Mitwirkungsbericht Hochwasserschutz Bödeli Lütschine...- Durchleiten (Teilausbau Gerinne) bei...

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Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis I Unterlage Projektverfasser Gewässer Erfüllungspflichtiger Revidiert Wilderswil, Gsteigwiler, Matten, Interlaken, Bönigen Schwellenkorporation Bödeli Süd Gewässer-Nr. Projekt-Nr. Plan-Nr. Plan Format Hochwasserschutz Bödeli Gemeinden Lütschine 500 Lütschine Wasserbauplangenehmigung: 2645 - Orientierende Unterlagen zum Wasserbauplan DIPL. ING. ETH/SIA & HTL MÄTZENER & WYSS INGENIEURBÜRO FÜR E-MAIL HOCH- UND TIEFBAU [email protected] 033 826 10 11 033 826 10 10 FAX TEL. BAUINGENIEURE AG HAUPTSTRASSE 21 3800 UNTERSEEN 2645 Gesamtprojekt Datum Dossier Mitwirkungsbericht Beilage 3.1.9 November 2012

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Tiefbauamtdes Kantons Bern

Oberingenieurkreis I

Unterlage

Projektverfasser

Gewässer

Erfüllungspflichtiger

Revidiert

Wilderswil, Gsteigwiler, Matten, Interlaken, BönigenSchwellenkorporation Bödeli Süd

Gewässer-Nr.

Projekt-Nr.

Plan-Nr.

Plan Format

Hochwasserschutz Bödeli

Gemeinden

Lütschine 500

Lütschine

Wasserbauplangenehmigung:

2645 -

Orientierende Unterlagen zum Wasserbauplan

DIPL. ING. ETH/SIA & HTLMÄTZENER & WYSS

INGENIEURBÜRO FÜR

E-MAIL

HOCH- UND TIEFBAU

[email protected] 826 10 11033 826 10 10

FAXTEL.

BAUINGENIEURE AG

HAUPTSTRASSE 213800 UNTERSEEN

2645

Gesamtprojekt

Datum Dossier

Mitwirkungsbericht

Beilage 3.1.9

November 2012

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Gemeinden: Gsteigwiler, Wilderswil, Matten, des Kantons Bern Interlaken, Bönigen Tiefbauamt Oberingenieurkreis I Erfüllungspflichtiger: Schwellenkorporation Bödeli Süd

Wasserbauplan Lütschine

MITWIRKUNGSBERICHT zur öffentlichen Mitwirkung im Mai / Juni 2011

Bern, im September 2011

Planungsteam WBP Lütschine Gesamtprojektleitung: IG Flussbau AG SAH, Bern / Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Unterseen Projektierung TP 1 und 2: Kissling + Zbinden AG, Spiez Projektierung TP 3: IG Mätzener & Wyss Bauingenieure AG / Bettschen + Blumer AG, Unterseen Projektierung TP 4: Emch + Berger AG, Spiez Umweltverträglichkeitsprüfung: Sigmaplan AG, Bern Gestaltung: Moeri & Partner AG, Bern Landerwerb: U. Bettschen, Matten / P. Mätzener, Bönigen Hydraulik / Geschiebe: Jäggi Flussbau und Flussmorphologie, Ebmatingen Hydraulik / Entlastungen: beffa tognacca gmbh, Claro Kommunikation: Mettler Communications, Interlaken

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Änderungskontrolle

Version Datum Name Bemerkungen

1.0 27.9.2011 S. Stalder Veröffentlichung

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Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage ..............................................................................................................................................1

1.1 Wasserbauplan Lütschine...................................................................................................................................1 1.2 Planverfahren.......................................................................................................................................................1 1.3 Partizipation .........................................................................................................................................................2

2 Mitwirkungsverfahren ................................................................................................................................3 3 Zusammenfassung der Eingaben ............................................................................................................3

Anhang

Anhang A Protokoll zum öffentlichen Mitwirkungsanlass vom 26.5.2011

Anhang B Fragebogen zur Mitwirkung

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1 Ausgangslage

1.1 Wasserbauplan Lütschine Das Hochwasser vom August 2005 führte zu Überflutungen auf dem gesamten Bödeli bis nach Interlaken und zu enormen Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Kulturland. Die Ursachen und Prozesse dieses Jahrhundertereignisses wurden im Rahmen einer lokalen, lösungsorientierten Ereignisanalyse (LLE) Lüt-schine untersucht. Ebenfalls im Rahmen der LLE Lütschine wurde ein generelles Hochwasserschutzkonzept für das Bödeli entwickelt. Einzelne Teile davon wurden in der Zwischenzeit realisiert, andere sind in Planung. Mit dem vorliegenden Wasserbauplan Lütschine soll ein Grossteil der weiteren Massnahmen in einem Gesamt-projekt bewilligt werden. Ein Gerinne-Vollausbau der Lütschine auf der Strecke Wilderswil – Brienzersee zur Durchleitung der Wassermassen im Extremszenario, stösst aufgrund der lokalen Verhältnisse an die Grenzen der techni-schen Machbarkeit. Das Gesamtkonzept sieht deshalb eine Kombination aus Durchleiten und Umleiten vor: - Durchleiten (Teilausbau Gerinne) bei seltenen Ereignissen - Umleiten (Hochwasserentlastungen / Abflusskorridor) bei sehr seltenen Ereignissen und im Überlast-

fall

1.2 Planverfahren Die wasserbaulichen Massnahmen werden in einem Wasserbauplanverfahren gemäss Art. 21 ff des kan-tonalen Wasserbaugesetzes aufgelegt und genehmigt. Im Bereich der Entlastung Wilderswil bestehen Schnittstellen mit dem Strassenplanverfahren Umfahrung Wilderswil. Die Schnittstellen sind koordiniert, die Verfahren verlaufen unabhängig.

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1.3 Partizipation Folgende Auflistung zeigt die wichtigsten Veranstaltungen, Begehungen und Besprechungen zur Partizi-pation und Information der Bevölkerung bis zur Mitwirkung. Alle Anlässe sind protokolliert. Begleitausschuss

Termin Anlass Inhalte und Ziele

23.8.2010 1. BGA Sitzung Konstitution Begleitausschuss, Kennenlernen Projekt, Verabschiedung Projekthandbuch,

Festlegen Spielregeln

14.12.2010 2. BGA Sitzung Information über Stand der Projektierung, Stand BAFU zum Überlastfall, Diskussion

5.4.2011 3. BGA Sitzung Information Stand der Planung (Teilprojekte, Schnittstellen mit andern Projekten, Haftungs-

fragen im Korridor, Orientierung Grundeigentümer), Diskussion Dämme Bönigen

20.10.2011 4. BGA Sitzung Noch offen

Begleitgruppe Überlastkorridor

Termin Anlass Inhalte und Ziele

13.1.2011 1. BG Sitzung Information zum Konzept WBP, Untersuchte Varianten, Haftungsfragen, Workshop und

Diskussion

18.8.2011 2. BG Sitzung Information zum Projekt Stand Stufe Mitwirkung

Informationsveranstaltungen für betroffene Grundeigentümer

Termin Grundeigentümer Inhalte und Ziele

26.1.2011 Anwohner Unterhaltsweg Bönigen Information WBP Lütschine (geplanter Unterhaltsweg)

9.2.2011 /

23.3.2011

Burgergemeinde Wilderswil Information WBP Lütschine und Strassenplan Umfahrung Wilderswil

1.3.2011 Burger- und EWG Interlaken, Matten,

EWG Goldswil

Information WBP Lütschine

1.3.2011 Private Grundeigentümer TP 2 Information WBP Lütschine

2.3.2011 Grundeigentümer Bereich Flisou Information WBP Lütschine und Strassenplan Umfahrung Wilderswil

15.3.2011 armasuisse Information WBP Lütschine, Diskussion Landerwerb, Dammverlauf

Flugplatz

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2 Mitwirkungsverfahren Die Schwellenkorporation Bödeli Süd hat eine öffentliche Mitwirkung über den Wasserbauplan durchge-führt. Im Rahmen folgender Veranstaltungen, wurde der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben Fragen, Anregungen und Kritikpunkte einzubringen: - Öffentliche Orientierung am 26.5.2011 im Schulhaus Wilderswil - Zwei öffentliche Sprechstunden am 9.6 und 16.6.2011 im Schulhaus Wilderswil Die Projektunterlagen wurden vom 30.5.2011 bis 24.6.2011 auf den beteiligten Gemeinden (Bönigen, Gsteigwiler, Matten, Wilderswil und Interlaken) aufgelegt und auf der Homepage der Schwellenkorporati-on Bödeli Süd aufgeschaltet. Rückmeldungen gingen in Form von Fragebogen, Briefen und anlässlich der Orientierungsanlässe ein.

3 Zusammenfassung der Eingaben Es gingen total fünfzehn Stellungsnahmen in Form der abgegebenen Fragebogen (siehe Anhang B) oder von Briefen ein. Von den fünfzehn eingegangenen schriftlichen Stellungsnahmen beantworteten acht die Grundsatzfrage zum Projekt (prinzipielles Einverständnis) positiv, zwei Antworten waren negativ. Die übrigen fünf äusserten sich in Briefform und nicht direkt zu dieser Frage. Auf den folgenden Seiten sind die mündlichen Rückmeldungen aus der öffentlichen Informationsveran-staltung vom 26.5.2011, den beiden Fragestunden vom 9.6 und 16.6.2011, der Besprechung mit der Bur-gergemeinde Wilderswil vom 23.3.2011, sowie die schriftlichen Stellungsnahmen zusammengefasst. Die Kritikpunkte betrafen hauptsächlich die Landbeanspruchung im Bereich Flisou / Greiche (Teilprojekt 1) und den Uferweg in Bönigen (Teilprojekt 4).

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Betreffender Abschnitt Berücksichtigt

Verfasser

asdf

Rückmeldungsform

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Pendenzen/Antwort Allg. TP1 TP2 TP3 TP4

Allgemeines / Konzept

Bigler Kurt, Gsteig-wiler

(schriftlich)

Die Planung erfolgte ohne vorherige Kontaktaufnahme mit Grundei-gentümern. Es wird einfach über Land und Grundeigentum verfügt.

x Man war bestrebt, sämtliche betroffenen Grundeigen-tümer vorgängig zur Mitwirkung im Rahmen von Begehungen oder Informationsveranstaltungen direkt über das Projekt zu informieren (Einzelgespräche oder Informationsanlässe). Man ist grundsätzlich sehr interessiert an persönlichen Kontakten mit den Grundeigentümern. Die betroffenen Grundeigentümer werden im Minimum vor der Auflage des Bauprojek-tes über das Projekt informiert. Die Projektverantwort-lichen werden versuchen die Kommunikation noch zu verbessern.

x x

Fam. Köchli-Jundt, Bönigen/

Mannartz-Fuchs, Bönigen

(schriftlich)

Der angestrebte Hochwasserschutz wird positiv eingestuft. x

Zingrich Karl, Wil-derswil

(Infoveranstaltung, Fragestunde)

Wieso wurde die Idee des Entlastungsstollen Chrummeney - Thu-nersee nicht weiterverfolgt?

x Aus Kostengründen wurde die Idee dieses Stollens nicht weiterverfolgt. Die Gesamtkosten für den Bau, Ausrüstung, Lander-werb und Planung des Stollens werden auf 100 Mio. Fr. geschätzt. (35'000.- pro Laufmeter)

x

Herr Wyss (Infoveranstaltung)

Es ist wichtig, dass nebst dem Wasserbauprojekt der Unterhalt nicht vernachlässigt wird (Bsp. Geschieberechen leeren).

x Grundsätzlich ist es günstiger, Schwemmholz aus dem Geschieberechen zu leeren, als nach einer Überschwemmung aus Feld und Gebäuden. Es findet 2x jährlich eine Begehung der SK statt um anstehen-de Unterhaltsarbeiten festzustellen. Rechen und Geschiebesammler werden bei Bedarf nach Gewit-tern geleert. Wenn etwas nicht in Ordnung ist, soll man sich bitte direkt an die SK wenden. Die Unterhaltskosten werden im Auflagedossier ausgewiesen und im Wirtschaftlichkeitsnachweis berücksichtigt.

x

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Betreffender Abschnitt Berücksichtigt

Verfasser

asdf

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Pendenzen/Antwort Allg. TP1 TP2 TP3 TP4

Herr Siegenthaler (Infoveranstaltung)

Wird der geschützte Uferbereich für bestehende Bauten angepasst?

x Für bewilligte bestehende Bauten gilt die Besitz-standgarantie. Der geschützte Uferbereich bzw. Gewässerraum ist durch das Wasserbaugesetz und Wasserbauverordnung sowie dem Gewässerschutz-gesetz vorgegeben und im Rahmen der Nutzungs-planung grundeigentümerverbindlich festzulegen.

x

Burgergemeinde Wilderswil

(Sitzung Burgergde. 23.3.11)

Die Burgergemeinde und Baurechtsinhaber sollen involviert werden (an Sitzungen einladen und informieren).

x Sämtliche Grundeigentümer werden direkt über das Projekt informiert und sollen die Möglichkeit haben ihre Bedürfnisse einzubringen.

x

Der Verwaltungsaufwand der Burgergemeinde soll entschädigt werden.

x Der Verwaltungsaufwand kann nicht entschädigt werden (fehlende gesetzliche Grundlage).

x

Einwohnergemein-de Interlaken

(schriftlich)

Versicherungen, vor allem die GVB, sollten sich an der Mitwirkung beteiligen.

x Bis zur Mitwirkung wurden bereits mit allen relevanten Versicherungsträgern (GVB, Sachversicherungen (mobiliar), Hagelversicherung, Elementarschaden-fonds) Gespräche geführt. Die Massnahmen werden von den Versicherungen begrüsst. Das Schutzziel für die Gebäude innerhalb Überlastfallkorridors entspricht den gängigen Schutz-zielen für besiedelte Gebiete. Die Gebäudeversiche-rung schliesst Leistungsvorbehalte aus. Dies gilt ebenfalls für die Sachversicherungen (Mobiliarschä-den).

x

Es wird begrüsst, dass ein Gesamtprojekt entwickelt wird. So wird die Koordination der einzelnen Massnahmen gewährleistet.

x x

Finanzen

Bigler Kurt, Gsteig-wiler

(schriftlich)

Es handelt sich um eine Geldverschwendung. Die Kostenwirksamkeit (Verhältnis Risikoreduktion zu den jährlichen Kosten [Investitions- und Unterhalts-kosten] sowie Abschreibungen grösser 1) ist die Voraussetzung für ein genehmigungsfähiges Hoch-wasserschutzprojekt.

x

Einwohnergemein-de Interlaken

(schriftlich)

Wurde eine langfristige Kosten-Nutzenanalyse erstellt? x Für die Subventionierung des Projekts durch Bund und Kanton wird der Nachweis der Kostenwirksamkeit vorausgesetzt. Mit dem Berechnungsinstrument EconoMe, welches vom BAFU entwicklelt wurde, wird eine Kosten-Nutzenanalyse erstellt, welche in Arbeit ist.

x

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Betreffender Abschnitt Berücksichtigt

Verfasser

asdf

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Pendenzen/Antwort Allg. TP1 TP2 TP3 TP4

Zingrich Karl, Wil-derswil

(Infoveranstaltung)

Was beinhalten die erwähnten Kosten von 40 Mio.? Wird das Projekt durch Bund und Kanton subventioniert?

Die Kosten von rund 40 Mio. Franken beinhalten die anfallenden Investitionskosten für die vier vorgestell-ten Teilprojekte.

x

Mit welchen Subventionen ist zu rechnen? Bund und Kanton kommen für rund 60 - 70% der Kosten auf. Gemäss Härtefallregelung werden zu-sätzlich 17% durch den Kanton subventioniert.

x

Herr Siegenthaler (Infoveranstaltung)

Ist in Folge der Ausgaben für das Projekt mit einer sprunghaften Erhöhung der Schwellentelle zu rechnen?

Vor 2 Jahren wurde die Schwellentelle erhöht. In nächster Zeit ist keine Erhöhung beabsichtigt.

x

Lehmann Marianna, Wilderswil

(Infoveranstaltung)

Ist auch Geld vorhanden um den Unterhalt zu finanzieren?

x Die SK hat die Aufgabe für den Wasserbau und den Unterhalt der Gewässer zu sorgen. Wesentliche Unterhaltsmassnahmen werden vom Kanton im Rahmen einer Unterhaltsanzeige mit einem Anteil von bis zu 33% subventioniert. Die jährlich anfallenden Unterhaltsarbeiten sind im Budget entsprechend berücksichtigt und somit gesi-chert.

x

Einwohnergemein-de Bönigen (Löffler René, Hu-ber Peter, Sieber Stefan)

(Fragestunde)

Das Mitwirkungsprojekt sieht vor, zum Schutz des bestehenden Werkleitungsrohrblocks eine Blockrampe zu erstellen. Bei der Ein-wohnergemeinde existieren keine Unterlagen zu früheren Beschädi-gungen der Leitung. Die Gemeindevertreter erkundigen sich nach dem Kostenteiler für die vorgesehenen Massnahmen.

x Die Recherche der M&W AG ergab folgendes: - Die Unterquerung wurde im Jahr 1970 gebaut. - Beim Hochwasser vom 31.07. - 02.08.1982 wurde der Hüllbeton und die 10 cm dicke Rohrwandung der Regenabwasserleitung (Rohrdurchmesser 135 cm) abgetragen. - Die Rohrleitung wurde in der Folge mit Kiesmaterial verfüllt, so dass die Funktion nicht mehr gewährleistet war. - In den anschliessenden dreieinhalb Jahren wurde ein Projekt zum Schutz der Leitung mit zwei Sohlenrippen erarbeitet, die Realisierung erfolgte im Jahr 1986. Diese Recherche hat nicht nur für das Wasserbaupro-jekt zu neuen Erkenntnissen geführt, auch für die Gemeinde Bönigen als Werkeigentümer ergeben sich daraus folgende Schlüsse: - Die bestehende Rohranlage wird durch die beiden Sohlenrippen geschützt. - Es sind voraussichtlich keine weiteren Massnahmen zum Schutz der Leitung nötig. - Auf die im Mitwirkungsprojekt vorgesehene Block rampe kann verzichtet werden.

x

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asdf

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Flisou / Greiche, insbesondere Landbedarf

Zingrich Karl, Wil-derswil

(Infoveranstaltung, Fragestunde)

Wieso wird das Gesetz bezüglich dem Gewässerraum unterschied-lich angewendet (Bsp. Lütschental)? Wieso muss das beste Kultur-land für ökologische Zwecke verwendet werden?

Das Neue Gewässerschutzgesetz ist erst seit 1.1.2011 in Kraft. Neben dem reinen Hochwasser-schutz sind auch ökologische Kriterien zu berücksich-tigen. Eine extensive landwirtschaftliche Nutzung im Uferbereich wird nach wie vor möglich sein. Ab 2014 wird ein neuer Ökotyp Uferbereich mit Flächenbeiträ-gen abgegolten.

x

K. Zingrich ist nicht bereit sein Land ohne Realersatz abzugeben. Kann es zur Enteignung kommen?

Ziel ist es eine einvernehmliche Lösung mit den Grundeigentümern zu finden. Durch die Genehmi-gung eines Wasserbauplans wird ein Enteignungstitel erworben. Das Enteignungsverfahren kommt nur als letzte Möglichkeit zur Anwendung. Die SK ist bemüht Landwirtschaftsland zu erwerben um Realersatz anbieten zu können. Im Rahmen eines Vorprojekts wird zusammen mit dem Projekt „Umfahrung Wilderswil“ geprüft, ob die Auswirkungen auf die Landwirtschaft durch ein Land-umlegungsverfahren abgemindert werden können. Die drei Verfahren (Strassenplan, Wasserbauplan und Landumlegung) werden aufeinander abgestimmt.

x

Bigler Kurt, Gsteig-wiler

(schriftlich, Informations-veranstaltung)

K. Bigler ist nicht bereit weiteres Land zu verkaufen. Was ist mit dem Gebäude Nr. 154 auf Parzelle GB Nr. 697 vorgesehen? Eine Verset-zung des Gebäudes ist keine Option.

x Die im Landbedarfsplan dargestellte Landerwerbsflä-che entspricht dem nach Gewässerschutzgesetz und Gewässerschutzverordnung festzulegenden Gewäs-serraum. Das Gebäude kann bestehen bleiben; es gilt die Besitzstandgarantie. Ein Landerwerb im Bereich der Parzellen Nr. 41 und 697 ist nicht zwingend not-wendig und somit verhandelbar.

x

Wie sieht es mit der Subventionierung von vorgezogenen Massnah-men aus?

x Es ist davon auszugehen, dass die vorgezogene Realisierung des Dammes auf dem betreffenden Grundstück nach Genehmigung des Projekts subven-tioniert wird.

x x

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Balmer Ueli, Interla-ken

(schriftlich, Fragestunde)

Wieso muss die Lütschine auch auf Greiche-Seite verbreitert und ökologisiert werden, wenn gutes Kulturland so rar ist?

x Im besagten Gebiet besteht ein Hochwasserschutz-defizit. Die Abflusskapazität ist geriner als ein HQ30. Die bestehende Sohlenbreite von ca. 20 m wird beibehalten. Durch die erforderliche Dammerhöhung entsteht aus geometrischen Gründen eine Verbreite-rung des Gerinnes. Zudem schreibt das Gewässer-schutzgesetz vor, bei Realisierung von Massnahmen den natürlichen Lebensraum wiederherzustellen. Das Projekt erfüllt im Bereich Greiche nur die minimalen gesetzlichen Anforderungen für Hochwasserschutz-projekte. Es sind keine zusätzlichen ökologischen Aufwertungen geplant.

Um die Dämme landwirtschaftlich gut nutzen zu können, werden die Böschungen landseitig sehr flach (1:10) ausgebildet. Im Rahmen eines Vorprojekts wird zusammen mit dem Projekt „Umfahrung Wilderswil“ geprüft, ob die Auswirkungen auf die Landwirtschaft durch ein Land-umlegungsverfahren abgemindert werden können. Die drei Verfahren (Strassenplan, Wasserbauplan und Landumlegung) werden aufeinander abgestimmt.

x

Thöni Hanspeter, Gsteigwiler

(schriftlich)

Die Kulturlandfläche soll nicht verloren gehen und es soll weiterhin keine Nutzungseinschränkung im Gebiet Flisou bestehen. Es ist neu, dass der Flusslauf der Lütschine geändert werden soll und es ist bedenklich, dass so Kulturland zerstört wird. Die Grundeigentümer werden mit erhöhten Schwellentellen zur Kasse gebeten und müs-sen zudem noch Land aufopfern.

x Vgl. vorangehende Antwort (Verfasser U. Balmer)

x

Von Allmen Emil, Wilderswil

(schriftlich, Fragestunde)

Der Landverlust in der Flisou ist viel zu gross. Die Bauern sind auf das Land in der Talfläche angewiesen. Nach dem Hochwasser 2005 wurde viel Arbeit und Geld zur Wiederherstellung des Landwirt-schaftslandes investiert und es ist unbegreiflich, dass dies wieder zerstört werden soll.

x Vgl. vorangehende Antwort (Verfasser U. Balmer)

Herr von Allmen (Infoveranstaltung)

Es besteht im Bereich Flisou kein Bedürfnis die jetzige Situation zu ändern!

x Vgl. vorangehende Antwort (Verfasser U. Balmer)

x

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Herr Vögeli (Infoveranstaltung, Fragestunde)

Die Auswirkungen auf die heute landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen sind zu gross.

x Vgl. vorangehende Antwort (Verfasser U. Balmer)

x

Das Rotenbächli mündet in einem rechten Winkel in die Lütschine, wodurch es bei Hochwasser der Lütschine zu einem Rückstau kommt.

x Diese Problematik wurde erkannt. Das Rotenbächli muss durch den Bau der Umfahrungsstrasse verlegt und revitalisiert werden. Der Mündungswinkel bleibt rechtwinklig, die Dämme werden jedoch erhöht.

x

Hänggi Silvia und Rainer, Wilderswil (schriftlich)

Können die Kosten für die bereits realisierten Objektschutzmass-nahmen (Grenchenstrasse 17, Wilderswil) durch das Projekt subven-tioniert werden?

x Durch den Ausbau des Gerinnes auf ein HQ100 sind die Objektschutzmassnahmen nicht mehr notwendig, haben aber eine Wirkung im Überlastfall am Saxet-bach und der Lütschine. Die Kostenbeteiligung wird geprüft.

x

Müller Claudio, Wilderswil (Infoveranstaltung)

Die Aufweitung Obereyli und die Dämme bis zur Saxetbachmündung sind begrüssenswert.

x

Die Landabtretungen sollen nach Möglichkeit durch Realersatz entschädigt werden (Abtausch mit Kantonsparzellen).

x Die SK Bödeli Süd bemüht sich um Realersatz. x

Der Ausfall von Pachtzins und Baurechtszinsen sind zu entschädi-gen.

x x

Burgergemeinde Wilderswil (Sitzung Burgergde.

23.3.11)

Die temporäre Beanspruchung von Deponien und der Ertragsausfall ist zu entschädigen. Land und Gärten sind wieder in Stand zu stel-len. Der Minderwert durch Rekultivierung soll entschädigt werden.

x

x

Schnittstelle Saxetbach, BOB-Brücke

Kunz Andreas, Wilderswil

(Infoveranstaltung)

Beim Ereignis 2005 hatte die BOB-Brücke einen negativen Einfluss, da es zu einer Verklausung kam. Wurde die Situation geprüft und sind Massnahmen vorgesehen?

x Der Damm wurde nach dem Ereignis verstärkt, die Brücke verschalt und die SPB-Brücke angehoben. Die Dimensionierung der Massnahmen erfolgte auf der Basis von physikalischen Modellversuchen. In den Versuchen wurden nebst Holz auch schwimmen-de Siloballen berücksichtigt. Es sind keine weiteren Massnahmen vorgesehen.

x

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asdf

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Balmer Ruedi, Wilderswil

(Infoveranstaltung)

Der Einmündungswinkel bei der Mündung des Saxetbachs provo-ziert Geschiebeablagerungen.

x Der rechtwinklige Einlauf ist hydraulisch nicht ideal. Die Ablagerungsproblematik im Mündungsbereich wurde untersucht. Eine bauliche Änderung weist wegen der knappen Platzverhältnisse ein schlechtes Kosten-/Nutzenverhältnis auf. Der Aufwand für ei-ne Gerinneverlegung wäre sehr gross und die Wir-kung auf die Transportkapazität klein: Das Geschiebe würde etwas weiter flussabwärts in der Lütschine abgelagert. Das Projekt „Wasserbauplan Saxetbach“ verringert die Geschiebemenge, die bis in den Mündungsbe-reich der Lütschine gelangt massiv (Ausbau Geschie-besammler auf ein 100-jährliches Ereignis). Somit werden die bisher beobachteten Probleme seltener als heute auftreten. Das rechte Ufer des Saxetbachs ist im Mündungsbereich für Baumaschinen bisher nicht erreichbar. Deshalb ist vorgesehen, dort eine neue Interventionsstelle zu schaffen. Von ihr aus kann während oder nach einem Ereignis Geschiebe aus dem Bach entnommen werden. Im Weiteren wird am linken Lütschinenufer ebenfalls eine neue Zu-fahrtsmöglichkeit geschaffen.

x

Schnittstelle mit Umfahrung Wilderswil

BOB AG (schriftlich)

Es ist zu prüfen, welchen Einfluss der Umfahrungstunnel auf die Bewirtschaftung und Erschliessung des Parkplatzes und Bahnbe-triebs haben.

x Der Hinweis wird im Rahmen des Verfahrens Umfah-rung Wilderswil im weiteren Projektverlauf untersucht.

x

Interventionen im Hochwasserfall werden bei der geplanten Stras-senbrücke Nord und BOB Brücke wegen minimalem Zwischenbe-reich erschwert.

Die Intervention im Hochwasserfall ist durch einen lichten Abstand zwischen der bestehenden BOB-Brücke und der neuen Strassenbrücke sowie die beidseitigen Zufahrtsmöglichkeiten ab der Umfah-rungsstrasse ans Flussufer sichergestellt. Diese Massnahmen wurden mit den für den Unterhalt zu-ständigen Organen des Kantons und der Schwellen-korporation abgesprochen. Im Unterhaltsfall ist die Zufahrt zur BOB-Brücke über eine nordseitig gelege-ne Piste zwischen Bahn- und Strassendamm jeder-zeit gewährleistet. Zudem besteht die Möglichkeit, Anlieferungen für einen Brückenunterhalt direkt ab der neuen Umfahrungsstrasse vorzunehmen.

x

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Müller Claudio, Wilderswil

(schriftlich)

Die Ungewissheit der Realisierung der Umfahrung ist bedauerlich.

x

Herr Siegenthaler (Infoveranstaltung)

Es ist bedauerlich, dass im Projekt Umfahrungsstrasse aus Kosten-gründen auf eine volle Tunnellösung verzichtet wird.

x Eingabe zum Projekt Umfahrungsstrasse.

Überlastkorridor

Müller Claudio, Wilderswil (schriftlich)

Die Annahme von 350 m3/s für die Dimensionierung des Entlas-tungsstollens und der Einbezug des Umfahrungstunnels scheinen sinnvoll.

x x

Balmer Ueli, Interla-ken

Es ist sinnvoll den Überlastfall zu kanalisieren. x x

(schriftlich) Was ist im Abschnitt ARA Pumpwerk-Aenderbergbrücke vorgese-hen?

Dieser Abschnitt ist nicht Teil des Wasserbauplans Lütschine, da das Projekt weiter fortgeschritten war. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Über-bauungsordnung (UeO SF-Halle 1) ist das Projekt im Moment blockiert und wird anschliessend weiterbear-beitet.

x

Wird der Objektschutz einer im Überlastfallkorridor liegenden Pro-duktionsstätte (Lanzenen) durch das Projekt finanziell unterstützt?

x Dank dem Ausbau der Lütschine wird die Wahr-scheinlichkeit einer Überschwemung durch ein Hochwasser in der Lütschine erheblich reduziert (Schutz bis zu einem HQ100). Daraus erfolgt eine Zurückstufung im Gefahrenstufendiagramm von mittlerer Gefährdung auf geringe Gefährdung. Der resultierende Schutz vor Hochwasser-Ereignissen aus der Lütschine wird als ausreichend beurteilt. Es ist keine finanzielle Unterstützung für Objekt-schutzmassnahmen im Überlastfallkorridor vorgese-hen. Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern unterstützt Objektschutzmassnahmen mit einem Betrag bis Fr. 5'000.-.

Massnahmen gegen die Gefährdung durch den Brien-zersee werden im Rahmen der Vorstudie HWS Aare Bödeli untersucht.

x

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Pendenzen/Antwort Allg. TP1 TP2 TP3 TP4

Name unbekannt (Fragestunde)

Wie wird der Minderwert entschädigt, dass das Landwirtschaftsland innerhalb des Überlastfallkorridors in Zukunft nicht als Bauland eingezont werden kann?

x Es gibt keinen Anspruch auf eine Einzonung und somit kann auch kein Anspruch auf eine Entschädi-gung geltend gemacht werden. Gemäss Enteig-nungsgesetz (EntG) wird der Ist-Wert entschädigt.

x

Zaugg Rudolf (Fragestunde)

Herr Zaugg wünscht die Anpassung der Linienführung des Schutz-damms, welcher im Mitwirkungsprojekt diagonal über sein Grund-stück Nr. 261 (Gemeinde Interlaken, Sendli) verläuft. Er verlangt, dass die Stützmauer entlang dem Betriebsgleis der BLS verlängert und der Schutzdamm an die westliche Grundstücksgrenze verlegt wird.

x x

Ökologie

Fiechter Peter, Fischerei Pachtver-einigung Interlaken

(schriftlich)

Die Renaturierungen und ökologischen Aufwertungen werden sehr befürwortet. In Abschnitten ohne Möglichkeit für Renaturierungen sollen Steinblöcke und Wurzelstöcke im Gewässer platziert werden, um die Flora und Fauna im Uferbereich zu fördern. Eigene Erfahrun-gen zu Renaturierungen werden gerne eingebracht.

x Es wird hoher Wert darauf gelegt, dass trotz einge-schränkten räumlichen Bedingungen die Lebensräu-me durch Strukturvielfalt aufgewertet werden.

x

Fam. Köchli-Jundt, Bönigen (schriftlich)

Die Renaturierung, sofern dies möglich ist, wird begrüsst.

x

Bohren Franz, Unterseen (Infoveranstaltung)

Es ist positiv, dass etwas für die Natur gemacht wird.

x

Burgergemeinde Wilderswil (Sitzung Burgergde.

23.3.11)

Zusätzliche Extensivierung Wilderswil-Moos (als ökologische Er-satzmassnahme) ist ein No-Go.

x Es ist gegenüber dem heutigen Zustand, welcher bereits ökologisch aufgewertet worden ist, keine weitere Extensivierung vorgesehen.

x

Uferweg Bönigen

Burgergemeinde Bönigen

(schriftlich)

Die vier geplanten Einzelbäume auf dem Grundstück der Burgerge-meinde (GBBI Nr. 898, zwischen Parkplatz des Strandbads und Strasse) sind aus dem Gestaltungsplan zu streichen.

x

Bäume werden aus dem Plan entfernt. x

Burgergemeinde Bönigen

(schriftlich)

Die Stützmauer, der Treppenübergang und die Unterhaltsöffnung im Damm sind so zu gestalten, dass keine Parkplätze verloren gehen und keine Gefährdung für die Firma Stähli Natursteine AG entsteht.

x Im Bereich des Parklatzes wird durch den Bau der Abschlussmauer Platz gewonnen (heutiger Damm reicht über die Parzellengrenze hinaus).

x

Schwellenkorporation Bödeli Süd Mitwirkungsbericht Oberingenieurkreis I Hochwasserschutz Bödeli, WasserbauLütschine

Planungsteam WBP Lütschine Seite 13

Betreffender Abschnitt Berücksichtigt

Verfasser

asdf

Rückmeldungsform

Anliegen/Rückmeldungen/Forderungen Ja Nein Prüfen

Pendenzen/Antwort Allg. TP1 TP2 TP3 TP4

Allfällige Anpassungen am bestehenden Parkplatz und der Bau-rechtsfläche gehen auf Kosten des Projektes.

x Je nach Auflagen in der Baubewilligung für den be-stehenden Parkplatz, werden die Kosten durch das Projekt übernommen.

x

Die Benutzung des Parkplatzes für die periodischen Unterhaltsarbei-ten ist mit der Burgergemeinde vor der Auflage zu klären und zu regeln. Zudem ist im Rahmen der Mitwirkung zu klären, wann und wie der Installationsplatz beim Parkplatz des Strandbades bean-sprucht wird und wie die Entschädigung aussieht (zu beachten, Parkplatz wird im Winter als Schneedepot gebraucht).

x Für die regelmässigen Unterhaltsarbeiten wird eine Nutzungsvereinbarung erarbeitet (Betrieb Strandbad darf nicht gestört werden). Entschädigung aber nur falls PP (Ertragsausfall) beansprucht werden. Denn grundsätzlich hat SK gemäss Wasserbaugesetz für Unterhaltsarbeiten freien Zugang zu den Gewässern. Die Entschädigung für die Nutzung des Parkplatzes als Installationsplatz wird in einer separaten Verein-barung geregelt.

x

Teil des Grundstückes GBBI Nr. 54 ist als Installationsplatz vorgese-hen. Der gleiche Teil ist von der Revision der Ortsplanung Bönigen betroffen. Die beiden Vorhaben sind zu koordinieren.

x Die Planung ist mit der Bauverwaltung Bönigen koor-diniert. Die Revision der Ortsplanung Bönigen ist zur Zeit in der Genehmigungsphase. Die Parzelle GBBI Nr. 54 liegt gemäss Revision in der ZPP3. In nächster Zeit ist mit keiner Ausarbeitung einer Überbauungs-ordnung in dieser ZPP3 zu rechnen.

x

Es befinden sich Versorgungsleitungen im Boden der Zugangswege zum Installationsplatz auf der Parzelle GBBI Nr. 54 (Rücksprache mit EWG Bönigen). Die Wege sind nach Bauvollendung wieder in Stand zu stellen.

x Die Rücksprache mit EWG Bönigen bezüglich Instal-lationsplatz Parzelle GBBI Nr. 54 ist erfolgt.

Detailabklärungen sind im Rahmen der Ausführung zu beachten

x

Stähli Natursteine AG, Bönigen (schriftlich)

Auf den Uferweg soll verzichtet werden, da Wohnhäuser und die Werkstatt Stähli Natursteine AG zu nahe am Weg sind. Es gibt Bedenken, dass der Uferweg als Hunde-WC genutzt wird. Kein Einwand gegen einen Bewirtschaftungsweg.

x Unter Berücksichtigung der Interessen der Einwoh-nergemeinde Bönigen wird geprüft, ob der Unter-haltsweg öffentlich gemacht werden soll.

x

Die neue Stützmauer und die Verbreiterung des Flussbetts stellen aus Platzgründen eine grosse Einschränkung für den Betrieb dar.

x Die Massnahmen am Gerinne (Abflachung des Ufers, Uferweg und Schutzmauer) liegen alle auf der Parzel-le der Schwellenkorporation Bödeli Süd.

x

Stähli Natursteine AG, Bönigen (schriftlich)

Grabarbeiten für die Mauer müssen aufgrund einer alten Kehrichts-deponie vorgängig besprochen und besichtigt werden.

x Abklärung bezüglich Altlasten im Bereich der Firma Stähli Natursteine AG werden im Rahmen der Bauar-beiten berücksichtigt

x

Schwellenkorporation Bödeli Süd Mitwirkungsbericht Oberingenieurkreis I Hochwasserschutz Bödeli, WasserbauLütschine

Planungsteam WBP Lütschine Seite 14

Betreffender Abschnitt Berücksichtigt

Verfasser

asdf

Rückmeldungsform

Anliegen/Rückmeldungen/Forderungen Ja Nein Prüfen

Pendenzen/Antwort Allg. TP1 TP2 TP3 TP4

Fam. Köchli-Jundt, Bönigen

(schriftlich)

Der Uferweg soll nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Grundstück erfährt so an grosser Wertminderung.

x Unter Berücksichtigung der Interessen der Einwoh-nergemeinde Bönigen wird geprüft, ob der Unter-haltsweg öffentlich gemacht werden soll.

x

Mannartz-Fuchs Petra und Udo, Bönigen (schriftlich)

Durch den Uferweg geht die Privatsphäre der Anwohner verloren, da die Lütschineseite der Erholungsort ist. Die Anwohner sind absolut gegen die Realisierung eines Uferweges.

x Unter Berücksichtigung der Interessen der Einwoh-nergemeinde Bönigen wird geprüft, ob der Unter-haltsweg öffentlich gemacht werden soll.

x

Straub Simon, Bönigen (schriftlich)

WC-Anbau auf Parzelle 953, der Anbau wurde im Jahr 1986 geneh-migt und gebaut. Der Anbau ragt über die Parzellengrenze hinaus. Allfällige Anpassungen an der bestehenden WC-Anlage gehen auf Kosten des Projektes.

x Falls eine Baubewilligung vorhanden ist, gilt Besitz-standgarantie. Die genaue Linienführung wird vor Ort diskutiert.

x

Schwellenkorporation Bödeli Süd Mitwirkungsbericht Oberingenieurkreis I Hochwasserschutz Bödeli, Wasserbauplan Lütschine

Planungsteam WBP Lütschine Anhang - Seite 1

Anhang A Protokoll Mitwirkungsanlass vom 26.5.2011

Schwellenkorporation Bödeli Süd Mitwirkungsbericht Oberingenieurkreis I Hochwasserschutz Bödeli, Wasserbauplan Lütschine

Planungsteam WBP Lütschine Anhang - Seite 2

WBP Lütschine Aktennotiz zur Diskussion im Rahmen des Mitwirkungsanlasses vom 26.5.2011

Ort, Zeit: Mehrzweckhalle Wilderswil 26.5.2011, 19:30 - 21 Uhr

Referenten W. Dietrich (Amtsstatthalter), Moderation O. Hitz (TBA Kt. Bern, OIK I) R. Zingrich (SK Bödeli Süd) R. Künzi (Flussbau AG SAH) M. Dähler (Kissling + Zbinden AG) M. Wagner (Kissling + Zbinden AG) C. Kaufmann (Mätzener & Wyss Bauing. AG) W. Bertschi (Emch & Berger AG)

Anregung / Rückmeldung Antwort Herr Siegenthaler - Wird der geschützte Uferbereich für beste-

hende Bauten angepasst? - Ist in Folge der Ausgaben für das Projekt

mit einer sprunghaften Erhöhung der Schwellentelle zu rechnen?

R. Künzi (Flussbau AG) / O. Hitz (OIK I): Für bestehende Bauten gilt die Besitzstandga-rantie. Der geschützte Uferbereich ist durch das Wasserbaugesetz vorgegeben. R. Zingrich (SK Bödeli Süd): Vor 2 Jahren wurde der Schwellentäll erhöht. In nächster Zeit ist keine Erhöhung beabsichtigt.

Herr K. Zingrich - Wieso wird das Gesetz bezüglich dem ge-

schützten Gewässerbereich unterschiedlich angewendet (Bsp. Lütschental)? Wieso muss das beste Kulturland für ökologische Zwe-cke verwendet werden?

- K. Zingrich ist nicht bereit sein Land ohne

Realersatz abzugeben. Kann es zur Enteig-nung kommen?

- Was beinhalten die erwähnten Kosten von

40 Mio.? Wir das Projekt durch Bund und Kanton subventioniert?

- Mit welchen Subventionen ist zu rechnen? - Wieso wurde die Idee des Entlastungsstollen

Chrummeney - Brienzersee nicht weiterver-folgt?

R. Künzi (Flussbau AG) / O. Hitz (OIK I): Das Neue Gewässerschutzgesetz ist seit 1.1.2011 in Kraft. Das Freihalten der Über-schwemmungsflächen ist die billigste Mass-nahme. Die extensive Nutzung im Uferbereich ist nach wie vor möglich. Es soll ein neuer Öko-typ Uferbereich geschaffen werden, wofür ab 2014 Direktzahlungen erhältlich sein werden, in Planung. Ziel ist es eine gemeinsame Lösung mit den Grundeigentümern zu finden. Durch die Ge-nehmigung eines Wasserbauplans wird ein Ent-eignungstitel erworben. Eine Enteignung soll jedoch dieses wird jedoch nur als letzte Mög-lichkeit angewendet werden. Die Kosten von rund 40 Mio. Franken beinhalten die noch anfallenden Kosten für die vier vorge-stellten Teilprojekte. Bund und Kanton kommen für rund 60-70% der Kosten auf. Gemäss Härtefallregelung werden zusätzlich 17% durch den Kanton subventio-niert. Aus Kostengründen wurde die Idee dieses Stol-lens nicht weiterverfolgt. Kostenangaben folgen.

Herr Bohren - Es ist positiv, dass etwas für die Natur ge-

macht wird.

Herr Kunz - Beim Ereignis 2005 hatte die BOB-Brücke

C. Kaufmann (Mätzener + Wyss Bauing. AG) / J. Lauper (BOB): Der Damm wurde nach dem Ereignis verstärkt, die Brücke verschalt und die

Schwellenkorporation Bödeli Süd Mitwirkungsbericht Oberingenieurkreis I Hochwasserschutz Bödeli, Wasserbauplan Lütschine

Planungsteam WBP Lütschine Anhang - Seite 3

einen negativen Einfluss, da es zu einer Verklausung kam. Wurde die Situation ge-prüft und sind Massnahmen vorgesehen?

SPB-Brücke angehoben. Die Situation wurde mit Modellversuchen geprüft, auch Siloballen wur-den in das Modell einbezogen.

Herr R. Balmer - Der Einmündungswinkel bei der Mündung

des Saxetbachs provoziert Geschiebeabla-gerungen.

M. Dähler (Kissling + Zbinden AG): Es wurden diesbezüglich drei verschiedene Va-rianten untersucht. Der Aufwand für einen Ein-griff wäre sehr gross und die Wirkung auf die Transportkapazität klein, zudem würde das Geschiebe weiter unten abgelagert. Um die Situ-ation im Ereignisfall zu verbessern, ist rechts-seitig des Saxetbachs eine Interventionsstelle vorgesehen.

Herr Amacher - Was ist im Abschnitt ARA Pumpwerk-

Aenderbergbrücke vorgesehen?

C. Kaufmann (Mätzener & Wyss Bauing. AG): Dieser Abschnitt ist nicht Teil des Wasserbau-plans Lütschine, da das Projekt weiter fortge-schritten war. Im Zusammenhang mit der Über-arbeitung der Überbauungsordnung (ÜO) Wil-derswil ist das Projekt im Moment blockiert und wird anschliessend weiterbearbeitet.

Herr Siegenthaler - Es ist bedauerlich, dass im Projekt

Umfahrungsstrasse aus Kostengründen auf eine volle Tunnellösung verzichtet wird.

Herr Wyss - Es ist wichtig, dass nebst dem Wasserbau-

projekt der Unterhalt nicht vernachlässigt wird (Bsp. Geschieberechen leeren).

R. Zingrich (SK Bödeli Süd): Es findet 2x jährlich eine Begehung der SK statt um anstehende Unterhaltsarbeiten festzustellen. Rechen und Geschiebesammler werden bei Be-darf nach Gewitter geleert. Wenn etwas nicht in Ordnung ist, kann man sich direkt an die SK wenden.

Frau Lehmann - Es geht darum, dass auch Geld vorhanden

ist, um den Unterhalt zu finanzieren.

O. Hitz (OIK I): Die SK hat die Aufgabe für den Wasserbau und den Unterhalt der Gewässer zu sorgen. Notwen-dige Unterhaltsmassnahmen werden vom Kan-ton im Rahmen einer Unterhaltsanzeige zu 33% subventioniert.

Herr R. Bigler - Wie sieht es mit der Subventionierung von

vorgezogenen Massnahmen aus?

M. Dähler (Kissling + Zbinden AG): Es ist davon auszugehen, dass die vorgezogene Realisierung des Dammes auf dem betreffenden Grundstück nach Genehmigung des Projekt subventioniert wird.

Herr von Allmen - Es besteht im Bereich Flisou kein Bedürfnis

die jetzige Situation zu ändern!

Herr Vögeli - Das Rotenbächli mündet in einem rechten

Winkel in die Lütschine, wodurch es bei Hochwasser der Lütschine zu einem Rück-stau kommt.

M. Dähler (Kissling + Zbinden AG): Diese Problematik wurde erkannt. Das Roten-bächli muss durch den Bau der Umfahrungs-strasse verlegt und revitalisiert werden. Der Mündungswinkel bleibt rechtwinklig, die Däm-me werden jedoch erhöht.

17.6.2011 – S. Stalder

Schwellenkorporation Bödeli Süd Mitwirkungsbericht Oberingenieurkreis I Hochwasserschutz Bödeli, Wasserbauplan Lütschine

Planungsteam WBP Lütschine Anhang - Seite 4

Anhang B Fragebogen zur Mitwirkung

Schwellenkorporation Bödeli Süd Mitwirkungsbericht Oberingenieurkreis I Hochwasserschutz Bödeli, Wasserbauplan Lütschine

Planungsteam WBP Lütschine Anhang - Seite 5

Wasserbauplan Lütschine Öffentliche Mitwirkung vom 30.5.2011 – 24.6.2011: Fragebogen Die Schwellenkorporation Bödeli Süd und der Kanton Bern laden alle Interessierten ein, Meinungen, Anre-gungen und Kritik zum Hochwasserschutzprojekt „Wasserbauplan Lütschine“ einzubringen. Gegenstand der Mitwirkung sind die Dokumente des Mitwirkungsdossiers. Bitte geben Sie den ausgefüllten Bogen im Auflageort ab, oder senden Sie ihn bis spätestens 24.6.2011 per Post mit dem Vermerk „Mitwirkung Wasserbauplan Lütschine“ an folgende Adresse: Schwel-lenkorporation Bödeli Süd, Erlenweg 31, 3806 Bönigen Mitwirkungsprojekt

Sind Sie prinzipiell mit den vorgesehenen Hochwasserschutzmassnahmen an der Lütschine einverstanden?

ja nein

Welche Aspekte finden Sie positiv und begrüssenswert?

Welche Anpassungen sind Ihrer Meinung nach nötig bzw. was wurde zu wenig berücksichtigt?

Weitere Bemerkungen zum Mitwirkungsprojekt:

Absender: Name, Vorname:

vertretene Firma/Organisation:

Adressen:

PLZ, Ort:

Besten Dank für ihre Mitarbeit. Der Mitwirkungsbericht ist Bestandteil des Auflageprojektes. Die Auflage findet voraussichtlich Mitte 2012 statt. Schwellenkorporation Bödeli Süd