Master of Education – und dann? · Der Weg in den Vorbereitungsdienst Bewerbung Fristen und...

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Master of Education – und dann? Vortrag an der Universität Osnabrück am 14. Februar 2018

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Master of Education – und dann?

Vortrag an der Universität Osnabrückam 14. Februar 2018

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Meine Antwort:

Mit dem SUV in die Schule

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Der Weg in den Vorbereitungsdienst

BewerbungFristen und TermineZulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst

sowie Zuweisung zum Studienseminar

Wichtige Informationsquelle: www.mk.niedersachsen.dePfad > Thema Schule > Lehrkräfte > Vorbereitungsdienst

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Bewerbung

Sie müssen den Vorbereitungsdienst nicht sofort beginnen.

Aber:

Wer noch das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder das Lehramt an Realschulen studiert hat, kann sich mit diesen Lehrämtern nur noch bis zum Einstellungstermin 01.08.2020 für den Vorbereitungsdienst bewerben.

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Bewerbung

Sie bewerben sich um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt

Ihre Bewerbung wird in zweierlei Hinsicht geprüft:o die Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

(fachliche Eignung)o die Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen

(persönliche Eignung)

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Bewerbung Für welches Lehramt?

Sie können sich bewerben für das Lehramt…

• an berufsbildenden Schulen• an Gymnasien oder • für Sonderpädagogik• für das Lehramt an Grundschulen (G) und für das Lehramt an Haupt- und

Realschulen mit den Schwerpunkten Hauptschulen (H) oder Realschulen (R)

Aber auch noch (sofern studiert):

• für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Schwerpunkt Grundschulen (GS) oder Schwerpunkt Hauptschulen (HS) und

• für das Lehramt an Realschulen (RS) [Studium von 2010 bis 2014]

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Bewerbung

Wo müssen Sie sich bewerben?Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig

Wie bewerben Sie sich?Im Internet überwww.zulaonline.niedersachsen.de Bitte lesen Sie dort aufmerksam die angebotenen Informationen und die FAQ

Sie bewerben sich elektronisch und schriftlich.

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Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsbogen ausgedruckt und persönlich unterschrieben.

Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) mit Lichtbild.

Kopie (nicht beglaubigt) des Masterzeugnisses. Kann nachgereicht werden! Zur Fristwahrung kann auch eine Bescheinigung der Universität oder das Transcript of Records vorgelegt werden, sofern der Studienabschluss ersichtlich ist.

Senden an: [email protected]

Unterlagen bzgl. eines Härtefallantrages.

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Fristen und Termine

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Beachten Sie bitte zwei Fristen:

Ihre ausgedruckte und unterschriebene Bewerbung aus zulaonline

muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sein.

Für die Vorlage Ihrer Abschlussnote gilt folgendes:

Bei Vorlage innerhalb der Nachreichfrist (1 Monat) nehmen Sie am Hauptlauf des Zulassungsverfahrens oder im Nachrückverfahren teil.

Bei späterer Vorlage der Note kann Ihre Bewerbung nur noch nachrangigberücksichtigt werden.

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Fristen und Termine für den allgemeinbildenden Bereich

Einstellungstermin 29. Januar 2018 02. August 2018

Bewerbungszeitraum01. August 2017 bis30. September 2017

15. Januar 2018 bis 31. März 2018

Nachreichfrist für die Note 31. Oktober 2017(anschließend nachrangig)

30. April 2018(anschließend nachrangig)

Mitteilung über die Zulassung und Zuweisung zum Studienseminar

ab Mitte November 2017(46. Kalenderwoche)

ab Mitte Mai 2018(19. Kalenderwoche)

Nachrückverfahren bis 31. Dezember 2017 bis 10. Juli 2017(voraussichtlich)

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Fristen und Termine für den berufsbildenden Bereich

Einstellungstermin 1. Mai 2018 1. November 2018

Bewerbungszeitraum 25. Oktober 2017 bis14. Januar 2018

25. April 2018 bis15. Juli 2018

Nachreichfrist für die Note 28. Februar 2018(anschließend nachrangig)

31. August 2018(anschließend nachrangig)

Mitteilung über die Zulassung und Zuweisung zum Studienseminar

ab Mitte März 2018 ab Mitte September 2018

Nachrückverfahren bis 10. April 2018 bis 10. Oktober 2018

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Zulassung zum Vorbereitungsdienst

• Wer?• Wie viele?• Vorwegabzug• Reihenfolge

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Zulassung - Wer?

Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

das Lehramtsstudium mit dem Master of Education oder der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen hat oder

über ein anderes Universitätsstudium mit einem Mastergrad abgeschlossen hat, aus dem sich zwei Unterrichtsfächer ableiten lassen (Quereinsteiger) und

über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

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Zulassung - Wie viele?

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Niedersachsen gelten die Beschränkungen des § 119 des Nds. Beamtengesetzes.

Zu jedem Einstellungstermin werden vom Kultusministerium die insgesamt für jedes Lehramt Haushaltsmittel (Stellen) zur Verfügung gestellt.

Von diesen Stellen werden vorab 20% festgeschrieben für Fächer des dringenden Bedarfs.Die Fächer des dringenden Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin durch das

Niedersächsische Kultusministerium öffentlich bekanntgegeben.

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Zulassung – Fächer des dringenden Bedarfs Vorwegabzug (20%)

Für das Lehramt an Grundschulen sind die Fächer Musik und Sport Fächer des dringenden Bedarfs.

Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen sind die folgenden Fächer dringende Bedarfsfächer: 1. Französisch2. Physik3. Chemie4. Musiknachrangig Englisch, Politik und Technik

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Zulassung – Fächer des dringenden BedarfsVorwegabzug (20%)

Die dringenden Bedarfsfächer für das Lehramt an Gymnasien sind:

1. Physik2. Kunst3. Informatik4. Mathematiknachrangig Chemie, Spanisch, ev. Religion und Musik

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Zulassung – Fächer des dringenden BedarfsVorwegabzug (20%)

Für das Lehramt für Sonderpädagogik sind die dringenden Bedarfsfächer alle sonderpädagogischen Fachrichtungen

Dringende Bedarfsfächer für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen sind

alle beruflichen Fachrichtungen

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Zulassung – Reihenfolge

Die verbleibenden Stellen werden wie folgt verteilt:

1. 55 % nach Qualifikation (Note)

2. 35 % für Wartezeitbewerber/innen

3. 10 % für Härtefälle

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2. Wartezeitbewerber/innen (35%)

Wartezeitbewerber/innen sind Wiederbewerber, die im vorangegangen Einstellungsverfahren wegen fehlender Ausbildungskapazitäten nicht berücksichtigt werden konnten.

Wichtig zu wissen:

• In den letzten 6 Jahren gab es keine Wartezeiten bei den Lehrämtern an Grundschulen, an Haupt-und Realschulen und beim Lehramt für Sonderpädagogik sowie für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen.Die freien Stellen fließen den Zulassungen nach Qualifikation zu.

• Wartezeiten für das Lehramt an Gymnasien sind bei bestimmten Fächern sogar die Regel (Beispiel Russisch und Philosophie).

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3. Härtefälle (10%)

werden in der nachstehenden Rangfolge berücksichtigt:

1. Bewerberinnen und Bewerber, die im Sinne des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, nach dem Grad der Behinderung,

2. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhaltleisten gegenüber mindestens

a) einem Kind oderb) einer nicht erwerbsfähigen Person,

wenn ohne ein Einkommen der Bewerberin oder des Bewerbers deren Unterhalt nicht gewährleistet ist, nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten.

3. Andere Fälle außergewöhnlicher Härte (muss im Einzelfall begründet werden)

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Zulassungen zum letzten Einstellungstermin

Lehramt Stellenzahl Bewerbungen zugelassenzum

Vorbereitungsdienst

LiVD

Grundschulen,Haupt- und Realschulen

1.000 1.168 1.009 830

Sonderpädagogik 200 185 163 134

Gymnasien 750 1.250 989 629

Berufsbildende Schulen

210 283 197 169

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Zulassungen der Bewerber/innen mit Lehramtsstudium zu den Einstellungsterminen

01.11.2017 und 29.01.2018

Lehrämter mit Schwerpunkt Grundschulen = alle Lehrämter mit Schwerpunkt Haupt- oder Realschulen = alle Lehramt für Sonderpädagogik = alle Lehramt an Gymnasien = fast alle (96%) Lehramt an Berufsbildenden Schulen = alle

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Zuweisung zum Studienseminar

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StudienseminareLehramt Anzahl der

Studienseminare• Grundschulen• Grund- und Hauptschulen• Realschulen• Haupt- und Realschulen

21

• Gymnasien 18 (+4)

• Sonderpädagogik 4 (+1)

• Berufsbildende Schulen 7

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Niedersächsisches Kultusministerium 26

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Zuweisung – bedeutet Interessenausgleich

Folgende Interessen sind bei der Auswahl des geeigneten Studienseminars zu berücksichtigen:

Die Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber

Das Interesse der einzelnen Studienseminare an Belegung möglichst aller freien Ausbildungskapazitäten dort und in den Ausbildungsschulen

Das Landesinteresse an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung aller Studienseminare

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ZuweisungenFolgende Fragen sind ausgehend von den Wünschen der Bewerber/innen zu beantworten:

Werden beide studierten Fächer am Wunschseminar auch ausgebildet?

Gibt es dort noch freie Plätze in den Fachseminaren und Pädagogikseminaren?

Wie sieht die Gesamtauslastung des Studienseminars aus?

Bestehen ausreichende Plätze in den Ausbildungsschulen (Diese Frage klärt das ausgewählte Studienseminar)

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WunschorteIn Ihrer Bewerbung können Sie bis zu drei Wunschorte benennen.

Erfahrungsgemäß können nur ca. 50% der Erstwünsche erfüllt werden.

Falls eine besondere Bindung an Ihrem ersten Wunschort besteht, sollten Sie das schon in Ihrer Bewerbung begründen.

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Auswahlkriterien

Soziale Gründe werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt:

1. Schwerbehinderung2. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern3. Verheiratete Bewerberinnen und Bewerber und eingetragene

Lebenspartnerschaften (nicht gemeint sind langjährige Partnerschaften)

4. Bewerberinnen und Bewerber, die eine besondere Bindung zum Wunschort nachgewiesen haben (z.B. Pflege von Angehörigen [Bescheinigung der Pflegekasse], mehrjährige Ehrenämter….)

5. Sonstige Gründe

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Ausbildungsschule

Im Zulassungsverfahren wird nur darüber entschieden, welchem Studienseminar Sie zur Ausbildung zugewiesen werden. Wünsche zu bestimmten Ausbildungsschulen werden nicht berücksichtigt.

Die Auswahl der Ausbildungsschule erfolgt auf Vorschlag des Studienseminars im Einvernehmen mit dem schulfachlichen Dezernat der örtlichen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Im Einstellungsschreiben wird die Ausbildungsschule endgültig festgelegt.

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Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Im Anschluss an Ihre erfolgreiche Zulassung zum Vorbereitungsdienst übernehmen die Kolleginnen und Kollegen

der Personalstelle der Regionalabteilung Braunschweig Ihre weitere Betreuung.

Sie bereiten das Einstellungsverfahren vor, das mit der Aushändigung Ihrer Ernennungsurkunde im Studienseminar enden

wird.

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Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Sie werden schriftlich aufgefordert Unterlagen nachzureichen und Erklärungen abzugeben. Und es findet eine letzte Prüfung statt:

Prüfung der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen (z.B. erweitertes Führungszeugnis, in Einzelfällen Gesundheitszeugnis)

Festsetzung der Dauer des Vorbereitungsdienstes (Antrag auf Verkürzung, Anrechnung von Vordienstzeiten…)

Weitere Unterlagen (Zeugnisse, Personenstandsurkunden, Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Erste Hilfe-Bescheinigung usw.)

Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Landesschulbehörde unterwww.Landesschulbehoerde-niedersachsen.de / Thema Vorbereitungsdienst

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Sie haben noch Fragen?

Dann legen Sie bitte los…

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit