Perspektiven im Zahlungsverkehr

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1 Der Handel hat die Wahl: Payment World 2013, Wiesbaden Neue Perspektiven im Zahlungsverkehr

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Vortragsunterlage zur PaymentWorld 2013 in Wiesbaden vom 23. September 2013

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Der Handel hat die Wahl:

Payment World 2013, Wiesbaden

Neue Perspektiven im Zahlungsverkehr

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Agenda

• SEPAUmsetzung im Handel

• SEPA-Lastschrift:ELV – Zukunft am PoS gesichert

Onlinehandel – Lastschrift ohne Unterschrift

• KreditkartenMIF-Regulierung und PSDII

• GirocardEntgeltverhandlungen und Technik

• Mobile Payment und kontaktlosNeue Player

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HDE-SEPA-UmfrageStand der Umsetzung im HandelVergleich Umfragen Juli 2012 und Juli 2013

SEPA – ELV – Onlinelastschrift – Kreditkarten – Girocard – Mobile Payment

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SEPA-Bewusstsein vorhanden, aber…

… Detailwissen über notwendige Maßnahmen?

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50 % ohne Erfahrungswerte mit SEPA-Überweisungen, und…

… nur wenige planen frühzeitigen Umstieg auf SEPA-Überweisung

SEPA-Überweisungen

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Gläubiger-ID sagt nicht viel aus, weil…

…Beantragung ist das eine, Nutzung das andere.

SEPA-Lastschriften

… wenig Planung zum frühzeitigen Umstieg

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Probleme sind noch vielfältig, individuelle Beratung steht im Vordergrund

Fazit: Rechtzeitige SEPA-Umstellung derzeit nicht absehbar, zu viele Baustellen werden nicht rechtzeitig fertig

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Fazit zur SEPA-Umstellung

• Unternehmen sind nicht ausreichend vorbereitet,• Die Zeit ist knapp, Weihnachtsgeschäft bindet Ressourcen daher jetzt

beginnen!• Nationale Überweisungen und Lastschriften werden definitiv am 1.2.2014

eingestellt (Ausnahme ELV)• Maßnahmen in Abstimmung mit Bank planen• Möglichst nicht auf Konvertierungsleistungen verlassen,

diese müssen auch vorher getestet werden• Generell gilt: Testen, testen, testen: SEPA-Erfahrungen sammeln• Politik ist aufgefordert, aktuelle Entwicklungen genau im Blick zu behalten

und notfalls gegenzusteuern

Rechtzeitige SEPA-Umstellung derzeit nicht absehbar, zu viele Baustellen werden nicht rechtzeitig fertig

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ELVDas Sorgenkind lebt weiter

SEPA – ELV – Onlinelastschrift – Kreditkarten – Girocard – Mobile Payment

• Gesetzliche Herausforderungen• Kreditwirtschaftliche Herausforderungen

• Europäisch• National

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ELV vor gesetzlichen HerausforderungenEuropäische SEPA-Anforderungen müssen erfüllt werden

• SEPA-Verordnung reguliert Lastschrift– Enddatum für nationale Lastschriften 1.2.2014– Option Fristverlängerung für kartenbasierte Lastschrift bis 1.2.2016– Technische Anforderungen kopieren weitgehend die EPC-Regeln – Jedoch keine KO-Kriterien für SEPA-ELV enthalten

• SEPA-Begleitgesetz setzt europäische Anforderungen um– Nutzung der Fristverlängerung für ELV bis 1.2.2016 (neuer § 7c im ZAG)– Option DurchfürungsVO zur Kennzeichnung des Datensatzes als ELV– Gesetzesbegründung schließt ausdrücklich „Hilfs- und Stornobuchungen“ ein– Ausdrücklich wird auf Weiterführung nach 2016 hingewiesen– „Es ist Aufgabe … insbesondere der Deutschen Kreditwirtschaft, die Entwicklung

eines solchen Produkts aktiv voranzutreiben“

Betrieb bis 2016 nach Altverfahren gesichert Weiterbetrieb/Neubetrieb nach Anpassung möglich Mithilfe der Kreditwirtschaft bei SEPA-ELV gefordert

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ELV-Herausforderungen EPC SDD-RulebookÄnderungen der Bankenregeln ermöglichen SEPA-ELV

SDD: bislang Hindernis für Euro-ELV, einschränkende Details, zu restriktiv, wenig praxistauglichSicherstellung der ELV-Kompatibilität durch Änderungsanträge:

– Name und Adresse des Zahlers sollen kein verpflichtendes Datum im Lastschriftmandat sein optionale Angabe

Änderungsanträge wurden aufgenommen und verabschiedet:SEPA CORE DIRECT DEBIT Version 7Veröffentlicht 30.11.2012, Inkrafttreten: 1.2.2014• Die Adresse des Zahlers bei Lastschriften ist künftig optional. • Statt Name kann bei ELV künftig alternativ die Abkürzung CDGM (steht für

Card Data Generated Mandate), gefolgt von Kartennummer, Kartenfolgenummer und Gültigkeitsdatum (oder andere Kundenbankidentifikation) verwendet werden (4.8.15).

ELV unter SDD möglich, keine K.O.-Kriterien!• Die Rücklastschrift-Frist ist damit auf 8 Wochen

seit Belastungsdatum (insolvenzfest) begrenzt

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ELV-Forum arbeitet an SEPA-ELVUmsetzung der SEPA-Rulebook Anforderungen

• Gläubiger-IDGläubiger-ID ist verpflichtendes SEPA-Feld.

• Mandats-IDEindeutige Beleg-ID ist verpflichtendes SEPA-Feld.

• IBAN (optional oder zusätzlich zur KartenNr, PAN)IBAN ist nicht zwingend erforderlich; schon heute werden die Kartendaten (PAN) anerkannt, da hierüber das Konto des Zahlungspflichtigen bestimmt werden kann.

• SEPA-LastschriftttextErgänzender Wortlaut zur ausdrücklichen Beauftragung der Bank des Zahlungspflichtigen; dadurch Insolvenzfestigkeit.

• SEPA Pre-NotificationAngabe des Datums, zu welchem der Betrag auf dem Konto belastet wird

H-Ä-N-D-L-E-R-B-E-L-E-G

<Händlername> <Strasse><PLZ> <Ort>

Gläubiger-IdentNr:DE99ZZZ05678901234

Terminal-ID 11111111TA-Nr 998230 BNr 0007Mandats-ID 66443218

KartenzahlungSEPA-ELV/Chip

EUR 51,51

PAN ###############0229IBAN DE450123 4567 8901 234567

Karte 9 gültig bis 12/16

Datum 05.10.15 14:40 Uhr

*** Karte akzeptiert ***

SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige <Händlername>, einmalig eine Zahlung von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von obigem Händler auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Unterschrift:

_________________________

Pre-Notification - Der obige Betrag wird (frühestens) am 06.10.15 dem o.g. Konto belastet werden. Bitte für ausreichend Deckung sorgen.

Quelle: easycash

Zeitplan SEPA-ELV:• 2013: Beschreibungen und Planung• 2014: Beauftragung, Umsetzung• 2015: Roll-Out ELV unter SEPA möglich und in Umsetzung

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Weitere ELV-AnforderungenForderungen zur Effizienz von ELV

Auslesbarkeit Karte– Grundsätzlich muss Auslesbarkeit der EC-Karte sichergestellt werden.

Hoffnung liegt auf Tätigkeiten des Bundeskartellamts: DK muss Lesbarkeit der Karte garantieren

Clearing weiterhin für ELV ermöglichen– Abwicklung über DTA bis 2016 sicherstellen– Banken dürfen, müssen aber nicht DTA annehmen, Verträge mit den Banken abschließen!

– Keine Verteuerung des Clearings in der Zukunft

COR1 Lastschrift– Nationale Umsetzung der D-1 Ankündigungsfrist für Lastschriften wird ohne

Bedingungen und Kosten erfolgen.– Auch für SEPA-ELV verfügbar.

Sperrmanagement– Umgang mit möglichen Sperreinträgen, wenn Kunde dennoch Lastschrift

autorisiert?

Weiterhin aktive Kooperation der Kreditwirtschaft erwartet, Auslesbarkeit und (Alt-)Abwicklung sicherstellen

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Fazit ELV-Entwicklungen

• Fortbestand Alt-ELV bis 1.2.2016 rechtlich gesichert, Abstimmung mit eigener Bank über Fortführung nötig

• Europäische und nationale Gesetzgebung setzt keine KO-Kriterien für SEPA-ELV

• Allgemeine Unterstützung für akzeptiertes Verfahren durch Verbraucher, Gesetzgeber, Wettbewerbsaufsicht

• EPC-Regeln für Lastschrift wurden ELV-kompatibel gemacht• Netzbetreiber setzen SEPA-Anforderungen um (SEPA-ELV)• Banken setzen COR1-Lastschrift um, effiziente Wertstellung bleibt erhalten• Banken stellen Auslesbarkeit sicher, Hoffnung liegt beim Bundeskartellamt

ELV als unverzichtbares Wettbewerbskorrektiv muss gesichert bleiben, Banken müssen zur Unterstützung verpflichtet werden. Vorschlag: ELV-Option als Basissystem auf jeder Karte

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Onlinehandel„Internet-Lastschrift“ gesichert?

SEPA – ELV – Onlinelastschrift – Kreditkarten – Girocard – Mobile Payment

• Hohe Bedeutung im Zahlungsmix• Unsicherheiten über Abwicklung

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Lastschrift wesentlicher Bestandteil im Online-Zahlungsmix

Quelle: EHI Online Payment-Studie 2013

Schätzung: 5 Mrd. EUR über Lastschrift

Zahlungssysteme im InternetUmsatzanteile 2012

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Heute wird Lastschrift ohne Autorisierung erteilt, theoretische Rückgabe unbegrenzt möglich. Keine Vorab-Kontrolle der Einzugsermächtigung

Problem: Lastschrift im Internet ohne gültige Unterschrift Heute: Einreicher verstößt gegen AGB der Bank, Geschäftspraxis

Regelung von Beträgen unter 50 Euro im Interbankenverfahren

In SEPA: Klärung der Frage, ob Bank gegen SEPA-Verordnung Art. 5 Abs.3 Satz 1 verstößt: Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers muss sicherstellen, dass der Zahler sowohl dem Zahlungsempfänger als auch dem Zahlungsdienstleister des Zahlers (direkt oder indirekt über den Zahlungsempfänger) seine Zustimmung erteilt…

Um Verstoß gegen KWG vorzubeugen, könnten Banken Mandatsexistenz nachprüfen bzw. vermeintliche Internetlastschriften ablehnen. Sie bestehen heute bereits auf physische Unterschrift

HDE gab zum SEPA-Begleitgesetz Stellungnahmen ab und führte Gespräche mit BMF und Parteien zur Klärung:

Problem Internetlastschriftfehlende Unterschrift führt zu Unsicherheiten

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SEPA-Begleitgesetz – InternetlastschriftRegulierung als Eingriff in die Wirtschaft, BaFin nicht zuständig

Regierungsparteien im Finanzausschuss: • Kein Handlungsbedarf: „Bestimmte Anforderungen an die Form …, wie z.B. die

Unterzeichnung eines Lastschriftbelegs aus Papier, würden weder durch die SEPA-Verordnung noch durch die deutsche Gesetzeslage (einschließlich SEPA-Begleitgesetz) vorgegeben.“

• Die Anforderungen, … an die …Schriftform …bestimmten sich nach § 127 BGB. Sei das Lastschriftmandat … beispielsweise mittels E-Mail erteilt, genüge dies im Zweifel den Anforderungen.

• Eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, im Internet erteilte Einzugsermächtigungen weiterhin einzulösen könnte als Eingriff in die Vertragsfreiheit zu werten sein.

Bankenaufsicht BaFin sieht keine Prüfpflicht bei Lastschriftmandaten:• BaFin stellt klar, dass die Ausgestaltung eines Lastschriftmandates keine

Prüfrelevanz besitzt. Eine fehlende Unterschrift ist damit nicht bußgeldbewährt

Zitat: „Einen Bußgeldtatbestand, wonach Banken mit Bußgeldern zu rechnen hätten, wenn sie von ihren Firmenkunden nicht die händische Unterschrift für die SEPA-Lastschriftmandate einfordern würden, gibt es nicht.“

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SEPA-Begleitgesetz – InternetlastschriftUnsicherheiten auf Bankenseite bleiben

• Unsicherheit: Girokontoführende Banken könnten mit Verweis auf das SEPA-Regelwerk des EPC generell nicht unterschriebene Lastschriften ablehnen (z.B. von Internet-Versendern) – SDD: Unterschrift ist enthalten, Interpretation der Ausschließlichkeit vs.

beispielhafte Nennung) – Hintergrund Stärkung der eigenen Zahlverfahren?

• Folge: Händlerbanken sind zurückhaltend in der Vereinbarung neuer Inkassoverträge, allenfalls mit Nebenvereinbarungen zur Haftung und anderen Klauseln:– Behandlung als zusätzliches Zahlungsverfahren– Freistellung von jeder Haftung, die sich aus dem Verzicht auf das

Schriftformerfordernis ergibt und ausdrückliche Verpflichtung, zurückgegebene Lastschriften wieder aufzunehmen.

– Vorbehalt einer jederzeitigen Kündigung seitens der Bank

Klärung notwendig…

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Deutscher SEPA-RatKlarstellung bringt Sicherheit auch für Einreicherbank

Auf Vorschlag des HDE wurde Kommunikation zur Internetlastschrift veröffentlicht:• Lastschriftverfahren ist wichtiges Zahlungsinstrument im

Internethandel• Flächendeckende E-Mandatslösung steht bis 2014 nicht zur

Verfügung• Teilnehmer wollen dem Internethandel auch nach Februar 2014 die

Nutzung der Lastschrift ermöglichen.• BMF, Bundesregierung, Bundestag teilen Rechtsauffassung, nach der

keine gesetzlichen Vorgaben über Art und Weise der Erteilung von Lastschriftmandaten existieren.

• Mandatserteilung ist nicht Gegenstand der Bankenaufsicht BaFin• Kreditwirtschaft ergänzt, dass sich die Nutzung - wie bisher – allein

nach den vertraglichen Vereinbarungen richtet, insbesondere nach der Inkassovereinbarung zw. Handel und Bank

• Kreditwirtschaft geht davon aus, dass sich an bisheriger Geschäftspraxis bei im Internet erteilten Lastschriften nichts ändern wird.

Fazit: „Status Quo gesichert

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Fazit Internetlastschrift

• Status Quo gesichert: Gesetzgeber stellt klar, dass keine Vorgaben zur Schriftform vorhanden sind

• SEPA-Rat drängt auf Umsetzung seitens der Banken

• gute Ausgangsbasis, um weiterhin Internetlastschriften zu tätigen

• Internetlastschrift unterliegt heute dem Risiko der Rückbuchung, künftig ebenfalls Rückbuchung bis zu 13 Monaten möglich

• Weiterhin Absprachen mit der Einreicherbank über neue Formen des Autorisierungsnachweises möglich (Ausgestaltung Inkassoverträge).

• HDE wird weiter auf Sicherung Status Quo drängen und Weiterentwicklung eines Internetverfahrens einfordern

Lastschrift im Internet bleibt möglich, bequeme und sichere Alternative für Kunden beim Onlinekauf, schlanke Struktur und kalkulierbare Kosten für Händler ergeben beiderseitigen Nutzen

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KreditkartenMIF-Regulierung und PSD (II) zeigen gute Ansätze

SEPA – ELV – Onlinelastschrift – Kreditkarten – Girocard – Mobile Payment

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Kartenakzeptanz traditionell mit hohen Gebühren belegt, Akzeptanz in vielen Branchen zunehmend Pflicht

Interchangegebühren für den Handel nicht verhandelbar, Anteil am Disagio bei ca. 80-90%

HDE reicht Ende 2005 Beschwerde gegen Visa und Mastercard beim Bundeskartellamt ein. Ausgang ist offen, jedoch deutliche Signale aus Brüssel; HDE drängt weiter auf Entscheidung

EuroCommerce-Beschwerde auf EU-Ebene seit 14 Jahren, allerdings nur wirksam bei grenzüberschreitenden Zahlungen

DG Competition hat Entscheidungen im grenzüberschreitenden Bereich durchgesetzt, Gebühren von Mastercard und Visa werden sinken, Bestätigung durch europäischen Gerichtshof vom Mai 2012

Kreditkartenungeliebt und teuer, aber unverzichtbar

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MIF-RegulierungLange erwartete Begrenzung wettbewerbswidrigen Verhaltens

• Vorlage einer EU-Verordnung zur Regulierung von Kreditkartengebühren (MIF= Multilateral Interchange Fees = Interbankenentgelte) am 24.7.2013

• Interchanges sollen auf 0,2 % für Debitkarten und 0,3 % für Kreditkarten gedeckelt werden (Consumer Cards) zunächst begrenzt auf grenzüberschreitende Transaktionen, nach 2 Jahren auch nationale Zahlungen

• Firmenkarten, Geldautomaten-Transaktionen und 3-Parteien-Systeme sind ausgenommen

• Grenzüberschreitendes Aquiring möglich (Kartenakzeptanzvertrag)• Trennung von Kartensystemen und Processing

(Trennung von Autorisierung + Clearing)• Co-Badging: Nutzer bestimmt am PoS über Zahlungsart• Transparente Entgeltaufschlüsselung nach Kartenart• „Honour all cards Rule“ verboten (z.B. Firmenkarten)• Aufpreise nur noch für Firmenkarten und

3-Parteien-Systeme möglich

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MIF-RegulierungHDE sieht gute Ansätze und begrüßt Regulierung

• Deutliche Ersparnis durch Handel möglich, bislang MIF bis zu 1,5 Prozent, künftig 0,3 Prozent

• HDE-Kritik: – Frage nach Rechtmäßigkeit von Interbankenentgelten bleibt ungeklärt,

Gefahr einer Manifestierung der MIF-Berechtigung, Überprüfung nach gewisser Zeit erforderlich

– Ad Valorem Gebühr fraglich, warum kein Fixbetrag, zumindest bei Debitkarten, Unterschiedliche Gebühren: Debit und Kredit liegt nicht im Einflussbereich des Handels

– Übergangsfrist von 2 Jahren für nationale MIF benachteiligt kleine Händler, die nicht grenzüberschreitend Verträge abschließen.

– Verzicht auf Aufpreise für regulierte Karten nachteilig– Ausnahme von Firmenkarten und 3-Parteiensystemen fraglich. – Anwenderauswahl konkretisieren (Wahl bei Co-Badged Karten in

Abstimmung mit Handel)

guter Schritt in die richtige Richtung! HDE wird Umsetzung der MIF-Regulierung positiv begleiten

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Vorschlag über Revision der Zahlungsdiensterichtlinie vom 24.7.2013• Erweiterter Anwendungsbereich: „Dritte Zahlungsdienstleister“

– Zahlungsauslösedienste– Kontoinformationsdienste

Freier Zugang zu Bankenschnittstellen ermöglicht mehr Wettbewerb durch Entbündelung, Wichtig: Verpflichtung der Banken auf ZustimmungAnwendung von ELV könnte ausgeweitet werden, da mehr Sicherheit

• Surcharging-Verbot aufgehoben: richtiger Schritt jedoch nur „Notlösung“; Verbot für „gedeckelte“ Karten bleibt aufgrund MIF-Regulierung

• Aufhebung des Rückgaberechts innerhalb 8-Wochenfrist bei Lastschriften, wenn Zahlungsempfänger nachweisen kann, dass Lieferung bereits erfolgt ist. generell zu klären: wer bestimmt über Rechtrmäßigkeit des Mandats?

Exkurs: Revision der PSDLicht und Schatten für Karte, Lastschrift und Gutscheine

unterliegen der Aufsicht

Gesetzliche Regulierung ist notwendig, Vorschläge sind geeignet, um mehr Wettbewerb und Vorteile für Handel und Konsumenten zu schaffen

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Exkurs: Revision der PSDLicht und Schatten für Karte, Lastschrift und Gutscheine

• Einschränkung Ausnahmetatbestand für Prepaid-Produkte mit möglicher Auswirkung auf bislang erlaubnisfreie Geschenkkarten. Inanspruchnahme künftig auf Antrag, wenn bestimmte Größe erreicht

• Artikel 3 (k) neu: Dienste auf der Grundlage spezifischer Instrumente, die zur Erfüllung bestimmter Bedürfnisse geschaffen und nur begrenzt einsetzbar sind, weil sie vom Inhaber des spezifischen Instruments nur für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit dem Emittenten oder nur für den Erwerb einer begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können;

Übliche Gutscheinkarten, die über mehrere Unternehmensteile hinweg gültig sind, werden Zahlungsdienste.

HDE: Andere Arten von Sicherung des Kundenanspruchs ausreichend, z.B. Hinterlegung Guthaben auf Treuhandkonto

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Fazit Kreditkarten und PSD

MIF-Regulierung

• Regulierung der Interbankenentgelte war lange überfällig und muss schnell umgesetzt werden

• Deutliche Verbesserung für Handel und Verbraucher- geringere Gebühren ergeben Kostensenkungspotential, Weitergabe an Kunden- mehr Akzeptanzstellen, Akzeptanz für neue Branchen darstellbar- mehr Kostenbewusstsein der Kunden durch mehr Transparenz auf allen Seiten

Payment Service Directive

• PSD enthält interessanten Ansatz zur Handhabung der Lastschriftrückgabe nach erfolgter Lieferung

• Dritte Zahlungsdienstleister können für Wettbewerb sorgen

• Bereichsausnahmen für Gutscheinsysteme sehr fraglich. Eine Einlagensicherung zum Konsumentenschutz ist bessere Alternative

Gesetzliche Regulierung ist notwendig, Vorschläge sind geeignet, um mehr Wettbewerb und Vorteile für Handel und Konsumenten zu schaffen

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Girocard-Entwicklungen Verhandlungen auf dem Weg

SEPA – ELV – Onlinelastschrift – Kreditkarten – Girocard – Mobile Payment

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Neue HändlerbedingungenÜberfällige Änderungen endlich wirksam

Neue Händlerbedingungen sind seit 1.1.2013 wirksam. Änderungen:• Surcharging-Verbot aufgehoben

Weitergabe der tatsächlichen Kosten möglich, wenn Hinweis erfolgt

• Cashback grundsätzlich erlaubtAuszahlung bis zu 200 EUR bei Einkauf ab 20 EUR möglich, Abstimmung laut DK mit BaFin erfolgt

• Entgelte sind verhandelbar„Zahlungsdienstleistern und Unternehmen bleibt es unbenommen, davon (mind. 8 Cent, sonst 0,3%) abweichende Vereinbarungen zu treffen...„– Verhandlungen laut DK im Gange, bereits Abschlüsse erfolgt– Einigung auf Basis von Kick-Backs bei Erreichen festgelegter TA-Zahl

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Girocard-WeiterentwicklungenWeitere Anpassungen eines marktführenden Systems nötig

Anforderung des Kartellamts: Grundlage zur Abwicklung verhandelter Entgelte schaffen • Bilaterale Verhandlungen zwischen Akzeptanzstelle und Bank möglich• Hilfsweise Bildung von Konzentratoren auf beiden Seiten:

Akzeptanten: Netzbetreiber, Verbundgruppen, KonzerneAnbieter: DSGV, WGZ-Bank, DZ-Bank, BdB, Dt. Bank, Commerzbank, UniCredit, Postbank

• Ziel: Alle Transaktionen sind verhandelt. Ausnahme Fallbackentgelt: Akzeptant kann Karte ablehnenFrage nach Praktikabilität noch offen

• Technische Anpassungen der Entgeltverrechnungsprozesse nötig.Problem: Vertraulichkeit der Entgelte muss auch bei Netzbetreibern gewahrt bleiben.

• Komplexität steigt (Grundberechnungswerte, Routingtabellen,

Entgeltkopfstellen, Händlerkennung)

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Fazit Girocard

• Grundlagen für Verhandlungen sind gelegt, sie müssen nun schnell allen Akzeptanzstellen Vorteile bringen

• Technische Anpassungen müssen mit allen Marktpartnern besprochen werden, Umsetzung sehr komplex, ausreichende Fristen notwendig

• Weitere Optionen zur langfristigen Erfolgssicherung:

• Kooperation mit dem ELV-System vorantreiben

• Cashback-Option als Erfolgsfaktor auch in Verhandlungen einpassen

Lange notwendige Anpassungen im Girocard-System nehmen Gestalt an, Aufsicht für marktführendes System notwendig, Erfolge müssen nachhaltig sein

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Mobile PaymentDie Welt wird bunter

SEPA – ELV – Onlinelastschrift – Kreditkarten – Girocard – Mobile Payment

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Mobile Payment/Kontaktlos Payment- die Welt wird bunter – auch am PoS

Mobile Payment und Kontaktlos:Zunehmend verwischen Grenzen: PoS, mobile, E-Commerce

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Der Gartner Hype Cycle - Mobile Payment-Erwartungen

Mobile-Payment Markt im Entstehen Entwicklungen ungewiss

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• Kontaktlose Kartenzahlung – Maßgeblich getrieben durch Kartenorganisationen– Zunehmende Verbreitung der Karten, Datenschutzdiskussion– Terminalarchitektur wird absehbar aufgerüstet– Preismodelle orientieren sich an Karte, (Ausnahme Girogo, Prepaid-getrieben)

• Mobile Payment per App – getrieben von Handelshäusern– Kundenakzeptanz noch unklar– Vorwiegend noch Insellösungen mit Potential auf „Ausdehnung (z.B. Yapital, Postpay)– Meist einfache Integration in Terminals/Kassensysteme

• Wallets – „Trägermedium für Zahlungsarten“, getrieben von Mobilfunkgesellschaften– Start mit Kreditkarten, Preismodelle ohne Innovation (Plastikkarte vs. SIM-Karte) – NFC-Ausstattung der Smartphones wird zunehmen, Kundenakzeptanz noch unklar

Mobile Payment noch nicht im Massenmarkt angekommen, Pilotprojekte bringen Erkenntnisse,

Entscheidend: Kundenakzeptanz/Zusatznutzen, Kosten

Mobile/Kontaktlos-TechnologieMarktentwicklungen aus drei Richtungen

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Fazit Mobile Payment

• Zahlreiche neue Anbieter auf dem Weg

• Marktkonsolidierung ist absehbar, eher langfristige Marktentwicklung

• Handel sammelt erste Erfahrungen mit App-Bezahlsystemen auf Lastschriftbasis

• Marktbedeutung und Kundenakzeptanz noch unbeantwortet

• Auf der Suche nach Zusatznutzen: Interessante Ansätze gesucht

Mobile Payment noch nicht im Massenmarkt angekommen, Pilotprojekte bringen Erkenntnisse, entscheidend ist Zusatznutzen und Effizienz

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Gesamtfazit

• Zahlungsmarkt wird neu entdeckt: Klassische Anbieter und Newcomer bringen sich in Position

• Entwicklungen bei allen Zahlungsformen: Karte, Lastschrift, Mobile Payment, Kontaktlos

• Entwicklungen in allen relevanten Ebenen: Gesetzgebung, Wettbewerb, Technologie

• Regulierung durch Politik ersetzt zunehmend Regulierung durch Kreditwirtschaft. Dadurch Aussicht auf mehr Berücksichtigung der Nutzerinteressen

• Wettbewerbsgarant ELV ist formal abgesichert

• Im Ergebnis werden Kosten für Zahlungen tendenziell sinken

• Aber: Komplexität steigt mit zunehmender Anzahl der Zahlungsarten

• Handel muss sich mit Payment zunehmend mehr beschäftigen, um Trends nicht zu verpassen und Kostensenkungspotentiale zu realisieren

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Ulrich Binnebößel

Handelsverband Deutschland (HDE)Am Weidendamm 1 A

10117 BerlinTel. 030 726250-62

Email: [email protected]