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Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Stipendiaten und Gäste des Max-Planck-Instituts für Geis- tiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steu- errecht blicken auf zwei intensive For- schungsjahre 2006 und 2007 zurück, deren wesentliche Arbeiten und Ergebnisse in diesem Band der Öffentlichkeit präsentiert werden. Kaum merkt man, wie diese Zeit vergangen ist, in der nationale und internati- onale Tagungen ausgerichtet, umfangreiche Publikationen vorbereitet oder Forschungs- ergebnisse im In- und Ausland vorgetragen wurden. Derweil ist die Zahl der Wissen- schaftler in unserem Hause weiter angestie- gen, die Menge der durchgeführten Promo- tionsverfahren und Habilitationen hat sich substanziell erhöht und die Nachfrage nach Stipendien und Gastplätzen in unserem Hause verharrt weiterhin auf hohem Ni- veau. Eine neue Schriftenreihe wurde ein- gerichtet, um die Forschungsergebnisse des Hauses noch deutlicher unter der Marke des Max-Planck-Instituts sichtbar werden zu lassen, und auch die Redaktionen unse- rer wichtigsten Organe – der GRUR Inter- national, der IIC oder auch der ZHR – ha- ben unverändert gut zu tun. Verwaltung und Bibliothek unterstützen die wissenschaftli- che Arbeit mit hoher Effektivität und müs- sen mit gleichbleibendem Personalbestand stetig zunehmende Aufgaben bewältigen. Dass der gewaltige Zustrom an jungen und erfahrenen Wissenschaftlern das Institut vor allem räumlich an die Grenzen des Wachstums“ bringt, erfahren wir täglich aufs Neue. Besondere Freude erfüllt das Haus, wenn seinen Nachwuchswissenschaftlern im In- und Ausland besondere Anerkennung zu- teil wird. Die Berichtsjahre 2006 und 2007 gehören insoweit zu den besonders er- folgreichen Perioden seiner Geschichte. Matthias Leistner und Christian Kersting habilitierten sich und hatten jeweils wenig später schon die Wahl zwischen drei bzw. vier Rufen auf angesehene Lehrstühle in Deutschland. Sie sind heute als Ordinarien an den Universitäten Bonn und Düsseldorf tätig. Ihnen folgte Alexander Peukert, der zu Beginn des Jahres 2008 sein Habilitati- onsverfahren an der Ludwig-Maximilians- Universität München erfolgreich abschlie- ßen konnte. Auch im Ausland reüssierten langjährige Mitarbeiter des Hauses: Axel Cordewener und Jens Dammann wurden an die Universitäten Löwen (Belgien) und Aus- tin (Texas) berufen; zuletzt haben Stefan Enchelmaier einen Ruf auf einen Lehrstuhl an der Universität York (UK) und Katya As- saf einen Ruf an die Hebräische Universität f Jerusalem erhalten. Die gleichmäßige Aner- kennung im In- und Ausland kennzeichnet das Bemühen der juristischen Max-Planck- Institute, sowohl im nationalen rechtswis- senschaftlichen Diskurs als auch im inter- nationalen Gedankenaustausch Präsenz zu zeigen. Zur Zeit sind mehr als ein halbes Dutzend Habilitanden in den verschiedenen Abteilungen des Instituts tätig; wir hoffen, dass es uns auch in Zukunft gelingt, die Bes- ten ihres Fachs trotz zunehmend attraktiver Angebote aus der Praxis für eine aka- demische Karriere zu begeistern. Einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung unserer Arbeit leistete der Wechsel von Josef Drexl aus seinem bisherigen Nebenamt in eine hauptamtliche Stelle als Direktor an un- serem Institut zum 1.1.2007. Er hatte schon in seiner Zeit als Ordinarius an der Ludwig- Maximilians-Universität München mit au- ßergewöhnlichem Engagement die Arbeiten unseres Instituts vorangetrieben und nament- lich das Kartellrecht als eigenständigen For- schungszweig in wenigen Jahren voll etabliert. Das Kollegium und die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen freuen sich darüber, dass der Präsident der Max-Planck- Gesellschaft ihm mit dieser Berufung ins Hauptamt die Möglichkeit eröffnet hat, seine breit angelegten Interessen und Kenntnisse nunmehr ungeteilt unserem Hause zur Ver- fügung zu stellen. Zugleich ist mit dieser Be- rufung vorgezeichnet, dass die Führung des Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) über die erfolgreiche Amtszeit von Joseph Straus hinaus auch in Zukunft den si- cheren Händen eines Direktors unseres Insti- tuts anvertraut sein wird. Eine weitere wichtige Personalentscheidung war durch das Ausscheiden unseres langjäh- rigen Verwaltungsleiters Ewald Brückl ver- anlasst: Im Jahre 2006 konnten wir Bernd Höller als neuen Leiter unserer Instituts- verwaltung gewinnen. Er hat den Übergang

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Page 1: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

Max-Planck-InstitutfürGeistiges Eigentum,Wettbewerbs-und Steuerrecht,München

Tätigkeitsberichtfür die Zeit vom1.1.2006bis 31.12.2007

München 2008

Vorwort

Die Direktoren, die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter und auch die Stipendiaten undGäste des Max-Planck-Instituts für Geis-tiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steu-errecht blicken auf zwei intensive For-schungsjahre 2006 und 2007 zurück, deren wesentliche Arbeiten und Ergebnisse indiesem Band der Öffentlichkeit präsentiertwerden. Kaum merkt man, wie diese Zeitvergangen ist, in der nationale und internati-onale Tagungen ausgerichtet, umfangreichePublikationen vorbereitet oder Forschungs-ergebnisse im In- und Ausland vorgetragen wurden. Derweil ist die Zahl der Wissen-schaftler in unserem Hause weiter angestie-gen, die Menge der durchgeführten Promo-tionsverfahren und Habilitationen hat sich substanziell erhöht und die Nachfrage nach Stipendien und Gastplätzen in unseremHause verharrt weiterhin auf hohem Ni-veau. Eine neue Schriftenreihe wurde ein-gerichtet, um die Forschungsergebnisse des Hauses noch deutlicher unter der Marke des Max-Planck-Instituts sichtbar werden zu lassen, und auch die Redaktionen unse-rer wichtigsten Organe – der GRUR Inter-national, der IIC oder auch der ZHR – ha-ben unverändert gut zu tun. Verwaltung und Bibliothek unterstützen die wissenschaftli-che Arbeit mit hoher Effektivität und müs-sen mit gleichbleibendem Personalbestand stetig zunehmende Aufgaben bewältigen. Dass der gewaltige Zustrom an jungen underfahrenen Wissenschaftlern das Institut vor allem räumlich an die „Grenzen des Wachstums“ bringt, erfahren wir täglichaufs Neue.

Besondere Freude erfüllt das Haus, wennseinen Nachwuchswissenschaftlern im In-und Ausland besondere Anerkennung zu-teil wird. Die Berichtsjahre 2006 und 2007 gehören insoweit zu den besonders er-folgreichen Perioden seiner Geschichte. Matthias Leistner und Christian Kerstinghabilitierten sich und hatten jeweils wenigspäter schon die Wahl zwischen drei bzw. vier Rufen auf angesehene Lehrstühle in Deutschland. Sie sind heute als Ordinarien an den Universitäten Bonn und Düsseldorf tätig. Ihnen folgte Alexander Peukert, derzu Beginn des Jahres 2008 sein Habilitati-onsverfahren an der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgreich abschlie-

ßen konnte. Auch im Ausland reüssiertenlangjährige Mitarbeiter des Hauses: AxelCordewener und Jens Dammann wurden andie Universitäten Löwen (Belgien) und Aus-tin (Texas) berufen; zuletzt haben StefanEnchelmaier einen Ruf auf einen Lehrstuhl an der Universität York (UK) und Katya As-saf einen Ruf an die Hebräische UniversitätfJerusalem erhalten. Die gleichmäßige Aner-kennung im In- und Ausland kennzeichnetdas Bemühen der juristischen Max-Planck-Institute, sowohl im nationalen rechtswis-senschaftlichen Diskurs als auch im inter-nationalen Gedankenaustausch Präsenz zuzeigen. Zur Zeit sind mehr als ein halbesDutzend Habilitanden in den verschiedenenAbteilungen des Instituts tätig; wir hoffen,dass es uns auch in Zukunft gelingt, die Bes-ten ihres Fachs trotz zunehmend attraktiverAngebote aus der Praxis für eine aka-demische Karriere zu begeistern.

Einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierungunserer Arbeit leistete der Wechsel von JosefDrexl aus seinem bisherigen Nebenamt in eine hauptamtliche Stelle als Direktor an un-serem Institut zum 1.1.2007. Er hatte schonin seiner Zeit als Ordinarius an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit au-ßergewöhnlichem Engagement die Arbeitenunseres Instituts vorangetrieben und nament-lich das Kartellrecht als eigenständigen For-schungszweig in wenigen Jahren voll etabliert.Das Kollegium und die wissenschaftlichenMitarbeiter und Mitarbeiterinnen freuen sichdarüber, dass der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft ihm mit dieser Berufung insHauptamt die Möglichkeit eröffnet hat, seinebreit angelegten Interessen und Kenntnissenunmehr ungeteilt unserem Hause zur Ver-fügung zu stellen. Zugleich ist mit dieser Be-rufung vorgezeichnet, dass die Führung desMunich Intellectual Property Law Center (MIPLC) über die erfolgreiche Amtszeit von Joseph Straus hinaus auch in Zukunft den si-cheren Händen eines Direktors unseres Insti-tuts anvertraut sein wird.

Eine weitere wichtige Personalentscheidungwar durch das Ausscheiden unseres langjäh-rigen Verwaltungsleiters Ewald Brückl ver-anlasst: Im Jahre 2006 konnten wir BerndHöller als neuen Leiter unserer Instituts-verwaltung gewinnen. Er hat den Übergang

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Vorwort

souverän bewältigt und bietet uns heute einegleichermaßen moderne und effiziente Ver-waltungsstruktur an. Für die wissenschaftli-che Arbeit ist ein solcher Hintergrund eben-so unverzichtbar wie die gewohnt hilfreicheTätigkeit der stetig wachsenden Bibliothek unter der sachkundigen Leitung von PeterWeber.

Auch und gerade die Max-Planck-Institutemüssen sich immer wieder neu ihrer raisond’être versichern und dabei den Stand derSpitzenforschung in ihrem Fach würdigen.In der Vergangenheit war es in erster Liniedie internationalrechtliche und rechtsverglei-chende Kompetenz (und Bibliotheksausstat-tung), welche den Max-Planck-Institutenmaßgebliche Vorzüge in der Forschungsland-schaft einräumte. Aus der Sicht der Rechts-wissenschaft tritt in den letzten Jahren aller-dings neben das internationale auch das in-terdisziplinäre Element hinzu. Wichtige For-schungsarbeiten des Hauses werden schonjetzt in Kooperation mit Vertretern andererSozialwissenschaften, namentlich der Wirt-schaftswissenschaften, durchgeführt. Diesbeginnt bei Grundfragen der Schutzwürdig-keit geistigen Eigentums, reicht über denmore economic approach im europäischen Kartellrecht und führt hin zu Themen derwettbewerbsgerechten Ausgestaltung vonSteuersystemen oder der Interaktion zwi-schen Steuern und Corporate Governance.Auch in der Lehre verschränken sich dieseWissenschaften mehr und mehr. In unseremMIPLC sind schon seit Jahren Vertreter der Betriebswirtschaftslehre als Dozenten aktiv.Zur Jahresmitte 2008 wird darüber hinaus ei-ne International Max Planck Research Schoolin Zusammenarbeit mit Wirtschaftswissen-schaftlern der Ludwig-Maximilians-Universi-tät ihre Arbeit aufnehmen. Das Kollegiumunseres Hauses hat sich zum Ziel gesetzt,diesen interdisziplinären Dialog in Forschung und Lehre in der Zukunft auszubauen unddabei auch stärker institutionell in unseremHause zu verankern.

Ein Institut lebt nicht nur von seiner Arbeit in Forschung und Lehre, über die in demnachstehenden Tätigkeitsbericht Rechnunggelegt wird. Es lebt in erster Linie von denMenschen, die es bevölkern. Der besondereDank gilt daher unseren wissenschaftlichenund nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern, die mit großem En-

gagement und Idealismus unsere Anliegenvorantreiben. Ihre persönliche Arbeit fülltwesentlich den nachstehenden Bericht. Spe-zielle Erwähnung verdienen dabei GabrieleAuer, Ingrid Bolland, Sylvia Kortüm und NilsMüller für ihren tatkräftigen Einsatz bei des-rsen redaktioneller Vorbereitung.

Ich möchte dieses Vorwort indessen nicht schließen, ohne zugleich den besonderen Beitrag zu würdigen, den unsere ausländi-schen Stipendiaten und Gastwissenschaftler zum Leben unseres Hauses leisten. Wir er-fahren Globalisierung in der wohl schönsten ihrer Varianten: Als lebendige Begegnung mit wissenshungrigen und diskussionsfreu-digen Menschen aus allen Erdteilen, die ihre Temperamente und Traditionen nicht nur in fachliche Gespräche einbringen. Wir lernen von unseren Gästen, wir erfreuen uns an langjähriger Freundschaft und las-sen uns gerne durch Anregungen aus un-terschiedlichen Regionen der Welt verblüf-fen. Und wenn dann im Dezember – ganzam Ende unseres Berichtszeitraums – auf der letzten Institutsfeier des Jahres dassel-be Weihnachtslied in einem Dutzend Spra-chen gesungen wird, kommen Talente zum Vorschein, die man in Monaten gemeinsa-mer Arbeit kaum geahnt hat.

München, im April 2008

Wolfgang Schön

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Vorwort 1

1. Teil: Forschung des Instituts 9

A. Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 10

I. Allgemeines 101. Internationale Organisationen und Konventionsrecht 10

a) WTO/TRIPS 10b) WIPO 13c) Kartellrecht 14

2. Europäisches Recht 15a) Europäisches Patentrecht 16b) Europäisches Urheberrecht 17c) Europäisches Kennzeichenrecht 17d) Europäisches Wettbewerbsrecht 18

aa) Recht gegen den unlauteren Wettbewerb 18bb) Kartellrecht 18

e) Weitere Aspekte des europäischen Rechts 203. Ausländische Rechtsordnungen 21

a) USA 21b) Spanisch-portugiesischer Rechtskreis 22c) Asien 23d) Commonwealth 26e) Französischer Rechtskreis 26f) Mittel- und Osteuropa 27g) Afrika 29

4. Wissenstransfer: Beratung im Bereich der Gesetzgebung und Rechtsanwendung 30

II. Geistiges Eigentum 311. Patentrecht 31

a) Das neue chinesische Patentrecht 31b) Biotechnologische und pharmazeutische Erfi ndungen 31c) Neue Technologiefelder: Computer programme, Geschäfts methoden,

Nanotechnologie 33d) Zugang zu patentierten Erfi ndungen 34e) Internationale Forschungskooperation 35f) Arbeitnehmererfi nderrecht 35g) Weitere patentrechtliche Aspekte 36

2. Urheberrecht 37a) Technische Herausforderungen 37b) Gesellschaftliche Herausforderungen 38

aa) Interessenausgleich im Urheberrecht 38bb) Differenzierungen im Urheberrecht 40cc) Neuinterpretation des urheberrechtlichen Drei-Stufen-Tests 40dd) Perspektiven für ein europäisches Urheberrecht 41ee) Urheberrecht und Zugangs fragen; Urheberrecht und Wissenschaft 42

c) Recht der Verwertungsgesellschaften 42d) Verlagsvertragsrecht; allgemeines Urhebervertragsrecht 44e) Internationales Urheberrecht 44f) Weitere urheberrechtliche Aspekte; Medienrecht 44

3. Designrecht 45a) Ersatzteilschutz; Geschmacksmusterrecht 45b) Weitere designrechtliche Aspekte 46

Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis

4. Kennzeichenrecht 46a) Gemeinschaftsmarkenrecht 46b) Europäisches Markenrecht 47c) Weitere kennzeichenrechtliche Aspekte 49d) Geographische Angaben 50

5. Weitere, übergreifende Aspekte des Immaterialgüterrechts 51a) Indigene Ressourcen 51b) Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums 51c) Immaterialgütervertragsrecht 52d) Weitere Aspekte des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts 53

aa) Kumulation von Schutzrechten; investitionsschutzrechtliche Fragen 53bb) Wirtschaftswissenschaftliche Fragen; empirische Unter suchungen 54cc) Publizitätsvorschriften; Pfandrechte 56

III. Wettbewerbsrecht 561. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb 56

a) Deutsches UWG 2004 56b) Perspektiven einer europäischen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts 56c) Europäisches Verbraucherschutzrecht; Verbrauchervertragsrecht 57d) Weitere lauterkeitsrechtliche Aspekte 57

aa) Verhältnis von Lauterkeitsrecht und Vertragsrecht 57bb) Abgrenzung zu IP-Rechten und anderen Regelwerken 58cc) Ethische Wertungskriterien 58

2. Kartellrecht 58a) Internationales und ausländisches Kartellrecht 58

aa) Mitarbeit im International Competition Network (ICN)– Arbeitsgruppe zu den einseitigen Beschränkungen 58

bb) Einzelaspekte des internationalen Kartellrechts 59cc) Kartellrecht in China und Asien allgemein 60dd) Kartellrecht in Entwicklungsländern 61ee) Kartellrecht in ausgewählten Ländern 61

b) „Grünes“ Kartellrecht 62aa) Reform des Art. 82 EG und Lizenzverweigerung 62bb) Research Handbook on Intellectual Property and Competition Law 64cc) Kartellrecht und Urheberrecht; insbesondere die

wettbewerbs politische Beurteilung von Verwertungsgesellschaften 64dd) Lizenzkartellrecht 65ee) Standardisierung; wettbewerbskonforme Ausgestaltung

des IP-Rechts 66c) Ökonomisierung des Kartellrechts 66d) Weitere kartellrechtliche Fragen 67

IV. Internationales Privatrecht und Zivilprozessrecht 681. European Max Planck Group for Confl ict of Laws in Intellectual

Property (CLIP) 682. Europäisches Recht 693. Internationales Privatrecht im Übrigen 69

a) Urheberrecht 69b) Patentrecht 70c) Sonstiges 70

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Tätigkeitsbericht2006/2007

B. Rechnungslegung und Steuern 71

I. Allgemeines 71

II. Rechnungslegung und Kapitalmarktrecht 721. Die Anwendung und Durchsetzung von europäischem und internationalem

Bilanzrecht 72a) Zur Interpretation internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU 73b) Bilanzmodernisierung und IFRS 73c) Entwicklungen im deutschen Enforcement der Rechnungslegung 73

2. Funktionen des Handelsbilanzrechts 73a) Auswirkungen der IAS/IFRS auf den Kapitalschutz und die steuerliche

Gewinnermittlung 73b) Ansatz von Forschungs- und Entwicklungskosten bei Sanierungen 74

3. Unternehmensinformation und Wettbewerbsschutz 744. Der Lagebericht – Grundfragen und Haftung 755. Arabisch/Islamisches Bilanz- und Kapitalmarktrecht 76

a) Kapitalmarktpublizität in den arabischen Ländern 76b) Strukturierung von Unternehmensbeteiligungen 76

III. Gesellschaftsrecht 771. Die Pfl ichtenstellung des AG-Vorstands beim genehmigten Kapital 772. Die aktienrechtliche Beschluss anfechtung wegen unrichtiger,

unvollständiger oder verweigerter Erteilung von Informationen 773. Europäisches Gesellschaftsrecht 77

a) Kapitalverkehrsfreiheit und deutsches Aktienrecht 77b) Niederlassungsfreiheit von Unternehmen in Europa 78

IV. Steuerrecht 781. Deutsches Unternehmenssteuerrecht 782. Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Duale

Einkommensteuer 78a) Begutachtung für das BMF/BMWi 78b) Die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Dualen Einkommensteuer in

Deutschland 79c) Verfassungsrechtliche und europarechtliche Folgefragen der

Unternehmenssteuerreform 80aa) Die Zinsschranke 80bb) Die steuerliche Behandlung von Verlusten einer Körperschaft bei

Unternehmenskäufen 81cc) Funktionsverlagerung 81dd) Der German Real Estate Investment Trust (G-REIT) 81

3. Gemeinnützigkeitsrecht 824. Europäisches Steuerrecht 82

a) Einfl uss der Grundfreiheiten auf die Steuerordnungen der Mitgliedstaaten 82aa) Gleichbehandlung von Betriebsstätten und Tochtergesellschaften

im Steuerrecht 82bb) Die Besteuerung von grenzüberschreitenden Alterseinkünften

in Europa 83cc) Gestaltungsmissbrauch im europäischen Steuerrecht 83

b) Steuerharmonisierung 83aa) Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage 83bb) Formelaufteilung des Gewinns 84cc) Sperrklauseln im europäischen Steuerrecht 85dd) Die Europäische Aktiengesellschaft im Steuerrecht 85

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Inhaltsverzeichnis

5. Internationales Steuerrecht 85a) Verrechnungspreissysteme und immaterielle Wirtschaftsgüter 85b) Funktionsverlagerung 86c) Gruppenbesteuerung im Abkommensrecht 86d) Neue Wege zu einer internationalen Gewinnabgrenzung 86

6. Vergleichendes Steuerrecht 86a) Die steuerrechtliche Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen

im internationalen Vergleich 87b) Der Vertrauensschutz zwischen Steuerpfl ichtigem und Finanzverwaltung 87c) Übersetzung von rechtsvergleichenden Werken in die chinesische

Sprache 877. Steuerwettbewerb und steuerliche Anreizmaßnahmen 87

a) Internationaler Steuerwettbewerb und Steuerkoordinierung: Implikationen für die Steuerreform in China 88

b) Intellectual Property Research und Development Fiscal Incentives 88c) „Unfairer” Steuerwettbewerb in den Vereinigten Staaten und in der EU 88

8. Steuern und Corporate Governance 89a) Grundlagen 89b) Staatliche Reaktionen gegen missbräuchliche Steuergestaltungsmodelle 90c) Die Missbrauchsrechtsprechung des EuGH 91

9. Steuern und geistiges Eigentum 91

C. Allgemeines Zivil- und Wirtschaftsrecht, sonstige Rechtsgebiete 92

I. Information als Zivilrechtsproblem 921. Die Dritthaftung für Informationen im bürgerlichen Recht 922. Der allgemeine vorbereitende Informationsanspruch 923. Informationspfl ichten und Vertragsfreiheit 92

II. Einzelthemen des nationalen und europäischen Privatrechts 93

2. Teil: Forschungsperspektiven 95

A. Abteilung Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 96

B. Abteilung Rechnungslegung und Steuern 104

3. Teil: Veröffentlichungen, Vorträge, Lehrtätigkeiten,Ehrungen und Preise 109

I. Veröffentlichungen 1101. Zeitschriften 110

a) Zeitschriften des Instituts 110b) Unter Mitwirkung von Instituts angehörigen herausgegebene

Zeitschriften 1102. Schriftenreihen 110

a) Schriftenreihen des Instituts 110b) Unter Mitwirkung von Instituts ange hö rigen herausgegebene

Schriftenreihen 112

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Tätigkeitsbericht2006/2007

3. Veröffentlichungen des Instituts 1124. Veröffentlichungen von Instituts angehörigen 1125. Herausgeberwerke 1376. Von Institutsangehörigen betreute Habilitationen 1387. Von Institutsangehörigen betreute Dissertationen 138

II. Vorträge der Institutsangehörigen 140

III. Lehrtätigkeiten 159

IV. Ehrungen und Preise 160

4. Teil: Veranstaltungen, Tagungen 161

I. Veranstaltungen des Instituts 1621. Tagungen 1622. Gastvorträge 164

II. Teilnahme an Konferenzen, Kongressen und Tagungen 166

5. Teil: Organisation, Ausstattung 183

I. Publikationswesen 184

II. Informatik 1861. EDV 1862. CMS 187

III. Bibliothek 190

IV. Personalia, wissenschaftlicher Nachwuchs und Gastwissenschaftler 197

V. Haushalt 201

Anhang: Mitglieder des Kuratoriums und des Fachbeirats (Stand: 31.12.2007) 202

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Inhaltsverzeichnis

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1. Teil: Forschung des Instituts

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1. Teil:Forschung des Instituts

I. Allgemeines

1. Internationale Organisationen und Konventionsrecht

Die großen Entwicklungslinien, insbesonde-re des geistigen Eigentums und des Wettbe-werbsrechts, verlaufen heute auf der inter-nationalen Ebene. Seit der Gründung der WTO, deren Regelungsgefüge das TRIPS mit umfasst, hat die World Intellectual Prop-erty Organization (WIPO) ihre Alleinver-antwortung für das Verwalten und Fortent-wickeln des Konventionsrechts im Bereich des geistigen Eigentums eingebüßt. Heu-te teilen sich die WTO und die WIPO di-ese Aufgabe, was gewisse Schwerpunktver-schiebungen und eine engere Verzahnung und Wechselwirkung zwischen dem Recht des geistigen Eigentums und dem Wettbe-werbsrecht einerseits und den Regelungen des internationalen Handels andererseits zur Folge hat. Dabei führt die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren eine Viel-zahl von Schwellen- und Entwicklungs-ländern in die relevanten internationalen Abkommen einbezogen werden konnten, zu Spannungen und neuen Herausforde-rungen, denen sich das Institut im Rahmen vielfältiger Forschungsaktivitäten widmet. In diesem Berichtsteil aufgeführt sind dieje-nigen mit eigentlichem Fokus auf das Kon-ventionsrecht; viele weitere – an anderer Stelle erwähnte – Arbeiten behandeln das internationale Recht als einen von mehre-ren Aspekten mit.

a) WTO/TRIPS

Bezogen auf das Aufgabenfeld der WTO in-teressieren vor allem die Bemühungen einerReihe von Industriestaaten, das Schutzniveaugegenüber dem Stand des TRIPS von 1994zu erhöhen. Die Versuche, dieses durch eineAnpassung des TRIPS zu erreichen, gelan-gen in den vergangenen Jahren zwar nicht;stattdessen entwickelte sich aber ein kaummehr überblickbares Geflecht an bilateralenAbkommen. Vor diesem Hintergrund rich-tet das Institut zunehmend einen kritischenBlick auf jene immaterialgüterrechtlichen Normen, welche sich in bilateralen Handels-abkommen jüngeren Datums finden und dieüber die Verpflichtungen des TRIPS hinaus-gehen (sogenannte TRIPS-Plus-Standards).Anlässlich einer europäisch-lateinamerika-

nischen Tagung, die im November 2005 inBuenos Aires abgehalten wurde (siehe hin-ten I.3.b)), konzentrierte sich diese Kritik zunächst auf die Freihandelsabkommen derUSA (Drexl) und wurde in je einem spa-nisch- und französischsprachigen Tagungs-band im Berichtszeitraum veröffentlicht. Inzwischen sind vor allem Japan und dieEFTA-Staaten dem US-Beispiel in Bezug auf die Aufnahme von TRIPS-Plus-Standards inbilateralen Handelsabkommen gefolgt. DieEU strebt schließlich TRIPS-Plus-Standardsfür den Abschluss sogenannter Econom-ic Partnership Agreements (EPAs) mit denAKP-Staaten an, die das Cotonou-Abkom-men ersetzen sollen. Diese Entwicklungenwurden durch einen weiteren Vortrag anläss-lich der ATRIP-Tagung 2007 in Buenos Ai-res kritisch analysiert (Drexl).

TRIPS-Plus-Standards wurden in einer Rei-he von weiteren Vorträgen – insbesondere auch aus urheberrechtlicher Sicht – thema-tisiert, so etwa anlässlich der 14. Konferenz der Fordham University in New York (vonLewinski). Diese Entwicklungen hin zu vermehrten bilateralen Abkommen sind auch Gegenstand weiterer, fortlaufender Forschungsprojekte (Drexl, Hilty, Jaeger).So befasste sich im Dezember 2007 ein ge-meinsam durch das Institut und das Centre for Comparative Law and Development Stud ies in Asia and the Pacific, Wollongong/Australien, veranstalteter Workshop „Intel-lectual Property Enforcement and Aware-ness Raising in East and Southeast Asia“ mit der Durchsetzung von Immaterialgüter-rechten in Asien (Antons, Jaeger(( ). Dabei wurden rechtliche und praktische Probleme in mehreren asiatischen Staaten verglichen. Erkannt wurde unter anderem, dass ein gro-ßer Teil der aufgezeigten Durchsetzungsde-fizite mithilfe der im TRIPS zurzeit enthal-tenen Normen nicht oder nur unzureichend bewältigt werden kann. Auch aus einem Vergleich mit den Durchsetzungsnormen des europäischen Rechts ist hier nur wenigzu gewinnen. Als Follow-up soll in einem nächsten Schritt eine ähnlich ausgerichtete Analyse für bi- und multilaterale Freihan-delsabkommen außerhalb des WTO-Rah-mens (insbesondere jene der EU mit den asiatischen Staaten) vorgenommen und de-ren Durchsetzungsinstrumente evaluiert wer-den.

A. Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Neben der Erforschung der bilateralen Ab-kommen ist aber auch eine wissenschaftlicheBeschäftigung mit der Weiterentwicklungdes TRIPS als solchem besonders wichtig.Es gilt auf den Zeitpunkt vorbereitet zu sein,zu dem sich die Möglichkeit zur wissen-schaftlichen Einflussnahme auf zukünftigeVerhandlungen ergeben sollte. Im Berichts-zeitraum weitergeführt wurde daher das inZusammenarbeit mit Wissenschaftlern ausden nordischen Ländern gestartete Projektzur Erarbeitung von Vorschlägen für Ände-rungen von TRIPS. Ungeachtet der derzeitgeringen politischen Umsetzungschancendieser Bemühungen lässt sich mit solchenVorschlägen insbesondere der Zweck verfol-gen, auf jene Gefahrenstellen aufmerksamzu machen, die sich aus einer Auslegungdes TRIPS allein aus dem Blickwinkel derEigentumslogik (kommerzieller) Rechte-inhaber ergeben können. Denn dieser An-satz würde der Zielsetzung eines ausgewoge-nen, den Interessen aller Beteiligten gerechtwerdenden Schutzes zuwiderlaufen (Kur,in Zusammenarbeit mit Levin, Bruun und Schovsbo). Darüber hinaus wird in dem Pro-jekt aufgezeigt, in welcher Weise der inter-nationale Rahmen für die Ausgestaltung desSchutzes des geistigen Eigentums optimalfortentwickelt werden könnte. Die Zielset-zungen des Projekts sowie der Inhalt des in-zwischen fertig ausgearbeiteten Vorschlagswurden auch im Rahmen wissenschaftlicherVeranstaltungen in den USA (Yale) und inItalien präsentiert und erläutert (Kur). Da-neben laufen auf mehreren Ebenen Projek-te, um die Wirkungen des gegenwärtigenSchutzregimes – namentlich mit Bezug auf Entwicklungsländer – aufzuzeigen (Ongech,Straus, Wechsler).

In der Diskussion um eine Reform des TRIPS ist aber nicht zuletzt auch an die kar-tellrechtliche Dimension zu denken. Bislangermächtigt das TRIPS die WTO-Mitgliedernur, ihr Kartellrecht auf immaterialgüter-rechtliche Sachverhalte (vor allem Lizenzen und Lizenzverweigerung) zur Anwendung zu bringen. In einem fast zum Abschluss ge-brachten Dissertationsprojekt wird der Fragenachgegangen, inwieweit sich hierauf auf-bauend auch Verpflichtungen im Sinne ei-nes „grünen“ WTO-Kartellrechts entwickelnlassen (Bacher). Darüber hinaus gehendlässt sich auch daran denken, wettbewerbs-politische Überlegungen als Gradmesser für

sinnvolle internationale Standards geistigenEigentums zu gebrauchen. EntsprechendeAnsätze wurden in verschiedenen Vorträgenund kleineren Beiträgen aufgezeigt (Drexl).Dabei ist die Frage zu stellen, ob immateri-algüterrechtliche Schutzstandards eher dendynamischen Wettbewerb fördern oder imGegenteil den Marktzutritt für Unterneh-men zugunsten von Schutzrechtsinhabernzum Nachteil dynamischen Wettbewerbsversperren.

Allgemein ist die öffentliche Wahrnehmungvon TRIPS gespalten. Von seinen Befürwor-tern wird das internationale Übereinkom-men als jener Eckpfeiler der neuen Welt-wirtschaftsordnung gesehen, der untrennbarmit dem die Handelsbarrieren abbauendenGATT 1994 zusammen wirkt; dabei wer-den die durchschnittlichen jährlichen Wirt-schaftswachstumsraten der Entwicklungs-länder, die mit 6-7% (in Ländern wie Chinasogar 9-10%, in Indien 7-8%) doppelt so hoch lagen wie in den OECD-Ländern, alsdirekte Auswirkungen des TRIPS gesehen.Von anderen werden diese Zusammenhän-ge freilich bezweifelt und es wird – geradevor dem Hintergrund der Durchsetzungs-probleme für Schutzrechte in den betref-fenden Schwellenländern – auf die Vielzahlvon Einflussfaktoren für deren wirtschaftli-che Entwicklung hingewiesen. Teilweise istTRIPS auch mit schlichter Ablehnung kon-frontiert. Einige Entwicklungsländer undNichtregierungsorganisationen (NGOs) so-wie Teile der Wissenschaft bemängeln ins-besondere die für die Entwicklungsländerzu hohen Schutzstandards als negative Wirt-schaftsfaktoren.

Die Arbeiten des Instituts im Berichtszeit-raum refl ektieren diese Diskussion in viel-facher Hinsicht. Unter Berücksichtigungempirischer Daten über die Entwicklungder Bruttoinlandsprodukte, des Außenhan-dels, der ausländischen Direktinvestitionenund der inländischen und ausländischenPatent anmeldungen sind in einer Reihe voninternationalen Konferenzen und Veröf-fentlichungen die negativen Auswirkungender TRIPS-Standards auf die wirtschaftli-che Entwicklung der Entwicklungsländer inFrage gestellt worden. Die Kritik an TRIPSkrankt diesen Untersuchungen zufolge ins-besondere daran, dass sie die wirtschaft-lichen Fakten vor und nach der Gründung

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1. Teil:Forschung des Instituts

der WTO oft einfach ignoriere (Straus).Insbesondere im Rahmen eines größeren Forschungsprojekts, das vom MIPLC mit der Stanford University Law School unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Prak-tikern aus einer Reihe von ostasiatischen Ländern im Berichtszeitraum durchgeführt wurde und in dessen Rahmen der Einfl uss der neuen Weltwirtschaftsordnung auf die wirtschaftliche Entwicklung Chinas, In-diens, Kambodschas, der Republik Korea, Laos, Malaysias, der Philippinen, Taiwans, Thailands und Vietnams untersucht wurde, konnten diese positiven Wirkungen bestä-tigt werden. Die Ergebnisse dieses Projekts sind im Oktober 2007 in einer in Zusam-menarbeit mit dem Staatlichen Amt für Geistiges Eigentum der Volksrepublik Chi-na (SIPO), der Tongji Universität (Shang-hai) und der Shanghai Intellectual Property Authority (SIPA) veranstalteten Konferenz der Fachwelt vorgestellt worden. Die Ver-öffentlichung der Beiträge in Buchform ist in Vorbereitung (Antons, Ganea, Garde,((Goldstein, Sorg, Straus).

Zum viel beklagten Problem der Patente als Hindernis zum Medikamentenzugang hat-te die WTO-Ministerkonferenz in Doha im November 2001 bekanntlich zunächst ei-ne Erklärung verabschiedet, die letztlich zu einem neuen Art. 31bis TRIPS führte. Damitist die Rechtsgrundlage geschaffen worden, abweichend von Art. 31(f) TRIPS, am we-nigsten entwickelte Länder und Entwick-lungsländer ohne pharmazeutische Indus-trie unter bestimmten Voraussetzungen mit Medikamenten zu versorgen, die in Dritt-staaten aufgrund von Zwangslizenzen her-gestellt werden. Inzwischen hat eine Reihe von WTO-Mitgliedern von dieser Regelung Gebrauch gemacht, darunter auch die EU mit der im Mai 2006 verabschiedeten Ver-ordnung 860/2006. In einer im Berichts-zeitraum unter dem Titel Patentschutz und Zugang zu Medikamenten veröffentlich-ten Arbeit ist unter Berücksichtigung der inSüdafrika grassierenden HIV/AIDS-Epide-mie der Frage nachgegangen worden, wel-che Faktoren für die dortigen Zustände pri-mär verantwortlich sind und welche Rolle dabei dem Patentschutz von Medikamentenzukommt. Die Arbeit gelangt zu dem Ergeb-nis, dass eine Schwächung des Patentschut-zes die Versorgung der armen Staaten mit Medikamenten allenfalls marginal verbes-

sern und zugleich in langfristiger Hinsicht die Versorgung mit neuen Medikamenten in allen Staaten gefährden würde (Kramer).Zu ähnlichen Ergebnissen gelangt eine wei-tere, breiter auf Patente und öffentliche Gesundheit ausgerichtete Dissertation, in deren Mittelpunkt die Fortschreibung des Art. 31 TRIPS steht: Die Ursache der HIV/AIDS-Epidemien und der Schwierigkeiten mit deren Bekämpfung läge nicht in denUnzulänglichkeiten des geistigen Eigen-tums, sondern im mangelnden politischen Willen und der wirtschaftlichen Schwäche der betroffenen Länder (Law). Eine dritte, noch laufende Arbeit, zielt besonders auf die Situation in Kenia ab; sie geht kritischer an das internationale Recht heran, sieht aber ebenfalls fundamentale Probleme in den betroffenen Ländern selbst (Ongech).Hinzu kommt ein weiteres vom Institut un-terstütztes französisches Forschungspro-jekt, in dessen Mittelpunkt Zwangslizenzen für Arzneimittelpatente zur Bekämpfungder HIV/AIDS-Epidemie stehen (Loum).Weiterhin wird ein Habilitationsprojekt an der Universität Mailand mit dem Arbeitsti-tel „Could Compulsory Licensing be a So-lution to the Emerging Issues in Health and Human Rights?“ am Institut mitbetreut, in welchem unter anderem untersucht wird, welche Ergänzungen des internationalen Rechts mit Blick auf die Fragestellung not-wendig sein könnten (Falletti).

Einen anderen Akzent nimmt die kritische Analyse des Vorschlags ein, das TRIPS durch einen neuen Art. 29bis zu ergänzen. Dadurch sollen alle WTO-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, bei Patentanmeldun-gen, die sich auf aus biologischem Material abgeleitete und/oder mit dem dazugehörigen traditionellen Wissen entwickelte Erfindun-gen beziehen, sowohl das Land anzugeben, aus dem die genetischen Ressourcen erhal-ten wurden, als auch das Ursprungsland. Darüber hinaus sollen die Anmelder ver-pflichtet werden, unter Beweis zu stellen, dass sie das Material im Einklang mit den Vorschriften des liefernden Landes erhalten haben. Verletzungen dieser Verpflichtun-gen sollten Sanktionen bis hin zum Wider-ruf des Patents nach sich ziehen. Vor die-sem Hintergrund wurden im Rahmen eines Projekts die vorhandenen nationalen Re-gelungen insbesondere der an biologischer Vielfalt reichen Länder wie Australien, Bra-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

silien, Indien, Malaysia und Südafrika un-tersucht. Die jetzt zur Veröffentlichung anstehende Studie gelangt dabei zu dem Er-gebnis, dass eine erfolgreiche, nachhaltigeNutzung und Verwertung von genetischen Ressourcen nicht durch eine international im Patentrecht verankerte Verpflichtungnach dem Muster des vorgeschlagenen Art. 29bis TRIPS zu erzielen ist, sondern den na-tionalen Regelungen über access and benefi t-sharing eine Schlüsselrolle zukommt. Aus-gewogen gestaltete und alle praktischen Bedürfnisse der Betroffenen berücksichti-gende access and benefi t-sharing betreffende nationale Regelungen, einschließlich derRegelung des Patentrechts, könnten in Ver-bindung mit dem bereits bestehenden pa-tentrechtlichen Mechanismen, zum Beispieldem der Unionspriorität, den Zustand her-beiführen, den man sich von der vorgeschla-genen Regelung des Art. 29bis TRIPS ver-spricht, der aber durch sie allein gar nichterreicht werden kann (Straus).

Global angelegt ist eine weitere Arbeit, diesich mit dem Schutz geistigen Eigentumsdurch völkerrechtliche Investitionsschutzver-träge auseinandersetzt. Da auch geistiges Ei-gentum in den Anwendungsbereich völker-rechtlicher Investitionsverträge fällt, bietenjene Unternehmen einen Rechtsschutz, derihnen im Rahmen der WTO bzw. des TRIPSnicht eröffnet ist. Enthält letzteres detaillierteRegelungen für die nationalen Immaterialgü-terrechtsordnungen, schreibt ein Investitions-schutzvertrag in einigen allgemein gehaltenenArtikeln dem Gaststaat vor, wie er Investorenaus dem anderen Vertragsstaat und deren In-vestitionen zu behandeln hat. Eine wichtigeRegelung ist etwa das Recht des Investors auf adäquate, sofortige und effektive Entschädi-gung für den Fall der Enteignung. Verstößtder Gaststaat dagegen, kann er vom auslän-dischen Investor vor einem internationalenSchiedsgericht verklagt werden. Untersuchtwird namentlich das Verhältnis völkerrecht-licher Investitionsverträge zu TRIPS und ver-gleichbaren Abkommen wie der Wiener Ver-tragsrechtskonvention oder der Konventionzum Schutz der Menschenrechte und Grund-freiheiten (EMRK, Klopschinski).

b) WIPO

Die WIPO entwickelt einige der von ihr ver-walteten Rechtsgebiete vor allem in fachlichzusammengesetzten Ausschüssen. An die-sen ist das Institut mit einem Beobachter-status beteiligt; diese und andere Möglich-keiten des Austausches sind grundlegenddafür, auch auf wissenschaftlicher Ebenedie Entwicklungen nachzeichnen zu könnenbzw. neue Entwicklungslinien zu entwerfen.

Im Bereich des Urheberrechts verfolgte dasInstitut vor allem die Arbeiten des Ständi-gen Ausschusses für Urheberrecht und ver-wandte Schutzrechte zur Ausarbeitung einesinternationalen Vertrages zum Schutz derSendeunternehmen (von Lewinski). Ob-wohl die USA ihren Vorschlag, Webcast ing-Organisationen in den Schutz einzubezie-hen, mangels Unterstützung fallen ließen,blieben beträchtliche Meinungsverschieden-heiten be stehen. Spätestens im Sommer2007 wurde klar, dass einstweilen keine di-plomatische Konferenz zustande kommenwürde.

Verfolgt wurden schließlich auch die Arbei-ten im Ausschuss zu genetischen Ressour-cen, überliefertem Wissen und Folklore(von Lewinski). Dort verschärften sich die Gegensätze zwischen den Ländern, die ei-nen internationalen Vertrag anstreben undjenen, die sich diesem Ziel klar widersetzen,nachdem man schon über Vorschläge kon-kreter Artikel diskutiert hatte (ohne festzu-legen, ob solche Artikel ein Muster für ein nationales Gesetz oder regionale bzw. ein in-ternationales Abkommen darstellen sollten).

Hinsichtlich des Substantive Patent LawTreaty (SPLT) dauerte der Stillstand derVorjahre innerhalb des Berichtszeitraumsweiter an; formelle Beratungen des zustän-digen Standing Committee on the Law of Patents (SCP) der WIPO unterblieben auf-grund der festgestellten Differenzen. Auf Beschluss der 32. Generalversammlung der WIPO wurde im März 2006 zumindest eindreitägiges „Open Forum“ zum Entwurf des SPLT abgehalten, in welchem einige der streitigen Fragen diskutiert wurden und auf dem auch das Institut vertreten war (Klun-ker, Straus, Prinz zu Waldeck und Pyr-mont). Trotz einer – im Vergleich mit den formellen Beratungen im SCP – offeneren

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1. Teil:Forschung des Instituts

Diskussionsatmosphäre konnten freilich kei-ne greifbaren Fortschritte gemacht werden.

Generell wurde die Arbeit der WIPO im Be-richtszeitraum vom Streit um die WIPO De-velopment Agenda überschattet. Eines derwichtigsten Themen der Generalversamm-lung war die Umsetzung der entwicklungs-politischen Agenda in das Arbeitsprogrammfür das Jahr 2008. Um in diesen Fragenzu einem Ausgleich zwischen verschiede-nen Positionen zu gelangen, organisiertedas in Genf ansässige International Cen-ter for Trade and Sustainable Development(ICTSD) im November 2006 einen Work-shop in Nyon, an dem neben anderen Ex-perten aus der Wissenschaft auch ein Ver-treter des Instituts (Drexl) seine Ansichten zur Lösung der Herausforderungen auf demGebiet des geistigen Eigentums für Entwick-lungsländer vortrug und mit Botschafternverschiedener Mitgliedstaaten diskutierte.Der Vortrag zu einer wettbewerbspoli-tisch geleiteten Reform des internationalenSchutzsystems gelangte 2007 in einem Ta-gungsband zur Veröffentlichung. Um zur Development Agenda einen konstruktivenBeitrag zu leisten, organisierte die WIPOweiterhin Kolloquien zu ausgewählten Fra-gen des Patentrechts, darunter eines zu„Flex ibilities in the Patent System“, in demdas Institut einen Beitrag zu Auslegungs-grenzen von TRIPS beisteuerte (Straus).Nachdem nunmehr die entwicklungspoli-tische Agenda beschlossen worden ist, be-steht Hoffnung, dass die Arbeiten auch amSPLT im Rahmen der WIPO im Jahr 2008wieder aufgenommen werden können.

Im Berichtszeitraum begonnen wurden die Arbeiten zu einer Dissertation über die pa-tentrechtlichen Harmonisierungsbemühun-gen im Rahmen der WIPO und der Frage, inwiefern eine über die Mindeststandards von TRIPS hinausgehende Harmonisierung des materiellen Patentrechts erstrebenswert ist. In Zeiten zunehmender Globalisierung kann ein Patentsystem, welches über kein harmonisiertes materielles Patentrecht ver-fügt, nur schwer seiner genuinen Funktion gerecht werden. Weder bietet es den An-meldern die erforderliche Sicherheit, noch versetzt es die Patentämter in die Lage, Pa-tente mit der nötigen Qualität innerhalb annehmbarer Zeitspannen zu erteilen. Das Forschungsprojekt zeigt nicht nur die nach

wie vor bestehenden Unterschiede im ma-teriellen Recht auf, sondern analysiert auch die bereits auf der Ebene der WIPO stattge-fundenen Harmonisierungsvorhaben. Wei-terhin wird auf die Bemühungen der Tri-lateralen Zusammenarbeit (EPA, USPTO, JPO) eingegangen und hinterfragt, ob und welche Vorteile eine Harmonisierung auch den Entwicklungs- und Schwellenländern bringen könnte (Klunker).

Auf umfassendere Fragestellungen angelegt waren andere wissenschaftliche Arbeiten im Kontext des Zuständigkeitsbereichs der WIPO. Abgeschlossen wurde namentlich eine Kommentierung zur Pariser Verbands-übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ, Pfl üger). Der englisch-sprachige Band hat sämtliche Bestimmun-gen der PVÜ zum Gegenstand und ist Teil einer 5-bändigen Serie von Kurzkommen-taren unter dem Thema „Concise IP“ (he-rausgegeben von Dreier, Gielen, Hacon). Aufder andern – urheberrechtlichen – Seite des Zuständigkeitsspektrums der WIPO leiste-te das Institut umfassende Arbeiten im Zu-sammenhang mit der Beantwortung eines Fragebogens der ALAI zur Implementierung der WCT und WPPT Abkommen in die Mitgliedstaaten (O. Fischer).

Darüber hinaus hat sich die WIPO nach län-gerer Zeit auch wieder der Fortentwicklungdes Rechts zur Bekämpfung des unlauterenWettbewerbs auf internationaler Ebene zu-gewandt. Das internationale Lauterkeits-recht hat seine Grundlage in Art. 10bis PVÜ. Die 1994 von der WIPO hierzu veröf-fentlichte Studie „Protection Against Un-fair Competition – Analysis of the PresentWorld Situation“ beruhte bereits auf Vorar-beiten des Instituts (Henning-Bodewig).Sie wurde im Berichtszeitraum grundlegendüberarbeitet und den weltweit zutage getre-tenen Tendenzen der Neuorientierung desLauterkeitsrechts angepasst (Henning-Bo-dewig). Mit dem historischen Hintergrundund dem Entwicklungspotential von Art.10bis PVÜ befasst sich auch ein weit voran-geschrittenes Promotionsprojekt (Pfl üger).

c) Kartellrecht

Intensiviert wurde die Zusammenarbeit mit dem International Competition Network (ICN), dem internationalen Verband der

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Kartellämter. Das ICN setzt sich zum Ziel, im Wesentlichen durch Empfehlungen und sogenannte best practices für verschiedene Bereiche der Kartellrechtsanwendung grö-ßere Kohärenz zu erreichen. Das Institut istin enger Zusammenarbeit mit dem Bundes-kartellamt durch einen sogenannten Non-Governmental Agent (NGA, Drexl) unmit-telbar an diesen Arbeiten beteiligt (siehehinten III.2.a)aa)).

2. Europäisches Recht

Die vielfältigen Fragestellungen und Auf-gaben zum europäischen Recht werden imEuropareferat gebündelt und aufeinanderabgestimmt. Seiner besonderen Bedeutungentsprechend steht dabei das Gemeinschafts-recht im Mittelpunkt des Forschungsinte-resses. Hinzu kommen weitere Bereiche deseuropäischen Rechts, wie insbesondere daseuropäische Patentrecht und das aus ge-meinschaftsrechtlichen Vorgaben entstande-ne nationale Recht der europäischen Länder.Inzwischen dürften mehr als zwei Drittel derForschungstätigkeit der Abteilung GeistigesEigentum und Wettbewerbsrecht einen Be-zug zum europäischen Recht haben.

Das Gemeinschaftsrecht hat die von derAbteilung betreuten Rechtsgebiete in Eu-ropa in den vergangenen Jahrzehnten von Grund auf verändert. Zahlreiche Richtlini-en haben zu einer Angleichung des Rechtsder Mitgliedstaaten in unterschiedlichemUmfange geführt. War es im Patentrecht, das bereits durch das europäische Patent-system weitgehend harmonisiert wordenist, bisher nur die Biotechnologie-Richt-linie, so ist der gemeinschaftsrechtlicheHarmonisierungsprozess im Urheberrecht durch mehrere Richtlinien, vor allem je-ne zum Urheberrecht in der Informati-onsgesellschaft 2001/29, verdichtet wor-den. Im Marken- und Musterrecht ist dieRechtsangleichung durch die Markenricht-linie und die Musterrichtlinie am weites-ten fortgeschritten. Hier sind parallel zudiesen Richtlinien durch die Verordnungenüber die Gemeinschaftsmarke und das Ge-meinschaftsgeschmacksmuster außerdemSchutz instrumente geschaffen worden, dieeinen einheitlichen gemeinschaftsweitenSchutz bieten. Schließlich haben auch imLauterkeitsrecht verschiedene Richtlini-

en eine Annäherung der ehemals erheblichdivergierenden Rechtsordnungen der Mit-gliedstaaten bewirkt. Dazu zählt insbeson-dere jene über unlautere Geschäftsprakti-ken 2005/29. Horizontale Richtlinien, wieinsbesondere die Richtlinie zur Durchset-zung der Rechte des geistigen Eigentums2004/48, haben zu einer weiteren Verdich-tung der Harmonisierung beigetragen. ImKartellrecht ist die Europäisierung durchVerordnungen und den Prozess der Dezen-tralisierung der Anwendung europäischenRechts weitergeführt worden.

Dieser Prozess der Harmonisierung und Eu-ropäisierung bestimmt die Arbeiten des In-stituts auf allen Ebenen. Hinzu kommen neueFragestellungen, die sich – etwa im Urheber-recht und im Markenrecht – im Hinblick auf eine weitere Harmonisierung ergeben. Mitdem Vertrag von Lissabon soll außerdem einneuer primärrechtlicher Rahmen entstehen,dessen Implikationen für das geistige Eigen-tum und Wettbewerbsrecht wissenschaftlichaufzubereiten und zu analysieren sind. DasInstitut hat damit begonnen, sich dieser Auf-gabe anzunehmen (u.a. Brosinger, O. Fi-scher, Früh, Jaeger, Postl). Dazu wurdenbereits weitere Vorarbeiten unter dem Stich-wort der „Konstitutionalisierung von IP-Rech-ten“ geleistet (Geiger). Ausgangspunkt ist hier Art. 17 Abs. 2 der in den EU-Reformver-trag integrierten Europäischen Menschen-rechtscharta, welcher das geistige Eigentumauf europäischer Ebene erstmals auf derRanghöhe der Verfassung nennt. MehrereBeiträge analysieren diese – schon vorgän-gigen – Entwicklungen in Rechtsprechungund Lehre, z.B. im Zusammenhang mit demSchutz, Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls derEMRK oder in internationalen Texten wieder Allgemeinen Erklärung der Menschen-rechte und dem Internationalen Pakt für wirt-schaftliche, soziale und kulturelle Rechte.Letztlich geht es dabei stets um die grundle-gende Spannung zwischen Eigentum undFreiheit, die der Gesetzgeber in ein ausbalan-ciertes Verhältnis zu bringen hat.

Nachfolgend werden nur einige in dieseneuroparechtlichen Rahmen fallende Projek-te beispielhaft erwähnt. Über weitere For-schungsarbeiten mit europarechtlichem Be-zug wird jeweils sachthemenbezogen in denAbschnitten zu den jeweiligen Rechtsgebie-ten berichtet.

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1. Teil:Forschung des Instituts

a) Europäisches Patentrecht

Trotz aller Anstrengungen der EU-Kommis-sion erlebte das europäische Patentrecht imBerichtszeitraum eine weitere Periode derStagnation. Da sich die beteiligten Kreiseentschieden gegen die vom Rat in der „Ge-meinsamen politischen Ausrichtung“ von2003 vorgestellten Regelungen der Patent-gerichtsbarkeit und der Sprachen ausgespro-chen haben, konnten weder entscheidendeFortschritte in Bezug auf das Gemeinschafts-patent erzielt werden, noch gab es eine Ei-nigung, was das European Patent LitigationAgreement (EPLA) Streitregelungsprotokollangeht. Im Zusammenhang mit dem EPLAsprach die EU-Kommission den Mitglied-staaten die Kompetenz ab, mit Drittstaatenvölkerrechtliche Verträge auf Gebieten ab-zuschließen, welche von der europäischenGesetzgebung (aquis communautaire) bereitserfasst sind. Angesichts des evident hohenBedarfs an einer zentralisierten Patentge-richtsbarkeit für die vom EPA für die Ver-tragsstaaten des Europäischen Patentüber-einkommens (EPÜ) erteilten europäischenPatente (bisher ca. 800.000) vertrat die EU-Kommission die Auffassung, EPLA-Elemen-te sollten in die für das Gemeinschaftspatent zu schaffende Regelung der zentralen Patent-gerichtsbarkeit eingebaut werden. Schließ-lich haben zwei Entscheidungen des EuGH,in welchen Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ (Roche Nederland) und Art. 16 Nr. 4 EuGVÜ (GAT./.LuK) ausgelegt wurden, zu einer empfindli-chen Einschränkung der Anwendbarkeit des EuGVÜ auf Patentstreitigkeiten geführt. Ei-nen Lichtblick für das europäische Patent-recht stellte allerdings Ende 2007 die Ge-wissheit dar, dass durch die unmittelbarbevorstehende, inzwischen tatsächlich erfolg-te Ratifizierung des sogenannten LondonerProtokolls zur Übersetzung europäischer Pa-tente durch Frankreich dieses am 1.5.2008in Kraft treten wird.

Im Lichte dieser Entwicklungen, aberauch vor dem Hintergrund erneuter Be-wegungen im Bereich Gemeinschaftspa-tent bei gleichzeitigem Mangel an kom-promissfähigen, praxistauglichen und den-noch gemeinschaftsrechtskonformen Um-setzungsvorschlägen unterzog das Institut die kompetenzrechtlichen Grundlagen, diegeltenden Grundsätze des Gemeinschafts-rechts und die aus dem Patentrecht selbst

fließenden Vorgaben einer vertieften Ana-lyse (Hilty, Jaeger). Insbesondere soll un-ter Einbezug der Ansätze des EPLA ver-sucht werden, Wege der Errichtung einereinheitlichen Streitregelung für Gemein-schaftspatente und europäische Patentezu entwickeln. Dabei geht die Zielsetzung über den Versuch eines Minimalkompro-misses hinaus, indem Elemente mitbe-rücksichtigt werden, welche das Funk-tionieren des Binnenmarktes ebenso zubehindern drohen wie das Fehlen einesGemeinschaftspatents, so etwa die gegen-wärtige Unmöglichkeit, Schranken des Pa-tentrechts einheitlich und in einem einzi-gen Verfahren für alle Schutzländer gleich-zeitig zu instrumentalisieren.

Sowohl die EU-Kommission als auch das EPA zeigten sich sodann besorgt über die stets wachsende Zahl an europäischen Pa-tentanmeldungen und die sich daraus er-gebenden Folgen für die Qualität europä-ischer Patente. Im Rahmen von Tagungen unter Beteiligung interessierter Kreise ist über Lösungen des fraglos bestehenden Pro-blems diskutiert worden, wobei auch das Institut Ideen in die Diskussion einbrach-te (Straus). Zu beobachten war ferner die Neigung der EU-Kommission, des EU-Par-laments und insbesondere auch des EPA, die Diskussion der Problematik, die in den USA unter den Stichworten patent trolls,patent thickets und royalty stacking kontro-vers diskutiert wird, relativ unrefl ektiert nach Europa zu tragen. Zum Etikett „Global Warming of Patents“ – einem gefährlichen Vergleich des Anstiegs der Anzahl von Pa-tentanmeldungen mit dem Anstieg des Aus-stoßes von Treibhausgasen – und der damit verbundenen Gefahr falscher Schlussfol-gerungen hat sich das Institut (Straus) inmehreren Vorträgen und Veröffentlichun-gen geäußert. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass eine strikte Anwendung der Patentierungsvoraussetzungen, vor al-lem jene der erfi nderischen Tätigkeit, zwarwichtige Elemente der Qualitätssicherung darstellen, doch sei die wachsende Flut von Patentanmeldungen nur durch substantielle Verbesserungen der internationalen Admi-nistration des Patentsystems, insbesondere durch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Patentämtern erfolgreich un-ter Kontrolle zu bringen (Straus).

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Tätigkeitsbericht2006/2007

b) Europäisches Urheberrecht

Die fortschreitende Entwicklung der Infor-mationsgesellschaft erforderte eine Anpas-sung des Urheberrechts an neue technischeund soziale Herausforderungen. Die europä-ische Integration versuchte darüber hinauseinheitliche Lösungen im Hinblick auf einengerechten Ausgleich der verschiedenen in-volvierten Interessen zu finden. Die bisheri-gen Ansätze weisen jedoch erhebliche Defi-zite auf. Insbesondere hat sich die Richtliniezum Urheberrecht in der Informationsgesell-schaft 2001/29 als wenig geeignet erwiesen.Weder vermochte sie die Harmonisierungwirklich voranzutreiben, noch bot sie einengeeigneten rechtlichen Rahmen, um den Er-wartungen der Urheber, der Verwerter undder Gesellschaft gleichermaßen gerecht zuwerden. Gezeigt hat sich die Unzufrieden-heit weiter Kreise namentlich im Rahmender Umsetzung der Richtlinie in die nationa-len Urheberrechtsordnungen.

Diesen offensichtlichen Spannungen im ge-genwärtigen Urheberrecht wirkt das Insti-tut durch eine Reihe von Forschungspro-jekten unterschiedlicher Ausprägungen undkonstruktiven Vorschlägen entgegen. Deninstitutionellen Rahmen lotet dabei ein imBerichtszeitraum begonnenes Dissertations-projekt zum Thema Perspektiven für eineuropäisches Urheberrecht aus (O. Fischer).Zudem sind etliche Initiativen mit dem Fo-kus auf den Interessenausgleich im Urhe-berrecht gestartet bzw. weitergeführt worden (Geiger, Hansen, Hilty, Kur, Leistner,Peukert).

An dieser Stelle ist eine durch verschiedeneInstitutionen unterstützte, wissenschaftlich breit abgestützte deutsch-französische Vor-tragsreihe besonders hervorzuheben, wel-che Leitlinien herausarbeitete, die als mate-riellrechtliche Grundlagen für ein künftiges europäisches Urheberrechts fungieren kön-nen (Dietz, Drexl, Engelhardt, Geiger,Hansen, Hilty, Kur, Markowski). Tat-sächlich waren Frankreich und Deutsch-land (zusammen mit Großbritannien) im Zuge der bisherigen Harmonisierungsbemü-hungen mehrfach repräsentative Pole un-terschiedlicher Urheberrechtskonzeptionen.Beide Länder haben auch wichtige Impulse für die Entwicklung des europäischen Ur-heberrechts geben können. Die Ergebnisse

dieser Vortragsreihe wurden 2007 in deut-scher und französischer Sprache veröffent-licht (Hg. Geiger, Hilty).

Das genannte Projekt wurde durch mehrere Initiativen ergänzt, deren Ziel es war, beson-ders umstrittene Problemstellen zu diskutie-ren. So hat das Institut in Zusammenarbeitmit dem Queen Mary Intellectual Property Research Institute in London den in das Gemeinschaftsrecht sowie in das nationa-le Recht einiger Mitgliedstaaten integrierten Drei-Stufen-Test analysiert und einer neuen Interpretation zugeführt, um dem notwendi-gen Anwendungsbereich der Schranken des Urheberrechts gerecht zu werden (Geiger,Hilty, Kur, Peukert). Zudem beteiligt sich das Institut an einer Initiative zur Entwick-lung von Eckwerten eines europäischen Ur-heberrechts (sogenanntes „Wittem“-Projekt; Geiger, Hilty, zusammen mit Bently, Dreier, Hugenholtz, Quaedvlieg, Strowel, Visser).Ein besonderer Bereich des Urheberrechtserlebte im Berichtszeitraum eine stürmischeEntwicklung: Das Recht der Verwertungs-gesellschaften. Auslöser war die Empfeh-lung der EU-Kommission vom 18.10.2005zur grenzüberschreitenden Lizenzierung von Online-Musikrechten, die von früheren Do-kumenten europäischer Institutionen, ins-besonders dem sogenannten „Echerer-Be-richt“ des EU-Parlaments vom Januar 2004und der Mitteilung der EU-Kommissionvom April 2004 grundlegend abwich. DieThematik wurde in Form eines Institutspro-jekts aufgegriffen und wird im Rahmen derDarstellung zum Urheberrecht näher erläu-tert (siehe hinten II.2.c)).

c) Europäisches Kennzeichenrecht

Im europäischen Kennzeichenrecht bietet dieGemeinschaftsmarkenverordnung seit fast 15Jahren ein Schutzsystem, über das einheit-liche gemeinschaftsweite Markenrechte be-gründet werden können. Der Schutz diesersupranationalen Gemeinschaftsmarken führtteilweise zu völlig neuen Rechtsfragen, diedem nationalen und internationalen Rechtunbekannt sind. Im Institut sind diese Fragenzum Kernbereich der kennzeichenrechtlichenForschung geworden (siehe hinten II.4.). Diezentrale Herausforderung bildet dabei stets,wie eine eingetragene Gemeinschaftsmarkein einer inzwischen auf 27 Mitgliedstaatenangewachsenen Gemeinschaft zu schützen

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1. Teil:Forschung des Instituts

ist. Denn Markenschutz ist seinem Wesennach ein Schutz, dessen Reichweite großen-teils von der Auffassung der Marktteilneh-mer abhängig ist. Diese Verkehrsauffassungkann von Land zu Land variieren. Wie sichsolche Unterschiede auf den Gemeinschafts-markenschutz auswirken, beispielsweise auf den Schutz vor Verwechslungsgefahr oderRufausbeutung, ist offen. Diese Fragen sindjetzt bei der für die Auslegung der Gemein-schaftsmarkenverordnung zuständigen Ge-meinschaftsgerichtsbarkeit angekommen. DerOberste Gerichtshof Österreichs hat im Som-mer 2007 in einem Vorlagebeschluss an denEuGH erstmals um Auslegung der Schutzbe-stimmungen zur Bekanntheit einer Gemein-schaftsmarke ersucht.

Neben diesen materiellrechtlichen Fragen des Gemeinschaftsmarkenrechts wurden im Institut auch die besonderen prozessualen Aspekte dieses Schutzes verfolgt, da runter die internationalen Zuständigkeiten in Ge-meinschaftsmarkensachen. Der EuGH hat-te im Jahre 2006 in zwei Urteilen zum euro-päischen Patentrecht (Roche Nederland und GAT./.LuK) die Möglichkeiten der Rechte-inhaber, ihre Rechte vor den Gerichten anderer Staaten durchzusetzen, erheblich eingeschränkt. Die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf das Gemeinschafts-markenrecht wurden inzwischen eingehend untersucht (Knaak).

d) Europäisches Wettbewerbsrecht

aa) Recht gegen den unlauteren Wettbewerb

Die Harmonisierung des Rechts gegen denunlauteren Wettbewerb (des sogenanntenLauterkeitsrechts) hat in den letzten Jahreneine beachtliche Entwicklung erlebt. Nebendie bisherigen, eher punktuellen Regelungenist die Richtlinie über unlautere Geschäfts-praktiken 2005/29 getreten. Diese neueRichtlinie strebt – allerdings beschränkt auf Rechtsgeschäfte mit dem Verbraucher – ei-ne Totalharmonisierung bei der Beurteilungunlauterer Geschäftspraktiken an.

Die Auswirkungen der Richtlinie sind noch schwer absehbar. Dies gilt vor allem für die Frage, welchen Schutzzweck das euro-päische Lauterkeitsrecht insgesamt haben soll, welche Praktiken dem Gebot der wirt-

schaftlichen Fairness zu unterwerfen sind und anhand welcher Kriterien diese Fair-ness bestimmt werden kann; weiter spielen zunehmend Fragen der Rechtsdurchsetzung eine Rolle.

Unklar ist bislang auch, wie sich die dog-matisch wenig durchdachten Ansätze derRichtlinie auf das nationale Lauterkeitsrechtder Mitgliedstaaten auswirken werden. Beiden bisherigen Überlegungen haben z.B. dieAnsichten und Ansätze der neuen Mitglied-staaten der EU keine Rolle gespielt. Dies istinsofern ungerechtfertigt, als auch die ehe-mals sozialistischen Beitrittsstaaten mittler-weile über hinreichende eigene Erfahrun-gen mit dem Wettbewerb (und damit auchmit dem unlauteren Wettbewerb und seinerBekämpfung) verfügen. Die durch ihre Sichtmöglicherweise bedingte Gewichtsverschie-bung bei der Harmonisierung des Lauter-keitsrechts war unter anderem Gegenstandeines Forschungsprojekts, das sich mit ge-genwärtigen und zukünftigen Tendenzen dereuropäischen Harmonisierung beschäftigt.Als erster Schritt fand 2005 eine Tagung desInstituts in Budapest statt, deren Ergebnis-se im Berichtszeitraum in einem englisch-sprachigen Tagungsband veröffentlicht wur-den (Hg. Henning- Bodewig, Hilty). Als zweiter Schritt ist für November 2008 ei-ne Tagung in Berlin geplant, die den aquiscommunautaire des Lauterkeitsrechts zumGegenstand sowie eine Sichtung und Be-wertung der zahlreichen (auch) lauterkeits-rechtliche Aspekte erfassenden Vorschriftenauf Gemeinschaftsebene zum Ziel hat.

bb) Kartellrecht

Die Entwicklung des europäischen Kartell-rechts verlief auch in diesem Berichtszeit-raum außerordentlich stürmisch. Für die Arbeiten des Instituts besonders bedeutsam sind hier:

– drei Entscheidungen der europäischen Gerichte, die besondere Relevanz für die Ökonomisierung sowie das geistige Eigen-tum aufweisen;

– das Projekt der EU-Kommission, den öko-nomischen Ansatz nun auch auf Art. 82 EG, der Vorschrift zur Kontrolle marktbe-herrschender Stellung, zu übertragen;

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Tätigkeitsbericht2006/2007

– das Vorhaben der EU-Kommission, im Zu-ge der Dezentralisierung der Kartellrechts-anwendung die private Rechtsdurchset-zung zu stärken.

Zu den wichtigen kartellrechtlichen Ent-scheidungen zählt zunächst jene des Ge-richts Erster Instanz (EuG) in der Rechtssa-che GlaxoSmithKline vom September 2006.In dieser Entscheidung hält das Gericht esfür möglich, dass das Verbot des Parallelim-ports – im konkreten Fall von Arzneimitteln– im Einzelfall die Verbraucherwohlfahrtsteigern kann und damit zulässig ist. Damitrelativiert das Gericht erstmals das kartell-rechtliche Verbot des Parallelimports unddie Marktintegration als besonderes Ziel deseuropäischen Kartellrechts. Rechtsdogma-tisch möchte das Gericht eine Wettbewerbs-beschränkung im Sinne von Art. 81 Abs. 1EG nur noch annehmen, wenn die Verein-barung auch zu einem Verbraucherschadenführt. Mit Letzterem kommt das Gericht vorallem US-amerikanischer Kritik entgegen,wonach das europäische Recht mit der De-finition der Wettbewerbsbeschränkung alsEinschränkung der wirtschaftlichen Hand-lungsfreiheit häufig nur den Wettbewerberschütze. Die Entscheidung des EuG ist imZusammenhang mit dem Schlussantrag vonGeneralanwalt Jacobs im Syfait-Verfahrenzu lesen. Jacobs ordnet das Interesse an derMarktintegration den wohlfahrtssteigerndenWirkungen von Forschung und Entwicklungunter und kommt damit zur Zulässigkeit derstreitgegenständlichen Beschränkungen desParallelimports von Arzneimitteln innerhalbder EU. Als zweiter Paukenschlag wurde vorallem in Deutschland die Entscheidung desEuGH in Sachen British Airways vom März 2007 empfunden. Wiederum in Anlehnungan ökonomisches Denken wird hierin eineEffizienzverteidigung bei Anwendung vonArt. 82 EG anerkannt, wobei sich das Ge-richt nahezu wörtlich an den Voraussetzun-gen des Art. 81 Abs. 3 EG orientiert. An dritter Stelle zu erwähnen ist die Entschei-dung des EuG vom September 2007, mitdem das Microsoft-Verfahren zum Abschlussgebracht wurde. Da das EuG wie zuvor dieEU-Kommission den Fall aufgrund der Hy-pothese entscheidet, die Schnittstellenin-formation des Microsoft-Betriebssystems seiimmaterialgüterrechtlich geschützt, liegt nun der zweite rechtskräftig entschiedene Fallnach Magill vor, in dem europäische Gerich-

te ausdrücklich eine Pflicht des Rechteinha-bers zur Gewährung der Nutzung von Im-materialgüterrechten auf der Grundlage von Art. 82 EG angenommen haben.

Die ersten beiden Entscheidungen wer-den die weiteren Arbeiten des Instituts zurÖkonomisierung des Kartellrechts bestim-men. Unmittelbar vorgesehen ist es, diese Entwicklungen für die Neuauflage einesBeitrags zum Wettbewerbsrecht in einemSammelband zum europäischen Verfas-sungsrecht aufzuarbeiten (Drexl). Die nochjunge Microsoft-Entscheidung wird nichtnur die Forschungen des Instituts zum „grü-nen“ Kartellrecht, sondern auch die Arbei-ten der EU-Kommission zur ökonomischenNeuausrichtung der Anwendung von Art. 82EG prägen.

Diese Arbeiten der EU-Kommission zur öko-nomischen Neuausrichtung von Art. 82 EGnahmen ihren Anfang mit der Veröffentli-chung eines Diskussionspapiers im Dezem-ber 2005. Zu diesem Papier hat das Institutunter besonderer Fokussierung auf den Miss-brauchsfall der Lizenzverweigerung Stellung bezogen (Conde Gallego, Drexl, Enchel-maier, Leistner, Mackenrodt). Daraufhin lud die EU-Kommission einen Vertreter des Instituts (Drexl) nach Brüssel ein, um dieStellungnahme anlässlich eines öffentlichen Hearings vorzustellen. Schließlich wurde dasInstitut gebeten, der EU-Kommission bei den weiteren Arbeiten zur Neufassung der Politik nach Art. 82 EG beratend zur Verfü-gung zu stehen (siehe hinten III.2.b)aa)).

Stellung genommen hat das Institut schließ-lich auch zum Grünbuch über Schadenser-satzklagen bei Verletzung des EU-Wettbe-werbsrechts vom Dezember 2005 (CondeGallego, Drexl, Enchelmaier, Endter,Mackenrodt). Abgeschlossen und veröf-fentlicht wurde eine Dissertation, die ent-sprechende Schadensersatzansprüche nichtnur gemeinschaftsrechtlich, sondern auchrechtsvergleichend für das deutsche und ffenglische Recht untersucht (Endter). EinFestschriftenbeitrag analysiert die dogmati-schen Auswirkungen der beiden Grundsatz-entscheidungen des EuGH in Courage undManfredi auf das deutsche Kartelldelikts-recht (Drexl). Die private Rechtsdurchset-zung wird auch aus transatlantischer Sichtein spannendes Thema bleiben. Während

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1. Teil:Forschung des Instituts

in Europa ein Ausbau der privaten Rechts-durchsetzung angestrebt wird, führen jüngs-te Entwicklungen, vor allem auch eine Ent-scheidung des US Supreme Courts (AtlanticBell vs. Twombley), mit der das Pre-TrialDiscovery erschwert wird, zu einem Zurück-drängen privater Schadensersatzklagen. Die EU-Kommission hat schließlich für Anfang 2008 die Veröffentlichung eines Weißbuchs zu diesem Thema angekündigt, dem dann wohl konkrete Vorschläge für einen Rechts-akt zu entnehmen sein werden. Im Lichte dieser Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass sich auch das Institut weiterhin mit der Thematik befassen wird. Geplant ist, in Ko-operation mit der Universität Prag und dem MPI für ausländisches und internationalesffPrivatrecht im Jahre 2009 eine Tagung hier-zu in Prag durchzuführen.

Einige Promotionsprojekte betreffen ver-schiedene Themen des europäischen Kar-tellrechts. Zum Abschluss gebracht und veröffentlicht wurde eine Arbeit, die die Marktabgrenzung aus rechtssoziologischer Sicht untersucht (Theilmann). Noch inBearbeitung befindet sich ein Projekt zum Begriff des „technischen und wirtschaft-lichen Fortschritts“ im europäischen und französischen Recht (Siebers). Wesentlich vorangekommen ist eine Dissertation, die den systematischen Zusammenhang zwi-schen den Grundfreiheiten des EG-Vertra-ges und dem gemeinschaftlichen Wettbe-werbsregeln, insbesondere die Frage nach der Übertragbarkeit von Rechtfertigungs-gründen für Beschränkungen, zum Gegen-stand hat (Guzdek). In den Berichtszeit-raum fällt auch der Beginn einer Arbeit über die Leitlinien der EU-Kommission zu horizontalen Zusammenschlüssen aus dem Blickwinkel eines law and economics-An-satzes (Malanond). Gäste des Instituts ar-beiteten an Dissertationen zur essential fa-cility-Doktrin in Europa, den USA und der Türkei (Karaege), zur Frage der wettbe-werbsrechtlichen Abgrenzung unterschied-licher Technologiemärkte (Früh) und zur Frage kartellrechtswidriger Verhaltenswei-sen auf oligopolistischen Märkten (Pecotic Kaufman). Eine weitere Dissertation un-tersucht verfahrensrechtliche Aspekte der Zusammenarbeit zwischen nationalen Kar-tellbehörden und der EU-Kommission im Rahmen des European Competition Network(Togo).

Besondere Erwähnung verdient schließlichdie Initiative eines Mitarbeiters des Instituts,zum Zwecke der Förderung des Austauschesmit Kartellrechtlern und Wettbewerbsöko-nomen aus anderen Bereichen (Behörden,Justiz, Unternehmen, Anwaltschaft, Uni-versität) das „Münchner Kartellrechtsforum– gruppe 3 g“ zu gründen (Podszun). Unterdem Dach des Instituts werden hier in derForm eines Gesprächskreises aktuelle kar-tellrechtliche Fragestellungen aus verschie-denen Perspektiven beleuchtet.

e) Weitere Aspekte des europäischenRechts

Die Forschungstätigkeit des Instituts be-schränkt sich nicht auf die vorstehend be-handelten Kerngebiete, sondern bezieht deren Einbettung in die Gesamtrechtsord-nung – insbesondere das Vertragsrecht, das internationale Privatrecht, die Rechtsdurch-setzung und die Grundrechte – stets mit ein.

Seit längerer Zeit wird auf politischer undakademischer Ebene an einem europäischenVertragsrecht gearbeitet. Verträge über Im-materialgüterrechte in Gestalt der Übertra-gung oder Lizenzierung von Rechten sindhierbei jedoch bisher nicht berücksichtigtworden. Wegen der immensen Bedeutungdieser Vertragstypen im gewerblichen undprivaten Bereich (z.B. Softwareverträge) han-delt es sich um eine empfindliche Lücke, derdas Institutsprojekt Europäisches Immateri-algütervertragsrecht gewidmet ist (Hilty,Kitz, Peukert). Das 2006 mit einer inter-nationalen Tagung gestartete Projekt wurdeim Berichtszeitraum sowohl konzeptionell alsauch in Einzelfragen fortgeführt. So wurdenin Dissertationen der status quo des europä-ischen Immaterialgütervertragsrechts im ac-quis communautaire und in Modellgesetzen(Principles of European Contract Law) ana-lysiert (Stiel). Weitere Arbeiten beschäf-tigten sich mit dem gutgläubigen Erwerb vonGemeinschaftsrechten (Brosinger) sowieden für diesen Bereich häufig kaum aufbe-reiteten Vertragsrechten mehrerer Mitglied-staaten (Pappas, Postl, Zelvys).

Besonders dynamisch verlief die legislativeund judikative Entwicklung auf europäischerEbene im Bereich des anwendbaren Rechtsund der internationalen gerichtlichen Zu-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

ständigkeit. So trat die Rom-II-Verordnungüber das auf außervertragliche Schuldver-hältnisse anzuwendende Recht in Kraft, dieeine Sonderregelung für Immaterialgüter-rechtsverletzungen enthält. Hingewiesen seiferner auf die Arbeiten an einer Rom-I-Ver-ordnung über das auf vertragliche Schuld-verhältnisse anwendbare Recht und grundle-gende Entscheidungen des EuGH in Bezugauf die internationale Zuständigkeit für Im-materialgüterrechtsverletzungen (Roche/Pri-mus, GAT./.LuK). Die jene Entwicklungenkritisch begleitende Forschungstätigkeit amInstitut wurde vor allen Dingen im Rahmender European Max Planck Group for Con-flict of Laws in Intellectual Property (CLIP)geleistet (siehe hinten IV.1.).

Einen weiteren Brennpunkt europäischerRechtsentwicklung bildete die Durchset-zung von Immaterialgüterrechten. Neben der Umsetzung der horizontalen Richtlinie 2004/48 zu zivilrechtlichen Sanktionen bei der Verletzung von Immaterialgüterrechten in die nationalen Rechtsordnungen wurde ein Vorschlag für einen ergänzenden straf-ffrechtlichen Rechtsakt in Form einer Richtli-nie vorgelegt. Das Institut publizierte hierzumehrere, kritische Stellungnahmen (Drexl,Hilty, Kur, Peukert). Darüber hinaus be-rührt die Harmonisierung der Rechtsfol-gen von Immaterialgüterrechtsverletzungen allgemein-zivilrechtliche Fragen, etwa des Schadensersatzes oder des Fahrlässigkeits-maßstabs. Auch diese für die Entwicklung des europäischen Privatrechts zentralenSchnittstellen waren Gegenstand der Insti-tutsarbeit (Jaeger(( ).

Die Auswirkungen der EU-Erweiterung auf den Immaterialgüterrechtsschutz bilden ei-nen weiteren Forschungsschwerpunkt. Be-gonnen wurde ein Projekt zu der nach wie vor aktuellen Frage der wirksamen Rechts-durchsetzung in den neuen EU-Mitglied-staaten, insbesondere im Baltikum. Die Dis-sertation fasst das rechtliche, soziale und wirtschaftliche Umfeld der baltischen Staa-ten zusammen. Die Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Umständen der Rechts-durchsetzung in Estland, Lettland und Li-tauen ist Voraussetzung für eine Umset-zung der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48 (Janušauskaité(( ).

Zu erwähnen sind schließlich Arbeiten zuden Einflüssen europäischer Grundrechteauf das Wirtschaftsrecht. Nicht nur bei Le-gislativvorschlägen der EU-Kommission wird die Charta der Grundrechte systematisch berücksichtigt; auch der EuGH und die mit-gliedstaatlichen Gerichte zeigen sich zuneh-mend geneigt, europäischen Grundrechtenbei der Anwendung des sekundären bzw. einfachen Rechts Bedeutung zuzuerkennen.Diesen Fragen, insbesondere in Bezug auf das europäische Urheberrecht, waren im Be-richtszeitraum mehrere grundlegende Publi-kationen gewidmet (Geiger).

3. Ausländische Rechtsordnungen

a) USA

Das US-amerikanische Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht wurde im Berichtszeit-raum in vielfältiger Weise rechtsvergleichenderforscht (Leitung: Peukert). Dissertations-projekte widmeten sich der copyright misu-se doctrine (Dormann), der Gewinnhaftung für Patent- und Urheberrechtsverletzungen (Huster), der mittelbaren Patentverletzung (Rauh), der Analyse der Schutzfristen von Immaterialgüterrechten nach Maßgabe der Copyright- und Patentklausel der US-ameri-kanischen Verfassung (Schmidt-Bischoffs-hausen), dem Imageschutz in der Werbung (Assaf(( ) sowie der markenrechtlichen Verwer-fftung bekannter Persönlichkeiten (von Bas-sewitz). Kurz vor dem Abschluss steht eine Dissertation, die die Werbemethoden des ambush marketing nach deutschem und US-amerikanischem Recht vergleicht (Furth).

Im Rahmen des Institutsprojekts zu Con-flict of Laws in Intellectual Property werdenferner die Implikationen eines Vorschlagsdes American Law Institute zur Zuständig-keit und zum anwendbaren Recht bei in-ternationalen Immaterialgüterrechtsstreitig-keiten erforscht und hierauf aufbauend eineuropäischer Alternativvorschlag entwickelt(siehe hinten IV.1.).

Schließlich wurde die Entwicklung des US-amerikanischen Immaterialgüter- und Wett-bewerbsrechts auf der Basis der vom Institut abonnierten Fachzeitschriften ständig beob-achtet. Hierauf aufbauend wurden die wich-tigsten Gerichtsentscheidungen und neue

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1. Teil:Forschung des Instituts

Gesetze in den Institutszeitschriften GRURInt. und IIC publiziert bzw. kurz dargestellt(Peukert).

b) Spanisch-portugiesischer Rechtskreis

Das von zwei Wissenschaftlerinnen (CondeGallego, Schlatter) geleitete Referat zum spanisch-portugiesischen Rechtskreis konzen-trierte sich im Berichtszeitraum auf das Wirt-schaftsrecht Lateinamerikas. Das langfristige Projekt war zwei Jahre nach Abschluss des TRIPS von 1994 initiiert worden. Hinter-grund sind die in den letzten rund zwanzig Jahren zu beobachtenden wirtschaftspoli-tischen Entwicklungen auf dem Kontinent, die durch eine Abwendung von nationalem Wirtschaftsprotektionismus, eine Öffnung der nationalen Märkte und die Hinwendung zum Weltmarkt gekennzeichnet sind.

Die erste Projektphase, in der mit generellenLänderberichten jeweils gesondert der ge-werbliche Rechtsschutz, das Urheberrechtund das Wettbewerbsrecht behandelt wer-den, wurde im Berichtszeitraum mit den Ver-öffentlichungen „Gewerbliche Schutzrechtein Chile“ (Fuchs) sowie „Lauterkeits- und Kartellrecht in Mexiko und Chile“ (Tauber)weitgehend abgeschlossen. Die Studie zumUrheberrecht in den Ländern des Mercosul (Grau-Kuntz) wurde vor der für 2008 vor-gesehenen Veröffentlichung aktualisiert.

In der zweiten Projektphase werden Spe-zialprobleme, die sich in der ersten Pha-se als rechtspolitisch besonders relevant erwiesen haben bzw. die bisher wissen-schaftlich noch nicht ausreichend aufge-arbeitet wurden, vertieft behandelt. Dazu gehört die 2007 veröffentlichte Dissertati-on mit dem Titel „Der Schutz von geneti-schen Ressourcen und indigenen Wissen in Lateinamerika – eine Untersuchung am Beispiel der Andengemeinschaft, Brasiliens und Costa Ricas“ (Bucher). Hintergrund dieser Arbeit ist die im letzten Vierteljahr-hundert zu beobachtende zunehmende pa-tentrechtliche Bedeutung von Erfindungen, die auf genetischen Ressourcen und tradi-tionellem Wissen basieren. Multinationale Pharmakonzerne nehmen nach Belieben auf den biologischen Reichtum der mega-diversen Länder Zugriff, während sich Ent-wicklungsländer bemühen, einen internati-onalen Schutz von genetischen Ressourcen

und indigenem Wissen durchzusetzen. Von dieser Problematik sind die Länder Latein-amerikas in besonderer Weise betroffen. Fürsie gilt es, flexible Zugangsregelungen zu verabschieden, die die biologische Vielfalt erhalten und gleichzeitig Anreize für ihre nachhaltige Nutzung schaffen. Die Studie geht zunächst auf internationale Schutzin-strumentarien ein, wie z.B. die CBD, das UPOV-Übereinkommen und den FAO-Ver-trag. Analysiert wird auch, inwiefern das Im-materialgüterrecht überhaupt einen wirksa-men Schutz gegen die Aneignung indigenen Wissens bieten kann. Die Untersuchung re-gionaler und nationaler Regelungen konzen-triert sich auf die Andengemeinschaft mit ihren Mitgliedstaaten sowie Brasilien und Costa Rica.

Die ebenfalls zur zweiten Projektphase ge-hörenden Dissertationen über die patent-und markenrechtliche Beurteilung von Pa-ral lelimporten in Lateinamerika (Bohn) und über den Schutz geographischer Angabenin Lateinamerika unter dem Einfluss der in-ternationalen Abkommen (Müller-Chosco)wurden im Berichtszeitraum anhand um-fangreicher Recherchen vor Ort weiterge-führt und stehen kurz vor dem Abschluss.Auch für die Ende 2005 begonnene Arbeit„Verwertungsgesellschaften in Lateiname-rika unter urheber- und kartellrechtlichenGesichtspunkten“ (Alich(( ) wurden die rechts-tatsächlichen Erhebungen in den unter-suchten Ländern Argentinien, Chile, Kolum-bien und Mexiko durchgeführt. Die Studiesoll in einer Zeit, in der die europäischenVerwertungsgesellschaften erheblichen tech-nischen und marktwirtschaftlichen Heraus-forderungen sowie politischem Reformdruck ausgesetzt sind, die Situation der kollektivenRechtewahrnehmung am Beispiel einzelnerVerwertungsgesellschaften in den genann-ten Ländern darstellen und analysieren so-wie die gewonnenen Ergebnisse zur europä-ischen Entwicklung in Beziehung setzen.Ferner wurde 2006 im Rahmen des Latein-amerika-Projekts eine englischsprachige Dis-sertation zu den immaterialgüterrechtlichenBestimmungen des zwischen den USA undden CAFTA-Staaten sowie der Dominika-nischen Republik abgeschlossenen Freihan-delsabkommens begonnen (Böttger), die ineinem breiteren Sinne das Immaterialgüter-recht der zentralamerikanischen Staaten ab-decken wird.

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Schließlich wurden im Berichtszeitraum durch Mitgliedschaft im wissenschaftlichen Beirat von Master-Programmen der Univer-sitäten Rosario in Bogotá und Austral in Bu-enos Aires (Schlatter) die Grundlagen da-für geschaffen, dass die Erkenntnisse aus dem Projekt zum Recht LateinamerikasEingang in die dortigen Lehrinhalte undwissenschaftlichen Debatten finden. Ferner wurden Teilaspekte aus der Projektarbeit inVorträgen (Alich, Schlatter(( ) und Aufsät-zen (Bucher) einer breiteren Öffentlichkeitvorgestellt.

Zwei weitere Studien argentinischer Wis-senschaftler zu den Themen „University IP, Technology and Knowledge Transfer Poli-cies for Developing Countries” (Marzetti)sowie „The Legal and Economic Aspects of Agro-biotechnological Patents and Plant Va-riety Protection in the Light of the CurrentSituation in the European Union and theSituation in Argentina” (Borgarello) wur-den vom Institut unterstützt. Das Gleichegilt für eine Forschungsarbeit zur gegenwär-tigen ökonomischen und soziale Bedeutung des Urheberrechts in Kuba, die ein beson-deres Augenmerk auf die Stellung von Ver-wertungsgesellschaften sowie deren inter-nationale Verflechtung legt (Pendas). EinDissertationsprojekt befasst sich schließ-lich mit dem lateinamerikanischen Domain-namensystem, welches mit den europäi-schen Entwicklungen in Bezug gesetzt wird (Araujo de Noronha(( ).

Neben dem Schwerpunkt WirtschaftsrechtLateinamerikas konzentrierte sich die Refe-ratsarbeit auf die Rechtsordnungen Spani-ens und Portugals. Eine spanisch-deutsche rechtsvergleichende Dissertation zur Pro-blematik der Nachahmung von Modede-sign steht kurz vor dem Abschluss (OlieteBallester). Auch wurde vom Institut eineStudie zur Patentfähigkeit biotechnologi-scher Erfindungen unter besonderer Be-rücksichtigung des spanischen Rechts un-terstützt (Curto Polo).

Im vorangegangenen Tätigkeitsbericht wur-de über die Mitwirkung von Institutsange-hörigen an einer von der Association Inter-nationale de Droit Economique (AIDE) imJahre 2005 in Buenos Aires durchgeführ-ten Tagung zum TRIPS berichtet (Drexl,Geiger). Die Beiträge konnten zwischen-

zeitlich in zwei Tagungsbänden in spani-scher bzw. französischer Sprache veröffent-licht werden (siehe vorne I.1.a)).

c) Asien

Aus der Asientätigkeit des Instituts ist imBerichtszeitraum eine Reihe von bedeuten-den Projekten hervorgegangen. So wurde imZusammenhang mit dem Buchprojekt „IPInfrastructures in Asia’s Emerging Markets“unter Leitung von Prof. Goldstein ein Sym-posium an der Stanford-Universität abgehal-ten. Die Symposiumsteilnehmer setzten sichaus den Mitgliedern des Projekts (Antons,((Ganea, Garde, Jin, Loy, Negre, Phan) so-wie aus Vertretern internationaler Institu-tionen wie der WIPO, der WTO sowie derEU und der amerikanischen Wissenschaftzusammen. Das Symposium diente vor al-lem dem Zweck, die bis dahin erarbeitetenStudienergebnisse einer internationalen Ex-pertengruppe vorzustellen und von dieserVorschläge zur weiteren Verbesserung derStudie einzuholen. Diese wurden zwischen-zeitlich umgesetzt und die weiterentwickel-ten Beiträge anlässlich des 5th Shanghai In-tellectual Property Forum zum Thema „TheImpact of the WTO TRIPS Agreement onthe Development of Asian Countries“ in ei-nem erweiterten Rahmen vorgestellt (siehevorne I.1.a)). Anlässlich der vom MIPLC,dem Staatsamt für Geistiges Eigentum derVolksrepublik China (SIPO), der Shang-hai IP Administration (SIPA), der StanfordLaw School und der Tongji-Universität or-ganisierten Konferenz, wurde zwischen demStaatsamt und dem MIPLC ein Kooperati-onsabkommen abgeschlossen.

Ein weiteres Kooperationsabkommen überden wissenschaftlichen Austausch wur-de 2006 zwischen dem MIPLC und der NALSAR Law School in Hyderabad/Indienunterzeichnet. Auch diese Unterzeichnungfand im Rahmen einer Konferenz statt, dievom MIPLC, der WIPO Worldwide Aca-demy und der gastgebenden NALSAR LawSchool veranstaltet wurde. Unter dem Kon-ferenztitel International Seminar on Intel-lectual Property Education and Researcherörterten elf Wissenschaftler des Instituts(Beuchert, Ganea, Geiger, Janušauskaité, Klunker, Leistner, Mackenrodt, Moglia, Riziotis, Sattler de Sousa e Brito, Straus)Fragen des Patentschutzes für biotechnolo-

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1. Teil:Forschung des Instituts

gische Erfindungen, der kartellrechtlichen Einordnung von Immaterialgüterrechten, der Rechtsdurchsetzung, des Urheberrechts und der Frage der Bewertung von immateri-ellen Gütern.

Die dynamische Entwicklung in Asien wird zunehmend in anderen Weltregionen wahr-genommen. So wurde ein Mitarbeiter des Instituts (Ganea) zu einem Workshop über„Intellectual Property Post Graduate Teach-ing and Research Activities – Building an Interdisciplinary and Diverse Network“ ge-laden, um über die Ausbildungssituation im Bereich des geistigen Eigentums in Asien zu berichten. Auch ist in den Ländern Asiens zunehmend ein breites, nicht mehr nur auf die USA und Europa fokussiertes Interesse an ausländischer Gesetzgebung und Rechts-praxis festzustellen. Verstärkt wird in die asiatischen Nachbarländer geblickt, deren Schutzsysteme sich aufgrund des wachsen-den innerasiatischen Handels- und Inves-titionsvolumens unmittelbar auf die eigene Wirtschaft auswirken. In diesem Zusam-menhang wurde derselbe Institutsmitarbei-ter an die National University of Singapore und an die Chungnam-Universität in Daeje-on/Korea eingeladen, um über die Entwick-lung des Schutzes in den aufstrebenden ost- und südostasiatischen Nachbarländern zu referieren.

Die überwiegende Zahl an Dissertationen und Forschungsarbeiten zu Asien ist freilichder aufstrebenden Wirtschaftsmacht Chi-na gewidmet. Nebst den in den Berichtstei-len zu den einzelnen Rechtsgebieten darge-stellten Arbeiten sei hier nur beispielhaft auf die Untersuchungen zur unzureichendenRechtsdurchsetzung von Patenten in China(Cao), zum Nichtigkeitsverfahren und derMöglichkeit einer speziellen Patentgerichts-barkeit (Li), zum institutionellen Rahmen der Wirtschaftsverwaltung Chinas (Liang)oder zum Lizenzvertrag in China (Zhang)hingewiesen. Eine inzwischen abgeschlos-sene Dissertation über den wirtschaftlichenEinfluss des TRIPS auf China und Thailandbefasst sich ebenfalls schwerpunktmäßig mitder Verpflichtung dieser aufstrebenden Wirt-schaftsnationen, nicht nur moderne Gesetzeüber Immaterialgüterrechte zu erlassen, son-dern diese effizient durchzusetzen (Sorg).Eine weitere Arbeit, die sich unter ande-rem auf vor Ort erhobene empirische Da-ten stützt, untersucht die Auswirkungen desTRIPS auf bestimmte Industriezweige in derVolksrepublik China (Wechsler). Eng mitder Frage der wirtschaftlichen Auswirkungeneines effizienten Schutzes verknüpft ist auchdie in China derzeit lebhaft geführte Debat-te über den Missbrauch von Immaterialgü-terrechten. Ein inzwischen abgeschlossenesDissertationsprojekt an der Tongji-Univer-sität (Shanghai) untersucht in diesem Zu-

Unterzeichnung des Kooperationsabkommens zwischen dem Staatsamt für Geistiges Eigentum der Volksrepu-

blik China (SIPO) und dem MIPLC (Von links: Dr. P. Ganea, Prof. J. Straus, Commissioner Tian Lipu, Wang Wei)

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Tätigkeitsbericht2006/2007

sammenhang die verschiedenen Korrektur-möglichkeiten, die das Regelungsgerüst desgeistigen Eigentums sowie des Kartellrechtsbieten (Zhang Weijun). Eine andere Dis-sertationsarbeit befasst sich rechtsverglei-chend mit europäischem und chinesischem Wettbewerbsrecht als Mittel zur Verhin-derung des Missbrauchs der Rechte desgeistigen Eigentums (Wu Yixing). WeitereDissertationsprojekte untersuchen die imma-terialgüterrechtlichen Aspekte neuer Tech-nologien, davon im Bereich der life sciencesdrei: Eine bezogen auf den Schutz von che-mischen und pharmazeutischen Erfindungen(Wang Xuming), eine weitere auf denSchutz bio technologischer Erfindungen inChina im Lichte der internationalen Debatte(Wu Zhuomin); eine andere Arbeit befasst sich mit dem Rechtsschutz der traditionel-len chinesischen Medizin (Li). Die genann-ten Arbeiten berücksichtigen auch die be-reits fortgeschrittenen Pläne zu einer drittenReform des chinesischen Patentgesetzes.Urheber- und patentrechtliche Fragen, diedurch die in China rasant wachsende undeinen hohen Grad an Eigenentwicklungenauf weisende Branche der Informationstech-nologie aufgeworfen werden, finden in zweiweiteren Forschungsarbeiten Berücksich-tigung: Es handelt sich um eine bereits ab-geschlossene Studie eines MIPLC-Gastfor-schers bezogen auf die urheberrechtlichenImplikationen neuer Internetverwertungs-technologien und die bislang nicht in allenBereichen hinreichende Reaktion der chine-sischen Gesetzgebung (Wan). Die andereArbeit untersucht die Möglichkeiten und diewirtschaftlichen Implikationen der Patentie-rung von Software im Bereich des Banken-und Finanzwesens (Zhang Yurong). Mit ur-heberrechtlichem Schwerpunkt untersuchtwerden schließlich eine Stärkung des Urhe-berrechtsschutzes für Gebrauchserzeugnissesowie die Herausforderungen, die das Inter-net an das traditionelle Verhältnis zwischenexklusivem Urheberrecht und Freiheit derNutzung zum persönlichen Gebrauch stellt(Liao).

Einen weiteren Schwerpunkt der auf Chinabezogenen Asienforschung bildeten jüngsteEntwicklungen im Kartellrecht. Nach lang-jährigen Vorarbeiten wurde im September2007 das Anti-Monopol-Gesetz der Volksre-publik China erlassen. Das Institut hat auf die Ausarbeitung des Gesetzes im Wege der

Politikberatung aktiv Einfl uss genommen(siehe hinten III.2.a)cc)). Schließlich konnte zum wiederholten Male eine Vertreterin der Chinesischen Akademie für Sozialwissen-schaften (Wang Xiaoye) mit einem Stipen-dium an das Institut geholt werden. Da sichzeitgleich auch eine führende Kartellrechts-wissenschaftlerin aus Indonesien am Insti-tut befand (Sirait), wurde im August 2007die Chance zur Durchführung eines Semi-nars über das Kartellrecht in Indonesien undChina genutzt. Mit Vorträgen beteiligt waren neben diesen beiden Gastwissenschaftlerin-nen auch ein Vertreter des Instituts (Drexl)sowie ein Richter am Bundesgerichtshof (Bornkamm), die in China bzw. Indonesienals ausländische Experten im KartellrechtPolitikberatung geleistet hatten. Über das Seminar wurde in der GRUR Int. berichtet(Mackenrodt, Podszun).

Neben China werden auch Projekte aus anderen asiatischen Ländern betreut. Ei-ne Dissertation befasst sich rechtsverglei-chend mit den rechtlichen Implikationendes Recycling von patentgeschützten Ver-brauchsgegenständen aus japanischer Sicht(Mohri). Eine weitere Dissertationsarbeit,die am Institut in Angriff genommen undnun in Korea fortgeführt wird, untersuchtvergleichend die Informationsbeschaffungim Verletzungsverfahren in Deutschland,Frankreich und England nach Umsetzungder Durchsetzungsrichtlinie 2004/48, umdaraus Implikationen für eine mögliche re-gionale Verfahrensvereinheitlichung in Ost-asien abzuleiten (Kim).

Im Dezember 2006 wurde in Zusammenar-beit mit dem Centre of Excellence for Crea-tive Industries and Innovation des AustralianResearch Council (ARC) ein internationaler Workshop zum Thema „Traditional Knowl-edge, Traditional Cultural Expressions andIntellectual Property Law in the Asia-PacificRegion” abgehalten (Antons, von Lewinski(( ).Der Workshop fand am Centre for Compara-tive Law and Development Studies in Asia and the Pacific (CLDSAP) der University of Wollongong (Australien) statt. Ein Sammel-band mit den Beiträgen des Workshops ist inVorbereitung. Des Weiteren wurden zu die-sem Themenkomplex Vorträge auf Konferen-zen in Singapur, USA, China, Australien undder Schweiz gehalten und Aufsätze zum tra-

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1. Teil:Forschung des Instituts

ditionellen Wissen auf den Philippinen undin Indien veröffentlicht (Antons, Hilty(( ).

Mitgewirkt hat das Institut auch an dem Pro-jekt des ARC zum Thema Intellectual Prop-erty Enforcement and Awareness Build ing inChina, Thailand and Indonesia. In derFunktion als chief investigator für Thailand rund Indonesien hat ein Mitarbeiter des In-stituts (Antons(( ) im Dezember 2007 an derUniversity of Wollongong einen Workshopzum Thema „Intellectual Property Enforce-ment in the Asia-Pacifi c Region” durchge-führt, ein weiterer Institutsangehöriger hatreferiert (Jaeger(( ).

d) Commonwealth

Das Commonwealth-Referat beobachtet dieEntwicklungen im Recht des geistigen Ei-gentums und im Kartellrecht Großbritanni-ens und seiner früheren Kolonien mit Aus-nahme der USA; die Länder des ehemaligenbritischen Völkerbunds-Mandatsgebiets au-ßer Israel kommen hinzu. Urteile von inter-nationalem Interesse aus diesen Rechtsge-bieten gehen in Form von Leitsätzen undzum Teil mit gekürzten Urteilsgründen inIIC und GRUR Int. ein (Enchelmaier). Ausdem Referat gingen zudem Veröffentlichun-gen zum europäischen Kartellrecht und zurWarenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt her-vor (Enchelmaier). Eine rechtsvergleichen-de Habilitationsschrift befasst sich unter an-derem mit Fragen des geistigen Eigentumsund anderer unkörperlicher Gegenstände imenglischen Recht (Enchelmaier). Zwei jun-ge Wissenschaftler von britischen Universi-täten trugen bei der kartellrechtlichen Assis-tententagung im Oktober 2006 am Institutvor (Ezrachi, Schmidt).

Zum Abschluss und zur Veröffentlichunggebracht werden konnte eine Dissertation,die neben Ausführungen zum europäischenKartellrecht einen umfangreichen Über-blick über die wirtschaftsbezogenen Delikts-tatbestände des englischen Rechts gibt; siebefasst sich mit den Schadensersatzansprü-chen bei Wettbewerbsbeschränkungen imSchnittfeld des nationalen und europäi-schen Rechts und untersucht insbesonderedie Umsetzung von Art. 81 EG in der Aus-legung des EuGH-Urteils Crehan vs. Cou-rage in Deutschland und England (Endter).Abgeschlossen wurde ebenso eine rechtsver-

gleichende Dissertation, die das Recht derSchadensersatzansprüche bei Datenschutz-verstößen in Deutschland und England auf der Grundlage der europäischen Richtlini-envorgaben untersucht (Kautz). Gleiches gilt für eine Dissertation, die eine der ers-ten systematischen Gesamtdarstellungendes jordanischen Kartellrechts enthält unddas jordanische Recht in Bezug zur Rechts-entwicklung in anderen arabischen Ländernsetzt (Qalyoubi). Gute Fortschritte hat eineDissertation zu der Frage gemacht, wie sichdie Patentierbarkeit von Lebensformen nachdem TRIPS auf die Verfügbarkeit von Me-dikamenten, auf die Landwirtschaft und auf traditionelles Wissen in Kenia und Indienauswirkt (Ongech). Ein weiteres Dissertati-onsvorhaben betrachtet die Wechselwirkungzwischen Patentrecht und Wettbewerbspo-litik hinsichtlich Medikamenten, Biotech-nologie, Pflanzenzüchtungen und Techno-logietransfer. In diesen Bereichen könnenEntwicklungsländer ihre Ressourcen an geistigem Eigentum für ihre wirtschaftlicheEntwicklung und zur Armutsbekämpfungnutzen (Ohanga). Schließlich wurden un-ter besonderer Berücksichtigung der rechtli-chen, politischen und wirtschaftlichen Rah-menbedingungen Ägyptens die Vorausset-zungen einer effizienten Durchsetzung derRechte des geistigen Eigentums in Entwick-lungsländern untersucht (Raslan).

Gäste des Referats arbeiteten an einemLehrbuch über geistiges Eigentum und dieWettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlererUnternehmen in Ägypten (Gadallah). Zwei indische Dissertationen zum Patentrecht ka-men durch die Nutzung der Bibliothek desInstituts voran. Aus den Forschungsaufent-halten gingen Artikel zum indischen Patent-recht und zum internationalen Recht desgeistigen Eigentums hervor, die zum Teil be-reits veröffentlicht sind bzw. demnächst er-scheinen (Mazumder, Narayanaswami).

e) Französischer Rechtskreis

Im Referat Französischer Rechtskreis (Lei-tung: Geiger) werden die Rechtsordnungen Frankreichs, der französischsprachigen Län-der Afrikas sowie anderer Regionen, in de-nen der Einfluss des französischen Rechts deutlich spürbar ist (z.B. Québec), betreut. Die Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung dieser Länder im Bereich

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Tätigkeitsbericht2006/2007

des Immaterialgüter- und Wettbewerbs-rechts werden beobachtet und rechtsver-gleichend für die Institutszeitschriften IIC (Geiger) sowie GRUR Int. (Geiger, Well-Szönyi) aufgearbeitet und kommentiert.

Wichtige Fragestellungen dieses Rechts-kreises vertiefte das Institut im Rahmen vonrechtsvergleichenden Dissertationen. So be-schäftigten sich im Berichtszeitraum zweiArbeiten mit dem Recht der Verwertungs-gesellschaften in Frankreich und Deutsch-land (Markowski, Nérisson). Von großer Aktualität sind die mit der kollektiven Wahr-nehmung von Urheberrechten verbundenenProblemstellungen insbesondere wegen derEmpfehlung der EU-Kommission für die län-derübergreifende kollektive Wahrnehmungvon Urheberrechten und verwandten Schutz-rechten (siehe hinten II.2.c)). Doch werdendurch die kollektive Wahrnehmung auchgrundlegende urheberrechtliche Fragen auf-geworfen. Ein weiteres Dissertationsprojektwidmete sich der grundsätzlichen Thematik des Verhältnisses von geistigem und zivil-rechtlichem Eigentum (Bouchet). Diese infranzösischer Sprache verfasste Arbeit ana-lysierte rechtsvergleichend den kontinental-europäischen und den common law-Ansatz,insbesondere im Bezug auf das Verständnisvon Eigentum und Property. Ein der öko-nomischen Analyse des Urheberrechts ge-widmetes Dissertationsvorhaben beleuchtetinsbesondere, warum die angesichts der ur-heberpersönlichkeitsrechtlichen Dimensiondes droit d’auteur-Ansatzes in den USA ge-wonnen Erkenntnisse zahlreicher Studien zurökonomischen Analyse des Urheberrechtsnicht unreflektiert auf Europa zu übertragen,sondern eigenständige Ansätze zu entwickelnsind (Pérez Gómez).

Manche der vom Rechtskreis betreuten Ent-wicklungsländer haben spezielle Bedürfnis-se, denen es im Bereich des geistigen Eigen-tums Rechnung zu tragen gilt, insbesonderemit Blick auf die Bekämpfung von Seuchenund Krankheiten. So beschäftige sich eine infranzösischer Sprache verfasste Dissertationrechtsvergleichend mit der Frage der Paten-tierbarkeit von Medikamenten zur Bekämp-fung von HIV-Infektionen in Entwicklungs-ländern und untersuchte speziell, ob die iminternationalem Recht vorhandenen Instru-mente der Zwangslizenzen eine Lösung bie-ten könnten (Loum). Des Weiteren wurde

im Rahmen des Forschungsaufenthaltes ei-nes Gastwissenschaftlers aus Kame run un-tersucht, inwiefern Regelungen zum gewerb-lichen Rechtsschutz geeignete Instrumentedarstellen, um in dieser Region der Welt die technische und wirtschaftliche Entwicklungzu fördern (Loumou).

f) Mittel- und Osteuropa

Der Drang mittel- und osteuropäischer Län-der in die EU, der zuletzt zum 1.1.2007für Bulgarien und Rumänien mit Erfolg ge-krönt war, hält unvermindert an. Dies giltzum einen für die südosteuropäischen Län-der (oder westlichen Balkanländer), die zumgroßen Teil bereits sogenannte Stabilisie-rungs- und Assoziierungsabkommen mit derEU geschlossen haben; es gilt aber auch fürdie Ukraine und bestimmte Kaukasusländer(insbesondere Georgien), die jedenfalls inweiterer Perspektive die Mitgliedschaft inder EU anstreben.

In allen Fällen spielt die Übernahme oder,soweit noch keine entsprechenden vertragli-chen Verpflichtungen bestehen, die Konsul-tierung des Rechtsbestands der EU (acquiscommunautaire) auch und gerade im Bereich des geistigen Eigentums eine herausragendeRolle. Was die Vorgaben des acquis commu-nautaire für den Bereich des Patentrechts bedeuten, ist in einer im Berichtszeitraumerschienenen Dissertation in umfassen-der Weise vor dem Hintergrund des Annä-herungsprozesses fast aller mittel- und ost-europäischen Länder an die EU eingehend erläutert worden (Sadlonová). Besondere Aufmerksamkeit genossen die neuen Mit-gliedstaaten der EU auch in Bezug auf das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb. Anlässlich einer Tagung im Jahre 2005 ist im Berichtszeitraum die Gegenüberstellungverschiedener west- und osteuropäischerRechtsmodelle in Form eines englischspra-chigen Sammelbandes – als erstem Band der neuen Schriftenreihe des Instituts – erschie-nen (Hg. Henning-Bodewig, Hilty).

Die Beachtung des acquis communautairespielt selbst für Russland auf der Basis desbestehenden und demnächst zu erneuern-den Partnerschafts- und Kooperationsab-kommens mit der EU eine bedeutsame Rol-le. Auch wenn dieses Land ersichtlich keineformelle Mitgliedschaft ins Auge fasst, ist

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1. Teil:Forschung des Instituts

die postsozialistische Reformgesetzgebung zum geistigen Eigentum in hohem Maße von Vorbildern aus der EU beeinflusst, was sich in besonderer Weise für das Urheber-recht zeigen lässt.

Besondere Erwähnung verdient im Übrigendie Ende 2006 zum Abschluss gebrachteumfassende Kodifizierung des geistigen Ei-gentums im Vierten Teil des russischen Zi-vilgesetzbuches (ZGB), der am 1.1.2008 inKraft getreten ist. Sein das Urheberrecht be-treffender Teil ist unter systematischen wieinhaltlichen Gesichtspunkten im Rahmeneines Festschriftenbeitrags kritisch unter-sucht worden (Dietz). Auch wurde in einem, vom Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls fürUrheberrecht (Fedotov), in Moskau betreu-ten und herausgegebenen Großkommentarzum Vierten Teil des ZGB eine Kommentie-rung zum Urheberpersönlichkeitsrecht bei-gesteuert (Dietz). Weitere Untersuchungen zu diesem Teil des russischen ZGB stehen an. Darunter befindet sich eine Dissertationüber Sinn und Möglichkeit einer Kodifizie-rung des geistigen Eigentums überhaupt, diedie Stärken und Schwächen des russischenVorhabens – gestützt auch auf entsprechen-de sprachliche Kompetenz – berücksichti-gen wird (Mushchinina). Zu erwähnen ist weiterhin eine rechtsvergleichende deutsch-russische Studie zum Schutz des Urheber-persönlichkeitsrechts, die im Institut auf derBasis eines Forschungsstipendiums erarbei-tet wurde und 2007 in Russland erschienenist (Jakuschewa(( ).

Dieses stets wachsende Interesse am Rechts-bestand der EU spiegelt sich auch an derunvermindert hohen Zahl der Stipendiatenaus mittel- und osteuropäischen Staaten. Soerarbeitet eine ungarische Stipendiatin imRahmen einer vor der Fertigstellung stehen-den Dissertation rechtsvergleichend einenAnsatz für ein allgemeines Verlegerschutz-recht (Szilágyi). Eine georgische Stipendia-tin hat die Untersuchungen zum Schutz vonComputerprogrammen aus urheber- und pa-tentrechtlicher Sicht zum Zwecke der Vor-bereitung entsprechender gesetzlicher Re-gelungen weitgehend abgeschlossen und über die Thematik bereits in ihrem Heimat-land publiziert (Chkhitunidze). Ein wei-terer Stipendiat beschäftigte sich in seiner in der Ukraine betreuten Dissertation mit dem Recht der Privatkopie im digitalen Be-

reich (Glotov); ein während seines Aufent-halts verfasster Aufsatz ist zwischenzeitlich in der Ukraine und in Russland veröffent-lich worden. Eine rechtsvergleichende Un-tersuchung des europäischen Wettbewerbs-rechts führte zur Veröffentlichung von zwei Beiträgen über das serbische Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs (Vukadinovic).Eine Wissenschaftlerin aus der Ukraine hatdamit begonnen, unter Berücksichtigung deseuropäischen Rechts und des Rechts einigerMitgliedstaaten unterschiedliche Kennzei-chen – wie Marken, Handelsnamen, geogra-phische Angaben und Domainnamen – alsRechte des geistigen Eigentums zu analy-sieren und systemkonform in das Recht der Ukraine zu integrieren (Kryzhna). Kurz vordem Abschluss steht eine Dissertation, wel-che die Kartellrechte Bulgariens, der Uk-raine und Russlands vergleicht (Yotova).Wesentlich vorangekommen ist eine Dis-sertation zum Kartell- und Lauterkeitsrecht Ungarns (Gajdic). Gleiches gilt für eine Dissertation zum Lauterkeitsrecht Tschechi-ens und der Slowakei (Zajacová). Weiterzu erwähnen sind eine rechtsvergleichende Arbeit zum Urhebervertragsrecht (Gyenge)und ein Aufsatz zur Durchsetzung des Mar-kenrechts im Lichte der Durchsetzungs-richtlinie 2004/48 (Hepp), beide mit unga-rischem Hintergrund, der Privatgebrauch im Internet als Dissertation aus polnischer Perspektive (Lejko), ein rechtsvergleichen-der Aufsatz über die Vergütung für Privatko-pien aus Kroatien, unter Einbezug des deut-schen, französischen, US-amerikanischen und britischen Rechts (Matanovac), einePerspektive des Urheberrechts im Informa-tionszeitalter aus Kasachstan (Massalina)sowie eine Arbeit zum Gemeinschaftsmar-kensystem im Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt von Bosnien und Herzegowina (Mesevic).

Der zu verzeichnende große Zuspruch aus den genannten Ländern steht im Gegensatz zu der Ausdünnung des Personalbestands im Referat Mittel- und Osteuropa, nach al-tersbedingtem Ausscheiden eines langjähri-gen Referenten mit Schwerpunkt im Urhe-berrecht Ende 2006 (Dietz). Zuletzt konnteer in einer umfassenden rechtsvergleichen-den Darstellung nachweisen, wie sehr die Urheberrechte Sloweniens, aber inzwischen auch Kroatiens und Serbiens sich den euro-päischen Vorgaben angepasst haben.

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Tätigkeitsbericht2006/2007

g) Afrika

Während das nordafrikanische Rechtssys-tem schon früher Forschungsgegenstand desInstituts war, ist in den letzten Jahren dank der steigenden ökonomischen BedeutungSchwarzafrikas vor allem als Rohstoffliefe-rant das Recht südlich der Sahara verstärktin das Blickfeld wissenschaftlicher Diskus-sionen gerückt. Auch wächst das Bedürfnisnach Erforschung der rechtlichen Grundla-gen für das wirtschaftliche Engagement aus-ländischer Investoren in Afrika einerseitsund für den internationalen Schutz geisti-ger Eigentumsrechte aus afrikanischen Län-dern andererseits vor dem Hintergrund desBeitritts zur WTO. Ferner gilt es, die Wett-bewerbssituation in den einzelnen afrikani-schen Ländern vor allem unter Berücksich-tigung regionaler Integrationsbestrebungenwissenschaftlich aufzuarbeiten und even-tuellen Anpassungsbedarf im Hinblick auf die internationalen Handelsbeziehungen zurDiskussion zu stellen.

Dieser Entwicklung hat das Institut durch dievermehrte Förderung afrikanischer Wissen-schaftler Rechnung getragen. Im Berichtszeit-raum wurden in kleineren Forschungsvorha-ben u.a. rechtsvergleichend die Patentrechts-systeme von Kenia, Tansania und Uganda(Eshete) und die Stimulationswirkung derBekanntmachung registrierter gewerblicherSchutzrechte auf die wirtschaftliche Entwick-lung in Kamerun (Loumou) untersucht. Fer-ner konnten zwei Dissertationen abgeschlos-sen bzw. wesentlich vorangebracht werden:Zunächst ist eine Studie zur Wettbewerbs-politik Senegals und der Union Economiqueet Monetaire Ouest Africaine (UEMOA,Bakhoum), in der den kartellrechtlichenFragen im Zusammenhang mit der regionalenIntegration nachgegangen wird, zu nennen.Die zweite Arbeit setzt sich kritisch mit denWirkungen von TRIPS auf das Schutzsystemgeistigen Eigentums in Entwicklungsländernauseinander (Ongech) und kommt zu demSchluss, dass die Erleichterung des Tech-nologietransfers als Mittel nationaler Wirt-schaftsentwicklung die Nachteile nicht auf-wiegt, die sich für die Gesundheitspolitik undLandwirtschaft in Entwicklungsländern ausden Vorgaben von TRIPS ergeben, wobei vorallem der für die afrikanischen Staaten be-deutsame, mangelnde internationale Schutztraditionellen Wissens bemängelt wird.

Einen weiteren Ansatzpunkt für die For-schung des Instituts zum afrikanischenRechtskreis bot das 2000 begonnene Projekt der Weltbank „Developing the Music Indus-try in Africa“, in dessen Rahmen eine Mitar-beiterin (Schlatter) beauftragt wurde fest-zustellen, ob in den betreffenden Ländern die rechtlichen Grundlagen für einen nach-haltigen Projekterfolg vorhanden sind. Da-für wurden u.a. die Urheberrechtsgesetzge-bungen in Ghana, Kenia, Mali und Senegal(dort in Zusammenarbeit mit von Lewinski)in Kurzgutachten untersucht. Nach der Aus-wahl Senegals als Pilotland erstellte sie imAuftrag der senegalesischen Regierung ein umfassendes Gutachten, in dem die anhän-gigen Entwürfe für eine Urheberrechtsre-form einer kritischen Würdigung unterzogen und ein detaillierter Vorschlag für ein moder-nes Urheberrechtsgesetz gemacht wurden. Das auf diesem Vorschlag basierende, un-ter der Redaktion von Prof. Lucas (Univer-sität Nantes) erarbeitete Gesetz wurde am 30.11.2007 vom senegalesischen Parlament beschlossen. Es wird einerseits den Anforde-rungen der internationalen Abkommen RBÜ,Rom, TRIPS, WCT und WPPT genügen und gleichzeitig den besonderen Schutzbedürf-nissen sowie den rechtstatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Landes Rechnung tragen. Basierend auf dem Fünf-Säulen-Modell von Prof. Dietz sind materiel-les Urheberrecht und Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, die kollektive Rechte-wahrnehmung und die Rechtsdurchsetzung in einem übersichtlich strukturierten, ein-heitlichen Regelungswerk erfasst, was die Rechtsanwendung auch für den nicht spezia-lisierten Juristen erleichtert. Insgesamt könn-te das senegalesische Gesetz für die benach-ffbarten und um Reformen bemühten Länder als Beispiel dienen.

Der vertieften Befassung mit dem Wirtschafts-recht Afrikas diente im Berichtszeitraum fer-ner die Gründung des Institut Euro-Africainde Droit Économique (INEADEC), welcheunter Mitwirkung des Instituts stattfand(Gründungsmitglieder u.a. Drexl, Schlatter,Ullrich). Das Institut wird sich inhaltlich mitFragen des Kartell-, Wettberwerbs- und IP-Rechts vor allem unter dem Blickwinkel desÜbergangs von einer informellen zur formel-len Wirtschaft befassen. Zweck dieses neuenVereins belgischen Rechts, der aus der Asso-ciation Internationale de Droit Économique

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1. Teil:Forschung des Instituts

(AIDE) heraus gegründet wurde, ist es, dieEntwicklung des Wirtschaftsrechts in denafrikanischen Ländern sowie in ihren Bezie-hungen zu Europa und zu den internationa-len Organisationen zu fördern. Dazu sind vor allem die Veranstaltung von Kolloquien, dieVeröffentlichung von Studien und die Unter-stützung afrikanischer Regierungen bei nati-onalen Rechtsreformen, bei ihren regionalenund internationalen Vertragsverhandlungenim Bereich des Wirtschaftsrechts sowie beider Spezialisierung von Juristen vorgesehen.Bereits die Vorträge und Diskussionsbeiträgeanlässlich der offiziellen Gründungszeremo-nie im Herbst 2007 in Paris zeigten deutlich,dass im europäisch-afrikanischen Verhältnisein wissenschaftlicher Diskussionsbedarf auf gleichberechtigter Ebene ohne kolonialge-schichtlich bedingte Vorbehalte besteht.

4. Wissenstransfer: Beratung im Bereich der Gesetzgebung und Rechtsanwen-dung

Wie jedes Jahr wurden auch im Berichtszeit-raum einige Zeit- und Personalressourcen indie Beratung nationaler, ausländischer undeuropäischer Instanzen und Gesetzgeber in-vestiert. Einer der Schwerpunkte in Deutsch-land war der sogenannte Zweite Korb zur –erneuten – Anpassung des Urheberrechts andie Richtlinie zum Urheberrecht in der In-formationsgesellschaft 2001/29. Damit ver-bunden waren Arbeiten, die mit einer Viel-zahl von Sitzungen in Arbeitsgruppen desBundesministeriums der Justiz (BMJ) be-gonnen hatten (Geiger, Hilty, Peukert),welche im Rahmen von Beratungen diverserGruppierungen, Parteien und namentlich derBundesländer fortgesetzt wurden (Hansen,Hilty) und die schließlich in den ausge-dehnten Anhörungen im Rechtsausschussdes Bundestages ihren Höhepunkt fanden(Hilty). Ein besonderer Fokus lag auf der insAuge gefassten Neuregelung des Urheber-rechts im Zusammenhang mit den Anliegender Wissenschaft und Bildung, bei der dasInstitut nicht nur als Sachverständiger auf-trat, sondern auch die Interessen der MPGund der übrigen, in einer Allianz vereintenWissenschaftsorganisationen vertrat. Bezo-gen auf die erwähnte Richtlinie war das Ins-titut bei der Umsetzung in Frankreich durchBeratung des französischen Senats (Länder-kammer) beteiligt (Geiger).

Auch bei der Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Ei-gentums in nationales Recht beriet ein Mit-arbeiter des Instituts den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages als Sachver-ständiger in einer öffentlichen Anhörung (Kitz). Ebenso begleitet das Institut die Re-form des deutschen Telemedienrechts. Es entwickelt Konzepte zur Haftung von In-termediären für Verletzungen von Immate-rialgüterrechten und berät den Gesetzgeber laufend bei der Fortentwicklung des neu ge-schaffenen Telemediengesetzes (Kitz).

Gesucht wurde die fachliche Unterstützungdes Instituts zudem auf europäischer Ebene,indem das EU-Parlament, welches vom Ins-titut schon bei der zivilrechtlichen Durchset-zungsrichtlinie 2004/48 beraten worden war,die Vorschläge der EU-Kommission für einestrafrechtliche Durchsetzungsrichtlinien ge-nauer durchleuchten ließ. Die Kritikpunkte, die ein Institutsvertreter in der Anhörung so-wie in schriftlicher Form vorbrachte (Hilty),wurden umfassend berücksichtigt und führ-ten zu einem angepassten, das Gefährdungs-potential von Durchsetzungsmechanismen stärker berücksichtigenden Vorschlag.

In Albanien, Vietnam, Kambodscha und imKosovo leistete das Institut zur Anpassungder nationalen Urheberrechtsgesetze an daseuropäische bzw. internationale Recht, zumAufbau einer urheberrechtlichen Infrastruk-tur (insbesondere von Verwertungsgesell-schaften) sowie zur Durchsetzung der Rech-te Beratung (von Lewinski). Das Recht derVerwertungsgesellschaften war auch Gegen-stand von Trainingsseminaren in der Türkeiund bei einem WIPO/CISAC-Kolloquium inBangkok (von Lewinski). Ob in ausgewähl-ten Staaten Afrikas die rechtlichen Grund-lagen für den erfolgreichen Aufbau einerlokalen Musikindustrie bestehen, wurde imAuftrag der Weltbank untersucht (Schlatter;siehe vorne I.3.g)).

In der Schlussphase der Gesetzgebung zum im September 2007 erlassenen Anti-Mono-pol-Gesetz der Volksrepublik China nahm im Juli 2007 ein Institutsangehöriger im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Ge-sellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) an einem Symposium des Juristi-schen Dienstes (Legislative Affairs Commit-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

tee) des Volkskongresses teil (Drexl, siehehinten III.2.a)cc)).

In einem Projekt der EU-Kommission, GTZund des Bundeskartellamts wurde schließ-lich die Wettbewerbsbehörde in Mazedonienberaten und die Kartellrechtsanwendung mitmazedonischen Richtern erörtert (Podszun).

Im Auftrag der WIPO und der indischenRegierung besuchte ein Vertreter des Insti-tuts (Straus), zusammen mit Prof. Christie,University of Melbourne, im Jahr 2006 NewDelhi, Mumbai und Nagpur, wo er mit meh-reren Ministern und Staatssekretären, Lei-tern verschiedener Behörden und Vertreternaus Anwaltschaft, Wissenschaft und Wirt-schaft zusammentraf, um auf der Grundlagedieser Beratungen ein Konzept für ein „Indi-an Institute for Managing Intellectual Prop-erty Rights“ auszuarbeiten. Basierend auf dem Bericht (Christie, Straus), beschlossdie indische Regierung die Gründung desInstituts. Inzwischen ist bereits der Grund-stein für das Gebäude gelegt worden.

II. Geistiges Eigentum

1. Patentrecht

Forschungsarbeiten auf dem Gebiet desPatentrechts werden traditionell einerseitsdurch die Fortentwicklung dieses Rechtsge-biets im Rahmen internationaler Organisa-tionen, wie der WIPO, der WTO oder aberauch der EU bestimmt. Andererseits müssensie sich kontinuierlich mit den Folgen odervoraussehbaren Entwicklungen auseinander-setzen, welche modernste Technologien fürdas Patentrecht mit sich bringen. Darüber hi-naus sind stets schwerpunktmäßig Problemezu bedenken, die sich in der Praxis über deneinzelnen Fall hinaus als wichtig erwiesenhaben. Die großen Umwälzungen politischerund wirtschaftlicher Art, welche seit den1990er Jahren in einer Reihe von LändernMittel- und Osteuropas, des Baltikums, Asi-ens, wie auch Lateinamerikas stattgefundenund in Kombination mit den sich aus TRIPSergebenden Verpflichtungen zu tief greifen-den Veränderungen auch im Patentrecht die-ser Staaten geführt haben, beanspruchen zu-sätzlich die Aufmerksamkeit.

a) Das neue chinesische Patentrecht

Auf dem Gebiet des Patentrechts spielt die aufstrebende Technologiemacht China ei-ne immer wichtigere Rolle. Sechs Einzelpro-jekte chinesischer Doktoranden und Gäste widmen sich verschiedenen Aspekten des chinesischen Patentschutzes. Ein Dissertati-onsvorhaben konzentriert sich auf die Durch-setzungsmechanismen. Dabei sollen sowohlmateriellrechtliche als auch verfahrensrecht-liche Regelungen im chinesischem Recht herausgearbeitet werden, die in der patent-rechtlichen Literatur zu China bislang wenigbehandelt worden sind. Die Arbeit analysiert alle wesentlichen Phasen des patentrechtli-chen Verletzungsverfahrens, angefangen bei der Ermittlung und Überprüfung des Verlet-zungstatbestandes, über den Zivilprozess, bishin zur verwaltungsrechtlichen Verfolgung von Rechtsverletzungen (Cao).

In die Zukunft weist das Einzelprojekt ei-nes über das Bundeskanzler-Stipendium derAlexander-von-Humboldt-Stiftung geförder-ten Richters des Obersten Volksgerichts der Volksrepublik China, der sich am Insti-tut befand (Li). Es befasst sich mit der Ge-richtsstruktur Chinas und der Möglichkeit der Errichtung eines eigenen Patentgerichts. Vor dem Hintergrund der Einführung von Spezialgerichten für geistiges Eigentum in verschiedenen anderen asiatischen Ländern geht es u.a. um die Frage, ob im Hinblick auf die technischen Besonderheiten des Patent-rechts die sachliche Zuständigkeit auf Pa-tentstreitsachen beschränkt oder alle Rechte des geistigen Eigentums betreffende Strei-tigkeiten umfassen sollte. Untersucht wird weiterhin die mögliche Zusammensetzung der Gerichte, insbesondere eine etwaige Be-rufung technischer Richter, sowie die Frage der Entscheidungskompetenz im Sinne einer Trennung von Verletzungs- und Nichtigkeits-verfahren.

b) Biotechnologische und pharmazeuti-sche Erfi ndungen

Ein weiterer Schwerpunkt der Forschungliegt auf den Entwicklungen im Bereich dersogenannten life sciences. Ein Dissertations-vorhaben untersucht den Schutz chemischerund pharmazeutischer Erfindungen unterdem neuen chinesischen Patentrecht unddessen Einfluss auf die betreffende Indus-

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1. Teil:Forschung des Instituts

trie. Nach einer Einführung in deren Beson-derheiten in China wird die Entwicklungs-geschichte des chinesischen Patentrechts allgemein und themenbezogen dargestellt. Die Arbeit vergleicht die europäischen und die chinesischen Rechtsgrundlagen und un-terbreitet konkrete Vorschläge zur Reform des chinesischen Patentrechts, um einen angemessenen und ausreichenden Anreiz für die forschende Arzneimittelindustrie zu erreichen. In einem empirischen Teil wer-den die Größe der chemischen und phar-mazeutischen Industrie, die Anzahl der Pa-tentanmeldungen und der erteilten Patente untersucht (Wang Xuming). Eine zweite Arbeit behandelt den Schutz biotechnologi-scher Erfindungen, einschließlich ethischer Fragen sowie der gerichtlichen Behand-lung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit biotechnologischen Erfindungen (WuZhuomin).

Zu den dynamischen Entwicklungen im Bereich der life sciences, die sich auch inden lateinamerikanischen Ländern beob-achten lassen, wurden im Berichtszeitraum zwei weitere Dissertationsvorhaben gestar-tet. Eine Arbeit befasst sich mit dem Bei-tritt Brasiliens zur WTO und den damit verbundenen Folgen für die pharmazeuti-sche Industrie. Sie analysiert die rechtli-chen, ökonomischen und sozialen Aspekte der brasilianischen Gesetzgebung und legt den Schwerpunkt auf die Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten der Zwangsli-zenzvergabe zum Export von Generika nach dem von der Doha-Erklärung eingeführten System sowie deren praktische Relevanz (Mitsuuchi Kunisawa).

Die zweite Arbeit vergleicht den Schutz von Pflanzenerfindungen in Brasilien, Kolumbi-en und Mexiko. Der Fokus liegt hier eben-falls auf den Anforderungen des TRIPS. Zwar werden dessen Vorgaben erfüllt, trotz-dem ist es in den meisten Ländern nicht möglich, Pflanzenerfindungen durch Paten-te zu schützen. Entsprechend untersucht die Arbeit andere rechtliche Möglichkei-ten zum Schutz von Pflanzenerfindungen in den drei genannten Ländern und befasst sich zugleich mit den Auswirkungen dieser Schutzsysteme für Pflanzensorten auf die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder (Leguizamón Morales).

In einer anderen Arbeit wird die Frage der Angabe des geographischen Ursprungs von biologischem Material in Patentanmel-dungen behandelt. Berücksichtigt werden hier die internationalen, regionalen und na-tionalen Rechtsgrundlagen, vor allem aber der Kontext der Rio-Konvention über bio-logische Vielfalt und der Bonner Leitlinien, des TRIPS sowie des Internationalen Ver-trages der Food and Agriculture Organiza-tion (FAO) über pflanzengenetische Res-sourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Auf dieser Grundlage und mit Blick auf die parallelen Entwicklungen in der WIPO wer-den mögliche Mechanismen zur Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und der maßvollen Verteilung der sich daraus er-gebenden Gewinne analysiert. Es wird dieProblematik des Verhältnisses zwischen der Rio-Konvention und TRIPS sowie die unter-schiedliche Implementierung der Biotech-nologierichtlinie in den Mitgliedstaaten der EU behandelt (Taric).

Die Forschung im Bereich der Biotechnolo-gie setzt sich zum einen mit der Frage der Pa-tentierbarkeit von Erfindungen in bestimm-ten Teilbereichen der Biotechnologie, zumanderen mit einigen wichtigen Teilaspekten,wie dem Schutzbereich und den Schutzwir-kungen, auseinander. Vollendet wurde hierzunamentlich eine rechtsvergleichend angeleg-te, von Prof. Janicke, University of Houston Law Center, mitbetreute englischsprachi-ge Dissertation zur Patentierung von huma-nen embryonalen Stammzellen. Unter Be-rücksichtigung der neuesten Entwicklungen,welche einige, seit längerem kontrovers dis-kutierte ethische Fragen im neuen Licht er-scheinen lassen – so z.B. die Möglichkeit, mit Hilfe von rDNA Methoden aus somatischenZellen pluripotente Stammzellen zu gewin-nen –, bietet die Studie einige neue Lösungs-ansätze an (Triller Vrtovec).

Weiterhin beschäftigt sich ein Dissertations-vorhaben mit dem Schutzbereich von Pa-tenten auf humangenomische Erfindungen.Nach Darstellung der naturwissenschaftli-chen Grundlagen untersucht die Arbeit dieRechtslage hinsichtlich der Anspruchsaus-legung und der Bestimmung des Schutz-bereichs in Deutschland, England und denUSA. Schwerpunkte der Untersuchung stel-len die Diskussion um den absoluten oderzweckgebundenen Stoffschutz, die Verein-

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barkeit von Sonderregelungen für biotech-nologische Erfindungen mit dem Diskri-minierungsverbot des Art. 27 TRIPS, dieAbhängigkeitsproblematik sowie die Schran-kenregelungen des Patentrechts dar (Prinzzu Waldeck und Pyrmont). Der Stoff-schutz im Allgemeinen ist Gegenstand einerweiteren Promotion (Gautschi).

Eine andere, weit vorangeschrittene Disser-tation untersucht, ob Handlungsanweisun-gen, die sich auf menschliche Stammzellenembryonaler Herkunft beziehen, nach denVorgaben des deutschen Patentgesetzes und des Europäischen Patentübereinkommensschutzfähig sind. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob und inwieweit der Erfin-dungsbegriff, der Vorbehalt des ordre pu-blic und der guten Sitten sowie das Schutz-hindernis für medizinische Verfahren der Schutzfähigkeit unmittelbarer Ergebnisse der Patentierbarkeit entgegenstehen könn-ten (Romandini).

Eine von der Thematik her ähnlich gelager-te Arbeit untersucht den Begriff „mensch-liches Lebewesen“ aus patentrechtlicher,ethischer und philosophischer Sicht. DieserBegriff findet sich in Art. 6 Abs. 2 lit. a undb EU-Biotechnologierichtlinie 98/44, in eini-gen Erwägungsgründen der Richtlinie sowiein der deutschen Umsetzungsgesetzgebungwieder und spielt im Zusammenhang mitder Patentierung von Verfahren und Erzeug-nissen im Bereich von embryonalen Stamm-zellen eine entscheidende Rolle. In eineminterdisziplinären Ansatz legt die Arbeit ne-ben der juristischen Analyse insbesonderedie bio logisch-medizinische Einordnung zuGrunde und beleuchtet philosophische As-pekte. Dabei sollen die verschiedenen Argu-mentationslinien in einer multidisziplinärenAbwägung zu einer Synthese gebracht unddie Ergebnisse so aufbereitet werden, dasssie für die Umsetzung durch den Rechtsan-wender nutzbar gemacht werden (Sattlerde Sousa e Brito).

Im Zusammenhang mit dem Problem derPatentierung und Verwertung der Erfindun-gen im Bereich der humanen embryonalenStammzellen sind an dieser Stelle auch zwei interdisziplinäre Workshops zu nennen, die das Institut in Zusammenarbeit mit der Eu-ropäischen Akademie der Wissenschaften und Künste zu „Perspektiven und Risiken

der Stammzelltherapie“ und zu „Kommer-zialisierung von Stammzellen und ihre For-schung im Europa von morgen“ veranstaltethat (Sattler de Sousa e Brito, Straus).Ferner wurde ein Symposium zum Thema„Patentierbarkeit der Forschungsergebnisseim Zusammenhang mit humanen embryo-nalen Stammzellen“ seitens des MIPLC mitdem Research Center for Intellectual Prop-erty der Chungnam National University inDaejon, Korea, mitorganisiert. Im Rahmeneiner öffentlichen Anhörung zur Problema-tik der Patentierung von Krankheitsgenenam US Department of Health (WashingtonD.C.), wurde über europäische Entwick-lungen und Erfahrungen, insbesondere mitdem gesetzlich verankerten Versuchsprivilegberichtet (Straus).

Im Berichtszeitraum wurde ferner eine Arbeitzur Frage des Zugangs von Pflanzenzüchternzu patentiertem pflanzlichen Material, unterBerücksichtigung der Neuregelung des deut-schen Patentgesetzes veröffentlicht (Straus).Zur Veröffentlichung steht schließlich eineArbeit an, die sich mit dem Schutzumfangeuropäischer Patente für transgene Pflanzenund Verfahren zu deren Herstellung beschäf-tigt und dabei insbesondere auf das Problemder Importe von aus transgenen Pflanzen inDrittstaaten gewonnenen Produkten eingeht(Straus).

Abgeschlossen wurde außerdem eine Arbeitzur Entwicklung der pharmazeutischen In-dustrie in Mittel- und Osteuropa im Lich-te der EU-Erweiterung. In ihr werden dieim Zuge des EU-Beitritts Polens und ande-rer mittel- und osteuropäischer Staaten not-wendig gewordenen Gesetzesänderungendargestellt und deren Auswirkungen auf diedortige pharmazeutische und biotechnolo-gische Industrie untersucht. Berücksichti-gung findet dabei auch die Gesetzgebung zugenetisch veränderten Organismen, der Bio-sicherheit und Biodiversität (Twardowska).

c) Neue Technologiefelder: Computer-programme, Geschäfts methoden,Nanotechnologie

Einen bedeutenden Aspekt auf dem Gebietdes Softwareschutzes behandelt eine im Be-richtszeitraum fortgeführte Untersuchungzur Patentierbarkeit von Algorithmen. Ob-wohl diese auf den ersten Blick von der

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1. Teil:Forschung des Instituts

Patentierung ausgeschlossen sind, stellen sie meist den eigentlichen Gegenstand so-genannter Softwarepatente dar. Auf dieser Grundlage wird ferner die Patentierung von Algorithmen als solche gefordert. Bei der Analyse ist zum einen nach den verschie-denen Anwendungsbereichen von Algorith-men zu differenzieren, zum anderen aber auch ein besonderes Augenmerk auf die mathematischen und technischen Grundla-gen zu richten (Färber).

Ein weiteres kurz vor seiner Vollendung ste-hendes Projekt befasst sich mit der Paten-tierung von Geschäftsmethoden und ihren möglichen Auswirkungen auf den Dienst-leistungssektor. Während in Europa nach wie vor ein Patentierungsverbot für Ge-schäftsmethoden besteht, wurde das in den USA ursprünglich gleichfalls bestehende Verbot mit der Entscheidung State StreetBank vs. Signature Financial Group ausdem Jahr 1998 überwunden. Ziel der Arbeit ist es, herauszufinden, welche wirtschaft-lichen Vor- und Nachteile das Verbot der Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden in Europa mit sich bringen kann (Moglia).Tatsächlich zeigen jüngste Entwicklungen gerade in den USA, dass in absehbarer Zeit wieder eine andere Richtung eingeschlagen werden könnte; diese Hintergründe und die – auch ökonomischen – Zusammenhängewurden in einer Reihe von Vorträgen aufge-arbeitet (Hilty).

Fortgesetzt wurden in diesem Themenbe-reich zwei Dissertationen mit unterschied-licher Schwerpunktsetzung. Während sich die erste Arbeit auf eine Analyse der Rechts-lage der Patentierbarkeit von computerimp-lementierten Erfindungen in Europa de legelata konzentriert (Tai), wird in der zwei-ten Arbeit versucht, einen angemessenen Rechtsschutz für Software de lege ferendaauszuarbeiten, dies unter Berücksichtigung der ökonomischen, technischen und sozio-logischen Besonderheiten von Innovationen in der Softwarebranche (Innocente). Wiein anderen neueren Technologiebereichenschwingt auch hier der Begriff der Tech-nizität hinein. Mit ihm befasst sich eine weitgehend am Institut verfasste Habili-ta ti onsschrift eines türkischen Stipendia-ten, der untersuchte, welche Bedeutung der Technizität beim patentrechtlichen Schutz von Computerprogrammen nach

türkischem, deutschem und europäischemRecht zukommt (Aksu(( ).

Aber nicht nur die Technologien von Soft-ware und Geschäftsmethoden werfen vordem Hintergrund ihrer Schnelllebigkeitgrundsätzliche Fragen nach dem geeigne-ten rechtlichen Schutzinstrumentarium auf.Auch neue Technologiefelder – wie etwa dieNanotechnologie – fordern das System her-aus. Ein Promotionsprojekt ergründet denRechtsschutz dieser neuen Welt der kleins-ten Materie – eine Frage, die ihrerseits wie-der im Kontext des Stoffschutzes zu sehen ist(Heuer). Solche Beispiele, aber auch anderefaktische Unterschiede in den verschiede-nen vom Patentrecht erfassten Technologie-feldern setzen das einheitliche Patentsystem(die Rede ist vom „one size fi ts all“-approach)zunehmend unter Druck, der Ruf nach grö-ßerer Differenzierung wird immer lauter. DieHintergründe verfolgte das Institut in mehre-ren Vorträgen (Hilty).

d) Zugang zu patentierten Erfi ndungen

Zwei neuere Arbeiten befassen sich mit derProblematik des Zugangs zu patentiertenTechnologien, für den Fall, dass bestehendeSchutzrechte in patent pools eingebracht wer-den. Hintergrund für wechselseitige Lizen-zierungen dieser Art ist die steigende Kom-plexität neuer Technologien, was einerseitsden Wettbewerbsdruck erhöht und anderer-seits die Nutzung verschiedener Schutzrech-te mehrerer Parteien für ein Produkt not-wendig macht. Daraus resultiert die Gefahrzunehmender Behinderung von Innovations-prozessen (sogenannte blocking patents bzw. patent thickets). Überwinden lassen sich sol-che Blockaden dadurch, dass verschiedenePatentinhaber ihre Technologien zusammen-führen.

Die Untersuchung der Effizienz solcherpatent pools ist Gegenstand eines Dissertati-onsprojekts. Dieses nimmt das bisherige Feh-len eines eigenen wettbewerbsrechtlichenRahmens zum Anlass einer Untersuchungder auf patent pools anwendbaren Einzelnor-men und der daraus resultierenden innovati-onsfördernden oder innovationshemmendenWirkung von patent pools. Auf dieser Grund-lage soll überprüft werden, wo Ergänzungendes Regelungsrahmens notwendig sind undwie diese aussehen könnten (Kordic).

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Hintergrund der anderen Arbeit ist, dass pa-tent pools nicht die einzige Möglichkeit dar-stellen, um sich den Zugang zu Rechten des geistigen Eigentums zu sichern. Die Unter-suchung geht daher auf weitere Möglich-keiten ein, etwa die clearinghouse-Modelle,die sich bei der Verwertung von Urheber-rechten bereits etabliert haben und die miteinigen notwendigen Anpassungen auch im Patentrecht Anwendung finden. Die exis-tierenden Modelle werden im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit europäischen undUS-amerikanischen rechtlichen Rahmen-bedingungen analysiert, mit speziellem Au-genmerk auf die Schnittstelle zwischen gewerblichen Schutzrechten und Wettbe-werbsrecht. Gespiegelt werden die verschie-denen Zugangsmodelle schließlich in ausge-wählten Anwendungsbereichen – etwa derBiotechnologie –, um ihre praktische Reali-sierbarkeit zu prüfen (Armillotta(( ).

e) Internationale Forschungskooperation

Ein weiteres Forschungsprojekt, mit demsich das MIPLC in Zusammenarbeit mit derTH in Aachen befasst hat, betrifft den Um-gang mit Know-how in internationalen For-schungs- und Entwicklungs(FuE)-Koopera-tionen. Ausgangspunkt ist, dass fehlendeRechtssicherheit und mangelnde Absprachenim Vorfeld einer FuE-Kooperation häufig zueiner unzureichenden Verwertung von For-schungsergebnissen führen können. Außer-dem besteht die Gefahr, dass Forschungser-gebnisse nicht ausreichend verwertet werdenkönnen oder dass eingebrachtes Wissen ge-gen den eigenen Willen weiterverwendet odersogar an Dritte weitergegeben wird. Im Zugeder vom BMBF beauftragten Studie werdenalle Phasen, die in internationalen FuE-Ko-operationen durchlaufen werden, untersucht,um schließlich ein Instrumentarium zur er-folgreichen Verwertung von Ergebnissen ausinternationalen FuE-Kooperationen zu gene-rieren.

Der Fokus der Studie liegt dabei auf Ko-operationen mit den Ländern Brasilien, USA, Indien, China, Russland, Südkorea,Türkei und Südafrika. Das MIPLC hat dieRechtsrecherche für die ausgewählten achtLänder durchgeführt. Die Länderberichtegehen zunächst auf allgemeine Fragen wie Rechtstradition und Rechtsauffassung undderen Auswirkungen auf den Umgang mit

geistigem Eigentum ein. Weiterhin wurdendie für internationale FuE-Kooperationen ffrelevanten Rechtsgrundlagen, die Rechts-praxis sowie der Grad der staatlichen Ein-flussnahme auf den Schutz geistigen Eigen-tums untersucht. Es soll in erster Linie einLeitfaden für deutsche öffentlich-rechtlicheInstitutionen entstehen, der die Punkte, diebei einer Kooperation mit einer Institutionoder einem Unternehmen aus einem derausgewählten Länder beachtet werden müs-sen und die zu bewältigenden Schwierigkei-ten herausarbeitet.

Die Ergebnisse der Rechtsrecherche wur-den im November 2007 in einem ganztägi-gen Workshop den Projektteilnehmern undverschiedenen Interessenten aus der For-schungslandschaft präsentiert. Der Leitfa-den, der das Endergebnis der Breiten- undDetailbefragung des Projekts sowie derRechtsrecherche darstellt, wurde im Janu-ar 2008 im Rahmen des vom BMBF un-terstützten Konzepts „Innovationen gegenProduktpiraterie“ als eines der Verbund-forschungsprojekte in Berlin vorgestellt (Ganea, Klunker).

f) Arbeitnehmererfi nderrecht

Zum Abschluss gebracht und veröffentlichtwurde eine Untersuchung zu den Möglich-keiten und dem Nutzen einer Vereinheitli-chung des Arbeitnehmererfinderrechts in derEU. Anlass, sich mit dieser, von der EU be-reits mehrmals in Angriff genommenen, aberstets als unlösbar angesehenen Problema-tik erneut auseinanderzusetzen, gab die in-zwischen ebenfalls weitgehend aufgegebeneInitiative der Bundesregierung, das deutscheArbeitnehmererfindungsgesetz eingehend zunovellieren. Auf der Basis einer rechtsverglei-chenden Analyse der Regelungen der Arbeit-nehmererfindungen in allen Mitgliedstaatender EU und unter teilweiser Berücksichti-gung der Rechtslage in den USA und Japan,bejaht diese Untersuchung die Notwendig-keit einer Harmonisierung dieses Rechtsge-bietes in der EU und unterbreitet einen eige-nen Vorschlag für eine Richtlinie. Darin wird,in Abweichung vom deutschen Arbeitneh-mererfindungsgesetz, einer Differenzierungzwischen Obliegenheits- und Erfahrungser-findungen nach dem Vorbild einiger Rege-lungen anderer EU-Mitgliedstaaten befür-wortet und u.a. der Vorschlag unterbreitet,

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1. Teil:Forschung des Instituts

bei Obliegenheitserfindungen das Recht ander Erfindung originär dem Arbeitgeber zu-zuschlagen. Für die Bemessung der Höhe derindividuell zu zahlenden Vergütung schlägtdie Studie mit einer „relativen Erfindungshö-he“ ein neuartiges Bemessungskriterium vor(Knauer). Eine weitere vom Institut betreu-te Arbeit zu diesem Themenbereich wurdefortgeführt; sie befasst sich u.a. mit rechtstat-sächlichen Aspekten des Arbeitnehmererfin-derrechts (Brune).

Eine im Berichtszeitraum neu begonneneund bereits abgeschlossene Dissertation wid-met sich der Thematik des internationalenArbeitnehmererfinderprivatrechts. Die Arbeitbestimmt das auf Arbeitnehmererfindungenanwendbare Sachrecht und berücksichtigtdabei das autonome deutsche internationalePrivatrecht, die Vorschläge für eine Verord-ffnung über das auf vertragliche Schuldver-hältnisse anzuwendende Recht (Rom-I), diebereits geltende Verordnung 864/2007 überdas auf außervertragliche Schuldverhältnis-se anzuwendende Recht (Rom-II), die ver-einheitlichten Kollisionsnormen des Art. 60Abs. 1 EPÜ für das Recht auf das europä-ische Patent und den Art. 4 Abs. 2 GPVO-Efür das Recht auf das Gemeinschaftspatentund zudem auch die Principles Governing Jurisdiction, Choice of Law, and Judgments inTransnational Disputes des American Law In-stitute für den Bereich des geistigen Eigen-tums (Rüve).

g) Weitere patentrechtliche Aspekte

Abgeschlossen und veröffentlicht wurde imBerichtszeitraum eine Dissertation zur Rollevon Patenten in der zivilen Luftfahrtindus-trie aus historischer und rechtsvergleichenderSicht. Angefangen mit den Patentrechtsstrei-tigkeiten zwischen den Gebrüdern Wright und Glenn H. Curtiss aus der Pionierzeit derLuftfahrt bis zu der Rivalität zwischen AirbusIndustries und Boeing der Neuzeit, analy-siert die Arbeit, die auf eigenen Recherchenin der Patentliteratur beruht, welche Auswir-kungen die jeweiligen Patentaktivitäten derAkteure auf die technologischen Vorteile ih-rer Produkte und deren Markterfolg hatten(Begemann).

Mit den neueren Entwicklungen der mit-telbaren Patentverletzung beschäftigt sich eine im Laufe des Berichtszeitraums neu

begonnene Arbeit. Trotz der gesetzlichen Regelung in § 10 PatG vor über 26 Jahren sind viele Rechtsfragen auf diesem Gebiet noch unbeantwortet. Der BGH hat in den letzten vier Jahren mit einer Reihe von Ur-teilen begonnen, einige der schwierigen Be-grifflichkeiten der Norm zu klären. Beinahe alle EU-Mitgliedstaaten haben mittlerweile die mittelbare Patentverletzung im Wort-laut der für das Übereinkommen über daseuropäische Patent für den gemeinsamen Markt (GPÜ) verfassten Norm (Art. 26GPÜ 1989) in die nationalen Patentgesetze übernommen. Die damit bestehende Hoff-nung auf Harmonisierung wird durch eine unterschiedliche Auslegung der einschlägi-gen Normen durch die nationalen Gerich-te bedroht. Die Dissertation soll durch eine vergleichende Betrachtung der Rechtslagen in Deutschland, den USA, Japan und aus-gesuchten europäischen Staaten zu weiterer Rechtsangleichung beisteuern (Rauh).

Rechtsfragen von erheblicher praktischer Bedeutung stellen sich weiter im Zusam-menhang mit der Reparatur und Wartungpatentgeschützter Produkte. Während die Patentinhaber daran interessiert sind, die-sen Markt gänzlich für sich zu reklamieren, bleibt es auf Grund des Erschöpfungsge-dankens dem Erwerber grundsätzlich freige-stellt, Reparaturen von Dritten ausführen zu lassen und die dafür notwendigen Teile von diesen zu beziehen. Ihre Grenze findet diese Freiheit jedoch dort, wo die Reparatur auf eine Neuherstellung hinausläuft und damit in den Schutzbereich des Patents eingreift. Die damit zusammenhängenden Abgren-zungsfragen und ihre Handhabung im deut-schen, japanischen und US-amerikanischen Recht stehen im Mittelpunkt einer am In-stitut durchgeführten Dissertation (ff Mohri).

Mit allgemeinen patentrechtlichen Fragen, insbesondere zur Schutzwirkung von Paten-ten, befasst sich eine weitere Arbeit, die ei-nen spezifi schen Fokus auf die wirtschaftli-che Situation in Polen setzt und dabei einenrechtsvergleichenden Ansatz im Verhältnis zum deutschen Recht wählt (Kostanski).

Eine andere vom Institut geförderte, an derUniversität Helsinki durchgeführte Disserta-tion widmet sich dem Gebrauchsmusterrecht.In einem rechtsvergleichenden und ökono-misch-empirischen Ansatz wird untersucht,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

inwieweit dieses Recht für kleinere und mitt-lere Unternehmen eine Alternative zum Pa-tentsystem darstellen kann (Björkwall).

Im Berichtszeitraum zog auch das stets ak-tuelle und nicht spannungsfreie Verhält-nis zwischen der Freiheit von Forschungund Lehre einerseits und den Rechten desgeistigen Eigentums andererseits die Auf-merksamkeit des Instituts auf sich. Auf in-ternationalen Konferenzen und in Veröf-fentlichungen wurde dazu Stellung bezogenund auf die Unterschiede zwischen der US-amerikanischen Rechtslage hinsichtlich derfür Wissenschaftler vorteilhaften Neuheits-schonfrist und dem sogenannten fi rst-to-in-vent-Prinzip hingewiesen. Ebenso wurde auf das Fehlen der Neuheitsschonfrist in Eu-ropa – wo allerdings in Bezug auf das For-scherprivileg mehr Freiräume mit Rechtssi-cherheit herrschen – aufmerksam gemachtund es wurden eigene Petita aufgestellt(Straus). Weniger mit Forschung als mitLehre hat ein Beitrag zu tun, welcher für dasKapitel Teaching Patents für das demnächstin Cambridge University Press erscheinden-de WIPO „Handbook Teaching IntellectualProperty“ fertig gestellt wurde (Straus).

Fortgesetzt wurden schließlich die Arbeitenan der für 2008 geplanten Neuauflage einerGesamtdarstellung des deutschen und euro-päischen Patentrechts, in der insbesonderedie durch die im Jahr 2000 beschlossene, am13.12.2007 in Kraft getretene Revision desEuropäischen Patentübereinkommens einge-führten Änderungen berücksichtigt werden sollen (Kraßer).

2. Urheberrecht

a) Technische Herausforderungen

Der Umsetzungsprozess der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesell-schaft 2001/29 ist mittlerweile abgeschlos-sen, nachdem im August 2006 als letzter EU-Mitgliedstaat auch Frankreich seiner Verpflichtung nachgekommen ist. Die da-mit eingeführten Neuerungen, für welche das Institut den französischen Senat (Län-derkammer) beraten hat (Geiger), sind ineinem Beitrag in englischer Sprache rechts-vergleichend aufgearbeitet und kritisch be-wertet worden (Geiger). Diese Regelungen

sind über das nationale Recht hinaus vonBedeutung, weil der französische Gesetzge-ber in mehrfacher Hinsicht innovative We-ge gegangen ist, insbesondere bezüglich derLösung des Konfliktes zwischen Schrankenund technischen Schutzmaßnahmen sowieder Frage der Internettauschbörsen und derGewährleistung der Interoperabilität beimEinsatz von digital rights management. Fürdie beiden letzten Themen hat der europä-ische Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht,so dass Frankreich eine gewisse Vorreiter-rolle übernehmen konnte.

In der Tat bleibt die Schrankenproblema-tik auch nach Abschluss des Umsetzungs-prozesses der entsprechenden Richtlinie brisant. Die damit zusammenhängenden, teilweise sehr sensiblen Fragestellungen – namentlich etwa jene bezogen auf die Pri-vatkopie im Rahmen der Digitaltechnik – hat das Institut in einer Vielzahl von Projektenaus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus betrachtet. Hintergrund ist dabei stets der Umstand, dass heute massenhafte Vervielfäl-tigungen von urheberrechtlich geschütztem Material in Originalqualität möglich sind. Dies bringt die Rechteinhaber in Bedrängnis. Um ihre Investitionen zu schützen, greifen sie entsprechend auf technische Mechanis-men zurück, um derartige Vervielfältigungen– insbesondere im Bereich der Musik – zu verhindern. Problematisch daran ist zweier-lei. Zum einen schafft es die verwendete Technik nicht, die vom Gesetz vorgesehenen Differenzierungen zu beachten: Technische Sperren sind blind und erkennen nicht, ob ein Nutzer das Werk berechtigt oder unbe-rechtigt verwendet. Mithin muss sich die ur-heberrechtliche Forschung dem Risiko stel-len, dass die das Gleichgewicht wahrenden gesetzlichen Freiräume – eben die urheber-rechtlichen Schranken – von den Rechtein-habern einseitig eliminiert zu werden drohen. Zu dieser Thematik wurde ein Dissertations-vorhaben abgeschlossen (Rubli).

Als weitere Komponente tritt hinzu, dass dasgesetzliche Schrankensystem in den meistenkontinentaleuropäischen Rechtsordnungendarauf beruht, im Falle von Nutzungshand-lungen eine Vergütungspflicht zugunsten derRechteinhaber zu etablieren. Die Verwerter– also die Urheberrechtsindustrien – mögen diese Vergütung zwar als ungenügend an-sehen; für die kreativen Urheber hingegen

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1. Teil:Forschung des Instituts

lässt sich oftmals erst dadurch eine Vergü-tung erzielen. Für sie sind die gesetzlichenSchranken Nutzungserlaubnisse, d.h. also jenachdem interessanter als der Einsatz tech-nischer Schutzmaßnahmen. Dennoch sindmit Blick auf die Verwerter Wege für eineangemessene Amortisation ihrer Investitio-nen zu finden. Die sachgerechte Aufteilungdes Vergütungsaufkommens im Rahmen derkollektiven Rechtewahrnehmung ist vor die-sem Hintergrund zu einer großen Herausfor-derung geworden. Mit ihr und dem Systemgesetzlicher Vergütungsansprüche im deut-schen Recht befasst sich eine abgeschlosse-ne Dissertation (Stöhr).

Die hier entstehenden Spannungsfelder, wel-che eng mit der Frage der Zukunft der pau-schalen Vergütungssysteme verbunden sind, wurden in einer Reihe von Konferenzen undin etlichen Publikationen thematisiert. In Anknüpfung an frühere Analysen des Insti-tuts (Peukert) wurden dabei ausgleichendeLösungsansätze aufgezeigt (Geiger, Hilty).Auch wurde die Frage der Zukunft der digi-talen Privatkopie im Rahmen einer Disser-tation rechtsvergleichend untersucht, wobeidie Sichtweise der Musikbranche besondereBerücksichtigung fand (Staudacher). Die Vergütung für die Privatkopie wurde zudemffin einem rechtsvergleichenden Aufsatz un-ter Berücksichtigung des kroatischen, deut-schen, französischen, US-amerikanischenund britischen Rechts aufbereitet, was des-wegen eine Herausforderung ist, weil sichdie Ansätze in den anglo-amerikanischenLändern von jenen der kontinentaleuropä-ischen Länder grundlegend unterscheiden(Matanovac). Mit ähnlich ausgerichtetenThemenstellungen befassen sich Dissertati-onen zum polnischen (Lejko) und zum uk-rainischen (Glotov) Urheberrecht.

Durch das Internet wurden nicht nur dieVervielfältigungs- und sonstigen Nutzungs-möglichkeiten revolutioniert, womit sich wei-tere Arbeiten aus Kasachstan (Massalina)und China (Liao) befassen und ein Artikelim Hinblick auf Anpassungen in Armenienverfasst sowie eine entsprechende rechts-vergleichende Dissertation begonnen wurde(Abovyan(( ). Auch das Nutzerverhalten er-lebte einen grundlegenden Wandel. Dennniemals zuvor war es leichter, dass ein Indi-viduum einem Massenpublikum seine selbstproduzierten Text-, Bild-, Audio- oder Vi-

deo-Beiträge (user generated contents) zu-gänglich macht und auf diese Weise Teil ei-ner lebendigen Medienlandschaft wird. Eineim Berichtszeitraum begonnene Dissertationbeschäftigt sich mit diesen Phänomen undden damit verbundenen urheberrechtlichenFragestellungen. Untersucht wird insbeson-dere, inwieweit durch diese neuen Kreativi-tätsformen bisherige Grundsätze des Urhe-berrechts in Frage gestellt werden (Bauer).

b) Gesellschaftliche Herausforderungen

aa) Interessenausgleich im Urheberrecht

Die Digitalisierung und das Internet habendie Vision einer globalen Wissens- und In-formationsgesellschaft näher gebracht. Siehaben weite Bereiche des wirtschaftlichen,politischen, sozialen und kulturellen Lebensverändert und damit auch eine Anpassungvieler Rechtsbereiche erforderlich gemacht.Insbesondere die sich für das Urheberrechtergebenden Herausforderungen bildeten imBerichtszeitraum einen wesentlichen Schwer-punkt der Forschungsarbeit.

In einem langjährigen Projekt mit bisher drei internationalen Konferenzen und einem in-terdisziplinären Workshop ergründet das In-stitut die tieferen Zusammenhänge des Ur-heberrechts. Einer Arbeitshypothese zufolgesollte das Urheberrecht darauf ausgerichtetsein, die tripolare Interessenslage zwischenKreativen, Verwertern und Nutzern auszu-gleichen. Einen wesentlichen Teilaspektstellen dabei die jüngeren Tendenzen derPrivatisierung des Rechtsschutzes mittelstechnischer Schutzmaßnahmen und darananknüpfenden Verträgen dar. Nachdem dieErgebnisse der ersten Tagung noch in einemTagungsband publiziert worden waren (Hg.Hilty, Peukert), veröffentlichte das Insti-tut die Erkenntnisse der zweiten Konferenz– welche auf Thesenpapieren mit vertiefterDiskussion durch die Teilnehmer beruhten(u.a. mit Beiträgen von Conde Gallego,Geiger, Hilty, Kur, Leistner) – im Jahre2006 auf der Institutshomepage und mach-te sie so im Sinne der Berliner Erklärungüber den offenen Zugang zu wissenschaftli-chem Wissen (open access) zugänglich (Hg.Geiger, Hilty). Die dritte Konferenz, an-lässlich welcher von Institutsmitarbeiternneue, alternative Lösungsmodelle vorgeschla-gen und von einer hochkarätig zusammenge-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

setzten Fachwelt diskutiert wurden (Geiger,Hansen, Hilty, Kur, Leistner, Peukert),verdeutlichte die schon früher hervorgetre-tenen Zweifel an herkömmlichen Annahmendes Urheberrechts noch mehr. Sie machtezugleich klar, dass aus rechtswissenschaftli-cher Perspektive allein kaum adäquate Ant-worten zu finden sind.

Gestützt auf diese Vorgeschichte wurde imBerichtszeitraum ein Workshop in Zusam-menarbeit mit Wirtschaftswissenschaftlern,Soziologen und Psychologen (Kreativitäts-forschung) durchgeführt. Ziel war es, zu er-gründen, wie die Komplexität urheberrecht-licher Sachverhalte auf der einen und diegesellschaftliche Relevanz der Themenstel-lung auf der andern Seite methodisch so be-herrschbar werden, dass die dem Urheber-recht zugrunde liegenden Annahmen mittelsErkenntnissen aus anderen Disziplinen ve-rifiziert oder falsifiziert werden können. An-gegangen wurde diese Herausforderung mitHilfe eines Katalogs konkreter Fragestellun-gen, mit welchem Institutsmitarbeiter (Gei-ger, Hansen, Hilty, Kur, Leistner, Peu-kert) mehrere renommierte Vertreter der erwähnten Disziplinen konfrontierten. DieExperten wurden eingeladen, nach einerDarstellung des Sachstands ihrer Disziplinin Bezug auf die Wahrnehmung des „Phäno-mens Urheberrecht“ im Allgemeinen aus derPerspektive ihres Fachbereichs und anhandihrer wissenschaftlichen Methodik denkbareLösungsansätze zu den gestellten Fragen zuskizzieren. Zur Sprache gebracht wurden auf diese Weise im Wesentlichen vier Themen-komplexe: Die Nutzerperspektive im Urhe-berrecht, das Urheberrecht und moderneNutzungsformen, die produktive Nutzungurheberrechtlich geschützter Werke sowiedas Urheberrecht und Zugang zu Informati-on. Die Erkenntnisse des Workshops warenzunächst provisorischer Natur. Dennochwurde deutlich, dass in einem nächstenSchritt die verschiedenen Disziplinen ein-zeln – aber unter Rückkoppelung mit den je-weils andern – weiterverfolgt werden sollten,um wirklich in die Tiefe gehen zu können.Angesichts ihrer wenigstens schon ansatz-weise sichtbaren Durchdringung der Mate-rie des Urheberrechts sollte dabei die Öko-nomie den Anfang machen. Bezogen auf siewurden die Zusammenhänge – insbesondereim Musikmarkt (einschließlich der kollek-tiven Rechtewahrnehmung) – seitens des

Instituts vertieft aufgearbeitet (Hansen,Schmidt-Bischoffshausen).

Inzwischen wurden in mehreren kleineren Workshops mit Ökonomen der Ludwig-Ma-ximilians-Universität München (insbeson-dere Prof. Harhoff) die Mff öglichkeiten der Zusammenarbeit ausgelotet; vor allem wur-de eruiert, wie empirische Untersuchun-gen konkret aufgezogen werden können.Mit solchen auf konkrete Marktsituationenausgerichteten Analysen betritt das Insti-tut weitgehend Neuland, zumal die wenigenvorhandenen Untersuchungen sich regelmä-ßig auf die USA beziehen, wo die Verhält-nisse schon von der Rechtslage her nichtvergleichbar sind. In einem nächsten Schrittsollen nun gewisse Informationsmärkte, na-mentlich der Wissenschaftsmarkt, angegan-gen werden. Hierzu hat das Institut in Form von nationalen und internationalen Vorträ-gen und Veröffentlichungen bereits sub-stantielle rechtswissenschaftliche Vorarbei-ten geleistet (Bajon, Hansen, Hilty). Auch kann auf wertvolle Kenntnisse der MPG alsweltweit eine der wichtigsten Wissenschafts-organisationen zurückgriffen werden.

Der Interessenausgleich im Urheberrecht war auch Gegenstand von Einzelprojekten, so etwa einer im Berichtszeitraum abgeschlos-senen Dissertation zum Thema „Warum Ur-heberrecht? Die Rechtfertigung des Urhe-berrechts im digitalen Zeitalter“ (Hansen).Die Arbeit analysiert die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen und die Umstände kreativen Schaffens im Beson-deren im Detail. Sie legt insbesondere die Bedeutung einer umfassenden Berücksich-tigung der Interessen der (End-)Nutzer von urheberrechtlichen Werken dar, um künftige Kreativität nicht zu behindern. Der Interes-senausgleich stand außerdem im Blickwin-kel von Analysen und Kommentierungen der Anwendung des geltenden Rechts durch die Gerichte, so etwa am Beispiel der Pumuckl-Entscheidungen, in welcher die Herrschaft über Inhalt und Idee beim Sprachwerk inFrage standen (Kitz).

Besondere Aspekte mit Bezug zum Interes-senausgleich im Urheberrecht decken zweiweitere Dissertationen ab. In der ersten Ar-beit geht es um die US-amerikanische copy-right misuse doctrine und die Frage, inwie-weit diese für die Diskussion in Europa zum

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1. Teil:Forschung des Instituts

Zwecke der Eindämmung des Urheberrechtsnutzbar gemacht werden kann (Dormann).Die andere Arbeit entwickelt Überlegun-gen dazu, wie durch ein eigenes Leistungs-schutzrecht für Verleger eine bessere In-teressenverteilung zu erzielen wäre, indemdieses eher wettbewerbsrechtliche (d.h. in-vestitionsschutzrechtliche) Instrumentariuman die Stelle einer Rechtsübertragung bzw.(in Deutschland) einer vollständigen Nutz-rechtseinräumung an den Verleger tretenkönnte (Szilágy).

bb) Differenzierungen im Urheberrecht

Eine besondere Notwendigkeit dafür, wi-derstrebende Interessen im Urheberrechteinem effektiveren Ausgleich zuführen zukönnen, ergibt sich aus einer verstärktenrechtlichen Differenzierung in Abhängigkeitunterschiedlicher tatsächlicher Rahmenbe-dingungen. Ausgangspunkt ist hier die Fest-stellung, dass ein einheitliches Urheberrechthäufig zu unausgewogenen Resultaten führt.Um sachgerechte Ansätze zu finden, könnendaher in verschiedenen Urheberrechtsmärk-ten unterschiedliche Lösungen notwendigsein.

Münden könnten solche Differenzierungenz.B. in spezifische Schutzmechanismen fürdie Verbraucher im Verhältnis zu Verwer-tern, in unterschiedliche Regeln in Bezugauf den Zweck des Gebrauchs urheberrecht-lich geschützter Werke (verbrauchender, ver-mittelnder oder kreativer Werkgebrauch), inmehr oder weniger weit reichende Schran-ken in Abhängigkeit des Rechteinhabers (ori-ginär berechtigter Kreativer oder derivativ berechtigter Verwerter), in Kategorisierun-gen der Schutzgegenstände in Abhängigkeitihrer Relevanz für die Allgemeininteressenoder auch in unterschiedlichen Regimes fürSchutzfristen.

Im Berichtszeitraum hat das Institut damit begonnen, auf solche noch wenig verbrei-tete Überlegungen besonderes Gewicht zu legen. Auch wurden über spezifische Aus-schreibungen Promotionsstipendien zu die-sen Themenfeldern vergeben. In einer Reihe von Vorträgen in Europa und Asien wurden die damit zusammenhängenden Fragestel-lungen mit variierenden Zielrichtungen von Institutsmitarbeitern aufgegriffen. In 2007 wurde dazu eine längere Abhandlung pu-

bliziert (Hilty). Auf die Umsetzungsmög-lichkeiten konzentrierte sich ein Vortrag anlässlich der ATRIP-Jahrestagung in Bue-nos Aires (Geiger). In einem umfassenden, 2008 in englischer Sprache erscheinenden Beitrag, wurden daran anknüpfend sachge-rechte Kriterien für eine mögliche Differen-zierung im Bereich der Schutzvoraussetzun-gen und der Schranken des Urheberrechts herausgearbeitet.

cc) Neuinterpretation des urheberrecht-lichen Drei-Stufen-Tests

Der Versuch, das Urheberrecht einem an-gemessenen Interessenausgleich zuzufüh-ren, kann durch den im internationalenRecht verankerten sogenannten Drei-Stu-fen-Test leicht vereitelt werden (schon Art.9 Abs. 2 RBÜ, nun insbesondere auch Art.10 WCT). Diese Regel, welche die Reich-weite von Schrankenbestimmungen zu be-grenzen bezweckt, ist inzwischen auchim Gemeinschaftsrecht (Art. 5 Abs. 5 derRichtlinie zum Urheberrecht in der Infor-mationsgesellschaft 2001/29) und teilweisesogar auf nationaler Ebene verankert. Ge-fährlich ist der Drei-Stufen-Test vor allemhier, weil sein Anwendungsbereich unklarist; denn anders als die internationalen Ab-kommen, in denen er sich offensichtlich anden Gesetzgeber richtet, könnte er in derRechtsanwendung dazu führen, dass gesetz-liche Schranken über ihren Wortlaut hinausverengt werden. Konkret würde der Richterim Rahmen seiner Anwendung prüfen, obdie Anwendung einer spezifischen Schran-ke den Voraussetzungen des Drei-Stufen-Tests genügt. Obwohl dieser Ansatz in derLehre umstritten ist, scheint bereits einebeachtliche Zahl nationaler Gerichte in Eu-ropa dazu übergegangen zu sein, die natio-nalen Schrankenbestimmungen in diesemSinne (potentiell) einengend auszulegen.

Im Lichte der damit verbundenen Gefahr, dass die Allgemeinheit oder bestimmte Krei-se (z.B. Wissenschaft oder Bildungseinrich-tungen) bestehende Schranken nicht nutzen können, aber auch vor dem Hintergrund,dass die Einführung weiterer – gerade an-gesichts neuer (technischer) Kontrollinstru-mente der Rechteinhaber nötig werdender – Schranken durch den Drei-Stufen-Test vereitelt werden könnten, hat das Institut in Zusammenarbeit mit der Queen Mary Uni-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

versity in London eine Initiative gestartet. Deren Ziel ist eine Neuinterpretation desDrei-Stufen-Tests, um eine einseitige Bevor-zugung einer Interessengruppierung zu ver-meiden. Anläßlich eines Workshops im Fe-bruar 2007 in Paris wurden die bestehenden Möglichkeiten eruiert. Eingeladen warenneben Mitarbeitern (Geiger, Hilty, Kur,Peukert) und Stipendiaten des Instituts(O. Fischer, Staudacher) führende Wis-ffsenschaftler aus allen wichtigen europä-ischen Ländern.

Anlässlich dieses Workshops reifte der ge-meinsame Wunsch heran, eine konsolidier-te Stellungnahme in Form einer declarationzu verfassen, welche im Zuge einer inter-national besetzten Tagung einem breiteren Kreis vorgestellt und zur Annahme vorgelegtwerden soll. Eine weitere denkbare Ent-wicklung könnte bei entsprechender brei-ter Akzeptanz darin liegen, auf ein formelles Protokoll zur Auslegung des internationalen bzw. des europäischen Rechts hinzuwirken.Noch im Berichtszeitraum wurde ein Ent-wurf ausgearbeitet (Geiger, Hilty, Kur,Peukert), der in einem zweiten Workshop in London zur Diskussion unter ausgewähl-ten Experten und schließlich zur Verab-schiedung gelangen soll.

Wichtige Vorarbeiten zum ersten Work-shop, insbesondere in Form einer Analy-se der Rechtslage in verschiedenen Staaten (mit Fokus auf Frankreich) waren geleis-tet worden (Geiger). Die dabei gewonnen Erkenntnisse wurden im Rahmen eines grundsätzlichen Aufsatzes zur Rolle des Drei-Stufen-Tests für die Zukunft des Ur-heberrechts in der sechssprachigen Ausgabedes „UNESCO Copyright Bulletins“ zusam-mengeführt. Dort wurde sodann der Frage nachgegangen, inwiefern dieses rechtliche Instrument eine Hürde für die Neugestal-tungen des urheberrechtlichen Interessen-ausgleichs im Wege der zwingenden kol-lektiven Verwertung darstellt, eine Frage,die im Rahmen des vom Institut gestarte-ten Projekts zur kollektiven Wahrnehmung wieder aufgegriffen und vertieft werden soll.Auch im Generalbericht zur Umsetzung derinternationalen Abkommen in nationalesRecht anlässlich der Jahrestagung der ALAI 2007 in Uruguay war der Drei-Stufen-Test Thema (von Lewinski).

dd) Perspektiven für ein europäisches Urheberrecht

In der Berichtsperiode zum Abschluss ge-bracht wurde das schon im Tätigkeitsbericht 2004/05 ausführlich erläuterte Projekt eines mehrjährigen deutsch-französischen Dialogs über die weitere Harmonisierung des europä-ischen Urheberrechts (dort Seite 42 f.). Zur Schlussveranstaltung im EPA Ende Januar 2006 wurden alle Referenten der Vortrags-reihe (seitens des Instituts Dietz, Drexl, Geiger, Hilty, Kur) nochmals eingeladen,um die Erkenntnisse der vorhergehenden Veranstaltungen zu diskutieren und zu kom-mentieren. Ein umfassendes Resümee destil-lierte daraus eine Reihe von Perspektiven für ein modernisiertes europäisches Urheber-recht (Hilty). Darüber und allgemein über die Erkenntnisse dieser Schlussveranstaltungwurde in der Institutszeitschrift GRUR Int. ausführlich berichtet (Engelhardt, Geiger, Hansen, Markowski). Des Weiteren sind die Beiträge der ganzen Vortragsreihe sowie die Synthesen (Geiger) und die abschlie-ßenden Erkenntnisse in zweisprachigen Ta-gungsbänden bei einem französischen unddeutschen Verlag im Jahre 2007 veröffent-licht worden (Hg. Geiger, Hilty).

Die Perspektiven der Harmonisierung desUrheberrechts wurden, anlässlich der deut-schen EU-Ratspräsidentschaft, im Rahmeneiner durch das Institut in Zusammenarbeitmit dem BMJ gemeinsam organisierten Ta-gung zum Thema Europäisches Urheber-recht im EPA abermals aufgegriffen. Ein-geladen waren alle für das Urheberrechtzuständigen Regierungsvertreter der Mit-gliedstaaten sowie die wichtigsten Vertre-ter der EU-Kommission (Dr. Fröhlinger,Leiterin der Direktion Wissensbestimm-te Wirtschaft; Dr. Lüder, Leiter des Refe-rats Urheberrecht). Nach einem umfassen-den Einführungsreferat (Hilty) wurden die Themenkomplexe Privatkopie (insbesonde-re die Zukunft dieser Schranke im Hinblick auf den Einsatz rechtlich geschützter tech-nischer Schutzmaßnahmen und die Reformdes pauschalen Vergütungssystems), Kollek-tives Rechtemanagement (namentlich dieUmsetzung der Empfehlung der EU-Kom-mission vom 18.10.2005 für die länder-übergreifende kollektive Wahrnehmung vonUrheberrecht und verwandten Schutzrech-ten) sowie Urheberrecht und Wissenschaft

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1. Teil:Forschung des Instituts

(besonders die Frage von open access und die Notwendigkeit neuer Schranken für den Zugang zu wissenschaftlicher Information) beleuchtet. Die Veranstaltung endete mit einer de lege ferenda-Betrachtung, anlässlichwelcher die EU-Kommission ihr langfristi-ges Arbeitsprogramm im Urheberrecht für die künftigen Jahre zur Diskussion stellte.

Im Zusammenhang mit der europäischenHarmonisierung des Urheberrechts steht einweiteres Einzelprojekt, welches sich mit einerim November 2006 veröffentlichen franzö-sischen Studie „L’économie de l’immatériel“ befasst hat. Dieses von der französischen Re-gierung eingeforderte Gutachten hat sowohlim Inland als auch international aufgrundeiniger kontroverser Empfehlungen großesAufsehen erregt. Ein Aufsatz beleuchtet dieSchlussfolgerungen dieser Studie im Bereichdes Urheberrechts und bewertet sie kritisch(Geiger).

ee) Urheberrecht und Zugangs fragen;Urheberrecht und Wissenschaft

Das sogenannte digitale Dilemma beschäf-tigte das Institut auch im Berichtszeitraum.Dabei geht es darum, dass Nutzungsmög-lichkeiten, welche durch neue Technologien(wie das Internet) geschaffen werden, mit-tels rechtlicher Begrenzungen – insbeson-dere IP-Rechten – wieder zunichte gemachtzu werden drohen. Dieser Konfl ikt zeigt sichzunächst im größeren Kontext, indem dassensible Gut „Information“ trotz der ihm in-härenten Allgemeingutelemente zunehmendeiner Privatisierung zugeführt wird. Damitbefasste sich ein 2006 abgeschlossenes For-schungsprojekt, das die stete Ausdehnungder Immaterialgüterrechte in den vergange-nen Jahrzehnten auf der einen Seite und dasFreihaltebedürfnis an Information im Lichteder Notwendigkeiten einer Informationswirt-schaft auf der anderen Seite zum Ausgangs-punkt nahm (Geiger, Hilty). Im Rahmen einer Sonderausgabe der renommierten in-ternationalen Wirtschaftszeitschrift RevueInternationale de Droit Économique ana-lysierten Institutsangehörige und weitereFachkräfte in mehreren Beiträgen aus juris-tischer und ökonomischer Sicht die gegen-wärtigen Entwicklungen und diskutiertenrechtliche Lösungsmöglichkeiten. Differen-ziert wurde dabei in die Bereiche Kultur undWissenschaft (Geiger) sowie Technik. Der

neuralgische Punkt liegt freilich im Urhe-berrecht; hier befasste sich auch ein Stipen-diat aus Israel in einer rechtsvergleichendenDissertation mit den Auswirkungen des Ein-satzes digitaler Technologien und den damiteinher gehenden notwendigen Veränderun-gen des Urheberrechts (Efroni).

Eine ganz besondere Ausprägung dieses di-gitalen Dilemmas liegt in der Problematik des Zugangs zu Information. Davon betrof-fen sind vor allem jene Bereiche, in welchendie Information zunehmend nur noch elek-tronisch vermittelt wird (sogenannte e-only-Medien) und traditionelle Medien wie etwa gedruckte Zeitschriften nahezu verschwin-den. Dieser Herausforderung muss sich heute allen voran die Wissenschaft stellen. So bestehen in den Naturwissenschaften zuweilen einzig noch technisch (und durch die neue Urheberrechtslage folglich auch rechtlich) zugangsgeschützte sogenannte e-Journals, was in Kombination mit der übli-chen Praxis der weltweit agierenden Wis-senschaftsverlage, Veröffentlichungen nur unter der Bedingung exklusiver Rechteein-räumung vorzunehmen, zu einer verheeren-den Kostenentwicklung geführt hat. Diese veränderten Rahmenbedingungen und die Frage nach notwendigen rechtlichen Ein-griffen beschäftigten das Institut in hohem Maße, zumal große Forschungsorganisatio-nen wie die MPG davon unmittelbar betrof-fen sind; namentlich im Zusammenhang mit dem Zweiten Korb (siehe vorne I.4.) wendet das Institut (Hilty) wesentliche Zeit für in-terne Gespräche, Beratungen von Parteiensowie von Bundesbehörden auf.

Das Zusammenspiel von Wissenschaft undUrheberrecht wurde zudem wissenschaftlichin einer Vielzahl von Vorträgen und Publika-tionen im In- und Ausland intensiv aufgear-beitet (Hansen, Hilty). Neben einer zwi-schenzeitlich abgeschlossenen Dissertation,welche diese Zusammenhänge mitbehandelt(Hansen), wurde zum Interessenausgleichim Wissenschaftsurheberrecht eine neueDissertation gestartet (Bajon).

c) Recht der Verwertungsgesellschaften

Anstatt die Idee einer Harmonisierung desRechts der Verwertungsgesellschaften in Eu-ropa zu vertiefen, beschloss die EU-Kom-mission am 18.10.2005 ihre Empfehlung zur

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Tätigkeitsbericht2006/2007

grenzüberschreitenden Lizenzierung von On-line-Musikrechten. Im Widerspruch zu frü-heren Überlegungen, insbesondere des EU-Parlaments, wurden die Mitgliedstaaten unddie Marktbeteiligten dazu aufgefordert, Maß-nahmen zu ergreifen, die den Wettbewerbzwischen Verwertungsgesellschaften um dieRechteinhaber innerhalb der EU sowie ei-ne grenzüberschreitende Direktlizenzierungdurch die beauftragte Verwertungsgesell-schaft ermöglichen sollen. Die Rechteinha-ber sollen danach in die Lage versetzt wer-den, eine Gesellschaft ihrer Wahl mit derWahrnehmung ihrer Online-Musikrechte ineinem oder mehreren Mitgliedstaaten zu be-auftragen, die sodann multiterritoriale Lizen-zen an Nutzer erteilt. Gegenseitigkeitsverträ-ge zwischen den Verwertungsgesellschaftenwerden vom Modell der EU-Kommissionvermieden. Vom entstehenden Wettbewerbum die Rechteinhaber erhofft sich die EU-Kommission eine Erhöhung der Effizienz derkollektiven Verwertung und durch die Er-teilung multiterritorialer Lizenzen eine För-derung des – nach Meinung der EU-Kom-mission – unterentwickelten europäischenMarktes für Online-Musikdienste. Durch das Zusammenspiel beider Erwägungen sol-len den Rechteinhabern im Ergebnis höhereVergütungen zukommen.

Die Empfehlung sowie auch das vorange-gangene Mitarbeiter-Dokument der EU-Kommission vom 11.10.2005 war von denmeisten Beteiligten, der Wissenschaft undden Mitgliedstaaten aus einer Vielzahl vonGründen heftig kritisiert worden. Das In-stitut setzte sich im Rahmen von Einzelbei-trägen mit dieser Empfehlung insbesondereunter Wettbewerbsgesichtspunkten kritischauseinander (Drexl) und verfasste eine Stel-lungnahme zu Händen des BMJ (Drexl,Hilty, von Lewinski). Auf Kritik gestoßenist vor allem die Wahl des Instruments derEmpfehlung, die zwar formal gesehen unver-bindlich ist, jedoch de facto Auswirkungen auf die Struktur des Verwertungsgesellschaf-tensystems in Europa hat: Die Empfehlungrichtet sich nicht vorrangig an die Gesetzge-ber der Mitgliedstaaten, sondern vor alleman die Marktbeteiligten (die Rechteinha-ber und Verwertungsgesellschaften), wel-che naturgemäß umgehend ihre Vorteile zuwahren versuchen. Im Raume steht damitder Vorwurf der Umgehung der gesetzge-berischen Mitwirkungsbefugnisse des Ra-

tes und des EU-Parlaments sowie des nati-onalen Wahrnehmungsrechts. Im Übrigenwird bezweifelt, dass die von der EU-Kom-mission genannten Ziele in der von ihr vor-geschlagenen Form erreicht werden können.Befürchtet wird vielmehr die Bildung eineseuropäischen Oligopols weniger großer Ver-wertungsgesellschaften, auf dessen Proble-me mit dem europäischen Kartellrecht alleinnicht hinreichend reagiert werden könne. Auch eine Besserstellung der europäischenWerkschaffenden erscheint nicht gewähr-leistet; vielmehr werde das ohnehin schondominierende anglo-amerikanische Reper-toire, das sich überwiegend in den Händenweniger großer Musikverlage befindet, zu-lasten der kulturellen Vielfalt in Europa be-günstigt.

Vor diesem Hintergrund hat das Institut imBerichtszeitraum ein großes, breit angeleg-tes Projekt zum Recht der Verwertungsge-sellschaften im Rahmen des gleichnamigenForschungsschwerpunkts gestartet, welchessich nicht nur mit den möglichen Folgen derEmpfehlung befasst, sondern darüber hinausAlternativmodelle entwickeln soll (Leitung:Drexl, Hilty; Mitwirkung: Alich, Dietz, Gei -ger, Hansen, Kat zen berger, Klass, Kur, Leistner, von Lewinski, Nérisson, Pérez Gómez, Peukert, Schlatter, Schmidt-Bi-schoffshausen). Die Ergebnisse sollen in ei-ner englischsprachigen Publikation veröffent-licht werden. Das Projekt ist dabei als work inprogress konzipiert. Die auf der Website des Instituts eingestellten Beiträge sind zunächstGrundlage für weiterführende Diskussionenmit den betroffenen und interessierten Krei-sen. Das Institut veranstaltete dazu einen ers-ten Workshop in München, welcher die erstePhase des Projektes (Bestandsaufnahme) ab-rundete. Ein zweiter Workshop, bei dem dieHandlungsoptionen im Allgemeinen und fürEuropa im Besonderen erarbeitet werden sol-len, ist für Mitte 2008 geplant.

Im Zusammenhang mit diesem Forschungs-schwerpunkt laufen auch zahlreiche Einzel-projekte, welche im Berichtszeitraum teil-weise abgeschlossen werden konnten, soinsbesondere Dissertationen zur Rolle derVerwertungsgesellschaften im urheberrecht-lichen Interessenausgleich (Markowski), zurkollektiven Wahrnehmung in Deutschlandund Frankreich (Nérisson) sowie zu Verwer-tungsgesellschaften in Lateinamerika unter

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1. Teil:Forschung des Instituts

urheberrechtlichen und kartellrechtlichenGesichtspunkten (Alich(( ). Auch im Rahmenvon kürzeren Stipendien wurde zur Thema-tik gearbeitet, etwa aus der Perspektive Ku-bas (Pendas). Darüber hinaus sind zahl-reiche weitere Veröffentlichungen zum Themader Verwertungsgesellschaften erschienen(Drexl, von Lewinski) und Vorträge zu die-sem Thema gehalten worden (Drexl, von Lewinski, Pérez Gómez). Die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften war zudem Ge-genstand kartellrechtlicher Forschung (siehehinten III.2.b)cc)).

d) Verlagsvertragsrecht; allgemeines Urhebervertragsrecht

Der wichtigste Urheberrechtsvertrag ist derVerlagsvertrag. Er findet in der Wissenschaftam meisten Aufmerksamkeit und wurdein der Institutsarbeit im Berichtszeitraummehrmals thematisiert. Zunächst erschiendie 4. Auflage des „Basler Kommentars“ zumObligationenrecht, in welcher etliche, vorallem technologiebedingte Neuerungen zuberücksichtigen waren (Hilty). Darüber hi-naus wurden Vorarbeiten für die Stellung-nahme bezüglich eines neuen Kurzkommen-tars geleistet. Für ein neues, übergreifendesWerk zum Medienrecht entstand sodanneine umfangreiche Abhandlung zum deut-schen Verlagsrecht (Kitz). Auch sie befasst sich insbesonders mit neuen Fragestellun-gen, etwa im Zusammenhang mit den inno-vativen Verwertungsformen wie Hörbücher,books on demand und elektronischen Publi-kationen. Zudem entwickelt der Beitrag einsystematisches Recht der literarischen Agen-turen, das bislang weitgehend ungeklärt ist.Einer rechtsvergleichend türkisch-schwei-zerischen Untersuchung des Verlagsvertragswidmete sich ferner ein türkischer Stipendi-at (Yilmaz).

Im Rahmen einer Kopromotion an den Uni-versitäten Turin, Pavia und München wird schließlich am Institut eine Dissertation zum Thema der Grenzen der Vertragsfrei-heit im Urhebervertragsrecht betreut und gefördert (Cogo); ebenso ist das Urheber-vertragsrecht Gegenstand einer ökonomi-schen Analyse (Fitzek).

e) Internationales Urheberrecht

Im Berichtszeitraum wurde ein Grundla-genwerk zum internationalen Urheberrecht fertig gestellt, das 2008 bei Oxford Univer-sity Press erscheinen soll (von Lewinski).Es behandelt in umfassender Weise alle für das Urheberrecht wichtigen internationalen Abkommen, einschließlich der bilateralen und regionalen Handels-, Investitions- und anderen Abkommen, die Vorschriften zum Urheberrecht enthalten. Dabei wird der Hintergrund dieser Abkommen bzw. jener Vorschriften, ihre Entwicklung und der ge-genseitige Zusammenhang herausgearbeitet.

Mit der Rolle und der Zukunft des Weltur-heberrechtsabkommens der UNESCO be-fassten sich weitere Veröffentlichungen aus dem Institut, ebenso wie mit der Rolle der Lobbyisten im Bereich des internationalen Urheberrechts (von Lewinski).

Aktiv beteiligt hat sich das Institut schließ-lich am 17. Kongress der Internationalen Akademie für Rechtsvergleichung, der im Juli 2006 in Utrecht stattfand. Vertreter des Instituts erstatteten den Generalbericht zur Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke (Drexl, von Lewinski).

f) Weitere urheberrechtliche Aspekte;Medienrecht

Betreut wurde im Übrigen eine große Zahlvon Stipendiaten mit Einzelprojekten zumUrheberrecht, so ein Doktorand aus der Tür-kei, welcher rechtsvergleichend mit Deutsch-land, der Schweiz, den USA As pekte destürkischen Urheberpersönlichkeitsrechts auf-arbeitet (Bellican). Das Urheberpersönlich-keitsrecht ist auch Gegenstand einer deutsch-russischen Rechtsvergleichung (Jakusche-((wa); aus gegebenem Anlass – dem Rechts-streit um den Berliner Hauptbahnhof – wares auch Gegenstand einer rechtsverglei-chenden Standortbestimmung zum Urheber-recht des Architekten (Hilty). Weiterhinwidmet eine griechische Stipendiatin ihre Dissertation der Verbindung zwischen Ur-heberrecht und Verbraucherrecht (Kokot-saki). In mehreren Aufenthalten am Insti-tut ist im Berichtszeitraum ein Grundlagen-werk zum litauischen Urheberrecht vor dem Hintergrund des europäischen Rechts weit fortgeschritten; es dürfte dies das erste um-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

fassende Buch zum Urheberrecht in litau-ischer Sprache werden (Mizaras). Miteinem Fokus auf die mögliche (Wieder-)Ein-führung von Formalitäten im Urheberrecht,insbesondere zu deren Geschichte, dem Zweck und der möglichen Zukunft entspre-chender Regelungen in Ansehung der wach-senden Bedeutung von Informationen für das Rechtemanagement wurde eine Arbeitaus den Niederlanden gestartet (van Gom-pel). Des Weiteren steht eine Untersu-chung der im Filmbereich existierendenProbleme und der Urheberrechtsfragen in deutsch-polnischer Rechtsvergleichung an (Wojtas).

Im Jahr 2007 hat die Bundesrechtsanwalts-kammer drei neue Fachanwaltsgebiete be-schlossen: Den Fachanwalt für GewerblichenRechtsschutz, den Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht und den Fachanwalt fürInformationstechnologierecht. Für den letz-teren Fachanwalt ist das Lehrbuch Infor-mationstechnologierecht konzipiert worden,welches im Frühjahr 2008 erscheinen wird(Hg. Lehmann, Meents). 28 Co-Autoren be-handeln auf rund 1500 Seiten u.a. das Ver-tragsrecht der Informationstechnologien, dasRecht des elektronischen Geschäftsverkehrs,das Immaterialgüterrecht im Bereich der In-formationstechnologien, das Telekommuni-kationsrecht sowie die auslandsrechtlichenund internationalen Aspekte des Informati-onstechnologierechts. Am Institut bearbeitetwurden das Recht der Softwareüberlassungs-verträge, der europäische Rechtsrahmen ein-schließlich der relevanten Richtlinien und dieinternationalen und europäischen Rahmen-bedingungen des elektronischen Geschäfts-verkehrs (Lehmann).

Im Medienrecht schließlich begleitete das Institut die Schaffung eines einheitlichen Ordnungsrahmens für alle elektronischen Medien. Der Gesetzgeber hat inzwischen die Zweiteilung zwischen Tele- und Me-diendiensten aufgehoben und den neuen einheitlichen Begriff der Telemedien ge-bildet. Hier gilt es insbesondere, Abgren-zungsfragen zum Telekommunikationsrecht einerseits und zum Rundfunkrecht anderer-seits zu klären. Auch das Werberecht und die Verantwortlichkeit der Intermediäre fürRechtsverletzungen im Internet war und ist Gegenstand eines Reformprozesses. Das Institut hat diesen Prozess mit Veröffentli-

chungen, Vorträgen und Sachverständigen-tätigkeiten unterstützt (Kitz). Zudem wur-de im Berichtszeitraum die Arbeit an einemumfangreichen Kapitel zum Vertragsschlussin elektronischen Medien für ein Handbuchzum Multimediarecht aufgenommen (Kitz).

3. Designrecht

a) Ersatzteilschutz; Geschmacksmuster-recht

Mit dem Inkrafttreten der Gemeinschaftsge-schmacksmusterverordnung 6/2002 wurde in Europa ein einheitliches Schutzrecht für Designs geschaffen. Neben der Eintragungbei einem zentralen Amt (dem Harmoni-sierungsamt für den Binnenmarkt, HABM)sieht die Verordnung erstmalig auch den Er-werb eines einheitlichen, gemeinschaftsweitgültigen Rechtstitels für ein nicht eingetra-genes Recht mit einer Laufzeit von drei Jah-ren ab Veröffentlichung innerhalb der EU vor. Wesentliche Bedeutung für Entstehungffund Dauer des Schutzes kommt damit demBegriff der „Veröffentlichung“ zu, der bisher noch in keinem Rechtsakt der EU in einemvergleichbaren Kontext Verwendung gefun-den hat. In einer weitgehend am Institut verfassten Dissertation wurde eine einge-hende Untersuchung der Grundlagen, Auf-gaben und Ziele dieses Begriffs angefertigt (Eckert). Dabei gelangt die Verfasserin zudifferenzierenden Lösungen im Hinblick auf die Breite und Zusammensetzung des für dieAnnahme einer Veröffentlichung im Rechts-sinne notwendigen Adressatenkreises.

Von praktischer und rechtlicher Bedeutungist im Geschmacksmusterrecht sodann dieFrage, inwieweit einzelnen Teilen komple-xer Erzeugnisse, die in ihrer exakten Formreproduziert werden müssen, um das ur-sprüngliche Erscheinungsbild des Erzeug-nisses wieder herstellen zu können (soge-nannte formgebundene Ersatzteile), Schutzgegenüber der Herstellung solcher Teiledurch unabhängige Lieferanten zu gewäh-ren ist. Zu dieser Thematik, die das Ver-hältnis von Immaterialgüterrecht und Wett-bewerbsrecht betrifft, werden am Institutverschiedene Auffassungen vertreten. Un-terschiedlich sind – mangels einheitlicherVorgabe durch die Geschmacksmusterricht-linie – auch die Regelungen in den Mit-

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1. Teil:Forschung des Instituts

gliedsländern: Derzeit wird in einer Reihe von Staaten die Einführung einer Regelung geprüft, welche die Herstellung formgebun-dener Ersatzteile unter bestimmten Um-ständen ermöglicht (sogenannte Reparatur-klausel). Als eines der neuen EU-Mitglieder hat sich Polen zu diesem Schritt entschlos-sen. Entsprechend sammelte ein polnischer Stipendiat während eines Forschungsauf-enthalts am Institut Material für eine Veröf-fffentlichung zu diesem Thema (Kepinski).In einem im Berichtszeitraum fertig gestell-ten Beitrag zum „Handbook on Competition Law“ wurde die Problematik bei Ersatztei-len ferner als Fallstudie zur Frage aufberei-tet, welcher Freiraum im europäischen und internationalen Recht besteht, um wettbe-werbsrechtlich motivierte, inhaltliche Be-schränkungen von Immaterialgüterrechten vorzunehmen. Differenziert wird dabei zwi-schen den Handlungsmöglichkeiten des Ge-setzgebers einerseits und der Behörden und Gerichte andererseits. Letztere haben pri-mär die Entscheidungen des Gesetzgebers zu berücksichtigen, ohne dass ihnen da-durch jeglicher Spielraum zur Berücksich-tigung wettbewerbsrechtlicher Aspekte ge-nommen würde. Zum internationalen Recht wird die Auffassung vertreten, das TRIPS mache den Einbezug wettbewerbsrechtli-cher Erwägungen in die Bemessung der ge-setzgeberischen Freiräume nicht nur mög-lich, sondern erfordere ihn geradezu (Kur).

b) Weitere designrechtliche Aspekte

Vom Geschmacksmusterrecht abgedeckt ist jener Bereich, für den regelmäßig zu-gleich die Anwendung sonstiger Schutz-rechte – insbesondere des Marken- undUrheberrechts – in Betracht kommt. Diefür das Geschmacksmusterrecht relevan-fften Arbeiten behandeln daher zumeist ei-ne Anzahl verschiedener Schutzrechte undwerden bei den übergreifenden Themen aufgeführt. Dies gilt beispielsweise für Dis-sertationen, die sich mit dem Schutz von Modeerzeugnissen befassen und diesen dabei sowohl unter geschmacksmuster-rechtlichen als auch urheber- und wett-bewerbsrechtlichen Aspekten eingehend behandeln (F. Fischer, Oliete Ballester).Der Grenzbereich von Geschmacksmus-terrecht und unlauterem Wettbewerb wird in einer weiteren Dissertation thematisiert (Brasfalean).

4. Kennzeichenrecht

Die Arbeiten im Marken- und Kennzei-chenrecht stehen weiterhin ganz im Zei-chen der Neuordnung des europäischen Markenrechts, die auf der Grundlage der Markenrichtlinie und der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke in den 1990er Jahren stattgefunden hat. Waren die For-schungsaktivitäten dabei zunächst ganz auf eine Analyse de lege lata konzentriert, so werden nunmehr zunehmend auch Aspek-te de lege ferenda in den Blick genommen.

a) Gemeinschaftsmarkenrecht

Das Recht der supranationalen Ge mein-schaftsmarke mit gemeinschaftsweiter Schutz-wirkung ist weltweit einmalig. Es gibt keinvergleichbares System für einen Marken-schutz, der sich auf die Territorien mehrererLänder mit jeweils eigenen nationalen Mar-kenschutzsystemen erstreckt. Dieses Ge-meinschaftsmarkensystem hat erhöhten For-schungsbedarf ausgelöst. Das Institut hat daraus einen Forschungsschwerpunkt gebil-det.

In einem mehrjährigen Projekt wurde dasGemeinschaftsmarkenrecht in seinen Ver-bindungen zum nationalen Recht durch-leuchtet. Nationales Recht kommt im Ge-meinschaftsmarkensystem zur Anwendung,soweit die GemeinschaftsmarkenverordnungRegelungen, die zu einer funktionsfähigenMarkenrechtsordnung gehören, nicht ent-hält und dafür auf das nationale Recht derMitgliedstaaten verweist. Dies gilt vor allemfür die Sanktionen einer Gemeinschaftsmar-kenverletzung. Nationales Recht bestimmtferner, in welchem Umfang ältere nationa-le Rechte, die keine eingetragenen Markensind und deren Schutz bislang nicht harmo-nisiert ist, einer Gemeinschaftsmarke ent-gegengehalten werden können. Die Anfang2006 erschienene Veröffentlichung „Ge-meinschaftsmarke und Recht der EU-Mit-gliedstaaten“ (Bastian, Knaak, Schricker)hat diese Bereiche des nationalen Rechtsmit Bezug auf die 15 alten Mitgliedstaa-ten dargestellt und zugleich das System desSchutzes der Gemeinschaftsmarke vor demHintergrund ihres supranationalen und ein-heitlichen Charakters skizziert (Knaak).

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Diese Arbeiten wurden inzwischen fortge-setzt. Das für das Gemeinschaftsmarken-ffsystem relevante nationale Recht der balti-schen Staaten wurde bereits aufgearbeitet(Truskaite). Arbeiten zur entsprechendenRechtslage weiterer neuer Mitgliedstaatensollen folgen. Vertieft untersucht wurdenferner in mehreren Aufsätzen die Besonder-heiten des Gemeinschaftsmarkenschutzes, die sich aus seiner Supranationalität ergeben und die zu – dem nationalen Markenrecht unbekannten – Fragestellungen führen. Da-bei ging es sowohl um materiellrechtlicheFragen, wie z.B. die Bestimmung der Kenn-zeichnungskraft oder der Bekanntheit einer Gemeinschaftsmarke (Knaak), als auch umprozessuale Aspekte des Gemeinschaftsmar-kenschutzes, insbesondere die internationa-len Zuständigkeiten in Gemeinschaftsmar-kensachen (Knaak). Untersucht wurde dasSystem der Gemeinschaftsmarke auch im Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt von Bosnien und Herzegowina (Mesevic).

Ein weiterer Aspekt des Gemeinschafts-markenrechts, der zu einem wichtigen For-schungsgegenstand geworden ist, ist die Aus-gestaltung der zivilrechtlichen Durchsetzungder Rechte aus einer Gemeinschaftsmarke.Die Gemeinschaftsmarkenverordnung über-trägt für Verfahren wegen Verletzungen ei-ner Gemeinschaftsmarke den Gerichten derMitgliedstaaten die Zuständigkeit. Das Feh-len einer eigenständigen Gemeinschaftsge-richtsbarkeit für solche Verfahren führt zuzahlreichen Problemen, die in verschiedenenAufsätzen aufgezeigt wurden (Knaak). MitBlick darauf wurde im Jahre 2007 ein Ha-bilitationsprojekt begonnen, das Fragen derRechtsdurchsetzung von Gemeinschaftsmar-ken im größeren Kontext untersucht. Hin-tergrund ist das Fehlen einer eigenständigenGemeinschaftsgerichtsbarkeit im Rahmender Verletzung einer Gemeinschaftsmarkebzw. von Gemeinschaftsrechten überhaupt.Ausgelotet werden sollen die Möglichkeitender Schaffung einer Gemeinschaftsgerichts-barkeit im Bereich bestehender und künfti-ger Gemeinschaftsschutzsysteme (Jaeger(( ).

b) Europäisches Markenrecht

Die Harmonisierung des Markenrechts derMitgliedstaaten durch die Markenrichtlinieist ein längerfristiger Prozess, den das Insti-tut von Beginn an intensiv verfolgt und be-

gleitet hat. Mit den vorerwähnten Arbeiten zum Gemeinschaftsmarkensystem (Bastian,Knaak, Schricker) wurden auch die nicht-harmonisierten Gebiete des Marken- und Kennzeichenrechts rechtsvergleichend er-fasst. Inzwischen laufen weitere Forschungs-projekte zum Marken- und Kennzeichen-recht in den neuen Mitgliedstaaten und imBalkan, die die Perspektiven einer künfti-gen Harmonisierung erweitern werden. Be-gonnen wurde eine Dissertation zum Schutz des Handelsnamens in den baltischen Staa-ten (Truskaite). Eine weitere Dissertationbefasst sich mit den MarkenschutzsystemenBulgariens sowie des Balkans und untersuchtsie auf ihre Kompatibilität mit dem Gemein-schaftsmarkensystem (Roueva). Auch diese Arbeit ist im Kontext der weiteren Harmoni-sierung des Marken- und Kennzeichenrechts zu sehen. In einem grundlegenden Beitrag, der für eine in den USA erscheinende Publi-kation bestimmt ist, wurde ferner der Prozess der Harmonisierung in seiner historischen Perspektive, den ungeachtet aller Verein-heitlichungsbemühungen gegenwärtig ver-bleibenden Zweifelsfragen sowie im Hinblick auf künftige Felder der Rechtsangleichung beleuchtet (Kur).

Auch außerhalb der EU finden das europä-ische Markenrecht sowie die Rechtsprechungdes EuGH Beachtung; dies gilt vor allem für diejenigen Länder, die sich vertraglich zur Angleichung ihrer Markenrechtsordnun-gen an den aquis communautaire verpflich-tet haben. In diesem Zusammenhang wurdein einem umfassenden, während eines Auf-enthalts am Institut verfassten Beitrags die Rechtsprechung des türkischen Kassations-gerichtshofs zu Markensachen mit derjeni-gen des EuGH verglichen (Sehirali Çelik).

Der gegenwärtige Stand der Harmonisierung des Markenrechts in seiner Ausformung durch die Rechtsprechung des EuGH und die gemeinschaftsrechtlichen Entwicklun-gen auf angrenzenden Rechtsgebieten wiedem Lauterkeitsrecht und dem Musterrecht waren Anlass und Thema einer mehrtägi-gen Tagung, die das Institut unter dem Titel „Zukunft des Europäischen Markenrechts“im Oktober 2007 in Berlin veranstaltet hat(Bastian, Hilty, Knaak, Kur, Henning-Bodewig). In mehreren Vorträgen, begleitetjeweils von kommentierenden Stellungnah-men und anschließenden intensiven Diskus-

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1. Teil:Forschung des Instituts

sionen, wurden Fragen aufgegriffen, die sichals Problemfelder des harmonisierten Mar-kenrechts herausgestellt haben. Behandeltwurden insbesondere die unscharfen Über-gänge zwischen harmonisiertem und nicht-harmonisiertem Markenschutz, die Kon-fliktlagen zwischen eingetragenen Markenund anderen Kennzeichenrechten und dieSchnittstellen des Markenrechts mit demMusterrecht und dem Lauterkeitsrecht, vorallem nach dessen Harmonisierung durchdie Richtlinie über unlautere Geschäftsprak-tiken. Die Debatte mündete in Systemfra-gen, die von der Funktion des Markenschut-zes innerhalb der Wettbewerbsordnung biszur Schaffung eines übergreifenden kenn-zeichenrechtlichen Systems mit dem Zielverbesserter Kohärenz reichten. Ein aus-führlicher Tagungsbericht, der von den teil-nehmenden Stipendiaten des Instituts aus-gearbeitet wurde, liegt zur Veröffentlichungin GRUR Int. vor (Baiocchi, Brasfalean,Chronopoulos, Oliete Ballester, Pfl üger,Prüfer, Zajacová). Einzelne Vorträge auf dieser Tagung wurden ebenfalls zur Veröf-fentlichung vorbereitet (Henning- Bodewig,Knaak). Die auf dieser Tagung begonneneDiskussion soll auf einer Folgetagung fortge-setzt werden.

Ein Thema, dem im Rahmen der Tagung wieauch in anderem Zusammenhang besondereAufmerksamkeit gewidmet wurde, betrifft die Frage, wann die Benutzung einer frem-den Marke als Marke im rechtlichen Sinne verwendet wird, so dass der Anwendungsbe-reich des Markenrechts eröffnet ist. Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung, da die Definition des insoweit maßgeblichen Be-nutzungsbegriffs über die inhaltliche Reich-weite der Harmonisierung entscheidet. Sie ist zudem eng verknüpft mit der konzeptio-nellen Frage, welche Funktionen der Marke den rechtlichen Schutzbereich determinie-ren. Der EuGH hat im Jahre 2007 in zwei Entscheidungen (Opel/Autec und Céline)zur Frage der Benutzung als Marke Stel-lung genommen, wobei die Ergebnisse kon-trovers aufgenommen wurden. In Beiträgen von Institutsmitarbeitern wird die Recht-sprechung des EuGH analysiert und es wer-den Ansätze für eine Systematisierung auf-ffgezeigt (Knaak). In diesem Zusammenhang wird auch die Frage untersucht, inwieweit die Fokussierung des EuGH auf Tatfragen in Verbindung mit einer unnötig engen Aus-

legung von Schrankenbestimmungen zu ei-ner Vernachlässigung von Wettbewerbsinte-ressen führt (Kur).

Üblicherweise wird das Konfliktpotentialdes Markenrechts im Verhältnis zur Wett-bewerbsfreiheit als gering eingestuft. DerGrund liegt darin, dass die Marke im Ge-gensatz zum Patent- und Urheberrecht keineLeistung schützt, an deren freier VerwertungWettbewerber ein prinzipielles Interesse ha-ben, sondern lediglich den Hinweis auf einesolche Leistung (das betriebliche Angebot),die als solche dem Wettbewerb nicht entzo-gen wird. Anbieter der gleichen oder ähnli-cher Leistungen müssen sich lediglich einesabweichenden Kennzeichens bedienen, wasgrundsätzlich als unproblematisch betrach-tet wird, da die Anzahl möglicher Kennzei-chen als nahezu unbegrenzt gilt. Ob diese– im Grundsatz zutreffenden – Annahmentatsächlich das Verhältnis von Marken- undWettbewerbsrecht in seiner ganzen Komple-xität zu erfassen vermögen, ist jedoch frag-lich. Sie dürften zumindest dann nicht stim-men, wenn bestimmte Zeichenarten nurbegrenzt zur Verfügung stehen, wie dies etwain Bezug auf Farben der Fall ist. Dazu wur-de eine Dissertation abgeschlossen, welchealle erdenklichen Aspekte der Verwendungvon Farben im Kennzeichenrecht beleuchtet(Baechler). Allgemein finden solche Annah-men dort ihre Grenze, wo die Zuerkennungdes Markenrechts de facto ein ausschließli-ches Recht zum Vertrieb einer bestimmtenProduktgestaltung verleiht, oder wo Kennzei-chen entgegen der generellen Annahme zueinem knappen Gut werden. In diesen Fällenstellt sich die Frage, ob das Markenrecht inseinem traditionell auf die Verhinderung vonFehlzurechnungen (Herkunftsfunktion) sowieauf die Sicherung von Kommunikationskanä-len ausgerichteten Verständnis den Anliegendes Wettbewerbsrechts gerecht werden kann,oder ob es insoweit einer Neubewertung rele-vanter Tatbestandsmerkmale bedarf. DiesenFragen widmet sich ein am Institut durch-geführtes Dissertationsprojekt (Chronopou-los); sie wurden ferner in einem Beitrag be-leuchtet, dessen Erscheinen für Anfang 2008vorgesehen ist (Kur). Das Gefahrenpotential für den Wettbewerb zeigt sich u.a. besondersdeutlich in Situationen, in denen ein frühe-rer Monopolist seine bisherige Alleinstellungmit den Mitteln des Markenrechts zu sichernversucht. Die dadurch aufgeworfenen Fra-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

gen wurden aus Anlass eines praktischen Fal-les – der Löschung der Marke „Post“ durchdas Bundespatentgericht – in einem für denAbdruck in GRUR vorgesehenen Aufsatz be-handelt (Prüfer). Weiter befasste sich eineAbhandlung mit der Abgrenzung des Mar-kenrechts gegenüber dem Lauterkeitsrecht,dies insbesondere unter Berücksichtigungder durch die Richtlinie über unlautere Ge-schäftspraktiken 2005/29 bedingten Neuori-entierung (Henning- Bodewig).

Die Ausgewogenheit der Interessenbilanzim Markenrecht steht ferner im Mittelpunkteiner Dissertation, die sich kritisch mit denAuswirkungen der u.a. durch die europä-ische Harmonisierung bedingten Änderun-gen des deutschen Markengesetzes in denJahren 1992-1994 befasst. Anhand einesVergleichs der Rechtslage unter dem Mar-kengesetz mit den zuvor geltenden Bestim-mungen des Warenzeichengesetzes sowiemit dem US-amerikanischen Recht wird derFrage nachgegangen, inwieweit die Gewich-te zu Lasten der Verbraucher und Wett-bewerber verschoben wurden, ohne dassinsoweit berechtigte Interessen der Marken-inhaber angeführt werden könnten. Soweitdie Grenze des Erforderlichen überschrittensein sollte, hat sich die Arbeit zur Aufgabegemacht, Vorschläge für eine bessere Be-rücksichtigung der Wettbewerber-, Verbrau-cher- und Allgemeininteressen zu unterbrei-ten (Prüfer). Zu einem ähnlichen Thema, aber mit direktem Fokus auf die eigentli-chen Markenmissbrauchsstrategien wurdeeine sehr ausführliche Promotionsarbeit in-zwischen abgeschlossen. Ihr Wert liegt vorallem in konkreten, zielführenden Optimie-rungsvorschlägen auf nationaler und europä-ischer Ebene (Stöckel).

c) Weitere kennzeichenrechtlicheAspekte

Während die Funktion des Markenrechts früher allein im Schutz gegen Verwechs-lungsgefahr gesehen wurde, gehört derSchutz gegen die Beeinträchtigung und Ausbeutung von Wertschätzung und Unter-scheidungskraft einer bekannten bzw. be-rühmten Marke heute regelmäßig zu den Bestandteilen einer Markenrechtsordnung. Dies gilt nicht allein für das europäische Markenrecht, sondern praktisch weltweit, nachdem mit Art. 16 Abs. 3 TRIPS der er-

weiterte Markenschutz international ver-pflichtend wurde. Der Wortlaut der Vor-schrift lässt jedoch eine Reihe von Fragenoffen, die von der nationalen Gesetzgebungund Praxis gelöst werden müssen. In einemDissertationsprojekt wird die Thematik an-hand eines Vergleichs des deutschen Mar-kenrechts mit dem brasilianischen Rechtsowie dem Recht weiterer Mercosul-Staa-ten erörtert (Baiocchi).

In verschiedenen am Institut durchgeführ-ten Dissertationen wird das Marken- undsonstige Kennzeichenrecht sodann als einTeilbereich einer umfassenderen Themen-stellung erörtert. Dies gilt für eine Arbeit zum Nachahmungsschutz für Produktge-staltungen im geistigen Eigentum und imWettbewerbsrecht, die sich u.a. mit derAbgrenzung der verschiedenen Schutzfor-men voneinander und dem zwischen ihnenbestehenden Spannungsverhältnis befasst(Brasfalean). Es gilt ferner für Dissertatio-nen zum aktuellen Thema des ambush mar-keting, d.h. der rechtlichen Bewertung von Bemühungen Außenstehender, von demAufmerksamkeit erzeugenden Effekt großer(Sport-)Veranstaltungen zu profitieren, ohne vom Veranstalter eine Lizenz zu erwerben(Furth, Noth).

Ein eher ungewöhnliches Thema, das jedoch in der internationalen Diskussion zuneh-mend an Bedeutung gewinnt, ist der Schutztraditioneller Bezeichnungen und Namen durch das Markenrecht und das Recht dergeographischen Herkunftsangaben. Zu die-sen Fragen wurde bereits vor einigen Jahren ein umfangreicher Beitrag für einen weitge-hend am Institut erstellten Sammelband ver-fasst (Hg. von Lewinski), der im Berichts-zeitraum für die zweite Auflage überarbeitet wurde (Knaak, Kur). Dieser Themenbe-reich wurde auch anlässlich einer internati-onalen Konferenz in China über Protection of the Intangible Cultural Heritage and IPRaufgegriffen (Hilty).

Sonderaspekte mit primärem Bezug zumMarkenrecht ergaben sich schließlich ausdrei weiteren Arbeiten, so zunächst im Rah-men einer im Berichtszeitraum abgeschlos-senen Dissertation zur markenrechtlichenVerwertung bekannter Persönlichkeiten un-ter vergleichender Analyse der persönlich-keitsrechtlichen Konzepte des deutschen,

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1. Teil:Forschung des Instituts

englischen und US-amerikanischen Rechts (von Bassewitz). Sodann untersuchte eineebenfalls abgeschlossene Arbeit die Mög-lichkeiten einer Darstellung von besonderen Markenformen wie Hörmarken, Geruchs-marken und Bewerbungsmarken, welche für die Eintragung einer Marke die Vorausset-zung bilden (Novak). Schließlich legte ei-ne ungarische Stipendiatin einen besonde-ren Fokus auf religiöse Symbole und suchte nach den Rechtsgrundlagen und praktischen Beispielen absoluter Ausschlussgründe. Ziel war die Entwicklung von guidelines in Bezugauf kontroverse Kennzeichen unter Berück-sichtung unterschiedlicher Moralstandards auf den fünf Kontinenten (Karsay).

d) Geographische Angaben

Zu einem eigenständigen Bereich, der im Zu-sammenhang mit dem übergreifenden For-schungsprojekt zum supranationalen Schutzder Gemeinschaftsschutzrechte zu sehen ist,hat sich der Schutz geographischer Anga-ben entwickelt. Dieser Schutz ist in der EUdurch das vor 15 Jahren geschaffene gemein-schaftsrechtliche System geographischer An-gaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittelauf eine neue Grundlage gestellt worden. Mitihm konnten gemeinschaftsweit geschützteRechte an geographischen Angaben begrün-det werden. Im Jahre 2006 ist, angestoßendurch das Ergebnis eines WTO-Panel-Ent-scheids, eine Nachfolgeregelung in Kraft ge-setzt worden, die einige Systemänderungenmit sich gebracht hat.

Dieses System der gemeinschaftsweit ge-schützten geographischen Angaben undder Übergang von der bisherigen Regelungder Verordnung 2081/92 zur Verordnung510/2006 sind in Vorträgen und Aufsätzenunter Zugrundelegung der maßgebendenRechtsprechung des EuGH eingehend be-handelt worden (Knaak). Im Mittelpunkt standen dabei die Voraussetzungen und dieReichweite des gemeinschaftlichen Her-kunftsschutzes, aber auch das Verhältnisder nach diesem System geschützten Be-zeichnungen zu den Marken. Untersuchtwurde ferner das Verhältnis der gemein-schaftsrechtlichen Regelung zum nationalenSchutz geographischer Angaben. Die Fragenach dem Umfang des Vorrangs des gemein-schaftsrechtlichen Schutzsystems gegenübernationalen Schutzformen ist nach wie vor

nicht abschließend geklärt und Gegenstandkontroverser Debatten. Vor allem in denUSA stößt das europäische Schutzsystemnach wie vor auf Skepsis und Ablehnung.Ein Lehrauftrag in den USA bot insoweitGelegenheit für eine Auseinandersetzungmit den wesentlichen Kritikpunkten, dieauch in Vorträgen und VeröffentlichungenNiederschlag fanden (Kur).

Mit der Ausgestaltung des Rechtschutzsys-tems nach der gemeinschaftsrechtlichen Re-gelung befasst sich eine Dissertation, die denRechtsschutz aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln untersucht (Engelhardt). Zum einen geht es um den Rechtsschutz gemein-schaftsweit geschützter geographischer An-gaben gegen Verletzungen, zum anderen umden Rechtsschutz Dritter vor einem solchenSchutz. Auch diese Arbeit verfolgt eine ver-gleichende Perspektive unter Berücksichti-gung des amerikanischen Rechts.

Da das gemeinschaftsrechtliche Schutzsys-tem – nicht zuletzt als Folge der zuvor ge-nannten Entscheidung des WTO-Panels– inzwischen auch für Drittländer geöffnetworden ist, ist ein erhöhtes Interesse vonDrittstaaten feststellbar, innerhalb ihrer ei-genen Territorien ebenfalls einen wirksa-men Schutz geographischer Angaben zugewährleisten. Dadurch ist Bewegung in je-ne Schutzsysteme gekommen. Vor diesemHintergrund befasst sich eine Dissertationmit dem Schutz geographischer Angabenin Lateinamerika (Müller-Chosco). Wei-ter beschäftigt sich ein zur Veröffentlichung anstehender Beitrag mit dem Schutz geogra-phischer Herkunftsangaben nach türkischemRecht, welches aufgrund des Assoziierungs-abkommens mit der EU bereits weitgehendan die europäischen Vorschriften angepasstwurde; entsprechend wird untersucht, in-wieweit der Entwurf eines neuen Gesetzesnoch bestehende Lücken schließen und dieHarmonisierung vollenden kann (Oguz).Auch der Schutz geographischer Angabenin Serbien ist Gegenstand einer vom Institutgeförderten Forschungsarbeit (Spasojevic).Ebenso werden der Schutz für geographi-sche Angaben und Marken in Georgien mitden europäischen Regelungen verglichen (Gugeshashvili). Im Mittelpunkt steht hierder Begriff des goodwill, dessen Inhalt in ei-ner weiteren Arbeit geklärt werden soll.

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Tätigkeitsbericht2006/2007

5. Weitere, übergreifende Aspekte des Immaterialgüterrechts

a) Indigene Ressourcen

Aufgrund des großen Erfolges des Buches„Indigenous Heritage and Intellectual Prop-erty“ (Hg. von Lewinski), das aus einem Institutsprojekt hervorging, schlug der Ver-leger schon nach kurzer Zeit die Erarbei-tung einer zweiten Auflage vor. Die Haupt-arbeit dafür wurde in den Jahren 2006 bis2007 geleistet; die Veröffentlichung derzweiten Auflage wird für 2008 erwartet. An einigen Stellen, insbesondere in den Berei-chen genetische Ressourcen, überliefertes Wissen und Ausdrucksformen der Folklo-re, waren erhebliche Änderungen vorzuneh-men, da hierzu der Diskussionsstand inzwi-schen weit vorangeschritten ist. Wie in der ersten Auflage sind zwei nun ehemalige Mitarbeiter des Heidelberger MPI für Völ-kerrecht (von Hahn, Stoll) und fünf – z.T. ebenfalls ehemalige – Institutsmitarbeiter (Knaak, Kur, Leistner, von Lewinski,Lucas- Schloetter) mit der neuen Auflagebefasst. Als neuer Mitautor konnte anstel-le eines ausgeschiedenen Institutsmitarbei-ters ein Mitarbeiter der WIPO (Taubman)gewonnen werden, der ein äußerst erfah-rener Spezialist in dem Bereich genetischeRessourcen und überliefertes Wissen ist. Im Zusammenhang mit dem Thema dieses Projektes sind zwei weitere Buchbeiträgeerarbeitet und Vorträge in Woolongong undNew York sowie in Wuhan bzw. Shanghaigehalten worden (Hilty, von Lewinski).Außerdem ist ein Artikel über Folklore inSri Lanka erschienen (Abeyesekere(( ) sowieeine Dissertation zum Schutz von geneti-schen Ressourcen und indigenem Wissen in Lateinamerika zum Abschluss gebracht wor-den (Bucher, siehe vorne I.3.b)).

b) Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

Nachdem über lange Zeit der Ausbau unddie Harmonisierung der Rechte des geisti-gen Eigentums im Zentrum der internationa-len, europäischen und nationalen Rechtsent-wicklung gestanden hatten, ist seit einigenJahren das Thema der Durchsetzung diesermateriellen Rechte in den Vordergrund ge-treten. Ausgehend von den entsprechendenVorgaben des Art. 41 ff. TRIPS hat sich na-

mentlich die EU dieses Themas angenom-men und die Richtlinie zur Durchsetzungder Rechte des geistigen Eigentums 2004/48 erlassen. Das Institut hat eine ausführlicheStellungnahme zur Umsetzung der Richtli-nie in deutsches Recht abgegeben und sichdabei kritisch mit dem entsprechenden Re-ferentenentwurf auseinandergesetzt (Kur,Peukert).

Zu dem über ein Jahr später, am 24.1.2007, veröffentlichten Entwurf der Bundesregie-rung setzte das Institut seine Arbeit fort.Neu war in diesem Entwurf vor allem der Vorschlag, die ersatzfähigen Kosten bei einer urheberrechtlichen Abmahnung auf 50 € zu begrenzen, um den Abmahnmiss-brauch zu verhindern. Allerdings enthält derEntwurf zahlreiche unbestimmte Rechtsbe-griffe, so dass er für missbrauchswillige Ab-mahner auch weiterhin große Schlupflöcherbietet. Die Deckelung der Abmahnkosten war daher – neben dem Anspruch auf Dritt-auskunft – in den Fokus der Diskussion ge-rückt. Das Institut war bei einer Anhörungdes Rechtsausschusses im Deutschen Bun-destag vertreten (Kitz). Verfassungsrechtli-che Probleme des Auskunftsanspruchs wur-den erläutert und Alternativkonzepte für eine Bekämpfung des Abmahnmissbrauchsvorgestellt. Zudem wurden eine Stellungnah-me zum Regierungsentwurf sowie Aufsätzezu den Einzelthemen veröffentlicht (Kitz).

Darüber hinaus sind im Berichtszeitraummehrere Doktorarbeiten zu Themen der Rechtsdurchsetzung aufgenommen und zumTeil abgeschlossen worden. Hierzu zählenzwei Arbeiten zur Berechnung des Scha-densersatzanspruchs bei Immaterialgüter-rechtsverletzungen, die sich in rechtsverglei-chender Betrachtung mit Ansprüchen auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr (Benhamou) bzw. der Herausgabe des Ver-letzergewinns (Huster) beschäftigen. Auchein im Institut verfasster Aufsatz befasst sichmit der oben genannten Richtlinie (Hepp).Eine Dissertation leuchtet die besonde-ren Herausforderungen effektiver Rechts-durchsetzung in den baltischen Staaten aus (Janušauskaité(( ); eine weitere Arbeit unter-sucht vor dem Hintergrund der wirtschaft-lichen Rahmenbedingungen Ägyptens dieVoraussetzungen einer effizienten Durchset-zung der Rechte des geistigen Eigentums inEntwicklungsländern (Raslan). Rechtsver-

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1. Teil:Forschung des Instituts

gleichend zum deutschen, französischen undenglischen Recht wurde auch die Informa-tionsbeschaffung im Verletzungsverfahrennach der Umsetzung der Richtlinie 2004/48untersucht (Kim Hyun-Sook).

Ein umstrittenes Unterthema der Rechts-durchsetzung war auch die Störerhaftungvon host-providern im Internet. Zwei BGH-Entscheidungen haben für die Providerfaktische Prüfpfl ichten etabliert, was in ei-nem möglichen Konfl ikt zur E-Commerce-Richtlinie steht und in der Praxis erhebliche Probleme verursacht. Im Institut wurdenAlternativkonzepte für ein sogenanntes ver-letzerorientiertes System und ein formali-siertes Entfernungsverfahren entwickelt so-wie auf verschiedenen Tagungen und inVeröffentlichungen vorgestellt (Kitz). Die Haftung der Dienstleister für digitale Infor-mationen, insbesondere die vertragstypolo-gische Einordnung von provider-Verträgenist auch Gegenstand eines Dissertationspro-jekts (Kosmides). Speziell untersucht wurde daneben die Verantwortlichkeit sogenann-ter usenet-Betreiber, welche die Gerichte bislang uneinheitlich beurteilt haben. Beimusenet geht es um ein eigenes Netzwerk ausmehreren miteinander verbundenen Ser-vern, bei dem Inhalte untereinander kopiert(„gespiegelt“) werden. Es stellt sich folglichdie Frage, wer an welcher Stelle dafür ver-antwortlich ist, einen rechtsverletzenden In-halt aus dem System zu entfernen. Der Bei-trag entwickelt eine differenzierte Lösunganhand der technischen Abläufe (Kitz).

Auf einer von Institutsmitarbeitern veran-stalteten Assistententagung für Nachwuchs-wissenschaftler (Jaeger, Kitz(( ) wurde das Thema „Geistiges Eigentum: Herausforde-rung Durchsetzung“ von mehreren Referen-ten (seitens des Instituts zusätzlich Peukert)von verschiedenen Seiten untersucht. Dieinsgesamt sechs Beiträge werden in der Insti-tutsreihe in Form eines Tagungsbandes pu-bliziert.

Seitens der EU liegt inzwischen ein Vor-schlag für eine Richtlinie über strafrecht-liche Maßnahmen zur Durchsetzung derRechte des geistigen Eigentums vor. Hier-zu hat das Institut bereits kurz nach Veröf-fentlichung des Kommissionsvorschlags einArbeitstreffen unter Beiziehung externerStrafrechtsexperten (Prof. Heinrich, Hum-

boldt-Universität, Berlin) durchgeführt undauf dieser Basis eine kritische Stellungnah-me zum Richtlinienentwurf veröffentlicht(Hilty, Kur, Peukert). Die Bedenken gegen eine Ergänzung der in vielen Mitgliedstaatennoch nicht einmal umgesetzten Richtlinie zuzivilrechtlichen Sanktionen durch eine straf-rechtliche Richtlinie wurden ferner im Rah-men einer Anhörung des EU-Parlamentsvorgebracht (Hilty). Wohl auch daraufhinist der Vorschlag der EU-Kommission imnoch laufenden Gesetzgebungsverfahren ineiner ganzen Reihe von Punkten modifiziertworden.

c) Immaterialgütervertragsrecht

Fortschritte konnten beim Projekt „Euro-päisches Immaterialgüterrecht“ verzeichnet werden. Vor dem Hintergrund der herausra-genden Bedeutung des Rechtsverkehrs mit Immaterialgüterrechten und Know-how und der Tatsache, dass heute in der Regel keinerein innerstaatlichen Vorgänge mehr statt-finden, behandelt dieses mittel- bis lang-fristige Institutsprojekt die praktischen wie theoretischen Herausforderungen, so etwa bezogen auf die Beendigung von auf Dauer angelegten Verträgen, den Interessenaus-gleich bei Leistungsstörungen, die Rechts-stellung des Lizenznehmers bei einem Übergang von Rechtspositionen auf Dritte und dergleichen.

Das Projekt gliedert sich in mehrere Pha-sen: Derzeit findet eine Bestandsaufnahme verschiedener nationaler Rechtsordnungen statt, so zum österreichischen, griechischen,litauischen, aber auch chinesischen Ver-tragsrecht (Pappas, Postl, Zelvys, Zhang).Auch eine grundlegende Untersuchung zur deutschen Dogmatik von Immaterialgüter-rechtsverträgen steht vor dem Abschluss (Hilty, Peukert). Hinzu tritt eine grund-legende Analyse der Arbeiten zum europä-ischen Sekundärrecht sowie zu existierendenVorschlägen für ein künftiges europäischesVertragsrecht, etwa den „Principles of Euro-pean Contract Law“ (Stiel).

Eine erste Tagung unter Beteiligung von Wissenschaftlern aus mehreren europä-ischen Ländern fand im Herbst 2006 in Ber-lin statt (Brosinger, Hilty, Kitz, Peukert,Postl, Stiel). Dort wurden erste Überein-künfte zu den relevanten Fragestellungen

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Tätigkeitsbericht2006/2007

und einer gemeinsamen Terminologie ge-funden. In einer zweiten Projektphase soll eine europäische Perspektive in internatio-naler Zusammenarbeit entwickelt werden.

d) Weitere Aspekte des Immaterialgüter-und Wettbewerbsrechts

aa) Kumulation von Schutzrechten;investitionsschutzrechtliche Fragen

Zahlreiche Phänomene des Wirtschaftsle-bens lassen sich nur durch die Berücksich-tigung eines ganzen Bündels verschiedenerRechtsgrundlagen rechtlich erfassen. Einprägnantes Beispiel dafür, das in jüngererZeit besondere Aktualität gewonnen hat, istdas sogenannte ambush marketing. Dieser Begriff bezeichnet Werbemethoden von Per-sonen, die nicht zu den Sponsoren von (zu-meist sportlichen) Großveranstaltungen mithoher Publikumsresonanz zählen, welchedas von der Veranstaltung erzeugte Interessefür eigene geschäftliche Zwecke auszunutzenversuchen. Die rechtlichen Fragestellungendes ambush marketing liegen überwiegendim Kennzeichen- und Lauterkeitsrecht, sindaber auch im Urheber- und Geschmacks-musterrecht zu finden.

Im Berichtszeitraum wurden mehrere Bei-träge zu einer im Hinblick auf die Europa Meisterschaft 2008 vorgeschlagenen, letzt-lich aber der Widerstände wegen nicht rea-lisierten Gesetzesvorlage in der Schweiz verfasst und in Vorträgen erläutert (Hilty).Darüber hinaus untersuchen zwei inzwi-schen abgeschlossene Dissertationen die in den verschiedenen Rechtsgebieten auftre-tenden Fragestellungen. Dabei konzentriertsich die eine in einem auch rechtsverglei-chenden Ansatz auf die Rechtslage in derSchweiz (Noth); die andere analysiert die Beschränkungen, denen das ambush market-ing nach amerikanischem Recht unterliegt und vergleicht diese mit den eigenen Wer-tungen zum deutschen Recht (Furth).

Tatsächlich rückt das Thema des Investiti-onsschutzes mittels neuer Ausschließlich-keitsrechte zunehmend in den Blickpunktdes Interesses. Im Wesentlichen geht esdabei um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der nationale Gesetzge-ber berechtigt oder gar verpflichtet ist, fürbestimmte Leistungen und Investitionen

den Kreis der bestehenden IP-Rechte zu erweitern. Im Berichtszeitraum wurde die-ser Problemkreis exemplarisch anhand der Forderung nach Leistungsschutzrechten zu-gunsten von Sportveranstaltern untersucht. Eine Studie in Buchform erörtert den de lege lata bestehenden Rechtsschutz, die gemein-schaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für ein Leistungsschutzrecht sowie rechtsver-gleichende Aspekte. Zudem werden Fra-gen eines potentiellen Marktversagens bei mangelhaftem oder fehlgeleitetem Investi-tionsschutzes erörtert (Henning- Bodewig, Hilty); die Problematik wurde auch in Vor-trägen behandelt (Hilty).

Eine weitere Schnittstelle zwischen Lauter-keitsrecht und Urheberrecht bietet der recht-liche Schutz der Datenbanken. Das Kopieren von Datenbanken ist als rechtstatsächliches neues Problem im Laufe des letzten Jahr-zehnts aufgetaucht und hat zum Erlass der Datenbankrichtlinie geführt. Der geschaffe-ne Schutz ist nach dem Willen des Richtli-niengebers eigener Art (sui generis), was ei-ne rechtswissenschaftliche Analyse seiner dogmatischen Verortung aber nicht hindert. Ziel einer im Berichtszeitraum begonnenen Dissertation ist daher die Einordnung des Datenbankschutzes zwischen Immaterialgü-terschutz und Lauterkeitsschutz (Ehmann).Das europäische Schutzinstrument sui gene-ris und die Analyse jüngerer Rechtsprechung dazu waren auch Gegenstand von Vorträgen im Ausland (Hilty).

Ein für das Zusammentreffen und die (par-tielle) Überlagerung verschiedener Rechts-grundlagen geradezu paradigmatisches Ge-biet ist der Schutz von Produktgestaltun-gen gegen Nachahmung. Mit diesem The-ma befasst sich eine Dissertation, in deren Zentrum das Spannungsverhältnis zwischendem Nachahmungsschutz auf der Grundla-ge des Gesetzes gegen den unlauteren Wett-bewerb (UWG) und dem Schutz aufgrund des Geschmacksmusterrechts, insbesonde-re des nicht ein getragenen Gemeinschafts-geschmacksmusters sowie dem Schutz derFormmarken steht. Durch die fortschreiten-de Harmonisierung im Bereich des geistigenEigentums und die tendenzielle Ausdehnungdes sonderrechtlichen Schutzes haben sichdie Koordinaten verschoben; es besteht Un-sicherheit darüber, ob und unter welchenVoraussetzungen noch ein Bedürfnis für den

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1. Teil:Forschung des Instituts

ergänzenden Schutz auf wettbewerbsrecht-licher Grundlage besteht. Besonders aktuellist die Fragestellung angesichts der Richtlinieüber unlautere Geschäftspraktiken 2005/29,die zu einer weiteren Harmonisierung desRechts gegen den unlauteren Wettbewerb imVerhältnis zwischen Wettbewerbern und Ver-brauchern geführt hat und damit – zumindestindirekt – zu einer Neubestimmung der maß-geblichen Kriterien zwingt (Brasfalean). Ein-gehend erörtert wurde in diesem Zusammen-hang auch die Thematik, ob und inwieweitdiese Richtlinie zu einer Neuorientierung deslauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes(im deutschen UWG in § 4 Nr. 9 geregelt)führen muss oder sollte, und ob insbesondere das dem Lauterkeitsrecht eigene Relevanzkri-terium zu einer praktikablen Abgrenzung deslauterkeitsrechtlichen Schutzes vom Schutzdes geistigen Eigentums beizutragen vermag(Henning-Bodewig).

Fragen zum Verhältnis von sonderrecht-lichem Schutz (Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht) und Wettbewerbsrecht sindauch Thema weiterer, abgeschlossenerDissertationen, die sich mit dem Schutz von Modedesign nach deutschem und spanischem (Oliete Ballester) bzw. nach schweizerischem Recht (F. Fischer) be-fassen. Allgemeiner fokussiert sodann ein Festschriftenbeitrag auf den wettbewerbs-rechtlichen Leistungs- bzw. Investitions-schutz, wie er sich in einer besonderen, in anderen Rechtsordnungen so nicht zu fin-denden Norm des schweizerischen UWGzu verwirklichen scheint. Der Beitrag weistnach, dass die Reichweite dieser Normweithin – und vor allem in Deutschland – überschätzt wird, und dass ein solch ab-strakt formulierter, vom Richter zu instru-mentalisierender Investitionsschutz auch gefährlich wäre (Hilty).

Die Kumulation mehrerer Schutzrechte kann sich denn auch störend auf den Wett-bewerb auswirken. Dies gilt insbesonde-re dann, wenn nach Ablauf eines Schutz-rechts die Inanspruchnahme marken- oder wettbewerbsrechtlichen Schutzes zu einer praktisch unbegrenzten Verlängerung der Schutzdauer führt, oder wenn aus der Kom-bination verschiedener Rechtsgrundlagen eine inhaltliche Ausweitung von Verbots-rechten resultiert. In einem aus Anlass einer internationalen Tagung verfassten Beitrag

wird zur Vermeidung solcher Gefahren ein bewusster und kritischer Umgang mit der Kumulationsproblematik angemahnt (Kur).Während unerwünschten Effekten in der Regel bereits durch eine sorgfältige Beach-tung der rechts immanenten Schutzschwel-len und -schranken begegnet werden kann, können zum Teil auch externe Grundsätze als Korrektiv gegenüber dem Versuch einer Perpetuierung des Schutzes oder der sons-tigen Umgehung von Schutzgrenzen heran-zuziehen sein. Dass innerhalb des europä-ischen Kontexts – neben dem Kartellrecht – auch dem Prinzip des freien Warenver-kehrs eine gewisse, oft unterschätzte Be-deutung zukommt, wurde in einem weiteren Festschriftenbeitrag herausgearbeitet (Kur).

bb) WirtschaftswissenschaftlicheFragen; empirische Unter suchungen

Dem markanten Ausbau der Schutzsystemesind innerhalb der letzten wenigen Jahre vonunterschiedlichen Seiten ungeahnte Gegen-bewegungen erwachsen; verlangt wird unterverschiedensten Aspekten eine grundlegendeNeuorientierung hinsichtlich der zugrundeliegenden Rechtssysteme. Diese Entwicklun-gen schlagen sich auch in der Institutsarbeitnieder. Im größeren Kontext gesehen stecktdieser Prozess aber noch ganz in den Anfän-gen. Anzusetzen ist nicht nur punktuell, son-dern im Grunde wieder ganz bei den Wur-zeln des Schutzsystems – bei der Frage, wozuüberhaupt Schutz gewährt wird. Denn einsolcher lässt sich – jedenfalls aus ökonomi-scher Sicht – nur insoweit rechtfertigen, alsdie Wettbewerbsmechanismen allein nichtgenügend Anreize vermitteln, um die für dasHervorbringen neuer intellektueller Güter er-forderlichen Investitionen zu tätigen. Zu die-sen Zusammenhängen, insbesondere denSchnittstellen von wettbewerbsrechtlichen(Investitions-)Schutzinstrumenten und demeigentlichen Immaterialgüterrecht, wurde imBerichtszeitraum ein grundlegender, englisch-sprachiger Beitrag verfasst (Hilty). Gleich-zeitig lässt sich freilich auch die grundsätzli-che Frage stellen, ob es sich beim geistigenEigentum und beim wirtschaftlichen Wett-bewerb um kulturunabhängige Universalienhandelt oder die damit zusammenhängendenMechanismen kulturbedingte Besonderhei-ten darstellen; auch dieser Fragestellung wur-de in mehreren Abhandlungen nachgegangen(Fikentscher).

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Jedenfalls ist die Frage, inwieweit im Rah-men sogenannter Anreiztheorien tatsäch-lich Anreize geschaffen werden können,nicht notwendigerweise rein rechtlicher Na-tur. Der Jurist ist bei der Ausgestaltung vonNormen auf wirtschafts- bzw. sozialwissen-schaftliche Erkenntnisse angewiesen. Erfor-derlich dafür sind umfassende empirischeUntersuchungen, womit freilich auch dieÖkonomie noch ziemlich am Anfang steht.Vor diesem Hintergrund beantragte das In-stitut im Berichtszeitraum in Zusammenar-beit mit der volks- und betriebswirtschaft-lichen sowie der juristischen Fakultät derLudwig-Maximilians-Universität Müncheneine „International Max Planck ResearchSchool (IMPRS) for Competition and In-novation – Legal and Economic Determi-nants“ (Hilty). Zielsetzung dieser Schuleist es, jährlich acht PhD-Studenten mit ju-ristischem oder ökonomischem Studienab-schluss in einem strukturierten, interdiszi-plinär geführten dreijährigen Lehrgang andie jeweils andere Disziplin heranzuführen.Langfristig ist dabei nicht nur ein deutlicherErkenntnisgewinn im Interesse einer Opti-mierung der existierenden Schutzrechtssy-steme, sondern auch das Heranbilden einerGeneration von Nachwuchswissenschaftlernangestrebt, welche von vornherein in derLage sein wird, sich komplexen Fragestel-lungen anzunähern. Im ersten Jahrgang derIMPRS werden Durchsetzungsfragen im Fo-kus stehen (Drexl, Hilty, Kur, Lehmann).

Über die Forschungsarbeiten dieser IMPRS hinaus wird das Institut in den kommenden Jahren die Zusammenarbeit mit führendenInnovationsökonomen im Rahmen diverserProjekte verstärken. Im Vordergrund ste-hen empirische Studien zu verschiedenen Urheberrechtsmärkten – allen voran der In-formationsmärkte –, um die bislang kaum erforschten faktischen Grundlagen des Ur-heberrechts so aufzubereiten, dass gestützt darauf und mit Blick auf den heute kaum mehr funktionierenden Interessenausgleich im Urheberrecht, Anpassungen des gelten-den Schutzregimes mit deutlich stärkererDifferenzierung unterschiedlicher Schutz-gegenstände vorgeschlagen werden können.Mittelfristig sind auch im Lauterkeitsrecht entsprechende Forschungsansätze geplant, zumal darin vielversprechende Denkansätzeim Verhältnis zum geistigen Eigentum ste-cken.

Bereits in jüngerer Vergangenheit konnten entsprechende Einzelprojekte vorangetrieben werden, allen voran eine vor dem Abschluss stehende Dissertation, welche mit empiri-schen Mitteln analysiert, wie sich Rechte des geistigen Eigentums auf Innovationspro-zesse und Marktaktivitäten in China auswir-ken (Wechsler). Ausgangspunkt dieses For-schungsprojekts war die grundlegende Fra-gestellung, ob sich solche Schutzsysteme in China eher als Bremse oder als Motor für die Innovationskraft der dort tätigen Indus-trieunternehmen erwiesen haben. Im Mit-telpunkt steht die Befragung einer Reihe von internationalen Unternehmen der pharma-zeutischen Industrie, der Automobilindust-rie und der Softwarebranche. Tatsächlich er-wies sich, dass in diesen Industriebranchensehr unterschiedliche Schutzbedürfnisse und Anforderungen an die Ausgestaltungen des Immaterialgüterrechtssystems bestehen. Bei der Durchführung der empirischen Erhe-bung wurde das Institut vom Zentrum für geistiges Eigentum der Chinesischen Aka-demie für Sozialwissenschaften in Peking unterstützt. Eine weitere Dissertation hin-terfragt die herkömmlichen Begründungsan-sätze für die jeweilige Festlegung der Schutz-frist von Immaterialgüterrechten, um anhand dogmatischer wie auch gleichzeitig ökono-misch ausgerichteter Überprüfungskriterien zu optimal ausgestalteten Schutzfristen zugelangen (Schmidt-Bischoffshausen).

Im interdisziplinären Kontext mit den Wirt-schaftswissenschaften stehen weiter dieVersuche zur Entwicklung aussagefähigerMethoden für die Bewertung immateriel-ler Güter. Dem gehen zwei im Berichts-zeitraum vorangetriebene Projekte nach.Das eine bezieht sich auf die Evaluierungvon Patentrechten (Fairhurst), das ande-re – welches 2008 abgeschlossen werdensoll – auf Markenrechte, unter Einbezie-hung von Bewertungsmethoden für ande-re Schutzrechte (Riemann). Mit der Vali-dierung technischer Schutzrechte setzt sichein weiteres Forschungsprojekt auseinan-der, das über die üblichen ertragsbasiertenMethoden hinausgeht, um die technischenund juristischen Risiken gleichermaßen zuberücksichtigen (Mitulla).

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1. Teil:Forschung des Instituts

cc) Publizitätsvorschriften;Pfandrechte

Im Rahmen einer umfassenden Dissertati-on werden jene gemeinschaftsrechtlichen Publizitätsvorschriften analysiert, die sich auf den Übergang eines Schutzrechts bzw. den Erwerb eines dinglichen oder obligato-rischen Rechts daran beziehen (Brosinger).Eine weitere, teilweise am Institut verfasste und an ein Promotionsprojekt der Univer-sität Warschau anknüpfende Arbeit befasst sich mit der Problematik des Pfandrechts an gewerblichen Schutzrechten unter Berück-sichtigung des deutschen, österreichischen, schweizerischen, französischen, US-ameri-kanischen sowie des Gemeinschaftsrechts (Zelechowski). In beiden Projekten steht die rechtsvergleichend noch wenig erforsch-te Frage der Wirkung der Eintragung von Rechten Dritter in die betreffenden Regis-ter im Mittelpunkt.

III. Wettbewerbsrecht

1. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb

Charakteristisch für das Recht zur Bekämp-fung des unlauteren Wettbewerbs sind seineÜberschneidungen mit anderen Rechtsge-bieten – z.B. dem Kartellrecht, den Rechtendes geistigen Eigentums, und dem allgemei-nem Verbraucherschutzrecht. Ebenso wiedas Kartellrecht dient das Lauterkeitsrechtdem Funktionieren des Wettbewerbs. Beiihm steht allerdings nicht die Freiheit desWettbewerbs, sondern die Adäquanz vonWettbewerbshandlungen im Vordergrund.Das deutsche Lauterkeitsrecht schützt denWettbewerb im Interesse sämtlicher Markt-teilnehmer. Dieser sogenannte integrierteAnsatz, der Wettbewerber- und Verbraucher-schutz in sich vereint, droht auf europäischerEbene allerdings durch einen ausschließlichauf die Interessen der Verbraucher reduzier-ten Lauterkeitsschutz verdrängt zu werden.Das ungelöste Verhältnis des Verbraucher-schutzes zum Konkurrentenschutz blieb da-her ein zentrales Forschungsthema. Der Fo-kus wurde dabei primär auf die Abgrenzungdes Lauterkeitsrechts zu anderen Rechtsge-bieten, insbesondere bezogen auf die Rechtedes geistigen Eigentums, gelegt. Neu hinzu-

genommen wurde die ungelöste Frage, wor-aus das moderne Lauterkeitsrecht eigentlichdie maßgeblichen Wertungskriterien für daszugrunde liegende Gebot to deal fairly ablei-tet.

a) Deutsches UWG 2004

Die Richtungsänderung, die das deutscheLauterkeitsrecht mit dem 2004 neu verab-schiedeten UWG eingeleitet hat, war auchim Berichtszeitraum ein Schwerpunkt derForschungstätigkeit. Veröffentlichungen be-zogen sich u.a. auf die Frage nach dem Schutz der kommerziellen Entscheidungsfreiheit derMarktteilnehmer im Lauterkeitsrecht (Hen-ning-Bodewig). Ebenso wurde die Frage be-handelt, ob und welche Informationen dasLauterkeitsrecht dem Verbraucher für eine in-teressengerechte Entscheidung zur Verfügungstellen sollte (Metz). Nahezu zum Abschlussgebracht werden konnte eine Dissertation,welche die lauterkeitsrechtliche Beurteilungvon Werbemethoden des ambush marketingnach dem reformierten deutschen UWG so-wie dem Olympiaschutzgesetz umfassend un-tersucht und mit der Rechtslage in den USAvergleicht (Furth). In Bearbeitung befindetsich eine Dissertation zur lauterkeitsrechtli-chen Kontrolle der Benutzung von Qualitäts-kennzeichen (Rinklake).

b) Perspektiven einer europäischen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts

Das europäische Lauterkeitsrecht setzt sichaus einer Vielzahl von Richtlinien, die zumTeil Einzelaspekte behandeln, sowie grund-legenden Entscheidungen des EuGH zusam-men. An einer Gesamtregelung, die sämtlicheAspekte erfassen würde, fehlt es bisher. Dersogenannte piecemeal-approach hat zu einemzunehmenden Verlust an Kohärenz und Sys-tematik geführt. Er droht das historisch ge-wachsene Lauterkeitsrecht der Mitgliedstaa-ten zu unterminieren. Um eine Gesamtschaudes europäischen Lauterkeitsrechts in seinemKontext zum nationalen Recht der Mitglied-staaten zu ermöglichen, wurde im Berichts-zeitraum ein Buch veröffentlicht, das diewesentlichen Grundlagen des europäischenLauterkeitsrechts, d.h. das Primär- und Se-kundärrecht mit einem ausführlichen Über-blick über das nationale Lauterkeitsrecht von25 Mitgliedstaaten, verbindet und das erst-malig in englischer Sprache eine rechtsver-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

gleichend fundierte Gesamtschau des Rechts-gebiets ermöglicht (Henning- Bodewig).

Für die Harmonisierung des Lauterkeits-rechts in Europa von besonderer Relevanzist die im Jahre 2006 abgeschlossene Disser-tation zum Lauterkeitsrecht in Griechenland(Apostolopoulos(( ). In dieser Arbeit werden nicht nur konkrete Vorschläge für die Umset-zung der Richtlinie über unlautere Geschäfts-praktiken in Griechenland unterbreitet, son-dern eine umfassende Modernisierung desgriechischen Lauterkeitsrecht vorgeschlagen,wobei über weite Strecken eine Orientierungam novellierten deutschen Recht erfolgt. Mitdem Lauterkeitsrecht in Tschechien und derSlowakei beschäftigt sich ein anderes Disser-tationsprojekt (Zajacová).

Eine weitere Promotionsarbeit analysiert dieGeneralklausel in Art. 5 der Richtlinie überunlautere Geschäftspraktiken 2005/29. DieTerminologie und teilweise auch die kon-zeptionelle Anlage der Richtlinie sind neu-artig. Entsprechend zieht die Arbeit bei der Anwendung der üblichen Auslegungsme-thoden nicht nur in besonderem Maße sys-tematische und rechtsvergleichende Ge-sichtspunkte heran. Sie berücksichtigt auch die Absicht der Richtlinie zu einer umfas-senden Neukonzeption, zumal aus der Ge-neralklausel auch Folgerungen für die prak-tisch relevanten spezielleren Tatbeständeabgeleitet werden können (Dohrn).

c) Europäisches Verbraucherschutzrecht; Verbrauchervertragsrecht

Im Kontext des Verbraucherschutzes bzw.Verbrauchervertragsrechts sowie verwandterFragen sind eine ganze Reihe von Disserta-tionsprojekten angesiedelt. Zum Abschlussgebracht wurde eine Dissertation, die umfas-send die Umsetzung europäischer Verbrau-chervertragsrichtlinien in Italien untersuchtund die italienische Verbraucherschutzpo-litik in diesem Bereich mit der Rechtslagein Deutschland vergleicht (Heeschen). In Bearbeitung befinden sich weitere Disser-tationen zur Bedeutung von Verhaltensko-dizes beim Verbraucherschutz im Internet(Alexopoulou(( ) sowie zum Herkunftsland-prinzip und seiner Bedeutung für das Inter-net (Greier).

Arbeiten zu einer zivil- und verbraucher-schutzrechtlichen Dissertation befassen sichsodann mit dem Verhältnis von technischen Nutzungsbeschränkungen durch Rechte geis-tigen Eigentums einerseits und der Wahrungverbraucherschutzrechtlicher Belange ande-rerseits (Mackenrodt). Vor allem geht es dabei um Nutzungsbeschränkungen, die vor-mals durch lizenzvertragliche Abreden, zu-sehends aber auf technischem Wege imple-mentiert werden. Diese Entwicklung droht zueiner erheblichen Einschränkung der Mög-lichkeiten einer unmittelbaren vertragsrecht-lichen Kontrolle zu führen.

d) Weitere lauterkeitsrechtliche Aspekte

aa) Verhältnis von Lauterkeitsrecht und Vertragsrecht

Im Berichtszeitraum abgeschlossen und ver-öffentlicht wurde eine Habilitationsschrift,welche die Wechselbeziehung zwischenLauterkeitsrecht einerseits und Vertrags-recht andererseits im deutschen und euro-päischen Recht grundlagenorientiert un-tersucht (Leistner). Die Forschungsarbeitgeht von einem Gleichmaßgrundsatz aus,demzufolge in konkreten funktionalen Über-schneidungsbereichen ein wechselseitigerAbgleich der Wertungen beider Rechts-gebiete entgegen der bisher herrschendenMeinung in Betracht kommt. Dies reflek-tiert den Prozess zunehmender Entindivi-dualisierung und Institutionalisierung desVertragsrechts, der auch aus ökonomischerund rechtsphilosophischer Sicht analysiertwird, gleichermaßen wie die wachsende Be-deutung des Schutzes der Marktgegenseiteals Zielsetzung des reformierten und libe-ralisierten UWG vor dem Hintergrund derHarmonisierung im Gemeinschaftsrecht.Der solcherart entwickelte und interdiszip-linär abgesicherte Gleichmaßgrundsatz ge-stattet eine Vielzahl praktischer Ableitungenfür die Auslegung des deutschen Rechts wie auch des Gemeinschaftsrechts und kann soinsbesondere zum Schrittmacher für eineLiberalisierung des Wettbewerbsrechts so-wie für die weitere Fortentwicklung der ver-ffhaltenssteuernden Funktion vertragsrechtli-cher Instrumente werden.

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1. Teil:Forschung des Instituts

bb) Abgrenzung zu IP-Rechten und anderen Regelwerken

Die Frage, wie das Lauterkeitsrecht zu denRechten des geistigen Eigentums abzugren-zen ist, gewinnt immer mehr an Bedeutung.Trotz grundlegender Unterschiede – dasLauterkeitsrecht sanktioniert nach traditio-neller Auffassung Handlungsunrecht, die IP-Rechte gewähren Ausschließlichkeitsrech-te – gibt es Überschneidungen, die sowohldogmatische als auch praktische Problemebereiten. Dazu wurden etliche, teils grund-legende Studien veröffentlicht und Vorträgegehalten (Henning-Bodewig, Hilty). Be-sonders deutlich wird dies beim sogenann-ten ergänzenden Leistungsschutz, der imdeutschen UWG 2004 erstmalig gesetzlichgeregelt ist.

Sodann ist das europäische Lauterkeitsrecht auch in seiner Abgrenzung zu anderen eu-ropäischen Regelungswerken zu sehen. Mit dem Verhältnis zum Medienrecht, d.h. insbe-sondere der Ende 2007 neu gefassten Fern-sehrichtlinie, befasst sich ein Beitrag in einem Anfang 2008 veröffentlichten englischspra-chigen Werk (Henning-Bodewig). An der Schnittstelle zu anderen Erlassebenen liegt auch das Werberecht; hierzu wurde im Be-richtszeitraum von einer israelischen Stipendi-atin eine Dissertation mit besonderem Fokus auf den Schutz des Images abgeschlossen, ba-sierend auf einem umfassenden Vergleich von deutschem, britischem, US-amerikanischem und – in interessantem Spannungsfeld der ge-nannten Rechtsordnungen liegend – israe-lischem Recht (Assaf(( ).ff

cc) Ethische Wertungskriterien

Das Wettbewerbsrecht hat sich in fast allen Staaten aus ethischen Überlegungen („an-ständige“ Geschäftspraktiken) heraus ent-wickelt. Diese Komponente ist jedoch in vielen modernen Lauterkeitsrechten, ins-besondere auch im deutschen UWG 2004, zugunsten einer wirtschaftlichen Betrach-tungsweise zurückgedrängt worden. Dieskann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in vielen Ländern in ethischen Überle-gungen wurzelnde Verhaltensmaxime, eben-so wie nach der einzigen internationalen Regelung in Art. 10bis PVÜ, nach wie vor von großer Bedeutung sind. Ein vom Insti-tut neu in Angriff genommener interdiszi-

plinärer Forschungsschwerpunkt wird sich mit der Frage nach den ethischen Grund-lagen des Gebots to deal fairly befassen; hierbei soll nicht nur die westliche Einstel-lung, sondern auch die Sichtweise ande-rer Kulturkreise Berücksichtigung finden (Henning- Bodewig, Hilty). Der insofern vom deutschen und europäischen Recht losgelöste Ansatz wurde durch eine grundle-gende Überarbeitung der die Situation welt-weit widerspiegelnden WIPO-Studie zum Thema Protection Against Unfair Competi-tion eingeleitet (Henning-Bodewig).

2. Kartellrecht

Im Berichtszeitraum hat das Institut im Bereich des Kartellrechts – dieses Rechts-gebiet wird grundsätzlich in voller Breite betreut – seine Aktivitäten zu den drei For-schungsschwerpunkten, nämlich dem inter-nationalen Kartellrecht, dem Kartellrecht an der Schnittstelle zum Immaterialgüterrecht sowie zur Ökonomisierung des Kartellrechts fortgeführt und weiter ausgebaut.

a) Internationales und ausländisches Kartellrecht

aa) Mitarbeit im International Competi-tion Network (ICN) – Arbeitsgruppezu den einseitigen Beschränkungen

Über die Arbeiten zu einem möglichenWTO-Kartellrecht wurde bereits in der Ver-gangenheit ausführlich berichtet. Seitdem sich die Hoffnungen auf ein solches Kartell-recht zerschlagen haben, engagiert sich das Institut nun schon seit mehreren Jahren im ICN, dem gegenwärtig wichtigsten multila-teralen Forum im Bereich des Kartellrechts (siehe vorne I.1.c)).

Diese Zusammenarbeit im Rahmen des ICNhat sich im Berichtszeitraum über eine engeKooperation mit dem Bundeskartellamt in-tensiviert. Nachdem bereits zur Jahresta-gung 2005 in Bonn Institutsanghörige an derAbfassung des Abschlussberichts beteiligtwaren (Conde Gallego, Drexl, Enchel-maier), wirkt seit der Jahrestagung 2006 inKapstadt ein Vertreter des Instituts (Drexl)als Non-Governmental Agent (NGA) an derneu eingerichteten Arbeitsgruppe zu deneinseitigen Beschränkungen aktiv mit.

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Die Behandlung der einseitigen Beschrän-kungen auf internationaler Ebene hat für dasInstitut weitreichende Bedeutung. Zum ei-nen konzentrieren sich gegenwärtig auch dieim Zeichen der Ökonomisierung stehendenReformen in der EU gerade auf die einsei-tigen Beschränkungen bzw. den Missbrauchmarktbeherrschender Stellung. Zum anderenfällt in diesen Bereich auch die Bearbeitungder kartellrechtlichen Zwangslizenz, die inden letzten Jahren vor allem in Europa denFokus des „grünen“ Kartellrechts bildete.

Bis zur Jahreskonferenz 2007 in Moskau hatsich die Arbeitsgruppe schwerpunktmäßigmit den Zielen der einschlägigen Vorschrif-ten sowie der Konzeption der Marktbeherr-schung befasst. An der Formulierung derPapiere der Arbeitsgruppe hat sich das Ins-titut (Drexl) durch eigene Stellungnahmenbeteiligt und entscheidend Einfluss nehmenkönnen. Dabei ging es u.a. um die Fragedes Verhältnisses von geistigem Eigentumund Marktmacht. Die Arbeiten zur Markt-beherrschung werden jedenfalls bis zur Jah-restagung 2008 in Kyoto fortgeführt undmöglicherweise als best practices der ICNangenommen, die die Anwendungspraxis derKartellämter weltweit beeinflussen können.

In Moskau unternahm das ICN schließ-lich auch den Schritt, die ersten Fälle des Missbrauchs aufzugreifen. An erster Stelle wurden zur Erörterung bis Kyoto die beidenFälle der Kampfpreisunterbietung sowie der Ausschließlichkeitspraktiken (exclusivedealing) ausgewählt. Es ist noch abzuwar-ten, ob und wann die ICN-Arbeitsgruppeauch die Geschäfts- bzw. Lizenzverweige-rung als eigenes Thema aufgreifen wird.

bb) Einzelaspekte des internationalen Kartellrechts

Ungeachtet des einstweiligen Scheiterns derInitiative für ein WTO-Kartellrecht führt dasInstitut ein Forschungsprojekt weiter, im Rahmen dessen verschiedene DissertationenTeilaspekte des internationalen Kartellrechtsaufarbeiten. Nachdem in früheren Jahren be-reits Dissertationen zum internationalen Kar-tellverfahrensrecht sowie zu den vertikalenVereinbarungen erschienen sind, konnten imBerichtszeitraum zwei weitere Dissertationennahezu zum Abschluss gebracht werden.

Zum einen handelt es sich um eine Arbeit zuden einseitigen Beschränkungen, die, aufbau-end auf einem Vergleich der Anwendungs-praxis vor allem in den USA und der EU, einRegelungsmodell für eine multilaterale Lö-sung vorschlägt (Holzmüller). Der Rechts-vergleich führt hier zu dem Schluss, dass eineHarmonisierung allenfalls auf dem niedrigenNiveau der Chicago School möglich wäre, nachdem dieser Schule in den letzten Jahrenin den USA nun vollends der Durchbruch ge-lungen zu sein scheint. Deshalb löst sich derunterbreitete Lösungsvorschlag vom Harmo-nisierungsansatz und versucht auf der Grund-lage eines Nichtdiskriminierungsgrundsatzesden Schutz des Wettbewerbs auf grenzüber-schreitenden Märkten durch die Anwendungdes nationalen Kartellrechts zu verbessern.

Eine zweite Dissertation befasst sich mitder Schaffung kartellrechtlicher Vorschrif-ten im immaterialgüterrechtlichen Bereich(Bacher, siehe vorne I.1.a)). Den Ausgangs-punkt bilden hier einige Vorschriften des TRIPS, die den WTO-Mitgliedern lediglicherlauben, ihr Kartellrecht auf immaterialgü-terrechltiche Sachverhalte zur Anwendung zu bringen. Die Dissertation geht der Fragenach, ob diese Vorschriften nicht in Rich-tung auf völkerrechtliche Verpflichtungen zur kartellrechtlichen Kontrolle im Sinne eines immaterialgüterrechtlichen Maximal-schutzes ausgebaut werden sollten und wie solche Verpflichtungen eventuell aussehenkönnten.

Der Ausgleich zwischen der Beachtung ver-pflichtender TRIPS-Standards einerseits und der Wahrung von Freiräumen zur Kontrolle nachteiliger Wettbewerbspraktiken anderer-seits ist nicht zuletzt für Entwicklungslän-der ein wichtiges Thema. Diese müssen alsTechnologie-Einfuhrländer darauf achten, dass der Technologietransfer TRIPS-gerecht gestaltet wird, ohne dass dies die Marktbe-dingungen nachteilig beeinflusst und dyna-mischen Wettbewerb verhindert. Angesichts fehlender Vorgaben im internationalen Recht sowie struktureller Probleme unterschied-lichster Art sind sie jedoch häufig mit dieserAufgabe überfordert. Mit dieser Problematik befasst sich die Dissertation eines Stipendia-ten aus Vietnam, die an der Universität Lund betreut wird (Nguyen). Während eines For-schungsaufenthalts am Institut wurde ein

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1. Teil:Forschung des Instituts

Ausschnitt der Thematik als Einzelveröffent-lichung vorbereitet, wobei auf die möglicheSignalwirkung des EuG-Urteils in SachenMicrosoft hingewiesen wird (Nguyen).

In der Bearbeitung befindet sich eine Dis-sertation über das Thema der Zusammen-schlüsse als Gegenstand einer internatio-nalen kartellrechtlichen Übereinkunft (vonKöckritz). Zu diesem Thema wurde im Be-richtszeitraum auch ein Aufsatz veröffent-licht (Drexl). Um ein zukünftiges WTO-Kartellrecht im weitesten Sinne geht es in einer Dissertation, die den Zusammenhang von Wettbewerbsschutz und Investitions-schutz auf internationaler Ebene untersucht (Perfi lieva). Für ein Handbuch zum inter-nationalen Kartellrecht wurde ferner das Thema der bilateralen Zusammenarbeit von Kartellbehörden aufgearbeitet (Podszun).

Anlässlich einer Tagung der Universität Di-jon zum Thema Mondialisation et droit de la concurrence wurden die sich aus dem Zusammenhang von Wettbewerbsordnung und allgemeiner Markt- und Rechtsordnung ergebenden Schwierigkeiten und Gren-zen einer Internationalisierung der Kartell-rechtsregeln in einem Einführungsreferat aufgezeigt (Ullrich).

cc) Kartellrecht in China und Asien allgemein

Intensiv beschäftigt hat das Institut der Er-lass eines chinesischen Kartellgesetzes im September 2007 (siehe vorne I.3.c)). Nach-dem bereits auf Einladung der chinesischen Führung ein Vertreter des Instituts (Drexl)im Jahre 2005 zu einem Symposium überdiese Gesetzgebung geladen worden war, konnte am Ende der Gesetzgebungsarbeiten nochmals Einfluss genommen werden.

Die Teilnahme (Drexl) an einer Tagung über internationales Kartellrecht im Mai 2007 inPeking, die von einer Kollegin der Chine-sischen Akademie für Sozialwissenschaftenund Stipendiatin des Instituts (Wang Xiaoye) organisiert worden war, führte zurKontaktaufnahme mit Vertretern der Gesell-schaft für technische Zusammenarbeit (GTZ)in Peking und zur Einladung zu einem Sym-posium, das im Juli vom Juristischen Dienstdes Volkskongresses zusammen mit der GTZ veranstaltet wurde. Während dieses Sym-

posiums wurde zwei Tage lang mit drei aus-ländischen Experten – neben dem Vertre-ter des Instituts (Drexl) gehörten hierzu je ein Vertreter des Bundeskartellamts und derEU-Kommission – über noch strittige Fragender Gesetzgebung mit den chinesischen Ge-sprächspartnern diskutiert. Schließlich wur-de der Expertenrunde die Gelegenheit gege-ben, einen Bericht über den Gesetzesentwurf zu verfassen und im Lichte der DiskussionenVerbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Angesichts des außerordentlichen Interes-ses ausländischer Regierungen, ausländi-scher Unternehmen und der internationalen Anwaltschaft an der chinesischen Kartellge-setzgebung ist der Umstand, dass sich das Institut noch in letzter Minute beratend ein-schalten konnte, in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen. Diese Beteiligung steht vor allem für das Vertrauen des chinesischen Gesetzgebers in die politische Unabhängig-keit sowohl der GTZ als auch des Instituts. Inhaltlich wurde etwa dem US-amerika-nischen Department of Justice widerspro-chen, das in China vehement auf eine ge-nerelle Ausnahme des geistigen Eigentums vom Anwendungsbereich des Gesetzes ge-drungen hat. Dagegen wurde darauf hin-gewiesen, dass das TRIPS eine solche An-wendung zulässt. Der Generalausnahme vorzuziehen sei ein geordnetes Verfahren und gesetzliche Bestimmungen, die auf Li-zenzverträge und die Verweigerung von Li-zenzen zur Anwendung gebracht werden können. Solche Vorschriften schaffen die notwendige internationale Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen, wäh-rend ein genereller Ausnahmetatbestand allenfalls die Anreize für chinesische Un-ternehmen erhöhen würde, Immaterialgü-terrecht unentdeckt zu verletzen. Letztlich folgte der chinesische Gesetzgeber diesem Vorschlag, nahm jedoch nur eine Vorschrift auf, in der darauf hingewiesen wird, dass das Gesetz auf den Missbrauch von Imma-terialgüterrechten Anwendung findet.

Die Gesetzgebung in China gab schließ-lich den Anlass, im August 2007 am Institut ein Seminar über das Kartellrecht in China und Indonesien durchzuführen (siehe vorne I.3.c)).

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Mit der Beratungstätigkeit in China konn-te das Institut als Kompetenzzentrum für Kartellrecht im asiatischen Raum bekanntgemacht werden. Diesem Ziel diente auch ein Forschungsaufenthalt einer führenden Kartellrechtswissenschaftlerin aus Indone-sien (Sirait) im Jahre 2007 in Münchensowie die Teilnahme von Institutsangehö-rigen (Mackenrodt, Podszun) an den Jah-restagungen des Asian Competition Forum im Dezember 2006 und Dezember 2007 in Hongkong.

dd) Kartellrecht in Entwicklungsländern

Im Jahre 2007 wurde schließlich der Start-schuss zu einem neuen Forschungspro-jekt über das Kartellrecht in Entwicklungs-ländern gegeben. Hierüber wird mit einemBlick in die Zukunft ausführlich in den ab-schließenden Forschungsperspektiven be-richtet (siehe hinten 2. Teil).

Das Projekt wird in Kooperation mit einerKollegin der New York University (Fox), ei-nem Kollegen des Chicago-Kent College of Law (Gerber) sowie einer Kollegin der Uni-versität Haifa (Gal) durchgeführt, die über besondere Erfahrung im Bereich des inter-nationalen Kartellrechts sowie des Kartell-rechts kleinerer Volkswirtschaften verfügen.Dabei soll im Wege von Workshops in Zu-sammenarbeit mit Vertretern aus den Ent-wicklungsländern in einem auch interdiszi-plinären Ansatz die Thematik aufgearbeitet und schließlich die Ergebnisse veröffent-licht werden.

Am Anfang des Projekts stand ein im Oktober 2007 an der New York University durchgeführter erster Workshop, im Rah-men dessen Institutsangehörige (Drexl,Fikentscher, Mackenrodt) mit den Koo-perationspartnern und Vertretern aus Ent-wicklungsländern und Entwicklungshilfe-organisationen das Forschungsprojekt demGrundsatz nach diskutiert und strukturierthaben. Neben einem Vertreter der Welt-bank (Khemani) und einer Wissenschaftlerinaus dem karibischen Raum (Stewart) waren auch zwei frühere Doktoranden aus Ent-wicklungsländern (Bakhoum, Qalyoubi),die ihre Forschungsarbeiten am Institutausgeführt hatten, eingeladen, um über ih-re Erfahrungen sowie Meinungen zum For-schungsprojekt Auskunft zu geben.

Für den Sommer 2008 ist ein weitererWorkshop in München geplant. Dabeisoll als erstes Problem jenes der Katego-risierung als Entwicklungsland angegan-gen werden. Als Ergebnis des Workshopsin New York hatte sich gezeigt, dass inso-weit von Pauschalisierungen Abstand zunehmen ist. Dagegen sollen anlässlich desnächsten Workshops Kriterien formuliertund diskutiert werden, die für die Einord-nung eines Landes als Entwicklungslandgerade mit Bezug auf die Wettbewerbsord-nung als wesentlich erscheinen. Danebensoll es um die Identifizierung der wichtigs-ten Probleme von Entwicklungsländern in Bezug auf das Kartellrecht gehen.

Für das Kartellrecht in Entwicklungsländernbedeutsam ist insbesondere auch die kultu-relle Vorstellung vom Markt. Zu dieser The-matik entstanden im Berichtszeitraum wich-tige Einzelstudien. In Beiträgen für zweiSammelwerke wurde die Rolle des Mark-tes einerseits in vergleichender Betrachtungmoderner und indigener Wirtschaftskultu-ren sowie andererseits für das globale Wirt-schaftsrecht behandelt (Fikentscher).

ee) Kartellrecht in ausgewählten Ländern

Verschiedene Promotionsprojekte beschäfti-gen sich schließlich mit ausländischem Kar-tellrecht, wobei die Verfasser größtenteilsaus den jeweiligen Ländern kommen.

Zu erwähnen ist vor allem die im Jahr 2007 abgeschlossene, in Englisch verfasste Dis-sertation zum jordanischen Kartellrecht(Qalyoubi). Sie analysiert die gesamte An-wendungspraxis der ersten Jahre und bietet damit eine beeindruckende Fallstudie überdie Chancen der Einführung einer Wettbe-werbsordnung in einem arabischen Land. In einer umfassenden Evaluierung kommt die Arbeit zu wichtigen, vor allem institutionel-len Reformvorschlägen. Da es sich um das erste arabische Land des Nahen Ostens han-delt, das sich ein Kartellrecht gegeben hat,ist die Durchleuchtung des jordanischenRechts von großer Bedeutung. Noch vor dem ganz jungen Kartellrecht Ägyptens kann es daher als Leitrechtsordnung in der Regi-on betrachtet werden. Aus diesem Grundeist eine Übersetzung ins Arabische vorgese-hen. Gleichzeitig bietet die Dissertation eine

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1. Teil:Forschung des Instituts

Grundlage für das Forschungsprojekt zumKartellrecht in Entwicklungsländern.

Zum Abschluss und zur Veröffentlichung gebracht werden konnte die Arbeit eines senegalesischen Stipendiaten (Bakhoum),der an der Universität Lausanne promoviert hat. Die Dissertation befasst sich mit dem supranationalen Kartellrecht der Westafri-kanischen Wirtschafts- und Währungsunion (WAEMU, UEMOA). Aufgearbeitet wird vor allem die grundsätzliche Fragestellung, ob sich kleinere Entwicklungsländer nichtauf ein supranationales Kartellrecht einigen sollten. Die Situation in Westafrika ist da-bei besonders interessant, da das Gemein-schaftsrecht anders als das europäische Recht auch bei rein nationalen Sachverhal-ten Geltung beansprucht und neben sich kein nationales Recht duldet.

Eine weitere Dissertation, die das Kartell-recht in Bulgarien, der Ukraine und Russ-land vergleicht, steht kurz vor dem Ab-schluss (Yotova). Entsprechendes gilt füreine Arbeit zum türkischen Recht (Ersoy).In Bearbeitung befindet sich eine Disserta-tion zum ungarischen Kartell- und Lauter-keitsrecht (Gajdic).

b) „Grünes“ Kartellrecht

Wie bereits an anderer Stelle angesprochen (siehe vorne I.2.b)) verlief die Entwicklung im „grünen“ Kartellrecht, d.h. im Schnittfeld von Immaterialgüterrecht und Kartellrecht, im Berichtszeitraum besonders stürmisch.

aa) Reform des Art. 82 EG und Lizenzver-weigerung

Die Thematik der Lizenzverweigerung bilde-te im Anschluss an wichtige Entscheidun-gen des EuGH (IMS Health) und des BGH(Standard-Spundfass) schon im vorausgegan-genen Berichtszeitraum einen besonderen Forschungsschwerpunkt. Diese Thematik erhielt verstärkte Aktualität durch die Veröf-fentlichung des Diskussionspapiers der EU-Kommission zu Art. 82 EG.

Die EU-Kommission erklärte in ihrem Dis-kussionspapier, wie der sogenannte more economic approach auf die Kontrolle desMissbrauchs marktbeherrschender Stellungübertragen werden könnte. Ganz allgemein

soll nach diesem Ansatz die Zulässigkeit ei-nes Verhaltens nicht mehr abstrakt der Formnach beurteilt werden, sondern nur noch imLichte der Auswirkungen auf den relevan-ten Markt (deshalb auch effects-based ap-proach). Das Diskussionspapier deckt dabeialle möglichen Fälle des Missbrauchs ab.Hierzu gehört natürlich auch der Fall derLizenzverweigerung, den das Diskussions-papier als Unterfall der Geschäftsverweige-rung behandelt. Von Anfang an zog die Be-handlung dieses Falles angesichts des geradebeim EuG anhängigen Microsoft-Verfahrensgrößte öffentliche Aufmerksamkeit auf sich.Das Institut hat zum Diskussionspapier Stel-lung genommen (Conde Gallego, Drexl,Enchelmaier, Leistner, Mackenrodt) undsich dabei ganz wesentlich auf die Lizenzver-weigerung konzentriert.

Der EU-Kommission waren bei der Formu-lierung des Diskussionspapiers durch die im Jahre 2004 ergangene Entscheidung des EuGH in Sachen IMS Health, in der dieVerhinderung eines neuen Produkts zur un-verzichtbaren – „kumulativen“ – Vorausset-zung erklärt wurde, in Bezug auf eine weiter formulierte Lizenzpfl icht die Hände gebun-den. Die Stellungnahme des Instituts unter-stütze das dennoch erkennbare Bestreben der EU-Kommission, vor allem für Markt-konstellationen mit Netzwerkeffekten, mit Blick auf Folgeinnovationen, für die Of-fenlegung von Schnittstelleninformationen und bei sogenannten aftermarketsa zu einer Lockerung der rigiden IMS Health-Voraus-setzungen zu kommen. Hierzu entwickel-te die Stellungnahme einen neuen Ansatz, der sich vom Denkmodell der Ausdehnung von Marktmacht von einem Lizenzmarkt auf einen nachgelagerten Produktmarkt löst und die Auswirkungen auf den dynami-schen Wettbewerb zum zentralen Kriterium der wettbewerbspolitischen Beurteilung er-hebt. Ein kartellrechtlicher Eingriff sei da-nach nur zulässig, aber auch geboten, wenn die Lizenz für den Marktzutritt unerlässlich ist. Dieser Ansatz wurde schließlich in ver-schiedenen Veröffentlichungen näher erläu-tert (Conde Gallego, Drexl).

Mit seinem Ansatz grenzte sich die Insti-tutsstellungnahme von einem immer vehe-menter vertretenen Neo-Chicago-Ansatz ab, wonach eine Lizenzpflicht generell abzuleh-nen sei, da das Kartellrecht stets Gefahr lau-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

fe, in bloßer Hoffnung auf niedrigere Preisedie Innovationsanreize des Schutzrechtssys-tems zu senken oder gar zu zerstören. Dieser Neo-Chicago-Ansatz, der auch die Grundla-ge der Argumentation von Microsoft vor dem EuG bildete, wurde in weiteren Vorträgen,die zur Veröffentlichung anstehen, analy-siert und kritisiert (Drexl).

Die EU-Kommission bot dem Institut dieGelegenheit, die Stellungnahme anlässlicheines Hearing im Juni 2006 in Brüssel vor-zustellen und mit der Öffentlichkeit zu dis-kutieren (Drexl). Das Institut wurde darauf-hin eingeladen, der EU-Kommission bei derAusarbeitung von Leitlinien zur Anwendungvon Art. 82 EG beratend zur Seite zu ste-hen. Anhaltende Kritik zu verschiedenstenTeilen des Diskussionspapiers und vor al-lem das Mircosoft-Verfahren führten jedoch dazu, dass die Arbeiten der EU-Kommissionfür längere Zeit auf Eis gelegt wurden. Erstdie Microsoft-Entscheidung vom Septem-ber 2007, mit der das EuG dem Anliegender EU-Kommission mit einem großzügigenVerständnis der IMS Health-Voraussetzun-gen entgegengekommen ist, ermöglicht dieFortführung der Arbeiten zu Leitlinien be-treffend die Anwendung von Art. 82 EG.

Im Umfeld der Institutsstellungnahme ange-siedelt sind Vorträge und kurz vor der Veröf-fentlichung stehende Aufsätze, die sich mitdem grundsätzlichen Verhältnis von Schutz-recht und Wettbewerb sowie der Konzep-tion von Marktmacht im Zusammenhangmit dem Immaterialgüterrecht beschäftigen (Drexl). In einem weiteren, anlässlich eines 2007 in Peking gehaltenen Vortrags wurdeumfassend die Anwendung von Art. 82 EGund entsprechender nationaler Vorschriften in den Mitgliedstaaten analysiert (Drexl).

Im engen Zusammenhang mit der Thematik der Lizenzverweigerung steht eine Disser-tation, die ganz allgemein den Missbrauch marktbeherrschender Stellung mit Auswir-kungen auf Drittmärkte untersucht. Die Arbeiten zu dieser Dissertation konnten im Jahr 2007 nahezu zum Abschluss gebracht werden (Riziotis).

Zur Anwendung von Art. 82 EG auf Fälleder Lizenzverweigerung fördert das Insti-tut auch eine wirtschaftswissenschaftliche Dissertation, die die Thematik – vor allem

unter Rückgriff auf Erkenntnisse der evo-lutionsökonomischen Innovationsforschung– analysiert (Schmidt).

Mit der Stellungnahme zum Diskussionspa-pier der EU-Kommission sind die Arbeiten des Instituts keineswegs abgeschlossen. Dieeinschlägigen Fallkonstellationen sind facet-tenreich und verlangen nach einer Ausdiffe-renzierung der Lösungsmodelle. Zudem hat die Microsoft-Entscheidung des EuG, durch-aus im Gleichklang mit den Überlegun-gen des Instituts, hervorgehoben, dass bei der Anwendung von Art. 82 EG nicht nur an die Innovationsanreize für den marktbe-herrschenden Rechtsinhaber zu denken ist, sondern auch an die Ermöglichung von In-novation durch den Petenten, der ohne denkartellrechtlich durchgesetzten Zugang durch das Immaterialgüterrecht vom Markt fernge-halten oder aus diesem ausscheiden müsste.

Im Lichte des Microsoft-Urteils wird deshalb gegenwärtig darüber nachgedacht, im Rah-men eines Forschungsprojekts verschiedeneFallkonstellationen danach zu analysieren,wie sich kartellrechtliche Entscheidungen auf die Innovationsanreize von Schutzrechtsinha-bern und Wettbewerbern auswirken. Dabeisoll bewusst über den Fall der Lizenzverwei-gerung hinausgegangen und Konstellationenetwa der Lizenzpraxis, der patent pools undder Standardisierung einbezogen werden.

Am Microsoft-Fall knüpft auch ein Ende2007 begonnenes Dissertationsprojekt zum Thema der Verweigerung des Zugangs zu Ge-schäftsgeheimnissen als Missbrauch markt-beherrschender Stellung an (Surblyte).

Ob und unter welchen Voraussetzungen dieBenutzung des geistigen Eigentums überdas Kartellrecht beschränkt werden kann,ist heute in vielen Rechtsordnungen Ge-genstand wissenschaftlicher Diskussionen.In einer im Lichte des neu erlassenen Anti-Monopol-Gesetzes der Volksrepublik Chi-na hochaktuellen Untersuchung wird dasSpannungsfeld zwischen exklusiven Imma-terialgüterrechten und Wettbewerbsrechtbehandelt (Wu Yixing). Mit der Behand-lung des patent misuse stehen ein Teilas-pekt dieser Problematik sowie die über dasKartellrecht hinausgehenden Mittel zu sei-ner Bekämpfung, wie beispielsweise die Er-

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1. Teil:Forschung des Instituts

teilung von Zwangslizenzen, im Mittelpunkt einer weiteren Arbeit (Zhang Weijun).

Die Fokussierung auf die Auswirkungen imrelevanten Markt macht es bezogen auf dieTechnologieentwicklung erforderlich, solcheMärkte zu definieren und sie mit Blick auf die Substitutionsfähigkeit voneinander ab-zugrenzen. Von Bedeutung ist dabei insbe-sondere die Frage, auf welcher Stufe – z.B.Grundlagenforschung oder Produktentwick-lung – Absprachen stattfinden. Zu diesemThemenfeld ist 2007 eine vom Schweizeri-schen Nationalfonds finanzierte Dissertationbegonnen worden (Früh).

bb) Research Handbook on Intellectual Property and Competition Law

Im Jahre 2007 konnte das Projekt zu einemResearch Handbook on Intellectual Property and Competition Law im Wesentlichen ab-geschlossen werden. Dieses Werk fasst 19Beiträge von Institutsangehörigen (CondeGallego, Drexl, Enchelmaier, Kur, Ma-ckenrodt) und weiteren Wissenschaftlernaus den USA, Japan, Großbritannien, Ita-lien, Norwegen und den Niederlanden zu-sammen. Dabei handelt es sich nicht um einHandbuch im deutschen, sondern eher imbritischen Sinne. Ziel war nicht die Anwen-dungspraxis zu einem Rechtsgebiet lückenlosdarzustellen und zu kommentieren, sondernunter Verzicht auf Vollständigkeit Raum fürqualitativ wertvolle wissenschaftliche Beiträ-ge zum Generalthema zu schaffen.

Im September 2006 wurde in München einWorkshop veranstaltet, der zu gegenseitigerAnregung führen sollte. Die im Vorfeld diesesTermins von den Autoren vorgelegten erstenEntwürfe wurden jeweils von einem ande-ren Teilnehmer und Autor vorgestellt, kom-mentiert und in der Gruppe ausführlich dis-kutiert. Dieses Verfahren sollte den AutorenGelegenheit geben, ihre Beiträge anschlie-ßend zu überdenken und zu verbessern.

Das Handbook deckt vielfältige Teilaspektedes „grünen“ Kartellrechts ab. Die Themenreichen von den ökonomischen Grundla-gen, dem Lizenzkartellrecht und patent pools,Koppelungsvereinbarungen unter Einschlusspatentierter Produkte, dem Problem der Li-zenzverweigerung und Immaterialgüterrech-ten in der Fusionskontrolle bis hin zum

„grünen“ Kartellrecht im grenzüberschrei-tenden Verkehr auf der Ebene des Ge-meinschaftsrechts und des WTO-Rechts. Daneben wird auch auf das besondere Be-dürfnis hingewiesen, die Schutzrechtssys-teme selbst wettbewerbskonform auszu-gestalten. In den meisten Beiträgen kommt die Besorgnis zum Ausdruck, dass das Kar-tellrecht in der Praxis möglicherweise zu zögerlich ist, um Wettbewerbsbeschrän-kungen im Zusammenhang mit Immateri-algüterrechten wirksam zu begegnen. Im transatlantischen Vergleich machten sich ähnliche Bedenken in unterschiedlichen Fallkonstellationen bemerkbar. Während in Europa vor allem die Lizenzverweige-rung diskutiert wird, geht es in den USAum Koppelungsvereinbarungen. Zu letzte-ren hat der US Supreme Court in IllinoisTool Works vs. Independent Ink erst im Be-richtszeitraum eine von US-Autoren des Handbook kritisierte Entscheidung getrof-fen, die eine Kontrolle von Koppelungsver-einbarungen (tie-ins) unter Einschluss pa-tentierter Erzeugnisse erheblich erschwe-ren wird.

Mit dem Erscheinen des Werks ist im Som-mer 2008 zu rechnen.

cc) Kartellrecht und Urheberrecht; ins-besondere die wettbewerbs politi-sche Beurteilung von Verwertungs-gesellschaften

Die wissenschaftliche Diskussion im Schnitt-feld von Immaterialgüterrecht und Kartell-recht wird häufig ausschließlich im Lichte des Innovationsparadigmas geführt. Dabei wird allzu leicht übersehen, dass das Urhe-berrecht primär auf die Förderung von Kre-ativität und nicht Innovation gerichtet ist. Deshalb ist es ein Petitum der kartellrechtli-chen Forschungen des Instituts, dieses De-fizit durch eine Fokussierung auf urheber-rechtlich relevante Märkte auszugleichen.

Im Berichtszeitraum wurde dabei vor allem dem Recht der Verwertungsgesellschaften größere Aufmerksamkeit geschenkt. Anlass gab hierzu die Empfehlung der EU-Kom-mission vom Oktober 2005 über die grenz-überschreitende Wahrnehmung von Online-Musikrechten (siehe vorne II.2.c)). In meh-reren Vorträgen und Aufsätzen (Drexl) wur-de gerade aus wettbewerbspolitischer Sicht

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Tätigkeitsbericht2006/2007

aufgezeigt, dass die Kommissionsüberlegun-gen den dynamischen Aspekt der Musik-märkte nicht hinreichend berücksichtigen,sondern im Gegenteil auf unzureichendenwettbewerbspolitischen Überlegungen be-ruhen, bei denen es ausschließlich im Sinneallokativer Effizienz um niedrige Preise fürdie Wahrnehmungsdienstleistung und Opti-mierung des Outputs, nicht aber um die För-derung von Kreativität geht. Dem EU-Kom-missionsmodell wird ein Modell des „krea-tiven Wettbewerbs“ als Erscheinungsformdes dynamischen Wettbewerbs gegenüber-gestellt, bei dem eine Kreativitätsförderungüber den freien Zugang aller urheberrecht-lich geschaffenen Werke zum Markt erreichtund eine Vorauswahl angeblich marktgängi-ger Musik durch die Urheberrechtsindustrievermieden werden soll. Insoweit trifft sichdas Modell des kreativen Wettbewerbs mitder Kritik etwa des EU-Parlaments, wonach das EU-Kommissionsmodell die kulturelleVielfalt in Europa schädigen würde. Diesewettbewerbspolitisch ausgerichteten Arbei-ten fließen auch ein in das breiter angelegteForschungsprojekt des Instituts zu den Ver-wertungsgesellschaften (siehe vorne II.2.c)).

Mit urheberrechtlich relevanten Märkten be-schäftigt sich auch eine im Jahre 2007 abge-schlossene Dissertation, die sich der kartell-rechtlichen Kontrolle technischer Schutz-maßnahmen widmet (Schäfer). Diese Ar-beit konzentriert sich im Wesentlichen auf Art. 82 EG, nimmt aber angesichts kargereuropäischer Fälle umfassend Bezug auf die Praxis in den USA unter Einschluss etwa derVerfahren Lexmark und Chamberlain. Schondiese Verfahren zeigen, dass sich Problemenicht nur in Fällen ergeben, in denen dietechnischen Schutzmaßnahmen den Zugangzu urheberrechtlich geschützten Werkenkontrollieren sollen. Problematisch sind vorallem jene Konstellationen, in denen tech-nische Schutzmaßnahmen eine technischeKoppelung kompatibler Produkte eines Un-ternehmens herstellen und konkurrierendeProdukte Dritter vom Markt unter Berufungauf das Urheberrecht an der in der techni-schen Schutzmaßnahme implementiertenSoftware ausschließen sollen.

dd) Lizenzkartellrecht

Fragen des Technologietransfers wurden inzweierlei Hinsicht aufgegriffen. Zum einen

hat die UNCTAD hier einen unverändertgroßen Beratungsbedarf im Hinblick auf ei-ne kartellrechtliche Behandlung, die sowohlmodernen, ökonomisch orientierten Kar-tellrechtsmethoden wie den strukturellenBesonderheiten von EntwicklungsländernRechnung trägt. Zum anderen hat eben dergeänderte Analyseansatz in Verbindung mitdem Wechsel zu einem Legalausnahmesys-tem im europäischen Recht zu gesetzestech-nischen Verwerfungen geführt, die bislangnoch nicht voll erkannt sind. Dem galt dieUntersuchung zum Funktionswandel euro-päischer Gruppenfreistellungsverordnungenin diesem Bereich (Ullrich). Zum interna-tionalen Technologietransfer als Wissens-transfer erschien schließlich ein an Prak-tiker gerichteter Überblick (Fikentscher,Kunz-Hallstein).

Zum Abschluss gebracht werden konnte ei-ne Reihe von Disserationen zum Lizenzkar-tellrecht. Eine Arbeit betrifft die Beurteilunghorizontaler Technologietransfer-Vereinba-rungen (del Tiempo). Im Lichte der allge-meinen wettbewerbspolitischen Erwägung,wonach Vereinbarungen zwischen Wettbe-werbern für den Wettbewerb allgemein ge-fährlicher sind als solche zwischen Nicht-wettbewerbern, unterwirft die neue Grup-penfreistellungsverordnung 772/2004 hori-zontale Technologietransfer-Vereinbarungeneinem strengeren Regime. Die Dissertationuntersucht die kartellrechtliche Behandlungdieser Vereinbarungen umfassend innerhalbund außerhalb des Freistellungsbereichs.Eine weitere Arbeit vergleicht umfassenddas europäische Technologietransferrechtnach der Verordnung 772/2004 mit der US-amerikanischen Rechtslage (Feil). Schließ-lich wurde eine Dissertation zum Abschlussgebracht, die das Lizenzkartellrecht und dasRecht der Lizenzpflicht nach europäischemGemeinschaftsrecht und russischem Rechtvergleicht (Levina).

Auch das Lizenzkartellrecht der Schweiz,das gewisse Eigenheiten aufweist, war Ge-genstand eines Vortrags sowie von Publika-tionen (Hilty). Gut vorangekommen sind schließlich die Arbeiten zu einer Disserta-tion, die sich der Beurteilung von Verträ-gen zur Softwareüberlassung und -lizenzie-rung nach dem reformierten europäischenRecht widmet (Matthiesen). Gefördertwurden außerdem eine weitere Dissertati-

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1. Teil:Forschung des Instituts

on, die das europäische mit dem US-ame-rikanischen Technologietransferrecht ver-gleicht (Kleissl), sowie eine Dissertation über das Zusammenwirken von Technolo-gietransferverträgen mit dem Umgehungs-schutz für technische Schutzmaßnahmen (Lorenzato).

ee) Standardisierung; wettbewerbskon-forme Ausgestaltung des IP-Rechts

Besondere Brisanz entfalten die Ausschließ-lichkeitsrechte des Patentschutzes für Er-findungen, die Eingang in technische Nor-men gefunden haben. Hier ergeben sich bedeutsame rechts- und ordnungspolitische Fragen, weil die Koinzidenz von technischer Norm und Patentschutz dem Patentinhaber mehr als nur den Erfindungswert zuspielt und damit den Zugang zur Anwendung der technischen Norm genauso wie zum gesam-ten Markt erschwert oder gar ganz blockie-ren kann. Diesen Fragen galt ein Vortrag anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und eine anschließende Veröffentlichung (Ullrich). Auch ein Dis-sertationsprojekt widmet sich dieser The-matik (Lee).

Ebenso gefördert wurde ein Promotionsvor-haben über Probleme bei Lizenzverhandlun-gen im Hinblick auf wesentliche Patente, wobei vor allem die IPR-policies verschie-dener Standardisierungsorganisationen, die Lizenzen unter FRAND-Bedingungen (fair,((reasonable and non-discriminatory) ermög-lichen sollen, im Mittelpunkt der Analyse stehen (Tapia García).

Verschiedene Arbeiten des Instituts beschäf-tigen sich gerade mit der wettbewerbskon-formen Ausgestaltung des Immaterialgüter-rechts an sich. Hierzu zählen etwa Beiträgezur Ersatzteilfrage im Designrecht, u.a. im bereits erwähnten Research Handbook on Intellectual Property and Competition Law (Kur), wozu auch eine Dissertation ent-steht (Kulke). In diesem Zusammenhang stehen auch zwei weitere Arbeiten, die ei-ne im Schnittfeld von Markenrecht und Wettbewerbspolitik (Chronopoulos), dieandere zum Patentschutz und zu ergänzen-den Schutzinstrumenten im Spannungsfeld von Innovation und Wettbewerb (Fackel-mann).

c) Ökonomisierung des Kartellrechts

Mit der Ökonomisierung des Kartellrechts begibt sich das Institut in die Grundsatz-diskussionen des Kartellrechts. In den USA scheint dieser Ansatz außer Zweifelzu stehen. Dort geht es vor allem darum, inwieweit es der moderneren Post-Chicago School mit komplexeren Analysen des Sinns kartellrechtlicher Intervention gelingen wird,die Chicago School vom Throne zu stoßen. Jüngste Entscheidungen des US Supreme Court, wie etwa in Leegin vs. PSKS vom Juni 2007, in der für die vertikale Preisbin-dung das per se-Verbot aufgegeben und zur rule of reason übergegangen wurde, lassen daran zweifeln.

In Europa verfolgt die EU-Kommission schon seit einigen Jahren den more eco-nomic approach. Viele befürchten hier ei-ne Schwächung des Kartellrechts, wobeiim Einzelnen unklar ist, in welchem Ma-ße die EU-Kommissionspolitik dem Post-Chicago-Ansatz entspricht. Die Rechtspra-xis wird durch diese Entwicklungen eher verunsichert. Dies zeigt sich etwa in Ent-scheidungen des EuG. So forderte das Ge-richt im September 2006 in der Rechtssa-che GlaxoSmithKline für einen Wettbe-werbsverstoß im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG das Vorliegen eines konkreten Ver-brauchernachteils. Dagegen wurde ein Jahr später in Microsoft klar gestellt, dass für dieAnwendung von Art. 82 EG der Nachweis einer Schädigung des Wettbewerbsprozes-ses genüge und der Nachweis eines kon-kreten Verbrauchernachweises nicht zu verlangen sei. Letztere Aussage rief wieder-um Kritik von amerikanischer Seite hervor.In den USA gilt uneingeschränkt der con-sumer welfare standard, wonach eine Wett-bewerbsbeschränkung nur bei Minderung der Konsumentenwohlfahrt vorliegen soll.

Das Thema der Ökonomisierung hat das In-stitut im Berichtszeitraum vor allem im Rah-men von zwei Tagungen aufgegriffen. Sowurde im Oktober 2006 am Institut eine As-sistententagung organisiert (Conde Gallego,Enchelmaier, Mackenrodt), bei der ne-ben dem Präsidenten des BundeskartellamtesNachwuchswissenschaftler aus mehreren eu-ropäischen Staaten Fragen des Missbrauchsmarktbeherrschender Stellung, dem gegen-wärtig zentralen Gebiet der Ökonomisierung,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

sowie der privaten Rechtsdurchsetzung dis-kutiert haben.

Schließlich wurde in Zusammenarbeit mitder Academic Society for Competition Law(ASCOLA) am Institut eine Tagung zumThema Economic Theory and Competi-tion Law konzeptionell vorbereitet und imDezember 2006 in Paris durchgeführt. DieTagung beschränkte sich nicht auf die An-wendung des ökonomischen Ansatzes in denverschiedenen Bereichen des Kartellrechts,sondern stellte auch die Grundsatzfrage,ob die Ökonomie lediglich Instrument derbesseren Begründung der Wettbewerbsbe-schränkung sein soll oder auch im Sinne vonEffizienz dem Kartellrecht gleichzeitig dieZielsetzungen vorgibt. Schließlich versuchtedie Tagung aus rechtsvergleichender Sichtzu klären, ob der ökonomische Ansatz in denUSA, Europa, Japan sowie in Entwicklungs-ländern und Transformationsstaaten zu iden-tischen Wettbewerbspolitiken führen müsse.Der Tagungsband wird in Zusammenarbeitmit den französischen Tagungsorganisatorenvom Institut redaktionell bearbeitet und he-rausgegeben (Drexl, Idot, Monéger).

Von grundsätzlichem Charakter sind Arbeitenzu einer Monographie, die die Auswirkungendes ökonomischen Ansatzes auf die Beurtei-lung unterschiedlicher Formen von Wettbe-werbsbeschränkungen untersucht (CondeGallego). Tatsächlich besteht der Eindruck,dass die normativen Grundlagen und Unter-schiede in den Tatbeständen angesichts desgemeinsamen Telos der faktischen Marktaus-wirkung im Rahmen des ökonomischen An-satzes an Bedeutung verlieren und zu einemeinheitlichen Tatbestand der Wettbewerbs-beschränkung fusionieren.

Eine größere Studie zu Netzwerkeffekten inder kartellrechtlichen Beurteilung ist gut vor-angekommen (Mackenrodt). Sie untersucht die Konsequenzen der Ökonomisierung desKartellrechts für die Tätigkeit der Kartellbe-hörden in dynamischen Netzwerkmärkten,zu denen etwa der Telekommunikations-und der Softwaresektor zählen. Die Markt-mechanismen in Netzwerkmärkten unter-scheiden sich von jenen in konventionellenMärkten fundamental. Beispielsweise steigtder Nutzwert von Netzwerkgütern, wenn sievon mehr Konsumenten nachgefragt werden.Eine Unternehmensstrategie, die in konven-

tionellen Märkten keinen Anlass zu kartell-rechtlichen Bedenken gibt, kann in Netz-werkmärkten eine wettbewerbsschädigende Wirkung entfalten. Die Studie analysiert – rechtsvergleichend im US-amerikanischen und im europäischen Kartellrecht – die Leis-tungsfähigkeit des kartellrechtlichen Instru-mentariums in Netzwerkmärkten sowie die Umsetzung moderner industrieökonomischer Erkenntnisse in transparente und justiziableRechtsregeln.

d) Weitere kartellrechtliche Fragen

Einzelprojekte sind dem sogenannten sek-toralen Kartellrecht zuzuordnen. Zum Ab-schluss gebracht wurde eine Dissertationüber die Thematik der wettbewerbsrechtli-chen Beurteilung der Versteigerung knapperRessourcen, insbesondere von UMTS-Fre-quenzen (Berger). Gut vorangekommen isteine Dissertation, die auf die Berücksich-tigung der Innovationsanreize bei der Zu-gangsregulierung im Telekommunikations-sektor eingeht (Huang).

Erforscht wurden auch Fragen des deutschenKartellrechts, das zwar weitgehend an das eu-ropäische Recht angepasst ist, aber gerade inregulierten Branchen sowie im Medienbe-reich noch eigene Gestaltungskraft hat. Hierwurden in Aufsätzen Fragen des Fernsehkar-tellrechts sowie des Kartellrechts im Buch-handel vertieft behandelt (Podszun). Das 50. Gründungsjubiläum des Bundeskartellamtswar Anlass für Überlegungen zur Zukunftdieser nationalen Behörde (Podszun).

Verschiedene Projekte betrafen Einzelthe-men des europäischen Kartellrechts. Zu er-wähnen sind insbesondere Arbeiten zurprivaten Rechtsdurchsetzung sowie Disser-tationen zu Einzelthemen des europäischenKartellrechts (siehe vorne I.2.d)bb)).

Ein Gast des Instituts forschte für seine Dis-sertation über die Praxis und das Regelwerk des modernen Profisports im Licht der euro-päischen Wirtschaftsverfassung und insbe-sondere des europäischen Wettbewerbsrechts (Mournianakis). Ein weiterer verglich im Rahmen eines Forschungsprojekts die An-wendung des europäischen und des US-ame-rikanischen Kartellrechts auf vertikale Verein-barungen im Lichte ökonomischer Theorien(Nagy).

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1. Teil:Forschung des Instituts

IV. Internationales Privatrecht und Zivilprozessrecht

Die Themen der internationalen Zuständig-keit und des anwendbaren Rechts im Be-reich des geistigen Eigentums haben auf-grund der zunehmenden internationalen Verflechtungen in jüngerer Zeit stark an Bedeutung gewonnen. Die zentrale Frage ist dabei, inwieweit sich die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach wie vor am Schutzlandprinzip orientieren kann, das die territoriale Regelungshoheit der einzelnen Staaten am adäquatesten reflektiert, dasjedoch zu Problemen führen kann, soweit multinationale Sachverhalte betroffen sind. Das Institut hat zu dieser Frage einen For-schungsschwerpunkt gebildet und widmet sich der Problematik auf internationaler so-wie europäischer Ebene im Rahmen einer speziellen Arbeitsgruppe. Ferner befassen sich eine Reihe von Einzelstudien mit die-ser Thematik.

1. European Max Planck Group for Confl ict of Laws in Intellectual Property (CLIP)

Im Tätigkeitsbericht 2004/2005 ist ausführ-lich über die in Kooperation mit dem Ham-burger MPI für ausländisches und internatio-nales Privatrecht gebildete Arbeitsgruppe zurBehandlung von Themen des internationalenPrivatrechts und Zivilprozessrechts berichtetworden. Das Ziel der Gruppe ist es, sämtli-che Aspekte dieser Thematik in einen detail-liert begründeten und möglichst internationalkonsensfähigen Vorschlag einzubringen. Dar-über hinaus werden aktuelle, für die nationa-le und europäische Gesetzgebung relevanteFragen erörtert und wissenschaftlich aufbe-reitet. Neben Mitarbeitern der beiden Insti-tute (München: Birkmann, Drexl, Kur, Peukert, Schauwecker; Hamburg: Base-dow, Heinze, Metzger, Trautmann) gehörender Gruppe auch ausländische Wissenschaft-ler an (Dinwoodie, van Eechout, Galloux,Miguel de Asensio, Pisuke, Torremans). Das Projekt erhält Fördermittel aus dem strate-gischen Innovationsfonds der MPG. Überdie Aktivitäten der Gruppe wird unter www.cl-ip.eu berichtet (Schauwecker). Im Berichtszeitraum haben insgesamt fünf Tref-fen der Gruppe stattgefunden (Amsterdam,Paris, New York, Florenz, München). In die-

ser Zeit wurden große Teile des Textvorschla-ges fertig gestellt. Bei Rechtsverletzungen imZusammenhang mit ubiquitärer Kommunika-tion will der Vorschlag nun erlauben, auf ei-ne einzige Rechtsordnung zu rekurrieren.

Enge wissenschaftliche Kontakte bestehenzwischen CLIP und den Berichterstatterndes American Law Institute (ALI) für dasim Mai 2007 abgeschlossene Projekt „Intel-lectual Property: Principles Governing Ju-risdiction, Choice of Law, and Judgmentsin Transnational Disputes“ (Dessemontet,Dreyfuss, Ginsburg). Eine Mitarbeiterin des Instituts hat als Beraterin an den Arbeitenzum ALI-Projekt mitgewirkt und konntezum Teil Einfluss auf deren Ergebnis neh-men (Kur). Ein intensiver Austausch zwi-schen CLIP und den ALI-BerichterstatternDreyfuss und Ginsburg fand im Dezember 2006 anlässlich der CLIP-Arbeitsgruppen-sitzung in New York statt. Außerdem be-stehen Kontakte zu einer japanisch-korea-nischen Arbeitsgruppe (Leitung: Kidana),die ein ähnliches Projekt verfolgt. Ein wis-senschaftlicher Austausch der Ergebnisseist ferner mit einer weiteren japanischenGruppe geplant (Kono, Nishitani).

Es ist vorgesehen, nach Erarbeitung des vollständigen CLIP-Vorschlagtextes eine in-ternationale Konferenz unter Einbeziehung der amerikanischen und japanischen Vor-schläge zu veranstalten, um, soweit möglich, Wege zur Überwindung noch bestehender Unterschiede zu erforschen.

Sitzung der CLIP-Arbeitsgruppe, Villa Finaly

(Florenz), 2./3.4.2007

(Von rechts: Prof. P. Torremans, Dr. A. Peukert,

Dr. A. Metzger, M. Schauwecker, Prof. J. Drexl,

Dr. C. Heinze)

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Tätigkeitsbericht2006/2007

2. Europäisches Recht

Für Fragen der gerichtlichen Zuständigkeitund Vollstreckung ausländischer Urteile inZivil- und Handelssachen gelten in Europabereits seit 1968 einheitliche Rechtsgrund-lagen. Die Bestimmung des anwendbarenRechts war bisher lediglich für den Bereichder vertraglichen Verpflichtungen durch einvölkerrechtliches Abkommen geregelt (Rom-Abkommen, 1980). Dieses Abkommen sollgegenwärtig in eine EU-Verordnung über-führt werden (sogenannte Rom-I-Verord-nung). Eine Regelung des auf außervertrag-liche Verpflichtungen anwendbaren Rechtsist im Juli 2007 durch den Erlass der Rom-II-Verordnung erfolgt. Zum Entwurf derRom-II-Verordnung hat das Institut Stel-lung genommen (siehe Tätigkeitsbericht2004/2005).

Im Berichtszeitraum bildeten die Arbeiten ander Rom-I-Verordnung ein Schwerpunktthe-ma auch der CLIP-Gruppe (siehe vorneIV.1.). Im Vorschlag der EU-Kommissionvon 2005 war vorgesehen, dass bei fehlen-der Rechtswahl in Verträgen über Rechte des geistigen Eigentums zwingend das Recht desLandes zur Anwendung kommen soll, in demderjenige ansässig ist, der das Recht lizenziertoder überträgt. Diese starre Anordnung wirdder großen Breite inhaltlicher Gestaltungs-möglichkeiten bei Lizenzverträgen nicht ge-recht. Deshalb unterbreitete die CLIP-Grup-pe den für die Gesetzgebung zuständigenGremien einen differenzierenden Gegenvor-schlag (Kur, Metzgerr ). In der mittlerweile ge-änderten Fassung der Rom-I-Verordnung istdie kritisierte Regelung nicht mehr enthalten.

Schließlich veröffentlichte die CLIP-Gruppeeine Stellungnahme (Kur, Metzger) zu zwei grundlegenden Entscheidungen des EuGHüber Praktiken in Patentverletzungsverfah-ren, deren Vereinbarkeit mit den Regelun-gen des Übereinkommens über die gericht-liche Zuständigkeit und die Vollstreckunggerichtlicher Entscheidungen in Zivil- undHandelssachen (EuGVÜ), dem Vorgängerder jetzt geltenden Verordnung über die ge-richtliche Zuständigkeit und die Anerken-nung und Vollstreckung von Entscheidungenin Zivil- und Handelssachen (EuGVVO),klärungsbedürftig war. Der EuGH verneintesowohl die Möglichkeit der inzidenten Ent-scheidung über die Gültigkeit eines im

Rahmen eines Patentverletzungsverfahrens (Roche Nederland) als auch der Klagebünde-lungen bei Verletzung europäischer Patente (GAT./.LuK).

Die CLIP-Stellungnahme arbeitet deutlicheWidersprüche der beiden Entscheidungenzur vorhergehenden EuGH-Rechtsprechungheraus. Darüber hinaus wird ein Vorschlagunterbreitet, der es ermöglichen würde, dieBedenken, die sich aus Text und Konzeptionder EuGVVO gegen die Konsolidierung vonVerletzungsverfahren am Wohnsitzgericht desBeklagten ergeben können, zu überwinden. Ineinem Bericht renommierter Rechtsexperten(u.a. Hess, Schlosser) über die Auswirkungen der EuGVVO, der von der EU-Kommissionin Auftrag gegeben worden war und ihr 2007zugeleitet wurde, wird die Stellungnahme derArbeitsgruppe aufgegriffen und positiv kom-mentiert, allerdings ohne sich den Vorschlagin vollem Umfang zu eigen zu machen. Mitden beiden EuGH-Entscheidungen befass-ten sich ferner Einzelveröffentlichungen vonCLIP-Mitgliedern (Heinze, Kur).

Die gegenwärtige Situation in Europa inFragen der gerichtlichen Zuständigkeit unddes anwendbaren Rechts wurde in einemVortrag vor der Deutschen Gesellschaft fürRecht und Informatik (DGRI) beleuchtet (Peukert). Anlässlich eines Seminars derEuropäischen Rechtsakademie (ERA) zuaktuellen Fragen des Gemeinschaftsmar-ken- und Geschmacksmusterrechts wurdeüber die Auswirkungen der Rom-II-Verord-nung auf das Gemeinschaftsmarkenrechtberichtet (Kur).

3. Internationales Privatrecht im Übrigen

a) Urheberrecht

Im Urheberrecht gehört die Frage nach demfür die Bestimmung der ersten Urheberschaftmaßgeblichen Recht zu den dogmatisch um-strittensten Themen. Hierzu hinterfragt eineim Berichtszeitraum abgeschlossenen Dis-sertation (Birkmann) die in Betracht kom-menden Anknüpfungen an die lex loci pro-tectionis einerseits und die lex originis ande-rerseits. Auf der Grundlage eines Vergleichsder Rechtslage in Deutschland, Frankreichund den USA wird sodann eine Kollisionsre-gel entwickelt, die trotz der nationalen Un-

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1. Teil:Forschung des Instituts

terschiede auf internationaler Ebene zu kon-sensfähigen Lösungen führen könnte. Dabeinimmt die Arbeit auf die Vorschläge der ALI-Principles und der CLIP-Arbeitsgruppe Be-zug. Der Thematik der ersten Inhaberschaftwidmete sich ferner eine Forschungsarbeit(Klass), die im Rahmen eines Auslandsauf-enthaltes an der Universität Wellington, Neu-seeland, angefertigt wurde. Ausgehend vonden bisher vertretenen Ansätzen des Urhe-berkollisionsrechts sowie einem Vergleich desdeutschen und neuseeländischen Regelungs-systems wird eine Kollisionsregel formuliert,die sowohl auf Interessen des materiellenUrheberrechts als auch auf Aspekte des in-ternationalen Privatrechts Rücksicht nimmt.Die dogmatisch wohl interessanteste Frage –nämlich die nach der Angemessenheit einesuniversalen oder territorialen Ansatzes fürdie Kollisionsregel der ersten Inhaberschaft –wurde zudem in einer Einzelveröffentlichung(Klass) ausführlich thematisiert.

b) Patentrecht

Im Patentrecht stehen derzeit vor allem Fra-gen der internationalen Zuständigkeit ingrenzüberschreitenden Verletzungsverfahrenim Mittelpunkt des Interesses. In Europahat die EuGH-Entscheidung GAT./.LuKinsoweit eine restriktive Linie vorgegeben.In den USA äußerte sich der für Patentsa-chen zuständige Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) Anfang 2007 zu derMöglichkeit, die Verletzung ausländischerPatente vor dem Wohnsitzgericht des Be-klagten geltend zu machen (Voda vs. Cordis).Noch weitergehender als der EuGH sprachsich das Gericht für eine strikte Beschrän-kung der Zuständigkeit in Verletzungsver-fahren auf die Gerichte im Eintragungslandaus. Damit bleibt der Weg zu einer Konsoli-dierung multiterritorialer Verletzungsklagenin den USA bis auf weiteres versperrt. Diekritische Betrachtung der Entscheidung desCAFC und ihr Vergleich mit der Rechtsla-ge in Europa sind Gegenstand einer im Be-richtsjahr fertig gestellten Einzelveröffentli-chung (Schauwecker).

Zum Abschluss gebracht wurde eine Disser-tation zum internationalen Arbeitnehmerer-finderprivatrecht (Rüve, siehe vorne II.1.e)).Thematisch weiter gespannt ist der Rahmeneines Projekts, das in allgemeiner Form denBedarf an spezifischen Regeln über die inter-

nationale Zuständigkeit und das anwendbareRecht für den Bereich der grenzüberschrei-tenden Patentstreitsachen ermittelt (Schau-wecker). Auch diese Arbeit ist rechtsver-gleichend angelegt und berücksichtigt nebendem nationalen und europäischen insbeson-dere das amerikanische Recht.

Eine weitere Dissertation beschäftigte sichmit Art. 42 des UN-Kaufrechts, der die Haf-tung des Verkäufers gegenüber dem Käuferbei Belastung der Kaufsache mit Rechtenoder Ansprüchen Dritter regelt, die auf ge-werblichem oder geistigem Eigentum beru-hen. Im Rahmen der Arbeit wird die Frageerörtert, welche einzelstaatlichen Rechte vondieser Vorschrift erfasst werden (Kremer).

c) Sonstiges

Die Frage, wie sich die Achtung des Terri-torialitätsprinzips mit einem Ansatz verbin-den lässt, der es ermöglicht, die Problemebei multinationalen Sachverhalten in pra-xisgerechter Form zu überwinden und dabeiden Interessen aller Beteiligten gleicher-maßen gerecht zu werden, fi ndet immergrößeres Interesse in der internationalenGemeinschaft. Im Berichtsjahr wurde da-zu während eines Forschungsaufenthaltesam Institut eine umfangreiche Veröffent-lichung in kroatischer Sprache erarbeitet(Kunda). Weitere Forschungsarbeiten indiesem Bereich wurden im Berichtszeit-raum fortgeführt bzw. neu aufgenommen(Manolopoulos, Matulionyte).

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Tätigkeitsbericht2006/2007

I. Allgemeines

Der Berichtszeitraum 2006/2007 war in derAbteilung Rechnungslegung und Steuernvon mehreren großen Projekten, aber auchvon einer Vielzahl von Einzelpublikationenim Rahmen von Aufsätzen, Vorträgen oderDissertationen bzw. einer Habilitation ge-kennzeichnet. Dabei wurden die im vergan-genen Bericht (2004/05) vorgezeichnetenLinien konsequent fortgeschrieben und neueFragestellungen hinzugewonnen. Im Mittel-punkt standen die folgenden Themen:

– Unternehmensinformation und Geheim-nisschutz: Die im Jahr 2005 begonnenen Einzelarbeiten, welche diese übergreifen-de Thematik zwischen Zivilrecht, Gesell-schafts- und Kapitalmarktrecht sowie Bi-lanz- und Kartellrecht erschließen sollen, wurden weitgehend abgeschlossen, sodass mit einer Publikation der Gesamtergebnis-se im Laufe des Jahres 2008 gerechnet werden kann. Zugleich wurden die zivil-rechtlichen Implikationen von Informati-onspflichten stärker in den Blick genom-men.

– Modell einer Dualen Einkommensteuer: Im Jahre 2006 wurde gemeinsam mit dem Sachverständigenrat der Bundesregierung und dem Zentrum für Europäische Wirt-schaftsforschung (ZEW) an der Universi-tät Mannheim eine umfassende Studie fürffdie Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft mit ausführlichem Gesetz-gebungsvorschlag publiziert und in vielfäl-tigen Gremien präsentiert. Bedeutsame

Grundsatz- und Folgefragen wurden in ge-sonderten Publikationen ausgearbeitet so-wie auf mehreren Tagungen diskutiert.

– Steuern und Corporate Governance: Auf der Grundlage von umfangreichen Vorar-beiten des Instituts wurde im Dezember 2006 mit führenden Fachwissenschaftlern aus Europa und den USA sowie in Ge-meinschaft mit dem International Net-work for Tax Research (INTR) der OECDeine Tagung „Tax and Corporate Gover-nance“ durchgeführt, deren Ergebnisse zu Beginn des Jahres 2008 publiziert wurden.Diese neue Thematik wurde hier erstmalsim Zusammenhang erörtert; sie ist bei wei-tem nicht erschöpft. Daher wurden bereitsim Jahre 2007 einige Einzelaspekte weiter ausdifferenziert und zusätzliche Projekte ins Leben gerufen.

– Fortentwicklung des europäischen Steuer-rechts: Nicht nur der Einfluss der Grund-freiheiten auf die direkten Steuern in den Mitgliedstaaten, sondern auch die Mög-lichkeiten einer fortschreitenden Harmo-nisierung der Rahmenbedingungen für die Unternehmensbesteuerung wurden näher untersucht. Dabei wurde namentlich dasProjekt einer einheitlichen Körperschaft-steuer-Bemessungsgrundlage für Europa in mehreren Publikationen behandelt. Zu dieser Thematik wurde – auf Anregung unseres Instituts – in Berlin eine gemein-same Internationale Steuerkonferenz des Bundesministeriums der Finanzen, des MPI und des ZEW (Mannheim) durchge-führt.

B. Rechnungslegung und Steuern

Internationale Steuerkonferenz 15./16.5.2007, Berlin (Von links: Dr. K. Andersson, Prof. W. Schön, M. Gammie,

Dr. M. Baumgärtel, C. Comolet-Tirman, Prof. P. Essers)

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1. Teil:Forschung des Instituts

Darüber hinaus wurden auch viele in derVergangenheit begonnene Forschungsvor-haben – etwa zur Zukunft des Handelsbi-lanzrechts oder zum europäischen Steuer-wettbewerb – in mehreren Publikationenweitergeführt. Einzelne Dissertationsprojekte– vom handelsrechtlichen Lagebericht überdie landwirtschaftlichen Beihilfen in Europabis hin zum allgemeinen zivilrechtlichen In-formationsanspruch – wurden abgeschlossenund mit Erfolg der Öffentlichkeit präsentiert.Zudem wird konsequent die Themenstellungder steuerlichen Behandlung geistigen Eigen-tums im Institut verfolgt.

Einen neuen – bisher international weitge-hend vernachlässigten – Themenbereich er-schließt sich die Abteilung seit diesem Be-richtszeitraum mit Fragen des Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrechts in der islamisch/arabischen Welt. Gleich zwei Dissertations-projekte bemühen sich um eine Zusammen-führung und Systematisierung des Rechts-standes.

Besonderer Wert wird schließlich darauf ge-legt, auch in Grundsatzfragen der Rechts-wissenschaft als solcher die Stimme des In-stituts hörbar werden zu lassen. Im Jahre2006 veranstaltete die Abteilung gemeinsammit dem MPI zur Erforschung der Gemein-schaftsgüter (Bonn) ein Symposion über das„Proprium der Rechtswissenschaft“ (Oster-loh-Konrad, Schön). Dabei wurde in Re-feraten aus den wichtigsten Bereichen desRechts (Privatrecht, Strafrecht, ÖffentlichesRecht) der Blick für die wissenschaftstheo-retischen Grundlagen juristischer Arbeit ge-schärft. Wesentlich war vor allem die Fragenach der Abgrenzung zu anderen Sozialwis-senschaften, namentlich den Wirtschaftswis-senschaften, aber auch die Frage nach einereigenständigen wissenschaftlichen Kompe-tenz der Juristen im Bereich der Gesetzge-bung. Dabei wurde die besondere Stellungdes Juristen zwischen der Theorie der ab-strakten Norm und der Empirie des kon-kreten Fallmaterials deutlich, die gerade imHinblick auf die Verwertung des Tatsachen-materials einen besseren Faktenzugriff auf-weist als vielfach vermutet.

Weiterhin nahm die Abteilung an der Vor-tragsreihe „Im Reich der Wörter: Gesprächeüber Sprache“ teil, mit der sich die Geistes-,Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion

der MPG am Jahr der Geisteswissenschaftenbeteiligte. Mit einem Vortrag zur Frage „KannRecht einfach sein?“ wurden am Beispiel derSteuergesetzgebung die vielfältigen Impli-kationen der Vereinfachung von Normen insprachlicher und inhaltlicher Hinsicht sowiedie Auswirkungen auch (scheinbar) einfacherNormvorgaben auf das wirtschaftliche Ver-halten von Individuen beleuchtet (Schön).

Schließlich konnte die Abteilung Rech-nungslegung und Steuern im vierten und fünften Jahr ihres Bestehens eine stetig stei-gende Zahl von Gastwissenschaftlern und Stipendiaten aus dem In- und Ausland be-grüßen. Das Institut wird heute als etablier-te Einrichtung der Spitzen- und Grundla-genforschung zu vielfältigen Fragen des Ge-sellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts wahr-genommen.

II. Rechnungslegung und Kapitalmarkt-recht

1. Die Anwendung und Durchsetzung von europäischem und internationalem Bilanzrecht

Neben dem Steuerrecht bildet das Bilanz-recht traditionell den Kern der Arbeiten die-ser Abteilung. Dabei reicht der Blick nachvorne, aber auch in die Vergangenheit. Dernachstehende Bericht kann nicht jedes Ein-zelprojekt aufführen. Beispielhaft aus derVielzahl von Individualthemen seien nurzwei Publikationen herausgegriffen: In ei-nem umfassenden Handbuchbeitrag konntedie geschichtliche Entwicklung des Aktien-bilanzrechts in den letzten 200 Jahren zu-sammengefasst (Osterloh-Konrad, Schön)und daraus die rechtspolitische Konsequenzeiner stärkeren Absonderung des Publizitäts-rechts börsennotierter Gesellschaften vomallgemeinen Bilanzrecht gezogen werden.Auch wird die laufende Rechtsprechung kri-tisch begleitet. Eine Publikation zur Bedeu-tung der Theorie effi zienter Kapitalmärktefür die Bilanzansätze von Unternehmens-beteiligungen hat die Rechtsprechung desBundesfi nanzhofs unmittelbar beeinfl ussenkönnen (Schön).

Im Mittelpunkt der Abteilungsarbeit stehennaturgemäß die aktuellen nationalen und in-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

ternationalen Entwicklungen zur bilanzrecht-lichen Gesetzgebung. Vor allem die Inter-nationalisierung des Bilanzrechts bildet denHintergrund für eine Vielzahl von neuartigenFragestellungen, die in Kernfragen der Inter-pretation dieser Bilanzregeln ihren Ausgangnehmen und weit in Einzelthemen der prak-tischen Rechtsdurchsetzung hineinreichen.

a) Zur Interpretation internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU

Das EU-Parlament und der Rat der EU ha-ben am 19.7.2002 die Verordnung betref-fend der Anwendung internationaler Rech-nungslegungsstandards erlassen, die auf eineHarmonisierung der Rechnungslegung von Unternehmen zielt, die dem Recht eines Mit-gliedstaates der EU unterliegen und derenWertpapiere in einem beliebigen Mitglied-staat zum Handel in einem geregelten Marktzugelassen sind (sogenannte kapitalmarkt-orientierte Unternehmen). Eine europaweiteHarmonisierung der Rechnungslegung lässtsich indes nicht allein durch die Einführungeinheitlicher Rechnungslegungsnormen ver-wirklichen, sondern verlangt ebenso nach ei-ner einheitlichen Rechnungslegungspraxis. Letzteres ist jedoch nur dann zu erreichen,wenn die Anwendung der europarechtlich an-erkannten Rechnungslegungsstandards auchnach einheitlichen Auslegungsgrundsätzenerfolgt. Eine Arbeit der Abteilung beleuch-tet daher die Einbindung der internationalenRechnungslegungsstandards in das europä-ische (Bilanz-)Recht sowie deren Anwendungunter dem Blickwinkel der allgemeinen Aus-legungsmethodik (Monreal). Die maßgebli-che Frage lautet: Sollen diese Regeln getreuihrem Ursprung in der privaten Selbstregu-lierung auch von privaten Instanzen interpre-tiert werden oder greift hier die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit des EuGH ein?

b) Bilanzmodernisierung und IFRS

Das Bundesjustizministerium hat im Novem-ber 2007 einen Referentenentwurf des Ge-setzes zur Modernisierung des Bilanzrechts(BilMoG) veröffentlicht. Dieser Referenten-entwurf ist darauf angelegt, einen tragfähi-gen und dauerhaften Kompromiss aus denAnsprüchen einer modernen, informations-orientierten Rechnungslegung sowie einertraditionellen, auf Kapitalschutz angelegtenRechnungslegung zu formulieren. Der Ent-

wurf hat dabei erhebliche Forderungen aufge-griffen, welche der „Arbeitskreis BilanzrechtHochschullehrer Rechtswissenschaft“ in denvergangenen Jahren (unter Leitung des Insti-tuts) erhoben hat. Daher wurde unmittelbarnach Erscheinen des Referentenentwurfs un-ter der Ägide des Instituts eine umfassendeStellungnahme zu diesem Gesetzentwurf er-arbeitet, welche im Grundsatz die Vorschlä-ge des Bundesministeriums der Justiz be-grüßt (Schön). Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen eines weiteren, neu begonnenenProjektes der Problemstellung nachgegangen,welche Auswirkungen die anstehende Reformauf das Bilanz-, Gesellschafts- und Steuer-recht in Deutschland haben wird (Mayer).Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob mitder Reform tatsächlich das HGB-Bilanzrechtfür kleine und mittelständische Unterneh-men als dauerhafte Alternative zu den IAS/IFRS erhalten werden kann.

c) Entwicklungen im deutschen Enforce-ment der Rechnungslegung

Eine weitere in der Abteilung erstellte Arbeit analysiert die Stärken und Schwächen des neuen Enforcement-Verfahrens nach demBilanzkontrollgesetz (Eßbauer). Die neuenVorschriften werden dabei einer systema-tischen Analyse und einer Effizienzanalyse unterzogen, die auch bestehende praktische Probleme aufdecken sollen. Die besondere Form dieser sogenannten „regulierten Selbst-regulierung“ wird zudem mit bereits beste-henden internen und externen Kontrollsyste-men verglichen, z.B. mit dem Kontrollsystem des WpHG gegenüber Wertpapierdienstleis-tungsunternehmen, mit der Bankenaufsichtnach dem KWG, mit der Versicherungsauf-sicht oder dem Öko-Audit. Außerdem wer-den die Bezüge des Bilanzkontrollgesetzes zum Gesellschaftsrecht, zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie zum Kapital-marktrecht aufgezeigt.

2. Funktionen des Handelsbilanzrechts

a) Auswirkungen der IAS/IFRS auf den Kapitalschutz und die steuerlicheGewinnermittlung

Zu den zentralen Fragestellungen der Abtei-lungsarbeit gehört von jeher die Wirkung derModernisierung des Handelsbilanzrechts auf

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1. Teil:Forschung des Instituts

Fragestellungen des gesellschaftsrechtlichenKapitalschutzes und auf die steuerliche Ge-winnermittlung. In diesen Punkten habendie Untersuchungen des Instituts im euro-päischen und US-Ausland erhebliches Inte-resse hervorgerufen. Beispielhaft sind Vor-tragsveranstaltungen in Mailand (Bocconi-Universität) und in Venedig (Jahrestagungzum 50. Bestehen der Rivista delle Società),auf denen die Überlegungen des Institutszur gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltungeiner künftigen Ausschüttungssperre (Bi-lanztest vs. Solvenztest) sowie zur Maßgeb-lichkeit der steuerlichen Gewinnermittlungunter Geltung der IFRS vorgestellt werdenkonnten (Schön). Ein weiteres Mal konnteauf der Jahrestagung der European Associa-tion of Tax Law Professors in Helsinki 2007der Stand der Arbeiten der Abteilung vorge-tragen werden (Schön).

In diesem Zusammenhang beschäftigtesich ein Gastprojekt mit den Auswirkun-gen der Einführung der internationalenRechnungslegungsstandards in das italie-nische Recht auf die Kapitalerhaltungs-regeln (Strampelli). Während das italie-nische Handelsbilanzrecht (und das ande-rer kontinentaleuropäischer Länder) u.a.darauf ausgelegt ist, auf der Grundlage vor-sichtiger Bilanzierung Auskunft über den maximal am Ende eines Wirtschaftsjahresausschüttbaren Gewinn zu erteilen, be-zwecken die internationalen Rechnungsle-gungsstandards nicht die Kapitalerhaltung, sondern die Information der Anteilseigner.Dementsprechend sind nach dem Fair-Val-ue-Grundsatz der IAS/IFRS auch Wert-steigerungen zu berücksichtigen, die noch nicht realisiert sind. Die steuerlichen Folge-fragen wurden im Jahre 2007 in einem wei-teren Gastprojekt ausgewertet und in einerrechtsvergleichenden Arbeit vertieft behan-delt (Grandinetti). Es ist das Ziel der Ar-beit, die in Italien und den wichtigsten an-deren europäischen Staaten angewandtenMethoden bei der Ermittlung der Steuer-bemessungsgrundlage von Kapitalgesell-schaften zu untersuchen. Dabei wird dasitalienische System der Gewinnermittlung unter besonderer Berücksichtigung von ak-tuellen Gesetzesänderungen im Bereich des Zivil- und Steuerrechts analysiert. Darüberhinaus werden zum Vergleich die Rege-lungen Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs über die Gewinn-

ermittlung dargestellt. In diesem Zusam-menhang ist auch auf die steuerlichen Fol-gen der Einführung internationaler Rech-ffnungslegungsstandards einzugehen, wobeieinzelne Aspekte der Bemessungsgrundla-ge (z.B. Ansatz von Wirtschaftsgütern, Ab-schreibungen, immaterielle Wirtschaftsgü-ter, Verbindlichkeiten und Rückstellungen)im Detail gewürdigt werden.

b) Ansatz von Forschungs- und Entwick-lungskosten bei Sanierungen

Beispielhaft für die geschilderte Interaktiondes Bilanzrechts mit anderen Regelungsma-terien ist auch das folgende Gastprojekt: Inder Schweiz wurde mit der Inkraftsetzungdes Fusionsgesetzes eine neue Sanierungs-variante eingeführt – die Sanierungsfusion.Eine Sanierungsfusion setzt einen Kapital-verlust oder Überschuldung voraus. Das Pro-jekt untersucht die Auslegung dieser Kapi-talschutztatbestände aus Rechnungslegungs-sicht (Müller). Die Überschuldungstests ent-halten im Prinzip Regelungen zum Vergleichvon Aktiva und Passiva. Was jedoch Aktivasind oder wie diese bilanziell zu behandelnsind – insbesondere immaterielle Vermögens-gegenstände wie z.B. Forschungs- und Ent-wicklungskosten – ist im Schweizer Rechtweder geregelt noch definiert. In der Arbeitwird der Begriff des Vermögensgegenstandesallgemein und bezüglich der Bewertung vonForschungs- und Entwicklungskosten als im-materielle Vermögensgegenstände im schwei-zerischen und im deutschen Recht, in denInternational Financial Reporting Standards(IFRS), den United States Generally Accep-ted Accounting Principles (US GAAP) undden schweizerischen Fachempfehlungen derRechnungslegung (Swiss GAAP FER) ver-glichen. Dabei werden Kriterien hergeleitet,die im gläubigerschutz orientierten schwei-zerischen Handelsrecht die Beurteilung er-lauben, wann ein Vermögenswert bilanziert werden darf, was wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung der Überschuldung bzw. Un-terdeckung hat.

3. Unternehmensinformation und Wett-bewerbsschutz

Kurz vor der abschließenden Veröffentli-chung stehen die Beiträge zu dem im Jahre 2004 begonnenen Projekt zum Verhält-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

nis von Unternehmensinformation und Ge-heimnisschutz. Die Abteilung behandelt hierbei einen grundlegenden Konfl ikt imGesellschafts- und Kapitalmarktrecht nicht nur aus einer rechtlichen Perspektive, son-dern auch unter Einbeziehung wirtschafts-wissenschaftlicher Erkenntnisse und empi-rischer Methoden. Besonders die europä-ischen und amerikanischen Bilanzskandaleder jüngeren Vergangenheit haben eine Welle der Ausweitung von Informations-pfl ichten für Unternehmen durch die Ge-setzgeber ausgelöst. Diese Ausweitung von Informationspfl ichten wird gemeinhin alspositive Entwicklung eingeschätzt. Sie kann jedoch auch die Wettbewerbssituation derbetroffenen Unternehmen beeinträchtigen, also deren Fähigkeit, mit ihren Produktenam Markt zu bestehen. Ergibt sich deswe-gen ein Konfl ikt zwischen positiven und ne-gativen Informationspfl ichten, so muss die Rechtsordnung diesen ausgleichen. In denverschiedenen Rechtsgebieten fi nden sicheine Reihe von Ansatzpunkten, die – diffe-renziert eingesetzt – zufriedenstellende Lö-sungen ermöglichen. Unter Einbeziehungder Diskussionen, die schon im Rahmen ei-nes im Jahre 2005 am Institut veranstalte-ten Workshops mit Wissenschaftlern aus al-len Abteilungen des Instituts und Vertretern auswärtiger Universitäten geführt wurden,und der Ergebnisse einer im zweiten Halb-jahr 2006 durchgeführten Unternehmens-befragung (Link) konnten die folgendenBeiträge für die abschließende Veröffentli-chung fertig gestellt werden:

Als Ausgangspunkt werden die ökonomischenKonfl iktlagen in einem Einführungspapiervorgestellt (Schön). Hinzutreten grundlegen-de Ausarbeitungen aus zivilrechtlicher Sicht(Osterloh-Konrad) sowie aus verfassungs-rechtlicher Perspektive (Wartenburger) undzu den Rahmenbedingungen des europä-ischen Gemeinschaftsrechts (Cordewener).Ein auf diesen vier Grundlagenpapieren auf-bauender Beitrag behandelt dann im Kernden bilanzrechtlichen Konfl ikt zwischen Un-ternehmensinformation und Wettbewerbs-schutz aus der Sicht des allgemeinen Bi-lanzrechts (Eßbauer, Schön). Im Zentrum steht der Vorschlag, alle nicht kapitalmarkt-orientierten Unternehmen weitgehend vonPublikationspfl ichten zu befreien. Allein fürkapitalmarktorientierte Unternehmen emp-fi ehlt sich demgegenüber die Normierung ei-

ner Pfl ichtpublizität. Damit diese ihrerseitsden beschriebenen Interessenkonfl ikt sachge-recht lösen können, ist das Maß der pfl icht-mäßigen Offenlegung, soweit möglich, auf ein Minimum zu beschränken. Weitergehen-de freiwillige Offenlegungen sind selbstver-ständlich (in den Grenzen des Kartellrechts)gestattet. In einem weiteren umfangreichenBeitrag zum Gemeinschaftsprojekt werdendie Informationspfl ichten von Gesellschaftengegenüber ihren Gesellschaftern und demKapitalmarkt außerhalb des allgemeinen Bi-lanzrechts untersucht sowie die Frage, unterwelchen Voraussetzungen die Normen der§§ 51a GmbHG, 131 AktG, 15 WpHG Ge-sellschaften ein Informationsverweigerungs-recht geben (Kersting). Im Rahmen der Un-tersuchung wird u.a. herausgearbeitet, dassdieses klassische Spannungsfeld von den ge-sellschaftsrechtlichen Normen der §§ 51aGmbHG, 131 AktG einer gesetzlichen Lö-sung zugeführt wird. Eine gleichartige The-matik wird für den Lagebericht aufgezeigt(Palmes).

4. Der Lagebericht – Grundfragen und Haftung

Der letztgenannte Teilbeitrag steht in einem engen Zusammenhang mit einem inzwischenabgeschlossenen Dissertationsprojekt, in dem die Regelungen zum Lagebericht umfassenduntersucht werden (Palmes). Die gesetzli-che Regelung des Inhalts des Lageberichts beschränkt sich mit § 289 HGB auf eineneinzigen Paragraphen, welcher den Zweck und die Elemente des Lageberichts ledig-lich grob skizziert. Zunächst wird daher die Funktion des Lageberichts anhand einer sys-tematischen Untersuchung der unterschied-lichen Regelungs- und Funktionszusammen-hänge, in die der Lagebericht eingebunden ist, bestimmt. Dazu wird das Verhältnis vonLagebericht und Jahresabschluss näher be-trachtet, wobei der Lagebericht angesichts seiner ausschließlichen Informationsfunkti-on als eigenständiges Instrument der Rech-nungslegung begriffen wird. Ausgehend von dieser funktionalen Eigenständigkeit und unter Berücksichtigung des am Schutz von Gesellschaftern und Dritten orientierten Re-gelungsziels der Bilanzrichtlinie werden die Aufgaben des Lageberichts im Aktienrecht, im Kapitalmarktrecht und als Gläubiger-schutzinstrument konkretisiert.

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1. Teil:Forschung des Instituts

5. Arabisch/Islamisches Bilanz- und Kapitalmarktrecht

In einem neu etablierten Forschungsprojekt wird der gegenwärtige Stand der Unterneh-mensfinanzierung, der Kapitalmarktpubli-zität und des Anlegerschutzes in den ara-bischen Staaten, deren Kapitalmärkte sich rasant entwickeln, untersucht (Lagdali,Pohlhausen). Dabei mussten zunächst er-hebliche Arbeiten bei der Beschaffung und Zusammenstellung von Materialien geleistet werden. Durch besondere persönliche Kon-takte und Sprachfertigkeiten war es mög-lich, am Institut einen soliden Stamm von Fachliteratur und Gesetzestexten aus den arabisch/islamischen Ländern zu beschaf-fen. Zugleich wurde ein Anschluss an das Netzwerk Islamforschung der MPG gesucht und gefunden.

a) Kapitalmarktpublizität in den arabi-schen Ländern

Der arabische Raum erlebt seit einigen Jah-ren einen wirtschaftlichen Aufschwung, ins-besondere seit dem 11. September 2001. War es bis dahin noch so, dass die Erträ-ge (vor allem) aus Öleinnahmen zu erheb-lichen Teilen im Ausland angelegt wurden, geht seither der Trend dahin, das Kapital in der eigenen Wirtschaft zu investieren. Bis-lang ist es jedoch schwierig gewesen, lukra-tive Anlagen im arabischen Raum zu finden. Die Börsen in den arabischen Staaten hat-ten zum Teil nur relativ wenige Unterneh-men gelistet, was das bislang geringe Inte-resse von Investoren erklärt. In den Jahren 2003 bis 2005 erlebten die arabischen Ka-pitalmärkte zwar einen beeindruckenden Aufschwung, sind aber in vielerlei Hinsicht noch nicht ausreichend entwickelt. Es man-gelt an Transparenz sowie an einer höheren Marktkapitalisierung. Des Weiteren fehlt auch eine moderne gesetzliche Grundlage.

Effizienz und Stabilität der Kapitalmärktebasieren auf ausreichender Transparenz al-ler Marktteilnehmer und der Marktstruktu-ren. Insbesondere müssen verlässliche Infor-mationen verfügbar sein, Investoren müssenZugang zu diesen haben und über hinrei-chend geschützte Rechte verfügen. Überdiesmuss der Sekundärmarkt liquide und effizi-ent sein. Ein Dissertationsprojekt der Abtei-lung untersucht daher die unterschiedlichen

Instrumente der Kapitalmarktpublizität, d.h.die Regelpublizität sowie die anlassabhängi-ge Publizität, und geht so der Frage nach derEffizienz der arabischen Kapitalmärkte nach(Lagdali). Daneben geht die Arbeit auchauf den Anlegerschutz ein. Sie analysiert da-zu rechtsvergleichend die einschlägigen Vor-schriften der arabischen Länder Marokko,Ägypten, Vereinigte Arabische Emirate undJordanien und setzt die Ergebnisse in Bezugzum europäischen Recht.

b) Strukturierung von Unternehmensbe-teiligungen

Im Zuge des erheblichen Anstiegs priva-ter Beteiligungsinvestitionen im arabischenRechtsraum erfolgt auch ein Prozess derzunehmenden Liberalisierung des Wirt-schafts- und Steuerrechts. Nach wie vorstehen jedoch die arabischen Gesetzgeberin den Bereichen Corporate Governanceund Transparenz großen Herausforderun-gen gegenüber. Gleichzeitig ist festzustel-len, dass ein immer größer werdender An-teil der privaten Beteiligungsfinanzierungenden Regeln des islamischen Rechts, derSharia, unterworfen wird, in dessen Mit-telpunkt aus finanzrechtlicher Sicht dasWucher- und Zinsverbot steht. Die Aus-wirkungen des Zusammentreffens anglo-amerikanisch orientierter Investitionsmodel-le, europäisch geprägter Zivil- und Gesell-schaftsrechtsordnungen und vor Hundertenvon Jahren entstandenen religiösen Rechtsist noch weitgehend unerforscht. Anhandder Untersuchung steuer- und gesellschafts-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vonUnternehmensbeteiligungen wird deshalbim Rahmen eines Projekts analysiert, wel-chen Bedingungen (Risiko-)Kapitalbetei-ligungen im Spannungsfeld zwischen denarabischen Rechtsordnungen und dem isla-mischen Recht unterliegen (Pohlhausen).Im Verlaufe der Untersuchung wird auchdargestellt, inwieweit die verstärkte privat-autonome Anwendung des islamischenRechts Einfluss auf die Zivil- und Gesell-schaftsrechtsordnungen der arabischen Na-tionalstaaten hat. Vice versa stellt sich dieFrage, ob die zunehmende Öffnung der ara-bischen Märkte für institutionelle Investo-ren und die hiermit einhergehende Moder-nisierung der nationalen Rechtsordnungenauch die Auslegung und Anwendung des is-lamischen (Finanz-)Rechts beeinflusst.

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Tätigkeitsbericht2006/2007

III. Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wer-den am Institut in vielfältiger Hinsicht aufge-griffen. So stellen sich im Steuerrecht vielfäl-tige Grenzfragen (siehe hinten B.IV.8.) undauch das Bilanzrecht ist traditionell mit ge-sellschaftsrechtlichen Funktionen ausgestat-tet. Darüber hinaus befassen sich mehrereArbeiten der Abteilung mit genuinen Fragendes inländischen und ausländischen Gesell-schaftsrechts.

1. Die Pfl ichtenstellung des AG-Vor-stands beim genehmigten Kapital

In der heutigen Praxis werden Kapitalerhö-hungen bei Aktiengesellschaften häufig un-ter Ausnutzung des genehmigten Kapitalsdurchgeführt. Durch das genehmigte Ka-pital, bei dem die originäre Kompetenz derHauptversammlung zur Kapitalerhöhung anden Vorstand delegiert wird, erlangt der Vor-stand Flexibilität bei der Beschaffung vonKapital unter Ausnutzung besonders günsti-ger Situationen, beim Erwerb anderer Unter-nehmen oder Unternehmensbeteiligungensowie bei der Durchführung von Unterneh-menskooperationen. Dies gilt insbesonde-re dann, wenn das genehmigte Kapital miteinem Bezugsrechtsausschluss kombiniertwird. Allerdings entstehen durch den Ein-satz des bezugsrechtsfreien genehmigten Ka-pitals besondere Gefahren für die Aktionäre,da der Einfluss des Vorstands auf einen be-deutsamen und an sich der Hauptversamm-lung vorbehaltenen Bereich ausgedehntwird. In einer inzwischen veröffentlichtenumfangreichen Doktorarbeit befasst sich derAutor rechtsvergleichend mit der Pflichten-stellung des Vorstands und dem materiellensowie prozessualen Aktionärsschutz beimgenehmigten Kapital (Stamatopoulos). DieUntersuchung durchdringt nicht nur gesell-schaftsrechtliche, sondern darüber hinaus auch kapitalmarktrechtliche und prozess-rechtliche Zusammenhänge.

2. Die aktienrechtliche Beschluss-anfechtung wegen unrichtiger, unvollständiger oder verweigerter Erteilung von Informationen

Eng mit dem Forschungsschwerpunkt In-formation als Zivilrechtsproblem hängt dieFrage der Beschlussanfechtung wegen un-richtiger, unvollständiger oder verweiger-ter Erteilung von Informationen zusammen,die in einer weiteren Arbeit untersucht wird (Kersting). Sie betrifft das Verhältnis zwi-schen dem Vorstand der Aktiengesellschaftund den Aktionären. Die Aktionäre üben inder Hauptversammlung Mitentscheidungs-rechte aus. Hierzu benötigen sie Informatio-nen über die Beschlussgegenstände. Fehler-hafte Informationen berechtigen daher zurAnfechtung gefasster Beschlüsse. Der Zu-sammenhang zwischen der Entscheidungs-zuständigkeit der Aktionäre, ihrem daraus re-sultierenden Bedürfnis nach Informationenund der Anfechtbarkeit von auf fehlerhafterInformationsgrundlage getroffenen Beschlüs-se ist weithin anerkannt. Die neue Norm des§ 243 Abs. 4 S. 1 AktG, welche die Anfecht-barkeit von Hauptversammlungsbeschlüssenwegen Informationsmängeln nur bei Wesent-lichkeit der Information für die Ausübungder Aktionärsrechte eröffnet, wird in diesem Zusammenhang betrachtet. Die in der For-schungsarbeit vertretene Ansicht betont denZusammenhang zwischen Entscheidungszu-ständigkeit, Informationsrecht und Anfech-tungsmöglichkeit. Dies erlaubt nicht nur eineFortführung der bisherigen Rechtsprechungzur Relevanz von Informationsmängeln, son-dern öffnet auch den Weg zu weiterführen-den Fragen. Diskutiert wird etwa, inwiefernauch falsche Ad-hoc-Mitteilungen zu einemAnfechtungsrecht führen können.

3. Europäisches Gesellschaftsrecht

a) Kapitalverkehrsfreiheit und deutsches Aktienrecht

Eine in der Abteilung verfasste Doktor-arbeit untersucht das Verhältnis des deut-schen Aktienrechts zur Kapitalverkehrs-freiheit (Demirakou). Als Ausgangspunkt dienen hierbei die EuGH-Urteile zu den „Goldenen Aktien“, die eine breite Defini-tion des Beschränkungsverbots der Kapital-verkehrsfreiheit eingeführt haben und damit

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1. Teil:Forschung des Instituts

Auswirkungen auf große Teile des zwingen-den Aktienrechts entfalten können. Die Ar-beit baut auf einer kurzen Analyse der Dog-matik der Kapitalverkehrsfreiheit auf, wobeidie Definition des Kapitalverkehrs, der Tat-bestand des Beschränkungsverbots, die inFrage kommenden Rechtfertigungsgründeund der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nä-her untersucht werden. In einem nächstenSchritt werden die Fälle zu den „GoldenenAktien“ skizziert. Hierbei handelt es sich umspezielle gesetzliche Vorschriften, die demStaat besondere Privilegien einräumen. Die-se Regelungen, die von wichtigen Grundsät-zen des Aktienrechts abweichen, sind an derKapitalverkehrsfreiheit zu messen, weil siezukünftige Investoren abschrecken könnenund infolgedessen zu einer Beschränkungdes Kapitalverkehrs führen können.

b) Niederlassungsfreiheit von Unterneh-men in Europa

Weiter verfolgt wird – in enger Abstimmungmit der Thematik der steuerlichen Wegzugs-hindernisse – die gesellschaftsrechtliche Aus-gestaltung der europäischen Niederlassungs-freiheit von Unternehmen. In diesem Zu-sammenhang wird im Gefolge der Rechtspre-chung des EuGH überwiegend angenommen,dass Kapitalgesellschaften zwar nach ihrerGründung in einem Mitgliedstaat der EU diefreie Niederlassung von anderen Mitglied-staaten nicht mehr streitig gemacht werdenkann, dass aber der Gründungsstaat selbst(als „Schöpfer“ der Gesellschaft) den Wegzugeiner solchen Gesellschaft aus seiner Juris-diktion verhindern kann. Dieser vielfach alsunzureichend eingeschätzten Differenzierungwird in mehreren publizierten Vorträgen desInstituts ein erweitertes Konzept entgegenge-halten (Schön). Nicht nur die Gesellschaftselbst könne sich auf die Niederlassungsfrei-heit berufen, sondern auch die dahinter ste-henden Gründungsgesellschafter seien durchArt. 43 Abs. 1 EG geschützt. Diese könntenallerdings auch gegenüber dem Inkorporati-onsstaat die Niederlassungsfreiheit in Stel-lung bringen und namentlich einen ausländi-schen Verwaltungssitz erzwingen. Aus dieserErkenntnis folgen nicht nur für das interna-tionale Gesellschaftsrecht, sondern auch undzugleich für die Emigrationsschranken desSteuerrechts gemeinschaftsrechtliche Rest-riktionen (siehe hinten B.IV.4.b)dd)).

IV. Steuerrecht

1. Deutsches Unternehmenssteuerrecht

Das deutsche Ertragsteuerrecht erfährt gro-ße Herausforderungen und war auch in denletzten Jahren bedeutenden Veränderungenunterworfen. Der Gesetzgeber der jüngstenReformen stand vor der Frage, ob und wiedie Einkommensbesteuerung in Deutsch-land umfassend reformiert werden soll, umeinerseits bei der Unternehmensbesteue-rung im internationalen Steuerwettbewerbbestehen zu können, andererseits jedochdie Besteuerung von Einkommen insgesamt,gerade auch im Verhältnis zu privaten Ein-künften und Familien, gerecht zu gestaltenund gleichzeitig das Steueraufkommen zu si-chern. Er hat es sich zudem zur Aufgabe ge-macht, als missbräuchlich empfundene Ge-staltungen einzudämmen und auch im Be-reich des Steuerrechts den Anforderungender internationalen Kapitalmärkte gerechtzu werden, z.B. durch die Einführung einesbesonderen steuer- und gesellschaftsrechtli-chen Instruments zur mittelbaren Investiti-on in Immobilien über den Erwerb von An-teilen börsennotierter Gesellschaften. Dieseaktuellen Entwicklungen wurden von derAbteilung Rechnungslegung und Steuernaktiv abgeleitet – und teilweise vorbereitet.

2. Reform der Einkommens- und Unter-nehmensbesteuerung durch die Duale Einkommensteuer

a) Begutachtung für das BMF/BMWi

In Gemeinschaft mit dem Zentrum für Euro-päische Wirtschaftsforschung (ZEW, Mann-heim) und dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung konnte das Institut mit demausführlichen und mit konkreten Normvor-schlägen versehenen Entwurf einer Reformder Einkommens- und Unternehmensbe-steuerung auf der Grundlage einer DualenEinkommensteuer einen viel beachteten Bei-trag zur Reformdiskussion leisten (Konrad,Schön). Im Frühjahr 2005 hatten der Bun-desminister der Finanzen und der Bundes-minister für Wirtschaft und Arbeit den Sach-verständigenrat mit der Erarbeitung einesSondergutachtens zu den rechtlichen undwirtschaftlichen Fragen einer Dualen Ein-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

kommensteuer in Deutschland beauftragt. InZusammenarbeit mit Vertretern der betriebs-wirtschaftlichen Steuerlehre des ZEW wurdevon der Abteilung hierfür ein umfassendesModell zur Modernisierung des deutschenUnternehmenssteuerrechts entwickelt undim März 2006 dem Bundesfinanzministeri-um und dem Bundeswirtschaftsministeriumvorgelegt. In steuersystematischer Hinsichtwurde dabei der Versuch unternommen, un-ter Einbeziehung von neueren Entwicklun-gen in der europäischen Steuerpolitik, ins-besondere in Skandinavien, Finnland, Belgi-en und den Niederlanden, über den engerenBereich der Unternehmensbesteuerung hin-ausgehend die grundlegende Entscheidungfür einen dualen Einkommensbegriff, dergrundsätzlich zwischen Kapital- und Arbeits-einkommen unterscheidet, mit dem Ziel ei-ner konsequenten Neuordnung des gesamtenEinkommen-, Körperschaft- und Umwand-lungssteuerrechts fortzuführen. Zielsetzungdes Entwurfs war es, den Herausforderungenan ein modernes Steuersystem im Hinblick auf ökonomische Effizienz, weitestgehendeRechtsformneutralität, Gemeinschaftsrechts-konformität, Standortattraktivität sowie nicht zuletzt haushaltspolitische Verantwortbar-keit durch ein abgewogenes Gesamtkonzeptgerecht zu werden. Das Konzept wurde vorfachlich und politisch ausgerichteten Gremi-en intensiv diskutiert.

Die steuerpolitischen Richtungsfragen – zwi-schen traditioneller synthetischer Einkom-mensteuer, proportionaler fl at tax und dualerEinkommensteuer – konnten im Jahr 2006 auch unter wesentlicher Mitwirkung des Ins-tituts sowohl auf dem Deutschen Juristentagin Stuttgart (Mayer, Schön) als auch auf der Jahrestagung der Deutschen Steuerjuris-tischen Gesellschaft in Osnabrück (Schön)diskutiert werden.

b) Die verfassungsrechtlichen Grenzeneiner Dualen Einkommensteuer in Deutschland

Ein Kernpunkt der rechtspolitischen Kritik am Konzept einer Dualen Einkommensteu-er ist die damit einhergehende Mehrbelas-tung von Einkünften aus Erwerbsarbeit imVerhältnis zu Einkünften aus dem Einsatzvon Kapital. Die Auseinandersetzung wirdim Fachschrifttum vielfach auch auf derEbene des Verfassungsrechts geführt. Ne-ben der Arbeit am konkreten Reformvor-schlag wird die Duale Einkommensteuer ineinem umfangreichen Dissertationsprojektauch aus einer verfassungsrechtlichen Per-spektive untersucht (Konrad). Gegenstand dieser Arbeit ist die Bewertung der DualenEinkommensteuer im Hinblick auf die ver-fassungsrechtliche Vorgabe des allgemeinenGleichbehandlungsgebots.

Übergabe der Expertise zur Unternehmenssteuerreform durch den Sachverständigenrat an Bundesminister für

Wirtschaft und Technologie Glos und Bundesminister der Finanzen Steinbrück am 3.4.2006.

(Von links: Prof. W. Schön, Prof. B. Rürup, M. Glos, P. Steinbrück, Prof. W. Wiegard)

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1. Teil:Forschung des Instituts

Mit der Unterscheidung zwischen Arbeits- und Kapitaleinkommen bei der Dualen Ein-kommensteuer stehen die in der Geschichte der Einkommensteuer schon immer vorhan-denen, von sozial- oder wirtschaftspolitischen Motiven geleiteten Ungleichbehandlungen verschiedener Einkunftsarten besonders deut-lich zur Prüfung an. Vorbereitet durch eine geschichtliche Darstellung der unterschiedli-chen Vorstellungen von der Natur des zu be-steuernden Gutes und dem dabei richtiger-weise anzulegenden Maßstab erweist sich die Ambivalenz des Einkommensbegriffs als Bei-spiel eines fundamentalen Spannungsfeldes zwischen den dem Steuerzugriff vorgegebenen wirtschaftlichen Realitäten auf der einen und den gerechtigkeitsorientierten normativen Be-dingungen des Rechtssystems auf der ande-ren Seite. In die Arbeit werden aktuelle Dis-kussionspunkte wie die Forderung nach einer konsumorientierten Ertragsbesteuerung, die angemessene Besteuerung von Humankapi-tal oder das Verhältnis der unterschiedlichen Methoden zur Ermittlung des Einkommens aufgenommen und entsprechend eingeord-net. Als Ergebnis der Analyse wird deutlich, dass die Frage nach der Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung verschiedener Einkommensquellen von der Bereitschaft und der Fähigkeit des Rechtssystems abhängig ist, systemfremde Phänomene und Gesetzmäßig-keiten insbesondere ökonomischer Natur in die eigenen historisch gewachsenen Verstän-digungsformen aufzunehmen und anzuerken-nen.

c) Verfassungsrechtliche und europa-rechtliche Folgefragen der Unterneh-menssteuerreform

Die geschilderte Reformdiskussion hat ih-ren vorläufigen Abschluss in der Unterneh-menssteuerreform 2008 gefunden. Diese hat neben einer allgemeinen Senkung der Steuersätze zugleich neue Maßnahmen der Gegenfinanzierung hervorgebracht, die vom Institut in Aufsätzen und Vorträgen kritisch behandelt worden sind (Schön). Einzelne wesentliche Aspekte werden zur Zeit in Dis-sertationsprojekten vertieft:

aa) Die Zinsschranke

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreformführte der deutsche Gesetzgeber die soge-nannte Zinsschranke ein, die die Abzugsfä-

higkeit von Fremdkapitalentgelten entschei-dend einschränkt. Diese Neuregelung seinotwendig, um die deutsche Steuerbemes-sungsgrundlage nachhaltig zu sichern. Dieneu eingeführten Regelungen der Zinsschran-ke richten sich gegen die zunehmend zu be-obachtende Tendenz von Unternehmen, alleinaus Gründen der Steueroptimierung eine ho-he Fremdkapitalquote anzustreben. Die Re-gelungen sehen dabei im Wesentlichen vor,Zinsaufwendungen, soweit sie die betriebli-chen Zinserträge überschreiten, nur bis zu ei-nem Betrag von 30 % des um die Zinsaufwen-dungen und die Beträge der Abschreibungenerhöhten und um die Zinserträge verminder-ten „maßgeblichen Gewinns“ zum sofortigenAbzug zuzulassen.

In einer am Institut begonnenen Arbeit wirdder Frage nachgegangen, ob und inwieweitdiese neuen Regelungen mit dem deutschenVerfassungsrecht sowie mit gemeinschafts-und abkommensrechtlichen Vorgaben ver-einbar sind (Shou). In verfassungsrechtlicherHinsicht widerspricht schon die Grundideeder Zinsschranke grundsätzlich dem Gewähr-leistungsgehalt des objektiven Nettoprinzips,dessen Grundlagen und Reichweite im Ein-zelnen einer kritischen Überprüfung unterzo-gen werden. Zwar dürfte die Zielsetzung derMissbrauchsbekämpfung die Durchbrechungdes objektiven Nettoprinzips durch die Zins-schranke prinzipiell rechtfertigen. Zu einerdifferenzierteren Betrachtung nötigt jedochdie konkrete Ausgestaltung der Zinsschran-ke, etwa im Hinblick auf die pauschale Ab-zugsgrenze von 30 %, die keinem Entlastungs-beweis bei fehlendem Missbrauch zugäng-lich ist, sowie die Verletzung des Gebots derrechtsformneutralen Ausgestaltung des Un-ternehmenssteuerrechts aufgrund der Viel-zahl der anwendbaren Rechnungslegungsstan-dards für die Ermittlung der Eigenkapitalquo-te. Auch unter europarechtlichen Gesichts-punkten ist die Zinsschranke zu beanstanden:Die Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrs-freiheit ist fraglich, weil die fehlende Berück-sichtigung der Finanzierungsaufwendungenden grenzüberschreitenden Fluss von Kapi-tal behindert. Außerdem ist die Zinsschrankewegen ihrer Nichtanwendung bei Organge-sellschaften auch hinsichtlich der Niederlas-sungsfreiheit problematisch. Schließlich istdie Zinsschranke mit der Zins-/Lizenzgebüh-ren-Richtlinie nicht vereinbar, weil sie einedanach verbotene Quellensteuer darstellt.

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Tätigkeitsbericht2006/2007

bb) Die steuerliche Behandlung vonVerlusten einer Körperschaft beiUnternehmenskäufen

Ein weiterer Aspekt der Unternehmenssteu-erreform 2008 ist die Neuregelung des Ver-lustvortrags bei der Körperschaftsteuer. VieleKörperschaften weisen, wenn sie von einemanderen Unternehmen gekauft werden, ausfrüheren Veranlagungszeiträumen herrüh-rende Verluste auf, die sogenannten Verlust-vorträge. Dies führt zu der Frage, wie sichder Unternehmenskauf als solcher steuerlichauf diese Verlustvorträge sowie auf Verlusteder übernommenen Körperschaft aus dem laufenden Geschäftsjahr (im Rahmen dessogenannten Verlustausgleichs) auswirkt.Zahlreiche Probleme mit der bisherigen Re-gelung des Verlustabzugs nach der Übertra-gung von Anteilen an Kapitalgesellschaften(§ 8 Abs. 4 KStG a.F.) nahm der Gesetzge-ber im Rahmen der Unternehmenssteuer-reform 2008 zum Anlass, diese aufzuhebenund stattdessen § 8c KStG in das Gesetzeinzufügen. Diese sehr schneidige und stark typisierende Neuregelung führt in Abhängig-keit von der Größe des Beteiligungserwerbsdazu, dass bei Unternehmenskäufen Verlus-te der erworbenen Körperschaft nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr vomErwerber geltend gemacht werden können.

Im Rahmen eines kürzlich begonnenen For-schungsvorhabens wird die Einführung des§ 8c KStG n.F. zum Anlass genommen, um-fassend zu untersuchen, wie Verluste einerKörperschaft bei Unternehmenskäufen inanderen Rechtsordnungen steuerlich behan-delt werden (Hohmann). Betrachtet werden entsprechende Normen Kontinentaleuropas(Österreich und Schweiz), des anglo-ameri-kanischen Raumes (USA und Kanada), derBritischen Inseln (Vereinigtes Königreichund Irland) sowie Ozeaniens (Australien undNeuseeland). An die Darstellung des jewei-ligen Regelungskomplexes schließt sich je-weils eine detaillierte Analyse an. Schließlichsoll, ausgehend von einer Gesamtwürdigungder international höchst unterschiedlichenVorschriften, de lege ferenda untersucht wer-den, ob eine andere steuerliche Behandlungvon Verlusten einer Körperschaft bei Unter-nehmenskäufen als durch § 8c KStG n.F. inDeutschland sachgerechter wäre.

cc) Funktionsverlagerung

Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurde schließlich eine neue Vorschrift in das Außensteuergesetz eingeführt, mit derdie Bestimmung von Verrechnungspreisen ausführlicher als bisher gesetzlich geregelt wird. Verrechnungspreise dienen dazu, im Fall von grenzüberschreitenden Geschäfts-beziehungen zwischen nahe stehenden Per-sonen zu verhindern, dass diese durch einebestimmte Gestaltung der Entgelte Gewin-ne ins Ausland verlagern können. Ein wichti-ger Aspekt der Neuregelung liegt darin, dass die deutsche Steuerverwaltung konzerninter-ne Verlagerungen von unternehmerischen Funktionen ins Ausland einer stärkeren steu-erlichen Kontrolle unterwerfen möchte. Be-merkenswert ist dabei, dass der deutsche Ge-setzgeber die für Ende 2008 zu erwartenden ffLeitlinien der OECD nicht abwarten woll-te. Auf einem Forum, welches die OECD in Gemeinschaft mit der schwedischen In-dustrievereinigung veranstaltete, wurden die deutschen Gesetzgebungsvorschläge einer kritischen Würdigung unterzogen (Schön).Gegenstand eines vertiefenden Forschungs-projekts sind die einzelnen Tatbestandsmerk-male und Rechtsfolgen von § 1 Abs. 3 S. 9 ff. AstG n.F., bei denen ein bisher internati-onal völlig unüblicher Ansatz gewählt wurde. Dies ruft nicht nur möglicherweise fehler-hafte Transferpreise, sondern vor allem fak-tische Doppelbesteuerungen im Verhältniszum Zielstaat hervor (Beck).

dd) Der German Real Estate InvestmentTrust (G-REIT)

Schließlich wird auch der im Jahre 2007 ein-geführte G-REIT einer rechtsvergleichenden Untersuchung aus steuer- und gesellschafts-rechtlicher Sicht unterzogen (Wagner). Beim Real Estate Investment Trust (REIT) handeltes sich um ein Produkt der indirekten Anlage in Immobilien. Nach langjähriger Diskussionwurde auch in Deutschland die Rechtsfigurdes REIT eingeführt. Die Grundlage hier-für bildet das sogenannte REIT-Gesetz, dasam 1.6.2007 im Bundesgesetzblatt verkün-det wurde und rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten ist. Da die Besteuerungder Gewinne von REITs nach dem Transpa-renzprinzip erfolgt, war die Politik sehr da-rauf bedacht, ein REIT-Gesetz zu schaffen,das die Besteuerung auf der Ebene der An-

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1. Teil:Forschung des Instituts

leger sicherstellt. Dies ist notwendig, um an-gesichts der fehlenden Steuerbelastung auf der Ebene der Gesellschaft Steuerausfäl-le zu vermeiden. Vor dem Hintergrund des europäischen Primär- und Sekundärrechtssowie der geltenden Doppelbesteuerungs-abkommen bestehen jedoch Zweifel, ob derGesetzgeber dieses Ziel mit dem aktuellenREIT-Gesetz tatsächlich erreicht hat. DieArbeit macht es sich zur Aufgabe, die ab-kommens- und europarechtlichen Konflikt-felder aufzuzeigen. Abschließend wird einsteuer- und gesellschaftsrechtlicher Vor-schlag entwickelt, der zur Lösung der vor-handenen Probleme beitragen soll. Dazuwerden unterschiedliche Modelle des REITaus ausgewählten Staaten herangezogen undeiner rechtsvergleichenden Analyse unter-worfen.

3. Gemeinnützigkeitsrecht

Eine für viele gemeinnützige Einrichtun-gen in Deutschland – auch und gerade auf dem Gebiet der Förderung von Bildung und Wissenschaft – wichtige Fragestellung be-trifft die stiftungs- und gemeinnützigkeits-rechtlichen Vorgaben für die Verwaltung von steuerbegünstigtem Vermögen. In einer Gemeinschaftspublikation mit dem Institut für Steuerrecht der Universität Bonn konn-te entwickelt werden, dass gemeinnützige Stiftungen nicht einem strengen Gebot der Vermögenserhaltung unterliegen, sondern in erster Linie auf eine umfassende Verwirk-lichung des Stiftungszwecks angelegt sind, dem die weiteren Verhaltensregeln zur Ver-mögensverwaltung nachgeordnet sind. Dies kann den Stiftungsvorstand auch ermächti-gen, riskantere Anlagestrategien zu verfol-gen, um dauerhaft die Leistungsfähigkeit der Stiftung zu erhöhen. Auf einem Fach-symposion (in Gemeinschaft mit der Buce-rius Law School in Hamburg und der Ge-meinnützigen Hertie-Stiftung) wurden diese Vorschläge einem sachkundigen Publikum vorgestellt (Schön).

4. Europäisches Steuerrecht

a) Einfl uss der Grundfreiheiten auf die Steuerordnungen der Mitgliedstaaten

Nach wie vor liegt ein Schwerpunkt der Tä-tigkeiten der Abteilung auf der Erforschungder Auswirkungen des Europarechts auf dasSteuerrecht der Mitgliedstaaten. In vielenVorträgen und Publikationen wird die Ju-dikatur des EuGH sowohl vorbereitet alsauch begleitet. Beispielhaft sind jüngerePublikationen und Präsentationen etwa zumThema des grenzüberschreitenden Verlust-ausgleichs sowie zu der umfangreichen Judi-katur zur Zins- und Dividendenbesteuerungin Europa (Schön). Neben diesen Einzel-publikationen, die sich spezifisch mit derRechtsprechung des EuGH im Bereich desSteuerrechts auseinandersetzen, wird dieVereinbarkeit einzelner Regelungen mit demGemeinschaftsrecht auch in vielen weiterenArbeiten berücksichtigt, z.B. bei der Beur-teilung der neu in Deutschland eingeführtenZinsschranke (Shou) oder des deutschenREIT (Wagner). Auch im Rahmen der steu-errechtlichen Abteilung des 66. DeutschenJuristentages in Stuttgart, an deren Durch-führung die Abteilung wesentlich beteiligtwar (Mayer, Schön), wurden die Anforde-rungen des Gemeinschaftsrechts an die Re-form des deutschen Einkommensteuerrechtsunter Beteiligung von Vertretern des EuGHintensiv diskutiert. Besondere Hervorhebungverdienen schließlich die nachstehend auf-geführten umfangreichen Projekte:

aa) Gleichbehandlung von Betriebsstät-ten und Tochtergesellschaften im Steuerrecht

In einer kurz vor dem Abschluss stehendenArbeit beschäftigt sich der Autor mit der Fra-ge, ob aus den Grundfreiheiten ein allgemei-ner Grundsatz der Rechtsformwahlfreiheitabzuleiten ist, der die prinzipielle Gleichbe-handlung von Betriebsstätten und Tochter-gesellschaften verlangt (Friese). Der Grund-satz der Rechtsformwahlfreiheit ist einer derschillerndsten im europäischen Steuerrechtund doch dogmatisch wenig durchdrungen.Ausgangspunkt ist dabei eine langjährigeRechtsprechung des EuGH zu Art. 43 Abs.1 Satz 2 EG, die den Wirtschaftsteilneh-mern „ausdrücklich die Möglichkeit [lässt],die geeignete Rechtsform für die Ausübung

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Tätigkeitsbericht2006/2007

ihrer Tätigkeit in einem anderen Mitglied-staat frei zu wählen“. Grundlage ist dabeieine Bestimmung der Reichweite der Nie-derlassungsfreiheit vor dem Hintergrund derBinnenmarktziele. Dabei wird geklärt, dassüber die bisher entschiedenen Fälle hinausein echtes Beschränkungsverbot eine wei-tergehende Gleichbehandlung von Betriebs-stätten und Tochtergesellschaften verlangt.Ausgangspunkt für die Entwicklung zulässi-ger Differenzierungskriterien ist die gesell-schaftsrechtliche Unterschiedlichkeit beiderNiederlassungsformen. Bei der Ermittlungvon deren Reichweite in konkreten Besteu-erungsvergleichen kann auch dargelegt wer-den, dass der so verstandene Grundsatz derRechtsformwahlfreiheit mit seinen Differen-zierungsmöglichkeiten dem Schutzzweck derGrundfreiheiten entspricht.

bb) Die Besteuerung von grenzüber-schreitenden Alterseinkünften in Europa

Ein weiteres Dissertationsprojekt behan-delt die Besteuerung von Alterseinkünftenin Europa. Es geht von einer Mitteilung derEU-Kommission zur Besteuerung betriebli-cher Altersvorsorge in Europa aus und un-tersucht, wie das europäische Primärrechtauf die steuerliche Behandlung aller Ar-ten von grenzüberschreitenden Altersvor-sorgeaufwendungen und Alterseinkünften(gesetzliche Renten, betriebliche Alters-versorgung, private Zusatzvorsorge) von Ar-beitnehmern, Selbständigen und Beamteneinwirkt (Richter). Nicht allein wegen derzunehmenden Mobilität von Vorsorgespa-rern und Beziehern von Alterseinkünftenin der EG, sondern auch auf Grund einigerlaufender Vertragsverletzungsverfahren ge-gen europäische Mitgliedstaaten sind die-se Fragen aktuell. Das Projekt nimmt nichtallein die steuerlichen Besonderheiten derverschiedenen Systeme der Altersvorsor-ge in den Blick, sondern geht auch auf dieallgemeinen Grundfragen zur Fortentwick-lung des europäischen und internationalenSteuerrechts ein und wendet diese auf dieAlterseinkünftebesteuerung an. Abschlie-ßend wird ein Vorschlag zur Neuordnungder grenzüberschreitenden Alterseinkünf-tebesteuerung in Europa gemacht, der dieVorgaben des europäischen Primärrechtsmit den fiskalischen Interessen der Mit-gliedstaaten in Einklang bringt.

cc) Gestaltungsmissbrauch im europäischen Steuerrecht

Die Rechtsprechung des EuGH wirkt je-doch nicht nur auf die Einzelsteuergesetze ein, sondern beeinflusst auch das allgemei-ne Steuerrecht. Dabei muss aus der Sicht des europäischen Binnenmarktes mit seinenGrundfreiheiten vor allem die Frage nach der Entscheidungsfreiheit des Steuerpflichtigen im Binnenmarkt in Abgrenzung zum Miss-brauch thematisiert werden (Schön). Einumfangreiches Forschungsprojekt der Abtei-lung widmet sich der kontrovers diskutierten Frage, ob und in welcher Form das Gemein-schaftsrecht ein eigenständiges, allgemein geltendes Missbrauchsverbot vorsieht (Nie-mann). Bereits im deutschen Steuerrecht zählt der Missbrauch von rechtlichen Ge-staltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42 AO zu den inhaltlich umstrittensten unbe-stimmten Rechtsbegriffen. Da das Gemein-schaftsrecht als eigenständige Rechtsord-nung gegenüber dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten Anwendungsvorrang genießt, muss in gemeinschaftsrechtlichen Fällen dieBeantwortung der Frage, ob ein zivilrecht-lich zulässiger Gestaltungsweg auch steuer-rechtlich anzuerkennen ist, um eine weitere Dimension erweitert werden, sofern das Ge-meinschaftsrecht ein autonomes allgemeines Missbrauchsverbot enthält, von dessen Inhalt die deutsche steuerrechtliche Missbrauchs-vorschrift des § 42 AO abweicht. Deshalb widmet sich diese Dissertation anknüpfendan die Rechtsprechung des EuGH der Fra-ge, ob ein allgemeines gemeinschaftsrechtli-ches Missbrauchsverbot besteht, wie dieses ausgestaltet sein könnte und gegebenenfalls welche Auswirkungen es auf die Dogmatik des § 42 AO hätte.

b) Steuerharmonisierung

aa) Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Auch durch Harmonisierung beeinflusst dieEG das Recht sowohl der direkten Steuernals auch der indirekten Steuern. Währendjedoch der Gemeinschaft bei den indirek-ten Steuern in einigen Bereichen schon ei-ne umfassendere Harmonisierung gelungenist, beschränkt sich die Harmonisierung derdirekten Steuern auf wenige Einzelmaßnah-men.

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1. Teil:Forschung des Instituts

Für die Körperschaftsteuer hat die EU-Kom-mission im Jahr 2001 in einer umfang-reichen Mitteilung das ehrgeizige Vorhabeneiner gemeinschaftsweiten Harmonisierungder Kör-perschaftsteuerbemessungsgrundla-ge ins Leben gerufen. Seit 2004 arbeitet ei-ne Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allenMitgliedstaaten an der Ausarbeitung einesEntwurfes für eine gemeinsame konsoli-dierte Körperschaftsteuerbemessungsgrund-lage (GKKB), den die EU-Kommission 2008vorlegen möchte. Die EU-Kommission strebt eine Harmonisierung der Körperschaftsteu-ern auf der Grundlage einer europaweit ein-heitlichen Bemessungsgrundlage an, bei dergrenzüberschreitend tätige Unternehmen(Konzerne und Einzelunternehmen) ihre ge-samten innerhalb der EU erzielten Gewinnezusammengefasst (konsolidiert) berechnenkönnen. Dies soll viele bisher bei der Be-steuerung grenzüberschreitender Unterneh-menstätigkeiten bestehende Probleme wie z.B. die fehlende grenzüberschreitende Ver-lustverrechnung oder die Notwendigkeit, zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen Verrechnungspreise zu ermitteln und zu do-kumentieren, beseitigen.

Ein erstes Thema, das in mehreren Publi-kationen des Instituts behandelt wurde, betrifft die künftige Definition des steuer-baren Einkommens der Unternehmensgrup-pe. Hier konnte die Abteilung an frühere Arbeiten zur steuerlichen Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnermittlung anknüpfen. Auf mehreren Fachtagungen – u.a. in Frankfurt, Mailand und Osaka – wurde diese Problematik einer interessier-ten Fachöffentlichkeit präsentiert (Schön).Im Rahmen der Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland veranstalte-te das Bundesfinanzministerium in Zusam-menarbeit mit der Abteilung Rechnungsle-gung und Steuern (Schön) und dem ZEW (Mannheim) eine zweitägige internationale Steuerkonferenz, in deren Rahmen der ak-tuelle Stand der Diskussion zur GKKB von Vertretern der EU-Kommission, der Steuer-verwaltungen der Mitgliedstaaten, aus der Wirtschaft und der Wissenschaft erläutert wurde. Die Ergebnisse der Tagung werden zu Beginn des Jahres 2008 in einem Sam-melband vorgelegt.

bb) Formelaufteilung des Gewinns

Die europaweit konsolidierten Gewinne der Unternehmen müssen jedoch auch als Be-messungsgrundlage den Niederlassungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten zuge-wiesen werden. Diese Verteilung der grenz-überschreitend erwirtschafteten Gewinne auf die Mitgliedstaaten stellt ein zentrales Problem der GKKB dar und ist das Thema einer schon weit fortgeschrittenen Arbeit der Abteilung (Mayer). Ausgangspunkt derArbeit ist der Vorschlag der EU-Kommissi-on, die konsolidierten steuerlichen Gewinne anhand einer festgelegten Zerlegungsformel auf die Mitgliedstaaten zu verteilen. Zu-nächst wird dargestellt, wie sich eine solche Formelzerlegung von Gewinnen (formulary((apportionment) in das internationale Steu-errecht einfügt und wie sie sich in ein theo-retisches Konzept der Quellenbesteuerung einordnen lässt. Darüber hinaus werden be-stehende Systeme der Gewinnzerlegung in-nerhalb von Bundesstaaten (USA, Kanada, Schweiz) und bei der deutschen Gewerbe-steuer dargestellt und verglichen. Die Er-gebnisse dieses Rechtsvergleichs und der vorangestellten theoretischen Erwägungen werden im Anschluss verwendet, um kon-krete Vorschläge für die Ausgestaltung derZerlegungsregeln zu entwickeln. Dabei wird auch dargelegt, inwiefern die Frage der Zer-legung andere Aspekte des Vorschlags wie z.B. die Bestimmung des Konsolidierungs-kreises oder die Gewinnermittlung bei der GKKB beeinflusst.

Ziel eines weiteren Forschungsprojektes in Zusammenarbeit mit Richard D. Pomp(Professor of Law an der University of Con-necticut School of Law und der New York University School of Law) ist es, zu unter-suchen, ob und inwiefern ein Vergleich mit der Rechtslage in den USA einen Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion des Entwurf-es einer einheitlichen europäischen Kör-perschafts- und Konzernbesteuerung leis-ten kann (Gerten). Hierzu soll zunächstdie komplexe Materie der einzelstaatlichen Körperschaftsteuern im US-amerikanischen Steuerrechtssystem unter besonderer Be-rücksichtigung der verfassungs- und ein-fachrechtlichen Rahmenbedingungen dar-gestellt und in einem zweiten Schritt dieje-nigen sich aus europäischer Sicht ergeben-den Fragestellungen identifiziert werden,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

hinsichtlich derer ein Vergleich mit den imUS-amerikanischen Recht gefundenen Lö-sungen überhaupt in Betracht kommen. An-schließend sollen diese im amerikanischen Recht gefundenen Lösungen bewertet und die entsprechenden Konsequenzen für ei-nen Entwurf einer einheitlichen europä-ischen Körperschafts- und Konzernbesteu-erung gezogen werden.

cc) Sperrklauseln im europäischenSteuerrecht

Im Gegensatz zur bislang nur punktuellenHarmonisierung des Rechts der direktenSteuern hat die gemeinschaftsrechtliche Einflussnahme auf die indirekten Steuern inzwischen eine hohe Regelungsdichte er-reicht. Die Vorschriften des Sekundärrechts zu drei Steuerarten – zur Mehrwertsteuer, zu den besonderen Verbrauchsteuern sowie zu der nur in einigen Mitgliedstaaten erho-benen Gesellschaftsteuer – weisen dabei nicht nur Normen auf, die den Mitgliedstaa-ten positiv aufgeben, in welcher Form nati-onales Recht anzupassen ist. Sie enthalten darüber hinaus auch Verbotsvorschriften,die den Mitgliedstaaten die Erhebung be-stimmter Steuern bzw. den Erlass bestimm-ter Regelungen untersagen. Diese Vorschrif-ten sind Gegenstand eines Forschungspro-jekts der Abteilung (Hombach) und werdenihrer Wirkung wegen im Forschungsprojekt Sperrklauseln genannt. Die Arbeit entwi-ckelt vor dem Hintergrund einer Rechtspre-chungsanalyse einen Auslegungsvorschlag, der unter kritischer Würdigung von Prämis-sen und Ergebnissen des EuGH eine kohä-rente und dogmatisch abgesicherte Deutungder genannten Vorschriften anstrebt.

dd) Die Europäische Aktiengesellschaftim Steuerrecht

Einen besonderen Schwerpunkt bildeten schließlich das Recht der Europäischen Ak-tiengesellschaft und ihre Besteuerung, die imRahmen einer Nachfolgerichtlinie zur steu-erlichen Fusions-RL behandelt worden sind.Im Anschluss an mehrere Einzelpublikatio-nen und Vorträge konnte in einer umfangrei-chen Kommentierung (Schindler, Schön)die Position der Europäischen Aktiengesell-schaft im deutschen und europäischen Steu-errecht umfassend bearbeitet werden. Dabeiwurde besonderer Wert auf die Interaktion

verschiedener Regelungsebenen gelegt: Des europäischen Primärrechts, insbesondereder Grundfreiheiten, auf welche sich die Eu-ropäische Aktiengesellschaft berufen kann, des europäischen Sekundärrechts, d.h. der SE-Verordnung und der steuerlichen Richt-linien, sowie des nationalen Steuerrechts, das für grenzüberschreitende Umwandlun-gen und Sitzverlegungen zum Jahreswech-sel 2007 vollständig überarbeitet worden ist (SEStEG). Diese Neuerungen wurden zu-gleich in mehreren Vorträgen – u.a. in Bonn und Berlin – präsentiert und in der genann-ten Kommentierung einer umfassenden Un-tersuchung unterzogen. Dabei wurde auch das oben geschilderte vertiefte Verständnis der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaf-ten und ihren Gründern vorausgesetzt. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass die vomdeutschen Gesetzgeber geschaffenen Gren-zen für den Umzug von Unternehmen zwarmit den europäischen Richtlinien, nicht aber mit den europäischen Grundfreiheiten ver-einbar sind. Vor dem Hintergrund, dass die-se Richtlinien den Binnenmarkt nicht schwä-chen, sondern stärken sollen, sprechen daherdie besseren Gründe für eine erneute Re-form der deutschen Rechtslage.

5. Internationales Steuerrecht

Mehrere Arbeiten befassten sich im Be-richtszeitraum schwerpunktmäßig mit wich-tigen Grundfragen des internationalen Steu-errechts.

a) Verrechnungspreissysteme undimmaterielle Wirtschaftsgüter

An der Schnittstelle zwischen den For-schungsbereichen internationales Steuer-recht und geistiges Eigentum befindensich Probleme bei der Anwendung der Ver-rechnungspreisvorschriften auf immaterielleWirtschaftsgüter. Im internationalen Steuer-recht bereitet der Umgang mit immateriellenWirtschaftsgütern zahlreiche Schwierigkei-ten. Im Rahmen einer Arbeit der Abteilungwerden zunächst die Verrechnungsmetho-den auf ihre grundsätzlichen Unterschiedeuntersucht (Deitmer). Danach folgen ein Vergleich der Verrechnungsvorschriften der USA, Deutschlands und der OECD und ei-ne Analyse der Eignung der Vorschriften zur Anwendung auf immaterielle Wirtschaftsgü-

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1. Teil:Forschung des Instituts

ter. Alternative Methoden wie die gewinn-orientierten Methoden, aber auch pragma-tische Ansätze wie die Heranziehung ein-facher Verteilungsformeln und der Lizenz-kartei des Bundeszentralamts für Steuernwerden auf ihre Tauglichkeit für die Ver-ffrechnungspreisbestimmung untersucht. Ab-schließend wird ein Vorschlag für eine mög-liche zukünftige Entwicklung der Verrech-nungspreisvorschriften unterbreitet.

b) Funktionsverlagerung

Auch bei den durch das Unternehmensteu-erreformgesetz 2008 in das Außensteuerge-setz eingefügten Vorschriften zur Ermittlung von Verrechnungspreisen bei Funktionsver-lagerungen, die in einer Arbeit der Abtei-lung einer kritischen Würdigung unterzogen werden (siehe vorne B.IV.2.c)cc)), spielt die Verlagerung oder Lizenzierung von immate-riellen Wirtschaftsgütern eine entscheiden-de Rolle.

c) Gruppenbesteuerung im Abkommens-recht

Ein weiteres Forschungsprojekt befasst sichmit der Anwendung des Rechts der Doppel-besteuerungsabkommen auf Unternehmens-gruppen (Link). Nationale Gruppenbesteu-erungssysteme ermöglichen es, rechtlichselbständige Rechtsträger, die wirtschaftlichals Einheit agieren, auch steuerlich als Ein-heit zu behandeln. Je nach nationaler Aus-gestaltung werden die Verrechnung von Ge-winnen und Verlusten, die Eliminierung vonZwischengewinnen und die Vermeidung ei-ner Steuerkumulation bei Ausschüttungenermöglicht. An dem OECD-Musterabkom-men orientierte Doppelbesteuerungsab-kommen betrachten dagegen selbständigeRechtsträger grundsätzlich isoliert, auchwenn sie einer nationalen Gruppenbesteu-erung unterliegen. Daraus entstehen Schwie-rigkeiten bei der Anwendung der Doppelbe-steuerungsabkommen auf solche Rechtsträ-ger, die in ein nationales Gruppenbesteu-erungssystem eingebunden sind.

d) Neue Wege zu einer internationalen Gewinnabgrenzung

Bereits in den Vorjahren wurde darauf hin-gewiesen, dass das Institut – in Abstimmungmit der University of Michigan in Ann Arbor

(Prof. Avi-Yonah) und mit der University of Sydney (Prof. Vann) – an dem umfangrei-chen Projekt einer Neuordnung der interna-tionalen Gewinnabgrenzung arbeitet. Im Be-richtszeitraum wurde diese Problematik inerster Linie aus zwei Blickwinkeln betrach-tet: Einerseits aus der Perspektive der Aus-landsbetriebsstätten, für welche die OECDim Dezember 2006 einen umfassenden Be-richt vorgelegt hat, und andererseits aus derPerspektive der Tochtergesellschaften, fürwelche die EU im Rahmen der gemeinsa-men körperschaftsteuerlichen Bemessungs-grundlage eine neuartige Konsolidierung undGewinnaufteilung vorsieht. Beide Projektewurden in umfangreichen Schriften analy-siert und kritisiert (Schön). Dabei liegt eineerstaunliche Zwischenerkenntnis darin, dasseinerseits die OECD für Betriebstätten ver-ffsucht, eine hypothetische Selbständigkeit zufingieren und sie auf diese Weise Tochter-gesellschaften gleichzustellen, während dieEU den Tochtergesellschaften weitgehenddie wirtschaftliche Selbständigkeit absprichtund sie eher wie Betriebsstätten einord-nen möchte. Daher werden im OECD-Be-richt auch für das Verhältnis Betriebsstät-te/Stammhaus fiktive Leistungsbeziehungenunterstellt, während im EU-Vorhaben fürdas Verhältnis Tochter-/Muttergesellschaftdieselben Leistungsbeziehungen negiert wer-den sollen. Hier deutet sich ein tief greifen-der Widerspruch der internationalen Steuer-entwicklung an. Beide – radikalen – Modelleerweisen sich bei näherer Analyse als unbe-friedigend, sodass die Frage nach einem neu-en (dritten) Weg offen bleibt.

6. Vergleichendes Steuerrecht

Rechtsvergleichende Forschung im Bereichdes Steuerrechts spielt bei der Arbeit derAbteilung nach wie vor eine wichtige Rol-le, sowohl in selbständigen rechtsverglei-chenden Arbeiten als auch als ergänzenderAspekt in vielen anderen Projekten. So konn-te ein rechtsvergleichender Überblick zur ca-pital-gains-Besteuerung an der UniversitätCambridge präsentiert (Schön) und einerechtsvergleichende Sicht des Gestaltungs-missbrauchs an der Universität Oxford vor-gestellt werden (Schön). In Oxford wurde zudem die neue deutsche Regelung zur Ab-zugsfähigkeit betrieblicher Zinsen im Rechts-vergleich kritisch gewürdigt (Schön). Auch

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Tätigkeitsbericht2006/2007

im Rahmen der Unterrichtseinheiten amMIPLC werden steuerliche Fragestellungenzum geistigen Eigentum aus der Sicht desdeutschen, des britischen und des US-ameri-kanischen Steuerrechts beleuchtet (Schön).Schließlich zieht die beschriebene Arbeit zursteuerlichen Behandlung von Verlusten vonKörperschaften bei Unternehmensverkäufen(Hohmann, siehe vorne B.IV.2.c)bb)) zur Bewertung der neu in Deutschland einge-führten Regelung einen Rechtsvergleich he-ran. Besondere Hervorhebung verdienen dienachstehenden Einzelprojekte:

a) Die steuerrechtliche Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen im internationalen Vergleich

Ziel einer im Berichtszeitraum begonnenen Arbeit ist es, im Rahmen einer rechts-vergleichenden Untersuchung die steuer-rechtliche Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen in ausländischenSteuerrechtsordnungen näher zu betrachtenund einer eingehenden Analyse zu unter-ziehen, um auf diesem Wege neue Ansätze für eine praktikablere Regelung der Erfas-sung von verdeckten Gewinnausschüttun-gen im deutschen Körperschaftsteuerrechtzu gewinnen (Gerten). In den Rechtsver-gleich werden dabei die Steuersysteme der Schweiz, Österreichs und der USA mit ein-bezogen. In Deutschland hat die scheinbar leicht verständliche Formulierung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, in dem das Institut der vGA gesetzlich verankert ist, aufgrund ihrerUnbestimmtheit seit ihrer Einführung vor etwa 70 Jahren zu einer nicht mehr über-schaubaren Rechtsprechung und zu unter-schiedlichen Auslegungen der Vorschrift in der Literatur geführt. Diese Diskussion hat bis heute nicht an Intensität verloren und insgesamt ist die vGA zu einem unüber-sichtlichen, kaum noch handhabbaren Insti-tut des Körperschaftsteuerrechts geworden.

b) Der Vertrauensschutz zwischen Steuerpfl ichtigem und Finanzver-waltung

In einer weiteren Arbeit wird der Frage nach-gegangen, wie der Grundsatz des Vertrau-ensschutzes im italienischen und deutschenRecht sowie im Gemeinschaftsrecht auf dasVerhältnis zwischen Steuerpflichtigem undder Finanzverwaltung einwirkt (Marongiu).

Nach dem Grundsatz des Vertrauensschut-zes muss sich der Steuerpflichtige insbeson-dere auf den Fortbestand einer Rechtsposi-tion verlassen können und vor einer plötzli-chen, nicht angekündigten Rechtsänderunggeschützt werden. Im geltenden italienischenRecht werden die Grundsätze von Treu undGlauben sowie des Vertrauensschutzes alsAspekte der materiellen Gerechtigkeit einge-ordnet und sind ausdrücklich gesetzlich ge-regelt. Sie gewährleisten, dass dem Rechts-staatsprinzip entsprechend die Rechtsver-hältnisse zwischen dem Steuerpflichtigenund der Steuerverwaltung durch Hoheitsaktegeregelt werden müssen, die inhaltlich klarund bestimmt sind und auf deren Bestands-kraft sich der Bürger verlassen kann. Im Gemeinschaftsrecht können die Wirkungendes Vertrauensschutzgrundsatzes insbesonde-re aus den Urteilen des EuGH zur Rücknah-me und zum Widerruf von Verwaltungsaktender Gemeinschaftsorgane abgeleitet werden.Im deutschen Recht erweist sich neben demVertrauensschutz bei bestandskräftigen Ver-waltungsakten auch die Frage des Erlassesvon Steuergesetzen mit Rückwirkung als pro-blematisch.

c) Übersetzung von rechtsvergleichenden Werken in die chinesische Sprache

Das Institut konnte darüber hinaus zur inter-nationalen rechtsvergleichenden Forschungdurch die Übersetzung zweier wichtiger eng-lischsprachiger Werke zum vergleichendenSteuerrecht (Thuronyi, Comparative Tax Law;Arnold, Ault, Comparative Income Taxation) ins Chinesische beitragen (Ding).

7. Steuerwettbewerb und steuerliche Anreizmaßnahmen

Durch steuerliche Maßnahmen können Staa-ten gezielt auf Handelsströme und die An-siedlung von Unternehmen einwirken. SeitMitte der 1990er Jahre wird im internationa-len Steuerrecht intensiv über das Verhältniszwischen dem Steuerwettbewerb und einerKoordination der Steuersysteme diskutiert.Auch wird darum gerungen, auf der Ebe-ne des internationalen Steuerrechts und desWelthandelsrechts, innerhalb der EU undauch innerhalb von Bundesstaaten einen fai-ren Steuerwettbewerb zwischen den Ho-heitsträgern zuzulassen, gleichzeitig jedoch

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1. Teil:Forschung des Instituts

Maßnahmen möglichst zu unterbinden, mitdenen versucht wird, auf unfaire Weise Un-ternehmen anzulocken oder eine bloße Ver-lagerung von Gewinnen zu begünstigen. DieThematik wird am Institut seit der Gründungder Abteilung Rechnungslegung und Steu-ern im Jahre 2002 mit Nachdruck verfolgt.Dies gilt namentlich für die steuerliche Bei-hilfenkontrolle nach Art. 87 f. EG. In einerumfassenden Darstellung von „State Aid inthe Area of Taxation“ wurde der Stand derRechtsprechung und der Verwaltungspraxisder EU-Kommission einer kritischen Analy-se unterzogen (Schön). Zugleich wurde der Vorschlag unterbreitet, die Beihilfenkontrollevon günstigen Ausnahmen von der Regelbe-steuerung auf die bisher kontrollfreien Son-derlasten auszudehnen (Schön).

a) Internationaler Steuerwettbewerb und Steuerkoordinierung: Implikationen für die Steuerreform in China

Eine Forschungsarbeit der Abteilung befasstsich vor diesem Hintergrund mit einer um-fassenden Steuerreform in China, bei derdie Frage der Steuerbegünstigungen im In-und Ausland großes Interesse und auch Be-sorgnis hervorruft (Ding). Da die Reform derchinesischen Wirtschaftspolitik eine Moder-nisierung und Öffnung der Märkte anstrebt,erweist es sich als notwendig, auch die An-forderungen des Welthandelsrechts undsonstige Beschränkungen nationaler Maß-nahmen zu berücksichtigen, die sich im in-ternationalen Kontext ergeben. Aus diesemGrund wird in der Forschungsarbeit das The-ma des Steuerwettbewerbs mit der Behand-lung der Reform steuerlicher Begünstigungenin China verknüpft. Der erste Hauptteil derArbeit behandelt allgemein das Verhältniszwischen der zwischenstaatlichen Koordina-tion der Steuersysteme und dem Steuerwett-bewerb. Im zweiten Hauptteil werden diegegenwärtigen Entwicklungen und Defiziteder internationalen Maßnahmen gegen denschädlichen Steuerwettbewerb diskutiert undmögliche multilaterale Maßnahmen zur bes-seren Abstimmung der nationalen Steuersys-teme erörtert. Im dritten Teil der Arbeit wirdschließlich die schon erwähnte Steuerreformin China analysiert. Da China ein Entwick-lungsland ist, das momentan in einem umfas-senden Transformationsprozess begriffen ist,wird bei der Behandlung multilateraler Maß-nahmen besonderes Augenmerk auf die Be-

teiligung von Entwicklungs- und Schwellen-ländern gerichtet und damit eine Perspektivefür die Fortentwicklung internationaler Zu-sammenarbeit in Steuersachen aufgezeigt.

b) Intellectual Property Research und Development Fiscal Incentives

Wie im nationalen Recht (Suabedissen,siehe hinten B.IV.9.) ist die steuerliche Be-handlung des geistigen Eigentums und sei-ner Entstehung auch im internationalen Steuerrecht ein viel diskutiertes Thema. Darüber hinaus werden derzeit in vielen In-dustrienationen Vorschriften über Steuerbe-günstigungen für Forschungs- und Entwick-fflungstätigkeiten eingeführt oder reformiert. In einem weiteren Dissertationsprojekt wer-den daher die steuerlichen Anreize im Be-reich der Forschungs- und Entwicklungs-tätigkeiten behandelt (Gárate). Einerseits wird in einem Rechtsvergleich das Rechtvier wichtiger Industrienationen (Vereinig-te Staaten, Deutschland, Frankreich und Vereinigtes Königreich) untersucht, wobei die verschiedenen in Gesetzes- und Ver-ordnungsrecht gewährten Begünstigungen unterschiedlichster Form (allgemeine Ab-zugsvorschriften, besondere Abschreibungs-regeln, Steueranrechnung, Steuererstattun-gen oder -stundung oder besondere Steuer-sätze) unter wirtschaftlichen, rechtlichen und bilanziellen Gesichtspunkten gewürdigt werden. Darüber hinaus werden Steuer-begünstigungen für Forschungs- und Ent-wicklungstätigkeiten auch in Bezug auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Welthandelsrechts, den europäischen Bei-hilferegeln sowie mit Doppelbesteuerungs-abkommen überprüft.

c) „Unfairer” Steuerwettbewerb in den Vereinigten Staaten und in der EU

Da der Steuerwettbewerb nicht nur zwi-schen vollständig unabhängigen Staatenstattfindet, sondern auch innerhalb der EU und innerhalb von Bundesstaaten wie bei-spielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika, bietet es sich an zu vergleichen, wie die hier zusätzlich vorhandenen Mög-lichkeiten der Koordination und rechtliche Schranken für den Steuerwettbewerb wie die US-Verfassung bzw. die Beihilfevor-schriften des EG-Vertrages nutzbar gemacht

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Tätigkeitsbericht2006/2007

werden können, um dem unfairen Steuer-wettbewerb Schranken zu setzen (Kaye).

In den Vereinigten Staaten ist der Steuer-wettbewerb u.a. von der Bereitschaft vie-ler Staaten geprägt, großen, erfolgreichenUnternehmen wie Wal-Mart umfangreiche Steuerbegünstigungen und sonstige Vortei-le zukommen zu lassen, um sie zu einer An-siedlung zu bewegen, was zu regelrechtenAngebotswettstreiten zwischen den Staatenführt. Die Bundesverfassung, insbesonderedie Commerce Clause, steht solchen Anrei-zen nur entgegen, wenn sie diskriminieren-den Charakter haben. Darüber hinaus gibtes keine der EU-Kommission vergleichbareBehörde, die schädliche Steueranreize über-prüft. Schließlich verhindern zumeist die vonder Rechtsprechung aufgestellten Grundsät-ze zur Klagebefugnis (standing), dass einzel-ne Personen solche Steuerbegünstigungenangreifen können. Demgegenüber wird inder EU grundsätzlich jede staatliche Beihil-fe durch die EU-Kommission überprüft, undes ist Sache des jeweiligen Mitgliedstaatesdarzulegen, dass eine Beilhilfe nicht zu einerVerzerrung des Wirtschaftsverkehrs inner-halb des gemeinsamen Marktes führt. Steu-erbegünstigungen im Einzelfall, wie sie vonden amerikanischen Staaten gewährt wer-den, sind daher in der EU meist nicht mög-lich. Um auch innerhalb der VereinigtenStaaten einen race to the bottom zu verhin-dern, schlägt die Autorin die Erarbeitung ei-nes Verhaltenskodex für die Unternehmens-besteuerung in den US-Staaten vor.

8. Steuern und Corporate Governance

a) Grundlagen

Ein Bereich, bei dessen Diskussion das In-stitut in jüngerer Zeit wichtige Impulse set-zen konnte, betrifft die Frage nach der wech-selseitigen Beeinflussung des Steuersystemsund der Mechanismen der Corporate Gover-nance. Mit dieser Fragestellung stehen Maß-nahmen in einem engen Zusammenhang, diedie Staaten gegenüber Steuerpflichtigen undderen Beratern ergreifen, um diese davon ab-zuhalten, die Steuerbelastung über ein alslegitim empfundenes Maß hinaus durch ge-schickte Planung zu vermindern.

Nicht erst seit dem Zusammenbruch vonEnron werfen die Wechselwirkungen zwi-schen Steuersystemen und Corporate Gov-ernance zahlreiche Fragen auf. Sie werdenjedoch erst seit Kurzem einer umfassenden, systematischen und zusammenhängendenAnalyse unterzogen (Friese, Link, Mayer).Es handelt sich um zwei Bereiche unsererRechtsordnung, die zwar getrennt geregeltsind, jedoch in vielfältiger Weise interagie-ren: Das Steuersystem beeinflusst die Me-chanismen, wie und mit welchem ErgebnisEntscheidungen in börsennotierten Unter-nehmen getroffen werden. Andererseits ha-ben auch die Regelwerke, die die organisa-torische Struktur von solchen Unternehmenbestimmen, einen Einfluss darauf, wie, inwelchem Umfang und wo Steuern gezahltwerden. Es ist daher für die Unternehmenselbst, für den Gesetzgeber und für dieVerwaltung wünschenswert und auch vonrechts- und wirtschaftswissenschaftlichemInteresse, die Überschneidungen zwischenSteuerrecht und Corporate Governancenoch eingehender und systematischer alsbisher zu untersuchen.

Diese Fragestellungen und der diesbezüg-liche Stand der Diskussion wurden in Ab-stimmung mit dem Centre for Tax Policy der OECD in einem Abteilungsprojekt be-handelt, das seinerseits die Grundlage fürffeine zweitägige, international besetzte Ta-gung am Institut bildete. Führende Vertre-ter verschiedener nationaler Steuerverwal-tungen und internationaler Unternehmensowie der OECD und aus der Wissenschaftnahmen an der Konferenz teil und diskutier-ten die vielfältigen zur Debatte stehenden Gesichtspunkte intensiv. Auf diese Weisegelang es, die Ergebnisse ökonomischer undjuristischer Grundsatzarbeit mit den prakti-schen Erfahrungen aus Unternehmen undder Verwaltung zu verbinden.

Um die Ergebnisse dieser fruchtbaren Dis-kussionen festzuhalten und einer breiterenÖffentlichkeit zugänglich zu machen, gibtdas Institut einen Tagungsband heraus.In diesem sind nicht nur das Ergebnis desschon erwähnten Abteilungsprojekts (Friese,Link, Mayer) und die vorbereitenden Bei-träge sowohl der zum Institut gehörenden Diskutanten (Beuchert, Schön) als auch der Gastredner abgedruckt, sondern auch Zusam-menfassungen der sich an die Vorträge an-

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1. Teil:Forschung des Instituts

schließenden Diskussionen enthalten (Frie-se, Kersting, Link, Mayer). Die Ergebnisse wurden zudem an der WirtschaftsuniversitätWien im Rahmen der „Wolfgang-Gassner-Gedächtnisvorlesung“ einem sachkundigenPublikum präsentiert und in weiteren Einzel-arbeiten – etwa zur Geschäftsführerhaftungfffür Steuerschulden oder zur Kapitalmarktpu-blizität von Steuerrisiken – entfaltet (Schön).

Ein erstes und wichtiges Ergebnis dieserAnalyse besteht in der Erkenntnis, dass diePfl ichtenstrukturen des Vorstands und an-derer Organe gegenüber den Aktionärennicht ohne weiteres in Pfl ichten gegenüberder Steuerverwaltung transformiert werdenkönnen. Die Fragen der Organzuständigkeit,der satzungsmäßigen Grenzen, der Transpa-renzpfl ichten oder der Gewinnmaximierungwerden rechtlichen Regeln unterworfen, umprincipal-agent-Konfl ikte zwischen den Ak-tionären und den Organen zu lösen oder dieEffi zienz des Kapitalmarkts zu verbessern,nicht aber, um den Steuerbehörden weiterge-hende Anknüpfungspunkte zu bieten. Wennder Steuergläubiger eigene Interessen durch-setzen möchte, muss er eigene Regeln setzen(so etwa im Bereich der persönlichen Haf-tung von Geschäftsleitern für Steuerschul-den). Auch das Konzept einer corporate so-cial responsibility kann diese Grundaussagennicht verändern; es gestattet zwar den Unter-nehmensvorständen einen größeren Bewe-gungsspielraum bei der Berücksichtigung öf-fentlicher Interessen, gewährt aber nicht demStaat selbst durchsetzbare Rechtspositionen.Umgekehrt ist festzuhalten, dass Unterneh-mensvorstände den Nachsteuergewinn ma-ximieren müssen und daher weniger als einPrivatinvestor auf steuerminimierende Stra-tegien verzichten dürfen. Eine gewisse mit-telbare Grenze für Vorstandsverhalten istlediglich bei der Steuerhinterziehung anzu-nehmen, die jedenfalls im Innenverhältnis zuden Aktionären nicht erlaubt ist – auch wennein „Wahrscheinlichkeitskalkül“ auf erheb-liche Steuerspareffekte hinweist. Hier zeigtsich Recht nicht nur als Preis, sondern auchals Grenze unternehmerischen Handelns.

b) Staatliche Reaktionen gegen missbräuchliche Steuergestal-tungsmodelle

Fast untrennbar mit der Untersuchung derInteraktion von Steuerrecht und Corporate

Governance ist die Frage verknüpft, wieSteuerzahler – insbesondere Unternehmen –die Entscheidung fällen, ob bestimmte steu-ermindernde Maßnahmen getroffen werdensollen, und wie Steuerverwaltungen vorge-hen können, um als missbräuchlich erachte-te Steuervermeidungsstrategien der Steuer-zahler so weit wie möglich zu unterbinden.In Deutschland ist die staatliche Reaktionauf missbräuchliche Steuergestaltungsmo-delle auf das Instrumentarium des materiel-len Steuerrechts beschränkt, namentlich dieallgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42AO sowie spezielle Missbrauchsnormen inden Einzelsteuergesetzen. Dieser auf mate-rielles Recht beschränkte Ansatz hat aller-dings zwei Defizite: Zum einen geraten neueSteuergestaltungsmodelle häufig erst sehrspät nach ihrer Umsetzung ins Blickfeldvon Steuerverwaltung und Gesetzgeber, so-dass im Zusammenhang mit der zurückhal-tenden Anwendung der allgemeinen Miss-brauchsvorschrift durch die Gerichte unddem Verbot rückwirkender Steuergesetze ei-ne zeitliche Lücke entsteht, die zu wesent-lichen Steuerausfällen führen kann. Zumzweiten ist die Beteiligung an missbräuchli-chen Steuergestaltungsmodellen nach bis-heriger Lage keinerlei Sanktion unterworfen,solange nur der Sachverhalt der Gestaltungzutreffend dargestellt wird und mithin keinestrafrechtliche Relevanz besteht.

Diesen Defiziten wird in einigen ausländi-schen Steuerrechtsordnungen mit verfah-rensrechtlichen Ansätzen begegnet. Hierbeisind zum einen die US tax shelter disclosure rules zu nennen, die mittlerweile in zahl-reichen weiteren Ländern Entsprechungengefunden haben. Sie haben zum Ziel, dieSteuerverwaltung möglichst frühzeitig undsystematisch mit Informationen über Steu-ergestaltungsmodelle zu versorgen. Dane-ben wird in einer Reihe von Steuersyste-men mit Strafzuschlägen (civil penalties)versucht, Steuerpflichtige bzw. deren Be-rater von missbräuchlichen Steuergestal-tungsmodellen fernzuhalten. Eine weit fort-geschrittene Arbeit der Abteilung hat sichzur Aufgabe gemacht, diese Ansätze desausländischen formellen Rechts und derenÜbertragbarkeit auf Deutschland zu analy-sieren (Beuchert). Dabei wird insbeson-dere auf Unterschiede in der Handhabungder allgemeinen Missbrauchsvorschrift imVeranlagungsverfahren sowie auf den ver-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

fassungsrechtlichen Rahmen für derartigeRegelungen in Deutschland eingegangen.

c) Die Missbrauchsrechtsprechung desEuGH

Der „Kampf“ gegen missbräuchliche Steuer-gestaltungen wird in vielen Mitgliedstaatender EU mit Hilfe allgemeiner oder typisie-render Missbrauchsnormen geführt. Gera-de dann, wenn diese Normen gezielt grenz-überschreitende Maßnahmen in den Blick nehmen, stellt sich die Frage nach einer möglichen diskriminierenden Wirkung und ihrer Rechtfertigung. Die bereits erwähn-te Arbeit zu den gemeinschaftsrechtlichenGrenzen der Missbrauchsbekämpfung (Nie-mann, siehe vorne B.IV.4.a)bb)) formuliertdaher auch einen Rahmen für die geschil-derten gesetzgeberischen Bemühungen um eine effektivere Begrenzung von steuerli-chen Gestaltungen.

9. Steuern und geistiges Eigentum

Mehrfach wurden bereits Forschungsar-beiten erwähnt, bei denen die besonderen Probleme eine wichtige Rolle spielten, die die steuerliche Behandlung von Gegenstän-den des geistigen Eigentums verursacht. So stellen grenzüberschreitende Verträge mitBezug zu immateriellen Wirtschaftsgüterndas Verrechnungspreissystem des internati-onalen Steuerrechts vor besondere Heraus-forderungen (Deitmer), und auch steuerli-che Anreize für Tätigkeiten der Forschungund Entwicklung können nur sinnvoll be-urteilt werden, wenn auch die Besteuerungder immateriellen Wirtschaftsgüter, die dasErgebnis von Forschung und Entwicklung darstellen, in den Blick genommen werden (Gárate).

Besondere Probleme stellen sich auch bei derBesteuerung von sogenannten Zufallsproduk-ten des geistigen Eigentums (Suabedissen).Zu klären ist beispielsweise, wie die Einnah-men einer Person behandelt werden sollen,die spontan einen Einfall hat, der in einerpatentfähigen Erfindung mündet, ohne dassdem Forschungstätigkeiten vorangegangenwären, oder wie die Einkünfte eines Autorszu besteuern sind, der aus einem persönli-chen Bedürfnis heraus Aufzeichnungen an-fertigt (z.B. Tagebücher, Reiseaufzeichnun-

gen oder Briefe), wenn dieses Werk im Nach-hinein durch ihn oder seine Erben publiziertwird und unerwartet zu wirtschaftlichem Er-folg führt. Die kommerzielle Verwertung sol-cher Zufallserfindungen und Urheberrechtean zunächst persönlichen Dokumenten imRahmen eigener Produktion oder durch Li-zenzvergabe bzw. Veräußerung des geschütz-ten Rechts wirft Fragen auf, die die Grund-lagen des deutschen Einkommensteuerrechtsberühren.

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1. Teil:Forschung des Instituts

Das Institut beschäftigte sich auch mit Fra-gen des allgemeinen Zivilrechts, wobei beidrei Arbeiten der Schwerpunkt auf der Be-handlung von Informationen als zivilrecht-lichem Problem liegt. Hinzu treten Einzel-publikationen, etwa zu Anpassungsrechtenbei Darlehensverträgen (Kersting) oder zum Prüfungsumfang des Bundesverfassungsge-richts im Zivilrecht (Beck).

I. Information als Zivilrechtsproblem

1. Die Dritthaftung für Informationen im bürgerlichen Recht

Untersuchungsgegenstand einer im Be-richtszeitraum abgeschlossenen Habilitati-onsschrift ist die Verantwortlichkeit dritterPersonen, die durch die Erteilung von In-formationen auf ein Vertragsverhältnis Ein-fluss nehmen (Kersting). Diese grundle-gende Problematik strahlt auf viele Bereichedes Rechts aus und wird über das Zivilrechthinaus z.B. auch im Kapitalmarktrecht re-levant. Ausgangspunkt der Untersuchungsind die verschiedensten von der Rechtspre-chung entwickelten Tatbestände der Infor-mationshaftung; zu nennen sind hier nur derVertrag mit Schutzwirkung für Dritte, dieSachwalterhaftung, die Haftung aus einemAuskunfts- und Beratungsvertrag sowie diebürgerlich-rechtliche Prospekthaftung. Die-se werden einer Anregung des Gesetzgebersdem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz fol-gend – aber auch über diese Anregung hin-ausgehend – im Tatbestand des § 311 Abs. 3BGB zusammengefasst. Von besonderer Be-deutung ist dabei die Bestimmung des von § 311 Abs. 3 S. 2 BGB verwandten Begriffs„Vertrauen“, wofür u.a. auch soziologischeund wirtschaftswissenschaftliche Erkennt-nisse herangezogen werden. Ausgehend voneinem Verständnis des Tatbestandes des§ 311 Abs. 3 S. 2 BGB als rechtsgeschäfts-ähnlich wird dieser zunächst im Einzelnenerfasst, bevor anschließend eine differen-zierte Pflichtenbestimmung vorgenommenwird. Abgeschlossen wird die Arbeit mit ei-ner Gesamtschau verschiedenster Situatio-nen, in denen Dritte ein für sie fremdes Ver-tragsverhältnis informationell beeinflussen.Beginnend mit dem Gelegenheitsrat, überöffentliche Äußerungen von Werbetreiben-den, wissenschaftlichen Autoren und Kapi-

talmarktteilnehmern bis hin zur Haftung vonWirtschaftsprüfern für Testate und Rechts-anwälten für sogenannte third party legalopinions soll an einem ausgewählten Panora-ma von Fragestellungen gezeigt werden, dasseine stringente Lösung gelungen ist, welcheauch von ihren Ergebnissen her zu überzeu-gen vermag.

2. Der allgemeine vorbereitende Infor-mationsanspruch

Ebenfalls im Berichtszeitraum veröffent-licht wurde eine Dissertation zum allge-meinen vorbereitenden Informationsan-spruch (Osterloh-Konrad). Häufig hängtdie Durchsetzung eines zivilrechtlichen An-spruchs davon ab, ob dessen Inhaber vom Schuldner oder von einer dritten Person vorab Informationen verlangen kann, die er zur Rechtsverfolgung benötigt. Das Pro-jekt befasst sich mit Voraussetzungen, In-halt und Besonderheiten der Ansprüche auf derartige Informationen. Über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus lassen sich Informa-tionsansprüche, die der Durchsetzung eines dahinterstehenden Hauptanspruchs dienen, nach einhelliger Ansicht auch aus Treu und Glauben herleiten. Die Rechtsprechung hat hierfür bestimmte Formeln entwickelt, die jedoch nicht immer konsequent angewandt werden und einer kritischen Überprüfung in einigen Punkten nicht standhalten. In Auseinandersetzung mit der Vielzahl hierzu ergangener Entscheidungen und der Litera-tur konnten die Voraussetzungen vorberei-tender Informationsansprüche im Einzelnen herausgearbeitet werden.

3. Informationspfl ichten und Vertrags-freiheit

Das Thema der Informationspflichten hatschließlich grundlegende Auswirkungenauf unser Verständnis von Vertragsfreiheit. Nachdem in der Frühzeit des BürgerlichenGesetzbuchs ein grundsätzlich liberales, an Selbstbestimmung und Selbstverantwor-tung orientiertes Modell der Vertragsfrei-heit praktiziert wurde, kennzeichnet einzunehmender Einfluss von zwingendemRecht auf die inhaltliche Ausgestaltung (und teilweise auch auf den Abschluss)von Schuldverträgen das 20. Jahrhundert.In jüngerer Zeit wird versucht, mit Hilfeeines Informationsmodells diese Dicho-

C. Allgemeines Zivil- und Wirtschaftsrecht, sonstige Rechtsgebiete

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Tätigkeitsbericht2006/2007

tomie zu überwinden: Der Grundansatzliegt in der Annahme, dass mit Hilfe vonInformationspflichten einer VertragsparteiAsymmetrien überwunden werden können.Dieses Modell wird im Institut (Schön)einer kritischen Untersuchung unterzogen.So wird deutlich gemacht, dass erheblicheProbleme der Vertragsfreiheit entwedernicht auf Informationsdefiziten beruhen(z.B. Fälle des strukturellen Ungleichge-wichts oder persönliche Fehleinschätzun-gen von Verbrauchern) oder die Kostender Erstellung und Verarbeitung von Infor-mationen nicht hinreichend berücksichtigtwerden können. Die in Aussicht gestelltenpositiven Wirkungen des Informationsmo-dells können daher nur für wenige Fallkon-stellationen Heilung versprechen.

II. Einzelthemen des nationalen und europäischen Privatrechts

Im Berichtszeitraum fertiggestellt und ver-öffentlicht wurde eine Habilitationsschriftzum Thema „Heteronomie und Relativitätin Schuldverhältnissen – Zur Haftung desHerstellers im europäischen Verbrauchsgü-terkaufrecht“ (Hassemer). Sie befasst sich mit der unmittelbaren Haftung der Her-steller für Sachmängel, einem Modell, dasdie EU-Kommission auch für die Richtliniezum Verbrauchsgüterkauf angedacht hat,welches bislang allerdings nicht verwirk-licht wurde. Grund für dieses Zögern istder schuldrechtliche Relativitätsgrundsatz:Verträge entfalten ihre Wirkungen grund-sätzlich nur zwischen den Vertragsparteien.Die vorgelegte Studie zeigt, dass das Relati-vitätsprinzip seinen Grund in der Selbstbe-stimmung des Einzelnen hat. Hieraus wirdim Umkehrschluss abgeleitet, dass hetero-nomes Schuldrecht als nicht von den Partei-en, sondern vom Gesetzgeber oder Richtergeschaffenes Recht dem Relativitätsprinzipnicht unterliegt: Eine Fremdbestimmungunter Gleichen liegt im Falle heteronomenSchuldrechts nicht vor. Das europäischeVerbrauchsgüterkaufrecht ist positiv zwin-gendes Recht und damit über weite Streckenheteronomer Natur. Hieraus entwickelt derAutor ein Modell der Herstellerhaftung fürEuropa. Zugleich zeigt er die heute wesentli-che Aufgabe des Privatrechts in der europä-ischen Rechtsentwicklung: Sein Instrumen-

tarium muss sich dem heteronomen Zugriff auf das Vertragsrecht stellen.

Im Berichtszeitraum wurde ferner eine Ha-bilitationsschrift mit dem Titel „Güterzu-ordnung als Rechtsprinzip?“ abgeschlossenund an der Ludwig-Maximilians-Universi-tät München eingereicht (Peukert). Aus-gangspunkt der Arbeit ist die Erkenntnis,dass der Kreis vermögenswerter, am Marktgehandelter Güter, die von den daran be-stehenden Rechten streng zu unterscheidensind, nicht geschlossen ist. Vielmehr entste-hen aufgrund der sozialen, wirtschaftlichenund technischen Entwicklung immer wie-der Güter, für die zu entscheiden ist, ob, inwelchem Umfang und wem sie zugeordnetwerden sollen. Als Beispiele sind die elek-trische Energie, die kommerzielle Nutzungpersönlicher Merkmale, die Internet-Do-main oder jüngst virtuelle Güter aus Onli-ne-Computerspielen zu nennen. Auf diesenicht vom Sacheigentum und den Imma-terialgüterrechten erfassten Güter und diefür sie geltenden Rechtsgrundsätze konzen-triert sich die Arbeit. Die Kernfrage lautet,ob das deutsche Privatrecht eine Rechts-grundlage bereithält, wonach die Gerichte(noch) nicht spezialgesetzlich zugewiesene,vermögenswerte Güter so zugunsten einerPerson schützen und den Rechtsverkehr da-mit zulassen können, dass sich diese Wir-kungen nicht mehr vom Sacheigentum und den Immaterialgüterrechten unterscheiden.Neben einschlägigen Generalklauseln wieden §§ 823 Abs. 1, 812, 413, 1922 BGBwird geprüft, ob die Eigentumsgarantie desGrundgesetzes oder gar ein ungeschriebe-nes Rechtsprinzip die Zuordnung von Gü-tern gebietet. Die gewonnenen Auslegungs-ergebnisse werden schließlich zu einerallgemeinen Theorie der Güterzuordnungim deutschen Recht verarbeitet, die die for-male Wirkung einer Rechtsposition mit derKompetenz zu ihrer Begründung in Zusam-menhang bringt (Privatrechtssubjekte, Judi-kative, Legislative). Programmatische Erwä-gungen zum Verhältnis zwischen Eigentumund Freiheit schließen die Arbeit ab.

Entscheidend vorangebracht wurden die Forschungen zu einer Habilitationsschriftzur Thematik der Übertragung und Belas-tung unkörperlicher Gegenstände im euro-päischen Privatrecht (Enchelmaier). Den Bereich der Arbeit bilden Forderungen, Mit-

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1. Teil:Forschung des Instituts

gliedschaftsrechte, Rechte des geistigen Ei-gentums (Patent-, Urheber- und Marken-recht) sowie Persönlichkeitsrechte im deut-schen, englischen und französischen Recht.In allen drei Rechtsordnungen sind unkör-perliche Gegenstände grundsätzlich über-tragbar, auch zukünftige Rechte und Teilevon Rechten. Aus der Natur einiger Rech-te und aus Gesichtspunkten des öffentli-chen Intresses sowie kraft Parteivereinba-rung kann sich jedoch auch die Unübertrag-barkeit ergeben. Hinsichtlich des Übertra-gungsvorgangs und seiner Wirkungen zeigensich in je verschiedenem dogmatischem Ge-wand immer wieder in der Sache ähnlicheLösungen. Dasselbe gilt für die Verwendung ffunkörperlicher Gegenstände zur Sicherungvon Forderungen und für deren Kehrsei-te, Zwangsvollstreckung und Insolvenz. Auf diesen rechtsvergleichenden Betrachtungenbaut die Antwort auf die Frage auf, ob dieEU das Recht der Mitgliedstaaten in diesemBereich harmonisieren soll oder überhauptkann. Die Niederschrift der Arbeit wird biszum Sommer 2008 abgeschlossen sein.

Ein weiteres Habilitationsprojekt ist der Frage gewidmet, welche Rolle die Zivil-gerichte bei Entscheidungen in der Folge von Privatisierung und Deregulierung spie-len (Podszun). In diesem Projekt, das imBerichtszeitraum konzeptionell begonnen wurde, soll ausgelotet werden, wann es ord-nungspolitisch und marktökonomisch sinn-voll ist, Rechtsverhältnisse dem Zivilrecht zu unterwerfen. Erörtert werden Beispiele aus dem allgemeinen Zivilrecht, dem Mar-kenrecht und dem Lauterkeitsrecht. Dabei stellen sich nicht nur Fragen zur Auslegung konkreter Normen, sondern auch Fragen nach dem ordnungspolitischen Charakter des Zivilrechts, seiner wirtschaftlichen Be-deutung und der Abgrenzung zum öffentli-chen Recht.

Im Berichtszeitraum wurden zudem zentra-le, für die deutsche Rechtspraxis einschnei-dende Entscheidungen des EuGH für Men-schenrechte, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshof zu den Grenzen der Berichterstattung über prominente Per-sönlichkeiten durch die Presse in Einzelver-öffentlichungen kritisch analysiert und ge-würdigt (Klass).

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2. Teil: Forschungsperspektiven

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2. Teil:Forschungsperspektiven

Die Abteilung Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht stellt sich der zentralen Aufgabe, die rechtlich zu schützenden Me-chanismen einer funktionierenden Wett-bewerbsordnung unter besonderer Berück-sichtigung des Immaterialgüterrechts sowie des Kartell- und Lauterkeitsrechts für die nationale, europäische und internationale Regelungsebene zu erforschen.

Besondere Beachtung wird der Frage nachder Notwendigkeit, bestimmte immateriel-le Güter einem Rechtsschutz zu unterwer-fen, gewidmet. Die Herausforderung, dierichtige Balance zwischen Immaterialgüter-rechtsschutz und Handlungsfreiheit zu fin-den, wurde erst in den letzten Jahren in ih-rer vollen Komplexität erkannt. Zuvor warwährend Jahrzehnten ein kaum kritisch hin-terfragter Ausbau des Rechtsschutzes zu be-obachten, der seine Begründung darin fand,Anreize zu schaffen, damit in innovative undkreative Güter investiert werde. Inzwischenzeigt sich, dass dies nur die eine Seite derMedaille ist. Denn ein Übermaß an Schutzdroht rasch in eine gegenteilige – innovati-ons- und kreativitätshemmende – Wirkungumzuschlagen. Schützt der Gesetzgeber In-haber immaterieller Güter im Wettbewerbzu weitreichend, nimmt er in Kauf, dass an-dere Wettbewerber wünschbare und an sichmögliche Investitionen in Innovation undKreativität unterlassen. Das Institut versuchtdeshalb mit Blick auf alle Schutzrechtsberei-che aus variierenden Perspektiven der Fragenachzugehen, wie Immaterialgüterrechte un-ter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicherGesichtspunkte so zu gestalten sind, dass sieihre positiven Wirkungen optimal entfaltenkönnen, ohne gleichzeitig unerwünschte Ne-benwirkungen hervorzurufen. Ebenso wirddie Frage behandelt, ob und wie das Kar-tellrecht dazu eingesetzt werden soll, Schutzund Freiheit des Wettbewerbs angemessenauszutarieren. Dabei müssen unausweich-lich auch außerjuristische Erkenntnisse be-rücksichtigt werden. Eine besondere Rol-le kommt hier der Innovationsökonomie zu,die lehrt, dass Neues nicht aus dem Nichts, sondern regelmäßig in sequentiellen Prozes-sen unter Rückgriff auf das Vorbestehende geschaffen wird.

Die Gestaltung einer optimalen Wettbe-werbsordnung unter zentraler Berücksichti-gung des geistigen Eigentums hat im Zuge

der Globalisierung der Schutzrechtssyste-me und erst recht infolge der zunehmenden Globalisierung der Märkte und Wirtschafts-räume auf der internationalen Regelungs-ebene anzusetzen. Deshalb gehören die globale Sicherung des Wettbewerbs im All-gemeinen sowie die wettbewerbspolitische Einbettung des internationalen Systems zum Schutze des geistigen Eigentums zu den ganz zentralen Forschungsthemen des Instituts und stellen eine besonders große Herausforderungen dar. Ein internationales Kartellrecht, das diesen Namen verdient, gibt es nicht. Zwar ist die Zahl von Staaten mit nationalem Kartellrecht in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Aber nicht jeder Staat ist im gleichen Maße in der La-ge, seine Märkte effektiv zu schützen. Im Unterschied dazu ist das internationale Sys-tem zum Schutze des geistigen Eigentums hoch entwickelt. Weil es aber unverändert dem Grundsatz des Mindestschutzes folgt, begünstigt es den Überschutz. Ökonomisch stärkere Staaten vertreten zudem in han-delspolitischen Verhandlungen eher parti-kuläre Schutzinteressen, statt sich dem ge-meinsamen Interesse der Errichtung eines wettbewerbskonformen, insgesamt auf In-novations- und Kreativitätsförderung gerich-teten Systems zu verschreiben.

Im Rahmen der Gestaltung einer globalenWettbewerbsordnung stellt sich notwendi-gerweise die Frage nach dem Erfordernis ei-ner einheitlichen Regelung. Tatsächlich tref-fen im Rahmen der Globalisierung Volks-wirtschaften unterschiedlichster Entwick-lungsstufen aufeinander. Dessen ungeachtethat das TRIPS zahlreiche Entwicklungs- undSchwellenländer auf einen Schlag in das in-ternationale Schutzsystem integriert. Ge-rechtfertigt wird dies oftmals mit dem Hin-weis auf den Beitrag, den Rechte an geisti-gem Eigentum für die nachhaltige Entwick-lung der Wirtschaft zu leisten vermögen. Der Nachweis über die Richtigkeit dieser Annah-me wäre jedoch erst noch zu erbringen. DieInvestitionsbereitschaft von Unternehmenin Bezug auf Entwicklungs- und Schwellen-länder und damit die Wahrscheinlichkeit ei-nes Transfers von Technologie hängt von ei-ner Vielzahl von Faktoren ab, was die Eva-luierung der Bedeutung des Schutzes geis-tigen Eigentums erschwert. Ähnlich liegt esim Kartellrecht. Hier spricht die ökonomi-sche Betrachtung an sich für eine Übernah-

A. Abteilung Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht

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Tätigkeitsbericht2006/2007

me der Wettbewerbspolitik von fortgeschrit-tenen Wettbewerbsordnungen. Jedoch trifftman in den Entwicklungsländern auf ganzandere ökonomische, soziale, kulturelle und politische Rahmenbedingungen, die zur Vor-sicht gegenüber einer unbesehenen Kopiewestlicher Modelle mahnen.

Eine Behandlung der genannten Heraus-forderungen auf der Ebene des Völker-rechts alleine, kann nicht genügen. Das na-tionale sowie supranationale europäischeRecht interagiert mit den völkerrechtlichenGrundlagen. Eine mangelhafte Gestaltungder Wettbewerbsordnung und der Schutz-rechtssysteme auf der nationalen und su-pranationalen europäischen Ebene strahltauf die internationalen Standards aus undwirkt zurück in die Rechtsordnungen ande-rer Staaten, die über multilaterale und bi-laterale völkerrechtliche Vorschriften ver-pflichtet werden. Deshalb bleibt – trotz derGlobalisierung – die Gestaltung der europä-ischen Wettbewerbsordnung ein besonde-res und zentrales Anliegen des Instituts.

Es gilt jedoch nicht nur die materiellen Standards zu berücksichtigen. Eine funkti-onierende Wettbewerbsordnung hängt vom gelebten Recht ab und hat deshalb die Di-mension der Rechtsdurchsetzung und derGestaltung der gerichtlichen Verfahren mit zu berücksichtigen. International gedacht sind schließlich auch Fragen des Kollisions-rechts und des internationalen Verfahrens-rechts zu erforschen.

Schon in den letzten Jahren hat das Insti-tut die vorgenannten Herausforderungenin zahlreichen Projekten in Angriff genom-men. Über den Stand dieser Projekte wurdebereits vorstehend berichtet. Im Folgenden sollen ausschließlich Forschungsprojekteund Initiativen herausgestellt werden, die jüngst begonnen wurden oder in naher Zu-kunft aufgegriffen werden sollen. Sie sollen beispielhaft und in konkreter Form über die Richtung der Forschungsaktivitäten des Ins-tituts Auskunft geben.

Interessenausgleich und Maximalschutz im Konventionsrecht und in bilateralen Freihandelsabkommen

Die klassischen immaterialgüterrechtlichen Konventionen, vor allem die Pariser und

Berner Übereinkunft, gründen auf dem Ge-danken des Mindestschutzes. Danach sinddie einzelnen Staaten verpflichtet, ein be-stimmtes Maß an Schutz für den auslän-dischen Rechtsinhaber zur Verfügung zustellen, dürfen aber sowohl in ihrem nati-onalen Recht als auch im Rahmen weite-rer völkerrechtlicher Vereinbarungen überdiesen Schutz hinausgehen. Der Grundsatzdes Mindestschutzes sollte einen Ausgleichfür die Inländerbehandlung im Sinne einesMindestmaßes an materieller Reziprozitätschaffen. Verhindert werden soll, dass dieAngehörigen einzelner Staaten durch dashohe Schutzniveau in anderen Konventions-staaten einseitig profitieren.

Dieser Mindestschutzgrundsatz wurde auch in das TRIPS von 1994 übernommen. Aller-dings hat sich dessen rechtspolitischer Cha-rakter gegenüber den bisherigen internationa-len Verträgen verändert. Durch eine Verbin-dung mit Verhandlungen im Handelsbereichist es gelungen, Staaten, die nicht an einer Schutzausdehnung interessiert waren, zu substanziellen Zugeständnissen zu bewegen. Zwar erlauben es die bisherigen immaterial-güterrechtlichen Konventionen wie auch das TRIPS den Mitgliedstaaten, auf widerstrei-tende Interessenpositionen, z.B. in Form vonSchrankenbestimmungen oder kartellrechtli-chen Interventionen, Rücksicht zu nehmen. Dies ändert aber nichts am grundsätzlichen Mindestschutzansatz. Folglich droht dann,wenn das nationale Recht – etwa im Streit-beilegungsverfahren – an den üblichen Maß-stäben wie dem Drei-Stufen-Test überprüft wird, eine einseitig schutzrechtsfreundliche Auslegung. Die damit einhergehende Ge-fährdung des gebotenen Interessenausgleichs verstärkt sich durch die Politik der USA undanderer ökonomisch stärker entwickelter Wirtschaftsblöcke, im Wege bilateraler Frei-handelsabkommen vor allem Entwicklungs-länder zu sogenannten TRIPS-Plus-Stan-dards zu verpflichten. Solche vermögen sogar den im TRIPS erkennbar gesuchten Interes-senausgleich zu untergraben.

Vor allem der Abschluss von bilateralen Freihandelsabkommen gibt Ansporn, übereine grundsätzliche Reform des internatio-nalen Schutzsystems nachzudenken. In denMittelpunkt dieser Überlegungen tritt derGedanke an die Einführung einer Decke-lung der internationalen Schutzverpflichtun-

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2. Teil:Forschungsperspektiven

gen, die es den Staaten zumindest erlaubt,auf bestimmte Interessenspositionen Rück-sicht zu nehmen, oder im Sinne eines ech-ten Maximalschutzes sogar dazu verpflichtet.In die letztgenannte Richtung geht etwa dieDiskussion um die Umgestaltung der kartell-rechtlich geprägten Vorschriften des TRIPSzu völkerrechtlichen Verpflichtungen. NeueImpulse kommen jüngst von den Entwür-fen für Economic Partnership Agreements,die das Verhältnis zwischen der EU und denAKP-Staaten auf eine neue Grundlage stel-len sollen. Das kürzlich ausgehandelte Ab-kommen mit den CARIFORUM-Staaten derKaribik enthält zwar TRIPS-Plus-Verpflich-tungen und verfolgt damit eine Schutzaus-dehnung über TRIPS hinaus; daneben fin-den sich aber auch Vorschriften, welche dieVertragsparteien in unterschiedlichen Zu-sammenhängen zu einer Berücksichtigungwiderstreitender Interessen verpflichten.

Zielsetzung dieses Forschungsschwerpunk-tes ist die Ausarbeitung von Regeln, die auf der Ebene des internationalen Rechts einenangemessenen Interessenausgleich bewir-ken. Ausgangspunkt bildet dabei das geltendeRecht. Bestehende und neu entstehende bi-laterale Abkommen sowie die Auslegung desTRIPS durch das WTO-Panel sollen mit ei-genen Vorschlägen kritisch begleitet werden.Konkrete Forschungsprojekte werden sichetwa den Economic Partnership Agreementsund einzelnen Prinzipien des Interessenaus-gleichs, wie dem Drei-Stufen-Test, widmen.Zu jenem Instrument hat das Institut bezo-gen auf das Urheberrecht zwar schon wesent-liche, international beachtete Vorarbeiten ge-leistet. Probleme, welche sich aus einer ein-seitigen Interpretation des Drei-Stufen-Testsergeben, sind im Bereich des gewerblichenRechtsschutzes jedoch nicht weniger gravie-rend. Ähnlichen Überlegungen wird im Zu-sammenhang mit nicht substantiierten For-derungen nach neuen leistungsschutzrecht-lichen Schutzinstrumenten im Kontext desLauterkeitsrechts nachgegangen.

Kartellrecht in Entwicklungsländern

Mittlerweile gibt es mehr als einhundert Länder mit Kartellrechtsordnungen, darun-ter auch viele Entwicklungsländer in Asien, Afrika und Amerika. Letztere entscheiden sich aus ganz unterschiedlichen Gründen für das Kartellrecht. Manche haben sich

in bilateralen Abkommen vor allem mit der EU zu diesem Schritt verpflichtet. Aber auch eigene Interessen spielen eine Rolle. Wer staatsgelenkte Planwirtschaft durch wirtschaftliche Entwicklung ablösen will, muss sich an der Globalisierung beteiligen und ein attraktives – marktwirtschaftliches – Umfeld für Investoren schaffen. Manche Entwicklungsländer empfinden die notwen-dige Wirtschaftsliberalisierung aber als Kon-trollverlust. Das Kartellrecht verspricht hier Abhilfe, indem es etwa vor multinationalen Unternehmen, die den nationalen Markt zu dominieren versuchen, schützt. Schließ-lich führen jüngste Erfolge bei der Kartell-bekämpfung in den entwickelten Staaten vor Augen, dass weltweit angelegte Kartel-le auch die Entwicklungsländer erheblich schädigen.

Kartellrecht in Entwicklungsländern rich-tet sich aber nicht nur gegen Wettbewerbs-beschränker aus dem Ausland. Länder, die eine Kartellrechtsordnung einführen, ste-hen zuerst vor der schwierigen Aufgabe, ei-ne nationale Wettbewerbskultur zu etablie-ren. Funktionsfähige Durchsetzungssysteme sind nötig, zugleich müssen die lokalen Un-ternehmen ein Bewusstsein für das Unrechtder Wettbewerbsbeschränkung entwickeln, und nicht zuletzt muss der Verbraucher ei-gene Vorteile erkennen, die ihm aus dem Wettbewerb erwachsen.

Aber welches Kartellrecht brauchen Ent-wicklungsländer? Vertreter erfahrener Kar-tellämter, die Beratungsarbeit in Entwick-lungsländern leisten, unterliegen hier leicht der Versuchung, aus Überzeugung von den Vorzügen des eigenen Rechts zur Übernah-me des europäischen, US-amerikanischen oder vielleicht japanischen Rechts zu raten. Wer aber sagt, dass das, was etwa für die USA oder für die EU passt, auch das Rich-tige für weniger entwickelte Staaten ist?

Ein Ende 2007 begonnenes Forschungs-projekt, das in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus den USA und Israel durchgeführt wird, geht der Frage nach dem richtigen Kartellrecht für Entwicklungslän-der nach. Gemeinsam mit Referenten aus den Entwicklungsländern und Vertretern in-ternationaler Organisationen sollen in einer Workshop-Reihe die Erfahrungen diskutiert werden, die in den jungen Kartellrechtsord-

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nungen bereits gemacht wurden, um darananschließend die Thematik wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Zuallererst ist der Begriff Entwicklungslandkritisch zu hinterfragen. Niedrigste undhöchste wirtschaftliche Entwicklung sindheute nicht selten in ein und demselbenStaat nebeneinander anzutreffen. Durchdie zunehmende Abwanderung der industri-ellen Produktion lassen sich Entwicklungs-länder nicht mehr einfach als Gegensatz zuIndustriestaaten definieren. Entsprechendzielt das Projekt auf ein mapping der Ent-wicklungsländer nach Kriterien ab, diewichtig sind, um eine Wettbewerbsordnungzu errichten. Hierzu zählt nicht nur derGrad der technologischen und wirtschaftli-chen Entwicklung, sondern auch die Größeeiner Volkswirtschaft und der Grad der In-tegration im Rahmen länderübergreifenderWirtschaftsgemeinschaften. Zu berücksich-tigen ist auch der Entwicklungsstand vonDemokratie, Rechtskultur und unabhän-giger Justiz sowie der spezifisch kulturelleHintergrund. Mithin soll ein Pauschalurteilüber ein ideales Recht für Entwicklungslän-der vermieden werden.

Tatsächlich laufen Wettbewerbsökonomen,die die Marktmechanismen und das Akteur-handeln durch Modelle erklären, Gefahr,die konkreten Rahmenbedingungen einerVolkswirtschaft außer Acht zu lassen. Igno-riert würde, dass eine ökonomische Perspek-tive der Entwicklungsländer – etwa mit demZiel der Armutsbekämpfung, der Existenz eines sehr großen informellen Sektors oderdem Interesse an nachhaltiger Entwicklung(sustainable development) – ein anderes Kar-tellrecht legitimieren könnte. Auch steht für Entwicklungsländer nicht unbedingt con-sumer welfare im Vordergrund, sondern esgeht um Demokratiedefizite, das weitgehen-de Fehlen einer Zivilgesellschaft oder dasKorruptionsproblem.

Was die inhaltliche Ausgestaltung des Kar-tellrechts in Entwicklungsländern betrifft, ist zwischen Fragen der institutionellen Ausgestaltung und des materiellen Kartell-rechts zu unterscheiden. Institutionell wä-re etwa zu fragen, unter welchen Bedingun-gen eine unabhängige Kartellbehörde Sinnmacht oder ob sich kleinere Entwicklungs-länder nicht besser gleich zum Zwecke der

Schaffung eines supranationalen Kartell-rechts zusammenschließen sollten. Materi-ellrechtlich wird vor allem der Schwerpunktder Wettbewerbspolitik zu klären sein. Istin Entwicklungsländern der Missbrauchmarktbeherrschender Stellung ein größeresProblem als die Bildung von Kartellen? Soll-ten Entwicklungsländer schon deshalb auf eine Fusionskontrolle verzichten, weil an-sonsten nationale Unternehmen nicht dienotwendige Größe für effizientes Wirtschaf-ten erlangen können?

Reform der primärrechtlichen Grundlagen in der EU

Mit der Unterzeichnung des in Lissabonals Ersatz für die gescheiterte EU-Verfas-sung ausgehandelten Reformvertrags am 13.12.2007 stehen demnächst umfassen-de Veränderungen für das europäische Pri-märrecht ins Haus. Der Ratifikationsprozessfür diesen Vertrag soll bis Ende 2009 abge-schlossen sein und die Chancen für sein In-krafttreten ohne weitere Veränderungen ste-hen gut: Um ein erneutes Fehlschlagen desVertrages zu vermeiden, werden – mit der Ausnahme von Irland – in den Mitgliedstaa-ten keine Volksabstimmungen durchgeführt;vielmehr reicht eine, zum Teil bereits erteil-te, Zustimmung der nationalen Parlamente.

Für das Immaterialgüterrecht und das Wett-bewerbsrecht enthält der Reformvertrag be-reits auf den ersten Blick mehrere zentraleNeuerungen, für die das Institut kohärenteAnwendungs- und Auslegungsregeln vor-schlagen will. Dazu zählen im materiellenBereich etwa die Modifikationen der Kom-petenzverteilung zwischen EU und Mit-gliedstaaten, insbesondere hinsichtlich derZivil- und Strafrechtsetzungskompetenzen:Aus immaterialgüterrechtlicher Perspekti-ve wurden im Zivilrechtsbereich unter Um-ständen zu wenig, im Strafrechtsbereich da-gegen zuviele Kompetenzen zugestanden.Im Bereich der Außenhandelskompetenzfür die handelsbezogenen Aspekte des geis-tigen Eigentums stellt sich die Frage nachden sich daraus ergebenden Folgen für denAbschluss internationaler Abkommen imImmaterialgüterrechtsbereich sowie gegebe-nenfalls auch hinsichtlich der innereuropä-ischen Rechtsetzungsbefugnis.

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2. Teil:Forschungsperspektiven

Zu hinterfragen sind aber auch die immate-rialgüter- und wettbewerbsrechtlichen Aus-wirkungen der Neustrukturierung des Ziel-kataloges der EU und einer daraus mögli-cherweise folgenden Neuausrichtung der Unionspolitiken, z.B. mit Blick auf den Stel-lenwert des Konsumentenschutzes, des Un-ternehmens- und Wettbewerberschutzes, des Innovationsschutzes oder des Schut-zes der Nutzer von Immaterialgüterrech-ten. Von besonderer Bedeutung ist hier die Streichung des Wettbewerbsziels im bishe-rigen Art. 3 g EG. Insoweit stellt sich ver-stärkt die im Zuge der Ökonomisierung und der Annäherung an das US-amerikanische Recht ohnehin diskutierte Frage, ob Eu-ropa in der Kartellrechtsanwendung vom Schutz des Wettbewerbsprozesses abrücken und ganz zum Leitbild des consumer welfareübergehen wird.

Unklar sind des Weiteren die Konsequenzen der Charta für die Eigentumsgarantie, nicht ffzuletzt im Verhältnis des (künftigen) Uni-onsrechts zur EMRK und der unter beiden Systemen bestehenden Gerichte zueinan-der im Rahmen des Immaterialgüterrechts-schutzes. Unklar sind ferner Perspektiven, Varianten und Bedarf einer Schaffung von Gemeinschaftstiteln für das Urheberrecht, wie sie im Reformvertrag – allerdings höchst unscharf – angelegt sind. Ähnliches gilt für den Bereich einer Neuordnung des Spra-chenregimes der EU betreffend Organe, Rechtsakte und Rechte anlässlich der Her-vorhebung der Sprachenfrage in der neu ge-schaffenen Rechtsgrundlage durch das dort weiterwirkende Einstimmigkeitserfordernis für Beschlüsse über die Sprachenregelung.

Völlig offen ist aber auch der grundlegende Begriff des geistigen Eigentums im Unions-recht, obwohl dieser Begriff im Reformver-trag an mehreren Stellen verwendet wird. Dabei ist unklar, ob der Vertragsauslegung mehrere Begriffsverständnisse zugrunde zu legen sind, ob dabei eine expansive oder re-striktive Tendenz angebracht wäre und wie sich eine solche Auslegung auf die Aus-übung und Nutzung von Immaterialgüter-rechten auswirken könnte.

Auf prozessualer Ebene gilt es etwa die Aus-wirkungen der Ausweitung der Individual-klagebefugnis für Unionsrechtsakte mit Ver-ordnungscharakter auszuloten, die besonders

im Wettbewerbsrecht bezogen auf Entschei-dungen der EU-Kommission mit Wirkung zuLasten Dritter, unter Umständen aber auchim Immaterialgüterrecht signifikante Rechts-schutzwirkungen zeitigen könnte. Nicht rest-los transparent sind ferner die möglichen An-wendungsbereiche der aus dem alten Rechts-bestand im Wesentlichen fortgeschriebe-nen Rechtsgrundlagen einer Neuordnungder Unionsgerichtsbarkeit und deren prima facie mangelnde Eignung zur umfassendenNeustrukturierung des Gemeinschaftsimma-terialgüterrechtsschutzes.

Evolution der Gerichtssysteme im Rahmen des Unionsrechts

Die 1952 durch die Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) bzw. 1958 durch die Eu-ropäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) errichtete Gemeinschaftsgerichtsbar-keit (nach der Diktion des Lissabonner Ver-trags nunmehr Unionsgerichtsbarkeit) fußt auf einer Kooperation und gegenseitigen Er-gänzung von nationalen Gerichten und dem EuGH: Erstere sind die zur Durchsetzung von Unionsrecht ordentlich bzw. generell zuständigen Gerichte, während beim EuGH bestimmte fundamentale Zuständigkeiten konzentriert sind, allen voran die Kompeten-zen zur Auslegung von Unionsrecht und zur Nichtigerklärung von Unionsrechtsakten, aufgrund derer er die nationalen Gerichte bei ihrer Anwendung von Unionsrecht an-leitet.

Dieses System zeigt eine Tendenz zur or-ganisatorischen und prozessualen Auswei-tung der Unionskomponente: So wurden mitdem EuG 1988 und den seit 2003 zulässi-gen Fachgerichten (z.B. Gericht für den öf-fentlichen Dienst der Europäischen Union,EuGöD) nicht nur neue Gerichtsorgane ge-schaffen, sondern auch die materiellen Ge-richtszuständigkeiten in den Reformverträ-gen von Maastricht, Amsterdam, Nizza undzuletzt Lissabon sukzessive ausgeweitet. DieStärkung des Unionssystems führte dabei zukeiner korrespondierenden Einschränkungder Zuständigkeiten der nationalen Gerichte,sondern vielmehr zu einer verdichteten Feh-lerkontrolle bei der Anwendung von Unions-recht. Damit einher ging auch eine Absen-kung der Toleranzschwelle für die unrichtigeAnwendung des Unionsrechts in der jüngeren

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Rechtsprechung, etwa in den Bereichen derStaatshaftung (z.B. Rs. Köbler) oder Rechts-kraftdurchbrechung (z.B. Rs. Lucchini).

Vor diesem komplexen Hintergrund stellen sich gleich mehrere Fragen, die das Imma-terialgüterrecht und das Kartellrecht, letzte-res vor allem im Zuge der Dezentralisierung der Anwendung des europäischen Rechts,in ähnlicher Weise betreffen.

Für die Unionsimmaterialgüterrechte (Mar-ken- und Geschmacksmusterrecht, ggf. Uni-onspatentrecht, in fernerer Zukunft even-tuell auch Aspekte des Urheberrechts) fragtsich vor allem, ob eine Stärkung der Uni-onsgerichtsbarkeit zu einem wesentlichenund nachhaltigen Effektivitätsgewinn führenkann. Auch fragt sich, welche alternativenStrukturen und Zuständigkeiten in diesem Zusammenhang denkbar, unionsrechtlich zu-lässig und immaterialgüterrechtlich optimalwären. Schon prima facie ist anzunehmen,dass dieses Optimum nicht – bzw. nicht füralle Rechte gleichermaßen – in einer Per-petuierung der quasi öffentlich-rechtlichenUnionsgerichtsbarkeit liegen dürfte, wie siez.B. die Fachgerichtsbarkeit klassischen Typsverkörpert.

Für die Anwendung der unionsrechtlich har-monisierten, nationalen Immaterialgüterrech-te durch die nationalen Gerichte ergibt sichein Untersuchungsbedarf hinsichtlich derFolgen der Ausweitung der Zuständigkei-ten der Unionsgerichte und der Erhöhungder Fehlerkontrolldichte sowie hinsichtlichmöglicher Veränderungen der Strukturenund Verfahrensgrundlagen bei den Gerich-ten selbst (Europäisierung der nationalen Ge-richtsbarkeiten) aber auch des Interessens-gleichgewichts bzw. zumindest des status quoder Interessen, welche Rechteinhaber und-nutzer in Bezug auf diese Rechte haben. Alldiese Fragen zu den Wirkungen der Evoluti-on des Unionsgerichtssystems werden nichtzuletzt immer drängender, weil sich der im-materialgüterrechtliche acquis, der von den genannten Gerichten anzuwenden ist, ange-sichts einer laufenden Harmonisierung stän-dig ausweitet (aktuell etwa in den Bereichender zivil- und strafrechtlichen Durchsetzung).

Im Vergleich zum Immaterialgüterrecht hat die Politik der Dezentralisierung im euro-päischen Kartellrecht zu einem Versuchs-

laboratorium mit umgekehrten Vorzeichengeführt. Wenn die Rechtsanwendung inwichtigen Bereichen von den europäischenInstanzen auf nationale Behörden und Ge-richte übertragen wird und außerdem dieÖkonomisierung der Beurteilungskriteriendie Rechtsanwendung erschwert, stellt sichnotwendig die Herausforderung der Siche-rung der einheitlichen Rechtsanwendungund schließlich einheitlicher Wettbewerbs-bedingungen überhaupt. Es verwundertnicht, dass das europäische Recht auf dieseHerausforderungen mit oftmals informellenInstrumenten reagiert, die wie etwa die Er-richtung eines European Competition Net-work wieder der Zentralisierung dienen.

Durchsetzung von Immaterialgüterrechten und Kartellrecht

Immaterialgüterrechtliche Normen sind un-vollständig, wenn ihre Durchsetzung undRechtsfolgen auf gerichtlicher Ebene nichttransparent und effektiv ausgestaltet sind.Rechtsfolgendefizite verursachen nicht nurwirtschaftliche Kosten, sondern eröffnen ge-rade im Bereich des Immaterialgüterrechtsauch einen inakzeptablen Spielraum für dieModifikation der Reichweite des Schutzesdurch Private. So können Durchsetzungs-defizite die innere Systematik einzelner Im-materialgüterrechte bedrohen, indem Un-schärfen von Norm und Rechtsfolgen dengesetzlichen Schutzumfang der Rechte ver-ändern. Zugleich bestehen im Immaterial-güterrecht besonders viele Möglichkeitensolche Rechtsmodifikationen auf der Ebe-ne der Durchsetzung herbeizuführen undsind daher als weitgehende Rechtsfolgende-fizite einzuordnen. Korrigiert werden kanndies vom Gesetzgeber und auf der Ebeneder Gerichte. Der Beitrag der Wissenschaftbesteht dabei darin, die Praxis für Rechts-folgendefizite zu sensibilisieren und gleich-zeitig dogmatisch fundierte Antworten an-zubieten.

Im europäischen Kartellrecht hat vor allemdie Dezentralisierung der Anwendung dieprivate Rechtsdurchsetzung in das Zentrumder Rechtsreformen gerückt. Wer möchte, dass vermehrt einzelstaatliche Gerichte fürdie Durchsetzung des europäischen Kartell-rechts sorgen, muss die ökonomischen An-reize für Private erhöhen, Streitigkeiten vordiese Gerichte zu bringen.

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2. Teil:Forschungsperspektiven

Vor diesem Hintergrund bildet das Problem der Durchsetzung einen Forschungsschwer-punkt des Instituts, dessen Einzelergebnis-se nach und nach eine ganzheitliche Erfas-sung der Problematik und eine Entwicklung punktgenauer Lösungen im Bereich der ma-teriellen und formellen Durchsetzungsnor-men erlauben sollen.

Im Immaterialgüterrecht wird ein besonde-res Augenmerk nicht nur auf die Defizitezulasten der Schutzrechtsinhaber gerichtet;ebenso ist ein wesentlicher Fokus der For-schungsarbeit, das Missbrauchspotential un-gerechtfertigter Durchsetzungsversuche zubeleuchten. Dazu liegen bislang kaum trag-fähige – empirisch ausgewertete – Untersu-chungsergebnisse vor, obwohl ein Blick indie Rechtsrealität vermuten lässt, dass beientsprechender Markt- bzw. ProzessmachtAnreize bestehen, drohende Nachteile zu-lasten von Wettbewerbern zu instrumenta-lisieren, damit über den vom Schutzrechteigentlich gewährten Schutzbereich hinausdas eigene Ausschließlichkeitsrecht ausge-dehnt wird.

Was schon im Kennzeichenrecht und insbe-sondere im Kontext mit neuen Markenfor-men wie der abstrakten Farbmarken zu be-obachten ist, führt vor allem im Bereich des Patentrechts zu höchst gefährlichen Kon-stellationen. Denn damit wird der vom Pa-tentrecht explizit gewollte Freiraum zuguns-ten Dritter, die gestützt auf vorhandenes technisches Wissen – jenseits des Schutz-bereichs – Innovationen tätigen könnensollen, systemwidrig verkleinert. Geschieht dies, stellt sich auch die Frage, ob sich sol-ches Verhalten nicht über das Kartellrecht ahnden lässt.

Von den vielen im Zusammenhang mit derDurchsetzung von Immaterialgüterrechtenbestehenden Forschungsfeldern ist eines et-wa die Vereinheitlichung von Ansprüchenund Rechtsfolgen auf Gemeinschaftsebene.So hat die Gemeinschaft – in Abweichungvom sonst geltenden Grundsatz der mit-gliedstaatlichen Verfahrensautonomie für dieDurchsetzung von Ansprüchen und Rechts-folgen – mit der Richtlinie 2004/48/EG zurDurchsetzung der Rechte des geistigen Ei-gentums begonnen, Ansprüche und Verfah-ren vor den Zivilgerichten auf einem Min-destniveau zu harmonisieren. Ob die Schaf-

fung eines Verfahrenssonderrechts für dasgeistige Eigentum gerechtfertigt ist, ist offen.Ebenso ist offen, in welchen Bereichen desgeistigen Eigentums eine Weiterentwicklungoder Rücknahme der besonderen Durch-setzungsnormen geboten ist. So könnte die Richtlinie durch eine Schaffung unscharfer,ungeeigneter oder zu weitgehender Rechtebestehende Rechtsfolgendefizite auch ver-stärken anstatt ihnen entgegenzuwirken.Trotz aller offenen Fragen hat die EU-Kom-mission auch einen Vorschlag zur Vereinheit-lichung der Strafrechtsfolgen von Immateri-algüterrechtsverletzungen vorgelegt. Damitwurde der Forschungsbedarf noch erhöht;allgemein zu ergründen sind der Sinn und dieReichweite einheitlicher Rechtsfolgenkatalo-ge mit Blick auf Verfahrensrechte, Sanktio-nen und Rechtsmittel.

Keineswegs weniger komplex ist die euro-parechtliche Regelung von Schadensersatz-ansprüchen bei Verstößen gegen das euro-päische Kartellrecht. Der EU-Kommission ist es nach ersten Überlegungen in ihrem Grünbuch aus dem Jahre 2006 bislang nicht gelungen, konkretere Vorschläge im Rah-men eines schon seit geraumer Zeit ange-kündigten Weißbuches zu unterbreiten. Die Probleme sind mannigfaltig: Soll es einen Anspruch auf doppelten Schadensersatz ge-ben? Wie ist die Anspruchskonkurrenz von unmittelbaren und mittelbaren Abnehmern als Geschädigte von Kartellen zu lösen? Sollen Gruppenklagen in Europa zugelas-sen werden? Die Forderung nach effektiver Rechtsdurchsetzung scheint hier zu Lösun-gen zu führen, die nicht selten im Wider-spruch zu traditionellen Vorstellungen der nationalen Zivilrechtsordnungen stehen.

Eine weitere Frage im Kontext der Durch-setzung von Immaterialgüterrechten betrifft die Rechtsfolgendefizite in Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug. Gegenwärtig eröffnet ein dichtes Netz an Zuständigkeits-regeln für die Gerichte der Mitgliedstaaten Klägern wie Beklagten Raum für Rechtsmo-difikationen, d.h. Verfahrensverzögerungen, formell bedingte Verfahrensaufspaltungen, forum shopping. Ähnliche Probleme gibt esim Kartellrecht. Die Dezentralisierung der Durchsetzung europäischen Kartellrechts führt zur Anwendung recht unterschiedli-cher nationaler Verfahrensordnungen, was die Einheitlichkeit der Anwendung erheb-

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lich beeinträchtigen kann. Die Zuteilung von Fällen an eine nationale Kartellbehörde ist rechtlich nur wenig vorherbestimmt undführt schon deshalb zu Problemen, weil daseuropäische Kartellrecht die Rechtfolgen nuransatzweise einheitlich regelt.

Zukunft des europäischen Markenrechts

Die Entwicklung des neu gestalteten euro-päischen Markenrechts der letzten 15 Jah-re hat die Koordinaten im System des Mar-ken- und Kennzeichenschutzes erheblich verändert. Neue Markenformen wie dreidi-mensionale Marken oder Farbmarken, aberauch neue rechtliche Rahmenbedingungen wie die Ausgestaltung des Identitätsschut-zes oder der Schutz vor Rufausbeutung ha-ben aus der Marke ein Instrument gemacht, dessen Potential weit über die Gewährleis-tung der betrieblichen Herkunft hinaus-reicht. Daraus resultieren Fragestellungen, die von den Funktionen des Markenschut-zes im Wettbewerb bis zu seinem Stand-ort innerhalb des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrechts reichen.

Das Institut wird diese Grundsatzfragen zu einem Forschungsschwerpunkt seiner künf-tigen Arbeit machen. In den Fokus genom-men werden soll dabei nicht nur die weitere Harmonisierung des Marken- und Kennzei-chenrechts, sondern auch die Perspektiveeines kohärenten kennzeichenrechtlichen Gesamtsystems als Teil der europäischen Wettbewerbsordnung. Eine erste Tagungdes Instituts zur Zukunft des europäischen Markenrechts im Oktober 2007 hat sich hauptsächlich dem aktuellen Stand der Har-monisierung sowie dem Verhältnis des Mar-kenrechts zum Lauterkeitsrecht und zumMusterrecht gewidmet. Nach den dort ge-führten Diskussionen soll das Thema nun-mehr auf einer verbreiterten Basis weiterbe-handelt werden.

Es geht dabei zunächst um die Aufgabendes Markenrechts innerhalb der Wett-bewerbsordnung sowie um Stellung und Funktion des Markenrechts im geistigen Eigentum und Wettbewerbsrecht. Einbe-zogen werden sollen ferner Fragen, die inden Grenzbereich zwischen Marken- und Kartellrecht führen, beispielsweise die Ge-wichtung des Allgemeininteresses am frei-en Gebrauch bestimmter Zeichen bei der

Gewährung von Markenschutz. Vertieft zuanalysieren sind auch die engen Zusammen-hänge zwischen Marken- und Lauterkeits-recht und deren Einflüsse auf das kennzei-chenrechtliche Schutzsystem. Im Rahmeneiner Kooperation mit Wirtschaftswissen-schaftlern soll eine ökonomische Analysedes Markenschutzes die Arbeiten interdiszi-plinär ergänzen. Das Institut plant eine wei-tere Tagung zur Zukunft des europäischenMarkenrechts im Jahre 2009, auf der dieErgebnisse dieser Forschungsarbeiten vor-gestellt und debattiert werden sollen. Zielist es, neben den Optionen einer weiterenHarmonisierung des Kennzeichenrechts dieMöglichkeiten auszuloten, ein übergreifen-des System eines europäischen Marken- und Wettbewerbsrechts zu entwickeln.

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2. Teil:Forschungsperspektiven

Die Wechselbeziehung zwischen public fi nance und corporate fi nance

Sowohl im öffentlichen Bereich als auch im privaten Sektor unterscheiden wir die Lei-tung von Institutionen und die Verwaltungvon Aufgabenbereichen einer staatlichenoder gesellschaftlichen Einrichtung (gover-nance) von der Finanzierung ihrer Tätigkeitund der Verausgabung ihrer Mittel (fi nance(( ).Betrachtet man den Stand der Forschungzum Thema fi nance, so haben sich die zwei wesentlichen Themenstellungen – die auf die Erhebung und Verwendung öffentlicherGelder gerichtete Forschungsrichtung derpublic fi nance und die auf die Finanzierungs-wege privater Unternehmen spezialisier-te corporate fi nance – in der Vergangenheit unabhängig voneinander entwickelt. Diesgilt sowohl für die ökonomische als auchfür die rechtswissenschaftliche Forschung.Vor allem in der Jurisprudenz wirkt sichdabei die klassische Scheidung zwischenden Großgebieten des öffentlichen Rechts(Haushaltsrecht, Steuerrecht) und des Pri-vatrechts (Gesellschaftsrecht, Kapitalmarkt-recht, Bankvertragsrecht) nachteilig aus.

Die Forschungsarbeiten des Instituts ha-ben in den letzten Jahren bereits zu mehre-ren Fragestellungen die vielfältigen Wech-selbeziehungen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor herausstellen kön-nen. Beispielhaft sind die Forschungen zum Thema Steuern und Corporate Governance sowie zur Maßgeblichkeit der handelsrecht-lichen Rechnungslegung für die steuerli-che Gewinn ermittlung. Auch in der ökono-mischen Forschungslandschaft wird diese Wechselbeziehung immer stärker wahrge-nommen, wie etwa die neuen US-amerika-nischen Arbeiten zur capital ownership neu-trality oder zur book-tax conformity zeigen.In der Realität wird diese Thematik durch die weitgehende Offenheit der nationalen Grenzen (namentlich in der EU) für den Kapitalverkehr und die Vielzahl von privat-rechtlichen Strukturen für die Unterneh-mensfinanzierung vorangetrieben.

Vor diesem Hintergrund soll in Zukunft verstärkt die wechselseitige Beziehung zwi-schen Unternehmensfinanzierung und Be-steuerung in den Mittelpunkt der Arbeiten der Abteilung Rechnungslegung und Steu-ern gestellt werden. Ausgangspunkt sind

mehrere Fragestellungen, die sowohl die na-tionale als auch die internationale Besteu-erungsdiskussion prägen:

Eine erste Frage betrifft das Verhältnis Ei-genkapital/Fremdkapital. In der Vergangen-heit war es in den meisten Staaten üblich,dass Eigenkapitalrenditen zuerst beim Kapi-talnehmer und dann noch einmal (als Divi-dende) beim Kapitalgeber versteuert werdensollten, während Fremdkapitalrenditen beimKapitalnehmer abzugsfähig gestellt und nurbeim Kapitalgeber zur Besteuerung herange-zogen wurden. Zugleich geht das bestehendeNetzwerk der Doppelbesteuerungsabkom-men davon aus, dass Eigenkapitalrenditenim Quellenstaat und Fremdkapitalrenditenim Wohnsitzstaat des Kapitalgebers steu-erlich erfasst werden sollen. Diese grund-legende Unterscheidung ist jedoch zuneh-mend fragwürdig geworden, und zwar nichtnur in praktischer Hinsicht durch die Viel-zahl mezzaniner Finanzierungsformen oderdie Zunahme von Gesellschafter-Fremdfi-nanzierungen, sondern auch in theoretischerHinsicht im Hinblick auf eine Effizienz-und Gerechtigkeitsorientierung des Steuer-systems. Es ist unklar, ob die dahinterste-henden privatrechtlichen Differenzierungenauch eine steuerliche Differenzierung recht-fertigen.

Dies hat Konsequenzen für die Ausgestal-tung nationaler Steuersysteme. In der Bun-desrepublik Deutschland hat der Gesetz-geber im Rahmen der Unternehmenssteu-erreform 2008 mit der Einführung derZinsschranke erstmals den Versuch einerannähernden Gleichstellung von Eigenka-pitalrenditen und Fremdkapitalrenditen un-ternommen und mit diesem Schritt grundle-gende Prinzipien des überkommenen Steuer-rechts in Frage gestellt (Einschränkung desobjektiven Netto prinzips, Doppelbelastungvon nichtabzugsfähigen Fremdkapitalzinsenbeim Empfänger). Andere Staaten schließensich dieser Tendenz an. Ob diese gesetzge-berischen Tendenzen einen überzeugendenParadigmenwechsel einläuten oder ob sieeinen rechtlich wie ökonomisch kritikwür-digen Schritt vom Wege bezeichnen, bedarf eingehender Klärung.

Im internationalen Steuerrecht schließt sich die Frage an, ob und in welcher Weise un-terschiedliche Rechts- und Finanzierungsfor-

B. Abteilung Rechnungslegung und Steuern

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Tätigkeitsbericht2006/2007

men eine unterschiedliche steuerliche Zuord-nung von Besteuerungsrechten legitimieren.Dies kann die Differenzierung zwischenBetriebsstätten und Tochtergesellschaftenebenso betreffen wie die Grenzziehung zwi-schen unternehmerischen und Portfolio-Be-teiligungen oder die Unterscheidung zwi-schen gewerblichen Einkünften und anderenBezügen (etwa im Rahmen von Zinsen oderLizenzgebühren). Hier muss überlegt wer-den, ob und in welchem Umfang die jeweilszugrunde liegende rechtliche Struktur (etwadie finanzielle Risikotragung oder persönli-che Verfügung über Erträge) eine maßgebli-che Rolle spielen kann und soll.

Zugleich muss – gleichsam aus umgekehrterBlickrichtung – diskutiert werden, ob undwie die gegebenen privatrechtlichen Struk-turen ausreichen, um steuerliche Belas-tungsverschiebungen zwischen Steuersub-jekten aufzufangen. Bereits die im Zuge derUnternehmenssteuerreform 2008 eingeführ-ten Abzugsverbote und Verlustverrechnungs-schranken rufen den Wunsch nach gesell-schaftsrechtlichen Ausgleichsmechanismenhervor. Diese sind bislang im deutschen Pri-vatrecht weitgehend ignoriert worden undauch im Ausland unbekannt geblieben. Einausgewogener Blick auf corporate and public fi nance muss jedoch auch diese Rückkopp-lungen berücksichtigen.

Internationaler Steuerwettbewerb und Fortentwicklung der Steuersysteme

Eine Analyse der Entwicklung nationalerund internationaler Steuerordnungen kannohne die Anerkennung der Wirkungen desinternationalen Steuerwettbewerbs um mo-bile Steuerbasen nicht auskommen. Damitist in erster Linie die laufende Absenkungder steuerlichen Belastung von Kapitalein-kommen gemeint, die aus dem Werben derStaaten mit immer niedrigeren Steuersät-zen auf Unternehmensgewinne und Zinser-träge folgt. Die sich abzeichnende Spaltungder Ertragsbesteuerung in eine Regelbesteu-erung für Arbeitseinkommen und eine Nied-rigbesteuerung für Kapitaleinkommen istim Institut schon in der Vergangenheit ge-meinsam mit wirtschaftswissenschaftlichenEinrichtungen untersucht worden. Soweiterkennbar, steht einer pragmatisch-unsyste-matischen Entwicklung der realen Steuer-gesetzgebung eine wissenschaftliche Grund-

satzkritik gegenüber. Dies wirft weitere Fra-gen auf:Aus der Sicht des deutschen Steuerrechtsmuss gefragt werden, ob und wie die jüngst erfolgte Schedulisierung des globalen Ein-kommens, die in einer systematischen Be-günstigung von Unternehmensgewinnen undZinserträgen liegt, mittels einer konsequent dualen Gestaltung des Einkommensteuer-rechts fortentwickelt oder aus systemati-scher Sicht zurückgedrängt werden muss.Dies schließt auch an die oben geschilderteProblematik der Gleichbehandlung von Ei-gen- und Fremdkapitalerträgen an, die imgeltenden Recht unbefriedigend gelöst ist. Zugleich muss überlegt werden, ob die er-kennbare Tendenz einer Nullbesteuerungvon Unternehmenserträgen auf dem Gebietder Körperschaftsteuer im Grundsatz zu be-grüßen ist oder ob die Staatengemeinschaftkonsequent versuchen sollte, Mindeststeu-ersätze zu vereinbaren. Für diese Frage nach einer angemessenen Mindestbelastung mussauch das klassische Schisma zwischen Kapi-talimportneutralität und Kapitalexportneu-tralität neu durchdacht werden.

Zu den besonders wichtigen Themen des Steuerwettbewerbs gehört in jüngerer Zeit auch die Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb multina-tionaler Gesellschaften. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle: Die Existenz von Steu-erbegünstigungen für Investitionen in For-schung und Entwicklung sowie die daraus erzielten Erträge, die steuerliche Zuordnung von Erträgen aus Lizenzgebühren oder die handels- und steuerbilanzielle Behandlung von immateriellen Wirtschaftsgütern. Auch in Deutschland hat sich diese Thematik ei-nen vorderen Platz auf der rechtspolitischen Agenda erkämpft. Das Institut hat hier schonerhebliche rechtsvergleichende Vorarbeiten geleistet und wird sich auch in Zukunft ge-zielt zu dieser Thematik äußern.

Zukunft der Steuerpolitik in Europa

Der letztgenannte Punkt ist geeignet, zu ei-nigen Grundfragen der Fortentwicklung des Steuerrechts in Europa zurückzuführen. Be-reits in der Vergangenheit hat sich das Insti-tut mit den drei maßgeblichen Faktoren deseuropäischen Gemeinschaftsrechts auf demGebiet der Besteuerung eingehend befasst:Mit den Grundfreiheiten (in ihrer Ausprä-

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2. Teil:Forschungsperspektiven

gung durch die Rechtsprechung des EuGH),mit den Harmonisierungsmaßnahmen desSekundärrechts sowie mit den Grenzen, diedas europäische Beihilfenrecht dem Steuer-recht auferlegt.

Aus der Sicht der Grundfreiheiten hat der EuGH in den letzten Jahren zunehmendversucht, die problematische Balance zwi-schen mitgliedstaatlicher Steuersouveräni-tät und europäischem Binnenmarkt präziseauszutarieren. Diese Tendenzen einer Kom-promissbildung haben zwar im politischen Raum zu einer begrenzten Befriedung des Terrains geführt, auf der Seite der Wissen-schaft jedoch Unzufriedenheit mit der viel-fach unklaren Argumentation des EuGH sowie in der Praxis eine Verunsicherung aufgrund fehlender Vorhersehbarkeit der Entscheidungen hervorgerufen. Vielen er-scheint die Rechtslage weniger eindeutig als vor wenigen Jahren. Es bedarf daher erneut grundsätzlicher Auseinandersetzungen mit der Rechtsprechung des EuGH, insbeson-dere zu den Legitimationswirkungen einer Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten.

Im Bereich der steuerlichen Harmonisie-rung durch Sekundärrecht prägt die politi-sche Blockade durch das Einstimmigkeits-prinzip des Art. 95 Abs. 2 EG nach wie vor (auch über den Vertrag von Lissabon hin-aus) die Gesetzgebung der europäischen In-stitutionen. Dennoch haben die EU-Kom-mission und die Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren an dem großen Projekt einer einheitlichen Körperschaftsteuer-Be-messungsgrundlage für die EU gearbeitet.Die Abteilung Rechnungslegung und Steu-ern hat sich bereits früher an der Diskussion dieser Thematik beteiligt und wird auch in Zukunft ihre Beiträge dazu leisten. Derzeit wird die Vorlage eines Richtlinienvorschlags der EU-Kommission im Herbst 2008 abge-wartet, auf deren Grundlage weitere Dis-kussionen erfolgen werden. Scheitert dieses Projekt, so wird man erneut überlegen müs-sen, welche inkrementalen Fortentwicklun-gen befürwortet werden können.

Gerade vor dem Hintergrund der fehlendenHarmonisierung auf dem Gebiet der direktenSteuern kommt der Anwendung des europä-ischen Beihilfenrechts durch die EU-Kom-mission und den EuGH außerordentliche

Bedeutung bei der Ausgestaltung der natio-nalen Steuersysteme zu. Das Institut ist hierschon in der Vergangenheit als wesentlicherGesprächspartner wahrgenommen worden,wobei die Verbindung wettbewerbsrechtli-cher und steuerrechtlicher Kompetenz imHause einen echten Wettbewerbsvorteil bie-tet. Hier wird das Institut weiterhin mit ge-zielten Publikationen tätig bleiben.

Unternehmensfi nanzierung in Bilanz-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Nicht nur mit Rücksicht auf das Steuer-recht, sondern auch mit Blick auf die ori-ginären Problemstellungen im Bilanzrecht, im Gesellschaftsrecht und im Kapitalmarkt-recht sollen in Zukunft Fragen der Unter-nehmensfinanzierung weiter vertieft wer-den. Schon in der Vergangenheit hat die Abteilung Rechnungslegung und Steuern die Konkurrenzfrage zwischen Eigenkapi-talgebern und Fremdkapitalgebern einge-hend bearbeitet und dabei – etwa zur Fra-ge bilanzieller Ausschüttungsgrenzen – viel beachtete Arbeiten vorgelegt. Die rasante Entwicklung der Finanzprodukte – sowohl im Bereich der Mezzanin-Finanzierung als auch bei den Finanzderivaten – verlangt je-doch nach einer detaillierten Diskussion neuer Finanzierungsformen.

Dies ist im internationalen Bilanzrecht an der Anwendung der Eigenkapitaldefinition auf Personengesellschaftsbeteiligungen klar geworden, in der sich grundsätzliche Mei-nungsverschiedenheiten über die Funktion der Eigenkapitalkriterien aufgetan haben. Im Gesellschaftsrecht führt der Paradig-menwechsel weg von einer klaren Grenz-ziehung zwischen Eigen- und Fremdkapital hin zu einer gleitenden Bandbreite von Fi-nanzierungskombinationen ebenfalls zu pro-blematischen Folgeeffekten (etwa für die Anwendung von Haftungsregeln oder Mit-wirkungsrechten). Zugleich ergeben sich dabei Möglichkeiten einer Trennung von Rechtsinhaberschaft und wirtschaftlichem Risiko, die gesellschaftsrechtlich und kapi-talmarktrechtlich aufgefangen werden müs-sen. Schließlich kann die Transparenz in bi-lanzrechtlicher und kapitalmarktrechtlicher Sicht leiden, wenn überkomplexe Struktu-ren die Marktteilnehmer an einem klaren Zugang zur Vermögens-, Finanz- und Er-tragslage eines Unternehmens oder zu den

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Tätigkeitsbericht2006/2007

wahren Herrschaftsverhältnissen in der Be-teiligungsstruktur hindern.

Mobilität von Unternehmen in Europa

Eng mit dem Wettbewerb der Institutionenund der Freiheit des Kapitalverkehrs verbun-den ist die Thematik der Mobilität von Un-ternehmen in Europa, die bereits in der Ver-gangenheit durch Beiträge zur Anwendungder Niederlassungsfreiheit auf Gesellschaf-ten im europäischen Unternehmens- undSteuerrecht begleitet worden ist. In jünge-rer Zeit geben allerdings neue Tendenzenin Rechtsprechung und Gesetzgebung viel-fältigen Anlass, die Thematik neu zu über-denken. Aus der Sicht der Gesetzgebung istzunächst darauf hinzuweisen, dass der euro-päische Gesetzgeber das Projekt einer Richt-linie für die Sitzverlegung von Gesellschaf-ten zurückgestellt und stattdessen die neuemobile Rechtsform der Europäischen Privat-gesellschaft in den Mittelpunkt seiner Pla-nungen gestellt hat. Zugleich hat der deut-sche Gesetzgeber in zwei Gesetzesentwürfenzum internationalen Privatrecht und zumGmbH-Recht seine konservative Position zurSitztheorie aufgegeben und sich der Grün-dungstheorie angeschlossen, die eine Tren-nung von Satzungssitz und Verwaltungssitzerlaubt.

Diese neue Perspektive auf die Mobilitätvon Gesellschaften verdient sowohl aus ge-sellschaftsrechtlicher als auch aus steuer-rechtlicher Perspektive erhöhte Beachtung.Gesellschaftsrechtlich muss die Grenzzie-hung zwischen dem Gesellschaftsstatut und anderen Anknüpfungen (etwa im Delikts-und Insolvenzrecht oder auch im Kapital-marktrecht) unter dem neuen Recht auchneu durchdacht werden. Hinzu kommen dieAuswirkungen der europäischen Grundfrei-heiten auf die nach der Grundentscheidungfür die Gründungstheorie verbleibenden Mobilitätsschranken für Unternehmungen. Dazu wird wichtige Rechtsprechung des EuGH erwartet. Diese Problemstellungen setzen sich auch im Steuerrecht fort, wozuam Institut schon in der Vergangenheit er-hebliche Forschungen stattgefunden haben,etwa zur Neuorientierung von Wegzugssteu-ern im Rahmen der Steuergesetzgebung zurSE. Hier muss gerade aus der Sicht der Mit-gliedstaaten auch über verbesserte Koopera-tionsformen nachgedacht werden.

Eine besondere Zuspitzung hat die Frage nach den Mobilitätshemmnissen im Steu-errecht jüngst durch die deutsche Gesetz-gebung zur Funktionsverlagerung (businessrestructuring) gefunden. Hier hat die Bun-desrepublik als fi rst mover agiert, während rin den Gremien der OECD noch um den rechten Weg zur Bewältigung der Themen-stellung gerungen wird. Scheinbar unüber-brückbar erscheint der Gegensatz zwischen dem Interesse der Unternehmen an betriebs-wirtschaftlich sinnvollen Neustrukturierun-gen internationaler Aktivitäten einerseits und dem Interesse der Staaten an einer steuerli-chen Erfassung des unter ihrer Jurisdiktion entstandenen Gewinnpotentials andererseits. Vor allem für den Transfer von Immaterial-gütern erweist sich diese Steuerproblema-tik als Kulmination mehrerer Problemfelder: Der Bewertung und Zuordnung von imma-teriellen Positionen, der steuerlichen Zu-ordnung von Gewinnpotential zwischen den beteiligten Staaten und der mobilitätshin-dernden Wirkung von Wegzugssteuern. Eine Lösung hat sich in der internationalen Staa-tengemeinschaft noch nicht entwickelt. Das Institut versucht, auch hier an einer klären-den Analyse mitzuwirken.

Information als Zivilrechtsproblem

In den vergangenen Jahren hat das Insti-tut in mehreren Monografien, Sammelbän-den und Einzelpublikationen die Problema-tik der Information als Zivilrechtsproblemaufgearbeitet. Dabei wurden sowohl dieGrundfragen des Anspruchs auf Informationals auch der Haftung aus Information disku-tiert und schließlich auch die grundsätzlicheFunktionsfähigkeit des Informationsmodellsim Rahmen des Zivilrechts thematisiert.

Auch in Zukunft soll diese Fragestellung in-tensiv fortentwickelt werden. Vor dem Hin-tergrund der Erkenntnisse der Informations-ökonomik zu den Kosten der Produktion undNutzung von Informationen wird das herr-schende Paradigma einer grundsätzlichenBevorzugung immer neuer gesetzlicher In-formationspflichten in Frage gestellt. Dabeiwird deutlich gemacht, dass die Einführunggesetzlicher Informationspflichten in zweiganz verschiedenen Zusammenhängen erör-tert werden muss. Zum einen kann eine In-formationspflicht an die Stelle einer materi-ell zwingenden Inhaltsregelung für Verträge

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2. Teil:Forschungsperspektiven

treten: Dann muss geprüft werden, ob dasVerhältnismäßigkeitsprinzip für eine solcheInformationspflicht streitet. Zum anderenkann eine Informationspflicht an die Stel-le freiwilliger Offenlegung von Daten tre-ten: Dann muss umgekehrt gefragt werden,

ob die Notwendigkeit einer solchen Trans-parenzpflicht hinreichend belegt ist. Unterbeiden Gesichtspunkten muss das Institutsowohl im Schuldrecht als auch im Sachen-recht (Publizität und Typenzwang) weitereUntersuchungen durchführen.

Weihnachtsfeier 2006 (Von links: B. Höller, Prof. R. Hilty, Prof. W. Schön, Dr. G. Zahlhaas)

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3. Teil: Veröffentlichungen, Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise I. Veröffentlichungen

1. Zeitschriften

a) Zeitschriften des Instituts

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheber-recht, Internationaler Teil, Hefte 1-12 (2006), C.H. Beck, München, C + 1056 p.

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheber-recht, Internationaler Teil, Hefte 1-12 (2007), C.H. Beck, München, CVIII + 1056 p.

International Review of IntellectualProperty and Competition Law, Nos. 1-8 (2006), C.H. Beck, München, XXXIV +1088 p.

International Review of IntellectualProperty and Competition Law, Nos. 1-8 (2007), C.H. Beck, München, XXXIV +1002 p.

b) Unter Mitwirkung von Instituts-angehörigen herausgegebeneZeitschriften

Hilty, R.M. et al. (Eds.):sic! – Zeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht, Schulthess §, Zürich

– MMR – MultiMedia und Recht, Zeit-schrift für Informations-, Telekommuni-kations- und Medienrecht, C.H. Beck,München

– Molengrafi ca Series, Intersentia nv, Antwerpen

Schön, W. et al. (Eds.):Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht; Verlag Recht & Wirtschaft, Heidelberg

– Deutsche Steuer-Zeitung, Stollfuß- Verlag, Bonn

– Der Konzern, Heymanns, Köln

– Internationales Steuerrecht, C.H. Beck, München

2. Schriftenreihen

a) Schriftenreihen des Instituts

MPI Studies on Intellectual Property,Competition and Tax Law

Volume 1Hilty, R.M. and F. Henning-Bodewig (Eds.):Law Against Unfair Competition: Towards aNew Paradigm in Europe?Springer-Verlag, Berlin 2007, VI + 271 p.

Volume 2Hilty, R.M. and C. Geiger (Eds.):Impulse für eine europäische Harmonisie-rung des Urheberrechts. Urheberrecht im deutsch-französischen Dialog/Perspectives d’harmonisation du droit d’auteur en Europe. Rencontres franco-allemandes.Springer-Verlag, Berlin 2007, XV + 617 p.

Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz

Band 138Stier, P.M.Laches und equitable estoppel imU.S.-amerikanischen und Verwirkung imdeutschen Patent- und Urheberrecht. Heymanns, Köln 2006, XXII + 317 p.

Band 139Voegeli, J.Die Regulierung des Domainnamensystemsdurch die Internet Corporation for AssignedNames and Numbers (ICANN).Heymanns, Köln 2006, XXII + 270 p.

Band 140Schaper, E.Durchsetzung der Gemeinschaftsmarke.Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und Rechtsfolgen bei Verletzung. Heymanns, Köln 2006, XXII + 313 p.

Band 143Pothmann, J.Das Recht des elektronischen Geschäfts-verkehrs in England. Unter besondererBerücksichtigung der Umsetzung derE-Commerce-Richtlinie.Heymanns, Köln 2006, XXVIII + 378 p.

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Band 144Sack, R.Unbegründete Schutzrechtsverwarnungen.Heymanns, Köln 2006, XII + 276 p.

Band 145Thouvenin, F.Funktionale Systematisierung von Wett-bewerbsrecht (UWG) und Immaterial-güterrechten.Heymanns, Köln 2007, XXVI + 616 p.

Band 146Schenk, M.Die markenrechtliche Schutzfähigkeit vonZeichen aus empirischer und sprachwissen-schaftlicher Sicht.Heymanns, Köln 2006, XXVI + 342 p.

Band 147Blasek, K.Markenrecht in der Volksrepublik China. Analyse und Bewertung unter Berücksichti-gung der WTO-Anforderungen.Heymanns, Köln 2007, XXIII + 462 p.

Band 148Kramer, B.Patentschutz und Zugang zu Medikamen-ten. Rechtliche und ökonomische Implika-tion.Heymanns, Köln 2007, XVII + 370 p.

Band 149Assaf, K.Image in der Werbung.Heymanns, Köln 2007, XXI + 400 p.

Band 150Hahn, T.Die Haftung des Unternehmensinhabersnach § 8 Abs. 2 UWG. Verantwortlichkeitfür Mitarbeiter und Beauftragte.Heymanns, Köln 2007, XXIV + 399 p.

Band 151Apostolopoulos, H. Die Liberalisierung des griechischen Lauterkeitsrechts im Rahmen der europäischen Rechtsangleichung.Heymanns, Köln 2007, XIX + 405 p.

Band 152Klicznik, A.Neuartige Offenbarungsmittel des Standes der Technik im Patentrecht.Heymanns, Köln 2007, XXV + 341 p.

Band 153Stöckel, O.Strategien gegen Markenmissbrauch. Ursachenanalyse, Gestaltungsspielräumeund Optimierungspotential auf nationaler und europäischer Ebene.Heymanns, Köln 2007, XXVIII + 431 p.

Schriftenreihe zum WirtschaftsrechtLateinamerikas

Band 13Tauber, K.Lauterkeits- und Kartellrecht in Mexiko undChile.Nomos, Baden-Baden 2006, 377 p.

Band 14Fuchs, T.Gewerbliche Schutzrechte in Chile. Der Schutz von Erfi ndungen, Layout-Designs(Topographien) integrierter Schaltkreise,Pfl anzenzüchtungen, Designs und Kenn-zeichen in Chile.Nomos, Baden-Baden 2006, 305 p.

Münchner Schriften zum Europäischenund Internationalen Kartellrecht

Band 10Schüll, R.Schutz der Meinungsvielfalt im Rundfunk-bereich durch das europäische Recht unter besonderer Berücksichtigung des europä-ischen Wettbewerbsrechts.Stämpfl i Verlag, Bern 2006, XXVI + 488 p.

Band 11Mentzel. T.Solidarität im professionellen Fussballsport versus europäisches Wettbewerbsrecht.Stämpfl i Verlag, Bern 2007, 280 p.

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise Band 12

Endter, F.Schadensersatz nach Kartellverstoß. Eine rechtsvergleichende Untersuchung derAnspruchsgrundlagen im europäischen, deutschen und englischen Recht.Stämpfl i Verlag, Bern 2007, 398 p.

Band 13Bakhoum, M.L’articulation du droit communautaire etdes droits nationaux de la concurrence dansl’Union Economique et Monetaire Ouest Africaine (UEMOA).Stämpfl i Verlag, Bern 2007, XVI + 425 p.

Band 14Vezzoso, S.Zur Beurteilung vertikaler Beschränkungen in der europäischen Wettbewerbspolitik aus evolutionsökonomischer Sicht.Stämpfl i Verlag, Bern 2007, XIV + 269 p.

Band 15Adam, M.Beurteilungsspielraum und Legalausnahmeim Europäischen Kartellrecht. Die gericht-liche Überprüfung der Freistellung vom Kartellverbot nach Art. 81 Abs. 3 EG.Stämpfl i Verlag, Bern 2007, XLVII + 215 p.

Abhandlungen zum Urheber- und Kommunikationsrecht

Heft 51Flisak, D.Urheberrechtsschutz im polnischen Recht. Eine Untersuchung anhand des Rechts-schutzes von Multimediawerken im Lichte des deutschen Rechts.C. H. Beck, München 2007, XXIX + 174 p.

IIC Studies – Studies in Industrial Propertyand Copyright Law

Volume 26Heath, Ch. and K.-C. Liu (Eds.):Copyright Law and the Information Society in Asia.Hart Publishing, Oxford and Portland, Oregon 2007, XV + 276 p.

b) Unter Mitwirkung von Instituts ange hö-rigen herausgegebene Schriftenreihen

Hilty, R.M. (Ed.):Literatur zum europäischen Immaterial-güter- und Wettbewerbsrecht, Helbing & Lichtenhahn, Basel

Hilty, R.M. and M. Rehbinder (Eds.):Schriften zum Medien- und Immaterial-güterrecht, Stämpfl i, Bern

Schön, W. et al. (Eds.):Rechtsordnung und Steuerwesen, VerlagDr. Otto Schmidt, Köln

3. Veröffentlichungen des Instituts

Sachverständigenrat, MPI für Geistiges Eigentum, Zentrum für EuropäischeWirtschaftsforschung:Reform der Einkommens- und Unter-nehmensbesteuerung durch die Duale Ein-kommensteuer. Schriftenreihe des Bundes-ministeriums der Finanzen, Bd. 79, 2006,XV + 299 p.

4. Veröffentlichungen von Instituts-angehörigen

Adamová, Z.:Kolektívna správa autorských práv a práv súvisiacich s autorským právom – cast 1.Duševné vlastníctvo, 21-26 (2006)

– Kolektívna správa autorských práv a práv súvisiacich s autorským právom – cast 2. Duševné vlastníctvo, 6-10 (2006)

Adamová, Z., M. Návrat, A. Škreko andJ. Zámožík:Praktické prípady z práva duševného vlastníctva. Iura Edition, Bratislava 2006, 78 p.

Alich, S. and A. Schmidt-Bischoffshausen:GRUR-Fachausschuss Urheberrecht –Protokoll der Sitzung am 27. 4. 2007 in München. GRUR, 856-857 (2007)

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Antons, C.:Courting Kazaa – Judicial ApproachesTowards P2P Networks in the US and Australia.Computer Law Review International 3,70-76 (2006)

– Report on the Conference “War of theWorlds in Japanese Law”, Journal of Japa-nese Law 11, 293-294 (2006)

– The Role of Customary Law in Sustainable Development. P. Ørebech etal., Cambridge University Press, Cambridge 2005, 521 p., EnvironmentalConservation 33, 364-365 (2006) (Bu)

– Intellectual Property Law in Southeast Asia: Recent legislative and institutional developments. Journal of InformationLaw & Technology (JILT), Special Issue,http://www2.warwick.ac.uk/fac/soc/law/elj/jilt/2006_1/antons/antons.pdf (2006)

– Law Reform in the “Developmental States” of Asia – From the Asian Crisis to September 11, 2001, and Beyond. In: Globalisation and Resistance: LawReform in Asia Since the Crisis, (Eds.) C. Antons and V. Gessner, Hart Publishing, Oxford 2007, 81-104

– Faire des affaires en Indonésie: exécutiondes contrats par les tribunaux ordinaires et création d’un tribunal de commerce spécialisé dans la propriété intellectuelleet les faillites. In: Réformes du droitéconomique et développement en Asie,(Eds.) J. Gibson and B. du Marais, LaDocumentation Française, Paris 2007, 73-90

– Traditional knowledge, biological resources and intellectual property rightsin Asia: The example of the Philippines. Forum of International Development Studies 34, 1-18 (2007)

– Doing Business in Indonesia: Enforcement of contracts in the generalcourts and the creation of a specialized Commercial Court for intellectual property and bankruptcy cases.AED – Attractivité Economique du Droit, Programme international de recherches, Université Paris 10 Nanterre, Working

Paper AED-EAL-2007-4, April 2007,1-27 (available online at http://www.gip-recherche-justice.fr/aed/publications/working-papers-sydney/04-Antons.pdf)

– Sui Generis Protection for Plant Varietiesand Traditional Agricultural Knowledge:The Example of India. In: EuropeanIntellectual Property Review 29, 480-485 (2007)

Antons, C. and V. Gessner:Introduction. In: Globalisation andResistance: Law Reform in Asia Since the Crisis, (Eds.) C. Antons and V. Gessner,Hart Publishing, Oxford 2007, 1-24 (2007)

Bastian, E.-M. and L. Mansani:Länderbericht Italien. In: Gemeinschafts-marke und Recht der EU-Mitgliedstaaten,(Eds.) G. Schricker, E.-M. Bastian and R. Knaak, C.H. Beck, München 2006, 387-435

Beck, K.:Zur Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte im amerikanischen Einkommensteuerrecht. StuW, 78-90 (2007)

– Auswirkungen von Verlusten ausländi-scher Betriebsstätten auf die Höhe des Einkommensteuersatzes – zum Abzugs-verbot nach § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG und dessen Verhältnis zum negativen Progres-sionsvorbehalt nach § 32b EStG, Replik zu Teupe, IStR 2005, 482. IStR, 53-59(2007)

– Zulassung als Anwalt in Kalifornien/USA – Nicht einmal die Hälfte besteht das Bar Exam. JuS-Beilage November/Dezember,22-24 (2007)

– Business restructuring in Germany. Svensk Skattetidning, 607-617 (2007)

Beuchert, T.:Entwicklungen im Verrechnungspreissystemder USA am Beispiel der Verfahren DHL,Glaxo und Xilinx – Modell für Deutschland?IStR, 605-611 (2006)

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise Buitrago Díaz, E.:

La Convención multilateral UNESCO– OMPI para evitar la doble tributación de las regalías por derechos de autor. In:Estudios de Derecho Internacional Tributario: Los Convenios de DobleImposición, (Eds.) Instituto Colombianode Derecho Tributario(ICDT)/LEGIS, ICDT/LEGIS, Bogotá2006, 509-543

– Aspectos confl ictivos en la tributación internacional de regalías en la relaciónderecho interno, comunitario y de los tratados. Revista del Instituto Colombiano de Derecho Tributario, 57 (2006)

– Califi cación de los ingresos derivados de la telecomunicación satelital en los tratados para evitar la doble imposiciónsobre la Renta. Revista de Derecho,Comunicaciones y Nuevas Tecnologías, 181-202 (2006)

– OECD Commentaries and Spain’sInternational Tax Law. Tax Notes Internacional, Special report, 925-937 (2006)

– Tax Treaty Characterization of Income Derived from Personality Rights, part I., Financial and Economic Law Review,151-177 (2006)

– El Concepto de Cánones y/o Regalías enlos Convenios para Evitar la DobleTributación Sobre la Renta. CISS,Madrid 2007, 534 p.

Buitrago Díaz, E. and A. Groenen:Tax Treaty Characterization of Income Derived from Personality Rights, part II.,Financial and Economic Law Review(2006), 131-154

Conde Gallego, B.:Die Anwendung des kartellrechtlichenMissbrauchsverbots auf „unerlässliche“Immaterialgüterrechte im Lichte der IMSHealth- und Standard-Spundfass-Urteile.GRUR Int., 16-28 (2006)

– Propiedad intelectual, libre competenciae integración económica: la experienciaeuropea. In: Código de Comercio normas complementarias. Análisis doctrinal y

jurisprudencial. Tomo 6: Propiedad In-dustrial, (Eds.) R. A. Etcheverry and H.O. Chomer, Hammurabi, Buenos Aires2006, 81-118

– Urheberkartellrecht. KartellrechtlicheVerhaltenskontrolle von urheberrechtli-chen Märkten in der Schweiz. F.X. Stirni-mann, Schulthess §, Zürich 2004, 364 p.,GRUR Int., 174-176 (2006) (Bu)

– Zwangslizenzen im Immaterialgüter- undWettbewerbsrecht. Eine Untersuchung zu Patenten und Urheberrechten bei technischen Normen. C. Kübel, Hey-manns, Köln 2004, 406 p., IIC 37, 632-634 (2006) (Bu)

– Antitrust, Patents and Copyright – EU and US Perspectives. (Eds.) F. Lévêque and H. Shelanski, Edward Elgar, Chel-tenham/Northampton 2005, XXI + 223 p., IIC 38, 514-516 (2007) (Bu)

– siehe auch Drexl, J., B. Conde Gallego, S. Enchelmaier, M.-O. Mackenrodt and F. Endter

– siehe auch Drexl, J., B. Conde Gallego, S. Enchelmaier, M. Leistner and M.-O. Mackenrodt

Cordero González, E.M.:Apuntes sobre el Tratamiento de las Basesimponibles negativas en los Impuestos sobre la Renta. Revista de Contabilidad y Tributa-ción, 3-44 (2006)

Cornish, W.R.:The Practice in the UK. In: Interpretation of Patents in Europe. Application of Article 69EPC, (Eds.) W.R. Cornish and J. Pagen-berg, Heymanns, Köln 2006, 219-249

– Intellectual Property in Britain – The Gowers Review. IIC 38, 1-6 (2007)

Dietz, A.:Kommentar zu §§ 12, 13, 14, 36, 36a, 39,42, 62, 63, 93 UrhG. In: Urheberrecht.Kommentar, (Ed.) G. Schricker, C.H. Beck,München 2006

– Bedeutsame Entwicklung des Urheber-rechts im südosteuropäischen Raum – am Beispiel der Reformgesetze Sloweniens,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Kroatiens und Serbiens. GRUR Int.,809-827 (1. Teil) und 906-920 (2. Teil) (2006)

– Zum Verhältnis von Verbreitungsrecht und Vermietrecht des Urhebers im nationalen (deutschen und serbischen),internationalen und europäischen Urheberrecht. Evropski Pravnik/European Lawyer Journal (Novi Sad, Serbien) 3,43-57 (2006)

– Zur Neuregelung des Rechts der Verwer-tungsgesellschaften in der VR China. In:Festschrift für Jochen Pagenberg zum 65. Geburtstag, (Eds.) D. Beier, L. Brüning-Petit and Ch. Heath, Heymanns, Köln 2006, 399-412

– Moral Rights in German Copyright Law(in Chinese). Zhongguo Zhishi Chanquan Pinglun/Chinese Intellectual Property Review, 100-259 (2006)

– Copyright, Freedom of Speech andCultural Policy in the Russian Federation. M. Elst, Brill Verlag, Leiden 2004, 710p., IIC 37, 634-635 und GRUR Int., 88-89 (2006) (Bu)

– Verfassungsklauseln und Quasi-Verfassungsklauseln zur Rechtfertigungdes Urheberrechts – gestern, heute und morgen. GRUR Int., 1-9 (2006)

– Urheberpersönlichkeitsrecht und Vorfrage.K. Skrzipek, Nomos, Baden-Baden 2005,111 p., GRUR Int., 356 (2006) (Bu)

– Recht und Praxis der GEMA. Handbuchund Kommentar. R. Kreile, J. Becker andK. Riesenhuber, de Gruyter, Berlin 2005, 882 p., ZUM, 964-966 (2006) (Bu)

– Urhebervertragsrecht. M. Streuli-Youssef, Schulthess §, Zürich 2005, 531 p., GRUR Int., 1053-1054 (2006) (Bu)

– Frankreich – Gesetz Nr. 2006-961 vom1. August 2006 über Urheberrecht undverwandte Schutzrechte in der Informati-onsgesellschaft (Loi no 2006-961 du 1eraoût 2006 relative au droit d´auteur et aux droits voisins dans la société del’information). GRUR Int., 692-704 (2007)

– The Moral Rights of Authors and Per-formers. An International and Comparati-ve Analysis. E. Adeney, Oxford University Press, New York 2006, LX + 900 p., IIC38, 754-756 (2007) (Bu)

Ding, Y.:Comparative Tax Law (Chinesische Über-setzung des gleichnamigen Werkes). Peking University Press. Peking 2006, 389 p.

– Tax Administration And Collection Law. In: Tax Law, 3rd. ed., (Eds.) J. Liu, PekingUniversity Press, Peking 2007, 282-390

– A Well-Timed Change: the Unifi cation of Enterprise Income Tax Law in China.CASS Newspaper, 03.04.2007

– The Up-to-date Trends in International Tax Administration. Financial & Eco-nomic Law Review 10, 139-159 (2007)

Drexl, J.:Internationales Recht gegen den unlauterenWettbewerb. In: Münchener Kommentar,BGB, Band 11, 4. Aufl ., (Eds.) K. Rebmannet al., C.H. Beck, München 2006, 746-811

– Internationales Immaterialgüterrecht. In: Münchener Kommentar, BGB, Band 11,4. Aufl ., (Eds.) K. Rebmann et al., C.H.Beck, München 2006, 812-897

– Le juge de droit commun, juge de la concurrence: réalité des obstacles et adé-quations des pouvoirs? La situation enAllemagne. In: Les entreprises face aunouveau droit des pratiques anticoncur-rentielles: Le règlement no. 1/2003 modi-fi e-t-il les stratégies contentieuses? (Eds.) L. Idot and C. Prieto, Bruylant, Brüssel2006, 141-156

– La brevettabilità delle biotecnologie. In:L’OMC 1995-2005 – Bilanci e prospetti-ve, (Ed.) E. Sciso, LUISS University Press, Rom 2006, 37-56

– Auf dem Weg zu einer neuen europäi-schen Marktordnung für die kollektiveWahrnehmung von Online-Rechten derMusik – Kritische Würdigung der Kom-missionsempfehlung vom 18. Oktober2005. In: Wahrnehmungsrecht in Polen

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116

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise und Deutschland, (Ed.) K. Riesenhuber,

de Gruyter, Berlin 2006, 193-242

– Europäisierung und Ökonomisierung desdeutschen Kartellrechts. In: Europäisie-rung des Handels- und Wirtschaftsrechts – Gemeinsame oder unterschiedlicheProbleme für das deutsche und griechi-sche Recht? (Eds.) K.J. Hopt and D. Tzouganatos, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, 223-264

– Gestaltungsansätze für eine internationale Wettbewerbspolitik – Handlungsanregun-gen für das weitere Vorgehen. In: Interna-tionale Wettbewerbspolitik, (Ed.) P.Oberender, Duncker & Humblot, Berlin2006, 41-72

– Competition Law as Part of the European Constitution. In: Principles of EuropeanConstitutional Law, (Eds.) A. von Bogdandy and J. Bast, Hart Publishing,Oxford 2006, 633-674

– Droit d’auteur et information scientifi que– Analyse concurrentielle, protection desbases de données et perspective allemande. In: La propriété intellectuelleen question(s) – Regards croisés européens, (Eds.) IRPI, Université deParis II, Litec, Paris 2006, 73-84

– Kontrola fúzí v budoucím mezinárodním kartelovém právu. In: Fúze a akvizice v ceském, evropském a nemeckém právu,(Ed.) L. Tichý, Univerzita Karlova v Praze – Právnická fakulta, Prag 2006, 46-76

– Creators’ Intellectual Property in the Free Market. In: Author’s Rights and the European Agenda 2007-2013 – Competitiveness & digital challenges, collective action & cultural diversity, (Ed.) European Writers’ Congress, TheEuropean Writer, München 2006, 32-41

– La evolución de los ADPIC:Hacia un sistema multilateral fl exible.In: Propiedad Intelectual y Tecnología,El acuerdo ADPIC diez años después: visiones europea y latinoamericana, (Eds.) B. Remiche and J. Kors, La Ley,Buenos Aires 2006, 3-26

– Diritto d’autore in ambiente digitale:dall’effi cienza “economica” all’effi cienza“normativa”. In: Proprietà digitale – Diritti d’autore, nuove tecnologie e digital rightsmanagement, (Eds.) M.L. Montagnani and M. Borghi, Egea, Mailand 2006, 53-70

– Zur Schadensersatzberechtigung unmit-telbarer und mittelbarer Abnehmer im europäisierten Kartelldeliktsrecht. In:Festschrift für Claus-Wilhelm Canaris zum 70. Geburtstag, Band I, (Eds.) A. Heldrich et al., C.H. Beck, München2007, 1339-1365

– Responding to the Challenges for Devel-opment with a Competition-OrientedApproach. In: Views on the Future of the Intellectual Property System, (Eds.)J. H. Barton et al., ICTSD, Genf 2007,17-24

– La gestion collective du droit d’auteuraprès la recommendation européennedans le domaine musical en ligne: lasituation en Allemagne. Propriétésintellectuelles, 33-52 (2007)

– Rapport de l’atelier “Intérêt général etbrevet”. In: Brevet, innovation et intérêt général. Le Brevet: pourquoi et pour faire quoi?, (Ed.) B. Remiche, Larcier, Brüssel2007, 549-563

– L’évolution des aspects des droits de la propriété intellectuelle qui touchent aucommerce (ADPIC): vers un systèmemultilatéral fl exible. In: L’accord ADPIC: dix ans après – Regards corisés Europe-Amerique latine, (Eds.) B. Remiche and J. Kors, Larcier, Brüssel 2007, 13-45

– Le droit de la gestion collective en Allemagne après la recommendationeuropéenne sur la gestion collective des droits en ligne dans le domaine musical. In: Impulse für eine europäische Harmo-nisierung des Urheberrechts/Perspectives d’harmonisation du droit d’auteur en Europe, (Eds.) R.M. Hilty and C. Geiger, Springer-Verlag/Litec, Berlin/Paris 2007,399-430

– Das Recht der Verwertungsgesellschaften in Deutschland nach Erlass der Kommis-

Page 117: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

sionsempfehlung über die kollektive Verwertung von Online-Musikrechten. In: Impulse für eine europäische Harmo-nisierung des Urheberrechts/Perspectives d’harmonisation du droit d’auteur en Europe, (Eds.) R.M. Hilty and C. Geiger,Springer-Verlag/Litec, Berlin/Paris 2007,369-398

– Die Zusammenschlusskontrolle in einemzukünftigen internationalen Kartellrecht.In: Mergers and Acquisitions im tschechi-schen, europäischen und deutschenRecht, (Ed.) L. Tichý, Universitas Caroli-na Facultas Iuridicas, Prag 2007, 167-204

– Abuse of Dominance in Licensing andRefusal to License – A ‘More Economic Approach’ to Competition by Imitation and to Competition by Substitution.In: Competition Law Annual 2005: The Interaction between Competition Law and IP Law, (Eds.) C.D. Ehlermann and I. Atansiu, Hart Publishing, Oxford 2007, 647-664

– Constitutional Protection of Authors’ Moral Rights in the European Union – Between Privacy, Property and the Regulation of the Economy. In: HumanRights and Private Law: Privacy asAutonomy, (Ed.) K.S. Ziegler, HartPublishing, Oxford 2007, 159-176

– Power of the European Community inthe Field of International Trade Law: Limitations on Foreign Policy of theMember States and Turkey. Ankara Law Review, 99-127 (2007)

– Competition in the fi eld of collectivemanagement: Prefering ‘creative competition’ to economic effi ciency inEuropean copyright law. In: Copyright Law: A Handbook on Contemporary Research, (Ed.) P. Torremans, Edward Elgar, Cheltenham/Northampton 2007,255-282

Drexl, J., B. Conde Gallego,S. Enchelmaier, M.-O. Mackenrodtand F. Endter:Comments on the Green Paper by the Directory General for Competition of

December 2005 on Damages Actions forBreach of EC Antitrust Rules. IIC 37, 700-728 (2006)

Drexl, J., B. Conde Gallego, S. Enchelmaier, M. Leistner andM.-O. Mackenrodt:Comments of the MPI for Intellectual Property on the Directorate-General Com-petition Discussion Paper of December2005 on the Application of Art. 82 of theEC Treaty to Exclusionary Practices. IIC 37, 558-572 (2006)

Drexl, J., R.M. Hilty and A. Kur:Právna ochrana dizajnu náhradných dielcov a návrh Európskej komisie na doložku oopravách. Duševné vlastníctvo X, 17-22(2006)

Drexl, J. and S. von Lewinski:The Digitisation of Literary and Musical Realisations – General Report. In: GeneralReports of the XVIIth Congress of theInternational Academy of Comparative Law, (Eds.) K. Boele-Woelki and S. vanErp, Bruylant and Eleven International Publishing, Brüssel and Utrecht 2007, 547-585

Enchelmaier, S.:Meistbegünstigung im EG-Recht – Allge-meine Grundsätze. In: Meistbegünstigungim Steuerrecht der EU-Staaten, (Eds.) S. Enchelmaier, A. Cordewener andC. Schindler, C.H. Beck,München 2006, 115-149

– Die dezentrale Anwendung des Europäi-schen Kartellrechts nach der Verordnung(EG) Nr. 1/2003. In: Politik und Rechtunter den Bedingungen der Dezentralisie-rung, (Ed.) M. Stolleis, Nomos, Baden-Baden 2006, 231-244

– EC Antitrust Procedure. C.S. Kerse and N. Khan, Sweet & Maxwell, London2004, 686 p., IIC 37, 367-370 (2006) (Bu)

– Grundzüge des Europäischen Kartellver-fahrensrechts. Die Verordnung (EG) Nr. 1/2003. J. Schwarze and A. Weitbrecht, Nomos, Baden-Baden 2004, 416 p., IIC 37, 367-370 (2006) (Bu)

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – EG-KartellVO. Praxiskommentar zur

Verordnung (EG) Nr. 1/2003. T. Lampert, N. Niejahr, J. Kübler andG. Weidenbach, Recht und Wirtschaft, Heidelberg 2004, 403 p., IIC 37, 367-370 (2006) (Bu)

– Intellectual Property Rights and the EC Competition Rules. V. Korah, Hart Pub-lishing, Oxford 2006, 322 p., GRUR Int., 675-678 (2006) (Bu)

– EG-Kartellrecht. R. Bechtold et al., C.H. Beck, München 2005, 1191 p.,IIC 37, 885-888 (2006) (Bu)

– An Introduction to Competition Law.P.-J. Slot and A.C. Johnston, Hart Pub-lishing, Oxford 2006, 367 p., IIC 37,1004-1008 (2006) (Bu)

– Kartellgesetz – Gesetz gegen Wettbe-werbsbeschränkungen. Kommentar.R. Bechtold, C.H. Beck, München 2006, XVII + 990 p., GRUR Int., 180-181 (2007) (Bu)

– The Inexhaustible Question – Free Move-ment of Goods and Intellectual Property in the European Court of Justice´s Case Law, 2002-2006. IIC 38, 353-370 (2007)

– Kartellrecht Band 2: GWB. Kommentar. U. Loewenheim, K.M. Meessen and A. Riesenkampff, C.H. Beck, München 2006, XXIX + 1402 p., IIC 38, 642-644(2007) (Bu)

– Cases and Materials on EC CompetitionLaw. 3. Aufl . V. Korah, Hart Publishing, Oxford 2006, XI + 788 p., GRUR Int.,878-880 (2007) (Bu)

– Stickers all over again: the ECJ in Boehringer Ingelheim No. 2. EuropeanCurrent Law, XI-XV (2007)

– siehe auch Drexl, J., B. Conde Gallego, S. Enchelmaier, M.-O. Mackenrodt and F. Endter

– siehe auch Drexl, J., B. Conde Gallego, S. Enchelmaier, M. Leistner and M.-O. Mackenrodt

Enchelmaier, S. and P. Oliver:Movement of Goods: Recent Developmentsin the Case Law. Common Market Law Review 44, 649-704 (2007)

Endter, F.:siehe auch Drexl, J., B. Conde Gallego,S. Enchelmaier, M.-O. Mackenrodt and F. Endter

Engelhardt, T.:siehe auch Geiger, C., T. Engelhardt, G. Hansen and K. Markowski

Falletti, E.:La responsabilità dell’internet provider in diritto comparato per materiale pubblicatoda terzi. Diritto dell’Internet III, 141-148 (2007)

– La diffusione della cultura giuridica inInternet tra autorevolezza e accessibilità.Ciberspazio e diritto – Cyberspace andLaw VIII, 29-48 (2007)

– Work on E-Justice 2007: le tendenze dell’informatizzazione della giustizia in Europa. Diritto dell’Internet III, 638-642 (2007)

Fikentscher, W.:Die Rolle des Marktes in der Wirtschafts-anthropologie und das globale Wirtschafts-recht. In: Märkte und Menschen. Veröf-fentlichungen des Instituts für Historische Anthropologie Freiburg i.B., (Eds.)W. Reinhard and J. Stagl, Böhlau, Wien 2006, 373-400

– The Evolutionary and Cultural Origins of Heuristics That Infl uence Lawmaking. In: 94th Dahlem Workshop on Heuristics and the Law 2004, (Eds.) Ch. Engel andG. Gigerenzer, Freie Universität und MIT Press, Berlin/Cambridge, Mass. 2006, 207-237

– The Whole is More Than the Sum of theParts, Therefore I have Individual Rights: African Philosophy and the Anthropology of Developing Economies and Laws. In: The Shade of New Leaves: Governancein Traditional Authority, A SouthernAfrican Perspective, International Conference on Traditional Governmentand Customary Law, Windhoek, 26-29

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Tätigkeitsbericht2006/2007

July 2004, (Eds.) M.O. Hinz and H.K. Patemann, LitVerlag, Münster 2006, 295-328

– Power Controlling Societal Order, Economy, Religion, and the Modes of Thought: Kritik/Critique to Shmuel Noah Eisenstadt “Culture and Power – A Comparative Civilizational Analysis”, Erwägen Wissen Ethik/DeliberationKnowledge Ethics 17, 31-34 (2006)

– Axial Age: Terminology and Impact. Er-wägen Wissen Ethik/Deliberation Knowl-edge Ethics 17, Appendix, 1-3 (2006)

– Kultur zählt: Kulturelle Nachbarschaft. Zur Arbeit der Kommission für kulturan-thropologische Studien. Akademie Aktu-ell, Zeitschrift der Bayerischen Akademieder Wissenschaften, 30-32 (2006)

– Die Rolle des Marktes in der Wirtschafts-anthropologie: Marktorganisation und das globale Wirtschaftsrecht. In: Recht und spontane Ordnung, Festschrift für Ernst-Joachim Mestmäcker zum 80. Geburts-tag, (Eds.) Ch. Engel and W. Möschel, Nomos, Baden-Baden 2006, 199-230

– Statt einer Laudatio. In: Recht und spontane Ordnung, Festschrift für Ernst-Joachim Mestmäcker zum 80. Geburts-tag, (Eds.) Ch. Engel and W. Möschel, Nomos, Baden-Baden 2006, 16

– Konstruktionen des „Fremden“ und des„Eigenen“ in Prozessen der interkulturel-len Abgrenzung, Vermittlung und Identi-tätsbildung durch stammeseigene Gesetz-gebung nordamerikanischer Indianer (vornehmlich bei Stämmen des Südwes-tens und Pueblos sowie einiger Nordwest-stämme). In: Das „Fremde“ und das „Ei-gene“, Forschungsberichte (1992-2006),(Eds.) M. Craanen and A. Gunsenhei-mer, transkript Verlag und Volkswagen Stiftung, Bielefeld / Hannover 2006, 256-257

– Intellectual Property and Competition– Human Economic Universals, Intellec-tual Property and Behavioral Science;Intellectual Property and Behavioral Science, Gruter Institute for Law andBehavioral Research, MPI für Geistiges

Eigentum, München, August 2006. Bepress Verlag, Berkeley, California/USA(Internet-Veröffentlichung: http://www.bepress.com/giwp/default/vol4/iss1/art1)

– Intellectual Property and Competition– Human Economic Universals or Cultural Specifi cities? – A Farewell toNeoclassics. IIC 38, 137-165 (2007)

– Juristische Heuristik? In: Festschrift fürClaus-Wilhelm Canaris zum 70. Geburts-tag, (Eds.) A. Heldrich et al., C.H. Beck, München 2007, 1065-1080

Fikentscher, W. et al.:Group Report: What is the Role of Heuristics in Making Law? In: 94th DahlemWorkshop on Heuristics and the Law 2004,(Eds.) Ch. Engel and G. Gigerenzer. Freie Universität und MIT Press, Berlin / Cambridge, 2006, 239-257

Fikentscher, W. and H.P. Kunz- Hallstein:International Transfer of Technology: A Perspective on the Roles of Antitrust, Competition Law, and Trial. Delaware Law Review 9, 37-60 (2006)

Fikentscher, W. and A. Heinemann:Schuldrecht. 10. Aufl ., de Gruyter, Berlin 2006, 882 p.

Friese, A., S. Link and S. Mayer:Tax and Corporate Governance.http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=877900 (2006)

Friese, A., C. Richter and S. Mayer:Tagungsbericht: Meistbegünstigung imSteuerrecht der EU-Staaten. IStR 6, III-IV (2006)

Früh, A.:Normsetzung und Biomedizin; Abläufe in einer funktional differenzierten Gesellschaftam Beispiel des Stammzellenforschungsge-setzes. In: Biomedizinrecht: Herausforde-rungen, Entwicklungen, Perspektiven,(Eds.) B. Dörr and M. Michel, Dike, Zürch/St.Gallen 2007, 49-78

Ganea, P.:Anmerkung zum Urteil vom OberstenVolksgericht, Volksrepublik China vom

Page 120: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise 22.08.2005: Kein Teilschutz im Falle unwe-

sentlicher Merkmale – GlasfaserbewehrteRöhre. GRUR Int., 164-167 (2006) (Ur)

– Supreme People’s Court of China,“Corrosion Prevention”. GRUR Int.,448-455 (2007)

– siehe auch Wu, Z. and P. Ganea

Gárate, C.:Evolution of the Permanent Establishment Concept. http://internationaltaxation.blogspot.com (2006)

– Limitation on Benefi ts Clause inInter national Double Taxation Treaties.http://internationaltaxation.blogspot.com(2006)

Geiger, C.:The Private Copy Exception, an Area of Freedom (Temporarily) Preserved in theDigital Environment. IIC 37, 74-81 (2006)

– “Constitutionalising” Intellectual Property Law? The Infl uence of Fundamental Rights on Intellectual Property in theEuropean Union. IIC 37, 371-406 (2006)

– Droit d’auteur et droit du public à l’information: relation confl ictuelle oupacifi que? In: Droit d’auteur et liberté d’expression, Regards francophones,d’Europe et d’ailleurs, (Eds.) A. Strowel and F. Tulkens, Larcier, Brüssel 2006, 103-122

– Copyright and Free Access toInformation, For a Fair Balance of Interests in a Globalized World. EIPR,366-373 (2006)

– Propriété intellectuelle et censure.Medialex, 75-82 (2006)

– La privatisation de l’information par lapropriété intellectuelle: Quels remèdespour la propriété littéraire et artistique?Revue Internationale de DroitEconomique (RIDE), 389-432 (2006)

– Anmerkung zum Urteil der Cour de Cassation vom 28. Februar 2006. RLDI,49-55 (2006) (Ur)

– La transposition du test des trois étapesen droit français. Recueil Dalloz 31,2164-2167 (2006)

– Three-Step Test, A Threat to a Balanced Copyright Law? IIC 37, 683-699 (2006)

– Dogmatische „Wildwüchse“ im Urheber-recht. In: Der Interessenausgleich imUrheberrecht – Teil 2: Die Thesen, (Eds.) R.M. Hilty and C. Geiger, Onlineartikel unter: www.intellecprop.mpg.de/ww/de/pub/forschung/publikationen/online_publikationen.cfm (2006)

– Mesures techniques vs. “Exceptions” au droit d’auteur. Revue Lamy Droit del’Immatériel, 17-20 (2006)

– Adaptando el acuerdo ADPIC a las necesidades de la sociedad de la información: cómo preservar el libreacceso a la información. In: Propiedad Intelectual y Tecnología, El acuerdoADPIC diez años después: visionseuropea y latinoamericana, (Eds.) B.Remiche and J. Kors, La Laey, Buenos Aires 2006, 249-264

– Die französische Regierungsstudie zurImmaterialgüterwirtschaft: – Ein Weg-weiser für die Zukunft des europäischen Urheberrechts? GRUR Int., 816-819 (2007)

– Trade Marks and Freedom of Expression – The Proportionality of Criticism. IIC 38, 317-327 (2007)

– The New French Law on Copyright and Neighbouring Rights of 1 August 2006 –An Adaptation to the Needs of the Infor-mation Society? IIC 38, 401-428 (2007)

– Droit d’auteur et protection des œuvresdans l’univers numérique. S. Dusollier, Larcier, Brüssel 2005, 582 p., IIC 38, 369-376 (2007) (Bu)

– Copyright and the Freedom to Create – A Fragile Balance. IIC 38, 707-722 (2007)

– The Role of the Three-Step Test in the Adaptation of Copyright Law to the Infor-mation Society. Copyright Bulletin, 1-21(2007)

Page 121: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

121

Tätigkeitsbericht2006/2007

– La loi du 1er août 2006, une adaptationdu droit d’auteur aux besoins de la société de l’information? Revue Lamy Droit de l’Immatériel, 67-77 (2007)

– Droit des marques et liberté d’expression(de la proportionnalité de la libre critique). Recueil Dalloz, 884-888 (2007)

– Droit d’auteur et liberté de création artistique: un fragile équilibre, Libres propos à partir de l’arrêt « Victor Hugo » de la Cour de cassation du 30 janvier 2007. Revue Lamy Droit de l’Immatériel,59-65 (2007)

– From Berne to National Law, via theCopyright Directive: The Dangerous Mutations of the Three-Step Test. Euro-pean Intellectual Property Review 29,486-491 (2007)

– Die Schranken des Urheberrechts inFrankreich/Les exceptions au droitd’auteur en France. In: Impulse für eine europäische Harmonisierung des Urhe-berrechts/Perspectives d’harmonisationdu droit d’auteur en Europe, (Eds.) R.M.Hilty and C. Geiger, Springer-Verlag/Litec, Berlin/Paris 2007, 335-364

– Adapter l’accord ADPIC aux impératifsde la société de l’information: Globalisation, droit d’auteur et accès à l’information. In: L’accord ADPIC, 10 ans après: regards croisés, Europe-Amérique Latine, (Ed.) B. Remiche and J. Kors, Larcier, Brüssel 2007, 447-474

– Author’s Right, Copyright and the Public’s Right to Information: A Complex Relationship (Rethinking Copyright in the Light of Fundamental Rights). In: NewDirections in Copyright Law, Volume 5, (Ed.) F. Mcmillan, Edward Elgar, Cheltenham/Northampton 2007, 24-44

– siehe auch Kur, A., R.M. Hilty,C. Geiger and M. Leistner

Geiger, C., T. Engelhardt, G. Hansen and K. Markowski:Urheberrecht im deutsch-französischen Dialog – Impulse für eine europäischeRechtsharmonisierung, Bericht von derAbschlussveranstaltung der deutsch-franzö-

sischen Vortragsreihe zum Urheberrecht am13.01.2006 im Europäischen Patentamt,München. GRUR Int., 475-496 (2006)

Glotov, S.:Napster&Grokster: die Problemen des digi-talen Millenium. In: Theorie und Praxis des geistigen Eigentums, 2006, Nº-4 (Rußland);Intelektualna Vlasnist’, 2007, Nº-3(Ukraine)

Hansen, G.:„Rückschritt in die Steinzeit“. Das Urheber-recht wird reformiert. Die Interessen derVerlage sind stärker berücksichtigt als die der Wissenschaftler, sagen Kritiker. Tages-spiegel, 10.05.2006, 27

– Forscher im Netz. „Google Scholar“ undmehr: Bei der Suche nach wissenschaft-licher Literatur helfen viele Webseiten weiter. Tagesspiegel, 11.07.2006, 26

– Urheberrecht für Wissenschaftler– Risiken und Chancen der Urheber-rechtsreform für das wissenschaftliche Publizieren. In: In die Zukunft publizie-ren. Herausforderungen an das Publizie-ren und die Informationsversorgung inden Wissenschaften. Tagungsband zur 11. Jahrestagung der IuK-Initiative der Wissenschaftlichen Fachgesellschaftenin Deutschland, (Ed.) M. Stempfhuber,Informationszentrum Sozialwissenschaf-ten, Bonn 2006, 9-19

– Teurer Lesestoff. Wissenschaftler kritisie-ren neues Urheberrecht und hoffen auf die nächste Novelle. Der Tagesspiegel, 12.7.2007, 28

– siehe auch Geiger, C., T. Engelhardt,G. Hansen and K. Markowski

Hansen, G. and A. Schmidt- Bischoffshausen:Ökonomische Funktionen von Verwertungs-gesellschaften – Kollektive Wahrnehmungim Lichte von Transaktionskosten- undInformationsökonomik. GRUR Int., 461-481 (2007)

– Economic Functions of Collecting Societies – Collective RightsManagement in the Light of Transaction Cost- and Information Economics.http://ssrn.com/abstract=998328 (2007)

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122

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise Henning-Bodewig, F.:

Unfair Competition Law: European Union and Member States. Kluwer Law Internati-onal, Amsterdam 2006, 272 p.

– Das Recht gegen den unlauteren Wett-bewerb in den neuen Mitgliedstaaten: Impulse für Europa? Bericht über eineTagung des MPI für Geistiges Eigentum. GRUR Int., 395-399 (2006)

– Neuorientierung von § 4 Nr. 1 und 2 UWG? WRP, 621-628 (2006)

– Relevanz der Irreführung, UWG-Nachah-mungsschutz und die Abgrenzung Lauter-keitsrecht/IP- Rechte. GRUR Int., 986-990 (2007)

– siehe auch Hilty, R.M. and F. Henning-Bodewig

Hepp, N.:Die Neuregelung zur Durchsetzung des Markenrechts in Ungarn. GRUR Int.,196-206 (2007)

Hilty, R.M.:Das Urheberrecht und der Wissenschaftler.GRUR Int., 179-190 (2006)

– Five Lessons about Copyright in the In-formation Society: Reaction of the Scien-tifi c Community to Over-Protection and what Policy Makers Should Learn. Jour-nal of the Copyright Society of the USA 53, 103-138 (2005/06)

– Lizenzverträge und Art. 5 KG. In: Dasrevidierte Kartellgesetz in der Praxis, (Ed.) R. Zäch, Schulthess §, Zürich 2006,27-81

– „Leistungsschutz“ – made in Switzerland? – Klärung eines Missverständnisses und Überlegungen zum allgemeinen Schutzvon Investitionen? In: Festschrift für EikeUllmann, (Eds.) H.-J. Ahrens, J. Born-kamm and H.P. Kunz-Hallstein, jurisGmbH, Saarbrücken 2006, 643-667

– Immaterialgüterrecht. In: Wirtschafts-recht Schweiz-EG, Überblick und Kom-mentar 2005/06, (Ed.) A. Kellerhals, Dike, Zürich/St. Gallen 2006, 127-139

– Der Verlagsvertrag. In: SchweizerischesImmaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Bd. II/1, 2. Aufl ., (Eds.) R. Büren andL. David, Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel 2006, 557-629

– La privatisation de l’information par lapropriété intellectuelle: problème etperspectives. Introduction. Revue Internationale de Droit Economique(RIDE), 353-359 (2006)

– Sündenbock Urheberrecht? In: GeistigesEigentum und Gemeinfreiheit, Bd. 11 derSchriftenreihe: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, (Eds.) A. Ohly and D. Klippel, Mohr Siebeck, Tübingen 2007, 107-144

– The Law Against Unfair Competition and Its Interfaces. In: Law Against UnfairCompetition. Towards a New Paradigmin Europe?, (Eds.) R.M. Hilty and F. Henning-Bodewig, Springer-Verlag, Berlin 2007, 1-52

– The Expansion of Copyright Law and its Social Justifi cation. In: Copyright Law and the Information Society in Asia,(Eds.) Ch. Heath and K.-C. Liu, HartPublishing, Oxford 2007, 1-31

– Kommentar zum Verlagsvertragsrecht (Art. 380-393 OR). In: Kommentar zum OR, 4. Aufl . (Eds.) H. Honsell, N.P. Vogt and W. Wiegand, Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel 2007

– Falsch verstandener Heimatschutz. Das Urheberrecht darf nicht zu einem Instru-ment gegen die Wissenschaft ausarten.Süddeutsche Zeitung, 12.04.2007, 14

– Copyright Law and the Information Society – Neglected Adjustments andTheir Consequences. IIC 38, 135-136(2007)

– Immaterialgüterrecht. In: Wirtschafts-recht Schweiz-EG, Überblick und Kom-mentar 2006/07, (Ed.) A. Kellerhals, Dike, Zürich/St. Gallen 2007, 135-155

– Die Umsetzung der Richtlinie zur Harmo-nisierung bestimmter Aspekte des Urhe-berrechts und der verwandten Schutz-

Page 123: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

123

Tätigkeitsbericht2006/2007

rechte in der Informationsgesellschaft– Kritische Analyse und Vorausschau Deutschland. In: Impulse für eine euro-päische Harmonisierung des Urheber-rechts/Perspectives d’harmonisation dudroit d’auteur en Europe, (Eds.) R.M.Hilty and C. Geiger, Springer-Verlag/Litec, Berlin/Paris 2007, 51-60

– La transposition de la directive sur le droit d’auteur et les droits voisins dans lasociéte de l’information – Analyse critique et prospective – Un point de vue alle-mand. In: Impulse für eine europäischeHarmonisierung des Urheberrechts/ Perspectives d’harmonisation du droitd’auteur en Europe, (Eds.) R.M. Hilty and C. Geiger, Springer-Verlag/Litec, Berlin/Paris 2007, 61-70

– Märkte und Schutzrechte. In: Märkte alssoziale Strukturen, (Eds.) J. Beckert, R.Diaz-Bone and H. Ganßmann, CampusVerlag, Frankfurt 2007, 235-250

– Copyright Law and Scientifi c Research.In: Copyright Law: A Handbook on Con-temporary Research, (Ed.) P. Torremans,Edward Elgar, Cheltenham/Northampton 2007, 315-354

– siehe auch Drexl, J., R.M. Hilty and A. Kur

– siehe auch Kur, A., R.M. Hilty,C. Geiger and M. Leistner

Hilty, R.M. and F. Henning-Bodewig:Leistungsschutzrechte zugunsten vonSportveranstaltern? Boorberg, Stuttgart2007, 94 p.

Hilty, R.M. and F. Thouvenin:Sportverbände wollen Werbemonopoldiktieren. plädoyer, 20-22 (2006)

Hilty, R.M., H.C. von der Crone andR.H. Weber:Stellungnahme zur Anpassung des UWG: Ambush Marketing. sic! 10, 702-713 (2006)

Hilty, R.M., A. Kur and A. Peukert:Stellungnahme des Max-Planck-Institutsfür Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- undSteuerrecht zum Vorschlag für eine Richtli-nie des Europäischen Parlaments und des

Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigenEigentums, KOM(2006) 168 endgültig. GRUR Int., 722-725 (2006)

– Statement of the MPI for Intellectual Property to the proposal for a directive of the European Parliament and of the Council on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights. IIC 37, 970-973 (2006)

Huster, S.:USA – Supreme Court korrigiert dieGrenzen der Patentierbarkeit nahe liegenderErfi ndungen. GRUR Int., 553 (2007)

Jaeger, T.:Vertragsbeendigungspfl icht beiVergabeverstößen. ZVB, 271-277 (2007)

– Hürden der Durchsetzung vonWettbewerbsrecht vor den Zivilgerichten. ÖZW, 73-83 (2007)

– Bank Burgenland: Interim decisions by Austrian courts in a privatization case.EStAL, 589-590 (2007)

– Gemeinschaftsrechtliche Probleme einerPrivatisierung. EuZW, 499-502 (2007)

– Recovering Illegal State Aid in Real Estate Contracts. EStAL, 578-585 (2007)

– Beihilfe- und Förderungsrecht. In: Öffentliches Wirtschaftsrecht – Band I, 2. Aufl ., (Eds.) M. Holoubek and M.Potacs, Springer-Verlag, Berlin 2007, 681-790

– Gemeinschaftskompetenz „private enforcement“? JBl, 249-269 (2007)

– Bank Burgenland: Übergehen des Meist-bieters als mögliche Beihilfe. ecolex, 306-308 (2007)

– Grundsätze der Beihilfekontrolle, An-wendung von Gruppenfreistellungsver-ordnungen und Richtlinien, Anwendung Mitteilungen, Leitlinien und Gemein-schaftsrahmen, Steuern und parafi skali-sche Abgaben, öffentliche und staatsnahe Unternehmen und PPP, Daseinsvorsorgeund Beihilfen für sozial- und umweltpoli-

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124

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise tische Ziele. In: Beihilferecht. Jahrbuch

2007, (Ed.) T. Jaeger, NWV, Wien 2007, 15-102

– Neues zu Agrarmarketingbeiträgen undGemeinschaftsrecht: Eine Zwischen-bilanz. ZfV, 18-28 (2007)

– Ende der ‚Organisationsblindheit’ derGemeinschaft im Beihilferecht: Keine automatische Selektivität regionalerSteuermaßnahmen. RIW, 120-125 (2007)

– Über Tellerrand und großen Teich… Eine Lanze für den LL.M. law graz, 24-25 (2007)

Jaeger, T. and P. Thiry:Zwischenbilanz zur Beihilfereform. ecolex, 316-320 (2007)

Katzenberger, P.:Vergütung der Sendeunternehmen für Privatkopien ihrer Livesendungen aus derSicht der europäischen Urheberrechtsricht-linien. GRUR Int., 190-195 (2006)

– Kommentierung der §§ 5, 6, 26, 32b,64-69, Vor 88ff., 88-92, 94, 95, Vor120ff., 120-143 UrhG. In: Urheberrecht. Kommentar, (Ed.) G. Schricker, C.H.Beck, München 2006

– Der Wettbewerbsprozeß. Ein Praxishand-buch. H.-J. Ahrens, Heymanns, Köln 2005, 1461 p.; Heidelberger Kommentar zum Wettbewerbsrecht. F.L. Ekey et al.,C.F. Müller, Heidelberg 2005, 1366 p.; Wettbewerbsrecht. Kommentar. W.Hefermehl, H. Köhler and J. Bornkamm,C.H. Beck, München 2006, 1650 p.,GRUR Int., 870 (2006) (Bu)

– Harmonisierung des Markenrechts. Festschrift für Alexander von Mühlendahlzum 65. Geburtstag am 20. Oktober 2005. V. von Bomhard, J. Pagenberg andD. Schennen, Heymanns, Köln 2005,477 p.; „…und sie bewegt sich doch!“– Patent Law on the Move. Festschriftfür Gert Kolle und Dieter Stauder zum65. Geburtstag am 25. April 2005 und 20.Oktober 2005. A. Kur, S. Luginbühl andE. Waage, Heymanns, Köln 2005, 578 p., GRUR Int.. 873-875 (2006) (Bu)

– Geschmacksmustergesetz. Kommentar.H. Eichmann and R. von Falckenstein,C.H. Beck, München 2005, 618 p.,GRUR Int., 959-960 (2006) (Bu)

– Presserecht Kommentar. 5., neubearbei-tete und erweiterte Aufl . M. Löffl er, C.H. Beck, München 2006, XXXVII + 1955 p., GRUR Int., 550-551 (2007) (Bu)

– Wettbewerbsrecht. Kommentar, 25.Aufl ., C.H. Beck, München 2007, XXII +1665 p., GRUR Int., 1050-1051 (2007) (Bu)

Kawohl, F. and M. Kretschmer:Von Tondichtern und DJs – Urheberrechtzwischen Melodieneigentum und Musikpra-xis. In: Wissen und Eigentum. Geschichte, Recht und Ökonomie stoffl oser Güter, (Ed.) J. Hoffmann, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2006, 189-220

Kersting, Ch.:Discussion Report. European BusinessOrganization Law Review 7, 233-238 (2006)

– Die Kontrolle des Stiftungsvorstands durch Stifter und Destinatäre. In: Non Profi t Law Yearbook, (Eds.) W.R. Walz et al., Heymanns, Köln 2006, 57-73

– Zinsanpassung nach Basel II. Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, 56-63 (2007)

– Die Dritthaftung für Informationen im Bürgerlichen Recht. MünchenerUniversitätsschriften, Band 213, C.H. Beck, München 2007, XXIII + 603 p. (Habilitationsschrift)

– Die aktienrechtliche Beschlussanfech-tung wegen unrichtiger, unvollständigeroder verweigerter Erteilung von Informa-tionen. Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, 319-350 (2007)

– Die Reziprozitätsregel im europäischen Übernahmerecht und ihre Anwendungauf Gesellschaften aus Drittstaaten.Europäische Zeitschrift für Wirtschafts-recht, 528-533 (2007)

– Diskussionsbericht. Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschafts-recht 171, 315-319 (2007)

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125

Tätigkeitsbericht2006/2007

– Diskussionsbericht. Zeitschrift für dasgesamte Handelsrecht und Wirtschafts-recht 171, 376-379 (2007)

Kitz, V.:Das neue Recht der elektronischen Medienin Deutschland – sein Charme, seine Fall-stricke. ZUM, 368-375 (2007)

– Haftung für Usenet-Zugangsdienst– Anmerkung zu LG Düsseldorf, Urt. v.23.5.2007 – 12 O 151/07. CR, 603-605(2007) (Ur)

– Telekommunikationsüberwachung eines Strafverteidigers – Anmerkung zu BVerfG, Beschl. v. 18.4.2007 – 2 BvR 2094/05. MMR, 504-505 (2007) (Ur)

– Kommerzielle Kommunikation per E-Mail im neuen Telemediengesetz. DB, 385-389 (2007)

– Beschränkung der Abmahnkosten im Urheberrecht – was verhindert den Miss-brauch wirklich? MMR, 477-478 (2007)

– Die Herrschaft über Inhalt und Idee beim Sprachwerk. GRUR-RR, 217-218 (2007)

– Anti-Spam-Regelung für E-Mail-Wer-bung. Der Betrieb, Status:Recht, 74(2007)

– Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigenEigentums. URL: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/22_Geistiges_Eigentum/04_Stellungnahmen/Kitz.pdf (2007)

Klass, N.:Das Urheberkollisionsrecht der ersten Inha-berschaft – Plädoyer für einen universalenAnsatz. GRUR Int., 373-386 (2007)

– Die neue Frau an Grönemeyers Seite – ein zeitgeschichtlich relevantes Ereig-nis? Zur Neukonturierung der Begleiter-rechtsprechung durch den BGH. ZUM, 818-828 (2007)

– Choice of law and copyright ownership:An interest-based analysis under special consideration of New Zealand and

German law (LL.M. by thesis). The Bindery, Wellington 2007, 217 p.

– Zu den Grenzen der Berichterstattungüber Personen des öffentlichen Lebens– Die Urteilsserie des BGH vom 6. März2007 im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR. AfP, 517-527 (2007)

– Medienrecht. A. Beater, Mohr Siebeck,Tübingen 2007, 834 p., AfP, 595-596(2007) (Bu)

Klopschinski, S.:Markenverletzung im Transit (EuGH, DIESEL, Urteil vom 9. November 2006,C-281/05). European Law Reporter,502-511 (2006)

– Die Implementierung von Gemein-schaftsrecht und internationalen Verträ-gen in das Europäische Patentüberein-kommen nach der Revisionskonferenz imJahr 2000. GRUR Int., 555-562 (2007)

– Neubestimmung der acte-clair-Doktrin im Kooperationsverhältnis zwischen EGund Mitgliedstaat. Schriften zum Europä-ischen Recht, Band 122. K. Hummert, Duncker & Humblot, Berlin 2006, 173p., GRUR Int., 782-784 (2007) (Bu)

– TRIPs oder Patentschutz weltweit – Zwangslizenzen, Erschöpfung, Parallel-importe. Schriften zum InternationalenRecht, Band 162. Ch. von Kraack, Duncker & Humblot, Berlin 2006, 313p., GRUR Int., 869-872 (2007) (Bu)

– Die rechtserhaltende Benutzung einerMarke für bestimmte Produkte (EuG,GALZIN, Urteil vom 17. Oktober 2006, T-483/04). European Law Reporter,24-28 (2007)

– Internationales – Ankündigung einesAnti-Counterfeiting Trade Agreement(ACTA) (Aktuelle Informationen). GRUR Int., 1054-1055 (2007)

– Internationales – Vergleichende Studie zur Produktivität des EPA, UKIPO undDPMA (Aktuelle Informationen).GRUR Int., 876-877 (2007)

Page 126: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

126

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise Klunker, N.S.:

Informal Session des Standing Committee on the Law of Patents der WIPO in Genf vom 10. bis 12. April 2006. GRUR Int., 497-499 (2006)

– siehe auch Straus, J. and N.S. Klunker

Klunker, N.S. and W. Prinz zuWaldeck und Pyrmont:Diskussionsforum über den Entwurf des„Abkommens zur Harmonisierungmaterieller Fragen zum Patentrecht“ (Substantive Patent Law Treaty – SPLT) vom 1. bis 3. März 2006 in Genf. GRUR Int., 577-585 (2006)

Knaak, R.:Die EG-Verordnung Nr. 510/2006 zum Schutz von geographischen Angaben undUrsprungsbezeichnungen. GRUR Int., 893-901 (2006)

– Gemeinschaftsmarkenverordnung.In: Gemeinschaftsmarke und Recht der EU-Mitgliedstaaten, (Eds.) G. Schricker, E.-M. Bastian and R. Knaak, C.H. Beck,München 2006, 65-154

– Gemeinschaftsmarke und Recht derEU-Mitgliedstaaten – Deutschland. In: Gemeinschaftsmarke und Recht der EU-Mitgliedstaaten, (Eds.) G. Schricker, E.-M. Bastian and R. Knaak, C.H. Beck,München 2006, 202-255

– Les mesures effectives de recours contrela contrefaçon: L’exemple de l’Allemagne. In: L’Effi cacité des Mesures de LutteContre la Contrefaçon. Etude Comparée, (Ed.) Société de Législation Comparée,Colloque, Volume 4, Paris 2006, 93-104

– Gemeinschaftsweiter Schutz derBezeichnung „Feta“ für Erzeugnisse aus Griechenland. Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht (ZLR), 59-66 (2006)

– Marken- und Kennzeichenrecht. Hand-buch. P. Lange, C.H. Beck, München 2006, 1074 p., NJW, 1720 (2006) (Bu)

– Geographische Herkunftsangaben – Anwendungsbereich der VerordnungNr. 2081/92 und Verhältnis zum nationa-len Recht. In: Aktuelle Entwicklungen im

Deutschen und Europäischen Lebensmit-telrecht. Jus Europaeum. Band 39, (Ed.)O. Sosnitza, Nomos, Baden-Baden 2007, 113-126

– UWG – Gesetz gegen den unlauterenWettbewerb. Kommentar. H. Piper and A. Ohly, C.H. Beck, München 2006,1480 p., GRUR Int. 86-87 (2007) (Bu)

– Internationale Zuständigkeiten und Möglichkeiten des forum shopping inGemeinschaftsmarkensachen – Auswir-kungen der EuGH-Urteile Roche Nieder-lande und GAT/LuK auf das Gemein-schaftsmarkenrecht. GRUR Int., 386-394(2007)

– Die Kennzeichnungskraft im Gemein-schaftsmarkenrecht. GRUR Int., 801-807(2007)

– Erste Höchstrichterliche Entscheidungen aus den Mitgliedstaaten zur Verletzungvon Gemeinschaftsmarken. MarkenR, 2-8 (2007)

Knaak, R. and G. Joller:Gemeinschaftsmarke und Recht der EU-Mitgliedstaaten – Österreich. In: Gemein-schaftsmarke und Recht der EU-Mitglied-staaten, (Eds.) G. Schricker, E.-M. Bastian and R. Knaak, C.H. Beck, München 2006, 473-505

Kostanski, P.:Dobra niematerialne w działalnosci biur podrózy. In: Prawo w praktyce biur podrózy, praca zbiorowa pod red, (Ed.) P. Cybula,Lexis Nexis, Warschau 2006, 275-310

– Prawne aspekty nieuczciwej konkurencji w praktyce biur podrózy. In: Prawo w praktyce biur podrózy, praca zbiorowa pod red, (Ed.) P. Cybula, Lexis Nexis, Warschau 2006, 310-319

– Prawo reklamy w praktyce biur podrózy.In: Prawo w praktyce biur podrózy, pracazbiorowa pod red, (Ed.) P. Cybula, Lexis Nexis, Warschau 2006, 319-331

– Nieuczciwe praktyki biur podrózy w Internecie. Teil 1. Rynek Podrozy, 40-41(2006)

Page 127: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

127

Tätigkeitsbericht2006/2007

– Nieuczciwe praktyki biur podrózy w Internecie. Teil 2. Rynek Podrozy, 42-43(2006)

– Saaad Pierwszej Instancji WE prawo własnosci przemysłowej nie chroni elementów opisowych znakówtowarowych Konsument nie pomyli produktów zielarskich. Rzeczpospolita, 09.08.2006, C-4

– Zdolnosc odrózniajaaaca znaków towa-rowych – Szczegóły czy wrazenie ogólne.Rzeczpospolita, 24.01.2006, C-4

– Wstaaapienie w stosunek najmu lokalu mieszkalnego. Monitor Prawniczy, 571-584 (2006)

– Na reklamowy slogan trzeba spojrzec oczyma przecieeetnego konsumenta. „ZZZyc bogato” to zbyt abstrakcyjny znak (Omówienie wyroku Saaadu Pierwszej Instancji WE w sprawie Live Richly, T-320/03). Rzeczpospolita, 14.03.2006, C-4

– Posteeepowanie przed Komisja Europejskaw sprawie notyfi kowanej pomocy panstwa. Problemy Wspólczesnego Prawa Miedzynarodowego, Europejskiego i Porównawczego IV, 55-72 (2006)

– Ochrona licencjobiorcy wyłaaacznego wprzypadku upadłosci licencjodawcy (analiza prawnoporównawcza na gruncie prawa polskiego i niemieckiego). Zeszyty Naukowe Uniwersytetu Jagiellonskiego,Prace z Wynalazczosci i Ocrhony Wlasnosci Intelektualnej, 107-136 (2006)

– Zbiór zasad etyki adwokackiej i godnosci zawodu – jako korporacyjny kodeks etyczny a system prawa. Edukacja Prawnicza, 18-23 (2006)

– Mitteilung: Polen. Keine Schutzfähigkeitvon Marken, die einem Ländercode i. S. der UN-Klassifi kation (ISO 3166) ent-sprechen (Rechtsprechungsmitteilung).GRUR Int., 360 (2006)

Kostanski, P. and M.HałgasPrawo cywilne – czeeesc ogólna. Repetytoria Becka. C.H. Beck, Warschau 2006, 296 p.

Kostanski, P. and S.H. Lee:Prawo własnosci przemysłowej – przymusowa licencja. Znacjonalizowanym patentem wptasiaaa grypeee. Rzeczpospolita, 8.03.2006, C-4

Kraßer, R.:Frankreich (Landesbericht). In: Gemein-schaftsmarke und Recht der EU-Mitglied-staaten, (Eds.) G. Schricker, E.-M. Bastian and R. Knaak, C.H. Beck, München 2006, 274–317

Kur, A.:A Farewell to Crossborder Injunctions?The ECJ Decisions GAT v. LuK and RocheNederlands v. Primus and Goldberg. IIC37, 844-855 (2006)

– Nachahmungsschutz und Freiheit desWarenverkehrs – der wettbewerblicheLeistungsschutz aus der Perspektive des Gemeinschaftsrechts. In: Festschrift für Eike Ullmann, (Eds.) H.-J. Ahrens, J. Bornkamm and H.P. Kunz-Hallstein, juris GmbH, Saarbrücken 2006, 717-735

– Globalization of Law and Identity of Law in Intellectual Property. In: The Instituteof Comparative Law, (Eds.) Waseda Uni-versity, Scibunda Publishing Co., Tokio2006, 233-257

– Comments on the EuropeanCommission’s Proposal for a Regulationon the Law Applicable to ContractualObligations („Rome I“) of December 15, 2005 and the European Parliament Com-mittee on Legal Affairs’ Draft Report onthe Proposal of August 22, 2006. IIC 37,471-478 (2006)

– Geschmacksmuster – Designschutz inDeutschland und Europa. A. Bulling, A. Langöhrig and T. Hellwig, Heymanns, Köln 2006, 255 p.; Der europaweiteSchutz des Produktdesigns – Das Ge-meinschaftsgeschmacksmuster und sein Verhältnis zur Gemeinschaftsmarke.Saarbrücker Studien zum internationalenRecht, Band 28. P. Schramm, Nomos, Baden-Baden 2005, 264 p., GRUR Int., 455-456 (2007) (Bu)

– Markenrecht in der Volksrepublik China.MPI für Geistiges Eigentum, Schriften-reihe zum gewerblichen Rechtsschutz,

Page 128: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

128

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise Band 147. K. Blasek, Heymanns, Köln

2007, XXIII + 458, GRUR Int., 636-637 (2007) (Bu)

– Die Alternativen zum Schutz durch dasUrheberrecht in Deutschland / Les protections alternatives au droit d’auteuren droit allemand. In: Impulse für eineeuropäische Harmonisierung des Urhe-berrechts / Perspectives d’harmonisationdu droit d’auteur en Europe, (Eds.) R.M.Hilty and C. Geiger, Springer-Verlag/Litec, Berlin/Paris 2007, 193-211, 213-231

– Les relations confl ictuelles de la propriété intellectuelle et la réforme du droit international privé en Europe. PropriétésIntellectuelles, 291-300 (2007)

– Intellectual Property and the Reform of Private International Law – Sparks from a Diffi cult Relationship. IPRax, 284 (2007)

– Quibbling Siblings – Comments to Dev Gangjee’s Presentation. Chicago-Kent L.Rev. 82, 1316-1327 (2007)

– Exclusive Jurisdiction and Cross-Border IP (Patent) Infringement – Suggestions for Amendment of the Brussels I Regula-tion, EIPR, 193 (2007)

– siehe auch Drexl, J., R.M. Hilty and A. Kur

– siehe auch Hilty, R.M., A. Kur andA. Peukert

– siehe auch Peukert, A. and A. Kur

Kur, A., R.M. Hilty, C. Geiger and M. Leistner:First Evalutation of Directive 96/9/EC on the Legal Protection of Databases – Com-ment by the MPI for Intellectual Property, Munich. IIC 37, 551-558 (2006)

Kur, A. and S. Cocks:Nothing but a GI Thing: Geographical Indi-cations under EU Law. XVII Fordham In-tellectual Property, Media & EntertainmentLaw Journal, 999-1916 (2007)

Lee, S.H.:Taiwan – Erteilung von Zwangslizenz amMedikament „Tamifl u“ (Aktuelle Informati-onen). GRUR Int., 178 (2006)

– siehe auch Kostanski, P. and S.H. Lee

Lehmann, M.:The Current Reforms of German Competi-tion and Antitrust Law. In: Recent Develop-ments of the Academic Disputes on the Intellectual Property Laws and the Compe-tition Law. Publication of articles in com-memoration of the 70th birthday of Prof. Dr. Nobuo Monya, (Ed.) Japan Institute of Invention and Innovation, Japan Institute of Invention and Innovation, Tokio 2006, 1234-1227

– The Answer to the Machine Is Not inthe Machine. In: Festschrift für JochenPagenberg zum 65. Geburtstag, (Eds.) D. Beier, L. Brüning-Petit and Ch. Heath, Heymanns, Köln 2006, 413-419

– Protecting Software? The Benefi t of Exclusive Rights in Intellectual Property.Publikationen des Europäischen Patent-amts (EPA), 1-8 (2006)

– Anmerkung zur Entscheidung des OLG München vom 3.8.2006 – Erschöpfung beim Verkauf von Softwarelizenzen nurmit Programmverkörperung. CR 10,655-656 (2006) (Ur)

Leistner, M.:siehe auch Drexl, J., B. Conde Gallego,S. Enchelmaier, M. Leistner and M.-O.Mackenrodt

– siehe auch Kur, A., R.M. Hilty,C. Geiger and M. Leistner

von Lewinski, S.:Trademark Decisions in Armenia. IIC 37, 179-182 (2006)

– Das österreichische Verwertungsgesell-schaftengesetz 2006. K. Riesenhuber,Nomos, Baden-Baden 2006, 138 p., GRUR Int., 961-962 (2006) (Bu)

– Collective Administration of Copyrights and Neighbouring Rights: Developmentsfrom 1991 through 2004 (Chapter 6

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129

Tätigkeitsbericht2006/2007

Subchapter VI). In: InternationalEncyclopedia of Comparative Law, Vol.XIV, Copyright and Industrial Property,(Chief Ed.) G. Schricker, Mohr Siebeck und Martinus Nijhoff, Tübingen,Dordrecht, Boston, Lancaster 2006,35-45

– Neighbouring Rights – Comparison of Laws (Chapter 5). In: International Encyclopedia of Comparative Law, Vol.XIV: Copyright and Industrial Property,(Chief Ed.) G. Schricker, Mohr Siebeck and Martinus Nijhoff, Tübingen,Dordrecht, Boston 2006, 1-29

– Réfl exions sur le rôle et lefonctionnement des sociétés d’auteurs.Propriétés Intellectuelles, 22-30 (2006)

– Stakeholder Consultation on CopyrightLevies in a Converging World – Antwor-ten des MPI für Geistiges Eigentum. GRUR Int., 1006-1011 (2006)

– Shpjegime Për ligjin për të Drejtën e Autorit dhe të Dreitat e Tjera të Lidhura me të. (Commentary on the Law of theRepublic of Albania no. 9380 of 28.4.2005 on copyright and RelatedRights). Afërdita, Tirana, 2006, 32 p.

– The Role and Future of the Universal Copyright Convention. UNESCO Copy-right Bulletin, October-December, 1-13 (2006)

– Stakeholder Consultation on CopyrightLevies in a Converging World – Response of the MPI for Intellectual Property. IIC38, 65-77 (2007)

– The EC Duration Directive: An example of the complexity of EC copyright harmonization. In: Intellectual Property and Information Wealth, (Ed.) P. Yu, Praeger, Westport 2007, 257-281

– Adequate protection of folklore – a work in progress. In: Copyright Law – A hand-book of contemporary research, (Ed.) P.Torremans, Edward Elgar, Cheltenham/Northampton 2007, 207-231

– Concise European Copyright Law.T. Dreier and B. Hugenholtz, Kluwer Law

International, Alphen 2006, 488 p., EIPR, 344-345 (2007) (Bu)

– Les Sources Internationales etRégionales: Les méthodes de négociationau sein des instances et le rôle deslobbies. In: Regards sur les sources dudroit d’auteur, Congrès ALAI, 18-21Septembre 2005, (Eds.) ALAI, ALAI,Paris 2007, 137-153; 254-169

– Rechtewahrnehmung: Urhebervertrags-recht und Verwertungsgesellschaften-recht. In: Systembildung im Europäi-schen Urheberrecht. Schriften zum Europäischen Urheberrrecht. Band 5,(Ed.) K. Riesenhuber, de Gruyter, Berlin 2007, 215-241

– siehe auch Drexl, J. and S. von Lewinski

von Lewinski, S. and G. Karnell:Collective Administration of Copyrights andNeighbouring Rights: Developments from 1991 through 2004 (Chapter 6). In: Inter-national Encyclopedia of Comparative Law, Vol. XIV: Copyright and Industrial Property,(Chief Ed.) G. Schricker, Mohr Siebeck and Martinus Nijhoff, Tübingen, Dordrecht, Boston, Lancaster 2006, 35-45

von Lewinski, S. and J. Reinbothe:The WIPO Treaties 1996: The WIPO Copyright Treaty and the WIPO Performances and Phonograms Treaty (in Chinese). Renmin University Press,Peking 2007, 666 p.

Link, S.: siehe auch Friese, A., S. Link andS. Mayer

Mackenrodt, M.-O.:Germany. In: Competition Regimes in the World – A Civil Society Report, (Ed.) P.S.Mehta, CUTS, Jaipur 2006, 380-386

– siehe auch Drexl, J., B. Conde Gallego, S. Enchelmaier, M.-O. Mackenrodt and F. Endter

– siehe auch Drexl, J., B. Conde Gallego, S. Enchelmaier, M. Leistner and M.-O. Mackenrodt

Page 130: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

130

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise Mackenrodt, M.-O. and R. Podszun:

Die Entstehung neuer Kartellrechtsordnun-gen in China und Indonesien. GRUR Int.,895-899 (2007)

Mackenrodt, M.-O. and D. Riziotis:Geistiges Eigentum und wirtschaftliche Transformation – International Seminar on Intellectual Property Education andResearch in Hyderabad. GRUR Int., 312-315 (2007)

Markowski, K.:La Commission permanente de contrôle des sociétés de perception et répartition desdroits – Die ständige Kontrollkommission über Verwertungsgesellschaften in Frank-reich. GRUR Int., 819-825 (2007)

– siehe auch Geiger, C., T. Engelhardt, G. Hansen and K. Markowski

Matanovac, R.:Die Vergütung der Privatkopie in Kroatien, Deutschland, Frankreich, USA und Eng-land. Zbornik Hrvatskog drustva za autorskopravo 7, 145-178 (2006)

Mayer, S.:Der 66. Deutsche Juristentag vom 19. bis 22. Sepbember 2006 in Stuttgart – Abtei-lung Steuerrecht (Bericht des Schriftfüh-rers). JuristenZeitung 62, 241-242 (2007)

– siehe auch Friese, A., S. Link andS. Mayer

– siehe auch Friese, A., C. Richter and S. Mayer

Mazumder, A.:Anomalies in Copyright Law. The Journal of World Intellectual Property 9, 654-672(2006)

Minssen, T. and G. Gozzo:Obesvarade frågor rörande patent på datorrelaterade uppfi nningar ochaffärsmetoder? – Refl ektioner kring Alain Pompidous brev till Lord Justice Jacobs.Nordisk Immateriellt Rättskydd (NIR),220-245 (2007)

Minssen, T. and X. Groussot:Res Judicata in the ECJ Case Law: Balancing Legal Certainty with Legality?

European Constitutional Law Review, 385-418 (2007)

Mizaras, V.:Kompensatorische Rechtsfolgen von Imma-terialgüterrechtsverletzungen: – Rechtslage nach dem litauischen Recht und Überle-gungen zu den Umsetzungsaspekten derRichtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ins litauische Recht. GRUR Int., 979-985 (2006)

– Unfair Competition Law In The Baltic States. In: Law Against Unfair Competition – Towards a New Paradigm in Europe? (Eds.) R.M. Hilty and F. Henning-Bodewig, Springer-Verlag, Berlin 2007, 249-257

– Issues and Tendencies of Development of Lithuanian Tort Law (in Lithuanian). In:Trends and Perspectives In The Develop-ment of Contemporary Civil Law, (Ed.)V. Mizaras, Justitia, Vilnius 2007, 51-75

– Lithuanian Copyright: Historical and Modern Aspects and Trends of Develop-ment. Journal of the Copyright Society of the USA 54, 829-860 (2007)

– Novelties in Regulation of Enforcementof Intellectual Property Rights: The Enforcement Directive 2004/48/EC – Provisional and Precautionary Measures)(In Lithuanian). Teise 63, 59-75 (2007)

Narayanaswamy, P.R.:FDA nod for Indian Drugs: AnotherMilestone. C.A. Analyst, 20-25 (2006)

– India’s new “TRIPS Compliant” Patent Regime: A critical review. Chicago-Kent Journal of Intellectual Property, 195-206(2006)

– Copyrights: A Primer. Daily News and Analysis, 36-37 (2006)

– TRIPS: Is the Pharma Sector Ready? Chartered Financial Analyst, 39-43 (2006)

– Indian Pharma Companies: Doing Business in China. Chartered Financial Analyst, 28-32 (2006)

Page 131: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Nestoruk, I.B., A. Nowicka and M. Keeepinski:Polen. In: Der internationale Softwarever-trag nach deutschem und ausländischemRecht, (Eds.) H. Ullrich and M. Lejeune, Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt/M. 2006, 991-1048

Nérisson, S.:Droit d’auteur et liberté d’expression – Regards francophones, d’Europe et d’ailleurs. (Eds.) A. Strowel and F. Tulkens,Larcier, Brüssel 2006, 160 p., GRUR Int.,631-633 (2007) (Bu)

Osterloh-Konrad, C.:Eigentum – Diebstahl oder eine Forderung der Vernunft? Philosophische Eigentumsbe-gründungen in der Vertragstheorie. In: Jahr-buch Junger Zivilrechtswissenschaftler 2005 – Zugang und Ausschluss als Gegenstand des Privatrechts, (Eds.) A. Halfmeier et al., Boorberg, Stuttgart 2006, 33-55

– Tagungsbericht: Symposium „Das Propri-um der Rechtswissenschaft“ vom 9. bis11. Februar 2006, Kloster Seeon. JZ, 1013-1016 (2006)

– Der allgemeine vorbereitende Informati-onsanspruch. Münchner Universitäts-schriften, Band 214, C.H. Beck, Mün-chen 2007, 318 p.

– siehe auch Schön, W. and C. Osterloh-Konrad

Osterloh-Konrad, C. and A. Frieser:Erbrechtliche Probleme der „Riester-Rente“. FPR, 150-154 (2006)

Pagenberg, J.:Industry, Legal Profession and Patent Judges Press for Adoption of the European Patent Litigation Agreement (EPLA). IIC 37, 46-50 (2006)

– Conclusion and Proposals for Greater Harmonisation. In: Interpretation of Patents in Europe. Application of Article69 EPC, (Eds.) W.R. Cornish andJ. Pagenberg, Heymanns, Köln 2006, 251-286

– Another Year of Debates on Patent Jurisdiction in Europe and No End in Sight? IIC 38, 805-833 (2007)

Pagenberg, J. and R. Schuster:Extent of Protection, Art. 69 EPC and theProtocol on the Interpretation of Art 69 of the Convention. In: Concise European Patent Law, (Eds.) R. Hacon and J. Pagen-berg, Kluwer Law International, Alphen2007, 73-81

Pagenberg, J. and U. Koster:History of Article 69 EPC. In: Interpretation of Patents in Europe. Application of Article 69EPC, (Eds.) W.R. Cornish and J. Pagen-berg, Heymanns, Köln 2006, 1-11

Pagenberg, J., A. Harguth and J. Fréneaux:The French Practice. In: Interpretation of Patents in Europe. Application of Article 69EPC, (Eds.) W.R. Cornish and J. Pagen-berg, Heymanns, Köln 2006, 103-137

Peukert, A.:Digital Rights Management und allgegen-wärtiges Rechnen. It – Information Tech-nology, 102-109 (2007)

– siehe auch Hilty, R.M., A. Kur and A. Peukert

Peukert, A. and A. Kur:Stellungnahme des MPI für Geistiges Eigentum zur Umsetzung der Richtlinie2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechtedes geistigen Eigentums. GRUR Int., 292-303 (2006)

Podszun, R.:Wettbewerb im Buchhandel – Die Weiland-Entscheidung des Bundeskartellamts.GRUR Int., 485-492 (2007)

– Die Kontrolle von Sekundärmärkten – Eine juristische und ökonomische Untersuchung im Kartell- und Immateri-algüterrecht. S. Bechtold, Nomos, Baden-Baden 2007, 147 p., GRUR Int., 784-785(2007) (Bu)

– Parallel Trade in Europe – IntellectualProperty, Competition and Regulatory Law. Ch. Stothers, Hart Publishing,

Page 132: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

132

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise Oxford 2007, 455 p., GRUR Int., 1051

(2007) (Bu)

– A Sparkling Decision: Property Rightsand Competition Law in a German AbuseCase. ECLR, 695-699 (2007)

– 50 Jahre Bundeskartellamt: WelcheZukunft hat das Wettbewerbsprinzip? ZRP, 269-272 (2007)

– Fernsehkartellrecht – Die Entscheidungs-praxis des Bundeskartellamts. MMR,761-765 (2007)

– Rechtsprobleme der Zusammenarbeit imNetzwerk der Wettbewerbsbehördennach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003,A. Leopold, Nomos, Baden-Baden 2006,229 p., WuW, 46-47 (2007) (Bu)

– siehe auch Mackenrodt, M.-O. andR. Podszun

Rauh, G.:Unbegründete Schutzrechtsverwarnungen. Schriftenreihe zum gewerblichen Rechts-schutz Band. 144. R. Sack, Heymanns, Köln 2006, XII + 276 p., GRUR Int., 269 (2007) (Bu)

Richter, C.:Staatliche Förderung der Riester-Rente demnächst vor dem EuropäischenGerichtshof? IStR, 429-432 (2006)

– Das LL.M.-Studium an der ColumbiaLaw School in New York City/USA. IStR, Heft 13, III-IV (2006)

– Die Besteuerung der Altersbezüge von UN-Bediensteten in Deutschland. IStR,202-205 (2007)

– siehe auch Friese, A., C. Richter and S. Mayer

Riemann, E.:Bewertung technischer Schutzrechte. Praxis der Patentbewertung. A.J. Wurzer and D. Reinhardt, Heymanns, Köln 2006, 351 p.,GRUR Int., 961 (2006) (Bu)

– The Value of Trademarks – Konferenz inKopenhagen, 7. Juni 2007. GRUR Int.,899-901 (2007)

– Die Bewertung geistigen Eigentums mit besonderer Schwerpunktsetzung auf Marken. Jahrbuch der MPG 2007, 187

Riziotis, D.:Griechisches Kartellgesetz umfassend geändert. GRUR Int., 499-501 (2006)

– siehe auch Mackenrodt, M.-O. and D.Riziotis

Sattler de Sousa e Brito, C.:Does Patent Granting Hinder the Development of Gene Therapy Products? In: Gene Therapy, (Eds.) J. Niewöhner and C. Tannert, Elsevier, Amsterdam 2006, 159-180

– Der Patentschutz biotechnologischer Erfi ndungen. Das koreanische Patent-recht im Rechtsvergleich mit deutschemund europäischem Patentrecht. J. Han,Duncker & Humblot, Berlin 2005, 320p., GRUR Int., 85-86 (2006) (Bu)

– Perspektiven und Risiken der Stammzell-therapie – Tagungsbericht. GRUR Int.,715-718 (2006)

– Kommerzialisierung von Stammzellen und ihre Forschung im Europa von Morgen – Tagungsbericht. GRUR Int., 712-716 (2007)

Sattler de Sousa e Brito, C. et al.:Group Report: What is the Role of Heuristics in Making Law? In: 94th DahlemWorkshop on Heuristics and the Law 2004,(Eds.) Ch. Engel and G. Gigerenzer. FreieUniversität und MIT Press, Berlin / Cambridge, 2006, 239-257

Schauwecker, M.:Europäische Union/EFTA – Revidiertes Lugano-Übereinkommen kodifi ziertumstrittene EuGH-Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit bei grenz-überschreitenden Patentverletzungsklagen. GRUR Int., 552 (2007)

– Der Expertenbericht zur Brüssel I-Verord-nung. GRUR Int., 1052-1053 (2007)

– Einheitliches Internationales Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse (Rom II). GRUR Int., 785 (2007)

Page 133: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

133

Tätigkeitsbericht2006/2007

– Rom II im Mitentscheidungsverfahren. GRUR Int., 456-457 (2007)

Schindler, C.:siehe auch Schön, W. and C. Schindler

Schmidt-Bischoffshausen, A.:siehe auch Alich, S. and A. Schmidt-Bischoffshausen

– siehe auch Hansen, G. andA. Schmidt-Bischoffshausen

Schön, W.:State Aid in the Area of Taxation. In: EC State Aids, (Eds.) L. Hancher,T. Ottervanger and P.J. Slot, Sweet &Maxwell, London 2006, 241-276

– La Taxation Transfrontalière de Dividendes. In: Liber Amicorum JacquesMalherbe, (Eds.) H. Simonart, B. Remiche and Y. de Cordt, Bruylant, Brüssel 2006, 953-965

– Special Charges – a Gap in European Competition Law? In: European StateAid Law Quarterly, (Ed.) A. Bartosch,Lexxion, Berlin 2006, 495-504

– Sonderlasten – eine Lücke im Europäi-schen Wettbewerbsrecht? In: Recht undspontane Ordnung, Festschrift für Ernst-Joachim Mestmäcker zum 80. Geburts-tag, (Eds.) Ch. Engel and W. Möschel, Nomos, Baden-Baden 2006, 437-458

– Balance Sheet Tests or Solvency Tests – or Both? In: Effi cient Creditor Protectionin European Company Law, (Eds.) R.Kulms et al., T.M.C. Asser Press, Den Haag 2006, 181-198

– Diskriminierung im Steuerrecht. In: Die Diskriminierungsverbote im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, (Eds.)M. Lang and S. Schuch, Linde, Wien2006, 13-30

– The Mobility of Companies in Europeand the Organizational Freedom of Com-pany Founders. European Company and Financial Law Review, 122-146 (2006)

– Teilwertabschreibungen auf börsennotier-te Wertpapiere. In: Steuer- und Gesell-

schaftsrecht zwischen Unternehmerfrei-heit und Gemeinwohl – Festschrift für Arndt Raupach zum 70. Geburtstag,(Eds.) P. Kirchhof et al., Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2006, 299-323

– Europarechtliche Grundlagen für Gesell-schafts- und Steuerrecht. Der GmbH-Steuer-Berater, 9-14 (2006)

– Corporate Disclosure in a CompetitiveEnvironment – the Quest for a EuropeanFramework on Mandatory Disclosure. In:The Journal of Corporate Law Studies, (Eds.) E. Ferran, Editorial Committeeand Editorial Advisory Board, Volume 6, Part 2, Hart Publishing, Oxford 2006,259-298

– Subjektive Tatbestandsmerkmale in derEinkommensermittlung. DStR, Beihefter„Steuerwissenschaftliches Symposium im Bundesfi nanzhof: Subjektive Tatbestands-merkmale im Steuerrecht“, 20-23 (2007)

– Resümee. In: Einkommen aus Kapital,(Ed.) W. Schön, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2007, 349-361

– Losing out at the Snooker Table. In: Liber Amicorum Vanistendael – Avision on taxes within and outside Euro-pean borders, (Eds.) L. Hinnekens and P. Hinnekens, Kluwer Law International,Alphen 2007, 813-830

– Perspektiven der Konzernbesteuerung. ZHR 171, 409-445 (2007)

– Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten.In: Besteuerung von Unternehmen imWandel, (Ed.) J. Lüdicke, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2007, 71-113

– Finanzbeamte auf den Finanzmarkt!? – Editorial. ZHR 171, 485-489 (2007)

– Rezension: Habilitationsschrift von DDr. Georg Kofl er. IStR 16 (2007)

– Zwingendes Recht oder informierte Ent-scheidung – zu einer (neuen) Grundlage unserer Zivilrechtsordnung. In: Fest-schrift für Claus-Wilhelm Canaris zum 70. Geburtstag, Band I, (Eds.) A. Held-

Page 134: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

134

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise rich et al., C.H. Beck, München 2007,

1191-1211

– Niederlassungsfreiheit als Gründungs-freiheit. In: Festschrift für Hans-Joachim Priester zum 70. Geburtstag, (Eds.) P. Hommelhoff, P. Rawert and K. Schmidt,Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2007,737-748

– Attribution of Profi ts to PEs and theOECD 2006 Report. tax analysts, tax notes international 46, 1059-1072 (2007)

– Grauzonen und Drohgebärden. Handels-blatt, 27.07.2007, 8

– Die Steuerreform belastet dieSchwachen. Deutsche HandwerksZeitung, 07.04.2007, 2

– Eine Steuerreform für Siegertypen. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.03.2007, 12

– Group Taxation and the CCCTB. tax notes international 48, 1063-1080 (2007)

– Quellenforscher und Pragmatiker (Schlusswort). In: Das Proprium der Rechtswisschenschaft, (Eds.) W. Schön and Ch. Engel, Mohr Siebeck, Tübingen2007, 313-321

– Legal Capacity, Entity Shielding and Solvency Tests: The German View. In: La Società per Azioni Oggi, (Eds.) P. Balzarini, G. Carcano and M. Ventoruzzo, Dott. A. Giuffrè Editore, S.p.A., Mailand2007, 493-510

Schön, W., U. Schreiber, C. Spengel and W. Wiegard:Reform der Unternehmensbesteuerung durch die Duale Einkommensteuer. Wirtschaftsdienst, 147-151 (2006)

Schön, W. and C. Osterloh-Konrad:Rechnungslegung in der Aktiengesellschaft (Band II, Kapitel 20). In: Aktienrecht imWandel, Band I und II, (Eds.) W. Bayer and M. Habersack, Mohr Siebeck, Tübingen2007, 893-954

Schön, W. and R. Hüttemann:Vermögensverwaltung und Vermögenser-haltung im Stiftungs- und Gemeinnützig-keitsrecht. In: Schriftenreihe Bucerius Law School, Band II/3, (Eds.) R. Walz et al., Heymanns, Köln 2007, 1-75

Schön, W. and C. Schindler:Die SE im Steuerrecht. In: SE-Kommentar,(Eds.) M. Lutter and P. Hommelhoff, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2007, 1069-1187

Schön, W. and C. Engel:Vorwort. In: Das Proprium der Rechtswis-senschaft, (Eds.) W. Schön and Ch. Engel, Mohr Siebeck, Tübingen 2007, IX-XIV

Schricker, G.:Kommentierung Einl. Rdnr. 1-49, §§ 1-11, Vor §§ 28ff., §§ 28-35, 37, 38, 40, 41, 51,63a. In: Urheberrecht. Kommentar, (Ed.) G. Schricker, C.H. Beck, München 2006

– Kurzkommentar zum Urteil des BGH vom 27.1.2005 – “SammelmitgliedschaftIII“. EWiR, 63-64 (2006)

– Kurzkommentar zum Urteil des BGH vom 6.7.2006 – “Vergaberichtlinien“. EWiR, 91-92 (2007)

Shou, Sh. and D. Zhu:Die beschränkte und unbeschränkte Steuer-pfl icht im deutschen Einkommensteuer-recht. Universitätszeitschrift der Pädagogi-schen Universität der Hauptstadt Peking 5,94-99 (2006)

Sorg, J.:Vereinigte Staaten/Volksrepublik China – Rechtsdurchsetzungsprobleme in Chinanach wie vor zentrales Thema des Special 301 Report von 2006. GRUR Int., 538(2006)

– Volksrepublik China – Neue Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums auf Messen. GRUR Int., 538 (2006)

Stamatopoulos, T.:Die Pfl ichtenstellung des Vorstands der Aktiengesellschaft und der Schutz der Akti-onäre beim bezugsrechtsfreien genehmigtenKapital. Münchner Universitätsschriften,

Page 135: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

135

Tätigkeitsbericht2006/2007

Band 218, C.H. Beck, München 2007,470 p.

Straus, J.:Neighbouring Rights: National and Interna-tional Developments (Chapter 4). In: Inter-national Encyclopedia of Comparative Law, Vol. XIV: Copyright and Industrial Property,(Chief Ed.) G. Schricker, Mohr Siebeck and Martinus Nijhoff, Tübingen,Dordrecht, Boston 2006, 3-33

– The concept and meaning of quality in the European patent system. In: Confer-ence Proceedings “Quality in the Euro-pean Patent System”, Den Haag, 21. und22. November 2005, (Ed.) European Patent Offi ce, München 2006, 15-25

– Priority Right, 35 U.S.C. Section 102 (d)Bar and the TRIPS Obligations of theUSA – A last Chance to Analyze the Issue? In: Festschrift für Eike Ullmann, (Eds.) H.-J. Ahrens, J. Bornkamm andH.P. Kunz-Hallstein, juris GmbH, Saarbrücken 2006, 515-544

– Goodbye and Good Luck Programme Committee. AIPPI Newsletter No. 21/3-06, 8

– Access to Patented Plant Material for Plant Breeders – The Problem and the German Solution, Recent Developmentof the Academic Disputes on the Intellec-tual Property Laws and the Competition Law. In: Publication of Articles in com-memoration of the 70th Birthday of Pro-fessor Dr. Nobuo Monya, (Ed.) Japan Institute of Invention and Innovation,Tokio 2006, 1310-1298 (2006)

– O ulozi intelektualne svojine u novomsvetskom ekonomskom poredku (On the Role of Intellectual Property in the New World Economic Order). Evropski pravnik (European Lawyer), 25-42 (2006)

– The Impact of the New World Order on Economic Development – The Role of Intellectual Property Rights. 6 J. Marshall Rev. Intellectual Property Law 1, 1-16 (enlarged version) (2007) online abrufbarunter www.jmripl.com

– The Impact of the New World Order onEconomic Development – The Role of Intellectual Property Rights. European Review, 47-63 (2007)

– Prior Informed Consent and European Patent Law. In: Learned Papers on Intel-lectual Property: KIPO’s 30th Anniversary Publication II, (Eds.) Korean IntellectualProperty Offi ce, KIPO, Daejon 2007, 397-417

– Patenting of Biomaterial – A NewColonialism or Technology Transfer tothe Mutual Benefi t (In Chinese)?Zhuanlifa yanjiu 2006 (Studies on PatentLaw 2006), 52-82 (2007)

– Recursos de Pré-concessão e Revisão Pós-concessão no Âmbito da Convenção Sobrea Patente Européia. In: Propriedade Intelectual – Novos Paradigmas Internacionais, Confl itos e Desafi os, (Eds.) E.B. Rodrigues jr. and F. Polido, Elsevier Editora Ltda., Rio de Janeiro2007, 3-18

– Global Warming of Patents? (In Japanese), Chizaiken (IIP) Forum 71, 1 (2007)

Straus J. and N.S. Klunker:Harmonisierung des internationalen Patent-rechts. GRUR Int., 91-104 (2007)

– Harmonisation of International PatentLaw, IIC 38, 907-936 (2007)

Taric, R.:Biodiversität und Patentrecht: GenetischeRessourcen und Angabe ihrer geographi-schen Herkunft. In: Treffpunkt Biologische Vielfalt VI, (Eds.) H. Korn and U. Feit,Bundesamt für Naturschutz, Bonn/BadGodesberg 2006, 31-38

Thuronyi, V. and Y. Ding:Comparative Tax Law (Chinese translationof homonymous book). Peking University Press, Peking 2006, 389 p.

Ullrich, H.:Technologietransfer und Kartellrecht: Der Bedeutungsverlust der EU-Gruppen frei-stellungs ver ord nung. VPP Rundbrief, 51-64(2007)

Page 136: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

136

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – Patente, Wettbewerb und technische

Normen: Rechts- und ordnungspolitische Fragestellungen. GRUR, 817-830 (2007)

– La sécurité juridique en droit économique allemand: observations d’un privatiste. In: Sécurité juridique et droit économique, (Eds.) L. Boy, J.-B. Racine and F. Siiriainen, Larcier, Paris 2007, 73-100

Vukadinovic, R.:Einführung in das serbische Gesetz zumSchutz des Wettbewerbs. edition „Zakoni i propisi“, Službeni glasnik, 7-36 (2007)

– Gesetz über den Schutz des Wettbewerbsder Republik Serbien in 12 Punkten. Pravna rijec, Banja Luka 8, 407-424 (2007)

Wang, X.:Antimonopoly Law – the Milestone of Economic Reform. Legal Daily ( )Sep.2, 2007, 10

– The Challenges in the Enforcing Anti-monopoly Law. Legal Daily ( )Sep.2, 2007, 1

– Adoption of Antimonopoly Law – Just the First Step for Chinese Antimonopoly Legislation. CASS Review (

), September 18, 2007, 1

Prinz zu Waldeck und Pyrmont, W.:The Patent System of the Future: the Role of the Trilateral Offi ces. Konferenz derTrilateralen Patentämter am 17. November 2005 im Europäischen Patentamt. GRURInt., 303-306 (2006)

– Selected Legal Questions in Context with the Implementation of the Biotechnology-Directive. XXV. Seminário Nacional DaPropriedade Intelectual – A Importanciada Propriedade Intelectual na Indústria e no Comérciao: Agregandeo Valor aos Produtos e Servicos, Associação Brasileira da Propriedade Intelectual, 28.-30. August 2005, São Paulo, ANAIS 2005,122-125 (2006)

– Interpretation of Patents in Europe.Application of Article 69 EPC. J. Pagen-berg and W.R. Cornish, Heymanns, Köln,

XXXV, + 305 p., GRUR Int., 179 (2007) (Bu)

– Patentgesetz. Gebrauchsmustergesetz. Beck’sche Kurzkommentare, 10. neu-bearbeitete Aufl . G. Benkard, C.H. Beck, München 2006, LXXIX + 1954 p., GRUR Int., 780 (2007) (Bu)

– siehe auch Klunker, N.S. andW. Prinz zu Waldeck und Pyrmont

Wechsler, A.:IP Management in der Volksrepublik China. Chefi nformation 21, 1-5 (2006)

– Volksrepublik China – Verabschiedungdes „Aktionsplans 2007 zum Schutzgeistigen Eigentums“. GRUR Int., 554 (2007)

– Volksrepublik China – Verabschiedungeiner umfassenden Kodifi zierung des Sachenrechts durch den NationalenVolkskongress. GRUR Int., 459-460 (2007)

Wojtas, J.:Rozwoj kina niezaleznego a prawo autorskie.In: Dynamika kultury a (r)ewolucjawlasnosci intelektualnej – wspolczesnekoncepcje i problemy, (Eds.) M. Burneckaund R. Próchniak, Ofi cyna Wydawnicza ATUT, Wrocław 2007, 81-100

– Die Eckpunkte und die Entwicklung despolnischen Presserechts. „Osteuropa-Recht“, 183-195 (2007)

Wu, Z. and P. Ganea:Volksrepublik China – Pläne zu einerdritten Änderung des Patentgesetzes.GRUR Int., 639-640 (2007)

Zajacová, J.:Wettbewerbswidrige Rufausbeutung durch Benutzung des bekannten Kennzeichenseines Dritten-CZ. GRUR Int., 762-763 (2007)

– Špekulatívna registrácia doménových mien a nekalá sútaž (Spekulative Regist-rierung von Domainnamen und unlaute-rer Wettbewerb). Duševné vlastníctvo, 17-23 (2007)

Page 137: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

5. Herausgeberwerke

Antons, C. gemeinsam mit V. Gessner (Eds.):Globalisation and Resistance: Law Reformin Asia since the Crisis. Oñati International Series in Law and Society – No. 20, HartPublishing, Oxford 2007, 328 p.

Enchelmaier, S., A. Cordewener andC. Schindler (Eds.):Meistbegünstigung im Steuerrecht der EU-Staaten, Münchener Schriften zum Interna-tionalen Steuerrecht, Band 26, C.H. Beck, München 2006, XV + 246 p.

Geiger, C. and R.M. Hilty (Eds.):Der Interessenausgleich im Urheberrecht – Teil 2: Die Thesen, Tagung des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum inBerlin vom 4.-6. November 2004, München2006. Onlinepublikation unter:www.intellecprop.mpg.de/ww/de/pub/forschung/publikationen/online_publikationen.cfm (2006)

Geiger, C., R.M. Hilty gemeinsam mitM. Bouyssi-Ruch (Eds.):Perspectives d’harmonisation du droitd’auteur en Europe, Litec, Paris 2007, XV + 617 p.

Hilty, R.M. (Ed.):La Privatisation de l’Information par la Pro-priété Intellectuelle: Problème et Perspecti-ves Cahier à Thème, Revue Internationalede Droit Economique, De Boeck & Larcier, Bruxelles 2006, p. 353-474

Hilty, R.M. and F. Henning-Bodewig(Eds.):Law Against Unfair Competition: Towards aNew Paradigm in Europe? MPI Studies on Intellectual Property, Competition and Tax Law, Volume 1, Springer-Verlag, Berlin2007, VI + 271 p.

Hilty, R.M. and C. Geiger (Eds.):Impulse für eine europäische Harmonisie-rung des Urheberrechts. Urheberrecht im deutsch-französischen Dialog/Perspectives d’harmonisation du droit d’auteur en Euro-pe. Rencontres franco-allemandes. MPI Studies on Intellectual Property, Competi-tion and Tax Law, Volume 2, Springer-Ver-lag, Berlin 2007, XV + 617 p.

Jaeger, T. (Ed.):Beihilferecht. Jahrbuch 2007, Neuer Wis-senschaftlicher Verlag, Wien 2007, 284 p.

Pagenberg, J. gemeinsam mit R. Hacon(Eds.):Concise European Patent Law, Kluwer LawInternational, Alphen 2007, XI + 604 p.

Pagenberg, J. and W.R. Cornish (Eds.):Interpretation of Patents in Europe.Application of Article 69 EPC. Heymanns,Köln 2006, XXXV + 305 p.

Schön, W. (Ed.):Einkommen aus Kapital. Dr. Otto Schmidt, Köln 2007, 383 p.

Schön, W. gemeinsam mit P. Kirchhof,K. Schmidt, K. Vogel (Eds.):Steuer- und Gesellschaftsrecht zwischenUnternehmerfreiheit und Gemeinwohl.Festschrift für Arndt Raupach, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2006, X + 666 p.

Schön, W. gemeinsam mit H. Eidenmüller (Eds.):Effi cient Creditor Protection in European Company Law. In: European Business Organization Law Review (EBOR) 7, (Ed.)R. Kulms, T.M.C. Asser Press, Den Haag 2006, 472 p.

Schön, W. gemeinsam mit C. Engel (Eds.):Das Proprium der Rechtswissenschaft. Mohr Siebeck, Tübingen 2007, 329 p.

Schricker, G., E.-M. Bastian and R. Knaak (Eds.):Gemeinschaftsmarke und Recht derEU-Mitgliedstaaten. C.H. Beck, München 2006, XXXVII + 665 p.

Schricker, G. (Ed.):Urheberrecht Kommentar. C.H. Beck, München 2006, XCI + 2658 p.

Schricker, G. and E. Ulmer (Eds.): International Encyclopedia of Comparative Law, Vol. XIV: Copyright. Mohr Siebeck,Tübingen 2007, 440 p.

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise 6. Von Institutsangehörigen betreute

Habilitationen

Prof. Dr. Josef DrexlDr. Michael Hassemer: Heteronomieund Relativität in Schuldverhältnissen – Zur Haftung des Herstellers im Europäischen Verbrauchervertragsrecht. (2006)

Dr. Matthias Leistner: Richtiger Vertrag und lauterer Wettbewerb – Eine grundlagen-orientierte Studie unter Berücksichtigung der europäischen Perspektive. (2006)

Prof. Dr. Reto M. HiltyDr. Alexander Peukert: Güterzuordnungals Rechtsprinzip? (2007)

Prof. Dr. Wolfgang SchönDr. Christian Kersting: Die Dritthaftungfür Informationen im Bürgerlichen Recht.(2006)

7. Von Institutsangehörigen betreute Dissertationen

Prof. Dr. Josef DrexlFlorian Endter: Schadensersatz nachKartellverstoß – Eine rechtsvergleichendeUntersuchung der Anspruchsgrundlagen imeuropäischen, deutschen und englischen Recht. (2006)

Ilona Kautz: Schadensersatz im europäi-schen Datenschutzrecht – Die Umsetzung des Art. 23 der EU-Datenschutzrichtlinie in Großbritannien und Deutschland. (2006)

Tobias Mentzel: Solidarität im professio-nellen Fußballsport versus europäischesWettbewerbsrecht. (2006)

Haris Apostolopoulos: Die Liberalisie-rung des griechischen Lauterkeitsrechts im Rahmen der europäischen Rechtsanglei-chung. (2007)

Thomas Berger: Abgabeverfahren beibegrenzten Telekommunikationsfrequenzenunter wettbewerbsrechtlichen Gesichts-punkten. (2007)

Dorothea Heeschen: Italienisches Ver-brauchervertragsrecht – Eine rechtsverglei-chende Analyse unter Berücksichtigung derVorgaben des Gemeinschaftsrechts. (2007)

Ruba Qalyoubi: Competition Law in ArabCountries: Jordan – A Case Study. (2007)

Alexander Schiel: Aktionärsschutz zwischen Aktienrecht und Kapitalmarkt.(2007)

Timm Theilmann: Der Begriff desrelevanten Marktes im deutschen und europäischen Kartellrecht unter besondererBerücksichtigung der Medienwirtschaft.(2007)

Prof. Dr. Reto M. HiltyKatya Assaf: Image in der Werbung. (2006)

Fridolin Fischer: Kleidermode – Phäno-men ohne Rechtsschutz? Eine Analyse derSchutzfähigkeit von Bekleidung im Design-recht, Urheberrecht und Markenrecht unterBerücksichtigung des Lauterkeitsrechts. (2006)

Joachim Novak: Die Darstellung von be-sonderen Markenformen. Hörmarke, Ge-ruchsmarke und Bewegungsmarke. (2006)

Monika Stöhr: Urheberrechtliche gesetzli-che Vergütungsansprüche. Eine Untersu-chung zu Wesen und Wirkungsweise dieserAnsprüche unter besonderer Berücksichti-gung des § 63a UrhG. (2006)

Roman Baechler: Rote Bullen und lilaKühe. Farbmarken, farbige Aufmachungen und andere Farbzeichen – zur kennzeichen-rechtlichen Behandlung der Farbe in Euro-pa und der Schweiz. (2007)

Katharina von Bassewitz: Prominenz®

und CelebrityTMy . Eine rechtsvergleichendeUntersuchung der markenrechtlichen Ver-wertung bekannter Persönlichkeiten inDeutschland, England und den USA unter besonderer Berücksichtigung der unter-schiedlichen nationalen persönlichkeits-rechtlichen Konzepte. (2007)

Michael Noth: Trittbrettfahren durch Werbung an Sportveranstaltungen. (2007)

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Oliver Stöckel: Strategien gegen Marken-missbrauch – Ursachenanalyse, Gestaltungs-spielräume und Optimierungspotential auf nationaler und europäischer Ebene. (2007)

Prof. Dr. Michael LehmannStephanie Bucher: Der Schutz von gene-tischen Ressourcen und indigenem Wissen in Lateinamerika. (2006)

Julian Benedikt Fuchs: Die Marke des Einzelhandels. (2006)

Olaf Gärtner: Der neue Gewinnabschöp-fungsanspruch nach § 10 UWG unter rechtsvergleichender Heranziehung deramerikanischen lauterkeitsrechtlichenAbschöpfungsinstitute des consumerredress und des disgorgement gem. Sec. 19(b) und Sec. 13(b) des Federal Trade Commission Act. (2006)

Philip Linden: Die Bekämpfung von Ur-heberrechtsverletzungen in Italien. (2006)

Julius Mittenzwei: Informationen zurRechtewahrnehmung im Urheberrecht. DerSchutz von DRM Systemen und digitalen Wasserzeichen durch § 95c UrhG. (2006)

Daniel Schnell: Signaturmissbrauch und Rechtsscheinhaftung. (2006)

Prof. Dr. Wolfgang SchönTorsten Bieber: Die Verfassungsmäßigkeitder Einschränkung des steuerrechtlichenVerlustausgleichs und Verlustabzugs.(2006)

Christine Osterloh-Konrad: Der allge-meine vorbereitende Informationsanspruch.(2006)

Thomas Otto: Die Besteuerung von ge-winnausschüttenden Kapitalgesellschaftenund Anteilseignern nach dem Halbeinkünf-teverfahren. (2006)

Stefan Rode: Steuervergünstigungen,Beihilfen und Steuerwettbewerb. (2006)

Christian Schwandtner: Disquotale Ge-winnausschüttung in Personen- und Kapi-talgesellschaften. (2006)

Theodoros Stamatopoulos, LL.M:Die Pfl ichtenstellung des Vorstands derAktiengesellschaft und der Schutz der Akti-onäre beim bezugsrechtsfreien genehmigtenKapital im deutschen Aktienrecht unter Berücksichtigung des europäischen und desgriechischen Aktienrechts. (2006)

Ingmar Dörr: Die grenzüberschreitendeVerlustberücksichtigung im Rahmen einerinternationalen Organschaft. (2007)

Jennifer Fraedrich: Das steuerliche Optionsmodell für Personengesellschaften– eine rechtsvergleichende Studie über die Möglichkeit der Realisierung. (2007)

Hermann von Nesselrode: Die Besonder-heiten bei der Ertragsbesteuerung der Land-und Forstwirtschaft in Deutschland, Frank-reich und dem Vereinigten Königreich im Lichte des Europarechts. (2007)

Christina Anne Nottmeier: Börsenein-führung von Tochtergesellschaften Rechts-stellung der Aktionäre der Muttergesell-schaft. (2007)

Prof. Dr. Dres.h.c. Joseph StrausAlexander Klicznik: Relevanter Stand der Technik unter Berücksichtigung der moder-nen Informations- und Kommunikations-mittel. (2006)

Birgit Kramer: Patente und der Zugang zuMedikamenten nach der Konferenz vonDoha. (2006)

Andreas Begemann (née Ruoff): Die Rolle von Patenten in der zivilen Luftfahrt-industrie aus historischer und rechtsverglei-chender Sicht. (2007)

Dunja Jadek-Pensa: Schutz der Markeaußerhalb der „Spezialität“ (Varstvo znamke izven okvira nacela specialnosti). (2007)

Helga Knauer: Möglichkeiten und Nutzeneiner Vereinheitlichung des Arbeitnehmer-erfi nderrechts in der Europäischen Union und Schlussfolgerungen für das deutsche Arbeitnehmererfi ndungsgesetz. (2007)

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise II. Vorträge der Institutsangehörigen

Alich, S.:Collective Rights Management in Europe;National Copyright Administration of China (NCAC): Legislating, Administering andSupervising CMS in the Digital Era, EU-China Trade Project, MPI für Geistiges Eigentum, München, Mai 2007

– European Competition Law Practice inCMO Membership Issues and the CISAC Case; CISAC/BIEM Annual Seminar for Central and Eastern Europeon Good Governance, Artisjus, Budapest, November 2007

Antons, C.:Intellectual Property Law in Southeast Asia: Recent legislative and institutional develop-ments; 2nd International Symposium onInformation Law: Alternative Frameworksfor the Validation and Implementation of Intellectual Property in Developing Nations, University of Wolverhampton, Wolver-hampton, Februar 2006

– Traditional Knowledge and IntellectualProperty Rights: The discussion inAustralia and in selected Asianjurisdictions; IP Academy Singapore, Singapur, Februar 2006

– Traditional Knowledge and Biological Resources in Asia: Looking within and beyond the law of intellectual property;3rd Annual Asian IP Law & Policy Day: Recent Developments in Intellectual Property Law & Policy in Asia, Fordham University School of Law, IP Academy Singapore, New York, April 2006

– IP Law in Asia; CCI Research Sympo-sium, Queensland University of Technol-ogy, Brisbane, Mai 2006

– Use of Existing IP Tools for Protection of Traditional Knowledge; InternationalSeminar on Traditional Knowledge inAsia: Development of Databases forPatent Search in Asia, State Intellectual Property Offi ce, China IP Training Center, Peking, August 2006

– Traditional Knowledge Linked with Biodiversity; International Seminar on

Traditional Knowledge in Asia: Develop-ment of Databases for Patent Search inAsia, State Intellectual Property Offi ce,China IP Training Center, Peking,August 2006

– Hak atas Kekayaan Intelektual dari MasaKe Masa (Intellectual property law overvarious periods); Faculty of Law, Brawijaya University, Malang, August 2006

– „Malaysia and Indonesia”; InternationalSymposium: IP infrastructures in Asia’semerging markets, Stanford University Law School, Palo Alto, Oktober 2006

– „Approaches to traditional knowledge inthe Asia Pacifi c region” and „Traditionalmedicine and intellectual property rights: a case study of the Indonesian jamu in-dustry” (with Rosy Antons-Sutanto); In-ternational Workshop: Traditional knowl-edge, traditional cultural expressions andintellectual property law in the Asia-Pacifi c region, Centre for Comparative Law and Development Studies in Asia and the Pacifi c, University of Wollongong,Wollongong, Dezember 2006

– The diffusion of intellectual property lawin Southeast Asia: an institutional analy-sis; Professorial Lecture Series, University of Wollongong, Wollongong, April 2007

– Sui Generis Protection for Plant Varieties and Traditional Agricultural Knowledge: The Example of India; 4th Annual Asian IP Law & Policy Day, Fordham Universi-ty School of Law, IP Academy Singapore, New York City, April 2007

– Formal discussant for paper by Miriam Sahlfeld on “Traditional CulturalExpressions and Their Signifi cance for Development in a Digital Environment”and “Rapporteur of the symposium”;Symposium on “Traditional CulturalExpressions in a Digital Environment”, University of Luzern, Luzern, Juni 2007

– Urheberrecht und gewerblicher Rechts-schutz in Südostasien: Situation und Herausforderung; Deutsche Vereinigungfür Gewerblichen Rechtsschutz undUrheberrecht (GRUR), EuropäischesPatentamt, München, Juni 2007

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Tätigkeitsbericht2006/2007

– Intellectual Property Law in Indonesia; Regional Capacity Building in Intellectual Property Law Scholarship Programme, National University of Singapore, Faculty of Law, Singapur, Juli 2007

– Development Theory and the PoliticalEconomy of Intellectual Property Law; Workshop: Approaches to Law and Development in the Asia Pacifi c Region, Centre for Comparative Law andDevelopment Studies in Asia and the Pacifi c (CLDSAP), University of Wollongong, Asian Law Centre (ALC), University of Melbourne, Wollongong, September 2007

– „Good Governance”, Law and Economic Development in the „Developmental States” of East and Southeast Asia; 19th Doctoral Consortium: Ethics and Governance – From Interdisciplinary Perspectives, School of Accounting and Finance, Faculty of Commerce,University of Wollongong, Wollongong,September 2007

– IP Law in Asia; CCi Symposium, ARC Centre for Creative Industries andInnovation, Swinburne University of Technology, Melbourne, Oktober 2007

– The Challenge of Adapting Common IP Rules to Different Traditions and Histories; 5th Shanghai International IP Forum: The Impact of the WTO TRIPS Agreement on the Economic Develop-ment of Asian Countries, Shanghai Intel-lectual Property Administration (SIPA),Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC), Intellectual Property Instituteof Tongji University, Stanford LawSchool, Shanghai, Oktober 2007

– Traditional knowledge discourses in Asia; Pushing Against Globalization:A Local Perspective on Regulationin Asia, Monash University, Melbourne, November 2007

– Foster and Others v Mountford and Rigby; Landmarks in AustralianIntellectual Property, Centre for Mediaand Communications Law, University of Melbourne, Melbourne, Dezember 2007

– The intellectual property jurisdiction of the Indonesian Commercial Court;Intellectual Property Enforcement in theAsia Pacifi c Region, Centre for Com-parative Law and Development Studies in Asia and the Pacifi c (CLDSAP), Univer-sity of Wollongong, Wollongong, Dezem-ber 2007

Bastian, E.-M.:Europäisches Markenrecht und nationalesRecht – die Durchsetzung der Rechte aus der Gemeinschaftsmarke; Jahrestagung der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung,Augsburg, Oktober 2006

Beuchert, T.:IP Management at the Firm Level – Tax Issues; International Seminar on Intellectual Property Education and Research, MPI für Geistiges Eigentum,WIPO, Nalsar University of Law, Hyderabad, November 2006

– Circular 230 – Standards for Tax Practitioners; Symposium on Tax and Corporate Governance, MPI für Geistiges Eigentum, München, Dezember 2006

Bonk, B.:Pirates of the Internet – auf hoher See zwi-schen Datenschutz und Rechtsverfolgung;MPI für Geistiges Eigentum, München, März 2007

Buitrago Díaz, E.:Las regalías en el derecho tributario interno,internacional y comunitario; Besprechung,Instituto Colombiano de Derecho Tributa-rio (IDT)/Colombian Tax Law Institute,Bogotá, März 2006

– Tributación internacional de la propiedadintellectual; Besprechung, Universidad Externado de Colombia, Bogotá, März 2006

– The transfers of technology and tax treaty characterisation; Auslandsgespräch, Inter-national Tax Law Center, University of Peking, Peking, Mai 2006

– International taxation of artists and imagerights under tax treaties; Besprechung, Sun Yat-Sen University, Guangzhou,Mai 2006

Page 142: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – The role of the OECD Model Tax

Convention and Commentaries in Inter-national Taxation; Vorlesung, Sun Yat-Sen University, Guangzhou, Mai 2006

– The Commentaries to the OECD andUN Model Tax Conventions in Spanish judicial practice; Congress: Harmonious Society & Tax Judicial Reform in China, University of Peking, Peking, Mai 2006

Conde Gallego, B.:Unilateral refusal to licence indispensableintellectual property rights; Max PlanckHandbook Conference on Intellectual Property and Competition Law, MPI fürGeistiges Eigentum, München, Septem-ber 2006

– The role of effi ciencies in applyingArticle 82 EC; Max Planck Forum onCompetition Law, MPI für Geistiges Eigentum, München, Oktober 2006

Drexl, J.:Zum Schutzumfang des Urheberrechts; Abschlussveranstaltung der deutsch-franzö-sischen Vortragsreihe zum Urheberrecht– Urheberrecht im deutsch-französischenDialog – Impulse für eine europäische Rechtsharmonisierung, EuropäischesPatentamt, München, Januar 2006

– Gestione collettiva e mercati dei diritti d’autore in ambiente digitale; Concorrenza e Comunicazioni,Seminario, Libera Università Internazionale degli Studi Sociali(LUISS) Guido Carli, Rom,Februar 2006

– Gestione colletiva e mercati deidiritti d’autore in ambiente digitale; Concorrenza e Comunicazioni,Seminario, Università Statale di Milano, Mailand, Februar 2006

– Intellectual Property & Competition: An International Perspective;The Intellectual Property Forum 2006,Oxford University, Oxford, März 2006

– Geistiges Eigentum als integraler Bestand-teil der europäischen Wettbewerbsord-nung; XXXIX. FIW Tagung, Wettbewerbin einem größeren Europa, Forschungs-

institut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V., Innsbruck, März 2006

– Die Empfehlung der Kommission zur länderübergreifenden kollektiven Wahr-nehmung von Online-Musikrechten; Sitzung der Deutschen Landesgruppe der ALAI, Fachausschuss für Urheber- und Verlagsrecht der GRUR, München, März 2006

– Refusal to License an IP Right; Public Hearing of the European Commissionon Art. 82 EC, European Commission,Brüssel, Juni 2006

– The Digitising of Artistic and Literary Works; 17th International Congress of Comparative Law, International Academy of Comparative Law, Utrecht, Juli 2006

– Creators’ Intellectual Property and Com-petition in the Free Market; 4th EuropeanCreators’ Conference, European Writers’Congress-EWC, European Federation of Journalists-EFJ, the International Asso-ciation of Art/IAA Europe and InterGU, Brüssel, September 2006

– Comments on Handke, Stepan and Towse: Development of the Economics of Copyright; Max Planck Handbook Con-ference on Intellectual Property andCompetition Law, MPI für Geistiges Eigentum, München, September 2006

– Is there a ‘More Economic Approach’ toIntellectual Property and Competition Law; Intellectual Property and Competi-tion Law, Max Planck Handbook Confer-ence, MPI für Geistiges Eigentum, Mün-chen, September 2006

– Intellectual Property Rights asConstituent Elements of the Market Order; 2006 ATRIP Congress: Intellectual Property and Market Power, ATRIP, Parma, September 2006

– The Future of the Intellectual Property System: Responding to the Challenges for Development; ICTSD policy seminar, International Center for Trade andSustainable Development (ICTSD),Nyon, November 2006

Page 143: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

– Consumer-protection law under the Israeli Civil Code Proposal: A response from a European and German perspective;Conference on the Israeli Civil Code,MPI für ausländisches und internationa-les Privatrecht, Hamburg, Januar 2007

– Globalisierung und internationaler Wettbewerb; Seminar der Hanns-Seidl-Stiftung, Wildbad Kreuth, Februar 2007

– A Competition-Oriented Approach toInternational IP Law vs. Proprietary Standards; Seminar: Intellectual Property and Competition Law: Clash or Synergy?, Università Statale di Milano, Mailand, März 2007

– A Competition-Oriented Approach toInternational IP Law vs. Proprietary Standards; Seminar: The Intellectual Property/Competition Law Intersection: A Multifaceted Prism, Libera Università Internazionale delgi Studi Sociali(LUISS) Guido Carli, Rom, März 2007

– The relationship between the legal exclu-sivity and economic power: Links andLimits; Workshop: Intellectual Proptery, Market Power, and the Public Interest,College of Europe, Brügge, April 2007

– Case Study in the Assessment of Dominance: British Airways plc v. Commission; 6th Annual Conference of the International Competition Network, Intermonopoly Service of the RussianFederation, Moskau, Mai 2007

– Abuse of Market Dominance and IP Law– Recent Developments in Europe; 5th

International Conference on Competition Policy and Law, Chinese Academy of Social Sciences, Peking, Mai 2007

– In Favour of a Multi-Track Copyright System; Conference: Working Within the Boundaries of Intellectual Property, Engelberg Center of New York University Law School, La Pietra, Juni 2007

– Questions and Answers on European andGerman Competition Law; International Symposium on Antimonopoly Law, Legis-lative Affairs Commission of the National People’s Congress, Peking, Juli 2007

– IP in Bilateral Trade Agreements – SomeIdeas on How Such Agreements PromoteMarket Power and Distort InternationalCompetition; ATRIP Conference 2007: “Intellectual Property and Market Power II”, ATRIP, Buenos Aires, Juli 2007

– Competition Law in China – Experience of a German Expert; Seminar: Competi-tion Law in Indonesia and China, MPI für Geistiges Eigentum, München, August 2007

Enchelmaier, S.:How to read a European Court judgment. A comparison of English, French, German,and European legal reasoning; Vorlesung fürStudenten des George Washington Univer-sity Summer Programme in IP Law 2006, George Washington University Summer Law School, MPI für Geistiges Eigentum, München, Juli 2006

– Die Entwicklung der Europäischen Einigung von den Römischen Verträgenbis zum Entwurf des Vertrags über eineVerfassung für Europa; Schulvorträge im Rahmen der MPG-Jahreshauptversamm-lung 2006, MPG, Frankfurt a.M., Juli 2006

Eßbauer, S.:Money, Money, Money ... in a Rich Man’s World: Die Offenlegung der Vorstandsver-gütung zwischen neuer Aktienkultur undgewachsener deutscher Neidkultur; Schul-vorträge im Rahmen der MPG-Jahreshaupt-versammlung 2006, MPG, Frankfurt a.M.,Juli 2006

Fikentscher, W.:Wissenschaft und Recht im Kulturver-gleich; Symposium „Das Proprium derRechtswissenschaft“, MPI zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Kloster Seeon, Februar 2006

– Eigentum und Wettbewerb: Ethnologi-sche Universalien oder kulturelle Beson-derheiten? Workshop Humanwissen-schaftliches Zentrum der Ludwig-Maxi-milians-Universität, München, MPI fürVerhaltensphysiologie (i.L.), MPI für Ornithologie, Andechs, Juni 2006

Page 144: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

144

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – Die Anthropologie der Entschuldigung;

Arbeitsgemeinschaft Humanethologie, MPI für Verhaltensphysiologie (i.L.), MPI für Ornithologie, Andechs, Juli 2006

– Intellectual Property and Competition – Human Economic Universals orCultural Specifi cities: A Farewell to Neoclassics; Workshop: IntellectualProperty and Behavioral Science, GruterInstitute for Law and Behavioral Research, MPI für Geistiges Eigentum, München,August 2006

– Bericht über Martin Rössler, Wirtschafts-ethnologie, 2. Aufl . Berlin 2005; Rechts-und Wirtschaftsanthropologisches Semi-nar, Juristische Fakultät, München,Oktober 2006

– Intellectual Property and Competition:Indigenous Law Between UniversalNorms and Cultural Relativism; im Rahmen einer Vorlesung zur Rechtsanthropologie von Prof. Howenstein, Ramapo College of NewJersey, School of Contemporary Arts, Mahwah, November 2006

– Empirie und Modell; Workshop Human-wissenschaftliches Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität München, München, Dezember 2006

– Begegnung mit Wolfgang Fikentscher; Ringvorlesung Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts, Humboldt-UniversitätBerlin, Juni 2007

– Thinking and Deciding in Government and Business; Parmenides Faculty Plenary 2007, Parmenides Stiftung Frauenwörth, Oktober 2007

– Antitrust in Developing Countries and a Less Economic Approach; Workshop“Antitrust in Developing Countries”, New York University School of Law, MPI für Geistiges Eigentum, New York,Oktober 2007

Ganea, P.:Geistiges Eigentum in China – Anspruch und Wirklichkeit; Wirtschaftsbeziehungenzu China: Erwartungen und Alltag, Be-triebswirtschaftliches Forschungszentrum

für Fragen der Mittelständischen Wirt-schaft e.V. an der Universität Bayreuth(BFM), Bayreuth, Juni 2006

– IP in Korea – Past, Present, Future; 60th

Anniversary of the Korean Patent AgentsAssociation, KPAA (Korean PatentAgents Association), Seoul, September 2006

– Laos & Cambodia – two least developed countries; Symposium on IntellectualProperty Infrastructures in Asia’sEmerging Markets, Stanford University Law School, Palo Alto, Oktober 2006

– China; Symposium on IntellectualProperty Infrastructures in Asia’sEmerging Markets, Stanford University Law School, Palo Alto, Oktober 2006

– Japan; Symposium on Intellectual Infrastructures in Asia’s Emerging Markets, Stanford University Law School, Palo Alto, Oktober 2006

– Is India in Need of a Robust IPProtection? International Seminar on Intellectual Property Education andResearch, MPI für Geistiges Eigentum,WIPO, Nalsar University of Law, Hyderabad, November 2006

– IP Law Courses in Europe: the Example of the Munich Intellectual Property LawCenter; EU-ASEAN Colloquium on IPEducation, EC-ASEAN IntellectualProperty Rights Cooperation Programme(ECAP II), Kuala Lumpur,November 2006

– Dr. Wilhelm Plage and Music Copyright in Pre-war Japan; Plage Summit, SenshûUniversity, Tokio, Dezember 2006

– IP Capacity Building in Asia’s Emerging Markets; MINDS Workshop on Intellectual Property Post GraduateTeaching and Research Activities, Multidisciplinary Inter-InstitutionalNetwork on Development Strategies(MINDS), Rio de Janeiro, März 2007

– The Challenge of Protecting IP in Vietnam; National University of Singapore Regional Capacity Building in

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145

Tätigkeitsbericht2006/2007

Intellectual Property Law ScholarshipProgramme, National University of Singapore (NUS), Singapur, Juli 2007

– The Intellectual Property Regime of Japan; National University of SingaporeRegional Capacity Building in Intellectual Property Law Scholarship Programme, National University of Singapore (NUS), Singapur, Juli 2007

– Can China Manage its Obligations underTRIPS? 5th Shanghai International IP Forum: The Impact of the WTO TRIPS Agreement on the Economic Develop-ment of Asian Countries, Shanghai Intel-lectual Property Administration (SIPA),Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC), Intellectual Property Instituteof Tongji University, Stanford LawSchool, Shanghai, Oktober 2007

– Umgang mit Know-how in internationa-len F&E-Kooperationen – die Rechts-praxis; Juristischer Workshop: Umgang mit Know-how in internationalenF&E-Kooperationen, MIPLC, BMBF, Fraunhofer-Gesellschaft, Werkzeug-maschinenlabor der TH Aachen, München, November 2007

– IP in China from a German Perspective; Workshop on Technology Transfer and IPR Protection, Max-Planck-Gesellschaft, München, November 2007

– Das koreanische Patentystem; Strategie-workshop Südkorea, BMBF, Bonn, November 2007

– Geistiges Eigentum in Asiens aufstreben-den Märkten; Chungnam National Unversity, Daejeon, November 2007

– Kann der internationale Schutz des Geistigen Eigentums Innovation fördern?Korean Intellectual Property Offi ce (KIPO), Daejeon, November 2007

Gárate, C.:Research & Development Fiscal IncentiveProvisions; Max Planck Ph. D. Network Seminar, MPI Ph. D. Net, Köln,August 2006

– Research & Development & Innovation Project MPI; 2007 Tax Congress, Associação Brasileira de DireitoTributario (ABRADT), Belo Horizonte, August 2007

– Research & Development & Innovation Project MPI; 2007 Tax Congress, II Instituto Brasileiro de Direito Tributario(IBDT), São Paulo, August 2007

– Research & Development & Innovation Project MPI; Technology and InnovationWorkshop on R & D Tax Credits, OECD, Paris, Dezember 2007

Geiger, C.:Le droit d’accès à l’information et les autres libertés fondamentales; L’intérêt général etl’accès à l’information en propriétéintellectuelle, Université Libre de Bruxelles,CRID, Brüssel, April 2006

– Exceptions for Quotations and Parody. The adaptation right; Panelpräsentation, Copyright and Freedom of Expression, ALAI Jahrestagung 2006, Barcelona,Juni 2006

– Intellectual Property and Censorship; Tagung der Danish Copyright Society,Universität Kopenhagen, Kopenhagen, Juni 2006

– The Human Rights Paradox inIntellectual Property Law; Workshop:Copyright Law, Center for Intellectual Property Law (CIER), Molengraaff Institute for Private Law, UniversitätUtrecht, Utrecht, Juli 2006

– Copyright, Promotion or Obstacleto Cultural Development? International Seminar on Intellectual Property Education and Research, MPI für Geistiges Eigentum, WIPO, Nalsar University of Law,Hyderabad, November 2006

– La loi du 1er août 2006, une adaptationdu droit d‘auteur aux besoins de la société de l‘information? La loi DADVSI... Et après ?, IABD (Interassociation archives bibliothèques documentation), Paris, Januar 2007

Page 146: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – The future of the private copy exception;

Panelpräsentation, Copyright at crossroads: On-line licensing and private copying, Universitat Oberta de Catalunya, Barcelona, Februar 2007

– From Berne to national law via theCopyright Directive: The Three-StepTest, an instrument for legislators oran instrument for judges? Workshop: Rethinking the Three-Step Test, MPI für Geistiges Eigentum, Queen Mary University of London, Paris, Februar 2007

– Copyright and Digital Rights Management: How to preserve exceptions and limitations? Scientifi c Publishing in the European Research Area: Access, Dissemination and Preservation in the Digital Age, Europäische Kommission, Brüssel, Februar 2007

– Die französische Regierungsstudie„L‘économie de l‘immatériel“; Sitzung der Deutschen Landesgruppe der ALAI, Fachausschuss für Urheber- und Verlags-recht der GRUR, München, April 2007

– La concurrence déloyale: complément oualternative au droit d’auteur? Un cocktailde droit d’auteur/A copyright Cocktail, Jahrestagung der ALAI-Landesgruppe Kanada, Montréal, Mai 2007

– Copyright on Information Technology (IT) Products-Balancing Right Holders’and Users’ Rights; ATRIP Conference 2007: “Intellectual Property and Market Power II”, ATRIP, Buenos Aires,Juli 2007

– Safegarding the private copy exception in the digital environment; Rethinking the boundaries of Copyright, Closing Conference of the EU-TwinningProject, European Commission, Istanbul, Oktober 2007

– Le nouveau rôle du public en droitd‘auteur; Public, utilisateur légitime, client, consommateur? Französische Landesgruppe der ALAI (AFPIDA),Paris, Dezember 2007

Henning-Bodewig, F.:Die Umsetzung der Richtlinie unlautere Geschäftspraktiken; GRUR Tagung, Halle, Mai 2006

– Geistiges Eigentum im Gespräch: Produktpiraterie – Gefahr für den Wirt-schaftsstandort Deutschland? Bundes-ministerin für Justiz, Deutsches Patent- und Markenamt, München, Juli 2006

– Dient das Recht gegen unlauteren Wett-bewerb dem Schutz der Mitbewerber, derVerbraucher oder anderen Interessen? (Internationaler Berichterstatter), Jahres-tagung, Liga gegen den unlauteren Wett-bewerb, Amsterdam, Oktober 2006

– Anwendungsbereich des nicht harmoni-sierten Markenschutzes i.S.v. Art.5 Abs.5 Markenrichtlinie; Zukunft des europäi-schen Markenrechts, MPI für Geistiges Eigentum, Berlin, Oktober 2007

Hilty, R.M.:Märkte und Schutzrechte; Die sozialenGrundlagen von Märkten, MPI für Gesell-schaftsforschung, Köln, Januar 2006

– Lizenzverträge und Art. 5 KG; 9. Züricher Tagung zum schweizerischen Immaterial-güter- und Wettbewerbsrecht, Europa Institut Zürich, Zürich, März 2006

– Quo vadis, Copyright? CopyrightSymposium, European BroadcastingUnion, Barcelona, März 2006

– Im Dschungel der Schutzrechte; GRUR Bezirksgruppe Südwest, Stuttgart,April 2006

– Wissenschaft und Urheberrecht;Podiumsdiskussion im Rahmen der „Montags-Gespräche“ mit MdB Jerzy Montag, München, Mai 2006

– The European Patent System: Challenges and Responses; European Inventor of the Year, Europäische Kommission und Euro-päisches Patentamt, Brüssel, Mai 2006

– Sündenbock Urheberrecht? GeistigesEigentum und Gemeinfreiheit – Sympo-sium zur Eröffnung des Graduiertenkol-legs der Rechts- und Wirtschaftswissen-

Page 147: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

schaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth, Bayreuth, Mai 2006

– UWG-Schutz gegen Ambush Marketing – wozu? Schweizer Forum für Kommuni-kationsrecht, Zürich, Juli 2006

– Copyright and the Information Society: Challenges and Remedies; Global Forumon Intellectual Property, IP Academy Singapore, Singapur, August 2006

– Patents and Diversity in Innovation; The New Political Economics of PatentPolicy: Pressures on a Unitary System? University of Michigan, Ann Arbor, September 2006

– Software Patents? Policy, Law and Eco-nomics of Intellectual Property; 1st EPIPConference of the EPIP Association onPolicy, Law and Economics of Intellectu-al Property, EPIP, München, September 2006

– Pressure on a Unitary System; European Patent System – Legal Perspective; Scientifi c and Technological Options (STOA) – Workshop on Policy Optionsfor the European Patent System, Euro-pean Parliament/Teknologi-Rädet – The Danish Board of Technology, Brüssel,November 2006

– Ein Urheberrecht für Bildung und Wis-senschaft; Vollversammlung, Aktions-bündnis Urheberrecht für Bildung undWissenschaft, Hamburg, November 2006

– Schutzrechte und Kartellrecht: rechtliche Standortbestimmung und Zukunfts-perspektiven; Immaterialgüterrechte undKartellrecht am Beispiel des Heilmittel-markts, Association Suisse du Droit de laConcurrence, Europa Institut Zürich,Zürich, Januar 2007

– „Open Approaches“ – Lösungsversuchedes „digitalen Dilemmas“; Schweizer Fo-rum für Kommunikationsrecht, Zürich, Januar 2007

– Schutzrechte: Instrumente zur Regulie-rung von individuellem Marktverhalten;ip4lunch, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Bern, Februar 2007

– Protection of the Cultural Heritage; Intellectual Property Institute of TongjiUniversity, Shanghai, April 2007

– Rationales for the Legal Protection of Intangible Goods and Cultural Heritage; 2007 International Conference –Protection of the Intangible Cultural Heritage and IPR, Zhongnan University of Economics and Law, Wuhan, April 2007

– Schutz medialer Rechte an Sportveran-staltungen: Soll der Gesetzgeber aktiv werden? Kölner Forum Medienrecht, Köln, April 2007

– Diversity in Innovation; What Future for the European Patent System?, EUPACO-2, Brüssel, Mai 2007

– Wertung der Schutzkonzeptionen; Schutz von (Online-) Datenbanken, Schweizer Forum für Kommunikationsrecht, Zürich, Mai 2007

– “Copyright in the Information Society”– Diagnosis and Treatment Needs; European Copyright Law, Copyright Seminar, BMJ, MPI für Geistiges Eigentum, München, Juni 2007

– Der Berliner Hauptbahnhof im Span-nungsfeld zwischen Bauherreninteressenund Urheberschutz; Tagung des Rechts-wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Bahn, Deutsche Bahn AG, Potsdam, September 2007

– Misguided Copyright Protection; Disclosure and Preservation: Fostering European Culture In the Digital Land-scape, Portuguese EU Presidency 2007, Lissabon, September 2007

– Future Perspectives of IP Law in theEuropean Union; ERA-Seminar: Industrial Property and Copyright inEurope, Europäische Rechtsakademie, Brüssel, Oktober 2007

– Ende der Wissenschaftsverlage? Sympo-sium: Aufstieg und Fall der Wortautoren im digitalen Zeitalter?, Deutsche Litera-turkonferenz, Prof. Dr. A.-A. Wandtke, Juristische Fakultät der Humboldt-Uni-versität zu Berlin, Berlin, Oktober 2007

Page 148: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – Policy, Law and Economics of Intellectu-

al Property; SIPCon 2007, Siemens AG,Nürnberg, November 2007

Huster, S.:Gewinnhaftung bei Patentverletzungen; Der Schutz geistigen Eigentums zwischenWettbewerbsanreiz und Überkompensation– Freiburger Forum für Geistiges Eigentum2006, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,Freiburg, Juni 2006

Jaeger, T.:Grundzüge des Europäischen Beihilfen-rechts; Tiroler Landesregierung / Abteilung Weiterbildung, Innsbruck, Mai 2007

– Grundlagen und Entwicklungen im Bei-hilferecht; Rechtssicherer Umgang mitFördermitteln, Institute for InternationalResearch, Wien, Mai 2007

– Anwendungspraxis im Beihilferecht;Hochschulkurs des Europäischen ForumsAlpbach, August 2007

– Europarechtliche Dimensionen der Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums; Geistiges Eigentum: Heraus-forderung Durchsetzung, MPI für Geisti-ges Eigentum, München, November 2007

– Intellectual Property Rights Enforcement in the EU; Intellectual Property Enforce-ment in the Asia Pacifi c Region, Centre for Comparative Law and Development Studies in Asia and the Pacifi c (CLDSAP), University of Wollongong, Wollongong, Dezember 2007

Janušauskaité, K.:Creating an Effective Intellectual Property Rights Enforcement Model in Europe: Challenges Faced by the Baltic CountriesWhile Implementing the EU Enforcement Directive; 2nd EIPIN Doctoral Meeting,QMIPRI, MAS IP, ETH Zürich, Zürich,März 2006

– Enforcement of Intellectual Property Rights in view of the EU Enforcement Directive; International Seminar on Intel-lectual Property Education and Research, MPI für Geistiges Eigentum, WIPO,

Nalsar University of Law, Hyderabad,November 2006

– Enforcement of IPRs in Social andEconomic Context of the Baltic countries; 3rd EIPIN Doctoral Meeting, EIPIN, ETH Zürich, Zürich, April 2007

Kersting, C.:Die aktienrechtliche Beschlussanfechtungwegen unrichtiger, unvollständiger oderverweigerter Erteilung von Informationen; Habilitationsvortrag, Ludwig-Maximilians-Universität München, München, Juli 2006

– Zinsanpassung nach Basel II; Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, Frankfurt a.M., Juli 2006

– Die Dritthaftung für Informationen im Bürgerlichen Recht; 4. Habilitanden-kolloquium, TU München, München, Oktober 2006

Kitz, V.:Das Web sind wir – Social Software undHaftungsrecht; Vernetztes Rechnen – Soft-warepatente – Web 2.0, 7. Kongress desBayreuther Arbeitskreises für Informati-onstechnologie * Neue Medien * Recht e.V. (@kit), Potsdam, Juni 2007

– Gesetz zur Verbesserung der Durchset-zung von Rechten des geistigen Eigen-tums; Anhörung zum Entwurf des Geset-zes zur Verbesserung der Durchsetzungvon Rechten des Geistigen Eigentums vor dem Rechtsausschuss des DeutschenBundestages, Berlin, Juni 2007

– Rechtsdurchsetzung bei Intermediären– Lösungsansätze für das Web 2.0; Geistiges Eigentum: HerausforderungDurchsetzung, MPI für Geistiges Eigentum, München, November 2007

Klunker, N.S.:Intellectual Property and Agriculture:Plant Varieties, UPOV and special protection of Farmers´ Rights; International Seminar on Intellectual Property Educationand Research, MPI für GeistigesEigentum, WIPO, Nalsar University of Law, Hyderabad, November 2006

Page 149: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

149

Tätigkeitsbericht2006/2007

– Umgang mit Know-how in internationa-len FuE-Kooperationen – Präsentation der Projektergebnisse; Juristischer Work-shop „Umgang mit Know-how in inter-nationalen FuE-Kooperationen“, Bundes-ministerium für Bildung und Forschung,MIPLC, WZL Aachen, Fraunhofer Gesellschaft, München, November 2007

Knaak, R.:Geographische Herkunftsangaben– Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 2081/92 und Verhältnis zum nationalenRecht; 12. Würzburger Europarechtstage, Universität Würzburg, Mai 2006

– Markenmäßiger Gebrauch als Grenzlinie des harmonisierten Markenschutzes; Zukunft des europäischen Markenrechts,MPI für Geistiges Eigentum, Berlin, Oktober 2007

Kur, A.:Grenzbereiche und Schnittstellen des Marken- und Wettbewerbsrechts beinationalen und Gemeinschaftsmarken;Deutsche Richterakademie, Trier, Mai 2006

– Community Trade Marks in National Community Courts – a System that’s fi t for the Future? Jahrestagung der ECTA(European Communities Trademark Association), ECTA, Warschau, Juni 2006

– Enforcement of foreign patents in Euro-pean courts; CASRIP High Technology Protection Summit, Waseda University, Center for Advanced Study and Research in IP (CASRIP), Seattle, Juli 2006

– Towards more balanced, user-friendly paradigms in IP law. A project for reformof TRIPS; 2006 ATRIP Congress: Intellectual Property and Market Power, ATRIP, Parma, September 2006

– Future Challenges in the EU-Trade Marks, Trade Names; Industrial Property at the Crossroads – Evaluation, Regulation and Enforcement in the European Union, IPR University Center,Helsinki, September 2006

– Trademarks and Geographical Indications:The Quibbling Siblings (comments); Intellectual Property, Trade and Develop-ment – Accommodating and Reconciling Different National Levels of Protection, Chicago-Kent College of Law, Chicago,Oktober 2006

– Amendments to TRIPS – the IPT project; Lunch-Talk im Rahmen des Information Society Project, Yale University, New Haven, November 2006

– Protection of Geographical Indications inthe EU; Trademark Panel, Rethinkingand Redefi ning the Boundaries: Current Issues in Patent, Trademark and Copy-right Law, Fordham University, NewYork, November 2006

– Antitrust Pitfalls Here and Abroad in the Exercise and Enforcement of IntellectualProperty; ABA International Brown BagLunch, Washington Bar Association,Washington D.C., Dezember 2006

– Countervailing considerations. Due cause, free speech and effective competition; Anti- Dilution: The Theory and Reality of extended trademark protection in the US and the EU, Engelberg Center, New York University, New York, Dezember 2006

– IP in Transition – Proposals for Amendment of TRIPS; The IP/com-petition law intersection: a multi-faced prism, Libera Università Inter-nazionale degli Studi Sociali (LUISS) Guido Carli, Rom, März 2007

– Strategic branding: Does Trade Mark Law Provide for Suffi ient Self Help and Self Healing Forces? Intellectual Property,Market Power and the Public Interest, College of Europe, Brügge, April 2007

– Old Topic, New Concerns? – The Control of Secondary Markets by Asserting IP Rights; Intellectual Property and High Technology Law, Universität Danzig, Mai 2007

– Cumulation of IP Rights Pertaining toThree-Dimensional Items – An “Illegitimate Offspring” of IPR? ATRIP-

Page 150: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise Konferenz 2007, ATRIP, Buenos Aires,

Juni 2007

– Rechtsprechung und Entscheidungspraxis des EuGH; Richterseminar zum Gemein-schaftsmarken- und Geschmacksmuster-recht; HABM, München, September 2007

– Wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Produktnachahmung und freier Waren-verkehr; Zukunft des europäischen Mar-kenrechts, MPI für Geistiges Eigentum, Berlin, Oktober 2007

– European and international intellectualproperty law – a tour d’horizon on thestate of development of uniform law in the fi eld of intellectual property; Confer-ence on European and International Uni-form Law, EUI, Fiesole, Oktober 2007

– Die Rom II-Verordnung und ihre Auswir-kungen auf das Markenrecht/The Rome II-Regulation and its impact on trade mark law; Neuere Entwicklungen im Gemeinschaftsmarken- und Geschmacks-musterrecht, Europäische Rechtsakade-mie (ERA), Alicante, November 2007

Lee, S.-H. and M.-Y. Shieh:Challenging Patent Issues of Biomedicine: The Patent Protection and Limitation of Patent for Genetic Testing, Cell Therapy and Gene Therapy; 2nd Taiwan-Japan Con-gress on Intellectual Property and Biotech-nology, National Research Program for Genomic Medicine, National Science Council, Taipei, März 2006

Leguizamón Morales, D.C.:Modern Plant Breeding and Plant Variety Protection in Latin American Countries;3rd EIPIN Doctoral Meeting, ETH, Zürich, April 2007

Lehmann, M.:Protecting Software; Symposium: The Pros and Cons and Results of StrengtheningIntellectual Property Protection, RCLIP(Research Center for the Legal System of IP), Waseda University, Center for Ad-vanced Study and Research in IP (CASRIP), University of WashingtonSchool of Law, Waseda School of Law,Tokio, Dezember 2006

von Lewinski, S.:Empfehlung der Europäischen Kommissionzur Online-Musiklizenzierung vom 18. Oktober 2005; Urheberrechtstagung desSchweizer Forums für Kommunikations-recht, Zürich, Januar 2006

– Mehrsprachigkeitsprobleme auf europäi-scher und internationaler Ebene beimUrheberrecht; AG Sprache und Recht,Deutsche Gesellschaft für Sprachwissen-schaft, Bielefeld, Februar 2006

– The Anti-Protection Movement from a European Perspective; IP Law SpeakerSeries on Current Topics in Copyright Law, The Kernochan Center for Law,Media and the Arts, Columbia University,New York, April 2006

– TRIPS Plus: It’s Role in the WTO; 14th

Annual Conference on International In-tellectual Property Law & Policy, Ford-ham University, New York, April 2006

– The European Commission’s Recommen-dation on Online Music Licensing: An overview of the criticism expressed inEurope; 14th Annual Conference on International Intellectual Property Law & Policy, Fordham University, New York,April 2006

– Implications of the Commission’s Recom-mendation of 18 October 2005 on Collec-tive Cross-Border Management of Copy-right and Related Rights for LegitimateOnline Music Services; 7th EIPIN Kon-gress 2005-2006: IP in the Digital Age,Europäisches Patentamt, MPI für Geisti-ges Eigentum, München, April 2006

– Authors’ Rights and Neighboring Rights– Obligations of Albania under internatio-nal agreements and the Stabilisation andAssociation Agreement with the EC, asrefl ected in the new Albanian Copyright Act; Richterfortbildung “Intellectual prop-erty and related case law”, School of Ma-gistrates und GTZ, Tirana, Mai 2006

– Copyright and libraries – the European situation; Copyright in Libraries: theDigital Conundrum, Pre-Conference of the Canadian Library Association, Ottawa, Juni 2006

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Tätigkeitsbericht2006/2007

– The Digitising of Artistic and Literary Works; 17th International Congress of Comparative Law, International Academy of Comparative Law, Utrecht, Juli 2006

– History of the establishment and develop-ment of collecting societies in Europe; Seminar on the Collective Management of Copyright and Related Rights, Europäi-sche Union, Vietnamesisches Copyright-Amt, Hanoi, September 2006

– Roles, competences, duties and struc-tures of European collecting societies;Seminar on the Collective Management of Copyright and Related Rights, Europäi-sche Union, Vietnamesisches Copyright-Amt, Hanoi, September 2006

– Legal systems of collective managementof copyright and related rights: Europeanexperiences; Seminar on the CollectiveManagement of Copyright and Related Rights, Europäische Union, Vietname-sisches Copyright-Amt, Hanoi, September 2006

– Experiences in organising, managing,collecting and distributing copyright feesby collecting societies in the fi eld of liter-ature in Germany; Seminar on the Collective Management of Copyright and Related Rights, Europäische Union, Vietnamesisches Copyright-Amt, Hanoi, September 2006

– Bemerkungen zu Long, Dissonant Har-monization: Limitations on Cash’n Carry Creativity; Interdisciplinary Conference on the Impact of Technological Changeon the Creation, Dissemination and Pro-tection of Intellectual Property, Albany Law School, New York, Oktober 2006

– Bemerkungen zu Kwall, Moral Rights andthe Creative Process; Interdisciplinary Conference on the Impact of Technologi-cal Change on the Creation, Dissemina-tion and Protection of Intellectual Prop-erty, Albany Law School, New York,Oktober 2006

– Regional harmonisation of copyright;Cambridge University, Faculty of Law, Cambridge, November 2006

– Rechtewahrnehmung: Urhebervertrags-recht und Verwertungsgesellschaften-recht; Kolloquium: Systembildung im Europäischen Urheberrecht, Ruhr-Akade-mie, INTERGU, Berlin, November 2006

– The German Collective Management Law and the Practice of CollectiveManagement in Germany; Regional Colloquium for the Judiciary onCopyright and Related Rights, WIPO,CISAC, Bangkok, November 2006

– Copyright law suits involving collecting societies: the Experience of Germany;Regional Colloquium for the Judiciary onCopyright and Related Rights, WIPO,CISAC, Bangkok, November 2006

– Recent Developments of IntellectualProperty in Europe and Germany –Copyright and Neighboring Rights in particular; International Seminar onIntellectual Property Law, Senshû Chuo Kagoshima Law Schools’ Joint Project,Development of Advanced Teaching Materials on Intellectual Property, SenshûUniversity, Tokio, Dezember 2006

– An analysis of WIPO’s latest proposal and the Pacifi c Regional Framework for theprotection of traditional cultural expressions; Workshop: TraditionalKnowledge, traditional cultural expressions and intellectual property law in the Asia-Pacifi c region, Centre forComparative Law and Development Studies in Asia and the Pacifi c, University Wollongong, Wollongong, Dezember 2006

– Aspects internationaux de la propriétélittéraire et artistique dans l’univers numérique; Konferenz: Le peer estavenir? Association du master 2 PropriétéIntellectuelle, Universität Toulouse 1,Toulouse, März 2007

– The Recasting of Copyright and Related Rights in the European Union; 15th AnnualInternational Intellectual Property Law &Policy Conference, Fordham University School of Law, New York City, April 2007

– Protecting Folklore – Issues and Challenges; Columbia University, New York, April 2007

Page 152: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

152

3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – Protection of foreign authors in Turkey

under the applicable Conventions;Seminar: Copyright and Related Rights at the Beginning of the 21st Century, Justiz- und Kulturministerien der Türkei,Europäische Kommission, European Public Law Center, Istanbul, Mai 2007

– La protection des artistes-interprètes etexécutants en droit international;Kolloqium: Quels droits pour les artistesdu spectacle?, ERCIM (Universität Montpellier), Montpellier, Juni 2007

– The European Parliament Report on the Commission Recommendation on onlinemusic licensing – a remarkabledocument; Konferenz: Rethinking theboundaries of copyright, Twinning Projectfor Turkey, Istanbul, November 2007

– General Report on the Three-Step-Test; ALAI Congress 2007, ALAI Uruguay, Punta del Este, November 2007

– The EC Recommendation on onlinemusic licensing; Symposion: Collectiverights management – current problemsand future prospects, Istanbul Bilgi Universität, Istanbul, November 2007

– Two years after the Commision’s 2005 online music recommendation – Intro-duction; Konferenz: Creative Rights and Cultural Diversity, EU Observer u.a.,Brüssel, Dezember 2007

Mackenrodt, M.-O.:The Competitive Effects of Intellectual Property Rights; Max Planck Handbook Conference on Intellectual Property andCompetition Law, MPI für Geistiges Eigen-tum, München, September 2006

– Comments on Shibata: Patent and Know- How Licenses under the Japanese Anti-monopoly Act; Intellectual Property and Competition Law, Max Planck Handbook Conference, MPI für Geistiges Eigentum, München, September 2006

– Quantifi cation of Damages and Private Enforcement of Article 82 EC; Max Planck Forum on Competition Law, MPI für Geistiges Eigentum, München, Oktober 2006

– Welfare Effects of Patent Licensing; In-ternational Seminar on Intellectual Prop-erty Education and Research, MPI für Geistiges Eigentum, WIPO, Nalsar Uni-versity of Law, Hyderabad,November 2006

Moglia, M.:Die Patentierbarkeit von Geschäftsmetho-den unter besonderer Berücksichtigung derFinanzdienstleistungsindustrie; Der Schutzgeistigen Eigentums zwischen Wettbewerb-sanreiz und Überkompensation, Freiburger Forum für Geistiges Eigentum 2006, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,Freiburg, Juni 2006

– The Patentability of Computer imple-mented Inventions in Europe; Internation-al Seminar on Intellectual Property Edu-cation and Research, MPI für GeistigesEigentum, WIPO, Nalsar University of Law, Hyderabad, November 2006

Oliete Ballester, M.:Protección del producto en Europa; Univer-sidad Sergio Arboleda, Bogotá, März 2006

– Defensa de la innovación en el diseño: ¿Qué posibilidades legales existen para proteger el diseño en Europa?Universidad Javeriana, Bogotá, April 2006

Pappas, A.:Aspects of the Greek IP Contract Law;First Meeting on European IP Contract Law, MPI für Geistiges Eigentum, Berlin,Oktober 2006

Peukert, A.:Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechtedes Geistigen Eigentums; GRUR – Fach-ausschuss für Urheber- und Verlagsrecht, München, März 2006

– Die Novellierung des Urheberrechts: Einverfehlter Gesetzentwurf; Podiumsdiskus-sion im Rahmen der „Montags-Gesprä-che“ mit MdB Jerzy Montag, München, Mai 2006

– Immaterialgüterrechte in der Wettbe-werbsordnung; Der Schutz geistigen Eigen-tums zwischen Wettbewerbsanreiz undÜberkompensation, Freiburger Forum für

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153

Tätigkeitsbericht2006/2007

Geistiges Eigentum 2006, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Freiburg, Juni 2006

– Incentives and Exclusivity; Workshop:Intellectual Property and BehavioralScience, Gruter Institute for Law andBehavioral Research, MPI für GeistigesEigentum, München, August 2006

– Technische Schutzmaßnahmen im Urhe-berrecht: Wer hat gewonnen und wer hatverloren? 6. @kit-Kongress: Geistiges Eigentum im virtuellen Raum, Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien-Recht e.V., Würzburg,Oktober 2006

– German Law on Licencing Contracts;First Meeting on European IP ContractLaw, MPI für Geistiges Eigentum, Berlin, Oktober 2006

– Kommentar: Urheberrecht zwischen Innovationsstimulierung und -verhinde-rung; Projekt Innovationsrecht (Prof. Hoffmann-Riem, Prof. Eifert), Geistiges Eigentum und Innovation, UniversitätGießen, Gießen, Januar 2007

– Quo vadis europäisches Urheberrecht: Perspektiven der EU-Kommission und ausländische Überlegungen – Der Gowers Review of Intellectual Property (Großbritannien); Deutsche Vereinigungfür gewerblichen Rechtsschutz und Ur-heberrecht e.V., München, April 2007

– Kollisionsrecht – Perspektiven? 15 Jahre Internetnutzung – Stand und Perspekti-ven, Europa Institut an der Universität Zürich, Zürich, Juni 2007

– German Law on Technological Measures;Vorlesung für Studenten des GeorgeWashington University Summer Program-me in IP Law 2007, MPI für Geistiges Eigentum, München, Juli 2007

– Ein Urheberrecht für Wissenschaft undBildung? Im Schatten der Verwertungs-interessen, Deutsche Kinemathek, Museum für Film und Fernsehen, Berlin, September 2007

– Infringement of Intellectual Property Rights Over the Internet: Issues of

Jurisdiction and Applicable Law; AIPPI Forum, International Association for the Protection of Intellectual Property (AIPPI), Singapur, Oktober 2007

– Die Kulturfl atrate: Segen oder Fluch fürdie Urheber? Symposium: Aufstieg undFall der Wortautoren im digitalen Zeital-ter?, Deutsche Literaturkonferenz, Prof. Dr. A.-A. Wandtke, Juristische Fakultätder Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin, Oktober 2007

– Güterzuordnung und Freiheitsschutz; Geistiges Eigentum: HerausforderungDurchsetzung, MPI für Geistiges Eigen-tum, München, November 2007

– Neueste Entwicklungen im Recht derinternationalen Gerichtszuständigkeiten und des anwendbaren Rechts; DGRI Fachausschuss Vertragsrecht, Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik, München, November 2007

Podszun, R.:Kartellrecht im Blutspendewesen; Vorle-sung: Wettbewerbspolitik von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Oberender, Universität Bayreuth,Bayreuth, Januar 2007

– State-Related Restraints of Competition – The European Experience; 3rd Asian Competition Law Conference 2007, Asian Competition Forum, Hong Kong,Dezember 2007

Riemann, E.:Intellectual Property as Collateral; 2nd Inter-national Colloquium on Secured Transac-tions, United Nations Commission on In-ternational Trade Law, Wien, Januar 2007

Riziotis, D.:Intellectual Property Rights and Abuse of Dominance; International Seminar onIntellectual Property Education andResearch, MPI für Geistiges Eigentum,WIPO, Nalsar University of Law,Hyderabad, November 2006

Sattler de Sousa e Brito, C.:Synthetic Biology and IP; 2nd InternationalConference on Synthetic Biology (SB2.0),University of California, Berkeley, Mai 2006

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – Die Patentierung biotechnologischer

Erfi ndungen und die Regelung des § 2 Abs. 2 PatG nach der Patentgesetz-novelle; Der Schutz geistigen Eigentumszwischen Wettbewerbsanreiz und Überkompensation, Freiburger Forum für Geistiges Eigentum 2006, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Freiburg, Juni 2006

– Implementation of the Biotech Directive in Germany – A Focuson Art. 6 of the Directive; IP andInnovation in Bioscience, 1st AcademicSeminar-Gothenburg of ScanBALT IPKN, Göteborg, August 2006

– Patents in Drugs and Pharmaceuticals – Emerging Issues; International Seminar on Intellectual Property Education andResearch, MPI für Geistiges Eigentum, WIPO, Nalsar University of Law, Hyderabad, November 2006

Schauwecker, M.:Internationale Zuständigkeit für Patent-verletzungsklagen im deliktischen Gerichts-stand: Zur Annahme eines Handlungsortes außerhalb des Schutzlandes; Tagung:Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit,DFG-Graduiertenkollegs Nr. 1148, Wildbad Kreuth, Juli 2007

Schlatter, S.:How to improve copyright legislation – The Senegal-Example; Goethe Institut Accra, Accra, Januar 2006

– Reviewing Ghana’s draft new copyright law from an international persepective;Workshop on Music and Poverty Reduc-tion, Ministry of Tourism of Ghana, Fran-zösische Botschaft in Ghana, Goethe-Institut Accra, Music Academy of Ghana, Ho, Januar 2006

– Restructuring Ghana’s Collecting Society System; Musicians’ Association of Ghana,Kumasi, Februar 2006

– African and Latinamerican CollectingSociety Systems in Comparison; Ebert Stiftung Accra, Accra, Februar 2006

Schmidt-Bischoffshausen, A.;Economic Functions of Collective Manage-ment Organizations – Collective rights management in the light of transactions cost and information economics; SERCI AnnualCongress 2007, Society for EconomicResearch on Copyright Issues (SERCI), Berlin, Juli 2007

Schön, W.:Das Proprium der Rechtswissenschaft,Schlusswort; MPI für Geistiges Eigentum,MPI zur Erforschung von Gemeinschafts-gütern, Kloster Seeon, Februar 2006

– Sachverständigenrat – Duale Einkom-mensteuer; Sitzung des Finanz- und Steu-erausschusses, Deutscher Industrie- undHandelskammertag, Berlin, Februar 2006

– Grenzüberschreitende Sitzverlegung undVerschmelzung im Gesellschaftsrecht; 57. Steuerrechtliche Jahresarbeitstagung, Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V., Wiesbaden, Mai 2006

– Corporate and Tax Impact of IAS: AComparative Approach; Series of Semi-nars in International and Comparative Taxation, Università Commerciale Luigi Bocconi, Mailand, Mai 2006

– Companies’ Mobility Across the EU: theCorporate and the Tax Law Perspectives; La mobilità delle società nell’UnioneEuropea: profi li societari e fi scali, Università di Bologna, Ravenna, Juni 2006

– Begrüßungsrede zum 70. Geburtstag vonArndt Raupach; Übergabe der FS an Arndt Raupach, MPI für Geistiges Eigen-tum, München, Juli 2006

– Zwingendes Recht oder informierte Ent-scheidung – zu einer (neuen) Grundlage unserer Zivilrechtsordnung; Vortragsver-anstaltung der Juristischen Studiengesell-schaft, Juristische Studiengesellschaft,Bundesgerichtshof, Karlsruhe, Juli 2006

– Der Wegzug von Gesellschaften in Steuer und Gesellschaftsrecht – Zum Verhältnis von primärem und sekundärem Gemein-schaftsrecht; Vortragsreihe: Rechtsfragender Europäischen Integration, Zentrum

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Tätigkeitsbericht2006/2007

für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, Bonn, Oktober 2006

– Unternehmenssteuerreform – Anspruch und Wirklichkeit; 29. Deutscher Steuer-beratertag, Deutsches Steuerberaterinsti-tut e.V., Berlin, Oktober 2006

– Legal Capital, Entity Shielding and Solvency Test; Convegno Internazionale di Studi, Università Ca’ Foscari, Venedig, November 2006

– Interest Deduction in German Tax Law– Historic Remarks and Current Trends; Winter Workshop 2006: Deductibility of Financing Costs for Corporation Tax, Said Business School, Oxford University Centre for Business Taxation, Oxford,Dezember 2006

– Tax and Corporate Governance: The Legal Framework; Tax and Corporate Governance, MPI für GeistigesEigentum, International Network for Tax Research, IFA Deutschland, München,Dezember 2006

– Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten;23. Hamburger Tagung zur Internatio-nalen Besteuerung der Universität Hamburg, Handelskammer Hamburg,Dezember 2006

– Perspektiven der Konzernbesteuerung; ZHR-Symposium zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht: Zunkunft des Konzernrechts, ZHR, KTC Königstein, Januar 2007

– SEStEG und Europarecht – Grenzüber-schreitende Sitzverlegung und Verschmel-zung; 20. Vortragsveranstaltung des Ver-eins zur Förderung des Bilanz- und Steuerrechts sowie der Wirtschaftsprü-fung Berlin und Brandenburg e.V., Verein zur Förderung des Bilanz- und Steuer-rechts sowie der Wirtschaftsprüfung Ber-lin und Brandenburg e.V., Oberverwal-tungsgericht Berlin-Brandenburg, Berlin,Februar 2007

– Subjektive Tatbestandsmerkmale in derEinkommensermittlung; Symposium: Subjektive Tatbestandsmerkmale im

Steuerrecht, Bundesfi nanzhof München,München, März 2007

– Internationale Zins- und Dividendenbe-steuerung in der Rechtsprechung des EuGH; Vortragsveranstaltung, Oberfi -nanzdirektion Frankfurt, Frankfurt a.M., April 2007

– Business Restructurings -The GermanApproach-; Tax Effi ciency and BusinessReorganisation, Vortragsveranstaltung,Confederation of Swedish Enterprise,Stockholm, Mai 2007

– Steuern und Corporate Governance;Wolfgang Gassner Gedächtnisvorlesung, Wirtschaftsuniversität Wien, Wien, Mai 2007

– Experience with statutory avoidance and disclosure rules; Summer Conference2007: Corporation Tax: Breaking Downthe Boundaries, Oxford University Centre for Business Taxation, Said BusinessSchool, Oxford, Juni 2007

– Kari Tikka memorial lecture – Accountingand taxation: Claes Norberg, Comments;EATLP-Congress, University of Helsinki,Helsinki, Juni 2007

– Das Informationsmodell in der Zivil-rechtsordnung; Allgemeines Zivil- undWirtschaftsrecht, MPI für Geistige Eigentum, München, Juli 2007

– Unternehmenssteuerreform 2008 undKapitalgesellschaften; Herbsttagung2007: Ausgewählte Praxisfragen – Aus-wirkungen der Unternehmenssteuerre-form 2008 auf Kapitalgesellschaften, Fachakademie für die Fortbildung dersteuer- und rechtsberatenden Berufe,München, Oktober 2007

– The Purpose of the CCCTB; Interna-tional Symposium EU and Corporate Taxation Coordination, Kansai University, Faculty of Law, Japan Federation of Certifi ed Tax Accountants Associations,Osaka, Oktober 2007

– Kann Recht einfach sein? Vortragsreihe:Im Reich der Wörter, Max Planck Forum, Berlin, November 2007

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – Capital Gains Matters; Tax Law Work-

shop, University of Cambridge, Faculty of Law, Centre for Tax Law, Queens’ College, Cambridge, November 2007

– Company Law, Round Table Discussion;International and EC Tax Aspects of Groups of Companies, Universita Cattolica del Sacro Cuore, Facoltá di Exonomia Sede di Piacenza, Italian Council of Ministers, Mailand,November 2007

– Gemeinnützige Vorgaben der Vermögens-verwaltung und Vermögenserhaltung;Symposium: Vermögensanlage bei Stif-tungen – Stiftungs- und gemeinnützig-keitsrechtliche Vorgaben, Bucerius Law School, Hamburg, Dezember 2007

Sirait, N.:The Development and Progress of Competi-tion Law in Indonesia; MPI für Geistiges Eigentum, München, August 2007

Sorg, J.:Thailand; Symposium on Intellectual Prop-erty Infrastructures in Asia’s Emerging Mar-kets, Stanford University Law School, Palo Alto, Oktober 2006

Stiel, P.:Intellectual Property Contract Law and the Principles of European Contract Law; FirstMeeting on European IP Contract Law, MPI für Geistiges Eigentum, Berlin, Oktober 2006

Straus, J.:Patentierung von humanen Stammzellennach EU-Recht und in der Praxis des EPA;Perspektiven und Risiken der Stammzell-therapie, Europäische Akademie der Wis-senschaften und Künste, München, Januar 2006

– Grace Period – First Real Chance after70 Years; WIPO Open Forum on theDraft SPLT, WIPO, Genf, März 2006

– Patenting of Genes and Life Forms, and the Impact of Patenting on UpstreamScience; WIPO Open Forum on the Draft SPLT, WIPO, Genf, März 2006

– Patents and Biotechnology Developmentin Europe; Biotechnology Patents andPolicy: What’s the Evidence, University of Alberta, Banff, Mai 2006

– The Impact of the New World EconomicOrder on Economic Development;Conference on the Role of the United States in World Intellectual Property Law, The John Marshall Law SchoolChicago, Chicago, Mai 2006

– How Effective are Research Exemptions in Patent Law? The German Experience;Conference on Research Use of Patented Inventions, CSIC/OECD/OEPM,Madrid, Mai 2006

– Justifying Intellectual Property in the Society of Knowledge; Markets and Inno-vation in the Society of Knowledge, Cen-ter for Research on Markets, Innovation and Technology, Department of PrivateLaw, Faculty of Law, University of Oslo, Oslo, Mai 2006

– The Impact of GATT and TRIPS onEconomic Development; 1st CEIInternational Conference on IntellectualProperty and Technology Transfer in Life Sciences, A North-South Dialogue, CIP/CEI/ENLSC/ICGEB, Triest, Juni 2006

– Stem Cell Research and Stem CellPatenting in Europe; 2nd EuroScience Open Forum, ESOF, München,Juli 2006

– Schränkt der Patentschutz für Gen-sequenzen die Freiheit der Forschung ein? Diskussionsabend der Stiftung „Forschung für Leben“, CollegiumHelveticum, Zürich, August 2006

– Patents on God’s Creation – To WhoseBenefi t? Analysis, Exploitation andConservation of Biodiversity, Annual Meeting 2006 of the German Association for Gene Diagnostics (AGD e.V.), Köln, September 2006

– Harmonisierung des internationalen Patentrechts; Symposium: 25 Jahre Deutsch-Chinesische Zusammenarbeitauf dem Gebiet des Geistigen Eigentums,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Deutsches Patent- und Markenamt,München, September 2006

– Der Einfl uss von GATT und TRIPS auf die wirtschaftliche Entwicklung; Bird &Bird Patentseminar, Düsseldorf, Septem-ber 2006

– Chairman Session Intellectual Property Rights to Work for All; Science and Technology in Society (STS) Forum,Kyoto, September 2006

– Panel Quality Issues in the Patent System; 1st EPIP Conference of theEPIP Association on Policy, Law and Economics of Intellectual Property, Europäisches Patentamt, München,September 2006

– Patentierung von humanen embryonalen Stammzellen – ein rechtsvergleichender Überblick; Symposium: Patentierbarkeit der Forschungsergebnisse im Zusammen-hang mit humanen embryonalen Stamm-zellen, Chungnam National University Research Center for Intellectual Property, Daejeon, Oktober 2006

– The Role of IPRs in the New World Eco-nomic Order; 40th Congress of the Inter-national Association for the Protection of Intellectual property (AIPPI), AIPPI, Göteborg, Oktober 2006

– Intellectual Property and Development:Innovation, IP Law and its Impact onSocial, Cultural and Economic Develop-ment: Perspectives from India, Europe and WIPO; International Seminar on Intellectual Property, Education and Research, MPI für Geistiges Eigentum,WIPO, Nalsar University of Law, Hyderabad, November 2006

– On the Role of Law and Ethics in the Globalized Economy; Brainstorming Meeting of Easa Members, München, Dezember 2006

– Flexibilities in the Patent System; Colloquium on Selected Patent Issues,WIPO, Genf, Februar 2007

– China and India – The Two New Playersin the Intellectual Property Game;

George Washington University Law School, Washington D.C., März 2007

– The Impact of GATT 94 and TRIPSon Economic Development – Not on Development Agenda; European PatentForum, European Patent Offi ce, April 2007

– Intellectual Property Rights, Innovationand Public Goods, at Reconciling Nation-al Security and Economic Development– A Challenge for the G8; The GermanMarshall Fund of the United States and Alfred Herrhausen Society’s Conference,Berlin, Mai 2007

– Patentierung von humanen embryonalen Stammzellen – Gegenwärtiger Stand; 30.Sitzung der Zentralen Ethik-Kommissionfür Stammzellenforschung (ZES), Robert-Koch-Institut, Berlin, Juni 2007

– The Role of Law and Ethics in the Globalized Economy; Senate of the European Academy of Sciences and Arts, Salzburg, Juli 2007

– Patenting of Genes and Exploiting as Well as Enforcing such Patents in Europe asCompared with the US; Session on Gene Patents and Licensing Practices, Secretary’s Advisory Committee on Genet-ics, Health and Society, US Department of Health, Washington D.C., Juli 2007

– The Impact of TRIPS on Global Econo-mics; European Patent Academy PublicSeminar: The Industrial Property Busi-ness, European Patent Offi ce, München,Juli 2007

– Ethical Issues in Patenting Human Embryonic Stem Cells – A European Problem? CASRIP High Technology Protection Summit, Seattle, Juli 2007

– Patents on Human Embryonic StemCells and on Transgenic Plants – Whathave they in Common? Laboratory for the protection of human rights, Discussion of some European Dilemmas, Seminar at Scuola Superiore di Catania, Catania,September 2007

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise – Patents on Human Embryonic Stem

Cells and on Transgenic Plants – Whathave they in Common? Discussion of some European Dilemmas, University for Law and Economics, Wuhan,Oktober 2007

– IP Infrastructures in Asia’s Emerging Markets, The Industrial Property Perspective; The 5th ShanghaiInternational IP Forum: The Impact of WTO TRIPS Agreement on theEconomic Development of AsianCountries, Shanghai, Oktober 2007

– Intellectual Property/Academic Freedom? A complex Relationship within theInnovation Ecosystem; International Symposium: The University in the Market Place, Academia Europaea, Wenner-GrenFoundation, Stockholm, November 2007

– Patents and Biotechnology; WIPO Inter-national Seminar on the Strategic Use of Intellectual Property for Economic andSocial Development, WIPO, SlovenianIntellectual Property Offi ce (SIPO),Ljubljana, November 2007

– Intellectual Property Rights and Competi-tion Policy; WIPO International Seminar on the Strategic Use of Intellectual Prop-erty for Economic and Social Develop-ment, WIPO, Slovenian Intellectual Property Offi ce (SIPO), Ljubljana, November 2007

– Is There a “Global Warming of Patents”?,“Managing, Financing and ProtectingInnovation”, International Conference on the Occasion of the Fourth Venice Awardfor Intellectual Property Culture, Euro-pean Patent Offi ce, Italian Patent and Trademark Offi ce, Venice InternationalUniversity, Venice, November 2007

Szilágyi, E.:Persönlichkeitsrechte in der Filmbranche und im Medienrecht; Urheberrechts- undMedienrechtsseminar, Universität der Filmund Theaterkunst, Budapest, März 2006

– Rechte der Filmurheber; Urheberrechts und Medienrechtsseminar, Universitätder Film- und Theaterkunst, Budapest,April 2006

– Grundlagen für Verfi lmungsverträge;Urheberrechts- und Medienrechtssemi-nar, Universität der Film- und Theater-kunst, Budapest, April 2006

Taric, R.:Genetic Resources and the Indication of their Geographic Origin as a Problem of theModern Patent System; 2nd EIPIN Doctoral Meeting, QMIPRI, MAS IP, ETH Zürich,Zürich, März 2006

Ullrich, H.:Technologietransfer und Kartellrecht: DerBedeutungsverlust der EU Gruppenfreistel-lungsverordnung; Frühjahrstagung VPP, VPP, Dresden, Mai 2007

– Patente, Wettbewerb und technischeNormen – Rechts- und ordnungspoliti-sche Fragestellungen; Jahrestagung derDeutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Köln,Mai 2007

– Rapport introductif: L’ordre concurrentiel dans la pensée juridique; Tagung: Mondialisation et droit de la concurrence, CREDIMI, Université de Bourgogne,Dijon, Juni 2007

– Competition Policy and the Exercise of Intellectual Property; Roundtable,UNCTAD, Genf, Juli 2007

Wang, X.:Chinese Antimonopoly Law; Annual Chatham House Competition Policy Conference, Royal Institute forInternational Affairs (Chatham House), London, Juni 2007

– Chinese Antimonopoly Law; MPI für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, Juni 2007

– Chinese Antimonopoly Law; BuceriusLaw School Summer Seminar, Peking, August 2007

– New Chinese Competition Law; MPIfür Geistiges Eigentum, München, August 2007

– Chinese Antimonopoly Law; LIDC international congress 2007, International

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Tätigkeitsbericht2006/2007

League of Competition Law (LIDC) Catania, Catania, September 2007

Wechsler, A.:Regeln zum Schutz geistigen Eigentums – Aktuelle Herausforderungen und Trendsin internationalen Kooperationsprojekten; Rauchfangswerder Kreis, Deutsche Bank Research, Frankfurt a.M., Juni 2007

Zajacová, J.:Špekulatívna registrácia doménových mien anekalá sútaž (Spekulative Registrierung von Domainnamen und unlauterer Wettbe-werb); Internationale Konferenz der jungen Wissenschaftler, Juristische Fakultät Pilsen, Býkov, Oktober 2007

III. Lehrtätigkeiten

Antons (University of Wollongong,University of Melbourne)

Bastian (LMU)

Conde Gallego (LMU)

Drexl (LMU, MIPLC, Libera Università Internazionale degli Studi Sociali Guido Carli, Rom, New York University)

Enchelmaier (MIPLC, Universität Zürich)

Fikentscher (LMU)

Ganea (Universität Osaka, Institute of Innovation Research, HitotsubashiUniversität Tokio)

Geiger (LMU, University of Cambridge, Université de Versailles-Saint Quentin,Universität Kopenhagen, Universität Straßburg, Universität Montpellier)

Henning-Bodewig (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)

Hilty (LMU, MIPLC, National University of Singapore, Universität Zürich)

Katzenberger (Mitarbeiterfortbildung,Landeshauptstadt München)

Kersting (LMU, Riga Graduate School of Law, Universität Lausanne, Wirtschafts-universität Wien, European Business School, Oestrich-Winkel)

Klass (LMU)

Knaak (Universität Zürich)

Kur (LMU, MIPLC, Santa Clara University (Cal. USA), University of Cambridge, Universität Alicante, Universität Stockholm,New York University, Universität Zürich)

Lehmann (LMU, Paris II, MIPLC, Santa Clara University (Cal. USA), Universität Zürich)

von Lewinski (Université de Toulouse, MIPLC, George Washington University Law School, Universität Ljubljana, jur.Fakultät, University of Cambridge, Franklin Pierce Law Center, Concord, N.H.)

Mackenrodt (LMU)

Oliete Ballester (LMU)

Peukert (LMU, George Washington University Law School, Universität Zürich)

Podszun (LMU, Universität Konstanz)

Sattler de Sousa e Brito (International Summer University Gießen)

Schön (LMU, MIPLC)

Straus (LMU, MIPLC, George Washington University Law School, University of Toronto, Renmin University Peking)

Prinz zu Waldeck und Pyrmont (MIPLC, International Summer University Gießen)

Wechsler (Universität Hamburg)

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3. Teil:Veröffentlichungen,

Vorträge, Lehrtätigkeiten, Ehrungen und Preise IV. Ehrungen und Preise

wurde 2007 mit der fOtto-Hahn-Medaille für den wissenschaftli-chen Nachwuchs in der Max-Planck-Ge-sellschaft ausgezeichnet.

Frau Amelie Aust erhielt den Siegfriedund Gertrud Oehm Preis für den bestenAbschluss 2007 am MIPLC.

Herr Prof. Dr. Josef Drexl wurde 2006zum Mitglied der Global Faculty der NewYork University, School of Law berufen und2007 zum Visiting Professor im Rahmendes Hauser Global Law School Program an der New York University bestellt.

Herr Prof. Dr. Reto M. Hilty wurdey2007 zum Yong Shook Lin Professor of Intellectual Property Law an der National University of Singapore und zum Ehren-professor am Center for Studies of Intellec-tual Property Rights an der ZhongnanUniversity of Economics and Law, Wuhan, P.R. China ernannt.

Herr Dr. Thomas Jaeger erhielt 2007 denrWalter-Haslinger-Preis für Wirtschaftsrecht der Walter-Haslinger-Stiftung, den Walt-her-Kastner-Preis für Bank- und Gesell-schaftsrecht des Verbands österreichischer Banken und Bankiers und wurde im glei-chen Jahr zum Honorary Fellow of the As-sociation of Fellows and Legal Scholars of the Center for International Legal Studiesernannt.

Frau Rana Ortan erhielt den Siegfriedund Gertrud Oehm Preis für den bestenAbschluss 2006 am MIPLC.

Herr Prof. Dr. Wolfgang Schön wurde2006 zum Mitglied der Global Faculty derNew York University, School of Law beru-fen und zum International Research Fellow des Oxford University Centre for BusinessTaxation ernannt. 2007 wurde er zum Mit-glied des Comité Scientifi que de l‘Institutfrançais de politique fi scale berufen.

Herr Prof. Dr. Dres.h.c. Joseph Strauswurde 2006 zum Ehrenmitglied der Inter-nationalen Vereinigung zum Schutz des Geistigen Eigentums (AIPPI) ernannt undin die IAM IP Hall of Fame 2007 der Zeit-schrift „Intellectual Assets Management“ (IAM) aufgenommen. Er erhielt den VeniceIP Award 2007 (“Premio Venezia per laProprietà Intellettuale”).

Verleihung der Ehrenprofessur, Zhongnan University

of Economics and Law (Von links: Prof. R. Hilty, Prof.

H. Wu)

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4. Teil: Veranstaltungen, Tagungen

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

I. Veranstaltungen des Instituts

1. Tagungen

Abschlussveranstaltung der deutsch-franzö-sischen Vortragsreihe zum Urheberrecht:Urheberrecht im deutsch-französischen Dialog – Impulse für eine europäische Rechtsharmonisierung, MPI für GeistigesEigentum u.a., München, 13. Januar 2006

Das Proprium der Rechtswissenschaft,MPI für Geistiges Eigentum, MPI zurErforschung von Gemeinschaftsgütern, Kloster Seeon, 9.-11. Februar 2006

Reform der Unternehmensbesteuerung inDeutschland – Die Duale Einkommen-steuer, MPI für Geistiges Eigentum, ZEW (Zentrum für Europäische Wirtschafts-forschung), Sachverständigenrat zur Be-gutachtung der gesamtwirtschaftlichenEntwicklung, Berlin, 7. April 2006

Übergabe der Festschrift zum 70. Geburts-tag von Arndt Raupach, MPI für GeistigesEigentum, München, 21. Juli 2006

Intellectual Property and BehavioralScience, MPI für Geistiges Eigentum, Gruter Institute for Law and Behavioral Science, München, 28.-29. August 2006

Max Planck Handbook Conference on Intellectual Property and Competition Law,MPI für Geistiges Eigentum, München, 12.-13. September 2006

First Meeting on European IP Contract Law, MPI für Geistiges Eigentum, Berlin,5.-7. Oktober 2006

Competition Law 2006, Art. 82 EC: New Interpretation, New EnforcementMechanism? MPI für Geistiges Eigentum,München, 13. Oktober 2006

Seminar zu Intellectual Property Educationand Research, WIPO, NALSAR University of Law, MPI für Geistiges Eigentum,Hyderabad, 16.-17. November 2006

Tax and Corporate Governance, MPI fürGeistiges Eigentum, INTR (Internationales Network for Tax Research), IFA Deutsch-land, München, 8.-9. Dezember 2006

Interessenausgleich im Urheberrecht– interdisziplinärer Dialog, MPI für Geisti-ges Eigentum, 18. Dezember 2006

International Workshop Traditional Knowl-edge, Traditional Cultural Expressions andIntellectual Property Law in the Asia-Pa-cifi c Region, Centre for Comparative Law

Prof. Dr. H. Ault (Boston College/OECD), Prof. Dr. M. Desai (Havard Business School), Prof. Dr. W. Schön,

Dr. J. Owens (OECD), Mr. D. Hartnett (HMRC), Symposium “Tax and Corporate Governance”, 8.-9.12.2006

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Tätigkeitsbericht2006/2007

and Development Studies in Asia and the Pacifi c, University of Wollongong, MPI fürGeistiges Eigentum, ARC Centre of Excel-lence for Creative Industries and Innovati-on, Wollongong, 19.-20. Dezember 2006

The law of collecting societies, Workshop des MPI für Geistiges Eigentum und gela-dene Gäste, München, 13. Februar 2007

Rethinking the Three-Step-Test, Workshop des MPI für Geistiges Eigentum, QueenMary University of London, Paris, 16. Februar 2007

Kommerzialisierung von Stammzellen undihre Forschung im Europa von Morgen,MPI für Geistiges Eigentum, EuropäischeAkademie der Wissenschaften und Künste, München, 26. April 2007

Internationale Steuerkonferenz Gemein-same europäische körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage, Bundesministerium der Finanzen, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, MPI für GeistigesEigentum, Berlin, 15.-16. Mai 2007

National Copyright Administration of China(NCAC): Legislating, Administering andSupervising CMS in the Digital Era, EU-China Trade Project, MPI für Geistiges Eigentum, München, 29. Mai 2007

Doktorandenseminar mit der Wirtschafts-universität Wien, MPI für Geistiges Eigen-tum, München, 30. Juni 2007

European Max Planck Group on Confl ictof Laws in Intellectual Property (CLIP), working group meeting, MPI für Geistiges Eigentum, 9.-10. Juli 2007

Seminar on Competition Law in Indonesiaand China, MPI für Geistiges Eigentum,München, 7. August 2007

gruppe 3 g – Münchner Kartellrechtsforum,MPI für Geistiges Eigentum, 12. Septem-ber und 8. November 2007

Zukunft des Europäischen Markenrechts– Spannungen zwischen harmonisierten und nichtharmonisierten Bereichen,MPI für Geistiges Eigentum, Berlin,4.-6. Oktober 2007

Workshop on Competition Law in Develo-ping Countries, New York University School of Law, MPI für Geistiges Eigen-tum, New York, 27. Oktober 2007

Wittem Group – Final Meeting of the DraftCommittee: European Copyright Code,Wittem Group, MPI für Geistiges Eigen-tum, München, 9.-10. November 2007

Seminar on Competition Law in Indonesia and China

(Von links: Prof. J. Bornkamm, Prof. J. Drexl, Prof. N. Sirait)

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

Geistiges Eigentum: Herausforderung Durchsetzung, MPI für Geistiges Eigen-tum, München, 15. November 2007

Fachtagung Vermögensanlage bei Stiftun-gen – Stiftungs- und gemeinnützigkeits-rechtliche Vorgaben, MPI für Geistiges Eigentum, Hertie-Stiftung, UniversitätBonn, Bucerius Law School, Hamburg,7. Dezember 2007

Workshop Intellectual Property enforce-ment in the Asia-Pacifi c Region, Centre for Comparative Law and Development Studies in Asia and the Pacifi c, University of Wollongong, MPI für Geistiges Eigentum,ARC Centre of Excellence for CreativeIndustries and Innovation, Wollongong, 11.-12. Dezember 2007

2. Gastvorträge

Frederick M. Lawrence, Dean and RobertKramer Research Professor of Law, GeorgeWashington Law School, “The internation-alization of the American law curriculum:Intellectual property law and criminal law”, 16. Mai 2006 (MIPLC Lecture Series)

Paul Goldstein, Stella W. and Ira S. Lillick Professor of Law, Stanford University, “When copyright users cannot fi nd copy-right owners: Proposed U.S. legislation onorphan works”, 24. Mai 2006 (MIPLCLecture Series)

John R. Thomas, Professor of Law, George-town University, “Patent legislationreform in the United States: A view from the trenches”, 28. Juni 2006 (MIPLC Lecture Series)

F. Jay Dougherty, Professor of Law, LoyolaLaw School in Los Angeles, “Developmentsin the legal protection for sound recordings under U.S. law”, 7. Juli 2006 (MIPLC Lecture Series)

Georg Kofl er, Priv. Doz., Universität Linz, „Doppelbesteuerung und EG-Recht“, in einer Gemeinschaftsveranstaltung mit derBayerischen IFA, 1. August 2006

Geoffrey Yu, Deputy Director of the WIPO, responsible for the Economic DevelopmentSector, “Developing countries and Intellec-tual Property: Current international trends”,30. Oktober 2006

Kenneth W. Dam, Professor of Law, Univer-sity of Chicago, Max Pam Professor Emeri-tus of American & Foreign Law und Senior Lecturer, “The law-growth nexus – the im-plications of a rule of law approach to eco-nomic development – China as a test case”,6. November 2006 (MIPLC Lecture Series)

F. Scott Kieff, Associate Professor of Law, ffWashington University in St. Louis andResearch Fellow at the Hoover Institution, Stanford University, “How to avoid thepossibility of infringing thousands of IPrights in the US ideas for structuring busi-ness under US law”, 18. Dezember 2006(MIPLC Lecture Series)

Reimer Voß, Dr., Präsident des Finanzge-richts a.D., „Johannes Popitz – Schöpfer des deutschen Steuerrechts, Staatsdenker,Steigbügelhalter des Dritten Reichs undMann des Widerstandes“, 25. April 2007

Abbe E.L. Brown, Lecturer in Information Law, University of Edinburgh, “Combining IP, Competition and Human Rights: theAdversarial Perspective”, 3. Mai 2007

Martin J. Adelman, Theodore and James Pedas Family Professor of Intellectual Property and Technology Law, “Indian Patent Law and Patent Policy Facing NewChallenges”, 10. Mai 2007 (MIPLC Lecture Series)

Randall R. Rader, Circuit Judge, U.S. Courtof Appeals for the Federal Circuit, “Help for a rising economic giant: US and EU inter-ests in Chinese Patent Law – development of legislation, jurisdiction and enforcement”, 14. Mai 2007 (MIPLC Lecture Series)

Katsuya Tamai, Professor at Research Cen-ter for Advanced Science and Technology (RCAST) at the University of Tokyo, “Ex-haustion of Patent Rights – Internationaland Comparative Perspective”,18. Mai 2007 (MIPLC Lecture Series)

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Paul Goldstein, Stella W. and Ira S. Lillick Professor of Law, Stanford University, “The Quiet Revolution in the American Copy-right Law”, 24. Mai 2007 (MIPLC Lecture Series)

Eiji Katayama, Professor at the University of Tokyo, “Japan’s Patent Policy and RecentDevelopments in Japanese Patent Law”, 29. Mai 2007 (MIPLC Lecture Series)

Rajan Shantilal Dhanjee, Legal Offi cer, Competition & Consumer Policies Branch, Division on International Trade in Goods, Services & Commodities, UNCTAD, “Con-vergence of developing countries’ competi-tion policies with EU competition policy”, 8. Juni 2007

Clifford Jones, Professor of Law at the Uni-versity of Florida at Gainesville, “DamagesRules in Private Antitrust Claims: Lessonsfrom the US experience”, 13. Juni 2007

Eva Nathusius, Managing Director at CEFS (Center for Entrepreneurial and FinancialStudies), Stephanie C. Schraml, Scientifi cAssistant at CEFS, Svenja Jarchow, Scien-tifi c Assistant at CEFS and Pernilla Kvist,Managing Director at WW Technology AG, “Valuation and Management of IP-based Companies – Findings from a Research Proj-ect”, 5. Juli 2007 (MIPLC Lecture Series)

Tracy A. Kaye, Professor of Law at Seton Hall University Law School, “Unfair tax competition in the United States and the European Union”, 23. Juli 2007

Joachim Bornkamm, Professor Dr., Vorsit-zender Richter am Bundesgerichtshof, „Competition Law in Indonesia – Experi-ence of a German Expert”, 7. August 2007

Harm van den Broeck, Radboud Universiteit Nijmegen, Faculteit der Rechtsgeleerdheid,Sectie Belastingrecht, Nijmegen, „Ver-schmelzungen nach niederländischem und (neuem) deutschen Umwandlungsrecht“, 16. August 2007

Wolfgang Kerber, Professor an der Univer-sität Marburg, Fakultät für Wirtschafts-wissenschaften, „The More Economic Approach in EU Competition Policy: A Critical Perspective“, 17. August 2007

Tadashi Murai, Professor em., OsakaUniversity of Economics, „Mobility andtaxation from a Japanese perspective”,3. September 2007

Jasmin Kundan, Bundeskartellamt, „Kartellrecht in der Medienbranche“, 12. September 2007

Graeme B. Dinwoodie, Professor of Law,Chicago-Kent College of Law, “The Limits of Trademark Law: Proscriptive Principles and Permissive Principles”,6. November 2007 (MIPLC Lecture Series)

Mark Orth, Universität Bayreuth, „Ver-pfl ichtungszusagen in der Fusionskontrolle“,8. November 2007

Klaus Gugler, Professor an der Universität Wien, Fakultät für Wirtschaftswissen-schaften, „Market Power versus Effi ciency Effects of Mergers and Research Joint Ventures”, 28. November 2007

Robert Brauneis, Associate Professor of Law,George Washington University Law School, “Copyright and Facts: Two Centuries of Changing Treatment under U.S. Law”, 6. Dezember 2007 (MIPLC Lecture Series)

Guido Westkamp, Senior Lecturer an der Queen Mary University of London, “Tech-nische Schutzmaßnahmen – Unterschiedeund (dogmatische) Probleme in Europa“,10. Dezember 2007

F. Scott Kieff, Professor of Law, WashingtonffUniversity, St. Louis, “Removing Property from Intellectual Property and (Intended?)Pernicious Impacts on Innovation andCompetition“, 20. Dezember 2007 (MIPLCLecture Series)

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

II. Teilnahme an Konferenzen, Kongressen und Tagungen

Abschlussveranstaltung der deutsch-franzö-sischen Vortragsreihe zum Urheberrecht:Urheberrecht im deutsch-französischen Dialog – Impulse für eine europäische Rechtsharmonisierung, MPI für GeistigesEigentum u.a., München, Januar 2006(Birkmann, Brasfalean, Dietz, Dombrowski, Drexl, Efroni, Geiger, Guzdek, Hansen, Henning-Bodewig,Hilty, Holzmüller, Katzenberger, Kostanski, Kraßer, Kur, Lehmann, Leistner, von Lewinski, Markowski, Nérisson, Peukert)

Die sozialen Grundlagen von Märkten, Vortragsreihe des MPI für Gesellschafts-forschung, Köln, Januar 2006 (Hilty)

Urheberrechtstagung des Schweizer Forums für Kommunikationsrecht, Zürich,Januar 2006 (von Lewinski)

ZGR-Symposium zum Gesellschafts- undKapitalmarktrecht, Kronberg, Januar 2006(Schön)

Arbeitskreis Wirtschaft und Recht, Stifter-verband für die Deutsche Wirtschaft, Bonn, Januar 2006 (Schön)

Perspektiven und Risiken der Stammzell-therapie, Europäische Akademie derWissenschaften und Künste, München,Januar 2006 (Straus)

Arbeitsgruppensitzung, European Max Planck Group for Confl ict of Laws inIntellectual Property, Universität Amsterdam, Februar 2006 (Birkmann,Drexl, Kur, Peukert)

Opportunities for young Polish scientists, Stiftung für Polnische Wissenschaft und MPG, Berlin, Februar 2006 (Kostanski)

2nd International Symposium on InformationLaw: Alternative Frameworks for the Vali-dation and Implementation of IntellectualProperty in Developing Nations, University of Wolverhampton, Wolverhampton, Febru-ar 2006 (Antons(( )

Das Proprium der Rechtswissenschaft,MPI für Geistiges Eigentum, MPI zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern,Kloster Seeon, Februar 2006 (Fikentscher,Konrad, Osterloh-Konrad, Schön)

Permanent Scientifi c Committee, International Fiscal Association, Amsterdam, Februar 2006 (Schön)

AG Sprache und Recht, Deutsche Gesell-schaft für Sprachwissenschaft, Bielefeld, Februar 2006 (von Lewinski)

Sitzung des Finanz- und Steuerausschusses, Deutscher Industrie- und Handelskammer-tag, Berlin, Februar 2006 (Konrad, Schön)

Disclosure Requirements in IPR Applica-tions, Royal Institute of International Af-fairs, London, Februar 2006 (Taric)

7th EIPIN Congress, 2nd Meeting: The legalresponse to new information fl ows, EIPINLondon, Februar 2006 (Janušauskaité,((Taric, Prinz zu Waldeck und Pyrmont)

Differenzierte Integration im Gemein-schaftsprivatrecht, Juristische Fakultät derUniversität Basel, Basel, März 2006(Brosinger)

WIPO Open Forum on the Draft SPLT,WIPO, Genf, März 2006 (Klunker,Straus, Prinz zu Waldeck und Pyrmont)

Integration of patent-related teaching in universities, Europäisches Patentamt,Berlin, März 2006 (Prinz zu Waldeckund Pyrmont)

The Intellectual Property Forum 2006,Oxford University, Oxford, März 2006 (Drexl)

XXXIX. FIW Tagung, Wettbewerb in einemgrößeren Europa, Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V., Innsbruck, März 2006 (Drexl)

Sitzung der Deutschen Landesgruppe der ALAI, Fachausschuss für Urheber- und Verlagsrecht der GRUR, München,März 2006 (Birkmann, Dietz, Drexl,Enders, Gajdics, Ganea, Geiger,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Hansen, Hilty, Katzenberger, Kraßer,Lehmann, Leistner, von Lewinski, Mar-kowski, Pappas, Peukert, Schlatter)

9. Zürcher Tagung zum schweizerischen Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht,Europa Institut Zürich, Zürich, März 2006(Hilty)

Copyright Symposium, European Broad-casting Union, Barcelona, März 2006(Hilty)

Anhörung der Regierungsfraktionen zurUnternehmenssteuerreform im Finanzaus-schuss des Deutschen Bundestages, Berlin,März 2006 (Schön)

Münchner Steuerfachtagung, MünchnerSteuerfachtagung e.V., München, März 2006 (Schön)

Ständige Deputation des Deutschen Juristentages, Stuttgart, März 2006(Schön)

Wissenschaftlicher Beirat der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, Köln,März 2006 (Schön)

2nd EIPIN Doctoral Meeting, QMIPRI &MAS IP, ETH Zürich, Zürich, März 2006 (Janušauskaité, Taric(( )

2nd Taiwan-Japan Congress on Intellectual Property and Biotechnology, NationalResearch Program for Genomic Medicine,National Science Council, Taipei, März 2006 (Lee)

Las regalías en el derecho tributario interno,internacional y comunitario, InstitutoColombiano de Derecho Tributario (IDT)/Colombian Tax Law Institute, Bogotá,März 2006 (Buitrago Díaz)

Intergovernmental Committee on Genetic Resources, Traditional Knowledgeand Folklore, WIPO, Genf, April 2006(von Lewinski)

Informal Session, Standing Committeeon the Law of Patents, WIPO, Genf, April 2006 (Klunker)

Symposium on Private Enforcement of European Competition Law, MPI für aus-ländisches und internationales Privatrecht,Hamburg, April 2006 (Conde Gallego)

3rd Annual Asian IP Law & Policy Day: Recent Developments in Intellectual Property Law & Policy in Asia, Fordham University School of Law, IP Academy Singapore, New York, April 2006 (Antons,((Kur)

14th Annual Conference on InternationalIntellectual Property Law & Policy, Fordham University, New York, April 2006 (Antons, Ganea, Kur, von Lewinski(( )

L’intérêt général et l’accès à l’information enpropriété intellectuelle, Université Libre deBruxelles, CRIDs, Brüssel, April 2006(Geiger)

GRUR-Bezirksgruppe Südwest, Stuttgart, April 2006 (Hilty)

IP Law Speaker Series on Current Topics in Copyright Law, The Kernochan Center for Law, Media and the Arts, ColumbiaUniversity, New York, April 2006 (von Lewinski)

7th EIPIN Kongress 2005-2006: IP in the Digital Age, Europäisches Patentamt, MPI für Geistiges Eigentum, München, April 2006 (Janušauskaité, von Lewinski,((Taric, Prinz zu Waldeck und Pyrmont)

Schmalenbach-Tagung 2006: Enforcement der Rechnungslegung und Prüfung, Schmalenbach-Gesellschaft fürBetriebswirtschaft e.V., Köln, April 2006(Eßbauer)

Aktuelle Entwicklungen des EuropäischenSteuerrechts, Seminar des Instituts fürösterreichisches und internationales Steuer-recht der WU Wien, Wien, April 2006 (Friese)

Sitzung Unternehmenssteuerreform, Verband der Bayerischen Wirtschaft, München, April 2006 (Schön)

Präsentation Gutachten „Duale Einkom-mensteuer“, BMF/BMWI, Berlin, April 2006 (Schön)

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

Board of Trustees, IBFD, Amsterdam, April 2006 (Schön)

Urheberrechts- und Medienrechtsseminar, Universität der Film- und Theaterkunst,Budapest, April 2006 (Szilágyi)

127th INTA Annual Meeting, International Trademark Association, San Diego, Mai 2006 (Baiocchi)

Bewertung von IPRs – Aktueller Dis-kussionsstand und Ausblick, LES, VPP,Königswinter, Mai 2006 (Riemann)

Standing Committee on Copyright andRelated Rights, WIPO, Genf, Mai 2006(von Lewinski)

Deutsche Richterakademie, Justizministeri-um des Freistaats Sachsen, Trier, Mai 2006(Kur)

5th Annual ICN Conference, InternationalCompetition Network, Kapstadt, Mai 2006(Drexl)

7. Sachstandstagung des EuropäischenGraduiertenkollegs, Europäisches Graduiertenkolleg, Oppenheim, Mai 2006(Kostanski)

Praxis und die Kanzleien Brödermann &Jahn, TaylorWessing, White & Case undGraf von Westphalen Bappert & Modest, Internationaler Seegerichtshof, Hamburg, Mai 2006 (Riziotis)

Vorstandssitzung IFA Deutschland, Düssel-dorf, Mai 2006 (Schön)

CCI Research Symposium, QueenslandUniversity of Technology, Brisbane,Mai 2006 (Antons(( )

European Inventor of the Year, EuropäischeKommission, Europäisches Patentamt,Brüssel, Mai 2006 (Hilty)

Competition Law and Intellectual Property Protection in the Music Industry, Institute for European Legal Studies, University of Liège, Tilburg Law and Economics Center, Tilburg University, Brüssel, Mai 2006 (Markowski)

Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit – Symposium zur Eröffnung des Gradu-ierten kollegs der Rechts- und Wirtschafts-wissenschaftlichen Fakultät der UniversitätBayreuth, Bayreuth, Mai 2006 (Hilty)

Richterfortbildung Intellectual property andrelated case law, School of Magistrates und GTZ, Tirana, Mai 2006 (von Lewinski)

Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheber-recht e.V., Halle, Mai 2006 (Bastian,Brasfalean, Efroni, Guzdek, Metz,Sattler de Sousa e Brito)

Podiumsdiskussion im Rahmen der „Montags-Gespräche“ mit MdB Jerzy Montag, München, Mai 2006 (Hilty,Peukert)

57. Steuerrechtliche Jahresarbeitstagung, Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte fürSteuerrecht e.V., Wiesbaden, Mai 2006 (Schön)

Biotechnology Patents and Policy: What’s the Evidence, University of Alberta, Banff, Mai 2006 (Straus)

Conference on the Role of the United States in World Intellectual Property Law,The John Marshall Law School Chicago,Chicago, Mai 2006 (Straus)

Conference on Research Use of Patented Inventions, CSIC/OECD/OEPM, Madrid,Mai 2006 (Straus)

Markets and Innovation in the Society of Knowledge, Center for Research onMarkets, Innovation and Technology,Department of Private Law, Faculty of Law,University of Oslo, Oslo, Mai 2006(Straus)

2nd International Conference on Synthetic Biology (SB2.0), University of California,Berkeley, Mai 2006 (Sattler de Sousa eBrito)

Arbeitstagung der Deutsch-ItalienischenJuristenvereinigung, Köln, Mai 2006(Bastian)

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Tätigkeitsbericht2006/2007

12. Würzburger Europarechtstage,Universität Würzburg, Mai 2006 (Knaak)

International Seminar on HarmoniousSociety and Tax Judicial Reform in China,University of Peking, Peking, Mai 2006(Buitrago Díaz)

Public Hearing of the European Commission on Art. 82 EC, Brüssel, Juni 2006 (Drexl)

Arbeitsgemeinschaft Humanethologie(AGHE), Jahrestagung 2006, MPI fürVerhaltensphysiologie (i.L.), MPI für Ornithologie, Andechs, Juni 2006 (Fikentscher)

Wirtschaftsbeziehungen zu China: Erwar-tungen und Alltag, BetriebswirtschaftlichesForschungszentrum für Fragen der Mittel-ständischen Wirtschaft e.V., Universität Bayreuth (BFM), Bayreuth, Juni 2006(Ganea)

Praxis des Immaterialgüterrechts 2006,INGRES Institut für gewerblichen Rechts-schutz, Zürich, Juni 2006 (Knaak)

The Law & Economics of SecuritiesRegulation, Studienzentrum Gerzensee, Bern, Juni 2006 (Demirakou)

Jahrestagung 2006: Copyright and Freedomof Expression, ALAI, Barcelona, Juni 2006(Geiger, von Lewinski)

Tagung der Danish Copyright Society, Universität Kopenhagen, Kopenhagen, Juni 2006 (Geiger)

Copyright in Libraries: the Digital Conundrum, Pre-Conference of theCanadian Library Association, Ottawa, Juni 2006 (von Lewinski)

Jahrestagung der ECTA (European Communities Trademark Association),Warschau, Juni 2006 (Kur)

Freiburger Forum für Geistiges Eigentum 2006: Der Schutz geistigen Eigentumszwischen Wettbewerbsanreiz und Über-kompensation, Albert-Ludwigs-Universität

Freiburg, Freiburg, Juni 2006 (Huster,Moglia, Peukert, Sattler de Sousa eBrito)

Companies’ Mobility Across the EU: theCorporate and the Tax Law Perspectives,Università di Bologna, Ravenna, Juni 2006(Schön)

1st CEI International Conference on Intel-lectual Property and Technology Transferin Life Sciences, A North-South Dialogue,CIP/CEI/ENLSC/ICGEB, Triest,Juni 2006 (Straus)

Schutz von Filmen gegen Piraterie, Institut für Urheber- und Medienrecht, München,Juli 2006 (Szilágyi)

Copyright Law, Tagung des Center for Intellectual Property Law (CIER), Molengraaff Institute for Private Law, Universität von Utrecht, Utrecht, Juli 2006 (Geiger)

Ambush Marketing: Sonderschutz fürSportveranstalter? Schweizer Forum fürKommunikationsrecht, Zürich, Juli 2006(Hilty)

17. Internationaler Kongress für Rechts-vergleichung, Internationale Akademie fürRechtsvergleichung, Utrecht, Juli 2006(Drexl, von Lewinski)

70. Geburtstag von Arndt Raupach, MPIfür Geistiges Eigentum, München,Juli 2006 (Schön)

Juristische Studiengesellschaft, Bundes-gerichtshof, Karlsruhe, Juli 2006 (Schön)

2nd EuroScience Open Forum, ESOF,München, Juli 2006 (Straus)

CASRIP High Technology Protection Summit, Waseda University, Center forAdvanced Study and Research in IP (CASRIP), Seattle, Juli 2006 (Kur)

Creativity Online – European Content and Copyright Policy, Finnish Presidency of theEuropean Union, European Commission, Helsinki, Juli 2006 (Kur)

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

Diskussionsabend der Stiftung Forschungfür Leben, Collegium Helveticum, Zürich,August 2006 (Straus)

Global Forum on Intellectual Property, IPAcademy Singapore, Singapur, August 2006 (Hilty)

Intellectual Property and BehavioralScience, Gruter Institute for Law and Behavioral Research, MPI für Geistiges Eigentum, München, August 2006 (Beiter,Fikentscher, Hilty, Mackenrodt,Peukert)

Arbeitsgruppensitzung, European Max Planck Group for Confl ict of Laws inIntellectual Property, Universität Paris II, Paris, August 2006 (Birkmann, Drexl, Kur, Peukert)

International Seminar on Traditional Knowledge in Asia: Development of Data-bases for Patent Search in Asia, State Intel-lectual Property Offi ce, China IP TrainingCenter, Peking, August 2006 (Antons(( )

IP and Innovation in Bioscience, 1st

Academic Seminar - Gothenburg of ScanBALT IPKN, Göteborg, August 2006(Sattler de Sousa e Brito)

Max Planck Ph.D. Network Seminar, MPI Ph.D. Net, Köln, August 2006 (Gárate)

XV Incontro di Diritto Industriale, Facoltàdi Giurisprudenza, Università degli Studi diPavia, September 2006 (Baiocchi)

Standing Committee on Copyright andRelated Rights, WIPO, Genf, Septem-ber 2006 (von Lewinski)

Konglomerate Zusammenschlüsse in derFusionskontrolle – Bestandsaufnahme undAusblick, Tagung des Arbeitskreises Kartell-recht, Bundeskartellamt, Bonn, Septem-ber 2006 (Drexl)

Wettbewerbsschutz oder Mittelstands-schutz? – Verbotene Verhaltensweisenunterhalb der Marktbeherrschung, 2.Deutsch-Französischer Wettbewerbstag,Bundeskartellamt, Bonn, September 2006 (Drexl)

4th European Creators’ Conference, Euro-pean Writers’ Congress-EWC, EuropeanFederation of Journalists-EFJ, the Inter-national Association of Art/IAA Europeand INTERGU, Brüssel, September 2006(Drexl)

Patents and Diversity in Innovation,University of Michigan, Ann Arbor, September 2006 (Hilty)

Jahrestagung der Deutschen Steuerjuristi-schen Gesellschaft, Osnabrück, Septem-ber 2006 (Konrad, Schön)

66. Deutscher Juristentag, Stuttgart, September 2006 (Beuchert, Friese, Hombach, Konrad, Mayer, Schön)

IFA, 60th Annual Congress of the Inter-national Fiscal Association, AmsterdamSeptember 2006 (Ding, Gárate)

Fachkongress der Steuerberater, Köln, September 2006 (Schön)

IFA, Joint Meeting of the German and U.S.A. Branches, Köln, September 2006(Beuchert, Friese, Wagner)

2006 ATRIP Congress: IntellectualProperty and Market Power, Parma,September 2006 (Drexl, Kur)

Seminar on the Collective Management of Copyright and Related Rights, EuropäischeUnion und Vietnamesisches Copyright-Amt, Hanoi, September 2006 (vonLewinski)

Annual Meeting 2006 of the GermanAssociation for Gene Diagnostics (AGD e.V.), Köln, September 2006 (Straus)

25 Jahre Deutsch-Chinesische Zusammen-arbeit auf dem Gebiet des Geistigen Eigen-tums, Deutsches Patent- und Markenamt,München, September 2006 (Klunker,Straus)

Bird & Bird Patentseminar, Düsseldorf, September 2006 (Straus)

Science and Technology in Society (STS) Forum, Kyoto, September 2006 (Straus)

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Tätigkeitsbericht2006/2007

1st EPIP Conference of the EPIPAssociation on Policy, Law and Economicsof Intellectual Property, EPIP, München, September 2006 (Hilty, Straus)

Max Planck Handbook Conference on Intellectual Property and Competition Law,MPI für Geistiges Eigentum, München, September 2006 (Conde Gallego, Drexl, Enchelmaier, Mackenrodt, Ullrich)

Industrial Property at the Crossroads – Evaluation, Regulation and Enforcementin the European Union, IPR University Center, Helsinki, September 2006 (Kur)

60th Anniversary of the Korean PatentAgents Association, Seoul, September 2006(Ganea)

17. Tagung Junger Zivilrechtswissen-schaftler, Leipzig, September 2006 (Osterloh-Konrad)

40th Congress of the International Association for the Protection of Intellectual Property (AIPPI), Göteborg, Oktober 2006 (Baiocchi, Straus)

Séminaire sur la faisabilité de la créationd’un institut Euro-Africain de droit économique, Association Internationale de

Droit Economique, Wavre, Oktober 2006(Drexl, Schlatter, Ullrich)

The EU and Third Countries: Direct Taxation, Institute for Austrian and International Tax Law, Vienna University of Economics and Business Administration,Wien, Oktober 2006 (Gárate)

2. Max Planck Forum on Competition Law: zum Thema Art. 82 EC: New Interpretati-on, New Enforcement Mechanisms? MPI für Geistiges Eigentum, München, Okto-ber 2006 (Conde Gallego, Drexl, Enchelmaier, Mackenrodt, Riziotis)

Intellectual Property, Trade and Develop-ment – Accommodating and ReconcilingDifferent National Levels of Protection, Chicago-Kent College of Law, Chicago,Oktober 2006 (Kur)

Arbeitskreis Aktien- und Kapitalmarktrecht,Mannheim, Oktober 2006 (Kersting)

4. Habilitandenkolloquium, München, Oktober 2006 (Kersting)

Symposium on Intellectual Property Infrastructures in Asia’s Emerging Markets, Stanford University Law School, Palo Alto,Oktober 2006 (Antons, Ganea, Sorg(( )

Symposium on Intellectual Property Infrastructures in Asia’s Emerging Markets

(Prof. P. Goldstein, letzte Reihe, Dritter von links, mit Teilnehmern des Symposiums)

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

Interdisciplinary Conference on the Impactof Technological Change on the Creation,Dissemination and Protection of Intellectu-al Property, Albany Law School, New York, Oktober 2006 (von Lewinski)

6. @kit-Kongress: Geistiges Eigentum im virtuellen Raum, Bayreuther Arbeitskreisfür Informationstechnologie – NeueMedien-Recht e.V., Würzburg,Oktober 2006 (Peukert)

Rechtsfragen der Europäischen Integration,Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrechtder Universität Bonn, Bonn, Oktober 2006(Schön)

29. Deutscher Steuerberatertag, DeutschesSteuerberaterinstitut e.V., Berlin, Oktober 2006 (Schön)

Symposium: Patentierbarkeit der For-schungsergebnisse im Zusammenhang mit humanen embryonalen Stammzellen,Chungnam National University Research Center for Intellectual Property, Daejeon,Oktober 2006 (Straus)

Jahrestagung der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung, Augsburg,Oktober 2006 (Bastian)

5. Hamburger Revisions-Tagung, Eurofo-rum, Hamburg, Oktober 2006 (Eßbauer)

Patents: realising and securing value, British Library Conference Centre, EuropäischesPatentamt, OECD, UKPO, London, November 2006 (Riemann)

Vollversammlung des AktionsbündnissesUrheberrecht für Bildung und Wissen-schaft, Hamburg, November 2006 (Hilty)

Trademark Panel, Rethinking and Redefi ning the Boundaries: Current Issues in Patent, Trademark and Copyright Law, Fordham University, New York, November 2006 (Kur)

The Future of the Intellectual Property System: Responding to the Challenges forDevelopment, International Center forTrade and Sustainable Development (ICTSD), Nyon, November 2006 (Drexl)

Intergovernmental Committee on GeneticResources, Traditional Knowledge andFolklore, WIPO, Genf, November 2006 (von Lewinski)

International Seminar on Intellectual Property, Education and Research, MPI fürGeistiges Eigentum, WIPO, Nalsar Univer-

Prof. J. Straus und Ranbir Singh, Vice Chancellor of NALSAR University of Law mit der MIPLC-Delegation und

indischen Konferenzteilnehmern, NALSAR University of Law, Hyderabad

Page 173: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

173

Tätigkeitsbericht2006/2007

sity of Law, Hyderabad, November 2006(Beuchert, Ganea, Geiger, Janušauskaité, Klunker, Leistner, Mackenrodt, Moglia, Riziotis, Sattler de Sousa e Brito, Straus)

Tagung der Gesellschaftsrechtlichen Ver-einigung, Frankfurt a. M., November 2006(Kersting)

6. Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profi t-Rechts, Carl Heymanns Verlag undBucerius Law School, Hamburg,November 2006 (Kersting)

Scientifi c and Technological Options (STOA) – Workshop on Policy Options forthe European Patent System, European Parliament/Teknologi-Rädet – The DanishBoard of Technology, Brüssel,November 2006 (Hilty)

Der deutsche REIT – Eine Revolution auf den deutschen Immobilien- und Finanz-märkten? Lovells, München, Novem-ber 2006 (Wagner)

Creative Rights and Cultural Diversity in the EU, Brüssel, November 2006(Markowski)

Systembildung im Europäischen Urheber-recht, Ruhr-Akademie und INTERGU,Berlin, November 2006 (von Lewinski)

Regional Colloquium for the Judiciary onCopyright and Related Rights, WIPO, CISAC, Bangkok, November 2006 (vonLewinski)

1st Meeting of Team of Specialists inIntellectual Property, UN-ECE Team of Specialists in Intellectual Property, UNO,Genf, November 2006 (von Lewinski)

Markenforum 2006, Markenverband e.V., München, November 2006 (Knaak)

Convegno Internazionale di Studi, Rivista delle Società, Venedig, November 2006 (Schön)

Geheimnisschutz – Datenschutz – Informa-tionsschutz, Studiengesellschaft für Wirt-schaft und Recht, Salzburg, Novem-ber 2006 (Eßbauer)

Arbeitsgruppensitzung, European Max Planck Group for Confl ict of Laws in Intellectual Property, New York University, New York, Dezember 2006 (Drexl, Kur,Peukert)

Economic Theory and Competition Law,The 2nd ASCOLA Conference, UniversitéParis Dauphine/Université Paris I Sorbonne, Paris, Dezember 2006 (Drexl, Enchelmaier, Mackenrodt)

Empiricism and Models – Visions for Applied Knowledge, Humanwissen schaft-liches Zentrum der Ludwig- Maximilians-Universität München, Andechs, Dezem-ber 2006 (Fikentscher)

Anti-Dilution: The Theory and Reality of extended trademark protection in the USand the EU, Engelberg Center, New York University, New York, Dezember 2006(Kur)

The Pros and Cons and Results of Strengthening Intellectual Property Protection, RCLIP (Research Center for the Legal System of IP), Waseda University,Center for Advanced Study and Research inIP (CASRIP), University of Washington School of Law, Waseda School of Law, Tokio, Dezember 2006 (Lehmann)

Plage Summit, Senshû University, Tokio,Dezember 2006 (Ganea)

Said Business School, Oxford University Centre for Business Taxation, Oxford, Dezember 2006 (Schön)

Tax and Corporate Governance, MPI für Geistiges Eigentum, München, Dezem-ber 2006 (Beuchert, Friese, Kersting, Mayer, Schön)

23. Hamburger Tagung zur InternationalenBesteuerung der Universität Hamburg,Handelskammer Hamburg, Dezember 2006(Schön)

8th EIPIN Congress, 1st Meeting: Information Flows, Software Protection andStandardisation, EIPIN, München, Dezember 2006 (Ganea, Janušauskaité, Leguizamón Morales, Taric)

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174

4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

International Seminar on IntellectualProperty Law, Senshû Chuo Kagoshima Law Schools’ Joint Project: Development of Advanced Teaching Materials on Intellectu-al Property, Senshû University, Tokio, Dezember 2006 (von Lewinski)

International Workshop: Traditional Knowl-edge, Traditional Cultural Expressions and Intellectual Property Law in the Asia-Pacifi c Region, Centre for Comparative Law and Development Studies in Asia and the Pacifi c, University of Wollongong, MPI für Geistiges Eigentum, ARC Centre of Excellence for Creative Industries and Innovation, Wollongong, Dezember 2006 (Antons, von Lewinski(( )

Competition Policy and Law, AsianCompetition Forum, Hong KongPolytechnic University, Hong Kong,Dezember 2006 (Mackenrodt)

Association Suisse du Droit de la Concurrence, Europa Institut Zürich,Zürich, Januar 2007 (Hilty)

Open Approaches – Lösungsversuche desdigitalen Dilemmas, Schweizer Forum fürKommunikationsrecht, Zürich, Januar 2007(Hilty)

Projekt Innovationsrecht (Prof. Hoffmann-Riem, Prof. Eifert), Geistiges Eigentum und Innovation, Gießen, Januar 2007 (Peukert)

2nd International Colloquium on SecuredTransactions, United Nations Commission on International Trade Law, Wien, Januar 2007 (Riemann)

La loi DADVSI... Et après ?, IABD (Interassociation archives bibliothèques documentation), Paris, Januar 2007(Geiger)

Standing Committee on Copyright andRelated Rights, WIPO, Genf, Januar 2007 (von Lewinski)

ZHR-Symposium zum Gesellschafts- undKapitalmarktrecht, Zukunft des Konzern-rechts, KTC Königstein, Januar 2007(Kersting, Schön)

Sitzung des Vorstands und des Wissen-schaftlichen Beirats, Deutsche Steuer-juristische Gesellschaft, München, Januar 2007 (Schön)

Sitzung des Vorstandes, IFA Deutschland, München, Januar 2007 (Schön)

Conference on the Israeli Civil Code, MPI für ausländisches und internationalesPrivatrecht, Hamburg, Januar 2007 (Drexl)

Seminar der Hanns-Seidl-Stiftung, Wildbad Kreuth, Februar 2007 (Drexl)

IFA Permanent Scientifi c CommitteeMeeting, Paris, Februar 2007 (Schön)

SEStEG und Europarecht, Verein zur Förderung des Bilanz- und Steuerrechts sowie der Wirtschaftsprüfung, Berlin,Februar 2007 (Schön)

Copyright at crossroads: On-line licensingand private copying, Universitat Oberta deCatalunya, Barcelona, Februar 2007 (Geiger)

Innsbrucker FIW-Symposion zum Kartell-recht, Innsbruck, Februar 2007 (Drexl)

Scientifi c Publishing in the EuropeanResearch Area: Access, Dissemination and Preservation in the Digital Age, Europäische Kommission, Brüssel, Februar 2007(Geiger)

Colloquium on Selected Patent Issues,WIPO, Genf, Februar 2007 (Straus)

ip4lunch, Eidgenössisches Institut für Geis-tiges Eigentum, Bern, Februar 2007 (Hilty)

Wettbewerbsökonomie im Fokus, EE&MC Forum 2007, EE&MC, Bonn, Februar 2007 (Podszun)

The law of collecting societies – MPIworkshop und geladene Gäste, MPI für Geistiges Eigentum, München,Februar 2007 (Adamová, Alich, Dietz,((Drexl, Geiger, Hansen, Hilty, Katzen-berger, Kur, Leistner, von Lewinski, Markowski, Pérez Gómez, Peukert,Schlatter)

Page 175: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Rethinking the three-step test, Workshop des MPI für Geistiges Eigentum, QueenMary University of London, Paris, Februar 2007 (O. Fischer, Geiger, Hilty, Kur, Peukert)

8th EIPIN Symposium (2nd Conference),DRM vs. Collective Societies: Open Sourceas New Business Models, EIPIN, Gerzenseee, Februar 2007 (Janušauskaité,((Leguizamón Morales, Taric)

Fundamentals of Intellectual Asset Management, Licensing Executives Society Britain and Ireland, The University Women’s Club, London, Februar/März 2007 (Riemann)

Internationale Kartellkonferenz, Bundes-kartellamt, München, März 2007 (Drexl,Podszun)

MINDS Workshop on Intellectual Property Post Graduate Teaching and Research Activ-ities, Rio de Janeiro, März 2007 (Ganea)

Konferenz: Le peer est avenir? Associationdu master 2 Propriété Intellectuelle, Uni-versität Toulouse 1, Toulouse, März 2007 (von Lewinski)

Sitzung des Vorstandes, IFA Bayern, München, März 2007 (Schön)

Haarmann Steuerkonferenz 2007, Berlin, März 2007 (Schön)

46. Münchner Steuerfachtagung, München, März 2007 (Schön)

Steuerwissenschaftliches Symposion desBundesfi nanzhofs: Subjektive Tatbestands-merkmale im Steuerrecht, München, März 2007 (Schön)

Seminar on Intellectual Property and Competition Law: Clash or Synergy?,Università Statale di Milano, Mailand, März 2007 (Drexl)

Seminar on The Intellectual Property/ Competition Law Intersection: A Multifaceted Prism, Libera Università Internazionale delgi Studi Sociali (LUISS) Guido Carli, Rom, März 2007 (Drexl, Kur)

Workshop on Intellectual Proptery, Market Power, and the Public Interest, College of Europe, Brügge, April 2007 (Drexl, Kur)

OECD Tax Treaty Advisory Board, Paris,April 2007 (Schön)

Internationale Zins- und Dividenden-besteuerung in der Rechtsprechung des EuGH, Hessische Oberfi nanzdirektion,Frankfurt a. M., April 2007 (Schön)

15th Annual International Intellectual Property Law & Policy Conference, Fordham University School of Law, NewYork City, April 2007 (Antons, von (( Lewinski, Prinz zu Waldeck und Pyrmont)

4th Annual Asian IP Law and Policy Day, Fordham University School of Law and IP Academy Singapore, New York City,April 2007 (Antons, von Lewinski(( )

Gemeinsame Sitzung der Deutschen Landesgruppe der ALAI und des GRUR-Fachausschusses Urheber- und Verlagsrecht, München, April 2007 (Alich, Dietz, Drexl,((Geiger, Katzenberger, Kitz, Klass, Kraßer, Kur, von Lewinski, Markowski,Peukert, Schlatter, Schmidt-Bischoffs-hausen)

CIOPORA Plant Breeders’ Rights Conference of the Americas, National Service of Seed Inspection and Certifi cation(SNICS) of Mexico, Cuernavaca,April 2007 (Leguizamón Morales)

Tax Planning Strategies – U.S. and Europe, International Bar Association, Frankfurt a. M., April 2007 (Schön)

International Bureau of Fiscal Documentation, Sitzung des Board of Trustees, Amsterdam, April 2007 (Schön)

Medienrechtliche Einordnung neuer Angebote über neue Übertragungswege(z.B. IP-TV, Mobil-TV etc.), Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medien-recht, München, April 2007 (Kitz)

Protection of the Intangible Cultural Heritage and IPR, 2007 International Conference, Zhongnan University of

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

Economics and Law, Wuhan, April 2007 (Hilty, Wechsler)

Wem gehört der Sport? Rechtliche Heraus-forderungen der Vermarktung und Nutzungvon Sportrechten im digitalen Zeitalter, Kölner Forum Medienrecht, Universität zu Köln, Institut für Medienrecht u.a., Köln, April 2007 (Hilty)

3rd EIPIN Doctoral Meeting, EIPIN, Zürich, April 2007 (Janušauskaité,((Leguizamón Morales, Taric)

Les frontières avancées du savoir du juriste,Accademia delle Scienze, Turin, April 2007(Falletti)

European Patent Forum, European Patent Offi ce, München, April 2007 (Straus, Wu)

European Inventor of the Year, European Patent Offi ce, European Commission, München, April 2007 (Wu)

Pattinova 07, European Commission, Euro-pean Patent Offi ce, München, April 2007(Wu)

Intellectual Property Rights, Innovation and Public Goods – Reconciling National Security and Economic Developments – A Challenge for the G 8, The German Marshall Fund of the United States, AlfredHerrhausen Society’s Conference, Berlin, Mai 2007 (Straus)

Intellectual Property and High Technology Law, Universität Danzig, Mai 2007 (Kur)

Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Köln, Mai 2007(Brasfalean, Chronopoulos, Henning-Bodewig, Knaak, Schlatter, Tapia, García, Ullrich, Wu)

8th EIPIN Symposium (3rd Conference), Internet Tools and Regulations: Intellectual Property Related Issues, EIPIN, Alicante,Mai 2007 (Janušauskaité, Leguizamón((Morales, Taric)

6th Annual Conference of the International Competition Network, Moskau, Mai 2007(Drexl)

5th International Conference on CompetitionPolicy and Law, Chinese Academy of Social Sciences, Peking, Mai 2007 (Drexl)

Frühjahrstagung VPP, Dresden, Mai 2007(Ullrich)

Deutscher Juristentag, Sitzung der Ständi-gen Deputation, Wien, Mai 2007 (Schön)

Wolfgang Gassner Gedächtnisvorlesung,Wirtschaftsuniversität Wien, Wien,Mai 2007 (Schön)

Copyright and Related Rights at theBeginning of the 21st Century, Justiz- undKulturministerien der Türkei, EuropäischeKommission, European Public Law Center,Istanbul, Mai 2007 (von Lewinski)

National Copyright Administration of China(NCAC): Legislating, Administering andSupervising CMS in the Digital Era, EU-China Trade Project, MPI für Geistiges Eigentum, München, Mai 2007 (Alich(( )

Un cocktail de droit d’auteur/A copyrightCocktail, Jahrestagung der ALAI-Landes-gruppe Kanada, Montréal, Mai 2007 (Geiger)

Besuch des EU-Kommissars Potocnik unddes Präsidenten der MPG, Prof. Dr. Gruss, MPI für Geistiges Eigentum, München, Mai 2007 (Beuchert, Drexl, Hilty, Straus, Schön)

58. Jahrestagung, Arbeitsgemeinschaft derFachanwälte für Steuerrecht, Wiesbaden, Mai 2007 (Friese, Niemann, Pohlhausen, Schön)

OECD 2007, Forum on Research & Development, Paris, Mai 2007 (Gárate)

Gemeinsame europäische körperschaft-steuerliche Bemessungsgrundlage, Bundes-ministerium der Finanzen, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, MPI fürGeistiges Eigentum, Berlin, Mai 2007 (Beuchert, Friese, Konrad, Mayer,Miyamoto, Schön)

Tax Effi ciency and Business Reorganisation, OECD/Confederation of Swedish Enterprise, Stockholm, Mai 2007 (Schön)

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Tätigkeitsbericht2006/2007

What Future for the European PatentSystem?, EUPACO-2, Brüssel, Mai 2007 (Hilty)

Schutz von (Online-) Datenbanken,Schweizer Forum für Kommunikations-recht, Zürich, Mai 2007 (Hilty)

IFA Deutschland, Jahrestagung und Wissenschaftliches Symposium, MPI fürGeistiges Eigentum, Siemens-Stiftung,München, Juni 2007 (Beck, Ding, Friese, Kaye, Miyamoto, Schön, Shou, Wagner)

XXI. Münchner Symposion zum Film- und Medienrecht: Neue Nutzungsarten – Neue Organisation der Rechteverwaltung? Insti-tut für Urheber- und Medienrecht, Hoch-schule für Fernsehen und Film, Inter-nationale Münchner Filmwochen GmbH, München, Juni 2007 (Kitz, Klass)

11. Versammlung der Akademiemitglieder, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin, Juni 2007 (Schön)

Corporation Tax: Breaking Down the Boundaries, Summer Conference 2007 des Oxford University Centre for Business Taxation, Said Business School, Oxford, Juni 2007 (Kaye, Schön)

Jahrestagung, European Association of Tax Law Professors, Helsinki, Juni 2007 (Kaye,Schön)

Standing Committee on Copyright andRelated Rights, WIPO, Genf, Juni 2007 (von Lewinski)

UNESCO Jahreskonferenz 2007, Lübeck,Juni 2007 (Wu)

The Value of Trademarks, Dänisches Patent- und Markenamt, Kopenhagen, Juni 2007 (Riemann)

Vernetztes Rechnen – Softwarepatente – Web 2.0, 7. Kongress des BayreutherArbeitskreises für Informationstechnologie* Neue Medien * Recht e.V. (@kit), Potsdam, Juni 2007 (Kitz)

Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rech-ten des geistigen Eigentums, Rechtsaus-

schuss des Deutschen Bundestages, Berlin,Juni 2007 (Kitz)

Probleme des neuen Urheberrechts fürdie Wissenschaft, den Buchhandel unddie Bibliotheken, Tagung der Buchwissen-schaftlichen Gesellschaft, München, Juni 2007 (Klass)

Doktorandenseminar mit der Wirtschafts-universität Wien, MPI für Geistiges Eigentum, München, Juni 2007 (Beck,Beuchert, Ding, Gárate, Kaye, Kersting,Konrad, Niedermeier, Niemann, Pohlhausen, Redeker, Schön, Shou, Wagner)

Kolloqium: Quels droits pour les artistes du spectacle?, ERCIM (Universität Montpellier), Montpellier, Juni 2007 (von Lewinski)

Symposium: Traditional Cultural Expressions in a Digital Environment, University of Luzern, Luzern, Juni 2007 (Antons(( )

Tagung des Rauchfangswerder Kreises, Deutsche Bank Research, Frankfurt a. M.,Juni 2007 (Wechsler)

15 Jahre Internetnutzung – Stand und Perspektiven, Europa Institut an der Universität Zürich, Zürich, Juni 2007(Peukert)

9. Forum Kartellrecht, Universität Münster,Münster, Juni 2007 (Podszun)

European Copyright Law, Copyright Seminar, BMJ, MPI für Geistiges Eigen-tum, München, Juni 2007 (Hilty)

Mondialisation et droit de la concurrence, CREDIMI, Université de Bourgogne, Dijon,Juni 2007 (Ullrich)

30. Sitzung der Zentralen Ethik- Kommission für Stammzellenforschung(ZES), Robert-Koch-Institut, Berlin, Juni 2007 (Straus)

Working Within the Boundaries of Intellectual Property, Engelberg Center of New York University Law School, La Pietra,Juni 2007 (Drexl)

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

International Seminar on Anti-Monopoly Law and Competition Policy, LegislativeAffairs Commission of the NationalPeople’s Congress, Peking, Juli 2007 (Drexl)

ATRIP Conference 2007: Intellectual Property and Market Power II, BuenosAires, Juli 2007 (Drexl, Geiger, Kur)

Session on Gene Patents and Licensing Practices, Secretary’s Advisory Committeeon Genetics, Health and Society, USDepartment of Health, Washington D.C.,Juli 2007 (Straus)

UNCTAD Roundtable, Genf, Juli 2007 (Ullrich)

SERCI Annual Congress 2007, Society for Economic Research on Copyright Issues(SERCI), Society for Economic Research on Copyright Issues, Berlin, Juli 2007 (Schmidt-Bischoffshausen)

Intergovernmental Committee on GeneticResources, Traditional Knowledge and Folklore, WIPO, Genf, Juli 2007 (vonLewinski)

DFG-Graduiertenkollegs Nr. 1148:Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit,Wildbad Kreuth, Juli 2007 (Schauwecker)

The Future of Secured Credit in Europe, Ludwig-Maximilians-Universität München/Julius-Maximilians-Universität Würzburg,München, Juli 2007 (Schön)

International Network on Tax Research, Steering Committee, Paris, Juli 2007(Schön)

Übergabe der Festschrift für Herrn Claus-Wilhelm Canaris, Maximilianeum, München, Juli 2007 (Schön)

Fachtagung Süss-sauer angerichtet:Unternehmensbesteuerung 2008, Verband der Bayerischen Wirtschaft, München,Juli 2007 (Schön)

Unternehmenssteuerreform 2008 und Standort Deutschland, Shearman &Sterling, München, Juli 2007 (Schön)

European Patent Academy Public Seminar:The Industrial Property Business, European Patent Offi ce, München, Juli 2007 (Straus)

CASRIP High Technology ProtectionSummit, Seattle, Juli 2007 (Straus)

Senate of the European Academy of Sciences and Arts, Salzburg, Juli 2007 (Straus)

Forum – Tagung, IP-Gipfel 2007,Heidelberg, Juli 2007 (Klunker)

Regional Capacity Building in IntellectualProperty Law Scholarship Programme, National University of Singapore, Faculty of Law, Singapur, Juli 2007 (Antons, Ganea(( )

First Annual Conference China Law Studies in Europe, European China LawStudies Association (ECLS), MPI für aus-ländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, August 2007 (Wechsler)

Seminar: Competition Law in Indonesia and China, MPI für Geistiges Eigentum,München, August 2007 (Conde Gallego,Drexl, Enchelmaier, Mackenrodt,Podszun, Sirait, Wang)

Associação Brasileira de Direito Tributario(ABRADT) 2007 Tax Congress, Belo Horizonte, August 2007 (Gárate)

II Instituto Brasileiro de Direito Tributario(IBDT) 2007 Tax Congress, São Paulo,August 2007 (Gárate)

Internationale Harmonisierung des materi-ellen Patentrechts (Erörterungstermin), Bundesministerium der Justiz, Berlin, August 2007 (Kraßer)

Hochschulkurs des Europäischen ForumsAlpbach, August 2007 (Jaeger(( )

Tagung der Gesellschaft junger Zivilrechts-wissenschaftler, Gesellschaft junger Zivil-rechtswissenschaftler, Düsseldorf,September 2007 (Podszun)

34th Fordham International Antitrust Law &Policy Conference, Fordham University,New York, September 2007 (Jaeger,(( Mackenrodt, Podszun)

Page 179: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Laboratory for the protection of humanrights, Discussion of some European Dilemmas, Seminar at Scuola Superiore diCatania, Catania, September 2007 (Straus)

International League of Competition Law (LIDC) Catania, Catania, September 2007 (Wang)

Workshop: Approaches to Law and Development in the Asia Pacifi c Region, Centre for Comparative Law andDevelopment Studies in Asia and thePacifi c (CLDSAP), University of Wollongong, Asian Law Centre (ALC),University of Melbourne, Wollongong, September 2007 (Antons(( )

19th Doctoral Consortium Ethics and Governance – From Interdisciplinary Perspectives, School of Accounting and Finance, Faculty of Commerce, University of Wollongong, Wollongong,September 2007 (Antons(( )

gruppe 3 g – Münchner Kartellrechtsforum,MPI für Geistiges Eigentum, September 2007 (Enchelmaier, Jaeger, Mackenrodt, Podszun)

Jahrestagung, Sitzung des Vorstandes unddes Wissenschaftlichen Beirats, DeutscheSteuerjuristische Gesellschaft, Stuttgart,September 2007 (Beck, Schön)

Im Schatten der Verwertungsinteressen,Deutsche Kinemathek, Museum für Film und Fernsehen, Berlin, September 2007(Peukert)

L‘IP a 50 anni dal trattato di Roma: bilancioe prospettive, Universität Pavia, Pavia, September 2007 (Bastian)

Das Immaterialgüterrecht und seineSchnittstellen. 10 Jahre sic!, sic!, Bern,September 2007 (Hilty)

Rechtswissenschaftlicher Beirat derDeutschen Bahn, Deutsche Bahn AG, Potsdam, September 2007 (Hilty)

Disclosure and Preservation: Fostering European Culture In the Digital Landscape,Portuguese EU Presidency 2007, Lissabon,September 2007 (Hilty)

61st Annual Congress of the InternationalFiscal Association, Kyoto, September/ Oktober 2007 (Friese, Konrad, Schön)

International Symposium EU and CorporateTaxation Coordination, Kansai University – Faculty of Law, Japan Federation of Certifi ed Tax Accountants Associations, Osaka, Oktober 2007 (Schön)

Herbsttagung 2007, Fachakademie für die Fortbildung der steuer- und rechts-beratenden Berufe, München, Oktober 2007 (Schön)

Symposium zur Anfechtungsklage und Spruchverfahren, Hengeler Mueller, Frankfurt a. M., Oktober 2007 (Schön)

Parmenides Faculty Plenary 2007, Parmenides Foundation, Parmenides Center for the Study of Thinking, Frauen-wörth, Oktober 2007 (Fikentscher)

Seminar: Competition Law in Developing Countries, MPI für Geistiges Eigentum, New York University School of Law, New York, Oktober 2007 (Drexl, Fikentscher,Mackenrodt)

CCi Symposium, ARC Centre for Creative Industries and Innovation, Swinburne Uni-versity of Technology, Melbourne, Okto-ber 2007 (Antons(( )

Sitzung der Geistes- Sozial- und Human-wissenschaftlichen Sektion des Wissen-schaftlichen Rates der MPG, Berlin, Okto-ber 2007 (Drexl, Hilty, Mackenrodt,Schön, Straus)

5th Shanghai International IP Forum: The Impact of the WTO TRIPS Agreement on the Economic Development of Asian Countries, Shanghai Intellectual Property Administration (SIPA), Munich IntellectualProperty Law Center (MIPLC), IntellectualProperty Institute of Tongji University, Stanford Law School, Shanghai, Okto-ber 2007 (Antons, Ganea, Klunker,((Straus, Wu)

8. Global Conference on Environmental Taxation, Bundesministerium für wirtschaft-liche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Deutsche Gesellschaft für Techni-

Page 180: Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs ... · und Steuerrecht, München Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1.1.2006 bis 31.12.2007 München 2008 Vorwort Die Direktoren,

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

sche Zusammenarbeit (GTZ), München,Oktober 2007 (Gárate)

R & D & I Conference, EC Commission, Directorate General Competition, Berlin, Oktober 2007 (Gárate)

Rethinking the boundaries of Copyright,Closing Conference of the EU-Twinning Project, European Commission, Istanbul, Oktober 2007 (Geiger, von Lewinski)

Scéance académique à l’occasion de 25 ansde la création de l’Association Internationale de Droit Économique et de l’inauguration del’Institut Euro-Africain de Droit Écono-mique, Paris, Oktober 2007 (Schlatter)

Zukunft des Europäischen Markenrechts – Spannungen zwischen harmonisierten und nichtharmonisierten Bereichen, MPI für Geistiges Eigentum, Berlin, Oktober 2007 (Bastian, Henning-Bode-wig, Hilty, Knaak, Kur, Oliete Balles-ter, Pfl üger, Prüfer, Zajacová)

Internationale Konferenz der jungen Wis-senschaftler, Juristische Fakultät Pilsen,Býkov, Oktober 2007 (Zajacová)

ERA-Seminar: Industrial Property and Copyright in Europe, Europäische Rechts-akademie, Brüssel, Oktober 2007 (Hilty)

Symposium: Aufstieg und Fall der Wort-autoren im digitalen Zeitalter?, Deutsche Literaturkonferenz und Prof. Dr. A.-A. Wandtke, Juristische Fakultät derHumboldt-Universität zu Berlin, Berlin, Oktober 2007 (Hilty, Kitz, Peukert)

AIPPI Forum, International Association for the Protection of Intellectual Property (AIPPI), Singapur, Oktober 2007 (Peukert)

Vorstandssitzung IFA Bayern, Bozen,Oktober 2007 (Schön)

DGRI Fachausschuss Vertragsrecht, Deutsche Gesellschaft für Recht undInformatik, München, November 2007 (Peukert)

SIPCon 2007, Siemens AG, Nürnberg, November 2007 (Hilty)

Wittem Group – Final Meeting of the DraftCommittee: European Copyright Code, Wittem Group, MPI für Geistiges Eigen-tum, München, November 2007 (Hilty)

Pushing Against Globalization: A LocalPerspective on Regulation in Asia, Monash University, Melbourne, November 2007 (Antons(( )

ALAI Congress 2007, ALAI Uruguay, Punta del Este, November 2007 (vonLewinski, Schlatter)

Workshop: Umgang mit Know-how in inter-nationalen F&E-Kooperationen, Bundes-ministerium für Bildung und Forschung, MIPLC, Werkzeugmaschinenlabor der TH Aachen, Fraunhofer Gesellschaft, München, November 2007 (Ganea, Klunker)

CISAC/BIEM Annual Seminar for Central and Eastern Europe on Good Governance,CISAC/BIEM, Budapest, November 2007 (Alich(( )

25. Berliner Steuergespräch: Funktionsver-lagerung, Berliner Steuergespräche e.V., Berlin, November 2007 (Beck)

Lisbon Conference on Competition Law andEconomics, Autoridade da concorrencia, Lissabon, November 2007 (Mackenrodt)

International Symposium: The University inthe Market Place, Academia Europaea,Wenner-Gren Foundation, Stockholm,November 2007 (Straus)

WIPO International Seminar on theStrategic Use of Intellectual Property forEconomic and Social Development, WIPO,Slovenian Intellectual Property Offi ce (SIPO), Ljubljana, November 2007(Straus)

International Conference on the Occasionof the Fourth Venice Award for IntellectualProperty Culture, European Patent Offi ce,Italian Patent and Trademark Offi ce, VeniceInternational University, San Servolo Island/Venice, November 2007 (Straus)

Strategieworkshop Südkorea, BMBF, Bonn,November 2007 (Ganea)

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Enforcement of IP rights, MIPLC AlumniAssociation e.V., München, Novem-ber 2007 (Janušauskaité, Karam, Taric(( )

Geistiges Eigentum: HerausforderungDurchsetzung, MPI für Geistiges Eigentum, München, November 2007 (Baiocchi,Brasfalean, Brosinger, Conde Gallego, Ehmann, Früh, Geiger, Hilty, Jaeger, Kitz, Klass, Kordic, Kraßer, Peukert, Pfl üger, Podszun, Riemann,Schauwecker, Szilágyi)

Persönlichkeitsrechte in den Medien,Symposion des Instituts für Urheber- undMedienrecht im Rahmen der Medientage München, München, November 2007 (Klass)

Privatrecht gestern, heute und morgen,Festkolloquium für Rainer Schröder, Humboldt-Universität, Berlin, Novem-ber 2007 (Schön)

Symposion: Collective rights management– current problems and future prospects,Istanbul Bilgi Universität, Istanbul, November 2007 (von Lewinski)

International and EC Tax Aspects of Groups of Companies, Università Cattolica,Mailand, November 2007 (Link, Schön)

Tax Law Workshop: Capital Gains Matters, University of Cambridge, Centre for Tax Law, Cambridge, November 2007 (Schön)

Max-Planck-Forum: Im Reich der Wörter – Gespräche über Sprache, Berlin, Novem-ber 2007 (Schön)

Workshop: Technology Transfer andIPR Protection, Max-Planck-Gesellschaft,München, November 2007 (Ganea)

gruppe 3 g – Münchner Kartellrechtsforum,MPI für Geistiges Eigentum, München, November 2007 (Enchelmaier, Jaeger,Mackenrodt, Podszun)

Asian Competition Law Conference, Asian Competition Forum, Hong Kong, Dezem-ber 2007 (Podszun)

Landmarks in Australian Intellectual Property, Centre for Media and

Communications Law, University of Melbourne, Melbourne, Dezember 2007(Antons(( )

Workshop: Intellectual Property enforce-ment in the Asia-Pacifi c Region, Centre for Comparative Law and Development Studiesin Asia and the Pacifi c, University of Wollongong, MPI für Geistiges Eigentum,ARC Centre of Excellence for CreativeIndustries and Innovation, Wollongong,Dezember 2007 (Antons, Jaeger(( )

Festakt 100 Jahre Denken an Morgen, Deloitte, München, Dezember 2007 (Schön)

Fachtagung Vermögensanlage bei Stif-tungen – Stiftungs- und gemeinnützigkeits-rechtliche Vorgaben, MPI für GeistigesEigentum, Hertie-Stiftung, Universität Bonn, Bucerius Law School, Hamburg,Dezember 2007 (Schön)

Public, utilisateur légitime, client, consommateur? Französische Landesgruppeder ALAI (AFPIDA), Paris, Dezember 2007(Geiger)

Creative Rights and Cultural Diversity, EU Observer u.a., Brüssel, Dezember 2007 (von Lewinski)

9th EIPIN Congress – 1st Enforcement Framework and Civil Enforcement, MAS IPETH Zürich, Gerzensee, Dezember 2007 (Karam, Leguizamón Morales, Prinz zu Waldeck und Pyrmont)

Technology and Innovation Workshop onR & D Tax Credits, OECD, Paris, Dezem-ber 2007 (Gárate)

Die Stolpe-Entscheidung und ihre Aus-wirkungen, Studienkreis Presserecht undPressefreiheit, Saarbrücken, Dezember2007 (Klass)

Funktionsverlagerung, IFA Bayern, München, Dezember 2007 (Beck)

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4. Teil:Veranstaltungen,

Tagungen

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5. Teil: Organisation, Ausstattung

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

I. Publikationswesen

Seit 1952 wird am Institut in München dieZeitschrift Gewerblicher Rechtsschutzund Urheberrecht, Internationaler Teil(GRUR Int.) herausgegeben. GRUR Int. hat ca. 1.800 Abonnenten und erscheint mo-natlich (mit einem Doppelheft August/Sep-tember) beim Beck Verlag mit einem jährli-chen Gesamtumfang von ca. 1.050 Seiten.In der Zeitschrift werden international undeuroparechtlich rechtsvergleichende und auslandsrechtliche sowie nationale Abhand-lungen, Berichte, neue Gesetze in Überset-zung, wichtige Gerichtsentscheidungen undBuchbesprechungen, aktuelle Informatio-nen über das rechtspolitische Geschehenim In- und Ausland sowie eine fortlaufen-de Bibliographie veröffentlicht. Alle Hef-te sind vollständig, d.h. seit 1952, auf CD-ROM verfügbar. Herausgeber der Zeitschriftsind Prof. Schricker und r Prof. Straus. DerRechtsprechungsteil wird von Dr. Katzen-berger betreut, für die „Aktuellen Informati-ronen“ ist Frau Klunker verantwortlich, und die Bibliographie wird von Herrn Weber er-rstellt. In der Redaktion werden von HerrnLoher alle zur Veröffentlichung akzeptiertenrBeiträge erfasst und redaktionell bearbeitet.Diese Bearbeitung umfasst die Anpassungan die für die Zeitschrift geltenden formalenRichtlinien, die Überarbeitung und ggf. Er-gänzung von Fußnoten und Quellenangabensowie den Kontakt zu Autoren und dem Ver-lag. Die Manuskripte werden satzfertig zumVerlag gegeben und bis zur Veröffentlichungdes jeweiligen Heftes in der Redaktion be-treut.

Seit 1970 gibt das Institut in München dieZeitschrift International Review of Intel-lectual Property and Competition Law (IIC) in englischer Sprache heraus, die sichin der Zwischenzeit zu einem der weltweitführenden akademischen Journale diesesFachgebiets etabliert hat. IIC hat ca. 800Abonnenten und erscheint achtmal jährlichbeim Beck Verlag, mit einem Umfang von1.000 Seiten. In dieser Zeitschrift werdenrechtsvergleichende sowie auslandsrechtli-che und nationale Abhandlungen, Berichte,wichtige Gerichtsentscheidungen und Buch-besprechungen aus dem Bereich des geisti-gen Eigentums und Wettbewerbsrechts ver-öffentlicht.

Der internationale, aus renommierten Ex-perten zusammengesetzte Beirat der IIC und Korrespondenten in zahlreichen Län-dern beobachten laufend die Entwicklung dieses Rechtsgebiets unter der fachkundigenLeitung im Institut. Die Herausgeber der Zeitschrift sind Prof. Cornish, Prof. Drexl,Prof. Hilty und Dr. Pagenberg.

Als Legal Manager der IIC berät Dr. Beiterdie Autoren der Zeitschrift. Er recherchiertund bearbeitet internationales Fallrecht, triffteine Vorauswahl des zu veröffentlichendenMaterials und organisiert und koordiniert dietägliche Arbeit der Zeitschrift.

Wenn eingereichte Beiträge vom zuständi-gen wissenschaftlichen Redakteur zur Ver-öffentlichung angenommen worden sind, werden sie von Frau Kasten und HerrnHeard redaktionell bearbeitet. Dies umfasst die sprachliche Überarbeitung, Rückfragen beim Autor, Formatierung, Anpassung der Fußnoten und Überwachung des Druckpro-zesses bis zur Veröffentlichung.

Am Institut werden folgende Schriftenrei-hen herausgegeben:

– Schriftenreihe zum gewerblichenRechtsschutz,

– Abhandlungen zum Urheber- und Kommunikationsrecht

– Schriftenreihe zum Wirtschaftsrecht Lateinamerikas,

– Max Planck Series on Asian Intel-lectual Property Law,

– Münchner Schriften zum Europä-ischen und Internationalen Kartell-recht,

– IIC Studies – Studies in IndustrialProperty and Copyright Law

Zudem ist unter den Publikationen des Ins-tituts in besonderem Maße die neu gegrün-dete Schriftenreihe MPI Studies on Intel-lectual Property, Competition and Tax Law (SpringerScience) zu nennen, in der diewwissenschaftlichen Arbeiten des Instituts inneuer Form der Fachöffentlichkeit präsen-tiert werden können. In dieser Schriftenrei-he, die im Ausgangspunkt sowohl englisch-sprachige als auch deutschsprachige Beiträgeenthalten wird, sollen überwiegend Sammel-und Tagungsbände publiziert werden. Das Institut verspricht sich von dieser Reihe eine

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Tätigkeitsbericht2006/2007

gleichmäßige Präsenz in der nationalen undinternationalen Diskussion. In den ersten beiden Bänden (Law Against Unfair Competi-tion und Impulse für eine europäische Harmo-nisierung des Urheberrechts) konnten bereits markante Signale gesetzt werden. Mehre-re andere Publikationen sind zu Beginn des Jahres 2008 im Druck.

Eine Vielzahl weiterer Zeitschriften undSchriftenreihen wurde unter der Beteilung von Institutsangehörigen herausgegeben.Prof. Hilty ist Mitherausgeber der Zeit-schrift sic! – Zeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht, der Zeitschrift MultiMedia und Recht, sowie der Molengrafi ca Series, Herausgeber der ReiheLiteratur zum europäischen Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und Mitherausgeberder Reihe Schriften zum Medien- und Imma-terialgüterrecht.

Prof. Schön ist – gemeinsam mit Prof.Habersack und Prof. Schmidt – Schrift-leiter und Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschafts-recht – ZHR. Die Hauptredaktion wird seitdem 1.1.2004 am Institut geführt und imBerichtszeitraum von Frau Eßbauer undFrau Richter technisch bewältigt. Damitwird die – seit 1858 bestehende – traditions-reichste deutsche Fachzeitschrift auf demGebiet des allgemeinen Unternehmens- undGesellschaftsrechts, aber auch des Kartell-rechts und des öffentlichen Wirtschafts-rechts, maßgeblich am Institut betreut.

Die Arbeit der Schriftleitung dieser Zeit-schrift ist nicht nur darauf gerichtet, aus einer Fülle eingesandter und beauftragter Manuskripte ein aktuelles und niveauvolles Publikationsprogramm zusammenzustellen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet auch die Durchführung von Tagungen und Dis-kussionsveranstaltungen zu wesentlichen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts. So werden im Zweijahresturnus (im Wech-sel mit der Zeitschrift für Unternehmens- undGesellschaftsrecht – ZGR) zweitätige Sympo-sien abgehalten, auf denen jeweils ca. 150 führende Vertreter aus Wissenschaft, Ge-setzgebung, Rechtsprechung und Bera-tungs- sowie Unternehmenspraxis anhand von vorbereiteten Referaten diskutieren.Das ZHR-Symposion vom Januar 2007 war der Zukunft des Konzernrechts gewidmet.

Dabei wurden nicht nur die gesellschafts-rechtlichen Grundfragen des deutschenSonderweges eines kodifi zierten Konzern-rechts im europäischen Vergleich disku-tiert, sondern auch die Perspektiven einereinheitlichen Konzernbesteuerung für Eu-ropa ausgeleuchtet. Für das Frühjahr 2008ist eine Sondertagung zum 150-jährigen Be-stehen der ZHR geplant, in deren Rahmenin der Berlin-Brandenburgischen Akademieder Wissenschaften vielfältige Themen derZusammenschlüsse von Unternehmen be-handelt werden.

Prof. Schön ist außerdem Mitherausgeber der traditionsreichen Deutschen Steuer-Zei-tung (Stollfuß), sowie der SchriftenreiheRechtsordnung und Steuerwesen (Dr. Otto Schmidt KG). Im Jahre 2006 wurde er zum Mitherausgeber der Zeitschrift Der Konzern(Heymanns) sowie im Jahre 2007 zum Mit-herausgeber der Zeitschrift Internationa-les Steuerrecht (C.H. Beck), dem offi ziellenFachblatt der International Fiscal Associa-tion für Deutschland berufen. Er ist zugleich Mitglied des Advisory Board der ZeitschriftEuropean Business Organization Law Review(Asser Press) und des Scientifi c Committee der Zeitschrift Diritto e Pratica Tributaria In-ternazionale (CEDAM).

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

II. Informatik

1. EDV

Die Personalsituation in der EDV war im Berichtszeitraum zunächst sehr angespannt. So konnten die wichtigsten Bedürfnisse nur durch Konzentration der EDV-Mitarbeiter auf priorisierte Schwerpunkte erfüllt wer-den. Herr Seyfried (Fachinformatiker Sys-temintegration im 3. Ausbildungsjahr) hat mit großem Engagement und wachsendem Fachwissen maßgeblich zur Entspannung dieser Situation beigetragen. Herr Schaut-schick hat das neu eingeführte CMS-Sys-tem vorbildlich betreut. Herr Leber hat mit raußergewöhnlichem Einsatz das Email-Sys-tem aufgebaut. Dipl.-Ing. Leitl hat im Be-reich Backoffi ce und Security für die Ge-samtstabilität gesorgt. Neu im Team ist seit Juli 2007 Herr Kolbe. Erst mit ihm konntenwichtige Evaluationen und zukunftsgerich-tete Projekte auf den Weg gebracht werden. Seit September 2007 wird Herr Göcen als zweiter Azubi zum Fachinformatiker System-integration ausgebildet.

Bevor auf einzelne Projekte eingegangen wird, sollten die Rahmenbedingungen kurz aufgezeigt werden:

– Gerade im Bereich der Sicherheit und In-tegrität der IT-Systeme hat sich das Ge-fahrenpotential deutlich erhöht (Spam, Pishing, Viren, Missbrauch unserer Netze und Computer, Intensivierung der Email und Internetnutzung).

– Externe Personalressourcen unterlagen ei-ner qualitativen und quantitativen Schwan-kung. Im Frühjahr 2006 verließen wichtige Mitarbeiter die das Institut betreuende Fir-ma. Neues Fachpersonal für den Sicher-heits- und den Netzwerkbereich konnte nicht zeitnah rekrutiert werden. Inzwischen wird das Institut durch mehrere neue Fir-men mit entsprechenden Spezialisten un-terstützt.

Besonders hervorzuheben ist die Einführung des neuen Email-Systems, mit welchem das Haus unabhängig vom Provider wurde. Es bietet einen zuverlässigen und leicht hand-habbaren Schutz vor Spam und Viren. Die Benutzer haben nun weltweit – von jedem PC – Zugriff auf einen synchronen E-Mail-Bestand.

– Hierfür wurden ab Dezember 2006 mehre-re Systeme hinsichtlich ihrer Leistungsfä-higkeit beim Eingang von Mails mit Spam, Viren, etc. getestet. Drei Systeme wurdenpraxisnah auf ihre Tauglichkeit geprüft. Ei-ne eigenständige, redundante Hardwarelö-sung ist seit Mai 2007 in Betrieb.

– Für den Mail-Relay-Server wurde einezweite Virensoftware evaluiert und jetzt eingesetzt.

– Als neuer Email-Client wurde Thunder-bird gewählt. Trotz hohem Zeitaufwand konnten leider nicht alle Wünsche erfüllt werden, da Thunderbird verschiedene Features des Mailservers nicht unter-stützt.

– Die Migration der bestehenden Mail-Ac-counts der Mitarbeiter war ebenfalls mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand ver-bunden.

2006 wurde begonnen, die Sicherheitsstruk-turen zu überarbeiten und neu aufzubauen. Dies wird uns auch die kommenden Jahre begleiten.

– Das Firewallsystem wurde erneuert (Hard- und Software).

– Die Virenscanner der Computer werden jetzt zentral verwaltet und aktualisiert, so dass die EDV bei Problemen schnell infor-miert wird. Sollte dieser Server ausfallen, werden die Systeme über einen externen Server bei der GWDG aktualisiert.

– Gefährlicher Traffi c wie Filesharing-Diens-te, Skype und ähnliches können jetzt be-reits beim Zugang zum Internet abgefangenwerden, so dass auch nicht vom Institut ver-waltete Rechner erfasst werden.

– Der Zugang ins interne Netz per Virtual Private Network (VPN) ist möglich, soll aber derzeit nicht weiter ausgebaut wer-den.

– Für die Datensicherung wurde neue Hard- und Software beschafft, die jetzteine Zwischensicherung auf Festplattendurchführt. Damit kann der gesamte File-server in wenigen Stunden gesichert wer-den. In 2008 wird dieses System durchneue Speichermedien ergänzt.

– Ein Notfallhandbuch stellt sicher, dass das System möglichst schnell wiederher-gestellt werden kann. Dieses soll durch ei-ne umfassende Dokumentation ergänzt werden.

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Neben diesen Kernthemen und den laufen-den Arbeiten gilt es, noch folgende Projekte hervorzuheben:

– Die neue Website ging online und dasCMS-System wurde sehr gut angenom-men. Zusätzlich wurden auch eigene, pro-jektspezifi sche Sites aufgebaut, datenbank-gestützte Umfragen programmiert, ein ei-genes Programm zur vereinfachten Einga-be der Publikationsdaten erstellt und der Stipendienworkfl ow erfolgreich in Betrieb genommen.

– Für die Bibliotheken wurden besonders leise und sichere, sogenannte ThinClients angeschafft (keine Festplatte, keine Lüf-ter).

– Es wurde eine Software installiert bzw. in-zwischen ein Internet-Dienstanbieter eva-luiert, mit der wissenschaftliche Arbeiten auf Plagiate geprüft werden können.

– Für den Seminarraum wurde ein eigenes FunkLAN installiert, um bei Veranstal-tungen einen eigenen Internetzugang zu ermöglichen ohne die Sicherheit zu ge-fährden.

– Das Programm zur Installierung neuerComputer, aktueller Software und Sicher-heitspatches, wurde in einer völlig überar-beiteten Version neu installiert. Hierfür wurden externe Betreuer ins Haus geholt. Um das neue System optimal zu nutzen, sind Schulungen erforderlich.

– Ein SQL-Datenbankserver wurde ange-schafft und eingerichtet. Dieser wird für die Softwareverteilung, Adress Plus und das Intranet benötigt.

– Für die Überwachung und Verwaltung desNetzwerks wurde eine neue Management-Software eingeführt, welche uns unabhän-giger von externer Betreuung macht (siehevorne).

– Ein kostenloses Virtualisierungswerkzeug wurde 2007 ausgiebig getestet und so pro-duktiv eingesetzt, dass die Hardwarekos-ten von acht Servern gespart wurden.

– Die Planungen für das Intranet sind wei-testgehend zum Abschluss gekommen.

Wichtige Projekte wurden im Rahmen derEvaluation im IV. Quartal 2007 auf den Weggebracht:

– neues Speichersystem für Datensicherung und Archivierung;

– professionelles, redundantes System zurServer-Virtualisierung;

– direkte Klimatisierung der Serverschränke;– neues USV-System für den zentralen Ser-

verraum.

2. CMS

Die im Jahr 2002 unter Leitung von Prof.Hilty gestartete Initiative zur Einführung ei-nes Content Management Systems (CMS)zur elektronischen Informationsverwaltungund -vermittlung wird seit Jahresbeginn 2004von einer auf Dauer angelegten Kooperationmit vier weiteren juristischen Max-Planck-In-stituten getragen. Beteiligt sind neben demMax-Planck-Institut für Geistiges Eigentum,Wettbewerbs- und Steuerrecht, die Max-Planck-Institute für ausländisches öffentli-ches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (MPI VölkerR), für ausländisches und in-ternationales Privatrecht in Hamburg (MPIPrivR), für ausländisches und internationa-les Strafrecht in Freiburg (MPI StR) und fürausländisches und internationales Sozialrechtin München (MPI SozR).

Nach Auswahl einer geeigneten CMS-Soft-ware (Contens, der Contens GmbH), Siche-rung der initialen Finanzierung über zentra-le Mittel des Beratenden Ausschusses fürRechnerangelegenheiten der MPG (BAR)und Bewältigung der technischen Heraus-forderungen im Zusammenhang mit demDatentransfer zwischen dem zentralen Re-daktionsserver am MPI VölkerR und den Webservern der fünf Institute hat das Pro-jekt im Berichtszeitraum einen wichtigenEtappensieg erzielt:Mit dem Launch der neuen Websites derkooperierenden Institute konnte die ersteStufe der Verwirklichung des gemeinsamenCMS erfolgreich zum Abschluss gebrachtwerden. Die neuen Webauftritte folgen imWesentlichen einem Corporate Design, an-gelehnt an den Style Guide der MPG undversuchen auf den ersten Hierarchieebeneneine deckungsgleiche forschungszentrierteStruktur einzuhalten.

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

a) Umsetzung im Institut

Im Vordergrund der internen Umsetzung standen zunächst die inhaltlichen und or-ganisatorischen Vorarbeiten für den neuen Webauftritt (Leitung Frau Kortüm). Pünkt-lich zur Kuratoriumssitzung am 11.5.2006 konnte der Startschuss für die Freischal-tung der neuen Webseite gegeben werden: Das Institut kann sich seitdem über eine

moderne, komplett zweisprachige Seite der (Fach-)Außenwelt präsentieren.

Eine wesentliche Neuerung gegenüber deralten, herkömmlichen Webseite ist die Mög-lichkeit der dezentrale Pfl ege über das CMS: Nicht nur die organisatorischen Ein-heiten des Instituts (z.B. Redaktionen und Bibliothek) können ihre Inhalte zeitnah und ohne den Umweg über eine zentrale Web-administration selbständig aktualisieren.

Auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter be-sitzen individuelle Zugriffsrechte auf ihrepersönlichen Homepages und Referatsseitenund können diese über benutzerfreundlicheEingabemasken eigenständig pflegen. Derbesondere Reiz des Systems liegt darin, For-schungsdaten wie Veröffentlichungen und

Projekte einerseits außenwirksam zu präsen-tieren und andererseits für vielfältige Ver-wendungszwecke (z.B. für die Berichterstat-fftung gegenüber der Generalverwaltung undden Tätigkeitsbericht des Instituts) zu ar-chivieren ohne Mehrfacheingaben abzuver-langen. Die Eingabe der wissenschaftlichenInhalte, die vor der Freigabe einer formalenKontrolle unterzogen werden, wird von zen-traler Stelle aus betreut (Frau Kortüm mit

tatkräftiger Unterstützung zweier studenti-scher Hilfskräfte Herr Shen, Herr Müller).Die reibungslose Aufnahme des dezentralenBetriebs wurde durch umfassende Mitarbei-terschulungen und die Ausbildung von Po-werUsern gewährleistet. Weitere, bedarfsori-entierte Schulungen finden in regelmäßigenAbständen statt (Frau Kortüm).

Die Struktur der Sitemap und der Aufbau mit Templates erlauben es, den Webauftritt jederzeit auf einfachem Wege an die wis-senschaftlichen Anforderungen und Bedürf-nisse anzupassen.

Startseite Institutshomepage

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Tätigkeitsbericht2006/2007

So konnten bereits mehrere Unterseiten z.B. für

– das Gemeinschaftsprojekt der EuropeanMax Planck Group for Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP);

– den Kongress der International Associati-on for the Advancement of Teaching and Research in Intellectual Property (ATRIP) 2008

eingerichtet, aber auch interaktive Projekt-seiten für Stellungnahmen und Umfragenz.B. für

– das Projekt Der Schutz Geistigen Eigen-tums und Innovation in der Volksrepublik China – Eine empirische Studie für die er-folgreich Umsetzung von Immaterialgüter-recht;

– das MPI Book Project: Das Recht der Ver-wertungsgesellschaften in der Gemein-schaft

mit Hilfe des technischen Sachverstandsvon Herrn Schautschick problemlos inte-griert werden.

Das CMS erfuhr zudem durch mehrere Ap-plikationen institutsspezifische Erweiterun-gen:Zu nennen ist der bereits im letzten Berichts-zeitraum initiierte CMS-gestützte Workflowzur Verwaltung der Forschungsförderung fürjährlich rund 200 Stipendiaten i.H.v. etwa1 Mio. €, an dem konzeptionell Herr Leitlund Frau Kortüm beteiligt waren. Er konnte zum Jahresbeginn 2007 erfolgreich in Betriebgenommen werden. Nach einem Jahr Lauf-zeit kann ein erheblicher Beitrag zur Entlas-tung organisatorischer Abläufe in der Ver-waltung und die Zufriedenheit aller am Ver-gabeprozess beteiligten Personen verzeichnetwerden.

Einige wichtige Funktionsweisen, die zurVereinfachung und Transparenz des Bewer-bungsverfahrens beitragen:

– Alle Bewerbungen laufen ausschließlichüber ein strukturiertes, über die Instituts-homepage abrufbares Webformular.

– Die Daten werden nach dem Abschickendes Formulars ausgelesen und in das Ba-ckend übertragen, wo sie von der Verwal-tung weiter verarbeitet werden können.

– Für wiederkehrende Abläufe werden stan-dardisierte Emails eingesetzt (z.B. Ein-gangsbestätigungen, Erinnerungen bei feh-lenden Unterlagen).

– Die am Vergabeprozess beteiligten Perso-nen können jederzeit über verschiedene Listen Detailinformationen zu Anträgen einsehen.

– Eine Bewertungsmatrix gibt Entschei-dungskriterien für die am Vergabeprozess beteiligten Referenten vor.

Damit können sich die Entscheidungsträgerauf wissenschaftliche Bewertung der Pro-jektanträge konzentrieren.

Zudem wurde eine turnusgemäße Abfrage von Forschungsberichten in das System in-tegriert: Mit Blick auf die Berichterstattung des Instituts und zur Rechtfertigung gegen-über den Geldgebern werden von allen Sti-pendiaten monatliche Kurzberichte über denStand der Forschung bzw. halbjährliche aus-führliche Berichte abgefragt.

b) Ausblick

Für die erste Jahreshälfte 2008 sind der Auf-bau und die Inbetriebnahme des instituts-eigenen Intranets, für welches die techni-schen Voraussetzungen bereits im Berichts-raum geschaffen wurden, geplant. Hier sollenneben einem internen Terminkalender (für Besprechungen, Seminare, Schulungen) undzentralen Informationen für Institutsangehö-rige und Stipendiaten Informationen aus al-len organisatorischen Bereichen Platz finden(z.B. Recherchetipps der Bibliothek, Formu-lare der Verwaltung, Benutzerhinweise undSchulungsmaterialien der EDV).

Im Rahmen der Kooperation der juristischen Institute soll in 2008 die zweite Stufe der Verwirklichung des Projekts in Angriff ge-nommen werden: Die Einbindung und Dar-stellung juristischer Publikationen über das CMS und die Anbindung an die Systeme der MPG (eSciDoc/PubMan) mit Unterstützungder Max Planck Digital Library (MPDL). Wesentliche Vorarbeiten dazu – wie die Ana-lyse der Umsetzungsalternativen und die Er-arbeitung der Anforderungen der Institute –wurden von der dafür gesondert eingesetzten institutsübergreifenden Arbeitgruppe (Lei-tung Frau Kortüm) im Berichtszeitraum ab-geschlossen.

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

III. Bibliothek

1. Überblick

Die Jahre 2006 und 2007 standen für die un-ter der Leitung von Herrn Weber, M.A. (LIS) rstehende Bibliothek des Instituts im Zeichender Verbesserung der Nutzung der Bestän-de und der Einführung neuer Angebote zurAbrundung des Informationsangebotes der Bibliothek. Hierdurch wurde einmal mehr erreicht, dass der Zugang zu den einmali-gen Beständen und Informationsmöglichkei-ten der Bibliothek für die am Institut tätigenWissenschaftler verbessert werden konnte.

Die Erwerbungspolitik konnte dank der er-freulich guten Ausstattung mit Literatur-mitteln auf dem hohen Niveau der Vorjahre fortgesetzt werden. Die Bibliothek war nichtnur in der Lage, dem gestiegenen Literatur-bedarf, der sich durch die Neuorientierungder Forschungsaktivitäten und die Erweite-rung der bisherigen klassischen Forschungs-felder ergibt, weiterhin zu begegnen, son-dern es konnten auch nötige Ergänzungen ineinzelnen Länderbeständen sowie die retro-spektive Ergänzung des nicht online verfüg-baren Zeitschriftenbestandes zum Abschlussgebracht werden. Weiterhin wurden die fürdie Forschungsgebiete immer wichtiger wer-denden ökonomischen Grundlagen sowiedie Rechtsgebiete des allgemeinen Zivil- undWirtschaftsrechts stärker bei dem Bestands-aufbau berücksichtigt.

Im Berichtszeitraum konnten ebenfalls eini-ge anspruchsvolle Projekte, die der Verbes-serung der Nutzung der Bestände der Bi-bliothek dienen, begonnen bzw. zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden:

Der geplante Wechsel vom Südwestdeut-schen Bibliotheksverbund zum BayerischenBibliotheksverbund wurde im Februar 2006mit der Migration der Katalogdaten vollzo-gen. Der Bayerische Bibliotheksverbund setztebenfalls die Software Aleph 500 ein, was ei-ne bruchlose Eingabe und Weiterverwendungder bibliographischen Daten ermöglicht. DieVerbundarbeit dient generell der Effi zienz-steigerung in den beteiligten Bibliotheken,indem Katalogisate gemeinsam genutzt wer-den können. Aufgrund der mit der Software-gleichheit verbundenen Vorteile wird dieseEffi zienz nochmals erhöht und eine Grundla-

ge dafür geschaffen, dass Kapazitäten für wei-tere Projekte freigesetzt werden.

Eine weitere Herausforderung stellte 2006der sich zunehmend einstellende Platzman-gel in der Bibliothek Geistiges Eigentum undWettbewerbsrecht dar. Um diesem zu be-gegnen, wurden ca. 90 zusätzliche Regalme-ter im Eingangsbereich der Bibliothek auf-gestellt. Außerdem konnte die Kapazität imMagazin der Bibliothek Geistiges Eigentumund Wettbewerbsrecht durch umfangreicheArbeiten erhöht werden. Hierbei war der Pla-nungsaufwand im Vorfeld besonders hoch,galt es doch zu ermitteln, inwieweit zusätz-liche Regalböden in die vorhandene Regal-anlage eingefügt werden konnten. Dieser sogewonnene freie Platz war auf den gesamtenStellbereich des Magazins mit ca. 6.000 Me-tern zu verteilen, wobei die Stellfl äche für je-de Bestandsgruppe unter Einbeziehung deserwarteten Zuwachses neu zu errechnen war.Die Neuorganisation im Magazin wurde mitsechs Studenten unter Aufsicht der Biblio-thek im August 2006 durchgeführt. Durchdiese Arbeiten konnten zusätzliche 400 freieRegalmeter gewonnen werden, woraus sichmit Stand Ende 2007 eine Anzahl von 1.350freien Regalmetern errechnet. Die Stellfl ä-che für den geplanten Zuwachs von jährlich200 Metern ist damit für die nächsten fünf Jahre gesichert. Allein durch diese Maßnah-me konnte erreicht werden, dass den Wis-senschaftlern zumindest in den nächstenJahren der gesamte Bestand innerhalb derRäumlichkeiten der Bibliothek zur Verfü-gung stehen wird.

Durch die zunächst befristete Beschäftigungeiner Fachangestellten für Medien- und In-formationsdienste im Juli 2006 konnte mitder Online-Erfassung der Zeitschriftenbe-stände vor dem Erscheinungsjahr 1992 be-gonnen werden. Verbunden mit diesen Ar-beiten ist die Vergabe einer einheitlichenSignatur für einen Zeitschriftentitel, so dassder Benutzer Zeitschriften auch bei Titelän-derungen ohne weiteres in der Bibliothek fi nden kann. Hiermit gehen die Revision desZeitschriftenbestandes und die Beschaffungfehlender Bände einher. Weiterhin dienendiese Arbeiten als Grundlage dafür, den teil-weise einmalig in Deutschland oder Euro-pa vorhandenen Zeitschriftenbestand in dieZeitschriftendatenbank (ZDB), die weltweit größte Datenbank zum Titel- und Besitz-

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Tätigkeitsbericht2006/2007

nachweis von Zeitschriften, einzuarbeiten.Hierdurch kann nicht nur die herausgehobe-ne Bedeutung unseres Bestandes nach au-ßen sichtbar gemacht werden, sondern demWissenschaftler wird zudem eine standardi-sierte Titelaufnahme mit dem vollständigenErscheinungsverlauf angezeigt.

Mit der Freigabe der neuen Homepage desInstituts im Mai 2006 ist die Bibliothek inder Lage, den Bibliotheksbenutzern alle re-levanten Informationen für eine erfolgrei-che Recherche in den Beständen oder Da-tenbanken der Bibliothek auf fortwährend aktuellem Niveau zu geben. Weiterhin kön-nen Hinweise zu neuen Angeboten der Bi-bliothek schnell an die Wissenschaftler wei-tergegeben werden, wodurch Aktualität undQualität der Informationsversorgung weiter verbessert werden.

Die Bibliothek trat 2006 als Kooperations-partner der Virtuellen Fachbibliothek Recht (ViFa Recht, www.ViFa-Recht.de) bei. Alssolcher trägt die Bibliothek aktiv zum Aus-bau des juristischen Fachinformationsfüh-rers bei.

Die ViFa Recht ist ein Angebot des Sonder-sammelgebiets Recht in der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz. Ziel desProjektes ViFa Recht ist es, für die Rechts-wissenschaft einen zentralen Einstiegspunktfür die Informationsrecherche im Internetaufzubauen. Dieser soll einen Zugang zu qua-litativ hochwertigen Inhalten bieten und denNutzerinnen und Nutzern als one-stop-shopeinen einheitlichen Zugriff auf rechtswissen-schaftliche elektronische und konventionelleRessourcen und bibliothekarische Dienstlei-stungen ermöglichen.

Die Bibliothek hat bis Ende 2007 im Rah-men dieses Projekts, das von einer befris-tet beschäftigten Diplomkraft betreut wird,knapp 400 Internetquellen in eine koopera-tiv gepfl egte Datenbank eingegeben. Zudemsind die Bibliotheksbestände der juristischenMax-Planck-Institute in eine Metasuche derViFa Recht integriert worden.

Zunehmend erscheinen wissenschaftliche Informationen nicht nur in gedrucktenAusgaben, sondern werden auch oder aus-schließlich online über das Internet ange-boten. Hiervon betroffen sind neben Hoch-

schulschriften beispielsweise Publikationeninternationaler Organisationen oder staatli-cher Stellen. Um dem Anspruch gerecht zuwerden, das weltweit umfassendste Angebot an Informationen zu den Forschungsgebie-ten des Instituts anzubieten, wurde ein Vor-gehen erarbeitet, online verfügbare – kos-tenpfl ichtige bzw. kostenfreie – Angebo-te in den Bibliothekskatalog zu integrieren.Hierdurch soll gewährleistet werden, dass ein Nachweis für jedweden Publikationstypüber eine einheitliche Oberfl äche geschaf-fen wird und sich dem Wissenschaftler einumfassendes Informationsspektrum eröff-net. Nach Erarbeitung eines Geschäftsgan-ges kann Anfang 2008 mit der Umsetzung dieses Vorhabens begonnen werden.

Im Einzelnen hatte die Bibliothek in denBerichtsjahren folgende Entwicklung zu ver-zeichnen:

2. Haushaltsmittel

Im Jahr 2006 standen für Literaturbeschaf-fung und Buchbindearbeiten insgesamt891.355 € zur Verfügung.

Für das Jahr 2007 wurden für Literaturbe-schaffung und Buchbindearbeiten insge-samt 831.384 € aufgewandt.

3. Zuwachs

Im Jahr 2006 stellte die Bibliothek 9.289 Bände – 7.683 Monographien und 1.606Zeitschriftenbände – neu ein.

Die positive Bestandsentwicklung setzte sichauch im Jahre 2007 fort. Insgesamt wurden8.872 Neuzugänge eingearbeitet: 7.432 Mo-nographien und 1.440 Zeitschriftenbände.

Den Benutzern der Bibliothek steht zumJahresende 2007 nunmehr ein Bestand von195.588 Bänden zur Verfügung.

Die Bibliothek bezieht fortlaufend insge-samt 1.101 Zeitschriften und Jahrbüchersowie 542 Loseblattausgaben.

Die Bibliothek für die Studierenden des MIPLC verzeichnete zum Jahresende 2007einen Bestand von 991 Bänden.

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

4. Stellensituation

Die Stellensituation nahm im Berichtszeit-raum eine sehr erfreuliche Entwicklung.

Seit dem 1.7.2006 konnte die Bibliothek zwei weitere, zunächst auf ein Jahr befris-tete Projektstellen (eine Diplomkraft, eine Fachangestellte für Medien- und Informa-tionsdienste) besetzen. Bereit im Jahr 2007 konnte diese Stelle im Stellenplan etati-siert werden. Hierdurch erlangt die Biblio-thek für die vielfältigen und teilweise neuen Aufgaben eine größere Planungssicherheit, so dass das umfangreichere und verbesserte Angebot den Wissenschaftlern auch nach-haltig zur Verfügung stehen wird.

Neben dem hauptamtlichen Leiter der Bi-bliothek sind nunmehr vier ganztags undeine halbtags beschäftigte Diplombiblio-thekarin, ein ganztags beschäftigter Mit-arbeiter, der diplombibliothekarische Auf-gaben wahrnimmt, zwei ganztags beschäf-tigte Fachkräfte für Medien- und Informa-tionsdienste sowie eine Halbtagskraft imSekretariatsbereich in der Bibliothek tätig.Durch eine interne Umstrukturierung konn-te zum 1.10.2007 eine vorhandene Stelleerstmals mit einem Magaziner besetzt wer-den. Hierdurch wird eine fortwährend opti-male Präsentation der Bibliotheksbeständeund damit verbesserte Auffi ndbarkeit derLiteratur gewährleistet. Zudem betreut dieBibliothek seit dem 1.9.2006 eine Auszu-bildende für den Beruf der Fachangestell-ten für Medien- und Informationsdienste– Fachrichtung Bibliothek.

5. Organisation

Die Benutzer fi nden bei großzügigen Öff-nungszeiten von 69 Wochenstunden (Biblio-thek der Abteilung Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht) bzw. 38 Wochenstun-den (Bibliothek der Abteilung Rechnungsle-gung und Steuern) den gesamten Bestand in Freihandaufstellung vor. Eine Empfangsthe-ke ist durchgehend besetzt. Auch der bibli-othekarische Informationsdienst arbeitet im Publikumsbereich.

Es fi nden wöchentlich mindestens drei Ein-führungsveranstaltungen zur Bibliotheksbe-

nutzung statt, die bei Bedarf auch in eng-lischer Sprache angeboten werden.

6. Recherchemöglichkeiten, digitales Angebot

Der benutzerfreundliche, komfortable Web-OPAC erlaubt über das Internet weltweitdie Recherche im gesamten Monographi-en- und Zeitschriftenbestand der Bibliothek.Die institutseigene Dokumentation, die Sach-erschließung von Monographien und ausge-wählten Dokumenten, ist ebenfalls darinintegriert. Der Web-OPAC ist selbstverständ-lich auch in einer englischen Version abruf-bar.

Das Angebot an Online-Datenbanken wur-de im Berichtszeitraum um verschiedene zu-sätzliche Informationsressourcen erweitert.Neben JURIS, Beck-Online, LexisNexisund verschiedenen Westlaw-Datenbanken(Westlaw.de, Westlaw International, West-law für die Länder Dänemark, Frankreich,Schweiz, Schweden und Spanien) stehenzum Beispiel LexisNexis Recht Deutsch-land, ViFa Recht, sowie wiso Wirtschafts-und Sozialwissenschaften und SourceOECDzur Verfügung. Das umfassende Angebot un-terschiedlichster Datenbanken wird auch inZukunft weiter ausgebaut.

Der benutzerorientierte Zugang erfolgt über die VLib (Max Planck Virtual Library). Die-ses zentral organisierte und auf die Instituts-verhältnisse angepasste Angebot wird per-manent um weitere Informationsressourcen erweitert. Ziel dieses Portals ist die für den Informationssuchenden wertvolle bruchlose und von den Informationsressourcen unab-hängige Navigation von der Suchanfrage hin zum Volltext. Alle elektronischen Angebote der Bibliothek können über die VLib entwe-der direkt durchsucht oder zumindest aus-gewählt werden.

7. Nutzung der Bibliothek

Das Interesse an den Beständen unserer Bi-bliothek ist im Berichtszeitraum in signifi -kanter Weise gestiegen.

Insbesondere der Lesesaal der Bibliothek der Abteilung Geistiges Eigentum und

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Wettbewerbsrecht ist stets optimal ausgela-stet. Im Jahre 2006 wurden insgesamt 609 neue Benutzer (davon 200 aus dem Aus-land) in die Benutzung der Bibliothek einge-wiesen, was gegenüber den 505 Neuanmel-dungen im Jahr 2005 eine Steigerung um ca. 20% bedeutet. Die Neuanmeldungen stiegen im Jahr 2007 auf 692 (davon 261aus dem Ausland), was einen nochmaligenZuwachs von 14% gegenüber 2006 darstellt. Die Eintragungen von nicht dem Institutangehörenden Bibliotheksbenutzern in das Gästebuch erhöhte sich gegenüber 2005um 22% auf 8.090 Einträge im Jahr 2006,davon 1.344 in der Abteilung Rechnungsle-gung und Steuern. 2007 stieg die Zahl auf 9.671 Einträge, davon 1.023 in der Abtei-lung Rechnungslegung und Steuern, was einer nochmaligen Steigerung von ca. 20%entspricht. Die stetig steigende Nachfrage nach Arbeitsmöglichkeiten in der Bibliothek unterstreicht die herausgehobene Bedeu-tung dieser Einrichtung für Wissenschaftleraus der ganzen Welt. Einer weiteren Erhö-hung der Benutzung unserer Bestände ste-hen nunmehr die räumlichen Verhältnisse entgegen, da die lediglich 26 Arbeitsplätze in der Bibliothek der Abteilung GeistigesEigentum und Wettbewerbsrecht währendder gesamten Öffnungszeit der Bibliothek durchgehend belegt sind.

8. Bibliothekssoftware

Die Bibliothek setzt nach einem System-wechsel im Jahr 2003 das Produkt Aleph500 der Firma Ex Libris erfolgreich ein, dasin regelmäßigen Abständen um neue Versi-onen optimiert wird.

Das modular aufgebaute Bibliothekssystemsteht als zentrale Installation mit einer Cli-ent-Server-Architektur bei der GWDG inGöttingen zur Verfügung. Die Anbindung von insgesamt 30 Bibliotheken verschiede-ner Max-Planck-Institute aller Sektionenerfolgt über das Internet. Dabei hat jede Bibliothek ihre eigene Datenbank und ver-waltet ihre Daten nach eigenen Regeln und Verfahrensweisen.

Neben den Modulen Katalogisierung, Er-werbung, Exemplarverwaltung und Web-OPAC wird die Ausleihverbuchung einge-setzt. Durch den Einsatz der elektronischen

Ausleihverbuchung kann den Benutzerneine rasche Beschaffung aller entliehenenMedien garantiert werden. Zudem ist durcheine Beschränkung der Anzahl der zu ent-leihenden Bücher und einer Befristung derAusleihe gewährleistet, dass nunmehr derwesentliche Teil der Literatur tatsächlich inden Räumen der Bibliothek zur Verfügungsteht.

Seit Februar 2006 wird mit der Version 16 des Produkts gearbeitet. Zum Versionswech-sel fanden umfangreiche Mitarbeiterschu-lungen statt.

9. Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge

Folgende Fortbildungsveranstaltungen wurden 2006 und 2007 besucht:

95. Deutschen Bibliothekartag, Dresden,März 2006 (Weber)

XXIX. Bibliothekstagung der Max-Planck-Institute, München, Mai 2006 (alle Bibliotheksmitarbeiter)

1. Treffen bayerischer Bibliotheksjuristen,München, September 2006 (Weber)

ZDB (Zeitschriftendatenbank) Schulung,München, Oktober 2006 (Schmidt,Schmotz)

Herbsttagung der BibliothekarInnen der geisteswissenschaftlichen Sektion, Florenz, November 2006 (Saler, Weber)

Treffen der Osteuropa-BibliothekarInnen, München, November 2006 (von Brescius)

Verbundkonferenz 2006 des Bibliotheksver-bundes Bayern, München, Dezember 2006 (Saler, Weber)

IFLA Presidential Meeting 2007, Berlin,Januar 2007 (Weber)

3. Deutscher Bibliothekskongress, LeipzigerKongress für Information und Bibliothek,Leipzig, März 2007 (Schmidt, Weber)

XXX. Bibliothekstagung der Max-Planck-Institute, Marburg, Mai 2007 (Saler)

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

Formalerschließung mit Aleph im Biblio-theksverbund Bayern – Anwendertreffen, München, Oktober 2007 (Mörz, Saler)

Ausbildertreffen der Ausbildungsbibliothe-ken für den Beruf der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fach-richtung Bibliothek, Frankfurt a. M., Oktober 2007 (Schmotz)

Herbsttagung der BibliothekarInnen dergeisteswissenschaftlichen Sektion, Berlin,November 2007 (Saler, Weber)

Verbundkonferenz 2007 des Bibliotheksver-bundes Bayern, München, November 2007(von Brescius, Golombek, Saler)

Folgende Vorträge wurden gehalten:

Max-Planck-Institute und virtuelle Fachbi-bliotheken: ViFa Recht, Florenz, Novem-ber 2006 (Weber)

Internet am Arbeitsplatz, Einbeziehung eines Mitglieds der Rechtskommission des VDB, 3. Deutscher Bibliothekskongress Leipzig, März 2007 (Weber)

The Max Planck Society and the German Research Landscape, Vortrag im Rahmen der Fortbildungsreise amerikanischerBi bliothekare, München, Oktober 2007 (Saler, Weber)

E-Books in juristischen Bibliotheken, Tagung„Juristische Fachinformation im Wandel“,Berlin, November 2007 (Weber)

10. Zusammenfassung und Ausblick

Auch im Jahr 2008 steht die Bibliothek vor neuen Vorhaben, die der Verbesserung der Bibliotheksbenutzung dienen werden.

Das Projekt Catalog Enrichment wird imersten Quartal 2008 umgesetzt. Der benö-tigte leistungsstarke Aufsichtscanner konnte aus den von der MPG 2007 zur Verfügung gestellten Sondermitteln fi nanziert werden. Ziel des Projektes ist es, einen Zugang zu den Beständen der Bibliothek über im Voll-text indexierte Inhaltsverzeichnisse zu er-halten. Hierdurch werden die hausinterne Sacherschließung ergänzt und die Recher-

chemöglichkeiten in unserem wertvollenBe stand verbessert. Mit dem umfassenden Einscannen der Inhaltsverzeichnisse wird in der Abteilungsbibliothek Rechnungslegung und Steuern begonnen.

Im zweiten Quartal 2008 wird der Umlauf der Zeitschriftenhefte um die Möglichkeit ergänzt, über das Eintreffen des aktuellen Heftes einer Zeitschrift per E-Mail, die den Link zu dem online verfügbaren Inhaltsver-zeichnis und Volltext enthält, informiert zu werden. Hierdurch erhalten die Wissen-schaftler umgehend nach Erscheinen des Heftes Kenntnis von dessen Inhalt, wo-durch die Aktualität der Informationsversor-gung in diesem Bereich auf eine neue Stu-fe gehoben und der mitunter lange Umlauf der Zeitschriftenhefte entlastet wird. Um-fangreiche Vorarbeiten wie die Überprü-fung des gesamten Zeitschriftenbestandes nach online verfügbaren Ausgaben und die Ermittlung der sehr unterschiedlichen Zu-griffsmethoden konnten bereits abgeschlos-sen werden.

Ferner werden 2008 die im Jahr 2005 be-gonnenen Datenbankschulungen für die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts weiter ausgebaut und auf neue Bereicheausgedehnt.

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Tätigkeitsbericht2006/2007

11. Statistik 2006

Gesamtzuwachs der Bibliothek 9.289

Neuzugang Monographien gesamt 7.683

Kauf 7.129davonAbteilung Geistiges Eigentumund Wettbewerbsrecht (GEM) 4.424Abteilung Rechnungslegungund Steuern (MPRS) 2.588Munich Intellectual PropertyLaw Center (MIPLC) 117

Geschenke 554davon GEM 382

MPRS 167MIPLC 5

Neuzugang Zeitschriften gesamt 1.606davon GEM 1.262

MPRS 344

Gesamtbestand 186.716davon Monographien 136.911

Zeitschriften 49.805

Laufend gehaltene Zeitschriftenund Jahrbücher gesamt 1.080davon GEM 867

MPRS 213

Laufend gehaltene Loseblattwerkegesamt 538davon GEM 377

MPRS 161

Gesamtbestand 186.716MPI (GEM und MPRS) 185.820

MIPLC 896

Neuanmeldungen Benutzer(GEM und MPRS) gesamt 609davon Inland GEM 349

MPRS 60davon Ausland GEM 185

MPRS 15

Gästebucheinträge 2006 gesamt 8.090davon GEM 6.746

MPRS 1.344

12. Haushaltsmittel 2006

Bibliothek Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht (GEM)

Verausgabte Mittel 616.920 € 100,0 %davon fürMonographien 267.447 € 43,4 %Fortsetzungen 144.411 € 23,4 %Zeitschriften 187.760 € 30,4 %Buchbinderkosten 17.302 € 2,8 %

Bibliothek Rechnungslegung und Steuern (MPRS)

Verausgabte Mittel 264.380 € 100,0 %davon fürMonographien 151.756 € 57,4 %Fortsetzungen 41.801 € 15,8 %Zeitschriften 68.860 € 26,0 %Buchbinderkosten 1.963 € 0,7 %

Bibliothek MIPLC

Verausgabte Mittel (Monographien) 10.055 € 100,0 %

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

13. Statistik 2007

Gesamtzuwachs der Bibliothek 8.872

Neuzugang Monographien gesamt 7.432

Kauf 6.723davonAbteilung Geistiges Eigentumund Wettbewerbsrecht (GEM) 4.529Abteilung Rechnungslegungund Steuern (MPRS) 2.099Munich Intellectual PropertyLaw Center (MIPLC) 95

Geschenke 709davon GEM 507

MPRS 201MIPLC 1

Neuzugang Zeitschriften gesamt 1.440davon GEM 1.117

MPRS 323

Gesamtbestand 195.588davon Monographien 144.343

Zeitschriften 51.245

Laufend gehaltene Zeitschriftenund Jahrbücher gesamt 1.101davon GEM 885

MPRS 216

Laufend gehaltene Loseblattwerkegesamt 542davon GEM 362

MPRS 180

Gesamtbestand 195.588MPI (GEM und MPRS) 194.597

MIPLC 991

Neuanmeldungen Benutzer(GEM und MPRS) gesamt 692davon Inland GEM 326

MPRS 105davon Ausland GEM 240

MPRS 21

Gästebucheinträge 2007 gesamt 9.571davon GEM 8.548

MPRS 1.023

14. Haushaltsmittel 2007

Bibliothek Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht (GEM)

Verausgabte Mittel 594.338 € 100,0 %davon fürMonographien 281.498 € 47,3 %Fortsetzungen 127.104 € 21,4 %Zeitschriften 156.701 € 26,4 %Buchbinderkosten 29.035 € 4,9 %

Bibliothek Rechnungslegung und Steuern (MPRS)

Verausgabte Mittel 229.272 € 100,0 %davon fürMonographien 124.866 € 54,4 %Fortsetzungen 41.673 € 18,2 %Zeitschriften 59.159 € 25,8 %Buchbinderkosten 3.574 € 1,6 %

Bibliothek MIPLC

Verausgabte Mittel (Monographien) 7.774 € 100,0 %

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Tätigkeitsbericht2006/2007

IV. Personalia, wissenschaftlicher Nachwuchs und Gastwissenschaftler

1. Das Institut wird von den Direktoren

Prof. Dr. Josef DrexlProf. Dr. Reto M. HiltyProf. Dr. Wolfgang SchönProf. Dr. Dres.h.c. Joseph Strausgeleitet.

Die Funktion des Geschäftsführenden Direktors haben Prof. Dr. Reto M. Hilty (bis 31.12.2006)Prof. Dr. Wolfgang Schön (ab 1.1.2007)wahrgenommen.

2. Das Personal des Instituts besteht in den Jahren 2006/2007 neben den Direktoren aus

den Auswärtigen Wissenschaftlichen MitgliedernProf. Dr. William Cornish (bis 31.12.2007)Prof. Dr. Dr.h.c. Wolfgang FikentscherProf. Dr. Rudolf Kraßer

dem Emeritus-DirektorProf. Dr. Dr.h.c.mult. Gerhard Schricker

den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und MitarbeiternDr. Eva-Marina BastianDr. Karin E. M. Beck (ab 1.5.2007)Tobias Beuchert (15.3.2006 - 31.8.2007)Andrea Birkmann (1.2. - 31.12.2006)Barbara BonkDr. Beatriz Conde GallegoProf. Dr. Adolf Dietz (bis 31.12.2006)Dr. Stefan EnchelmaierDr. Germar Enders (1.2. - 31.12.2006)Susanne EßbauerArne FrieseDr. Peter GaneaDr. Christophe GeigerDr. Henning Große Ruse-Khan (ab 1.10.2007)Dr. Frauke Henning-BodewigDr. Thomas Jaeger (ab 1.3.2007)Dr. Paul KatzenbergerProf. Dr. Christian Kersting (bis 31.8.2007)Dr. Volker Kitz (ab 1.4.2007)Dr. Nadine Klass (ab 1.10.2007)Nina Klunker (ab 1.9.2006)Dr. Roland KnaakUlli KonradProf. Dr. Annette KurDr. Silke von LewinskiDr. Matthias Lindenmeir (bis 31.3.2006)Simon Link (bis 28.2.2006)Mark-Oliver Mackenrodt

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

Stefan MayerStefanie Nabrotzki (1.2. – 30.11.2006)Dr. Christine Osterloh-Konrad (bis 31.12.2006)Dr. Alexander PeukertMartin Pfl ügerDr. Rupprecht Podszun (ab 1.2.2007)Cornelia RichterEva Riemann (ab 1.1.2006)Clara Sattler de Sousa e Brito (bis 31.10.2007)Dr. Clemens Schindler (bis 31.1.2006)Karin Suabedissen (bis 31.8.2006)Wolrad Prinz zu Waldeck und Pyrmont

den freien Mitarbeiterinnen und MitarbeiternProf. Dr. Christoph AntonsTobias Beuchert (ab 1.9.2007)Prof. Dr. Michael LehmannDr. Jochen PagenbergProf. Dr. Hanns Ullrich (ab 1.2.2007)Dr. Catherine Well-Szönyi

und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung und Allgemeinen Diensten, in der Stabsstelle, im EDV-Bereich, im MIPLC, in den Sekretariaten,in der Bibliothek sowie in den Redaktionen und Lektoraten:

Verwaltung und Allgemeine DiensteDipl.- Verwaltungswirt Ewald Brückl (Verwaltungsleiter bis 31.8.2006)Bernd Höller (Verwaltungsleiter ab 16.7.2006)

Jakica CaganicZdenko CaganicMaja Frick (Elternzeit)Alexander Heberger (Azubi bis 30.9.2007)Albert Hocke (bis 31.12.2006)Brigitte Huber (bis 30.4.2007)Elfriede Hurmer (ab 28.8.2006)Balasz Lovescher (Aushilfe ab 6.12.2007)Sebastian Mayer (bis 30.4.2007)Ulrike Mayer (ab 1.9.2006)Angelika Meyer (15.2. - 28.9.2007)Margot Schreiner (bis 30.9.2006)Manfred Schwarz (ab 21.5.2007)Petra SchwarzElfriede StanglStilla WengerCornelia ZimmermannGabriele Zinczuk (ab 3.9.2007)

StabstelleSylvia Kortüm

EDVBjörn Kolbe (ab 1.7.2007)Jens LeberDipl.- Ing. Heiner LeitlPhilipp Schautschick

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Johannes Seyfried (Azubi)Danyal Göcen (Azubi ab 1.9.2007)

MIPLCDipl.- Geoök. Margit HinkelDagmar KleinJutta Koser (1.7.2006 - 31.3.2007)Kerstin Thiel (ab 19.3.2007)

SekretariateElisabeth AmlerGabriele Auer (ab 1.8.2006)Ingrid BollandMonika Fröschke (ab 10.9.2007)Isabelle Herbst (Elternzeit)Margit KlingerDagmar LiesegangAgnes Mania (1.1. - 31.8.2007)Daniela PfeufferDelia Zirilli

BibliothekPeter Weber (Bibliotheksleiter)

Christian Baarfüßer (ab 1.10.2007)Dipl.-Bibl. Susanne von BresciusAngelika Elvini (1.6. - 31.7.2007)Anita Gipp (bis 31.3.2007)Dipl.-Bibl. Petra GolombekKerstin Grundke (bis 28.2.2006)Marianne HausmannBarica Hocke (bis 31.12.2006)Marina Koot (bis 31.8.2006)Dipl.-Bibl. Elke ListKathrin Mörz (ab 17.7.2006)Ludwig RickertDipl.-Bibl. Anke Rohrbacher (bis 30.6.2006)Dipl.-Bibl. Ines SalerClaudia SchmidtDipl.-Bibl. Sabine SchmotzMarc Stiene (ab 16.3.2006)Kilian Wimmer (1.1. - 31.8.2007)Katrin Wortmann (ab 17.7.2006)

Nadja Rudoba (Azubi ab 1.9.2006)

Redaktionen und LektorateDr. Klaus-Dieter Beiter (ab 1.2.2006)Jessica Burkhardt Allison Felmy (Elternzeit)Charles HeardJoan KastenRobert LoherDr. Sigrun Schmid (bis 31.1.2007)

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

3. An der Arbeit des Instituts wirkten 2006/2007 ferner mit

55 inländische Nachwuchswissenschaftler/innen151 ausländische Nachwuchswissenschaftler/innensowie47 studentische Hilfskräfte

Die ausländischen Stipendiaten des Instituts kamen aus folgenden Ländern:Ägypten, Albanien, Argentinien, Armenien, Äthiopien, Belgien, Bolivien, Bosnien, Bulgarien,Chile, China, Eritrea, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Israel, Italien,Japan, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Korea, Kroatien, Kuba, Litauen, Malaysia, Marokko, Mexiko, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Senegal, Serbien,Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Taiwan, Thailand, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Usbekistan, Vietnam.

Herkunftsländer der Stipendiaten

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Tätigkeitsbericht2006/2007

V. Haushalt

1. Die Ausgaben beziffern sichim Jahre 2006 im Jahre 2007auf 8.358,8 T€ auf 8.110,6 T€

Es entfallen auf

Personalausgaben 3.603,4 T€ 3.532,6 T€Sachausgaben 3.663,9 T€ 3.489,0 T€– davon Bibliothek 897,2 T€ 831,4 T€

Ausgaben zur Förderung des 1.043,4 T€ 1.182,3 T€wissenschaftlichen Nachwuchses

Investitionsausgaben 48,1 T€ 241,6 T€

2. Die Finanzierung durch Drittmittel beträgt 217,4 T€ 416,3 T€

Schematische Darstellung der Ausgaben 2006

Sachmittel44%

Personal43%

Investitionen1%

Nachwuchs12%

Schematische Darstellung der Ausgaben 2007

Nachwuchs14%

Sachmittel41%

Personal42%

Investitionen3%

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5. Teil:Organisation, Ausstattung

Ausgabenentwicklung 2005-2007

0

1000000

2000000

3000000

4000000

5000000

6000000

7000000

8000000

9000000

Investitionen Nachwuchs Sachmittel Personal

2005 2006 2007

Mitglieder des Kuratoriums und des Fachbeirats (Stand: 31.12.2007)

Kuratorium

Prof. Dr. Jürgen BeckerDr. Ulf BögeProf. Dr. Joachim BornkammKlaus BräunigProf. Dr. Winfried BüttnerProf. Dr. Manuel DesantesDr. Michael EndresProf. Dr. Bernd HuberProf. Dr. Paul KirchhofProf. Dr. Reinhold KreileDr. Hans Peter Kunz-HallsteinDr. Hans-Georg LandfermannProf. Dr. Gerhard LauleProf. Dr. Ferdinand MelicharDr. Klaus-Jürgen MelullisProf. Dr. Klaus-Peter NaumannSteffen NaumannDr. h.c. Volker RöhrichtDr. Jürgen Schade

Dr. Alexander SchaubDr. h.c. Wolfgang SpindlerWolfgang StareinMinDir Dr. Hubert WeisDr. Reinhard WieczorekProf. Dr. Franz-Christoph Zeitler

Fachbeirat

Prof. Dr. Hugh J. AultProf. Dr. Thomas CottierProf. Dr. Frank GotzenProf. Dr. Dr. h.c. Peter HommelhoffProf. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. HoptProf. Dr. Bernt P. HugenholtzProf. Dr. Marianne LevinProf. Dr. Ulrich LoewenheimProf. Dr. Kees Van RaadProf. Dr. Marco Ricolfi Prof. Dr. Frans VanistendaelProf. Dr. Roger Zäch

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Tätigkeitsbericht2006/2007

Kuratoriumssitzung 2007

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Impressum

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