Pensionszusagen an Gesellschafter – Geschäftsführer von GmbHs.

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Pensionszusagen an Gesellschafter – Geschäftsführer von GmbH‘s

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Pensionszusagen anGesellschafter –

Geschäftsführer von GmbH‘s

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Insolvenzsicherung

Rechtsprechung

Finanzierung / Bilanzierung

Finanzverwaltung

Unternehmensveräußerung, -aufgabe, -nachfolge

Pensionszusagen im Spannungsfeld . . .

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eine Pensionszusage darf nicht zu früh und nicht zu spät erteilt werden

sie muss ernsthaft durchgeführt werden und sie muss finanzierbar sein

hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme

Finanzierbarkeit in Bezug auf die zugesagten Leistungen

(zuletzt BFH v. 31.03.2004 – I R 65/03)

sie muss angemessen sein

Angemessenheit der Gesamtbezüge

Versorgungsobergrenze

(stichtagsbezogen)

Finanzverwaltung / Rechtsprechung

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Angemessenheit der Gesamtbezüge

richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, Vergleichbarkeit, ausreichende Verzinsung des Eigenkapitals, verbleibender Gewinn

Versorgungsobergrenze (Neuregelung durch BMF Schreiben vom 03.11.2004)

arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistungen dürfen insgesamt 75% der Stichtagsbezüge nicht übersteigen

Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlungen bleiben hierbei unberücksichtigt

die bisherige Vereinfachungsregelung (30%) ist seit 01.01.2005 weggefallen

die Grundsätze für AN Ehegatten bleiben unberührt

Finanzverwaltung / Rechtsprechung

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Unverfallbarkeit

eine sofortige Unverfallbarkeit kann vereinbart werden (BMF vom 09.12.2002 und BFH v. 20.08.2003)

abzustellen ist hierbei auf den Zeitraum der Zusage, nicht auf die Dienstzeit

Invalidenrente

dienstzeitunabhängige Invalidenrente ist unüblich (BFH v. 18.01.2004)

(Gosch hierzu: Pensionszusage muss als Ergänzungsrente, nicht als Ersetzungsrente ausgestaltet werden)

Finanzverwaltung / Rechtsprechung

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Abfindungsregelung

die Pensionszusage muss eine Abfindungsregelung enthalten und diese genau definieren

Definition der Abfindung

Abfindung für Aktive – mit dem vollen Barwert der unquotierten Anwartschaft –

Abfindung von laufenden Versorgungsleistungen und UV - Anwartschaften

die Höhe der Abfindung ist zu definieren als Barwert der künftigen Pensionsleistung (BMF – Schreiben v. 06.04.2005)

Folgen: wird das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Abfindungshöhe nicht eindeutig + präzise formuliert, scheidet die Bildung einer Pensionsrückstellung insgesamt aus

Finanzverwaltung / Rechtsprechung

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Deckungslücken bei Pensionszusagen

die Werte der Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck wurden 1999 um ca. 7 % erhöht, der Rechnungszins ist immer noch bei 6 %

steigende Lebenserwartung auf ca. Ø 83 Jahre (pro Jahr werden wir 1 Monat älter)

erhebliche Reduzierung der Überschussanteile der Lebensversicherer

Finanzierbarkeit der Pensionszusage

die Prüfung erfolgt durch die Finanzverwaltung zum Bilanzstichtag der Einrichtung

aber wer überprüft die laufende Finanzierbarkeit der Rückdeckung

Finanzierung / Bilanzierung

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Pensionszusagen können erhebliche Liquiditätsvorteile bringen

Beispiel:

Einrichtung einer Pensionszusage zum 01.12.2005 mit einer Erstrückstellung in Höhe von

100.000 €

Steuerersparnis ca.

40.000 €

Beginnt die Rückdeckung erst im Jahr 2006 steht die zusätzliche Liquidität aus der Steuerersparnis dem Unternehmen zur freien Verfügung

Szenario Bilanzierung

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zum 01.12.2003 wurde eine Pensionszusage neu eingerichtet

die Rückdeckung wurde zum 01.05.2004 geschlossen

Empfehlung: Durch den Einbau von Wartezeiten kann die Finanzierung zum Bilanztermin hergestellt werden.

01.12.2003 31.12.2003 01.05.2004

keine Rückdeckungkeine Finanzierung

Szenario Finanzierung

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Die einzige Insolvenzsicherung, die ein beherrschender GGF erhalten kann, besteht über die Rückdeckung

die Pensionszusage darf keinen Widerrufsvorbehalt enthalten

Abschluss einer Verpfändungsvereinbarung

die Verpfändung muss zur Vermeidung einer Gläubigerbenachteiligung geschlossen werden, solange es dem Unternehmen wirtschaftlich gut geht

muss auf jeden Fall einer Nichtleistung abstellen

(BGH vom 10.7.1997 IX ZR 161/96)

(BGH vom 07.04.2005 IX ZR 138/04 )

Insolvenzsicherung

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Was passiert mit der Pensionszusage ?

Abfindung der Altersrente durch Einmalzahlung

Übertragung auf einen Pensionsfonds

Liquidationsversicherung

Übertragung auf eine andere Kapitalgesellschaft – Pensionsgesellschaft – Rentenzahlung

Hinweis: laufende Renten dürfen seit 01.01.2005 nicht mehr durch eine einmalige Kapitalzahlung abgefunden werden (BetrAVG).

Handlungsbedarf: Frühzeitig genug die Möglichkeiten untersuchen und Entscheidungen vorbereiten.

Unternehmensverkauf, -aufgabe, -nachfolge

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steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen

die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen werden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt

was passiert, wenn die Finanzverwaltung die steuerliche Anerkennung der Pensionszusage versagt

bei einem Verzicht auf eine Pensionszusage führt dieser zu einem Zufluss von Arbeitslohn (§ 19 EStG) in Höhe des gedeckten Teilwertes der Pensionszusage und zu einer verdeckten Einlage (§ 17 EStG)

Achtung: der Zufluss von Arbeitslohn kann erheblich höher als die gebildete Rückstellung sein, wenn die Finanzverwaltung die Wieder-beschaffungskosten als Ansatz zu Grunde legt.

was passiert, wenn GGF und Berater auf die Pensionszusage verzichten

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Finanzierung von Pensionszusagen

Sterbetafeln im Überblick

15,7

18,7

17,1

21,5

19,7

23,7

24

27,4

0 5 10 15 20 25 30

Heubeck 1983 Mann

Heubeck 1983 Frau

Heubeck 1998 Mann

Heubeck 1998 Frau

DAV 1994 R Mann

DAV 1994 R Frau

DAV 2004 R Mann

DAV 2004 R Frau

Lebenserwartung - Jahre - ab 65

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Finanzierung von Pensionszusagen

Beispiel anhand von Barwertvergleichen:

Kapitalleistung aus Rückdeckungsversicherung (z. 65. Lj.) 250.000 €     Barwert nach Heubeck 341.667 € 

Unterdeckung  -91.667 €Rentenbarwert 2005 510.417 € 

Unterdeckung  -260.417 €

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Rückdeckungfür Pensionszusagen

geeigneteInstrumente

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bei Finanzierungen über Rückdeckungsversicherungen erhebliche Deckungslücken bestehen

bei Finanzierungen über Investmentfonds zum Teil erhebliche Kursverluste noch nicht kompensiert sind

bei Finanzierung über geschlossene Fonds die Renditen nicht oder nur zum Teil eingehalten werden

bei Beteiligungen zum Teil Totalverluste zu verzeichnen sind

die Finanzierung heutiger Pensionszusagen ist dadurch gekennzeichnet, dass bei Rückdeckungsversicherungen

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geeignete Rückdeckungskomponenten

Rückdeckungsversicherungen

Investmentfonds

geschlossene Fonds

Immobilien

Beteiligungen

oder Kombinationen hieraus

die Finanzverwaltung fordert eine ausreichende Finanzierung von Pensionszusagen

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ausreichende Liquidität bei Eintritt vorzeitiger Versorgungsfälle

Absicherung des Kapitalbedarfs zum Pensionsalter und freie Verfügbarkeit

Flexibilität für die Entscheidungsfindung

Abfindung der Pensionszusage (einmalige Kapitalzahlung)

Rentenzahlungen (langfristiges Liquiditätskonzept)

Anpassung der Finanzierung bei Veränderungen der Pensionszusage

persönliche Zukunfts-/Zielplanung des GGF

welche Anforderungen sind zu beachten

Rückdeckung von Pensoinszusagen

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individualisiertes Rückdeckungskonzept z.B.

Rückdeckungsversicherungen für vorzeitige Risikofälle

Investmentfonds für Einmalanlagen

geschlossene Fonds – TEP‘s (gebrauchte britische Versicherungen)

Immobilien (eher weniger anzutreffen)

Beteiligungen (nur bei sehr risikobewußten Anlegern und langem Zeithorizont)

die Rückdeckung einer Pensionszusage sollte immer auf die individuelle Situation des GGF abgestellt sein

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was bringt eine Überprüfung der Pensionszusage

langfristige Planungs- und Kalkulationssicherheit

professionelle Betreuung durch kompetenten Partner

alles aus einer „Hand“

Rund um Sorglos Paket

aus Sicht des Kunden

Verkauf von Produkten

neue Kunden durch Empfehlungen

persönliche Zielerfüllung

Kompetenz

aus Sicht des Maklers

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weitere Vorgehensweise

Veranstaltungen mit Steuerberatern

Veranstaltungen mit Kunden, die Pensionszusagen haben

Veranstaltungen mit Kunden, die Einrichtung einer Pensionszusage planen

alles aus einer „Hand“

Rund um Sorglos Paket

zur Akquisition

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Wie machen wir weiter

umfassendes Servicepaket aus einer Hand . . .

Begutachtung und Anpassung bestehender

Pensionszusagen

Analyse und Erstellung einerKonzeption zur Neueinrichtung

von Pensionszusagen

jährliche versicherungsmathematische

Gutachten

Optimierung des Finanzierungskonzeptes

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Herzlichen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit