Österreichisch-Ungarisches Regionale Koordinationsforum

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Österreichisch-Ungarisches Regionale Österreichisch-Ungarisches Regionale Koordinationsforum Koordinationsforum Körmend, 7.11.2012

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Österreichisch-Ungarisches Regionale Koordinationsforum. Körmend, 7.11.2012. Regierungserlass Nr. 1023/2011(11.2.) über Aufgaben im Zusammenhang mit der Regelung des rechtlichen Hintergrunds der grenzüberschreitenden Entwicklungen. - PowerPoint PPT Presentation

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Österreichisch-Ungarisches Regionale Österreichisch-Ungarisches Regionale KoordinationsforumKoordinationsforum

Körmend, 7.11.2012

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Regierungserlass Nr. 1023/2011(11.2.) über Aufgaben im Zusammenhang mit der Regelung des rechtlichen Hintergrunds

der grenzüberschreitenden Entwicklungen

 

Untersuchung der Grenzabschnitte und der vorzubereitenden Rahmenvereinbarungen Beseitigung der rechtlichen Hindernisse der grenzüberschreitenden Entwicklungen

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Status des Abschlußes der Rahmenvereinbarungen über die grenzüberschreitenden Entwicklungen mit den Nachbarnstaaten

SLOVAKIA – Rahmenvereinbarung wurde im Februar 2012 unterzeichnet /

29 bestehenden und 61 neu Grenzübergangsstellen

KROATIEN – Verhandlungen sind im Laufe

7 bestehende und 37 neue Grenzübergangsstellen

RUMÄNIEN – Entwurf der Rahmenvereinbarung wurde der rumänischen Seite zwecks Stellungnahme zugeschickt

64 Grenzübergangsstellen

UKRAINE /SERBIEN (non-EU, non-Schengen Staten) – Entwurf der Rahmenverienbarung wurde übergeben

Je 21 bestehende Grenzübergangsstellen

SLOVENIEN – Entwurf der Rahmenvereinbarung wurde zugeschickt

27 bestehende und 1 neue Grenzübergangsstellen

AUSTRIA – Entwurf der RV wurde zwecks Stellungnahme übergeben

62 bestehende und 1 neue Grenzübergangsstellen

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Österreichische rechtlichen Grundlagen

Bundes-Verfassungsgesetz: Kompetenz der Länder zu Abschluß von Staatsverträgen Artikel 16 (1) Die Länder können die Angelegenheiten, die in ihren selbständigen Wirkungsbereich fallen, Staatsverträge mit an Österreich angrenzenden Staaten oder deren Teilstaaten abschließen.

Grenzkontrollgesetz: Zwischenstaatliche Vereinbarungen § 14.(1)

Sofern die Bundesregierung zum Abschluß von Regierungsübereinkommen ermächtigt ist, kann sie unter Beachtung auf die öffentlichen Interessen zwischenstaatliche Vereinbarungen abschließen, durch die Grenzüber-gangsstellen geschaffen werden.

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Rahmenvereinbarung zwischen der Regierung von Ungarn und der Regierung der Republik Österreich über die Entwicklung der

grenzüberschreitenden Straßenverbindungen

Die Vereinbarung bezieht sich auf den Ausbau der grenz-überschreitenden Straßen-verbindungen und den Charakter des Verkehrs

Über den Neubau von Schnell-

verkehrsstraßenverbindungen, sowie mehr als 30 Meter langen Brücken werden separate Vereinbarungen abgeschlossen.

Im Verzeichnis der Vereinbarung sind die geplanten und bereits stehenden ungarisch-österreichische Staatsgrenze führenden Straßen-verbindungen enthalten.

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M85 Sopron - A3 Klingenbach

An drei Stellen sind NATURA 2000 zu finden eine neue Straßenführung soll festgelegt werden

Die Machbarkeitstudie und Gehehmigungsverfahren

2012-20

Bauarbeiten 2021-24

Dem österrechischen Partner wurde im September 2012 ein MoU über die Vorbereitung und Realisierung der Verbindung der ungarischen Kraftfahrstraße M85 und der österreichischen Autobahn A3) übergeben

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B61a Oberpullendorf – M87 Kőszeg

• Trassenführung Richtung Szombathely-Kőszeg wird neu festgelegt• Grenzübergangsstelle Kőszeg-Klostermarienberg• Erstellung der Machbarkeitstudie ist im Laufe

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Der Studienplan ist im Januar 2010 abgeschlossen. Die Ausführbarkeitsstudie enthält zwei Versionen. Die Barriere an der ungarischen Grenze sind noch vorhanden.

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Regionales Operationelles ProgrammGrenzabschnitt Österreich-Ungarn

Straße 74183. (Alsószölnök- Staatsgrenze)

Straße 87109. (Rönök-Staatsgrenze)

Straße 87108. (Nemesmedves-Staatsgrenze)

Straße 8505. (Mosonszolnok-Albertkázmér-puszta-Staatsgrenze)

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István L. SZABÓIstván L. SZABÓHauptabteilungsleiterHauptabteilungsleiter

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