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PFEIL20 PROGRAMM FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG IM MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH 2016–2020

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PFEIL20 PROGRAMM FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG IM MINISTERIUM FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH 2016–2020

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IMPRESSUM

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IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien bmlfuw.gv.at Text und Redaktion: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien, Abteilung Präs. 8, DI Elfriede Fuhrmann, DI Elisabeth Hochwarter Bildnachweis: BMLFUW/Alexander Haiden Konzept und Gestaltung: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien, Abteilung Präs. 8, DI Elfriede Fuhrmann, DI Elisabeth Hochwarter Weitere Informationen: dafne.at Alle Rechte vorbehalten.

Wien, 2016 Original wurde gedruckt von: Zentrale Kopierstelle des BMLFUW, UW-Nr. 907, nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens.

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VORWORT

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1 VORWORT

LIEBE LESERIN, LIEBER LESER!

Als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verfolge ich ein klares Ziel: ein lebenswertes Österreich mit reiner Luft, sauberem Wasser, einer vielfältigen Natur sowie qualitativ hochwertigen und leistbaren Lebensmitteln. Die Sicherung der Lebensgrundlagen der Menschen steht im Mittelpunkt meiner Arbeit. Dafür braucht es ein vorausschauendes und nachhaltiges Ressourcen- und Lebensraummanagement.

Der Klimawandel, die Aufrechterhaltung der Biodiversität, die Emissionsreduktion und die Verfügbarkeit von Rohstoffen stellen große Herausforderungen für die Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Ressorts dar. Die thematische Forschungsorientierung hat sich diesen Herausforderungen sowohl strukturell, konzeptionell als auch institutionell zu stellen. Zum Schutz und zur Aufrechterhaltung der Qualität von Luft, Wasser, Boden und der biologischen Vielfalt sind neue Instrumente und innovative Konzepte gefragt um auch kommenden Generationen ein lebenswertes Österreich gewährleisten zu können. Grundlegend dafür ist eine nachhaltige Umwelt-, Landwirtschafts-, Wasser-, Forstwirtschafts- und Lebensmittelpolitik, die faire Produktionsbedingungen im pflanzlichen und tierischen Bereich unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ermöglicht. So sind auch die Ergebnisse des Strategieprozesses „Zukunft Pflanzenbau“ im Forschungsprogramm PFEIL20 berücksichtigt.

Das Forschungsprogramm PFEIL20 ist der angewandten Forschung als Unterstützung einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und sozialverträglichen Produktion verpflichtet. Mit der Bioökonomie-Forschungsstrategie setzen wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gezielte Maßnahmen um das Profil Österreichs als Bioökonomie-Kompetenz-Forschungsstandort im europäischen Forschungs- und Wirtschaftsraum zu festigen.

PFEIL20 gewährt einen detaillierten Überblick über alle Forschungsaktivitäten unseres Ressorts und fasst die aktuellen Entwicklungen auf nationaler und transnationaler Ebene zusammen. Vorausschauend dazu bekennt sich das Ministerium für ein Lebenswertes Österreich zur verstärkten Kooperation auf transnationaler Forschungsprogrammebene sowie Einbindung in europäische Forschungsnetzwerke. Von den regional produzierten, hochwertigen Lebensmitteln bis zu modernen Technologien – österreichische Qualität ist international anerkannt. Dieses Potenzial müssen wir auch zukünftig verstärkt nutzen können.

Ihr ANDRÄ RUPPRECHTER Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

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EDITORIAL

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2 EDITORIAL

LIEBE LESERIN, LIEBER LESER!

Seit der Erstellung des ersten Forschungsprogramms PFEIL im Jahre 2005 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft mit seiner Forschungsstrategie den vielfältigsten Bedürfnissen einer nationalen und europäischen Forschungskoordinierung gerecht zu werden. Durch zahlreiche Kooperationen auf Forschungsprogrammebene konnte mit dem Vorläuferprogramm PFEIL15 (2011–2015) durch Forschungseinrichtungen in Österreich ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Europäischen Forschungsraumes gesetzt werden.

Einem zunehmend breiten Spektrum an europäischen Kooperationsmöglichkeiten, die sich im Forschungsprogramm HORIZON2020 sowie über strategische Arbeitsgruppen im Ständigen Agrarforschungsausschuss SCAR bieten, stehen geringe Humanressourcen und ein limitiertes Budget gegenüber. Hier gilt diese Engpässe aufzuzeigen und gezielt jene zu nutzen, deren Wissensgewinn für die Österreichische Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von Bedeutung ist.

Für die Umsetzung des Forschungswissens in die European Innovative Partnership, dem nationalen EIP-AGRI, fließen bisher erzielte Ergebnisse aus den Forschungsprogrammen des BMLFUW ein. Für PFEIL20 ist es Herausforderung und Aufgabe, einen zusätzlichen Beitrag zu leisten.

DI ELFRIEDE FUHRMANN

Leiterin der Präsidialabteilung 8 „Forschung und Entwicklung“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

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INHALT

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INHALTSVERZEICHNIS

IMPRESSUM .................................................................................................................................................. 2

1 VORWORT ............................................................................................................................................... 3

2 EDITORIAL .............................................................................................................................................. 4

3 ALLGEMEINER TEIL ............................................................................................................................. 7

3.1 AUSGANGSLAGE UND GELTUNGSBEREICH VON PFEIL20 ................................................ 7 3.2 STRATEGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................. 9 3.2.1 FORSCHUNGSSTRATEGISCHE AUSRICHTUNG .............................................................................. 11 3.2.2 THEMATISCHE STRATEGIEN UND PROGRAMME .......................................................................... 14 3.3 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG IM EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUM (ERA) ..... 18 3.3.1 STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN ................................................................................................ 18 3.3.2 HORIZON 2020 ............................................................................................................................ 20 3.3.3 SCAR ......................................................................................................................................... 21 3.3.3.1 SCAR Working group (scar wg).............................................................................................. 21 3.3.3.2 SCAR foresight ........................................................................................................................ 21 3.3.3.3 SCAR SWGs Strategische Arbeitsgruppen (Strategic Working Groups) ................................ 22 3.3.4 JOINT PROGRAMMING INITIATIVES JPIS ..................................................................................... 23 3.3.4.1 JPI FACCE .............................................................................................................................. 23 3.3.4.2 JPI WATER "Water Challenges for a Changing World" ........................................................ 24 3.3.5 ERA-NET PROJEKTE .................................................................................................................. 24 3.3.5.1 ERA-NET Beteiligungen des BMLFUW ................................................................................ 27 3.3.6 EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFT EIP-AGRI ......................................................... 29 3.4 FORSCHUNG IN DEN RESSORTEIGENEN FORSCHUNGSSTELLEN ................................. 30 3.5 INFRASTRUKTUREN UND SPEZIELLE LEISTUNGEN DER DIENSTSTELLEN ............... 31 3.5.1 BUNDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT ..................................................................................... 31 3.5.2 BUNDESANSTALT FÜR AGRARWIRTSCHAFT ................................................................................ 32 3.5.3 BUNDESANSTALT FÜR BERGBAUERNFRAGEN ............................................................................. 33 3.5.4 HBLFA FÜR LANDWIRTSCHAFT RAUMBERG-GUMPENSTEIN ..................................................... 33 3.5.5 HBLFA FÜR LANDWIRTSCHAFT, LANDTECHNIK UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE FRANCISCO JOSEPHINUM ............................................................................................................................................. 35 3.5.6 HBLA UND BUNDESAMT FÜR WEIN- UND OBSTBAU ................................................................. 35 3.5.7 HBLFA FÜR GARTENBAU SCHÖNBRUNN ................................................................................... 36 3.6 EXTERNE FORSCHUNGSBEAUFTRAGUNG UND BUDGET ............................................... 37 3.7 NATIONALE FORSCHUNGSFINANZIERUNGSKOOPERATIONEN .................................... 39 3.7.1 BUND-BUNDESLÄNDER-FORSCHUNGSKOOPERATION ................................................................. 39 3.7.2 FINANZIERUNGSKOOPERATIONEN MIT ANDEREN BUNDESMINISTERIEN ..................................... 40 3.8 WISSENSMANAGEMENT .......................................................................................................... 41 3.9 ABWICKLUNG VON PFEIL20 ................................................................................................... 42 3.9.1 PROJEKTEINREICHUNG UND ENTSCHEIDUNG .............................................................................. 42 3.9.2 ÜBERGANG PFEIL15 IN PFEIL20 .............................................................................................. 43 3.9.3 ZEITPLAN .................................................................................................................................... 43

4 SPEZIELLER TEIL ................................................................................................................................. 45

4.1 NACHHALTIGE TIERGERECHTE NUTZTIERHALTUNG ..................................................... 45 4.1.1 TIERZUCHTFORSCHUNG IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG .......... 47 4.1.2 TIERERNÄHRUNG IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG .................... 47 4.1.3 TIERGESUNDHEIT IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG ................... 48 4.1.4 HALTUNGSSYSTEME IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG ............... 49 4.1.5 BETRIEBSMANAGEMENT IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG ........ 50 4.1.6 STEUERUNG UND SICHERUNG DER QUALITÄT TIERISCHER PRODUKTE ...................................... 50 4.2 NACHHALTIGE PFLANZLICHE PRODUKTION..................................................................... 51 4.2.1 DAUERKULTUREN IN NACHHALTIGEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTIONSSYSTEMEN ..... 53 4.2.2 FELDBAU IN NACHHALTIGEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTIONSSYSTEMEN ................... 54 4.2.3 GRÜNLAND IN NACHHALTIGEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTIONSSYSTEMEN ................ 56

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INHALT

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4.2.4 PRODUKT- UND PROZESSSTEUERUNG ......................................................................................... 56 4.2.5 VERFAHRENSTECHNIK ................................................................................................................ 58 4.2.6 NEOPHYTENMANAGEMENT UND AUSWIRKUNGEN AUF DIE BIODIVERSITÄT .............................. 59 4.3 BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT ........................................................................................ 60 4.3.1 PFLANZENPRODUKTION IN DER BIOLOGISCHEN LANDWIRTSCHAFT ........................................... 61 4.3.2 TIERHALTUNG IN DER BIOLOGISCHEN LANDWIRTSCHAFT .......................................................... 61 4.3.3 VERMARKTUNGSSTRATEGIEN UND KOOPERATIONEN IN DER BIOLOGISCHEN LANDWIRTSCHAFT62 4.4 BIOÖKONOMIE ........................................................................................................................... 63 4.4.1 BIOGENE ROHSTOFFE.................................................................................................................. 65 4.4.2 HOLZ - ERNEUERBARER ENERGIETRÄGER UND ROHSTOFF ........................................................ 65 4.4.3 NACHHALTIGES RESSOURCENMANAGEMENT ............................................................................. 66 4.4.4 RESSOURCEN UND LEBENSSTIL .................................................................................................. 66 4.4.5 HUMAN BIOMONITORING ............................................................................................................ 66 4.5 ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL ................................................................................. 67 4.5.1 KLIMASZENARIEN FÜR REGIONEN .............................................................................................. 68 4.5.2 AUSWIRKUNGEN DES KLIMAWANDELS AUF UMWELT UND PRODUKTION .................................. 69 4.6 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, NATURRÄUME UND BIODIVERSITÄT ............................ 70 4.6.1 LÄNDLICHER RAUM UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG ................................................................ 71 4.6.2 INTERNATIONALE UND EUROPÄISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ENTWICKLUNGEN ............. 72 4.6.3 BIODIVERSITÄT UND GENETISCHE RESSOURCEN ........................................................................ 72 4.6.4 ÖKOSYSTEM BODEN UND NACHHALTIGES BODENMANAGEMENT .............................................. 73 4.6.5 SCHUTZFUNKTIONELLE, GESELLSCHAFTLICHE UND VOLKSWIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE DER ÖSTERREICHISCHEN WÄLDER UND LÄNDLICHEN GEBIETE ...................................................................... 74 4.7 NATURNAHE WALDWIRTSCHAFT......................................................................................... 75 4.7.1 BEITRAG DES ÖSTERREICHISCHEN WALDES ZUM KLIMASCHUTZ UND KLIMAWANDEL ............. 75 4.7.2 WALDSCHUTZ ............................................................................................................................. 76 4.7.3 PRODUKTIVITÄT UND WIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE DER ÖSTERREICHISCHEN WÄLDER ............. 76 4.7.4 BIOLOGISCHE VIELFALT IN ÖSTERREICHS WÄLDERN ................................................................ 77 4.8 RESSOURCENMANAGEMENT WASSER ................................................................................ 78 4.8.1 WASSERMANAGEMENT ............................................................................................................... 79 4.8.2 GEWÄSSERZUSTAND (ÖKOLOGIE UND CHEMIE) ......................................................................... 80

5 TABELLENVERZEICHNIS ................................................................................................................... 81

6 ABBILDUNGSVERZEICHNIS .............................................................................................................. 82

7 ANHANG ................................................................................................................................................ 83

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3. ALLGEMEINER TEIL

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3 ALLGEMEINER TEIL 3.1 AUSGANGSLAGE UND GELTUNGSBEREICH VON PFEIL20

PFEIL20 IST DAS „Programm für Forschung und Entwicklung im Ministerium für ein Lebenswertes Österreich“ und ist seit 2002 das vierte österreichische Forschungsprogramm im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (im folgenden BMLFUW). Das Forschungsprogramm weist eine Laufzeit von 2016–2020 auf.

Die nationalen Schwerpunkte im Bereich der Forschung beziehen sich auf die ressorteigenen Dienststellen und die Auftragsforschung durch Dritte. Die Grundstruktur des PFEIL20 ist in Anlehnung an das vorhergehende Forschungsprogramm PFEIL15 gestaltet, wobei den strategischen Überlegungen, dem Aufbau und der Einbettung im Europäischen Forschungsraum mehr Bedeutung zukommen wird.

Rechtsgrundlagen

Über der einfachgesetzlichen Ebene stehen sehr wichtige Bestimmungen in Artikel 10 der Bundes-Verfassung (B-VG 1929), in welchen die Kompetenzen des Bundes in Gesetzgebung und Vollziehung – wenngleich inzwischen längst nicht mehr taxativ – aufgelistet sind:

Z 16: enthält die Kompetenz zur Einrichtung der Bundesbehörden und sonstigen Bundesämter

Z 13: enthält die Kompetenz zur Statistik unter Wahrung der Rechte der Länder, im eigenen Land jegliche Statistik zu betreiben.

Die einschlägigen einfachgesetzlichen bedeutsamen Rechtsgrundlagen enthalten ausdrücklich die Kompetenz des BMLFUW für den Bereich der Forschung für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Dies ist vorrangig das Bundesministeriengesetz 1986 (im folgenden BMG 1986) Teil 2 der Anlage 2, Abschnitt K:

– Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle: Landwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen

– Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts: Forstwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen

– Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation: Wasserwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.

– Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes: Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft fällt.

Aus Z 12 leitet sich der Forschungsauftrag der landwirtschaftlichen Bundesämter und Bundesanstalten, BGBl I Nr. 83 idgF, sowie des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, BGBl. Nr. 516/1994 idgF her.

Die Rechtsgrundlagen beschreiben den Umweltbegriff sehr umfassend. Dieser gilt ausdrücklich oder ableitbar für mehrere Ressorts.

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Auch jede sonstige Aufgabe des BMLFUW umfasst die einschlägige Forschungskompetenz, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in einem Rechtsakt genannt ist oder aus einem solchen her leitbar ist.

Das Forschungsorganisationsgesetz BGBl. Nr. 341/1981 idgF (im folgenden FOG) regelt in § 6 - § 9 das Berichtswesen. Auf dieser Basis besteht die Forschungsdatenbank des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, in welche die Auftragsforschung aller Bundesministerien gemeldet wird. In der Datenbank B_f.dat sind die Forschungsförderungen und Forschungsaufträge des Bundes öffentlich zugänglich.

Das Landwirtschaftsgesetz 1992 mit seiner letzten Änderung im BGBl. I Nr. 2/2008 regelt in § 2 Arten der Förderung und ebenfalls Maßnahmen für Forschung und Entwicklung sowie deren Umsetzung auf land-, forst- und wasserwirtschaftlichem Gebiet.

Das Agrarrechtsänderungsgesetz 2013 enthält zusätzlich die Regelung, dass ein Informationsaustausch, ein Mitwirkung an der nationalen und internationalen Zusammenarbeit und an der Forschung sowie Mitarbeit an einem Globalen Informationssystem erfolgen soll.

Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 - BGBl. I Nr. 83/2004, § 9:

Absatz (1): Bei der Auswahl der Aufgabenstellung im Bereich Forschung, Entwicklung und Ausbildung haben die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten auf die Erfordernisse der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Schutzes vor Naturgefahren, der Entwicklung des ländlichen Raumes, des Naturschutzes, der Nachhaltigkeit und des Ernährungswesens besonders Bedacht zu nehmen.

Absatz (2): Die Forschungsaktivitäten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten sind vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu koordinieren. Die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten haben jährlich einen Bericht über ihre Forschungstätigkeiten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu erstatten.

Bundesvergabegesetz 2006

Für die Forschungsbeauftragung ist das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BvergG 2006, BGBl. I Nr. 17/2006 (im folgendenden BvergG 2006) anzuwenden. Im 3. Abschnitt „Ausnahmen vom Geltungsbereich“, § 10 – Abs. 13 „Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren“, wird festgehalten, dass dieses Bundesgesetz nicht für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen gilt, außer deren Ergebnisse sind ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit und die Dienstleistungen werden vollständig durch den Auftraggeber vergütet. Diese Ausnahmebestätigung wird vom BMLFUW im Rahmen der „Antragsforschung“ angewendet, wenn eine angemessene private Mitfinanzierung und bzw. oder Eigenleistung eingebracht wird und keine exklusive Nutzung der Forschungsergebnisse vorgesehen ist. Eine Veröffentlichung erfolgt auf der Forschungsplattform des BMLFUW.

In den Forschungsaufträgen, die von der Anwendung des Bundesvergabegesetzes ausgeschlossen sind, werden vom BMLFUW die vom Bundesministerium für Finanzen erlassenen Formvorschriften für Werkverträge über geistige Arbeitsleistungen angewendet.

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Wirkungsbereich des PFEIL20

Der Wirkungsbereich des PFEIL20 bezieht sich sowohl auf die Auftragsforschung Dritter als auch auf die forschungsaktiven Dienststellen des BMLFUW.

Die ausgegliederten Einrichtungen wie Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (im folgenden AGES), Bundesamt und Forschungszentrum für Wald und Naturgefahren (im folgenden BFW) und das Umweltbundesamt (im folgenden UBA) können in PFEIL20 als externe Projektantragsteller agieren.

Das BMLFUW tritt in mehreren weiteren Forschungsprogrammen als Kooperations- und Finanzierungspartner auf (z.B. im Programm StartClim, Forschungsschwerpunkt Nano, u.v.m.). Auf diese Programme wird auch in den folgenden Kapiteln näher eingegangen.

3.2 STRATEGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

DIE LAUT BUNDESMINISTERIENGESETZ für das BMLFUW festgelegte angewandte Forschung für die Land-, Forst-, Umwelt und Wasserwirtschaft erfordert eine breite vertikale und horizontale Vernetzung, die über den reinen nationalen Bereich hinausgehen muss. Sowohl die gemeinsamen EU-Politiken als auch die nationale Umsetzung und Implementierung erfordern zunehmend ein erweitertes und mit Daten fundiertes Wissen, das neben dem reinem Forschungsinteresse Wissenstransfer und die Umsetzung in Innovationen zum Gegenstand haben muss. Forschung und Innovation ist dabei als Netzwerk zu verstehen und im Rahmen eines Innovationsprozesses zu konzipieren.

Im Interesse einer verstärkten Netzwerkbildung sind die folgenden Maßnahmen zu setzen:

Auf der Ebene der Forschung und der Forschungsreinrichtungen:

– Öffnung von Forschungsinfrastrukturen zur Stärkung von Netzwerken

– Ausweitung der inter- und transdisziplinären Kooperationen

– Vernetzung von Forschung und Lehre

– Schaffung eines Mehrwertes der Forschungsergebnisse durch Wissenstransfer und Implementierung

– Einwerbung von Drittmitteln aus nationalen und europäischen Forschungsprogrammen

Auf Ebene des Forschungsmanagements:

– Stärkung der Programmkooperationen

– Umsetzung der FTI-Strategie (Forschung, Technologie und Innovation) der Österreichischen Bundesregierung

Für beide Ebenen gilt es die Anstrengungen zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes zu stärken und neue Kooperationen zu initiieren.

Das Augenmerk wird zukünftig auf die effiziente Umsetzung von Forschungsergebnissen durch verstärkte interdisziplinäre Arbeit, Kooperation und Controlling unter Berücksichtigung begrenzter Mittel (Personal und Budget) gelegt werden. Damit kann auch der Wissenstransfer in Richtung EIP-AGRI in der neuen Programmperiode LE14-20 als neue Innovationsmaßnahme unterstützt werden.

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3. ALLGEMEINER TEIL

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PFEIL20 hat das Mission Statement des BMLFUW im Auge zu behalten:

Unser Ziel ist ein lebenswertes Österreich mit reiner Luft, sauberem Wasser, einer vielfältigen Natur sowie sicheren, qualitativ hochwertigen sowie leistbaren Lebensmitteln und effiziente Infrastruktur im ländlichen Raum, ohne diesen zu versiegeln und ihn für natürliche Zwecke und Ernährungssicherung zu erhalten. Dafür schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen.

Ein lebenswertes Österreich braucht - Sichere Lebensgrundlagen

Um den nächsten Generationen ein lebenswertes Österreich übergeben zu können, müssen Luft, Wasser, Boden und biologische Vielfalt geschützt und bewahrt werden. Grundlegend dafür ist eine nachhaltige Umwelt-, Landwirtschafts-, Wasser-, Forstwirtschafts- und Lebensmittelpolitik mit klarer und sinnvoller Kompetenzverteilung zwischen den Gebietskörperschaften, fairen Produktionsbedingungen und artgerechter Tierhaltung. Mit unserer Arbeit unterstützen wir saubere Energieformen, moderne effiziente Technologien, klimafreundliche Mobilität, den sorgsamen Umgang mit Wasser und den gezielten Einsatz der Umweltförderung.

Ein lebenswertes Österreich braucht - Nachhaltige Lebensart

Verantwortungsvolle Nutzung hat Vorrang vor bloßem Verbrauch: Dieses Prinzip ist die Basis für eine nachhaltige Lebensart. Im Alltag können alle durch bewusste Entscheidungen einen Beitrag für ein lebenswertes Österreich leisten. Deshalb unterstützen wir nachhaltigen Einkauf, Vermeidung von Abfall und Lebensmittelverschwendung, klimafreundliche Mobilität sowie effiziente Energienutzung.

Ein lebenswertes Österreich braucht - Verlässlichen Lebensschutz

Neben dem Schutz der Natur vor dem Menschen ist auch der Schutz der Menschen vor den Gefahren der Natur ein zentrales Anliegen unserer Politik. Der wirksame Schutz vor Naturgefahren sowie die Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und Lebensmitteln stehen daher im Mittelpunkt unserer vielfältigen politischen Vorhaben.

PFEIL20 wird auch die Schwerpunkte des BMLFUW in den einzelnen Forschungsthemen im Auge behalten:

– Unternehmen Energiewende: „Wir sind die Energiewende“

Eine moderne, verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik setzt auf CO2-Einsparungen, fördert erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Wir setzen die Energiewende nicht gegen, sondern gemeinsam mit der Wirtschaft um. Für eine ökosoziale Zukunft in Österreich und Europa.

– Green Future: „Innovativ im Land. Erfolgreich in der Welt“

Innovationen und neue Technologien reduzieren nicht nur Umweltbelastungen. Sie schaffen auch neue Arbeitsplätze in Österreich – und eröffnen uns neue Exportchancen im Ausland. Wir fördern und fordern Innovationskraft für eine erfolgreiche green economy und green jobs.

– Konsum bewusst: „Schau drauf!“

Hochwertige Lebensmittel aus der Region sind gut für’s Land und besser für die Menschen. Wir unterstützen die Österreicherinnen und Österreicher dabei, einfach gute Entscheidungen zu treffen: für bewussten Einkauf, weniger Abfall und mehr regionalen Genuss.

– Verantwortung Ressourcen: „Intelligent nützen – nachhaltig schützen.“

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Österreich verfügt über einzigartige Naturschätze. Sauberes Wasser, wachsender Wald, reine Luft und die Vielfalt der Natur sind unverzichtbare Lebensgrundlagen für uns alle. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Naturschätze sicher geschützt und intelligent genützt werden.

– Zukunftsraum Land: „Mit der Kraft der Landwirtschaft.“

Grundlage für ein lebenswertes Österreich ist eine moderne, in der Region verankerte Landwirtschaft. Wir arbeiten daran, dass der ländliche Raum in jeder Hinsicht eine echte Zukunftsregion ist. Für alle, die dort leben und arbeiten. Für ganz Österreich.

– Vorsorge Naturgefahren: „Sicher Leben mit der Natur.“

Naturgefahren wie Hochwasser können durch den Klimawandel verstärkt auftreten. Wir machen Land und Menschen mit modernen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen sicherer. Auch beim Strahlenschutz muss Sicherheit Vorrang haben.

3.2.1 FORSCHUNGSSTRATEGISCHE AUSRICHTUNG

PFEIL20 IST DER ANGEWANDTEN FORSCHUNG als Unterstützung einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und sozialverträglichen Produktion verpflichtet. Als Verursacher, wie auch Betroffener der mit dem Klimawandel einhergehenden Belastungen hat sich die thematische Forschungsorientierung sowohl strukturell, konzeptionell als auch institutionell den neuen Herausforderungen zu stellen. Strategische Forschungsausrichtung bedarf gezielt einer Analyse laufender Herausforderungen sowie Bewertungen von Entwicklungsprozessen, die für die vorausschauende Planung genutzt werden können.

Das BMLFUW vertritt Österreich im Ständigen Agrarforschungsausschuss SCAR und ist damit auch im SCAR Foresight Prozess eingebunden. Die Mitgliedsländer in SCAR kamen 2005 überein, einen Foresight Prozess zu starten und das als kontinuierliche Aufgabe einer Dokumentation vorausschauender Planung für die Landwirtschaft zu installieren. Mehr über den SCAR Foresight Prozess ist im Kapitel 3.3 nachzulesen.

Aus den Empfehlungen des 4th Foresight Reports werden 5 Prinzipien als Richtschnur und Handlungsempfehlung auf den Ebenen Politik, Verwaltung, Forschung und Gesellschaftsentwicklung postuliert.

1. Die Produktion und der Zugang zu den Nahrungsmitteln haben Vorrang;

2. Nachhaltige Produktionssystem und Stärkung der Resilienz unserer Ressourcen;

3. Kaskadische Nutzungssysteme sind vorrangig;

4. Abfallreduzierung und Wiedereinbau in den Produktionsprozess (Kreislaufwirtschaft);

5. Diversität in allen Aspekten sollte Beachtung und Raum gegeben werden.

Diese Schlussfolgerungen aus SCAR Foresight fließen auch zu einem gewissen Grad in die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung ein (siehe nachfolgende Übersicht).

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Maßnahmen zur Umsetzung:

Verstärkte Kooperation auf transnationaler Ebene – Implementierung eines Europäischen Forschungsraumes (European Research Area)

– Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und verstärkte Kooperation von Forschungsaktivitäten

– Sicherung eines angemessenen Platzes in Europa und international hinsichtlich Agrarforschung

– Wissenstransfer mittels EIP-AGRI (Brückenschlag zwischen Forschung und Innovation und Umsetzung von Ergebnissen)

– Horizon 2020 („Societal Challenges 2“, Gesellschaftliche Herausforderungen 2 „Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und die Biowirtschaft“)

– BMLFUW strebt an, dass nach Maßgabe der Möglichkeiten national über PFEIL20 beauftragte Projekte entsprechende transnationale Kooperationsmöglichkeiten wie die Einbindung in europäische Forschungsnetzwerke nutzen.

Bioökonomie-Forschungsstrategie – Initiative „Bioökonomie-Forschungsstrategie“: Kooperation von BMWFW, BMVIT,

BMLFUW

– Österreich entwickelt sein Profil als Bioökonomie-Kompetenz-Forschungsstandort im europäischen Forschungs- und Wirtschaftsraum

– Entscheidend ist eine angepasste institutionalisierte Forschungskooperation zwischen universitären und außeruniversitären Forschungsinstitutionen sowie Institutionen, die sich außerhalb der Wissenschaft mit Ressourcensicherung beschäftigen.

– Bioökonomie-Forschungsstrategie wird über Beteiligung von Stakeholdern dem AT-Bedarf der Firmen angepasst

Intensivierung der Forschungsinfrastrukturen in den Dienststellen – Weiterentwicklung der Forschungsinfrastrukturen als Kernelement einer vitalen und

am Puls der Entwicklung bleibenden Forschungseinheit

– Verstärkte Kooperationsmöglichkeiten und Vernetzungen

Bundesamt für Wasserwirtschaft:

– Kooperationsvertrag zwischen BMLFUW und BOKU Wien um Anlagen und Messgeräte für wasserbauliche Modellversuche optimal zu nutzen

– Versuchsanlage für Forschungsbereiche „Gewässerökologie“ und „Hochwasserschutz“

– Errichtung eines Wasserbaulabors – „Responsible River Modelling Center RRMC“ als wesentlicher Teil des Flagship-Projekts „Danub River Research and Management DREAM“ der EU-Strategie für den Donauraum EUSDR

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Bundesanstalt für Agrarwirtschaft:

– Zentraler Datenpool (Verknüpfte Datenquellen: zur Kombination von Daten aus mehreren Quellen)

– Kompetenzbündelung im Netzwerk foodsecurity.at (AGES, AMA, AWI, ICC)

Bundesanstalt für Bergbauernfragen:

– Forschungsstrategie zur Berggebietsforschung in Europa

HBLFA für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein:

– Neue ClimGrass-Anlage (innovatives, technisches Konzept zur Klimafolgenforschung)

– Respirationsanlage für Rinder (Methode zur exakten Erfassung der verdauungsbedingten Emissionen)

– Tierwohlstall

– Innovativer Stall in der Mastschweinehaltung

HBLFA für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Francisco Josephinum:

– Isotopenlabor

HBLA und Bundesamt für Wein- und Obstbau:

– Etablierung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

– Zertifizierungstool „Nachhaltig produzierter österreichischer Wein“

– Obstsorten-Datenbank

– Zentrum für Spektralanalysen für Authentizitätsforschung

HBLFA für Gartenbau Schönbrunn:

– Verlegung des Staudensichtungsgartens Königshof

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3. ALLGEMEINER TEIL

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3.2.2 THEMATISCHE STRATEGIEN UND PROGRAMME

NATIONALE UND EUROPÄISCHE STRATEGIEN und Programme sind zu verstärken und bilden den Rückhalt globaler Herausforderungen.

Implementierung der FTI-Strategie (Forschung, Technologie und Innovation)

Zur Konkretisierung der im Jahr 2011 beschlossenen FTI-Strategie der österreichischen Bundesregierung hat die eingerichtete Task Force im Jahr 2013 Maßnahmenvorschläge für die weitere Umsetzung der Strategie entwickelt. Das BMLFUW ist in der FTI AG 2 Klimawandel und Ressourcenknappheit eingebunden und arbeitet speziell in der Subarbeitsgruppe „Bioökonomie“ an der Erstellung einer Forschungsstrategie zur Bioökonomie mit.

Die Europa 2020-Strategie bildet den umfassendsten Rahmen insbesondere für die Schnittstellen zwischen Forschung und Innovation in allen sektoralen Politikfeldern. Für die Umsetzung des Europäischen Forschungsraums, von dem das BMLFUW in spezifischen Themenbereichen die Nutzung von Synergiepotenzialen in Europa erhofft, sind spezielle Anstrengungen der Kooperation und Koordinierung bis hin zur gemeinsamen Nutzung bestehender Infrastrukturen notwendig.

Bioökonomie

Die Europäische Kommission bestärkt auf EU-Ebene in ihrer Strategie „Innovating for Sustainable Growth – A Bioeconomy for Europe“ (COM(2012) 60 final) eine komplette Änderung bezüglich der Produktion und des Umgangs mit biologischen Ressourcen und fördert über das Forschungsprogramm Horizon 2020 verstärkt Bioökonomieprojekte. Durch Bioökonomie sollen die 2020- und 2030-Ziele bezüglich der Reduktion der THG-Emissionen um 40% umgesetzt werden. Die Kommission will den Industrieanteil am EU-BIP von 16 auf 20% erhöhen. Dies hat eine positive Wirkung auf die Bioökonomie, dadurch soll die Reindustrialisierung der EU auf ein nachhaltiges Fundament gestellt werden.

Die Europäische Bioökonomie-Strategie ist mit zahlreichen Strategiepapieren und Aktionsplänen verbunden, beispielsweise mit dem Themenbereich Biodiversität, nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen, nachhaltiger Produktion und Konsum, nachhaltigem Wachstum, Energieeffizienz und nachhaltige Energie bis hin zur aktuellen Zero Waste Politik der EU-Kommission.

Bioökonomie auf nationaler Ebene

Die Bioökonomie ist als zu entwickelnde Maßnahme im nationalen Regierungsprogramm 2013–2018 verankert. Ein erstes „Bioökonomie Positionspapier“ hat das BMLFUW 2013 gemeinsam mit BIOS Science Austria präsentiert. In der FTI AG2 wurde die Untergruppe Bioökonomie eingerichtet, mit dem Ziel eine Bioökonomie Forschungsstrategie zu erarbeiten. Der Entwurf ging im Jahr 2015 in eine Online-Konsultation. Die Ergebnisse dieser Konsultation und die Ergebnisse aus dem Workshop in Alpbach im August 2015 werden als Basis weiterer Schritte genutzt.

Bioeconomy in Action: Nationale Bioökonomie-Strategien im Vergleich

Im Rahmen der Technologiegespräche beim Forum Alpbach 2015 organisierte BIOS Science Austria und die ÖVAF mit der Initiative Bioeconomy Austria einen internationalen Workshop zum Thema Bioökonomie. Dabei wurden erste Ergebnisse der Online-Konsultation zum Bericht „Bioökonomie und FTI-Aktivitäten in Österreich“ präsentiert und die verschiedenen Bioökonomie-Ansätze mit internationalen ExpertInnen diskutiert. Im Fokus stand ein Vergleich der unterschiedlichen Herangehensweisen, der

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Erfahrungsaustausch über die Erarbeitung von Bioökonomie-Strategien und die Skizzierung möglicher Entwicklungspfade für Österreich.

Begriff „soziale Innovation“

Der Innovationsbegriff, der im Bereich der Forschung des BMLFUW verwendet wird, ist sehr weit gefasst und beinhaltet die Bereiche Technik, Dienstleistungen und soziale Innovationen. Dies betrifft unter anderem die Arbeiten der ländlichen Entwicklung, die sich nicht nur auf technische Entwicklungen und verbesserte Technologien, sondern insbesondere auf „soziale Innovationen“ beziehen. In den Themenstellungen des EU-Rahmenprogramms und im gesamteuropäischen Diskurs (und darüber hinaus) wird dieser Sichtweise erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Die Breite der Definition des Begriffs „soziale Innovation“ ist kurz in den folgenden Zitaten zusammengefasst.

– “Social innovations are innovations that are social in both their ends and their means.” It is complemented by the following: “Specifically, we define social innovations as new ideas (products, services and models) that simultaneously meet social needs (more effectively than alternatives) and create new social relationships or collaborations. In other words they are innovations that are not only good for society but also enhance society’s capacity to act.”

– Publikation "Empowering people, driving change: Social innovation in the European Union" (Seite 24)

– EU: Guide to social Innovation

– Social Innovation in Europe: An overview of the concept of social innovation in the context of European initiatives and practices

– Zentrum für Soziale Innovation (ZSI):

– „Soziale Innovationen sind neue Wege, Ziele zu erreichen, insbesondere neue Organisationsformen, neue Regulierungen, neue Lebensstile, die die Richtung des sozialen Wandels verändern, Probleme besser lösen als frühere Praktiken, und die deshalb wert sind, nachgeahmt und institutionalisiert zu werden.“

– Vienna Declaration: The most relevant topics in social innovation research

Ressourceneffizienz Aktionsplan (REAP)

Das Hauptziel des Ressourceneffizienz Aktionsplans ist die Reduktion des österreichischen Ressourcenverbrauchs sowie die Ausschöpfung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Möglichkeiten durch Ressourceneffizienzsteigerungen. Die Ressourceneffizienzpolitik ist entscheidend für die Stärkung der nachhaltigen Entwicklung und stellt eine Verbindung zwischen Umweltschutz und positiven Anreizen für die Wirtschaft sowie globaler, sozialer Verantwortung her. Es wird angestrebt die Ressourceneffizienz in Österreich mittelfristig, bis zum Jahr 2020, um mindestens 50% anzuheben und somit den Ressourcenverbrauch insgesamt deutlich zu reduzieren.

Das Thema Ressourceneffizienz ist in der europäischen „Strategie 2020“ von großer Bedeutung. Die EU-Leitinitiative „Ein ressourceneffizientes Europa“ und die dazugehörige „Roadmap“ enthalten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. In Österreich wird die Strategie im Nationalen Ressourceneffizienz Aktionsplan und dem Österreichischen Rohstoffplan umgesetzt.

Der REAP wurde vom BMLFUW in einer zweijährigen Entwicklungsphase unter kontinuierlichen Abstimmungen mit der REAP-Resonanzgruppe (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend,

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das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, die Wirtschaftskammer Österreich, die Industriellenvereinigung, das UBA sowie VertreterInnen der Bundesländer) entwickelt. Der REAP stellt jedoch einen langfristigen dynamischen Planungsprozess dar, der nicht durch Berichtabschluss endet sondern in der Umsetzungsphase ab 2012 laufend angepasst wird.

Die Aktionsfelder des REAP umfassen die Themenbereiche ressourceneffiziente Produktion, öffentliche Beschaffung, Kreislaufwirtschaft und Bewusstseinsbildung.

Durch die Initiative RESET2020 des BMLFUW wird der REAP in Zukunft in seinem operativen Teil umgesetzt und um aktuelle Bereiche aktualisiert werden. Nähere Informationen sind auf der Homepage des BMLFUW nachlesbar.

Österreichisches Fischereiprogramm: 2014–2020

Das Programm Österreich - Europäischer Meeres- und Fischereifonds (im folgenden EMFF) 2014–2020 (CCI-Nr. 2014AT14MFOP001) wurde von der Europäischen Kommission mit Durchführungsbeschluss vom 25. Februar 2015 genehmigt.

Im Vordergrund steht Forschung und Wissenstransfer sowie die Aufbereitung und Übermittlung von praxisrelevanten Daten an Erzeugerbetriebe um die Entwicklung der Aquakultur voranzutreiben. Spezielle Umweltbedingungen, Fischbestände in Binnengewässern und Aquakultur brauchen weitere wissenschaftliche Expertise um besonders die Tiergesundheit, die Einschätzung der Beeinflussung der Fischerei und Prädatoren, die Umweltwirkungen von Teichwirtschaften zu evaluieren. Zusätzlich zur transnationalen Vernetzung ist es wichtig, eine auf österreichische Bedürfnisse angepasste Aquakulturforschung zu betreiben, um spezielle und lokale Themengebiete und Fragestellungen behandeln zu können. Über Bildungsprojekte könnten eine bessere Abstimmung der Weiterbildung und eine Vereinheitlichung der Erarbeitung von Beratungskonzepten und -unterlagen auf nationaler Ebene hervorgerufen werden. Im Bereich Fischgesundheit ist eine Abstimmung konkreter Maßnahmen erstrebenswert. Weitere Informationen sind auf der Homepage des BMLFUW nachlesbar.

Sonderrichtlinie (SRL) Biene und Honig

In der Sonderrichtlinie (SRL) des BMLFUW in den Perioden 2009–2012 und 2013–2016 werden Maßnahmen der Imkerei zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen gemäß VO (EG) Nr. 1234/2007 gefördert.

Die wichtigste Aufgabe der Imkereiwirtschaft ist die Produktion von Honig- und sonstigen Imkereierzeugnissen sowie der Erhalt des ökologischen Gleichgewichts. Die Programmziele sind:

– Erhaltung einer flächendeckenden Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft

– Sicherstellung der unverzichtbaren Bestäubungsfunktion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte Ökosystem

– Bekämpfung von Bienenkrankheiten (Bienengesundheitsprogramm)

– Gewährleistung hoher Qualität und Rückstandsfreiheit der Imkereiprodukte

– Verbesserung und Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Imkerinnen und Imker

– Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Honigproduktion durch Zucht genetisch leistungsstarker Bienenvölker (Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung)

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Forschung und Wissensvermittlung stellen dabei eine wichtige Basis dar. Ein kleiner Teil der Förderungsmittel kann daher auch in Forschungsinvestitionen verwendet werden, wie das im Projekt „Zukunft Biene“ DaFNE – Projektnummer 100972 (2014 – 2017) geschieht.

Strategieprozess Zukunft Pflanzenbau

Der Pflanzenbau steht im Spannungsfeld zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Anforderungen. Den österreichischen Bäuerinnen und Bauern muss mit modernen Produktionsmethoden die Möglichkeit gegeben werden, auch weiterhin hochwertige Lebensmittel zu produzieren und damit wirtschaftlichen Erfolg zu haben. Die qualitativen Ansprüche der österreichischen KonsumentInnen an Lebensmittel sind vielfältig und es gibt eine hohe Erwartungshaltung an die Produktion. Es ist auch davon auszugehen, dass die heimische Landwirtschaft in Zukunft stärker mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert werden wird und ein geeignetes Risikomanagement zunehmend in der Betriebsplanung berücksichtigt werden muss.

Im Juni 2015 wurden die Ergebnisse des Strategieprozesses „Zukunft Pflanzenbau“ vorgestellt. Unter Beteiligung unterschiedlicher Stakeholder wurden insgesamt über 50 Maßnahmen für einen modernen, umweltschonenden und wirtschaftlichen Pflanzenbau entwickelt. Fachbereichsbezogen wurde ein 10-Punkteprogramm für die Strategie Pflanzenbau erstellt, welches Maßnahmen für folgende zehn Bereiche enthält:

– Förderung einer vielseitigen Fruchtfolge und Steigerung der Biodiversität

– Standortangepasste Züchtungen und Sorten

– Forcierung bodenschonender Produktionsmethoden und zielgerichtetes Umweltmonitoring

– Ausbau des integrierten Pflanzenschutzes

– Weitere Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln

– Klare und transparente Rahmenbedingungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

– Verknüpfung von Praxis und Forschung

– Bildungsoffensive für einen modernen Pflanzenbau

– Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit

– Bessere Vernetzung aller Stakeholder

Es wurde eine eigene Homepage zum Strategieprozess Zukunft Pflanzenbau eingerichtet, die die Kommunikation unterstützen soll.

Aktionsprogramm biologische Landwirtschaft 2015–2020

Der Forschung im biologischen Landbau kommt in diesem 5. Aktionsprogramm besondere Bedeutung zu. Um dem steigenden Forschungsbedarf gerecht zu werden und einen Mehrnutzen durch Forschungskooperationen auf europäischer Ebene zu erzielen sind die Beibehaltung und der Ausbau von transnationalen Netzwerken, wie z.B. ERA-NET zu stärken. Die im Aktionsprogramm themenspezifischen Forschungsfragestellungen sind im Kapitel 4 enthalten.

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (Klimawandelanpassungsstrategie)

Gemäß der Zielvorgabe der EU soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden. Neben den Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen müssen daher auch Strategien zur Anpassung entwickelt und umgesetzt werden. Das Ziel der österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel ist, nachteilige Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu vermeiden und die sich ergebenden Chancen zu nutzen. Die Strategie soll die natürliche, gesellschaftliche und technische Anpassungskapazität stärken. Bei der Gestaltung der Anpassungsstrategie war die Entwicklung flexibler und robuster Handlungsempfehlungen vordergründig, welche sich mit geringem Aufwand an verschiedenste Anforderungen anpassen lassen. In die Erarbeitung des Papieres waren Vertreter der Ressorts, der Länder, Interessensverbände, Stakeholder, NGOs und sonstige Institutionen aktiv eingebunden (insgesamt rund 100 Institutionen). Nähere Informationen sind auf der Homepage des BMLFUW nachzulesen.

Österreichischer Walddialog

Der im Jahr 2003 gestartete Österreichische Walddialog ist ein fortlaufender offener Dialogprozess, der allen waldinteressierten Akteuren offen steht. Rund 90 Institutionen und Organisationen nehmen kontinuierlich an dem Politikentwicklungsprozess teil. Im seinem Mittelpunkt steht die Suche nach Problemlösungen für Interessenkonflikte im Waldbereich. Der Walddialog bietet die Möglichkeit, im Rahmen partnerschaftlicher Diskussionen unterschiedliche Positionen auszutauschen und Konsens über Problemeinschätzungen sowie Lösungsmöglichkeiten zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu finden. Der Dialog ermöglicht zudem die Bündelung forstpolitisch relevanter Themenstellungen unterschiedlicher Bereiche (in sogenannten „Modulen“). Der laufende Dialogprozess adressiert auch vielfältige aktuelle Fragestellungen an die Forstforschung und beeinflusst diese maßgeblich. Die im Zuge des Walddialogs erarbeitete Österreichische Waldstrategie 2020+ – Nachhaltige Waldbewirtschaftung für ein lebenswertes Österreich soll im Jahr 2016 verabschiedet werden.

3.3 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG IM EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUM (ERA)

3.3.1 STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN

HORIZON 2020 SPIELT EINE WESENTLICHE, aber nicht die alleinige Rolle bei der EU-weit angestrebten Implementierung eines Europäischen Forschungsraumes (European Research Area). Die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und die verstärkte Koordination von Forschungsaktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene haben in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt, wobei Österreich insbesondere in der Programmschiene ERA-NET überdurchschnittlich erfolgreiche Beteiligungen erzielen konnte. Für kleine Mitgliedstaaten wie Österreich stellt die aktive Mitgestaltung der europäischen Forschung eine lohnende Herausforderung dar, denn sie verschafft den jeweiligen Akteuren einen offenen Zugang zu einem Europäischen Raum des Wissens und der Innovation. Österreichs Forschung und Entwicklung im Bereich der Agrarforschung einen angemessenen Platz in Europa und international zu sichern, steht daher auch im Zentrum der Bestrebungen des BMLFUW.

Das BMLFUW strebt an, dass nach Maßgabe der Möglichkeiten national über PFEIL beauftragte Projekte entsprechende transnationale Kooperationsmöglichkeiten wie die Einbindung in europäische Forschungsnetzwerke nutzen. Eine Reihe von national finanzierten Projekten konnte so einen Mehrwert durch die Einbindung in laufende COST-Aktionen erzielen. Weitere Informationen sind auf der Homepage von COST nachlesbar.

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Von Bedeutung für die künftige Programmplanung in Österreich ist auch, die Ergebnisse des 4. SCAR Foresight Prozesses "Sustainable Agriculture, Forestry and Fisheries in the Bioeconomy - A Challenge for Europe“ entsprechend zu diskutieren und umzusetzen.

Darüber hinaus muss das BMLFUW künftig auch stärkeres Engagement bei anderen von SCAR gesetzten Initiativen zeigen. Konkret ist eine stärkere Mitwirkung in wichtigen SCAR SWGs (Strategischen Arbeitsgruppen) anzustreben, eine österreichische Beteiligung an der SWG „Sustainable use of bioresources for a growing bioeconomy“ ist gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Erarbeitung einer österreichischen Bioökonomiestrategie unumgänglich.

Eine erfolgversprechende Teilnahme Österreichs an JPI FACCE (Agriculture, Food Security and Climate Change) sowie an für Österreich thematisch relevanten ERA-NET Projekten wird von der Forschungsabteilung des BMLFUW vorangetrieben, dazu ist aber auch entsprechendes nationales Forschungsbudget notwendig, damit sich österreichische WissenschaftlerInnen an Ausschreibungen beteiligen können und damit Österreich auch Zugang zu den Ergebnissen aus diesen Projekten und Programmen hat. Auf europäischer Ebene werden immer mehr Themenfelder mit finanzieller Beteiligung der Mitgliedsstaaten umgesetzt (ERA-NET Cofund) und Österreich sollte hier entsprechend der Prioritätensetzungen auch mitwirken.

Langfristige EU-Strategie für Forschung und Innovation in der Landwirtschaft

Die Europäische Kommission (DG AGRI) hat 2015 begonnen, eine langfristige Strategie für Forschung und Innovation in der Landwirtschaft zu erstellen. Das Ziel der Strategie ist die Förderung von nachhaltigen Primärproduktionssystemen für Land- und Forstwirtschaft. Die Verankerung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten in einer langfristigen Strategie wird dazu beitragen, die strategischen Bereiche von kurz-, mittel- und langfristigem Interesse zu ermitteln und dadurch ihre allgemeine Kohärenz, zeitliche Abfolge und Auswirkungen zu verbessern. Ferner wird diese Strategie die Synergien zwischen der Forschungspolitik und der GAP zur Förderung der Innovation in der Landwirtschaft stärken. Die Strategie wird als Beitrag zur Programmplanung für die verbleibenden Jahre von Horizon 2020 und zur Ausrichtung von landwirtschaftlichen Forschungs- und Innovationstätigkeiten nach 2020 dienen.

Die Strategie stützt sich auf fünf vorrangige Kernbereiche in zwei Säulen:

Säule 1: Wertschöpfung aus Landflächen: nachhaltige Primärproduktion:

– Ressourcenbewirtschaftung – Schwerpunkt auf der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (Boden, Wasser, biologische Vielfalt) und Klimawandel

– Gesündere Pflanzen und Tiere

– Integrierte ökologische Ansätze vom Bauernhof bis zur Landschaftsebene

Säule 2: Stärkung der ländlichen Innovation: Modernisierung ländlicher Gebiete und der auf diese Gebiete ausgerichteten Politik

– Neue Möglichkeiten für Wachstum im ländlichen Raum – Schwerpunkt auf territorialer Dynamik, Nahrungsmittel- und anderen Systemen, Gegenleistung für Bereitstellung öffentlicher Güter, Nutzung der digitalen Revolution

– Verbesserung des Human- und Sozialkapitals in ländlichen Gebieten – Schwerpunkt auf landwirtschaftlichen Wissens- und Innovationssystemen (AKIS)

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Weitere Informationen sind unter Designing the path: a strategic approach to EU agricultural research and innovation abrufbar.

Ein wichtiges neues Instrument zum Wissenstransfer ist die Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (im folgenden EIP-AGRI), um Innovationen zu ermöglichen und den Brückenschlag zwischen Praxis und Wissenschaft unter Einbindung weiterer Nutzer- und Anspruchsgruppen zu verbessern. Ziel ist es, den Wissenstransfer zu forcieren, Forschungsergebnisse optimal umzusetzen und umgekehrt Rückmeldungen über den tatsächlichen Forschungsbedarf von der Praxis an die Forschung zu geben.

3.3.2 HORIZON 2020

HORIZON 2020 IST DAS WELTWEIT größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation (Gesamtbudget 78 Milliarden Euro) und bildet einen gemeinsamen Rahmen für die drei Ziele:

1. wissenschaftliche Exzellenz

2. Wettbewerbsfähigkeit und Marktführerschaft

3. große gesellschaftliche Herausforderungen

Der Bereich „Gesellschaftliche Herausforderungen“ („Societal Challenges“) definiert sieben gesellschaftspolitisch vorrangige Aufgabenbereiche, zu deren Bewältigung interdisziplinäre Forschungs- und Innovationsansätze beitragen sollen. Für das BMLFUW und seine Dienststellen besondere Bedeutung hat die Gesellschaftliche Herausforderung 2 (Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und die Bioökonomie), hier trägt das Ministerium auf Ebene der Programmkomitees die Verantwortung.

1. Health, demographic change and wellbeing

2. Food security, sustainable agriculture and forestry, marine and maritime and inland water research, and the Bioeconomy

3. Secure, clean and efficient energy

4. Smart, green and integrated transport

5. Climate action, environment, resource efficiency and raw materials

6. Europe in a changing world - inclusive, innovative and reflective societies

7. Secure societies - protecting freedom and security of Europe and its citizen

Das BMLFUW finanziert gemeinsam mit BMWFW, BMVIT, BMG und WKÖ eine interministerielle Beauftragung an die FFG, die allen an einer Beteiligung an Horizon 2020 interessierten Personen und Institutionen umfassende Serviceleistungen bietet.

Die FFG hat von BMWFW, BMVIT und BMLFUW auch eine gemeinsame Beauftragung zur Durchführung des EU-Performance Monitorings. Statistiken und Analysen zur Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen sind auf der Homepage der FFG abrufbar.

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Weitere Informationen finden sich auf der:

– Homepage der Europäischen Kommission - HORIZON 2020

– Homepage der Europäischen Kommission – Agriculture & Forestry

– Homepage der ERA Portal Austria

– Homepage der FFG – H2020

3.3.3 SCAR

SCAR SPIELT EINE WICHTIGE ROLLE in der Einrichtung des Europäischen Forschungsraums im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und der Bioökonomie. Die Mitgliederorganisationen von SCAR forcieren die Kooperation und Koordination und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten. SCAR hat auch die Grundlagen für die Gemeinsame Programmplanung (Food Security, Agriculture and Climate Change-JPI) vorangetrieben. Weitere Informationen sind auf der Homepage von SCAR nachlesbar.

3.3.3.1 SCAR WORKING GROUP (SCAR WG)

IN DEN LETZTEN JAHREN sind aus Vorschlägen der SCAR WG heraus zahlreiche Collaborative Working Groups (SCAR CWGs) sowie strategische Arbeitsgruppen (SCAR SWGs) entstanden. Aus einer Reihe dieser SCAR CWGs haben sich in späterer Folge ERA-NET Projekte entwickelt, die dann gemeinsame transnationale Ausschreibungen durchgeführt haben (mehr dazu unter dem Kapitel „3.3.5 ERA-NET Projekte“).

3.3.3.2 SCAR FORESIGHT

SCAR HAT SEIT 2005 bereits vier Foresight Prozesse ins Leben gerufen, um Lösungsansätze für die Vielzahl von komplexen und miteinander verknüpften Herausforderungen im Bereich Landwirtschaft und im breiteren Feld der Bioökonomie zu erarbeiten.

SCAR Foresight Aktivitäten entwerfen mögliche Zukunftsszenarien für die europäische Landwirtschaft als Grundlage für die mittel- bis langfristige Prioritätensetzung von Forschungsaktivitäten. Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus diesen Foresight Prozessen werden von der Europäischen Kommission und auch von den Mitgliedsländern für die Planung von Forschungsaktivitäten und für Koordinierungstätigkeiten genutzt.

Im Rahmen des vierten SCAR Foresight Prozessses wurden die Wechselwirkungen zwischen dem Primärsektor und der Bioökonomie untersucht. Mit einem zukunftsorientierten Schwerpunkt wurde nicht nur untersucht, was geschehen wird, sondern auch was geschehen könnte, wenn ein auf Nachhaltigkeit gestütztes Modell für Bioökonomie entwickelt wird. Der hieraus resultierende Bericht mit dem Titel "Sustainable Agriculture, Forestry and Fisheries in the Bioeconomy - A Challenge for Europe" bietet auch Impulse und Anregungen für die Planung künftiger nationaler und europäischer Forschungsprogramme. Weitere Informationen sind auf der Homepage von SCAR Foresight nachlesbar.

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3.3.3.3 SCAR SWGS STRATEGISCHE ARBEITSGRUPPEN (STRATEGIC WORKING GROUPS)

EINE BETEILIGUNG ÖSTERREICHS findet in SCAR SWG AKIS-3 (Agricultural Knowledge and Innovation Systems), SCAR SWG ARCH (European Agricultural Research towards greater impact on global challenges) und SCAR SWG Forest Research and Innovation statt.

1. SCAR SWG AKIS-3 (Agricultural Knowledge and Innovation Systems)

– Unterstützung der Umsetzung der EIP AGRI durch verschiedene Aktivitäten

– Co-Learning und interaktive Innovation mit Ländern außerhalb Europas

– Foresight Aktivitäten zu Fragen in Bezug auf AKIS einschließlich Forschungsinfrastruktur

– Erkundung der Möglichkeiten von „open Data“ Nutzung für die Landwirtschaft

– Der Bericht über die Aktivitäten im Rahmen von AKIS-3 wird gerade fertiggestellt. Die Berichte über AKIS-1 und AKIS-2 sind online abrufbar.

2. SCAR SWG ARCH (European Agricultural Research towards greater impact on global challenges)

SWG ARCH dient zur Verbesserung der Zusammenhänge zwischen Agrarforschung und Agrarforschung für Entwicklung mit dem Ziel, den Beitrag der europäischen Agrarforschungsinvestitionen zur Lösung der globalen Herausforderungen zu erhöhen. ARCH agiert als beratendes Gremium im EU-Afrika-Dialog zu Wissenschaft und Innovation und führt Studien durch zu Themen wie innovative Praktiken im Zusammenhang mit wechselnden Grenzen der Agrarforschung, globale Forschungsthemen wie Ernährungssicherung, Klimawandel, interaktive Lernprozesse, Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor usw.

3. SCAR SWG BIO-RESOURCES (Sustainable use of bioresources for a growing bioeconomy)

Ausbau der Forschungszusammenarbeit zu Fragen der nachhaltigen Biomassebereitstellung für Lebensmittel und die biobasierte Industrie und Beratung über Forschungs- und Innovationspolitik in diesem Bereich. Weitere Informationen sind nachlesbar unter:

– Publikation “Where next for the European Bioeconomy?”

– Publikation „Joint SCAR SWG SBGB & DG-JRC Bioeconomy Member States survey“ (ohne Daten aus AT)

– Homepage SCAR-SWG-SBGB

4. SCAR SWG FISH

– Verknüpfung zwischen den für Fischerei und Aquakultur zuständigen Ministerien und der Europäischen Kommission (GD Forschung und Innovation, GD MARES, GD Umwelt)

– Kooperationen: Weiterentwicklung bereits existierender Kooperationen und neue Kooperationen für Forschung und Innovation im Bereich Fischerei und Aquakultur zur Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik

– Forschungsschwerpunkte: Entwicklung gemeinsamer Forschungsschwerpunkte

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3. ALLGEMEINER TEIL

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– Information: Sammlung und Zusammenführung von Daten, Foresight Aktivitäten und Mapping von EU-Kapazitäten für einen Europäischen Forschungsraum für Fischerei und Aquakultur

5. SCAR SWG Forest Research and Innovation

Ein Forum zur länderübergreifenden Zusammenarbeit und Koordination der Waldforschungs- und Innovationsaktivitäten für eine nachhaltige Entwicklung des europäischen Forstsektors sowie der Zusammenarbeit zwischen Forschungsförderern und forschungspolitischen EntscheidungsträgerInnen. Abstimmung mit anderen laufenden Aktivitäten (ERA-NET Projekte wie SUMFOREST, Forest Sector Technology Platform und Ständiger Forstausschuss).

3.3.4 JOINT PROGRAMMING INITIATIVES JPIS

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION hat 2008 mit der „Gemeinsamen Programmplanung“ (Joint Programming Initiative) als eine der wichtigen Initiativen in der Umsetzung des Europäischen Forschungsraums begonnen. Diese Initiativen befassen sich mit den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie Klimawandel, Energie- und Ernährungssicherheit und gesundes Altern, welche auf nationaler Ebene alleine nicht lösbar sind. Damit sollen die begrenzten Ressourcen für Forschung und Entwicklung besser gebündelt und Komplementaritäten besser genutzt werden. Für die Agrarforschung besonders relevant sind dabei JPI FACCE, JPI A Healthy Diet for a Healthy Life (HDHL) und JPI Water „water challenges for a changing world“.

3.3.4.1 JPI FACCE

DIE ÜBER SCAR INITIIERTE JPI Agriculture, Food Security and Climate Change (JPI FACCE) hat sich als Ziel gesetzt, einen Beitrag zu den großen Herausforderungen in Europa in den Themenbereichen Klimawandel, Nahrungs-, Energie- und Rohstoffkrisen, Bevölkerungswachstum sowie Migration zu leisten. JPI FACCE umfasst 21 Partnerländer und hat in den letzten Jahren eine Reihe von gemeinsamen Aktivitäten umgesetzt:

– internationale Ausschreibung zur Forschung über Klimaschutz

– ERA-NET Plus zum Thema klima-intelligente Landwirtschaft (Adaption)

– internationale Ausschreibung zum Thema Ernährungssicherheit und Landnutzungsänderung

– gemeinsame Ausschreibung zwischen JPI FACCE und ERA-NET BiodivERsA

– Entwicklung einer Wissensdrehscheibe für die Modellierung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Ernährungssicherheit

Im Rahmen von JPI FACCE wurde ein sogenannter „Knowledge Hub” initiiert – FACCE MACSUR (Modelling European Agriculture with Climate Change for Food Security), an dem auch Österreich beteiligt ist. FACCE MACSUR umfasst mehr als 250 ForscherInnen aus 70 Institutionen in 18 Ländern mit dem Ziel, Modelle zur Risikobewertung der Auswirkungen von Klimawandel auf die europäische Landwirtschaft anzupassen, zu verknüpfen und zu testen. Weitere Informationen sind unter MACSUR nachlesbar.

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Waterworks 2015 – eine Initiative von JPI Water und JPI FACCE wird eine gemeinsame Ausschreibung zum Thema Steigerung der Effizienz der Wassernutzung und die Verringerung der Boden- und Wasserverschmutzung ermöglichen.

Aus JPI FACCE wurden die ERA-NET-Projekte FACCE SURPLUS (Co-fund Sustainable and Resilient agriculture for food and non-food systems) und ERA-GAS (Co-fund on the monitoring and mitigation of agricultural and forestry greenhouse gases) geschaffen.

Bedingt durch die knappen Budgetmittel konnte bei den meisten dieser Aktivitäten keine österreichische Beteiligung realisiert werden. Weitere Informationen sind auf der Homepage von FACCE JPI nachlesbar.

3.3.4.2 JPI WATER "WATER CHALLENGES FOR A CHANGING WORLD"

DIE JOINT PROGRAMMING INITIATIVE "Water Challenges for a Changing World" (JPI Water) legt mit ihrer Forschungs- und Innovationsagenda strategische Prioritäten für transdisziplinäre und innovative europäische Forschung im Bereich Wasser fest. Diese dient als Grundlage für die Koordinierung von nationalen und regionalen Forschungsprogrammen im Wasserbereich sowie für die Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten.

Die Initiative wird von 18 Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten sowie der Europäischen Kommission unterstützt. Das UBA ist im Auftrag des BMLFUW neben der TU Wien in dieser Initiative vertreten. Die Themenschwerpunkte Österreichs liegen dabei im Bereich der Bewertung aquatischer Ökosysteme, der Wassernutzung, der Reduktion von Wasserverschmutzung und dem Nachweis toxischer Substanzen im Wasser. Weitere Informationen sind auf der Homepage von WATER JPI nachlesbar.

3.3.5 ERA-NET PROJEKTE

ZIEL DES ERA-NET-SCHEMAS ist, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Forschungsförderungsstellen zu verstärken, die einzelstaatlichen Fördermaßnahmen besser abzustimmen und damit einen Beitrag zur Schaffung eines „Binnenmarktes für Forschung“ zu leisten. Die Zielgruppen dieses Instruments sind daher Ministerien, Forschungsförderungsfonds und Abwicklungsagenturen. Ein ERA-NET hat verschiedene Koordinierungsniveaus zu durchlaufen, die von Informationsaustausch bis zur gemeinsamen Durchführung von transnationalen Ausschreibungen reichen.

Nach Abschluss eines erfolgreichen ERA-NET‘s soll diese transnationale Kooperation in ein sich selbstfinanzierendes Netzwerk übergeführt werden. Als Beispiel für die Fortführung eines solchen ERA-NET kann EUPHRESCO betrachtet werden. Mit der Eingliederung des Netzwerkes der EUPHRESCO Partner in EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organisation) wurde ein nachhaltiges langfristiges Netzwerk für phytosanitäre EU-Forschungsfinanzierung geschaffen. EPPO beherbergt seit 2014 das Sekretariat für EUPHRESCO. Weitere Informationen sind auf der Homepage von EPPO nachlesbar.

In „Horizon 2020“ müssen ERA-NET‘s mindestens eine gemeinsame Ausschreibung durchführen, die Ko-Finanzierung der Europäischen Kommission beträgt ein Drittel des gesamten Ausschreibungsbudgets (ERA-NET Co-Fund). Weitere Informationen sind auf der Homepage von ERA-LEARN nachlesbar.

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Aktuelle transnationale Kooperationen

Zur Nachvollziehbarkeit der aktuellen transnationalen ERA-NET-Beteiligungen ist in der folgenden Tabelle das Gesamtbudget der Joint Calls mit BMLFUW-Beteiligung, Kommissionsbeteiligung und deren ursprünglichen Zusagen aufgelistet. Die Ausschreibungen für SUMFOREST (zur Thematik Nachhaltige Waldbewirtschaftung) und SusAn (zur Thematik Nachhaltige Tierproduktion) erfolgen im Jahr 2016.

TABELLE 1: GESAMTBUDGET DER JOINT CALLS IN €

ERA-NET Projekte Budget of Joint Calls

EU-Commitment

BMLFUW-Beteiligung

Restliche MS-

Beteiligung ANIHWA - 35.000.000 2.000.000 - 100,00%

C-IPM 1 von 7 (im Call) 4.200.000 1.998.215 165.000

(3,93%) 96,07%

CORE ORGANIC + 2 von 11 (im 1.Call) 12.700.000 3.000.000 178.980

(1,41%) 98,59%

CORE ORGANIC II

10 von 14 (im 1.,2.,3.Call) 14.900.000 999.976 982.229

(6,59%) 93,41%

EMIDA 1 von 14 (im 2.Call) 40.000.000 997.218 99.643

(0,25%) 99,75%

ERA-ARD II 1 von 6 (im 1.Call) 1.500.000 971.710 64.657

(4,31%) 95,69%

EUPHRESCO II 5 von 10 (im 1.Call) 2.100.000 1.000.000 269.983

(12,86%) 87,14%

FACCE-ERA-NET+ 2 von 11 (im Call) 16.000.000 4.000.000 299.625

(1,87%) 98,13%

ICT-AGRI 2 - 9.000.000 2.000.000 - 100,00%

RURAGRI 4 von 5 (im 1.Call) 8.500.000 1.000.000 557.312

(6,56%) 93,44%

SUMFOREST * 9.850.000 2.000.000 800.000 (8,12%) 91,88%

SusAn * 16.888.000 5.000.000 200.000 (1,18%) 98,82%

SUSFOOD - 9.400.000 2.000.000 - 100,00% WOODWISDOM NET+

10 von 23 (im JC4) 24.000.000 8.000.000 1.665.931

(6,94%) 93,06%

*Ausschreibung 2016

Die ERA-NET‘s ARIMNET, ARIMNet2, COFASP, ERA-MBT und FORESTERRA zählen aus forschungspolitischen Gründen nicht zu den Kerninteressen des BMLFUW und werden daher nicht gesondert angeführt.

In der nachfolgenden Abbildung 1ist das Verhältnis der BMLFUW-Finanzierungsbeteiligung und der Beteiligung der restlichen Mitgliedstaaten am Gesamtbudget der Joint Calls dargestellt. Hierfür wurden ausschließlich die bereits abgeschlossenen Joint Calls berücksichtigt. Daher fließen die Budgetzahlen der ERA-NET‘s SUMFOREST und SusAn nicht in die prozentuelle Beteiligung mit ein. Die Grafik zeigt, dass das BMLFUW einen finanziellen Beitrag von 2,32% am Gesamtbudget der Joint Calls leistete.

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Abbildung 1: BMLFUW-Beteiligung am Gesamtbudget der Joint Call(s)

BMLFUW-Finanzierungsbeitrag an ERA-NET-Projekten über die Jahre 2011–2018 (Soll)

Im folgenden Diagramm sind die gesamten ERA-NET-Projekte mit BMFLUW-Finanzierungsbeteiligung nach Jahren getrennt dargestellt. Hierbei ist die Gesamtsumme über alle ERA-NET-Projekte über die Jahre hinweg abgebildet.

Abbildung 2: Finanzierungsaufstellung BMLFUW-Finanzierungsbeitrag an ERA-NET-Projekten

Wissensgewinn durch BMLFUW-Beteiligung an ERA-NET RURAGRI und EUPHRESCO II

Nachstehend sind die ERA-NET‘s RURAGRI und Euphresco II als zwei Beispiele angeführt, anhand derer der Anteil der BMLFUW-Finanzierungsbeteiligung im Verhältnis zur Gesamtsumme der restlichen Mitgliedstaaten ersichtlich ist. Das bedeutet im Fall des ERA-NET‘s RURAGRI, dass mit einem BMLFUW-Finanzierungseinsatz von 6,56% ein Mehrwert von 93,44% durch die Beteiligung der restlichen Länder erzielt werden kann, wodurch ein Mehrwert an lukriertem Wissen entsteht.

2,32%

97,68%

BMLFUW-Beteiligung am Gesamtbudget der Joint Call(s)

BMLFUW-Beteiligung(Gesamt)

Beteiligung der restlichenMitgliedsstaaten

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Abbildung 3: ERA-NET RURAGRI

Abbildung 4: ERA-NET EUPHRESCO II

3.3.5.1 ERA-NET BETEILIGUNGEN DES BMLFUW

IN DEN VORANGEGANGENEN RAHMENPROGRAMMEN, v.a. FP 7, war das BMLFUW noch in vielen thematisch relevanten ERA-NET Projekten beteiligt, somit konnten sich auch österreichische WissenschaftlerInnen an diesen Ausschreibungen mitbeteiligen und die gesamten Ergebnisse der Projekte stehen somit auch Österreich zur Verfügung.

ERA-NET Beteiligungen des BMLFUW aus dem 7. Rahmenprogramm:

– C-IPM: Integrated Pest Management (IPM) ERA-NET

– CORE ORGANIC II: Coordination of European Transnational Research in Organic Food and Farming Systems

– ERA-ARD II: The Agricultural Research for Development Dimension of the European Research Area

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– EUPHRESCO II: European Phytosanitary Research Coordination II

– PreSto GMO ERA-NET: Preparatory steps towards a GMO research ERA-NET

– RURAGRI: Facing Sustainability: New Relationships Between Rural Areas and Agriculture in Europe

– SUMFOREST: Tackling the Challenges in the Implementation of Sustainable and Multifunctional Forestry through Enhanced Research Coordination for Policy Decisions

– WOODWISDOMNET: ERA-NET on transnational cooperation for new innovative products in the forest-based value chains

Alle ERA-NET Projekte im Bereich der Bioökonomie sind im Projekt PLATFORM (PLATFORM of bioeconomy ERA-NET Actions) zusammengeführt.

ERA-NET in Horizon 2020

Im Bereich der Gesellschaftlichen Herausforderung SC2 (“Food security, sustainable agriculture and forestry, marine, maritime and inland water research and the bioeconomy”) sind in den zweijährigen Arbeitsprogrammen auch einige ERA-NET Co-Fund Projekte ausgeschrieben. H2020 SC2 Arbeitsprogramm 2014-15:

– FACCE SURPLUS Sustainable and resilient agriculture for food and non-food systems

– ERA-GAS Monitoring and mitigation of agricultural and forestry greenhouse gases (GHG)

– SusAn Sustainable livestock production

– Biomarkers for nutrition and health

Im ERA-NET SusAn (Sustainable livestock production) gibt es eine Beteiligung aus Mitteln des BMLFUW. An den Projekten FACCE SURPLUS und ERA-GAS sind jeweils 15 Länder mit einem Gesamtbudget von über 30 Millionen Euro beteiligt, es gibt aber keine österreichische Beteiligung.

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3. ALLGEMEINER TEIL

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Abbildung 5: Zukünftige transnationale Kooperationen

Eine noch größere Anzahl von ERA-NET Cofund Themen ist im Arbeitsprogramm 2016-17 von SC2 (“Food security, sustainable agriculture and forestry, marine, maritime and inland water research and the bioeconomy”) vorgesehen.

Eine österreichische Beteiligung aus Mitteln des BMLFUW ist aufgrund der Budgetknappheit voraussichtlich nur bei „Organic farming and food production“ sowie „Innovative forest-based bioeconomy“ realisierbar.

Mit dem „European Joint Programme“ (EJP) wird ein neues Kooperationsmodell geschaffen, das ein stärkeres „Alignment“ von nationalen und europäischen Forschungsstrategien und -aktivitäten bringen soll. Im SC2 Arbeitsprogramm 2017 ist dazu das EJP Thema "One-Health" (Zoonoses-emerging threats) ausgeschrieben. Damit soll eine langfristige europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der durch Lebensmittel übertragbaren Zoonosen eingeleitet werden. Ebenfalls ist in der SC5 (Umwelt) im Arbeitsprogramm 2017 das EJP Thema Human Biomonitoring Initiative (EHBMI) ausgeschrieben. In beiden Initiativen wird eine Beteiligung Österreichs angestrebt.

3.3.6 EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFT EIP-AGRI

DIE EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFT „Landwirtschaftliche Produktion und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) stellt ein neues Konzept zur Förderung von Innovation in der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen des Programms für Ländliche Entwicklung 2014–2020 dar. Ziel ist es, ein Netzwerk zwischen Forschung & Technologie und den Interessengruppen, darunter Land- und Forstwirte, Vertreter aus Wirtschaft und Industrie, Beratungsdienste und sonstige relevante Partner zu schaffen.

Den Kern der EIP-AGRI bilden die operationellen Gruppen, die sich aus Land- und Forstwirten, Forschern und Unternehmern zusammensetzen, welche in weiterer Folge gemeinsam Innovationsprojekte entwickeln. Darüber hinaus gibt es Fokusgruppen, die spezielle EIP-AGRI relevante Themen behandeln.

Auch Horizon 2020 unterstützt die EIP-AGRI mit Ausschreibungsthemen und Projekten mit starkem Praxisbezug. Societal Challenge 2 “Food security, sustainable agriculture and forestry, marine, maritime

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and inland water research and the bioeconomy” Ausschreibungen beinhalten Ausschreibungsthemen zur Unterstützung multinationaler Innovationsvorhaben über thematische Netzwerke und Multiactor-Projekte aus Landwirten, Forschern, Beratern, Firmen und anderen Akteuren. Das EIP AGRI Netzwerk veröffentlicht alle Ergebnisse zielgruppengerecht und für Endnutzer aufbereitet.

Im Horizon 2020 Arbeitsprogramm 2016-17 finden sich für die Land- und Forstwirtschaft 38 Themen mit einem Gesamtbudget von 371 Millionen Euro mit starkem Umsetzungsaspekt und Praxisbezug (multi-actor approach, thematic networks). Weitere Informationen sind auf der Homepage des BMLFUW und der Europäischen Kommission nachlesbar.

3.4 FORSCHUNG IN DEN RESSORTEIGENEN FORSCHUNGSSTELLEN

DIE BUNDESÄMTER UND BUNDESANSTALTEN erfüllen einerseits in unterschiedlicher Intensität hoheitliche Aufgaben der Lehrtätigkeit, des Prüfungs- und Kontrollwesens und andererseits Forschungstätigkeit. Sie sind im überwiegenden Ausmaß die wissenschaftliche Expertise der Fachabteilungen des BMLFUW.

Folgende Dienststellen mit Forschungsaufgaben gibt es im land- und wasserwirtschaftlichen Bereich, die auf dem BMG1986 beruhen:

– Bundesamt für Wasserwirtschaft

– Bundesamt für Weinbau

– Höhere Bundeslehranstalt und das Bundesamt für Wein- und Obstbau

– Bundesanstalt für Agrarwirtschaft

– Bundesanstalt für Bergbauernfragen

– Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft

– Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein

– Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Francisco Josephinum

– Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn

Die Forschungsaktivitäten dieser Dienststellen werden vom BMLFUW koordiniert. Sowohl Entwicklungsstrategien als auch jährliche Arbeitsprogramme und Forschungsberichte werden publiziert. Dies dient der Sicherung der Nachhaltigkeit, Nachvollziehbarkeit und Nutzung von Synergien sowie nicht zuletzt des effizienten Einsatzes der Finanzmittel des Bundes.

EU-Mittel im Rahmen internationaler Forschungskooperationen der Dienststellen des BMLFUW

Dienststellen des BMLFUW waren und sind im Rahmen ihrer Forschungstätigkeiten an internationalen Forschungsprojekten beteiligt. Von den forschungsaktiven Dienststellen konnten durch internationale Projektbeteiligungen im Erhebungszeitraum 2009–2014 folgende Mittel lukriert werden:

TABELLE 2: EU-MITTEL IM RAHMEN INTERNATIONALER FORSCHUNGSKOOPERATIONEN DER DIENSTSTELLEN DES BMLFUW IN €

Jahre 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamtsumme 218.865 151.607 257.801 456.486 656.474 218.321

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3. ALLGEMEINER TEIL

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– Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

Die gesetzliche Basis für die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ist das Hochschulgesetz 2005. In dieser Rechtsvorschrift wird die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihrer Studien geregelt. Im 3. Abschnitt § 8. (2) Abs. 8 ist festgeschrieben, dass die Fort- und Weiterbildung sowie die berufsfeldbezogene Forschung neben der Ausbildung ein integraler Teil des Aufgabenbereiches dieser Pädagogischen Hochschule sind.

Im folgenden Kapitel „3.5 Infrastrukturen und spezielle Leistungen der Dienststellen“ werden jene Dienststellen in Unterkapiteln dargestellt, in denen seit Beginn der Laufzeit des PFEIL15 wesentliche Infrastrukturveränderungen stattgefunden haben. Dienststellen in denen sich keine gravierenden Änderungen in der Infrastruktur ergeben haben, werden hierbei daher nicht gesondert angeführt.

3.5 INFRASTRUKTUREN UND SPEZIELLE LEISTUNGEN DER DIENSTSTELLEN

FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN SIND DAS KERNELEMENT einer vitalen und am Puls der Entwicklung bleibenden Forschungseinheit. Gleichzeitig ermöglichen sie auch wichtige Kooperationsmöglichkeiten und Vernetzungen mit Universitäten und transnationalen Kooperationspartnern und Projekten.

3.5.1 BUNDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT

DAS BUNDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT unterstützt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Bereich der nationalen und internationalen Wasserwirtschaft. In diesem Zusammenhang werden fachliche Grundlagen und Fragen der Forschung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Herausforderungen erarbeitet. Zudem ist das Bundesamt auf Projektbasis Partner von europäischen Verwaltungs- und Forschungseinrichtungen in Fragen der Europäischen Wasserwirtschaft.

Das Bundesamt für Wasserwirtschaft kann durch seine Fachexpertise in vielen oben angeführten Forschungsschwerpunkten wesentliche Beiträge leisten. Die folgenden Themenbereiche können zum Großteil abgedeckt werden:

– Grundlagen und Anpassung der Methodik zur Beurteilung des fischökologischen Zustands

– Grundlagen zu den Themen Fischaufstieg/Fischabstieg, Aquakultur, fischereiliche Bewirtschaftung, Umgang mit Prädatoren

– Beziehung zwischen Landnutzung und Wasserqualität/regionale Bewertung der Wasserreinigung durch den Boden

Im Jahr 2012 wurde zwischen dem BMLFUW und der Universität für Bodenkultur (BOKU) ein – das Bundesamt für Wasserwirtschaft betreffender – Kooperationsvertrag geschlossen. Neben den fachlichen Aspekten hat die Kooperation zum Ziel, Anlagen und Messgeräte für wasserbauliche Modellversuche an den Standorten Severingasse und Muthgasse in Wien optimal zu nutzen. Dadurch entstand für das Institut für Wasserbau und hydrometrische Prüfung des Bundesamts für Wasserwirtschaft (im folgenden BAW-IWB) in den letzten Jahren speziell im Bereich der Forschung ein wesentlicher Zusatznutzen.

Im Rahmen der Kooperation war das BAW-IWB an den Planungs- und Bauarbeiten eines durch die EU (European Regional Development Fund) geförderten Forschungsgerinnes mit einer Abflusskapazität von

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bis zu 10 m³/s (ohne Energiebedarf für Pumpen) beteiligt. Diese Versuchsanlage eröffnet zusätzliche Chancen in den Forschungsbereichen Gewässerökologie und Hochwasserschutz. Weitere Informationen sind auf der Homepage von SEDDON nachlesbar.

Noch nicht umgesetzt, aber bereits in einem weit fortgeschrittenen Stadium ist die mit finanzieller Unterstützung der EU (Strukturfond), des Bundes und der Länder geplante Errichtung eines neuen Wasserbaulabors durch die BOKU, dessen Versuchshallen und Einrichtungen von BOKU und BAW-IWB gemeinsam genutzt werden sollen. Dieses neue „Responsible River Modelling Center RRMC“ (Labor für integrative Untersuchungen in Wasserbau und Fließgewässermanagement) ist wesentlicher Teil des Flagship-Projekts „Danube River Research and Management DREAM“ der EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR). Mit dieser auf dem neuesten Stand der Technik befindlichen Forschungseinrichtung werden sich für beide Kooperationspartner weitere Synergien, Effizienzsteigerungen und die stärkere Einbindung des Bundesamts für Wasserwirtschaft in internationale Forschungsnetzwerke ergeben.

3.5.2 BUNDESANSTALT FÜR AGRARWIRTSCHAFT

Zentraler Datenpool

Im Umfeld des BMLFUW oder in dessen Auftrag finden zahlreiche Erhebungen und Datenauswertungen statt, die regelmäßig (jährlich, monatlich) bestimmte Datensätze liefern. Dazu gehören unter anderem die Agrarstrukturerhebungen, Erhebungen der Anbauflächen, Bestände, Erzeugerpreise, die landwirtschaftliche Gesamtrechnung und die Außenhandelsstatistik von Statistik Austria, INVEKOS- und Förderungsdaten der AMA, freiwillige-Buchführungsdaten, GIS-Daten, Betriebs- und Grundstücksverzeichnisse des LFRZ. Darüber hinaus gibt es im BMLFUW umfangreiche Datenbestände zur Grundwasserqualität, Biodiversität und der Forstwirtschaft. Zwischen einzelnen dieser Datenquellen gibt es Verknüpfungen und Verbindungen, mit denen es möglich ist, konkrete Auswertungen für eine Kombination von Daten aus mehreren Quellen vorzunehmen.

Sektorenanalysen

Im Jahr 1995 wurden in Österreich das letzte Mal umfassende Analysen der einzelnen landwirtschaftlichen Sektoren in Österreich durchgeführt. Ziel der Sektorenanalysen ist es, eine umfassende Darstellung der einzelnen landwirtschaftlichen Sektoren entlang der Wertschöpfungskette zu erarbeiten, wobei die landwirtschaftliche Produktion (Struktur, Wirtschaftlichkeit, Preise etc.), die Vermarktung, der Außenhandel und der internationale Vergleich (Mitbewerber, EU, Internationale Trends) in übersichtlichen und aussagekräftigen Tabellen und Grafiken (Diagramme, Karten, Zeitreihen etc.) aufbereitet werden. Die Auswertungen und Darstellungen sollen – abgestimmt mit den Branchenvertretungen – relevante Fragestellungen der jeweiligen Sektoren aggregiert beinhalten und monats- oder jahresaktuell veröffentlicht werden.

Foodsecurity

Mit dem Netzwerk foodsecurity.at, einem Zusammenschluss der AGES, der AMA (Agrarmarkt Austria), dem AWI (Bundesanstalt für Agrarwirtschaft) und der ICC (International Association for Cereal Science and Technology), werden die Kompetenzen im Bereich foodsecurity.at gebündelt. Food Security inkludiert Ernährungssicherung, Ernährungssicherheit, Nahrungsmittelvorsorge, Ernährung und Ernährungsverhalten. Forschungsschwerpunkte sollen in den Bereichen i) Verfügbarkeit von hochwertigen, sicheren Lebensmitteln, ii) Auswirkungen des Klimawandels, iii) der Erhaltung der Biodiversität und der

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Ressourceneffektivität und -effizienz gesetzt werden. Informationen können auf der Homepage des Netzwerks "Foodsecurity.at" abgerufen werden.

3.5.3 BUNDESANSTALT FÜR BERGBAUERNFRAGEN

DIE BUNDESANSTALT FÜR BERGBAUERNFRAGEN ist an der Erarbeitung der Forschungsstrategie zur Berggebietsforschung in Europa beteiligt. Die europaweite Mountain Research Initiative (MRI) bzw. die CH-AT Alliance zur Forschungskooperation betreut diese Strategie organisatorisch. Sie wird von Forschern aus allen Berggebieten Europas unterstützt und dokumentiert.

3.5.4 HBLFA FÜR LANDWIRTSCHAFT RAUMBERG-GUMPENSTEIN

ClimGrass-Anlage

Eine neue Anlage zur Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels auf Grünland wurde am 16. Oktober 2014 an der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt Raumberg-Gumpenstein eröffnet. Wetter und Klimawandel haben großen Einfluss auf Ertrag und Qualität der Futtermittel und somit auf Wachstum und Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe. Die neue Forschungsanlage im Freiland simuliert die Klimaextreme. Mit Hilfe der ClimGrass-Anlage werden Einfluss steigender Temperatur und zunehmender atmosphärischer CO2-Konzentration auf Ertrag, Futterqualität, Pflanzenbestand sowie auf Bodennährstoffgehalt und Bodenwasserhaushalt im Grünland untersucht sowie Anpassungsstrategien für die zukünftige Bewirtschaftung abgeleitet. Die Forschungsergebnisse der neuen ClimGrass-Anlage werden bei der Bewältigung des Klimawandels helfen.

Respirationsanlage für Rinder

Um Maßnahmen zu erarbeiten, mit welchen die Klimaschutzpotenziale in der Tierhaltung genutzt werden können, sind Methoden zur exakten Erfassung der verdauungsbedingten Emissionen unverzichtbar. Um derartige Maßnahmen auch auf nationaler Ebene zu entwickeln, hat die HBLFA Raumberg-Gumpenstein eine in Österreich bislang einzigartige Respirationsanlage errichtet. Ab 2016 können mit dieser Anlage tierindividuelle Emissionen exakt gemessen werden um Sektor spezifische Klimaschutzmaßnahmen, sowie das Prüfen des Potenzials dieser Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ermöglichen. Mit dieser Respirationsanlage eröffnet sich auch die Kooperation und Mitarbeit bei der internationalen COST-Aktion „Large-scale methan measurements on individual ruminants for genetic evaluations“, bei welcher der Einfluss der genetischen Veranlagung auf die Methanemission untersucht wird. Im Rahmen des Projektes „MilchEffizienz“ wird auch geklärt, inwieweit die Methanemissionen vom Nutzungstyp, der Lebendmasse, dem Erstkalbealter, der Kraftfutterintensität und der Futteraufnahme beeinflusst werden. Kooperationen zu verschiedensten Forschungseinrichtungen, mit z.B. der Zentralen Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter (ZAR) unterstreichen die Bedeutung dieser Einrichtung.

Prüfstelle für Stalleinrichtungen

Rechtsgrundlage bildet die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Einrichtung einer Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz zur Bewertung und Kennzeichnung serienmäßig hergestellter Haltungssysteme und Stalleinrichtungen sowie Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör (Fachstellen-/HaltungssystemeVO - FstHVO); StF: BGBl. II Nr. 63/2012. Im Falle eines unzureichenden Vorhandenseins an Information über die Tiergerechtheit, sind praktische Prüfungen des Produktes essentiell. Die Durchführung dieser praktischen Kontrolle durch eine Prüfstelle soll die noch fehlenden

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Informationen bereitstellen. Hierzu erarbeitet die Prüfstelle in enger Absprache mit dem Antragsteller und der Fachstelle ein Prüfkonzept. Ergebnisse werden auch in die Beratung einfließen. Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist, sowie auch die BOKU, zugelassene Prüfstelle für Stalleinrichtungen. Zentraler Sitz der Fachstelle ist die Veterinärmedizinische Universität Wien (VetMed Uni Wien).

Tierwohlstall

Zur praktischen Darstellung der Anforderungen hinsichtlich Tierwohl in moderne Haltungssysteme wird der bestehende Rinderforschungsstall der HBLFA Raumberg-Gumpenstein als Tierwohlstall definiert, ausgestattet und dargestellt bzw. beworben. Dieser „Leuchtturmbetrieb“ steht dann für Exkursionen, Fachsymposien, Beratung und auch für die nicht landwirtschaftlich geprägte Gesellschaft als positives Beispiel und als Anschauungsobjekt zur Verfügung. In enger Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen, aber auch dem Österreichischen Tiergesundheitsdienst (TGD) soll dieser Tierwohlstall etabliert werden.

Techniken für Precision Livestock Farming (PLF)

Die technische Ausstattung zur Erprobung, Validierung, aber auch zur Weiterentwicklung und Implementierung von PLF ist gegeben. Fokus der Untersuchungen ist insbesondere der Einsatz von PLF auf österreichischen Klein- und Mittelbetrieben sowie die Lösung der Frage „Big Data“. Neben den aktuellsten Versionen von Pansen-Sensoren (kontinuierliche Messung der Temperatur, des pH-Wertes und der Aktivität) stehen Thermalbildkameras, Aktivitätsmessgeräte (Pedometer), ein Indoor-GPS-System sowie künftig auch Wiederkau-Messgeräte zur Verfügung.

Techniken zum Langzeitmonitoring für Grundwasserpegelmessungen, Saugkerzenanlage und Infrastruktur für die Redoxpotentialmessung

Auf Naturschutzflächen wurde 2014/15 ein Langzeitmonitoring für Grundwasserpegelmessungen, eine Saugkerzenanlage und Infrastruktur für die Redoxpotentialmessung errichtet. Die Natura 2000 Flächen werden nach naturschutzfachlichen Erkenntnissen entsprechend den Managementplänen nachhaltig bewirtschaftet und dienen gleichzeitig als Hochwasser-Retentionsflächen der Enns Uferbereiche. Darüber hinaus wird in regelmäßigen Abständen die Pflanzendiversität untersucht, um Rückschlüsse auf die Veränderung der Artenvielfalt in Zusammenhang mit den Bewirtschaftungsmaßnahmen schließen zu können und die Maßnahmen gemäß Natura 2000 Managementplänen zu evaluieren. Es geht um die nachhaltige Optimierung der Flächenbewirtschaftung mit gleichzeitiger Umsetzung der Schutzziele. Die erhobenen Daten werden für den hydrografischen Dienst, Lawinenwarndienst und andere Forschungseinrichtungen bereitgestellt, das bedeutet auch, dass die Monitoring-Flächen in die LTSER Forschungsplattform Eisenwurzen (Sozio-Ökologische Langzeitforschung) integriert sind.

Innovativer Stall in der Mastschweinehaltung

Im Jahr 2016 wird die Errichtung eines innovativen Stalles für Mastschweine auf dem Gelände von Gumpenstein erfolgen. Der für 420 Mastplätze ausgeführte Stall dient der Messung des Emissionsreduktionspotentials von Abluftwäschern. Neben technischen und umweltökologischen Fragestellungen sollen die Ergebnisse auch eine betriebswirtschaftliche Bewertung derartiger Abluftreinigungssysteme für die Praxis ermöglichen. Die Untersuchungen in diesem Stall werden in enger Kooperation mit Styriabreed ablaufen.

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Gefrierraum für Langzeitlagerung von Saatgut

Im April 2013 wurde die Installation eines Gefrierraums mit 4 m² Grundfläche vorgenommen. Die Lagerbedingungen werden permanent kontrolliert und überwacht (QM), die Erweiterung mit einem Notstromaggregat ist geplant. Die Langzeitlagerung wird erst durch eine Reduktion des Feuchtegehaltes der Samen auf 3% bis 5% absolute Feuchte mit einem speziellen Trockenschrank mit Absorptionstrocknung bei 20 °C ermöglicht. Danach erfolgt die Einlagerung ins Gefrierlager in Gläsern mit Schraubverschluss sowie beschichteten Aluminiumsäckchen (vakuumverpackt) mit eindeutiger Etikettierung. Die Informationen der einzelnen Herkünfte/Akzessionen werden in die Datenbank der österreichischen Genbank nach den Vorgaben der EURISCO Deskriptoren eingefügt und damit wird das Samenmaterial (diverse Gräser) öffentlich zugänglich gemacht.

3.5.5 HBLFA FÜR LANDWIRTSCHAFT, LANDTECHNIK UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE FRANCISCO JOSEPHINUM

Isotopenlabor

Im Jahre 2012 wurde das Untersuchungsspektrum durch ein Isotopenlabor erweitert. Mittels IR-MS (Isotope ration mass spectrometer) werden die stabilen Isotope der Elemente Wasserstoff (H), Kohlenstoff (C), Stickstoff (N), Sauerstoff (O) und Schwefel (S) in biogenen Materialien und anorganischen Stoffen untersucht. Diese Methode wird für Herkunftsnachweise von Lebensmitteln (z.B. Wein, Rindfleisch) und anderen Pflanzenmaterialien (z.B. Tannenbäume, Tropenholz), zur Unterscheidung von natürlichen und synthetischen Aromastoffen und auch in der Paläobotanik und für geologische Fragestellungen eingesetzt. Die derzeit durchgeführten Untersuchungen werden in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus anderen Disziplinen (Botanik, Zoologie, Pflanzenproduktion, Lebensmitteltechnologie) durchgeführt.

3.5.6 HBLA UND BUNDESAMT FÜR WEIN- UND OBSTBAU

Etablierung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

Die Forcierung von biologischen und integrierten Pflanzenschutzmitteln im Spannungsfeld neuer Schädlinge war und ist ein wichtiges Anliegen für eine nachhaltige Bewirtschaftung. Für die Weiterentwicklung der praxisangewandten Forschung im Bereich Wein- und Obstbau wird die Anerkennung als Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittelversuche angestrebt.

Zertifizierungstool „Nachhaltig produzierter österreichischer Wein“

Der österreichische Weinbau hat im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen (Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft) eine ökologische Sensibilisierung bewirkt, die sich auch mit 10% biologischer Weinanbaufläche niederschlägt und Österreich als Spitzenreiter ausweist. Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat die HBLAuBA für Wein- und Obstbau mit dem Bundesweinbauverband, der BOKU und Nachhaltigkeitsexperten ein Zertifizierungsmodell für den nachhaltigen österreichischen Weinbau entwickelt. Neben neuen umwelt- (Biodiversität, Klima, Boden) und ressourcenschonenden (Wasser, Materialverbrauch) Maßnahmen stehen eine moderne, verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik mit erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie soziale und ökonomische Aspekte im zentralen

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Mittelpunkt. Mittels laufender Nachjustierungen soll das entwickelte Online-Tool auch zukünftig von der HBLAuBA weiterentwickelt und fachlich betreut werden.

Obstsorten-Datenbank

Als zuständige Stelle für die Bewahrung der genetischen Ressource im Obstbau hat die HBLAuBA eine Obstsortendatenbank aufgebaut, die Sorten identifiziert und beschreibt sowie im internationalen Kontext zukünftig betreut wird.

Nationale Kupfer-Task-Force

Im Jahr 2015 wurde gemeinsam mit der AGES eine nationale Kupfer-Task-Force gegründet, die neben den Anstrengungen einer Kupferreduzierung insbesondere im biologischen Weinbau auch die weitere Aufrechterhaltung von Kupfer als Pflanzenschutzmittel zum Ziel hat, solange keine Ersatzprodukte zur Verfügung stehen.

Neue Forschungsgerätschaften

Für eine schonende Vakuum Destillation steht für Versuchszwecke ein Prototyp für neue Entwicklungen und Forschung zur Verfügung. Zukunftsthemen wie „Precision Viticulture“ und „Robotics“ können in Kooperationen mit der Weinwirtschaft durchgeführt werden.

Akkreditierungen

Neben dem Qualitätsmanagementsystem nach ISO 17.025 (seit dem Jahr 2000) wurden seit dem letzten Forschungsprogramm folgende Akkreditierungen für die HBLAuBA für Wein- und Obstbau vorgenommen:

– Bio-Zertifizierung von Austria Bio Garantie seit 2015

– Food Safety System Certification 22000 im Bereich E (Production, maturation and bottling of wine; production and bottling of fruit juices) seit 2014

– Österreichisches Umweltzeichen für Schulen und Bildungseinrichtungen seit 2011

– Ökologie: „Ökologisierung von Schulen – Bildung für Nachhaltigkeit“ seit 2014/2015

3.5.7 HBLFA FÜR GARTENBAU SCHÖNBRUNN

Baumlysimeter

Im Jahr 2014 wurde an der Außenstelle Jägerhausgasse in Kooperation mit dem Bundesamt für Wasserwirtschaft eine Lysimeteranlage errichtet. Ziel ist die Erprobung des für die Stadt Wien entwickelten Baumsubstrats für Straßenbäume, die Auswirkung von Salzeinträgen und die Abschätzung von stadtklimatischen Veränderungen auf die Vitalität von Straßenbäumen.

Verlegung Königshof

Im Jahr 2015 wurde beschlossen, die HBLFA-Außenstelle „Sichtungsgarten für Stauden und Gehölze Königshof“ nach Wien zu verlegen. Auf der Hauptliegenschaft Wien, Kammermeierei, wird seit Herbst 2015 zur Fortsetzung der gartenbaulichen Forschung mit Schwerpunkt Stauden ein neuer Versuchsgarten

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errichtet. Er bietet nach Fertigstellung Freilandflächen für Sichtungen und diverse Versuche, aber auch Gewächshausfläche und ein Anzuchtquartier.

3.6 EXTERNE FORSCHUNGSBEAUFTRAGUNG UND BUDGET

DIE FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUSGABEN des BMLFUW werden aus den Budgetansätzen UG42 (Land-, Forst- und Wasserwirtschaft) sowie UG43 (Umwelt) bestritten. Die Beilage T zum jeweiligen Bundesfinanzgesetz weist gemäß den Forschungs- und Entwicklungserhebungen von Statistik Austria die forschungswirksamen Ausgaben auf.

Die Forschungsausgaben bestehen u. a. aus:

– Mitteln der Auftragsforschung

– dem forschungsaktiven Aufwand der ressortzugehörigen Forschungsstellen

– dem forschungsaktiven Aufwand aus den Transferzahlungen an ausgegliederte Forschungseinrichtungen, wie die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) und UBA GmbH

– den forschungsaktiven Dotierungen für vom BMLFUW mit der Abwicklung von Forschungsprogrammen beauftragten Finanzierungsstellen, wie für den Klima- und Energiefonds (FFG und KPC) sowie die Umweltförderung (KPC)

– den forschungsaktiven Anteilen von Erhebungen, Planungen und Grundlagenarbeiten

– den forschungsaktiven Beiträgen zu (inter-)nationalen Organisationen.

Mit den dem BMLFUW jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln der Auftragsforschung werden Forschungsaufträge an externe Institutionen finanziert. Externe Forschung wird überwiegend von Universitäten durchgeführt. Die beauftragen Forschungsarbeiten haben eine durchschnittliche Dauer von drei Jahren.

Der Forschungsaufwand in den Dienststellen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aus dem der jeweiligen Dienststelle jährlich zur Verfügung stehenden Budget bestritten. Der tatsächlich getätigte Forschungsaufwand ist mit Jahresende aus dem Kostenrechnungsabschluss ersichtlich. Es ist davon auszugehen, dass die jährlichen Budgets der Dienststellen in ähnlicher Höhe wie bisher zur Verfügung stehen werden. Aufgrund der gesetzlich definierten Wirkungsbereiche der Dienststellen ist eine Konzentration der Forschungsaktivitäten nur auf bestimmte Bereiche möglich.

BUNDESVORANSCHLAG 2016

Beilage T: Forschungswirksame Ausgaben des Bundes (Beträge in Millionen Euro)

Die forschungswirksame Mittelverwendung des BMLFUW gemäß Beilage T des BFG im Jahr 2016 ist in der folgenden Tabelle ersichtlich. Diese enthält die Zahlen des Finanzierungsvoranschlags 2016, den forschungswirksamen Prozentanteil sowie die Mittel für den Bereich Forschung.

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TABELLE 3: FORSCHUNGSWIRKSAME MITTELVERWENDUNG DES BMLFUW GEMÄß BEILAGE T DES BFG IM JAHR 2016 (IN MIO. EUR)

Bezeichnung Finanzierungsvorschlag

2016 insgesamt (MIO. EUR)

Hiervon %

Hiervon Forschung

(MIO. EUR) Zentralstelle 1,390 100 1,390 Lfd Transfers an verbundene Unternehmungen 37,303 31 11,564

Forschung und sonstige Maßnahmen 1,500 100 1,500 Landwirtschaftliche Schulen 45,550 21 9,566 Landwirtschaftliche Hochschule 4,310 3 0,129 Landwirtschaftliche Bundesanstalten 3,082 68 2,096

Bundesanstalt f. alpenländ. Milchwirtschaft 5,082 1 0,051

HBLA für Wein- und Obstbau Klosterneuburg 10,810 46 4,973

Bundesamt für Weinbau 4,969 9 0,447 Werkleistungen durch Dritte 0,898 30 0,269 Forschung und sonstige Maßnahmen Forst 1,376 90 1,238 Planung, Forschung und Sonstige Maßnahmen 0,670 90 0,603

Werkleistungen durch Dritte 1,230 90 1,107 Bundesamt für Wasserwirtschaft 5,330 38 2,025 Summe UG42 123,500 36,958 Investitionszuschüsse 48,268 1 0,483 Klima- und Energiefonds 37,820 12 4,538 Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz 46,906 1 0,469 Forschungsaufwendungen 0,200 100 0,200 Transferzahlungen an die UBA Ges.m.b.H 14,956 3 0,449 Investitionszuschüsse 24,750 * 0,080 Investitionsförderungen (zw) 348,638 ** 0,700 Summe UG43 521,538 6,919 Summe BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 645,038 43,877

*Forschungsanteil ist unter 1% (0,3%)

**Forschungsanteil ist unter 1% (0,2%)

Auftragsforschung UG42

Die in den vergangenen Jahren vom BMLFUW zur Verfügung gestellten Budgetmittel aus der UG42 für Forschungsbeauftragung und Forschungsförderung (jene Positionen in der Beilage T zum BFG, die eine 100%ige Forschungswirksamkeit aufweisen) werden in der folgenden Tabelle dargestellt.

TABELLE 4: AUFTRAGSFORSCHUNG UG42, GETRENNT NACH LW, FW UND WW UND GESAMT (IN €)

Erfolg LW FW WW Gesamt 2008 3.034.499 595.000 196.201 3.878.000 2009 2.212.481 596.000 142.130 2.943.380 2010 1.796.931 509.860 149.999 2.456.791 2011 1.802.327 590.747 148.990 2.561.373 2012 1.754.000 392.722 149.901 2.298.682

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Erfolg LW FW WW Gesamt 2013 1.848.000 504.970 155.952 2.511.929 2014 1.955.589 955.128 129.085 3.039.802 2015 1.500.000 955.000 129.000 2.584.000 Für das Jahr 2016 sind gemäß Bundesvoranschlag Forschungsmittel in ähnlicher Höhe wie im Jahr 2015 vorgesehen.

Auftragsforschung UG43

Die der Forschungsbeauftragung und Forschungsförderung in den Jahren aus der UG43 im BMLFUW zur Verfügung stehenden Budgetmittel (jene Positionen in der Beilage T zum BFG, die eine 100%ige Forschungswirksamkeit aufweisen) werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.

TABELLE 5: 100% FORSCHUNGSWIRKSAME AUSGABEN AUS UG43 (IN €)

Erfolg Umwelt 2009 390.000 2010 671.000 2011 752.000 2012 436.000 2013 404.000 2014 228.000 2015 200.000

Für das Jahr 2016 sind gemäß Bundesvoranschlag Forschungsmittel in ähnlicher Höhe wie im Jahr 2015 vorgesehen.

3.7 NATIONALE FORSCHUNGSFINANZIERUNGSKOOPERATIONEN

3.7.1 BUND-BUNDESLÄNDER-FORSCHUNGSKOOPERATION

DIE „BUND-BUNDESLÄNDER-KOOPERATION FORSCHUNG“ (im folgenden BBK) wurde von Bundesministerin Hertha Firnberg (BM für Wissenschaft und Forschung) im Jahre 1978 gegründet, um die „Rohstoffforschung“ auf eine breitere Basis stellen zu können. Nach mehreren inhaltlichen Erweiterungen fungiert die BBK heute als Forschungsplattform zwischen den Bundesministerien BMWFW, BMVIT und BMLFUW und den Bundesländern mit einem thematischen Schwerpunkt in Land, Forst- und Wasserwirtschaft und Umwelt sowie dem Bereich der Lagerstättenerkundung. Für alle weiteren Bundesministerien besteht offene Kooperationsgemeinschaft, die – wenn auch eingeschränkt – zu tragen kommt.

Die Resultate dieser 38-jährigen Kooperation finden in wichtigen Planungen ihren Niederschlag, wie dem „Österreichischen Rohstoffplan“, dessen Ziel die Sicherung der nachhaltigen Mineralrohstoff-Vorsorge in Österreich ist. Der Rohstoffplan wäre ohne die Ergebnisse der geo- und rohstoffwissenschaftlichen Forschungsarbeiten, die im Rahmen der BBK bereits bisher geleistet wurden, nicht möglich gewesen.

Die BBK koordiniert und finanziert anwendungsorientierte Projekte, die im gemeinsamen Interesse von Ländern und Bund gelegen sind. Sie trägt als Koordinations- und Informationsplattform zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten bei der Planung, Finanzierung und Durchführung von Forschungsvorhaben bei.

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Auf Ebene der Bundesländer findet eine landesinterne Koordination in jedem Bundesland statt, wobei die entsprechenden Themen diskutiert und Entscheidungen vorbereitet werden. Es werden regelmäßig Sitzungen in den jeweiligen Landesregierungen im Frühjahr und Herbst jeden Jahres abgehalten sowie eine jährliche Jahrestagung der BBK, an welcher alle BundesländervertreterInnen teilnehmen.

Die Weiterentwicklung der Forschungsplattform DaFNE bezieht die Bundesländer im Rahmen der BBK aktiv in den Projektmanagementprozess und in die Abwicklung von Forschungsprojekten ein. DaFNE bietet eine einfache und transparente Forschungsabwicklung zwischen Bundes- und Landesstellen und einen besseren Informationsfluss zwischen allen befassten Stellen.

In der folgenden Tabelle sind die Jahresbeiträge der Bundesländer zu gemeinsam mit dem BMLFUW finanzierten Forschungsprojekten im Rahmen der BBK-Forschungskooperation in den Jahren 2011–2014 ersichtlich.

TABELLE 6: BBK-FORSCHUNGSKOOPERATION – JAHRESBEITRÄGE DER BUNDESLÄNDER IN €

Bundesland 2011 2012 2013 2014 Burgenland 15.800 22.036 5.479 85.413 Kärnten 23.291 36.852 24.841 66.580 Niederösterreich 81.871 82.651 68.168 277.474 Oberösterreich 50.757 74.794 39.885 181.734 Salzburg 21.043 9.433 1.650 57.000 Steiermark 89.012 105.010 57.110 149.089 Tirol 11.106 33.017 7.865 61.469 Vorarlberg 8.295 7.865 3.075 28.866 Wien 34.256 27.438 142 15.132 Jahreszahlungen 335.430 399.096 208.216 922.757

3.7.2 FINANZIERUNGSKOOPERATIONEN MIT ANDEREN BUNDESMINISTERIEN

ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT (im folgenden BMG) und dem BMLFUW finden laufend Projektbeauftragungen und gemeinsame Finanzierungen statt. Gemäß § 102 Gentechnikgesetz (BGBl. Nr. 510/1994) ist das BMG zur Risiko- und Sicherheitsforschung verpflichtet: „Die gemäß § 100 zuständigen Bundesminister haben nach Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes unter Bedachtnahme auf den Stand der Wissenschaft die Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit der Anwendungen der Gentechnik (interdisziplinäre Risiko- und Sicherheitsforschung) zu fördern.“. Da sich das BMLFUW ebenfalls mit Fragestellungen in diesem Themenbereich auseinandersetzt, wurden bereits im Zuge von PFEIL10 und PFEIL15 Beauftragungen und Finanzierungen von Forschungsprojekten durch das BMLFUW gemeinsam mit dem BMG durchgeführt. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerien ist daher auch für die Programmlaufzeit von PFEIL20 vorgesehen.

Weitere Finanzierungskooperationen auf nationaler Ebene bestehen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT).

Österreichische Nano-Plattform (Österreichische Aktionsplan Nanotechnologie)

Die Plattform umfasst rund 20 Organisationen und 80 AdressatInnen, dazu zählen Behörden (Ministerien: BMASK, BMG, BMLFUW, BMVIT, BMWFW und Länder), Kammern, Forschungseinrichtungen,

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Umwelt- und KonsumentInnenschutzorganisationen, WirtschaftsvertreterInnen und andere wichtige österreichische AkteurInnen. Ziel ist der Dialog, der Austausch von Informationen und die Diskussion möglicher nationaler Aktivitäten (z.B. im Rahmen des Aktionsplans). Organisiert wird die Nano-Plattform vom BMLFUW im Einklang mit den EU-Forderungen.

StartClim - „Forschung zu Klimawandel und seinen Auswirkungen in Österreich"

Schon im Jahr 2003 wurde über eine gemeinsame Initiative der Forschungscommunity und des BMLFUW das Programm „StartClim“ gegründet. Es befasst sich interdisziplinär mit dem Klimawandel und seinen Auswirkungen auf Österreich und seit 2008 speziell mit der Anpassung an den Klimawandel in verschiedensten Bereichen. Im Rahmen von „StartClim“ wurden auch konkrete Beiträge für die österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel erstellt. „StartClim“ versteht sich als Impulsgeber, der neue Themen aufgreift und die interdisziplinäre Vernetzung fördert. Die Themen umfassen die Bereiche Klimatologie, extreme Wetterereignisse, Land- und Forstwirtschaft, Ökosysteme, Gesundheit, Tourismus, Energie, Bauen/Wohnen/Stadt, Wirtschaft/soziale Aspekte, Naturgefahren und Kommunikation.

Klima- und Energiefonds (KLIEN)

Der Klima- und Energiefonds stellt eine institutionelle Zusammenarbeit des BMLFUW mit dem BMVIT zur Finanzierung und Evaluierung von Programmen und Genehmigung von Forschungsprojekten dar. Zur Programmlinie „Forschung“ zählen das Austrian Climate Research Programme (ACRP) und Smart Cities Demo.

3.8 WISSENSMANAGEMENT

WISSEN IST FÜR DIE GESELLSCHAFT und deren soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung. Heute wird Wissen in immer größerem Ausmaß in digitaler Form gespeichert. Die rechtlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen für den Zugang zum digitalen Wissen sind jedoch in vielen Bereichen noch nicht zufrieden stellend an die technischen Entwicklungen angepasst, sodass der Wissenstransfer ineffizient und selektiv erfolgt (Wiener Erklärung 2005).

Das BMLFUW unterstützt die Bestrebungen zum offenen Zugang zu Forschungsergebnissen und den ihnen zugrunde liegenden Daten (im Sinne der „Berlin-Deklaration“). Im BMLFUW werden die Projektergebnisse über die Forschungsplattform DaFNE veröffentlicht. Dies erfolgt bereits während der Laufzeit der Projekte bzw. unmittelbar nach Projektabschluss.

Zukünftig soll die Kommunikation zur besseren Sichtbarkeit der Beteiligung des BMLFUW an Forschungsfinanzierungen sowie die Veröffentlichung der Projektergebnisse wesentlich gestärkt werden. Auf den Homepages der Dienststellen wird beispielsweise über aktuelle Forschungsthemen und Projekte berichtet (z.B. Veröffentlichungen der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein). Die Dienststellen führen jährlich eine Reihe von Veranstaltungen durch, die die Dissemination von Forschungsergebnissen zum Ziel hat. Eine direkte Wissensweitergabe erfolgt zudem durch den ständigen Kontakt der ForscherInnen mit ihren Auftraggebern und der landwirtschaftlichen Praxis.

Wissensmanagement zur Forschung im Themenbereich der biologischen Landwirtschaft findet in umfassendem Ausmaß über das frei zugängliche Online-Archiv „Organic Eprints“ statt. Es wird seit 2002 transnational im Rahmen des ERA-NET‘s CORE Organic genützt und zur Verbreitung von Projektinformationen und -ergebnissen sowie Publikationen eingesetzt.

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Bundesforschungsdatenbank „B_f.dat“

Die Bundesforschungsdatenbank „B_f.dat“ ist eine Datenbank des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (im folgendem BMWFW), die die Forschungsförderungen und Forschungsaufträge aller Bundesdienststellen seit den frühen 1970er-Jahren beinhaltet und Auskunft über die Verwendung von Bundesmitteln gibt, die vom Bund zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten an verschiedene Rechtsträger gegeben werden. Die Meldepflicht aller Bundesministerien ist im Forschungsorganisationsgesetz festgelegt.

Seit dem Jahr 2008 gibt jedes Bundesministerium seine Forschungsförderungen und -aufträge selbständig in die Datenbank ein. Die Daten werden in Echtzeit eingepflegt und sind deshalb stets aktuell. Die Anmeldung erfolgt über vom BMWFW vergebene Zugangsdaten und ermöglicht erweiterte Eingabe-, Bearbeitungs- und Auswertungsmöglichkeiten.

Einmal jährlich wird eine schriftliche Faktendokumentation (ein Auszug aus der B_f.dat) über das jeweils vergangene Jahr dem Nationalrat vorgelegt. Dieser Jahresbericht enthält die neu vergebenen, laufenden und abgeschlossenen Projekte mit den jeweiligen Finanzierungsbeiträgen. Weitere Informationen können auf der Homepage der Bundesforschungsdatenbank abgerufen werden.

3.9 ABWICKLUNG VON PFEIL20

3.9.1 PROJEKTEINREICHUNG UND ENTSCHEIDUNG

FORSCHUNGSPROJEKTANTRÄGE KÖNNEN ÜBER DIE WEB-BASIERTE Forschungsplattform DaFNE, der „Datenbank für Forschung zur Nachhaltigen Entwicklung“, im BMLFUW eingereicht werden. DaFNE besitzt das E-Government Gütesiegel, welches durch das Bundeskanzleramt verliehen wurde. Dadurch wird gewährleistet, dass die Forschungsplattform gemäß der strengen Richtlinien der IKT-Strategie der Bundesregierung qualitativ hochwertig und sicher ist.

Alle eingereichten Projektanträge werden über DaFNE einer formalen Prüfung unterzogen, fällt diese positiv aus, werden die Anträge inhaltlich beurteilt. Diese Beurteilung erfolgt über ressortinterne und externe Gutachter. Grundsätzlich müssen die eingereichten Projektvorschläge inhaltlich in einen der Themenbereiche des Forschungsprogramms PFEIL20 oder des BBK-Forschungskooperationsprogramms passen und aus der angewandten Forschung stammen. Es werden folgende Kriterien geprüft:

– Relevanz für die Land-, Forst, Umwelt und Wasserwirtschaft

– Kohärenz und Überschneidung mit anderen Bundesforschungsprogrammen

– Projektmanagement und wissenschaftliche Exzellenz

– Bedeutung der Problemstellung und Beitrag zur Problemlösung

– Dringlichkeit für die angestrebte Problemlösung

– Angemessenheit des Projektumfanges

– Nutzung von wissenschaftlichen Netzwerken

– Umsetzbarkeit der zu erwartenden Ereignisse in Kooperation mit den späteren Nutzern

– EMAS-Zertifizierung der Unternehmen

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Die Daten und Berichte der Projekte werden auf der Forschungsplattform DaFNE veröffentlicht, sobald ein Projektantrag eine Beauftragung durch das BMLFUW erhält. Dadurch besteht die Möglichkeit, öffentlich in alle Zwischen- und Endberichte Einsicht zu nehmen und diese zu downloaden.

Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung der eingereichten Projektanträge wird in einem Forschungs-Jour-Fixe, einem ressortinternen Abstimmungsgremium des BMLFUW bei externen Projektanträgen über die Zuerkennung und Höhe von Förderungen und der Forschungsbeauftragung abgestimmt. Bestimmte Auflagen oder Mitfinanzierungserfordernisse werden in Vertragsverhandlungen festgelegt.

Projekte der ressortzugehörigen Forschungsstellen (interne Projektanträge) werden ebenfalls im Forschungs-Jour-Fixe behandelt, danach wird eine Genehmigung zur Durchführung durch die zuständigen Fachabteilungen des Ressorts erteilt. Forschungsaufwendungen werden aus dem verfügbaren Budget der jeweiligen Dienststelle finanziert. Als Grundlage für ein internes Forschungscontrolling in den Dienststellen werden Kostenpläne und Berichte erstellt.

3.9.2 ÜBERGANG PFEIL15 IN PFEIL20

DIE FOLGENDE TABELLE ZEIGT die im Programm PFEIL15 behandelten Themenbereiche, welche in PFEIL20 übergehen mit der jeweiligen Projektanzahl. Diese umfassen die Projekte der externen Forschungsfinanzierung und die in den Dienststellen laufenden Projekte.

TABELLE 7: PROGRAMMÜBERGREIFENDE THEMENBEREICHE UND DEREN PROJEKTANZAHL

Themenbereiche Gesamtanzahl Projekte

Externe Forschungs-beauftragung

Projekte in den Dienststellen

Nachhaltige pflanzliche Produktion 43 4 39 Ländliche Entwicklung, Naturräume und Biodiversität 29 8 21

Nachhaltige tiergerechte Nutztierhaltung 24 8 16 Bioökonomie 21 16 5 Biologische Landwirtschaft 12 5 7 Anpassung an den Klimawandel 8 4 4 Naturnahe Waldwirtschaft 4 4 0 Ressourcenmanagement Wasser 3 2 1 Gesamtprojektanzahl 144 51 93

144 Forschungsprojekte gehen insgesamt von PFEIL15 in PFEIL20 über. Davon zählen 51 Projekte zu externen Forschungsbeauftragungen und 93 zu Projekten in den Dienststellen. Der Themenbereich „Pflanzliche Produktion“ stellt den höchsten Anteil mit 43 Projekten dar, gefolgt von „Ländliche Entwicklung, Naturräume und Biodiversität“ (mit 29) und „Nachhaltige tiergerechte Nutztierhaltung“ (mit 24) (DaFNE, Stand Dezember 2015).

3.9.3 ZEITPLAN

DIE PROGRAMMLAUFZEIT VON PFEIL20 erstreckt sich von 2016–2020 über fünf Jahre. In der folgenden Tabelle sind der zeitliche Rahmen sowie die Maßnahmen im Zuge des PFEIL20 und der Vorgängerprogramme PFEIL10 und PFEIL15 dargestellt.

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3. ALLGEMEINER TEIL

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TABELLE 8: ZEITPLAN PFEIL20

Programm Maßnahmen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

PFEIL10 Evaluierung

PFEIL15 Laufzeit

Ausschreibungen ERA-NET

Evaluierung

PFEIL20 Laufzeit

Ausschreibungen ERA-NET

Evaluierung

PFEIL25 (geplant) Implementierung

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4. SPEZIELLER TEIL

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4 SPEZIELLER TEIL UNTER BEACHTUNG DER IM ALLGEMEINEN Teil angeführten Rahmenbedingungen für

die angewandte Forschung des BMLFUW und aufbauend auf den Kernaussagen des Mission Statements sind für das Forschungsprogramm PFEIL20 die nachfolgenden forschungsrelevanten Themenbereiche für die Programmlaufzeit von 2016–2020 festgelegt worden.

4.1 NACHHALTIGE TIERGERECHTE NUTZTIERHALTUNG

IN DEN FORSCHUNGSPROJEKTEN MIT SCHWERPUNKTSETZUNG auf konkrete Innovationen zur Verbesserung der Nutztierhaltung (Rinder-, Schafe- und Ziegen-, Schweine- und Geflügelhaltung) ist neben der Leistungsoptimierung und den ökonomischen Rahmenbedingungen ein Hauptaugenmerk auf Themen zur nachhaltigen Verbesserung der Tiergesundheit, der Tierzucht, des Tierwohles und der Tierernährung zu setzen. Gesunde Lebensmittel tierischer Herkunft sind nur mit gesunden Tieren möglich. Die Ausrichtung der Nutztierhaltung sollte in Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gestaltet werden. In der nachhaltigen tiergerechten Nutztierhaltung soll die Bewertung von Strategien, Prozessen und Maßnahmen auch zukünftig forciert werden.

Neben der Weiterentwicklung in den Bereichen des Betriebsmanagements und der Tierhaltungssysteme sollen auch Züchtungs-, Fütterungs- und Tiergesundheitsmaßnahmen untersucht und in weiterer Folge in die Praxis implementiert werden. Die Testung von neuartigen Tierhaltungssystemen wären beispielsweise optimierte Abferkelbuchten mit Bewegungsmöglichkeiten und begrenzter Fixierungsdauer im Kastenstand.

Spezielle Züchtungen sollen die Fleischqualität, Produktions- und Mastleistung sowie die Krankheitsresistenz, den Tierschutz und artgerechte Ernährung der Tiere langfristig verbessern. Des Weiteren sind die diversen Einflussfaktoren auf die Milchqualität zu untersuchen. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung von Haltungssystemen in der Schweinehaltung ist auch ein Augenmerk auf die Zucht von geeigneten Muttertieren für Haltungssysteme ohne Fixierung der Muttersau bei der Geburt zu legen.

Wichtige Entwicklungen soll es in den technischen Betriebseinrichtungen zur Emissionsreduktion (klima- und ökosystemrelevante Gase, Stäube, Lärm, Bioaerosole, Gerüche) geben.

Betreffend der Emissionsbelastungen werden in der Richtlinie RL 2001/81/EG (NEC-RL) des Europäischen Parlaments und des Rates nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt. Die Grundlage für den Beschluss waren Modellrechnungen zum Ende der 90er-Jahre. Erfasst wurden Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, flüchtige organische Verbindungen (Abk.: VOC - volatile organic compound) und Ammoniak. Die Beurteilung der Einhaltung erfolgt anhand der nationalen Emissionsinventur für Luftschadstoffe. Die Höchstmenge für Ammoniak beträgt hierbei 66 kt. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass die internationalen Leitlinien für Treibhausgasinventuren (Intergovernmental Panel on Climate Change, kurz IPCC) zu Luftschadstoffinventuren (EMEP/EEA) aktualisiert wurden. Daher ist auch die nationale Inventur überarbeitet worden. Die wesentlichen Änderungen in der neuen Inventur belaufen sich auf:

– die Verschiebung der Stickstoffemissionen von N2O (geringere Emissionen) zu NH3 (höhere Emissionen)

– detailliertere Erfassung „sonstiger Tierarten“ sowie

– die Erfassung von Gärsubstrat aus Biogasanlagen als Dünger

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4. SPEZIELLER TEIL

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Die Emissionen lagen zuletzt bei 66–67 kt. Die 2030 Reduktionsziele sind basierend auf Modellrechnungen der IIASA. NH3-Maßnahmen sind beispielsweise:

– Düngemittelmanagement (Harnstoffsubstitution / Ausbringungsmengen)

– Güllemanagement (Lagerung, Ausbringung)

– Low emission manure storage (cover/lid)

– Low emission Fütterung (Phasenfütterung / low protein feed)

– Minderung der Stallemissionen

Diese Neuregelungen zu klimarelevanten Maßnahmen und Luftreinhaltung sollen eine Diskussionsgrundlage darstellen, auf der aufbauend der Vergleich zu innovativen Mastsystemen in der Nutztierhaltung angestellt werden kann. Hier wären beispielsweise Maßnahmen zur Emissionsverringerung in der Schweinemast zu nennen.

Eine bedarfsgerechte Fütterung von Nutztieren unter Minimierung des Einsatzes von Getreidekörnern, Hülsenfrüchten und hohen Kraftfuttermengen und das ersatzweise Hinzufügen von Nebenprodukten aus der Lebensmittelindustrie und zuckerreichem Grundfutter zur Optimierung der Nährstoffeffizienz sollen positive Entwicklungen in der Energie- und Proteinverwertungseffizienz und der Vermeidung einer Übersäuerung des Pansens genannt Pansenazidose (= Stoffwechselstörung bei Wiederkäuern) im Sinne einer nachhaltigen Agrarwirtschaft hervorbringen.

Für eine effiziente Verwertung von Leguminosen als Futtermittelkomponente ist die Verbesserung der Futterwertigkeit ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Verfahrenskette. Dazu gehören die Bearbeitung und Aufbereitung (Art und Intensität der Zerkleinerung sowie nachfolgende technologische Prozesse), die Futterwertung bei Futterleguminosen, die Konservierung sowie die hydrothermische Behandlung. Die Optimierung dieser Prozesse unter dem Aspekt der Kosteneffizienz soll einen Beitrag zur nachhaltigen Eiweißversorgung in der tierischen Erzeugung liefern.

Der Bienenschutz und Gesundheit der Bienenvölker soll durch Ursachenforschung und Monitoringmaßnahmen wesentlich verbessert werden. Das Erkennen und Verringern von Problemfeldern wie beispielsweise Bienenkrankheiten, Hochzucht oder Wintersterblichkeit sowie die Untersuchung des Einflusses der monokulturellen und intensiven Landwirtschaft und Einsatz von Insektiziden sind wichtige Forschungsthemen.

Auf transnationaler Ebene haben die Kooperationen im Bereich ERA-NET SusAn und EIP-AGRI einen hohen Stellenwert. Eine Teilnahme Österreichs an diesen Programmen soll auch zukünftig weiter unterstützt werden.

ERA-NET SusAn befasst sich mit Lösungen für Tierproduktionssysteme (Schweine), um eine Versorgung der europäischen Bevölkerung mit gesunden und sicheren Lebensmitteln sicherzustellen und natürliche Ressourcen zu schützen. Die Forschungsthemen des Programms tragen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Tieres und des Landwirtschaftssystems, zum effizienten Einsatz von gesunden Futtermitteln, zur Emissionsreduktion auf Böden, Wasser und Atmosphäre (z.B. Treibhausgase, Ammoniak, Aerosole, Gerüche und Staub) und zur Entwicklung von Systemen mit hohen Standards im Bereich Tiergesundheit und -schutz bei. Diese Themenfelder werden auch im laufenden PFEIL20 behandelt.

Im EIP-AGRI soll ebenfalls eine Förderung des Austausches zwischen Forschung, Technologie und Interessensgruppen im agrarischen und wirtschaftlichen Umfeld sowie Beratungsdienste vorangetrieben werden. Durch laufende Rückmeldungen aus der Praxis wird der tatsächliche Forschungsbedarf eruiert und dadurch kann ein interdisziplinärer Wissensaustausch erfolgen. Dabei sollen beispielsweise innovative

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4. SPEZIELLER TEIL

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Projekte zur Entwicklung und Testung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft („Innovationsmaßnahme“) unterstützt werden.

Zukünftige Forschungsthemen sind:

4.1.1 TIERZUCHTFORSCHUNG IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG

– Erforschung von züchterischen Möglichkeiten verschiedener Nutztierrassen sowie Züchtungsempfehlungen in Hinblick auf die Förderung der Tiergesundheit und Steigerung der Produktionsleistung. Z.B. Erforschung der Möglichkeit, Mütterlichkeit bei Sauen in freien Haltungssystemen genetisch zu bearbeiten um mit der Weiterentwicklung von freieren Haltungssystemen (Teilfixierung) Schritt halten zu können.

– Identifizierung von genetischen Komponenten der Merkmalsvariationen (z.B. Mastleistung, Schlachtleistung und Fleischqualität) bei unterschiedlichen Genotypen in der Nutztierhaltung zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sowie die Bereitstellung von Daten für die Ökobilanzierung in Rindermastbetrieben.

– Bewertung der Eignung verschiedener Genotypen in tierischen Produktionssystemen (Milchviehhaltung, Mutterkuhhaltung, Mastrinderhaltung, Schaf- Ziegenhaltung, Geflügel).

– Untersuchungen der genetischen, epigenetischen und physiologischen Merkmale für Leistungssteigerungen.

– Entwicklung neuer Verfahren zur Züchtung gesunder, anpassungsfähiger und leistungsstarker Nutztiere, unter der Berücksichtigung von Futtereffizienz, Stresstoleranz (z.B. Hitze) und Tiergerechtheit sowie reduzierter Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen.

– Entwicklung von Konzepten für die Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Infektionen durch moderne Methoden der Züchtung.

4.1.2 TIERERNÄHRUNG IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG

– Rationsgestaltung in der Nutztierhaltung: Einsatz von Nebenprodukten aus der Lebensmittelindustrie zur Ergänzung von Grundfutter-Rationen zur Optimierung der Nährstoffeffizienz und Untersuchung des potentiellen Einflusses auf z.B. Milchleistung, Milchinhaltsstoffe, Körpergewichtsentwicklung, Nährstoffausscheidung und Effizienz der Milcherzeugung.

– Futterbewertung von Wiederkäuerrationen: Verringerung von hohen Kraftfuttermengen in unterschiedlichen Rationen (z.B. strukturreich, raufutterbasiert und stärkearm) im Sinne einer nachhaltigen Agrarwirtschaft. Untersuchung des Einflusses von Zucker/Stärke-Verhältnisse auf die Energie- und Proteinverwertungseffizienz.

– Erprobung unterschiedlicher Futtermittelvarianten (z.B. zuckerreiches Grundfutter) und dessen Einfluss auf die Tiergesundheit (z.B. Abfall des Pansen-pH, Entstehungsrisiko der Pansenazidose)

– Rationsgestaltung in der Schweine- und Geflügelhaltung: Einfluss von Eiweißersatzkomponenten (z.B. Actiprot, Kartoffeleiweiß, Sonnenblumeneiweiß, etc.) auf

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4. SPEZIELLER TEIL

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Leistung, Tiergesundheit, Mastdauer sowie Umweltauswirkungen (z.B. Geruch, Festmistbestandteile, Stallklima).

– Austesten der Grenzen der Eiweißgehalt-Absenkung in Futtersorten und der Auswirkungen auf tierische Parameter (Zuwachs, Futterverwertung, Uniformität, Wirtschaftlichkeit) sowie Umweltfaktoren (Ammoniak- und Geruchsemissionen). Beispielsweise die Erprobung verschiedener Rationen mit unterschiedlichem Eiweißgehalt und Darstellung des Netto-Eiweißbedarfes bei Bio-Mastschweinen unter Berücksichtigung der Ökonomie und Tiergesundheit.

– Entwicklung von Bewertungsgrundlagen für Leguminosen: Inhaltsstoffe, Futterwert, Verdaulichkeit, Synergieeffekte in Mischungen (z.B. Aminosäureprofil bei Getreide-, Leguminosenmischungen), Ernte- und Weideverfahren

– Einfluss von Futtermitteln (Fette, Eiweiß, phytogene Substanzen, protozoenhemmende Substanzen) auf die Methanbildung im Verdauungstrakt von Wiederkäuern.

– Messung des Stoffwechselverhaltens von Milchkühen in Respirationskammern zur Ermittlung des Einflusses von Genotyp und Fütterung auf Gasemissionen (CO2, CH4, N2O, NH3) und auf den Energiebedarf für die Milchbildung

– Untersuchungen zum Einsatz „alternativer“ Futtermittel (Grassilage, Hirse) anstelle von Silomais in der Rindermast im Hinblick auf die Problematik „Maiswurzelbohrer“

– Adaptierung von Produktionssystemen durch Vergleich verschiedener Genotypen bei unterschiedlichen Fütterungsmethoden und Erhebung des Einflusses auf die Milchqualität und Nährstoffeffizienz.

4.1.3 TIERGESUNDHEIT IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG

– Precision Livestock Farming (PLF): Entwicklung und Bewertung von elektronischen Mess-Systemen zur Überwachung des Herdenmanagements, des Tierverhaltens, der Physiologie und der Tiergesundheit von landwirtschaftlichen Nutztieren. Beispiel: Entwicklung von Messmethoden zur Bestimmung der inneren Körpertemperatur und der Bewegungsaktivität von Nutztieren zur Früherkennung von physiologischen und pathologischen Ereignissen (z.B. Abkalbung, Brunst, Fieber, Infektionen, Stoffwechselerkrankungen, etc.) und deren Implementierung in die Praxis.

– Aufklärung der Ursachen von Tierseuchen und -krankheiten sowie Maßnahmen zur Vorsorge und Bekämpfung (anwendungsorientierte Forschungsarbeiten für schnelle, sensitive und spezifische Diagnostika).

– Entwicklung von Strategien zur Minimierung und sorgfältigen Umgang des Arzneimitteleinsatzes.

– Untersuchung der Auswirkungen eines niedrigeren Erstkalbealters. Maßnahmen zur Reduktion der Aufzuchtkosten und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Milcherzeugung unter Rücksichtnahme auf die kritische Phase der Euterentwicklung.

– Auswirkungen von Tierhaltungssystemen auf Tiergesundheit und Tierverhalten

– Untersuchungen zu den Ursachen, zur Verbreitung sowie zum Verlauf von Tierkrankheiten, einschließlich der Entwicklung von geeigneten Präventions-, Bekämpfungs- und Therapiemaßnahmen in Hinblick auf den Klimawandel.

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4. SPEZIELLER TEIL

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– Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von alternativen Methoden zu schmerzhaften Eingriffen bei landwirtschaftlichen Nutztieren.

– Differenzierte Analysen vorgeschlagener Alternativen im Hinblick auf ihre Vor- und Nachteile in Bezug auf Tierschutzanliegen, ökonomische Aspekte und Implementierungsfragen.

– Ursachenforschung, Monitoringmaßnahmen und Umsetzungskonzepte zur Förderung des Bienenschutzes und Gesundheitszustandes der Bienenvölker. Bewertung unterschiedlicher Problemfelder (z.B. Bienenkrankheiten, Hochzucht, Wintersterblichkeit), die das Bienensterben verursachen sowie Untersuchung des Einflusses der landwirtschaftlichen Produktion (monokultureller und intensiver Anbau, Insektizideinsatz) und der Witterungsverhältnisse (z.B. Umweltbelastungen, Klimaerwärmung).

– Risikobewertung der eingesetzten Insektizide hinsichtlich der akuten und chronischen Wirkung auf Bienen. Bewertung von risikoärmeren Alternativen zu Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sowie der Einführung einer internationalen Systemerkundung und des Informationsaustausches.

4.1.4 HALTUNGSSYSTEME IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG

– Einfluss der Haltung auf Mastleistung, Schlachtleistung und Fleischqualität von Nutztieren sowie Beurteilung der Wirtschaftlichkeit. In weiterer Folge Eruieren der Möglichkeiten zur Übertragung der erworbenen Erkenntnisse in die Praxis.

– Entwicklung und Optimierung von technischen Einrichtungen in der Nutztierhaltung: Systemerprobung von Abluftreinigungsanlagen hinsichtlich Emissionsminimierung (z.B. NH3-Emissionen) in Mastbetrieben.

– Untersuchungen zur Kompostqualität, mikrobiologischen Basisbelastung sowie Höhe der Freisetzung von klima- und ökosystemrelevanten Emissionen in Kompostställen in der Nutztierhaltung.

– Entwicklung von Testmethoden zur Feststellung der unterschiedlichen Rutschfestigkeit von Stallböden.

– Untersuchung zu Tierverhalten, Leistung und Tiergesundheit in neuartigen Haltungssystemen

– Entwicklung neuartiger Abferkelbuchten mit Bewegungsmöglichkeiten und begrenzter Fixierungsdauer im Kastenstand zur Förderung des Tierschutzes und des Wohlergehens von Sauen. Bewertung zum Verhalten, der Gesundheit sowie ökonomischer und ökologischer Aspekte.

– Weiterentwicklung freier Abferkelsysteme mit dem Ziel, Stallungen bestmöglich an das Verhalten der Muttersauen im peripartalen Zeitraum und der Säugezeit anzupassen. Arbeitswirtschaftliche und tiergesundheitliche Aspekte sind dabei gleichermaßen zu berücksichtigen.

– Weiterentwicklung von Standards und Beurteilungssystemen für das Tierwohl

– Nutzung von tierischen Ausscheidungen zur Gewinnung thermischer Energie und direkte Rückführung in Stallhaltungssysteme

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.1.5 BETRIEBSMANAGEMENT IN EINER NACHHALTIGEN TIERGERECHTEN NUTZTIERHALTUNG

– Analyse unterschiedlicher Produktionseffizienz auf der Ebene des Einzeltiers hinsichtlich Treibhausgas-Emissionen in relevanten Milchproduktionssystemen (CO2- und CH4-Emissionen).

– Etablierung von Techniken zur Messung von Methanemissionen (z.B. Respirationsanlagen) in der Nutztierhaltung zur Bewertung des Einflusses auf Lüftungsrate, Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur in technischen Anlagen.

– Betriebswirtschaftliche und agrarökonomische Analysen im Hinblick auf die Rentabilität in der tierischen Erzeugung (Milch, Schwein, Rind, Geflügel, Schafe und Ziegen).

– Potenziale von artgerechten Stallhaltungssystemen in der österreichischen Schweine- und Geflügelhaltung

– Erforschung von Strategien zur Umsetzung von artgerechten Stallhaltungssystemen in Österreich

– Durchführung von Nährstoffbilanzierungen als Grundlage für umweltrelevante und ökonomische Entscheidungen in der Milchwirtschaft.

– Entwicklung von innovativen Konzepten der Tierzüchtung, -haltung und -ernährung mit einer gezielten Senkung von Emissionen und Minderung des Eintrages von Tierarzneimittelrückständen in die Umwelt.

– Analyse des Betriebsmanagements in einer nachhaltigen tiergerechten Nutztierhaltung abhängig vom regionalen Kontext, insbesondere im Bereich peripherer und durch beschränkte natürliche Produktionsbedingungen benachteiligte Gebiete.

4.1.6 STEUERUNG UND SICHERUNG DER QUALITÄT TIERISCHER PRODUKTE

– Untersuchung des Leistungsvermögens bezüglich Mast- und Schlachtleistung sowie Fleischqualität in der Nutztierhaltung.

– Untersuchungen zu Einflussfaktoren auf die Milchqualität und zu Bestimmungsmöglichkeiten von Qualitätsparametern.

– Durchführen von Eignungstests verschiedener Rinderrassen für den Einsatz in der Mutterkuh-Haltung und Jungrind-Produktion sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis.

– Maßnahmen zur Sicherstellung der Lebens- und Futtermittelqualität.

– Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der phytosanitären Beeinträchtigung und Leistungsfähigkeit von landwirtschaftlich genutzten Böden.

– Einfluss des Haltungssystems auf die Qualität tierischer Lebensmittel mit Schwerpunkt auf zoonotische Erreger.

– Durchführung und Bewertung von Sanierungsmaßnahmen sowie Gewährleistung einer wiederhergestellten unbelasteten landwirtschaftlichen Produktion. Schulung von Beratern und Landwirten.

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.2 NACHHALTIGE PFLANZLICHE PRODUKTION

DIE LANDWIRTSCHAFT UNTERLIEGT in ihrer Geschichte einem permanenten Wandel und sich ständig ändernden Ansprüchen. Die wissenschaftliche Erforschung von pflanzenbaulichen Methoden ist unbedingt notwendig, um optimal angepasste Lösungen zu erarbeiten. Erforderliche Anpassungsmaßnahmen betreffen insbesondere den Pflanzenbau, die Pflanzenzüchtung und den Pflanzenschutz sowie das Bodenmanagement. Bodenversiegelung und Bodenerosion sind die größte Gefahr für Böden. Die Landwirtschaft wird ihre Bewirtschaftungssysteme noch stärker auf nachhaltige und umweltverträgliche Produktionsmethoden umstellen müssen, denn nur gesunde Böden sind eine solide Basis für die Produktion gesunder Pflanzenbestände.

Das vorrangige Ziel ist, das bereits vorhandene Wissen dafür einzusetzen, um möglichst flächendeckend eine boden- bzw. humusschonende Bewirtschaftung zu forcieren. Darüber hinaus ist es aber auch erforderlich, die Forschungsarbeiten im Hinblick auf die noch offenen Fragen voranzutreiben und international eine bessere Vernetzung in der Boden- und Klimapolitik anzustreben. Im Hinblick auf die Themen Ressourceneffizienz, Umweltschutz und Biodiversität sollten anwenderorientierte Forschungsprojekte unterstützt werden.

Im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes hat sich Österreich einer nachhaltigen, umweltschonenden und optimierten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verschrieben. Eine ausreichende Verfügbarkeit von modernen Pflanzenschutzmitteln ist hierfür Grundvoraussetzung, insbesondere in Bezug auf ein ausgewogenes Resistenzmanagement. Im Umgang mit neuen Schadorganismen sind zuallererst Forschungsarbeiten notwendig, um deren Biologie genauer abzuklären und entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Durch entsprechende phytosanitäre Maßnahmen wird sichergestellt, dass bereits eingeschleppte Schadorganismen sich nicht weiter ausbreiten. Zur Förderung der Selbstregulation bildet die Erforschung natürlicher Gegenspieler wie Insekten, entomopathogener Pilze und Nematoden, Viren, Bakterien und Mikrosporidien eine wichtige Voraussetzung.

Durch die Optimierung von innovativen Erntemethoden und nachhaltigen Verarbeitungsverfahren kann die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gestärkt werden. Die Förderung der regionalen Wertschöpfung und Agrobiodiversität sowie der Schutz von besonders wertvollen Kulturlandschaften sollen zum Erhalt der regionalen traditionellen Sorten beitragen. Äußere Gegebenheiten, wie Klima, ändernde Marktsituationen, politische Entscheidungen, Förderprogramme mit gezielten Auflagen, Kontrollsysteme u.v.m. führen zu „neuen Produktionen“ und zu einer Verschiebung des Kulturarten- und Sortenspektrums in der Landbewirtschaftung. Forschungsanstrengungen sind notwendig um derartige Trends frühzeitig zu erkennen und Anleitungen für die Praxis zu formulieren.

Bei Dauerkulturen sind Weiterentwicklungen im Bereich der Klonenzüchtung, Sortenprüfung und Kreuzungszüchtungen sowie die Erfassung von Umweltparametern wichtige Forschungsthemen. Die Bewertung von Pflanzenkombinationen (Staudenmischungen, Gehölz- und Staudenmischungen, Teichbepflanzungen) zur nachhaltigen Begrünung von öffentlichen und privaten Flächen und die Untersuchung von gesundheitsschädlichen Substanzen wie beispielsweise Pflanzenschutzmittelrückstände sind ebenfalls zu beachten. Die Erprobung alternativer Desinfektionsmittel, wie der Ersatz SO2-hältiger Lösungen durch Ozon bei der Konservierung von leeren Wein-Barriques, ist zu analysieren. Durch diese Maßnahmen sollen die Widerstandsfähigkeit von Weinreben oder bakterielle Erkrankungen wie beispielsweise die Blattfleckenkrankheit an Steinobst, die Förderung der Bodenfruchtbarkeit und des Bodenlebens durch organische Bodenadditive mit hoher Schwermetall-Adsorptionskapazität forciert werden. Hierfür sind ökologische Bekämpfungsstrategien zur Eindämmung von Krankheitserregern (z.B. Feuerbrand) erforderlich.

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Im Forschungsbereich Feldbau sollen neue Produktionstechniken zu einer Minimierung der Übertragungsrisiken von beispielsweise „Gewöhnlichem Steinbrand“ führen, es sind Kriterien zur Wirksamkeit und Sicherheit von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln zu entwickeln, eine Optimierung der Saatgutzucht und -produktion anzustreben sowie nachhaltige Maßnahmen zur ökologischen Schädlingsbekämpfung mit beispielsweise Pilzgerste bei Maiswurzelbohrer- oder Drahtwurmbefall auszutesten. Der Fokus zukünftiger Forschungsprojekte wird auch auf eine genetische Anpassung von Kulturarten an künftig zu erwartende Produktions- und Umweltbedingungen sowie veränderte Qualitäts- und Ertragsanforderungen gelegt.

Die bereits laufenden Kooperationen auf transnationaler Ebene sollen in Zukunft noch weiter ausgebaut werden, zu behandelnde Themen wären die Risikoabschätzung bezüglich der Auswirkungen des Klimawandels. Diese umfassenden Maßnahmen und Forschungsbereiche sollen zur Gewährleistung einer hochwertigen Saatgutproduktion, Reduktion phytosanitärer Beeinträchtigungen, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und des Pflanzenschutzes beitragen.

In der Grünlandbewirtschaftung sind Bewertungskriterien für eine standortangepasste und nachhaltige Bewirtschaftungsintensität zu beachten, ebenso Maßnahmen zur Verdrängung fremder Pflanzenarten in Wiesen aufgrund der Gesundheitsgefährdung von Nutztieren bei der Futteraufnahme und die Bestimmung von Pflanzenbeständen für die Weiterentwicklung von Datenbank- und Informationssystemen zur Erfassung der genetischen Artenvielfalt. Diese Maßnahmen sollen zur generellen Verbesserung des ökologischen Zustands der Wiesen beitragen. Eine kontinuierliche, quantitative und qualitative Bewertung von Strategien, Prozessen und Maßnahmen sollte in der nachhaltigen pflanzlichen Produktion umgesetzt werden. Die Auswirkungen der Bodenverdichtung auf die Bodenfunktion und die Veränderungen des Pflanzenbestandes sind ebenfalls zu untersuchen.

Im Forschungsbereich der Produkt- und Prozesssteuerung sind Verfahrensoptimierungen zur Beeinflussung der Erziehungsform von Rebanlagen bezüglich Stammhöhe und Holzformierung am Drahtrahmengerüst zu entwickeln. Des Weiteren soll die Entwicklung von Minimalschnittvarianten, Bewertung verschiedener CO2-Mess- und Warnanlagen in Weinkellereien, Analysen zu Gäremissionen sowie Destillationsmethoden hinsichtlich technischer, physikalischer, chemischer, sensorischer, aromatischer Parameter ausgetestet werden. Einen wichtigen Bereich der Biodiversitätsforschung stellt die Mikrobiologie dar, wobei die Vielfalt an Bakterien, Hefen, Schimmelpilzen u.a. im Boden, auf und in Pflanzen, Früchten und Trauben sowie in den Produktionsanlagen und deren Beeinflussungsfaktoren u.a. durch Reinigung und Desinfektion wichtige Teilbereiche darstellen. Durch diese verbesserten önologischen Verfahren soll eine Steigerung der Traubenqualität, der ökonomische Nutzen und eine mögliche Arbeitszeit- und Lohnkostenreduktion erfolgen.

Die Etablierung modularer Datenerfassungssysteme, GPS, Flugdrohnen, Sensoren etc. („Precision Viticulture“) und der Einsatz von „Robotics“ sollen eine effiziente und ressourcenschonende Weingartenbewirtschaftung ermöglichen.

Des Weiteren ist der Einfluss verschiedener Konservierungs- und Trocknungsverfahren bei Wiesenfutter auf Nährstoffverluste, Futterwert, -qualität, Milchproduktion und -qualität zu beachten sowie die Entwicklung neuartiger Schwadertechnologien zur Bestimmung der Futterverschmutzung, Rechverluste, Schwadform und Flächenleistung.

Im Forschungsumfeld des Neophytenmanagements und dessen Auswirkungen auf die Biodiversität ist besonderes Augenmerk auf die Untersuchung der Artenzusammensetzung, der Lebensgemeinschaften und der Biotope zu setzen. Die Erforschung der ökonomischen und gesundheitlichen Aspekte sowie Folgewirkungen für die Land- und Forstwirtschaft und Bekämpfungsmaßnahmen sind hierfür entscheidend.

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Zukünftige Forschungsthemen sind:

4.2.1 DAUERKULTUREN IN NACHHALTIGEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTIONSSYSTEMEN

– Verbesserung der Messtechnik im Weinbau zur Erfassung von Umweltparametern.

– Weiterentwicklung der Klonenzüchtung, Sortenprüfung und Kreuzungszüchtung zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit (z.B. Weinbau).

– Versuchsanwendung von Kompost-Lösungen als alternative Pflanzenschutzmaßnahme

– Anbaueignungs- und Leistungsprüfung von Neuzüchtungen mit erhöhter Pilzwiderstandsfähigkeit bei nachhaltiger und organisch biologischer Bewirtschaftung zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der Bodenbelastung.

– Bewertung und Testung von Applikationsanlagen als Alternativen zu konventionellen Verfahren. Prüfung der Applikationsqualität in der Rebkultur und Eignung im Rebschutz.

– Untersuchung von ökonomischen Auswirkungen und Etablierung von Entscheidungsparametern bei Anwendung moderner Managementstrategien oder bei Auftritt von Wildschaden

– Etablierung und Erhaltung von Dauergrünlandflächen (im Wein- und Obstbau)

– Verbesserung des Pflanzenschutzes im Obstbau: Methodentestung und -validierung von bakteriellen Erkrankungen (z.B. Blattfleckenkrankheit an Steinobst).

– Einfluss von Pflanzenschutzstrategien auf Baumgesundheit sowie vegetative und generative Entwicklung, Qualität und Verarbeitungseignung im Wein- und Obstbau.

– Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Phytoplasmen (an Rebe, Marille und Birne), Esca-Erreger (=Pilzkrankheit) sowie Kirschessigfliege.

– Einfluss von Pflanzenschutzstrategien auf Baumgesundheit sowie vegetative, generative Entwicklung, Qualität und Verarbeitungseignung im Obstbau.

– Prüfung des obstbaulichen Potentials autochthoner und selektierter Obstsorten (z.B. Heidelbeere). Versuchsanwendungen zur nachhaltigen Nutzung sowie Förderung der regionalen Wertschöpfung und Agrobiodiversität. Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen und Wissensvermittlung.

– Strategieentwicklung zur Bekämpfung von Phytoplasmen im Obstbau.

– Untersuchung verschiedener Obstsorten hinsichtlich des Inhaltsstoffgehalts (z.B. Zucker-, Säure-, Phenol- und Aromastoffgehalt), der Ausdünn- bzw. Schnittmethoden und des optimalen Erntezeitpunkts zur Bewertung von Fruchtgröße, Fruchtgewicht und Baumertrag.

– Schutzmaßnahmen für besonders wertvolle Kulturlandschaften: Aufforstung regionaler und traditioneller Sorten zur Erhaltung des charakteristischen Landschaftsbildes und Bewahrung alter Obstsorten.

– Entwicklung einer einheitlichen ökologischen Bekämpfungsstrategie (national, international), die nachhaltig zur Eindämmung des Feuerbrandes und anderer Krankheitserreger in Streuobstwiesen sowie im intensiven und extensiven Obstbau beiträgt (z.B. Pflanzenstärkungsmittel, Antagonisten).

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4. SPEZIELLER TEIL

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– Testung von Pflanzenstärkungsmitteln im biologischen Kernobstbau sowie Zulassung im Pflanzenschutzmittelregister.

– Auspflanzung, Dokumentation und Bewertung von Pflanzenkombinationen (Staudenmischungen, Gehölz- und Staudenmischungen, Teichbepflanzungen) zur nachhaltigen Begrünung von öffentlichen und privaten Flächen unter besonderer Berücksichtigung von Konkurrenz und Koexistenz.

– Robotics: Der Einsatz von automatisationsunterstützten und satellitengesteuerten Maschinen gewinnt zunehmend im Wein- und Obstbau an Bedeutung. Zur Sicherung der Bewirtschaftung im Terrassen- und Steillagenbau als auch zur Unterstützung im zunehmenden Konzentrationsprozess der Betriebe stellt ein weitgehend wetterunabhängiger und arbeitskräftearmer Maschineneinsatz eine wichtige qualitäts- und wettbewerbssichernde Komponente dar. Davon sind sämtliche Arbeitsvorgänge vom Monitoring bis zur Umsetzung im Wein- und Obstgarten umfasst.

– Etablierung von „Precision Viticulture“ durch die Etalierung modularer Datenerfassungssysteme, GPS, Flugdrohnen, Sensoren etc., um wechselnde Bedingungen des Wachstums der Reben innerhalb eines Weingartens durch adäquate Düngung, Pflanzenschutz und Pflanzenpflege zu optimieren.

– Entwicklung und Optimierung von Verfahren zur Beeinflussung der Erziehungsform (z.B. Stammhöhe, Holzformierung am Drahtrahmengerüst) von Rebanlagen zur Steigerung der Traubenqualität und der Wirtschaftlichkeit.

– Entwicklung einer Minimalschnittvariante im Weinbau zur Erreichung einer Arbeitszeit- und Lohnkostenreduktion.

4.2.2 FELDBAU IN NACHHALTIGEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTIONSSYSTEMEN

– Schwerpunkte im Bereich Pflanzenbau und Umwelt insbesondere zu genannten Themen in der Strategie „Zukunft Pflanzenbau“.

– Der status-quo zum Thema Eiweißversorgung und N-Bilanzen (Protein) soll im Rahmen eines Leitprojektes gesamthaft erarbeitet und dargestellt werden. Die wichtigsten Themenbereiche sind dabei Düngung/N-Effizienz, Pflanzen/Futtermittel/Futterkonservierung, Umweltökologie, tierische Produktion/Immissionen/ Emissionen sowie N-Vermeidungsstrategien. Aus den Ergebnissen soll eine österreichische Strategie für Protein 2020 abgeleitet werden.

– Forschungstätigkeiten zur genetischen Anpassung von Kulturarten an aktuelle und künftig zu erwartende Produktions- und Umweltbedingungen, den Klimawandel sowie veränderte Qualitäts- und Ertragsanforderungen.

– Verbesserung bzw. Erhaltung der Bodenqualität und der Bodenfruchtbarkeit (z.B. Erosion, Humusaufbau, Verdichtung usw.)

– Forschungsaktivitäten zur Überprüfung der alternativen Nutzung von Kulturpflanzen (z.B. Medizinalpflanzen) oder der Überprüfung von Alternativen zu wichtigen Kulturpflanzen (z.B. Ersatzfuttermittel zu Soja, Energiepflanzen)

– Optimierung der pflanzenbaulichen Produktionstechniken im Hinblick auf den Gewässerschutz, Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit

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4. SPEZIELLER TEIL

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– Verstärkte Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu alternativen Verwendungsmöglichkeiten

– Verbesserung von Produktionstechniken zur Minimierung der Übertragungsrisiken bei Gewöhnlichem Steinbrand unter Gewährleistung einer hochwertigen Saatgutproduktion und Reduktion phytosanitärer Beeinträchtigungen.

– Bewertung und Weiterentwicklung von Empfehlungen zur nachhaltigen Verwendung von Betriebsmitteln (z.B. Düngemitteln). Entwicklung von Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Wirksamkeit und Sicherheit von Düngemitteln.

– Optimierung der Saatgutzucht und -produktion bei unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen unter Rücksichtnahme der Wirtschaftlichkeit und des Pflanzenschutzes.

– Ökonomische Studien zu Auswirkungen einer reichhaltigeren Fruchtfolge

– Forschung im Bereich von Kleinalternativkulturen

– Erprobung zukunftsweisender Produktionstechniken in der Praxis (z.B. Minimalbodenbearbeitung)

– Teilnahme an internationalen Projekten betreffend Resistenzen gegen Schadorganismen, welche sich insbesondere im Zuge des Klimawandels verbreiten, Züchtungsforschung von Relevanz für den Klimawandel (Stress- und Trockenheitstoleranz) und die Qualität des Ernteproduktes (Inhaltsstoffe, Lagerfähigkeit, Haltbarkeit)

– Förderung transnationaler Zusammenschlüsse zur Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von Modellen zur Risikoabschätzung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit.

– Entwicklung und Bewertung von präventiven Maßnahmen im Pflanzenbau sowie nachhaltige Maßnahmen zur alternativen Schädlingsbekämpfung (z.B. mit Pilzgerste bei Maiswurzelbohrer-, Drahtwurmbefall)

– Anstrengungen zur Optimierung von abdrift- und aufwandsmindernder Gerätetechnik im Pflanzenschutz

– Bewertung von innovativen und überbetrieblichen Pflanzenschutzkonzepten unter Beachtung und Weiterentwicklung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes

– Prüfung der Wirksamkeit verschiedener alternativer Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko. Entwicklung von Methoden zur Prüfung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmittel auf Nützlinge und Nichtzielorganismen.

– Erhalt eines breiten Wirkstoffspektrums zur Vorbeugung von einseitigen Wirkstofflasten und Resistenzbildungen.

– Vorbeugungsmaßnahmen sowie Erforschung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und des Erntegutes.

– Verbesserung der Verfügbarkeit modernster Pflanzenschutzmittel sowie moderner Technologien und Verfahren zu deren Anwendung und Ausbringung zur Förderung des Integrierten Pflanzenschutzes.

– Untersuchung des Rohstoffbedarfs für die Futtermittelproduktion unter Rücksichtnahme ressourcenschonender Aspekte bei einer möglichen Begrenztheit von bestimmten Rohstoffen.

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.2.3 GRÜNLAND IN NACHHALTIGEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTIONSSYSTEMEN

– Entwicklung von Bewertungskriterien für eine standortangepasste und nachhaltige Bewirtschaftungsintensität (z.B. Dauerwiesenflächen, Ausbauflächen) sowie eine Verbesserung des ökologischen Zustands der Wiesen.

– Einsatz alternativer Analyseverfahren zur Bestimmung von Pflanzenbeständen.

– Einführung von Datenbank- und Informationssystemen zur Erfassung der genetischen Artenvielfalt.

– Verbesserung von Gras-Leguminosen-Gemengen hinsichtlich Ertrag und Qualität

– Beurteilung der Auswirkung der Bodenverdichtung auf Bodenfunktion und Veränderung des Pflanzenbestandes

– Monitoring von bestehenden Langzeitversuchen (biologische Vielfalt)

– Standortangepasste Pflanzenzüchtung

– Diversifizierung im Gemüsebau: Überprüfung der Anbaueignung vergessener oder neuartiger Gemüsearten unter heimischen Bedingungen, Entwicklung von gärtnerischen Anbauanleitungen; Demonstrationsversuche zur Vermittlung (Verkostungen, Präsentationen)

– Entwicklung alternativer Produktionsentwürfe zur Förderung heimischer gemüsebaulicher Klein- und Mittelbetriebe (Low-Energy-Gemüsebau, heizungsfreier, regionaler, saisonaler Wintergemüsebau, Fruchtfolgekonzepte mithilfe mobiler Gewächshausstrukturen)

– Entwicklung regionaler Sortimente im Gemüsebau: Förderung samenfester Sorten im Gemüsebau zur Nutzung im kleinstrukturierten heimischen Anbau

4.2.4 PRODUKT- UND PROZESSSTEUERUNG

– Bewertung im Bereich nachhaltiger Fruchtproduktion und Untersuchungen von möglichen gesundheitsschädlichen Substanzen (z.B. Pflanzenschutzmittelrückstände) sowie qualitätsbestimmender Inhaltsstoffzusammensetzungen.

– Erforschung alternativer Desinfektionsmittel im Weinbau (z.B. Ersatz SO2-hältiger Lösungen durch Ozon bei Konservierung leerer Barriques)

– Optimierung der Reinigungs- und Desinfektionsprozesse zur Verringerung von Schadorganismen in Produktionsräumlichkeiten

– Analytische und sensorische Qualitätstestung in der Weinproduktion

– Durchführung mikrobieller Diversitätsanalysen von Bakterien im Wein. Bewertung von Bakterienmischungen, Überlebensfähigkeit und Luftkeimmessungen in Gebäuden.

– Weiterentwicklung von nachhaltigen Obstverarbeitungsverfahren und Untersuchungen zum optimalen Reifegrad, Nachlaufabtrennzeitpunkt bei Obstdestillationen und Qualitätsprüfungen unterschiedlicher Obstsorten.

– Entwicklung von Methoden zur Identifikation der genetischen Unterschiede von Hefen zur Feststellung der Diversität (z.B. Gärverhalten, Vermerken für Stammsammlung) und

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4. SPEZIELLER TEIL

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zum Einsatz als Kontrollmechanismus (z.B. Konstanz des Inhalts, Richtigkeit der Abfüllung, etc.) sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen für die Praxis.

– Prüfung verschiedener CO2-Mess- und Warnanlagen in Weinkellereien als Sicherheitsvorkehrung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

– Analyse des Zusammenhangs zwischen der Gärgasemission während der Gärung, der Immission im Weinkeller und der Exposition der Personen im Weinkeller.

– Untersuchung des Einflusses von Destillationsmethoden auf verschiedene Parameter (z.B. technisch, physikalisch, chemisch, sensorisch, aromatisch, etc.) sowie deren Prozessoptimierung im Obst- und Weinbau.

– Verbesserungsmaßnahmen bei önologischen Verfahren sowie die Untersuchung des Verhältnisses von Glucose und Fructose zur Trockensubstanz in Abhängigkeit von Reife, Sorte und Standort.

– Im Bereich der Biodiversitätsforschung soll die Vielfalt an Bakterien, Hefen, Schimmelpilzen in der gesamten Produktionskette sowie deren Beeinflussungsfaktoren u.a. durch Reinigung und Desinfektion für nachhaltige Bewirtschaftungsempfehlungen untersucht werden.

– Etablierung der instrumentell analytischen Pestizidanalytik nach der QuEChERS-Methode

– Inhaltsstoffuntersuchung an Wildobstarten wie beispielsweise Holunder, Heidelbeere zur Entwicklung von Empfehlungen für Anbau, Vertrieb und Verarbeitung

– Untersuchungen über den Einfluss der Produktionssysteme im Wein-Obstgarten und in der Verarbeitung auf die Inhaltsstoffzusammensetzung, mikrobiologische Vielfalt und Qualität von Zwischen- und Endprodukten.

– Förderung der Trubstabilität von Rotwein durch kälteinduzierte Trübungen, Kombination von verschiedenen Verfahren und gezielten Bakterieneinsatz

– Adaptierte Qualitätshebung der Sektweinproduktion aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen („Sektpyramide“)

– Erarbeitung der optimalen Vinifikation für neue Sortenzüchtungen sowie sortenstilistikbasierte Vinifikationsoptimierung für spezielle Lagenweine

– Erfassung qualitätsbestimmender Inhaltsstoffe und Charakterisierung (Sorte, Herkunft, Jahrgang, Produktionsweise, usw.) von Früchten, Trauben und deren Verarbeitungsprodukten. Testung und Anwendung von nichtzielgerichteten (non targeted) Multiparametermethoden für die Qualitätskontrolle von Wein und Obstprodukten.

– Entwicklung von Screeningmethoden zum Nachweis unerlaubter Praktiken wie beispielweise Zugabe verbotener Stoffe, Falschdeklarationen betreffend Sorte, Herkunft, Jahrgang, Herstellungsweise, usw.

– Charakterisierung und Beschreibung von Sortenaromen (z.B. Weißburgunder) und Aromen bei Obstarten wie z.B. Birne u. Kernobst sowie von unerwünschten Quartär- u. Sekundäraromen (z.B. Sotolon in Süßwein) und untypischen Alterungsnoten.

– Weiterentwicklung analytischer Verfahren zur Quantifizierung der wichtigsten Aromastoffe aus Früchten, Trauben, Weinen und Obstverarbeitungsprodukten.

– Testung und Anwendung von physikalischen und biotechnologischen Verfahren zur Verbesserung der Trauben- und Obstverarbeitung.

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4. SPEZIELLER TEIL

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– Untersuchung von Einflüssen von neuen Weinbehandlungsmitteln z.B. des Glutathiongehalts im Verlauf während der Gärung in Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost und Jungweinen.

– Weiterentwicklung der Analysenverfahren zur Bestimmung wertgebender (z.B. Phenole, Vitamine, Wuchsstoffe) bzw. wertmindernder (z.B. Mykotoxine, Pestizide, biogene Amine, Allergene, krebserregende Verbindungen) Substanzen in Früchten, Trauben, Wein und Verarbeitungsprodukten.

– Qualitätsverbesserung von Obstdestillat durch Einsatz neuer Technologien (Vakuumdestillation, Gärung unter Druck) bzw. Möglichkeiten der Nachlaufabtrennung (N-Punkt Bestimmung) als Ergänzung zur sensorischen Bestimmung.

– Optimierung der Stabilität (Trübung, Farbe) und Qualität (sensorische, physikalische und chemische Parameter) von Fruchtsäften und Nektaren.

– Einfluss der Nährstoffversorgung, thermischen Belastung des Mostes und des Obstweines sowie des optimalen Reifegrades der Rohware auf die Obstweinqualität

– Messung der Luftkeime im Keller und Etablierung von Hygienestrategien.

– Verbesserung der Lager- und Sortiertechnologien (z.B. Entleerung-Wasch-Sortier-System), auch zur wissenschaftlichen Auswertung von Anbau- und Lagerungsversuchen.

4.2.5 VERFAHRENSTECHNIK

– Testverfahren in Bezug auf den Einsatz von Messtechniken in der Gärungsforschung zur Messung der Sauerstoffkonzentration in der Gärgasatmosphäre von Grassilagen. Untersuchung der Geschwindigkeit des Gärprozesses und Aktivität während der Lagerungsphase von Grassilagen.

– Untersuchung des Einflusses verschiedener Konservierungs- und Trocknungsverfahren bei Wiesenfutter auf beispielsweise Nährstoffverluste, Futterwert, Futterqualität, Milchproduktion, Milchqualität, etc.

– Prozessverluste von der Futterernte bis zum Futtertisch im Grundfutterbereich.

– Testung neuartiger Schwadertechnologien bei unterschiedlichen Bedingungen hinsichtlich Futterverschmutzung, Rechverluste, Schwadform und Flächenleistung.

– Entwicklung von In-vitro-Verfahren zur Eliminierung von Viren und Phytoplasmen bei alten Obstsorten (z.B. Mostbirne). Einsatz von Ribavirin, Meristem-Isolierung, Kryokonservierung isolierter Sprossmeristeme, etc.

– Entwicklung von In-vitro-Methoden zur Vermehrung von heimischen Gehölzen (z.B. Walnuss, Elsbeere). Vermehrungsinteresse besteht für kommerzielle Sorten und zur Erhaltung von Selektionen für forstliche Zwecke.

– Untersuchung energieeffizienter Beleuchtungssysteme (z.B. LED) in Zierpflanzenproduktion und Innenraumbegrünung.

– Entwicklung und Erprobung neuartiger biologischer Kulturverfahren in der Produktion von Zierpflanzen (Torfreduktion; biologischer Anbau).

– Verbesserung des Innenraumklimas durch Pflanzensysteme.

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4. SPEZIELLER TEIL

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– Durchführung von Risikomanagementmaßnahmen und Adaptierung von Detektions- und Diagnosemethoden von Schadinsekten.

4.2.6 NEOPHYTENMANAGEMENT UND AUSWIRKUNGEN AUF DIE BIODIVERSITÄT

– Auswirkungen auf Artenzusammensetzung, Lebensgemeinschaften und Biotope

– Verbreitungsmechanismen, Beurteilung des Ausbreitungsverhaltens

– Untersuchung der ökonomischen und gesundheitlichen Aspekte sowie Folgewirkungen für die Land- und Forstwirtschaft

– Maßnahmen zur Verdrängung fremder Pflanzenarten in Wiesen zur Vermeidung der Gesundheitsgefährdung von Nutztieren bei Futteraufnahme

– Bekämpfungsmaßnahmen und Monitoring; Einrichtung eines Monitoringnetzes zur Erfolgskontrolle von Managementmaßnahmen.

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.3 BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT

IM SEPTEMBER 2015 wurde das „Bio-Aktionsprogramm 2015-2020: Den erfolgreichen Weg konsequent fortsetzen“ vom BMLFUW und von Bio Austria präsentiert. Das Programm wurde vom BMLFUW gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Österreich und den Bio-Verbänden erarbeitet. Fast 21.000 landwirtschaftliche Betriebe in Österreich wirtschaften biologisch. Mit 526.000 Hektar beträgt der Bio-Anteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche rund 20 Prozent. Österreich liegt damit europaweit an der Spitze. Das „Bio-Aktionsprogramm 2015-2020“ steht für bessere Förderung der Bereiche Produktion, Absatz und Vermarktung, Bildung, Schulen, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung. Ein zentrales Element für die Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft ist das Programm für Ländliche Entwicklung 2014–2020.

Die transnationalen Kooperationen im Bereich der biologischen Landwirtschaft sind weiter zu forcieren. Hier ist beispielsweise die Beteiligung im ERA-NET CORE ORGANIC („Coordination of European Transnational Research in Organic Food and Farming Systems“) zu nennen, die auch in PFEIL20 einen wichtigen Bestandteil darstellen wird und die Teilnahme Österreichs an diesem Programm wird auch für zukünftige Forschungsprojekte entscheidend sein.

Die zukünftigen Forschungsthemen in der biologischen Landwirtschaft legen ihr Hauptaugenmerk auf eine Verbesserung der Tiergesundheit, des Tierwohls, der Krankheitsresistenz sowie auf die Erhöhung der Fleischqualität, Ertragseffizienz und ökonomischen Wettbewerbsfähigkeit in Hinblick auf regionale Direktvermarkter. Zur Erreichung dieser positiven Entwicklungen sind Forschungen über Maßnahmen zum optimalen Düngemitteleinsatz, Resistenzzüchtungen, Fütterungsmethoden sowie die Weiterentwicklung von Vermarktungsstrategien dringend erforderlich.

In diesem Zusammenhang ist im Rahmen der Projekte bestmöglich zu erfassen, wie die ökologischen und ökonomischen Maßnahmen nachhaltig an die jeweils vorherrschenden Standortbedingungen angepasst und in die Praxis implementiert werden können. In weiterer Folge kann eine Bewertung der gesetzten Strategien, Prozesse und Maßnahmen in der biologischen Landwirtschaft durchgeführt werden.

Im Bereich Pflanzenproduktion sollen vor allem Untersuchungen in Zusammenhang mit Phosphor (Recyclingkreislauf) und sekundärer Düngemittel erfolgen sowie Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung, Resistenzzüchtungen gegen Zwergsteinbrand und der Anbau von Energiepflanzen.

Die Weiterentwicklung von Zuchtprogrammen im Sinne der Empfehlungen der Richtlinien zum ökologischen Landbau sind zukünftige Forschungsbereiche. Die Entwicklung von Züchtungsmethoden durch genetische Selektion oder Kreuzzüchtungen bei Kühen sollen Aufschluss über mögliche Risikofaktoren wie Stress und Euterinfektionen geben. Hinsichtlich Verminderung des Infektions- und Übertragungsrisikos sowie Aufrechterhaltung der Gesundheit sind Untersuchungen zum Einfluss von verschiedenen Fütterungsmethoden wie beispielsweise Weide- oder Stallhaltung anzustreben.

Ein wichtiger Aspekt ist die Förderung von Partnernetzwerken und innovativen Ideen (z.B. über operationelle Gruppen) zur Verbesserung der Qualitätsstandards, Vertriebssysteme, Vermarktungsstrategien sowie des laufenden Wissensaustauschs zwischen landwirtschaftlichen Betrieben durch gemeinsame Feldtage, Bildungsveranstaltungen und fachspezifische Beratungen unter Einbindung von landwirtschaftlichen Schulen im regionalen Umfeld.

Zukünftige Forschungsthemen sind:

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.3.1 PFLANZENPRODUKTION IN DER BIOLOGISCHEN LANDWIRTSCHAFT

– Bewertung des nachhaltigen und effizienten Einsatzes von Phosphor und die Verwendung sekundärer Düngemittel in der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung des Einflusses auf die Lebensmittelqualität und -sicherheit mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit.

– Resistenzzüchtungen sowie Genotypisierung mittels molekularer Marker zur Bestimmung der Genomabschnitte, die Zwergsteinbrand-Resistenzgene aufweisen.

– Verbesserung des Grasbestandes in intensiv genutzten Wiesen und Weiden unter Berücksichtigung von Futterwert und Biodiversität. Feststellung des Ertrages und Leistungsfähigkeit sowie Untersuchung der Methoden zur Verringerung unerwünschter Pflanzenarten im Dauergrünland.

– Optimierung der verlustarmen Lagerung der Gülle zur Reduzierung klimarelevanter Emissionen sowie zur Verbesserung der Stickstoffeffizienz auf Grünlandbetrieben

– Verbesserung der Kultivierung von Kleegras- und Feldfutterbeständen auf Gemischtbetrieben zur Erreichung einer optimalen Vorfruchtwirkung sowie einer hohen Futterqualität.

– Prüfung der am besten an die Klimaveränderungen im Hinblick auf Wasserbedarf und Pflanzenkrankheiten, bzw. Schädlinge angepassten Sorten landwirtschaftlicher Kulturarten

– Forcierung des Anbaus von Leguminosen zur Abdeckung des Eiweißbedarfs für Tierfütterung und menschliche Ernährung

– Durchführung von Monitoringmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Anbau von Energiepflanzen unter verschiedenen Standortbedingungen in der biologischen Landwirtschaft sowie die Untersuchung des Ertragspotentials.

– Testung neuer und traditioneller Steinobstsorten unter Bio-Produktionsbedingungen

– Mechanisierter, verarbeitungsorientierter Low-Input-Bioanbau von alten und Standardapfelsorten auf starken und schwachen Unterlagen

– Klonen-, Sorten- und Resistenzzüchtungen mittels molekularer Marker u.a. zur Bekämpfung von echtem und falschem Mehltau im Weinbau.

– Aufbau eines nationalen und internationalen Netzwerkes zur Reduktion von Kupfer als Pflanzenschutzmittel im biologischen Wein(Obst)bau

– Analyse der Auswirkungen von biologischen Anbaumethoden auf Inhaltsstoffe und Qualität von Obst und Wein

– Abdrift von Pflanzenschutzmitteln auf biologisch zertifizierte Flächen und Rückstände in den Produkten.

– Regulierung von Krankheiten und Schädlingen - wie z.B. Drahtwurm, Saatenfliege - mit Hilfe von natürlichen Gegenspielern, Nützlingen, biotauglichen Pflanzenschutzmitteln und alternativen Behandlungsmethoden.

4.3.2 TIERHALTUNG IN DER BIOLOGISCHEN LANDWIRTSCHAFT

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4. SPEZIELLER TEIL

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– Entwicklung von Züchtungsmethoden (z.B. genetische Selektion, Kreuzungszüchtungen) zur Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohles in der biologischen Milchwirtschaft. Untersuchungen zur Identifikation der Risikofaktoren (z.B. Stress, Euterinfektionen) und Möglichkeiten zur Reduktion von Medikationen.

– Systemvergleiche zur Bewertung des Einflusses von verschiedenen Fütterungsmethoden (z.B. Weide-, Stallhaltung) auf die Milchproduktion und Rindfleischerzeugung. Untersuchungen zu Einflussfaktoren auf die Milch- und Fleischqualität und zu Bestimmungsmöglichkeiten von Qualitätsparametern.

– Bearbeitung von Fragestellungen zur ressourceneffizienten Low-Input Rinderhaltung unter alpenländischen Produktionsbedingungen.

– Untersuchungen zum Vorkommen von Antikörpern gegen verschiedene Viruserkrankungen in der Bio-Schweinemast. Maßnahmen zur Verminderung des Infektions- und Übertragungsrisikos.

– Untersuchungen zum Einsatz alternativer Heilmethoden (z.B. Phytotherapie) zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in biologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben. Neben den praktischen Untersuchungen sind auch gesetzliche Rahmenbedingungen zum sinnvollen Einsatz von pflanzlichen Arzneimitteln zu erarbeiten.

– Erhebung relevanter Muttereigenschaften von Zuchtsauen in der freien Abferkelung um Sauen zu selektieren, die weniger Ferkel erdrücken.

– Weiterentwicklung bestehender Stallbausysteme in der biologischen Schweinehaltung mit dem Ziel, häufig auftretende Baufehler zu beseitigen und optimierte Bauteile mit hohem Vorfertigungsgrad zu entwickeln.

– Bearbeitung des Fachgebietes „Schlachtung/Fleischqualität bei Biotieren“: Beim Thema Lebensmittelqualität wird die Schlachtung immer wieder ausgeklammert. Neue Wege in der Betäubung/Schlachtung könnten einen Beitrag zur Lebensmittelqualitätssicherung leisten.

– Alternativen zur Kastration von landwirtschaftlichen Nutztieren

– Erweiterung und Verbesserung der Prozesskontrolle in der tierischen Erzeugung.

– Parasitenmanagement-Strategien bei Schafen und Ziegen.

4.3.3 VERMARKTUNGSSTRATEGIEN UND KOOPERATIONEN IN DER BIOLOGISCHEN LANDWIRTSCHAFT

– Weiterentwicklung von Vermarktungs- und Kommunikationsstrategien in der biologischen Landwirtschaft: Untersuchung von Kooperationen zwischen lokalen DirektvermarkterInnen und nationalen bzw. internationalen Supermarktketten zur Förderung des KonsumentInnenvertrauens, des gesunden Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit.

– Förderung von Partnernetzwerken zur Verbesserung und Vereinheitlichung von Qualitätsstandards, des Tierwohls, des Vertriebs und Marketings in einer ökologisch-nachhaltigen Wirtschafts- und Produktionsweise.

– Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Förderung der Vermarktung und zur Steigerung des Konsums von Bioprodukten.

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.4 BIOÖKONOMIE

BIOÖKONOMIE STELLT EINEN WICHTIGEN WIRTSCHAFTSZWEIG in der Lösung komplexer und vernetzter Herausforderungen dar. Sie soll durch erneuerbare natürliche Ressourcen Lebensmittel, Energie, Produkte und Dienstleistungen erzeugen sowie die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringern, Innovation und wirtschaftliche Entwicklung fördern und neue Arbeitsplätze sichern. Über die Initiative „Bioökonomie Positionspapier“ sowie die Subarbeitsgruppe Bioökonomie in der FTI AG2 und die Erarbeitung einer Österreichischen Forschungsstrategie zur Bioökonomie wurde bereits im allgemeinen Teil berichtet.

Da es sich im Umfeld der Bioökonomie um komplexe Probleme und Aufgabenstellungen handelt, ist eine angepasste institutionalisierte Forschungskooperation zwischen universitären und außeruniversitären Forschungsinstitutionen sowie Institutionen, die sich außerhalb der Wissenschaft mit Ressourcensicherung beschäftigen, entscheidend. Die Themenbereiche umfassen:

– Ressourcen der Bioökonomie

– Rohstoffproduktion aus der Primärproduktion

– Rohstoffaufbereitung

– Konversion

– Produkte und Dienstleistungen

– Konsum & Lebensstile

– Reuse & Recycling

– Governance

– Nachhaltigkeitsbewertung

Die Forschung muss einen Beitrag leisten um die Qualität der nationalen Kompetenzen im Themenfeld „Bioökonomie“ zu erweitern sowie die internationale Sichtbarkeit der österreichischen Forschungskapazität in diesem Themenfeld zu unterstützen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Die Bereiche Biogene Kraftstoffe, biogene Materialien zur Kraft- und Wärmeerzeugung, stoffliche Nutzung von Biomasse, die Bewertung von Strategien, Prozessen und Maßnahmen sowie ein nachhaltiges Ressourcenmanagement und Produktqualität sind entscheidende Forschungsthemen der nächsten Jahre im Umfeld der Bioökonomie.

Der Anteil der Holzenergie an der Bioenergie beträgt in Österreich 81,5%. Effiziente Verwendung und die kaskadische Nutzung von Holz als nachwachsender, klimafreundlicher Rohstoff- und Energieträger bildet eine wichtige Säule der Bioökonomie.

Die Bereiche „Fotovoltaik, Wind und Wasserkraft“ werden im PFEIL20 nicht als eigene Forschungsthemen angeführt, da dieser Bereich keine Kernaufgabe in Bezug auf vorwettbewerbliche Forschung des BMLFUW darstellt.

Die Entwicklung nachhaltiger Bioökonomiekonzepte unter Berücksichtigung der globalen Verantwortung hinsichtlich Ernährungssicherheit, Nutzung erneuerbarer Ressourcen, Schutz der natürlichen Ressourcen und des Klimas, Erhalt der biologischen Vielfalt und Erhöhung der regionalen Wertschöpfung sind in den Fokus zu stellen. Entscheidend hierfür sind Maßnahmen zur Förderung der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung. Mögliche Forschungsbereiche wären die Entwicklung von standardisierten Qualitätsparametern wie beispielsweise Lagerfähigkeit, Holzfeuchte, Temperaturbeständigkeit und

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4. SPEZIELLER TEIL

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Wertstoffgehalt sowie die Verarbeitungsmöglichkeit von biogenen Roh- und Reststoffen mit konventionellen Kunststofftechnologien in der biobasierten Industrie.

Die Weiterentwicklung von Bioraffinerie-Konzepten mit einer kaskadischen Nutzung der Biomasse hinsichtlich Trenntechnologien und analytischer Prozesse sind zukünftige Projektansätze ebenfalls wie die Entwicklung von Verfahrenskombinationen und Flexibilisierungsmöglichkeiten hinsichtlich möglicher Rohstoffengpässen.

Im Bereich der biogenen Materialien zur Kraft- und Wärmeerzeugung ist der Umstieg auf neue Prozesse im Bereich der Nutzung regionaler, erneuerbarer und nachhaltig verfügbarer Ressourcen zur Verringerung der Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu forcieren. Des Weiteren sind Prozessverbesserungen bei Technologieentwicklungen und der Rohstofferzeugung zur Erhöhung der Wertschöpfung wichtige Bestandteile zukünftiger Forschungsprojekte.

Im Bereich der stofflichen Nutzung von Biomasse sind Nutzungspotentiale von Altholz und dessen Weiterverarbeitungsmöglichkeiten zu neuen hochwertigen Materialien, Ausarbeitung von Kennzeichnungs- und Zertifizierungskriterien für wiederverwertbare Holzmaterialien in Projekten zu analysieren. In der effizienten Laubholzverarbeitung werden in Zukunft verstärkt innovative ökonomische Lösungsansätze benötigt. Untersuchungen moderner Holzkonstruktionssysteme und deren Wirkung auf Gebäudeenergiekonzepte sowie in Folge Messung der Emissionen im Innenbereich sollen neue Erkenntnisse im Bereich Schallschutz und Bauakustik bringen. In der stofflichen Nutzung von Biomasse sind die Umsetzung von Kommunikationsstrategien sowie eine Verbesserung der Wertschöpfungskette zur Forcierung des europäischen Forst-Holz-Sektors entscheidend.

Neuartige Montagemethoden und Produktionsoptimierungen von Holztragelementen sowie Materialprüfungen von Holzschutzsystemen bei Imprägnierungen aus biobasierten Rohstoffen sollen auch zukünftig weiter untersucht werden. Durch diese biologischen Imprägnierungsmaßnahmen kann gegen holzzerstörende Organismen vorgegangen werden und die Widerstandsfähigkeit gegen Auswaschungsprozesse durch Wasser gefördert werden.

Das Forschungsumfeld von „Ressourcen und Lebensstil“ soll als interdisziplinäres Kommunikationsthema zur Verbesserung der Gesundheit von KonsumentInnen entwickelt werden. Die Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten und die Entwicklung und Hervorhebung von regionalen Qualitätsprodukten (z.B. Bezeichnung der „Berggebietsprodukte“) sind dabei wichtige Forschungsfelder.

Der Bereich „Human Biomonitoring“ erfasst die tatsächliche innere Belastung eines Organismus, die aus verschiedenen Quellen stammen und über verschiedene Wege aufgenommen worden sein kann (über die Atemwege, durch den Mund oder die Haut). Im Hinblick auf die Beurteilung der individuellen Belastungssituation eines Menschen und der Schadstoffbelastung von Bevölkerungsgruppen hat das Human Biomonitoring somit häufig eine erheblich größere Aussagekraft als die mengenmäßige Erfassung der äußeren Belastung, wie Umwelt- und Lebensmittelbelastung. Im Frühjahr 2015 wurde von der DG Research and Innovation die Europäische Human Biomonitoring Initiative (EHBMI) ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, in einem europäischen HBM-Projekt die tatsächliche Belastung der Bevölkerung mit Schadstoffen zu ermitteln, um fundierte Daten für politische Entscheidungen zur Verfügung zu stellen und die Wirksamkeit von gesetzlichen Maßnahmen zu überprüfen. Die Belastungsdaten der Bevölkerung mit bestimmten Chemikalien sind auch ein wichtiger Aspekt für die Stoffbewertung entsprechend der Chemikaliengesetzgebung REACH.

Zukünftige Forschungsthemen sind:

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.4.1 BIOGENE ROHSTOFFE

– Untersuchung von Möglichkeiten der zukünftigen Rohstoffbeschaffung, insbesondere die Entwicklung von Gegenmaßnahmen, wenn benötige Rohmaterialien nur in Krisenregionen oder generell weltweit nicht mehr verfügbar sind.

– Weiterentwicklungen im Bereich Schmier- und Treibstoffe zur Vermeidung des Eindringens von schädlichen Stoffen in den Boden und das Grundwasser.

– Entwicklung von neuen Prozessen als Gegenmaßnahme zur Rohstoffimportabhängigkeit sowie der Umstieg auf regionale, erneuerbare und nachhaltig verfügbare Ressourcen zur stofflichen und energetischen Nutzung.

– Prozessverbesserungen zur Erhöhung der Wertschöpfung im Bereich der Technologienentwicklung und -exporte sowie Rohstofferzeugung

– Ausarbeitung von Kennzeichnungs- und Zertifizierungskriterien für wiederverwertbare Holzbauteile.

– Innovative Lösungsansätze zur ökonomischen und effizienten Verarbeitung von Laubholz.

– Entwicklung moderner Holzkonstruktionssysteme sowie der Einfluss von Holzprodukten auf das Gebäudeenergiekonzept und die Durchführung von Emissionsmessungen.

– Entwicklung von Bemessungssystemen zur ökonomischen Umsetzung nachhaltiger Holzbauweisen im Bereich Schallschutz und Bauakustik.

– Erfassung der Stoffmengenströme und Entwicklung von Strategien zur Abfallverringerung. Entwicklung alternativer Nutzungsformen von Neben- und Abfallprodukten.

– Nutzungspotentiale und Weiterverarbeitungsmöglichkeiten von Altholz zur stofflichen Verwertung in neue hochwertige Materialien sowie die Ermittlung des Zusatznutzens der Wiederverwertungskette.

4.4.2 HOLZ - ERNEUERBARER ENERGIETRÄGER UND ROHSTOFF

– Entwicklung kostengünstiger und praxistauglicher Methoden für die Vorratsbestimmung des stehenden Holzes und der Biomasse im Wald.

– Entwicklung moderner Hilfsmittel für die mittelfristige Nutzungsplanung und nachhaltige Ertragsregelung für Produktionsziele aufgrund neuer Märkte unter sich verändernden Standorts- und Waldwachstumsbedingungen.

– Entwicklung praxistauglicher Prozessmodelle zur Optimierung der Holzlogistikkette zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion im Energie-, Material- und Arbeitseinsatz.

– Logistik- und Holzlagerungskonzepte für die Bewältigung erhöhter Holzmengen in der Folge von Kalamitäten.

– Entwicklung automatisierter Informationsflüsse in der Holzlogistikkette.

– Entwicklung kosteneffizienter Bewirtschaftungsmodelle für den Kleinwald.

– Analyse aller Sektoren der Holzverarbeitungskette, insbesondere im Hinblick auf eine Stärkung sektorenübergreifender Aktivitäten zur Erhöhung der Wertschöpfungstiefe.

– Analyse der den Holzeinsatz hemmenden Rahmenbedingungen und Faktoren.

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.4.3 NACHHALTIGES RESSOURCENMANAGEMENT

– Untersuchung der verfügbaren Ressourcenmenge, die natürliche Ökosysteme ohne nachhaltigen Schaden für die Wirtschaft bereitstellen können.

– Neu- und Weiterentwicklung von Methoden zur Beurteilung von Bereichen in der Ökobilanzierung und Entwicklung von Beratungs-, Schulungs- und Kommunikationskonzepten zur Umsetzung der Ökoeffizienz in der Landwirtschaft.

– Einführung und Weiterentwicklung von nachhaltigen und transparenten Bewertungssystemen, die umwelt- und ressourcenschonende Ziele haben und für mögliche Fördersysteme zukünftig zur Verfügung stehen.

– Maßnahmen im Bereich der Modernisierung landwirtschaftlicher (Bio-)Betriebe bei veränderten ökologischen oder sozialen Rahmenbedingungen zur Förderung der Resilienz und ländlichen Entwicklung.

– Entwicklung neuer Montagemethoden und Produktionsoptimierung von Holztragelementen.

– Materialprüfung von Holzschutzsystemen (Imprägnierung) aus biobasierten Rohstoffen zur Herstellung von wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Materialien als biologische Maßnahme gegen holzzerstörende Organismen bzw. zur Widerstandsfähigkeit gegen Auswaschungsprozesse durch Wasser.

4.4.4 RESSOURCEN UND LEBENSSTIL

– Analyseverfahren zu Produktqualität, Nährstoffgehalt, Mengen- und Spurenelementen, Fettsäuremustern sowie des Schwermetallgehalts.

– Bildungs- und Berufszukunft „green jobs“.

– Entwicklung von Kommunikationsstrategien und Untersuchung der Auswirkungen auf eine nachhaltige Gesellschaft im ländlichen Raum.

– Ernährung, Gesundheit und Lebensstil als interdisziplinäres Kommunikationsthema zur Verbesserung der Gesundheit von KonsumentInnen zielgruppenspezifisch entwickeln und evaluieren.

– Verbesserung der regionalen Wertschöpfungsketten und Entwicklung von Qualitätsprodukten, welche „regionale“ Qualitätsprodukte der land- und forstwirtschaftlichen Produktion hervorheben sowie die Forcierung von Produkten aus dem Berggebiet unter Nutzung der neuen Möglichkeit zur Bezeichnung der „Berggebietsprodukte“ (nach EU-Recht, VO 1151/2012, sowie Delegierter Akt No. 665/2014).

4.4.5 HUMAN BIOMONITORING

– Ermittlung der tatsächlichen Belastung der Bevölkerung mit Schadstoffen. Die individuellen Besonderheiten einer Person hinsichtlich Aufnahme, Verstoffwechslung und Ausscheidung sollen dabei unmittelbar in das Untersuchungsergebnis einfließen. Die europäische Human Biomonitoring Initiative soll die Basis für ein regelmäßiges europäisches Human Biomonitoring Projekt sein.

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.5 ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL

DER BUND UND DIE BUNDESLÄNDER haben im Juni 2013 ein Maßnahmenpaket für die Jahre 2013 und 2014 als Beitrag zur Erreichung des Klimaziels Österreichs bis 2020 politisch angenommen. Die Treibhausgasemissionen in Sektoren außerhalb des Emissionshandels dürfen im Jahr 2020 einen Wert von 48,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente nicht überschreiten, das sind -16% gegenüber dem Jahr 2005. Im Verpflichtungszeitraum 2013–2020 ist ein linearer Reduktionspfad einzuhalten.

Auf EU-Ebene wurde zwischen den Staats- und Regierungschefs eine EU-weite Treibhausgasemissionsreduktion bis 2030 von mindestens 40% gegenüber 1990 vereinbart. Die Gestaltung der Weiterentwicklung des Energie- und Mobilitätssystems ist wesentlich für die Veränderung der Emissionen bis 2030 und 2050. Bund und Länder werden daher frühzeitig über zusätzliche Maßnahmen im Hinblick auf eine kosteneffiziente Erreichung der EU-Ziele beraten und diese für die Umsetzung vorbereiten.

Im Klima- und Energiepaket von Dezember 2008 hat sich die EU neben dem Ziel für erneuerbare Energie und Energieeffizienz zudem ein eigenständiges Emissionsreduktionsziel von 20% bis 2020 gegenüber 1990 gesteckt und beinhaltet die Unterziele:

– Im europäischen Emissionshandelssystem sollen die Treibhausgasemissionen, die hauptsächlich aus der Großindustrie und Energieerzeugung stammen, bis zum Jahr 2020 um 21% zum Basisjahr 2005 verringert werden. Die Vorgaben sind EU-weit einheitlich. Die Zuteilung von Emissionszertifikaten erfolgt auf Basis von Benchmarks und ist durch Kommissionsentscheidung und Versteigerungen geregelt.

– Für Sektoren, die nicht Teil des Emissionshandels sind, müssen sich die EU-Mitgliedsstaaten zu nationalen Reduktionen verpflichtet. Österreich muss die Emissionen in diesen Sektoren bis 2020 um insgesamt 16% gegenüber Basisjahr 2005 senken.

Forschung im Bereich des Klimawandels und dessen Auswirkungen ist von großer Bedeutung. Die anschließende Bewertung von Strategien, Prozessen und Maßnahmen ist entscheidend um zukünftig gezielt Handlungen setzen zu können. Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels ist es notwendig, dass Klimaschutz und Klimawandelanpassung in enger Verbindung zueinander stehen und interdisziplinär gemeinsam betrachtet werden. Jedoch ist zu beachten, dass eine alleinige Anpassung den Klimaschutz nicht ersetzen kann. Erfolge im Klimaschutz führen jedoch zu einer Kostenreduktion im Bereich der Anpassung. Bei der Planung von Anpassungsmaßnahmen sollen daher jene Maßnahmen bevorzugt werden, die auch positive Auswirkungen auf Klimaschutzziele haben und umgekehrt.

Wichtig ist hierbei, dass zukünftig in allen betroffenen Planungs- und Entscheidungsprozessen der Themenbereich Klimawandel auf allen politischen Ebenen, privatwirtschaftlich und den Einzelnen betreffend mitberücksichtigt wird. Dabei sollen rechtzeitig Synergien genutzt und Konfliktpotentiale reduziert werden, indem eine Kooperation zwischen den AkteurInnen, EntscheidungsträgerInnen und Handlungsfeldern forciert wird.

In der Energieversorgung ist eine Optimierung des Zusammenspiels von Erzeugung und Verbrauch im Versorgungssystem notwendig. Hierfür sind Systeme mit höherer Endenergieeffizienz zur Erreichung einer Nachfragereduktion zu entwickeln und die Bewusstseinsbildung hinsichtlich Energieeffizienz bei KonsumentInnen entscheidend. Lösungsansätze könnten regionale dezentrale Konzepte der Energieerzeugung und -versorgung sein.

Im Bereich der Klimaszenarien für Regionen sind Modelle zur Ermittlung der Trockenheitsgefährdung von Kulturarten durch Bodenwasserbilanzberechnungen, Entwicklung von Trockenindizes und statistischen

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4. SPEZIELLER TEIL

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Auswertungen aufgrund der ständig ansteigenden Temperaturen mit geringem Niederschlag zu entwickeln. Augenmerk ist auf die Sortenwahl von wassersparenden, trockenheitsresistenten Kulturpflanzen sowie deren Zucht zu legen.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt und Produktion können u.a. durch Analysen/Abschätzungen/Messungen des Einflusses klimatischer Veränderungen auf verschiedene Ökosysteme, landwirtschaftliche Produktionsflächen (z.B. Dauergrünland auf Ertragsniveau), Futterqualität, Bodennährstoff- und Bodenwasserhaushalt erfasst werden. Aufgrund von sich ändernden Klimabedingungen sind Rücksicht auf den nachhaltigen Bodenaufbau und die Sicherung der Bodenfruchtbarkeit zu legen sowie im Bereich der Tierhaltung auf eine Adaptierung der Handlungsempfehlungen für den Bau von Stallungen, Güllemanagement sowie Bekämpfungsstrategien von neuen Krankheiten aufgrund von klimatisch veränderten Bedingungen.

Auch das Tierwohl per se muss in dieser Hinsicht berücksichtigt werden, allfällig offene Fragen wären in relevanten Forschungsprojekten zu klären.

Zukünftige Forschungsthemen zum Bereich Klimawandelanpassung sind u.a. die unten erwähnten Aufzählungspunkte. Weitere Schwerpunkte sind in der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel angeführt. Prinzipiell betrachtet besteht in folgenden Bereichen Forschungsbedarf:

– zur Schaffung von Voraussetzungen, um Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zielgerichteter formulieren zu können,

– um die Bandbreiten von Szenarien zu verringern,

– um Vulnerabilitäten von Handlungsfeldern gezielter und detaillierter abzuschätzen und Bedürfnisse auf regionaler und Gemeindeebene zu präzisieren,

– Forschung zur Begleitung und Umsetzung der Klimawandel-Anpassungsstrategie,

– Forschung zu Kommunikation und Bewusstseinsbildung auf verschiedenen Ebenen

Zukünftige Forschungsthemen sind:

4.5.1 KLIMASZENARIEN FÜR REGIONEN

– Untersuchung der räumlichen Wirkung und raumspezifischer Unterschiede in den Klimaprognosen, z.B. Unterscheidung der Szenarien für Berggebiete und übrige Gebiete Österreichs, die von besonderer Bedeutung und Relevanz für Anpassungsüberlegungen sind.

– Umsetzung und Adaptierung von Modellen zur besseren Abschätzung der Trockenheitsgefährdung von Kulturarten sowie der Aufbau eines regionalen Datenbestandes mit meteorologischen Parametern.

– Testen des Einsatzes von GIS-Systemen zur Vorhersage von Trockenperioden.

– Entwicklung von Konzepten zur Risikominimierung und Weiterentwicklung von Risikostreuungsinstrumenten.

– Standort- und Kapazitätsanalyse aller Branchen der „Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“

– Aktualisierung der Strukturdaten aus der Landwirtschaft zum Emissionsinventar (in Anknüpfung an die Studie „Tierhaltung und Wirtschaftsdüngermanagement in Österreich“ – kurz TIHALO-Studie – im Jahr 2007), vor dem Hintergrund des neuen EU-

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4. SPEZIELLER TEIL

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Maßnahmenpakets zur Verringerung der Luftverunreinigung, mit dem Fokus auf die diskutierten Ziele der NEC-Richtlinie für 2030 (Größenordnung -18% NH3 bzw. -54 kt) insbesondere hinsichtlich Ammoniak (LW verursacht ca. 95% der NH3-Emissionen) und die Ausarbeitung von umsetzungsreifen Aktivitäten/Maßnahmen und deren Potenziale.

– Entwicklung eines geeigneten Substrats für städtische Staudenpflanzungen und Stadtbäume unter trockenen und heißen Klimabedingungen und reduzierten Pflegeressourcen.

– Entwicklung attraktiver städtischer Pflanzensysteme für die veränderten klimatischen Bedingungen in den Städten.

– Entwicklung regionaler Dachsubstrate und regionaler Gras-Kräutermischungen für Extensivdächer.

– Ermittlung des klimatischen Ausgleichspotentials von begrünten Bauwerken im städtebaulichen Zusammenhang unter Berücksichtigung unterschiedlicher Dachaufbauten und -substrate.

– Testung der Kälte-, Hitze- und Trockenheitstoleranz von Obstsorten. Langzeit-Bonitierung im Freilandversuch sowie der Vergleich verschiedener Standorte und Winterschutzmaßnahmen zur Erhöhung der Kältetoleranz.

4.5.2 AUSWIRKUNGEN DES KLIMAWANDELS AUF UMWELT UND PRODUKTION

– Durchführung von Messungen zur Bestimmung des Einflusses klimatischer Veränderungen auf verschiedene Ökosysteme und landwirtschaftliche Produktionsflächen hinsichtlich beispielsweise Ertragsniveau, Futterqualität, Bodennährstoff- und Bodenwasserhaushalt sowie die Entwicklung von Anpassungsstrategien.

– Nachhaltiger Aufbau des Bodens und Sicherung der Bodenfruchtbarkeit unter veränderten klimatischen Bedingungen. Untersuchung der Langzeitwirkung des Klimawandels auf Bodenfruchtbarkeit.

– Durchführung genetischer Kartierungen von Weinsorten zur Entwicklung genetischer Marker.

– Forcierung der Zucht und Sortenwahl von wassersparenden, trockenresistenten Kulturpflanzen zur Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen.

– Adaptierung von Handlungsempfehlungen für Stallungen (Energie-, Wasser- und Kühlungsversorgung) und Güllemanagement

– Optimierung der Anpassungs- und Bekämpfungsstrategien von neuen Krankheiten und Schädlingen aufgrund klimatischer Veränderungen.

– Anpassung des Düngemanagements an saisonale Witterungsverläufe und klimatische Veränderungen.

– Veränderung der Biodiversität: verstärkte Nutzung und Bewertung von Langzeitversuchen

– Veränderungen und Auswirkungen durch den Klimawandel wissenschaftsbasiert an Konsumentinnen und Konsumenten, Schülerinnnen und Schüler zielgruppenspezifisch kommunizieren.

– Klimamodelle und Klimafolgenabschätzungen in Bildungs- und Beratungsprogrammen integrieren mit Hilfe von neuen Medien.

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.6 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, NATURRÄUME UND BIODIVERSITÄT

DAS ÖSTERREICHISCHE PROGRAMM für ländliche Entwicklung ist mit insgesamt 7,7 Milliarden Euro öffentlicher Mittel dotiert. Die beiden in finanzieller Hinsicht größten Maßnahmen des Programms sind das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten mit Anteilen von 42 bzw. 23% am Programmvolumen. Das Agrarumweltprogramm wurde in vielen Teilen weiterentwickelt und hat eine weitgehend flächendeckende Teilnahme der österreichischen Landwirtschaft zum Ziel. Die Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe ist eine weitere zentrale Fördermaßnahme des Programms.

Unter dem Titel Basisdienstleistungen ist ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums zu verstehen. Diese reichen von Maßnahmen im Sozialbereich, Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, ländlichen Verkehrsinfrastrukturen, Naturschutzmaßnahmen bis hin zur Schaffung von Breitbandinfrastruktur. Die Maßnahme Zusammenarbeit stellt ein neues Element im Programm dar. Mit der neu vorgesehenen „Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktion und Nachhaltigkeit“ wird der Austausch zwischen Wissenschaft und land- und forstwirtschaftlicher Praxis gestärkt (siehe auch Kapitel „3.3.6 Europäische Innovationspartnerschaft EIP-AGRI“). Leader wird weiterhin anhand von lokalen Entwicklungsstrategien in ausgewählten Regionen umgesetzt, wobei im Vergleich zur Vorperiode das Mainstreaming weggefallen ist und der Bottom-up-Ansatz wesentlich gestärkt wurde. Weitere Informationen stehen auf der Homepage des BMLFUW zur Verfügung.

Der Erhalt und die Verbesserung der Schutzfunktion der Wälder sind seit Jahrzehnten eine zentrale Aufgabe der österreichischen Forstpolitik und der mit Abstand kostengünstigste Beitrag für die Bewohnbarkeit und Entwicklung der österreichischen Berggebiete. Die Naturgefahrenprävention und der Umgang mit Naturgefahren hat in Österreich eine lange Tradition. Der Schutz vor Naturgefahren zielt dabei insbesondere auf die nachhaltige Sicherung der Daseinsgrundfunktionen, des land- und forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials sowie der Wirtschaftsentwicklung in benachteiligten und strukturschwachen ländlichen Gebieten ab, um bestehenden negativen Trends (wie z.B. Urbanisierung, Landflucht, Abwanderung von Betrieben, Überalterung des ländlichen Raums, Ausdünnung der Infrastruktur und Basisdienstleistungen in dezentralen Gebieten) durch eine Steigerung der Attraktivität der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen entgegenzuwirken. Die „grüne Infrastruktur“ Wald in Österreich bietet nachhaltigen Schutz gegenüber Naturgefahren und daraus resultierender Risiken. Sie schafft, erhält und fördert die Resilienz gegenüber klimatischem und gesellschaftlichem Wandel. Der Wald ist wesentlicher Regulator des natürlichen Wasserkreislaufes und schafft damit eine wichtige Grundlage im Land für Trinkwasser-, Nahrungsmittel- und Energiesicherheit.

Auf nationaler Ebene wurde ein Begleitausschuss zur Abstimmung und Steuerung der Umsetzung des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung eingerichtet. Daran sind sowohl Bundes- und Landesstellen als auch Nichtregierungsorganisationen beteiligt. Für dieses Programm sowie für andere nationale und internationale Programme sind laufende ökonomische, ökologische und soziale Bewertungen vorgesehen. Die Bewertung von regionalökonomischen Systemen und deren Fähigkeit zur Reaktion auf unterschiedliche Veränderungen ist entscheidend für zukünftige Planungen.

Die Nationale Biodiversitäts-Kommission berät den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in nationalen, europäischen und internationalen Angelegenheiten der biologischen Vielfalt und Leistungen der Ökosysteme. Im Speziellen begleitet sie die Entwicklung, Evaluierung und Umsetzung der Nationalen Biodiversitäts-Strategie. Des Weiteren erfolgt eine Abstimmung nationaler Berichte sowie Positionen für internationale Verhandlungen im Themenbereich der biologischen Vielfalt. In die Nationale Biodiversitäts-Kommission sind unter der Leitung des BMLFUW weitere Bundesministerien, die Bundesländer, die Sozialpartner, die Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen involviert.

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Zur Förderung der Biodiversität und genetische Ressourcen im Grünlandbereich ist der Einsatz einer öffentlich zugänglichen Genbank für den Erhalt des regionalen Samenmaterials von Grünlandgräsern und -kräutern entscheidend. Diese Sorten sind an regionale Klima-, Standorts- und Bewirtschaftungsbedingungen angepasst. Dabei soll das natürliche Versamen gefördert und Gegenmaßnahmen zum Verschwinden von Grünlandarten an extensiveren Standorten gesetzt werden. Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt ist der Einsatz von biologischen und chemischen Kontrollmaßnahmen unter Rücksichtnahme der Wirkung auf Nicht-Zielorganismen sowie das generelle Monitoring hinsichtlich Häufigkeit des Auftretens von Schädlingen in Österreich. In Analogie zum Grünlandbereich ist die Förderung der Biodiversität und genetischer Ressourcen durch Erhaltung von alten Obstsorten ein zentrales Forschungsanliegen. Die bereits etablierte österreichische Obstsortendatenbank soll dabei weiter ausgebaut werden und unterstützend wirken.

Wichtige Ziele im Forschungsbereich „Ökosystem Boden und nachhaltigen Bodenmanagement“ in PFEIL20 sind die Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Produktion, die Verbesserung der Nährstoffbilanzierung und der Erhalt der Vielfalt der Pflanzenarten. Hierfür sind Modellierungen zur Erfassung des Bodenbedarfs, die Beurteilung des Einflusses des Klimawandels und Stickstoffdeposition, Einsatz von organischen Bodenadditiven (Biokohle-Kompost-Mischungen) sowie Wirkungsanalysen von organischen Handelsdüngern und Bioabfallkompostsorten auf die Boden- und Fruchtqualität notwendig.

Durch die Teilnahme Österreichs an transnationalen Programmen wie beispielsweise HORIZON 2020 wird die nationale Forschung auch in Zukunft profitieren. In diesem Zusammenhang ist die laufende Analyse der österreichischen Aktivitäten in transnationalen Förderprogrammen zu evaluieren. Konzepte zum Schutz, zur nachhaltigen Entwicklung und Nutzung großflächiger repräsentativer Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung wie Biosphärenparks sind wichtige Bestandteile von regionalen Planungsüberlegungen. Die Bewertung von Strategien, Prozessen und Maßnahmen sind dabei zu beachten (z.B. Schutz der Kulturlandschaften).

Zukünftige Forschungsthemen sind:

4.6.1 LÄNDLICHER RAUM UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

– Methodik zur Evaluierung von Maßnahmen ländlicher Entwicklungsprogramme bzw. anderer Maßnahmen – sowohl auf die nationale Ebene als auch für europäische und internationale Rahmenbedingungen.

– Weiterentwicklung und Wirkungsanalyse des „österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums“.

– Analysen der Entwicklungspotentiale ländlicher und peri-urbaner Regionen in Europa unter Rücksichtnahme auf die hohe Diversität lokaler Gegebenheiten, u.a. zur Förderung einer innovativen („smarten“) Entwicklung (Potentialanalyse).

– Sozio-kulturelle Bedingungen von Entwicklungsinitiativen in ländlichen Gebieten und Nutzung einer intensivierten Land-Stadt-Kooperation.

– Bewertung der Entwicklungschancen in Bergregionen in Abhängigkeit unterschiedlicher Landnutzungssysteme, sowie Modelle zur Unterstützung der Erbringung öffentlicher Güter durch die Berglandwirtschaft und Forstwirtschaft in diesen Gebieten.

– Entwicklung von praxisorientierten Ansätzen zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Primärproduktion sowie Verbesserung der Informationsgrundlage zur Bereitstellung öffentlicher Güter.

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4. SPEZIELLER TEIL

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– Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Aspekte unterschiedlicher Systeme der Landnutzung, insbesondere regional angepasster Bewirtschaftungsmethoden.

– Analyse der Konflikt- und Synergiepotenziale in der Forst-, Klima-, Biodiversitäts- und Naturschutzpolitik, Evaluierung diesbezüglicher Politikinstrumente und Prozesse sowie Entwicklung partizipativer Ansätze für fairen Interessenausgleich.

– Untersuchung des Einflusses von Landnutzungsänderungen auf die Ökosystemleistungen, Biodiversität, Gesundheit und Wohlbefinden unter veränderten klimatischen Bedingungen.

– Erstellung eines Leitfadens als Informationsgrundlage zu Schallemissionen bei landwirtschaftlichen Betriebstypen und Flächenwidmungen. Entwicklung von raumplanerischen Konzepten in frühen Phasen landwirtschaftlicher Bauplanung.

– Untersuchung der sozialen Einflussfaktoren und Funktionsweisen von Netzwerken, welche die Realisierbarkeit von passivem Hochwasserschutz beeinflussen sowie die Erarbeitung von sozialwissenschaftlichen Planungswerkzeugen zur Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten.

– Anlehnend an das bereits durchgeführte Leachingprojekt (durchgeführt von Bundesamt für Wasserwirtschaft und TU Wien) sind neue sozioökologische Modelle sowie im Bedarfsfall die Überprüfung von Faktoren der Treibhausgasbilanzierung betreffend Boden und Düngung auf ihre Relevanz für Österreich auszuarbeiten.

– Entwicklungsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Kontext Landwirtschaft und ländlicher Raum untersuchen.

– Pilotprojekte für die Landwirtschaft als Dienstleistungsunternehmen im ländlichen Raum evaluieren und Entwicklung von Best-Practice-Konzepten.

4.6.2 INTERNATIONALE UND EUROPÄISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ENTWICKLUNGEN

– Maßnahmen zur nachhaltigen und klimarelevanten Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion zur Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum.

– Bewertung der Maßnahmen der ländlichen Entwicklungsförderung anhand von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren, insbesondere zur Verbesserung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen im Programm für Ländliche Entwicklung bzw. anderer politischer Maßnahmen mit besonderer Wirkung für den ländlichen Raum.

– Analyse der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Einflussfaktoren auf die Entwicklung der unterschiedlichen Regionstypen des ländlichen Raums.

– Vergleichende europaweite Analyse der Herausforderungen und Entwicklungspotenziale der Berggebiete Europas und Erarbeitung von Methoden zur Übertragung der europäischen Erfahrungen auf andere Berggebietsmassive.

4.6.3 BIODIVERSITÄT UND GENETISCHE RESSOURCEN

– Forcierung der öffentlichen Grünland-Genbank zur Sicherung des regionalen Samenmaterials von Grünlandgräsern und -kräutern.

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– Maßnahmen zum weiteren Ausbau der österreichischen Genbank für Nutztiere

– Erstellung von Notfallplänen zur Sicherung der Lebendbestände seltener Nutztierrassen im Katastrophen- oder Seuchenfall.

– Untersuchungen zur Produktivität und Produktqualität seltener Nutztierrassen unter extensiven Produktionsbedingungen, in der biologischen Landwirtschaft und in der Landschaftspflege.

– Maßnahmen zum Erhalt der pflanzengenetischen Vielfalt regional angepasster Sorten an die Klima-, Standorts- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im Ackerbau bzw. Grünlandbewirtschaftung.

– Umsetzung von Monitoringmaßnahmen bezüglich Häufigkeit des Auftretens und Verbreitung von Schädlingen.

– Untersuchungen zur Bienengesundheit und Maßnahmen zur Verbesserung des Wildbienenschutzes in Österreich.

– Förderung der pflanzlichen Biodiversität durch Verwendung von Saatgutmischungen regionaler Herkunft im Landschaftsbau.

– Zentrierung und Archivierung wertvoller genetischer Ressourcen einschließlich deren Identifizierung

– Ausbau der öffentlichen österreichischen Sortendatenbanken für Obst und Wein zur Sicherung der genetischen Ressourcen. Dokumentation der Beschreibungen in interaktiven online Sortenkatalogen mit Partnerorganisationen.

– Bestimmung, Erhaltung, Untersuchung und Weiterentwicklung der genetischen Vielfalt an Mikroorganismen an Obstgehölzen, Reben, Früchten, Wein und Obstverarbeitungsprodukten

– Auspflanzung, Untersuchung und Evaluierung der heimischen Wildpflanzen trockener Standorte zur ressourcenschonenden, naturnahen Begrünung öffentlicher bzw. halböffentlicher, aber auch privater Flächen (Biodiversität in der Grünfläche).

4.6.4 ÖKOSYSTEM BODEN UND NACHHALTIGES BODENMANAGEMENT

– Erhebung der Grundlagendaten und Modellierungen zur Erfassung des Bodenbedarfs und -schutzes für die Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit und landwirtschaftlichen Produktion.

– Beurteilung des Einflusses des Klimawandels und der Stickstoffdeposition auf die Vielfalt der Pflanzenarten in Grünlandökosystemen zur Verbesserung der Nährstoffbilanzierung.

– Ermittlung von Indikatoren für Bodenqualität hinsichtlich der Funktionen und Bodennutzung.

– Untersuchungen der Veränderung der Bodenfunktion durch Wirtschaftsweisen und Bodenverbrauch (Bodenverbrauch und Raumplanung).

– Untersuchung der Wechselwirkung zwischen Landnutzungs- und Klimaveränderungen in Kulturlandschaften und ihre Auswirkungen auf Umweltveränderungen und Bedrohung der globalen Artenvielfalt.

– Entwicklung und Implementierung sozialökologischer Modelle.

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– Analysen der Wirkung organischer Handelsdünger und Bioabfallkompostsorten auf Boden- und Fruchtqualität zur Optimierung des Stickstoff- und Kaliumgehaltes des Bodens im Obst- und Weinbau bzw. Grünland.

– Versuchsanwendung von Kompost-Lösungen als Bodenverbesserungsmaßnahme (z.B. Stabilisierung des Humusgehalts, Verbesserung der Bodenstruktur, Nährstoffversorgung, etc.). Bewertung der Auswirkungen auf den Boden, die Leistung der Rebe und die Nährstoffdynamik.

– Entwicklung eines Anforderungsprofils für nachhaltig arbeitende Exkursions- und Praxisbetriebe zur Qualitätssicherung und -steigerung in der betrieblichen Kommunikation.

– Entwicklung eines Wettbewerbs- und Auszeichnungsverfahrens für landwirtschaftliche Exkursions- und Ausbildungs- bzw. Praxisbetriebe zur Steigerung der Ausbildungsqualität und des öffentlichen Bewusstseins für die duale Ausbildung.

4.6.5 SCHUTZFUNKTIONELLE, GESELLSCHAFTLICHE UND VOLKSWIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE DER ÖSTERREICHISCHEN WÄLDER UND LÄNDLICHEN GEBIETE

– Entwicklung von integrativen Konzepten zur Bewirtschaftung bzw. zum Management von Schutzwäldern unter der besonderen Beachtung der Mindesterfordernisse für die optimale Erfüllung der Schutzwirkung im Hinblick auf die unterschiedlichen Naturgefahrenprozesse.

– Erarbeitung von standortsbezogenen Grenzen für anthropogene Belastungen in Schutzwäldern.

– Analyse der Konflikt- und Synergiepotenziale in der Schutzwaldbewirtschaftung (Jagd, Naturschutz, Tourismus), Evaluierung diesbezüglicher Politikinstrumente und Prozesse sowie Entwicklung partizipativer Ansätze für fairen Interessenausgleich.

– Weiterentwicklung der Verfahren zur Analyse der Naturgefahren zugrundeliegenden Prozesse und ihrer Veränderungen im Zuge der Klimaerwärmung im Hinblick auf ihre Prognostizierbarkeit, ihre Vorbeugung, die Planung von Vorbeugemaßnahmen und des Krisenmanagements.

– Ökonomische Bewertung und Analyse der Leistungen des Waldes für die Gesellschaft sowie Entwicklung innovativer Methoden und Konzepte für ihre Vermarktung.

– Weiterentwicklung der für eine innovative Entwicklung der Wälder erforderlichen ordnungspolitischen Rahmenbedingen und freiwilligen Ansätze (Benchmarking, Abgeltung und Förderung, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Beratung etc.).

– Analyse des zukünftigen Wissensbedarfs und Entwicklung innovativer Managementstrategien für schutzfunktionelle Wälder.

– Entwicklung einer österreichweit einheitlichen Informationsplattform für die Erstellung effizienter Warn- und Alarmpläne.

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4.7 NATURNAHE WALDWIRTSCHAFT

DIE HERAUSFORDERUNGEN AN DEN WALDSEKTOR sind vielfältig. Es wurde längst erkannt, dass sich erfolgreiche forstliche Forschung nicht isoliert betreiben lässt. Vielmehr stehen die Themen in Zusammenhang mit anderen Sektoren wie etwa den Zielen der ländlichen Entwicklung und damit etwa im Kontext mit der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region. Neben den aufgrund der rasanten Veränderungen der gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen resultierenden Herausforderungen sind vor allem auch die international als prioritär eingestuften Themen wie Klimawandel und Klimaschutz, die Stärkung und Bewahrung der biologischen Vielfalt und nicht zuletzt der Schutz vor Naturgefahren für Österreich zentrale Forschungsanliegen. Die klassische Rolle der Forstwirtschaft wie die Produktion von Holz- und Nichtholzprodukten zum Wohle der Allgemeinheit ist unbestritten. Es besteht aber eine Vielzahl von Waldwirkungen und Dienstleistungen, die mit der Waldbewirtschaftung einhergehen, für die noch keine bzw. in unzureichendem Maße Abgeltungsmechanismen bestehen. Um diese Leistungen soweit sie über das Einhalten gesetzlicher Vorschriften hinausgehen fair abzugelten, bedarf es nicht nur entsprechender Märkte sondern auch fundierter wissenschaftlicher Aussagen.

Zielsetzungen des forstlichen Forschungs- und Versuchswesens liegen demnach in der Erarbeitung neuer fachlicher Erkenntnisse, Entscheidungshilfen und Grundlagen für die Erfüllung vielfältiger Aufgaben zur Verbesserung, Sicherung und nachhaltigen Entwicklung der Nutz-, Schutz- Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes, zur Sicherstellung der nachhaltigen Holzversorgung, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft, zur bestmöglichen Ausnützung des Rohstoffes und Energieträgers Holz sowie zur Verbesserung des forsttechnischen Systems der Wildbach- und Lawinenverbauung. Die Forschung ist aufgerufen, Unterlagen zu liefern, um Wälder und Waldökosysteme in ihrer gesamten Vielfalt wie auch in ihrer ökonomischen und ökologischen Bedeutung für die Gesellschaft zu erhalten. Da es sich bei der waldbezogenen Forschung um einen komplexen Forschungsgegenstand handelt und die Untersuchungen überwiegend langfristig angelegt werden müssen, können schnelle und abgesicherte Ergebnisse nur bedingt erwartet werden. Bei der Schwerpunktsetzung der Forschung sind auch die wichtigsten klassischen Forschungsdisziplinen wie Waldbau, Forstschutz, Betriebswirtschaft, Sozioökonomik und Forsttechnik zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist die kontinuierliche Bewertung der gesetzten Strategien, Prozesse und Maßnahmen in einer naturnahen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung entscheidend.

Zukünftige Forschungsthemen sind:

4.7.1 BEITRAG DES ÖSTERREICHISCHEN WALDES ZUM KLIMASCHUTZ UND KLIMAWANDEL

– Verbesserung des Wissensstandes über mögliche Klimaentwicklungen, Verfeinerung von Klimamodellen und Regionalisierung von Klimaprognosen.

– Abschätzung möglicher Effekte des Klimawandels auf Waldökosysteme (einschließlich der Böden), Risiko und Produktivität von Baumarten und Waldbeständen.

– Klimafolgenforschung zur Abschätzung möglicher Effekte des Klimawandels auf die Gesundheit, Biodiversität und Mehrfachleistungen der Wälder (v.a. Schutzwirkung und Trinkwasserbereitstellung) und auf Naturgefahren (Sturm, Hochwasser, Steinschlag, Waldbrand, CO2-Senke).

– Analyse möglicher Effekte des Klimawandels auf Wirtsbaum-Pathogen-Antagonisten-Beziehungen.

– Risikoabschätzung heimischer und fremdländischer Baumarten gegenüber biotischen und abiotischen Schadfaktoren.

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– Verbesserung des Wissensstandes über Genetik und Provenienz der Wirtschaftsbaumarten, Untersuchung der genetischen Adaptivität von Baumarten und Waldbeständen sowie Erstellung von Herkunfts- und Sortenempfehlungen.

– Entwicklung adaptiver waldbaulicher Behandlungskonzepte für die Stabilisierung gefährdeter Waldbestände.

– Verstärkung der Laubholzforschung mit der Entwicklung von Bewirtschaftungskonzepten und Innovationen im Bereich der Verwendung und Verarbeitung von Laubholz, insbesondere auch Laubstarkholz.

– Ökonomische und forstpolitische Analyse der CO2-Senkenwirkung und Mitigationskapazität von Wäldern und Waldbehandlungskonzepten.

– Analyse des Substitutionspotenzials von treibhausgasintensiven Materialien durch erneuerbare Rohstoffe und holzbasierte Produkte.

4.7.2 WALDSCHUTZ

– Vertiefung der Erkenntnisse über forstliche Schädlinge und Krankheitserreger sowie abiotische und biotische Schadfaktoren.

– Weiterentwicklung von standorts- und bestandsbezogenen Verfahren zur Risikodarstellung und -abschätzung.

– Verbesserung der zur Weiterentwicklung von Monitoring-, Prognose- und Bekämpfungs- und Vorbeugemaßnahmen erforderlichen Grundlagenkenntnisse.

4.7.3 PRODUKTIVITÄT UND WIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE DER ÖSTERREICHISCHEN WÄLDER

– Untersuchung der Produktionspotentiale im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Holzproduktion und -versorgung.

– Vertiefung der Erkenntnisse über naturnahe Waldbewirtschaftung und praxistaugliche Weiterentwicklung der waldbaulichen Bewirtschaftungsverfahren.

– Analyse der ökologischen und ökonomischen Aspekte der verschiedenen Waldbauverfahren (Vergleich Altersklassenwaldbewirtschaftungssysteme und kleinflächige und naturangepasste Waldbewirtschaftungssysteme).

– Innovationen und Weiterentwicklungen im Bereich boden- und bestandsschonender Holzerntemaschinen und -verfahren im schwierigen Gelände zur Reduktion der Durchforstungs- und Holzerntekosten.

– Entwicklung von extensiveren Waldbewirtschaftungsverfahren (Minimalwaldbau).

– Optimierung des Ressourceneinsatzes im Forstbetrieb.

– Optimierung und Integration entlang der gesamten Produktionskette vom Wald bis zum Endverbraucher einschließlich Wiederverwertung und Entsorgung.

– Analyse der bestehenden und neuen Potentiale und Märkte in den Bereichen Wasserbereitstellung, Schutz vor Naturgefahren, Forstkultur, Tourismus sowie anderer Nichtholzprodukte und Dienstleistungen.

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.7.4 BIOLOGISCHE VIELFALT IN ÖSTERREICHS WÄLDERN

– Vertiefung des Wissenstands über die Waldgesellschaften im Hinblick auf einen erfolgreichen Schutz der Artenvielfalt, insbesondere seltener und gefährdeter Baum- und Straucharten.

– Analyse traditioneller Waldbewirtschaftungsformen und Waldbetriebsarten sowie ihrer Bedeutung für die Erhaltung der Artenvielfalt.

– Analyse der Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten und Entwicklung von Bewirtschaftungsstrategien.

– Weiterentwicklung einer sich an den potentiellen natürlichen Waldgesellschaften orientierenden Waldbewirtschaftung zur Wahrung der Stabilität der betreffenden Waldökosystems.

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.8 RESSOURCENMANAGEMENT WASSER

DIE NACHHALTIGE SICHERUNG DER WASSERRESSOURCEN als Lebensgrundlage und Lebensraum sowie eine Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser, die umweltgerechte Reinigung der Abwässer und eine Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Naturgefahren unter veränderten klimatischen Bedingungen sind die zentralen Themen in den nächsten Jahren.

Die Oberflächengewässer unterliegen unterschiedlichsten Nutzungen. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung gemäß dem Flussgebietsansatz sind diese Nutzungen untereinander und mit den Schutzzielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG), insbesondere dem guten ökologischen Zustand/Potential und dem guten chemischen Zustand abzustimmen. Diese Ziele sind nur mit einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung erreichbar, die sich an folgenden Eckpunkten orientiert:

– das Recht auf Wasser

– die Vermeidung von Wasserverschmutzungen

– ein sinnvoller Umgang mit Wasser

– der Schutz der Menschen vor Naturgefahren wie Hochwässern, Muren und Lawinen

– der Schutz des Gewässers als Lebensraum

– die abgestimmte Nutzung von Wasser für Zwecke des Menschen bei Einhaltung der gewässerspezifischen Ziele

– die Weiterentwicklung der internationalen Kooperationen im Bereich des Flussgebietsmanagements

– die Nutzung der wirtschaftlichen Chancen, die Wasser bietet

Die auf europäischer Ebene eindeutig bestimmende Vorgabe zum Thema Wasser ist die vorhin angeführte Wasserrahmenrichtlinie. In dieser seit 22. Dezember 2000 rechtswirksamen Richtlinie, die mit der Wasserrechtsgesetz-Novelle 2003 in nationales Recht umgesetzt wurde, sind Grundsätze verankert wie insbesondere:

– die Bewertungseinheiten sind Einzugsgebiete, wodurch das Erreichen von Zielvorgaben gemeinsame – also internationale – Aufgabe ist, sofern mehrere Nationalstaaten in einem Einzugsgebiet betroffen sind

– der gute Zustand der Gewässer in Quantität, Qualität und ökologischer Funktionsfähigkeit ist als Zielvorgabe formuliert, die bis 2015 bzw. gemäß stufenweiser Zielerreichung bis 2021/2027 zu erreichen ist

– das Verschlechterungsverbot der Gewässer hinsichtlich Quantität, Qualität und ökologischem Zustand

– klare Zielhorizonte für Bearbeitungsabschnitte (Ist-Zustandserhebung, Monitoring, Maßnahmenprogramm, Gesamtumsetzung)

– die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung dieser Richtlinie ist ebenfalls Aufgabe der Mitgliedsstaaten.

– Erstellung Nationaler Gewässerbewirtschaftungspläne im 6-Jahreszyklus (2009/2015/2021).

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4. SPEZIELLER TEIL

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Gemäß § 21 des Umweltförderungsgesetzes (UFG) werden im Zuge der Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft auch Forschungsvorhaben gefördert, die den Zwecken der Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerökologie dienen und zur Erreichung folgender Ziele beitragen:

– Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen

– die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sowie die Bereitstellung von Nutz- und Feuerlöschwasser

– Sicherstellung eines sparsamen Verbrauches von Wasser

– Verringerung der Umweltbelastungen für Gewässer, Luft und Böden sowie die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes

– Berücksichtigung der künftigen Bedarfsentwicklung neben dem bestehenden Ver- und Entsorgungsbedarf

– Reduktion der hydromorphologischen Belastung von Gewässern

Derartige Forschungen werden über die KPC abgewickelt.

Forschungsschwerpunkte für die kommenden Jahre sollen insbesondere in den Bereichen Wassermanagement und Gewässerzustand wie nachfolgend angeführt, gesetzt werden. Die Bewertung von Strategien, Prozessen und Maßnahmen im Bereich des Ressourcenmanagements Wasser soll auch zukünftig umgesetzt werden.

Zukünftige Forschungsthemen sind:

4.8.1 WASSERMANAGEMENT

– Maßnahmenoptimierung zur Erreichung der Umweltziele unter Berücksichtigung der Interessensabstimmung sowie Kosten-Wirksamkeits-Analyse von Maßnahmen.

– (Weiter-)Entwicklung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

– Weiterentwicklung ökologisch verträglicher Wasserbaumaßnahmen.

– Prognosemöglichkeit für eine morphologische Dynamik von Fließgewässern.

– Grundlagen und Maßnahmen für ein nachhaltiges Feststoffmanagement.

– Berechnung der Wasserbilanz und effiziente Wasserversorgung im Wein- und Obstbau.

– Detaillierte Wasserbilanz der Sektoren Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft, Haushalte

– Verbesserung der Kenntnis über die flächige Verteilung der hydrogeologischen-geophysikalischen und hydrochemischen Eigenschaften der Grundwasserkörper und der Charakteristika von Deckschichten (ungesättigte Zone).

– Thermische Grundwasserbewirtschaftung (oberster Grundwasserleiter) – Erstellung von Monitoringkonzepten für eine nachhaltige Nutzung von Grundwasserwärmesonden.

– Mehrfachnutzung von Wasserretentionsflächen, Feuchtwiesenmanagement (grüne, blaue Infrastruktur).

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4. SPEZIELLER TEIL

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4.8.2 GEWÄSSERZUSTAND (ÖKOLOGIE UND CHEMIE)

– Integrative Ansätze zur Zielerreichung des guten ökologischen und chemischen Zustandes/Potentials im Oberflächenwasser sowie des guten chemischen Zustandes im Grundwasser.

– Weiterentwicklung und Optimierung der Methodik zur Definition und Bewertung des ökologischen Potentials von künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern.

– Weiterentwicklung der Methodik zur Bewertung des ökologischen Zustands von Seen.

– Bewertung von Maßnahmen zur Erreichung des guten Gewässerzustands/Potentials.

– Hydromorphologische Grundlagen der Gewässerökologie: Ökomorphologie, Gewässerkontinuum, Gewässervernetzung, Schwall/Sunk, Einfluss von Sedimentdynamik und Geschiebehaushalt.

– Fischaufstieg und Fischabstieg bei Kontinuums-Unterbrechungen.

– Auswirkungen von bisher nicht erfassten Einflussfaktoren auf den ökologischen Zustand, wie z.B. Stauraumspülungen, Speichermanagement, Aquakultur, fischereiliche Bewirtschaftung, Neobiota, Prädatoren.

– Interaktion zwischen Oberflächengewässern und Grundwasser, insbesondere in Bezug auf Stoffhaushalt sowie in Zusammenhang mit der Gefährdung von wasserabhängigen Landökosystemen.

– Integrative Erfassung der biozönotischen Zusammenhänge mit Schwerpunkt Schadstoffbelastung.

– Wirkmechanismen bei Belastung/Steuerung von aquatischen Ökosystemen.

– Vertiefung des Wissens über subletale Wirkung toxischer Substanzen auf aquatische Organismen und Lebensgemeinschaften.

– Erforschung wesentlicher Prozesse für die nachhaltige Sicherung und Entwicklung abiotischer Gewässerstrukturen als Basis für funktionierende aquatische Ökosysteme und deren Vernetzung mit terrestrischen Ökosystemen unter der Beachtung des Schutzes vor Naturgefahren und ressourcenschonender Gewässernutzungen.

– Entwicklung von Maßnahmen, welche die erforderlichen Prozesse einer hohen Biodiversität in und rund um Gewässer sichern können bzw. bei Defiziten auch fördern und gleichzeitig die Aspekte „Schutz vor Naturgefahren“ und „ressourcenschonende Gewässernutzung“ beachten.

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5. TABELLENVERZEICHNIS

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5 TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Gesamtbudget der Joint Calls in € ................................................................................................ 25 Tabelle 2: EU-Mittel im Rahmen internationaler Forschungskooperationen der Dienststellen des BMLFUW

in € ......................................................................................................................................................... 30 Tabelle 3: Forschungswirksame Mittelverwendung des BMLFUW gemäß Beilage T des BFG im Jahr 2016

(in mio. EUR) ........................................................................................................................................ 38 Tabelle 4: Auftragsforschung UG42, getrennt nach LW, FW und WW und gesamt (in €) .......................... 38 Tabelle 5: 100% forschungswirksame Ausgaben aus UG43 (in €) ............................................................... 39 Tabelle 6: BBK-Forschungskooperation – Jahresbeiträge der Bundesländer in € ........................................ 40 Tabelle 7: Programmübergreifende Themenbereiche und deren Projektanzahl ............................................ 43 Tabelle 8: Zeitplan PFEIL20 ......................................................................................................................... 44 Tabelle 9: Weblink und E-Mail-Kontakte ..................................................................................................... 83 Tabelle 10: Lehrveranstaltungsverpflichtungen der Dienststellen ................................................................ 84

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6. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

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6 ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: BMLFUW-Beteiligung am Gesamtbudget der Joint Call(s) ................................................... 26 Abbildung 2: Finanzierungsaufstellung BMLFUW-Finanzierungsbeitrag an ERA-NET-Projekten ............ 26 Abbildung 3: ERA-NET RURAGRI ............................................................................................................. 27 Abbildung 4: ERA-NET EUPHRESCO II .................................................................................................... 27 Abbildung 5: Zukünftige transnationale Kooperationen ............................................................................... 29

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7. ANHANG

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7 ANHANG

TABELLE 9: WEBLINK UND E-MAIL-KONTAKTE

Bundesämter und Bundesanstalten Weblink und E-Mail-Kontakt

Bundesamt für Wasserwirtschaft Web: http://www.baw.at/ E-Mail: [email protected]

Bundesamt für Weinbau Web: http://www.bawb.at/ E-Mail: [email protected]

Höhere Bundeslehranstalt und das Bundesamt für Wein- und Obstbau (HBLA und Bundesamt für Wein- und Obstbau)

Web: http://bundesamt.weinobstklosterneuburg.at/ E-Mail: [email protected]

Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Web: http://www.agraroekonomik.at/ E-Mail: [email protected]

Bundesanstalt für Bergbauernfragen Web: http://www.berggebiete.eu/cm3/de/ E-Mail: [email protected]

Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft

Web: http://www.bam-rotholz.at/ E-Mail: [email protected]

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein (HBLFA für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein)

Web: http://www.raumberg-gumpenstein.at/cm4/de/ E-Mail: [email protected]

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Francisco Josephinum (HBLFA für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Francisco Josephinum)

Web: http://www.josephinum.at/schule.html E-Mail: [email protected]

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn (HBLFA für Gartenbau Schönbrunn)

Web: http://www.gartenbau.at/ E-Mail: [email protected]

Ressortzugehörige, ausgegliederte Einrichtungen

Umweltbundesamt GmbH (UBA) Web: http://www.umweltbundesamt.at/ E-Mail: [email protected]

Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW)

Web: http://bfw.ac.at/ E-Mail: [email protected]

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)

Web: http://www.ages.at/ E-Mail: [email protected]

Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

Web: http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/ E-Mail: [email protected]

Diverse Programme StartClim Web: http://www.startclim.at/ Smart City Demo Web: https://www.ffg.at/smart-cities-das-programm Horizon 2020 Web: http://www.horizont2020.de/ Sparkling Science Web: http://www.sparklingscience.at/de/ European Neighbourhood and Partnership Instrument Web: http://www.enpi-info.eu/index.php

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7. AN

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TABELLE 10: LEHRVERANSTALTUNGSVERPFLICHTUNGEN DER DIENSTSTELLEN

Dienststellen Institution Titel der Lehrveranstaltung Bundesamt für Wasserwirtschaft

Universität Salzburg – Limnologie: Ökologie stehender Gewässer und Fließgewässer (Dr. Gassner Hubert) – Aquatische Tierökologie (Dr. Lahnsteiner Franz)

Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

– Was ist Aquakultur? (Dr. Bauer Christian)

Universität Graz – Modul Gewässerökologie (Dr. Haunschmid Reinhard)

Universität für Bodenkultur Wien – Bodenbearbeitung und Bodenschutz (Dr. Strauss Peter) – Landschaft, Boden Wasser (Dr. Strauss Peter)

Fachhochschule Technikum Wien – Msc Lehrgang „Management und Umwelt“ Modul „Boden“ (Dr. Strauss Peter) Bundesanstalt für Bergbauernfragen

Universität für Bodenkultur Wien

– Economics and politics of natural resources (in Engl.) (DI Dax Thomas und DI Dr. Hoppichler Josef)

– Ökonomische und soziale Faktoren ländlicher Entwicklung (DI Dax Thomas) – Soziologische Besonderheiten des ländlichen Raumes im Rahmen des

Universitätslehrganges Ländliches Liegenschaftsmanagement (DI Dr. Oedl-Wieser Theresia)

HBLFA für Gartenbau Schönbrunn Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

– Gartentherapie (Dr. Pirc Helmut)

HBLFA für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein

Universität für Bodenkultur Wien

– Standards, certification and accreditation in Organic Farming (Mag. Axmann Paul) – European Regulatory Framework for Organic Production (Mag. Axmann Paul) – Agrarische Flächenbewirtschaftung (Mag. Axmann Paul) – Biotechnologie der Fortpflanzung bei landwirtschaftlichen Nutztieren (DTzt. Berger

Beate) – Pflanzensoziologie und bodenkundliche Aspekte der Grünlandbewirtschaftung (Dr.

Bohner Andreas) – Spezielle Grünlandbewirtschaftung (Doz. DI Dr. Buchgraber Karl) – Grünlandbewirtschaftung (Doz. DI Dr. Buchgraber Karl) – Projekt und Baupraktikum zu Landschaftsbau und Vegetationstechnik (Dr. Graiss

Wilhelm) – Tierhygiene Schwein (Dr. Hagmüller Werner) – Begrünung und Rekultivierung im Alpenraum (Dr. Krautzer Bernhard)

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Dienststellen Institution Titel der Lehrveranstaltung – Ausgesuchte Kapitel zur Grünlandernte- und Pflegetechnik (DI Pöllinger Alfred) – Master- und Dissertantenseminar (Univ.Doz. Dr. Pötsch Erich) – Düngung und Stoffflüsse im Grünland (Univ.Doz. Dr. Pötsch Erich) – Case studies in organic grassland management (DI Starz Walter) – Grünland in der ÖLW (DI Starz Walter) – Grünland- und weidebasierte Rinderhaltung (Priv. Doz. Dr. DI Steinwidder Andreas)

Alpen-Adria Universität Klagenfurt – Naturräume - von der regionalen bis zur globalen Ebene (Dr. Bohner Andreas)

Veterinärmedizinische Universität Wien

– Spezielle Grünlandbewirtschaftung (Doz. DI Dr. Buchgraber Karl)

Freie Universität Bozen – Grünlandwirtschaft (Doz. DI Dr. Buchgraber Karl) Universität Graz – Phytopathologie und Pflanzenschutz (Dr. Huss Herbert)

Agrar- und Technologiemanagement,

HBLFA Francisco Josephinum und Zukunftsakademie

Mostviertel (Masterlehrgang)

– Technologieeinsatz in der Tierhaltung (DI Dr. Ofner-Schröck Elfriede)

FH Joanneum Graz – Biologische Rinderhaltung (Priv. Doz. Dr. DI Steinwidder Andreas) – Landtechnik (Prof. DI Schweiger Peter) – Landtechnik und Bauen (Prof. DI Waldauer Stefan)

HBLA und das Bundesamt für Wein- und Obstbau

Universität für Bodenkultur Wien

– Grundlagen Chemie- und Mikrobiologie (DI. Dr. Eder Reinhard) – Principles of Winemaking (DI Dr. Eder Reinhard) – Technologie der Obst- und Gemüseverarbeitung (DI Dr. Gössinger Manfred) – Grundlagen der Chemie und Mikrobiologie des Weines Laboratorium (Mag. Dr. Mandl

Karin) – Chemie, Analytik und Betriebskontrolle des Weines (Mag. Dr. Mandl Karin) – Weinanalytik und Betriebskontrolle Laboratorium (Mag. Dr. Mandl Karin) – Grundlagen der Chemie und Mikrobiologie des Weines Laboratorium (BEd. DI Nauer

Stefan) – Weinanalytik und Betriebskontrolle Laboratorium (BEd. DI Nauer Stefan) – Principles of Winemaking (DI Scheiblhofer Harald) – Weinausbau – Übungen (DI Steidl Robert)

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Dienststellen Institution Titel der Lehrveranstaltung

IMC Fachhochschule Krems

– Technology of Wine I (DI Dr. Eder Reinhard) – Chemistry and Microbiology of Wine (DI Dr. Eder Reinhard) – Viticulture (DI Faber Florian) – Wine Legislation (Mag. Ing. Rosner Franz)

FH Oberösterreich Campus Wels – Technologie der Obst- und Gemüseverarbeitung (DI Dr. Gössinger Manfred) Karl-Franzens-Universität Graz – Biologie der Weinrebe (DI Dr. Regner Ferdinand) HBLFA für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Francisco Josephinum

Universität für Bodenkultur Wien – Grünlandmechanisierung (HR DI Handler Franz) – Brenn- und Kraftstoffe (HR DI Dr. Rathbauer Josef)

FH St. Pölten/ Francisco

Josephinum / Zukunftsakademie Mostviertel

– Technologie der Ernte agrarischer Rohstoffe Teil 1 und 2 (HR DI Handler Franz) – Arbeitswirtschaft und Logistik (HR DI Handler Franz) – Lagertechnik agrarischer Rohstoffe (HR DI Handler Franz) – Feste und flüssige Biomasse (Ing. Krammer Kurt) – Moderne Traktorentechnologie (Dipl.-HLFL-Ing. Nadlinger Manfred) – Strategien in Pflanzenschutz und Pflanzenernährung (DI Pernkopf Georg) – Strategien in Pflanzenschutz und Pflanzenernährung (HR DI Prankl Peter) – Antriebssysteme in der Landwirtschaft (DI Dr. Karner Jürgen) – Moderne Traktorentechnologie (DI Dr. Karner Jürgen)

FH Wr. Neustadt Campus Wieselburg

– Grundlagen der elektrischen Energietechnik (Dipl.-HLFL-Ing. Nadlinger Manfred) – Prozessmesstechnik und Sensorik (Dipl.-HLFL-Ing. Nadlinger Manfred) – REEM Masterstudiengang: Teile der Vorlesungen „Biomasse Rohstofflogistik und

Rohstoffkunde“ (HR DI Dr. Rathbauer Josef) – PMPM BET Vertiefung: Teile der Vorlesung „Energiepflanzenproduktion, Biofuel

logistic chain“ (HR DI Dr. Rathbauer Josef) – Praktikum: Angewandte Lebensmittelproduktion (Dorninger Richard) – Praktikum: Principles of Food Technology II (Dorninger Richard) – Vorlesung: Angewandte Lebensmittelproduktion (Hauß Eduard) – Vorlesung: Principles of Food Technology II (Hauß Eduard) – Praktikum: Principles of Food Technology II (HR DI Rogenhofer Martin) – Praktikum: Lebensmitteltechnologie und -verfahrenstechnik (HR DI Rogenhofer

Martin)

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

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FÜR EIN LEBENSWERTES ÖSTERREICH. UNSER ZIEL ist ein lebenswertes Österreich in einem starken Europa: mit reiner Luft, sauberem Wasser, einer vielfältigen Natur sowie sicheren, qualitativ hochwertigen und leistbaren Lebensmitteln. Dafür schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen.

WIR ARBEITEN für sichere Lebensgrundlagen, eine nachhaltige Lebensart und verlässlichen Lebensschutz.

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bmlfuw.gv.at