Personalversammlung 2015 - uni-frankfurt.de · Treffen mit dem Personalrat der TU-Darmstadt (5 mal...

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Personalversammlung 2015

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Zusammensetzung des Personalrats

Einundzwanzig Mitglieder aus drei Beschäftigtengruppen: – Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Barbara Bender, Gerti Dornseif, Wolfgang Folter, Iris Gebler-Lauer, Jutta Jedzig, Gaby Karn, Peter Paul

– Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Elisabeth Althauser, Daniela Brandt, Hans Crauel, Felix Hauf, Uli Helbig, Brigitte Hermann, Barbara Kowollik, Tobias Kappatsch, Hartmut Kunz, Markus Michalek, Alex Rausch, Anna-Christine Weirich

– Gruppe der Beamtinnen und Beamten Jennifer Kratzer, Jan Rößler

Zwei Listen: – ver.di bzw. GEW/ver.di bei den WiMis – Freie Liste

Drei Gewerkschaften: – ver.di , GEW, Komba (dbb tarifunion)

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Die Arbeit des Personalrats im (unvollständigen) Überblick

• Wöchentliche Sitzungen (mit Vor- und Nachbereitung) – Einstellungen inkl. Eingruppierung und Stufenzuordnung – (Weiter-)Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus – Höhergruppierungen und vorübergehende Übertragung

höherwertiger Tätigkeiten – Aufstockung der Arbeitszeit – Mehrarbeit und Überstunden – Rufbereitschaften, Dienstpläne, Abordnungen – Bestellung von Sicherheitsbeauftragten – Kündigung (ordentlich, außerordentlich oder in der Probezeit)

• Monatlich eine gemeinsame Sitzung mit der Präsidentin und dem Kanzler

• Teilnahme an Auswahlverfahren und Bewerbungsgesprächen • Beratungsgespräche

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Fortsetzung

• Teilnahme an Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

• Arbeitsplatzbegehungen im Rahmen der Arbeitssicherheit • Monatlicher Bau – Jour fixe • Sitzungen von Arbeitsgruppen (intern oder zusammen mit der

Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung) • Teilnahme an Sitzungen des Senats • Teilnahme an Sitzungen von Senatskommissionen und –AGs,

z.B. – SK Mittelverteilung und Wirtschaftsplan – SK Grundordnung – Taskforce Hilfskräfte

Tätigkeitsbericht des Personalrats Die Arbeit des Personalrats im (unvollständigen) Überblick

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Fortsetzung

• ab November halbjährliche Teilnahme an der Dekanerunde • Kontakte zu den anderen hessischen Hochschulen

– Teilnahme an den Klausurtagungen des Hauptpersonalrates (2 mal pro Jahr)

– Teilnahme an Personalrätegesprächen des HPR für die Personalräte der hessischen Hochschulen (ca. 2 mal pro Jahr)

– Treffen mit dem Personalrat der TU-Darmstadt (5 mal pro Jahr)

Tätigkeitsbericht des Personalrats Die Arbeit des Personalrats im (unvollständigen) Überblick

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Konflikte am Arbeitsplatz – Konflikte mit den Vorgesetzten nehmen zu, insbesondere an den

Fachbereichen – Führungsverhalten ist zum Teil sehr problematisch – Überforderung sowie Unterforderung – Konflikte werden nicht gelöst und drohen bisweilen zu eskalieren – Repressalien werden angedroht, wenn sich die Betroffenen an den

Personalrat wenden – Zunahme der Kündigungen in der Probezeit und der Abmahnungen – Folgen: Fluktuationen, innere Kündigung, Krankheit

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Arbeitsüberlastungen in der Verwaltung und in den Fachbereichen:

Ursachen hierfür sieht der Personalrat unter anderem in: – Arbeitsverdichtung, Studierendenzuwachs und Drittmittelzuwachs – Zunehmend steigendem Krankenstand in besonders belasteten

Bereichen – Personalmangel

mögliche Folge: – Weiter steigender Krankenstand in besonders belasteten Bereichen

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Rückgang der Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetzes Die Verstöße gegen die Vorschriften des § 3 Arbeitszeitgesetzes

sind scheinbar rückläufig, leider gibt es sie dennoch vereinzelt weiterhin. Das ArbZG schreibt vor: – Die werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Samstag) der Arbeitnehmer

darf acht Stunden nicht überschreiten. – Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb

von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durch-schnitt acht Stunden werktäglich (Montag bis Samstag) nicht über-schritten werden.

– Achtung: Es enthält jedoch eine Reihe von Ausnahmeregelungen (z.B. für Bibliotheken) und tarifrechtlichen Öffnungsklauseln (z.B. Aus-gleichszeitraum), die zu beachten sind.

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Probleme bei der Gewährung von Urlaub – „Urlaubssperre“ während der Vorlesungszeiten – Zuständigkeit für mehrere „Vorgesetze“ – Wer ist Vorgesetze/r? – Vertretungsregelungen – Bearbeitungszeit der Anträge

• Wartezeit bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen – Zum Teil gibt es eine unzumutbare Wartezeit bei der Ausstellung eines

Arbeits- oder Dienstzeugnissen. Die Dienststelle beteuert, dass dies keineswegs akzeptabel sei und diese zeitnah ausgestellt werden müssen.

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Betriebliches Eingliederungsmanagement – bei 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres – hinsichtlich der Teilnahme am BEM gilt das Prinzip der Freiwilligkeit – Beteiligte sind Arbeitgeber, Personalrat und Schwerbehinderten-

vertrauensperson, sofern ein schwerbehinderter Mensch betroffen ist. – Weitere Ansprechpartner können in Absprache mit dem Beschäftigten

hinzugezogen werden. – Ziel ist eine gesundheitsgerechte Beschäftigung und die Weiter-

beschäftigung an der Universität.

Aus Sicht des Personalrates – haben betroffene KollegInnen bei öffentlichen Ausschreibungen oft

kaum Chancen gegenüber externen BewerberInnen – nimmt die Dienststelle mit einem solchen Verfahren ihre Fürsorgepflicht

nur unzureichend wahr Fazit: Eine interne Umsetzung könnte sich in einigen Fällen als das Mittel

der Wahl gegenüber einer öffentlichen Ausschreibung erweisen.

[vgl. § 84 (2) SGB IX]

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Übernahme von Auszubildenden (die Grundlage dafür ist im § 19 TVA-GU BBiG geregelt: ) – bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss

an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten – Im Anschluss daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender

Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. – Der dienstliche bzw. betriebliche Bedarf muss zum Zeitpunkt der

Beendigung der Ausbildung nach Satz 1 vorliegen und setzt zudem eine freie und besetzbare Stelle bzw. einen freien und zu besetzenden Arbeitsplatz voraus, die/der eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf Dauer ermöglicht.

– Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen.

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Aufstockung der Arbeitszeit Teilzeit- und Befristungsgesetz § 7 Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze

Abs. 2: Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen.

§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Information über unbefristete Arbeitsplätze Teilzeit- und Befristungsgesetz § 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze

Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.

Bekanntgabe z.B. in Stellen aktuell

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus – Unser Vorschlag zum Festlegen von gemeinsamen Kriterien mit der

Dienststelle: – bis zum Alter von 67: generell möglich – bis zum Alter von 69: Einzelfallprüfung insbesondere unter

Berücksichtigung sozialer Gesichts- punkte *

* z.B. Ausfallzeiten, Teilzeitbeschäftigung, niedrige Entgelt- gruppe etc., die zu geringen Rentenansprüchen führen könnten, jedoch keine Prüfung der Rentenansprüche)

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Diensthaftpflicht – Allgemeine Info auf der Seite A–Z der Abteilung Personalservices

http://www.uni-frankfurt.de/47065145/informationen_a-z – Infotermin der Rechtsabteilung zu Haftungsfragen

• Teilnahme an Betriebsausflügen – gemäß der Leitsätze des BAG, 04.12.1970 - 5 AZR 242/70 gilt folgendes:

– Jeder Arbeitnehmer kann frei darüber entscheiden, ob er an einem Betriebsausflug teilnehmen will.

– Einem unzulässigen Druck auf Teilnahme am Betriebsausflug kommt es gleich, wenn der Arbeitgeber vorher ankündigt, er werde allen nicht teilnehmenden Betriebsangehörigen, gleich-gültig wie groß deren Zahl sei, den Tag des Betriebsausflugs auf den Erholungsurlaub anrechnen.

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Vielfältige Einzelthemen aus der Personalratsarbeit

• Mensapreise – Immer wieder beklagen sich die KollegInnen über die hohen Mensa-

preise für die Bediensteten. Das Studentenwerk argumentiert wie folgt:

– Der Rechnungshof besteht darauf, dass Beschäftigte den „Vollpreis“ bezahlen müssen und die Preise nicht durch die Studienbeiträge subventioniert werden dürfen.

– Der Landeszuschuss in Hessen ist gedeckelt und geringer als in anderen Bundesländern.

– Gäste dürfen eigentlich nicht bewirtet werden, eine Kontrolle ist jedoch hier kaum möglich.

– Das Studentenwerk beschäftigt die ArbeitnehmerInnen dauerhaft und tarifgerecht.

– An jeder hessischen Hochschule müssen Bedienstete eine Zuzahlung entrichten: Marburg 1,20 €, Kassel 1,30 €, Frankfurt 1,60 €, Gießen 2,00 €

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Was halten wir für wichtig? ─ Zum Beispiel …

• Willkommenskultur für neue KollegInnen

Dazu gehören für den Personalrat z.B.: – eine gründliche Einarbeitung – Ansprechpartner für die neuen Kolleginnen und Kollegen – räumliche Gegebenheiten des Arbeitsplatzes sollten geklärt und

der Arbeitsplatz sachgerecht ausgestattet sein

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Erfolge ─ z.B. bei der Personalrats-Initiative zum Jobticket

• Initiative für ein Jobticket mit Mitnahmeregelung – Jobticket mit Mitnahmeregelung wird zum 1. November 2015

eingeführt – Ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren

können unter folgenden Bedingungen kostenlos mitfahren: – ab 19 Uhr bis Betriebsschluss; an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen

Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig.

– in den freigegebenen Tarifgebieten (laut Aufdruck auf der Goethe-Card).

– Bei Fahrten über die freigegebenen Tarifgebiete hinaus benötigt jede mitgenommene Person eine Anschlussfahrkarte.

– Die Fahrt muss zusammen angetreten und durchgeführt werden.

– Für die Einführung der Mitnahmemöglichkeit zahlen alle Job-ticket-NutzerInnen künftig 3,40 Euro pro Monat mehr als bisher.

Intranet: http://www.uni-frankfurt.de/58264761/371

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Tätigkeitsbericht des Personalrats Später einige Themen im Einzelnen

Sprechen werden

Alexander Rausch zu Befristungen im wissenschaftlichen und technisch/administrativen Bereich

Hartmut Kunz zu den Verhandlungen mit der Dienst- stelle über die DV Konflikte am Arbeitsplatz die DV Alternierende Telearbeit die DV Gleitende Arbeitszeit

Uli Helbig über Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Zunächst aber ein Gastvortrag des Betriebs-arztes der GU, Herrn Dr. Düvel.

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Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Umgang mit Befristungen Politisch tut sich etwas ...

• In der Tarifrunde 2015 waren befristete Beschäftigungs-verhältnisse ein Thema. Forderungen waren z.B. – die Begrenzung/Senkung der Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse – der Ausschluss sachgrundloser Befristungen

• Ergebnis auf Landesebene: – zunächst nur für den Schulbereich:

bis zum Ende des Jahres soll eine Vereinbarung getroffen werden, die die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnis reduziert und die Entfristung von befristeten Arbeitsverhältnissen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren festlegt.

• Ergebnis für die Goethe-Universität: – zunächst keine substanzielle oder terminliche Vereinbarung der Tarif-

partner, sondern nur die Verabredung von Tarifgesprächen zum Thema „Befristung von Arbeitsverhältnissen“.

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Umgang mit Befristungen Politisch tut sich etwas ...

• Auch in den Verhandlungen zum Hessischen Hoch- schulpakt 2016 – 2020 spielte das Thema „Befristete Arbeitsverhältnisse“ eine wichtige Rolle. Die Hochschulen streben eine aufgabengerechte und funktionale

Personalstruktur an. Sie entwickeln als Steuerungsinstrumente Personalkonzepte, die insbesondere auch die Personalstruktur und die Personalentwicklung des wissenschaftlichen Personals zum Gegenstand haben. Die Personalkonzepte der Hochschulen sollen insbesondere vorsehen, dass Daueraufgaben in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen wahrgenommen werden, soweit dies aufgrund der zu erbringenden Dienstleistungen sinnvoll und ange-messen ist und die Chancen für den künftigen wissenschaftlichen Nachwuchs gesichert bleiben.

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Umgang mit Befristungen Politisch tut sich etwas ...

• Das klingt gut: „Daueraufgaben in unbefristeten Arbeits-verhältnissen“.

• Allerdings muss sichergestellt werden, dass das zu erarbeitende Personalkonzept und die im Hochschulpakt vorgegebenen Grundsätze für alle Beschäftigten gelten.

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Umgang mit Befristungen Befristete Beschäftigung von WiMis

• Was gedenkt die Universitätsleitung zu unternehmen, um die folgende Vorgabe des Hochschulpaktes umzusetzen? – Die Hochschulen erlassen Leitlinien zu einer adäquaten Befristungs-

praxis beim wissenschaftlichen Personal, mit denen unabhängig von der Mittelherkunft jeweils der Bezug zwischen Befristungszweck und Befristungsdauer hergestellt und angemessen berücksichtigt wird. Die Hochschulen werden den Anteil kurzfristiger wissenschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse reduzieren und den Anteil attraktiver unbefristeter wissenschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse in geeignetem Umfang erhöhen.

• Heißt das z.B. Befristungsdauer = Projektdauer ?

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Umgang mit Befristungen Wie soll das finanziert werden ...?

• Der Hochschulpakt bietet folgende Lösung für die Erhöhung des Anteils unbefristeter Beschäftigungs-verhältnisse: – Die Qualitätssicherungsmittel (QSL-Mittel) werden entsprechend den

gesetzlichen Regelungen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Betreuung der Studierenden eingesetzt. Dies geschieht vorrangig durch Einstellung von Personal, das im gebotenen Umfang dauerhaft beschäftigt wird. Die QSL-Mittel stellen einen sicheren Bestandteil der Grundfinanzierung der Hochschulen durch das Land dar und sollen daher vorrangig für dauerhaft wirksame Qualitätsverbesserungen genutzt werden.

• Das dürfte für eine spürbare Senkung der Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse kaum auskömmlich sein.

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Umgang mit Befristungen Was macht die GU ?

• 30% der verfügbaren QSL- und HSP-Mittel können als Zwischenfinanzierung für die Entfristung von Stellen eingesetzt werden. Kriterien:

– Ausübung von Dauertätigkeiten – Qualität der geleisteten Arbeit – Finanzierbarkeit (d.h. nachhaltige Finanzierung der Stellen)

• Allein, es fehlt ein Personalkonzept ... ... und zwar eines, das neben den WiMis auch die

im administrativ/technischen Bereich arbeitenden KollegInnen angemessen berücksichtigt.

• Und wie viele Stellen können damit entfristet werden?

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Umgang mit Befristungen Was macht die GU ?

• Unser Eindruck: – bisher vor allem Entfristungen im zentralen Wissenschaftsmanagement

(Stabsstellen) – angedacht: Entfristungen zur Betreuung technischer Geräte in

den naturwissenschaftlichen Fachbereichen – angedacht: Entfristungen im Bereich der Lehre ( Lecturer),

dabei sind die Anforderungen ziemlich hoch (gute Forschungsleistungen sowie gute hochschuldidak- tische Kenntnisse und Fähigkeiten)

– angedacht: Entfristungen im Wissenschaftsmanagement der Fachbereich (Dekanate)

– die Fachbereiche sollen Daueraufgaben in ihren Einrichtungen benennen – für die Schaffung neuer Dauerstellen sollen die Fachbereiche ggf. auch

eigene Mittel umschichten ( nachhaltige Finanzierbarkeit).

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Umgang mit Befristungen Was macht die GU für Dauerstellen in der Lehre ?

Entfristungen im Bereich der Lehre Aus einem Interview mit Frau Vizepräsidentin Brühl 25. September 2015; http://www.uni-frankfurt.de/58262092/369:

Brauchen wir vor diesem Hintergrund nicht auch Dauerstellen für die Lehre jenseits der Professur? Und falls ja – wie könnten diese finanziert werden? Ja, wir brauchen Dauerstellen für die Lehre, und wir brauchen dafür die besten Köpfe in der Lehre und nicht die Personen, die vielleicht nicht ganz in der Forschung brillieren und in der Lehre „versorgt werden“ sollen. Wir brauchen also Kolleginnen und Kollegen, die sehr gut und sehr gerne lehren und in dem Bereich auch weitergebildet sind – wir bieten ja mit dem Interdisziplinären Kolleg Hochschuldidaktik ein sehr breites Ausbildungsspektrum. Wir haben den Fachbereichen schon Ende des letzten Jahres angeboten, Dauerstellenkonzepte zu entwickeln, damit Daueraufgaben wirklich auch mit Dauerstellen hinterlegt sind. ...

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Kriterien für Daueraufgaben in der Lehre können sein: • Forschungsorientierte Lehrtätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der

Lehre (12 SWS) (siehe Anlage) oder Tätigkeit als Lehrkraft für besondere Aufgaben (18 SWS)

Einstellungsvoraussetzungen: • abgeschlossene Promotion bzw. einer Promotion entsprechende Qualifikation • einschlägige Veröffentlichungen • Nachweis einer hochschuldidaktischen Weiterbildung, etwa durch hochschul-

didaktisches Zertifikat oder Vergleichbares • Nachweis der Mitarbeit an (Weiter- )Entwicklung von Lehr- und/oder Prüfungs-

formen Zur Beurteilung der Qualifikation wird vorausgesetzt:

• interne Begutachtung einer einzelnen Lehrveranstaltung durch einen Mitarbeitenden des Interdisziplinären Kollegs für Hochschuldidaktik (IKH), einen Studierenden des Fachbereichs und eine/n Professor/in eines benachbarten Fachbereichs

• anschließendes Gespräch mit den Gutachtern über die Veranstaltung und über fachspezifische Grundsätze zu Studium und Lehre

• externes Gutachten zur Forschungsleistung

Umgang mit Befristungen Was macht die GU für Dauerstellen in der Lehre ?

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Umgang mit Befristungen Fazit

• Immerhin ein Anfang, allerdings fehlen – ein Personalkonzept, wie es der Hochschulpakt fordert – die Festlegung von Zielen für die Reduktion befristeter

Arbeitsverhältnisse zugunsten unbefristeter Arbeits-verhältnisse

– Aussagen zu kurzen Befristungsdauern – Aussagen zur Vermeidung bzw. zum Ausschluss

sachgrundloser Befristungen ... ... ...

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Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Verhandlungen über Dienstvereinbarungen Allgemeines

Dienstvereinbarungen • Dienstvereinbarungen sind Verträge zwischen Arbeitgebern des

öffentlichen Dienstes und dem Personalrat der jeweiligen Dienststelle.

• Sie können über Sachverhalte abgeschlossen werden, die

– der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen und

– nicht abschließend durch ein Gesetz oder einen Tarifvertrag geregelt sind.

• Sie müssen schriftlich fixiert sein und in der Dienststelle angemessen bekanntgemacht werden.

• Bei einer Kündigung gibt es – anders als bei Tarifverträgen – keine Nach-wirkung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

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Verhandlungen über Dienstvereinbarungen Derzeit an der GU gültige Dienstvereinbarungen

DV zu den Leistungsmerkmalen des ISDN TK-Systems DV über den Einsatz von Mobiltelefonen DV über den Umgang mit Suchtproblemen DV Nichtraucherschutz DV über die gleitende Arbeitszeit an der JWGU DV Arbeitszeit Universitätsbibliothek DV Videoüberwachung DV anlässlich der Überleitung der Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der

Umwandlung der JWGU in eine Stiftungsuniversität DV Universitätskarte DV über die Einführung und den Betrieb von SAP R/3 DV Rahmenkonzept Personalentwicklung DV Mitarbeiterentwicklungsgespräch DV Schließsysteme DV zur alternierenden Telearbeit an der JWGU DV über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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Verhandlungen über Dienstvereinbarungen

Novellierung der DV Gleitende Arbeitszeit

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Verhandlungen über Dienstvereinbarungen Novellierung der DV Gleitende Arbeitszeit

Personalrat Dienststelle

Erhöhung der Anzahl der Gleittage von einem Tag pro Monat auf 24 Tage pro Jahr mit der Maßgabe, dass pro Monat maximal fünf Gleit-tage in Anspruch genommen wer-den dürfen

Erhöhung der Anzahl der Gleittage von einem Tag pro Monat auf 24 Tage pro Jahr mit der Maßgabe, dass pro Monat maximal zwei Gleit-tage in Anspruch genommen wer-den dürfen

einheitliche Kernarbeitszeit für alle Bereiche bei gleichzeitiger Verkürzung der Kernarbeitszeit um eine Stunde (Beginn: ½ Stunde später, Ende: ½ Stunde früher)

• einheitliche Kernarbeitszeit für alle Bereiche • von einzelnen Organisations- einheiten ist sicherzustellen, dass die Erreichbarkeit und die Arbeits- fähigkeit von 9 – 17 Uhr gewähr- leistet ist • Leitungen legen Mindest- besetzungsstärke fest

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Verhandlungen über Dienstvereinbarungen Novellierung der DV Gleitende Arbeitszeit

Personalrat Dienststelle

Verlängerung des Gleitzeitkorridors um eine Stunde (Beginn: eine ½ Stunde früher, Ende: eine ½ Stunde später)

Verlängerung am Ende des Gleitzeit- korridors um 1 Stunde

Möglichkeit für Beschäftigte in an der Gleitzeit teilnehmenden Organi-sationseinheiten aus der Gleitzeit auszuscheiden und statt dessen feste Arbeitszeiten zu vereinbaren

Beschäftigte in an der Gleitzeit teil-nehmenden Organisationseinheiten können, sofern dies im Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen steht, die Möglichkeit erhalten, aus der Gleitzeit auszuscheiden und statt dessen feste Arbeitszeiten zu vereinbaren

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Verhandlungen über Dienstvereinbarungen Novellierung der DV Gleitende Arbeitszeit

Einvernehmen bei: • Erhöhung der Anzahl der von einem Monat auf den folgenden Monat

übertragbaren Plusstunden von 16 Stunden auf 40 Stunden

• Flexibilisierung des Zeitfensters für die Mittagspause

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Verhandlungen über Dienstvereinbarungen

Verhandlungen zur DV Konflikte am Arbeitsplatz

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Verhandlungen über Dienstvereinbarungen Verhandlungen zur DV Konflikte am Arbeitsplatz

Eckpunkte des Personalrates sind: 1. Die Dienstvereinbarung soll für alle Mitglieder der Universität Gültigkeit

besitzen.

2. Der Geltungsbereich einer Dienstvereinbarung ist auf die vom Personalrat vertretenen Beschäftigungsgruppen beschränkt.

3. Die Ausdehnung auf weitere Beschäftigtengruppen, insbesondere die Gruppe der ProfessorInnen, sollte durch eine Selbstverpflichtung des Arbeitgebers entsprechend ausgedehnt werden.

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Verhandlungen über Dienstvereinbarungen DV Konflikte am Arbeitsplatz

Eckpunkte des Personalrates sind: 4. Konflikte werden unter mehreren Personen ausgetragen, die in der Regel

alle einen Beitrag zum Entstehen und/oder zum Bestehen des Konflikts beigesteuert haben.

5. Bei Konflikten am Arbeitsplatz existiert in der Regel ein Hierarchiegefälle zwischen den Beteiligten. Insofern ist es wichtig, die Rollen der Beteiligten hinsichtlich ihrer Position in der Organisation zu klären und die Person zu definieren, die Vorgesetzte/r aller Konfliktbeteiligten ist.

6. Ein Stufenverfahren ähnlich dem in der DV Sucht vereinbarten Verfahren wird seitens des Personalrats als sinnvoll erachtet.

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Verhandlungen über Dienstvereinbarungen DV Konflikte am Arbeitsplatz

Eckpunkte des Personalrates sind: 7. Aus der Sicht des Personalrats erfordert der Umgang mit Konflikten am

Arbeitsplatz gelegentlich die Heranziehung externer Spezialist/inn/en (z.B. Moderatoren oder Mediatoren). Die Bereitstellung der hierfür notwendigen (finanziellen) Ressourcen seitens der Dienststelle müsste aus Sicht des Personalrats in der Dienstvereinbarung geregelt sein.

8. Die Dienstvereinbarung sollte nach Meinung des Personalrats regeln, dass zum Abschluss eines Verfahrens eine Vereinbarung zur Konfliktlösung abgeschlossen wird.

9. In der Dienstvereinbarung wäre schließlich zu regeln, wie die Umsetzung der in der Vereinbarung zur Konfliktlösung genannten Maßnahmen sichergestellt werden kann.

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Verhandlungen über Dienstvereinbarungen

Erweiterung der DV Alternierende Telearbeit

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Verhandlungen über Dienstvereinbarungen Erweiterung der DV Alternierende Telearbeit

Der Personalrat hat Interesse an folgenden Erweiterungen: 1. Home-Office

d.h. die Möglichkeit der Inanspruchnahme von temporäre Telearbeit

2. Sabbatical Sabbatical ist eine besondere, zeitliche befristete Form der Teilzeit-

beschäftigung gemäß § 11 Absatz 2 TV-GU und § 6 Absatz 2 Innerhalb des festgesetzten Zeitraumes werden die Arbeitszeit und damit

auch die Bezüge herabgesetzt; dieser Zeitraum gilt als durchgehende Teilzeitbeschäftigung. Während der Gesamtzeit (Arbeits- und Freistellungs-phase) werden anteilige Bezüge gezahlt.

Offene Frage: Muss ein Werteguthaben (statt Zeitguthaben) hinterlegt werden?

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Foto: U. Helbig

„Fahrradlampe “

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Was hat ein Personalrat mit dem Thema

Arbeits- und Gesundheitsschutz

zu tun?

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz

§ 76 HPVG – Arbeitsschutz (1) Der Personalrat hat auf die Verhütung von Unfall- und

Gesundheitsgefahren zu achten, die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen durch

Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung des Arbeitsschutzes

einzusetzen.

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz

ACHTEN – UNTERSTÜTZEN – EINSETZEN

Wie macht der Personalrat das?

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz 1. Wir sind Ansprechpartner für Sie!

2. Wir begleiten die regulären Arbeitssicherheitsbegehungen.

3. Wir sprechen Probleme im Monatsgespräch an.

4. Wir tragen Anliegen im Bau-Jour-fixe vor.

5. Wir informieren das Referat für Arbeitsschutz.

6. Wir initiieren Arbeitssicherheitsbegehungen bei speziellen Problemfällen.

7. Wir ermuntern Sie ggf., sich an den Betriebsarzt zu wenden.

8. Wir unterstützen Sie im Gespräch mit Ihren Vorgesetzten.

9. Wir erarbeiten Lösungsvorschläge mit den unterschiedlichen Ansprechpartnern.

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Welche Themen haben wir

im vergangenen Jahr am Campus Riedberg

bearbeitet?

Foto: U. Bulle

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz 1. Querschnittsthemen:

• Arbeitsschutzorganisation: – Gefährdungsbeurteilungen (oft) nicht vorhanden – Sicherheitsbeauftragte (oft) nicht bestellt – Keine regelmäßigen Unterweisungen

• Sommerhitze • Beleuchtung der Wege • Div. Baumängel bei Neubauten • Raumnot • Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen

2. Abteilungen bzw. Gebäude: • Biologicum (Undichte Fenster, Tierhaustüren) • Werkstattzentrale (Lüftungsanlage, Schallprobleme) • Gebäudeleittechnik

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsfeld Sommerhitze

Arbeitsfeld Sommerhitze:

Innenhof ehemalige Bibliothek S121: Hitzestau Vorschlag Personalrat

- Außenjalousien - Innenhofbegrünung zur

Klimaregulierung

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsfeld Sommerhitze

ASR A 3.5: Die Raumlufttemperatur soll 26°C nicht überschreiten. Wenn Raumlufttemperatur > 26°C: • Bauliche Maßnahmen, z.B. Sonnenschutzeinrichtungen einbauen. • Arbeitsorganisatorische Maßnahmen, z.B. Reduzierung der inneren thermischen Lasten, Getränke bereit stellen.

Wenn Raumlufttemperatur > 30°C: • Geeignete technische Maßnahmen ergreifen, z.B. Ventilatoren. • Technische Maßnahmen gehen vor personenbezogenen Maßnahmen.

Wenn Raumlufttemperatur > 35°C: Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet.

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsfeld Raumnot und Ergonomie

Arbeitsfeld Raumnot und Ergonomie: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):

ASR A 1.2: • Pro Arbeitsplatz mindestens 8m² • Die Breite der Bewegungsfläche muss mindestens 1,00 m betragen • Die Tiefe der Bewegungsfläche muss mindestens 1,00 m betragen.

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsfeld Baumängel und Planungsfehler

Arbeitsfeld Baumängel und Planungsfehler:

Schlossereiwerkstatt: Brennbarer Fußbodenbelag

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsfeld Baumängel und Planungsfehler

Fehlkonzipierte Lüftungsanlage im Werkstattgebäude

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichkeiten im Arbeits- und Umweltschutz

Der Welker-Erlass: (9. Mai 1996) Der Welker-Erlass regelt die Verantwortlichkeiten für Arbeits- und Umweltschutz in Hochschulen.

http://web.uni-frankfurt.de/si/ Zitat: „Unbeschadet der Rechte und Pflichten der Hochschulleitung, die für den Rechtsvollzug der Bestimmungen gesamtverantwortlich ist, obliegen daher den mit der Leitung eines universitären Teilbereichs betrauten Personen z.B. auch Arbeitgeber-, Unternehmer-, Betriebsinhaber-, Betreiber- und Halterpflichten im Sinne des Arbeits- und Umweltschutzes gegenüber Beschäftigten, Studierenden und anderen.“

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichkeiten im Arbeits- und Umweltschutz

Innerhalb der Universität tragen die unmittelbare Verantwortung im Einzelnen: die Professorinnen und Professoren, Professorenvertreter und Hochschul-

dozentinnen und –dozenten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß § 39 Abs. 1 und 2 HUG bzw. § 41 b Abs. 1 für die ihnen jeweils zugeordneten sächlich-personellen Bereiche;

die geschäftsführenden Direktorinnen und Direktoren wissenschaftlicher Zentren und die von der Hochschulleitung bestellten Leiterinnen und Leiter von zentralen Betriebseinheiten sowie die von Dekaninnen und Dekanen bestellten Leiterinnen und Leiter von Betriebseinheiten der Fachbereiche;

die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche, soweit sie Leitungspflichten über zentrale Werkstatt- oder Laboreinrichtungen des Fachbereiches (z.B. mechanische Werkstatt, zentrales Chemikalienlager) wahrzunehmen haben;

die Leiterinnen und Leiter von Lehrveranstaltungen in selbständiger Durch-führung dieser Funktionen (z.B. aufgrund Erteilung eines Lehrauftrages) für die Dauer der Nutzung der ihnen überlassenen Räume, Einrichtungen und Geräte.

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Arbeits- und Gesundheitsschutz Ausblick

Ausblick:

• Einführung eines Betrieblichen Gesundheits-managementsystems (BGM)

• Konzept zur Durchführung von Evakuierungsübungen (umgangssprachlich „Brandschutzübungen“)

• Begleiten der Bauplanungen 3. Ausbaustufe

• Jährliche Unterweisungen einführen, um uns nach § 76 HPVG für die Durchführung des Arbeitsschutzes einzusetzen.

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Tarifangelegenheiten Überblick

• Noch zu unterschreibende Änderungstarifverträge: – Kleinere Änderungen TV-G-U & TVÜ-G-U (Definitionen, Klarstellungen) – Neue Entgeltordnung (TV-G-U & TVÜ-G-U) – Ergebnisse Tarifrunde 2015 (TV-G-U, TVÜ-G-U, Auszubildende, PKW-

Fahrer, Ärzte)

• Außerdem: ─ Die Goethe-Universität und die Gewerkschaften werden im Rahmen

der Fortentwicklung des Tarifrechts zeitnah Verhandlungen zur Personengruppe der Hilfskräfte führen. Diese sollen bis Ende des WS 2015/2016 abgeschlossen sein.

─ Tarifgespräche „Befristungen“

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Tarifangelegenheiten Entgeltordnung

• Neue alte Eingruppierungs-Paragrafen 12 und 13 – es bleibt z. B. bei

– „Arbeitsvorgänge“, – „> 50%“, – Spezialitätsprinzip, – Absenkung

• Bei Entgeltordnung war Hessen nur zur Übernahme der Regelungen des TV-L bereit, d. h.: nur „redaktionelle Bereinigung des BAT“

• Große Ausnahme: – wesentliche Verbesserungen für Bibliotheksbeschäftigte

• Durch TV-L-Übernahme aber auch: – „Wiederabbildung“ der weggefallenen bis zu 6-jährigen

Bewährungsaufstiege in EG 2 – 8

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Tarifangelegenheiten Entgeltordnung

EG 2

„einfache Tätigkeiten“

neue EG3 „eingehende Einarbeitung bzw. fachliche Anlernung …“

ehemalige EG 3 VIII BAT; „schwierige Tätigkeiten“ oder dito „+ ¼ gründliche Fachkenntnisse“

wird zu EG 4

ehemalige EG 5 VII BAT; „gründliche Fachkenntnisse“ bleibt EG 5 dito „+ vielseitige Fachkenntnisse“ wird zu EG 6

ehemalige EG 8

Vc BAT; „gründliche und vielseitige Fachkenntnisse + ⅓ selbständige Leistungen“

bleibt EG 8

dito + (überwiegend) „selbständige Leistungen“

wird zur „kleinen EG 9“

Das bedeutet z. B. im Verwaltungsdienst („Allgemeiner Teil“):

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Tarifangelegenheiten Entgeltordnung

EG 13 mit Zulage = 5-/6-jähriger Aufstieg wird zu EG 14

Tätigkeitsmerkmale mit „Einarbeitung“ gestrichen

Schreibdienst endgültig gestrichen

Ingenieur*in „Drittel-Merkmale“ angehoben

3-jährige Ausbildung nach BBiG führt bei vielen Berufen in EG 5

Weitere Neuerungen:

Frist für „noch fortgeführte BAT-Bewährungsaufstiege“: bis 29. Februar 2016 verlängert

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Tarifangelegenheiten Entgeltordnung

Überleitung in neue Entgeltordnung: • Bisher „vorläufige“ Eingruppierungen gelten als endgültig

• Es erfolgt keine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung

• Für Höhergruppierung müssen die Beschäftigten eigene Anträge stellen

• Antragsfrist: mindestens bis 29. Februar 2016 (aber noch in der Diskussion)

• Rückwirkung zum 1. September 2014

• ABER: bei jedem Antrag sehr genaue und individuelle Prüfung nötig, ob sich dieser lohnt („Gegenrechnung“)!

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Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Tagesordnung

Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Gastvortag Betriebsarzt Herr Dr. Düvel TOP 3 Umgang mit Befristungen TOP 4 Bericht über die Verhandlungen mit der Dienststelle

über folgende Dienstvereinbarungen – gleitende Arbeitszeit an der JWGU – alternierende Telearbeit – Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz

TOP 5 Arbeits- und Gesundheitsschutz TOP 6 Tarifangelegenheiten TOP 7 Berichte der Gewerkschaften TOP 8 Verschiedenes Freie Aussprache

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Wir bitten um Ihre Fragen und Beiträge …

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Personalversammlung 12. und 19. Oktober 2015

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit