Modellierung klinischer Prozesse und Compliance...

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Universität Ulm | 89069 Ulm | Germany Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik Institut für Datenbanken und Informationssysteme Modellierung klinischer Prozesse und Compliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität Ulm Vorgelegt von: Franziska Semmelrodt [email protected] Gutachter: Prof. Dr. Manfred Reichert Prof. Dr. Franz Schweiggert Betreuer: David Knuplesch 2013

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Universität Ulm | 89069 Ulm | Germany Fakultät fürIngenieurwissenschaftenund InformatikInstitut für Datenbankenund Informationssysteme

Modellierung klinischer Prozesse undCompliance Regeln mittels BPMN 2.0und eCRGMasterarbeit an der Universität Ulm

Vorgelegt von:Franziska [email protected]

Gutachter:Prof. Dr. Manfred ReichertProf. Dr. Franz Schweiggert

Betreuer:David Knuplesch

2013

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Fassung 28. Januar 2014

© 2013 Franziska Semmelrodt

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Zusammenfassung

Die Kooperationen zwischen verschiedenen Organisationsbereichen verursachen eine

Vielzahl an komplexen Strukturen und Prozessen in medizinischen Einrichtungen. Daher

sind eindeutige und klar formulierte Strukturen und Prozesse für Kliniken essentiell.

Sinnvoll ist es, die Prozesse mit einer standardisierten Prozessmodellierungssprache

abzubilden. Die standardisierte Beschreibung von Prozessen verfolgt mehrere Zielset-

zungen. Erstens bieten insbesondere grafische Prozessmodelle fachlichen Anwendern

sowie Anwendungsentwicklern eine grafische Basis für die gemeinsame Kommunikation.

Zweitens lassen sich Prozessdokumentationen zur ISO-Zertifizierung und damit zum

Qualitätsmanagement nutzen. Die Bedeutung des Business Process Managements wird

zur Risikominimierung der Geschäftsprozesse demnach weiterhin zunehmen. Drittens

werden Prozesse definiert, um Gesetzen und Vorschriften im Rahmen des Compliance

Managements Rechnung tragen zu können. Das Stichwort Compliance ist im klinischen

Umfeld hochrelevant. Zur Einhaltung von Compliance werden Compliance Regeln de-

finiert. Zum einen können Compliance Regeln unternehmensinterne Vorgaben (z.B.

Qualitätsanforderungen, Hygienestandards) umfassen und zum anderen von externer

Seite (z.B. Deutscher Corporate Governance Kodex, Basel II, Sarbanes-Oxley Act)

vorgegeben werden. Unter Business Process Compliance wird der Ablauf von Ge-

schäftsprozessen im Einklang mit eben solchen Compliance Regeln verstanden. Da ein

Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben, aber auch unternehmensinterne Bestimmungen,

sowohl ein hohes wirtschaftliches Risiko birgt, als auch zu gravierenden Reputationsver-

lusten führen kann, ist die Einhaltung solcher Compliance Regeln in Kliniken von hoher

Bedeutung.

In dieser Masterarbeit wird daher die Dokumentation klinischer Prozesse durch die

standardisierte Prozessmodellierungssprache Business Model and Notation 2.0 (BPMN

2.0) und die Bedeutung ableitbarer Compliance Regeln mittels extended Compliance

Rule Graphs (eCRG) untersucht und bewertet. Dazu werden verschiedene klinische

Prozesse der Ulmer Frauenklinik betrachtet, welche als Prozessdokumentationen im

Rahmen einer Fallstudie von 1996 vorliegen. Diese klinischen Prozesse werden bisher

durch eine objektorientierte Modellierung bzw. Ereignisprozessketten (EPK) visualisiert

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und analysiert. In dieser Masterarbeit werden sie auf den aktuellen Standard BPMN 2.0

übertragen. Dies basiert auf einer Ist-Analyse der Prozessdokumentationen. Welche

außerdem zur Abbildung der Organisationsstruktur der Klinik und einer Einordnung

der Prozesse in die Organisationsstruktur führt. Dabei werden die beteiligten Organi-

sationsbereiche für die einzelnen klinischen Prozesse sichtbar. Die Prozessmodelle

betreffen dabei Abläufe der Klinik wie z.B. den Ablauf einer Laboruntersuchung oder ei-

ner Operation bzw. einer ambulanten Chemotherapie oder radiologischen Untersuchung.

Außerdem werden die in den Erläuterungstexten enthaltenen Compliance Regeln erfasst

und mittels eCRG modelliert. Unter anderem wird erörtert, ob die Compliance Regeln

mithilfe von eCRG ausreichend modellierbar sind. Daneben wird eine Evaluation der

grafischen Modellierung vorgenommen.

Schlagwörter: Business Process Management, Compliance Management, Compliance,

Compliance Regel, Business Process Compliance, Business Model and Notation 2.0

(BPMN 2.0), extended Compliance Rule Graphs (eCRG), objektorientierte Modellierung,

Ereignisprozessketten (EPK)

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 1

1.1. Motivation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

1.2. Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

1.3. Aufbau der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

2. Grundlagen und Begriffsdefinitionen 5

2.1. Business Process Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2.2. Business Process Compliance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

3. Klinische Prozesse im Überblick - Grundüberlegungen 19

3.1. Vorgehensweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.2. Ist-Analyse der klinischen Prozesse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln 29

4.1. Organisationsmodell der Frauenklinik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0 . . . . . . . . . . 34

4.2.1. Prozess Labor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

4.2.2. Prozess radiologische Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

4.2.3. Prozess ambulante Chemotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

4.2.4. Prozess minimal invasive Chirurgie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

4.2.5. Prozess OP-Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79

4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG . . 96

4.3.1. Prozess Labor - eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96

4.3.2. Prozess radiologische Untersuchung - eCRG . . . . . . . . . . . . 116

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Inhaltsverzeichnis

4.3.3. Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG . . . . . . . . . . . . . 123

4.3.4. Prozess minimal invasive Chirurgie - eCRG . . . . . . . . . . . . . 128

4.3.5. Prozess OP-Bereich - eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132

4.3.6. Prozessübergreifende Compliance Regeln - eCRG . . . . . . . . . 141

5. Ergebnisse der Modellierung mittels BPMN 2.0 und eCRG 147

5.1. Ergebnisse der Modellierung mittels BPMN 2.0 . . . . . . . . . . . . . . . . 147

5.2. Ergebnisse der Modellierung mittels eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150

6. Stand der Forschung 155

6.1. Formalismen zur Prozessmodellierung neben BPMN 2.0 . . . . . . . . . . 155

6.2. Ansätze zur Modellierung von Compliance Regeln neben eCRG . . . . . 157

6.3. Integration von Compliance Regeln in BPMN 2.0 . . . . . . . . . . . . . . . 159

7. Fazit und Ausblick 161

A. Modellierungskonventionen 163

B. Datenträger 165

Abbildungsverzeichnis 171

Tabellenverzeichnis 174

Literaturverzeichnis 183

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1Einleitung

1.1. Motivation

Das Vertrauen eines Patienten ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine Klinik. Daher ist

es für eine Klinik von großer Bedeutung, ihre Abläufe und Prozessstrukturen zu doku-

mentieren. Ein Prozess bzw. Geschäftsprozess ist dabei definiert als die sequentielle

Abfolge von Tätigkeiten um das gewünschte Ziel zu erreichen [FRH10]. Um das Ver-

ständnis von Prozessen für die unterschiedlichen Stakeholder zu gewährleisten und

seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die tägliche Arbeit und das Treffen der richtigen

Entscheidungen zu erleichtern, rücken Prozessmodellierungsstandards wie Business

Model and Notation 2.0 (BPMN 2.0) in den Fokus. BPMN 2.0 ist eine grafische Notation

zur Prozessmodellierung [All08].

In Kliniken müssen immer mehr gesetzliche Anforderungen eingehalten werden, aber

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1. Einleitung

auch der Anstieg der Pflichten und der Verantwortung tragen dazu bei, dass die Thema-

tik Governance, Risk und Compliance eine einheitliche und lückenlose Dokumentation

klinischer Prozesse unabdingbar machen. Ziel ist es, Rechtsverstößen ebenso wie

Korruptionsvorfällen vorzubeugen und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften

und medizinischen Qualitätsrichtlinien zu garantieren [LRMD10] [ASI10] [KSMP08]. Die

Einhaltung solcher Vorgaben wird als Compliance bezeichnet. Die Definition dieser

Vorgaben wird durch die Formulierung von Compliance Regeln vorgenommen. Eine

Compliance Regel ist eine semantische Bedingung, unter welcher ein Geschäftsprozess

auszuführen ist [RW12]. Es ist wünschenswert, trotz hoher Kosten und eines hohen

Arbeitsaufwandes, sowohl die Prozessdokumentation und die Definition von Compliance

Regeln, als auch deren Einhaltung in den Prozessmodellen zu bewerkstelligen. Durch

die komplexen Prozesse in einer Klinik ist es nötig, die Compliance mit seinen Complian-

ce Regeln auch im Falle von Prozessänderungen, zu gewährleisten. Es ist somit nicht

ausreichend, die Definition und Einhaltung der Compliance Regeln nur bei der Prozess-

modellierung zu beachten. Stattdessen liegt es nahe, Compliance Regeln separat zu

spezifizieren, um sie nach Änderungen neu verifizieren zu können [RMLD08] [LRMD10]

[FRH10]. Aufgrund dessen ist der Prozessmodellierungsstandard BPMN 2.0 und die

Darstellung von Compliance Regeln mittels extended Compliance Rule Graphs (eCRG)

zu betrachten und zu bewerten.

1.2. Zielsetzung

Ziel dieser Arbeit ist es, komplexe klinische Prozesse der Ulmer Frauenklinik und die

zugehörigen Compliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG zu untersuchen und

zu modellieren. Dazu werden die im Rahmen einer Fallstudie vorliegende Prozessdo-

kumentationen von 1996 der Ulmer Frauenklinik auf den aktuellen Standard BPMN

2.0 übertragen. Hierfür werden die beiden Modellierungssprachen eingeführt und eine

Ist-Analyse der Prozessdokumentationen vorgenommen. Außerdem werden die in den

Erläuterungstexten enthaltenen Compliance Regeln identifiziert, erfasst und mittels

eCRG modelliert. Basierend auf dabei auftauchenden Problemen und Schwierigkeiten

soll abschließend eine Bewertung der verwendeten Notationen erfolgen. D.h. wie gut

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1.3. Aufbau der Arbeit

lassen sich die Prozesse auf den Standard übertragen, was sind Vor- bzw. Nachteile

dieser Modellierung und wie gut eignen sich die eCRG zur Darstellung der identifizierten

Compliance Regeln, bzw. in welchen Bereichen besteht evtl. Optimierungsbedarf. In

Bezug auf die Compliance Regeln ist daneben wichtig eine Aussage darüber zu tref-

fen, inwieweit diese in den einzelnen Prozessmodellen erfüllt sind. Außerdem soll ein

Ausblick auf Verbesserungsmöglichkeiten der untersuchten Notationen gegeben werden.

1.3. Aufbau der Arbeit

Nach einer kurzen Einführung in die Thematik und einer Einordnung in den Bereich

der Wirtschaftswissenschaften in Kapitel 1 beschäftigt sich das nachfolgende Kapitel

2 mit den Grundlagen. Diese umfassen die einführenden Begrifflichkeiten, die für das

Verständnis der Arbeit elementar sind. In Kapitel 3 wird die Vorgehensweise dargelegt

und eine Ist-Analyse der Prozessdokumentationen vorgenommen. Hierbei werden die

klinischen Prozesse eingeführt. Im Anschluss wird in Kapitel 4.1 die Organisationss-

truktur der Frauenklinik abgebildet und beschrieben. In diese werden die einzelnen

klinischen Prozesse eingeordnet, um die beteiligten Organisationsbereiche aufzuzeigen.

In Kapitel 4.2 werden die Prozessmodelle beschrieben und mittels BPMN 2.0 abgebildet.

Des Weiteren werden die dazugehörigen Compliance Regeln in Kapitel 4.3 abgeleitet,

erläutert und mit extended Compliance Rule Graphs visualisiert. Außerdem werden

diese, in Bezug auf die Erfüllung im entsprechenden Prozessmodell, evaluiert. Die dabei

gewonnenen Erkenntnisse werden als Ergebnisse der Modellierung mit BPMN 2.0 und

eCRG in Kapitel 5 dargelegt. In Kapitel 6 wird der aktuelle Forschungsstand zu der

Thematik Prozessmodellierung, Compliance Regeln und der Integration von Compliance

in Prozessmodellierungsstandards, insbesondere BPMN 2.0, vorgestellt. Zum Abschluss

folgt in Kapitel 7 eine kritische Betrachtung des Themas zusammen mit einem Fazit und

einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.

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2Grundlagen und Begriffsdefinitionen

In diesem Kapitel werden die grundlegenden Begriffsdefinitionen eingeführt. Zum einen

umfasst dies den Bereich Business Process Management, zum anderen den Bereich

Business Process Compliance. Hierbei wird im speziellen auf die Business Process

Model and Notation 2.0 und die extended Compliance Rule Graphs eingegangen.

2.1. Business Process Management

Business Process Management (BPM) ist die Basis für BPMN 2.0. Das deutsche Syn-

onym für Business Process Management ist Geschäftsprozessmanagement. Darunter ist

die Gestaltung, Dokumentation, Ausführung, Steuerung, Optimierung und Überwachung

von Geschäftsprozessen zu verstehen, um die Unternehmensziele zu erreichen. Ein

Geschäftsprozess zeigt, dass eine Tätigkeit in einem Unternehmen nicht isoliert betrach-

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2. Grundlagen und Begriffsdefinitionen

tet werden kann, sondern der Zusammenhang einzelner Tätigkeiten von Bedeutung

ist. Außerdem ist die Kooperation der einzelnen Organisationsbereiche zur Leistungs-

erstellung nötig [DLRMR13] [FRH10]. Die Abläufe zur Leistungserstellung werden in

einem Geschäftsprozessmodell festgehalten, denn zur Beurteilung und Optimierung

der Leistungserstellung ist der dazugehörige Geschäftsprozess exakt zu kennen. Das

Maß, an welchem jener gemessen wird, ist vor der Evaluation zu definieren. Der Ideala-

blauf wird mit der Modellierung eines Prozessmodells festgesetzt. Ob dieser Idealablauf

auch eingehalten wird, muss regelmäßig überprüft werden. Nur auf Grundlage dessen

können Fehler erkannt und behoben werden [RMLD08]. Um diesen Idealablauf zu doku-

mentieren, wird sich eines aktuellen, weitverbreiteten und akzeptierten Standards zur

Prozessmodellierung bedient. Diese Arbeit zieht deshalb den Standard BPMN 2.0 heran.

BPMN 2.0 ist eine grafische Notation zur Prozessmodellierung. Diese Notation wird zur

Abbildung der Realität eingesetzt.

Die Spezifikation definiert, welche Symbole zur Darstellung von Prozessen genutzt

werden können. Außerdem wird deren Bedeutung und die Regeln zu deren Kombination

vorgestellt. Essentiell ist dabei die Konsistenz der formalen Prozessmodellierung, bei

welcher die Syntax sowie die Semantik korrekt ist [Obj11] [FRH10] [Obj11] [Koc11].

Dieser Standard ermöglicht es, komplexe Geschäftsprozesse zu modellieren, die allen

Stakeholder auch ohne Schulung zur Modellierungssprache verständlich sind.

Für die Modellierung mit BPMN 2.0 sind nur einige Basissymbole zu kennen, um den

Prozessablauf verstehen zu können. Diese umfassen die Flussobjekte, die Verbindungs-

objekte, die Teilnehmer, Datenobjekte und die Artefakte [Koc11] [FRH10] [Whi04] [All08].

Die Flussobjekte gliedern sich in weitere drei Basissymbole, die Ereignisse, Aktivitäten

und Gateways. Ein Ereignis wird als Kreis dargestellt. Hierbei sind drei Ereignisse zu

unterscheiden, Start-, End- und Zwischenereignisse. Diese beeinflussen den Prozess-

verlauf, indem sie stets eine Ursache und eine Auswirkung haben, d.h. sie stellen dar,

dass etwas passieren kann. Ein Ereignis markiert einen Zeitpunkt, hat jedoch keine

Dauer. Ein Startereignis stellt den Prozessauslöser dar, wohingegen das Endereignis

das Ergebnis des Prozesses abbildet. Die Zwischenereignisse können sowohl auslösend

wie das Startereignis sein, als auch empfangend wie ein Endereignis. Ein Ereignis kann

durch eine Nachricht, einen Zeitpunkt, den Ablauf einer Zeitdauer, das Wahr werden

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2.1. Business Process Management

einer sonstigen Bedingung oder das Auftreten eines Fehlers hervorgerufen werden.

Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in den Modellierungskonventionen in Anhang A.

Zu den Flussobjekten gehören außerdem die Aktivitäten. Diese geben die Möglichkeit,

Dinge, die in einem Prozess getan werden müssen, darzustellen. Eine Aktivität hat

im Gegensatz zu einem Ereignis eine Dauer. Visualisiert wird eine Aktivität durch ein

abgerundetes Rechteck. Die dritte Grundform ist das Gateway, welches durch eine

Raute zum Ausdruck kommt. Dies dient zur Gabelung, Zusammenführung und zur

Verbindung von Kanten. Die Funktion des Gateways wird durch ein Symbol im Inneren

der Raute abgebildet. Das Gateway drückt dabei eine Bedingung aus. Für Details wird

an dieser Stelle auf die Modellierungskonventionen in Anhang A verwiesen [FRH10]

[Whi04] [All08] [Obj11].

Um die Abhängigkeiten in einem Prozessmodell darstellen zu können, werden die

Verbindungsobjekte benötigt. Hierbei sind wiederum drei Arten zu unterscheiden. Zu-

nächst ist die Reihenfolge der Aktivitäten in einem Prozessmodell ausschlaggebend.

Diese wird durch den Sequenzfluss ausgedrückt. Visuell zeichnet sich dies durch einen

durchgezogenen Pfeil mit ausgefüllter Pfeilspitze aus. Neben dem Sequenzfluss ist der

Nachrichtenfluss entscheidend. Hierbei können die Interaktionspunkte im Prozessmodell

aufgezeigt werden. Er zeigt den Fluss von Informationen zwischen den Prozessteilneh-

mern. Diese versenden und erhalten Informationen. Er wird als gestrichelter Pfeil mit

leerer Pfeilspitze dargestellt. Die dritte Art der Verbindung ist die Assoziation. Diese wird

als gepunktete Linie, mit oder ohne Pfeilspitze, dargestellt. Diese ermöglicht es sog. Ar-

tefakte an die Flussobjekte zufügen und stellt Input sowie Output der Aktivitäten dar. Auf

diese Weise kann auch der Informationsfluss innerhalb eines Organisationsbereiches

dargestellt werden. Um auszudrücken, wer für die einzelnen Aktivitäten verantwortlich

ist, wird sich Pools und Lanes bedient. Ein Pool beschreibt einen Prozessteilnehmer und

dient zur visuellen Kategorisierung von Aktivitäten, z.B. nach unterschiedlichen Verant-

wortlichkeiten oder Kernkompetenzen. Ein solcher Prozessteilnehmer kann wiederum

mithilfe von Lanes untergliedert werden. Dadurch werden die Verantwortlichkeiten feiner

granuliert. Beispielsweise kann ein Pool Unternehmen repräsentieren, während Lanes

Abteilungen abbilden. Dabei ist zu beachten, dass der Sequenzfluss und Informations-

fluss keine Poolgrenzen überschreiten kann. Der Nachrichtenfluss kann hingegen nur

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2. Grundlagen und Begriffsdefinitionen

zwischen Pools verlaufen. Die Artefakte umfassen zum einen die Möglichkeit der Grup-

pierung, zum anderen können Anmerkungen an das Prozessmodell geheftet werden.

Die Gruppierung dient Dokumentations- und Analysezwecken und wird als gestrichel-

tes, abgerundetes Rechteck definiert. Die Anmerkungen geben dem Leser zusätzliche

Informationen. Diese können hinter einer eckigen Klammer aufgeführt, und durch ei-

ne Assoziation an alle Symbole des Modells geheftet werden. Verbunden werden sie

durch eine gepunktete Linie bzw. einen Pfeil, wenn die Richtung ausschlaggebend ist.

Artefakte dienen nur Dokumentationszwecken und haben keine Auswirkung auf den Pro-

zessablauf. Ab der Version BPMN 2.0 fallen die Datenobjekte in eine eigene Kategorie

und nicht mehr unter die Artefakte. Das von einer Aktivität benötigte oder produzierte

Datenobjekt wird mithilfe der Assoziation an die Aktivität geheftet. Damit repräsentieren

Datenobjekte die Informationen, die durch den Prozess fließen [Obj11] [FRH10] [Whi04]

[All08] [Koc11].

In Tabelle 2.1 sind diese Symbole und ihre Bedeutung nochmals umrissen.

Symbol Bedeutung

Aktivität „Tätigkeit“

Gateway „Bedingung“

Ereignis „Dinge die passieren“

Pools/Lanes „Rollen/Verantwortlichkeiten“

Sequenzfluss „Ablauf“

Informationsfluss „Information innerhalb des Pools“

Nachrichtenfluss „Information außerhalb des Pools“

Assoziation „Verbindung Artefakt mit Flussobjekt“

Artefakt „Gruppierung, Anmerkung“

Datenobjekt „Information die durch den Prozess fließt“

Tabelle 2.1.: BPMN 2.0 - Symbole und ihre Bedeutung,Quelle: Eigene Darstellung

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2.1. Business Process Management

Zum besseren Verständnis sind die Basissymbole in folgender Abbildung 2.1 nochmals

grafisch aufgeführt.

Flussobjekte

Aktivität

Startereignis

Zwischenereignis

Endereignis

Gateway

Verbindungsobjekte

Sequenzfluss

Nachrichtenfluss

Assoziation

Artefakte

Anmerkung

Gruppierung

Datenobjekte

Teilnehmer

Pool

Lane

Lane

Abbildung 2.1.: Basissymbole BPMN 2.0,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [FRH10]

Spezifischere Ausführungen zu den verwendeten Symbolen der BPMN 2.0 sind in den

Modellierungskonventionen in Anhang A enthalten.

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2. Grundlagen und Begriffsdefinitionen

2.2. Business Process Compliance

Bei der Modellierung von Geschäftsprozessen ist die Einhaltung von regulatorischen

Standards, gesetzlichen Regelungen, Anforderungen aus Partnerverträgen und weiterer,

zum Teil vom Unternehmen selbst vorgegebener Anforderungen und Standards, uner-

lässlich. Im Gesundheitswesen genügen Behandlungen medizinischen Richtlinien, wie

es z.B. das Konzept der Qualitätskontrolle Six Sigma in der Produktion tut [LRMKD11a].

Die Einhaltung solcher Vorgaben, hier auch medical guidelines genannt, ist unter dem

Begriff Compliance bekannt [KRL�13]. Der Begriff Compliance stammt vom englischen

Wort „to comply“. Das deutsche Synonym für diesen Begriff ist „erfüllen, befolgen“

[SS08]. In Bezug auf die Ausführung bzw. Modellierung von Geschäftsprozessen wird

die Einhaltung solcher Vorgaben als Business Process Compliance bezeichnet [SGN07]

[RW12]. Regeln, die als Vorgabe für die Ausführung bzw. Modellierung von Geschäftspro-

zessen dienen, werden als Compliance Regel bezeichnet. Eine Compliance Regel ist

eine semantische Bedingung, unter welcher ein Geschäftsprozess ausgeführt werden

soll [RW12]. Compliance ist dabei nicht als Bürde zu sehen, sondern als Möglichkeit

Optimierungspotenzial der Geschäftsprozesse zu erkennen [SGN07]. In Kliniken sind

beispielsweise die Einhaltung von bestimmten Untersuchungsreihenfolgen, der Ablauf

einer Patientenbehandlungen oder die Einhaltung von Regularien zur Entwicklung und

Abnahme medizinischer Geräte als Compliance Regel formulierbar [RMLD08] [SGN07].

Zur Visualisierung der Compliance Regeln werden im Rahmen dieser Arbeit eCRG

verwendet. Die eCRG basieren auf den CRG, betrachten allerdings neben dem Se-

quenzfluss noch weitere Perspektiven. Diese grafen-basierte Modellierungssprache

ermöglicht es, die Compliance Regeln klar zu definieren, zu realisieren und jederzeit an-

zupassen. Durch die visuelle Darstellung lassen sich die Regeln schneller und einfacher

verstehen, als mit der Darstellung durch Logik-Formeln. Die Einhaltung von Business

Process Compliance kann durch Compliance Checking zur Entwurfszeit, Compliance

Monitoring zur Laufzeit und nachträglich durch Compliance Analysis geprüft werden

[LMM�13] [KR11] [LRMKD11a] [LRMD10] [KRL�13].

In dieser Arbeit umfasst die Untersuchung der Prozessmodelle auf Compliance neben

dem Sequenzfluss die zeitliche Perspektive, den Einfluss der Ressourcen und des

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2.2. Business Process Compliance

Datenflusses sowie die Interaktionspunkte in einer Klinik. Die identifizierten Regeln

werden dann mithilfe von eCRG veranschaulicht, da diese es möglich machen die

weiteren Perspektiven abzubilden. Dabei ist zu klären, warum mehr als nur der Se-

quenzfluss zu beachten ist. Während die Sequenzflussperspektive die An-/Abwesenheit

eines Arbeitsschrittes und die Abhängigkeiten bzw. die Reihenfolge der Arbeitsschritte

aufzeigt, ergänzt die Zeitperspektive die Dauer des Arbeitsschrittes, einen genauen

Zeitpunkte oder auch ein Zeitintervall zwischen einzelnen Arbeitsschritten. Durch die

Ressourcenperspektive werden Rollen, Gruppen, Organisationsbereiche, Beziehungen

der Ressourcen untereinander oder auch zu den Arbeitsschritten aufgezeigt. Durch die

Ressourcenperspektive kann definiert werden, welche Ressourcen zu welchen Arbeits-

schritten befugt sind. In der Datenperspektive werden Datenobjekte, Datencontainer,

globale Datenpools, Datenbedingungen, Datenbeziehungen und der Datenfluss bzw.

Informationsfluss dargestellt. Der Datenfluss regelt dabei, welcher Arbeitsschritt die

Berechtigung hat, Daten zu lesen und zu schreiben. Um den Datenfluss zu beschränken,

können Datenbedingungen angehängt werden. Datenbeziehung können genutzt wer-

den, um Datenobjekte zu vergleichen oder zu beschränken, z.B. zu einem bestimmten

Zeitpunkt. Die Interaktionsperspektive ist wichtig, wenn Interaktionspunkte zwischen

Organisationsbereichen in einem Prozessmodell vorhanden sind und der Nachrichten-

austausch zwischen diesen dargestellt werden soll. Dies bedeutet, dass durch diese

Perspektive sowohl Kollaborationsprozesse, als auch Choreographien der BPMN 2.0

berücksichtigt werden können [KRL�13].

Im Folgenden werden beispielhaft Compliance Regeln im Medizinbereich dargestellt. Die

zeitliche Perspektive könnte durch eine Regel, wie z.B. die Blutabnahme beim Hausarzt

bis zwölf Uhr, gefordert werden. In einer Klinik können beispielsweise einige Behandlun-

gen nur von einem Oberarzt durchgeführt werden, dies spiegelt den Ressourceneinsatz

wieder und die Bedeutung der Ressourcenperspektive in Bezug auf eine Klinik. Durch die

Darstellung der Datenperspektive können z.B. Doppelbehandlungen vermieden werden.

Auch die Interaktion zwischen Klinikpersonal der Frauenklinik und der Radiologie ist

ein nicht zu vernachlässigender Punkt bei der Betrachtung der Compliance Regeln. In

Kapitel 4.3 wird die Bedeutung dieser Perspektiven in Bezug auf die Compliance Regeln

der Prozesse der Ulmer Frauenklinik deutlich.

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2. Grundlagen und Begriffsdefinitionen

Um die Perspektiven zusammenzufassen sind diese in folgender Tabelle 2.2 aufgeführt.

Perspektive Inhalte

Sequenzfluss Sequenzfluss, Arbeitsschritt

Zeit Zeitpunkt, Zeitintervall, Zeitbedingung

Ressourcen Rollen, Verantwortlichkeiten,

Gruppen, Beziehungen

Daten Datenfluss, Datenobjekte, Datencontainer,

Datenpools, Datenbeziehungen, Datenbedingungen

Interaktion Nachrichtenfluss

Tabelle 2.2.: Compliance Perspektiven,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRL�13]

Im Folgenden werden hierzu die Grundsymbole und Regeln zur Modellierung einge-

führt [KRL�13] [LRMD10] [RW12]. Ein eCRG besteht immer aus einer Vorbedingung

und einer Konsequenz bzw. einer Nachbedingung. Diese Regeln folgen der typischen

Struktur, wenn die Vorbedingung erfüllt ist muss auch die Nachbedingung erfüllt sein.

Nur dann ist die Regel erfüllt [LRMKD11a]. Zur Modellierung steht zunächst für die

Vorbedingung ein Rechteck und für die Konsequenz ein Rechteck mit abgerundeten

Ecken zur Verfügung. Dabei kann sowohl die Vorbedingung, als auch die Konsequenz

Anwesenheit bzw. Abwesenheit eines bestimmten Arbeitsschrittes, einer Nachricht

oder Ressource voraussetzen. Die Abwesenheit einer Vorbedingung bzw. Konsequenz

wird durch ein X über dem Rechteck gekennzeichnet. Es wird zwischen einem local

view, d.h. der Perspektive auf die Arbeitsschritte eines Prozessteilnehmers und einem

global view, d.h. der Perspektive eines externen Betrachters auf den Nachrichtenaus-

tausch und die Arbeitsschritte, unterschieden. Im global view wird zusätzlich jeweils der

Prozessteilnehmer angegeben. Diese Perspektiven existieren auch in der Prozessmo-

dellierungssprache BPMN 2.0. Der local view kann hierbei mit der Modellierung eines

Kollaborationsprozesses verglichen werden und der global view mit der Choreographie.

In der Choreographie werden allerdings die internen Arbeitsschritte der Teilnehmer nicht

dargestellt [CCDCRD11]. Beispielhaft ist dieser Sachverhalt in nachfolgendem Modell,

12

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2.2. Business Process Compliance

der Abbildung 2.2, aufgezeigt. A und B stellen dabei die Prozessteilnehmer dar. X und

Y stehen für beliebige Arbeitsschritte, die aufeinanderfolgen. Im local view wird sich

Pools bedient, im global view hingegen werden Angaben zu Sender und Empfänger

des Nachrichtenflusses an den Arbeitsschritten gegeben. In dieser Arbeit basieren die

Darstellungen auf dem local view. Jedoch werden hierbei nicht Pools zur Darstellung der

Ressourcen verwendet, sondern die in Abbildung 2.6 dargestellten Symbole.B

A

B

Nachricht

A

Nachricht

Local view

Arbeitsschritt X

A

Arbeitsschritt Y

B

A

Nachricht

B

Global view

Arbeitsschritt X

Arbeitsschritt Y

Abbildung 2.2.: Local und global view - eCRG,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRL�13]

Sequenzflussperspektive

Die Vorbedingungen und Konsequenzen werden durch Kanten verbunden. Ein durch-

gezogener Pfeil mit ausgefüllter Spitze kennzeichnet eine Kante, welche Teil der Vor-

bedingung ist. Ist der Pfeil jedoch eine gestrichelte Kante, ist er als Konsequenz zu

interpretieren. Durch diese Kanten wird der Sequenzfluss dargestellt. Liegt eine Ver-

bindung vor, legt diese die Reihenfolge der Arbeitsschritte fest. Dabei ist auch von

Bedeutung, an welchem Ende des Arbeitsschrittes die Verbindung angebracht wird, d.h.

entweder zu Beginn dann links oder am Ende des Arbeitsschrittes dann rechts. Liegt

jedoch keine Verbindung vor, werden sie parallel ausgeführt. Sind die Arbeitsschritte

13

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2. Grundlagen und Begriffsdefinitionen

durch eine Ausschlusskante verbunden, schließen sie sich gegenseitig aus. Im Falle

einer alternativen Verbindung muss mindestens ein Arbeitsschritt ausgeführt werden.

Sowohl das Ausschlussphänomen, als auch die Wahl zwischen den Arbeitsschritten kön-

nen nur entweder Vorbedingungen oder Konsequenzen verbinden. Eine Vorbedingung

kann demnach nicht mit einer Konsequenz durch eine Alternativkante verbunden werden

[KRL�13] [LRMD10]. Die beschriebenen Symbole sind nachstehender Abbildung 2.3 zu

entnehmen.

Task

Teilnehmer

Arbeitsschritt

Arbeitsschritt

Teilnehmer

Arbeitsschritt

Arbeitsschritt – local view

Vorbedingung Konsequnz

Anw

esen

heit

Abw

esen

heit

Arbeitsschritt

Arbeitsschritt

Arbeitsschritt – global view

Vorbedingung Konsequenz

Anw

esen

heit

Abw

esen

heit

Teilnehmer

Arbeitsschritt

Arbeitsschritt

Teilnehmer

Abfolge Ausschluss

Vorbedingung Verbindungen

Abfolge Ausschluss

Konsequenz Verbindungen

Alternative

AlternativeArbeitsschritt

Abbildung 2.3.: Sequenzflussperspektive - eCRG,Quelle: In Anlehnung an [KRL�13]

Der Unterschied zwischen den beiden Arten der Sequenzflusskanten wird an folgendem

Beispiel erläutert. Die Abbildung 2.4 zeigt den Sequenzfluss zwischen den Arbeitsschrit-

ten A, B und C.

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2.2. Business Process Compliance

A B

Wenn A & B, dann muss A vor B und

dann C.

A B

Wenn A & B und A vor B, dann C.

1)

2) C

C

Beispiel: (B, A, C)

Abbildung 2.4.: Grundregeln - eCRG,Quelle: Eigene Darstellung

In Teil 1) der Abbildung ist das Auftauchen der Aktivitäten A und B Inhalt der Vorbedin-

gung, dann muss als Konsequenz A vor B auftauchen und dann C. In diesem Fall sind

die Arbeitsschritte A und B durch eine gestrichelte Sequenzflusskante mit Pfeilspitze

zu verbinden. Für den Fall (B, A, C) liegt hier ein Verstoß der Regel vor. Da A und

B auftaucht, ist die Vorbedingung erfüllt. Die Konsequenz jedoch nicht, da A vor B

auftaucht und nicht umgekehrt. In Teil 2) der Abbildung sind A und B und zusätzlich die

Bedingung A vor B die Vorbedingung, dann ist die Sequenzflusskante zwischen A und B

als durchgezogener Pfeil darzustellen. Für den Fall (B, A, C) ist die Regel trivial erfüllt,

da die Vorbedingung nicht erfüllt ist. Da A und B auftauchen, jedoch nicht B vor A, ist die

Vorbedingung nicht erfüllt.

Zeitperspektive

Für die Darstellung der Zeitperspektive stellen eCRG zusätzliche Symbole bereit. Um

einen Zeitpunkt darzustellen, werden für die Vorbedingung ein doppelt umrandetes

Quadrat und für die Konsequenz ein doppelt umrandeter Kreis verwendet. Ein spezieller

Zeitpunkt kann durch den Zusatz der Zeitangabe ergänzt werden. Im Falle der Abwesen-

heit sind auch diese durch ein X gekennzeichnet. Eine Zeitbedingung kann als Rechteck

und eine Zeitkonsequenz als Rechteck mit abgerundeten Ecken dargestellt werden. Um

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2. Grundlagen und Begriffsdefinitionen

ein Zeitintervall abzubilden, kann sich einer Abstandsverbindung bedient werden. Die

Zeitsymbole sind in der folgenden Abbildung 2.5 aufgeführt.

Anwesenheit

VorbedingungZeitpunkt

Vorbedingung

Konsequenz

Zeitbedingungen

>2

>2

Vorbedingungsreihenfolge Abstandsverbindung

Konsequenzreihenfolge Abstandsverbindung

Abwesenheit

23. März

2013

Bestimmter ZeitpunktKonsequenz

Abbildung 2.5.: Zeitperspektive - eCRG,Quelle: In Anlehnung an [KRL�13]

Daten-/Ressourcenperspektive

Die Daten- und Ressourcenperspektiven umfassen weitere Symbole, die für die Visua-

lisierung von Compliance Regeln essentiell sind. Es werden zum einen Symbole zur

Modellierung von Datencontainern und Datenobjekten bereitgestellt. Daneben besteht

die Möglichkeit, ergänzende Daten- bzw. Ressourcenbedingungen zu formulieren. Da-

tenobjekte, -container und Ressourcen können entweder Teil der Vorbedingung oder

der Konsequenz sein. Außerdem können spezielle/bestimmte Daten bzw. Ressourcen

abgebildet werden. Zum anderen werden Datenfluss- sowie Verhaltens- und Bezie-

hungsverbindungen eingeführt. Durch die Verhaltensverbindung wird festgelegt, wer den

Arbeitsschritt ausführt. Mit der Beziehungsverbindung hingegen werden die Verhältnisse

zwischen den Ressourcen dargestellt. Der Datenfluss bestimmt, welcher Arbeitsschritt

welche Daten produziert bzw. wie weit dieser Zugriff auf bestimmte Daten hat. Die

Grafiksymbole zur Daten- und Ressourcenperspektive sind in nachstehender Abbildung

2.6 abgebildet.

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2.2. Business Process Compliance

< Wert

> WertVorbedingung

Konsequenz

Daten/Ressourcen Bedingungen

Daten-

objekt

Daten-

objekt

Daten

Vorb

edin

gung

Kon

sequ

enz

Vorbedingung Datenflussverbindung

Konsequenz Datenflussverbindung

GruppeOrganisations-

einheitMitarbeiter

Rolle

GruppeOrganisations-

einheitMitarbeiter

Rolle

Ressourcen

Vorbedingung Verhaltens- und Beziehungsverbindung

Konsequenz Verhaltens- und Beziehungsverbindung

( )

( )

Datencontainer

Datencontainer

Anfrage

Anfrage

von Fr.

Müller

Spez

ielle

R

esso

urce

n

Qualitäts-

manager

Abteilung

Informations-

systemeFr. Müller

Computer-

fachmann

Abbildung 2.6.: Daten- und Ressourcenperspektive - eCRG,Quelle: In Anlehnung an [KRL�13]

Interaktionsperspektive

In Bezug auf den Nachrichtenfluss wird local und global view unterschieden. Bildet ein

Prozess die Interaktion mehrerer Teilnehmer ab, so ist es notwendig, den Nachrichten-

fluss in den eCRG dementsprechend abzubilden. Während im local view die Angabe

des Versands bzw. Empfangs ausreicht, müssen im global view jeweils der Versender

und der Empfänger angegeben werden [KRL�13]. Die dazugehörigen Symbole sind

nachfolgend in Abbildung 2.7 abgebildet.

Vorbedingung Konsequenz Vorbedingung Konsequenz

Sender

Nachricht

Empfänger

Sender

Nachricht

Empfänger

Sender

Nachricht

Empfänger

Sender

Nachricht

Empfänger

Vorbedingung Konsequenz

Anw

esen

heit

Abw

esen

heit

Vorbedingung Nachrichtenfluss-verbindung

Konsequenz Nachrichtenfluss-verbindung

Interaktion – global viewNachrichten – local view

Sender

EmpfängerNachricht

Nachricht

Sender

Nachricht

Empfänger

Nachricht

Sender

EmpfängerNachricht

Nachricht

Sender

Nachricht

Empfänger

Nachricht

ErhaltenSenden

Anw

esen

heit

Abw

esen

heit

Abbildung 2.7.: Interaktionsperspektive - eCRG,Quelle: In Anlehnung an [KRL�13]

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2. Grundlagen und Begriffsdefinitionen

Die vorgestellten Symbole können beliebig kombiniert werden, sofern die zugrundelie-

gende Syntax beachtet wird. Unter anderem müssen eCRG azyklisch sein und es darf

kein Sequenzfluss zwischen abwesenden Symbolen existieren. Ausschließende und

alternative Verbindungen dürfen nur zwischen Arbeitsschritten, Nachrichten oder auch

Interaktionsknoten der gleichen Art verlaufen [KRL�13].

Evaluation der eCRG

Nun zur Evaluation einer Compliance Regel. Eine Compliance Regel kann erfüllt, trivial

erfüllt oder verletzt sein. Eine Regel ist erfüllt, wenn sowohl die Vorbedingung, als auch

die Konsequenz mit der Regel konform sind. Trivial erfüllt ist eine Regel dagegen, wenn

die Vorbedingung nicht erfüllt ist. Dann muss auch die Konsequenz nicht erfüllt sein.

Ist die Vorbedingung erfüllt, die Konsequenz jedoch nicht, liegt ein Verstoß gegen die

Regel vor [LRMD10] [KRL�13] [RW12]. Die Evaluation einer Compliance Regel wird

zum Abschluss an nachstehendem Beispiel, in Abbildung 2.8, veranschaulicht. Wenn

die Arbeitsschritte A und B in einem Prozess auftauchen, dann muss Arbeitsschritt A vor

B erfolgen und wenn dies erfüllt ist, darf der Arbeitsschritt C nicht vor dem Arbeitsschritt

D stehen. Die Regel ist in Prozessablauf eins erfüllt. Ist die Vorbedingung nicht erfüllt,

d.h. A und B und A vor B, dann kann der Arbeitsschritt C auch vor D erfolgen. Die Regel

ist damit in Prozessablauf zwei trivial erfüllt. Nur wenn, wie in Prozessablauf drei, die

Vorbedingung erfüllt ist und C vor D tritt, liegt ein Verstoß gegen die Compliance Regel

vor.

A B

C D

Wenn A & B,

dann A vor B.

Wenn erfüllt,

dann kein C vor D.

Prozessablauf compliant?

1. <A,B,D,C> erfüllt

2. <B,A,C,D> trivial erfüllt

3. <A,B,C,D> Verstoß

Abbildung 2.8.: Compliance Regel Beispiel,Quelle: Eigene Darstellung

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3Klinische Prozesse im Überblick -

Grundüberlegungen

In diesem Kapitel werden die Grundüberlegungen zur Thematik dargestellt. Außerdem

wird die Vorgehensweise erläutert, welche bei der Modellierung der Prozesse und zur

Identifikation und Modellierung der Compliance Regeln verwendet wird. Des Weite-

ren werden die klinischen Prozesse der Ulmer Frauenklinik vorgestellt. Zudem wird

eine Analyse dieser Prozesse vorgenommen. Dabei wird vertieft auf die bisherigen

Prozessdokumentationen eingegangen. Das Ziel dieser Analyse ist unter anderem die

Eigenschaften der Prozesse darzulegen. Diese werden anhand geeigneter Faktoren

bewertet und zum Abschluss tabellarisch zusammengefasst.

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3. Klinische Prozesse im Überblick - Grundüberlegungen

3.1. Vorgehensweise

In diesem Kapitel wird die Vorgehensweise zur Analyse, Erfassung und Dokumenta-

tion der Prozesse und der Identifikation und Modellierung deren Compliance Regeln

aufgezeigt. Dieses Vorgehen ist in Abbildung 3.1 als Prozessmodell modelliert.

AnalyseOrganisations-

modell

Einordnung

Organisations-

modell

Sequenz- &

Nachrichtenfluss

&

Hierarchisierung

InformationsflussCompliance

Regeln

Prozessmodellierung

Abbildung 3.1.: Prozess Vorgehensweise,Quelle: Eigene Darstellung

Zu Beginn wird eine Analyse der sechs klinischen Prozesse vorgenommen. Dabei ist die

bisherige Modellierung und der Prozessablauf zu betrachten. Die Analyse ist im nachfol-

genden Kapitel 3.2 dargestellt. Die sechs Prozesse umfassen eine Laboruntersuchung,

eine radiologische Untersuchung, die minimal invasiven Chirurgie (MIC), eine ambulante

sowie stationäre Chemotherapie (Chemo) und den Bereich der Operation (OP). Diese

sind in Tabelle 3.1 zusammengefasst.

Prozess

Laboruntersuchung

Radiologische Untersuchung

Minimal invasive Chirurgie

Ambulante Chemotherapie

Stationäre Chemotherapie

OP-Bereich

Tabelle 3.1.: Überblick der klinischen Prozesse,Quelle: Eigene Darstellung

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3.2. Ist-Analyse der klinischen Prozesse

Auf Basis der Ist-Analyse entsteht das Organisationsmodell der Frauenklinik. Das Or-

ganisationsmodell schafft einen ersten Überblick der Strukturen und trägt zu mehr

Transparenz in Bezug auf die Prozesse bei. Im Anschluss daran werden die Prozesse

mit BPMN 2.0 modelliert. Die Erfassung und Dokumentation der klinischen Prozesse

erfolgt sukzessiv. Als erstes wird die Einordnung jedes Prozesses in das Organisations-

modell vorgenommen, wobei die beteiligten Organisationsbereiche aufgezeigt werden.

Danach werden die Aktivitäten mit ihrem Sequenz- und ggf. ihrem Nachrichtenfluss

modelliert. Pools und Lanes stellen dabei die beteiligten Ressourcen dar. Die Hierar-

chisierung durch die Definition von Unterprozessen steigert ebenfalls die Transparenz.

Zum Schluss wird der Informationsfluss modelliert. Nachdem ein Prozess modelliert ist,

werden für diesen Compliance Regeln identifiziert und modelliert. Dies erfolgt sowohl

textuell, als auch grafisch mithilfe der eCRG. Außerdem erfolgt eine Evaluation der

Compliance Regeln in Bezug auf das jeweilige Prozessmodell.

3.2. Ist-Analyse der klinischen Prozesse

Die sechs oben genannten Prozesse der Frauenklinik Ulm sind mit BPMN 2.0 zu model-

lieren. Diese Prozesse liegen als Prozessdokumentationen von 1996 vor. Die Prozesse

unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, Komplexität, Dauer, Darstellungsart und

den beteiligten Organisationsbereichen bzw. der beteiligten Ressourcen. Das Organi-

sationsmodell der Frauenklinik ist in den Prozessdokumentationen des OP-Bereiches

und der stationären Chemotherapie beschrieben. Die wesentlichen Informationen, wel-

che für die Prozesse ausschlaggebend sind, können aus den Prozessdokumenten

entnommen werden [KRS96a] [SMM�96a] [MMR�96]. Die vier Prozesse - die Labor-

untersuchung, die radiologische Untersuchung, die minimal invasive Chirurgie und die

ambulante Chemotherapie - sind bisher mittels objektorientierter Prozessmodellierung in

Bonapart dargestellt. Hierbei werden alle Elemente der Aufbau- und Ablauforganisation

als Objekte abgebildet und in Beziehung zueinander gesetzt. Die Aufbau-, Ablaufor-

ganisation und der Informationsfluss werden zunächst jeweils getrennt voneinander

dargestellt. Zuerst wird die Aufbauorganisation der Klinik bzw. des Klinikbereiches und

die Kooperationen der einzelnen Bereiche beschrieben. Die hierarchische Struktur wird

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3. Klinische Prozesse im Überblick - Grundüberlegungen

mithilfe eines Organigramms in einem Organisationsmodell abgebildet. Dabei werden

auch die Funktionsträger für die Aufgabenbearbeitung vorgestellt. Des Weiteren werden

durch das Funktionsmodell die Aufgaben in Teilaufgaben zerlegt. Als nächstes ist das

Informationsmodell zu nennen. In diesem werden die Daten aufgezeigt, die durch die

Teilaufgaben des Prozesses erzeugt, ausgetauscht oder verändert werden. Am Ende

entsteht dann das Prozessmodell, in welchem die Ablauforganisation abgebildet ist.

Grundsätzlich werden hier die Aufgaben durch den Sequenzfluss verkettet. Als erstes

ist der Gesamtprozess dargestellt, der im Anschluss durch Prozessverfeinerungen spe-

zifiziert wird. Dies erfolgt in einer hierarchischen Struktur. Alle Prozessmodelle verfügen

über Schnittstellen, zum einen zu ihrer Umwelt und zum anderen aufgrund der Granulie-

rung. Diese Schnittstellen werden Quelle bzw. Senke genannt [SMM�96b] [KRS�96d]

[KRS96c] [KRS96b].

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3.2. Ist-Analyse der klinischen Prozesse

Ein Beispiel der objektorientierten Prozessmodellierung ist in Abbildung 3.2 zu sehen.

Abbildung 3.2.: Ist-Analyse Laborprozess - Modellierung,Quelle: Siehe [KRS96b]

Die zwei verbleibenden Prozesse - OP-Bereich bzw. stationäre Chemotherapie - wurden

mithilfe von ARIS modelliert. Der Prozess des OP-Bereiches wurde als Vorgangsketten-

diagramm (VDK) und der Prozess einer stationären Chemotherapie als EPK modelliert.

Auch hier erfolgte die Beschreibung in drei Schritten. In der Aufbauorganisation werden

zunächst die am Prozess teilnehmenden Organisationsbereiche vorgestellt. In der Ab-

lauforganisation wird der Sequenz- und Informationsfluss dargestellt. Im Fall der VDK

werden sowohl Zeitangaben, als auch die zuständigen Ressourcen zu jedem Vorgang

angegeben. In dem Datenmodell werden alle Datenobjekte und Formulare abgebildet

[KRS96a] [MMR�96].

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3. Klinische Prozesse im Überblick - Grundüberlegungen

Ein Beispiel der Darstellung durch Vorgangskettendiagramme ist in Abbildung 3.3 abge-

bildet.

Abbildung 3.3.: Ist-Analyse OP-Bereich - klinische Aufnahme,Quelle: Siehe [SMM�96a]

Teil aller vorliegender Prozessdokumentationen ist eine Schwachstellenanalyse und ggf.

ein verbesserter Prozessentwurf. Für die standardisierte Modellierung mit BPMN 2.0

wird, sofern vorhanden, der verbesserte Prozessentwurf der bisherigen Dokumentation

herangezogen. Daneben sind die textuellen Dokumentationen der Prozesse in einigen

Fällen nicht so detailgetreu wie die grafischen Darstellungen. Dies betrifft meist die

Zuordnung der Ressourcen und den Informationsfluss. Zum Beispiel enthält die grafische

Darstellung zum Informationsfluss mehr Details. Im Prozess zur Laboruntersuchung ist

in der textuellen Ausführung die Rede vom Eintrag in den Kardex, wobei im Modell die

einzelnen Einträge genauer spezifiziert werden. Dies ist in Abbildung 3.4 zu erkennen.

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3.2. Ist-Analyse der klinischen Prozesse

Abbildung 3.4.: Ist-Analyse Laborprozess - Details,Quelle: In Anlehnung an [KRS96b]

Daneben enthält die textuelle Ausführung Angaben die im Prozessmodell nicht mehr

auftauchen, bzw. liefert diese zusätzliche Informationen, welche nicht im Prozessmodell

abgebildet sind. Dies betrifft meist Zeitangaben, Ressourcen- und Organisationsbe-

reichszuordnungen oder auch den Informationsfluss. Beispielsweise ist im Laborprozess

die Rede von einem Routine- und Notfalllabor, jedoch wird dies bei der Modellierung

nicht betrachtet. Auch stimmt die textuelle Beschreibung des Informationsflusses nicht

exakt mit dem Prozessmodell überein. Der Informationsfluss ist sehr komplex. Der

Schwerpunkt liegt dabei auf der Zuordnung der Zuständigkeiten und der Dokumentie-

rung der Aktivitäten [SMM�96b]. Die Modellierung erfolgt sukzessiv, d.h. zunächst ist

der Gesamtprozess aufgeführt und verschafft einen ersten Überblick. Dieser wird im An-

schluss daran immer feiner granuliert. Dieses Vorgehen wird auch bei der Modellierung

mit BPMN 2.0, sofern möglich, beibehalten.

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3. Klinische Prozesse im Überblick - Grundüberlegungen

Die Prozesse werden im Folgenden anhand von vier Merkmalen beschrieben. Zum einen

ist die Größe des Prozesses entscheidend, zum anderen die Komplexität. Des Weiteren

ist die bisherige Art der Modellierung von Interesse. Außerdem wird angegeben, ob

ein verbesserter Prozessentwurf, d.h. ein Soll-Prozessentwurf, vorliegt oder nicht. Für

die Bewertung der Größe ist die Anzahl der Unterprozesse und für die Beurteilung der

Komplexität die Menge der Schnittstellen bedeutend. Eine Schnittstelle ist dabei definiert

als Anzahl der Ressourcen/Organisationsbereiche.

Der Laborprozess ist ein kleiner, wenig komplexer Prozess in der Frauenklinik, da

dieser nur eine geringe Anzahl an Unterprozessen und Schnittstellen aufweist. Die

Aufzeichnungen stellen kein Soll-Prozessentwurf bereit. Das Vorgehen bei einer radiolo-

gischen Untersuchung ist dahingegen komplexer, da die Radiologie nicht der Frauenklinik

selbst zugeordnet ist. Stattdessen findet eine Kooperation zwischen der Ambulanz bzw.

Station der Frauenklinik und der Radiologie statt. Dieser hat demnach eine größere

Anzahl an Schnittstellen. Auch für diesen Prozess steht kein Soll-Prozessentwurf zur

Verfügung. Der Ablauf in der minimal invasiven Chirurgie ist auch von mittlerer Komple-

xität. Er ist von mittlerer Größe mit seinen zahlreichen Unterprozessen. Hier liegt ein

Soll-Prozessentwurf bereit. Der Prozessablauf der ambulanten Chemotherapie gehört

wiederum zu den kleineren Prozessmodellen, mit einer geringen Anzahl an Schnittstel-

len. Jedoch ist der Ablauf einer Chemotherapie an sich nicht ganz trivial. Dies wird an

späterer Stelle in Kapitel 4.2.3 näher erläutert. Für die ambulante Chemotherapie liegt

kein Soll-Prozessentwurf vor. Diese vier Prozesse sind alle in Bonapart objektorientiert

modelliert. Zu den komplexen Prozessen gehören die Prozesse zur Durchführung einer

stationären Chemotherapie und der Prozess im OP-Bereich, da hierbei zahlreiche eigen-

ständige Organisationsbereiche und eine Vielzahl an Ressourcen beteiligt sind. Diese

Prozesse verfügen somit über eine große Zahl an Schnittstellen. Für beide liegt ein Soll-

Prozessentwurf vor. Die stationäre Chemotherapie ist mithilfe von Ereignisprozessketten

und der Prozess des OP-Bereiches anhand von Vorgangskettendiagrammen abgebildet.

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3.2. Ist-Analyse der klinischen Prozesse

Die Einteilung der Prozesse ist in nachstehender Tabelle 3.2 zusammengefasst.

Prozess Größe Komplexität Modellierungsart Soll-Prozessentwurf

Labor klein (7) gering (6 / 1) objektorientiert nein

Radiologie klein (8) mittel (7 / 2) objektorientiert nein

MIC mittel (22) mittel (9 / 3) objektorientiert ja

Amb. Chemo klein (7) mittel (6 / 4) objektorientiert nein

Stat. Chemo mittel (21) hoch (12 / 4) EPK ja

OP-Bereich groß (45) hoch (14 / 4) VKD ja

Tabelle 3.2.: Einteilung der Prozesse nach Ist-Analyse,Quelle: Eigene Darstellung

Diese Einteilung bzw. Bewertung der sechs klinischen Prozesse schließt die Analyse

der Prozesse ab. Darauf folgt nun die Modellierung mit BPMN 2.0 und die Identifikation

und Modellierung der Compliance Regeln mittels eCRG. Auf die Modellierung mit BPMN

2.0 und die Identifikation und Modellierung der Compliance Regeln des Prozesses der

stationären Chemotherapie wird aufgrund des Umfangs in dieser Masterarbeit verzichtet.

Durch den Prozess der ambulanten Chemotherapie und des Prozesses aus dem OP-

Bereich werden die größten Teile einer stationären Chemotherapie bereits abgedeckt.

Die Analyse ist jedoch trotzdem für diesen Prozess durchgeführt, da dieser der einzige

ist, der mittels EPK modelliert ist.

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4Klinische Prozesse und deren Compliance

Regeln

In diesem Kapitel wird die Organisationsstruktur der Frauenklinik dargestellt. Anhand

dieser werden die zuvor eingeführten klinischen Prozesse dort eingeordnet, indem die

betroffenen Organisationsbereiche der Klinik farblich hervorgehoben werden. Daran

schließt sich die explizite Beschreibung und Modellierung der Prozesse. Auf Basis

dieser Prozesse werden spezifische Compliance Regeln für die einzelnen Prozesse

abgeleitet, aber auch allgemeingültige Compliance Regeln identifiziert und modelliert.

Diese Compliance Regeln werden außerdem in Bezug auf die Prozessmodelle evaluiert.

Zur Modellierung der klinischen Prozesse wird sich BPMN 2.0 bedient. Die Compliance

Regeln werden mithilfe von eCRG visualisiert.

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

4.1. Organisationsmodell der Frauenklinik

Die Frauenklinik in Ulm ist eingeordnet in das Universitätsklinikum Ulm, welches alle

Fachbereiche der Medizin abdeckt. In Abbildung 4.1 ist die Einordnung der Ulmer

Frauenklinik in das Universitätsklinikum zu sehen.

Universitäts-

klinikum

Abteilung mit

Betten

Abteilung ohne

BettenInstitute

Zentrale

Einrichtungen

Sonstige

EinrichtungenKlinikverwaltung

Medizinische

Klinik

Chirurgie

Anästhesiologie

Frauenklinik

Kinderklinik

HNO-Klinik

Augenklinik

Radiologie

Psych. Klinik

Zahnklinik

Neurol. Klinik

Dermatol. Klinik

Pathologie &

Rechtsmedizin

Mikrobiologie

Arbeits- &

Sozialmedizin

Anthropologie &

Genetik

Klinische Chemie

Naturheilkunde

Klinikumsapotheke

Klin. Dokumentation

Klinikrechenzentrum

Tumorzentrum

Schulzentrum

Soz. Beratungsdienst

Klinikseelsorge

Abbildung 4.1.: Organisationsstruktur des Universitätsklinikums,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96a] [MMR�96] [SMM�96a]

Das Klinikum gliedert sich in Abteilungen mit und ohne Betten, wobei die Frauenklinik in

den Bereich mit Betten fällt. Außerdem ist zu beachten, dass die Frauenklinik 1996 an

drei verschiedenen Standorten, am Oberen Eselsberg, Safranberg und am Michelsberg,

lokalisiert war. Diese Struktur ist allerdings veraltet. Nicht nur der Umfang der Kooperation

der verschiedenen Standorte und der autonomen Organisationsbereiche, sondern auch

die der beteiligten Ressourcen, ist nicht zu unterschätzen. Dies trägt dazu bei, dass

die Prozesse in der Frauenklinik sehr komplex sind. Diese Standorte sind in folgender

Abbildung 4.2 dargestellt.

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4.1. Organisationsmodell der Frauenklinik

Oberer

EselsbergSafranberg Michelsberg

Frauenklinik

Abbildung 4.2.: Standorte der Frauenklinik,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96a] [MMR�96]

Die Frauenklinik besteht aus zwei Sektionen und einer Rumpfklinik. Dies ist in Abbildung

4.3 abgebildet. Die Sektionen umfassen die gynäkologische Onkologie und die präna-

tale Diagnostik bzw. gynäkologische Sonographie. In den Sektionen wird zum einen

Diagnostik und zum anderen klinische Forschung betrieben.

Frauenklinik

Gynäkologische

Onkologie

Pränatale

Diagnostik bzw.

Gynäkologische

Sonographie

RumpfklinikSektionen

Abbildung 4.3.: Organisationsstruktur der Frauenklinik,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96a] [MMR�96]

Die Rumpfklinik umfasst den größten Teil der Klinik. Diese ist in Abbildung 4.4 visua-

lisiert. Diese besteht aus der Station, welche sich wiederum in vier gynäkologische

Stationen und drei Wochenstationen gliedert. Die Ambulanz teilt sich in die Standard

Ambulanz und die Speziellen Ambulanzen. In diesen sind die Chemoambulanz und das

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Afterloading lokalisiert. Des Weiteren untergliedert sich die Rumpfklinik in die Aufnahme,

Physiotherapie, elektronische Datenverarbeitung (EDV), die Medikamentenberatung, den

Schreibdienst, die Speziellen Sekretariate, die Bettenzentrale und das Archiv. Der größte

Teil der Rumpfklinik ist der Funktionsbereich, welcher sich in fünf Bereiche aufspaltet.

Zum einen umfasst er die drei Kreißsäle, die fünf OPs und die IVF mit eigenem Labor.

Zum anderen beinhaltet er unterschiedlich ausgerichtete Labore und die Urodynamik

[KRS96a] [MMR�96].

Rumpfklinik

Station Ambulanz

Aufnahme Physiotherapie

Funktionsbereich

EDVMedikamenten-

beratungSchreibdienst

Gynäkologische Station 1 -

Intensivstation

Gynäkologische Station 2 -

Krankenstation

Gynäkologische Station 3 -

Krankenstation

Gynäkologische Station 4 -

Tagesklinik

Wochenstation 1

Wochenstation 2

Wochenstation 3

Standard Ambulanz

Spezielle Ambulanzen

Chemoambulanz

Afterloading

Spezielle

SekreteriateBettenzentrale Archiv

Kreißsaalbereich

Kreißsaal 1

Kreißsaal 2

Kreißsaal 3

OP-Bereich

OP 1 - Gynäkologische Station 4 & MIC, IVF

OP 3 - Gynäkologische Station 3

OP 4 - HNO

OP 5 - Kaiserschnitt

OP 2 - Gynäkologische Station 2

IVF mit eigenem Labor

Labor

Endokrinologie

Tumormarker, klinisches Labor

Andrologie

Histologie, Zytologie

DNA-Analysen

Molekularbiologie I,II,III

Molekularendokrinologie

Zellkulturen

Analytisches Labor

Urodynamik

. Laboruntersuchung. Radiologische Untersuchung

.

.

. Minimal invasive Chirurgie (MIC)

..

.

. Ambulante Chemotherapie. Stationäre Chemotherapie. OP-Bereich

Legende

..

...

.

..

..

. .

.

...

.

.

Abbildung 4.4.: Organisationsstruktur der Rumpfklinik,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96a] [MMR�96]

32

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4.1. Organisationsmodell der Frauenklinik

Die klinischen Prozesse lassen sich wie folgt in die Organisationsstruktur eingliedern. Die

Einordnung ist im Modell farblich gekennzeichnet. Der Prozess einer Laboruntersuchung

folgt für alle Labore dem gleichen Ablauf, da die Labore denselben Aufbau aufweisen.

Jedes Labor teilt sich in Routinelabor, Forschungslabor und Notfalllabor und gehört in

der Rumpfklinik dem Funktionsbereich an. Außerdem tangiert eine Laboruntersuchung

die Station, die Ambulanz und den OP-Bereich. Diese sind grün in Abbildung 4.4

hervorgehoben. Der Prozess einer radiologischen Untersuchungen findet zum einen

auf Station der Frauenklinik statt (meist Station zwei und drei), zum anderen ist die

Radiologie, welche sich in einem anderen Klinikbereich des Universitätsklinikums Ulm

befindet, maßgeblich beteiligt. Diese Bereiche sind in Abbildung 4.4 gelb gekennzeichnet.

Die Durchführung einer ambulanten Chemotherapie findet zum wesentlichen Teil in

der Chemoambulanz statt. Außerdem kann nach einer Operation die Erstellung eines

Plans für eine ambulante Chemotherapie schon auf Station zwei und drei erfolgen. Der

Laborbereich, die Radiologie und der Hausarzt der Patientin sind daneben auch beteiligt.

Dies ist in Abbildung 4.4 lila hervorgehoben. Die stationäre Chemotherapie wird an

dieser Stelle trotz auslassender Modellierung in die Organisationsstruktur eingeordnet,

da dies Teil der Analyse der Prozesse ist. Sie läuft hauptsächlich in den gynäkologischen

Stationen zwei und drei ab, welche ebenfalls zur Rumpfklinik gehören. Auch das Labor

ist hierbei beteiligt. In Abbildung 4.4. sind die Bereiche rot gekennzeichnet. Die minimal

invasive Chirurgie nutzt im wesentlichen den OP eins und die gynäkologische Station

vier (Tagesklinik) der Rumpfklinik. Des Weiteren sind der Laborbereich und die Ambulanz

beteiligt. Außerdem ist der Frauenarzt der Patientin und die Anästhesie, welche sich nicht

in der Frauenklinik befinden, beteiligt. In Abbildung 4.4 sind diese Organisationsbereiche

hellblau markiert. Der Prozess im OP-Bereich ist weitreichend und sehr komplex. Beteiligt

sind die Stationen eins, zwei und drei sowie die Bettenzentrale und die Aufnahme.

Außerdem der OP-Bereich und der Laborbereich. Zusätzlich die Radiologie und die

Anästhesie sowie der Frauenarzt der Patientin. Dieser letzte Prozess ist dunkelblau

im Organisationsmodell hervorgehoben [KRS96a] [SMM�96a] [KRS96b] [SMM�96b]

[MMR�96] [KRS�96d] [KRS96c].

33

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

In folgendem Unterkapitel werden die fünf klinischen Prozesse mit BPMN 2.0 dargestellt

und beschrieben. Dabei wird neben dem Ablauf des jeweiligen Prozesses auf die Heran-

gehensweise und die Modellierung eingegangen. Auch die Änderungen im Vergleich

zur bisherigen Darstellung werden angeführt. Die Modellierung erfolgt sukzessiv. Jeder

Prozess wird zunächst als Gesamtprozessmodell dargestellt. Dieses gibt einen Überblick

zum Gesamtablauf. Das Modell gliedert sich durch die vorgenommene Hierarchisierung

in weitere Unterprozesse und zeigt damit die Details des Prozesses auf. Um die Trans-

parenz zu erhöhen sind diese Unterprozesse im Text hervorgehoben.

Die Aktivitäten sind im Prozessmodell durch den Sequenzfluss verbunden und werden

durch weitere Perspektiven ergänzt. Es wird die Zuordnung der Organisationsberei-

che bzw. Ressourcen vorgenommen sowie der Nachrichtenfluss und Informationsfluss

modelliert. Bei der Modellierung des Informationsflusses ist z.B. die Anknüpfung von Da-

tenobjekten und die Verwendung von Datencontainern zu nennen. Informationen stellen

unter anderem das Anordnungsformular, das Einwilligungsformular oder die Ergebnisse

einer Untersuchung. Der Schwerpunkt des Informationsflusses liegt auf den produzierten

Informationen der Aktivitäten. Nur in Ausnahmefällen werden die benötigten Informatio-

nen für eine Aktivität dargestellt. In einer Klinik spielt als Datencontainer z.B. der Kardex

eine essentielle Rolle im Prozess. Der Kardex bezeichnet die Sammlung der Unterlagen

einer Patientin während ihres Klinikaufenthaltes. In diesem wird jegliche Information

zur Patientin gesammelt. Bei der Entlassung der Patientin werden diese Informationen

ggf. in die Patientenakte überführt [KRS96b] [KRS96c] [SMM�96a]. Zeitliche Aspekte

können im Prozessmodell durch Zwischenereignisse, die eine Zeitdauer oder einen

Zeitpunkt darstellen, ausgedrückt werden. Die beteiligten Organisationsbereiche der

Klinik werden mithilfe von Pools, wobei einer z.B. die Frauenklinik darstellt, abgebildet.

Mithilfe von Lanes werden die Ressourcen zugeordnet. Diese zeigen die Bereiche und

das Personal der einzelnen Pools. Die hierarchische Struktur der Frauenklinik kann hier

durch sogenannte Nested Lanes abgebildet werden [Obj11]. Die einzelnen Aktivitäten

des Prozessmodells werden demnach den entsprechenden Lanes zugeordnet. Die

vorgenommenen Gruppierungen sind dadurch begründet, dass durch die Zuteilung der

34

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Ressourcen die vorgegebenen Unterprozesse nicht eingehalten werden können. Diese

sind deshalb als Gruppierung im Modell gekennzeichnet. Die Ereignis-Teilprozesse wer-

den zur Abbildung von sich wiederholenden Teilprozessen genutzt. Hierzu sind Schleifen

eingebunden. Dieses Vorgehen findet nun in den folgenden Kapiteln seine Anwendung.

4.2.1. Prozess Labor

Im Folgenden ist der Prozess einer Laboruntersuchung in der Frauenklinik in Ulm mit-

tels BPMN 2.0 dargestellt. In der Ulmer Frauenklinik wird für den Laborprozess der

Anordnungs-, Entnahme- und Laborbereich unterschieden. Der Anordnungsbereich

umfasst die Ambulanz und die Station und der Entnahmebereich beinhaltet zusätzlich

den OP-Bereich [KRS96b]. In der Klinik sind die Labore Teil des Untersuchungsberei-

ches. Daher ist im Prozessmodell statt des Untersuchungsbereiches, der Laborbereich

abgebildet. Die Frauenklinik hat mehrere Labore für unterschiedliche Zwecke mit glei-

chem organisatorischem Aufbau. Jedes Labor verfügt über einen Forschungsbereich für

Verbesserungen und einen Routinebereich für die Untersuchung der Patientenproben.

Daneben bestehen Notfalllabore, für dringende Untersuchungen. Personell verfügt jedes

Labor über einen Laborarzt und Medizinisch Technische Assistenten/innen (MTA). Eine

Laboruntersuchung tangiert in der Klinik die Ambulanz bzw. Station. Beide gehören

sowohl zum Anordnungsbereich, als auch zum Entnahmebereich. Außerdem ist das

Labor, in welchem die tatsächliche Untersuchung der Probe stattfindet, von größter

Bedeutung. Je nachdem wie die Patientin behandelt wird, weicht der Prozessverlauf

minimal ab, d.h. die eingesetzten Ressourcen. Ist die Patientin stationär in Behandlung

erfolgt die Anordnung und Entnahme der Probe auf der Station. Ist die Patientin hingegen

ambulant in Behandlung, erfolgt dies in der Ambulanz [KRS96b].

Der Aufbau kann mittels BPMN 2.0 folgendermaßen abgebildet werden. Ein Pool bildet

die Frauenklinik ab und die Lanes unterteilen diesen in verschiedene Zuständigkeitsbe-

reiche der Klinik. Die hierarchische Organisationsstruktur umfasst im Laborprozess vier

Ebenen. Die erste Ebene beinhaltet den Anordnungs-, Entnahme- und Laborbereich.

Auf der zweiten Ebene ist für den Anordnungsbereich die Ambulanz und die Station

eingetragen. Der Entnahmebereich beinhaltet zusätzlich den OP-Bereich. Je nachdem

35

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

ob eine Patientin ambulant oder stationär behandelt wird, weicht der behandelnde

Arzt ab. Im Falle einer stationären Patientin ist der Anordnungs- und Entnahmebereich

jeweils die Station und somit der Arzt ein Stationsarzt und die Bereichskraft eine Sta-

tionsbereichskraft. In der nachfolgenden Modellierung wird dieser Fall einer Patientin

dargestellt, die stationär in Behandlung ist. Die Bezeichnung der Ressourcen bleibt

jedoch weiterhin im Modell allgemeingültig formuliert. In dem Prozessmodell sind die

nicht tangierten Organisationsbereiche kursiv markiert, d.h. die optionalen Anordnungs-

und Entnahmebereiche. Dies sind die Ambulanz bzw. der OP. Der Laborbereich, welcher

in enger Zusammenarbeit mit den beiden vorangegangenen steht, umfasst die zahl-

reichen Labore der Frauenklinik. Die letzte Ebene stellt die Ressourcen dar. Hier wird

zwischen Anordnungsbereichsarzt bzw. -kraft im Anordnungsbereich unterschieden. Im

Entnahmebereich stehen ebenfalls Entnahmebereichsarzt und -kraft zur Verfügung. Im

Laborbereich hingegen ist ein Laborarzt und ein/e medizinisch technische Assistent/in

zu finden.

Die Abbildung 4.5 zeigt einen Ausschnitt des Gesamtprozesses einer Laboruntersu-

chung. Diese Abbildung ist an dieser Stelle jedoch nur exemplarisch eingefügt aufgrund

ihres bedeutenden Umfangs. Zur näheren Betrachtung ist hierbei auf den Datenträger

verwiesen. Auf diesem ist der Gesamtprozess einer Laboruntersuchung samt seiner Un-

terprozesse unter der Bezeichnung 1 Gesamtprozess Laboruntersuchung zu finden.

Der Prozess wird durch das Startereignis ausgelöst. Die Patientin ist nicht gesund und

wird daher vom Anordnungsbereichsarzt untersucht. Darauf basiert die Entscheidung

für oder gegen eine Probenentnahme. Hierbei sind Patienten- und Untersuchungsinfor-

mation in den Kardex aufzunehmen. Fällt die Entscheidung auf keine Entnahme, ist der

Prozess hiermit beendet. Mit der Entscheidung gegen eine Entnahme, wird die Patientin

entlassen und erhält einen Arztbrief. Andernfalls wird ein Anstoß zur Probenentnahme

durch den Anordnungsbereichsarzt gegeben. Der Unterprozess Laboruntersuchung

anstoßen, in Abbildung 4.6, enthält zum einen die Anordnung der Laboruntersuchung

durch den Anordnungsbereichsarzt. Dieser erstellt in diesem Zug ein Anforderungsfor-

mular für die Laboruntersuchung und ordnet die Vorbereitung und Nachbehandlung

der Patientin an. Zudem wird in einem weiteren Unterprozess Untersuchungsaufklä-

rung durchführen, in Abbildung 4.7, vom Anordnungsbereichsarzt die Aufklärung der

36

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Patientin, inklusive Erklärung der Risiken und die Beantwortung von Fragen, übernom-

men. Erst daraufhin gibt die Patientin ihre Einwilligung in die Probenentnahme. Der

Laboruntersuchungseintrag, das Anforderungsformular, die Vorbereitungs- und Nachbe-

handlungsinformation sowie die Risiken und das Einwilligungsformular werden in den

Kardex aufgenommen. Verweigert die Patientin eine Zustimmung, wird der Prozess

abgebrochen und die Patientin wird mit einem Arztbrief entlassen. Liegt hingegen ihre

Einwilligung vor, wird durch die Anordnungsbereichskraft ein Termin zur Probenentnah-

me vereinbart. Dieser wird ebenfalls in den Kardex aufgenommen. Bis zum vereinbarten

Termin haben nun Klinik und Patientin Zeit sich darauf entsprechend vorzubereiten.

Unter die Pflicht der Patientin fällt hierbei z.B. die Nahrungskarenz am Tag der Blutent-

nahme. Aufgabe der Entnahmebereichskraft ist es beispielsweise die Röhrchen, in

welche die Probe gefüllt werden soll, zu beschriften oder einen Spezialbehälter für

einen reibungslosen Ablauf zu organisieren [KRS96b]. Auch die Vorbereitungen sind in

den Kardex einzutragen. Hierzu zählen das Anforderungsformular, Aufkleber mit den

Patienteninformationen und das Vorbereitungsprotokoll.

37

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Datenträger:

1 Gesamtprozess

Laboruntersuchung

Abbildung 4.5.: Ausschnitt Gesamtprozess Laboruntersuchung,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96b]

38

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

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inik

Ano

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ngsb

erei

ch

Stat

ion/

Am

bu

lan

z

Ano

rdnu

ngsb

erei

chsa

rzt

Labor-

untersuch-

ung nötig

Labor-

untersuchung

anordnenEinwilligung

gegeben

Anforderungs-

formular

erstellen

Vorbereitungen

&

Nachbehandlung

anordnen

Vorbereitungsinformation

NachbehandlungsinformationLaboruntersuchungseintrag AnforderungsformularRisiken

Einwilligungsformular

Untersuchungs-

aufklärung

durchführen

KARDEX

Abbildung 4.6.: Unterprozess Laboruntersuchung -Laboruntersuchung anstoßen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96b]

Fragen

beantworten

ja Einwilligung in

Kardex

aufnehmen

Untersuchung

abgelehnt

Einwilligung

gegeben

Untersuchungsaufklärung

Einwilligungsformular

nein

Einwilligungs-

formular

vorlegen

Einwilligung

gegeben?

Frau

enkl

inik

Ano

rdnu

ngsb

erei

ch

Stat

ion/

Am

bu

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z

Ano

rdnu

ngsb

erei

chsa

rzt

Risiken

erklären

Fragen

beantworten

ja Einwilligung

einholen

Einwilligung

gegeben

Risiken

Einwilligungsformular

nein

Einwilligung?

Aufklärung

nötig

KARDEX

Untersuchung

abgelehnt

Abbildung 4.7.: Unterprozess Laboruntersuchung -Untersuchungsaufklärung durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96b]

Wurden die Vorbereitungen erfolgreich abgeschlossen kommt es nun zur Entnahme der

Probe durch den Entnahmebereichsarzt. Diese Aktivität Probenentnahme durchführen

ist in einem Unterprozess, in Abbildung 4.8, abgebildet. Nach der Probenentnahme kann

es zur Nachbehandlung der Patientin kommen. Die Entscheidung für oder gegen eine

Nachbehandlung ist in den Kardex aufzunehmen. Parallel dazu ist auch eine weitere Be-

39

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

handlung der Probe möglich. Diese kann geteilt bzw. mit Zusatzstoffen zu versetzen sein.

Anschließend wird die Probe versendet. Mit der erfolgreichen Versendung ist die Durch-

führung der Probenentnahme durch den Entnahmebereichsarzt abgeschlossen. Dabei

ist das Nachbehandlungsprotokoll sowie die Teilungs- bzw. Versetzungsinformation in

den Kardex aufzunehmen.

Frau

enkl

inik

Entn

ahm

eber

eich

Stat

ion/

Am

bu

lan

z/O

P

Entn

ahm

eber

eich

sarz

t

Probe

entnehmen

Probe

versenden

Probe

versendet

&

Patientin

versorgtVorbereitungen

abgeschlossen ja Patientin

nachbehandeln

ja

Teilung der

Probe

Versetzung mit

Zusatzstoffen

Vorgehen in

Kardex

aufnehmen

Benötigt Patientin Nachbehandlung?

Behandlung der Probe nötig?

nein

Nachbehandlungsprotokoll

Teilungsinformation

Versetzungsinformation

nein

KARDEX

Abbildung 4.8.: Unterprozess Laboruntersuchung -Probenentnahme durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96b]

Nach dem Eintreffen der Probe im Labor wird sie zunächst vom Laborarzt geprüft.

Dies geschieht im Unterprozess Probe kontrollieren, in Abbildung 4.9. Ist die Probe

nicht verwertbar, ist der Fehler zu beheben oder es wird eine neue Probenentnahme

angestoßen. Erst mit einer fehlerfreien Probe kann mit der Untersuchung begonnen

werden. Dabei sind Informationen zum Ergebnis der Kontrolle und der Behebung von

Fehlern, in den Kardex einzutragen.

40

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

enkl

inik

Labo

rber

eich

Labo

r

Labo

rarz

t

Eintreffen der

Probe

Probenkontrolle

durchführen

Fehler beheben

Erneute

Proben-

entnahme

nötig

ja

nein

Probe ok

Probe ok

Probe ok?

Erneute

Probenentnahme

anstoßen

Ergebnis der Kontrolle

Erneute Entnahme

Dokumentation der Fehlerbehebung

KARDEX

Abbildung 4.9.: Unterprozess Laboruntersuchung -Probe kontrollieren,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96b]

In der Frauenklinik in Ulm gibt es zwei Möglichkeiten eine Probe zu untersuchen. Diese

werden im Unterprozess Untersuchung durchführen, in Abbildung 4.10, zu betrachtet.

Zum einen kann eine Untersuchung manuell erfolgen und zum anderen durch einen

Automaten. Beides wird von der MTA ausgeführt. Zu den automatisch durchgeführten

Untersuchungen gehören u. a. die endokrinologische und pränataldiagnostische Un-

tersuchung sowie die Bestimmung der Tumormarker und die Erstellung eines kleinen

Blutbildes [KRS96b].

41

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Frau

enkl

inik

Labo

rber

eich

Labo

r

MTA

Probe ok

Probe manuell

untersuchen

Probe automatisch

untersuchen

Untersuchung

beendet

Manuelle oder

automatische

Untersuchung? Vorgehen in

Kardex

aufnehmen

Art der Untersuchung

Ergebnis

KARDEX

Abbildung 4.10.: Unterprozess Laboruntersuchung -Untersuchung durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96b]

Für die automatische Untersuchung ist ein weiterer Unterprozess Probe automatisch

untersuchen nötig. Dabei ist ein Laborautomat vorzubereiten, die Probe einzuordnen

und die Auswertung zu starten. Dies ist Aufgabe der MTA. Der Ablauf ist in Abbildung

4.11 visualisiert. Die Art der Untersuchung ist außerdem in den Kardex aufzunehmen.

Für beide Vorgehensweisen ist es Pflicht für den Laborarzt die Ergebnisse zu validieren.

Erst dann dürfen sie weiter an den Anordnungsbereichsarzt übermittelt werden. Die

validierten Ergebnisse sind ebenfalls in den Kardex einzufügen.

Frau

enkl

inik

Labo

rber

eich

Labo

r

MTA

Automaten

vorbereitenProbe einordnen

Automatische

Untersuchung

durchführenAutomatische

Untersuchung

abgeschlossen

Automatische

Untersuchung

gewünscht

Abbildung 4.11.: Unterprozess Laboruntersuchung -Probe automatisch untersuchen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96b]

42

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Anhand dieser Ergebnisse wird durch den Anordnungsbereichsarzt eine Diagnose ge-

stellt und der Patientin eine Therapie vorgeschlagen. Dies ist entweder eine ambulante

Behandlung oder die Patientin wird stationär aufgenommen. Die Therapie und die Be-

handlung werden in den Kardex eingetragen. Dieser Unterprozess Therapie verordnen

ist nachfolgend, in Abbildung 4.12, abgebildet. Mit der Aktivität Behandlung abschließen

wird der Prozess einer Laboruntersuchung beendet. Dabei fließen die Entlassung, der

Behandlungsabschluss und durchgeführten Untersuchungen sowie deren Ergebnisse in

den Arztbrief ein.

Frau

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Ano

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ch

Stat

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Am

bu

lan

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Ano

rdnu

ngsb

erei

chsa

rzt

Stationäre

Aufnahme

Ambulante

Versorgung

Diagnose

gestellt

Patientin nicht

behandelt

Patientin

versorgt

nein

Behandlung

möglich/

nötig?

ja

Art der

Behandlung?

Behandlungsinformation

Behandlungsinformation

KARDEX

Abbildung 4.12.: Unterprozess Laboruntersuchung -Therapie verordnen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96b]

Das beschriebene Prozessmodell wird im Anschluss mit dem bisherigen Modell vergli-

chen. Daneben werden Erläuterungen zur Modellierung gegeben. Die Abweichungen

zum bisherigen Prozessmodell werden im Folgenden kurz erläutert. Dabei sind die

beteiligten Unterprozesse, Aktivitäten, Gruppierungen und Ereignis-Teilprozesse kursiv

gekennzeichnet, um mehr Transparenz zu schaffen. Aufgrund des Ressourceneinsatzes

ist im allgemeinen die Gliederung der Unterprozesse aufgebrochen. Außerdem ist das

Ziel Text und Modell in Einklang zu bringen. Der Unterprozess die Laboruntersuchung

43

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

anstoßen kann beibehalten werden. Der Unterprozess Vorbereitung, Durchführung der

Probenentnahme, Transport der Probe ist durch eine Gruppierung dargestellt, da dieser

aufgrund der Zuteilung der Ressourcen nicht erhalten werden kann. Die Aktivität die

Probenentnahme vorbereiten ist verallgemeinert dargestellt. Die Durchführung der La-

boruntersuchung ist in drei Teile aufgebrochen und als Gruppierung im Prozessmodell

markiert. Dazu gehört die Probe zu kontrollieren, die Untersuchung durchzuführen und

die Ergebnisse zu validieren. Die beiden letzteren gehören in der bisherigen Modellierung

zusammen, sind aufgrund der Ressourcenzuordnung jedoch als getrennte Aktivitäten

dargestellt. Die Aktivität Diagnose erstellen, der Unterprozess Therapie verordnen und

die Behandlung abschließen sind im bisherigen Modell vernachlässigt worden. Hier

jedoch sind sie mit in das Modell eingeflossen [KRS96b].

44

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

4.2.2. Prozess radiologische Untersuchung

Der Prozess einer radiologischen Untersuchung umfasst die Ambulanz bzw. die Statio-

nen zwei und drei der Frauenklinik und die Radiologie. Die Radiologie besteht aus drei

Teilen - Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, wie in Abbildung 4.13

dargestellt. Sie ist Teil des Universitätsklinikums Ulm, jedoch nicht direkter Bestandteil

der Frauenklinik. Die Radiologie ist ebenso wie die Frauenklinik auf mehrere Standorte

verteilt. Dadurch ist die Kooperation erschwert. Dieser Sachverhalt wird jedoch in dieser

Arbeit ausgeklammert [KRS96c].

Radiologie

Röntgen-

diagnostikStrahlentherapie Nuklearmedizin

Abbildung 4.13.: Aufbau der Radiologie,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96c]

Radiologie bedeutet Strahlenheilkunde. Dabei basiert die Diagnose und Therapie auf

bestimmten Strahlungsarten. In nachfolgendem Prozess wird eine röntgendiagnostische

Untersuchung dargestellt. Die Röntgendiagnostik bedient sich Röntgenstrahlen zur

Darstellung von Organen. Dabei deuten helle Stellen auf eine hohe und dunkle auf eine

geringe Absorption hin. Die röntgendiagnostische Untersuchung soll dazu dienen eine

Diagnose zu bestätigen oder sie zu verwerfen [KRS96c].

In diesem Prozessmodell wird zwischen einer ambulanten und einer stationären radio-

logischen Untersuchung unterschieden. Diese weichen geringfügig in den beteiligten

Organisationsbereichen voneinander ab. D.h. entweder ist die Ambulanz oder die Station

der Frauenklinik beteiligt. Mit der folgenden Modellierung wird eine stationäre röntgendia-

gnostische Untersuchung dargestellt. Die ambulante Untersuchung wird vernachlässigt.

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Der Prozessablauf einer röntgendiagnostischen Untersuchung ist auch Bestandteil

der ambulanten Chemotherapie sowie des Prozesses aus dem OP-Bereich. Diese

Prozessmodelle werden aber an späterer Stelle erläutert [KRS96c].

Im Prozessmodell der röntgendiagnostischen Untersuchung wird die Radiologie als

eigener Pool dargestellt, da diese nicht direkt zur Frauenklinik gehört. Im Prozessmodell

wird der Bereich der Röntgendiagnostik betrachtet. Dieser unterteilt sich in Untersu-

chungsbereich, Anmeldebereich und Schreibbereich. Im Untersuchungsbereich sind

der Röntgenarzt und der/die Medizinisch Technische Radiologie Assistent/in (MTRA)

beschäftigt, dem Anmeldebereich ist die Anmeldekraft zugeordnet und im Schreibbe-

reich ist die Schreibkraft tätig. Die Radiologie steht bei einer röntgendiagnostischen

Untersuchung mit der Station der Frauenklinik in Kontakt. Auf einer Station sind der

Stationsarzt, die Stationskraft und der Zivildienstleistende (Zivi) tätig.

Das Prozessmodell der radiologischen Untersuchung ist in Abbildung 4.14 dargestellt.

Die Abbildung 4.14 zeigt einen Ausschnitt des Gesamtprozesses einer radiologischen

Untersuchung. Diese Abbildung ist an dieser Stelle jedoch nur exemplarisch einge-

fügt aufgrund ihres bedeutenden Umfangs. Zur näheren Betrachtung ist hierbei auf

den Datenträger verwiesen. Auf diesem ist der Gesamtprozess einer radiologischen

Untersuchung samt seiner Unterprozesse unter der Bezeichnung 2 Gesamtprozess

radiologische Untersuchung zu finden.

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Datenträger:

2 Gesamtprozess

radiologische

Untersuchung

Abbildung 4.14.: Ausschnitt Gesamtprozess radiologische Untersuchung,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96c]

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Das Startereignis des Prozessmodells ist die Behandlung der Patientin auf Station. Dort

wird die Patientin untersucht. Dabei wird durch den Stationsarzt festgestellt, ob eine

röntgendiagnostische Untersuchung nötig ist oder nicht. Ist dies nicht der Fall, so ist

der Prozess hiermit abgeschlossen und die Untersuchung abgelehnt. Der Unterprozess

Röntgendiagnostische Untersuchung anstoßen wird durch klinische Symptome, wie

z.B. akute Bauchschmerzen, ausgelöst. Darauf folgt eine Indikation, d.h. der eigentliche

Anstoß der Untersuchung. Dabei muss das Anforderungsformular ausgefüllt und in das

Stationsfach gelegt werden, zusätzlich ist dieses in den Kardex abzulegen. Daneben ist

der Stationsarzt für die Anordnung der Vorbereitungen und der Nachbehandlung zustän-

dig. Aufgrund der Indikation wird ein Untersuchungseintrag mit Datum, angeordneter

Untersuchungsart und Unterschrift des Stationsarztes in den Kardex vorgenommen.

Außerdem ist die Vorbereitungs- und Nachbehandlungsinformation in den Kardex aufzu-

nehmen. Damit ist die Anordnung beendet. Dieser Unterprozess ist in Abbildung 4.15

dargestellt.

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Stat

ions

arzt

Indikation

Anforderungs-

formular

erstellen

Vorbereitungen

&

Nachbehandlung

anordnenKlinische Symptome Anordnung

beendet

Anordnung einer röntgendiagnostischen

Untersuchung

Indikation

Kontraindikation

Anforderungs-

formular ins

Stationsfach

ablegen

Anforderungsformular

Untersuchungseintrag:

Datum

Untersuchungsart

UnterschriftVorbereitungsinformation

Nachbehandlungsinformation

KARDEX

Abbildung 4.15.: Unterprozess radiologische Untersuchung -Röntgendiagnostische Untersuchung anstoßen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96c]

48

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Danach wird entschieden, ob ein Termin für die Untersuchung nötig ist oder nicht.

Wenn nicht ist gleich die Untersuchungsaufklärung durch den Stationsarzt durchzufüh-

ren, welche in dem Unterprozess Untersuchungsaufklärung durchführen abgebildet

ist. Ist jedoch ein Termin nötig, vereinbart die Stationskraft mit der Anmeldekraft der

Röntgendiagnostik einen Termin. Dabei wird das Anforderungsformular mit den be-

nötigten Untersuchungen an die Anmeldekraft versendet. Diese legt dann aufgrund

ihrer Kapazitäten einen Termin fest. Diesen übermittelt sie an die Stationskraft. Die-

ser Termin wird sowohl in der Frauenklinik, als auch in der Röntgendiagnostik in den

Kardex aufgenommen. Nach Eintreffen des Termins kann dann auch in diesem Fall

die Untersuchungsaufklärung stattfinden. Der zugehörige Unterprozess wird durch die

bevorstehende Untersuchung ausgelöst. Zunächst klärt der Stationsarzt die Patientin

auf und beantwortet ihre Fragen. Danach ist die Frage zu klären, ob eine Einwilligung

der Patientin zur Untersuchung gegeben wird. Ist dies nicht der Fall, ist die Aufklärung

abgeschlossen und der Prozess wird abgebrochen. Die röntgendiagnostische Unter-

suchung ist damit abgelehnt. Wenn jedoch nichts gegen eine Einwilligung spricht, ist

zwischen einer mündlichen und einer schriftlichen Einwilligung, die sich der Stationsarzt

einholen muss, zu unterscheiden. Sowohl die Risiken, als auch das Einwilligungsformular

sind in den Kardex aufzunehmen. In Abbildung 4.16 ist diese Untersuchungsaufklärung

abgebildet.

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Stat

ions

arzt

Patientin

aufklären

Fragen

beantworten

Schriftliche

Einwilligung

einholen

Einwilligung

gegeben

ja

Untersuchung

abgelehnt

Einwilligung?

Mündliche

Einwilligung

einholen

ja

Schriftliche

Einwilligung

nötig?

neinRisiken

Einwilligungsformular

neinUntersuchung

steht kurz bevor

KARDEX

Abbildung 4.16.: Unterprozess radiologische Untersuchung -Untersuchungsaufklärung durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96c]

49

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Im Anschluss wird über eine medikamentöse Vorbereitung entschieden. Wird eine sol-

che angeordnet, sind die Medikamente durch den Stationsarzt zu verschreiben und der

Patientin von der Stationskraft zu verabreichen. Im Anschluss sind die durchgeführten

Vorbereitungen, bzw. ein Vermerk für keine Vorbereitungsmaßnahmen, in den Kardex

aufzunehmen. Nachdem die Vorbereitungen abgeschlossen sind gibt die Stationskraft

Mitteilung an die Anmeldekraft in der Röntgendiagnostik. Zu gegebener Zeit wird dann

die Patientin durch die Anmeldekraft der Röntgendiagnostik von der Station abgerufen.

Dann wird das Einwilligungsformular und die Patientin übergeben, dabei ist zu unter-

scheiden ob die Patientin gehfähig ist oder nicht. Ist sie es nicht, wird sie von einem Zivi

begleitet. Dies ist in Abbildung 4.17 nachzuvollziehen.

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Zivi

Patientin

gehfähig?

Abruf/Termin

steht an

nein Patientin

transportieren

Patientin

übergebenja

Abbildung 4.17.: Unterprozess radiologische Untersuchung -Patientin übergeben,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96c]

Nach Eintreffen der Patientin in der Röntgendiagnostik wird die Patientin im Unterprozess

Patientin vorbereiten, in Abbildung 4.18, von der/dem MTRA administrativ aufgenom-

men und parallel ihr Einwilligungsformular geprüft. Das geprüfte Einwilligungsformular

wird dann in den Kardex abgelegt.

50

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Rad

iolo

gie

Rön

tgen

diag

nost

ik

Unt

ersu

chun

gsbe

reic

h

MTR

A

Administrative

Aufnahme

Einwilligungs-

formular

überprüfen

Prämedikation

Vorbereitungen

Patientin &

Einwilligungs

-formular

eingetroffen

Patientin

vorbereitet

Prämedikationsinformation

Vorbereitungsinformation

Röntgenunterlagendokument

Prüfung

Einwilligungsformular

KARDEX

Abbildung 4.18.: Unterprozess radiologische Untersuchung -Patientin vorbereiten,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96c]

Die Administrative Aufnahme, in Abbildung 4.19, wird durch das Eintreffen der Pati-

entin ausgelöst. In diesem Unterprozess wird zunächst geklärt, ob die Patientin schon

einmal in der Röntgendiagnostik war. Ist es ihr erster Besuch werden von der/dem

MTRA Barcodeaufkleber sowie eine Röntgenbildtüte und eine Karteikarte erstellt. Auf

beiden wird ein Aufkleber mit den Patientendaten angebracht. In die Karteikarte wird im

Anschluss die Röntgeninformation eingetragen. Ist es der zweite Besuch der Patientin

wird hingegen die vorhandene Röntgenbildtüte und die Karteikarte hervorgeholt. Im

Anschluss daran werden die benötigten Röntgenbilder in die Karteikarte eingefügt. In

beiden Fällen wird das Anforderungsformular in die Karteikarte eingeordnet und die

Untersuchung dort sowie in das Radiologiesystem eingetragen. Abschließend werden

alle Dokumente in einem Röntgenunterlagendokument zusammengefasst und in den

Kardex abgelegt. Damit ist die administrative Aufnahme beendet.

51

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Rad

iolo

gie

Rön

tgen

diag

nost

ik

Unt

ersu

chun

gsbe

reic

h

MTR

A

Patientin

eingetroffen

erster

zweiter

Erster/

Zweiter

Besuch?

Barcode-

Aufkleber

erstellen

Karteikarte

erstellen

Röntgen-

information

eintragen

Anforderungs-

formular

einordnen

Untersuchung in

Karteikarte

eintragen

Untersuchung

ins Radiologie-

system

eingeben

Dokumente

zusammen-

fassen

Karteikarte &

Röntgenbildtüte

holen

Benötigte Bilder

in Karteikarte

einfügen

Röntgenbildtüte

anlegen

erster

Erster/

Zweiter

Besuch?

Administrative

Aufnahme

beendet

Aufkleber

Karteikarte

Karteikarte alt

Röntgenbild-

tüte alt

Röntgen-

unterlagen-

dokument

Röntgenbild-

tüte

zweiter Röntgenbildtüte

Karteikarte

Abbildung 4.19.: Unterprozess radiologische Untersuchung -Administrative Aufnahme,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96c]

Darauf folgt die Prämedikation und die Vorbereitungen. Beides wird von der/dem MTRA

vorgenommen und die Vorbereitungs- und Prämedikationsinformation in den Kardex

eingetragen. Daran schließt sich der Unterprozess die Röntgendiagnostische Un-

tersuchung durchführen, in Abbildung 4.20. Ist die Patientin vorbereitet wird vom

Röntgenarzt ein Röntgenbild angefertigt und ein Befund zu diesem erstellt.

Rad

iolo

gie

Rön

tgen

diag

nost

ikU

nter

such

ungs

bere

ich

Rön

tgen

arzt

Patientin

vorbereitet

Röntgenbild

erstellen

Befund des

Röntgenbilds

erstellenUntersuchung

abgeschlossen

Röntgenbild

Abbildung 4.20.: Unterprozess radiologische Untersuchung -Röntgendiagnostische Untersuchung durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96c]

52

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Dieses Röntgenbild und der Befund werden an die Schreibkraft zum abtippen übergeben.

Gleichzeitig wird der Station Bescheid gegeben, dass die Patientin wieder abgeholt wer-

den kann. Im Falle, dass sie nicht gehfähig ist wird sie vom Zivi der Station begleitet. Trifft

die Patientin auf Station ein wird sie wieder aufgenommen. Dies wird im Unterprozess

Patientin aufnehmen, in Abbildung 4.21, abgebildet.

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Zivi

Patientin

gehfähig?

nein Patientin

transportieren

Patientin

übergebenjaUntersuchung

beendet

Abbildung 4.21.: Unterprozess radiologische Untersuchung -Patientin aufnehmen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS96c]

Im Anschluss wird sie, wenn nötig, von der Stationskraft nachbehandelt. Die Schreib-

kraft schreibt den Befund und versendet ihn. Ist dieser samt der Röntgenbilder beim

Stationsarzt eingegangen, kann dieser eine Diagnose stellen und eine Therapie verord-

nen. Werden der Befund und die Röntgenbilder nicht mehr benötigt, werden diese zur

Archivierung an die Röntgendiagnostik gesendet. Die Röntgenbilder und der Befund

werden dort von der Schreibkraft ins Archiv geschafft. Damit ist der Ablauf einer röntgen-

diagnostischen Untersuchung abgeschlossen. Das beschriebene Prozessmodell wird im

Anschluss mit dem bisherigen Modell verglichen. Daneben werden Erläuterungen zur

Modellierung gegeben.

53

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Die Abweichungen zum bisherigen Prozessmodell werden im Folgenden kurz erläutert.

Dabei sind die beteiligten Unterprozesse, Aktivitäten, Gruppierungen und Ereignis-

Teilprozesse kursiv gekennzeichnet, um mehr Transparenz zu schaffen. Aufgrund des

Ressourceneinsatzes musste die Gliederung der Unterprozesse aufgebrochen werden.

Auch wurde auf die komplexe Terminvereinbarung verzichtet. Hierbei ist im oben auf-

geführten Prozessmodell lediglich ein Termin zu vereinbaren. In der ursprünglichen

Prozessdokumentation ist hingegen die Rede von Terminen mit und ohne Urzeit. Auch

die Ausführungen zur Indikation sind verallgemeinert dargestellt. Der Unterprozess rönt-

gendiagnostische Untersuchung anstoßen ist gemäß dem bisherigen Modell abgebildet,

jedoch hieß er bisher Behandlung des Patienten auf der Station. Der Unterprozess der

Untersuchungsaufklärung ist beibehalten. Die Gruppierung Durchführung von Tätigkei-

ten an den Vortagen der Untersuchung besteht, da die Medikamente vom Stationsarzt

verschrieben werden, die Verabreichung jedoch durch die Stationskraft vorgenommen

wird. Aufgrund der Ressourcenzuteilung ist die Durchführung der Patientenuntersuchun-

gen nicht mehr als Unterprozess aufgeführt, jedoch als Gruppierung gekennzeichnet.

Die administrative Aufnahme ist hingegen stärker aggregiert als bisher. Dadurch können

Wiederholungen von Aktivitäten vermindert werden. Der erste und zweite Besuch einer

Patientin in der Röntgendiagnostik ist somit zusammengefasst. Auch im Fall der Bestim-

mung und Übermittlung des Ergebnisses aus der röntgendiagnostischen Untersuchung

sind die Aktivitäten, wegen der Ressourcenzuteilung, nicht weiterhin als Unterprozess

zusammengefasst. Um die bisherige Struktur jedoch zu kennzeichnen sind auch diese

Aktivitäten der Bestimmung und Übermittlung des Ergebnisses als Gruppierung im

Gesamtmodell markiert. Beim Transport der Patientin von der Station der Frauenklinik in

die Röntgendiagnostik der Radiologie ist der Transportdienst ausgeklammert. Lediglich

der Zivildienstleistende, der eine nicht gehfähige Patientin begleitet, wird berücksich-

tigt. Auch die Tätigkeiten der Schreibkraft der Röntgendiagnostik können aufgrund des

Nachrichtenflusses nicht weiter aggregiert werden [KRS96c].

54

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

4.2.3. Prozess ambulante Chemotherapie

Der Prozess der ambulanten Chemotherapie umfasst einen komplexen Ablauf, der bis zu

einem halben Jahr andauern kann. Eine ambulante Chemotherapie wird zur Behandlung

von Mama-Karzinomen, Ovarial-Karzinomen und anderen Krebserkrankungen angewen-

det. Eine Chemotherapie erfolgt in mehreren Zyklen. Ein Zyklus ist dabei in zwei Teile

untergliedert. Daher wird auch die Formulierung Doppelzyklus benutzt. Diese beiden

Teile werden mit acht Tagen Pause hintereinander ausgeführt. Nach einem solchen

Doppelzyklus wird eine Pause von drei Wochen eingehalten. Eine derartige Behandlung

besteht insgesamt aus sechs solcher Doppelzyklen [SMM�96b].

Am Prozess einer ambulanten Chemotherapie sind die gynäkologische Station zwei und

drei, die Chemoambulanz, das Labor, die Radiologie und der Hausarzt der Patientin

beteiligt. Die Station, die Chemoambulanz und das Labor gehören dabei der Frauenklinik

an. Personell verfügt die Station über einen Stationsarzt, die Chemoambulanz über einen

Ambulanzarzt und eine studentische Hilfskraft. Das Labor ist in diesem Fall ohne weitere

personelle Untergliederung dargestellt. Diese drei Bereiche der Frauenklinik bilden einen

Pool. Daneben bildet sowohl der Hausarzt, als auch die nicht weiter untergliederte

Radiologie einen eigenständigen Pool, d.h. einen eigenständigen Organisationsbereich.

Das Prozessmodell zeigt die Kooperation der verschiedenen Organisationsbereiche auf.

Eine der kooperierenden Organisationsbereiche ist die Radiologie. In dieser findet z.B.

die Strahlentherapie nach einer brusterhaltenden Operation statt, welche sich in die

ambulante Chemotherapie eingliedert [SMM�96b].

Das Prozessmodell der ambulanten Chemotherapie ist in Abbildung 4.22 dargestellt.

Die Abbildung 4.22 zeigt einen Ausschnitt des Gesamtprozesses einer ambulanten

Chemotherapie. Diese Abbildung ist an dieser Stelle jedoch nur exemplarisch eingefügt

aufgrund ihres bedeutenden Umfangs. Zur näheren Betrachtung ist hierbei auf den

Datenträger verwiesen. Auf diesem ist der Gesamtprozess einer ambulanten Chemothe-

rapie samt seiner Unterprozesse unter der Bezeichnung 3 Gesamtprozess ambulante

Chemotherapie zu finden.

55

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Datenträger:

3 Gesamtprozess

ambulante Chemotherapie

Abbildung 4.22.: Ausschnitt Gesamtprozess ambulante Chemotherapie,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96b]

56

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Eine ambulanten Chemotherapie wird der Patientin meist nach einer Operation ver-

ordnet. Fällt die Diagnose auf der Station positiv für eine ambulante Chemotherapie

aus, erstellt der Stationsarzt einen Plan für die Chemotherapie im Unterprozess Che-

motherapie planen, in Abbildung 4.23. Dort folgt auf die Anordnung einer ambulanten

Chemotherapie die Vorstellung des Falls der Patientin im Tumorboard. Dabei wird die

Patientenakte benötigt und ein Tumorboardprotokoll erstellt, welches in die Patientenakte

aufgenommen wird.

Frau

enkl

inik

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

i

Stat

ions

arzt

Ambulante

Chemotherapie

anordnen

Fall dem

Tumorboard

vorstellen

Termin

vereinbaren

Chemoakte

erstellen

Chemoakte

aufräumen

Nur Di. & Mi. ab 12Uhr

Planung

abgeschlossen

Tumorboardprotokoll

Untersuchungs-

aufklärung

durchführen

EinwilligungsformularTermin

Chemotherapie

sinnvoll

Einwilligung

abgelehnt

Patientenakte

Chemoakte

Abbildung 4.23.: Unterprozess ambulante Chemotherapie -Chemotherapie planen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96b]

Im Anschluss folgt die Aufklärung der Patientin im Unterprozess Untersuchungsauf-

klärung durchführen. Diese ist in Abbildung 4.24 dargestellt. Gibt die Patientin keine

Einwilligung zur Durchführung der ambulanten Chemotherapie, ist der Prozess hiermit

beendet. Wurde hingegen das Einwilligungsformular unterschrieben, so kann ein Termin

für die Therapie vereinbart werden. Ein Termin für eine ambulante Chemotherapie ist

jedoch nur Dienstags oder Mittwochs ab zwölf Uhr möglich. Dieser wird genauso wie das

Einwilligungsformular in die Patientenakte aufgenommen. Danach wird eine Chemoakte

erstellt und abgelegt.

57

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Frau

enkl

inik

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

i

Stat

ions

arzt

Aufklärung

Einwilligung

einholen

ja

nein

Einwilligung?

Einwilligung

abgelehnt

Vorstellung

beendet

Einwilligung

erteilt

Einwilligungsformular

Patientenakte

Abbildung 4.24.: Unterprozess ambulante Chemotherapie -Untersuchungsaufklärung durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96b]

Der Termin für den ersten Zyklus ebenso wie die Anforderungen an das Blutbild werden

dem Hausarzt mitgeteilt. Ein Tag bevor der Zyklus stattfindet, ist vom Hausarzt ein

Blutbild zu erstellen und an die Frauenklinik zu übersenden. Mit dem Eintreffen des

Blutbildes wird der Halbzyklus ausgelöst. Durch den Ambulanzarzt wird ein Befund

erstellt. Aufgrund dessen wird entschieden, ob die Therapie wie geplant stattfinden kann

oder nicht. Wenn der Termin verschoben werden muss, wird dies durch die studentische

Hilfskraft dem Hausarzt mitgeteilt und in die Chemoakte eingetragen. Somit kann die-

ser vor dem vereinbarten Termin ein erneutes Blutbild erstellen und versenden. Dies

wird solange wiederholt bis das Blutbild in Ordnung ist und die Chemotherapie zum

vorgesehenen Termin stattfinden kann. Dann folgt der Unterprozess Chemotherapie

vorbereiten in Abbildung 4.25. Außer die Patientin wird als kontrollbedürftig eingestuft,

dann wird dieser Schritt übersprungen. Ansonsten wird von der studentischen Hilfskraft

die Akte der Patientin herbei gesucht und auf Grundlage dessen, die Dosierung des

58

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Medikaments ausgerechnet und das Medikament hergestellt. Außerdem wird die Prä-

medikation vorbereitet und in diesem Zuge die Vorräte geprüft. Des Weiteren werden

diese Vorbereitungen in die Chemoakte aufgenommen.

Frau

enkl

inik

Am

bula

nz

Che

moa

mbu

lanz

Stud

entis

che

Hilf

skra

ft

Blutwerte ok

Akte holen

Dosierung

ausrechnen

Vorräte prüfen

Prämedikation

vorbereiten

Medikament

herstellen

Vorbereitungen

abgeschlossen

Vorbereitungen

in Akte eintragen

Dosierung

Prämedikation

Vorräte

Chemoakte

Abbildung 4.25.: Unterprozess ambulante Chemotherapie -Chemotherapie vorbereiten,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96b]

Die studentische Hilfskraft begrüßt im Anschluss die Patientin. Nun ist zu unterscheiden,

ob die Patientin zuvor als kontrollbedürftig eingeschätzt wurde oder nicht. Wenn ja fol-

gen unter der Gruppierung Kontrolluntersuchung, einige Untersuchungen der Patientin.

Dabei wird entschieden, ob sie eine radiologische Untersuchung und bzw. oder eine

Laboruntersuchung benötigt. Dies entscheidet der Ambulanzarzt. Fällt die Entscheidung

positiv für eine Laboruntersuchung aus, wird diese im Labor durchgeführt und der Be-

fund an den Ambulanzarzt übergeben. Gleichzeitig kann die Entscheidung auch positiv

für eine radiologische Untersuchung ausfallen. Ist eine solche nötig, fordert der Ambu-

lanzarzt eine Untersuchung in der Radiologie an. Dort wird sie durchgeführt und die

Ergebnisse befundet. Dieser Befund geht dann dem Ambulanzarzt zu. Der Ambulanzarzt

sieht sich die Befunde durch und entscheidet ob die Patientin für die Chemotherapie

bereit ist. Ist dies nicht der Fall wird der Termin um eine Woche verschoben und die

Verlegung des Termins dem Hausarzt mitgeteilt. Ansonsten werden die Vorbereitungen

der Chemotherapie durch die studentische Hilfskraft entsprechend der Befunde der Kon-

59

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

trolluntersuchungen angepasst. Sind diese Kontrolluntersuchungen abgeschlossen bzw.

waren diese nicht notwendig ist zu entscheiden, ob eine Tumormarker Untersuchung

nötig ist. Im Anschluss folgt der Unterprozess Medikamente verabreichen für welchen

die studentische Hilfskraft zuständig ist. Dabei ist zunächst die Anamnese aufzunehmen

und ein intravenöser Zugang zu legen. Die Anamnese wird mithilfe eines Anamnese-

formulars festgehalten und außerdem ein Therapieschema entworfen. Im Anschluss

daran wird mit der Verabreichung der Prämedikation begonnen, welche ebenfalls in der

Chemoakte und im Therapieschema festgehalten wird. Dieser Unterprozess ist in der

folgenden Abbildung 4.26 abgebildet.

Frau

enkl

inik

Am

bula

nz

Che

moa

mbu

lanz

Stud

entis

che

Hilf

skra

ft

Anamnese

aufnehmen

Intravenösen

Zugang legen

Prämedikation

verabreichen

Intravenösen

Zugang

entfernenMedikamente

verabreichtVorbereitungen

abgeschlossen

Therapieschema

Zytostatika

verabreichen

Chemoakte

AnamneseformularMedikation

Formular

Medikation

Formular

Zytostatika

Verabreichung

Therapieschema Dokument

Prämedikation

Verabreichung

Therapieschema

Dokument

Abbildung 4.26.: Unterprozess ambulante Chemotherapie -Medikamente verabreichen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96b]

Im weiteren Unterprozess Zytostatika verabreichen, in Abbildung 4.27, folgt die Ver-

abreichung des Medikamentes C. Nach 20-30 min. kann dann mit der Verabreichung

des Medikamentes M fortgefahren werden. Nach weiteren 20-30 min. ist das Medika-

ment F zu verabreichen. Nach weiteren 20-30 min. kann schließlich der intravenöse

Zugang entfernt werden. Jede Medikamentenverabreichung wird in der Chemoakte und

im Therapieschema dokumentiert.

60

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

enkl

inik

Am

bula

nz

Che

moa

mbu

lanz

Stud

entis

che

Hilf

skra

ft

Medikament C

verabreichen

Medikament M

verabreichen

Medikament F

verabreichen

20-30min. 20-30min.20-30min.Vorbereitungen

abgeschlossen

Medikation

abgeschlossen

Therapieschema

Chemoakte

Medikation

FormularMedikation

Formular

Medikation

Formular

Zytostatika

Verabreichung

Zytostatika

Verabreichung

Zytostatika

Verabreichung

Abbildung 4.27.: Unterprozess ambulante Chemotherapie -Zytostatika verabreichen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96b]

Nach der Verabreichung der Medikamente muss entschieden werden, ob ein Termin

für einen weiteren Halbzyklus vereinbart werden soll. Außerdem ist es evtl. nötig einen

Termin zur Bestrahlung mit der Radiologie zu vereinbaren. Die studentische Hilfskraft

hält dies alles in einem Protokoll fest. Der Ambulanzarzt ist dann für das Ausschreiben

von Rezepten zuständig und verabschiedet die Patientin. Darauf folgt ggf. die Zwi-

schenuntersuchung des Ambulanzarztes und der Halbzyklus ist beendet. Ein solcher

Halbzyklus wird sechsmal hintereinander ausgeführt bevor es zur Zwischenuntersu-

chung kommt. Im Anschluss daran werden nach einer Pause weitere sechs Durchläufe

gestartet. Danach ist die Abschlussuntersuchung und die adjuvante Therapie durch

den Ambulanzarzt vorzunehmen. Sowohl bei der Zwischenuntersuchung, als auch bei

der Abschlussuntersuchung ist ein Befund vom Ambulanzarzt zu erstellen, welcher

dann in die Patientenakte aufgenommen wird. Die Chemoakte wird zum Abschluss der

Behandlung in die Patientenakte aufgenommen. Damit ist der Prozess einer ambulanten

Chemotherapie abgeschlossen. Das beschriebene Prozessmodell wird im Anschluss

mit dem bisherigen Modell verglichen. Daneben werden Erläuterungen zur Modellierung

gegeben.

61

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Die Abweichungen zum bisherigen Prozessmodell werden im Folgenden kurz erläutert.

Dabei sind die beteiligten Unterprozesse, Aktivitäten, Gruppierungen und Ereignis-

Teilprozesse kursiv gekennzeichnet, um mehr Transparenz zu schaffen. Aufgrund des

Ressourceneinsatzes ist die Gliederung der Unterprozesse aufgebrochen. Die Unter-

suchungsaufklärung ist detailreicher als im Ausgangsprozess abgebildet. Es ist eine

weitere Hierarchiestufe eingeflossen. Im Gegensatz dazu ist im bisherigen Modell unter

der Planung einer Chemotherapie die Aufklärung und das Einholen der Einwilligung

der Patientin enthalten. Die Durchführung der Chemovorbereitung wird mit denselben

Aktivitäten unter Chemotherapie vorbereiten beibehalten. Die Kontrolluntersuchungen

sind im erstellten Prozessmodell verallgemeinert dargestellt, es werden keine expliziten

Untersuchungen angesprochen. Die Durchführung eines ambulanten Chemotherapie-

halbzykluses konnte so nicht beibehalten werden. Dies ist in der Ressourcenzuteilung

und dem Nachrichtenfluss begründet. Daher ist der Halbzyklus als Ereignis-Teilprozess

dargestellt. Zusätzlich ist jedoch die Zwischenuntersuchung und Bestrahlung mit ein-

bezogen, was bisher nicht der Fall war. Auch die Kontrolluntersuchung ist aus diesem

Grund als Gruppierung markiert. Auch die Chemonachbereitung konnte aus diesem

Grund nicht als Unterprozess beibehalten werden und wird deshalb als Gruppierung

dargestellt [SMM�96b].

62

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

4.2.4. Prozess minimal invasive Chirurgie

In der minimal invasiven Chirurgie werden kleinere operative Eingriffe, wie z.B. die

Entfernung von Zysten oder Schwangerschaftsabbrüche, vorgenommen. Diese Eingriffe

sind nur von kurzer Dauer. Die Patientin wird hierbei meist am Tag des Eingriffes

wieder entlassen oder sie wird in der Tagesklinik betreut. Die Tagesklinik betreut ihre

Patientinnen nur bis zu zwei Tagen, dann ist eine Verlegung auf eine der anderen

Stationen nötig. Eine solche wird aber nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Die minimal

invasive Chirurgie ist ein wichtiger Bereich in der Frauenklinik, denn hier können durch

gut planbare Eingriffe Gewinne erzielt werden. Dieser Markt ist jedoch hart umkämpft,

da immer mehr Tageskliniken und Praxen solche Eingriffe durchführen [KRS�96d].

Im Prozess der minimal invasiven Chirurgie kooperieren zahlreiche Organisationsberei-

che. Die beteiligten Bereiche der Frauenklinik umfassen die Ambulanz, die Station vier

(Tagesklinik), den OP eins und das Labor. Personell ist die Ambulanz mit Ambulanzarzt

und -kraft ausgestattet. Die gynäkologische Station vier (Tagesklinik) beschäftigt sowohl

Stationsarzt, als auch Stationskraft. Im Labor arbeiten ein Laborarzt und ein/eine MTA.

Im OP eins ist das OP-Team angestellt. Außerdem ist der Frauenarzt der Patientin und

die Anästhesie mit einem Anästhesisten beteiligt. Beide sind nicht direkt der Frauenklinik

zugeordnet und somit im Prozessmodell als eigenständige Pools abgebildet. Daneben

verfügt das Prozessmodell über einen nicht näher spezifizierten Pool, in welchem Zu-

satzuntersuchungen durchgeführt werden. Die Zusatzuntersuchungen können z.B. die

Erstellung eines EKG, die Überprüfung der Lungenfunktion, eine Thorax-Untersuchung

oder die Bestimmung von Schilddrüsenwerten und des Blutzuckers sein. Da diese Un-

tersuchungen verschiedene Bereiche tangieren, d.h. die Thorax-Untersuchung in der

Radiologie, die Bestimmung des Blutzuckers jedoch im Labor stattfindet, wird auf eine

nähere Bezeichnung verzichtet. Das Prozessmodell der minimal invasiven Chirurgie

ist in Abbildung 4.28 dargestellt. Die Abbildung 4.28 zeigt einen Ausschnitt des Ge-

samtprozesses der minimal invasiven Chirurgie. Diese Abbildung ist an dieser Stelle

jedoch nur exemplarisch eingefügt aufgrund ihres bedeutenden Umfangs. Zur näheren

Betrachtung ist hierbei auf den Datenträger verwiesen. Auf diesem ist der Gesamtpro-

zess der minimal invasiven Chirurgie samt seiner Unterprozesse unter der Bezeichnung

4 Gesamtprozess minimal invasive Chirurgie zu finden.

63

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Datenträger:

4 Gesamtprozess minim

al

invasive Chirurgie

Abbildung 4.28.: Ausschnitt Gesamtprozess minimal invasive Chirurgie,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

64

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Der Prozess eines minimal invasiven Eingriffes wird durch die Diagnose beim Frauenarzt

der Patientin angestoßen. Wenn dieser einen solchen Eingriff für nötig hält, ruft dieser in

der Frauenklinik an und übermittelt die Patientenakte. Die Patientin wird an die Klinik

überwiesen. Zum vereinbarten Termin veranlasst die Ambulanzkraft der Frauenklinik die

Administrative Aufnahme. Diese ist in Abbildung 4.29 abgebildet. In diesem Unterpro-

zess wird durch die Ambulanzkraft ein Termin für die Vorstellung beim Ambulanzarzt

vereinbart und in das Ambulanzbuch eingetragen. Dieser Termin wird in die Patien-

tenakte aufgenommen. Im Anschluss werden die Untersuchungsanforderungen und

Sonderregelungen erfasst und ebenfalls in die Patientenakte eingetragen. Solch eine

Sonderregelung kann z.B. das zwingend erforderliche Beratungsgespräch vor einem

Schwangerschaftsabbruch sein. Danach ist zwischen bestehender Patientin und neu-

er Patientin zu unterscheiden. Denn ist es der erste Besuch der Patientin muss eine

Patientenakte angelegt werden und ihre Stammdaten aufgenommen werden. Ist die

Patientin hingegen schon einmal in der Frauenklinik gewesen, wird die Patientenakte

herbeigeholt und die Stammdaten geprüft. Danach wird eine Magnetkarte für die Pati-

entin und Aufkleber mit ihren Stammdaten erstellt. Diese werden in die Patientenakte

eingelegt. Dann ist die Aufnahmemitteilung für die Krankenkasse auszudrucken und in

die Patientenakte aufzunehmen. Zum Abschluss wird die Patientenakte aktualisiert und

an den Ambulanzarzt weitergeleitet. Damit ist die administrative Aufnahme beendet.

Frau

enkl

inik

Am

bula

nz

Am

bula

nzkr

aft

Stammdaten

überprüfen

Magnetkarte &

Aufkleber

erstellen

Name, Adresse, Geburtsdatum,

Geschlecht, Staatsangehörigkeit,

Konfession, Krankenkasse

Aufnahme-

mitteilung für

Krankenkasse

ausdrucken

Patientenakte

akualisieren

Patientenakte an

Ambulanzarzt

weiterleitenAdministrative

Aufnahme

beendet

Stammdaten

aufnehmenNeue

Patientin?

Stammdatenformular

Vorstellung-

Termin in

Ambulanzbuch

eintragen

Patientenakte

anlegen

ja

nein Patientenakte

holen

Untersuchungs-

anforderungen &

Sonder-

regelungen

erfassen

Vorstellung-

Termin

Untersuchungsanforderungen

SonderregelungenKrankenkassenformular

administrative

Aufnahme

angestoßen

Patientenakte

Aufkleber

Dokument

Abbildung 4.29.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Administrative Aufnahme,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

65

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Nach Ablauf der Wartezeit kann sich die Patientin dem Ambulanzarzt vorstellen. Dies

geschieht im Unterprozess Patientin bei Ambulanzarzt vorstellen, in Abbildung 4.30.

Diese Vorstellung beginnt mit dem Eintreten des Termins. Der Ambulanzarzt nimmt die

Patientenakte in Empfang und führt die Anamnese durch. Dabei füllt er ein Anamne-

seformular aus, welches in die Patientenakte aufgenommen wird. Im Anschluss daran

liest er die Befunde des Frauenarztes aus der Patientenakte. Auf Basis dieser fällt er

die Entscheidung für oder gegen einen minimal invasiven Eingriff. Ist die Patientin nicht

geeignet, wird sie an einen anderen stationären Bereich übergeben. Der Eingriff ist

damit abgelehnt und der Prozess beendet. Kommt jedoch ein solcher Eingriff in Frage,

holt sich der Ambulanzarzt die Indikationsabsegnung beim Chefarzt bzw. Oberarzt durch

dessen Unterschrift. Danach legt er einen stationären Aufnahmetermin fest und trägt

diesen in die Patientenakte ein. Im Anschluss klärt er die Patientin über den bevorste-

henden Eingriff auf und holt die Einwilligung der Patientin ein. Lehnt die Patientin die

Einwilligung ab, ist der minimal invasive Eingriff abgelehnt und der Ambulanzarzt schlägt

alternative Behandlungsmethoden vor. Willigt sie jedoch ein und unterschreibt das Ein-

willigungsformular, so geht dieses in die Patientenakte ein. Damit ist die Vorstellung

beim Ambulanzarzt beendet.

Frau

enkl

inik

Am

bula

nz

Am

bula

nzar

zt

Vorstellung-

Termin

eingetreten

Anamnese

durchführen

Befunde

studieren

nein

ja

Termin für

stationäre

Aufnahme in

anderem BereichGeeignet für

Tagesklinik?

MIC

abgelehnt

Patientin

aufklären

Indikations-

absegnung

einholen

Stationären

Aufnahmetermin

festlegen

ja

nein

Einwilligung?

Einwilligung

einholen

Alternative

Behandlung

vorschlagen

MIC

abgelehnt

Erläuterung von Risiken etc.

Patientin in

Eingriff

eingewilligt

Patientenakte in

Empfang

nehmen

Alternativer

Behandlungsvorschlag

Einwilligungsformular

Aufnahmetermin

Unterschrift des Chef-/

Oberarztes

Anamneseformular

Aufnahmetermin in

anderem Bereich

Befunde

Patientenakte

Abbildung 4.30.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Patientin bei Ambulanzarzt vorstellen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Daraufhin wird der Aufnahmetermin, welcher mit der Station vereinbart wird, der Ambu-

lanz übermittelt. Der Termin wird dann im Stationsbuch und im Ambulanzbuch vermerkt.

66

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Darauf folgt die Überweisung der Patientin an den Anästhesisten. Im Unterprozess

Patientin bei Anästhesist vorstellen, in Abbildung 4.31, wird durch den Anästhesist

die Anamnese durchgeführt, das Anamneseformular ausgefüllt und in die Patientenakte

eingefügt. Im Anschluss daran führt er Untersuchungen durch und erstellt ein Prämedi-

kationsprotokoll, welches wiederum in die Patientenakte aufzunehmen ist. Im Anschluss

klärt er die Patientin über die Risiken der Narkose auf, beantwortet Fragen und es

kommt zur Einholung der Einwilligung. Verweigert die Patientin jedoch die Einwilligung

schlägt der Anästhesist alternative Behandlungen vor. Die Narkose ist dadurch abge-

lehnt und der Eingriff kann nicht durchgeführt werden. Willigt die Patientin hingegen ein,

unterschreibt sie das Einwilligungsformular, welches anschließend in die Patientenakte

aufgenommen wird. Damit ist die Vorstellung beim Anästhesisten abgeschlossen.

Anä

sthe

sie

Anä

sthe

sist

Anamnese

erfassen

Untersuchungen

durchführen

Narkose-

aufklärung

durchführen

Prämedikations-

protokoll

erstellen

Narkosefragen

beantworten

ja

nein

Einwilligung

einholen

Alternative

Behandlung

vorschlagen

Narkose

abgelehnt

Untersuchung

beendet

AnamneseformularPrämedikationsprotokoll

Alternativer

Behandlungsvorschlag

Einwilligung?

NarkoseeinwilligungVorstellung beim

Ambulanzarzt abgeschlosen

Patientenakte

Abbildung 4.31.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Patientin bei Anästhesist vorstellen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Danach wird entschieden, ob Zusatzuntersuchungen aus Sicht des Anästhesisten not-

wendig sind. Ist dies der Fall, werden im Unterprozess Zusatzuntersuchungen anord-

nen die benötigten Zusatzuntersuchungen in die Patientenakte eingetragen und Termine

für diese vereinbart. Für jede Untersuchung wird das Anforderungsformular ausgefüllt

und in die Patientenakte eingefügt. Vor der Durchführung der Zusatzuntersuchung muss

vom Anästhesisten eine Indikationsabsegnung beim Chef- bzw. Oberarzt eingeholt

67

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

werden. Im Anschluss wird das Anforderungsformular an die Patientin ausgehändigt.

Damit ist die Anordnung der Zusatzuntersuchungen beendet. Dieser Unterprozess ist in

Abbildung 4.32 abgebildet.Fr

auen

klin

ikA

mbu

lanz

Am

bula

nzar

zt

Zusatzunter-

suchung in

Patientenakte

eintragenZusatzuntersuchung

benötigt

Anforderungs-

formular

erstellen

Anforderungs-

formular

aushändigenAnordnung

beendet

AnforderungsformularZusatzuntersuchungseintrag

Zusatzuntersuchung-Termin

Indikations-

absegnung

einholen

Indikationsabsegnung

Sind verordnete Zusatzuntersuchungen

lt. Oberarzt korrekt?

Patientenakte

Abbildung 4.32.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Zusatzuntersuchungen anordnen (Anästhesist),

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Erst dann kann der Anästhesist die Zusatzuntersuchung anfordern. Wird eine Zusatzun-

tersuchung angefordert wird diese im zuständigen Bereich ausgeführt. Da es sich hierbei

um verschiedene Untersuchungen handeln kann, wird eine sequentielle Mehrfachaus-

führung erlaubt. Außerdem wird auf eine explizite Zuordnung der Ressourcen verzichtet.

Zunächst muss das jeweilige Anforderungsformular und die Magnetkarte geprüft werden.

Dann erst kann die entsprechende Untersuchung durchgeführt werden. Im Anschluss

wird das Ergebnis an die anfordernde Stelle übermittelt. Damit ist die Zusatzuntersu-

chung abgeschlossen. In Abbildung 4.33 ist der Unterprozess Zusatzuntersuchungen

durchführen abgebildet.

68

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Zusatz-

untersuchung

angeordnet

Anforderungs-

formular &

Magnetkarte

prüfen

Entsprechende

Untersuchung

durchführen

Ergebnis

übermitteln

Zusatz-

untersuchung

abgeschlossen

Anforderungsformular

Ergebnis

Patientenakte

Abbildung 4.33.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Zusatzuntersuchungen durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Nach dem Eintreffen der Zusatzuntersuchungsinformation prüft der Anästhesist die

Ergebnisse und fügt sie in die Patientenakte ein. Aufgrund dieser Ergebnisse kann es

nötig werden den OP-Termin zu verlegen. Tritt dieser Fall ein, so muss die Terminverle-

gung an die Ambulanz übermittelt werden. Zum Abschluss werden die Zusatzuntersu-

chungsergebnisse an den Ambulanzarzt übermittelt. Darauf folgt die Entscheidung des

Ambulanzarztes für oder gegen eine bzw. weitere Zusatzuntersuchungen. Ordnet der

Ambulanzarzt Zusatzuntersuchungen an werden diese im Unterprozess Zusatzunter-

suchungen anordnen, in Abbildung 4.34, genauso wie im Fall des Anästhesisten ange-

ordnet. Dabei werden das Anforderungsformular, der Termin für die Zusatzuntersuchung,

ein Zusatzuntersuchungseintrag und die Indikationsabsegnung in die Patientenakte

aufgenommen.

69

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Anä

sthe

sie

Anä

sthe

sist

Zusatzunter-

suchung in

Patientenakte

eintragenZusatzuntersuchung

benötigt

Anforderungs-

formular

ausfüllen

Anforderungs-

formular

aushändigenAnordnung

beendet

AnforderungsformularZusatzuntersuchungseintrag

Zusatzuntersuchung-Termin

Indikations-

absegnung

einholen

Indikationsabsegnung

Sind verordnete Zusatzuntersuchungen

lt. Oberarzt korrekt?

Patientenakte

Abbildung 4.34.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Zusatzuntersuchungen anordnen (Ambulanzarzt),

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Werden Zusatzuntersuchungen angefordert, werden diese im gleichen Unterprozess

Zusatzuntersuchung durchführen wie die vom Anästhesisten angeforderten Unter-

suchungen, abgewickelt. Die Zusatzuntersuchungsinformationen kommen nun beim

Ambulanzarzt an und dieser überprüft die Ergebnisse. Auf Basis dieser Ergebnisse

fällt er eine Entscheidung für oder gegen das Verschieben des OP-Termins. Der end-

gültig festgelegte OP-Termin muss dann sowohl in das Stationsbuch, als auch in das

Ambulanzbuch eingetragen werden. Ein Tag vor dem OP-Termin ist es die Aufgabe

des Stationsarztes den Fall zu prüfen. Dies wird im Unterprozess Fall prüfen, in Abbil-

dung 4.35, vorgenommen. Die Akte der Patientin wird geprüft, d.h. ist sie vollständig

oder fehlen Unterlagen. Wenn entsprechende Unterlagen nicht vollständig sind, ist es

die Aufgabe des Stationsarztes diese Unterlagen anzufordern. Bevor er im Anschluss

zusätzlich den OP-Termin auf der OP-Tafel notiert. Somit ist der Fall geprüft.

70

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

enkl

inik

Gyn

. Sta

tion

vier

- T

ages

klin

ikSt

atio

nsar

zt Akte prüfen

Vollständig?

nein Fehlende

Unterlagen

anfordern

OP-Termin auf

OP-Tafel

schreiben1 Tag vor

OP-Termin

Überprüfung

abgeschlossen

ja

Abbildung 4.35.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Fall prüfen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Am Tag der OP wird die Patienten zwischen sechs und sieben Uhr morgens von der

Stationskraft auf Station aufgenommen. Der Stationsarzt prüft die Befunde nochmals

auf Vollständigkeit und entscheidet über die Notwendigkeit einer weiteren Laboruntersu-

chung. Ist eine Laboruntersuchung nötig, wird diese durch den Stationsarzt angeordnet.

Der Patientin eine Probe entnommen und diese an das Labor übermittelt. Diese Probe

wird dann im Unterprozess Probe kontrollieren, in Abbildung 4.36, durch den Labor-

arzt geprüft. Das Ergebnis der Kontrolle wird in die Patientenakte aufgenommen. Ist

die Probe ok, schließt sich hieran direkt die Untersuchung der Probe. Ist die Probe

hingegen nicht in Ordnung, wird die Probe von Fehlern befreit oder es wird eine erneu-

te Probenentnahme angestoßen. Sowohl die Fehler, als auch die ggf. nötige erneute

Probenentnahme werden in der Patientenakte vermerkt.

71

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Frau

enkl

inik

Labo

r

Labo

rarz

tEintreffen der

Probe

Probenkontrolle

durchführen

Fehler beheben

Erneute

Proben-

entnahme

nötig

ja

nein

Probe ok

Probe ok

Probe ok?

Erneute

Probenentnahme

anstoßen

Ergebnis der Kontrolle

Erneute Entnahme

Dokumentation der Fehlerbehebung

Patientenakte

Abbildung 4.36.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Probe kontrollieren,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Ist die Probe nun in Ordnung, wird sie entweder manuell oder automatisch im Unterpro-

zess Untersuchung durchführen,in Abbildung 4.37, untersucht. Dieses Vorgehen bzw.

die Art der Untersuchung und das Ergebnis werden dann in die Patientenakte aufge-

nommen. Im Unterprozess Probe automatisch untersuchen, in Abbildung 4.38, wird

der Automat vorbereitet, die Probe in den Automaten eingeordnet und die automatische

Untersuchung durchgeführt.

Frau

enkl

inik

Labo

r

MTA

Probe ok

Probe manuell

untersuchen

Probe automatisch

untersuchen

Untersuchung

beendet

Manuelle oder

Automatische

Untersuchung? Vorgehen in

Patientenakte

aufnehmen

Art der Untersuchung

Ergebnis

Patientenakte

Abbildung 4.37.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Untersuchung durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

72

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

enkl

inik

Labo

r

MTA

Automaten

vorbereitenProbe einordnen

Automatische

Untersuchung

durchführenAutomatische

Untersuchung

abgeschlossen

Automatische

Untersuchung

gewünscht

Abbildung 4.38.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Probe automatisch untersuchen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Die Ergebnisse der Untersuchung werden vom Laborarzt validiert und dann an den

Stationsarzt, der daraus Schlüsse zieht, übermittelt. Dadurch kann es nochmals zu

einer Terminverlegung kommen. Bleibt der Termin bestehen holt der Stationsarzt erneut

eine Indikationsabsegnung beim Ober-/Chefarzt ein. Danach wird die Patientin von der

Stationskraft vorbereitet. Dies wird im Unterprozess Patientin vorbereiten, in Abbildung

4.39, vorgenommen. Dieser wird ausgelöst, wenn die Befunde und die Laborergebnisse

vollständig vorliegen. Auf dieser Grundlage wird entscheiden, ob eine Prämedikation

vorgenommen werden muss. Ist eine solche nötig, ist die Verabreichung von Medika-

menten in die Patientenakte aufzunehmen. Danach wird die Patientin rasiert und ihr die

OP-Kleidung angelegt. Dann wird sie in den OP transportiert. Damit ist die Patientin

vorbereitet.

73

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Frau

enkl

inik

Gyn

. Sta

tion

vier

- T

ages

klin

ikSt

atio

nskr

aft

Prämedikation

Verabreichung

von

Medikamenten in

Patientenakte

aufnehmen

Patientin

rasieren

Operations-

kleidung anlegen

OP-Flügelhemd und OP-Haube

Patientin in OP

transportieren

Befunde vollständig

Laborergebnisse

liegen vorja

Prämedikation?

Patientin

vorbereitet

Prämedikationsprotokoll

nein

Patientenakte

Abbildung 4.39.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Patientin vorbereiten,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Nun kann die OP durchgeführt werden. Dies erfolgt durch das OP-Team. Der Unter-

prozess OP durchführen enthält zwei weitere Unterprozesse und ist in Abbildungen

4.40 abgebildet. Zunächst bereitet sich das OP-Team vor im Unterprozess OP-Team

bereitet sich vor. Es wäscht und desinfiziert sich, zieht Handschuhe und sterile OP-

Kleidung an. Damit ist das OP-Team vorbereitet. Dies ist in Abbildung 4.41 dargestellt.

Der zweite Unterprozess Patientin OP bereit machen, in Abbildung 4.42, beinhaltet,

dass die Patientin umgebettet, abgedeckt und narkotisiert wird. Zur Narkose ist ein

Narkoseprotokoll auszufüllen und der Patientenakte hinzuzufügen. Im Anschluss kann

die OP durchgeführt werden. Dazu wird ein Operationsbericht geschrieben, welcher

in die Patientenakte aufgenommen wird. Ist die OP abgeschlossen, wird die Station

angerufen um Bescheid zu geben, dass die Patientin abgeholt werden kann.

74

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

enkl

inik

OP

eins

OP-

Team

OP-Team bereitet

sich vorOP durchführen Station anrufen

Patientin OP bereit

machen

Narkoseprotokoll Operationsbericht

Patientin

vorbereitet

OP

durchgeführt

Patientenakte

Abbildung 4.40.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -OP durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Frau

enkl

inik

OP

eins

OP-

Team

Patientin

vorbereitet

Waschen &

Hände

desinfizieren

Handschuhe

anziehen

Sterile OP-

Kleidung

anlegenOP-Team

vorbereitet

Abbildung 4.41.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -OP-Team bereitet sich vor,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

75

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Frau

enkl

inik

OP

eins

OP-

Team

Patientin

umbetten

Patientin

abdecken

Patientin

narkositieren

Patientin

vorbereiet

OP-Team

vorbereitet

Narkoseprotokoll

Patientenakte

Abbildung 4.42.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Patientin OP bereit machen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Die Stationskraft holt die Patientin ab. Ist die Patientin wieder auf Station eingetroffen,

wird sie überwacht. Im Unterprozess Patientin überwachen, in Abbildung 4.43, über-

prüft die Stationskraft die Vitalwerte der Patientin, versorgt ihre Wunde und erkundigt

sich nach ihrer Befindlichkeit. Außerdem ist von der Stationskraft abzuschätzen, ob

Probleme vorliegen, aufgrund derer der Stationsarzt konsultiert werden muss. Damit ist

die Versorgung der Patientin beendet.

Frau

enkl

inik

Gyn

. Sta

tion

vier

- T

ages

klin

ik

Stat

ions

kraf

t

Patientin auf

Station

eingetroffen

Vitalwerte prüfenWunde

versorgen

Nach

Befindlichkeit

erkundigenPatientin

überprüftStationsarzt

konsultieren

ja

Probleme

aufgetreten?

nein

Abbildung 4.43.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Patientin überwachen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

76

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Des Weiteren wird die Patientin nachversorgt. In diesem Unterprozess Patientin nach-

betreuen, in Abbildung 4.44, wird am Nachmittag des Eingriffstages von dem Stati-

onsarzt beurteilt, ob eine weitere Untersuchung der Patientin durchgeführt werden soll.

Danach entscheidet er über die Entlassung der Patientin. Ist eine Entlassung nach

zwei Tagen noch nicht möglich, wird die Patientin auf die Normalstation verlegt und

die Zuständigkeit der MIC ist damit beendet. Ist die Entlassung möglich, müssen evtl.

Rezepte ausgestellt werden. Außerdem wird der Kurzbrief geschrieben und evtl. ein

Nachsorgetermin vereinbart. Dann kann die Patientin entlassen werden. Es ist ein

Rezeptprotokoll und der Entlassungstermin in die Patientenakte einzutragen.

Frau

enkl

inik

Gyn

. Sta

tion

vier

- T

ages

klin

ikSt

atio

nsar

zt

ja Rezepte

ausstellen

Untersuchung

durchführen

ja

Nachsorgetermin

vereinbaren

Untersuchung

nötig?

Nachmittag

des

Eingrifftages

Patientin

entlassen

Entlassung

möglich?

nein

2 Tage

vergangen

Verlegung

Patientin auf

NormalstationZuständigkeit

MIC beendet

Rezepte

nötig?Kurzbrief

erstellen

ja

Nachsorgetermin

nötig?

Patientin

entlassen

nein

nein

ja

nein Entlassungstermin

RezeptprotokollPatientenakte

Abbildung 4.44.: Unterprozess minimal invasive Chirurgie -Patientin nachbetreuen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [KRS�96d]

Wenn alle Befunde und Berichte eingetroffen sind kann der Stationsarzt einen Arztbrief

erstellen. Dieser wird dann an die überweisende Stelle, d.h. den Frauenarzt der Patientin,

übersendet. Danach wird von der Stationskraft die Mitteilung an die Krankenkasse

ausgefüllt und versendet. Abschließend wird die Patientenakte von der Stationskraft

in das Archiv geschafft. Damit ist der minimal invasive Eingriff abgeschlossen. Das

beschriebene Prozessmodell wird im Anschluss mit dem bisherigen Modell verglichen.

Daneben werden Erläuterungen zur Modellierung gegeben.

Die Abweichungen zum bisherigen Soll-Prozessmodell werden im Folgenden kurz erläu-

tert. Dabei sind die beteiligten Unterprozesse, Aktivitäten, Gruppierungen und Ereignis-

Teilprozesse kursiv gekennzeichnet, um mehr Transparenz zu schaffen. Aufgrund des

Ressourceneinsatzes ist die Gliederung der Unterprozesse aufgebrochen. Zunächst sind

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

im obigen Prozessmodell die bisher bestehenden Unterprozesse Überweisung Patientin

und ambulante Untersuchung der Patientin mit administrativer Aufnahme und ärztlicher

Voruntersuchung zusammengefasst, als administrative Aufnahme. Dies schafft durch

das Aufbrechen der Verschachtlung einen besseren Überblick. Auch die Vorstellung

beim Ambulanzarzt und die Durchführung der OP-Aufklärung sind zusammengefasst, es

ist also keine weitere Hierarchisierung vorgenommen. Die Narkoseaufklärung ist mit in

den Unterprozess Vorstellung beim Anästhesisten aufgenommen. Dies klärt den Ablauf

bzw. vermindert unnötige Verschachtlungen. Bei der Vorstellung der Patientin beim

Ambulanzarzt ist die Terminübermittlung und der Eintrag in das Stations-/Ambulanzbuch

herausgenommen, aufgrund der Ressourcenzuteilung. Die präoperative Diagnostik an-

ordnen ist aus dem Unterprozess Vorstellung der Patientin beim Ambulanzarzt entfallen.

Die Vorstellung beim Anästhesisten und die Anordnung der präoperativen Diagnostik

durch diesen, sind dazwischen eingeschoben. Die Zusatzuntersuchung wird zuerst

vom Anästhesisten und dann vom Ambulanzarzt angeordnet. Dies ist so festgelegt

um Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Reihenfolge könnte jedoch auch umge-

kehrt werden. Die Durchführung einer Zusatzuntersuchung ist im Prozessmodell mit

BPMN 2.0 verallgemeinert dargestellt. Im bisherigen Modell bezog sich diese auf eine

Doppler-Untersuchung. Um diese Verallgemeinerung modellieren zu können, wird auf

eine Spezifikation des Pools verzichtet. Dadurch ist die Ressourcenzuteilung weiterhin

offen. Die Unterprozesse Probe kontrollieren und die Untersuchung durchführen sind

identisch mit den Unterprozessen aus dem Laborprozess. Die Anfangsbetreuung auf

der Station ist als Gruppierung markiert, da der Unterprozess aus dem Ausgangsmodell,

aufgrund der Ressourcenzuteilung, nicht beibehalten werden kann. Dieselbe Ursache ist

für die Gruppierung der abschließenden Tätigkeiten verantwortlich. Die Tätigkeiten des

Ambulanzarztes, d.h. die Überweisung an den Anästhesisten, die Anordnung von Zu-

satzuntersuchungen, die Zusatzuntersuchung anfordern und die Zusatzuntersuchungs-

ergebnisse prüfen können, aufgrund des Nachrichtenflusses, nicht zusammengefasst

werden [KRS�96d].

78

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

4.2.5. Prozess OP-Bereich

Der Prozess im OP-Bereich ist sehr komplex. Er greift unter anderem den Prozess

der Laboruntersuchung und der radiologischen Untersuchung, aber auch Teile eines

minimal invasiven Eingriffes, als Unterprozesse wieder auf. Eine Vielzahl an Koope-

rationen zwischen den Organisationsbereichen wird hierbei benötigt. Die beteiligten

Organisationsbereiche umfassen in der Frauenklinik die Bettenplanung, die Aufnahme

und die Station geteilt in gynäkologische Station eins, zwei und drei, das Labor und

den OP-Bereich. Personell ist die Bettenplanung mit einem Bettenplanungsarzt, die

Aufnahme mit einer Ambulanzkraft und die gynäkologische Station zwei und drei be-

schäftigt Stationskraft/-arzt, Chefarzt und Oberarzt. Auf der gynäkologische Station eins

arbeiten eine Stationskraft und ein Stationsarzt. Außerdem ist der OP mit dem OP-Team

ausgestattet. Daneben sind die Anästhesie, in welcher der Anästhesist beschäftigt ist,

die Radiologie und der Frauenarzt der Patientin am Prozess beteiligt.

Das Prozessmodell aus dem OP-Bereich ist in Abbildung 4.45 dargestellt. Die Abbildung

4.45 zeigt einen Ausschnitt des Gesamtprozesses aus dem OP-Bereich. Diese Abbildung

ist an dieser Stelle jedoch nur exemplarisch eingefügt aufgrund ihres bedeutenden

Umfangs. Zur näheren Betrachtung ist hierbei auf den Datenträger verwiesen. Auf

diesem ist der Gesamtprozess aus dem OP-Bereich samt seiner Unterprozesse unter

der Bezeichnung 5 Gesamtprozess OP-Bereich zu finden.

79

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Datenträger:

5 Gesamtprozess

OP-Bereich

Abbildung 4.45.: Ausschnitt Gesamtprozess OP-Bereich,Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

80

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Das Prozessmodell bezieht sich auf eine Ovarial-Karzinom-Operation (Eierstockkrebs).

Mit dem Verdacht auf ein Ovarial-Karzinom überweist der Frauenarzt seine Patientin

an die Frauenklinik. Mit der Überweisungsanfrage vergibt der Bettenplanungsarzt für

die Patientin einen Termin. Durch die Mitteilung des Termins an die Patientin ist die

Überweisung abgeschlossen. Dabei richtet sich die Aufnahme der Patientin bzw. die

Terminvergabe nach zwei Kriterien. Zum einen, wie akut die Bedrohung der Vitalfunktio-

nen ist und zum anderen, wie stark die Schmerzen der Patientin sind [SMM�96a]. Am

Aufnahmetag nimmt die Ambulanzkraft die Administrative Aufnahme vor. Dies ist in

Abbildung 4.46 abgebildet. In diesem Unterprozess ist die erste Frage, ob die Patientin

bereits in der Frauenklinik behandelt wurde. Entweder wird die Patientenakte herbei-

geholt und die enthaltenen Stammdaten geprüft oder es ist eine neue Patientenakte

anzulegen. Darin werden dann die Stammdaten aufgenommen. Die Stammdaten wer-

den außerdem mittels Stammdatenformular in den Kardex übernommen. Daran schließt

sich das Ausdrucken des Behandlungsvertrages und des Entlassungsscheines. Beide

werden in den Kardex aufgenommen. Außerdem erhält die Patientin eine Magnetkarte

mit ihren Daten und es werden Aufkleber mit deren Stammdaten erstellt. Des Weiteren

ist von der Ambulanzkraft die Aufnahmemitteilung für die Krankenkasse auszudrucken

und in den Kardex aufzunehmen. Ist die Patientenakte aktualisiert wird diese dem

Ambulanzarzt weitergeleitet. Damit ist die administrative Aufnahme abgeschlossen.

Frau

enkl

inik

Auf

nahm

e

Am

bula

nzkr

aft

Stammdaten

überprüfen

Magnetkarte &

Aufkleber

erstellen

Name, Adresse, Geburtsdatum,

Geschlecht, Staatsangehörigkeit,

Konfession, Krankenkasse

Aufnahme-

mitteilung für

Krankenkasse

ausdrucken

Patientenakte

aktualisieren

Patientenakte an

Ambulanzarzt

weiterleitenAdministrative

Aufnahme

beendet

Stammdaten

aufnehmenNeue

Patientin?

Patientenakte

anlegen

ja

nein Patientenakte

holen

Behandlungs-

vertrag

ausdrucken

Entlassungs-

schein

ausdruckenStammdatenformular

Behandlungsschein

KrankenkassenformularAufkleber

Dokument

Entlassungsschein

administrative

Aufnahme

angestoßen

KARDEX

Abbildung 4.46.: Unterprozess OP-Bereich -Administrative Aufnahme,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

81

Page 88: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Auf der gynäkologischen Station zwei und drei wird die Patientin von der Stationskraft be-

grüßt und das Aufnahmegespräch durchgeführt. Im Unterprozess Aufnahmegespräch

durchführen, in Abbildung 4.47, werden die Größe und das Gewicht der Patientin

ermittelt. Ferner wird eine Sozialanamnese vorgenommen und der Patientin ein Zim-

mer zugewiesen. Die Größe, das Gewicht, die Zimmernummer und die Ergebnisse der

Sozialanamnese werden in den Kardex eingeordnet.

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

iSt

atio

nskr

aft

Patientin trifft

auf Station

ein

Größe

bestimmen

Gewicht

ermitteln

Sozialanamnese

durchführenZimmer zuteilen

Aufnahme-

gespräch

beendetAngehörige, Telefonnummer, etc.

GewichtGröße Sozialanamnesedaten Zimmernummer

KARDEX

Abbildung 4.47.: Unterprozess OP-Bereich -Aufnahmegespräch durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Als nächstes folgt die Aufnahmeuntersuchung durch den Stationsarzt der gynäkologi-

schen Station zwei und drei. Im Unterprozess Aufnahmeuntersuchung durchführen,

in Abbildung 4.48, wird vom Stationsarzt die Anamnese durchgeführt und eine körperli-

che Untersuchung vorgenommen. Sowohl die Anamnese, als auch die Patientendaten

der Untersuchung werden in den Kardex aufgenommen.

82

Page 89: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

iSt

atio

nsar

zt

Anamnese

durchführen

Körperliche

Untersuchung

durchführenAufnahmeuntersuchung

beendet

PatientendatenAnamnese

Aufnahmegespräch

beendet

KARDEX

Abbildung 4.48.: Unterprozess OP-Bereich -Aufnahmegespräch durchführen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Hiernach stellt sich die Patientin dem Anästhesisten vor, im Unterprozess Anästhesist

vorstellen, in Abbildung 4.49. Dieser erfasst die Anamnese und führt eine körperliche

Untersuchung durch. Außerdem erfolgt eine EKG-Untersuchung und die Ergebnisse

fließen in den Kardex ein. Danach wird entschieden, ob die Lungenfunktion der Patientin

getestet werden soll. Ist dies der Fall, werden auch diese Ergebnisse aufgenommen.

Daneben wird entschieden, ob weitere Untersuchungen vorzunehmen sind. Wenn ja, ist

dafür ein Anforderungsformular auszufüllen. Diese Anforderungsformulare gehen in den

Kardex ein. Anhand der Befunde ist die Patientin nach American Society of Anaesthesio-

logists (ASA) einzustufen. Ist das Ergebnis ASA IV, ist die Patientin inoperabel und der

Prozess wird abgebrochen. Ansonsten erfolgt die Narkoseaufklärung und die Beantwor-

tung von Fragen durch den Anästhesisten. Gibt die Patientin keine Einwilligung, werden

von diesem alternative Behandlungsmethoden vorgeschlagen, der Prozess wird auch

in diesem Fall abgebrochen und es findet keine OP statt. Ist jedoch eine Einwilligung

eingeholt, ist die Vorstellung beim Anästhesisten positiv zum Abschluss gebracht und

die Narkoseeinwilligungserklärung wird in den Kardex aufgenommen.

83

Page 90: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Anä

sthe

sie

Anä

sthe

sist

Anamnese

erfassen

Körperliche

Untersuchungen

durchführen

Narkose-

aufklärung

durchführen

Narkosefragen

beantworten

ja

nein

Einwilligung

einholen

Alternative

Behandlung

vorschlagen

Narkose

abgelehnt

Vorstellung beim

Ambulanzarzt abgeschlossen

Untersuchung

beendet

EKG-

Untersuchung

durchführen

Lungenfunktion

überprüfen

Anforderungs-

formular für

weitere

Untersuchungen

erstellen

Patientin nach

ASA einstufen

ja ja

Lungenfunktion

prüfen?Weitere

Untersuchungen?

Nicht

operabel

ASA IV?

ja

nein

EKG

Lungenfunktion

nein nein

Anforderungsformulare

Untersuchungsergebnisse/

Befunde

ASA-Kategorie

Narkoseeinwilligungserklärung

Einwilligung?

KARDEX

Abbildung 4.49.: Unterprozess OP-Bereich -Anästhesist vorstellen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Währenddessen werden im Labor die Blutwerte der Patientin ermittelt. Anhand dieser

Ergebnisse können passende Blutkonserven vom Stationsarzt bestellt werden. Aus

dem Kardex entnimmt der Stationsarzt die Blutgruppe und füllt das Bestellformular

aus. Dieses wird versendet. Nach kurzer Zeit können dann die Blutkonserven entge-

gengenommen werden. Dies geschieht im Unterprozess Blutkonserven bestellen, in

Abbildung 4.50. Im Anschluss wird die Patientin dem Oberarzt vorgestellt, wenn die

Kardexinformationen aus der Anästhesie eingetroffen sind. Im Unterprozess Oberarzt-

vorstellung, in Abbildung 4.51, wird eine weitere körperliche Untersuchung durch den

Oberarzt vorgenommen und die Patientin über das weitere Vorgehen informiert. Au-

ßerdem werden diagnostische Untersuchungen angefordert. Dies wird in den Kardex

eingetragen.

84

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

iSt

atio

nsar

zt

Blutwerte

eingetroffen

Bestellformular

ausfüllen

Formular

versenden

Lieferung der

Blutkonserven

entgegen-

nehmenBlutkonserven

erhalten

Blutgruppe KARDEX

Abbildung 4.50.: Unterprozess OP-Bereich -Blutkonserven bestellen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

iO

bera

rzt

Vorstellung

Anästhesist

beendet

Körperliche

Untersuchung

durchführen

Patientin über

weiteres

Vorgehen

aufklären

Diagnostische

Untersuchungen

anordnenOberarzt-

vorstellung

beendet

Eintrag über

diagnostische

Untersuchungen

KARDEX

Abbildung 4.51.: Unterprozess OP-Bereich -Oberarztvorstellung,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

85

Page 92: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Dann wird die Patientin auf dem OP-Plan-Vorplaner vorgemerkt. Um 15:30 Uhr des OP-

Vortages stellt der Stationsarzt der gyn. Station zwei und drei die Patientin dem Chefarzt,

anhand ihrer Akte, vor. Ist der Chefarzt mit der Diagnose bzw. dem Vorgehen nicht

zufrieden untersucht er die Patientin selbst und ordnet womöglich Zusatzuntersuchungen

an. Trifft dies zu, folgt der Unterprozess Untersuchungsorganisation, in Abbildung 4.52.

Dabei wird durch den Stationsarzt eine Liste der angeordneten Untersuchungen mit den

Untersuchungsanforderungen erstellt. Diese Liste wird an die Radiologie, in welcher in

diesem Prozessmodell die Zusatzuntersuchungen angefordert werden können, gesendet.

Daneben werden Anforderungsformulare ausgefüllt, Medikamente und therapeutische

Maßnahmen verordnet. Dies wird in den Kardex eingetragen.

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

iSt

atio

nsar

zt

Liste der

angeordneten

Untersuchungen

aufstellen

Anforderungs-

formulare

ausfüllen

Medikamente &

therapeutische

Maßnahmen

anordnen

Medikamente &

therapeutische

Maßnahmen in

Kardex eintragen

Liste an

Radiologie

senden

Untersuchungsanordnungen Anforderungsformulare

Medikamente &

therapeutische

Maßnahmen

Untersuchungen

angeordnet

Untersuchungsorganisation

abgeschlossen

KARDEX

Abbildung 4.52.: Unterprozess OP-Bereich -Untersuchungsorganisation,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Nachdem die Termine aus der Radiologie eingetroffen sind, werden diese vom Stations-

arzt auf die Stationstafel geschrieben sowie in den Kardex aufgenommen. Daran schließt

sich der Unterprozess Diagnostische Untersuchungen vorbereiten. Dargestellt in Ab-

bildung 4.53. Hierbei bereitet der Stationsarzt die Patientin auf die Untersuchung vor

und organisiert den Krankentransport zur Untersuchungsstelle.

86

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

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Gyn

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tion

zwei

und

dre

iSt

atio

nsar

zt

Patientin auf

Untersuchung

vorbereiten

Krankentransport

organisieren

Vorbereitungen

abgeschlossen

Bevorstehende

UntersuchungenUntersuchungstermine

Untersuchung

steht an

KARDEX

Abbildung 4.53.: Unterprozess OP-Bereich -Diagnostische Untersuchungen vorbereiten,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Im Anschluss wird die diagnostische Untersuchung in der Radiologie durchgeführt und

deren Ergebnisse befundet. Die Befunde werden dann beim Stationsarzt gesammelt.

Im Anschluss daran erfolgt eine weitere Vorstellung beim Chefarzt im Unterprozess

Chefarztvorstellung. Dies ist in Abbildung 4.54 abgebildet. Der Chefarzt entscheidet

nach Durchsehen aller Befunde und Untersuchung der Patientin, ob die OP durchgeführt

werden kann. Oder er schlägt alternative Behandlungen vor und die OP ist abgelehnt

und der Prozess damit beendet. Ansonsten wird nun nach der evtl. Anordnung und

Durchführung der Zusatzuntersuchungen, der Termin für die OP vom Stationsarzt auf die

OP-Tafel und in das OP-Planungssystem Oplus eingetragen. Darauf folgt im Unterpro-

zess Untersuchungsaufklärung durchführen die OP-Aufklärung des Stationsarztes.

Er klärt die Patientin auf, beantwortet ihre Fragen, spricht mit den Angehörigen und lässt

sich das Einwilligungsformular von der Patientin unterschreiben. Dieses wird im Kardex

aufbewahrt. Lehnt die Patientin jedoch die OP ab, werden alternative Behandlungsme-

87

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

thoden vorgeschlagen. Die OP ist demnach abgelehnt und der Prozess damit beendet.

Die Untersuchungsaufklärung ist in Abbildung 4.55 dargestellt.

Frau

enkl

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Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

iC

hefa

rzt

Alle Befunde

liegen vor

Patientin mit

allen Befunden

vorstellen

Patientin

untersuchen

Ordnet OP an

OP angeordnet

ja

nein

OP abgesagtOP

nötig?

Schlägt

Alternativen vorOP absagen

Befunde KARDEX

Abbildung 4.54.: Unterprozess OP-Bereich -Chefarztvorstellung,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

iSt

atio

nsar

zt

OP

angeordnet

Patientin

aufklären

Einwilligung

einholen

Fragen

beantworten

Mit Angehörigen

sprechen

Einwilligung

gegeben

ja

nein

Einwilligung?

Alternativen

vorschlagen

Keine

Einwilligung

erhalten

Einwilligungsformular

KARDEX

Abbildung 4.55.: Unterprozess OP-Bereich -Untersuchungsaufklärung durchführen (OP),

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Darauf folgen die Vorbereitungen für die OP. Im Unterprozess Stationäre OP-Vorbereit-

ung wäscht die Stationskraft die Patientin am OP-Tag, rasiert sie, legt ihr einen Katheter

88

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

und zieht ihr OP-Flügelhemd sowie OP-Haube auf. Dieser Unterprozess ist in Abbildung

4.56 abgebildet.

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

iSt

atio

nskr

aft

OP-Tag

Patientin

waschen

Patientin

rasierenKatheter legen

OP-Flügelhemd

& OP-Haube

aufsetzenStationäre

Vorbereitung

abgeschlossen

Abbildung 4.56.: Unterprozess OP-Bereich -Stationäre OP-Vorbereitung,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Danach wird die Patientin in den OP gebracht. Dort wird im Unterprozess OP-Vorbereit-

ungen treffen, in Abbildung 4.57, vom OP-Team ein Zentralkatheter sowie die Viggo

gelegt, die Narkose verabreicht, die Intubation vorgenommen und ggf. nochmals Narko-

semittel verabreicht, wenn es zuvor nicht ausreichend war.

Frau

enkl

inik

OP-

Ber

eich

OP-

Team

Patientin

eingetroffen

Zentralkatheter

legenViggo legen

Narkose

verabreichen

Intubation

vornehmen

Patientin in

Narkose

versetzt

Wirkt Narkose

ausreichend?

nein Nochmals

Narkose

verabreichenPatientin in

Narkose

versetzt

ja

Abbildung 4.57.: Unterprozess OP-Bereich -OP-Vorbereitungen treffen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Im Anschluss bereitet sich das OP-Team im Unterprozess OP-Team bereitet sich vor,

in Abbildung 4.58, vor. Das OP-Team füllt das Histologieformular aus und legt es im

Kardex ab. Dann wäscht sich das OP-Team die Hände, zieht Handschuhe und sterile

OP-Kleidung an und deckt die Patientin ab.

89

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Frau

enkl

inik

OP-

Ber

eich

OP-

Team

7:30Uhr am

OP-Tag

Formulare für

Histologie

ausfüllen

Hände waschenHandschuhe

anziehen

Sterile OP-

Kleidung

anziehen

Patientin

abdecken

OP-Team

vorbereitet

Anamnesedaten

KARDEX

Histologie-

Formular

Abbildung 4.58.: Unterprozess OP-Bereich -OP-Team bereitet sich vor,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Nun kann die OP durchgeführt werden. Die Patientin wird danach auf die gynäkologische

Station eins (Intensivstation) gebracht und das entnommene Gewebe an das Labor

versendet. Diese wird dort untersucht und der Befund an die Station weitergeleitet.

Der Histologiebefund wird außerdem in den Kardex eingetragen. Die Patientin wird auf

der Station eins durch die Stationskraft postoperativ versorgt. In diesem Unterprozess

Patientin postoperativ versorgen, in Abbildung 4.59, wird die Patientin parenteral

ernährt und es wird Mobilisations- und Krankengymnastik durchgeführt. Außerdem muss

die Wunde versorgt werden. Bis die Patientin die Station eins verlassen kann, dauert es

ca. ein bis zwei Tage.

90

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

eins

Stat

ions

kraf

t Patientin auf

Gyn. Station

1

angekommen

Parenterale

Ernährung

geben

Mobilisation,

Kranken-

gymnastik

durchführen

Wunde

versorgen

Patientin kann

Gyn. Station 1

verlassen

Solange bis Patientin Gyn. Station 1

verlassen kann, ca. 1-2 Tage

Abbildung 4.59.: Unterprozess OP-Bereich -Patientin postoperativ versorgen,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Danach folgt eine medikamentöse Therapie, welchem vom Stationsarzt der Intensivsta-

tion verordnet wird. Im Ereignis-Teilprozess Patientin stationär versorgen wird die

Patientin auf Station zwei und drei versorgt, bis sie entlassen werden kann. Dabei folgt

im Unterprozess Stationärer Tagesablauf durch die Stationskraft die Versorgung der

Wunde, die Mobilisations- und Krankengymnastik und die medikamentöse Therapie.

Außerdem ist zu entscheiden, wann die Drainage und die Fäden entfernt werden können.

Damit ist die Patientin auf Station versorgt. Dies ist in Abbildung 4.60 dargestellt.

91

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Frau

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Stat

ion

Gyn

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zwei

und

dre

iSt

atio

nskr

aft

Patientin auf

Station

Wunde pflegen

Drainagen und

Fäden entfernen

Mobilisation,

Kranken-

gymnastik

organisieren

Medikamentöse

Therapie

ja

Drainage &

Fäden

entfernen?

Patientin

versorgt

nein

Abbildung 4.60.: Unterprozess OP-Bereich -Stationärer Tagesablauf,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Des Weiteren findet jeden Tag eine Visite durch den Stationsarzt statt. Zu gegebener

Zeit ist auch eine Oberarztvisite fällig. Die Visite ist jeweils in den Kardex einzutragen.

Diese Versorgung der Patientin kann acht bis zwanzig Tage dauern. Inzwischen wird

vom Stationsarzt der Sozialdienst eingeschaltet und ein Termin für die Nachsorge

vereinbart. Danach wird anhand des OP- und Histologiebefundes das Krankheitsstadium

der Patientin bestimmt und im Kardex festgehalten. Im Unterprozess Tumorboard

abhalten, in Abbildung 4.61, wird dem Chef- bzw. Oberarzt, die Patientin anhand der

Akte vorgestellt. Dabei wird entschieden, ob eine Chemotherapie nötig ist. Daneben wird

ein Tumorboardprotokoll erstellt, welches diktiert wird.

92

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4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0Fr

auen

klin

ikSt

atio

n

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

i

Obe

rarz

t

Patientin anhand

der Akte

vorstellen

Chemotherapie

anordnen

ja

Chemotherapie

sinnvoll?

Tumorboard-

protokoll

diktieren Tumorboard

entschieden

nein

Krankheitsbild

bekannt

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

i

Che

farz

t

Patientin anhand

der Akte

vorstellen

Chemotherapie

anordnen

ja

Chemotherapie

sinnvoll?

Tumorboard-

protokoll

diktieren Tumorboard

entschieden

nein

Krankheitsbild

bekannt

Abbildung 4.61.: Unterprozess OP-Bereich -Tumorboard abhalten,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Fällt im Tumorboard die Entscheidung positiv für eine Chemotherapie aus, wird die

Patientin und deren Angehörige im Unterprozess Untersuchungsaufklärung durch-

führen, in Abbildung 4.62, durch den Stationsarzt aufgeklärt. Außerdem wird ein Einwil-

ligungsformular von der Patientin unterzeichnet. Wenn nicht wird die Patientin entlassen.

Ansonsten folgt vor der Entlassung die Durchführung des ersten Zykluses der Chemo-

therapie.

93

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Frau

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zwei

und

dre

iSt

atio

nsar

zt

Tumorboard

beendet

Patientin

aufklären

Einwilligung

einholen

Fragen

beantworten

Mit Angehörigen

sprechen

Einwilligung

gegeben

ja

nein

Einwilligung?

Alternativen

vorschlagen

Keine

Einwilligung

erhalten

Einwilligungsformular

Befunde KARDEX

Abbildung 4.62.: Unterprozess OP-Bereich -Untersuchungsaufklärung durchführen (Chemo),

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

Der Unterprozess Administrative Entlassung, in Abbildung 4.63, schließt den Prozess

ab. Hierbei füllt der Stationsarzt den Entlassungsschein aus und verschickt ihn bzw. legt

eine Kopie in den Kardex ab. Dann verabschiedet er die Patientin, schreibt und versendet

den Arztbrief und aktualisiert die Patientenakte indem er den Kardex dort ablegt. Damit

ist die Patientin entlassen und der Prozess beendet. Das beschriebene Prozessmodell

wird im Anschluss mit dem bisherigen Modell verglichen. Daneben werden Erläuterungen

zur Modellierung gegeben.

Frau

enkl

inik

Stat

ion

Gyn

. Sta

tion

zwei

und

dre

i

Stat

ions

arzt

Patientin

kann

entlassen

werden

Entlassungs-

schein ausfüllen

Entlassungs-

schein

verschicken

Patientin

verabschieden

Arztbrief

schreiben &

versenden

Akte

aktualisieren &

aufräumenPatientin

entlassen

Kardex in Patientenakte fügen

ArztbriefAusgefüllter

Entlassungsschein

Entlassungsschein

KARDEX

Arztbrief

Abbildung 4.63.: Unterprozess OP-Bereich -Administrative Entlassung,

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [SMM�96a]

94

Page 101: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

4.2. Modellierung der klinischen Prozesse mittels BPMN 2.0

Die Abweichungen zum bisherigen Soll-Prozessmodell werden im Folgenden kurz

erläutert. Dabei sind die beteiligten Unterprozesse, Aktivitäten, Gruppierungen und

Ereignis-Teilprozesse kursiv gekennzeichnet, um mehr Transparenz zu schaffen. Auf-

grund des Ressourceneinsatzes ist die Gliederung der Unterprozesse aufgebrochen.

Bei dieser Modellierung sind die bisherigen Unterprozesse gut erhalten, da hier eine

klare Ressourcenzuteilung auch im bisherigen Prozessmodell erfolgte. Dies ist in den

Vorgangskettendiagrammen begründet. Allgemein stehen die Laboruntersuchung und

die radiologische Untersuchung sowie die Chemotherapie im modellierten Prozess-

modell nicht im Mittelpunkt. Das Anstoßen eines Ablaufs mit den beiden Aktivitäten

Patientin in Klinik überweisen und Aufnahmetermin vereinbaren ist als Gruppierung

zusammengefasst, genau wie im bisherigen Modell. Die Planung und Vorbereitung

einer OP ist aufgebrochen. Dabei ist die administrative Aufnahme als Unterprozess

beibehalten, die klinische Aufnahme aufgrund der Ressourcenzuteilung nicht. Dafür

ist die klinische Aufnahme als Gruppierung gekennzeichnet. Die Unterprozesse das

Aufnahmegespräch durchführen, die Aufnahmeuntersuchung durchführen, die Blutkon-

serven bestellen, die Vorstellung beim Anästhesist und beim Oberarzt sind identisch

mit der bisherigen Modellierung. Das Labor bleibt in Bezug auf die Ressourcen unde-

finiert, aufgrund unterschiedlich beteiligter Labore. Die Untersuchungsorganisation ist

als Unterprozess beibehalten, jedoch ist die Anordnung dieser nach dem verbesser-

ten Prozessablauf gestaltet. Die diagnostischen Untersuchungen werden durch den

Stationsarzt, nicht durch die Stationskraft, vorbereitet bzw. angeordnet. Diese Ressour-

cenzuordnung ist jedoch variabel. Die diagnostischen Untersuchungen werden in der

Radiologie durchgeführt, jedoch erfolgt hier keine weiter Ressourcenzuteilung, da es

verschiedene Untersuchungen sein können. Daher ist eine Verallgemeinerung nötig.

Bisher sind im Prozessmodell einzelne Untersuchungen aufgeführt. Die diagnostische

Untersuchung anordnen und durchführen ist aufgrund der Ressourcenzuteilung als

Gruppierung dargestellt. Die Unterprozesse für die OP konnten beibehalten werden. Die

stationäre Pflege konnte nicht als Unterprozess beibehalten werden. Daher ist diese als

Ereignis-Teilprozess abgebildet. Außerdem ist die Aktivität Sozialdienst einschaltenund

Nachsorgetermin vereinbaren aus dem Ereignis-Teilprozess herausgenommen. Der

stationäre Tagesablauf hingegen ist weiterhin enthalten. Das Tumorboard ist dupliziert

95

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

dargestellt, aufgrund der Zuordnung zum Oberarzt sowie zum Chefarzt. Die Erstellung

des Tumorboardprotokolls ist verkürzt, und nicht als eigenständiger Unterprozess, dar-

gestellt. Wie zuvor erwähnt, ist auch die Chemotherapie hier nur grob abgebildet. Die

Details sind dem Prozess der ambulanten Chemotherapie zu entnehmen [SMM�96a].

4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln

mittels eCRG

Nachfolgend werden zu den zuvor modellierten klinischen Prozessen Compliance Regeln

identifiziert. Die Basis ist der jeweilige Erläuterungstext des Prozesses, aus welchem die

Compliance Regeln abgeleitet werden. Das Prozessmodell sollte diese berücksichtigen.

Die Regeln werden zunächst verbal formuliert und im Anschluss daran als eCRG

visualisiert. Außerdem wird geklärt, ob oder inwieweit diese Regeln tatsächlich in den

Prozessmodellen erfüllt werden. Dies wird anhand einer Evaluationstabelle, in welcher

die Perspektiven mit einem Status versehen werden, geprüft. Dabei ist zwischen der

Erfüllung ( ), der trivialen Erfüllung (( )), dem Verstoß (¡), der Absenz der Perspektive

im Prozessmodell (¦) und in der Compliance Regel (-) zu unterscheiden. Auf Grundlage

dieser Bewertung erfolgt ein Fazit für den Status der Compliance Regel als Ganzes.

Somit ist zum einen eine Aussage darüber möglich, welche Perspektiven überhaupt

tangiert werden und inwieweit das Prozessmodell diese berücksichtigt. Der Bezug zum

Prozessmodell wird durch die Markierung der Unterprozesse bzw. Aktivitäten im Text

hervorgehoben. Des Weiteren werden Optionen zur Anpassung des Modells aufgezeigt,

wenn die Compliance Regel nicht erfüllt sein sollte, um eine Erfüllung der jeweiligen

Compliance Regel zu garantieren.

4.3.1. Prozess Labor - eCRG

Aus der Prozessdokumentation der Laboruntersuchung können folgende Compliance

Regeln identifiziert werden. Sie sind im Folgenden textuell und grafisch, mittels eCRG,

dargestellt. Außerdem in Bezug auf das Prozessmodell der Laboruntersuchung evaluiert.

96

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Die erste Compliance Regel bezieht sich auf die Anordnung einer Laboruntersuchung.

Wenn eine Laboruntersuchung angeordnet wird, muss dies in den Kardex eingetragen

werden und zwar durch einen Arzt des Anordnungsbereiches, mittels eines Laboruntersu-

chungseintrages. Diese Regel betrachtet die Datenperspektive durch den Kardexeintrag

und die Ressourcenperspektive durch die Zuordnung des Anordnungsbereichsarztes.

Die Vorbedingung der Compliance Regel ist im Prozessmodell im Unterprozess La-

boruntersuchung anstoßen durch die Aktivität Laboruntersuchung anordnen erfüllt.

Die Konsequenz der Regel ist durch die Ressourcenzuordnung der Aktivität und den

Eintrag in den Kardex auch erfüllt. Somit ist die Compliance Regel im Prozessmodell

erfüllt. Dies ist Tabelle 4.1 zu entnehmen. Der entsprechende eCRG ist in Abbildung

4.64 dargestellt.

Labor-

untersuchung

anordnen

Labor-

untersuchung

in Kardex

eintragen

Arzt Anordnungs-

bereich

ist

zugeordnet

KARDEX

Laboruntersuchungseintrag

Abbildung 4.64.: Compliance Regel 4.3.1.1 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

97

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

C4.3.1.1: Wenn die Anordnung einer Laboruntersuchung erfolgt, dann muss diese in

den Kardex eingetragen werden. Die Anordnung und den Eintrag in den Kardex muss

derselbe Arzt des Anordnungsbereiches vornehmen. (erfüllt) [KRS96b]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.1.: Status der Compliance Regel 4.3.1.1 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

Die zweite ableitbare Compliance Regel betrifft die Laboruntersuchung. Wenn eine sol-

che durchgeführt wird, dann muss zuvor ein Anforderungsformular erstellt werden. Dies

muss durch einen Arzt des Anordnungsbereiches geschehen. Die Vorbedingung der

Compliance Regel ist im Prozessmodell im Unterprozess Untersuchung durchführen

zu finden. Die Konsequenz ist im Unterprozess Laboruntersuchung anstoßen mit der

Aktivität Anforderungsformular erstellen erfüllt. Diese Compliance Regel bezieht sich

neben dem Sequenzfluss auf die Daten- und Ressourcenperspektive. Das Prozessmo-

dell der Laboruntersuchung ist mit dieser Regel konform. Die Vorbedingung ist mit der

Durchführung der Untersuchung erfüllt. Sowohl die Erstellung des Anforderungsformu-

lars, als auch die Zuordnung in den Aufgabenbereich des Arztes im Anordnungsbereich,

sind erfüllt. Somit ist die Konsequenz ebenfalls erfüllt. Dies ist Tabelle 4.2 zu entnehmen.

Die Regel ist nachfolgend als eCRG, in Abbildung 4.65, dargestellt.

98

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Untersuchung

durchführen

Anforderungs-

formular

erstellen

ArztAnordnungs-

bereich

ist zugeordnet

Anforderungsformular

Abbildung 4.65.: Compliance Regel 4.3.1.2 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.1.2: Bevor eine Untersuchung durchgeführt wird, muss ein Anforderungsformular

erstellt werden. Dies muss durch einen Arzt des Anordnungsbereiches geschehen.

(erfüllt) [KRS96b]

99

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.2.: Status der Compliance Regel 4.3.1.2 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

Die dritte Regel besagt, dass die Vorbereitungen und/oder die Nachbehandlung der Pati-

entin in den Kardex aufgenommen und von ein und demselben Arzt des Anordnungsbe-

reiches angeordnet werden muss. Die Vorbedingungen sind wiederum im Unterprozess

Laboruntersuchung anstoßen in der Aktivität Vorbereitung und Nachbehandlung

anordnen zu finden. Sowohl die Daten- als auch die Ressourcenperspektive sind re-

gelkonform abgebildet. Denn die Anordnung der Vorbereitung und Nachbehandlung

der Patientin werden in den Kardex aufgenommen. Außerdem wird die Anordnung von

einem Arzt des Anordnungsbereiches durchgeführt. Das Prozessmodell erfüllt somit die

Regel. Dies ist Tabelle 4.3 zu entnehmen. Der entsprechende eCRG ist in Abbildung

4.66 dargestellt.

100

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Nach-

behandlung

anordnen

Anordnungen

in Kardex

eintragen

ArztAnordnungs-

bereich

ist

zugeordnet

Vorbereitung

anordnen

KARDEX

Vorbereitungs-/Nachbehandlungsinfomation

Abbildung 4.66.: Compliance Regel 4.3.1.3 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.1.3: Die Anordnung der Vorbereitungen und/oder der Nachbehandlung der Patientin

muss in den Kardex anhand der Vorbereitungs-/Nachbehandlungsinformation aufgenom-

men werden. Beides muss vom selben Arzt des Anordnungsbereiches vorgenommen

werden. (erfüllt) [KRS96b]

101

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.3.: Status der Compliance Regel 4.3.1.3 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

Die vierte Regel ist im Folgenden kurz erläutert. Die Durchführung einer Laboruntersu-

chung muss eine/ein MTA des Routinelabors vornehmen, wenn die Probe am selben Tag

vor elf Uhr entgegengenommen wird. Dies deckt die Zeit- und Ressourcenperspektive

ab. Die Vorbedingung der Compliance Regel, die Probe bis elf Uhr am selben Tag entge-

genzunehmen, ist im Prozessmodell nicht enthalten. Der Unterprozess Untersuchung

durchführen liegt im Zuständigkeitsbereich eines/einer MTA des Labors. Die Ressour-

cenperspektive ist dabei jedoch nicht detailliert genug im Prozessmodell aufgeführt, um

die Konsequenz der Regel zu erfüllen. Da auch die Vorbedingung nicht im Modell zu

finden ist, ist somit die Regel trivial erfüllt. Dies ist Tabelle 4.4 zu entnehmen. Zum einen

kann durch das Einfügen einer zeitlichen Bedingung und der Aktivität Entgegennehmen

der Probe die Vorbedingung abgebildet werden. Zum anderen kann durch die weitere

Aufgliederung des Laborbereiches, in Routine- und Notfalllabor, die fehlende Ressour-

cenzuordnung der Konsequenz ergänzt werden. Die Regel ist nachfolgend als eCRG, in

Abbildung 4.67, dargestellt.

102

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Bis 11Uhr

Probe

entgegen-

nehmen

Untersuchung

durchführen

Routinelabor

zugeordnet

MTA

ist

Selber

Tag

Abbildung 4.67.: Compliance Regel 4.3.1.4 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.1.4: Die Durchführung einer Laboruntersuchung muss eine/ein MTA des Routinela-

bors vornehmen, wenn die Probe am selben Tag vor elf Uhr entgegengenommen wird.

(trivial erfüllt, Zeitperspektive) [KRS96b]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive � )

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive ¦

Zeitperspektive ¦

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel ( )

Tabelle 4.4.: Status der Compliance Regel 4.3.1.4 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

103

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Die fünfte Compliance Regel betrifft die Validierung der Untersuchungsergebnisse der

Laboruntersuchung. Zur Durchführung ist ausschließlich der Arzt des Laborbereiches

berechtigt. Die Vorbedingung, die Ergebnisse zu validieren, ist im Prozessmodell erfüllt

und zwar mit der Aktivität Ergebnisse validieren und übermitteln. Diese liegt im Zu-

ständigkeitsbereich, bzw. in der Lane, des Laborarztes. Die Compliance Regel betrachtet

somit auch die Konsequenz und bildet die Ressourcenperspektive ab. Diese Regel ist

im Prozessmodell erfüllt. Dies ist Tabelle 4.5 zu entnehmen. Die Regel ist in folgender

Abbildung 4.68 visualisiert.

Ergebnisse

validieren

Arzt

ist

zugeordnet

Laborbereich

Abbildung 4.68.: Compliance Regel 4.3.1.5 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.1.5: Wenn die Ergebnisse validiert werden, dann muss dies durch einen Arzt, der

dem Laborbereich zugeordnet ist, erfolgen. (erfüllt) [KRS96b]

104

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.5.: Status der Compliance Regel 4.3.1.5 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

Die nachstehenden drei Compliance Regeln betrachten neben dem Sequenzfluss keine

weitere Perspektive.

Die sechste Compliance Regel besagt, dass vor einer künstlichen Befruchtung einer

Patientin, diese mit Hormonen behandelt werden muss. Diese Compliance Regel zielt

auf eine spezielle Behandlung ab und kann deshalb nicht im Prozessmodell abgebildet

werden. Das Modell ist allgemein für eine Laboruntersuchung erstellt. Es sind im Erläu-

terungstext keine genaueren Informationen zur Durchführung einer Hormonbehandlung

gegeben. Somit ist die Vorbedingung, die künstliche Befruchtung, nicht im Modell ent-

halten und diese Aktivität ist in diesem Zusammenhang ungeklärt. Die Regel ist somit

trivial erfüllt. Dies ist Tabelle 4.6 zu entnehmen. Die Regel ist in folgender Abbildung

4.69 visualisiert.

Künstliche

Befruchtung

Hormon-

behandlung

Abbildung 4.69.: Compliance Regel 4.3.1.6 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

105

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

C4.3.1.6: Bevor eine künstliche Befruchtung bei einer Patientin durchgeführt werden

kann, muss sie mit Hormonen behandelt werden. (trivial erfüllt, Sequenzflussperspektive)

[KRS96b]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive ¦

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel ( )

Tabelle 4.6.: Status der Compliance Regel 4.3.1.6 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

Compliance Regel Nummer sieben definiert die Vorbereitung der Probenentnahme

genauer. Denn vor der Probenentnahme, muss die Patientin Nahrungskarenz halten.

Die Vorbedingung der Regel ist durch die Probenentnahme im Unterprozess Proben-

entnahme durchführen erfüllt. Die Konsequenz ist zum einen im Unterprozess La-

boruntersuchung anordnen mit der Aktivität Nachbehandlung und Vorbereitungen

anordnen und zum anderen in der Aktivität Probenentnahme vorbereiten zu identifi-

zieren. Diese beiden folgen, aufeinander, wie die Regel es besagt. Im Prozessmodell

sind die Aktivität Vorbereitungen und Nachbehandlung anordnen und Probenent-

nahme vorbereiten nicht weiter spezifiziert. Hierbei wird jedoch das Anordnen und

Prüfen der Nahrungskarenz mit eingeschlossen. Um dies expliziter zu gestalten könnten

diese detailreicher abgebildet werden. Die Compliance Regel kann somit als erfüllt

betrachtet werden. Dies ist Tabelle 4.7 zu entnehmen. Der entsprechende eCRG ist in

Abbildung 4.70 dargestellt.

106

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Proben-

entnahme

Nahrungs-

karenz

anordnen

Nahrungs-

karenz

prüfen

Abbildung 4.70.: Compliance Regel 4.3.1.7 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.1.7: Wenn eine Probenentnahme durchgeführt wird, muss zuvor eine Nahrungska-

renz angeordnet werden und diese im Anschluss geprüft werden. Erst dann kann die

Probenentnahme stattfinden. (erfüllt) [KRS96b]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.7.: Status der Compliance Regel 4.3.1.7 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

Die Regel acht definiert die Validierung der Laborergebnisse genauer. Denn wenn

eine automatische Untersuchung der Probe durchgeführt wird, muss eine technische

Validierung der Ergebnisse folgen. Die automatische Untersuchung der Probe ist im

Prozessmodell im Unterprozess Untersuchung durchführen im weiteren Unterprozess

Probe automatisch untersuchen abgebildet. Somit ist die Vorbedingung erfüllt. Die

Aktivität Ergebnisse validieren und übermitteln müsste zur expliziten Erfüllung der

Regel weiter aufgespalten werden. Sie unterscheidet nicht zwischen manueller und

automatischer Validierung der Ergebnisse bzw. gibt keine Auskunft darüber, wie die

Ergebnisse validiert werden. Die Compliance Regel wird demnach als erfüllt angesehen.

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Dies ist Tabelle 4.8 zu entnehmen. Der entsprechende eCRG ist in Abbildung 4.71

modelliert.

Probe

automatisch

untersuchen

Ergebnisse

technisch

validieren

Abbildung 4.71.: Compliance Regel 4.3.1.8 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.1.8: Wenn eine automatische Untersuchung durchgeführt wurde, sind die Ergeb-

nisse technisch zu validieren. (erfüllt) [KRS96b]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.8.: Status der Compliance Regel 4.3.1.8 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

Für den Laborprozess sind nachfolgend weitere drei Compliance Regeln abgeleitet.

Diese Regeln sind aus dem Prozessmodell abgeleitet und nicht zwingend dem Erläute-

rungstext der Prozessdokumentationen entnommen. Die Regeln betrachten sowohl den

Sequenzfluss, als auch die Ressourcen- und Datenperspektive. Diese Regeln bilden

komplexere Zusammenhänge ab. Die Wahl ist auf diese drei Compliance Regeln gefal-

len, da diese den wesentlichen Teil des Prozesses abdecken. Diese Compliance Regeln

sind bei der Ausführung des Prozessmodells zu beachten. Insbesondere das Anforde-

108

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

rungsformular und das Einwilligungsformular sind essentiell. Auch die klar abgesteckten

Kompetenzbereiche sind zu beachten.

Die neunte Compliance Regel bezieht sich im Prozessmodell auf den Unterprozess

Probenentnahme durchführen mit der Aktivität Probe entnehmen. Diese ist die Vor-

bedingung der Compliance Regel und somit erfüllt. Sie wird durch den Entnahmebe-

reichsarzt erledigt. Zuvor muss jedoch eine Untersuchung beim Anordnungsbereichsarzt

erfolgen, welcher die Untersuchungs- und Patienteninformation in den Kardex einträgt.

Dies gewährleistet die Aktivität Patientin untersuchen. Außerdem ist von ihm das An-

forderungsformular zu erstellen und in den Kardex abzulegen. Dieses ist später bei der

Probenentnahme zu berücksichtigen. Diese Aktivität Anforderungsformular erstellen,

ist im Unterprozess Laboruntersuchung anstoßen, enthalten. Vor der Entnahme der

Probe sollte durch denselben Arzt des Anordnungsbereiches die Aufklärung der Patien-

tin, durch die Erklärung der Risiken und die Beantwortung von Fragen, stattfinden. Des

Weiteren ist es seine Aufgabe eine Einwilligung zur Untersuchung einzuholen. Diese

Einwilligung der Patientin hat bei der Entnahme vorzuliegen. Dies ist im Unterprozess

Laboruntersuchung anstoßen im weiteren Unterprozess Untersuchungsaufklärung

durchführen mit den Aktivitäten Risiken erklären, Fragen beantworten und Einwilli-

gung einholen erfüllt. Die Konsequenzen sind bis auf die benötigten Daten, d.h. das

Anforderungsformular und das Einwilligungsformular für die Probenentnahme explizit er-

füllt. Da im Prozessmodell keine benötigten Daten abgebildet werden, kann dies jedoch

vernachlässigt werden. Das Vorliegen dieser Dokumente wird somit angenommen. Für

die explizite Darstellung kann jedoch der Informationsfluss erweitert werden. Somit ist

die aufgeführte Compliance Regel erfüllt. Dies ist Tabelle 4.9 zu entnehmen. In dieser

Regel werden beispielsweise C4.3.1.2 der Laboruntersuchung und die prozessübergrei-

fende Compliance Regel C4.3.6.1 aufgriffen. Dieser komplexe Zusammenhang ist in der

Abbildung 4.72 abgebildet.

109

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Patientin

untersuchen

Anforderungs-

formular

erstellen

Entnahmebereich

Anforderungsformular

Anordnungs-

bereich

Probe

entnehmen

Risiken

erklären

Fragen

beantworten

Einwilligung

einholen

Arzt

ist

zugeordnet

Arzt

ist

zugeordnet

Einwilligungsformular

Untersuchungsinformation

PatienteninformationKARDEX

Anforderungsformular

Einwilligungsformular

Probenentnahme

empfehlen

Abbildung 4.72.: Compliance Regel 4.3.1.9 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.1.9: Wenn eine Probenentnahme durchgeführt wird, muss diese durch einen

Arzt des Entnahmebereiches stattfinden. Zuvor muss eine Untersuchung durch einen

Arzt des Anordnungsbereiches erfolgen. Dabei muss die Untersuchungsinformation,

welche die Probenentnahme empfiehlt, und die Patienteninformation in den Kardex

eingetragen werden. Zwischen Untersuchung und Probenentnahme muss ein Arzt des

Anordnungsbereiches das Anforderungsformular erstellen, welches sowohl in den Kardex

aufgenommen werden muss, als auch bei der Probenentnahme zu berücksichtigen

ist. Außerdem hat zwischen Anforderungsformular erstellen und der Probenentnahme

die Erklärung der Risiken und die Beantwortung von Fragen durch denselben Arzt

des Anordnungsbereiches zu erfolgen. Des Weiteren muss dieser die Einwilligung der

Patientin zur Entnahme einholen. Diese hat bei der Probenentnahme vorzuliegen. (erfüllt)

110

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive ¦

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.9.: Status der Compliance Regel 4.3.1.9 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

Die zehnte Compliance Regel zielt auf die Probenentnahme und die darauf folgende

Probenuntersuchung ab. D.h. im Prozessmodell sind die Unterprozesse Probenentnah-

me durchführen und Untersuchung durchführen als Vorbedingungen enthalten. Sie

werden im Prozessmodell nacheinander ausgeführt. Daher muss die Probenentnahme

durch den Entnahmebereichsarzt durchgeführt werden. Die Probenuntersuchung ist

von einer/einem MTA des Laborbereiches durchzuführen. Dies ist im Prozessmodell

durch die Zuordnung der Ressourcen, mittels der Lanes, erfüllt. Für beide Aktivitäten

ist das Anforderungsformular aus dem Kardex nötig. Dies geht so aus dem Prozess-

modell nicht explizit hervor, da bei der Modellierung des Prozesses der Schwerpunkt

auf die produzierten Informationen der Aktivitäten gelegt wird. Das Vorliegen der be-

nötigten Informationen wird jedoch angenommen. Könnte aber durch das Hinzufügen

der benötigten Informationen für die einzelnen Aktivitäten veranschaulicht werden. Vor

der Probenentnahme ist außerdem ein Termin für diese zu vereinbaren. Dies erfolgt

im Modell mit der Aktivität Termin vereinbaren durch die Anordnungsbereichskraft.

Dieser Termin ist in den Kardex einzutragen. Der Termin muss außerdem der Ent-

nahmebereichskraft vorliegen, damit diese die Probenentnahme vorbereiten kann. Die

Weiterleitung des Termins ist im Prozessmodell nicht explizit enthalten, wird jedoch

ebenfalls angenommen. Die Vorbereitungen erfolgen mit der Aktivität Probenentnahme

vorbereiten. Dabei sind die Vorbereitungsinformationen aus dem Unterprozess Labor-

untersuchung anstoßen nötig. Diese werden aber, aufgrund der zuvor erläuterten

111

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Modellierungskonventionen, nicht explizit berücksichtigt. Von der Entnahmebereichskraft

ist ein Vorbereitungsprotokoll zu erstellen und in den Kardex abzulegen. Zur Probenent-

nahme das Anforderungsformular vorzuliegen. Dies liegt im Prozessmodell aufgrund der

Modellierungskonventionen nicht visuell vor, wird jedoch vorausgesetzt. Die Entnahme

erfolgt durch den Entnahmebereichsarzt. Dies ist im Prozessmodell erfüllt. Zwischen

Probenentnahme und Probenuntersuchung ist die Probe immer durch den Laborarzt zu

kontrollieren. Dies erfolgt im Unterprozess Probe kontrollieren. Dabei ist das Ergebnis

der Probenkontrolle in den Kardex aufzunehmen. Dies ist im Modell erfüllt. Das Vorliegen

des Anforderungsformulars bei der Kontrolle der Probe ist hingegen wiederum nicht dar-

gestellt. Abschließend kann angemerkt werden, dass die Informationsbereitstellung ein

entscheidender Faktor für die Einhaltung dieser Compliance Regel ist. Hier besteht noch

Optimierungsbedarf des Prozessmodells, um die Compliance Regel explizit abzubilden.

Die Regel wird aber ,aufgrund der Modellierungskonventionen, als erfüllt betrachtet. Dies

ist Tabelle 4.10 zu entnehmen. In Abbildung 4.73 ist diese komplexe Compliance Regel

als eCRG abgebildet.

112

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Proben-

entnahme

durchführen

Proben-

entnahme

vorbereiten

Termin

vereinbaren

Untersuchung

druchführen

Probe

kontrollieren

Anordnungs-

bereich

Termin

Entnahmebereich

Bereichskraft

Arzt

MTA

ist ist ist

ist

ist

Laborbereich

zugeordnet

zugeordnet zugeordnet

zugeordnet zugeordnet

Vorbereitungs-

information

KARDEX

Anforderungsformular

Termin

Ergebnis der KontrolleArt der Untersuchung

Ergebnis

Vorbereitungs-

protokoll

Abbildung 4.73.: Compliance Regel 4.3.1.10 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.1.10: Wenn auf eine Probenentnahme eine Probenuntersuchung erfolgt, muss die

Probenentnahme durch einen Arzt des Entnahmebereiches erfolgen. Die darauf folgen-

de Probenuntersuchung ist von einer/einem MTA, die/der dem Laborbereich zugeordnet

ist, durchzuführen. Des Weiteren hat für die Entnahme und die Untersuchung der Probe

das Anforderungsformular aus dem Kardex vorzuliegen. Im Rahmen der Untersuchung

sind die Art der Untersuchung und das Ergebnis im Kardex festzuhalten. Vor der Proben-

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

entnahme ist ein Termin von der Bereichskraft des Anordnungsbereiches zu vereinbaren.

Dieser muss in den Kardex aufgenommen werden und zur Vorbereitung der Proben-

entnahme, welche durch die Bereichskraft des Entnahmebereiches vorgenommen wird,

vorliegen. Für diese Vorbereitung der Entnahme sind die Vorbereitungsinformationen

aus dem Kardex entscheidend. Außerdem muss das Vorbereitungsprotokoll in den

Kardex aufgenommen werden. Die Probe wird nach den Vorbereitungen durch den

Arzt des zulässigen Entnahmebereiches entnommen. Hierzu hat aus dem Kardex das

Anforderungsformular vorzuliegen. Außerdem ist zwischen der Probenentnahme und

der Probenuntersuchung immer die Probe durch den Arzt des Laborbereiches zu kon-

trollieren. Dazu ist das Anforderungsformular aus dem Kardex nötig. Das Ergebnis der

Probenkontrolle ist in den Kardex einzutragen. (erfüllt)

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive ¦

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.10.: Status der Compliance Regel 4.3.1.10 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

Die elfte Regel greift die Verordnung einer Therapie auf. Wenn eine Therapie verordnet

wird, muss dies vom Arzt des Anordnungsbereichs vorgenommen werden. Dies erfolgt

im Unterprozess Therapie verordnen. Die Vorbedingung ist somit regelkonform. Die

Ressourcenzuteilung ist im Prozessmodell ebenfalls erfüllt. Die Konsequenz besagt,

dass für die Verordnung einer Therapie die Diagnose und die Validierung der Ergebnisse

durch den Laborarzt vorgelagert sein müssen. Dies ist im Modell erfüllt. Die Diagnose

wird in der Aktivität Diagnose stellen und die Ergebnisse werden in der Aktivität Ergeb-

nisse validieren und übermitteln, in der Lane Laborarzt, validiert. Die Eintragung der

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

validierten Ergebnisse, der Diagnose und der Therapie in den Kardex sind im Modell

abgebildet und damit erfüllt. Die Compliance Regel wird als erfüllt angesehen. Dies ist

Tabelle 4.11 zu entnehmen. Der eCRG ist nachstehender Abbildung 4.74 zu entnehmen.

Ergebnisse

validieren

Laborbereich

Therapie

verordnen

Validierte

Ergebnisse

ist ist

Arzt

zugeordnetzugeordnet

Anordnungs-

bereich

KARDEX

Diagnose

stellen

Diagnose Therapie

Abbildung 4.74.: Compliance Regel 4.3.1.11 -Laborprozess - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.1.11: Wenn eine Therapie verordnet wird, muss die Therapie von einem Arzt

des Anordnungsbereiches verordnet werden. Außerdem müssen die Diagnose und die

validierten Ergebnisse vorliegen. Die Ergebnisse sind vom Arzt des Laborbereiches zu

validieren. Des Weiteren sind die validierten Ergebnisse, die Diagnose und die Therapie

in den Kardex einzutragen. (erfüllt)

115

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.11.: Status der Compliance Regel 4.3.1.11 -Laborprozess,

Quelle: Eigene Darstellung

4.3.2. Prozess radiologische Untersuchung - eCRG

In der Prozessdokumentation der radiologischen Untersuchung sind nachfolgende Com-

pliance Regeln enthalten. Alle drei Regeln decken sowohl die Ressourcen- als auch die

Datenperspektive ab. Sie sind im Folgenden textuell und grafisch, mittels eCRG, darge-

stellt. Außerdem in Bezug auf das Prozessmodell einer radiologischen Untersuchung

evaluiert.

Die erste Compliance Regel zur röntgendiagnostischen Untersuchung betrifft die An-

ordnung der Untersuchung. Die Compliance Regel besagt, dass wenn eine röntgendia-

gnostische Untersuchung verordnet wird, dann muss dies durch einen Arzt der Station

geschehen. Außerdem ist von diesem das Anforderungsformular zu erstellen und in

den Kardex einzutragen. Die Anordnung ist im Unterprozess eine Röntgendiagnos-

tische Untersuchung anstoßen mit der Aktivität Indikation enthalten. Damit ist die

Vorbedingung im Prozessmodell erfüllt. Auch das Erstellen des Anforderungsformulars

ist im Unterprozess Röntgendiagnostische Untersuchung anstoßen mit der Aktivität

Anforderungsformular erstellen im Modell erfüllt. Beide Aktivitäten liegen in der Lane

des Stationsarztes. Sowohl Daten- als auch Ressourcenperspektive sind somit im Pro-

zessmodell erfüllt. Die Compliance Regel ist im Modell erfüllt. Dies ist Tabelle 4.12 zu

entnehmen. Der eCRG ist in Abbildung 4.75 dargestellt.

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Indikation

Anforderungsformular

Arzt

ist

Station

zugeordnet

Anforderungs-

formular

erstellen

KARDEX

Abbildung 4.75.: Compliance Regel 4.3.2.1 -Prozess radiologische Untersuchung - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.2.1: Wenn eine röntgendiagnostische Untersuchung verordnet wird (Indikation),

dann muss dies durch einen Arzt der Station geschehen. Dieser muss dann das Anfor-

derungsformular erstellen und dieses in den Kardex ablegen. (erfüllt) [KRS96c]

117

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.12.: Status der Compliance Regel 4.3.2.1 -Prozess radiologische Untersuchung,

Quelle: Eigene Darstellung

Compliance Regel zwei betrifft die Durchführung einer röntgendiagnostische Untersu-

chung. Dabei ist im Modell der Unterprozess Röntgendiagnostische Untersuchung

durchführen, zur Erfüllung der Vorbedingung, relevant. Die Konsequenz besagt, dass

die Untersuchung vom Röntgenarzt durchgeführt werden muss. Vor der Untersuchung

ist aber das Einwilligungsformular von einem/einer MTRA zu prüfen. Die Ressourcenzu-

ordnung ist durch die Einordnung der Aktivitäten in die entsprechende Lane des Modells

gewährleistet. Die Datenperspektive ist im Prozessmodell durch den Nachrichtenfluss

erfüllt. Dabei wird das Einwilligungsformular an einen/eine MTRA versendet. Dies ist im

Modell als Zwischenereignis vor dem Unterprozess Patientin vorbereiten enthalten. Im

Prozessmodell ist diese Regel erfüllt. Dies ist Tabelle 4.13 zu entnehmen. Als eCRG

zeigt Abbildung 4.76 diese Compliance Regel.

118

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Röntgen-

diagnostische

Untersuchung

durchführen

Einwilligungs-

formular

überprüfen

Arzt

ist

Röntgendiagnostik

zugeordnet

MTRA

ist

Einwilligungsformular

Abbildung 4.76.: Compliance Regel 4.3.2.2 -Prozess radiologische Untersuchung - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.2.2: Wenn eine röntgendiagnostische Untersuchung erfolgt, dann muss diese durch

einen Röntgenarzt erfolgen. Zuvor muss von einem/einer MTRA das Einwilligungsformu-

lar geprüft werden. (erfüllt) [KRS96c]

119

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.13.: Status der Compliance Regel 4.3.2.2 -Prozess radiologische Untersuchung,

Quelle: Eigene Darstellung

Die dritte Compliance Regel für dieses Prozessmodell betrifft die Diagnose. Diese muss

durch einen Stationsarzt erfolgen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Befund

und das Röntgenbild von einer Schreibkraft der Radiologie bzw. Röntgendiagnostik

versendet wurden. Die Vorbedingung wird mit der Aktivität Diagnose stellen im Pro-

zessmodell abgebildet. Diese muss als Konsequenz vom Arzt der gyn. Station zwei/drei

getroffen werden. Diese Spezifizierung der Station ist im Prozessmodell nicht erfolgt. Sie

kann jedoch als erfüllt gesehen werden, denn die gyn. Station zwei/drei ist unter dem

Begriff Station zusammengefasst. Diese Ungenauigkeit kann durch das Konkretisieren

der Station behoben werden. Die Aktivität Befund und Röntgenbild versenden, in der

Lane der Schreibkraft, stellt den anderen Teil der Konsequenz dar. Erst mit Eintreffen

des Befundes bzw. des Röntgenbildes kann die Diagnose gestellt werden. Der Nachrich-

tenfluss im Prozessmodell stellt dies sicher. Die Compliance Regel ist im Prozessmodell

erfüllt. Dies ist Tabelle 4.14 zu entnehmen. In Abbildung 4.77 ist die Regel visualisiert.

120

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Diagnose

stellen

Station

zwei/drei

Arzt

ist zugeordnet

Röntgenbild/

Befund

versenden

Röntgenbild/Befund

Schreibkraft

ist

Röntgendiagnostik

zugeordnet

Abbildung 4.77.: Compliance Regel 4.3.2.3 -Prozess radiologische Untersuchung - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

Diese Regel kann auch mittels der Interaktionsperspektive als Compliance Regel ab-

gebildet werden, wie in Abbildung 4.78. Hierbei ist der Nachrichtenfluss zwischen den

Organisationsbereichen Röntgendiagnostik und Station dargestellt. Mit dieser Darstel-

lung ist es jedoch nicht möglich die Station näher zu beleuchten. Die Bedingung Station

zwei/drei wird vernachlässigt. Außerdem sind die Rollenzuweisung und das Datenobjekt

Befund/Röntgenbild weiterhin nötig.

121

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Röntgen-

diagnostik

Befund/

Röntgenbid

Station

Befund/Röntgenbild

Schreibkraft

Arzt

Diagnose

stellen

Station

Abbildung 4.78.: Compliance Regel 4.3.2.3.1 -Prozess radiologische Untersuchung - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.2.3: Wenn eine Diagnose getroffen wird, dann muss dies durch den Arzt der

gyn. Station zwei/drei erfolgen. Der Befund und das Röntgenbild muss zuvor von der

Schreibkraft der Radiologie (Röntgendiagnostik) versendet worden sein und dem Arzt

der Station zwei/drei zugegangen sein. (erfüllt) [KRS96c]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive  

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.14.: Status der Compliance Regel 4.3.2.3 -Prozess radiologische Untersuchung,

Quelle: Eigene Darstellung

122

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

4.3.3. Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG

In der Prozessdokumentation einer ambulanten Chemotherapie sind nachfolgende

Compliance Regeln enthalten. Sie sind im Folgenden textuell und grafisch, mittels eCRG,

dargestellt. Außerdem in Bezug auf das Prozessmodell einer ambulanten Chemotherapie

evaluiert.

Die erste Compliance Regel für dieses Prozessmodell zielt auf die Zeitperspektive ab.

Wenn eine ambulante Chemotherapie für eine Patientin benötigt wird, dann kann für

die Durchführung nur ein Termin Dienstags oder Mittwochs ab zwölf Uhr vereinbart

werden. Die Vorbedingung ist mit dem Unterprozess Medikamente verabreichen erfüllt.

Die Konsequenz einen Termin vereinbaren zu müssen, ist im Unterprozess Chemo-

therapie planen mit der Aktivität Termin vereinbaren erfüllt. Im Modell ist die zeitliche

Komponente als Anmerkung an der Aktivität Termin vereinbaren enthalten. Die Regel

kann als erfüllt betrachtet werden. Dies ist Tabelle 4.15 zu entnehmen. Der eCRG ist in

Abbildung 4.79 abgebildet. Dabei ist zu beachten, dass die zeitliche Bedingung in der

Aktivität Termin vereinbaren enthalten ist. Dies wird nicht näher spezifiziert, da diese als

Black Box konstruiert ist.

Medikamente

verabreichen

Termin

vereinbaren

Abbildung 4.79.: Compliance Regel 4.3.3.1 -Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.3.1: Wenn eine ambulante Chemotherapie durchgeführt wird, dann muss zuvor ein

Termin für Dienstag oder Mittwoch ab zwölf Uhr vereinbart werden. (erfüllt) [SMM�96b]

123

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.15.: Status der Compliance Regel 4.3.3.1 -Prozess ambulante Chemotherapie,

Quelle: Eigene Darstellung

Die zweite Compliance Regel besagt, dass wenn eine ambulante Chemotherapie an-

geordnet wird, dies nur durch einen Arzt, welcher der Station zwei/drei zugeordnet ist,

vorgenommen werden darf. Danach wird der Fall der Patientin im Tumorboard vorge-

stellt und dabei ein Tumorboardprotokoll erstellt. In der folgenden Regel ist sowohl die

Ressourcen- als auch Datenperspektive als zusätzliche Perspektive angesprochen. Die

Anordnung der ambulanten Chemotherapie sowie die Vorstellung vor dem Tumorboard

und die Erstellung des Protokolls erfolgt im Unterprozess Chemotherapie planen. Es ist

zum einen die Vorbedingung mit der Aktivität Ambulante Chemotherapie anordnen er-

füllt. Zum anderen ist die Konsequenz durch die Ressourcenzuteilung zum Stationsarzt,

die Aktivität Fall dem Tumorboard vorstellen und dem Informationsfluss Tumorboard-

protokoll erfüllt. Die Regel ist demnach im Prozessmodell erfüllt. Dies ist Tabelle 4.16 zu

entnehmen. Diese ist in folgender Abbildung 4.80 als eCRG dargestellt.

124

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Ambulante

Chemotherapie

anordnen

Station

zwei/drei

Arzt

ist zugeordnet

Fall dem

Tumorboard

vorstellen

Tumorboardprotokoll

Tumorboard-

protokoll

erstellen

Abbildung 4.80.: Compliance Regel 4.3.3.2 -Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.3.2: Wenn eine ambulante Chemotherapie angeordnet wird, dann muss dies durch

den Arzt der Station zwei /drei erfolgen. Danach muss die Vorstellung im Tumorboard

stattfinden und ein Tumorboardprotokoll erstellt werden. (erfüllt) [SMM�96b]

125

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.16.: Status der Compliance Regel 4.3.3.2 -Prozess ambulante Chemotherapie,

Quelle: Eigene Darstellung

Die dritte Regel umfasst die Zeit- und Ressourcenperspektive. Am Tag vor dem Chemo-

therapie-Zyklus muss der Hausarzt ein Blutbild erstellen und dieses versenden, wenn

ein Befund durch den Arzt der Ambulanz erstellt werden soll. Die Vorbedingung ist

durch die Aktivität Befund erstellen im Modell erfüllt. Die zeitliche Perspektive ist im

Prozessmodell nicht explizit berücksichtigt, daher ist die Konsequenz der Compliance

Regel nicht erfüllt. Die Erstellung des Blutbildes durch den Hausarzt ist hingegen erfüllt,

mit den beiden Aktivitäten Blutbild erstellen und Blutbild versenden. Auch die Res-

sourcenzuteilung wäre im Modell erfüllt. Da die zeitliche Bedingung nicht erfüllt ist, liegt

ein Verstoß im Prozessmodell vor. Dies ist Tabelle 4.17 zu entnehmen. Diese Regel ist

als eCRG der folgenden Abbildung 4.81 zu entnehmen.

126

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

ist

Hausarzt

zugeordnet

Befund

erstellen

ist

Ambulanz

zugeordnet

Blutbild

Arzt

Blutbild

erstellen

Ambulanz

Blutbild

Hausarzt

Blutbild Tag vor

Chemotherapie-Zyklus

Abbildung 4.81.: Compliance Regel 4.3.3.3 -Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

Diese Regel kann auch mittels der Interaktionsperspektive als Compliance Regel abge-

bildet werden, siehe Abbildung 4.82.

Hausarzt

Blutbild

Ambulanz

Ambulanz

Befund

erstellen

Blutbild

Arzt

Tag vor

Chemotherapie-Zyklus

Blutbild

erstellen

Hausarzt

Abbildung 4.82.: Compliance Regel 4.3.3.3.1 -Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.3.3: Wenn ein Befund erstellt werden soll, dann muss dies von einem Arzt der

Ambulanz durchgeführt werden. Am Tag vor dem ambulanten Chemotherapie-Zyklus hat

127

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

der Hausarzt ein Blutbild zu erstellen und dieses im Anschluss zu versenden. (Verstoß,

Zeitperspektive) [SMM�96b]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive ¦

Interaktionsperspektive  

Status der Compliance Regel ¡

Tabelle 4.17.: Status der Compliance Regel 4.3.3.3 -Prozess ambulante Chemotherapie,

Quelle: Eigene Darstellung

4.3.4. Prozess minimal invasive Chirurgie - eCRG

In der Prozessdokumentation der minimal invasiven Chirurgie sind nachfolgende Com-

pliance Regeln enthalten. Sie sind im Folgenden textuell und grafisch, mittels eCRG,

dargestellt. Außerdem in Bezug auf das Prozessmodell der minimal invasiven Chirurgie

evaluiert.

Die erste Compliance Regel bezieht sich auf die Zusatzuntersuchungen, die im Rahmen

eines minimal invasiven Eingriffes angeordnet werden können. Diese müssen auf jeden

Fall vor dem Eingriff abgeschlossen sein. Die Vorbedingung, die Zusatzuntersuchun-

gen anordnen, ist im Unterprozess Zusatzuntersuchung anordnen im Prozessmodell

erfüllt. Der erste Teil der Konsequenz die Zusatzuntersuchung durchführen ist im Pro-

zessmodell erfüllt durch den Unterprozess Zusatzuntersuchungen durchführen. Dies

liegt im Sequenzfluss vor dem Unterprozess OP durchführen, somit ist der zweite

Teil ebenfalls erfüllt. Deshalb ist diese Regel im Prozessmodell der minimal invasiven

Chirurgie erfüllt. Dies ist Tabelle 4.18 zu entnehmen. In Abbildung 4.83 ist diese Regel

als eCRG dargestellt.

128

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Zusatz-

untersuchung

anordnen

OP

durchführen

Zusatz-

untersuchung

durchführen

Abbildung 4.83.: Compliance Regel 4.3.4.1 -Prozess minimal invasive Chirurgie - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.4.1: Wenn Zusatzuntersuchungen nötig sind, dann müssen diese nach der Anord-

nung zunächst durchgeführt werden, bevor die OP durchgeführt werden kann. (erfüllt)

[KRS�96d]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.18.: Status der Compliance Regel 4.3.4.1 -Prozess minimal invasive Chirurgie,

Quelle: Eigene Darstellung

Compliance Regel Nummer zwei bezieht sich auf einen spezifischen minimal invasiven

Eingriff. Ist ein Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, muss die Patientin mind. drei

Tage zuvor eine Beratung in Anspruch nehmen. Die Vorbedingung dieser Regel ist

im Prozessmodell nicht erfüllt. Daher ist die Compliance Regel trivial erfüllt. Auch die

Konsequenz wäre nicht erfüllt. Das Prozessmodell ist allgemein modelliert, nicht für

einen spezifischen minimal invasiven Eingriff. Es kann jedoch an jeden beliebigen Eingriff

angepasst werden. Dies ist Tabelle 4.19 zu entnehmen. In Abbildung 4.84 ist der eCRG

dargestellt.

129

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Schwanger-

schaftsabbruch Beratung

durchführen >3Tage

Abbildung 4.84.: Compliance Regel 4.3.4.2 -Prozess minimal invasive Chirurgie - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.4.2: Wenn ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden soll, dann muss die

Patientin mind. drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in Anspruch nehmen. (trivial

erfüllt, Sequenzflussperspektive/Zeitperspektive) [KRS�96d]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive ¦

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive ¦

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel ( )

Tabelle 4.19.: Status der Compliance Regel 4.3.4.2 -Prozess minimal invasive Chirurgie,

Quelle: Eigene Darstellung

Die dritte Regel ist ebenfalls auf einen spezifischen Eingriff bezogen. Dabei handelt

es sich um eine Bauchspiegelung. Eine solche darf nicht durchgeführt werden, wenn

zwischen Spiegelung und dem Beginn der Periode der Frau weniger als drei Tage Zeit

sind. Diese Regel ist somit im allgemeinen Prozessmodell nicht berücksichtigt. Da die

Vorbedingung im Modell nicht enthalten ist, ist die Compliance Regel im Prozessmo-

dell trivial erfüllt. Dies ist Tabelle 4.20 zu entnehmen. Ihr eCRG ist in Abbildung 4.85

abgebildet.

130

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Task Bauch-

spiegelung

durchführen

< 3

Tage

Beginn der

Periode

Abbildung 4.85.: Compliance Regel 4.3.4.3 -Prozess minimal invasive Chirurgie - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.4.3: Eine Bauchspiegelung darf nicht durchgeführt werden, wenn zwischen Spie-

gelung und Beginn der Periode der Frau weniger als drei Tage Zeit ist. (trivial erfüllt,

Sequenzflussperspektive/Zeitperspektive) [KRS�96d]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive ¦

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive ¦

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel ( )

Tabelle 4.20.: Status der Compliance Regel 4.3.4.3 -Prozess minimal invasive Chirurgie,

Quelle: Eigene Darstellung

131

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

4.3.5. Prozess OP-Bereich - eCRG

In der Prozessdokumentation des Ablaufes einer Operation sind nachfolgende Com-

pliance Regeln enthalten. Sie sind im Folgenden textuell und mittels eCRG grafisch

dargestellt. Außerdem in Bezug auf das Prozessmodell des OP-Bereiches evaluiert.

Die erste Compliance Regel bezieht sich auf die Aufnahme der Patientin durch die Am-

bulanzkraft. Es dürfen maximal an einem Tag fünf Patientinnen aufgenommen werden.

Die Vorbedingung administrative Aufnahme der Patientin ist im Prozessmodell mit dem

Unterprozess Administrative Aufnahme erfüllt. Die Konsequenz hingegen ist nicht

explizit enthalten. Jedoch kann dies vor dem Unterprozess Administrative Aufnahme

in der Aktivität Termin vereinbaren beachtet werden. Dies könnte eindeutiger gestaltet

werden, durch die weitere Aufgliederung dieser Aktivität. Somit ist die Regel im Prozess-

modell erfüllt. Dies ist Tabelle 4.21 zu entnehmen. Der eCRG ist in folgender Abbildung

4.86 abgebildet.

Administrative

Aufnahme

Prüfen ob

weniger als fünf

Aufnahmen

stattgefunden

haben

Abbildung 4.86.: Compliance Regel 4.3.5.1 -Prozess OP-Bereich - eCRG,Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.5.1: An jedem Tag dürfen nicht mehr als fünf Patientinnen aufgenommen werden.

(erfüllt) [SMM�96a]

132

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.21.: Status der Compliance Regel 4.3.5.1 -Prozess OP-Bereiche,

Quelle: Eigene Darstellung

Die zweite Compliance Regel beschränkt die Zeit zwischen Überweisung der Patientin

in die Frauenklinik und der Aufnahme dieser durch die Ambulanzkraft. Dazwischen

darf nicht mehr als eine Woche liegen. Die Vorbedingung ist im Prozessmodell mit

der Aktivität Patientin überweisen durch den Frauenarzt erfüllt. Die Konsequenz ist

mit dem Unterprozess Administrative Aufnahme ebenfalls enthalten. Die zeitliche

Bedingung ist hingegen im Modell nicht abgedeckt. Die Ressourcenzuteilung hingegen

ist regelgerecht abgebildet. Somit liegt durch die fehlende Zeitbedingung ein Verstoß

gegen die Regel vor. Der Verstoß kann durch das Hinzufügen einer Anmerkung mit

der zeitlichen Bedingung behoben werden. Dies ist Tabelle 4.22 zu entnehmen. Die

Compliance Regel ist in Abbildung 4.87 als eCRG dargestellt.

133

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Patientin

überweisen

Arzt

ist

Administrative

Aufnahme

Ambulanzkraft

ist

Aufnahme

zugeordnet

<1Woche

Frauenarzt

zugeordnet

Abbildung 4.87.: Compliance Regel 4.3.5.2 -Prozess OP-Bereich - eCRG,Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.5.2: Spätestens eine Woche nach Überweisung durch den Frauenarzt, muss die

Patientin aufgenommen werden. Dies muss durch die Ambulanzkraft der Aufnahme

erfolgen. (Verstoß, Zeitperspektive) [SMM�96a]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive ¦

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel ¡

Tabelle 4.22.: Status der Compliance Regel 4.3.5.2 -Prozess OP-Bereiche,

Quelle: Eigene Darstellung

134

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Die dritte Compliance Regel ist teilweise im Prozessmodell erfüllt. Das Aufnahmege-

spräch mit der Patientin muss durch die Stationskraft, welche der gynäkologischen

Station zwei/drei zugeordnet ist, erfolgen. Dieses Gespräch ist zwischen acht und neun

Uhr am Aufnahmetag abzuhalten. Die Vorbedingung ist im Prozessmodell durch den

Unterprozess Aufnahmegespräch durchführen erfüllt. Die Zeitperspektive ist im Pro-

zessmodell nicht berücksichtigt. Somit liegt ein Regelverstoß im Prozessmodell vor.

Dies könnte durch das Einfügen einer Anmerkung an die Aktivität Aufnahmegespräch

durchführen behoben werden. Dies ist Tabelle 4.23 zu entnehmen. Im Folgenden ist

die Regel, in Abbildung 4.88, als eCRG visualisiert.

Aufnahme-

gespräch

durchführen

Stationskraft

istzugeordnet

Station

zwei/drei

Aufnahmetag

8-9Uhr

Abbildung 4.88.: Compliance Regel 4.3.5.3 -Prozess OP-Bereich - eCRG,Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.5.3: Das Aufnahmegespräch mit der Patientin muss zwischen acht und neun Uhr

am Aufnahmetag stattfinden. Dies erfolgt durch die Stationskraft der gynäkologische

Station zwei/drei. (Verstoß, Zeitperspektive) [SMM�96a]

135

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive ¦

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel ¡

Tabelle 4.23.: Status der Compliance Regel 4.3.5.3 -Prozess OP-Bereiche,

Quelle: Eigene Darstellung

Die vierte Compliance Regel betrifft den Unterprozess Untersuchungsorganisation.

Diese ist im Prozessmodell dem Stationsarzt zugeordnet. Bei der Durchführung von

Zusatzuntersuchungen ist die Reihenfolge der Untersuchungen zu beachten. Diese

Organisation wird in diesem Unterprozess mit der Aktivität Liste der angeordneten

Untersuchungen aufstellen vorgenommen. Die Vorbedingung der Regel ist durch die

Aktivität Zusatzuntersuchungen anordnen erfüllt. Die Regel ist also erfüllt. Dies ist

Tabelle 4.24 zu entnehmen. Nachstehend ist in der Abbildung 4.89 der entsprechende

eCRG zu sehen.

Zusatzunter-

suchungen

anordnen

Liste der

angeordneten

Untersuch-

ungen

aufstellen

Abbildung 4.89.: Compliance Regel 4.3.5.4 -Prozess OP-Bereich - eCRG,Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.5.4: Sind Zusatzuntersuchungen nötig, dann muss die Reihenfolge der Untersu-

chungen beachtet werden. (erfüllt) [SMM�96a]

136

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.24.: Status der Compliance Regel 4.3.5.4 -Prozess OP-Bereiche,

Quelle: Eigene Darstellung

Compliance Regel Nummer fünf zielt auf die radiologische Untersuchung ab. Dabei darf

nur eine bestimmte Menge an Kontrastmittel verwendet werden. Die Kontrastmittelmenge

setzt sich für jede Patientin unterschiedlich zusammen. Die Vorbedingung Durchführung

einer radiologischen Untersuchung wird im Prozessmodell durch die Aktivität Diagno-

stische Untersuchung durchführen erfüllt. Die Konsequenz wird im Prozessmodell

jedoch nicht explizit berücksichtigt. Allerdings ist diese Aktivität als Black Box dargestellt.

Deshalb kann die Regel als erfüllt betrachtet werden. Es könnte aber die Bestimmung

der Kontrastmittelmenge im Prozessmodell als Aktivität aufgenommen werden, um es

eindeutiger zu gestalten. Dies ist Tabelle 4.25 zu entnehmen. Der eCRG ist in Abbildung

4.90 abgebildet.

Radiologische

Untersuchung

durchführen

Bestimmte

Menge an

Kontrastmittel

verwenden

Abbildung 4.90.: Compliance Regel 4.3.5.5 -Prozess OP-Bereich - eCRG,Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.5.5: Bei radiologischen Untersuchungen darf nur eine bestimmte Menge an Kon-

trastmittel verwendet werden. (erfüllt) [SMM�96a]

137

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive ¦

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.25.: Status der Compliance Regel 4.3.5.5 -Prozess OP-Bereiche,

Quelle: Eigene Darstellung

Die sechste Compliance Regel befasst sich mit der Nachbehandlung der Patientin nach

einer Operation. Denn die Patientin muss mindestens einen Tag nach einer Operation auf

der gynäkologischen Station eins verbleiben. In der Aktivität Patientin an Intensivsta-

tion übergeben ist die Vorbedingung der Compliance Regel erfüllt. Die Konsequenz

ist mit dem Ereignis-Teilprozess Patientin stationär versorgen erfüllt. Die Dauer des

Aufenthaltes der Patientin auf der Station eins ist durch eine Anmerkung an der Aktivität

Patientin postoperativ versorgen gesichert. Somit kann die Regel als erfüllt betrachtet

werden. Dies ist Tabelle 4.26 zu entnehmen. In folgender Abbildung 4.91 ist der eCRG

zur Regel dargestellt.

Patientin an

Intensivstation

übergeben

Patientin

stationär

versorgen

>=1Tag

Abbildung 4.91.: Compliance Regel 4.3.5.6 -Prozess OP-Bereich - eCRG,Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.5.6: Mindestens einen Tag lang nach der OP muss die Patientin auf der gynäkolo-

gischen Station eins bleiben. (erfüllt) [SMM�96a]

138

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive  

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.26.: Status der Compliance Regel 4.3.5.6 -Prozess OP-Bereiche,

Quelle: Eigene Darstellung

Die siebte Regel beschäftigt sich mit der Bestellung von Blutkonserven. Diese muss

durch den Stationsarzt der gynäkologischen Station zwei/drei durchgeführt werden.

Dies muss mind. einen Tag vor der Operation erfolgen. Die Vorbedingung ist durch

die Aktivität OP durchführen im Prozessmodell erfüllt. Die Konsequenz ist samt Res-

sourcenzuteilung im Prozessmodell mit dem Unterprozess Blutkonserven bestellen

erfüllt. Die zeitliche Vorgabe ist nicht berücksichtigt. Dies ist durch das Anbringen einer

Anmerkung an den Unterprozess zu beheben. Gegen die Regel wird im Modell somit

verstoßen. Dies ist Tabelle 4.27 zu entnehmen. Die Abbildung 4.92 zeigt den eCRG zur

Regel.

139

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

OP

durchführen

Blutkonserven

bestellen

Arzt

istzugeordnet

Station

zwei/drei

>1Tag

Abbildung 4.92.: Compliance Regel 4.3.5.7 -Prozess OP-Bereich - eCRG,Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.5.7: Blutkonserven müssen mind. einen Tag vor der OP, durch den Stations-

arzt der gynäkologischen Station zwei/drei, bestellt werden. (Verstoß, Zeitperspektive)

[SMM�96a]

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive -

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive ¦

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel ¡

Tabelle 4.27.: Status der Compliance Regel 4.3.5.7 -Prozess OP-Bereiche,

Quelle: Eigene Darstellung

140

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

4.3.6. Prozessübergreifende Compliance Regeln - eCRG

Prozessübergreifend sind folgende Compliance Regeln identifiziert und mittels eCRG

dargestellt. Außerdem sind diese in Bezug auf die Prozessmodell evaluiert.

Die erste Compliance Regel betrifft die Aufklärung und Einwilligung der Patientin zum

jeweiligen Eingriff bzw. zur jeweiligen Untersuchung. Bevor die Einwilligung der Patientin

eingeholt werden kann, muss der Arzt sie über den Eingriff bzw. die Untersuchung

aufklären. Diese Compliance Regel bildet neben dem Sequenzfluss die Daten- und

Ressourcenperspektive ab. Die Vorbedingung, die Einwilligung der Patientin einzuho-

len ist in allen fünf Prozessmodellen erfüllt. Im Prozessmodell der Laboruntersuchung

ist diese im Unterprozess Laboruntersuchung anstoßen und dort in einem weiteren

Unterprozess Untersuchungsaufklärung durchführen erfüllt. Die Konsequenz der

Compliance Regel findet sich im Prozess der Laboruntersuchung ebenfalls im Un-

terprozess Laboruntersuchung anstoßen und in diesem im weiteren Unterprozess

Untersuchungsaufklärung durchführen. Diese erfolgt hier durch den Anordnungsbe-

reichsarzt. Im Prozess einer radiologischen Untersuchung ist die Vorbedingung und

die Konsequenz im Unterprozess Untersuchungsaufklärung durchführen durch den

Stationsarzt erfüllt. Im Prozessmodell der minimal invasiven Chirurgie sind die Vorbe-

dingung und die Konsequenz im Unterprozess Patientin bei Ambulanzarzt vorstellen

durch den Ambulanzarzt erfüllt. Die ambulante Chemotherapie bildet die Regel im Un-

terprozess Chemotherapie planen und in diesem im Unterprozess Untersuchungs-

aufklärung durchführen ab. Dies erfolgt dabei durch den Stationsarzt. Im Modell des

OP-Bereiches ist der Unterprozess Untersuchungsaufklärung durchführen für die

Erfüllung der Regel verantwortlich. Diese Aufklärung nimmt der Stationsarzt vor. Durch

die unterschiedlichen Ressourcen ist es nur für das jeweilige Prozessmodell möglich

die Compliance Regel um die Ressourcenperspektive zu erweitern. Diese Compliance

Regel ist in allen fünf Prozessmodellen erfüllt. Dies ist Tabelle 4.28 zu entnehmen. Diese

Compliance Regel ist in Abbildung 4.93 abgebildet.

141

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Einwilligung

einholen

Untersuchungs

-aufklärung

durchführen

Arzt

ist

Einwilligungsformular

Abbildung 4.93.: Compliance Regel 4.3.6.1 -Prozessübergreifende Compliance Regeln - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.6.1: Wenn die Einwilligung der Patientin eingeholt werden will, dann muss zuvor

die Aufklärung der Patientin vorgenommen werden. Beides muss durch denselben Arzt

erfolgen. (erfüllt) [SMM�96a] [KRS�96d] [KRS96b] [SMM�96b] [KRS96c]

142

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel  

Tabelle 4.28.: Status der Compliance Regel 4.3.6.1 -Prozessübergreifende Compliance Regel,

Quelle: Eigene Darstellung

Die zweite allgemeingültige Compliance Regel betrifft das Anforderungsformular, wel-

ches für jede Untersuchung bzw. jeden Eingriff vorzuliegen hat. Hierbei wird neben dem

Sequenzfluss die Datenperspektive angesprochen. Im Prozessmodell der Laborunter-

suchung ist die Vorbedingung der Regel durch den Unterprozess Laboruntersuchung

anstoßen in der Aktivität Anforderungsformular erstellen durch den Anordnungsbe-

reichsarzt erfüllt. Auch die Konsequenz Untersuchung durchführen ist im Prozessmodell

erfüllt. Die Regel ist mit dem Unterprozess Untersuchung durchführen erfüllt. Denn

auch der Sequenzfluss stimmt mit der Regel überein. Das Modell der radiologischen

Untersuchung berücksichtigt die Vorbedingung der Compliance Regel im Unterprozess

Röntgendiagnostische Untersuchung anstoßen mit der Aktivität Anforderungsfor-

mular erstellen. Dies erfolgt durch den Stationsarzt. Der Unterprozess Röntgendia-

gnostische Untersuchung durchführen erfüllt die Konsequenz. Für die ambulante

Chemotherapie ist diese Regel trivial erfüllt, da die Vorbedingung der Compliance Re-

gel nicht erfüllt ist. In dem Prozessmodell der minimal invasiven Chirurgie wird die

Vorbedingung der Regel im Unterprozess Zusatzuntersuchungen anordnen mit der

Aktivität Anforderungsformular erstellen durch den Ambulanzarzt erfüllt. Das gleiche

gilt für den Unterprozess Zusatzuntersuchungen anordnen durch den Anästhesis-

ten. Die Konsequenz ist mit dem Unterprozess Zusatzuntersuchung durchführen

erfüllt. Im Prozessmodell des OP-Bereiches ist die Vorbedingung der Regel im Unter-

prozess Anästhesist vorstellen mit der Aktivität Anforderungsformular für weitere

143

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4. Klinische Prozesse und deren Compliance Regeln

Untersuchungen erstellen erfüllt. Dabei geht es um Anforderungsformulare für weitere

Untersuchungen, die durch den Anästhesisten verordnet werden. Außerdem ist das

Anforderungsformular zu erstellen, wenn der Chefarzt Zusatzuntersuchungen anordnet.

Dies ist mit der Aktivität Zusatzuntersuchungen anordnen abgedeckt. Die Konse-

quenz ist mit der Aktivität Diagnostische Untersuchung durchführen erfüllt. Somit

ist die Compliance Regel für vier der fünf Prozesse erfüllt. Dies ist Tabelle 4.29 zu

entnehmen. Die Ressourcenperspektive ist in der Compliance Regel nicht angespro-

chen. Für das jeweilige Prozessmodell könnte die Compliance Regel jedoch durch die

Ressourcenperspektive erweitert werden. Der eCRG ist in der Abbildung 4.94 zu sehen.

Untersuchung/

Eingriff

durchführen

Anforderungsformular

Anforderungs-

formular

erstellen

Abbildung 4.94.: Compliance Regel 4.3.6.2 -Prozessübergreifende Compliance Regeln - eCRG,

Quelle: Eigene Darstellung

C4.3.6.2: Bevor eine Untersuchung bzw. ein Eingriff vorgenommen werden kann, muss

ein Anforderungsformular erstellt werden. (erfüllt) [SMM�96a] [KRS�96d] [KRS96b]

[SMM�96b] [KRS96c]

144

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4.3. Identifikation und Modellierung von Compliance Regeln mittels eCRG

Perspektive Status

Sequenzflussperspektive   bzw. ¦

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive -

Zeitperspektive -

Interaktionsperspektive -

Status der Compliance Regel   bzw. ( )

Tabelle 4.29.: Status der Compliance Regel 4.3.6.2 -Prozessübergreifende Compliance Regel,

Quelle: Eigene Darstellung

Zusammenfassend sind in diesem Kapitel die Compliance Regeln identifiziert und

erläutert. Außerdem sind die Compliance Regeln mittels eCRG modelliert. Außerdem

sind die Prozessmodelle in Bezug auf die Compliance Regeln evaluiert. Nachfolgend

werden die Ergebnisse aus der Modellierung zusammengefasst und erläutert.

145

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5Ergebnisse der Modellierung mittels

BPMN 2.0 und eCRG

Im Folgenden werden die im Rahmen dieser Arbeit gesammelten subjektiven Erfah-

rungen der Modellierung mittels BPMN 2.0 beschrieben. Wichtige Kriterien sind dabei

die Verständlichkeit und die Anwendbarkeit des Standards in Bezug auf die klinischen

Prozesse. Auch die Modellierung der Compliance Regeln, mittels eCRG, wird anhand

dieser bewertet.

5.1. Ergebnisse der Modellierung mittels BPMN 2.0

Die Prozessmodellierung mit BPMN 2.0 führt zu einer zeitgemäßen Standardisierung

der Prozessdokumentationen von 1996. Allgemein erleichtert die Modellierung der Pro-

147

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5. Ergebnisse der Modellierung mittels BPMN 2.0 und eCRG

zessmodelle mithilfe von BPMN 2.0 die Kommunikation der Abläufe. Diese grafische

Darstellung ermöglicht ein besseres fachliches Begreifen der Modelle durch ihr intuitives

Verständnis. Ein weiteres übergreifendes Ziel der BPMN 2.0 ist es, die Prozesse direkt

ausführbar zu beschreiben. Dadurch ist es durch BPMN 2.0 möglich verschiedene Inter-

essengruppen zu verbinden. Die BPMN 2.0 kann daher auch als Verständigungshilfe

zwischen Benutzergruppen mit verschiedenen Aufgabenprofilen dienen. D.h. Fachspe-

zialisten und IT-Fachleute können auf derselben Grundlage arbeiten.

Bei der Modellierung der klinischen Prozesse mit BPMN 2.0 ist positiv aufgefallen, dass

die Anwendung dieses Standards auf drei Symbolen basiert. Ereignisse, Aktivitäten

und Gateways, die durch den Sequenzfluss verbunden werden, sind die Basis für jedes

Prozessmodell. Die einheitliche Darstellung der Prozesse ist somit schnell zu erlernen,

anzuwenden und zu verstehen. Jedoch existiert darüber hinaus eine Vielzahl an weiteren

Symbolen. Die meisten Symbole werden nur in seltenen Fällen oder zur Konkretisierung

des Modells verwendet. Hier sind z.B. die verschiedenen Ereignisse zu nennen. Dane-

ben bestehen mehrere Möglichkeiten einen Sachverhalt darzustellen. Ein Beispiel hierfür

ist die sendende/empfangende Aktivität, die ebenfalls durch Ereignisse die den Empfang

und den Versand einer Nachricht widerspiegeln, ersetzt werden kann. Aus diesem Grund

kann BPMN 2.0 auch als überlade Modellierungssprache gesehen werden. Zu Beginn

trägt dies nicht zur schnellen Einarbeitung bei. In dieser Arbeit ist daher eine Einschrän-

kung der verwendeten Symbole, durch die definierten Modellierungskonventionen in

Anhang A, vorgenommen [CCDCRD11] [ZR08].

Die Möglichkeit zur Darstellung der Interaktion zwischen verschiedenen Organisationsbe-

reichen kann positiv bewertet werden. Dabei kann die Sichtweise auf das entsprechende

Prozessmodell gewählt werden. Zum einen besteht die Möglichkeit der Kollaboration

und zum anderen die einer Choreographie. In dieser Arbeit wurden die Prozessmodelle

ausschließlich mittels Kollaborationen modelliert. Zur Modellierung der Prozesse mittels

Choreographien in BPMN 2.0 konnten folglich keine Erfahrungen gesammelt werden.

Der Informationsaustausch zwischen der Frauenklinik und den anderen beteiligten Or-

ganisationsbereichen konnte somit mithilfe von Nachrichtenflüssen abgebildet werden

[All09]. Der Informationsfluss sowie der Nachrichtenfluss sind bei diesen klinischen

Prozessen sehr komplex. Die exakte Darstellung des Informationsflusses führt zu einer

148

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5.1. Ergebnisse der Modellierung mittels BPMN 2.0

intransparenten Linienführung. Die Darstellung der produzierten Informationen im Pro-

zessmodell des OP-Bereiches ist schon ohne Abbildung der benötigten Informationen

für die einzelnen Aktivitäten nicht von größter Transparenz. Der Nachrichtenfluss ist im

Grundprinzip positiv zu bewerten. Die fehlende Aggregation von Nachrichtenflüssen ver-

hindert jedoch eine Zusammenführung von einzelnen Aktivitäten. Dies ist beispielsweise

im Prozessmodell der radiologischen Untersuchung der Grund, warum die Aktivitäten

der Schreibkraft nicht weiter aggregiert werden können.

Im Hinblick auf die Kooperationen im Universitätsklinikum sind die Pools und Lanes zur

Darstellung der beteiligten Organisationsbereiche und Ressourcen und deren Interak-

tion prinzipiell eine gute Option. Bei der Hierarchisierung der klinischen Prozesse in

Unterprozesse ist die Ressourcendarstellung durch die Pools und Lanes jedoch negativ

aufgefallen. Beispielsweise ist der Unterprozess Tumorboard abhalten doppelt im Pro-

zessmodell des OP-Bereiches enthalten, da eine Zuordnung in eine Lane, bzw. zu nur

einer Ressource, nicht möglich ist. Bestehende Unterprozesse mussten auch aufgrund

der Zuteilung in die entsprechende Lane aufgespalten werden. Beispielsweise ist die

Durchführung der Laboruntersuchung nicht weiter als Unterprozess abbildbar. Dieser ist

aufgebrochen und daher als Gruppierung im Prozessmodell einer Laboruntersuchung

abgebildet. Der Gesamtprozess wird dadurch deutlich komplexer. Außerdem trägt die

Darstellung der Organisationsstruktur der Frauenklinik mittels Nested Lanes nicht zur

Übersichtlichkeit des Prozessmodells bei, stellt jedoch eine Möglichkeit dar, wie die

Strukturen der Klinik abgebildet werden können. Durch die Darstellung der Organi-

sationsbereiche und Ressourcen durch die Pools und Lanes und die Abbildung des

Nachrichten- und Informationsflusses bildet sich eine intransparente Linienführung im

Modell ab. Auch die Wiederverwendbarkeit von Unterprozessen ist nur begrenzt möglich.

Das Grundgerüst kann zwar verwendet werden, Anpassungen sind jedoch nötig, um

dieses mit dem jeweiligen Gesamtmodell in Einklang zu bringen. Ein Beispiel hierfür ist

der Unterprozess Untersuchungsaufklärung durchführen, welcher in allen Prozessen

auftaucht. Aber auch die Laboruntersuchung oder die radiologische Untersuchung durch-

führen, welche in den Prozessen MIC und OP-Bereich aufgegriffen werden, müssen an

die Prozessmodelle angepasst werden [Bö12].

149

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5. Ergebnisse der Modellierung mittels BPMN 2.0 und eCRG

Im Vergleich zur objektorientierten Modellierung der klinischen Prozesse ist das Ge-

samtprozessmodell in BPMN 2.0 deshalb wesentlich detailreicher und somit komplexer.

In BPMN 2.0 sind die Ressourcenperspektive und die Datenperspektive direkt in das

Prozessmodell integriert. Somit existiert kein separates Datenmodell, wie bei der ob-

jektorientierten Modellierung. Bei der Umsetzung des Vorgangskettendiagramms des

OP-Prozesses ist ein wesentlicher Unterschied zur objektorientierten Modellierung,

dass dabei die Ressourcen genauso zugeteilt werden wie bei der Modellierung mit

BPMN 2.0. Deshalb kommt die Transformation dieses Prozesses tendenziell mit weniger

Aufspaltungen der Unterprozesse aus.

Ziel dieser Masterarbeit ist es, zu den Prozessmodellen entsprechende Compliance

Regeln zu identifizieren und zu modellieren. Es ist wünschenswert, trotz hoher Kosten

und eines hohen Arbeitsaufwandes für eine Klinik, sowohl die Prozessdokumentation

und die Definition von Compliance Regeln, als auch deren Einhaltung in den Prozess-

modellen zu bewerkstelligen. Durch die komplexen Prozesse in einer Klinik ist es nötig,

die Compliance auch im Falle von Prozessänderungen, zu gewährleisten. Es ist somit

nicht ausreichend, die Definition und Einhaltung der Compliance Regeln nur bei der Pro-

zessmodellierung zu beachten. Stattdessen liegt es nahe, Compliance Regeln separat

zu spezifizieren, um sie nach Änderungen neu verifizieren zu können. Daneben bietet

BPMN 2.0 zur Darstellung der Compliance Regeln keine Option, obwohl die Abbildung

von Sicherheitsaspekten durch Lanes und Pools sowie mithilfe von Anmerkungen mög-

lich ist [LMRM13]. Daher wird die Modellierung mittels eCRG herangezogen, um die

Compliance Regeln abzubilden.

Zusammenfassend ist BPMN 2.0 eine mächtige Prozessmodellierungssprache, welche

durch einen zielgruppenspezifischen Einsatz auf hohe Akzeptanz trifft [Koc11].

5.2. Ergebnisse der Modellierung mittels eCRG

Die Identifikation in den Prozessdokumentationen und die textuelle Darlegung der Com-

pliance Regeln ist problemlos möglich. Bei der Visualisierung der Compliance Regeln

mit den eCRG sind die damit zusätzlich darstellbaren Perspektiven zum einen darin

150

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5.2. Ergebnisse der Modellierung mittels eCRG

positiv aufgefallen, dass sie die Darstellung von zeitlichen und interaktiven Aspekten

ermöglichen sowie Daten und Ressourcen aufzeigen. Zum anderen sind es gerade die

Ressourcen und Daten, die bei diesen klinischen Prozessen eine essentielle Rolle spie-

len. Denn in den betrachteten Prozessen ist nicht nur die Reihenfolge der Arbeitsschritte

entscheidend, sondern neben dem Sequenzfluss insbesondere auch die Dokumentation

der zuständigen Ressource eines Arbeitsschrittes. D.h., wer ist zur Ausführung welcher

Arbeitsschritte berechtigt. Mit den CRG wäre eine Darstellung dieser zusätzlichen Per-

spektiven nicht möglich [RW12] [KR11] [LRMD10].

Die Modellierung sehr komplexer Compliance Regeln ist durch die gleichzeitige Betrach-

tung aller fünf Perspektiven möglich. Jedoch ist es sinnvoll den Fokus auf die Perspektive

zu legen, welche neben dem Sequenzfluss die meiste Aufmerksamkeit verdient. Alle Per-

spektiven in einer Grafik abzubilden ist nicht immer die beste Lösung. Eine schrittweise

bzw. zielorientierte Auswahl der Perspektiven ist daher unerlässlich. Die identifizierten

und modellierten Compliance Regeln im Unterkapitel 4.3 begrenzen sich meist auf zwei

zusätzliche Perspektiven neben dem Sequenzfluss. Dadurch ist die Übersichtlichkeit

gewährleistet. Die Ressourcen-, Zeit- und Datenperspektive werden am häufigsten her-

angezogen. Die Interaktionsperspektive bereitet, wenn es um die Ressourcenzuteilung

und die Datenperspektive geht, Schwierigkeiten. Probleme treten bei der Modellierung

des eCRG zur radiologischen Untersuchung C4.3.2.3 auf. Die Interaktionsperspektive

ist nicht in der Lage, die Bedingung Station zwei/drei abzubilden. Auch die Ressourcen-

zuordnung wird dadurch nicht erleichtert. Der Organisationsbereich und die Rolle der

Ressource können nicht durch die Interaktionsperspektive zugeteilt werden. Die Rolle

wird weiterhin angeheftet. Hierbei liegt der Fokus auf dem Nachrichtenaustausch zwi-

schen den verschiedenen Organisationsbereichen. Auch die Struktur der Nested Lanes

kann nicht abgebildet werden. Außer es werden ebenfalls Lanes, wie in Unterkapitel

2.2 in Abbildung 2.2, zu deren Abbildung verwendet. Durch diese Darstellung könnte

ebenfalls die Organisationsstruktur abgebildet werden. Es ist daher zu überlegen, wo

der Schwerpunkt gesetzt werden bzw. was abgebildet werden soll. Liegt der Fokus auf

dem Nachrichtenaustausch der beteiligten Organisationsbereiche/Ressourcen oder soll

unter anderem auch die Ressourcenperspektive abgebildet werden. Des Weiteren sind

Aktivitäten im Prozessmodell und in den eCRG als Black Box dargestellt. Dies bedeutet,

151

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5. Ergebnisse der Modellierung mittels BPMN 2.0 und eCRG

dass zu dieser keine nähere Aussage, außer durch eine Anmerkung im Prozessmodell,

getroffen werden kann. Die Compliance Regel C4.3.3.1 zur ambulanten Chemotherapie

deckt diese Schwäche auf. Es ist nicht möglich die Bedingung, dass ein Termin für den

Chemotherapie-Zyklus nur für Dienstag und Mittwoch ab zwölf Uhr vereinbart werden

kann, abzubilden.

In den obigen Prozessmodellen führen die Zeit- und Datenperspektive zu den meisten

Regelverstößen. Die Zeitperspektive in den eCRG abzubilden ist in Bezug auf peri-

odische und fixe Zeitpunkte schwierig. Dazu fehlt in den verfügbaren Symbolen zur

Modellierung die Möglichkeit periodische Zeitpunkte abzubilden [KRL�13].

Die Evaluation der Compliance Regeln in die Kategorien erfüllt, trivial erfüllt und Verstoß,

erwies sich nicht als ausreichend. Daher ist in Unterkapitel 4.3 eine weitere Aufgliede-

rung der Bewertung vorgenommen. Diese umfasst eine Tabelle, in welcher eine Aussage

darüber getroffen wird, welche Rolle die Perspektiven im einzelnen in der Bewertung

spielen. Dabei werden Informationen darüber gewonnen, ob eine Perspektive überhaupt

betrachtet wird. Wenn ja, ist zwischen Erfüllung und einem Verstoß zu unterscheiden.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass diese Perspektive nicht im Prozessmodell abge-

bildet wird und daher nicht verfügbar ist.

Allgemein ist festzuhalten, je größer und komplexer die Prozessmodelle und auch die

Compliance Regeln sind, desto schwieriger ist es manuell nachzuvollziehen, inwieweit

die Compliance Regeln im Modell eingehalten werden. In nachstehender Tabelle 5.1

sind die Aussagen zur Evaluation der eCRG zusammengefasst.

152

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5.2. Ergebnisse der Modellierung mittels eCRG

Kriterium Status

Aktivitäten ¡

Sequenzflussperspektive  

Datenperspektive  

Ressourcenperspektive  

Zeitperspektive ¡

Interaktionsperspektive ¡

Tabelle 5.1.: Evaluation der eCRG,Quelle: Eigene Darstellung

Es besteht kein Optimierungsbedarf:  

Es besteht Optimierungsbedarf: ¡

Zusammenfassend bieten die eCRG eine gute Möglichkeit, die verschiedenen Perspekti-

ven abzubilden. In Bezug auf die Darstellung der Aktivitäten sowie der Interaktions- und

Zeitperspektive besteht jedoch Optimierungsbedarf. Die oben genannten Kritikpunkte

sind zu beseitigen.

153

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6Stand der Forschung

In diesem Kapitel werden zunächst weitere Formalismen zur Prozessmodellierung neben

BPMN 2.0 vorgestellt. Danach werden Ansätze zur Modellierung von Compliance Regeln

und deren Prüfung im Prozessmodell dargelegt. Im Anschluss wird die Möglichkeit der

Integration von Compliance Regeln in BPMN 2.0 dargelegt.

6.1. Formalismen zur Prozessmodellierung neben BPMN 2.0

BPMN 2.0 ist eine international anerkannte standardisierte grafische Notation zur Pro-

zessmodellierung. Die Spezifikation ist in [Obj11] [FRH10] [All08] zu finden. Neben

BPMN 2.0 sind Formalismen zur Prozessmodellierung wie Yet Another Workflow Lan-

guage (YAWL), Workflow Modelle, Application Development Based on Pre-Modeled

Activity Templates (ADEPT), aber auch die in den Prozessdokumentationen verwendete

155

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6. Stand der Forschung

objektorientierte Darstellung, die EPK und die VKD zu nennen. Die Modellierung von

Geschäftsprozessen kann also beispielsweise auch mittels YAWL vorgenommen werden.

Diese Modellierungssprache wird in [Vt05] eingeführt. Ein weiterer Formalismus zur

Prozessmodellierung sind Workflow Modelle, wie z.B. Petrinetze [Van97]. Eine kriti-

sche Analyse zu BPMN, YAWL und Workflow Modellen ist in [Bö12] zu finden. Dabei

werden zunächst die Probleme dieser drei Modellierungssprachen vorgestellt und im

Anschluss anhand von sechs Kriterien bewertet. Die Probleme von BPMN 2.0 werden

dabei in [WVD�06] ausführlich diskutiert. Eine Evaluation zur Choreographie, welche in

der Version 2.0 der BPMN erstmals möglich ist, wird in [CCDCRD11] kritisch beleuch-

tet. Die Modellierung der Choreographie mittels Choreographie-Diagrammen findet in

dieser Arbeit keine Anwendung, da sie sich auf den Nachrichtenfluss zwischen den

einzelnen Partnern fokussieren, ohne die internen Prozesse der Partner zu betrachten

[CCDCRD11]. Unter ADEPT wird ein Prozess-Management-System zur Darstellung

von unternehmensweiten- und unternehmensübergreifenden Geschäftsprozessen ver-

standen. Die Flexibilität, Robustheit und Effizienz eines Prozessmodells sollen dadurch

verbessert werden [RRMD03] [DR09] [DRRM�09]. In den Prozessdokumentationen der

klinischen Prozesse ist die objektorientierte Modellierung [UBI93] sowie die Darstellung

mittels EPKs verwendet. Ein Vergleich zwischen EPK und BPMN 2.0 ist [Koc11] zu ent-

nehmen. In [FRH10] ist dargestellt, dass die gesammelten Praxiserfahrungen mit EPKs

2009 größer waren als die mit BPMN, jedoch das Interesse an BPMN höher ist als an

EPKs. In der objektorientierten Modellierung und den EPKs werden keine Ressourcen

oder Daten direkt im Prozessmodell abgebildet [NR02]. Als drittes werden VKD in der

Prozessdokumentation verwendet. Dieses Vorgehen ist auch in [NR02] erläutert. Diese

Modellierungssprache berücksichtigt die Ressourcen- und Zeitperspektive im Modell.

Alle drei Modellierungssprachen beziehen sich nicht auf den Nachrichtenaustausch

zwischen den verschiedenen Organisationsbereichen.

156

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6.2. Ansätze zur Modellierung von Compliance Regeln neben eCRG

6.2. Ansätze zur Modellierung von Compliance Regeln neben

eCRG

Die Möglichkeiten zur Darstellung von Compliance Regeln reichen von formalen Spra-

chen über semantische Anmerkungen bis hin zur grafischen Abbildung. Zur Prüfung

des Prozessmodells auf die Einhaltung dieser Regeln bestehen im wesentlichen zwei

Strategien. Zum einen ist es möglich das Prozessmodell in der Entstehungsphase so

zu modellieren, dass dieses die Regeln erfüllt, diese Methode ist unter Compliance

by generation bekannt. Jedoch kommen häufig Regeln hinzu oder es ändert sich et-

was im Prozessmodell, wenn dieses schon im Einsatz ist, so dass dieses Vorgehen

nicht immer als optimal anzusehen ist. Deshalb können zum anderen bereits beste-

hende Prozessmodelle auf die Einhaltung der Regeln geprüft werden. Dies wird als

Compliance by validation bezeichnet. Außerdem kann die Prüfung auf Compliance

eines Prozessmodells entlang seines Lebenszykluses stattfinden. Dies wird in [KR11]

[RFVV13] [LMM�13] diskutiert. Dabei ist zwischen Compliance Checking in der Ent-

stehungsphase, Compliance Monitoring während des Einsatzes und der im Nachgang

auszuführenden Compliance Analyse zu unterscheiden [LMM�13] [KR11]. In [LMM�13]

werden verschiedene Arten des Compliance Monitorings angesprochen. [LMM�13] eva-

luiert dabei die verschiedenen Möglichkeiten des Compliance Monitorings anhand von

zehn Compliance Monitoring Funktionalitäten (CMFs). Die Zeitperspektive ist dabei

beispielsweise wichtig um Fristen und Verspätungen prüfen zu können. Aber auch die

Bedeutung der Daten- und Ressourcenperspektive wird in [AWW09] [AWW11] betont.

Einer der bewerteten Ansätze des Compliance Monitorings ist der LTL Checker [EdSV08].

Dieser überwacht in Linear Temporal Logic (LTL) formulierte Compliance Regeln

[MMWV11] [MWMV11]. Aber auch das Compliance Monitoring mittels Compliance Rule

Graphs (des Seaflow-Projekts) wird in [LRMKD11b] bewertet. Techniken, welche die

Einhaltung von Compliance Regeln in den Prozessmodellen zum Zeitpunkt der Modellie-

rung verifizieren, sind in [GK07] [LMX07] [AWW09] [KRFRM13] [KKD10] beschrieben.

Hierbei werden in einigen Fällen auch die Zeit- und die Datenperspektive berücksichtigt.

Zur Modellierung von Compliance Regeln werden u. a. formale Sprachen verwendet.

Diese setzen auf logikbasierte Modellierung der Compliance Regeln. Beispiele für eine

157

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6. Stand der Forschung

solche Modellierung sind unter anderem die Concurrent Transaction Logic [DKR98],

Temporale Logiken [ADW08] [GK07] [FESV07] [LMX07] [RW12] oder auch die Formal

Contract Language [GMS06]. Dabei sind LTL bzw. Computational Tree Logic (CTL) auf

First-Order Logic (FOL) basiert [GK07] [RW12]. Diese werden genutzt um die Complian-

ce Regeln für eine Process Engine lesbar zu machen [RW12]. Für Prozessmodelle,

welche mit BPMN 2.0 modelliert sind, kann auf dieser Basis das Compliance Checking

erfolgen [ADW08] [GK07] [FESV07] [LMX07]. Zur Darstellung von Compliance Regeln

mittels LTL ist jedoch Experten-Wissen nötig [RW12] [KR11] [LRMD10]. Deshalb ist

diese Darstellung der Compliance Regeln nicht für alle Anwendergruppen geeignet.

Eine visuelle Darstellungsweise für Compliance Regeln ist beispielsweise BPMN-Q.

Diese basiert auf BPMN. BPMN-Q ist eine Mischung aus grafischer Darstellung und

Temporallogik-Formeln. Mit dieser ist es möglich, die zeitliche Abfolge von Aktivitäten

darzustellen. Dies ist nicht limitiert auf Prozessmodelle die mittels BPMN 2.0 modelliert

sind, sondern findet auf alle grafen-basierten Prozessmodellierungssprachen Anwen-

dung. Ziel dieser Darstellung ist die Automatisierung des Compliance Checkings. Dafür

reicht die visuelle Darstellung der Regeln jedoch nicht aus. Für diesen Zweck stehen

die Temporallogik-Formeln zur Verfügung. Auch die eCRG sind in LTL zu überführen,

um eine automatische Überprüfung durchführen zu können [ADW08] [Awa07] [KR11].

Daneben bestehen Petrinetz-Ansätze zur grafischen Darstellung von Compliance Re-

geln. Auch die automatisierte Compliance-Prüfung ist mithilfe von Petrinetzen möglich

[ALS11]. Daneben besteht die Möglichkeit, die Compliance eines Prozessmodells mittels

Mixed-Integer Programming zu prüfen [KYC13]. Des Weiteren ist es möglich, auf Basis

von LTL, die Compliance Regeln mittels Business Property Specification Language

(BPSL) zu visualisieren. Hierbei stellt BPSL für die Logikoperatoren Elemente zur Mo-

dellierung bereit. Im Gegensatz zu den eCRG bildet BPSL jedoch nicht die Struktur

einer Compliance Regel, d.h. Vorbedingung und Konsequenz, ab [LMX07]. Es besteht

zudem die Möglichkeit, die Compliance Regel als semantische Anmerkungen an das

Prozessmodell anzubringen [GHSW09]. Die erläuterten Möglichkeiten zur Darstellung

von Compliance Regeln bilden jedoch nur die Sequenzflussperspektive ab. Die Daten-

perspektive wird in [AWW11] angesprochen. Diese Darstellung basiert jedoch auf LTL.

Die visuelle Darstellung der Compliance Regeln wird in [LMX07] [LRMD10] [FSWS10]

158

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6.3. Integration von Compliance Regeln in BPMN 2.0

betrachtet. Hierbei wird die Sequenzflussperspektive und teilweise die Datenperspekti-

ve abgebildet. Die Zeit-, Interaktions- und Ressourcenperspektive bleiben dort jedoch

unberührt.

6.3. Integration von Compliance Regeln in BPMN 2.0

Im Folgenden wird die Integration von Compliance Regeln bzw. Aspekten in Prozessmo-

delle bewertet. In dieser Arbeit sind Prozessmodell und Compliance Regeln getrennt

dargestellt. Dies bedeutet, dass für das Verständnis zwei unterschiedliche Modellie-

rungsarten zu verstehen sind. Zum einen BPMN 2.0 und zum anderen die eCRG. Um

eine gemeinsame Basis zu schaffen, wird versucht eine gemeinsame Sprache zu fin-

den. Dazu werden Prozessmodellierungssprachen um Sicherheitskonzepte erweitert,

wie z.B. auch BPMN [RFMP07] [WS07]. Die Integration von Sicherheitsaspekten in

Geschäftsprozessmodelle ist kein Garant dafür, dass dies das Verständnis und die

Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbereichen verbessert. Das Verständnis

hängt weiterhin von persönlichen Faktoren und der Modellcharakteristik ab [LMRM13]

[MRC07]. In [LMRM13] wird die Integration von Sicherheitsaspekten in Prozessmodelle,

die mit BPMN 2.0 modelliert sind, vorgestellt. Dabei wird darauf eingegangen, wie diese

Sicherheitsaspekte modelliert werden, diese bisher berücksichtigt wurden und wie die

Erweiterung von BPMN zur Integration beiträgt. Diese Thematik nimmt an Relevanz

stark zu [RFMP07] [WMM08]. Die Integration von Sicherheitsaspekten in BPMN wird in

[RFMP07] [WS07] [WMM08] [WSM08] [MTM09] [AMA12] angeführt. Eine Evaluation zu

der Integration von Sicherheitsaspekten in BPMN ist in [LMRM13] vorgenommen. Dabei

geht es darum, eine Aussage in Bezug auf das Verständnis der Anwender zu treffen.

Bisher betrachtet BPMN 2.0 die Sicherheitsaspekte nur indirekt mittels Pools, Lanes und

Anmerkungen [Obj11]. Die Erweiterung von BPMN bezieht sich auf Zugangskontrollen

oder die Integrität [RFMP07] [MTM09]. Die Rollenzuweisung ist in [WMM08] [WS07]

[WSM08] beschrieben. Auf die Darstellung von Hierarchien wird in [WS07] eingegan-

gen. Neben BPMN gibt es noch weitere Prozessmodellierungssprachen, welche durch

Erweiterung versuchen Sicherheitsaspekte abzubilden [RP10].

159

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7Fazit und Ausblick

In dieser Arbeit wurden klinische Prozesse mittels BPMN 2.0 modelliert. Außerdem

zugehörige Compliance Regeln identifiziert und mittels eCRG modelliert. Anhand der

klinischen Prozessen ist auf Basis der dabei gesammelten Erfahrungen eine Evaluation

der BPMN 2.0 und eCRG aufgestellt.

Bei der Übertragung der klinischen Prozesse auf den aktuellen international anerkann-

ten Prozessmodellierungsstandard BPMN 2.0 ergaben sich insbesondere Probleme

bei der Darstellung der Daten- und Ressourcenperspektive. Daneben erschwerte der

Nachrichtenfluss die Aggregation von Aktivitäten. Dadurch wurden die Prozessmodelle

komplexer als in der bisherigen Modellierung. Jedoch enthalten sie jegliche Information

in einem Modell.

Die Identifikation der Compliance Regeln aus den Prozessdokumentationen warf keine

Schwierigkeiten auf. Außerdem ist die Wahl der eCRG, zur Abbildung der Compliance

Regeln, in diesem Fall treffender als die Darstellung mittels CRG. Die Modellierung,

161

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7. Fazit und Ausblick

Untersuchung und Evaluation der Compliance Regeln deckte jedoch auch Optimierungs-

potenzial in Bezug auf die eCRG auf. Die eCRG eignen sich zum einen sehr gut für

die Abbildung der identifizierten Compliance Regeln. Da sich die klinischen Prozesse

und ihre Compliance Regeln stark auf die Daten- und Ressourcenperspektive beziehen.

Zum anderen hingegen weist die Darstellung der Zeit- bzw. Interaktionsperspektive

noch Schwächen auf. Hierbei konnten Defizite, in der Darstellung von periodischen

Zeitpunkten und der Abbildung von Ressourcen- und Zeitaspekten in Kombination mit

der Interaktionsperspektive, erkannt werden. Daneben war die manuelle Compliance

Überprüfung der Prozessmodelle sehr aufwendig. Das bisher verwendete Framework

zur Evaluation der Compliance Regeln ist außerdem erweitert worden. Dabei ist es

das Ziel, eine Aussage darüber zu gewinnen, welche Perspektiven in der Compliance

Regel betrachtet werden und welche zur Erfüllung bzw. zum Verstoß der Regel führen.

Zudem ist es möglich, dass ein Prozessmodell die Perspektive nicht berücksichtigt und

die Regel deshalb nicht erfüllt werden kann bzw. keine zuverlässige Aussage darüber

getroffen werden kann.

Ein offener Punkt bleibt somit eine Erweiterung der eCRG-Notation, die sich den identifi-

zierten Schwächen widmet. Auch die Entwicklung einer Methode zur Überprüfung der

Prozessmodelle auf die Einhaltung der Compliance Regeln, welche mit eCRG darge-

stellt sind, ist zu empfehlen. Außerdem können Techniken entworfen werden, welche

Prozessmodelle konkretisieren, so dass alle identifizierten Compliance Regeln erfüllt

sind. Die Ergebnisse der Evaluation zur Anwendbarkeit der eCRG können genutzt wer-

den, um diese zusätzlichen Perspektiven auch auf andere Sprachen zur Darstellung

von Compliance Regel anzuwenden. Hierbei ist z.B. die Erweiterung der BPMN um

Sicherheitsaspekte genauer zu betrachten.

162

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AModellierungskonventionen

In diesem Anhang werden die Modellierungskonventionen zur Prozessmodellierung mit

BPMN 2.0 dargestellt. Es sind explizite Start- und Endereignisse verwendet. Daneben

sind Ereignisse zur Darstellung des Empfangs oder des Sendens von Nachrichten und

zur Darstellung von zeitlichen Aspekten eingesetzt. Auch Ereignisse zur Abbildung

von Fehlern im Prozessmodell wurden eingesetzt. Grundsätzlich werden Gateways zur

Teilung bzw. zur Zusammenführung des Sequenzflusses verwendet. Das exklusive Ga-

teway ist mit einem X gekennzeichnet. Außerdem sind in den Prozessmodellen inklusive

und parallele Gateways verwendet. Unterprozesse, die aufgrund der Ressourcenzu-

teilung nicht beibehalten werden können, sind durch eine Gruppierung zusammenge-

fasst. Des Weiteren sind Ereignis-Teilprozesse verwendet. Zur Übersichtlichkeit liegt

der Schwerpunkt des Informationsflusses auf den produzierten Informationen, nur in

Ausnahmefällen werden die benötigten Informationen für eine Aktivität dargestellt. Der

Informationsfluss wird auch dann nochmals im Gesamtprozess aufgelistet, wenn der

163

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A. Modellierungskonventionen

Informationsfluss im Unterprozess schon aufgeführt ist. Dies soll die Transparenz und

Nachvollziehbarkeit steigern. Die Informationen die ein Prozessmodell betreffen, werden

jeweils in einem Datencontainer gesammelt. Wenn der Nachrichtenfluss an Aktivitäten

geheftet wird, ist eine sendende bzw. empfangende Aktivität verwendet. Außerdem

ist die Hierarchisierung des Gesamtprozesses in Unterprozesse spärlich eingesetzt,

um zu tiefe Verschachtlungen zu vermeiden. Um die Organisationsstruktur der Ulmer

Frauenklinik abbilden zu können wird sich Pools, Lanes und Nested Lanes bedient. Als

verwendete Markierungen sind die parallele und sequentielle Mehrfachausführung sowie

die Schleife zu nennen.

164

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BDatenträger

Masterarbeit

0 Masterarbeit Franziska Semmelrodt

Abbildung 4.5. Gesamtprozess Laboruntersuchung, Seite 38

1 Gesamtprozess Laboruntersuchung

Abbildung 4.14. Gesamtprozess radiologische Untersuchung, Seite 47

2 Gesamtprozess radiologische Untersuchung

Abbildung 4.22. Gesamtprozess ambulante Chemotherapie, Seite 56

3 Gesamtprozess ambulante Chemotherapie

Abbildung 4.28. Gesamtprozess minimal invasive Chirurgie, Seite 64

4 Gesamtprozess minimal invasive Chirurgie

Abbildung 4.45. Gesamtprozess OP-Bereich, Seite 80

5 Gesamtprozess OP-Bereich

165

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Abbildungsverzeichnis

2.1. Basissymbole BPMN 2.0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

2.2. Local und global view - eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

2.3. Sequenzflussperspektive - eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

2.4. Grundregeln - eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2.5. Zeitperspektive - eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

2.6. Daten- und Ressourcenperspektive - eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.7. Interaktionsperspektive - eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.8. Compliance Regel Beispiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

3.1. Prozess Vorgehensweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.2. Ist-Analyse Laborprozess - Modellierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

3.3. Ist-Analyse OP-Bereich - klinische Aufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

3.4. Ist-Analyse Laborprozess - Details . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

4.1. Organisationsstruktur des Universitätsklinikums . . . . . . . . . . . . . . . 30

4.2. Standorte der Frauenklinik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

4.3. Organisationsstruktur der Frauenklinik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

4.4. Organisationsstruktur der Rumpfklinik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

4.5. Ausschnitt Gesamtprozess Laboruntersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . 38

4.6. Unterprozess Laboruntersuchung - Laboruntersuchung anstoßen . . . . 39

4.7. Unterprozess Laboruntersuchung - Untersuchungsaufklärung durchführen 39

4.8. Unterprozess Laboruntersuchung - Probenentnahme durchführen . . . . 40

4.9. Unterprozess Laboruntersuchung - Probe kontrollieren . . . . . . . . . . . 41

167

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Abbildungsverzeichnis

4.10.Unterprozess Laboruntersuchung - Untersuchung durchführen . . . . . . 42

4.11.Unterprozess Laboruntersuchung - Probe automatisch untersuchen . . . 42

4.12.Unterprozess Laboruntersuchung - Therapie verordnen . . . . . . . . . . 43

4.13.Aufbau der Radiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

4.14.Ausschnitt Gesamtprozess radiologische Untersuchung . . . . . . . . . . 47

4.15.Unterprozess radiologische Untersuchung - Röntgendiagnostische Unter-

suchung anstoßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

4.16.Unterprozess radiologische Untersuchung - Untersuchungsaufklärung

durchführen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

4.17.Unterprozess radiologische Untersuchung - Patientin übergeben . . . . . 50

4.18.Unterprozess radiologische Untersuchung - Patientin vorbereiten . . . . . 51

4.19.Unterprozess radiologische Untersuchung - Administrative Aufnahme . . 52

4.20.Unterprozess radiologische Untersuchung - Röntgendiagnostische Unter-

suchung durchführen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

4.21.Unterprozess radiologische Untersuchung - Patientin aufnehmen . . . . . 53

4.22.Ausschnitt Gesamtprozess ambulante Chemotherapie . . . . . . . . . . . 56

4.23.Unterprozess ambulante Chemotherapie - Chemotherapie planen . . . . 57

4.24.Unterprozess ambulante Chemotherapie - Untersuchungsaufklärung durch-

führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

4.25.Unterprozess ambulante Chemotherapie - Chemotherapie vorbereiten . 59

4.26.Unterprozess ambulante Chemotherapie - Medikamente verabreichen . 60

4.27.Unterprozess ambulante Chemotherapie - Zytostatika verabreichen . . . 61

4.28.Ausschnitt Gesamtprozess minimal invasive Chirurgie . . . . . . . . . . . 64

4.29.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Administrative Aufnahme . . . 65

4.30.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Patientin bei Ambulanzarzt

vorstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

4.31.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Patientin bei Anästhesist vor-

stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

4.32.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Zusatzuntersuchungen anord-

nen (Anästhesist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

168

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Abbildungsverzeichnis

4.33.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Zusatzuntersuchungen durch-

führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

4.34.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Zusatzuntersuchungen anord-

nen (Ambulanzarzt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

4.35.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Fall prüfen . . . . . . . . . . . . 71

4.36.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Probe kontrollieren . . . . . . . 72

4.37.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Untersuchung durchführen . . 72

4.38.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Probe automatisch untersuchen 73

4.39.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Patientin vorbereiten . . . . . . 74

4.40.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - OP durchführen . . . . . . . . . 75

4.41.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - OP-Team bereitet sich vor . . 75

4.42.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Patientin OP bereit machen . 76

4.43.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Patientin überwachen . . . . . 76

4.44.Unterprozess minimal invasive Chirurgie - Patientin nachbetreuen . . . . 77

4.45.Ausschnitt Gesamtprozess OP-Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

4.46.Unterprozess OP-Bereich - Administrative Aufnahme . . . . . . . . . . . . 81

4.47.Unterprozess OP-Bereich - Aufnahmegespräch durchführen . . . . . . . 82

4.48.Unterprozess OP-Bereich - Aufnahmegespräch durchführen . . . . . . . 83

4.49.Unterprozess OP-Bereich - Anästhesist vorstellen . . . . . . . . . . . . . . 84

4.50.Unterprozess OP-Bereich - Blutkonserven bestellen . . . . . . . . . . . . . 85

4.51.Unterprozess OP-Bereich - Oberarztvorstellung . . . . . . . . . . . . . . . 85

4.52.Unterprozess OP-Bereich - Untersuchungsorganisation . . . . . . . . . . 86

4.53.Unterprozess OP-Bereich - Diagnostische Untersuchungen vorbereiten . 87

4.54.Unterprozess OP-Bereich - Chefarztvorstellung . . . . . . . . . . . . . . . 88

4.55.Unterprozess OP-Bereich - Untersuchungsaufklärung durchführen (OP) 88

4.56.Unterprozess OP-Bereich - Stationäre OP-Vorbereitung . . . . . . . . . . 89

4.57.Unterprozess OP-Bereich - OP-Vorbereitungen treffen . . . . . . . . . . . 89

4.58.Unterprozess OP-Bereich - OP-Team bereitet sich vor . . . . . . . . . . . 90

4.59.Unterprozess OP-Bereich - Patientin postoperativ versorgen . . . . . . . 91

4.60.Unterprozess OP-Bereich - Stationärer Tagesablauf . . . . . . . . . . . . . 92

4.61.Unterprozess OP-Bereich - Tumorboard abhalten . . . . . . . . . . . . . . 93

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Abbildungsverzeichnis

4.62.Unterprozess OP-Bereich - Untersuchungsaufklärung durchführen (Chemo) 94

4.63.Unterprozess OP-Bereich - Administrative Entlassung . . . . . . . . . . . 94

4.64.Compliance Regel 4.3.1.1 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 97

4.65.Compliance Regel 4.3.1.2 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 99

4.66.Compliance Regel 4.3.1.3 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 101

4.67.Compliance Regel 4.3.1.4 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 103

4.68.Compliance Regel 4.3.1.5 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 104

4.69.Compliance Regel 4.3.1.6 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 105

4.70.Compliance Regel 4.3.1.7 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 107

4.71.Compliance Regel 4.3.1.8 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 108

4.72.Compliance Regel 4.3.1.9 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 110

4.73.Compliance Regel 4.3.1.10 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 113

4.74.Compliance Regel 4.3.1.11 Laborprozess - eCRG . . . . . . . . . . . . . . 115

4.75.Compliance Regel 4.3.2.1 Prozess radiologische Untersuchung - eCRG 117

4.76.Compliance Regel 4.3.2.2 Prozess radiologische Untersuchung - eCRG 119

4.77.Compliance Regel 4.3.2.3 Prozess radiologische Untersuchung - eCRG 121

4.78.Compliance Regel 4.3.2.3.1 Prozess radiologische Untersuchung - eCRG 122

4.79.Compliance Regel 4.3.3.1 Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG . 123

4.80.Compliance Regel 4.3.3.2 Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG . 125

4.81.Compliance Regel 4.3.3.3 Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG . 127

4.82.Compliance Regel 4.3.3.3.1 Prozess ambulante Chemotherapie - eCRG 127

4.83.Compliance Regel 4.3.4.1 Prozess minimal invasive Chirurgie - eCRG . 129

4.84.Compliance Regel 4.3.4.2 Prozess minimal invasive Chirurgie - eCRG . 130

4.85.Compliance Regel 4.3.4.3 Prozess minimal invasive Chirurgie - eCRG . 131

4.86.Compliance Regel 4.3.5.1 Prozess OP-Bereich - eCRG . . . . . . . . . . 132

4.87.Compliance Regel 4.3.5.2 Prozess OP-Bereich - eCRG . . . . . . . . . . 134

4.88.Compliance Regel 4.3.5.3 Prozess OP-Bereich - eCRG . . . . . . . . . . 135

4.89.Compliance Regel 4.3.5.4 Prozess OP-Bereich - eCRG . . . . . . . . . . 136

4.90.Compliance Regel 4.3.5.5 Prozess OP-Bereich - eCRG . . . . . . . . . . 137

4.91.Compliance Regel 4.3.5.6 Prozess OP-Bereich - eCRG . . . . . . . . . . 138

4.92.Compliance Regel 4.3.5.7 Prozess OP-Bereich - eCRG . . . . . . . . . . 140

170

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Abbildungsverzeichnis

4.93.Compliance Regel 4.3.6.1 Prozessübergreifende Compliance Regeln-

eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142

4.94.Compliance Regel 4.3.6.2 Prozessübergreifende Compliance Regeln -

eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

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Tabellenverzeichnis

2.1. BPMN 2.0 - Symbole und ihre Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.2. Compliance Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

3.1. Überblick der klinischen Prozesse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.2. Einteilung der Prozesse nach Ist-Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

4.1. Status der Compliance Regel 4.3.1.1 Laborprozess . . . . . . . . . . . . . 98

4.2. Status der Compliance Regel 4.3.1.2 Laborprozess . . . . . . . . . . . . . 100

4.3. Status der Compliance Regel 4.3.1.3 Laborprozess . . . . . . . . . . . . . 102

4.4. Status der Compliance Regel 4.3.1.4 Laborprozess . . . . . . . . . . . . . 103

4.5. Status der Compliance Regel 4.3.1.5 Laborprozess . . . . . . . . . . . . . 105

4.6. Status der Compliance Regel 4.3.1.6 Laborprozess . . . . . . . . . . . . . 106

4.7. Status der Compliance Regel 4.3.1.7 Laborprozess . . . . . . . . . . . . . 107

4.8. Status der Compliance Regel 4.3.1.8 Laborprozess . . . . . . . . . . . . . 108

4.9. Status der Compliance Regel 4.3.1.9 Laborprozess . . . . . . . . . . . . . 111

4.10.Status der Compliance Regel 4.3.1.10 Laborprozess . . . . . . . . . . . . 114

4.11.Status der Compliance Regel 4.3.1.11 Laborprozess . . . . . . . . . . . . 116

4.12.Status der Compliance Regel 4.3.2.1 radiologische Untersuchung . . . . 118

4.13.Status der Compliance Regel 4.3.2.2 radiologische Untersuchung . . . . 120

4.14.Status der Compliance Regel 4.3.2.3 radiologische Untersuchung . . . . 122

4.15.Status der Compliance Regel 4.3.3.1 ambulante Chemotherapie . . . . . 124

4.16.Status der Compliance Regel 4.3.3.2 ambulante Chemotherapie . . . . . 126

4.17.Status der Compliance Regel 4.3.3.3 ambulante Chemotherapie . . . . . 128

173

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Tabellenverzeichnis

4.18.Status der Compliance Regel 4.3.4.1 minimal invasive Chirurgie . . . . . 129

4.19.Status der Compliance Regel 4.3.4.2 minimal invasive Chirurgie . . . . . 130

4.20.Status der Compliance Regel 4.3.4.3 minimal invasive Chirurgie . . . . . 131

4.21.Status der Compliance Regel 4.3.5.1 OP-Bereich . . . . . . . . . . . . . . 133

4.22.Status der Compliance Regel 4.3.5.2 OP-Bereich . . . . . . . . . . . . . . 134

4.23.Status der Compliance Regel 4.3.5.3 OP-Bereich . . . . . . . . . . . . . . 136

4.24.Status der Compliance Regel 4.3.5.4 OP-Bereich . . . . . . . . . . . . . . 137

4.25.Status der Compliance Regel 4.3.5.5 OP-Bereich . . . . . . . . . . . . . . 138

4.26.Status der Compliance Regel 4.3.5.6 OP-Bereich . . . . . . . . . . . . . . 139

4.27.Status der Compliance Regel 4.3.5.7 OP-Bereich . . . . . . . . . . . . . . 140

4.28.Status der Compliance Regel 4.3.6.1 Prozessübergreifende Compliance

Regel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

4.29.Status der Compliance Regel 4.3.6.2 Prozessübergreifende Compliance

Regel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145

5.1. Evaluation der eCRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153

174

Page 181: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

Literaturverzeichnis

[1] Objekt-orientierte unternehmensmodellierung mit bonapart, ubis gmbh. 1993.

[2] N. S. Abdullah, S. W. Sadiq, and M. Indulska. Emerging challenges in information

systems research for regulatory compliance management. In Proceedings of the

22nd International Conference on Advanced Information Systems Engineering,

(CAiSE’10), page 251–265, 2010.

[3] R. Accorsi, L. Lowis, and Y. Sato. Automated certification for compliant cloud-based

business processes. Business & Information Systems Engineering, (3):145–154,

2011.

[4] T. Allweyer. BPMN Business Process Modeling Notation, Einführung in den Stan-

dard für die Geschäftsprozessmodellierung. BoD - Books on Demand, 2008.

[5] T. Allweyer. Kollaborationen, choreographien und konversationen in bpmn 2.0,

erweiterte konzepte zur modellierung übergreifender geschäftsprozesse. Technical

report, Fachhochschule Kaiserslautern, 2009.

[6] O. Altuhhova, R. Matulevicius, and N. Ahmed. Towards definition of secure business

processes. In Proceedings of the 2nd international Workshop on Information

Systems Security Engineering (WISSE’12). CAiSE’12 Workshops, page 1–15,

2012.

[7] A. Awad. Bpmn-q: A language to query business processes. In Proceedings of

the 2nd International Workshop on Enterprise Modelling and Information Systems

Architectures (EMISA’07), pages 115–128, 2007.

175

Page 182: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

Literaturverzeichnis

[8] A. Awad, G. Decker, and M. Weske. Efficient compliance checking using bpmn-q

and temporal logic. In Proceedings of the 6th International Conference on Business

Process Management (BPM’08), pages 326–341, 2008.

[9] A. Awad, M. Weidlich, and M. Weske. Specification, verification and explanation of

violation for data aware compliance rules. In Proceedings of the 7th International

Conference on Service Oriented Computing (ICSOC’09), pages 500–515, 2009.

[10] A. Awad, M. Weidlich, and M. Weske. Visually specifying compliance rules and

explaining their violations for business processes. Journal of Visual Languages and

Computing, 22(1):30–55, 2011.

[11] E. Börger. Approaches to modeling business processes: a critical analysis of bpmn,

workflow patterns and yawl. Software and Systems Modeling, 11(3):305–318, 2012.

[12] M. Cortes-Cornax, S. Dupuy-Chessa, D. Rieu, and M. Dumas. Evaluating choreo-

graphies in bpmn 2.0 using an extended quality framework. In Proceedings of the

3rd International Workshop on Business Process Model and Notation (BPMN’11),

pages 103–117, 2011.

[13] P. Dadam and M. Reichert. The adept project: A decade of research and deve-

lopment for robust and flexible process support - challenges and achievements.

Computer Science - Research and Development, 23(2):81–97, 2009.

[14] P. Dadam, M. Reichert, S. Rinderle-Ma, K. Goeser, U. Kreher, and M. Jurisch.

Von adept zur aristaflow bpm suite - eine vision wird realität: Correctness by

construction und flexible, robuste ausführung von unternehmensprozessen. EMISA

Forum, 29(1):9–28, 2009.

[15] H. Davulcu, M. Kifer, and C. R. Ramakrishnan. Logic based modeling and analysis of

workflows. In Proceedings of the 17th ACM SIGACT-SIGMOD-SIGART symposium

on Principles of database systems (PODS’98), page 25–33, 1998.

[16] M. Dumas, M. La Rosa, J. Mendling, and A. H. Reijers. Fundamentals of Business

Process Management. Springer, 2013.

176

Page 183: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

Literaturverzeichnis

[17] M. El Kharbili, A. K. A. de Medeiros, S. Stein, and W. M. P. Van der Aalst. Business

process compliance checking: Current state and future challenges. In Modellierung

betrieblicher Informationssysteme (MobIS’08), volume 141, pages 107–113, 2008.

[18] S. Feja, A. Speck, S. Witt, and M. Schulz. Checkable graphical business process

representation. In Proceedings of the 14th East European Conference on Advances

in Databases and Information Systems, (ADBIS’10), pages 176–189, 2010.

[19] J. Freund, B. Rücker, and T. Henninger. Praxishandbuch BPMN. Carl Hanser

Verlag, 2010.

[20] A. Förster, G. Engels, T. Schattkowsky, and R. Van der Straeten. Verification

of business process quality constraints based on visual process patterns. In

Proceedings of the 1st Joint IEEE/IFIP Symposium on Theoretical Aspects of

Software Engineering (TASE’07), pages 197–208, 2007.

[21] A. Ghose and G. Koliadis. Auditing business process compliance. In Proceedings

of the 5th International Conference on Service-Oriented Computing (ICSOC’07),

page 169–180, 2007.

[22] G. Governatori, J. Hoffmann, S. Sadiq, and I. Weber. Detecting regulatory com-

pliance for business process models through semantic annotations. Proceedings

of the 4th International Workshop on Business Process Design (BPD’09). BPM’09

Workshops, pages 5–17, 2009.

[23] G. Governatori, Z. Milosevic, and S. Sadiq. Compliance checking between business

processes and business contracts. In Proceedings of the 10th IEEE International

Enterprise Distributed Object Computing Conference (EDOC’06), page 221–232,

2006.

[24] M. E. Kharbili, S. Stein, I. Markovic, and E. Pulvermller. Towards a framework

for semantic business process compliance management. In Proceedings of the

International Workshop on Governance, Risk and Compliance - Applications in

Information Systems (GRCIS’08). CAiSE’08 Workshops, pages 1–15, 2008.

[25] D. Knuplesch and M. Reichert. Ensuring business process compliance along the

process life cycle, university of ulm, uib-2011-06. 2011.

177

Page 184: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

Literaturverzeichnis

[26] D. Knuplesch, M. Reichert, W. Fdhila, and S. Rinderle-Ma. On enabling compliance

of cross-organizational business processes. In Proceedings of the 11th International

Conference on Business Process Management (BPM’13), pages 146–154, 2013.

[27] D. Knuplesch, M. Reichert, L. T. Ly, A. Kumar, and S. Rinderle-Ma. Visual modeling

of business process compliance rules with the support of multiple perspectives. In

Proceedings of the 32nd International Conference on Conceptual Modeling (ER’13),

2013.

[28] C. Kocian. Geschäftsprozessmodellierung mit bpmn 2.0, business process model

and notation im methodenvergleich. Technical Report 16, HNU Working Paper,

07/2011.

[29] N. Kokash, C. Krause, and E. P. De Vink. Time and data-aware analysis of graphical

service models in reo. In Proceedings of the 8th IEEE International Conference on

Software Engineering and Formal Methods (SEFM’10), pages 125–134, 2010.

[30] I. Konyen, M. Reichert, and B. Schultheiß. Organisationsstrukturen einer univer-

sitätsklinik am beispiel der uni-frauenklinik ulm, university of ulm, uib-1996-18.

1996.

[31] I. Konyen, M. Reichert, B. Schultheiß, S. Frank, R. Mangold, P. Dadam, and R. Krei-

enberg. Ein prozessentwurf für den bereich der minimal invasiven chirurgie, univer-

sity of ulm, uib-1996-14. 1996.

[32] I. Konyen, B. Schultheiß, and M. Reichert. Prozessentwurf eines ablaufs im labor,

university of ulm, uib-1996-16. 1996.

[33] I. Konyen, B. Schultheiß, and M. Reichert. Prozessentwurf für den ablauf einer

radiologischen untersuchung, university of ulm, uib-1996-15. 1996.

[34] A. Kumar, W. Yao, and C.-H. Chu. Flexible process compliance with semantic

constraints using mixed-integer programming. INFORMS Journal on Computing,

25(3):543–559, 2013.

[35] M. Leitner, M. Miller, and S. Rinderle-Ma. An analysis and evaluation of security

aspects in the business process model and notation. In Proceedings of the 8th IEEE

International Conference Availability, Reliability and Security (ARES’13), 2013.

178

Page 185: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

Literaturverzeichnis

[36] Y. Liu, S. Müller, and K. Xu. A static compliance-checking framework for business

process models. IBM Systems Journal 46, 25:335–261, 2007.

[37] L. T. Ly, F. M. Maggi, M. Montali, S. Rinderle-Ma, and W. M. P. Van der Aalst. A

framework for the systematic comparison and evaluation of compliance monitoring

approaches. In Proceedings of the 17th International Enterprise Distributed Object

Computing Conference (EDOC’13), September 9-13, 2013.

[38] L. T. Ly, S. Rinderle-Ma, and P. Dadam. Design and verification of instantiable

compliance rule graphs in process-aware information systems. In Proceedings of

the 22nd International Conference on Advanced Information Systems Engineering

(CAiSE’10), pages 9–23, 2010.

[39] L. T. Ly, S. Rinderle-Ma, D. Knuplesch, and P. Dadam. Monitoring business process

compliance using compliance rule graphs. In Proceedings of the 19th International

Conference on Cooperative Information Systems (CoopIS’11), pages 82–99, 2011.

[40] L. T. Ly, S. Rinderle-Ma, D. Knuplesch, and P. Dadam. Monitoring business process

compliance using compliance rule graphs. In 19th International Conference on

Cooperative Information Systems (CoopIS’11), page 82–99, 2011.

[41] F. Maggi, M. Montali, M. Westergaard, and W. M. P. Van der Aalst. Monitoring

business constraints with linear temporal logic: An approach based on colored

automata. In Proceedings of the 9th International Conference on Business Process

Management (BPM’11), pages 132–147, 2011.

[42] F. M. Maggi, M. Westergaard, M. Montali, and W. M. P. Van der Aalst. Runtime

verification of ltl-based declarative process models. In Proceedings of the 2nd

International Conference on Runtime verification (RV’11), page 131–146, 2011.

[43] J. Mendling, H. A. Reijers, and J. Cardoso. What makes process models understan-

dable? In Proceedings of the 5th International Conference on Business Process

Management (BPM’07), number 4714, page 48–63, 2007.

[44] M. Menzel, I. Thomas, and C. Meinel. Security requirements specification in service-

oriented business process management. In International Conference on Availability,

Reliability and Security (ARES’09), page 41–48, 2009.

179

Page 186: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

Literaturverzeichnis

[45] M. Nüttgens and F. J. Rump. Syntax und semantik ereignisgesteuerter prozess-

ketten (epk). In Proceedings des GI-Workshops und Fachgruppentreffens über

Prozessorientierte Methoden und Werkzeuge für die Entwicklung von Informations-

systemen (Promise’02), pages 64–77, 2002.

[46] Object Management Group. Business process model and notation 2.0 (bpmn 2.0).

2011.

[47] E. Ramezani, D. Fahland, B. F. Van Dongen, and W. M. P. Van der Aalst. Diagnostic

information for compliance checking of temporal compliance requirements. In

Proceedings of the 25th International Conference on Advanced Information Systems

Engineering (CAiSE’13), pages 304–320, 2013.

[48] M. Reichert, S. Rinderle-Ma, and P. Dadam. Adept workflow management system

flexible support for enterprise-wide business processes - tool presentation. In

Proceedings of the 1st International Conference on Business Process Management

(BPM’03), pages 371–379, 2003.

[49] M. Reichert and B. Weber. Enabling Flexibility in Process-Aware Information

Systems - Challenge, Methods, Technologies. Springer, 2012.

[50] M. Riesner and G. Pernul. Supporting compliance through enhancing internal

control systems by conceptual business process security modeling. In Proceedings

of the 21st Australasian Conference on Information Systems (ACIS’10) Compliance

by Business Process Security Modeling, 2010.

[51] S. Rinderle-Ma, L. T. Ly, and P. Dadam. Business process compliance (aktuelles

schlagwort). EMISA Forum, pages 24–29, 2008.

[52] A. Rodriguez, E. Fernandez-Medina, and M. Piattini. A bpmn extension for the

modeling of security requirements in business processes. IEICE - Transactions on

Information and Systems archive, E90-D(4):745–752, 2007.

[53] S. Sadiq, G. Governatori, and K. Naimiri. Modeling control objectives for busi-

ness process compliance. In Proceedings of the 5th International Conference on

Business Process Management (BPM’07), pages 149–164, 2007.

180

Page 187: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

Literaturverzeichnis

[54] H. J. Schmelzer and W. Sesselmann. Geschäftsprozessmanagement in der Praxis,

Kunden zufrieden stellen, Produktivität steigern, Wert erhöhen. 6. vollständig

überarbeitete und erweiterte Auflage, Carl Hanser Verlag, 2008.

[55] B. Schultheiß, J. Meyer, R. Mangold, T. Zemmler, M. Reichert, P. Dadam, and

R. Kreienberg. Prozessentwurf am beispiel eines ablaufs aus dem op-bereich

- ergebnisse einer analyse an der universitätsfrauenklinik ulm, university of ulm,

uib-1996-6. 1996.

[56] B. Schultheiß, J. Meyer, R. Mangold, T. Zemmler, M. Reichert, P. Dadam, and

R. Kreienberg. Prozessentwurf für den ablauf einer ambulanten chemotherapie,

university of ulm, uib-1996-7. 1996.

[57] B. Schultheiß, J. Meyer, R. Mangold, T. Zemmler, M. Reichert, P. Dadam, and

R. Kreienberg. Prozessentwurf für den ablauf einer stationären chemotherapie,

university of ulm, uib-1996-5. 1996.

[58] W. M. P. Van der Aalst. Verification of workflow nets. In Proceedings of the 18th

International Conference on Application and Theory of Petri Nets (ICATPN’97),

pages 407–426, 1997.

[59] W. M. P. Van der Aalst and A. H. M. ter Hofstede. Yawl: yet another workflow

language. Information Systems, 30(4):245–275, 2005.

[60] S. White. Introduction to bpmn. 2004.

[61] P. Wohed, W. M. P. Van der Aalst, M. Dumas, A. H. M. ter Hofstede, and N. Russel.

On the suitability of bpmn for business process modelling. In Proceedings of the

4th International Conference on Business Process Management (BPM’06), pages

161–176, 2006.

[62] C. Wolter, M. Menzel, and C. Meinel. Modelling security goals in business processes.

In Modellierung, volume 127, page 197–212, 2008.

[63] C. Wolter and A. Schaad. Modeling of task-based authorization constraints in

bpmn. In Proceedings of the 5th International Conference on Business Process

Management (BPM’07), number 4714, page 64–79, 2007.

181

Page 188: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

Literaturverzeichnis

[64] C. Wolter, A. Schaad, and C. Meinel. Task-based entailment constraints for basic

workflow patterns. In Proceedings of the 13th ACM symposium on Access control

models and technologies (SACMAT’08), page 51–60, 2008.

[65] M. Zur Muehlen and J. Recker. How much language is enough? theoretical and

practical use of the business process modeling notation. In Proceedings of the

20th International Conference on Advanced Information Systems Engineering

(CAiSE’08), pages 465–479, 2008.

182

Page 189: Modellierung klinischer Prozesse und Compliance …dbis.eprints.uni-ulm.de/1013/1/masterarbeit_Semmelrodt.pdfCompliance Regeln mittels BPMN 2.0 und eCRG Masterarbeit an der Universität

Name: Franziska Semmelrodt Matrikelnummer: 675966

Erklärung

Ich erkläre, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angege-

benen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe.

Ulm, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Franziska Semmelrodt