Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz
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Bundeskanzlei BKSektion Politische Rechte
Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz
Salzburg, 22. Februar 2007
2 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
Agenda
• „Vote électronique“ vs. „E-Voting“• Ausgangslage und heutiger Stand
• Wissenschaftliche Begleitung• Unterstützung der Stimmbevölkerung• Zahlen zu den Pilotversuchen
• Mehrwert von Vote électronique• Ergänzung zum bestehenden Angebot• Zeitpunkt der Stimmabgabe• Wirtschaftliche Gründe• Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer• Blinde und sehbehinderte Menschen• Partizipationssteigerung
• Fazit
3 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
„Vote électronique“ vs. „E-Voting“
• Kein Anglizismus in der Bundesverwaltung• Hat sich als geschickt erwiesen
4 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
Ausgangslage und heutiger Stand
• Parlamentarische Vorstösse 1999/2000 als Startschuss• 2003 – 2005:
• 16 politisch verbindliche Pilotversuche auf allen Staatsebenen.
• Zahlreiche weitere interne Tests und politisch unverbindliche Wahlen (z.B. Uni ZH 2004 – 2006)
• 31. Mai 2006: Evaluationsbericht des Bundesrates• 19. Dezember 2006: Zustimmung des Nationalrates• Voraussichtlich Frühjahrssession 2007: Debatte im
Ständerat und Schlussabstimmung im Parlament
5 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
Wissenschaftliche Begleitung
• Wissenschaftliche Begleitung aller eidg. Pilotversuche aufgrund VPR Art. 27o
• Sehr breites Interesse• Pro:
• Abstimmungsmöglichkeit rund um die Uhr• Ortsungebunden• Schneller, effizienter, einfacher
• Kontra:• Fehlende demokratische Kontrolle des
Auszählungsprozesses• Hackerangriffe• Paper Trail
6 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
Unterstützung der Stimmbevölkerung
• Online-Hilfen auf den Vote électronique-Systemen• Broschüre im Kanton ZH zur Stimmabgabe per SMS
• Hotlines
7 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
Zahlen zu den Pilotversuchen
• Erster Pilotversuch am 19.01.2003• Gemeinde Anières (GE)• 1‘162 Stimmberechtigte• 323 elektronische Stimmen (27.8 % aller Stimmen)
• Insgesamt 16 politisch verbindliche Pilotversuche• 7 Pilotversuche anlässlich von 5 eidgenössischen
Abstimmungen
8 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
Mehrwert von Vote électronique (1)
Zeitpunkt der Stimmabgabe• KEINE Konkurrenz zu bestehenden Abstimmungs-
möglichkeiten• Unabhängig von Öffnungszeiten oder Absendeterminen• Bis wenige Sekunden vor Urnenschluss möglich
Wirtschaftliche Gründe• Geringere Portokosten für Gemeinden• Weniger Personal für das Auszählen physischer Stimmen
9 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
Mehrwert von Vote électronique (2)
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer• 600‘000 im Ausland wohnhafte Schweizerinnen und
Schweizer, davon rund 40 % ausserhalb Europas• Rund 100‘000 sind für die Stimmabgabe registriert• Voraussetzung: mindestens kantonal zentralisierte oder
harmonisierte Auslandschweizer-Stimmregister• Vote électronique für Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizer kaum vor 2010!
10 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
Mehrwert von Vote électronique (3)
Blinde und sehbehinderte Menschen• Bisher keine vollständige Wahrung des Stimmgeheimnisses
Partizipationssteigerung• Geringe Partizipationssteigerung möglich• Wahrscheinlicher ist eine Verlagerung von der brieflichen
zur elektronischen Stimmabgabe
11 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
Fazit
• Eine allfällige schrittweise und flächendeckende Einführung von Vote électronique ist auf gutem Weg.
• Der Bundesrat sieht in Vote électronique eine Ergänzung zu den traditionellen Formen der Stimmabgabe.
• Das Stimmgeheimnis wird auch für blinde und sehbehinderte Menschen gewahrt.
• Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich gedulden
• Eine Partizipationssteigerung ist möglich, jedoch nur in geringem Mass. Erwartet wird eine Verlagerung von brieflichen zu elektronischen Stimmen.
12 Der Mehrwert von Vote électronique in der Schweiz Max Klaus / Schweizerische Bundeskanzlei
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