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Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern e eGovernment in M-V Masterplan

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Government-Strategieder LandesregierungMecklenburg-Vorpommern

e

eGovernment in M-V

Masterplan

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eGovernment in Mecklenburg-Vorpommern

Strategie der Landesregierung

- Masterplan -

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Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung................................................................................................................4

2 Ziel und Weg Masterplan ......................................................................................................5

3 eGovernment der Landesverwaltung - Zielstellung...............................................................6

4 Ausgangssituation .................................................................................................................6

5 Handlungsfelder ....................................................................................................................7

5.1 Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur/Entwicklung der Systemarchitektur ...................7

5.2 potentielle eGovernment-Projekte..................................................................................8

5.2.1 Vorbemerkungen.....................................................................................................8

5.2.2 Schaffung einer ressortübergreifend einheitlichen Basis ........................................9

5.2.3 ressortübergreifende Projekte ...............................................................................11

5.2.4 ressortspezifische Projekte....................................................................................15

5.2.5 zur Fortschreibung des Masterplans zurückgestellte potentielle Projekte.............27

5.2.6 Kriterien zur Priorisierung potentieller eGovernment-Projekte ..............................28

5.2.7 Zusammenfassung................................................................................................29

6 Organisation der Landesverwaltung im IT-Bereich .............................................................29

6.1 Anforderungen..............................................................................................................29

6.2 Grundsätze...................................................................................................................30

6.3 Weiterentwicklung der IT-Richtlinien ............................................................................31

6.3.1 Anwendungsbereiche des Ressortprinzips und der zentralen Steuerung.............31

6.3.2 Kompetenzen - Aufgaben - Zuständigkeiten .........................................................32

6.4 Personalausstattung.....................................................................................................35

7 Weiterentwicklung der Regelwerke – IT-Strukturrahmen....................................................35

7.1 Grundsätze...................................................................................................................35

7.2 IT-Controlling................................................................................................................35

7.2.1 Grundsätze............................................................................................................35

7.2.2 Strategisches IT-Controlling ..................................................................................36

7.2.3 Operatives IT-Controlling.......................................................................................36

7.3 Planung und Mittelbewirtschaftung ..............................................................................38

7.3.1 Projektplanung.......................................................................................................38

7.3.2 Haushalts- und Finanzplanung..............................................................................38

7.3.3 Mittelbewirtschaftung.............................................................................................39

7.4 Standardisierung ..........................................................................................................39

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8 Rahmenbedingungen..........................................................................................................40

8.1 rechtliche Rahmenbedingungen...................................................................................40

8.2 Einbindung des Personals............................................................................................40

8.2.1 Auswirkungen........................................................................................................40

8.2.2 Aus- und Fortbildung .............................................................................................41

8.3 Zusammenarbeit mit EU, Bund, Ländern und Kommunen...........................................42

8.3.1 Zusammenarbeit mit der EU..................................................................................42

8.3.2 Zusammenarbeit mit Bund und Ländern ...............................................................43

8.3.3 Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ................................................43

9 Umsetzungsweg (Projektplan) ............................................................................................45

9.1 Maßnahmen- und Zeitplanung .....................................................................................45

9.2 Finanzierung.................................................................................................................46

10 Begriffe und Abkürzungen.................................................................................................47

Anlagen 1 Finanzcontrolling – Kostenarten.........................................................................................48

2 Projektmanagement/Projektcontrolling ..............................................................................49

3 Standards – Weiterentwicklung des IT-Strukturrahmens ..................................................50

4 Potentielle eGovernment-Projekte – Übersicht ..................................................................55

5 Foliensatz zum Masterplan eGovernment..........................................................................62

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1 Zusammenfassung Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein zentrales Ziel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Die vollständige elektronische Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (eGovernment) ist ein Mittel mit dem

- alle Verwaltungsleistungen online bereitgestellt und medienbruchfrei erbracht werden sollen und

- der zentrale Zugang zu Verwaltungsleistungen aller Ebenen über die Kommunen ermöglicht wird.

Der Masterplan eGovernment legt die Strategie für das Erreichen dieser Zielstellung im Geschäftsbereich der Landesregierung fest und beschreibt

- potentielle eGovernment Projekte,

- den Ausbau der IT-Infrastruktur,

- die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen,

- die Weiterentwicklung der Regelwerke als Basis,

- die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsebenen,

- die Einbeziehung des Personals

und gibt dazu Aufgaben und Termine vor und enthält erste Vorschläge zur Finanzierung. Er berücksichtigt dabei die Empfehlungen des Multimediabeirats des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

75 potentielle eGovernment-Projekte, von denen sich 52 an Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Bürger richten, sind dargestellt. Grundvoraussetzung für Effizienz bei deren Umsetzung ist die zeitnahe Einführung der 9 beschriebenen Basiskomponenten, auf die die elektronische Stützung der konkreten Verwaltungsprozesse aufsetzt.

Der hohe Anteil von 51 potentiellen Projekten mit Wechselbeziehungen zur kommunalen Ebene verdeutlicht die Notwendigkeit der verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit. Dementsprechend wurde eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden geschlossen, auf deren Grundlage eine gemeinsame Basisinfrastruktur aufgebaut werden soll und die Prüfung der gemeinsamen Nutzung von eGovernment-Anwendungen erfolgt.

Ein wesentliches Anliegen in der Umsetzung der eGovernment-Projekte ist die Berücksichtigung der Interessen der jeweiligen Zielgruppe. Die Umsetzungsplanung wird daher unter umfassender Einbeziehung der Vertreter der Kommunen und der Wirtschaft in den jeweils relevanten Bereichen erfolgen.

Neben der Zusammenarbeit mit den Kommunen des Landes ist Mecklenburg-Vorpommern auch in die bundesweite eGovernment-Entwicklung im Rahmen von „Deutschland Online“ durch aktive Mitwirkung an Einzelvorhaben einbezogen.

Aufgrund der Zunahme des Anteils ressortübergreifender Themen und der damit verbundenen Verstärkung der Wechselwirkung zwischen ressortübergreifenden und ressortspezifischen Aufgaben ist eine Anpassung der Organisation der Landesverwaltung und der IT-Regelungen nötig. Grundsätze für Organisation, IT-Controlling, Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur, Standardisierung, Planung und Mittelbewirtschaftung sind dargestellt.

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Die dargestellten Ziele lassen sich nur bei einem konsequenten koordinierten Vorgehen unter Sicherung der Finanzierung erreichen. Insbesondere die Schaffung einer ressortübergreifend einheitlichen Basis erfordert eine Anschubfinanzierung, bevor nach Umsetzung der potentiellen Projekte erkennbare Einsparpotentiale zum Tragen kommen können.

2 Ziel und Weg Masterplan

Mit dem Kabinettsbeschluss "Eckpunkte zur Reform der öffentlichen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern" vom 21.01.2003 wurden die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung gefordert und die Ziele einer umfassenden Modernisierung hin zu einem Selbstverständnis als Dienstleister benannt.

"Die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern bleibt auf Grund ihrer Strukturen hinter ihren Möglichkeiten zurück. Noch immer ist es dem Bürger nicht möglich, die vielfältigen Verwaltungsdienstleistungen aus einer Hand zu erhalten. So muss der Bürger mit seinen Anliegen zu einer Vielzahl verschiedener Verwaltungsstellen der Gemeinden, der Landkreise und des Landes gehen. Lange Wege vom Bürger zur Verwaltung, lange Bearbeitungsfristen und unnötige Kosten sind die Folge. Anders als privaten Dienstleistungsunternehmen ist es der öffentlichen Verwaltung noch nicht gelungen, moderne Informations- und Kommunikationstechnik für mehr Bürgernähe und kürzere Verwaltungswege einzusetzen." 1

In der Umsetzung der Verwaltungsreform schafft die IT neue Möglichkeiten zur Gestaltung von Verwaltungsprozessen. Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung hat sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern daher entschieden, eGovernment als ein Mittel zu nutzen. Ziel ist es dabei, Verwaltungsverfahren innerhalb und zwischen den Behörden des Landes und den kommunalen Körperschaften durchgehend und umfassend elektronisch abzuwickeln und gleichzeitig zunehmend Dienstleistungen der Verwaltung für Unternehmen, Bürger und Nichtregierungsorganisationen unabhängig von der Verwaltungsebene online anzubieten.

Grundlagen für das Erreichen dieses Ziels in der Landesverwaltung sind die Bestimmung der elektronisch abzuwickelnden Verwaltungsverfahren, die Aufstellung eines Zeit- und Kostenplans für die elektronische Umsetzung der Verfahren, die Einordnung der elektronisch abzubildenden Verwaltungsverfahren in den Gesamtzusammenhang Kommunen-Land-Bund-EU, die Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie die Anpassung des organisatorischen Rahmens im Bereich der IT an die durch eGovernment gesetzten Anforderungen. Im Masterplan eGovernment sind diese Grundlagen beschrieben und der entsprechende Ablauf in Form eines Projektplans dargestellt.

Der Masterplan eGovernment bezieht sich auf Dienstleistungen der Landesverwaltung. Darüber hinaus wird geprüft, welche dieser Dienstleistungen der kommunalen Ebene verfügbar gemacht werden sollten, und wie die gemeinsame Bereitstellung von Diensten verschiedener Verwaltungsebenen gestaltet werden kann. Basis dafür ist die Arbeit der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden gebildeten Lenkungsgruppe. Im Kapitel 8.3.3 „Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen“ sind die dazu nötigen Ansätze beschrieben und die notwendigen Infrastrukturentwicklungen betrachtet. Eine Planung über alle Verwaltungsebenen hinweg erfolgt in einem nächsten Schritt.

Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte durch eine interministerielle Projektgruppe, bestehend aus Vertretern aller Ressorts der Landesverwaltung und der Personalvertretungen. Themenbezogen erfolgte eine Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag und dem Multimediabeirat.

1 Kabinettsbeschluss vom 21. Januar 2003 „Eckpunktepapier zur Reform der öffentlichen Verwaltung“

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3 eGovernment der Landesverwaltung - Zielstellung

Im Rahmen der Analyse der Ausgangssituation für eGovernment wurden die Ziele der Landesverwaltung zum Thema eGovernment in Workshops mit rund 100 Mitarbeitern der Landesverwaltung erarbeitet. Im Einzelnen werden mit der Nutzung von eGovernment folgende Ziele verbunden:

1. Steigerung der Effizienz

- Optimierung der Verwaltungsabläufe,

- ressort- und ebenenübergreifend durchgängig medienbruchfreie Verwaltungsprozesse,

- Entlastung von zeitaufwändiger Routinetätigkeit,

- Erweiterung der elektronischen Unterstützung der verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit.

2. Verbesserung der Information und Kommunikation

- Entscheidungsgrundlagen zeitnäher und in hoher Qualität verfügbar machen,

- Verkürzung der Informationswege und -zeiten,

- permanente Verfügbarkeit verwaltungsrelevanter Daten unabhängig vom Entstehungsort,

- Erweiterung der behördenübergreifenden elektronischen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten,

- Schaffung einer breiteren Informationsbasis für die Mitarbeiter der Landesverwaltung.

3. Vereinfachung für die Kunden der Landesverwaltung

- einheitliches und nicht vielgestaltiges Auftreten der Landesverwaltung für Bürger, Unternehmen und andere,

- zielgruppenorientierte Bereitstellung von Informationen und Diensten (Lebens- und Geschäftslagenlagenprinzip),

- Verkürzung der Bearbeitungszeiten,

- Erhöhung der Transparenz von Verwaltungsabläufen,

- zeit,- orts- und ebenenunabhängiger Zugang zu Verwaltungsleistungen (Verwaltungsleistungen "aus einer Hand"),

- Ablaufvereinfachung durch Interaktionsmöglichkeiten (Flexibilität),

- Elektronische Abbildung von demokratischen Prozessen (eDemocracy),

- Integration der Verwaltungsleistungen des Landes in kommunenübergreifende Portale nach dem Lebens- und Geschäftslagenprinzip.

4 Ausgangssituation

Aufgrund der Entwicklung im Bereich des eBusiness, der Aktivitäten des Bundes im Projekt "Bund Online 2005", der Bemühungen anderer Länder sowie der Projekte auf kommunaler Ebene ist ein deutlicher Druck auf eine Weiterentwicklung der IT der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Dieser ist gerichtet auf die Bereitstellung von Dienstleistungen für Unternehmen, Bürger und Nichtregierungsorganisationen über das Internet, die durchgängig IT-gestützte medienbruchfreie Erbringung von Verwaltungsleistungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungen über Datennetze. eGovernment wurde unter diesem Fokus im Eckpunktepapier zur Reform der

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öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern neben der Deregulierung, der Funktionalreform und der Gebietsreform als ein zentrales Mittel dargestellt.

Wesentliche Rahmenbedingungen sind dabei insbesondere durch die Entwicklungen auf dem Gebiet der verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit gegeben. In nahezu allen Ressorts der Landesverwaltung nimmt die Beteiligung an bundesweiten bzw. europäischen eGovernment-Projekten zu. Beispiele hierfür sind der Statistikverbund, die Bund/Länderkooperationen im Umweltbereich und die Bewirtschaftung europäischer Mittel im Rahmen des europäischen Ausgleichsfonds für Landwirtschaft.

Die Ausgangssituation für die Zusammenarbeit mit den Kommunen des Landes ist durch eine heterogene IT-Infrastruktur und vielfältige eGovernment Bemühungen im kommunalen Sektor gekennzeichnet. Mit der am 24.10.2003 unterzeichneten Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land Mecklenburg-Vorpommern ist die Basis für eine verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet eGovernment gegeben.

Innerhalb der Landesregierung ist die Ausgangssituation für eGovernment insbesondere gekennzeichnet durch

- die angespannte Haushaltslage des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

- klar erkennbare Ressortspezifik in allen IT-Angelegenheiten (Organisation, IT-Infrastruktur, Anwendungen) sowie

- teilweise lange Informationswege, z. B. bei der Vorbereitung politischer Entscheidungen.

Im Bereich der IT-Infrastruktur wurde in den letzten Jahren eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der IT der Landesverwaltung unter dem Fokus eGovernment geschaffen. Dies verdeutlicht die Analyse der Ausgangssituation durch die DVZ M-V GmbH. Neben einer positiv bewerteten Ausgangssituation in den einzelnen Ressorts existiert mit dem Corporate Network ein einheitliches Landesdatennetz, das die standortunabhängige IT-gestützte Zusammenarbeit für die Landesverwaltung als Ganzes ermöglicht und mit einer zentralen Sicherheitseinrichtung den Netzübergang in andere Netze, z. B. in das Internet, bereitstellt. Die Ausgestaltung dieser ressortübergreifend einheitlichen Basis durch den bedarfsgerechten Anschluss bisher nicht ins Corporate Network integrierter nachgeordneter Behörden, die Integration zentraler Basiskomponenten, Standardisierung der ressortspezifischen IT-Infrastruktur und Gestaltung der dazu notwendigen organisatorischen Basis ist der nächste erforderliche Schritt zur konsequenten Umsetzung von eGovernment.

In die Analyse der Ausgangssituation für eGovernment wurden rund 1200 Verwaltungsprozesse aus 21 Behörden der Landesverwaltung einbezogen. Davon spielen mit etwa 37 % interne Prozesse die entscheidende Rolle. Weitere 28 % der Verwaltungsprozesse sind an andere Verwaltungsebenen bzw. an die Politik gerichtet. Rund 35 % der Verwaltungsprozesse dienen tatsächlich der Bereitstellung von Dienstleistungen für Unternehmen, Bürger und Nichtregierungsorganisationen. Insgesamt spielen die Themen Information und Kommunikation mit 42 % der Prozesse die wesentliche Rolle. Die Schaffung einer ressortübergreifend einheitlichen Basis ist in diesem Zusammenhang zentrales Ziel.

5 Handlungsfelder

5.1 Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur/Entwicklung der Systemarchitektur In der Weiterentwicklung der Systemlandschaft gilt es, eine einheitliche interoperable Infrastruktur für Daten, Sprache und Video zu gestalten, die geringe Pflege-, Anpassungs- und Administrationsaufwände gewährleistet.

Mit diesem Ziel sind obligatorische Standards im IT-Strukturrahmen (s. 7.4) zu definieren. Deren Einsatz soll dazu führen, dass flächendeckend einheitliche standardisierte PC-

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Arbeitsplätze zum Einsatz kommen. Ausgetestete Softwaremodule für den Zugriff auf Fachverfahren (Clientsoftware, Browser), Terminalserverclients, sowie Standardsoftwareprodukte ergänzen modular die Standard-PC. Eine einheitliche Groupware Lösung ermöglicht die behördenübergreifende Nutzung der bereitgestellten Funktionen. Aus Investitionsschutzgründen können bereits vorhandene Systemumgebungen für einen Übergangszeitraum weiter betrieben werden, wenn dieses wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei Neuinvestitionen sind die definierten Standards einzuhalten.

Eine einheitliche standardisierte Vernetzung in den Behörden (lokale Netzinfrastruktur), dient der Kommunikation bzw. dem Datenaustausch mit lokalen Verfahren bzw. über das Corporate Network mit zentralen Verfahren, Anwendungen und Diensten. Es werden einheitliche Standards für die verwendete Netztopologie, -technologie, Schnittstellen und Protokolle zur Übertragung von Sprache, Daten und Video definiert.

Die Dienste eMail, DNS, UMS, WWW Intranet, Firewall, Viruswall und weitere werden zentral bereitgestellt und administriert.

Für bislang separat betriebene Fachverfahren, ist zu prüfen, ob diese zentral wirtschaftlicher betrieben und administriert werden können. Der Zugriff auf zentrale Fachverfahren erfolgt über vorgefertigte und per Softwareverteilung ausrollbare Clientsoftwarepakete. Für Datensicherungs- und Backupsysteme ist zu prüfen, inwieweit diese ebenfalls zentral wirtschaftlich betrieben werden können.

Für die effiziente Verwaltung und Administration der IT-Infrastruktur wird eine einheitliche gemeinsame Managementumgebung mit den Komponenten Desktopmanagement, Netzwerkmanagement, Systemmanagement, Problemmanagement und Konfigurationsmanagement eingerichtet.

Ein einheitliches Softwareverteilungssystem ermöglicht die automatisierte Installation von PC-Arbeitsplätzen und die effiziente Aktualisierung von Softwareprodukten einschließlich des zeitnahen Schließens von Sicherheitslücken in der eingesetzten Software. Dabei sind die Anforderungen der Fachverfahren zu berücksichtigen.

Standardisierte Backupsysteme realisieren die Sicherung von Fachverfahrens- und Applikationsdaten.

Mit der Standardisierung sind folgende Vorteile anzustreben:

- Austauschbarkeit, Interoperabilität, Konformität,

- einmaliger Anpassungs- und Testaufwand für Softwaremodule,

- geringerer Aufwand bei der Administration,

- automatisierte Installation,

- Havarievorsorge,

- einheitliche Bedienbarkeit, geringerer Schulungsaufwand,

- Reduzierung des vorzuhaltenden IT-Fachwissens auf ein Minimum.

5.2 potentielle eGovernment-Projekte

5.2.1 Vorbemerkungen Generelles Ziel der im folgenden benannten potentiellen eGovernment-Projekte ist es, Verwaltungsleistungen online anzubieten und durchgängig medienbruchfrei abzubilden.

Dazu gilt es einerseits, eine ressortübergreifend einheitliche Basis zu schaffen (5.2.2) und andererseits, konkrete Verwaltungsprozesse zu benennen (5.2.3 und 5.2.4). Beteiligungen an eGovernment-Projekten des Bundes werden an dieser Stelle nicht dargestellt.

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Bei allen im Folgenden aufgeführten potentiellen Projekten handelt es sich zunächst um eine Potentialabschätzung und noch nicht um eine Umsetzungsplanung. Bei jedem einzelnen der aufgeführten potentiellen Projekt muss deshalb in einer konkretisierenden Umsetzungsplanung geprüft werden, ob die Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und die Finanzierung sichergestellt ist. Nur wenn dies gewährleistet ist, werden die jeweiligen Projekte umgesetzt. Die Projektplanung ist unter Berücksichtigung der Belange der Zusammenarbeit mit EU, Bund, Ländern und Kommunen zu gestalten.

Bereits in der Projektplanung für die im folgenden benannten eGovernment-Projekte steht die Optimierung des jeweils zu Grunde liegenden Verwaltungsprozesses im Vordergrund. Die Einsatz von IT wird als Mittel für diese Optimierung verstanden.

5.2.2 Schaffung einer ressortübergreifend einheitlichen Basis Zur zentralen Bereitstellung übergreifender Funktionalitäten und damit zur Schaffung einer ressortübergreifend einheitlichen Basis ist die Einführung und Nutzung der im Folgenden dargestellten Basiskomponenten vorgesehen.

Verschlüsselung/Signatur Eine große Zahl von Verfahren und Basiskomponenten (z. B. virtuelle Poststelle) benötigt eine digitale Signatur bzw. erfordert die verschlüsselte Übertragung von Daten. Die Unterstützung solcher Verfahren und Komponenten mit einem einheitlichen Verschlüsselung- und Signaturverfahren ist vorgesehen.

Schriftgutverwaltung, elektronische Akte, Workflow-Management Der Übergang zu einer durchgängig elektronischen Sachbearbeitung beginnend beim Posteingang über das Anlegen von Vorgängen, Weiterleiten und Verfügen bis zum Archivieren ist vorgesehen. Papier wird dann nur noch ggf. als Arbeitsmittel genutzt. Damit wird die Basis für die ausschließliche elektronische Bearbeitung und Speicherung von Behördenschriftgut bis hin zur Langzeitarchivierung (s. 5.2.4.6) geschaffen und folgender Nutzen angestrebt:

- Verkürzung und Verbesserung des Zugriffs (bessere Übersicht, Verschlagwortung, Freitextsuche) auf Dokumente (Vorgänge, Informationen) der Landesverwaltung,

- medienbruchfreie Vorgangsbearbeitung,

- Einsparungen bei Transport- und Archivlogistik,

- Erhöhung der Transparenz der Vorgangsverarbeitung,

- Basis für Wissensmanagement, auch Einbindung externer Wissensquellen,

- Einsparung der Papierarchive,

- Personaleinsparung im Archiv und bei Postverteilung,

- indirekte Kostenvorteile durch bessere Ausnutzung der Arbeitszeit durch kürzere Zugriffszeiten auf Informationen.

Aufbau einer Geodateninfrastruktur Die Bereitstellung von Geoinformationen für alle gesellschaftlichen Bereiche auf einer verwaltungsebenenunabhängig einheitlichen Basis (Geodateninfrastruktur) zielt auf:

- durchgängige Nutzung einheitlicher raumbezogener Basisinformationssysteme in den Fachinformationssystemen der Landes- und Kommunalverwaltungen,

- Regelung des Datenaustausches zwischen Landes- und Kommunalverwaltungen einschließlich Beseitigung der finanziellen Nutzungshemmnisse,

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- ständige Verfügbarkeit aktueller und einheitlicher raumbezogener Basisinformationen,

- Führung einer einheitlichen Metadatenstruktur für raumbezogene Basis- und Fachinformationen,

- Wegfall von Aufwendungen für Aufbau und Aktualisierung einer jeweils behördenspezifisch eigenen Raumbezugsbasis,

- Verfügbarkeit umfangreicher Datenbestände,

- Konzentration auf eigene Fachaufgabe,

- problemloser Datenaustausch mit anderen Stellen aufgrund einheitlicher Raumbezugsbasis,

- zunehmende Qualität der Daten in Basis- und Fachinformationssystemen mit der Möglichkeit der Erschließung von Einnahmen bei Weitergabe an Dritte.

Einführung eines Content-Managementsystems (CMS) Die Einführung eines Content-Managementsystems, speziell eines Web-Content-Managementsystems, zur Unterstützung der Pflege der Internetpräsentation der Landesverwaltung und des Intranets (LOTSE), das auch der Unterstützung redaktioneller Abläufe (Erstellen, Kontrolle, Freigabe) dient, wird wegen folgendem erwarteten Nutzen angestrebt:

- erleichterte Pflege von Informationen,

- Nutzung von inhaltsabhängigen Bearbeitungsrechten,

- Begrenzung des Zuwachses von Sachkosten (Personalleistungen an DVZ M-V GmbH) trotz Erweiterung der Informationsbereitstellung,

- schnellerer und einfacherer Prozessdurchlauf (durch direkte Bearbeitung) und damit aktuellere und umfangreichere Information.

Weiterentwicklung Intranetportal der Landesverwaltung (LOTSE) Das Intranetportal LOTSE wird durch Nutzung typischer Internetfunktionalitäten zum zentralen Platz für Informationsbereitstellung und Einbindung webbasierter Dienste für Mitarbeiter der gesamten Landesverwaltung ausgebaut.

Formularmanagementsystem Als Ersatz (Intranet) von bzw. Ergänzung (Internet) zu Papierformularen ist die Einführung eines Systems zur Bereitstellung von Formularen für elektronische Dienste vorgesehen. In Verknüpfung mit anderen Basiskomponenten (virtuelle Poststelle, Verschlüsselung/Signatur) wird damit eine einheitliche intelligente Nutzerschnittstelle für Dienste geschaffen.

Aufbau einer virtuellen Poststelle Durch den Aufbau einer virtuellen Poststelle (Datendrehscheibe) zur Verknüpfung von Diensten im Inter- bzw. Intranet mit Fachanwendungen einschließlich der Bereitstellung übergreifender Funktionen (Verschlüsselung, Signatur, Datentransport) in Verbindung mit der Basiskomponente Verschlüsselung/Signatur soll folgender Nutzen erzielt werden:

- standardisierter Zugriff auf im Inter- bzw. Intranet bereitgestellte elektronische Dienste,

- zentralisierte Signatur und Verschlüsselung gemäß organisatorischer Anforderungen,

- Sicherstellung eines interoperablen Datenaustausches,

- Vermeidung von Parallelentwicklungen,

- Kostenvorteile (erhöhen sich durch Zahl der unterstützten Anwendungen).

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elektronisches Antragsbearbeitungs- und Steuerungssystem, Fördermittelrahmensystem Mit der Einführung eines einheitlichen elektronischen Fördermittelrahmensystems ist die Unterstützung des gesamten Ablaufs der Fördermittelverfahren von der Antragstellung bis zur Bewilligung/Versagung von Fördermitteln einschließlich des Monitorings des Einsatzes der Fördermittel vorgesehen. Mit dem System wird folgender Nutzen angestrebt:

- Vereinfachung für Antragsteller,

- Erhöhung der Transparenz,

- Vorhalten der Daten für die Europäische Kommission,

- Auswertung monatlich aktualisierter Daten nach 10 verschiedenen Aspekten, wie z. B. Bewilligungen, Mittelabfluss, Förderprojekte, Branchen, Regionen, Arbeitsplätzen, Geschlechterspezifik, als Grundlage für die Politik zur Programmänderung bzw. -umsteuerung.

Zahlungsverkehrsplattform (ePayment) Die Schaffung einer zentralen Zahlungsverkehrsplattform für eGovernment-Dienste der Landesverwaltungen einschließlich der Verknüpfung dieser mit dem Haushalts-Kassen-Rechnungs-Verfahren ProFiskal (Übergabe von Buchungs- und Zahlungsdaten) ist mit folgenden Zielen verbunden:

- Anbindung verschiedener Shopsysteme über eine zentrale Zahlungsverkehrsplattform,

- einfache und schnellere Realisierung von Einnahmen für das Land.

5.2.3 ressortübergreifende Projekte ProFISKAL-DOMEA-Integration Durch die schrittweise Einführung von elektronischer Archivierung, Vorgangsbearbeitung und elektronischer Signatur im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes wird folgender Nutzen angestrebt:

- Vermeidung steigender Archivierungssaufwände,

- Personaleinsparungen in der Landeszentralkasse,

- Hohe Daten- und Kassensicherheit,

- Unterstützung anderer eGovernment-Lösungen,

- Überwindung von Medienbrüchen.

Travel-Management-System Mit der Einführung eines Workflow-Systems, das den gesamten Prozessablauf einer Dienstreise von der Antragstellung bis zur Abrechnung einschließlich der Onlinebuchung von Hotels, Flug- u. Bahnreisen abdeckt, soll folgender Nutzen erzielt werden:

- Vergrößern von Einsparpotentialen an Sach- und Personalkosten durch gemeinsame Nutzung von Rabattsystemen (Verkehrsmittel, Unterkünfte u.s.w.),

- Verringern der Bearbeitungszeiten,

- Personaleinsparungen.

DataWarehouse Land Ziel ist das Bereitstellen einer autorisierten Datenbasis z. B. mit Finanz-, Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Sozio- und Demographischen Daten zur Unterstützung analytischer mehrdimensionaler Aufgabenstellungen. Über eine standardisierte Schnittstelle können

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diese Daten in verschiedenem Kontext für vorgefertigte bzw. operative Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei entstehen zwangsläufig verschiedene Analyseportale, die ein Zusammenwirken der jeweils Beteiligten wirksam unterstützen. Damit soll folgender Nutzen erzielt werden:

- der Aufwand für Datenextraktion und -bereitstellung wird verringert,

- die Datenqualität (Aktualität, Konsistenz) wird ressortübergreifend sichergestellt,

- Zeitersparnis für Routinetätigkeit und damit u. a. verkürzte Erstellungszeiten von Berichten,

- Verringerung des Aufwandes zur Beschaffung und Verwaltung von Analyseausgangsdaten für verschiedene analytische Aufgabenstellungen.

Online Bereitstellung von Statistiken Im Rahmen der Umsetzung des gesetzliches Auftrages zur Veröffentlichung von Statistiken wird eine Effizienzsteigerung angestrebt. Damit soll folgender Nutzen erzielt werden:

- schneller, ständig verfügbarer, aktueller und unkomplizierter Zugriff auf statistische Daten in einer Datenbank und einer elektronischen Bibliothek mit den statistischen Standardveröffentlichungen zum Download,

- Stärkung und Profilierung des statistischen Landesamts als kompetenter und zuverlässiger Informationsanbieter,

- Personaleinsparungen (Druckerei, Vertrieb, Auskunftsdienste) und Sachkosteneinsparungen (Verzicht auf externe Internetdienstleistungen bei Pflege und Aktualisierungen des Datenangebots, Vervielfältigungskosten, Rechnungslegung, Verpackungs- und Versandkosten).

Elektronisches Personal- und Organisationssystem Zur Vereinfachung der Prozesse in der Stellen- bzw. Personalverwaltung soll das derzeitige System in Datenhaltung und Administration zentralisiert und mit Schnittstellen zu anderen Systemen (z. B. Besoldung, Vergütung, Löhne) versehen werden. Weiterhin ist die Erstellung von Übersichten, Statistiken und Auswertungen, die einer Entscheidungsvorbereitung dienen, bei gleichzeitiger Verringerung der Fehlerquote zu vereinfachen. Darüber hinaus ist das System um die vollständig IT-gestützte Urlaubsbeantragung und -bearbeitung, ein IT-gestütztes Bewerbungsverfahren sowie ein Verfahren zur Berechnung der Personalkostenentwicklung und eine Passfotoverwaltung zu ergänzen.

Elektronifizierung von Kabinettsvorgängen Ziel ist es, in einem ersten Schritt die elektronische Dokumentation der Kabinettssitzungsunterlagen in einem Archiv zu ermöglichen. In einem nächsten Schritt sollte der Prozess der Erstellung und Versendung der Kabinettsunterlagen sukzessive medienbruchfrei (elektronisch) gestaltet werden. Nutzen für die Ressorts ist ein schnellerer und im Ergebnis papierloser Zugriff auf die aktuellen Kabinettsangelegenheiten.

Weiterentwicklung Landesinformationssystem m-v.de einschließlich Internetdarstellung der Landesregierung (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit online) Durch die Bündelung der Informationen des Landes (Eingangsportal) einschließlich der Landesregierung (Unterportal) in einer attraktiven Darstellung wird folgender Nutzwert angestrebt:

- Imageförderung und -verbesserung des Landes durch Vergleichbarkeit mit anderen qualitativ hochwertigen Landesportalen,

- Erweiterung der Möglichkeiten der Einbeziehung der Bürger in demokratische Prozesse (eDemocracy),

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- Informationen zu unterschiedlichen Themenfeldern und Rubriken müssen nicht mehr mühsam unter verschiedenen, oft unbekannten Internet-Adressen zusammengesucht werden, sondern liegen gebündelt und übersichtlich vor,

- Einsparung von Aktualisierungs- und Änderungskosten der Seiten.

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Die Bereitstellung von Informationen, wofür Kosten anfallen mittels Darstellung und Verknüpfung der drei Grundelemente der KLR (Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger), soll zu folgenden Effekten führen:

- Transparenz von Kosten und Leistungen in der Landesverwaltung,

- Aufzeigen von Einsparpotentialen,

- optimaler Einsatz von Haushaltsmitteln und damit Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch mehr Eigenverantwortung der Behörden,

- Steigerung des Kostenbewusstseins innerhalb der Behörden,

- Steuerung des Personaleinsatzes,

- Entscheidungshilfe für organisatorische Veränderungen,

- in Teilbereichen Vergleich mit der freien Wirtschaft.

Online Statistikerfassung Durch die Erstellung eines durchgängig IT-gestützten Statistik-Workflows von der Erfassung bis zur Aufbereitung einschließlich der Entwicklung eines Web-Verfahrens (Prototyp wurde bereits erstellt) und der Anpassung der Statistikverfahren soll folgender Nutzen erzielt werden:

- Bei den Berichtspflichtigen ist die Nutzung eines manuell zu bearbeitenden Webformulars bereits ein erster Schritt zur Entlastung. Die Ausfüllhilfen und integrierten Plausibilitätsprüfungen vermindern die Aufwände und Rückfragen und fördern die Kundenakzeptanz.

- Beim Statistischen Landesamt wird langfristig eine Kostenersparnis durch Prozessoptimierung eintreten.

Wissensmanagementsystem Durch den Aufbau einer Wissensmanagementumgebung als Bestandteil des Landesintranet LOTSE soll der strukturierte Zugriff auf alle für die Mitarbeiter der Landesverwaltung relevanten Informationen unter Verkürzung der Prozesslaufzeiten ermöglicht werden.

Bibliotheksnetz der Bibliotheken der Landesbehörden sowie des Landtages Die Zusammenfassung aller bibliographischen Daten der o. g. einzelnen Bibliotheken in einem Zentralkatalog mit der Perspektive eines integrierten Bibliothekssystems. Über ein Portal können dann diese bibliographischen Daten sowie Daten über den Standort und die Verfügbarkeit des Werkes abgerufen werden. Die Verlinkung mit weiterführenden Katalogen, z. B. Landesbibliothek und Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Güstrow im GBV, ist vorgesehen. Damit soll folgender Nutzen erreicht werden:

- stufenweise Schaffung einer gemeinsamen Verbundbibliothek zwischen den genannten Bibliotheken, bestehend aus lokalen öffentlichen Katalogen und Gesamtkatalog (Minimierung eigener Titelaufnahmen durch Nutzung vorhandener Titelsätze),

- Beschleunigung und Verbesserung von Informationsvermittlung,

- behördenübergreifende Bestellmöglichkeit von Buch- und Zeitschriftenbeständen an jedem Arbeitsplatz,

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- zentralisierte Einrichtung und Pflege von Online-Ressourcen (kostengünstige Lizenzmodelle, Wegfall von Doppellizenzen),

- Internet-Ausleihe von Literatur durch Regierungsmitglieder, Abgeordnete und Bedienstete der Landesverwaltung rund um die Uhr,

- behördenübergreifende Nutzung von Online-Ressourcen unter einer einzigen Oberfläche,

- Veränderung des Beschaffungsverhaltens durch eine abgestimmte Beschaffung von Werken, abgestuft nach den fachlichen Erfordernissen bis hin zu den allgemeinen Erfordernissen,

- Einsparung von Haushaltsmitteln.

eVergabe Durch die elektronische Unterstützung des Beschaffungswesens, mit der die Ermittlung von Bedarfen und die Ausschreibung von Leistungen, einschl. Bauleistungen sowie der Abruf, die Inanspruchnahme und die Abrechnung sämtlicher Dienstleistungen vollständig, sicher und rechtskonform über das Internet abgewickelt werden kann, soll folgendes erreicht werden:

- Bündelung von Bedarfen innerhalb der Landesverwaltung zu haushalts- und beschaffungsseitig optimalen Vergabevolumina,

- Zusammenführung gleich oder ähnlich gelagerter Beschaffungsaufgaben (u. a. Zentralisierung, Spezialisierung, Ausgliederung aus den Fachverwaltungen u. a.),

- Beschleunigung von Verfahrensabläufen im Beschaffungsprozess durch Nutzung elektronischer Medien,

- Erhöhung der Rechtssicherheit bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch vergaberechtskonforme IT-Unterstützung,

- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Verfahrensbeteiligten durch eine weitgehende Ablösung der Papierform im Beschaffungsprozess,

- mittel- und langfristige Absenkung der Personalkosten sowie Reduzierung des Geschäftsbedarfes durch Prozessoptimierung,

- Erzielung günstiger Marktpreise durch Optimierung von Vergabevolumina.

Haushaltsrechnung Grundlage für die Erstellung der Haushaltsrechnung sind Unterlagen, die zum überwiegenden Teil vom Haushaltskassenrechnungsverfahren ProFISKAL erstellt, manuell bearbeitet und von den Beauftragten für den Haushalt bestätigt werden müssen. Durch eine automatische Erstellung der Haushaltsrechnung soll folgender Nutzen erzielt werden:

- Einsparung von Personal- und Sachkosten,

- schnelle und aktuelle Informationsbereitstellung,

- Berücksichtigung der Forderung des Landesrechnungshofes nach Plausibilitätsprüfung in der Mittelbewirtschaftung.

Online-Pressespiegel/ elektronischer Pressespiegel Durch das Erstellen eines elektronischen und Ablösung des manuell erstellten Pressespiegels in Verbindung mit einem elektronischen Archiv mit Recherche-Möglichkeiten werden manuelle Tätigkeiten durch IT-gestützte Prozesse ersetzt. Damit wird folgender Nutzen angestrebt:

- Verbesserte Informationsversorgung bei vorzusehender Vernetzung,

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- Schneller Zugriff auf den Gesamt-Datenbestand,

- Verbesserte Möglichkeiten der Recherche,

- Image-Gewinn als modern arbeitende Verwaltung.

Elektronische Erfassung des Fortbildungsbedarfs der öffentlichen Verwaltung M-V und der Daten der Fortbildungsteilnehmer Die bisherige schriftliche Bedarfsabfrage über den Fortbildungsbedarf und das schriftliche Anmeldeverfahren zu Fortbildungsveranstaltungen sollen automatisiert werden, um folgenden Nutzen zu erzielen:

- die mehrfache manuelle Erfassung der Bedarfszahlen und ihre manuelle Auswertung in der Fortbildungsbedarfsplanung werden vermieden,

- der Personalaufwand, der durch die mehrfache manuelle Erfassung von Teilnehmerdaten entsteht, sowie der mit der schriftlichen Anmeldung verbundene Kostenaufwand sollen verringert werden,

- Teilnehmerdaten werden in anonymisierter Form (Alter, Funktion, Dienstzeit pp.) erfasst und im Rahmen des Bildungscontrollings automatisch ausgewertet,

- die Datenpflege in den Personalakten zu Fragen der Fortbildung durch Verknüpfung des Systems mit dem Personalverwaltungs- und Organisationssystem wird automatisiert.

Online-Bereitstellen von Broschüren Broschüren und ähnliche Dokumente, die für die Öffentlichkeit relevant sind, sollen über das Internet angeboten werden. Online-Bestellungen in Verbindung mit einer Lieferung per Post bzw. direktem Download werden möglich. So sollen Bürger umfassender über Angebote der Öffentlichkeitsarbeit informiert und schneller beliefert werden. Außerdem ergeben sich finanzielle und arbeitsorganisatorische Entlastungen.

Schnittstelle polizeiliche Vorgangsbearbeitung (EVA) – staatsanwaltschaftliches System (ARGUS) Bislang werden die wesentlichen Verfahrensdaten in Strafsachen bei der Polizei in EVA erfasst. Dieselben Daten werden nach Übersendung der Ermittlungsakten an die StA manuell in ARGUS eingegeben. Die Mitteilungen der StA an die Polizei im laufenden Verfahren sowie nach Abschluss des Verfahrens erfolgen auf Papier. Mit der elektronischen Umsetzung kann folgender Nutzen entstehen:

- Verringerung des Eingabeaufwandes durch Vermeidung von Doppelerfassung,

- Verfahrensbeschleunigung bei den Staatsanwaltschaften,

- Verbesserung der Datenqualität,

- Bei Ausbau des Datenverkehrs in Richtung Polizei (spätere Ausbaustufe) wären dort ähnliche Auswirkungen zu verzeichnen.

5.2.4 ressortspezifische Projekte

5.2.4.1 Innenministerium Bereitstellung von Kommunaldaten (MV-KOMPASS) Mit der Weiterentwicklung des als webbasierte Datenbanklösung entwickelten Systems MV-KOMPASS zum zentralen Informationssystems für kommunale Daten in M-V einschließlich Datenhistorie und Gemeindeversionsverwaltung soll folgender Nutzen erzielt werden:

- schneller operativer Zugriff auf aktuelle Kommunaldaten,

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- vereinfachte Erstellung komplexer Auswertungen.

Elektronische Unfalltypensteckkarten in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten Die Umsetzung der bislang von Hand (per Karte und Nadeln) gepflegten Unfalltypensteckkarte auf eine elektronische Variante zur Darstellung von Unfällen auf Straßenkarten, die eine freie Definition aller jeweils darzustellenden Merkmale zulässt, ist vorgesehen. Dies dient der Erkennung von Häufungen mit dem Ziel, geeignete Abhilfemaßnahmen (entschärfen / beseitigen) treffen zu können. Mit dem Übergang zur elektronischen Unfalltypensteckkarte wird folgender Nutzen angestrebt:

- Schnellere und effektivere Gewinnung von Erkenntnissen über Unfallhäufungen,

- Erstellen von „echten“ Dreijahreskarten sowie Sonderkarten (wie z. B. Mehrjahreskarten, Karten von Discounfällen, Krad-, Wild- o. Baumunfälle etc.).

Melderegisterauskunft Mit der Herstellung einer einheitlichen Schnittstelle, die es den Polizeibehörden erlaubt, rund um die Uhr auf einfache Art und Weise Auskünfte aus dem Melderegister zu erlangen, soll folgender Nutzen erreicht werden:

- Vereinfachung des Erlangens von Auskünften aus dem Melderegister für die Polizei,

- Vereinheitlichung der Handhabung des Prozesses durch einen einheitlichen Online-Zugang zu den Melderegisterdaten der Kommunen.

Internetwache – Internet-Zugang zur Polizei Mit der Internetwache sind die Ziele Präsentation der Polizei nach außen, Bereitstellung von Informationen für interessierte Bürger, Ermöglichen des Interaktiven Kontakts zur Polizei (z. B. Anzeigenaufnahme) sowie Schaffen einer Darstellungsmöglichkeit für Hilfeersuchen z. B. in Form der Veröffentlichung von Fahndungen verbunden.

- Aktuelle Bereitstellung von Informationsangeboten der Polizei,

- Schaffung der Möglichkeit für Bürger, online mit der Polizei in Kontakt zu treten (insbesondere auch für Personen mit einer Hör- und/oder Sprachbehinderung.

Waffenrecht – Zugriff auf das Zentrale Staatsanwaltliche Verfahrensregister Gemäß dem Waffengesetz hat seit dem 01.04.2003 bei der Erteilung und regelmäßigen Prüfung von Waffenscheinberechtigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Auskunft aus dem ZStV zu erfolgen, die ausschließlich elektronisch erfolgen kann. Die Einrichtung eines zentralen Kommunikationsservers zur Eingabe der Anfragen bzw. zur Ausgabe der Ergebnisse kann zu einer landesweiten Einheitlichkeit und Kostenersparnis auf Ebene der Landkreise/kreisfreien Städte führen.

Melderecht – Umsetzung Melderechtsrahmengesetz (XMeld) Die Zusammenarbeit mit Kommunen bei der Umsetzung von XMeld (gesetzliche Notwendigkeit) als Pilotierung einer gemeinsamen virtuellen Poststelle dient der Umsetzung gesetzlicher Regelungen und schafft die von der Polizei benötigten Möglichkeiten der Auskünfte aus den Melderegistern und soll folgenden Nutzen schaffen:

- Umsetzung gesetzlicher Regelungen, insbesondere aus Melderechtsrahmengesetz und Waffenrecht,

- Aufbau einer gemeinsamen und nachnutzbaren e-Government-Plattform unter gemeinsamer Nutzung von Basiskomponenten,

- monetärer Nutzen für Kommunen durch Verbesserung des Prozesses,

- Abbau redundanter Datenhaltung und -pflege.

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5.2.4.2 Justizministerium Auskunftsverfahren elektronisches Grundbuch Das Auskunftsverfahren zum elektronischen Grundbuch wird es jedem Berechtigten ermöglichen, über das Internet in das Elektronische Grundbuch Einsicht zu nehmen oder selbst Grundbuchauszüge zu erstellen.

Das Verfahren unterstützt im Wesentlichen Interessenten, die regelmäßig Einsicht in Grundbücher nehmen, wie Notare, Banken, Versicherungen oder Bodenneuordnungsbehörden. Durch den Wegfall schriftlicher Auskunftsersuchen werden jedoch auch die Grundbuchämter selbst entlastet.

Veröffentlichungen in Insolvenzsachen Die Veröffentlichung von Insolvenzsachen im Internet statt in Printmedien führt zu erheblichen Kosteneinsparungen. Gleichzeitig erreichen die Bekanntmachungen einen deutlich größeren Personenkreis. Für Auskunftssuchende entfällt der Gang zu Gericht bzw. das schriftliche Auskunftsersuchen. Derzeit werden die zur Veröffentlichung im Internet bestimmten elektronischen Insolvenzmitteilungen durch die Mitarbeiter der Amtsgerichte in einem Webformular übernommen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Übergangslösung. Über eine Schnittstelle in der Fachanwendung ARGUS könnten die erforderlichen Datensätze entsprechend einer bundeseinheitlichen Datensatzbeschreibung automatisiert erstellt und versandt werden.

Einführung des automatisierten Mahnverfahrens Derzeit werden Mahnverfahren dezentral in allen Amtsgerichten weitgehend ohne IT-Unterstützung bearbeitet. Beim automatisierten Mahnverfahren können Anträge in Papierform oder elektronisch (Datenträger, Datenleitung) gestellt werden. Nach ggf. erforderlicher elektronischer Erfassung werden die Anträge automatisiert mittels Großrechnerverfahrens bearbeitet und die Bescheide über eine Poststraße ausgedruckt. Mit der Einführung des automatisierten Mahnverfahrens auf der Basis des „Stuttgarter automatisierten Mahnverfahrens“ (Großrechnerverfahren) kann folgender Nutzen erzielt werden:

- Langfristig Entlastung der Justiz

- Beschleunigung der Mahnverfahren auf Seiten der Justiz

- Antragsteller können die Antragstellung in Mahnverfahren automatisieren

Schnittstelle zwischen den Staatsanwaltschaften und den Gerichten sowie zwischen Gerichten (im Instanzenzug) Die Einführung einer Schnittstelle zur Übermittlung von Verfahrensdaten zwischen den Staatsanwaltschaften und den Strafabteilungen der Gerichte sowie zwischen Gerichten (im Instanzenzug) würde zu einer medienbruchfreien Arbeit und damit zur Verringerung des Eingabeaufwandes durch Vermeidung von Doppelerfassung, zur Verfahrensbeschleunigung und zur Verbesserung der Datenqualität führen.

Auskunftsverfahren elektronisches Handelsregister Das Auskunftsmodul zum elektronischen Handelsregister ermöglicht die weltweite Einsichtnahme in die in Mecklenburg-Vorpommern geführten Handelsregister über das Internet. Das Projekt dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Auskunftserteilung über Jahresabschlüsse, Gesellschafterlisten, Satzungen und Anmeldungen („SLIM IV“-Richtlinie). Die elektronische Auskunftserteilung vereinfacht für alle am Geschäftsverkehr

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teilnehmenden Personen die Einsichtnahme in das Handelsregister erheblich und dient damit auch der Förderung der Wirtschaft und des Handels.

Schnittstelle zwischen dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und dem Elektronischen Grundbuch (ARGUS-EGB) Das ALB enthält die Geodaten von Grundstücken, das Grundbuch die Rechtsverhältnisse an diesen. Katasteramt und Grundbuchamt sind gehalten, diese Daten auszutauschen. Dies erfolgt zur Zeit noch auf Papier und soll zukünftig automatisiert erfolgen. Dabei sind folgende Nutzenaspekte zu betrachten:

- Wegfall von Doppelerfassungen,

- Verbesserung der Datenbestände in ALB und EGB durch stets aktuellen Stand,

- Wegfall von Erfassungsfehlern.

5.2.4.3

5.2.4.4

Finanzministerium Elektronische Geldhandelsplattform Mittels Internetfunktionalitäten soll die Abwicklung des Geldhandels für Tagesgeldgeschäfte im Rahmen der täglichen Liquiditätsdisposition des FM nach variabel definierbaren Preisabfragen zwischen Nachfrager und Bank sowie Ländern erfolgen. Die Verknüpfung der Geldhandelsplattform mit Backoffice- Systemen ist vorgesehen. Folgender Nutzen wird angestrebt:

- höhere Sicherheit in Geldhandelsgeschäften,

- Erreichung geldmäßiger Vorteile durch das gleichzeitige Ansprechen einer großen Zahl von Geldhändlern.

Wirtschaftsministerium handwerksrechtliche Genehmigung Mit der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens soll die elektronische Möglichkeit der Antragstellung, -bearbeitung mit folgendem Nutzen erreicht werden:

- kürzere Bearbeitungszeiten,

- Einsparung von Wegen.

Tarifgenehmigungen Verkehr Die elektronische Beantragung und Genehmigung von Tarifen von Busverkehrsunternehmen soll zur Zeitersparnis führen.

Straßenverwaltung Mit der elektronischen Verwaltung und Aktualisierung von Bestandsdaten in der Straßenbauverwaltung und Schaffung von Zugriffsmöglichkeiten für Externe zur Verwendung dieser Daten für Planungen wird insbesondere eine Zeitersparnis angestrebt.

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5.2.4.5 Landwirtschaftsministerium Landesinformationssystem Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tiergesundheit Mit der Vereinheitlichung und Verbesserung der Dokumentation in der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung soll folgender Nutzen erreicht werden:

- aktuelle Anpassung der Dokumentationspflichten an EU- und Bundesvorgaben,

- Optimierung der Überwachung,

- Verkürzung der Informationswege insbesondere im Krisenfall,

- vollständige Erfassung und rasche Verfügbarkeit der Überwachungsdaten.

Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem/Flächen- und Tierprämien im Rahmen des EAGFL, Abt. Garantie - Internetantragstellung im Programm PROFIL C/S Die der Internetantragstellung im Förderverfahren für Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) bzw. im Bereich des EAGFL, Abt. Garantie. Realisierung wird angestrebt um folgenden Nutzen zu erreichen:

- medienbruchfreie Arbeit,

- durch Wegfall der Datenerfassung werden Erfassungsfehler vermieden,

- Plausibilisierung der Antragsdaten mit dem Ziel offensichtliche Unrichtigkeiten im Antrag weitestgehend zu vermeiden.

GIS Forst Die elektronische Darstellung von forstlicher Fachinformationen mit räumlichen Bezug bei der Umsetzung des LWaldG, § 37 schafft folgende Möglichkeiten:

- Verknüpfung von Karten und Sachdaten,

- Verknüpfung von Forstinformationen mit Informationen anderer Ressorts,

- schnelle Zuordnung von Fachinformationen zu aktuellen Forststrukturen,

- Erstellung forstlicher Standardkarten.

Forstliches Informationssystem (FIS) Die Erhöhung der Effektivität und Effizienz der Landesforst M-V durch Rationalisierung der betrieblichen Abrechnung der Landesforstverwaltung wird angestrebt durch:

- Fakturierung von Holz und sonstigen Nebenprodukten der Landesforstverwaltung,

- Kosten- und Leistungsrechnung,

- Controlling anhand von betrieblichen Kennzahlen,

- Reduzierung von Doppelerfassungen haushaltsrelevanter und lohnrelevanter Daten,

- Inanspruchnahme der Dienstleistung zur betrieblichen Abrechnung durch private Waldbesitzer gegen Entgelt.

Internetzugang zu den Referenzflächen für die Antragstellung für Flächenprämien durch den Landwirt über georeferenzierte Luftbilder Landwirtschaftliche Betriebe beantragen für von der EU vollständig oder teilweise finanzierte Fördermaßnahmen im Bereich der Flächen Beihilfen. Für diesen Zweck haben die Mitgliedstaaten den Landwirten Flächenangaben (alphanumerisch und graphisch) als Referenzflächen lt. EU-Vorschrift zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung dessen führt für Antragsteller und Bewilligungsbehörden zu einer einheitlichen Datengrundlage bzgl. des Feldblockkatasters für die jährliche Antragstellung.

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Informationssystem Großschutzgebietsverwaltung (InfoGSG) Die Schaffung eines einheitlichen Informations- und Datenbanksystems für die GSG-Verwaltung sowie der Aufbau einer Datenbasis für Controllingmöglichkeiten der Verwaltungsabläufe als Voraussetzung für die Kosten-Leistungs-Rechnung für den Bereich der Großschutzgebiete ist auf folgenden Nutzen gerichtet:

- zentrale Verfügbarkeit von Daten, damit Verkürzung von Bearbeitungszeiten, größere Flexibilität, Sachkosteneinsparung,

- Gewährleistung der Einheitlichkeit bzw. Vergleichbarkeit von Daten in sachlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht (qualitativer Nutzen),

- öffentlichkeitswirksame Darstellung von Ergebnissen,

- ermöglichen von fachübergreifenden Analysen.

Datenspeicher Wald (DSW) Bei der Umsetzung LWaldG, § 37 führt die Speicherung aller Naturaldaten, die den Wald betreffen, in einem relationalen Datenbanksystem, zu folgendem Nutzen:

- Nutzung der Daten zu Planungs- und Kontrollzwecken,

- Bereitstellung der Daten zur Auswertung für alle forstlichen Belange,

- jährliche stichtagsbezogene Aktualisierung und modellhafte Fortschreibung,

- monatsaktuelle Aktualisierung in den Forstämtern und Revieren soll ermöglicht werden,

- durch die Verknüpfung mit digitalen Geodaten ist die Erstellung thematischer Karten möglich,

- Basis für die Buchung des Naturalvollzuges im ABIES FIS.

Waldverzeichnis com. LIVIS Die Arbeit in den Bereichen Liegenschaften wird durch Aktualisierung der forstlichen Flächen im ALB bei interner Verwaltung der forstlichen Flächen rationalisiert. Dies schafft darüber hinaus vielfältigen Auswertemöglichkeiten.

5.2.4.6 Bildungsministerium Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern - Regionalinformationen als Volltext Der Aufbau einer elektronischen Volltextsammlung mit Dokumenten, die auf Grund ihrer Herkunft oder ihres Inhalts in einem Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern stehen, soll in Verbindung mit der Einführung der elektronischen Pflichtablieferung durch die Zusammenführung verstreuter Digitalisate auf einem Landesserver für mehrere physisch getrennte Informationsbestände und die Schaffung einer Digitalen Bibliothek MV als Internet-Portal für elektronische Dokumente erfolgen. Mit der so als Portallösung entstehenden digitalen Bibliothek M-V wird folgender Nutzen angestrebt:

- dauerhafte Speicherung und Bereitstellung elektronischer Dokumente aus und über MV,

- geregelte Erfassung und Aufbereitung digitaler Dokumente Mecklenburg-Vorpommerns,

- komfortabler Zugriff auf die Dokumente Sicherung und Langzeitvorhaltung von Digitalisaten,

- Verbindung aller digitalen Ressourcen des Landes (Pflicht, Amts- und Hochschulschriften, Retrokonversion) zu einer einzigen Digitalen Bibliothek.

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Genehmigungs- und Anerkennungsverfahren im Bildungsbereich Durch die medienbruchfreie elektronische Abwicklung der Genehmigungs- und Anerkennungsverfahren im Bildungsbereich entsteht ein zeit- und ortsunabhängiger Zugang zu Verwaltungsleistungen mit folgendem Nutzen

- durchgängige elektronische Abwicklung des Anliegens (Information, Antragstellung, Vorlage von Nachweisen),

- Verkürzung von Bearbeitungszeiten,

- Effizienzsteigerung in der Verwaltung.

Erfassung, Übernahme, Erschließung, Präsentation archivwürdiger Unterlagen der Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns (Archivierung i.S. LArchivG M-V, § 5 Abs. 1) Die dauerhafte Archivierung der archivwürdigen elektronischen Unterlagen der Landesverwaltung nach einheitlichen Grundsätzen an zentraler Stelle unter Ausnutzung moderner raum-zeit-unabhängiger Kommunikationsmittel soll folgenden Nutzen erbringen:

- geringerer Personal-, Material-, Transportaufwand bei der Aktenaussonderung, insbesondere bei der Aussonderung elektronischer Akten,

- effizientere Bewertung, Übernahme, Erschließung, moderne und bürgerfreundliche Präsentationsformen,

- komfortablere Benutzung, verbesserte Transparenz.

Schulberichtssystem (SBS) Die Schaffung einer zentralen Datengrundlage für alle Informationsbedürfnisse im Schulbereich einschließlich der Planung und Steuerung der Unterrichtsversorgung ermöglicht die zielgerichtetere Erfüllung der gestellten Aufgaben mit folgendem Nutzen:

- effizientere Erfüllung der Informationsbedürfnisse mit aktuelleren Datenbeständen,

- bessere Unterstützung der Berechnung des Personalbedarfs und auf dieser Grundlage der Steuerung der Unterrichtsversorgung,

- bessere und im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung mit den vorhandenen knappen Mitteln sachgerechtere und zeitnähere Erledigung der Aufgaben.

5.2.4.7 Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Arbeitsmarktförderung – Erfassung von Berichtsdaten zum ESF-Monitoring über das Internet Erfassung von Berichtsdaten (Teilnehmerein- und -austritte, Adressdaten der Teilnehmer, Ausgabenerklärungen, Mittelanforderungen, Unternehmensstammdaten, Meldebögen zu den durchgeführten Stunden) zum ESF-Monitoring für Maßnahmen nach dem Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (ASP) über das Internet entsteht folgender Nutzen:

- Entlastung der nachgeordneten Behörden von Datenerfassungsaufgaben bei der Antragsbearbeitung, der Begleitung des Maßnahmeverlaufes und der Verwendungsnachweisprüfung,

- Verringerung des Aufwandes bei der Endkontrolle der Daten im Ministerium, Verbesserung der Auswertungsmöglichkeiten,

- Verbesserung der Dienstleistungsqualität durch die Schaffung von Kommunikationsmöglichkeiten (Datenübergabe an Behörde, Rückinformation durch Behörde bei fehlenden oder geänderten Eintragungen),

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- Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Landesbehörden und Institutionen durch Bereitstellen von Informationen.

Arbeitsmarktförderung – elektronische Antragstellung, Erlass von Verwaltungsakten und Projektabwicklung über das Internet Die Förderung von Projekten nach dem Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern soll medienbruchfrei elektronisch bearbeitet werden. Damit wird folgender Nutzen angestrebt:

- Verringerung des Arbeitsaufwandes durch eine effizientere Ablauforganisation und Dateneingabe durch Antragsteller,

- Sachkosteneinsparungen durch Wegfall des Versands von Unterlagen beim Zuwendungsempfänger (ausgenommen Rechnungsbelege),

- Verbesserung der Dienstleistungsqualität,

- Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Landesbehörden und Institutionen durch Bereitstellen von Informationen.

elektronische Raumordnungsverfahren - Im Rahmen der medienbruchfreien, elektronischen Durchführung von

Raumordnungsverfahren werden Vorhaben durch die Planungsträger oder die Gebietskörperschaften beantragt. Die Landesplanungsbehörden genehmigen raumbedeutsame Vorhaben. Vor dieser Entscheidung werden die Beteiligten angehört und nach der Entscheidung unterrichtet. Das genehmigte Vorhaben wird in das digitale Raumordnungskataster eingetragen. Das Projekt hat folgenden Nutzen:

- Verringerung des Arbeitsaufwandes durch eine effizientere Ablauforganisation und Dateneingabe durch Planungsträger und Beteiligte,

- Grundlage für weitere Vorhaben in anderen Bereichen z. B. Baugenehmigung

- Verbesserung der Dienstleistungsqualität,

- Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Landesbehörden und Institutionen.

Raumentwicklungsprogramm und Regionale Raumordnungsprogramme - Beteiligung Online Bei der Aufstellung und der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms und der Regionalen Raumordnungsprogramme sollen die Beteiligungsverfahren online durchgeführt werden. Zu diesem Zweck wird der Entwurf des jeweiligen Programms (Text und Karte) ins Internet eingestellt, damit die Träger öffentlicher Belange elektronisch Stellungnahmen abgeben können. Diese Stellungnahmen werden von der Landesplanungsbehörde geprüft und über die Änderung des entsprechenden Programms entschieden. Dies führt zur effizienteren Durchführung des Beteiligungsverfahrens durch vereinfachte und schnellere Arbeitsabläufe zwischen Behörden sowie zur größeren Bürgernähe und Verfahrenstransparenz.

Städtebauförderung – Erfassung und Verarbeitung von Daten Im Rahmen der Städtebauförderung sollen die im Antrag enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersichten der Gemeinden online erstellt und die Daten im Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung verarbeitet werden. Damit wird folgender Nutzen angestrebt:

- Entlastung der Behörde von Datenerfassungsaufgaben,

- Verbesserung der Auswertungsmöglichkeiten,

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- Verbesserung der Dienstleistungsqualität durch die Schaffung von Kommunikationsmöglichkeiten (Datenübergabe an Behörde, Rückinformation durch Behörde bei fehlenden oder geänderten Eintragungen).

5.2.4.8 Sozialministerium Bundeserziehungsgeldgesetz/Landeserziehungsgeldgesetz Die IT-unterstützte Durchführung des Verwaltungsverfahrens zur Antragstellung und Entscheidung über Anträge nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz ist mit folgendem Nutzen verbunden:

- Beschleunigung des Antragverfahrens,

- Verkürzung der Zeitdauer der Bearbeitung des Verwaltungsaktes,

- Verkürzung von Wegen im Rahmen der Antragstellung und Bewilligung,

- transparenter Zugriff für andere Behörden,

- Einsparung von Sachkosten.

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Feststellung der Behinderung gem. § 69 SGB IX Mit der IT – unterstützten Durchführung des Verwaltungsverfahrens zur Antragstellung und Entscheidung von Anträgen gem. § 69 SGB IX werden folgende Ziele angestrebt:

- Beschleunigung des Antragverfahrens,

- Verkürzung der Zeitdauer der Bearbeitung des Verwaltungsaktes,

- Verkürzung von Wegen im Rahmen der Antragstellung und Bewilligung,

- transparenter Zugriff für andere Behörden,

- Einsparung von Sachkosten.

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – begleitende Hilfe und Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Von der elektronischen Abwicklung dieses Verwaltungsverfahrens von der Antragstellung bis zur Entscheidung von Anträgen wird folgender Nutzen erwartet:

- Beschleunigung des Antragverfahrens,

- Verkürzung der Zeitdauer der Bearbeitung des Verwaltungsaktes,

- Verkürzung von Wegen im Rahmen der Antragstellung und Bewilligung,

- transparenter Zugriff für andere Behörden,

- Einsparung von Sachkosten.

Kriegsopferversorgung – Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nebengesetze zum BVG (z. B. Opferentschädigungsgesetz) Das Verwaltungsverfahren zur Antragstellung und Entscheidung von Anträgen nach dem BVG soll aufgrund des folgenden erwarteten Nutzens elektronisch unterstützt werden:

- Beschleunigung des Antragverfahrens,

- Verkürzung der Zeitdauer der Bearbeitung des Verwaltungsaktes,

- Verkürzung von Wegen im Rahmen der Antragstellung und Bewilligung,

- transparenter Zugriff für andere Behörden,

- Einsparung von Sachkosten.

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Landesjugendplan inklusive Fachaufsicht Landesjugendamt Die Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung, Beratung, Planung sowie die Förderung von Angeboten der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes sind Ziel des Landesjugendplans. Neben der Abwicklung der Verwaltungsakte sollen auch die Durchführung statistischer Erhebungen und die Erstellung der Jahresberichte medienbruchfrei elektronisch erfolgen.

Eine stärkere gemeinsame Meinungsbildung, eine einheitliche Außenwirkung, die schnellere Bearbeitung einzelner Anliegen (z. B. bei Trägern), der Zugriff auf Daten auch möglicherweise durch Dritte, die Verkürzung der Arbeits- und Abstimmungswege sowie der direkte Zugriff auf Daten des Landesjugendamts sollen durch die elektronische Unterstützung der entsprechenden Fachaufsicht erreicht werden. Darüber hinaus wird folgender Nutzen angestrebt:

- Erhöhung der Planungssicherheit,

- Budgetierung der Haushaltsmittel und damit Stärkung der Eigenverantwortung in Sachbereichen,

- effektiver und zielgenauer Einsatz der Mittel,

- verbesserte Kommunikation,

- effizientere Erfüllung der Informationsbedürfnisse der Fachaufsicht mit aktuelleren Datenbeständen,

- Entlastung der nachgeordneten Behörden von Datenerfassungsaufgaben bei der Antragsbearbeitung, der Begleitung des Maßnahmeverlaufes und der Verwendungsnachweisprüfung,

- Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Landesbehörden, der kommunalen Ebene und anderen institutionellen Einrichtungen.

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Erhebung der Ausgleichsabgabe Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zur Antragstellung und Entscheidung von Anträgen unter Zuhilfenahme elektronischer Medien ist mit folgenden Zielen verbunden:

- Beschleunigung des Antragverfahrens,

- Verkürzung der Zeitdauer der Bearbeitung des Verwaltungsaktes,

- Verkürzung von Wegen im Rahmen der Antragstellung und Bewilligung,

- transparenter Zugriff für andere Behörden,

- Einsparung von Sachkosten.

Kindertagesförderung inklusive online Zugriffsmöglichkeiten auf Daten von Landes- und Kommunalbehörden Ziel dieses Projekts ist der problemlose Zugriff auf die aktuellen Daten von Landes- und Kommunalbehörden zur Nutzung von Angeboten der Kindertagesförderung in Verbindung mit statistischen Daten.

Die in Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene angestrebte Veröffentlichung eines ständig aktuellen Kita-Verzeichnisses, der Namen der Ansprechpartner der Jugendämter, Sozialämter, Fachberater, des Landesjugendamtes und Sozialministeriums sowie fachlicher Empfehlungen soll den Zugang zu Web-Informationen verbessern und die Transparenz erhöhen.

Durch das Bereitstellen von fachlichen Empfehlungen inklusive des Angebotes von Antragsformularen für die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten durch EU, Bund, Land und

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die kommunale Ebene sowie andere Förderquellen an einer zentralen Stelle wird folgender Nutzen erwartet:

- Entlastung der nachgeordneten Behörden von Datenerfassungsaufgaben bei der Antragsbearbeitung, der Begleitung des Maßnahmeverlaufes und der Verwendungsnachweisprüfung,

- Verringerung des Aufwandes bei der Endkontrolle der Daten im Ministerium, Verbesserung der Auswertungsmöglichkeiten,

- Verbesserung der Dienstleistungsqualität für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch die Schaffung von Kommunikationsmöglichkeiten (Datenübergabe an Behörde, Rückinformation durch Behörde bei fehlenden oder geänderten Eintragungen),

- Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Landesbehörden und Institutionen durch Bereitstellen von Informationen.

Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe Die IT-unterstützte Durchführung des Verwaltungsverfahrens zur Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Bescheidung der Anerkennung und Erstellung einer Übersicht über ausgesprochene Anerkennungen soll folgenden Nutzen erbringen:

- Beschleunigung des Antragsverfahrens,

- transparenter Zugriff für andere Behörden,

- Einsparung von Sachkosten,

- Plausibilisierung der Antragsdaten mit dem Ziel, Doppelförderungen zu vermeiden,

- Nutzung der Daten zu Planungs- und Kontrollzwecken.

Betriebserlaubnisse nach § 45ff SGB VIII Die Vereinfachung der Antragstellung auf Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45ff SGB VIII, der Erfüllung der Meldepflichten (Personaländerung, Schließung, jährlicher Meldebogen, Änderung Trägerdaten bzw. der Einrichtungen usw.) sowie die direkte Übernahme der Daten in die Fachanwendungen des Sozialministeriums werden mit folgendem Ziel angestrebt:

- durchgängige elektronische Abwicklung des Anliegens (Information, Antragstellung, Vorlage von Nachweisen),

- Verringerung des Arbeitsaufwandes durch eine effizientere Ablauforganisation und Dateneingabe durch den Antragsteller,

- Sachkosteneinsparungen durch Wegfall des Versands von Unterlagen beim Zuwendungsempfänger (ausgenommen Rechnungsbelege),

- Verkürzung der Bearbeitungszeit,

- Senkung der Fehlerquoten.

Zuwendungen Soziales Die IT-unterstützte Umsetzung des Verwaltungsverfahrens zur Verwendungsnachweisprüfung von Zuwendungen des Sozialministeriums M-V ist mit folgender Zielsetzung verbunden:

- Beschleunigung des Prüfverfahrens,

- transparenter Zugriff für andere Behörden,

- Einsparung von Sachkosten.

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Institutionelle Förderung des Landesjugendringes M-V, einschließlich Prüfverfahren Die Förderung des Landesjugendringes M-V und Prüfung der Verwendung der Mittel bis hin zur Archivierung der Daten soll mit folgenden Zielen elektronisch unterstützt werden:

- Beschleunigung des Antragsverfahrens,

- Reduzierung von Doppelerfassungen haushaltsrelevanter Daten,

- Verbesserung der Dienstleistungsqualität,

- Sachkosteneinsparungen durch Wegfall des Versands von Unterlagen beim Zuwendungsempfänger (ausgenommen Rechnungsbelege),

- Entlastung der nachgeordneten Behörden von Datenerfassungsaufgaben bei der Antragsbearbeitung, der Begleitung des Maßnahmeverlaufes und der Verwendungsnachweisprüfung.

Freistellung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter Das Verfahren der Freistellung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter zur Qualifizierung dient der Stärkung des Ehrenamtes und soll mit dem Ziel der Optimierung der Kommunikationswege medienbruchfrei elektronisch abgebildet werden. Darüber hinaus wird folgender Nutzen erwartet:

- Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten, Arbeitsausfall- und Vergütungsberechnungen für die Arbeitgeber der Freigestellten,

- Reduzierung der sächlichen Verwaltungskosten bei den Fortbildungsfreistellungsverfahren,

- Effizienzsteigerung in der Verwaltung,

- Nutzung der Daten zu Planungs- und Kontrollzwecken, Plausibilitätsprüfungen, Vermeidungen von Überzahlungen,

- Vereinfachung des Kassen-/Zahlungsverfahrens.

Anträge im Rahmen der Jugendgerichtshilfe Die Förderung neuer ambulanter Maßnahmen wie Täter-Opfer-Ausgleich, soziale Trainingskurse, Betreuungsweisungen und Arbeitsleistungen als kriminalpräventive Maßnahmen zur Haftvermeidung im Sinne von Hilfe zur Erziehung einschließlich der damit verbundenen Bereitstellung von statistischen Daten soll medienbruchfrei elektronisch abgebildet werden, um folgenden Nutzen zu erreichen:

- Erweiterung des Leistungsspektrums der Träger,

- Verkürzung von Wegen im Rahmen der Antragstellung und Bewilligung,

- effektiver und zielgenauer Einsatz der Mittel,

- Erhöhung der Eigenverantwortung des Sachbearbeiters,

- Sachkosteneinsparung.

Fortbildung für Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen/Fachberater usw. § 85 KJHG Um Zeitersparnis zu erreichen, den Verwaltungsaufwand zu senken und die Teilnahmeauskunft zu erleichtern, wird angestrebt, die folgenden Möglichkeiten über das Internet anzubieten:

- Information über Fortbildungsveranstaltungen (Katalog),

- Anmeldung über das Internet,

- Auskunft über Teilnahmemöglichkeit,

- elektronische Bestätigung der Anmeldung,

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- elektronische Rechnungstellung und Überwachung,

- elektronische Meldung der Teilnahme an die Bildungsstätte und Erstellung von Teilnahmebescheinigungen usw.,

- elektronische Bereitstellung der Ergebnisse von Fortbildungsveranstaltungen,

- elektronische Mitteilung von Fortbildungsbedarfen,

- anonyme Bewertung durch die Teilnehmer.

5.2.4.9 Umweltministerium Umwelt-Geofachdaten Die Bereitstellung von Geodaten und -diensten im Internet/Intranet soll bezogen auf Umweltfachdaten folgenden Nutzen erbringen:

- schnelle Datenverfügbarkeit für die Nutzer,

- Präsenz der Daten rund um die Uhr,

- nur einmalige Bereitstellung durch die Verwaltung; Zeitersparnis, Rationalisierungseffekte auf Bearbeiterebene,

- Unterstützung von Beteiligungsverfahren (Monitoring, Berichtspflichten ...)

Erfassen, Aufbereiten, Dokumentieren und Bereitstellen von Naturschutzfachdaten Es soll ermöglicht werden, Naturschutzfachdaten im Rahmen der Weiterentwicklung des Landschaftsinformationssystems M-V (LINFOS) zu erfassen, diese aufzubereiten und mittels Internet/Intranet zu dokumentieren und bereitzustellen, um folgenden Nutzen zu erzielen:

- schnelle Datenverfügbarkeit für die Nutzer,

- nur einmalige Bereitstellung durch die Verwaltung; Zeitersparnis, Rationalisierungseffekte auf Bearbeiterebenen,

- Präsenz der Daten rund um die Uhr,

- Unterstützung von Beteiligungsverfahren, (Träger öffentlicher Belange),

- zeitnahe Datenhaltung und -auswertung im Rahmen von Monitoringprojekten und bei der Erfüllung von Berichtspflichten,

- Vermeidung von Datenredundanz.

5.2.5 zur Fortschreibung des Masterplans zurückgestellte potentielle Projekte Bei der Erarbeitung des Masterplans wurde aus den Ressorts eine Reihe potentieller eGovernment-Projekte benannt, die erst in der Fortschreibung des Masterplans beschrieben werden können. Diese potentiellen Projekte sind:

- Online-Verfügbarkeit der Unterlagen (Rechtsetzung),

- Ordnungswidrigkeitenverfahren,

- elektronisches Personenstandsregister

- Weiterentwicklung LandesRechtsInformationsSystem (LARIS),

- vollständige elektronische Abwicklung (Rechtsetzung),

- Einführung des elektronischen Datenverkehrs (Klagen, Zustellungen) bei einem ausgesuchten Gericht des Landes,

- Vereinfachung des Haushaltsaufstellungsverfahrens,

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- Vorbereiten und Umsetzen von Wirtschaftsplänen,

- Haushaltsüberwachung – Rückgriff auf aktuelle Titelauslastung,

- Fondsverwaltung,

- einheitliche IT-gestützte Zusammenarbeit mit dem Betrieb für Bau und Liegenschaften, Liegenschaftsinformationssystem,

- eVollstreckung (Haushalt),

- Elektronisierung des Scheckverkehrs,

- Vorbereitung wirtschaftlicher Entscheidungen - Zusammenarbeit mit Branchen der Wirtschaft,

- Erteilung Lizenz Luftfahrerschein,

- Angelegenheiten des Luftverkehrsgesetzes,

- Schiffsfinanzierung und Werftenhilfe - Online-Abwicklung,

- Hilfen zur Erziehung, Förderung der Erziehung in der Familie,

- Eingliederungshilfen,

- Verknüpfung der Prüfkostenberechnung mit dem Haushaltsverfahren,

- Unterstützung der Prüfung von Krankenkassen, Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie des medizinischen Dienstes der Krankenkassen,

- Erstellen und Bereitstellen eines Katalogs der getroffenen Entgelt- und Leistungsvereinbarungen für betroffene Träger der Jugendarbeit,

- wasserwirtschaftliche Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren,

- elektronische Abgabe der Emissionserklärung,

- verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit und gemeinsame Datenbasis für Flussgebietseinheiten,

- Erhebung von kommunalen Daten zu Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten über Netze,

- Bereitstellung von Umweltfachdaten.

5.2.6 Kriterien zur Priorisierung potentieller eGovernment-Projekte In Anlehnung an den eGovernment-Fahrplan der Stadt Hamburg wurde eine Priorisierung von potentiellen Projekten vorgenommen. Dazu wurden folgende Kriterien herangezogen:

- Einsparwirkung,

- Leistungsverbesserung,

- Auswirkungen für die öffentliche Verwaltung über die Landesverwaltung hinaus,

- Synergieeffekte auf andere Vorhaben,

- besserer Bürgerservice,

- günstigere Außendarstellung der Landesregierung,

- günstige Wirkung für Arbeitsmarkt, Investitionen, Verfahren Dritter.

Die konkrete Auswahl der potentiellen Projekte für die Umsetzung erfolgt innerhalb der Umsetzungsplanung zum Masterplan unter Beachtung der Priorisierung der potentiellen Projekte sowie der Beteiligung an länderübergreifenden Projekten und der Finanzierbarkeit über Drittmittel.

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5.2.7 Zusammenfassung Im Anhang sind die in 5.2 beschriebenen potentiellen Projekte in der Reihenfolge der jeweiligen Priorisierung (s. 5.2.6) mit der Nennung der Zielgruppe des Projekts und der Beschreibung der zu nutzenden Basiskomponenten dargestellt.

Zielgruppe bei 52 der insgesamt 75 benannten potentiellen eGovernment-Projekte sind Unternehmen, Vereine und Verbände sowie Bürger.

Insgesamt dienen 9 Projekte der Schaffung einer ressortübergreifend einheitlichen Basis. Die Tatsache, dass jede Basiskomponente in durchschnittlich 33 und minimal 15 eGovernment-Projekten benötigt wird, verdeutlicht die zentrale Rolle der Basiskomponenten für die effiziente Umsetzung dieses Masterplans. Für die Basiskomponenten ist zu prüfen, inwieweit diese auch für die kommunale Ebene nutzbar sind.

Bei 51 der potentiellen Projekte ist zu prüfen, wie eine Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene gestaltet werden kann. Zu diesen Projekten gehören zum Beispiel der Aufbau einer Geodateninfrastruktur, die elektronische Abwicklung des Meldewesens, die elektronische Stützung der Straßenverwaltung sowie der Aufbau eines einheitlichen Schulberichtssystems.

Ein direkt erzielbarer monetärer Nutzen durch die Umsetzung der Projekte wurde bereits jetzt in 33 % der potentiellen Projekte ausgewiesen obwohl eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einzelner Projekte noch aussteht.

6 Organisation der Landesverwaltung im IT-Bereich

6.1 Anforderungen Im Rahmen der Weiterentwicklung der IT der Landesverwaltung unter Nutzung von eGovernment als eine Säule der Verwaltungsmodernisierung sind deutliche Veränderungen der Anforderungen erkennbar. Dies betrifft insbesondere die ressortübergreifende Zusammenarbeit und die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen für Dritte. Dementsprechend gilt es, die Organisationsstrukturen zu optimieren, so dass diese Anforderungen effektiv und effizient erfüllt werden können. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

- Ressortübergreifend einheitliche IT-Angelegenheiten werden deutlich zunehmen. Um Wirtschaftlichkeit zu erreichen, ist in diesen Fällen eine zentrale Steuerung nötig.

- Eine zentrale Steuerung ressortübergreifender IT-Angelegenheiten ist gleichzeitig die Basis für eine einheitliche effiziente Bereitstellung von Verwaltungsleistungen der Landesbehörden und Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit den Kommunen in der gemeinsamen Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen (s. Eckpunktepapier).

- Aufgrund der Haushaltssituation des Landes ist der wirtschaftlichste Betrieb der IT-Infrastruktur zu gewährleisten. Hierdurch lassen sich Ressourcen für künftige Entwicklungen erschließen.

Neben den bestehenden Organisationsstrukturen parallel eine Struktur für ressortübergreifende eGovernment-Vorhaben und -verfahren aufzubauen, ist aus wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht nicht sinnvoll. Demzufolge ist die Organisationsstruktur in der IT der Landesverwaltung als Ganzes und nicht ausschließlich bezogen auf eGovernment zu betrachten. Ziel ist eine effektive und klare IT-Aufbau- und -Ablauforganisation.

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6.2 Grundsätze Um die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien auch insbesondere unter dem Blickpunkt eGovernment voll ausschöpfen zu können, werden folgende Grundsätze definiert:

1. Dem Innenministerium wird die Verantwortung für die ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung übertragen.

Die ressortspezifischen IT-Angelegenheiten unterliegen einem zentralen IT-Controlling (strategisches Controlling, Projektcontrolling, Finanzcontrolling).

Kurze Entscheidungswege sind zu schaffen.

2. Die Entscheidungskompetenzen des Innenministeriums beziehen sich auf alle ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten, soweit das Kabinett keinem anderen Ressort im Einzelfall die Federführung überträgt. Dazu gehören alle Fragen der Entwicklung/Einführung von ressortübergreifend benötigten Anwendungen bzw. zentralen Basiskomponenten.

Das Innenministerium und die Ressorts legen strittige Punkte bei ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten der AL1-Konferenz zur Befassung vor. Bei Dissens entscheidet das Kabinett. Der IMA IT wird aufgelöst.

Die Entwicklung der IT-Infrastruktur (komplette Hardware und alle Netze der Landesverwaltung) sowie der Betrieb aller Anwendungen unterliegt einem zentralen Controlling.

3. Im Innenministerium ist ein Referat zur zentralen Steuerung der IT einzurichten. Dieses Referat nimmt die Kernaufgaben der Verwaltung (Planung, Mittelbewirtschaftung) bei ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten (Grundsatz 2) wahr und organisiert die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsebenen (EU, Bund, Bundesländer, Kommunen). Es ist insbesondere zuständig für

- Bereitstellung aller ressortübergreifenden Komponenten, die zur Schaffung einer einheitlichen Basis benötigt werden,

- Planung und Mittelbewirtschaftung,

- Standardisierung.

Für das operative IT-Controlling (Projektcontrolling und Finanzcontrolling) für die gesamte Landesverwaltung wird eine Stabstelle beim Staatssekretär des Innenministerium eingerichtet.

4. Die Entscheidung, ob ein Vorhaben der zentralen Steuerung nicht unterliegt (Grundsatz 2), bedarf der Zustimmung des Innenministeriums.

Im Falle des Dissenses zwischen dem Innenministerium und dem jeweiligen Ressort wird die AL1-Konferenz befasst. Bei fortbestehendem Dissens entscheidet das Kabinett.

5. Ressortspezifische Vorhaben werden in Verantwortung der einzelnen Ressorts geplant und durchgeführt. Das Innenministerium prüft die Einhaltung von Standards, den Ausschluss von Parallelentwicklungen und die Nutzung von Basiskomponenten vor Projektbeginn, der von einem positiven Prüfergebnis abhängt.

6. Die durch die Landesverwaltung im Bereich der IT wahrgenommenen Aufgaben sind auf den Bereich der Kernkompetenzen zu reduzieren. Dementsprechend verbleiben in den Ressorts die Aufgaben

- der Sicherstellung des IT-Betriebs einschließlich der Benutzerbetreuung,

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- der Planung der IT-Entwicklung im Ressort, soweit nicht ressortübergreifend, einschl. Bewirtschaftung der Haushaltsmittel,

- des Projektmanagements und Controllings bei ressortspezifischen IT-Angelegenheiten,

- der Beteiligung bei ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten sowie

- der Zuarbeit zum zentralen IT-Controlling bei ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten.

7. Die Bereitstellung von zentralen Basisdiensten und -komponenten (z. B. E-Mail, Intranet, Verschlüsselung/Signatur, GIS; Vorgangsbearbeitung, Zeiterfassung, Softwareverteilung, Datensicherheit), der Betrieb von IT-Anwendungen inkl. des entsprechenden Supports (z. B. System-, Problem-, Sicherheits- und Konfigurationsmanagement) sowie die Erstellung von IT-Anwendungen soll von einer Organisation erbracht werden, die diese Dienstleistung zu ihrer Kernkompetenz ausgebaut hat.

Die Erbringung dieser Leistungen erfolgt unter der Beachtung der Planung und Steuerung der ressortspezifischen Themen durch die Ressorts. Die Konzentration dieser Aufgaben muss Effizienzsteigerungen durch die Nutzung von Synergieeffekten erbringen.

8. Die Übertragung von Leistungen außerhalb der Kernkompetenzen auf Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen einer abzustimmenden Umsetzungsplanung.

9. Eigenentwicklungen im Bereich der IT sind nur in begründeten Sonderfällen zulässig. Kostengünstigere Übernahme und Anpassung von Lösungen anderer Bundesländer bzw. der Wirtschaft haben Vorrang.

10. Die Zuständigkeit für Planung und Mittelbewirtschaftung liegt bei ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten beim IM und bei ressortspezifischen IT-Angelegenheiten beim jeweiligen Ressort. Alle IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung unterliegen einem IT-Finanzcontrolling.

6.3 Weiterentwicklung der IT-Richtlinien

6.3.1 Anwendungsbereiche des Ressortprinzips und der zentralen Steuerung Wie in 6.1 beschrieben, ist es notwendig, die Anwendungsbereiche von Ressortprinzip und zentraler Steuerung exakt zu definieren. Dazu wird ausschließlich in Strategie, Betrieb (Aufrechterhalten der gesamten bestehenden IT der Landesverwaltung), Projekte (Weiterentwicklung der IT der Landesverwaltung) und Anwenderbetreuung unterschieden. Die sich daraus ergebenen Anwendungsbereiche von Ressortprinzip und zentraler Steuerung sind in Abbildung 1 dargestellt und in einer IT-Richtlinie zu regeln.

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Ressorthoheit,zentrale Standardisierung,

zentrales IT-Controlling

zentrale Steuerung,Beteiligung der Ressorts,zentrales IT-Controlling

IT-Angelegenheiten

IT-Betrieb IT-Projekte

IT Infrastruktur IT-Anwendungen

ressortübergreifendeIT-Anwendungen

Basiskomponenten

ressortspezifische IT-Anwendungen

zentrale IT-Infrastrukturkomponenten

ressortinterne IT-Infrastrukturkomponenten

IT-Strategie

IT-Anwenderbetreuung

Abbildung 1: Anwendungsbereiche des Ressortprinzips und der zentralen Steuerung Der zentralen Steuerung unter Beteiligung der Ressorts unterliegen die Projekte und IT-Anwendungen, die von mehr als einem Ressort benötigt werden bzw. als zentrale Komponenten zur Schaffung einer ressortübergreifend einheitlichen Basis (Basiskomponenten) bereitzustellen sind. Projekte und Betrieb von IT-Anwendungen, die ausschließlich die Erbringung von Verwaltungsleistungen in einem Ressort unterstützen, sind ressortspezifisch. Dabei gilt der Grundsatz, dass so weit wie möglich zentrale Komponenten bei ressortspezifischen IT-Projekten zu nutzen sind.

Im Bereich der IT-Infrastruktur wird in ressortinterne und zentrale IT-Infrastrukturkomponenten unterschieden. Der Betrieb der ressortinternen IT-Infrastrukturkomponenten wird durch das jeweilige Ressort geregelt, unterliegt jedoch einer zentralen Standardisierung und einem zentralen IT-Controlling.

6.3.2 Kompetenzen - Aufgaben - Zuständigkeiten

6.3.2.1 Referat „IT der Landesverwaltung“ im Innenministerium Das einzurichtende Referat „IT der Landesverwaltung“ ist die zentrale Instanz für die gesamte Entwicklung der IT der Landesverwaltung und bedient sich bei seiner Aufgabenerfüllung des zentralen IT-Kompetenzzentrums DVZ M-V GmbH. Es wird als Bestandteil der Abteilung 1 des Innenministeriums geführt, wobei der Referatsleiter über ein

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direktes Vortragsrecht bei der Behördenleitung verfügt. Die Referate „LKSt“ und „IT-Angelegenheiten im Rahmen der EU“ werden aufgelöst. Das Referat „IT der Landesverwaltung“ erfüllt folgende Aufgaben:

- Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen im Bereich der IT einschließlich der Vorbereitung der Mitwirkung der Ressorts im Rahmen der AL1-Konferenz

- Strategisches Controlling (s. 7.2.2) für die gesamte Landesverwaltung,

- Vorbereitung strategischer Entscheidungen einschließlich der Vorbereitung der Mitwirkung der Ressorts,

- Zuordnung, welche IT-Angelegenheiten ressortspezifisch behandelt werden bzw. einer zentralen Steuerung unterliegen,

- Planung und Bewirtschaftung des Budgets für ressortübergreifende IT-Angelegenheiten,

- Projektcontrolling für ressortübergreifende IT-Angelegenheiten,

- Fachliche Prüfung und Bewertung der IT-Ressortplanung,

- Entscheidung über die Freigabe ressortspezifischer IT-Projekte,

- Mittelbewirtschaftung bei ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten,

- Zuarbeit zum operativen IT-Controlling für ressortübergreifende IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung

- Bereitstellen der Controllinginstrumente und Definieren der Grundsätze für das operativen IT-Controlling für spezifische IT-Angelegenheiten der Ressorts,

- Zusammenfassung aller IT-Controlling-relevanten Daten aus den Ressorts und dem eigenen Tätigkeitsbereich,

- Planung und Verwaltung des neu zu schaffenden IT-Innovationsfonds,

- Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsebenen,

- Zuarbeit zur Erstellung des IT-Jahresberichts,

- Ständiges Fortschreiben des IT-Strukturrahmens einschließlich der Festlegung von Standards,

- Entwicklung und Fortschreibung der Grundsätze zur IT-Fortbildung.

6.3.2.2 Stabstelle „IT-Controlling der Landesverwaltung“ beim Staatssekretär des Innenministeriums

Um die Auswertung der IT-Controlling-relevanten Daten und die Ableitung von Handlungsempfehlungen daraus von der Projekt- und Betriebsverantwortung bei ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten zu trennen, wird im Innenministerium neben dem Referat „IT der Landesverwaltung“ eine Controlling-Instanz eingerichtet und diese dem Staatssekretär als Stabstelle direkt zugeordnet. Die Stabstelle „IT-Controlling der Landesverwaltung“ nimmt folgende Aufgaben wahr:

- Bewertung der Entwicklung der IT der Landesverwaltung insbesondere durch

- Prüfung der Bearbeitungsstände von Projekten (Projektstatus),

- Benchmarking zwischen den Ressorts,

- Benchmarking anhand von länderübergreifenden Vergleichsdaten,

- Ableitung von Handlungsempfehlungen aus den Ergebnissen des IT-Controlling sowie

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- Erstellung des IT-Jahresberichts als zentralen Controlling-Bericht der Landesverwaltung.

6.3.2.3 AL 1 - Konferenz Die umfassende Mitwirkung der Ressorts an allen ressortübergreifenden Themen erfolgt über die AL 1 - Konferenz. Zu diesen Themen zählen insbesondere:

- Grundsatzentscheidungen,

- Strategische Entscheidungen, sofern nicht in Zuständigkeit des Kabinetts,

- Laufende Entscheidungen, z. B. zu Standards,

- Planung im Rahmen des zentralen IT-Budgets,

- Nutzung des IT-Innovationsfonds und

- Jahresbericht IT.

Darüber hinaus entscheidet die AL 1 - Konferenz Streitfälle.

6.3.2.4 Ressorts Nach den Zielen der Reform der öffentlichen Verwaltung sind alle Aufgaben auch dahingehend zu prüfen, inwieweit sie privatisierbar sind. Demzufolge sollen Aufgaben außerhalb der Kernaufgaben möglichst übertragen werden.

Im Bereich der IT bedeutet dies für die Ressorts zu prüfen, ob bei Wahrnehmung der Planung und Steuerung des IT-Einsatzes Betrieb, Service und Softwareerstellung, sofern rechtlich möglich und wirtschaftlich, auszulagern sind.

Für die einzelnen Ressorts verbleiben im Rahmen der Kernkompetenz dementsprechend folgende Aufgaben:

- Planung und Durchführung ressortspezifischer IT-Projekte,

- Mitwirkung bei der Planung ressortübergreifender IT-Projekte,

- Projektmanagement und -controlling bei ressortspezifischen IT-Projekten,

- Sicherstellung des IT-Betriebs einschließlich der Benutzerbetreuung

- Zuarbeit zum IT-Controlling bei ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten einschließlich der Sicherung der Datenverfügbarkeit für das Referat „IT der Landesverwaltung“,

- Mittelbewirtschaftung bei ressortspezifischen IT-Angelegenheiten und

- Bedarfsermittlung im eigenen Ressort und Zuarbeit zur Planung bei ressortübergreifenden IT-Angelegenheiten,

- IT-Fortbildung für ressortspezifische IT-Anwendungen.

6.3.2.5 DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Gemäß DVZ-Gesetz betreibt das Land ein Landesrechenzentrum, die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg – Vorpommern GmbH.

Die DVZ M-V GmbH ist nach dieser Konzeption als zentrales IT-Kompetenzzentrum des Landes zu entwickeln.

Entsprechend Anlage A des DVZ-Gesetzes erbringt die DVZ M-V GmbH Leistungen für die Landesverwaltung.

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6.4 Personalausstattung Aufgrund der hier dargestellten Änderungen in der Organisation einschließlich der Prüfung, die Aufgabenwahrnehmung auf die Kernkompetenzen zu beschränken, sind Auswirkungen auf den derzeitigen Personalbestand im IT-Bereich der Landesverwaltung zu erwarten. Auch bei Rückzug auf die Kernkompetenzen z. B. durch Privatisierung von Aufgaben, nachgewiesene Wirtschaftlichkeit und rechtliche Machbarkeit vorausgesetzt, bedeutet dies jedoch nicht den Wegfall von Aufgaben sondern deren Übertragung entsprechend DVZ-Gesetz.

Zur Wahrnehmung der Kernkompetenzen im Bereich der IT erarbeiten die Ressorts Vorschläge zur Stellenausstattung, die einer Prüfung durch die Stabstelle „IT-Controlling der Landesverwaltung“ unterzogen werden. Zur exakten Erhebung der Personalstellen im Bereich der IT einschließlich der Abgrenzung der Mitarbeiter innerhalb und außerhalb des Bereichs der Kernkompetenzen (Mitarbeiterstruktur) durch die zuständigen Stellen der Ressorts und der personalführenden nachgeordneten Einrichtungen erarbeitet das Innenministerium Vorgaben zur Entscheidung durch die AL1-Konferenz. Nach den Erhebungen müssen folgende Grundsätze gelten:

- Vorrangige Klärung möglicher Personalüberhänge im jeweiligen Ressort,

- Versuch der Vermittlung des nicht in den einzelnen Ressorts unterzubringenden Personals mit Verwaltungslaufbahn bzw. mit Verwendbarkeit in anderen Verwaltungsbereichen (außerhalb IT) durch die Personalkoordinierungsstelle,

- Neubesetzungen in der IT der Landesverwaltung erfolgen im Wege der Personalkoordinierung.

Zeitgleich ist durch das Innenministerium ein Entwurf zur Regelung von Personalübergängen aus der Landesverwaltung zum Landesdienstleister zu erarbeiten.

7 Weiterentwicklung der Regelwerke – IT-Strukturrahmen

7.1 Grundsätze Die Planung und Steuerung der Entwicklung der IT der Landesverwaltung ist für den effizienten Betrieb maßgeblich. Sowohl ressortübergreifende IT-Angelegenheiten als auch die Weiterentwicklung der IT im ressortspezifischen Bereich unter weitgehender Nutzung einer ressortübergreifend einheitlichen Basis gewinnen an Bedeutung. Dieser Umstand erfordert den Einsatz und die Ausgestaltung von Instrumenten, die eine zentrale Planung und Steuerung in enger Abstimmung mit den Ressorts ermöglichen.

Neben der Festlegung von Prozessregeln für die Planung und Steuerung der IT-Entwicklung ist die Funktion des IT-Strukturrahmens als Standardisierungsinstrument für IT auszubauen. Dazu sind einerseits aufgrund von eGovernment notwendige Ergänzungen vorzunehmen, andererseits ist die Nennung mehrerer alternativer Standards für ein Thema in je einen obligatorischen Standard zu überführen.

Der IT-Strukturrahmen beschreibt dann die Regeln für die Umsetzung der im Masterplan dargestellten Strategie. Im Weiteren wird auf die Bereiche, für die Regelungen in den IT-Strukturrahmen einzuarbeiten bzw. zu überarbeiten sind, eingegangen.

7.2 IT-Controlling

7.2.1 Grundsätze Das IT-Controlling liefert das zentrale Steuerungsinstrumentarium für die IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung. Unterschieden wird in strategisches Controlling, das der Schaffung einer ständig aktuellen Entscheidungsbasis für die Weiterentwicklung der IT der

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Landesverwaltung sowie die mittel- und langfristige IT-Planung dient, und in operatives Controlling, das auf die Effizienz der Umsetzung der IT-Strategie gerichtet ist.

Das operative IT-Controlling hat neben der Sicherung einer effizienten und flexiblen Nutzung der vorhandenen finanziellen Mittel (Finanzcontrolling) die ressourcenschonende, zeitgerechte, zielführende Gestaltung von IT-Projekten (Projektcontrolling) zum Ziel.

In einem IT-Controllingkonzept als Bestandteil des IT-Strukturrahmens sind die in 7.2.2 und 7.2.3 benannten Grundsätze umzusetzen. Prinzipiell gilt sowohl für das strategische wie für das operative Controlling, dass die notwendigen Daten in den Arbeitsprozessen entstehen und ein zusätzliches Berichtswesen grundsätzlich zu vermeiden ist.

7.2.2 Strategisches IT-Controlling Der eGovernment-Masterplan und seine auf Grundlage des strategischen Controllings erfolgende jährliche Fortschreibung bilden die zentrale Strategievorgabe für die Entwicklung der IT der Landesverwaltung. Diese Vorgaben beziehen sich auf die Themen

- IT-Infrastruktur

- Bereitstellung von ressortübergreifend einheitlichen Basiskomponenten

- Standards

- Datenschutz

- IT-Stützung von Verwaltungsprozessen einschließlich Dienstebereitstellung in Inter- und Intranet

- Weiterentwicklung der Regelwerke (Verfahren und Richtlinien)

- IT-Organisation

- Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsebenen (EU, Bund, Länder, Kommunen)

- Zusammenarbeit mit Bürgern und Wirtschaft

Die Fortschreibung des Masterplans eGovernment erfolgt durch das Referat „IT der Landesverwaltung“ in enger Abstimmung mit den Ressorts unter Einbeziehung der DVZ M-V GmbH und wird im gleichen Turnus wie die Haushaltsplanung durch das Kabinett beschlossen.

Das strategische Controlling ist gerichtet auf die mittel- bis langfristige Erreichung der Zielvorgaben aus dem eGovernment-Masterplan. Dazu erfolgt eine regelmäßige Überprüfung aller IT-Aktivitäten der Landesverwaltung unter dem Fokus der Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Strategie. Die Basis dafür bilden die durch die einzelnen Ressorts vorzulegenden Planungsunterlagen, deren Inhalt und Struktur im IT-Strukturrahmen festzulegen sind.

7.2.3 Operatives IT-Controlling

7.2.3.1 IT-Finanzcontrolling Ziel des Finanzcontrolling ist es, die Entwicklung der IT der Landesverwaltung anhand von Kennzahlen effizient zu steuern. Die Steuerungsmöglichkeiten anhand der Kennzahlen sind dabei sowohl durch die herzustellende Vergleichbarkeit zwischen den Ressorts als auch mit Dritten zu schaffen. Dementsprechend wird für die Landesverwaltung auf in der IT allgemein verwendete Kennzahlen zurückgegriffen. Voraussetzung dafür ist eine Klassifizierung der IT-Leistungen (z. B. Gruppierungen bzw. Kostenarten), die auf der Grundlage der Erfassung der Kosten auch die Ableitung der Kennzahlen sowohl für laufende als auch neue IT-Projekte gestattet. Eine Basis für diese Klassifizierung ist in Anlage 1 dargestellt.

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Die Klassifizierung ist so zu gestalten, dass insbesondere behördenspezifische und allgemeine IT-Kennzahlen wie

- Anteil IT-Kosten am Gesamthaushalt,

- Anteil IT-Personalkosten am Personalbudget des Ressorts,

- IT-Kosten (einschließlich Personal) pro Verwaltungsmitarbeiter,

- Kosten des Arbeitsplatz-PC, inkl. Standardapplikationen (Office, Groupware...) pro Verwaltungsmitarbeiter,

- Anteil der Administrations-, Wartungs- und Servicekosten für den Arbeitsplatz-PC pro Verwaltungsmitarbeiter,

- Anteil Supportkosten (einschließlich Personalkosten) pro Verwaltungsmitarbeiter,

- Anteil der IT-Schulungskosten am Schulungsbudget des Ressorts,

- Kosten für ressortübergreifende Fachverfahren pro Nutzer (Verwaltungsmitarbeiter)

abgeleitet werden können und der Aufbau interner Zeitreihen möglich wird.

Die Daten und Kennzahlen werden am jeweiligen Ort der Planungsverantwortung erhoben und bereitgestellt sowie vom Referat „IT der Landesverwaltung“ für die gesamte Landesverwaltung zusammengefasst.

Die Kennzahlen dienen unter anderem der Gewinnung von Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der IT-Infrastruktur und des IT-Betriebes mittels IT-Benchmarkingverfahren. Neben dem Vergleich der Ressorts untereinander besteht die Möglichkeit des Vergleiches mit anderen Ländern bzw. Datenbanken für standardisierte Benchmarks. Ziel ist es, Potentiale für Kostensenkung sowie Leistungssteigerung aufzudecken. Durch die Betrachtung einzelner Kostenblöcke können somit auf einfache Weise die Ursachen für Ineffizienzen in den Bereichen IT-Infrastruktur und IT-Betrieb ermittelt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit muss auch berücksichtigt werden, dass ein besonders effizienter und damit kostengünstiger IT-Betrieb keine Rückschlüsse auf die hiermit erreichten Effekte für die Geschäftsprozesse der Landesverwaltung zulässt.

Die Kennzahlen dienen ebenfalls der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Zusammenhang mit dem Outsourcing von IT-Dienstleistungen. Anhand der vorhandenen Kosten (Kennzahlen) kann in einem einfachen Vergleich mit der Outsourcinglösung unter Einbeziehung standardisierter Benchmarks die Wirtschaftlichkeit ermittelt und eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden.

Die Stabstelle „IT-Controlling der Landesverwaltung“ erstellt auf der Basis der Kennzahlen periodisch einen Finanzbericht zur IT, der der AL 1 - Konferenz und der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums zugeleitet wird.

7.2.3.2 Projektmanagement, Projektcontrolling Im Bereich des Projektmanagements/-controllings sind einheitliche Standards für die gesamte Landesverwaltung zu schaffen. Die Definition von Standards erfolgt in Anlehnung an Projektmanagement-Handbücher im IT-SR. Die Basis für diese Standards ist durch die DIN 69901, in der der Projektbegriff und die Grundlagen für ein Projektmanagement definiert sind, gegeben. Für die Landesverwaltung sind in Anlehnung an die Projektdefinition alle Vorhaben als Projekte zu verstehen, die eine Veränderung der IT-Infrastruktur, eine Weiterentwicklung bzw. Neueinführung von Anwendungen oder eine Weiterentwicklung von Konzepten, z. B. Sicherheitskonzepten, zum Ziel haben.

Bei der Festlegung von Projektmanagement/-controllingstandards sind folgende Grundsätze zu beachten:

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- Das Projektmanagement/-controlling ist in der Methodik ressortunabhängig einheitlich.

- Projektmanagement ist in der Regel nicht Kernkompetenz der Verwaltung und wird bei ressortübergreifenden Projekten bzw. bei Projekten ab einer festzulegenden Projektdimension in der Regel auf die DVZ M-V GmbH übertragen. Gleichwohl obliegt das Projektcontrolling und damit die Verantwortung für das jeweilige Projekt dem jeweils beauftragenden Ressort.

- Projektmanagement/-controlling sind so zu gestalten, dass auf Basis eines Berichtswesens im zentralen Referat „IT der Landesverwaltung“ ständig der Gesamtüberblick über alle Projekte der Landesverwaltung existiert.

- Die Standards für Projektmanagement sind so festzulegen, dass im Bereich der Softwareentwicklung die Anwendung des V-Modells möglich ist.

Das für eine Standardisierung zugrunde zu legende Modell für Projektmanagement (Phasen, Dokumente, Aufgabenzuordnung) ist für ressortspezifische Projekte in Anhang 2 dargestellt.

7.3 Planung und Mittelbewirtschaftung

7.3.1 Projektplanung Jegliche Weiterentwicklung der IT der Landesverwaltung wird als Projekt behandelt. Entsprechend 6.2 prüft das Innenministerium bei ressortspezifischen Vorhaben die Einhaltung von Standards, den Ausschluss von Parallelentwicklungen und die Nutzung von Basiskomponenten vor Projektbeginn, der von einem positiven Prüfergebnis abhängt. Dazu ist in den IT-Strukturrahmen eine verbindliche Regelung für die Projektplanung aufzunehmen, die folgenden Ansprüchen genügt:

- Die Beschreibung eines potentiellen Projekts durch das jeweilige Ressort beinhaltet den Vorschlag der Einstufung des Projekts als ressortspezifisch oder ressortübergreifend sowie die Begründung der Nutzbarkeit bzw. fehlenden Nutzbarkeit von Basiskomponenten. Damit entsteht für das Referat „IT der Landesverwaltung“ die Basis zur

- Festlegung, ob das Projekt der zentralen Steuerung unterliegt oder ressortspezifisch ist,

- Festlegung der zu verwendenden Basiskomponenten und

- Einschätzung, ob Parallelentwicklungen unterschiedlicher Ressorts vorliegen.

- Bei Projekten, die einer zentralen Steuerung unterliegen, wird durch das Referat „IT der Landesverwaltung“ festgelegt, ob das Projekt in eigener Verantwortung oder, in begründeten Ausnahmefällen, entsprechend dem „Einer für Alle Prinzip“ einem Ressort zugeordnet wird.

- Die Projektplanung beinhaltet neben der fachlichen Planung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

- Der Projektbeginn hängt von einer Projektfreigabe durch das Referat „IT der Landesverwaltung“ ab.

7.3.2 Haushalts- und Finanzplanung Die IT-Haushalts- und Finanzplanung der Ressorts unterliegt dem strategischen Controlling seitens des Referats “IT der Landesverwaltung“. In diesem Rahmen wird geprüft, inwieweit die vorgesehenen Maßnahmen den IT-Zielen der Landesverwaltung entsprechen, zentrale Basiskomponenten einzusetzen sind, Parallelentwicklungen vorliegen und die vorgegebenen Standards eingehalten werden. Das Innenministerium wird die notwendigen Planungsunterlagen im Einvernehmen mit dem Finanzministerium entwickeln.

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Die Planungsunterlagen werden an die für das IT-Finanzcontrolling zu verwendende Untergliederung (z. B. Untergruppierungen, Kostenarten, s. Anhang) angepasst und standardisiert. Die durch das Innenministerium geprüften Planungsunterlagen sind Grundlage für die Haushaltsanmeldung beim Finanzministerium.

Die Planungsverantwortung für ressortspezifische IT-Angelegenheiten wird vom jeweiligen Ressort wahrgenommen. Die Planungsverantwortung für ressortübergreifende IT-Angelegenheiten obliegt dem Innenministerium. Sofern bei speziellen Anwendungen (z. B. ProFiskal, KLR) die Verantwortung im Einzelfall einem anderen Ressort zugeordnet ist, erfolgt die Planung durch das Fachressort in enger Abstimmung mit dem Innenministerium.

Die Ergebnisse der Haushaltsverhandlungen der Ressorts mit dem Finanzministerium zu IT-Angelegenheiten sind dem Referat „IT der Landesverwaltung“ des Innenministeriums mitzuteilen. Gegebenenfalls ist die Beteiligung des Referats „IT der Landesverwaltung“ an den Haushaltsverhandlungen anzustreben, um bei Auswirkungen von Veränderungen in den Haushalten der Ressorts auf ressortübergreifende IT-Angelegenheiten frühzeitig Einfluss nehmen zu können.

7.3.3 Mittelbewirtschaftung Aufgrund der kurzen Innovationszyklen in der IT wird der Übergang zur Budgetierung vorgeschlagen. Dabei ist die Mittelbewirtschaftung als ein zentrales Controllinginstrument auszubauen. Für die Mittelbewirtschaftung gelten folgende Grundsätze:

1. Für ressortübergreifende IT-Angelegenheiten wird ein Budget geschaffen, das durch das Referat „IT der Landesverwaltung“ bewirtschaftet wird (zentrales IT-Budget). Bestandteil des Budgets ist ein IT-Innovationsfonds, über den neue innovative Ansätze, auch in Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsebenen, finanziert werden können.

2. Die Bewirtschaftung der ressortspezifischen IT-Mittel erfolgt im jeweiligen Ressort.

3. In begründeten Fällen wird eine Mittelübertragung ins nächste Haushaltsjahr ermöglicht.

4. Die Mittelbewirtschaftung unterliegt einem zentralen Finanzcontrolling.

5. Insbesondere zur Unterstützung von Outsourcing-Aktivitäten werden Möglichkeiten geprüft, freiwerdende IT-Personalkosten (die über die Einsparvorgaben der Ressorts hinausgehen) den IT-Mitteln zufließen zu lassen. Das Kabinett entscheidet, ob diese Mittel dem zentralen IT-Budget oder den IT-Ressortmitteln zugeordnet werden.

6. IT-Beschaffungen für Standardhard- und -software nach Maßgabe des IT-Strukturrahmens erfolgen nach den Vorschriften des DVZ-Gesetzes grundsätzlich unter Einbeziehung der DVZ M-V GmbH.

7.4 Standardisierung Der bestehende IT-Strukturrahmen ist in eine Standardisierungsvorschrift für IT insgesamt und somit auch für eGovernment fortzuentwickeln. Einerseits sind in den IT-Strukturrahmen Prozessregeln für Strategisches Controlling, Planung und Finanzcontrolling sowie Projektmanagement und Projektcontrolling aufzunehmen und die entsprechenden Controlling-Dokumente zu definieren. Die bisher vorhandenen Regelungen für Beschaffung, Projektmanagement, Aus- und Fortbildung, Personalbedarf und Organisationsmodell sind zu überarbeiten und vom Status "Information" in den Status "Standard (obligatorisch)" zu überführen. Andererseits sind die bestehenden Darstellungen zu IT-Standards in tatsächliche Festlegungen von Standards zu überführen. Dabei sind eindeutige Standards für die Themenbereiche eGovernment sowie effektiven IT-Einsatz entsprechend den Vorgaben aus Anlage 2 festzulegen. Die Übereinstimmung mit EU- und

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Bundesentwicklungen ist dabei ein zentrales Kriterium. Festgelegte Standards werden nach ihrer Festlegung veröffentlicht.

8 Rahmenbedingungen

8.1 rechtliche Rahmenbedingungen Aufgrund der vorgesehenen organisatorischen Veränderungen (s. 6) sind die IT-Richtlinien und die GGO I zu überarbeiten. Mit der Weiterentwicklung des IT-Strukturrahmens (s. 7) sind ebenfalls IT-spezifische Regelungen der Landesverwaltung zu ändern. Mit der Novellierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist eine wesentliche rechtliche Grundlage geschaffen.

Der Umsetzung des Ziels, Verwaltungsleistungen online anzubieten, medienbruchfrei abzuwickeln und somit den Zugang zur Verwaltungsleistung unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu machen, dienen die in 5.2 beschriebenen Projekte. Deren Umsetzung erfordert zum Teil ebenfalls die Anpassung bzw. Entwicklung von Regelungen, wie zum Beispiel:

- die Änderung der §§ 17, 20 Landesplanungsgesetz und §§ 23, 44 der VV zur LHO hinsichtlich der Signatur,

- organisatorische Regelungen zur Nutzung der digitalen Signatur in der Landesverwaltung,

- die Änderung der Landesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen mit dem Ziel der Beseitigung von Nutzungshemmnissen für den Austausch von Geodaten zwischen den Landes- und Kommunalverwaltungen,

- die Regelung der vollständig elektronischen Abwicklung von Beteiligungsverfahren,

- die Definition und Einhaltung von Aussonderungsfristen für elektronisches Schriftgut (bei den Landesbehörden), die Definition der Authentizitätskriterien für elektronische Unterlagen, die Definition der Rahmenbedingungen für die Übermittlung elektronischer Unterlagen (Datensicherheit) im Bereich der elektronischen Schriftgutverwaltung und Archivierung,

- die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die speziellen Genehmigungs- und Anerkennungsverfahren z. B. im Bildungsbereich sowie

- verpflichtende Regelungen zur verwaltungsebenenunabhängig durchgängigen Nutzung von Berichtssystemen (z. B. Schulen) und Statistikerfassungssystemen.

In der Umsetzungsplanung zum Masterplan ist für jedes potentielle Projekt exakt zu prüfen, welche Veränderungen von Regelungen notwendig sind, so dass die Basis für deren Umsetzung geschaffen werden kann.

8.2 Einbindung des Personals

8.2.1 Auswirkungen Die Umsetzung der eGovernment-Ziele der Landesverwaltung wird Auswirkungen auf die Situation der Landesbeschäftigten haben. Die geplante elektronische Verwaltungsführung zielt auf höhere Effizienz und Bürgerfreundlichkeit durch Vereinfachung und Beschleunigung aller Verfahren. Für die Beschäftigten ist dies verbunden mit der Veränderung bisheriger Arbeitsfelder, Verantwortung und Qualifizierungsbedarfe, der Neuorganisation von Arbeitsabläufen, der Beschleunigung der Arbeitsverfahren sowie verstärkter Bildschirmarbeit.

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Trotz der erwarteten veränderten Anforderungen an das Personal bekennen sich alle beteiligten Interessenvertreter (Personalräte, Schwerbehindertenvertreter sowie Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte), vertreten durch die beim Innenministerium M-V gebildete Arbeitsgruppe der Interessenvertretungen, zur konstruktiven Erschließung und Umsetzung der neuen Kommunikations- und Arbeitsstrukturen auf der Grundlage eines eGovernment-Programms. In Hinblick auf das Gelingen dieses Vorhabens kommt der frühzeitigen Information des Personals seitens der Verwaltung, der systematischen Einbeziehung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen in die Planungs- und Reorganisationsprozesse, und deren rechtzeitige und bedarfsorientierte Qualifizierung eine entscheidende Rolle zu.

Um die notwendige Akzeptanz und Motivation des Personals zur Veränderung zu erhalten, sind sozialverträgliche Personalmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Umgestaltungsprozess zu treffen. Vorschläge zur Veränderung der Stellenausstattung im IT-Bereich sind gegebenenfalls um Personalplanungs- und Personalentwicklungskonzepte zu ergänzen, deren Umsetzung mit sozialverträglichen Begleitmaßnahmen verbunden ist.

Wegen der Menge der Informationen und der Zugangsmöglichkeiten zu personenbezogenen Daten, die eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglichen, bedarf es eines umfassenden Schutzes der Persönlichkeitsrechte und eines nachvollziehbaren Mitarbeiterdatenschutzes. Dabei wird das Gebot der Datensparsamkeit beachtet. Missbrauchskontrollen werden im Einvernehmen mit den Personalvertretungen geregelt.

Neben dem Schutz der Persönlichkeitsrechte kommt auch dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Personals durch Ergreifen der notwendigen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung eine zentrale Stellung zu. Insbesondere wird es hierbei darauf ankommen, die infolge der Veränderungen entstehenden Belastungen durch die elektronische Verwaltungsführung ernst zu nehmen und durch geeignete Präventionsmaßnahmen die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten.

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, wird zunächst auf Landesebene eine Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung von eGovernment abgeschlossen. Spezifische Details werden soweit erforderlich in gesonderten Dienstvereinbarungen vor Ort geregelt.

8.2.2 Aus- und Fortbildung Die Implementierung von eGovernmentstrukturen setzt solide Kenntnisse im Bereich der Standardsoftware bei jedem Mitarbeiter voraus. Daraus ergeben sich aus- und fortbildungsseitig folgende zu berücksichtigende Anforderungen.

Zunächst müssen in diesem Zusammenhang die individuellen Wissenslücken analysiert und der mitarbeiterspezifische Fortbildungsbedarf ermittelt werden.

Zur Deckung des dann konkret benennbaren Fortbildungsbedarfs müssen neue Fortbildungskonzepte entwickelt werden. Die Fortbildung der Mitarbeiter durch Präsenzveranstaltungen, die häufig mit Dienstreisen verbunden sind, kann dabei nur eine unter mehreren denkbaren Maßnahmen sein. In den Vordergrund sollten Tutorenmodelle treten, die eine punktgenaue Schulung anhand der spezifischen Gegebenheiten vor Ort ermöglichen. Die Fortbildungsverantwortlichen müssen sich dann auf die Heranbildung dieser Tutoren und anderer Multiplikatoren konzentrieren. Für besondere Nutzergruppen (Führungskräfte usw.) müssen entsprechend den Anforderungsprofilen spezielle Formen der Fortbildung entwickelt werden. Eine Teilnahme an diesen Fortbildungen muss für alle Nutzergruppen zur Pflicht werden. Führungskräfte übernehmen dabei eine Vorbild-Funktion. Methoden zur Erfassung des Wissenstransfers, die steuerungsrelevante Aussagen über den Erfolg der Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen, müssen geschaffen werden.

Die IT-Fortbildung darf sich nicht mehr als gesondertes Gebiet der Aus- und Fortbildung begreifen. Die IT-Kenntnisse gehören nicht zum Bereich der „Zusatzqualifikationen“, sondern

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zu aufgabenbezogenen Arbeitstechniken. Die dienende Funktion der IT-Technik muss deshalb auch in der Ausgestaltung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in der Weise ihren Niederschlag finden, dass künftige IT-Kenntnisse nicht isoliert von der Sachaufgabe, sondern unmittelbar in ihrem Zusammenhang vermittelt werden. Dies setzt aber voraus, dass sich Fachdozenten die notwendigen IT-Kenntnisse aneignen oder sich IT-Dozenten mit Fachinhalten beschäftigen bzw. Dozententeams gebildet werden, um die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltungen des Landes im Rahmen der Aus- und Fortbildung in der elektronischen Vorgangsbearbeitung zu unterweisen.

Die IT-Fortbildung wird einem Controlling als Bestandteil des gesamten Fortbildungscontrollings der Landesverwaltung durch das Referat „Aus- und Fortbildung“ im Innenministerium unterzogen. Durch das Referat „IT der Landesverwaltung“ des Innenministeriums erfolgt die Erarbeitung klar umrissener strategischer Vorgaben für die IT-Fortbildung

- zur Standardbüroumgebung, - zu ressortübergreifenden Fachapplikationen und - für IT-Fachpersonal u. a. zu den Themen

- IT-Sicherheit einschließlich Datenschutz,

- Systemadministration und

- Weiterentwicklung der Systemlandschaft.

Das IT-Fortbildungscontrolling wird anhand dieser Vorgaben einschließlich der mit IT-Fortbildung verbundenen Mittelfreigaben sowie erforderlicher Personalausstattung durch das Referat Aus- und Fortbildung durchgeführt.

8.3 Zusammenarbeit mit EU, Bund, Ländern und Kommunen Eine moderne öffentliche Verwaltung ist Voraussetzung für Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit. eGovernment leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Die Qualität des IT-Einsatzes einschließlich der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen und die Online-Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen sind ein Standortfaktor für Bund, Länder und Kommunen.

8.3.1 Zusammenarbeit mit der EU Mecklenburg-Vorpommern ist eingebunden in die eGovernment-Aktivitäten Europas. Das Land muss seinen Platz behaupten und seine vorhandenen Kompetenzen ausbauen und arbeitsmarktpolitisch einsetzen.

Dazu sind bei heutigen Projekten die Wechselwirkungen zu berücksichtigen, die Entwicklungen in der EU auf die Landesvorhaben ausüben. Neben dem Europarecht mit all seinen Facetten und den daraus abzuleitenden Richtlinien, spielen angestrebte / abgeschlossene technische Festlegungen (wie z. B. Standardisierungen) eine wichtige Rolle. Hierbei das Wissen des Landes mit einzubringen und mitzuverfolgen, ist von entscheidender Bedeutung für die Fortentwicklung von eGovernment bei uns. Nur so besteht eine Chance, die in der EU eingeschlagenen Wege rechtzeitig zu erkennen und sich dementsprechend zu positionieren.

Um diese Ziele zu erreichen, ist eine aktive Mitarbeit in Vorfeldaktivitäten (z. B. Recherchen), bis hin zum Erarbeiten und Umsetzen von EU-Projekten erforderlich (Aufstellung von zeitlich befristeten Projektgruppen, Sicherung des gewonnenen Wissens und Herausarbeiten von Synergieeffekten für andere Bereiche).

Damit können nicht nur kostspielige Fehl- und Doppelarbeiten vermieden, sondern neue Märkte und Arbeitsplätze für und in Mecklenburg-Vorpommern erschlossen werden.

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8.3.2 Zusammenarbeit mit Bund und Ländern Bürgerfreundliches eGovernment erfordert eine umfassende Integration und Optimierung von Verwaltungsprozessen auf allen Verwaltungsebenen und ebenenübergreifend.

Diesem Ziel steht die gegenwärtig heterogene IT-Landschaft von Bund, 16 Ländern, über 300 Landkreisen und weit über 13.000 Kommunen in Deutschland entgegen. Unterschiedliche Stellen entwickeln parallel vergleichbare IT-Anwendungen. Die begrenzten öffentlichen IT-Investitionen werden nicht optimal eingesetzt. Medienbruchfreie elektronische Abläufe zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind noch die Ausnahme, nicht die Regel.

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz ist eine vom Bundesministerium des Innern ins Leben gerufene Staatssekretärsrunde von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände mit der Koordinierung der eGovernment-Programme beauftragt.

Im Rahmen der Staatssekretärsrunde haben sich Bund, Länder und Kommunen auf eine gemeinsame eGovernment-Strategie "DeutschlandOnline" verständigt. An der Realisierung von Einzelvorhaben im Rahmen von "DeutschlandOnline" wirkt das Land Mecklenburg-Vorpommern aktiv mit.

Die wichtigsten ebenenübergreifenden Verwaltungsdienstleistungen werden online den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft zur Verfügung gestellt. Die Bereiche Registerabfragen (Gewerberegister, Bundeszentralregister), Melde- und Personenstandswesen, amtliche Statistik, Kfz-Meldungen, BAföG und Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden als prioritäre Modellprojekte angesehen. "DeutschlandOnline" befasst sich mit den nachfolgenden Schwerpunktthemen:

- Der Zugang zu eGovernment-Dienstleistungen der Verwaltungen wird durch die Herstellung der notwendigen Interoperabilität der Internet-Portale verbessert.

- Gemeinsame eGovernment-Infrastrukturen werden auf- und ausgebaut, um den Datenaustausch zu erleichtern und Doppelentwicklungen zu vermeiden.

- Bund, Länder und Kommunen werden gemeinsame Standards sowie Daten- und Prozessmodelle für eGovernment schaffen.

- Der Transfer von eGovernment-Lösungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird verbessert, Know-how multipliziert und Parallelentwicklungen vermieden.

Mit der Strategie "DeutschlandOnline" gehen die Partner nach dem Grundsatz "Einige-für-alle" mit Modelllösungen voran. Durch koordiniertes Vorgehen und ohne zentrale Bürokratie nutzen die anderen Partner diese Entwicklungen. Geeignete Vorhaben werden in Kooperation durchgeführt. Bund, Länder und Kommunen erarbeiten ein gemeinsames Geschäftsmodell, auf dessen Basis eGovernment-Entwicklungen des Bundes, der Länder und der Kommunen den anderen Gebietskörperschaften zur Nutzung angeboten werden können.

8.3.3 Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen Im Zusammenhang mit der Reform der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern wurde das Ziel formuliert, die Kommunen zum zentralen Zugang zu allen in Mecklenburg-Vorpommern erbrachten Verwaltungsleistungen zu entwickeln. Dazu wurde am 24. Oktober 2003 zwischen dem Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag und der Landesregierung eine Rahmenvereinbarung über eine gemeinsame eGovernment-Initiative geschlossen.

Neben der Bildung einer Lenkungsgruppe zur Koordinierung der Tätigkeiten der unterschiedlichen Verwaltungsebenen wird mit der Rahmenvereinbarung die Anbindung der Landkreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden an das Corporate Network (CN) der Landesverwaltung als Infrastrukturbasis für die gemeinsame Arbeit zum Ziel

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gesetzt sowie der Rahmen für die Zusammenarbeit in konkreten eGovernment Projekten geschaffen.

Die von der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden angestrebte gemeinsame Basisinfrastruktur für eGovernment ist in Abbildung 2 dargestellt.

Kunde

Kunde

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Pos

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Kommunalportal

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Landesportal

Dienste im Internet

Dienst 1

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VPN'sder kommunalen

Verwaltungen

Virtu

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l

Fire

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l

VPNLandesregierung

Anwendungen

Anwendungen

Internet Corporate Network

12 3

4

Anwendungen

5

DMZ

Abbildung 2: Basisinfrastruktur für eGovernment in Mecklenburg-Vorpommern Mit dem Corporate Network ist die Möglichkeit zum Aufbau eines gemeinsamen Landesverwaltungsnetzes gegeben. Hier gilt es, die Kommunen entsprechend der Rahmenvereinbarung schnellstmöglich anzubinden.

Mit dem Ziel einer effizienten Dienstebereitstellung von Kommunen und Land gilt es, neben der Zugangsmöglichkeit über spezifische Portale der jeweiligen Verwaltungseinheit einen gemeinsamen lebenslagenorientierten Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu schaffen (s. Abbildung 2 Punkt 1).

Bei Anbindung der Kommunen an das Corporate Network ist ein einheitlicher Übergang von Intranet (CN) zum Internet gegeben. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, über eine einheitliche virtuelle Poststelle (2) den Anschluss der im Internet bereitgestellten Dienste an die entsprechende Fachanwendung (3) unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu gestalten. Parallel dazu können Anwendungen mit direkten Zugangsmöglichkeiten sowohl aus dem Inter- als auch aus dem Intranet (5) in der DMZ des Firewallsystems betrieben werden. Der Aufbau einer zentralen ClearingStelle für bundesweite Verfahren (z. B. Meldewesen) ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen.

Darüber hinaus sollten Anwendungen der unterschiedlichen Verwaltungsebenen innerhalb des CN gemeinsam genutzt (z. B. LOTSE – Landesintranetserver, Geodatenserver, Lebensmittelüberwachung ...) bzw. Anwendungen miteinander verknüpft (z. B. Online-Statistikerfassung) werden. Dazu ist im Rahmen der Umsetzungsplanung zum Masterplan bzw. in der Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung zu klären, bei welchen Anwendungen ein gemeinsames Interesse verbunden mit der wirtschaftlichen Möglichkeit der Verknüpfung

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bzw. gemeinsamen Nutzung besteht. Die Auswahl konkreter gemeinsamer IT-Projekte wird damit vorbereitet.

Für die Themen IT-Sicherheit, Dienstebereitstellung einschließlich der Anbindung an Fachverfahren, Poststelle und lebenslagenorientiertes Diensteportal sind vorhandene Standards zu nutzen, die bereits durch BundOnline 2005 bzw. Media@Komm entwickelt wurden, so dass durch die Lenkungsgruppe laut Rahmenvereinbahrung entsprechende Vorgaben bzw. Empfehlungen für die landesweite Entwicklung im Bereich eGovernment getroffen und weiterentwickelt werden können.

9 Umsetzungsweg (Projektplan)

9.1 Maßnahmen- und Zeitplanung Die sich aus dem Masterplan eGovernment ableitenden Aufgaben sind in Abbildung 3 dargestellt. Die Aufgaben wurden in

- Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen,

- Festlegung von Prozessregeln,

- Festlegung von Standards und Weiterentwicklung der infrastrukturellen Voraussetzungen,

- Umsetzung von eGovernment-Projekten,

- Entwicklung der Rahmenbedingungen

gruppiert.

Abbildung 3: Maßnahme- und Zeitplan für die Umsetzung des Masterplans eGovernment Wesentliches Kriterium für eine effiziente Umsetzung der eGovernment-Vorhaben der Landesregierung ist es, die ressortübergreifend einheitliche Basis (s. 5.2.2) vor der Umsetzung ressortübergreifender (s. 5.2.3) und ressortspezifischer (s. 5.2.4) Projekte zu

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schaffen, um die Nutzung der Basiskomponenten von vornherein zu gewährleisten und Parallelentwicklungen zu vermeiden. Die umgehende Klärung der Finanzierung der Basiskomponenten ist somit die zentrale strategische Aufgabe.

Ein wesentliches Anliegen in der Umsetzung der eGovernment-Projekte ist die Berücksichtigung der Interessen der jeweiligen Zielgruppe. Die Umsetzungsplanung wird daher unter umfassender Einbeziehung der Vertreter der Kommunen und der Wirtschaft in den jeweils relevanten Bereichen erfolgen.

9.2 Finanzierung Die Kosten für die Umsetzung der insgesamt 75 genannten eGovernment-Projekte werden mit der detaillierten Umsetzungsplanung beziffert.

In dieser Umsetzungsplanung für eGovernment ist ein Gesamtkonzept zur Finanzierung der IT der Landesverwaltung unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Basiskomponenten zu erstellen, bei dem neben der konkreten Beschreibung der Einsparpotentiale in der IT die Konkretisierung des erzielbaren monetären Nutzens durch die Umsetzung der potentiellen Projekte erfolgt.

Voraussetzung für die Umsetzung aller potentiellen Projekte ist im Rahmen der Projektplanung der Nachweis der Wirtschaftlichkeit durch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Vorrangig werden Projekte umgesetzt werden können, bei denen finanzielle Einsparungen durch elektronische Abwicklung in Verbindung mit einer Optimierung des Verwaltungsablaufs erzielt werden können. Für 33 % der in 5.2 beschriebenen potentiellen eGovernment-Projekte wurden bereits im Vorfeld entsprechende Einsparmöglichkeiten benannt.

Zur Erschließung möglicher Einsparpotentiale ist die Erforderlichkeit der Sach- und Personalausstattung im IT-Bereich zu prüfen. Sowohl die Umsetzung der vorgeschlagenen organisatorischen Maßnahmen (s. 6) als auch die empfohlene Standardisierung (s. 7) ist Voraussetzung, mögliche Einsparpotentiale zu erschließen.

Darüber hinaus sind die Nutzung von Möglichkeiten wie Outsourcing, langfristiges Contracting sowie Kooperation mit anderen Ländern in einem solchen Konzept zu prüfen, um insbesondere die kurzfristig notwendige Finanzierung der Basiskomponenten zu ermöglichen.

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10 Begriffe und Abkürzungen Im Folgenden wird eine Reihe von im Masterplan verwendeten Begriffen kurz erläutert.

Anwendung Jegliche im Bereich der Landesverwaltung eingesetzte Software Basisdienst TESTA, eMail, Internet, Firewall ... Basiskomponente Anwendung, die der Schaffung einer ressortübergreifend einheitlichen

Basis dient Benchmarking Messung der Leistungsfähigkeit zu Vergleichszwecken Controlling Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Koordinationsfunktion Corporate Network geschlossenes Kommunikationsnetz eBusiness elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen eGovernment vollständig elektronische Abwicklung geschäftlicher Prozesse im

Zusammenhang mit Regieren und Verwalten Firewall Zugangsschutzsystem im elektronischen Datenverkehr IT-Angelegenheiten Gesamtheit aller mit der IT verbundenen Themen; Summe aus

Betrieb, Projekten und Strategie IT-Infrastruktur Gesamte Hardware und alle Netze der Landesverwaltung IT-Strukturrahmen IT-Standardisierungsdokument der Landesverwaltung LKSt Landeskoordinierungsstelle (Referat im Innenministerium Outsourcing gezielte längerfristige Auslagerung bestimmter Teilleistungen und

deren Übernahme durch Dritte Projekt Vorhaben, das durch die Einmaligkeit seiner Bedingungen in ihrer

Gesamtheit gekennzeichnet ist (DIN 69901) Projektdimension Umfang eines Projekts, gekennzeichnet durch Anzahl Beteiligter,

Projektkosten, Projektdauer und Anzahl der Schnittstellen Projektmanagement Gesamtheit der Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und

-mittel für die Abwicklung eines Projekts Viruswall Zentrales Schutzsystem gegen Computerviren

Im vorangegangenen Text verwendete Abkürzungen haben folgende Bedeutung:

DNS Domain Name Service, Namensauflösung IMA IT Interministerieller Ausschuss für IT KLR Kosten-Leistungsrechnung ProFiskal IT-Anwendung der Landesverwaltung für das

Haushaltskassenrechnungsverfahren UMS Unified Messaging System, integriert u. a. Fax, Sprache, SMS, eMail

in einem System WWW World-Wide-Web XMeld Standards für das elektronische Meldewesen GIS Geographisches Informationssystem GGO I Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung, Teil 1 DMZ Demilitarisierte Zone (durch eine Firewall geschützter Bereich)

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Anlage 1 zum Masterplan eGovernment M-V Finanzcontrolling - Kostenarten Für das IT-Finanzcontrolling ist im Rahmen eines IT-Controllingkonzept eine Klassifizierung der IT-Kosten vorzunehmen. Einen Anhaltspunkt für diese Klassifizierung gibt Tabelle 1.

Bereich Untergliederung

Infrastrukturkosten Netzwerkinfrastruktur

Fileserver, Groupwareserver, incl. Software

Desktop, Client, einschließlich Software

Server für Fachapplikationen, incl. Software

Backup-Systeme, incl. Software

Systemmanagement incl. Admin-Tools

Internetnutzung incl. Firewall, Viruswall

Dienste, z. B. Verzeichnisdienst, UMS,...

Dienstleistungskosten Dritte Benutzerbetreuung (Support)

Wartung, Service

Consulting

Betrieb

Application Service Provider (ASP)

Kommunikationskosten Telefonentgelte

Sachkosten Geschäftsbedarf IT

Personalkosten Schulung

Steuerung/Planung

Benutzerbetreuung (Support)

Infrastrukturbereitstellung (Administration/Betrieb)

Bereitstellung fachspezifischer IT-Anwendungen (Softwareentwicklung)

Tabelle 1: Untergliederung (Kostenarten)

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Anlage 2 zum Masterplan eGovernment M-V Projektmanagement/Projektcontrolling Eine Basis zur Erstellung eines Projektmanagementhandbuchs als Bestandteil des IT-Strukturrahmens ist das in Abbildung 4 dargestellte Modell. Die Aufgaben, die in der Darstellung zwei Bereichen zugeordnet sind, liegen dabei in der Verantwortung des jeweils in der linken Spalte benannten Bereichs.

Projektmanagement/Projektcontrolling bei ressortspezifischem Projekt

IT-Ressort Ressort DVZ M-V GmbH DVZ/DritteDokumente

Projektidee

Beschreibenpotentielles

Projekt

Beschreibung

Ressorspezifisch?

ProjektplanungProjekt-

beschreibungeinschließlich

Projektorganisation,Strukturplan,Ablaufplan,Budgetplan,

WiBE21

Entscheidung

Mittelfreigabe?

ErstellenProjektauftrag

AuswahlProjektleiter

Projektcontrolling Projekt-management Projektarbeit

Projektauftrag

Statusbericht(Mitarbeiter an PL)

Projektbericht(PL an Ressort)

ReviewRessort an IT-

Ressort)

Abnahme?

ErstellenAbschlussbericht

Ende

Abschlussbericht

ja

ja

ja

nein

nein

Def

initi

onP

lanu

ngR

ealis

ieru

ngA

bsch

luss

RessortübergreifendesProjekt

nein

Abbildung 4: Projektmodell

Für ressortübergreifende Projekte gilt das gleiche Modell, wobei die Aufgaben der Spalten Ressort und IT-Ressort zusammengefasst werden.

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Anlage 3 zum Masterplan eGovernment M-V Standards – Weiterentwicklung des IT-Strukturrahmens eGovernment-Standards 1. Standards für die IT – Architektur

a. Standards für den Zugriff der Clients Standards für den Austausch von Daten und für die Bearbeitung bzw. den Zugriff auf Dokumente und Dienste, z. B. für Office-Pakete, eMail-Programme, Kalender und Webbrowser sind zu definieren.

b. Standards für die Präsentation von Informationen Standards für die Ausgabe von Informationen unter Beachtung der verwendeten Technologien und der Vorschriften für Barrierefreiheit sind festzulegen. Primärer Anwendungsbereich sind das Intranetportal und die Internetpräsentation der Landesverwaltung sowie die Konzeption eigener Anwendungen.

c. Datenintegration und -transformation Daten müssen häufig in unterschiedlicher Form ausgegeben bzw. verwendet werden. Hierzu sind Festlegungen für das eigentliche Datenformat (XML, Zeichensätze usw.) und für deren Transformation in die benötigten Formen (mittels XSLT usw.) zu treffen.

d. Architektur der Middleware

i. Portal, inkl. Formularbereitstellung Ein Portal stellt den Zugang zu verschiedenen Informationen und Diensten (über Formulare) an einer zentralen Stelle her.

ii. virtuelle Poststelle inkl. Verschlüsselung und Signatur Die virtuelle Poststelle nimmt weitgehend unbemerkt vom Nutzer die Daten z. B. von einem Formular entgegen und leitet diese an ein Fachverfahren weiter. Darüber hinaus stellt die virtuelle Poststelle zentrale Funktionen der Verschlüsselung und Signatur zur Verfügung.

iii. zentrale Anwendungsserver (sog. Application – Server) Auf zentralen Anwendungsservern kann eine Vielzahl von (webbasierenden) Anwendungen installiert sein. Auf diese Weise werden vorhandene Ressourcen unter Nutzung von Synergieeffekten mehrfach verwendet.

iv. Payment – Komponente Die Payment – Komponente verbindet die Bezahlung externer kostenpflichtiger Dienste mit dem verwaltungsinternen Abrechnungssystem und stellt somit eine wesentliche Grundlage für die Refinanzierung von eGovernment -Anwendungen dar.

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Anlage 3 zum Masterplan eGovernment M-V

v. PKI – Anbindung Die Anbindung an eine „Public Key Infrastructure“ (PKI) wird zur eigenen Signatur und Verschlüsselung sowie zur Prüfung fremder Signaturen benötigt.

vi. Verzeichnisdienst In einem Verzeichnisdienst werden neben Nutzerinformationen auch darüber hinausgehende Angaben für weitere Dienste und Komponenten, wie Verschlüsselung und Signatur, verwaltet. Daher muss der Zugriff auf einen Verzeichnisdienst durch eine Vielzahl von Diensten gewährleistet werden.

vii. zentrale Sicherheitseinrichtung (Firewall, Viruswall) Die zentrale Sicherheitseinrichtung schützt das interne Netz gegen Angriffe von außen oder aus anderen Bereichen und stellt damit eine Kernkomponente der Sicherheitsinfrastruktur dar. Die unterstützten Standards der vorhandenen zentralen Sicherheitseinrichtung sind unter neuen Anforderungen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

e. Architektur der Kommunikation Netzwerk- und Anwendungsprotokolle, mit deren Hilfe die verschiedenen Dienste untereinander kommunizieren sind unter Beachtung der Interoperabilität und Sicherheit festzulegen.

f. Anbindung der Fachverfahren Es sind Grundsätze für die effektive, sichere und interoperable Nutzung von Fachverfahren über die Basiskomponenten zu definieren. Dabei sind Vorschläge von den Ressorts zu unterbreiten, welche Altverfahren oder Insellösungen im Sinne von Technologieintegration abgelöst oder eingestellt werden können.

2. Standards für Datensicherheit (übergreifend)

a. Standards für die Ermittlung des Schutzbedarfs Die Schutzbedarfsermittlung ist Grundlage einer jeden Datensicherung. Die Regeln für die Einstufung sind grundsätzlich festzulegen.

b. Standards für bestimmte Anwendungsfälle i. sichere Übertragung von Web – Inhalten

Für den sicheren Abruf bzw. die sichere Übermittlung von Webseiten und deren Daten sind Standards zu definieren.

ii. sichere eMail – Kommunikation Der sichere Austausch von eMails bedarf der Festlegung von Standards.

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Anlage 3 zum Masterplan eGovernment M-V

iii. sicherer Dokumentenaustausch Über Dateitransportprotokolle sind Standards für den sicheren Austausch von Daten und Dokumenten festzulegen.

iv. Transaktionen Für den sicheren Austausch von einzelnen Transaktionen, die für eine elektronische Prozessumsetzung notwendig sind, ist die Definition von Standards erforderlich .

c. übergreifende Standards für i. Authentisierung

Es sind Standards für die Prüfung der Identität einer Person / eines Mitarbeiters festzulegen.

ii. Autorisierung Im Rahmen der Feststellung von Zugriffsberechtigungen auf Daten und Dienste bedarf es der Standardisierung.

iii. Anbindung Sicherheitsinfrastruktur Für die Nutzung der vorhandenen Middleware-Komponenten PKI und zentrale Sicherheitseinrichtung (Firewall, Viruswall) durch einzelne Anwendungen sind unter Beachtung der bei 1.d.vii dieser Anlage festgelegten Grundsätze Standards zu definieren.

iv. gesicherte Datenablage Es sind Standards für die gesicherte Ablage von vertraulichen und archivierungswürdigen Daten und Unterlagen festzulegen.

Standards für effizienten IT – Einsatz 1. IT – Architektur

a. Standards für Clients Dieser Abschnitt beschreibt die Standard-PC-Arbeitsplätze in der Landesverwaltung für die zum Einsatz kommenden Technologien und Zugriffsmethoden (z. B. Thin Client, Fat Client). Die Standard-PC bieten in ihrer Ausstattung die Basis zum Aufsetzen diverser Fachapplikationen (z. B. Bürokommunikation, Grafikarbeitsplatz).

b. Standards für Netzwerkarchitektur Die Netzwerkarchitektur bildet die Grundlage für den Datenaustausch und den Zugriff auf hausinterne sowie über das Corporate Network auf zentrale bzw. verteilte Ressourcen. Es werden einheitliche Standards für die verwendete Netztopologie, -technologie, Schnittstellen und Protokolle definiert.

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Anlage 3 zum Masterplan eGovernment M-V

c. Standards für Serverarchitektur Abhängig von den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit werden Serverlösungen (Einzelserver, Cluster) für definierte Einsatzfälle beschrieben. Die Optimierung der Serverarchitektur führt zur Verteilung der Daten und Anwendungen auf zentrale sowie dezentral betriebene Server. Im ITSR werden die Auswahlkriterien und Standardlösungen beschrieben.

2. IT - Betrieb und Management

Der Aufbau einer einheitlich betriebenen Administrationsumgebung dient der effizienten Verwaltung und dem effizienten Betrieb der IT-Infrastruktur. Wesentliche Komponenten einer Managementumgebung sind: - Desktopmanagement (Inventarisierung, Softwareverteilung, Remotezugriff,

Lizenzverwaltung) - Netzwerkmanagement (Darstellung, Konfiguration, Überwachung,

Performance, Fehlerbehandlung, akt. Netzwerkkomponenten) - Systemmanagement (zentrales Erfassen, Filtern von Ereignissen,

Überwachung von Parametern und Diensten, Performance und Auslastung, Fehlerbehandlung)

- Problemmanagement (automatische Entgegennahme und Priorisierung von Fehlern und Ereignissen, Trouble Ticket Verwaltung, Reports, Wissensdatenbank, zentrales. UHD Werkzeug)

- Konfigurationsmanagement Ergänzende Werkzeuge werden standardisiert für die Aufgaben der Havarievorsorge (Backup Recovery) eingesetzt.

3. zentrale IT – Services

a. Sicherheitsinfrastruktur (Viruswall, Firewall, Telearbeitsplätze) Über zentral eingerichtete Firewall- / Viruswall-Lösungen erfolgt der gesicherte Zugriff auf öffentliche Netze (Internet) bzw. in das TESTA-Netz. Telearbeitsplätze erhalten einen gesicherten (autorisierten, verschlüsselten) Zugang zu den Ressourcen im Behördennetz.

b. Verzeichnisdienste Zentral gepflegte und administrierte Verzeichnisdienste stellen im Intranet der Landesverwaltung unter anderem die benötigten Informationen über die Organisationsstruktur der Landesverwaltung zur Verfügung.

c. Infrastrukturdienste (eMail, UMS, DNS) Infrastrukturdienste wie eMail, Namensauflösung (DNS), Voice Mail, Fax, Messaging Dienste werden flächendeckend bereitgestellt und einheitlich administriert.

d. UHD Für ressortübergreifende Verfahren und Basiskomponenten wird ein User Help Desk (UHD) vorgehalten.

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Anlage 3 zum Masterplan eGovernment M-V

4. Zu standardisierende IT-Services, für die die Zentralisierung zu prüfen ist

a. Datensicherung b. Informationsdienste (Intranet)

Im Intranet der Landesverwaltung werden allgemein benötigte Informationen auf zentralen Servern zum Abruf bereitgestellt.

Bei der Festlegung von Standards ist zu berücksichtigen, welche verallgemeinerungsfähigen Lösungen, die die Basis für eine Standardisierung bilden können, in einzelnen Ressorts bereits geschaffen wurden.

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Anlage 4 zum Masterplan eGovernment M-V Potentielle eGovernment-Projekte - Übersicht

potentielles Projekt Basiskomponente

Bezeichnung Sch

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Verschlüsselung/Signatur X X X Schriftgutverwaltung, elektronische Akte, Workflow-Management X X X

Aufbau einer Geodateninfrastruktur X X X Einführung eines Internetportals / CMS X X Weiterentwicklung Intranetportal der Landesverwaltung (LOTSE / CMS) X X X X X X

Formularmanagementsystem X X X X X Aufbau einer virtuellen Poststelle X X X

elektronisches Antragsbearbeitungs- und Steuerungssystem, Fördermittelrahmensystem

X X X X X X

Zahlungsverkehrsplattform (ePayment) X X X X X

Tabelle 2: Potentielle Projekte zur Schaffung einer ressortübergreifend einheitlichen Basis

potentielles Projekt Zielgruppe Basiskomponente

Bezeichnung inte

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ProFiskal – DOMEA – Integration X X X X X X X X Travel-Management-System X X X X X X DataWarehouse Land X X X X X X Online Bereitstellung von Statistiken X X X x x Elektronisches Personal- und Organisationssystem X X

Elektronifizierung von Kabinettsvorgängen X X X X X X

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Anlage 4 zum Masterplan eGovernment M-V Weiterentwicklung Landesinformationssystem m-v.de einschließlich Internetdarstellung der Landesregierung (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit online)

X X X X X X X X X X

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) X X X X X X X Online Statistikerfassung X X Wissensmanagementsystem X X X X X X Bibliotheksnetz der Bibliotheken der obersten Landesbehörden sowie des Landtages

x x x x x

eVergabe X X X X X Haushaltsrechnung X X X Online-Pressespiegel/ elektronischer Pressespiegel X X X X X

Elektronische Erfassung des Fortbildungsbedarfs der öffentlichen Verwaltung M-V und der Daten der Fortbildungsteilnehmer

X X

Online-Bereitstellen von Broschüren X X X X X X Schnittstelle polizeiliche Vorgangsbearbeitung (EVA) – staatsanwaltschaftliches System (ARGUS)

X

Tabelle 3: ressortübergreifende potentielle Projekte

potentielles Projekt Zielgruppe Basiskomponente

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Bereitstellung von Kommunaldaten (MV-KOMPASS) X X X X

Elektronische Unfalltypensteckkarten in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten

X X X

Melderegisterauskunft X X X X X X Internetwache – Internet-Zugang zur Polizei X X X

Kooperation mit Kommunen: Zugriff auf ZStV (Waffenrecht) X X X X

Zusammenarbeit mit den Kommunen - Umsetzung XMeld – X X X X X

Tabelle 4: potentielle Projekte des Innenministeriums

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Anlage 4 zum Masterplan eGovernment M-V

potentielles Projekt Zielgruppe Basiskomponente

Bezeichnung inte

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Auskunftsverfahren elektronisches Grundbuch X X X (X) (X) X X X X

Veröffentlichungen in Insolvenzsachen X X X X Einführung des automatisierten Mahnverfahrens X X X (X) X X X

Schnittstelle zwischen den Staatsanwaltschaften und den Gerichten sowie zwischen Gerichten (im Instanzenzug)

X X

Auskunftsverfahren elektronisches Handelsregister X X X (X) (X) X X X X

Schnittstelle zwischen dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und dem Elektronischen Grundbuch (ARGUS-EGB)

X

Tabelle 5: potentielle Projekte des Justizministeriums

potentielles Projekt Zielgruppe Basiskomponente

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Elektronische Geldhandelsplattform X X X X X X

Tabelle 6: potentielles Projekt des Finanzministeriums

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Page 59: Masterplan - DGB Nord · 1 Zusammenfassung Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein zentrales Ziel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Die vollständige elektronische

Anlage 4 zum Masterplan eGovernment M-V

potentielles Projekt Zielgruppe Basiskomponente

Bezeichnung inte

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handwerksrechtliche Genehmigung X X X X X X X Tarifgenehmigungen Verkehr X X X X

Straßenverwaltung X X X X X X

Tabelle 7: potentielle Projekte des Wirtschaftsministeriums

potentielles Projekt Zielgruppe Basiskomponente

Bezeichnung inte

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Landesinformationssystem Tier-seuchenbekämpfung, Tierschutz, Tiergesundheit

X X X X X X

Integriertes Verwaltungs- und Kontroll-system/Flächen- und Tierprämien im Rahmen des EAGFL, Abt. Garantie - Internetantragstellung im Programm PROFIL C/S

X X X X X X X

GIS Forst X X Forstliches Informationssystem (FIS) X X X X Internetzugang zu den Referenzflächen für die Antragstellung für Flächenprämien durch den Landwirt über georeferenzierte Luftbilder

X X X X X

Informationssystem Großschutzgebiets-verwaltung (InfoGSG) X X X X X

Datenspeicher Wald (DSW) X X

Waldverzeichnis com. LIVIS X X X

Tabelle 8: potentielle Projekte des Landwirtschaftsministeriums

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Anlage 4 zum Masterplan eGovernment M-V

potentielles Projekt Zielgruppe Basiskomponente

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Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vor-pommern - Regionalinformationen als Volltext

X

Genehmigungs- und Anerkennungs-verfahren im Bildungsbereich X X X X X

Erfassung, Übernahme, Erschließung, Präsentation archivwürdiger Unterlagen der Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns (Archivierung i. S. LArchivG M-V, § 5 Abs. 1)

X X X X

Schulberichtssystem (SBS) X X X X X

Tabelle 9: potentielle Projekte des Bildungsministeriums

potentielles Projekt Zielgruppe Basiskomponente

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Arbeitsmarktförderung – Erfassung von Berichtsdaten zum ESF-Monitoring über das Internet

X X X X X X X X X X

Arbeitsmarktförderung – elektronische Antragstellung, Erlass von Verwaltungs-akten und Projektabwicklung über das Internet

X X X X X X X X X

elektronische Raumordnungsverfahren X X X X X X X X X X X Landesentwicklungsprogramm und Regionale Raumordnungsprogramme - Beteiligung Online

X X X X X X X X X X

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Anlage 4 zum Masterplan eGovernment M-V Städtebauförderung – Erfassung und Verarbeitung von Daten X X X X X X X X

Tabelle 10: potentielle Projekte des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung

potentielles Projekt Zielgruppe Basiskomponente

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Bundeserziehungsgeldgesetz/Landeserziehungsgeldgesetz X X X X X X X X X X

Sozialgesetzbuch 9. Buch - Feststellung der Behinderung gem. § 69 SGB IX

X X X X X X X X X X

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - begleitende Hilfe und Kündigungsschutz für schwer behinderte Menschen

X X X X X X X X X X

Kriegsopferversorgung-Bundesversorgungsgesetz (BVG) inkl. Nebengesetze zum BVG (z. B. Opferentschädigungsgesetz)

X X X X X X X X X X

Landesjugendplan inklusive Fachaufsicht Landesjugendamt X X X X X X X X X X X

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Erhebung der Ausgleichsabgabe X X X x X X X X X

Kindertagesförderung inklusive online-Zugriffsmöglichkeiten auf Daten von Landes- und Kommunalbehörden

X X X X X X X X X X

Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe X X X X X X X X X X X X

Betriebserlaubnisse nach § 45ff SGB VIII X X X X X X X X X X X Zuwendungen Soziales X X X X X X X X X X Institutionelle Förderung des Landesjugendringes M-V, einschließlich Prüfverfahren

X X X X X X X X X

Freistellung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter X X X X X X X X

Anträge im Rahmen der Jugendgerichtshilfe X X X X X X X X X

Fortbildung für MitarbeiterInnen von Kindertageseinrichtungen/ FachberaterInnen usw. § 85 KJHG

X X X X X X X X

Tabelle 11: potentielle Projekte des Sozialministeriums

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Umwelt-Geofachdaten (Geodatenportal) X X X X X X X Erfassen, Aufbereiten, Dokumentieren und Bereitstellen von Naturschutzfachdaten

X X X X X X

Tabelle 12: potentielle Projekte des Umweltministeriums

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Anlage 5 zum Masterplan eGovernment M-V

Foliensatz zum Masterplan eGovernment

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