Norddeutschlands größtes Grundstücksauktionshaus

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Norddeutsche Grundstücksauktionen AG www.ndga.de · Tel. 0381 - 444 330 · E-Mail: [email protected] Ehemaliges Schleusenwärterhaus bei Wolfsburg - Pos. 17 Mehrfamilienhaus in Hamburg - Pos. 13 Einfamilienhaus in Hamburg - Pos. 15 Wohn- und Geschäftshaus in Warnemünde - Pos. 11 Norddeutschlands größtes Grundstücksauktionshaus Unter anderem 3 Objekte in der H an sesta dt Ha mbur g 6. März 2021 | 1 1 :00 Uhr pentahotel Rostock

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Norddeutsche Grundstücksauktionen AGwww.ndga.de · Tel. 0381 - 444 330 · E-Mail: [email protected]

Ehemaliges Schleusenwärterhaus bei Wolfsburg - Pos. 17

Mehrfamilienhaus in Hamburg - Pos. 13

Einfamilienhaus in Hamburg - Pos. 15

Wohn- und Geschäftshaus in Warnemünde - Pos. 11

Norddeutschlands größtes Grundstücksauktionshaus

Unter anderem 3 Objekte

in der Hansestadt Hamburg

6. März 2021 | 1 1 :00 Uhrpentahotel Rostock

01 US 01-2021_Layout 1 26.01.21 17:06 Seite 1

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Ernst-Barlach-Straße 4 • 18055 Rostock • Telefon 0381 / 444 330

121. GRUNDSTÜCKSAUKTION

Samstag, 6. März 2021 ab 11.00 Uhr in Rostockpentahotel, Schwaansche Straße 6, 18055 Rostock

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kunden unseres Hauses,

seit 2001 versteigern wir Immobilien aus ganz Norddeutschland. Auf 120 Auktionen wurden 5.800 Immobilien im Auftrag der Eigentümerversteigert!

Wir arbeiten regelmäßig im Auftrag von Privatpersonen, privat- und öffentlich rechtlichen Unternehmen, Sparkassen und Banken, Private Equity Unternehmen, Nachlasspflegern und Insolvenzverwaltern, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Landkreisen,Städten und Gemeinden, der Deutsche Bahn AG , dem Land M-V sowie der Bundes republik Deutschland (und ihren Gesellschaften , ). Immer auf freiwilliger Basis.

Rund 200.000 Katalogleser aus über 50 Ländern weltweit informieren sich regelmäßig über unsere Angebote. Zu jeder Auktion werdenmehrere Zehntausend Zeitungsbeileger mit Hinweisen auf ausgewählte Objekte verteilt.

Diese große Marktdurchdringung, die neutrale Bewertung durch das Auktionshaus und die Transparenz der Auktion bieten sowohldem Verkäufer als auch dem Käufer ein Höchstmaß an Sicherheit.

Im Rahmen der anstehenden Frühjahrs-Auktion kommen insgesamt 29 Immobilien zum Aufruf.

Die im Katalog gemachten Angaben zum Zustand des jeweiligen Objektes dienen dazu, den Gesamtzustand beispielhaft wiederzugeben.Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben. Angegebene Jahresmieten sind Nettomieten, die Bezeichnung „für die ver-mieteten Flächen“ bedeutet, dass etwaig leerstehende Flächen bei der Angabe der Miete nicht mit einbezogen wurden. Seit Drucklegungkönnen sich die Leerstandsquote und andere Objektdaten verändert haben.

Die aktuellen objektspezifischen Daten werden am Tage der Auktion verlesen. Ausschließlich diese Angaben sind für Käufer und Verkäuferverbindlich. Zwischenzeitliche Änderungen/ Ergänzungen zu den Objektangaben werden nicht laufend mitgeteilt.

Unsere Kataloge sowie weitere Unterlagen zu den Objekten können Sie kostenlos unter www.ndga.de/login abrufen.

Hinweise zum Ablauf der Auktion finden Sie auf Seite 4. Die Versteigerungs- und Vertragsbedingungen sind auf den Seiten 30 bis 34, das Muster des zu beurkundenden Vertrages ist auf der Seite 29 abgedruckt.

Für alle Versteigerungen, die wir durchführen, gilt folgendes:

Mit Beurkundung von Gebot und Zuschlag kommt der Vertrag gemäß § 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB verbindlich zustande.Die Auktion wird geleitet von den öffentlich bestellten und vereidigten Grundstücksauktionatoren Kai Rocholl und Daniela Tiker.Die Auktionen werden notariell begleitet von den Notaren Patricia Körner und Bernd Köhn in Rostock.

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E-Mail [email protected] • Fax 0381 / 444 33 44

ABGABE EINES GEBOTES

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An Norddeutsche Grundstücksauktionen AG Ernst-Barlach-Straße 4 18055 Rostock

GRUNDSTÜCKSAUKTION am 6. März 2021 in Rostock, im pentahotelam 11. März 2015 in Lübeck, media docksSehr geehrte Damen und Herren,ich beziehe mich auf das mit Ihnen geführte Gespräch. Hiermit gebe ich ein Gebot in Höhe von

€ ____________________________________ für die Pos. ____________________________________ ab.

Ich behalte mir vor, in der Auktion höher zu bieten.Ich möchte von der Zahlung der Bietungssicherheit (10 % vom Meistgebot, mindestens jedoch € 2.000,-) befreit werden und wünsche einelängere Frist zur Hinterlegung des Kaufpreises (acht Wochen anstatt einem Monat). Ich übersende Ihnen daher als Nachweis meiner Bonitäteine Kopie meines Konto-/ Depotauszuges/ Sparbuches oder eine Bankauskunft.Zudem übersende ich Ihnen eine Kopie meines Personalausweises, mein steuer liches Identifikationsmerkmal gem. § 139 Abgabenordnungund ggf. eine Kopie unseres beglaubigten Handelsregisterauszuges/Gesellschafterliste sowie eines Auszuges aus dem Transparenzregister.Mir ist bekannt, dass das vom Meistbietenden an das Auktionshaus zu zahlende Aufgeld am Auktionstag zu bezahlen ist.Das Aufgeld beträgt bei Zuschlagspreisen bis € 9.999,- 17,85 %, bei Zuschlagspreisen bis € 29.999,- 11,90 %, bei Zuschlagspreisen bis € 59.999,- 9,52 % und bei Zuschlagspreisen ab € 60.000,- 7,14 % jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Mit Erteilung und Beurkundung von Gebot und Zuschlag kommt der Vertrag gemäß § 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB verbindlich zustande. Im Falledes Zuschlages an mich ist der notarielle Vertrag von mir persönlich zu unterschreiben. Mir ist bekannt, dass ausschließlich die am Auktionstagausgelobten Angaben zur Beschaffenheit des Objektes für Käufer und Verkäufer verbindlich sind.Ihren Katalog für die Auktion – inkl. der Versteigerungs- und Vertragsbedingungen (UR Nr. 21/2021/P vom 12.01.2021 der Notarin Patricia Körner,Rostock) und das Muster des zu beurkundenden Vertrages – sowie die Objektunterlagen habe ich erhalten und erkenne sie an.Gerichtsstand ist das Amtsgericht bzw. Landgericht des jeweiligen Ortes der Versteigerung, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstandzwingend vorschreibt.Das Auktionshaus / die Auktionatoren sind ermächtigt, die Daten hinsichtlich der Identifikationsmerkmale nach §§ 139 a ff AO an den beur-kundenden Notar weiterzugeben und sie zu speichern. Der/die Bieter wollen in folgendem Anteilsverhältnis erwerben:❒ Alleineigentum ❒ Miteigentum zu je ____________________________________ ❒ in Gesellschaft bürgerlichen RechtsSofern hier kein Anteilsverhältnis angegeben ist, wird zu gleichen Bruchteilen erworben.

Mit freundlichen Grüßen Dieses persönliche Gebot wird für die Auktion zugelassen:

(Unterschrift Absender) Unterschrift/Siegel des Auktionators

Ich möchte wie folgt bieten: ❒ persönlich ❒ telefonisch ❒ Bietauftrag bis € _____________ ❒ Online

Absender (Bieter in der Auktion):

__________________________________________________________Name/Vorname/Firmierung

__________________________________________________________Geb. Datum/Geb. Name/Ort & Nr. des Handelsregisters/Name des Geschäftsführers

__________________________________________________________steuerl. Identifikationsmerkmal gem. § 139 Abgabenordnung

__________________________________________________________Straße PLZ Ort

__________________________________________________________Telefon Fax E-Mail

__________________________________________________________Ort Datum

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WICHTIGE HINWEISE UND AUKTIONSABLAUF

Nach aktueller Verordnungslage und wegen des Infektionsgeschehens finden die Auktionen – wie bereits im Jahr 2020 - ohne Saal-

publikum statt und werden stattdessen per Livestream ins Internet übertragen.

Wir können die Abgabe von Geboten sicherstellen, und zwar telefonisch, mittels schriftlicher Bietungsaufträge oder über das

Internet in unserem Bieterprotal. Diese Formen der Gebotsabgabe sind erprobt und stellen keine Notlösung dar.

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf bzw. informieren sich auf unserer Homepage www.ndga.de über die aktuelle Lage.

Bieten per Telefon

Wir raten dringend dazu, sich frühzeitig eine Telefonleitung zu reservieren. Zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung nehmen Sie bitte

Kontakt mit dem Auktionshaus auf oder Sie füllen das auf Seite 3 abgedruckte Mindestgebot mit dem Hinweis aus, dass Sie telefonisch an der

Auktion teilzunehmen wünschen. Wir weisen darauf hin, dass das Auktionshaus keine Haftung für das Zustandekommen der notwendigen

Telefonverbindung übernimmt. Es stehen mindestens sechs Telefonleitungen zur Verfügung.

Online Bieten

Die Abgabe von Geboten ist über das Online Bieterportal möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer

Homepage unter „So biete ich mit“.

Zuschlag und Beurkundung

Mit Beurkundung von Gebot und Zuschlag kommt der Vertrag gemäß § 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB verbindlich zustande. Vertritt der Bieter einen

Dritten oder eine Gesellschaft, ist es erforderlich, dies durch eine entsprechende Vollmacht (und ggf. Gesellschafterliste/Registerauszüge) zu be-

legen. Kann keine Vollmacht vorgelegt werden, wird derjenige, der die Hand gehoben hat, als Meistbietender (Käufer) festgestellt. Grundlage

der Zuschläge sind unsere Allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedingungen, (UR Nr. 21/2021/P vom 12.01.2021 der Notarin Patricia Körner,

Rostock), die für die Auktion in Rostock Gültigkeit haben. Das Vertrags muster und die Versteigerungs- und Vertragsbedingungen sind auf den

Seiten 29 bis 34 abgedruckt und bei der Aufsichtsbehörde hinterlegt.

Verbraucherverträge

Nur für den Fall, dass die Vorschriften des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 Beurkundungsgesetz anzuwenden sind, wird die Beurkundung mit dem Ver-

braucher in Abstimmung mit dem Notariat erfolgen.

Bietungssicherheit am Tage der Auktion (sofern eine Live-Auktion zulässig ist)

Meistgebote bis € 2.000,– sind sofort vollständig zu hinterlegen, bei Meistgeboten bis € 20.000,– beträgt die Sicherheitsleistung pauschal

€ 2.000,– und bei Zuschlagspreisen über € 20.000,– beträgt die Sicherheitsleistung 10 %. Die Sicherheitsleistung ist in bar, als Verrechnungsscheck

eines inländischen Kredit institutes oder durch Echtzeitüberweisung zu hinterlegen. Bieter ohne Wohn-/Firmensitz in Deutschland haben zusätzlich

eine Kostensicherheit von 15 % (mind. € 2.000,–) zu hinterlegen.

Aufgeld

Das vom Meistbietenden zu zahlende Aufgeld ist ebenfalls am Tage der Auktion zu begleichen. Es beträgt inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer

bei einem Zuschlagspreis (Kaufpreis) bis € 9.999,– 17,85 %, bei einem Zuschlagspreis von € 10.000,– bis € 29.999,– 11,90 %, bei einem Zuschlagspreis

von € 30.000,– bis € 59.999,– 9,52 % und bei einem Zuschlagspreis ab € 60.000,– 7,14 %.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer für Immobilien ab einem Meistgebot von mehr als € 2.500,– beträgt im Land Hamburg 4,5 %. In den Ländern Bremen,

und Niedersachsen gilt ein Steuersatz von 5 %. In Mecklenburg- Vorpommern 6 %. In Brandenburg und Schleswig-Holstein 6,5 %.

Abkürzungsverzeichnis, Erläuterungen, Vertragsmuster Seiten 28 bis 29, Versteigerungs- und Vertragsbedingungen Seiten 30 bis 344

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

* zzgl. Auktionsaufgeld auf das Meistgebot

1Lage (F6): LK Mecklenburgische Seenplatte. Boek ist ein OT von Rechlin, liegt südlich an der Kleinen Müritz und ist an dieMüritz-Havel-Wasserstraße, die Müritz-Elde-Wasserstraße und an die Elbe angebunden. Boek grenzt direkt an den MüritzNationalpark. Ob mit dem Fahrrad, der Pferdekutsche oder mit dem Boot kann man die südliche Müritzregion von hier aus touristisch erkunden.Objekt: Baugrundstück im B-Plangebiet Nr. 03 „Boek“: Wohnen allgemein, 2-geschossige, offene Bauweise, GRZ 0,3. Eine öffentliche Anbindungist vorhanden. Der Bodenrichtwert beträgt in der Ortslage € 30/m² für Bauland.Grundstück: ca. 1.876 m², Flurstück 23Mindestgebot: € 19.000,-*

Baugrundstück in 17248 Rechlin OT Boek, An der Boeker Straße - vertragsfrei -

2Objekt: Baugrundstück im B-Plangebiet Nr. 03 „Boek“: Wohnen allgemein, 2-geschossige, offeneBauweise, GRZ 0,3. Eine öffentliche Anbindung ist vorhanden. Der Bodenrichtwert beträgt inder Ortslage € 30/m² für Bauland.Grundstück: ca. 4.261 m², Flurstück 30Mindestgebot: € 29.000,-*

Baugrundstück in 17248 Rechlin OT Boek, - vertragsfrei -An der Boeker Straße-

ungefähre Lage

ungefähre Lage

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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3Lage (G4): LK Mecklenburgische Seenplatte. Kletzin liegtca. 7 km nordöstlich der Stadt Demmin. Häfen in Demminund Yachthafen an der Peene in Loitz in ca. 6 km. A 20 AS in ca. 14 km, B 110 in ca. 3 km, Greifswald in ca. 33 km. Das Objekt liegtim Ortskern.Objekt: Das Flurstück 230/1 ist mit einem Büro- und Werkstattgebäu-de (Teil einer Scheune) bebaut. Baujahr nicht bekannt. Massiv errich-teter Anbau mit 2 Büroräumen, Flur und 2 WC sowie Werkstattnut-zung in der Scheune. Wellasbest- und Bitumenpappeindeckung. Diehintere Freifläche hat eine Zufahrt und wird als Abstellfläche genutzt.Die innere Erschließung ist unklar. Innenbereich (siehe § 34 BauGB).Bodendenkmal. Ein Energieausweis ist nicht erforderlich. Das gefan-gene Flurstück 14 (2 m²) befindet sich außerhalb des Ortes, ist Be-standteil einer größeren Ackerfläche und wird vertragslos genutzt.Ein Energieausweis ist nicht erforderlich.Grundstück: ca. 2.570 m², Flurstücke 14 und 230/1Jahresmiete (netto): € 289,- (für die vermieteten Flächen)Mindestgebot: € 4.800,-*

Büro- und Werkstattgebäude - vermietet bis 30.06.2021 - 17111 Kletzin, Dorfstraße 61

Lage (G3): LK Vorpommern-Greifswald. Sanz Hof III ist ein kleiner,von Feldern und Wiesen umgebener Ortsteil und liegt ca. 28 km west-lich von Wolgast und ca. 18 km südöstlich von Greifswald. Deutsch-lands zweitgrößte und sonnenreichste Insel Usedom ist in ca. 30 Mi-nuten über Wolgast erreichbar. A 20 in ca. 10 km, die B 109 und 111 inca. 8 km. Objekt: Ein geringer Teil des Grundstückes (ca. 500 m²) stellt Ackerdar und wird augenscheinlich vertragslos genutzt. Der westliche Teilist verbuscht und weist überwucherte Ablagerungen auf. Die Resteeiner ehem. Bebauung wurden entfernt. Eine Trafostation, eine alteWasserpumpe und Abwassersammelgrube befinden sich auf demFlurstück. Das 6 m² Flurstück 133 ist vom Flurstück 134/1 umschlossenund stellt vermutlich einen alten Revisionsschacht dar. Innenbereich(siehe § 34 BauGB).Grundstück: ca. 4.126 m², Flurstücke 133 und 134/1Mindestgebot: € 3.000,-*

Grundstück - teilweise vertragslose Nutzung -17495 Groß Kiesow OT Sanz, Hof 3 Nr. 8

A 20

Pos. 3

Pos. 4

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Lager- und Bürogebäude, - leerstehend -Gebäude 32 auf Konversionsfläche „Kaserne Mecklenburgische Schweiz Südteil" 17153 Stavenhagen OT Basepohl

Objekt: Büro- und Lagergebäude. ca. 1975 errichtet Vollsanierungnach 1990. Instandsetzungs- und modernisierungsbedürftig. Beton-fußböden mit Teppich-, Kunststoff- und Fliesenbelag. Nach 1990 mo-dernisierte Elektroanlagen, Beheizung erfolgte durch das Zentralhei-zungssystem der Kaserne. Das Grundstück befindet sich im B-PlanNr. 17 „Kaserne Mecklenburgische Schweiz Südteil". Das Grundstückist über die im Ausbau befindliche Planstraße 4 erschlossen. Die nochvorhandenen Medien-Anschlüsse sind nicht mehr nutzbar. Die Flächewird künftig über die Planstraße 4 neu erschlossen. Der Ausbau dieserStraße wird gegenwärtig von der Stadt Stavenhagen realisiert. Ener-gieausweis gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 EnEV nicht erforderlich.Grundstück: ca. 1.987m², Flurstück 13/43Nutzfläche: ca. 525 m²Bebaute Fläche: ca. 593 m²Mindestgebot: € 15.000,-*

Lager- und Bürogebäude, - leerstehend -Gebäude 1 auf Konversionsfläche „Kaserne Mecklenburgische Schweiz Südteil" 17153 Stavenhagen OT Basepohl

Lage (F5): LK Mecklenburgische Seenplatte. Basepohl liegt am „Gro-ßer und Kleiner See“, ca. 3 km nördlich von Stavenhagen. Das Arealist ca. 5 km vom Stadtzentrum Stavenhagen entfernt. Eine benach-barte Kaserne wurde bereits vollständig zum Industriegebiet entwi-ckelt. In diesem Gebiet haben sich ein Bio-Mischfutterwerk, ein mittel-ständiges Metallbauunternehmen und Unternehmen für erneuerbareEnergien angesiedelt.Objekt: Bebaut mit einem Lagergebäude. Errichtet ca. 1974. Vollsa-nierung ca. 1995. Modernisierte Elektroanlagen, geflieste Sanitäran-lagen. Beheizung ehemals über Plattenheizkörper und Lüftungsan-lage. Insgesamt instandsetzungs- und modernisierungsbedürftig.Das Grundstück befindet sich im B-Plan Nr. 17 der Stadt Stavenhagen„Kaserne Mecklenburgische Schweiz Südteil". Die vorhandenen Fahr-wege sind betoniert. Die Medien-Altanschlüsse sind nicht mehr nutz-bar. Auf dem Grundstück befinden sich jedoch bereits die im Rahmender Neuerschließung von der Stadt neu hergestellten Anschluss-schächte für die Oberflächenentwässerung und Schmutzwasserein-leitung. Energieausweis gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 EnEV nicht erforder-lich.Grundstück: ca. 8.587 m², Flurstück 13/38Nutzfläche: ca. 1.164 m²Bebaute Fläche: ca. 1.228 m²Mindestgebot: € 29.000,-*

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7Lage (H3): LK Vorpommern-Greifswald. Die Kreisstadt Greifswald liegtam Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom ander Mündung des Flusses Ryck in die Dänische Wiek. Das Grundstückliegt ca. 1 km nordwestlich des Ortsteiles Wieck, südlich des Gewer-begebietes am Seehafen Ladebow, östlich der Thomas-Müntzer-Str.und nördlich der Max-Reimann-Straße. Umgebungsbebauung bestehtaus Kleingärten, Wohnhäusern und Gewerbegrundstücken. Ladebowgrenzt an die Dänische Wieck und besitzt einen Seehafen.Objekt: Das inzwischen bewaldete Grundstück war ehemals mit 4 großen Gebäuden bebaut. Fundamentreste und Bauschuttablage-rungen sind vorhanden. Es besteht Kampfmittelverdacht. Lt. Muni-tionsbergungsdienst stellt diese Belastung in der derzeitigen Situa-tion keine Gefahr dar. Versorgungsleitungen sind über das Grundstückverlegt. Das Grundstück ist überwiegend eingezäunt. Drei Teilflächenmit insgesamt 1.220 m² hinter den Wohnhäusern an der Str. „Moor-weide“ Nr. 7, 8 und 9 sind verpachtet und mit Nebengelass der Päch-ter bebaut. Lt. Auskunft der Stadt Greifswald handelt es sich um Grün-fläche. Maßnahmefläche M2 (lt. B-Plan Nr. 14), die der natürlichen Ve-getationsentwicklung zu überlassen ist.Jahrespacht: ca. € 305,- für verpachtete FlächeGrundstück: ca. 31.518 m², Flurstück 6/20Mindestgebot: € 15.000,-*

Lage (H3): Das Grundstück liegt im Ortsteil Ladebow nördlich desRyck und nordwestlich des Ortsteiles Wieck an der Thomas-Müntzer-Straße. Umgebungsbebauung besteht aus Kleingärten, Wohnhäusernund Gewerbegrundstücken. Objekt: Das Grundstück ist mit Bäumen bewachsen und war ehemalsmit einem Gebäude bebaut. Das Objekt grenzt östlich an die Tho-mas-Müntzer-Straße und südlich an einen öffentlichen Zufahrtsweg.Nördlich liegt ein Zufahrtsweg teilweise auf dem Grundstück. Anliegernutzen dort das Grundstück auch als PKW-Stellplatzfläche. Am öst-lichen und nordöstlichen Rand besteht vermutlich Schuppenbebau-ung durch Anlieger mit vertragsloser Nutzung. Verdacht auf Muni-tionsbelastung. Lt. Munitionsbergungsdienst stellt diese Belastungin der derzeitigen Situation keine Gefahr dar. Am Grundstücksrandzur Straße verläuft eine Schmutzwasserleitung. Lt. Auskunft der StadtGreifswald handelt es sich bei der Fläche um Grünfläche, lt. B-PlanNr. 14 als Maßnahmefläche M1 ausgewiesen, die der natürlichen Ve-getationsentwicklung zu überlassen ist. Grundstück: ca. 2.605 m², Flurstück 5/62Mindestgebot: € 2.500,-*

Waldgrundstück - überwiegend vertragsfrei -17493 Hansestadt Greifswald OT Ladebow, Max-Reimann-Straße

Grundstück - vertragsfrei -17493 Hansestadt Greifswald OT Ladebow,Thomas-Mützer-Straße , westl. an Nr. 10

A 20

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Lage (H4): LK Vorpommern-Greifswald. Die Hansestadt Anklam (ca. 12.700 Ew.) liegt an der Peene. Anklam ist in den deutsch-polni-schen Verflechtungsraum der Metropole Stettin eingebunden. DasGrundstück liegt am östlichen Stadtrand nahe dem Markt in der Alt-stadt. Die Universitätsstadt Greifswald in ca. 40 km, Insel Usedom inca. 18 km. B 109, B 110. A 20 AS Jarmen in ca. 35 km. Objekt: Baujahr ca. 1960, modernisiert ca. 1999. Eingeschossiger Mas-sivbau, nicht unterkellertes Bürogebäude aus 2 Gebäudeteilen. PVC-Thermofenster, Fußböden mit Fliesen bzw. Kunststoffbelag. GefliesteWC-Anlagen und Waschraum mit Dusche in moderner Ausstattung.Elektrik in ca. 1999 erneuert. Gaszentralheizung (Fa. VITODENS 2000,Bj. ca. 1999). Bürogebäude mit Satteldächern und Wellasbestdeckung.Ein Energieausweis liegt vor: Endenergieverbrauch Wärme 154,5kWh/(m²a). Garagengebäude mit 3 Stellplätzen (elektrisch betriebeneTore). Der Bodenrichtwert beträgt ca. € 42,-/m². Der Zaunverlauf ent-spricht nicht den Grundstücksgrenzen. Zur Straße wurde das Fremd-flurstück 49/4 (Eigentum der Stadt) mit eingezäunt. Grundstück: ca. 1.279 m²Nutzfläche: nicht bekannt (bebaute Fläche ca. 345 m²)Mindestgebot: € 29.000,-*

Bürogebäude mit Garagen - leerstehend -17389 Hansestadt Anklam, Wördeländer Str. 9

10Grundstück - vertragsfrei -18273 Güstrow, Langendammscher Weg

Lage (E4): LK Rostock. Die Barlachstadt liegt ca. 40 km südlich derHanse- und Universitätsstadt Rostock und nördlich der Mecklenbur-gischen Seenplatte. Bis nach Schwerin sind es ca. 60 km. Die A 19(Berlin – Rostock) ist ca. 15 km und der Flughafen Rostock-Laage ca. 20 km entfernt. Die B 103 und B 104 verlaufen durch das Stadt -gebiet. In ca. 500 m befindet sich der Sumpfsee mit Badestelle. DasObjekt liegt am südwestlichen Rand Güstrows, außerhalb des direk-ten Stadtgebietes, in der Nachbarschaft von Gartenanlagen und Wei-deflächen.Objekt: Das Gartengrundstück ist mit einem abrisswürdigen Garten-haus und einem sanierungsbedürftigen Pumpen- und Gerätehaus be-baut. Es hat einen E-Anschluss (380 V/ Kraftstrom) und einen Brunnen.Das Grundstück ist teilweise mit ca. 8 – 10 m hohen Laub- und Na-delbäumen bewachsen.Grundstück: ca. 1.465 m², Flurstück 17Mindestgebot: € 9.500,-*

ungefähre Lage

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Lage (D3): Die kreisfreie Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegtim Norden von Mecklenburg-Vorpommern. Mit 800 Jahren und rund209.000 Einwohnern ist sie die älteste, größte und wirtschaftlich be-deutendste Universitäts- und Hafenstadt in Mecklenburg-Vorpom-mern und hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Geheimtippfür Touristen entwickelt. An der Mündung der Warnow, nördlich desStadtzentrums von Rostock, liegt das Seebad Warnemünde, der wohlschönste Stadtteil der Hansestadt. Seine Kilometer langen, weißenSandstrände werden im Sommer von Touristen aus ganz Deutschlandbevölkert. Warnemünde ist Basishafen für viele moderne Kreuzliner.Am Neuen Strom / See-Kanal in Warnemünde befindet sich der Pas-sagier-Kai mit dem Kreuzfahrthafen Warnemünde Cruise Port. ZweiFähren der Weißen Flotte verbinden Warnemünde mit der HohenDüne und Markgrafenheide. Der neue Yachthafen Hohe Düne ist sehrbeliebt und einer der modernsten in Europa. Die Hanse-Sail und dieWarnemünder Woche ziehen jedes Jahr unzählige Besucher aus derganzen Welt an. Das Objekt befindet sich im Ortskern von Warne-münde unweit des Kirchenplatzes, des Kurparks und des AltenStroms. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich inunmittelbarer Umgebung. Im Ort befinden sich 2 Kindertagesstätten,eine Grundschule und eine weiterführende Privatschule. Den Strand

erreicht man in geradeeinmal ca. 7 Gehminu-ten.

Wohn- und Geschäftshaus in 18119 Rostock OT Seebad Warnemünde, Fritz-Reuter-Straße 2

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

11- Ferienvermietung/ Gewerbe vermietet bis 31.10.2030 -

Objekt: Das Wohn- und Geschäftshaus wurde lt. E-Ausweis 1930 er-richtet, befindet sich in einem sehr gepflegten Allgemeinzustand undwurde fortlaufend modernisiert und instandgehalten. Die Hauptsanie-rung fand 1998 statt, das Hofgebäude wurde 2012 vollständig saniert.Zuletzt wurden die Duschbäder erneuert und das Treppenhaus imVorderhaus neu gefliest sowie die Wohneinheiten im Hinterhaus sa-niert. Massivbauweise. Dächer mit Bitumen-Dachpappe. Putzfassade.Teilunterkellertes Vorderhaus. Hinterhaus teilweise mit Holz verkleidet.Isolierte Holz- und Kunststofffenster. Modernisierte Sanitär- undElektroinstallationen. Gas-Zentralheizung. Im Vorderhaus befindensich 5 Wohneinheiten mit Größen zwischen ca. 50 m² und 60 m². ImHinterhaus findet man im EG 2 Wohneinheiten mit jeweils ca. 20 m²und im Dachgeschoss eine weitere Wohneinheit mit ca. 40 m² inkl.Sonnenterrasse. Alle Wohneinheiten werden als Ferienwohnungengenutzt. Bis auf eine Wohnung im Parterre im Vorderhaus sind alle Fe-rienwohnungen mit Balkonen oder Terrassen ausgestattet und besitzenTageslichtbäder. Die Ferienwohnungen werden vollständig möbliertinkl. Einbauküchen übergeben. Alle Fewo waren in den Vorjahren min-destens 260 bis 280 Tage im Jahr ausgelastet. Es sind bereits Reser-vierungen für die Fewo vorhanden. Die bis zum Zeitpunkt der Auktionbestehenden Reservierungen, werden vom Meistbietenden übernom-men. Die Gewerbeeinheit im EG des Vorderhauses ist bereits seit 20Jahren an eine Gastronomie vermietet und wurde vor kurzem vom Mie-ter umfassend renoviert. Der Mietvertrag wurde bis 31.10.2030 verlän-gert. Durch ein modernes Abluftsystem werden die Ferienwohnungennicht beeinträchtigt. Energieausweis: V, 140,9 (kWh/(m² a), Gas, Bj. 2014.Grundstück: ca. 349 m²Wohn-/Nutzfläche: ca. 500 m², davon 8 Wohneinheiten mit

ca. 360 m² und 1 Gewerbeeinheit mit ca. 140 m²Jahresmiete (netto): ca. € 21.840,- (für die vermietete GE) Jahreseinnahmen: 2018 aus Ferienvermietung: ca. € 176.886,-

2019 aus Ferienvermietung: ca. € 186.234,-Mindestgebot: € 2.300.000,-*

Strand Warnemünde

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

Ausführliche Beschreibungen unter ndga.de/login* zzgl. Auktionsaufgeld auf das Meistgebot 13

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Lage (E4): LK Rostock. Das Flurstück liegt ca. 5 km südöstlich vonDummerstorf an der L39. Das Naturschutzgebiet Groß PotremserMoor befindet sich in der Umgebung. Die Universitäts- und Hanse-stadt Rostock erreicht man in ca. 18 km, die A 20 in ca. 4,5 km, die A 19 in ca. 6 km. Objekt: Das Grundstück ist mit einem ehemaligen Einfamilienhausund Nebengebäude bebaut. Die Gebäude befinden sich in einem de-solaten/ abrissreifen Zustand. Die restliche Fläche ist mit Bäumenund Gräsern bewachsen und wurde überwiegend beräumt. Sofernkeine verbindliche Bauleitplanung vorhanden ist, sind Nutzungs- und/oder Bebauungsmöglichkeiten nur durch eine Bauvoranfrage zu klären. Energieausweis nicht erforderlich.Grundstück: ca. 2.609 m², Flurstück 395Mindestgebot: € 59.000,-*

Grundstück in 18196 Dummerstorf, Fernverkehrsstraße/ Ecke Am Obstgarten

ungefähre Lage

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ungefähre Lage

Page 14: Norddeutschlands größtes Grundstücksauktionshaus

14 NORDDEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG * zzgl. Auktionsaufgeld auf das Meistgebot

AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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Lage: Hamburg. Zweitgrößte Stadt Deutschlands. Der Hafen ist einerder größten Umschlaghäfen weltweit und macht Hamburg zusammenmit seinem internationalen Flughafen zu einem der bedeutendstenLogistikstandorte in Europa. Die Speicherstadt und das benachbarteKontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes.Weitere bekannte Kulturdenkmäler und Wahrzeichen sind das Ham-burger Rathaus und die fünf Hauptkirchen. Typisch für das Stadtbildsind weiterhin viele Klinkerfassaden sowie die Wassernähe mit zahl-reichen Flüssen, Fleeten und Kanälen. International bekannt sindauch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie. Das Objekt befindetsich im nordöstlich gelegenen Stadtteil Volksdorf, welcher an Schles-wig-Holstein grenzt und zum Bezirk Wandsbek gehört. Die A1 ist ca.10 km entfernt. Die Hamburger Innenstadt, bzw. der Hauptbahnhof,sind mit der U1 von der Station Buchenkamp, welche ca. 2 km entferntist, in ca. 35 Minuten erreichbar. Im Volksdorfer Ortskern findet manzahlreiche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Banken,Ärzte, Apotheken, Restaurants, Cafés und den beliebten VolksdorferWochenmarkt. Im Stadtteil gibt es vier Grundschulen und drei weiter-führende Schulen. Das Objekt befindet sich in einer Wohnsiedlungund ist von Ein- und Mehrfamilienhäusern umgeben.

Mehrfamilienhaus in 22359 Freie und Hansestadt Hamburg, Birkenredder 27

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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Objekt: Unterkellertes 6-Familien-Haus. Baujahr ca. 1968. Massivbau-weise. Ziegeldach. Teilweise Klinkerfassade. PVC-Fenster. Die Küchensind mit Einbauküchen ausgestattet. Bäder mit Badewanne bzw. Du-sche. Alle Wohnungen sind mit Balkons bzw. im EG mit Terrassenausgestattet. Die leerstehende Wohnung im Erdgeschoss wird derzeitinstandgesetzt (Maler und Fußboden). 5 Tiefgaragenstellplätze. EinEnergieausweis ist in Auftrag gegeben worden, liegt bis jetzt nochnicht vor. Energieausweis: V, 209 kWh/(m2a), Erdgas.Grundstück: ca. 1.155 m²Wohnfläche: 6 Wohneinheiten mit ca. 686 m², davon

5 Wohneinheiten mit ca. 566 m² vermietetJahresmiete (netto): ca. € 70.485,- (für die vermieteten Flächen)

ca. € 71.589,- ab 1.2.2022 auf Grund von Staffelmietverträgenzzgl. ca. € 2.474,- (für 5 Tiefgaragenstellplätze)

Mindestgebot: € 2.750.000,-*

- überwiegend vermietet -

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16 NORDDEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG * zzgl. Auktionsaufgeldauf das Meistgebot

AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

14 Gewerbeeinheit (Teileigentum, TE-Nr. 14) in 20099 Freie & Hansestadt Hamburg, Pulverteich 30 - vermietet -

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Lage: Hamburg. Das Objekt befindet sich im Stadtteil St. Georg undgehört zum Bezirk Hamburg-Mitte. St. Georg liegt unmittelbar am Ham-burger Hauptbahnhof, welcher in 5 min zu Fuß zu erreichen ist. Hier lau-fen alle U-Bahn- und S-Bahnlinien zusammen. Fast alle Linien bedienenauch in ihrem weiteren Verlauf das Gebiet St. Georgs. Daneben liegtder zentrale Omnibusbahnhof, von dem aus Fernbuslinien nach ganzEuropa führen. Am Berliner Tor (ca. 650m) befindet sich die Hochschulefür Angewandte Wissenschaften Hamburg. Außerdem gibt es im Stadt-teil mehrere Grundschulen, Stadtteilschulen sowie Gymnasien. DieAußenalster ist ca. 1 km entfernt, die Speicherstadt ca. 1,5 km.Objekt: Das Teileigentum (TE-Nr. 14) ist an eine Physiotherapie ver-mietet und befindet sich im Erdgeschoss eines unter Denkmalschutzstehenden Wohn- und Geschäftshauses mit insgesamt 26 Wohn- undGewerbeeinheiten. Modernisierungsarbeiten sind teilweise erforder-lich. Die Einheit verfügt über 2 Räume, welche als Behandlungszim-mer dienen, Flur, Küche, Toilette sowie einen Abstellraum. PVC-Fen-ster. Fußböden mit Teppich bzw. Laminat. Energieausweis gemäßEnEV nicht erforderlich. (Denkmalschutz)Grundstück: ca. 579 m², 248/10.000stel MEANutzfläche: ca. 56 m²Jahresmiete (netto): ca. € 8.520,- (für die vermieteten Flächen)Hausgeld mtl.: ca. € 293,-Mindestgebot: € 199.000,-*Umgebung

Pulverteich

Pulverteich 30

Außenalster

Binnenalster

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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Lage: Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Das Objektbefindet Am Cranzer Elbdeich - nur 200 Meter vom Cranzer Haupt-deich (Elbe) entfernt - in Europas größtem Obstanbaugebiet "AltesLand". Links und rechts des Hauses befinden sich Einfamilienhäuser.Im Garten gibt es eine unverbaubare Sicht ins Grüne. Zur Straße hatman auch freie Sicht ins Grüne, da die Straße nur einseitig bebaut ist(weitere Parkmöglichkeiten). Einkaufsmöglichkeiten im angrenzendenHamburg-Finkenwerder oder Hamburg-Neuenfelde. HVV-Buslinie150 und 257 alle 15 Minuten Richtung Airbus (10 Minuten), FähranlegerHamburg-Finkenwerder (15 Minuten) und nach Hamburg-Altona (35 Minuten).Objekt: Renovierungsbedürftiges Haus in Hamburg-Cranz. Im Erd-geschoss gibt es 5 Zimmer, 3 Toiletten, 1 Badewanne, 1 Duschwanne,3 Waschbecken und eine Küche. Das EG wird aktuell an Monteurevermietet. Das EG lässt sich sofort problemlos weiter nutzen. Im 1. OG (ca. 70 m²) gibt es 2 Zimmer und eine große, ungenutzte,ausbaufähige Fläche. Das Dach ist alt, aber dicht; Teile der Wärme-dämmung fehlen. Neue Gastherme aus 2020, Warmwasser überDurchlauferhitzer. Im 2. Stock (Spitzboden) gibt es eine ca. 15 m² große Freifläche mit neuem Fußboden (OSB-Platten). Dort wurde2020 auch das Giebelfenster Richtung Garten erneuert. Außerdemsind Frischwasser- und Abwasser im 1. und 2.OG verfügbar. AlleKunststofffenster im Haus sind doppelt verglast. Im Haus gibt esInternetanschluss und eine SAT-Anlage für jedes Zimmer im EG. Esgibt einen Schuppenanbau und einen Carport. Zwei PKW passen aufdas Grundstück. Es gibt unter der Küche einen kleinen Kriechkellermit Gaszähler und kleinem Fenster. Das bestehende Mietverhältnisendet mit Zeitpunkt des Verkaufs. Energieausweis: B, 415,7 kWh/(m²a), E, Strom.Grundstück: ca. 444 m²Wohn-/ Nutzfläche: ca. 170 m²Mindestgebot: € 250.000,-*

Einfamilienhaus in 21129 Hamburg OT Cranz, Cranzer Elbdeich 21 - vertragsfreie Übergabe -

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NORDDEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG * zzgl. Auktionsaufgeld auf das Meistgebot

AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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Lage: Schleswig-Holstein. LK Nordfriesland. Simonsberg liegt ca. 8 km südwestlich von Husum auf der Halbinsel Eiderstedt an der Nordseeküste. Östlich verläuft die Bundesstraße 5, die GrüneKüstenstraße von Husum nach Heide. Der angrenzende NationalparkWattenmeer und die Westerspätinge (Vogelschutzgebiet) sind fürNaturfreunde ein Erlebnisraum. Das Objekt liegt nordöstlich von Simonsberg.Objekt: Ziegelmauerwerk mit angebautem Wintergarten. Sanierungs-bedürftig. Das Haus ist teilweise unterkellert. Dach mit Ziegelein -deckung. Sanitär- und Elektroinstallationen in einfacher Ausstattung.Baujahr nicht bekannt. Ein Energieausweis ist in Auftrag gegebenworden, liegt bis jetzt noch nicht vorGrundstück: ca. 6.243 m²Wohn-/Nutzfläche: ca. 80 m² (geschätzt)Mindestgebot: € 45.000,-*

Einfamilienhaus in 25813 Simonsberg, Osterkoogweg 3 - vertragsfreie Übergabe -

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Husum

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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Lage: Niedersachsen. Sülfeld ist der westlichsteStadtteil von Wolfsburg, direkt an der L 292 von Gifhorn (ca. 10 km)nach Wolfsburg (Zentrum ca. 5 km). Wolfsburg ist ein Oberzentrumin Niedersachsen mit u. a. dem VW Werk, der Autostadt, einem De-signer-Outlet-Center in der Innenstadt, einem ICE Bahnhof und di-rekter Verbindung nach Hannover und Berlin. Wolfsburg liegt direktan der Autobahn 39 (ca. 6 km) und ist weiter über die nahe Autobahn2 sehr gut an das überregionale Straßenverkehrsnetz angebunden.Das Objekt liegt direkt am Mittellandkanal. Zwischen dem Objektund dem Kanal verläuft ein breit ausgebauter Fahrrad- und Fußweg,der hervorragend für Freizeitaktivitäten genutzt werden kann. Objekt: Baujahr ca. 1926, bis 2010 als Schleusenwärterhäuschen ge-nutzt. Denkmalschutz, sanierungsbedürftiger Zustand. Ölheizung.Dach mit Ziegeleindeckung. Auf dem Grundstück befindet sich einals Stall und Garage genutztes Gebäude. Planungsrechtliche Lage imAußenbereich nach § 35 BauGB. Die Stadt Wolfsburg hat der Umnut-zung vom Dienstgebäude in ein dauerhaft privates Wohngebäudemit Bescheid vom 13.09.2018 grundsätzlich zugestimmt. Energieaus-weis nicht erforderlich.Grundstück: ca. 1.944 m², zzgl. 2/12tel Anteil

am Flurstück 107/5 (ca. 2.069 m²)Wohn-/Nutzfläche: geschätzt 245 m² zzgl. Nebengebäude

(ca. 50 m² bebaute Fläche)Mindestgebot: € 95.000,-*

Ehemaliges Schleusenwärterhaus in 38442 Wolfsburg-Sülfeld, Schleusensiedlung 1 und 2 - leerstehend -

Wolfsburg

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Nebengebäude

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NORDDEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG * zzgl. Auktionsaufgeld auf das Meistgebot

AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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18Lage (E4): LK Rostock. Boddin liegt südwestlich der Kleinstadt Gno-ien, direkt im Dreieck der Städte Greifswald – Güstrow – HansestadtRostock. Anschlüsse an die L 23 von Gnoien in Richtung Jördenstorf/B 108. A 20 ca. 15 km entfernt. Die nächsten Bahnhöfe liegen in ca. 20 kmEntfernung in Teterow an der Strecke Güstrow–Neubrandenburg, inTessin an der Strecke Rostock–Tessin und in Demmin an der Nord-bahn. Das Grundstück liegt am nördlichen Dorfrand.Objekt: Das regemäßig geschnittene Flurstück liegt zwischen zweiGrundstücken mit Wohnbebauung. Im hinteren Bereich steht einBaum. Die innere Erschließung ist unklar. Es ist Sache des Meistbie-tenden die Nutzungs- und/oder Bebauungsmöglichkeiten eigenstän-dig zu klären. Grundstück: ca. 1.620 m², Flurstück 46Mindestgebot: € 4.500,-*

Grundstück - vertragsfrei -17179 Walkendorf OT Boddin, rechts neben Dorfstraße Nr. 42

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Objekt: Das überwiegend mit Bäumen und Sträuchern bewachseneGrundstück ist teilweise eingezäunt. Die innere Erschließung ist un-klar. Eine Teilfläche wird von Anwohnern vertragsfrei als Garten ge-nutzt. Es ist Sache des Meistbietenden die Nutzungs- und/oder Be-bauungsmöglichkeiten eigenständig zu klären. Grundstück: ca. 4.983 m², Flurstück 79Mindestgebot: € 4.000,-*

Grundstück - vertragsfrei -17179 Walkendorf OT Boddin, Dorfstraße, gegenüber Nr. 34 – 36

ungefähre Lage

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ungefähre Lage

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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Lage (C4): LK Nordwestmecklenburg. Karow liegt zwischen Wismarund dem Schweriner See. Der Ort ist Teil der Metropolregion Hamburg.Karow ist nur ca. 6 km von Wismar entfernt und ist sehr gut an über-regionale Verkehrsnetze angeschlossen. In unmittelbarer Nähe führendie A 20 (Lübeck – Stettin) und das nördliche Teilstück der A 14 (Wismar– Schwerin) vorbei. Aus Richtung Schwerin (ca. 27 km) und von Wismarist der Ort über die B 106 erreichbar. Den Ostseestrand erreicht manin ca. 9 km, Insel Poel in ca. 20 km. Das Grundstück liegt am nördlichenOrtsrand und grenzt an eine Einfamilienhaussiedlung.Objekt: Eine Teilfläche von ca. 9.000 m² ist mit einer ehemaligenStallanlage bebaut. Die Gebäude sind stark sanierungsbedürftig. As-best wurde verbaut. Eine Dachfläche ist mit einer Photovoltaikanlageim Fremdeigentum bebaut. Der Meistbietenden tritt in den beste-henden Vertrag ein. Die restliche Fläche ist mit Bäumen, Sträuchernund Büschen bewachsen. Laut FNP teilweise Lage im Mischgebiet.Energieausweis nicht erforderlich Grundstück: ca. 20.158 m², Flurstück 57/2Nutzfläche: nicht bekanntMindestgebot: € 70.000,-*

Grundstück in 23972 Dorf Mecklenburg OT Karow, Rosenthaler Weg - teilweise verpachtet -

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ungefähre Lage

ungefähre Lage

Page 22: Norddeutschlands größtes Grundstücksauktionshaus

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Lage (F4): LK Vorpommern-Rügen. Jahnkow liegt ca. 3 km östlich vonGlewitz und ca. 16 km südwestlich von Grimmen. Die A 20 verläuft innördlicher Richtung, AS ist bei Grimmen gegeben.Objekt: Das Grundstück ist mit Gräsern bewachsen und nicht er-schlossen. Eine öffentliche Zuwegung ist vorhanden. Die Schmutz-wasserentsorgung ist nur über eine Kleinkläranlage möglich. Grundstück: ca. 1.259 m², Flurstück 72Jahrespacht (netto): ca. € 63,- Mindestgebot: € 2.000,-*

Grundstück - verpachtet -18513 Glewitz OT Jahnkow

Lage (F3): LK Vorpommern-Rügen. Richtenberg ist die kleinste Stadtin Mecklenburg-Vorpommern. Franzburg ca. 3 km. Stralsund/InselRügen ca. 22 km, Grimmen ca. 24 km, Ribnitz-Damgarten ca. 35 km,Ostseebad Zingst ca. 39 km. A 20 Anschluss in ca. 18 km. Das Grund-stück liegt am westlichen Ortsrand.Objekt: Der nördliche Bereich des Grundstücks ist im Flächennut-zungsplan der Stadt Richtenberg mit der Zweckbestimmung „Wohn-baufläche“ und der Rest als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausge-wiesen. Das Grundstück besitzt eine öffentliche Zuwegung und istlaut Kataster mit 1.140 m² als Wohnbaufläche und mit 1.786 m² alsGrünanlage/Garten ausgewiesen. Tatsächlich ist der nordöstlicheTeil vom angrenzenden Wohngrundstück aus eingefriedet und teil-weise überbaut. Der Rest des Flurstückes wird vertragslos als Grün-land genutzt. Lage innerhalb des Flurneuordnungsverfahren Wolfs-hagen, der Zuschnitt des Grundstückes wird sich laut Bodenordnungs-plan ändern. Die Veräußerung erfolgt aus dem alten Bestand heraus.Grundstück: ca. 2.926 m², Flurstück 19Mindestgebot: € 5.900,-*

NORDDEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG * zzgl. Auktionsaufgeld auf das Meistgebot

AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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Grundstück - vertragsfrei -18461 Richtenberg, Auf dem Hof

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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Lage (E5): Die Gemeinde Lalendorf liegt im Süden des LK Rostock, inder wald- und seenreichen Region der Mecklenburgischen Seenplatte.Über die B 104 sind Güstrow (ca. 23 km) und Teterow (ca. 12 km) schnellerreichbar. Durch das Gemeindegebiet führt die A 19 (Rostock-Berlin),Anschluss besteht in ca. 12 km (AS Güstrow). Im Bahnhof Lalendorfhalten Züge der Regional Express-Linie RE 4 (Lübeck-Szczecin).DerOT Klaber liegt ca. 7 km südöstlich von Lalendorf. Das Objekt befindetsich in nördlicher Ortsrandlage an der L 11, außerhalb der zusammen-hängenden Ortsbebauung. Angrenzend befinden sich vereinzelteWohnhausgrundstücke. Im ca. 7 km südwestlich gelegenen Ort Lang-hagen gibt es einen Bahnhof, eine Schule und den Langhäger See mitöffentlicher Badestelle.Objekt: Mehrfamilienhaus mit zwei Aufgängen, Nebengelass und Ga-ragenkomplex. Baujahr ca. 1964/1965. Um 1993/1994 erfolgten Teil-modernisierungen, u. a. Fassadendämmung, Einbau von Kunststoffi-solierglasfenstern sowie neuer Hauseingangs- und Wohnungseing-angstüren. Das Dachgeschoss ist teilausgebaut, eine weitere Ausbau-möglichkeit wurde vom Auktionshaus nicht geprüft. Beheizung überOfenheizung. Einfach ausgestattete Wannenbäder mit Badeofen undFenster. Die gesamte Gebäude-, Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstal-lation ist veraltet und erneuerungsbedürftig. Die leerstehenden Woh-nungen befinden sich in einem derzeit nicht vermietbaren Zustand.Insgesamt umfassend sanierungs- und modernisierungsbedürftigerZustand. Das Grundstück ist mit Wasser, Abwasser, Strom und Telefonerschlossen. Auf dem Grundstück befinden sich 5 Garagen, davon ste-hen 4 in Fremdeigentum. Der Grund und Boden zu 2 Fremdgaragensowie die kaufgegenständliche Garage sind vermietet. Energie-Aus-weis: B, 123 kWh(m²a), Steinkohle, Strommix, D.Grundstück: ca. 4.800 m²Wohnfläche: 10 WE mit insg. ca. 512 m²,

davon sind 4 WE mit ca. 190 m² vermietet.Jahresmiete netto: ca. € 10.379,- (für die verm. Flächen,

inkl. ca. € 180,- Garagenpacht)Mindestgebot: € 20.000,-*

Mehrfamilienhaus in 18279 Lalendorf OT Klaber, Klaber 11/11A - teilweise vermietet -

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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24Lage (G1): LK Vorpommern-Rügen. Lanckensburg liegt im Nordwest-en der Insel Rügen auf der Halbinsel Wittow. Gute Verkehrsanbin-dung besteht zum nahen Wieker Bodden (in ca. 3,7 km) und zur Trom-per Wiek (in ca. 4 km) mit dem ca. 10 km langen Strand. Bis Bergenca. 38 km. Das Objekt liegt südwestlich von Altenkirchen (ca. 1 km).Objekt: Das Grundstück ist mit Gräsern, Büschen und Bäumen be-wachsen und grenzt an die Dorfstraße.Grundstück: ca. 1.657 m², Flurstück 58Mindestgebot: € 2.000,-*

Grundstück - vertragsfrei -18556 Altenkirchen/ Insel Rügen OT Lanckensburg

25Lage (G1): LK Vorpommern-Rügen. Lanckensburg liegt im Nordwest-en der Insel Rügen auf der Halbinsel Wittow. Gute Verkehrsanbin-dung besteht zum nahen Wieker Bodden (in ca. 3,7 km) und zur Trom-per Wiek (in ca. 4 km) mit dem ca. 10 km langen Strand. Bis Bergenca. 38 km. Das Objekt liegt südwestlich von Altenkirchen (ca. 1 km).Objekt: Das Grundstück ist mit Gräsern bewachsen und grenzt andie Dorfstraße.Grundstück: ca. 1.696 m², Flurstück 73Mindestgebot: € 2.000,-*

Grundstück - vertragsfrei -18556 Altenkirchen/ Insel Rügen OT Lanckensburg

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Altenkirchen

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Umgebung

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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26Doppelhaushälfte in 18528 Buschvitz/ Insel Rügen OT Strüßendorf, Strüßendorf Nr. 9 - vertragsfreie Übergabe -

Lage (H1): LK Vorpommern-Rügen. Strüßendorf befindet sich ca. 5 km nördlich von Bergen auf Rügen und 4 km südlich von Rals-wiek unweit der B 96. Die kleine Siedlung ist von Feldern und Wald-flächen umgeben. Der Kleine Jasmunder Bodden befindet sich in dernäheren Umgebung. Das Ostseebad Binz ist ca. 20 Autominuten ent-fernt. Hansestadt Stralsund in ca. 34 km erreichbar. A 20 bei Grimmenin ca. 58 km. Objekt: Baujahr lt. E-Ausweis 1935. Modernisierungs- und Sanierungs-maßnahmen sind erforderlich. Massivbauweise. Ziegeldach. Putzfas-sade. PVC-Fenster mit Rollläden. Bad mit Dusche und Badewanne imEG. Toilette im OG. Technisch veraltete Sanitär- und Elektroinstalla-tionen. Öl-Zentralheizung. Biologische Kläranlage. Großer Balkonauf dem Badanbau. Auf dem Grundstück befinden sich mehrereNebengelasse, Schuppen und eine Garage. Dächer der Nebengelasseteilweise mit Wellasbest. Energieausweis: F, 177,4 kWh/(m²a), Heizöl.Grundstück: ca. 772 m²Gebäudenutzfläche: ca. 124 m² (lt. Energieausweis)Mindestgebot: € 115.000,-*

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

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Lage (H2): LK Vorpommern-Rügen. Liegt etwa 20 Kilometer südöst-lich von Bergen auf der Halbinsel Mönchgut. Das Ostseebad Göhrenerreicht man in ca. 5 km, das Ostseebad Thiessow ist ca. 7 km ent-fernt. Middelhagen liegt im Biosphärenreservat Südost-Rügen. DieB196 erreicht man in ca. 2,5 km. Das Flurstück befindet sich in un-mittelbarer Siedlungsnähe am Ortsausgang in Richtung Mariendorf.Objekt: Das Grundstück ist Bestandteil einer größeren landwirtschaft-lichen Fläche (Acker) und wird vertragslos genutzt. Es ist Sache desMeistbietenden diesen Sachverhalt eigenständig zu klären. Lage im Bo-denordnungsverfahren Middelhagen. Außenbereich (siehe § 35 BauGB).Grundstück: ca. 2.743 m², Flurstück 37Mindestgebot: € 7.900,-*

Landwirtschaftsfläche - vertragslose Nutzung -18586 Mönchgut/ Insel Rügen OT Middelhagen, Dorfstraße hinter Nr. 38 bis 39

Lage (H2): LK Vorpommern-Rügen. Neuensien liegt im Süd-osten der Insel Rügen, am Ostufer des Neuensiener Sees und gehörtzur Gemeinde Sellin. Ostseebad Sellin in ca. 3 km erreichbar. Ca. 19km bis Bergen, ca. 5 km bis zum Ostseestrand. Das Objekt liegt imOrt, gegenüber dem Neuensiener See.Objekt: Das gepflegte Grundstück ist augenscheinlich in die angren-zende Grundstücksfläche integriert und mit einem Trafo bebaut. DerTrafo befindet sich im südwestlichen Bereich des Flurstückes. Die in-nere Erschließung ist unklar. Es ist Sache des Meistbietenden die Nut-zungs- und/oder Bebauungsmöglichkeiten eigenständig zu klären.Grundstück: ca. 75 m², Flurstück 61Mindestgebot: € 800,-*

Grundstück - vertragsfrei -18586 Ostseebad Sellin/ Insel Rügen OT Neuensien, neben Neuensien 11 B

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Hafen

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Blick Richtung Flurstück

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AUKTION ROSTOCK · 6. März 2021 · AB 11.00 UHR

29Lage (G1): LK Vorpommern-Rügen. Gingst liegt ca. 14 km von Bergenan der Bucht Koselower See. Der Gemeinde vorgelagert ist die InselUmmanz. Gingst grenzt an den Nationalpark Vorpommersche Bod-denlandschaft. Stralsund ist in ca. 30 km über die B 96 erreichbar.Gute Infrastruktur (Post, Einkaufsmöglichkeiten, Arzt, Apotheke, Bank,Gaststätten). Der Koselower See ist ca. 2 km entfernt. Das Objekt be-findet sich im Ort im Sanierungsgebiet.Objekt: Baujahr ca. 1900. Stark sanierungsbedürftiges Einfamilien-haus, vollständig entkernt. Im Nebengebäude befinden sich 2 ehe-malige Einliegerwohnungen. Satteldächer mit Ziegeldacheindeckung.Schäden in der Balkenkonstruktion., Putzfassaden mit Rissen. Teil-weise Kunststoffthermofenster, Kunststoffeingangstür. Ein Energie-ausweis ist gemäß EnEV nicht erforderlich.Grundstück: ca. 325 m²Wohn-/Nutzfläche: ca. 109 m², Wohnhaus

ca. 30 m², NebengebäudeMindestgebot: € 20.000,-*

Einfamilienhaus mit 2 Einlieger-WE - leerstehend -18569 Gingst/ Insel Rügen, Thälmannstraße 4

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Frühjahrs-Auktion Sommer-Auktion Herbst-Auktion Winter-Auktion

6. März 2021 29. Mai 2021 28. August 2021 4. Dezember 2021

Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss Redaktionsschluss

15. Januar 2021 9. April 2021 9. Juli 2021 8. Oktober 2021

Auktionstermine ‘21

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Page 28: Norddeutschlands größtes Grundstücksauktionshaus

NORDDEUTSCHE GRUNDSTÜCKSAUKTIONEN AG28

ÜBERSICHTSKARTE

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Anmerkung

Die endgültigen und verbindlichen Möglichkeiten einer Bebauung der folgenden Grundstücke: Pos. 1, 2, 12, 18, 19, 20, 21, 22, 24 und 25 konnten vom Auktionshaus nicht rechtsverbindlich geklärtwerden. Für die mögliche Bebaubarkeit der Objekte in der beschriebenen Form übernehmen wir daher keine Haftung. Die Markierungen in den Bildern und Karten stellen nur die ungefähre Lageder Objekte dar. Das Copyright der Luftbilder (Satellit) liegt bei der Fa. GeoContent GmbH.

Sie finden bei den meisten Versteigerungsobjekten die Angabe von Koordinaten (z. B. H2), anhand derer Siedie Lage des betreffenden Ortes in dieser Karte ermitteln können.

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ImpressumHerausgeber: Verlag: Satz und Repro: Druck, Weiterverarbeitung:Norddeutsche Grundstücksauktionen AG Satztechnik Meißen GmbH TMS Team Medien Service GmbH Neef & Stumme premium printing GmbH Co. KGErnst-Barlach-Straße 4 Am Sand 1C Hansestraße 21, Haus 2 Schillerstraße 218055 Rostock 01665 Nieschütz 18182 Bentwisch/Rostock 29378 WittingenAuflage: 56.500 · Verantwortliche Redakteure: Kai Rocholl, Thomas Knopp und Daniela Tiker

Energieausweis V . . . . . . . . . Verbrauchsausweis (Art des Energieausweises) B . . . . . . . . . Bedarfsausweis (Art des Energieausweises) kWh/(m2a) Energiebedarfs-· oder Energieverbrauchswert oder -kennwertKo . . . . . . . . Energieträger Kohle oder KoksÖl . . . . . . . . Energieträger HeizölGas . . . . . . . Energieträger Erdgas, Flüssiggas, Biogas

FW . . . . . . . Energieträger Fernwärme Hz . . . . . . . . Energieträger Brennholz, Holzpellets, HolzhackschnitzelE . . . . . . . . . Energieträger elektrische Energie bzw. StromBj. . . . . . . . . Baujahr laut EnergieausweisA+ bis H . . . Energieeffizienzklasse laut EnergieausweisEW . . . . . . . Energieträger ErdwärmeW . . . . . . . . Energieträger Wärme

Copyright: Das Urheberrecht für dieses Druckerzeugnis bzw. die Online-Ausgabe und alle in ihm enthaltenen Texte, Zeichnungen und Abbildungen liegt bei der NorddeutscheGrundstücksauktionen AG. Jeder Abdruck und jede sonstige Verwendung – auch auszugsweise – sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung der Norddeutsche Grund-stücksauktionen AG zulässig. Copyright for this print product and its online-edition as well as all texts, drawings, and illustrations is with Norddeutsche GrundstücksauktionenAG. Copies and any other use – also in extracts – are permitted only upon having obtained the express prior approval of Norddeutsche Grundstücksauktionen AG.

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29 Notarin Patricia Körner • Notar Bernd Köhn

I ZuschlagsprotokollDer Auktionator ersuchte um Protokollierung nachstehenden Zuschlags im Rahmen einer freiwilligenGrundstücksversteigerung:1. Zur Versteigerung stand das, in dem als Anlage 1 beigefügten Auslobungstext näher bezeichnete

Objekt, Katalognummer „***,, wie folgt grundbuchlich verzeichnet: Beschrieb Grundbesitz ***Auf Anlage 1 wird hinsichtlich des gegenständlichen Objektes ausdrücklich verwiesen.

2. Der Auktionator erklärte, dass Herr/Frau ***, geboren am ***, wohnhaft in ***- nachstehend „Meistbietender“ genannt -

in Form des Meistgebotes in Höhe von € *** (in Worten: EURO ***), ein Angebot zum Erwerb desausgelobten Objektes gemäß Anlage 1 in Alleineigentum/ in Miteigentum zu je *** unterbreitethat.

3. Nach dreimaligem Aufruf erteilte der Auktionator dem vorgenannten Meistbietenden auf dessenMeistgebot in vorstehend genannter Höhe und im angegebenen Anteilsverhältnis den Zuschlag.

4. Grundlage des infolge Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag, unter Verweis auf § 17 Abs. 2aSatz 2 Nr. 2 BeurkG, zustande kommenden Vertrages sind sodann:a) die Versteigerungs- und Vertragsbedingungen, enthalten in der Urkunde vom 12.01.2021 der Rostocker Notarin Patricia Körner, UR 21/2021/P, nachstehend (Verweisungsurkunde) genannt,auf die ausdrücklich verwiesen wird, deren Inhalt bekannt ist und auf deren Verlesen und Beifügen ausdrücklich verzichtet wird, b) die unmittelbar vor dem Bietungsverfahren in Gegenwart des Notars verlesenen „BesonderenVersteigerungsbedingungen/ Auslobungstext“, die in der Anlage „1“ zu der vorliegenden Urkundeenthalten sind, auf die verwiesen wird und den gemäß a) in Bezug genommenen Versteigerungs-bzw. Vertragsbedingungen vorgehen.

___________________________ Auktionator ______________________ Notar

II Beurkundung von Gebot und Zuschlag1. Die Beteiligten ersuchten um Protokollierung nachstehenden Gebotes und Zuschlags im Rahmen

einer freiwilligen Grundstücksversteigerung:Grundlage des, infolge Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag begründeten, Vertrages sind:a) die Versteigerungs- und Vertragsbedingungen, enthalten in der Urkunde vom 12.01.2021 der Rostocker Notarin Patricia Körner, UR 21/2021/P, nachstehend „Verweisungsurkunde“ genannt,die in Ausfertigung vorlag, auf die ausdrücklich verwiesen wird, deren Inhalt bekannt ist und aufderen Verlesen und Beifügen ausdrücklich verzichtet wird, b) die unmittelbar vor dem Bietungsverfahren in Gegenwart des Notars verlesenen „BesonderenVersteigerungsbedingungen/ Auslobungstext“, die in der Anlage „1“ zu der vorliegenden Urkundeenthalten sind, auf die verwiesen wird und den gemäß a) in Bezug genommenen Versteigerungs-bzw. Vertragsbedingungen vorgehen.

2. Zur Versteigerung stand das, in dem als Anlage 1 beigefügten Auslobungstext näher bezeichneteObjekt, Katalognummer „***,, wie folgt grundbuchlich verzeichnet: Beschrieb_Grundbesitz Auf Anlage 1 wird hinsichtlich des vertragsgegenständlichen Objektes ausdrücklich verwiesen.Der Meistbietende übernimmt von den im Grundbuch eingetragenen, nachstehend aufgeführtenBelastungen Abteilung II: *** Abteilung III: ***mit Eigentumsumschreibung als nicht wertmindernd: Abteilung II: *** Abteilung III: ***Der Notar hat den Grundbuchinhalt am *** (elektronisch) feststellen lassen.

3. Der Auktionator erklärt und der Meistbietende bestätigt und wiederholt, dass der Meistbietende,in Form des Meistgebotes in Höhe von € *** (in Worten: EURO ***), ein Angebot zum Erwerb desausgelobten Objektes gemäß Anlage 1 in Alleineigentum/ in Miteigentum zu je ____ unterbreitet hat.

4. Nach dreimaligem Aufruf erteilte der Auktionator dem Meistbietenden auf dessen Meistgebotin vorstehend genannter Höhe den Zuschlag.

5. Infolge dessen ist unter Verweis auf § 156 BGB i. V. m. § 311 b BGB nunmehr der Vertrag zwischenEinlieferer und Meistbietendem zustande gekommen. Für dessen Inhalt wird ausdrücklich auf vor-genannte Verweisungsurkunde und den Auslobungstext (Anlage 1) verwiesen.

6. Die Beteiligten genehmigen insoweit den gesamten Inhalt der Verweisungsurkunde ausdrücklichihrem gesamten Inhalt nach. Alle, in dieser Urkunde enthaltenen Vollmachten werden ausdrücklich

genehmigt und wiederholt, insbesondere wird Vollmacht zur Erklärung der Auflassung/Einigungunter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB an die in der Verweisungsurkunde be-nannten Notariatsmitarbeiter erteilt.Gleichzeitig erkennt der Meistbietende diese Verweisungsurkunde, als für sich verbindlich an.Darin enthaltene Bewilligungen und Anträge werden insoweit ausdrücklich wiederholt.

7. Klarstellend wird unter Verweis auf die Verweisungsurkunde, in Verbindung mit dem Auslobungs-text, folgendes vereinbart:

7. 1. Unter Verweis auf Abschnitt VIII Ziffer 4 der Verweisungsurkunde bekennt der Meistbietende –mehrere Personen als Gesamtschuldner – weiterhin, der Norddeutsche GrundstücksauktionenAG (Auktionshaus) mit Sitz in Rostock das vereinbarte Aufgeld zu schulden.

7. 2. Unter Verweis auf Abschnitt II Ziffer 1.5. bzw. Abschnitt VIII Ziffer 4 der Verweisungsurkunde unter-wirft sich der Meistbietende – mehrere Meistbietende als Gesamtschuldner – wegen der Zah-lungsverpflichtungen a) in Höhe des Meistgebotes nebst der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Auktion gegenüber

dem Einlieferer b) in Höhe des Aufgeldes nebst der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Auktion gegenüber dem

Auktionshaus der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Der Notar wird angewiesen,dem Einlieferer bzw. dem Auktionshaus auf jederzeitigen schriftlichen Antrag, ohne Nachweisder die Fälligkeit dieser Forderung begründenden Tatsachen, jeweils eine vollstreckbare Ausfer-tigung des Vertrages zu erteilen, jedoch nicht vor Eintritt der vom Notar ggf. zu überwachendenFälligkeitsvoraussetzungen. Im Verfahren der Voll streckungsgegenklage verbleibt die Beweislastbeim Forderungsberechtigten.

7. 3. Die Kaufpreisbelegungsfrist beträgt • 1 (einen) Monat • 8 Wochen ab dem Tag der Auktion. Für die Zahlungsabwicklung über Notaranderkonto hat die Zahlung des Meistgebotes auf das in Anlage 2 aufgegebene Notaranderkonto zu erfolgen. Für die Zahlungsmodalitäten wird gleichfalls auf Abschnitt VII der Versteigerungs- und Vertrags-bedingungen verwiesen.

7. 4. Auf die zustandsbedingten Objektangaben gemäß Anlage 1 wurde vom Notar ausführlich hin -gewiesen.

8. Unter Verweis auf Abschnitt XII der Versteigerungs- und Vertragsbedingungen wird zur Sicherungdes Anspruchs des Meistbietenden die Eintragung einer Eigentumsvormerkung gemäß Verwei-sungsurkunde von allen Vertragsbeteiligten ausdrücklich bewilligt und beantragt.

9. Der Notar hat eingehend, insbesondere über die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäftes und überden umfassenden Sachmängelausschluss, belehrt und die in der Verweisungsurkunde unter AbschnittXIII, aufgenommenen Belehrungen und Hinweise mit den Beteiligten nochmals erörtert. Der Notar hat den Verkäufer auf die Pflicht zur Mitteilung des Eigentumsüberganges an den be-vollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hingewiesen.

10. Die Beteiligten bevollmächtigen weiterhin die Angestellten des Notars, *** je einzeln und befreitvon § 181 BGB, Erklärungen, Bewilligungen und Anträge materiell- oder formell-rechtlicher Artzur Ergänzung oder Änderung des Vertrages abzugeben, insbesondere zur Behebung behördlicheroder gerichtlicher Beanstandungen sowie erforderlichenfalls die Identitätserklärung und Leis-tungsbestimmung gemäß §§ 315 und 317 BGB abzugeben und die Auflassung zu erklären.Die Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt. Die Vollmacht soll durch den Tod eines Voll-machtgebers nicht erlöschen. Sie erlischt 6 Monate nach der vertragsgemäßen Eigentums -umschreibung. Die Vollmacht wird unabhängig von der Wirksamkeit dieses Vertrages erteilt undverursacht keine Kosten. Die Voraussetzungen für den Gebrauch dieser Vollmacht, die nur durchEinlieferer und Meistbietenden gemeinsam widerrufen werden kann, sind dem Grundbuchamtnicht nachzuweisen. Die Ausnutzung dieser Vollmacht ist ausdrücklich nur vor dem amtierendenNotar oder seinem amtlich bestellten Vertreter oder vor dem mit dem amtierenden Notar in So-zietät verbundenen Notar möglich. Über die Bedeutung der erteilten jeweiligen Vollmacht belehrteder Notar die Vertragsschließenden. In diesem Zusammenhang wies der Notar auf die Vorschriftendes § 17 Abs. 2a BeurkG hin.

Auf Befragen des Notars erklären die Beteiligten abschließend, dass weitere Vereinbarungen,auch mit Dritten, außerhalb dieser Urkunde, mit denen das vorliegende Rechtsgeschäft steht undfällt, nicht bestehen. Der Vertrag wurde mit den Beteiligten erörtert. Die Beteiligten erklärten,dass weitere Fragen oder Aufklärungswünsche nicht bestünden und dass das vorstehende Pro-tokoll nebst Anlage ihren rechtsgeschäftlichen Willen vollständig wiedergebe.

VERTRAGSMUSTERBei der Versteigerung von Immobilien sind das Meistgebot und der Zuschlag beurkundungsbedürftig. Der nachstehende Grundlagentext bildet zusammen mit dem vor derAbgabe des Meistgebotes in Anwesenheit des jeweils mit der Beurkundung betrauten Notars verlesenen „Auslobungstext“ (Besondere Versteigerungsbedingungen) undden ebenfalls hier abgedruckten Allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedingungen den rechtlich maßgeblichen „Vertrags“-Text, der Ihrem Meistgebot zu Grunde liegt.Die in Rostock beurkundenden Notare, Frau Patricia Körner und Herr Bernd Köhn geben Ihnen hiermit den von den Notaren vorbereiteten Mustertext und die bereits beur-kundeten Allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedingungen zur Kenntnis. Bei Fragen zum Inhalt und zur Ausgestaltung des durch Gebot und Zuschlag nach Beurkundungzu Stande kommenden Rechtsgeschäfts wenden Sie sich bitte an den zuständigen Notar direkt. Sie erreichen diese wie folgt:

Notarin Patricia Körner · Notar Bernd KöhnEselföterstraße 2 · 18055 RostockTel. 0381/ 49 99 00E-Mail: [email protected]

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30 Notarin Patricia Körner

VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGENUrkundenrolle 21/2021/PHeute, am 12.01.2021 erschien vor mir, Patricia Körner, Notarin mit dem Amtssitz in derHanse- und Universitätsstadt Rostock - nachstehend „der Notar“ genannt - in meinenAmtsräumen in 18055 Rostock, Eselföterstraße 2, der mir, der Notarin, von Person be-kannte

Herr Kai Rocholl, geboren am 16.02.1970.Der Urkundsbeteiligte erklärte:Ich gebe die nachstehenden Erklärungen nicht im eigenen Namen ab, sondern a) für die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG mit dem Sitz in Rostock, eingetragen

im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock, HRB 8647, Geschäftsanschrift: Ernst-Barlach-Str. 4, 18055 Rostock,

– nachstehend „Auktionshaus“ genannt –,b) für den Einlieferer und den Meistbietenden.

Ich, der beurkundende Notar, bescheinige aufgrund Einsichtnahme in das elektronischeHandelsregister des Amtsgerichtes Rostock vom heutigen Tage, HRB 8647, dass HerrKai Rocholl berechtigt ist, die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG mit Sitz in Ro-stock als deren Vorstandsmitglied, einzeln zu vertreten.Für die von mir, Kai Rocholl, als öffentlich bestellter und vereidigter Grundstücksver-steigerer, anderen Auktionatoren oder dem Auktionshaus

– nachstehend „Auktionator/ Auktionshaus“ genannt – durchzuführenden Versteigerungen von fremden Grundstücken, Grundstücksteilen und frem-den grundstücksgleichen Rechten sowie für den durch Beurkundung von Gebot und Zuschlagnach § 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB, zustande kommenden Vertrag gelten folgende

VERSTEIGERUNGS- und VERTRAGSBEDINGUNGEN:– im Folgenden auch „Allgemeine Versteigerungs- und Vertragsbedingungen“ genannt –

I Verfahrensbedingungen1. Jeder Einlieferer, der ein Grundstück, Grundstücksteil oder grundstücksgleiches Recht

– nachstehend „Objekt" genannt –dem Auktionator zur Versteigerung anvertraut, ist verpflichtet, das Verkaufsangebotbis zur Beendigung des letzten katalogmäßig bezeichneten Versteigerungsterminsaufrecht zu erhalten. Die Versteigerung erfolgt an den, vom Auktionshaus bezeich-neten, Orten. Das Auktionshaus bestimmt den Auktionator, der die Versteigerungdes Objektes dann konkret durchführt. Soweit der Gegenstand der Versteigerung eine katastermäßig nicht bezeichneteTeilfläche ist, steht dem Einlieferer das Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich derkonkret heraus zu vermessenden Fläche zu, der dieses Recht nach billigem Ermessengemäß § 315 BGB auszuüben berechtigt ist. Die Beschreibung erfolgt im Auslobungs-text u.a. durch einen Kartenverweis.

2. Bei den zur Versteigerung gelangenden Objekten ist mit dem Einlieferer ein Min-destpreis (Mindestgebot) vereinbart, mit dessen Aufruf die Versteigerung des Ob-jektes beginnt, soweit nicht bereits der Auktionator ein höheres schriftliches Gebotmitteilt.Sollte ein Versteigerungsobjekt am Auktionstag nicht zum Aufruf gelangen, sind jeg-liche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auktionshaus, insbesondere vonBietern und potentiellen Interessenten, ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Der Auktionator behält sich vor, die Beträge, um die ein neues Gebot vorherige Ge-bote mindestens übersteigen muss (Steigerungsspanne), bei jedem Objekt von Fallzu Fall festzusetzen. Die Steigerungsspanne beträgt € 1.000,00 soweit nicht vom Auktionator ein andererBetrag verkündet wird. Sie kann auch während der Auktion verändert werden.

4. Jeder Bieter bleibt an ein abgegebenes Gebot so lange gebunden, bis dieses durcheinen anderen Bieter durch ein höheres Gebot überboten wird. Falls mehrere Bieterein gleich hohes Gebot abgeben, gilt nur das Gebot, das vom Auktionator zuerst zurKenntnis genommen wurde. Bei etwaigen Zweifeln oder Unklarheiten über die Gel-tung eines Gebotes entscheidet der Auktionator nach seinem Ermessen, ob er denZuschlag erteilt oder die Versteigerung wiederholt. Er kann den Zuschlag aberkennenund frühere Bieter fragen, ob sie ihr Gebot aufrechterhalten und die Versteigerungvon dem höchsten aufrechterhaltenen Gebot an wiederholen oder fortsetzen.

5. Der Auktionator kann schriftliche und während des Aufrufs der Sache fernmündlichabgegebene Gebote zulassen, wenn der Bieter einem an der Versteigerung anwe-senden Bevollmächtigten rechtzeitig vor Aufruf eine Vollmacht erteilt hat und diesedem Auktionator in Textform rechtzeitig vor Aufruf vorliegt. Durch solche Gebotewerden die Versteigerungs- und Vertragsbedingungen uneingeschränkt anerkannt.Die Höhe schriftlich abgegebener Gebote ist bei Beginn der Versteigerung des Ob-jektes nach Bekanntgabe des Mindestgebotes vom Auktionator den Anwesendenmitzuteilen. Durch die Abgabe eines schriftlichen Gebotes bevollmächtigt der Bieterden Auktionator und seinen Bevollmächtigten zur Mitteilung des Gebotes und zurEntgegennahme des Zuschlages. Der Bieter verpflichtet sich, diese Vollmacht sofort in notariell beglaubigter Form(grundbuchtauglicher Form) zu bestätigen.Hat ein Bieter seinerseits in verdeckter Vollmacht gehandelt, so kann der Zuschlagaberkannt werden, wenn der Bieter nicht zugleich mit dem verdeckt Vertretenen diegesamtschuldnerische Haftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag über-nimmt.

6. Die Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Meistbietenden

und die Abgabe einer ggf. erforderlichen Vollmachtsbestätigung in grundbuchtaug-licher Form des § 29 GBO (ggf. nebst formgerechtem Vertretungsnachweis), aller er-forderlichen Angaben nach dem Geldwäschegesetz sowie zur Mitteilung des Iden-tifikationsmerkmals nach § 139a ff. AO sind vertragliche Hauptleistungspflichten desMeistbietenden. Im Falle der Nichterfüllung stehen dem jeweiligen Vertragspartnerdamit die Rechte wegen Nichterfüllung einer Hauptleistungspflicht (Schadenersatzstatt Leistung §§ 280, 281 BGB bzw. Rücktritt § 323 BGB) zu.

7. Das uneingeschränkte Hausrecht im Auktionssaal und in den Vorräumen liegt aus-schließlich bei dem Auktionshaus/ den Auktionatoren. Diese können nach eigenemErmessen dem Besucher bzw. Bieter eine Teilnahme/ weitere Teilnahme an der Auk-tion untersagen.

8. Auktionshaus und Auktionator übernehmen keine Haftung für das Zustandekommenvon Telefonverbindungen bei telefonischen Bietungsaufträgen.

9. Handelt es sich bei dem – durch Beurkundung von Gebot und Zuschlag – zustandekommenden Vertrag um einen sog. Verbrauchervertrag im Sinne des Gesetzes, giltunter Verweis auf § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG für die Beurkundung abweichendfolgendes: Der Auktionator erklärt zunächst den Zuschlag an den Meistbietenden. Im Anschlussdaran erhalten der Einlieferer sowie der Meistbietende durch den, den Zuschlag be-urkundenden Notar, den Entwurf der schuldrechtlichen Erklärungen, mit deren Be-urkundung unter Einhaltung der Fristen gemäß § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG so-dann unter Verweis auf § 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB der Vertrag zwischen Einliefererund Meistbietendem wirksam – und unter gleichzeitiger Anerkennung der Verstei-gerungs- und Vertragsbedingungen sowie der Besonderen Versteigerungsbedin-gungen (Auslobungstext) – zustande kommt. In diesem Fall soll der Zuschlag alseinseitige Erklärung des Auktionators beurkundet werden (Zuschlagsprotokoll).Der Einlieferer / Eigentümer ist berechtigt, bei Mitwirkung eines Verbrauchers denAbschluss des Vertrages (Gebot und Zuschlag) abzulehnen, sofern eine entsprechen-de Beurkundung durch den Meistbietenden nicht innerhalb von sechs Wochen nachder Auktion erfolgt.

II Wirkung des Zuschlags1. Gemäß § 156 BGB i. V. m. § 311 b BGB kommt der Vertrag durch Meistgebot und Zu-

schlag und deren Beurkundung zustande. Die Allgemeinen Versteigerungs- und Ver-tragsbedingungen sowie die Besonderen Versteigerungsbedingungen (Auslobungs-text) und die auf dieser Grundlage erfolgte Beurkundung von Gebot und Zuschlaglegen den Inhalt des dadurch zustande gekommenen Vertrages fest.

1.1. Insoweit sind nach Erteilung des Zuschlags durch den Auktionator Meistgebot undZuschlag zu ihrer Wirksamkeit vor einem der anwesenden Notare – unter gleichzei-tiger ausdrücklicher Genehmigung der Allgemeinen Versteigerungs- und Vertrags-bedingungen sowie der Besonderen Versteigerungsbedingungen (Auslobungstext)– notariell zu beurkunden, soweit es sich nicht ausdrücklich um einen Verbraucher-vertrag im Sinne des Gesetzes handelt.

1.2. Jeder Meistbietende ist verpflichtet, eine Bietungssicherheit zu leisten, die 10 v. H.des Meistgebotes (mindestens aber € 2.000,00) beträgt, soweit er davon nicht ganzoder teilweise schriftlich befreit wird. Die Bietungssicherheit ist unverzüglich nachBeurkundung von Meistgebot und Zuschlag durch Bargeld oder durch Scheck beimAuktionshaus zu leisten. Bargeld ist vom Auktionshaus auf ein Treuhandkonto zuhinterlegen und anschließend einem, von dem - Meistgebot und Zuschlag beurkun-denden – Notar gesondert aufzugebenden Notaranderkonto zuzuführen, sobald einsolches vereinbart ist. Schecks sind ebenfalls dem Notaranderkonto zuzuführen.Das Auktionshaus kann im Einzelfall auf die Bietungssicherheit verzichten bzw. dieseherauf- oder herabsetzen. Eine geleistete Bietungssicherheit ist auf das Meistgebotanzurechnen. Wird das Meistgebot nicht in voller Höhe in bar hinterlegt und der Ver-trag aus diesem Grunde nicht durchgeführt, so dient die Bietungssicherheit vorrangigder Begleichung der Aufgeldansprüche des Auktionshauses und erst nachrangig derBefriedigung etwaiger Schadensersatzansprüche des Einlieferers.Sie ist in diesem Fall nach übereinstimmender Weisung des Einlieferers, des Meist-bietenden und des Auktionshauses auszuzahlen. Kommt eine derartige Weisungnicht zustande, kann die Bietungssicherheit bei der Hinterlegungsstelle des Amts-gerichts am Orte der Versteigerung hinterlegt oder bis zum Vorliegen eines rechts-kräftigen Urteils, mit dem der Auszahlungsberechtigte festgestellt wird, treuhände-risch verwahrt vom Auktionator einbehalten werden.

1.3. Der Auktionator/ das Auktionshaus ist nach billigem Ermessen berechtigt, vom Meist-bietenden die Hinterlegung einer zusätzlichen Kostensicherheit von 15 v. H. des Meist-gebotes (mindestens jedoch € 2.000,–) zu verlangen. Meistbietende ohne Wohnsitzbzw. Firmensitz in Deutschland sind verpflichtet, diese Kostensicherheit bei demAuktionshaus oder einem von ihm benannten Auktionator zu hinterlegen, soweitder Auktionator nicht im Einzelfall darauf verzichtet oder sie herabsetzt. Dieser Betragdient zuerst der Sicherstellung der Bezahlung der Notarkosten, dann der Grunder-werbsteuer, sodann der Grundbuchkosten und zuletzt aller sonstigen Kosten undGebühren für den Vollzug des Vertrages. Auktionshaus bzw. Auktionator sind beauf-tragt, diese Forderungen aus ihr zu begleichen. Nach Abschluss der Abwicklung istüber die Kostensicherheit abzurechnen und ein etwaiger Rest an den Meistbietendenzurückzuzahlen. Bis dahin ist dieser Auftrag unwiderruflich. Notar, Auktionshaus undAuktionator sind unwiderruflich ermächtigt, den Grunderwerbsteuerbescheid undsonstige Kostenrechnungen und Gebührenbescheide anzufordern und – im Fall der

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31Notarin Patricia Körner

VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGENAnforderung – entgegenzunehmen.

1.4. Der Meistbietende verpflichtet sich gegenüber dem Einlieferer:a) zur vertragsgemäßen Zahlung der Bietungssicherheit,b) zur rechtzeitigen Zahlung des Meistgebotes,c) dass dem Notar im Rahmen der Einzahlung auf Notaranderkonto keine nach den Vertragsbedingungen unerfüllbaren Treuhandauflagen gemacht werden undd) zur unverzüglichen Zahlung aller – auch im Vorschusswege erhobenen – Kosten bei Gericht und Notar, e) bei Vertretung in der Beurkundung zur unverzüglichen Abgabe der erforder- lichen grundbuchtauglichen Vollmachtsbestätigung nebst ggf. erforderlicher Vertretungsnachweise, wobei die vorstehenden Verpflichtungen zu a) bis e) Hauptleistungspflicht des Meistbietenden sind.Soweit ein Finanzierungsinstitut des Meistbietenden die Eintragung von Grund-pfandrechten am Versteigerungsobjekt verlangt, ist die unverzügliche Mitwirkungbei der Bestellung gleichfalls Hauptleistungspflicht des Meistbietenden, soweit imRahmen der Besonderen Versteigerungsbedingungen (Auslobungstext) die unterAbschnitt XI bestehende Belastungsvollmacht nicht ausdrücklich abbedungen ist.

1.5. Der Meistbietende, soweit es sich bei dem Meistbietenden um eine Gesellschaft bür-gerlichen Rechts handelt, durch jeden Gesellschafter persönlich, unterwirft sich, meh-rere Meistbietende als Gesamtschuldner – wegen der Zahlungsverpflichtungen inHöhe des Meistgebotes nebst den gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Auktionder sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Der – Meistgebotund Zuschlag beurkundende – Notar wird angewiesen, dem Einlieferer auf jederzei-tigen schriftlichen Antrag, ohne Nachweis der die Fälligkeit dieser Forderung begrün-denden Tatsachen, eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages zu erteilen, jedochnicht vor Eintritt der vom Notar zu überwachenden Fälligkeitsvoraussetzungen.Soweit Meistbietender eine juristische Person, Personengesellschaft oder Verein ist,kann der Auktionator auch verlangen, dass zusätzliche Zwangsvollstreckungsunter-werfungen durch Dritte (z.B. Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand etc.) abgege-ben werden.

1.6. Die im verlesenen Auslobungstext (Besondere Versteigerungsbedingungen) enthal-tenden abändernden und/oder ergänzenden Vereinbarungen zu diesen hier festge-stellten Allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedingungen gehen diesen aus-drücklich vor. Insbesondere ist für die grundbuchmäßige als auch allgemeine Be-schreibung des Vertragsgegenstandes (Objektes) allein der zur Versteigerung ver-lesene Auslobungstext maßgeblich.

III Feststellungen zum Objekt1. Der Auktionator lässt durch das Auktionshaus im Auftrage des Einlieferers folgende

Feststellungen bezüglich des Objektes treffen:1.1. Soweit der Versteigerungsgegenstand aus mehreren rechtlich selbständigen Grund-

stücken besteht, wird ausdrücklich klargestellt, dass alle in der jeweiligen Zuschlags-/ Vertragsurkunde erwähnten selbständig übertragungsfähigen Objekte Gegenstandeines rechtlich und wirtschaftlich einheitlichen Vertragsverhältnisses sind. Die Durch-führung, Änderung oder Rückabwicklung der entsprechenden Verträge kann alsonur insgesamt und einheitlich erfolgen.

1.2. Eintragungen in Abt. I, II und III des Grundbuchs sowie Flächengröße lt. Eintragungim Bestandsverzeichnis.

1.3. Etwaige Auflagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde sowie des Bezirksschorn -stein fegermeisters.

1.4. Bei vermieteten Objekten der zuletzt festgestellte Mietzins.Soweit die vorstehend aufgeführten Angaben zu 1.1. bis 1.4. durch den Auktionatormitgeteilt werden, übernehmen der Auktionator und das Auktionshaus keine Haftungfür deren Richtigkeit.Soweit das Auktionshaus bis zur Versteigerung die vorstehenden Angaben von denzuständigen Stellen nicht erhalten hat, wird dies vom Auktionshaus im Auslobungs-text bekannt gegeben. Die Angaben zu den Mieten und den Betriebskosten könnensich zwischen dem Zeitpunkt der Versteigerung und dem Zeitpunkt der wirtschaft-lichen Übergabe von Nutzen und Lasten ändern, sei es durch zwischenzeitlichenLeerstand oder Neuvermietung.

2. Falls Objekte zur Versteigerung gelangen, bei denen der Auktionator selbst als Mit-eigentümer beteiligt ist, ist dies bei Beginn der Versteigerung bekannt zu geben.

IV Sach- und Rechtsmängel1. Der Erwerb des versteigerten Objektes erfolgt nicht immer in einem zur sofortigen

Nutzung geeigneten, teilweise sanierungs- bzw. renovierungsbedürftigen Zustandund damit, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Auslobungstext ergibt, wie essich im Zeitpunkt des Zuschlags befindet, d.h. unter Ausschluss aller Ansprüche undRechte des Meistbietenden wegen eines Sachmangels des Grundstücks und/oderdes Gebäudes. In solchen Fällen muss der Meistbietende je nach Sachlage mit er-heblichen zusätzlichen Aufwendungen rechnen, um das Objekt in einen gebrauchs-üblichen Zustand zu versetzen.Vom vorstehenden Haftungsausschluss sind ausgenommen:

1.1. Ansprüche und Rechte für Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung desEinlieferers beruhen.

1.2. Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, wenn der Einlieferer die Pflichtverletzung zu vertreten hat und auf Ersatzsonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-zung des Einlieferers beruhen.

1.3. Einer Pflichtverletzung des Einlieferers steht die eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen gleich.

2. Werden gebrauchte bewegliche Sachen in einer öffentlichen Versteigerung gemäߧ 383 Abs. 3 BGB mitveräußert, gilt der umfassende Ausschluss von Ansprüchen undRechten wie beim Verkauf von unbeweglichen Sachen gemäß 1.1. bis 1.3.. Soweit son-stige bewegliche Sachen mitverkauft werden, gilt die gesetzliche Regelung, jedochwerden Ersatzansprüche des Meistbietenden wegen eines Sachmangels (mit denvorstehenden Ausnahmen gemäß Ziffer 1.1. bis 1.3.) ausgeschlossen und die Verjäh-rungsfrist auf ein Jahr verkürzt.Die Übergabe erfolgt - aufschiebend bedingt - ,analog mit Besitzübergang hinsichtlichdes Grundstücks.

3. Das Auktionshaus und der Auktionator haften dem Einlieferer und dem Meistbie-tenden für eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vorbereitung undDurchführung der Versteigerung. Soweit das Auktionshaus oder der Auktionator sichauf Angaben und Unterlagen Dritter stützen, stehen sie nur für die zutreffende Über-mittlung, nicht aber für die objektive Richtigkeit ein. Dies gilt auch für eine etwaigeÜbermittlung von Identifikationsmerkmalen nach § 139a ff. AO. Offenbarungspflich-tige Tatsachen übermittelt das Auktionshaus lediglich als Bote. Deren rechtzeitigeBekanntgabe zur Aufnahme in den Auslobungstext obliegt allein dem Einlieferer.Ansprüche und Rechte des Meistbietenden, des Einlieferers sowie von Bietern undBietinteressenten wegen einer Pflichtverletzung des Auktionshauses und des Auk-tionators – insbesondere für die Beratung in Bewertungsfragen und wegen Sach-mängeln am Objekt – sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadensersatz aus derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auktionator/das Auktionshaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat und auf Ersatz sonstigerSchäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung desAuktionators/ Auktionshauses beruhen, sind ausgenommen. Einer Pflichtverletzungdes Auktionators/ des Auktionshauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen gleich.

4. Der Einlieferer ist verpflichtet, dem Meistbietenden das Grundstück frei von imGrundbuch eingetragenen Belastungen und Beschränkungen zu verschaffen, soweitsie nicht ausweislich des Auslobungstextes vom Meistbietenden übernommen wor-den sind. Im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten werden vom Meistbie-tenden übernommen. Gleiches gilt für Baulasten. Der Einlieferer erklärt, – soweitim Auslobungstext nicht ausdrücklich aufgeführt – dass er Eintragungen in das Bau-lastenverzeichnis nicht veranlasst hat, ihm entsprechende Eintragungen nicht be-kannt sind.

V Übergabe/ ErschließungDie Übergabe des Objektes erfolgt am Monatsersten, der auf die vertragsgemäßeHinterlegung (Gutschrift) des Meistgebotes auf Notaranderkonto und/oder beimAuktionator folgt, sofern der Auslobungstext keine abweichende Regelung enthält.Dies gilt auch bei Einzahlung des Meistgebotes vor Fälligkeit.Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, gilt sodann § 446 BGB. Danach sindsämtliche Lasten inklusive aller zivil- und öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungs-pflichten hinsichtlich des Objektes ab dem Zeitpunkt der Übergabe vom Meistbie-tenden zu tragen und er stellt den Einlieferer von ihrer Erfüllung frei. Lasten bzw.Kosten, die der Einlieferer im Wege des Vorschusses gezahlt hat, sind ihm ggf. anteiligzu erstatten. Soweit der Einlieferer Abgaben und Gebühren, die für einen Zeitraumnach der Übergabe bestimmt sind, entrichtet hat, hat der Meistbietende diese nachAufforderung des Einlieferers, diesem zu erstatten. Der Wert etwaiger am Überga-bestichtag vorhandener Vorräte an Heizöl oder sonstigem Brennstoff ist gegen Ein-zelnachweis vom Meistbietenden an den Einlieferer zu erstatten.Wird ausweislich des Auslobungstextes ein vermietetes Objekt verkauft, gilt – vor-behaltlich anderslautender Vereinbarungen im Auslobungstext – folgendes:

• Es bestehen weder Mietrückstände, Mietvorauszahlungen, Streitigkeiten (z.B. Min-derungen, Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnungen), Pfändungen, Verfü-gungen über künftige Mietansprüche noch abzugeltende Investitionen der Mieter.Mit dem Tag des Besitzübergangs (Stichtag) tritt der Einlieferer alle dann entste-henden Rechte aus den Verträgen an den dies annehmenden Meistbietenden abund wird hinsichtlich der Pflichten für künftige Zeiträume (einschließlich der Neben-kostenabrechnung für das laufende Abrechnungsjahr) von ihm freigestellt. Ab demStichtag ist der Meistbietende umfassend – auch zu Kündigungen und Mieterhö-hungsverlangen – ermächtigt, jedoch auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

• Der Einlieferer hat unverzüglich Kopien der Mietverträge zu übergeben, am Stichtagderen Originale sowie die Unterlagen und etwaige Überschüsse aus Nebenkosten-vorauszahlungen für das laufende Abrechnungsjahr. Vertragsänderungen und Vor-ausverfügungen über die Miete bedürfen ab sofort der Zustimmung des Meistbie-tenden.

• Soweit von Mietern ggf. Mietsicherheiten geleistet worden sind, ist der Einliefererbis zum Besitzübergang zur Verwertung der betreffenden Mietsicherheit berechtigt.

Im Übrigen gilt: Der Einlieferer ist im Rahmen eigener Haftungsfreistellung zur Aushändigung derMietsicherheiten an die Mieter berechtigt, sofern diese nicht ihre Zustimmung zur

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VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGENÜbertragung von ggf. geleisteten Mietsicherheiten auf den Meistbietenden erteilen. Erschließungsbeiträge, Anliegerbeiträge und Kostenerstattungsansprüche, die auf-grund des Baugesetzbuches oder anderer Rechtsvorschriften (z.B. für Straßenbau-maßnahmen, Wasser- und Abwasserleitungen) angefordert werden, die bis zumTage der Auktion bautechnisch ausgeführt wurden, trägt der Einlieferer, auch wenndiese Arbeiten noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Alle übrigen Maßnahmengehen zu Lasten des Meistbietenden. Sollte der Meistbietende für schon durchgeführte Maßnahmen zur Zahlung heran-gezogen werden, hat der Einlieferer den Meistbietenden davon freizustellen, sofernder Meistbietende ggf. auf Weisung und Kosten des Einlieferers Rechtsmittel gegendie Bescheide einlegt und Erstattungsansprüche an den Einlieferer abtritt.Der Einlieferer versichert, dass er alle bisher angeforderten Beträge im obigen Sinnebezahlt hat.

VI Übernahme Belastungen/ BeschränkungenSoweit dies nicht im Auslobungstext anderweitig vermerkt ist, übernimmt der Meist-bietende aufgrund § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz die zu begründenden und zurEintragung gelangenden beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten zugunsten vonVersorgungsunternehmen sowie altrechtliche, nicht im Grundbuch eingetragene,Dienstbarkeiten ohne Anrechnung auf das Meistgebot zur weiteren Duldung. Unbe-schadet ausdrücklich anderer Vereinbarungen im Auslobungstext ist der Einliefererverpflichtet, den Versteigerungsgegenstand im Übrigen frei von Belastungen undBeschränkungen in Abteilung II und III des Grundbuchs zu liefern. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Löschung/Pfandhaftentlassung dernicht vom Meistbietenden übernommenen Belastungen und Beschränkungen imGrundbuch, auch sofern solche am Tage der Auktion noch nicht bekannt waren oderspäter eingetragen werden. Der jeweilige Notar wird beauftragt, unter Übersendungeiner Abschrift des Vertrages, die zur Lastenfreistellung erforderlichen Unterlageneinzuholen, wobei Meistbietender als auch Notar die von Gläubigern gefordertenAblösebeträge ohne Nachprüfung ihrer Berechtigung und sachlichen Richtigkeit undohne Rückfrage beim Einlieferer unter Verrechnung mit dem Meistgebot zahlen dür-fen. Der Notar ist berechtigt, zur Herstellung der Bindung der Gläubiger an die Auf-gabeerklärung gem. § 875 (2) BGB die Löschungsbewilligungen, Pfandfreigabeer-klärungen, Abtretungen und Briefe zu treuen Händen für die Beteiligten in Empfangzu nehmen. Der Notar wird jedoch vom Einlieferer ausdrücklich angewiesen, Treu-handaufträge abzulösender Gläubiger hinsichtlich der Höhe ihrer Ablöseforderungnur anzunehmen, wenn ggf. vom Einlieferer vorab erklärte Abtretungen berücksich-tigt werden können oder ein entsprechender Abtretungsempfänger der vorrangigenBefriedigung abzulösender Gläubiger ausdrücklich zustimmt. Diese Anweisung lässtdie Verpflichtung des Einlieferers unberührt. Allen zur Lastenfreistellung bewilligten Löschungen oder Rangänderungen wird mitdem Antrag auf Vollzug zugestimmt, auch soweit weiterer Grundbesitz betroffen ist.

VII Kaufpreis- und KaufpreiszahlungVereinbarungsgemäß ist der Kaufpreis das vom Meistbietenden erklärte, vom Auk-tionator im Rahmen der Zuschlagserteilung verkündete und in der beurkundetengesonderten Zuschlagsurkunde protokollierte Meistgebot.

1. Das ggf. zu hinterlegende Meistgebot ist unbeschadet anderslautender Vorgabenim Auslobungstext auf einem Notaranderkonto zu verwahren. Auf dieses ist auchdie vom Auktionator ggf. treuhänderisch vereinnahmte Bietungssicherheit einzuzah-len. Hiervon abweichende Vereinbarungen mit dem Einlieferer nach Beurkundungvon Gebot und Zuschlag erfolgen auf eigenes Risiko des Meistbietenden.

2. Soweit im Rahmen der Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag nichts anderesvorgesehen ist, hat die Hinterlegung des Meistgebotes, unter Anrechnung einer ggf.geleisteten Bietungssicherheit, innerhalb eines Monats ab dem Tage der Auktion –vorbehaltlich der Beurkundung des Vertrages – zu erfolgen (Gutschrift). Zahlungen gelten nur dann als erbracht, wenn sie auflagenfrei oder unter Verwen-dungsauflagen, die mit den nachstehenden Auszahlungsvoraussetzungen vereinbarsind – allenfalls unter der weiteren Auflage der Sicherstellung der Eintragung desFinanzierungsgrundpfandrechts des Meistbietenden im Rang vor der Eigentums-vormerkung soweit eine Belastungsvollmacht erteilt ist und der vollständigen Ein-zahlung des Meistgebotes – erfolgen. Dies gilt auch bei Einzahlung des Meistgebotesvor Fälligkeit.Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er den Eingang von Zahlungen nicht über-wacht, sondern lediglich Mitteilung an den Einlieferer macht, wenn Beträge auf demNotaranderkonto eingehen. Es ist somit Aufgabe der Beteiligten, den rechtzeitigenGeldeingang auf dem Notaranderkonto durch Anfrage beim Notar festzustellen. Der Notar wird in einseitig unwiderruflicher Weise seitens der Beteiligten angewie-sen, zur Lastenfreistellung geforderte Zahlungen an die entsprechenden Gläubigerin Anrechnung auf das Meistgebot bei Eintritt der Auszahlungsvoraussetzungen zuleisten und dabei anfallende Gebühren und Kosten aus dem Notaranderkonto zuentnehmen.

3. Der Notar wird angewiesen, Auszahlungen aufgrund einseitig unwiderruflicher An-weisung erst zu leisten, wenn:

3.1. die ranggerechte Eintragung der Eigentumsvormerkung am Vertragsgegenstand zu-gunsten des Meistbietenden erfolgt ist,

3.2. die für die Wirksamkeit und den Grundbuchvollzug der Eigentumsumschreibung er-

forderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen und Bescheinigungen, Zu-stimmungen und Nachweise vorliegen – mit Ausnahme der katasteramtlichen Fort-führungsnachweise soweit Kaufgegenstand eine Teilfläche ist, der steuerlichen Un-bedenklichkeitsbescheinigung und etwaiger grundbuchtauglicher Vollmachtsbestä-tigungen und – soweit erforderlich – Vertretungsnachweise des Meistbietenden –,

3.3. der Notar in grundbuchtauglicher Form über alle Unterlagen zur Freistellung vonsolchen Belastungen verfügt, die im Grundbuch vor oder mit der Eigentumsvormer-kung eingetragen und vom Meistbietenden nicht zu übernehmen sind. Ihre Verwen-dung darf allenfalls von Zahlungsauflagen abhängig sein, für die das Meistgebot,unter Berücksichtigung ggf. vorab erfolgter Abtretungen des Einlieferers, ausreichendist, dies gilt nicht, sofern auflagenfreie Lastenfreistellungserklärungen durch denEinlieferer vorgelegt werden, in diesem Fall muss die Löschung im Grundbuch erfolgtsein. Die Auszahlung soll unverzüglich nach sicherer Kenntnis des Notars von vorgenann-ten Voraussetzungen erfolgen. Etwa gutgeschriebene Zinsen abzüglich der Zinser-tragssteuer stehen dem Einlieferer zu und sind bei Schließung des Notaranderkontosauszukehren.

4. Das Auktionshaus bestätigt, dass es für die von den Auktionatoren zu führenden Ver-wahrungskonten üblichen Versicherungsschutz abgeschlossen hat.

5. Zahlt der Meistbietende bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug undes stehen dem Einlieferer alle sich daraus ergebenden Ansprüche, insbesondere derAnspruch auf Verzugszinsen nach Maßgabe des § 288 BGB zu.

6. Einlieferer und Meistbietender bevollmächtigen mit Anerkennung dieser Versteige-rungs- und Vertragsbedingungen das Auktionshaus, etwaige Fristsetzungen nach§§ 280, 281, 323 BGB entgegenzunehmen. Bei Fristsetzungen, die unter Verwendungdieser Vollmacht ausgesprochen werden, muss die Nachfrist mindestens 3 Wochenbetragen. Das Auktionshaus soll eine bei ihm eingehende Fristsetzung an die letzteihm von dem Adressaten mitgeteilte Anschrift weiterleiten.

VIII Aufgeld/ Kosten1. Der Meistbietende trägt / übernimmt folgende Kosten:1.1. das infolge Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag dem Auktionshaus geschul-

dete Aufgeld. Dieses beträgt jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer1.1.1. bei einem Meistgebot bis € 9.999,– 17,85 v. H.,1.1.2. bei einem Meistgebot von € 10.000,– bis € 29.999,– 11,90 v. H.,1.1.3. bei einem Meistgebot von € 30.000,– bis € 59.999,– 9,52 v. H.,1.1.4. bei einem Meistgebot ab € 60.000,– 7,14 v. H.

1.2. Die Kosten der durch den Auktionator im Rahmen der Zuschlagserteilung gesondertprotokollierten Zuschlagsurkunde, der - infolge Beurkundung von Meistgebot undZuschlag zustande gekommenen Vertrages – Beurkundungskosten sowie die ggf.unter Verweis auf Abschnitt I Ziffer 9 anfallende Mehrkosten nebst aller weiterenggf. erforderlichen Erklärungen, der grundbuchlichen Eintragungen und der Löschungder Eigentumsvormerkung, Gebühren der Behörden, für Grundbuchauszüge, Grund-erwerbsteuer und sonstiger etwa erforderlicher Zustimmungen Dritter (z.B. Verwalter,Grundstückseigentümer).

1.3. Kosten und Auslagen des Notars für den Vertrag und seiner Betreuung und des ges-amten Vollzuges, ferner beim Gericht, insbesondere für die Auflassung und den Voll-zug einschließlich der Kosten der Hinterlegung, soweit diese nicht gemäß AbschnittVIII Ziffer 2 vom Einlieferer zu tragen sind, einschließlich der von ihm verursachtenGenehmigung(en) bzw. Vollmachtsbestätigung(en) und ggf. Kosten für seine Vertre-tungsnachweise. Die mit der Verwahrung von Geldbeträgen verbundenen Kosten(Notaranderkonto) trägt gleichfalls der Meistbietende.

1.4. Zur Vermeidung der Inanspruchnahme des Einlieferers werden die Notarkosten imVorschusswege unmittelbar nach Beurkundung von Meistgebot und Zuschlag vomNotar erhoben und sind vom Meistbietenden unverzüglich zu bezahlen. Dies istHauptleistungspflicht des Meistbietenden. Bis zum Eingang der Kosten beim Notardarf dieser nicht mit dem grundbuchlichen Vollzug beginnen.

2. Der Einlieferer trägt/ übernimmt folgende Kosten:Das Aufgeld für den Einlieferer beruht auf einer, mit diesem, getroffenen individuellenVereinbarung. Der Einlieferer trägt die Kosten für die Löschung nicht übernommenerBelastungen im Grundbuch und zusätzliche Verwahrungsgebühren, die durch Aus-zahlung in Teilbeträgen ggf. entstehen sowie die Treuhandgebühren für die Beach-tung der Treuhandaufträge seiner Gläubiger.

3. Die Aufgelder zu vorstehend Ziffer 1. (1.1.) und 2. sind verdient mit Zustandekommendes Vertrages. Sie sind fällig und zahlbar nach Beurkundung des Meistgebotes unddes Zuschlags und unabhängig von der weiteren Abwicklung; eine Rückforderungist ausgeschlossen, es sei denn, eine für die Wirksamkeit des Vertrages erforderlichebehördliche oder gerichtliche Genehmigung wird endgültig versagt.

4. Der Meistbietende, soweit es sich bei dem Meistbietenden um eine Gesellschaftbürgerlichen Rechts handelt, auch jeder Gesellschafter persönlich, unterwirft sich,mehrere Meistbietende als Gesamtschuldner, wegen der Zahlungsverpflichtungenin Höhe des Aufgeldes nebst den gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Auktionder sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Der – Meistgebotund Zuschlag beurkundende – Notar wird angewiesen, dem Auktionshaus auf je-derzeitigen schriftlichen Antrag, ohne Nachweis der die Fälligkeit dieser Forderungbegründenden Tatsachen, eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages zu ertei-len.

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VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGENSoweit Meistbietender eine juristische Person, Personengesellschaft oder Verein ist,kann der Auktionator auch verlangen, dass zusätzliche Zwangsvollstreckungsunter-werfungen durch Dritte (z.B. Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand etc.) abgege-ben werden.

IX Voraussetzungen für Grundbuchanträge1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch

von verschiedenen behördlichen Genehmigungen/ Zustimmungen/ Negativattestenetc. abhängig sein kann. Die Einholung der hierfür erforderlichen Zeugnisse und Ge-nehmigungen erfolgt durch den – Meistgebot und Zuschlag beurkundenden – Notar.

2. Die Auflassung/ Einigung darf nicht erklärt werden, bevor das Meistgebot (ohneeventuelle Zinsen) nachweislich gezahlt oder sichergestellt ist. Zur Erklärung derAuflassung/ Einigung sind die unter Abschnitt XIV genannten Notariatsmitarbeiterausdrücklich berechtigt.Der Antrag auf Vollzug der Eigentumsumschreibung ist vom Notar zu stellen, wenndie Auszahlungsreife hinsichtlich des hinterlegten Meistgebotes erreicht ist bzw.dem Notar der Nachweis der direkten Zahlung des Meistgebotes an den Einlieferervorliegt, nicht jedoch bevor die anderen vom Meistbietenden beizubringenden Unter-lagen zur Umschreibung des Eigentums vorliegen oder der Einlieferer dem Notardie Eigentumsumschreibung schriftlich gestattet.

3. Der Antrag auf Eintragung der Eigentumsvormerkung ist vom Notar erst zu stellen,nachdem a) die Notarkosten beglichen sindb) das Meistgebot nachweislich gezahlt oder vertragsgemäß sichergestellt ist und c) soweit erforderlich, grundbuchtaugliche Vollmachtsbestätigungen/ Genehmi- gungserklärungen/ Vertretungsnachweise der jeweils Vertretenen vorliegen.

X VorkaufsrechteWerden gesetzliche und oder ggf. dinglich bestehende Vorkaufsrechte ausgeübt,können Einlieferer und Meistbietender vom Vertrag zurücktreten. Wird ein Vorkaufs-recht nur für einen Teil des Vertragsgegenstandes ausgeübt, ist der Einlieferer be-rechtigt, vom Vertrag insgesamt oder nur hinsichtlich des betroffenen Teils zurück-zutreten. Tritt der Einlieferer nur hinsichtlich des betroffenen Teils zurück, ist der Meistbietendeberechtigt, vom verbleibenden Vertrag insgesamt zurückzutreten, wobei dieses Rück-trittsrecht des Meistbietenden einen Monat nach Zugang der Rücktrittserklärungdes Einlieferers erlischt. Für die Ausübung des jeweiligen Rücktritts gelten im Übrigendie gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Vertragsparteien sich darüber einig sind,dass bei Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte und/oder ggf. dinglicher Vor-kaufsrechte Schadenersatzansprüche zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossensind. Dem Notar ist eine Kopie der jeweiligen Rücktrittserklärung zur Information zuübersenden.

XI BelastungsvollmachtDer Einlieferer verpflichtet sich, bei der Bestellung auch vollstreckbarer (§ 800 ZPO)Grundschulden am Objekt zugunsten von Gläubigern, die der deutschen Kredit- oderVersicherungsaufsicht unterliegen, unbeschadet anderslautender Vereinbarungenim Auslobungstext – in beliebiger Höhe nebst beliebigen jährlichen Zinsen und be-liebigen einmaligen Nebenleistungen als derzeitiger Eigentümer mitzuwirken. DieseMitwirkungspflicht besteht nur, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde fol-gende von den Beteiligten bereits jetzt getroffene Bestimmungen wiedergegebenwerden:a) SicherungsabredeDie Grundschuldgläubigerin darf die Grundschuld nur insoweit als Sicherheit ver-werten oder behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf dieKaufpreisschuld des Meistbietenden geleistet hat. Alle weiteren Zweckbestimmungs-erklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalbdieser Urkunde gelten erst, nachdem das Meistgebot vollständig gezahlt ist, in jedemFall ab Eigentumsumschreibung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen denMeistbietenden als neuen Sicherungsgeber.b) ZahlungsanweisungSoweit das Meistgebot nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbe-sitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen gemäß a)entsprechend Weisung des Einlieferers zu leisten. Einlieferer und Meistbietendervereinbaren bereits heute, dass sämtliche vom Meistbietenden veranlasste Zahlun-gen, welche dessen Finanzierungsgläubiger unmittelbar an den Einlieferer leisten,als Zahlung des Meistbietenden auf die Kaufpreisschuld anzusehen sind, auch wennder Darlehensvertrag des Meistbietenden nicht wirksam sein sollte. Diese Tilgungs-bestimmung wird unwiderruflich getroffen; der Meistbietende verpflichtet sich zurentsprechenden Anweisung an seine Bank. c) Persönliche Zahlungspflichten, KostenDer Einlieferer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung kei-nerlei persönliche Zahlungspflichten. Der Meistbietende verpflichtet sich, den Ein-lieferer von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizu-stellen.d) Fortbestand der GrundschuldDie bestellte Grundschuld darf auch nach der Eigentumsumschreibung auf den Meist-

bietenden bestehen bleiben. Alle Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche, diemit ihr zu tun haben, werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Meistgebotes,in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung, auf den Meistbietenden übertragen. Ent-sprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.Der Einlieferer erteilt dem Meistbietenden Vollmacht, ihn bei allen vorstehendenRechtshandlungen zu vertreten. Der Meistbietende ist bevollmächtigt, Rangände-rungen im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen. Diese Vollmacht gilt nurdann, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde die vorstehenden unter a), b)und c) getroffenen Bestimmungen wiedergegeben werden. Die Vollmacht wird un-abhängig von der Wirksamkeit des Vertrages erteilt. Von der Vollmacht kann nurdurch Erklärung vor dem – Meistgebot und Zuschlag beurkundenden – Notar odervor dem, mit diesem Notar in Sozietät verbundenen Notar Gebrauch gemacht wer-den. Alle Meistbietenden des jeweiligen Vertrages erteilen sich gegenseitig unter Befrei-ung von den Beschränkungen des § 181 BGB Untervollmacht und Vollmacht, dieGrundpfandrechte zu bestellen, Eigentümer und Meistbietenden der dinglichenZwangsvollstreckung in den Vertragsgegenstand zu unterwerfen und in diesem Zu-sammenhang für den Meistbietenden persönliche Schuldanerkenntnisse abzugeben,ihn dieserhalb der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfenund den einzutragenden Grundpfandrechten den Vorrang vor der Vormerkung desMeistbietenden einzuräumen. Falls der Einlieferer wegen Schuldnerverzug vom Vertrag zurücktritt oder der Vertragaus sonstigen Gründen, die der Einlieferer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführtwird, hat der Grundpfandrechtsgläubiger das Grundpfandrecht und einen erteiltenGrundpfandbrief dem Einlieferer und derzeitigem Eigentümer zurückzugewährenoder zur Löschung zu bringen, allein Zug um Zug gegen Rückzahlung der an ihn ausdem gesicherten Darlehen tatsächlich ausgezahlten Kaufpreisteile ohne Zinsen, ei-nem Disagio oder sonstigen Auflagen und Kosten.Der Notar wird angewiesen, dem Finanzierungsgläubiger vorstehende Vereinbarun-gen, insbesondere die Einschränkung der Sicherungsabrede, durch Übersendungeiner auszugsweisen beglaubigten Abschrift zur Kenntnis zu bringen. Sofern die katasteramtliche Einarbeitung hinsichtlich der vertragsgegenständlichen,verkauften Teilflächen zum Zeitpunkt der Grundschuldbestellung noch nicht erfolgtist, erklärt der Einlieferer, dass die vorstehende Belastungsvollmacht für das/ die je-weiligen gesamten Flurstücke gilt/ gelten. Zur Antragstellung dieser Grundschuldzum Grundbuchamt bedarf es dann zusätzlich einer grundbuchtauglichen Pfandfrei-gabe des Gläubigers hinsichtlich der vom Meistbietenden nicht erworbenen Grund-stücksflächen sowie der Verpflichtungserklärung des Gläubigers, diese auf erstesAnfordern des Notars nach Vorlage der Fortführungsmitteilungen ggf. zu ergänzenund bis zur grundbuchlich erfolgten Pfandhaftentlassung hinsichtlich der nicht mit-veräußerten Grundstücksflächen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzulei-ten. Die Voraussetzungen gelten mit dem Antrag des Notars auf Grundschuldein-tragung als gegeben und sind dem Grundbuchamt nicht nachzuweisen und von die-sem nicht zu prüfen.Für diesen Fall ist weitere Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung auf denMeistbietenden, die Vorlage der grundbuchtauglichen Pfandfreigabeerklärung ingrundbuchtauglicher Form für die im Eigentum des Einlieferers verbleibende Teil-fläche.

XII EigentumsvormerkungZur Sicherung des Anspruchs des Meistbietenden auf Verschaffung des Eigentumsim angegebenen Anteils- oder Gemeinschaftsverhältnis bewilligen und beantragendie Beteiligten – unter gleichzeitiger Abschreibung des vertragsgegenständlichenGrundbesitzes in ein neu anzulegendes Grundbuch, sofern weiterer Grundbesitz imbetroffenen Grundbuch eingetragen ist - die Eintragung einer Eigentumsvormerkunggemäß § 883 BGB in das Grundbuch und diese nach Eintragung des Eigentümer-wechsels wieder zu löschen, sofern keine Zwischeneintragungen bestehen bleiben,denen der Meistbietende nicht zugestimmt hat. Der Antrag auf Eintragung der Eigentumsvormerkung ist ausdrücklich nur vom Notarzu stellen.

XIII Belehrungen/Hinweise des NotarsDer Notar hat die Beteiligten über die rechtliche Bedeutung der von ihnen abgege-benen Erklärungen informiert und insbesondere auf folgendes hingewiesen:• Die Wirksamkeit des Vertrages kann von ggf. erforderlichen Genehmigungen ab-hängig sein.• Der jeweilige Eigentümer haftet kraft Gesetzes für rückständige öffentliche Lasten(z.B. Erschließungskosten, Grundsteuer, Ausgleichsbetrag nach dem BBodSchG),ohne Rücksicht auf Vereinbarungen im Innenverhältnis. • Erschließungskosten für Maßnahmen, die nach dem Tage der Auktion durchgeführtwerden, trägt ausweislich der allgemeinen Versteigerungs- und Vertragsbedingungender Meistbietende, soweit in den Besonderen Versteigerungsbedingungen/ Auslo-bungstext nichts anderes festgelegt wurde.• Die Eigentumsumschreibung erst nach Vorlage der finanzamtlichen Unbedenk-lichkeitsbescheinigung möglich ist.• Das Objekt unterliegt bis zur Eigentumsumschreibung der Verfügungsgewalt desEinlieferers und der Haftung für dessen Verbindlichkeiten.

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VERSTEIGERUNGS-/VERTRAGSBEDINGUNGEN• Mit Dritten bestehende Miet- und Pachtverhältnisse werden durch diesen Vertragnicht berührt.• Der Meistbietende wird erst mit Eintragung des Eigentumsübergangs im Grund-buch Eigentümer.• Der Meistbietende hat vor Eintragung einer Eigentumsvormerkung keine dinglicheSicherheit, so dass Zahlungen, vorzeitige Besitzübergabe und sonstige Vorausleis-tungen vor Eintragung reine Vertrauenssache sind.• Alle vertraglichen Vereinbarungen müssen vollständig und richtig beurkundet sein,dies gilt insbesondere für das Meistgebot. Nicht beurkundete Absprachen sind un-wirksam.• Ein- und Umbauten im Objekt, Investitionen oder Veränderungsmaßnahmen kön-nen im Falle der Rückabwicklung des heutigen Vertrages wirtschaftliche Risiken dar-stellen.• Der Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen.• Zur Klärung der Frage der öffentlich-rechtlich zulässigen Bebaubarkeit oder einerNutzungsänderung ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde berufen.• Unabhängig von den Vereinbarungen in dieser Urkunde, die nur im Innenverhältnisgelten, haften Einlieferer und Meistbietender kraft Gesetzes für die Grunderwerb-steuer und die Kosten als Gesamtschuldner.• Eine steuerliche Beratung hat der Notar ausdrücklich nicht übernommen. Er haftetsomit nicht dafür, ob etwaige von den Parteien erwartete oder nicht erwartete, mitdiesem Vertrag verbundene Steuerfolgen eintreten oder nicht eintreten. • Der Notar hat nicht geprüft, ob Zugang, Zufahrt und die Ver- und Entsorgung desVertragsgegenstandes durch Grunddienstbarkeiten/ Baulasten gesichert werdenmüssen. Dies obliegt den Beteiligten.• Der Notar hat angeraten, sich umgehend alle, dem Eigentümer vorliegendengrundstücksrelevanten Unterlagen, insbesondere auch ggf. bestehende Versiche-rungsverträge von diesem aushändigen zu lassen.Sofern es sich um Wohnungs- bzw. Teileigentum handelt weist der Notar weiter auffolgendes hin: • Sofern im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen, bedarf die Veräuße-rung der Zustimmung des Verwalters nebst dessen Nachweis der Verwalterbestel-lung jeweils in grundbuchtauglicher Form.• Bei vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den MieterWohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, ein gesetz-liches Vorkaufsrecht des Mieters besteht.• Der Meistbietende muss bisher ergangene Beschlüsse der Gemeinschaft der Woh-nungseigentümer und bisher insoweit ergangene richterliche Entscheidungen ge-gen sich gelten lassen.• Die Schutzwirkung/ Rangfolge der Eigentumsvormerkung (z.B. bei Betreibung vonZwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümeroder aus ggf. bestehender Rückstandshaftung gemäß Gemeinschaftsordnung, In-solvenz) wegen der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. (2) Nr. 4 WEG unter Verweisauf § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht gegeben ist, der Notar insoweit insbesondere demMeistbietenden ausdrücklich die Einholung/ Bestätigung des WEG-Verwalters überdas Fehlen solcher Rückstände angeraten hat.Sofern es sich um ein Erbbaurecht handelt weist der Notar weiter auf folgendes hin: • Soweit im Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuchs eingetragen, zur Veräuße-rung und Belastung des Erbbaurechts, die Zustimmung des Grundstückseigentümersin grundbuchtauglicher Form erforderlich ist.

XIV. Vollzug1. Alle Beteiligten beauftragen und bevollmächtigen den – Meistgebot und Zuschlag

beurkundenden - Notar, seinen amtlichen Vertreter oder Nachfolger im Amt,- sie im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu vertreten,- die zur Wirksamkeit und für den Vollzug dieser Urkunde erforderlichen Genehmi-gungen und Erklärungen anzufordern, entgegenzunehmen und (als Eigenurkunde)abzugeben.Anfechtbare Bescheide sind jedoch den Beteiligten selbst zuzustellen; Abschrift anden Notar wird erbeten. Der Notar wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich dar-auf hin, dass er keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der Genehmigungsstellensowie des Finanz- und Grundbuchamtes hat. Die Beteiligten verzichten insoweit aus-drücklich auf ihr eigenes Antragsrecht.

2. Die Beteiligten bevollmächtigen weiterhin die Angestellten der – Meistgebot undZuschlag beurkundenden Notare -, nämlich

a) die Angestellten der Notare Bernd Köhn und Patricia Körner, jeweils mit dem Amtssitzin der Hansestadt Rostock, Eselföterstr. 2, 18055 Rostock, Frau Annette Hesse, FrauGabriele Reich, Frau Katrin Kümmel, Frau Michaela Heine, Frau Stephanie Wegenerund Frau Susann Bilicki,

b) die Angestellten der Notare Holger Vödisch und Andrea Schierbrock, jeweils mitdem Amtssitz in 23568 Lübeck, Roeckstr. 14b, Frau Malgorzata Kolodziej, Frau NicoleMeier und Frau Sara Vetimi,je einzeln und befreit von § 181 BGB, Erklärungen, Bewilligungen und Anträge mate-riell- oder formell-rechtlicher Art zur Ergänzung oder Änderung des Vertrages abzu-geben, insbesondere zur Behebung behördlicher oder gerichtlicher Beanstandungensowie erforderlichenfalls die Identitätserklärung und Leistungsbestimmung gemäߧ§ 315 und 317 BGB abzugeben und die Auflassung/ Einigung zu erklären.

4. Die Vertragsteile und deren gesetzliche Vertreter bevollmächtigen den – Meistgebotund Zuschlag beurkundenden - Notar, für sie ggf. erforderliche betreuungs-, fami-lien- und/oder nachlassgerichtliche Genehmigungen samt Rechtskraftzeugnis zubeantragen und entgegenzunehmen, sie dem anderen Vertragsteil mitzuteilen, fürdiesen die Mitteilung in Empfang zu nehmen und hierüber befreit von § 181 BGB eineEigenurkunde zu errichten. Der Notar stellt jedoch klar, dass er eine vorherige Wei-sung des gesetzlichen Vertreters, von dieser Vollmacht keinen Gebrauch zu machen,oder einen vorherigen Widerruf der Vollmacht beachten wird.Den Beteiligten ist bewusst, dass der Notar nicht mit zumutbaren Mitteln überprüfenkann, ob die Genehmigung tatsächlich unanfechtbar ist, sie beispielsweise allen Be-teiligten wirksam bekannt gegeben wurde, erforderliche Verfahrensbeistände wirk-sam bestellt wurden und wirksame Rechtsmittelverzichte aller Beteiligten vorliegenbzw. die gesetzlichen Rechtsmittelfristen abgelaufen sind. Sie begnügen sich dahermit der Vorlage des gerichtlichen Rechtskraftzeugnisses. Soweit rechtlich zulässigund soweit sie bereits an der heutigen Urkunde mitwirken, verzichten sie bereitsheute auf Rechtsmittel gegen einen stattgebenden und nicht mit Nebenbestimmun-gen versehenen Beschluss; der Notar übermittelt diesen Verzicht durch Übersendungeiner Ausfertigung der Urkunde an das Genehmigungsgericht.Die Beteiligten vereinbaren angesichts der zu erwartenden längeren Verfahrensdauerferner: Sollte der andere Vertragsteil den gesetzlichen Vertreter (Empfangsvollmachtan den Notar ist insoweit nicht erteilt) zur Mitteilung darüber auffordern, ob die Ge-nehmigung erteilt ist, wird die gesetzliche Vier-Wochen-Frist in ihrem Lauf so langegehemmt als das gerichtliche Genehmigungsverfahren noch betrieben wird.

5. Die jeweilige Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt. Die jeweils erteilteVollmacht soll durch den Tod eines Vollmachtgebers nicht erlöschen. Sie erlischt 6Monate nach der vertragsgemäßen Eigentumsumschreibung. Die jeweilige Vollmachtwird unabhängig von der Wirksamkeit dieses Vertrages erteilt und verursacht keineKosten. Die Voraussetzungen für den Gebrauch dieser Vollmacht, die nur durch Ein-lieferer und Meistbietenden gemeinsam widerrufen werden kann, sind dem Grund-buchamt nicht nachzuweisen. Die Ausnutzung dieser Vollmacht ist ausdrücklich nur vor dem – Meistgebot und Zu-schlag beurkundenden - Notar oder seinem amtlich bestellten Vertreter oder vordem mit dem jeweiligen Notar in Sozietät verbundenen Notar möglich. Über die Be-deutung der erteilten jeweiligen Vollmacht belehrte der Notar die Vertragsschlie-ßenden. In diesem Zusammenhang wies der Notar auf die Vorschriften des § 17 Abs.2a BeurkG hin.

XV. Weitere Vereinbarungen1. Das Auktionshaus/die Auktionatoren sind ermächtigt, die Daten hinsichtlich der

Identifikationsmerkmale nach §§ 139 a ff AO an den beurkundenden Notar weiter-zugeben und sie zu speichern und das Auktionsergebnis zu veröffentlichen.

2. Die Beteiligten (Auktionshaus, Auktionator, Einlieferer, Veräußerer, Meistbietender,Erwerber) vereinbaren, dass jede der vorstehend getroffenen Regelungen auch fürden Fall wirksam bleiben soll, dass eine der Vereinbarungen dieser Urkundeund/oder des infolge von Beurkundung von Gebot und Zuschlag zustande gekom-menen Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar ist. Eine unwirksame Verein-barung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Ver-einbarung am nächsten kommt. Eine etwaige unklare Bestimmung oder eine Ver-tragslücke ist in gleicher Weise auszulegen bzw. auszufüllen.

3. Einlieferer und Meistbietender sind verpflichtet, dem Auktionshaus, dem – Meist-gebot und Zuschlag beurkundenden – Notar und dem Vertragspartner jede Änderungihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Sie sind ferner verpflichtet, dem den Vertragbeurkundenden Notar ihr Identifikationsmerkmal nach § 139a ff. AO unverzüglichmitzuteilen.

4. Gerichtsstand ist das Amtsgericht bzw. Landgericht des jeweiligen Ortes der Ver-steigerung, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.

5. Hinweis nach § 36 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbraucher-sachen (VSBG): Die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG ist weder bereit nochverpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelleteilzunehmen.

6. Der gesamte Vertragsinhalt gilt – soweit zutreffend – auch für den Nachverkauf.

Von dem Notar vorgelesen, von dem Erschienenen genehmigt, gemeinsam mit dem Notar unterschrieben wie folgt:

gez. Kai Rocholl l. S. gez. Körner, Notarin

Page 35: Norddeutschlands größtes Grundstücksauktionshaus

[email protected]

UNVERBINDLICHE PRÜFUNG

* zzgl. Auktionsaufgeld auf das Meistgebot

Absender

___________________________Name

___________________________Straße

___________________________Ort

___________________________Telefon

___________________________E-Mail

Unverbindlicher Auftrag zur Prüfung einer Immobilie

Adresse des gegebenenfalls zu versteigernden Objektes:

_______________________________________________________________________________________PLZ Ort Straße

_______________________________________________________________________________________Gemarkung Flur Flurstück Größe in m2

Es handelt sich dabei um:

■ EFH / ZFH ■ RH / DHH ■ Baugrundstück

■ MFH / WGH ■ Gewerbeobjekt ■ Wald / Grünflächen

■ Ferienhaus / Whg. ■ Sonstiges ______________________________________________

Wohn- / Nutzfläche ____________________ m2 Gewerbefläche ______________ m2

■ vermietet ■ teilweise vermietet ■ bezugsfrei

Tatsächlich eingehende Netto-Miete pro Jahr ___________________ €

Gewünschtes Mindestgebot: ___________________ €

Gewünschter Verkaufserlös: ___________________ €

Ansprechpartner für Besichtigungen ______________________________________________________(falls abweichend vom Absender) Name Telefon

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

_________________________________________ _________________________________________________Ort, Datum Unterschrift

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Norddeutsche Grundstücksauktionen AGErnst-Barlach-Straße 418055 Rostock

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Seit 20 Jahren versteigern wir für öffentliche und private Auftraggeber Immobilien aus ganz Norddeutschland. Es ist uns gelungen in dieser Zeit

unsere Position als Marktführer von Jahr zu Jahr auszubauen.

Für unsere Sommer-Auktion am 29. Mai 2021 mit großer internationaler Beteiligung suchen wir ständig:

Wohn-/Geschäftshäuser · WassergrundstückeFerienimmobilien · Land-/Forstwirtschaftliche Flächen

Die Auktion. Transparent. Schnell. Sicher.

Einlieferungsschluss 9. April 2021