Organisatorische Herausforderungen an ein Jugendamt ......Amt für Kinder, Jugend und Familien der...

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Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln Organisatorische Herausforderungen an ein Jugendamt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt Fachtagung Kinderschutz im Kontext häuslicher Gewalt Erfurt 25.10.2018

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Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln

Organisatorische Herausforderungen an ein Jugendamt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt Fachtagung Kinderschutz im Kontext häuslicher Gewalt Erfurt 25.10.2018

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Ablauf

Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln

1 „Kinderschutz muss sich in der Organisation widerspiegeln“ Grundinformation zur Stadt Köln und Kinderschutz im Jugendamt

2 „Häusliche Gewalt in Köln“ Netzwerk und Hilfsstruktur in der Stadt

3 „Es ist nie alles getan“ Spannungsfelder und Diskussionsansätze

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1 „Kinderschutz muss sich in der Organisation widerspiegeln“ Grundinformation zur Stadt Köln und Kinderschutz im Jugendamt

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1.081.701 Einwohner

560.298 Haushalte davon 103.460 mit Kindern

174.102 Einwohner unter 18 Jahre alt

4,87 Mrd. Euro Städt. Ausgaben

Die Stadt als Ort des Handelns

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Daten zum Jugendamt Köln

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Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim

Dienste im Bezirksjugendamt • Allgemeiner sozialer Dienst (ASD) • Gefährdungs-Meldungssofort-Dienst (GSD) • Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) • Beistandschaft

ASD 260 Mitarbeiter*Innen Fallführung aller Leistungen nach §§27ff SGB VIII Fallrelation zu MA 1:30

GSD 45 Mitarbeiter*Innen • Tagesdienst • Prüfung aller eingehenden Verdachtsfällen

Kindeswohlgefährdung • Kriseninterventionen (ggf. i.V. mit ASD) • 24 h Rufbereitschaft / 365 Tage • § 8a Fachkraft für Kita, Schulen etc. im

Stadtbezirk

Organisation mit Ruhetag?

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Verfahren im Jugendamt bei Polizeimeldung „häusliche Gewalt“

• Prüfung akute Kindeswohlgefährdung

• Kontaktaufnahme Familie (durch Fachkraft GSD)

• Entscheidung über Herausnahme bzw. anderen Schutzmaßnahmen

• Prüfung akute mit fallführender Kraft ASD

• Kontaktaufnahme durch Fk GSD + Kk ASD

• Entscheidung über Herausnahme bzw. anderer Schutzmaßnahmen

Prüfung: Familie bekannt

Nein Ja

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2 „Häusliche Gewalt in Köln“ Netzwerk und Hilfsstruktur in der Stadt

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Entwicklung 01.01.2002 Inkrafttreten Gewaltschutzgesetz

Interventionsstellen für Opferberatung Linksrheinisch: SkF Rechtsrheinisch:

Diakonie und Michaelshoven

Gründung zweier Interventionsstellen für Opferberatung häusliche Gewalt

Gründung eines Netzwerks häusliche Gewalt

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Notwendige Prämissen zur Zusammenarbeit

Häusliche Gewalt ist jede Form von Beziehungsgewalt, unabhängig davon, ob sie in privaten Räumlichkeiten oder im öffentlichen Raum stattfindet. Gewalt in Beziehungen ist keine Privatangelegenheit. Sie ist vielmehr staatlichen Sanktionen unterworfen und macht eine sofortige und entschiedene Intervention zur Verhütung weiterer Gewalt erforderlich. Bereits beim Einschreiten durch die Polizei muss deutlich werden, dass es nicht um private Streitigkeiten geht, sondern um schwerwiegendes Unrecht, für das Gewalttäter zur Verantwortung gezogen werden. Die Opfer haben Anspruch auf Schutz und Hilfe. Opfer dürfen nicht stigmatisiert werden. Die Entwicklung von Angeboten zur Prävention und Behandlung von gewalttätigem Verhalten. In Fällen häuslicher Gewalt müssen minderjährige Kinder der betroffenen Familie immer als Opfer wahrgenommen werden. Sie sind nicht nur dann als Opfer anzusehen, wenn sie Gewalthandlungen ihrer Bezugsperson oder zum Nachteil ihrer Bezugspersonen beobachten oder in anderer Weise miterleben müssen. In jedem dieser Fälle ist von einer Beeinträchtigung des Kindeswohles auszugehen und es ist zumindest zu prüfen, ob Hilfe auch für die Kinder erforderlich ist.

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Verfahrensabsprachen

Polizeieinsatz häusliche Gewalt • Intervention z.B. Wohnungsverweisung • Informationsfaltblatt für Opfer • Bei Zustimmung Opfer FAX Mitteilung an Interventionsstelle • Bei minderjährigen Jugendlichen im Haushalt Mitteilung

Jugendamt

Stufe 1

Interventionsstelle • Kontaktaufnahme zu Opfer mit Angebot

für Beratung und Unterkunft

Stufe 2

Jugendamt • Kindeswohlprüfung

gem.§8a(GSD) • Fallbearbeitung (ASD)

Bei länger anhaltenden Bedarf Verweis durch Interventionsstellen an Familien-oder Frauenberatungsstellen Stufe 3

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Entwicklung Fallzahlen häusliche Gewalt in Köln

2002 2012 2017

Anzeigen 1243 4004 2815

Wohnungsverweisungen 305 1046 733

Rückkehrverbote 305 1317 882

Beratung Interventionsstellen

102 1588 1335

Faxvermittlung durch Polizei

87 1254 804

Ausgewählte Zahlen häusliche Gewalt in Köln in 2017 Geschlecht der Opfer 89% weiblich 11% männlich

Geschlecht der Täter 5% weiblich 95% männlich

Familien mit Kindern 60,7 %

Opfer mit Migrationshintergrund 57,4 %

Täterarbeit der AWO 213 Teilnehmer davon 103 mit Auflage

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„Netzwerk gegen häusliche Gewalt“

Interventionsstellen für Opferberatung Linksrheinisch: SkF Rechtsrheinisch:

Diakonie und Michaelshoven

Polizei

Staats-anwaltschaft AWO

Projekt „Männer gegen

Gewalt“

Amt für Gleichstellung

Frauen und Männer

Familiengericht

Amt für Kinder, Jugend

und Familie

Amt für Soziales und

Senioren

Frauen-beratungsstelle

Familien-beratungsstellen

• Steuerungsgruppe –Geschäftsführung Jugendamt Köln

• Absprachen über

Zusammenarbeit Schnittstellen/Verfahrensabläufe )

• Hinzunahme Projekte Partnern „Männer gegen Gewalt“ AWO

• Fortbildungsveranstaltungen für neue Fachkräfte (z.B. Polizei)

• Gemeinsame

Öffentlichkeitsarbeit

• Vier Treffen im Jahr

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Exemplarische Gelingenheitsfaktoren

• Gemeinsames Leitbild und fachliches Verständnis aller Beteiligten • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz (auch in anderen Themenfeldern) • Politische Wille der Kommune Ressourcen einzusetzen • Selbstverständnis des Jugendamts als Interventionsbehörde rund um die Uhr • Hohe Kontinuität in Personen

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Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln

„Es ist nie alles getan“ Spannungsfelder und Diskussionsansätze

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Spannungsfelder in der Praxis • Diskussion im GSD zum Gewaltbegriff, Stichwort psychische Gewalt

• Frustrationsfeld GSD – keine Annahme von Hilfe und Drehtüreffekte

• Gewalt von Kindern, Folge Inobhutnahme

• Minderjährigenschutz vs. Partizipation

• Kinderrechte ( Schutz ) vs. Vaterrechte ( Umgang )

• Häusliche Gewalt in Flüchtlingseinrichtungen

• ……..

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Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln [email protected]

„Köln muss man nicht verstehen,

Köln muss man fühlen.“