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MENKEN&BÜTER hilft e.V. c/o MENKEN&BÜTER STEUERBERATER Kokenmühlenstraße 24 48529 Nordhorn Fon (0 59 21) 78 48 00 Fax (0 59 21) 78 48 029 Mail [email protected] Web www.menken-bueter.de Ansprechpartner Günter Menken (1. Vorsitzender) Spendenkonto Grafschafter Volksbank eG IBAN DE14 2806 9956 5046 2814 00 BIC GENODEF1NEV St.-Nr. 55/270/07308 Eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück VR 201246 hilft e.V.

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Page 1: menken flyer menken-hilft 105x210 · PDF fileDer Verein wurde von Mitarbeitern der MENKEN&BÜTER STEUERBERATER im Jahr 2014 gegründet: In der täglichen Arbeit unserer Steuerberaterkanzlei

MENKEN&BÜTER hilft e.V.

c/o MENKEN&BÜTER STEUERBERATERKokenmühlenstraße 2448529 Nordhorn

Fon (0 59 21) 78 48 00Fax (0 59 21) 78 48 029

Mail [email protected] www.menken-bueter.de

Ansprechpartner Günter Menken (1. Vorsitzender)

Spendenkonto Grafschafter Volksbank eG IBAN DE14 2806 9956 5046 2814 00 BIC GENODEF1NEV St.-Nr. 55/270/07308 Eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück VR 201246

hilft e.V.

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Der Verein wurde von Mitarbeitern der MENKEN&BÜTER

STEUERBERATER im Jahr 2014 gegründet:

In der täglichen Arbeit unserer Steuerberaterkanzlei

bewegen wir uns meist an der Schnittstelle Mensch und

Wirtschaft, aber an den Randbereichen unserer Gesell-

schaft gibt es zu viele Menschen, häufig auch Kinder, die

aus unterschiedlichsten Gründen benachteiligt sind.

Auch darum wollen wir uns kümmern!

Daher haben wir einen mildtätigen Verein gegründet,

der Spenden sammelt und mit diesen Geldern kranke,

behinderte und aus anderen Gründen hilfsbedürftige

Kinder und Jugendliche aus unserer Region unterstützt.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

» Ausstattungsförderung von Schulen

und Kindertagesstätten

» Förderung von Schulprojekten

(Schulen, Klassenfahrten)

» Finanzierung von außerschulischen Bildungs-

maßnahmen und Auslandsaufenthalten

» Förderung von Ferienfreizeiten

» Förderung von Einzelmaßnahmen für Familien

und behinderte Personen

» Förderung des Behindertensports

Der Verein fördert nach seiner Satzung mildtätige Zwecke

im Sinne der Abgabenordnung und ist berechtigt, für

Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigun-

gen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs.

1 EStDV) auszustellen.

Wenn Sie uns auf diesem Weg unterstützen

wollen, sprechen Sie uns gern an!