Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau · Nahverkehrsplan für den...
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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016
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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau
3. Fortschreibung – Einzeldarstellung
Teil B-V – Stadt Zwickau
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................. 3
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. 4
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................ 5
Vorwort .................................................................................................................................................................... 7
Rahmenbedingungen ...................................................................................................................................... 7 0
0.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................................................... 7
0.2 Ziele der Raumordnung ......................................................................................................................... 7
0.2.1 Allgemeine Vorgaben mit Relevanz für die ÖPNV-Planung............................................................... 7
0.2.2 Vorgaben der Regionalplanung zur Nahverkehrsplanung ................................................................. 7
Raumstrukturanalyse ...................................................................................................................................... 9 1
1.1 Zentralörtliche Funktion .......................................................................................................................... 9
1.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur ..................................................................................................... 9
1.3 Schüler und Schulstandorte, Studenten ............................................................................................... 12
1.4 Motorisierung ....................................................................................................................................... 14
1.5 Modal-Split ........................................................................................................................................... 14
1.6 Pendlerbeziehungen ............................................................................................................................ 15
1.7 Standorte und Einrichtungen mit ÖPNV-Relevanz ............................................................................... 17
1.8 Zusammenfassung ............................................................................................................................... 19
Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr ..................................................................................................... 20 2
2.1 Allgemeine Beschreibung .................................................................................................................... 20
2.2 Wesentliche Änderungen im Angebot .................................................................................................. 20
2.3 Verkehrsunternehmen .......................................................................................................................... 20
2.4 Linien und Leistungen .......................................................................................................................... 21
2.5 Angebot/ Erschließungsqualität und Erreichbarkeit .............................................................................. 23
2.6 Verknüpfungspunkte ............................................................................................................................ 25
2.7 Nachfrage/ Fahrgastaufkommen .......................................................................................................... 26
2.7.1 Nachfrage Stadtverkehrslinien im Oberzentrum Zwickau ................................................................ 27
2.7.2 Nachfrage Regionalverkehr ............................................................................................................. 28
Infrastruktur ................................................................................................................................................... 29 3
3.1 Haltestellen .......................................................................................................................................... 29
3.2 Fahrzeuge (ÖSPV) ............................................................................................................................... 30
3.3 Barrierefreiheit...................................................................................................................................... 31
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Verkehrsprognose......................................................................................................................................... 33 4
Bewertung ..................................................................................................................................................... 34 5
Rahmenplanung, Gestaltung des ÖPNV ...................................................................................................... 35 6
6.1 Barrierefreiheit...................................................................................................................................... 35
6.1.1 Maßnahmen ..................................................................................................................................... 35
6.1.2 Ausnahmenfestlegungen nach § 8 Abs. 3 PBefG ............................................................................ 36
6.2 Schülerbeförderung .............................................................................................................................. 36
6.3 Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Verkehrsangeboten ............................................... 37
6.4 Linienbündel – Bedienstandards, Maßnahmen .................................................................................... 41
6.4.1 Straßenbahn Zwickau ...................................................................................................................... 41
6.4.2 Stadtbus Zwickau ............................................................................................................................ 42
6.5 Infrastrukturmaßnahmen ...................................................................................................................... 47
Finanzierung ................................................................................................................................................. 52 7
7.1 Finanzierung der ÖPNV-Leistung ........................................................................................................ 52
7.2 Kosten Infrastruktur .............................................................................................................................. 52
7.3 Herstellung Barrierefreiheit – Haltestelleninfrastruktur ......................................................................... 52
Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................................... 54
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Aufgabenträgergebiet der Stadt Zwickau ............................................ 10
Abbildung 2: Stadt-/ Ortsteilkonkrete Bevölkerungsentwicklung ............................................................................ 11
Abbildung 3: Entwicklungsprognose der Altersgruppen ........................................................................................ 12
Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen (Allgemeinbildende Schulen) .......................................................... 12
Abbildung 5: Entwicklungsprognose der Schülerzahlen in der Stadt Zwickau ....................................................... 13
Abbildung 6: Modal-Split der Stadt Zwickau .......................................................................................................... 15
Abbildung 7: Pendlerbeziehungen der Stadt Zwickau ........................................................................................... 16
Abbildung 8: Steckbrief Gewerbestandorte Zwickau, Stadt ................................................................................... 17
Abbildung 9: Leistungsanteile (Fahrplankilometer pro Jahr) im Stadtgebiet Zwickau ............................................ 22
Abbildung 10: Straßenbahnliniennetz Stadt Zwickau (Fahrplan 2014/2015) ......................................................... 24
Abbildung 11: Ein- und Aussteiger der am stärksten frequentierten Haltestellen (Datenbasis 2012/2013) ........... 26
Abbildung 12: Prozentualer Anteil der Fahrgäste nach Systemnutzung (Datenbasis 2012/2013) ......................... 27
Abbildung 13: Fahrgastaufkommen Stadtverkehrslinien Stadt Zwickau (Datenbasis 2012/2013) ......................... 27
Abbildung 14: Gesamtfahrgastaufkommen der einfahrenden RV-Linien (Datenbasis 2012/2013) ........................ 28
Abbildung 15: Ausstattung der Haltestellen ........................................................................................................... 29
Abbildung 16: Straßenbahnfahrzeuge in Zwickau ................................................................................................. 31
Abbildung 17 Fahrausweisautomat SVZ................................................................................................................ 32
Abbildung 18: schematisiertes Straßenbahnliniennetz Zweilinienvariante (Zielnetz) ............................................. 41
Abbildung 19 Zwickau Zentralhaltestelle ............................................................................................................... 42
Abbildung 20 Straßenbahntrasse „Alter Steinweg“ ................................................................................................ 44
Abbildung 21 Linienbündel Oberzentrum Zwickau – Zwischennetz bis 2020 ........................................................ 46
Abbildung 22: Hauptbahnhof Zwickau, Vorplatz .................................................................................................... 47
Abbildung 23: Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Zwickau ....................................................................................... 48
Abbildung 24: Zwickau, Haltestelle Georgenplatz (Stand 30, 31) .......................................................................... 51
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Motorisierungsgrad in der Stadt Zwickau .............................................................................................. 14
Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeits- /Wohnort1 sowie Pendlerstatistik² .................. 15
Tabelle 3: Pendlerbeziehung zu angrenzenden Gebietskörperschaften ............................................................... 16
Tabelle 4: Ausgewählte Pendlerrelationen – Gemeindekonkret ............................................................................ 16
Tabelle 5: Gewerbegebietsstandorte mit ÖPNV-Relevanz .................................................................................... 18
Tabelle 6: Übersicht der Anpassungen im Angebot zu 2010 ................................................................................. 20
Tabelle 7: Verkehrsunternehmen mit Leistungen in der Stadt Zwickau ................................................................. 21
Tabelle 8: Anzahl Linien in der Stadt Zwickau nach Aufgabenträgern ................................................................... 21
Tabelle 9 Linienübersicht Werksverkehr VW Mosel .............................................................................................. 22
Tabelle 10: Bedienungshäufigkeit der Straßenbahnlinien im Vergleich zu 2010 ................................................... 23
Tabelle 11: Übersicht der abgestimmten Stadt- und Regionalbuslinien (Fahrplan 2015) ...................................... 24
Tabelle 12: Verknüpfungspunkte Stadt Zwickau mit verkehrenden Linien ............................................................ 25
Tabelle 13: Status-quo Fahrzeugausstattung ........................................................................................................ 30
Tabelle 14: Fahrzeugübersicht Straßenbahn SVZ ................................................................................................. 30
Tabelle 15: Auswirkung der Prognosewerte auf die ÖPNV-Nachfrage .................................................................. 33
Tabelle 16 Bedienstandards Linienbündel Straßenbahn ....................................................................................... 42
Tabelle 17: Bedienhäufigkeit Zielnetz Bus ............................................................................................................. 43
Tabelle 18 Bedienstandards Linienbündel Stadtbus Zwickau................................................................................ 44
Tabelle 19 VW-Werkverkehr .................................................................................................................................. 45
Tabelle 20 Bedienstandards Linienbündel Stadt-Regionalbus Zwickau ................................................................ 45
Tabelle 21: Maßnahmen – Weitere Verknüpfungsstellen ...................................................................................... 49
Tabelle 22: Prioritätenliste Haltestellenausbau der Stadt Zwickau ........................................................................ 50
Tabelle 23: Monetärer Aufwand – Barrierefreier Haltestellenausbau .................................................................... 53
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Abkürzungsverzeichnis
ALiTa Anruflinientaxi
AT Aufgabenträger
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft
BBG Behindertengleichstellungsgesetz
Bf Bahnhof
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BO-Kraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BO-Strab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
DFI Dynamische Fahrgastinformation
E Abgasnorm (Euro-Norm)
EAÖ Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
EEV Enhanced Environmentally Friendly Vehicle, ein europäischer Abgasstandard
EW Einwohner
EW/km² Einwohner je Quadratkilometer
FGU Fahrgastunterstand
Fpl-Jahr Fahrplanjahr
Fpl-km Fahrplankilometer
FSV Freigestellter Schülerverkehr
Hbf Hauptbahnhof
Hp Haltepunkt
HVZ Hauptverkehrszeit
KAI Reisedienst Gerhardt Kaiser GmbH
Kfz Kraftfahrzeug
KRZ Kaiser-Reisen - Inh. S. Tunger
LEP Landesentwicklungsplan
LK Landkreis
Mio. Million(en)
MIV Motorisierter Individualverkehr
NVP Nahverkehrsplan
NVR Nahverkehrsraum
NVR C/Z Nahverkehrsraum Chemnitz/ Zwickau
NVZ Nebenverkehrszeit
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr
OT Ortsteil
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PBefG Personenbeförderungsgesetz
PIE Hartmut Piehler Omnibusbetrieb
Pkw Personenkraftwagen
RB Regionalbahn
RE Regional-Express
ROG Raumordnungsgesetzes
RV Regionalverkehrslinie
RVB Reichenbacher Verkehrsbetrieb Gerlach GmbH
RVE Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
RVW Regionalverkehr Westsachsen GmbH
S S-Bahn
SächsLPIG Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaats Sachsen
SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
SPNV Schienenpersonennahverkehr
SrV Forschungsprojekt der TU Dresden Mobilität in Städten – SrV; hervorgegangen aus
System repräsentativer Verkehrsverhaltensbefragungen
StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung
SV Stadtverkehrslinien
sv-pfl. sozialversicherungspflichtig
SVZ Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
UN-BRK UN-Behindertenrechtskonvention
VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
VMS Verkehrsverbund Mittelsachsen
VL SPNV-Angebot der Vogtlandbahn
VU Verkehrsunternehmen
VW VW Sachsen GmbH
WHZ Westsächsische Hochschule Zwickau
ZVMS Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
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Vorwort
Der Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau wurde letztmalig im Jahr 2010
fortgeschrieben. Gemäß der Festlegung des SMWA zur Periodizität der Fortschreibung steht aktuell die nächste
Fortschreibung des NVP an.
Der vorliegende Teilplan enthält die Vorgaben zur Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
in der Aufgabenträgerschaft der Stadt Zwickau.
Rahmenbedingungen 0
Die Aufstellung von Nahverkehrsplänen unterliegt dem Einfluss eines breiten rechtlichen Rahmens und ist
angehalten mehrere übergeordnete Planungsinstanzen zu berücksichtigen.
0.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die übergeordneten planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind in Teil A dieses Nahverkehrsplanes
dargelegt. Diese haben Gültigkeit für den gesamten Verbundraum und werden aus diesem Grund nur einmalig
aufgeführt (siehe NVP Teil A Kap. 1 Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen).
0.2 Ziele der Raumordnung
Die Stadt Zwickau ist im Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 als höherrangiger zentraler Ort – Oberzentrum –
eingestuft worden. Auf regionalplanerischer Ebene ist das Oberzentrum Zwickau als Kreisstadt des Landkreises
Zwickau ein Teilraum des Planungsverbands Region Chemnitz. Aus diesem Grund werden folgend die
allgemeinen übergeordneten ÖPNV-relevanten oberzentralen Vorgaben dargelegt ebenso wie die Vorgaben der
Regionalplanung für den Nahverkehrsplan.
Die Landesentwicklungsplanung (2013) der Freistaates Sachsen führt bzgl. der ÖPNV-Planung höherrangiger
Zentraler Orte aus:
Zur Realisierung der Impulsgeberfunktion des Oberzentrums sind u. a. bedarfsgerechte Verkehrsverbindungen
zum benachbarten ländlichen Raum und zu den Verdichtungsräumen sowie eine leistungsfähige und
standardgerechte Einbindung in die überregionalen Verkehrsnetze notwendig.
Der Erhalt und der Ausbau des ÖPNV, insbesondere auch zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der benachbarten
Oberzentren, ist dabei eine wichtige Zielsetzung.
Die Erreichbarkeit der Zentralen Orte verschiedener Stufen aus ihrem jeweiligen Verflechtungsbereich ist durch
entsprechende Gestaltung des Verkehrsnetzes zu sichern. Dies beinhaltet auch die Ausgestaltung des ÖPNV
sowie des Einsatzes von Nahverkehrsmitteln oder alternativer Bedienungssysteme hinsichtlich Bedienhäufigkeit
und zumutbarem Zeitaufwand. Damit sollen die Zugangsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen zu den
Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie zu den Arbeitsstätten in den zentralen Orten verbessert werden. Mit
der Sicherstellung der Erreichbarkeit Zentraler Orte aus den Verflechtungsbereichen soll über deren Funktion als
ÖPNV-Knotenpunkte auch die Erreichbarkeit höherrangiger Zentraler Orte unterstützt werden. Durch die
Sicherstellung der Erreichbarkeit von Einrichtungen in zentralen Orten wird auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit
dieser Einrichtungen gewährleistet.
In dem für den Aufgabenträgerbereich der Stadt Zwickau gültigen Regionalplan Südwestsachsen 2008 sind unter
landes- und regionalplanerischen Gesichtspunkten relevante Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des
ÖPNV für den Planungsraum dargestellt. Die für die Nahverkehrsplanung im Bereich des öffentlichen
Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) wesentlichen Rahmen setzenden Grundsätze und Ziele werden folgend
zusammengefasst dargelegt.
Der ÖPNV ist unter Anpassung an demographisch bedingte Veränderungen der Nachfragestrukturen als
flächendeckendes Verkehrsangebot zu sichern und fortzuentwickeln.
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Der zuständige Aufgabenträger soll – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen –
gewährleisten, dass öffentliche Verkehrsangebote als konkurrenzfähige Alternativen gegenüber dem
motorisierten Individualverkehr (MIV) für einen differenzierten Nachfragebedarf weiter optimiert werden.
In verkehrlich stark belasteten Siedlungsräumen soll der ÖPNV vorrangige Nutzungsansprüche gegenüber dem
MIV erhalten.
Die Nahverkehrsplanung ist kreis- und regionsübergreifend zu koordinieren, dabei soll die Fahrtenplanung im
SPNV und ÖSPV aufeinander abgestimmt werden. Die Durchführung sich überlagernder Verkehrsangebote
zwischen SPNV und ÖSPV soll vermieden werden.
Attraktive Angebote des SPNV und ÖSPV sollen in den Verdichtungsräumen, den zentralörtlichen
Verflechtungsbereichen des ländlichen Raums und den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sowie
entlang der Verbindungs- und Entwicklungsachsen zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist auf den Erhalt und die
Weiterentwicklung der Stadtverkehrslinien hinzuwirken.
Das bestehende Straßenbahnnetz im Oberzentrum Zwickau ist zu erhalten, soweit erforderlich zu erweitern und
mit anderen Verkehrsträgern zu verknüpfen.
Für den ländlichen Raum ist durch die zuständigen Aufgabenträger in allen Gemeinden eine Grundbedienung im
ÖPNV entsprechend der Nachfragesituation und unter Einbeziehung flexibler und ergänzender Angebotsformen
sicher zu stellen.
Weiterhin sollen durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen die Voraussetzungen für den Erhalt
und den weiteren Ausbau des Euroregionalen Nahverkehrssystems EgroNet geschaffen sowie
Nachfragepotenziale im grenzüberschreitenden ÖPNV mit der Tschechischen Republik berücksichtigt und
ausgebaut werden.
Die Haltepunkte des öffentlichen Verkehrs sollen an neue oder geänderte Bedarfsanforderungen räumlich
angepasst werden, insofern geeignete Flächenpotenziale verfügbar sind. Zudem sollen sie hinsichtlich ihrer Lage
zu Wohn-, Arbeits- und Freizeitstätten überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden
Auf die Realisierung regionalbedeutsamer Übergangsstellen, an denen die Verkehrsangebote optimal
miteinander verknüpft werden, ist hinzuwirken.
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Raumstrukturanalyse 1
1.1 Zentralörtliche Funktion
Die Stadt Zwickau ist Kreisstadt im Landkreis Zwickau und Sitz der Kreisverwaltung. Mit in Kraft treten der
Kreisgebietsreform im August 2008 wurde die vormals kreisfreie Stadt nach dem Zusammenschluss mit den
Altkreisen Zwickauer Land und Chemnitzer Land Teil des neugeschaffenen Landkreises.
In ihrer Funktion als Oberzentrum im Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau besitzt sie neben Wirtschafts- und
o. g. Verwaltungsaufgaben, eine überregionale infrastrukturelle, soziale, kulturelle und Bildungsfunktion. Die Stadt
Zwickau ist einer der fünf Aufgabenträger im VMS und hat die Aufgabenträgerschaft für den Straßenbahn- und
Stadtbusverkehr im Stadtgebiet inne.
1.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur
Siedlungsstruktur
Die Kreisstadt Zwickau ist mit ca. 91.6001 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt des Landkreises. Die
Fläche der Aufgabenträgerregion umfasst 102,55 km², die Bevölkerungsdichte beträgt 893 EW/ km². Zwickau ist
die viertgrößte Stadt im Freistaat Sachsen.
Das Stadtgebiet ist in fünf Bezirke – Mitte, Nord, Ost, Süd und West – gegliedert, welche wiederum in Stadt- und
Ortsteile unterteilt sind (siehe Anlage 1).
Bevölkerungsstruktur und demografische Entwicklung
Die Bevölkerungszahlen waren – im Gegensatz zu den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig – im Verlauf des
Gültigkeitszeitraums der letzten Fortschreibung des NVP Chemnitz/ Zwickau weiter rückläufig.
Betrug die Bevölkerung der Stadt Zwickau zu Beginn des Gültigkeitszeitraums 2010 noch ca. 94.000 EW, ging
diese bis 20142 um 2,6 % auf die o. g. ca. 91.600 EW zurück. Damit liegt die aktuelle Einwohnerzahl jedoch
oberhalb der Annahmen der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Freistaats Sachsen.
Für die Stadt Zwickau können drei Prognosen zur zukünftigen Bevölkerungsanzahl dargestellt werden. Zum einen
die Variante 1 der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose, eine alternative Prognose der Stadt Zwickau sowie
die Fortschreibung der Entwicklung der vergangenen drei Jahre bis 2025 (siehe Abbildung 1).
Schreibt man diese Entwicklung fort, verläuft sie langsamer als die offizielle Bevölkerungsprognose des Freistaats
und wird diese bis zum Ende des Prognosehorizonts nicht schneiden. Die Regionalisierte Bevölkerungsprognose
geht davon aus, dass die Bevölkerung in der Stadt Zwickau bis 2025 deutlich auf ca. 80.000 EW3 zurückgeht.
Das entspräche einem Rückgang von 12,6 %4. Bei Eintreten dieser Prognose würde die Stadt Zwickau die
anteilig höchsten Rückgänge der Aufgabenträger im VMS verzeichnen.
Eine aufgrund genannter Zahlen von der Stadt Zwickau angefertigte Vergleichsprognose geht hingegen von
einem deutlich geringeren Rückgang von 3 % auf ca. 88.800 EW aus. Eine vergleichende Darstellung der
benannten Prognose zeigt folgende Abbildung 1.
1 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen. Stichtag 31.12.2013
2 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen. Stichtag 31.12.2013
3 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen bis 2025, Variante 1
4 Stichtag 31.12.2013
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Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Aufgabenträgergebiet der Stadt Zwickau
Eine vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Stadtbezirke der Stadt Zwickau ergab signifikante
Unterschiede. Im angepassten Vergleichszeitraum5 lag die durchschnittliche jährliche Bevölkerungsentwicklung
zwischen -6 % im Bezirk Ost, -3,1 % in Süd und -1,3 % in West. Dem gegenüber stand eine vergleichsweise
statische Entwicklung von 0 bis 0,4 % in Nord bzw. in Zwickau Mitte.
Bei Verschiebung des Maßstabs auf die Stadt- bzw. Ortsteilebene zeigt sich ein sehr differenziertes Bild der
Bevölkerungsentwicklung. Entwicklungen von Rückgängen über 17 % in Eckersbacher Höhe (E 5/2 bis E 5/3) bis
hin zu Wachstum von über 5 % in Bockwa. Die hauptsächliche positive Entwicklung kann vornehmlich als
statische Entwicklung, mit Anteilen zwischen -1 % bis +1 %, beschrieben werden (siehe Abbildung 2 sowie
Anlage 1).
5 Mikrozensus Stichtage 30.06.2010 bis 30.06.2013
-12,6 %
-3 %
70.000
75.000
80.000
85.000
90.000
95.000
5. RegionaleBevölkerungsprognose -Variante 1
Reale Entwicklung
Ermittelte Fortschreibung -Wachstumsmittel 2011-13
Prognose Stadtverwaltung
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Abbildung 2: Stadt-/ Ortsteilkonkrete Bevölkerungsentwicklung
Die demografische Entwicklung im Untersuchungsraum bildet sich nicht nur durch einen Rückgang der absoluten
Bevölkerungszahl ab (siehe Abbildung 1). Es erfolgt zudem eine Verschiebung der Bevölkerungsanteile in den
Altergruppen. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung in der Stadt Zwickau steigt bis 2025 um zwei Jahre auf
48,9 Jahre an.6 So steigt zum Ende des Prognosehorizontes der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose der
Anteil der Altersgruppe der über 65 Jährigen. Diese Veränderung erfolgt zunächst zum Großteil zu Lasten der
Erwerbstätigenanteile. Die Überalterung der Bevölkerung ist auch in der Bevölkerungsgruppe unter 25 Jahre
sichtbar. Die Betrachtung dieser Altergruppe erfolgt im Abschnitt Schüler noch einmal detailiert.
6 Einwohnerprognose der Stadt Zwickau 2011-2025; Durchschnittsalter ab 2013 (Positiv-Variante)
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Abbildung 3: Entwicklungsprognose der Altersgruppen
Diese Entwicklung beruht auf einer bis 2025 weiterhin ansteigenden negativen natürlichen Bevölkerungsbilanz
(Überschuss der Sterbefälle gegenüber der Anzahl Geburten) sowie einem rückgängigem positiven, zum Ende
des Prognose Zeitraums ausgeglichenem, Wanderungssaldo7.
1.3 Schüler und Schulstandorte, Studenten
Bestandsaufnahme
Entgegen des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs in der Stadt Zwickau entwickelte sich die Schülerzahl im
Gültigkeitszeitraum der letzten Fortschreibung des NVP positiv und erhöhte sich im Segment der
allgemeinbildenden Schulen um 9,1 % auf rund 6.4008 Schüler (siehe Abbildung 4). Die Anzahl der Berufsschüler
sank im gleichen Zeitraum um 40 % auf ca. 4.050 Schüler9.
Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen (Allgemeinbildende Schulen)
7 Einwohnerprognose der Stadt Zwickau 2011-2025
8 Landratsamt Landkreis Zwickau – Allg.-bildende Schülerzahlen 2014/15
9 Landratsamt Landkreis Zwickau – Berufsschülerzahlen 2014/15
4,8% 4,6% 4,4% 4,2%5,2% 5,4% 5,3% 5,1%
12,2% 10,9% 10,7% 10,9%
54,7% 55,0% 52,4% 51,1%
26,5% 27,2% 30,1% 31,3%
ab 65 Jahre
25 bis unter 65 Jahre
15 bis unter 25 Jahre
7 bis unter 15 Jahre
unter 7 Jahre
2.331 2.555
1.2931.410
1.7021.813
544
625
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
2009/10 2014/15
allgemeinbildendeFörderschulen
Gymnasien
Mittel-/Oberschulen
Grundschulen
5.870
6.403
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Prognose
Im Abschnitt Bevölkerungsentwicklung wurde dargelegt, dass der demografische Wandel – im Speziellen der
Aspekt der Überalterung – auch in der Altersgruppe der Schüler spürbar wird. Abbildung 4stellte die entgegen
des allgemeinen Trends der Bevölkerungsentwicklung positive Entwicklung der Schülerzahlen im
Gültigkeitszeitraum des letzten NVP in der Stadt Zwickau dar.
Betrachtet man die aktuellen Bevölkerungszahlen10
der gebildeten Kohorten Vorschüler sowie Schüler der Unter-
und Mittelstufe (bis Klasse 10) (siehe Abbildung 5) wird deutlich, dass sich diese Entwicklung der Schülerzahlen
im Verlauf der Fortschreibung des NVP 2016-2020 nicht auf diesem Niveau halten wird. Der allgemein
dargestellte Bevölkerungsrückgang schlägt sich auch hierbei nieder.
Abbildung 5: Entwicklungsprognose der Schülerzahlen in der Stadt Zwickau
Im Hinblick auf die Entwicklung der Schulstandorte sieht der Schulentwicklungsplan aus dem Jahr 201111
für die
Anzahl der Grundschulstandorte in der Stadt Zwickau keine weiteren standortbedingten Änderungen vor, es
sollen jedoch die geschaffenen Möglichkeiten zur Optimierung bei der Klassenbildung genutzt werden.
Die langfristige Planung im Segment der Oberschulen sieht vor, dass die mittlerweile nur noch drei öffentlichen
Oberschulen mit einer Gesamtkapazität von 10 Zügen, die vorhandenen und zu erwartenden Schülerpotenziale
im Oberschulbereich aufnehmen können.
Im Prognosezeitraum der Schulnetzplanung bis zum Schuljahr 2020/21 bleibt das Gymnasialnetz in seinen
bisherigen Strukturen erhalten. Entsprechend der Bedarfsprognose sollten partielle Kapazitätsdefizite durch
Optimierung der Klassenbildung ggf. Schülerumlenkung kompensiert werden. Die Neueinrichtung weiterer
Gymnasien in freier Trägerschaft ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht beabsichtigt.
Studenten
In der Stadt Zwickau befindet sich die Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ), eine Hochschule für
angewandte Wissenschaften.
An der Westsächsischen Hochschule sind derzeit ca. 4.60012
Studierende (Stand Sommersemester 2015)
engeschrieben. Die Studierendenzahl ist seit Erstellung des NVP 2010 um ca. 10 % zurückgegangen. Die Anzahl
der Erstsemesterstudenten ist nach den Rückgängen 2011 und 2012, seit 2013 wieder ansteigend. Zum Beginn
der Wintersemester 2014/15 haben ca. 940 Studierende Ausbildung an der WHZ begonnen.
10
Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen - 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose 2025 – Variante 1 11
Schulnetzplan – Allgemeinbildende Schulen – Landkreis Zwickau 2011 12
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen – Studierende an den Hochschulen im Freistaat Sachsen
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
2014 2020 2014 2020
Vorschulalter(unter 7 Jahre)
Schüler(bis Klasse 10)
-8,0% -5,4%
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Eine weitere Einrichtung ist die im Wintersemester 2004/05 geründete Hochschule Fresenius mit den
zwei berufsbegleitenden Bachelor-Studiengängen. Im Wintersemester 2013/14 waren in dieser Einrichtung
44 Studierende immatrikuliert. Im Vergleich zum Wintersemester 2009/10 beziffert dies einen Rückgang von über
50 %13
.
Die Studierenden der WHZ sind als Nutzergruppe des ÖPNV in der Stadt Zwickau im Verkehrsaufkommen
relevant. Die Hochschulstandorte in der Zwickauer Innenstadt und im Stadtteil Eckersbach sind durch die
Straßenbahnlinie 3 ausreichend angebunden.
Das Semesterticket ist eine Fahrtberechtigung für ordentliche Studenten der WHZ gemäß dem jeweils
abgeschlossenen Semesterticketvertrag im Zeitraum des jeweiligen Semesters zu beliebig vielen Fahrten unter
Nutzung aller Nahverkehrsmittel (2. Klasse) in der Tarifzone 16 des VMS-Tarifes.
1.4 Motorisierung
Der Motorisierungsgrad in der Stadt Zwickau liegt bei 515 Fahrzeugen je 1.000 Einwohnern. Damit entspricht er
ebenso dem Durchschnitt des Freistaats Sachsen wie in seiner Entwicklung seit 2010.
Tabelle 1: Motorisierungsgrad in der Stadt Zwickau
Motorisierungsgrad
(Pkw/ 1.000 EW) 2010 2014 Entwicklung
Freistaat Sachsen 494 516 + 4 %
Zwickau, Stadt 494 515 + 4 %
Erzgebirgskreis 547 572 + 5 %
Mittelsachsen, LK 545 568 + 4 %
Zwickau, LK 528 557 + 6 %
Chemnitz, Stadt 485 498 + 3 %
1.5 Modal-Split
Im Vorlauf zum NVP 2010 sowie zur Fortschreibung 2016-2020 wurden aktuelle Ergebnisse zum
Forschungsprojekt „Mobilität in Städten“ – durchgeführt von der Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“-
Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr an der TU Dresden – neue Ergebnisse vorgestellt.
In diesem Zusammenhang kann an dieser Stelle vergleichend aufgeführt werden, wie sich die Verkehrsmittelwahl
der Einwohner Zwickau im Gültigkeitsverlauf des NVP 2010 entwickelt hat. Dafür wurde die Verkehrsmittelwahl
zur Erledigung der täglichen Wege je Person gegenüber gestellt.
Im Forschungsprojekt „Mobilität in Sachsen“ wurden bei der Befragung 2013 die Fußwege zur Haltestelle
erstmals als gesonderte Wege erfasst und nicht mehr dem ÖPNV-Weganteil zugeordnet. Es erhöht sich dadurch
die absolute Anzahl der Wege, insbesondere die Summe der Fußwege. Die die Häufigkeit der Wege in MIV,
ÖPNV und Rad bleiben gleich, so dass deren Verkehrsmittelanteil an der Gesamtwegezahl sinkt. Ein direkter
Vergleich des SrV aus 2008 und 2013 ist deshalb nur nach Revision der Zahlen aus 2008 möglich.
13
Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen 2015 – Studierende
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Abbildung 6: Modal-Split der Stadt Zwickau
Der Vergleich der Modal-Split-Verteilung (unter Berücksichtigung der anzupassenden Daten aus 2008) zeigt,
dass es 2013 zu 2008 leichte Verschiebungen gab. Ein leichter Zuwachs des MIV-Anteils ging dabei zu Lasten
aller weiteren Verkehrsmittelgruppen.
1.6 Pendlerbeziehungen
Im Jahr 201314
waren ca. 49.500 Personen als sozialversicherungspflichtig15
Beschäftigte mit Arbeitsort in der
Stadt Zwickau gemeldet. Bezogen auf den Erhebungszeitpunkt des NVP 2010 bedeutet dies, eine stabile
Beschäftigungslage.
Mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig. Beschäftigten am Arbeitsort wird dabei von den
einpendelnden Beschäftigten gebildet. Der Vergleich der Ein- und Auspendlerzahlen verdeutlicht diesen
Sachverhalt zudem mit einem Einpendlerüberschuss von rund 15.800 Pendlern. Zum anderen wird jedoch
ersichtlich, dass über 80 % der ein- und ausfahrenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb des
Verbundgebiets des VMS pendeln.
Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeits- /Wohnort1 sowie Pendlerstatistik²
Gemeinde
Soz.-pfl. Beschäftigte
Einpendler Auspendler Binnenpendler Saldo am
Arbeitsort
am
Wohnort
Zwickau,
Stadt 49.486 33.874 29.658 13.861 22.141 19.797
1 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen: SV-pfl. Beschäftigte: SV-pfl. Beschäftigte am Arbeitsort, SV-pfl.
Beschäftigte am Wohnort, Geschlecht, Gemeinden; Stichtag 30.06.2013
² Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit
Angaben zu den Ein- und Auspendlern; Stichtag 30.06.2013
14
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit Angaben zu den Ein- und Auspendlern, Stichtag 30.06.2013, GS 01.01.14; Bundesagentur für Arbeit 15
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer sind alle Arbeiter, Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und/oder Arbeitslosen-versicherung pflichtversichert sind oder für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen die Selbstständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Beamten.
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Abbildung 7: Pendlerbeziehungen der Stadt Zwickau
Die Tabelle 2 zeigt, dass zu angrenzenden Gebietskörperschaften neben der o. g. Wirkung auf den NVR
Chemnitz/ Zwickau weitere ausgeprägte Pendlerbeziehungen bestehen.
Tabelle 3: Pendlerbeziehung16
zu angrenzenden Gebietskörperschaften
Ziel-/ Quellgebiet Einpendler
(inkl. Auszubildende)
Auspendler
(inkl. Auszubildende)
Zwickau, LK 18.483 7.039
Vogtlandkreis, LK 2.810 1.273
Erzgebirgskreis, LK 2.804 663
Thüringen, Freistaat 1.794 928
Chemnitz, Stadt 1.299 1.328
Summe 27.190 11.231
Betrachtet man die stärksten Pendlerbeziehungen auf Gemeindeeben zeigt sich das Bild folgend:
Tabelle 4: Ausgewählte Pendlerrelationen – Gemeindekonkret
Einpendlerrelation aus dem VMS Auspendlerrelation in den VMS
Wohnort Pendler Arbeitsort Pendler
Werdau, Stadt 1.995 Chemnitz, Stadt 1.261
Mülsen 1.993 Glauchau, Stadt 861
Wilkau-Haßlau, Stadt 1.544 Wilkau-Haßlau, Stadt 738
Glauchau, Stadt 1.409 Crimmitschau, Stadt 694
Reinsdorf 1.350 Werdau, Stadt 657
Chemnitz, Stadt 1.269 Meerane, Stadt 541
Lichtentanne 1.169 Reinsdorf 470
Crimmitschau, Stadt 1.096 Lichtentanne 423
Kirchberg, Stadt 940 Mülsen 299
Meerane, Stadt 815 Kirchberg, Stadt 197
16
Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit Angaben zu den Auspendlern; Stichtag 30.06.2013
29.700(23.200)
13.900(9.200)
22.100
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1.7 Standorte und Einrichtungen mit ÖPNV-Relevanz
Neben der beschriebenen Schüleranzahl gibt es weitere relevante Einflussfaktoren auf die Ausgestaltung von
ÖPNV-Angeboten. Insbesondere stehen dabei Einrichtungen mit spezifischer Relevanz im Vordergrund. Im
Folgenden soll darauf Bezug genommen werden.
Gewerbegebiete
Gewerbestandorte stellen besondere Punkte für den Quell-/ Zielverkehr im ÖPNV dar. Als Standorte des
produzierenden Gewerbes haben sie im Vor- sowie im Nachlauf der Arbeitsschichten erhebliche Potenziale an
Beförderungsleistung mit prägnanten Nachfragespitzen, welche entweder im Linienverkehr oder im Werksverkehr
angeboten werden können.
Auf dem Gebiet der Stadt Zwickau befinden sich 13 Gewerbegebietsstandorte mit einer Fläche von ca. 263 ha.
Der Auslastungsgrad dieser Standorte liegt im Mittel bei ca. 61 %. Die ansässigen Unternehmen haben ca. 4.250
Arbeitsplätze geschaffen, an sechs Standorten arbeiten mehr als 100 Beschäftigte17
.
Unter den soeben allgemein dargelegten Gewerbegebieten wurden durch die Stadt Zwickau18
acht
Gewerbegebiete mit ÖPNV-Relevanz beschrieben. Diese sind folgend aufgeführt.
Abbildung 8: Steckbrief Gewerbestandorte Zwickau, Stadt
17
Landkreis Zwickau - Gewerbegebiete 18
Stadt Zwickau – ÖPNV-Relevante Standorte
5 2 2 1 2 10
1
2
3
4
5
6
nichtrelevant
50 -<100
100 -<250
250 -<500
500 -<1.000
1.000und mehr
An
zah
l de
r G
ew
erb
ege
bie
te
Arbeitsplätze in den Gewerbegebieten
Gewerbegebietssteckbrief
ÖPNV-Aufgabenträger Zwickau, Stadt
- 13 Gewerbegebiete
- Nettofläche ca. 263 ha
- Ø-Auslastung 61 %
- Ø-Fläche 20,2 ha
- Arbeitsplätze ca. 4.250
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Tabelle 5: Gewerbegebietsstandorte mit ÖPNV-Relevanz
Standort ÖPNV-Erschließung
Gewerbegebiet Pölbitz Tram 4, 7
Gewerbestandorte Reichenbacher Straße Bus 29/181
Gewerbegebiet Hüttelsgrün Bus 20
Gewerbestandorte Uhdestraße/B93 Tram 3
Gewerbestandorte Bürgerschachtstraße Bus 10
Gewerbestandorte Colombstraße Bus 24, Regionalverkehr
Gewerbestandorte Am Hammerwald SPNV RB 95
Gewerbegebiet Kopernikus- /Newtonstraße Bus 22 (2 Fahrten Mo-Fr)
Sowie weitere Standorte in Mischgebieten.
Die Anbindung des VW-Werks in Mosel erfolgt durch einen separaten Werksverkehr zum Schichtwechsel. Dieses
Angebot darf nur von Mitarbeitern/ -innen des VW-Werks in Mosel genutzt werden, es gilt ein Sondertarif.
Einzelhandelsstandorte
Standort ÖPNV-Erschließung
Einkaufszentrum Nord Tram 4, 7
Glück-Auf-Center Tram 3, Bus 13/136, 23/141
Kaufland Dresdner Straße Bus 24, 28
Die Innenstadt bietet weitere vielfältige Einkaufsangebote und ist durch die meisten Linien direkt erschlossen.
Verwaltungszentrum/ Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ)
Standort ÖPNV-Erschließung
Verwaltungszentrum Tram 4, 5, Bus 18, 21
Westsächsische Hochschule –
Campus Innenstadt
Tram 3, SPNV VL1, VL2
Hst. Zentrum
Westsächsische Hochschule –
Campus Scheffelstraße
Tram 3,
(Hst. Westsächsische Hochschule)
Krankenhäuser
In der Stadt Zwickau befinden sich zwei Krankenhäuser mit einer Gesamtkapazität von ca. 1.000 Betten. Die
Krankenhäuser sind auf zwei Standorte verteilt.
Krankenhäuser Betten19
Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH
Zwickau 786
Paracelsus-Klinik
Zwickau 200
19
www.krankenhausregister-sachsen.de
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Freizeit
Standort ÖPNV-Erschließung
Glück-Auf-Schwimmhalle Tram 3, Bus 13/136, 23/141
Schlosspark Planitz Bus 10, 27
Strandbad Planitz Bus 10
Veranstaltungszentrum
Neue Welt
Tram 4, 7
Westsachsenstadion Tram 3, Bus 10
Die Innenstadt bietet weitere vielfältige Freizeitangebote und ist durch die meisten Linien direkt erschlossen.
1.8 Zusammenfassung
Die Stadt Zwickau hat aufgrund ihrer Stellung als Oberzentrum im Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau und ihrer
Sogwirkung auf die benachbarten Landkreise eine auch in verkehrlicher Hinsicht exponierte Stellung im
Nahverkehrsraum inne.
Die hohe Anzahl an Einpendlern aus dem Umland sowie Binnen- und Auspendlern bestätigen dies. Das daraus
resultierende theoretisch hohe Potenzial an Nutzern eines entsprechenden ÖPNV-Verkehrsangebots wird jedoch,
dass belegen die Auswertungen des ModalSplits sowie des Motorisierungsgrads, nicht ausreichend erschlossen
bzw. genutzt.
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Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr 2
2.1 Allgemeine Beschreibung
Wie bereits eingangs dargelegt liegt die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr im Oberzentrum Zwickau bei
der Stadt Zwickau.
Der Landkreis Zwickau hingegen ist Aufgabenträger für den ÖSPV im übrigen Landkreis. Für selbigen liegt ein
separater Nahverkehrsplan vor.
2.2 Wesentliche Änderungen im Angebot
Das gegenwärtige ÖSPV-Angebot stellt gegenüber dem NVP 2010 Änderungen dar. Diese spiegeln auch die dort
vorgesehenen Maßnahmen wider und sind in Tabelle 6 ausgewiesen.
Tabelle 6: Übersicht der Anpassungen im Angebot zu 2010
Vollzogene Maßnahmen gemäß Nahverkehrsplan 2010 Maßnahmenkatalog
2010
Linie 139:
Kürzung auf Abschnitt Zwickau – Lichtenstein, Wegfall der WE-Fahrten
Tlw. AP 2 Altkreis
Chemnitzer Land
Zwickau Stadtverkehrslinie Tram 3:
konsequente Umsetzung des 10-min-Takt bzw. 15/30-min-Takt Sommerferien
Zwickau Stadtverkehrslinie Tram 4, 5 und 7:
konsequente Umsetzung des 20-min-Takt bzw. 30-min-Takt Sommerferien
Zwickau Stadtverkehrslinie 16:
gemeinsame Bedienung mit Linie 19,
Abschnitt Hüttelsgrün – Hirschfeld entfällt (Bedienung durch Linie 143)
Zwickau Stadtverkehrslinien 17 und 22:
sa, so, ftg von 120-min-Takt auf 60-min-Takt verdichtet
sowie sa, so, ftg Einsatz von Kleinbussen
ab 24.08.2015 Zusammenlegung der Linien 16, 17, 19 und 22 zur Linie 10;
Führung der Linie 10 von Cainsdorf nach Wilkau-Haßlau (Landkreis Zwickau);
Teile der Linie 16 in den Ortschaften Hüttelsgrün und Rottmannsdorf werden durch
die neue Linie 20 bedient.
Zwickau Stadtverkehrslinie 21:
neuer Abschnitt Steinpleis, Weißenbrunn, Mühlensteig – Brand per Rufbus
Tlw. AP 9 Altkreis
Zwickauer Land
Zwickau Stadtverkehrslinie 24 Pöhlau – Neumarkt – Auerbach:
neue Linie ab Fpl 2014 (ehemalige Linien 14 und 20)
2.3 Verkehrsunternehmen
In der Stadt Zwickau verkehren 7 Verkehrsunternehmen (siehe Tabelle 7). Von den 7 Verkehrsunternehmen
haben 4 ihren Betriebssitz in der Stadt Zwickau. Die zwei für die Stadt Zwickau bedeutendsten
Verkehrsunternehmen sind die Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW) und die Städtische Verkehrsbetriebe
Zwickau GmbH (SVZ).
Die SVZ bedient die 18 Stadtverkehrslinien im Oberzentrum Zwickau und verkehren paritätisch mit der RVW auf
der Regionalverkehrslinie 143. Die RVW fährt mit 20 öffentlichen und 5 Schülerverkehrslinien aus dem Landkreis
Zwickau in das Oberzentrum ein.
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Tabelle 7: Verkehrsunternehmen mit Leistungen in der Stadt Zwickau
Verkehrsunternehmen
Anzahl
Linien in
der Stadt
davon
paritätisch
Regionalverkehr Westsachsen GmbH, Zwickau (RVW) 25 1 (143 mit SVZ)
Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH, Zwickau (SVZ) 19 1 (143 mit RVW)
Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz (RVE) 1
Reichenbacher Verkehrsbetrieb Gerlach GmbH, Reichenbach (RVB) 1
Reisedienst Gerhardt Kaiser GmbH, Zwickau (KAI) 2 1 (152 mit KRZ)
Kaiser-Reisen - Inh.S.Tunger -, Zwickau (KRZ) 1 1 (152 mit KAI)
Hartmut Piehler Omnibusbetrieb, Seelingstädt (PIE) 1
Weitere Busverkehrsunternehmen fahren im Landkreis einzelne Linien und sind bis auf die Linie 152 (KAI/KRZ)
für die Stadt Zwickau von geringerer Bedeutung.
2.4 Linien und Leistungen
Von den 48 in der Stadt Zwickau verkehrenden Linien befinden sich 18 Linien in der Aufgabenträgerschaft20
der
Stadt Zwickau. Die übrigen Linien liegen in der Aufgabenträgerschaft benachbarter Landkreise (siehe Tabelle 8).
Tabelle 8: Anzahl Linien in der Stadt Zwickau nach Aufgabenträgern
Stadtverkehr im Oberzentrum Zwickau
In der Stadt Zwickau verkehren 4 Straßenbahnlinien und 14 Stadtbuslinien (darunter zwei Nachtbuslinien), die
durch die SVZ betrieben werden.
Die Linien 1321
, 18, 21 und 29 sowie die Nachtbuslinie A sind stadtgrenzüberschreitend und erschließen neben
dem Stadtgebiet zudem angrenzende Gemeinden.
Auf vier Stadtverkehrslinien werden abschnittsweise Regionalverkehrslinien integriert, wodurch ein dichteres
Angebot gewährleistet wird.
Regionalverkehr im Oberzentrum Zwickau
Die Stadt Zwickau wird durch 24 Regionalverkehrslinien erschlossen und diese verbinden das Oberzentrum mit
den benachbarten Gemeinden und Kreisen. 20 dieser Linien werden durch die RVW betrieben.
Ergänzend erfolgt auf 6 Linien Schülerbeförderung nach § 43 PBefG.
20
Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Linienbestandsliste vom 17.12.2014 21
Bedienung mit RVW-Linie 136
Anzahl ÖSPV-Linien in der Stadt Zwickau nach Aufgabenträgern
Aufgabenträger Stadt
Zwickau
Aufgabenträger anderer Landkreis
LK Zwickau Erzgebirgs-
kreis
Landkreise
außerhalb
Verbundraum
SV-linien RV-Linien Schülerlinien
(§43 PbefG) RV-Linien RV-Linien
4 Strab/14 Bus 21 6 1 2
48
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Werkverkehr VW Mosel
Neben den durch die Stadt Zwickau betrauten Linien bedient die SVZ mit drei Linien (Tabelle 9) einen durch
Volkswagen Sachsen GmbH initiierten Werksverkehr zum Standort Mosel. Zum Schichtwechsel werden aus den
Stadtteilen Zwickaus ausschließlich VW-Mitarbeiter zum Arbeitsplatz bzw. nach Hause befördert. Bei
Sonderschichten werden zusätzliche Fahrten angeboten.
Es gilt ein Sondertarif. Die Fahrscheine sind im Service-Center am Georgenplatz, in der Werkkantine sowie beim
Fahrpersonal erhältlich. Die Fahrplaninformationen sind öffentlich und werden auf der Website der SVZ
bereitgestellt.
Tabelle 9 Linienübersicht Werksverkehr VW Mosel
Linie Linienweg
VW 1 Brand - Marienthal - Pölbitz - Mosel - VW
VW 2 Oberplanitz - Neuplanitz - Neumarkt - Nordvorstadt - VW
VW 3 Neumarkt - Eckersbach - VW
Angebotsleistung im Oberzentrum Zwickau
Insgesamt werden in der Stadt Zwickau Verkehrsleistung von rund 3,3 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr erbracht.
Auf den 18 Stadtverkehrslinien der SVZ wird ein Leistungsumfang von rund 2,5 Mio. Fahrplankilometern22
pro
Jahr erreicht, ca. 730.000 Fahrplankilometer23
pro Jahr werden im Stadtgebiet durch die RVW geleistet.
Fahrplankilometer für 3 Linien (RVB 66, PIE 213, KAI S1) liegen für das Gebiet der Stadt Zwickau nicht vor. Die
Leistungsanteile im Stadtgebiet Zwickau nach Verkehrsunternehmen zeigt die Abbildung 9. In Anlage 2 sind die
Linienleistungen pro Jahr gelistet.
Abbildung 9: Leistungsanteile (Fahrplankilometer pro Jahr) im Stadtgebiet Zwickau
22
Datenbasis Fahrplanperiode 2014 23
Datenbasis Fahrplanperiode 2014
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2.5 Angebot/ Erschließungsqualität und Erreichbarkeit
Angebot/ Erschließungsqualität – Allgemein
Die Struktur des Liniennetzes im Straßenbahn- und Stadtbus-System ist seit 2010 weitgehend unverändert. Das
Straßenbahnnetz stellt die tragende Säule des städtischen ÖPNV-Systems in Zwickau dar.
Die Vogtlandlinien VL 1 und VL 2 verkehren auf dem Abschnitt Zwickau, Hauptbahnhof - Zwickau, Zentrum. Die
Besonderheit ist dabei das Dreischienengleis. Die Linien verkehren ab Zwickau Stadthalle bis Zentrum nach der
BOStrab. Damit wird eine direkte Anbindung des Zentrums an das Umland mit einem Charakter ähnlich des
Chemnitzer Modells (Linie 6/522) angeboten.
Die Stadtbuslinien fungieren als Zubringer zur Straßenbahn und zur Erschließung der Siedlungsgebiete
außerhalb des Kerngebietes. Das bestehende Busnetz ist umfassend und bedarfsgerecht gestaltet.
Auf Grund der bevölkerungsreichen Stadtteile im Süden der Stadt bzw. auch der an Zwickau angrenzenden Stadt
Wilkau-Haßlau wurde das Verkehrsangebot dementsprechend angepasst. Hingegen wird im Norden und Osten
von Zwickau durch die Straßenbahn bereits ein erheblicher Teil des bestehenden Bedarfs gedeckt, so dass der
Busverkehr hier vor allem zur Anbindung der kleineren Siedlungsgebiete an das städtische ÖPNV-System bzw.
an das Stadtzentrum dient.
Angebot/ Erschließungsqualität – Straßenbahnlinien
Im Straßenbahn-System wurde die Bedienungshäufigkeit angepasst. Zum Vergleich wurde die
Bedienungshäufigkeit in der Tagesverkehrszeit 5:30 bis 17:00 Uhr in der nachfolgenden Tabelle 10 betrachtet.
Tabelle 10: Bedienungshäufigkeit der Straßenbahnlinien im Vergleich zu 2010
2014 2010
Straßenbahnlinie 3 10-min-Takt 10-/12-min-Takt
Straßenbahnlinie 4 20-min-Takt 20-/24-min-Takt
Straßenbahnlinie 5 20-min-Takt 20-/24-min-Takt
Straßenbahnlinie 7 20-min-Takt 20-/24-min-Takt
Die Taktzeiten wurden im Vergleich zu 2010 hinsichtlich der Kundenorientierung optimiert. Die Straßenbahnlinien
5 und 7 verkehren aus Richtung Klinikum bzw. Pölbitz über die Zentralhaltestelle zum Hauptbahnhof
(Endhaltestelle) und ermöglichen dort den Übergang zum SPNV und zum Regionalverkehr. Die Verkehrszeit
dieser beiden Linien beschränkt sich auf 6:00- 17:00 Uhr Montag bis Freitag.
Die Straßenbahnlinie 4 verbindet einerseits den Stadtteil Pölbitz im Norden und den Bereich Klinikum im Westen
mit dem Zentrum über den Verknüpfungspunkt Neumarkt im 20-min-Takt bzw. am Wochenende im 15/30-min-
Takt.
Die Straßenbahnlinie 3 verbindet hingegen den nordöstlich gelegenen Ortsteil Eckersbach und im Süden Planitz
mit dem Zentrum ebenfalls über den Verknüpfungspunkt Neumarkt im 10-min-Takt bzw. am Wochenende im 15-
/30-min-Takt. Beide Linien verkehren über den gesamten Tagesverlauf von 3:00-24:00 Uhr.
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Abbildung 10: Straßenbahnliniennetz Stadt Zwickau (Fahrplan 2014/2015)
Aus Abbildung 10 ist ersichtlich, dass die Abschnitte Zentrum (Neumarkt/Georgenplatz) – Klinikum bzw. Zentrum
– Pölbitz mit zwei Straßenbahnlinien befahren werden und den gleichen Endpunkt Hauptbahnhof haben.
Angebot/ Erschließungsqualität – Buslinien
Das Zwickauer Stadtbussystem wird von einer Vielzahl von Radiallinien sowohl im Stadt- als auch im
Regionalverkehr geprägt. Maßgebend dafür sind unter anderem das vorhandene Hauptverkehrsstraßennetz
sowie die topographischen Gegebenheiten in und um Zwickau.
Als wichtigster Verknüpfungs- bzw. Zielpunkt des Busverkehrs gilt die Zentralhaltestelle. Hier verkehren regulär
11 der 14 Stadtbuslinien. Auch ein Großteil der Regionalbuslinien (19 RV-Linien), die das Zwickauer Stadtgebiet
bedienen, wird über die Zentralhaltestelle geführt. Für den Regionalverkehr besitzt der Vorplatz des
Hauptbahnhofes als Start- und Zielhaltestelle jedoch die größere Bedeutung.
Vier der einfahrenden Regionalbuslinien sind auf Stadtbuslinien abgestimmt, da sie einen annähernd gleichen
Linienweg im Stadtgebiet nutzen (vgl. Tabelle 11). Diese Abstimmung in der Angebotsstruktur wird durch die
Darstellung im Fahrplan als Doppellinie verdeutlicht.
Tabelle 11: Übersicht der abgestimmten Stadt- und Regionalbuslinien (Fahrplan 2015)
Stadtbuslinie Abgestimmte
Regionalbuslinie
Linienweg / Bedienung der Unterwegshalte
(nur Stadtgebiet Zwickau)
10 159 identisch
13 136 nahezu identisch
23 141 abweichend
29 181 nahezu identisch
Das neue Verkehrsangebot mit der Linie 10 hält im Zentrumsbereich bis Planitz – Abschnitt Zwickau, Neumarkt –
Zentralhaltestelle – Planitz, Markt – eine 10- bis 20-min-Takt vor. Die Bedienung der Endpunkte der ehemaligen
Linien 16 und 19 Hüttelgrün bzw. Rottmansdorf erfolgt durch die Linie 20, ab der Haltestelle Planitz, Markt.
Die beiden Nachtbuslinien A und B erschließen mit einem südlichen (Brand – Planitz – Wilkau-Haßlau) bzw. mit
einem nördlichen Ring (Eckersbach – Pölbitz – Weißenborn) am Wochenende ab 0:00 Uhr im Stundentakt das
Stadtgebiet. Sie übernehmen in den Nachtstunden am Wochenende die Erschließung für die Straßenbahnlinien 3
und 4.
In den Anlagen 2 und 3 sind die Linienleistungen und Linienangebote enthalten.
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Angebot/ Erschließungsqualität – Ergänzende Verkehrsangebote
Dem Aufgabenträger bleibt es vorbehalten ergänzende Verkehrsprodukte – wie in Teil A – Rahmenplanung
beschrieben – in seine Angebotsplanung aufzunehmen. Dabei sollen Mitteleinsatz – monetär, infrastrukturell,
personell – ebenso Berücksichtigung finden wie nachfrageseitige Erwägungen.
Im Aufgabenträgergebiet der Stadt Zwickau werden im Fahrplan 2014/15 die Verkehrsangebote Rufbus sowie
ALiTa – Anruflinientaxi vorgehalten.
Auf 7 Stadtbuslinien wird für einzelne Fahrten ein ergänzendes Angebot in Form von Rufbus oder ALiTa
vorgehalten. Lediglich auf der Linie 21 wird der Abschnitt Brand – Steinpleis, Weißenbrunn mit 12 Fahrten
komplett per Rufbus abgedeckt. Auf der Straßenbahnlinie 4 wird lediglich eine Fahrt in den Abendstunden an
Sonn- und Feiertagen als ALiTa-Fahrt angeboten.
Im Verhältnis zum Gesamtangebot in der Stadt Zwickau fällt der Anteil an ergänzenden Angeboten jedoch gering
aus und wird hauptsächlich in den Schwachverkehrszeiten (Abendstunden, Wochenende) angeboten.
Eine Übersicht zu ergänzenden Angeboten befindet sich in Anlage 4.
2.6 Verknüpfungspunkte
Die Verknüpfungspunkte des ÖPNV sind durch eine Bedienung mit regelmäßig verkehrenden Linien des ÖPNV
gekennzeichnet, die ein verkehrlich sinnvolles, räumliches und zeitliches Umsteigen ermöglichen. Im erweiterten
Sinne werden darunter auch Zugangsstellen des ÖPNV verstanden, die sich als Zugangsstellen zum SPNV mit
attraktiven Übergängen zum MIV und zum Radverkehr besonders eignen.24
Die vier in Tabelle 12 genannten Verknüpfungspunkte zeigen bzgl. ihrer Bedienung unterschiedliche Funktionen.
Die Zentralhaltestelle wird auf Grund ihrer Lage von einem Gros an Bus- und Straßenbahnlinien tangiert, welche
zumeist auch den Hauptbahnhof bedienen. Vier Stadtbuslinien haben an der Zentralhaltestelle ihren Endpunkt.
Eine überregionale Bedeutung hat der Verknüpfungspunkt Zwickau-Hauptbahnhof aufgrund des SPNV-Zugangs
und die Anbindung an die angrenzenden Regionen.
Zwickau, Neumarkt ist der Hauptknoten der Stadtverkehrslinien, 8 Stadtbuslinien und 3 Straßenbahnlinien
ermöglichen hier vielseitige Umsteigebeziehungen in der Stadt.
Tabelle 12: Verknüpfungspunkte Stadt Zwickau mit verkehrenden Linien
Verknüpfungspunkt Fahrplan 2014/2015, verkehrende Linien
Zwickau,
Zentralhaltestelle
Stadtverkehrslinien: 13/136, 10, 17/159, 22, 23/141, 29/181 Tram 5, Tram 7
Regionalverkehrslinien 111, 129, 130, 133, 135, 138, 139, 140, 143, 152, 156, 173,
360, 213, 66
Zwickau,
Hauptbahnhof
Stadtverkehrslinien: 13/136, 10, Tram 5, Tram 7;
Regionalverkehrslinien 111, 129, 130, 133, 135, 138, 139, 140, 141, 143, 152, 156,
159, 173, 181, 360, 213, 66
SPNV: VL1, VL2, RB95, RB30, RE3, S5/S5x
Zwickau,
Neumarkt
Stadtverkehrslinien: 10, 18, 21, 22, 24, 29, Nachtbus A, Nachtbus B,
Tram 3, Tram 4, Tram 7
Zwickau,
Zentrum
Eisenbahnlinien VL1 und VL2 nach BOStrab
Stadtverkehrslinien: 24, Tram 3
Es bestehen an weiteren Haltestellen Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Stadtbus- und Straßenbahnverkehr,
z. B. Georgenplatz, Eckersbach, Schlachthofstraße, Stadthalle, Neuplanitz und Himmelfürststraße. Am Bahnhof
Pölbitz verkehrt beispielsweise die Stadtbuslinie 28 und die RB 30.
24
http://www.landesentwicklung.sachsen.de/2375.htm
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An den Haltestellen mit der größten Linienfrequentierung werden auch entsprechend hohe Fahrgastzahlen
nachgewiesen (vgl. Abbildung 11). Die zentral gelegene Haltestelle Georgenplatz weist ebenfalls eine hohe
Fahrgastfrequentierung aus.
Abbildung 11: Ein- und Aussteiger der am stärksten frequentierten Haltestellen (Datenbasis 2012/2013)
2.7 Nachfrage/ Fahrgastaufkommen
Eine Einschätzung der Nachfrage erfolgt auf Basis der Belegungsdaten aus dem Jahr 2012/2013, die durch den
VMS bereitgestellt wurden.
Seit 2012/2013 haben sich keine wesentlichen Änderungen im Liniennetz der Stadt und des Landkreises
ergeben, so dass eine Einschätzung auf dieser Datenbasis möglich ist.
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Abbildung 12: Prozentualer Anteil der Fahrgäste nach Systemnutzung (Datenbasis 2012/2013)
Auf den Stadtverkehrslinien der Stadt Zwickau besteht ein Fahrgastaufkommen von 8,4 Mio. Fahrgästen pro
Jahr. Dreiviertel davon werden durch die Straßenbahn abgedeckt (vgl. Abbildung 12).
Die derzeitigen Potentiale der Straßenbahn sollen bei einer Neukonzeption mindestens erhalten bleiben.
Abbildung 13: Fahrgastaufkommen Stadtverkehrslinien Stadt Zwickau (Datenbasis 2012/2013)
Die Straßenbahnlinien 3 und 4 erschließen die aufkommensstarken Siedlungsgebiete und weisen dement-
sprechend hohe Fahrgastzahlen auf. Die Linien 16 und 19 sind die am stärksten nachgefragten Linien im
Stadtbusverkehr.
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Abbildung 14: Gesamtfahrgastaufkommen der einfahrenden RV-Linien (Datenbasis 2012/2013)
Für die Betrachtung der Nachfrage auf den Regionalverkehrslinien wurden die Schülerlinien nach §43 PBefG mit
einbezogen.
Die beiden nachfragestärksten einfahrenden Regionalverkehrslinien sind die Linien
136 (Zwickau Hbf – Wilkau-Haßlau – Kirchberg – Rothenkirchen) und
141 (Zwickau Hbf – Oberhohndorf – Reinsdorf – Vielau – Wildenfels – Hartenstein – Langenbach).
Beides sind Kombinationslinien mit Stadtbuslinien (Linie 13 bzw. 23) und erschließen daraus Synergien.
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Infrastruktur 3
3.1 Haltestellen
Die Stadt Zwickau verfügt über 80 Straßenbahn- und 253 Bushaltestellen25
. An 13 Straßenbahnhaltestellen
befahren Busse den straßenbündigen Bahnkörper.
Ausgewählte Merkmale der Haltestelleninfrastruktur sind in Abbildung 15 aufgeführt. Die Straßenbahnhaltestellen
weisen einen höheren Ausbaustand gegenüber den Bushalten auf.
Abbildung 15: Ausstattung der Haltestellen
In Ergänzung zur Abbildung lässt sich feststellen, dass grundsätzlich ein weiterer Ausbaubedarf, auch hinsichtlich
der Barrierefreiheit, besteht. Insbesondere die Bushaltestelleninfrastruktur hat in den Bereichen
Fahrgastinformation und niveaugleichem Einstieg Verbesserungspotential. Reine Bushalte sind im Allgemeinen
gering ausgestattet und bedürfen eines Ausbaus, vorwiegend an überdurchschnittlich nachgefragten Haltestellen
und Orten mit übergeordnetem Interesse. Dies betrifft zum Beispiel die Haltestellen der Linie 10 im Stadtteil
Planitz.
Eine Freigabe nach Umbaumaßnahmen am Neumarkt erfolgte im Oktober 2014. Gemäß dem ganzheitlichen
ÖPNV-Konzept der Stadt Zwickau (Stufe III – Vorzugskonzept) wurden u.a. die ÖPNV-Aspekte wie die Borde,
Oberflächen und Optik der Haltesteige, insbesondere die Haltestellen auf der Bosestraße betreffend, verbessert.
25
Quelle: SVZ - Die baulichen Anlagen sind differenziert nach Fahrtrichtung stadteinwärts oder stadtauswärts und den einzelnen Halteständen am Zentralhalt.
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3.2 Fahrzeuge (ÖSPV)
Busse
Die SVZ besitzt für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtgebiet einen gut ausgestatteten Busfuhrpark.
Tabelle 13 fasst die wesentlichen Merkmale dieser Busse zusammen.
Tabelle 13: Status-quo Fahrzeugausstattung
SVZ
Kleinbus Standardlinienbus Gelenkbus
Anzahl 1 17 8
Durchschnittsalter 6 Jahre 8 Jahre 9 Jahre
EEV
5 2
Euro 2
2
Euro 4 1 9 3
Euro 5
3 1
Niederflur 100 % 100 % 100 %
Kneeling 100 % 100 % 100 %
Rampe 1 8 2
Durchschnitt Stehplätze
9 57 95
Durchschnitt Sitzplätze
13 35 49
Kinderwagen, Rollstuhlfahrerplatz
100 % 100 % 100 %
Fahrtzielanzeige 100 % 100 % 100 %
Straßenbahnen
Die Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ) betreibt das Straßenbahnnetz Zwickau. Die
Verkehrsdurchführung erfolgt mit den in Tabelle 14 aufgeführten Fahrzeugen.
Tabelle 14: Fahrzeugübersicht Straßenbahn SVZ
Tatra KT4D GT6M/Nf
Kurzgelenktriebwagen 4-achsig
Deutschlandausführung
Gelenktriebwagen 6-achsig Meterspur
100% Niederflur
Baujahr 1983-1990 1993-1994
Hersteller CKD Praha CSSR MAN GHH
Schienenverkehrstechnik Nürnberg
Fahrzeuganzahl 21 12
Fahrzeuglänge 18110 mm 27260 mm
Fahrzeugbreite 2220 mm 2300 mm
Anzahl der Drehgestelle /
davon angetrieben 2/2
3 / jeweils das 2. Rad im
Drehgestell ist angetrieben
Fahrzeugteile 2 3
Leergewicht 20,3 t 28 t
Sitzplätze / Stehplätze 34 / 119 61 / 141
Motorleistung 4x40 kW 3x100 kW
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Des Weiteren verfügt die SVZ über die Fahrzeuge
Gotha ET 57 (Baujahr 1960),
Gotha EB 57 (Baujahr 1960),
MAN-HTW (Baujahr 1912),
MAN-HBW (Baujahr 1912) und
KT4D Arbeitswagen (Baujahr 1988 / 2008).
Abbildung 16: Straßenbahnfahrzeuge in Zwickau
3.3 Barrierefreiheit
Der Aufgabenträger bekennt sich zur Barrierefreiheit. Die Erreichung dieses Ziels – der dahingehende Ausbau
des ÖPNV-Systems – ist aufgrund der hohen Investitionskosten jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nur
langfristig realisierbar und bedarf eines außerordentlichen Förderaufwandes durch den Freistaat Sachsen bzw.
den Bund.
Das vorrangige Ziel ist es – vor diesem Hintergrund – die Barrierefreiheit schrittweise im Rahmen anstehender
Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen und -zyklen bei Fahrzeugen und Haltestelleninfrastruktur nach den
gültigen gesetzlichen Anforderungen und Normen zu erreichen.
Die erforderliche Prüfung, Analyse und Dokumentation aller Bereiche des ÖPNV-Systems (Fahrzeuge,
Haltestelleninfrastruktur, Informationsvermittlung) bedeutet erheblichen Aufwand für alle Akteure. Hierfür hat die
SVZ GmbH bereits eine umfangreiche und aussagekräftige Bestandserhebung für alle Bereiche erarbeitet. Auf
deren Basis ist es möglich die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit zu bestimmen.
Fahrzeuge/ Informationsvermittlung im Betrieb
Für die Bereiche Fahrzeuge und Informationsvermittlung im und am Fahrzeug ist ein teilweiser Ausbau zur
Barrierefreiheit zu konstatieren. Während die Busflotte eine umfangreiche Barrierefreiheit aufweist, sind bei den
schienengebundenen Fahrzeugen – z. T. altersbedingte – Defizite bzgl. selbiger zu verzeichnen.
Haltestelleninfrastruktur
Die Haltestelleninfrastruktur sowie die Informationsvermittlung an den Halten sind, wie o. g., in einem Kataster
aufgenommen wurden. Somit kann eine flächendeckende Aussage zum Ausbauzustand im Aufgabenträgergebiet
getroffen werden (siehe dazu Abbildung 15).
Im Gültigkeitszeitraum des NVP 2016-2020 sollen, auf Grundlage dieses Haltestellenkataster und im Hinblick auf
den weiteren barrierefreien Ausbaus des ÖSPV-Angebots der SVZ, die weiteren Maßnahmen definiert werden,
da, wie eingangs erwähnt, ein sofortiger vollumfänglicher Ausbau nicht realisierbar ist.
Im Kapitel Rahmenplanung wird dargelegt, wie diesbezüglich vorgegangen werden kann.
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Informationsvermittlung
Neben der Bestandsaufnahme der
Informationsvermittlung in Fahrzeugen und an
Haltestellen soll geprüft werden, inwiefern eine
barrierefreie Informationsvermittlung abseits dessen
erfolgt. In den Servicestellen des Verkehrsverbundes
und der Verkehrsunternehmen ist durch geschultes
Personal ein hoher Standard vorhanden. Inwiefern
die Online-Angebote dementsprechend gestaltet
sind, soll im Rahmen der Laufzeit des NVP 2016-
2020 geprüft werden.
Abbildung 17 Fahrausweisautomat SVZ
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Verkehrsprognose 4
Die Erstellung eines NVPs erfordert die mittel- bis langfristige Planung des ÖPNV-Systems im Bereich des
Aufgabenträgers. Um eine aussagekräftige Prognose stellen zu können, gilt es vor allem die Nachfragentwicklung
abzuschätzen.
Die Verkehrsprognose basiert auf den Prognosen des Landesverkehrsplanes Sachsen 2025 (Stand Februar
2012), der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des BMVBS (Stand Januar 2013) und eigenen Daten aus
Erhebungen und Schätzungen (Stand 2014).
Während die Gebiete außerhalb des Verdichtungsraums im NVR Chemnitz/ Zwickau – größtenteils bedingt durch
regionale und altersstrukturelle Differenziertheit der soziökonomischen Entwicklung im ländlichen Raum –
Nachfragerückgange erwarten, resultiert der durchschnittliche Fahrgastzuwachs im NVR aus der positiven
sozioökonomischen Entwicklung der Stadt Zwickau.
Der NVR des Aufgabenträgers Stadt Zwickau hat sich nach stetigen Rückgängen in den 1990er Jahren
stabilisiert und stagniert z. Z. auf diesem Niveau. In den folgenden Jahren wird die Nachfrageentwicklung den
demografischen Entwicklungen folgen, d. h. zum einen wird sich die Nutzerzahl allgemein verringern, zum
anderen wird sich die Altersstruktur verändern. Der zudem – im Vergleich zu anderen städtischen
Nahverkehrsräumen – sehr geringe ÖPNV-Nutzeranteil im Modal-Split wirkt sich zusätzlich wachstumshemmend
aus bzw. unterstreicht diesen prognostizierten Nachfragerückgang.
Bei einer dementsprechenden nachfrageseitigen Entwicklung muss es bis 2025 zu diesbezüglichen Anpassungen
im ÖPNV-Angebot des Aufgabenträgers kommen. Die Angebote sollten an die nachfrageseitigen und
demografischen Anforderungen orientiert werden, ohne umfangreiche negative Änderungen im Bestand des
ÖPNV in der Stadt Zwickau vorzunehmen. Hochwertige ÖPNV-Angebote von Straßenbahn oder Stadtbus sollten
erhalten und gestärkt werden. Die Nachfrage 2025 und somit das ÖPNV-Angebot werden entscheidend von den
Planungen der nächsten Jahre beeinflusst.
Tabelle 15: Auswirkung der Prognosewerte auf die ÖPNV-Nachfrage
Einflussfaktor Auswirkung auf die ÖPNV-
Nachfrageentwicklung
Prognose
bis 2025
Sozioökonomische Entwicklung
Kinder Nachfragerückgang
(umsatzunabhängig) Demografisch bedingter,
kontinuierlicher Rückgang Schüler, Azubi, Studenten gleichbleibend
Erwerbspersonen Nachfragerückgang
trotz Anstieg seit 2009;
demografisch bedingter
Rückgang
Nichterwerbspersonen
Potenzial vorhanden;
Nachfrageanstieg abhängig von
Wohnort und ÖPNV-Angebot
Demografisch bedingter Anstieg
der Altersgruppe > 65 Jahre
Tourismus
kein gesondertes
Nachfragepotenzial vorhanden;
ErzgebirgsCard stellt adäquates
Tarifprodukt dar;
geringe Auswirkungen auf die
Nachfrage
Motorisierungsgrad Nachfragerückgang steigend
Nutzerkosten
ÖSPV
Reale Konstanz steigend SPNV
MIV
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Im Fahrplanjahr 2013/14 wurden in der Stadt Zwickau Einsteigerzahlen erhoben. Diese Einsteigerdaten können
unter Zugrundelegung folgender Faktoren fortgeschrieben werden:
Werte der Verkehrsprognose aus dem LVP Sachsen 2025 für Großstädte
(0,56 % pro Jahr) sowie
erstellte anteilige Bevölkerungsfortschreibung aus jährlicher Bevölkerungsentwicklung 2011-2014
(-0,68 % pro Jahr).
Für den Untersuchungsraum des Aufgabenträgers Stadt Zwickau ergibt sich daraus eine gemittelte jährliche
ÖSPV-Einsteigerentwicklung von -0,06 %.
Legt man dieses Mittel zugrunde, entwickelt sich die Einsteigeranzahl in der Stadt Zwickau von 9,26 Mio. im
Fahrplan-Jahr 2012/13 bis zum Ende des Gültigkeitszeitraum der 3. Fortschreibung des NVPs auf ca. 9,22 Mio.
Einsteiger im Fahrplan-Jahr 2020/21. Bis zum Ende des Prognosezeitraums 2025 kann die Einsteigerzahl auf ca.
9,19 Mio. Einsteiger pro Jahr fortgeschrieben werden.
Bewertung 5
Die Kriterien der Bestandsaufnahme werden zusammengefasst wie folgt bewertet.
Der niedrigere Motorisierungsgrad des Oberzentrums verglichen mit den Landkreisen im Nahverkehrsraum ist
Ausdruck eines höheren Fahrtenanteils des ÖPNV in der Stadt. Dieser ist siedlungsstrukturell begründet. Durch
die höhere Ausstattung und Verteilung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Versorgung, Verwaltung,
Bildung u. a.) erreicht man diese in den Gebieten höherer Zentralität durch geringeren Weg- und Zeiteinsatz.
Die Zusammensetzung des Modal-split in der Stadt Zwickau zeigt jedoch eine Besonderheit. Der ÖPNV-Anteil am
Modal-Split von 9 % in der Stadt Zwickau, ist für eine Stadt mit Straßenbahnnetz sehr gering. Zum Vergleich liegt
der Anteil der ÖPNV-Nutzer im aufkommensbezogenen Modal-Split an Werktagen, erhoben im SrV-Städtepegel
2013, bei 17 %, der des MIV bei 41 %26
.
Die Betrachtung der Ein- und Auspendlerbeziehungen der Stadt Zwickau verdeutlichen die starke Sogwirkung der
Stadt auf den angrenzenden Landkreis (siehe Tabelle 3). Die abschnittsweise Verknüpfung von
Stadtverkehrslinien mit Regionalverkehrslinien ist eine weitere Aufwertung der Oberzentren erschließenden
Funktion des ÖPNV.
Die Ausgestaltung des Straßenbahnliniennetzes bedarf weiterer Anpassungen zur Erhöhung der Attraktivität und
der Transparenz für den Kunden. Es ist dabei stets auf die Abstimmung mit den weiteren Verkehrsträgern zu
achten. Mit der Anbindung an das S-Bahn-Netz Mitteldeutschland kommt insbesondere dem Verknüpfungspunkt
Hauptbahnhof eine wichtige Rolle als Aufkommensschwerpunkt im Oberzentrum zu.
Im Stadtverkehrssystem Zwickaus ergänzen sich Bus und Straßenbahn bereits sehr gut. Die gute Netzabdeckung
durch ÖPNV zeigt kaum Lücken. Ein weiteres hervorzuhebendes Merkmal ist das Nachtverkehrsangebot an
Wochenenden.
Seit dem Jahr 1999 besteht das aktuell durch die Vogtlandbahn GmbH bediente „Zwickauer Modell“. Zwischen
dem Hauptbahnhof und der Haltestelle „Stadthalle“ befahren die Triebwagen eine reaktivierte Anschlussstrecke.
Im weiteren Verlauf bis zur Haltestelle „Zentrum“ nutzen die Straßenbahn und der SPNV eine gemeinsame
Trasse (Dreischienengleis). Mit der Strecke wird die Erreichbarkeit der Zwickauer Innenstadt aufgewertet und die
Nutzung der Eisenbahn für die Bevölkerung attraktiver ermöglicht.
Schlussfolgerungen
Es besteht weiterer Investitionsbedarf am Hauptbahnhof um die Bedingungen für Fahrgäste und ÖPNV-Akteure
zu verbessern. Zur Netzgestaltung des Stadtverkehrs wurden Konzepte und Varianten aufgestellt. Diese sind
weiter zu entwickeln und umzusetzen.
Gemäß den Empfehlungen der Landesregierung ist der Erhalt des ÖPNV-Angebots und der Anlagen die
vordergründige Prämisse im Stadtverkehr Zwickau. Als Oberzentrum und überregionaler Verknüpfungspunkt hat
die Stadt Zwickau Sorge zu tragen eine leistungsfähige und standardgerechte Einbindung in die übergeordneten
Verkehrsnetze sicherzustellen. Hierfür und für den Ausbau bedarf es stets der gesicherten Finanzierung und der
Unterstützung durch den Freistaat Sachsen.
26
TU Dresden - SrV 2013
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Rahmenplanung, Gestaltung des ÖPNV 6
6.1 Barrierefreiheit
Im Gültigkeitszeitraum des NVP für den NVR Chemnitz/ Zwickau 2016-2020 sollen die bestehenden Kataster
(Fahrzeuge, Haltestellen) und deren Analyse verbundweit einheitlich fortgeführt und ggf. punktuell erweitert
werden. Der Aufbau der entsprechenden Kataster kann dem Teilplan A dieses NVP Anlagen 4 und 5 entnommen
werden.
Fahrzeuge/ / Informationsvermittlung im Betrieb
Hinsichtlich des Fahrzeugbestandes erfolgt – schon im Rahmen der Erstellung des NVP – eine Aufnahme aller
für die Erbringung der Verkehrsleistung im Aufgabenträgergebiet eingesetzten Fahrzeuge. Diese sollten nach
ihren Ausstattungsdetails kategorisiert werden. Dies umfasst im Besonderen die Ausstattungsmerkmale
Zielanzeige sowie Haltestellenanzeige und -ansage innen sowie eine Erhebung der Ausstattung der Fahrzeuge
hinsichtlich kontrastreicher Fahrzeugausstattung (sog. Gelbstangen-Prinzip).
Durch diese Aufstellung kann im Rahmen einer Maßnahmenplanung – auch über den NVP hinaus – eine zeitliche
und haushaltskonforme Planung über die evtl. Umrüstung oder die Neuanschaffung der Fahrzeuge
vorgenommen und eine entsprechenden Zielstellung für 2022 und darüber hinaus erarbeitet und begründet
werden.
Haltestelleninfrastruktur
Die Stadt Zwickau hat – wie im Kapitel 3 dargelegt – schon im Vorfeld zu diesem NVP ein Haltestellenkataster
erarbeitet. Neben baulichen Aspekten soll in einem solchen zudem die Ausstattung der Haltestellen mit
Einrichtungen der Informationsvermittlung wie z. B. DFI Ansage Haltestelle, Linie, Richtung aufgenommen
werden. Mit Hilfe dieser Bestandsaufnahme konnte eine Maßnahmenliste zusammengestellt werden und somit
eine die Priorisierung der barrierefrei auszubauenden Haltestellen erfolgen (siehe Tabelle 22: Prioritätenliste
Haltestellenausbau der Stadt Zwickau).
Die in der o. g. Tabelle dargelegten Haltestellen werden im Zuge der zukünftigen Ausbauplanungen der Stadt
priorisiert behandelt und nach den gesetzlichen Vorgaben und Normen der Barrierefreiheit modernisiert werden.
Die Errichtung der baulichen Anlagen im Bereich des ÖSPV erfolgt nach den Vorgaben der BOStrab, BOKraft
sowie Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs (Ausgabe 2013) (EAÖ). Des Weiteren
sollten die Inhalte der neuformulierten DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3:
Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sowie der DIN
32981:2015-10 Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) -
Anforderungen einfließen.
Übergangsstellen sollten dabei grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein. Haltestellen mit besonderem Bedarf an
Barrierefreiheit werden, in Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Aufgabenträger, bestimmt. Dies
können z. B. Haltestellen an zentralen Handels- oder Kultureinrichtungen, an bedeutenden Sportstätten oder
auch an medizinischen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Reha-Zentren) sein.
Die nicht in dieser Tabelle verzeichneten Haltestellen könnten z. B. gemäß ihrer angebots- und nachfrageseitigen
Frequentierung eine Entscheidung zur barrierefreien Ausgestaltung liefern. Neben den baulichen Anforderungen
gilt es zudem den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen (u. a. Baustellen, Winterdienst) barrierefrei zu
gestalten und zu erhalten.
Informationsvermittlung
Die Fahrzeuge und Haltestellen betreffende barrierefreie Informationsvermittlung wird in den beiden o. g. Punkten
erhoben.
Der Stand der Barrierefreiheit der Informationsvermittlung im Internet erfordert eine gesonderte Betrachtung, die
ebenfalls durch eine Bestandsaufnahme sowie eine anschließende Analyse und etwaige Maßnahmenplanung
erfolgen muss.
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Einer entsprechenden Erhebung und Evaluierung vorangestellt, muss jedoch ein zugrunde zulegender Standard
bestimmt werden.
International anerkannt sind die Standards „Web Content Accessibility Guidelines 2.0“ (WCAG) der Web
Accessibility Initiative (WAI) aus dem Jahr 2008. Auf nationaler Ebene kann auf die Verordnung zur Schaffung
barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung - BITV 2.0) aus 2011 verwiesen werden. Diese orientiert sich in ihren Anforderungen an den o. g.
internationalen Standards.
Eingangs, in der Erläuterung zum novellierten PBefG, wurde dargelegt, dass § 8 Abs. 3 PBefG Ausnahmen
zulässt, insofern diese konkret benannt und begründet werden. Im NVP werden Aussagen über zeitliche
Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.
Fahrzeuge/ Betrieb
Alle Fahrzeugneuanschaffungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und Normen zur geforderten
Barrierefreiheit. Sie erfolgen schrittweise gemäß dem laufzeitbedingten Austausch der Fahrzeuge sowie
entsprechend der Finanzausstattung der Verkehrsunternehmen, der Haushaltslage der Aufgabenträger und der
Fördermittelbereitstellung des Freistaates.
Haltestelleninfrastruktur
Unter Voraussetzung der Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Stadt Zwickau werden die Haltestellen
schrittweise gemäß Priorisierung im Haltestellenkataster sowie im Rahmen der anstehenden
Instandsetzungsmaßnahmen und -zyklen des Straßenraums durch den Straßenbaulastträger barrierefrei
ausgebaut. Der Ausbau der Haltestelleninfrastruktur erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und den
gültigen technischen Standards und Normen.
Schließt das Haltestellenumfeld eine barrierefreie Zuwegung an die Haltestelle aus bzw. ist diese auch nicht im
Rahmen o. g. Zyklen und Maßnahmen eingeplant, kann der barrierefreie Ausbau vorerst zurückgestellt werden.
Bis zur Herstellung der Barrierefreiheit im Gebiet des Aufgabenträgers sollen die Fahrzeuge im Linienbetrieb –
gemäß der Festlegungen in den Qualitätsstandards – neben der Kneeling-Technologie zudem mit technischer
Einstiegshilfe ausgestattet werden, so dass ein Zu-/Ausstieg für in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen an
jeder Haltestelle möglich ist.
6.2 Schülerbeförderung
Die Rahmenvorgaben für die Beförderung von Schülern sind in der Schülerbeförderungssatzung des ZVMS
geregelt. Die zukünftige Planung des Schülerverkehrs sollte im Hinblick auf ein nachhaltiges Verkehrsangebot
folgende Punkte nicht außer Acht lassen.
Zum einen, eine größtmögliche Abdeckung des Schülerverkehrs mit Linienverkehr nach § 42 und § 43 PBefG,
unter Einhaltung der Rahmenvorgaben der Schülerbeförderungssatzung, zu erreichen. Dies beinhaltet auch die
Öffnung27
der Linien nach § 43 PBefG für die Öffentlichkeit, soweit die Platzkapazitäten dies zulassen sowie eine
Darstellung der Linie in der Verbindungsauskunft des VMS.
Die o. g. Abdeckung impliziert zudem eine weitest gehende Integration des Bedarfs an freigestelltem
Schülerverkehr in die jeweiligen Linienverkehrsangebote.
Zum anderen, sollte bei der zukünftigen Schulnetzplanung auch eine Anhörung des Aufgabenträgers Verkehr
erfolgen. Dessen Einbeziehung in den Planungsverlauf soll die Aufrechterhaltung der Schülerbeförderung im
Linienverkehr sichern bzw. ggf. diese herstellen.
27
gemäß PBefG § 2 Abs. 4
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6.3 Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Verkehrsangeboten
Im Folgenden sind die allgemeinen Mindestanforderungen an die Durchführung von ÖSPV-Leistungen in Aufgabenträgerschaft der Stadt Zwickau zusammengefasst aufgeführt,
diese stellen die Mindestanforderungen an die Qualität der Leistungserbringung dar. Übergeordnete Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung zur Bedienung des ÖSPV-
Angebot der Stadt Zwickau aufgeführt.
Anforderungsbereich Anforderungseigenschaft Anforderung
Fahrzeuge
Technische Standards
Fahrzeuge müssen in betriebssicherem und fahrbereiten Zustand, entsprechend Bestimmungen
(insb. PBefG, BO-Kraft, BO-Strab, StVZO), sein.
Fahrzeuge müssen mind. der VDV-Rahmenempfehlung für Niederflur-Linienfahrzeuge in der
jeweils gültigen Fassung sowie der aktuellen EURO-Norm bzgl. Abgasemissionsgrenzwerten
entsprechen
Der Einsatz der nicht barrierefreien Straßenbahnen des KT4D ist bei Mischbetrieb mit
Niederflur-Straßenbahnen möglich.
Die Qualität der Omnibusflotte (durchschnittliches Fahrzeugalter, 100 % Niederflurigkeit,
Fahrzeuggröße und Fahrzeugstandards sowie Umwelteigenschaften) wird in der Vereinbarung
zwischen Aufgabenträger und Unternehmen festgelegt.
Das Fahrzeugalter der Busse darf 16 Jahre nicht überschreiten. Ausnahmen sind dem
Aufgabenträger anzuzeigen und nachvollziehbar zu begründen.
Das Fahrzeugalter der Straßenbahnen darf 25 Jahre nicht überschreiten. Umfangreiche
Modernisierungen verlängern das Fahrzeugalter um weitere 25 Jahre. Ausnahmen sind dem
Aufgabenträger anzuzeigen und nachvollziehbar zu begründen
Fahrgastkomfort/
Barrierefreiheit
Anforderungen an Barrierefreiheit sind gemäß BGG § 4(*1) bzw. Art. 9 UN-BRK zu
gewährleisten
Fahrzeuge mit Kneeling sind – wenn nicht bereits vorhanden – mit technischer Einstiegshilfe
(z. B. portable Rampen) zur Erleichterung des Ein- und Ausstiegs für mobilitätseingeschränkte
Menschen auszustatten.28
Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten im Linienbetrieb, mind. 2 VDV-gerechte Rollstuhl-
/ Kinderwagenstellplätze sowie Vorrangsitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
28
Konsens, bis zur Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit.
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Anforderungsbereich Anforderungseigenschaft Anforderung
Fahrgastinformation
Vollmatrixanzeige
Elektronische Zielanzeige Front und an der Einstiegsseite.
Liniennummer Front-, Einstiegs- und Heckseite.
Akustische – möglichst elektronische – und optische Haltestellenankündigung.
Fahrzeuge
(Fortsetzung)
Weitere Ausstattung
Installation von mind. 2 Entwertern und einem Fahrscheinverkaufsautomaten
(bargeldlos u./ o. mit Bargeld.
Ausstattung mit Fahrgastzählsystemen ist mit dem Verkehrsverbund abzustimmen.
Verbundzugehörigkeit Auf allen im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen ist auf die Zugehörigkeit zum VMS deutlich
sichtbar hinzuweisen, z. B. durch einen Aufkleber am Vorne-Einstieg.
Versicherung Der Verkehrsunternehmer hat für die Fahrzeuge und das Fahrpersonal einen angemessenen
Versicherungsschutz vorzuhalten.
Werbung
Werbung für Dritte, insbesondere Außenwerbung auf den Fahrzeugen, ist grundsätzlich
gestattet. Die Werbeinhalte dürfen nicht gegen die Interessen des Auftraggebers oder gegen die
allg. anerkannten Normen von Moral und Ethik verstoßen. Die Werbung für politische Parteien
und Verbände, Spielhallen, Spirituosen und Tabakwaren sowie jugendgefährdende Werbung
sind nicht zulässig.
Bei Außenwerbung an den Fahrzeugen dürfen max. 30 % der gesamten
Fahrzeugscheibenfläche verdeckt werden.
Personal Kompetenz/ Schulung
Fahrpersonal muss entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zum Führen von
Omnibussen und/ oder Straßenbahnen berechtigt sein.
Einhaltung von gesetzl. Vorschriften über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten muss erfolgen.
Das Fahrpersonal ist regelmäßig entsprechend der gültigen EU-Verordnung zu schulen und auf
den Fahrzeugen zu überwachen.
Fahrpersonal muss über einfache Kenntnisse der Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen sowie über Fahrplan, Streckenführung und Umsteigebeziehungen verfügen
und Auskunft geben können. Des Weiteren soll es Grundkenntnisse über Fahrzeuge besitzen.
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Anforderungsbereich Anforderungseigenschaft Anforderung
Personal
(Fortsetzung) Auftreten/ Verhalten
Dienstbekleidung; äußerlich gepflegtes Erscheinungsbild;
Verhalten: hilfsbereit, ruhig und besonnen, ausgeglichen, belastbar und verbindlich;
Mitarbeiter müssen einen gepflegten, ordentlichen und qualifizierten Eindruck hinterlassen.
In deutscher Sprache deutlich mit Fahrgästen und Leitstelle kommunizieren.
Betrieb/ Service
Schülerverkehr Der Auftragnehmer des Verkehrsangebots übernimmt die Planung und Durchführung der
gesamten Schülerbeförderung auf Grundlage der aktuellen Satzung.
Fahrplanung
Fahrplanänderungen nur zum Fahrplanwechsel zulässig. Ausnahmen nur bei Anpassung an
Eisenbahnverkehrsangebot oder bei berechtigtem öffentlichem Interesse.
Vermeidung von Überlagerungsverkehren
Fahrplandaten müssen fristgemäß an den VMS geliefert werden. Erstellung Fahrplanangebot
und die Herstellung der Anschlüsse müssen unter Beachtung der Vorgaben des VMS erfolgen.
Tarif Es gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des VMS.
Beschwerdemanagement
Ein Beschwerdemanagement ist vorzuhalten.
Beschwerden, die in die Zuständigkeit der Auftragnehmerin fallen, werden innerhalb von
höchstens zwei Wochen nach Eingang beantwortet. Sofern der Vorgang innerhalb von zwei
Wochen nicht aufgeklärt werden kann, erhält der Fahrgast spätestens nach zwei Wochen einen
Zwischenbericht. Die endgültige Bearbeitung und Antwort erfolgt dann spätestens innerhalb von
vier Wochen nach Eingang. Ist eine Beantwortung durch die Auftragnehmerin nicht möglich, ist
die Eingabe umgehend an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Kunden die zuständige
Stelle zu nennen.
Fahrgastinformation
Fahrgäste sind bei Betriebsunterbrechungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zu
informieren.
In den Fahrplänen sind barrierefreie Haltestellen und Fahrten auszuweisen.
Mindestens ein Kundencenter in Zwickau muss vorgehalten werden.
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Anforderungsbereich Anforderungseigenschaft Anforderung
Betrieb/ Service
(Fortsetzung)
Störungsmanagement
Notfall- und Störungsmanagement ist vorzuhalten
Kurzfristige Betriebsunterbrechungen aufgrund äußerer Einflüsse sind durch betriebslenkende
Maßnahmen zu minimieren. Die Fahrgäste sind im Falle kurzfristiger Betriebsunterbrechungen
im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten zu informieren.
Im Bedarfsfall soll soweit möglich der kurzfristige Einsatz von Ersatzfahrzeugen erfolgen.
Pünktlichkeit Verpflichtung zur Fahrplantreue.
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6.4 Linienbündel – Bedienstandards, Maßnahmen
Die aufgeführten Festlegungen sind im Einvernehmen mit dem durch die Stadt Zwickau beschlossenen
ganzheitlichen ÖPNV-Konzept (2012) entwickelt worden. Die dargestellten Zielnetze sind vorbehaltlich der zur
Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten und der baulichen Umsetzung der entsprechenden
Infrastrukturmaßnahmen zu betrachten. In Hinsicht auf eine neue Vergabe der Stadtverkehrsleistungen werden
die Linien des Stadtverkehrs Zwickau in die nachfolgend erläuterten Linienbündel differenziert.
In Anlage 5 sind die erforderlichen Mindestübergangszeiten je Verknüpfungspunkt benannt.
Ein „schlankes“ Straßenbahnnetz mit zwei Linien Eckersbach – Neuplanitz und Pölbitz – über Hauptbahnhof –
Klinikum ist sowohl unter betriebswirtschaftlichen Aspekten als auch aus Sicht der Fahrgäste das langfristige
Hauptziel im Stadtverkehr Zwickau. Mit diesem Vorhaben gehen die folgenden Zielstellungen einher.
Die Überlagerung von Straßenbahnlinien soll minimiert werden, um eine niedrige zu fahrende Anzahl der
Einsatzkilometer zu erreichen. Eine höhere Fahrgastnachfrage ergibt sich aus dem verbesserten Liniennetz,
speziell durch die bessere Anbindung des Hauptbahnhofs. Es wird eine entsprechende Effizienzsteigerung des
ÖPNV-Systems durch die Abwicklung der höheren Nachfrage mit dem geringsten Fahrzeugeinsatz erwartet und
damit auch die Einsparung von Investitionen in den Straßenbahnfahrzeugpark.
Die deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit von relevanten Zielen wie Hauptbahnhof, Verwaltungszentrum
oder Klinikum aus dem gesamten Stadtgebiet und die bessere Anbindung an das S-Bahn-Netz Mitteldeutschland
(Zwickau – Leipzig und Halle inkl. Flughafen) durch den ÖSPV fördern eine weitere Potenzialerschließung im
Stadtverkehrs Zwickau.
Die bessere Integration des Hauptbahnhofes in das Stadtverkehrsnetz, die geringere Notwendigkeit von
Umstiegen sowie eine sehr hohe Transparenz des Netzes durch die klare Linienführung verdeutlichen dem
Fahrgast zusätzlich die Sinnhaftigkeit der Maßnahme.
Die Abbildung 18 zeigt das beschriebene Zielnetz Straßenbahn in einer schematischen Darstellung.
Abbildung 18: schematisiertes Straßenbahnliniennetz Zweilinienvariante (Zielnetz)
Diese Maßnahmen sind vorbehaltlich der Umsetzung der unter Infrastrukturmaßnahmen beschriebenen
Vorhaben zu betrachten.
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Langfristig werden für die Straßenbahnlinien folgende Bedienstandards vorgesehen.
Tabelle 16 Bedienstandards Linienbündel Straßenbahn
Linie Relation TaktHHVZ Einsatzzeit Bemerkungen
3 Neuplanitz –
Eckersbach
10 min 4:00 bis 0:00
Uhr
Takte in den NVZ 15 bzw. 30
Min., am Wochenende späterer
Betriebsbeginn 4 Pölbitz –
(Hauptbahnhof) –
Städtisches Klinikum
Mit dem übergeordneten Ziel der Zwei-Linien-Lösung für Zwickau wird für den Umsetzungszeitraum der
Infrastrukturmaßnahmen intensiv über eine zu implementierende Zwischenlösung diskutiert. Nach Beschluss
einer entsprechenden Maßnahme, kann diese in das Stadtverkehrskonzept aufgenommen werden.
Ein möglicher Entwurf sieht dabei folgendes ausdrücklich provisorisches Linienangebot vor:
Das Straßenbahnnetz wird auf ein klar strukturiertes Zwei-Linien-System umgestellt und durch die Buslinie 10
ergänzt, dabei wird der Linienast zum Hauptbahnhof vorübergehend nicht durch die Straßenbahn bedient. Die
Anbindung des Hauptbahnhofes wird über die Buslinie 10, welche in einigen Tageslagen zwischen Neumarkt und
Hauptbahnhof verdichtet wird, gesichert. An den Haltestellen Neumarkt und Georgenplatz kann in die beiden
Straßenbahnlinien umgestiegen werden.
Ergänzend zur avisierten Vorstufe wirken die SPNV-Linien VL1 und VL2, welche die Haltestelle Zentrum mit dem
Hauptbahnhof direkt verbinden.
Im Fokus stehen die Grundausrichtung des Stadtverkehrsliniennetzes und die Abstimmung der Stadt- und
Regionalbusverkehre. Die Steigerung der Attraktivität und Effizienz des ÖPNV sowie die Verringerung der Anzahl
der Schnittstellen im Stadtgebiet sollen erreicht werden.
Die Verknüpfungsstelle Neumarkt erhält im Vergleich zur Zentralhaltestelle zukünftig einen Bedeutungszuwachs.
Vor allem in Zusammenhang mit der Neugestaltung des Straßenbahnnetzes wird der Neumarkt ein Knoten der
Stadtverkehrslinien. Der starke Rückgang der Nutzung der Zentralhaltestelle um fast zwei Drittel (montags bis
freitags) belegen die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Ein vollständiges Auflassen der Zentralhaltestelle ist
möglich, da die Endpunkte der meisten Regionalbuslinien am Hauptbahnhof liegen und die Stadtbuslinien als
Durchmesser- oder Radiallinien über den Georgenplatz bzw. Neumarkt verkehren.
Abbildung 19 Zwickau Zentralhaltestelle
Die Siedlungsschwerpunkte erhalten durch die Maßnahmen neue Direktverbindungen. Suburbane Gebiete mit
geringerer Siedlungsdichte erhalten eine grundsätzliche Anbindung (ggf. durch Umstieg) an das ÖPNV-Netz,
vorrangig an das Straßenbahnnetzes als Grundgerüst des ÖPNV-Systems.
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Das Stadtbuskonzept sieht Hauptlinien auf wichtigen Relationen vor, vor allem durch die Anbindung nicht durch
die Straßenbahn erschlossener Stadtteile wie Nieder- und Oberplanitz an den Hauptbahnhof bzw. die Innenstadt.
Der Hauptbahnhof bleibt als wichtiger Bushalt und Verknüpfungspunkt mit S-Bahn und Regionalverkehr
bestehen. Gemäß dem ganzheitlichen ÖPNV-Konzept sollen die Stadtbuslinien welche zwischen Äußere
Schneeberger Straße und Neumarkt bedienen eine schnelle, direkte Innenstadtverbindung über Innere
Schneeberger Straße – Hauptmarkt – Alter Steinweg erhalten. Die Ergänzung des Straßenbahnnetzes und die
einfache und nutzerfreundliche Ausgestaltung des Stadtverkehrskonzeptes sind dabei stets die übergeordneten
Ziele.
Zielnetz Bus
Die Linien des Zielnetzes sind in Haupt- oder Nebenlinien differenziert.
Die Hauptlinien fahren Aufkommensschwerpunkte ab und verbinden wichtige Ziele auf möglichst direktem Weg
miteinander. Sie erfordern:
einen dichteren Takt, möglichst in Abstimmung mit wichtigen Umsteigeangeboten,
größere Fahrzeuge und
lange Betriebszeiten.
Die avisierten Hauptlinienrelationen werden entlang der folgenden Relationen verlaufen:
[alternierend Dänkritz – Crimmitschau oder Niederhohndorf] Weißenborn – Neumarkt – Hauptbahnhof –
Planitz – Cainsdorf – Wilkau-Haßlau
Werdau – Neumarkt – Stadthalle – Wilkau-Haßlau -Kirchberg – Rothenkirchen
[alternierend Ebersbrunn – Hüttelsgrün oder Rottmannsdorf] – Oberplanitz – Planitz – Marienthal –
Kopernikusstraße – Weißenborn – Pölbitz – Mosel – Schlunzig – Glauchau – Meerane
Stenn – Lichtentanne – Reichenbacher Straße – Hauptbahnhof – Neumarkt – Oberhohndorf––
[alternierend bis Wildenfels – Hartenstein]
Alternierende Start-bzw. Endhaltestellen sind in Klammern dargestellt.
Nebenlinien führen durch weniger dicht besiedelte Gebiete und gewährleisten eine Grunderschließung an den
städtischen ÖPNV. Sie erfordern:
dünneren Takt, aber gute Abstimmung mit den Umsteigeangeboten,
möglichst kurze Wege an den Umstiegen zum weiterführenden städtischen ÖPNV-Linien,
kleinere Fahrzeuge,
ggf. zu Hauptlastzeiten/ im Schülerverkehr Anpassungen in Takt und Fahrzeugen.
Folgende Nebenlinienrelationen untersetzen das übergeordnete Netz aus Straßenbahn- und Hauptbuslinien:
[alternierend: Hartmannsdorf / Lichtentanne – Brand] – Marienthaler Höhe – Neumarkt – Pöhlau
[alternierend: Mülsen/ St. Jakob]
Weißenborn – Schlachthofstraße – Pölbitz – Eckersbach – Auerbach
Neumarkt – Reinsdorf – Wilhelmshöhe – Friedrichsgrün – Vielau
Die Mindestbedienhäufigkeit des Zielnetzes ist in Tabelle 17 zusammengefasst.
Tabelle 17: Bedienhäufigkeit Zielnetz Bus
Kategorie Hauptlinien Nebenlinien
Hauptzeit
6:00-9:00 Uhr an Schultagen
20 min-Takt auf
Kernstreckenabschnitten
30- bis 40-min-Takt
je nach Relevanz
Nebenzeiten 40 Minuten 120-min-Takt
alternierende Anfangs- bzw.
Endpunkte 60-min-Takt 120-min-Takt
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Vorstufe „Zwischennetz“ Bus
Die Umsetzung des Zielnetzes Straßenbahn (Abb.18) ist mittelfristig nicht realisierbar. Das Zielnetz Bus
verschiebt sich demzufolge auf einen späteren Zeitpunkt. Aus diesem Grund werden die Stadtbuslinien bis zur
Umsetzung des Zielnetzes mit einer Angebotsvorstufe bedient. Ein Großteil der Modifikationen im Zielnetz Bus ist
jedoch bereits mit den aktuellen Rahmenbedingungen umsetzbar, da das Zielnetz Straßenbahn die bereits heute
bedienten Strecken zum Großteil weiter befahren wird. Einzige Ausnahme bildet die Haltestelle Brunnenstraße,
die dann keine Bedienung durch die Straßenbahn erfährt.
Folgende Rahmenbedingungen muss das „Zwischennetz“ Bus im Unterschied zum Zielnetz kompensieren:
ergänzendes Taktangebot Bus/Straßenbahne zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle
alternative Strecke zur direkten Innenstadtanbindung Äußere Schneeberger Straße – Innere
Schneeberger Straße – Hauptmarkt – Alter Steinweg
Abbildung 20 Straßenbahntrasse „Alter Steinweg“
Tabelle 18 Bedienstandards Linienbündel Stadtbus Zwickau
Linie Relation Takt
HVZ Einsatzzeit Bemerkungen
10 Wilkau-Haßlau –
Weißenborn /
Niederhohndorf
10 /
20
Min.
4:00 bis
0:00 Uhr
Takte in den NVZ 15 / 30 Min.
Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.
20 Planitz, Markt –
Rottmannsdorf /
Hüttelsgrün
30
Min.
5:00 bis
22:00 Uhr
Takte in den NVZ 60 Min.
Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.
Abschnittsweise Einschränkungen der
Einsatzzeit möglich (nachfrageabhängig).
24 Auerbach –
Pöhlau
27 Marienthal –
Planitz, Markt
28 Weißenborn –
Auerbach /
Dresdner Straße
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Linie Relation Takt
HVZ Einsatzzeit Bemerkungen
22 Zentralhaltestelle
- Niederhohndorf Schülerverkehr
27E Neuplanitz -
Lichtentanne
A/B Nachtbusse 60-Min.Takt.
Einsatz am Wochenende.
Tabelle 19 VW-Werkverkehr
Linie Relation Einsatzzeit Bemerkungen
90 Stadtgebiet Zwickau –
VW-Werk Zwickau-Mosel
Im Rahmen der Schichtwechsel.
Nur für die Belegschaft von VW Sachsen. Verkehrt auf verschiedenen Routen,
sodass das gesamte Stadtgebiet erschlossen wird.
Der bereits angebotene Werksverkehr bestehend aus 3 Linien wird damit zu einer Linie zusammengefasst.
Zur besseren Verzahnung der Umlandregion Zwickaus mit der Stadt Zwickau werden in Abstimmung mit den
Unternehmen RVW und SVZ folgende Korridore für abgestimmte Stadt-Regionalbuslinien vorgesehen.
Tabelle 20 Bedienstandards Linienbündel Stadt-Regionalbus Zwickau
Korridor Relation Einsatzzeit Bemerkungen
1 Kirchberg – Wilkau-Haßlau – Innenstadt – Werdau / Königswalde
30 / 60 Min. 5:00 bis 22:00 Uhr
Takte in den NVZ 30 / 60 / 120 Min. Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.
2
Hartenstein – Reinsdorf / Vielau – Oberhohndorf – Innenstadt – Lichtentanne – Stenn - Reichenbach
Takte in den NVZ 30 / 60 / 120 Min. Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.
3 Meerane – Glauchau – Pölbitz
Takte in den NVZ 30 / 60 / 120 Min. Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.
Die bisherigen Linien 13, 18, 21, 23 und 29 des Stadtverkehrs Zwickau sind in die genannten Korridore zu
integrieren. Korridor 1 entspricht den durch den VMS angedachten PlusBus-Linien 129 und 136.
Im Falle der avisierten Direktvergabe könnten die Linienbündel paritätisch durch SVZ und RVW bedient werden.
Die Aufteilung der Leistungen erfolgt dann auf Grundlage der Umläufe. Die Umsetzung setzt ein gemeinsames
Vorgehen der Aufgabenträger Stadt Zwickau und Landkreis Zwickau voraus.
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Abbildung 21 Linienbündel Oberzentrum Zwickau – Zwischennetz bis 2020
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6.5 Infrastrukturmaßnahmen
Die Stadt Zwickau besitzt einen beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan 2010 und ein ganzheitliches ÖPNV-
Konzept 2012. Beide Beschlussfassungen bilden die Grundlage für nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der ÖPNV-Infrastruktur im Stadtgebiet. Die Maßnahmen sind stets vorbehaltlich ihrer
Finanzierung zu betrachten. Vorstufen und Plananpassungen sind möglich.
Ausbaustandards - Haltestelleninfrastruktur
Der Ausbau der Haltestelleninfrastruktur im Bereich des ÖSPV muss unter Beachtung der Vorgaben von
BOStrab, BOKraft sowie Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs (Ausgabe 2013) (EAÖ)
erfolgen. Des Weiteren sollten die Inhalte der neuformulierten DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen –
Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, der DIN 32984 - Bodenindikatoren im
öffentlichen Raum sowie der DIN 32981:2015-10 Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte an
Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - Anforderungen einfließen.
Der Mindestausbaustandard „Barrierefreier Ausbau einer Haltestelle inklusive Neubau eines
Fahrgastunterstands“ umfasst eine Bordhöhe von mind. 160 mm, eine Mindestdurchgangsbreite von 1500 mm29
sowie die einheitliche Ausstattung und Gestaltung eines Blindenleitsystems mit taktilen Elementen inkl.
Kennzeichnung des Einstiegsbereiches.
Verknüpfungsstelle Hauptbahnhof Zwickau
Die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergänzt die fehlende suggestive Führung von Fußgängern in und aus
Richtung Innenstadt sowie die Verknüpfung der ÖPNV-Verkehrsmittel untereinander. Eine Realisierung ist auch
unabhängig von der Schaffung der Straßenbahndurchbindung möglich, um eine Aufwertung des für die Stadt so
wichtigen Verknüpfungspunktes zeitnah zu ermöglichen. Es lagen verschieden Entwürfe vor, die ggf. zu
modifizieren sind. Unter Beteiligung städtischer Fachämter, der SVZ GmbH und des VMS wurde die Variante 1a
als Vorzugsvariante herausgearbeitet.
In dieser Variante wird die Straßenbahnhaltestelle soweit wie möglich an den Haupteingang des
Bahnhofsgebäudes gelegt, ohne dass in die Seitenbereiche eingegriffen wird. Die Gleistrassen in der
Bahnhofstraße und der Straße „Am Bahnhof“ werden beibehalten. Die Haltesteige der Straßenbahnhaltestelle
werden in Seitenlage, parallel zum Gleisfeld des Bahnhofes angeordnet. Die Anordnung der Bushaltestellen
erfolgt in Sägezahnanordnung, die ein voneinander unabhängiges Ein- und Ausfahren der Busse in alle
Richtungen ermöglicht.
Abbildung 22: Hauptbahnhof Zwickau, Vorplatz
29
gemäß. EAÖ, 6.5
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Abbildung 23: Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Zwickau
Somit entsteht ein großzügiger Vorplatzbereiches mit übersichtlicher Wegeführung bei gleichzeitiger Minimierung
der Verkehrsflächen. Eine Inanspruchnahme von Flächen der DB AG und des ehemaligen Postgeländes ist nicht
notwendig. Abbildung 23 zeigt den Entwurf der Variante 1a aus der durch die Stadt Zwickau beauftragten
Voruntersuchung.
Die Realisierung der Anlagen für den ruhenden Verkehr im Umfeld des Hauptbahnhofes (ohne Grunderwerb) ist
sinnvoll, jedoch optionale Ergänzung zum bestehenden Konzept.
Verknüpfungsstellen Zwickau Zentrum und Neumarkt
Die durch die Eisenbahn und Straßenbahnlinien tangierte Verknüpfungsstelle im Zentrum der Stadt ist ein
wichtiger Baustein der Umlandanbindung an das Oberzentrum. Die SPNV-Linien VL1 und VL2 verbinden die
Haltestelle Zentrum direkt mit dem Hauptbahnhof.
Der Neumarkt wird die zentrale Verknüpfungsstelle, an der beide vorgesehenen Straßenbahnlinien und eine
große Zahl an erreichbaren Streckenästen im Zielnetz Bus aufeinandertreffen.
Die baulichen Anlagen an den zentralen Verknüpfungspunkten und deren Funktion sind grundsätzlich zu
erhalten. Dazu sind die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen der Infrastruktur sowie der barrierefrei Ausbau
sicherzustellen.
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Durchbindung Hauptbahnhof – Werdauer Straße
Die Straßenbahnstreckenmodifikation durch die Durchbindung vom Bahnhofsvorplatz über die Kopernikusstraße
zur Werdauer Straße ist übergeordnetes Ziel der Stadt Zwickau. Dazu sind im Wesentlichen zwei
Teilmaßnahmen vorgesehen:
1. Straßenbahnunterführung Bahnhofsvorplatz – Kopernikusstraße bestehend aus
Rampe Güterbahnhofstraße
Bau Unterführung,
Rampe Bahnhofstraße
2. Einordnung Straßenbahntrasse in Kopernikusstraße bestehend aus
Bau Straßenbahnstrecke
Anpassung Fahrbahn (Abbruch/ Neubau)
Gehwege, Sicherheitsstreifen, Zufahrt Ärztehaus, Böschung
Abriss Anrainergebäude (Grunderwerb nicht städtischer Grundstücke vorausgesetzt)
Bau und Einrichtung Signalanlagen
Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen enthält das beschlossene „Ganzheitliches ÖPNV-Konzept der
Stadt Zwickau, Stufe III – Vorzugskonzept“.
weitere Maßnahmen
Im Zwickauer Stadtgebiet werden weitere Haltestellen betrieben, welche mit einer verstärkten Verknüpfung des
ÖSPV in der Fläche an Bedeutung gewinnen. Im Folgenden werden wichtige Umsteigehaltestellen aufgeführt und
Maßnahmen zur Verbesserung benannt.
Tabelle 21: Maßnahmen – Weitere Verknüpfungsstellen
Haltestelle Maßnahmen
Himmelfürststraße
Verlegung der Bushaltestelle mit Fahrtrichtung Innenstadt in Richtung
Himmelfürststraße auf Höhe Straßenbahnhalt,
Verlegung der FG-LSA (über die Innere Zwickauer Straße) vor diesen Halt (Option:
gemeinsame Nutzung der Straßenbahnhalte durch Busse)
Schlachthofstraße Haltestelle für Busse in Richtung Osten in Schlachthofstraße einrichten,
Erweiterung der LSA zur Sicherung der Fußgänger am Knotenpunkt ist zu prüfen
Weißenborn Allgemeine Aufwertung der Haltesteige und Beleuchtung
Zentralhaltestelle Verlegung in die jetzige Straßenbahnhaltestelle „Zentralhaltestelle“,
Sicherung der Querung vom/ zum Georgenplatz auch für Busse
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Herstellung Barrierefreiheit – Haltestelleninfrastruktur
Im Teil A des NVP wurde im Kapitel „Maßnahmenplanung – Fahrzeuge und Infrastruktur“ dargelegt, dass der
monetäre Aufwand pro Halteplatz/ Haltesteig im Aufgabenträgergebiet bei einem Auftragsumfang „Barrierefreier
Ausbau einer Haltestelle inklusive Neubau eines Fahrgastunterstands“ 20.000 Euro je Halteplatz/Steig betragen
würde. Des Weiteren wurde erläutert, dass die Maßnahmen förderfähig sind und in welchem Umfang die
Finanzhilfen ausfallen. Im Bereich des Aufgabenträgers Stadt Zwickau gibt es 333 Haltesteige. Nachfolgende
Prioritätenliste umschreibt die vorgesehenen Maßnahmen zum Haltestellenausbau.
Tabelle 22: Prioritätenliste Haltestellenausbau der Stadt Zwickau
Haltestelle Typ Frequentierung
[Ein- u. Aussteiger/Jahr) Grund
Georgenplatz Tram,
Bus ca. 950.000
Barrierefreiheit, Hauptlinien,
Herstellung Begegnungsmöglichkeit
Bus/Bus und Bus/Tram
Eckersbach, Mitte Tram 495.496 Barrierefreier Zugang, Hauptlinie
Schlachthofstraße Tram,
Bus 279.832 Barrierefreiheit, Hauptlinie
Friedrich-Engels-
Straße Tram 251.011 Barrierefreiheit, Hauptlinie
Lindenhof Tram 235.371 Barrierefreiheit, Hauptlinie
Neue Welt Tram 198.902 Barrierefreiheit, Hauptlinie
Kurt-Eisner-Straße Tram 174.019 Barrierefreiheit, Hauptlinie
Lessingstraße Tram 121.350 Barrierefreiheit, Hauptlinie
Strandbad Bus 95.993 Barrierefreiheit, Querungssicherheit,
Hauptlinie
K.-Kollwitz-
Gymnasium Bus 92.568 Barrierefreiheit, Hauptlinie
Brunnenstraße Tram,
Bus 59.599 Barrierefreiheit, Hauptlinie
Stolleplatz Bus 57.999 Barrierefreiheit, Hauptlinie,
schlechter Fußweg
Max-Pechstein-
Museum Bus Neu Barrierefreiheit, Hauptlinie
Ludwig-Richter-Str. Bus 43.903 Barrierefreiheit, Hauptlinie,
schlechter Fußweg
Planitz, Wasserturm Bus 42.017 Barrierefreiheit, Hauptlinie,
schlechter Fußweg
Abzweig nach
Cainsdorf Bus 38.540
Barrierefreiheit, Hauptlinie,
schlechter Fußweg
Marienthaler Höhe Bus 37.768 Barrierefreiheit
Weißenborn,
Waldpark Bus 29.730 Barrierefreiheit, kein Fußweg
Wilkestraße Bus 29.198 Barrierefreiheit
Comeniusweg Bus 27.947 Barrierefreiheit
Frühlingstraße Bus 26.285 Barrierefreiheit, Hauptlinie,
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Haltestelle Typ Frequentierung
[Ein- u. Aussteiger/Jahr) Grund
schlechter Fußweg
Uthmannstraße Bus 22.906 Barrierefreiheit, Hauptlinie,
schlechter Fußweg
Reichenbacher Straße Bus 21.904 Barrierefreiheit, Hauptlinie,
schlechter Fußweg
Freiheitsstraße Bus 19.507 Barrierefreiheit, Hauptlinie,
schlechter Fußweg
Kuhbergweg Bus 16.524 Barrierefreiheit, Hauptlinie,
schlechter Fußweg
Auerbach Bus 10.728 Barrierefreiheit, kein Fußweg
Südplatz Bus 6.442 Barrierefreiheit
Die verbleibenden Haltestellen sind im Rahmen turnusmäßiger Sanierungen der Verkehrsanlagen auszubauen.
Abbildung 24: Zwickau, Haltestelle Georgenplatz (Stand 30, 31)
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Finanzierung 7
7.1 Finanzierung der ÖPNV-Leistung
Der Regionalverkehr des Landkreises Zwickau umfasst eine große Zahl an Buslinien, die in der Stadt Zwickau
beginnen oder enden. Gleichzeitig erbringt die SVZ GmbH Leistungen im Regionalbusverkehr außerhalb des
Stadtgebietes Zwickau. Die Stadt Zwickau hat mit dem Landkreis Zwickau eine Kooperations- und
Finanzierungsvereinbarung über die auf dem jeweiligen Territorium verkehrenden Leistungen beschlossen.
Der Landkreis Zwickau und die Stadt Zwickau erstatten sich gegenseitig die Aufwendungen für
Verkehrsleistungen gemäß § 1 in Höhe von 75 %. Die einbezogenen Linien sind festgeschrieben. Diese
Regelung ist flexibel gestaltet, um Änderungen durch Zu- und Abbestellung in den nächsten Jahren
berücksichtigen zu können.
Die Vereinbarung hat für die Stadt Zwickau jährliche Zahlungen in Höhe von ca. 220.000 Euro zur Folge. Diese
ergeben sich aus einem Betrag in Höhe von ca. 320.000 Euro, den die Stadt an den Landkreis zu entrichten hat,
sowie einem Betrag in Höhe von ca. 100.000 Euro, den der Landkreis an die Stadt für Leistungen der Städtischen
Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH überweisen muss. Die Beträge ergeben sich aus einem voraussichtlichen
Erstattungsbetrag in Höhe von 0,82 Euro je Fahrplankilometer.
Die mit dem Maßnahmenkonzept vorgesehenen Anpassungen werden hinsichtlich ihrer Bestellung und
Verantwortlichkeiten zukünftig auch zwischen Stadt und Landkreis abgestimmt. Die Harmonisierung der Stadt-
und Regionalverkehrsleistungen erfolgt dann auch für die betroffenen Linien. Dazu werden beide Aufgabenträger
die Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung fortschreiben.
Das Linienbündel VW-Werkverkehr wird ausschließlich über Fahrgeldeinnahmen und Zuschüsse der VW
Sachsen GmbH finanziert.
7.2 Kosten Infrastruktur
Nachfolgend sind die Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Straßenbahnnetzneugestaltung der Stadt Zwickau
zusammengefasst.
Hinsichtlich der notwendigen Investitionskosten hat sich gemäß Kostenschätzung die Vorzugsvariante 1a für den
Bahnhofsvorplatz als wirtschaftlichste Variante erwiesen. Unter Beachtung eines jährlichen Baupreisindex von
2,5 % ist im Jahr 2018 mit Baukosten von 6,86 Mio. Euro (Brutto) zu rechnen.
Für die Durchbindung der Straßenbahnstrecke zwischen dem Bahnhofsvorplatz und der Werdauer Straße ergab
eine vorläufige Schätzung Baukosten in Höhe von ca. 11,88 Mio. Euro (Brutto). Unter Beachtung des
Baupreisindex sind diese bis zum Beginn einer möglichen Realisierung im Rahmen der mittelfristigen
Investitionsplanung anzupassen.
7.3 Herstellung Barrierefreiheit – Haltestelleninfrastruktur
Im Abschnitt Rahmenplanung wurde unter dem Punkt Infrastrukturmaßnahmen – Herstellung der Barrierefreiheit
bei der Haltestelleninfrastruktur – dargelegt, wie die Kosten für den Umbau der Haltestellen bestimmt werden
können.
In der Kostentabelle werden zur Übersicht die Anzahl der Halte (Gesamt und nach Priorisierungsschlüssel) sowie
die daraus entstehenden theoretischen Gesamtkosten im Aufgabenträgerbereich dargelegt.
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Tabelle 23: Monetärer Aufwand – Barrierefreier Haltestellenausbau
Priorisierung Anzahl Halteplätze/Steige Kosten
Gesamtanzahl 333 ca. 7 Mio. €
ab 10.000 Fahrgäste/ Jahr 115 ca. 4,6 Mio. €
ab 25.000 Fahrgäste/ Jahr 76 ca. 3,1 Mio. €
ab 50.000 Fahrgäste/ Jahr 47 ca. 1,9 Mio. €
Der genannte Wert von 20.000 Euro je Halteplatz/Steig – ist als Abschätzung anzusehen und kann je nach
tatsächlichem Auftragsumfang abweichend ausfallen. Die Kosten des Haltestellenausbaus inkl.
Fahrgastunterstand sind vollständig förderfähig und werden z. Z. mit Finanzhilfen von 75 % der Investitions-
summe gefördert.
Eine Erhöhung des Förderanteils ergibt sich im Rahmen eines im Bundestag30
beschlossenen Gesetzentwurfs.
Durch die Regierungskoalition wurde darin festgelegt, ein 3,5 Mrd. Euro umfassendes Investitionsprogramm
aufzusetzen. Mit diesem will der Bund die Kommunen von 2015 bis 2018 auch beim Abbau von Barrieren im
ÖPNV mit bis zu 90 % Förderung unterstützen
30
BT-Drs. 18/4975
Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung
Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016
vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 54 von 54
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Steckbrief Stadtstruktur
Anlage 2: ÖSPV Fahrplankilometer 2014
Anlage 3: Bedienungsangebot 2014/ 2015
Anlage 4: Übersicht Ergänzende Verkehrsangebote
Anlage 5: Mindestübergangszeiten an den Verknüpfungspunkten