Passiv-Aktiv-Transfer am Beispiel Baden-Württemberg · KATJA MAST MDB GENERALSEKRETÄRIN DE...

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Passiv-Aktiv-Transfer am Beispiel Baden-Württemberg KATJA MAST MDB SPRECHERIN DER ARBEITSGRUPPE ARBEIT UND SOZIALES DER SPD-BUNDESTAGSFRAKTION VORSITZENDE DER LANDESGRUPPE BADEN-WÜRTTEMBERG GENERALSEKRETÄRIN DER SPD BADEN-WÜRTTEMBERG

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Passiv-Aktiv-Transfer am

Beispiel Baden-Württemberg

KATJA MAST MDB SPRECHERIN DER ARBEITSGRUPPE ARBEIT UND

SOZIALES DER SPD-BUNDESTAGSFRAKTION VORSITZENDE DER LANDESGRUPPE

BADEN-WÜRTTEMBERG GENERALSEKRETÄRIN DER SPD BADEN-WÜRTTEMBERG

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* Bei Kommunen tritt nicht in allen Fällen eine (volle) KdU (Kosten der Unterkunft)-Ersparnis ein. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, den Bedarf zu decken, bevorzugen die derzeitigen Anrechnungsvorschriften für Einkommen den Bund, so dass zunächst der Bund profitiert und die Kommunen weiterhin KdU bezahlen müssen. Da das Land den Passiv-Aktiv-Transfer simuliert, erhalten die Kommunen diese Erstattung vom Land.

Modellbeispiel bei maximaler Förderung Minderleistungsausgleich (75%): Arbeitnehmer erhält: Monatsbrutto: (169 Stunden mit Mindestlohn 8,50 Euro) 1.436,50 € Sozialpädagogische Betreuung Arbeitgeber erhält: 1. Minderleistungsausgleich (75 % aus Arbeitgeber-Brutto von ca. 1.720 Euro): (ca.) 1.280,00 €

2. Pauschaler kommunaler Zuschuss („aus ersparten KdU“) 400,00 € 1.680,00 € Stadt-/Landkreis: 1. Pauschale für vom Kreis zu organisierende sozialpädagogische Betreuung 300,00 € 2. Pauschale zur Kompensation fehlender KdU-Ersparnis* und Verwaltungsaufwand 300,00 € 600,00 €

Stadt- und Landkreise (=Koordinierungsstellen)

Land

Arbeitgeber Jobcenter

Arbeitnehmer

Zuschusspauschalen: - Betreuung (€ 300) -Verwaltungsaufwand und Kompensation fehlende KdU-Ersparnis* (€ 300)

400 € kommunaler Zuschuss

Arbeitslohn, (i.d.R. 8,50 €

169 Stunden = 1436,50 € Arbeitnehmerbrutto)

(Bis zu) 75 % des Arbeitsentgelts

aus dem Eingliederungsbudget (=Minderleistungsausgleich)

Sozialer Arbeitsmarkt Baden-Württemberg (Passiv-Aktiv-Transfer) – Übersicht über Zahlungen

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Die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit sind vielfältig.

Hinzu kommt die immer komplexer werdende Rechtslage, die

dazu führt, dass die Betroffenen nur noch schwer erkennen

können, welche Leistungen überhaupt gesetzlich vorgesehen

sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Deshalb unterstützen wir in einem Modellversuch

Arbeitslosen(beratungs)zentren.

Entwicklung von Projekten zur unabhängigen, ganzheitlichen

Beratung und engmaschigen Betreuung von Arbeitslosen,

Aktivierung zur Selbsthilfe,

Hilfe im Umgang mit Behörden und Gerichten,

Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung

ehrenamtlicher Helfer,

Gestaltung institutionalisierter

Kooperationsansätze vor Ort.

Als Partner des Projekts wurden

zwölf erfahrene Dienste

ausgewählt, die in der Karte

dargestellt sind.

AUFGABEN

Unterstützung vonArbeitslosenberatungszentren

Aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen Ent-

wicklung wird die Gesunderhaltung der Arbeitskräfte durch ein

gutes betriebliches Gesundheitsmanagement immer wichtiger.

Das Sozialministerium beabsichtigt, mit Arbeitgebern und

Gewerkschaften Leitsätze zum Thema „Arbeit und Gesundheit in

Baden-Württemberg“ zu verabschieden. Sie sollen in Modellregio-

nen erprobt werden.

Ein Projekt wurde bereits gestartet: Das Präventionsprogramm

„Betsi“ (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern), das

die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg u.a. mit

der IKKclassic anbietet. Es wendet sich an Beschäftigte von Hand-

werksbetrieben, die am Arbeitsplatz gesundheitliche Probleme

haben.

Gesundheitliche Einschränkungen sind für

arbeitslose Menschen ein wesentliches Hemmnis

bei der Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung.

Mit rund 1 Mio. Euro aus dem Europäischen

Sozialfonds fördert das Land Projekte zur Förde-

rung von Langzeitarbeitslosen mit gesundheit-

lichen Einschränkungen. Mehr als 900 Teilneh-

mende mit gesundheitlichen Einschränkungen

erhalten die Chance, auf dem Arbeitsmarkt

wieder Fuß zu fassen.

Arbeit und GesundheitDas eine geht nicht ohne das andere

Faire Bezahlung, fairer Wettbewerb

Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)

wird seit 2013 sichergestellt, dass öffentliche Aufträge in Baden-

Württemberg nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren

Beschäftigten Tariflöhne zahlen und den aktuellen Mindestlohn

einhalten. Das Gesetz sichert einen fairen Wettbewerb und erteilt

Lohndumping eine Absage.

Eine Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert

Unternehmen und Arbeitnehmer zum Tariftreue- und Mindest-

lohngesetz und stellt Entgeltregelungen aus den einschlägigen

Tarifverträgen zur Verfügung. Über die Servicestelle sind auch

Muster für die Abgabe der Tariftreue- und Mindestentgelt-

erklärungen erhältlich.

Weitere Informationen sind zu finden unter:

http://tinyurl.com/servicestelle

Musterland fürgute und sichere Arbeit

Allianz für Fachkräfte

Wir gestalten mit der Allianz für Fachkräfte zusammen mit dem

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die berufliche Aus- und

Weiterbildung attraktiver. Wir wollen Un- und Angelernte besser

qualifizieren und die Beschäftigung von Frauen fördern. Im Rah-

men der Allianz setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern

beispielsweise für bessere Bedingungen des altersgerechten

Arbeitens ein und entwickeln eine Willkommenskultur gegen-

über Fachkräften aus anderen Regionen und Ländern. Davon

profitieren Menschen und Unternehmen im Land.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.fachkraefteallianz-bw.de

Einige der in dieser Broschüre beschriebenen Maßnahmen und

Projekte werden gefördert durch den Europäischen Sozialfonds.

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,

Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Schellingstraße 15

70184 Stuttgart

Telefon: 0711 / 123-0

www.sm.baden-wuerttemberg.de

Fotos: ehrenberg-bilder / jörn buchheim / auremar, Fotolia.com

und Staatsministerium Baden-Württemberg

NACHBARSCHAFTSWERK

FREIBURG

DIAKONISCHES WERK IM

SCHWARZWALD�BAAR�KREIS

VILLINGEN�SCHWENNINGEN

CARITAS ULM

IKARUS ARBEIT UND

SOZIALES E.V. KARLSRUHE

ARBEITERBILDUNG E.V.

REUTLINGEN

DIAKONISCHES WERK IM NECKAR�

ODENWALD�KREIS, MOSBACH

DIAKONISCHES WERK

PFORZHEIM

DIAKONISCHES WERK

MANNHEIM

A.L.S.O. ARBEITSLOSEN�

HILFEORGANISATION

SCHWÄBISCH GMÜND

ARBEITERWOHLFAHRT KREISVERBAND

KONSTANZ E.V., SINGEN

ARBEITSLOSENZENTRUM

LUDWIGSBURG

TÜBINGER ARBEITS�

LOSENTREFF TAT E.V.

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Baden-Württemberg steht wirtschaftlich bestens da. Doch von

dieser guten Ausgangslage profitieren längst nicht alle Menschen im

Land. Deshalb wollen wir den Menschen in Baden-Württemberg, die

schon lange arbeitslos sind, die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen

Bedingungen eröffnen.

Das „Landesprogramm gute und sichere Arbeit“ soll zur Integration

von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt beitragen und ist besonders

ausgerichtet auf:

Jüngere Menschen ohne Berufsausbildung,

Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Ältere oder Migrantinnen

und Migranten.

Passiv-Aktiv-Tausch / Sozialer Arbeitsmarkt

Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt

Assistierte Ausbildung / Ausbildung für Benachteiligte / Teilzeit-

ausbildung

Unterstützung von Arbeitslosen(beratungs)zentren

Arbeit und Gesundheit

DIE FÜNF BAUSTEINE DES LANDESPROGRAMMS:

Mit diesem Baustein möchte das Land die nachhaltige Inte-

gration von Langzeitarbeitslosen ins Erwerbsleben unterstützen

und ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft verbessern.

Das Land fördert bis Ende 2014 Aufwendungen für eine erforderli-

che soziale Begleitung und Betreuung von ca. 2.500 Teilnehmen-

den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund

5,6 Millionen Euro. Vorgesehen ist, das Programm auch ab 2015

weiter zu fördern.

Weitere Informationen zu diesem Baustein des

Landesprogramms finden Sie auf der Internetseite:

www.esf-bw.de/esf/index.php?id=115

Nachhaltigkeit der Integrationin den Arbeitsmarkt

Mit der modellhaften Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes

ermöglicht das Land Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermitt-

lungshemmnissen eine sozialpädagogisch begleitete, sozialversi-

cherungspflichtige Beschäftigung.

Statt den sogenannten Regelbedarf und die Kosten für die Unter-

kunft zu finanzieren, können diese Leistungen beim „Passiv-Aktiv-

Tausch“ als Zuschuss für eine Beschäftigung eingesetzt werden. So

wird der passive Empfang von Arbeitlosengeld ersetzt durch aktive

Teilhabe am Arbeitsleben (Passiv-Aktiv-Tausch).

einem Zuschuss des Jobcenters an den Arbeitgeber,

einem pauschalen Zuschuss von 400 Euro vom Stadt- oder

Landkreis an den Arbeitgeber an Stelle der ersparten Aufwen-

dungen für Unterkunft und Heizung,

einer vom Stadt- oder Landkreis organisierten, aufsuchenden

Betreuungsfachkraft.

Die modellhafte Erprobung soll Erkenntnisse liefern, ob mit die-

sem Ansatz nachhaltige Beschäftigungserfolge erzielt werden kön-

nen. Zur Zeit werden alle der 562 zur Verfügung stehenden Plätze

genutzt. Eine Evaluation ist für 2015/2016 vorgesehen.

DIE FÖRDERLEISTUNGEN BESTEHEN KONKRET AUS:

Passiv-Aktiv-Tausch

Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Baden-

Württemberg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit

zu machen. Wir wollen Arbeit, die gerecht entlohnt wird, Aner-

kennung bietet, nicht krank macht und die Vereinbarkeit von

Beruf und Familie gewährleistet.

Das Thema Arbeit ist für jeden von uns und für unser gesell-

schaftliches Zusammenleben von zentraler Bedeutung. Das

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Senioren (Sozialministerium) wirkt an der Gesetzgebung auf

den Gebieten des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes und der

Arbeitsmarktpolitik mit und bringt dabei die Vorstellungen des

Landes ein. Durch eigene Aktivitäten und spezielle Programme

unterstützen wir bestimmte arbeitsmarktpolitische Zielgruppen

wie junge Menschen, Langzeitarbeitslose oder Ältere. Auch der

hohe Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund

im Land erfordert oft zusätzliche Anstrengungen.

KATRIN ALTPETER

Ministerin für Arbeit und Sozialordnung,

Familie, Frauen und Senioren

Musterland fürgute und sichere Arbeit

Benachteiligte Jugendliche mit Ausbildungsproblemen, Langzeitar-

beitslose oder Frauen nach der Familienphase haben es auf dem

Arbeitsmarkt oft schwer. Deshalb hat die Landesregierung für diese

Gruppen passgenaue Ausbildungsmodelle entwickelt. Die Projekte

werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und mit Landes-

mitteln gefördert (www.esf-bw.de).

Das Land fördert z.B. das erfolgreiche Projekt „carpo - assistierte

Ausbildung“ (www.carpo-esf.de) und die Berufsvorbereitung durch

das berufspraktische Jahr „BPJ 21”. Dabei werden benachteiligte

Jugendliche intensiv sozialpädagogisch begleitet, damit sie eine Aus-

bildung beginnen und erfolgreich zum Abschluss bringen können.

Bei alleinerziehenden Frauen scheitert eine erfolgreiche Ausbildung

oft daran, dass sie Kinderbetreuung und Ausbildung nicht vereinba-

ren können. Deshalb fördern wir die Teilzeitausbildung für

Alleinerziehende.

Außerdem werden mit speziellen Projekten langzeitarbeitslose

Frauen angesprochen, die z.B. aus familiären Gründen länger aus

dem Beruf ausgestiegen sind oder die nach Alternativen zu ihrer

bisherigen - teils geringfügigen - Beschäftigung suchen. Ziel ist eine

dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben.

BENACHTEILIGTE JUGENDLICHE

ALLEINERZIEHENDE FRAUEN

LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN

Assistierte AusbildungJUGENDLICHE, ALLEINERZIEHENDE UND

LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN IM FOKUS

Landesprogrammgute und sichere Arbeit

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Baden-Württemberg steht wirtschaftlich bestens da. Doch von

dieser guten Ausgangslage profitieren längst nicht alle Menschen im

Land. Deshalb wollen wir den Menschen in Baden-Württemberg, die

schon lange arbeitslos sind, die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen

Bedingungen eröffnen.

Das „Landesprogramm gute und sichere Arbeit“ soll zur Integration

von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt beitragen und ist besonders

ausgerichtet auf:

Jüngere Menschen ohne Berufsausbildung,

Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Ältere oder Migrantinnen

und Migranten.

Passiv-Aktiv-Tausch / Sozialer Arbeitsmarkt

Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt

Assistierte Ausbildung / Ausbildung für Benachteiligte / Teilzeit-

ausbildung

Unterstützung von Arbeitslosen(beratungs)zentren

Arbeit und Gesundheit

DIE FÜNF BAUSTEINE DES LANDESPROGRAMMS:

Mit diesem Baustein möchte das Land die nachhaltige Inte-

gration von Langzeitarbeitslosen ins Erwerbsleben unterstützen

und ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft verbessern.

Das Land fördert bis Ende 2014 Aufwendungen für eine erforderli-

che soziale Begleitung und Betreuung von ca. 2.500 Teilnehmen-

den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund

5,6 Millionen Euro. Vorgesehen ist, das Programm auch ab 2015

weiter zu fördern.

Weitere Informationen zu diesem Baustein des

Landesprogramms finden Sie auf der Internetseite:

www.esf-bw.de/esf/index.php?id=115

Nachhaltigkeit der Integrationin den Arbeitsmarkt

Mit der modellhaften Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes

ermöglicht das Land Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermitt-

lungshemmnissen eine sozialpädagogisch begleitete, sozialversi-

cherungspflichtige Beschäftigung.

Statt den sogenannten Regelbedarf und die Kosten für die Unter-

kunft zu finanzieren, können diese Leistungen beim „Passiv-Aktiv-

Tausch“ als Zuschuss für eine Beschäftigung eingesetzt werden. So

wird der passive Empfang von Arbeitlosengeld ersetzt durch aktive

Teilhabe am Arbeitsleben (Passiv-Aktiv-Tausch).

einem Zuschuss des Jobcenters an den Arbeitgeber,

einem pauschalen Zuschuss von 400 Euro vom Stadt- oder

Landkreis an den Arbeitgeber an Stelle der ersparten Aufwen-

dungen für Unterkunft und Heizung,

einer vom Stadt- oder Landkreis organisierten, aufsuchenden

Betreuungsfachkraft.

Die modellhafte Erprobung soll Erkenntnisse liefern, ob mit die-

sem Ansatz nachhaltige Beschäftigungserfolge erzielt werden kön-

nen. Zur Zeit werden alle der 562 zur Verfügung stehenden Plätze

genutzt. Eine Evaluation ist für 2015/2016 vorgesehen.

DIE FÖRDERLEISTUNGEN BESTEHEN KONKRET AUS:

Passiv-Aktiv-Tausch

Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Baden-

Württemberg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit

zu machen. Wir wollen Arbeit, die gerecht entlohnt wird, Aner-

kennung bietet, nicht krank macht und die Vereinbarkeit von

Beruf und Familie gewährleistet.

Das Thema Arbeit ist für jeden von uns und für unser gesell-

schaftliches Zusammenleben von zentraler Bedeutung. Das

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Senioren (Sozialministerium) wirkt an der Gesetzgebung auf

den Gebieten des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes und der

Arbeitsmarktpolitik mit und bringt dabei die Vorstellungen des

Landes ein. Durch eigene Aktivitäten und spezielle Programme

unterstützen wir bestimmte arbeitsmarktpolitische Zielgruppen

wie junge Menschen, Langzeitarbeitslose oder Ältere. Auch der

hohe Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund

im Land erfordert oft zusätzliche Anstrengungen.

KATRIN ALTPETER

Ministerin für Arbeit und Sozialordnung,

Familie, Frauen und Senioren

Musterland fürgute und sichere Arbeit

Benachteiligte Jugendliche mit Ausbildungsproblemen, Langzeitar-

beitslose oder Frauen nach der Familienphase haben es auf dem

Arbeitsmarkt oft schwer. Deshalb hat die Landesregierung für diese

Gruppen passgenaue Ausbildungsmodelle entwickelt. Die Projekte

werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und mit Landes-

mitteln gefördert (www.esf-bw.de).

Das Land fördert z.B. das erfolgreiche Projekt „carpo - assistierte

Ausbildung“ (www.carpo-esf.de) und die Berufsvorbereitung durch

das berufspraktische Jahr „BPJ 21”. Dabei werden benachteiligte

Jugendliche intensiv sozialpädagogisch begleitet, damit sie eine Aus-

bildung beginnen und erfolgreich zum Abschluss bringen können.

Bei alleinerziehenden Frauen scheitert eine erfolgreiche Ausbildung

oft daran, dass sie Kinderbetreuung und Ausbildung nicht vereinba-

ren können. Deshalb fördern wir die Teilzeitausbildung für

Alleinerziehende.

Außerdem werden mit speziellen Projekten langzeitarbeitslose

Frauen angesprochen, die z.B. aus familiären Gründen länger aus

dem Beruf ausgestiegen sind oder die nach Alternativen zu ihrer

bisherigen - teils geringfügigen - Beschäftigung suchen. Ziel ist eine

dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben.

BENACHTEILIGTE JUGENDLICHE

ALLEINERZIEHENDE FRAUEN

LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN

Assistierte AusbildungJUGENDLICHE, ALLEINERZIEHENDE UND

LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN IM FOKUS

Landesprogrammgute und sichere Arbeit

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Baden-Württemberg steht wirtschaftlich bestens da. Doch von

dieser guten Ausgangslage profitieren längst nicht alle Menschen im

Land. Deshalb wollen wir den Menschen in Baden-Württemberg, die

schon lange arbeitslos sind, die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen

Bedingungen eröffnen.

Das „Landesprogramm gute und sichere Arbeit“ soll zur Integration

von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt beitragen und ist besonders

ausgerichtet auf:

Jüngere Menschen ohne Berufsausbildung,

Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Ältere oder Migrantinnen

und Migranten.

Passiv-Aktiv-Tausch / Sozialer Arbeitsmarkt

Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt

Assistierte Ausbildung / Ausbildung für Benachteiligte / Teilzeit-

ausbildung

Unterstützung von Arbeitslosen(beratungs)zentren

Arbeit und Gesundheit

DIE FÜNF BAUSTEINE DES LANDESPROGRAMMS:

Mit diesem Baustein möchte das Land die nachhaltige Inte-

gration von Langzeitarbeitslosen ins Erwerbsleben unterstützen

und ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft verbessern.

Das Land fördert bis Ende 2014 Aufwendungen für eine erforderli-

che soziale Begleitung und Betreuung von ca. 2.500 Teilnehmen-

den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von rund

5,6 Millionen Euro. Vorgesehen ist, das Programm auch ab 2015

weiter zu fördern.

Weitere Informationen zu diesem Baustein des

Landesprogramms finden Sie auf der Internetseite:

www.esf-bw.de/esf/index.php?id=115

Nachhaltigkeit der Integrationin den Arbeitsmarkt

Mit der modellhaften Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes

ermöglicht das Land Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermitt-

lungshemmnissen eine sozialpädagogisch begleitete, sozialversi-

cherungspflichtige Beschäftigung.

Statt den sogenannten Regelbedarf und die Kosten für die Unter-

kunft zu finanzieren, können diese Leistungen beim „Passiv-Aktiv-

Tausch“ als Zuschuss für eine Beschäftigung eingesetzt werden. So

wird der passive Empfang von Arbeitlosengeld ersetzt durch aktive

Teilhabe am Arbeitsleben (Passiv-Aktiv-Tausch).

einem Zuschuss des Jobcenters an den Arbeitgeber,

einem pauschalen Zuschuss von 400 Euro vom Stadt- oder

Landkreis an den Arbeitgeber an Stelle der ersparten Aufwen-

dungen für Unterkunft und Heizung,

einer vom Stadt- oder Landkreis organisierten, aufsuchenden

Betreuungsfachkraft.

Die modellhafte Erprobung soll Erkenntnisse liefern, ob mit die-

sem Ansatz nachhaltige Beschäftigungserfolge erzielt werden kön-

nen. Zur Zeit werden alle der 562 zur Verfügung stehenden Plätze

genutzt. Eine Evaluation ist für 2015/2016 vorgesehen.

DIE FÖRDERLEISTUNGEN BESTEHEN KONKRET AUS:

Passiv-Aktiv-Tausch

Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Baden-

Württemberg zu einem Musterland für gute und sichere Arbeit

zu machen. Wir wollen Arbeit, die gerecht entlohnt wird, Aner-

kennung bietet, nicht krank macht und die Vereinbarkeit von

Beruf und Familie gewährleistet.

Das Thema Arbeit ist für jeden von uns und für unser gesell-

schaftliches Zusammenleben von zentraler Bedeutung. Das

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Senioren (Sozialministerium) wirkt an der Gesetzgebung auf

den Gebieten des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes und der

Arbeitsmarktpolitik mit und bringt dabei die Vorstellungen des

Landes ein. Durch eigene Aktivitäten und spezielle Programme

unterstützen wir bestimmte arbeitsmarktpolitische Zielgruppen

wie junge Menschen, Langzeitarbeitslose oder Ältere. Auch der

hohe Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund

im Land erfordert oft zusätzliche Anstrengungen.

KATRIN ALTPETER

Ministerin für Arbeit und Sozialordnung,

Familie, Frauen und Senioren

Musterland fürgute und sichere Arbeit

Benachteiligte Jugendliche mit Ausbildungsproblemen, Langzeitar-

beitslose oder Frauen nach der Familienphase haben es auf dem

Arbeitsmarkt oft schwer. Deshalb hat die Landesregierung für diese

Gruppen passgenaue Ausbildungsmodelle entwickelt. Die Projekte

werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und mit Landes-

mitteln gefördert (www.esf-bw.de).

Das Land fördert z.B. das erfolgreiche Projekt „carpo - assistierte

Ausbildung“ (www.carpo-esf.de) und die Berufsvorbereitung durch

das berufspraktische Jahr „BPJ 21”. Dabei werden benachteiligte

Jugendliche intensiv sozialpädagogisch begleitet, damit sie eine Aus-

bildung beginnen und erfolgreich zum Abschluss bringen können.

Bei alleinerziehenden Frauen scheitert eine erfolgreiche Ausbildung

oft daran, dass sie Kinderbetreuung und Ausbildung nicht vereinba-

ren können. Deshalb fördern wir die Teilzeitausbildung für

Alleinerziehende.

Außerdem werden mit speziellen Projekten langzeitarbeitslose

Frauen angesprochen, die z.B. aus familiären Gründen länger aus

dem Beruf ausgestiegen sind oder die nach Alternativen zu ihrer

bisherigen - teils geringfügigen - Beschäftigung suchen. Ziel ist eine

dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben.

BENACHTEILIGTE JUGENDLICHE

ALLEINERZIEHENDE FRAUEN

LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN

Assistierte AusbildungJUGENDLICHE, ALLEINERZIEHENDE UND

LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN IM FOKUS

Landesprogrammgute und sichere Arbeit

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Die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit sind vielfältig.

Hinzu kommt die immer komplexer werdende Rechtslage, die

dazu führt, dass die Betroffenen nur noch schwer erkennen

können, welche Leistungen überhaupt gesetzlich vorgesehen

sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Deshalb unterstützen wir in einem Modellversuch

Arbeitslosen(beratungs)zentren.

Entwicklung von Projekten zur unabhängigen, ganzheitlichen

Beratung und engmaschigen Betreuung von Arbeitslosen,

Aktivierung zur Selbsthilfe,

Hilfe im Umgang mit Behörden und Gerichten,

Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung

ehrenamtlicher Helfer,

Gestaltung institutionalisierter

Kooperationsansätze vor Ort.

Als Partner des Projekts wurden

zwölf erfahrene Dienste

ausgewählt, die in der Karte

dargestellt sind.

AUFGABEN

Unterstützung vonArbeitslosenberatungszentren

Aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen Ent-

wicklung wird die Gesunderhaltung der Arbeitskräfte durch ein

gutes betriebliches Gesundheitsmanagement immer wichtiger.

Das Sozialministerium beabsichtigt, mit Arbeitgebern und

Gewerkschaften Leitsätze zum Thema „Arbeit und Gesundheit in

Baden-Württemberg“ zu verabschieden. Sie sollen in Modellregio-

nen erprobt werden.

Ein Projekt wurde bereits gestartet: Das Präventionsprogramm

„Betsi“ (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern), das

die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg u.a. mit

der IKKclassic anbietet. Es wendet sich an Beschäftigte von Hand-

werksbetrieben, die am Arbeitsplatz gesundheitliche Probleme

haben.

Gesundheitliche Einschränkungen sind für

arbeitslose Menschen ein wesentliches Hemmnis

bei der Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung.

Mit rund 1 Mio. Euro aus dem Europäischen

Sozialfonds fördert das Land Projekte zur Förde-

rung von Langzeitarbeitslosen mit gesundheit-

lichen Einschränkungen. Mehr als 900 Teilneh-

mende mit gesundheitlichen Einschränkungen

erhalten die Chance, auf dem Arbeitsmarkt

wieder Fuß zu fassen.

Arbeit und GesundheitDas eine geht nicht ohne das andere

Faire Bezahlung, fairer Wettbewerb

Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)

wird seit 2013 sichergestellt, dass öffentliche Aufträge in Baden-

Württemberg nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren

Beschäftigten Tariflöhne zahlen und den aktuellen Mindestlohn

einhalten. Das Gesetz sichert einen fairen Wettbewerb und erteilt

Lohndumping eine Absage.

Eine Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert

Unternehmen und Arbeitnehmer zum Tariftreue- und Mindest-

lohngesetz und stellt Entgeltregelungen aus den einschlägigen

Tarifverträgen zur Verfügung. Über die Servicestelle sind auch

Muster für die Abgabe der Tariftreue- und Mindestentgelt-

erklärungen erhältlich.

Weitere Informationen sind zu finden unter:

http://tinyurl.com/servicestelle

Musterland fürgute und sichere Arbeit

Allianz für Fachkräfte

Wir gestalten mit der Allianz für Fachkräfte zusammen mit dem

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die berufliche Aus- und

Weiterbildung attraktiver. Wir wollen Un- und Angelernte besser

qualifizieren und die Beschäftigung von Frauen fördern. Im Rah-

men der Allianz setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern

beispielsweise für bessere Bedingungen des altersgerechten

Arbeitens ein und entwickeln eine Willkommenskultur gegen-

über Fachkräften aus anderen Regionen und Ländern. Davon

profitieren Menschen und Unternehmen im Land.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.fachkraefteallianz-bw.de

Einige der in dieser Broschüre beschriebenen Maßnahmen und

Projekte werden gefördert durch den Europäischen Sozialfonds.

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,

Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Schellingstraße 15

70184 Stuttgart

Telefon: 0711 / 123-0

www.sm.baden-wuerttemberg.de

Fotos: ehrenberg-bilder / jörn buchheim / auremar, Fotolia.com

und Staatsministerium Baden-Württemberg

NACHBARSCHAFTSWERK

FREIBURG

DIAKONISCHES WERK IM

SCHWARZWALD�BAAR�KREIS

VILLINGEN�SCHWENNINGEN

CARITAS ULM

IKARUS ARBEIT UND

SOZIALES E.V. KARLSRUHE

ARBEITERBILDUNG E.V.

REUTLINGEN

DIAKONISCHES WERK IM NECKAR�

ODENWALD�KREIS, MOSBACH

DIAKONISCHES WERK

PFORZHEIM

DIAKONISCHES WERK

MANNHEIM

A.L.S.O. ARBEITSLOSEN�

HILFEORGANISATION

SCHWÄBISCH GMÜND

ARBEITERWOHLFAHRT KREISVERBAND

KONSTANZ E.V., SINGEN

ARBEITSLOSENZENTRUM

LUDWIGSBURG

TÜBINGER ARBEITS�

LOSENTREFF TAT E.V.

Page 8: Passiv-Aktiv-Transfer am Beispiel Baden-Württemberg · KATJA MAST MDB GENERALSEKRETÄRIN DE Passiv-Aktiv-Transfer am Beispiel Baden-Württemberg SPRECHERIN DER ARBEITSGRUPPE ARBEIT

Die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit sind vielfältig.

Hinzu kommt die immer komplexer werdende Rechtslage, die

dazu führt, dass die Betroffenen nur noch schwer erkennen

können, welche Leistungen überhaupt gesetzlich vorgesehen

sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Deshalb unterstützen wir in einem Modellversuch

Arbeitslosen(beratungs)zentren.

Entwicklung von Projekten zur unabhängigen, ganzheitlichen

Beratung und engmaschigen Betreuung von Arbeitslosen,

Aktivierung zur Selbsthilfe,

Hilfe im Umgang mit Behörden und Gerichten,

Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung

ehrenamtlicher Helfer,

Gestaltung institutionalisierter

Kooperationsansätze vor Ort.

Als Partner des Projekts wurden

zwölf erfahrene Dienste

ausgewählt, die in der Karte

dargestellt sind.

AUFGABEN

Unterstützung vonArbeitslosenberatungszentren

Aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen Ent-

wicklung wird die Gesunderhaltung der Arbeitskräfte durch ein

gutes betriebliches Gesundheitsmanagement immer wichtiger.

Das Sozialministerium beabsichtigt, mit Arbeitgebern und

Gewerkschaften Leitsätze zum Thema „Arbeit und Gesundheit in

Baden-Württemberg“ zu verabschieden. Sie sollen in Modellregio-

nen erprobt werden.

Ein Projekt wurde bereits gestartet: Das Präventionsprogramm

„Betsi“ (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern), das

die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg u.a. mit

der IKKclassic anbietet. Es wendet sich an Beschäftigte von Hand-

werksbetrieben, die am Arbeitsplatz gesundheitliche Probleme

haben.

Gesundheitliche Einschränkungen sind für

arbeitslose Menschen ein wesentliches Hemmnis

bei der Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung.

Mit rund 1 Mio. Euro aus dem Europäischen

Sozialfonds fördert das Land Projekte zur Förde-

rung von Langzeitarbeitslosen mit gesundheit-

lichen Einschränkungen. Mehr als 900 Teilneh-

mende mit gesundheitlichen Einschränkungen

erhalten die Chance, auf dem Arbeitsmarkt

wieder Fuß zu fassen.

Arbeit und GesundheitDas eine geht nicht ohne das andere

Faire Bezahlung, fairer Wettbewerb

Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)

wird seit 2013 sichergestellt, dass öffentliche Aufträge in Baden-

Württemberg nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren

Beschäftigten Tariflöhne zahlen und den aktuellen Mindestlohn

einhalten. Das Gesetz sichert einen fairen Wettbewerb und erteilt

Lohndumping eine Absage.

Eine Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert

Unternehmen und Arbeitnehmer zum Tariftreue- und Mindest-

lohngesetz und stellt Entgeltregelungen aus den einschlägigen

Tarifverträgen zur Verfügung. Über die Servicestelle sind auch

Muster für die Abgabe der Tariftreue- und Mindestentgelt-

erklärungen erhältlich.

Weitere Informationen sind zu finden unter:

http://tinyurl.com/servicestelle

Musterland fürgute und sichere Arbeit

Allianz für Fachkräfte

Wir gestalten mit der Allianz für Fachkräfte zusammen mit dem

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die berufliche Aus- und

Weiterbildung attraktiver. Wir wollen Un- und Angelernte besser

qualifizieren und die Beschäftigung von Frauen fördern. Im Rah-

men der Allianz setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern

beispielsweise für bessere Bedingungen des altersgerechten

Arbeitens ein und entwickeln eine Willkommenskultur gegen-

über Fachkräften aus anderen Regionen und Ländern. Davon

profitieren Menschen und Unternehmen im Land.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.fachkraefteallianz-bw.de

Einige der in dieser Broschüre beschriebenen Maßnahmen und

Projekte werden gefördert durch den Europäischen Sozialfonds.

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,

Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Schellingstraße 15

70184 Stuttgart

Telefon: 0711 / 123-0

www.sm.baden-wuerttemberg.de

Fotos: ehrenberg-bilder / jörn buchheim / auremar, Fotolia.com

und Staatsministerium Baden-Württemberg

NACHBARSCHAFTSWERK

FREIBURG

DIAKONISCHES WERK IM

SCHWARZWALD�BAAR�KREIS

VILLINGEN�SCHWENNINGEN

CARITAS ULM

IKARUS ARBEIT UND

SOZIALES E.V. KARLSRUHE

ARBEITERBILDUNG E.V.

REUTLINGEN

DIAKONISCHES WERK IM NECKAR�

ODENWALD�KREIS, MOSBACH

DIAKONISCHES WERK

PFORZHEIM

DIAKONISCHES WERK

MANNHEIM

A.L.S.O. ARBEITSLOSEN�

HILFEORGANISATION

SCHWÄBISCH GMÜND

ARBEITERWOHLFAHRT KREISVERBAND

KONSTANZ E.V., SINGEN

ARBEITSLOSENZENTRUM

LUDWIGSBURG

TÜBINGER ARBEITS�

LOSENTREFF TAT E.V.

Page 9: Passiv-Aktiv-Transfer am Beispiel Baden-Württemberg · KATJA MAST MDB GENERALSEKRETÄRIN DE Passiv-Aktiv-Transfer am Beispiel Baden-Württemberg SPRECHERIN DER ARBEITSGRUPPE ARBEIT

Per Kraftakt zurück ins Arbeitsleben

◆ „Passiv-Aktiv-Tausch“ soll in schwierigen Fällen in den Job helfen. Ministerin Altpeter lernt

in Pforzheim Ergebnisse des Programms kennen.

Ich bin so froh, dass ich den Anruf bekommen habe“, erinnert sich Hansjörg Schmidt. Rund sieben Jahre lange hatte der heute 63-Jährige immer wieder Ein-Euro-Jobs angenommen, dann meldete sich vor rund einem Jahr das Jobcenter: Schmidt bekam das Angebot, am Programm „Passiv-Aktiv-Tausch“ teilzunehmen. Nach 38 Jahren Arbeit als Buchdrucker und langer Arbeitslosigkeit erledigt er heute Hausmeister- und Gartenarbeiten beim Immobilienunternehmen Bohner und Boos. „Mir macht das großen Spaß“, sagt Schmidt. Modellprojekt im Südwesten „Wir wollen nicht länger Arbeitslosigkeit finanzieren, sondern Arbeit“, erklärt Katrin Altpeter (SPD). Die baden-württembergische Sozialministerin war gestern nach Pforzheim gekommen, um zu hören, welche Ergebnisse die Stuttgarter Pläne vor Ort bringen. „Passiv-Aktiv-Tausch“ ist ein Modellprojekt der Landesregierung, bei dem Langzeitarbeitslose „mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen“, wie es im Amtsdeutsch heißt, mittels sozialpädagogischer Unterstützung in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden sollen. Der Name rührt von der Wandlung gezahlter Sozialleistungen in einen Zuschuss für die Beschäftigung: Aus dem Bezugsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis. Derzeit sind 562 Personen im Südwesten Teil des Programms, 19 davon in Pforzheim. Zu ihnen gehört neben Hansjörg Schmidt auch Vladimir Rodnyansky. Dessen Arbeitgeber Donner und Partner und zeigt sich überzeugt. „Das ist ein Programm, das wirklich etwas bringt“, sagt Kai Uwe Heinzelmann. Der Standortleiter des Bildungszentrums beschreibt einen lohnenden Kraftakt. Dazu kommen weitere: Arbeitgeber zu finden, sei eine der Herausforderungen, sagt Sozialbürgermeisterin Monika Müller (SPD). Firmen erhalten zwar einen Zuschuss des Jobcenters sowie 400 Euro von der Stadt, doch das unternehmerische Risiko bleibt bestehen. „Wir haben das organisiert wie eine Ausbildung“, sagt Heinzelmann – mit ganzheitlichem Ansatz, der fachliche Fähigkeiten trainiert und dabei besonders die persönliche Lebenssituation im Auge hat. Daher die sozialpädagogische Begleitung. „Setzen Sie sich dafür ein, dass das Programm fortgesetzt wird“, gibt er der Ministerin mit auf den Weg. Für das Jobcenter ist er voll des Lobes: „Die haben tolle Arbeit geleistet.“ „Passiv-Aktiv-Tausch“ sei bis 2016 gesichert, betont Altpeter. „Bis dahin sollten wir es hinkriegen, dass der Bund ein Einsehen hat.“ Stichwort für Parteigenossin und Bundestagsabgeordnete Katja Mast. Sie sehe es als ihre Aufgabe, für das baden-württembergische Modellprojekt in der großen Koalition zu werben. „Ich werde alles dafür tun“, so Mast.

Quelle: Pforzheimer Zeitung, 6. September 2014