ursprünglichen Beitragssumme • Gesamterhöhung innerhalb von 5 Jahren aufgrund Nachversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung

    höchstens 30.000,00 EUR

    • Höchsteintrittsalter 45 Jahre, restliche Aufschubdauer mindestens 12 Jahre • Restliche Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre

    Zuzahlungen Zuzahlungen können sofern möglich bei beitragspflichtigen Versicherungen jederzeit vor Beginn der Rentenzahlung geleistet werden, bei VorteilsRenten ab vollendetem 56. Lebensjahr mit Beantwortung von zusätzlicher Gesundheitsfrage. Die Zuzahlungen werden zur Bildung von zusätzlichen beitragsfreien Renten verwendet. Der Mindestbetrag einer Zuzahlung beträgt 250,00 EUR.

    Sofern die Zuzahlung in einem Kalenderjahr 40.000 EUR nicht übersteigt, legen wir bei der Ermittlung der sich daraus ergebenden Leistungen die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen zugrunde. Möchten Sie eine höhere Zuzahlung leisten, haben Sie keinen Rechtsanspruch darauf. Möglicherweise können wir Ihrem Wunsch nicht oder allenfalls dadurch entsprechen, dass wir Ihnen den Neuabschluss eines zusätzlichen Versicherungsvertrags nach einem dann verkaufsoffenen Tarif gegen einmalige Beitragszahlung anbieten.

  • Vertragsgestaltung während der Laufzeit

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 27 von 38

    Änderung der Investmentanlage

    Gebührenfreies Switchen und Shiften Der Versicherungsnehmer kann zu Beginn eines jeden auf die Antragstellung folgenden Monats (auch während der Beobachtungs-phase des AAA-Managements) einen Wechsel zwischen allen für den jeweiligen Tarif jeweils zulässigen Fonds bzw. Fonds-Depots beantragen, nicht jedoch von einer Generation zur anderen.

    Maßgebend für die Umschichtung des Depotwerts sind die Rücknahmepreise am ersten Börsentag nach Eingang des Antrags bei der Generaldirektion der Gesellschaft. Auch ein späterer Termin kann vereinbart werden.

    Dabei kann zwischen einem Shift, einem Switch und einer Kombination aus beidem gewählt werden.

    Bei einem Shift wird das bisherige Fondsvermögen (bei S-Tarifen freies Anteilguthaben) in Fondsanteile eines anderen Fonds bzw. ein anderes Depot umgeschichtet. Für künftige in Investmentfonds anzulegende Beträge gilt die bisherige Weisung.

    Bei einem Switch wird veranlasst, dass die künftigen in Investmentfonds anzulegenden Beträge (bei S-Tarifen freies Anteilgut-haben) in einen anderen Fonds bzw. ein anderes Depot angelegt werden. Das bisherige Fondsvermögen ist von dieser Änderung nicht betroffen und verbleibt in dem bisher angesparten Fonds bzw. Depot.

    Dabei werden mit dem gesamten (bei S-Tarifen freien) Anteilguthaben Anteile eines anderen Fonds-Depots bzw. Fonds erworben. Eine Gebühr wird hierfür nicht erhoben.

    Soll während der Vertragslaufzeit mehrmals ein Fondswechsel durchgeführt werden, ist zu berücksichtigen, dass der aktive und der inaktive Teil der Investmentanlage jeweils nur aus einem Fonds, Depot oder Managed Fund bestehen können. Dabei können in einem Depot maximal zehn verschiedene Einzel- oder Dachfonds enthalten sein.

    Fonds- bzw. Depotwechsel auf Vermögensverwaltete Depots sind nicht möglich.

  • Vertragsgestaltung während der Laufzeit

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 28 von 38

    Fonds- und Depotauswahl – welche Depots gibt es? Eine vollständige Auflistung aller Anlagemöglichkeiten finden Sie in der Beratungstechnologie oder unter https://nuernberger-de.factsheetslive.com/.

    Rebalancing (nur für Depots) Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der in einem Depot enthaltenen Fonds verändert sich laufend die Gewichtung der Fonds zueinander. Einmal jährlich wird die (freie) Investmentanlage wieder an die vorgegebene prozentuale Aufteilung angepasst. Das Rebalancing ist nur vereinbart, wenn die Investmentanlage aus mehreren Fonds besteht, wird erstmals 5 Jahre nach Vertragsbeginn und letztmals ein Jahr vor Beginn der Rentenzahlung durchgeführt. Für das Rebalancing werden keine Gebühren erhoben. Es kann jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahres beendet werden.

    Rebalancing ist bei FRVs mit vermögensverwalteten Portfolios nicht möglich.

    Entnahmemöglichkeiten Neben einer Teilentnahme von Fondsanteilen gibt es die Möglichkeit des Teilrückkaufs.

    Teilentnahme Bei einer Teilentnahme aus den Fondsanteilen wird mit dem Kunden vereinbart, wie viele Anteile dem Vertrag entnommen werden. Auf den Entnahmebetrag ist die KESt bzw. Abgeltungsteuer zu berechnen und abzuziehen. Der Restbetrag kann ausbezahlt werden.

    Bei Tod der versicherten Person während der ersten beiden Jahre nach Auszahlung des Entnahmebetrags vermindert sich die Todesfallleistung um den ausgezahlten Betrag.

    • Mindestbetrag der Entnahme 500,00 EUR • Es kann nicht mehr als der Rückkaufswert entnommen werden. • Grundsätzlich können Teilentnahmen nur aus den freien Fondsanteilen getätigt werden.

    Teilrückkauf Bei einem Teilrückkauf reduziert sich der Beitrag im Verhältnis von Auszahlungsbetrag zum vorhandenen Vertragswert. Die KESt/ Abgeltungsteuer wird wie bei der Teilentnahme sofort bei Auszahlung fällig.

    Antizyklisches Investieren mit RebalancingBei Versicherungsbeginn ist eine bestimmte Gewichtung der in einem Depot enthaltenen Fonds vereinbart. Zum Beispiel:

    Durch die unterschiedliche Wertentwicklung ändert sich im Laufe des Versicherungsjahres die Gewichtung der Fonds.

    Fonds 1 Fonds 2 Fonds 3 Fonds 4 Fonds 5

    Aufteilung nach 5 Jahren 23 % 16 % 21 % 19 % 21 %

    Fonds 1 Fonds 2 Fonds 3 Fonds 4 Fonds 5

    Aufteilung zu Beginn 20 % 20 % 20 % 20 % 20 %

    Fonds 1 Fonds 2 Fonds 3 Fonds 4 Fonds 5

    Rebalancingnach 5 Jahren 20 % 20 % 20 % 20 % 20 %

    Durch „Rebalancing“ wird die ursprüngliche Gewichtung der Fonds wiederhergestellt.

    Antizyklisches Investieren mit RebalancingBei Versicherungsbeginn ist eine bestimmte Gewichtung der in einem Depot enthaltenen Fonds vereinbart. Zum Beispiel:

    Durch die unterschiedliche Wertentwicklung ändert sich im Laufe des Versicherungsjahres die Gewichtung der Fonds.

    Fonds 1 Fonds 2 Fonds 3 Fonds 4 Fonds 5

    Aufteilung nach 5 Jahren 23 % 16 % 21 % 19 % 21 %

    Fonds 1 Fonds 2 Fonds 3 Fonds 4 Fonds 5

    Aufteilung zu Beginn 20 % 20 % 20 % 20 % 20 %

    Fonds 1 Fonds 2 Fonds 3 Fonds 4 Fonds 5

    Rebalancingnach 5 Jahren 20 % 20 % 20 % 20 % 20 %

    Durch „Rebalancing“ wird die ursprüngliche Gewichtung der Fonds wiederhergestellt.

    https://nuernberger-de.factsheetslive.com/https://nuernberger-de.factsheetslive.com/

  • Flexibler Vertragsablauf

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 29 von 38

    Flexibler Vertragsablauf

    Überblick Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig enden zu lassen bzw. die Beitragszahlung einzustellen.

    Flexibler Vertragsablauf der Fondsgebundenen Rentenversicherungen

    • Vorverlegung des Rentenbeginns Ab Alter 62 möglich. Beträgt die sich ergebende Monatsrente weniger als 10,00 EUR, ist eine Vorverlegung nicht möglich.

    • Hinausschieben des Rentenbeginns • Beitragsfreistellung

    Frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, zum Ende jedes Beitragszahlungsabschnitts.

    Hinausschieben des Rentenbeginns Bei den Fondsrenten-Tarifen kann der vereinbarte Rentenbeginn zu Lebzeiten der versicherten Person auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, sofern der VN zum aufgeschobenen Rentenbeginn höchstens 75 Jahre alt ist und die Mindestrente bzw. der Mindestbeitrag nicht unterschritten wird. Die Verlegung des Rentenbeginns auf einen späteren Zeitpunkt erfolgt mit den zum Beantragungszeitpunkt für das Neugeschäft gültigen Rechnungsgrundlagen der Gesellschaft.

    Die Regelungen zur Kapitalabfindung (vgl. § 1 der Tarifbedingungen) gelten auch für den neuen hinausgeschobenen Rentenbeginn. Die Verschiebung des Rentenbeginns kann bis spätestens einen Monat vor dem ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.

    Kündigung Eine Kündigung ist zum Ende jedes Beitragszahlungsabschnitts möglich.

    Rückkaufswert

    Bei einer Kündigung wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Der Rückkaufswert wird wie folgt berechnet:

    Erreichte Anzahl der Fondsanteile x Kurswert des letzten Börsentags (ggf. summiert über die beteiligten Fonds) + garantiertes Deckungskapital (nur bei Fondsversicherung mit Garantie) + Abschlusskostengutschrift (nur bei Kündigung in den ersten 5 Jahren).

    Einbehaltung der Kapitalertragsteuer bei FLV und Comfort-FRV

    Bei Kündigung wird vom Rückkaufswert noch die fällig werdende Kapitalertragsteuer abgezogen. Ein vom Kunden vorgelegter Freistellungsauftrag in Höhe der steuerpflichtigen Erträge befreit von dieser Steuer.

    Beitragsfreistellung Eine Beitragsfreistellung ist zum Ende jedes Beitragszahlungsabschnitts möglich.

    FLV und Comfort-FRV

    Die beitragsfreie Mindesttodesfallsumme darf 2.500,00 EUR nicht unterschreiten. Wird diese Summe nicht erreicht, wird der Rückkaufswert nach Einstellung der Beitragszahlung ausgezahlt.

    FRV

    Eine Beitragsfreistellung ist nur möglich, wenn zum Beitragsfreistellungstermin ein Wert von mindestens 2.500,00 EUR erreicht wird. Als Mindest-Todesfallleistung des beitragsfrei gestellten Vertrags wird die Beitragsrückgewähr zum Beitragsfreistellungs-termin fällig.

  • Optionen zum Ende der Vertragslaufzeit

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 30 von 38

    Optionen zum Ende der Vertragslaufzeit

    Überblick Optionen zum Ende der Laufzeit

    • Beitragsfreie Verlängerung • Kapitalauszahlung • Verrentung – auf Wunsch auch mit Hinterbliebenenrente • Übertragung der Anteilscheine

    Leistungsvarianten

    FRV und Comfort-FRV • Kapitalabfindung: statt Rentenzahlung als

    - Bargeldauszahlung - Übertragung der Fondsanteile

    (Bei InvestGarant-Tarifen nur für die Anteile in der freien Fondsanlage, nicht für die Garantiefonds). Die vereinbarten Mindestwerte für die Wertpapierübertragung betragen 1.000,00 EUR je Fonds).

    • Verrentung: (auf Wunsch mit Hinterbliebenenrente) nur möglich, wenn sich eine garantierte Jahresrente von mindestens 120,00 EUR ergibt.

    • Einschluss einer Hinterbliebenenrente: Bei Beginn der Rentenzahlung kann ohne Gesundheitsprüfung auf einen dann zum Verkauf offenen konventionellen Rententarif mit Einschluss einer Hinterbliebenenrente gewechselt werden.

    • Verfügungsoption: Bei Rentenbeginn kann die Leistungsstruktur der Rente in die eines Tarifs mit Verfügungsoption nach einem dann gültigen Tarif der NÜRNBERGER umgewandelt werden. VorteilsRenten sind standardmäßig immer mit Verfügungsoption ohne Wartezeit.

    Eine Verfügungsoption zu haben bedeutet, dass man auch nach Rentenbeginn über Teile des eingesetzten Kapitals verfügen kann. Ab 3 Jahren nach Rentenbeginn (bei NFRP3190S ohne Wartezeit) können Teile (Kapitalsumme bei Rentenbeginn abzüglich geleisteter Renten; ohne Rentenerhöhung, die durch die Überschussbeteiligung im Rentenbezug entstanden sind, bei NFRP-Tarifen nur 95 % des beschriebenen Werts) des bei Rentenbeginn vorhandenen Kapitals zurückgezahlt werden.

    • Pflegeoption (bei Tarif NFRP3190S): Ist oder wird die versicherte Person nach Rentenbeginn pflegebedürftig, so kann eine Erhöhung der Rente beantragt werden. Ob und in welchem Umfang sich die Rente erhöht, hängt vom Zeitpunkt der Ausübung der Pflegeoption und von den dann gültigen Rechnungsgrundlagen ab.

    Ab dem Zeitpunkt der Rentenerhöhung ist keine Todesfallleistung mehr versichert. Außerdem besteht nicht mehr die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung im Rahmen der Verfügungsoption.

  • Leistungsspektrum

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 31 von 38

    Leistung sspektrum

    Todesfallleistungen C-FRV vor Rentenbeginn Im Todesfall wird während der ersten 3 Versicherungsjahre mindestens die vereinbarte Mindest-Todesfallsumme gezahlt.

    Versicherbare Mindest-Todesfallsummen

    Tarife mit nicht abgekürzter Beitragszahlungsdauer können je nach Bedarf in vier verschiedenen Stufen (10/60/100/150) abge-schlossen werden. Die Mindest-Todesfallsumme beträgt 10, 60, 100 oder 150 % der Beitragssumme entsprechend der gewählten Stufe. Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer ist nur bei den Comfort-Fondsgebundenen Rentenversicherungen bei den Stufen 60 und 100 möglich. Wird bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer gewünscht, kann auf die entsprechende Comfort-Rente ausgewichen werden. Bei Einmalbeitragsversicherungen entspricht die Mindest-Todesfallsumme immer dem Einmalbeitrag.

    Berechnung der Todesfallleistung

    Ergibt der vorhandene Wert der Versicherung, erhöht um 5 % der Beitragssumme (bei Einmalbeitragsversicherungen Mindest-Todesfallsumme), einen höheren Wert als die Mindest-Todesfallsumme, wird dieser ausgezahlt. Damit ist sichergestellt, dass unab-hängig von der Wertentwicklung die Todesfallleistung immer höher ist als der jeweils erreichte Vertragswert.

    FRV vor Rentenbeginn Todesfallleistung

    Bei Tod während der Aufschubdauer wird das gesamte Deckungskapital, mindestens jedoch die bis zum Todeszeitpunkt fälligen Beiträge (ohne Beitragsteile für Zusatzversicherungen) ausgezahlt (auch Fonds-Tarife mit Garantie).

    Beitragsteile für eingeschlossene Zusatzversicherungen werden zur Absicherung dieser Zusatzrisiken verbraucht und können deshalb nicht zurückgezahlt werden.

    Überschussguthaben aus Zusatzversicherungen (bei verzinslicher Ansammlung) werden mit ausgezahlt.

    FRV (ohne NFRP-Tarife), C-FRV nach Rentenbeginn Eine Absicherung für den Todesfall in den ersten Jahren nach Rentenbeginn ist die Rentengarantiezeit.

    Dauer der Rentengarantiezeit

    Die Rentengarantiezeit muss mindestens 4 Jahre betragen. Die maximale Dauer der derzeit steuerlich unbedenklichen und technisch zulässigen Rentengarantiezeit ist im Angebotsprogramm berücksichtigt und kann 27 Jahre betragen.

    Die Leistung besteht in der Weiterzahlung der Rente über den Tod hinaus bis zum Ablauf der vereinbarten, ab Rentenbeginn zählenden Garantiezeit. Empfänger dieser Rentenzahlung nach Tod der versicherten Person sind die Bezugsberechtigten bzw. Erben.

    Beispiel

    Eingeschlossene Rentengarantiezeit 10 Jahre, Todesfall nach 3 Jahren

    Die Rente wird noch 7 Jahre an die Begünstigten bzw. die Erben weitergezahlt.

    Eine evtl. eingeschlossene Hinterbliebenenrente wird im Anschluss an die Rentengarantiezeit gezahlt, sofern die Hinterbliebene Person noch lebt.

    NFRP-Tarife nach Rentenbeginn Im Todesfall wird der bei Rentenbeginn vorhandene Vertragswert abzüglich bereits geleisteter Rentenzahlungen ausgezahlt (ohne Rentenerhöhungen, die durch die Überschussbeteiligung im Rentenbezug entstanden sind). Die Todesfallleistung entfällt sobald die Pflegeoption ausgeübt wird.

  • Leistungsspektrum

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 32 von 38

    Erlebensfallleistung Im Erlebensfall steht der Euro-Wert des erreichten Anteilguthabens zur Verfügung. Dieser Wert wird von der Entwicklung des gewählten Fonds und dem Anteilwert bei Ablauf/zum Ende der Aufschubdauer bestimmt. Bei den in US-Dollar notierten Fonds wird die Ablaufleistung/Kapitalabfindung bzw. die Höhe der Rente zusätzlich von der Kursparität des US-Dollars zum Euro beeinflusst. Der Kunde hat die Chance, im Fall von Kurssteigerungen der Wertpapiere einen erheblichen Wertzuwachs zu erzielen. Er trägt allerdings auch das Risiko der Wertminderung im Falle eines Rückgangs der Anteilwerte.

    Beim InvestGarant-Tarif erhöht sich die Leistung noch um den Wert der im sonstigen Vermögen angelegten Vertragswerte. Im Erlebensfall steht dann mindestens die individuelle Erlebensfallleistung zur Verfügung (ohne Risikozuschläge und Beitragsteile für Zusatzversicherungen). Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Höhe und Dauer der Beitragszahlung eingehalten wird.

    Fondsgebundene Rentenversicherung Lebenslange Rentenzahlung

    Im Erlebensfall wird der zum Ablauf der Aufschubdauer vorhandene Wert der Versicherung verrentet. Die Kapitalanlage kann im Rentenbezug konventionell oder investmentorientiert erfolgen.

    Konventionelle Kapitalanlage im Rentenbezug

    Die Überschusszuweisungen nach Rentenbeginn dienen der Erhöhung der versicherten Rente. Bei Vereinbarung der dynamischen Überschussrente wird jährlich die gesamte Überschusszuweisung zur Erhöhung der bis dahin erreichten Rente verwendet, erstmals zum Ende des ersten Rentenbezugsjahres. Die jeweils erreichte Rentenhöhe ist festgeschrieben. Bei Vereinbarung der teildynami-schen Bonusrente erhöht sich bereits ab Rentenbeginn die Rente um einen Zusatzbetrag. Die Höhe dieser Zusatzrente ändert sich, wenn sich der hierfür maßgebende Überschussanteilsatz ändert. Ein darüber hinaus entstandener Teil der Überschusszuweisung wird für eine dynamische Erhöhung der Rente verwendet.

    Ein Wechsel der Überschussverwendungsart nach Rentenbeginn muss spätestens 3 Monate vor dem Rentenbeginn beantragt werden.

    Nach Beginn der Rentenzahlung ist ein Wechsel zwischen den Überschussverwendungs-arten ausgeschlossen.

    Auf Wunsch kann zusätzlich eine Hinterbliebenenrente eingeschlossen werden. Die sich ergebende Rente ist garantiert und erhöht sich ebenfalls durch die Überschussbeteiligung; die Rente wird jeweils zu Beginn eines Monats fällig.

    Teildynamische Bonusrente – konventionelle Kapitalanlage

    Ab Rentenbeginn erhöht sich die Rente um eine konstante Bonusrente. Diese Bonusrente ändert sich, wenn sich der hierfür maßgebende Überschussanteilsatz ändert.

    Erhöht sich dieser Satz, wird ein Teil der Überschusszuweisung für eine dynamische Erhöhung verwendet. Eine Reduzierung des Überschusssatzes führt zu einer Reduzierung der Bonusrente.

  • Leistungsspektrum

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 33 von 38

    Dynamische Überschussrente – konventionelle Kapitalanlage

    Mit dem jährlichen Überschussanteil wird zum Ende des Versicherungsjahres die bereits erreichte Rente um den jeweils gültigen Überschusssatz erhöht.

    Diese Überschussrenten sind dann ebenfalls lebenslang garantiert und selbst wieder überschussberechtigt.

    Neben der konventionellen Kapitalanlage im Rentenbezug mit den Überschussverwendungsarten dynamische Bonusrente und teildynamische Überschussrente gibt es für aufgeschobene Fondsgebundene Rentenversicherungen die Option auf eine investmentorientierte Kapitalanlage im Rentenbezug.

    Investmentorientierte Kapitalanlage im Rentenbezug

    Aufgrund der Senkung des Rechnungszinses wird die investmentorientierte Rente bis auf weiteres im Angebot nicht mehr dargestellt.

    Bei Rentenbeginn wird aus dem gesamten dann vorhandenen Wert mit den dann gültigen Rechnungsgrundlagen eine garantierte gleichbleibende lebenslange Rente ermittelt (Garantierente). Diese erhöht sich noch um eine Gewinnrente.

    Diese Gewinnrente ist hauptsächlich von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten abhängig und kann daher steigen oder fallen.

    Investmentorientierter Rentenbezug – Kombination konventionelle Kapitalanlage und Garantiefonds

    Bei Rentenbeginn wird aus dem vorhandenen Wert eine Anfangsrente ermittelt. Diese setzt sich zusammen aus einer garantierten gleichbleibenden lebenslangen Rente (Garantierente) und einer Gewinnrente.

    Tarife mit Umwandlungsoption für investmentorientierten Rentenbezug

    • FRVs: NFR3110, NFR3170S, NFRP3190S • Comfort-FRVs: NF3110CR

    Bei der VorteilsRente entfällt durch die Ausübung der Umwandlungsoptionen die Verfügungs- und Pflegeoption.

    Merkmale investmentorientierter Rentenbezug

    • Lebenslange garantierte Rente • Hohe Anfangsrente (Garantierente und Gewinnrente im ersten Rentenbezugsjahr) durch spezielles Anlage- und Fondskonzept • Langfristig hohe Ertragschancen durch Beteiligung an Aktien • Besteuerung mit dem Ertragsanteil.

    Kapitalabfindung

    Anstelle monatlicher Rentenzahlung kann zum Ablauf der Aufschubdauer eine einmalige Kapitalabfindung beantragt werden, sofern die versicherte Person diesen Termin erlebt und das Kapitalwahlrecht nicht ausgeschlossen ist.

  • Überschussbeteiligung

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 34 von 38

    Überschussbeteiligung

    Fondserträge Die im Beitrag enthaltenen Sparanteile (bei Fondstarifen mit Garantie nur ein Teil der Sparanteile) werden in einem oder mehreren Fonds investiert. Deshalb kommt der Hauptteil des Wertzuwachses (bei der FRV und C-FRV nur während der Aufschubdauer) aus den Erträgen des Fondsvermögens. Soweit die Erträge aus den in einem Fonds enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittelbar diesem Fonds zu und erhöhen damit den Wert der Anteileinheiten. Körperschaftssteuer-Erstattungen und Erträge eines Fonds, die ausgeschüttet werden, werden in An-teileinheiten des jeweiligen Fonds umgerechnet und den einzelnen Versicherungen gutgeschrieben.

    Die Wiederanlage einer Ausschüttung erfolgt ohne Ausgabeaufschlag.

    Die Ausschüttung erhöht somit die Stückzahl der Anteile des Kunden bei gleichzeitigem Rückgang des Preises je Anteileinheit.

    Überschusssätze 2020

    Überschusshochrechnungen Überschusshochrechnungen in die Zukunft sind unverbindlich. Sie haben nur dann Gültigkeit, wenn die Überschusssätze während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleiben.

    Entstehung der Überschüsse Versicherungstechnische Überschüsse fallen im Wesentlichen als Folge eines günstigen Sterblichkeits- bzw. Erlebensfallverlaufs sowie von Kosteneinsparungen an. Die im sonstigen Vermögen angelegten Rückstellungen der Fondstarife mit Garantie erwirtschaften außerdem Zinsüberschüsse, die ebenfalls in die gewählten Fonds investiert werden.

    Risikoüberschüsse Todesfallrisikoüberschuss

    Ein Todesfallrisikoüberschussanteil wird zu Beginn jedes Monats fällig und vermindert den Todesfall-Risikobeitrag, der dem Fondsguthaben monatlich entnommen wird.

    Der Überschusssatz beträgt 25 % des monatlichen Todesfallrisikobeitrags. Der Todesfallrisikoüberschussanteil ist begrenzt auf 0,8 ‰ der Todesfallrisikosumme.

    Kostenüberschuss

    Bei Abschluss von FRVs mit Anlage der Sparbeiträge in bestimmten Dachfonds bzw. Garantiefonds gewährt die NÜRNBERGER einen zusätzlichen monatlichen Kostenüberschuss in Höhe von 0,25 ‰ des überschussberechtigten Fondsvermögens bzw. Garantiefonds-vermögens, erstmals ein Jahr nach dem Versicherungsbeginn.

    Zinsüberschuss

    Bei den Fondsversicherungen mit Garantie werden die gleichen Überschüsse gewährt wie bei den sonstigen Fondsversicherungen. Zusätzlich entfallen auf den Garantieteil Zinsüberschüsse, die wiederum im gewählten Depot bzw. Fonds angelegt werden.

    Der Zinsüberschussanteil beträgt jährlich 1,35 % des im sonstigen Vermögen angelegten Deckungskapitals.

    Bei den Tarifen NFR3170S und NFRP3190S gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen zu diesen Tarifen beträgt der Zinsüberschuss jährlich 0,3 %.

    Nach Rentenbeginn (nur FRV und C-FRV) Dynamische Überschussrente

    Bei Wahl der dynamischen Überschussrente wird mit dem jährlichen Überschussanteil zum Ende eines jeden Versicherungsjahres die bereits erreichte Rente um 1,45 % pro Jahr erhöht. Diese Erhöhungsrenten werden erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn zugeteilt und sind ebenfalls überschussberechtigt. Die jeweils erreichte Rentenhöhe ist garantiert.

  • Überschussbeteiligung

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 35 von 38

    Teildynamische Bonusrente

    Bei Wahl der teildynamischen Bonusrente wird die Jahresrente ab Rentenbeginn um 0,99 % des für die Rentenzahlung relevanten Vertragswerts zum Rentenbeginn erhöht. Im Jahr 2020 erfolgt keine zusätzliche Rentensteigerung.

    Keine Angaben bei Investmentorientierter Kapitalanlage im Rentenbezug da hier das Anlagerisiko für den Garantiefonds durch den VN getragen wird und die laufenden Überschüsse in die monatliche Guthabenzerlegung einfließen und somit den Vertragswert erhöhen.

    Beteiligung an den Bewertungsreserven Fondsgebundene Lebensversicherung sowie Fondsgebundene Rentenversicherungen und Comfort-Rentenversicherungen vor Rentenbeginn

    Die NÜRNBERGER beteiligt den Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ermittelt und jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellt. Die zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres vorhandenen Bewertungsreserven werden dabei im Anhang des Geschäftsberichts ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen.

    Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapital-märkten auszugleichen. Ein Teil der Bewertungsreserven fließt den Versicherungsnehmern gemäß § 153 Absatz 3 VVG unmittelbar zu.

    Jährlich wird nach einem verursachungsorientierten Verfahren der Beteiligungsfaktor für die Zuteilung von Bewertungsreserven zum Vertrag festgelegt. Für die Berechnung des Beteiligungsfaktors wird eine Maßzahl für jeden Vertrag ermittelt. Das Verhältnis dieser Maßzahl zur Summe der für den gesamten Versichertenbestand ermittelten Maßzahlen ergibt den Beteiligungsfaktor.

    Die absolute Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Fälligkeitstermin ergibt sich durch Multiplikation des für den Vertrag gültigen Beteiligungsfaktors mit den für diesen Termin ermittelten Bewertungsreserven.

    Bei Beendigung des Vertrags bzw. der Ansparphase wird der für diesen Zeitpunkt aktuell ermittelte Betrag Ihrer Versicherung zur Hälfte zugeteilt und ausgezahlt. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung bleiben unberührt.

    Fondstarife haben keinen Anspruch auf Beteiligung an der Bewertungsreserve.

    Die übrigen Fondsgebundenen Versicherungen werden in der Ansparphase nicht an der Bewertungsreserve beteiligt.

    Fondsgebundene Rentenversicherungen und Comfort-Rentenversicherungen nach Rentenbeginn

    Während der Rentenbezugszeit werden alle Verträge, die keine investmentorientierte Kapitalanlage im Rentenbezug haben, an den Bewertungsreserven beteiligt. Die anteiligen Bewertungsreserven werden dann einmal jährlich den Verträgen gutgebracht, in eine zusätzliche Rente umgewandelt und somit zur Erhöhung der jeweils erreichten Rente verwendet.

  • Steuerliche Behandlung

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 36 von 38

    Steuerliche Behandlung

    Fondsgebundene Lebensversicherungen Die folgenden Hinweise entsprechen dem Stand Oktober 2011

    Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei Kapitalleistungen aus kapitalbildenden Lebensversicherungen sind stets in vollem Umfang einkommensteuerfrei, wenn sie im Todesfall der versicherten Person ausgezahlt werden.

    Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Kapitalleistung Bei Kapitalauszahlungen im Erlebensfall oder bei Rückkauf unterliegt der Ertrag der Einkommensteuerpflicht (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die Erträge berechnen sich aus dem Auszahlungsbetrag abzüglich der auf ihn entrichteten Beiträge (Unterschiedsbetrag).

    Erträge, die nach dem vollendeten 62. Lebensjahr des Steuerpflichtigen und nach mindestens zwölfjähriger Laufzeit anfallen, werden zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag die in § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG vorgeschriebene Anforderung an die Mindesttodesfall-leistung erfüllt.

    (Das bedeutet: Die Todesfallleistung aus der Hauptversicherung liegt stets – abgesehen von den ersten 5 Jahren – nicht unter einem Mindestwert in Prozent des Deckungskapitals oder der gezahlten Beiträge, wobei dieser Prozentsatz nach 5 Jahren 110 % beträgt und bis Ablauf linear auf 100 % fällt;

    oder:

    Die Todesfallleistung liegt während der ganzen Versicherungsdauer nicht unter 50 % der Beitragssumme sofern Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer gleich sind.)

    Der Rückkauf eines lebenslangen Tarifs (NF3111) wird in jedem Fall voll besteuert.

    Seit der BTplus 03.2009 wird bei jedem Tarif die steuerliche Voraussetzung – auch bei festen Dynamik-Prozenteinschlüssen – geprüft. Bei der Berechnung eines Angebots erscheint automatisch ein Hinweis über die Steuerschädlichkeit bzw. Steuer-unschädlichkeit der berechneten Konstellation.

    Gleichwohl sind 25 % Kapitalertragsteuer vom vollen Unterschiedsbetrag einzubehalten und von der NÜRNBERGER an das Finanzamt abzuführen. Der Empfänger der Versicherungsleistung erhält darüber eine Bescheinigung zur möglichen Anrechnung auf seine Einkommensteuerschuld.

    Die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer kann im Rahmen der individuellen Veranlagung des Steuerpflichtigen mit Hilfe der vom Versicherungsunternehmen ausgestellten Bescheinigung vom Finanzamt zurückgefordert werden.

    Liegen die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung nicht vor, unterliegt der Unterschiedsbetrag der Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung („Abgeltungsteuer“) in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) und ggf. Kirchen-steuer.

    Bei rechtzeitiger Vorlage eines sog. „Freistellungsauftrags“ für Kapitalerträge oder einer vom Finanzamt ausgestellten „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ entfällt dieser Steuerabzug teilweise oder vollständig.

    Die Beiträge können nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

    Fondsgebundene Rentenversicherungen Die folgenden Hinweise entsprechen dem Stand Oktober 2011

    Rente wird mit Ertragsanteil besteuert Lebenslange Leibrenten aus privaten Versicherungen zählen einkommensteuerlich zu den „Sonstigen Einkünften“ und werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert (Ertragsanteiltabelle nach § 22 EStG).

    Entspricht die Rentengarantiezeit der mittleren Lebenserwartung der versicherten Person bei Rentenbeginn oder ist sie kürzer, ist auch für den Rechtsnachfolger (in der Regel der Erbe) die Ertragsanteilsbesteuerung anzuwenden. Dabei wird der auf den Erblasser angewandte Ertragsanteil fortgeführt.

  • Steuerliche Behandlung

    LV000_624_202001 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungZur internen Verwendung Seite 37 von 38

    Rentenbezugsmitteilung Die Besteuerung der Leibrenten wird durch jährliche Rentenbezugsmitteilungen der Lebensversicherungsunternehmen an eine zentrale Stelle bei der Finanzverwaltung sichergestellt. Die zusammengeführten Daten werden an die jeweils zuständige Landes-finanzbehörde übermittelt.

    Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Kapitalabfindung Bei Kapitalauszahlungen im Erlebensfall oder bei Rückkauf unterliegt der Ertrag der Einkommensteuerpflicht (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die Erträge berechnen sich aus dem Auszahlungsbetrag abzüglich der auf ihn entrichteten Beiträge (Unterschiedsbetrag). Zusatzversicherungen werden dabei sowohl beim Auszahlungsbetrag als auch bei den Beiträgen nicht berücksichtigt.

    Erträge, die nach dem vollendeten 62. Lebensjahr des Steuerpflichtigen und nach mindestens 12-jähriger Laufzeit anfallen, werden zur Hälfte besteuert.

    Gleichwohl sind 25 % Kapitalertragsteuer vom vollen Unterschiedsbetrag einzubehalten und von der NÜRNBERGER an das Finanzamt abzuführen. Der Empfänger der Versicherungsleistung erhält darüber eine Bescheinigung zur möglichen Anrechnung auf seine Einkommensteuerschuld.

    Die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer kann im Rahmen der individuellen Veranlagung des Steuerpflichtigen mit Hilfe der vom Versicherungsunternehmen ausgestellten Bescheinigung vom Finanzamt zurückgefordert werden.

    Liegen die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung nicht vor, unterliegt der Unterschiedsbetrag der Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung („Abgeltungsteuer“) in Höhe von 25