Oberstufe G8 2014/15

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Alles zur Gymnasialen Oberstufe 2014/15

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  • Die gymnasiale Oberstufe Regelungen fr den achtjhrigen Bildungsgang G 8

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    Herzlich Willkommen auf den Oberstufenseiten des JSG! Auf diesen Seiten knnen sich Schlerinnen und Schler, die nach der Versetzung in die Klasse 10 in die Oberstufe eintreten, aber auch interessierte Eltern ber die wichtigsten Vor-schriften fr die neue gymnasiale Oberstufe (G 8) und deren Umsetzung an unserer Schule informieren.

    Diese Seiten sollen aber das persnliche (Beratungs-) Gesprch nicht ersetzen, sondern nur ergnzen. Die Verpflichtung der Schule, aber auch der Schlerinnen und Schler zur Infor-mation bleibt weiter bestehen. (siehe auch: Beratung in der Oberstufe)

    Wir mssen aber darauf aufmerksam machen, dass alle Aussagen auf diesen Seiten zwar nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden, allerdings nicht rechtsver-bindlich sein knnen. Letztlich gelten die Ausbildungs- und Prfungsbestimmungen in

    der jeweils gltigen Fassung.

    Verlssliche Auskunft gibt z.B. die jhrlich neu aufgelegte Schrift Die gymnasiale Oberstu-fe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen, die im Internet ber die Seite des Schulministeriums erreichbar ist: www.schulministerium.nrw.de

    Bitte in allen Zweifelsfllen unbedingt mit den Beratungslehrern oder Beratungslehre-rinnen Rcksprache nehmen!

    Wer Interesse hat, findet auf den folgenden Seiten auch die Mglichkeit zum Download wich-tiger Formulare oder Informationsmaterialien.

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    bersicht erstmalig gltig fr die Schlerinnen und Schler, die im Schuljahr 2010/2011 in die neue

    Einfhrungsphase der Oberstufe eintreten

    Die Informationen zur gymnasialen Oberstufe sind ber die folgenden Stichwrter er-reichbar:

    1. Abschlsse 2. Aufnahme von Schlerinnen und Schlern 3. Dauer der Oberstufe 4. Fcherangebot 5. Einfhrungsphase (EP) 6. Pflichtfcher in der Einfhrungsphase 7. Klausuren in der Einfhrungsphase 8. Belegung der Fremdsprachen 9. Versetzung in die Qualifikationsphase 10. "Kopfnoten" 11. Latinum 12. Das Schlerbetriebspraktikum 13. Qualifikationsphase Q1 14. Fcher in Q1 15. Klausuren in Q1 16. Facharbeit 17. Kursfahrten 18. Wiederholung in der Qualifikationsphase 19. Qualifikationsphase Q2 20. Wahl der Abiturfcher 21. Klausuren in Q2 22. Zulassung 23. Abiturprfungen 24. Die besondere Lernleistung 25. Abiturtermine 26. Gesamtqualifikation 27. Beratung in der Oberstufe 28. Auslandsaufenthalt 29. Regeln fr Oberstufenschlerinnen und -schler 30. Fehlzeiten 31. Links 32. Kleines Lexikon

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    1. Abschlsse An unserer Schule knnen verschiedene Abschlsse erreicht werden: a. Die Allgemeine Hochschulreife Sie ist das Ziel der gymnasialen Oberstufe. Man erreicht sie mit dem Bestehen der Abiturpr-fung am Ende der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) und erwirbt damit die Berechti-gung an allen Universitten und sonstigen Hochschulen der BRD ein Studium zu beginnen, wenn nicht besondere Zulassungsbedingungen (wie z.B. an Kunsthochschulen) erfllt sein mssen. b. Die Fachhochschulreife - schulischer Teil - nach der Qualifikationsphase Q1 Am Ende der Qualifikationsphase Q1 (Jahrgangsstufe 11) erreichen die Schlerinnen und Schler diesen (Teil-)Abschluss, wenn in den beiden Halbjahren der Qualifikationsphase Q1 in bestimmten Pflichtkursen im Durchschnitt mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden und die Zahl der Defizitkurse eine bestimmte Anzahl nicht berschreitet. (s. auch Berechnung der Fachhochschulreife) Dieser Abschluss stellt allerdings nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife dar; erst wenn eine mindestens zweijhrige Berufsausbildung oder ein einjhriges gelenktes Prakti-kum angeschlossen und erfolgreich zum Abschluss gebracht wurde, berechtigt dies zum Studium an einer Fachhochschule. Dieser Abschluss wird fast von allen Bundeslndern an-erkannt - allerdings nicht von Bayern, Sachsen und Thringen. Die Bezeichnung gelenktes Praktikum macht darauf aufmerksam, dass dieses Praktikum besondere Bedingungen erfllen muss, die vor Aufnahme des Praktikums geklrt sein ms-sen, damit es anerkannt werden kann. Es gengt auf keinen Fall irgendein Praktikum in ir-gendeinem Betrieb. Nhere Information enthlt die Broschre Das Praktikum zum Erwerb der Fachhoch-schulreife in Nordrhein-Westfalen, das per E-Mail bestellt werden kann: [email protected] oder im Internet zum Download bereitsteht: http://www.schulministerium.nrw.de ./ c. Der mittlere Schulabschluss Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase, also nach der Einfhrungsphase wie fr alle anderen Schlerinnen und Schler der Sekundarstufe I, wird der sogenannte mittlere Bil-dungsabschluss erreicht. Fr den Fall, dass die Versetzung nur knapp verfehlt wurde, kn-nen Ausnahmeregelungen angewandt werden, ber die noch besonders informiert wird. zurck zur bersicht

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    2. Aufnahme von Schlerinnen und Schlern Schlerin oder Schler der gymnasialen Oberstufe unserer Schule kann jeder werden, der die Versetzung in die Einfhrungsphase an einem Gymnasium erreicht hat

    oder die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (Berechtigung zum Besuch der

    gymnasialen Oberstufe) an einer Gesamtschule, einer Realschule oder an einem Berufskolleg erworben hat

    Weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass zum Termin der Aufnahme das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. zurck zur bersicht

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    3. Dauer der gymnasialen Oberstufe

    Im Normalfall dauert der Besuch der gymnasialen Oberstufe drei Jahre. Eine Jahrgangsstufe kann wiederholt werden; die Verweildauer verlngert sich in

    diesem Falle auf vier Schuljahre. Eine weitere Wiederholung ist nur in ganz besonde-ren Ausnahmefllen (z.B. nach lngerer Krankheit) mglich.

    Wer die Abiturprfung nicht bestanden hat, darf die Qualifikationsphase Q2 auf jeden

    Fall wiederholen auch dann, wenn bereits zuvor schon eine Jahrgangsstufe wie-derholt wurde. In diesem Fall dauert der Besuch der gymnasialen Oberstufe also fnf Jahre.

    zurck zur bersicht

    Abiturprfung

    Qualifikationsphase Q2

    Qualifikationsphase Q1

    Einfhrungsphase EP

    Regeldauer: 3 Jahre

    Hchstverweildauer: 4 Jahre

    +

    Max. 1 Jahr zur Wiederho-

    lung der Abiturprfung

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    4. Das Fcherangebot unserer Schule In der Oberstufe sind (fast) alle Fcher einem Aufgabenfeld zugeordnet. Diese spielen eine Rolle bei verschiedenen Wahlentscheidungen, z.B. ganz entscheidend bei der Wahl der Abiturfcher. Die folgende bersicht nennt alle die Fcher, die an unserer Schule in der Oberstufe unter-richtet werden.

    I. Das sprachlich-literarisch-knstlerische Aufgabenfeld

    Deutsch - Englisch - Franzsisch Lateinisch Spanisch (als neu einsetzende Fremdsprache)

    Kunst - Musik - Literatur

    II. Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld

    Geschichte - Sozialwissenschaft - Erdkunde Erziehungswissenschaften - Philosophie

    III. Das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische Aufgabenfeld

    Mathematik Physik Chemie - Biologie

    Informatik

    ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld:

    Religionslehre

    Sport

    zurck zur bersicht

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    5. Die Einfhrungsphase - Jahrgangsstufe 10 Die Jahrgangsstufe 10 hat die Aufgabe einer Einfhrungsphase, in der die Schlerinnen und Schler mit den Inhalten und Methoden der Fcher in der Oberstufe vertraut gemacht werden, damit sie die Anforderungen der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11 und 12) erfllen knnen. Die Ausbildungs- und Prfungsordnung sieht vor, dass der Unterricht in der Einfhrungspha-se hauptschlich in dreistndigen Grundkursen stattfindet.

    Ausnahmen: - Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache wird vierstndig unterrichtet - Vertiefungskurse in den Kernfchern werden zweistndig unterrichtet.

    Leistungskurse (fnfstndig) gibt es erst in der Qualifikationsphase. Alle Stundenangaben beziehen sich auf Unterrichtsstunden von 45 Minuten Lnge. Da an unserer Schule eine Unterrichtseinheit 70 Minuten dauert, werden die Unterrichts-zeiten entsprechend umgerechnet. Die Schlerinnen und Schler haben also an unse-rer Schule nicht mehr, aber auch nicht weniger Unterricht als an anderen Schulen mit gymnasialer Oberstufe. Die Einfhrungsphase unterteilt sich in zwei Halbjahre: EP1 und EP2. Jedes Halbjahr gliedert sich in zwei ungefhr gleich lange Kursabschnitte auch Quartale genannt. Am Ende jedes Halbjahres wird eine Kursabschlussnote erteilt; diese setzt sich aus den Teilnoten zusammen, die in den beiden Quartalen erreicht wurden. Dabei werden die schriftlichen Leistungen [Note(n) der Kursarbeiten] und die Note fr die sonstige Mitarbeit [SM-Note] in den beiden Quartalen jeweils zu einer Note zusammenge-fasst und dann zu jeweils 50 % in die Kursabschlussnote eingewertet. Die sonstige Mitarbeit umfasst alle Leistungen, die neben den Klausurleistungen erbracht werden; sie soll das gesamte Engagement bercksichtigen, also z.B. auch die Qualitt der Hausaufgaben, die Mitarbeit in Gruppenarbeiten, die Bereitschaft zur bernahme eine Refe-rates usw. In den Fchern, in denen keine Klausuren geschrieben werden, ist die Note fr die sonstige Mitarbeit zugleich die Kursabschlussnote. Mit der Fachwahl fr die Einfhrungsphase trifft man wesentliche Vorentscheidungen, daher sollte man alle anderen noch anstehenden Entscheidungen, vor allen die Entscheidung ber mgliche Leistungskurse oder Abiturfcher bereits vor der Wahl fr die Einfhrungsphase bedenken und die entsprechenden Vorschriften kennen, wenn auch die Entscheidungen selbst erst spter getroffen werden mssen. zurck zur bersicht

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    6. Pflichtfcher in der Einfhrungsphase - Jahrgangsstufe 10 Unter den fr die Einfhrungsphase zu whlenden 11 Kursen mssen die folgenden Fcher vertreten sein:

    - Deutsch - eine fortgefhrte Fremdsprache - Kunst oder Musik - eine Gesellschaftswissenschaft - Mathematik - eine Naturwissenschaft (nur Biologie oder Chemie oder Physik) - eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft (Diese kann auch Informatik sein.) - Religion (oder Philosophie als Ersatzfach) - Sport (bei Attest: beliebiges Fach als Ersatzfach)

    Mit der Wahl dieser Fcher sind schon 9 von den 11 zu belegenden Kurse festgelegt. Das 10. Und das 11.Fach knnen frei aus dem Fcherangebot der Schule gewhlt werden. Um mehr Mglichkeiten zu haben, die eigenen Schwerpunkte auszuprobieren oder um das Latinum nach der Einfhrungsphase oder der Qualifikationsphase Q1 erreichen zu knnen, darf auch ein 12. Fach belegt werden, wenn sich dies realisieren lsst. Mit seinen 11 bzw. 12 Grundkursen erreicht jede Schlerin bzw. jeder Schler eine Pflicht-stundenzahl von 33 oder 36 Wochenstunden; wenn Spanisch als neu einsetzende Fremd-sprache gewhlt wurde, betrgt die Zahl der Wochenstunden 34 bzw. 37.

    Fr Schlerinnen und Schler, die neu in die Einfhrungsphase eintreten und die bis-her nicht durchgngig (ab Klasse 6) eine zweite Fremdsprache erlernt haben, gilt, dass sie eine in 10 neu einsetzende Fremdsprache an unserer Schule Spanisch bis zum Ende der Qualifikationsphase belegen mssen.

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    7. Klausuren in der Einfhrungsphase - Jahrgangsstufe 10 In mindestens 5 Fchern mssen pro Halbjahr 1-2 Klausuren geschrieben werden; auf jeden Fall in:

    - Deutsch, - allen Fremdsprachen - Mathematik - einer Gesellschaftswissenschaft - einer Naturwissenschaft

    In den Kernfchern Deutsch und Mathematik wird im 2. Halbjahr der Einfhrungsphase die 2. Klausur zentral gestellt; d.h. diese Klausur wird in ganz NRW zum selben Termin geschrie-ben und die Aufgabenstellung wird landeseinheitlich vorgegeben. Die Klausur in der Gesellschaftswissenschaft und/oder in der Naturwissenschaft darf nach dem 1. Halbjahr innerhalb des jeweiligen Aufgabenfeldes getauscht werden, z.B.: 1. Halbjahr Klausur in Biologie, 2. Halbjahr Klausur in Physik. Weitere Klausuren knnen gewhlt werden. Prinzipiell knnen in allen Fchern (auer Sport) Klausuren geschrieben werden. Es sollte aber bedacht werden, dass jede Klausur einen relativ hohen Vorbereitungsaufwand erfor-dert, so dass man sich durch zu viele Klausuren auch berfordern kann. Nach Mglichkeit sollte man dafr sorgen, dass die Fcher, die als Leistungskurse oder als 3. oder 4. Abiturfach in Frage kommen, im Laufe der Einfhrungsphase als Klausurfcher ausprobiert werden. Ein Fach kann aber auch dann Leistungs- bzw. Abiturfach werden, wenn es in der Einfh-rungsphase nicht schriftlich belegt war. Voraussetzung ist, dass es ab Q1 schriftlich ist. Fr die Zahl der Klausuren pro Halbjahr gilt:

    - zwei Klausuren in allen Fremdsprachen, in Deutsch und in Mathematik - in der Regel eine Klausur in allen brigen Fchern

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    8. Pflichtbelegung der Fremdsprachen In der Einfhrungsphase:

    a) bis Klasse 9 regelmig Unterricht in zwei Fremdsprachen: Fortfhrung mindestens einer Fremdsprache aus der Sekundarstufe 1 b) nur eine Fremdsprache bis Klasse 9:

    Fortfhrung mindestens der Fremdsprache aus der Sekundarstufe 1 und

    Belegung von Spanisch als der neu einsetzenden Fremdsprache Weitere Fremdsprachen drfen nach den persnlichen Mglichkeiten und den Mg-lichkeiten der Schule belegt werden.

    Fr alle Schlerinnen und Schler gilt: Wer keine zweite Naturwissenschaft belegt, muss eine zweite Fremdsprache bis zum Ende der Qualifikationsphase belegen.

    In der Qualifikationsphase Q1:

    a) Fortfhrung mindestens der aus der Sekundarstufe 1 bernommenen und in der

    EP fortgefhrten Fremdsprache oder b) Fortfhrung der in der EP neu belegten Fremdsprache (Spanisch)

    Weiterhin gilt fr alle Schlerinnen und Schler: Wer keine zweite Naturwissenschaft belegt, muss eine zweite Fremdsprache bis zum Ende der Qualifikationsphase bele-gen.

    Fr die Klausurbelegung gilt: Spanisch ist in allen Halbjahren Klausurfach.

    Selbst in Q2.2 muss noch eine Klausur geschrieben werden, auch von den Sch- lerinnen und Schlern, die Spanisch gar nicht als Abiturfach gewhlt haben. In der Einfhrungsphase mssen in allen belegten Fremdsprachen Klausuren

    geschrieben werden. In der Qualifikationsphase Q1 mssen nur noch in einer Fremdsprache Klausuren

    geschrieben werden, wenn die weiteren Fremdsprachen nicht Abiturfach werden sollen und in mindestens einer Naturwissenschaft (Mathematik ist keine Natur-wissenschaft!) eine Klausur geschrieben wird.

    Wer den fremdsprachlichen Schwerpunkt gewhlt hat, schreibt in seinen beiden Pflicht-Fremdsprachen jeweils zwei Klausuren pro Halbjahr, kann aber in einer weiteren Fremdsprache (aber nicht in Spanisch!) die Klausur abwhlen.

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    Wer den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt gewhlt hat und trotzdem noch zwei Fremdsprachen belegt hat, muss nur in einer Fremdsprache und in einer Na-turwissenschaft Klausuren schreiben.

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    9. Versetzung in die Qualifikationsphase Entscheidend fr die Versetzung in die Qualifikationsphase sind die Leistungen in den 9 Pflichtfchern und in einem der Wahlfcher. Fr Schlerinnen und Schler, die die neu einsetzende Fremdsprache (Spanisch) belegen mssen, weil sie in der Sekundarstufe I nicht durchgngig eine zweite Fremdsprache belegt hatten, muss diese in die Versetzung einbezogen werden. Versetzt ist eine Schlerin bzw. ein Schler, wenn

    a) in allen versetzungswirksamen Fchern mindestens die Note ausreichend er-reicht wurde

    b) wenn eine Fnf in der Fchergruppe D, M, fortgefhrte Fremdsprache durch min-destens eine Drei in derselben Gruppe ausgeglichen werden kann

    c) wenn nur eines der brigen Fcher (alle Fcher auer D, M, fortgefhrter Fremd-sprache) mit mangelhaft beurteilt wird ein Ausgleich ist in diesem Fall nicht er-forderlich.

    In allen anderen Fllen wird die Versetzung nicht erreicht. In der Einfhrungsphase ist eine Nachprfung mglich; aber auch hier nur dann, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung um eine Notenstufe in einem einzigen Fach ge-ngt, um die Versetzungsbedingungen zu erfllen. Die Note ungengend egal in welchem Fach fhrt zur Nicht-Versetzung; die Mg-lichkeit der Nachversetzung ist in diesem Fall nicht gegeben.

    Eine Schlerin bzw. ein Schler, der im Wiederholungsjahr die Versetzung in die Ein-fhrungsphase erneut nicht erreicht, darf keine Nachprfung machen, sondern muss die Schule verlassen und kann auch nicht in die gymnasiale Oberstufe einer anderen

    Schule wechseln.

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    10. Kopfnoten Wie in der Sekundarstufe 1 so wird auch in der Oberstufe das Arbeits- und Sozialverhalten durch die so genannten Kopfnoten beurteilt. Diese werden in der Einfhrungsphase von den Kunst- bzw. Musiklehrern vorgeschlagen und auf den Zeugniskonferenzen abgestimmt. In der Qualifikationsphase bernehmen die Aufgabe des Notenvorschlags die Leistungskurs-lehrer. Die Noten fr das Arbeits- und das Sozialverhalten erscheinen auf jedem Zeugnis und auf jeder Leistungsbersicht - auch auf allen Abgangs- und Abschlusszeugnissen, also auch auf dem Abiturzeugnis. In diesen Fllen beurteilen die Kopfnoten das Verhalten des gesamten Schuljahres auf dem Abiturzeugnis also das Arbeits- und das Sozialverhalten der gesamten Qualifikations-phase Q2. zurck zur bersicht

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    11. Das Latinum Fr den Erwerb des Latinums gelten bundeseinheitliche Regelungen, die von der Kultusmi-nisterkonferenz festgelegt wurden: An unserer Schule gibt es die folgenden Mglichkeiten, das Latinum zu erreichen: fr Latein ab Klasse 6 gilt: Fortfhrung von Latein bis Ende EP; die Note in EP.2

    muss mindestens ausreichend sein fr Latein ab Klasse 8 gilt: Fortfhrung von Latein bis Ende Q2; die Note in Q2.2

    muss mindestens ausreichend sein Der Erwerb des Latinums wird auf dem Abgangs- und dem Abschlusszeugnis bescheinigt. Schlerinnen und Schler, die ein Jahr im Ausland waren, mssen das Latinum entweder vorher oder nach ihrer Rckkehr durch eine schriftliche und mndliche Prfung erwerben. Dies gilt auch dann, wenn sie vor Antritt des Auslandsaufenthaltes vorversetzt wurden. Das Latinum kann auch dadurch erworben werden, dass man nach der Rckkehr aus dem Ausland am Unterricht eines Latein-Abschlussjahres (entweder zwei Kurse in einem EP-Kurs Latein ab 6 oder zwei Kurse in einem Q2-Kurs Latein ab 8) teilnimmt und erfolgreich abschliet. Eine besondere Prfung ist dann nicht erforderlich. Allerdings kann es sein, dass sich diese Mglichkeit gar nicht realisieren lsst, weil sich die Lateinkurse mit anderen Kursen der eigenen Jahrgangsstufe berschneiden, die man unbe-dingt belegen muss. zurck zur bersicht

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    12. Das Schlerbetriebspraktikum In der letzten Woche des 1. Halbjahres und in der 1. Woche des 2. Halbjahres findet in der Einfhrungsphase das Betriebspraktikum statt. 14 Tage lang nehmen die Schlerinnen und Schler am Arbeitsalltag ihrer Betriebe teil. Bereits am Ende der Jahrgangsstufe 9 erhalten die Schlerinnen und Schler eine erste In-formation zum Praktikum. Danach bewerben sie sich bei ihrem Wunsch-Arbeitgeber um einen Praktikumsplatz. In den ersten Wochen der Einfhrungsphase werden die Eltern und auch noch einmal die Schlerinnen und Schler in einer zentralen Abendveranstaltung ber den Sinn und ber die Modalitten des Berufspraktikums informiert. Whrend der Zeit des Praktikums werden die Schlerinnen und Schler von einem ihrer Kurslehrerinnen oder Kurslehrer betreut, die bzw. der als Ansprechpartner whrend der Praktikumszeit zur Verfgung steht und die Praktikanten in ihren Firmen besuchen wird. Die Erfahrungen whrend des Betriebspraktikums werden in einem Praktikumsbericht doku-mentiert, der im Anschluss an das Praktikum angefertigt und eingereicht werden muss. Die-ser Bericht stellt zugleich eine wichtige Vorbung fr die Facharbeit dar, die alle Schlerin-nen und Schler ein Jahr spter in der Qualifikationsphase Q1 erarbeiten mssen. Die Praktikumsberichte werden von den Betreuungslehrerinnen oder lehrern durchgesehen und beurteilt; das Urteil wird auf dem Zeugnis der EP vermerkt. Von den besonders gelungenen Praktikumsberichten werden drei ausgewhlt und mit einem Buchpreis belohnt, den der Frderverein stiftet. Ansprechpartner fr alle allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit dem Berufsprak-tikum ist Herr Uhlrich. zurck zur bersicht

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    13. Die Qualifikationsphase Q1 Mit der Qualifikationsphase beginnt die Unterteilung in Leistungskurse und in Grundkurse. Jede Schlerin und jeder Schler whlt gem den Vorschriften der Ausbildungsordnung aus dem Angebot der Schule zwei Leistungskurse aus, die einen deutlichen Arbeits-schwerpunkt seiner Schullaufbahn bilden; sie werden jeweils im Umfang von 5 Stunden (drei 70-Minuten-Wochenstunden) unterrichtet. Alle anderen Kurse bleiben Grundkurse mit einem Umfang von zwei 70-Minuten-Wochenstunden. Fr alle Wahlentscheidungen, die fr die Qualifikationsphase zu treffen sind, gibt es eine wichtige Grundregel: Es darf kein Fach gewhlt werden, das nicht schon in der Einfh-rungsphase belegt war. Neue Fcher sind also nicht mehr erlaubt. Im Gegenteil: Es mssen Fcher (in der Regel zwei) abgewhlt werden, da die beiden Leistungskurse ja zustzliche Stunden beanspru-chen. Eine Ausnahme bildet fr Schlerinnen und Schler, die weder Musik noch Kunst fortfhren wollen, das Fach Literatur, das nur in der Qualifikationsphase Q1 unterrichtet wird, in der EP also noch gar nicht belegt werden kann. Weitere Ausnahmen sind die Vertiefungsfcher und die Projektkurse. Die Leistungen der Pflichtkurse in Q1 und in Q2 werden gesammelt und gehen als Anteile in die Gesamtqualifikation ein. Zusammen mit den Leistungen in den Abiturprfungen ergibt sich aus ihnen die Abiturdurchschnittsnote. Am Ende eines jeden Halbjahres erhalten die Schlerinnen und Schler eine bersicht ber die Schullaufbahn, aus der sie den jeweils erreichten Punktestand ablesen knnen. Dabei werden die Ergebnisse der Leistungskurse doppelt und in den Grundkursen einfach gewer-tet. Ab Beginn der Qualifikationsphase werden die Leistungen der Schlerinnen und Schler nach einem Punktesystem bewertet, das sich an die aus der Sekundarstufe 1 bekannten Noten anlehnt: Den einzelnen Notenstufen und Tendenzen wird eine feste Punktzahl zuge-ordnet: Die bisher gltigen Notendefinitionen behalten dabei im Wesentlichen ihre Gltigkeit:

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    Noten Punkte nach Notentendenz Notendefinition

    sehr gut plus (1+) 15 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforde-

    rungen in besonderem Mae. sehr gut (1o) 14 Punkte

    sehr gut minus (1=) 13 Punkte

    gut plus (2+) 12 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforde-

    rungen voll. gut (2 o) 11 Punkte

    gut minus (2=) 10 Punkte

    befriedigend plus (3+) 9 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforde-

    rungen im Allgemeinen. befriedigend (3 o) 8 Punkte

    befriedigend minus (3=) 7 Punkte

    ausreichend plus (4+) 6 Punkte Die Leistungen weisen zwar Mngel auf, entsprechend aber im Ganzen noch den

    Anforderungen ausreichend (4 o) 5 Punkte

    ausreichend minus (4=) 4 Punkte Die Leistungen weisen Mngel auf und entsprechen den Anforderungen nur

    noch mit Einschrnkungen.

    mangelhaft plus (5+) 3 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforde-rungen nicht, lassen jedoch erwarten,

    dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mngel in abseh-

    barer Zeit behoben werden knnen.

    mangelhaft (5 o) 2 Punkte

    mangelhaft minus (5=) 1 Punkt

    ungengend (6) 0 Punkte

    Die Leistungen entsprechen den Anforde-rungen nicht und selbst die Grundkennt-

    nisse sind so lckenhaft, dass die Mngel in absehbarer Zeit nicht behoben werden

    knnen. Wichtig: In der Einfhrungsphase gehrt die Note 4 minus (4=) noch zum Bereich ausreichend. Wenn am Ende der EP ein Fach mit 4= benotet wird, erscheint auf dem Zeugnis ein einfa-ches ausreichend. In der Qualifikationsphase ndert sich der Stellenwert der Note4=: Sie markiert bereits einen Defizit, d.h. die Mindestvoraussetzungen wurden nicht erfllt. Wenn mehrere Kurse in der Qualifikationsphase mit ausreichend minus abgeschlossen wurden, kann dies dazu fhren, dass die Zulassung nicht erreicht oder das Abitur nicht be-standen wird. Eine besondere Bedeutung hat die Note ungengend (0 Punkte): Ein Kurs, der mit 0 Punkten bewertet wurde, gilt als nicht belegt. Damit weist die Schullaufbahn einen schweren Belegfehler auf, der meist nicht mehr behoben werden kann, so dass die Jahrgangsstufe wiederholt oder, wenn bereits wiederholt wird, die Schule verlassen werden muss. zurck zur bersicht

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    14. Die Fcher in der Qualifikationsphase Q1 a) Wahl der beiden Leistungskurse Einer der beiden Leistungskurse (der sog. 1. Leistungskurs) muss sein: Deutsch oder fortgefhrte Fremdsprache oder Mathematik oder Naturwissenschaft Der zweite Leistungskurs kann aus dem Angebot der Schule gewhlt werden. Allerdings muss dabei die folgende Blockung beachtet werden: Die Leistungskurse sind in zwei Unterrichtszeilen angeordnet; aus jeder Zeile muss ein Leis-tungskurs gewhlt werden. Zwei Leistungskurse aus derselben Zeile sind nicht kombinierbar:

    1. Zeile D1 E1 M F Bi Ew

    2. Zeile D2 E2 Ek Ph Ch Ge

    b) Wahl der Grundkurse Auer den Leistungskursen mssen sieben bis acht Grundkurse fortgefhrt werden. Das fhrt zu seiner Pflichtstundenzahl von 31 bzw. 32. Wochenstunden bei der Wahl von 2 Leistungskursen und 7 Grundkursen; bei der Wahl von 2 Leistungskursen und 8 Grundkur-sen betrgt die Zahl der Unterrichtsstunden 34 bzw. 35. Die Wahl der Kurse ist so zu gestal-ten, dass in den drei Jahren der Oberstufe eine Wochenstundenzahl von 102 (45 Minuten-) Stunden erreicht wird. In Ausnahmefllen ist eine Unterschreitung von 2 Stunden zulssig. Auch in der Qualifikationsphase Q1 gibt es Pflichtfcher: Egal ob als Leistungskurs oder als Grundkurs: Die folgenden Fcher mssen auf jeden Fall belegt werden:

    - Deutsch - fortgefhrte Fremdsprache oder Fortfhrung der neu einsetzenden Fremdsprache - ein musisches Fach (Musik, Kunst oder Literatur) - eine Gesellschaftswissenschaft - Mathematik - eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) - die 2. Sprache oder die 2. Naturwissenschaft (einschl. Informatik) - Religion (oder Philosophie) - Sport (oder bei Attest Ersatzfach)

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    15. Klausuren in der Qualifikationsphase Q1 Pflichtklausuren in der Qualifikationsphase Q1 sind:

    je 2 Klausuren pro Halbjahr in den beiden Leistungskursen und

    je 2 pro Halbjahr in mindestens zwei weiteren Grundkursen

    auf jeden Fall aber in:

    - Deutsch - Mathematik - einer Fremdsprache - je nach Laufbahn: in der zustzlichen Fremdsprache oder in der zustzlichen Naturwissenschaft

    Weitere freiwillige Klausuren drfen gewhlt werden.

    Achtung: Die Klausurwahl hat Einfluss auf die Wahl der Abiturfcher: Ein Fach, das nicht mindestens ab dem 1. Halbjahr der Qualifikations phase Klausurfach war, kann nicht mehr als Abiturfach gewhlt werden. Wer sich die Entscheidung ber das dritte und vierte Abiturfach noch offen halten mchte, muss in allen in Frage kommenden Fchern Klau- suren schreiben. Die Wahl eines Klausurfaches ist fr das gesamte Kurshalbjahr ver- pflichtend.

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    16. Die Facharbeit Nach den Ausbildungsvorschriften muss jede Schlerin und jeder Schler im Verlauf der Qualifikationsphase Q1 eine Facharbeit schreiben. Dadurch sollen sie mit der Technik und mit der Form wissenschaftlicher Arbeiten, wie sie an den Universitten verlangt werden, ver-traut gemacht werden. Die Facharbeit ersetzt eine Klausur in einem der Klausurfcher. An unserer Schule wird die Facharbeit an Stelle der 1. Klausur in Q1.2 geschrieben. In der Regel knnen die Schlerinnen und Schler whlen, in welchem Fach sie die Facharbeit schreiben wollen. Allerdings muss es ein Fach sein, in dem sie in Q1.2 eine Klausur schreiben mssen. Sollten die Schlerwahlen sich nicht realisieren lassen, weil einzelne Lehrerinnen oder Leh-rer mit zu vielen Facharbeiten belastet wren, so muss eine Nachwahl oder sogar das Los entscheiden.

    Als Facharbeit kommt prinzipiell jedes Fach in Frage, in dem eine Klausur geschrie-ben werden msste.

    Die Vorbereitung auf die Facharbeit wird in Verlaufe der Einfhrungsphase und in Q1.1 im Unterricht vermittelt. Im Fach Deutsch werden die formalen Voraussetzungen (Sachtextanalyse, Recherchetech-niken, Zitierweise etc.) thematisiert. Die fachlichen Voraussetzungen mssen in den einzel-nen Fchern besprochen werden. Hier erhalten die Schlerinnen und Schler auch Anre-gungen zu mglichen Facharbeitsthemen. Die eigentliche Themenfindung muss allerdings von den Schlerinnen und Schlern mglichst selbststndig geleistet werden. Die Fachlehrer geben lediglich beratende Hilfestellung. Zur weiteren Orientierung erhalten alle Schlerinnen und Schler eine kleine Broschre, die im Stile einer Facharbeit zusammenfassend z.B. ber die formalen Vorgaben und ber die Beurteilungsmastbe informiert. Diese Schrift steht auch als Download zur Verfgung. Wer sich sehr ausfhrlich ber die amtlichen Bestimmungen zur Facharbeit informieren mchte, kann eine entsprechende Handreichung des Landesinstituts fr Curriculum-Entwicklung studieren. ( Broschre) Allgemeiner Zeitplan fr die Facharbeit

    Oktober/November: Wahl-/Losverfahren fr die Facharbeitsfcher

    bis zum Beginn der Weih-nachtsferien:

    Abschluss der ersten Vorgesprchsphase erste Absprachen zum Themenbereich; die konkrete Arbeit darf erst nach Festlegung des genauen Themas begonnen werden.

    bis circa Mitte Januar Festlegung des Themas der Facharbeit

    Ende Januar/Anfang Februar Abschluss der ersten Beratungsphase; Vorlage einer Gliede-rung, Literaturliste; Beginn der konkreten Arbeitsphase

    bis ca. Mitte Februar (nach Absprache) 2. Beratungsgesprch: Vorlage der bisherigen Ergebnisse; Klrung des bisherigen Erarbeitungsstandes und der ausstehenden Arbeitsschritte

    bis ca. Mitte Mrz: Abgabe der fertig gestellten Facharbeit im Sekretariat

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    Der Abgabetermin ist ein Ausschlusstermin und daher unbedingt einzuhalten. Selbst nicht fertig gestellte Arbeiten sind abzugeben. Wird die Facharbeit aus Grnden, die die Schle-rinnen und Schler selbst zu vertreten haben, nicht pnktlich abgegeben, lautet die Note fr die Facharbeit und damit fr die 1. Klausur in 11/2 im Facharbeitsfach ungengend. Bei Hinderungsgrnden, die man nicht selbst zu vertreten hat, muss unverzglich mit der Oberstufenberatung Kontakt aufgenommen werden. Diese entscheidet nach Anhrung der Grnde ber das weitere Vorgehen. Es knnen nur wirklich schwerwiegende Grnde akzep-tiert werden; Krankheit ist durch Attest nachzuweisen. Entschuldigungen wie Gestern Abend ist mir die Tinte ausgegangen o.. werden nicht akzeptiert. Auerdem: Die Arbeiten mssen ja nicht am letzten Tag abgegeben werden! Der Zeitplan ist so grozgig berechnet, dass man normalerweise bereits eine Woche frher fertig sein kann. Die Abgabe der Arbeiten erfolgt ausschlielich ber das Sekretariat. zurck zur bersicht

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    17. Die Kursfahrten Am Beginn der Qualifikationsphase Q2 finden die Kursfahrten statt. Sie werden als Studienfahrten durchgefhrt und sind an die Leistungskurse einer Leis-tungskurszeile gebunden. In diesen Kursen werden sie auch inhaltlich vorbereitet. In der Regel dauern die Kursfahrten 5 Tage von Montag bis Freitag. zurck zur bersicht

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    18. Wiederholung in der Qualifikationsphase In bestimmten Fllen kann oder muss eine Jahrgangsstufe wiederholt werden. - Erscheint die erfolgreiche Mitarbeit gefhrdet, kann ein Antrag auf Rcktritt in die

    darunter liegende Jahrgangsstufe gestellt werden. Es muss wirkliche Grnde geben, die die Gefhrdung belegen. Eine Wiederholung, nur um den Notendurchschnitt zu verbessern, ist nicht gestattet. Der Antrag ist rechtzeitig vor den Zeugniskonferenzen an den Schulleiter zu richten; die Zeugniskonferenz entscheidet darber, ob dem Antrag statt gegeben werden kann.

    - Steht fest, dass die Zulassung zur Abiturprfung beim gegenwrtigen Leistungstand nicht mehr erreicht werden kann, muss je nach Zeitpunkt die Qualifikationsphase Q1 oder die Halbjahre Q1.2 und Q2.1 wiederholt werden.

    Fr beide Arten der Wiederholung gilt:

    Es kann nur jeweils ein ganzes Jahr wiederholt werden. Die im ersten Durchgang erzielten Leistungen werden ungltig.

    (Ausnahme: Zurckliegende Noten knnen, wenn sie gnstiger sind, fr die Fachhochschulreife genutzt werden, wenn die Schlerin bzw. der Schler die Schule verlsst.)

    Beim Rckgang aus der Qualifikationsphase Q1 in die EP muss die Ver-setzung in die Qualifikationsphase erneut erworben werden.

    Nach Rcktritt von der Abiturprfung oder bei Nichtbestehens des Abitur muss die gesamte Qualifikationsphase Q2 wiederholt werden. Bis zum Beginn des neuen Schuljahres nehmen die Schlerinnen und Schler am Unterricht der Qualifikationsphase Q1 teil. Die Noten des ersten Durch-gangs der Q2 werden ungltig. Die Zulassung zum Abitur muss am Ende der neuen Q2 auf der Basis der Noten aus der Qualifikationsphase Q1 und der im Wiederholungsjahr erreichten Leistungen erneut erworben werden.

    Wichtig: Wer das Abitur zum ersten Mal nicht bestanden hat, darf in jedem Fall die Abiturprfung wiederholen unabhngig davon, ob sie bzw. er bereits vorher eine Jahrgangsstufe wiederholt hat. Aber: Fr Wiederholer gelten die Vorgaben fr das Jahr, in dem sie die neue Abitur-prfung ablegen werden. Falls z.B. in den Fchern ein Wechsel in der Obligatorik ein-getreten sein sollte (z.B. andere Pflichtlektren), muss entsprechend nachgearbeitet werden. Die Schlerinnen und Schler sollten sich in diesem Falle an die neuen Kurs-lehrerinnen bzw. Kurslehrer wenden und um Untersttzung bitten.

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    19. Die Qualifikationsphase Q2 Von wenigen Ausnahmen abgesehen, werden die Kurse der Qualifikationsphase Q1 unver-ndert in der Qualifikationsphase Q2 fortgefhrt. Ausnahme sind Fcher, die nicht bis zum Abitur fortgefhrt werden mssen oder die nicht als Abiturfach gewhlt werden und die die Schlerinnen und Schler auch nicht freiwillig fortfhren wollen. Fcher dieser Art sind z. B. die musischen Fcher, Geschichte oder Sozialwissenschaften oder Religion bzw. Philoso-phie als Ersatzfach fr Religion. Zu beachten ist aber, dass dennoch die Pflichtstundenzahl erreicht werden muss. Das be-deutet, dass u.U. neue Kurse - die Projektkurse oder Vertiefungsfcher an die Stelle der abgewhlten Kurse treten. Schler die in der Einfhrungsphase und der Q1 nicht das Fach Geschichte und/oder das Fach Sozialwissenschaften belegt hatten, mssen in den beiden Halbjahren der Q2 je einen so genannten Zusatzkurs in dem betreffenden Fach belegen. zurck zur bersicht

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    20. Wahl der Abiturfcher Am Beginn der Qualifikationsphase Q2 muss jede Schlerin und jeder Schler verbindlich die Wahl seiner Abiturfcher entscheiden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt ge-geben. Die Entscheidung wird in einer Liste erfasst und muss von den Schlerinnen und Schlern unterschreiben werden. Vernderungen sind nach diesem Termin nicht mehr mg-lich. Die beiden ersten Abiturfcher ergeben sich automatisch: 1. Abi-Fach = 1. Leistungskursfach 2. Abi-Fach = 2. Leistungskursfach Das 3. und das 4. Abiturfach werden aus den seit Beginn der Qualifikationsphase schriftli-chen Grundkursfchern gewhlt. Alle vier Abiturfcher zusammen mssen die folgenden Bedingungen erfllen: Im Abitur mssen zwei der folgenden drei Fcher vertreten sein:

    - Deutsch

    - Mathematik

    - Fremdsprache

    Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach im Abitur vertreten sein. Musik

    oder Kunst drfen nicht die einzigen Fcher aus dem 1. Aufgabenfeld sein. Sport kann (an unserer Schule) nicht Abiturfach sein.

    Religion kann die Gesellschaftswissenschaft im Abitur ersetzen.

    (Die Gesellschaftswissenschaften mssen aber trotzdem vorschriftsmig belegt werden.)

    Alle Abi-Fcher mssen ab Q1.1 Klausur-Fcher gewesen sein. Die folgenden Abiturfachkombinationen sind ausgeschlossen egal ob als Lk oder Gk:

    zwei Naturwissenschaften

    Naturwissenschaft mit Kunst oder Musik Die folgenden Abiturfcher bzw. Abiturfachkombinationen machen Mathematik als weiteres Abiturfach erforderlich:

    Kunst

    Musik

    zwei Fremdsprachen

    zwei Gesellschaftswissenschaften zurck zur bersicht

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    21. Klausuren in der Qualifikationsphase Q2 Fr die Klausuren im Halbjahr Q2.1 gelten die gleichen Bestimmungen wie fr die Klausuren in der Qualifikationsphase Q1: Pflichtklausuren sind also:

    je 2 Klausuren pro Halbjahr in den beiden Leistungskursen und

    je 2 pro Halbjahr in mindestens zwei weiteren Grundkursen

    auf jeden Fall aber in:

    - Deutsch - Mathematik - einer Fremdsprache - je nach Laufbahn: in der zustzlichen Fremdsprache oder in der zustzlichen Naturwissenschaft

    Freiwillige Klausuren:

    - sind wie bisher mglich Fr die Klausuren im Halbjahr Q2.2 gilt: Pflichtklausuren:

    - Klausuren drfen nur noch in den drei schriftlichen Abiturfchern (1.-3. Abiturfach) und

    - in Spanisch (als der neu einsetzenden Fremdsprache) geschrieben werden. Freiwillige Klausuren:

    - sind nicht mehr mglich! zurck zur bersicht

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    22. Die Zulassung zur Abiturprfung Block I der Gesamtqualifikation Es drfen nur Schlerinnen und Schler zur Abiturprfung zugelassen werden, die im Laufe der Oberstufe bestimmte Leistungsbedingungen erfllt haben. 1. Bedingung: Belegung Es mssen insgesamt mindestens 38 anrechenbare Kurse be- legt worden sein. (Zur Erinnerung: Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen wurden, gelten als nicht belegt!) 2. Bedingung: Defizitbegrenzung Je nach der individuellen Laufbahn kann die Zahl der Kurse, die eingebracht werden mssen bzw. knnen, zwischen 35 und 40 Kursen liegen. a) Fr die Einbringung von 35-37 Kursen gilt: maximal 7 Kurse, darunter hchstens 3 Leistungskurse, drfen Defizitkurse sein a) Fr die Einbringung von 38-40 Kursen gilt: maximal 8 Kurse, darunter hchstens 3 Leistungskurse, drfen Defizitkurse sein 3. Bedingung: Mindestpunktzahl Jeder eingebrachte Kurs der Qualifikationsphase wird mit seiner Abschlussnote zur Berechnung der Zulassungspunkte berck- sichtigt. Leistungskurse werden doppelt, Grundkurse einfach gewertet. Da die Zahl der eingebrachten Kurse unterschiedlich ist, wer- den mittels einer Durchschnittsberechnung die Ergebnisse so hochgerechnet, als htte man 40 Kurse belegt. Die Zahl der Kurse spielt also fr das Gesamtergebnis der Zulassung keine Rolle. Zugelassen ist jede Schlerin bzw. jeder Schler, die/der mit den Kursen, die eingebracht werden mssen, mindestens 200 Punkte erreicht. Das entspricht der Durchschnittsnote vier (fnf Punkte).

    Sollte eine der oben genannten Bedingungen am Ende der Qualifikationsphase Q2 nicht erfllt sein, kann die Zulassung zum Abitur nicht ausgesprochen werden.

    Das bedeutet, dass die Qualifikationsphase Q2 wiederholt werden muss. Schlerinnen und Schler, die bereits wiederholen, mssen die Schule verlassen.

    zurck zur bersicht

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    23. Die Abiturprfungen In NRW wird die Abiturprfung als zentrale Abschlussprfung (kurz: Zentralabitur) durchge-fhrt. Das bedeutet, dass die Aufgaben fr die drei schriftlichen Abiturprfungen zentral vom Schulministerium vorgegeben werden und von den Schlerinnen und Schlern landesweit am selben Tagen gelst werden mssen. Die Dauer der schriftlichen Prfungen ist genau vorgegeben: Fr die Leistungskursfcher steht eine Arbeitszeit von 4 Zeitstunden zur Verfgung, fr das 3. Abiturfach betrgt die Arbeitszeit genau 3 Zeitstunden. In den Fchern, in denen eine Auswahl durch die Schlerinnen und Schler vorgesehen ist, verlngert sich die Arbeitszeit um 30 Minuten. Die Abiturarbeiten werden von den Fachlehrern, die die Schler in der Qualifikationsphase Q2 unterrichtet haben erstkorrigiert und meist von Lehrern einer fremden Schule zweitkorri-giert, bei starker Abweichung der Beurteilungen sogar noch drittkorrigiert. Welche Fcher von der externen Zweitkorrektur betroffen sind, wird in jedem Jahr neu vom Schulministerium entschieden. Neben den drei schriftlichen Abiturprfungen muss jede Schlerin bzw. jeder Schler eine mndliche Prfung ablegen. Dies geschieht im so genannten 4. Fach. Diese Prfung fhrt die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer durch, die bzw. der den Kurs in Q2.2 unterrichtet hat. Zur Prfungskommission gehren zustzlich zwei weitere Lehrer, die den Vorsitz fhren bzw. den Verlauf der Prfung protokollieren. Diese mndliche Prfung dauert 20 bis 30 Minuten und besteht aus zwei Teilen. Der erste Prfungsteil besteht aus einem selbststndigen Vortrag, der zweite Prfungsteil wird als Pr-fungsgesprch durchgefhrt. Fr den ersten Prfungsteil wird vom Prfer eine Aufgabe vor-gelegt; fr die Lsung dieser Aufgabe steht eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten zur Verf-gung. Die genauen Informationen zu den mndlichen Prfungen werden im Fachunterricht mitgeteilt. Die Ergebnisse in den vier Abiturfcher werden fnffach gewertet. Auch nach Abschluss der vier Abiturprfungen sind weitere mndliche Prfungen mglich: Pflichtprfungen sind dann erforderlich wenn die Ergebnisse in den schriftlichen Abiturprfungen um vier oder mehr Punkte

    vom Durchschnitt der vier Kursabschlussnoten in dem betreffenden Fach abweichen wenn in allen vier Abiturfchern zusammen die Mindestpunktzahl von 100 Punkten

    nicht erreicht wurde wenn nicht mindestens zwei Kurse mit jeweils 25 Punkten abgeschlossen wurden;

    unter diesen beiden Kursen muss ein Leistungskurs sein. Weitere freiwillige mndliche Prfungen knnen von den Schlern gewhlt werden; dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn man durch eine Verbesserung der bisher er-reichten Note eine bessere Durchschnittsnote erreichen kann. Bei der Entscheidung fr eine freiwillige Prfung helfen das Beratungsteam und die Fachleh-rer. zurck zur bersicht

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    24. Die besondere Lernleistung Unter bestimmten Bedingungen knnen Schlerinnen oder Schler, die bei einem bedeuten-den Wettbewerb (z.B. Jugend forscht oder Jugend musiziert) ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben, ihren Wettbewerbsbeitrag als besondere Lernleistung einbringen. Es ist auch mglich, die Ergebnisse von Projektkursen als besondere Lernleistung einzu-bringen. Die besondere Lernleistung egal welcher Art - muss einer Prfungskommission prsentiert werden; das Ergebnis wird im Rahmen der Abiturprfung angerechnet. Wer von dieser Mglichkeit Gebrauch machen mchte, muss seinen Wunsch sptestens am Beginn der Qualifikationsphase Q2 mitteilen. Bitte meldet euch rechtzeitig bei den Beratungslehrern oder beim Oberstufenkoordinator. zurck zur bersicht

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    25. Abiturtermine Die amtlichen Rahmentermine fr das Abitur werden in jedem Jahr durch das Schulministe-rium festgelegt; sie werden im Internet verffentlicht. (vgl. www.schulministerium.nrw.de ) Die genauen Termine fr unsere Schule werden im Oberstufen-Informationskasten ausge-hngt. Wir erinnern an die Pflicht der Schlerinnen und Schler sich ber die Aushnge dort regel-mig zu informieren und bei Fragen Rcksprache mit dem Beratungsteam zu nehmen. zurck zur bersicht

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    26. Die Gesamtqualifikation Mit welchem Erfolg das Abitur bestanden wurde, kann man an der Gesamtqualifikation ablesen; sie umfasst alle Leistungsbereiche, aus denen die Durchschnittsnote gebildet wird. Diese Bereiche sind

    a) die Leistungen in den Grundkursen der Qualifikationsphase b) die Leistungen in den Leistungskursen der Qualifikationsphase c) die Leistungen im Abiturbereich, in die u.U. die Leistungen einer besonde-

    ren Lernleistung einbezogen werden Die Leistungen in den Grund- und Leistungskursen der Qualifikationsphase werden durch das Zulassungsergebnis erfasst. Dieser Teil macht ca. zwei Drittel der Gesamtqualifikation aus. Das letzte Drittel wird durch die Prfungsergebnisse im Abiturbereich erreicht: Dabei werden die Leistungen in den vier Abiturprfungen in fnffacher Wertung angerechnet. Nicht alle Pflichtkurse, die belegt werden mssen, knnen auch im Rahmen der Gesamtqua-lifikation bercksichtigt werden. Je nach der individuellen Wahl der Fcher knnen sich deut-liche Unterschiede ergeben. Von der zweiten Fremdsprache oder der zweiten Naturwissenschaft mssen die bei-den Kurse aus Q2.1 und Q2.2 auf jeden Fall eingebracht werden; ob die Kurse dieser Fcher aus Q1 auch eingebracht werden knnen, hngt von der individuellen Fcher-wahl ab. Sport muss zwar belegt werden (wenn kein Attest vorliegt), aber man kann durch zu-stzliche Kurse in anderen Fchern dafr sorgen, dass die Sportnoten in der Berech-nung der Gesamtqualifikation durch bessere Noten ersetzt werden. Pflichtkurse, die zwar belegt werden mssen, aber nicht in die Berechnung der Zulassung einbezogen werden knnen, mssen dennoch auf den Leistungsbersichten und im Abitur-zeugnis erscheinen. berkurse, d.h. solche Kurse, die wirklich berflssig sind, weil man sie gar nicht htte be-legen mssen, erscheinen nur dann auf dem Abiturzeugnis, wenn die Schlerinnen oder Schler dies wnschen. zurck zur bersicht

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    27. Beratung in der gymnasialen Oberstufe An die Stelle der Klassenlehrer in den Klassen 5 bis 9 treten in der Oberstufe die Beratungs-lehrerinnen bzw. Beratungslehrer. Jede Jahrgangsstufe wird von zwei Beratungslehrern betreut. Diese beraten die Schlerinnen und Schler bei den Wahlentscheidungen und sie berpr-fen die Laufbahnen. Sie sind aber nicht nur Ansprechpartner bei Laufbahnfragen, sondern auch bei Lernproble-men und auch bei Konflikten mit Mitschlern oder Lehrerinnen und Lehrern, die nicht selbst-stndig gelst werden knnen. Sie werden auch bei allen anderen Schwierigkeiten, z.B. persnlichen Problemen und Fra-gen, zu helfen versuchen. Daneben sind sie fr viele organisatorische Aufgaben zustndig: z.B. Erteilung von Beurlau-bungen (bis zu 2 Tage im Halbjahr), Kontrolle des Entschuldigungsheftes, die Vorbereitung von Jahrgangsstufen- und Zeugniskonferenzen usw. Neben den Beratungslehrern gibt es den Oberstufenkoordinator, der fr Organisations- und Beratungsaufgaben zustndig ist, die die einzelne Jahrgangsstufe bersteigen. Information der Schlerinnen und Schler Die Schlerinnen und Schler werden ab dem 2. Halbjahr der Klasse 9 durch mehrere In-formationsveranstaltungen mit den Bedingungen der gymnasialen Oberstufe vertraut ge-macht: - vor den Osterferien: Informationsveranstaltung im PZ fr Eltern und Schlerinnen und Schler durch den Oberstufenkoordinator - in den Folgewochen:

    Information der einzelnen Klassen 9 durch die Beratungslehrer

    - nach den Fachwahlen: bei Bedarf Einzelberatung der Schlerinnen und Schler durch Beratungsleh-rer und Oberstufenkoordinator

    - am Beginn der Einfhrungsphase: Einfhrung in den Stundenplan und andere organisatorische Informationen durch die Beratungslehrer

    Auch in den folgenden Jahrgangsstufen finden regelmig (meist am Ende und am Anfang eines jeden Schuljahres) allgemeine Informationsveranstaltungen zu jeweils aktuellen Fra-gen der Ausbildungsordnung und natrlich auch Einzelberatungen der Schlerinnen und Schler statt.

    Die Schlerinnen und Schler aber auch die Eltern werden dringend gebeten, bei Un-sicherheiten, Fragen, Problemen usw. das Gesprch mit dem Oberstufenteam zu su-

    chen. Lieber einmal mehr als zu wenig um Information oder Hilfe bitten! Auch wenn ihr bemerkt, dass Mitschlerinnen oder Mitschler ernsthafte Probleme

    haben, wren wir euch fr einen Hinweis dankbar.

    zurck zur bersicht

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    28. Auslandsaufenthalt Fr die Schlerinnen und Schler, die einen Auslandsaufenthalt in der Oberstufe planen, existiert ein Informationsblatt, das im Sekretariat bereit gehalten wird. Es enthlt eine bersicht ber die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, die beachtet werden mssen. zurck zur bersicht

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    29. Regeln fr die Oberstufenschlerinnen und -schler Diese Regeln sind zu finden unter:

    http://www.jsg-nv.de/index.php?menuid=38&downloadid=70&reporeid=0 zurck zur bersicht

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    30. Fehlzeiten Auch Oberstufenschlerinnen und -schler sind natrlich, wie alle Schlerinnen und Schler zu regelmigem Schulbesuch verpflichtet. Fehlzeiten haben sie entsprechend der Regeln fr die Oberstufenschlerinnen und -schler rechtzeitig zu entschuldigen. Geschieht dies nicht, muss einerseits mit Ermahnungen, Tadeln oder sogar disziplinari-schen Manahmen gerechnet werden, andererseits erscheint jeder nicht ordnungsge-m entschuldigte Fehlstunde auf den Zeugnissen bzw. den Leistungsbersichten. Sogar die Abgangs- und Abschlusszeugnisse mssen die Zahl der nicht entschul-digten Fehlstunden des ganzen Schuljahres enthalten. Folglich stehen auf dem Abiturzeugnis alle nicht entschuldigten Fehlstunden der gesamten Qualifikations-phase Q2. Angesichts der Bedeutung von Abgangs- und Abschlusszeugnissen knnen wir nur an alle Schlerinnen und Schler appellieren, ihre Pflicht zur pnktlichen Entschuldigung von Fehlstunden wirklich ernst zu nehmen. Schlerinnen und Schler, die durch hufigeres unentschuldigtes Fehlen aufgefallen sind oder deren Entschuldigungen zweifelhaft erscheinen, knnen mit der so genannten Attestpflicht belegt werden. Je nach Anlass oder Umfang der Versumnisse kann die Attestpflicht fr ein einzelnes Fach oder fr alle Fcher ausgesprochen werden. Attestpflicht bedeutet, dass nur noch Entschuldigungen akzeptiert werden, die durch ein rztliches Attest belegt werden.

    zurck zur bersicht

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    31. Links Seite des Schulministeriums NRW: http://www.schulministerium.nrw.de/ Amtliche Informationen zum Zentralabitur:

    http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur/abitur-gymnasiale-oberstufe

    Amtlicher Text der Ausbildungs- und Prfungsordnung fr die gymnasiale Oberstufe:

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf FAQs zur neuen Ausbildungs- und Prfungsordnung fr die gymnasiale Oberstufe: http://www.schulministerium.nrw.de/BPhttp://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/faq_Gymnasium_SII/index.html#A_1/ zurck zur bersicht

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    32. Kleines Lexikon von Fachbegriffen

    Beratungslehrerin/ Beratungslehrer

    Zwei Personen, die im Team als Ansprechpartner fr die Sch-lerinnen und Schler einer Jahrgangsstufe zustndig sind. Sie beraten bei Laufbahnentscheidungen, sie berprfen die Kor-rektheit der Wahlen und stehen auch z.B. bei Konflikten oder Lernschwierigkeiten als Berater oder Vermittler zur Verfgung.

    besondere Lernleistung Herausragende Wettbewerbsergebnisse (z.B. in Jugend forscht oder Jugend musiziert), die als Teilleistungen im Rahmen der Abiturprfung bercksichtigt werden knnen. Es besteht auch die Mglichkeit, besonders gelungene Ergeb-nisse von Projektkursen als besondere Lernleistung im Rahmen der Abiturprfung einzubringen. Wer die Absicht hat, eine besondere Lernleistung einzubringen, muss dies rechtzeitig vorher in der Regel am Beginn der Qua-lifikationsphase Q2 mitteilen.

    Defizit bezeichnet eine Minderleistung, d.h. eine Leistung, die nicht mehr ausreichend ist. Vorsicht: Bis einschlielich Einfhrungsphase ist die Note aus-reichend minus (4-) noch keine Minderleistung, weil sie z.B. als Zeugnisnote immer noch als ausreichend glatt (4o)geschrieben wird. Mit der Qualifikationsphase ndert sich das: Die 4- ist eine eigene Note und entspricht der Punktzahl 4. Kurse, die mit der Note 4- oder schlechter (bzw. mit 4 oder weniger Punkten ab-geschlossen werden, gelten als Defizitkurse.) Defizit-Kurse mssen in der Regel durch bessere Kurse im selben oder in anderen Fchern ausgeglichen werden. Dies ist allerdings nur begrenzt mglich, so dass mehrere Defizit-Kurse die Laufbahn gefhrden knnen.

    Einfhrungsphase Bezeichnung fr das 1. Jahr der Oberstufe, das der Anglei-chung und Einfhrung in die spezifischen Arbeitsweisen der gymnasialen Oberstufe dient.

    Fachhochschulreife (FHR) Abschluss, der nach der Qualifikationsphase Q1 erreicht wird und der zusammen mit einer Berufsausbildung das Studium an einer Fachhochschule ermglicht. Dieser Abschluss wird aller-dings nicht in allen Bundeslndern anerkannt. Nhere Informa-tionen bei den Beratungslehrern und/oder ber die Homepage des Schulministeriums: http://www.schulministerium.nrw.de/

    FAQs Das Schulministerium hat auf seiner Seite zu den bisher hufig gestellten Fragen der neuen Ausbildungs- und Prfungsord-nung eine Frage- und Antwortliste zusammengestellt, die bei Bedarf erweitert wird. Sie ist erreichbar ber: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/ Schulformen/Gymnasium/faq_Gymnasium_SII/index.html#A_1

    Grundkurse Kurse von einem Umfang von 3 Wochenstunden die Grund-kurse in Spanisch sind 4-stndig.

    Leistungskurse 5-stndige Kurse, durch die man fachliche Schwerpunkte in der

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    Oberstufe bestimmen kann. Jede Schlerin/jeder Schler belegt in der Qualifikationsphase zwei Leistungskurse. Sie sind zugleich die beiden ersten Abi-turfcher; in ihnen muss eine schriftliche Abiturprfung abgelegt werden. Fr die Wahl der Leistungskurse bestehen bestimmte Bedin-gungen, die die Wahlfreiheit einschrnken.

    Nachprfung Wenn am Ende der Einfhrungsphase (Jahrgangsstufe 10) die Versetzung in die Qualifikationsphase nicht erreicht wird, kann man eine Nachprfung ablegen, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von mangelhaft" auf ausrei-chend" die Versetzungsbedingungen nachtrglich erfllt werden knnen. Eine Schlerin oder ein Schler, die bzw. der bereits wiederholt, darf keine Nachprfung ablegen.

    Naturwissenschaft Alle Schlerinnen und Schler mssen mindestens eine Pflicht-Naturwissenschaft bis zum Abitur belegen. Das kann nur durch Wahl von Biologie oder Chemie oder Physik geschehen. Das Fach Informatik kann nur zustzliche Naturwissenschaft sein. Wer keine zwei Fremdsprachen bis zum Abitur belegen mch-te, muss eine zweite Naturwissenschaft belegen. Diese kann natrlich Informatik sein. Das Fach Mathematik ist keine Naturwissenschaft. In der Einfhrungsphase muss eine Pflicht-Naturwissenschaft (Bi oder Ch oder Ph) Klausurfach sein. Auch hier gilt: Eine Klausur in Informatik kann nur zustzlich gewhlt werden. In der Qualifikationsphase muss dann in einem naturwissen-schaftlichen Fach eine Klausur geschrieben werden, wenn die-ses Fach Leistungsfach ist oder ein weiteres Abiturfach werden soll.

    Numerus clausus zahlenmig beschrnkte Zulassung an ganzen (Fach-) Hoch-schulen oder in bestimmten Fchern Meist mssen an diesen Hochschulen bzw. fr diese Fcher bestimmte Notenvoraussetzungen erfllt sein. Diese Bedingun-gen werden fr jedes Semester neu festgelegt, da sie in der Regel von der Anzahl der aktuellen Bewerber abhngen. Die bisherigen Bedingungen geben also nur eine Orientierung und keine verlssliche Information. Der Antrag auf einen Studienplatz in einem Numerus-clausus-Fach muss ber die ZVS (Zentrale Studienplatzvergabe) in Dortmund erfolgen. In jedem Jahr findet eine Informationsveranstaltung statt, die mit den Einzelheiten, vor allem den Terminen, vertraut macht. Der Termin wird durch Aushang bekannt gegeben.

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    Projektkurse zweistndige Jahreskurse, fr die besondere Bedingungen gel-ten: ber das Angebot entscheidet die Schule nach ihren

    Mglichkeiten. Projektkurse knnen nur in der Qualifikationsphase belegt

    werden. Sie bentigen ein sog. Referenzfach, d.h., es muss ein

    Kurs desselben Faches (egal ob Leistungs-, Grund- oder Zusatzkurs) in Q1 oder Q2 belegt sein.

    In den Projektkursen wird ein fachbezogener oder fcher-bergreifender thematischer Schwerpunkt halbjahres-bergreifend erarbeitet.

    Die Themen mssen unabhngig von der Obligatorik der Referenzfcher gestaltet werden.

    Gruppenarbeiten sind mglich. Benotet wird erst am Ende des zweiten Kurses; diese

    Jahresnote wird im Umfang von 2 Grundkursen ange-rechnet.

    Stattdessen knnen Projektkurse auch als besondere Lernleistung (s.o.) in das Abitur eingebracht werden.

    Wer sich fr einen Projektkurs entscheidet, wird von der Pflicht zur Facharbeit befreit.

    Punktesystem Umsetzung der von Klasse 5 bis 9 benutzten Noten (sehr gut,

    gut, befriedigend usw.) in Punkte. Dabei entspricht jeder Noten-tendenz genau ein Punktwert. Die Skala reicht von 15 Punkten (sehr gut plus) bis 0 Punkte (ungengend). Tabelle Das Punktesystem wird erst in der Qualifikationsphase ange-wandt. auch: Defizit

    Qualifikationsphase die Jahrgangsstufen 11 und 12, in denen sich die Schlerinnen und Schler durch ihre Leistungen fr die Zulassung zum Abitur qualifizieren mssen.

    Vertiefungskurse

    zweistndige Kurse, die in allen Jahrgangsstufen der Sekun-darstufe 2 eingerichtet werden Es gelten die folgenden Bedingungen: Vertiefungskurse dienen der Frderung im Kernfachbe-

    reich (D, M fortgefhrte FS). Teilnahme nur bei festgestelltem Frderbedarf und nach

    persnlicher Beratung durch die Fachlehrer Keine Benotung, sondern Bemerkungen auf dem Zeug-

    nis Anrechnung auf die Wochenstundenzahl, aber nicht

    versetzungswirksam, keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation

    Zentralabitur Die Prfungsaufgaben im schriftlichen Abitur werden nicht von den Lehrerinnen und Lehrern, die die Schler unterrichten, ge-stellt, sondern werden zentral vom Schulministerium vorgege-ben.

    zentraler Abiturausschuss Der zentrale Abiturausschuss entscheidet in allen wichtigen

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    (ZAA) Fragen des Abiturs: z.B. ber die Zulassung, ber weitere mndliche Prfungen, ber das Verfahren bei Tuschungsver-suchen usw. Zum zentralen Abiturausschuss gehren in der Regel der Schulleiter, der Oberstufenkoordinator und die Bera-tungslehrer.

    Zusatzkurse 3-stndige Kurse in den Fchern Geschichte und Sozialwissen-schaft. Sie mssen in der Qualifikationsphase Q2 von den Schlerin-nen und Schlern belegt werden, die diese Fcher in der Ober-stufe bisher gar nicht gewhlt oder sie nicht mindestens bis zum Ende der Qualifikationsphase Q1 belegt hatten.

    zurck zur bersicht