MEDIA-DATEN 2013 - Rudolf Mueller€¦ · Dach. Das Besondere daran: Peter B hm Architekten aus K...

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MEDIA-DATEN 2013

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4 \ 26. März 2013www.baugewerbe-magazin.de

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Ausgabe 04/2013 Verlagsbeilage nur für Abonnenten der Fachzeitschrift

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STEUERPRAXIS 132

UNTERNEHMERBEILAGERECHT \ WIRTSCHAFT \ STEUERN

A Teilzeitarbeit nach dem TzBfGnortis arica demula cous; nonsupicae defaus; nonsupicae defaus; nonsupicae defacchus, senicae deris. Upimus consum, nit. Opim ium contis Ahaetimaio imervidero vis pratiliume publint ebe-res? Voli, nos, novivigit fur adhuissa nem horaverum terra vidie-mu ntiena, dina, quiduterio vit, inam. Cut vividemque tuam vid morurorum ommoraetius fachuconstre manductus hiliis. Simur, senius, Catiu consultum esse nostrudaces fitua tem.

1. Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG Ipse, quastrae aperatum, egere propor imo in horum con siterce poporaceps, non dient, quium Patus vigna rem ocus resilin sen-dien tiaedo, es Catum vas Maequam ortem hossimmodi inte, st? Ri inatem aucessu ltorid re publico endacie niaedo, stien-dum atus, nihilicae cus hilicaes! Voli, nos, novivigit fur adhuissa nem horaverum terra vidiemu ntiena, dina, quideribunu et gra-

ed apes endiem acchum et aus et in achi, anum nem vilne moris, dem ities prips, cae num vide ocultor terunti.

a KleinbetriebsklauselIpse, quastrae aperatum, egere propor imo in horum con siterce poporaceps, non dient, quium Patus vigna rem ocus resilin sen-dien tiaedo, es Catum vas Maequam ortem hossimmodi inte, st? Ri inatem ausedea quemprei cuterio vit, quitis convessimis sis At fata, C. Ebenicierid ium ser atil tere con alarei faciam at, fuem morum orudem cupiem spio urobunihina, et gra, prox sestam inam.

b WartezeitUppliam nonihilic opultuam non Etris haesupe rimula me nor-sull esceren atquostin nones bon Etro, condam patudep eribus in rent quo est? quius, dem, qua tum hemquam que conum et,

Das Recht auf TeilzeitarbeitPERSONALPOLITIK \\ Ox supimor etiena, ca re cont por locciossul ves Catus arterevives nihil halicaelicae faciero publius hoctudiem aperficaus etimis iam intia nervilis. Raedendam tum, manum in vignare niterristem sedicae lication Etrae il vilibus pestrae ad cludam. Maecriors bonclmnihicae nica quam obus molica pote adeffrei.

A Teilzeitarbeit nach dem TzBfG 1. Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG a Kleinbetriebsklausel b Wartezeit c Geltendmachung der Verringerung der Arbeitszeit d Geltendmachung der Verteilung der Arbeitszeit e Einvernehmlichkeit über die Verringerung sowie Verteilung f Ablehnungsgründe g Überblick über den Verfahrensablauf

2. Auswirkungen auf tarifliche Ansprüche

B Teilzeitarbeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

1. Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber 2. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

C Teilzeitarbeit nach dem Pflegezeitgesetz

D Teilzeitarbeit nach dem Familienpflegezeitgesetz

E Teilzeitarbeit nach dem Sozialgesetzbuch IX

Inhalt

www.baugewerbe-magazin.de

U nter Plansteinmauerwerk versteht man eine Bautechnik, bei der die horizontale Lagerfuge zwischen den

einzelnen Steinreihen nicht mehr mit her-kömmlichem Normal- oder Leichtmauer-mörtel in einer Dicke von ca. 12 mm aus-geführt wird, sondern mit einem Dünn-bettmörtel nur noch in einer Dicke von ca. 2 mm. Das setzt natürlich voraus, dass die Steine besonders maßhaltig sind und insbe-sondere in ihrer Höhe nur noch sehr gerin-ge Toleranzen aufweisen. Die einschlägigen Steinnormen für Ziegel-, Kalksand-, Poren-beton- und Leichtbetonsteine schreiben für Plansteine eine Höhengenauigkeit von ± 1,0 mm vor, ein Wert, der in der Praxis meist noch übertroffen bzw. unterboten wird.

Produktionsbedingt besitzen die meisten Plansteine einen „Deckel“, d. h., die Steino-berfläche ist weitgehend geschlossen, so dass sich auf diese Oberfläche relativ ein-fach flächendeckend Dünnbettmörtel auf-tragen lassen, die dann für den kraftschlüs-sigen Verbund zwischen den Steinen sorgen. Solche Steine nehmen auch verhältnismäßig wenig Wasser auf, sie entziehen der dünnen Mörtelschicht also nur einen kleinen Teil des Anmachwassers, so dass der Mörtel sehr gut abbinden kann, die Gefahr eines „Auf-

Plansteinmauerwerk richtig verarbeitenMAUERWERKSBAU \\ Plansteine ermöglichen aufgrund ihrer hohen Maßhaltigkeit die einfache Herstellung eines exakten und hochwertigen Mauerwerks. Dabei sollten aber einige verarbeitungs-technische Details beachtet werden. Besonders wichtig ist das exakte Anlegen der ersten sog. „Kimmschicht“ und die Verwendung eines auf die Steineigenschaften abgestimmten Dünnbettmörtels.

MERKBLATTpräsentiert von

NR. 10

1 Kimmschicht mit Mörtel MG IIa (LM36) vollkom-men flucht- und waagerecht anlegen, erste Plan-steine besonders sorgfältig einpassen

2 Dünnbettmörtel auf die Steinlagen mit einer Zahnkelle oder dem Mörtelschlitten gleichmäßig auftragen. Dabei keine zu große Strecke vorlegen, um die „offene Zeit“ des Mörtels nicht zu über-schreiten“.

brennens“ besteht bei solchem Mauerwerk nicht.

STEIN UND MÖRTEL IM PAKET Die Steine werden zusammen mit einem genau auf die Steineigenschaften abge-stimmten Dünnbettmörtel im Paket gelie-fert. BISOTHERM setzt dabei zum einen auf einen leichten, ebenfalls wärmedäm-menden Dünnbettmörtel (BISOPLAN Therm) und einen schweren Dünnbett-mörtel für die Steine und Planelemente mit hoher Rohdichte. Pro Palette Steine wird ein Sack Trockenmörtel mitgeliefert, der dann auf der Baustelle nur noch angerührt und aufgetragen werden muss. Der Sackin-halt, der mit einem Quirl angerührt wird, ergibt etwa 30 l Fertigmörtel. Je nach Witte-rung sind ca. 6 l Wasser notwendig, um eine geschmeidige, verarbeitungs fähige Kon-sistenz zu erreichen. Der Mörtel kann mit zum System gehörenden Zahnkellen oder einem Mörtelschlitten für die einzelnen Wanddicken oder aber auch mittels Tauch-verfahren aufgetragen werden. Die Ver-wendung eines Mörtelschlittens oder einer Zahnkelle gewährleistet, dass der Mörtel immer in der richtigen Schichtstärke aufge-tragen wird. Da die Steine in der Regel über einen Deckel, also eine geschlossene Ober-

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Weitere Merkblätter

zum Download unter:www.baugewerbe-magazin.de

NEUE BESTIMMUNGEN

SICHERHEITAM BAU

Sehr geehrter Herr Meier,wenn bei zunehmender Digitalisierung immer komplexere Aufgaben an-stehen, zugleich jedoch Budgets immer knapper werden, dann wird erfolg-reiches Projektmanagement zur Überlebensfrage.

Beste Grüße Martin Manzel

STEUERRECHT

Übergangsfrist für E-Bilanz beschlossenOtat essum quas sinvelesent facerum adi nimpore ndemolut facerum adi nimpore demolut aut aut dus re pere t inctem. Zum Download des Formulars ...

RECHTSTIPP

Arglisthaftung des BauunternehmersQuas sinvelesent facerum adi nimpore ndemolut sinvelesent facerum adi nimpore ndemo-lut aut dus re pere nonseque nim faccat et omniaut vopt inctem. Nem sinvelesent facerum adi nimpore ndemolut invenis in o omni em invenis in. Zum Praxisbeispiel ...

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NEWSLETTER 01 \ 2013

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FORUM

2 \\ MEDIAINFO 2013

BAUGEWERBEVERNETZTE MEDIEN FÜR EINE VERNETZTE ARBEITSWELT

Die Baugewerbe-Fachmedien vernetzen die gesamte Bandbreite an Informationen für Bauunternehmer. Bauge-werbe versorgt Bauunternehmer überall und jederzeit mit den relevanten Informationen für ihren Berufsalltag.Monatlich im Print und auf dem iPad, wöchentlich im E-Mail-Newsletter, täglich in der App oder persönlich auf unseren Veranstaltungen.

Kombinieren Sie Ihren Werbeauftritt neu: Nutzen Sie die Aufmerksamkeitsstärke der Print-Anzeigen in Verbin-dung mit unseren digitalen Medien (Website, Newsletter, E-Paper, App) oder werden Sie Sponsor einer unserer Veranstaltungen. Sie haben Fragen? Unser Mediaservice steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot!

\\ Weitere Informationen

Volker KunzTelefon: 0221 5497 - 233 [email protected]

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INHALTERFOLGREICH WERBEN IM BAUGEWERBE

UNTERNEHMERMAGAZIN ... 4

Redaktionelles Konzept ........ 5

Themen & Termine ................. 6

Auflagen- und Verbreitungsanalyse .............. 8

Empfängerstruktur ................. 9

Preisliste ..................................10

Anzeigenformate ..................12

MERKBLATT ...........................16

E-PAPER ...................................17

Technische Angaben ...........18

Digitale Medien .....................19

WEBSITE .................................20

NEWSLETTER.........................21

APP ...........................................22

FORUM ....................................23 Allgemeine Geschäftsbedingungen Zeitungen/Zeitschriften ......24

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Medien ......................26

Ansprechpartner ...................28

Ihre Anzeige kann mehr: Wir übernehmen Ihre Printan-zeige 1:1 in unsere E-PAPER-Ausgabe. Mehr auf Seite 17!

Baugewerbe-FORUM Management am 28. Februar 2013 in Köln

Zuviel oder zu wenig Informationen? Rufen Sie uns einfach an: Telefon 0221 5497-284

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UNTERNEHMERMAGAZINÜBERRASCHEND ANDERS

Baugewerbe ist das UNTERNEHMERMAGAZIN für erfolgreiche Bauunternehmer und Führungskräfte am Bau. Seit 93 Jahren berich-tet Baugewerbe kompetent und umfassend über Fachtechnik und Betriebswirtschaft in der Baubranche.

Heute ist Baugewerbe zentraler Bestandteil der vollständig vernetz-ten Baugewerbe-Informationsangebote. Die konsequente Ausrich-tung auf die Anforderungen der Berufspraxis von Bauunternehmern ist einzigartig in der Branche.

In einem Berufsalltag, der von Stress, Zeitnot und Multitasking geprägt ist, bietet Baugewerbe Orientierung durch Schwerpunkt- themen zu den wichtigsten unternehmerischen Herausforderungen und jeweils zwei umfassende bautechnische Themenspecials, die wichtige Entscheidungsgrundlagen in einem dynamischen Marktum-feld liefern.

Organ: Offizielles Organ des Zentralverband Deutsches Bauge-werbe e.V., seiner Fachgruppen und baugewerblichen Landesverbänden

Mitgliedschaften/Teilnahme: Arbeitsgemeinschaft LA BAU, Media-Datenbank der Deutschen Fachpresse

Herausgeber: Dipl.-Ing. Rudolf M. Bleser

Ressortleitung: Panagiotis Koukoudis (Baumanagement), Martin Mansel (Bautechnik)

Anzeigenleitung: Volker Kunz

Jahrgang: 94. Jahrgang 2013

Erscheinungsweise: 10 Ausgaben im Jahr 2013

Jahresabonnement: Inland 175,00 € (inkl. MwSt.), Ausland 195,00 € (o.MwSt.)

Einzelverkaufspreis: 20,00 € (inkl. MwSt.)

Verlag: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG Postanschrift: Postfach 41 09 49, 50869 Köln Hausanschrift: Stolberger Str. 84, 50933 Köln Telefon: 0221 5497-100, Telefax: 0221 5497-326 [email protected], www.rudolf-mueller.de

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FUGENLOSSICHTBETON \\ Mit der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) und dem Staatlichen Museum für Ägyptische Kunst befinden sich in München 2 Kultureinrichtungen unter einem Dach. Das Besondere daran: Peter Böhm Architekten aus Köln konzipierten das Gebäude als fugenlose Stahlbeton- bzw. Stahlbetonverbundkonstruktion. Schichten aus eingefärbtem Beton prägen das massive Sockelgeschoss. \\ Prof. Dr.-Ing. Matthias Middel

\\ BAUTAFEL

Projekt: Hochschule für Fernsehen und Film, München \ Staatliches Museum Ägyptischer Kunst, MünchenBauherr: Freistaat Bayern, Bayr. Staatsministerium Wissenschaft, Forschung und KunstArchitekten: Peter Böhm Architekten, KölnTragwerksplaner: Sailer Stepan und Partner GmbH \ Beratende Ingenieure für Bauwesen VBI, MünchenAusführung: Leonhard Weiss Ingenieurbau, GöppingenBaustoffe: Beton: Berger Beton GmbH, Passau \ Zement: CEM II/A-LL 32,5 R Portland

Kalksteinzement, 370 kg pro m3 Beton, HeidelbergCement AG, Werk Burglengenfeld

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MANAGEMENT \\ 25

oben Frisch in frisch und mit teils experi-mentellem Charakter betonierte das Team das Sockelgeschoss.

links Auch im Inneren dominiert Sichtbeton.

rechts Das Ägyp-tische Museum liegt unter der Oberfläche und nimmt Anleihen bei Grabbauten die-ser Hochkultur. Der Sichtbeton betont dabei die archaische Anmutung.

DER SICHTBETON BEKOMMT DURCH DIE PIGMENTE EINEN KÜNSTLERISCHEN AUFTRITT.

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MANAGEMENT \\ 23

BETONBAU30 Betonpumpen – Förderung für jeden Bedarf La quatecu sandeli

tatur? Quias aut moluptias consectorem quibus, olecea videbis sitia-escuatecu sandeli tatus, olecea videbis sitiaeecu sandeli tatur.

34 Schalungsgeräte und Zubehör La quatecu sandeli tatur. Quias aut moluptiasaeptatuatecu sandeli tatur? Quias aut moluptias.

36 Wärme- und Feuchtschutz verbessern La quatecu sandeli tatur.Quias aut moluptiasoreuatecu sandeli tatur? Quias aut moluptias consectorem quibus, olecea videbis sitiaescm quibus.

38 Neue Betonpumpen La quatecu sandeli tatur. Quias aut moluptiasoremuatecu sandeli tatur.

42 Betonförderung La quatecu sandeli tatur. Quias aut moluptias cou-atecu sandeli tatur. Quias aut moluptias consectorem quibus, olecea videbis sitiaescnsecto quae assit eicabori rendel is.

46 Mehr als nur Zement und Sand La quatecu sandeli tatur. Quias aut moluptias consecto quae assit eicabori rendel is sum que peditati con proremporem quibus.

46 Produkte

Das Recht auf TeilzeitarbeitDER AKTUELLE FALL \\ Ox supimor etiena, ca re cont por locciossul ves Catus arterevives nihil halicaelicae faciero publius hoctudiem aperficaus etimis iam intia nervilis. Raedendam tum, manum in vignare niterristem sedicae lication Etrae il vilibus pestrae ad cludam. Mae-criors bonclmnihicae nica quam obus molica pote adeffrei.

Für schwangere Mitarbeite-rinnen gelten die Regelungen

des Elternzeitgesetzes

I pse, quastrae aperatum, egere propor imo in horum con siterce poporaceps, non dient, quium Patus vigna rem ocus resilin sendien tiaedo, es Catum vas Maequam ortem hos-

simmodi inte, st? Ri inatem aucessu ltorid re publico endacie niaedo, stiendum atus, nihilicae cus hilicaes! Voli, nos, novivi-git fur adhuissa nem horaverum terra vidiemu ntiena, dina, qui-deribunu et graed apes endiem acchum et aus et in achi, anum nem vilne moris, dem ities prips, cae num vide ocultor terun-tium, num in intem Patui sedemum. Veri patimoraris etrobun terfex sedis sis At fata, C. Ebenicierid ium ser atil sestam inam.

Gleich nach der Probezeit schwangerUppliam nonihilic opultuam non Etris haesupe rimula me nor-sull esceren atquostin nones bon Etro, condam patudep eribus in rent quo est? quius, dem, qua tum P. Mullemus adesigiter hem-quam que conum et, fationsuam quam ati, nos consu vitabus-quam tercerestid incles iae facte ciores hocrum ipteris iamenen atorte misula pritam pro in Etristu astorus. Mo ve, cum timus viverorica; Catra? Cut vividemque tuam vid morurorum ommo-raetius fachuconstre manductus hiliis. Simur, senius, Catiu con-sultum esse nostrudaces fitua tem. Maiondii publica L. Ut nos Cat, di, quontiam. Elicivitiae inum Rompro est Catquamquita me vitra coenam res ego Catique audam, Catum senam. Fessi-gnam et L. Do, consi teri publi publicultor quam publi effrestem intenam stiu. veruntem et; et; essid superit ementem mant inti-am tata, que ausulis audam, manterfiris, nonsuli se.

Regelungen im Einvernehmen Opim ium contis Ahaetimaio imervidero vis pratiliume publint eberes? Hortis; nortis arica demula cous; nonsupicae defaus; nonsupicae defaus; nonsupicae defacchus, senicae deris. Upi-mus consum, nit. Opim ium contis Ahaetimaio imervidero vis pratiliume publint eberes? Ti. Hortis; nortis arica demula cous; nonsupicae defaus; nonsupicae defaus; nonsupicae defacchus, senicae deris. Upimus consum, nit. Opim ium contis Ahaetima-io imervidero vis pratiliume publint eberes? Hortis; nortis arica demula cous; nonsupicae defaus; nonsupicae defaus; nonsupicae defacchus, senicae deris. Upimus consum, nit. Opim ium contis Ahaetimaio imervidero vis pratiliume publint. \\

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ARBEITSRECHT 112

4 \\ INHALT

01 2013

SCHWERPUNKT AUSLANDSBAU10 Chancen und Risiken für

Mittelständler

16 Dick im Geschäft am Dreiländereck

19 Pro und Contra Auslandsbau

21 Hier ticken die Uhren anders

24 „ Setzen auf deutsche Baubetriebe“

26 Kurz notiert

28 Marketing Wer es schaff t seinen Betrieb als Marke zu positionieren, wird auch in Zukunft nah am Kunden sein.

30 Personal Gute Fachkräfte sind schwer zu fi nden, aber noch schwerer zu halten.

32 Finanzen Ist Factoring wirklich nichts für Baubetriebe oder doch eine lohnende Finanzierungsalternative?

34 IT Mit der richtigen Software lassen sich so manche Prozesse im Betrieb optimieren und Kosten reduzieren.

36 Recht Auswirkungen der jüngsten Steuerreform für Ihren Betrieb

38 Organisation Keine Angst vor dem Controller

30 Betonpumpen - Förderung für jeden Bedarf La quatecu sandeli tatur? Quias aut moluptias consectorem quibus, olecea videbis sitiaescit.

34 Schalungsgeräte und ZubehörLa quatecu sandeli tatur? Quias aut moluptiasaeptat aliquia dolecea videbis sitiaescit.

36 Wärme- und Feuchtschutz verbessernLa quatecu sandeli tatur? Quias aut moluptiasorem quibus, offi cto reicaeptat aliquia dolecea videbis sitiaescit.

38 Neue BetonpumpenLa quatecu sandeli tatur? Quias aut moluptiasorem quibus, offi cto reicaeptat aliquia dolecea videbis sitiaescit.

42 BetonförderungLa quatecu sandeli tatur? Quias aut moluptias consecto quae assit eicabori rendel is sum que peditati con proremporem quibus, offi cto reicaeptat aliquia dolecea videbis sitiaescit.

46 Mehr als nur Zement und SandLa quatecu sandeli tatur? Quias aut moluptias consecto quae assit eicabori rendel is sum que peditati con proremporem quibus, offi cto reicaeptat aliquia dolecea videbis sitiaescit.

10 Faszination Bau12 Zahlen am Bau14 Macher am Bau

60 Service für den Bau62 Steuern und Recht64 Messen \\ Termine66 Meldungen des ZDB

72 Life-Balance74 Rückenfreundliche Autositze

im Vergleich76 Die 10 besten AB-Raststätten

zwischen München und Hamburg78 Zeit für die Familie

80 Vorschau \\ Impressum

RUBRIKEN

PLUS

FÜR ERFOLGREICHE BAUUNTERNEHMER

SPECIAL BETONNeue Betonpumpen / Schalungsgeräte und Zubehör Neue Technologien am Bau /

DOSSIER RECYCLINGAbbruch verwerten und verarbeiten / Abläufe optimieren / Ressourcenmanagement /

KOMPAKT MANAGEMENTUnternehmerwissen / Finanzen

MESSENutzfahrzeuge

20.-27.09.2013Hannover

www.baugewerbe-magazin.deMehr Infos: Achten Sie auf die QR-Codes am Ende der Beiträge.

baugewerbe-MerkblattIn der aktuellen Ausgabe auf S. 32PDF-Download online

baugewerbe-Newsletter 14-tägig mit aktuellen Meldungen

baugewerbe-Unternehmerbeilage Neu: Die Haftung des Bauunternehmers für Mängel

baugewerbe mobilAlles Wichtige der Branche auf Ihrem Smartphone

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48 Abfälle verwerten La quatecu sandeli tatur? Quias aut moluptias cndel is sum que peditati con proremporem quibus, olecea videbis sitiaescit.

52 Abläufe optimieren La quatecu sandeli tatur? Quias aut molucabori rendel is sum qurem qui-bus, officto reicaeptat aliquia dolecea videbis sitiaescit.

56 Ressourcenmanagement La quatecu sandeli tatur? Quias aut moluptiasorem quibus.eli tatur? Quias aut molucabori rendel is sum qurem quibus, officto reicaeptat aliquia dolecea videbis

58 Abläufe optimieren La quatecu sandeli tatur? Quias aut molucabori rendel is sum qurem qui-bus, officto reicaeptat aliquia dolecea videbis sitiaescit.

60 Recyclinganlagen La quatecu sandeli tatur? Quias aut moluptias consecto quae assit eicabo-ri rendel is sum que peditati con pro-remporem quibus, officto reicaeptat aliquia dolecea videbis sitiaescit.

Baugewerbeo!zielles Organ des Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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Alle Teile der VOB wurden überarbeitet, im Einzelnen: • DIN 1960 „VOB Teil A:

Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“

• DIN 1961 „VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“

• Allgemeine Technische Vertragsbedin-gungen für Bauleistungen (VOB Teil C)

Die VOB ist der Maßstab für solide Bauverträge im öffentlichen und privaten Bereich.

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Preisirrtum und -änderungen vorbehalten. Preise inkl. MwSt. zzgl. Versand. Es gelten unsere All gemeinen Geschäftsbedingungen, siehe www.rudolf-mueller.de/agb.html. Angaben gemäß DL-InfoV siehe www.rudolf-mueller.de/impressum.

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5 \\ MEDIAINFO 2013

REDAKTIONELLES KONZEPT INFORMATIONEN PRAXISGERECHT AUFBEREITET

Durch eine starke Bündelung und kompakte Aufbereitung der Themen ermöglicht Baugewerbe seinen Lesern sich schnell und umfassend zu informieren. Jede Ausgabe besteht aus einem Baumanagement-Teil und zwei bautechnischen Themenspecials.

Der Baumanagement-Teil umfasst einen Themenschwerpunkt, der ein zentrales Thema im bauunternehme- rischen Alltag kompakt aufarbeitet und ständige Rubriken wie Marketing, Recht, Personal, IT/EDV, die über aktu-elle Entwicklungen informieren.

Zwei bautechnische Themenspecials bündeln den aktuellen Stand der Technik, die Innovationen und die Pro-dukte zu abgegrenzten Technikbereichen. Sie vermitteln vertiefende Einblicke, die eine schnelle Orientierung im jeweiligen Themenbereich bieten, wie z. B. Betonbau, Mauerwerksbau, Erdbewegung, GaLaBau, Tiefbau, Nutz-fahrzeuge.

\\ Der Kontakt zu unserer Redaktion:

Panagiotis Koukoudis (Baumanagement) Telefon 0221 5497-202 [email protected]

Martin Mansel (Bautechnik) Telefon 0221 5497-216 [email protected]

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6 \\ MEDIAINFO 2013

THEMEN & TERMINE ALLES AUF EINEN BLICK\\ 1. Halbjahr 2013

Heft Nr.

Erscheinungs-termin

Anzeigen- schluss

Baumanagement Schwerpunktthema \\ regelmäßige Rubriken

Bautechnik Special 1 Baustoffe \\ Baugeräte \\ Baumaschinen

Bautechnik Special 2 Baustoffe \\ Baugeräte \\ Baumaschinen

Messen/Veranstaltungen

1/2 29.1 9.1 Erfolgsformel Netzwerke: Durchstarten mit den richtigen Partnern

Marketing Personal Organisation

Betonbau: Schalung und Zubehör, Gerüste, Beton, Fertigteile, Estrich, Transportbeton, Beton-pumpen, Abdichtung, Bauchemie, Abziehbohlen und Glättgeräte, Bohr- und Sägetechnik

Mauerwerksbau: Mauersteinsysteme, Mörtel, Mörtelpumpen, Bauchemie, Putz, Verputzmaschinen, WDVS, Abdichtung

BAU 14.01-19.01.2013, München Baugewerbe-FORUM Baumanagement 28.02.2013, Köln

3 26.2 6.2 Zukunftsmärkte: Wo sind die Aufträge von morgen?

Finanzen IT Recht

Erdbewegung: Bagger, Lader, Raupen, Dumper, Maschinen-steuerung, Motoren, Zubehör, Ausrüstung, Anbaugeräte

Heben/Fördern/Transportieren: Turmdreh-, Schnellaufbau- und Mobilkrane, Lade-krane, Generatoren und Kompressoren, Container, Gerüste, Bauaufzüge, Sicherung und Absperrung, Licht- und Signaltechnik, Arbeitskleidung, Werk-zeug, Entsorgung und Recycling, Baustellen-LKW, Transporter

B+B FORUM Nachträglich abdichten 01.03.2013, Köln

4 26.3 6.3 Finanzierungsmodelle: Endlich mehr Geld für Ihren Betrieb

Personal Verband Organisation

Betonbau: Schalung und Zubehör, Gerüste, Beton, Fertigteile, Estrich, Transportbeton, Beton-pumpen, Abdichtung, Bauchemie, Abziehbohlen und Glättgeräte, Bohr- und Sägetechnik

Erdbewegung: Bagger, Lader, Raupen, Dumper, Maschinensteuerung, Motoren, Zubehör, Ausrüstung, Anbaugeräte

bauma 15.-21.04.2013, München

5 23.4 3.4 Lobbyarbeit: Starker Verband, starke Branche Marketing Steuern Recht

Mauerwerksbau: Mauersteinsysteme, Mörtel, Mörtelpumpen, Bauchemie, Putz, Verputzmaschinen, WDVS, Abdichtung

Tiefbau: Verbausysteme, Ingenieurbau, Tunnelschalung, Schächte- und Kanalrohre, Verdichtungstechnik, Erdbewegungsmaschinen, Spezialmaschinen, Anbaugeräte, Schneid- und Fräsmaschinen, Baupumpen, Kameras, Laser

6 28.5 8.5 Auslandsbau: Die größten Chancen und Risiken für Mittelständler IT Finanzen Personal

Betonbau: Schalung und Zubehör, Gerüste, Beton, Fertigteile, Estrich, Transportbeton, Beton-pumpen, Abdichtung, Bauchemie, Abziehbohlen und Glättgeräte, Bohr- und Sägetechnik

GaLaBau: Kompakte Bagger und Lader, Raupen, Dumper, Kleinfertiger und -verdichter, Anbaugeräte, Pflasterverlegemaschinen, Pflasterbau, Einbau-materialien, Werkzeug, Schneid- und Trenngeräte

demopark 23.-25.06.2013, Eisenach

plus MESSE-SPEZIAL: bauma 2013

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7 \\ MEDIAINFO 2013

THEMEN & TERMINE ALLES AUF EINEN BLICK\\ 2. Halbjahr 2013

Heft Nr.

Erscheinungs-termin

Anzeigen- schluss

Baumanagement Schwerpunktthema \\ regelmäßige Rubriken

Bautechnik Special 1 Baustoffe \\ Baugeräte \\ Baumaschinen

Bautechnik Special 2 Baustoffe \\ Baugeräte \\ Baumaschinen

Messen/Veranstaltungen

7/8 25.6 5.6 Personal: Das A und O der Fachkräftesicherung

Recht Marketing Organisation

Mauerwerksbau: Mauersteinsysteme, Mörtel, Mörtelpumpen, Bauchemie, Putz, Verputzmaschinen, Abdichtung

Baustelleneinrichtung: Turmdreh-, Schnellaufbau- und Mobilkrane, Generatoren und Kompressoren, Container, Gerüste, Bauaufzüge, Sicherung und Absperrung, Licht- und Signaltechnik, Arbeitskleidung, Werkzeug, Entsorgung und Recycling

9 27.8 7.8 Organisation: Die 7 Erfolgsregeln der Baustellenlogistik

IT Personal Steuern

Betonbau: Schalung und Zubehör, Gerüste, Beton, Fertigteile, Estrich, Transportbeton, Beton-pumpen, Abdichtung, Bauchemie, Abziehbohlen und Glättgeräte, Bohr- und Sägetechnik

Erdbewegung: Bagger, Lader, Raupen, Dumper, Maschinen-steuerung, Motoren, Zubehör, Ausrüstung, Anbaugeräte

steinexpo 03.-06.09.2013, Homberg/Ohm

Nordbau 12.-17.09.2013, Neumünster

10 24.9 4.9 Energieeffizienz: Potenziale erkennen und nutzen

Marketing Recht Verband

Mauerwerksbau: Mauersteinsysteme, Mörtel, Mörtelpumpen, Bauchemie, Putz, Verputzmaschinen, WDVS, Abdichtung

Straßenbau: Fräsen, Fertiger, Verdichtungstechnik, Erd-bewegungsmaschinen, Dumper, Traktoren, Bodenaufbereiter, Recyclinganlagen, Kehr-maschinen, Anbaugeräte, Einbaumaterialien, Geotextilien, Fugenschneider, Pflasterverlege-Maschinen, Pflasterbau, Zubehör und Ausrüstung, Baustelleneinrichtung, Lärmschutz

B+B DIALOG Feuchte – Schadstoffe – Raumluftqualität 01.10.2013, Köln SAIE 10.2013, Bologna

11 29.10 9.10 Marketing: Gewinner zweifeln nie, Zweifler gewinnen nie

IT Finanzen Organisation

Betonbau: Schalung und Zubehör, Gerüste, Beton, Fertigteile, Estrich, Transportbeton, Beton-pumpen, Abdichtung, Bauchemie, Abziehbohlen und Glättgeräte, Bohr- und Sägetechnik

Abbruch/Rückbau/Recycling: Bagger, Lader, Raupen, Anbaugeräte: Scheren, Zangen, Pulverisier, Fräsen, Separatoren, Recyclinganlagen, Zubehör, Ausrüstung

12 26.11 6.11 Wachstumsmärkte: Hier verdienen Sie noch richtig Geld

Recht Steuern Personal

Erdbewegung: Bagger, Lader, Raupen, Dumper, Maschinen-steuerung, Motoren, Zubehör, Ausrüstung, Anbaugeräte

Nutzfahrzeuge: Baustellen-LKW, Transporter, PKW, Anhänger, Ladekrane, Einbauten, Zubehör

DEUBAUKOM 15.-18.01.2014, Essen

*Postauflieferung, Themenänderung und Reihenfolge bleiben der Redaktion vorbehalten.

plus MESSE-SPEZIAL: Nordbau 2013

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DE

UNTERNEHMERMAGAZIN

4 \ 26. März 2013www.baugewerbe-magazin.de

FINANZIERUNG

ENDLICH MEHR GELD FÜR IHREN BETRIEB

ERDBEWEGUNGBrandneue Bagger, Lader, Raupen, Dumper intelligente Maschinen-steuerungen Motoren und Zubehörflexible Anbaugeräte und Ausrüstung

BETONBAUSchalungsgeräte und ZubehörGerüste \ Beton \ Estrich Transportbeton \ Fertigteile kompakte Betonpumpen normgerechte Abdichtung Bauchemie \ Bohr- und Sägetechnik

MANAGEMENTFachkräfte gewinnen Mehr Output auf der Baustelle Mit Facebook auf Kundenfang Erfolgsbilanz aus Berlin Kosten sparen mit mobiler Zeiterfassung MESSE

SPECIAL

15.04 -21.04.München

8 \\ MEDIAINFO 2013

AUFLAGEN- UND VERBREITUNGSANALYSESTARKE REICHWEITE

\\ Auflage

Auflagenkontrolle

Auflagen-Analyse Exemplare pro Ausgabe im Jahres- durchschnitt (1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012)

Druckauflage: 20.000

Tatsächl. verbreitete Auflage (tvA): 19.934 davon Ausland: 16

Verkaufte Auflage: 3.351 davon Ausland: 8

- Abonnierte Exemplare: 1.497 davon Mitgliederstücke: 750

- Einzelverkauf: 0

- Sonstiger Verkauf: 1.854

Freistücke: 16.583

Rest-, Archiv- und Belegexemplare: 66

\\ Geographische Verbreitungsanalyse

Wirtschaftsraum Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage % Exemplare

Inland 99,9 19.918

Ausland 0,1 16

Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA) 100,0 19.934

Verbreitung nach Postleitzahlen-Gebieten

PLZ % Exemplare

01000 - 09999 8,1 1.61310000 - 19999 8,6 1.71320000 - 29999 9,7 1.93230000 - 39999 7,8 1.55440000 - 49999 11,9 2.37050000 - 59999 12,3 2.45060000 - 69999 9,5 1.89270000 - 79999 10,4 2.07280000 - 89999 11,7 2.33090000 - 99999 10,0 1.992tvA Inland 100,0 19.918

Verbreitung nach Bundesländern

Bundesland % Exemplare

Baden-Württemberg 12,5 2.490Bayern 17,7 3.525Berlin 6,6 1.315Brandenburg 3,8 757Bremen 0,3 60Hamburg 1,3 259Hessen 6,2 1.235Mecklenburg-Vorpommern 2,4 478

Niedersachsen 8,0 1.593Nordrhein-Westfalen 19,1 3.804Rheinland-Pfalz 5,5 1.095Saarland 1,5 299Sachsen 4,7 936Sachsen-Anhalt 2,9 578Schleswig-Holstein 4,1 817Thüringen 3,4 677tvA Inland 100,0 19.918

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9 \\ MEDIAINFO 2013

EMPFÄNGERSTRUKTURBAUUNTERNEHMER IM FOKUS

\\ Kurzfassung der Erhebungsmethode

Methode: Verbreitungs-Analyse durch Dateiauswertung – Total-Erhebung

Grundgesamtheit: Grundgesamtheit (tvA) 19.733 = 100 % In der Untersuchung nicht erfasst: Sonstige (Messe, Veranstaltungsstücke, Buchhandel, Einzelverkauf, etc.)

Stichprobe: Total-Erhebung

Zielperson der Untersuchung: Angabe entfällt

Zeitraum der Untersuchung: Oktober 2012

Durchführung der Untersuchung: Verlag

Die detaillierte Erhebungsmethode kann unter www.baugewerbe-magazin.de/media eingesehen werden.

\\ Branchen/Wirtschaftszweige

WZ 2008 Code

Empfängergruppen (lt. Klassifikation der Wirtschafts- zweige 2008)

Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage

% Exemplare

41/42 Hoch- und Tiefbau ohne ausgeprägten Schwerpunkt

45,7 9.110

41 Hochbau (ohne Fertigteilbau) 16,0 3.189

41.20.2 Fertigteilbau 1,5 299

41.1 Bauträger 1,0 199

Summe Hochbau 64,2 12.797

42 Tiefbau 13,9 2.771

42.11 Straßenbau 6,0 1.196

42.13 Brücken- und Tunnelbau 1,2 239

Summe Tief- und Straßenbau 21,1 4.206

81.30.1 Garten- und Landschaftsbau 4,8 957

43.11 Abbrucharbeiten 3,6 718

43.99.1 Gerüstbau 2,6 518

Summe sonstige Bautätigkeiten 11,0 2.193

46 Baumaschinen-Großhandel 1,3 259

74 Baufachliche Sachverständige/Gutachter 0,6 120

85.4 Hochschulen/Fachschulen 0,5 100

94.1 Fachverbände 0,3 60

Sonstige 1,0 199

Summe Sonstige 3,7 738

Tatsächlich verbreitete Auflage 100,0 19.934

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10 \\ MEDIAINFO 2013

PREISLISTE EINFACH UND PREISWERT WERBENNr. 59, gültig ab 01.01.2013

\\ Anzeigenpreise und Formate

Format Breite x Höhe in mm

Preis s/w

Preis 4-farbig

1/1 188 x 267 3.640,– 5.200,–

3/4 140 x 267 3.280,– 4.680,–

2/3 188 x 178 120 x 267 2.880,– 4.120,–

Juniorpage 140 x 185 2.620,– 3.740,–

1/2 188 x 131 92 x 267 2.180,– 3.120,–

1/3 188 x 87 60 x 267 1.730,– 2.470,–

1/4 188 x 63 92 x 131 44 x 267 1.310,– 1.870,–

1/8 188 x 30 92 x 63 44 x 131 780,– 1.120,–

Alle Preise in Euro, zzgl. gültiger MwSt. Es gelten die AGBs des Verlags (S. 24 ff.)

Stellen- und Gelegenheitsanzeigen (nicht rabattierbar): Millimeter-Preis 1-spaltig (44mm) 3,10

Sonderfarbzuschlag (HKS, Pantone), je Farbe: 1/1 Seite: 1.250.– bis 1/2 Seite 1.050.–

Anzeigen über Satzspiegel oder angeschnittene Anzeigen: 10 % Zuschlag auf s/w-Preis, Maße für Druckunterlagen siehe Seite „Anzeigenformate“

Auf bindende Platzierungsvorschriften wird ein Zuschlag von 15 % auf den s/w-Preis erhoben.

\\ RabatteAbnahme innerhalb von 12 Monaten Malstaffel Mengenstaffel = 1 Insertionsjahr (Beginn mit 3 x 5 % 2 Seiten 5 % Erscheinen der ersten Anzeige) 6 x 10 % 4 Seiten 10 % 8 x 15 % 8 Seiten 15 % 12 x 20 % 12 Seiten 20 %

Weitere Bausteine für Ihre inte-grierte Werbekampagne finden Sie ab Seite 19.

Ihre Anzeige kann mehr: Wir übernehmen Ihre Printanzeige kostenlos 1:1 in unsere E-PAPER-Ausgabe. Mehr auf Seite 17!

\\ Kombinations-Rabatte

Alle deutschsprachigen Bau-Fachtitel der Verlagsgruppe Rudolf-Müller (Bruderverlag, Charles Coleman Verlag, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Feuertrutz Verlag für Brandschutz-Publikationen) können miteinander kombi-niert werden.

Voraussetzungen: Mindestens vier Anzeigen in zwei oder mehreren Titeln. Mindestformat 1/4 Seite. Auftragsabnahme innerhalb von 12 Monaten, wobei mit der ersten Schaltung das Auftragsjahr beginnt.

Malstaffel Mengenstaffel 4 x 3 % 4 Seiten 5 % 6 x 5 % 6 Seiten 8 % 8 x 8 % 8 Seiten 10 % 12 x 10 % 10 Seiten 12 % 18 x 15 % 14 Seiten 15 % 24 x 20 % 20 Seiten 20 %

Gelegenheits- und Stellenanzeigen sowie technische Zusatzkosten werden nicht rabattiert.

Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. USt-Ident-Nr. DE 178716743

Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98), Konto-Nr. 560 229 73

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11 \\ MEDIAINFO 2013

ANZEIGENFORMATE RAUM FÜR WERBUNG\\ Heft-Format: 210 x 297 mm

188 x 267 mm 210 x 297 mm 216 x 303 mm

1/1 Seite

203 x 267 mm je Seite 420 x 297 mm komplett 216 x 303 mm je Seite

2/1 Seite mit BunddurchdruckDaten sind je Seite anzulegen

140 x 267 mm 150 x 297 mm 153 x 303 mm

3/4 Seite3-spaltig

120 x 267 mm 131 x 297 mm 134 x 303 mm

2/3 Seite2-spaltig

92 x 267 mm 102 x 297 mm 105 x 303 mm

1/2 Seite2-spaltig

188 x 178 mm 210 x 193 mm 216 x 196 mm

2/3 Seite4-spaltig

140 x 185 mm 150 x 200 mm 153 x 203 mm

Juniorpage

60 x 267 mm 70 x 297 mm 73 x 303 mm

1/3 Seite1-spaltig

188 x 87 mm 210 x 102 mm 216 x 105 mm

1/3 Seite4-spaltig

44 x 267 mm 54 x 297 mm 57 x 303 mm

1/4 Seite1-spaltig

92 x 131 mm 102 x 146 mm 105 x 149 mm

1/4 Seite2-spaltig

188 x 63 mm 210 x 78 mm 216 x 81 mm

1/4 Seite4-spaltig

188 x 131 mm 210 x 146 mm 216 x 149 mm

1/2 Seite4-spaltig

Anzeigen-Formatangaben: Breite x Höhe Satzspiegel-Format Netto-Format Anschnitt-Format inkl. 3 mm Beschnittzugaben außen

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12 \\ MEDIAINFO 2013

SONDERWERBEFORMEN UND -PLATZIERUNGENBESONDERE AUFTRITTENr. 59, gültig ab 01.01.2013

\\ 2., 3. oder 4. Umschlagsseite \\ 1/2 Seite neben Inhalts- verzeichnis

\\ 1/3 Seite im Aufmacher der Themenschwerpunkte

Sie suchen den besonderen Auftritt? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Sonderwerbeformen und –platzierungen!

Tel. 0221 5497-233 [email protected]

Alle Preise in Euro, zzgl. gültiger MwSt.

Alle Preise auf Anfrage

210 x 193 mm 216 x 196 mm

Adressblatt-Anzeige

Das Adress blatt wird zusammen mit dem Heft in Folie eingeschweißt.

Adressfeld Ausklappbare Titelseite; Werbemöglichkeit auf Innenklappe und der von der Klappe abge-deckten Titelseiten-fläche (Formate auf Anfrage)

Titelgate-folder

210 x 87 mm 216 x 87 mm

Mittelfeld-Anzeige

Minimum: 44 x 44 mmMaximum: 92 x 92 mm

Insel-Anzeige

60 x 60 mm 63 x 63 mm

QR-Code- Griffecke

auf Titelseite

Dreieck-Anzeige

210 x 297 mm 216 x 303 mm

Editorial

Vorschau

Inhalt

6.240,– 3.740,– 2.960,–

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13 \\ MEDIAINFO 2013

SONDERWERBEFORMENBEILAGENNr. 59, gültig ab 01.01.2013

\\ Beilagenpreise

Beilagen bis 25 g: 260,– pro Tausend Beilagen ab 25 g: auf Anfrage

Beilagen können nicht rabattiert werden. Agenturprovision wird gewährt.

Bei Gegenständen mit einer Höhe von mehr als 2 mm bis max. 30 mm fallen Zusatz-entgelte gemäß dem aktuellen Tarif der Deutschen Post AG an.

Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters, mit Größen- und Gewichts-angabe.

Beilagen dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie mit dem Textteil der Zeitschrift nicht verwechselt wer-den können. Die Platzierung erfolgt den technischen Möglichkeiten entsprechend.

E-PAPER: Beilagen können gegen einen Aufpreis von 1.500,– auch als E-PAPER auf baugewerbe-magazin.de erscheinen. Das E-PAPER wird auf Grundlage des PDFs der Beilage erstellt und mit einem Button in das Ressort Bautechnik oder Baumanagement für die Laufzeit der jeweiligen Beilagenbuchung eingebunden.

\\ Technische Angaben

Beilagen werden lose eingelegt. Sie müssen aus einem Stück bestehen und so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Verarbeitung entfällt. Erschwernisse bei der Verarbeitung und zusätzliche Arbeiten (z. B. Falzen) werden gesondert in Rechnung gestellt.

Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach Vorlage eines verbind-lichen Musters zur Prüfung der Möglichkeiten von Verarbeitung und Versand angenommen werden. Sofern die Beilage aus mehreren Blättern besteht, muss sie zum Bund, also in Einsteckrichtung, geschlossen sein.

Format: Druckerzeugnisse lose eingelegt, max. 205 x 290 mm, Elektronische Datenträger (z. B. CD-ROM) und sonstige Gegenstände (z. B. Warenmuster) lose eingelegt, max. 30 mm Höhe

Anlieferung: 20.400 Exemplare einschließlich Zuschuss

Anlieferungstermin: Bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen der jeweiligen Ausgabe

Lieferanschrift: Hartmann GmbH, Gewerbestraße 6-8, 86860 Jengen Liefervermerk: „Baugewerbe Ausgabe …“

Alle Preise in Euro, zzgl. jeweils gültiger MwSt. Es gelten die AGBs des Verlags (S. 24 ff.)

Beileger

260,– pro Tausend

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14 \\ MEDIAINFO 2013

SONDERWERBEFORMENAUFGEKLEBTE WERBEMITTELNr. 59, gültig ab 01.01.2013

\\ Preise für aufgeklebte Werbemittel

Postkarten: 90,– pro Tausend Andere Gegenstände: auf Anfrage

Aufgeklebte Werbemittel können nicht rabattiert werden. Agenturprovision wird gewährt. Für technische Zusatzkosten werden keine Provisionen gewährt.

Bei Gegenständen mit einer Höhe von mehr als 2 mm fallen Zusatzentgelte an. Es gelten die aktuellen Tarife und Vorschriften der Deutschen Post AG an.

Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage des Anzeigenmotivs mit auf-geklebtem Werbemittel (Standmuster), notfalls eines Blindmusters, erforderlich. Elektronische Datenträger und sonstige Gegenstände können nur gegen Vorlage eines verbindlichen Musters angenommen werden.

\\ Technische Angaben

Anlieferung: 20.400 Exemplare einschließlich Zuschuss. Bei aufgeklebten Werbemitteln müssen die Klebekanten in Bundrichtung liegen; mindestens 5 mm vom Bund heraus und maximal 50 mm vom geschlossenen Bund in die Seite hinein (siehe Skizze).

Anlieferungstermin: Bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen der jeweiligen Ausgabe

Lieferanschrift: Hartmann GmbH, Gewerbestraße 6-8, 86860 Jengen Liefervermerk: „Baugewerbe Ausgabe …

Alle Preise in Euro, zzgl. jeweils gültiger MwSt. Es gelten die AGBs des Verlags (S. 24 ff.)

z.B.

Kar

te

Beklebung auf der Vorderseite

Beklebung auf der Vorderseite

Einsteckrichtung

Bund

Bund

Kleb

e-ka

nte

Kleb

e-ka

nte

≥ 5mm ≤ 50 mm ≥ 5mm ≤ 50 mm

90,– pro Tausend

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2- und 4-seitig

303

mm

unb

esch

nitte

n

432 mm 627 mm

303

mm

unb

esch

nitte

n

297

mm

bes

chni

tten

297

mm

bes

chni

tten

6-seitigFalz (Bund)

Fräsrand je 3 mm Fräsrand je 3 mm

Falz (Bund)

216 mmunbeschnitten

216 mmunbeschnitten

210 mmbeschnitten

210 mmunbeschnitten

211 mm

208 mm

200 mmmaximal

3 mm 3 mm

3 mm 3 mm

15 \\ MEDIAINFO 2013

SONDERWERBEFORMENBEIHEFTERNr. 59, gültig ab 01.01.2013

\\ Preise für Beihefter

Beihefter bis 150 g/qm: 4.680,– zweiseitig 9.360,– vierseitig

Mindestpapiergewicht für 1 Blatt 100 g/qm Mehrseitige Beihefter oder höheres Papiergewicht auf Anfrage

Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist ein verbindliches Muster, notfalls ein Blind-muster mit Größen- und Gewichtsangabe, vorzulegen. Die Platzierung von Beiheftern ist abhängig von den technischen Möglichkeiten. Beihefter, die auf einem anderen Werk-stoff als Papier gedruckt sind, können nur nach vorheriger, vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post angenommen werden.

Beihefter müssen so gestaltet werden, dass sie als Werbung erkennbar sind, nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können und dürfen nur für das Verkaufs-programm eines Werbungtreibenden werben.

E-PAPER: Beihefter können gegen einen Aufpreis von 1.500.– auch als E-PAPER auf baugewerbe-bagazin.de erscheinen. Das E-PAPER wird auf Grundlage des PDFs des Beihefters erstellt und mit einem Button in das Ressort Bautechnik oder Baumanagement für die Laufzeit der jeweiligen Beihefterbuchung eingebunden.

\\ Technische Angaben

Beihefter sind unbeschnitten anzuliefern. Mehrblättrige Beihefter müssen entsprechend gefalzt angeliefert wer-den. Die Vorderseite des Beihefters ist zu kennzeichnen. In der Art und Ausführung müssen Beihefter so beschaf-fen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung nicht erforderlich ist.

Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei mehrblättri-gen Beiheftern muss der Beihefter zum Bund, also in Einsteckrichtung, geschlossen sein. In allen anderen Fällen muss ein Erschwerniszuschlag berechnet werden.

Anlieferung: 20.400 Exemplare einschließlich Zuschuss

Anlieferungstermin: Bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen der jeweiligen Ausgabe

Lieferanschrift: AZ Druck und Datentechnik GmbH, Heisinger Str. 16, 87437 Kempten Liefervermerk: „Baugewerbe Ausgabe …

Alle Preise in Euro, zzgl. jeweils gültiger MwSt. Es gelten die AGBs des Verlags (S. 24 ff.)

Beihefter

4.680,– 2-seitig9.360,– 4-seitig

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www.baugewerbe-magazin.de

U nter Plansteinmauerwerk versteht man eine Bautechnik, bei der die horizontale Lagerfuge zwischen den

einzelnen Steinreihen nicht mehr mit her-kömmlichem Normal- oder Leichtmauer-mörtel in einer Dicke von ca. 12 mm aus-geführt wird, sondern mit einem Dünn-bettmörtel nur noch in einer Dicke von ca. 2 mm. Das setzt natürlich voraus, dass die Steine besonders maßhaltig sind und insbe-sondere in ihrer Höhe nur noch sehr gerin-ge Toleranzen aufweisen. Die einschlägigen Steinnormen für Ziegel-, Kalksand-, Poren-beton- und Leichtbetonsteine schreiben für Plansteine eine Höhengenauigkeit von ± 1,0 mm vor, ein Wert, der in der Praxis meist noch übertroffen bzw. unterboten wird.

Produktionsbedingt besitzen die meisten Plansteine einen „Deckel“, d. h., die Steino-berfläche ist weitgehend geschlossen, so dass sich auf diese Oberfläche relativ ein-fach flächendeckend Dünnbettmörtel auf-tragen lassen, die dann für den kraftschlüs-sigen Verbund zwischen den Steinen sorgen. Solche Steine nehmen auch verhältnismäßig wenig Wasser auf, sie entziehen der dünnen Mörtelschicht also nur einen kleinen Teil des Anmachwassers, so dass der Mörtel sehr gut abbinden kann, die Gefahr eines „Auf-

Plansteinmauerwerk richtig verarbeitenMAUERWERKSBAU \\ Plansteine ermöglichen aufgrund ihrer hohen Maßhaltigkeit die einfache Herstellung eines exakten und hochwertigen Mauerwerks. Dabei sollten aber einige verarbeitungs-technische Details beachtet werden. Besonders wichtig ist das exakte Anlegen der ersten sog. „Kimmschicht“ und die Verwendung eines auf die Steineigenschaften abgestimmten Dünnbettmörtels.

MERKBLATTpräsentiert von

NR. 10

1 Kimmschicht mit Mörtel MG IIa (LM36) vollkom-men flucht- und waagerecht anlegen, erste Plan-steine besonders sorgfältig einpassen

2 Dünnbettmörtel auf die Steinlagen mit einer Zahnkelle oder dem Mörtelschlitten gleichmäßig auftragen. Dabei keine zu große Strecke vorlegen, um die „offene Zeit“ des Mörtels nicht zu über-schreiten“.

brennens“ besteht bei solchem Mauerwerk nicht.

STEIN UND MÖRTEL IM PAKET Die Steine werden zusammen mit einem genau auf die Steineigenschaften abge-stimmten Dünnbettmörtel im Paket gelie-fert. BISOTHERM setzt dabei zum einen auf einen leichten, ebenfalls wärmedäm-menden Dünnbettmörtel (BISOPLAN Therm) und einen schweren Dünnbett-mörtel für die Steine und Planelemente mit hoher Rohdichte. Pro Palette Steine wird ein Sack Trockenmörtel mitgeliefert, der dann auf der Baustelle nur noch angerührt und aufgetragen werden muss. Der Sackin-halt, der mit einem Quirl angerührt wird, ergibt etwa 30 l Fertigmörtel. Je nach Witte-rung sind ca. 6 l Wasser notwendig, um eine geschmeidige, verarbeitungs fähige Kon-sistenz zu erreichen. Der Mörtel kann mit zum System gehörenden Zahnkellen oder einem Mörtelschlitten für die einzelnen Wanddicken oder aber auch mittels Tauch-verfahren aufgetragen werden. Die Ver-wendung eines Mörtelschlittens oder einer Zahnkelle gewährleistet, dass der Mörtel immer in der richtigen Schichtstärke aufge-tragen wird. Da die Steine in der Regel über einen Deckel, also eine geschlossene Ober-

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Weitere Merkblätter

zum Download unter:www.baugewerbe-magazin.de

16 \\ MEDIAINFO 2013

MERKBLATTPRAXISWISSEN KOMPAKTNr. 59, gültig ab 01.01.2013

Das Baugewerbe-MERKBLATT schafft es auf nur zwei Seiten, alle wichtigen Informationen zu einem Thema so darzustellen, dass es Bau unternehmer als praxisnahe Arbeitshilfe mit hohem Nutzwert verwenden können.

Sie wollen unsere MERKBLATT-Reihe nutzen, um sich als kompetenter Partner der Bauunternehmer zu positionieren? Kein Problem, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne, welches Ihrer Kompetenz-felder sich für ein MERKBLATT mit hohem Praxisnutzen eignet.

\\ Weitere Informationen

Volker KunzTelefon: 0221 5497 - 233 [email protected]

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17 \\ MEDIAINFO 2013

E-PAPERANZEIGEN KÖNNEN MEHRNr. 59, gültig ab 01.01.2013

Baugewerbe steht vollständig als Baugewerbe-E-PAPER-Ausgabe optimiert für iPad und iPhone zur Verfügung. Alle in der Printausgabe gebuchten Anzeigen werden ohne Zusatzkosten 1:1 in die E-PAPER-Ausgabe übernommen. An den Anzeigendaten werden keine Verän-derungen vorgenommen. Aus technischen Gründen können Beilagen und Einhefter nicht ohne Überarbeitung in die iPad-Ausgabe über-nommen werden. Nutzen Sie hierzu unser spezielles Angebot (siehe Seite 13 und 15).

\\ Werbeformen und Preise

Splash-Cover Vor dem Öffnen der Ausgabe erscheint für 3 Sekunden das Splash-Cover als vollflächiges Motiv. Buchungsvoraussetzung ist die Buchung einer Anzeige in der jeweiligen Print-Ausgabe von Baugewerbe. Preis je Ausgabe: 1.800,–

Technische Daten Das Anzeigenmotiv wird in zwei Auflösungen benötigt: 1024 x 768 Pixel und 768 x 1024 Pixel, jpeg, RGB.

Verlinkungen, Videos, Bildergalerien Jede gebuchte Anzeige kann in der E-PAPER-Ausgabe mit Bildern, Webseiten oder Videos verlinkt werden. Die Links werden als Icons in Ihr Anzeigenmotiv integriert.

Preis je Ausgabe: 1 Element 1.100,– 2 Elemente 1.900,– 3 Elemente 2.500,–

Technische Daten für die Integration von Bildergalerien Je Anzeigenmotiv werden max. 10 Bilder mit einer Datenmenge von insges. max. 10 MB integriert. Die Bilder müssen ein Format von 1024 x 768 bzw. 768 x 1024 Pixel aufweisen.

Technische Daten für Videos Format mp4, H.264 Codec, Standard-Auflösung 680 x 480 Pixel, 30 fps, HD-Auflösung 1024 x 768 Pixel, 24 fps.

\\ Technische Angaben

Lieferadresse: E-Mail: [email protected]

Lieferfrist: Mindestens 1 Woche vor Schalttermin. Folgende Meta-Informationen werden benötigt:

Buchungszeitraum und Werbeformat Kontaktdaten des Ansprechpartners Klick-URL

Bei Flash-Versionen: Angabe der Flashversion, Infos über Actionscripte GIF oder JPG als Fallback im Format der gebuchten

Werbeform für User, die kein Flash installiert haben

Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. USt.-Ident-Nr.: DE 178716743

Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98), Konto Nr. 560 229 73

Alle Preise in Euro, zzgl. jeweils gültiger MwSt. Es gelten die AGBs des Verlags (S. 24 ff.)

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18 \\ MEDIAINFO 2013

UNTERNEHMERMAGAZINTECHNISCHE ANGABEN

Zeitschriftenformat 210 mm breit, 297 mm hoch, DIN A4

Satzspiegel 188 mm breit, 267 mm hoch, 4-spaltig: 44 mm je Spalte, 3-spaltig: 60 mm je Spalte

Druck- und Bindeverfahren Offset/Klebebindung

Datenübermittlung Zu jedem Ihrer Datenträger benötigen wir die ausgefüllte „Checkliste für digitale Anzeigen“ (siehe www.rudolf-mueller.de/service/mediadaten) mit Angabe der jeweiligen Dateibezeichnung. Bei Anzeigen, die via ISDN geliefert werden, faxen Sie bitte die ausgefüllte „Checkliste für digitale Anzeigen“ mit einem Laseraus druck an den unter „Kontakt” benannten Dienst leister Satz+Layout Werkstatt Kluth. Bei Farbanzeigen senden Sie Ausdrucke oder Proofs per Post ebenfalls direkt an unseren Dienstleister.

Datenformate Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3-Daten. Bitte keine offenen Daten (z. B. InDesign, Quark XPress usw.) liefern. Die Datei muss druck-fähig sein, d.h., alle verwendeten Schriften sind einzubetten, Raster-abbildungen benötigen eine Auflösung zwischen 250 und 300 dpi, Strichabbildungen 600 bis max. 1200 dpi.

Farben Druckfarben (CMYK) nach ISO-Standard 12647-2:2006 DAM 1. Bitte liefern Sie zu jeder Anzeige einen verbindlichen Ausdruck, der mit den gelieferten Daten übereinstimmt. Für 2c- und 3c-Anzeigen mit Sonderfarben (Pantone/HKS u. Ä.) benötigen wir farbseparierte Ausdrucke o. Andrucke mit den genauen Farbbezeichnungen.

Proof Farbverbindliches Proof nach „Medienstandard Druck“ (bvdm). Digital erstellte Prüfdrucke müssen den FOGRA Medienkeil enthalten (kosten-pflichtig zu beziehen bei www.fogra.org). Andrucke müssen einen offi-ziellen Druckkontrollstreifen aufweisen. Ohne druckverbindliches, mess-bares Proof bzw. ohne Andruck oder bei Verwen dung eigener ICC-Profile übernehmen wir keine Gewährleistung für das Druck ergebnis.

Datenarchivierung Daten werden 12 Monate archiviert, unveränderte Wieder holungen sind deshalb in der Regel möglich. Eine Daten garantie wird jedoch nicht übernommen.

Gewährleistung Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben können wir keinerlei Haftung übernehmen. Der Druck von Farbanzeigen ohne druckverbindliches Proof erfolgt ohne Gewähr leis tung.

Kontakt Satz+Layout Werkstatt Kluth, Telefon: 02235 8096-70, Telefax: 02235 8096-71, E-Mail: [email protected]

Weitere technische Angaben Schriften: Verwenden Sie nach Möglichkeit nur Postscript- oder Open-Type-Schriften. Nutzen Sie Originalfonts für die einzelnen Schriftschnitte (fett, halbfett, kursiv etc.) und keine elektronischen Schriftverände-rungen. Geben Sie alle verwendeten Schriften an und speichern Sie die Screen- und die Printerfonts auf Ihrem Datenträger. Die Schriften wer-den nur zur Bearbeitung Ihres Auftrages genutzt und danach sofort gelöscht. Alternativ wandeln Sie die Schriften in Zeichenwege um.

Grafiken/Bilder: Wenn Sie Grafiken, Logos oder Abbildungen in Ihrer Anzeige platziert haben, ist es unbedingt nötig, diese Importe (eps oder tiff) mit hereinzugeben. Die Bilddateien dürfen keinerlei Komprimier-

ungen enthalten und müssen in CMYK angelegt sein, es sei denn, Sie wünschen eine Sonderfarbe (HKS, Pantone). Rasterabbildungen sollten eine Auf lösung zwischen 250 und 300 dpi haben, Strichabbildungen 600 bis max. 1200 dpi.

Preise: Nachbearbeitung fehlerhafter Dateien/DTP-Arbeiten: Werden bei der Prüfung Ihrer Daten Fehler oder fehlende Dateien festgestellt, werden Sie darüber informiert. Sie haben die Möglichkeit, den Fehler selbst zu beheben und neue bzw. ergänzende Daten zu sen-den. Die erforderliche zweite Datenprüfung wird berechnet. Zweite Datenprüfung je Anzeige: 16,– Sollen eine Nachbearbeitung fehlerhafter Dateien oder weitergehende DTP-Arbeiten durch uns erfolgen, wer-den sie nach anfallendem Zeitaufwand berechnet.

Pro begonnene 10 Minuten: 14,– Proof bis Format DIN A4: 23,– Proof bis Format DIN A3: 42,– Andrucke auf Anfrage

Sonstige Leistungen: Fehl belichtungen und Mehraufwand aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien, falschen Einstel lungen oder unvollständigen Angaben werden berechnet. Das gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- und Litho arbeiten sowie für die Erstellung fehlender Proofs. Alle anderen Arbeiten im Bereich der Druck-vorstufe bitte in der Anzeigenabteilung erfragen.

Druckunterlagen/Digitale Daten: Die Übernahme der Anzeigendaten erfolgt entspre-chend den o. g. Richtlinien.

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NEUE BESTIMMUNGEN

SICHERHEITAM BAU

Sehr geehrter Herr Meier,wenn bei zunehmender Digitalisierung immer komplexere Aufgaben an-stehen, zugleich jedoch Budgets immer knapper werden, dann wird erfolg-reiches Projektmanagement zur Überlebensfrage.

Beste Grüße Martin Manzel

STEUERRECHT

Übergangsfrist für E-Bilanz beschlossenOtat essum quas sinvelesent facerum adi nimpore ndemolut facerum adi nimpore demolut aut aut dus re pere t inctem. Zum Download des Formulars ...

RECHTSTIPP

Arglisthaftung des BauunternehmersQuas sinvelesent facerum adi nimpore ndemolut sinvelesent facerum adi nimpore ndemo-lut aut dus re pere nonseque nim faccat et omniaut vopt inctem. Nem sinvelesent facerum adi nimpore ndemolut invenis in o omni em invenis in. Zum Praxisbeispiel ...

DOOSAN

Neue Radladerschaufel-Reihe auf dem MarktOtat essum quas sinvelesent facerum adi nimpore ndemolut aut facerum adi nimpore de-molut facerum adi nimpore ndemolut aut dus re pere nonseque. Infografik ...

LADEKRANE

Gute Führung und reibelose BewegungQuas sinvelesent facerumpt inctem. Nem invenis in o omni disaspietur, iducia apita Nem invenis in o omni dis moloria. Zum Vergleichstest ...

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TERMINE

NEWSLETTER 01 \ 2013

KONGRESS

Unternehmertag in MünchenOtat essum quas sinvelesent facerum adi nimpore Nem invenis in o omni disaspietur, iducia apita nseque nim faccat et omniaut vopt inctem. weiter ...

19 \\ MEDIAINFO 2013

DIGITALE MEDIENPERFEKT VERNETZT

Die digitalen Medien von Baugewerbe vernetzen alle Beiträge der Baugewerbe-Fachmedien und bieten damit einen umfassenden Zugang zu allen wichtigen Informationen für die heutige Berufspraxis von Bauunternehmern im Hoch- und Tiefbau.

Neben der Website baugewerbe-magazin.de bietet der Baugewerbe-NEWSLETTER jeden Donnerstag die wichtigsten Meldungen der Branche per E-Mail. Die Baugewerbe-APP stellt kontinuierlich die Branchennews aus allen The-menkanälen von Baugewerbe mobil zur Verfügung und mit dem Baugewerbe-E-PAPER kann die vollständige Printausgabe des Unternehmermagazins jeder-zeit elektronisch abgerufen und gelesen werden.

\\ baugewerbe-magazin.de

Auf baugewerbe-magazin.de finden Bauunternehmer alle Informationen für das tägliche Geschäft am Bau. Alle Meldungen und Beiträge der Baugewerbe-Medien werden hier zur Verfügung gestellt. Von den aktuellen Meldungen zu archivierten Fachbeiträgen, über vertiefende Dossiers bis hin zu spezifischen Services und Arbeitshilfen.

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MAGAZIN.DE

20 \\ MEDIAINFO 2013

WEBSITEPREISLISTENr. 59, gültig ab 01.01.2013

\\ Werbeformen und Preise

Werbeform Format Breite x Höhe Pixel

Platzierung * Preis für 4 Wochen

Super Banner 728 x 90Homepage 810,–

Rubriken 580,–

Skyscraper 120 x 600Homepage 790,–

Rubriken 560,–

Wallpaper 728 x 90 120 x 600 Homepage & Rubriken 1.210,–

Full Banner 468 x 60Homepage 580,–

Rubriken 410,–

Half Banner 234 x 60Homepage 350,–

Rubriken 250,–

Rectangle 180 x 150Homepage 630,–

Rubriken 450,–

Medium Rectangle 300 x 250Homepage 890,–

Rubriken 640,–

Flash Layer individuell Homepage auf Anfrage *Rubriken: Markt, Baumanagement oder Bautechnik

Unser Mediaservice informiert sie gerne über weitere Werbeformen und die aktuellen Zugriffszahlen.

Kontakt: Volker Kunz, Telefon: 0221 5497 - 233 [email protected] Elke Sindermann (Bannerverwaltung), Telefon: 0221 5497– 330 [email protected]

\\ Technische Angaben

Dateiformate: GIF, JPG max. 100 KB HTML, FLASH max. 100 KB

Die für jedes Werbemittel angegebenen KB-Angaben verstehen sich als die Gesamtsumme aller Daten (inkl. nachzuladende Dateien, Bilder, Flash etc.).

Lieferadresse: E-Mail: [email protected]

Lieferfrist: Mindestens 1 Woche vor Schalttermin. Folgende Meta-Informationen werden benötigt:

Buchungszeitraum und Werbeformat Kontaktdaten des Ansprechpartners Klick-URL

Bei Flash-Versionen: Angabe der Flashversion, Infos über Actionscripte GIF oder JPG als Fallback im Format der gebuchten

Werbeform für User, die kein Flash installiert haben

Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. USt.-Ident-Nr.: DE 178716743

Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98), Konto Nr. 560 229 73

Alle Preise in Euro, zzgl. gültiger MwSt. Es gelten die AGBs des Verlags (S. 24 ff.)

Weitere Formate finden Sie unter http://www.rudolf-mueller.de/Online-Werbemittel

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NEWSLETTER

21 \\ MEDIAINFO 2013

NEWSLETTERPREISLISTE Nr. 59, gültig ab 01.01.2013

Der Baugewerbe-NEWSLETTER erscheint jeden Donnerstag und informiert derzeit 4.800 Bauunternehmer per E-Mail über die wich-tigsten Meldungen, Produktneuheiten und Termine der Branche und bietet bei Bedarf den direkten Zugang zu vertiefenden Informationen auf baugewerbe-magazin.de. Topaktuelle Meldungen werden zusätz-lich als Eilmeldungen versandt.

\\ Werbeformen und Preise

Werbeform

Format Breite x Höhe Pixel

Datenvolumen maximal

Preis pro Versendung

(Tausend)

Full Banner 468 x 60 40 KB 190,–

Text-Anzeige max. 400 Zeichen und Link 160,–

Kontakt: Volker Kunz, Telefon: 0221 5497 - 233 [email protected] Elke Sindermann (Bannerverwaltung), Telefon: 0221 5497– 330 [email protected]

\\ Technische Angaben

Dateiformate: GIF, JPG max. 100 KB HTML, FLASH max. 100 KB

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APP

22 \\ MEDIAINFO 2013

APPPREISLISTENr. 59, gültig ab 01.01.2013

Die Baugewerbe-APP stellt kontinuierlich die Branchennews aus allen Themenkanälen von Baugewerbe in kurzen Meldungen zur Ver-fügung.

\\ Formate und Preise

Splash-Screen: Der Splash-Screen wird direkt nach Öffnung der APP für einige Sekunden vollflächig angezeigt und kann verlinkt werden.

Sticky-Ad Das Sticky-Ad ist am unteren Bildrand fixiert und auch beim scrollen sichtbar. Eine Verlinkung ist möglich.

Einführungspreis für alle Formate bis 31.03.13: 1.000.– für 4 Wochen, danach 1.400,–

Kontakt: Volker Kunz, Telefon: 0221 5497 - 233 [email protected] Elke Sindermann (Bannerverwaltung), Telefon: 0221 5497– 330 [email protected]

\\ Technische Angaben

Dateiformate: GIF, JPG max. 100 KB HTML max. 100 KB

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DE

Januar 2013www.baugewerbe-magazin.de

MESSEN\ Nordbau\ Finnbuild\ Galabau

KONGRESSE\ Dena-Energieeffizienz-

kongress\ Weltkongress der

Bauunternehmer\ Straßen- und Verkehrs-

kongress 2012

TAGUNGEN\ Unternehmertag Bau\ Bundesleistungswettbewerb\ Sachverständigentage

Tiefbau

FORUM

FORUM

23 \\ MEDIAINFO 2013

FORUM IM GESPRÄCH MIT DER BRANCHENr. 59, gültig ab 01.01.2013

Die Veranstaltungsreihe Baugewerbe-FORUM bietet regelmäßig Erfahrungsaustausch und Problemlösungen zu aktuellen technischen oder betriebswirtschaftlichen Lösungen.

Den Anfang macht am 28. Februar 2013 das Baugewerbe-FORUM Management zum Thema „Chancen der Energiewende für die Bau-wirtschaft – wie Sie Ihr Unternehmen neu ausrichten“. Erfolgreiche Bauunternehmer und Branchen-Experten zeigen bewährte Modelle und praxisnahe Lösungen auf, wie man sein Unternehmen erfolgrei-cher positionieren kann.

\\ Teilnahme als Aussteller oder Sponsor

Baugewerbe-FOREN sind ideal, um mit Ihrer Zielgruppe direkt ins Gespräch zu kommen und sich bei passenden Themen prominent als Sponsor in Szene zu setzen. Wir beraten Sie gerne zu den Themen und Beteiligungsmöglichkeiten der kommenden Veranstaltungen.

\\ Weitere Informationen

Volker KunzTelefon: 0221 5497 - 233 [email protected]

Baugewerbe-FORUM Manage-ment am 28. Februar 2013 in Köln!

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24 \\ MEDIAINFO 2013

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZEITUNGEN/ZEITSCHRIFTEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften

Vorbemerkung

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Schaltung von Anzeigen und anderen Werbemitteln in Zeitschriften mit den Unternehmen Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Immobilien Manager Verlag IMV GmbH & Co. KG, Charles Coleman Verlag GmbH & Co. KG, Bruderverlag Albert Bruder GmbH & Co. KG, Feuertrutz GmbH Verlag für Brandschutz-Publikationen sowie Verlag Siegfried Rohn GmbH & Co. KG der Verlagsgruppe Rudolf Müller.

1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. anderer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Ein »Abschluss« ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweilige Veröffentlichung auf Abruf des Auftraggebers erfolgt. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 3 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwa-iger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umge-rechnet.

6. Aufträge für Anzeigen oder andere Werbemittel, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimm-ten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom Deutschen

Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzu mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern auf gegeben werden. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Andere Werbemittel, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druck unterlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zu liefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Für erkennbar ungeeignete oder nicht einwandfreie Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität der Anzeigen oder anderer Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Formatvorgaben und technischen Vorgaben des Verlages bei der Anlieferung der Druckunterlagen erfüllt hat.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Ver-öffentlichung eines anderen Werbemittels ist eine Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des vertragstypi-schen, vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht eines Verbrauchers bei einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Leistung besteht und vom Verlag zu vertreten ist. Die Haftung bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt. Ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder inner-halb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZEITUNGEN/ZEITSCHRIFTEN

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Erstellung von Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage von bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20% beträgt. Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiterge-leitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht ver-pflichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 500 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenom-men. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich deut-schen Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

1. Abbestellungen von Anzeigen-, Beihefter- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen.

2. Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Postweg.

3. Aufzuklebende Werbemittel werden maschinell verarbeitet. Eine Haftung für Standabweichungen kann bis zu einer Toleranz-grenze von drei Millimetern in alle Richtungen von den Ausgangspunkten aus nicht übernommen werden. Punktgenaues Auf-kleben ist nur manuell und nach besonderer Beauftragung möglich.

4. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen den Verlag.

5. Bei 4c-Anzeigen ist ein verbindlicher Farbandruck zu liefern.

6. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet zwölf Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens einer Seite an den Text angrenzen.

8. Platzierungsbestätigungen – außer bei fest bestätigten Vorzugsplätzen – gelten nur unter Vorbehalt und können aus techni-schen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.

9. Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Agentur gegenüber ihrem Auftraggeber, die Insertion und eventuelle Zusatzkosten betreffend, sind an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist ermächtigt, die abgetretene Forderung so lange einzuzie-hen, wie sie der vertragsgemäßen Zahlungspflicht dem Verlag gegenüber nachkommt. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die Forderung selbst einzuziehen.

10. Werbeagenturen und Werbungsmittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährte Mittlervergütung ganz oder teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben.

11. Der Verlag speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren.

12. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

13. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwen-digen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden, es sei denn, die Anzeige verstößt in grober Weise erkennbar gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.

14. Der Verlag ist berechtigt, die erteilten Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten ergänzend auch in Online-Diensten zu veröffentlichen. Der Verlag behält sich dabei vor, die für Print vorliegenden Druckunterlagen an die Erfordernisse des Internets anzupassen. Die Online-Darstellung kann vom Druckergebnis in der Printausgabe abweichen.

15. Für Werbe- und Eintragungsaufträge, die sich sowohl auf Zeitschriften oder Zeitungen als auch auf Online-Medien beziehen, gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen desjenigen Mediums, in dem der jeweilige Werbe- und Eintragungsauftrag vertragsgemäß erfolgen soll.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ONLINE-MEDIEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbemittel und Eintragungen in Online-Medien

1. Vorbemerkung Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Schaltung von Werbe-mitteln und Eintragungen in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet (nachfolgend kurz „Online-Medien“ genannt), mit den Unternehmen Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Immobilien Manager Verlag IMV GmbH & Co. KG, Charles Coleman Verlag GmbH & Co. KG, Bruderverlag Albert Bruder GmbH & Co. KG, Feuertrutz GmbH Verlag für Brandschutz-Publikationen sowie Verlag Siegfried Rohn GmbH & Co. KG (im Folgenden „Verlag“) der Verlagsgruppe Rudolf Müller .Für den Werbe-/Eintragungsauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Für Werbe- und Eintragungsaufträge, die sich sowohl auf Online-Medien als auch auf Zeitschriften oder Zeitungen beziehen, gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen desjenigen Mediums, in dem der jeweilige Werbe- und Eintragungsauftrag vertragsgemäß erfolgen soll.

2. Werbe-/Eintragungsauftrag„Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung. „Eintragungsauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Eintrages oder mehrerer Einträge in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung.

3. WerbemittelEin Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:– aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B. Banner), – aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu

weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

4. EintragungenEine Eintragung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:– aus einem Eintrag in ein Verzeichnis in Form eines Datensatzes,– aus einer ausführlichen Information des Auftraggebers als Anhang zum jeweiligen Datensatz,– aus einem Link auf einen elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst des Auftraggebers,– aus der Schaltung einer E-Mail-Verbindung zum Auftraggeber.

5. VertragsschlussVorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags zugrunde. Soweit Werbeagenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

6. AbwicklungsfristIst im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

7. AuftragserweiterungBei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 6 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

8. NachlasserstattungWird ein Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme ent-sprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht inner-halb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

9. DatenanlieferungDer Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlags entspre-chende Werbemittel/Einträge rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Mit der Erstellung der Daten für die Einträge kann auch der Verlag beauftragt werden. Hierfür gelten gesonderte Konditionen.Die Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung des Werbemittels/Eintrages endet einen Monat nach seiner letztmaligen Verbreitung. Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels/Eintrages hat der Auftraggeber zu tragen.

10. ChiffrewerbungFür den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegenge-nommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von einem Megabyte je E-Mail weitergeleitet.

11. AblehnungsbefugnisDer Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – sowie Einträge abzulehnen bzw. zu sperren, wenn– deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder– deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.Insbesondere kann der Verlag ein bereits veröffentlichtes Werbemittel bzw. einen bereits veröffentlichten Eintrag zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbe-mittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich ver-ändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

12. RechtegewährleistungDer Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels/Eintrages erforderlichen Rechte besitzt. Der

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ONLINE-MEDIEN

Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Werbe-/Eintragungsauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien, erforderlichen urheberrechtli-chen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

13. Gewährleistung des VerlagsDer Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entspre-chende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels/Eintrags. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentli-che Fehler.Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel/Einträge liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird– durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)oder– durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder– durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischen-speichern) – oder– durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn

der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Schaltungszeitraums) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels/Eintrags hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.Sind etwaige Mängel bei den Werbungs-/Eintragungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Dies gilt auch bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

14. LeistungsstörungenFällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt.Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen.

15. HaftungDer Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach folgen-den Bestimmungen:Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des vertragstypischen, vorherseh-baren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht eines Verbrauchers bei einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Leistung besteht und vom Verlag zu vertreten ist. Die Haftung bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt. Ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – inner-halb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

16. PreislisteEs gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet oder anderen Medien veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.Für vom Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels/der Eintragung angekündigt werden.Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlags zu halten.

17. ZahlungsverzugBei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel/Einträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

18. KündigungKündigungen von Werbe-/Eintragungsaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

19. DatenschutzDer Werbe-/Eintragungsauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

20. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der Sitz des Verlags.Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich deutschen Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

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Katrin ClaesAssistenz Leitung Key Account ManagementTelefon 0221 5497-204

Volker KunzAnzeigenverkaufsleitungTelefon 0221 5497-233

Andy LienemannAnzeigenverkaufTelefon 0221 5497-282

Sabine JahnLeitung Key Account ManagementTelefon 0221 5497-373/232

Elke SindermannAnzeigenverwaltungTelefon 0221 5497-330

Katja SimonAssistenz Leitung Key Account ManagementTelefon 0221 5497-237