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30 pkajournal 5/2015 pka pkacircle-News Erste Frage: Gibt es wirklich eine Chance, im Falle der Gründung einer Standesvertretung, et- was zu bewegen? (Anm.: Damals wusste ich noch nicht, dass ich 24 Monate später mit eini- gen Kollegen den pkacircle gründe werde.) Zweite Frage: Wie soll das gehen und gibt es überhaupt Bedarf an einer Interessensvertretung für PKAs aus den eigenen Reihen? Vielleicht mach ja nur ich mir Gedanken und bin schon wieder zu umtriebig, wenn ihr wisst was ich meine. Und noch nie waren mir die Antworten auf diese zwei Fragen so klar wie heute. Wa- rum? Na, dann seid mal gespannt. Gibt es Bedarf für eine PKA-Interessensvertretung? Zuerst möchte ich die zweite Frage behan- deln. Seit der Gründung des pkacircle als Interessensvertretung von und für PKAs, ge- hen bei uns immer wieder arbeitsrechtliche Anfragen ein. Die Verunsicherung in rechtli- chen Belangen ist sichtlich groß und darin sehen wir bereits einen der vielen Hinweise darauf, dass wir das Richtige tun. Die Anfra- gen, die uns erreichen sind keine einfachen Fragen, das könnt ihr mir glauben. So hat sich, um nur ein Erlebnis herauszugreifen, zum Beispiel kürzlich eine Kollegin an uns gewandt, die eine Anfrage an die Arbeiter- kammer und an die Apothekerkammer ge- stellt hat. Man möchte es kaum für möglich erachten, doch von den beiden Institutio- nen hat sie zwei, völlig konträre Antworten erhalten. So etwas ist auch für uns eine gro- ße Herausforderung und eine Verantwor- tung, die wir gerne für unsere Mitglieder übernehmen! Wir konnten der Kollegin helfen. Sie ist aber kein Einzelfall – und so sind wir stetig bemüht, nicht nur das erste PKA-Netzwerk aufzubauen, in dem sich PKAs endlich mit Kolleginnen und Kollegen persönlich aus- tauschen können, sondern unseren Mit- gliedern auch in allen Belangen unsere Unterstützung anzubieten. Der Zuspruch und die Freude der Kolleginnen und Kol- legen, die uns entgegen gebracht wird, spricht eine klare Sprache und gibt eine klare Antwort auf meine eingangs erwähn- te zweite Frage: Ja, es gibt Bedarf! Kann der pkacircle überhaupt etwas bewegen? Noch heikler, wie ihr euch sicher vorstellen könnt, ist die erste Frage. Doch auch hier habe ich nun endlich meine Antwort ge- funden: Kurz nach der öffentlichen Vorstellung des pkacircle im Februar, erschien in der Apo- theker Krone ein Interview mit Mag. Mar- tin Müller vom Referat für Rechtspolitik im ÖGB, der im Zusammenhang mit dem pkacircle darauf hinwies, dass es formal sehr schwer ist in Österreich die Kollektiv- vertragsfähigkeit zu erreichen. Sein Vor- schlag wäre, dass alle PKAs einfach Mit- glied beim ÖGB werden sollten. Durch mehrmalige anonyme Anrufe in den letz- ten Monaten beim ÖGB, um Rechtsaus- kunft und Auskunft in anderen Belangen rund um den PKA-Beruf zu erhalten, muss- ten wir jedoch sehr schnell erkennen, dass sich im ÖGB niemand, mit dem wir auch sprechen durften, so richtig auskannte wer überhaupt PKAs sind, geschweige denn auf uns konkret eingehen konnte. Der erwähnte Ratschlag an alle PKAs Mit- glied beim ÖGB zu werden, um optimal vertreten werden zu können, erschien so- mit doch etwas kühn. Natürlich kann ich den Beweggrund von Herrn Müller durch- aus nachvollziehen, da der pkacircle, wie jede andere Interessensvertretung auch, mit der potenziellen Erlangung der kollek- tivvertragsfähigkeit ein wenig am Macht- kuchen des ÖGB mitnaschen würde. Uns geht es hier jedoch nicht um einen Macht- kampf, sondern unser höchstes Ziel ist es, die Zukunft für uns PKAs mitgestalten zu können und uns für unseren Berufsstand und damit für uns alle einzusetzen. Das werden wir auf Augenhöhe mit allen Betei- ligten unternehmen und begrüßen jegli- Vor einiger Zeit, so zirka vor zwei Jahren habe ich immer wieder darüber nachgedacht, was für Möglichkeiten wir PKAs haben. Mein neuer Freund: das Arbeitsverfassungsgesetz pkacircle | Gabriele Jelinek PKA circle

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Page 1: p Mein neuer Freund: das Arbeitsverfassungsgesetz · Mein neuer Freund: das Arbeitsverfassungsgesetz pka circle | Gabriele Jelinek PKA circle. pka journal 5/2015 31 che Zusammenarbeit,

30 pkajournal 5/2015

pkapkacircle-News

Erste Frage: Gibt es wirklich eine Chance, im Falle derGründung einer Standesvertretung, et-was zu bewegen? (Anm.: Damals wusste ichnoch nicht, dass ich 24 Monate später mit eini-gen Kollegen den pkacircle gründe werde.)

Zweite Frage:Wie soll das gehen und gibt es überhauptBedarf an einer Interessensvertretung fürPKAs aus den eigenen Reihen? Vielleichtmach ja nur ich mir Gedanken und binschon wieder zu umtriebig, wenn ihr wisstwas ich meine.

Und noch nie waren mir die Antworten aufdiese zwei Fragen so klar wie heute. Wa-rum? Na, dann seid mal gespannt.

Gibt es Bedarf für eine PKA-Interessensvertretung?Zuerst möchte ich die zweite Frage behan-deln. Seit der Gründung des pkacircle alsInteressensvertretung von und für PKAs, ge-hen bei uns immer wieder arbeitsrechtlicheAnfragen ein. Die Verunsicherung in rechtli-chen Belangen ist sichtlich groß und darinsehen wir bereits einen der vielen Hinweise

darauf, dass wir das Richtige tun. Die Anfra-gen, die uns erreichen sind keine einfachenFragen, das könnt ihr mir glauben. So hatsich, um nur ein Erlebnis herauszugreifen,zum Beispiel kürzlich eine Kollegin an unsgewandt, die eine Anfrage an die Arbeiter-kammer und an die Apothekerkammer ge-stellt hat. Man möchte es kaum für möglicherachten, doch von den beiden Institutio-nen hat sie zwei, völlig konträre Antwortenerhalten. So etwas ist auch für uns eine gro-ße Herausforderung und eine Verantwor-tung, die wir gerne für unsere Mitgliederübernehmen!

Wir konnten der Kollegin helfen. Sie istaber kein Einzelfall – und so sind wir stetigbemüht, nicht nur das erste PKA-Netzwerkaufzubauen, in dem sich PKAs endlich mitKolleginnen und Kollegen persönlich aus-tauschen können, sondern unseren Mit-gliedern auch in allen Belangen unsereUnterstützung anzubieten. Der Zuspruchund die Freude der Kolleginnen und Kol-legen, die uns entgegen gebracht wird,spricht eine klare Sprache und gibt eineklare Antwort auf meine eingangs erwähn-te zweite Frage: Ja, es gibt Bedarf!

Kann der pkacircle überhaupt etwas bewegen?Noch heikler, wie ihr euch sicher vorstellenkönnt, ist die erste Frage. Doch auch hierhabe ich nun endlich meine Antwort ge-funden:

Kurz nach der öffentlichen Vorstellung despkacircle im Februar, erschien in der Apo-theker Krone ein Interview mit Mag. Mar-tin Müller vom Referat für Rechtspolitik imÖGB, der im Zusammenhang mit dempkacircle darauf hinwies, dass es formalsehr schwer ist in Österreich die Kollektiv-vertragsfähigkeit zu erreichen. Sein Vor-schlag wäre, dass alle PKAs einfach Mit-glied beim ÖGB werden sollten. Durchmehrmalige anonyme Anrufe in den letz-ten Monaten beim ÖGB, um Rechtsaus-kunft und Auskunft in anderen Belangenrund um den PKA-Beruf zu erhalten, muss-ten wir jedoch sehr schnell erkennen, dasssich im ÖGB niemand, mit dem wir auchsprechen durften, so richtig auskannte werüberhaupt PKAs sind, geschweige dennauf uns konkret eingehen konnte.

Der erwähnte Ratschlag an alle PKAs Mit-glied beim ÖGB zu werden, um optimalvertreten werden zu können, erschien so-mit doch etwas kühn. Natürlich kann ichden Beweggrund von Herrn Müller durch-aus nachvollziehen, da der pkacircle, wiejede andere Interessensvertretung auch,mit der potenziellen Erlangung der kollek-tivvertragsfähigkeit ein wenig am Macht-kuchen des ÖGB mitnaschen würde. Unsgeht es hier jedoch nicht um einen Macht-kampf, sondern unser höchstes Ziel ist es,die Zukunft für uns PKAs mitgestalten zukönnen und uns für unseren Berufsstandund damit für uns alle einzusetzen. Daswerden wir auf Augenhöhe mit allen Betei-ligten unternehmen und begrüßen jegli-

Vor einiger Zeit, so zirka vor zwei Jahren habe ich immer wiederdarüber nachgedacht, was für Möglichkeiten wir PKAs haben.

Mein neuer Freund: das Arbeitsverfassungsgesetzpkacircle | Gabriele Jelinek

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che Zusammenarbeit, die sich mit denWerten und Zielen des pkacircle – und da-mit all unserer Mitglieder – vereinbarenlässt.

Und doch haben die Worte von Herrn Mül-ler noch in unseren Köpfen nachgehallt,weshalb wir hier ein für alle Mal Klarheit füruns und für alle PKAs schaffen wollten:Kann der pkacircle überhaupt eine Kollek-tivvertragsfähigkeit erreichen oder nicht?

Die Antwort ist einfach: Ja, kann er. Dafürgibt es genaue gesetzliche Regelungen,die Vereinen unter Einhaltung gewisserVoraussetzungen ermöglichen, um dieKollektivvertragsfähigkeit anzusuchen:

Der GesetzestextDie Kollektivvertragsfähigkeit von Verei-nen und die Beantragung der Zuerken-nung sind in den §§ 4 und 5 des Arbeits-verfassungsgesetz geregelt. Gemäß § 5Abs. 1 ArbVG ist für die Zuerkennung derKollektivvertragsfähigkeit das Bundesei-nigungsamt zuständig, das beim Bundes-ministerium für Arbeit, Soziales und Kon-sumentenschutz eingerichtet ist.

Was ist überhaupt ein Kollektivvertrag?Allen, denen das nicht geläufig ist: In ei-nem Kollektivvertrag werden wechselseiti-ge Rechte und Pflichten von Berufsgrup-pen geregelt. Diese Vereinbarungen wer-den zwischen der Arbeitgeber und Arbeit-nehmerseite geschlossen. Interessanter-weise führen für uns PKAs Gewerkschafterdie Verhandlungen, aber nicht jemand ausunserer Berufsgruppe.

Was braucht ein Verein für dieKollektivvertragsfähigkeit?Die Voraussetzungen als Verein Kollektivver-

tragsfähigkeit zu erlangen sind überschau-bar. Es bedarf einer Vielzahl an Mitgliedernfür die diese Möglichkeit eine maßgebendewirtschaftliche Bedeutung hat. Diese Mit-gliedschaft muss auf einer freiwilligen Basisberuhen. Der Verein muss sich in den Statu-ten zur Aufgabe gemacht haben, Arbeits-bedingungen innerhalb ihres Wirkungsbe-reiches zu regeln, in Ihren Zielen in einemgroßen fachlichen sowie räumlichen Wir-kungsbereich tätig und in der Vertretungder Interessen unabhängig sein.

Welche Voraussetzungen erfülltder pkacircle?Wenn wir das nun aus der Sicht des pkacir-cle betrachten, so erfüllen wir alle Vorraus-setzungen, bis auf, im Moment, die Zahlder Mitglieder! Ich erinnere jedoch an die-ser Stelle daran, dass unser Start erst imFebruar war und wir aus heutiger Sichtmehr als begeistert über den enormen Zu-strom und die Zustimmung unserer Kolle-ginnen und Kollegen sind. So ein starkesInteresse hätten wir uns nie erträumt. Es istsomit nur mehr eine Frage der Zeit, bis wirdie letzte Voraussetzung erfüllen, um dieKollektivvertragsfähigkeit zu beantragen,und wir arbeiten täglich daran neue Kolle-ginnen und Kollegen aktiv anzusprechenund über unsere Vereinsarbeit und unsereZiele zu informieren.

Ich möchte daher nochmals darauf hin-weisen: Wenn ihr wollt, dass wir unsereZukunft selbst in die Hand nehmen kön-nen, dann werdet Mitglied beim pkacircleund gebt uns die nötige Kraft für uns alleetwas bewegen zu können.

Warum wollen wir überhaupt kollektivvertragsfähig sein?Noch ein gutes Beispiel, wie wichtig es füruns ist, diese Verhandlungen selber zu füh-

ren, sind z. B. die Ungereimtheiten in derZuständigkeit für unsere Berufsgruppe.Von der Gewerkschaft haben ich bereitsgeschrieben – aber auch in der Arbeiter-kammer scheint PKA doch eher einFremdwort zu sein:

Bei einem Versuch mit einem Juristen derAK ein Gespräch zu führen, bekamen wireinen Rückruf der Assistentin, die sichmehrmals erklären ließ, um welche Berufs-gruppe es sich denn handle – mit dem Er-gebnis, dass wir uns an die Apotheker-kammer wenden sollten.

Diese inkompetente Aussage unter-streicht für uns klar, wie wichtig es ist, künf-tig für unseren Berufsstand selbst einste-hen und sämtliche Weichenstellungen füreine positive Zukunft aus den eigenen Rei-hen heraus führen zu können.

Was kann der pkacirclesonst alles bewegen?Abgesehen von der Kollektivvertragsfä-higkeit gibt es noch unzählige andereMöglichkeiten für unseren Berufsstandund für alle PKAs etwas bewegen zu kön-nen: z.B. das Bilden eines PKA-Netzwerks,Reformierung der Berufsschulausbildungund die Anpassung an die heutigen Be-dürfnisse und die damit einhergehendeErweiterung der Kompetenzbereiche,u.v.m. An all dem und noch mehr ist derpkacircle dran und hier möchten wir, für allunsere Mitglieder etwas bewegen. Daherkann auch auf meine erste, anfangs er-wähnte, Frage ein klares und deutliches„Ja“ geantwortet werden. Gemeinsamkönnen wir vieles bewegen. Die Kollektiv-vertragsfähigkeit und noch vieles mehr! «

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Unser RechtsexperteGlücklicherweise haben wir wenn es um rechtliche Themen geht großartige Unterstützungeines Experten. Rechtsanwalt Dr. Stefan Knaus aus der Kanzlei ekm-Rechtsanwälte in Salz-burg unterstützt uns tatkräftig bei der Recherche und Interpretation von Gesetzestexten undbei rechtlichen Anfragen. Auf diesem Weg möchten wir uns ganz herzlich bei ihm für seineUnterstützung bedanken.

Dr. Stefan Knaus

Geboren 1961 in Schwarzach im Pongau. Abschluss des Jus-Studiums in Salzburg. Seit 20Jahren in seiner eigenen Kanzlei tätig. Seit mehr als 20 Jahren verheiratet und hat einenSohn. Er ist Spezialist für Zivil-, Arbeits-, Unternehmens- und Familienrecht.