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Renten Perspektive Die Kundenzeitschrift der Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG Ausgabe 09/2011 Teil 2: Die externe Teilung beim Versorgungsausgleich Scheiden tut weh… In der letzten Ausgabe unserer „RentenPerspektive“ (06/2011) haben wir über die grundsätzlichen Neuerungen durch das neue Versor- gungsausgleichsrecht informiert. Dabei haben wir auch das von der PKWG umgesetzte Verfahren der „internen Teilung“ vorgestellt. In der vorliegenden Ausgabe wollen wir uns der vom Gesetzgeber vorgege- benen alternativen Form der An- wartschaftsteilung innerhalb des Versorgungsausgleichs widmen, der so genannten „externen Teilung“. Die externe Teilung Nach dem neuen Versorgungsaus- gleichsgesetz sind im Rahmen eines Scheidungsverfahrens die Versor- gungsansprüche und auch – leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die während der Ehezeit erworben wur- den, zwischen den Ehepartnern hälftig aufzuteilen. Dies kann zum einen im Wege der internen Teilung geschehen, nach welcher die erworbenen An- sprüche künftig innerhalb des betreffen- den Versorgungssystems (zum Beispiel bei der PKWG) ausgeglichen werden. In vielen Fällen wird die betriebliche Altersversorgung allerdings nicht über einen externen Durchführungsweg ab- gewickelt (Pensionskasse oder Direkt- versicherung), sondern vom Arbeit- geber selbst (zum Beispiel Direktzusagen). Die interne Teilung führt bei den Direktzusagen zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber nicht nur den Aus- gleichswert ermitteln muss, sondern weiter auf Seite 2 Inhalt Seite 1: Scheiden tut weh… Teil 2: Die externe Teilung beim Versorgungsausgleich Seite 2: Scheiden tut weh… Teil 2: Die externe Teilung beim Versorgungsausgleich (Fortsetzung) Seite 3: Scheiden tut weh… Teil 2: Die externe Teilung beim Versorgungsausgleich (Fortsetzung) Rentenempfänger leben gefährlich Mehr Todesfälle nach Zahltag Auch noch im Alter gefährlich Erste Frau erhält höchsten Judo-Titel Seite 4: Gesetzliche Rentenversicherung Renteninformation kontrollieren – nur erfasste Zeiten bringen Geld Supar Perfundo © www.fotolia.de

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Renten PerspektiveDie Kundenzeitschrift der Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG

Ausgabe 09/2011Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG

Mecklenbecker Str. 235-239 · 48163 MünsterTelefon: 0251 74998-0 · Telefax: 0251 74998-40 · E-Mail: [email protected] · www.pkwg.de

Teil 2: Die externe Teilung beimVersorgungsausgleich

Scheiden tut weh…

In der letzten Ausgabe unserer„RentenPerspektive“ (06/2011)haben wir über die grundsätzlichenNeuerungen durch das neue Versor-gungsausgleichsrecht informiert.Dabei haben wir auch das von derPKWG umgesetzte Verfahren der„internen Teilung“ vorgestellt. In dervorliegenden Ausgabe wollen wir unsder vom Gesetzgeber vorgege-benen alternativen Form der An-wartschaftsteilung innerhalb desVersorgungsausgleichs widmen, derso genannten „externen Teilung“.

Die externe TeilungNach dem neuen Versorgungsaus-gleichsgesetz sind im Rahmen einesScheidungsverfahrens die Versor-gungsansprüche und auch – leistungen

der betrieblichen Altersversorgung, diewährend der Ehezeit erworben wur-den, zwischen den Ehepartnern hälftigaufzuteilen. Dies kann zum einen imWege der internen Teilung geschehen,nach welcher die erworbenen An-sprüche künftig innerhalb des betreffen-den Versorgungssystems (zum Beispielbei der PKWG) ausgeglichen werden.In vielen Fällen wird die betrieblicheAltersversorgung allerdings nicht übereinen externen Durchführungsweg ab-gewickelt (Pensionskasse oder Direkt-versicherung), sondern vom Arbeit-geber selbst (zum Beispiel Direktzusagen).

Die interne Teilung führt bei denDirektzusagen zu dem Ergebnis, dassder Arbeitgeber nicht nur den Aus-gleichswert ermitteln muss, sondernweiter auf Seite 2

Renteninformation kontrollieren – nur erfasste Zeiten bringen Geld

Gesetzliche Rentenversicherung

Wer sich darüber klar werden will,was ihm die staatliche Rente im Altereinmal bringt, sollte sich seine Ren-teninformation genau anschauen.Die gesetzlichen Rentenkassen ver-senden jährlich an ihre über 27Jahre alten Versicherten, die schonmindestens fünf Jahre Beiträge zahlen, diese Renteninformation.

Was besagt die Renteninformation?Diese gibt eine Vorstellung darüber,ab wann eine Altersrente gezahltwird, wie hoch diese ist (bereitserworbener Anspruch) und welcheRentenhöhe sich in Zukunft ergibt;dabei handelt es sich um eine Prog-nose, keine garantierte Rente.

Was ist der Versicherungsverlauf?Mit der ersten Renteninformation be-kommt jeder Versicherte auch einenVersicherungsverlauf, also eine ArtKontoauszug der persönlichen Ren-tenansprüche. Nur die dort aufge-

listeten Zeiten bringen Rente. Das sindhauptsächlich die vom Arbeit gebergemeldeten Daten.

Häufig bleiben allerdings bestimmteAusbildungszeiten, Arbeitslosigkeitoder Kindererziehungszeiten unberück-sichtigt. Wer seine Renteninformation nicht kon-trolliert und zeitliche Lücken nicht nach-meldet, riskiert, dass er nicht so vielRente bekommt wie er eigentlich ver-dient.

Wie kann man Zeiten nachmelden?Das geht jederzeit über die kostenlose„Kontenklärung“ durch die Beratungs-stellen der Deutschen Rentenversiche-rung. Der Antrag kann im Internet unterwww.deutsche-rentenversicherungbund.de

heruntergeladen werden. Das eigeneRentenkonto lässt sich bis zum endgül-tigen Rentenbescheid noch nachbes-sern.

InhaltSeite 1:

• Scheiden tut weh… Teil 2: Die externe Teilung beim Versorgungsausgleich

Seite 2:

• Scheiden tut weh… Teil 2: Die externe Teilung beim Versorgungsausgleich (Fortsetzung)

Seite 3:

• Scheiden tut weh… Teil 2: Die externe Teilung beim Versorgungsausgleich (Fortsetzung)

• Rentenempfänger leben gefährlichMehr Todesfälle nach Zahltag

• Auch noch im Alter gefährlichErste Frau erhält höchsten Judo-Titel

Seite 4:

• Gesetzliche RentenversicherungRenteninformation kontrollieren – nur erfasste Zeiten bringen Geld

Was muss geklärt werden?Jeder Monat, den der Versicherte inberufsbildenden Schulen, an der Hoch-schule oder in Ausbildung war, mussim Versicherungsverlauf aufgeführt sein.Fehlende Zeiten können durch Zeugnisseund andere Dokumente nachgewiesenwerden.

Was bringen Kindererziehungszeiten?Auch Zeiten der Kindererziehung stei-gern die Rente. Meist sind es Frauen,die ihre spätere Rente erhöhen können.Für Nachwuchs bis 1991 wird daserste Lebensjahr, für Kinder ab 1992werden die ersten drei Jahre nach derGeburt angerechnet. Aktuell bringt einJahr Kin dererziehung etwa 27 Euromehr monatliche Rente. Wichtig ist,wer als Hausfrau das Kind bis zu des-sen zehnten Lebensjahr erzogen hat,kann die Zeit nachmelden. Das kannBedeutung haben, um Mindestzeitenfür eine bestimmte Rente zu erfüllen.

Peggy Blum

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Tomo Jesenicnik © www.fotolia.de

Supar Perfundo © www.fotolia.de

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Was ist wichtiger als Ihre Zukunft?

Scheiden tut weh… Fortsetzung von Seite 1

anschließend auch die Teilung desbetroffenen Versorgungsanspruchesim unternehmenseigenen Versor-gungswerk durchzuführen hat.

Naturgemäß ist damit ein erheb-licher Mehraufwand für den Arbeit-geber verbunden, nicht zuletzt weilauf diese Weise eine neue Versor-gungsanwartschaft für den Ex-Ehegatten des Mitarbeiters inner-halb des unternehmenseigenenVersorgungssystems begründet wird.Obwohl der ausgleichsberechtigteEhepartner nie Beschäftigter imUnternehmen gewesen ist, muss erdennoch wie ein mit einer unverfall-baren Anwartschaft ausgeschiedenerArbeitnehmer behandelt werden. Daswiederum schafft langfristig zusätz-lichen Ve rwaltungsaufwand. Um die-sen Aufwand zu vermeiden, hat derGesetzgeber bei der Durchführungdes Versorgungsausgleichs zusätzlichdie Möglichkeit der so genanntenexternen Teilung geschaffen, von der aktuell bereits mehr als dieHälfte der betroffenen UnternehmenGebrauch machen (57 %). Darüberhinaus haben sich einige versiche-rungsförmige Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgungfür die externe Teilung entschieden.

Nicht so die PKWG, hier verbleibtdas von den Mitgliedern eingezahlteKapital in jedem Fall im ursprüng-lichen Versichertenkollektiv.

Wie erfolgt die externe Teilung?Bei der externen Teilung wird derVersorgungsanspruch des ausgleichs-

berechtigten Ehegatten aus einem bestehenden Versorgungssystem derbetrieblichen Altersversorgung aufeinen anderen Versorgungsträger(Zielversorgungsträger) übertragen.

Die externe Teilung ist grundsätzlichnachrangig gegenüber der internenTeilung und kann nur innerhalb be-stimmter Grenzen auf einseitiges Ver-langen des Versorgungsträgers derausgleichpflichtigen Person durch-geführt werden (Bei Versorgungsanrechten aus einer Direktzusage der Firma odereiner Unterstützungskasse: Ausgleichs-wert als Kapitalwert maximal Beitrags-bemessungsgrenze, in 2011: 66.000Euro).

Darüber hinaus besteht eine Übertra-gungsmöglichkeit in unbegrenzterHöhe soweit die ausgleichsberechtigtePerson und der Versorgungsträger derausgleichspflichtigen Person eineVereinbarung über die externe Teilungtreffen. Der Ausgleichsanspruch wirddann durch das familiengerichtlicheUrteil und die Zahlung eines zuvor vomübertragenden Versorgungsträger zuerrechnenden Ausgleichswertes an den

Zielversorgungsträger begründet. Eineanderweitige Verwendung des Aus-gleichswertes, beispielsweise für Inves-titionen in Konsumgüter oder dieTilgung laufender Verbindlichkeiten, ist nicht möglich.

Wo erfolgt die externe Teilung?Der übertragende Versorgungsträgerkann zunächst einen Vorschlag für eineZielversorgung unterbreiten, allerdingsbestimmt in jedem Fall die ausgleichs -berechtigte Person allein, auf welchenneuen Versorgungsträger der Aus-gleichswert übertragen werden soll.

Der Zielversorgungsträger muss nebeneiner lebenslangen Altersversorgunggewährleisten, dass das übertrageneAnrecht nicht weiter übertragbar, nichtbeleihbar, nicht veräußerbar und nichtvor Vollendung des 60. Lebensjahresverwertbar ist (Unverfallbarkeit). Ausdiesem Grund ist die Übertragung aufeinen Vertrag der privaten Altersver-sorgung auch nicht möglich.

Übt die ausgleichsberechtigte Personihr Wahlrecht nicht aus, kann alsAuffanglösung – neben der gesetzlichen

Rentenversicherung – ebenfalls einAnrecht bei der so genannten„Versorgungsausgleichskasse“begründet werden. Hierbei handeltes sich um ein am 4. September 2009unter der Federführung der AllianzLebensversicherung gegründetesInstitut, das als Pensionskasse in derRechtsform eines Versicherungsvereinsauf Gegenseitigkeit agiert. Anders alsbei der PKWG ist der möglicheRisikoschutz bei der Versorgungs-ausgleichskasse auf eine reineAltersrente begrenzt. Eine weitereBeitragszahlung über den Ausgleichs-betrag hinaus sowie die spätereKapitalisierung des erworbenenAnspruchs ist zudem nicht möglich.Diese beiden Optionen werden demgegenüber von der PKWG alsZielversorgungsträger angeboten.

Wichtiger Hinweis: Ein solcher Aus-gleichswert kann übrigens auch bei derPKWG als Zielversorgungsträger ein-gezahlt werden. Einzige Voraussetzungdafür ist, dass die ausgleichsberechtigtePerson bereits Mitglied oder Renten-bezieher bei der PKWG ist. Die ver-sicherungstechnische Abwicklung wirdin diesen Fällen im Rahmen des TarifsIndividualversicherung 2005 vorge-

nommen, wodurch gewährleistet ist,dass sich der Anspruch auf Leistungender Pensionskasse nicht von jenemunterscheidet, der aufgrund eines„regulären“ Mitgliedschaftsverhältnisseserworben worden wäre.

Für weitere Informationen zu einerexternen Teilung im Scheidungsfall ste-hen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mehr Todesfälle nach Zahltag

Rentenempfänger leben gefährlich

Amerikanische Forscher wiesen ineiner Studie nach, dass sich die Todes-fälle in den Tagen nach den Zahltagenfür Gehalt oder Rente häufen. Dafürwerteten sie das amerikanische Sterbe-register für die Jahre 1973 bis 2006aus. Die Wissenschaftler nehmen an,dass viele Menschen ihr Geld bald

• männliche ausgleichsberechtigte Person

• geb. 01.08.1976

• Versicherungsbeginn: 01.08.2011

• Beginn der Rentenzahlung: 01.08.2041

• versichertes Risiko: Altersrente

• Ausgleichsbetrag: 20.000 € (= Einmalbeitrag)

Garantierte monatliche Rente:

Versorgungsausgleichskasse: 136,31 €

(einschließlich geschätzte Überschüsse: 186,35 €)

PKWG 229,17 €

Leistungsvergleich zwischen der PKWG und der Versorgungsausgleichskasse(externe Teilung)

nach dem Zahltag auf ungesundeWeise umsetzen, zum Beispiel beieinem Barbesuch. Nicht zufällig stei-ge die Zahl der Autounfälle und Herz-infarkte in der Folge an.

Keine Sorge: Es handelt sich um eineamerikanische Studie!

Die 98jährige amerikanische SportlerinKeiko Fukuda hat als erste Frau in derGeschichte des Judo den höchsten Meis-tertitel der Kampfsportart erhalten.

Die Enkelin eines japanischen Samuraimisst knapp 1,50 Meter, wiegt 45Kilogramm und könnte mit nur einerHandbewegung die meisten Männerproblemlos zu Fall bringen. Nun bekamsie in San Francisco den höchsten Judo-Titel, den zehnten Meistergürtel (Dan),verliehen.

Erste Frau erhält höchsten Judo-Titel

Auch noch im Alter gefährlich

Robert Kn

eschke ©

www.fotolia.de

TheSupe87 © www.fotolia.de

PKM_Kundenz_154_11:Layout 1 26.09.11 11:17 26.09.2011 Seite 3

Was ist wichtiger als Ihre Zukunft?

Scheiden tut weh… Fortsetzung von Seite 1

anschließend auch die Teilung desbetroffenen Versorgungsanspruchesim unternehmenseigenen Versor-gungswerk durchzuführen hat.

Naturgemäß ist damit ein erheb-licher Mehraufwand für den Arbeit-geber verbunden, nicht zuletzt weilauf diese Weise eine neue Versor-gungsanwartschaft für den Ex-Ehegatten des Mitarbeiters inner-halb des unternehmenseigenenVersorgungssystems begründet wird.Obwohl der ausgleichsberechtigteEhepartner nie Beschäftigter imUnternehmen gewesen ist, muss erdennoch wie ein mit einer unverfall-baren Anwartschaft ausgeschiedenerArbeitnehmer behandelt werden. Daswiederum schafft langfristig zusätz-lichen Ve rwaltungsaufwand. Um die-sen Aufwand zu vermeiden, hat derGesetzgeber bei der Durchführungdes Versorgungsausgleichs zusätzlichdie Möglichkeit der so genanntenexternen Teilung geschaffen, von der aktuell bereits mehr als dieHälfte der betroffenen UnternehmenGebrauch machen (57 %). Darüberhinaus haben sich einige versiche-rungsförmige Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgungfür die externe Teilung entschieden.

Nicht so die PKWG, hier verbleibtdas von den Mitgliedern eingezahlteKapital in jedem Fall im ursprüng-lichen Versichertenkollektiv.

Wie erfolgt die externe Teilung?Bei der externen Teilung wird derVersorgungsanspruch des ausgleichs-

berechtigten Ehegatten aus einem bestehenden Versorgungssystem derbetrieblichen Altersversorgung aufeinen anderen Versorgungsträger(Zielversorgungsträger) übertragen.

Die externe Teilung ist grundsätzlichnachrangig gegenüber der internenTeilung und kann nur innerhalb be-stimmter Grenzen auf einseitiges Ver-langen des Versorgungsträgers derausgleichpflichtigen Person durch-geführt werden (Bei Versorgungsanrechten aus einer Direktzusage der Firma odereiner Unterstützungskasse: Ausgleichs-wert als Kapitalwert maximal Beitrags-bemessungsgrenze, in 2011: 66.000Euro).

Darüber hinaus besteht eine Übertra-gungsmöglichkeit in unbegrenzterHöhe soweit die ausgleichsberechtigtePerson und der Versorgungsträger derausgleichspflichtigen Person eineVereinbarung über die externe Teilungtreffen. Der Ausgleichsanspruch wirddann durch das familiengerichtlicheUrteil und die Zahlung eines zuvor vomübertragenden Versorgungsträger zuerrechnenden Ausgleichswertes an den

Zielversorgungsträger begründet. Eineanderweitige Verwendung des Aus-gleichswertes, beispielsweise für Inves-titionen in Konsumgüter oder dieTilgung laufender Verbindlichkeiten, ist nicht möglich.

Wo erfolgt die externe Teilung?Der übertragende Versorgungsträgerkann zunächst einen Vorschlag für eineZielversorgung unterbreiten, allerdingsbestimmt in jedem Fall die ausgleichs -berechtigte Person allein, auf welchenneuen Versorgungsträger der Aus-gleichswert übertragen werden soll.

Der Zielversorgungsträger muss nebeneiner lebenslangen Altersversorgunggewährleisten, dass das übertrageneAnrecht nicht weiter übertragbar, nichtbeleihbar, nicht veräußerbar und nichtvor Vollendung des 60. Lebensjahresverwertbar ist (Unverfallbarkeit). Ausdiesem Grund ist die Übertragung aufeinen Vertrag der privaten Altersver-sorgung auch nicht möglich.

Übt die ausgleichsberechtigte Personihr Wahlrecht nicht aus, kann alsAuffanglösung – neben der gesetzlichen

Rentenversicherung – ebenfalls einAnrecht bei der so genannten„Versorgungsausgleichskasse“begründet werden. Hierbei handeltes sich um ein am 4. September 2009unter der Federführung der AllianzLebensversicherung gegründetesInstitut, das als Pensionskasse in derRechtsform eines Versicherungsvereinsauf Gegenseitigkeit agiert. Anders alsbei der PKWG ist der möglicheRisikoschutz bei der Versorgungs-ausgleichskasse auf eine reineAltersrente begrenzt. Eine weitereBeitragszahlung über den Ausgleichs-betrag hinaus sowie die spätereKapitalisierung des erworbenenAnspruchs ist zudem nicht möglich.Diese beiden Optionen werden demgegenüber von der PKWG alsZielversorgungsträger angeboten.

Wichtiger Hinweis: Ein solcher Aus-gleichswert kann übrigens auch bei derPKWG als Zielversorgungsträger ein-gezahlt werden. Einzige Voraussetzungdafür ist, dass die ausgleichsberechtigtePerson bereits Mitglied oder Renten-bezieher bei der PKWG ist. Die ver-sicherungstechnische Abwicklung wirdin diesen Fällen im Rahmen des TarifsIndividualversicherung 2005 vorge-

nommen, wodurch gewährleistet ist,dass sich der Anspruch auf Leistungender Pensionskasse nicht von jenemunterscheidet, der aufgrund eines„regulären“ Mitgliedschaftsverhältnisseserworben worden wäre.

Für weitere Informationen zu einerexternen Teilung im Scheidungsfall ste-hen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mehr Todesfälle nach Zahltag

Rentenempfänger leben gefährlich

Amerikanische Forscher wiesen ineiner Studie nach, dass sich die Todes-fälle in den Tagen nach den Zahltagenfür Gehalt oder Rente häufen. Dafürwerteten sie das amerikanische Sterbe-register für die Jahre 1973 bis 2006aus. Die Wissenschaftler nehmen an,dass viele Menschen ihr Geld bald

• männliche ausgleichsberechtigte Person

• geb. 01.08.1976

• Versicherungsbeginn: 01.08.2011

• Beginn der Rentenzahlung: 01.08.2041

• versichertes Risiko: Altersrente

• Ausgleichsbetrag: 20.000 € (= Einmalbeitrag)

Garantierte monatliche Rente:

Versorgungsausgleichskasse: 136,31 €

(einschließlich geschätzte Überschüsse: 186,35 €)

PKWG 229,17 €

Leistungsvergleich zwischen der PKWG und der Versorgungsausgleichskasse(externe Teilung)

nach dem Zahltag auf ungesundeWeise umsetzen, zum Beispiel beieinem Barbesuch. Nicht zufällig stei-ge die Zahl der Autounfälle und Herz-infarkte in der Folge an.

Keine Sorge: Es handelt sich um eineamerikanische Studie!

Die 98jährige amerikanische SportlerinKeiko Fukuda hat als erste Frau in derGeschichte des Judo den höchsten Meis-tertitel der Kampfsportart erhalten.

Die Enkelin eines japanischen Samuraimisst knapp 1,50 Meter, wiegt 45Kilogramm und könnte mit nur einerHandbewegung die meisten Männerproblemlos zu Fall bringen. Nun bekamsie in San Francisco den höchsten Judo-Titel, den zehnten Meistergürtel (Dan),verliehen.

Erste Frau erhält höchsten Judo-Titel

Auch noch im Alter gefährlich

Robert Kn

eschke ©

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Renten PerspektiveDie Kundenzeitschrift der Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG

Ausgabe 09/2011Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG

Mecklenbecker Str. 235-239 · 48163 MünsterTelefon: 0251 74998-0 · Telefax: 0251 74998-40 · E-Mail: [email protected] · www.pkwg.de

Teil 2: Die externe Teilung beimVersorgungsausgleich

Scheiden tut weh…

In der letzten Ausgabe unserer„RentenPerspektive“ (06/2011)haben wir über die grundsätzlichenNeuerungen durch das neue Versor-gungsausgleichsrecht informiert.Dabei haben wir auch das von derPKWG umgesetzte Verfahren der„internen Teilung“ vorgestellt. In dervorliegenden Ausgabe wollen wir unsder vom Gesetzgeber vorgege-benen alternativen Form der An-wartschaftsteilung innerhalb desVersorgungsausgleichs widmen, derso genannten „externen Teilung“.

Die externe TeilungNach dem neuen Versorgungsaus-gleichsgesetz sind im Rahmen einesScheidungsverfahrens die Versor-gungsansprüche und auch – leistungen

der betrieblichen Altersversorgung, diewährend der Ehezeit erworben wur-den, zwischen den Ehepartnern hälftigaufzuteilen. Dies kann zum einen imWege der internen Teilung geschehen,nach welcher die erworbenen An-sprüche künftig innerhalb des betreffen-den Versorgungssystems (zum Beispielbei der PKWG) ausgeglichen werden.In vielen Fällen wird die betrieblicheAltersversorgung allerdings nicht übereinen externen Durchführungsweg ab-gewickelt (Pensionskasse oder Direkt-versicherung), sondern vom Arbeit-geber selbst (zum Beispiel Direktzusagen).

Die interne Teilung führt bei denDirektzusagen zu dem Ergebnis, dassder Arbeitgeber nicht nur den Aus-gleichswert ermitteln muss, sondernweiter auf Seite 2

Renteninformation kontrollieren – nur erfasste Zeiten bringen Geld

Gesetzliche Rentenversicherung

Wer sich darüber klar werden will,was ihm die staatliche Rente im Altereinmal bringt, sollte sich seine Ren-teninformation genau anschauen.Die gesetzlichen Rentenkassen ver-senden jährlich an ihre über 27Jahre alten Versicherten, die schonmindestens fünf Jahre Beiträge zahlen, diese Renteninformation.

Was besagt die Renteninformation?Diese gibt eine Vorstellung darüber,ab wann eine Altersrente gezahltwird, wie hoch diese ist (bereitserworbener Anspruch) und welcheRentenhöhe sich in Zukunft ergibt;dabei handelt es sich um eine Prog-nose, keine garantierte Rente.

Was ist der Versicherungsverlauf?Mit der ersten Renteninformation be-kommt jeder Versicherte auch einenVersicherungsverlauf, also eine ArtKontoauszug der persönlichen Ren-tenansprüche. Nur die dort aufge-

listeten Zeiten bringen Rente. Das sindhauptsächlich die vom Arbeit gebergemeldeten Daten.

Häufig bleiben allerdings bestimmteAusbildungszeiten, Arbeitslosigkeitoder Kindererziehungszeiten unberück-sichtigt. Wer seine Renteninformation nicht kon-trolliert und zeitliche Lücken nicht nach-meldet, riskiert, dass er nicht so vielRente bekommt wie er eigentlich ver-dient.

Wie kann man Zeiten nachmelden?Das geht jederzeit über die kostenlose„Kontenklärung“ durch die Beratungs-stellen der Deutschen Rentenversiche-rung. Der Antrag kann im Internet unterwww.deutsche-rentenversicherungbund.de

heruntergeladen werden. Das eigeneRentenkonto lässt sich bis zum endgül-tigen Rentenbescheid noch nachbes-sern.

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• Scheiden tut weh… Teil 2: Die externe Teilung beim Versorgungsausgleich

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Seite 3:

• Scheiden tut weh… Teil 2: Die externe Teilung beim Versorgungsausgleich (Fortsetzung)

• Rentenempfänger leben gefährlichMehr Todesfälle nach Zahltag

• Auch noch im Alter gefährlichErste Frau erhält höchsten Judo-Titel

Seite 4:

• Gesetzliche RentenversicherungRenteninformation kontrollieren – nur erfasste Zeiten bringen Geld

Was muss geklärt werden?Jeder Monat, den der Versicherte inberufsbildenden Schulen, an der Hoch-schule oder in Ausbildung war, mussim Versicherungsverlauf aufgeführt sein.Fehlende Zeiten können durch Zeugnisseund andere Dokumente nachgewiesenwerden.

Was bringen Kindererziehungszeiten?Auch Zeiten der Kindererziehung stei-gern die Rente. Meist sind es Frauen,die ihre spätere Rente erhöhen können.Für Nachwuchs bis 1991 wird daserste Lebensjahr, für Kinder ab 1992werden die ersten drei Jahre nach derGeburt angerechnet. Aktuell bringt einJahr Kin dererziehung etwa 27 Euromehr monatliche Rente. Wichtig ist,wer als Hausfrau das Kind bis zu des-sen zehnten Lebensjahr erzogen hat,kann die Zeit nachmelden. Das kannBedeutung haben, um Mindestzeitenfür eine bestimmte Rente zu erfüllen.

Peggy Blum

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