noble praxis tipps: drohnen

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Als Spezialisten für Medienarbeit beobachten wir die rasanten Entwicklungen in der Print- und Online-Welt sowie des Medien-Nutzungsverhaltens. In unserer neuen Rubrik „noble praxis-tipps“ möchten wir nützliche Infos teilen. noble praxis-tipps Dezember 2014

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praxis-tipps

Als Spezialisten für Medienarbeit beobachten wir die rasanten Entwicklungen in der Print-

und Online-Welt sowie des Medien-Nutzungsverhaltens. In unserer neuen Rubrik „noble

praxis-tipps“ möchten wir nützliche Infos teilen.

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Dezember 2014

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Immer häufiger setzen TV-Teams und Produzenten von Bildern/Videos Drohnen ein, um

Material von Städten, Sehenswürdigkeiten und Landschaften aus neuen Perspektiven zu

produzieren. Die Ergebnisse sind oft sensationell. Dabei ist der Einsatz von RPAS (Remotely

Piloted Aircrafts Systems) verständlicherweise streng reguliert und gleichzeitig für viele

Behörden und Entscheidungsträger noch unbekanntes Terrain – sowohl in Deutschland als

auch rund um den Globus.

Nutzung von Drohnen für Foto- und

Filmaufnahmen

Was müssen Drohnen-Nutzer bei einem Dreh beachten? Was

sollten PR-Verantwortliche wissen, wenn sie eine Drehanfrage

erhalten? Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen rund

um die Arbeit mit den unbemannten Fluggeräten zusammen-gestellt. Happy Reading!

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praxis-tipps „Drohnen-Aufnahmen“ in Deutschland

Mittelalterliche Städte, Schlösser, alte Fachwerkhäuser und barocke Gärten: Deutschland

bietet einiges, das sich lohnt, von oben festzuhalten, beispielsweise in den fränkischen

Städten. Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht etliche rechtliche Regelungen,

Rahmenbedingungen und Genehmigungen zu beachten gäbe.

Die wichtigsten Punkte aus Praxis-Perspektive:

Sobald eine Drohne in Deutschland gewerblich eingesetzt

wird, unterliegt der Fotograf/Produzent einer

Genehmigungspflicht. Nur wenn Luftaufnahmen mit einer

Genehmigung entstanden sind, dürfen diese auch

(kommerziell) genutzt werden. Daher wird eine

Aufstiegsgenehmigung benötigt.

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praxis-tipps Deutschland: Rechtliche Regelungen

Die Rahmenbedingungen für die Erteilung der Aufstiegsgenehmigung variieren von

Bundesland zu Bundesland, teils sogar von Kommune zu Kommune. Zuständig für die

Erteilung sind die Luftfahrtbehörden der einzelnen Länder/Kommunen. Eine Liste mit

Kontaktinformationen finden Sie als Anhang auf den letzten Seiten.

Erteilt wird die Erlaubnis zum Aufstieg nur, wenn festgestellt wird, dass die Aufnahmen

unter keinen Umständen zu einer Gefahr für die Öffentlichkeit führen. Grundlage ist zudem

eine bestehende Haftpflichtversicherung des Fluggerätes.

Manche Bundesländer bieten die Möglichkeit, permanente Aufstiegsgenehmigungen für

eine Dauer von 2-5 Jahren zu erwerben. Das genutzte Fluggerät darf hierfür allerdings

nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und muss ohne Verbrennungsmotor betrieben

werden.

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Die zentralen Grundregeln für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten:

Betrieb nur innerhalb der Sichtweite des Steuerers

Einhalten der maximalen Flughöhe von 100 Metern

Kein Flug/Betrieb über Menschen(-ansammlungen)

Ausführliche Informationen und

Kontaktdaten liefert auch das

Bundesministerium für Verkehr

und digitale Infrastruktur mit

dieser Broschüre:

Deutschland: Rechtliche Regelungen

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/VerkehrUndMobilitaet/unbemannt

e-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile

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Der RPAS-Einsatz im Ausland ist ebenfalls sehr komplex und von Land zu Land unterschiedlich.

Für einen Überblick haben wir uns bei unseren Auftragsgebern umgehört.

Die Antworten finden Sie auf den folgenden Seiten:

„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland

Australien, Bundesstaat Victoria mit Hauptstadt

Melbourne: Ähnlich wie in Deutschland unterliegen

Drohnen-Aufnahmen hier der Genehmigung einer

Luftfahrtbehörde, der CASA (Civil Aviation Services

Authority) – diese muss unter anderem vorab der Flugroute

zustimmen.

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Australien, Bundesstaat Victoria mit Hauptstadt Melbourne:

Tourism Victoria empfiehlt, einen örtlichen Dienstleister zu

engagieren, der von der CASA zertifiziert ist und alle Formalitäten

sowie die Vorbereitung des Drehs/der Produktion übernimmt. Bei

Interesse geben die Kollegen gerne Kontakte zu Firmen, mit denen

sie bereits gut zusammen gearbeitet haben, weiter.

„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland

Drohnen-Aufnahmen innerhalb von Melbourne sind auf Grund des als zu hoch eingestuften

öffentlichen Risikos leider nicht realisierbar.

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Niederländische Karibikinsel Aruba: Drohnen-

Aufnahmen lassen sich hier weitestgehend problemlos

realisieren, nur in der Nähe von Flughäfen und Häfen

bestehen Flugverbote. Da in den Niederlanden kürzlich

Regelungen rund um den Einsatz von RPAS eingeführt

wurden, ist damit zu rechnen, dass auch Aruba in den

nächsten Jahren nachziehen wird.

Die Aruba Tourism Authority empfiehlt gerne lokale

Drohnenanbieter wie Wings Global Media, mit welchen

sie bereits erfolgreich zusammengearbeitet hat. Wichtig

für die Einfuhr des Equipments sind entsprechende

Zollpapiere (ATA Carnet).

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„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland

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Mauritius, Sun Resorts: Auch Urlaubsresorts können geeignete Motive für Drohnen-

Aufnahmen sein – vor allem wenn sie in einer solch idyllischen Umgebung liegen wie die

Häuser von Sun Resorts auf Mauritius (z.B. Long Beach, Sugar Beach, La Pirogue).

Für Aufnahmen außerhalb der Resorts gibt es weitere Informationen bei der Mauritius Film

Development Corporation: http://www.mauritiusfilm.mu/English/Pages/default.aspx

„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland

Drohnen-Aufnahmen der Resorts sind in

Absprache mit dem Hotel-Management möglich.

Es sollte vorher lediglich ein Programm

ausgearbeitet werden, wann einzelne Orte

aufgenommen werden.

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Macau (China): Die Skyline der ehemals portugiesischen und heute chinesischen Stadt

liefert so oder so ein beeindruckendes Bild. Für Aufnahmen aus der Luft muss direkt die Civil

Aviation Authority of Macau, die Luftfahrbehörde Macaus, kontaktiert werden. Die Prüfung

des Einsatzes erfolgt in der Regel innerhalb von drei Tagen. Zum Antrag geht es hier:

www.aacm.gov.mo/uploads/forms/english/Non-scheduled%20flight.pdf

„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland

Macau von oben zeigt

dieses Drohnen-Video:

https://www.youtube.co

m/watch?v=5duPNxIQtJY

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Kreuzfahrtschiffe von Royal Caribbean International, Celebrity Cruises und Azamara

Club Cruises: Da hier viele Sicherheitsbestimmungen beachtet und auch die Privatsphäre

der Gäste berücksichtigt werden müssen, sind Drohnen-Aufnahmen der Schiffe leider

weder in den Häfen noch auf See möglich.

„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland

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US-Freizeitparks SeaWorld, Busch Gardens, Discovery Cove & Co.: Ähnlich wie bei

Kreuzfahrtschiffen sind hier viele datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Daher

lassen sich Aufnahmen der Themenparks von SeaWorld Parks & Entertainment nicht

realisieren. SeaWorld verweist auf die Persönlichkeitsrechte der Besucher.

„Drohnen-Aufnahmen“ im Ausland

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praxis-tipps Anhang

Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden

Deutschland:

Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Stuttgart: [email protected], www.rp-stuttgart.de, Tel. 0711 904-0

Regierungspräsidium Karlsruhe: [email protected], www.rp-karlsruhe.de, Tel. 0721 926-0

Regierungspräsidium Freiburg: [email protected], www.rp-freiburg.de, Tel. 0761 208-0

Regierungspräsidium Tübingen: [email protected], www.rp-tuebingen.de, Tel. 07071 757-0

Bayern:

Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern: [email protected], www.regierung.oberbayern.bayern.de, Tel. 089 2176-0

Mittelfranken: [email protected] (u.a. zuständig für die Region Franken und die fränkischen Städte)

Berlin/Brandenburg

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg: [email protected]; www.lbv.brandenburg.de/Luftfahrt.htm, Tel. 03342 4266-4001

Bremen

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen: [email protected]; www.wirtschaft.bremen.de; Tel. 0421 361-8446

Hamburg

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: [email protected], www.hamburg.de/bwvi/luftverkehr, Tel. 040 42841-0

Hessen

Regierungspräsidium Darmstadt: [email protected], www.rp-darmstadt.de, Tel. 0615112-0

Regierungspräsidium Kassel: [email protected], www.rp-kassel.de, Tel. 0561 106-0

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern: [email protected], www.mv-regierung.de, 0385 588-0

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Niedersachsen

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Wolfenbüttel: [email protected], www.luftverkehr.niedersachsen.de, Tel. 05331 8809-0

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg: [email protected], www.luftverkehr.niedersachsen.de, Tel. 0441 2181-214/219

Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Düsseldorf: [email protected], www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/, Tel. 0211 475-0

Bezirksregierung Münster: [email protected], www.bezreg-muenster.nrw.de; Tel. 0251 411-0

Rheinland-Pfalz

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr: [email protected], www.lbm.rlp.de, Tel. 06543 50-8801

Saarland

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: [email protected], www.saarland.de, Tel. 0681 501-4249

Sachsen

Landesdirektion Sachsen: [email protected], www.lds.sachsen.de/luftverkehr, Tel. 0351 825-3600

Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt:

[email protected],

www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de, Tel.

0345 514-0

Schleswig-Holstein

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr:

[email protected], www.lbv-sh.de, Tel.

0431 383-2408

Thüringen

Thüringer Landesverwaltungsamt:

[email protected], www.thueringen.de,

Tel. 0361 3770-0

Anhang

Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden

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Australien:

CASA, Civil Aviation Safety Authority:

http://www.casa.gov.au/

Tel. +61 2 6217 1111

Macau:

Civil Aviation Authority, Macau:

www.aacm.gov.mo

Mauritius:

Mauritius Film Development

Corporation: www.mauritiusfilm.mu

noble kommunikation, Dezember 2014

Anhang

Kontakte der örtlichen Luftfahrtbehörden

Danke für Ihr Interesse!