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Neues zur Ausgleichzulage in benachteiligten Gebieten und zur Förderung in spezifischen Gebieten

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Neues zur Ausgleichzulage in benachteiligten

Gebieten und zur

Förderung in spezifischen Gebieten

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Hierzu hat das TMIL bereits umfassend informiert; daher nochmal kurz zusammenfassend:

- neue Kulisse war umzusetzen bis 2018 gemäß VO (EG) 1305/2013 Rechtslage hat sich inzwischen geändert; TH blieb bei 2018; andere Bundesländer haben die Einführung auf 2019 verschoben

- Vorgehen dazu war konkret vorgeschrieben:

1. Stufe = Auswahl der Gemarkungen nach biophysikalischen Merkmalen

2. Stufe = Feinabstimmung in TH umgesetzt über EMZ-Grenze 42

I. Kulissenabgrenzung benachteiligte Gebiete

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Ergebnis der Feinabstimmung (2. Stufe)

Karte der neuen Kulisse AGZ auf dem nächsten Bild (mit EMZ 42)

KulissenAnzahl

Gemarkungen

Gesamtfläche

(ha)

LF(ha)

AF(ha)

GL(ha)

Thüringen gesamt 2.704 1.619.825 812.748 625.015 181.115

Fachkulisse Neuabgrenzung1. Stufe (nach EU Kriterien)

1.855 1.137.059 491.593 338.192 150.242

Fachkulisse Neuabgrenzung2. Stufe (EMZ < 42)

1.554 950.600 372.332 233.109 136.855

I. Kulissenabgrenzung benachteiligte Gebiete

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I. Kulissenabgrenzung benachteiligte Gebiete

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Beihilfehöhen (€/ha) nach EMZ-Umstellung + „Nullergruppe“

LVZ im Betriebbis 2017

EMZ im Betriebab 2018

HFF (% HFF an der LF)

< 50 > 50

< 16,00 < 21,00 80 195

16,00 < 19,50 21,00 < 24,50 60 170

19,50 < 23,00 24,50 < 28,00 45 140

23,00 < 26,50 28,00 < 31,50 35 110

26,50 < 30,00 31,50 < 35,00 30 85

> = 30,00 > = 35,000

30 je ha GL 60

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Berechnung der Betrieblichen EMZ

Ausgangspunkt ist die Gemarkungskulisse

Gemarkung 1

EMZ 20Gemarkung 2

EMZ 25

Gemarkung 3

EMZ 22Gemarkung außerhalb AGZ-Kulisse

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Berechnung der Betrieblichen EMZ

darauf liegt der Bruttoschlag (BS) des FNN

Gemarkung 1

EMZ 20Gemarkung 2

EMZ 25Gemarkung 3

EMZ 22

BS 3 / 30 haWW beantr. AGZ

BS 1 / 10 haSG beantr. AGZ

BS 25 ha

Brache

Berechnung

Beihilfeberechnung:förderfähig sind:BS 1 = 10 ha SommergersteBS 2 = 0 ha („Brache“ nicht förderfähig)BS 3 = 15 ha Winterweizen in der KulisseBS 3 = 0 ha Winterweizen außerhalb KulisseSum: = 25 ha förderfähige AGZ Fläche

Bestimmung Fördersatz (mittlere EMZ):für alle Flächen in der Kulissea) Verschnitt FNN mit Gemarkungsebene BS 1 = 5 ha mit EMZ 20 (in Gemarkung 1)BS 1 = 5 ha mit EMZ 25 (in Gemarkung 2)BS 2 = 5 ha mit EMZ 25 (auch nicht förderfähige Kultur)BS 3 = 15 ha mit EMZ 22 (Teil innerhalb Kulisse)

b) „Flächengewogenes Mittel“Summenprodukt (Fläche x EMZ-Wert) => 680Summe Fläche => 30

mittlere flächengewogene EMZ = 22,67

Gemarkung außerhalb AGZ-Kulisse

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Abgrenzung der spezifischen GebieteZiel: Förderung marginale Grünlandstandorte außerhalb der AGZ Kulisse

• DGL in Natura-2000-Gebieten und

• DGL mit großer Hangneigung (Feldblöcke mit überwiegender Fläche (50%) mit einer Hangneigung von >15% einschließlich Natura-2000-Anteil)

Problem: KOM forderte Kulisse (sonst keine Bestätigung EPLR-ÄA)

Umsetzung:

• Kulisse auf Gemarkungsebene mit Betroffenheits-Schwelle 60%

• Förderung marginaler GL-Flächen nur innerhalb der Kulisse möglich

Karte der neuen Kulisse SPG auf dem nächsten Bild

II. Neue Maßnahme: Förderung in spezifischen Gebieten

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Neue Maßnahme: Förderung in spezifischen Gebieten

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SPG-Spezifisches Gebiet am Beispiel Gemarkung 1810 - Dankmarshausen

SPG-Spezifisches Gebiet – Ausweisung nur innerhalb der Gemarkung SPG möglich

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Beispiel Gemarkung 1810-Dankmarshausen

GL-Feldblöcke innerhalb der SPG-Gemarkung:MIT und OHNE SPG-Eigenschaften

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Beispiel Gemarkung 3863 - Rodishain

GL-Feldblock Anteil in SPG_Gemarkung weist auf einer Fläche mehr als 50 % eine Hangneigung > 15 % auf à dieser Flächenanteil ist somit Spezifisches Gebiet (blau)

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Beihilfeschema„Förderung in spezifischen Gebieten“

• nur Grünland

• Mindestförderfläche je Betrieb: 3 ha

• Degression (ist vorgeschrieben)

o bis 30 ha: volle Zahlung (30 ha = mittlere GL-Fläche)o 30 - 60 ha: minus 6 % o ab 60 ha: minus 12 %

• Beihilfe: 100 €/ha

• zus. Finanzbedarf ca. 1 Mio. öff. Mittel pro Jahr

Neue Maßnahme: Förderung in spezifischen Gebieten

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- weitgehende Übereinstimmung der neuen AGZ-Kulisse mit der ehemaligen Kulisse (war erklärtes Ziel)

- EMZ ist ebenso praktikabel wie LVZ (EMZ bald in Geoproxy verfügbar)

- in der sogenannten „Nullergruppe“ (EMZ ≥ 35 und HFF < 50%) werden 30,- €/ha DGL gezahlt (damit Wunsch des Berufsstandes entsprochen)

- Beihilfehöhen ansonsten unverändert

- Neue Maßnahme SPG für marginales Grünland außerhalb der AGZ Kulisse

- zusätzlicher Finanzbedarf ca. 1 Mio. öff. Mittel pro Jahr ist gesichert (über Umschichtung aus anderen ELER-Maßnahmen)

Zusammenfassend zur neuen AGZ + SPG

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- pünktliche Zahlung vor Jahresende 2017 (!)

- Summe AGZ 2017: 20.126.032 €

- hauptsächlich bestehend aus ELER-Mitteln einschließlich Umschichtungsmitteln aus 1. Säule damit gehen ca. 75% der Umschichtungsmittel an Betriebe im BENA

- geförderte Betriebe: 1.763

- geförderte Fläche: 272.839 ha

- kaum Veränderungen gegenüber den beiden Vorjahren

- durchschnittlich 73,76 €/ha geförderte Fläche; das ist mit höchster Wahrscheinlichkeit wieder der erste Platz im Bundesvergleich

- Anmerkung: AGZ ist nicht selbstverständlich; so z.B. wird Niedersachsen ab 2019 keine AGZ mehr zahlen

zu 2018: • Hinweis auf AGZ in Mais + Bejagungsschneise• CC-Broschüre liegt gedruckt in den LwÄ; Ausgabe zu den Veranstaltungen SAM

Daten zur AGZ – Zahlung 2017