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InFoRmATIon Kfl spitals - aufenthalte Die wichtigsten Regelungen im Fall eines Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder einer Tagesklinik bestens betreut

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KFL-Infoblatt spitals-aufenthalte und RS_KFL-Deckblatt.qxd 06.10.2011 10:09 Seite 1

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Stationäre Krankenhausbehandlung wird im Rahmen der Pflichtleistungen der KFL gewährt. Die Dauer der Kostenübernahme erfolgt in den einzelnen Gebührenklassen unterschiedlich. Die Anstaltspflege im Zusammenhang mit kosmetischen Behandlungen, Zahnimplantaten, Zahnbehandlungen und Kieferchirurgie bedarf der vorherigen Genehmigung der KFL. Vertragskrankenanstalten für ambulante und stationäre Behandlungen sind: Alle öffentlichen Krankenhäuser Oberösterreichs. Zusätzliche Vertragskrankenanstalten der KFL sind: - Klinik Diakonissen Linz GmbH - Landeskrankenanstalten Salzburg - Landesnervenklinik Salzburg - Ostarrichiklinikum Mauer/Amstetten - Klinikum Mostviertel Amstetten - Krankenhaus Waidhofen/Ybbs Wichtiger Hinweis bei Mehrfachversicherung Falls für ein Mitglied oder dessen Angehörigen auch Anspruch bei einem Sozialversicherungs-träger (GKK, BVA, SVGW usw.) besteht, ist dieser andere Träger unbedingt zuerst in Anspruch zu nehmen! Der Versicherte hat alle Krankenkassen bei denen er versichert ist, bei der Krankenhaus-verwaltung anzugeben. Stationäre Krankenhausbehandlung Allgemeine Gebührenklasse (früher 3. Klasse): In allen öffentlichen Krankenhäusern Österreichs werden die Kosten zu 100% übernommen. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen KFL und der jeweiligen Krankenanstalt. Der anfallende gesetzliche Kostenbeitrag (ohne Beiträge zum Patientenentschädigungsfonds bzw. zum Hauptverband) wird von der KFL tarifmäßig vergütet. Die Kosten für eine Begleitperson bei Kindern werden nicht übernommen.

Sonderklasse Mehrbettzimmer (früher 2. Klasse) In Vertragskrankenanstalten der KFL (siehe oben) werden für Hauptversicherte, anspruchsberechtigte GattenInnen und Kinder ab vollendetem 10. Lebensjahr 90% der Kosten übernommen und direkt zwischen KFL und Krankenanstalt verrechnet. Der 10%-ige Rückersatz plus ein Sonderaufschlag von 8,-- Euro pro Tag, wird mittels Erlagschein von der KFL vorgeschrieben bzw. mit der Zusatzversicherung (Uniqa, Merkur) direkt verrechnet. Achtung: Die Inanspruchnahme der Sonderklasse ist frühestens 6 Monaten (Wartefrist) nach Aufnahme in das Dienstverhältnis zum Land OÖ möglich! Die Kostenübernahme der Sonderklasse Mehrbettzimmer ist für 4 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres gewährleistet! Es sei denn, der Chefarzt stimmt einer weiteren Anstaltspflege auf der Sonderklasse zu.

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Nichtvertragskrankenanstalten In Krankenanstalten, mit denen die KFL keinen Sonderklasse Vertrag hat, werden die Kosten in der Regel zwischen der Kranken-anstalt und dem Versicherten verrechnet. Von der KFL werden, nach Vorlage der Original-rechnung, maximal die Tarife einer Vertragsanstalt vergütet. Ausgenommen von dieser Regel sind Krankenhausaufenthalte, die von der KFL vorher genehmigt wurden. Dem Versicherten erwachsen in den meisten Fällen hohe Eigenkosten! Achtung: Sollten Sie bei der MERKUR oder UNIQA mit einer 10%-Versicherung versichert sein, sind die Kosten eines stationären Aufenthaltes in „KFL-Nichtvertragskrankenanstalten“ im Rahmen der Leistungen der Zusatz-versicherungen abgedeckt (die Liste der Vertragskrankenhäuser ist bei der jeweiligen Zusatzversicherung erhältlich). Die gesamte Verrechnung muss über die jeweilige Zusatzversicherung erfolgen! Sonderklasse Einbettzimmer (früher 1. Klasse) Die Differenzkosten von der Sonderklasse Mehrbett- auf Sonderklasse Einbettzimmer werden von der KFL nicht übernommen. Operation in chir. Tageskliniken: Bei einer Operation in einer oö. Tagesklinik werden die tarifmäßig vereinbarten Kosten direkt mit der jeweiligen Tagesklinik verrechnet. Der 10%-ige Rückersatz wird mittels Erlagschein von der KFL vorgeschrieben bzw. mit der Zusatz-versicherung (Uniqa, Merkur) direkt verrechnet.

Dienstrechtliche Verrichtung (z.B.: bei Dienstreisen usw.) Es werden sowohl in Vertrags- als auch in Nichtvertragskrankenanstalten der KFL 90% der tatsächlichen Kosten erstattet, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt auf der Sonderklasse Mehrbettzimmer bzw. eine ambulante Behandlung notwendig wurde. Dienstunfallbedingte Aufenthalte auf der Sonderklasse Mehrbettzimmer Bei Behandlung in Vertragskrankenanstalten der KFL aufgrund von Dienstunfällen werden 100% der vereinbarten Tarife vergütet. Bei einer Krankenhausbehandlung aufgrund eines Dienstunfalls außerhalb von Oberösterreich werden ebenfalls 100% der tatsächlichen Kosten gewährt. Bei Aufenthalte im Ausland wird allerdings nur die Allgemeine Klasse vergütet. Ambulante Behandlungen Ambulante Behandlungen werden in allen öffentlichen Krankenanstalten Österreichs zu 90% übernommen. Der 10%-ige Rückersatz wird mittels Erlagschein vorgeschrieben bzw. mit der Zusatzversicherung (Uniqa, Merkur) direkt verrechnet.

Stand: November 2015