New WARC 79 - Grundlage der Frequenzplanung bis zum Jahre 2000 · 2013. 6. 20. · WARC 79 -...

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KRIEG IM AETHER Vorlesungen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich im Wintersemester 1980/1981 Leitung: Bundesamt für Übermittlungstruppen Divisionär J. Biedermann, Waffenchef der Übermittlungstruppen WARC 79 Grundlage der Frequenzplanung bis zum Jahre 2000 Referent: H.A. Kieffer, El. Ing. ETHZ Diese Vorlesung wurde durch die Stiftung HAMFU digitalisiert und als PDF Dokument für www.hamfu.ch aufbereitet.

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  • KRIEG IM AETHER

    Vorlesungen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürichim Wintersemester 1980/1981

    Leitung:Bundesamt für Übermittlungstruppen

    Divisionär J. Biedermann, Waffenchef der Übermittlungstruppen

    WARC 79Grundlage der Frequenzplanung

    bis zum Jahre 2000

    Referent: H.A. Kieffer, El. Ing. ETHZ

    Diese Vorlesung wurde durch die Stiftung HAMFU digitalisiert und alsPDF Dokument für www.hamfu.ch aufbereitet.

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    WARC 79 - GRUNDLAGE DER FREQUENZPLANUNGBIS ZUM JAHRE 2000

    H. A. Kieffer, El. Ing. ETHZ

    Inhaltsverzeichnis

    1. Die UIT und deren Aufgaben

    2. Das internationale Radioreglement

    3. Mandat der WARC 79

    4. Vorbereitung, Ausgangslage

    5. Konferenzverlauf, Ergebnisse

    6. Auswirkungen, Ausblick

    7. Die WARC 79 in Zahlen

    8. Liste der Abkürzungen

    Adresse des Autors:

    Henry A. Kieffer, El.Ing. ETHZc/o Generaldirektion der PTT3030 Bern

    "Krieg im Aether", Folge XX

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    1. Die UIT und deren Aufgaben

    Die WARC 79 war eine von zahlreichen Funkverwaltungskonferenzen der UIT. Um deren Auswirkungenbesser verstehen zu können, ist es nützlich, die UIT und deren Aufgaben kurz zu erläutern. Zielder UIT ist es, weltweit den zweckmässigen Einsatz der Fernmeldeeinrichtungen aller Art sicher-zustellen, allen vorab die geordnete Verwendung des technisch ausnützbaren Frequenzspektrums.(Fig. 1).

    UNION INTERNATIONALE DES TELECOMMUNICATIONS

    Fig. 1: Organigramm der UIT

    Von Bedeutung für den Funksektor sind

    - der internationale Fernmeldevertrag

    - das internationale Radioreglement, wo die erwähnten Funkdienste und die zu verwendendenFrequenzbänder festgehalten sind

    - der internationale Ausschuss für Frequenzregistrierung (IFRB)

    - der internationale beratende Ausschuss für den Funk CCIR, der periodisch die dem letztenStand entsprechenden Empfehlungen über den Funkeinsatz erarbeitet und veröffentlicht(Fig. 2).

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    PLENARY

    ASSEMBLY

    SPECIALIZEDSECRETARIAT

    I —

    CIVJOINT S.G OFCCIR/CCITT

    (ADM.BY CCIR)

    CMTTJOINT S.G OFCCIR/CCITT(ADM.BY CCIR)

    — HL

    WORLD PLANCOMMITTEE

    (ADM. CCIR)

    L. JOINT S.G OFCCITT/CCIRADM.BY CCITT

    CCI TT CCITT

    I SPECTRUM UTILIZATION, MONITORING

    II SPACE RESEARCH AND RADIOASTRONOMY SERVICES

    III FIXED SERVICES BELOW ABOUT 30 MHz

    IV FIXED SERVICES USING SATELLITES

    V PROPAGATION IN NON-IONIZED MEDIA

    VI IONOSPHERIC PROPAGATION

    VII STANDARD FREQUENCY AND TIME-SIGNAL SERVICE

    VIII MOBILE SERVICES

    IX FIXED SERVICES USING RADIO-RELAY SYSTEMS

    X TELEVISION BROADCASTING SERVICE

    XI TELEVISION BROADCASTING SERVICE

    Fig. 2: Organigramm des CCIR

    Der Dienstweg mit der UIT läuft über die nationalen Fernmeldeverwaltungen.

    für die Schweiz

    U I T

    Fernmelde -Verwaltungen

    Staatliche u.private Funk-benützer

    Fig. 3: Verkehr m i t der UIT

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    2. Das internationale Radioreglement (RR)

    Dieser Anhang zum internationalen Fernmeldevertrag enthält u.a. einen Artikel liber dieFrequenzzuteilung an die einzelnen Funkdienste als Ausgangspunkt für die Frequenzverwaltung aufnationaler Ebene. Es ist Sache der zuständigen Fernmeldeverwaltungen, die Vorgaben des Radio-reglementes möglichst gut an die nationalen Bedürfnisse anzupassen, ohne dessen Rahmenvorschriftenzu übertreten. Diese umfassen technische, betriebliche und Verfahrensvorschriften. Aufgabe derFrequenzverwaltungen auf allen Stufen ist es anschliessend, für jeden einzelnen Funkbenützer diebestmögliche Frequenzzuteilung vorzunehmen, sodass eine optimale Frequenzausnützung für die Ge-samtheit aller Benützer erreicht wird. Dies schliesst oft die bestmögliche Lösung für einenEinzelnen auf Kosten der Allgemeinheit aus, eine Tatsache, die den zuständigen Stellen manchUnangenehmes einbringt.

    Immer aus dem Gesichtswinkel der Frequenzverwaltung ist festzuhalten, dass das Frequenzspektrumausschliesslich oder geteilt abschnittsweise an ganz bestimmte Funkdienste zugewiesen wird. Funk-dienste wie Rundfunk, Mobilfunk, und Funkordnung sind uns geläufig, weniger aber die Tatsache,dass es derzeit 53 verschiedene Funkdienste gibt. Für die Schweiz ergeben sich schematisch.nach-stehende Schritte, bevor eine Einzelfrequenzzuteilung erfolgt (Fig. 4).

    vzMilitär I I Zivil

    Radio-reglement

    INationaleAufteilung

    IZuweisungan Benützer Zivil

    1Zuteilungs-pläne

    Frequenz

    Militär

    Fig. 4: Frequenzzuteilung gemäss Radioreglement

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    Mit Einbezug der Satellitentechnik im Fernmeldewesen tritt neben die Betreuung des beschränkt ver-fügbaren Spektrums ein neues Element im Einsatz von Funkmitteln, die geostationäre Umlaufbahn.Auch hier sind die verfügbaren Positionen nicht unbegrenzt, es drängt sich somit ebenfalls einesorgfältige Bewirtschaftung auf.

    Im Frequenzverteilungsplan ist die Welt in 3 Regionen wie folgt aufgeteilt (Fig. 5):

    180° 160° 140° 120° 100° 8 0 ° 6 0 ° 4 0 ° 2 0 ° 0 ° 2 0 ° 4 0 ° 6 0 ° 8 0 ° 100° 120° 140° 160° 180° 160°

    180° 160° 140° 120° 100° 8 0 ° 6 0 ° 4 0 ° 2 0 ° 0 ° 2 0 ° 4 0 ° 6 0 ° 8 0 ° I 0 0 ° I 2 0 ° 140° 160° 180° 160°

    Fig. 5: Regionen des Frequenzbereichsplanes

    Für die 3 Regionen werden die Frequenzbänder getrennt zugewiesen, wobei sowohl technische, be-dürfnismässige und geschichtliche Faktoren bestimmend sind. Auf Grund der Ausbreitungsbedingungengilt für den Bereich von 3 - 3 0 MHz eine weltweit praktische gleiche Zuweisung, während ausserhalbdieses Bereiches zum Teil erhebliche Abweichungen bestehen. (Beispiele: LW-Rundspruch in Region 1,UKW in Region 2). Auf die Folgen dieser Unterschiede wird später noch mehrmals hingewiesen. Zudemsind heute viele Teilbänder mehreren Funkdiensten gleichzeitig zugeteilt, was im allgemeinen voraus-setzt, dass dadurch keine unzumutbaren Einschränkungen für die einzelnen betroffenen Funkdiensteentstehen.

    Zu berücksichtigen sind u.a. (Fig. 6)

    - Ausbreitungs- und Absorptionsbedingungen in den verschiedenen Medien

    - die notwendige relative Bandbreite der verschiedenen Uebertragungssysteme

    - Sharingmöglichkeiten

    - Verträglichkeit benachbarter Dienste

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    Fig. 6: Uebertragungsmedien Funk

    3 . Mandat der WARC 79

    Seit 1959 ist es üblich, dass Funkverwaltungskonferenzen die Vorschriften für einen oder notfallsmehrere verwandte Funkdienste revidieren. Eine Aenderung der Frequenzbandzuweisung ist nicht zu-lässig. Dies geht so lange, als ein einzelner Funkdienst mit seiner geltenden Zuteilung auskommt.Verschieben sich die Frequenzbedürfnisse der einzelnen Funkdienste, ist eine umfassende WARC not-wendig, wie z.B. die WARC 79, an der wo notwendig eine Neuverteilung des Spektrums gefunden werdenmuss. Die Lösung dieser Forderung war eine der schwierigsten Aufgaben der ganzen Konferenz.

    Nachstehend die nun besser verständlichen Hauptpunkte der Traktandenliste:

    1. Revision der Definitionen

    2. Revision des Frequenzbereichsplanes

    3. Revision der Frequenzkoordinations- und Registrierungsverfahren.

    4. Ueberprüfung der IFRB-Arbeitsverfahren

    5. Studium der Funkanwendungen zum Schutz von Sanitätstransporten.

    6. Beschlussfassung über die Neustrukturierung des Radioreglementes.

    7. Ueberprüfung und Ergänzung der Resolutionen und Empfehlungen vorausgegangener WARC's.

    8. Erarbeitung eines Konferenzprogrammes für die sich aus der WARC 79 ergebenden Folgekonferenzen.

    9. Ausarbeitung von Richtlinien für optimalere Frequenzausnutzung.

    Sämtliche Traktanden betreffen gleichzeitig mehrere Funkdienste. Sie setzen somit die Anwesenheitvon Delegationen voraus, die die Bedürfnisse der verschiedenen Funkdienste kennen und bestrebt sind,ausgewogene Lösungen auszuarbeiten. Für kleine Länder mit beschränkten Mitteln ist dies nicht immereinfach - der Ausweg besteht oft darin, dass man einen Diplomaten, d.h. einen Politiker, abordnet.

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    4. Vorbereitung, Ausgangslage

    4.1. Vorbereitung

    Die tiefgehende Revision des rund 1000-seitigen Radioreglementes und deren Auswirkungen auffast alle Funkbenützer ruft nach gründlicher nationaler und internationaler Vorbereitung.Wenn es manchmal schon nicht ganz einfach ist, alle nationalen Interessen unter einen Hutzu bringen, umso schwieriger stellt sich meist die Aufgabe einer Harmonisierung auf interna-tionaler Ebene.

    So begann Letztere bereits 1976, während unsererseits mit der Bezeichnung der Schweiz. Dele-gation im Frühjahr 1978 die Detai 1 bearbeitung in nationalem Rahmen einsetzte.

    4.1.1. Internationale Absprachen

    An grösseren Konferenzen steht meist derjenige auf verlorenem Posten, der isolierteVorschläge ohne Aussicht auf Unterstützung in die Debatte wirft. Für die Schweizging es vorerst darum, ihre Interessen auf möglichst breiter Basis abzustützen. Alsnaheliegendes Gremium bietet sich hiezu die CEPT an, ein gemeinsames Organ der west-europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen. In der CEPT-Arbeitsgruppe "Funk" wurdedie Ausarbeitung einer entsprechenden gemeinsamen Haltung für die 27 Mitglieder derCEPT angestrebt. Dieses Gremium suchte seinerseits bei analogen Organisationen derenAuffassungen ausfindig zu machen, um Uebereinstimmung und Divergenzen zu eruierenund letztere soweit als möglich abzubauen.

    So führte eine CEPT-Delegation Aussprachen mit

    - dem Fernmeldeausschuss der OSS in Moskau und Paris

    - der UAPT in Lomé (Togo)

    - den USA und Kanada in Rom

    4.1.2. Nationale Vorbereitung

    Um die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Funkbenützer so weit als möglich sicher-stellen zu können und allfälligen politischen Konflikten gewachsen zu sein, umfasstedie schweizerische Delegation nebst Vertretern der PTT-Betriebe u.a. solche des BAUEM,des BZL, der Radio Schweiz AG, der SRG und des EDA. An mehreren Sitzungen wurde derschweizerische Standpunkt festgelegt, der Manövrierspielraum abgesteckt und konkreteVorschläge eingereicht: Diese betrafen hauptsächlich Rundfunk- und Mobildienste sowiedie Verbesserung der Katastrophen- und IKRK-Verbindungen.

    4.2. Ausgangslage

    Die verschiedenen Aussprachen im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten liessen bald 3 Gruppierungenerkennen, deren Interessen teilweise diametral gegenüberstanden:

    4.2.1. Industrieländer (West + Japan)

    Sinngemäss gehört auch unser Land in diese Gruppe. Für sie ist eine gut funktionie-rende, alle Zweige von Wirtschaft und Gesellschaft umfassende Fernmeldeinfrastrukturvon ausschlaggebender Bedeutung. Dazu gehört die Möglichkeit, auch mit mobilen Sta-tionen jeder Art Verbindung aufnehmen zu können. Letzteres ist ohne Funk üblicher-weise nicht möglich. Daraus resultiert fallweise eine grosse Frequenzknappheit beivielen Funkdiensten und demzufolge der Wunsch, an der WARC 79 namentlich für mobileund Satellitenfunkdienste spürbare Zuschläge auf Kosten der festen Funkdienste zuerreichen. Ausserdem besteht ein empfindlicher Frequenzmangel für HF- und VHF-Rund-spruch. Neue Länder wollen ihre Stimme international hörbar machen und beanspruchenim Spektrum den Platz alteingesessener Benutzer dieser Gruppe. Die immer anspruchs-volleren Hörer rufen nach grösserem Programmangebot, nach Lokal- und Privatsendernund spezifischer Zusatzinformation (ARI u.a.). Diese Länder sind deshalb bereit,die Frequenzausnützung notfalls mit z.T. aufwendigen und kostspieligen Methoden zuverbessern: Dazu gehören: Schmalband- /Einseitenbandtechnik, Spread-Spectrum-Technik,Linear Predictive Coding, Digitale Sprach-Uebertragung, Datenübertragung an Stellevon Sprache, Verwendung von Höchstfrequenzen, Sharing zwischen verschiedenen Funk-diensten, Einführung von Satellitenrundfunk über 10 GHz u.a.m.

    4.2.2. Entwicklungsländer (Südamerika, Afrika, Indien, China)

    Ihr Wunsch geht in 2 Richtungen:

    - Errichtung einer Fernmeldeinfrastruktur mit bescheidenen Mitteln, als Grundlage füreine individuelle wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Dies bedeutet u.a. HF-Verbindungen zwischen festen Punkten als Telefonleitungsersatz, Satelliteneinsatzfür BiIdungsprogramme mit Gemeinschaftsempfangsanlagen, Rundfunk mit billigenEmpfängern, also ohne SSB, Fernsehen auf der Basis bestehender Pläne. Demgegenüberist man derzeit weniger an mobilen Diensten interessiert, für die in Ländern derersten Gruppe grössere Schwierigkeiten bestehen.

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    - Garantie für gleichberechtigten Zutritt zum Spektrum und auf die geostationäre Um-laufbahn. Diese Forderung hängt mit der heutigen Praxis des "Wer zuerst da ist, er-hält die Position" (im Spektrum und im Orbit) zusammen, vor der sich die Entwick-lungsländer als spätere Benützer vielleicht mit Grund fürchten.

    Kann diesen Forderungen nicht entsprochen werden, ist die regionale Aufteilung(heute 3 Regionen) zu verfeinern und durch Schaffung neuer Regionen (z.B. Afrika,Südamerika) eine für Entwicklungsländer spezifisch günstigere Frequenzbandzuteilungsicherzustel1 en.

    4.2.3. Ostblock

    Am Beispiel der USSR und deren Ausdehnung wird verständlich, dass auch hier grosseBedürfnisse für feste Funkverbindungen vorhanden sind, die selbst im HF-Bereich minde-stens teilweise ohne Störungen von Nachbarländern betrieben werden können. Dies istein Grund für die in zahlreichen Fussnoten zur Frequenzaufteilung festgehaltenen Ab-weichungen für die USSR und,weniger begründet,deren Satelliten. Andererseits sindaus offensichtlichen nichttechnischen Gründen (Schutz der Bevölkerung vor unerwünsch-ter Beeinflussung) bewusste Abweichungen zu den übrigen Ländern durchzusetzen. Dassdadurch an den Systemgrenzen ernste Beeinträchtigungen auftreten, wird in Kauf ge-nommen oder absichtlich herbeigeführt: Auch eine Strategie des Krieges im Aether.

    4.3. Aspekte und Probleme der Frequenzausnutzung

    Das technisch verwertbare Frequenzspektrum ist ein beschränktes natürliches Gut. Es kannschlecht ausgenützt werden, sei es durch unsachgemässe Technik, Missachtung der physikali-schen Gesetzmässigkeiten, Nichtausnützung der Sharingmöglichkeiten oder nationale Abweichun-gen von der regionalen Bandaufteilung. Letztere könnte aber die Folge einer gesamthaft un-günstigen Bandaufteilung sein.

    Beispiele:

    - zu breite Kanäle, DSB anstatt SSB, Uebertragungsgüte besser als notwendig, Redundanz imKanal (Fernsehen!) führen zu überflüssigem Spektrumsbedarf,

    - Frequenzwahl: KW-Verbindungen auf kurze Distanzen. Störreichweite steht in keinem Ver-hältnis zur Nutzreichweite

    - Nichtberücksichtigung der Sharingmöglichkeiten zwischen Satelliten- und terrestri sehenFunkdiensten

    - Abweichende Zuteilungen in Grenzgebieten, Lahmlegung ganzer Bereiche in Grenzzonen unter-schiedlicher Tiefe.

    Fig. 7 zeigt weitere Beispiele ungünstiger Zuweisungen wie

    - unverträgliche Dienste an der Grenze: FM-Rundfunk (breitbandig, hohe Sendeleistung) undMobildienste (schmalbandig, kleine Sendeleistung)

    - Radionavigation (breitbandig, sehr hohe Leistung) benachbart mit Fernsehen (schlechteSelektivität und Störstrahlfestigkeit der Empfänger).

    4.4. Wirtschaftliche Aspekte

    Selbst wenn sich eine regional unterschiedliche Frequenzbandzuweisung ohne gegenseitigeStörungen verwirklichen liesse, stellt sich die Frage der wirtschaftlichen Produktion vonFunkgeräten gleichen Typs aber unterschiedlicher Frequenzbereiche. Im Extremfall einer welt-weit gleichen Zuteilung könnten frequenzmässig einheitliche Funkgeräte produziert werden,dem freien Warenaustausch wären diesbezüglich keine einsatzmässigen Schranken gesetzt.

    Mit diesem Hintergrund soll nun in die Konferenz selbst eingetreten werden.

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    156 162 174

    entweder

    oder

    ML BC(TV)2 TV-Kanäle

    ML ML

    MHz

    F

    SUI

    4 8 0 ML-Kanäle

    470 582 614 7 9 0 MHz

    BC(TV) RN BC (TV)

    Unterbrechung einer regelmässigen Kanalzuordnungje Senderstandort.

    76 100 108 MHz

    BC (TV) ML

    87,5 MHz

    ML BC (FM) ML-* BC Westeuropa

    Ostblock

    Fig. 7: Problembeispiele für Frequenzbandzuweisung

    5. Konferenzverlauf, Ergebnisse

    Die Konferenz war vom Verwaltungsrat der UIT auf den 24.9. - 30.11.1979 festgelegt worden, siedauerte aber bis in den Abend vom 6.12.1979, d.h. total 11 Wochen. Während das in der CEPT ausge-arbeitete Organisationsschema (Fig. 8) mit wenig Aenderungen übernommen wurde, benötigte man 4 Tage,nur um den Präsidenten der Konferenz zu wählen (Fig. 9). Hier und bei der anschliessenden Wahl derübrigen Vorsitzenden zeichnete sich das politische und stimmenmässige Gewicht der Entwicklungsländerscharf ab. (Jedes Land hat 1 Stimme, unabhängig von seiner Grösse). Erst in der zweiten Konferenz-woche gewannen die Sachgeschäfte den ihnen gebührenden Stellenwert.

    Die Teilnahme der Schweiz konzentrierte sich auf die wichtigen Sachkommissionen 4, 5, 6 und 7, mitSchwergewicht auf Kommission 5.

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    ORGANISATIONSSCHEMA

    WARC 1979

    Komm LTechni k

    Komm 3

    Budgetkontroile

    Komm 2Akkredi ti eruna

    Komm 1Lenkung

    A A TechnischeTerminologieNomenklatur

    4BSharing

    UZTechnischeBestimmungen

    Komm 5Frequenz-zuwei sungen

    5 ABestimmungenzur Frequenztab

    5 BA 9 kHzbis

    4 MHz

    5 BB 4 MHzbis

    27.5 MHz

    5 C 27.5 MHzbis

    960 MHz

    5 D 960 MHzbis

    40 GHz

    5 E 40 GHzbis

    400 GHz

    Komm 6Verfahren

    6 A KoordinierungNotifizierungRegistrierung

    6 BTätigkeit IFRBMassnahmen ge-gen Störungen

    Komm 7Verwaltungs-fragen

    Komm 8Restruktu-rierung RR

    Komm 9Redakti on

    Fig. 8: Organigramm der WARC 79

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    2 - 1 1

    Kommission/ Vorsitzender/ Herkunftsland

    Aufgabenbereich Stellvertreter

    1 Lenkung

    2 Akkreditierung

    3 Budget-

    Kontrolle

    4 Technik

    5 Frequenz-

    zuweisungen

    6 Verfahrens-

    fragen

    7 Verwaltungs-

    fragen

    8 Restrukturie-rung

    9 Redaktion

    R.J.P, Severini

    A.L. Badalov

    J. Jipguep

    H. Kieffer

    Li Linchuan

    A, Petti

    G.O, Robinson

    C.J. Martinez

    Amer Jomard

    Z. KupczykK.P.R. Menon

    N, MorishimaM. Cisse

    M, Harbi

    J.J. Hernandez-6.

    M. Joachim

    E.J, Wilkinson

    P.O, Okundi

    H.L, Venhaus

    0. Lundberg6.1. Warren

    P. Bassole

    V. Quintas CastansD.E. Baptiste

    ArgentinienUdSSR

    Kamerun

    Schweiz *)China

    ItalienUSA

    Venezuela

    Irak

    PolenMalaysia

    JapanSenegal

    Algerien

    Mexiko

    TschechoslowakeiAustralien

    Kenia

    BR Deutschland

    Schweden

    Kanada

    FrankreichSpanien

    6rossbritannien

    *) Koordinator der Kommissionen 5 und 7

    Fig. 9: Kommissionen der WARC 79

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    5.1. Kommission 4: Technik

    Nebst der Ueberarbeitung und Ergänzung der technischen Terminologie mussten die Sharing-Kriterien den neuen Möglichkeiten angepasst werden, als eine wichtige Grundlage für dieKommission 5 zur Festlegung geteilter Bänder. Die technischen Grenzwerte der Sender wurdenüberarbeitet (Frequenztoleranz, Störstrahlung) unter besonderer Berücksichtigung der An-forderungen für SSB-Sendungen.

    Künftig wird ein neues Klassifizierungssystem alteingesessene Bezeichnungen ablösen. EineAI-Morsesendung heisst neu 100HA1AAN, eine Zweiseitenband-Telefoniesendung vom Typ 6A3 neu6K00A3EJN.

    5.2. Kommission 5: Frequenzzuweisungen

    5.2.1. Frequenzzuweisungsplan

    Dieser geht neu von 9 kHz bis 400 GHz.

    - Bis 3 MHz

    Der unterste Teil (Tiefstfrequenzen) ist von besonderem Interesse für die Verbin-dungen zu getauchten U-Booten. Die im weiteren sehr stabilen Ausbreitungsverhält-nisse machen diesen Bereich für Eich-Zeitsender und Navigationssysteme attraktiv,wovon die Schweiz für den Sender HBG 75.00 kHz endlich legal Gebrauch machen kann,ebenso wird das Loran-C System bei 100 kHz in einem exklusiven Band arbeiten können.Der Langwellenrundfunkbereich der Region 1 und der Mittelwellenbereich der Region 2werden erweitert. Bei 1830 kHz entsteht ein exklusives Amateurband.

    - 3 - 30 MHz

    Hier muss zwischen den Bereichen 3 - 1 0 und 10 - 30 MHz unterschieden werden:Die dringend gewünschte Erweiterung der Seefunk- und Rundfunk-Bereiche wurde u.E.unter 10 MHz in ungenügendem, über 10 MHz in befriedigendem Umfang erreicht.Die Entwicklungsländer sicherten sich mit Erfolg die aus ihrer Warte noch notwendi-gen Fix-Zutei1ungen. Die Amateure erhalten neu ein 10, 18 und 25 MHz-Band.

    - 30 - 1000 MHz

    Der TV-Bereich 41 - 47 MHz wird den mobilen Diensten zugewiesen. In den Fernseh-bändern I (47 - 68 MHz) und III (174 - 230 MHz) besteht künftig die Möglichkeit,zu gegebener Zeit mobile Dienste einzuführen, um der ausgesprochenen Frequenz-knappheit begegnen zu können. Der UKW-Bereich geht neu weltweit bis 108 MHz, wasauch in der Schweiz zusätzliche Möglichkeiten eröffnen wird. Im 150 MHz bleibt dieMöglichkeit für den nationalen Flugfunk bestehen (Flugwaffe). Die FernsehbänderIV / V (470 - 862 MHz) wurden durchgehend gemacht und erweitert, womit die Planungs-möglichkeiten nun besser sind. Für die Region 1 besteht neu die wichtige Möglich-keit,im 900-MHz-Bereich mobile Dienste einzuführen. Bedauerlicherweise gilt diesnicht für den Einsatz zu Flugzeugen bzw. über Satelliten, was den Ausbau globalerintegrierter Sprechfunknetze in diesem Bereich praktisch verunmöglicht.

    - 1 - 40 GHz

    Zwischen 1 - 10 GHz stehen zusätzliche 600 MHz, zwischen 10 - 20 GHz zusätzliche500 MHz für Fix-Satel1iten zur Verfügung. Beides Voraussetzungen für den Ausbauvon Fernmeldesatellitensystemen wie Intelsat und später Eutelsat. Von besondererBedeutung ist ebenfalls die weltweite Angleichung für Funkortung im 3,4 GHz-Be-reich, die für Nato-Länder langfristig kostspielige Folgen haben wird, für unsaber günstig erscheint. 1977 wurde ein Rundfunksatellitenplan erarbeitet, dieFrage der Zubringerlinks war jedoch nicht gelöst. Neu steht hierfür unteranderem ein Bereich bei 17,7 GHz zur Verfügung. Bei Richtstrahlverbindungenmuss somit vermehrt auf Sharing Rücksicht genommen werden.

    5.2.2. Besondere Beschlüsse für IKRK- und Katastrophenverbindungen

    5.2.2.1. IKRK

    Die Einsätze des IKRK mit Sitz in Genf wickeln sich oft in Gebieten ab, zudenen nur ungenügende oder gar keine Verbindungen bestehen. Eine Resolutionder WARC regelt neu die Frequenzwahl im KW-Bereich und zwar so, dass not-falls auch gängige Amateurstationen eingesetzt werden können.

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    5.2.2.2. Verbindungen bei Naturkatastrophen

    Bei Naturkatastrophen können kurzfristig Hilfsequipen aus verschiedenenLändern zum Einsatz kommen. Sie benötigen meist eigene Uem Mittel undzwar für Verbindungen auf unterschiedliche Distanzen! z.B.

    - im Einsatzrayon der Hilfsequipen- zum Lager im Einsatzland und- zur Einsatzzentrale im Herkunftsland

    Hiefur stehen nun die Amateurbänder bei 3,5 - 7.0 - 10 - 14 - 18 - 21 - 25und 145 MHz zur Verfügung. Damit können rasch und ohne vorgängige Notifi-kationsverfahren, gegebenenfalls unter Miteinbezug der Funkamateure, wirk-same Netze auf die gewünschten Entfernungen aufgebaut und betrieben werden.Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Fernmeldeverwaltung (en).

    Um jedem Missbrauch vorzubeugen, sind die Einsatzbedingungen genau festge-legt. Die Vertreter der Amateure haben nach längerem Zögern ihre Hilfsbe-reitschaft auf vorbildliche Weise unter Beweis gestellt.

    5.3. Kommission 6 : Verfahren

    Die Inbetriebnahme jeder Funkstation setzt je nach Grösse und Dienstzugehörigkeit (Rundfunk,Satelliten, Mobil etc) eine vorgängige Absprache voraus. Diese kann landesintern, über mehre-re benachbarte Länder, über einen Kontinent oder eine ganze Region, ja selbst global not-wendig sein. Der Koordinations-Ablauf ist genau festgelegt. Er kann seinerseits von einigenMonaten bis zu mehreren Jahren (bei Satelliten) dauern, wobei die Einhaltung der Koordinations-daten von Bedeutung ist. Es war Aufgabe dieser Kommission, die Verfahren neu festzulegen bzw.zu ergänzen. Dabei stiessen zwei Auffassungen aufeinander: Die fernmeldemässig entwickeltenLänder erachten ein dynamisches Koordinationsprinzip unter Berücksichtigung bestehender Be-legungen als optimale Lösung. Sie glauben, dass auch später eingereichte Gesuche befrie-digend gelöst werden können. Die Entwicklungsländer bestreiten dies unter Hinweis auf bis-her gemachte negative Erfahrungen. (Wie weit diese jedoch auf mangelhafte Anwendung der bis-herigen Vorschriften infolge Mangels an qualifiziertem Personal zurückzuführen sind, bleibehier offen). Diese Länder verlangen feste Pläne, aus denen klar ersichtlich ist, welche Zu-teilungen und Positionen ihnen zu irgend einem Zeitpunkt zustehen. Allenfalls wäre dafür zusorgen, dass einmal erworbene Rechte nach dem dynamischen Verfahren nur beschränkt gültigbleiben und zu bestimmten späteren Zeitpunkten die dann vorgebrachten Ansprüche ausgewogen,ohne Gewohnheitsrechte, berücksichtigt werden. Die WARC beschloss, für verschiedene Dienstedie Gültigkeit der Eintragungen zu begrenzen und an Nachfolgekonferenzen das Planungsprinzipwesentlich zu erweitern. Dazu siehe auch Kapitel 6.

    5.4. Kommission 7: Verwaltungsfragen

    Darunter sind Betriebs- und Verwaltungsfragen im weiteren Sinn zu verstehen, angefangen vonFunkverkehrsregeln und deren Einhaltung bis zur Neuverteilung der Rufzeichen. Besonders ver-merkt sei hier der Einbezug des Funks beim Schutz von Sanitätstransporten im Rahmen der GenferKonventionen von 1949:

    Die Schutzmassnahmen beschränken sich heute fast ausschliesslich auf die optische Markierungund verunmöglichten eine Kennzeichnung auf grosse Distanz. Für Funkverbindungen bei Sanitäts-transporten fehlten verbindliche Verfahren. Diese sind nun neu ins Radioreglement aufge-nommen worden, womit eine wesentliche Anwendungslücke bei der Genfer Konvention geschlossenwerden konnte.

    Nicht soweit fortgeschritten ist die analoge Kennung und Berücksichtigung von Verbindungenzu Schiffen und Flugzeugen von neutralen Staaten, ein Postulat, das die Schweiz und Schwedender WARC 79 vorgelegt hatten. Hier sind die Vorschriften im Detail noch festzulegen, ein ent-sprechender Tagungspunkt erscheint an der kommenden Mobilkonferenz von 1982.

    Auswirkungen, Ausblick

    Viele Probleme der neueren Zeit wurden an der WARC 79 wohl erkannt, nicht aber im Detail gelöst.Immerhin darf gesagt werden, dass trotz begründeter Befürchtungen die Grundlagen für eine weitereZukunft erarbeitet wurden, die zu gedämpften Hoffnungen berechtigt. Während einerseits die An-sprüche der Entwicklungsländer oft ausschlaggebend waren, fehlt der Beweis, dass deren Vorstellungenimmer so unrealistisch sind, wie wir das zu glauben gewohnt sind. An den Nachfolgekonferenzen zurWARC 79 wird sich dies näher zeigen:

    1982 + 86 Mobilkonferenz

    1982 + 83 Rundfunkkonferenz Band II (FM)

    1983 + 84 Rundfunkkonferenz HF 3-30 MHz

    1984 + 85 Satellitenkonferenz (Frequenzen und Orbit)

  • WARC 79 - Grundlage der Frequenzplanung bis zum Jahre 2000 - Vorlesung Krieg im Aether 1980/1981 (ETH Zürich) HAMFU History

    © HAMFU - www.hamfu.ch Seite 14

    2-14

    Sie sollen uns helfen, einige der hier skizzierten Grundregeln der Frequenzverwaltung zum Wohl derimmer zahlreicheren Benützer auch sinnvoll anwenden zu können. Bleibt noch die Behauptung zu be-weisen, dass wir auch in 20 Jahren oder später auf die Resultate der WARC 79 angewiesen sein werden:einige unterlegene Postulate der letzten allgemeinen WARC von 1959 konnten endlich aber erst nach20 Jahren an der WARC 1979 durchgebracht werden:

    - ein weltweites Navigationssystem auf 100 + 10 kHz

    - die Erweiterung des FM - Bereiches auf 108 MHz

    - die durchgehende Nutzung der Fernsehbereiche IV und V durchSchliessung der Lücke bei 500 MHz

    Die Entflechtung einer gleichzeitigen Zuteilung des 14 GHz-Bandes an Fernmelde- und Navigations-satelliten aus dem Jahre 1971 konnte dagegen nach 9 Jahren realisiert werden. Andererseits wurde dieOeffnung des 900 MHz-Bereiches für den Mobilfunk in der Region 1 mit dem Hinweis blockiert, dassdieser Bereich seit 1959 dem Rundfunk zugeteilt, 1963 im Detail für Afrika fürs Fernsehen geplantworden,aber heute erst sporadisch nach eben diesem Plan ausgebaut sei, weshalb eine Aenderung derZuteilung schon gar nicht in Frage käme. Diese Beispiele zeigen die jahrzehntelangen Auswirkungenvon einmal gefassten WARC-Beschlüssen, die es zu berücksichtigen gilt.

    7. Die WARC 79 in Zahlen

    Zum Abschluss einige statistische Hinweise über die WARC 79:

    Dauer:

    Tei 1 nehmer:

    Eingereichte.Vorschläge

    11 Wochen

    2000 Delegierte aus 142 Ländern

    141000

    Dokumentation: 14,5 Mio Blatt Din A4 oder 40 Kg/Teilnehmer

    Sitzungen: 894

    Arbeitsrhythmus gegen Schluss, d.h. in den 2 letzten Wochen:

    Täglich je 3 Plenarsitzungen zwischen 10 h und 02 h.

    Ergebnis: Ein Reglement von 1150 Seiten.

    Alles in allem Symptome einer Mammutkonferenz, wie sie frühestens am Ende dieses Jahrhunderts - wennüberhaupt - wieder zu erwarten ist.

    8. Liste der Abkürzungen

    ARI Automobilisten-Rundfunk-Information

    BAUEM Bundesamt für Uebermittlungstruppen

    BCS Broadcasting Satellite; Rundfunksatellit

    BZL Bundesamt für Zivilluftfahrt

    CCIR Comité Consultatif International des Radiocommunications

    CEPT Conférence Européenne des Postes et Télécommunications

    DSB Zweiseitenband

    EDA Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten

    FSS Fixed Service Satellite; Fernmeldesatellit

    IFRB International Frequency Registration Board

    IKRK Internationales Kommitte vom Roten Kreuz

    ILS Instrument Landing Systems

    0SS Organisation of Socialist States

    RR Radio Regulations, Radioreglement

    SSB Einseitenband

    UAPT Union Africaine des Postes et Télécommunications

    UIT Union Internationale des Télécommunications

    WARC World Administrative Radio Conference