PLANUNGSKARTE WASSERSTRASSEN DEUTSCHLAND NORDWEST

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EDITION MARITIM JÜRGEN STRASSBURGER PLANUNGSKARTE WASSERSTRASSEN RHEIN – ELBE – EMS – WESER MIT MITTELLANDKANAL DEUTSCHLAND NORDWEST

Transcript of PLANUNGSKARTE WASSERSTRASSEN DEUTSCHLAND NORDWEST

EDITION MARITIM

JÜRGEN STRASSBURGER

PLANUNGSKARTE WASSERSTRASSEN

RHEIN – ELBE – EMS – WESER MIT MITTELLANDKANAL

DEUTSCHLANDNORDWEST

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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Verkehrsordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Landeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Kennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Bootsführerscheine. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Charterbescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Daten der Wasserstraßen(alphabetisch geordnet) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Abelitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Abelitz-Moordorf-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Aller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Alter Emder Stadtgraben s. Emder StadtgrabenAltes Greetsieler Sieltief. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Aper Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Barßeler Tief s. Nordloher-Barßeler TiefBille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Datteln-Hamm-Kanal. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Dortmund-Ems-Kanal/Ems/Unterems. . . . . . . . . . 22Dove-Elbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Dreyschloot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Durchstich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Eider. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Elbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Elbe-Lübeck-Kanal mit Kanaltrave . . . . . . . . . . . . . 26Elbe-Seitenkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Elbe-Weser-Schifffahrtsweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Elisabethfehnkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Emder Stadtgraben/Alter Emder Stadtgraben. . . . 28Ems-Jade-Kanal. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Ems-Seitenkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Ems-Vechte-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Este . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Fehntjer Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Fulda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Gieselaukanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Hamme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Haren-Rütenbrock-Kanal. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Hauptfehnkanal. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Hinter Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Hunte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Ilmenau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Jümme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Knockster Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Krückau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Krummes Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

INHALTKurzes Tief/Trecktief. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Küstenkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Lahn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Lange Maar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34Larrelter Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34Leda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34Lesum und Wümme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Leyhörner Sieltief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Lühe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Marscher Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Mittellandkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Mosel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Neues Greetsieler Sieltief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Norder Tief und Störtebeker Kanal . . . . . . . . . . . . . 36Nordgeorgsfehnkanal. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Nordloher-Barßeler Tief. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Oldersumer Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Oste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36Ostrhauderfehnkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37Petkumer Sieltief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37Pewsumer Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37Pilsumer Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37Pinnau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Rhein-Herne-Kanal (mit Hafenkanal Duisburg). . . 38Rorichumer Tief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Ruhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Sagter Ems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Schifffahrtsweg Rhein-Kleve . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Schwinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Soeste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Stadtgraben (Lübeck) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Stadttrave . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Stichkanal Hannover-Linden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Stichkanal Hildesheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Stichkanal Misburg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Stichkanal Osnabrück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Stichkanal Salzgitter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Störtebeker Kanal s. Norder TiefTrave (Untertrave) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Trecktief s. Kurzes TiefVerbindungskanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42Verbindungskanal Nord zur Weser . . . . . . . . . . . . . 42Verbindungskanal Süd zu Weser . . . . . . . . . . . . . . . 43Wesel-Datteln-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Weser. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Wümme s. Lesum und Wümme

Bootstankstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

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VORWORT Das vorliegende Kartenwerk ist gedacht als Pla-nungskarte für die großräumige Törnplanung. Es soll vorhandene Detailkarten nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Zusammen mit den Planungskar-ten »Deutschland Nordost« und »Deutschland Süd«, die ebenfalls in der Edition Maritim, Hamburg, er-schienen sind, stehen dem Tourenskipper somit drei Kartenwerke zur Verfügung, in denen alle schiffbaren Binnenschifffahrtsstraßen sowie die angrenzenden Seeschifffahrtsstraßen Deutschlands dargestellt und mit den wichtigsten nautischen Daten erfasst sind.Die Kilometrierung der Wasserstraßen ermöglicht ein rasches Ablesen der Distanzen zwischen verschiede-nen Orten. Die in die Karten eingezeichneten Schleu-sen lassen schnell erkennen, wie viele Staustufen zwischen Ausgangs- und Zielhafen liegen.

Im Textteil dieses Bandes finden Sie die Anschriften der für die verschiedenen Gewässer und Gewässer-abschnitte zuständigen Schifffahrtsverwaltungen, die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur Kenn-zeichnung sowie zum Sportbootführerschein.Wichtig für die Törnplanung sind die nautischen Daten der auf der Karte dargestellten Wasserstraßen: Län-ge, geringste Durchfahrtshöhe fester Bauwerke, Was-sertiefe und zulässige Höchstgeschwindigkeit.Außerdem finden Sie zu jeder Wasserstraße eine Ta-belle mit den Schleusen und, soweit vorhanden, den Telefonnummern und den UKW-Kanälen des Schleu-senfunks.Unentbehrlich für Törn und Törnplanung ist zudem die Tabelle mit den vorhandenen Bootstankstellen, deren Telefonnummern und Internetseiten.

Jürgen Straßburger

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Der größte Yachthafen Norddeutschlands, der Hamburger Yachthafen, liegt am rechten Elbufer in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Wedel.

VERKEHRSORDNUNGENBis auf wenige Ausnahmen unterstehen die Binnen-schifffahrtsstraßen Nordwestdeutschlands der Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Für die See-schifffahrtsstraßen gilt dies ohne Ausnahmen. Ver-waltungstechnisch heißen sie deshalb auch Bundes-wasserstraßen. Neben den Bundeswasserstraßen gibt es sogenannte Landesgewässer, die, ihrem Na-men entsprechend, den Schifffahrtsverwaltungen des jeweiligen Bundeslandes unterstehen. Außerdem gibt es einige schiffbare Gewässer, die sich unter kommu-naler oder genossenschaftlicher Verwaltung befinden. Das betrifft vor allem zahlreiche schiffbare Gewässer in Ostfriesland und dem angrenzenden Ammerland, die nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) von verschiedenen Unterhaltungsverbänden bewirtschaftet werden. Die dort geltenden Verkehrs-ordnungen erschöpfen sich zumeist in »Regelungen des Gemeingebrauchs« oder »Allgemeinverfügun-gen« der regional jeweils zuständigen Landkreise

Ammerland, Aurich, Friesland, Leer und Wittmund. Unter den Daten der Wasserstraßen sind diese »Ver-fügungen« bzw. »Verkehrsordnungen« mit »Nieder-sächsisches Wassergesetz« bezeichnet.Auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes gilt die »Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung« in der jeweils aktuellen Fassung. Ausnahmen hiervon gelten für Rhein, Mosel und Donau, die eigene Verkehrsordnun-gen haben. So gilt auf dem Rhein die »Rheinschiff-fahrtspolizei-Verordnung« in der jeweils geltenden Fassung. (Zu Mosel und Donau siehe: Planungs-karte Wasserstraßen »Deutschland Süd«, Edi tion Maritim). Die Verkehrsordnungen zu den See- und Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes können unter www.elwis.de allesamt im Internet abgerufen werden. Auf den landes- und sonstigen Gewässern gelten unterschiedliche Verkehrsordnungen, die im Detail von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung abwei-chen können. Es ist deshalb zu empfehlen, sich bei den zuständigen Behörden über die Bestimmungen zu informieren. Dabei soll Ihnen die nachfolgende Behördenübersicht helfen. Die jeweiligen Zustän-digkeitsbereiche sind den Ämtern zugeordnet. Es sei darauf hingewiesen, dass sowohl in Seehäfen (bei-spielsweise Emden, Bremen, Hamburg) als auch in etlichen Binnenhäfen Hafenverkehrsordnungen gel-ten, die von der See- oder Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung abweichen können. Im Detail können derar-tige Vorschriften hier allerdings nicht berücksichtigt werden. Für den Abruf von Landesverkehrsordnungen und/oder verschiedenen Hafenordnungen gibt es im Inter-net leider keine einheitliche Adresse. Gibt man den Namen einer Verkehrsordnung bei einer Internet-Suchmaschine ein, führt das fast immer zur korrek-ten Textfassung. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die formalen Zuständigkeiten einzelner Schifffahrtsverwaltungen weit über die Grenzen der tatsächlichen Schiffbarkeit einer Wasserstraße hinausgehen können (Beispiel: Fulda oberhalb Kassel) oder sich gar auf Wasser-straßen erstrecken, die in der Praxis mit Sportbooten nicht oder nur sehr begrenzt schiffbar sind (Beispiel: Leine, Werra). Derartige Gewässer sind in der folgen-den Auflistung zum Teil enthalten, werden aber im Kapitel Daten der Wasserstraßen nicht aufgeführt. In der Gewässerkarte sind diese Gewässer als »nicht schiffbar« (hellblau) oder als »bedingt schiffbar« be-zeichnet.

VERKEHRSORDNUNGEN

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BUNDESWASSERSTRASSEN

Die Kugelbake in Cuxhaven ist nicht nur Wahrzeichen der Stadt, sie markiert auch die seewärtige Begrenzung der (Binnen-)Elbe.

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-NordseeDienstort Cuxhaven Am Alten Hafen 227472 CuxhavenTel. 04721-567-0

Dienstort Hamburg Moorweidenstraße 1420148 HamburgTel. 040-44110-0

Dienstort Tönning Am Hafen 4025832 TönningTel. 04861-615-0www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de

Revierzuständigkeit Elbe km 638,98 RU (unteres Ende des Hamburger Hafens, Anfang SeeSchStr) bis km 727,73 (seewär-tige Begrenzung zur Nordsee) mit Mühlenberger

Loch, Bützflether Süderelbe, Ruthenstrom, Wisch-hafener Süderelbe

Este km 0,25 (UW Schleuse Buxtehude) bis km 12,77 (Mündung in das Mühlenberger Loch)

Lühe km 0,00 (UW Au-Mühle in Horneburg) bis km 12,67 (Mündung in die Elbe bei km 645,43)

Schwinge km 0,00 (Nordkante der Salztorschleu-se in Stade) bis km 4,64 (Mündung in die Elbe bei km 654, 80)

Pinnau km 0,36 (Westkante der im Verlauf der Elmshorner Straße liegenden Straßenbrücke in Pin-neberg) bis km 18,81 (Mündung in die Pagensander Nebenelbe)

Krückau km 0,02 (Südwestkante der im Verlauf der Straße Wedenkamp liegenden Straßenbrücke in Elmshorn) bis km 11,32 (Mündung in die Pagensan-der Nebenelbe)

Stör km 0,05 (oberhalb Pegel Rensing) bis km 51,19 (Mündung in die Elbe bei km 678,51)

Freiburger Hafenpriel km 0,00 (Ostkante der Deichschleuse in Freiburg a. d. Elbe) bis km 1,95 (Mündung in die Elbe bei km 682,61)

Oste km 69,36 (210 m oberhalb der Achse der

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ZUSTÄNDIGE ÄMTER

Direkten Kontakt zur Altstadt von Lübeck bietet die Fahrt auf der Stadttrave.

Straßenbrücke über das Ostesperrwerk) bis km 74,62 (Mündung in die Elbe bei km 706,99)

Eider km 0,12 (Rendsburg) bis km 111,15 (seewärti-ge Begrenzung zur Nordsee)

Sorge km 0,00 (Südwestkante der im Verlauf der Bundesstraße 202 liegenden Straßenbrücke an der Sandschleuse) bis km 5,92 (Mündung in die Eider bei km 36,79)

Nordsee (ausschließliche) Wirtschaftszone mit den See- und Küstengewässern Schleswig-Holsteins bis zur Seegrenze Dänemarks

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-KanalDienstort Kiel-Holtenau Schleuseninsel 224159 KielTel. 0431-3603-0

Dienstort Rendsburg Kanalufer 1624768 RendsburgTel. 04331-594-0

Dienstort Brunsbüttel Alte Zentrale 425541 BrunsbüttelTel. 04852-885-0www.wsa-nord-ostsee-kanal.wsv.de

Revierzuständigkeit Nord-Ostsee-Kanal km 0,38 (Abzweigung aus der Elbe bei km 696,35) bis km 98,64 (Einmündung in die Ostsee, Kieler Förde, mit Borgstedter See mit Enge, Flemhuder See, Stichkanal Achterwehrer Schifffahrtskanal

Gieselaukanal km 0,09 (Abzweigung aus dem Nord-Ostsee-Kanal bei km 40,66) bis km 2,90 (Einmün-dung in die Eider bei km 22,75)

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt OstseeDienstort Lübeck Moltkeplatz 1723566 LübeckTel. 0451-6208-0www.wsa-ostsee.wsv.de

Revierzuständigkeit Trave km 0,00 (Abzweigung des Elbe-Lübeck-Kanal, 71 m nordöstlich der Achse der Geniner Straßenbrücke), bis km 5,56 (Nordwestkante der Eisenbahnhubbrücke in Lübeck, Ende BinSchStr) [Kanaltrave], km 5,56 (Anfang SeeSchStr) bis km 26,94 (seewärtige Begrenzung zur Ostsee, Lübecker Bucht) [Untertrave] mit Dassower See

Ostsee (ausschließliche) Wirtschaftszone mit Flens-burger Förde, Schlei, Eckernförder Bucht, Kieler Bucht, Kieler Förde, Lübecker und Mecklenburger (Bucht West); östlicher Anschluss siehe: Planungs-karte Wasserstraßen Deutschland Nordost

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LANDESWASSERSTRASSEN

Die Marina Nordsee-Yachting in Bremerhaven

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ZUSTÄNDIGE ÄMTER

LANDESWASSERSTRASSENZuständige ÄmterBezirksregierung DüsseldorfCecilienallee 240474 DüsseldorfTel. 0211-475-0www.brd.nrw.de

Revierzuständigkeit Ruhr km 12,2 (oberhalb Mülheim) bis km 47,8 (Stadtgrenze Bochum)

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur-schutz (NLWKN)DirektionAm Sportplatz 2326506 NordenTel. 04931-947-0www.nlwkn.de

Revierzuständigkeit Ems-Jade-Kanal, Nordgeorgsfehnkanal, Jümme, Aper Tief, Barßeler Tief, Sagter Ems, Leda, Fehn-gewässer, Haren-Rütenbrock-Kanal, Ems-Vechte-Kanal, Nordhorner Kanäle, Schifffahrtsweg Elbe-Weser

Hansestadt Bremisches HafenamtDienstort BremerhavenSteubenstraße 7a27568 BremerhavenTel. 047-159613400

Dienstort BremenÜberseetor 2028217 BremenTel. 0421-3618271www.hbh.bremen.de

Revierzuständigkeit Häfen Bremerhaven und Bremen Elbe-Weser Schifffahrtsweg bremischer Teil: Geeste von der Brücke im Zuge der Stresemann-straße bis zur Schiffdorfer Schleuse

Gewässer- und Landschaftspflege verband (GLV) TeufelsmoorIn de Wischen 727726 WorpswedeTel. 04792-9312-0www.glv-teufelsmoor.de

Revierzuständigkeit Wümme Hamme

Landkreis CuxhavenVincent-Lübeck-Straße 227474 CuxhavenTel. 04721-66-0www.landkreis-cuxhaven.de

Revierzuständigkeit Oste oberhalb vom Sperrwerk bis Bremervörde

Hamburg Port AuthorityNeuer Wandrahm 420457 HamburgTel. 040-42847-0www.hamburg-port-authority.de

Revierzuständigkeit Elbe km 607,5 (Oortkaten) bis km 639,0 (Tinsdal) einschließlich aller Elbarme und mit ihnen in Ver-bindung stehenden Gewässern (Hamburger Hafen)

Lübeck Port AuthorityZiegelstraße 223539 LübeckTel. 0451-1226901www.luebeck.de

Revierzuständigkeit Lübecker Hafen einschließlich Stadtgraben

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Im Nordsternpark Gelsenkirchen überspannt diese Doppelbogenbrücke den Rhein-Herne-Kanal.

KENNZEICHNUNGAuf den Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel und Donau sowie auf den sonstigen Binnenschifffahrts-straßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrts-straßen-Ordnung besteht Kennzeichnungspflicht für Kleinfahrzeuge (Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet weniger als 20 m lang ist).Rechtgrundlage ist die »Verordnung über die Kenn-zeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen ver-kehrenden Kleinfahrzeugen« vom 21. Februar 1995. Danach müssen alle Kleinfahrzeuge mit Antriebsma-schine, deren effektive Nutzleistung mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt, und alle Wasserfahrzeuge über 5,5 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können,

ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

Amtliche KennzeichenAmtliche Kennzeichen werden von allen deutschen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern auf Antrag vergeben. Das Kennzeichen besteht aus den Kenn-buchstaben des zuteilenden Amtes sowie Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich angeschlossen wer-den. Nach Landesrecht zugeteilte Kennzeichen dürfen auf Bundeswasserstraßen geführt werden, wenn sie vom Bundesministerium für Verkehr anerkannt wor-den sind.

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KENNZEICHNUNG

Als amtliche Kennzeichen im Sinne der Kennzeich-nungsverordnung gelten auch: bei einem im Binnenschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine im Schiffsbrief ausgewiesene Schiffsregisternummer gefolgt vom Kennbuch-staben »B« sowie Bootsnamen und Heimat- oder Registerort;

bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug sein Funkrufzeichen oder seine See-schiffsregisternummer (mit Schiffsnamen und Hei-mathafen) oder seine IMO-Nummer;

die Nummer des Flaggenzertifikates des Bundes-amtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gefolgt vom Buchstaben »F«.

Anträge auf Ausstellung des Flaggenzertifikateserhält man beim:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)Postfach 30 12 2020305 HamburgTel. 040-31907134www.bsh.de

Amtlich anerkannte KennzeichenAnstelle der amtlichen Kennzeichen können auch amtlich anerkannte Kennzeichen geführt werden. Diese Kennzeichen bestehen aus der Nummer des In-ternationalen Bootsscheins für Wassersportfahrzeu-ge (IBS) gefolgt von dem Kennzeichen der zuteilenden Organisation. Dabei erhält der Allgemeine Deutsche Automobil-club (ADAC) den Kennbuchstaben »A«, der Deutsche Motor yachtverband (DMYV) den Kennbuchstaben »M« und der Deutsche Segler-Verband den Kennbuchsta-ben »S«. Anschriften der Organisationen, die den Internationa-len Bootsschein ausstellen dürfen:

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)Hansastraße 1980686 MünchenTel. 089-76766333www.skipper.adac.de/bootsregistrierung/

Deutscher Motoryachtverband (DMYV)Vinckeufer 12–1447119 DuisburgTel. 0203-809580www.dmyv.de/int-bootsschein/

Deutscher Segler-Verband (DSV)Gründgensstraße 1822309 HamburgTel. 040-6320090www.dsv.org/boote/bootsdokumenteregistierung/

Binnenkennzeichnung des WSA Hamburg

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BOOTSFÜHRERSCHEINE

BOOTSFÜHRERSCHEINEBinnenschiffahrtsstraßenAuf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes (Bun-deswasserstraßen) und den meisten Landes- und sonstigen Schifffahrtsstraßen besteht Führerschein-pflicht. Für das Führen von Booten mit weniger als 20 m Länge, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) angetrieben werden, ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben. Für das Führen von Sportbooten ab 20 m bis 24,99 m Länge und einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ist das Sportschifferzeugnis erforderlich.

RheinAuf dem Rhein gelten andere Bestimmungen: Dort ist der »Binnenschein« bereits für Boote ab 3,68 kW (5 PS) erforderlich, und er erlaubt auch nur das Füh-ren von Booten bis 14,99 m Länge. Zum Führen von Sportbooten ab 15 m und weniger als 25 m Länge Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat und einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist auf dem Rhein das Sportpatent (Rhein) erforderlich. Das Sportpatent (Rhein) wird auch auf allen übrigen Binnenschifffahrtsstraßen anerkannt.

SeeschifffahrtsstraßenAuf den Seeschifffahrtsstraßen besteht Führerschein-pflicht für Boote mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ohne Längenbegrenzung. Der Schiffsführer solcher Boote muss in diesen Gewäs-sern über den Sportbootführerschein mit dem Gel-tungsbereich Seeschifffahrtsstraßen verfügen. Auf den Seeschifffahrtsstraßen dürfen altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ohne Sportbootführerschein See ge-führt werden.

Der Sportbootführerschein wird seit 2018 im praktischen und wasserfesten Scheckkartenformat ausgegeben.

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Seit dem 1. Mai 2014 können Charterboote bis 15 m Länge mit bis zu 12 Personen an Bord, deren Höchstgeschwindigkeit auf 12 km/h begrenzt ist, mit der sogenannten Charterbescheinigung auf gesetz-lich festgelegten Gewässern geführt werden. Vor-aussetzung für die Charterbescheinigung, die vom jeweiligen Charterunternehmen ausgegeben wird, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens dreistündigen praktischen und theoretischen Ein-

weisung durch das Charterunternehmen. Die Char-terbescheinigung gilt jeweils ausschließlich und nur für den gebuchten Törn und keinesfalls (!) für zukünftige Törns. Für den Bereich der vorliegenden »Planungskarte Wasserstraßen Nordwest« ist das Befahren mit einer solchen Charterbescheinigung auf der gesamten Bundeswasserstraße Lahn möglich: Lahn km 70,00 bis km 137,07 (Hafen Lahnstein)

Auf der Lahn können Charterboote auch mit der Charterbescheinigung geführt werden.

CHARTER BESCHEINIGUNG

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DATEN DER WASSERSTRASSEN

DATEN DER WASSERSTRASSENDer Begriff Wassertiefe bezeichnet die auf der jeweili-gen Gesamtstrecke geringste amtlich festgelegte Ab-ladetiefe (Tiefgang). Bei Gewässern mit veränder lichen Wasserständen, wie beispielsweise dem Rhein oder der Elbe, kann kein fester Wert angegeben werden. Dort steht die Bezeichnung wasserstandsabhängig. Die tatsächliche Wassertiefe muss im Zweifelsfall beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrt-samt oder unter www.elwis.de abgefragt werden.Die geringste Durchfahrtshöhe bezeichnet die lichte Höhe des niedrigsten Bauwerks auf der angegebenen Strecke. Die Höhe beweglicher Bauwerke (Hub- und/ oder Klapp- und Drehbrücken) wurde nur in Aus-nahmefällen berücksichtigt, weil sie ja im Falle der Durchfahrt gehoben, geklappt oder gedreht werden können.Bei staugeregelten Gewässern und Kanälen werden als Bezugsgröße für die Durchfahrtshöhe der Nor-malstau (NoSt) oder der mittlere Wasserstand (MW) verwendet. Bei wasserstandsabhängigen Strecken (Flüssen) ist der höchste Schifffahrtswasserstand (HSW) Bezugsgröße. Bei tidenabhängigen Gewässern ist das mittlere Tidenhochwasser (MThw) maßge-bend.

AbelitzMarienhafe bis Mündung in das Alte Greetsieler SieltiefLänge: 9 kmWassertiefe: 1,2 mGeringste Durchfahrtshöhe: 2,0 mSchleusen: keineZulässige Höchstgeschwindigkeit: 5 km/hVerkehrsordnung: Niedersächsisches Wassergesetz

Abelitz-Moordorf-KanalVictorbur bis Mündung in die AbelitzLänge: 11 kmWassertiefe: 1,0 mGeringste Durchfahrtshöhe: 1,9 m Brücke GeorgsheilSchleusen: keineZulässige Höchstgeschwindigkeit: 5 km/hVerkehrsordnung: Niedersächsisches Wassergesetz

AllerCelle bis Mündung in die WeserLänge: 117 kmWassertiefe: wasserstandsabhängig, 2,2 m unter-halb VerdenGeringste Durchfahrtshöhe: 4,04 m bei höchstem Schifffahrtswasserstand, Rohrbrücke Celle, km 0,3

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 12 km/h zu Berg, 18 km/h zu TalVerkehrsordnung: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

SCHLEUSEN (Anzahl: 4)Name km UKW Telefon

Oldau 14,7 - 0163-6898849

Bannetze 26,7 - 0163-6898849

Marklendorf 38,3 - 0163-6898849

Hademstorf 49,8 - 0163-6898849

Alter Emder Stadtgrabens. Emder Stadtgraben

Altes Greetsieler SieltiefGreetsiel bis LoppersumLänge: 19 kmWassertiefe: 1,0 mGeringste Durchfahrtshöhe: 1,50 m, Brücke EilsumSchleusen: keineZulässige Höchstgeschwindigkeit: 5 km/hVerkehrsordnung: Niedersächsisches Wassergesetz

Aper TiefApen bis Mündung in die JümmeLänge: 8,5 kmWassertiefe: tidenabhängigGeringste Durchfahrtshöhe: 1,4 m, mehrere BrückenSchleusen: keineZulässige Höchstgeschwindigkeit: 10 km/h mit dem Strom, 7 km/h gegen den StromVerkehrsordnung: Regelung des Gemeingebrauchs auf der Jümme und dem Aper Tief nach dem Nieder-sächsischen Wassergesetz

Barßeler Tiefs. Nordloher-Barßeler Tief

BilleAutobahnbrücke A1 bis Mündung in die NorderelbeLänge: 8,3 kmWassertiefe: Tidengewässer unterhalb der Schleu-sen, 1,8 m oberhalb der SchleusenGeringste Durchfahrtshöhe: 3,4 m, Rote Brücke BillbrookZulässige Höchstgeschwindigkeit: 8 km/h

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DATEN DER WASSERSTRASSEN

Hafen des Motorboot-Clubs Hamburg an der Bille

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BOOTSTANKSTELLEN

Tankstopp in der Marina Rünthe in Bergkamen am Datteln-Hamm-Kanal

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BOOTSTANKSTELLEN

BOOTSTANKSTELLENGewässer/ Wasser-straße

Strom-/ Kanal-km

OrtslageName Bunkerboot (B) Tankstation (T) Di

esel

Benz

in Telefon mit Vorwahl Internet*/Bemerkungen

Rhein und Nebenflüsse

Rhein (D) 506,70 (LU)

Budenheim T Eitel Schneider D B 06139-961883 www.mcm-wiesbaden.de/unterwegs/tankstelle/

557,00 (LU)

St. Goar T Stadthafen St. Goar D 0163-1699554 www.stadthafen-st-goar.de/ Ganzjährig: nach telefonischer Absprache.

605,70 (RU)

Neuwied T MYC-Neuwied D S 0151-1864389 www.mycn.deNur nach telefonischer Absprache.

639,00 (LU)

Oberwinter T Marina Oberwinter D 0172-5327737 Ganzjährig: nach telefonischer Absprache.

687,50 (LU)

Köln Rheinauhafen T Köln Marina RSK D S 0221-9320585 www.rheinau-sporthafen.de

740,50 (LU)

Neuss an der Zu-fahrt zum Neusser Industriehafen

T Carlos Lopez GmbH D S 02131-6678550172-2102944

www.yacht-full-service.com

761,80 (LU)

Krefeld T Crefelder Yachtclub (CYC)

D 0172-9247477 www.cyc-krefeld.de/?page_id=90

776,60 (RU)

Duisburg Innenhafen

T Marina Duisburg D S 0203-2895697 www2.duisburg.de/micro2/marina/service/index.php

816,5 (RU)

Wesel T Yachtclub Wesel D 0152-22027043 www.yachtclubwesel.org /hafen/ tankstelle

Rhein (NL) 864,50 (RU)

De Bijland T De Bijland D B 0031-6-440373150031-6-38589239

www.ts-debijland.nl/

Lahn 126,50 (LU)

Bad Ems T Bootsservice Kutscher D S 02603-4297 www.boots-service-kutscher.de/

Mosel 11,80 (RU)

Winningen T Marina Winningen D S 02606-2296 www.marina-winningen.com/

105,90 (RU)

Traben-Trarbach T Boote Polch D S 06541-8127607 www.bootepolch.de/Tankstelle.htm#/bpc/1

152,73 (RU)

Neumagen-Dhron T Marina Mittelmosel D S 0174-9678296 www.marina-mittelmosel.de/

West- und nordwestdeutsche Wasserstraßen

Datteln-Hamm-Kanal

23,40 (LU)

Bergkamen-Rünthe T Marina Rünthe D S 02389-3163 www.marina-ruenthe.de

*Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Tankstellenbetreiber.

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