Mehr Inhalt Zeit für Sie. - oewg.at · der Kundenbetreuung ein und legen den Schwerpunkt auf...

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Um noch besser auf Ihre Anliegen und Wünsche eingehen zu können, vereinbaren wir gerne einen persönlichen Termin mit Ihnen. Weiters sind wir ab Mai 2016 in unserem Kunden- und Bürocenter zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da: Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 - 13.30 Uhr Mittwoch 8.30 - 17.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Wohninfo Frühjahr 2016 Inhalt Wohnbau aktuell Neue Nachbarschaft Ihre Betriebskostenabrechnung Nachruf ÖNORM B 1300 Neue Abfallberater Wohnprojekte ÖWG Wohnbau 2015 Aktuelles Sanierungsprojekt WGG Novelle 2016 Freie Wohnungen und Parkplätze Aktuelle Projekte Mehr Zeit für Sie. Neue Öffnungszeiten ab Mai 2016

Transcript of Mehr Inhalt Zeit für Sie. - oewg.at · der Kundenbetreuung ein und legen den Schwerpunkt auf...

Um noch besser auf Ihre Anliegen und Wünsche eingehen zu können, vereinbaren wir gerne einen persönlichen Termin mit Ihnen. Weiters sind wir ab Mai 2016 in unserem Kunden- und Bürocenter zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:

Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 - 13.30 UhrMittwoch 8.30 - 17.00 UhrFreitag 8.30 - 12.00 Uhr

WohninfoFrühjahr 2016

Inhalt Wohnbau aktuell

Neue Nachbarschaft

Ihre Betriebskostenabrechnung

Nachruf

ÖNORM B 1300

Neue Abfallberater

WohnprojekteÖWG Wohnbau 2015

Aktuelles Sanierungsprojekt

WGG Novelle 2016

Freie Wohnungen und Parkplätze

Aktuelle Projekte

Mehr Zeit für Sie.

Neue

Öffnungszeiten

ab Mai 2016

VERBESSERTE KUNDENBETREUUNG

Ab Mai 2016 führen wir ein neues System der Kundenbetreuung ein und legen den Schwerpunkt auf persönliche Terminver-einbarungen. Damit können wir uns auf das Gespräch mit Ihnen entsprechend vorbereiten und uns Ihren Wünschen und Anliegen ungestört widmen. Das ermög-licht weiterhin eine qualitativ hochwerti-ge Betreuung für Sie.

Diese Termine bieten wir Ihnen gerne von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 17:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr an.

Ihre Betriebskosten- abrechnung

ZEITGLEICH MIT DER WOHNINFO ER-HALTEN SIE DIE BETRIEBSKOSTENAB-RECHNUNG 2015. NACHFOLGEND BIETEN WIR IHNEN EINIGE INFOR-MATIONEN DAZU.

Betriebskostenabrechnungsschuld bei Kündigung bzw. bei NeubezugWer die Betriebskostenschuld zu bezah-len hat bzw. wem ein allfälliges Guthaben zusteht, ist per Gesetz genau geregelt. Gemäß § 19 (1) WGG* sind wir als Bauver-einigung verpflichtet, bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres die Abrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr zu legen.

Wohnungsinhabern, die während des Jahres bzw. am Anfang des dem Ab-rechnungsjahr folgenden Jahres die Wohnung neu bezogen haben, stellt sich die Frage, wer eine Betriebskos-tenabrechnungsschuld zu bezahlen hat: Die Abrechnungsschuld ist durch jenen Hauptmieter zu bezahlen, der zu dem der Abrechnung folgenden übernächsten Zinstermin tatsächlich Wohnungsmieter ist (Judikatur zu § 21 MRG**). Ebenso steht diesem auch ein etwaiges Gutha-ben zu.

Guthaben oder NachverrechnungGuthaben oder Nachverrechnungen aus der Betriebskostenabrechnung werden mit Abbuchungsauftrag direkt über Ihr Konto abgerechnet. Jenen Wohnungs-inhabern, die den monatlichen Zahlun-gen per Dauerauftrag oder Zahlschein nachkommen, kann ein etwaiges Be-triebskostenguthaben nur dann über-wiesen werden, wenn uns schriftlich die Bankverbindung (IBAN und BIC) bekannt gegeben wird. Verwenden Sie bitte dafür das beiliegende Formular.

Wohnbau

aktuell

Sollten uns bereits die entsprechenden Bankdaten übermittelt worden sein, wird das Betriebskostenguthaben auf das auf der Jahresabrechnung angeführte Konto zur Anweisung gebracht.

Energie- und Heizkostenabrechnung 2015In Wohnanlagen ohne Messvorrich- tungen wird die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten über die Betriebskostenabrechnung abgewickelt.Für Wohnobjekte mit verbrauchsabhän-gigen Wärmezählern erfolgt die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung gesondert und wird nach der jeweiligen Abrechnungsperiode an Sie übermittelt.

GemeinschaftsanlagenDie Betriebskosten für eine Anlage, die der gemeinsamen Nutzung der Bewoh-ner dient, werden in einem gesonder-ten „Block“ ausgewiesen. Zu diesen besonderen Aufwendungen zählen die Kosten für die Betreuung von Grünanla-gen - ausgenommen die in die Zustän-digkeit eines Hausbesorgers/-betreuers

Neue Nachbar-

schaft

Vst. Dir. Mag. Christian Krainer Vst. Dir. Gerhard Königsberger Geschäftsführung

VORTEIL DES

ABBUCHUNGSAUFTRAGS

Nutzen Sie einen Abbuchungsauf-

trag, mit dem das Guthaben bzw. die

Nachverrechnung aus der Betriebs-

kostenabrechnung im Sinne des

§ 21 (3) MRG** direkt über Ihr

Konto verrechnet wird.

Dies erspart Ihnen Zeit

und Wegkosten.

Roswitha SpreitzhoferLeitung Buchhaltung

bis zur Veranlagung für das Jahr 2020 geltend gemacht werden.

InstandhaltungsrücklageIhre Rücklage (Reparaturfonds) war 2015 bei unseren Geldinstituten mit durchschnittlich 0,38 % Zinsen vor KESt bestens angelegt.

Außerordentliche Verwaltungs-arbeiten, Zweitausfertigungen von BestätigungenSondertätigkeiten im Verwaltungsbereich erledigen wir gern gegen einen geringen Kostenersatz. Für eine Zweitausfertigung - wie von Steuerbestätigungen zur Vorla-ge beim Finanzamt oder Jahresbetriebs-kostenabrechnungen - verrechnen wir derzeit € 8,80 inkl.10 % USt. Wir sind bemüht, unsere Kunden best-möglich zu betreuen, müssen jedoch um Verständnis bitten, dass die Kosten für Sonderleistungen von dem Vertragspart-ner zu tragen sind, der sie verursacht hat.

* Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz** Mietrechtsgesetz*** Wohnungseigentumsgesetz

fallenden Tätigkeiten - sowie die Kosten für den Betrieb von sonstigen Gemein-schaftsanlagen, die allen Bewohnern zur Verfügung stehen.

LiftkostenDarunter versteht man die laufenden Betriebskosten für die Aufzugsanlage, wie Wartung und Liftstrom.

Sonderausgaben im Zusammenhang mit der Schaffung oder Sanierung von WohnraumDiese Sonderausgaben bleiben aufgrund bestehender Verträge noch fünf Jahre lang absetzbar (bis zur Veranlagung 2020). Sonderausgaben bzw. Ausgaben zur Wohnraumschaffung und Sanierung sind für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur mehr dann absetzbar, wenn mit der Sanierung bzw. Bauführung vor dem 01.01.2016 begonnen wurde. Rückzahlungen und bezahlte Zinsen für Darlehen, die für die Schaffung von be-günstigtem Wohnraum oder die Wohn-raumsanierung vor dem 01.01.2016 aufgenommen wurden, können noch

BETRIEBSKOSTEN

Betriebskosten sind die folgenden,

für die Liegenschaft anfallenden

Kosten:

Öffentliche Abgaben, wie

z. B. Grundsteuer

Kanal- und Müllgebühren

Wasserversorgung

Beleuchtung der allgemein

zugänglichen Teile des Hauses

Regelmäßig durchzuführende

Rauchfangkehrungen

Aufwendungen für die Hausbe-

treuung und Schneeräumung

Angemessene Versicherung

des Hauses

Unratbeseitigung

Schädlingsbekämpfung

Der gemeinsame Bezug einer neuen Wohnanlage sowie der Einzug in eine bestehende Wohnung ist eine wichtige Zeit für die Nachbarschaft. Bereits am Anfang gibt es viele Stolperfallen, die das Miteinander ins Schwanken bringen können. Daher ist in der ers-ten Zeit gegenseitige Rücksichtnahme wichtig.

Beim Einziehen kann man mit Nachbarn ins Gespräch kommen und so ein gutes Fundament für eine gute Nachbarschaft schaffen. Der Vorteil: In einer guten Nachbarschaft fühlt man sich schneller zu Hause. Schlussendlich bezieht man

nicht nur eine neue Wohnung, sondern wird auch Teil einer neuen Nachbarschaft.

Um Nachbarn von Anfang an auf das Zusammenleben aufmerksam zu machen, hat das Servicebüro in diesem Jahr die Broschüre „Neue Nachbarschaft“ ent-wickelt. Diese wird von Gemeinnützi-gen Wohnbauträgern und Gemeinden in der Steiermark bei der Wohnungs-übergabe verteilt. Das Servicebüro zusammen>wohnen< ist ein Angebot des Verbandes der gemeinnützigen Bau-vereinigungen in Kooperation mit dem Land Steiermark.

Ein wichtiger Tipp für eine gute Nach-barschaft: Am Anfang hat man einen großen Eifer, die Wohnung schnell wohnlich zu ma-chen. Dafür sind viele handwerkliche Ar-beiten notwendig, aber bedenken Sie: Im Sinne der Nachbarschaft müssen die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden.

Mag. Christina Trattner Servicebüro zusammen>wohnen<

AKTUELLE INFORMATION

Die begünstigte Rückzahlung von

Landesdarlehen (10% Bonus) gilt n

ur

für Eigentumswohnungen mit

Wohnbauscheck-Förderung!

Alle Betroffenen werden DIREKT

vom Land Steiermark, Abt. 4

(Landesbuchhaltung)

kontaktiert und infor-

miert.

Die ÖNORM B 1300 „Objektsicher-heitsprüfungen für Wohngebäude - Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungs-freien Begutachtungen“.

Nachdem im Jahre 2006 mit dem Ener-gieausweis quasi ein „energetisches Pi-ckerl“ ins Leben gerufen wurde, welches Aufschluss über den Energiebedarf der Immobilie geben soll, kommt nun mit der neuen ÖNORM 1300 eine weitere wichtige Vorschrift, sozusagen ein „Si-cherheitspickerl“, neu zur Anwendung. Den Liegenschaftseigentümer treffen seit jeher unterschiedlichste Prüf-, Kon-troll- und Sicherheitspflichten, welche sich im Wesentlichen vom gesetzlichen Auftrag zur Einhaltung von Verkehrssi-cherungspflichten und zur Erhaltung von Gebäuden nach dem aktuellen Stand der Technik ableiten.

Neben der Haftung aus der allfälligen Verletzung derartiger Verpflichtungen normieren auch konkretere Vorschriften, wie zum Beispiel § 39 des Steiermärki-schen Baugesetzes, dass die Baulichkei-ten in einem der Baubewilligung bzw. den baurechtlichen Vorschriften entspre-

schaftseigentümers bzw. des Verwalters führen würde. Haftungsbefreiend wäre, wenn der Mangel bei der letzten vorge-schriebenen Überprüfung noch nicht vor-handen oder noch nicht erkennbar war.

Bei all diesen Ausführungen ist natürlich nicht unwesentlich, dass die ÖNORM B 1300 gleichzeitig auch zu einer Kosten-belastung der Liegenschaftseigentümer führt.

Zwar gehört die Überwachung des Bau-zustandes eines Gebäudes zum Bereich der ordentlichen Verwaltung gemäß § 833 ABGB bzw. § 20 in Verbindung mit § 28 WEG. Damit ist allerdings nur die Verpflichtung des Verwalters verbunden, in regelmäßigen Abständen einen Rund-gang samt Sichtkontrolle vorzunehmen, ohne zusätzliche Kosten zu verrechnen. Dies ist allerdings nicht einmal ansatz-weise mit einer Sicherheitsüberprüfung gemäß ÖNORM B 1300 vergleichbar.

Der Verwalter hat daher durch Beauf-tragung eines externen Dienstleisters als sachkundigen Prüfer die Sicherheits-überprüfungen gemäß ÖNORM B 1300 sicherzustellen und diese in der Folge als Betriebskosten abzurechnen.

chenden Zustand erhalten werden. Auch wohnrechtliche Sonderbestimmungen (in § 3 MRG, § 14a WGG, § 1096 ABGB und § 28 WEG) definieren einen sich Neue-rungen anpassenden Erhaltungsbegriff.

Die ÖNORM B 1300 liefert nun einen praxisorientierten und strukturierten Leitfaden für die notwendigen Sicher-heitsüberprüfungen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen. Dabei sind für alle zur Nutzung vorgesehenen Einrichtungen und Anlagen des Gebäudes entspre-chende Prüfbücher anzulegen und fort-zuschreiben.

Je genauer sich der Liegenschaftseigen-tümer, der Verwalter bzw. der Prüfer an die Vorgaben der ÖNORM B 1300 hält, und natürlich allfällige Mängel nicht nur protokolliert, sondern auch beseitigt, desto problemloser kann im Schadensfall ein ordnungsgemäßer Zustand nachge-wiesen werden.

Sollte es dennoch zu (Personen-)Schäden kommen, kann belegt werden, ob der ursächliche Mangel zwar dokumentiert, aber nicht oder nicht zeitnah behoben wurde, was zur Haftung des Liegen-

Noch ein „Pickerl” für‘s Gebäude

Mag. Norbert SchmölzerRechtsabteilung

Nachruf Sein Leben für den Gemeinnützigen Wohnbau

Herr Komm.-Rat Dir. Franz Rossmann konnte als Doyen des Österreichischen Wohnbaus bezeichnet werden.1969 wurde ihm die Geschäftsführung der Österreichischen Wohnbaugenossen-schaft (ÖWG) übertragen. In den Jahren vor seiner Übernahme hat das Unter-nehmen schwere Zeiten durchlebt und war zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich angeschlagen. Es galt damals, die Ge-nossenschafter zu schützen und auch den

gesellschaftspolitischen Rückhalt für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft zu gewährleisten.

Nach diesen schwierigen Jahren war die Gründung des Tochterunternehmens, der ÖWGES gemeinnützige Wohnbau-gesmbH, im Jahr 1974 eine strategisch wichtige Entscheidung und war be-zeichnend für den Weitblick des Herrn Komm.-Rat Dir. Franz Rossmann. In beiden Unternehmen übte er bis 2011 im Laufe der Jahre zahlreiche entscheidende Funk-tionen als Obmann, Geschäftsführer oder später als Vorsitzender des Aufsichtsrates, aus.

Komm.-Rat Dir. Franz Rossmann

bis 201630. April

Für e

ine saubere Steiermark

STOP Littering

29. März

Infos und Kontakt unter:

www.saubere.steiermark.atwww.facebook.com/steirischerfruehjahrsputz

Errichtung sozialer Einrichtungen – wie z.B. für die Vinzenzgemeinschaft. Auch hier wurde durch Herrn Komm.-Rat. Dir. Franz Rossmann nachhaltig der Zweck der Gemeinnützigkeit gelebt.

In den Jahren 1983 bis 1992 war Herr Komm.-Rat Dir. Franz Rossmann im Auf-sichtsrat des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen, von 1992 bis 1995 Mitglied des Vorstandes und ab 1995 bis 2004 Mitglied der Ver-bandsleitung.

Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit im Wohnbausektor Ende der 60er Jahre war Herr Komm.-Rat Dir. Rossmann für die ARGE Eigenheim in der Steiermark als deren Landesobmann tätig. In seiner Funktion als Obmann und Geschäftsführer

AKTIONSWOCHEN VOM 29. MÄRZ BIS 30. APRIL 2016

Auf Grund des großartigen Erfol-ges und der breiten Beteiligung der steirischen Bevölkerung in den Vor-jahren wird „Der große Steirische Frühjahrsputz“ auch 2016 fortgesetzt.

Im Vorjahr haben 47.000 Steirer an der Aktion teilgenommen, um Grünanlagen, Wiesen oder Wälder zu reinigen. Dabei wurden 159 Tonnen Abfall gesammelt und der fachgerechten Entsorgung zu-geführt. Auch heuer sind Sie wieder auf-gerufen, mitzumachen.

Information und Anmeldung: www.saubere.steiermark.at

Der Werdegang der Unternehmens-gruppe ÖWG Wohnbau lässt sich mit beeindruckenden Zahlen belegen: Das Unternehmen verfügt derzeit über etwa 32.000 Wohnungen in der Hausverwal-tung, was rund 2,5 Mio. m² Nettonutzflä-che entspricht und ist mit seinen rund 180 Mitarbeitern ein bedeutender Auftragge-ber für die Bauwirtschaft.

Das Spektrum der Unternehmensgruppe, welches Komm.-Rat Dir. Franz Rossmann nachhaltig beeinflusst und erweitert hat, reicht von der Errichtung von Wohnungen in Miete oder Eigentum, über Bauten für öffentliche Gebietskörperschaften, für Bund, Land oder Gemeinden – wie etwa Krankenhäuser, Schulen, Gemeindezen-tren, Seniorenwohnanlagen – bis hin zur

war er aber auch Mitglied der GBV Landes-gruppe Steiermark und bekleidete über fast 2 Jahrzehnte das Amt des Obmann-Stellvertreters. 2004 bis 2007 stand er der Landesgruppe als Obmann vor.

Die letzten Jahre waren für Herrn Komm.-Rat Dir. Franz Rossmann aufgrund ge-sundheitlicher Probleme zunehmend beschwerlich. Er verstarb nach kurzer schwerer Krankheit am 08.01.2016 im Kreise seiner Familie. Mit ihm verliert die Gemeinnützige Wohnungswirtschaft einen Meister seines Faches und großen Visionär.

Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter werden Herrn Komm.-Rat Dir. Franz Rossmann in ehrender Erinne-rung behalten.

Neue AbfallberaterUmweltbewusstsein und Nachhaltig-keit sind in aller Munde – auch bei ÖWG Wohnbau. Zehn interessierte Hausbesorger von ÖWG Wohnbau haben im Herbst 2015 eine Schulung zum Abfallberater absolviert und sind nun ehrenamtliche Botschafter für eine saubere Umwelt.

Die dreiteilige Schulung wurde vom Amt der Steiermärkischen Landesre-gierung, Abteilung 14 - Referat Ab-fallwirtschaft und Nachhaltigkeit, der ARGE Müllvermeidung, dem Service-büro zusammen>wohnen< und den steirischen Abfallwirtschaftsverbän-den ins Leben gerufen. Sie vermittelte den Teilnehmern Grundkenntnisse zu

Abfallarten und Abfalltrennung, bio-genen Abfällen und Kompostierung, Abfallvermeidung und Wiederverwen-dung. Enthalten waren aber auch Tipps, wie dieses neue Wissen an die Bewoh-ner in den Wohnanlagen weitergegeben werden kann. Unter anderem wurden Ab-falltrenninformationen vorgestellt, die in mehr als 20 Sprachen zur Verfügung ste-hen. So können sich auch Mitbewohner mit Migrationshintergrund ausreichend über die Vorteile der Abfalltrennung in-formieren.

Weitere Informationen zum Thema fin-den Interessierte auf dem Internetportal der steirischen Abfall- und Stofffluss-wirtschaft: www.abfallwirtschaft.steiermark.at.

ÖWG Wohnbau

2015

Unser Unternehmen konnte auch 2015 zahlreiche Projekte in weiten Teilen der Steiermark fertigstellen und an die Bewohner übergeben.

Die Anzahl der errichteten Wohnungen lag bei 489 Einheiten in 25 Bauprojek-ten. Darüber hinaus können wir auch die Fertigstellung unseres großen Pflegehei-mes in Kindberg mit 120 Pflegeplätzen vermelden.

Aufgrund der demografischen Entwick-lung und dem damit zusammenhän-genden Bedarf an Wohnungen in der Landeshauptstadt Graz und dem Bezirk

Bruck-Mürzzuschlag15 Wohnungen, 120 Pflegeplätze

Kapfenberg, Diemlach (Bau 4) Kindberg, Pflegeheim (Bau 1)

Deutschlandsberg32 Wohnungen

Stainz (Bau 30) St. Josef (Bau 5) Wettmannstätten (Bau 5)

Murtal32 Wohnungen

Knittelfeld, Schmittstraße (Bau 1)

BAUVOLUMEN IN DEN STEIRISCHEN BEZIRKEN 2015

Kapfenberg, Diemlach

Kindberg, Pflegeheim

Teufenbach-Katsch

Knittelfeld, Schmittstraße

Graz-Umgebung haben wir hier unsere klaren Bauschwerpunkte. Wir versuchen jedoch nach wie vor, auch in vielen an-deren Bezirken der Steiermark – wie aus der grafischen Darstellung ersichtlich – unserem sozialen Auftrag nach Errichtung leistbaren Wohnraums nachzukommen.

Das Leistungsspektrum von ÖWG Wohn-bau reicht von der Planung über den Bau bis hin zur Verwaltung und Sanierung Ihrer Wohnanlage.

Nähere Informationen finden Sie auf: www.oewg.at

Murau12 Wohnungen

Teufenbach-Katsch (Bau 11)

Graz144 Wohnungen

Herbert-Boeckl-Gasse Gaisbacherweg Löckwiesenweg

Graz-Umgebung129 Wohnungen

Hausmannstätten (Bau 3) Hart bei Graz (Bau 1) Kalsdorf, Kalsdorfer Ring (Bau 4) St. Marein bei Graz (Bau 2)

Hartberg-Fürstenfeld73 Wohnungen

Hartl, Großhart (Bau 1) Hartberg (Bau 28) Ottendorf an der Rittschein (Bau 8) Burgau (Bau 5) Bad Blumau (Bau 2) Dechantskirchen (Bau 1) Ilz, Neudorf (Bau 18)

Weiz24 Wohnungen

Anger (Bau 11) Betreubares Wohnen St. Margarethen an der Raab (Bau 7)

Südoststeiermark28 Wohnungen

Mühldorf (Bau 8) Maierdorf (Bau 1) Kirchberg an der Raab (Bau 12)

Graz, Gaisbacherweg24 WohnungenMiete freifinanziert

Hausmannstätten

Graz, Herbert-Boeckl-Gasse

Hartberg

Kalsdorf, Kalsdorfer Ring

Mag. Norbert SchmölzerRechtsabteilung

Änderungen beim Erhaltungs– und

Verbesserungsbeitrag (EVB)

Ausgangswert von € 0,50/m²/Monat sofern das Erstbezugsdatum fünf Jahre oder weniger zurückliegt

Erhöhung dieses Betrags ab dem sechsten Jahr um € 0,06 jährlich

Obergrenze von € 2,00/m²/Monat Dieser Höchstwert betrifft Gebäude mit einem Alter von 30 oder mehr Jahren.

Die Neuregelung hinsichtl ich der neuen Höhe des EVB greift erstmalig mit 01.07.2016. Somit kann es im Zuge der Anpassungen der Vorschreibungen hinsichtlich des EVB zu Erhöhungen oder Senkungen kommen.

Insgesamt verhindert diese neue Rege-lung die bisherigen starken bzw. sehr spürbaren Erhöhungen alle 10 Jahre. Hin-künftig wird es zwar jährliche, allerdings nur geringfügige, Erhöhungen geben.

WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITS-GESETZ (WGG) NOVELLE 2016 WICHTIGE ÄNDERUNGEN BEIM EVB

Änderungen bei der Höhe des EVB Die gemeinnützige Bauvereinigung darf als Vermieterin gemäß § 14d WGG abhängig vom Alter des Mietobjektes zur Sicherstellung der Finanzierung der Kosten von Erhaltungs- und nützlichen Verbesserungsarbeiten die Entrichtung eines Erhaltungs- und Verbesserungs-beitrages (EVB) verlangen. Bisher gab es drei EVB-Stufen:

EVB-Grundstufe (EVB I) mit max. € 0,43/m²/Monat

EVB-Stufe II ab einem Erstbezug von 10 Jahren mit max. € 1,14/m²/Monat

EVB-Stufe III einem Erstbezug von 20 Jahren mit max. € 1,71/m²/MonatDiese Werte gelten seit dem 01.04.2014.

Dieses etwas komplizierte System der drei EVB-Stufen wurde mit der WGG-Novelle 2016 vereinfacht. Der neu formulierte § 14d WGG definiert nun die Höhe des EVB mit:

Sanierung LASSNITZHÖHE

Die 1990 im toskanischen Stil errichte-te Wohnanlage „Am Quellenhof 1-5“ in Laßnitzhöhe bei Graz wurde in den Jahren 2014 und 2015 saniert. Der Schwerpunkt der Sanierung lag in der energetischen Optimierung der Ge-bäudehülle. Dach, Balkone und Hauszu-gänge wurden im Zuge der Sanierung nachhaltig instand gesetzt und soweit möglich dem heutigen Stand der Technik angepasst.

Erleichterte DurchsetzbarkeitMit der neuen Bestimmung des § 14 Abs. 2b WGG wurde die Möglichkeit, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, erleichtert. Für die Fälle der thermisch-energetischen Sanierungs-maßnahmen sowie behinderten-, kinder- oder altengerechten Maßnahmen reicht nunmehr die Zustimmung einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten. Dies reicht basierend auf der Zahl der zum Zeitpunkt der Vereinbarung vermie-teten Miet- und Nutzungsgegenstände dann aus, wenn eine entsprechende gut-achterliche Stellungnahme (etwa auch der Förderstelle) über die Angemessen-heit der Kosten vorliegt.

Mit § 14 Abs. 2c WGG wurde weiters sichergestellt, dass für diese Fälle einer entsprechenden Vereinbarung mit Drei-viertel-Mehrheit die Erhöhung des EVB das zur Deckung der Kosten notwendige Ausmaß nicht übersteigen darf.

Hier finden Sie einen Auszug aus un-serem derzeitigen Angebot an Woh-nungen und Parkplätzen.Weitere freie Wohnungen und Park-plätze sowie Informationen zu aktuellen Projekten in Bau finden Sie auf unserer Homepage:www.oewg.at

Wohnungen & Parkplätze

PLZ Adresse Rechtsform Ausstattung Zimmer m² Eigen- Monatl. mittel Kosten

Graz

8020 Graz, Annenstraße 19/9 M/gefördert - 4 120 m² 2.697,- 899,-

8041 Graz, Marienplatz 1 (Rondo) M/freifinanziert - 2 76 m² 3.800,- 693,-

8055 Graz, Gaisbacherweg 30/16 M/freifinanziert Balkon 2 57 m² 3.500,- 718,-

Graz-Umgebung

8301 Laßnitzhöhe, Johann Koglerweg 7 Eigentum Balkon 4 96 m² 268.864,- 397,-

8102 Semriach, Hubstraße 17/4 M/Kaufoption Balkon/Loggia 4 85 m² 19.504,- 762,-

Deutschlandsberg

8530 Deutschlandsberg, Wiesenweg 10 Eigentum Terrasse/Garten 3 81 m² 221.098,- 316,-

8541 Schwanberg, Limberger Weg 31/5 M/Kaufoption Balkon 3 76 m² 24.651,- 547,-

Hartberg-Fürstenfeld

8291 Burgau, Sonnleiten 424/5 (Maisonette) M/gefördert Küche/Terrasse/Garten 4 89 m² 2500,- 779,-

8312 Ottendorf an der Rittschein 292/3 M/Kaufoption Balkon 3 74 m² 13.470,- 539,-

Leibnitz

8072 Heiligenkreuz/Waasen, St. Ulrich 127/1 M/Kaufoption Terrasse 3 74 m² 8.180,- 582,-

8461 Ehrenhausen, Ratsch 142/3 M/Kaufoption Balkon 4 87 m² 24.152,- 638,-

Murau

8850 Murau, Märzenkeller 9/6 M/Kaufoption Balkon 4 89 m² 18.987,- 681,-

Murtal

8800 Unzmarkt, Burgstraße 15 M/gefördert Balkon 2 54 m² 4.231,- 387,-

Südoststeiermark

8082 Kirchbach 242/5 M/Kaufoption Balkon 2 63 m² 6.013,- 437,-

8330 Feldbach, Sonnensiedlung 5/6 M/Kaufoption Balkon 4 89 m² 20.603,- 722,-

Weiz

8183 Floing, Lebing 98/3 M/Kaufoption Terrasse/Garten 3 76 m² 9.551,- 516,-

8321 St. Margarethen a. d. Raab 336/6 M/Kaufoption Balkon 3 77 m² 17.437,- 606,-

8010 Graz, Sandgasse 47 (Tiefgarage) 30,-

8010 Graz, Körösistraße (Garagenbox) 65,-

8010 Graz, Theodor-Körner-Straße (Garagenbox) 65,-

8041 Graz, Johann-Weitzer-Weg (Tiefgarage) 55,-

8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 38 (Tiefgarage) 85,-

8045 Graz, Grazer Straße 23 A-E (Tiefgarage) 55,-

Nähere Informationen erhalten Sie von unserem Verkaufsteam per E-Mail oder telefonisch:[email protected]. +43 316 8055-530

M/gefördert: Miete gefördert • M/freifinanziert: Miete freifinanziert • M/Kaufoption: Miete mit Kaufoption gefördert • Monatl. Kos-ten verstehen sich inkl. Betriebs- und Heizkosten • Wärmebedarfswerte einsehbar auf www.oewg.at bzw. bei unserem Verkaufsteam.

Freie Wohnungen

Parkplätze

Projekteaktuell

Bis Juni 2016 werden in zentrumsnaher Lage in Fürstenfeld 12 geförderte Miet-wohnungen mit Kaufoption bezugsfertig. Großzügige Balkone oder Terrassen mit Gärten sorgen für viel Wohnkomfort.

Gnas Im Herzen des Vulkanlandes werden derzeit in schöner Lage 12 geförderte Mietwohnungen und Maisonetten mit Kaufoption fertiggestellt.

2- und 3-Zimmer-Wohnungen 4-Zimmer-Maisonetten Balkone, Terrassen, Gärten Bezug ab April 2016 HWB 34,5 kWh/m²a

GrallaIn zentraler Lage in Gralla entstehen derzeit 13 Wohnungen und Maisonetten, die ab Ende April in geförderter Miete oder Miete mit Kaufoption bezogen werden können.

2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen Balkone, Terrassen, Gärten Kellerabteile, Tiefgarage Bezug ab Ende Juni 2016 HWB 29,0 - 32,5 kWh/m²a

Allerheiligen bei Wildon12 geförderte Mietwohnungen mit Kaufop-tion werden Ende Mai an die zukünftigen Bewohner übergeben. Es sind noch wenige Wohnungen mit Balkon verfügbar.

2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen Bezug ab Ende Mai 2016 HWB 30,1 kWh/m²a

Fürstenfeld, STS-Weg

Puch bei Weiz9 geförderte Mietwohnungen inklusive Markenküchen werden noch im Frühjahr fertiggestellt. Derzeit sind noch 2-Zim-mer-Wohnungen verfügbar.

Bezug ab Ende Mai 2016 HWB 35,1 - 36,9 kWh/m²a

Balkone, Terrassen, Gärten Kellerabteile, Tiefgarage, Lift HWB 35,4 kWh/m²a Ein weiterer Bauabschnitt ist in

Vorbereitung.

Projekteaktuell

St. Radegund, Am Anger

20 geförderte Wohnungen mit Kaufop-tion werden bis Herbst 2016 in St. Rade-gund bei Graz in ruhiger Lage errichtet.

2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen Balkone, Terrassen, Gärten Tiefgarage, Kellerabteile Bezug Herbst 2016 HWB 30,0 - 40,9 kWh/m²a

LigistIm weststeirischen Ligist wird bis Herbst 2016 eine familienfreundliche Wohnan-lage mit 16 hochwertigen geförderten Wohnungen mit Kaufoption errichtet.

Großzügige 4-Zimmer-Maisonetten mit Terrasse und Gärten

Bezug im Herbst 2016 HWB 31,7-32,9 kWh/m²a

Ein exklusives Eigentumsprojekt in bester Lage mit 16 freifinanzierten Wohnungen wird bis Sommer 2017 fertiggestellt. Die wertbeständigen Wohnungen mit schönen Gärten und teilweise mehreren Balkonen werden mit Fernwärme versorgt.

Deutschlandsberg, Wiesenweg

Passail Im Sommer 2016 wird in Passail ein Wohn-projekt mit 10 hochwertigen Wohnun-gen in geförderter Miete mit Kaufoption fertiggestellt.

2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen Balkone, Terrassen, Gärten Bezug ab Sommer 2016 HWB 38,2 - 38,9 kWh/m²a

Schwanberg, HolleneggIm Winter 2016 werden in Hollenegg, südlich von Deutschlandsberg, 8 geför-derte Mietwohnungen mit Kaufoption an die neuen Bewohner übergeben.

2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen Balkone, Terrassen, Gärten Keller, überdachte PKW-Stellplätze Bezug ab Winter 2016 HWB 38,9 kWh/m²a

Weitere Projekte in Bau

Auch die folgenden Projekte der ÖWG Wohnbau werden noch 2016 an die zukünftigen Bewohner übergeben:

Eggersdorf, Höf-Präbach (Bau 4) Empersdorf (Bau 5) Feldkirchen bei Graz (Bau 4) Fernitz (Bau 8) Fladnitz an der Teichalm (Bau 8) Grafendorf (Bau 11) Hausmannstätten (Bau 4) Kalsdorf, Kalsdorfer Ring (Bau 5) Krieglach (Bau 9) Pinggau (Bau 15), Betreubares Wohnen Pöllau, Schönegg (Bau 4)

3- und 4-Zimmer-Wohnungen Balkone, Terrassen, Gärten Tiefgarage, Keller, Lift HWB 33,4-34,0 kWh/m²a

Wohnungsservice & Wohnbeihilfe

Telefon +43 316 8055 –777

E-Mail [email protected]: Ulrike Reiter

Sanierung

Telefon +43 316 8055 –210

E-Mail [email protected]: Ing. Alexander Lackner

Hausverwaltung

Telefon +43 316 8055 –700

E-Mail [email protected]: Prok. Paul Schuster

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