Mitteilungsblatt Sonderausgabe Wahl
-
Upload
rene-pettauer -
Category
Documents
-
view
212 -
download
0
description
Transcript of Mitteilungsblatt Sonderausgabe Wahl
Nähere Informationen zur Bürgermeisterstichwahl finden Sie im Blattinneren!
HERMAGORAmtliches Mitteilungsblatt der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See
SONDERAUSGABE · September 2011 Zugestellt durch Post.at09.11
BürgermeisterSTICHWAHL
am 9. Oktober 2011
Dipl.-Ing. ASTNER Leopold, 1961RONACHER Siegfried, 1965
Bürgermeisterbrief
Sprengel: abgeg.Kuverts
ungült. St. gült. St.
Summe:
I-Hermagor 1 937 16 129129
II-Hermagor 2 617 7 016016
III-Vellach 504 6 894894
IV-Görtschach 370 5 563563
V-Egg 1 491 9 284284
VI-Egg 2 267 5 262262
VII-Mitschig 492 6 684684
VIII-Tröpolach 409 12 793793
IX-Rattendorf 387 8 973973
Briefwahl 333 12 123123
12741274687084:EMMUS
00,8384,941102 WMGB etnezorP 12,52
253
234
104
Ronacher Ing. Haas DI. Astner
287
120
71
33
45
16
2336
344
497 132 292
217 73
23
48
46
84
132
168
591
162
174
98
150
126
196
290
199
107
1794
GemeindewahlergebnisBürgermeister-Nachwahl vom 25. Sept. 2011
Werte Bürgerinnen und Bürger!Bei der Bürgermeisterwahl am 25.09.2011 konnte kein Kandidat mehrals 50% der abgegeben Stimmen erreichen. Daher findet am09.10.2011 die Stichwahl zwischen den beiden Erstgereihten statt. Alsamtierender Bürgermeister der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger Seefreue ich mich über die hohe Wahlbeteiligung von über 80%. Vielen Dankdafür, dass Sie zur Wahl gegangen sind und Ihr Mitbestimmungsrechtwahrgenommen haben. Sie haben damit gezeigt, dass Sie Verantwortungfür die Zukunft unserer Stadtgemeinde übernehmen wollen. Dieses Mitteilungsblatt beinhaltet alle wichtigen Informationen zurStichwahl. Ich darf alle Wählerinnen und Wähler auffordern, auch am09.10.2011 von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Bitte nutzenSie auch an diesem Tag Ihr Wahlrecht!
HerzlichstIhr geschäftsführender Bürgermeister
Siegfried Ronacher
Bürgermeisterbrief Hermagor 09/2011 | 03
Wahlsprengel Einzugsbereich Wahllokal Wahlzeit
I-Hermagor 1 Stadtgebiet von Hermagor mit Ausnahmeder Siedlung „Neue Heimat“ und des „Sied-lerweges“
Hermagor, Rathaus– Parterre, großerStadtsaal
07.00 bis16.00 Uhr
II-Hermagor 2 Aigen, Grünburg, Guggenberg, Kraß, Kreuthob Möschach, Kühwegboden, Liesch, Mödern-dorf, Neuprießenegg, Obermöschach, Radnig,Radnigforst, Untermöschach sowie vom Stadt-gebiet Hermagor die Siedlung „Neue Heimat“und der „Siedlerweg“
Hermagor, Rathaus– Parterre, mittlererStadtsaal
07.00 bis16.00 Uhr
III-Vellach Braunitzen, Eggforst, Khünburg, Pressegger-see, Obervellach und Untervellach
Gasthaus Domenigin Untervellach 2
07.00 bis14.00 Uhr
IV-Görtschach Förolach, Görtschach, Presseggen,Siebenbrünn, Schinzengraben, Wittenig undZuchen
Gasthaus „ZumRubenthaler“ inFörolach 48
07.00 bis13.00 Uhr
V-Egg 1 Brugg, Egg, Fritzendorf, Götzing, Grafenau,Mellach, Micheldorf, Neudorf, Potschach,Süßenberg und Toschehof
Gemeinschaftshausin Egg 60
07.00 bis13.00 Uhr
VI-Egg 2 Dellach, Kreuth ob Mellweg, Latschach, Mell-weg, Nampolach und Paßriach
Gasthaus Plamenigin Latschach 1
07.00 bis13.00 Uhr
VII-Mitschig Bergl, Burgstall, Kameritsch, Kraschach,Kühweg, Mitschig, Podlanig, Postran undWatschig
Gasthaus Hillepoldin Postran 9
07.00 bis13.00 Uhr
VIII-Tröpolach Achleiten, Danz, Sonnenalpe Nassfeld, Sonn-leitn, Tröpolach, Schlanitzen und Schmidt
Volksschulein Tröpolach 49
07.00 bis13.00 Uhr
IX-Rattendorf Jenig, Kleinbergl, Kreuth ob Rattendorf undRattendorf
Gemeindehausin Rattendorf 15
07.00 bis13.00 Uhr
Wichtige Hinweise zurBürgermeister-Stichwahl am 9. Oktober 2011WahlbehördeDie Leitung und Durchführungder Wahlen obliegt verschiede-nen Wahlbehörden. Für unsereGemeinde gibt es neben der Ge-meindewahlbehörde noch achtSprengelwahlbehörden. Detailsdazu finden Sie in den nachste-henden Rubriken.
Wer darf wählen?Nach den Bestimmungen derGemeinderats- und Bürgermeis-terwahlordnung sind für die Bür-germeister-Stichwahl am 09.10.2011 alle Männer und Frauenwahlberechtigt, welche bei derBürgermeisterwahl am 25.09.2011 wahlberechtigt waren. Essind dies alle Gemeindebürger,die die österreichische Staats-bürgerschaft besitzen oder EU-Bürger sind, spätestens am25.09.2011 das 16. Lebensjahrvollendet haben, vom Wahlrechtnicht ausgeschlossen sind und inunserer Gemeinde am 23.07.2011 (Stichtag) ihren Haupt-wohnsitz inne hatten. Im Aus-land lebende Österreicher kön-nen das Wahlrecht bei dieserWahl nicht ausüben.Unter Berücksichtigung der vor-stehenden Ausführungen wurdenalle wahlberechtigten Gemeinde-und EU-Bürger in Wählerver-zeichnissen für die Bürgermeis-ter-Stichwahl erfasst. Diese Ver-zeichnisse bilden die alleinigeGrundlage für die Ausübung desWahlrechtes! Ein Einspruchs-und Berufungsverfahren zu denWählerverzeichnissen gibt esnicht mehr. Ist also eine Personin keinem Wählerverzeichnis derStadtgemeinde Hermagor-Pres-segger See eingetragen, so kannsie die Wahlbehörde, auch wennihr Wahlrecht zweifellos fest-steht, nicht zur Abstimmungzulassen. Eine Ausnahme bildennur Wähler, denen auf der Grund-lage des Wählerverzeichnisseseine Wahlkarte ausgestellt wur-de. Näheres dazu finden Sie imAbschnitt „Wahlkartenwähler“.
WahlkartenwählerWähler, die sich voraussichtlicham Wahltag an einem anderen
Ort in der Stadtgemeinde Herma-gor-Pressegger See als dem ihrerEintragung im Wählerverzeichnisaufhalten, haben Anspruch aufAusstellung einer Wahlkarte. Diejeweilige Wahlkarte selbst ist alsBriefumschlag gestaltet und ent-hält den amtlichen Stimmzettelfür die Stichwahl des Bürger-meisters und ein Wahlkuvert.Die Ausübung des Wahlrechtesmittels Wahlkarte ist grundsätz-lich auf zwei Arten möglich; undzwar:a) am Wahltag bei einem Wahl-
lokal für Wahlkartenwählerdurch Mitnahme und Überga-be der unbenützten Wahlkartean den dortigen Wahlleiteroder
b) mittels Briefwahl – siehe dazugesonderte Ausführungen inder Rubrik „Briefwahl“
HINWEIS: Wahlkartenwähler fürdie Stichwahl des Bürgermeis-ters, welche ihr Wahlrecht voreiner Wahlbehörde ausüben wol-len, müssen dafür am Wahl-
tag ein Wahllokal in der Stadt-gemeinde Hermagor-PresseggerSee aufsuchen. Anträge auf Ausstellung vonWahlkarten können bei derStadtgemeinde Hermagor-Pres-segger See, Rathaus Hermagor,3. Stock – Meldeamt (Telefax –04282/2333-65 oder per E-Mail:[email protected])eingebracht werden. Die Antrag-stellung ist bei schriftlichenAnträgen bis Mittwoch, den05.10.2011 und bei mündli-chen Anträgen bis Donnerstag,den 06.10.2011 möglich. Ver-spätet einlangende Anträge kön-nen nicht mehr berücksichtigtwerden.
BriefwahlMit der letzten Wahlrechtsnovel-le wurde die Briefwahl auch fürdie Bürgermeisterwahl neu ein-geführt. Die Briefwahl kommtinsbesondere für Wähler/innenin Frage, die sich am Wahltagnicht am Ort ihrer Eintragungim Wählerverzeichnis aufhalten.
Die Briefwahl ist aber auchdurch Wähler/innen möglich, diesich am Wahltag in einem Spi-tal aufhalten oder auf Grundvon Bettlägerigkeit oder man-gelnder Geh- und Transportfähig-keit nicht das für sie vorgeseheneWahllokal am Wahltag aufsuchenkönnen.Um von der Briefwahl Gebrauchmachen zu können, benötigt derjeweilige Wahlberechtigte eineWahlkarte. Ausstellungserforder-nisse für Wahlkarten siehe in derRubrik „Wahlkartenwähler“.In der Folge hat der Inhaber einerWahlkarte zum Zwecke der Brief-wahl• den ausgefüllten Stimmzettel
in das der Wahlkarte beigefüg-te Wahlkuvert zu legen,
• das Wahlkuvert in die Wahlkar-te zu legen und diese zu ver-schließen,
• durch Unterschrift unter An-gabe von Ort und Zeitpunkt ei-desstattlich zu erklären, dasser den amtlichen Stimmzettelpersönlich, unbeobachtet und
halb dieser Zone ist jede Art derWahlwerbung, jede Ansammlungsowie das Tragen von Waffenjeder Art verboten (ausgenom-men Sicherheitsorgane).
Wählen am Wahltagim WahllokalDas Wahlrecht für die Stichwahldes Bürgermeisters ist am Wahl-tag (09.10.2011) persönlich inIhrem zuständigen örtlichenWahllokal auszuüben, sofernnicht die Briefwahl in Anspruchgenommen wird. Ausnahmengibt es nur für Blinde, schwerSehbehinderte und gebrechlicheWähler. Solche Personen dürfensich im Wahllokal von einerGeleitperson, die sie sich selbstauswählen können, führen undbei der Wahlhandlung helfen las-sen. Wählen dürfen nur Perso-nen, die im abgeschlossenenWählerverzeichnis eingetragensind.Am Wahltag zur Stichwahl desBürgermeisters wird an jedenWahlberechtigten in seinem Wahl-lokal ein Stimmzettel mit einemWahlkuvert durch den Wahlleiterausgegeben.Ein Muster des verwendetenStimmzettels ist im Anschluss andiesen Beitrag abgedruckt.Für eine gültige Stimme ist dasAnkreuzen eines der am Stimm-zettel angeführten Bürgermeis-terkandidaten in dem dafür vor-gesehenen Feld erforderlich.
InformationenFür alle Anfragen und Auskünfteim Zusammenhang mit derStichwahl des Bürgermeistersstehen die Mitarbeiter derStadtgemeinde Hermagor-Pres-segger See, Rathaus Hermagor –3. Stock, Meldeamt, Tel.Nr.04282/2333, gerne zur Verfü-gung. Dies gilt auch für denWahltag. Weitere Informationenzur Nachwahl des Bürgermeis-ters, insbesondere auch dieWahlergebnisse, ab deren Ver-öffentlichung am Wahltag (abca. 17.00 Uhr) befinden sichauf unserer Homepage unter:www.hermagor.at
04 | Hermagor 09/2011 Bürgermeisterbrief
Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See,9620 Hermagor, Wulfeniaplatz 1, Tel. 04282-2333 · Druck: Seebacher GmbH, 9620 Her-magor, Tel. 04282-2171.
unbeeinflusst ausgefüllt hatund
• die Wahlkarte für die Stich-wahl des Bürgermeistersder Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See so zu übermit-teln, dass diese bis zum Stich-wahltag, 09.10.2011, 16.00Uhr, einlangt.
• Die mit der Übermittlung derWahlkarte verbundenen Risi-ken (Verlust, verspätete Ein-langung u.ä.) gehen zu Lastendes Briefwählers.
Die Stimmabgabe mittels Brief-wahl ist beispielsweise nichtig,wenn:• die eidesstattliche Erklärung
auf der Wahlkarte nicht odernachweislich nicht vom Wahl-berechtigten abgegeben wur-de,
• bei der eidesstattlichen Erklä-rung das Datum, im Falle derStimmabgabe am Wahltagauch die Uhrzeit fehlt,
• die eidesstattliche Erklärungnach Schließen des letztenWahllokales am Wahltag abge-geben wurde,
• die Wahlkarte nicht unmittel-
bar oder im Postwege übermit-telt wird oder
• die Wahlkarte verspätet ein-langt.
Vorgezogene StimmabgabeUm allen Wähler/innen einezusätzliche Gelegenheit zurStimmabgabe anlässlich derStichwahl des Bürgermeisters zuermöglichen, besteht für alleWähler/innen, welche in einemWählerverzeichnis der Stadt-gemeinde Hermagor-PresseggerSee eingetragen sind, am Frei-tag, dem 30.09.2011 in der Zeitvon 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr imRathaus Hermagor, Parterre, Foy-er, die Möglichkeit der vorgezo-genen Stimmabgabe. Wähler/innen, die von der Möglichkeitder vorgezogenen StimmabgabeGebrauch machen, haben ihrWahlrecht damit ausgeübt undkönnen am Wahltag in ihrem (ört-lichen) Wahllokal ihr Stimmrechtnicht mehr ausüben. Wahlkartenwähler können imRahmen der vorgezogenen Stimm-abgabe ihr Wahlrecht nicht aus-üben.
Wo wird gewählt?Wie bereits ausgeführt, ist unserGemeindegebiet in neun Wahl-sprengel eingeteilt, und zwarnach regionalen Gesichtspunk-ten. Diese Einteilung hat sichschon seit Jahren bestensbewährt.Wir glauben und hoffen, dassjeder Wähler an Hand dieserOrientierungshilfen problemlos„sein“ Wahllokal findet. Zusätz-lich erhält jeder Wahlberechtigtenoch eine Wählerinformation fürdie Stichwahl des Bürgermei-sters, aus der sein zuständigerWahlsprengel, das Wahllokal so-wie die jeweilige Wahlzeit hervor-geht. Bitte diese Verständigungzur Wahlhandlung mitnehmen;sie führt zum leichteren Auffin-den im Wählerverzeichnis.
VerbotszoneVon der Gemeindewahlbehördewurde verfügt, dass als gesetz-lich vorgeschriebene Verbotszonedas Gebäude gilt, in dem sich einWahllokal befindet sowie derUmkreis von 30 Metern. Inner-
Amtlicher Stimmzettelfür die Stichwahl des Bürgermeisters
der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger Seeam 09. Oktober 2011
Familien- und Vorname, Geburtsjahrdes Wahlwerbers
s ein
setzen!
RONACHERSiegfried, 19
ng. ASTNERLeopold, 1961MU S
T ERE RT E
UM
T ET ERFür den gewähltenFür den gewählten
Wahlwerber im Kreis eWahlwerber im Kreis e
einsetzeinsetEEE, 1965196
Dipl.-Ing. ADipl.-InLeopoLeop