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Tagegeld bei Krankheit KRANKENVERSICHERUNG Ergänzungsschutz zum gesetzlichen Krankentagegeld OHNE GESUNDHEITSPRÜFUNG:

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Tagegeld bei Krankheit

k r a n k e n v e r s i c h e r u n g

Ergänzungsschutz zum gesetzlichen Krankentagegeld

o h n e g e s u n d h e i t s p r ü f u n g :

W I c H T I G E r A L S S I E D E n K E n :

Krankentagegeld

Sie denken, dass Sie sich bei Krankheit keine Sorgen um Ihre

Finanzen machen müssen? Das gilt nur bei bis zu 6 Wochen

Krankheit. Bis dahin erhalten Sie weiterhin volles Gehalt

durch Ihren Arbeitgeber. Und danach? Sind Sie tatsächlich

einmal länger krank, müssen Sie mit finanziellen Einbußen

bis zu 20% rechnen. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.

Ihre Risiken bei längerer Krankheit„Das passiert mir doch nicht! Länger als 6 Wochen krank.“ So denken Sie vielleicht. Schön, wenn es so ist, aber zu oft macht man sich leider keine Gedanken darüber, wie schnell es einen auch für längere Zeit außer Gefecht setzen kann.

Zum Beispiel ein Beinbruch oder ein Bandscheibenvorfall kann Sie für Wochen oder sogar Monate arbeitsunfähig machen. Und das kostet Sie dann nicht nur Kraft und nerven, sondern auch bares Geld.

nettoeinkommen (Beispiel) 1.600,– EUr

Krankengeld ab der 7. Woche . /. 1.440,– EUr

Sozialversicherungsbeiträge (12,33%) . /. 177,– EUr

tatsächliches krankengeld = 1.263,– eur

ihre lücke = 337,– eur

Im Klartext bedeutet das für Sie jeden Monat 337,– EUr weniger bei gleich bleibenden Kosten. Können Sie sich das leisten?

Ein Rechenbeispiel:Mit diesem Minus müssen Sie rechnen, wenn Sie nicht selbst vorgesorgt haben.

K r A n K E n TA G E G E L D J E T Z T

zu günstigen Beiträgen

Günstig vorsorgen – ohne GesundheitsprüfungGehen Sie kein unnötiges risiko ein. Mit dem HanseMerkur Krankengeld sind Sie auf der sicheren Seite – ohne Gesund­heitsprüfung – zu günstigen Beiträgen!

Unsere EmpfehlungSie wählen Ihr persönliches Krankentagegeld anhand Ihres nettoeinkommens aus:

So günstig

Bitte beachten Sie, dass mit Erreichen des 45. bzw. des 55. Lebensjahres der Beitrag für die dann gültige Beitragsgruppe zu zahlen ist.

beispiel krankentagegeldalle angaben in eur

monatliches monatliche empfehlung nettogehalt lücke bis krankengeld

bis ca. 710,– ca. 150,– 5,– bis ca. 1.420,– ca. 300,– 10,– bis ca. 2.130,– ca. 450,– 15,– bis ca. 2.800,– ca. 600,– 20,–

die beiträgein eur

tarif kts 15-44 Jahre 45-50 Jahre tagegeld beitrag beitrag

5,– 2,50 4,– 10,– 5,– 8,– 15,– 7,50 12,– 20,– 10,– 16,–

Was Sie wissen sollten.

Wer kann sich versichern?❍ Arbeitnehmer in ungekündigtem Arbeitsverhältnis, die Mit­

glied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung haben.

versicherungsbeginn❍ Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs­

schein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsscheines oder einer Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten.

höchsteintrittsalter

❍ Das Höchsteintrittsalter beträgt 50 Jahre.

Was Wird geleistet?❍ Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt die

HanseMerkur Ihnen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe.

Wie kommen sie schnell an ihr geld?❍ Sie müssen der HanseMerkur den Eintritt der Arbeitsun­

fähigkeit spätestens zum Ablauf der tariflich vorgesehenen Karenzzeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes melden. Die Fortdauer muss der HanseMerkur in regelmäßigen Abständen durch den behandelnden Arzt bestätigt werden.

Wann endet der vertrag?❍ Der Vertrag endet im Todesfall. Er endet auch, wenn Sie

ins Ausland ziehen und nichts anderes vereinbart wird. Das Versicherungsverhältnis endet ferner bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder bei Bezug von Altersrente.

Siegfried­Wedells­Platz 1 20354 Hamburg

telefon (0 40) 41 19–11 00 telefax (0 40) 41 19–32 57

e-mail [email protected] internet www.hansemerkur.de www.diegesundheitsprofis.de

MK

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Die HanseMerkur steht für Menschen ein – ein Grund-satz, der sich sowohl in unseren Produkten als auch im Kundenservice widerspiegelt. Als kompetenter Rund-umversicherer mit Sitz im Zentrum von Hamburg bieten wir ein hohes Maß an persönlicher Zuwendung und Aufmerksamkeit, schnelle und flexible Lösungen, partnerschaftlich faire Beratung und zeitgemäß maß-geschneiderte Produkte. Denn wir sind Profis mit Herz.

VE Personen-Nr. (Vers.-Nr.) Abschlussverm. AD-Nr. Bestandsbetr. AD-Nr. GKD-Nr.Wird von der HanseMerkur ausgefüllt:

Name/Titel/Firmenname, GesellschaftsformStraße, Postfach/Zustellergänzung

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AD-Versand

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Antrag-steller/-inVersicherungs-nehmer/-in(mindestens 18 Jahre)= zu ver-sichernde Person

Herr

Frau

Firma

InkassoDer Beitrag soll bis auf Widerruf von folgendem Konto abge-bucht werden:

Bankver-bindung gilt für alle Verträge.

Zahlungs-weise

monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Firmenabrechnung Beitrags-bescheinigung

für den Arbeitgeber: ja nein für das Finanzamt: ja nein

Name/Vorname/Firmenname Unterschrift

E-Mail*

Postleitzahl,WohnortTelefon*(privat)

Telefon*(geschäftlich)

BankleitzahlGeldinstitut/

Ort

Fax*Staats-

angehörigkeit

Geburts-datum

Kontoinhaber/-in, falls nicht Antragsteller/-in: Kontoinhaber/-in, falls nicht Antragsteller/-in:

Beantragter Versicherungsbeginn

0 1 2 0Versicherungsantrag auf Abschluss einer Verdienstausfallversicherung

HanseMerkur Krankenversicherung AGSiegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Haus-Nr.

Vorname

Konto-nummer

Identifikationsnr./Kooperations-/Gruppenversicherungspartner Mitarbeiter/-in bei Kooperations-/Gruppenversicherungspartner

ja, bei nein

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Ergänzende Angaben

Bei Nicht-EU-Staats-angehörigkeit, im

Besitz einer gültigen:Niederlassungserlaubnis befristeten Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsgestattung

Ich bin Mitglied folgenderdeutscher gesetzlicherKrankenversicherung:

Name

Anschrift

Seit Jahresbruttoeinkommen

Gewünschter Tarif, Beitrag und zusätzlicher Hinweis

KTS 5,– EUR KTS 10,– EUR KTS 15,– EUR KTS 20,– EUR Monatsbeitrag

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Mona-te seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht (vgl. § 5 Abs. 3 AVB/TS).

Unterschrift des/der Vermittler(s)/-inOrt, Datum Unterschrift des/der Antragsteller(s)/-in

Ich bestätige, dass der vorstehende Versicherungsantrag eigenhändig unterschrieben wurde.

* Diese An gaben sind frei willig.

(Ist kein Versicherungsbeginn eingetragen, wird der auf den Antragseingang folgende Monatserste beantragt).

EUR

EUR

Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Schlusserklärungen des/der Antragsteller(s)/-in auf der Rückseite dieses Antrags. Diese Erklärungen enthalten Hinweise zur Datenverarbeitung; sie sind wichtiger Bestandteil des Vertrages. Sie machen mit Ihrer Unterschrift die Schlusserklärungen zum Inhalt dieses Antrages.

Es wurde ein Beratungsprotokoll erstellt, dessen Durchschrift/Kopie ich erhalten habe.

Ich habe die Verbraucherinformation sowie das Produktinformationsblatt/die Produktinformationsblätter am erhalten.

Derzeitige berufl. Tätigkeit (Haupt- und Nebenberuf)

Status*(siehe Rückseite)

Familien-stand*

ledig geschieden eingetragene Partnerschaft verheiratet verwitwet eheähnliche Gemeinschaft 1

Wichtig für den/die Antragsteller/-in:1. Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer

Versicherung bei einem anderen Unternehmen der privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen unerwünscht und für den/die Versicherungsnehmer/-in unzweckmäßig.

2. Eine Durchschrift dieses Antrages wird Ihnen sofort nach Unterzeichnung ausgehändigt.

3. Bitte beantworten Sie die Fragen im Antrag vollständig und richtig. Sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

4. Für die Versicherung gelten die Versicherungsbedingungen – denen der unabhängige Treuhänder zugestimmt hat -, die jeweiligen Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers sowie die Satzung.

5. Der Versicherungsvertrag wird für zwei Versicherungsjahre geschlossen. Das Versiche-rungsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vom Versicherungsnehmer und in Kenntnis der betroffenen versicherten Person(en) zum Ablauf der Vertragszeit fristgemäß gekündigt wird.

6. Mir ist bekannt, dass der Versicherungsvertrag erst zustande kommt, wenn der Vorstand schriftlich die Annahme des Antrages erklärt hat oder der Versicherungsschein ausgehän-digt oder angeboten wird.

7. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung, nicht jedoch vor dem Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

8. Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz zum vorgenannten Beginn, ggf. schon vor dem Ende der Widerrufsfrist, besteht. Informationen über das Widerrufs-recht finden Sie in der Verbraucherinformation unter „Wichtige Informationen“.

9. Für die beantragte Krankentagegeldversicherung bestätige ich, dass der Tagessatz zusammen mit anderweitigen gleichartigen Ansprüchen 80% des täglichen Durch-schnitts-Bruttoeinkommens nicht übersteigt. Ich verpflichte mich, Verminderungen des Einkommens anzuzeigen. Die tarifliche Karenzzeit wurde so gewählt, dass die Zahlung von Krankentagegeld erst nach Ablauf eines ggf. bestehenden Anspruchs auf Gehalts-fortzahlung einsetzt. Veränderungen der Lohn-/Gehaltsfortzahlungsdauer sind ebenfalls anzuzeigen.

10. Ich verpflichte mich, alle Veränderungen hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit und/oder eine Verminderung des Nettoeinkommens der zu versichernden Person, die bis zur Annahme dieses Antrags eintreten, der HanseMerkur Krankenversicherung AG unverzüg-lich schriftlich anzuzeigen.

11. Mir ist bekannt, dass ich ohne Zustimmung des Versicherers nicht berechtigt bin, bei einem anderen Versicherungsunternehmen eine weitere Krankentagegeldversicherung zu beantragen oder abzuschließen. Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit ist der Ver-sicherer berechtigt, die Krankentagegeldversicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern.

12. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbar-ten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht gemäß o. g. Absatz, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahr-lässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer aber das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Rücktrittsrecht des Versi-cherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein vorhandenes Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versiche-rungsperiode, Vertragsbestandteil.

Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertrags änderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e. V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.

Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der HanseMerkur Versicherungsgruppe meine all-gemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständige(n) Vermittler/-in weitergeben, soweit dies der ordnungs-gemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler/-innen dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass die HanseMerkur Versicherungsgruppe und der/die Vermittler/-in meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung (telefonisch, per E-Mail oder per Brief) auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.

Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Daten-verarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehe-nen Verbraucherinformationen – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird.

Zuständiger Ombudsmann bzw. Aufsichtsbehörde Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de

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1. Arbeitnehmer/-in (Angestellte/r und Arbeiter/-in)2. Beamt(er)/-in3. Selbständige/r und Freiberufler/-in einschl. Subunternehmer/-in4. nicht erwerbstätig (einschl. Hausfrauen bzw. -männer)5. Rentner/-in und Pensionär/-in6. Student/-in, Auszubildende/r und Beamtenanwärter/-in7. Kind oder Schüler/-in8. juristische Person

Status:

Schlusserklärungen sowie Hinweise/Erklärungen/Erläuterungen

HanseMerkur Krankenversicherung AGPostanschrift: 20352 Hamburg Vorstand: Fritz Horst Melsheimer (Vors.), Aufsichtsrat: Dr. Gottfried Arnold (Vors.)Hausanschrift: Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg Dr. Andreas Gent, Peter Ludwig, Eberhard Sautter, Sitz: Hamburg, Handelsregister: Hamburg B 101967Telefon: (0 40) 41 19-11 00, Telefax: -32 57, www.hansemerkur.de Holger Ehses (stv.)