Negativer, positiver, nachhaltiger Friede Ein Überblick über die moderne Friedens- diskussion und...

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Negativer, positiver, nachhaltiger Friede Ein Überblick über die moderne Friedens- diskussion und ihre Fallstricke

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Negativer, positiver, nachhaltiger Friede

Ein Überblick über die moderne Friedens-diskussion und ihre Fallstricke

FRIEDEN

Frieden ist mehr als kein Krieg Frieden ist mehr als kein Krieg

ein Wert [wie Freiheit, Gerechtigkeit, Wohlfahrt]

ein Prozess politisch-ökonomisch-gesellschaftlich [Reduzierung des gewaltsamen Konfliktaustrags, zunehmende Gleichverteilung menschlicher Entfaltungschancen]

ein Zustand [gerechter und gewaltfreier Interessenausgleich zwischen Konfliktparteien]

eine Vision [Gemeinsamkeit der Überlebensbedingungen im nuklearen Zeitalter Friede der Menschen mit sich selbst und mit der gesamten Schöpfung]

bedeutet im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt - Objekt -Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-) Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt - als Macht der gesellschaftlichen Verhältnisse - zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung, Ausbeutung.

bedeutet im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt - Objekt -Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-) Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt - als Macht der gesellschaftlichen Verhältnisse - zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung, Ausbeutung.

FriedenFrieden

Die erweiterten Begriffe von Gewalt und Frieden nach Galtung

GEWALTGEWALT

FRIEDEN FRIEDEN

personale (direkte)

Abwesenheit von personaler Gewalt oder negativer Frieden

strukturelle (indirekte)

Abwesenheit von struktureller Gewalt oder positiver Frieden

GRUNDBEGRIFFE

MACHT

DIREKTE GEWALT

HERRSCHAFT

EINFLUSS ABHÄNGIGKEIT

STRUKTURELLE GEWALT

militärische Gewaltanwendung

(insbes. ökonomische) Vor- und Nachteile

Das Kennzeichen beider Friedensbegriffe ist zunächst

ihre Orientierung auf einen politisch-gesellschaftlichen

(Ideal-) Zustand, der - ähnlich wie der Begriff der

Gesundheit in der Medizin - durch das

Nichtvorhandensein wie auch immer im einzelnen

definierter Störfaktoren beschrieben wird. Über diese

Störfaktoren - etwa Gewalt, Not, Unfreiheit - lässt sich

in Politik wie Wissenschaft Konsens relativ einfach

herstellen.

Das Kennzeichen beider Friedensbegriffe ist zunächst

ihre Orientierung auf einen politisch-gesellschaftlichen

(Ideal-) Zustand, der - ähnlich wie der Begriff der

Gesundheit in der Medizin - durch das

Nichtvorhandensein wie auch immer im einzelnen

definierter Störfaktoren beschrieben wird. Über diese

Störfaktoren - etwa Gewalt, Not, Unfreiheit - lässt sich

in Politik wie Wissenschaft Konsens relativ einfach

herstellen.

Der Friedensbegriff - eine Dauerbaustelle -

NEGATIVER FRIEDENEGATIVER FRIEDE

Friede als Zustand der politischen Ordnung beendet den Krieg, wird aber zugleich seinerseits durch kriegerische Auseinandersetzungen beendet.

PRINZIP: NEGATION

Friede als Nicht-Krieg (oder als Zwischenzeit zweier Kriege)

Ordnung des internationalen Systems bestimmt durch die Abwesenheit direkter Gewaltanwendung

Zustand innerhalb eines Systems grösserer Gruppen von Menschen, besonders von Nationen, in dem keine organisierte kollektive Anwendung von oder Drohung mit Gewalt stattfindet

Friede: Gegenbegriff zu Krieg und organisierter Gewaltanwendung Friede: Gegenbegriff zu Krieg und organisierter Gewaltanwendung

Der Friedensbegriff – eine Dauerbaustelle (2)

Die positiv - inhaltliche Definition dessen, was den (Ideal-) Zustand des Friedens ausmacht, trifft hingegen auf erhebliche Schwierigkeiten. Sie hängt ab von den moralisch-ethischen Grundannahmen und Normen, von den gesellschaftlichen und politischen Wertvorstellungen des Einzelnen oder der Gruppe, die sich mit dem Inhalt des Friedensbegriffs jeweils auseinandersetzen. Folglich gibt es im Prinzip so viele positiv-inhaltlichen Umschreibungen von Frieden, wie es Gesellschafts- und Politikmodelle, Weltanschauungen, Glaubensbekenntnisse – und natürlich auch Friedenstheorien – gibt.

Akteure Nationalstaaten

Prozesse Nullsummenspielartige Konkurrenz um Macht,

Einfluss und Ressourcen

Strukturprinzip Sicherheitsdilemma

Milieu Staatenwelt als internationaler anarchischer

Naturzustand

Friedenskonzept Sicherheit/ Überleben des Akteurs

(Erklärungs-)Ansatzebene

(außengerichtetes) Aktions-/Interaktionsverhalten der Akteure („unit-level-explanation“)

Mittel Machtakkumulation, (gewaltsame) Selbsthilfe zur Durchsetzung von Eigeninteressen,

Abschreckung, Gleichgewichtspolitik

Schlagwort Abschreckungsfrieden unter Anarchie

Friedensschaffende Leitprinzipien klassischer Großtheorien:

Friedensschaffende Leitprinzipien klassischer Großtheorien: REALISMU

SREALISMU

S

Akteure Nationalstaaten

Prozesse Konflikt und Kooperation im Rahmen gemeinschaftlich anerkannter Verhaltensregeln

und (informeller wie formeller) Institutionen

Struktur-prinzip

Kontrolle des Machtstrebens und der Machtausübung der Akteure

in der internationalen Anarchie

Milieu Staatenwelt als rechtlich verfasste internationale Staatengesellschaft

Friedens-konzept

Garantie der Erwartungsverlässlichkeit des Akteurshandelns in der

internationalen (Rechts-) Ordnung („pacta sunt servanda“)

Ansatzebene Vergesellschaftung/ Systembildung der Akteure; Phänomen der „governance without

government“

Mittel Ausbildung eines Konsenses der Akteure über gemeinschaftliche Interessen,

(Selbstbindende Verhaltens-) Regeln und Institutionen; insbes. Anerkennung/

Befolgung von Verhaltensregeln, die die Gewaltausübung in der Staatengesellschaft

einhegen, beschränken, reduzieren

Schlagwort (Rechts-)Ordnungsfrieden unter regulierter Anarchie

RATIONALISMUS

RATIONALISMUS

Akteure individuelle, gesellschaftliche, nationalstaatliche Akteure

Prozesse internationale Arbeitsteilung und funktionale Vernetzung als Ergebnis wie als Voraussetzung wissenschaftlicher, technischer, ökonomischer und politischer

Modernisierung

Struktur-prinzip

Kooperation und Interdependenz

Milieu Staaten- und Gesellschaftswelt als Friedensgemeinschaft liberaler Demokratien

Friedens-konzept

Fortschreitende Verwirklichung von Freiheit, Gerechtigkeit, Wohlfahrt als menschliche Existenzbedingungen plus Intensivierung der internationalen

Kooperation plus Förderung der Modernisierung als Bedingung moralischer Perfektibilität wie zunehmender Wohlfahrt der Menschheit

Ansatzebene Politische/ sozioökonomische Binnenstruktur der Akteure

(„inside-out-explanation“)

Mittel Freihandel, Förderung der internationalen Organisation und kollektiven Sicherheit, Demokratisierung der Akteure im Lichte von Rechtsstaatlichkeit und

Menschenrechtsverwirklichung, Aufklärung über gemeinsame (Menschheits-) Interessen und Erziehung zu kompromißhafter, interessenausgleichender

Konfliktbearbeitung

Schlagwort Demokratischer Frieden unter Kooperation

LIBERALER INTERNATIONA

-LISMUS

LIBERALER INTERNATIONA

-LISMUS

GLOBALE/REGIONALE FRIEDENSSICHERUNG:

Akteure und Konzepte

UNO OSZE NATO EU

Typ Kollektive Sicherheit Kooperative Sicherheit Kollektive Verteidigung

Integrative Sicherheit

Ziel Wahrung bzw. Wiederherstellung

des Weltfriedens und der inter-nationalen Sicherheit mit polit., wirtschaftl., militär.

Mitteln

Wahrung der Sicherheit und der

territorialen Unversehrtheit der

teilnehmenden Staaten mit politischen Mitteln

Wahrung der Sicherheit und der

territorialen Unversehrtheit der Bündnis-mitglieder mit

primär mil. und polit. Mitteln

Wahrung der Sicherheit der

Mitgliedstaaten und der Union durch polit.,

wirtschaftl. und militär. Mittel

Sicherheit durch ...

Gewaltverbot Zusammenarbeit und Dialog

Verteidigung und Kooperation

Souveränitäts-transfer

Entscheidung Qualifizierte Mehrheit (SR: Veto)

Konsens (Ausnahmen: Konsens minus eins)

Konsens Konsens (Mehrheitsent-

scheidung möglich)

Reichweite Global Regional Regional Regional

Sicherheits-garantie

Nein Nein Ja Nein (künftig möglich)

Literaturtip

• Peter Imbusch/Ralf Zoll (Hrsg.): Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung. 3., überarb. Aufl. Wiesbaden: VS-Verlag 2005

• Ernst-Otto Czempiel: Friedensstrategien. 2., überarb. u. aktualis. Aufl. Opladen 1998

• Michael E. Brown u.a. (Hrsg.): Theories of War and Peace. 2. Aufl. Cambridge/Mass. 1999

Literaturtip (2)

• Javier Perez de Cuellar/Young Seek Choue (Hrsg.): World Encyclopedia of Peace. 8 Bde., 2. Aufl. New York: Oceana 1999

• Lester Kurtz/Jennifer Turpin (Hrsg.): Encyclopedia of Violence, Peace, Conflict . 3 Bde., San Diego: Academic Press 1999

FRIEDENSBEGRIFF : PROBLEMEFRIEDENSBEGRIFF : PROBLEME

→ INHALTLICHE Füllung der Leerformeln in politischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht

→ Friede als ZUSTAND vs. Friede als PROZESS

→ INHALTLICHE Füllung der Leerformeln in politischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht

→ Friede als ZUSTAND vs. Friede als PROZESS

Geschichtlichkeit des Friedens und Offenheit für die ZukunftGeschichtlichkeit des Friedens und Offenheit für die Zukunft

Grundbedingung : Überleben der Menschheit

Indikatoren friedensfördernder Prozesse

Abbau von Not Aufhebung von NOT

Minderung von NOT

Bewahrung der Natur

Soziale Gerechtigkeit

Bewahrung der Natur

Soziale Gerechtigkeit

Vermeidung von Gewalt

Prinzipieller Gewaltverzicht: Gewalt kein Mittel zum Frieden

Lehre vom gerechten Krieg: unter bestimmten Bedingungen Gewaltanwendung zur Herstellung von Frieden nötig

Verminderung von Unfreiheit :

Überwindung von Unterdrückung und Entrechtung, Menschenrechte

Vermeidung von Gewalt

Prinzipieller Gewaltverzicht: Gewalt kein Mittel zum Frieden

Lehre vom gerechten Krieg: unter bestimmten Bedingungen Gewaltanwendung zur Herstellung von Frieden nötig

Verminderung von Unfreiheit :

Überwindung von Unterdrückung und Entrechtung, Menschenrechte

Grundbedingung: Überleben der Menschheit

Die Grundbedingung des Friedens ist mit dem Überleben der Menschheit gegeben. Von Frieden zu reden, ist sinnlos, wenn das Leben auf diesem Planeten zerstört wird. Unfrieden zeigt sich dann aber vor allem in denjenigen Vorgängen, in denen das Leben auf der Erde bedroht, zerstört oder aufs Spiel gesetzt wird. Dies geschieht vor allem in drei Formen: in der Ausbeutung und Zerstörung der außermenschlichen Natur, im täglichen und massenhaften Hungertod von Millionen von Menschen und in der Gefährdung des Lebens durch militärische Mittel. Naturzerstörung, Hunger und Krieg sind diejenigen Vorgänge, von denen gelten muss, dass sie mit der Grundbedingung des Friedens: dem Überleben der Menschheit unvereinbar sind.

Die Grundbedingung des Friedens ist mit dem Überleben der Menschheit gegeben. Von Frieden zu reden, ist sinnlos, wenn das Leben auf diesem Planeten zerstört wird. Unfrieden zeigt sich dann aber vor allem in denjenigen Vorgängen, in denen das Leben auf der Erde bedroht, zerstört oder aufs Spiel gesetzt wird. Dies geschieht vor allem in drei Formen: in der Ausbeutung und Zerstörung der außermenschlichen Natur, im täglichen und massenhaften Hungertod von Millionen von Menschen und in der Gefährdung des Lebens durch militärische Mittel. Naturzerstörung, Hunger und Krieg sind diejenigen Vorgänge, von denen gelten muss, dass sie mit der Grundbedingung des Friedens: dem Überleben der Menschheit unvereinbar sind.

Schon aus dieser elementaren Bedingung des Friedens lassen sich die Indikatoren ableiten, an denen wir friedensfördernde von friedenshemmenden oder friedensgefährdenden Prozessen unterscheiden. Frieden ist mehr und anderes als die Sicherung menschlichen Lebens. Diese Qualität beschreiben wir durch die drei Indikatoren: Abbau von Not, Vermeidung von Gewalt, Verminderung von Unfreiheit.

Indikator: Abbau von Not In der Menschengeschichte war Not immer wieder ein auslösender Faktor gewaltsamer Auseinandersetzungen. Der Streit um knappen Lebensraum und knappe Ressourcen ist eine der wichtigsten Wurzeln kriegerischer Konflikte. Sich am Frieden zu orientieren heisst, nach der Vermeidung solcher Konflikte und nach dem Abbau der Not zu fragen. Vielen Weltreligionen ist gemeinsam, dass sie die geschichtliche Wirklichkeit aus der Perspektive der Armen, der Hungernden, der Rechtlosen, also derer ansehen, die im massivsten Sinn von Not betroffen sind. Die Aufhebung ihrer Not ist der Inhalt messianischer Verheißungen; die Minderung von Not und Unterdrückung ist das deutlichste Zeichen für eine Veränderung, die den Namen des Friedens verdient.

In der Menschengeschichte war Not immer wieder ein auslösender Faktor gewaltsamer Auseinandersetzungen. Der Streit um knappen Lebensraum und knappe Ressourcen ist eine der wichtigsten Wurzeln kriegerischer Konflikte. Sich am Frieden zu orientieren heisst, nach der Vermeidung solcher Konflikte und nach dem Abbau der Not zu fragen. Vielen Weltreligionen ist gemeinsam, dass sie die geschichtliche Wirklichkeit aus der Perspektive der Armen, der Hungernden, der Rechtlosen, also derer ansehen, die im massivsten Sinn von Not betroffen sind. Die Aufhebung ihrer Not ist der Inhalt messianischer Verheißungen; die Minderung von Not und Unterdrückung ist das deutlichste Zeichen für eine Veränderung, die den Namen des Friedens verdient.

Der Indikator „ Abbau von Not“ enthält heute notwendigerweise zwei Momente in sich. Zum einen setzt er voraus, dass es gelingt, die natürlichen Ressourcen zu bewahren, auf die Menschen um ihres Lebens willen angewiesen sind. Die Bewahrung der Natur ist damit eine Voraussetzung für den Abbau von Not. Zum anderen kann dieser nur in dem Mass gelingen, in dem die Ungerechtigkeit in der Verteilung materieller Güter und des Zugangs zu ihnen verringert wird; soziale Gerechtigkeit ist damit ein notwendiger Maßstab des Friedens.

Der Indikator „ Abbau von Not“ enthält heute notwendigerweise zwei Momente in sich. Zum einen setzt er voraus, dass es gelingt, die natürlichen Ressourcen zu bewahren, auf die Menschen um ihres Lebens willen angewiesen sind. Die Bewahrung der Natur ist damit eine Voraussetzung für den Abbau von Not. Zum anderen kann dieser nur in dem Mass gelingen, in dem die Ungerechtigkeit in der Verteilung materieller Güter und des Zugangs zu ihnen verringert wird; soziale Gerechtigkeit ist damit ein notwendiger Maßstab des Friedens.

Indikator : Vermeidung von Gewalt

Kann die Drohung mit Gewalt oder gar ihr Einsatz heute noch dem

Frieden dienen? Das ist einer der wichtigsten Streitpunkte, mit denen sich

jede Friedensethik auseinanderzusetzen hat. Die Tradition der christlichen

Friedensethik lässt sich so beschreiben, dass ihre repräsentativen

Grundpositionen genau an dieser Frage auseinander treten. Während die

Position des prinzipiellen Gewaltverzichts behauptet, dass Gewalt nie als

Mittel zum Frieden verantwortet werden kann, beruht die Lehre vom

gerechten Krieg auf der Überzeugung, dass unter bestimmten

Bedingungen die Gewaltanwendung um des Friedens willen

unausweichlich und gerechtfertigt sein kann. Doch beide Positionen

stimmen darin überein, dass die Vermeidung und die Verminderung von

Gewalt einen entscheidenden Indikator des Friedens bilden. ...

Kann die Drohung mit Gewalt oder gar ihr Einsatz heute noch dem

Frieden dienen? Das ist einer der wichtigsten Streitpunkte, mit denen sich

jede Friedensethik auseinanderzusetzen hat. Die Tradition der christlichen

Friedensethik lässt sich so beschreiben, dass ihre repräsentativen

Grundpositionen genau an dieser Frage auseinander treten. Während die

Position des prinzipiellen Gewaltverzichts behauptet, dass Gewalt nie als

Mittel zum Frieden verantwortet werden kann, beruht die Lehre vom

gerechten Krieg auf der Überzeugung, dass unter bestimmten

Bedingungen die Gewaltanwendung um des Friedens willen

unausweichlich und gerechtfertigt sein kann. Doch beide Positionen

stimmen darin überein, dass die Vermeidung und die Verminderung von

Gewalt einen entscheidenden Indikator des Friedens bilden. ...

Indikator: Verminderung von Unfreiheit

Die Verminderung von Unfreiheit bildet den dritten Indikator des

Friedens. Er muss deshalb genannt werden, weil Frieden nicht nur das

faktische Überleben, sondern eine bestimmte Qualität menschlich-

mitmenschlichen Lebens meint. Das lässt sich schon

sprachgeschichtlich zeigen. Im Indogermanischen gehen die Worte

„Frieden“ und „Freiheit“ auf die gleiche Wurzel „ pri“ zurück; zu ihrem

Bedeutungsumkreis gehört : lieben, schonen, freundsein. Beide Worte

bezeichnen also die besondere Qualität gelingenden gemeinsamen

Lebens. Freiheit hat in dieser engen sprachgeschichtlichen Verbindung

mit Frieden nicht jenen abgrenzenden, auf das vereinzelte Individuum

bezogenen Ton, der aus der neuzeitlichen Entwicklung vertraut ist.

Freiheit meint ein gegen Gewalt und Unterdrückung geschütztes Leben,

in dem Menschen von ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten kraft eigener

Entscheidung gemeinschaftlichen Gebrauch machen können.

Die Verminderung von Unfreiheit bildet den dritten Indikator des

Friedens. Er muss deshalb genannt werden, weil Frieden nicht nur das

faktische Überleben, sondern eine bestimmte Qualität menschlich-

mitmenschlichen Lebens meint. Das lässt sich schon

sprachgeschichtlich zeigen. Im Indogermanischen gehen die Worte

„Frieden“ und „Freiheit“ auf die gleiche Wurzel „ pri“ zurück; zu ihrem

Bedeutungsumkreis gehört : lieben, schonen, freundsein. Beide Worte

bezeichnen also die besondere Qualität gelingenden gemeinsamen

Lebens. Freiheit hat in dieser engen sprachgeschichtlichen Verbindung

mit Frieden nicht jenen abgrenzenden, auf das vereinzelte Individuum

bezogenen Ton, der aus der neuzeitlichen Entwicklung vertraut ist.

Freiheit meint ein gegen Gewalt und Unterdrückung geschütztes Leben,

in dem Menschen von ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten kraft eigener

Entscheidung gemeinschaftlichen Gebrauch machen können.

Demgegenüber hat der neuzeitliche Freiheitsbegriff die Selbständigkeit der einzelnen wie der Staaten als nebeneinander, ja gegeneinander existierender Einheiten hervorgehoben. Der kommunikative Aspekt der Freiheit trat unter den Bedingungen des sich entwickelnden Kapitalismus und eines ihm entsprechenden Besitzindividualismus in den Hintergrund. Gerade der kommunikative Charakter der Freiheit aber wird in Erinnerung gerufen, wenn der enge Zusammenhang von Frieden und Freiheit in reflektierter Weise zum Thema wird. Die Verminderung von Unfreiheit als Indikator des Friedens meint nicht eine Relativierung der Friedensaufgabe, wie sie in vielen Verwendungsweisen der Formel „Frieden in Freiheit“ mitschwingt und in der Aussage, es gebe Wichtigeres als den Frieden, entlarvend zum Ausdruck kam. Dass die Verminderung von Unfreiheit als Indikator des Friedens anzusehen ist, bedeutet vielmehr, dass an der Überwindung von Unterdrückung und Entrechtung der friedensfördernde Charakter politischer Prozesse abzulesen ist. Damit aber werden die politischen wie die sozialen Menschenrechte zu wichtigen Kriterien einer Friedensethik

Demgegenüber hat der neuzeitliche Freiheitsbegriff die Selbständigkeit der einzelnen wie der Staaten als nebeneinander, ja gegeneinander existierender Einheiten hervorgehoben. Der kommunikative Aspekt der Freiheit trat unter den Bedingungen des sich entwickelnden Kapitalismus und eines ihm entsprechenden Besitzindividualismus in den Hintergrund. Gerade der kommunikative Charakter der Freiheit aber wird in Erinnerung gerufen, wenn der enge Zusammenhang von Frieden und Freiheit in reflektierter Weise zum Thema wird. Die Verminderung von Unfreiheit als Indikator des Friedens meint nicht eine Relativierung der Friedensaufgabe, wie sie in vielen Verwendungsweisen der Formel „Frieden in Freiheit“ mitschwingt und in der Aussage, es gebe Wichtigeres als den Frieden, entlarvend zum Ausdruck kam. Dass die Verminderung von Unfreiheit als Indikator des Friedens anzusehen ist, bedeutet vielmehr, dass an der Überwindung von Unterdrückung und Entrechtung der friedensfördernde Charakter politischer Prozesse abzulesen ist. Damit aber werden die politischen wie die sozialen Menschenrechte zu wichtigen Kriterien einer Friedensethik

Literaturtip

• Wolfgang Huber/Hans-Richard Reuter: Friedensethik. Stuttgart 1990.

• Kurt von Raumer: Ewiger Friede. Friedensrufe und Friedenspläne seit der Renaissance. Freiburg 1953.

Idealtypisierend - vereinfachend lassen sich in der Entwicklung des

Friedensgedankens zwei Argumentationsstränge herausschälen.

Friede wird entweder begriffen als kosmisches Ordnungsprinzip, als

überhistorischer, gleichsam konzentrierter Ausdruck einer Weltordnung.

Diese findet ihren letzten Flucht- und Legitimationspunkt erst in Gott,

dann als Folge der Säkularisation des politischen Denkens nach der

Reformationszeit in der allen Menschen natürlich gegebenen Vernunft.

Oder Friede wird begriffen als Ausdruck der menschlichen

Willensüberzeugung, als ein rational begründbares politisches

Kulturprodukt. Dieses bedarf der ausdrücklichen Stiftung durch ver-

tragliche Vereinbarungen (Landfriedenseinungen, Gesellschaftsvertrag)

ebenso wie des Schutzes durch die öffentliche Gewalt.

Friede als natürlicher Zustand Gestifteter Friede als Kulturprodukt

PAX als kosmisches Ordnungsprinzip

PAX als kosmisches Ordnungsprinzip

Friede resultiert aus Teilhabe an der Gnade Gottes: pax christiana

universalis perpetua mit deutlich eschatologischem Charakter

PAX SPIRITUALIS

Pax et justitia als gesellschaftliches Ordnungsprinzip

Pax et justitia als gesellschaftliches Ordnungsprinzip

Friede als Nichtstörung der Rechtsordnung, Waffenruhe in der

Fehde (tranquillitas pacis) oder Befriedung besonderer

Rechtsbezirke (securitas pacis)

PAX CIVILIS

Säkularisierung : Emanzipation der Politik von der Ethik

Säkularisierung : Emanzipation der Politik von der Ethik

Mit dieser dualen Argumentationsstruktur verbunden ist die Frage nach

dem Verhältnis von Frieden und Gerechtigkeit, pax und iustitia: Entweder

ist die Gerechtigkeit dem Frieden vorgeordnet, gilt Friede als ihre

naturwüchsige Frucht. Oder die gesellschaftlich-politische

Friedensordnung ist durch die Herrschaft der öffentlichen Gewalt erst

herzustellen und zu sichern. Dann ist die Gerechtigkeit als

Legitimationsprinzip einer gegebenen gesellschaftlichen Ordnung, die

jedem das Seine zuteilt, dem Frieden nachgeordnet, auch ohne Frieden

nicht zu verwirklichen.

Schließlich: im Kontext des ersten Argumentationszuges erscheint der

Krieg als Unterbrechung, als Störung des naturwüchsigen Friedens. In

der zweiten Traditionslinie ist der Krieg - Folge menschlichen Verfehlens

und sündhafter Willensfreiheit - gleichsam der inner- und

zwischengesellschaftliche Normalzustand. Friede ist Nicht-Krieg.

Friede als natürlicher vorgesellschaftsvertraglicher Zustand

Friede als natürlicher vorgesellschaftsvertraglicher Zustand

BELLUM RUPTURA PACIS

rationalistisch-naturrechtliche Begründung aus der

Vernunftbegabung des Menschen

Friede als Ergebnis des gesellschaftsvertraglich begründeten

Gewaltmonopols des Staates; pax civilis effectiva als innere und Rechtssicherheit

Friede als Ergebnis des gesellschaftsvertraglich begründeten

Gewaltmonopols des Staates; pax civilis effectiva als innere und Rechtssicherheit

PAX ABSENTIA BELLI

gesellschaftsvertragliche Stiftung

Friede als Prozess Dem Dilemma einer gleichsam konstruktivistischen, je epochenmässig inhaltlich

differenten Verortung von Krieg und Frieden sucht die Friedens- und

Konfliktforschung seit den 80er Jahren dadurch zu entgehen, daß sie Frieden

weniger als (Ideal-) Ziel oder Zustand gesellschaftlichen Handelns begreift,

sondern als einen in der Geschichte sich entwickelnden Prozess. In diesem

Prozess geht es um die Institutionalisierung dauerhafter, gewaltfreier Formen

der Konfliktbearbeitung, nicht allerdings - manch landläufigem Verständnis

zuwider - um die Abschaffung des Konfliktes als einer gesellschaftlichen

Verhaltensweise an sich.

Vielmehr soll die Bearbeitung von Konflikten durch kontinuierliche

Verrechtlichung ihrer Austragungsweise zivilisiert werden. Durch zunehmende

Gewaltfreiheit des Konfliktaustrags eröffnet sich die Chance zum Abbau von

Gewaltsamkeit zunächst im Binnenverhältnis der Einzelgesellschaften, sodann

aber auch in der internationalen Politik, im Verhältnis der staatlich verfassten

Einzelgesellschaften untereinander.

fünfziger undsechziger Jahre

siebziger und frühe achtziger Jahre

späte achtziger und neunziger Jahre

negativer Friede positiver Friede Friede als Zivilisierungsprojekt

Friedens-begriff

Abwesenheit direkter, insbesondere organisierter militärischer

Gewaltanwendung

Abwesenheit direkter und struktureller

Gewalt

institutionalisierte gewaltfreie politische

und soziale Interaktion

Merkmal raumzeitlicher Zustand gesellschaftlicher Prozeß

Ansatz-ebene

internationale Beziehungen in der

machtkonkurrenzge-prägten Staatenwelt

des Ost-West-Konflikts

Individuen als Grundeinheit inner-

und zwischengesellschaftli-

cher Beziehungen

transnationale Vernetzung politischer,

sozioökonomischer, kultureller und ökolo-gischer Beziehungen, interaktive Verflech-

tung inner- und zwischengesellschaft- licher Lebensbereiche

Ansatz-schwerpunkt

national, regional; Einhegung und Verhinderung

militärischer Konflikte

transnational, global;Identifikation mit den Opfern struktureller

Gewalt

Transformation des Verhaltens von Kollektiven in

Konfliktsituationen in Richtung auf zunehmend

gewaltfreie Konfliktbearbeitung

Gegenbegriff Krieg Gewalt gewaltförmiger Konfliktaustrag

Entwicklungsphasen der Prädizierung des FriedenbegriffsEntwicklungsphasen der Prädizierung des Friedenbegriffs

Die Ausdifferenzierung des Friedensbegriffs

Kriegsverhütung gesellschaftl. Strukturänderung komplexe ganzheitliche Modelle

Abwesenheit militärischer Gewaltanwendung

Gleichgewicht der Macht/der Mächte

Abwesenheit

struktureller

Gewalt

Geschlechterfrieden Interkultureller Friede

Friede mit der Natur

Spiritueller innerer Friede

Umwelt

Kultur

Transnational

Zwischenstaatlich

Innerstaatlich

Innergesellschaftlich

Familie/Individuum

Innerer Friede

FRIEDE

Die Ausdifferenzierung des FriedensbegriffsDie Ausdifferenzierung des Friedensbegriffs

Kriegsverhütung gesellschaftliche Strukturänderung

komplexe ganzheitliche Modelle

Abwesenheit

militärischer Gewaltanwendung

Gleichgewicht der

Macht/der Mächte

Abwesenheit

struktureller Gewalt

GeschlechterfriedenInterkultureller

FriedeFriede mit

der Natur

Spiritueller innerer Friede

Global

Umwelt

Kultur

Transnational

Zwischenstaatlich

Innerstaatlich

Inner-

gesellschaftlich

Familie/Individ.

Innerer Friede

FRIEDEFRIEDE

Oberziel:

Bereich

Kennzeichen

Nachhaltiger Friede• Gewaltfreiheit

• Selbsterhaltung

• Innere/Äussere Legitimation

• Konstruktive Konfliktransformation

• politische Demokratisierung

• Wirtschaftl. Wiederaufbau• Wiederherstellung des Rechtsstaats

• Erziehung und Ausbildung, Gesundheitswesen/-vorsorge Ökologisches Gleichgewicht

Änderung des moralisch-politischen Klimas

Verheilung der Wunden der Vergangenheit

Engagement für die Zukunft

Versöhnung der Werte

Entwicklung eines Wir-Gefühls und multipler Loyalitäten

Mediation,

Verhandlung,

Schlichtung,

Streitbegleitung

Versöhnung

Sicherheit

Rüstungskontrolle

Abrüstung

PRÄVENTION

Wiederaufbau Versöhnung

(Reconstruction) (Reconciliation)

Friedensschaffung (Peace Building)

Friedenswahrung (robustes) Peace Keeping

Literaturtip

• Astrid Sahm u.a. (Hrsg.): Die Zukunft des Friedens. Eine Bilanz der Friedens- und Konfliktforschung. Wiesbaden 2002.

• Egbert Jahn u.a. (Hrsg.): Die Zukunft des Friedens. Bd.2: Die Friedens- und Konflikt-forschung aus der Perspektive der jüngeren Generation. Wiesbaden 2005.

• Ulrich Eckern u.a. (Hrsg.): Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme. Wiesbaden 2004.

Literaturtip (2)

• Hans Küng, Dieter Senghaas (Hrsg.): Friedenspolitik. Ethische Grundlagen internationaler Beziehungen. München 2003.

• Dieter Senghaas (Hrsg.): Frieden machen. Frankfurt/Main 1997.

• David P. Barash/Charles P. Webel: Peace and Conflict Studies. Thousand Oaks, Calif. & London 2002.

Wir wünschen eine friedvolle Nachtruhe…

Realismus Rationalismus Liberaler Internationalismus

Akteure Nationalstaaten Nationalstaaten individuelle, gesellschaftliche, nationalstaatliche Akteure

Prozesse Nullsummenspielartige Konkurrenz um Macht, Einfluß und Ressourcen

Konflikt und Kooperation im Rahmen gemeinschaftlich anerkannter Verhaltensregeln und (informeller wie formeller) Institutionen

internationale Arbeitsteilung und funktionale Vernetzung als Ergebnis wie als Voraussetzung wissenschaftlicher, technischer, ökonomischer und politischer Modernisierung

Strukturprinzip Sicherheitsdilemma Kontrolle des Machtstrebens und der Machtausübung der Akteure in der internationalenAnarchie

Kooperation und Interdependenz

Milieu Staatenwelt als internationaler anarchischer Naturzustand

Staatenwelt als rechtlich verfaßte internationale Staatengesellschaft

Staaten- und Gesellschaftswelt als Friedensgemeinschaft liberaler Demokratien

Friedenskonzept Sicherheit des Akteurs (als Voraussetzung seines Überlebens)

Garantie der Erwartungsverläßlichkeit des

Akteurshandelns in der internationalen (Rechts-)Ordnung („pacta sunt servanda“)

Fortschreitende Verwirklichung von Freiheit, Gerechtigkeit, Wohlfahrt als menschliche Existenzbedingungen plus Intensivierung der internationalen Kooperation plus Förderung der Moderni-sierung als Bedingung moralischer Perfektibilität wie zunehmender Wohlfahrt der Menschheit

(Erklärungs-)Ansatzebene

(außengerichtetes) Aktions-/Inter-aktionsverhalten der Akteure („unit-level-explanation“)

Vergesellschaftung/ Systembildung der Ak-teure; Phänomen der „governance without government“

Politische/ sozioökonomische Binnenstruktur der Akteure („inside-out-explanation“)

Mittel Machtakkumulation, (gewaltsame) Selbsthilfe zur Durchsetzung von Eigeninteressen, Abschreckung, Gleichgewichtspolitik

Ausbildung eines Konsenses der Akteure über gemeinschaftliche Interessen, (selbstbindende Verhaltens-)Regeln und Institutionen; insbes. Anerkennung/ Befolgung von Verhaltensre-geln, die die Gewaltausübung in der Staaten-gesellschaft einhegen, beschränken, reduzie-ren

Freihandel, Förderung der internationalen Orga-nisation und kollektiven Sicherheit, Demokratisierung der Akteure im Lichte von Rechtsstaat-lichkeit und Menschenrechtsverwirklichung, Aufklärung über gemeinsame (Menschheits-) Interessen und Erziehung zu kompromißhafter, interessenausgleichender Konfliktbearbeitung

Schlagwort Abschreckungsfriedenunter Anarchie

(Rechts-)Ordnungsfriedenunter regulierter Anarchie

Demokratischer Friedenunter Kooperation

Struktureller Friede Demokratischer Friede

System Zivilisierung des Konfliktaustragsinstitutionalisiertes Netzwerk kooperativer, berechenbarer, transparenter, wechselseitig erwartungsverläßlicher Akteursbeziehungen als Voraus-setzung anhaltender friedlicher Koexistenz und konstruktiver Konfliktbearbeitung

Durch Interdependenz hochverdichtete Kooperation in internationalen Organisationen als Voraussetzung einer pluralistischen Sicherheits- bzw. Friedensgemeinschaft gekennzeichnet durch Vertrauen, Symmetrie, Gerechtigkeit als Voraussetzungen integrativer Regulierung von Konflikten zwischen liberalen Demokratien

Akteur 1.Entprivatisierung der Gewaltanwendung: Gewaltmonopol 2.Kontrolle des Gewaltmonopols: Rechtsstaatlichkeit3.Herausbildung großflächig angelegter Verflechtungen: Interdependenz und Affektkontrolle

1.Demokratisierung2.Gewaltenteilung3.Rechtsstaatlichkeit4.Pluralismus5.Demokratische politische Kultur

Individuum 1.Demokratische Partizipation2.soziale Gerechtigkeit3.Empathie, kompromißorientierte Konfliktfähigkeit, Verinnerlichung von Spielregeln: konstruktive politische Konfliktkultur bzw. Konfliktbearbeitung

1.Integration2.Gemeinschaftssinn3.Lösung sozialer Probleme durch Prozeduren friedlichen Wandels4.Gewaltfreiheit: Konfliktbearbeitung mit Hilfe institutionalisierter Prozeduren im Geist gegenseitiger Kompromißbereitschaft

Frieden bedeutet im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und

Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als

der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt - Objekt - Verhältnis gekennzeichneter

Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in

politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen

Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-)

Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt - als Macht der gesellschaftlichen

Verhältnisse - zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung, Ausbeutung.

Friede als Zustand - Friede als Prozess

Das Kennzeichen beider Friedensbegriffe ist zunächst ihre Orientierung auf einen politisch-

gesellschaftlichen (Ideal-) Zustand, der - ähnlich wie der Begriff der Gesundheit in der Medizin - durch

das Nichtvorhandensein wie auch immer im einzelnen definierter Störfaktoren beschrieben wird. Über

diese Störfaktoren - etwa Gewalt, Not, Unfreiheit - lässt sich in Politik wie Wissenschaft Konsens relativ

einfach herstellen. Die positiv - inhaltliche Definition dessen, was den (Ideal-) Zustand des Friedens

ausmacht, trifft hingegen auf erhebliche Schwierigkeiten. Sie hängt ab von den moralisch-ethischen

Grundannahmen und Normen, von den gesellschaftlichen und politischen Wertvorstellungen des

Einzelnen oder der Gruppe, die sich mit dem Inhalt des Friedensbegriffs jeweils auseinandersetzen.

Folglich gibt es im Prinzip so viele positiv-inhaltlichen Umschreibungen von Frieden, wie es

Gesellschafts- und Politikmodelle, Weltanschauungen, Glaubensbekenntnisse gibt.

Frieden bedeutet im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg. Die Friedens- und

Konfliktforschung fasst den Begriff jedoch weiter. Sie unterscheidet zwischen dem negativen Frieden als

der Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt - Objekt - Verhältnis gekennzeichneter

Gewaltanwendung und dem positiven Frieden als der Abwesenheit indirekter, struktureller, d. h. in

politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt. In strukturellen

Gewaltverhältnissen lassen sich zwar noch die Objekte, in aller Regel aber nicht mehr die (Einzel-)

Subjekte der Gewaltausübung konkret benennen; Gewalt - als Macht der gesellschaftlichen

Verhältnisse - zeigt sich in Abhängigkeit, Unterdrückung, Ausbeutung.

Friede als Zustand - Friede als Prozess

Das Kennzeichen beider Friedensbegriffe ist zunächst ihre Orientierung auf einen politisch-

gesellschaftlichen (Ideal-) Zustand, der - ähnlich wie der Begriff der Gesundheit in der Medizin - durch

das Nichtvorhandensein wie auch immer im einzelnen definierter Störfaktoren beschrieben wird. Über

diese Störfaktoren - etwa Gewalt, Not, Unfreiheit - lässt sich in Politik wie Wissenschaft Konsens relativ

einfach herstellen. Die positiv - inhaltliche Definition dessen, was den (Ideal-) Zustand des Friedens

ausmacht, trifft hingegen auf erhebliche Schwierigkeiten. Sie hängt ab von den moralisch-ethischen

Grundannahmen und Normen, von den gesellschaftlichen und politischen Wertvorstellungen des

Einzelnen oder der Gruppe, die sich mit dem Inhalt des Friedensbegriffs jeweils auseinandersetzen.

Folglich gibt es im Prinzip so viele positiv-inhaltlichen Umschreibungen von Frieden, wie es

Gesellschafts- und Politikmodelle, Weltanschauungen, Glaubensbekenntnisse gibt.

Gleichwohl lassen sich idealtypisierend - vereinfachend in der Entwicklung des Friedensgedankens

zwei Argumentationsstränge herausschälen. Friede wird entweder begriffen als kosmisches

Ordnungsprinzip, als überhistorischer, gleichsam konzentrierter Ausdruck einer Weltordnung. Diese

findet ihren letzten Flucht- und Legitimationspunkt erst in Gott, dann als Folge der Säkularisation des

politischen Denkens nach der Reformationszeit in der allen Menschen natürlich gegebenen Vernunft.

Oder Friede wird begriffen als Ausdruck der menschlichen Willensüberzeugung, als ein rational

begründbares politisches Kulturprodukt. Dieses bedarf der ausdrücklichen Stiftung durch vertragliche

Vereinbarungen (Landfriedenseinungen, Gesellschaftsvertrag) ebenso wie des Schutzes durch die

öffentliche Gewalt. Mit dieser dualen Argumentationsstruktur verbunden ist die Frage nach dem

Verhältnis von Frieden und Gerechtigkeit, pax und iustitia: Entweder ist die Gerechtigkeit dem

Frieden vorgeordnet, gilt Friede als ihre naturwüchsige Frucht. Oder die gesellschaftlich-politische

Friedensordnung ist durch die Herrschaft der öffentlichen Gewalt erst herzustellen und zu sichern.

Dann ist die Gerechtigkeit als Legitimationsprinzip einer gegebenen gesellschaftlichen Ordnung, die

jedem das Seine zuteilt, dem Frieden nachgeordnet, auch ohne Frieden nicht zu verwirklichen.

Schließlich: im Kontext des ersten Argumentationszuges erscheint der Krieg als Unterbrechung, als

Störung des naturwüchsigen Friedens. In der zweiten Traditionslinie ist der Krieg - Folge

menschlichen Verfehlens und sündhafter Willensfreiheit - gleichsam der inner- und

zwischengesellschaftliche Normalzustand. Friede ist Nicht-Krieg.

Gleichwohl lassen sich idealtypisierend - vereinfachend in der Entwicklung des Friedensgedankens

zwei Argumentationsstränge herausschälen. Friede wird entweder begriffen als kosmisches

Ordnungsprinzip, als überhistorischer, gleichsam konzentrierter Ausdruck einer Weltordnung. Diese

findet ihren letzten Flucht- und Legitimationspunkt erst in Gott, dann als Folge der Säkularisation des

politischen Denkens nach der Reformationszeit in der allen Menschen natürlich gegebenen Vernunft.

Oder Friede wird begriffen als Ausdruck der menschlichen Willensüberzeugung, als ein rational

begründbares politisches Kulturprodukt. Dieses bedarf der ausdrücklichen Stiftung durch vertragliche

Vereinbarungen (Landfriedenseinungen, Gesellschaftsvertrag) ebenso wie des Schutzes durch die

öffentliche Gewalt. Mit dieser dualen Argumentationsstruktur verbunden ist die Frage nach dem

Verhältnis von Frieden und Gerechtigkeit, pax und iustitia: Entweder ist die Gerechtigkeit dem

Frieden vorgeordnet, gilt Friede als ihre naturwüchsige Frucht. Oder die gesellschaftlich-politische

Friedensordnung ist durch die Herrschaft der öffentlichen Gewalt erst herzustellen und zu sichern.

Dann ist die Gerechtigkeit als Legitimationsprinzip einer gegebenen gesellschaftlichen Ordnung, die

jedem das Seine zuteilt, dem Frieden nachgeordnet, auch ohne Frieden nicht zu verwirklichen.

Schließlich: im Kontext des ersten Argumentationszuges erscheint der Krieg als Unterbrechung, als

Störung des naturwüchsigen Friedens. In der zweiten Traditionslinie ist der Krieg - Folge

menschlichen Verfehlens und sündhafter Willensfreiheit - gleichsam der inner- und

zwischengesellschaftliche Normalzustand. Friede ist Nicht-Krieg.

Schon diese unterschiedlichen Positionen in der dualen Argumentationskette zeigen, daß es eine

geschichtliche Epochen übergreifende, vom jeweiligen ethisch - normativen und / oder politisch-

philosophischen Kontext losgelöste Allgemeindefinition von Frieden nicht gibt. Wenn überhaupt,

läßt sich der Positivgehalt von Frieden nur im Rückgriff auf ein je bestimmtes Politik- und

Gesellschaftsverständnis festlegen. Statt allgemeinverbindlich, wird der Begriff Frieden damit

notwendigerweise politisch, fordert den Benutzer zur Überprüfung der eigenen Position, zu

Zustimmung oder Ablehnung heraus.

Diesem Dilemma sucht die Friedens- und Konfliktforschung neuerdings dadurch zu entgehen,

daß sie Frieden weniger als (Ideal-) Ziel oder Zustand gesellschaftlichen Handelns begreift,

sondern als einen in der Geschichte sich entwickelnden Prozess. In diesem Prozess geht es um die

Institutionalisierung dauerhafter, gewaltfreier Formen der Konfliktbearbeitung, nicht allerdings

- manch landläufigem Verständnis zuwider - um die Abschaffung des Konfliktes als einer

gesellschaftlichen Verhaltensweise an sich. Vielmehr soll die Bearbeitung von Konflikten durch

kontinuierliche Verrechtlichung ihrer Austragungsweise zivilisiert werden. Durch zunehmende

Gewaltfreiheit des Konfliktaustrags eröffnet sich die Chance zum Abbau von Gewaltsamkeit

zunächst im Binnenverhältnis der Einzelgesellschaften, sodann aber auch in der internationalen

Politik, im Verhältnis der staatlich verfassten Einzelgesellschaften untereinander.

Schon diese unterschiedlichen Positionen in der dualen Argumentationskette zeigen, daß es eine

geschichtliche Epochen übergreifende, vom jeweiligen ethisch - normativen und / oder politisch-

philosophischen Kontext losgelöste Allgemeindefinition von Frieden nicht gibt. Wenn überhaupt,

läßt sich der Positivgehalt von Frieden nur im Rückgriff auf ein je bestimmtes Politik- und

Gesellschaftsverständnis festlegen. Statt allgemeinverbindlich, wird der Begriff Frieden damit

notwendigerweise politisch, fordert den Benutzer zur Überprüfung der eigenen Position, zu

Zustimmung oder Ablehnung heraus.

Diesem Dilemma sucht die Friedens- und Konfliktforschung neuerdings dadurch zu entgehen,

daß sie Frieden weniger als (Ideal-) Ziel oder Zustand gesellschaftlichen Handelns begreift,

sondern als einen in der Geschichte sich entwickelnden Prozess. In diesem Prozess geht es um die

Institutionalisierung dauerhafter, gewaltfreier Formen der Konfliktbearbeitung, nicht allerdings

- manch landläufigem Verständnis zuwider - um die Abschaffung des Konfliktes als einer

gesellschaftlichen Verhaltensweise an sich. Vielmehr soll die Bearbeitung von Konflikten durch

kontinuierliche Verrechtlichung ihrer Austragungsweise zivilisiert werden. Durch zunehmende

Gewaltfreiheit des Konfliktaustrags eröffnet sich die Chance zum Abbau von Gewaltsamkeit

zunächst im Binnenverhältnis der Einzelgesellschaften, sodann aber auch in der internationalen

Politik, im Verhältnis der staatlich verfassten Einzelgesellschaften untereinander.

Zumindest im europäisch-atlantischen Raum läßt sich der Prozeß der Zivilisierung des Konfliktaustrags

zweifach beispielhaft fassen: Einmal in der Entwicklung des Staates zum unbedingten Friedensverband.

Zum anderen in der Entwicklung des Völkerrechts als Mittel zur Einhegung und Verrechtlichung des

Krieges: Voraussetzung der Wandlung des Friedens von einem labilen Zustand vorübergehend ruhender

zwischenstaatlicher Gewalttätigkeit zum Ergebnis eines Prozesses, in dem sich zunehmend von der

Anwendung organisierter militärischer Gewalt befreite Formen internationaler Konfliktbearbeitung

durchsetzen.

Die Entwicklung des (früh-) neuzeitlichen Staates zum Friedensverband steht in enger Verbindung zur

gebietsrechtlichen Verfestigung politischer Herrschaft, wie sie im Wandel des feudalen

Personenverbandsstaates des hohen Mittelalters zum institutionellen Flächenstaat der frühen Moderne

greifbar wird. Mit der Delegitimierung der mittelalterlichen Fehde als Mittel rechtlicher Selbsthilfe, dem

Aufbau eines landesherrlichen Gerichtswesens, dem Abschluß von Landfriedenseinungen und der

Durchsetzung der Verkehrswegesicherheit bilden die Fürsten seit dem 14. / 15. Jahrhundert ihre

Landesherrschaft als Friedensraum aus und setzen in den Grenzen ihrer Territorien öffentliche Sicherheit

und Rechtsfrieden durch.

Zumindest im europäisch-atlantischen Raum läßt sich der Prozeß der Zivilisierung des Konfliktaustrags

zweifach beispielhaft fassen: Einmal in der Entwicklung des Staates zum unbedingten Friedensverband.

Zum anderen in der Entwicklung des Völkerrechts als Mittel zur Einhegung und Verrechtlichung des

Krieges: Voraussetzung der Wandlung des Friedens von einem labilen Zustand vorübergehend ruhender

zwischenstaatlicher Gewalttätigkeit zum Ergebnis eines Prozesses, in dem sich zunehmend von der

Anwendung organisierter militärischer Gewalt befreite Formen internationaler Konfliktbearbeitung

durchsetzen.

Die Entwicklung des (früh-) neuzeitlichen Staates zum Friedensverband steht in enger Verbindung zur

gebietsrechtlichen Verfestigung politischer Herrschaft, wie sie im Wandel des feudalen

Personenverbandsstaates des hohen Mittelalters zum institutionellen Flächenstaat der frühen Moderne

greifbar wird. Mit der Delegitimierung der mittelalterlichen Fehde als Mittel rechtlicher Selbsthilfe, dem

Aufbau eines landesherrlichen Gerichtswesens, dem Abschluß von Landfriedenseinungen und der

Durchsetzung der Verkehrswegesicherheit bilden die Fürsten seit dem 14. / 15. Jahrhundert ihre

Landesherrschaft als Friedensraum aus und setzen in den Grenzen ihrer Territorien öffentliche Sicherheit

und Rechtsfrieden durch.

Friede als Zivilisierung des KonfliktaustragsFriede als Zivilisierung des Konfliktaustrags

Erst dieser innere Friede garantiert die Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums, damit

aber auch die rationale Planbarkeit und Berechenbarkeit des Wirtschaftshandelns.

Territorialherrschaft und Sicherheitsgarantie, Rechtssicherheit und innerer Friede legitimieren

Existenz und Handeln des modernen Staates. Fassbar im Anspruch auf Souveränität und in der

erfolgreichen Behauptung des Monopols legitimer physischer Gewaltsamkeit im Staatsinnern,

schließt sich der territoriale Friedensverband seit dem 17. Jahrhundert gegen andere gleichartige

räumlich - politische Einheiten durch feste Grenzen ab. Damit wird nicht nur die begriffliche

Scheidung von ‘innen’ und ‘außen’, von Innen- und Internationaler Politik ermöglicht. Vielmehr

wird auch deutlich, dass der innere Frieden mit dem äußeren Unfrieden notwendigerweise Hand

in Hand geht: Denn die Staaten erkennen aufgrund ihres Souveränitätsanspruchs im

Außenverhältnis keine ihnen übergeordnete, Recht, Ordnung und Frieden in der

Staatengesellschaft vermittels eines Gewaltmonopols durchsetzende Autorität an.

Für die internationale Politik wird damit zur Gestaltungsaufgabe, in Analogie das nachzuholen,

was die Staaten der Moderne im Binnenverhältnis bereits hinter sich haben: die Entwicklung

institutionalisierter Verfahren immer gewaltärmerer, schließlich dann gewaltfreier

Konfliktbearbeitung. Mit Blick auf das Kriegsvölkerrecht ist dieses größtenteils gelungen: der

Delegitimierung der Fehde als Mittel der Selbsthilfe entspricht die Einschränkung der legitimen

Gründe zum, dann die Kodifizierung des Rechts im Kriege, schließlich das völlige Verbot

zwischenstaatlicher Gewaltanwendung durch Art. 2 Abs. 4 der Satzung der Vereinten Nationen.

Mit Blick auf die zentrale Leistung des territorialen Friedensverbands jedoch - Garantie der

(Rechts-) Sicherheit durch Behauptung des Monopols legitimer physischer Gewaltsamkeit - wird

zugleich deutlich, welch weiten Weg die internationale Politik bis zur analogen Verwirklichung

eines solchen (Friedens-) Zieles noch zu gehen hat.

Erst dieser innere Friede garantiert die Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums, damit

aber auch die rationale Planbarkeit und Berechenbarkeit des Wirtschaftshandelns.

Territorialherrschaft und Sicherheitsgarantie, Rechtssicherheit und innerer Friede legitimieren

Existenz und Handeln des modernen Staates. Fassbar im Anspruch auf Souveränität und in der

erfolgreichen Behauptung des Monopols legitimer physischer Gewaltsamkeit im Staatsinnern,

schließt sich der territoriale Friedensverband seit dem 17. Jahrhundert gegen andere gleichartige

räumlich - politische Einheiten durch feste Grenzen ab. Damit wird nicht nur die begriffliche

Scheidung von ‘innen’ und ‘außen’, von Innen- und Internationaler Politik ermöglicht. Vielmehr

wird auch deutlich, dass der innere Frieden mit dem äußeren Unfrieden notwendigerweise Hand

in Hand geht: Denn die Staaten erkennen aufgrund ihres Souveränitätsanspruchs im

Außenverhältnis keine ihnen übergeordnete, Recht, Ordnung und Frieden in der

Staatengesellschaft vermittels eines Gewaltmonopols durchsetzende Autorität an.

Für die internationale Politik wird damit zur Gestaltungsaufgabe, in Analogie das nachzuholen,

was die Staaten der Moderne im Binnenverhältnis bereits hinter sich haben: die Entwicklung

institutionalisierter Verfahren immer gewaltärmerer, schließlich dann gewaltfreier

Konfliktbearbeitung. Mit Blick auf das Kriegsvölkerrecht ist dieses größtenteils gelungen: der

Delegitimierung der Fehde als Mittel der Selbsthilfe entspricht die Einschränkung der legitimen

Gründe zum, dann die Kodifizierung des Rechts im Kriege, schließlich das völlige Verbot

zwischenstaatlicher Gewaltanwendung durch Art. 2 Abs. 4 der Satzung der Vereinten Nationen.

Mit Blick auf die zentrale Leistung des territorialen Friedensverbands jedoch - Garantie der

(Rechts-) Sicherheit durch Behauptung des Monopols legitimer physischer Gewaltsamkeit - wird

zugleich deutlich, welch weiten Weg die internationale Politik bis zur analogen Verwirklichung

eines solchen (Friedens-) Zieles noch zu gehen hat.

Literaturhinweise (zur eingehenderen Diskussion der inhaltlichen Bestimmungen von ‘Frieden’):

• Czempiel, Ernst-Otto: Friedensstrategien. Systemwandel durch Internationale Organisationen, Demokratisierung und Wirtschaft, Paderborn 1986.

• Meyers, Reinhard: Begriff und Probleme des Friedens, Opladen 1994.

Literaturhinweise (zur eingehenderen Diskussion der inhaltlichen Bestimmungen von ‘Frieden’):

• Czempiel, Ernst-Otto: Friedensstrategien. Systemwandel durch Internationale Organisationen, Demokratisierung und Wirtschaft, Paderborn 1986.

• Meyers, Reinhard: Begriff und Probleme des Friedens, Opladen 1994.