Photovoltaik-Anlagen nach EEG - Pfalzwerke Netz AG · 1. Volleinspeisung (ab 10 kWp nur bis zum...

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Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung September 2016 Photovoltaik-Anlagen nach EEG

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Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung

September 2016

Photovoltaik-Anlagen nach EEG

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1. Volleinspeisung (ab 10 kWp nur bis zum 31.3.2012)

Die durch die PV-Anlage erzeugten Strom-Mengen werden vollständig direkt

über einen separaten Zähler in das Netz eingespeist.

2. Selbstverbrauch/Überschußeinspeisung (2009 bis 31.3.2012)

01.01.2009 – 30.06.2010 nur für Anlagen bis 30 kWp

01.07.2010 – 31.03.2012 nur für Anlagen bis 500 kWp

01.04.2012 – 30.06.2012 Übergangsvorschriften für bestimmte Anlagen

3. Marktintegration (1.4.2012 bis 31.7.2014)

4. Einspeisung nach EEG 2014 (ab 1.8.2014)

Vier Einspeise-Arten

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Volleinspeisung

öffentliches Stromnetz PNG

ErzeugungVerbrauch

100 %

Einspeisung

A C

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Überschußeinspeisung

öffentliches Stromnetz PNG

ErzeugungVerbrauch

Gebäude-Installation / Zählerschrank im Haus

x % Einspeisung

nur überschüssige Mengen werden in

das Netz eingespeist

Zweirichtungs-

Zähler

A

C

B

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Überschußeinspeisung

Zählwerk A : Mengen, die aus dem

Netz bezogen werden, weil der PV-

Strom nicht ausreicht. Diese

Mengen stellt der Stromlieferant in

Rechnung.

Zählwerk B : Mengen, die in der

PV-Anlage erzeugt wurden, aber

nicht genutzt werden können. Diese

„Überschußmenge“ wird in das

Stromnetz eingespeist.

Zählwerk C : Mengen, die

insgesamt von der PV-Anlage

erzeugt werden.

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Überschußeinspeisung mit eHZ

eHZ : elektronischer Haushaltszähler

Ausführung als Zweirichtungszähler

Richtung A : was wird aus dem Netz bezogen

Richtung B : was wird in das Netz eingespeist

(verschiedene Ausführungen möglich)

6KS Jo - September 2016

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Anzeige des eHZ - Zweirichtungszähler -

OBIS-

Kennzahl

Zählwerk-

Stand in kWh

A

B

1.8.X : Bezug aus dem Netz

2.8.X : Einspeisung in das Netz

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Anzeige des eHZ - Varianten -

gleichzeitige Anzeige in beiden Zeilen

abwechselnde Anzeige in der ersten Zeile

(ohne HT/NT)

A

B

A

B

Zählerstand

1.8.0 Netz an Kunde - tariflos

2.8.0 Kunde an Netz – tariflos

oder bei HT/NT

1.8.1 Netz an Kunde HT

1.8.2 Netz an Kunde NT

2.8.0 Kunde an Netz – tariflos

KS Jo - September 2016 8

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Zusatzinfo Display

Zählerstand

1.8.0 Netz an Kunde - tariflos

2.8.0 Kunde an Netz – tariflos

oder bei HT/NT

1.8.1 Netz an Kunde HT

1.8.2 Netz an Kunde NT

2.8.0 Kunde an Netz – tariflos

A

B

A NT

B

A HT

abwechselnde Anzeige in der ersten Zeile

ohne

HT/NT

mit

HT/NT

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„Erzeugungszähler“ PV-Anlage

Zählwerk C : Mengen, die

insgesamt von der PV-

Anlage erzeugt werden. C

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EDL21-Zähler - zweite Displayzeile -

erste Displayzeile

zweite Displayzeile

Im Ursprungs-Zustand bleibt beim EDL21-Zähler die

zweite Zeile im Display leer.

Auf Wunsch kann der Kunde dort jedoch Daten zu

seinem Strombezug aus dem Netz anzeigen lassen.

Diese Daten sind jedoch für die Abrechnung nicht

relevant und werden nicht abgelesen.

11KS Jo - September 2016

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Zahlenbeispiel

Erzeugung PV-Strom : 10.000 kWh p.a. (C)

Verbrauch : 4.000 kWh p.a.

Von der erzeugten Menge können 1.500 kWh

p.a. selbst genutzt werden.

8.500 kWh p.a. werden in das Netz

zurückgespeist (B).

Die fehlenden 2.500 kWh p.a. sind aus dem

Stromnetz zu beziehen (A).

4.000 kWh p.a. 10.000 kWh p.a.

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Nachts ist es dunkel

Erzeugung PV-Strom : 10.000 kWh p.a. (C)

Verbrauch : 4.000 kWh p.a.

Von der erzeugten Menge können 1.500 kWh

p.a. selbst genutzt werden.

8.500 kWh p.a. werden in das Netz

zurückgespeist (B).

Die fehlenden 2.500 kWh p.a. sind aus dem

Stromnetz zu beziehen (A).

4.000 kWh p.a. 10.000 kWh p.a.

Obwohl die PV-Anlage mehr

Strom produziert, als

verbraucht wird, kann der

Bedarf nur teilweise durch

PV-Strom gedeckt werden,

da der Strom üblicherweise

nicht gespeichert werden

kann.

13KS Jo - September 2016

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Abrechnung bei Selbstverbrauch (SV)

Die gesamte erzeugte Menge (C) wird dem

Anlagenbetreiber mit dem aktuell gültigen

Preis vergütet, so als sei der Strom zu 100%

in das Stromnetz eingespeist worden.

Der aus der PV-Anlage selbstverbrauchte

Strom (C – B) wird mit dem Gutschrifts-

Betrag verrechnet.

• Gutschrift über die gesamte Erzeugung

• Abzug selbstverbrauchter Anteil

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PV-Vergütungssätze BNetzA

http://www.bundesnetzagentur.de

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Berechnungsgrundlagen „Marktintegrationsmengen“

9,8 kWp

Anlagen bis 10 kWp

Vergütungsrelevant : B

?

Zähler C nicht erforderlich, ein Zählerplatz sollte vorgesehen

werden.

Zur steuerlichen Berücksichtigung könnte ein Erzeugungszähler

erforderlich werden.

16KS Jo - September 2016

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Berechnungsgrundlagen „Marktintegrationsmengen“

Vergütet werden bis zu 90% der

erzeugten Menge (C), jedoch

maximal die in das Netz

zurückgespeisten kWh (B).

Variante A

C = 10.000 kWh, B = 9.500 kWh, A = 4.000 kWh

C x 0,9 = 9.000 kWh

zu vergüten sind 9.500 kWh, davon 9.000 zum EEG-Preis und

500 kWh zum Marktwert

10,8 kWp

Anlagen > 10 kWp

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Berechnungsgrundlagen „Marktintegrationsmengen“

Variante B

C = 10.000 kWh, B = 7.000 kWh, A = 2.000 kWh

Zu vergüten sind 7.000 kWh zum EEG-Preis, der Rest wurde in

der Kundenanlage verbraucht (keine Vergütung !) und verdrängt

Bezug vom Lieferanten (A)

Vergütet werden bis zu 90% der

erzeugten Menge (C), jedoch

maximal die in das Netz

zurückgespeisten kWh (B).10,8 kWp

Anlagen > 10 kWp

18KS Jo - September 2016

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Berechnungsgrundlagen „Marktintegrationsmengen“

Übergangsfrist, bis Ende 2013 gelten 100 %

10,8 kWp

Vergütet werden bis zu 90% der

erzeugten Menge (C), jedoch

maximal die in das Netz

zurückgespeisten kWh (B).

Anlagen > 10 kWp

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Mengen Marktintegration Anlagen > 10 kWp

B

C

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Anlagenerweiterung > 10 kWp

Bezug aus dem Netz : A

Einspeisung in das Netz aus I : C

Einspeisung in das Netz aus II : B - C

Selbstverbrauch aus I

D – C

Selbstverbrauch aus II

E – ( B – C )

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Anlagenerweiterung > 10 kWp

Anlage I : 7 kWp 07/2012

Vergütung

Menge : C

Preis : 07/2012; Zone bis 10 kWp

Anlage II : 5 kWp 05/2013

Verklammerung mit Anlage I

Menge : B – C, wenn (B-C)<0,9xE

Preise : 05/2013

3 kW in Zone bis 10 kWp

2 kW in Zone bis 40 kWp

22KS Jo - September 2016

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EEG 2014

öffentliches Stromnetz PNG

Erzeugung

Gebäude-Installation / Zählerschrank im Haus

Einspeisung - überschüssige Mengen

werden in das Netz eingespeist und

vergütet.

Zweirichtungs-

Zähler

A B

Zählerplatz erforderlich!

23KS Jo - September 2016

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EEG-Umlage - Grundprinzip

bisher :

EEG-Umlage Lieferant

Menge A : EEG-Umlage über

„normale Stromrechnung“

zusätzlich :

EEG-Umlage Netzbetreiber

Menge C - B : EEG-Umlage

zusätzliche Rechnung

Pfalzwerke Netz AG

Die EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2015 6,170 ct/kWh.

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EEG-Umlage – vielfältige Detailfragen

• Grundsatz : Jede kWh ist umlagepflichtig, aber es gibt Ausnahmen

• Sonderregelung für Kleinanlagen

• Bestandschutz für die meisten Altanlagen, bei einem

Betreiberwechsel fällt der Bestandschutz weg.

• Abweichende Zuständigkeit : Pfalzwerke Netz AG oder Amprion GmbH

• Details sind im EEG 2014 und der Ausgleichsmechanismusverordnung

festgelegt, Leitfaden der BNetzA beachten

• Melde- und Nachweispflicht liegt beim Anlagenbetreiber

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Anlagenerweiterungen

Bei Erweiterung bestehender Anlagen ist ein Messkonzept abzustimmen.

Abgrenzungszähler sind einzuplanen.

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EEG-Umlage für eigenerzeugten Strom

Als Verteilnetzbetreiber können wir derzeit keine Aussage zu

den Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber machen.

Zur Ermittlung des Anteils der Eigenversorgung sind

Stromzähler erforderlich.

Die Nutzung privater Zähler ist nicht möglich.

27KS Jo - September 2016