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Jugendhilfeplanung Kreis Wesel Planungsbereich A: Tagesbetreuung für Kinder (Planungszeitraum 2016/2017) Stand: Februar 2016 Tagesbetreuung für Kinder

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Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

Planungsbereich A:

Tagesbetreuung für Kinder

(Planungszeitraum 2016/2017)

Stand: Februar 2016

Tagesbetreuung für

Kinder

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder Stand: 02/2016

Inhalt1. Einleitung ................................................................................................................. 3

2. Gesetzliche Grundlagen........................................................................................... 3

2.1 Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)...................................................................... 3

2.2 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes........................................................... 8

3. Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 5 Jahren ............................................... 10

3.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung................................................................... 10

3.2 Bestand und Bedarf an Kindergartenplätzen ................................................... 10

3.3 Tageseinrichtungsplätze für Kinder mit Behinderung ...................................... 17

4. Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren............................................................. 22

4.1 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................. 22

4.2 Bedarf und Bestand an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren............................... 22

5. Tagesbetreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter........................................... 27

6. Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII................................................................... 28

7. Angebots- und Versorgungssituation im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder... 32

7.1 Gemeinde Alpen .............................................................................................. 36

7.2 Stadt Hamminkeln ........................................................................................... 42

7.3 Gemeinde Hünxe............................................................................................. 50

7.4 Stadt Neukirchen-Vluyn ................................................................................... 56

7.5 Gemeinde Schermbeck ................................................................................... 62

7.6 Gemeinde Sonsbeck ....................................................................................... 68

7.7 Stadt Xanten.................................................................................................... 74

8. Zusammenfassung und Ausblick............................................................................ 80

Anhang I: Übersicht über die zu beantragenden Pauschalen für 2016/2017......... 83

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

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1. Einleitung

Die sich verändernde gesellschaftliche Situation der Familien hat dazu geführt, dass die

Tagesbetreuung für Kinder stetig an Bedeutung gewonnen hat, zunehmend auch für

den Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Daher wurde die

Kindertagespflege als Mittel zur Bildung, Erziehung und Betreuung eines Kindes den

Kindertageseinrichtungen durch gesetzliche Veränderungen im Sozialgesetzbuch

(SGB) Achtes Buch (VIII) und mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gleichgesetzt.

Der vorliegende Bedarfsplan für die Tagesbetreuung für Kinder bezieht sich auf

Angebote für die Altersgruppen: Kinder unter drei Jahren und Kinder im Alter von drei

Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.

Für jede Stadt bzw. Gemeinde erfolgt in den Kapiteln 7.1 – 7.7 eine eigenständige

Bedarfsplanung. Wie auch in den früheren Kindergartenbedarfsplänen wird innerhalb

der Gemeinden die Darstellung der Bedarfslage nach einzelnen Ortsteilen

vorgenommen.

2. Gesetzliche Grundlagen

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz erklärt in seinem ersten Paragraphen, dass jeder

junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Dazu regelt das

SGB VIII die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in

seinem dritten Abschnitt. In den §§ 22 bis 26 sind sowohl Aussagen zu den

Grundsätzen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in

Kindertagespflege als auch zur Ausgestaltung des Förderangebotes und schließlich

zum Landesrechtsvorbehalt gemacht.

2.1 Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz –

KiBiz) ist zum 1. August 2008 in Kraft getreten und hat damit das „Gesetz über

Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK)“ abgelöst.

Im Kinderbildungsgesetz sind drei Gruppenformen vorgesehen, die mit 25, 35 oder 45

Stunden Betreuungszeit angeboten werden können.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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Typ I: Kindergartengruppe mit Kindern von zwei Jahren bis zum Schuleintritt,

Typ II: Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren,

Typ III: Kindergartengruppe mit Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Alle Gruppenformen sind sowohl untereinander als auch in Hinblick auf die

Betreuungszeiten kombinierbar.

Finanzierung

Für die Zuordnung der Kinder zu den Gruppenformen und für die Berechnung der

Pauschalen wird das Alter zu Grunde gelegt, welches die Kinder bis zum 1. November

des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben werden. Als Ausnahme zählen die

Kinder, die erst mit ihrem dritten Geburtstag aufgenommen werden.

Zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen wird im Rahmen der

Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in

den Einrichtungen angeboten werden sollen.

Seit dem 01.08.2015 werden Abweichungen von der Planung bei der Festsetzung der

endgültigen Bezuschussungen berücksichtigt. Dabei ist die endgültige Zahlung bei

Unterschreitungen mindestens in Höhe der Planungsgarantie festzusetzen.

Planungsgarantie heißt, dass mindestens die Summe der Kindpauschalen abzüglich

des Trägeranteils gezahlt wird, die sich nach der Istbelegung des Vorjahres zuzüglich

der 1,5-%- Erhöhung ergibt. Die Planungsgarantie findet keine Anwendung bei

Einrichtungs- oder Gruppenschließungen.

Die finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung erfolgt pro Kindergartenjahr. Sie

setzt eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und eine Bedarfsfeststellung der

örtlichen Jugendhilfeplanung voraus (§ 19 KiBiz).

Die Jugendämter beantragen die Landesmittel zu den Kindpauschalen (§ 21 Abs. 1

KiBiz) zum 15. März eines Jahres beim Landesjugendamt. Grundlage für die Anträge

der Jugendämter ist die für das Land verbindliche Entscheidung der örtlichen

Jugendhilfeplanung im Sinne des § 19 Abs. 3 KiBiz. Der Jugendhilfeausschuss

beschließt im Rahmen der Bedarfsplanung über die Tagesbetreuung für Kinder, welche

Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.

Daraus wiederum ergeben sich die Betriebskostenzuschüsse entsprechend der

Pauschalen.

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Das Kinderbildungsgesetz sieht auch eine finanzielle Förderung der Kindertagespflege

pro Kind vor Schuleintritt vor. Vorausgesetzt wird eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII

und dass das Kind nicht gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besucht.

Verfügungspauschale / U-3 Pauschale

Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 erhalten die Einrichtungen eine zusätzliche

Verfügungspauschale zur Beschäftigung von unterstützendem zusätzlichem Personal je

nach Anzahl der Gruppen zwischen 1.000 und 11.000 € pro Jahr. Damit sollen die

pädagogischen Kräfte von nicht-pädagogischen Tätigkeiten entlastet werden. Die

Verfügungspauschale wird, wie bereits die für zusätzliches Personal einzusetzende

zusätzliche U-3-Pauschale von 1.400 € / 1.800 € / 2.200 € pro U-3-Kind, die weiter

gewährt wird, ausschließlich mit Landesmitteln finanziert.

Sprachförderung

Mit dem zweiten Kibiz-Änderungsgesetz wurde festgelegt, dass die Sprachförderung

nicht mehr als gesonderte Aufgabe gesehen werden soll, sondern dass sie gezielt

entsprechend dem individuellen Bedarf als Teil der alltagsintegrierten frühkindlichen

Bildung einschließlich ihrer verbindlichen Dokumentation durchgeführt wird.

Dementsprechend endet die bisherige finanzielle Förderung der Sprachförderung pro

Kind mit festgestelltem Bedarf zum 31.07.2016. Zusätzliche Mittel für Sprachförderung

erhalten nur noch einzelne Einrichtungen, die besonders viele zu fördernde Kinder

betreuen. Landesmittel für zusätzliche Sprachförderung sind an die Jugendämter

entsprechend ihrem Anteil an Kindern unter sieben Jahren im SGB-II-Bezug und ihrem

Anteil an Kindern, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, verteilt

worden. An welche Einrichtung(en) die Zusatzmittel in Höhe von 5.000 € jährlich pro

Einrichtung weitergegeben werden, entscheidet die örtliche Jugendhilfeplanung. Die

Einrichtung/en erhalten diese Mittel für 5 Jahre. Bei Erhalt zusätzlicher Mittel für

Sprachförderung muss eine Fachkraft für Sprachförderung in der Einrichtung vorhanden

sein und kontinuierlich weitergebildet werden. In der Sitzung des

Jugendhilfeausschusses im September 2014 wurde beschlossen, welche

Kindertageseinrichtungen zusätzliche Sprachfördermittel erhalten sollen (vgl.

Drucksache 17/IX). Die Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten danach

folgende Kindertageseinrichtungen:

1. Kommunale Kindertageseinrichtung / Familienzentrum, Leibnizstraße,

Neukirchen-Vluyn

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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2. Kommunale Kindertageseinrichtung, Diesterwegstraße, Neukirchen-Vluyn

3. Elternverein, Kindertageseinrichtung, Wolfsdeich, Hamminkeln

4. Katholische Kindertageseinrichtung, Diersfordter Straße, Hamminkeln

5. Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt / Familienzentrum, Larfeldsweg,

Neukirchen-Vluyn

6. Katholische Kindertageseinrichtung, Birkenstraße, Neukirchen-Vluyn

7. Katholische Kindertageseinrichtung, Mentorstraße, Neukirchen-Vluyn

8. Elterninitiative, Integrative Kindertageseinrichtung Am Feldrain, Hamminkeln

9. Evangelische Kindertageseinrichtung / Familienzentrum, Im Dahlacker, Alpen

10. Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt / Familienzentrum, Heinrich-Lensing

- Straße, Xanten

11. Integrative Evangelische Kindertageseinrichtung, Erler Straße, Schermbeck

Die Landesmittel sollen in einer Höhe von 5.000 € pro Kindergartenjahr und

Kindertageseinrichtung über einen Zeitraum von 5 Jahren (vorbehaltlich

Landeshaushalt) ausgezahlt werden.

plusKita

Ebenfalls im Rahmen des zweiten KiBiz-Änderungsgesetzes wurde festgelegt, dass

Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf

künftig als sog. „plusKita“ arbeiten und hierfür zusätzliche Landesmittel erhalten. Die

zusätzlichen Landesmittel für die plusKita-Förderung werden an die Jugendämter

entsprechend ihrem Anteil an Kindern unter sieben Jahren im SGB-II-Bezug verteilt.

Auch hier entscheidet die örtliche Jugendhilfeplanung, welche Einrichtung(en) die

Zusatzmittel in Höhe von 25.000 € jährlich erhalten. Die Einrichtung/en soll/en diese

Mittel sodann für 5 Jahre erhalten. Mit der Drucksache 17/IX hat der

Jugendhilfeausschuss entschieden, welche Kindertageseinrichtungen in seinem

Zuständigkeitsbereich zukünftig als plusKita Einrichtung gefördert werden sollen. Dies

sind folgende Kindertageseinrichtungen:

1. Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt / Familienzentrum, Larfeldsweg,

Neukirchen-Vluyn

2. Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt / Familienzentrum, Heinrich-Lensing-

Straße, Xanten

3. Kommunale Kindertageseinrichtung / Familienzentrum, Leibnizstraße,

Neukirchen-Vluyn

4. Integrative Kindertageseinrichtung des DRK, Alte Kornbrennerei, Hamminkeln

5. Kommunale Kindertageseinrichtung, Diesterwegstraße, Neukirchen-Vluyn

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Bedarfsanzeige und Anmeldung

Das zweite KiBiz-Änderungsgesetz hat mit dem neuen § 3b geregelt, dass der

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz davon abhängig gemacht wird, dass

Betreuungsbedarf sowie Betreuungsumfang und Betreuungsart in der Regel –

begründete Ausnahmen sind möglich - sechs Monate vor gewünschter

Inanspruchnahme schriftlich beim Jugendamt angemeldet wurden. Die Bedarfsanzeige

kann über elektronische Systeme erfolgen. Der Eingang der Bedarfsanzeige muss den

Eltern innerhalb von vier Wochen unter Mitteilung der Kostenbeiträge durch das

Jugendamt bestätigt werden. Die Jugendämter sollen den Platz in der Regel innerhalb

von 8 Wochen, spätestens 6 Wochen vor Betreuungsbeginn, zuweisen, sofern nicht

bereits ein Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen wurde. Es sollen

auch Verfahren zulässig sein, nach denen die Bedarfsanzeige neun Monate vor

Inanspruchnahme erfolgen muss, wobei die Rechtswahrungsfrist von sechs Monaten

unberührt bleibt.

Seit dem 01.09.2015 hält das Kreisjugendamt ein Meldeverfahren (KITA-ONLINE) vor,

über das die Eltern ihren Bedarf online anzeigen können/müssen. Die Eltern erhalten

dabei eine Bestätigungsmail über den gemeldeten Bedarf sowie im Anhang die

Elternbeitragssatzung. Eltern ohne Internetzugang haben weiterhin die Möglichkeit die

Bedarfsmeldung in einer Kindertageseinrichtung vorzunehmen, dabei wird ihnen ein

Ausdruck über die Bedarfsmeldung zusammen mit der Elternbeitragssatzung

ausgehändigt. Die Kindertageseinrichtungen berücksichtigen nur diejenigen Kinder für

ihre Platzvergabe, die ihren Bedarf im KITA-ONLINE-Verfahren gemeldet haben und

bei denen sich die Eltern in der Einrichtung vorgestellt haben.

Aufnahme gemeindefremder Kinder

Eine wesentliche Änderung der zweiten Revision ist der interkommunale Ausgleich, der

mit dem § 21d in das KiBiz aufgenommen wurde. Eltern sollen ausdrücklich auch

gemeindefremde Einrichtungen z.B. am Arbeitsort belegen können, sofern hierdurch

keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Das „aufnehmende Jugendamt“

kann hierfür vom Wohnortjugendamt einen Kostenausgleich verlangen, der 40 % der

Kindpauschale betragen soll. Die Erhebung des Elternbeitrags soll durch das

Wohnortjugendamt nach seiner Beitragssatzung erfolgen und die Einnahme dort

verbleiben. Die Aufnahme der Kinder soll in Abstimmung mit der örtlichen

Jugendhilfeplanung erfolgen.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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Mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen gibt es dahingehend die Vereinbarung,

dass gemeindefremde Kinder nur dann aufgenommen werden können, wenn laut

Jugendhilfeplanung ausreichend Plätze vorhanden sind. Außerdem muss es für die

Aufnahme der gemeindefremden Kinder nachvollziehbare Gründe geben wie z.B., der

Arbeitsplatz der Eltern liegt in der Kommune, der Wohnort der Familie befindet sich

unmittelbar an der Gemeindegrenze.

Davon ausgehend, dass auch Kinder aus dem Kreisjugendamtsbereich in

Kindertageseinrichtungen anderer Kommunen betreut werden, hat die Kreisverwaltung

bislang auf einen interkommunalen Ausgleich verzichtet. Durch den neuen Paragrafen

21 d KiBiz entsteht nun jedoch die Notwendigkeit, darüber hinaus gehende Regelungen

zur Aufnahme gemeindefremder Kinder einzuführen, da erste Kommunen wie Krefeld

und der Kreis Kleve einen interkommunalen Ausgleich fordern. Mit den Jugendämtern

im Kreis Wesel wurde eine einvernehmliche Vereinbarung erarbeitet. Mit den

Jugendämtern anderer Kommunen gibt es bislang Einzelfallregelungen. Zukünftig soll

aber gelten, dass der interkommunale Ausgleich durch den Kreis für Kinder, die

aus dem Jugendamtsbereich des Kreises Wesel kommen und eine

Kindertageseinrichtung in einem anderen Jugendamtsbereich besuchen, nur

dann erfolgt, wenn im Vorfeld seitens des Kreisjugendamtes der Aufnahme des

Kindes zugestimmt wurde. Außerdem werden maximal 40% der Betriebskosten

erstattet.

Elternmitwirkung

Pro Jugendamtsbezirk können die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen einen örtlichen

Elternbeirat, den Jugendamtselternbeirat, bilden. Die Jugendamtselternbeiräte können

sich auf Landesebene in der Versammlung der Jugendamtselternbeiräte

zusammenschließen und einen Landeselternbeirat gründen.

Mit dem zweiten KiBiz-Änderungsgesetz wurde der § 5 des 1. AG-KJHG insoweit

geändert, als dass ein/e Vertreter/in des Jugendamtselternbeirats als weiteres

beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen wurde.

2.2 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes

Es ist notwendig, zu Planung, Umsetzung und Verfahren örtliche Regelungen und

Vereinbarungen zu treffen.

Im November 2014 hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien des Kreises Wesel zur

Durchführung des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet (vgl. Drucksache 195/IX), in

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denen es u.a. um die Förderbeziehungen zwischen dem örtlichen Jugendhilfeträger und

dem Einrichtungsträger geht.

Darüber hinaus gilt, dass Abweichungen von der im Rahmen der Jugendhilfeplanung

festgelegten Gruppenstruktur nur nach Rücksprache mit dem Jugendamt möglich sind.

Dabei soll u.a. auch vermieden werden, dass einige Einrichtungen überbelegen,

während andere unterbelegt sind.

Bei der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren gelten folgende Regelungen:

o Kinder, die bis zum 01.11. eines Jahres 3 Jahre alt werden und bereits

zum Beginn des Kindergartenjahres aufgenommen werden, zählen als

dreijährige Kinder.

o Kinder, die nach dem 01.11. des Aufnahmejahres 3 Jahre alt werden und

bereits mit Beginn des Kindergartenjahres aufgenommen werden, sind für

das gesamte Kindergartenjahr als Kinder unter 3 Jahren zu rechnen. Das

gleiche gilt, wenn zweijährige Kinder im Verlauf des Kindergartenjahres

aufgenommen werden. D.h. es dürfen auch nur entsprechend genehmigte

Plätze des Gruppentyps I oder II belegt werden.

o Kinder, die nach dem 01.11. eines Jahres 3 Jahre alt werden und mit dem

Monat ihres dritten Geburtstages aufgenommen werden, werden als

dreijährige Kinder gerechnet.

o Diese Regeln gelten sowohl für die Zuordnung der Kinder zu den Plätzen

als auch für die Festsetzung des Elternbeitrags.

Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes, muss vorab durch das Jugendamt

genehmigt werden. Dabei werden folgende Angaben benötigt: Name,

Geburtsdatum, Anschrift des Kindes, gewünschte Betreuungsform, Aufnahmedatum,

Grund der gewünschten Aufnahme im Zuständigkeitsgebiet des Kreises Wesel.

o Die Jugendhilfeplanung prüft, ob der von den Eltern gewünschte Platz für

Kinder aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich benötigt wird.

o Falls Plätze vorhanden sind, die voraussichtlich nicht für Kinder aus dem

eigenen Zuständigkeitsbereich benötigt werden, prüft das Jugendamt, ob

durch die Aufnahme Mehrkosten entstehen und ob diese vertretbar sind.

o Entstehen keine Mehrkosten oder sind die Mehrkosten vertretbar, kann

das gemeindefremde Kind aufgenommen werden.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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3. Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 5 Jahren

3.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung

Seit dem 1.1.1996 hat jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der

Schulpflicht Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Im fünften

Schulrechtsänderungsgesetz ist der Stichtag für die Schulpflicht auf den 30. September

festgelegt worden.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Jahrgänge, die den

Berechnungen für die nächsten drei Kindergartenjahre zugrunde gelegt wurden:

Tabelle 1 : Kindergartenjahrgänge 2015/2016 bis 2017/2018

Unter 1Geburten von

bis

1 bis 2 JahreGeburten von

bis

2 bis 3 JahreGeburten von

bis

3 Jahre bis zur

EinschulungGeburten von

bisKindergartenjahr

2015/201602 .11.2014

bis31.07.2015

02.11.2013bis

01.11.2014

02.11.2012bis

01.11.2013

01.10.2009bis

01.11.2012Kindergartenjahr

2016/201702.11.2015

bis31.07.2016

02.11.2014bis

01.11.2015

02.11.2013bis

01.11.2014

01.10.2010bis

01.11.2013Kindergartenjahr

2017/201802.11.2016

bis31.07.2017

02.11.2015bis

01.11.2016

02.11.2014bis

01.11.2015

01.10.2011bis

01.11.2014

3.2 Bestand und Bedarf an Kindergartenplätzen

Das Kreisjugendamt verfügt in seinem Zuständigkeitsbereich über eine gute

Grundversorgung mit Kindertageseinrichtungen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es

63 Kindertageseinrichtungen. Zurzeit werden insgesamt 3.377 Plätze angeboten, davon

564 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. 111 Plätze sind auf die Bedürfnisse von Kindern

mit Behinderung ausgerichtet. 39 % aller Kindergartenplätze (Alter 3 bis 5 Jahre) sind

ganztätige Betreuungsangebote.

Um ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in den Kindertageseinrichtungen

vorhalten zu können, werden die Wünsche und Bedarfe der Eltern ermittelt und

ausgewertet, und werden regelmäßig Planungsgespräche mit allen

Kindertageseinrichtungen durchgeführt, um die Umsetzung adäquater Angebote in den

Kindertageseinrichtungen festzulegen.

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Lange Zeit waren die Kinderzahlen in fast allen Kommunen des Kreisjugendamtes stark

rückläufig. In dieser Zeit wurden viele Kindergartengruppen umgewandelt in Gruppen

für Kinder unter 3 Jahren oder für behinderte Kinder. Da, wo es nötig war, wurden auch

Gruppen geschlossen. Die Prognose des Landes ging davon aus, dass dieser Trend

sich bis zum Jahr 2015 fortsetzen würde.

Grafik 1: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (3 bis 5 Jahre)

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

5.500

Gesamt Kinder ü3 Gesamt Plätze ü3

Doch bereits seit 2012 hat sich im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes dieser

Trend verändert. In vielen Regionen hat es Zuzüge von Familien mit jüngeren Kindern

gegeben. Die Zahl der Kinder ist nicht mehr im erwarteten Umfang rückläufig bzw. hat

sich in verschiedenen Orten erhöht. Da, wo Neubaugebiete entstehen, ist der Zuzug

vorhersehbar, da, wo ein Generationenwechsel in vorhandener Wohnbebauung

stattfindet, eher nicht. Durch die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland sind die

Kinderzahlen in den Kommunen noch weiter gestiegen. Dabei gestaltet sich auch hier

die Situation in den Kommunen unterschiedlich.

Die größte Schwierigkeit ist dabei zu entscheiden, ob der Bedarf nach zusätzlichen

Plätzen für Kinder über 3 Jahre dauerhaft oder nur vorübergehend ist. In einigen

Kommunen wurden zunächst befristete Lösungen zur Versorgung eingerichtet. D.h.,

Kindertageseinrichtungen haben im vertretbaren Rahmen zusätzliche Kinder

aufgenommen oder es wurden provisorische Gruppen mit 10 bis 20 Kindern in

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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gesondert dafür hergerichteten Räumen geschaffen. In anderen Kommunen wurden

dauerhaft neue Plätze geschaffen.

Für die sieben Kommunen des Kreisjugendamtes sieht die Entwicklung der

Kinderzahlen (3 bis 5 Jahre) wie folgt aus:

Tabelle 2 : Entwicklung der Kinderzahlen (3-5 Jahre) nach Orten

2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017

Alpen 297 293 289 284 275

Hamminkeln 676 670 683 713 754

Hünxe 294 280 286 283 322

Neukirchen-Vluyn 606 614 603 626 654

Schermbeck 313 335 319 303 298

Sonsbeck 197 212 208 224 198

Xanten 463 494 462 492 488

KW gesamt 2.846 2.898 2.850 2.925 2.989Quelle: KRZN

Einzig in Alpen sind die Kinderzahlen „noch“ rückläufig. In Schermbeck hatten die

Kinderzahlen 2013/2014 noch einmal einen Höhepunkt, seitdem gehen sie zurück. In

Sonsbeck gibt es im laufenden Kindergartenjahr einen solchen Höhepunkt. Hier wurde

eine dritte Gruppe an die Kindertageseinrichtung des DRK angebaut.

In Neukirchen-Vluyn wurden der steigende Bedarf an Betreuungsplätzen für

Kindergartenkinder und der wachsende Bedarf an U-3 Betreuungsplätzen mit dem

Neubau einer Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet „Niederberg“ gedeckt.

In den Kommunen Hamminkeln und Hünxe gestaltet sich die Versorgung mit

Kindergartenplätzen für Kinder ab drei Jahren trotz erster Maßnahmen schwierig.

Zur Deckung von kurzfristigen Bedarfen sind seit 2013 folgende Maßnahmen ergriffen

worden:

Hamminkeln:

12 zusätzliche Plätze (halbe Gruppe, zunächst befristet 2014 bis 2015) in der

evangelischen Kindertageseinrichtung in Hamminkeln. Die halbe Gruppe wurde

zum Kindergartenjahr 2015/2016 nicht mehr benötigt, wird aber zum

kommenden Kindergartenjahr 2016/2017 wieder reaktiviert.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

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13 zusätzliche Plätze (halbe Gruppe, 2014 befristet bis 2016) in der Einrichtung

der Elterninitiative „Dohlenstraße“. Der Kindergarten wird ab August 2016 eine

dauerhafte dritte Gruppe mit 20 Plätzen, davon 6 für Kinder unter 3 Jahren

vorhalten.

Eine Gruppe (2014 befristet bis 2017) mit zunächst 20, inzwischen 25, Plätzen

in Anbindung an den katholischen Kindergarten in Dingden. Ab August 2016

wird es eine dauerhafte vierte Gruppe nach Fertigstellung der

Umbaumaßnahmen im Obergeschoss der Kindertageseinrichtung geben. Die in

unmittelbarer Nähe der Kita vorgehaltene befristete Gruppe soll bis mindestens

2017 fortgeführt werden.

Außerdem haben alle anderen Kindertageseinrichtungen - je nach Größe –

zusätzliche Kinder aufgenommen und werden dies auch zukünftig tun.

Hünxe

In Bruckhausen wurde 2013 bereits eine halbe Gruppe in der katholischen

Kindertageseinrichtung eingerichtet. Im Sommer 2016 sollte diese Gruppe

schließen. Der Bedarf, diese Gruppe vorzuhalten, besteht jedoch weiterhin.

Die evangelische Kindertageseinrichtung in Hünxe wird ab dem Sommer 2016

für zwei Jahre eine zusätzliche Gruppe mit 20 Plätzen anbieten.

Außerdem haben alle anderen Kindertageseinrichtungen - je nach Größe –

zusätzliche Kinder aufgenommen und werden dies auch zukünftig tun.

Zur Deckung von dauerhaften Bedarfen sind folgende Maßnahmen ergriffen worden:

Hamminkeln

In Hamminkeln eröffnete im Sommer 2015 eine zusätzliche Gruppe, die an die

Kindertageseinrichtung der AWO in Mehrhoog angebaut wurde. In dieser Gruppe

können 14 Kinder über 3 Jahre und 6 Kinder unter 3 Jahren betreut werden.

Zum Sommer 2016 wird eine weitere Gruppe, und zwar im Ortsteil Hamminkeln

an der Kindertageseinrichtung der Elterninitiative an der Dohlenstraße eröffnen

und die bisherige provisorische Gruppe ablösen. Auch hier sind 20 Plätze

vorgesehen.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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13 zusätzliche Plätze (halbe Gruppe, zunächst befristet bis 2016) wurden im

kommunalen Kindergarten in Dingden geschaffen. Diese Gruppe wurde

zwischenzeitlich vom Landesjugendamt dauerhaft genehmigt.

In Dingden wird zum Sommer im katholischen Kindergarten eine vierte Gruppe

mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren eröffnet.

Neukirchen-Vluyn

Im November 2015 wurde, in Trägerschaft des DRK, eine dreigruppige

Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Niederberg eröffnet. Je nach Bedarf können

bis zu 16 Kinder unter 3 Jahren betreut werden.

Sonsbeck

In Sonsbeck wurde im Sommer 2015 in der Kindertageseinrichtung des DRK eine neue

Gruppe mit 14 Plätzen für ältere und 6 Plätzen für jüngere Kinder eröffnet.

Flüchtlingskinder1

Ermittelt man den zukünftigen Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen stellt

sich auch die Frage, in welchem Ausmaß Plätze für Flüchtlingskinder benötigt werden.

Wie jedes andere Kind auch haben diese Kinder einen Anspruch auf einen Platz in

einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle. Der Besuch des

Kindergarten ist darüber hinaus für den Spracherwerb und die Integration sehr wichtig.

Das Kreisjugendamt geht davon aus, dass der Bedarf bei der Versorgung mit

Kindergartenplätzen vorrangig bei den 3-bis 5-jährigen Kindern liegt. Die Betreuung von

jüngeren Kindern erfolgt nur im Einzelfall. Der Wunsch zu einer so „frühen“

Kinderbetreuung existiert bei den Familien, vor allem nach der langen und

beschwerlichen Fluchtsituation, nicht. Dringend ist die Integration in eine

Kindertageseinrichtung für die 5- und 4-jährigen Kinder, die im laufenden oder im

kommenden Jahr schulpflichtig werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gestaltet sich der Bedarf an Kita-

Plätzen für Flüchtlingskinder sehr unterschiedlich, da den Jugendamtsgemeinden

1 „Der Begriff „Flüchtlingskind“ umfasst eine Gruppe Menschen, deren Gemeinsamkeit sich rechtlich auf

den angestrebten Aufenthaltstitel gründet. Allen gemeinsam ist, dass sie ihre Heimatländer verlassen

haben, um Krieg, Gewalt, existenziellen Nöten, Diskriminierung oder einem Leben ohne Perspektive zu

entfliehen.“ Berthold (2014) „In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland.“ Deutsches Komitee

für UNICEF e.V., S. 11)

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bisher in sehr unterschiedlichem Umfang Familien mit kleinen Kindern zugewiesen

worden sind. Um planen zu können, steht das Kreisjugendamt mit den sieben

Kommunen im engen Austausch über die Anzahl der Kinder im Alter von unter 6

Jahren. Diese verändern sich wöchentlich.

Als in der zweiten Jahreshälfte 2015 der Flüchtlingsstrom nach Deutschland stetig

zunahm, ging das Kreisjugendamt anhand vorliegender erster Daten von einem Bedarf

von 62 Kindergartenplätzen (Altersgruppe drei bis fünf Jahre) verteilt über die sieben

Jugendamtskommunen, aus. Im Januar 2016 lebten in den sieben Kommunen des

Kreisjugendamtes bereits 2.714 Flüchtlinge. Für den Augenblick bedeutet dies, dass für

132 Kindergartenkinder Plätze vorzuhalten sind.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Flüchtlingskinder im

Kindergartenalter nach Orten und darüber, wie viele Kinder bereits eine

Kindertageseinrichtung besuchen.

Tabelle 3: Flüchtlingskinder (3 – 5 J.) in Kindertageseinrichtungen (Stand: 20. 01.2016)

OrtAnzahl der Kinder 3 bis 5 Jahre davon in Kita Versorgungsquote

Alpen 8 5 62,5

Hamminkeln 43 18 41,9

Hünxe 8 3 37,5

Neukirchen-Vluyn 24 16 66,7

Schermbeck 10 7 70,0

Sonsbeck 14 10 71,4

Xanten 25 10 40,0

Summe 132 69 52,3

Während z.B. in Sonsbeck alle Kinder, die in diesem oder im kommenden Jahr in die

Schule gehen sollen, derzeit in einer Kindertageseinrichtung betreut werden können, ist

die Anzahl der Flüchtlingskinder in Hamminkeln so groß, dass die vorhanden Plätze

auch mit Überbelegungen in den Kindergartengruppen nicht ausreichen.

Laut Aussage der Kommunen wird außerdem mit einem Anstieg der Flüchtlingszahlen

bis Ende 2016 auf 5.200 Menschen gerechnet. Der Anteil der 3- bis 5- jährigen liegt

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

16

bislang bei kreisweit 4,9%, für 2016 hochgerechnet bedeutet dies bis zum Ende des

Jahres einen Bedarf von ca. 250 Plätzen.

Die nächste Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der Flüchtlinge in den sieben

Jugendamtskommunen am 20.01.2016 und über die erwarteten Kinderzahlen bis zum

Ablauf des Jahres 2016. Die Tabelle zeigt auch, dass der Anteil der zugewiesenen

Familien und damit der Kindergartenkinder unterschiedlich hoch ist. So lag der Anteil

der Kindergartenkinder in Alpen am 20. Januar 2016 bei 2,8% und in Hamminkeln bei

7,0%.

Tabelle 4: Prognose der Flüchtlingszahlen

Stand: 20. Januar 2016 Prognose 2016 für die Kommunen

nach Anteil Ort nach Anteil Kreis

Alpen 285 8 2,8 450 13 22

Hamminkeln 617 43 7,0 1.117 78 54

Hünxe 318 8 2,5 500 13 24

Neukirchen-Vluyn 540 24 4,4 1.260 56 61

Schermbeck 310 10 3,2 600 19 29

Sonsbeck 203 14 6,9 400 28 19

Xanten 441 25 5,7 880 50 43

2.714 132 4,9 5.207 256 253

Gesamtanzahl der

Flüchtlinge in der

Kommune

Ort

Anteil der Kinder von

3 bis 5 J. an der

Gesamtzahl der

Flüchtlinge pro Ort

davon Kinder im Alter von 3- 5 J.

Gesamtanzahl

der Flüchtlinge

in der

Kommune

davon: Kinder im

Alter von 3 bis 5

Um die Situation im Rahmen der anstehenden Kindergartenbedarfsplanung

einzuplanen, geht die Jugendhilfeplanung davon aus, dass im Jahr 2016 den

Gemeinden genauso viele Kinder im Kindergartenalter zugewiesen werden wie 2015.

Dieser zusätzliche Bedarf kann in einigen der sieben Kommunen mit Hilfe von

Gruppenüberbelegungen gedeckt werden. In den Kommunen, in denen das

vorhandene Platzangebot nicht ausreicht, müssen zusätzlich Plätze geschaffen werden.

Darüber hinaus stellen sich folgende Fragen:

Wo sind die Familien in den Kommunen untergebracht?

Sind noch Umzüge in andere Ortsteile eingeplant?

Wie mobil sind die Flüchtlinge? Dies betrifft vor allem die Flächengemeinden.

Wer informiert die Familien über die Kindertagesbetreuung?

Wie kann die Anmeldung über Kita Online erfolgen?

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

17

Hierzu wird ein intensiver, strukturierter Austausch mit den Jugendamtsgemeinden

aufgebaut.

Am 17.02.2016 hat eine Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses über die

Möglichkeiten zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze und ihrer Finanzierung

beraten.

In den Kapiteln zu den einzelnen Kommunen sind die angedachten Maßnahmen

beschrieben.

3.3 Tageseinrichtungsplätze für Kinder mit Behinderung

Wie alle anderen Kinder haben auch Kinder mit seelischen, geistigen oder körperlichen

Behinderungen einen Anspruch auf optimale Entwicklungs- und

Entfaltungsbedingungen.

Im Absatz 4 des § 22 a SGB VIII ist die Verpflichtung zur integrativen Förderung

geregelt. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen

mit Behinderung in Deutschland verbindlich geworden. Danach verpflichtet die

Konvention die Staaten „volle Inklusion“ im Bildungssystem zu ermöglichen – vom

Kindergarten über die Schule bis zur beruflichen Ausbildung. Damit hat sich die

Verpflichtung zu einer gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter

Kinder nochmals verstärkt. Es ist staatlicherseits sicherzustellen, dass Kinder mit

Behinderungen gemeinsam mit nicht behinderten Kindern gefördert werden.

Angebote für Kinder mit Behinderung

Zur Betreuung von Kindern mit Behinderung gibt es verschiedene

Betreuungsmöglichkeiten im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.

Heilpädagogische Tagesstätten/ oder Gruppen

Heilpädagogische Tagesstätten (Sonderkindergärten) sind Einrichtungen des

Sozialhilfeträgers zur teilstationären Betreuung von Kindern mit Behinderungen in

kleinen Gruppen. Die Gruppenstärke kann zwischen acht und zwölf Kindern betragen.

Raum und Ausstattung dieser Einrichtungen sind behindertengerecht und auf die

Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet. Sie haben ihr eigenes therapeutisches Angebot

mit speziell ausgebildeten Fachkräften. Heilpädagogische Tagesstätten können

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

18

überörtlich belegt werden, da ihre Finanzierung durch den überörtlichen

Sozialhilfeträger erfolgt.

Im Kreis Wesel gibt es folgende Heilpädagogische Kindertagesstätten: Die Heil-

pädagogische Tagesstätte in Kamp-Lintfort, die seit dem 01.08.2015 als Schwerpunkt-

Kindertageseinrichtung von einer Elterninitiative betrieben wird, eine Heilpädagogische

Tagesstätte der Albert-Schweizer-Einrichtung GmbH in Dinslaken und eine Tagesstätte

der Lebenshilfe Unterer Niederrhein e.V. in Wesel. In Xanten gibt es eine

Heilpädagogische Tagesstätte u.a. mit einer Gruppe für Kinder mit

Sprachauffälligkeiten. Darüber hinaus gibt es zwei heilpädagogische Gruppen mit je 8

Plätzen in Anbindung an Kindertageseinrichtungen mit Regelplätzen. Eine gehört zur

Kindertageseinrichtung „Waldmannsweg“ in Neukirchen-Vluyn und eine zur

Kindertageseinrichtung „Waldblick“ in Xanten.

Inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen

a) Schwerpunkt-Kindertageseinrichtungen

Bislang wurden zur gemeinsamen Betreuung Kindern mit und ohne Behinderung die

sogenannten Integrativen Gruppen betrieben. In einer Gruppe von 15 Kindern wurden 5

behinderte Kinder aufgenommen. Zusätzlich zum eigentlichen Personal wurden

therapeutisch qualifizierte Fachkräfte ins Team eingebunden. Integrative Gruppen

konnten sowohl in Regelkindergärten als auch in Sondereinrichtungen eingerichtet

werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Wesel wird versucht, die

Kindertageseinrichtungen mit ehemals integrativen Gruppen als Schwerpunkt-

Kindertageseinrichtungen fortzuführen. Auf der Basis des neuen Fördersystems des

Landschaftsverbandes sind die Gruppenstruktur und Größe einer inklusiv arbeitenden

Gruppe abhängig vom Alter und den Betreuungszeiten der Kinder. So kann es Gruppen

mit bis zu 17 Kindern geben, von denen bis zu 6 Kinder eine Behinderung haben.

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes existieren im laufenden

Kindergartenjahr 2015/2016 11 Schwerpunkt-Kitas, die am 31.12.2015 86 Kinder mit

Behinderung auf 106 möglichen Plätzen betreut haben. Zum kommenden

Kindergartenjahr 2016/2017 werden 96 Plätze angeboten.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

19

b) Einzelinklusion

Im Rahmen der Inklusion können auch einzelne Kinder mit Behinderung im

Regelkindergarten ihres Wohnbereiches betreut werden. Auch diese Plätze werden

über die erhöhte KiBiz-Pauschale und bei Erfüllung der Voraussetzungen über weitere

zusätzliche Mittel des Landschaftsverbandes gefördert.

Insgesamt 6 solcher Plätze werden im laufenden Kindergartenjahr angeboten. Für das

kommende Kindergartenjahr wurden 9 Plätze angemeldet.

Für die Ermittlung des Platzbedarfs fehlen die genauen Zahlen über die Anzahl von

Kindergartenkindern mit Behinderung. Es gibt keine Meldepflicht, die Abgrenzungen

von Behinderungen sind fließend und die Feststellung einer vorliegenden Behinderung

ist bei Kleinstkindern oft noch nicht möglich. Erst im Rahmen des Kita-Online

Bedarfsmeldeverfahrens erfährt die Jugendhilfeplanung die genauen Bedarfszahlen.

Die Tabelle 5 gibt einen Überblick über alle Plätze für behinderte Kinder, die im

Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ab Sommer 2016 vorgehalten werden.

Tabelle 5: Plätze für Kinder mit Behinderung ab 01.08.2016

Ort Plätze insg. davon u 3

Alpen 6 0

Hamminkeln 38 5

Hünxe 6 1

Neukirchen-Vluyn 10 plus 8 HPT 1

Schermbeck 12 0

Sonsbeck 7 0

Xanten 17 plus 28 HPT 0

Insgesamt 96 plus 36 HPT 7

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wurde stets auf den Ausbau von

integrativen, heute inklusiven Gruppen gesetzt. Die Angebote sind über den gesamten

Zuständigkeitsbereich verteilt. Zusätzlich gibt es zwei heilpädagogische Gruppen, die

an Regelkindertageseinrichtungen angebunden sind.

Allen Angeboten gemeinsam war die zur Betreuung von Kindern mit Behinderung

sowohl quantitativ als auch qualitativ besondere personelle Ausstattung, das extra

große Raumangebot sowie die gute Ausstattung mit ausgewähltem Spiel- und

Therapiematerial. D.h., in diesen Gruppen waren und sind die besten Voraussetzungen

für eine optimale Förderung, aber auch für eine gelungene, wohnortnahe Inklusion für

Kinder mit Behinderung gegeben.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

20

Aus diesem Grunde sah und sieht das Kreisjugendamt keine Veranlassung, diese

Angebote zu Gunsten von Einzelinklusionsplätzen zurückzufahren. Dennoch zeigt die

aktuelle Bedarfsplanung, dass die Zahl der Einzelinklusionsplätze zu Lasten der

Inklusiven Gruppen zunimmt. Es wird erwartet, dass bei der Einrichtung von

Einzelinklusionsplätzen ein Mindeststandard zur Betreuung der Kinder mit Behinderung

besteht. Vor der Aufnahme eines Kindes ist daher Kontakt zum Kreisjugendamt

aufzunehmen. Dies ist notwendig, um auch für Eltern die optimale Lösung für ihr Kind

zu finden.

Zur Schaffung von Einzelinklusionsplätzen ist wie folgt zu verfahren:

1. Einzelinklusionsplätze können nur in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt

eingerichtet werden.

2. Sie sollen dauerhaft eingerichtet werden und konzeptionell in die Arbeit der

gesamten Kindertageseinrichtung eingebunden sein.

3. Es wird die Aufnahme von zwei bis drei Kindern empfohlen, um eine Vereinzelung

der Kinder mit Behinderung zu vermeiden.

4. Je nach Art der Behinderung des Kindes ist die Gruppenstärke entsprechend den

Vorgaben des Landesjugendamts zu reduzieren.

5. Mit der Umsetzung des KiBiz erfolgt die Förderung der Einzelinklusion im Rahmen

der Pauschale für Kinder mit Behinderungen. Diese Pauschale ist u.a. für die o.g.

Gruppenreduzierung, zusätzliche Fach- oder Ergänzungskraftstunden und für

Fortbildungen der pädagogischen Kräfte einzusetzen.

6. Außerdem sollen die zusätzlichen Pauschalen des Landschaftsverbandes Rheinland

(LVR) für Kinder mit Behinderung in Höhe von 5.000 € beantragt werden, um

zusätzliche Fachraftstunden finanzieren zu können.

Einzelinklusion kann aber auch als Übergangslösung genutzt werden, wenn keine

anderen, qualitativ besseren Angebote zur Verfügung stehen. Dies ist z.B. dann der

Fall, wenn die Behinderung eines Kindes erst im laufenden Kindergartenjahr festgestellt

wird. Auch in diesem Fall ist laut Gesetzgeber die 3,5 fache Pauschale zu gewähren

und vom Träger adäquat für die Betreuung des Kindes einzusetzen. In diesen Fällen

sollte jedoch im Interesse einer optimalen Förderung des Kindes zum nächst möglichen

Zeitpunkt ein Wechsel in eine entsprechend ausgerichtete Kindertageseinrichtung

erfolgen.

Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 sieht der LVR ein neues Fördersystem für Kinder

mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen vor. In Ergänzung der Mittel auf der

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

21

Grundlage des Kinderbildungsgesetzes wird seit dem 01.08.2014 Trägern von

Kindertageseinrichtungen eine zusätzliche LVR-Kindpauschale pro Kind mit

Behinderung in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Pauschale ist für

zusätzliche Fachkraftstunden (bei fünf Kindern mit Behinderung 19,5 Std.) sowie für

Qualifizierung des Personals, Vernetzung mit interdisziplinär arbeitenden Einrichtungen

sowie zur Beratung der Eltern einzusetzen. Voraussetzung für den Erhalt der LVR-

Pauschale ist eine Platzreduzierung. Bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung

soll jeweils ein Platz reduziert werden. Die maximale Gruppengröße soll bei der

Aufnahme von fünf bis sechs Kindern mit Behinderung 17 Plätze nicht überschreiten.

Kosten für therapeutisches Personal in den Einrichtungen werden nur noch

übergangsweise bis Sommer 2016 finanziert. Danach verweist der LVR auf die

Finanzierung durch die Krankenkassen.

Diese Entscheidung bedeutet für die Kindertageseinrichtungen mit Inklusiv-Gruppen,

dass die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des therapeutischen Personals nur noch

eingeschränkt möglich ist und viele Kindertageseinrichtungen daher zukünftig die

Therapien nicht mehr in den eigenen Räumlichkeiten anbieten können. Für Eltern und

Kinder bedeutet dies, dass sie vermehrt auf ambulante Hilfen außerhalb der

Kindertageseinrichtung zurückgreifen müssen.

Eine Abfrage bei den betroffenen Kindertageseinrichtungen, wie ab Sommer 2016 die

Therapien für die Kinder stattfinden werden, hat folgende Ergebnisse gebracht:

1. Nur die zwei größeren Schwerpunkt-Kindertageseinrichtungen können

ausreichend therapeutisches Personal halten, um Therapien in den

Kindertageseinrichtungen vorzuhalten.

2. Drei weitere Kindertageseinrichtungen werden wenige Therapien mit eigenem

Personal anbieten, alle anderen Therapeuten müssen von den Eltern selbst

aufgesucht werden.

3. Zukünftig werden in vier Kindertageseinrichtungen die Therapeuten zur

Behandlung auf Rezept ins Haus kommen (eine Kita hat dies schon vorher so

praktiziert).

4. Bei zwei Kindertageseinrichtungen müssen die Eltern die Therapeuten mit ihren

Kindern selbst aufsuchen (eine Kita hat dies schon vorher so praktiziert).

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

22

4. Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren

4.1 Gesetzliche Grundlagen

Zum 16. Dezember 2008 trat das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in Kraft. Mit diesem

Gesetz wurde u.a. der § 24 SGB VIII erneut überarbeitet. Danach haben seit August

2013 alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf

frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege. Vor

Vollendung des ersten Lebensjahres greifen die gleichen Kriterien, die bis Juli 2013 für

alle Kinder unter 3 Jahren galten. D.h., ein Kind hat Anspruch auf Förderung in

Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege, wenn diese Leistung für seine

Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

geboten ist oder die Erziehungsberechtigten

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit

suchend sind,

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder

Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.

4.2 Bedarf und Bestand an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren

Wie groß ist der Bedarf an Betreuungsplätzen im Zuständigkeitsbereich des

Jugendamtes des Kreises Wesel und wie wird er sich jetzt, nach Abschluss des U3-

Ausbaus weiterentwickeln? Im Unterschied zur Betreuung von Kindern im Alter von 3

bis 5 Jahren, von denen gut 98 % im Zuständigkeitsbereich einen Kindergarten

besuchen, konnte und kann auch zukünftig der Bedarf an Plätzen für Kinder unter 3

Jahren nur auf der Basis des Nachfrageverhaltens der Eltern ermittelt werden. Dieses

ist neben den Faktoren, die eine Betreuung notwendig machen, wie z.B. eine

Berufstätigkeit, auch abhängig von der Akzeptanz frühkindlicher Betreuungsangebote.

Der Kreis hatte sein Ausbauziel bis zum Jahr 2013, wie der Bund, auf die

Schaffung von Plätzen für 35% der Ein- und Zweijährigen2 festgelegt.

2Der Platzbedarf für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen wird daher

auf der Basis der Bevölkerungsdaten der Ein- und Zweijährigen berechnet. Dies gilt sowohl für die Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege. Plätze, die von Kindern unter einem Jahr in der Kindertagespflege belegt sind, werden bei der Berechnung der Versorgungsquote nicht berücksichtigt.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

23

Im Kindergartenjahr 2015/2016 gibt es über die Kindertageseinrichtungen ein Angebot

für 29,3 % aller ein- und zweijährigen Kinder. Im Rahmen der Kindertagespflege

werden weitere 12,2% betreut. D.h. die Versorgungsquote liegt damit im

Kindergartenjahr 2015/2016 bei 41,5 % und wird im Kindergartenjahr 2016/2017 durch

Inbetriebnahme weiterer Plätze auf 42,1 % steigen. Die Jugendhilfeplanung geht davon

aus, dass die Betreuung von unter einjährigen Kindern im Regelfall durch eine

Kindertagespflegeperson gesichert und nur in Ausnahmefällen durch eine

Kindertageseinrichtung erfolgen wird. Am 31.12.2015 waren 10 Kinder unter einem Jahr

in Kindertagespflege, und 4 Kinder unter einem Jahr besuchten eine

Kindertageseinrichtung.

Grafik 2: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (1 bis 2 Jahre)

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

Gesamt Kinder u3 Gesamt Plätze u3

Die Umsetzung des geplanten U-3 Ausbaus ist in allen Kindertageseinrichtungen, in

denen ein Umbau möglich war, abgeschlossen. Zusätzlich werden in einigen

Kindertageseinrichtungen weitere Plätze mit der Einrichtung neuer Gruppen geschaffen,

wie in Mehrhoog, Hamminkeln und in Sonsbeck. Insgesamt gibt es im Kindergartenjahr

2015/2016 564 Plätze in 59 von 63 Kindertageseinrichtungen. Ab dem Sommer 2016

werden 566 Plätze angeboten. Obwohl in einigen Kommunen noch weitere Plätze für

Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden, ist die Nachfrage in anderen Kommunen so

gering, dass hier aufgrund des hohen Platzbedarfs für ältere Kinder U-3 Plätze für

Kinder über 3 Jahren genutzt werden.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

24

Zusätzliche U-3-Plätze sind mit dem Neubau der katholischen Kindertageseinrichtung in

Vluyn geplant, die voraussichtlich im Sommer 2017 eröffnet wird und mit der neuen

Gruppe in der Kindertageseinrichtung Dohlenstraße in Hamminkeln, die zum Sommer

2016 eröffnet wird.

Tabelle 6: Plätze für Kinder unter 3 Jahren 2008 bis 20162008/09 2010/11 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17

Alpen 5 21 30 39 42 46 48

Hamminkeln 25 54 89 114 143 146 153

Hünxe 25 34 38 52 56 61 60

Neukirchen-Vluyn 34 69 84 98 100 114 116

Schermbeck 19 42 54 52 53 58 56

Sonsbeck 5 19 28 29 32 38 38

Xanten 38 57 85 96 98 101 95

Summe 151 296 408 480 524 564 566

Zur Schaffung der bisherigen U-3 Plätze erhielten 58 Einrichtungen im Zeitraum 2009

bis 2015 Zuschüsse des Bundes, des Landes und/oder des Kreises in einer

Gesamthöhe von 7.582.267 €. Für eine weitere Kindertageseinrichtung sind 37.800 €

eingeplant, die voraussichtlich aus Bundesmitteln gezahlt werden können. Bislang sind

158.700 € an Bundes-, Landes- und Kreismitteln als Zuschüsse zur Einrichtung und

zum Umbau in die Kindertagespflege geflossen.

Die Tabelle 7 gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung des U-3 Ausbaus.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

25

Tabelle 7: Stand der Umsetzung des U-3 Ausbaus nach Orten

Stand: Februar 2016

Anzahl

der

Kitas

August

2016

Fertig

gestellt

Im

Umbau

Umbau in

Kürze

Keine

Umbau-

mgl

Alpen 6 46 6 46 6 0 0 0 4 1 1 0 0

Hamminkeln 14 160 16 158 15 1 0 0 8 4 0 4 0

Hünxe 6 63 7 60 7 0 0 0 4 3 0 0 0

Neukirchen-Vluyn * 12 132 11 105 9 1 1 1 6 3 0 0 1

Schermbeck 6 58 6 57 6 0 0 0 2 3 1 0 0

Sonsbeck 5 38 6 38 6 0 0 0 3 3 0 0 0

Xanten 14 101 12 94 12 0 0 2 9 2 0 1 0

Summe 63 598 64 558 61 2 1 3 36 19 2 5 1

Fördersumme in € 3.938.000 2.913.150 731.117

* Umbau und Förderung aus Bundesmitteln für 1 Kita noch nicht erfolgt. Vorraussichtlich 37.800 €

Alle Orte

Kreis-

mitteln

15

1 18

Fördersumme in € 158.700 25.076

Anzahl der Plätze finanziert aus:

Kindertageseinrichtungen

Anzahl der Anträge finanziert aus:

Kommune

Geplante

u-3

Plätze

Anzahl

der

Anträge

Plätze in

den

Anträgen

Ausbaustand (nach Anträgen)

Bundes-

mitteln

Landes-

mitteln

Landes-

und

Kreism.

Kreis-

mitteln

Bundes-

und

Kreism.

Gesamtfördersumme: 7.582.267

Kindertagespflege

Bundes- oder

Landesmitteln

Anzahl der Einrichtungspauschalen pro Platz 275

Anzahl der Plätze mit Bezuschussung zum Umbau

Gesamtsumme: 133.624

26

Tabelle 8: Übersicht über die Angebote und den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren auf der Basis der Bevölkerungszahlen 31.10.2015

Ort Kinder in

Tagespflege

Plätze in Kindertageseinrichtungen Plätze

insgesamt

am 31.12.2015 Platzangebot 2015/2016 belegte Plätze

am 31.12.15

geplante Plätze 2016/2017 2015/2016

Abs. VQ* Abs. VQ* Abs. VQ* Abs. VQ*

Alpen 20 11,3 % 46 26,0 % 37 48 27,4 % 66 37,3 %

Hamminkeln 44 9,3 % 146 30,8 % 141 153 32,9 % 190 40,1 %

Hünxe 37 16,7 % 61 27,5 % 60 60 29,6 % 98 44,1 %

Neukirchen-

Vluyn

42 9,6 % 114 23,3 % 116 116 26,5 % 156 35,7 %

Schermbeck 37 19,5 % 58 30,5 % 54 56 30,8 % 95 50,0 %

Sonsbeck 16 15,1 % 38 35,8 % 28 38 31,4 % 54 50,1 %

Xanten 39 12,2 % 101 31,6 % 86 95 31,0 % 140 43,8 %

Gesamt 235 12,2 % 564 29,3 % 522 566 29,9 % 799 41,5%

* Versorgungsquote auf der Basis von 2 Jahrgängen, den ein- und zweijährigen Kindern (Daten: KRZN)

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

27

5. Tagesbetreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter

Die Betreuung von Grundschulkindern wurde aufgrund der landespolitischen

Entscheidung, Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter durch Angebote der

offenen Ganztagsgrundschule abzudecken, mehr und mehr von den

Kindertageseinrichtungen in die Grundschulen verlagert. Dazu wird geregelt, dass die in

§ 24 SGB VIII bestehende Verpflichtung, bedarfsgerecht Plätze in

Kindertageseinrichtungen für Schulkinder bereitzuhalten, auch durch Angebote in

Schulen erfüllt werden kann.

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes stehen folgende Angebotsformen für

die Tagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter mit unterschiedlichen qualitativen

Standards und unterschiedlichem Betreuungsumfang zur Verfügung:

die offene Ganztagsgrundschule mit einem Angebot bis 16.00/17.00 Uhr,

die Grundschule von acht bis eins für Betreuungsbedarfe bis 13.00/13.30 Uhr,

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle vorhandenen Angebote zur

Schulkinderbetreuung:

Tabelle 9: Tagesbetreuungsangebote für Grundschulkinderim Schuljahr 2015/2016

Stadt/Gemeinde Alpen Hamminkeln Hünxe Neukirchen-

Vluyn

Schermbeck Sonsbeck Xanten Summe

Angebote an den

Grundschulen:

„Offene

Ganztagsgrundschule“

Anzahl genutzter Plätze

„Schule von acht bis eins“

Anzahl genutzter Plätze

3

98

2

75

5

302

1

22

3

232

0

0

4

324

0

0

2

178

0

0

1

63

1

32

3

220

3

130

21

1.417

7

259

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Schulen ist in den vergangenen Jahren

stark gestiegen. Mittlerweile werden 1.676 Schülerinnen und Schüler in den Schulen

betreut, davon 83,7% ganztägig.

Da, wo das schulische Angebot zur Betreuung von Grundschulkindern nicht ausreicht,

greift nach wie vor die Kindertagespflege. Am 31.12.2015 wurden 83 Kinder zusätzlich

über die Kindertagespflege betreut.

28

6. Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII

Die Kindertagespflege ist eine eigenständige Jugendhilfeleistung. Sie gilt als

ergänzende Betreuungsform zur Familie und stellt insbesondere für Kinder unter 3

Jahren wegen ihrer familienähnlichen Form und der kontinuierlich vorhandenen

Bezugsperson ein geeignetes Betreuungsangebot dar. Bundesdurchschnittlich soll ein

Anteil von 30 % aller neu zu schaffenden Plätze für Kinder unter 3 Jahren in der

Kindertagespflege geschaffen werden (der Anteil beim Kreis Wesel liegt bei 30 %).

Tagespflege greift auch für ältere Kinder oft dort, wo die Betreuungszeit oder das

Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen nicht ausreichen.

Durch Kindertagespflegepersonen werden Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der

Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten für einen Teil des

Tages oder ganztags betreut.

Die Änderungen des SGB VIII durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das

Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) sowie durch das

Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in

Kindertagespflege (KiFöG) haben die Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe

aufgewertet und in das System der Tagesbetreuung von Kindern integriert. Die

Grundsätze der Förderung werden in § 22 SGB VIII sowohl für die

Kindertageseinrichtung als auch für die Kindertagespflege geregelt. Der § 23 SGB VIII

sieht folgende Regelungen für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vor:

- die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson,

- die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der

Tagespflegeperson,

- Kriterien für die Eignung einer Kindertagespflegeperson einschließlich des

Nachweises einer Qualifizierung sowie

- die Gewährung einer laufenden Geldleistung mit folgenden Bestandteilen:

- der Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand,

- einem Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung, der leistungsgerecht

auszugestalten ist. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die

Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen.

- der Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer

Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer

angemessenen Alterssicherung der Kindertagespflegeperson,

- der hälftigen Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer

angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

29

Im Kinderbildungsgesetz wurde die Kindertagespflege erstmals in das Landesgesetz

aufgenommen. Der § 4 regelt die landesrechtlichen Bestimmungen. So geht die

landesrechtliche Regelung über die bundesrechtliche Regelung hinaus, in dem im

Einzellfall die Erlaubnis zur Betreuung von maximal acht fremden Kindern erteilt werden

kann, wenn diese nicht gleichzeitig anwesend sind. Ein weiteres Novum nach KiBiz ist

die finanzielle Förderung der Kindertagespflege für Kinder. 769 Euro zahlt das Land pro

Kind und Jahr, wenn u.a. das Kind regelmäßig mehr als 15 Stunden wöchentlich betreut

wird, die Tagespflegeperson eine Qualifikation und eine Erlaubnis nachweisen kann

und das Kind nicht gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht.

Das Angebot an Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes

konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut werden. Die Qualität der

Angebote liegt zwischenzeitlich auf einem hohen Niveau. Eltern greifen gerne und

verstärkt auf dieses Betreuungsangebot zurück, vor allem, wenn die Betreuung für

weniger als 25 Stunden pro Woche oder zu Zeiten stattfindet, die die

Kindertageseinrichtungen nicht abdecken können.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Fallzahlen zum Stichtag 31.12 eines

Jahres seit 1998.

30

Grafik 3: Entwicklung der Anzahl der Kinder in Kindertagespflege (Stichtag 31.12)

14 19 15 1532

51 4768

121 123

164

194

219

245

85 7798

67

76

87109

92

96

118

127

157

140

131

0

50

100

150

200

250

300

350

400

1998 2000 2002 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

3 bis unter 14

unter 3

Insgesamt stehen dem Kreisjugendamt 148 Tagespflegepersonen mit einer vom

Jugendamt erteilten Erlaubnis zur Betreuung der Kinder zur Verfügung.

Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis sind: Bewerbung, Lebenslauf, polizeiliches

Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung, Qualifizierung, geeignete Räumlichkeiten

zur Betreuung der Kinder sowie persönliche Gespräche mit den Bewerbern/Innen.

Der Kreis Wesel verfügt über „Richtlinien zur Förderung von Kindern in

Kindertagespflege“ und zusätzlich über „Richtlinien zur Förderung von

Großtagespflegestellen“, in denen die rechtlichen Vorgaben des § 23 SGB VIII

präzisiert und insbesondere die Erstattung des Aufwands der Kindertagespflege sowie

die Förderung von Großtagespflegestellen und Kindertagespflege in anderen

geeigneten Räumen geregelt sind.

Im laufenden Kindergartenjahr gibt es im Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel

sechs Großtagespflegestellen sowie vier Kindertagespflegestellen für fünf Kinder in

angemieteten Räumen.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

31

Eine siebte Großtagespflegestelle eröffnet nach Abschluss der Umbaumaßnahmen.

Bedarf wäre noch für eine weitere Großtagespflegestelle in Hünxe-Bruckhausen. Das

Kreisjugendamt ist bemüht, das Angebot an Tagespflegeplätzen weiter auszubauen

und den Qualitätsstandard weiter zu erhöhen. Neben der kontinuierlichen begleitenden

Beratung der Tagespflegepersonen, aber auch der Eltern, bietet das Jugendamt als

Austauschplattform für die Tagespflegepersonen zum einen eigene

Fortbildungsveranstaltungen an, zum anderen werden in allen sieben Kommunen

Tagespflegetreffen durchgeführt.

Finanzierung der Kindertagespflege

Die Kommunen erhalten Bundes- und Landesmittel für den Ausbau der Betreuung von

Kindern unter 3 Jahren, die auch für Plätze in der Tagespflege eingesetzt werden

können. Neben Neu-, Umbau und Ausstattungsmitteln können Pauschalen in Höhe von

500 € pro Kind für die Erstausstattung der Tagespflegestelle beantragt werden. Für die

Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel wurden

bislang 290 Einrichtungspauschalen in Höhe von 500 € bewilligt. Darüber hinaus

wurden auch im vergangenen Jahr Umbaumaßnahmen finanziert. Zusätzlich zahlt der

Kreis einen Mietkostenzuschuss von 50,- € pro Platz, wenn der Bedarf für diese Plätze

im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt wurde. Zurzeit erhalten fünf

Großtagespflegestellen diese Mietkostenzuschüsse.

32

7. Angebots- und Versorgungssituation im BereichTageseinrichtungen für Kinder

Die nachfolgend aufgeführten Tabellen stellen die Betreuungsangebote der

Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2015/2016 und die Planung für das

Jahr 2016/2017 dar, die auf der Basis von Gesprächen mit den Trägern der

Kindertageseinrichtungen vereinbart wurde.

Die Darstellung der Angebote der Kindertageseinrichtungen in den Tabellen

differenziert zwischen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und Plätzen für Kinder ab

Vollendung des dritten Lebensjahres. Beide Altersgruppen sind unterteilt in 25-, 35- und

45-Stunden-Betreuungszeit. Eine Darstellung auf der Basis der Gruppentypen I bis III

wäre zu unübersichtlich, ist aber im Anhang zur Information beigefügt.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

33

Tabelle 10a: Plätze im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes 2015/2016 Stand: 01.08.2015

Ort

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Alpen 46 3 27 16 0 269 8 183 78 5 315

Hamminkeln 146 0 73 73 4 698 14 395 289 41 844

Hünxe 61 4 42 15 1 274 14 186 74 9 335

Neukirchen-Vluyn 114 0 47 67 1 612 39 320 253 10/8 726

Schermbeck 58 3 35 20 2 283 10 154 119 9 341

Sonsbeck 38 8 19 11 0 200 18 122 60 7 238

Xanten 101 0 51 50 1 477 3 248 226 16/28 578

Kreis Wesel 564 18 294 252 9 2.813 106 1.608 1.099 97/36 3.377

3,2% 52,1% 44,7% 3,8% 57,2% 39,1%

Plätze für Kinder von 1 bis

unter 3

Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Gesamt

Platzzahl

34

Tabelle 10b: Plätze im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes 2016/2017 Stand: Februar 2016

Ort

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Alpen 48 1 30 17 0 269 8 183 78 5 317

Hamminkeln 153 0 80 73 6 730 8 418 304 33 883

Hünxe 60 1 42 17 1 313 15 229 69 5 373

Neukirchen-Vluyn 116 0 53 63 1 620 19 328 273 9/8 736

Schermbeck 56 0 35 21 0 285 11 142 132 12 341

Sonsbeck 38 2 25 11 0 198 14 120 64 7 236

Xanten 95 0 46 49 0 486 0 272 214 17/28 581

Kreis Wesel 566 4 311 251 8 2.901 75 1.692 1.134 88/36 3.467

0,7% 54,9% 44,3% 2,6% 58,3% 39,1%

Plätze für Kinder von 1 bis

unter 3

Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Gesamt

Platzzahl

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

35

Tabelle 10c: Versorgungsquoten im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes

Basis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote2015/2016 46 177 26,0% 269 289 93,1%

2016/2017 48 175 27,4% 263 275 95,6%

2015/2016 146 474 30,8% 698 729 95,7%

2016/2017 153 465 32,9% 730 754 96,8%

2015/2016 61 222 27,5% 274 288 95,1%

2016/2017 60 203 29,6% 313 322 97,2%

2015/2016 114 437 26,1% 612 633 96,7%

2016/2017 116 438 26,5% 620 654 94,8%

2015/2016 58 190 30,5% 283 298 95,0%

2016/2017 56 182 30,8% 285 298 95,6%

2015/2016 38 106 35,8% 200 228 87,7%

2016/2017 38 121 31,4% 198 198 100,0%

Xanten 2015/2016 101 320 31,6% 477 498 95,8%

2016/2017 95 306 31,0% 486 488 99,6%

2015/2016 564 1.926 29,3% 2.813 2.963 94,9%

2016/2017 566 1.890 29,9% 2.895 2.989 96,9%

3 - 5 Jahre1 bis unter 3 JahrePlanungs-

jahr

Alpen

Sonsbeck

Kreis Wesel

Hamminkeln

Hünxe

Neukirchen-

Vluyn

Schermbeck

Quelle: KRZN

36

7.1 Gemeinde Alpen

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

37

Tabelle 11a: Kindertageseinrichtungen in Alpen 2015/2016 Stand: 01.08.2015

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Alpen 1 FZ Evgl. TS Im Dahlacker 12 0 9 3 0 53 1 38 14 0 652 FZ Kath. KiGA Ulrichstraße 10 0 8 2 0 55 0 35 20 0 65

Bönninghardt 3Kath. Int. TS Bönninghardter Straße

6 0 4 2 0 31 0 23 8 5 37

Veen 6 Kath. KiGa Kirchstraße 6 3 0 3 0 39 7 15 17 0 45Menzelen-West 5 Kath. KiGA Schulstraße 6 0 0 6 0 37 0 18 19 0 43Menzelen-Ost 4 Kath. KiGa Kirchplatz 6 0 6 0 0 54 0 54 0 0 60

Gemeinde Alpen 2015/2016 46 3 27 16 0 269 8 183 78 5 315

6,5% 58,7% 34,8% 3,0% 68,0% 29,0%

Plätze für Kinder von 1 bis unter 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Gesamt

Platzzahl

38

Tabelle 11b:Kindertageseinrichtungen in Alpen 2016/2017 Stand: 01.02.2016

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Alpen FZ Evgl. TS Im Dahlacker 12 0 8 4 0 53 2 35 16 0 65FZ Kath. KiGA Ulrichstraße 12 0 8 4 0 53 0 36 17 0 65

BönninghardtKath. Int. TS Bönninghardter Straße

6 0 3 3 0 33 0 22 11 5 39

Veen Kath. KiGa Kirchstraße 6 1 5 0 0 36 7 13 16 0 42

Menzelen-West Kath. KiGA Schulstraße 6 0 0 6 0 38 0 18 20 0 44Menzelen-Ost Kath. KiGa Kirchplatz 6 0 6 0 0 50 0 50 0 1 56

Gemeinde Alpen 2016/2017 48 1 30 17 0 263 9 174 80 6 311

2,1% 62,5% 35,4% 3,4% 66,2% 30,4%

Plätze für Kinder von 1 bis unter 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Gesamt

Platzzahl

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

39

Tabelle 11c: Versorgungsquoten in Alpen

Basis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote2015/2016 22 63 34,9% 108 92 117,4%

2016/2017 24 68 35,3% 106 87 121,8%

2015/2016 6 21 28,6% 31 47 66,0%

2016/2017 6 21 28,6% 33 39 84,6%

2015/2016 6 27 22,2% 39 51 76,5%

2016/2017 6 27 22,2% 36 46 78,3%

2015/2016 6 29 20,7% 37 34 108,8%

2016/2017 6 33 18,2% 38 36 105,6%

2015/2016 6 37 16,2% 54 65 83,1%

2016/2017 6 26 23,1% 50 67 74,6%

2015/2016 46 177 26,0% 269 289 93,1%

2016/2017 48 175 27,4% 263 275 95,6%

1 bis unter 3 Jahre 3 - 5 Jahre

Alpen

Gemeinde Alpen

Bönninghardt

Veen

Menzelen-West

Menzelen-Ost

Planungs-

jahr

Quelle: KRZN

Kinder im Kindergartenalter

In Alpen ist die Zahl der Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren seit dem Jahr 2000 von 453

auf 289 im Jahr 2015 zurückgegangen (Quelle: KRZN, 31.12.2015). Die frei

gewordenen Kindergartenplätze wurden in Plätze für Kinder unter 3 Jahren

umgewandelt.

Grafik: 4: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (3-5 J.) in Alpen

200

250

300

350

400

450

500

550

Alpen Kinder ü3 Alpen Plätze ü3

40

Dabei gab es in den einzelnen Ortsteilen in den vergangenen Jahren Schwankungen, je

nachdem, wo neue Wohngebiete entstanden sind. Im Ortsteil Alpen soll 2017 ein neues

Wohngebiet mit 80 Wohneinheiten entstehen. Es gibt noch keine Prognose, wie viele

Kinder in dieses Neubaugebiet ziehen werden.

Die Anzahl der Kindergartenplätze in Alpen ist daher zurzeit ausreichend. Zum Sommer

stehen für 275 Kinder 263 Plätze zur Verfügung.

Kinder mit Behinderung

In Alpen-Bönninghardt gibt es eine Inklusive Gruppe mit 5 Plätzen für Kinder mit

Behinderungen. Zurzeit wird dort 1 Kind betreut. Aufgrund der bisher eingegangenen

Bedarfsmeldungen werden für das kommende Kindergartenjahr wieder 5 Plätze in

Alpen – Bönninghardt eingeplant. Darüber hinaus wird es einen Platz im Rahmen der

Einzelintegration in Menzelen-Ost geben. Das Angebot ist für Alpen ausreichend.

Flüchtlingskinder

Derzeit sind in Alpen 285 Flüchtlinge registriert (Stand: 20.01.2016). Darunter befinden

sich 8 Kinder im Alter von 3-5 Jahren. Damit ist der Anteil der Kindergartenkinder mit

2,8 % an allen Flüchtlingen in Alpen geringer als im Jugendamtsdurchschnitt. Aktuell

besuchen 5 der 8 Kinder eine Kindertageseinrichtung. Auf der Grundlage der von der

Gemeinde Alpen prognostizierten Flüchtlingszahl von 450 Personen wäre für Alpen bis

Ende 2016 mit ca. 13 Kindern im Alter von 3 bis 5 Jahren zu rechnen. In Alpen kann

dieser Bedarf an Kindergartenplätzen für Flüchtlingskinder mit Überbelegungen

zunächst gedeckt werden.

Kinder unter 3 Jahren

In Alpen gibt es im laufenden Kindergartenjahr ein Angebot von 46 Plätzen, das zum

Sommer 2016 auf 48 Plätze ausgeweitet wird. Somit wird ab Sommer die

Versorgungsquote für die U-3 Kinder in Alpen (ohne Kindertagespflege) bei 27,4%

liegen.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

41

Grafik: 5: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (1-2 J.) in Alpen

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

200

Alpen Kinder u3 Alpen Plätze u3

Im Jahr 2015 wurden am Stichtag 31.12. im Rahmen der Tagespflege 23 Kinder unter 3

Jahren, davon drei unter einem Jahr, bei 10 Tagesmüttern betreut. Außerdem gibt es in

Alpen eine Großtagespflegestelle. Auf der Basis von zwei Jahrgängen (Ein- und

Zweijährige) lag die Versorgungsquote bei der Kindertagespflege in Alpen am

31.12.2015 bei 11,3 %. Insgesamt gibt es im laufenden Kindergartenjahr (2015/2016)

also eine Versorgungsquote von 37,3 % für alle ein- und zweijährigen Kinder durch

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Für Alpen ist dieses Angebot zurzeit

ausreichend.

42

7.2 Stadt Hamminkeln

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

43

Tabelle 12a: Kindertageseinrichtungen in Hamminkeln 2015/2016 Stand: 01.08.2015

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Mehrhoog 10 Kath. KiGa Bonhoeffer Str. 12 0 5 7 0 52 0 32 20 0 64

11 FZ AWO TS Meisenstraße 14 0 3 11 0 61 9 15 37 6 75

12 Zum Schnellenhof 8 0 2 6 0 31 3 13 15 1 39

Wertherbruch/Loikum 14 Kath. KiGA Elsholtweg 6 0 4 2 0 59 0 29 30 0 65

Dingden 9 Kath. KiGa Lüdgenfelderweg 12 0 10 2 0 78 0 65 13 1 90

5 FZ Kom. KiGa Krechtinger Str. 14 0 8 6 0 59 0 29 30 0 73

4 DRK Int.TS Alte Kornbrennerei 16 0 4 12 4 48 0 11 37 18 64

Ringenberg 13 E.-Verein Wolfsdeich 6 0 5 1 0 43 1 36 6 0 49

Brünen 1 Evgl. KiGa Rohstraße 12 0 6 6 0 50 1 32 17 0 62

2 FZ EI KiGa Jahnstraße 10 0 6 4 0 51 0 34 17 0 61

Hamminkeln 7 Evgl. TS Mehrhooger Str. 16 0 10 6 0 43 0 25 18 0 59

8 EI Dohlenstraße 10 0 3 7 0 35 0 17 18 0 45

6 Kath. KiGa Diersfordter Str. 6 0 3 3 0 41 0 22 19 0 47

9 EI Int. TS Am Feldrain 4 0 4 0 0 47 0 35 12 15 51

Stadt Hamminkeln 2015/2016 146 0 73 73 4 698 14 395 289 41 844

0,0% 50,0% 50,0% 2,0% 56,6% 41,4%

Gesamt

Platzzahl

Plätze für Kinder von 1 bis

unter 3

Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

44

Tabelle 12b:Kindertageseinrichtungen in Hamminkeln 2016/2017 Stand: 01.02.2016

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Mehrhoog Kath. KiGa Bonhoeffer Str. 11 0 8 3 1 53 0 29 24 0 64

FZ AWO TS Meisenstraße 14 0 3 11 0 61 4 18 39 6 75

Zum Schnellenhof 8 0 3 5 0 31 2 10 19 1 39

Wertherbruch/Loikum Kath. KiGA Elsholtweg 6 0 3 3 0 59 0 34 25 0 65

Dingden Kath. KiGa Lüdgenfelderweg ❶ 12 0 10 2 0 95 0 75 20 0 107

FZ Kom. KiGa Krechtinger Str. 14 0 11 3 0 60 0 31 29 0 74

DRK Int.TS Alte Kornbrennerei 16 0 4 12 4 48 0 10 38 16 64

Ringenberg E.-Verein Wolfsdeich 6 0 4 2 0 43 1 37 5 0 49

Brünen Evgl. KiGa Rohstraße 12 0 9 3 0 50 1 33 16 0 62

FZ EI KiGa Jahnstraße 12 0 5 7 0 49 0 27 22 0 61

Hamminkeln Evgl. TS Mehrhooger Str. ❷ 14 0 7 7 1 52 0 29 23 0 66

EI Dohlenstraße ❸ 16 0 5 11 0 38 0 20 18 0 54

Kath. KiGa Diersfordter Str. 6 0 3 3 0 41 0 25 16 0 47

EI Int. TS Am Feldrain 6 0 5 1 0 50 0 40 10 10 56

Stadt Hamminkeln 2016/2017 153 0 80 73 6 730 8 418 304 33 883

0,0% 52,3% 47,7% 1,1% 57,3% 41,6%

❶ zusätzl iche befristete Gruppe, ab 8/16 plus zusätzl iche dauerha�e Gruppe

❷ befristete halbe Gruppe mehr

❸ neue Gruppe ab Aug 2016

Gesamt

Platzzahl

Plätze für Kinder von 1 bis

unter 3

Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

45

Tabelle 12c: Versorgungsquoten in HamminkelnBasis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote2015/2016 34 109 31,2% 144 166 86,7%

2016/2017 33 114 28,9% 145 171 84,8%

2015/2016 6 37 16,2% 59 50 118,0%

2016/2017 6 27 22,2% 59 56 105,4%

2015/2016 42 122 34,4% 185 195 94,9%

2016/2017 42 120 35,0% 203 205 99,0%

2015/2016 6 28 21,4% 43 48 89,6%

2016/2017 6 28 21,4% 43 53 81,1%

2015/2016 22 68 32,4% 101 113 89,4%

2016/2017 24 73 32,9% 99 105 94,3%

2015/2016 36 110 32,7% 166 157 105,7%

2016/2017 42 103 40,8% 181 164 110,4%

2015/2016 146 474 30,8% 698 729 95,7%

2016/2017 153 465 32,9% 730 754 96,8%

3 - 5 Jahre1 bis unter 3 JahrePlanungs-

jahr

Mehhoog

Hamminkeln

Stadt

Hamminkeln

Wertherbruch/

Loikum

Dingden

Ringenberg

Brünen

Quelle: KRZN

Kinder im Kindergartenalter

Seit dem Jahr 2000 ist in Hamminkeln die Anzahl der Kindergartenkinder um mehr als

30 % zurückgegangen. Die nicht mehr benötigten Plätze wurden von ehemals 975 auf

680 reduziert.

Grafik: 6: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (3-5 J.) in Hamminkeln

600

700

800

900

1.000

1.100

1.200

1.300

Ach

sen

tite

l

Diagrammtitel

Hamminkeln Kinder ü3 Hamminkeln Plätze ü3

46

Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 sind die Kinderzahlen wieder steigend. Ursache

hierfür ist die gestiegene Anzahl an Zuzügen nicht nur in Neubaugebiete, sondern auch

im Rahmen des Generationenwechsels in bestehende Wohngebiete.

Laut Auskunft der Stadt Hamminkeln wird es in den kommenden Jahren noch weitere

Neubaugebiete geben:

In Dingden sind für das Jahr 2016 ca. 40 Wohneinheiten geplant, wovon einige

sich schon im Bau befinden. Mittelfristig werden zusätzliche Bauflächen am

Sportplatz (Tennenplatz) bzw. der Ringstraße geplant. Insgesamt sollen dort ca.

60 Wohneinheiten entstehen.

Im Ortsteil Hamminkeln werden am „Hartmannsfeld“ (3. Bauabschnitt) 30

Wohneinheiten im Jahr 2016 entstehen. Im darauffolgenden Jahr sollen am

„Sportplatz Brüner Straße“ 20 zusätzliche Wohneinheiten zur Verfügung stehen.

In Mehrhoog werden am „Schnellenhof“ 24 neue Wohneinheiten geschaffen,

wobei es sich bei einem Großteil nur um 2-Zimmerwohnungen handelt, d.h. dass

dort nicht für Familien geplant wird.

Im Ortsteil Brünen soll mittelfristig ein zusätzliches Baugebiet mit ca. 20-30

Wohneinheiten ausgewiesen werden. Die Erschließung soll hier frühestens 2017

beginnen.

Außerdem werden seit dem Sommer 2015 der Stadt Hamminkeln viele

Flüchtlingsfamilien zugewiesen, die Kinder im Kindergartenalter haben. Auch für diese

Kinder sollen Kindergartenplätze vorgehalten werden. Der für diese Familien

geschaffene bzw. noch zu schaffende Wohnraum befindet sich überwiegend in den

Ortsteilen Hamminkeln, Ringenberg und Dingden. Dies ist bei der Planung weiterer

Kindergartenplätze wegen der mangelnden Mobilität der Flüchtlingsfamilien zu

beachten.

Im Fazit bedeutet dies für Hamminkeln, dass das vorhandene Angebot an

Kindergartenplätzen nicht ausreicht. Auch durch die Schaffung eines vorübergehenden

Angebotes an zusätzlichen Plätzen kann der Bedarf nicht aufgefangen werden. Aus

diesem Grunde gibt es Pläne dauerhaft, zusätzliche Plätze zu schaffen.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

47

Mehrhoog: Im Sommer 2015 wurde eine vierte Gruppe an der Kindertageseinrichtung

der AWO in Mehrhoog eröffnet.

Dingden:. In Dingden bietet die kommunale Kindertageseinrichtung „Krechtinger

Straße“ eine zusätzliche Gruppe mit 12 Plätzen an. Der katholische Kindergarten

„Lüdgenfelderweg“ hat eine zunächst auf drei Jahre befristete Gruppe mit 20 Plätzen in

eigens dafür angemieteten Räumen am Stockkamp für die Dauer von drei Jahren

eingerichtet. Nun wird ab Sommer 2016 eine dauerhafte vierte (derzeit dann fünfte)

Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren in den Räumen des

Kindergartengebäudes im 1. OG eröffnet.

Hamminkeln: In Hamminkeln bietet die Elterninitiative „Dohlenstraße“ 12 zusätzliche

Plätze vorübergehend in einer provisorischen Gruppe an. Dazu werden vorhandene

Räumlichkeiten genutzt. Ab Sommer 2016 sind die Anbaumaßnahmen für eine

dauerhafte dritte Gruppe mit 20 Plätzen (6 davon für Kinder unter 3 Jahren)

abgeschlossen. Außerdem wird ebenfalls ab Sommer wieder eine zeitlich befristete

Gruppe mit 13 Plätzen in der evangelischen Kindertageseinrichtung „Mehrhooger

Straße“ betrieben.

Alle Kindertageseinrichtungen werden auch zum kommenden Kindergartenjahr

überbelegen, um die große Nachfrage zu decken.

Kinder mit Behinderung

Insgesamt 38 Kinder mit Behinderungen wurden am 31.12.2015 in Hamminkeln betreut,

davon 17 im DRK-Kindergarten in Dingden, 14 in der Einrichtung der Elterninitiative Am

Feldrain in Hamminkeln, und 5 im AWO-Kindergarten in Mehrhoog. Jeweils ein Kind

hatte einen Platz im Rahmen von Einzelinklusion in der katholischen Einrichtung in

Dingden sowie in der Einrichtung der Lebenshilfe in Mehrhoog. Zum Sommer sind 33

Plätze geplant. Dieses Angebot ist für Hamminkeln ausreichend.

Flüchtlingskinder

In Hamminkeln lebten am 20. Januar 2016 617 Flüchtlinge, davon waren 43 Kinder im

Alter von drei bis fünf Jahren. Das ist im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes

der höchste Anteil an Kindergartenkindern (7,0 %). Die Prognose der Stadt Hamminkeln

geht davon aus, dass bis Ende 2016 die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge auf 1.117

ansteigen wird. Bei dem augenblicklich hohen Kinderanteil wäre mit 78 Kindern zu

planen. Bislang konnte für 18 Kinder ein Platz in einer Kindertageseinrichtung zur

48

Verfügung gestellt werden. Für Hamminklen müssen zusätzliche Kindergartenplätze

geschaffen werden. Derzeit werden folgende Möglichkeiten geprüft:

Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe an der Kindertageseinrichtung

der Elterninitiative „Am Feldrain“ im Ortsteil Hamminkeln.

Ersatzbau der Kindertageseinrichtung „Wolfsdeich“ des Elternvereins in

Ringenberg mit Erweiterung um eine Kindergartengruppe.

Ersatzbau der Kindertageseinrichtung „Jahnstraße“ der Elterninitiative in Brünen

mit Erweiterung um eine Kindergartengruppe.

Tabelle 13: Übersicht über die Erweiterungsmaßnahmen in Hamminkeln

Ortsteil Kita Plätze

für u-3

Plätze

für ü-3

dauerhaft/

befristet

Zeitpunkt

Mehrhoog Meisentraße 6 14 dauerhaft 8/15

Hamminkeln Mehrhooger Str. 0 13 befristet 8/16

Dohlenstraße 0 13 befristet 8/14

6 14 dauerhaft 8/16

Am Feldrain 0 25 dauerhaft Planung

Ringenberg Wolfsdeich 0 25 dauerhaft Planung

Brünen Jahnstraße 0 25 dauerhaft Planung

Dingden Krechtinger Str. 0 13 dauerhaft 8/14

Lütgenfelderweg 0 20 befristet 8/14

0 20 dauerhaft 8/16

Kinder unter 3 Jahren

Hamminkeln war eine der ersten Kommunen im Zuständigkeitsbereich des

Jugendamtes, in der ein Angebot für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden konnte.

Im laufenden Kindergartenjahr gibt es 146 Plätze. Ab Sommer 2016 werden es 153

Plätze sein.

Plätze für die ganz Kleinen (unter 2 Jahre) gibt es in den Elterninitiativen „Dohlenstraße“

und „Jahnstraße“ sowie in der evangelischen Kindertageseinrichtung „Mehrhooger

Straße“ und der Kindertageseinrichtung der AWO „Meisenstraße“.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

49

Grafik: 7: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (1-2 J.) in Hamminkeln

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

Hamminkeln Kinder u3 Hamminkeln Plätze u3

In Hamminkeln wurden (Stand: 31.12.2015) 46 Kinder unter 3 Jahren (zwei davon unter

einem Jahr) in vom Jugendamt vermittelter Tagespflege betreut. Die Versorgungsquote

lag am 31.12.2015 in Hamminkeln bei 9,3 %. Insgesamt können also im laufenden

Kindergartenjahr 40,1 % aller ein- und zweijährigen Kinder versorgt werden.

Durch die beiden neuen Gruppen in Mehrhoog und in Hamminkeln wurden bzw. werden

weitere 12 Plätze geschaffen. Damit kann Hamminkeln dauerhaft bis zu 160 Plätze

anbieten. Dieses Angebot ist aus heutiger Sicht ausreichend.

50

7.3 Gemeinde Hünxe

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

51

Tabelle 14a: Kindertageseinrichtungen in Hünxe 2015/2016 Stand: 01.08.2015

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Hünxe / Gartrop 1 FZ Evgl. Int. TS In den Elsen 6 0 4 2 1 54 0 36 18 4 60

2 Kom. Kita Friedrich-Endemann Str.18 0 14 4 0 61 0 48 13 0 79

4 Evgl. KiGa Danziger Platz 11 0 7 4 0 27 0 20 7 0 38

3 Kath. KiGa Albertus-Magnus 6 0 6 0 0 52 0 34 18 0 58

5 FZ Evgl. Int. TS Buschweg 3 10 4 5 1 0 55 14 34 7 5 65

6 EI TS Buschweg 10 0 6 4 0 25 0 14 11 0 35

2015/2016 61 4 42 15 1 274 14 186 74 9 335

6,6% 68,9% 24,6% 5,1% 67,9% 27,0%

Drevenack / Krudenburg

Gesamt

PlatzzahlPlätze für Kinder von 1 bis unter

3

Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Bruckhausen / Bucholtwelmen

52

Tabelle 14b:Kindertageseinrichtungen in Hünxe 2016/2017 Stand: 01.02.2016

Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

FZ Evgl. Int. TS In den Elsen 6 0 5 1 1 75 0 59 16 4 81

Kom. Kita Friedrich-Endemann Str. 20 0 15 5 0 65 0 51 14 0 85

Evgl. KiGa Danziger Platz 8 0 5 3 0 32 0 23 9 0 40

Kath. KiGa Albertus-Magnus 6 0 4 2 0 58 0 41 17 0 64

FZ Evgl. Int. TS Buschweg 3 10 1 8 1 0 58 15 40 3 1 68

EI TS Buschweg 10 0 5 5 0 25 0 15 10 0 35

2016/2017 60 1 42 17 1 313 15 229 69 5 373

1,7% 70,0% 28,3% 4,8% 73,2% 22,0%

Gesamt

PlatzzahlPlätze für Kinder von 1 bis unter

3

Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

53

Tabelle 14c: Versorgungsquoten in Hünxe Basis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote2015/2016 24 95 25,3% 115 124 92,7%

2016/2017 26 81 32,1% 140 148 94,6%

2015/2016 17 62 27,4% 79 90 87,8%

2016/2017 14 63 22,2% 90 93 96,8%

2015/2016 20 65 30,8% 80 74 108,1%

2016/2017 20 59 33,9% 83 81 102,5%

2015/2016 61 222 27,5% 274 288 95,1%

2016/2017 60 203 29,6% 313 322 97,2%

3 - 5 Jahre1 bis unter 3 JahrePlanungs-

jahr

Hünxe /

Gartrop

Gemeinde

Hünxe

Bruckhausen /

Bucholtwelmen

Drevenack /

Krudenburg

Quelle: KRZN

Kinder im Kindergartenalter

In der Gemeinde Hünxe gab es einen unerwarteten Anstieg der Kinderzahlen. In der

Altersgruppe der 3-5-jährigen liegen die Kinderzahlen im laufenden Kindergartenjahr bei

288 Kindern. Im kommenden Kindergartenjahr sind 322 Kinder in dieser Altersgruppe

zu versorgen. Der Anstieg der Kinderzahlen zeichnete sich im vergangenen Jahr noch

nicht ab. Daher ist davon auszugehen, dass die gestiegenen Kinderzahlen auf Zuzüge

zurückzuführen sind, die zum einen in Neubaugebiete zum anderen aber auch durch

Generationenwechsel in bestehenden Wohngebiete erfolgt sind. Nur acht der 322

Kinder sind Flüchtlingskinder.

Grafik: 8: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (3-5 J.) in Hünxe

200

250

300

350

400

450

500

550

Hünxe Kinder ü3 Hünxe Plätze ü3

54

Des Weiteren plant die Gemeinde Hünxe im Ortsteil Hünxe / Gartrop ab 2016

insgesamt 31 neue Wohneinheiten. Im Bereich Drevenack / Krudenburg könnten 21

neue Wohneinheiten entstehen, der Zeitpunkt der Umsetzung ist jedoch noch ungewiss.

Für Bruckhausen / Bucholtwelmen gibt es Überlegungen, ab dem Jahr 2017 neue

Flächen zu bebauen.

Da in Hünxe perspektivisch in den nächsten Jahren nicht mit einem Rückgang der

Kinderzahl in der Altersgruppe der 3-5-jährigen zu rechnen ist, wird eine dauerhafte

Erhöhung der Betreuungsplätze angestrebt.

Eine Überlegung ist, den kommunalen Kindergarten um eine fünfte Gruppe zu

erweitern. Da dies nicht kurzfristig umzusetzen ist, hat sich der evangelische

Kindergarten „In den Elsen“ angeboten, befristet für 2 Jahre, eine zusätzliche Gruppe

einzurichten.

Darüber hinaus wird die seit 2013 befristete halbe Gruppe im Pfarrheim der

katholischen Kirchengemeinde in Anbindung an die katholische Kindertageseinrichtung

„Albertus-Magnus“ im Ortsteil Bruckhausen von bisher 12 auf nun 15 Plätze

aufgestockt. Gleichzeitig finden Gespräche statt, auch hier eine der beiden

Bruckhausener Kindertageseinrichtungen um eine Gruppe zu erweitern.

Kinder mit Behinderung

Mit einem Angebot von zwei Inklusiven Gruppen ist die Gemeinde Hünxe ausreichend

versorgt. Die evangelische Kindertageseinrichtung in Drevenack hat im Rahmen ihrer

Umbaumaßnahmen auch für die Inklusive Gruppe ein Angebot für Kinder unter 3

Jahren geschaffen. Im laufenden Kindergartenjahr werden 9 Kinder betreut, im

kommenden Kindergartenjahr besteht nur Bedarf für 6 Kinder mit Behinderung.

Flüchtlingskinder

In Hünxe leben (Stand: 20. Januar 2016) 318 Flüchtlinge. Unter diesen befinden sich

nur wenige Familien mit Kindern im Kindergartenalter. Insgesamt sind es 8 Kinder in der

Altersgruppe der 3-5-jährigen (2,3%). 3 Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung.

Die Prognose für Hünxe geht davon aus, dass sich diese Zahl 2016 auf 13 Kinder im

Kindergartenalter erhöhen wird. Diese werden bei der Schaffung von neuen

Kindergartenplätzen berücksichtigt.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

55

Kinder unter 3 Jahren

Im aktuellen Kindergartenjahr gibt es ein Angebot von 61 Plätzen für Kinder unter 3

Jahren. Alle Plätze sind belegt.

Grafik: 9: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (1-2 J.) in Hünxe

0

50

100

150

200

250

Hünxe Kinder u3 Hünxe Plätze u3

Am 31.12.2015 wurden 40 Kinder unter 3 Jahren (davon 3 unter einem Jahr) von 18

Kindertagespflegepersonen in Hünxe betreut. Dies entspricht einer Versorgungsquote

von 16,7 %. Insgesamt können in Hünxe 44,2 % aller ein- und zweijährigen Kinder

einen Betreuungsplatz finden. In Hünxe gibt es zwei Großtagespflegestellen, für den

Ortsteil Bruckhausen wäre eine weitere Großtagespflegestelle wünschenswert, da die

Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Hünxe hoch ist.

56

7.4 Stadt Neukirchen-Vluyn

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

57

Tabelle 15a: Kindertageseinrichtungen in Neukirchen-Vluyn 2015/2016 Stand: 01.08.2015

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Neukirchen 4 EV Kita Lindenstraße 10 0 6 4 1 42 0 21 21 9 52

1 Kom Kita Kranichstraße 16 0 3 13 0 59 5 25 29 0 75

3 DRK Kita Hochstraße 0 0 0 0 0 26 0 26 0 0 26

2 DRK Kita Andreas-Bräm-Str. 6 0 2 4 0 36 0 8 28 0 42

5 Kath Kita Mentorstraße 12 0 7 5 0 53 0 33 20 0 65

6 AWO Kita Larfeldsweg 12 0 9 3 0 50 0 27 23 0 62

12 DRK Kita Dicksche Heide 14 0 5 9 0 45 0 25 20 0 59

Vluyn 11 Kom Kita Leibnizstraße 12 0 6 6 0 80 17 38 25 0 92

9 AWO Kita Waldmannsweg 8 0 0 8 0 31 0 19 12 8 HPT 39

8 Ev Kita Pastoratstraße 8 0 6 2 0 57 0 40 17 0 65

10 Kath Kita Birkenstraße 0 0 0 0 0 70 15 31 24 1 70

7 Kom Kita Diesterwegstraße 16 0 3 13 0 63 2 27 34 0 79

Stadt N-V 2015/2016 114 0 47 67 1 612 39 320 253 10/8 726

0,0% 41,2% 58,8% 6,4% 52,3% 41,3%

Gesamt

PlatzzahlPlätze für Kinder von 1 bis 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

58

Tabelle 15b:Kindertageseinrichtungen in Neukirchen-Vluyn 2016/2017 Stand: 01.02.2016

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Neukirchen EV Kita Lindenstraße 10 0 6 4 1 41 0 23 18 9 51

Kom Kita Kranichstraße 16 0 4 12 0 64 2 28 34 0 80

DRK Kita Hochstraße 0 0 0 0 0 27 0 27 0 0 27

DRK Kita Andreas-Bräm-Str. 6 0 2 4 0 38 0 8 30 0 44

Kath Kita Mentorstraße 12 0 9 3 0 53 0 31 22 0 65

AWO Kita Larfeldsweg 12 0 9 3 0 50 0 27 23 0 62

DRK Kita Dicksche Heide 14 0 3 11 0 49 0 23 26 0 63

Vluyn Kom Kita Leibnizstraße 12 0 9 3 0 83 12 42 29 0 95

AWO Kita Waldmannsweg 8 0 0 8 0 30 0 15 15 8 HPT 38

Ev Kita Pastoratstraße 10 0 8 2 0 58 0 42 16 0 68

Kath Kita Birkenstraße 0 0 0 0 0 65 5 37 23 0 65

Kom Kita Diesterwegstraße 16 0 3 13 0 62 0 23 39 0 78

Stadt N-V 2016/2017 116 0 53 63 1 620 19 326 275 9/8 736

0,0% 45,7% 54,3% 3,1% 52,6% 44,4%

Gesamt

PlatzzahlPlätze für Kinder von 1 bis 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

59

Tabelle 15c: Versorgungsquote in Neukirchen-Vluyn

Basis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote

Neukirchen 2015/2016 70 220 31,8% 311 328 94,8%

2016/2017 70 225 31,1% 322 337 95,5%

Vluyn 2015/2016 44 217 20,3% 301 305 98,7%

2016/2017 46 213 21,6% 298 317 94,0%

N-V 2015/2016 114 437 26,1% 612 633 96,7%

2016/2017 116 438 26,5% 620 654 94,8%

3 - 5 Jahre1 bis unter 3 JahrePlanungs-

jahr

Quelle: KRZN

Kinder im Kindergartenalter

In Neukirchen-Vluyn ist die Zahl der Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren ab 2002 bis zum

Jahr 2012 um 36 % gesunken. Entgegen der Prognose des Landesamtes für Statistik

hat sich dieser Kinderrückgang nicht bis zum Jahr 2016 fortgesetzt, sondern wurde

durch Zuzüge, vor allem in das Neubaugebiet auf dem ehemaligen Zechengelände

Niederberg, gestoppt. Aufgrund dessen wird auch für die nächsten Jahre noch ein

leichter Anstieg der Kinderzahlen erwartet. Im Ortsteil Neukirchen werden im Jahr 2016

und 2017 jeweils ca. 45-50 neue Wohneinheiten hinzukommen. Die Stadt Neukirchen-

Vluyn rechnet in diesen beiden Jahren mit einer Anzahl von 26 zusätzlichen Kindern

unter 3 Jahren und 58 zusätzlichen Kindern über 3 Jahren. Ob tatsächlich so viele

Kinder zuziehen muss beobachtet werden.

60

Grafik: 10: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (3-5 J.) in Neukirchen-Vluyn

400

500

600

700

800

900

1.000

1.100

Neukirchen-Vluyn Kinder ü3 Neukirchen-Vluyn Plätze ü3

Mit dem jahrelangen Kinderrückgang wurden viele Plätze für 3- bis 5-jährige Kinder in

Plätze für Kinder unter 3 Jahren umgewandelt. Seit November 2015 gibt es eine neue

dreigruppige Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Niederberg in Trägerschaft des

DRK. Dennoch bleibt die Versorgungssituation in Neukirchen-Vluyn angespannt.

Kinder mit Behinderung

In Neukirchen-Vluyn gibt es 18 Plätze für behinderte Kinder, davon 8 Plätze in einer

heilpädagogischen Gruppe. Seit 2010 wird in der evangelischen Kindertageseinrichtung

an der Lindenstraße auch ein Angebot für behinderte Kinder unter 3 Jahren angeboten.

Diese Angebote sind ausreichend.

Flüchtlingskinder

Aktuell (Stand: Januar 2016) sind in Neukirchen-Vluyn 540 Flüchtlinge registriert.

Darunter sind 24 Kinder in der Altersgruppe 3-5 Jahre (4,4%), von denen 16 Kinder eine

Kindertageseinrichtung besuchen. Bei einer gleichbleibenden Zuweisung von Familien

würden auf der Basis der Prognose der Stadt Neukirchen-Vluyn bis Ende 2016 ca. 56

Flüchtlingskinder im Alter von 3 bis 5 Jahren einen Kindergartenplatz benötigen. Für

diese Kinder – aber auch für weitere Kinder aus den Neubaugebieten müssen

zusätzliche Plätze geschaffen werden. Mindestens zwei weitere Kindergartengruppen

sind dafür notwendig.

Zu Schaffung weitere Plätze werden folgende Möglichkeiten angedacht:

Anbau einer Kindergartengruppe am Kindergarten der AWO „Larfeldsweg“,

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

61

Neubau der katholischen Kindertageseinrichtung mit vier statt wie bisher geplant

drei Gruppen,

Bau einer neuen Kindertageseinrichtung im Ortsteil Neukirchen mit zwei oder

drei Gruppen.

Kinder unter 3 Jahren

Das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren konnte in Neukirchen-

Vluyn in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut werden. Ab Sommer 2016 werden

116 Plätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten, dies entspricht einer

Versorgungsquote von 26,5%.

Grafik: 11: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (1-2 J.) in Neukirchen-Vluyn

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

Neukirchen-Vluyn Kinder u3 Neukirchen-Vluyn Plätze u3

Weitere 12 Plätze sollen 2017 mit der Fertigstellung des Ersatzbaus für den

katholischen Kindergarten „Birkenstraße“ geschaffen werden. Die

Kindertageseinrichtung „Hochstraße“ kann nicht umgebaut werden und bietet daher

keine Plätze für Kinder unter 3 Jahren an.

Der restliche Bedarf soll über Kindertagespflege abgedeckt werden.

Über vom Jugendamt vermittelte Kindertagespflege wurden am Stichtag 31.12.2015 42

Kinder unter 3 Jahren bei einer der 25 Tagesmütter betreut. Damit lag die

Versorgungsquote für die Kindertagespflege am 31.12.2015 bei 9,6 % in Neukirchen-

Vluyn. In Neukirchen-Vluyn gibt es zwei Großtagespflegestellen. Insgesamt können

derzeit 35,7 % aller Kinder im Alter von ein und zwei Jahren in Neukirchen-Vluyn einen

U-3 Betreuungsplatz in Anspruch nehmen.

62

7.5 Gemeinde Schermbeck

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

63

Tabelle 16a: Kindertageseinrichtungen in Schermbeck 2015/2016 Stand: 01.08.2015

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Schermbeck 5 Ev Kita Kempkesstege 13 0 9 4 0 43 0 23 20 0 56

6 Kath Kita Joh.v.d.Recke 6 3 3 0 0 60 5 40 15 1 66

1 Ev Kita Erler Straße 10 0 5 5 2 43 0 25 18 8 53

2 Kath Kita Heggenkamp 12 0 9 3 0 73 0 26 47 0 85

3 EI Kita Zur Obstwiese 11 0 3 8 0 25 0 6 19 0 36

Gahlen 4 Ev Kita Widemweg 6 0 6 0 0 39 5 34 0 0 45

2015/2016 58 3 35 20 2 283 10 154 119 9 341

5,2% 60,3% 34,5% 3,5% 54,4% 42,0%

Gesamt

PlatzzahlPlätze für Kinder von 1 bis 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Gemeinde

Schermbeck

64

Tabelle 16b: Kindertageseinrichtungen in Schermbeck 2016/2017 Stand: 01.02.2016

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Schermbeck Ev Kita Kempkesstege 13 0 9 4 0 44 0 18 26 0 57

Kath Kita Joh.v.d.Recke 6 0 6 0 0 60 7 37 16 1 66

Ev Kita Erler Straße 6 0 6 0 0 49 0 22 27 10 55

Kath. Kita Heggenkamp 15 0 7 8 0 67 0 21 46 1 82

EI Kita Zur Obstwiese 10 0 1 9 0 26 0 9 17 0 36

Gahlen Ev Kita Widemweg 6 0 6 0 0 39 4 35 0 0 45

2016-2017 56 0 35 21 0 285 11 142 132 12 341

0,0% 62,5% 37,5% 3,9% 49,8% 46,3%

Gesamt

PlatzzahlPlätze für Kinder von 1 bis 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Gemeinde

Schermbeck

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

65

Tabelle 16c: Versorgungsquoten in Schermbeck

Basis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote2015/2016 52 151 34,4% 244 263 92,8%

2016/2017 50 148 33,8% 246 252 97,6%

2015/2016 6 39 15,4% 39 35 111,4%

2016/2017 6 34 17,6% 39 46 84,8%

2015/2016 58 190 30,5% 283 298 95,0%

2016/2017 56 182 30,8% 285 298 95,6%

Gemeinde

Schermbeck

Gahlen

3 - 5 Jahre1 bis unter 3 JahrePlanungs-

jahr

Schermbeck

Quelle: KRZN

Kinder im Kindergartenalter

Die Zahl der Kindergartenkinder in Schermbeck ist seit dem Kindergartenjahr

2000/2001 von 508 Kindern auf unter 300 Kinder zurückgegangen. Im Jahr 2013/2014

hatte Schermbeck noch einmal einen spürbaren Anstieg (335 Kinder) zu verzeichnen.

Derzeit stehen für 298 Kinder 283 Plätze zur Verfügung.

Grafik: 12: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (3-5 J.) in Schermbeck

200

250

300

350

400

450

500

550

Schermbeck Kinder ü3 Schermbeck Plätze ü3

Im Ortsteil Schermbeck werden im Jahr 2016 73 und im Jahr 2017 34 neue

Wohneinheiten in drei verschiedenen Baugebieten fertig gestellt. Wie viele Zuzüge von

Kindern im Kindergartenalter durch diese neuen Wohneinheiten zu erwarten sind, muss

abgewartet werden.

66

Kinder mit Behinderung

Der evangelische Kindergarten an der Erler Straße betreut im laufenden

Kindergartenjahr 10 Kinder mit Behinderung, davon sind 2 Kinder unter 3 Jahren. In der

katholischen Kindertageseinrichtung „Johann-von-der-Recke Straße“ wird im Rahmen

von Einzelinklusion ein Kind betreut. Ab Sommer wird auch der zweite katholische

Kindergarten „Heggenkamp“ ein Kind inklusiv betreuen.

Flüchtlingskinder

Derzeit (Stand: 20.01.2016) lebten in der Gemeinde Schermbeck 310 Flüchtlinge.

Darunter befinden sich 10 Kinder in der Altersgruppe 3-5 Jahre. Aktuell besuchen 7

Kinder eine Kindertageseinrichtung. Auf der Basis der Prognose der Gemeinde

Schermbeck könnte die Zahl der Kindergartenkinder 2016 auf 19 ansteigen. Diese

könnten über die bestehenden Angebote (evtl. mit Überbelegungen) betreut werden.

Kinder unter 3 Jahren

In Schermbeck wurden alle Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern

unter 3 Jahren ausgebaut. Zurzeit gibt es ein Angebot von 58, ab Sommer von 56

Plätzen. Aufgrund der hohen Nachfrage in der katholischen Kindertageseinrichtung

„Heggenkamp“ an Plätzen für unter 3 -jährige wurden dort 3 zusätzliche Plätze befristet

für 1 Jahr eingerichtet. Gleichzeitig reduziert die Kindertageseinrichtung „Erler Straße2

ihr Angebot. Ob diese Plätze dauerhaft bleiben sollen, wird im Rahmen der Planung für

das Kindergartenjahr 2017/2018 geprüft.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

67

Grafik: 13: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (1-2 J.) in Schermbeck

0

50

100

150

200

250

Schermbeck Kinder u3 Schermbeck Plätze u3

Durch 20 Kindertagespflegepersonen wurden am 31.12.2015 37 Kinder unter 3 Jahren

in Schermbeck betreut, dies entspricht einer Versorgungsquote von 19,5 %. Insgesamt

gibt es im laufenden Kindergartenjahr ein Angebot für 50 % aller ein- und zweijährigen

Kinder.

68

7.6 Gemeinde Sonsbeck

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

69

Tabelle 17a: Kindertageseinrichtungen in Sonsbeck 2015/2016 Stand: 01.08.2015

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Labbeck 2 Kath Kita Marienbaumer Str. 3 0 3 0 0 29 0 29 0 0 32

Sonsbeck 4 Kath Kita Spülstraße 6 3 3 0 0 62 16 36 10 0 68

5 AWO Kita Copray 14 3 3 8 0 45 2 13 30 0 59

3 DRK Kita Zur Licht 12 0 9 3 0 43 0 23 20 7 55

Hamb 1 Kath Kita Hubertusweg 3 2 1 0 0 21 0 21 0 0 24

2015/2016 38 8 19 11 0 200 18 122 60 7 238

21,1% 50,0% 28,9% 9,0% 61,0% 30,0%

Gesamt Platzzahl

Plätze für Kinder von 1 bis 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Gemeinde

Sonsbeck

70

Tabelle 17b:Kindertageseinrichtungen in Sonsbeck 2016/2017 Planung: 01.02.2016

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Labbeck Kath Kita Marienbaumer Str. 3 0 3 0 0 29 0 29 0 0 32

Sonsbeck Kath Kita Spülstraße 6 2 4 0 0 62 13 32 17 0 68

AWO Kita Copray 14 0 6 8 0 41 0 14 27 0 55

DRK Kita Zur Licht 12 0 9 3 0 45 0 25 20 7 57

Hamb Kath Kita Hubertusweg 3 0 3 0 0 21 1 20 0 0 24

2016/2017 38 2 25 11 0 198 14 120 64 7 236

5,3% 65,8% 28,9% 7,1% 60,6% 32,3%

Gesamt Platzzahl

Plätze für Kinder von 1 bis 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Gemeinde

Sonsbeck

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

71

Tabelle 17c: Versorgungsquoten in Sonsbeck

Basis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote2015/2016 3 16 18,8% 29 29 100,0%

2016/2017 3 23 13,0% 29 26 111,5%

2015/2016 32 75 42,7% 150 169 88,8%

2016/2017 32 82 39,0% 148 146 101,4%

2015/2016 3 15 20,0% 21 30 70,0%

2016/2017 3 16 18,8% 21 26 80,8%

2015/2016 38 106 35,8% 200 228 87,7%

2016/2017 38 121 31,4% 198 198 100,0%

Gemeinde

Sonsbeck

Sonsbeck

Hamb

3 - 5 Jahre1 bis unter 3 JahrePlanungs-

jahr

Labbeck

Quelle: KRZN

Kinder im Kindergartenalter

Nachdem die Zahl der Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren in den letzten Jahren bis

auf 228 Kinder angestiegen ist, zeigt sich für das kommende Kindergartenjahr erstmals

wieder ein Rückgang der Kinderzahlen. Durch die Schaffung einer dritten Gruppe am

DRK-Kindergarten sowie die befristet zusätzlich bereitgestellten Plätze im Ortsteil

Labbeck im Sommer 2015, konnte in Sonsbeck für jedes Kind ein Kindergartenplatz zur

Verfügung gestellt werden.

Laut Auskunft der Gemeinde Sonsbeck sollen im Ortsteil Sonsbeck im Jahr 2016 10

und im Jahr 2017 30 neue Wohneinheiten entstehen. Die Gemeinde rechnet mit jeweils

drei Kindern mehr pro Altersgruppe. Durch die zusätzlichen Platzangebote, die seit

Sommer 2015 zur Verfügung stehen, ist Sonsbeck jedoch gut aufgestellt.

72

Grafik: 14: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (3-5 J.) in Sonsbeck

100

150

200

250

300

350

400

Sonsbeck Kinder ü3 Sonsbeck Plätze ü3

Kinder mit Behinderung

Seit Sommer 2010 gibt es am Kindergarten des DRK eine Gruppe, in der 5 Plätze für

Kinder mit Behinderung vorgehalten werden. Seit August 2015 kann die Einrichtung

zwei weitere Kinder aufnehmen. Derzeit sind 6 dieser 7 Plätze belegt. Damit ist das

derzeitige wohnortnahe Angebot zur Versorgung von behinderten Kindern in Sonsbeck

ausreichend.

Flüchtlingskinder

In Sonsbeck sind aktuell (Stand: Januar 2016) 203 Flüchtlinge registriert. Darunter

befinden sich 14 Kinder im Alter von 3-5 Jahren. Von diesen besuchen bereits 10

Kinder eine Kindertageseinrichtung in Sonsbeck. Die Gemeinde Sonsbeck rechnet in

diesem Jahr mit einem Anstieg der Flüchtlingszahlen auf 400. Bleibt der Anteil der

Familien in etwa gleich hoch, so könnten bis zum Ende 2016 ca. 28 Flüchtlingskinder im

Alter von 3 bis 5 Jahren in Sonsbeck leben.

Derzeit ist davon auszugehen, dass für diese Kinder das Angebot an

Betreuungsplätzen in Sonsbeck ausreichen wird. Sollte der Bedarf höher liegen, wären

für Sonsbeck auch noch zusätzliche Plätze in der Kindertageseinrichtung der AWO

denkbar.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

73

Kinder unter 3 Jahren

Alle 5 Kindertageseinrichtungen in Sonsbeck halten ein Betreuungsangebot für Kinder

unter 3 Jahren vor. Derzeit gibt es 38 Plätze in Sonsbeck . Seit dem Herbst 2013 gibt es

eine Großtagespflegestelle in Sonsbeck, die an die Kindertageseinrichtung des DRK

angebunden ist. Hier können bis zu 9 weitere Kinder unter 3 Jahren betreut werden.

Grafik: 15: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (1-2 J.) in Sonsbeck

0

20

40

60

80

100

120

140

160

Sonsbeck Kinder u3 Sonsbeck Plätze u3

Am 31.12.2015 wurden 16 Kinder unter 3 Jahren bei einer der 11 Tagesmütter betreut,

damit lag die Versorgungsquote bei 15,1 %. Insgesamt liegt die Versorgungsquote für

unter 3-jährige damit bei 50,9 %. Der Bedarf nach Plätzen in den

Kindertageseinrichtungen ist jedoch niedriger als erwartet, so dass einige u-3 Plätze für

die Betreuung von älteren Kindern genutzt werden.

74

7.7 Stadt Xanten

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

75

Tabelle 18a: Kindertageseinrichtungen in Xanten 2015/2016 Stand: 01.08.2015

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Vynen / Obermörmter 5 Kath Kita Timmermannsweg 9 0 9 0 0 31 0 21 10 0 40

Marienbaum 4 DRK Kita Am Vynschen Feld 6 0 3 3 1 29 0 4 25 5 35

2 Kath KitaKlosterstraße 3 0 0 3 0 19 0 7 12 0 22

3 EI Milchstraße 6 0 6 0 0 16 0 16 0 0 22

Wardt 6 DRK Kita Heinrich-Heg.-Str. 6 0 4 2 0 35 0 16 19 2 41

Lüttingen 7 Kath Kita Pantaleonstraße 0 0 0 0 0 48 0 38 10 0 48

8 AWO Kita Lüttinger Straße 11 0 3 8 0 47 0 15 32 0 58

Birten 1 Kath Kita Römerstraße 0 0 0 0 0 44 3 32 9 0 44

11 Ev Kita Heinrich-Len.-Str. 61 9 0 7 2 0 35 0 26 9 0 44

13 Kath Kita Landwehr 16 0 7 9 0 38 0 20 18 0 54

12 AWO Kita Heinrich.-Len.-Str.1 16 0 0 16 0 34 0 0 34 0 50

9 EI Kita Fildersteg 9 0 4 5 0 34 0 21 13 0 43

14 Lebenshilfe Kita Waldblick 4 0 4 0 0 30 0 10 20 10/8 HPT 34

10 Kath Kita Rheinstraße 6 0 4 2 0 37 0 22 15 0 43

15 Sprachheilkindergarten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 0

Stadt Xanten 2015/2016 101 0 51 50 1 477 3 248 226 16/28* HPT 578

0,0% 50,5% 49,5% 0,6% 52,0% 47,4%

Xanten -

Hochbruch /

Innenstadt

Gesamt

PlatzzahlPlätze für Kinder von 1 bis 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

76

Tabelle 18b Kindertageseinrichtungen in Xanten 2016/2017 Stand:1.02.2016

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-

Plätze

Vynen / Obermörmter Kath Kita Timmermannsweg 6 0 6 0 0 32 0 22 10 2 38

Marienbaum DRK Kita Am Vynschen Feld 6 0 3 3 0 30 0 4 26 6 36

Kath KitaKlosterstraße 3 0 0 3 0 18 0 7 11 0 21

EI Milchstraße 3 0 3 0 0 20 0 20 0 0 23

Wardt DRK Kita Heinrich-Heg.-Str. 6 0 4 2 0 35 0 16 19 2 41

Lüttingen Kath Kita Pantaleonstraße 0 0 0 0 0 48 0 38 10 0 48

AWO Kita Lüttinger Straße 11 0 3 8 0 47 0 20 27 0 58

Birten Kath Kita Römerstraße 0 0 0 0 0 44 0 35 9 0 44

Ev Kita Heinrich-Len.-Str. 61 9 0 7 2 0 35 0 22 13 0 44

Kath Kita Landwehr 16 0 10 6 0 38 0 22 16 0 54

AWO Kita Heinrich.-Len.-Str.1 16 0 0 16 0 34 0 0 34 0 50

EI Kita Fildersteg 9 0 3 6 0 36 0 22 14 0 45

Lebenshilfe Kita Waldblick 4 0 2 2 0 30 0 12 18 12/8HPT 34

Kath Kita Rheinstraße 6 0 5 1 0 39 0 32 7 0 45

Sprachheilkindergarten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 0

Stadt Xanten 2016/2017 95 0 46 49 0 486 0 272 214 17/28* HPT 581

0,0% 48,4% 51,6% 0,0% 56,0% 44,0%

Xanten -

Hochbruch /

Innenstadt

Gesamt

PlatzzahlPlätze für Kinder von 1 bis 3 Plätze für Kinder ab Vollendung

des 3. Lebensjahres

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

77

Tabelle 18c: Versorgungsquoten in Xanten

Basis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote

Plätze Kinder Versor-

gungs-

quote2015/2016 24 62 38,7% 95 108 88,0%

2016/2017 18 71 25,4% 100 102 98,0%

2015/2016 6 22 27,3% 35 29 120,7%

2016/2017 6 16 37,5% 35 29 120,7%

2015/2016 11 60 18,3% 95 104 91,3%

2016/2017 11 56 19,6% 95 95 100,0%

2015/2016 0 17 0,0% 44 43 36,0%

2016/2017 0 26 0,0% 44 36 122,2%

2015/2016 60 159 37,7% 208 214 97,2%

2016/2017 60 137 43,8% 212 226 93,8%

2015/2016 101 320 31,6% 477 498 95,8%

2016/2017 95 306 31,0% 486 488 99,6%

Birten

Xanten Hochbruch /

Innenstadt

Stadt Xanten

3 - 5 Jahre1 bis unter 3 JahrePlanungs-

jahr

Vynen / Obermörmter/

Marienbaum

Wardt

Lüttingen

Quelle: KRZN

Kinder im Kindergartenalter

In Xanten gibt es ausreichend Plätze sowohl für die Kindergartenkinder als auch für die

Kinder unter 3 Jahren. Ähnlich starke Anstiege der Antzahl der unter 6-jährigen Kinder

wie in Hamminkeln oder Neukirchen-Vluyn hat es in Xanten, auch durch die Flüchtlinge,

nicht gegeben.

Die Planungen der Stadt Xanten sehen für den Ortsteil Vynen/Obermörmter/

Marienbaum im Jahr 2016 der Bau von 11 und für den Ortsteil Wardt von 10 neuen

Wohneinheiten vor. Im Ortsteil Xanten-Hochbruch / Innenstadt sollen im Jahr 2016 ca.

30 und 2017 ca. 27 neue Wohneinheiten gebaut werden. Laut Aussage der

Stadtverwaltung beläuft sich die Anzahl der hierdurch zu erwartenden Kinder bei den

unter 3-jährigen Kindern auf 12 und bei den Kindern über 3 Jahren auf 19 Kinder.

Aufgrund der guten Versorgungssituation in Xanten werden für diese Kinder

Kindergartenplätze zur Verfügung stehen.

78

Grafik: 16: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (3-5 J.) in Xanten

400

450

500

550

600

650

700

750

800

850

Xanten Kinder ü3 Xanten Plätze ü3

Kinder mit Behinderung

In Xanten gibt es 18 Plätze in Inklusiven Gruppen, 8 Plätze in einer heilpädagogischen

Gruppe bei der Lebenshilfe sowie 20 Plätze in der heilpädagogischen, ortsübergreifend

tätigen katholischen Tagesstätte. Seit dem Sommer 2008 bietet die Tageseinrichtung

des DRK in Wardt zur Betreuung von Kindern mit Behinderung zwei inklusive Plätze an.

Darüber hinaus wird es ab Sommer zwei weitere inklusive Plätze im katholischen

Kindergarten in Vynen geben. Am 31.12.2015 wurden insgesamt 19 Kinder inklusiv

betreut.

Flüchtlingskinder

Am 20.01.2016 waren 441 Flüchtlinge in der Stadt Xanten registriert. Darunter

befanden sich 25 Kinder im Alter von 3-5 Jahren (5,7%). 10 Kinder werden bereits in

einer Kindertageseinrichtung betreut. Da die Stadt Xanten davon ausgeht, dass sich im

Verlauf des Jahres 2016 die Zahl der Flüchtlinge auf 880 Personen erhöhen wird, wird

für 2016 mit ca. 50 Kindern der Altersgruppe drei bis fünf Jahre gerechnet. Aus heutiger

Sicht könnten alle Kinder über das vorhandene Platzangebot (evtl. Überbelegungen) in

Xanten versorgt werden.

Kinder unter 3 Jahren

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

79

In Xanten werden 101 Plätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten. Im Kindergartenjahr

2016/2017 wird das Angebot aufgrund der geringeren Nachfrage auf 95 Plätze

reduziert. Bei Bedarf können diese Plätze wieder belegt werden.

Grafik: 17: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (1-2 J.) in Xanten

0

50

100

150

200

250

300

350

Xanten Kinder u3 Xanten Plätze u3

Am Stichtag 31.12.2015 wurden 41 Kinder (zwei davon im Alter von unter einem Jahr)

bei einer der 22 Tagesmütter betreut. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 12,8

% zusammen mit den Angeboten der Kindertageseinrichtungen liegt die

Versorgungsquote beu 44,4 %, die in Xanten den Bedarf deckt.

80

8. Zusammenfassung und Ausblick

Auf die Kindertageseinrichtungen ist in den letzten Jahren eine Reihe von

Veränderungen zugekommen, die nicht alle im Rahmen dieses Plans benannt werden

konnten. Der Auftrag der Kindertageseinrichtungen hat sich gewandelt. Die Bildungs-

und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen hat zugenommen, der

Aufgabenschwerpunkt verlagert sich mehr auf jüngere Kinder. Hinzu kommt die neue

Situation der Betreuung von Flüchtlingskindern und dies häufig im Rahmen von

Überbelegungen. Die Flexibilität der Einrichtungen ist stärker denn je gefragt. Umso

wichtiger ist es, vor Ort in einer gemeinsamen Planung ausreichende Platzangebote zu

schaffen und für jede Kindertageseinrichtung ein spezielles Profil zu entwickeln, um ein

örtlich ausgewogenes und bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

Aus diesem Grunde haben auch im vergangen Jahr wieder viele Gespräche mit den

Kindertageseinrichtungen stattgefunden.

In den letzten Jahren sind Versorgungsengpässe bei den älteren Kindern aufgetreten.

Es zeigt sich, dass wieder verstärkt Familien mit jungen Kindern in den Kreis Wesel

ziehen. Außerdem sind durch die Flüchtlingswelle mehr Kinder in den Kreis Wesel

gekommen. Die Überbelegung von einzelnen Gruppen zur Deckung des Fehlbedarfs

um ein bis zwei Kinder kann nur vorübergehend eine Lösung sein und reicht in einigen

Kommunen zur Deckung des Bedarfs nicht mehr aus. So wurden vorübergehend

zusätzliche Gruppen mit 12 bis 20 Plätzen in Hünxe, Hünxe-Bruckhausen, Hamminkeln-

Dingden und Hamminkeln geschaffen. In Hamminkeln-Mehrhoog, Hamminkeln, und

Sonsbeck sind dauerhaft zusätzliche Gruppen geschaffen worden bzw. werden ab

Sommer 2016 in Betrieb gehen. Darüber hinaus wurde in Neukirchen-Vluyn ein neuer

dreigruppiger Kindergarten im November 2015 eröffnet.

Kinder mit Behinderung

Der Bedarf an Plätzen für behinderte Kinder ist im Zuständigkeitsbereich des

Kreisjugendamtes leicht rückläufig. Zunehmend werden Kinder im Rahmen von

Einzelinklusion aufgenommen. Dennoch favorisiert die Kreisverwaltung die Vorhaltung

von Inklusiven (ehemals Integrativen) Gruppen, da hier die besseren sächlichen und

personellen Voraussetzungen für die Förderung der Kinder gegeben sind. Hier bleibt

abzuwarten, wie das neue Fördersystem des Landschaftsverbandes sich auf die

„Überlebenschancen“ dieser Gruppen auswirkt.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

81

Flüchtlingskinder

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes lebten am 20. Januar 2016 2.714

Flüchtlinge. 132 davon waren Kinder der Altersgruppe 3 bis 5 Jahre. Auf der Basis der

Prognosen der Kommunen wird im Jahr 2016 mit 256 Kindern im Alter von drei bis fünf

Jahren zu rechnen sein. In etwa genau so viele Kinder werden im Alter von unter 3

Jahren in den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ziehen. Ob diese Prognose

zutreffen wird, bleibt abzuwarten. Möglicherweise werden in diesem Jahr deutlich mehr

Familien in den Kreis Wesel kommen. In einem ersten Schritt werden zusätzliche Plätze

für die 3- bis 5-jährigen Kinder in den Kindertageseinrichtungen zu schaffen sein. Die

Betreuung von jüngeren Kindern erfolgt nur im Einzelfall, da hier zunächst davon

ausgegangen wird, dass der Bedarf nach U-3 Betreuung bei den Familien nicht vorliegt.

Dringend ist die Integration für die 5- und 4-jährigen Kinder, die im laufenden oder

kommenden Jahr schulpflichtig werden. Ohne zusätzliche Finanzmittel, lässt sich dieser

Bedarf nicht befriedigen. In den drei Kommunen, in denen die Notwendigkeit, neue

Plätze zu schaffen, am höchsten ist, sind verschiedene Lösungen angedacht und sollen

möglichst kurzfristig umgesetzt werden.

Plätze für Kinder unter 3 Jahren

Bund und Land haben den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu einem

vordringlichen Thema gemacht. Dabei sollten nach Schätzung des Bundes bis zum

Jahr 2013 für durchschnittlich 35 % aller ein- und zweijährigen Kinder Plätze in

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorgehalten werden. Mit dem

kommenden Kindergartenjahr 2016/2017 wird der Kreis eine Versorgungsquote von ca.

42 % (30% durch Kindertageseinrichtungen und 12% durch Kindertagespflege) in

seinem Zuständigkeitsbereich erreichen. Dieses Angebot ist in den meisten Gemeinden

z.Zt. ausreichend.

Bislang sind gut 7,7 Mio € an Fördermitteln in den U-3-Ausbau geflossen.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege wandelt sich im Rahmen der gesetzlichen Veränderungen (TAG,

KICK, KiBiz und KiFöG) zu einer professionellen und anerkannten Betreuungsform. Die

Kindertagespflegepersonen müssen über Qualifizierungen verfügen und in der Regel

eine Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes haben. Im Zuständigkeitsbereich des Kreises

82

Wesel wird es, wenn auch weniger als in Großstädten, Bedarf für

Großtagespflegestellen geben, da die Kindertageseinrichtungen örtlich nicht jeden

Bedarf decken können, so dass hier vor allem bei Randzeiten und bei

Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren die Angebote der Kindertagespflege

benötigt werden. Bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren hat sich die Anzahl der

Tagespflegeverhältnisse bereits deutlich erhöht. So ist hier ein Anstieg von 67 Kindern

im Jahr 2007 auf 376 betreute Kinder im Jahr 2015 zu verzeichnen.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

83

Anhang I: Übersicht über die zu beantragenden Pauschalen für 2016/2017

Bedarfsplanung 2016/2017

Stand: 18.02.2016

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges.

Alpen 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h

Kath Kirchplatz 0 20 0 0 0 0 0 36 0 0 1 0 56

Kath Kirchstraße 8 12 0 0 0 0 0 6 16 0 0 0 42

Kath Schulstraße 0 0 20 0 0 0 0 18 6 0 0 0 44

Kath Ulrichstraße 0 19 21 0 0 0 0 25 0 0 0 0 65

Kath Bönninghardter Straße 0 15 7 0 0 0 0 10 7 0 1 4 39

Evgl Im Dahlacker 0 20 20 0 0 0 2 23 0 0 0 0 65

8 86 68 0 0 0 2 118 29 0 2 4 311

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges.

Hamminkeln 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h

Kath Bonhoeffer Str. 0 22 17 0 0 0 0 15 10 0 1 0 64

Kath Elsholtweg 0 11 9 0 0 0 0 26 19 0 0 0 65

Kath Lüdgenfelder Weg 0 18 22 0 0 0 0 67 0 0 0 0 107

Kath Diersfordter Str. 0 13 9 0 0 0 0 15 10 0 0 0 47

Evgl Mehrhooger Straße 0 3 18 0 4 5 0 29 7 0 1 0 66

Evgl Rohstraße 0 24 8 0 3 2 1 15 9 0 0 0 62

EI Wolfsdeich 0 15 7 0 0 0 1 26 0 0 0 0 49

AWO Meisenstraße 0 7 23 0 0 5 4 14 22 0 0 6 75

EI Dohlenstraße 0 10 10 0 3 7 0 12 12 0 0 0 54

EI Am Feldrain 0 21 1 0 0 0 0 24 10 0 9 1 56

EI Jahnstraße 0 0 0 0 5 7 0 27 22 0 0 0 61

KO Krechtinger Straße 0 17 15 0 3 2 0 22 15 0 0 0 74

DRK Alte Kornbrennerei 0 14 50 0 0 0 0 0 0 0 3 17 64

LH Zum Schnellenhof 2 13 24 0 0 0 0 0 0 0 0 1 39

2 188 213 0 18 28 6 292 136 0 14 25 883

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges.

Hünxe 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h

Kath Albertus-Magnus-Weg 0 4 18 0 0 0 0 41 1 0 0 0 64

Evgl In den Elsen 0 14 3 0 0 0 0 50 14 0 1 4 81

Evgl Danziger Platz 0 3 7 0 2 3 0 23 2 0 0 0 40

Evgl Buschweg 3 10 27 4 0 0 0 6 21 0 0 0 1 68

EI Buschweg 5a 0 0 0 0 5 5 0 15 10 0 0 0 35

KO Friedrich-Endemann-Str. 0 22 10 0 9 3 0 35 6 0 0 0 85

10 70 42 0 16 11 6 185 33 0 1 5 373

84

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges.

Neukirchen-Vluyn 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h

Kath Birkenstraße 0 0 0 0 0 0 5 37 23 0 0 0 65

Kath Mentorstraße 0 20 20 0 0 0 0 20 5 0 0 0 65

Evgl Pastoratstraße 0 27 4 0 0 0 0 23 14 0 0 0 68

Evgl Lindenstraße 0 24 12 0 0 0 0 5 10 0 5 5 51

AWO Waldmannsweg 0 0 10 0 0 5 0 15 8 0 0 0 38

DRK Andreas-Bräm-Straße 0 10 12 0 0 0 0 0 22 0 0 0 44

DRK Hochstraße 0 0 0 0 0 0 0 27 0 0 0 0 27

AWO Larfeldsweg 0 27 13 0 0 0 0 9 13 0 0 0 62

KO Leibnizstraße 0 22 22 0 0 0 12 29 10 0 0 0 95

KO Diesterwegstraße 0 11 11 0 0 10 0 15 31 0 0 0 78

KO Kranichstraße 0 11 11 0 0 10 2 21 25 0 0 0 80

DRK Dicksche Heide 0 6 26 0 0 5 0 20 6 0 0 0 63

0 158 141 0 0 30 19 221 167 0 5 5 736

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges.

Schermbeck 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h

KathJohann-von-der-Recke-Str. 0 20 0 0 0 0 7 23 16 0 0 1 66

Kath Heggenkamp 0 16 34 0 0 0 0 12 20 0 0 1 82

Evgl Kempkesstege 0 13 17 0 3 2 0 11 11 0 0 0 57

Evgl Widemweg 0 20 0 0 0 0 4 21 0 0 0 0 45

Evgl Erler Straße 0 10 10 0 0 0 0 18 17 0 4 6 55

EI Zur Obstwiese 0 10 11 0 0 5 0 0 10 0 0 0 36

0 89 72 0 3 7 11 85 74 0 4 8 341

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges.

Sonsbeck 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h

Kath Marienbaumer Straße 0 10 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 32

Kath Spülstraße 10 10 0 0 0 0 5 26 17 0 0 0 68

Kath Hubertusweg 0 10 0 0 0 0 1 13 0 0 0 0 24

DRK Zur Licht 0 16 17 0 0 0 0 18 6 0 0 7 57

AWO zum Copray 0 20 10 0 0 5 0 0 20 0 0 0 55

10 66 27 0 0 5 6 79 43 0 0 7 236

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

85

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges.

Xanten 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h

Kath Timmermannsweg 0 20 0 0 0 0 0 8 10 0 2 0 38

Kath Klosterstraße 0 0 10 0 0 0 0 7 4 0 0 0 21

Kath Pantaleonstraße 0 0 0 0 0 0 0 38 10 0 0 0 48

Kath Rheinstraße 0 12 8 0 0 0 0 25 0 0 0 0 45

Kath Landwehr 0 10 10 0 7 3 0 15 9 0 0 0 54

Kath Römerstraße 0 0 0 0 0 0 0 35 9 0 0 0 44

Evgl Heinrich-Lensing-Straße 0 15 15 0 0 0 0 14 0 0 0 0 44

DRK Am Vynschen Feld 0 7 9 0 0 0 0 0 20 0 0 6 36

DRKHeinrich-Hegmann-Straße 0 10 10 0 0 0 0 10 11 0 0 2 41

AWO Heinrich-Lensing-Straße 0 0 20 0 0 10 0 0 20 0 0 0 50

EI Fildersteg 0 10 20 0 0 0 0 15 0 0 0 0 45

EI Milchstraße 0 10 0 0 0 0 0 13 0 0 0 0 23

LH Waldblick 0 2 15 0 0 0 0 12 5 0 5 7 34

AWO Lüttinger Straße 0 10 10 0 0 5 0 13 20 0 0 0 58

0 106 127 0 7 18 0 205 118 0 7 15 581

3461