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IAS 36 - Impairment Test und Planungsrechnung fr IFRS Abschlsse

Plan-B GmbH

Autor Publiziert Web Site

: Ralph Sturm : Juni 2008 : www.plan-b-gmbh.com

Kurzfassung Der vorliegende Text diskutiert die Anforderungen und Auswirkungen der in IAS 36 definierten Restriktionen zur Ermittlung von Wertminderungen von Vermgenswerten. Eine Bewertung des IAS 36 erfolgt anhand des in IFRS implizierten Management Approachs, der spezifischen Anforderungen der IFRS Rechnungslegung und der Wechselwirkungen zwischen der externen Informationsdarstellung fr Kapitalmarktteilnehmer und der internen Investitions- und Anreizsteuerungsfunktion des Controlling.

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Copyright The information contained in this document represents the current view of Plan-B GmbH on the issues discussed as of the date of publication. This White Paper is for informational purposes only. PLAN-B MAKES NO WARRANTIES, EXPRESS, IMPLIED OR STATUTORY, AS TO THE INFORMATION IN THIS DOCUMENT. 2008 Plan-B GmbH. All rights reserved. The names of actual companies and products mentioned herein may be the trademarks of their respective owners.

Schlagwrter: Controlling, Erzielbarer Betrag, Fair Value, Fair Value Bewertung, Immaterielle Wirtschaftsgter, IAS 36, IFRS, Informationsdarstellung, Impairment Test, Management Approach, Planungsrechnung, Rechnungslegung, Werthaltigkeit, Werthaltigkeitstest, Wertminderung, Wertminderungstest.

Inhaltsverzeichnis

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InhaltsverzeichnisAbbildungsverzeichnis ............................................................................................... 5 Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 5 Abkrzungsverzeichnis .............................................................................................. 6 Vorwort ........................................................................................................................ 7 1 2 2.1 Anwendung der IFRS im Geltungsbereich des HGB ..................................... 9 Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS ....................................... 11 Der Jahresabschluss im HGB........................................................................... 11

2.1.1 Sonderfunktion des Konzernabschlusses ......................................................... 12 2.1.2 Grundstze der Vermgensbewertung nach HGB ............................................ 12 2.1.3 Reliabilitt der Vermgensaufstellung nach HGB ............................................. 14 2.2 Externe Rechnungslegung nach IFRS .............................................................. 15

2.2.1 Grundstze der Vermgensbewertung nach IFRS ........................................... 16 2.2.2 Relevanz und Reliabilitt des Jahresabschlusses nach IFRS ........................... 17 3 3.1 3.2 3.3 3.4 4 4.1 4.2 4.3 4.4 Informations- und Datenbasis der IFRS........................................................ 19 Management Approach .................................................................................... 19 Risk-and-Reward Approach ............................................................................. 20 Fair-Value Bewertung ....................................................................................... 21 Prinzip der Abgrenzung der betrieblichen Sphre............................................. 22 Bewertung von Vermgensgegenstnden ................................................... 23 Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermgenswerten ................. 23 Bewertung von Geschfts- oder Firmenwerten ................................................. 24 Gemeinschaftlich genutzte Vermgensgegenstnde ........................................ 25 Wertkorrekturen ............................................................................................... 26

4.4.1 Fair Value less cost to sell ................................................................................ 26 4.4.2 Value in use ..................................................................................................... 27 4.4.3 Recoverable amount ........................................................................................ 28

Inhaltsverzeichnis

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5 5.1

Werthaltigkeit von Vermgenswerten Impairment Test nach IAS 36....... 30 Kriterien fr das Impairment Testing ................................................................. 31

5.1.1 Anwendungsbereich ......................................................................................... 31 5.1.2 Bewertungsebenen und Segmente .................................................................. 31 5.1.3 Kategorisierung nach zeitlicher oder sachlicher Implikation einer potentiellen Wertminderung .............................................................................. 32 5.1.4 Anhaltspunkte fr die Annahme einer Wertminderung ...................................... 32 5.2 5.3 6 7 Prozeduraler Ablauf .......................................................................................... 34 Anwendung in der Praxis.................................................................................. 35 Einfluss von IAS 36 auf das Controlling ....................................................... 37 Zusammenfassung und kritische Wrdigung .............................................. 41

Anhang: IFRS / IAS ................................................................................................... 45 Glossar....................................................................................................................... 47 Literaturverzeichnis .................................................................................................. 49

Abbildungsverzeichnis

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AbbildungsverzeichnisAbbildung 1: Einfhrung von IFRS im Mittelstand...................................................... 10 Abbildung 2: Wertnderungsarten und Abgrenzungsgrundstze ............................... 14 Abbildung 3: Organisationsstruktur der IASCF .......................................................... 15 Abbildung 4: Rechnungslegungsgrundstze nach IFRS ............................................ 18 Abbildung 5: Determinanten des Impairment Tests nach IAS 36 ............................... 29 Abbildung 6: Durchfhrung Impairment Test nach IAS 36 ......................................... 35 Abbildung 7: Traditionelle vs. integrierte Managementerfolgsrechnung ..................... 37

TabellenverzeichnisTabelle 1: Tabelle 2: Vier-Felder-Matrix. EU-Verordnung 1606/2002 ....................................... 9 Obere Grundstze ordnungsmiger Buchfhrung nach Leffson. ........ 13

Abkrzungsverzeichnis

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AbkrzungsverzeichnisAktG BilMoG Bspw CGU DCF EGHGB FuE GoB GoF GuV HGB HTW IAS IASB IASC i.e.S. IFRIC IFRS KapCoRiLiG SAC WACC ZGE Aktiengesetz Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Beispielsweise Cash Generating Unit Discounted Cash Flow Einfhrungsgesetz zum Handelsgesetzbuch Forschung und Entwicklung Grundstze ordnungsmiger Buchfhrung Geschfts- oder Firmenwert Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Hochschule fr Technik und Wirtschaft International Accounting Standards International Accounting Standards Board International Accounting Standards Committee im engeren Sinn, im eigentlichen Sinn International Financial Reporting Interpretations Committee International Financial Reporting Standards Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz Standards Advisory Council Weighted Average Cost of Capital Zahlungsmittelgenerierende Einheit

Vorwort

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VorwortDie zunehmende Verbreitung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der International Accounting Standards (IAS) verndert und ergnzt die Rolle des Controllings bei der internen und externen Rechnungslegung. Wesentliche Bedeutung hat dabei der sogenannte Management Approach1, der die externe Berichterstattung auf Basis der Sichtweise und der realistischen Einschtzungen des Managements2 erfordert. Grundlage hierfr ist die Integritt der internen und externen Berichtsdaten, so dass die an der wertorientierten Fhrung und Entscheidungsuntersttzung von Kapitalmarktteilnehmern (decision usefulness) orientierten regulatorischen Vorgaben der IFRS-Rechnungslegung unmittelbar auf die Methoden und Daten des internen Controlling wirken. Im Rahmen dieses Aufsatzes sollen die Vorgaben des IAS 363 bei der Aufstellung und Darstellung von Jahresabschlssen in ihrer Auswirkung auf die Controllerarbeit und ihrer Entsprechung der Grundstze der IFRS Rechnungslegung Relevanz und Reliabilitt - diskutiert werden. Gegenstand der Bewertung sind die regulatorischen Anforderungen an die Wertminderungsprfung und die zugrundeliegenden Restriktionen der Planungsrechnung. Als Quelle dienen dabei die nach vierjhriger Anwendung der IFRS Rechnungslegung 4 vorliegende Fachliteratur und verfgbare Kommentierungen. Das IFRS Regelwerk wird auf Basis der vom Wiley-VCH Verlag publizierten IFRS 2008 Standards5 interpretiert. Leider ist der Standardteil des IAS Regelwerks von zahlreichen Wiederholungen gekennzeichnet, so dass in der Aufarbeitung der Zusammenhnge auftretende Redundanzen nicht zu vermeiden sind. Der Aufbau der Arbeit wurde so gewhlt, dass in den einfhrenden Kapiteln 1 und 2 der erweiterte Geltungsbereich der IFRS sowie die allgemeinen Grundstze der Rechnungslegung nach HGB und IFRS im Vergleich dargestellt werden6.

1 2 3 4

5 6

engl., Betrachtungsweise Managements best estimate Wertminderung von Vermgenswerten Da IFRS bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Angabe von Vorjahreszahlen erfordert (IFRS 1.36), ist die Einfhrung der Rechnungslegung nach internationalen Standards fr die betroffenen Gesellschaften faktisch bereits zum 01.01.2004 erfolgt. Fr Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von 315a HGB bereits nach USGAAP bilanzierten, gilt eine bergangsfrist bis zum 01. Januar 2007 (Art. 57 EGHGB). Europa bewirkt damit auch eine bewusste Abgrenzung von den USA und die faktische Abschaffung von US-GAAP. Redaktionsstand 31.01.2008 (Wiley Text, 2008) Fr den mit den GoB im HGB und den IFRS vertrauten Leser stellen die einfhrenden Kapitel 1 und 2 eine Wiederholung dar. Sie knnen deshalb auch berblttert werden.

Vorwort

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In den Kapiteln 3 und 4 werden dann die notwendigen Prmissen und Voraussetzungen fr einen Impairment Test grundlegend, jedoch keinesfalls vollstndig, errtert. IFRS gibt hierzu umfangreiche Verfahrensschritte vor, die sich konzeptionell weitgehend an den Methoden der Unternehmensbewertung orientieren. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass der Mehrheit der nicht mit den IFRS vertrauten Leser ein vorab notwendiges Verstndnis fr die Rahmenbedingungen des Verfahrens vermittelt werden kann. In den folgenden Kapiteln 5 bis 7 werden die prozedurale Vorgehensweise beim Impairment Test, die Auswirkung auf die Controllerarbeit und potentielle Konflikte der Integrationsziele diskutiert und in einer Zusammenfassung aus der Sicht des Verfassers bewertet. Abschlieen mchte ich mit dem Hinweis, dass der vorliegende Text aufgrund des umfassenden thematischen Anspruchs nicht vollstndig sein kann und in zahlreichen Details auch Auslassungen vorgenommen wurden, soweit diese die Kernaussage nicht verndern. Ich hoffe, dass eine objektive und fundierte Darstellung und Wrdigung des Themas gelungen ist und dass trotz der sachlichen Sprache ein Teil der thematischen Brisanz auf den Leser bergeht.

1 Anwendung der IFRS im Geltungsbereich des HGB

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1

Anwendung der IFRS im Geltungsbereich des HGB

Mit dem Inkrafttreten des neuen 315a HGB wurde der Geltungsbereich der Rechnungslegung nach internationalen Standards (IFRS) im nationalen Handelsrecht festgeschrieben. Die verpflichtende Beachtung von Artikel 4 der EU Verordnung Nr. 1606/20027 fhrt seither dazu, dass Muttergesellschaften, deren Wertpapiere in einem beliebigen EU Mitgliedsstaat zum Handel im geregelten Markt zugelassen sind 8, den Jahresabschluss fr Geschftsjahre ab dem 1. Januar 2005 nach den Vorgaben der IFRS aufzustellen haben9. Whrend in anderen EU-Staaten die bestehenden nationalen handelsrechtlichen Regelungen bereits abgeschafft wurden, begrenzt die Anwendung des 315a HGB den Geltungsbereich derzeit noch auf konsolidierte Abschlsse kapitalmarktnaher Gesellschaften nach europischem Recht respektive auf Konzernabschlsse nach nationalem Handelsrecht10. Die Verbindung von europischem und nationalem Recht wird auch als Vier-Felder-Matrix verdeutlicht.Einzelabschluss Kapitalmarktorientierte Unternehmen Wahlrecht fr den Einzelabschluss zu Informationszwecken ( 325 Abs. 2a HGB) Wahlrecht fr den Einzelabschluss zu Informationszwecken ( 325 Abs. 2a HGB) Konzernabschluss Unmittelbarer Geltungsbereich der EU Verordnung

brige Unternehmen

Wahlrecht fr den Konzernschluss ( 315 Abs. 3 HGB)

Tabelle 1: Vier-Felder-Matrix. EU-Verordnung 1606/2002. (Quelle: entnommen aus (Weienberger, IFRS fr Controller, 2007) S. 153)

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Verordnung (EU) Nr. 1606/2002 des Europischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. EG Nr. L 243 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. Im Sinne des Artikel 1 Abs. 13 der Richtlinie 93/22/EGW des Rates vom 10.Mai 1993 ber Wertpapierdienstleistungen. Vereinfachend wird diese Voraussetzung als kapitalmarktnah beschrieben. Da IFRS bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Angabe von Vorjahreszahlen erfordert, ist die Einfhrung der Rechnungslegung nach internationalen Standards fr die betroffenen Gesellschaften faktisch bereits zum 01.01.2004 erfolgt. Fr Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von 315a HGB bereits nach USGAAP bilanzierten und nach 292a HGB (KapCoRiLiG vom 16.12.1999) von der Aufstellung eines Abschlusses nach HGB befreit sind, gilt eine bergangsfrist bis zum 01. Januar 2007 (Art. 57 EGHGB). Europa bewirkt damit auch eine bewusste Abgrenzung von den USA und die faktische Abschaffung von US-GAAP im Geltungsbereich des HGB. Fr nicht-kapitalmarktorientierte Konzernunternehmen besteht nach 315a Abs. 3 ein Wahlrecht

1 Anwendung der IFRS im Geltungsbereich des HGB

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Im Geltungsbereich des HGB bleiben die anzuwendenden Vorschriften fr die Aufstellung von Konzernabschlssen nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen Einzelabschlssen kapitalmarktorientierter Unternehmen Einzelabschlssen anderer Unternehmen

deshalb zunchst unverndert. In der Praxis sind damit nur circa 700 deutsche Unternehmen von der verbindlichen Anwendung der IFRS/IAS betroffen. Empirische Studien belegen in diesem Zusammenhang aber ein zunehmendes Interesse an den IFRS, gerade auch im gehobenen Mittelstand. Wesentliche Treiber sind hier nicht nur die formalen Anforderungskriterien, sondern das Ziel einer einheitlichen Ausgestaltung der Erfolgsrechnung, die fr externe und interne Zwecke gleichermaen aussagefhig ist und damit nicht zuletzt auch das internationale Beteiligungscontrolling erleichtert (Keitz & Kibi, 2006).

Abbildung 1: Einfhrung von IFRS im Mittelstand (Quelle: entnommen aus (Keitz & Kibi, 2006)) Im Zuge geplanter und bereits vollzogener Anpassungen der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften11 ist mittelfristig von einer weiter zunehmenden Bedeutung internationaler Rechnungslegungsstandards auszugehen 12.

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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)

2 Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS

11

2

Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS

Fr ein grundlegendes Verstndnis der Analyse und Bewertung der Methoden zur berprfung der Werthaltigkeit von Vermgenswerten sollen nachfolgend die in den IFRS definierten Bewertungsgrundstze erlutert werden. Die Darstellung beginnt mit einem Rckgriff auf die Grundstze des HGB, die als vertrauter Bewertungs- und Beurteilungsrahmen dienen knnen.

2.1

Der Jahresabschluss im HGB

Im HGB stellt der Jahresabschluss das Ergebnis der Finanzbuchhaltung des Unternehmens dar. Die externe Informationsaufgabe des betrieblichen Rechnungswesens leitet sich dabei aus den berechtigten Schutzbedrfnissen externer Unternehmensinteressenten (Anteilseigner, Glubiger, ffentlichkeit) ab 13. Aus der Interessendivergenz und seiner Interessenregelungsfunktion kommt dem Jahresabschluss eine doppelte Aufgabenstellung zu: Zweck des Jahresabschlusses ist die Regelung von Ausschttungsinteressen einerseits und die Regelung von Informationsinteressen andererseits14. Unter Beachtung der Grundstze ordnungsmiger Buchfhrung (GoB) soll der Jahresabschluss ein den tatschlichen Verhltnissen entsprechendes Bild der Vermgens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern (Generalnorm)15. Zustzlich zu den GoB enthalten das HGB und das AktG die sogenannten Ausschttungssperrvorschriften16 zum Schutz externer Interessengruppen: o Ausschttungssperre, zum Erhalt eines Mindesthaftungsvermgens zum Schutz der Glubiger17, o Sicherung einer Mindestausschttung, zum Schutz von Minderheitsaktionren von Aktiengesellschaften18.12

13 14

15 16

17

Nach 325 Abs. 2a HGB besteht bereits heute das Wahlrecht, einen nach internationalen Standards erstellten Jahresabschluss zur Entsprechung der Offenlegungspflichten heranzuziehen. Die 326, 327 schrnken dieses Wahlrecht auch bei kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften nicht ein. 242, 264, 297 HGB Wie spter aufgezeigt wird, dient der Zweck der Regelung von Informationsinteressen der Systematisierung der Grundstze ordnungsmiger Buchfhrung, die ihrerseits die Zweckentsprechung durch ihre normative und kodifizierende Wirkung sicherstellen. 264 Abs. 2 HGB Diese Besonderheit der deutschen Rechnungslegung begrndet faktisch eine weitere Objektivierung der Vermgenswerte und begrenzt den bilanziellen Gestaltungsraum. Beschrnkung der Ausschttung auf den Bilanzgewinn, Definition von Hchstwerten fr die Vermgensbewertung, Nichtigkeit des Jahresabschlusses bei berbewertung, Dotierung der gesetzlichen Rcklage aus dem Gewinn, u.a.

2 Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS

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Whrend das Handelsrecht Bestimmungen zur Bilanzierung und Bewertung enthlt, wurde der zugrundeliegende Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses vom Gesetzgeber offen gelassen19. Nach herrschender Meinung berwiegt die Ausschttungsbemessungsfunktion, die primr der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorbehalten ist. Die Informationsfunktion wird im Wesentlichen durch den Anhang als integraler und gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses erfllt. Aufgabe des Anhangs ist es deshalb auch, die entsprechend der Abkopplungsthese von Moxter entstandenen Einblicksverzerrungen zu kompensieren.

2.1.1 Sonderfunktion des KonzernabschlussesAusgehend von der Interessendivergenz kommt dem Konzernabschluss eine Sonderrolle zu. Aufgrund der fehlenden Rechtspersnlichkeit des Konzerns stellt der Konzernabschluss auch keine Anspruchsgrundlage fr externe Interessengruppen dar. Als zustzliches und selbstndiges Informationsinstrument erfllt der Konzernabschluss ergnzende Informations- und Dokumentationspflichten zum Ausgleich der in der Interessendivergenz begrndeten Informationsdefizite der Einzelabschlsse. Eine Funktion, der nach bisherigem Verstndnis nur unzureichend entsprochen wird und fr welche die IFRS einen wichtigen regulatorischen Orientierungsrahmen darstellen.

2.1.2 Grundstze der Vermgensbewertung nach HGBDie Manipulationsfreiheit und Objektivitt des Vermgensbegriffes nach HGB basiert auf der Rechtsnorm der GoB, die als unbestimmter Rechtsbegriff normativen Charakter entfalten. Fr die Bestimmung dieser Rechtsnorm knnen zwei Verfahren herangezogen werden: Nach der induktiven Methode leiten sich die GoB aus der Buchfhrungs- und Bilanzierungspraxis eines ordentlichen und ehrenwerten Kaufmanns ab. Obwohl ein gesellschaftlicher Konsens ber die Interpretation der induktiven Kaufmannseigenschaft bestehen sollte, erweist sich in der Praxis die deduktive Methode, wonach sich die GoB aus dem Zweck des Jahresabschlusses ergeben, als praktikabler. Eine anerkannte Systematisierung der GoB nach der deduktiven Methode sind die von Leffson aus den Aufgaben von Buchfhrung und Abschluss entwickelten grundstzlichen Forderungen, die in Obere Grundstze und abgeleitete Untere Grundstze klassifiziert werden. Whrend die Unteren Grundstze bei der Behandlung einzelner Positionen im Rahmen der Abschlusserstellung Bercksichtigung finden, dienen die Oberen Grundstze der sachgerechten Klrung des unbestimmten Rechtsbegriffs der

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Mindestwertvorschriften, Begrenzung auerplanmiger Abschreibungen bei vorbergehender Wertminderung, Wertaufholungsgebot, Begrenzung der Rcklagenbildungsmglichkeiten, u.a. Abweichend hiervon ist der Zweck von Sonderbilanzen vom Gesetzgeber klar definiert.

2 Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS

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GoB und reflektieren damit den gegenwrtigen Stand der Rechtssprechung beziehungsweise sind im HGB20 kodifiziert.Obere Grundstze ordnungsmiger Buchfhrung Rahmengrundstze Richtigkeit und Willkrfreiheit Klarheit Vollstndigkeit Abgrenzungsgrundstze Realisationsprinzip Sachliche Abgrenzung Zeitliche Abgrenzung Imparitsprinzip Ergnzende Grundstze Stetigkeit Vorsicht Periodisierung von Vermgensvernderungen

Tabelle 2: Obere Grundstze ordnungsmiger Buchfhrung nach Leffson. (Quelle: Eigene Darstellung) Leffson begrndet die Bilanzidentitt - die Reliabilitt des Ausweises von Vermgensnderungen fr einzelne Periodenabschlsse sowie fr die Totalperiode21 - ausschlielich aus dem Prinzip der Vollstndigkeit (Coenenberg, 2005). Baetge u.a. dagegen sehen diese in gleicher Weise durch das Vorsichtsprinzip (Bewertungshhe) und das Prinzip der Stetigkeit (Kontinuitt der Bewertungsmethoden) gewhrleistet (Baetge, Kirsch, & Thiele, 2007). Beide Prinzipien sind eng mit den Abgrenzungsgrundstzen verbunden und deshalb fr die Betrachtung relevant. Der von Leffson nicht explizit aufgestellte Grundsatz der Fortfhrung der Unternehmensttigkeit, das sogenannte Going-Concern-Prinzip, kann aus den allgemein gltigen GoB abgeleitet werden. Grundlage der Annahme sind der Grundsatz der Richtigkeit und Willkrfreiheit, die Forderung nach Vergleichbarkeit der Jahresabschlussinformationen und das Realisationsprinzip. Demnach ist bei der Bewertung der Vermgensgegenstnde und Schulden von der Annahme auszugehen, dass das Unternehmen ber den Abschlussstichtag hinaus fortgefhrt wird (Coenenberg, 2005). Im Folgenden soll die Betrachtung auf die Abgrenzungsgrundstze beschrnkt werden, die in vier Prinzipien charakterisiert sind und im ergnzenden Grundsatz der Vorsicht eine weitere Detaillierung erhalten. Das zentrale Realisationsprinzip gibt vor, wann und zu welchem Wert eine Leistung realisiert wird und ertragsrelevant in der Bilanz auszuweisen ist. Whrend die sachliche und zeitliche Abgrenzung in weiteren Grundstzen geregelt wird, sind Bewertungsfragen Teil der Unteren Grundstze und werden im Kontext deren Anwendung przisiert und im HGB kodifiziert.

20 21

Vgl. 239, 246, 252 HGB. Lebensdauer des Unternehmens

2 Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS

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Wenn das Realisationsprinzip die Realisierung von Vermgensnderungen eng mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung verknpft, dann kann aus der Verbindung mit dem Grundsatz der Vorsicht ein weiteres Prinzip der periodengerechten Abgrenzung abgeleitet werden: das Imparittsprinzip. Dieses stellt eine Ausnahme zum Realisationsprinzip dar und verlangt, dass einzelgeschftliche Verluste so frh wie mglich, unabhngig vom Leistungszeitpunkt erfolgswirksam erfasst werden. Es setzt damit das Realisationsprinzip fr (antizipierbare) Verluste auer Kraft. Ausdruck findet das Imparittsprinzip bei der verbindlichen Anwendung des Niederstwertprinzips bei Aktiva, des Hchstwertprinzips bei Passiva und der Notwendigkeit zur Bildung von Rckstellungen bei Drohverlusten.Wertnderungsarten Leistungsbezogen Nicht streng zeitraumbezogen Streng zeitraumbezogen

Wertsteigerung

Realisationsprinzip: Erfassung in der Periode, in der die Leistung realisiert wurde

Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung: Zeitproportionale Aufteilung auf die Zeitrume

leistungsbezogen

Nicht

Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung: Ausweis im Zeitpunkt des Anfalls

Kein Verlust

Wertminderung

absehbar

Leistungsbezogen

Grundsatz der sachlichen Abgrenzung: Erfassung analog zum sachlich zugehrigen Ertrag Imparittsprinzip:

Grundsatz der zeitlichen / sachlichen Abgrenzung

absehbar

Verlust

Ausweis bei Bekanntwerden (in Hhe des absehbaren Verlustes; der Restbetrag wird wie die brigen leistungsbezogenen Wertminderungen periodisiert)

Abbildung 2: Wertnderungsarten und Abgrenzungsgrundstze (Quelle: Entnommen aus (Coenenberg, 2005), S. 45)

2.1.3 Reliabilitt der Vermgensaufstellung nach HGBTrotz einiger Unschrfen, die sich beispielsweise aus der Bestandsbewertung (Vorrte, unfertige Erzeugnisse) oder der Bewertung latenter Risiken (Gewhrleistung, Forderungen, Brgschaften) ergeben, liefert der HGB Abschluss aussagefhige, weitgehend manipulationsfreie Informationen ber den in der Berichtsperiode realisierten wirtschaftlichen Erfolg und ber die objektiven wirtschaftlichen Verhltnisse zum Zeitpunkt der Rechnungslegung (Coenenberg, 2005).

2 Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS

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Die Reliabilitt der Vermgensaufstellung als zentraler Aspekt der in den GoB systematisierten und im HGB kodifizierten Bilanzierungspraxis eines ordentlichen und ehrenwerten Kaufmann, findet ihren Ausdruck im Realisationsprinzip und im Imparittsprinzip. Sie sind damit explizite Gtekriterien einer an den bisherigen Grundstzen orientierten Diskussion der Grundlagen und Methoden zur Vermgenswertermittlung nach IFRS.

2.2

Externe Rechnungslegung nach IFRS

Wie die GoB stellen auch die Rechtsnormen der IFRS kein gesetzliches Regelwerk dar. Entwickelt werden die IFRS vom International Accounting Standards Board (IASB) in Zusammenarbeit mit der Praxis, verschiedenen normgebenden Institutionen, den Fachverbnden der Wirtschaftsprfung22, der Wissenschaft und der Rechtsprechung. Das IASB ist ein Organ der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) unter deren Dach seit 2001 auch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFIRC) organisiert ist. Beratend untersttzt wird das IASB (14 Mitglieder) vom greren Standards Advisory Council (SAC, 50 Mitglieder).

Abbildung 3: Organisationsstruktur der IASCF (Quelle: www.iasb.org) Zu den Grndungsmitgliedern der IASB23 im Jahr 1973 zhlt auch die Bundesrepublik Deutschland. Ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zum HGB und den GoB ergibt sich bereits aus den Zielsetzungen des IASB aus denen sich primre Adressaten und der Zweck des Jahresabschlusses ableiten.22 23

Wirtschaftsprferkammer und Institut der Wirtschaftsprfer (DIW) bis 2001 IASC

2 Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS

16

Das IASB verfolgt das Ziel im Interesse der ffentlichkeit einheitliche, qualitativ hochwertige, verstndliche und durchsetzbare globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die zu einer qualitativ hochwertigen, transparenten und vergleichbaren Informationsdarstellung in den Jahresabschlssen und anderen Finanzberichten fhren, um Kapitalmarktteilnehmer und andere Nutzer bei der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung zu untersttzen. Zur Durchsetzung seiner Ziele beschrnkt sich das IASB nicht nur auf die Verffentlichung von Grundstzen und Prinzipien, wie sie sich aus den GoB ableiten, sondern ergnzt die bergeordneten Prinzipien der Rechnungslegungsnormen um detaillierte Einzelfallregelungen in Form internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS). Die Normsetzung und Sicherstellung der Einhaltung der Standards erfolgt dabei auerhalb der Rechtsprechung durch privatrechtliche Institutionen und Personengruppen (Coenenberg, 2005).

2.2.1 Grundstze der Vermgensbewertung nach IFRSDie bei der Rechnungslegung nach IFRS zu beachtenden Grundstze finden sich im konzeptionellen Rahmen der IFRS, dem Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements24. Dabei dienen die im konzeptionellen Rahmen oder den Bilanzierungsstandards kodifizierten Grundstze der ausschlielichen Zielsetzung der Untersttzung bei der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung (decision usefulness). Nach Auffassung des IASB gewhrleistet die an den Prinzipien der IFRS ausgerichtete Rechnungslegung eine den Anforderungen des 264 HGB vergleichbare Darstellung der den tatschlichen Verhltnissen entsprechendes Bild der Vermgens-, Finanz- und Ertragslage25. In IAS 1.13 wird diese Darstellung als fair presentation bezeichnet26. Ausgehend von dieser Zielsetzung unterstellt die Rechnungslegung nach IFRS zwei grundlegende Annahmen (underlying assumptions): Annahme der Unternehmensfortfhrung - going concern (IAS 1.23) Beachtung der periodengerechten Erfolgsermittlung - acural basis (IAS 1.25)

Erfordernisse zur Beachtung der periodengerechten Erfolgsermittlung werden durch das Realisiationsprinzip, ergnzt um den Grundsatz der sachlichen Abgrenzung

24 25 26

Teile daraus sind in IAS 1 verankert. Was im Rahmen dieses Aufsatzes noch zu berprfen sein wird. IFRS 2008, 2. Auflage. Synonym verwendet zur ebenfalls gebruchlichen Formulierung true and fair view.

2 Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS

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(Matching Principle) und den Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung (deferrals) przisiert. Trotz identischer Nomenklatur unterscheidet sich das Realisationsprinzip der IFRS wesentlich vom Realisationsprinzip nach GoB. Whrend nach den GoB das Realisiationsprinzip in Verbindung mit dem Vorsichtsprinzip den erfolgswirksamen Ansatz von Ertrgen an deren tatschliche Realisierung knpft, erfordern die IFRS lediglich die jederzeitige Realisierbarkeit als Voraussetzung fr den bilanziellen Ausweis. Aus den Prinzipien der Grundannahmen und den Nebenbedingungen der Relevanz und Reliabilitt (Constraints on Relevant and Reliable Information) ergeben sich die qualitativen Charakteristiken eines nach den IFRS aufgestellten Jahresabschlusses: Verstndlichkeit, Vergleichbarkeit, Relevanz und Reliabilitt. Einfluss auf die Informationsfunktion des Jahresabschlusses nach IFRS hat die Gewichtungsfreiheit der qualitativen Charakteristika, sowie die notwendige Interpretation der Nebenbedingungen (constraints). Gerade die Forderungen nach zeitnaher Information (Timeliness) und nach Ausgewogenheit zwischen Aufwand und Nutzen der Informationsgewinnung (Balance between benefit and cost) korrelieren negativ mit der Reliabilitt der Berichterstattung.

2.2.2 Relevanz und Reliabilitt des Jahresabschlusses nach IFRSNach dem Grundsatz der Relevanz in den IFRS ist Information dann relevant, wenn durch ihre Darstellung die Hauptzielsetzung der IFRS Rechnungslegung, die Beeinflussung der Entscheidungsfindung der Adressaten - primr der Kapitalmarktteilnehmer, untersttzt wird. Die Beeinflussung bezieht sich dabei auf die Beurteilung vergangener, gegenwrtiger oder knftiger Ereignisse, respektive auf die Besttigung oder Korrektur vergangener Einschtzungen. Fr die Einschtzung der Relevanz einer Information im Rahmen der Rechnungslegung dienen deren Eigenart (nature) und ihre Wesentlichkeit (materiality): Bestimmte Informationen sind bereits aufgrund ihrer Eigenart relevant; bei anderen Informationen ergibt sich die Relevanz aus dem wesentlichen Einfluss27 auf die den tatschlichen Verhltnissen entsprechende Informationsdarstellung. Dem Grundsatz der Relevanz, steht der Grundsatz der Reliabilitt gegenber. Information, die verffentlicht wird, muss verlsslich, also frei von wesentlichen Fehlern und subjektiven Verzerrungen sein. Der Grundsatz der Reliabilitt konkurriert daher mit dem Grundsatz der Relevanz dahingehend, dass Information weger ihrer Eigenart oder Wesentlichkeit relevant ist, ihre nicht verlssliche Datengrundlage jedoch zur Fehlinterpretation fhren kann (IAS 8.5).

27

Bercksichtigung, Nichtbercksichtigung oder fehlerhafte Darstellung knnen zu einer Verzerrung der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung fhren.

2 Die Informationsdarstellung nach HGB und IFRS

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Der Grundsatz der Reliabilitt erfordert deshalb, dass Informationen, die im Rahmen der Rechnungslegung Verwendung finden, zustzlich auf Entsprechung der nachstehenden fnf untergeordneten Prinzipien berprft werden: Prinzip der glaubwrdigen Darstellung der tatschlichen Vorgnge (faithful representation) Prinzip des Vorrangs der tatschlichen wirtschaftlichen Verhltnisse (substance over form) Prinzip der Objektivitt (Verzerrungsfreiheit) der dargestellten Information (neutrality) Prinzip der Vorsicht (prudence) Prinzip der Vollstndigkeit (completeness)

Abbildung 4: Rechnungslegungsgrundstze nach IFRS (Quelle: entnommen aus (Coenenberg, 2005) S. 60)) Insgesamt findet das in den GoB vorherrschende Prinzip der Vorsicht in den IFRS nur eine nachrangige Bercksichtigung. Das Realisationsprinzip der IFRS limitiert den erfolgswirksamen Ansatz nicht - wie die GoB - durch die tatschliche Realisierung, sondern nur durch die jederzeitige Realisierbarkeit. Zustzlich wird im Grundsatz der Reliabilitt die vorsichtige Bilanzierung zustzlich eingeschrnkt. So darf nach IFRS das Prinzip der Vorsicht nicht zur Bildung stiller Reserven, bertriebenen Rckstellungen, zur bewussten Unterbewertung von Vermgenswerten oder zur berbewertung von Verbindlichkeiten oder Aufwendungen herangezogen werden.

3 Informations- und Datenbasis der IFRS

19

3

Informations- und Datenbasis der IFRS

Fr die Informationsdarstellung zur Entscheidungsuntersttzung von Kapitalmarktteilnehmern, unterstellen die IFRS eine konomische Betrachtungsweise denen die Sichtweise des Managements der rechnungslegenden Unternehmen am nchsten kommt. Konzeptionell basiert diese berlegung auf dem Shareholder Value Prinzip der wertorientierten Unternehmensfhrung: Die Ausrichtung der Unternehmensfhrung am Unternehmenswert fhrt dazu, dass das Management seine Handlungen primr an den Interessen des Kapitalmarktes orientiert. Umgekehrt ergibt sich daraus, dass wertrelevante Informationen des Managements als relevante Informationen fr die Investoren angesehen werden mssen (Weienberger & Maier, Der Management Approach in der IFRS Rechnungslegung - Working Paper 3 / 2006, 2006). Daraus resultieren in der Praxis Notwendigkeiten und Anstze zur Zusammenfhrung von interner und externer Rechnungslegung, deren Grundberlegungen im Folgenden dargestellt werden.

3.1

Management Approach

Ziel der Finanzberichterstattung aus Sicht des Managements ist der transparente Ausweis von wertrelevanten Chancen und Risiken. Fr Auenstehende ermglicht diese Darstellung eine fundierte Einschtzung der Zielrichtung der Aktivitten des Managements, so dass sie ihre investitionsorientierten Entscheidungen auf derselben Entscheidungsgrundlage treffen, auf der das Management seine unternehmerischen Entscheidungen trifft. Die externe Rechnungslegung auf Basis interner Steuerungsdaten entspricht damit der in den IFRS definierten Anforderung einer Berichterstattung through the managements eyes. In der Praxis bedeutet das, dass Controlling Informationen, die fr interne Zwecke generiert wurden, eine Zweitverwertung im Rahmen der Finanzberichterstattung erfahren. Diese als Management Approach bezeichnete Vorgehensweise findet unmittelbar Anwendung bei der Segmentabgrenzung (IAS 14) und der Vermgensbewertung auf Basis von Wiederbeschaffungswerten (IAS 16, IAS 36), sowie mittelbare Anwendung bei der Bewertung von Fertigungsauftrgen (IAS 11) oder der auerplanmigen Wertminderung (IAS 36)28.28

Wie spter noch aufzuzeigen sein wird, bedeutet die Anwendung des Management Approach in der speziellen Anwendung des IAS 36, dass Segmentbildung, Planungsrechnung und Risikomanagementinformationen des internen Controlling mittelbar im Rahmen der externen Finanzberichterstattung verwendet werden und damit den Prinzipien der IFRS zu entsprechen haben.

3 Informations- und Datenbasis der IFRS

20

3.2

Risk-and-Reward Approach

Die am Ursprung von Chancen und Risiken orientierte symmetrische Zuordnung von segmentspezifisch relevanten Sachverhalten wird als Risk-and-Reward-Approach verstanden. Zielsetzung ist die Erhhung der Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit anderen Unternehmen und die Verbesserung der Verstndlichkeit der sich ergebenden Informationen (IAS 14.30). IAS 14 verlangt die symmetrische Darstellung von Informationen fr Geschftssegmente und geographische Segmente (IAS 14 IN2/IN6) um bisherige und knftige Risiken und Ertrge des Unternehmens besser zu verstehen und einschtzen zu knnen. Aufwendungen fr Vermgenswerte drfen nur dann einem Segment belastet werden, wenn der entsprechende abschreibungsfhige Vermgensgegenstand ebenfalls in das Segmentvermgen einbezogen wird. die Orientierung bei der Segmentbestimmung an der internen Organisationsstruktur und dem internen Berichtssystem (IAS 14.28). die Anwendung gleicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Aufstellung der Segmentinformation, wie beim Konzern- oder Einzelabschluss (IN4). die Anwendung der Grundstze der Relevanz und der Reliabilitt, wie sie im IASC-Rahmenkonzept fr die Aufstellung und Darstellung von Abschlssen bestimmt sind (IAS 14.15)

Eine in vielen Unternehmen etablierte Segmentbildung nach organisatorischen Kriterien, beispielsweise nach juristischen Einheiten, die sich weder in Bezug auf die erbrachten Leistungen noch in den geographischen Handlungsfeldern unterscheiden, ist jedoch in den IAS nicht zugelassen. IAS 27 (b) gibt in solchen ungewhnlichen Fllen vor, dass das Management bestimmt, welches Segmentierungsmerkmal (Produkt oder Geographie) die Zuordnung der Risiken und Ertrge am besten widerspiegelt um die Segmentinformationen darzustellen. Der vorherrschende Ursprung der Risiken und Ertrge wird dann zum primren Berichtsformat, der sekundre Ursprung wird zum sekundren Berichtsformat (IAS 14.28)29. IAS 14 bestimmt damit przise Anforderungen an die organisatorische Struktur des internen Finanzberichtswesens. In der Zielsetzung des IASB stellt die zu erreichende Vergleichbarkeit der Berichtssegmente, einschlielich der Annahmen der Planungsrechnung und des implizierten Risikomanagements, die Reliabilitt der Datenbasis fr deren Zweitverwertung in der externen Rechnungslegung im Sinne des Management Approachs sicher.

29

Fr die Segmentinformation wird in IAS 14.29 eine Matrixdarstellung der Geschfts- und geographischen Segmente vorgeschlagen, jedoch nicht eingefordert.

3 Informations- und Datenbasis der IFRS

21

3.3

Fair-Value Bewertung

In IFRS erfolgt die Bilanzierung von bestimmten Vermgenswerten und - unter restriktiven Bedingungen auch von Verbindlichkeiten - auf Basis einer Bewertung nach dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value). Whrend im HGB der Fair Value nur zum Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung eines Vermgenswertes magebend ist, ist die Fair Value Bewertung nach IFRS sowohl fr die Erstbewertung als auch fr die Folgebewertung verbindlich. Im Unterschied zum HGB, welches die Hchstbewertung von Vermgenswerten auf den Fair Value zum Zeitpunkt der Erstbilanzierung30 limitiert, orientiert sich der Fair Value in IFRS nach dem oben dargestellten Realisationsprinzip der IFRS. Eine Definition des Fair Value fehlt im Rahmenkonzept des IASB, sodass ein gltiges Verstndnis ber den Fair Value nach IFRS aus der einheitlichen Definition in den Standards abgeleitet werden muss: Der Fair Value wird demnach als der Betrag verstanden, zu dem sachverstndige, vertragswillige und voneinander unabhngige Geschftspartner den Vermgenswert tauschen, bzw. zu dem eine Schuld beglichen werden kann (IFRS 3, Anhang A). Die Fair-Value-Bewertung findet u.a. bei der Bewertung von Sachanlagen (IAS 16) Bewertung immateriellen Anlagevermgenswerten (IAS 38) Bewertung von Finanzinstrumenten (IAS 39) Bewertung von Renditeimmobilien (IAS 40)

sowie bei der Ermittlung des Wertminderungsbedarfs (impairment) fr nicht-finanzielles Anlagevermgen (Sachanlagen und immaterielle Anlagen) und Goodwill (IAS 36)

Anwendung. Die Ermittlung des Fair Value erfolgt prinzipiell nach einer dreistufigen Wertermittlungshierarchie (Coenenberg, 2005): Marktwert (mark-to-market) Die Bewertung orientiert sich am Marktpreis, der bei einer Veruerung auf einem aktiven Markt erzielt werden knnte bzw. bei einer Akquisition zu zahlen wre (IAS 38.8). Vergleichswert Kann ein Marktwert nicht ermittelt werden, kann der Marktpreis eines Objektes mit vergleichbaren wertbildenden Eigenschaften ermittelt und als Marktpreis des zu bewertenden Objektes unterstellt werden Berechneter Wert (mark-to-model) Wenn weder der Marktpreis noch ein Vergleichswert ermittelt werden knnen sind zur Bestimmung des Marktpreises (Veruerungs- oder Wiederbeschaffungskosten) finanzmathematische Bewertungsverfahren anzuwenden.30

Vgl. 280 Abs. 1 HGB

3 Informations- und Datenbasis der IFRS

22

Nach dem Konzept der Fair-Value-Bewertung stellt der ermittelte beizulegende Zeitwert einen reellen oder idealisierten Marktwert dar, in dem sich das Wissen und die Erwartungen aller Marktteilnehmer, unter der Prmisse vollkommener und vollstndiger Mrkte, widerspiegeln. Konzeptionell soll mit diesem Verfahren der Forderung nach einer verzerrungsfreien, objektiven Informationsdarstellung entsprochen werden.

3.4

Prinzip der Abgrenzung der betrieblichen Sphre

Aus dem Grundsatz der Vergleichbarkeit abgeleitet sind auerordentliche und auerbetriebliche Vorgnge (gains, losses) getrennt von den planmigen betrieblichen Erfolgskomponenten (income, expenses) auszuweisen. Bewertungsvorgnge, die keine Information ber die operative Leistung des Unternehmens liefern, werden nicht als Teil des Jahresergebnisses, sondern in Form erfolgsneutraler Eigenkapitalvernderungen ausgewiesen. Aus der Elimination von nicht oder nur gering steuerbaren Einzel- oder Zufallsereignissen sollen Rckschlsse auf die tatschliche Managementleistung und auf die Prognose zuknftiger Erfolge vereinfacht werden. Dieses Prinzip entspricht der allgemeinen Sichtweise des internen Controllings und wird in IFRS auf die Prinzipien der externen Rechnungslegung ausgedehnt (Weienberger, IFRS fr Controller, 2007).

4 Bewertung von Vermgensgegenstnden

23

4

Bewertung von Vermgensgegenstnden

Die IFRS verstehen unter Vermgenswerten verfgbare Ressourcen, aus denen dem Unternehmen zuknftig Nutzen zufliet. Der in den IFRS verwendete Vermgensbegriffe verbindet den Wert mit den dem Eigentmer zustehenden Rechten (property rights), der diesen Vermgenswert fortgesetzt nutzen (Fortsetzungswert) oder veruern (Veruerungswert) kann (Weienberger, IFRS fr Controller, 2007). Diese Verwendung entspricht dem Realisationsprinzip der IFRS und den daraus hervorgehenden Bewertungsanstzen. Nachdem in den vorigen Abschnitten bereits auf die Bewertungsgrundstze eingegangen wurde, sollen nachstehend die aus der Fair-Value-Bewertung angewandten Bewertungsmodelle und Wertkorrekturen dargestellt werden.

4.1

Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermgenswerten

Sachanlagen sind nach den IFRS entsprechend dem wirtschaftlichen Eigentum, unabhngig vom rechtlichen Eigentum31 zu aktivieren. IAS 16.7 schreibt die Aktivierung dann vor, wenn ein asset nachstehende Ansatzkriterien erfllt: Es muss wahrscheinlich sein, dass ein mit der Sachanlage verbundener zuknftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zuflieen wird, und Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlage verlsslich bewertet werden knnen.

Ein Immaterieller Vermgenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetrer Vermgenswert ohne physische Substanz (IAS 38). IFRS unterscheidet in Immaterielle Vermgenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und solche mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Die planmige Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermgenswerte mit einer beschrnkten Nutzungsdauer wird durch planmige Abschreibungen erfasst. Immaterielle Vermgenswerte mit unbeschrnkter Nutzungsdauer unterliegen keiner planmigen Wertminderung und knnen deshalb auch nicht planmig abgeschrieben werden (Impairment only). Die Erstbewertung von Sachanlagen (IAS 16) und immaterieller Vermgenswerte32 (IAS 38) erfolgt grundstzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dieses als Anschaffungskostenmodell (IAS 16.30, IAS 38.74) bezeichnete Bewertungsmodell bildet die bliche Bewertungsobergrenze.

31

Die Behandlung von Leasingvertrgen, insbesondere die Bewertung und Bilanzierung von Vermgenswerten und Schulden sind in IAS 17 geregelt.

4 Bewertung von Vermgensgegenstnden

24

Abweichend hiervon kann in Einzelfllen eine Neubewertung (Revaluation) zur Ermittlung des Fair Value durchgefhrt werden (IAS 16.31-49, IAS 38.74-87). Ergibt sich aus dem Neubewertungsmodell ein Fair Value, der vom Buchwert abweicht, kann ein positiver Differenzbetrag bis zur Hhe vorangegangener auerplanmiger Abwertungen zugeschrieben werden. Ein darber hinaus gehender Aufwertungsbetrag darf als Neubewertungsrcklage (revaluation surplus) in das Eigenkapital gebucht werden (IAS 16.39, IAS 38.85). Festgestellte Wertminderungen werden gegen eine gegebenenfalls bestehende Neubewertungsrcklage gebucht (IAS 36.60). Weiterer Abwertungsbedarf ist direkt GuV-wirksam als Aufwand zu erfassen (IAS 16.40; IAS 38.86). Wird eine Sachanlage neu bewertet, ist die ganze Gruppe der Sachanlagen, zu denen der Gegenstand gehrt, neu zu bewerten (IAS 16.36). Die Anwendung des Neubewertungsmodells ist nur in der Folgebewertung zulssig und setzt eine Erstbewertung nach dem Anschaffungskostenmodell voraus (IAS 38.76). Aufwendungen die bereits in einem Jahresabschluss als Aufwendungen ausgewiesen wurden, sind von einer nachtrglichen Aktivierung ausgeschlossen (IAS 38.65, IAS 38.71).

4.2

Bewertung von Geschfts- oder Firmenwerten

Geschfts- oder Firmenwerte (Goodwill) werden beim Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Der Goodwill ist dabei zum Zeitpunkt des Zugangs auf die Gruppen von Vermgenswerten (Cash Generating Unit, CGU) zu verteilen, deren zahlungsmittelgenerierender Funktion der zugegangene Goodwill dient. Eine CGU ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermgenswerten, die Zahlungsstrme weitestgehend unabhngig von anderen Vermgenswerten oder Gruppen von Vermgenswerten generiert (IAS 36.6). Zur berwachung des Goodwills sind die Berichtsstrukturen nach IFRS so zu gestalten, dass die Grenze einer CGU kongruent mit einem Berichtssegment oder einer Teilmenge eines Berichtssegments nach IAS 14 ist. Die Definition zahlungsmittelgenerierender Einheiten fr gleiche Vermgenswerte ist von Periode zu Periode stetig zu identifizieren. nderungen sind nur in gerechtfertigten Fllen zulssig (IAS 36.72). quivalent zu den immateriellen Vermgenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer sind auh auf den Goodwill keine planmigen Abschreibungen zulssig (Impairment only). Im Fall der auerplanmigen Wertminderung einer Gruppe von Vermgenswerten erfolgt die Abwertung auf den einzelnen Gegenstand bis zur Hhe des Goodwill. Eine bersteigende Wertminderung ist ratierlich auf alle Vermgensgegenstnde der CGU zu verteilen (IAS 36.105). Eine Reihenfolge oder Gewichtung ist nicht vorgegeben. Die Restriktionen der Segmentabgrenzung nach IAS 14, verbunden mit der Stetigkeit der CGU-Bildung (IAS 36.72) knnen bei vertikaler oder horizontaler Integration der Unternehmensttigkeit zu nicht erfllbaren Einschrnkungen in der Praxis fhren.

4 Bewertung von Vermgensgegenstnden

25

4.3

Gemeinschaftlich genutzte Vermgensgegenstnde

Einen Sonderfall bei der Bewertung von Vermgenswerten stellen gemeinschaftlich genutzte Vermgensgegenstnde (corporate assets) dar. Analog der Systematik der Unternehmensbewertung sind dies diejenigen Vermgensgegenstnde, die nicht dem Unternehmenswert zurechenbar sind aber den Wert des Eigenkapitals beeinflussen. IAS 36.100 benennt beispielhaft die Konzernzentrale, die Informationsverarbeitung (IT) oder FuE-Einrichtungen als solche gemeinschaftlich genutzte Vermgenswerte. Corporate Assets erzeugen per definitionem keine eigenstndigen Mittelzuflsse und knnen auch im Buchwert nicht in voller Hhe einer CGU oder einer Gruppe von CGUs zugeordnet werden. quivalent zur Kostenumlage von Hilfskostenstellen erfordert IAS 36.101 die Anwendung von Verteilungsschlsseln fr die Zuordnung von Wertminderungen der Corporate Assets auf die am Nutzen partizipierenden CGUs. Fr die Feststellung der Wertminderung enthlt IAS 36.102 umfassende Vorgaben fr die Zuordnung von Corporate Assets auf CGUs und die Durchfhrung der Bewertung. So ist bei fehlender Teilzuordnungsmglichkeit zuerst eine isolierte Betrachtung der CGU und anschlieend eine Bewertung der CGU unter Einbeziehung der Corporate Assets vorzunehmen. Realittsfern aber in richtiger Auslegung der IFRS bedeutet dies, dass als einzige CGU Gruppe mit fehlerfreier Teilzuordnung der Corporate Assets nur das Gesamtunternehmen betrachtet und bewertet werden kann. Ein Corporate Asset ist dann so lange nicht im Wert zu mindern, wie der Unternehmensgesamtwert hher als der Gesamtbuchwert ist und das betreffende Corporate Asset als nutzbarer Vermgenswert im Anlagevermgen gefhrt wird.

4 Bewertung von Vermgensgegenstnden

26

4.4

Wertkorrekturen

Zur Bestimmung des tatschlichen Bewertungsansatzes sind Sachanlagen, immaterielle Vermgensgegenstnde und Geschfts- oder Firmenwerte einem regelmigen Wertminderungstest (Impairment Test) zu unterziehen (IAS 36). Der sogenannte Full Fair Value wird dabei durch Wertkorrekturen ersetzt. bersteigt der Buchwert den korrigierten Fair Value, sind auerplanmige Abschreibungen auf Basis der festgestellten Wertminderung vorzunehmen. Der zur Wertminderungsprfung anzuwendende Bewertungsansatz orientiert sich an der Fair-Value Bewertung entsprechend dem Realisationsprinzip. Zur Ermittlung des fortgesetzten Nutzungs- oder realisierbaren Veruerungswertes wird der Fair-Value um Folgekosten der Nutzung oder der Realisierung korrigiert. IAS 36.6 unterstellt hierbei einen aktiven Markt (IAs 38.8) auf dem die gehandelten Produkte homogen sind, vertragswillige Kufer und Verkufer jederzeit gefunden werden knnen und die Preise fr alle Markteilnehmer transparent sind.

4.4.1 Fair Value less cost to sellDer beizulegende Zeitwert abzglich der Verkaufskosten (fair value less cost to sell, IAS 36.6) ist der Liquidationswert, der durch den Verkauf eines Vermgenswertes oder einer CGU zu den oben beschriebenen Marktbedingungen nach Abzug der Veruerungskosten erzielt werden knnte (Nettozeitwert). Fr die Ermittlung des Fair Value findet das hierarchische Modell der Fair-Value Bewertung Anwendung. Der Marktpreis ergibt sich idealerweise aus einem bindenden Verkaufsvertrag (IAS 36.25). Liegt ein solcher nicht vor, kann als Vergleichswert der Marktpreis (soweit ein aktiver Markt vorliegt) oder der Preis der jngsten realisierten Transaktion desselben Vermgenswertes unterstellt werden (IAS 36.26). Erst wenn keiner der beiden Werte ermittelt werden kann, ist der beizulegende Zeitwert auf Basis der jngsten Vergleichstransaktion eines hnlichen Vermgenswertes innerhalb derselben Branche zu schtzen. Abschlieend ist der so festgestellte Zeitwert um die Kosten der Veruerung zu mindern. Beispiele fr derartige Kosten sind Gerichts- und Anwaltskosten, Brsenumsatzsteuern und hnliche Transaktionssteuern, die Aufwendungen fr die Beseitigung des Vermgenswertes und die direkt zurechenbaren Aufwendungen, um den Vermgenswert in den entsprechenden Zustand fr seinen Verkauf zu versetzen (IAS 36.28). Nicht zurechenbar sind jedoch die Aufwendungen und Kostenentlastungen, die sich aus der Restrukturierung in Folge der Veruerung ergeben. Explizit verweist IAS 36.28 hierbei auf die in IAS 19 nher definierten Leistungen an Arbeitnehmer. Der Korrekturwert des fair value less cost to sell orientiert sich am Liquidationswert eines einzelnen Vermgensgegenstandes und steht damit im Widerspruch zum Grundsatz des going concern im Rahmenkonzept der IFRS. Zustzlich werden die

4 Bewertung von Vermgensgegenstnden

27

fr die Entscheidungen des Managements grundlegenden Folgeeffekte aufgrund der ausschlielichen Bercksichtigung der direkten Transaktionskosten eliminiert. Die substanzorientierte Betrachtung dieses Wertansatzes folgt dem Anspruch maximaler Objektivitt der Informationsdarstellung bezogen auf das wirtschaftliche Potential des einzelnen Vermgensgegenstandes; diese einzelwertorientierte Substanzbetrachtung konkurriert mit in dem IFRS implizierten Management Approach.

4.4.2 Value in useDer Ertrags- oder Nutzungswert (value in use, IAS 36.6) ist der Barwert (Present Value) der erwarteten knftigen Zahlungsstrme aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermgenswertes oder einer Gruppe von Vermgenswerten und aus deren letztendlicher Veruerung (disposal) am Ende der Nutzungsdauer (IAS 36.31). Die Berechnung des value in use hat auf der jngsten von der Unternehmensleitung genehmigten Finanzplanung (IAS 36.33.b) aufzubauen 33. Neben der internen Finanzplanung sind auch externe Erkenntnismglichkeiten in die Prognose einzubeziehen (IAS 36.33a). Wird aufgrund eines gerechtfertigten Einwands von der Fnf-JahresPrognose abgewichen, ergibt sich der Gesamtplanungszeitraum aus der Restlebensdauer des fhrenden Vermgenswertes der Bewertungsebene 34. Die Prognose hat dabei auf Grundlage gegenwrtiger Nutzungsmglichkeiten zu erfolgen. Demzufolge sind knftige Erhaltungsaufwendungen in der Prognose zu bercksichtigen, whrend Restrukturierungsaufwnde, Nutzungserweiterungen oder Kosteneinsparungen nicht in der Prognose bercksichtigt werden drfen (IAS 36.44). Die so ermittelten Zahlungsstrme sind vor Steuer darzustellen und mit einem angemessenen Zinssatz zu diskontieren. IAS 36.56 schreibt dabei einen Diskontierungszinssatz vor, der die gegenwrtigen Markteinschtzungen des Zinseffektes und die speziellen Risiken eines Vermgenswertes widerspiegelt. Angemessen ist diejenige Rendite, die Investoren verlangen wrden, wenn eine vergleichbare Finanzinvestition zur Alternative steht. Liegt ein solcher Wert nicht vor, kann als Vergleichswert der gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) eines brsennotierten Unternehmens, das einen wertgleichen Vermgenswert besitzt, herangezogen werden. Bercksichtigt die Prognose knftiger Zahlungsstrme bereits antizipierbare Risiken der fortgesetzten Nutzung (expected cash flow approach35), so ist ein im Diskontierungsfaktor gegebenenfalls zustzlich bercksichtigtes Risiko (traditional approach36)

33

34 35 36

Wenn ein lngerer Zeitraum nicht gerechtfertigt ist, soll sich die Prognose auf maximal fnf Jahre erstrecken (IAS 36.33b) Vgl. Kapitel 5.1.2. Erwartungswertverfahren Risikozuschlagsmethode

4 Bewertung von Vermgensgegenstnden

28

entsprechend zu korrigieren. Andernfalls wrden die Wirkungen einzelner Annahmen doppelt angerechnet (IAS 36.56)37. IAS 36.33b verweist eindeutig auf die Anwendung des Management Approach38, wobei in einer vom Grundsatz abweichenden Art und Weise auf die ausschlieliche Fortfhrung des Status Quo (Erhaltung) bei Bercksichtigung knftiger Risiken, aber ohne zulssige Bercksichtigung mglicher Einflussnahmen des Managements (Restrukturierung), als Bewertungsbasis der Prognose abgestellt wird. Kontrr zur statischen Fortschreibung des Status Quo verhlt sich ebenfalls die Vorgabe eines Diskontierungssatzes, der sich an der Rendite einer [wachstumsorientierten und hochvolatilen] Finanzinvestition orientieren soll. Investitionen, die der notwendigen Erhaltung der Wettbewerbsposition dienen und Kapazittserweiterungen im Umfang zuknftiger Marktentwicklungen beinhalten, sind nur bei grozgiger Auslegung von IAS 36.33c dem Erhaltungsaufwand und nicht der Restrukturierung zuzuordnen. Ohne diese Mglichkeit zur Auslegung stnde jede Wachstumsannahme in der Ewigen Rente der DCF Methode im Widerspruch zu den Restriktionen des IAS 36. Eine Value in use - Bewertung auf Basis der Finanz- und Budgetplanung des Managements, die blicherweise Wachstumsperspektiven auszuweisen hat, ist dann nicht mglich. Zum Zweck der IFRS-konformen Nutzungswertberechnung wre dann eine Schattenplanung aufzustellen (Ldenbach & Hoffmann, IFRS Kommentar, 2007). Fr beide Wertkorrekturanstze Nettozeitwert oder Ertragswert besteht damit ein nicht auflsbarer Konflikt zwischen dem Anspruch der verzerrungsfreien Informationsdarstellung fr Kapitalmarktteilnehmer und dem Management Approach, der sich auf steuerungs- und anreizrelevante Daten knftiger Managementleistungen bezieht.

4.4.3 Recoverable amountDer Recoverable Amount ist der hhere der beiden ermittelten Wertkorrektoren; Nettozeitwert (value in use less cost to sell) und Ertragswert (value in use). Da sich aus IAS 36.59 ein Wertminderungsaufwand dann, und nur dann ergibt, wenn der erzielbare Betrag (recoverable amount) geringer als sein Buchwert ist, ist der erzielbare Betrag die anzuwendende Testgre zur Ermittlung eines Wertminderungsbedarfs nach IAS 36.

37

38

Weitere Angaben zur Barwertermittlung nach dem DCF-Verfahren sind in IAS 36.30 bis IAS 36.57 definiert. hier durch Bezugnahme auf die jngste vom Management genehmigte Finanzplanung

4 Bewertung von Vermgensgegenstnden

29

Abbildung 5: Determinanten des Impairment Tests nach IAS 36 (Quelle: angelehnt an (Coenenberg, 2005) S. 120) Ein ermittelter Wertminderungsbedarf ist als Abwertungsverlust (Impairment loss) direkt erfolgswirksam in der GuV zu erfassen. Liegt fr einen Vermgenswert ein gebuchter revaluated amount (Folgebewertung) vor, ist der Abwertungsverlust zuerst mit einer vorhandenen Neubewertungsrcklage erfolgsneutral zu verrechnen (IAS 36.60)39. Da der recoverable amount keine eigenstndige Gre darstellt und sich aus dem hheren der beiden Wertkorrektoren ergibt, fhrt dies in der praktischen Auslegung dazu, dass die Bestimmung eines der beiden Werte fr die Durchfhrung des Buchwertvergleichs ausreichend ist. Aus dem Umfang der Regularien fr die Bestimmung des value in use knnte dabei eine Bedeutungsgewichtung der Wertkorrektoren aus den IFRS abgeleitet werden. Die Komplexitt der praktischen Anwendung und die Abweichungen vom induzierten Management Approach bei Anwendung des value in use legen dagegen die Ermittlung des fair value less cost to sell, bei welchem vereinfachend ein fiktiver Veruerungswert als Bewertungsgrundlage herangezogen werden kann, nahe. Weder die Orientierung an der bereits oben als Notwendigkeit dargestellten Schattenplanung fr die Ermittlung des Fortfhrungswertes noch die in der Praxis naheliegende, vereinfachte Bewertung auf Grundlage der Nettozeitwerte einzelner Vermgenswerte kann aber die Forderung nach einer verzerrungsfreien Informationsdarstellung auf Basis einer going concern Betrachtung des Managements erfllen.

39

Vgl. auch Kapitel 4.1.

5 Werthaltigkeit von Vermgenswerten Impairment Test nach IAS 36

30

5

Werthaltigkeit von Vermgenswerten Impairment Test nach IAS 36

Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln 3 und 4 die Fair-Value Bewertung, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Ermittlung der Wertkorrektoren Nettozeitwert und Nutzungswert diskutiert wurden, beschrnkt sich die Darstellung in diesem Kapitel auf die Darstellung des Anwendungsbereiches und der Indikatoren einer anzunehmenden Wertminderung. Die Impairment Regeln nach IAS 36 dienen zur Feststellung eines auerplanmigen Abschreibungsbedarfs von Vermgenswerten. Dabei definiert IAS 36.6 den Wertminderungsaufwand (Impairment Loss) als denjenigen Betrag, um den der Buchwert eines Vermgenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Ertrag (recoverable amount) bersteigt. Diese konomische Betrachtung ist einer Unternehmensbewertung vergleichbar. Solange der Ertragswert eines Unternehmens den Liquidationswert seiner Vermgensgegenstnde bersteigt, ist es sinnvoll das Unternehmen fortzufhren. Der Unternehmenswert bestimmt sich dann nach dem Ertragswert bei fortgefhrter Unternehmensttigkeit. bersteigt der Liquidationswert den Fortfhrungswert, ist es unter konomischer Rationalitt geboten, das Unternehmen zu liquidieren. Der Unternehmenswert ergibt sich dann aus dem kumulierten Nettozeitwert aller Vermgenswerte (Ldenbach, IFRS - Der Ratgeber zur erfolgreichen Anwendung von IFRS, 2008)40. bersteigt der ermittelte erzielbare Betrag dagegen den Buchwert, entsteht ein negativer Wertminderungsaufwand. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen (IAS 36.99) bis zur Hhe vorangegangener auerplanmiger Wertminderungen dem Vermgenswert als Wertaufholung wieder zugeschrieben werden. Ein wesentlicher Unterschied zur auerplanmigen Abschreibung im HGB liegt in der hufig notwendigen Gruppenbetrachtung. Die bereits in Kapitel 4.2 dargestellte Cash Generating Unit (CGU)41 dient bei der Feststellung einer Wertminderung als kleinste bewertbare Einheit. In der Auslegung der IFRS schtzt die CGU als Saldierungsbereich einzelne Anlagen und Unternehmensbereiche vor Abschreibungen, die von verbundenen Bereichen subventioniert werden (Ldenbach & Hoffmann, IFRS Kommentar, 2007). Die Gre der Saldierungsbereiche ergibt sich aus der vertikalen oder horizontalen Integrationsform des Unternehmens.

40

41

Bewertungsdetails, wie die oben erwhnte pro rata Verteilung gemeinsam genutzter Vermgenswerte, sind zu bercksichtigen, fr die grundstzliche Feststellung aber irrelevant. Definiert als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermgenswerten, die Zahlungsstrme weitestgehend unabhngig von anderen Vermgenswerten oder Gruppen von Vermgenswerten generiert (IAS 36.6).

5 Werthaltigkeit von Vermgenswerten Impairment Test nach IAS 36

31

5.1

Kriterien fr das Impairment Testing

5.1.1 AnwendungsbereichDer Anwendungsbereich des Impairment Test ist in IAS 36.2 als ausschlieende Definition spezifiziert. Weitere Definitionen des Anwendungsbereichs liefern IAS 36.3 bis IAS 36.5. Unter Bercksichtigung der Ausnahmen ergibt sich die Anwendung von IAS 36 fr nachstehende Vermgenswerte: Sachanlagen nach IAS 16.53 Immaterielle Vermgenswerte gem IAS 38.111 Geschfts- oder Firmenwerte (goodwill) aus Unternehmenszusammenschlssen entsprechend IFRS 3.55 Von der Notwendigkeit eines Mindestwerttests nach IAS 36 ausgeschlossen sind solche Vermgenswerte aber auch dann, wenn sie als zur Veruerung gehalten klassifiziert sind (IAS 36.3). Die Notwendigkeit zum Mindestwerttest ergibt sich in diesem Fall nach IFRS 5, im zeitlichen Zusammenhang mit der Umklassifizierung. Wurde ein Vermgenswert neu bewertet ist ein Impairment Test in jedem Fall anzuwenden, wenn die Neubewertung nicht nach den Vorgaben des Neubewertungsmodells (IAS 16.31, IAS 38.75) erfolgt ist. Zustzlich vorgeschrieben ist die Anwendung auf Beteiligungen (IAS 36.4) und auf Immobilien, die als Finanzinvestitionen gehalten werden und nach dem cost model bewertet werden (IAS 36.5). Letztere werden im Rahmen dieses Aufsatzes nicht bercksichtigt.

5.1.2 Bewertungsebenen und SegmenteAusgehend von der Prmisse, dass die kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit als Gegenstand des Werthaltigkeitstest heranzuziehen ist, bezieht sich der Impairment Test auf die niederste der nachstehenden Bewertungsebenen. Einzelner Vermgenswert, CGU ohne zugeordneten Goodwill, CGU mit zugeordnetem Goodwill, Gruppe von CGUs mit zugeordnetem Goodwill

Die im Test angewandte Granularitt darf dabei die im Finanzberichtswesen verwendeten Berichtssegmente nicht berschreiten. Erfolgt die Bewertung auf Ebene einer oder mehrerer CGUs, ist das Verfahren mehrstufig anzuwenden und ein Abschreibungsbetrag gegebenenfalls bis auf Einzelwertebene ratierlich zu verteilen (Ldenbach, IFRS Der Ratgeber zur erfolgreichen Anwendung von IFRS, 2008).

5 Werthaltigkeit von Vermgenswerten Impairment Test nach IAS 36

32

5.1.3 Kategorisierung nach zeitlicher oder sachlicher Implikation einer potentiellen WertminderungDie Vorgaben in IAS 36.8 bis IAS 36.10 erfordern eine weitere Qualifizierung der Vermgensgegenstnde in zwei Kategorien, die sich aus einer zeitlichen Abhngigkeit fr nicht planmig abgeschriebene Vermgenswerte (impairment only) oder einer sachlichen Abhngigkeit42 ableiten (Ldenbach & Hoffmann, IFRS Kommentar, 2007): Qualifizierte Vermgenswerte, fr die mindestens einmal jhrlich zu einem beliebigen Zeitpunkt ein quantitativer Test durchzufhren ist, sind: o Immaterielle Vermgenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer (keine planmige Abschreibung, deshalb impairment only)43 o Goodwill aus Unternehmenszusammenschlssen (impairment only)44 o Immaterielle Vermgenswerte, die noch nicht genutzt werden und deshalb noch nicht planmig abgeschrieben werden. Unqualifizierte Vermgenswerte45, fr die zu jedem Bilanzstichtag ein berschlgiger qualitativer Test durchzufhren ist. Erst wenn der qualitative Test Anhaltspunkte fr eine Wertminderung liefert, ist der quantitative Test notwendig (IAS 36.8). Die Wahl eines beliebigen Zeitpunkts fr den jhrlichen Impairment Test bei qualifizierten Vermgenswerten hat in zeitlich konsistenter Form zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines Geschftsjahres () vorausgesetzt () immer zum gleichen Zeitpunkt des Jahres (IAS 36.10) zu erfolgen. In der Praxis empfiehlt sich dafr der Abschluss des Planungszeitraumes (Ldenbach & Hoffmann, IFRS Kommentar, 2007).

5.1.4 Anhaltspunkte fr die Annahme einer WertminderungEntsprechend der Kategorisierung der Vermgenswerte ist fr unqualifizierte Vermgenswerte nur dann ein quantitativer Test durchzufhren, wenn die berprfung qualitativer Kriterien die Indikation einer Wertminderung ergibt. Indikatoren fr die Annahme einer Wertminderung (Triggering Event) ergeben sich nach IAS 36.12 aus intern und extern dokumentierten Anzeichen: Aus externen Informationsquellen: Auergewhnliche Minderung des Marktwertes eines Vermgenswertes, der die normale Wertminderung durch Abnutzung deutlich bersteigt,

42 43 44 45

konkreter Anhaltspunkt fr eine Wertminderung, IAS 36.12 bis IAS 36.14 Vgl. Kapitel 4.1 Vgl. Kapitel 4.2 Die brigen, nicht den qualifizierten Vermgenswerten zugeordneten Vermgenswerte im Anwendungsbereich des IAS 36.

5 Werthaltigkeit von Vermgenswerten Impairment Test nach IAS 36

33

Signifikante nderungen im Unternehmensumfeld mit nachteiligen technischen, marktbezogenen, konomischen oder gesetzlichen Folgen auf die Unternehmensttigkeit oder den Markt fr den der Vermgenswert aktuell oder zuknftig bestimmt ist, Erhhung der Marktzinsstze oder anderer Marktrenditen im Vergleich zu den bei der Fair-Value angewendeten Diskontierungsraten mit wesentlichen Folgen auf den angenommenen Nutzungswert (value in use) Bilanzieller Ausweis eines die Marktkapitalisierung bersteigenden Eigenkapitals.

Aus internen Informationsquellen: Substanzielle Hinweise auf eine beralterung oder einen physischen Schaden am Vermgenswert Wesentliche eingetretene oder geplante nderungen der betrieblichen Nutzung des Vermgenswertes (Stilllegung, Einstellung oder Restrukturierung des Unternehmensbereichs, zu dem der Vermgenswert zhlt, Veruerung), soweit diese innerhalb der bisher unterstellten Restnutzungsdauer wirksam werden. Das interne Berichtswesen liefert substantielle Hinweise auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Ertragskraft eines Vermgenswertes, soweit diese nicht bereits in den Cash Flow Prognosen der Nutzungswertberechnung bercksichtigt waren.

Entsprechend IAS 36.13 ist die vorstehende Auflistung nicht abschlieend. Das Unternehmen ist verpflichtet, auch andere Anhaltspunkte auf Wertminderung zu identifizieren und auf die Ermittlung des erzielbaren Betrags anzuwenden. Wenn beispielsweise die Veruerung eines Vermgenswerts geplant und die Konditionen der Veruerung verhandelt sind, ist der erzielbare Liquidationswert (fair value less cost to sell) als erzielbarer Betrag (revoverable amount) anzusetzen. IAS 36.14 erweitert die Auflistung um alle Anzeichen des internen Berichtswesens auf Wertminderungen von Vermgenswerten. Substantiell sind demzufolge signifikante Erhhungen der Unterhaltungskosten eines Vermgenswertes oder signifikant negative Abweichungen der generierten Zahlungsstrme im Vergleich zur Planung. Zustzlich erfordert IAS 36.14 eine qualitative berprfung, wenn die saldierten, durch einen Vermgenswert generierten absoluten Zahlungsstrme zu betrieblichen Verlusten oder Nettomittelabflssen fhren.

5 Werthaltigkeit von Vermgenswerten Impairment Test nach IAS 36

34

Erleichterung durch Kontraindikation: IAS 36.1546 formuliert unter Bezugnahme auf das Konzept der Wesentlichkeit (materiality) in der Praxis bedeutsame Erleichterungen fr qualifizierte Vermgenswerte, fr die nach IAS 36.10 die jhrliche Durchfhrung eines quantitativen Tests, unabhngig von Wertminderungsindikationen, vorgeschrieben ist: Demzufolge kann bei Vorliegen von Kontraindikatoren auf die Durchfhrung eines quantitativen Tests kann verzichtet werden Wenn frhere Berechnungen beispielsweise zeigen, dass der erzielbare Betrag eines Vermgenswertes erheblich ber dessen Buchwert liegt, braucht das Unternehmen den erzielbaren Betrag des Vermgenswertes nicht erneut zu schtzen, soweit sich keine Ereignisse ereignet haben, die diese Differenz beseitigt haben knnten (IAS 36.15). Neben der Bewertungsreserve nennt IAS 36.16 weitere Beispiele, die den Verzicht auf einen quantitativen Test erlauben. So kann bei einer Vernderung der kurzfristigen Zinsen auf eine Neubewertung verzichtet werden, wenn im Bereich der langfristigen Zinsen keine wesentliche Vernderung gegenber den bisherigen Annahmen eingetreten ist. Ebenfalls wird eine langfristige Zinserhhung nur dann einen quantitativen Test notwendig machen, wenn die Zinserhhung keinen wesentlichen Einfluss auf den erzielbaren Betrag hat, weil die erzielbaren Cash Flows voraussichtlich in gleicher Weise steigen werden (Inflationseffekt).

5.2

Prozeduraler Ablauf

Erst wenn nach Prfung entsprechend der oben dargestellten Kriterien von einer potentiellen Wertminderung eines Vermgensgegenstandes (Indikation) auszugehen ist bzw. eine unterstellte Annahme (impairment only) nicht durch Kontraindikation bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden kann, ist ein quantitativer Test der Werthaltigkeit des Vermgensgegenstandes vorzunehmen. In diesem Fall wird das Konzept der Ausgewogenheit zwischen Aufwand und Nutzen der Informationsdarstellung (Balance between benefit and cost) zugunsten der Reliabilitt und der Entscheidungsuntersttzung (decision usefulness) ausgelegt. Fr den quantitativen Test ist der in Kapitel 4.4 erluterte erzielbare Betrag (recoverable amount) fr einen Vermgenswert oder eine Gruppe von Vermgenswerten nach den dargestellten Verfahren der Fair-Value-Bewertung und der Wertkorrekturen auf Basis der bestmglichen Informationen des Managements zu ermitteln. Unterschreitet der erzielbare Betrag den aktuellen Buchwert, so ist der Vermgenswert um die Bewertungsdifferenz auerplanmig im Buchwert zu mindern. Analog verhlt es sich mit positiven Bewertungsdifferenzen, die bis zur Hhe vorangegangener au-

46

Konkretisierung fr qualifizierte Vermgenswerte in IAS 36.24 und IAS 36.99.

5 Werthaltigkeit von Vermgenswerten Impairment Test nach IAS 36

35

erplanmiger Abschreibungen buchwerterhhend (reversal of impairment loss) zugeschrieben werden drfen.

Abbildung 6: Durchfhrung Impairment Test nach IAS 36 (Eigene Darstellung)

5.3

Anwendung in der Praxis

Um den mit der Durchfhrung eines quantitativen Tests verbundenen hohen Aufwand in der Praxis zu umgehen, haben sich zwei Wege etabliert: Goodwill Reporting als ergnzende Controlleraufgabe Im Bereich des Performance Measurement sind strategische Finanzkennzahlen bereitzustellen, mit denen das Management idealerweise bereits proaktiv durch entsprechende Manahmen das Risiko potentieller Impairments beseitigt47 und eine Kontraindikation fundiert (Weienberger, IFRS fr Controller, 2007).

47

Beispiele fr das Reporting goodwillbezogender Kennzahlen finden sich in (Weienberger, IFRS fr Controller, 2007) auf Seite 321 ff.

5 Werthaltigkeit von Vermgenswerten Impairment Test nach IAS 36

36

Vereinfachte Ermittlung eines (fiktiven) Nettozeitwerts Auf die komplexere Ermittlung des value in use wird verzichtet, wenn der Nettozeitwert hher als der Buchwert ist. Liegt eine Indikation auf eine Wertminderung vor, ist die Ertragswertermittlung auch dann nicht notwendig, wenn es keinen Grund gibt anzunehmen, dass sich Nettozeitwert und Nutzungswert materiell unterscheiden. Anstelle eines quantitativen Tests erfolgt dann vereinfachend die Abschreibung auf den Nettozeitwert (Ldenbach, IFRS - Der Ratgeber zur erfolgreichen Anwendung von IFRS, 2008).

Nicht zuletzt ergeben sich aus den anzuwendenden Prmissen der Ertragswertberechnung notwendige Abweichungen vom Management Approach, die ein ergnzendes IFRS Reporting (Schattenplanung) erzwingen. Gleichzeitig setzen die widerlegbare Begrenzung des Planungshorizonts auf fnf Jahre oder das widerlegbare Verbot der Annahme berdurchschnittlichen Wachstums der Ermessensausbung des Managements (managements best estimate, IAS 36.33) nur sehr wenige harte Grenzen (Ldenbach & Hoffmann, IFRS Kommentar, 2007). Wenn also das Management fr die Angemessenheit der Annahmen gewonnen werden kann (IAS 36.34) und die Verlsslichkeit seiner Prognosen aus der Vergangenheit belegbar ist (IAS 36.35), dann ist der Management Approach in IAS 36 bis hin zur Feststellung von Prof. Dr. Thomas Schildbach48 interpretierbar: An impairment is the penalty for expression of a lack of creativity in terms of forecasting49,50. Schlielich halten die Autoren des Haufe IFRS Praxis Kommentar im Zwischenbefund zu IAS 36 (Rz 16) fest: Konfrontiert man den bisherigen Befund zum Impairment Test nach IAS 36 auf der qualitativen Ermittlungsstufe mit der praktischen Abwicklung der Rechnungslegung, so kann man sich einigermaen beruhigt zurcklehnen. Zu auerplanmigen Abschreibungen kommt es erfahrungsgem nur sehr selten und dann bei wirklich offensichtlichen Fllen z.B. die anhaltend notleidende Tochter-Kapitalgesellschaft oder die Stilllegung einer ganzen Fabrik (Ldenbach & Hoffmann, IFRS Kommentar, 2007).

48 49 50

Inhaber des Lehrstuhls fr Accounting & Auditing an der Universitt Passau Verffentlicht in WPG 10.2005, Seite 558 Vgl. hierzu auch die Ausfhrungen zum Zirkulationseffekt in Kapitel 7

6 Einfluss von IAS 36 auf das Controlling

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6

Einfluss von IAS 36 auf das Controlling

Ein wesentliches Merkmal der IFRS ist das Bestreben nach einer konomisch ausgerichteten Abbildung des Unternehmens. Daraus entstehen vielfltige Verbindungen zum Controlling, verbunden mit einem Aufgaben- und Bedeutungszuwachs der Controllerarbeit. Hinzugekommen ist die Funktion des Controllings als Methoden- und Datenlieferant fr die externe Rechnungslegung, beispielsweise bei der Fair-Value Bewertung. Verndert haben sich auch die Bedeutung des bisher ausschlielich fr interne Zwecke aufgebauten Performance Measurement und die Rolle des Controllers bei der Generierung bilanzorientierter Unternehmenskennzahlen fr die externe Kommunikation mit Investoren und Analysten. Betrachtet man den bergang von der getrennten Rechnungslegung zu einer integrierten Rechnungslegung wird ersichtlich, dass sich der Zweck der Finanzberichterstattung aus Unternehmensperspektive um das Aktionsfeld interne Performancemessung zum Zweck der externen Rechnungslegung erweitert.

Abbildung 7: Traditionelle vs. integrierte Managementerfolgsrechnung (Quelle: entnommen aus (Weienberger, Ergebnisrechnung nach IFRS und interne Performancemessung, 2006)) An der ursprnglichen Aufgabe des Controllings, der betriebswirtschaftlichen Beratung des Managements, ndert sich grundstzlich nichts (Dr. Wolfgang Berner-Vogel51 im Vorwort zu (Weienberger, IFRS fr Controller, 2007)). Der Trend zur Integration von

51

Vorsitzender des Internationalen Controller Vereins sowie des Geschftsfhrenden Ausschusses der International Group of Controlling.

6 Einfluss von IAS 36 auf das Controlling

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externer und interner Rechnungslegung fhrt aber auch in diesem originren Aufgabenfeld dazu, dass die immer komplexer werdenden Vorschriften der IFRS in das bestehende Controllinginstrumentarium integriert werden mssen (Prof. Dr. Dr. hc. Jrgen Weber52 im Vorwort zu (Weienberger, IFRS fr Controller, 2007)). Die laufende Managementerfolgsrechnung53 setzt auf der Datenbasis der Finanzberichterstattung auf, um eine vollstndige bereinstimmung der Ergebnisrechnung fr Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben auf Unternehmens-, Segment- oder Geschftsbereichsebene mit den extern publizierten Ergebnisgren zu gewhrleisten. Zur Sicherstellung der Datenintegritt wirkt das Controlling als authentischer Datenlieferant der internen und externen Berichterstattung und ist damit nicht nur in seiner originren Steuerungsfunktion, sondern auch bei der Bildung von Hypothesen und Prmissen, an die Einhaltung der komplexen regulatorischen Standards der IFRS gebunden. Von diesem regulatorischen Einfluss der IFRS sind alle primren Aktionsfelder Planung und Forecasting, Reporting und Performance Measurement unmittelbar betroffen. Zustzliche Anforderungen entstehen auch im Bereich der Gestaltung der Vorsysteme54 und der Organisation des Controllerbereichs55. So wie wertorientierte Fhrungskonzepte und die Orientierung am Shareholder Value die Einfhrung der IFRS begnstigt haben, frdert umgekehrt die Wirkung der IFRS auf das Controlling die Durchsetzung wertorientierter Steuerungskonzepte zum Zweck einer kapitalmarktorientierten Unternehmensfhrung. Den Vorteilen einer integrierten Managementerfolgsrechnung mit einheitlichen internen und externen Berichtsdaten und Erfolgskennzahlen steht auch eine Reihe von Grnden, die einer (vollstndigen) Integration widersprechen, gegenber56: Die Vorgaben der Fair-Value Bewertung kollidieren in wesentlichen Aspekten mit den Anforderungen des Controllings. Beispielsweise fhren die Vorschriften der Fair-Value Bewertung und Bilanzierung zu abweichenden Ergebnissen der internen Planung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, weil die Eingangsdaten der Bewertung auf den Erwartungen und Annahmen der Marktteilnehmer und nicht auf denjenigen des Unternehmens basieren mssen (Ewert, 2006). Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Kapitalwertermittlung bei Zeitwertnderungen. IAS 16 und IAS 38 erfordern bei Zeitwertnderungen aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermgenswerten eine er52

53 54

55 56

Lehrstuhl fr Controlling und Telekommunikation an der WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar. Kern-Aktionsfeld des Controlling im IGC House of Controlling Beispielsweise die Effizienz des externen Reportings (Fast Close) zur Entsprechung verkrzter Berichtszyklen. Bspw. Goodwill Reporting als zustzliches Aufgabenfeld, vgl. Kapitel 5.3. Nachstehende Aufzhlung ist keinesfalls vollstndig und bezieht sich im Wesentlichen auf die Interdependenzen von Entscheidungsuntersttzung, Anreizsysteme und Planungsrechnung.

6 Einfluss von IAS 36 auf das Controlling

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folgsneutrale Realisierung. Wertnderungen sind (zunchst) unmittelbar, unter Umgehung der GuV, im Eigenkapital zu verbuchen. Wenn Wertnderungen nicht bzw. nicht unmittelbar im Jahresergebnis verbucht werden, eignen sich die auf dieser Basis ermittelten Residualgewinne aber nicht mehr zur Ermittlung des Barwerts einer Investition. Die Investitionssteuerungsfunktion nach dem clean-surplus-Prinzip wird auf diese Weise unheilbar verletzt57. Ein aus Sicht des Unternehmens sinnvolles Investitionsprojekt wird mglicherweise unterlassen, weil der auf den Residualgewinnen ermittelte Barwert ein scheinbar ungnstiges Bild der Investition liefert (Weienberger, Ergebnisrechnung nach IFRS und interne Performancemessung, 2006). Whrend vorstehend die Auswirkung der Entscheidungsuntersttzung fr Kapitalmarkteilnehmer (decision usefulness) zu Lasten der objektiven internen Entscheidungsuntersttzung dargestellt wurde, knnen unter dem Aspekt der subjektiven Entscheidungsuntersttzung im Kontext von Anreiz- und Vergtungssystemen weitere Einschrnkungen deklariert werden. Die, insbesondere auf subalterner Ebene wichtige Anreizfunktion (incentive usefulness) der Erfolgsrechnung, kann von den IFRS Vorgaben ebenfalls nicht erfllt werden: Planungen und Budgetierungen werden hufig mit dem Motiv der Verhaltensbeeinflussung erstellt. Die Vorgabe von ambitioniert hohen Umstzen oder niedrigen Kostenziele entspricht nicht immer den realistischen Erwartungen des bergeordneten Managements. In der Verbindung zu erfolgsabhngigen Vergtungssystemen kann dieses Vorgehen aber zu zustzlicher Motivation und Anstrengung fhren. Solche, fr die Verhaltenssteuerung angepasste Planwerte sind fr die Fundierung von Impairment Tests ungeeignet. Auch im Bereich der exogenen Risiken erfolgt hufig eine motivationsorientierte Glttung von realisierten Risiken mittels kalkulatorischer Wagniskosten (controllability58). Eine solche Risikoglttung ist bei Anwendung der IFRS, angesichts der zeitnah geforderten Berichterstattung ber entscheidungsrelevante Sachverhalte, gleichfalls nicht mglich. IFRS unterstellen eine ex ante objektiv richtige Erfolgsmessung. Im Sinne der Anreizntzlichkeit steht jedoch die ex post richtige Verhaltensbeeinflussung im Vordergrund. Informationsasymmetrien knnen dazu eingesetzt werden, trotz abweichender Zielsetzung eine Verhaltensbeeinflussung im Sinne der Unternehmensfhrung herbeizufhren. Beispielsweise konnte bisher die Nutzung einer bestimmten Ressource mit kalkulatorischen Gemeinkostenzuschlgen belastet werden, um eine berhhte Nutzung dieser Ressource zu vermeiden. Die57

58

Die Objektivierungsfunktion nach dem clean-surplus-Prinzip wird zeitversetzt, durch sptere Umbuchung erfolgsneutraler Vorgnge, wieder hergestellt. Das Controllability-Prinzip besagt, dass der Mastab der Performance Messung nur an solchen Gren orientiert werden darf, die von der Handelnden Person tatschlich beeinflusst werden knnen. Eine Vernachlssigung des Prinzips gefhrdet die Akzeptanz der Steuerungskennzahlen.

6 Einfluss von IAS 36 auf das Controlling

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IFRS verhindern knftig eine solche Verhaltenssteuerung, da die Verrechnung nicht-zahlungswirksamer Gren in IFRS nicht mglich ist (Weienberger, Ergebnisrechnung nach IFRS und interne Performancemessung, 2006). Mit theoretischen Anstzen zur Vereinbarung von Fair-Value Bewertung und Verhaltenssteuerung hat sich beispielsweise Ralf Ewert in seinem Aufsatz Fair Values und deren Verwendung im Controlling auseinandergesetzt (Ewert, 2006). Auf Details dieser berlegungen soll hier nicht weiter eingegangen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass auch diese berprfung nur einzelne Indikatoren fr eine teilweise Annherung der Entscheidungsfunktion nach IFRS und der Verhaltenssteuerungsfunktion des Controllings herausarbeiten konnte. Die Grundaussage der hier dargestellten Widersprche wird dadurch eher noch bekrftigt. IAS 14 formuliert zustzliche organisatorische Anforderungen an die Segmentbildung und Berichtslegung. Im Sinne der Steuerungsfunktion sind diese Anforderungen von einer vollintegrierten Rechnungslegung nicht zu leisten: Die aus IAS 14 und IAS 8 abgeleiteten operativen oder geographischen Segmente stimmen bei vertikaler oder horizontaler Integration im Allgemeinen nicht mit der Segmentbildung fr die operative Steuerung berein. Intersegmentre Beziehungen der IFRS Segmentbildung sind dann durch berleitung der internen in die externe Berichterstattung zu eliminieren (Weienberger, Ergebnisrechnung nach IFRS und interne Performancemessung, 2006). Die Siemens AG organisiert sich beispielsweise in 2005 in 90 strategischen Geschftsbereichen, die in 200 strategisch definierten Geschftsfeldern agieren. In der Rechnungslegung werden diese auf nur 12 IFRS Berichtssegmente bergeleitet (Weienberger, IFRS fr Controller, 2007). Eine durch die IFRS induzierte Angleichung der Segmentgrenzen ist eher hypothetisch59.

Insgesamt ist festzustellen, dass die IFRS das Controlling in ihrem eigenstndigen strategischen Beitrag zu einer wertorientierten Unternehmensfhrung positiv beeinflussen. Dass die IFRS dabei als Chance fr eine Bedeutungszunahme des Controllings zu betrachten sind, geht in der Praxis jedoch mit der Feststellung einher, dass die in IFRS implizierte vollstndige Integration der internen und externen Berichtssysteme nicht realisierbar ist. Als Lsungsweg wird deshalb von der ICG auch eine partielle oder Teil-Integration der Systeme prferiert. Die von Ldenbach und Hoffmann (Ldenbach & Hoffmann, IFRS Kommentar, 2007) kommentierte Schattenbuchhaltung wird zur praxisorientierten Gestaltungsalternative.

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Hierin liegt in vielen Fllen ein nicht widerlegbarer Grund fr die nur partiell vollzogene Integration von externer und interner Berichterstattung.

7 Zusammenfassung und kritische Wrdigung

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Zusammenfassung und kritische Wrdigung

Fr die abschlieende, am Ziel des Standards orientierte Bewertung ist die Umstellung auf IFRS und die Anwendung von IAS 36 aus zweierlei Perspektiven zu betrachten: Aus der Perspektive des IASB steht der bergeordnete Grundsatz der Entscheidungsuntersttzung fr Kapitalmarktteilnehmer (decision usefulness) im Vordergrund. Bereits der schiere Umfang der Restriktionen des IAS 36 legt nahe, dass die zahlreichen Unternehmensskandale der Jahre 2002 (Global Crossing, Enron, Worldcom) bis 2004 (Parmalat) die Ausgestaltung des seit 31.03.2004 anzuwendenden modifizierten Standards mageblich beeinflusst haben. Das zeitgleich erkennbare Nichtfunktionieren der Prfungs- und Revisionssysteme (Anderson) kann diesen Einfluss zustzlich verstrkt haben. Ist das IASB seinen gesetzten Zielen tatschlich nher gekommen? Fhren die umfassenden Restriktionen tatschlich zu mehr Relevanz und Reliabilitt in der externen Rechnungslegung? Aus der Sichtweise eines oberflchlich mit den IAS vertrauten Kapitalmarktteilnehmers knnte die Intention von IAS 36 auch dahingehend interpretiert werden, dass alle mit der Unternehmensfhrung verbundenen Unsicherheiten, durch lckenlose Regulierung endogener und exogener Determinanten der Planungsrechnung, als deutungsfreie Gren in der Informationsdarstellung quantifiziert sind. Die mit der Unternehmensfhrung verbundenen Chancen und Risiken sind objektiv ausgewiesen und bieten dem Kapitalmarktteilnehmer eine abgesicherte Entscheidungsbasis zur Umsetzung einer prferierten Anlagestrategie60. Diese Interpretation ist natrlich stark berzogen und weist in die falsche Richtung. Sie fhrt aber zur zweiten Betrachtungsebene; zur Perspektive der Unternehmenspraxis. Hufig wird die Umstellung auf IFRS mit der Implementierung einer integrierten Erfolgsrechnung verbunden61. Mastab fr die erfolgreiche Anwendung der IFRS sind

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Ein vergleichbares Bild aus dem Sport ist der Versuch, einen Tennisspieler durch Vorgabe von prferierter Feldposition, Schlag- und Schnittwinkel zum Champion zu formen. Vielleicht wird der Spieler dadurch daran gehindert, den Ball auf die Tribne zu befrdern. Eventuell verhindert die Vorgabe auch, dass der Spieler mit einem fr das Spiel zu filigranen Badminton Schlger antritt. Ein groes Turnier kann er ohne ein antizipierendes, variables Spielverstndnis jedoch nicht gewinnen. Gerade dieses ist ihm aber durch die Vorgaben untersagt. Was macht der Spieler, wenn der Gegner sein Spiel variiert? berraschend sind die flexiblen Auslegungsmglichkeiten des Spiels. Sollte der Flugwinkel zu weit von der Erwartung abweichen, steht es dem Spieler offen, das Spiel umzudeuten. Statt das Einzel zu spielen, darf er bei Bedarf auch die Spielregeln fr das Doppel, mit grerem Spielfeld, anwenden. Entscheidend fr die Umdeutungsfhigkeit ist der vergangenheitsbezogene Nachweis, dass er den Ball im Allgemeinen ins Spielfeld zurck schlagen kann (IAS 36.45). Siemens hat bereits im Geschftsjahr 1992/93 den Verzicht auf die Kostenrechnung bekannt gegeben hat und damit die Anpassungsbestrebungen des internen Rechnungswesens an das externe Rechnungswesen forciert.

7 Zusammenfassung und kritische Wrdigung

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die Harmonisierung und Integration der Rechnungslegung und der Ausweis einheitlicher Erfolgskennzahlen. Die Reliabilitt und Relevanz der IFRS Rechnungslegung hngt dann entscheidend davon ab, inwieweit es den Anwendern in der Praxis gelingt, die externe und interne Rechnungslegung zu verbinden ohne das Controlling in seinen originren Aufgabenfeldern, der Investitions- und Anreizsteuerung, zu beeintrchtigen. Um das Management zielkonform auf den Management Approach zu verpflichten, sind aus Sicht des Verfassers mehrere Dysfunktionalitten der IFRS problematisch und verbesserungsbedrftig: a) Der Umfang der Restriktionen zur Planungsrechnung und der IFRS konformen Ermittlung des Value in use fhrt dazu, dass der Management Approach als zentraler Aspekt der Harmonisierung in der Praxis aufgegeben wird. Das interne Controlling steht mit seinen Hauptaufgaben Entscheidungsuntersttzung und Anreizsteuerung in Konkurrenz mit den IFRS. Dieser Widerspruch fhrt zu zwei grundstzlich negativen Effekten fr die Reliabilitt der Rechnungslegung: Aufgrund rein bilanzpolitischer berlegunge