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Wehmut trit Lebensfreude Die Erfolgsband Mother’s Pride entführt die Besucher der Brunnenschule mit irischen Balladen und traditionellen Klängen in eine Welt voll unglücklicher Liebe, Seeleuten und Rebellen Rund 140 Besucher kamen beim Wohltätigkeitskonzert der IrishFolkBand Mother’s Pride zugunsten der Lebenshilfe Augsburg zusammen trotz zahlreicher Faschingsbälle in der Region: „Für mich el die Entscheidung leicht, da ich kein Faschingsfan bin und außerdem wollte ich unbedingt das Konzert dieser Ausnahmeband hören“, so eine Besucherin. Sie und viele Freunde der irischen Musik und Kultur wurden nicht enttäuscht. Zur Einstimmung wurden auf die Bühnenleinwand im Hintergrund Impressionen mit saftigen irischen Wiesen, ausgelassenen Straßenszenen und wilde Küstenlandschaften projiziert. Am Beginn dieses gelungenen Abends lieferte die Brunnenschulband 6 Rockers eine überzeugende Performance ab. Die vier Musiker mit ihren Lehrern Janusz Leudemann und Guido Schmid boten mitreißende, rockige Musik an und versprühten Lebensfreude. Unter anderem präsentierten sie das Stück „Hey, hey Süße“, das darauf aufmerksam macht, dass jeder Mensch etwas Besonderes ist. Leadsängerin Jessica animierte die Zuhörer immer wieder zum Mitklatschen. „Das ist das erste Mal, dass wir mit einer Vorband aufgetreten sind“, bekannte anschließend Bandleader Lothar Holzmann. Holzmann selbst mag eher die ruhigen, melancholischen Melodien, „wo man träumen und sich die Landschaft vorstellen kann“. Der Gründer der mittlerweile 30 Jahre alten IrishFolkBand spielt am liebsten auf seiner Fiddle. Er und seine vier Musikerkollegen Kurt Valek, Mandy Winter, Roland Stadler und Rudi Dempf verzauberten auf dem Kontrabass, der Gitarre, der Flöte und dem Akkordeon das Publikum mit irischen Liedern voller Trauer und Wehmut, aber auch voller Lebensfreude und Ausgelassenheit. Mitten in eine Welt von Geschichten über Liebe und Einsamkeit auf der Insel am Ende von Europa nahm die Band die Besucher mit. Anschließend konnte in der Pause die 2015 neu erschienene CD „Still Going Strong“ erworben werden und natürlich auch ein GuinnessBier. Beide Bands verschmolzen dann zu einer Einheit und spielten zusammen die 6RockersHymne „Wir sind die coole Band der Brunnenschule“. Die Einnahmen aus dem Wohltätigkeitskonzert in Höhe von 1500 Euro ießen in zwei Projekte für unterstützte Kommunikation der Lebenshilfe. Auf Stellwänden konnten sich die Besucher informieren, welche Projekte bei der Lebenshilfe gerade aktuell sind. Lebenshilfe aktuell Nr. 32 01/2016 IMPRESSUM Lebenshilfe aktuell Nr. 1/Februar 2016 Herausgeber: Lebenshilfe Augsburg e.V. ElmerFryarRing 90 86391 Stadtbergen Telefon 0821/3468715 Telefax 0821/3468733 daniel.speinle@lebenshilfeaugsburg.de www.lebenshilfeaugsburg.de Verantwortlich: Ralf Gallep, Geschäftsführer Redaktion und Gestaltung: Daniel Speinle Spendenkonto: Stadtsparkasse Augsburg BIC: AUGS DE77 XXX IBAN: DE79 7205 0000 0000 353300

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Wehmut trifft Lebensfreude  Die Erfolgsband Mother’s Pride  entführt die  Besucher  der  Brunnenschule mit  iri‐schen  Balladen  und  traditionellen  Klän‐gen in eine Welt voll unglücklicher Liebe, Seeleuten und Rebellen 

Rund 140 Besucher kamen beim Wohltätig‐keitskonzert  der  Irish‐Folk‐Band  Mother’s Pride zugunsten der Lebenshilfe Augsburg zusammen  ‐  trotz  zahlreicher  Faschings‐bälle  in der Region: „Für mich fiel die Ent‐scheidung  leicht, da  ich  kein  Faschingsfan bin und außerdem wollte ich unbedingt das Konzert  dieser Ausnahmeband  hören“,  so eine Besucherin. Sie und viele Freunde der irischen  Musik  und  Kultur  wurden  nicht enttäuscht.  Zur  Einstimmung  wurden  auf die  Bühnenleinwand  im  Hintergrund  Im‐pressionen  mit  saftigen  irischen  Wiesen, ausgelassenen  Straßenszenen  und  wilde Küstenlandschaften projiziert.  Am  Beginn  dieses  gelungenen  Abends lieferte  die  Brunnenschulband  6  Rockers eine  überzeugende  Performance  ab.  Die vier Musiker mit  ihren Lehrern Janusz Leu‐demann  und  Guido  Schmid  boten mitrei‐ßende,  rockige Musik  an  und  versprühten Lebensfreude.  Unter  anderem  präsentier‐ten  sie  das  Stück  „Hey,  hey  Süße“,  das darauf  aufmerksam  macht,  dass  jeder Mensch etwas Besonderes  ist. Leadsänge‐rin  Jessica  animierte  die  Zuhörer  immer wieder zum Mitklatschen.  

„Das  ist  das  erste Mal,  dass wir mit  einer Vorband  aufgetreten  sind“,  bekannte  an‐schließend  Bandleader  Lothar  Holzmann. Holzmann  selbst  mag  eher  die  ruhigen, melancholischen Melodien,  „wo man  träu‐men  und  sich  die  Landschaft  vorstellen kann“.  Der  Gründer  der  mittlerweile  30 Jahre alten  Irish‐Folk‐Band spielt am  liebs‐ten auf seiner Fiddle. Er und seine vier Mu‐sikerkollegen  Kurt  Valek,  Mandy  Winter, Roland Stadler und Rudi Dempf verzauber‐ten  auf  dem  Kontrabass,  der  Gitarre,  der Flöte  und  dem  Akkordeon  das  Publikum mit irischen Liedern voller Trauer und Weh‐mut,  aber  auch  voller  Lebensfreude  und Ausgelassenheit. Mitten  in  eine Welt  von Geschichten über Liebe und Einsamkeit auf der  Insel  am  Ende  von  Europa  nahm  die Band die Besucher mit.    Anschließend konnte in der Pause die 2015 neu  erschienene  CD  „Still  Going  Strong“ erworben  werden  und  natürlich  auch  ein Guinness‐Bier.  Beide  Bands  verschmolzen dann zu einer Einheit und  spielten zusam‐men  die  6‐Rockers‐Hymne  „Wir  sind  die coole Band der Brunnenschule“.  Die  Einnahmen  aus  dem  Wohltätigkeits‐konzert  in Höhe  von  1500  Euro  fließen  in zwei Projekte für unterstützte Kommunika‐tion  der  Lebenshilfe.  Auf  Stellwänden konnten  sich  die  Besucher  informieren, welche Projekte bei der Lebenshilfe gerade aktuell sind.  

Lebenshilfe aktuell  Nr. 32  01/2016 

IMPRESSUM Lebenshilfe aktuell Nr. 1/Februar 2016 

Herausgeber: 

Lebenshilfe Augsburg e.V. 

Elmer‐Fryar‐Ring 90 

86391 Stadtbergen 

Telefon 0821/34687‐15 

Telefax 0821/34687‐33 

daniel.speinle@lebenshilfe‐augsburg.de 

www.lebenshilfe‐augsburg.de 

 Verantwortlich: 

Ralf Gallep, Geschäftsführer 

Redaktion und Gestaltung:  

Daniel Speinle 

 Spendenkonto: 

Stadtsparkasse Augsburg  

BIC: AUGS DE77 XXX  

IBAN: DE79 7205 0000 0000 353300  

 

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Lebenshilfe aktuell ‐ Verein  Nr. 32   01/2016 

    

Pater Prior Dr. Paul Schäfersküpper O.P. übergab die Schlüssel an Freia Kuhlmann, Ehrenvorsitzen‐de  der  Lebenshilfe  Augsburg.  Mit  auf  dem  Bild Leander  Mertes,  Sohn  von  Vorstandsmitglied Gertrud Mertes.   

Diese  Spende  hilft  Schülern  mit Handicap Dominikanerkloster  Augsburg  gibt 30.000  Euro  für  ein  neues  Fahrzeug  der Lebenshilfe‐Tagesstätte.  Seit  über  35 Jahren werden hier  ‐ nach dem Schulun‐terricht  ‐  Kinder  und  Jugendliche  mit besonderem  Förderbedarf  unter  heilpä‐dagogischen  Gesichtspunkten  betreut und gefördert.  Der  Einsatzbereich  des  Fahrzeugs  ist  viel‐fältig  –  den  rund  230  Schülerinnen  und Schülern mit Förderbedarf soll auch außer‐halb  der  Heilpädagogischen  Tagesstätte Königsbrunn  sozialer Kontakt mit der Ge‐sellschaft  ermöglicht  werden.  Gruppen‐übergreifend  finden  über  das  Schuljahr verteilt verschiedene Ausflugsfahrten statt und  auch  für  die  Ferienmaßnahmen braucht  es  Fahrzeuge.  Eines  davon  wird vom  Dominikanerkloster  Augsburg  nun komplett finanziert.  

1216 wurde  der Orden  des  hl. Dominikus als Predigerorden bestätigt. Acht Jahrhun‐derte  später  feiern  die Dominikaner welt‐weit  ein  ganzes  Jahr  lang  das  800‐jährige Bestehen  ihres  Ordens.  Anlässlich  dieses Jubiläums  spendete  das Dominikanerklos‐ter Augsburg 30.000 Euro an die Lebenshil‐fe Augsburg e.V.  Vorstandschaft  und  Geschäftsführer  Ralf Gallep  bedanken  sich  ganz  herzlich  bei Pater  Prior  Dr.  Paul  Schäfersküpper  O.P. für diese Großspende. „Das neue Fahrzeug 

ist  ein  wichtiger  Baustein  für  den  Tages‐stätten‐Fuhrpark und garantiert einen opti‐malen  Betriebsablauf. Wir  sparen  uns  zu‐künftig auch teure Werkstattkosten, da wir unseren  veralteten  Fuhrpark  verkleinern konnten.“  P. Paul: „Ich hatte auch schon im Münchner Konvent einen engen Kontakt zur dortigen Lebenshilfe  und  weiß  um  die  gute  und wertvolle  Arbeit,  die  die  Lebenshilfe  tag‐täglich verrichtet. Meine Mitbrüder und ich freuen uns Gutes tun zu können.“  

Geschäftsführer  der  Lebenshilfe  Ralf  Gallep,  ein ehemaliger  Brunnenschüler  (leider  haben  wir keinen Namen, die Redaktion), Mitglied des Vor‐stands  Gertrud  Mertes,  Sohn  Leander  Mertes, Pater  Prior  Dr.  Paul  Schäfersküpper  O.P.  und Ehrenvorsitzende der Lebenshilfe Freia Kuhlmann.  

 

 

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Lebenshilfe aktuell ‐ Förderzentrum  Nr. 32   01/2016 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Bedeutung  des  Wohlbefin‐dens oder: was heißt es eigentlich „sich wohl zu fühlen“? 

In Rahmen meiner beratenden  und  thera‐peutischen Tätigkeit frage  ich mich  immer wieder, was mein Gegenüber braucht, um sich wohlzufühlen.  

Diese  Frage mag  sich  banal  anhören,  tat‐sächlich ist sie aus meiner Sicht jedoch der Schlüssel für geistige, emotionale und kör‐perliche  Entwicklung  und  psychische  Ge‐sundheit.  

Was heißt es nun „sich wohl zu fühlen“?  

Wer  sich wohl  fühlt,  ist  ausgeglichen  und bei  sich,  kraftvoll,  geistig  und  emotional aufnahme‐  und  entwicklungsfähig  und  in der  Lage, mit  sich  selbst  und  anderen  in gesunde Beziehungen  zu  treten. Wer  sich dauerhaft wohl  fühlt,  ist  im Grunde  ziem‐lich  zufrieden mit  sich  und  der Welt  ‐ein leises  Glücksgefühl  steigt  immer  wieder auf. Wer  sich wohl  fühlt,  ist psychisch ge‐sund.  Es  lohnt  sich  also,  der  Frage  des Wohlbefindens genauer  auf den Grund  zu gehen!  

Im  Idealfall  kann ein erwachsener Mensch selbst  Sorge  dafür  tragen,  dass  in  seinem Leben diejenigen Faktoren, die er  für  sein Wohlbefinden  benötigt,  vorhanden  sind. Dann hat der die geistige, emotionale und körperliche  Kraft,  den  Herausforderungen des Lebens immer wieder aufs Neue zuver‐sichtlich zu begegnen.  

Sehr  viele Menschen wissen  jedoch  nicht, was  sie brauchen, um  sich wohl  zu  fühlen oder  sie  setzen  in  ihrem  Leben  sogar Schwerpunkte,  die  ihrem  Wohlbefinden schaden.  Auch  kann  das  Wohlbefinden aufgrund  von  Bindungserfahrungen  bzw. Bindungsmängeln  nachhaltig  gestört  sein. Manche  Menschen  haben  noch  nie  die Erfahrung gemacht, sich wohl zu fühlen.  

Babys,  Kinder  und  Jugendliche  brauchen bindungs‐ und fürsorgeaktive Erwachsene, die  erkennen  können,  was  sie  tagtäglich und  langfristig  für  ihr Wohlbefinden brau‐chen. Je nach Alter, Entwicklungsstand und 

Persönlichkeit  tauchen  unterschiedliche Bindungs‐  und  Fürsorgebedürfnisse  auf, die von Erwachsenen gesehen, verstanden und praktisch umgesetzt,  also  erfüllt wer‐den müssen.   

Gerade die Schützlinge der Brunnenschule und  der  Heilpädagogischen  Tagesstätte benötigen  aufgrund  ihrer  Besonderheiten Eltern,  Therapeuten,  Erzieher  und  Lehrer, die  das Wohlbefinden  der  Kinder  und  Ju‐gendlichen fest im Blick haben.  

Mit der Frage:  „Was braucht genau dieses Kind  für  sein Wohlbefinden?“  komme  ich meinem  Herzensanliegen,  nämlich  der bestmöglichen  Entwicklung  eines  Kindes, jedes Mal ein ganzes Stück näher.  

 

Maren Berden,  psych./päd. Beratung, bin‐dungsenergetische Therapie   

Tolles  Turnier mit  unglücklichem Ausgang  ‐  Brunnenschule  beendet 

unterhaltsames Qualifikationsturnier mit dem 2. Platz  Dillingen.  Einen  vergnüglichen  Turniertag verbrachten  die  Königsbrunner  Fußballer beim  Vorrundenturnier  zur  schwäbischen Meisterschaft  in  Dillingen.  Und  dies  lag nicht nur am eigenen guten Abschneiden, sondern  auch  an manch  stimmungsvollen Einlagen. So  sorgte gleich  im ersten Spiel  ein Flitzer (angezogen)  und in einem ande‐ren  Vorrundenspiel  Schneebälle,  welche von Dillinger Hooligans  aufs  Spielfeld  ge‐worfen wurden, für Aufsehen. Das  gegenüber  der Berlin‐Mannschaft  auf fünf  Positionen  veränderte Königsbrunner Team  fand  sehr  schnell  zu  seinem Rhyth‐mus und  konnte das  erste Vorrundenspiel gegen Möttingen klar mit 4:0 Toren für sich 

entscheiden. Die Spieler der Brunnenschu‐le  setzten  die  im  Training  einstudierten Spielzüge  auf  dem  Parkett  gekonnt  um und spielten mit zunehmender Spielfreude. Im  zweiten  Spiel  gegen Aichach  knüpften die  Brunnenschüler  an  die  gezeigte  Leis‐tung an und siegten ungefährdet ebenfalls mit  4:0  Toren.  Im  anschließenden  Spiel gegen  die  spielstarken  Dauerrivalen  aus Ursberg  änderten  die  Trainer  Stöhr/Kraus kurzfristig  die  Taktik.  Die  Spieler  hielten sich konsequent an die Vorgaben des Trai‐nergespanns und beherrschten   die Partie, mussten aber einen  vermeidbaren Gegen‐treffer hinnehmen. Schließlich endete die‐ses spannende Spiel 1:1 unentschieden.  Die  letzten  Gruppenspiele  spielten  sich einmal  mehr  die  beiden  Außenstürmer Fabian Wenger  und Daniel  Feigel  auf Kö‐nigsbrunner  Seite  in  Vordergrund.  Beflü‐gelt  vom  eigenen  Fanclub,  der  kurzfristig mit  einem  eigenen  Bus  extra  hinterher gereist  war,  sorgte  dieses  Traumduo  fast im Alleingang  für  die  beiden  Siege  gegen Dillingen  (3:1)  und  Augsburg  (4:2).  Dem‐entsprechend  groß war  der  Jubel  auf  der Tribüne  und  Fabian  Wenger  sorgte  mit seinen drei Toren  für das eigene Geburts‐tagsgeschenk.  Im Halbfinalspiel gegen Möttingen erspiel‐te  sich das Team der Brunnenschule  trotz kurzzeitigem  Rückstand  einen  letztlich verdienten 4:1‐Sieg.  So  standen mit Ursberg  und Königsbrunn letztlich  die  beiden  spielstärksten  Teams im  Finale  gegenüber.  Königsbrunn  über‐zeugte  in  diesem  Spiel mit Ballbesitz  und erarbeitete  sich  ein  deutliches  Überge‐wicht. Dennoch erzielte das Team aus Urs‐berg wie  aus dem Nichts mit  einem Dop‐pelschlag  eine  2:0‐Führung.  Beide  Treffer waren der kurzzeitigen Unkonzentriertheit von Abwehrspieler bzw. Torhüter geschul‐det. In der Folgezeit starteten die Brunnen‐schüler  einen  Angriff  nach  dem  anderen, konnten aber beste Chancen nicht verwer‐ten.  So blieb  es  letztlich beim glücklichen 2:0‐Erfolg  der  Ursberger,  die  damit  den  Kö‐nigsbrunner Rekordturniersiegern  seit  lan‐gem wieder den ersten Platz streitig mach‐ten.                                      Fortsetzung Seite 4  

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Lebenshilfe aktuell ‐ Förderzentrum  Nr. 32   01/2016 

Einmal mehr erwähnenswert    ist die über‐ragende Leistung von Abdi Hassan, der als Mittelfeld‐Regisseur  klug  seine  Mitspieler einsetzte und auch wichtige Tore erzielte. Mit der Verpflichtung von Daniel Feigel zu Beginn  des  Schuljahres  hatte  Stöhr  den richtigen  Riecher.  Mit  seinen  sieben Treffern ließ der Außenstürmer sein Talent gleich  in  seinem  ersten  Turnier  mehr  als aufblitzen.  Trainer  Stöhr  machte  schließlich  seinem ganzem  Team  ein  Kompliment  und  sieht sich für die Endrunde gerüstet: „Das Team                                                 hat  heute  über  weite  Strecken  Fußball zelebriert.  Die  unnötige  Niederlage  im Finalspiel bewerte ich nicht so hoch, da war das Glück halt eher auf der Seite der geg‐nerischen  Mannschaft.  Ich  bin  stolz  auf unser  Team  und  freue mich  jetzt  auf  die Endrunde.“  In der Tat  können die Königs‐brunner  Fußballer  beim  Endturnier  am  2. März  2016  vor  heimischer  Kulisse  ihren Titel  verteidigen,  schließlich  stoßen  dann mit  Nedzad  Ali,  Shkelzen  Sylai  und Candido Dos Santos drei Stammspieler aus der  erfolgreichen  Meistermannschaft  des Vorjahres wieder ins Team. 

 

Partnerklasse an der Mittelschule Königsbrunn  ‐  Ein Bericht von Lehrer Nico Seebauer  

Seit einigen  Jahren kooperiert eine Klasse der Brunnenschule mit  einer  sogenannten Partnerklasse  der  Mittelschule  Königs‐brunn.  Lehrer Nico Seebauer stellt diese Koopera‐tion vor:   „Momentan  kooperieren  wir  mit  bis  zu zehn Schulstunden pro Woche mit unserer Partnerklasse. Der Sport‐ und Musikunter‐richt  ist  immer  gemeinsam  im  Lehrertan‐dem  mit  der  Partnerklasse.  Besonders schön  ist, dass wir  im Musikunterricht von der Musikschule unterstützt werden.                    Im  Mathematikunterricht  tauschen  wir stärkere und schwächere Schüler, um  leis‐tungsdifferenzierte Gruppen zu erhalten.  

Im  Sachkundeunterricht  werden  jedes Schuljahr zusammen mit der Partnerklasse neue  Oberthemen  behandelt,  wie  bei‐spielsweise das Thema "Steinzeit".   Im Deutschunterricht unterrichten wir mo‐mentan eine Stunde pro Woche zusammen mit  der  Partnerklasse. Wir  haben  uns  fä‐cherübergreifend  mit  dem  Thema "Steinzeit" beschäftigt  (was  als  kooperati‐ve  Lerntheke  in  jeweils  drei  Differenzierungsstufen ausgelegt war).   „Nachrichtenwerkstatt“   Auch sind wir immer wieder ins Schulleben eingebunden.  Wir  stellten wöchentlich  (im  Rahmen  des Sachkundeunterrichts)  in der „Nachrichten‐werkstatt“  die  Wochennachrichten  im Schulhaus aus. Diese können beispielswei‐se  drei  wichtige  aktuelle  politische  The‐men,  den Wetterbericht  und  natürlich  die Bundesliga‐Spielergebnisse beinhalten. Ebenso haben wir schon einmal/Monat den Pausenverkauf für das Schulhaus übernom‐men.  Als  Novum  bieten  wir  im  Rahmen unserer  Freiarbeitsstunden  zweimal  pro Woche einen Schriftspracherwerb  für zwei Flüchtlingskinder der Partnerklasse an.“ 

Mit der Partnerklasse haben die Schüler (und auch viele Eltern) Plätzchen gebacken. Die Plätzchentü‐ten und Anhänger haben wir in Kooperation selbst gestaltet  und  am  Elternbasar  der  Mittelschule verkauft. Der Erlös ging an einen guten Zweck. 

Abschlussfahrt in den Skylinepark.      

Die Brunnenschule organisierte das Mitmachkon‐zert mit Rodscha  und Tom Palme.      

Schülerzeitung „Der Brunnenche‐cker“ 

Niko und Tobias, zwei der neun Redakteu‐re  der  Schülerzeitung  „Der  Brunnenche‐cker“,  präsentieren  ganz  stolz  die  neue Ausgabe  (Ausgabe  1  im  Schuljahr 2015/2016). Auf 48 Seiten finden die Leser eine  gewohnt  bunte  Mischung  aus  Inter‐views,  Schüler–  und  Lehrerzitaten,  Schü‐lerhobbies  usw.  Besonders  gut  gemacht und ziemlich nah dran am Schulalltag: Wie ein  roter  Faden  zieht  sich  „Nisas  Mo‐deblog“  durch  das Heft mit  interessanten Outfits von Schülern und Mitarbeitern der Lebenshilfe. Bitte weiter so an die Redakti‐on, ihr seid klasse!        

         

        

         

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Lebenshilfe aktuell ‐ Spenden  Nr. 32   01/2016 

Die  Lebenshilfe  Augsburg  be‐dankt sich ganz herzlich bei ihren Spendern zu Weihnachten Wir  bedanken  uns  bei  unseren Unterstüt‐zern wie der Firma Weigert und Steuerer, deren  Belegschaft  uns  zu  Weihnachten 1500,‐ € spendete.    

Spende an die OBA auf Landfrau‐entag  

Auf  Einladung  der  Bezirksbäuerin  des schwäbischen  Bauernverbandes  und  stell‐vertretenden  Landrätin  Anni  Fries  spielte die  Veeh‐Harfen Gruppe  der Offenen Hil‐fen unter Leitung von Sabine Hollstein die Eröffnung  der  Landfrauentage  in  Gerst‐hofen  (14.1.2016)  und  Schwabmünchen (20.1.2016).   Sabine  Hollstein  stellte  an  beiden  Tagen den  jeweils    400  anwesenden  Landfrauen kurz  das  Instrument  Veeh‐Harfe  vor.  Der Landwirt Hermann Veeh war auf der Suche nach  einem  Musikinstrument  für  seinen Sohn Andreas, der mit Down‐Syndrom auf die Welt  kam.  An  den  Fähigkeiten  seines Sohnes  orientiert,  konzipierte  Hermann Veeh  ein  völlig  neues  Musikinstrument  ‐ einfachst in der Handhabung, ansprechend in  der  Formgebung  und  bezaubernd  im Klang.  

Nach  den  einführenden  Worten  gab  die fünfköpfige Gruppe anschließend  vier Lie‐der  auf  der  Veeh‐Harfe  zum  Besten.  Die anschließende Sammlung  im begeisterten Publikum brachte eine beträchtliche Sum‐me für ein Projekt der OBA der Lebenshilfe Augsburg zusammen. Herzlichen Dank  für diese großzügige Spende!  Moderiert  wurden  beide  Veranstaltungen von Anni Fries. Sie stand dem Landfrauen‐

tag als Bezirksbäuerin bereits zum 29. Mal vor  und  wird  diese  Amt  zum  Jahresende abgeben.  Fries  ist  ‐  neben  vielen  anderen Ämtern  ‐  seit  vielen  Jahren Vorstandsvor‐sitzende  der  Stiftung  Lebenshilfe  Augs‐burg. 

Die musikalische Unterhaltung kommt beim Land‐frauentag  in Gersthofen nie zu kurz. Unter ande‐rem spielte die Veeh‐Harfengruppe der Lebenshilfe mit Musikern mit Handicap (alle Bilder in Gersth.). Die  Gruppe  unter  Leitung  von  Sabine  Hollstein spielte noch ein zweites Mal beim Landfrauentag in Schwabmünchen.  

Zur Info Die  Veeh‐Harfe  ist  ein  Saitenzupfinstru‐ment,  das  ohne Notenkenntnisse  gespielt werden kann. Für die behinderten Erwach‐

Archivfoto Offene Hilfen 

senen  der  Offenen  Hilfen  ist  die  Veeh‐Harfe  ein  erster,  prägender  Zugang  zum Musizieren.  Mit  dem  Spiel  auf  der  Harfe erfüllt  sich  die  Sehnsucht  von  Menschen mit  Behinderung  nach  Musik.  Die  Veeh‐Harfe  bereichert  ihren  Alltag  und  gibt ihnen  Selbstvertrauen,  den  Kontakt  nach außen  zu  suchen.  Im  Festjahr  zum  50‐jährigen  Bestehen  2011  trat  die  Gruppe erstmals  vor  Publikum  außerhalb  unserer Lebenshilfe‐Einrichtungen  auf.  Im Gegen‐satz  zu  üblichen  Notenblättern  werden eigens  entwickelte  Notenschablonen  zwi‐schen  Instrument  und  Saiten  geschoben. Der  Spieler  zupft  Saiten  genau  über  den Notenschablonen.   

 

Augsburg  Journal  spendet  750 Euro 

Feiern und gleichzeitig Gutes tun. Das war das Ziel der  AUGSBURG  JOURNAL‐Tombola.  Gregor Beck, Felsenstein‐Geschäftsführer, Assistentin der Geschäftsleitung  Miranda  Bosnjak  und  Daniel Speinle, Lebenshilfe Koordinator ÖA bei der sym‐bolischen Spendenübergabe.  

Der  AUGSBURG  JOURNAL‐Verlag  feierte am 22.12. mit 300 Gästen der Stammkund‐schaft den Jahresabschluss. Aus den Tom‐bolaerlösen  bekam  die  Lebenshilfe  Augs‐burg  nun  750  Euro  überreicht. Assistentin der  Geschäftsleitung  Miranda  Bosnjak: „Die Gäste  feierten mit  uns  den  „Hütten‐zauber“‐Jahresabschluss  im  eigens  dafür errichteten  Blockhaus  auf  dem  Martini‐Park‐Gelände. Die  Tombola  für  einen  gu‐ten Zweck  fand  viel Anklang  und  die  sich daraus ergebende Spende über 1.500 Euro wird  zur  Hälfte  an  die  Lebenshilfe  Augs‐burg und das Fritz‐Felsenstein‐Haus gege‐ben.“ 

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Lebenshilfe aktuell ‐ Leichte Sprache  Nr. 32   01/2016 

Spende  der  Haunstetter  Stricko‐mas an Lebenshilfe‐Wohnheim Alle  zwei  Wochen  treffen  Sie  sich,  die Strickfrauen von Haunstetten, in der Senio‐reneinrichtung  Ruhesitz  Wetterstein.  Sie stricken Teddys, Socken, Schals und ande‐res  und  verkaufen  sie  für  einen  guten Zweck  auf  dem Weihnachtsmarkt.  Ange‐fangen  hat  alles  vor  drei  Jahren  mit  der Aktion  „Trostteddys“, als die Gruppe 3000 Teddys  für  die  Kinderklinik  Augsburg  fer‐tigte.  Der  Erlös  aus  dem  letztjährigen Weihnachtsbasar  in  Höhe  von  825  Euro wurde  nun  durch  die  Initiatorin  Dr.  Petra Schütz  an  drei Haunstetter  Einrichtungen übergeben: jeweils 275 Euro an Ute Gugge‐mos  (Rektorin  Eichendorff‐Grundschule), Ute  Stieber  (Leiterin  Städtische  Kinderta‐gesstätte Dudenstraße) und Simone Bader (Leiterin  Lebenshilfe‐Wohnheim  Bgm.‐Rieger‐Straße).  Simone  Bader  nahm  die Spende voller Dankbarkeit entgegen: „Wir werden das Geld für kreative Angebote für die  erwachsenen  Bewohner  des  Wohn‐heims benutzen.“ P.S.  Eine  der  Strickomas  ist  die  Mutter einer  Bewohnerin  des  Wohnheims.                  Auch von Seiten des Vereins vielen herzli‐chen Dank für die Spende!  

 

Menschen  mit  Behinderung  im Krankenhaus  

Wie geht es Menschen mit Behinderung  im Krankenhaus? Das will ein Verein mit einem Frage‐Bogen herausfinden.            Der Verein heißt:                                                 

Interessen‐Vertretung Selbstbestimmt Leben  Die Abkürzung vom Verein ist: ISL e.V.  Der Frage‐Bogen ist in Leichter Sprache. Menschen mit Behinderung sollen keine Angst vorm Krankenhaus haben.  Deshalb brauchen sie dort Unterstützung.  Zum Beispiel durch einen Assistenten.  Assistenten helfen bei verschiedenen   Sachen. Sie sind nur für den Menschen mit          Behinderung da.  

Im Frage‐Bogen können Sie sagen: 

Hatten Sie genug Unterstützung im Krankenhaus? 

Was soll besser sein? 

Der Frage‐Bogen hat 10 Seiten.  So beantworten Sie den Frage‐Bogen:  Lesen Sie die Frage. Lesen Sie alle Antworten dazu. Kreuzen Sie Ihre Antwort an. Bei den meisten Fragen  dürfen Sie nur eine Antwort ankreuzen.  Bitte schicken Sie den Frage‐Bogen da‐nach zurück an den ISL e.V.  Mit der Post:  ISL e.V. Krantorweg 1 13503 Berlin  Als E‐Mail: info@isl‐ev.de 

Als Fax: 030 40 57 36 85 

Hier kommen Sie zum Fragebogen:  https://www.lebenshilfe.de/de/leichte‐sprache/freizeit/Gesundheit/MmB‐im‐Krankenhaus.php?listLink=1 

Quelle: www.lebenshilfe.de       

INFORMATIONSDIENST  des  Le‐benshilfe  Landesverbandes  Bay‐ern vom 14. Januar 2016   

1.  Schwerbehindertenrecht  /  Auch schwerst geschädigtes Kind ohne spezifi‐sche  Sehstörung  hat Anspruch  auf  Blin‐dengeld  –  Urteil  des  Bundessozialge‐richts vom 11.08.2015 (AZ B 9 BL 1/14 R)  Das  Bundessozialgericht  (BSG)  hat  seine sehr  restriktive Rechtsprechung  zum Blin‐dengeld  aufgegeben  und  damit  insbeson‐dere für schwerst cerebral behinderte Men‐schen Ansprüche möglich gemacht.  Um  Blindengeld  nach  dem  bayerischen Blindengeldgesetz  beanspruchen  zu  kön‐nen, muss Blindheit im Sinne des Gesetzes vorliegen.  Diese  ist  gegeben,  wenn  das Augenlicht  vollständig  fehlt  oder  die  Seh‐schärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als  1/50  beträgt  oder  bei  vergleichbaren Beeinträchtigungen der Sehschärfe.  In dem mit Urteil vom 11.08.2015  (AZ B 9 BL  1/14 R)  entschiedenen  Fall  ging  es  um ein  durch  einen Geburtsschaden  schwerst hirngeschädigtes Kind, das neben schwers‐ten  körperlichen Beeinträchtigungen  auch eine  hochgradige  mentale  Retardierung mit  Intelligenzminderung  hatte.  Im  Alter von  10  Jahren  war  es  auf  dem  Entwick‐lungsstand  eines  ein‐  bis  vier‐jährigen Säuglings. Die kognitive Wahrnehmung  in allen  Sinnesbereichen  war  stark  einge‐schränkt,  das Kind  verfügte  lediglich  über basale  visuelle  Fähigkeiten,  so  dass  es nichts sehen konnte.  Das vom SG Nürnberg zunächst zugespro‐chene Blindengeld wurde vom Bayerischen Landessozialgericht  wieder  aufgehoben. Das  Landessozialgericht  hatte  sich  dabei auf die bisherige Rechtsprechung des BSG bezogen.  Danach  wurde  zwischen  der Schädigung des Sehapparats und der Schä‐digung  bei  der  Verarbeitung wahrgenom‐mener optischer Reize unterschieden. Nur bei einer nachgewiesenen Schädigung des Sehapparats wurde Blindengeld zugespro‐chen.  Es ist aber, wie das BSG nun ausführt gera‐de  bei  cerebral  schwerst  Geschädigten medizinisch kaum zu unterscheiden worauf die  faktische  Blindheit  letztlich  beruht. Entscheidend  ist deshalb nunmehr, ob ein Antragsteller  die  Möglichkeit  zur  Sinnes‐wahrnehmung  „Sehen“  (optische  Reizauf‐nahme  und  weitere  Verarbeitung  im  Be‐wusstsein) hat. Das BSG stellte zudem dar, dass  es  bei  dem  pauschal  ohne Nachweis für die Verwendung gezahlten Blindengeld auch nicht darauf ankomme, dass Blinden‐geld  tatsächlich  benötigt wird,  um  behin‐derungsbedingte Mehraufwendungen aus‐zugleichen.                       Fortsetzung Seite 7 

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Lebenshilfe aktuell ‐ Nachrichten  Nr. 32   01/2016 

„Blindheitsbedingte  Mehraufwendungen“ seien  keine  eigenständigen  Anspruchsvo‐raussetzungen.  Auch  wenn  das  Urteil  nur  einen  kleinen Personenkreis betreffen mag, so schafft es doch  ein  Stück Gerechtigkeit  und weitere finanzielle  Ausgleiche  gerade  für  diese schwerst betroffenen Menschen.   

2. SGB V  / Leistungen der medizinischen Rehabilitation  für  Werkstattbe‐schäftigte  –  Urteil  des  Bundessozialge‐richts vom 16.06.2015 (AZ B 13 R 12/14 R)  Im vom BSG entschiedenen Fall ging es um die Frage, wer die Kosten für eine medizini‐sche Reha‐Maßnahme     (Anschlussheilbe‐handlung)  nach  einer  Hüftgelenksoperati‐on  für eine  voll erwerbsgeminderte Werk‐stattbeschäftigte  zu  tragen hat. Die Kran‐kenkasse,  bei  der  der  Antrag  auf  Kosten‐übernahme gestellt worden war, hatte  ihn an  die  Rentenversicherung weitergeleitet, die  die  Kosten  dann  zunächst  übernom‐men hatte. Die Rentenversicherung mach‐te  nunmehr  gegenüber  der  Krankenkasse einen  auf  §  14  Abs.  4  SGB  IX  gestützten Erstattungsanspruch geltend.  Das BSG  verurteilte  die Krankenkasse  zur Kostenübernahme:  Die  Rentenversiche‐rung  sei  nur  dann  für medizinische  Reha‐Maßnahmen zuständig, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit  des  Versicherten  wieder hergestellt werden könne. Dies sei aber bei einem voll erwerbsgeminderten Werkstatt‐beschäftigten  nicht  möglich.  Leistungen der  Rentenversicherung  seien  nur  dann möglich,  wenn  durch  die  Maßnahme  die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wesent‐lich verbessert oder wiederhergestellt wer‐den  könne  (vgl.  §  10  Abs.  1  SGB  VI). Die Tatsache,  dass  es  der  Betroffenen  durch die  Reha‐Maßnahme  ermöglicht  wurde, wieder in der Werkstatt tätig zu sein, genü‐ge nicht. Es müsse vielmehr die Erwerbsun‐fähigkeit an sich beseitigt werden können. Dies  war  nicht  der  Fall,  denn  es  bestand auch weiterhin keine Möglichkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden.  Ein Anspruch auf Kostenübernahme beste‐he  aber  gegenüber  der  Krankenversiche‐rung gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 und 2 SGB V. Danach haben Versicherte  Anspruch  auf  Leistungen  zur medizinischen  Reha, wenn  diese  notwen‐dig sind, um eine Behinderung oder Pflege‐bedürftigkeit  abzuwenden,  zu  beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlim‐merung  zu  verhüten  oder  ihre  Folgen  zu mildern.  Zum  Leistungsumfang  gehöre auch  die  erforderliche  Anschlussheilbe‐handlung.  Das  BSG  sah  durch  diese  Zuständigkeits‐verteilung auch keine verbotene Ungleich‐behandlung  im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG 

oder einen Verstoß gegen das Diskriminie‐rungsverbot der UN‐BRK. Letztere gebiete es  nicht,  einen Reha‐Bedarf  im  geglieder‐ten  Sozialsystem  Deutschlands  gerade dem Rentenversicherungsträger  und  nicht der  gesetzlichen  Krankenversicherung zuzuweisen.  Entscheidend  sei  vielmehr, dass  auch  behinderte Menschen  die  Leis‐tung an sich in Anspruch nehmen können.    

INFORMATIONSDIENST  des  Le‐benshilfe  Landesverbandes  Bay‐ern vom 21. Januar 2016   Rentenversicherung § 75 SGB VI/ Neube‐rechnung  der  Erwerbsminderungsrente nach weiteren 20 Jahren Beitragszahlun‐gen Der Landesverband macht auf die Möglich‐keit  eines  Antrags  auf  Neuberechnung einer  Erwerbsminderungsrente  gem.  §  75 Abs. 3 SGB VI aufmerksam. Danach können Bezieher von Erwerbsmin‐derungsrenten  nach  weiteren  20  Jahren der  Beitragszahlung  eine  neue  Ermittlung der  Rentenhöhe  beantragen.  Dies  ist  so‐wohl  für Menschen mit  Behinderung,  die ihr  gesamtes  „Erwerbsleben“  in  einer Werkstatt  für  behinderte  Menschen  ver‐bracht  haben,  als  auch  für Menschen mit Behinderung, die  zunächst  auf dem  allge‐meinen Arbeitsmarkt tätig waren, möglich. In  Werkstätten  für  behinderte  Menschen werden  nämlich  auch  nach  Bezug  einer Rente  wegen  voller  Erwerbsminderung weiterhin  Rentenbeiträge  abgeführt,  die sich an 80 % der Bezugsgröße orientieren. Besonders  für  „Quereinsteiger“  mit  einer bisher  relativ  niedrigen  Erwerbsminde‐rungsrente kann die Neuberechnung deut‐liche Erhöhungen zur Folge haben. Detaillierte  Informationen  erteilt  der Ren‐tenversicherungsträger.  Beratung  zu  Ren‐tenfragen  leisten kostenlos auch die kom‐munalen Versicherungsämter.   Pressemitteilung  Landesverband  Lebens‐hilfe Bayern, 14.12.2015  

Lebenshilfe Bayern schafft Gremi‐um  für  Menschen  mit  Behinde‐rungen:  Landesausschuss  Selbst‐vertreterinnen  und  Selbstvertre‐ter  Menschen  mit  Behinderungen  sollen  sich selbst  vertreten  und  mitbestimmen  kön‐nen. Das wird seit vielen Jahren in örtlichen  Lebenshilfe‐Einrichtungen  gefördert  und unterstützt  etwa  in  Werkstatträten  oder Bewohnervertretungen. 

Nun sollen sich erwachsene Menschen mit Behinderungen  auch  auf  Landesebene  für die  eigenen  Belange  einsetzen  können. Deshalb  hat  der  Lebenshilfe‐Landes‐verband  Bayern  ein  neues  Gremium  ge‐schaffen.  Der  Landesausschuss Selbstvertreterinnen und  Selbstvertreter  hat  sich  nun  in  Erlan‐gen  gegründet. Die  zehn Mitglieder  kom‐men  aus  ganz  Bayern  und  sind  bereits  in örtlichen Lebenshilfe‐Gremien aktiv.  Der Landesausschuss wird künftig dreimal jährlich in Erlangen tagen.  In den nächsten Sitzungen soll es insbeson‐dere  um  Selbstbestimmung,  Barrierefrei‐heit und finanzielle Fragen gehen.  Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde  Michael  Kranitzky  gewählt,  Werkstattrat bei der Lebenshilfe Hof. Sein Stellvertreter ist  Paul  Moser,  Werkstattrat  bei  der  Le‐benshilfe Haßfurt. Von Seiten des Lebens‐hilfe‐Landesverbandes  Bayern  wird  das neue  Gremium  von  der  Referentin  für Wohnen, Barbara Dengler, begleitet.  

  Newsletter  der  Bundesvereini‐gung Lebenshilfe vom 15.  Januar 2016  GeschwisterNetz:  Bundesvereinigung Lebenshilfe  startet  neues  Online‐Angebot für erwachsene Geschwister von Menschen mit Behinderung  Sehr  geehrte  Damen  und  Herren,  liebe Leserinnen und Leser,  

Menschen  mit  einem  Bruder  oder  einer Schwester  mit  Behinderung  wachsen  oft unter  besonderen  Bedingungen  auf.  Und sie  haben  häufig  einen  Wunsch:  Ich  will darüber  reden, ohne viel erklären  zu müs‐sen. Während  es  für  Kinder  bereits  zahlreiche Möglichkeiten gibt, sich mit ihrer Situation auseinander  zu  setzen, wurden  erwachse‐ne  Geschwister  bisher  kaum  berücksich‐tigt. Diese Lücke wollen wir jetzt schließen: GeschwisterNetz  ist ein Soziales Netzwerk für erwachsene Geschwister von Menschen mit Behinderung. Das Online‐Angebot der Bundesvereinigung  Lebenshilfe  kann  er‐wachsene  Geschwister  verbinden,  unter‐stützen und stärken. Das Projekt wird von der KKH, der Kaufmännischen Krankenkas‐se, gefördert. Über  GeschwisterNetz  können  sich  die Teilnehmenden  deutschlandweit  verbin‐den. Sie können ein eigenes Profil anlegen, wichtige Momente und Bilder miteinander teilen,  Veranstaltungen  erstellen  und  sich in Foren austauschen.  Fortsetzung Seite 8  

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Lebenshilfe aktuell ‐ Nachrichten  Nr. 32   01/2016 

Außerdem  bietet  das  Angebot  vielfältige Informationen zu wichtigen Themen für ein Leben mit  Behinderung  wie  zum  Beispiel dem  Betreuungsrecht  und  verschiedenen Wohnformen. GeschwisterNetz  ist  ein  geschlossenes Angebot  – wer mitmachen möchte, muss sich  anmelden.  Das  geht  nur  durch  eine Einladung anderer erwachsener Geschwis‐ter, die  schon dabei  sind. Wer niemanden kennt, kann seine Registrierung unkompli‐ziert  beantragen.  So  sollen Kommunikati‐on und Daten  im Netzwerk so gut es geht geschützt werden.  Wir würden  uns  freuen, wenn  Sie mithel‐fen, dieses neue Angebot bekannt  zu ma‐chen und so möglichst vielen erwachsenen Geschwistern  die  Möglichkeit  geben,  an GeschwisterNetz teilzuhaben.   Hier kommen Sie auf das Online‐Netzwerk: www.geschwisternetz.de  Mit freundlichen Grüßen  Prof. Dr.  Jeanne Nicklas‐Faust, Bundesge‐schäftsführerin      

Pressemitteilung  Bundesvereinigung, 16.12.2015 

Lebenshilfe  fordert:  Inklusion  in Kinder‐  und  Jugendhilfe  weiter‐entwickeln Gemeinsam  für  alle  Kinder  und  Jugendli‐chen  Verantwortung  übernehmen,  so könnte man die „Inklusive Lösung“ im Sozi‐algesetzbuch  (SGB) VIII beschreiben. Bun‐desfamilienministerin  Manuela  Schwesig erarbeitet  aktuell  mit  ihrem  Ministerium eine  Reform  der Kinder‐  und  Jugendhilfe. Ihr Ziel  ist, alle Kinder und Jugendlichen  in gleicher Weise zu fördern und zu stärken – unabhängig  davon,  ob  sie mit  oder  ohne Behinderung leben. Daher sollen sämtliche Leistungen  für  junge Menschen  in  einem neuen SGB VIII geregelt und inklusiv ausge‐staltet  werden.  Welche  Veränderungen hierfür  nötig  sind,  diskutierten  am 16.12.2015  in Berlin  Experten der  Lebens‐hilfe und der Kinder‐ und Jugendhilfe. Ulla Schmidt,  MdB  und  Vizepräsidentin  des Deutschen Bundestages, betonte  als Bun‐desvorsitzende  der  Lebenshilfe:  „Unser gemeinsames Ziel ist deshalb, unterschied‐liche  und  flexible  Angebote  zu  schaffen, mit  denen  die  Bedarfe  aller  Kinder  und Jugendlichen gedeckt werden. Die Vielfalt der  Kinder  und  Jugendlichen  in  unserer heutigen Gesellschaft muss  zu einer aner‐kannten Normalität werden.“ Der Referentenentwurf  für die Reform der Kinder‐  und  Jugendhilfe  ist  für  den  Früh‐sommer angekündigt und soll die Leistun‐

gen für alle Kinder mit Behinderung umfas‐sen. Dann sollen auch Angebote der Kinder‐ und Jugendhilfe wie zum Beispiel Hortbe‐treuung,  Jugendarbeit oder Erziehungsbe‐ratung  für  alle  Kinder  und  Familien,  also inklusiv ausgestaltet  sein.  „In unserer  viel‐fältigen Gesellschaft  ist  Inklusion die Ant‐wort  auf  drängende  Herausforderungen: Beispielsweise gelingt  nur  in  einer  inklusi‐ven  Gesellschaft,  in  einem  inklusiven Schulsystem  die  Integration  von  Flücht‐lingskindern“, ergänzt Ulla Schmidt.  Bei  der  schon  lange  diskutierten  Reform sind  weitreichende  Veränderung  in  der Umsetzung vor Ort erforderlich, gleichzei‐tig soll die Förderung von Kindern mit Be‐hinderung  und  Unterstützung  ihrer  Fami‐lien  nicht  schlechter  werden.  Damit  sind Fragen  angesprochen,  für  die  Lösungen und  Verfahren  gefunden werden müssen, die  den  Erfolg  der  Reform  sicherstellen. Hierfür  ist  das  Familienministerium  schon im Gespräch mit Verbänden und Ländern, die in den kommenden Monaten noch weit stärker einzubeziehen sind.   

Newsletter  der  Bundesvereini‐gung Lebenshilfe vom 4. Februar 2016                 

Lebenshilfe‐Gründer Tom Mutters  ist  im Alter von 99 Jahren gestorben Dr. med.  h.  c. Tom Mutters, Gründer  und Ehrenvorsitzender  der  Bundesvereinigung Lebenshilfe, ist am 2. Februar 2016 in Mar‐burg  im Alter von 99 Jahren gestorben. Er sei  in  den  letzten Wochen  immer  schwä‐cher geworden und am Ende  friedlich ein‐geschlafen,  hieß  es  aus  seiner  Familie. „Heute empfinden wir alle in der Lebenshil‐fe  tiefe  Trauer.  Tom Mutters war  für  uns ein echter Held, und er wird es immer blei‐ben. Nach dem  furchtbaren Krieg,  in dem etwa 300.000 kranke und behinderte Men‐schen als  lebensunwert von den Nazis ver‐folgt  und  ermordet  wurden,  war  es  Tom Mutters,  der  die  Familien  dazu  brachte, 

ihre geistig behinderten Kinder nicht mehr zu  verstecken“,  so  Ulla  Schmidt,  Bundes‐vorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsi‐dentin  des  Deutschen  Bundestages. Zusammen  mit  Eltern  und  Fachleuten gründete der gebürtige Niederländer 1958 in Marburg die Bundesvereinigung Lebens‐hilfe,  deren  Geschäftsführer  er  30  Jahre lang  war.  Die  Lebenshilfe  hat  sich  in  der Folgezeit  zur  deutschlandweit  größten Selbsthilfeorganisation  für  geistig  behin‐derte  Menschen  und  ihre  Angehörigen entwickelt  mit  rund  130.000  Mitgliedern, 512  örtlichen  Vereinigungen  und  16  Lan‐desverbänden.  Das  Angebot  der  Hilfen umfasst Frühförderung, Familienentlasten‐de Dienste, Kindergärten  und  Schulen  für Kinder mit und ohne Behinderung, Freizeit‐angebote,  Werkstätten  und  inklusive  Ar‐beitsplätze  sowie Wohnformen mit mehr oder weniger  intensiver Betreuung  bis  ins Alter. Als UNO‐Beauftragter  für  „Displaced  Per‐sons“  –  so der Ausdruck  für Zwangsarbei‐ter,  KZ‐Häftlinge  und  andere  Menschen, die von den Nazis verschleppt worden wa‐ren  –  lernte  Tom  Mutters  in  der  Nach‐kriegszeit  das  Elend  geistig  behinderter Kinder in den Lagern und in der hessischen Anstalt Goddelau kennen. Er sagte einmal: „In  ihrer  Hilflosigkeit  und  Verlassenheit haben  diese  Kinder  mir  ermöglicht,  den wirklichen  Sinn  des  Lebens  zu  erkennen, und  zwar  in  der Hinwendung  zum Nächs‐ten.“  Der  Niederländer  wurde  über  Jahrzehnte zum  Motor  der  Lebenshilfe;  „Tom,  der Gründer“ wird er bis heute genannt. In den Anfangsjahren  reiste  er  kreuz  und  quer durch die Republik und brachte die Lebens‐hilfe‐Botschaft in jeden Winkel des Landes: Menschen  mit  sogenannter  geistiger  Be‐hinderung  gehören  ohne Wenn  und  Aber dazu. Sie sind ein wertvoller Teil der Gesell‐schaft – sie brauchen nur mehr Unterstüt‐zung als andere. Tom  Mutters  brachte  den  Selbsthilfe‐Gedanken  auch  in  andere  Länder:  nach Indien,  Afrika  und  Osteuropa. Mit  Unter‐stützung  der  Lebenshilfe  schlossen  sich dort  Eltern  behinderter  Kindern  zu  ver‐gleichbaren  Vereinigungen  zusammen. Zudem  hatte Mutters  1965 maßgeblichen Anteil  an  der  Gründung  der  ZDF‐Fernsehlotterie  „Aktion  Sorgenkind“,  die heute Aktion Mensch heißt und  vorrangig Projekte  für  Menschen  mit  Behinderung fördert. Ein erstes großes Ziel der Lebenshilfe war erreicht,  als  in  den  1960er‐  und  1970er‐Jahren  die  Schulpflicht  schrittweise  für geistig  behinderte  und  schwer  mehrfach behinderte Kinder eingeführt wurde.                                                                   Fortsetzung Seite 9  

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Lebenshilfe aktuell ‐ Nachrichten  Nr. 32   01/2016 

Bis  dahin  galten  sie  als  bildungsunfähig. Auch als 1989 die Mauer fiel, wurde in Tom Mutters wieder der alte Pioniergeist wach. Es dauerte kein Jahr, da gab es schon rund 120  neue  örtliche  Lebenshilfen  im  Osten Deutschlands:  von Annaberg‐Buchholz bis Zeulenroda.  „Tom,  der  Gründer“  hat  die  Lebenshilfe über  Jahrzehnte geprägt und begleitet. Er hat Menschen mit Behinderung  und  ihren Angehörigen zu einem ganz neuen Selbst‐bewusstsein  verholfen.  Seine  Vision  aus den  1950er‐Jahren  spiegelt  sich  heute  in der  UN‐Behindertenrechtskonvention  wi‐der, die seit 2009 behinderten Menschen in Deutschland  uneingeschränkte  Teilhabe garantiert  und  eine  inklusive  Gesellschaft einfordert.  „Mit  Tom Mutters“,  sagt  Bun‐desvorsitzende Ulla Schmidt,  „ist eine der ganz  großen  Persönlichkeiten  der  deut‐schen  Nachkriegsgeschichte  von  uns  ge‐gangen.“ Tom Mutters  erhielt  für  sein  Lebenswerk zahlreiche Auszeichnungen: Zu seinem 70. Geburtstag  wurde  ihm  1987  das  Große Bundesverdienstkreuz  verliehen,  und  die Medizinische  Fakultät  der  Philipps‐Universität  in  Marburg  ernannte  ihn  im selben  Jahr  zum  Ehrendoktor.  In  seiner Heimat wurde  er  in  den  Rang  eines Offi‐ziers  im  Orden  von  Oranje‐Nassau  erho‐ben.  2013  bekam  der  Niederländer  den Preis für „Dialog und Toleranz“ des Paritä‐tischen  Gesamtverbandes.  Ihm  zu  Ehren wurde 1996 die Lebenshilfe‐Stiftung „Tom Mutters“  ins  Leben  gerufen,  und  bundes‐weit  tragen  zahlreiche  Lebenshilfe‐Einrichtungen seinen Namen. Tom Mutters wurde am 23. Januar 1917 im Amsterdam  geboren.  Er  lebte  bis  zu  sei‐nem  Tod  mit  seiner  Frau  Ursula  in  Mar‐burg.  Gemeinsam  haben  sie  vier  Söhne, drei Enkelkinder und ein Urenkelkind.    

Das ändert sich im Jahr 2016  Die  für  Menschen  mit  Behinderung  beson‐ders  wichtigen  Änderungen  finden  Sie  wie gewohnt auf der Website der Bundesvereini‐gung Lebenshilfe:  1.  Thema  Pflege  (Zweites  Pflegestär‐kungsgesetz) Wesentlicher  Inhalt  des  Zweiten  Pflege‐stärkungsgesetzes  (PSG  II),  wie  es  am 13.11.2015  vom  Bundestag  beschlossen wurde, ist die Einführung eines neuen Pfle‐gebedürftigkeitsbegriffs  sowie eines dazu‐gehörigen  neuen  Begutachtungsverfah‐rens  zum  1.1.2017. Dann wird  nicht mehr unterschieden  zwischen  körperlich  pflege‐bedürftigen  Menschen  und  Personen  mit eingeschränkter  Alltagskompetenz,  etwa Menschen mit Demenz  oder mit  geistiger 

Behinderung.  Das  neue  Begutachtungs‐instrument  orientiert  sich  nicht  mehr  an Zeitwerten,  sondern  am  Grad  der  Selbst‐ständigkeit  in  bestimmten  Bereichen. Dadurch  gibt  es  ab  2017  grundlegende Änderungen in den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung  (Elftes  Buch  Sozialge‐setzbuch  –  SGB  XI).  Einige  Änderungen treten jedoch schon zum 1.1.2016 in Kraft.   Eine Übersicht finden Sie hier:  https://www.lebenshilfe.de/de/themen‐recht/artikel/Aenderungen‐durch‐das‐zweite‐Pflegestaerkungsgesetz.php?listLink=1&sn=sn5c2405 f08893018d8a7b03b76603f4  2. Thema Grundsicherung Regelsätze  steigen  ab  Januar  2016.  Hier finden Sie die neuen Regelsätze der Grundsi‐cherung  im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII:  Die  Regelsätze  der  Grundsicherung  im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch  –  Zwölftes  Buch  (SGB XII) – wie auch der Grundsicherung  für Ar‐beitsuchende  nach  dem  Sozialgesetzbuch – Zweites Buch  (SGB  II)  – werden  zum  1. Januar  2016  im  Rahmen  der  jährlichen Fortschreibung  erhöht.  Grundlage  der  Er‐höhung  ist  ein  spezieller  Preisindex,  den das  Statistische  Bundesamt  errechnet. Dieser  setzt  sich  zu  70  Prozent  aus  der Preisentwicklung  der  regelbedarfsrelevan‐ten Güter und Dienstleistungen zusammen und  zu  30  Prozent  aus  der Nettolohnent‐wicklung.  Regelsätze 2016 Leistung ab 01.01.16 Ver‐änderung gegenüber 2015 

 Regelbedarfsstufe 1 Alleinstehende/Alleinerziehende 404 Euro + 5 Euro  Regelbedarfsstufe 2 Paarhaushalte 364 Euro + 4 Euro  Regelbedarfsstufe 3 Erwachsene im Haushalt anderer 324 Euro + 4 Euro  Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 306 Euro + 4 Euro  Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 270 Euro + 3 Euro  

Regelbedarfsstufe 6 Kinder von 0 bis unter 6 Jahren  237 Euro + 3 Euro 

Auch  Mehrbedarf  und  Barbetrag  steigen. Die Anhebung der Regelbedarfssätze führt ebenfalls zu einer Erhöhung der zuerkann‐ten Mehrbedarfe. Schwerbehinderte Grund‐sicherungsempfänger  nach  dem  SGB  XII, deren  Schwerbehindertenausweis  das Merkzeichen  „G“  enthält,  können  einen Mehrbedarf von 17 Prozent  ihrer Regelbe‐darfsstufe  erhalten.  Für  behinderte  Leis‐tungsempfänger, die Eingliederungshilfe in Form  von  Hilfen  zu  einer  Schulbildung, beruflichen  Ausbildung  oder  sonstigen Ausbildung  erhalten,  beträgt  der Mehrbe‐darf  35  Prozent  ihrer  Regelbedarfsstufe. Auch  der  Barbetrag  wird  sich  verändern. Dieser beträgt mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (109,08 Euro).  

 Aktionstag 5. Mai 2016:  Einfach  für  alle  –  Gemeinsam  für  eine barrierefreie Stadt Aktion Mensch: Am 5. Mai 2016 dreht sich alles  um  die  Barrierefreiheit.  Unter  dem Motto  „Einfach  für  alle  –  Gemeinsam  für eine barrierefreie Stadt“ geht es nicht nur um  bauliche  Barrieren,  sondern  auch  um andere  Lebensaspekte,  in  denen  Teilhabe ermöglicht werden soll. Alle Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe  sind  dazu  aufgerufen,  im  Zeit‐raum  vom  30. April  bis  15. Mai  2016  eine öffentlichkeitswirksame  Aktion  durchzu‐führen. Wie barrierefrei ist Ihre Stadt? Las‐sen Sie die Barrierefreiheit  Ihrer Stadt von den  Teilnehmerinnen  und  Teilnehmern Ihrer Veranstaltung beurteilen.   Lesen Sie hier weiter: https://www.aktion‐mensch.de/themen‐informieren‐und‐diskutieren/kampagnen‐und‐aktionen/aktionstag‐5‐mai/aktionstag‐2016.html