noble praxis tipps: drohnen
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Als Spezialisten für Medienarbeit beobachten wir die rasanten Entwicklungen in der Print-
und Online-Welt sowie des Medien-Nutzungsverhaltens. In unserer neuen Rubrik „noble
praxis-tipps“ möchten wir nützliche Infos teilen.
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Dezember 2014
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Immer häufiger setzen TV-Teams und Produzenten von Bildern/Videos Drohnen ein, um
Material von Städten, Sehenswürdigkeiten und Landschaften aus neuen Perspektiven zu
produzieren. Die Ergebnisse sind oft sensationell. Dabei ist der Einsatz von RPAS (Remotely
Piloted Aircrafts Systems) verständlicherweise streng reguliert und gleichzeitig für viele
Behörden und Entscheidungsträger noch unbekanntes Terrain – sowohl in Deutschland als
auch rund um den Globus.
Nutzung von Drohnen für Foto- und
Filmaufnahmen
Was müssen Drohnen-Nutzer bei einem Dreh beachten? Was
sollten PR-Verantwortliche wissen, wenn sie eine Drehanfrage
erhalten? Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen rund
um die Arbeit mit den unbemannten Fluggeräten zusammen-gestellt. Happy Reading!
Dezember 2014
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praxis-tipps „Drohnen-Aufnahmen“ in Deutschland
Mittelalterliche Städte, Schlösser, alte Fachwerkhäuser und barocke Gärten: Deutschland
bietet einiges, das sich lohnt, von oben festzuhalten, beispielsweise in den fränkischen
Städten. Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht etliche rechtliche Regelungen,
Rahmenbedingungen und Genehmigungen zu beachten gäbe.
Die wichtigsten Punkte aus Praxis-Perspektive:
Sobald eine Drohne in Deutschland gewerblich eingesetzt
wird, unterliegt der Fotograf/Produzent einer
Genehmigungspflicht. Nur wenn Luftaufnahmen mit einer
Genehmigung entstanden sind, dürfen diese auch
(kommerziell) genutzt werden. Daher wird eine
Aufstiegsgenehmigung benötigt.
Dezember 2014
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praxis-tipps Deutschland: Rechtliche Regelungen
Die Rahmenbedingungen für die Erteilung der Aufstiegsgenehmigung variieren von
Bundesland zu Bundesland, teils sogar von Kommune zu Kommune. Zuständig für die
Erteilung sind die Luftfahrtbehörden der einzelnen Länder/Kommunen. Eine Liste mit
Kontaktinformationen finden Sie als Anhang auf den letzten Seiten.
Erteilt wird die Erlaubnis zum Aufstieg nur, wenn festgestellt wird, dass die Aufnahmen
unter keinen Umständen zu einer Gefahr für die Öffentlichkeit führen. Grundlage ist zudem
eine bestehende Haftpflichtversicherung des Fluggerätes.
Manche Bundesländer bieten die Möglichkeit, permanente Aufstiegsgenehmigungen für
eine Dauer von 2-5 Jahren zu erwerben. Das genutzte Fluggerät darf hierfür allerdings
nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und muss ohne Verbrennungsmotor betrieben
werden.
Dezember 2014
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Die zentralen Grundregeln für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten:
Betrieb nur innerhalb der Sichtweite des Steuerers
Einhalten der maximalen Flughöhe von 100 Metern
Kein Flug/Betrieb über Menschen(-ansammlungen)
Ausführliche Informationen und
Kontaktdaten liefert auch das
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur mit
dieser Broschüre:
Deutschland: Rechtliche Regelungen
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/VerkehrUndMobilitaet/unbemannt
e-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile
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Der RPAS-Einsatz im Ausland ist ebenfalls sehr komplex und von Land zu Land unterschiedlich.
Für einen Überblick haben wir uns bei unseren Auftragsgebern umgehört.
Die Antworten finden Sie auf den folgenden Seiten:
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland
Australien, Bundesstaat Victoria mit Hauptstadt
Melbourne: Ähnlich wie in Deutschland unterliegen
Drohnen-Aufnahmen hier der Genehmigung einer
Luftfahrtbehörde, der CASA (Civil Aviation Services
Authority) – diese muss unter anderem vorab der Flugroute
zustimmen.
Dezember 2014
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Australien, Bundesstaat Victoria mit Hauptstadt Melbourne:
Tourism Victoria empfiehlt, einen örtlichen Dienstleister zu
engagieren, der von der CASA zertifiziert ist und alle Formalitäten
sowie die Vorbereitung des Drehs/der Produktion übernimmt. Bei
Interesse geben die Kollegen gerne Kontakte zu Firmen, mit denen
sie bereits gut zusammen gearbeitet haben, weiter.
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland
Drohnen-Aufnahmen innerhalb von Melbourne sind auf Grund des als zu hoch eingestuften
öffentlichen Risikos leider nicht realisierbar.
Dezember 2014
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Niederländische Karibikinsel Aruba: Drohnen-
Aufnahmen lassen sich hier weitestgehend problemlos
realisieren, nur in der Nähe von Flughäfen und Häfen
bestehen Flugverbote. Da in den Niederlanden kürzlich
Regelungen rund um den Einsatz von RPAS eingeführt
wurden, ist damit zu rechnen, dass auch Aruba in den
nächsten Jahren nachziehen wird.
Die Aruba Tourism Authority empfiehlt gerne lokale
Drohnenanbieter wie Wings Global Media, mit welchen
sie bereits erfolgreich zusammengearbeitet hat. Wichtig
für die Einfuhr des Equipments sind entsprechende
Zollpapiere (ATA Carnet).
Dezember 2014
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland
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Mauritius, Sun Resorts: Auch Urlaubsresorts können geeignete Motive für Drohnen-
Aufnahmen sein – vor allem wenn sie in einer solch idyllischen Umgebung liegen wie die
Häuser von Sun Resorts auf Mauritius (z.B. Long Beach, Sugar Beach, La Pirogue).
Für Aufnahmen außerhalb der Resorts gibt es weitere Informationen bei der Mauritius Film
Development Corporation: http://www.mauritiusfilm.mu/English/Pages/default.aspx
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland
Drohnen-Aufnahmen der Resorts sind in
Absprache mit dem Hotel-Management möglich.
Es sollte vorher lediglich ein Programm
ausgearbeitet werden, wann einzelne Orte
aufgenommen werden.
Dezember 2014
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Macau (China): Die Skyline der ehemals portugiesischen und heute chinesischen Stadt
liefert so oder so ein beeindruckendes Bild. Für Aufnahmen aus der Luft muss direkt die Civil
Aviation Authority of Macau, die Luftfahrbehörde Macaus, kontaktiert werden. Die Prüfung
des Einsatzes erfolgt in der Regel innerhalb von drei Tagen. Zum Antrag geht es hier:
www.aacm.gov.mo/uploads/forms/english/Non-scheduled%20flight.pdf
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland
Macau von oben zeigt
dieses Drohnen-Video:
https://www.youtube.co
m/watch?v=5duPNxIQtJY
Dezember 2014
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Kreuzfahrtschiffe von Royal Caribbean International, Celebrity Cruises und Azamara
Club Cruises: Da hier viele Sicherheitsbestimmungen beachtet und auch die Privatsphäre
der Gäste berücksichtigt werden müssen, sind Drohnen-Aufnahmen der Schiffe leider
weder in den Häfen noch auf See möglich.
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland
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US-Freizeitparks SeaWorld, Busch Gardens, Discovery Cove & Co.: Ähnlich wie bei
Kreuzfahrtschiffen sind hier viele datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Daher
lassen sich Aufnahmen der Themenparks von SeaWorld Parks & Entertainment nicht
realisieren. SeaWorld verweist auf die Persönlichkeitsrechte der Besucher.
„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland
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praxis-tipps Anhang
Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden
Deutschland:
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Stuttgart: [email protected], www.rp-stuttgart.de, Tel. 0711 904-0
Regierungspräsidium Karlsruhe: [email protected], www.rp-karlsruhe.de, Tel. 0721 926-0
Regierungspräsidium Freiburg: [email protected], www.rp-freiburg.de, Tel. 0761 208-0
Regierungspräsidium Tübingen: [email protected], www.rp-tuebingen.de, Tel. 07071 757-0
Bayern:
Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern: [email protected], www.regierung.oberbayern.bayern.de, Tel. 089 2176-0
Mittelfranken: [email protected] (u.a. zuständig für die Region Franken und die fränkischen Städte)
Berlin/Brandenburg
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg: [email protected]; www.lbv.brandenburg.de/Luftfahrt.htm, Tel. 03342 4266-4001
Bremen
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen: [email protected]; www.wirtschaft.bremen.de; Tel. 0421 361-8446
Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: [email protected], www.hamburg.de/bwvi/luftverkehr, Tel. 040 42841-0
Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt: [email protected], www.rp-darmstadt.de, Tel. 0615112-0
Regierungspräsidium Kassel: [email protected], www.rp-kassel.de, Tel. 0561 106-0
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern: [email protected], www.mv-regierung.de, 0385 588-0
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Niedersachsen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Wolfenbüttel: [email protected], www.luftverkehr.niedersachsen.de, Tel. 05331 8809-0
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg: [email protected], www.luftverkehr.niedersachsen.de, Tel. 0441 2181-214/219
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Düsseldorf: [email protected], www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/, Tel. 0211 475-0
Bezirksregierung Münster: [email protected], www.bezreg-muenster.nrw.de; Tel. 0251 411-0
Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr: [email protected], www.lbm.rlp.de, Tel. 06543 50-8801
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: [email protected], www.saarland.de, Tel. 0681 501-4249
Sachsen
Landesdirektion Sachsen: [email protected], www.lds.sachsen.de/luftverkehr, Tel. 0351 825-3600
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt:
www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de, Tel.
0345 514-0
Schleswig-Holstein
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr:
[email protected], www.lbv-sh.de, Tel.
0431 383-2408
Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt:
[email protected], www.thueringen.de,
Tel. 0361 3770-0
Anhang
Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden
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Australien:
CASA, Civil Aviation Safety Authority:
http://www.casa.gov.au/
Tel. +61 2 6217 1111
Macau:
Civil Aviation Authority, Macau:
www.aacm.gov.mo
Mauritius:
Mauritius Film Development
Corporation: www.mauritiusfilm.mu
noble kommunikation, Dezember 2014
Anhang
Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden
Danke für Ihr Interesse!