Orientierungsschrift der Kindergärten und der … · • Deutsch für Fremdsprachige 7. 3....

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1 Primarschule Lerchenfeld Langestrasse 47 3603 Thun Orientierungsschrift der Kindergärten und der Primarschule Lerchenfeld (Schuljahr 2011/2012) Wohl des Kindes Eltern Kindergarten und Schule Pädagogische und administrative Schulleitung Venzl Regula Freiestrasse 15 3604 Thun 033 / 336 95 73 Hostettler Adrian Bächeli 5 A 3662 Seftigen 033 / 345 22 68 Kollegium Kindergärtnerinnen / Lehrkräfte Schulkommission der Stadt Thun Präsident Schürch Heinz Dahlienweg 36 3604 Thun Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen Leitbild Fünftagewoche und Blockzeiten Schulstruktur Klasse für besondere Förderung 2. Unterricht Allgemein Beurteilung Tagesschule Angebot der Schule Schulbibliothek Spezialunterricht Anlaufstelle Kantonale Erziehungsberatung Schulinterner Spezialunterricht Deutsch für Fremdsprachige 3. Zusammenleben Schulweg Pausenplatz Hausordnung 4. Freizeit Bezug der fünf freien Halbtage Absenzen Dispensationen Unentschuldigte Absenzen und nicht gewährte Dispensationen Ferienplan 5. Dienstleistungen Angebote Schulsozialarbeit Jugendarbeit Nachunterrichtsbetreuung Angebote der Stadt Thun Kadetten Gesundheit / Sicherheit Allgemein Arzt Zahnpflege und Zahnarzt Kopfläuse Fahrradhelmtragepflicht 6. Soziales Fürsorge 7. Zusammenarbeit Elternrat 8. Anliegen der Schule Wohnungswechsel Datenbank Beschwerdeweg 9. Anmerkungen Aktualisierung Bezugsmöglichkeit Anregungen 10. Adressen Adressen der Lehrpersonen Schulleitung Telefon 033 / 225 80 51 / 53 Lehrerzimmer Telefon 033 / 225 80 50 Kindergarten I Telefon 033 / 222 16 31 Kindergarten II Telefon 033 / 222 16 31 Kindergarten III Telefon 033 / 222 03 35 Hort Telefon 033 / 222 12 24

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Primarschule Lerchenfeld Langestrasse 47 3603 Thun Orientierungsschrift der Kindergärten und der Primarschule Lerchenfeld (Schuljahr 2011/2012)

Wohl des Kindes

Eltern Kindergarten und Schule

Pädagogische und administrative Schulleitung

Venzl Regula Freiestrasse 15 3604 Thun 033 / 336 95 73

Hostettler Adrian Bächeli 5 A 3662 Seftigen 033 / 345 22 68

Kollegium

Kindergärtnerinnen / Lehrkräfte Schulkommission der Stadt Thun

Präsident Schürch Heinz Dahlienweg 36 3604 Thun

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Informationen • Leitbild • Fünftagewoche und Blockzeiten • Schulstruktur • Klasse für besondere Förderung

2. Unterricht

• Allgemein • Beurteilung • Tagesschule • Angebot der Schule • Schulbibliothek

• Spezialunterricht • Anlaufstelle • Kantonale Erziehungsberatung • Schulinterner Spezialunterricht • Deutsch für Fremdsprachige

3. Zusammenleben

• Schulweg • Pausenplatz • Hausordnung

4. Freizeit

• Bezug der fünf freien Halbtage • Absenzen • Dispensationen • Unentschuldigte Absenzen und nicht gewährte

Dispensationen • Ferienplan

5. Dienstleistungen • Angebote

• Schulsozialarbeit • Jugendarbeit • Nachunterrichtsbetreuung • Angebote der Stadt Thun • Kadetten

• Gesundheit / Sicherheit • Allgemein • Arzt • Zahnpflege und Zahnarzt • Kopfläuse • Fahrradhelmtragepflicht

6. Soziales

• Fürsorge

7. Zusammenarbeit • Elternrat

8. Anliegen der Schule

• Wohnungswechsel • Datenbank • Beschwerdeweg

9. Anmerkungen

• Aktualisierung • Bezugsmöglichkeit • Anregungen

10. Adressen

• Adressen der Lehrpersonen

Schulleitung Telefon 033 / 225 80 51 / 53 Lehrerzimmer Telefon 033 / 225 80 50 Kindergarten I Telefon 033 / 222 16 31 Kindergarten II Telefon 033 / 222 16 31 Kindergarten III Telefon 033 / 222 03 35 Hort Telefon 033 / 222 12 24

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1. Allgemeine Informationen

Leitbild

Die Primarschule Lerchenfeld orientiert sich am Leitbild. Aktuelle Schwerpunkte im Schuljahr 2011/2012 sind:

• Jahresmotto „In Bewegung“ • Netzwerkarbeit (Verbindungen optimieren zwischen Behörden, Schule, Jugendarbeit,

Schulsozialarbeit und Quartier) Fünftagewoche und Blockzeiten

An den Thuner Schulen gelten die Fünftagewoche und die Blockzeiten, d.h. jede Schülerin und jeder Schüler hat von 08.20 – 11.50 Uhr Unterricht. Schulstruktur

Dem Motto des Leitbildes „Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch“ verpflichtet, treffen wir die notwendigen Massnahmen zum Wohle aller Beteiligten. Die geltenden Schulstrukturen werden deshalb regelmässig evaluiert und allfällige Änderungen, bei-spielsweise in der Klassenzugehörigkeit, in der Stammstruktur, in der Zuteilung der Lehrkräfte etc. im Schulteam besprochen und wenn nötig eingeleitet und umgesetzt.

Kindergarten

Die Eltern haben in der Gemeinde Thun die Möglichkeit, ihr Kind ein oder zwei Jahre in den Kindergarten zu schicken. Die Zuteilung in den Kindergarten erfolgt nach ausge-wählten Kriterien, weshalb Wünsche der Eltern nicht berücksichtigt werden können.

Kindergarten I Kindergarten II Kindergarten III Primarschule

An unserer Schule werden zwei Schuljahre in der gleichen Klasse unterrichtet. Somit ergibt sich folgende Struktur:

1. / 2. Klasse 1. / 2. Klasse 1. / 2. Klasse

3. / 4. Klasse 3. / 4. Klasse 3. / 4. Klasse

5. / 6. Klasse 5. / 6. Klasse 5. / 6. Klasse

Aus der Schulstruktur ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit. So laufen während des Schuljahres Projekte mit unterschiedlicher Beteiligung. Zum Beispiel: • Auf der Stufe (z.B. unter der Verantwortung der Lehrkräfte der 3. und 4. Klassen) • Im Stamm (unter der Verantwortung der Lehrkräfte, welche einander die Schülerinnen und Schüler über-

geben) • Als ganze Schule Bei der Organisation und Durchführung arbeiten wir je nach Situation mit den Eltern und der Quartierbevölkerung zusammen.

Die Schülerinnen und Schüler werden am Ende des 6. Schuljahres entsprechend ihren

Möglichkeiten als Realschüler(innen), Sekundarschüler(innen) oder Schüler(innen) mit speziellem Sekundarschulniveau in der Regel in die Oberstufenschule Progymatte über-treten.

Klasse für besondere Förderung

Schüler mit einem Status für besondere Förderung werden bis Ende des 6. Schuljahres möglichst schulhausintern und integrativ geschult.

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2. Unterricht

Allgemein

• Beurteilung

Ab der 3. Klasse erfolgt die Beurteilung während des ganzen Schuljahres mit Noten.

Schuljahr 1. Semester 2. Semester

• 1. / 2. Klasse Gespräch Beurteilungsbericht ohne Noten

• 3. - 5. Klasse Gespräch Beurteilungsbericht mit Noten

• 6. Klasse Übertrittsbericht und –protokoll Beurteilungsbericht mit Noten

• Tagesschule

Müller Sarah Pestalozzistrasse 94 3600 Thun 033 / 222 05 02

Die Tagesschule Lerchenfeld im Jugend- und Quartiertreff bietet Schülerinnen und Schülern vom Kindergarten bis zur 6. Klasse eine Betreuung in Sachen Aufgaben und Freizeitgestaltung. Für die Anmeldung und allfällige Fragen wende man sich bitte direkt an die Tagesschulleitung un-ter der Natelnummer 079 921 05 12. Anmeldungen für die Tagesschule sind für ein Jahr verbindlich.

• Angebot der Schule

Die Schülerinnen und Schüler von der 2. – 6. Klasse haben die Möglichkeit, in ver-schiedenen Bereichen ein Wahlfach zu belegen. Aufgrund der aktuellen Sparmass-nahmen im Kanton Bern kann eine Durchführung jedoch nicht garantiert werden. Die Anmeldung ist verbindlich und der Unterricht unterliegt der Absenzenordnung.

• Schulbibliothek

Spezialunterricht Klassenlehrperson

• Anlaufstelle Erste Anlaufstelle für Spezialunterricht ist die Klassenlehrperson, welche erste Abklärungen vor-nimmt und gegebenenfalls weitere Schritte einleitet.

• Kantonale Erziehungsberatung

Sekretariat Scheibenstrasse 11 C 3600 Thun 031 635 58 58

Die Erziehungsberatung unterstützt Eltern und Lehrkräfte in der Erfüllung des Erziehungsauftra-ges und führt notwendige Abklärungen durch.

• Schulinterner Spezialunterricht Integrative Förderung, Logopädie, Psychomotorik

Hodel Christina Parkstrasse 28 3600 Thun 033 / 221 46 33 Roth Martina Untere Zulgstrasse 10 3613 Steffisburg 033 / 437 72 73 Siegenthaler Silvia Schärerstrasse 21 3014 Bern 031 / 332 64 75 Vögeli Ursula Langestrasse 47 3603 Thun 079 / 541 35 20 Wittwer Therese Staatsstrasse 177 3626 Hünibach 033 / 243 56 00 Zumthurm Daniela Weriweg 29 3902 Gils 033 / 225 50 18

• Deutsch für Fremdsprachige

Lörtscher Margrith Hondrichstrasse 116 C 3702 Hondrich 079 / 631 80 96

Die Bibliothek ist am Montag und Donnerstag von 13.30 – 13.50 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 10.00 – 10.15 Uhr geöffnet. Für jedes Buch, das mehr als einen Monat über die Ausleihefrist hinaus nicht zurückgebracht wird, ist eine Mahngebühr von Fr. 2.-- fällig.

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3. Zusammenleben

Schulweg

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Polizei und Lehrkräfte empfehlen, dass die Kinder den Schulweg zu Fuss zurücklegen und auf den Gebrauch von Rollbrettern, Inline-Skates und Kick-Boards auch im Sommerhalbjahr verzichten. Die Kinder sollten frühestens ¼ Stunde vor Schulanfang auf dem Schulareal eintreffen.

Pausenplatz

Für Kinder, die ausserhalb der Unterrichtszeit auf dem Pausenplatz spielen, sind die Eltern verant-wortlich. Das Amt für Stadtliegenschaften hält in seinen Weisungen fest, dass Schulpflichtige die Anlagen spä-testens bis um 20.00 Uhr im Winter, beziehungsweise bis um 21.00 Uhr im Sommer, verlassen haben müssen. Das Richterliche Verbot vom 30. November 2001 regelt weitere Details zur Benützung des Schulare-als und hält unter anderem fest, dass Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht werden können. Hausordnung

Die gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, Hauswart und Lehrkräften erarbeitete Hausordnung ist Basis für die Zusammenarbeit an unserer Schule.

• Wir sind uns bewusst, dass auch Worte verletzen, nehmen Rücksicht aufeinander und verhalten uns fair und verantwortungsbewusst.

• Zu dem uns zur Verfügung gestellten Schulmaterial tragen wir Sorge und leisten wenn nötig Er-satz.

• Anweisungen des Hauswartes und der Lehrkräfte werden strikte befolgt. • Gefährliche Gegenstände oder Waffen gehören nicht in die Schule und werden gegebenenfalls

eingezogen. • Der Abfall wird in den auf dem Areal montierten Kübeln getrennt entsorgt. • Wenn Unterricht stattfindet, verhalten wir uns in den Gängen und in der Pausenhalle ruhig und

rücksichtsvoll. • Es ist uns wichtig, dass die Gänge und WC’s sauber und ordentlich sind. • Das Schulhaus wird am Morgen und am Nachmittag fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. • Am Abend ist das Schulhaus ab 16.15 Uhr geschlossen. • Ausserhalb der Unterrichtszeiten kann im Schulhaus kein Unterrichtsmaterial geholt werden. • In den Schulzimmern und Spezialräumen werden Hausschuhe getragen. • Wir verlassen die Spezialräume (Pausenhalle, Bibliothek, Werkräume und Turnhalle) ordentlich. • Bälle, Rollbretter, Inline-Skates, Kick-Boards und Schuhe mit Rollen benutzen wir im Schulhaus

nicht. • Um Missbrauch vorzubeugen, empfiehlt es sich, das Handy zu Hause zu lassen. • Die grosse Pause verbringen wir, ohne das Schulhausareal zu verlassen, im Freien. • Die Wiese und der Hartplatz sind für das Spiel reserviert. Die Strasse, der Parkplatz und die

Nachbargrundstücke sind keine Spielplätze. • Nach der Pause begeben wir uns an den Platz und sind arbeitsbereit. • Wir nehmen an Exkursionen teil, wenn wir uns vorbildlich und verantwortungsbewusst verhalten. • Gefundene Gegenstände werden im Fundkasten deponiert.

Im Interesse der ganzen Schule, jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers, werden alle, welche sich nicht an die Hausordnung halten, zur Rechenschaft gezogen. Wiederholte Verstösse können allenfalls sogar eine Meldung bei der Vormundschaftsbehörde oder einen Ausschluss von der Schule zur Folge haben.

Das Fahrrad darf nicht benutzt werden!

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4. Freizeit

Bezug der fünf freien Halbtage • Die Klassenlehrperson ist durch die Eltern möglichst früh, spätestens aber bis 24 Stunden vor

dem Bezug, zu informieren. Es erfolgt kein Eintrag im Zeugnis. Absenzen • Als nicht vorhersehbare, aber entschuldigte Absenzen gelten:

• Krankheit des Kindes • Unfall des Kindes • Krankheit in der Familie des Kindes • Todesfall in der Familie des Kindes

Bitte möglichst frühzeitige Information der Klassenlehrperson!

• Als vorhersehbare und entschuldigte Absenzen gelten: • Arzt- und Zahnarztbesuche • Prüfungsaufgebote • Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung, den kinder- und

jugendpsychiatrischen oder den schulärztlichen Dienst • Wohnungswechsel der Familie (maximal zwei Tage) • Therapien auf ärztliche Verordnung

Bitte in jedem Fall möglichst frühzeitige Information der Klassenlehrperson! Dispensationen • Als Dispensationsgründe gelten:

• der Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur • die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen • auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- und jugendpsychiatrischen oder des

schulärztlichen Dienstes das Fernbleiben von einzelnen Fächern • die Einhaltung religiöser Gebote • Familienferien bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr, wenn aus beruflichen Gründen nicht

mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen, oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Aus-land nicht während der Schulferien möglich ist Einreichen eines Dispensationsgesuches spätestens vier Wochen im Voraus, schrift-

lich und begründet bei der Schulleitung, welche Beweise oder Bestätigungen einfordern kann.

Zu spät eingereichte Gesuche und solche, welche z.B. mit höheren Preisen für Flüge oder Ferienarrangements begründet sind, werden in jedem Fall abgelehnt.

Unentschuldigte Absenzen und nicht gewährte Dispensationen • Als unentschuldigt gelten: • Absenzen die nicht begründet werden können oder der Klassenlehrperson nicht ordnungsgemäss

bekannt gegeben werden • Fernbleiben vom Unterricht, wenn eine Dispensation nicht gewährt ist

Die Schulleitung leitet die entsprechenden Massnahmen, wie z.B. eine Anzeige, gemäss Volksschulgesetz (VSG) ein.

Ferienplan der Kindergärten und der Primarschule Lerchenfeld

Schuljahr 2011 / 2012 Schuljahr 2012/ 2013

Herbst 24.09.11 – 16.10.11 Herbst 22.09.12 – 14.10.12 Winter 24.12.11 – 08.01.12 Winter 22.12.12 – 06.01.13 Sportwoche 18.02.12 – 26.02.12 Sportwoche 16.02.13 – 24.02.13 Frühling 07.04.12 – 29.04.12 Frühling 06.04.13 – 28.04.13 Sommer 07.07.12 – 12.08.12 Sommer 06.07.13 – 11.08.13

Schulschluss vor den Ferien ist am Freitag nach Stundenplan, vor den Sommerferien am Freitagmittag. Ebenfalls schulfrei ist der Gründonnerstagnachmittag und der Freitag nach Auffahrt.

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5. Dienstleistungen

Angebote

• Schulsozialarbeit

Meyer Daniel Langestrasse 49 3603 Thun 079 / 859 23 59

Schulsozialarbeit ist ein Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrperso-nen bei sozialen Fragen und Problemen. Die Schulsozialarbeit kann freiwillig in Anspruch genommen werden oder durch Lehrpersonen und Schulleitung vermittelt oder angefordert werden. Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos. Für genauere Informationen oder Fragen steht Herr Meyer telefonisch zur Verfügung.

• Jugendarbeit

Krebs Gerhard Langestrasse 49 3603 Thun 033 221 80 47

Kinder und Jugendliche werden bei Projekten in der Schule und bei ihrer Freizeitgestaltung im Ju-gend- und Quartiertreff Lerchenfeld (JQL) unterstützt. Angaben zu den Öffnungszeiten und Anläs-sen können dem Schaukasten entnommen oder im Internet unter www.thun.ch/jugendarbeit abge-rufen werden.

• Nachunterrichtsbetreuung

Während zweieinhalb Stunden bietet die Schule von Montag bis Donnerstag eine kostenlose Nachunterrichtsbetreuung im Rümli-Treff unter professioneller Leitung an.

• Angebote der Stadt Thun

Die Stadt Thun organisiert Sportfachkurse. Die Information der Schülerinnen und Schüler und die Anmeldung durch die Eltern erfolgt über die Klassenlehrpersonen. Alle Jahre haben die Schülerinnen und Schüler der Volksschule die Möglichkeit, während der Sommerferien einen Ferienpass zu lösen. Die Publikation erfolgt im Thuner Amtsanzeiger.

• Kadetten

Vom 4. Schuljahr an besteht die Möglichkeit, dem Kadettenkorps Thun beizutreten. Gesundheit / Sicherheit

• Allgemein

Unsere Schule ist Mitglied des schweizerischen Netzwerkes gesundheitsfördernder Schulen. Wir bitten Sie, den Kindern ein gesundes „Znüni“ mitzugeben und den Pausenkiosk zu unterstützen.

• Arzt

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wird im Kindergarten, im 4. und 8. Schuljahr eine obligatori-sche schulärztliche Untersuchung durchgeführt. Die Schule gibt die notwendigen Unterlagen ab. Die Eltern sind dafür besorgt, dass die Untersuchung bis Ende des Kalenderjahres durchgeführt wird und die Klassenlehrperson den Abschnitt zurückerhält. Die Arztkarte bleibt bei den Eltern.

• Zahnpflege und Zahnarzt

Alle zwei Monate werden in der Schule die Zähne mit einer Fluorlösung geputzt. Dispensationen können nur auf Grund eines schriftlichen Gesuches erfolgen.

• Kopfläuse

Das Auftreten ist, entgegen der noch immer weit verbreiteten Meinung, nicht das Resultat von mangelnder Hygiene. Bei Befall sollte dies deshalb nicht verheimlicht werden, sondern sofort der Klassenlehrperson mitgeteilt werden. Zudem findet einmal im Jahr eine obligatorische Untersu-chung statt.

• Fahrradhelmtragepflicht

Das Tragen eines Fahrradhelmes an Schulanlässen und Exkursionen mit dem Fahrrad ist obliga-torisch.

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, werden die Schüler jährlich einmal beim Zahnarzt untersucht. Die Schule gibt die notwendigen Unterlagen ab. Die Eltern sind dafür besorgt, dass die Untersuchung bis Ende des Kalenderjahres durchgeführt wird und die Klassenlehrperson den Abschnitt zurückerhält. Die Zahnkarte bleibt bei den Eltern.

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6. Soziales

Fürsorge

Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, haben Sie die Möglichkeit, die “Blaue Karte“ über das Amt für Bildung und Sport (Tel: 033 225 84 06) oder die Klassenlehrperson zu beantragen. Wenn dem Antrag bei den zuständigen Behörden stattgegeben wird, werden in der Regel finanzielle Zuschüsse für besondere Schulanlässe wie z.B. Landschulwochen und Skilager gewährt. 7. Zusammenarbeit

Elternrat

Der Elternrat arbeitet mit der Schule zusammen und bietet eine Plattform zur Mitwirkung an Themen, die nicht im Unterricht bearbeitet werden. 8. Anliegen der Schule

Wohnungswechsel

Datenbank

Um die externe Kommunikation und den internen administrativen Aufwand bewältigen zu können, sind wir auf eine stets aktuelle Datenbank im Rahmen des Datenschutzgesetzes angewiesen. Wir bitten deshalb darum, der Klassenlehrperson sofort mitzuteilen, wenn sich die familiären Verhält-nisse ändern. Beschwerdeweg

Auch wenn Eltern und Lehrkräfte im Interesse des Kindes bemüht sind am gleichen Strick zu ziehen, kann es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Verbesserungen können aber nur realisiert werden, wenn diese ausdiskutiert werden und zwar unter Einhaltung des Beschwerdeweges:

1. Stufe Eltern – Lehrperson ⇒ 2. Stufe

2. Stufe Eltern – Lehrperson – Schulleitung ⇒ 3. Stufe

3. Stufe Eltern – Lehrperson – Schulleitung – Schulkommission ⇒ 4. Stufe

4. Stufe Schulinspektorat ⇒ 5. Stufe

5. Stufe Kantonale Erziehungsdirektion

Wir bitten darum, die Klassenlehrperson so früh wie möglich zu informieren. Diese klärt gemeinsam mit der Schulleitung die Formalitäten der neuen Schul- und Klassenzuteilung ab. Die neue Schulleitung wird mit den Eltern Kontakt aufnehmen und ihnen die nötigen Informationen zukommen lassen. Bestehende Unterlagen werden durch die Klassenlehrperson direkt weitergeleitet.

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9. Anmerkungen

Aktualisierung

Die Orientierungsschrift wird jährlich aktualisiert, ist wie das Leitbild im Internet unter www.thun.ch abrufbar und wird allen Eltern zu Beginn des neuen Schuljahres in einem Exemplar zugestellt.

Bezugsmöglichkeit

Weitere Exemplare können zu einem Preis von Fr. 2.-- beim Verfasser Adrian Hostettler per Telefon (033 / 225 80 51) bestellt werden.

Anregungen

Ideen von Ihrer Seite werden vom Verfasser gerne entgegengenommen.

10. Adressen der Lehrpersonen

Name Vorname Strasse und Nr. PLZ Ort Telefon privat Funktion

Aellen Ursula Lerchenfeldstr. 9 3603 Thun 033 223 29 22 Lehrperson Beutler Erna Hohmadstr. 26 3600 Thun 033 336 52 19 Kindergärtnerin Buchs Christine Haldenweg 18 3626 Hünibach 033 222 48 56 Lehrperson Christen Cornelia Turmstr. 13 3613 Steffisburg 033 437 95 76 Kindergärtnerin Erb Martin Bahnhofstr. 58 3613 Steffisburg 033 437 72 90 Lehrperson Furrer Karin Schadaustr. 23 3604 Thun 033 221 77 80 Lehrperson Gatti Elisabeth Hohlestr. 28 3123 Belp 031 819 22 52 Lehrperson Gäumann Esther Konolfingenstr. 41 3510 Häutligen 031 791 22 87 Lehrperson Glauser Nadine Mühletalstr. 25 3110 Münsingen 031 331 41 27 Lehrperson Hans Regina Kohlerenweg 3 3626 Hünibach 079 406 17 76 Kindergärtnerin Hodel Christina Parkstr. 28 3600 Thun 033 221 46 33 Heilpädagogin Hostettler Adrian Bächeli 5 A 3662 Seftigen 033 345 22 68 Lehrperson Krebs Andrea Sädelstr. 17 3115 Gerzensee 031 781 28 59 Lehrperson Lörtscher Margrith Hondrichstr. 116 C 3702 Hondrich 033 631 80 96 Lehrperson Mani Reto Eichmattweg 8 3600 Thun 033 221 84 68 Kindergärtner Mc Hale Brigitte Im Baumgarten 22 3600 Thun Kindergärtnerin Nyfeler Gertrud Forstweg 21 3603 Thun 033 222 97 69 Lehrperson Ramser Brigitte Riedernstr. 9 3661 Uetendorf 033 345 91 07 Lehrperson Reist Christine Zulgstr. 94 3613 Steffisburg 033 437 64 02 Lehrperson Roth Martina Untere Zulgstr. 10 3613 Steffisburg 033 437 72 73 Heilpädagogin Schild Katrin Zibelegässli 8 3612 Steffisburg 033 437 44 59 Lehrperson Schlechten Therese Stationsstr. 17 C 3628 Uttigen 033 243 43 79 Lehrperson Schwander Ursula Gutenbrunnenstr. 111 3775 Lenk 033 733 04 06 Lehrperson Stauffer Karin Florastr. 26 3600 Thun 033 222 31 43 Lehrperson Venzl Regula Freiestr. 15 3604 Thun 033 336 95 73 Lehrperson Vögeli Ursula Langestrasse 47 3603 Thun 079 541 35 20 Heilpädagogin Walser Christine Langeten 30 A 3116 Kirchdorf 031 781 11 52 Kindergärtnerin Wittwer Therese Staatsstr. 177 3626 Hünibach 033 243 56 00 Logopädin Zengaffinen Reinhard Dorfstr. 23 3127 Mühledorf 079 394 26 01 Lehrperson