Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Aufhebung der...

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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit Zukünftig: Freiwillige Anrechnung der BFS Bautechnik, keinen rechtlichen Anspruch Neben einem einjährigen Berufsfachschulangebot auch die duale Ausbildung in den 15 Bauberufen 1. Folie von 9

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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen

Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit

Zukünftig:

• Freiwillige Anrechnung der BFS Bautechnik, keinen rechtlichen Anspruch

• Neben einem einjährigen Berufsfachschulangebotauch die duale Ausbildung in den 15 Bauberufen

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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen

Duale Ausbildung (Stufenausbildungsverordnung für die 15 Berufe der Bautechnik)

• 1. Jahr 20 (18) Wochen Berufsschule im Block17 – 20 Wochen überbetriebliche Ausbildung (in Werkstätten der HWK, KHW, Lehrbauhöfe)6 – 9 Wochen betriebliche Ausbildung

• 2. Jahr 10 (8) Wochen Berufsschule im Block11 – 13 Wochen überbetriebliche Ausbildung(wie oben)

• 3. Jahr 10 (8) Wochen Berufsschule im Block4 Wochen überbetriebliche Ausbildung (wie oben)

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Berufsfachschule Bautechnik

• Bei ausreichender Schülerzahl Schwerpunktbildung

• Mit den Schwerpunkten (Hochbau oder Ausbau oder Tiefbau) oder Maurer, Fliesenleger, Straßenbauer

• Stundentafel (pro Woche) :

9 Std. berufsübergreifender Lernbereich 9 Std. berufsbezogener Lernbereich (Theorie) 18 Std. berufsbezogener Lernbereich (Praxis) incl. mind. 4 Wo. betreute betriebliche Ausbildung auch Praktika in den Ferien

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• Aufnahmevoraussetzung: Mind. HS – Abschluss Innerhalb der ersten 6 Wochen Überweisung in BEK/ BVJ möglich

• Ausreichende Anzahl von Ausbildungsplätzen für BFS

• Die praktische Ausbildung in den Baubetrieben werden von den Lehrkräften für Fachpraxis betreut. Die erbrachten Leistungen werden vom LFP beurteilt.

• Ausweitung der praktischen Ausbildung nur im Rahmen des Ausbildungsrahmenplans mit Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis sowie LFP- Betreuung

• Prüfung im berufsbezogenen Theorie- und Praxisbereich durch die Fachlehrer

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Unterricht in der Berufsfachschulklasse (pro Jahr):

- 26 (20) Wochen gleichlaufender Unterricht für alle Bauberufe

- 18 (16) Wochen gleichlaufende Ausbildungsinhalte im Hochbau, Ausbau oder Tiefbau

- 8 (4) Wochen berufsbezogene Vertiefung (betriebliche Ausbildung)

Zusätzlich nach freier Vereinbarung zwischen Schüler und Ausbildungsbetrieb Praktika in den Ferien (ohne schulische Betreuung) möglich

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BFS Bautechnik: Was ist zu tun?

• Das Genehmigungsverfahren für die BFS regelt das MK

• Die Schule/ Fachgruppe entwickelt auf der Grundlage des Rahmenlehrplans und des Ausbildungsrahmenplans den Lehrplan für die Berufsfachschule Bautechnik (Fachtheorie und Fachpraxis)

• Die Schulen stimmen sich mit den Nachbarschulen und Schulträgern über die Grundstufenbeschulung in den Einzelberufen ab

• Mitteilung an die Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Ausbildungsbetrieben, Arbeitsagenturen, Lschb.

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Prüfung am Ende der BFS

• Theorie : Jahrgangsabschlussarbeit

• Praxis : Projektaufgabe je nach Berufsbereich

• Aufgabenstellung mit den Ausbildungsvertretern abstimmen

• Beurteilung durch die unterrichtenden Lehrkräfte

• Ergebnisse gehen in die berufsbezogenen Lernbereiche anteilig mit

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Lehrpläne

• Ausbildungsrahmenplan § 6 ist in die Lehrpläne (Lernfelder) der BFS umzusetzen. Beratung mit Innungsvertretern für den berufsbezogenen Lernbereich Fachpraxis.

• Rahmenlehrpläne sind in die Lehrpläne (Lernfelder) der Grundstufen- und Fachstufenausbildung umzusetzen (berufsbezogener Lernbereich Theorie)

• Keine BGJ- Pläne mehr

• Ausbildungspläne für die Schüler erstellen § 7

• Berichtshefte für die berufsbezogene Ausbildung (Fachtheorie u. Fachpraxis) einschließlich der Dokumentation der betrieblichen Ausbildung ist vom Schüler zu erstellen § 8

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Schulstandorte/ Beschulung

• Berufsfachschulstandorte genehmigen die Schulträger (vereinfachtes Verfahren)

• Für schulpflichtige Schüler ist der Schulträger zuständig, Schwerpunktklassen nach Abstimmung mit den Schulen und Schulträgern auch als Regionalklassen möglich

• Duale Ausbildung für die Berufe der Stufenausbildung einschl. Dachdecker und Bauzeichner als Fachklassen (1.- 3. Lehrjahr)

• Schulstandorte nach Abstimmung mit den Schulen und Schulträger: - keine Beschulung berufsübergreifend - keine Beschulung doppelt in der Fachstufe 1 (Erlass 1984 getrichen) - keine Beschulung mit der BFS zusammen (Blockzeiten BS/ ÜA)

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