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Die Zeitschrift für Brauchtum, Kultur, Heimatpflege, Freizeit und Umwelt Die Zeitschrift für Brauchtum, Kultur, Heimatpflege, Freizeit und Umwelt MEDIADATEN Anzeigenpreisliste Nr. 33

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Die Zeitschrift für Brauchtum, Kultur, Heimatpflege, Freizeit und UmweltDie Zeitschrift für Brauchtum, Kultur, Heimatpflege, Freizeit und Umwelt

MEDIADATEN Anzeigenpreisliste Nr. 33

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CharakteristikDas schöne Allgäu ist die Zeitschrift für Brauch-tum, Kultur, Heimatpflege, Freizeit und Umweltfür das ganze Allgäu. Das Verbreitungsgebiet ent-nehmen Sie bitte der unten abgebildeten Karte.

InhaltDas schöne Allgäu bietet jeden Monat eine Füllean Informationen über Brauchtumsveranstaltun-gen wie zum Beispiel das Egga-Spiel, die Kräuterboschenweihe, den Wendelinsritt, denWilde-Männle-Tanz, das Frundsbergfest, das Maibaumaufstellen, den Alpabtrieb ...über kulturelle Ereignisse wie zum Beispiel denKemptener Jazzfrühling, den Oberstdorfer Musiksommer, die Scheidegger Sommerkonzerte,die Ottobeurer Konzerte, das Isnyer Theaterfestival, Musikkapellen, Theater-gruppen, Künstlerporträts ...über Heimatpflege wie zum Beispiel Tracht im Allgäu, Museumsausstellungen, Allgäuer Originale, Restaurierungen ...

über Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel Wandertouren durch Täler und Ebenen,Klettersteige und Gipfelersteigungen, Wanderun-gen mit Kindern, Radlausflüge für Familien, Skiabfahrten, Langlaufloipen ...über unsere Umwelt wie zum Beispiel Flora undFauna des Allgäus, Gartengestaltung, Biotope undRenaturierung ...

LeserkreisDas schöne Allgäu spricht kaufkräftige Verbrau-cher wie Akademiker, Freiberufler, Selbstständige,wirtschaftsberatende Berufe, Heilberufe, Handwerksmeister, Lehrer, Beamte, Angestellteund andere an. Es liegt in Hotels, Pensionen,Gasthäusern, Restaurants, in Krankenhäusern, Sanatorien, Privatkliniken, Arztpraxen, Notars-und Anwaltskanzleien aus. Beliebt ist unsere Zeitschrift auch bei Stadt und Gemeinde, Kreisverwaltungen, kommunalen und staatlichenInstitutionen, Kammern, Industrie- und Handels-firmen, Banken, Sparkassen, Fremdenverkehrsver-einen und Kurverwaltungen.

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WerbeträgerDas schöne Allgäu ist der ideale Träger für Werbung im Produkt- und Dienstleistungsbereichund – nicht zuletzt wegen der hochwertigen Papier- und Druckqualität – zur Image-Förderung. Sie erreichen mit unserer Zeitschrift in einer derbeliebtesten Fremdenverkehrsregionen Deutsch-lands einen finanziell überdurchschnittlich gutausgestatteten Verbraucher, der natur- und heimatverbunden, gesundheitsbewusst,reisefreudig und kulturell interessiert ist. Die monatliche Erscheinungsweise der Hefte sichert Ihnen den Anzeigenerfolg über den Tag hinaus.

Digitale DruckunterlagenRichtlinien und Infos:

Betriebssystem: Apple Macintosh

Programme: Quark X-Press, Schriften vollständig (PS-Font und Bildschirmzei-chensatz) mitliefern.Photoshop CS: TIFF, EPS, JPEGFreehand 10.0/Illustrator CS:Alle Schriften bitte unbedingtin Kurven bzw. Zeichenwegeumwandeln.Anzeigen auch im FormatPDF/X-3.

Rücksprache: Telefon 08 31 / 5 71 42 - 28Telefax 08 31 / 7 15 24Anzeigengröße, Dateiname,Programm mit Versions-angabe, verwendete Schriften,Erscheinungsdaten, Absen-der und Ansprechpartner mit Telefon.

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AlAlllgägäuu10/2012 Oktober € 6,00

Entdecken, Erleben & Genießen

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AlAlllgägäuu4/2012 April € 6,00

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Das schöne Allgäu

Anzeigen Grundpreis

schwarz-weiß bzw. einfarbig(yellow, cyan, magenta)per 1-spaltige45 mm breite Zeile in € 1,48 €1/1 Seite - 265 x 185 mm 1.568,80 €1/2 Seite - 130 x 185 mm quer

265 x 90 mm hoch 784,40 €

zweifarbigper 1-spaltige45 mm breite Zeile in € 1,53 €1/1 Seite - 265 x 185 mm 1.621,80 €1/2 Seite - 130 x 185 mm quer

265 x 90 mm hoch 810,90 €

dreifarbigper 1-spaltige45 mm breite Zeile in €1/1 Seite - 265 x 185 mm 1,68 €1/2 Seite - 130 x 185 mm quer 1.780,80 €

265 x 90 mm hoch 890,40 €

vierfarbigper 1-spaltige45 mm breite Zeile in € 1,78 €1/1 Seite – 265 x 185 mm 1.886,80 €1/2 Seite – 130 x 185 mm quer

265 x 90 mm hoch 943,40 €

Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Jahres5 % 10 % 15 % 20 %

Mengen- ab ab ab abstaffel 1000 mm 2000 mm 5000 mm 8000 mm

Mal- ab ab ab abstaffel 3 Anzeigen 6 Anzeigen 9 Anzeigen 12 Anzeigen

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Zeitschriftenformat DIN A4:297 mm hoch x 210 mm breit

Satzspiegel:265 mm hoch x 185 mm breit1-spaltig: 45 mm breit2-spaltig: 90 mm breit3-spaltig: 135 mm breit4-spaltig: 185 mm breit

Sonderplatzierung:Der Verlag kann Platzierungsvorschriften nur alsWunsch vermerken. Platzierungsforderungen be-dingen folgenden Zuschlag auf den Grund-/Lokal-preis, der mitrabattiert wird:2. Umschlagseite: zuzügl. 05%3. Umschlagseite: zuzügl. 05%4. Umschlagseite: zuzügl. 10%

Erscheinungsweise:Das schöne Allgäu erscheint elfmal im Jahr

Anzeigenschluss: 8. des Vormonats

Beilagen: Auf Anfrage

Zahlungsbedingungen:Innerhalb 10 Tagen rein netto, bei Bankabbu-chung 2 % Skonto. Alle Preise verstehen sich zu-züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Verlag:AVA-Agrar Verlag Allgäu GmbHPorschestraße 2, 87437 KemptenTelefon Redaktion: 08 31 / 5 71 42 - 29Telefon Anzeigen: 08 31 / 5 71 42 - 28Telefax: 08 31 / 7 15 24 oder 7 90 08

Druckerei:KKW-Druck GmbH KemptenHeisinger Straße 17, 87437 KemptenTelefon 08 31 / 5 75 03 - 10

Druckverfahren:Bogenoffset, Farbanzeigen werden nach der Euro-Skala gedruckt. Sonderfarben nur nach besondererVereinbarung.

Druckunterlagen:Reprofähige Vorlagen oder digitale Daten (mindestens 300 dpi).Notwendige Reprokosten trägt der Auftraggeber.

Anzeigenbeispiel s/w: € 336,55 3-c: € 378,95

für 1/4 Seite (Lokalpreis): 2-c: € 352,45 4-c: € 405,45

1/4 quer = 185 x 65 mm 1/4 Eck = 90 x 130 mm 1/4 hoch = 45 x 265 mm

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Ziffer 1: „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen einesWerbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einerDruckschrift zum Zweck der Verbreitung.Ziffer 2: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalbeines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,sofern die erste Anzeige eines Jahres seit Erscheinen der Fristabgerufen und veröffentlicht wurde.Ziffer 3: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt,innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genanntenFrist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.Ziffer 4: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unter-schied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichenAbnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhereGewalt im Risikobereich des Verlages beruht.Ziffer 5: Bei der Errechnung der Abnahmemengen werdenText-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.Ziffer 6: Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, dieerklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen derDruckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so recht-zeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vorAnzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftragauf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigenwerden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass diesder ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.Ziffer 7: Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindes-tens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigenangrenzen.Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nichtals Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlagmit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.Ziffer 8: Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – aucheinzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beila-

genaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni-schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigtenGrundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhaltgegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oderderen Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Diesgilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestel-len oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage einesMusters der Beilage und deren Billigung bindend. Beila-gen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser denEindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber un-verzüglich mitgeteilt. Ziffer 9: Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextesund einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist derAuftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeigneteoder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unver-züglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Teil üblicheDruckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagengegebenen Möglichkeiten.Ziffer 10: Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderungoder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Aus-maß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Fristverstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwand-frei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminde-rung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungverletzung,Verschuldung bei Vertragabschluss und unerlaubter Hand-lung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung –ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeitder Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffene Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht fürVorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. EineHaftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesi-cherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

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Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftungfür grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichenMängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang derRechnung und Beleg geltend gemacht werden.Ziffer 11: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichenWunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortungfür die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. DerVerlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm inner-halb der bei der Ubersendung des Probeabzuges gesetztenFrist mitgeteilt werden.Ziffer 12: Sind keine besonderen Größenvorschriften gege-ben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächlicheAbdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.Ziffer 13: Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet,wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Ver-öffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist in-nerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang derRechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht imeinzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlungvereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung wer-den nach der Preisliste gewährt.Ziffer 14: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsensowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann beiZahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auf-trages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichenAnzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeitdes Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während derLaufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weitererAnzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartesZahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vondem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängigzu machen.Ziffer 15: Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunscheinen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigen-auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nichtmehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver-bindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentli-chung und Verbreitung der Anzeige.Ziffer 16: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvor-lagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftrag-geber zu tragen.

Ziffer 17: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Ab-schluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminde-rung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt desmit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die inder Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittli-che Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – diedurchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenen-falls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage desvergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminde-rung berechtigter Mangel, wenn siebei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v.H.bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v.H.bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v.H.beträgt.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsan-sprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggebervon dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gege-ben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertragzurücktreten konnte.Ziffer 18: Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Ver-wahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorg-falt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe undEilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalenPostweg weitergeleitet.Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen auf-bewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind,werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlagzurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auf-traggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüf-zwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichenAnpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlagnicht verpflichtet.Ziffer 19: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anfor-derung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zurAufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.Ziffer 20: Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche desVerlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nachderen Wohnsitz.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekanntoder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gel-tungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand derSitz des Verlages vereinbart.

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Das schöne AllgäuDie Zeitschrift für Brauchtum, Kultur, Heimatpflege, Freizeit und Umwelt.

AVA-Agrar Verlag Allgäu GmbH, Porschestraße 2, 87437 [email protected].: 08 31 / 5 71 42 - 28, Fax: 08 31 / 7 90 08