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Kanton Bern Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern 29.08.2017 / 1 Kampf und Krampf gegen invasive Problempflanzen auf Grünflächen und entlang von Strassen Erwin Jörg Abteilung Naturförderung

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Kampf und Krampf gegen invasive Problempflanzen auf Grünflächen und entlang von Strassen

Erwin Jörg Abteilung Naturförderung

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Neophyten Beispiele

Lamarcks Nachtkerze (Oenothera glazioviana) Kleines Springkraut (Impatiens parviflora)

Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) Zimbelkraut (Cymbalaria muralis)

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• seit der Entdeckung Amerikas (1492 n. Chr.) • Neophyten = "neue Pflanzen" • vor allem als Nutz- und Zierpflanzen eingeführt • in der Schweiz rund 550 Arten verwildert

Neophyten

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• sind ebenfalls verwilderte Neophyten • haben in der Regel keine Feinde • breiten sich stark aus • können einheimische Pflanzen verdrängen • einige Arten sind gefährlich für unsere Gesundheit • können teilweise Bauten schädigen

Invasive Neophyten

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Invasionen weltweit

Nicht nur in Europa, sondern auch auf anderen Kontinenten hat man mit Neophyten zu kämpfen.

Heusenkräuter

Calla

Feigenkaktus

Goldruten

Blutweiderich

Greiskraut

Knöteriche Springkraut

Riesen-Bärenklau

Gartenbrombeere

Eukalyptus

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mögliche Probleme: • Ufer- / Böschungsunterhalt • Gerinneunterhalt • Gesundheit • Landwirtschaft • Naturschutz

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Ufer- / Böschungsunterhalt Problem: Grössere Erosionsgefahr Folgen: Höheres Gefahrenpotential

Japan-Knöterich

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Gerinneunterhalt Problem: Verkrautung der Gewässer Folgen: Abfluss/Befahrbarkeit gestört

Grossblütiges Heusenkraut

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Gesundheit Problem: Hohes Allergiepotential Folgen: Erhöhtes Gesundheitsrisiko

© http://www.visualsunlimited.com © http://www.mlul.brandenburg.de

Ambrosiapollen

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© Christoph Blöchlinger

Gesundheit Problem: phototoxische Substanzen (Furanocumarine) Folgen: starke Verbrennungen, Hautkrebs

Riesenbärenklau

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Landwirtschaft Problem: Verunkrautung der Kulturen Folgen: Mindererträge, Mehraufwand

Japan-Knöterich im Maisfeld Ambrosia im Getreidefeld

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Landwirtschaft Problem: Giftig für Nutztiere (Pyrrolizidinalkaloide) Folgen: Verwerfen, Leberschädigung, Tod

Schmalblättriges Greiskraut (Kreuzkraut) Jakobs-Kreuzkraut (einheimisch)

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Naturschutz Problem: Veränderung von Lebensräumen Folgen: Verdrängung einheimischer Arten

Sachalin-Knöterich Drüsiges Springkraut

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Naturschutz Problem: Nährstoffanreicherung im Boden Folgen: Verdrängung von Magerwiesenarten

© Gabriela Brändle, Agroscope

Knöllchenbakterien in Wurzelknöllchen

Robinie

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Fazit • invasive Neophyten, aber auch einzelne

einheimische Pflanzen sind ein Problem • sie verursachen Schäden & Mehrkosten • Prozess ist i.d.R. irreversibel • es besteht Handlungsbedarf

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exponentielle Ausbreitung

nach Gelpke & Weber (2005), verändert und aktualisiert 2017

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hohe Bekämpfungskosten

nach Gelpke & Weber (2005), verändert

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Schwarze Liste • Liste invasiver Neophyten der Schweiz, die in den

Bereichen Naturschutz, Gesundheit und/oder Wirtschaft Schäden verursachen

• Ausbreitung dieser Arten muss verhindert werden • 40 Arten wurden in diese Liste aufgenommen

Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora (Info Flora): Link getestet am 10.8.2017 https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/Schwarze%20Liste_Watch%20Liste_2014.pdf

• Liste invasiver Neophyten der Schweiz, die das Potenzial haben, Schäden zu verursachen und deren Ausbreitung daher überwacht werden muss

• Im benachbarten Ausland verursachen diese Arten schon Schäden

• 16 Arten wurden in diese Liste aufgenommen

Watch (Beobachtungs-)Liste

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gesetzliche Grundlagen (Auswahl) • Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitäts-

Konvention) • Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) • Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt

(Freisetzungsverordnung, FrSV) • Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) • Bundesgesetz über den Wasserbau • Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

(Gewässerschutzgesetz, GSchG) • Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen

von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)

• Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) • Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten

besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) war früher Stoffverordnung

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gesetzliche Grundlagen Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Zusammenfassung • Der Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt darf weder Menschen,

Tiere, Umwelt noch die biologische Vielfalt gefährden (Sorgfaltspflicht). (Art. 6 & 15) • Der Umgang mit den im Anhang 2 aufgeführten Pflanzen und Tieren ist verboten.

(Art. 15) • Einzige Ausnahmen sind Massnahmen, die zur Bekämpfung dieser Arten dienen.

(Art. 15) • Bodenaushub, der mit Organismen nach Anhang 2 belastet ist, muss am

Entnahmeort verwertet oder so entsorgt werden, dass eine Weiterverbreitung ausgeschlossen ist. (Art. 15)

• Die Kantone ordnen die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung an. (Art. 52) • Das BAFU entwickelt eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Organismen.

(Art. 52) http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.911.de.pdf Link getestet am 10.8.2017

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Anhang 2

Folgende Pflanzen- und Tierarten gelten als invasiv und dürfen nicht in Verkehr gebracht, importiert und verkauft werden:

gesetzliche Grundlagen Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)

• Aufrechte Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) • Nadelkraut (Crassula helmsii) • Nuttalls Wasserpest (Elodea nuttalli) • Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) • Grosser Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides) • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) • Südamerikanische Heusenkräuter (Ludwigia spp.) • Asiatische Staudenknöteriche inkl. Hybride (Reynoutria spp., Polygonum spp.) • Essigbaum (Rhus typhina) • Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens) • Amerikanische Goldruten inkl. Hybride (Solidago spp.)

• Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis) • Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) • Amerikanischer Ochsenfrosch (Rana catesbeiana)

blau: im Wasser vorkommend grün: häufig auch am Wasser vorkommend

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«Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten»

• Die Strategie wurde im Mai 2016 vom Bundesrat verabschiedet. • Sie zeigt die strategischen Stossrichtungen und Massnahmen auf. • Im Rahmen eines Stufenkonzeptes sollen Priorisierungen bezüglich Bekämpfung der

verschiedenen Arten vorgenommen werden. • Beim Auftreten von Schäden soll als Massnahme die Anwendung des Verursacherprinzips

geprüft werden, bevor die Kosten durch die öffentliche Hand getragen werden sollen. • Es ist vorgesehen, dass die Kosten paritätisch zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt

werden sollen. • In einer weiteren Massnahme will das BAFU Finanzierungsmöglichkeiten gemäss

Spezialgesetzgebung evaluieren. Bis hier die notwendigen Anpassungen gemacht worden sind, vergeht wertvolle Zeit und die Neobiota werden sich weiter ungehindert ausbreiten .

> Die Finanzierung ist nicht gelöst! Nationale Strategie: https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/biodiversitaet/fachinfo-daten/strategie_der_schweizzuinvasivengebietsfremdenarten.pdf.download.pdf/strategie_der_schweizzuinvasivengebietsfremdenarten.pdf Link getestet am 10.8.2017

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gesetzliche Grundlagen

• in Gebieten, die gestützt auf eidgenössisches oder kantonales Recht unter Naturschutz stehen, soweit die dazugehörigen Vorschriften nichts anderes bestimmen

• in Riedgebieten und Mooren • in Hecken und Feldgehölzen sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von Hecken und

Feldgehölzen; Ausnahme: Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen in einem drei Meter breiten Streifen • im Wald sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang der Bestockung; Ausnahme: Einzelstock-

behandlungen von Problempflanzen in einem drei Meter breiten Streifen entlang der Bestockung • in oberirdischen Gewässern und in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von oberirdischen Gewässern

(ab Uferlinie, wenn auf Festlegung des Gewässerraums verzichtet wurde, sonst Böschungsoberkante) • in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen • auf und an Gleisanlagen in der Zone S2 von Grundwasserschutzzonen • auf Dächern und Terrassen • auf Lagerplätzen • auf und an Strassen, Wegen und Plätzen; Ausnahme: Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen bei

National- und Kantonsstrassen • auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen; Ausnahme: Einzelstock-

behandlungen von Problempflanzen

Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) Die ChemRRV regelt den Einsatz von Herbiziden. An folgenden Orten ist der Einsatz von Herbiziden verboten (Anhang 2.5):

Alle Ausnahmen gelten nur, wenn mit anderen Massnahmen, wie z.B. regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden kann! http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.81.de.pdf Link getestet am 10.8.2017

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Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) (verboten gemäss Freisetzungsverordnung)

• Herkunft: Kaukasus; in Europa in Gärten und als Bienenweide gepflanzt

• Merkmale: Im 1. Jahr ohne Blüten, Blätter gross und zugespitzt; im 2. Jahr bis 3 m hohe Pflanze mit grossen weissen Blütendolden und Fruchtständen mit vielen Samen

• Blütezeit: Juni bis September

• Probleme: Hautverbrennungen bei Berührung zusammen mit Sonnenschein (fototoxischer Pflanzensaft, Furanocumarine)

• Bekämpfung: Schutzbrille, Handschuhe und lange Kleider tragen! - Wurzelstock mit Spaten oder Pickel ausgraben bzw. abstechen - Blütenstand während der Blüte abschneiden - Blüten, Samen und Wurzelstücke entsorgt man in der Kehrichtver- brennung oder in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co- Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung. - Grosse Bestände mit Bodenfräse einfräsen, Fläche mit Grasmischung ansäen und regelmässig mähen > Nachkontrollen!

einjährig einheimischer Wiesen-Bärenklau Sämlinge

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Staudenknöteriche (Reynoutria spp., Polygonum sp.) (verboten gemäss Freisetzungsverordnung)

Sachalin-Knöterich (R. sachalinensis)

Himalaja-Knöterich (P. polystachyum )

• Herkunft: Ostasien und Himalaja; in Europa als Sichtschutz in Gärten gepflanzt

• Merkmale: Mehrjährige Horste mit dicken, 2–4 m hohen Stängeln. Diese sterben im Winter ab. Weisse Blütenstände. Bis 7 m lange unterirdische Ausläufer. Kann aber auch bis in eine Tiefe von 3 m Wurzeln bilden.

• Blütezeit: August bis Oktober • Probleme: Sehr zähe Pflanzen, die alles überwuchern;

Erosionsgefahr von Böschungen; verursachen Schäden an Gebäuden, Strassen, Gleisanlagen, Gewässerverbauungen; Verunkrautung von landwirtschaftlichen Kulturen.

• Bekämpfung: - Mehrmaliges Mähen, Ausreissen oder Ausgraben pro Saison schwächt den Bestand - Pflanzenmaterial ohne Wurzeln und Rhizome muss in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden. Wurzeln und Rhizome in der Kehrichtverbrennung entsorgen. Nicht in Bäche fallen lassen!

Neuaustrieb beim Knoten

Japan-Knöterich (R. japonica)

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Knöterichbekämpfung mit dem Schaufelseparator: Ein Versuch Schaufelseparator im Einsatz

verletztes Wurzelstück

Detail im Schaufelseparator

mit Folie abgedeckter Boden

http://www.neophyt.ch/pdf/Knoeterichbekaempfung_mit_Schaufelseparator.pdf

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Pilotversuch Knöterichbekämpfung mit Glyphosat Zusammenfassung der Resultate • Mit 6 mal Schneiden pro Jahr kann die oberirdische Biomasse nach 6 Jahren nicht vollständig

getilgt werden. • Nach 6 Jahren chemischer Behandlungen waren von 34 Beständen nur 8 oberirdisch getilgt. • Zwischen den unterschiedlichen chemischen Methoden ist bereits nach 2 Behandlungsjahren

kein statistisch signifikanter Unterschied bezüglich der Reduktion der oberirdischen Biomasse mehr feststellbar.

• Bei den chemischen Methoden steht nach 6 Jahren Behandlung nicht mit Sicherheit fest, dass auch die Rhizome abgetötet wurden.

Beste Behandlungsmethoden • 1 x Schneiden Juni–Juli

1 x Spritzen Ende August mit 2%iger Lösung oder • 1 x Stängelinjektion Ende Juli in alle Stängel 1:2

verdünnt. Diese Behandlung entspricht nicht den Vorschriften, da die käuflichen Herbizide in der Schweiz nicht für diese Anwendung zugelassen sind!

Seit März 2015 steht Glyphosat gemäss WHO unter dem Verdacht krebserregend zu sein ..

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Goldruten (Solidago gigantea u. S. canadensis u.a.) (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) • Herkunft: Nordamerika, Kanada; in Europa in Gärten und als

Bienenweide angepflanzt

• Merkmale: Mehrjährige, 1–2.5 m hohe Stauden, mit pyramidenförmigen Blütenrispen, gelbe Blüten in kleinen Köpfchen; Vermehrung durch unterirdische Ausläufer und viele Flugsamen

• Blütezeit: Juli bis Oktober

• Probleme: Erosionsgefahr von Böschungen; durch dichtes Wachstum Verdrängung von einheimischen Pflanzen; starke Ausbreitung

• Bekämpfung: - Kleine Bestände vor der Blüte ausreissen und Material entfernen Blüten, Samen und Wurzelstücke entsorgt man in der Kehrichtver- brennung oder in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co- Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung - Grosse Flächen bei einer Pflanzenhöhe von 20–30 cm mit Schlegelmäher 2–3 x pro Saison mähen, Schnittgut kann liegen gelassen oder kompostiert werden; an Bachböschungen wegen Vogelbruten Mitte Mai bis August nicht mähen

einheimische Goldrute Samenstand Blütenköpfchen unterirdische Ausläufer

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Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) • Herkunft: Himalaja; in Europa in Gärten als Zierpflanze und als

Bienenweide gepflanzt

• Merkmale: Bis über 2 m hohe, einjährige Pflanze mit rötlichen, fleischigen, knotigen Stängeln mit roten Drüsen und dunkelrosa bis weissen, spiegelsymmetrischen Blüten. Samenkapseln springen bei Erschütterungen auf. Pro Pflanze bis 2000 Samen.

• Blütezeit: Ab Mitte Juli gestaffelt bis Spätherbst

• Probleme: Erosion von Böschungen; lästiges Unkraut im Wald, das die natürliche Verjüngung behindern kann; rasches Überwachsen von Lebensräumen einheimischer Pflanzen.

• Bekämpfung: - Bis zum Beginn der Blüte die ganzen Pflanzen ausreissen oder tief über dem Boden mähen. Standorte bis Mitte Mai jäten. Bachböschungen wegen Vogelbruten danach nicht mehr. - Material zum Trocknen erhöht deponieren. - Sobald Samenkapseln vorhanden sind, müssen die Blütenstände vorsichtig abgeschnitten und im Kehricht entsorgt werden. Mehrmalige Kontrollen nötig, da die Pflanzen gestaffelt blühen.

einheimisches Wald-Springkraut

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Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia) (verboten gemäss Freisetzungsverordnung) • Herkunft: Nordamerika; Samen im Vogelfutter; breitet sich seit 1999

besonders im Tessin und im Kt. Genf stark aus

• Vorkommen: An Strassenrändern, in Gärten, auf offenen Flächen in Feldern

• Merkmale: Pflanze 30–150 cm hoch, einjährig, ährenartiger Blütenstand, Blätter tief eingeschnitten, beidseits grün, Stängel oft rötlich und behaart

• Blütezeit: Juni bis Oktober

• Probleme: Allergieauslösende Pflanze, Pollen bewirken starken Heuschnupfen oder sogar Asthma, Ackerunkraut

• Bekämpfung: - Mit Handschuhen arbeiten, Pflanze vor der Blüte ausreissen und immer in den Kehricht geben, nie kompostieren - Während der Blütezeit mit Atemschutz arbeiten - nicht mähen, da sie an der Basis wieder austreibt - Pflanze ist melde- und bekämpfungspflichtig!

männliche Blüten am Ende der Zweige

weibliche Blüten unterhalb der männlichen Blüten

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Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens) (verboten gemäss Freisetzungsverordnung)

• Herkunft: Südafrika, wahrscheinlich mit Samen verunreinigten Wollimporten eingeschleppt

• Vorkommen: bei uns entlang von Strassen, häufig Autobahnen und Eisenbahnlinien

• Merkmale: 20–60 cm hoher, mehrjähriger Halbstrauch, der an der Basis verholzt ist, schmale bis zu 7 cm lange Blätter, gelbe margeritenähnliche Blüten, bildet zahlreiche Flugsamen aus

• Blütezeit: Mai bis Frosteinbruch

• Probleme: Kann bei Einnahme tödlich giftig für Mensch und Tier sein (Pyrrolizidinalkaloide); kann zudem einheimische Pflanzen verdrängen

• Bekämpfung: Pflanze muss vor der Blütezeit ausgerissen (oder gemäht werden), damit sie nicht versamen kann. Sie darf nicht ins Heu gelangen! Pflanzenmaterial ohne Blüten und Wurzeln kann normal kompostiert werden. Blüten oder Wurzeln müssen in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden.

Samenstand lange schmale Blätter

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Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea) (einheimisch und giftig)

• Herkunft: Eurasien, also einheimisch

• Vorkommen: Wiesen, Feld- und Wegränder, bevorzugt an sonnigen, warmen Standorten

• Merkmale: Pflanze meist zweijährig, bis 1 m hoch. Im ersten Jahr bildet sie eine grundständige Rosette

• Blütezeit: Juni bis Hochsommer

• Probleme: Pflanze ist giftig und kann Mensch und Vieh gefährden (Pyrrolizidinalkaloide). Insbesondere Pferde und Rinder sind stark gefährdet.

• Massnahmen: Die Pflanze muss vor der Blüte abgemäht oder ausgerissen werden, damit sie nicht versamen kann. Das Mähgut muss entsorgt werden. Aufgrund ihrer Giftigkeit darf die Pflanze auf keinen Fall ins Heu gelangen!

Blütenstand Blatt

wird oft mit der Heil-pflanze Johanniskraut verwechselt

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Tödliche Dosis: Pferd: 0.04 - 0.08 kg Frischgewicht (FG) / kg Körpergewicht Rind: 0.14 kg FG / kg Körpergewicht

- bei 1% im Heu in 3 Monaten erreicht - bei 10% im Heu in 10 Tagen erreicht

Schaf: über 2 kg FG / kg Körpergewicht Ziege: 1.25 - 4 kg FG / kg Körpergewicht

© Daten: Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg, 2013

Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea) (einheimisch und giftig)

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Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus) (aufgeführt in schwarzer Liste)

• Herkunft: Nordamerika, früher in Gärten angepflanzt • Vorkommen: oft auf offenen vegetationsarmen Stellen, auch entlang von

Strassen, Bahngleisen und Flüssen, in Wiesen, Weiden oder landwirtschaftlichen Kulturen

• Merkmale: bis 1 m hohe Krautpflanze; überwintert als Rosette; die ganze Pflanze ist behaart; die Blätter sind grob gezähnt; die Samen sind mit einem Schirmchen versehen

• Blütezeit: Juni bis Oktober • Probleme: Obwohl das Berufkraut nicht giftig ist, wird es vom Vieh

gemieden. Daher kann es sich auf Weiden massiv vermehren und diese stark verunkrauten. Auf Ruderalstandorten und Magerwiesen verdrängt es die einheimische, zum Teil schon selten gewordene Flora

• Bekämpfung: Die Pflanzen müssen vor der Blüte ausgerissen werden. Blüten, Samen und Wurzelstücke entsorgt man in der Kehrichtverbren-nung oder in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung

• Werden sie gemäht, treiben sie wieder aus und bilden in kurzer Zeit Blüten. Durch den Schnitt wird die Samenbildung je nach Höhenlage um 20 bis 50 Tage verzögert. Die Pflanzen werden durch die Mahd mehrjährig!

Berufkräuter vor der Blüte Fruchtstand

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• Herkunft: Das Erdmandelgras ist weltweit verbreitet. Wo es ursprünglich herkommt ist ungeklärt.

• Vorkommen: hauptsächlich in Gemüseanbaugebieten in Äckern

• Merkmale: Es ist ein bis 50 cm, selten 90 cm hoch wachsendes Sauergras (Cyperaceae). Es hat lange, schmale, schilfartige Blätter. Es blüht in gelb bis orange leuchtenden Ährchen. Während der Vegetationszeit werden an den Spitzen der Rhizome (Wurzeln) Knöllchen (Erdmandeln) gebildet, welche überwintern.

• Blütezeit: Juli bis Oktober

• Probleme: Es ist vor allem im Gemüsebau ein gefürchtetes Unkraut. Die Pflanzen werden mit Erde und Maschinen von Kultur zu Kultur verschleppt. Es vermehrt und verbreitet sich hauptsächlich über die Knöllchen.

• Bekämpfung: Einzelne Pflanzen müssen mit den Knöllchen ausgegraben und im Kehricht entsorgt werden. Bleiben Knöllchen im Boden, treiben diese wieder aus. Grosse Bestände müssen mit einer Kombination von Herbizideinsatz, Bodenbearbeitung und anschliessender Einsaat von Gründüngungen bekämpft werden. Neuerdings wurden erfolgreich Versuche mit Dampf durchgeführt.

Ährchen Erdmandeln

Erdmandelgras (Cyperus esculentus) (aufgeführt in schwarzer Liste)

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Sommerflieder (Buddleja davidii) (aufgeführt in schwarzer Liste)

• Herkunft: Tibet, Zentralchina; in Europa häufig in Gärten gepflanzt

• Merkmale: 2–4 m hoher Strauch mit langen zugespitzten Blättern und violetten Rispenblüten. Vermehrt sich durch Ausläufer und mikroskopisch kleine Samen; bis 3 Mio. Samen pro Strauch und Saison

• Blütezeit: Juli bis August • Probleme: Pflanze ist indirekt nachteilig für Schmetterlinge.

Diese saugen zwar Nektar, durch die rasche Besiedlung von trockenen Stellen und Kiesflächen werden jedoch die heimischen Futterpflanzen gewisser Schmetterlingsraupen verdrängt; breitet sich stark aus; kann Schäden an Gleisanlagen und anderen Bauwerken verursachen

• Bekämpfung: - In öffentlichen Anlagen und Gärten Samenstände nach der Blüte abschneiden und im Kehricht entsorgen - junge Pflanzen ausreissen - grössere Sträucher im Sommer dicht über dem Boden schneiden und Material entfernen oder - fällen im Herbst und Schnittfläche mit z.B. Garlon (Wirkstoff Triclopyr) bestreichen > Nachkontrollen!

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Robinie (Robinia pseudoacacia) (aufgeführt in schwarzer Liste)

• Herkunft: Nordamerika; wegen ihres guten und harten Holzes und ihrer Schnellwüchsigkeit oft angepflanzt

• Vorkommen: Pionierpflanze auf Brachstandorten, benötigt viel Licht und besiedelt daher die Wälder vom Rande her

• Merkmale: bis über 30 m hoher Baum, an der Blattbasis befinden sich rötliche, paarig angeordnete bis etwa 1 cm lange Dornen, weisse, angenehm duftenden Blüten, Ausbreitung durch Samen und Wurzelausläufer

• Blütezeit: Mai bis Juni • Probleme: Durch Anreicherung von Luftstickstoff im Boden mit Hilfe

von Knöllchenbakterien findet eine Verdrängung der natürlichen Pflanzenwelt auf Magerstandorten statt. Rinde, Blätter und Samen sind stark giftig für Mensch, Pferd und Rind!

• Bekämpfung: - Ringeln im Juni (90% der Rinde entfernen) und 1 Jahr später fällen - oder fällen im Herbst und Schnittfläche mit z.B. Garlon (Wirkstoff Triclopyr) bestreichen

- Vom Fällen ohne Herbizidanwendung ist abzuraten, da sich sonst massiv Stockausschläge und Wurzelbrut bilden. > Nachkontrollen!

Samenstände: Schoten

Dornen in den Blattachseln

Ringeln von Stockausschlägen

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Bekämpfung durch Ringeln

© http://commons.wikimedia.org

durch alleiniges Fällen entstehen Stockausschläge

Entfernen der Rinde mindestens bis zum Kambium

im Juni 90% der Rinde entfernen und 1 Jahr später fällen

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Essigbaum (Rhus typhina) (verboten gemäss Freisetzungsverordnung)

• Herkunft: Nordamerika; als Ziergehölz oft in Gärten angepflanzt, attraktive Herbstfärbung

• Vorkommen: entlang von Strassen, Bahndämmen und in Kiesgruben • Merkmale: bis etwa 8 m hoher Baum. Er ist zweihäusig, d.h. es gibt

männliche und weibliche Pflanzen. Junge Zweige sind behaart, die Einzelblättchen der Blätter sind gezähnt, Ausbreitung durch Wurzelausläufer

• Blütezeit: Juni bis Juli • Probleme: Mit Gartenerde gelangt Wurzelbrut in die freie Natur, wo der

Essigbaum verwildert und die einheimische Pflanzenwelt verdrängt. Kann Schäden an Gleisanlagen und anderen Bauwerken verursachen. Milchsaft ist bei Einnahme schwach giftig und kann Haut- und Augenentzündungen verursachen.

• Bekämpfung: Kleinere Einzelpflanzen ausreissen oder ausgraben, Erde und Wurzelmaterial in die Kehrichtverbrennung geben. Grosse Pflanzen ringeln durch Entfernung von 90% der Rinde oder fällen im Herbst und Schnittfläche mit z.B. Garlon (Wirkstoff Triclopyr) bestreichen. Beim Fällen ohne Herbizidanwendung werden massiv Stockausschläge gebildet. > Nachkontrollen!

weiblicher Blütenstand männlicher Blütenstand Einzelblättchen gezähnt

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Götterbaum (Ailanthus altissima) (aufgeführt in schwarzer Liste)

• Herkunft: ursprünglich aus China und Nord-Korea, oft als Parkbaum angepflanzt

• Vorkommen: häufig entlang von Bahnlinien und Strassen, nicht selten auch in naturnahen Lebensräumen verwildert

• Merkmale: bis 30 m hoher, sommergrüner Baum; Einzelblättchen der Blätter sind ungezähnt, auf der Blattunterseite mit Drüsen; bildet geflügelte Samen, die mit dem Wind bis etwa 100 m weit getragen werden

• Blütezeit: Juni bis Juli • Probleme: Der Götterbaum ist raschwüchsig mit vielen Ausläufern und

Wurzelausschlägen und verdrängt die heimischen Pflanzen; er kann Gleisanlagen und andere Bauwerke schädigen; Rinde und Blätter können Hautreizungen hervorrufen

• Bekämpfung: Kleinere Einzelpflanzen ausreissen oder -graben, Erde und Wurzelmaterial in die Kehrichtverbrennung; grosse Pflanzen im Mai/Juni Ringeln und im September/Oktober fällen und Schnittfläche mit z.B. Garlon (Wirkstoff Triclopyr) einstreichen. Nicht fällen da Gefahr von Stockausschlägen! > Nachkontrollen!

Drüsen auf Blattunterseite Einzelblättchen sind ungezähnt

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Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) (aufgeführt in schwarzer Liste)

• Herkunft: West-Asien, Kaukasus, in Gärten sehr häufig als Heckenpflanze angepflanzt

• Vorkommen: an Waldrändern und im Wald, gelegentlich auch entlang von Bächen und Flüssen verwildert

• Merkmale: immergrüner Strauch von 3 bis etwa 8 m Höhe; hat ledrige, 10–15 cm lange, blattoberseits glänzende Blätter; bildet zarte, weisse Blüten. Seine Früchte sind Kirschen, die zur Reifezeit schwarz sind.

• Blütezeit: April bis Juni, oft nochmals im Herbst

• Probleme: Durch illegale Entsorgung von Gartenmaterial gelangt der Kirschlorbeer in die freie Natur. Seine Kirschen werden gerne von Vögeln gefressen, wodurch er weiter verbreitet wird. Alle Pflanzenteile sind stark giftig.

• Bekämpfung: Kleinere Pflanzen ausreissen oder ausgraben, grosse Pflanzen roden. Nachkontrollen sind nötig, da Stockausschläge gebildet werden können.

verwilderter Kirschlorbeer im Wald Früchte (Kirschen)

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Kompostieren, Vergären und Verbrennen invasiver Neophyten Empfehlung der AGIN vom 20. November 2015, in Zusammenarbeit mit Biomasse Suisse Dieses Merkblatt zeigt geeignete Entsorgungswege für invasive Neophyten, damit eine Weiterverbreitung ausgeschlossen werden kann. Es bezieht sich auf alle Arten, die in der Schwarzen und der Watch Liste von Info Flora aufgeführt sind. Bei der Kompostierung und der Vergärung von pflanzlichem Material entscheiden die Temperatur, das Umsetzen und die Behandlungsdauer über die Sicherheit, mit der eine Weiterverbreitung ausgeschlossen werden kann (Materialkurzschlüsse).

www.agin.ch > 2. Bekämpfung und Entsorgung von Neophyten > Empfehlungen Kompostierung Link getestet am 10.8.2017

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Neozoen

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Neozoen

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Mit dem Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) und anderen ausgesetzten amerikanischen Arten wurde auch die Krebspest, ein Fadenpilz, eingeschleppt. Die einheimischen Krebse sterben daran, die ausgesetzten Arten sind zum grossen Teil immun. Der Signalkrebs breitet sich stark aus.

Neozoen

© Michel Roggo

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Juli 2016

Mai 2014

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Mit der Kartoffel kam auch ihr Schädling, der Kartoffelkäfer (Leptinotarsa decemlineata) aus Amerika zu uns.

Neozoen

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invasive Neozoen: Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)

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• Herkunft: Die Körbchenmuschel gelangte in den 1920er Jahren von Asien als Nahrungsmittel nach Nordamerika, von wo aus sie im Ballastwasser grosser Frachtschiffe anfangs der 1980er Jahre Europa erreichte.

• Vorkommen: in Seen und langsam fliessenden Gewässern

• Merkmale: Sie wird 20–28 mm lang, und hat 7–8 kräftige Rippen pro cm.

• weitere Namen: Grobgestreifte oder Asiatische Körbchenmuschel

• Probleme: Teilweise kommen bis zu mehrere tausend Muscheln pro Quadratmeter vor, wodurch einheimische Arten verdrängt werden. Sie können auch Wasserleitungen verstopfen. So wurde z.B. die Kühlwasserzufuhr im KKW Leibstadt beeinträchtigt.

7-8 kräftige Rippen pro cm Grösse der Körbchenmuschel

invasive Neozoen: Körbchenmuschel (Corbicula fluminea)

© Dan Minchin

© http://www.museum.state.il.us

© http://www.terc.ucdavis.edu

Muschelteppich

europäische Verbreitung 2008

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invasive Neozoen: Körbchenmuschel (Corbicula fluminea)

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invasive Neozoen: Zebramuschel (Dreissena polymorpha)

• Herkunft: aus der Gegend des Kaspischen und Schwarzen Meeres

• Vorkommen: in Seen und langsam fliessenden Gewässern

• Merkmale: Sie hat eine dreieckige Schalenform. Die Schalen sind gelbbraun gefärbt mit braunen, oft gezackten Linien. Im Querschnitt ist das Tier dreikantig.

• weitere Namen: Dreiecks-, Dreikant- oder Wandermuschel

• Probleme: Können Leitungen verstopfen, Schalen von toten Muscheln behindern Schiffsverkehr (Ausbaggerung von 1000 m3 unterhalb Schiffsschleuse Port bei Biel), setzen sich häufig auf den Schalen anderer Muscheln fest, wodurch diese behindert werden, Badende können sich an den scharfen Kanten verletzen.

Zebrazeichnung und dreieckige Schale im Querschnitt dreikantig

Zebramuscheln behindern eine Teichmuschel

Zebramuscheln verschliessen eine Flasche

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invasive Neozoen: Zebramuschel

© Ernst Hunziker, ehemals TBA Kanton Bern

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invasive Neozoen: Zebramuschel (Dreissena polymorpha)

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invasive Neozoen verboten gemäss Freisetzungsverordnung

Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis)

Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans)

Amerikanischer Ochsenfrosch (Rana catesbeiana)

© dpa

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© www.plantmanagementnetwork.org

• frisst einheimische Insekten (auch Marienkäfer) • frisst an beschädigten Trauben oder verkriecht sich darin > Wein wird

ungeniessbar (1 Käfer pro 1 kg Chasselas-Trauben genügt) • kann sich zur Überwinterung in Häusern in grossen Gruppen versammeln > • kann durch seine Ausdünstungen Nasenschleimhautentzündungen verursachen

Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis)

(verboten gemäss Freisetzungsverordnung)

© Scientific American

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(verboten gemäss Freisetzungsverordnung)

© Roy et al. (2016)

Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis)

Ausbreitung des Asiatischen Marienkäfers in Europa innerhalb von 23 Jahren

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Wöchentliche Fänge des Asiatischen Marienkäfers mittels Lichtfalle in Changins (Waadt)

(verboten gemäss Freisetzungsverordnung) Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis)

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Asiatischer Marienkäfer (verboten gemäss Freisetzungsverordnung)

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einheimischer Siebenpunkt-Marienkäfer Asiatischer Marienkäfer

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Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans)

(verboten gemäss Freisetzungsverordnung) • Herkunft: Wird zur Haltung als Heimtier aus dem

Mississippi-Gebiet in die ganze Welt exportiert. • Vorkommen: Wird oft in heimischen Seen und

Teichen «entsorgt». Dort kann sie zwar überleben aber sich bis jetzt nicht fortpflanzen, da es bei uns noch zu kalt ist.

• Merkmale: Typisch für diese Schildkröte ist der orange-rote Fleck an der Seite des Kopfes.

• Probleme: Die ausgesetzten Tiere wachsen in den Teichen zu Exemplaren von bis zu 30 cm Grösse heran. Sie fressen alles was sie überwältigen können und können so grosse Schäden anrichten . Die selben Probleme verursacht die ebenfalls verwilderte Gelbwangen-Schmuckschildkröte.

«Fünflibergrosses» Jungtier zum Verkauf

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Früherkennung

nach INPN [2016], AFP, Bertolino [2008], Costina, van der Velde [2007], Rey (HYDRA [2006]), Wikipedia [2017] und Apisuisse [2017], kombiniert und verändert

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«Unionsliste» in Europa

Kosten von über 12 Milliarden € pro Jahr!

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© www.makro-forum.de

© www.wildaboutbritain.co.uk

© www.lavieb-aile.com

© http://www.nuzban.scholaris.pl

Dunkler Goldafter (Euproctis chrysorrhoea)

Nest

Nest

Raupe Falter

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Hautausschlag hervorgerufen durch die Brennhaare der Goldafterraupen © Emil Zimmermann, ehemals TBA Kanton Bern

Dunkler Goldafter (Euproctis chrysorrhoea)

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Dunkler Goldafter (Euproctis chrysorrhoea)

Bekämpfung und Schutz

• Nester im Winterhalbjahr durch Herausschneiden, Abflammen oder Absaugen entfernen. • Brennhaare können mit Sprühleim fixiert werden. • Bei hohem Vorkommen ganze Äste ausschneiden oder den ganzen Busch/Baum fällen. Das

Holzmaterial inklusive Nester vor Ort verbrennen oder im Kehricht entsorgen. • Bei starkem Befall über Jahre könnten die Bäume und Büsche durch Nadelhölzer oder Laubhölzer,

die nicht gefressen werden, wie z.B. Pfaffenhütchen, Heckenkirsche, etc. ersetzt werden. • Im Herbst ein biologisches Insektizid gegen die aktiv fressenden Raupen einsetzen

(Bacillus thuringiensis-Präparate: Delfin, Dipel ES). • Beim Umgang mit den Raupen sollte die Haut durch entsprechende Kleidung geschützt werden.

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Links zu Neophyten und Neozoen Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora (Info Flora):

Informationen, Merkblätter, Schwarze Liste und Watch Liste www.infoflora.ch/de/flora/neophyten

Informationen und Abbildungen über Ambrosia www.ambrosia.ch

Neophyt.ch (Erwin Jörg): Informationen, Merkblätter, Texte und Abbildungen www.neophyt.ch

Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland http://neobiota.bfn.de/

Bundesamt für Umwelt (BAFU): Informationen über gebietsfremde invasive Arten

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet.html

Links getestet am 10.8.2017

Neozoen.ch (Erwin Jörg): Informationen, Texte und Abbildungen www.neozoen.ch

Arbeitsgruppe invasive Neobiota (AGIN): Merkblätter zur Bekämpfung und Entsorgung www.agin.ch > 2. Bekämpfung und Entsorgung von Neophyten

Kanton Luzern: Praxishilfe Neophyten lawa.lu.ch/download/download_njf/arten

Kanton Bern: Einstiegsseite Neobiota www.be.ch/neobiota

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Haben Sie noch Fragen? Bitte kontaktieren Sie mich! Amt für Landwirtschaft und Natur Abteilung Naturförderung Erwin Jörg Schwand 17 3110 Münsingen Telefon 031 636 14 52 E-Mail [email protected]