O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

36
ORGANISATION UND ALLTAG DES STUDIUMS DER RECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014

Transcript of O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

Page 1: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

ORGANISATION UND ALLTAG DES STUDIUMS DER RECHTSWISSENSCHAFTHochschultage 19. Februar 2014

Page 2: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

AUFBAU IM ÜBERBLICK

GrundstudiumKlausuren,

Hausarbeiten

HauptstudiumKlausuren, Hausarbeit

Erste PrüfungKlausuren,

SeminararbeitMündliche Prüfung

Page 3: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

UND DANN?

Nach der Ersten Prüfung folgt das Referendariat: Zwei Jahre praktische Ausbildung bei Gericht, Rechtsanwalt und in der Verwaltung, danach erst wird man mit Bestehen des Zweiten Staatsexamens Volljurist.

Page 4: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

FAZIT

VolljuristMind. 8 Jahre

Referendariat (2 Jahre)

Studium (mind. 6 Jahre)

Page 5: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

WIE WIRD DER ALLTAG AUSSEHEN?(COPYRIGHT: BARBARA FROMMANN, ERSTIPARTY)

Page 6: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

FREIZEIT(COPYRIGHT: BARBARA FROMMANN, HOFGARTENWIESE)

Page 7: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

HAUSHALT

Page 8: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

LERNEN(COPYRIGHT: DOMINIK FRITZ, JURISTISCHES SEMINAR)

Page 9: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

HÖRSAAL(COPYRIGHT: JOHANN SABA, HÖRSAAL)

Page 10: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

PRIVATE LERNGRUPPEN(COPYRIGHT: ULRIKE E. KLOPP)

Page 11: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

WAS GENAU TUT DIE JURASTUDENTIN BZW. DER JURASTUDENT?

Sie / Er löst juristische Fälle.Das bedeutet:

Sie / Er schreibt juristische Gutachten.

Page 12: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

WAS BRAUCHT MAN DAFÜR?

1. Sachverhalt: eine kurze Geschichte aus dem Leben

2. Gesetzestext: Anzuwendende Normen

3. Genaues Lesen der anzuwendenden Norm und überprüfen, ob alle Voraussetzungen vorliegen.

4. Gutachtenstil: Frage aufwerfen, Definition, Subsumtion, Ergebnis

Page 13: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

1. SACHVERHALT

Page 14: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

SACHVERHALT

Bauer B ruft seinen Freund Landwirt L an und fragt, ob er ihm einen Sack Sommerweizen verkaufen kann. L erklärt sich einverstanden. Dann sondert er versehentlich aus seinen Vorräten einen Sack Winterweizen aus und benachrichtigt B, er könne die Ware abholen. B holt ab und bezahlt. Erst zu Hause bemerkt er das Versehen des L.

Page 15: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

BEARBEITERVERMERK

Kann B zurücktreten und von L sein Geld zurückbekommen?(PS: L hat noch Sommerweizen auf Lager)

Page 16: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

2. GESETZ(COPYRIGHT DOMINIK FRITZ)

Page 17: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

ANSPRUCHSGRUNDLAGE

Was ist eine Anspruchsgrundlage?Eine Textstelle im Gesetz, aus der sich

ergibt, dass unter bestimmten Voraussetzungen jemand ein Recht hat, etwas von einem anderen zu fordern.

Wir lesen § 346 Abs.1 BGB

Page 18: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

§ 346 ABS.1 BGB

Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (…).

Page 19: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

3. SUBSUMTION: SCHRITT 1

Erstens: B und L haben kein Rücktrittsrecht vereinbart, es liegt also kein vertragliches Rücktrittsrecht vor.

Zweitens: B könnte aber ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben.

Dazu lesen wir § 437 Nr. 2 BGB.

Page 20: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

§ 437 BGB

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist, • 1.(…)• 2. nach (den §)§ (..), 323, (..)von dem

Vertrag zurücktreten oder (…)

Page 21: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

SCHRITT 2

Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) prüfen:

1. Sache? Sack Weizen: Ja.2. Käufer? Kaufvertrag liegt vor, B ist

Käufer.3. Mangelhaft? Was ein Sachmangel ist,

steht in § 434 BGB. Wir brauchen § 434 Abs. 3 BGB (Legaldefinition).

Page 22: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

§ 434 ABS. 3 BGB

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache (…) liefert.

Page 23: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

SCHRITT 3 Frage: Ist der Winterweizen ein

mangelhafter Sommerweizen? Definition aus dem Gesetz: Dem

Sachmangel steht es gleich, wenn eine andere Sache geliefert wird.

Ergebnis: Winterweizen ist eine andere Sache als Sommerweizen. Ein Sachmangel im Sinne von § 434 BGB liegt vor.

Weiter geht’s!

Page 24: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

ZURÜCK ZU § 437

Dort steht: (er, also der Käufer) kann „nach § 323 von dem Vertrag zurücktreten“! Also schauen wir in § 323 BGB hinein, konkret in Absatz 1.

Page 25: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

§ 323 ABS. 1 BGB

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

Page 26: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

ALLE VORAUSSETZUNGEN SIND ZU PRÜFEN UND ALLE MÜSSEN VORLIEGEN!

1. Gegenseitiger Vertrag? Hier: Kaufvertrag (+)

2. Schuldner? Hier: L schuldet die Lieferung von 1 Sack Sommerweizen aus dem Kaufvertrag, also (+)

Page 27: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

WEITERE VORAUSSETZUNGEN

3. Fällige Leistung? Die Fälligkeit ergibt sich aus § 271 Abs.1 BGB:(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.Hier: (+), sofortige Lieferung von Sommerweizen

Page 28: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

WEITERE VORAUSSETZUNGEN

4. Nicht vertragsgemäße Leistung? § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Hier: Die Sache war mangelhaft gem. § 434 Abs.3 BGB, daher hat L nicht vertragsgemäß geleistet, also (+).

5. (Problem): Erfolgloses Setzen einer angemessenen Frist? (-)

Page 29: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

ERGEBNIS B muss erst eine Frist setzen. Nach

erfolglosem Ablauf der Frist kann er zurücktreten.

Warum ist das so?L hat das Recht „der zweiten Andienung“. Das bedeutet, er hat als Verkäufer die Chance, seinen Fehler vom ersten Versuch wieder gutzumachen. Erst nach erfolglosem Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Page 30: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

KLAUSURLÖSUNG -1-

Fraglich ist, ob B vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückerhalten kann. Der Rücktritt setzt nach § 346 BGB voraus, dass ein Rücktrittsrecht besteht.Da kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kommt lediglich ein gesetzliches Rücktrittsrecht des B in Betracht.In Frage käme ein Rücktrittsrecht aus §§ 437 Nr.2 Alt.1, 434, 323 BGB.

Page 31: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

KLAUSURLÖSUNG -2-

Dann müsste ein Kaufvertrag vorliegen. B und L haben einen Kaufvertrag über einen Sack Sommerweizen geschlossen.Weiterhin müsste die Kaufsache einen Mangel gem. § 434 BGB aufweisen. Nach § 434 Abs. 3 BGB steht dem Mangel gleich, wenn eine andere Sache geliefert wird. Sommerweizen ist eine andere Sache als Winterweizen. Ein Mangel liegt vor.

Page 32: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

KLAUSURLÖSUNG -3-

Auch müssten die Voraussetzungen des § 323 BGB erfüllt sein.

1. Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag.2. L schuldet aus dem Vertrag die Lieferung von

einem Sack Sommerweizen.3. Da gem. § 271 BGB die Leistung im Zweifel sofort

verlangt werden kann, war sie auch bereits fällig.4. L hat Winterweizen und somit keine mangelfreie

Ware geliefert und ist somit nicht seiner Leistungspflicht aus § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB nachgekommen.

Page 33: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

KLAUSURLÖSUNG -4-

5. Fraglich ist, ob B dem L auch gem. § 323 Abs. 1 BGB eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat. Diese Voraussetzung soll dem Verkäufer ermöglichen, eine zweite Chance zu bekommen, falls er beim ersten Mal nicht vertragsgemäß erfüllt hat. L hat noch Sommerweizen auf Lager. B hat dem L noch keine Frist gesetzt.

Page 34: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

KLAUSURLÖSUNG -5-

Er müsste dies tun. Erst, wenn die Frist erfolglos verstreicht und L nicht Sommerweizen liefert, kann er vom Vertrag zurücktreten.

Page 35: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

KLAUSURLÖSUNG -6-

6. ErgebnisB kann nicht vom Vertrag zurücktreten und von L sein Geld zurückverlangen. Dies könnte er erst nach ergebnislosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist.

Page 36: O RGANISATION UND A LLTAG DES S TUDIUMS DER R ECHTSWISSENSCHAFT Hochschultage 19. Februar 2014.

NACHZULESEN AUF

www.jura.uni-bonn.de –> Studium -> Fachstudienberatung