Novelle der Kompensationsverordnung 2018 Gru nde und ... · damals in Hessen bereits 10 Jahre alte...

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HMUKLV-IV4 8.1.2019 Novelle der Kompensationsverordnung 2018 - Grunde und Auswirkungen Inhalt Genese und Bedeutung der Vorschrift ................................................................................... 1 Anlass zur Novelle ................................................................................................................. 2 Überarbeitungserfordernisse ................................................................................................. 2 Zu § 1: ............................................................................................................................... 2 Zu § 2: ............................................................................................................................... 2 Zu § 3 ................................................................................................................................ 4 Zu § 6 ................................................................................................................................ 4 Zu § 7 ................................................................................................................................ 6 Zu § 8 ................................................................................................................................ 6 Änderungen Anlage 2 ........................................................................................................ 7 Änderungen Anlage 3 ........................................................................................................ 7 Änderungen Anlage 4: Sachkundenachweis und Qualitätssicherung ................................. 8 Genese und Bedeutung der Vorschrift Die Kompensationsverordnung dient der Konkretisierung der naturschutzgesetzlichen Eingriffsregelung. Die KV entstand in den Grundzügen vor 25 Jahren mit den Richtlinien zur Bemessung der Abgabe bei Eingriffen in Natur und Landschaft (1992) und war damals bundesweit eines der ersten quantifizierenden Verfahren. Es hat beispielgebend für ähnliche Regelungen in anderen Ländern gewirkt. Die Überführung in eine Verordnung (Ausgleichsabgabenverordnung - AAV) erfolgte vor dem Hintergrund, dass eine Bindungswirkung auch für Bundesbehörden (z.B. Eisenbahnbundesamt) entwickelt werden sollte. Im Jahr 2005 erfolgte eine grundlegende Novelle der AAV zur KV. Diese regelte erstmals über die Ausgleichsabgabe (heute: Ersatzzahlung) hinaus allgemein die Bilanzierung von einerseits Eingriffen und andererseits Kompensationsmaßnahmen. Das damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Ökokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einführung einer lizensierten „Ökoagentur“ der sog. „Ökopunktehandel“ ins Leben gerufen. Die KV hat inhaltlich für andere Bundesländer ebenfalls als Vorbild zur Ausgestaltung des Umgangs mit Ökokonten gedient und sogar der Name war Vorbild für die Regelung in Bayern und den Entwurf des Bundes für eine Bundeskompensationsverordnung (BKompV). Die heutigen Rechtsnormen in den §§ 14-17 BNatSchG und den landesrechtlichen Vorschriften des HAGBNatSchG sind immer noch stark geprägt von ausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffen, die weitestgehend nur qualitativ bestimmt sind. Eine quantifizierende Ebene fehlt in den Gesetzen immer noch weitgehend. Dieses Manko behebt in Hessen in bewährter Weise die Kompensationsverordnung. Sie ist anerkannt, gerichtlich bestätigt und wird auch außerhalb des eigentlichen Anwendungsbereiches z.B. in der Bauleitplanung freiwillig zur Ermittlung des abwägungserheblichen Materials herangezogen. In Tschechien und der Mongolei werden Derivate der hessischen Kompensationsverordnung zu Umweltbewertung eingesetzt. In einer Studie der OECD mit einem Fallstudienvergleich aus 40 Nationen wird die Kompensationspraxis in Hessen ausführlich gewürdigt (a.a.O. ab S. 176)

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HMUKLV-IV4 812019

Novelle der Kompensationsverordnung 2018 - Gru nde und Auswirkungen Inhalt Genese und Bedeutung der Vorschrift 1

Anlass zur Novelle 2

Uumlberarbeitungserfordernisse 2

Zu sect 1 2

Zu sect 2 2

Zu sect 3 4

Zu sect 6 4

Zu sect 7 6

Zu sect 8 6

Aumlnderungen Anlage 2 7

Aumlnderungen Anlage 3 7

Aumlnderungen Anlage 4 Sachkundenachweis und Qualitaumltssicherung 8

Genese und Bedeutung der Vorschrift Die Kompensationsverordnung dient der Konkretisierung der naturschutzgesetzlichen Eingriffsregelung Die KV entstand in den Grundzuumlgen vor 25 Jahren mit den Richtlinien zur Bemessung der Abgabe bei Eingriffen in Natur und Landschaft (1992) und war damals bundesweit eines der ersten quantifizierenden Verfahren Es hat beispielgebend fuumlr aumlhnliche Regelungen in anderen Laumlndern gewirkt Die Uumlberfuumlhrung in eine Verordnung (Ausgleichsabgabenverordnung - AAV) erfolgte vor dem Hintergrund dass eine Bindungswirkung auch fuumlr Bundesbehoumlrden (zB Eisenbahnbundesamt) entwickelt werden sollte Im Jahr 2005 erfolgte eine grundlegende Novelle der AAV zur KV Diese regelte erstmals uumlber die Ausgleichsabgabe (heute Ersatzzahlung) hinaus allgemein die Bilanzierung von einerseits Eingriffen und andererseits Kompensationsmaszlignahmen Das damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Oumlkokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einfuumlhrung einer lizensierten bdquoOumlkoagenturldquo der sog bdquoOumlkopunktehandelldquo ins Leben gerufen Die KV hat inhaltlich fuumlr andere Bundeslaumlnder ebenfalls als Vorbild zur Ausgestaltung des Umgangs mit Oumlkokonten gedient und sogar der Name war Vorbild fuumlr die Regelung in Bayern und den Entwurf des Bundes fuumlr eine Bundeskompensationsverordnung (BKompV) Die heutigen Rechtsnormen in den sectsect 14-17 BNatSchG und den landesrechtlichen Vorschriften des HAGBNatSchG sind immer noch stark gepraumlgt von ausfuumlllungsbeduumlrftigen Rechtsbegriffen die weitestgehend nur qualitativ bestimmt sind Eine quantifizierende Ebene fehlt in den Gesetzen immer noch weitgehend Dieses Manko behebt in Hessen in bewaumlhrter Weise die Kompensationsverordnung Sie ist anerkannt gerichtlich bestaumltigt und wird auch auszligerhalb des eigentlichen Anwendungsbereiches zB in der Bauleitplanung freiwillig zur Ermittlung des abwaumlgungserheblichen Materials herangezogen In Tschechien und der Mongolei werden Derivate der hessischen Kompensationsverordnung zu Umweltbewertung eingesetzt In einer Studie der OECD mit einem Fallstudienvergleich aus 40 Nationen wird die Kompensationspraxis in Hessen ausfuumlhrlich gewuumlrdigt (aaO ab S 176)

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Anlass zur Novelle Die Novelle war erforderlich da mit Ruumlcksicht auf das Rechtsetzungsverfahren zur BKompV nach 2012 keine substantielle Aumlnderung der KV mehr erfolgt war Nachdem der Bund den Erlass einer BKompV nicht mehr weiter verfolgte war Anlass fuumlr eine Uumlberarbeitung der KV in Hessen Dies bestaumltigten auch die vielfaumlltigen Anregungen im Zuge der Evaluierung

Uumlberarbeitungserfordernisse Aus der Sicht der Verwaltung und nach Abgleich mit Stellungnahmen von auszligen ergaben sich insbesondere folgende wesentliche Uumlberarbeitungserfordernisse Redaktionelle Uumlberarbeitungen bleiben unerwaumlhnt Ein Erfordernis zur Uumlberarbeitung der Anlage 1 besteht nicht (Naturraumlumlicher Zusammenhang) Bereits die bisherige Anlage 1 schlieszligt die Durchfuumlhrung von Kompensationsmaszlignahmen im selben Naturraum in einem Nachbarland grundsaumltzlich nicht aus

Zu sect 1 Neben der schon bisher vorgesehenen Ausrichtung von Kompensationsmaszlignahmen am europaumlischen Regelungsregime zum Schutzgebietsnetz NATURA 2000 sollte auch staumlrker als bislang eine Ausrichtung aquatischer Maszlignahmen an der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen da weitaus uumlberwiegend Zielkongruenz besteht Im Interesse der Landwirtschaft des Bodenschutzes und der Nachhaltigkeitsstrategie erfolgte eine staumlrkere Hervorhebung des Erfordernisses mit Flaumlchen sparsam umzugehen eine Klarstellung des Verhaumlltnisses zwischen Waldabgabe und Ersatzzahlung sowie zwischen oumlffentlichen Pflichten und Kompensation und schlieszliglich zur Beruumlcksichtigung von Entsiegelungen sowie sog bdquoproduktionsintegrierterldquo Maszlignahmen Aus laufenden Petitionsverfahren war Bedarf zur Klarstellung entstanden dass die Anmeldung eines Oumlkokontos keine Vermarktungsgarantie nach sich zieht Von Anbeginn der Oumlkokontoregelung war diese lediglich als zusaumltzliche Option vorgesehen Gleichwohl dient sie der Reduktion des jeweils anlassbezogenen Flaumlchenbedarfs

Zu sect 2 Auch im Hinblick auf die Vorgaben in sect 15ff BNatSchG war nochmals klarzustellen dass Kompensationsmaszlignahmen verbindlich und mit der Moumlglichkeit einer dauerhaften Funktionserfuumlllung anzulegen sind Eine zeitliche Befristung von vornherein scheidet also aus Eine Ruumlcknahme einer Kompensationsmaszlignahme stellt regelmaumlszligig einen neuen Eingriff dar Bei zeitlich befristeten Eingriffen erfolgt die Beruumlcksichtigung der Befristung uumlber die Reduktion des Kompensationsumfangs auf einen geringeren Anteil Der verbleibende reduzierte Anteil ist ebenfalls so anzulegen dass eine dauerhafte Wirkung moumlglich bleibt Eine Buumlndelung verschiedener Kompensationspflichten ndash auch aus unterschiedlichen Rechtskreisen (zB Forstrecht Artenschutz Eingriffsregelung usw) dient der Reduktion des Flaumlchenbedarfs Eine Klarstellung des Flaumlchenumgriffs (moumlglichst bis zu 50 km als wuumlnschenswerter maximaler Abstand) innerhalb dessen auch im Hinblick auf funktionale Zusammenhaumlnge und der biologischen Vielfalt die Realisierung der Kompensation wichtig erscheint war angezeigt Aktuell waumlren in Hessen nach dem Naturraumbezug des Bundes Entfernungen von gt 100 km zwischen Eingriff und Kompensation denkbar Hierfuumlr besteht kaum gesellschaftliche Akzeptanz

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In die Pruumlfung von Ausgleich und Ersatz waren ausdruumlcklich auch Maszlignahmen der Entsiegelung aufzunehmen Neben den Vorgaben des BBodSchG waumlre es auch im Sinne von Ressourcenschutz sowie -effizienz von groszligem Vorteil in quantitativer und qualitativer Hinsicht Flaumlchen an die Bodenfunktionen zuruumlckzugeben Da die Durchfuumlhrung von Vorhaben im besiedelten Bereich naturschutzrechtlich nach BNatSchG keiner Eingriffsgenehmigung bedarf (sect 18 BNatSchG) kann auch die Entsiegelung im besiedelten Bereich nicht mehr besonders hervorgehoben werden Im besiedelten Bereich hat die Wiederbebauung bereits versiegelter Flaumlchen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung Vorrang Festlegungen in Bebauungsplaumlnen bleiben hiervon unberuumlhrt Das Erfordernis eines Nachweises der Flaumlchenverfuumlgbarkeit fuumlr Kompensationsmaszlignahmen bereits bei Antragstellung ist dem Umstand geschuldet dass in der Vergangenheit haumlufig Maszlignahmen beantragt wurden auf die der Vorhabentraumlger keinen realen Zugriff hatte Dies fuumlhrte zu Vollzugsdefiziten oder spaumlteren Umplanungen und machte Entscheidungen angreifbar Fuumlr den Beginn und Abschluss sowie fuumlr den Verzug bei Kompensationsmaszlignahmen waren Regelungen zu ergaumlnzen da bei ausbleibender Realisierung von Kompensationsmaszlignahmen allein Verwaltungszwang nach dem VerwVollstreckungsG nicht ausreicht Vielmehr verbleiben durch den verzugsbedingten Time-lag materielle Schaumlden in der Natur die behoben werden muumlssen Der Schwerpunkt soll auf der Gestaltung flaumlchenschonender Kompensationsmaszligahmen liegen um die schonende und effiziente Nutzung von Boumlden zu erhalten Hierzu kann auch auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie fuumlr Hessen verwiesen werden Es erfolgt entsprechend der Verwaltungspraxis eine klarstellende Regelung dass auch der rechtlich normierte Oumlkolandbau eine Aufwertungsmaszlignahme gegenuumlber der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft darstellt Dies ist in Hessen bereits seit vielen Jahren moumlglich Die besonderen Leistungen oumlkologischer Landwirtschaft fuumlr Natur und Landschaft werden mit der Ergaumlnzung hervorgehoben Eine Finanzierung des Oumlkolandbaus durch Anrechnung als Kompensation schlieszligt eine gleichzeitige oder spaumltere Foumlrderung im Rahmen von Agrarumweltmaszlignahmen aus Die im Kompensationsgeschaumlft uumlblichen Preise entsprechen allerdings der Houmlhe nach einer jahrzehntelangen oumlffentlichen Foumlrderung Die Anerkennung der Schaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestaumltten als Kompensationsmaszlignahme soll kuumlnftig uumlber Fledermausquartiere hinaus gehen (zB Fortpflanzungs- und Ruhestaumltten von Vogelarten) da Maszlignahmen im Innenbereichndash anders als im Auszligenbereich ndash nicht durch die Eingriffsregelung gegen Beeintraumlchtigungen geschuumltzt sind ist eine rechtliche Anerkennung nur moumlglich wenn derartige Maszlignahmen anderweitig rechtlich gesichert werden Ferner wurde die Entwicklung von Auen sowie die Wiederherstellung von Streuobstwiesen (nicht deren Neuanlage) als wuumlnschenswerte Zielmaszlignahme ergaumlnzt Auf Grund eines fruumlheren Einzelfalls in Nordhessen war mit Absatz 2a der Ausgleich der Rodung eines Streuobstbestands flaumlchenmaumlszligig bdquobeschraumlnktldquo und lediglich ergaumlnzend eine Ersatzzahlung zugelassen worden Diese Vorschrift ist mit den strikten Vorgaben zur Realkompensation in sectsect 15 und 30 BNatSchG nicht mehr vereinbar Die Beruumlcksichtigung der agrarstrukturellen Belange nach sect 15 Abs 3 BNatSchG wird verstaumlrkt Eine aus Kreisen der Landwirtschaft gewuumlnschte daruumlber hinaus gehende Verstaumlrkung des Schutzes der Landwirtschaft findet ihre Grenzen in sect 15 BNatSchG

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Es handelt sich um eine Abstimmungsvorschrift nicht jedoch um eine Kompensationsverhinderungsvorschrift Besondere Bedeutung hat die vorzuumlgliche Verhinderung und ggf Beseitigung von Vollzugsdefiziten bei Kompensationsmaszlignahmen und in den bundesrechtlich geforderten Kompensationsregistern (vgl sect 4 der Verordnung mit Ergaumlnzungen sowie sect 4 HAGBNatSchG) Diesem Zweck dient auch eine Eintragungspflicht in sect 5 fuumlr die Maszlignahmen der Oumlkoagentur im Zuge von Freistellungserklaumlrungen

Zu sect 3 Angesichts des groszligen Umfangs bereits jetzt verfuumlgbarer Oumlkokonten in Hessen und zur Schonung des Flaumlchenmarktes wurde eine Regelung eingefuumlhrt dass nicht nur Gemeinden und das Land sondern insgesamt die oumlffentliche Hand sowie oumlffentliche Unternehmen mit Ruumlcksicht auf das Gemeinwohlinteresse vorrangig die Nutzung von Oumlkokonten fuumlr die Kompensation des Eingriffs heranzuziehen haben Fuumlr die Definition des Adressatenkreises wurde die einschlaumlgige europaumlische Rechtsvorschrift zitiert Damit sind zB kuumlnftig auch die Deutsche Bahn AG oder privatwirtschaftlich organisierte Stadtwerke oder andere mehrheitlich im Eigentum der oumlffentlichen Hand stehende Unternehmen hiervon erfasst Diese Regelung reduziert Stoumlrungen im Bodenmarkt die daraus entstehen koumlnnen dass aus Anlass des Eingriffs nicht nur Flaumlchen fuumlr den Eingriff selbst sondern zusaumltzlich auch fuumlr die Kompensation der von ihm verursachten Naturschaumlden erforderlich werden

Zu sect 6 Der Verbraucherpreisindex hatte sich in Deutschland von 1992 bis 2016 um 455 erhoumlht Verbraucherpreisindex fuumlr Deutschland 2010=100

2016 1074

1992 738

QuellehttpswwwdestatisdeDEZahlenFaktenGesamtwirtschaftUmweltPreiseVerbraucherpreisindizesTabe

llen_VerbraucherpreiseKategorienhtmlcms_gtp=145110_slot253D2amphttps=1) Der Kostenindex der Kompensationsverordnung hatte sich im selben Zeitraum aber nur um 94 erhoumlht (zur Herleitung siehe unten) 1992 (Ausgleichsabgabenrichtlinie) 062 DM= 032 euro pro Wertpunkt 2016 (Kompensationsverordnung) 035 euro pro Wertpunkt Hier bestand in mehrerlei Hinsicht dringender Anpassungsbedarf

1 Eine nicht auskoumlmmliche Ersatzzahlung wuumlrde zu einer unzulaumlssigen Bevorzugung und damit zu einer beihilfeaumlhnlichen Besserstellung fuumlhren Insofern war eine Inflationsanpassung vordringlich

2 Die Praxis der Festsetzung von Ersatzzahlungen im Bundesvergleich verdeutlichte ferner dass Hessen hier je nach Fallgestaltung haumlufig am unteren Ende des Laumlndervergleichs rangierte Eine wettbewerbsverzerrende Bevorzugung auf der Grundlage der hier uumlblichen Festsetzungen draumlngte sich auf und musste dringend korrigiert werden

3 Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl v 1142016 Az 3 B 2215) war bei der Ermittlung der Ersatzzahlungen auch der Bodenwert zu beruumlcksichtigen Dieser kann in Hessen regional und zeitlich variieren Die gewaumlhlte Groumlszligenordnung von 10 des landwirtschaftlichen Bodenwertes je

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Wertpunkt fuumlhrt in laumlndlichen Gebieten zu kaum einer Aufwertung dafuumlr im Ballungsgebiet zu deutlich houmlheren Werten Im Ballungsgebiet ergeben sich gleichwohl keine Auswirkungen auf den Wohnungsbau da es hier nicht zu Ersatzzahlungen kommt Der Ansatz von 10 des landwirtschaftlichen Bodenwertes wurde gewaumlhlt da bei Kompensationsmaszlignahmen im Durchschnitt Aufwertungen von ca 10 Wertpunkten je Quadratmeter erfolgen Der Bodenwertanteil an den Herstellungskosten eines bdquoOumlkopunktesldquo betraumlgt damit ca 10 des Bodenwertes Landwirtschaftliche Boumlden wurden hierfuumlr herangezogen da diese zB auch bei Ersatzaufforstungen zur Bemessung eingesetzt werden

Eine Anhebung um 455 gegenuumlber 032 euro bedeutete eine Anhebung auf 047euro Gleichwohl erfolgte fuumlr die Grundbewertung nur eine Anhebung um 14 von 035euro auf 040euro um insoweit auch die Finanzierung von Funktionssicherungsmaszlignahmen und Erfolgskontrollen zu ermoumlglichen Die restliche Korrektur erfolgt uumlber einen regionalen bodenwertabhaumlngigen Anteil der aktuell mindestens 007 euro pro Wertpunkt betraumlgt Der Kostenindex war 1992 durch Nachkalkulation eines Warenkorbs von 68 durchgefuumlhrten Naturschutzmaszlignahmen ermittelt worden Der Kostenindex entsprach dem flaumlchengewichteten Mittel der Kosten durchgefuumlhrter Maszlignahmen ohne Bodenwert Die durchschnittliche Aufwertung betrug etwas mehr als 10 Punkte je Quadratmeter Die regionalen Kostenindizes lassen sich nach den jeweils aktuellen Statistischen Berichten des Statistischen Landesamtes errechnen Nachfolgend die Tabelle fuumlr 2017

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Kostenindex nach sect6 KV(2018) incl regionalem Bodenwertanteil httpsstatistikhessendesitesstatistikhessendefilesMI7_j17pdf Durchschn landw Kaufwerte 2017 je Kreisfreie Stadt (St) Landkreis

Kaufwert Euroqm

Kostenindex incl rBwa

Staumldte Darmstadt Offenbach bull interpolieren

Frankfurt Stadt 737 114

Offenbach 608 101

Wiesbaden Landeshauptstadt 473 087

Main-Taunus-Kreis 399 080

Groszlig-Gerau 393 079

Kassel documenta-Stadt 279 068

Darmstadt-Dieburg 268 067

Bergstraszlige 239 064

Hochtaunuskreis 239 064

Wetteraukreis 237 064

Main-Kinzig-Kreis 178 058

Gieszligen 165 056

Kassel 150 055

Schwalm-Eder-Kreis 152 055

Rheingau-Taunus-Kreis 144 054

Limburg-Weilburg 135 054

Fulda 144 054

Waldeck-Frankenberg 137 054

Odenwaldkreis 132 053

Marburg-Biedenkopf 131 053

Lahn-Dill-Kreis 114 051

Hersfeld-Rotenburg 103 050

Werra-Meiszligner-Kreis 087 049

Vogelsberg 070 047

Land H e s s e n Durchschnitt 153 055

Zur Einfuumlhrung des regionalen Bodenwertanteils wurden die bisherigen Eurowerte fuumlr mastenartige Eingriffe ebenfalls auf Wertpunkte umgerechnet (Anlage 2)

Zu sect 7 sect 7 regelt wie bisher vorzulegende Unterlagen Eine Zulassung kann nur erfolgen wenn die Unterlagen uumlber Kompensationsmaszlignahmen gemaumlszlig sect 4 Abs 2 HAGBNatSchG der zust Natschutzbehoumlrde bereits vorliegen Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht und vollstaumlndig vorliegen kann die Zulassung abgelehnt werden Unterlagen muumlssen veroumlffentlichungsfaumlhig sein

Zu sect 8 sect 8 gibt die Moumlglichkeit bei anhaumlngigen Verwaltungsverfahren auf die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren Verfahrensbeginn in diesem Sinne erfolgt spaumltestens mit Vorarbeiten wie zB Abstimmung des Untersuchungsumfangs nicht erst mit dem Antrag Die Zulassungsbehoumlrde entscheidet ob eine Option moumlglich ist Vorhandene (anerkannte) Oumlkokonten koumlnnen nach altem Recht weiter gehandelt werden

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Aumlnderungen Anlage 2 Ein sehr stark verzerrender Aspekt ergab sich aus dem Bemessungsrahmen von 100 Jahren fuumlr andauernde Eingriffe nach Anlage 2 Nr 431 bzw 432 der bislang geltenden KV Urspruumlnglich lag dieser Wert in der AAV bzw Ausgleichsabgabenrichtlinie bei den im Zivilrecht uumlblichen 30 Jahren Er war spaumlter auf 100 Jahre erweitert worden Dies fuumlhrte im Ergebnis zu einer ggfs auch verzerrenden Reduktion des Kompensationsumfangs Der Wert wurde in der Novelle 2018 moderat von 100 Jahre auf 50 Jahre als Bemessungszeitraum reduziert Jedenfalls kann mit den vorstehend beschriebenen moderaten Anhebungen der derzeit moumlgliche Eindruck einer ungerechtfertigten wirtschaftlichen Verzerrung hinreichend korrigiert werden Die Moumlglichkeit der Zusatzbewertung wird durch die Novelle staumlrker an den betroffenen Umweltmedien ausgerichtet Ausdruumlcklich wird das Schutzgut Boden zusaumltzlich bewertet Die zusaumltzlichen Aufwendungen hierfuumlr orientieren sich an den bodenschutzrechtlichen und -fachlichen Erfordernissen Die Zusatzbewertung erfolgt auf der Beeintraumlchtigungs- und auf der Kompensationsseite Die Zusatzbewertung je Schutzgut betraumlgt maximal 3 Punkte je Quadratmeter in der Summe aller Schutzguumlter maximal 10 Punkte je Quadratmeter Bisher konnte bereits ein einzelnes Schutzgut zusaumltzlich 10 Punkte erbringen Dies war fachlich nicht gerechtfertigt Die ergaumlnzende Zusatzbewertung fuumlr die Lage in einem Natura 2000-Gebiet betrug ebenfalls bis zu 10 Punkte die oft ziemlich willkuumlrlich vergeben wurden Sie wird jetzt auf eine Verdoppelung der fachlichen Zusatzbewertung begrenzt 10 Punkte zusaumltzlich fuumlr Synergien in Natura ndash 2000-Gebieten sind kuumlnftig nur noch dann moumlglich wenn bereits die fachliche Zusatzbewertung den Maximalwert erreicht Vorkommen invasiver Arten sind nunmehr bei der Bewertung sowohl des Eingriffs als auch der Kompensation durch eine Zusatzbewertung zu beruumlcksichtigen Wertgebende europaumlisch geschuumltzte Arten koumlnnen kuumlnftig ebenfalls besser beruumlcksichtigt werden Zur Beruumlcksichtigung der Bodenbelange werden Verfahren fuumlr Flaumlchen gt 1 Hektar und bis zu 1 Hektar unterschieden Bis zu einem Hektar beschraumlnkt sich die Zusatzbewertung auf eine gutachtliche Einschaumltzung

je angef 10 EMZ uumlber 60 EMZ bzw unter 20 EMZ je 3 WPqm

bei ArchivboumldenBodendenkmaumllern je 3 WPqm Bei Flaumlchen ab 1 Hektar ist ein bodenkundliches Gutachten nach den einschlaumlgigen fachlichen Vorgaben zu erstellen Hierbei ist ggf die fuumlnfstufige bodenkundliche Bewertung in die dreistufige naturschutzrechtliche Bewertung umzurechnen

Aumlnderungen Anlage 3 Bei den Aumlnderungen der Anlage 3 (Wertliste) vorgesehen sind neue Standardbewertungen fuumlr gesetzlich geschuumltzte Biotope und Lebensraumtypen iSd FFH-Richtlinie um kuumlnftig an dieser Stelle Wertungswiderspruumlche zu verhindern und Hinweise zur Vermeidung von Umweltschaumlden (sect 19 BNatSchG) zu geben Kleinere Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Ableitung aus der faktoriellen Bewertung Bereits die Ausgleichsabgabenrichtlinie 1992 bewertete die einzelnen Nutzungstypen gutachtlich anhand von acht Bewertungsparametern

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Nachrichtlich Bewertungsstruktur der KV Bewertungsparameter Schutzwuumlrdigkeit

E Entwicklungsgrad des Typs (Alter Reife usw) N Natuumlrlichkeit des Typs (Naturnaumlhe iwS dh moumlglichst unbeeinflusst

durch menschliches Handeln) SV Strukturvielfalt des Typs (horizontale und vertikale Gliederung zB

durch Baumlume und Straumlucher) AV Artenvielfalt des Typs (spezifische Artenvielfalt) Schutzbeduumlrftigkeit

SB Seltenheit d Biotoptyps (Gemessen am Vorkommen in absoluten Zahlen)

SA Seltenheit der Arten die auf dem Typ vorkommen EB Empfindlichkeit des Biotoptyps gegen Beeintraumlchtigungen UE Unguumlnstige Entwicklungstendenz (Haumlufigkeit des Typs nimmt

tendenziell ab Beeintraumlchtigungen des Typs nehmen tendenziell zu) Die Wertstufen der Parameter werden jeweils kardinal skaliert von min=1 bis max=6 Berechnung des Biotopwertes BW in WPqm je Nutzungstyp WP Wertpunkte (Grundwert in des maximal moumlglichen Wertes [576]) BW [WPqm] = (Schutzwuumlrdigkeit Schutzbeduumlrftigkeit )[] Schutzwuumlrdigkeit =(E+N+SV+AV) Schutzbeduumlrftigkeit =(SA+SB+EB+UE) BW [WPqm] = (E+N+SV+AV)(SA+SB+EB+UE)576 []

Neu aufgenommen wurden mit dem Kennbuchstaben bdquoEldquo besondere Entwicklungstypen die fuumlr komplexe nutzungsintegrierte Weide- und Entwicklungskonzepte herangezogen werden sollen

Extensiv genutzte halboffene Weidelandschaft (41 Punkte)

und Wanderweideflaumlchen (53 Punkte) Mit beiden Konzepten besteht die Moumlglichkeit der gezielten Biotop- und Lebensraumentwicklung gerade auch in Natura-2000-Gebieten Die Zuordnung zu den Waldtypen wurde staumlrker strukturiert Der jeweilige Standardwaldtyp soll einen Anteil von mehr als gt 70 des typisierenden Baumartenanteils aufweisen ansonsten erfolgt eine Interpolation Als besonders wertvolle Waldtypen wurden einige Waumllder mit einem Alter gt 120 Jahre und einem Anteil von weniger als lt10 atypischer Baumarten ausgeschieden Maszlignahmen im Rahmen des Oumlkolandbaus fuumlhren durchschnittlich im Vergleich zu konventionellen Landbauformen zu einem Aufschlag zwischen +5 und +7 Punkten Im Anhalt an HALM durchgefuumlhrte Acker-Artenschutzmaszlignahmen fuumlhren zu einer Aufwertung auf 27 Punkte Auch bei den Flieszliggewaumlssern erfolgte eine staumlrkere Anpassung an die in der Verwaltung eingefuumlhrten Objekte und Kriterien

Aumlnderungen Anlage 4 Sachkundenachweis und Qualitaumltssicherung Insbesondere der Nachweis der Sachkunde der Ersteller der Gutachten und Planunterlagen sowie die Qualitaumltssicherung naturschutzfachlicher Gutachten und Planungen durch die Antragsteller werden in Anlage 4 neu geregelt Erforderlich wird allgemein ein schriftlicher Beleg uumlber die fachliche Eignung des Planerstellers sowie ggf der von ihm beauftragten Personen Fachlich geeignet fuumlr die

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Erstellung allgemeiner Antragsunterlagen zur Durchfuumlhrung von Eingriffen sind Planersteller deren verantwortlich zeichnendes Personal uumlber ein zumindest sechssemestriges abgeschlossenes Studium in den Bereichen Biologie Oumlkologie Geographie Landschaftsplanung Forstwirtschaft-wissenschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen verfuumlgen und eine mindestens zweijaumlhrige Berufserfahrung im einschlaumlgigen Berufsfeld nachweisen koumlnnen oder bereits mindestens zehn Eingriffsplanungen gefertigt haben Fuumlr die Bearbeitung besonderer naturschutzfachlicher Sachverhalte (zB Artgutachten) ist durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen Weiterhin muss eine fachlich geeignete Person auf Nachfrage regelmaumlszligige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen nachweisen koumlnnen Bei Bagatellverfahren (Kleinsteingriffe wie zB Fahrsilo Scheune) usw kann die Naturschutzbehoumlrde wie bereits bisher auf besondere Gutachten verzichten (sect7) Die Planunterlagen sind vom verantwortlichen Planersteller zu unterschreiben Mit seiner Unterschrift bestaumltigt dieser dass die Planunterlagen vollstaumlndig sind diese den Vorgaben von Bundes- sowie Landesnaturschutzgesetz sowie den guumlltigen Rechtsverordnungen entsprechen und die Planung nach dem zum Zeitpunkt der Planerstellung aktuellen fachlichen Kenntnisstand gefertigt wurden Liegen der Zulassungsbehoumlrde schriftliche Erkenntnisse vor die den vorgelegten Gutachten oder Bewertungen begruumlndet widersprechen ist eine Qualitaumltssicherung durch eine unabhaumlngige qualifizierte Person durchzufuumlhren die Auswahl der unabhaumlngigen qualifizierten Person erfolgt durch die im Verfahren beteiligten Naturschutzbehoumlrde aus Vorschlaumlgen des Antragstellers fuumlr die durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen ist Die Liste der sonstigen Nachweise der Anlage vier hat sich entsprechend der materiellen Anforderungen erweitert Hinzugekommen sind ua Angaben zu

einer Begruumlndung entsprechend sect 15 Abs 1 Satz 3 BNatSchG soweit Beeintraumlchtigungen nicht vermieden werden koumlnnen

der Gesamtbewertung nach Agrarplanung

Bodenfunktionen (sect 2 Abs 2 Nr 1 BBodSchG) Archivboumlden Bodendenkmaumller

Der Herkunft des Vermehrungsguts

Nachweisen warum Oumlkokonten nicht genutzt werden konnten

Der Verfuumlgbarkeit der Kompensationsflaumlchen

Ggf Bodengutachten Nach sect 7 KV 2018 muumlssen alle Unterlagen veroumlffentlichungsfaumlhig sein um insoweit auch den Anforderungen an die Internetveroumlffentlichung von Planungen im Rahmen des UVPG 2017 zu genuumlgen Soweit die Behoumlrden bei der Antragsvorbesprechung oder einem Scoping weitere Anforderungen vereinbart haben gehoumlren diese mit zu den vorzulegenden Unterlagen Das Formular fuumlr die Ausgleichsberechnung wurde an die geaumlnderten materiellen Anforderungen angepasst Zur besseren raumlumlichen Zuordnung sollten Teilflaumlchen in Plaumlnen gekennzeichnet und die Kennzeichen in die Bilanz uumlbernommen werden Die Bilanzierung soll zumindest flurstuumlcks- und maszlignahmenweise getrennt erfolgen Je verwendetem Nutzungstyp nach Anlage 3 ist anzugeben ob gesetzlich geschuumltzte Biotope oder FFH-LRT betroffen sind Weicht die Punktbewertung eines Typs vom Standardwert nach Anlage 3 ab ist dies in der Ausgleichsberechnung bei dem Typ ebenfalls zu vermerken und jeweils eine begruumlndende Unterlage beizufuumlgen (Muster siehe Anlage)

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

L 0 0 0

Auml 0 0 0

C 0 0 0

H 0 0 0

E 0 0 0

N 0 0 0

B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

I 0 0 0

L 0 0 0

A 0 0 0

N 0 0 0

Z 0 0 0

0 0 0

Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld

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Anlass zur Novelle Die Novelle war erforderlich da mit Ruumlcksicht auf das Rechtsetzungsverfahren zur BKompV nach 2012 keine substantielle Aumlnderung der KV mehr erfolgt war Nachdem der Bund den Erlass einer BKompV nicht mehr weiter verfolgte war Anlass fuumlr eine Uumlberarbeitung der KV in Hessen Dies bestaumltigten auch die vielfaumlltigen Anregungen im Zuge der Evaluierung

Uumlberarbeitungserfordernisse Aus der Sicht der Verwaltung und nach Abgleich mit Stellungnahmen von auszligen ergaben sich insbesondere folgende wesentliche Uumlberarbeitungserfordernisse Redaktionelle Uumlberarbeitungen bleiben unerwaumlhnt Ein Erfordernis zur Uumlberarbeitung der Anlage 1 besteht nicht (Naturraumlumlicher Zusammenhang) Bereits die bisherige Anlage 1 schlieszligt die Durchfuumlhrung von Kompensationsmaszlignahmen im selben Naturraum in einem Nachbarland grundsaumltzlich nicht aus

Zu sect 1 Neben der schon bisher vorgesehenen Ausrichtung von Kompensationsmaszlignahmen am europaumlischen Regelungsregime zum Schutzgebietsnetz NATURA 2000 sollte auch staumlrker als bislang eine Ausrichtung aquatischer Maszlignahmen an der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen da weitaus uumlberwiegend Zielkongruenz besteht Im Interesse der Landwirtschaft des Bodenschutzes und der Nachhaltigkeitsstrategie erfolgte eine staumlrkere Hervorhebung des Erfordernisses mit Flaumlchen sparsam umzugehen eine Klarstellung des Verhaumlltnisses zwischen Waldabgabe und Ersatzzahlung sowie zwischen oumlffentlichen Pflichten und Kompensation und schlieszliglich zur Beruumlcksichtigung von Entsiegelungen sowie sog bdquoproduktionsintegrierterldquo Maszlignahmen Aus laufenden Petitionsverfahren war Bedarf zur Klarstellung entstanden dass die Anmeldung eines Oumlkokontos keine Vermarktungsgarantie nach sich zieht Von Anbeginn der Oumlkokontoregelung war diese lediglich als zusaumltzliche Option vorgesehen Gleichwohl dient sie der Reduktion des jeweils anlassbezogenen Flaumlchenbedarfs

Zu sect 2 Auch im Hinblick auf die Vorgaben in sect 15ff BNatSchG war nochmals klarzustellen dass Kompensationsmaszlignahmen verbindlich und mit der Moumlglichkeit einer dauerhaften Funktionserfuumlllung anzulegen sind Eine zeitliche Befristung von vornherein scheidet also aus Eine Ruumlcknahme einer Kompensationsmaszlignahme stellt regelmaumlszligig einen neuen Eingriff dar Bei zeitlich befristeten Eingriffen erfolgt die Beruumlcksichtigung der Befristung uumlber die Reduktion des Kompensationsumfangs auf einen geringeren Anteil Der verbleibende reduzierte Anteil ist ebenfalls so anzulegen dass eine dauerhafte Wirkung moumlglich bleibt Eine Buumlndelung verschiedener Kompensationspflichten ndash auch aus unterschiedlichen Rechtskreisen (zB Forstrecht Artenschutz Eingriffsregelung usw) dient der Reduktion des Flaumlchenbedarfs Eine Klarstellung des Flaumlchenumgriffs (moumlglichst bis zu 50 km als wuumlnschenswerter maximaler Abstand) innerhalb dessen auch im Hinblick auf funktionale Zusammenhaumlnge und der biologischen Vielfalt die Realisierung der Kompensation wichtig erscheint war angezeigt Aktuell waumlren in Hessen nach dem Naturraumbezug des Bundes Entfernungen von gt 100 km zwischen Eingriff und Kompensation denkbar Hierfuumlr besteht kaum gesellschaftliche Akzeptanz

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In die Pruumlfung von Ausgleich und Ersatz waren ausdruumlcklich auch Maszlignahmen der Entsiegelung aufzunehmen Neben den Vorgaben des BBodSchG waumlre es auch im Sinne von Ressourcenschutz sowie -effizienz von groszligem Vorteil in quantitativer und qualitativer Hinsicht Flaumlchen an die Bodenfunktionen zuruumlckzugeben Da die Durchfuumlhrung von Vorhaben im besiedelten Bereich naturschutzrechtlich nach BNatSchG keiner Eingriffsgenehmigung bedarf (sect 18 BNatSchG) kann auch die Entsiegelung im besiedelten Bereich nicht mehr besonders hervorgehoben werden Im besiedelten Bereich hat die Wiederbebauung bereits versiegelter Flaumlchen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung Vorrang Festlegungen in Bebauungsplaumlnen bleiben hiervon unberuumlhrt Das Erfordernis eines Nachweises der Flaumlchenverfuumlgbarkeit fuumlr Kompensationsmaszlignahmen bereits bei Antragstellung ist dem Umstand geschuldet dass in der Vergangenheit haumlufig Maszlignahmen beantragt wurden auf die der Vorhabentraumlger keinen realen Zugriff hatte Dies fuumlhrte zu Vollzugsdefiziten oder spaumlteren Umplanungen und machte Entscheidungen angreifbar Fuumlr den Beginn und Abschluss sowie fuumlr den Verzug bei Kompensationsmaszlignahmen waren Regelungen zu ergaumlnzen da bei ausbleibender Realisierung von Kompensationsmaszlignahmen allein Verwaltungszwang nach dem VerwVollstreckungsG nicht ausreicht Vielmehr verbleiben durch den verzugsbedingten Time-lag materielle Schaumlden in der Natur die behoben werden muumlssen Der Schwerpunkt soll auf der Gestaltung flaumlchenschonender Kompensationsmaszligahmen liegen um die schonende und effiziente Nutzung von Boumlden zu erhalten Hierzu kann auch auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie fuumlr Hessen verwiesen werden Es erfolgt entsprechend der Verwaltungspraxis eine klarstellende Regelung dass auch der rechtlich normierte Oumlkolandbau eine Aufwertungsmaszlignahme gegenuumlber der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft darstellt Dies ist in Hessen bereits seit vielen Jahren moumlglich Die besonderen Leistungen oumlkologischer Landwirtschaft fuumlr Natur und Landschaft werden mit der Ergaumlnzung hervorgehoben Eine Finanzierung des Oumlkolandbaus durch Anrechnung als Kompensation schlieszligt eine gleichzeitige oder spaumltere Foumlrderung im Rahmen von Agrarumweltmaszlignahmen aus Die im Kompensationsgeschaumlft uumlblichen Preise entsprechen allerdings der Houmlhe nach einer jahrzehntelangen oumlffentlichen Foumlrderung Die Anerkennung der Schaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestaumltten als Kompensationsmaszlignahme soll kuumlnftig uumlber Fledermausquartiere hinaus gehen (zB Fortpflanzungs- und Ruhestaumltten von Vogelarten) da Maszlignahmen im Innenbereichndash anders als im Auszligenbereich ndash nicht durch die Eingriffsregelung gegen Beeintraumlchtigungen geschuumltzt sind ist eine rechtliche Anerkennung nur moumlglich wenn derartige Maszlignahmen anderweitig rechtlich gesichert werden Ferner wurde die Entwicklung von Auen sowie die Wiederherstellung von Streuobstwiesen (nicht deren Neuanlage) als wuumlnschenswerte Zielmaszlignahme ergaumlnzt Auf Grund eines fruumlheren Einzelfalls in Nordhessen war mit Absatz 2a der Ausgleich der Rodung eines Streuobstbestands flaumlchenmaumlszligig bdquobeschraumlnktldquo und lediglich ergaumlnzend eine Ersatzzahlung zugelassen worden Diese Vorschrift ist mit den strikten Vorgaben zur Realkompensation in sectsect 15 und 30 BNatSchG nicht mehr vereinbar Die Beruumlcksichtigung der agrarstrukturellen Belange nach sect 15 Abs 3 BNatSchG wird verstaumlrkt Eine aus Kreisen der Landwirtschaft gewuumlnschte daruumlber hinaus gehende Verstaumlrkung des Schutzes der Landwirtschaft findet ihre Grenzen in sect 15 BNatSchG

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Es handelt sich um eine Abstimmungsvorschrift nicht jedoch um eine Kompensationsverhinderungsvorschrift Besondere Bedeutung hat die vorzuumlgliche Verhinderung und ggf Beseitigung von Vollzugsdefiziten bei Kompensationsmaszlignahmen und in den bundesrechtlich geforderten Kompensationsregistern (vgl sect 4 der Verordnung mit Ergaumlnzungen sowie sect 4 HAGBNatSchG) Diesem Zweck dient auch eine Eintragungspflicht in sect 5 fuumlr die Maszlignahmen der Oumlkoagentur im Zuge von Freistellungserklaumlrungen

Zu sect 3 Angesichts des groszligen Umfangs bereits jetzt verfuumlgbarer Oumlkokonten in Hessen und zur Schonung des Flaumlchenmarktes wurde eine Regelung eingefuumlhrt dass nicht nur Gemeinden und das Land sondern insgesamt die oumlffentliche Hand sowie oumlffentliche Unternehmen mit Ruumlcksicht auf das Gemeinwohlinteresse vorrangig die Nutzung von Oumlkokonten fuumlr die Kompensation des Eingriffs heranzuziehen haben Fuumlr die Definition des Adressatenkreises wurde die einschlaumlgige europaumlische Rechtsvorschrift zitiert Damit sind zB kuumlnftig auch die Deutsche Bahn AG oder privatwirtschaftlich organisierte Stadtwerke oder andere mehrheitlich im Eigentum der oumlffentlichen Hand stehende Unternehmen hiervon erfasst Diese Regelung reduziert Stoumlrungen im Bodenmarkt die daraus entstehen koumlnnen dass aus Anlass des Eingriffs nicht nur Flaumlchen fuumlr den Eingriff selbst sondern zusaumltzlich auch fuumlr die Kompensation der von ihm verursachten Naturschaumlden erforderlich werden

Zu sect 6 Der Verbraucherpreisindex hatte sich in Deutschland von 1992 bis 2016 um 455 erhoumlht Verbraucherpreisindex fuumlr Deutschland 2010=100

2016 1074

1992 738

QuellehttpswwwdestatisdeDEZahlenFaktenGesamtwirtschaftUmweltPreiseVerbraucherpreisindizesTabe

llen_VerbraucherpreiseKategorienhtmlcms_gtp=145110_slot253D2amphttps=1) Der Kostenindex der Kompensationsverordnung hatte sich im selben Zeitraum aber nur um 94 erhoumlht (zur Herleitung siehe unten) 1992 (Ausgleichsabgabenrichtlinie) 062 DM= 032 euro pro Wertpunkt 2016 (Kompensationsverordnung) 035 euro pro Wertpunkt Hier bestand in mehrerlei Hinsicht dringender Anpassungsbedarf

1 Eine nicht auskoumlmmliche Ersatzzahlung wuumlrde zu einer unzulaumlssigen Bevorzugung und damit zu einer beihilfeaumlhnlichen Besserstellung fuumlhren Insofern war eine Inflationsanpassung vordringlich

2 Die Praxis der Festsetzung von Ersatzzahlungen im Bundesvergleich verdeutlichte ferner dass Hessen hier je nach Fallgestaltung haumlufig am unteren Ende des Laumlndervergleichs rangierte Eine wettbewerbsverzerrende Bevorzugung auf der Grundlage der hier uumlblichen Festsetzungen draumlngte sich auf und musste dringend korrigiert werden

3 Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl v 1142016 Az 3 B 2215) war bei der Ermittlung der Ersatzzahlungen auch der Bodenwert zu beruumlcksichtigen Dieser kann in Hessen regional und zeitlich variieren Die gewaumlhlte Groumlszligenordnung von 10 des landwirtschaftlichen Bodenwertes je

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Wertpunkt fuumlhrt in laumlndlichen Gebieten zu kaum einer Aufwertung dafuumlr im Ballungsgebiet zu deutlich houmlheren Werten Im Ballungsgebiet ergeben sich gleichwohl keine Auswirkungen auf den Wohnungsbau da es hier nicht zu Ersatzzahlungen kommt Der Ansatz von 10 des landwirtschaftlichen Bodenwertes wurde gewaumlhlt da bei Kompensationsmaszlignahmen im Durchschnitt Aufwertungen von ca 10 Wertpunkten je Quadratmeter erfolgen Der Bodenwertanteil an den Herstellungskosten eines bdquoOumlkopunktesldquo betraumlgt damit ca 10 des Bodenwertes Landwirtschaftliche Boumlden wurden hierfuumlr herangezogen da diese zB auch bei Ersatzaufforstungen zur Bemessung eingesetzt werden

Eine Anhebung um 455 gegenuumlber 032 euro bedeutete eine Anhebung auf 047euro Gleichwohl erfolgte fuumlr die Grundbewertung nur eine Anhebung um 14 von 035euro auf 040euro um insoweit auch die Finanzierung von Funktionssicherungsmaszlignahmen und Erfolgskontrollen zu ermoumlglichen Die restliche Korrektur erfolgt uumlber einen regionalen bodenwertabhaumlngigen Anteil der aktuell mindestens 007 euro pro Wertpunkt betraumlgt Der Kostenindex war 1992 durch Nachkalkulation eines Warenkorbs von 68 durchgefuumlhrten Naturschutzmaszlignahmen ermittelt worden Der Kostenindex entsprach dem flaumlchengewichteten Mittel der Kosten durchgefuumlhrter Maszlignahmen ohne Bodenwert Die durchschnittliche Aufwertung betrug etwas mehr als 10 Punkte je Quadratmeter Die regionalen Kostenindizes lassen sich nach den jeweils aktuellen Statistischen Berichten des Statistischen Landesamtes errechnen Nachfolgend die Tabelle fuumlr 2017

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Kostenindex nach sect6 KV(2018) incl regionalem Bodenwertanteil httpsstatistikhessendesitesstatistikhessendefilesMI7_j17pdf Durchschn landw Kaufwerte 2017 je Kreisfreie Stadt (St) Landkreis

Kaufwert Euroqm

Kostenindex incl rBwa

Staumldte Darmstadt Offenbach bull interpolieren

Frankfurt Stadt 737 114

Offenbach 608 101

Wiesbaden Landeshauptstadt 473 087

Main-Taunus-Kreis 399 080

Groszlig-Gerau 393 079

Kassel documenta-Stadt 279 068

Darmstadt-Dieburg 268 067

Bergstraszlige 239 064

Hochtaunuskreis 239 064

Wetteraukreis 237 064

Main-Kinzig-Kreis 178 058

Gieszligen 165 056

Kassel 150 055

Schwalm-Eder-Kreis 152 055

Rheingau-Taunus-Kreis 144 054

Limburg-Weilburg 135 054

Fulda 144 054

Waldeck-Frankenberg 137 054

Odenwaldkreis 132 053

Marburg-Biedenkopf 131 053

Lahn-Dill-Kreis 114 051

Hersfeld-Rotenburg 103 050

Werra-Meiszligner-Kreis 087 049

Vogelsberg 070 047

Land H e s s e n Durchschnitt 153 055

Zur Einfuumlhrung des regionalen Bodenwertanteils wurden die bisherigen Eurowerte fuumlr mastenartige Eingriffe ebenfalls auf Wertpunkte umgerechnet (Anlage 2)

Zu sect 7 sect 7 regelt wie bisher vorzulegende Unterlagen Eine Zulassung kann nur erfolgen wenn die Unterlagen uumlber Kompensationsmaszlignahmen gemaumlszlig sect 4 Abs 2 HAGBNatSchG der zust Natschutzbehoumlrde bereits vorliegen Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht und vollstaumlndig vorliegen kann die Zulassung abgelehnt werden Unterlagen muumlssen veroumlffentlichungsfaumlhig sein

Zu sect 8 sect 8 gibt die Moumlglichkeit bei anhaumlngigen Verwaltungsverfahren auf die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren Verfahrensbeginn in diesem Sinne erfolgt spaumltestens mit Vorarbeiten wie zB Abstimmung des Untersuchungsumfangs nicht erst mit dem Antrag Die Zulassungsbehoumlrde entscheidet ob eine Option moumlglich ist Vorhandene (anerkannte) Oumlkokonten koumlnnen nach altem Recht weiter gehandelt werden

[7]

Aumlnderungen Anlage 2 Ein sehr stark verzerrender Aspekt ergab sich aus dem Bemessungsrahmen von 100 Jahren fuumlr andauernde Eingriffe nach Anlage 2 Nr 431 bzw 432 der bislang geltenden KV Urspruumlnglich lag dieser Wert in der AAV bzw Ausgleichsabgabenrichtlinie bei den im Zivilrecht uumlblichen 30 Jahren Er war spaumlter auf 100 Jahre erweitert worden Dies fuumlhrte im Ergebnis zu einer ggfs auch verzerrenden Reduktion des Kompensationsumfangs Der Wert wurde in der Novelle 2018 moderat von 100 Jahre auf 50 Jahre als Bemessungszeitraum reduziert Jedenfalls kann mit den vorstehend beschriebenen moderaten Anhebungen der derzeit moumlgliche Eindruck einer ungerechtfertigten wirtschaftlichen Verzerrung hinreichend korrigiert werden Die Moumlglichkeit der Zusatzbewertung wird durch die Novelle staumlrker an den betroffenen Umweltmedien ausgerichtet Ausdruumlcklich wird das Schutzgut Boden zusaumltzlich bewertet Die zusaumltzlichen Aufwendungen hierfuumlr orientieren sich an den bodenschutzrechtlichen und -fachlichen Erfordernissen Die Zusatzbewertung erfolgt auf der Beeintraumlchtigungs- und auf der Kompensationsseite Die Zusatzbewertung je Schutzgut betraumlgt maximal 3 Punkte je Quadratmeter in der Summe aller Schutzguumlter maximal 10 Punkte je Quadratmeter Bisher konnte bereits ein einzelnes Schutzgut zusaumltzlich 10 Punkte erbringen Dies war fachlich nicht gerechtfertigt Die ergaumlnzende Zusatzbewertung fuumlr die Lage in einem Natura 2000-Gebiet betrug ebenfalls bis zu 10 Punkte die oft ziemlich willkuumlrlich vergeben wurden Sie wird jetzt auf eine Verdoppelung der fachlichen Zusatzbewertung begrenzt 10 Punkte zusaumltzlich fuumlr Synergien in Natura ndash 2000-Gebieten sind kuumlnftig nur noch dann moumlglich wenn bereits die fachliche Zusatzbewertung den Maximalwert erreicht Vorkommen invasiver Arten sind nunmehr bei der Bewertung sowohl des Eingriffs als auch der Kompensation durch eine Zusatzbewertung zu beruumlcksichtigen Wertgebende europaumlisch geschuumltzte Arten koumlnnen kuumlnftig ebenfalls besser beruumlcksichtigt werden Zur Beruumlcksichtigung der Bodenbelange werden Verfahren fuumlr Flaumlchen gt 1 Hektar und bis zu 1 Hektar unterschieden Bis zu einem Hektar beschraumlnkt sich die Zusatzbewertung auf eine gutachtliche Einschaumltzung

je angef 10 EMZ uumlber 60 EMZ bzw unter 20 EMZ je 3 WPqm

bei ArchivboumldenBodendenkmaumllern je 3 WPqm Bei Flaumlchen ab 1 Hektar ist ein bodenkundliches Gutachten nach den einschlaumlgigen fachlichen Vorgaben zu erstellen Hierbei ist ggf die fuumlnfstufige bodenkundliche Bewertung in die dreistufige naturschutzrechtliche Bewertung umzurechnen

Aumlnderungen Anlage 3 Bei den Aumlnderungen der Anlage 3 (Wertliste) vorgesehen sind neue Standardbewertungen fuumlr gesetzlich geschuumltzte Biotope und Lebensraumtypen iSd FFH-Richtlinie um kuumlnftig an dieser Stelle Wertungswiderspruumlche zu verhindern und Hinweise zur Vermeidung von Umweltschaumlden (sect 19 BNatSchG) zu geben Kleinere Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Ableitung aus der faktoriellen Bewertung Bereits die Ausgleichsabgabenrichtlinie 1992 bewertete die einzelnen Nutzungstypen gutachtlich anhand von acht Bewertungsparametern

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Nachrichtlich Bewertungsstruktur der KV Bewertungsparameter Schutzwuumlrdigkeit

E Entwicklungsgrad des Typs (Alter Reife usw) N Natuumlrlichkeit des Typs (Naturnaumlhe iwS dh moumlglichst unbeeinflusst

durch menschliches Handeln) SV Strukturvielfalt des Typs (horizontale und vertikale Gliederung zB

durch Baumlume und Straumlucher) AV Artenvielfalt des Typs (spezifische Artenvielfalt) Schutzbeduumlrftigkeit

SB Seltenheit d Biotoptyps (Gemessen am Vorkommen in absoluten Zahlen)

SA Seltenheit der Arten die auf dem Typ vorkommen EB Empfindlichkeit des Biotoptyps gegen Beeintraumlchtigungen UE Unguumlnstige Entwicklungstendenz (Haumlufigkeit des Typs nimmt

tendenziell ab Beeintraumlchtigungen des Typs nehmen tendenziell zu) Die Wertstufen der Parameter werden jeweils kardinal skaliert von min=1 bis max=6 Berechnung des Biotopwertes BW in WPqm je Nutzungstyp WP Wertpunkte (Grundwert in des maximal moumlglichen Wertes [576]) BW [WPqm] = (Schutzwuumlrdigkeit Schutzbeduumlrftigkeit )[] Schutzwuumlrdigkeit =(E+N+SV+AV) Schutzbeduumlrftigkeit =(SA+SB+EB+UE) BW [WPqm] = (E+N+SV+AV)(SA+SB+EB+UE)576 []

Neu aufgenommen wurden mit dem Kennbuchstaben bdquoEldquo besondere Entwicklungstypen die fuumlr komplexe nutzungsintegrierte Weide- und Entwicklungskonzepte herangezogen werden sollen

Extensiv genutzte halboffene Weidelandschaft (41 Punkte)

und Wanderweideflaumlchen (53 Punkte) Mit beiden Konzepten besteht die Moumlglichkeit der gezielten Biotop- und Lebensraumentwicklung gerade auch in Natura-2000-Gebieten Die Zuordnung zu den Waldtypen wurde staumlrker strukturiert Der jeweilige Standardwaldtyp soll einen Anteil von mehr als gt 70 des typisierenden Baumartenanteils aufweisen ansonsten erfolgt eine Interpolation Als besonders wertvolle Waldtypen wurden einige Waumllder mit einem Alter gt 120 Jahre und einem Anteil von weniger als lt10 atypischer Baumarten ausgeschieden Maszlignahmen im Rahmen des Oumlkolandbaus fuumlhren durchschnittlich im Vergleich zu konventionellen Landbauformen zu einem Aufschlag zwischen +5 und +7 Punkten Im Anhalt an HALM durchgefuumlhrte Acker-Artenschutzmaszlignahmen fuumlhren zu einer Aufwertung auf 27 Punkte Auch bei den Flieszliggewaumlssern erfolgte eine staumlrkere Anpassung an die in der Verwaltung eingefuumlhrten Objekte und Kriterien

Aumlnderungen Anlage 4 Sachkundenachweis und Qualitaumltssicherung Insbesondere der Nachweis der Sachkunde der Ersteller der Gutachten und Planunterlagen sowie die Qualitaumltssicherung naturschutzfachlicher Gutachten und Planungen durch die Antragsteller werden in Anlage 4 neu geregelt Erforderlich wird allgemein ein schriftlicher Beleg uumlber die fachliche Eignung des Planerstellers sowie ggf der von ihm beauftragten Personen Fachlich geeignet fuumlr die

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Erstellung allgemeiner Antragsunterlagen zur Durchfuumlhrung von Eingriffen sind Planersteller deren verantwortlich zeichnendes Personal uumlber ein zumindest sechssemestriges abgeschlossenes Studium in den Bereichen Biologie Oumlkologie Geographie Landschaftsplanung Forstwirtschaft-wissenschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen verfuumlgen und eine mindestens zweijaumlhrige Berufserfahrung im einschlaumlgigen Berufsfeld nachweisen koumlnnen oder bereits mindestens zehn Eingriffsplanungen gefertigt haben Fuumlr die Bearbeitung besonderer naturschutzfachlicher Sachverhalte (zB Artgutachten) ist durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen Weiterhin muss eine fachlich geeignete Person auf Nachfrage regelmaumlszligige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen nachweisen koumlnnen Bei Bagatellverfahren (Kleinsteingriffe wie zB Fahrsilo Scheune) usw kann die Naturschutzbehoumlrde wie bereits bisher auf besondere Gutachten verzichten (sect7) Die Planunterlagen sind vom verantwortlichen Planersteller zu unterschreiben Mit seiner Unterschrift bestaumltigt dieser dass die Planunterlagen vollstaumlndig sind diese den Vorgaben von Bundes- sowie Landesnaturschutzgesetz sowie den guumlltigen Rechtsverordnungen entsprechen und die Planung nach dem zum Zeitpunkt der Planerstellung aktuellen fachlichen Kenntnisstand gefertigt wurden Liegen der Zulassungsbehoumlrde schriftliche Erkenntnisse vor die den vorgelegten Gutachten oder Bewertungen begruumlndet widersprechen ist eine Qualitaumltssicherung durch eine unabhaumlngige qualifizierte Person durchzufuumlhren die Auswahl der unabhaumlngigen qualifizierten Person erfolgt durch die im Verfahren beteiligten Naturschutzbehoumlrde aus Vorschlaumlgen des Antragstellers fuumlr die durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen ist Die Liste der sonstigen Nachweise der Anlage vier hat sich entsprechend der materiellen Anforderungen erweitert Hinzugekommen sind ua Angaben zu

einer Begruumlndung entsprechend sect 15 Abs 1 Satz 3 BNatSchG soweit Beeintraumlchtigungen nicht vermieden werden koumlnnen

der Gesamtbewertung nach Agrarplanung

Bodenfunktionen (sect 2 Abs 2 Nr 1 BBodSchG) Archivboumlden Bodendenkmaumller

Der Herkunft des Vermehrungsguts

Nachweisen warum Oumlkokonten nicht genutzt werden konnten

Der Verfuumlgbarkeit der Kompensationsflaumlchen

Ggf Bodengutachten Nach sect 7 KV 2018 muumlssen alle Unterlagen veroumlffentlichungsfaumlhig sein um insoweit auch den Anforderungen an die Internetveroumlffentlichung von Planungen im Rahmen des UVPG 2017 zu genuumlgen Soweit die Behoumlrden bei der Antragsvorbesprechung oder einem Scoping weitere Anforderungen vereinbart haben gehoumlren diese mit zu den vorzulegenden Unterlagen Das Formular fuumlr die Ausgleichsberechnung wurde an die geaumlnderten materiellen Anforderungen angepasst Zur besseren raumlumlichen Zuordnung sollten Teilflaumlchen in Plaumlnen gekennzeichnet und die Kennzeichen in die Bilanz uumlbernommen werden Die Bilanzierung soll zumindest flurstuumlcks- und maszlignahmenweise getrennt erfolgen Je verwendetem Nutzungstyp nach Anlage 3 ist anzugeben ob gesetzlich geschuumltzte Biotope oder FFH-LRT betroffen sind Weicht die Punktbewertung eines Typs vom Standardwert nach Anlage 3 ab ist dies in der Ausgleichsberechnung bei dem Typ ebenfalls zu vermerken und jeweils eine begruumlndende Unterlage beizufuumlgen (Muster siehe Anlage)

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

L 0 0 0

Auml 0 0 0

C 0 0 0

H 0 0 0

E 0 0 0

N 0 0 0

B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

I 0 0 0

L 0 0 0

A 0 0 0

N 0 0 0

Z 0 0 0

0 0 0

Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld

Page 3: Novelle der Kompensationsverordnung 2018 Gru nde und ... · damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Ökokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einführung

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In die Pruumlfung von Ausgleich und Ersatz waren ausdruumlcklich auch Maszlignahmen der Entsiegelung aufzunehmen Neben den Vorgaben des BBodSchG waumlre es auch im Sinne von Ressourcenschutz sowie -effizienz von groszligem Vorteil in quantitativer und qualitativer Hinsicht Flaumlchen an die Bodenfunktionen zuruumlckzugeben Da die Durchfuumlhrung von Vorhaben im besiedelten Bereich naturschutzrechtlich nach BNatSchG keiner Eingriffsgenehmigung bedarf (sect 18 BNatSchG) kann auch die Entsiegelung im besiedelten Bereich nicht mehr besonders hervorgehoben werden Im besiedelten Bereich hat die Wiederbebauung bereits versiegelter Flaumlchen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung Vorrang Festlegungen in Bebauungsplaumlnen bleiben hiervon unberuumlhrt Das Erfordernis eines Nachweises der Flaumlchenverfuumlgbarkeit fuumlr Kompensationsmaszlignahmen bereits bei Antragstellung ist dem Umstand geschuldet dass in der Vergangenheit haumlufig Maszlignahmen beantragt wurden auf die der Vorhabentraumlger keinen realen Zugriff hatte Dies fuumlhrte zu Vollzugsdefiziten oder spaumlteren Umplanungen und machte Entscheidungen angreifbar Fuumlr den Beginn und Abschluss sowie fuumlr den Verzug bei Kompensationsmaszlignahmen waren Regelungen zu ergaumlnzen da bei ausbleibender Realisierung von Kompensationsmaszlignahmen allein Verwaltungszwang nach dem VerwVollstreckungsG nicht ausreicht Vielmehr verbleiben durch den verzugsbedingten Time-lag materielle Schaumlden in der Natur die behoben werden muumlssen Der Schwerpunkt soll auf der Gestaltung flaumlchenschonender Kompensationsmaszligahmen liegen um die schonende und effiziente Nutzung von Boumlden zu erhalten Hierzu kann auch auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie fuumlr Hessen verwiesen werden Es erfolgt entsprechend der Verwaltungspraxis eine klarstellende Regelung dass auch der rechtlich normierte Oumlkolandbau eine Aufwertungsmaszlignahme gegenuumlber der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft darstellt Dies ist in Hessen bereits seit vielen Jahren moumlglich Die besonderen Leistungen oumlkologischer Landwirtschaft fuumlr Natur und Landschaft werden mit der Ergaumlnzung hervorgehoben Eine Finanzierung des Oumlkolandbaus durch Anrechnung als Kompensation schlieszligt eine gleichzeitige oder spaumltere Foumlrderung im Rahmen von Agrarumweltmaszlignahmen aus Die im Kompensationsgeschaumlft uumlblichen Preise entsprechen allerdings der Houmlhe nach einer jahrzehntelangen oumlffentlichen Foumlrderung Die Anerkennung der Schaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestaumltten als Kompensationsmaszlignahme soll kuumlnftig uumlber Fledermausquartiere hinaus gehen (zB Fortpflanzungs- und Ruhestaumltten von Vogelarten) da Maszlignahmen im Innenbereichndash anders als im Auszligenbereich ndash nicht durch die Eingriffsregelung gegen Beeintraumlchtigungen geschuumltzt sind ist eine rechtliche Anerkennung nur moumlglich wenn derartige Maszlignahmen anderweitig rechtlich gesichert werden Ferner wurde die Entwicklung von Auen sowie die Wiederherstellung von Streuobstwiesen (nicht deren Neuanlage) als wuumlnschenswerte Zielmaszlignahme ergaumlnzt Auf Grund eines fruumlheren Einzelfalls in Nordhessen war mit Absatz 2a der Ausgleich der Rodung eines Streuobstbestands flaumlchenmaumlszligig bdquobeschraumlnktldquo und lediglich ergaumlnzend eine Ersatzzahlung zugelassen worden Diese Vorschrift ist mit den strikten Vorgaben zur Realkompensation in sectsect 15 und 30 BNatSchG nicht mehr vereinbar Die Beruumlcksichtigung der agrarstrukturellen Belange nach sect 15 Abs 3 BNatSchG wird verstaumlrkt Eine aus Kreisen der Landwirtschaft gewuumlnschte daruumlber hinaus gehende Verstaumlrkung des Schutzes der Landwirtschaft findet ihre Grenzen in sect 15 BNatSchG

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Es handelt sich um eine Abstimmungsvorschrift nicht jedoch um eine Kompensationsverhinderungsvorschrift Besondere Bedeutung hat die vorzuumlgliche Verhinderung und ggf Beseitigung von Vollzugsdefiziten bei Kompensationsmaszlignahmen und in den bundesrechtlich geforderten Kompensationsregistern (vgl sect 4 der Verordnung mit Ergaumlnzungen sowie sect 4 HAGBNatSchG) Diesem Zweck dient auch eine Eintragungspflicht in sect 5 fuumlr die Maszlignahmen der Oumlkoagentur im Zuge von Freistellungserklaumlrungen

Zu sect 3 Angesichts des groszligen Umfangs bereits jetzt verfuumlgbarer Oumlkokonten in Hessen und zur Schonung des Flaumlchenmarktes wurde eine Regelung eingefuumlhrt dass nicht nur Gemeinden und das Land sondern insgesamt die oumlffentliche Hand sowie oumlffentliche Unternehmen mit Ruumlcksicht auf das Gemeinwohlinteresse vorrangig die Nutzung von Oumlkokonten fuumlr die Kompensation des Eingriffs heranzuziehen haben Fuumlr die Definition des Adressatenkreises wurde die einschlaumlgige europaumlische Rechtsvorschrift zitiert Damit sind zB kuumlnftig auch die Deutsche Bahn AG oder privatwirtschaftlich organisierte Stadtwerke oder andere mehrheitlich im Eigentum der oumlffentlichen Hand stehende Unternehmen hiervon erfasst Diese Regelung reduziert Stoumlrungen im Bodenmarkt die daraus entstehen koumlnnen dass aus Anlass des Eingriffs nicht nur Flaumlchen fuumlr den Eingriff selbst sondern zusaumltzlich auch fuumlr die Kompensation der von ihm verursachten Naturschaumlden erforderlich werden

Zu sect 6 Der Verbraucherpreisindex hatte sich in Deutschland von 1992 bis 2016 um 455 erhoumlht Verbraucherpreisindex fuumlr Deutschland 2010=100

2016 1074

1992 738

QuellehttpswwwdestatisdeDEZahlenFaktenGesamtwirtschaftUmweltPreiseVerbraucherpreisindizesTabe

llen_VerbraucherpreiseKategorienhtmlcms_gtp=145110_slot253D2amphttps=1) Der Kostenindex der Kompensationsverordnung hatte sich im selben Zeitraum aber nur um 94 erhoumlht (zur Herleitung siehe unten) 1992 (Ausgleichsabgabenrichtlinie) 062 DM= 032 euro pro Wertpunkt 2016 (Kompensationsverordnung) 035 euro pro Wertpunkt Hier bestand in mehrerlei Hinsicht dringender Anpassungsbedarf

1 Eine nicht auskoumlmmliche Ersatzzahlung wuumlrde zu einer unzulaumlssigen Bevorzugung und damit zu einer beihilfeaumlhnlichen Besserstellung fuumlhren Insofern war eine Inflationsanpassung vordringlich

2 Die Praxis der Festsetzung von Ersatzzahlungen im Bundesvergleich verdeutlichte ferner dass Hessen hier je nach Fallgestaltung haumlufig am unteren Ende des Laumlndervergleichs rangierte Eine wettbewerbsverzerrende Bevorzugung auf der Grundlage der hier uumlblichen Festsetzungen draumlngte sich auf und musste dringend korrigiert werden

3 Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl v 1142016 Az 3 B 2215) war bei der Ermittlung der Ersatzzahlungen auch der Bodenwert zu beruumlcksichtigen Dieser kann in Hessen regional und zeitlich variieren Die gewaumlhlte Groumlszligenordnung von 10 des landwirtschaftlichen Bodenwertes je

[5]

Wertpunkt fuumlhrt in laumlndlichen Gebieten zu kaum einer Aufwertung dafuumlr im Ballungsgebiet zu deutlich houmlheren Werten Im Ballungsgebiet ergeben sich gleichwohl keine Auswirkungen auf den Wohnungsbau da es hier nicht zu Ersatzzahlungen kommt Der Ansatz von 10 des landwirtschaftlichen Bodenwertes wurde gewaumlhlt da bei Kompensationsmaszlignahmen im Durchschnitt Aufwertungen von ca 10 Wertpunkten je Quadratmeter erfolgen Der Bodenwertanteil an den Herstellungskosten eines bdquoOumlkopunktesldquo betraumlgt damit ca 10 des Bodenwertes Landwirtschaftliche Boumlden wurden hierfuumlr herangezogen da diese zB auch bei Ersatzaufforstungen zur Bemessung eingesetzt werden

Eine Anhebung um 455 gegenuumlber 032 euro bedeutete eine Anhebung auf 047euro Gleichwohl erfolgte fuumlr die Grundbewertung nur eine Anhebung um 14 von 035euro auf 040euro um insoweit auch die Finanzierung von Funktionssicherungsmaszlignahmen und Erfolgskontrollen zu ermoumlglichen Die restliche Korrektur erfolgt uumlber einen regionalen bodenwertabhaumlngigen Anteil der aktuell mindestens 007 euro pro Wertpunkt betraumlgt Der Kostenindex war 1992 durch Nachkalkulation eines Warenkorbs von 68 durchgefuumlhrten Naturschutzmaszlignahmen ermittelt worden Der Kostenindex entsprach dem flaumlchengewichteten Mittel der Kosten durchgefuumlhrter Maszlignahmen ohne Bodenwert Die durchschnittliche Aufwertung betrug etwas mehr als 10 Punkte je Quadratmeter Die regionalen Kostenindizes lassen sich nach den jeweils aktuellen Statistischen Berichten des Statistischen Landesamtes errechnen Nachfolgend die Tabelle fuumlr 2017

[6]

Kostenindex nach sect6 KV(2018) incl regionalem Bodenwertanteil httpsstatistikhessendesitesstatistikhessendefilesMI7_j17pdf Durchschn landw Kaufwerte 2017 je Kreisfreie Stadt (St) Landkreis

Kaufwert Euroqm

Kostenindex incl rBwa

Staumldte Darmstadt Offenbach bull interpolieren

Frankfurt Stadt 737 114

Offenbach 608 101

Wiesbaden Landeshauptstadt 473 087

Main-Taunus-Kreis 399 080

Groszlig-Gerau 393 079

Kassel documenta-Stadt 279 068

Darmstadt-Dieburg 268 067

Bergstraszlige 239 064

Hochtaunuskreis 239 064

Wetteraukreis 237 064

Main-Kinzig-Kreis 178 058

Gieszligen 165 056

Kassel 150 055

Schwalm-Eder-Kreis 152 055

Rheingau-Taunus-Kreis 144 054

Limburg-Weilburg 135 054

Fulda 144 054

Waldeck-Frankenberg 137 054

Odenwaldkreis 132 053

Marburg-Biedenkopf 131 053

Lahn-Dill-Kreis 114 051

Hersfeld-Rotenburg 103 050

Werra-Meiszligner-Kreis 087 049

Vogelsberg 070 047

Land H e s s e n Durchschnitt 153 055

Zur Einfuumlhrung des regionalen Bodenwertanteils wurden die bisherigen Eurowerte fuumlr mastenartige Eingriffe ebenfalls auf Wertpunkte umgerechnet (Anlage 2)

Zu sect 7 sect 7 regelt wie bisher vorzulegende Unterlagen Eine Zulassung kann nur erfolgen wenn die Unterlagen uumlber Kompensationsmaszlignahmen gemaumlszlig sect 4 Abs 2 HAGBNatSchG der zust Natschutzbehoumlrde bereits vorliegen Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht und vollstaumlndig vorliegen kann die Zulassung abgelehnt werden Unterlagen muumlssen veroumlffentlichungsfaumlhig sein

Zu sect 8 sect 8 gibt die Moumlglichkeit bei anhaumlngigen Verwaltungsverfahren auf die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren Verfahrensbeginn in diesem Sinne erfolgt spaumltestens mit Vorarbeiten wie zB Abstimmung des Untersuchungsumfangs nicht erst mit dem Antrag Die Zulassungsbehoumlrde entscheidet ob eine Option moumlglich ist Vorhandene (anerkannte) Oumlkokonten koumlnnen nach altem Recht weiter gehandelt werden

[7]

Aumlnderungen Anlage 2 Ein sehr stark verzerrender Aspekt ergab sich aus dem Bemessungsrahmen von 100 Jahren fuumlr andauernde Eingriffe nach Anlage 2 Nr 431 bzw 432 der bislang geltenden KV Urspruumlnglich lag dieser Wert in der AAV bzw Ausgleichsabgabenrichtlinie bei den im Zivilrecht uumlblichen 30 Jahren Er war spaumlter auf 100 Jahre erweitert worden Dies fuumlhrte im Ergebnis zu einer ggfs auch verzerrenden Reduktion des Kompensationsumfangs Der Wert wurde in der Novelle 2018 moderat von 100 Jahre auf 50 Jahre als Bemessungszeitraum reduziert Jedenfalls kann mit den vorstehend beschriebenen moderaten Anhebungen der derzeit moumlgliche Eindruck einer ungerechtfertigten wirtschaftlichen Verzerrung hinreichend korrigiert werden Die Moumlglichkeit der Zusatzbewertung wird durch die Novelle staumlrker an den betroffenen Umweltmedien ausgerichtet Ausdruumlcklich wird das Schutzgut Boden zusaumltzlich bewertet Die zusaumltzlichen Aufwendungen hierfuumlr orientieren sich an den bodenschutzrechtlichen und -fachlichen Erfordernissen Die Zusatzbewertung erfolgt auf der Beeintraumlchtigungs- und auf der Kompensationsseite Die Zusatzbewertung je Schutzgut betraumlgt maximal 3 Punkte je Quadratmeter in der Summe aller Schutzguumlter maximal 10 Punkte je Quadratmeter Bisher konnte bereits ein einzelnes Schutzgut zusaumltzlich 10 Punkte erbringen Dies war fachlich nicht gerechtfertigt Die ergaumlnzende Zusatzbewertung fuumlr die Lage in einem Natura 2000-Gebiet betrug ebenfalls bis zu 10 Punkte die oft ziemlich willkuumlrlich vergeben wurden Sie wird jetzt auf eine Verdoppelung der fachlichen Zusatzbewertung begrenzt 10 Punkte zusaumltzlich fuumlr Synergien in Natura ndash 2000-Gebieten sind kuumlnftig nur noch dann moumlglich wenn bereits die fachliche Zusatzbewertung den Maximalwert erreicht Vorkommen invasiver Arten sind nunmehr bei der Bewertung sowohl des Eingriffs als auch der Kompensation durch eine Zusatzbewertung zu beruumlcksichtigen Wertgebende europaumlisch geschuumltzte Arten koumlnnen kuumlnftig ebenfalls besser beruumlcksichtigt werden Zur Beruumlcksichtigung der Bodenbelange werden Verfahren fuumlr Flaumlchen gt 1 Hektar und bis zu 1 Hektar unterschieden Bis zu einem Hektar beschraumlnkt sich die Zusatzbewertung auf eine gutachtliche Einschaumltzung

je angef 10 EMZ uumlber 60 EMZ bzw unter 20 EMZ je 3 WPqm

bei ArchivboumldenBodendenkmaumllern je 3 WPqm Bei Flaumlchen ab 1 Hektar ist ein bodenkundliches Gutachten nach den einschlaumlgigen fachlichen Vorgaben zu erstellen Hierbei ist ggf die fuumlnfstufige bodenkundliche Bewertung in die dreistufige naturschutzrechtliche Bewertung umzurechnen

Aumlnderungen Anlage 3 Bei den Aumlnderungen der Anlage 3 (Wertliste) vorgesehen sind neue Standardbewertungen fuumlr gesetzlich geschuumltzte Biotope und Lebensraumtypen iSd FFH-Richtlinie um kuumlnftig an dieser Stelle Wertungswiderspruumlche zu verhindern und Hinweise zur Vermeidung von Umweltschaumlden (sect 19 BNatSchG) zu geben Kleinere Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Ableitung aus der faktoriellen Bewertung Bereits die Ausgleichsabgabenrichtlinie 1992 bewertete die einzelnen Nutzungstypen gutachtlich anhand von acht Bewertungsparametern

[8]

Nachrichtlich Bewertungsstruktur der KV Bewertungsparameter Schutzwuumlrdigkeit

E Entwicklungsgrad des Typs (Alter Reife usw) N Natuumlrlichkeit des Typs (Naturnaumlhe iwS dh moumlglichst unbeeinflusst

durch menschliches Handeln) SV Strukturvielfalt des Typs (horizontale und vertikale Gliederung zB

durch Baumlume und Straumlucher) AV Artenvielfalt des Typs (spezifische Artenvielfalt) Schutzbeduumlrftigkeit

SB Seltenheit d Biotoptyps (Gemessen am Vorkommen in absoluten Zahlen)

SA Seltenheit der Arten die auf dem Typ vorkommen EB Empfindlichkeit des Biotoptyps gegen Beeintraumlchtigungen UE Unguumlnstige Entwicklungstendenz (Haumlufigkeit des Typs nimmt

tendenziell ab Beeintraumlchtigungen des Typs nehmen tendenziell zu) Die Wertstufen der Parameter werden jeweils kardinal skaliert von min=1 bis max=6 Berechnung des Biotopwertes BW in WPqm je Nutzungstyp WP Wertpunkte (Grundwert in des maximal moumlglichen Wertes [576]) BW [WPqm] = (Schutzwuumlrdigkeit Schutzbeduumlrftigkeit )[] Schutzwuumlrdigkeit =(E+N+SV+AV) Schutzbeduumlrftigkeit =(SA+SB+EB+UE) BW [WPqm] = (E+N+SV+AV)(SA+SB+EB+UE)576 []

Neu aufgenommen wurden mit dem Kennbuchstaben bdquoEldquo besondere Entwicklungstypen die fuumlr komplexe nutzungsintegrierte Weide- und Entwicklungskonzepte herangezogen werden sollen

Extensiv genutzte halboffene Weidelandschaft (41 Punkte)

und Wanderweideflaumlchen (53 Punkte) Mit beiden Konzepten besteht die Moumlglichkeit der gezielten Biotop- und Lebensraumentwicklung gerade auch in Natura-2000-Gebieten Die Zuordnung zu den Waldtypen wurde staumlrker strukturiert Der jeweilige Standardwaldtyp soll einen Anteil von mehr als gt 70 des typisierenden Baumartenanteils aufweisen ansonsten erfolgt eine Interpolation Als besonders wertvolle Waldtypen wurden einige Waumllder mit einem Alter gt 120 Jahre und einem Anteil von weniger als lt10 atypischer Baumarten ausgeschieden Maszlignahmen im Rahmen des Oumlkolandbaus fuumlhren durchschnittlich im Vergleich zu konventionellen Landbauformen zu einem Aufschlag zwischen +5 und +7 Punkten Im Anhalt an HALM durchgefuumlhrte Acker-Artenschutzmaszlignahmen fuumlhren zu einer Aufwertung auf 27 Punkte Auch bei den Flieszliggewaumlssern erfolgte eine staumlrkere Anpassung an die in der Verwaltung eingefuumlhrten Objekte und Kriterien

Aumlnderungen Anlage 4 Sachkundenachweis und Qualitaumltssicherung Insbesondere der Nachweis der Sachkunde der Ersteller der Gutachten und Planunterlagen sowie die Qualitaumltssicherung naturschutzfachlicher Gutachten und Planungen durch die Antragsteller werden in Anlage 4 neu geregelt Erforderlich wird allgemein ein schriftlicher Beleg uumlber die fachliche Eignung des Planerstellers sowie ggf der von ihm beauftragten Personen Fachlich geeignet fuumlr die

[9]

Erstellung allgemeiner Antragsunterlagen zur Durchfuumlhrung von Eingriffen sind Planersteller deren verantwortlich zeichnendes Personal uumlber ein zumindest sechssemestriges abgeschlossenes Studium in den Bereichen Biologie Oumlkologie Geographie Landschaftsplanung Forstwirtschaft-wissenschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen verfuumlgen und eine mindestens zweijaumlhrige Berufserfahrung im einschlaumlgigen Berufsfeld nachweisen koumlnnen oder bereits mindestens zehn Eingriffsplanungen gefertigt haben Fuumlr die Bearbeitung besonderer naturschutzfachlicher Sachverhalte (zB Artgutachten) ist durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen Weiterhin muss eine fachlich geeignete Person auf Nachfrage regelmaumlszligige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen nachweisen koumlnnen Bei Bagatellverfahren (Kleinsteingriffe wie zB Fahrsilo Scheune) usw kann die Naturschutzbehoumlrde wie bereits bisher auf besondere Gutachten verzichten (sect7) Die Planunterlagen sind vom verantwortlichen Planersteller zu unterschreiben Mit seiner Unterschrift bestaumltigt dieser dass die Planunterlagen vollstaumlndig sind diese den Vorgaben von Bundes- sowie Landesnaturschutzgesetz sowie den guumlltigen Rechtsverordnungen entsprechen und die Planung nach dem zum Zeitpunkt der Planerstellung aktuellen fachlichen Kenntnisstand gefertigt wurden Liegen der Zulassungsbehoumlrde schriftliche Erkenntnisse vor die den vorgelegten Gutachten oder Bewertungen begruumlndet widersprechen ist eine Qualitaumltssicherung durch eine unabhaumlngige qualifizierte Person durchzufuumlhren die Auswahl der unabhaumlngigen qualifizierten Person erfolgt durch die im Verfahren beteiligten Naturschutzbehoumlrde aus Vorschlaumlgen des Antragstellers fuumlr die durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen ist Die Liste der sonstigen Nachweise der Anlage vier hat sich entsprechend der materiellen Anforderungen erweitert Hinzugekommen sind ua Angaben zu

einer Begruumlndung entsprechend sect 15 Abs 1 Satz 3 BNatSchG soweit Beeintraumlchtigungen nicht vermieden werden koumlnnen

der Gesamtbewertung nach Agrarplanung

Bodenfunktionen (sect 2 Abs 2 Nr 1 BBodSchG) Archivboumlden Bodendenkmaumller

Der Herkunft des Vermehrungsguts

Nachweisen warum Oumlkokonten nicht genutzt werden konnten

Der Verfuumlgbarkeit der Kompensationsflaumlchen

Ggf Bodengutachten Nach sect 7 KV 2018 muumlssen alle Unterlagen veroumlffentlichungsfaumlhig sein um insoweit auch den Anforderungen an die Internetveroumlffentlichung von Planungen im Rahmen des UVPG 2017 zu genuumlgen Soweit die Behoumlrden bei der Antragsvorbesprechung oder einem Scoping weitere Anforderungen vereinbart haben gehoumlren diese mit zu den vorzulegenden Unterlagen Das Formular fuumlr die Ausgleichsberechnung wurde an die geaumlnderten materiellen Anforderungen angepasst Zur besseren raumlumlichen Zuordnung sollten Teilflaumlchen in Plaumlnen gekennzeichnet und die Kennzeichen in die Bilanz uumlbernommen werden Die Bilanzierung soll zumindest flurstuumlcks- und maszlignahmenweise getrennt erfolgen Je verwendetem Nutzungstyp nach Anlage 3 ist anzugeben ob gesetzlich geschuumltzte Biotope oder FFH-LRT betroffen sind Weicht die Punktbewertung eines Typs vom Standardwert nach Anlage 3 ab ist dies in der Ausgleichsberechnung bei dem Typ ebenfalls zu vermerken und jeweils eine begruumlndende Unterlage beizufuumlgen (Muster siehe Anlage)

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

L 0 0 0

Auml 0 0 0

C 0 0 0

H 0 0 0

E 0 0 0

N 0 0 0

B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

I 0 0 0

L 0 0 0

A 0 0 0

N 0 0 0

Z 0 0 0

0 0 0

Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld

Page 4: Novelle der Kompensationsverordnung 2018 Gru nde und ... · damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Ökokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einführung

[4]

Es handelt sich um eine Abstimmungsvorschrift nicht jedoch um eine Kompensationsverhinderungsvorschrift Besondere Bedeutung hat die vorzuumlgliche Verhinderung und ggf Beseitigung von Vollzugsdefiziten bei Kompensationsmaszlignahmen und in den bundesrechtlich geforderten Kompensationsregistern (vgl sect 4 der Verordnung mit Ergaumlnzungen sowie sect 4 HAGBNatSchG) Diesem Zweck dient auch eine Eintragungspflicht in sect 5 fuumlr die Maszlignahmen der Oumlkoagentur im Zuge von Freistellungserklaumlrungen

Zu sect 3 Angesichts des groszligen Umfangs bereits jetzt verfuumlgbarer Oumlkokonten in Hessen und zur Schonung des Flaumlchenmarktes wurde eine Regelung eingefuumlhrt dass nicht nur Gemeinden und das Land sondern insgesamt die oumlffentliche Hand sowie oumlffentliche Unternehmen mit Ruumlcksicht auf das Gemeinwohlinteresse vorrangig die Nutzung von Oumlkokonten fuumlr die Kompensation des Eingriffs heranzuziehen haben Fuumlr die Definition des Adressatenkreises wurde die einschlaumlgige europaumlische Rechtsvorschrift zitiert Damit sind zB kuumlnftig auch die Deutsche Bahn AG oder privatwirtschaftlich organisierte Stadtwerke oder andere mehrheitlich im Eigentum der oumlffentlichen Hand stehende Unternehmen hiervon erfasst Diese Regelung reduziert Stoumlrungen im Bodenmarkt die daraus entstehen koumlnnen dass aus Anlass des Eingriffs nicht nur Flaumlchen fuumlr den Eingriff selbst sondern zusaumltzlich auch fuumlr die Kompensation der von ihm verursachten Naturschaumlden erforderlich werden

Zu sect 6 Der Verbraucherpreisindex hatte sich in Deutschland von 1992 bis 2016 um 455 erhoumlht Verbraucherpreisindex fuumlr Deutschland 2010=100

2016 1074

1992 738

QuellehttpswwwdestatisdeDEZahlenFaktenGesamtwirtschaftUmweltPreiseVerbraucherpreisindizesTabe

llen_VerbraucherpreiseKategorienhtmlcms_gtp=145110_slot253D2amphttps=1) Der Kostenindex der Kompensationsverordnung hatte sich im selben Zeitraum aber nur um 94 erhoumlht (zur Herleitung siehe unten) 1992 (Ausgleichsabgabenrichtlinie) 062 DM= 032 euro pro Wertpunkt 2016 (Kompensationsverordnung) 035 euro pro Wertpunkt Hier bestand in mehrerlei Hinsicht dringender Anpassungsbedarf

1 Eine nicht auskoumlmmliche Ersatzzahlung wuumlrde zu einer unzulaumlssigen Bevorzugung und damit zu einer beihilfeaumlhnlichen Besserstellung fuumlhren Insofern war eine Inflationsanpassung vordringlich

2 Die Praxis der Festsetzung von Ersatzzahlungen im Bundesvergleich verdeutlichte ferner dass Hessen hier je nach Fallgestaltung haumlufig am unteren Ende des Laumlndervergleichs rangierte Eine wettbewerbsverzerrende Bevorzugung auf der Grundlage der hier uumlblichen Festsetzungen draumlngte sich auf und musste dringend korrigiert werden

3 Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl v 1142016 Az 3 B 2215) war bei der Ermittlung der Ersatzzahlungen auch der Bodenwert zu beruumlcksichtigen Dieser kann in Hessen regional und zeitlich variieren Die gewaumlhlte Groumlszligenordnung von 10 des landwirtschaftlichen Bodenwertes je

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Wertpunkt fuumlhrt in laumlndlichen Gebieten zu kaum einer Aufwertung dafuumlr im Ballungsgebiet zu deutlich houmlheren Werten Im Ballungsgebiet ergeben sich gleichwohl keine Auswirkungen auf den Wohnungsbau da es hier nicht zu Ersatzzahlungen kommt Der Ansatz von 10 des landwirtschaftlichen Bodenwertes wurde gewaumlhlt da bei Kompensationsmaszlignahmen im Durchschnitt Aufwertungen von ca 10 Wertpunkten je Quadratmeter erfolgen Der Bodenwertanteil an den Herstellungskosten eines bdquoOumlkopunktesldquo betraumlgt damit ca 10 des Bodenwertes Landwirtschaftliche Boumlden wurden hierfuumlr herangezogen da diese zB auch bei Ersatzaufforstungen zur Bemessung eingesetzt werden

Eine Anhebung um 455 gegenuumlber 032 euro bedeutete eine Anhebung auf 047euro Gleichwohl erfolgte fuumlr die Grundbewertung nur eine Anhebung um 14 von 035euro auf 040euro um insoweit auch die Finanzierung von Funktionssicherungsmaszlignahmen und Erfolgskontrollen zu ermoumlglichen Die restliche Korrektur erfolgt uumlber einen regionalen bodenwertabhaumlngigen Anteil der aktuell mindestens 007 euro pro Wertpunkt betraumlgt Der Kostenindex war 1992 durch Nachkalkulation eines Warenkorbs von 68 durchgefuumlhrten Naturschutzmaszlignahmen ermittelt worden Der Kostenindex entsprach dem flaumlchengewichteten Mittel der Kosten durchgefuumlhrter Maszlignahmen ohne Bodenwert Die durchschnittliche Aufwertung betrug etwas mehr als 10 Punkte je Quadratmeter Die regionalen Kostenindizes lassen sich nach den jeweils aktuellen Statistischen Berichten des Statistischen Landesamtes errechnen Nachfolgend die Tabelle fuumlr 2017

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Kostenindex nach sect6 KV(2018) incl regionalem Bodenwertanteil httpsstatistikhessendesitesstatistikhessendefilesMI7_j17pdf Durchschn landw Kaufwerte 2017 je Kreisfreie Stadt (St) Landkreis

Kaufwert Euroqm

Kostenindex incl rBwa

Staumldte Darmstadt Offenbach bull interpolieren

Frankfurt Stadt 737 114

Offenbach 608 101

Wiesbaden Landeshauptstadt 473 087

Main-Taunus-Kreis 399 080

Groszlig-Gerau 393 079

Kassel documenta-Stadt 279 068

Darmstadt-Dieburg 268 067

Bergstraszlige 239 064

Hochtaunuskreis 239 064

Wetteraukreis 237 064

Main-Kinzig-Kreis 178 058

Gieszligen 165 056

Kassel 150 055

Schwalm-Eder-Kreis 152 055

Rheingau-Taunus-Kreis 144 054

Limburg-Weilburg 135 054

Fulda 144 054

Waldeck-Frankenberg 137 054

Odenwaldkreis 132 053

Marburg-Biedenkopf 131 053

Lahn-Dill-Kreis 114 051

Hersfeld-Rotenburg 103 050

Werra-Meiszligner-Kreis 087 049

Vogelsberg 070 047

Land H e s s e n Durchschnitt 153 055

Zur Einfuumlhrung des regionalen Bodenwertanteils wurden die bisherigen Eurowerte fuumlr mastenartige Eingriffe ebenfalls auf Wertpunkte umgerechnet (Anlage 2)

Zu sect 7 sect 7 regelt wie bisher vorzulegende Unterlagen Eine Zulassung kann nur erfolgen wenn die Unterlagen uumlber Kompensationsmaszlignahmen gemaumlszlig sect 4 Abs 2 HAGBNatSchG der zust Natschutzbehoumlrde bereits vorliegen Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht und vollstaumlndig vorliegen kann die Zulassung abgelehnt werden Unterlagen muumlssen veroumlffentlichungsfaumlhig sein

Zu sect 8 sect 8 gibt die Moumlglichkeit bei anhaumlngigen Verwaltungsverfahren auf die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren Verfahrensbeginn in diesem Sinne erfolgt spaumltestens mit Vorarbeiten wie zB Abstimmung des Untersuchungsumfangs nicht erst mit dem Antrag Die Zulassungsbehoumlrde entscheidet ob eine Option moumlglich ist Vorhandene (anerkannte) Oumlkokonten koumlnnen nach altem Recht weiter gehandelt werden

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Aumlnderungen Anlage 2 Ein sehr stark verzerrender Aspekt ergab sich aus dem Bemessungsrahmen von 100 Jahren fuumlr andauernde Eingriffe nach Anlage 2 Nr 431 bzw 432 der bislang geltenden KV Urspruumlnglich lag dieser Wert in der AAV bzw Ausgleichsabgabenrichtlinie bei den im Zivilrecht uumlblichen 30 Jahren Er war spaumlter auf 100 Jahre erweitert worden Dies fuumlhrte im Ergebnis zu einer ggfs auch verzerrenden Reduktion des Kompensationsumfangs Der Wert wurde in der Novelle 2018 moderat von 100 Jahre auf 50 Jahre als Bemessungszeitraum reduziert Jedenfalls kann mit den vorstehend beschriebenen moderaten Anhebungen der derzeit moumlgliche Eindruck einer ungerechtfertigten wirtschaftlichen Verzerrung hinreichend korrigiert werden Die Moumlglichkeit der Zusatzbewertung wird durch die Novelle staumlrker an den betroffenen Umweltmedien ausgerichtet Ausdruumlcklich wird das Schutzgut Boden zusaumltzlich bewertet Die zusaumltzlichen Aufwendungen hierfuumlr orientieren sich an den bodenschutzrechtlichen und -fachlichen Erfordernissen Die Zusatzbewertung erfolgt auf der Beeintraumlchtigungs- und auf der Kompensationsseite Die Zusatzbewertung je Schutzgut betraumlgt maximal 3 Punkte je Quadratmeter in der Summe aller Schutzguumlter maximal 10 Punkte je Quadratmeter Bisher konnte bereits ein einzelnes Schutzgut zusaumltzlich 10 Punkte erbringen Dies war fachlich nicht gerechtfertigt Die ergaumlnzende Zusatzbewertung fuumlr die Lage in einem Natura 2000-Gebiet betrug ebenfalls bis zu 10 Punkte die oft ziemlich willkuumlrlich vergeben wurden Sie wird jetzt auf eine Verdoppelung der fachlichen Zusatzbewertung begrenzt 10 Punkte zusaumltzlich fuumlr Synergien in Natura ndash 2000-Gebieten sind kuumlnftig nur noch dann moumlglich wenn bereits die fachliche Zusatzbewertung den Maximalwert erreicht Vorkommen invasiver Arten sind nunmehr bei der Bewertung sowohl des Eingriffs als auch der Kompensation durch eine Zusatzbewertung zu beruumlcksichtigen Wertgebende europaumlisch geschuumltzte Arten koumlnnen kuumlnftig ebenfalls besser beruumlcksichtigt werden Zur Beruumlcksichtigung der Bodenbelange werden Verfahren fuumlr Flaumlchen gt 1 Hektar und bis zu 1 Hektar unterschieden Bis zu einem Hektar beschraumlnkt sich die Zusatzbewertung auf eine gutachtliche Einschaumltzung

je angef 10 EMZ uumlber 60 EMZ bzw unter 20 EMZ je 3 WPqm

bei ArchivboumldenBodendenkmaumllern je 3 WPqm Bei Flaumlchen ab 1 Hektar ist ein bodenkundliches Gutachten nach den einschlaumlgigen fachlichen Vorgaben zu erstellen Hierbei ist ggf die fuumlnfstufige bodenkundliche Bewertung in die dreistufige naturschutzrechtliche Bewertung umzurechnen

Aumlnderungen Anlage 3 Bei den Aumlnderungen der Anlage 3 (Wertliste) vorgesehen sind neue Standardbewertungen fuumlr gesetzlich geschuumltzte Biotope und Lebensraumtypen iSd FFH-Richtlinie um kuumlnftig an dieser Stelle Wertungswiderspruumlche zu verhindern und Hinweise zur Vermeidung von Umweltschaumlden (sect 19 BNatSchG) zu geben Kleinere Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Ableitung aus der faktoriellen Bewertung Bereits die Ausgleichsabgabenrichtlinie 1992 bewertete die einzelnen Nutzungstypen gutachtlich anhand von acht Bewertungsparametern

[8]

Nachrichtlich Bewertungsstruktur der KV Bewertungsparameter Schutzwuumlrdigkeit

E Entwicklungsgrad des Typs (Alter Reife usw) N Natuumlrlichkeit des Typs (Naturnaumlhe iwS dh moumlglichst unbeeinflusst

durch menschliches Handeln) SV Strukturvielfalt des Typs (horizontale und vertikale Gliederung zB

durch Baumlume und Straumlucher) AV Artenvielfalt des Typs (spezifische Artenvielfalt) Schutzbeduumlrftigkeit

SB Seltenheit d Biotoptyps (Gemessen am Vorkommen in absoluten Zahlen)

SA Seltenheit der Arten die auf dem Typ vorkommen EB Empfindlichkeit des Biotoptyps gegen Beeintraumlchtigungen UE Unguumlnstige Entwicklungstendenz (Haumlufigkeit des Typs nimmt

tendenziell ab Beeintraumlchtigungen des Typs nehmen tendenziell zu) Die Wertstufen der Parameter werden jeweils kardinal skaliert von min=1 bis max=6 Berechnung des Biotopwertes BW in WPqm je Nutzungstyp WP Wertpunkte (Grundwert in des maximal moumlglichen Wertes [576]) BW [WPqm] = (Schutzwuumlrdigkeit Schutzbeduumlrftigkeit )[] Schutzwuumlrdigkeit =(E+N+SV+AV) Schutzbeduumlrftigkeit =(SA+SB+EB+UE) BW [WPqm] = (E+N+SV+AV)(SA+SB+EB+UE)576 []

Neu aufgenommen wurden mit dem Kennbuchstaben bdquoEldquo besondere Entwicklungstypen die fuumlr komplexe nutzungsintegrierte Weide- und Entwicklungskonzepte herangezogen werden sollen

Extensiv genutzte halboffene Weidelandschaft (41 Punkte)

und Wanderweideflaumlchen (53 Punkte) Mit beiden Konzepten besteht die Moumlglichkeit der gezielten Biotop- und Lebensraumentwicklung gerade auch in Natura-2000-Gebieten Die Zuordnung zu den Waldtypen wurde staumlrker strukturiert Der jeweilige Standardwaldtyp soll einen Anteil von mehr als gt 70 des typisierenden Baumartenanteils aufweisen ansonsten erfolgt eine Interpolation Als besonders wertvolle Waldtypen wurden einige Waumllder mit einem Alter gt 120 Jahre und einem Anteil von weniger als lt10 atypischer Baumarten ausgeschieden Maszlignahmen im Rahmen des Oumlkolandbaus fuumlhren durchschnittlich im Vergleich zu konventionellen Landbauformen zu einem Aufschlag zwischen +5 und +7 Punkten Im Anhalt an HALM durchgefuumlhrte Acker-Artenschutzmaszlignahmen fuumlhren zu einer Aufwertung auf 27 Punkte Auch bei den Flieszliggewaumlssern erfolgte eine staumlrkere Anpassung an die in der Verwaltung eingefuumlhrten Objekte und Kriterien

Aumlnderungen Anlage 4 Sachkundenachweis und Qualitaumltssicherung Insbesondere der Nachweis der Sachkunde der Ersteller der Gutachten und Planunterlagen sowie die Qualitaumltssicherung naturschutzfachlicher Gutachten und Planungen durch die Antragsteller werden in Anlage 4 neu geregelt Erforderlich wird allgemein ein schriftlicher Beleg uumlber die fachliche Eignung des Planerstellers sowie ggf der von ihm beauftragten Personen Fachlich geeignet fuumlr die

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Erstellung allgemeiner Antragsunterlagen zur Durchfuumlhrung von Eingriffen sind Planersteller deren verantwortlich zeichnendes Personal uumlber ein zumindest sechssemestriges abgeschlossenes Studium in den Bereichen Biologie Oumlkologie Geographie Landschaftsplanung Forstwirtschaft-wissenschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen verfuumlgen und eine mindestens zweijaumlhrige Berufserfahrung im einschlaumlgigen Berufsfeld nachweisen koumlnnen oder bereits mindestens zehn Eingriffsplanungen gefertigt haben Fuumlr die Bearbeitung besonderer naturschutzfachlicher Sachverhalte (zB Artgutachten) ist durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen Weiterhin muss eine fachlich geeignete Person auf Nachfrage regelmaumlszligige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen nachweisen koumlnnen Bei Bagatellverfahren (Kleinsteingriffe wie zB Fahrsilo Scheune) usw kann die Naturschutzbehoumlrde wie bereits bisher auf besondere Gutachten verzichten (sect7) Die Planunterlagen sind vom verantwortlichen Planersteller zu unterschreiben Mit seiner Unterschrift bestaumltigt dieser dass die Planunterlagen vollstaumlndig sind diese den Vorgaben von Bundes- sowie Landesnaturschutzgesetz sowie den guumlltigen Rechtsverordnungen entsprechen und die Planung nach dem zum Zeitpunkt der Planerstellung aktuellen fachlichen Kenntnisstand gefertigt wurden Liegen der Zulassungsbehoumlrde schriftliche Erkenntnisse vor die den vorgelegten Gutachten oder Bewertungen begruumlndet widersprechen ist eine Qualitaumltssicherung durch eine unabhaumlngige qualifizierte Person durchzufuumlhren die Auswahl der unabhaumlngigen qualifizierten Person erfolgt durch die im Verfahren beteiligten Naturschutzbehoumlrde aus Vorschlaumlgen des Antragstellers fuumlr die durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen ist Die Liste der sonstigen Nachweise der Anlage vier hat sich entsprechend der materiellen Anforderungen erweitert Hinzugekommen sind ua Angaben zu

einer Begruumlndung entsprechend sect 15 Abs 1 Satz 3 BNatSchG soweit Beeintraumlchtigungen nicht vermieden werden koumlnnen

der Gesamtbewertung nach Agrarplanung

Bodenfunktionen (sect 2 Abs 2 Nr 1 BBodSchG) Archivboumlden Bodendenkmaumller

Der Herkunft des Vermehrungsguts

Nachweisen warum Oumlkokonten nicht genutzt werden konnten

Der Verfuumlgbarkeit der Kompensationsflaumlchen

Ggf Bodengutachten Nach sect 7 KV 2018 muumlssen alle Unterlagen veroumlffentlichungsfaumlhig sein um insoweit auch den Anforderungen an die Internetveroumlffentlichung von Planungen im Rahmen des UVPG 2017 zu genuumlgen Soweit die Behoumlrden bei der Antragsvorbesprechung oder einem Scoping weitere Anforderungen vereinbart haben gehoumlren diese mit zu den vorzulegenden Unterlagen Das Formular fuumlr die Ausgleichsberechnung wurde an die geaumlnderten materiellen Anforderungen angepasst Zur besseren raumlumlichen Zuordnung sollten Teilflaumlchen in Plaumlnen gekennzeichnet und die Kennzeichen in die Bilanz uumlbernommen werden Die Bilanzierung soll zumindest flurstuumlcks- und maszlignahmenweise getrennt erfolgen Je verwendetem Nutzungstyp nach Anlage 3 ist anzugeben ob gesetzlich geschuumltzte Biotope oder FFH-LRT betroffen sind Weicht die Punktbewertung eines Typs vom Standardwert nach Anlage 3 ab ist dies in der Ausgleichsberechnung bei dem Typ ebenfalls zu vermerken und jeweils eine begruumlndende Unterlage beizufuumlgen (Muster siehe Anlage)

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

L 0 0 0

Auml 0 0 0

C 0 0 0

H 0 0 0

E 0 0 0

N 0 0 0

B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

I 0 0 0

L 0 0 0

A 0 0 0

N 0 0 0

Z 0 0 0

0 0 0

Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld

Page 5: Novelle der Kompensationsverordnung 2018 Gru nde und ... · damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Ökokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einführung

[5]

Wertpunkt fuumlhrt in laumlndlichen Gebieten zu kaum einer Aufwertung dafuumlr im Ballungsgebiet zu deutlich houmlheren Werten Im Ballungsgebiet ergeben sich gleichwohl keine Auswirkungen auf den Wohnungsbau da es hier nicht zu Ersatzzahlungen kommt Der Ansatz von 10 des landwirtschaftlichen Bodenwertes wurde gewaumlhlt da bei Kompensationsmaszlignahmen im Durchschnitt Aufwertungen von ca 10 Wertpunkten je Quadratmeter erfolgen Der Bodenwertanteil an den Herstellungskosten eines bdquoOumlkopunktesldquo betraumlgt damit ca 10 des Bodenwertes Landwirtschaftliche Boumlden wurden hierfuumlr herangezogen da diese zB auch bei Ersatzaufforstungen zur Bemessung eingesetzt werden

Eine Anhebung um 455 gegenuumlber 032 euro bedeutete eine Anhebung auf 047euro Gleichwohl erfolgte fuumlr die Grundbewertung nur eine Anhebung um 14 von 035euro auf 040euro um insoweit auch die Finanzierung von Funktionssicherungsmaszlignahmen und Erfolgskontrollen zu ermoumlglichen Die restliche Korrektur erfolgt uumlber einen regionalen bodenwertabhaumlngigen Anteil der aktuell mindestens 007 euro pro Wertpunkt betraumlgt Der Kostenindex war 1992 durch Nachkalkulation eines Warenkorbs von 68 durchgefuumlhrten Naturschutzmaszlignahmen ermittelt worden Der Kostenindex entsprach dem flaumlchengewichteten Mittel der Kosten durchgefuumlhrter Maszlignahmen ohne Bodenwert Die durchschnittliche Aufwertung betrug etwas mehr als 10 Punkte je Quadratmeter Die regionalen Kostenindizes lassen sich nach den jeweils aktuellen Statistischen Berichten des Statistischen Landesamtes errechnen Nachfolgend die Tabelle fuumlr 2017

[6]

Kostenindex nach sect6 KV(2018) incl regionalem Bodenwertanteil httpsstatistikhessendesitesstatistikhessendefilesMI7_j17pdf Durchschn landw Kaufwerte 2017 je Kreisfreie Stadt (St) Landkreis

Kaufwert Euroqm

Kostenindex incl rBwa

Staumldte Darmstadt Offenbach bull interpolieren

Frankfurt Stadt 737 114

Offenbach 608 101

Wiesbaden Landeshauptstadt 473 087

Main-Taunus-Kreis 399 080

Groszlig-Gerau 393 079

Kassel documenta-Stadt 279 068

Darmstadt-Dieburg 268 067

Bergstraszlige 239 064

Hochtaunuskreis 239 064

Wetteraukreis 237 064

Main-Kinzig-Kreis 178 058

Gieszligen 165 056

Kassel 150 055

Schwalm-Eder-Kreis 152 055

Rheingau-Taunus-Kreis 144 054

Limburg-Weilburg 135 054

Fulda 144 054

Waldeck-Frankenberg 137 054

Odenwaldkreis 132 053

Marburg-Biedenkopf 131 053

Lahn-Dill-Kreis 114 051

Hersfeld-Rotenburg 103 050

Werra-Meiszligner-Kreis 087 049

Vogelsberg 070 047

Land H e s s e n Durchschnitt 153 055

Zur Einfuumlhrung des regionalen Bodenwertanteils wurden die bisherigen Eurowerte fuumlr mastenartige Eingriffe ebenfalls auf Wertpunkte umgerechnet (Anlage 2)

Zu sect 7 sect 7 regelt wie bisher vorzulegende Unterlagen Eine Zulassung kann nur erfolgen wenn die Unterlagen uumlber Kompensationsmaszlignahmen gemaumlszlig sect 4 Abs 2 HAGBNatSchG der zust Natschutzbehoumlrde bereits vorliegen Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht und vollstaumlndig vorliegen kann die Zulassung abgelehnt werden Unterlagen muumlssen veroumlffentlichungsfaumlhig sein

Zu sect 8 sect 8 gibt die Moumlglichkeit bei anhaumlngigen Verwaltungsverfahren auf die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren Verfahrensbeginn in diesem Sinne erfolgt spaumltestens mit Vorarbeiten wie zB Abstimmung des Untersuchungsumfangs nicht erst mit dem Antrag Die Zulassungsbehoumlrde entscheidet ob eine Option moumlglich ist Vorhandene (anerkannte) Oumlkokonten koumlnnen nach altem Recht weiter gehandelt werden

[7]

Aumlnderungen Anlage 2 Ein sehr stark verzerrender Aspekt ergab sich aus dem Bemessungsrahmen von 100 Jahren fuumlr andauernde Eingriffe nach Anlage 2 Nr 431 bzw 432 der bislang geltenden KV Urspruumlnglich lag dieser Wert in der AAV bzw Ausgleichsabgabenrichtlinie bei den im Zivilrecht uumlblichen 30 Jahren Er war spaumlter auf 100 Jahre erweitert worden Dies fuumlhrte im Ergebnis zu einer ggfs auch verzerrenden Reduktion des Kompensationsumfangs Der Wert wurde in der Novelle 2018 moderat von 100 Jahre auf 50 Jahre als Bemessungszeitraum reduziert Jedenfalls kann mit den vorstehend beschriebenen moderaten Anhebungen der derzeit moumlgliche Eindruck einer ungerechtfertigten wirtschaftlichen Verzerrung hinreichend korrigiert werden Die Moumlglichkeit der Zusatzbewertung wird durch die Novelle staumlrker an den betroffenen Umweltmedien ausgerichtet Ausdruumlcklich wird das Schutzgut Boden zusaumltzlich bewertet Die zusaumltzlichen Aufwendungen hierfuumlr orientieren sich an den bodenschutzrechtlichen und -fachlichen Erfordernissen Die Zusatzbewertung erfolgt auf der Beeintraumlchtigungs- und auf der Kompensationsseite Die Zusatzbewertung je Schutzgut betraumlgt maximal 3 Punkte je Quadratmeter in der Summe aller Schutzguumlter maximal 10 Punkte je Quadratmeter Bisher konnte bereits ein einzelnes Schutzgut zusaumltzlich 10 Punkte erbringen Dies war fachlich nicht gerechtfertigt Die ergaumlnzende Zusatzbewertung fuumlr die Lage in einem Natura 2000-Gebiet betrug ebenfalls bis zu 10 Punkte die oft ziemlich willkuumlrlich vergeben wurden Sie wird jetzt auf eine Verdoppelung der fachlichen Zusatzbewertung begrenzt 10 Punkte zusaumltzlich fuumlr Synergien in Natura ndash 2000-Gebieten sind kuumlnftig nur noch dann moumlglich wenn bereits die fachliche Zusatzbewertung den Maximalwert erreicht Vorkommen invasiver Arten sind nunmehr bei der Bewertung sowohl des Eingriffs als auch der Kompensation durch eine Zusatzbewertung zu beruumlcksichtigen Wertgebende europaumlisch geschuumltzte Arten koumlnnen kuumlnftig ebenfalls besser beruumlcksichtigt werden Zur Beruumlcksichtigung der Bodenbelange werden Verfahren fuumlr Flaumlchen gt 1 Hektar und bis zu 1 Hektar unterschieden Bis zu einem Hektar beschraumlnkt sich die Zusatzbewertung auf eine gutachtliche Einschaumltzung

je angef 10 EMZ uumlber 60 EMZ bzw unter 20 EMZ je 3 WPqm

bei ArchivboumldenBodendenkmaumllern je 3 WPqm Bei Flaumlchen ab 1 Hektar ist ein bodenkundliches Gutachten nach den einschlaumlgigen fachlichen Vorgaben zu erstellen Hierbei ist ggf die fuumlnfstufige bodenkundliche Bewertung in die dreistufige naturschutzrechtliche Bewertung umzurechnen

Aumlnderungen Anlage 3 Bei den Aumlnderungen der Anlage 3 (Wertliste) vorgesehen sind neue Standardbewertungen fuumlr gesetzlich geschuumltzte Biotope und Lebensraumtypen iSd FFH-Richtlinie um kuumlnftig an dieser Stelle Wertungswiderspruumlche zu verhindern und Hinweise zur Vermeidung von Umweltschaumlden (sect 19 BNatSchG) zu geben Kleinere Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Ableitung aus der faktoriellen Bewertung Bereits die Ausgleichsabgabenrichtlinie 1992 bewertete die einzelnen Nutzungstypen gutachtlich anhand von acht Bewertungsparametern

[8]

Nachrichtlich Bewertungsstruktur der KV Bewertungsparameter Schutzwuumlrdigkeit

E Entwicklungsgrad des Typs (Alter Reife usw) N Natuumlrlichkeit des Typs (Naturnaumlhe iwS dh moumlglichst unbeeinflusst

durch menschliches Handeln) SV Strukturvielfalt des Typs (horizontale und vertikale Gliederung zB

durch Baumlume und Straumlucher) AV Artenvielfalt des Typs (spezifische Artenvielfalt) Schutzbeduumlrftigkeit

SB Seltenheit d Biotoptyps (Gemessen am Vorkommen in absoluten Zahlen)

SA Seltenheit der Arten die auf dem Typ vorkommen EB Empfindlichkeit des Biotoptyps gegen Beeintraumlchtigungen UE Unguumlnstige Entwicklungstendenz (Haumlufigkeit des Typs nimmt

tendenziell ab Beeintraumlchtigungen des Typs nehmen tendenziell zu) Die Wertstufen der Parameter werden jeweils kardinal skaliert von min=1 bis max=6 Berechnung des Biotopwertes BW in WPqm je Nutzungstyp WP Wertpunkte (Grundwert in des maximal moumlglichen Wertes [576]) BW [WPqm] = (Schutzwuumlrdigkeit Schutzbeduumlrftigkeit )[] Schutzwuumlrdigkeit =(E+N+SV+AV) Schutzbeduumlrftigkeit =(SA+SB+EB+UE) BW [WPqm] = (E+N+SV+AV)(SA+SB+EB+UE)576 []

Neu aufgenommen wurden mit dem Kennbuchstaben bdquoEldquo besondere Entwicklungstypen die fuumlr komplexe nutzungsintegrierte Weide- und Entwicklungskonzepte herangezogen werden sollen

Extensiv genutzte halboffene Weidelandschaft (41 Punkte)

und Wanderweideflaumlchen (53 Punkte) Mit beiden Konzepten besteht die Moumlglichkeit der gezielten Biotop- und Lebensraumentwicklung gerade auch in Natura-2000-Gebieten Die Zuordnung zu den Waldtypen wurde staumlrker strukturiert Der jeweilige Standardwaldtyp soll einen Anteil von mehr als gt 70 des typisierenden Baumartenanteils aufweisen ansonsten erfolgt eine Interpolation Als besonders wertvolle Waldtypen wurden einige Waumllder mit einem Alter gt 120 Jahre und einem Anteil von weniger als lt10 atypischer Baumarten ausgeschieden Maszlignahmen im Rahmen des Oumlkolandbaus fuumlhren durchschnittlich im Vergleich zu konventionellen Landbauformen zu einem Aufschlag zwischen +5 und +7 Punkten Im Anhalt an HALM durchgefuumlhrte Acker-Artenschutzmaszlignahmen fuumlhren zu einer Aufwertung auf 27 Punkte Auch bei den Flieszliggewaumlssern erfolgte eine staumlrkere Anpassung an die in der Verwaltung eingefuumlhrten Objekte und Kriterien

Aumlnderungen Anlage 4 Sachkundenachweis und Qualitaumltssicherung Insbesondere der Nachweis der Sachkunde der Ersteller der Gutachten und Planunterlagen sowie die Qualitaumltssicherung naturschutzfachlicher Gutachten und Planungen durch die Antragsteller werden in Anlage 4 neu geregelt Erforderlich wird allgemein ein schriftlicher Beleg uumlber die fachliche Eignung des Planerstellers sowie ggf der von ihm beauftragten Personen Fachlich geeignet fuumlr die

[9]

Erstellung allgemeiner Antragsunterlagen zur Durchfuumlhrung von Eingriffen sind Planersteller deren verantwortlich zeichnendes Personal uumlber ein zumindest sechssemestriges abgeschlossenes Studium in den Bereichen Biologie Oumlkologie Geographie Landschaftsplanung Forstwirtschaft-wissenschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen verfuumlgen und eine mindestens zweijaumlhrige Berufserfahrung im einschlaumlgigen Berufsfeld nachweisen koumlnnen oder bereits mindestens zehn Eingriffsplanungen gefertigt haben Fuumlr die Bearbeitung besonderer naturschutzfachlicher Sachverhalte (zB Artgutachten) ist durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen Weiterhin muss eine fachlich geeignete Person auf Nachfrage regelmaumlszligige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen nachweisen koumlnnen Bei Bagatellverfahren (Kleinsteingriffe wie zB Fahrsilo Scheune) usw kann die Naturschutzbehoumlrde wie bereits bisher auf besondere Gutachten verzichten (sect7) Die Planunterlagen sind vom verantwortlichen Planersteller zu unterschreiben Mit seiner Unterschrift bestaumltigt dieser dass die Planunterlagen vollstaumlndig sind diese den Vorgaben von Bundes- sowie Landesnaturschutzgesetz sowie den guumlltigen Rechtsverordnungen entsprechen und die Planung nach dem zum Zeitpunkt der Planerstellung aktuellen fachlichen Kenntnisstand gefertigt wurden Liegen der Zulassungsbehoumlrde schriftliche Erkenntnisse vor die den vorgelegten Gutachten oder Bewertungen begruumlndet widersprechen ist eine Qualitaumltssicherung durch eine unabhaumlngige qualifizierte Person durchzufuumlhren die Auswahl der unabhaumlngigen qualifizierten Person erfolgt durch die im Verfahren beteiligten Naturschutzbehoumlrde aus Vorschlaumlgen des Antragstellers fuumlr die durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen ist Die Liste der sonstigen Nachweise der Anlage vier hat sich entsprechend der materiellen Anforderungen erweitert Hinzugekommen sind ua Angaben zu

einer Begruumlndung entsprechend sect 15 Abs 1 Satz 3 BNatSchG soweit Beeintraumlchtigungen nicht vermieden werden koumlnnen

der Gesamtbewertung nach Agrarplanung

Bodenfunktionen (sect 2 Abs 2 Nr 1 BBodSchG) Archivboumlden Bodendenkmaumller

Der Herkunft des Vermehrungsguts

Nachweisen warum Oumlkokonten nicht genutzt werden konnten

Der Verfuumlgbarkeit der Kompensationsflaumlchen

Ggf Bodengutachten Nach sect 7 KV 2018 muumlssen alle Unterlagen veroumlffentlichungsfaumlhig sein um insoweit auch den Anforderungen an die Internetveroumlffentlichung von Planungen im Rahmen des UVPG 2017 zu genuumlgen Soweit die Behoumlrden bei der Antragsvorbesprechung oder einem Scoping weitere Anforderungen vereinbart haben gehoumlren diese mit zu den vorzulegenden Unterlagen Das Formular fuumlr die Ausgleichsberechnung wurde an die geaumlnderten materiellen Anforderungen angepasst Zur besseren raumlumlichen Zuordnung sollten Teilflaumlchen in Plaumlnen gekennzeichnet und die Kennzeichen in die Bilanz uumlbernommen werden Die Bilanzierung soll zumindest flurstuumlcks- und maszlignahmenweise getrennt erfolgen Je verwendetem Nutzungstyp nach Anlage 3 ist anzugeben ob gesetzlich geschuumltzte Biotope oder FFH-LRT betroffen sind Weicht die Punktbewertung eines Typs vom Standardwert nach Anlage 3 ab ist dies in der Ausgleichsberechnung bei dem Typ ebenfalls zu vermerken und jeweils eine begruumlndende Unterlage beizufuumlgen (Muster siehe Anlage)

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

L 0 0 0

Auml 0 0 0

C 0 0 0

H 0 0 0

E 0 0 0

N 0 0 0

B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

I 0 0 0

L 0 0 0

A 0 0 0

N 0 0 0

Z 0 0 0

0 0 0

Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld

Page 6: Novelle der Kompensationsverordnung 2018 Gru nde und ... · damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Ökokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einführung

[6]

Kostenindex nach sect6 KV(2018) incl regionalem Bodenwertanteil httpsstatistikhessendesitesstatistikhessendefilesMI7_j17pdf Durchschn landw Kaufwerte 2017 je Kreisfreie Stadt (St) Landkreis

Kaufwert Euroqm

Kostenindex incl rBwa

Staumldte Darmstadt Offenbach bull interpolieren

Frankfurt Stadt 737 114

Offenbach 608 101

Wiesbaden Landeshauptstadt 473 087

Main-Taunus-Kreis 399 080

Groszlig-Gerau 393 079

Kassel documenta-Stadt 279 068

Darmstadt-Dieburg 268 067

Bergstraszlige 239 064

Hochtaunuskreis 239 064

Wetteraukreis 237 064

Main-Kinzig-Kreis 178 058

Gieszligen 165 056

Kassel 150 055

Schwalm-Eder-Kreis 152 055

Rheingau-Taunus-Kreis 144 054

Limburg-Weilburg 135 054

Fulda 144 054

Waldeck-Frankenberg 137 054

Odenwaldkreis 132 053

Marburg-Biedenkopf 131 053

Lahn-Dill-Kreis 114 051

Hersfeld-Rotenburg 103 050

Werra-Meiszligner-Kreis 087 049

Vogelsberg 070 047

Land H e s s e n Durchschnitt 153 055

Zur Einfuumlhrung des regionalen Bodenwertanteils wurden die bisherigen Eurowerte fuumlr mastenartige Eingriffe ebenfalls auf Wertpunkte umgerechnet (Anlage 2)

Zu sect 7 sect 7 regelt wie bisher vorzulegende Unterlagen Eine Zulassung kann nur erfolgen wenn die Unterlagen uumlber Kompensationsmaszlignahmen gemaumlszlig sect 4 Abs 2 HAGBNatSchG der zust Natschutzbehoumlrde bereits vorliegen Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht und vollstaumlndig vorliegen kann die Zulassung abgelehnt werden Unterlagen muumlssen veroumlffentlichungsfaumlhig sein

Zu sect 8 sect 8 gibt die Moumlglichkeit bei anhaumlngigen Verwaltungsverfahren auf die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren Verfahrensbeginn in diesem Sinne erfolgt spaumltestens mit Vorarbeiten wie zB Abstimmung des Untersuchungsumfangs nicht erst mit dem Antrag Die Zulassungsbehoumlrde entscheidet ob eine Option moumlglich ist Vorhandene (anerkannte) Oumlkokonten koumlnnen nach altem Recht weiter gehandelt werden

[7]

Aumlnderungen Anlage 2 Ein sehr stark verzerrender Aspekt ergab sich aus dem Bemessungsrahmen von 100 Jahren fuumlr andauernde Eingriffe nach Anlage 2 Nr 431 bzw 432 der bislang geltenden KV Urspruumlnglich lag dieser Wert in der AAV bzw Ausgleichsabgabenrichtlinie bei den im Zivilrecht uumlblichen 30 Jahren Er war spaumlter auf 100 Jahre erweitert worden Dies fuumlhrte im Ergebnis zu einer ggfs auch verzerrenden Reduktion des Kompensationsumfangs Der Wert wurde in der Novelle 2018 moderat von 100 Jahre auf 50 Jahre als Bemessungszeitraum reduziert Jedenfalls kann mit den vorstehend beschriebenen moderaten Anhebungen der derzeit moumlgliche Eindruck einer ungerechtfertigten wirtschaftlichen Verzerrung hinreichend korrigiert werden Die Moumlglichkeit der Zusatzbewertung wird durch die Novelle staumlrker an den betroffenen Umweltmedien ausgerichtet Ausdruumlcklich wird das Schutzgut Boden zusaumltzlich bewertet Die zusaumltzlichen Aufwendungen hierfuumlr orientieren sich an den bodenschutzrechtlichen und -fachlichen Erfordernissen Die Zusatzbewertung erfolgt auf der Beeintraumlchtigungs- und auf der Kompensationsseite Die Zusatzbewertung je Schutzgut betraumlgt maximal 3 Punkte je Quadratmeter in der Summe aller Schutzguumlter maximal 10 Punkte je Quadratmeter Bisher konnte bereits ein einzelnes Schutzgut zusaumltzlich 10 Punkte erbringen Dies war fachlich nicht gerechtfertigt Die ergaumlnzende Zusatzbewertung fuumlr die Lage in einem Natura 2000-Gebiet betrug ebenfalls bis zu 10 Punkte die oft ziemlich willkuumlrlich vergeben wurden Sie wird jetzt auf eine Verdoppelung der fachlichen Zusatzbewertung begrenzt 10 Punkte zusaumltzlich fuumlr Synergien in Natura ndash 2000-Gebieten sind kuumlnftig nur noch dann moumlglich wenn bereits die fachliche Zusatzbewertung den Maximalwert erreicht Vorkommen invasiver Arten sind nunmehr bei der Bewertung sowohl des Eingriffs als auch der Kompensation durch eine Zusatzbewertung zu beruumlcksichtigen Wertgebende europaumlisch geschuumltzte Arten koumlnnen kuumlnftig ebenfalls besser beruumlcksichtigt werden Zur Beruumlcksichtigung der Bodenbelange werden Verfahren fuumlr Flaumlchen gt 1 Hektar und bis zu 1 Hektar unterschieden Bis zu einem Hektar beschraumlnkt sich die Zusatzbewertung auf eine gutachtliche Einschaumltzung

je angef 10 EMZ uumlber 60 EMZ bzw unter 20 EMZ je 3 WPqm

bei ArchivboumldenBodendenkmaumllern je 3 WPqm Bei Flaumlchen ab 1 Hektar ist ein bodenkundliches Gutachten nach den einschlaumlgigen fachlichen Vorgaben zu erstellen Hierbei ist ggf die fuumlnfstufige bodenkundliche Bewertung in die dreistufige naturschutzrechtliche Bewertung umzurechnen

Aumlnderungen Anlage 3 Bei den Aumlnderungen der Anlage 3 (Wertliste) vorgesehen sind neue Standardbewertungen fuumlr gesetzlich geschuumltzte Biotope und Lebensraumtypen iSd FFH-Richtlinie um kuumlnftig an dieser Stelle Wertungswiderspruumlche zu verhindern und Hinweise zur Vermeidung von Umweltschaumlden (sect 19 BNatSchG) zu geben Kleinere Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Ableitung aus der faktoriellen Bewertung Bereits die Ausgleichsabgabenrichtlinie 1992 bewertete die einzelnen Nutzungstypen gutachtlich anhand von acht Bewertungsparametern

[8]

Nachrichtlich Bewertungsstruktur der KV Bewertungsparameter Schutzwuumlrdigkeit

E Entwicklungsgrad des Typs (Alter Reife usw) N Natuumlrlichkeit des Typs (Naturnaumlhe iwS dh moumlglichst unbeeinflusst

durch menschliches Handeln) SV Strukturvielfalt des Typs (horizontale und vertikale Gliederung zB

durch Baumlume und Straumlucher) AV Artenvielfalt des Typs (spezifische Artenvielfalt) Schutzbeduumlrftigkeit

SB Seltenheit d Biotoptyps (Gemessen am Vorkommen in absoluten Zahlen)

SA Seltenheit der Arten die auf dem Typ vorkommen EB Empfindlichkeit des Biotoptyps gegen Beeintraumlchtigungen UE Unguumlnstige Entwicklungstendenz (Haumlufigkeit des Typs nimmt

tendenziell ab Beeintraumlchtigungen des Typs nehmen tendenziell zu) Die Wertstufen der Parameter werden jeweils kardinal skaliert von min=1 bis max=6 Berechnung des Biotopwertes BW in WPqm je Nutzungstyp WP Wertpunkte (Grundwert in des maximal moumlglichen Wertes [576]) BW [WPqm] = (Schutzwuumlrdigkeit Schutzbeduumlrftigkeit )[] Schutzwuumlrdigkeit =(E+N+SV+AV) Schutzbeduumlrftigkeit =(SA+SB+EB+UE) BW [WPqm] = (E+N+SV+AV)(SA+SB+EB+UE)576 []

Neu aufgenommen wurden mit dem Kennbuchstaben bdquoEldquo besondere Entwicklungstypen die fuumlr komplexe nutzungsintegrierte Weide- und Entwicklungskonzepte herangezogen werden sollen

Extensiv genutzte halboffene Weidelandschaft (41 Punkte)

und Wanderweideflaumlchen (53 Punkte) Mit beiden Konzepten besteht die Moumlglichkeit der gezielten Biotop- und Lebensraumentwicklung gerade auch in Natura-2000-Gebieten Die Zuordnung zu den Waldtypen wurde staumlrker strukturiert Der jeweilige Standardwaldtyp soll einen Anteil von mehr als gt 70 des typisierenden Baumartenanteils aufweisen ansonsten erfolgt eine Interpolation Als besonders wertvolle Waldtypen wurden einige Waumllder mit einem Alter gt 120 Jahre und einem Anteil von weniger als lt10 atypischer Baumarten ausgeschieden Maszlignahmen im Rahmen des Oumlkolandbaus fuumlhren durchschnittlich im Vergleich zu konventionellen Landbauformen zu einem Aufschlag zwischen +5 und +7 Punkten Im Anhalt an HALM durchgefuumlhrte Acker-Artenschutzmaszlignahmen fuumlhren zu einer Aufwertung auf 27 Punkte Auch bei den Flieszliggewaumlssern erfolgte eine staumlrkere Anpassung an die in der Verwaltung eingefuumlhrten Objekte und Kriterien

Aumlnderungen Anlage 4 Sachkundenachweis und Qualitaumltssicherung Insbesondere der Nachweis der Sachkunde der Ersteller der Gutachten und Planunterlagen sowie die Qualitaumltssicherung naturschutzfachlicher Gutachten und Planungen durch die Antragsteller werden in Anlage 4 neu geregelt Erforderlich wird allgemein ein schriftlicher Beleg uumlber die fachliche Eignung des Planerstellers sowie ggf der von ihm beauftragten Personen Fachlich geeignet fuumlr die

[9]

Erstellung allgemeiner Antragsunterlagen zur Durchfuumlhrung von Eingriffen sind Planersteller deren verantwortlich zeichnendes Personal uumlber ein zumindest sechssemestriges abgeschlossenes Studium in den Bereichen Biologie Oumlkologie Geographie Landschaftsplanung Forstwirtschaft-wissenschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen verfuumlgen und eine mindestens zweijaumlhrige Berufserfahrung im einschlaumlgigen Berufsfeld nachweisen koumlnnen oder bereits mindestens zehn Eingriffsplanungen gefertigt haben Fuumlr die Bearbeitung besonderer naturschutzfachlicher Sachverhalte (zB Artgutachten) ist durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen Weiterhin muss eine fachlich geeignete Person auf Nachfrage regelmaumlszligige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen nachweisen koumlnnen Bei Bagatellverfahren (Kleinsteingriffe wie zB Fahrsilo Scheune) usw kann die Naturschutzbehoumlrde wie bereits bisher auf besondere Gutachten verzichten (sect7) Die Planunterlagen sind vom verantwortlichen Planersteller zu unterschreiben Mit seiner Unterschrift bestaumltigt dieser dass die Planunterlagen vollstaumlndig sind diese den Vorgaben von Bundes- sowie Landesnaturschutzgesetz sowie den guumlltigen Rechtsverordnungen entsprechen und die Planung nach dem zum Zeitpunkt der Planerstellung aktuellen fachlichen Kenntnisstand gefertigt wurden Liegen der Zulassungsbehoumlrde schriftliche Erkenntnisse vor die den vorgelegten Gutachten oder Bewertungen begruumlndet widersprechen ist eine Qualitaumltssicherung durch eine unabhaumlngige qualifizierte Person durchzufuumlhren die Auswahl der unabhaumlngigen qualifizierten Person erfolgt durch die im Verfahren beteiligten Naturschutzbehoumlrde aus Vorschlaumlgen des Antragstellers fuumlr die durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen ist Die Liste der sonstigen Nachweise der Anlage vier hat sich entsprechend der materiellen Anforderungen erweitert Hinzugekommen sind ua Angaben zu

einer Begruumlndung entsprechend sect 15 Abs 1 Satz 3 BNatSchG soweit Beeintraumlchtigungen nicht vermieden werden koumlnnen

der Gesamtbewertung nach Agrarplanung

Bodenfunktionen (sect 2 Abs 2 Nr 1 BBodSchG) Archivboumlden Bodendenkmaumller

Der Herkunft des Vermehrungsguts

Nachweisen warum Oumlkokonten nicht genutzt werden konnten

Der Verfuumlgbarkeit der Kompensationsflaumlchen

Ggf Bodengutachten Nach sect 7 KV 2018 muumlssen alle Unterlagen veroumlffentlichungsfaumlhig sein um insoweit auch den Anforderungen an die Internetveroumlffentlichung von Planungen im Rahmen des UVPG 2017 zu genuumlgen Soweit die Behoumlrden bei der Antragsvorbesprechung oder einem Scoping weitere Anforderungen vereinbart haben gehoumlren diese mit zu den vorzulegenden Unterlagen Das Formular fuumlr die Ausgleichsberechnung wurde an die geaumlnderten materiellen Anforderungen angepasst Zur besseren raumlumlichen Zuordnung sollten Teilflaumlchen in Plaumlnen gekennzeichnet und die Kennzeichen in die Bilanz uumlbernommen werden Die Bilanzierung soll zumindest flurstuumlcks- und maszlignahmenweise getrennt erfolgen Je verwendetem Nutzungstyp nach Anlage 3 ist anzugeben ob gesetzlich geschuumltzte Biotope oder FFH-LRT betroffen sind Weicht die Punktbewertung eines Typs vom Standardwert nach Anlage 3 ab ist dies in der Ausgleichsberechnung bei dem Typ ebenfalls zu vermerken und jeweils eine begruumlndende Unterlage beizufuumlgen (Muster siehe Anlage)

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

L 0 0 0

Auml 0 0 0

C 0 0 0

H 0 0 0

E 0 0 0

N 0 0 0

B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

I 0 0 0

L 0 0 0

A 0 0 0

N 0 0 0

Z 0 0 0

0 0 0

Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld

Page 7: Novelle der Kompensationsverordnung 2018 Gru nde und ... · damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Ökokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einführung

[7]

Aumlnderungen Anlage 2 Ein sehr stark verzerrender Aspekt ergab sich aus dem Bemessungsrahmen von 100 Jahren fuumlr andauernde Eingriffe nach Anlage 2 Nr 431 bzw 432 der bislang geltenden KV Urspruumlnglich lag dieser Wert in der AAV bzw Ausgleichsabgabenrichtlinie bei den im Zivilrecht uumlblichen 30 Jahren Er war spaumlter auf 100 Jahre erweitert worden Dies fuumlhrte im Ergebnis zu einer ggfs auch verzerrenden Reduktion des Kompensationsumfangs Der Wert wurde in der Novelle 2018 moderat von 100 Jahre auf 50 Jahre als Bemessungszeitraum reduziert Jedenfalls kann mit den vorstehend beschriebenen moderaten Anhebungen der derzeit moumlgliche Eindruck einer ungerechtfertigten wirtschaftlichen Verzerrung hinreichend korrigiert werden Die Moumlglichkeit der Zusatzbewertung wird durch die Novelle staumlrker an den betroffenen Umweltmedien ausgerichtet Ausdruumlcklich wird das Schutzgut Boden zusaumltzlich bewertet Die zusaumltzlichen Aufwendungen hierfuumlr orientieren sich an den bodenschutzrechtlichen und -fachlichen Erfordernissen Die Zusatzbewertung erfolgt auf der Beeintraumlchtigungs- und auf der Kompensationsseite Die Zusatzbewertung je Schutzgut betraumlgt maximal 3 Punkte je Quadratmeter in der Summe aller Schutzguumlter maximal 10 Punkte je Quadratmeter Bisher konnte bereits ein einzelnes Schutzgut zusaumltzlich 10 Punkte erbringen Dies war fachlich nicht gerechtfertigt Die ergaumlnzende Zusatzbewertung fuumlr die Lage in einem Natura 2000-Gebiet betrug ebenfalls bis zu 10 Punkte die oft ziemlich willkuumlrlich vergeben wurden Sie wird jetzt auf eine Verdoppelung der fachlichen Zusatzbewertung begrenzt 10 Punkte zusaumltzlich fuumlr Synergien in Natura ndash 2000-Gebieten sind kuumlnftig nur noch dann moumlglich wenn bereits die fachliche Zusatzbewertung den Maximalwert erreicht Vorkommen invasiver Arten sind nunmehr bei der Bewertung sowohl des Eingriffs als auch der Kompensation durch eine Zusatzbewertung zu beruumlcksichtigen Wertgebende europaumlisch geschuumltzte Arten koumlnnen kuumlnftig ebenfalls besser beruumlcksichtigt werden Zur Beruumlcksichtigung der Bodenbelange werden Verfahren fuumlr Flaumlchen gt 1 Hektar und bis zu 1 Hektar unterschieden Bis zu einem Hektar beschraumlnkt sich die Zusatzbewertung auf eine gutachtliche Einschaumltzung

je angef 10 EMZ uumlber 60 EMZ bzw unter 20 EMZ je 3 WPqm

bei ArchivboumldenBodendenkmaumllern je 3 WPqm Bei Flaumlchen ab 1 Hektar ist ein bodenkundliches Gutachten nach den einschlaumlgigen fachlichen Vorgaben zu erstellen Hierbei ist ggf die fuumlnfstufige bodenkundliche Bewertung in die dreistufige naturschutzrechtliche Bewertung umzurechnen

Aumlnderungen Anlage 3 Bei den Aumlnderungen der Anlage 3 (Wertliste) vorgesehen sind neue Standardbewertungen fuumlr gesetzlich geschuumltzte Biotope und Lebensraumtypen iSd FFH-Richtlinie um kuumlnftig an dieser Stelle Wertungswiderspruumlche zu verhindern und Hinweise zur Vermeidung von Umweltschaumlden (sect 19 BNatSchG) zu geben Kleinere Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Ableitung aus der faktoriellen Bewertung Bereits die Ausgleichsabgabenrichtlinie 1992 bewertete die einzelnen Nutzungstypen gutachtlich anhand von acht Bewertungsparametern

[8]

Nachrichtlich Bewertungsstruktur der KV Bewertungsparameter Schutzwuumlrdigkeit

E Entwicklungsgrad des Typs (Alter Reife usw) N Natuumlrlichkeit des Typs (Naturnaumlhe iwS dh moumlglichst unbeeinflusst

durch menschliches Handeln) SV Strukturvielfalt des Typs (horizontale und vertikale Gliederung zB

durch Baumlume und Straumlucher) AV Artenvielfalt des Typs (spezifische Artenvielfalt) Schutzbeduumlrftigkeit

SB Seltenheit d Biotoptyps (Gemessen am Vorkommen in absoluten Zahlen)

SA Seltenheit der Arten die auf dem Typ vorkommen EB Empfindlichkeit des Biotoptyps gegen Beeintraumlchtigungen UE Unguumlnstige Entwicklungstendenz (Haumlufigkeit des Typs nimmt

tendenziell ab Beeintraumlchtigungen des Typs nehmen tendenziell zu) Die Wertstufen der Parameter werden jeweils kardinal skaliert von min=1 bis max=6 Berechnung des Biotopwertes BW in WPqm je Nutzungstyp WP Wertpunkte (Grundwert in des maximal moumlglichen Wertes [576]) BW [WPqm] = (Schutzwuumlrdigkeit Schutzbeduumlrftigkeit )[] Schutzwuumlrdigkeit =(E+N+SV+AV) Schutzbeduumlrftigkeit =(SA+SB+EB+UE) BW [WPqm] = (E+N+SV+AV)(SA+SB+EB+UE)576 []

Neu aufgenommen wurden mit dem Kennbuchstaben bdquoEldquo besondere Entwicklungstypen die fuumlr komplexe nutzungsintegrierte Weide- und Entwicklungskonzepte herangezogen werden sollen

Extensiv genutzte halboffene Weidelandschaft (41 Punkte)

und Wanderweideflaumlchen (53 Punkte) Mit beiden Konzepten besteht die Moumlglichkeit der gezielten Biotop- und Lebensraumentwicklung gerade auch in Natura-2000-Gebieten Die Zuordnung zu den Waldtypen wurde staumlrker strukturiert Der jeweilige Standardwaldtyp soll einen Anteil von mehr als gt 70 des typisierenden Baumartenanteils aufweisen ansonsten erfolgt eine Interpolation Als besonders wertvolle Waldtypen wurden einige Waumllder mit einem Alter gt 120 Jahre und einem Anteil von weniger als lt10 atypischer Baumarten ausgeschieden Maszlignahmen im Rahmen des Oumlkolandbaus fuumlhren durchschnittlich im Vergleich zu konventionellen Landbauformen zu einem Aufschlag zwischen +5 und +7 Punkten Im Anhalt an HALM durchgefuumlhrte Acker-Artenschutzmaszlignahmen fuumlhren zu einer Aufwertung auf 27 Punkte Auch bei den Flieszliggewaumlssern erfolgte eine staumlrkere Anpassung an die in der Verwaltung eingefuumlhrten Objekte und Kriterien

Aumlnderungen Anlage 4 Sachkundenachweis und Qualitaumltssicherung Insbesondere der Nachweis der Sachkunde der Ersteller der Gutachten und Planunterlagen sowie die Qualitaumltssicherung naturschutzfachlicher Gutachten und Planungen durch die Antragsteller werden in Anlage 4 neu geregelt Erforderlich wird allgemein ein schriftlicher Beleg uumlber die fachliche Eignung des Planerstellers sowie ggf der von ihm beauftragten Personen Fachlich geeignet fuumlr die

[9]

Erstellung allgemeiner Antragsunterlagen zur Durchfuumlhrung von Eingriffen sind Planersteller deren verantwortlich zeichnendes Personal uumlber ein zumindest sechssemestriges abgeschlossenes Studium in den Bereichen Biologie Oumlkologie Geographie Landschaftsplanung Forstwirtschaft-wissenschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen verfuumlgen und eine mindestens zweijaumlhrige Berufserfahrung im einschlaumlgigen Berufsfeld nachweisen koumlnnen oder bereits mindestens zehn Eingriffsplanungen gefertigt haben Fuumlr die Bearbeitung besonderer naturschutzfachlicher Sachverhalte (zB Artgutachten) ist durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen Weiterhin muss eine fachlich geeignete Person auf Nachfrage regelmaumlszligige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen nachweisen koumlnnen Bei Bagatellverfahren (Kleinsteingriffe wie zB Fahrsilo Scheune) usw kann die Naturschutzbehoumlrde wie bereits bisher auf besondere Gutachten verzichten (sect7) Die Planunterlagen sind vom verantwortlichen Planersteller zu unterschreiben Mit seiner Unterschrift bestaumltigt dieser dass die Planunterlagen vollstaumlndig sind diese den Vorgaben von Bundes- sowie Landesnaturschutzgesetz sowie den guumlltigen Rechtsverordnungen entsprechen und die Planung nach dem zum Zeitpunkt der Planerstellung aktuellen fachlichen Kenntnisstand gefertigt wurden Liegen der Zulassungsbehoumlrde schriftliche Erkenntnisse vor die den vorgelegten Gutachten oder Bewertungen begruumlndet widersprechen ist eine Qualitaumltssicherung durch eine unabhaumlngige qualifizierte Person durchzufuumlhren die Auswahl der unabhaumlngigen qualifizierten Person erfolgt durch die im Verfahren beteiligten Naturschutzbehoumlrde aus Vorschlaumlgen des Antragstellers fuumlr die durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen ist Die Liste der sonstigen Nachweise der Anlage vier hat sich entsprechend der materiellen Anforderungen erweitert Hinzugekommen sind ua Angaben zu

einer Begruumlndung entsprechend sect 15 Abs 1 Satz 3 BNatSchG soweit Beeintraumlchtigungen nicht vermieden werden koumlnnen

der Gesamtbewertung nach Agrarplanung

Bodenfunktionen (sect 2 Abs 2 Nr 1 BBodSchG) Archivboumlden Bodendenkmaumller

Der Herkunft des Vermehrungsguts

Nachweisen warum Oumlkokonten nicht genutzt werden konnten

Der Verfuumlgbarkeit der Kompensationsflaumlchen

Ggf Bodengutachten Nach sect 7 KV 2018 muumlssen alle Unterlagen veroumlffentlichungsfaumlhig sein um insoweit auch den Anforderungen an die Internetveroumlffentlichung von Planungen im Rahmen des UVPG 2017 zu genuumlgen Soweit die Behoumlrden bei der Antragsvorbesprechung oder einem Scoping weitere Anforderungen vereinbart haben gehoumlren diese mit zu den vorzulegenden Unterlagen Das Formular fuumlr die Ausgleichsberechnung wurde an die geaumlnderten materiellen Anforderungen angepasst Zur besseren raumlumlichen Zuordnung sollten Teilflaumlchen in Plaumlnen gekennzeichnet und die Kennzeichen in die Bilanz uumlbernommen werden Die Bilanzierung soll zumindest flurstuumlcks- und maszlignahmenweise getrennt erfolgen Je verwendetem Nutzungstyp nach Anlage 3 ist anzugeben ob gesetzlich geschuumltzte Biotope oder FFH-LRT betroffen sind Weicht die Punktbewertung eines Typs vom Standardwert nach Anlage 3 ab ist dies in der Ausgleichsberechnung bei dem Typ ebenfalls zu vermerken und jeweils eine begruumlndende Unterlage beizufuumlgen (Muster siehe Anlage)

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

L 0 0 0

Auml 0 0 0

C 0 0 0

H 0 0 0

E 0 0 0

N 0 0 0

B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

I 0 0 0

L 0 0 0

A 0 0 0

N 0 0 0

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Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld

Page 8: Novelle der Kompensationsverordnung 2018 Gru nde und ... · damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Ökokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einführung

[8]

Nachrichtlich Bewertungsstruktur der KV Bewertungsparameter Schutzwuumlrdigkeit

E Entwicklungsgrad des Typs (Alter Reife usw) N Natuumlrlichkeit des Typs (Naturnaumlhe iwS dh moumlglichst unbeeinflusst

durch menschliches Handeln) SV Strukturvielfalt des Typs (horizontale und vertikale Gliederung zB

durch Baumlume und Straumlucher) AV Artenvielfalt des Typs (spezifische Artenvielfalt) Schutzbeduumlrftigkeit

SB Seltenheit d Biotoptyps (Gemessen am Vorkommen in absoluten Zahlen)

SA Seltenheit der Arten die auf dem Typ vorkommen EB Empfindlichkeit des Biotoptyps gegen Beeintraumlchtigungen UE Unguumlnstige Entwicklungstendenz (Haumlufigkeit des Typs nimmt

tendenziell ab Beeintraumlchtigungen des Typs nehmen tendenziell zu) Die Wertstufen der Parameter werden jeweils kardinal skaliert von min=1 bis max=6 Berechnung des Biotopwertes BW in WPqm je Nutzungstyp WP Wertpunkte (Grundwert in des maximal moumlglichen Wertes [576]) BW [WPqm] = (Schutzwuumlrdigkeit Schutzbeduumlrftigkeit )[] Schutzwuumlrdigkeit =(E+N+SV+AV) Schutzbeduumlrftigkeit =(SA+SB+EB+UE) BW [WPqm] = (E+N+SV+AV)(SA+SB+EB+UE)576 []

Neu aufgenommen wurden mit dem Kennbuchstaben bdquoEldquo besondere Entwicklungstypen die fuumlr komplexe nutzungsintegrierte Weide- und Entwicklungskonzepte herangezogen werden sollen

Extensiv genutzte halboffene Weidelandschaft (41 Punkte)

und Wanderweideflaumlchen (53 Punkte) Mit beiden Konzepten besteht die Moumlglichkeit der gezielten Biotop- und Lebensraumentwicklung gerade auch in Natura-2000-Gebieten Die Zuordnung zu den Waldtypen wurde staumlrker strukturiert Der jeweilige Standardwaldtyp soll einen Anteil von mehr als gt 70 des typisierenden Baumartenanteils aufweisen ansonsten erfolgt eine Interpolation Als besonders wertvolle Waldtypen wurden einige Waumllder mit einem Alter gt 120 Jahre und einem Anteil von weniger als lt10 atypischer Baumarten ausgeschieden Maszlignahmen im Rahmen des Oumlkolandbaus fuumlhren durchschnittlich im Vergleich zu konventionellen Landbauformen zu einem Aufschlag zwischen +5 und +7 Punkten Im Anhalt an HALM durchgefuumlhrte Acker-Artenschutzmaszlignahmen fuumlhren zu einer Aufwertung auf 27 Punkte Auch bei den Flieszliggewaumlssern erfolgte eine staumlrkere Anpassung an die in der Verwaltung eingefuumlhrten Objekte und Kriterien

Aumlnderungen Anlage 4 Sachkundenachweis und Qualitaumltssicherung Insbesondere der Nachweis der Sachkunde der Ersteller der Gutachten und Planunterlagen sowie die Qualitaumltssicherung naturschutzfachlicher Gutachten und Planungen durch die Antragsteller werden in Anlage 4 neu geregelt Erforderlich wird allgemein ein schriftlicher Beleg uumlber die fachliche Eignung des Planerstellers sowie ggf der von ihm beauftragten Personen Fachlich geeignet fuumlr die

[9]

Erstellung allgemeiner Antragsunterlagen zur Durchfuumlhrung von Eingriffen sind Planersteller deren verantwortlich zeichnendes Personal uumlber ein zumindest sechssemestriges abgeschlossenes Studium in den Bereichen Biologie Oumlkologie Geographie Landschaftsplanung Forstwirtschaft-wissenschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen verfuumlgen und eine mindestens zweijaumlhrige Berufserfahrung im einschlaumlgigen Berufsfeld nachweisen koumlnnen oder bereits mindestens zehn Eingriffsplanungen gefertigt haben Fuumlr die Bearbeitung besonderer naturschutzfachlicher Sachverhalte (zB Artgutachten) ist durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen Weiterhin muss eine fachlich geeignete Person auf Nachfrage regelmaumlszligige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen nachweisen koumlnnen Bei Bagatellverfahren (Kleinsteingriffe wie zB Fahrsilo Scheune) usw kann die Naturschutzbehoumlrde wie bereits bisher auf besondere Gutachten verzichten (sect7) Die Planunterlagen sind vom verantwortlichen Planersteller zu unterschreiben Mit seiner Unterschrift bestaumltigt dieser dass die Planunterlagen vollstaumlndig sind diese den Vorgaben von Bundes- sowie Landesnaturschutzgesetz sowie den guumlltigen Rechtsverordnungen entsprechen und die Planung nach dem zum Zeitpunkt der Planerstellung aktuellen fachlichen Kenntnisstand gefertigt wurden Liegen der Zulassungsbehoumlrde schriftliche Erkenntnisse vor die den vorgelegten Gutachten oder Bewertungen begruumlndet widersprechen ist eine Qualitaumltssicherung durch eine unabhaumlngige qualifizierte Person durchzufuumlhren die Auswahl der unabhaumlngigen qualifizierten Person erfolgt durch die im Verfahren beteiligten Naturschutzbehoumlrde aus Vorschlaumlgen des Antragstellers fuumlr die durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen ist Die Liste der sonstigen Nachweise der Anlage vier hat sich entsprechend der materiellen Anforderungen erweitert Hinzugekommen sind ua Angaben zu

einer Begruumlndung entsprechend sect 15 Abs 1 Satz 3 BNatSchG soweit Beeintraumlchtigungen nicht vermieden werden koumlnnen

der Gesamtbewertung nach Agrarplanung

Bodenfunktionen (sect 2 Abs 2 Nr 1 BBodSchG) Archivboumlden Bodendenkmaumller

Der Herkunft des Vermehrungsguts

Nachweisen warum Oumlkokonten nicht genutzt werden konnten

Der Verfuumlgbarkeit der Kompensationsflaumlchen

Ggf Bodengutachten Nach sect 7 KV 2018 muumlssen alle Unterlagen veroumlffentlichungsfaumlhig sein um insoweit auch den Anforderungen an die Internetveroumlffentlichung von Planungen im Rahmen des UVPG 2017 zu genuumlgen Soweit die Behoumlrden bei der Antragsvorbesprechung oder einem Scoping weitere Anforderungen vereinbart haben gehoumlren diese mit zu den vorzulegenden Unterlagen Das Formular fuumlr die Ausgleichsberechnung wurde an die geaumlnderten materiellen Anforderungen angepasst Zur besseren raumlumlichen Zuordnung sollten Teilflaumlchen in Plaumlnen gekennzeichnet und die Kennzeichen in die Bilanz uumlbernommen werden Die Bilanzierung soll zumindest flurstuumlcks- und maszlignahmenweise getrennt erfolgen Je verwendetem Nutzungstyp nach Anlage 3 ist anzugeben ob gesetzlich geschuumltzte Biotope oder FFH-LRT betroffen sind Weicht die Punktbewertung eines Typs vom Standardwert nach Anlage 3 ab ist dies in der Ausgleichsberechnung bei dem Typ ebenfalls zu vermerken und jeweils eine begruumlndende Unterlage beizufuumlgen (Muster siehe Anlage)

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

L 0 0 0

Auml 0 0 0

C 0 0 0

H 0 0 0

E 0 0 0

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B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

I 0 0 0

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Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld

Page 9: Novelle der Kompensationsverordnung 2018 Gru nde und ... · damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Ökokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einführung

[9]

Erstellung allgemeiner Antragsunterlagen zur Durchfuumlhrung von Eingriffen sind Planersteller deren verantwortlich zeichnendes Personal uumlber ein zumindest sechssemestriges abgeschlossenes Studium in den Bereichen Biologie Oumlkologie Geographie Landschaftsplanung Forstwirtschaft-wissenschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen verfuumlgen und eine mindestens zweijaumlhrige Berufserfahrung im einschlaumlgigen Berufsfeld nachweisen koumlnnen oder bereits mindestens zehn Eingriffsplanungen gefertigt haben Fuumlr die Bearbeitung besonderer naturschutzfachlicher Sachverhalte (zB Artgutachten) ist durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachzuweisen Weiterhin muss eine fachlich geeignete Person auf Nachfrage regelmaumlszligige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen nachweisen koumlnnen Bei Bagatellverfahren (Kleinsteingriffe wie zB Fahrsilo Scheune) usw kann die Naturschutzbehoumlrde wie bereits bisher auf besondere Gutachten verzichten (sect7) Die Planunterlagen sind vom verantwortlichen Planersteller zu unterschreiben Mit seiner Unterschrift bestaumltigt dieser dass die Planunterlagen vollstaumlndig sind diese den Vorgaben von Bundes- sowie Landesnaturschutzgesetz sowie den guumlltigen Rechtsverordnungen entsprechen und die Planung nach dem zum Zeitpunkt der Planerstellung aktuellen fachlichen Kenntnisstand gefertigt wurden Liegen der Zulassungsbehoumlrde schriftliche Erkenntnisse vor die den vorgelegten Gutachten oder Bewertungen begruumlndet widersprechen ist eine Qualitaumltssicherung durch eine unabhaumlngige qualifizierte Person durchzufuumlhren die Auswahl der unabhaumlngigen qualifizierten Person erfolgt durch die im Verfahren beteiligten Naturschutzbehoumlrde aus Vorschlaumlgen des Antragstellers fuumlr die durch die Vorlage geeigneter Belege die spezifische Qualifikation und Erfahrung nachgewiesen ist Die Liste der sonstigen Nachweise der Anlage vier hat sich entsprechend der materiellen Anforderungen erweitert Hinzugekommen sind ua Angaben zu

einer Begruumlndung entsprechend sect 15 Abs 1 Satz 3 BNatSchG soweit Beeintraumlchtigungen nicht vermieden werden koumlnnen

der Gesamtbewertung nach Agrarplanung

Bodenfunktionen (sect 2 Abs 2 Nr 1 BBodSchG) Archivboumlden Bodendenkmaumller

Der Herkunft des Vermehrungsguts

Nachweisen warum Oumlkokonten nicht genutzt werden konnten

Der Verfuumlgbarkeit der Kompensationsflaumlchen

Ggf Bodengutachten Nach sect 7 KV 2018 muumlssen alle Unterlagen veroumlffentlichungsfaumlhig sein um insoweit auch den Anforderungen an die Internetveroumlffentlichung von Planungen im Rahmen des UVPG 2017 zu genuumlgen Soweit die Behoumlrden bei der Antragsvorbesprechung oder einem Scoping weitere Anforderungen vereinbart haben gehoumlren diese mit zu den vorzulegenden Unterlagen Das Formular fuumlr die Ausgleichsberechnung wurde an die geaumlnderten materiellen Anforderungen angepasst Zur besseren raumlumlichen Zuordnung sollten Teilflaumlchen in Plaumlnen gekennzeichnet und die Kennzeichen in die Bilanz uumlbernommen werden Die Bilanzierung soll zumindest flurstuumlcks- und maszlignahmenweise getrennt erfolgen Je verwendetem Nutzungstyp nach Anlage 3 ist anzugeben ob gesetzlich geschuumltzte Biotope oder FFH-LRT betroffen sind Weicht die Punktbewertung eines Typs vom Standardwert nach Anlage 3 ab ist dies in der Ausgleichsberechnung bei dem Typ ebenfalls zu vermerken und jeweils eine begruumlndende Unterlage beizufuumlgen (Muster siehe Anlage)

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

L 0 0 0

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B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

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Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld

Page 10: Novelle der Kompensationsverordnung 2018 Gru nde und ... · damals in Hessen bereits 10 Jahre alte Instrument des Ökokontos wurde in ihr weiter konturiert und mit der Einführung

Blat

t Nr Ausgleichsberechnung nach sect 15ff BNatSchG sect 7 HAGBNatSchG und KV (ggf zusaumltzliche Zeilen vor den Zeile 16 bzw 24 einfuumlgen)

Bez der Maszlignahme Gemeinde GemarkungFlur Flurstuumlck (Blaumltter f jede Maszlignahmejedes Flurstuumlck Zusatzbewertung pro Typ)

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Flaumlche je Typ in qm Biotopwert [WP] Differenz [WP]

ggfs ankreuzen ob gesetzl Schutz LRT oder Zusatzbewertung qm vorher nachher vorher nachher

Teilflaumlche

Nr

Typ-Nr Bezeichnung

Kurzform sect30

LRT

Zus-

Bew

Sp 3 x Sp 4 Sp 3 x Sp 6 Sp 8 - Sp 10

1 2a 2b 2c 2d 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

gliedern in 1 Bestand u 2 n Ausgleich UumlbertrvBl Nr

F 1 Bestand vor Eingriff

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B 2 Zustand nach Ausgleich Ersatz

I 0 0 0

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Summe Uumlbertrag nach Blatt Nr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zusatzbewertung (Siehe Blaumltter Nr

Anrechenbare Ersatzmaszlignahme (Siehe Blaumltter Nr ____

Su 0

Auf letztem Blatt Kostenindex KI 040 EUR

Umrechn in EURO +reg Bodenwertant

Ort Datum und Ihre Unterschrift fuumlr die Richtigkeit der Angaben Summe EURO =KI+rBwa 040 EUR 000

Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehoumlrde benoumltigt bitte nicht beschriften EURO Ersatzgeld