Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Aufhebung der...
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit
Zukünftig:
• Freiwillige Anrechnung der BFS Bautechnik, keinen rechtlichen Anspruch
• Neben einem einjährigen Berufsfachschulangebotauch die duale Ausbildung in den 15 Bauberufen
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Duale Ausbildung (Stufenausbildungsverordnung für die 15 Berufe der Bautechnik)
• 1. Jahr 20 (18) Wochen Berufsschule im Block17 – 20 Wochen überbetriebliche Ausbildung (in Werkstätten der HWK, KHW, Lehrbauhöfe)6 – 9 Wochen betriebliche Ausbildung
• 2. Jahr 10 (8) Wochen Berufsschule im Block11 – 13 Wochen überbetriebliche Ausbildung(wie oben)
• 3. Jahr 10 (8) Wochen Berufsschule im Block4 Wochen überbetriebliche Ausbildung (wie oben)
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Berufsfachschule Bautechnik
• Bei ausreichender Schülerzahl Schwerpunktbildung
• Mit den Schwerpunkten (Hochbau oder Ausbau oder Tiefbau) oder Maurer, Fliesenleger, Straßenbauer
• Stundentafel (pro Woche) :
9 Std. berufsübergreifender Lernbereich 9 Std. berufsbezogener Lernbereich (Theorie) 18 Std. berufsbezogener Lernbereich (Praxis) incl. mind. 4 Wo. betreute betriebliche Ausbildung auch Praktika in den Ferien
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
• Aufnahmevoraussetzung: Mind. HS – Abschluss Innerhalb der ersten 6 Wochen Überweisung in BEK/ BVJ möglich
• Ausreichende Anzahl von Ausbildungsplätzen für BFS
• Die praktische Ausbildung in den Baubetrieben werden von den Lehrkräften für Fachpraxis betreut. Die erbrachten Leistungen werden vom LFP beurteilt.
• Ausweitung der praktischen Ausbildung nur im Rahmen des Ausbildungsrahmenplans mit Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis sowie LFP- Betreuung
• Prüfung im berufsbezogenen Theorie- und Praxisbereich durch die Fachlehrer
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Unterricht in der Berufsfachschulklasse (pro Jahr):
- 26 (20) Wochen gleichlaufender Unterricht für alle Bauberufe
- 18 (16) Wochen gleichlaufende Ausbildungsinhalte im Hochbau, Ausbau oder Tiefbau
- 8 (4) Wochen berufsbezogene Vertiefung (betriebliche Ausbildung)
Zusätzlich nach freier Vereinbarung zwischen Schüler und Ausbildungsbetrieb Praktika in den Ferien (ohne schulische Betreuung) möglich
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
BFS Bautechnik: Was ist zu tun?
• Das Genehmigungsverfahren für die BFS regelt das MK
• Die Schule/ Fachgruppe entwickelt auf der Grundlage des Rahmenlehrplans und des Ausbildungsrahmenplans den Lehrplan für die Berufsfachschule Bautechnik (Fachtheorie und Fachpraxis)
• Die Schulen stimmen sich mit den Nachbarschulen und Schulträgern über die Grundstufenbeschulung in den Einzelberufen ab
• Mitteilung an die Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Ausbildungsbetrieben, Arbeitsagenturen, Lschb.
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Prüfung am Ende der BFS
• Theorie : Jahrgangsabschlussarbeit
• Praxis : Projektaufgabe je nach Berufsbereich
• Aufgabenstellung mit den Ausbildungsvertretern abstimmen
• Beurteilung durch die unterrichtenden Lehrkräfte
• Ergebnisse gehen in die berufsbezogenen Lernbereiche anteilig mit
ein
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Lehrpläne
• Ausbildungsrahmenplan § 6 ist in die Lehrpläne (Lernfelder) der BFS umzusetzen. Beratung mit Innungsvertretern für den berufsbezogenen Lernbereich Fachpraxis.
• Rahmenlehrpläne sind in die Lehrpläne (Lernfelder) der Grundstufen- und Fachstufenausbildung umzusetzen (berufsbezogener Lernbereich Theorie)
• Keine BGJ- Pläne mehr
• Ausbildungspläne für die Schüler erstellen § 7
• Berichtshefte für die berufsbezogene Ausbildung (Fachtheorie u. Fachpraxis) einschließlich der Dokumentation der betrieblichen Ausbildung ist vom Schüler zu erstellen § 8
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Schulstandorte/ Beschulung
• Berufsfachschulstandorte genehmigen die Schulträger (vereinfachtes Verfahren)
• Für schulpflichtige Schüler ist der Schulträger zuständig, Schwerpunktklassen nach Abstimmung mit den Schulen und Schulträgern auch als Regionalklassen möglich
• Duale Ausbildung für die Berufe der Stufenausbildung einschl. Dachdecker und Bauzeichner als Fachklassen (1.- 3. Lehrjahr)
• Schulstandorte nach Abstimmung mit den Schulen und Schulträger: - keine Beschulung berufsübergreifend - keine Beschulung doppelt in der Fachstufe 1 (Erlass 1984 getrichen) - keine Beschulung mit der BFS zusammen (Blockzeiten BS/ ÜA)
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