Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer...

20
Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB) und Sozial-BeratungsZentrum (SoBZ) Regionen Hochdorf und Sursee Sursee, 21.10.2014 Seite 1 / 20 Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und SoBZ Der Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB) und Sozial-BeratungsZentrum (SoBZ) Regionen Hochdorf und Sursee führt im Auftrag der Mitgliedergemeinden die KESB und das SoBZ. Die Gemeinden organisieren sich in Form eines Gemeindeverbandes, um in enger und wirtschaftlich sinnvoller Zu- sammenarbeit die Problemstellungen der Zukunft gemeinsam und vernetzt zu lösen. Der Politische Leistungsauftrag (PLA) beinhaltet die wichtigsten Eckwerte und Grundlagen zu den Aufgaben des Gemeindeverbandes, der KESB sowie den SoBZ-Dienstleistungspaketen. Er enthält das Jahresprogramm und die Aufgabenplanung in Form der Zielsetzungen, Massnahmen und Projekten, den Voranschlag sowie die Finanzplanung. Er wird durch die Delegiertenversammlung genehmigt. Inhalt Seite 1. Organisation Gemeindeverband und dessen Betriebseinheiten ................................................1 2. Grundauftrag, Leistungen und Ziele des Gemeindeverbands ....................................................3 3. Grundauftrag, Leistungen und Ziele der KESB ..........................................................................4 4. Grundauftrag, Leistungen und Ziele des SoBZ ..........................................................................6 5. Finanzen ................................................................................................................................. 13 6. Berichte, Controlling und Genehmigung .................................................................................. 20 1. Organisation Gemeindeverband und dessen Betriebseinheiten 1.1. Grundlagen, Rahmenbedingungen und Organisation Der Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee basiert gemäss §§ 48 ff. Gemeindege- setz auf seinen Statuten. Mit den Statuten beauftragen die Verbandsgemeinden die KESB der Regionen Hoch- dorf und Sursee mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (§ 30 EG ZGB). Sie beauftragen das SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee, die Dienstleistungen im Bereich der Berufsbeistandschaft, der Sozial- und Suchtberatung sowie der Mütter- und Väterberatung zu gewährleisten. Die im Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee zusammengeschlossenen Gemein- den bilden einen Kindes- und Erwachsenenschutzkreis. Die Aufgabenerfüllung der KESB richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen und dem vorliegenden politischen Leistungsauftrag. Zur Definition ihres Leistungsbe- zuges haben die Mitgliedergemeinden mit dem SoBZ je eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in welcher geregelt wird, welche Dienstleistungspakete die jeweilige Gemeinde/Stadt bezieht und von welchem Standort aus sie betreut wird.

Transcript of Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer...

Page 1: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB) und Sozial-BeratungsZentrum (SoBZ) Regionen Hochdorf und Sursee

Sursee, 21.10.2014 Seite 1 / 20

Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und SoBZ

Der Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB) und Sozial-BeratungsZentrum (SoBZ) Regionen Hochdorf und Sursee führt im Auftrag der Mitgliedergemeinden die KESB und das SoBZ. Die Gemeinden organisieren sich in Form eines Gemeindeverbandes, um in enger und wirtschaftlich sinnvoller Zu-sammenarbeit die Problemstellungen der Zukunft gemeinsam und vernetzt zu lösen.

Der Politische Leistungsauftrag (PLA) beinhaltet die wichtigsten Eckwerte und Grundlagen zu den Aufgaben des Gemeindeverbandes, der KESB sowie den SoBZ-Dienstleistungspaketen. Er enthält das Jahresprogramm und die Aufgabenplanung in Form der Zielsetzungen, Massnahmen und Projekten, den Voranschlag sowie die Finanzplanung. Er wird durch die Delegiertenversammlung genehmigt.

Inhalt Seite

1. Organisation Gemeindeverband und dessen Betriebseinheiten ................................................ 1

2. Grundauftrag, Leistungen und Ziele des Gemeindeverbands .................................................... 3

3. Grundauftrag, Leistungen und Ziele der KESB .......................................................................... 4

4. Grundauftrag, Leistungen und Ziele des SoBZ .......................................................................... 6

5. Finanzen ................................................................................................................................. 13

6. Berichte, Controlling und Genehmigung .................................................................................. 20

1. Organisation Gemeindeverband und dessen Betriebseinheiten

1.1. Grundlagen, Rahmenbedingungen und Organisation

Der Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee basiert gemäss §§ 48 ff. Gemeindege-setz auf seinen Statuten. Mit den Statuten beauftragen die Verbandsgemeinden die KESB der Regionen Hoch-dorf und Sursee mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (§ 30 EG ZGB). Sie beauftragen das SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee, die Dienstleistungen im Bereich der Berufsbeistandschaft, der Sozial- und Suchtberatung sowie der Mütter- und Väterberatung zu gewährleisten.

Die im Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee zusammengeschlossenen Gemein-den bilden einen Kindes- und Erwachsenenschutzkreis. Die Aufgabenerfüllung der KESB richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen und dem vorliegenden politischen Leistungsauftrag. Zur Definition ihres Leistungsbe-zuges haben die Mitgliedergemeinden mit dem SoBZ je eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in welcher geregelt wird, welche Dienstleistungspakete die jeweilige Gemeinde/Stadt bezieht und von welchem Standort aus sie betreut wird.

Page 2: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 2 / 20

Zur Wahrung der Gewalten- und Aufgabentrennung werden unter dem Dach des Gemeindeverbandes zwei Organisationseinheiten geführt: Die KESB und das SoBZ. Diese sind organisatorisch, fachlich und personell unabhängig. Die KESB wird vom Präsidium KESB, das SoBZ vom Geschäftsführer SoBZ operativ geführt. KESB und SoBZ nehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der Statuten, des Organisationsreglements samt Funktionendiagramm sowie des Politischen Leistungsauftrages die ihnen übertragenen Aufgaben wahr.

1.2. Leitbild Gemeindeverband KESB undSoBZ

Um der weiteren politischen, strategischen und operativen Planung zeitgemässe normative Vorgaben zugrunde zu legen, wird ein Leitbild für den Gemeindeverband erstellt. Es wird voraussichtlich 2015 der Delegiertenver-sammlung zur Genehmigung vorgelegt (gem. Art. 14d der Statuten).

1.3. Zusammenarbeit KESB und SoBZ

Die KESB und das SoBZ arbeiten eng zusammen. Die Geschäftsbereiche KESB und SoBZ erbringen gegensei-tig Leistungen. Leistungen unter den beiden Geschäftsbereichen werden dem jeweils anderen Geschäftsbe-reich analog zur Leistungserbringung gegenüber externen Stellen in Rechnung gestellt, um die Kostentranspa-renz zu gewährleisten. Folgende Bereiche sind bereits im Voranschlag berücksichtigt:

- Im Auftrag der KESB führt das SoBZ Berufsbeistandschaften und Vormundschaften Minderjähri-ger. Die Kosten und Erträge dafür werden im SoBZ-Voranschlag geführt und durch die Gemeinden via SoBZ entschädigt.

- Im Auftrag der KESB begleitet das SoBZ die Privatbeiständinnen und Privatbeistände für Fragen rund um die Führung der Beistandschaften. Ebenso führt das SoBZ ein Angebot für Privatbeistände, welche die Buchhaltung für verbeiständete Personen nicht selbst führen können/möchten. Die KESB er-teilt konkrete Aufträge. Anhand eines kalkulierten Vollkostensatzes wird der Stundenaufwand entschä-digt. Die KESB entscheidet, was den betroffenen Klientinnen und Klienten weiterverrechnet wird.

- Im Auftrag der KESB macht das SoBZ Sozialabklärungen, vornehmlich im Kindesschutz. Die KESB führt die Verfahren durch und erteilt konkrete Aufträge. Anhand eines kalkulierten Vollkostensatzes wird der Stundenaufwand entschädigt. Die KESB entscheidet, was den betroffenen Klientinnen und Klienten weiterverrechnet wird.

- Im Auftrag der KESB führt das SoBZ Erziehungsaufsichts-Mandate nach Art. 307 ZGB. Die KESB führt die Verfahren und erteilt konkrete Aufträge. Anhand eines kalkulierten Vollkostensatzes wird der Stundenaufwand entschädigt. Die KESB entscheidet, was den betroffenen Klientinnen und Klienten weiterverrechnet wird.

- Auf Anfrage der KESB erledigt das SoBZ Supportdienstleistungen via Assistenzdienste: Personal-dienst und Personaladministration, Finanz- und Lohnbuchhaltung, IT-Support (Netzwerk, Hard- und Software-Bereitstellung). Weitere Dienstleistungen können bei Bedarf angefragt werden. Die KESB er-teilt in Absprache mit dem SoBZ-Geschäftsführer Aufträge und entschädigt das SoBZ anhand eines kalkulierten Vollkostensatzes den Stundenaufwand.

- Auf Anfrage des SoBZ erteilt die KESB dem SoBZ Rechtsauskünfte in Fragen rund um die Klientin-nen- und Klienten-Arbeit. Für Auskünfte im Rahmen von KESB-Aufträgen (Beistandschaften, Unter-haltsverträge…) geschieht dies ohne Verrechnung von Kosten. Für die anderen SoBZ-Dienstleistungen entschädigt das SoBZ den Stundenaufwand an die KESB anhand eines kalkulierten Vollkostensatzes. In Fällen, in denen Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können, werden Rechtsauskünfte bei neutralen Stellen eingeholt.

Der KESB stehen finanzielle Ressourcen für Expertisen und Gutachten durch Sachverständige zur Verfügung, wodurch einzelfallweise die erforderlichen spezialisierten Fachkompetenzen in Anspruch genommen werden können, sofern sie nicht schon in der KESB vorhanden sind. Sachverhaltsabklärungen können auch via externe Stellen und insbesondere via die Gemeinden gemacht werden.

Page 3: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 3 / 20

2. Grundauftrag, Leistungen und Ziele des Gemeindeverbands

Der Grundauftrag basiert auf den unter Ziffer 1.1. verzeichneten Vorgaben. Die Leistungen und Ziele des Ge-meindeverbands werden in einer Mehrjahresstrategie durch die Verbandsleitung erarbeitet. Die Verbandsleitung analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes. Ebenso wird im selben Prozess eine Risikoanalyse durchgeführt. Die Erkenntnisse werden in einem jährlichen Prozess dokumentiert. Daraus werden an der Strategieplanung die kurzfristigen Jahresziele erarbei-tet, die nachfolgend Inhalt des PLA sind. Diese strategischen Überlegungen bilden auch die inhaltliche Basis für den Budgetierungsprozess.

Gemeindeverband

Ziele Massnahmen

Der Gemeindeverband KESB und SoBZ ist ein nach modernen Grundsätzen geführter Betrieb. Die Führung beruht auf Transpa-renz und einer schlanken Organisation.

Reporting, Monitoring, Berichterstattung und Controlling überarbei-ten, optimieren und umsetzen

Das Risikomanagement formalisieren

Neues Leitbild erarbeiten und Vernehmlassung bei Verbandsge-meinden durchführen

Benchmark / Kennzahlen /Controlling /Reporting optimieren

Der Gemeindeverband KESB und SoBZ fördert die subsidiären Hilfssysteme und trägt dazu bei, dass sich die Zahl der Massnah-men des Kindes- und Erwachsenenschutz und die Anzahl der Dossier im Sozialwesen stabilisieren oder reduzieren.

Förderung der Rekrutierung und Einsetzung von privaten Bei-standspersonen

Implementierung der Prozesse im Zusammenhang mit der Reform der elterlichen Sorge

Für den Gemeindeverband wird ein Konzept für den Umgang mit Freiwilligen und den Umgang von KESB und SoBZ im Bereich der Freiwilligen-Einsätze erarbeitet

Der Gemeindeverband KESB und SoBZ gestaltet aktiv die Unter-nehmenskultur. Sie basiert auf einem guten Arbeitsklima. Der Wissens- und Informationsaustausch in den Betrieben wird geför-dert.

Teambildungs- und Kulturprozesse institutionalisieren, Koordina-tion zwischen KESB und SoBZ aktiv angehen/pflegen

Durch gezielte Personalpolitik und Weiterbildungsmassnahmen den nötigen Wissensstand generieren und pflegen. Nachwuchs-förderung hoch gewichten

Die Schnittstellen zwischen KESB und SoBZ klären und umsetzen

Der Gemeindeverband KESB und SoBZ vertritt eine professionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Mitgliedergemeinden werden regelmässig über die Arbeiten des Gemeindeverbandes informiert, die notwendigen Gefässe für Rückmeldungen von Gemeinden werden gepflegt

Ein periodisches Reporting zur Dossierentwicklung wird aufgebaut

Die Präsenz in den Medien wird aktiv gepflegt

Kommunikationskonzept aktualisieren und umsetzten (Schnittstel-len)

Interne Kommunikation via Intranet optimieren, Intranet neu konzi-pieren (KESB, SoBZ, GV-Funktionäre/innen)

Jahresbericht und ev. PLA neu gestalten, Facts&Figures in kurzer Form festhalten (Bericht insgesamt wesentlich kürzen)

Page 4: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 4 / 20

Gemeindeverband

Ziele Massnahmen

Finanzen sicherstellen und Effizienz garantieren

Finanzplan und Finanzziele überdenken und akzentuiert darstellen

Liquiditätsplanung optimieren, in Bezug auf Verfahrens- und Mass-nahmenkosten wegen neuer Rechtslage überdenken

Neuer Kostenverteiler wird umgesetzt, Verrechnungspraxis wird optimiert

3. Grundauftrag, Leistungen und Ziele der KESB

3.1. Gesetzlicher Rahmen und Grundauftrag KESB

Die KESB hat gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Leistungen zu erbringen. Die Aufgaben der KESB ergeben sich im Einzelnen aus dem ZGB und dem EG ZGB. Das Verfahren vor der KESB ist im VRG sowie subsidiär in der ZPO geregelt. Die KESB übernimmt diese Aufgaben für die Verbandsgemeinden. Sie hat sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

3.1.1. Gesetzliche Aufgaben

Die Aufgaben der KESB können gemäss der gesetzlichen Systematik folgendermassen eingeteilt werden:

Kindesrecht / Kindesschutz:

Regelung elterliche Sorge, Betreuung, persönlicher Verkehr, Unterhalt (Art. 134 / 287 / 273ff. / 296 ff. ZGB)

Kindesschutz (Art. 307 ff. ZGB)

Adoption (Art. 265 ff. ZGB)

Vormundschaft Minderjähriger (Art. 327a ff. ZGB)

Erwachsenenschutz:

Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB)

Patientenverfügung (Art. 370 ff. ZGB)

Vertretung Urteilsunfähiger (Art. 374 ff. ZGB)

Behördliche Massnahmen (Art. 388 ff. ZGB)

Fürsorgerische Unterbringung (Art. 426 ff. ZGB)

Weitere Aufgaben gemäss gesetzlichen Vorgaben, Bestimmungen sowie den kantonalen und regionalen Um-setzungsregelungen, siehe auch Kapitel 1.3. - Zusammenarbeit KESB-SoBZ.

3.1.2. Massnahmekosten / Verfahrenskosten / Aufsicht

Im Kindesschutz sind die Kosten für Massnahmen in erster Linie von den Eltern, in zweiter Linie von den unter-stützungspflichtigen Gemeinwesen zu bezahlen (§ 57 Abs. 2 EG ZGB).

Die Kosten der Massnahmen der KESB sind in erster Linie von der betroffenen Person und in zweiter Linie vom unterstützungspflichtigen Gemeinwesen zu tragen. Vorbehalten bleibt die Unterstützungspflicht von Angehöri-gen und Verwandten (§ 57 Abs. 2 EG ZGB).

Die amtlichen Gebühren für die Tätigkeiten der KESB richten nach der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden (SRL 687) sowie subsidiär aus der Gebührenordnung der KESB.

Page 5: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 5 / 20

Der Inhalt der Aufgabenerfüllung der KESB ist durch das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Schweize-rischen Zivilgesetzbuches (Art. 360 - 456 ZGB und Art. 252 ff. ZGB) sowie durch das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch des Kantons Luzern (§§ 30 ff. EG ZGB) geregelt. Die KESB steht unter der administrativen Aufsicht des Kantons Luzern (Amt für Gemeinden) und unter der fachlichen Aufsicht des Kan-tonsgerichts Luzern als Beschwerdeinstanz (§ 55 EG ZGB).

3.2. Zielsetzungen/Leistungen, Massnahmen und Projekte der KESB

Die Zielsetzungen der KESB leiten sich aus den gesetzlichen Grundlagen ab. Zur betrieblichen Umsetzung unter dem Dach des Gemeindeverbandes sind viele Aufgaben vorzusehen und umzusetzen, welche einen rei-bungslosen Betrieb und eine qualitativ hochstehende KESB sicherstellen sollen. Hier sind wesentliche politische Ziele, Massnahmen und Projekte aufgeführt.

KESB Organisation und Betriebsübergreifendes

Wirkungsziele Indikatoren zur Zielerreichung Status Bemerkungen

Die Erfüllung der Aufgaben als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist sicherge-stellt.

Gesetzlicher Grundauftrag, Rechtsstaat-lichkeit, Behördentätigkeit, Entwicklung der Prozesse

Start 2013, weiterführen

Leistungsziele

Bei der Sachverhaltsabklärung werden die SoBZ und die Gemeinden beigezogen.

Zusammenarbeit gemäss PLA und Richtlinien, Einbezug im Einzelfall und bei Bedarf

Start 2013, weiterführen

Die KESB arbeitet effizient und wirtschaft-lich im Rahmen des Budgets und des Auf-trages.

Nach Aufbau der strukturellen und be-trieblichen Detailorganisation wird der Fokus auf Effizienz und Effektivität gesetzt.

Start 2013, weiterführen

Massnahmen (M) und Projekte (P) Beschreibung

KESB M1 Controlling, Reporting

Einführung eines wirksamen Controlling, regelmässiges Reporting an die Ver-bandsleitung und Berichterstattung

Start 2013, weiterführen

Optimierungen werden geprüft; Kennzahlensys-tem erarbeiten

KESB M2 Finanzen

Budgeteinhaltung und Liquidität werden regelmässig kontrolliert und sind sicher-gestellt. Die Rechnungstellung und das Inkasso werden geregelt und laufen reibungslos.

Start 2013, weiterführen

Inkasso der Verfahrens- und Massnahmekosten durch die jeweilige Verbandesgemeinde

KESB M3 Personal

Die KESB wird vom P-KESB geführt. Das Personal wird mit geeigneten Massnahmen gefördert, für die Start-phase der KESB werden Teamentwick-lungsmassnahmen geplant und durchge-führt.

Start 2013, weiterführen

Aufbauphase per Ende 2014 abschliessen, bis dann sollte der Regel-betrieb aufgebaut und sichergestellt sein.

Page 6: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 6 / 20

4. Grundauftrag, Leistungen und Ziele des SoBZ

4.1. Dienstleistungspakete SoBZ – Sozial-BeratungsZentrum

Die Dienstleistungspakete (=DLP) und die ihnen zugrunde liegenden Dienstleistungen (=DL) werden zurzeit wie folgt strukturiert:

DLP 1 Berufsbeistandschaft im Kindes- und Erwachsenenschutz DL 1.1 Berufsbeistandschaften und Vormundschaften DL 1.2 Begleitung von Privaten Beiständinnen und Beiständen DLP 2 Sozialberatung, Sozialhilfe und Abklärungsaufträge DL 2.1 Freiwillige Sozialberatung / Persönliche (Sozial-)Hilfe DL 2.2 Wirtschaftliche Sozialhilfe und Mutterschaftsbeihilfe DL 2.3 Gesetzliche Abklärungsaufträge (KESB, Gemeinden, Gerichte) DLP 3 Mütter- und Väterberatung DL 3.1 Mütter- und Väterberatung DL 3.2 Erziehungsberatung DLP 4 Suchtberatung DL 4.1 Suchtberatung DL 4.2 Sekundärprävention/Öffentlichkeitsarbeit

In allen Dienstleistungspaketen, welche die Beratung von Personen beinhalten, wird neben der direkten Bera-tung auch vorsorgende Hilfe gemäss § 21 und 22 SHG geleistet. Ebenso können bei Bedarf Projekte in Bezug auf konkrete Fragestellungen realisiert werden.

Werden neue Dienstleistungen von den Gemeinden angefordert, werden diese bei Bedarf in Pilotprojekten ent-wickelt und erprobt. Die initiierenden Gemeinden tragen dafür die Vollkosten. Sie werden erst dann zu einem ordentlichen Dienstleistungspaket, wenn die Delegiertenversammlung dies beschliesst (siehe Statuten).

4.2. DLP 1: Berufsbeistandschaft im Kindes- und Erwachsenenschutz

Der Fachbereich Berufsbeistandschaften ist ein Kompetenzzentrum im Bereich der Führung von Berufsbei-standschaften und Vormundschaften im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Aufgaben lassen sich in zwei Teilleistungen aufgliedern:

DL 1.1: Führen von Berufsbeistandschaften und Vormundschaften

DL 1.2: Begleitung von Privaten Beiständinnen und Beiständen

Im Auftrag der KESB werden angeordnete Mandate/Massnahmen in allen Bereichen des gesetzlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes geführt. Dabei werden das Wohl und der Schutz der hilfsbedürftigen Personen si-chergestellt. Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände nehmen eine beratende, vermittelnde und wo gefor-dert auch eine vertretende Rolle ein. Im Rahmen von Aufträgen werden auch Einkommens- und Vermögens-verwaltungen geführt und Steuererklärungen erstellt.

Die Beratungen und Betreuungen erfolgen soweit als möglich unter dem Aspekt der Hilfe zur Selbsthilfe. Wo nötig und angezeigt, werden auch die Angehörigen der Klientinnen und Klienten und das weitere Umfeld mit einbezogen. Die Zusammenarbeit mit involvierten Stellen und Institutionen gehört zum professionellen Setting der Berufsbeistandschaft.

Im Auftrag der KESB werden Privatbeiständinnen und Privatbeistände in Fragen der Mandatsführung beraten und unterstützt. Falls beauftragt, wird für ihre Klientinnen und Klienten die nötige Buchhaltung für die Rechen-schaftsablage geführt oder es werden die Steuererklärungen erstellt.

Page 7: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 7 / 20

4.2.1. Der gesetzliche Rahmen und die Grundlagen:

Die Auftragserteilung an die Berufsbeistandschaft erfolgt durch die KESB. Diese ordnet Massnahmen an und kontrolliert deren Erfüllung via Prüfung der Rechenschaftsablage. Die Berufsbeistandschaft arbeitet unter Wah-rung der Gewaltentrennung eng mit der KESB zusammen und wird in Bezug auf die Mandate fachlich von die-ser beaufsichtigt.

Die Mitarbeitenden halten sich an den gesetzlichen Rahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz und orientie-ren sich bei der Durchführung ihrer Arbeit am aktuellen Fachdiskurs, an den Erkenntnissen der Forschung und an den Empfehlungen und Weisungen der KESB, der kantonalen Aufsichtsstellen sowie an den nationalen Standards der SVBB (Schweizerische Vereinigung Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände) und am Berufs-kodex von AvenirSocial (Soziale Arbeit Schweiz).

4.2.2. Zielsetzungen/Leistungen, Massnahmen und Projekte zum DLP 1

SoBZ DLP 1 – Berufsbeistandschaft im Kindes- und Erwachsenenschutz

Wirkungsziele Indikatoren zur Zielerreichung Status Bemerkungen/Bericht

Die Berufsbeistandschaften werden pro-fessionell und in der gebotenen Verhält-nismässigkeit geführt. Die Berufsbei-standschaft findet hohe Akzeptanz bei den Betroffenen und Beteiligten.

Periodisch durchzuführende Eva-luationen

Start 2014 Nutzens-Evaluation wurde im Bezug auf Klientel und Gemeinden 2014 durchgeführt. 2015 sollen die operati-ven Partnerorganisationen/Institutionen befragt werden

Die eingeleiteten Massnahmen führen zu einer Erleichterung und Verbesserung der individuellen Situation und der Auto-nomie.

Anzahl der Dossiers, welche ohne oder mit einer weniger aufwändi-gen Massnahme weiter geführt werden können (nach Berichts-phase, % in Total der Berichte)

Start 2014 Zahlen 2014 werden ausgewertet. Da-nach wird entschieden, ob dieser Indi-kator weitergeführt wird

Leistungsziele Indikatoren zur Zielerreichung Status Bemerkungen/Bericht

Der KESB stehen innert 10 Arbeitstagen nach Anfrage die benötigten Berufsbei-ständinnen und Berufsbeistände zur Ver-fügung.

Anzahl Beanstandungen < 5

Start 2013, weiterführen

KESB erfasst die Beanstandungen

In der Zusammenarbeit mit anderen In-stitutionen wird auf einen sorgfältigen Umgang mit den Ressourcen geachtet. Doppelspurigkeiten im Betreuungsauf-wand werden vermieden oder wo nötig, begründet. Betreuungsaufgaben werden wo möglich delegiert.

Anzahl Dossiers, bei denen gleichzeitig eine andere Institution Betreuungskosten geltend macht und auch ein hoher Betreuungs-aufwand durch die Berufsbei-standschaft nötig ist <2%

Start 2014 Beurteilung durch regelmässiges Con-trolling der aufwändigen Dossiers durch die Leitung. Haltungsfragen klä-ren, Pensenaufwand beobachten

Die periodischen Berichterstattungen an die KESB erfolgen fristgerecht innert 3 Monaten nach Periodenabschluss und werden gutgeheissen.

Keine Pendenzen Ende Jahr Kei-ne Rückweisungen von Berichten durch die KESB Korrigierte Berich-te <10

Start 2014 Kontrolle durch KESB

Massnahmen (M) und Projekte (P) Beschreibung in Stichworten Status Bemerkungen/Bericht

DLP1 M1

Fallbelastung für Berufsbeistandschaft festlegen und steuern

Belastungsgrenze für Berufsbei-ständinnen und Berufsbeistände: 80 Dossier pro 100 Stellen-%, da-von nicht mehr als die Hälfte Kin-desschutz-Dossiers. (40 Dossiers pro 100 Stellen% inkl. Admin BB). Neues Klassifizierungssystem für die Ressourcensteuerung gemein-sam mit KESB erarbeiten und um-setzen

Start 2013 weiterführen

In der BB-Admin und in Bezug auf die Dossierzuteilung sollen überprüfbare Faktoren erarbeitet und technisch (In-strumente) umgesetzt werden - Con-trolling und Reporting

Page 8: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 8 / 20

Massnahmen (M) und Projekte (P) Beschreibung in Stichworten Status Bemerkungen/Bericht

DLP1 M2

Schnittstellen zur KESB optimieren

Zusammenarbeits-Regelungen mit KESB / Schnittstellenregelung wei-ter entwickeln und optimieren

Start 2013 weiterführen

Periodische Austauschgefässe nutzen, Themen partnerschaftlich angehen, Kultur der Zusammenarbeit optimieren, interne Kommunikation BB/KESB opti-mieren

DLP1 M3

„Private Beistandschaften“ begleiten

Das Konzept für die Begleitung der Privatbeistände/innen wird umge-setzt und optimiert

Start 2013 weiterführen

KESB-Konzept ist 2014 erarbeitet wor-den und wird 2015 umgesetzt. Die zwei Konzeptbereiche sind aufeinander ab-zustimmen und wenn nötig zu optimie-ren

DLP1 M4

Standardisierung von Arbeitsabläufen

Handbuch Berufsbeistandschaft regelt die Standards im BB-Bereich

Start 2013 weiterführen

2015 wird das Handbuch kantonal eva-luiert und optimiert

DLP1 M5

Umsetzung KESR

Umwandlung altrechtlicher Er-wachsenenschutz-Mandate ins neue Recht abschliessen

Start 2013 Die Dreijahres-Phase wird 2015 abge-schlossen. Alle altrechtlichen Dossiers müssen bis Ende Jahr umgewandelt sein

4.3. DLP 2: Sozialberatung, Sozialhilfe und Abklärungsaufträge

4.3.1. Aufgaben im DLP 2:

Der Fachbereich Sozialberatung ist ein Kompetenzzentrum in der polyvalenten Sozialberatung in folgenden Bereichen:

DL 2.1 Freiwillige Sozialberatung

DL 2.2 Wirtschaftliche Sozialhilfe, persönliche Sozialhilfe

DL 2.3 Gesetzliche Abklärungsaufträge (KESB, Gemeinden, Gerichte)

Im Rahmen der freiwilligen Sozialberatung bieten die Sozialarbeitenden auf Basis des gesetzlichen Auftrages (Persönliche Sozialhilfe) Beratung und Begleitung für Jugendliche, Erwachsene, Paare und Familien. Dabei stehen u.a. folgende Themen im Fokus: Standortbestimmungen in problematischen Lebenssituationen, Krisen-intervention und das Überwinden von persönlichen Notsituationen, Hilfe bei der Klärung von Beziehungsfragen inkl. Mediationen, Erziehungs- und Familienberatung, Klärung von Sozialversicherungsfragen sowie Budgetbe-ratung und Schuldensanierungen.

Im Rahmen der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe wird die Anspruchsberechtigung auf wirt-schaftliche Sozialhilfe/Mutterschaftsbeihilfe abgeklärt und Antrag an die Sozialbehörden gestellt. Standortbe-stimmungen und Antragstellung, Beratung, Begleitung und Kontrolle von Weisungen der Sozialbehörden in Bezug auf Menschen mit Sozialhilfe bilden die zentralen Aufgaben. Die Sozialarbeitenden beraten, fördern und begleiten die Betroffenen zur Wiedererlangung ihrer wirtschaftlichen und sozialen/gesellschaftlichen Eigenstän-digkeit.

Im Rahmen gesetzlicher Aufträge machen die Sozialarbeitenden für die Sozialbehörden sowie für Gerichte Abklärungen und arbeiten Empfehlungen aus. Dazu gehören Abklärungen und Aufsichtsaufgaben in den Berei-chen Pflegeplätze, Kinderkrippen und Kinderhorte.

Im Auftrag der KESB werden Sozialabklärungen im Bereich Kindesschutz gemacht – in Ausnahmen auch im Erwachsenenschutz. Es werden auf Anordnung Erziehungsaufsichts-Mandate nach Art. 307 ZGB geführt.

In der Sozialberatung und der Sozialhilfe wird Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit geleistet, um Präventi-on und Innovation in diesen Bereichen zu fördern und das Angebot niederschwellig zu halten.

Page 9: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 9 / 20

4.3.2. Der gesetzliche Rahmen und die Grundlagen:

Sozialberatung und Sozialhilfe sind Aufgaben, welche die Gemeinden aufgrund der Verpflichtung aus der Bun-desverfassung und den darauf folgenden Gesetzesregelungen wahrnehmen. Der gesetzliche Rahmen ergibt sich insbesondere aus:

Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung (inkl. SKOS-Richtlinien und Luzerner Handbuch zur Sozialhil-fe), ZGB und EG ZGB, PAVO, Pflegekinderverordnung Kanton Luzern, einschlägige Datenschutzbestim-mungen

Die Mitarbeitenden orientieren sich bei der Durchführung ihrer Arbeit am aktuellen Fachdiskurs, den Erkennt-nissen der Forschung und an den Empfehlungen und nationalen Standards der Fachverbände wie AvenirSocial (Soziale Arbeit Schweiz) und SKOS (Schweizerische Konferenz öffentlicher Sozialhilfe).

4.3.3. Zielsetzungen/Leistungen, Massnahmen und Projekte zum DLP 2

SoBZ DLP 2 – Sozialberatung, Sozialhilfe und Abklärungsaufträge

Wirkungsziele Indikatoren zur Zielerreichung Status Bemerkungen/Bericht

Die Autonomie der Klientinnen und Klienten wird unterstützt und erhal-ten. Beruflich und sozial ausge-grenzte Personen sind integriert. Die dazu individuell gesetzten Zie-le sind erreicht.

Hohe Zufriedenheit von Klientel und Sozialvorstehenden sowie der Vernetzungspartner (institutionelle Partnerorganisationen)

Start 2014 Evaluation wurde im Bezug auf Kli-entel und Gemeinden 2014 durch-geführt. 2015 sollen die operativen Partnerorganisationen/Institutionen befragt werden.

Leistungsziele Indikatoren zur Zielerreichung Status Bemerkungen/Bericht

Hilfesuchende erhalten innerhalb von 10 Arbeitstagen einen ersten Beratungstermin (Betrifft DL 2.1 und 2.2).

Anzahl Beanstandungen bezüglich Wartefristen

≤ 10

Start 2011 weiterführen

Anträge auf finanzielle Unterstüt-zung sind innerhalb von 5 Arbeits-tagen ab Vorliegen aller Unterla-gen durch das SoBZ geprüft (Be-trifft DL 2.2) und mit Antrag an die Gemeinde weitergeleitet.

Anzahl Beanstandungen bezüglich Wartefristen

≤ 5

Start 2010, weiterführen

Berichte zuhanden der KESB sind fachlich korrekt und liefern ausrei-chende Grundlage für den Ent-scheid (Betrifft DL 2.3).

Anzahl berechtigter Beanstandun-gen in % < 5

Start 2013, weiterführen

KESB dokumentiert Beanstandun-gen

Sekundärprävention in Form von Öffentlichkeitsarbeit

Die Klientinnen und Klienten ken-nen die Dienstleistungen. Diese werden periodisch an die Öffent-lichkeit getragen. Wichtige The-men und Vernetzungskontakte aktiv pflegen. 2-4 Öffentlichkeits-auftritte finden statt, www ist aktu-ell (für Klientel wird der Download-Bereich ausgebaut), Mitwirkung im SoBZ Aktuell, regionale fachliche Vernetzung kann belegt werden

Start 2012 weiterführen

Berichterstattung via BLA-Review und Kommunikationsplan

Download-Bereich der SoBZ-Website wird neu konzipiert, damit Nutzerfreundlichkeit und Interaktivi-tät gefördert werden

Page 10: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 10 / 20

Massnahmen (M) und Projekte (P) Beschreibung in Stichworten Status Bemerkungen/Bericht

DLP2 M1

Einführung Kennzahlensystem in Bezug auf Statistik, Zeiterfassung und Finanzen

Gemeinsam mit den anderen SoBZ wurde ein Kennzahlensys-tem entwickelt. Dieses wird nun für ein übergreifendes Reporting ein-geführt.

Start 2013 Weiterentwicklung des Kennzahlen-Systems und entwickeln einer Pub-likation der wichtigsten „Facts and Figures“

DLP2 M2

Ein Monitoring in Bezug auf die Praxis der KESB soll beobachten, wie sich die Fallzahlen mit Begleit-charakter entwickeln.

Dossiers mit langfristiger Ausrich-tung werden als Begleitdossiers gezeichnet. Falls sie durch die KESB zugewiesen wurden, wird dies erfasst.

Start 2014 Erste Erkenntnisse sind erst in der Langfristigkeit erkennbar (ca. ab 2015)

DLP2 M3

Schnittstellen zur KESB optimieren

Optimieren der Schnittstellen zur KESB aus Sicht der Sozialbera-tung

Start 2013, weiterführen

Austausch-Gefässe mit der KESB nutzen; interne Kommunikation zwi-schen SB/KESB optimieren

DLP 2 M4

Erwerbslosigkeit – Pilotprojekt klä-ren und allenfalls durchführen

Neben dem im Regelbetrieb lau-fenden Einsatzstellen-Modell zwi-schen SoBZ und Gemeinden läuft ein Pilotprojekt zwischen RAV und WSH-Bereich. Wir beteiligen uns als Vertretung vom VLG auch im Projekt OPTIMA (Schnittstellenklä-rung IV/RAV/WSH)

Start 2012/13 weiterführen

Die involvierten Stellen bringen ihre Stärken ein, Vermeidung von Dop-pelspurigkeiten und Drehtür-Effekten. Pilot RAV-WSH mit Sem-pach und Sursee; Projekt OPTIMA soll klären, ob in diesem Bereich mehr möglich ist.

DLP 2 M5

Klärung Angebote ambulante Fa-milienbegleitung

Niederschwelliges Angebot auf finanzierbarer Ebene soll zugäng-lich sein.

Start 2015 Zuerst bei Kanton klären, was die-ser im Rahmen des Sparpakets plant. Danach entscheiden, wie unsere Position in dieser Frage ist und Bedarf festlegen. Schritte zur Realisierung aufzeigen und politi-schen Entscheid suchen.

Pilot-Projekt SSA via SoBZ Schulsozialarbeit via SoBZ Start 2013 weiterführen

Nach Oberkirch, Inwil, Ermensee und Römerswil sollen weitere Ge-meinden die Teilnahme klären.

4.4. DLP 3 Mütter- und Väterberatung (mit DL 3.1)

4.4.1. Aufgaben im DLP 3:

Die Mütter- und Väterberatung ist ein Kompetenzzentrum in der Beratung von Eltern mit Kleinkindern. Die Auf-gaben bestehen im Wesentlichen aus zwei Teilleistungen:

DL 3.1 Mütter- und Väterberatung

DL 3.2 Erziehungsberatung

Sorgeberechtigte und obhutsberechtigte Eltern (und ihre Stellvertretungen) werden in Bezug auf Säuglinge und Kleinkinder bis zum Schuleintritt beraten und unterstützt. Die Beratung umfasst u.a. die Themenbereiche Stillen, Ernährung, Pflege, Entwicklung und Erziehung.

Der Aufbau und der Erhalt einer positiven Beziehung der Eltern zum Kind wird unterstützt und so die kindliche und kindsgerechte Entwicklung gefördert. Die Sicherheit in Erziehungs- und Gesundheitsfragen wird gefördert. Es werden Erziehungsstrategien besprochen und gemeinsam mit den betroffenen Eltern Lösungsansätze in Problemsituationen erarbeitet – dabei steht die Entwicklung eines persönlichen Erziehungsstils im Zentrum.

Prävention und Gesundheitsförderung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern gehören zum Aufgabenbe-reich, um das Wohl der Kinder und der Familien zu fördern.

Page 11: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 11 / 20

4.4.2. Der gesetzliche Rahmen und die Grundlagen:

Der gesetzliche Rahmen für die Mütter- und Väterberatung ergibt sich insbesondere aus dem Gesundheitsge-setz des Kantons Luzern § 49.

Die Mitarbeitenden orientieren sich bei der Durchführung ihrer Arbeit am aktuellen Fachdiskurs, den Erkennt-nissen der Forschung und an den Empfehlungen und nationalen Standards der Fachverbände, z.B. AGMV (Ar-beitgeberverband Mütter- und Väterberatung Schweiz und Fürstentum Liechtenstein) und SVM (Schweizeri-scher Verband der Mütterberaterinnen).

4.4.3. Zielsetzungen/Leistungen, Massnahmen und Projekte zum DLP 3

SoBZ DLP 3 – Mütter- und Väterberatung, Erziehungsberatung

Wirkungsziele Indikatoren zur Zielerreichung Status Bemerkungen/Bericht

Die Gemeinden betreiben durch das SoBZ eine aktive Gesundheitsförderung bei Kleinkindern.

Deckungsgrad - Prozentanteil der Klientinnen und Klienten, die Kon-takt aufnehmen (telefonisch oder schriftlich) = 95% (in % der Gebur-ten)

weiterführen

Die Erziehenden haben im Umgang mit ihren Säuglingen und Kleinkindern in Bezug auf Gesundheit und Erziehung an Sicherheit gewonnen.

Angebot wird genutzt – siehe Leis-tungsziele

weiterführen Periodische Evaluation soll über den Nutzen der Dienstleistung Aussagen generieren (siehe M2).

Leistungsziele Indikatoren zur Zielerreichung Status Bemerkungen/Bericht

Die Erziehenden nutzen die Beratung im 1. Lebensjahr ihres Kindes.

Beratungen nach dem Erstkontakt via Hausbesuch, in Beratungszen-tren oder am Telefon. Deckungs-grad 80% (in % der Geburten)

Start 2012 Siehe auch M3

Die Kursangebote sind bedarfsgerecht und werden genutzt.

Anzahl Kurse à 3-5 Module pro Jahr min. 2, Anzahl Angemeldete pro Modul min.12

weiterführen Die Kurse werden an beiden Standor-ten angeboten (je 1 Kurs)

Massnahmen (M) und Projekte (P) Beschreibung in Stichworten Status Bemerkungen/Bericht

DLP3 M1

Statistik pflegen

Optimierung der Statistik Start 2013, weiterführen

Kennzahlen-System wird weiter verifi-ziert und optimiert (Facts and Figures)

DLP3 M2

periodische Evaluation einführen

Die Zufriedenheit mit der MVB und deren Nutzen sollen periodisch evaluiert werden. Dazu muss ein System erarbeitet werden.

Start 2014 weiterführen

Evaluation wurde in Bezug auf Klientel und Gemeinden 2014 durchgeführt. 2015 sollen die operativen Partneror-ganisationen/Institutionen befragt wer-den.

DLP 3 M3

Nationale Standards umsetzen

Die nationalen Standards (Erarbei-tung 2012) sollen Schritt für Schritt auf den Betrieb hin verifiziert und dann eingeführt werden.

Start 2013 weiterführen

Einführung der Standards soll 2015 abgeschlossen werden. Optimierung läuft weiter.

Page 12: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 12 / 20

4.5. DLP 4 Suchtberatung

4.5.1. Aufgaben im DLP 4:

Die Suchtberatung ist ein Kompetenzzentrum im Bereich der Suchtberatung für alle Bereiche von legalen Suchtformen. Der Leistungsvertrag mit dem Kanton, welcher diese Verbundaufgabe regelt, sieht die folgenden zwei Hauptbereiche vor:

DL 4.1: Suchtberatung und – Therapie

DL 4.2: Sekundärprävention und Öffentlichkeitsarbeit im (legalen) Suchtbereich

Information, Früherfassung, Beratung und Begleitung sowie ambulante Suchttherapie für Menschen mit Sucht-problemen und deren Bezugspersonen (z.B. Angehörige, Arbeitgebende, Lehrpersonen…) bilden die zentralen Aufgabenbereiche.

Im Interesse der Klientinnen und Klienten achten die Sozialarbeitenden auf Vernetzung und Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen und Institutionen. Die Schnittstellen zur Suchtprävention und zur Psychiatrie werden im Sinn einer aktiven Partnerschaft gepflegt und Doppelspurigkeiten im Angebot vermieden.

Es werden auch Kurse und Beratungen für vom Strassenverkehrsamt zugewiesene Personen angeboten (FiaZ=Fahren im angetrunkenen Zustand) und Aufträge im Rahmen von ambulanten Massnahmen über die Vollzugs- und Bewährungsdienste des Kantons Luzern übernommen.

Um die Suchtberatung bekannt zu machen und den Zugang zu optimieren, wird in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Sekundärprävention und Öffentlichkeitsarbeit geleistet.

Dieses Dienstleistungspaket wird im Dreiecksverhältnis SoBZ/Gemeinden/Kanton angeboten. Es bestehen folgende Leistungsverträge, welche das Zusammenwirken der Partner regeln:

Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Luzern und den SoBZ, in welcher der Aufgabenumfang und die kantonale Subventionierung geregelt sind

Leistungsvereinbarung zwischen den SoBZ und der lups (Luzerner Psychiatrie), in welcher die Aufga-benteilung zwischen diesen zwei Instituten geregelt ist

Leistungsvereinbarung unter den vier SoBZ, in welcher die Aufgabenteilung der SoBZ untereinander geregelt ist

4.5.2. Der gesetzliche Rahmen und die Grundlagen:

Der gesetzliche Rahmen und die Grundlagen für die Suchtberatung ergeben sich insbesondere aus:

Sozialhilfegesetz Kanton Luzern (vormals Gesetz Betreuung Erwachsener)

Öffentlich-rechtliche Leistungsverträge (siehe oben)

Konzept Suchtprävention und Suchthilfe des Kantons Luzern

Unsere Mitarbeitenden orientieren sich bei der Durchführung ihrer Arbeit am aktuellen Fachdiskurs, an den Erkenntnissen der Forschung und an den Empfehlungen sowie den nationalen Standards der Fachverbände, wie Suchtverband Schweiz und QuaTheDa (Qualitätsnorm im Suchtbereich des Bundesamtes für Gesundheit) sowie AvenirSocial (Soziale Arbeit Schweiz).

Page 13: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 13 / 20

4.5.3. Zielsetzungen/Leistungen, Massnahmen und Projekte zum DLP 4

SoBZ DLP 4 – Suchtberatung

Wirkungsziele Indikatoren zur Zielerreichung Status Bemerkungen/Bericht

Die Gemeinden und der Kanton haben Gewähr, dass die Suchtbe-ratung niederschwellig, regional vernetzt und in hoher Qualität an-geboten wird.

Die inhaltlichen Ziele werden auf Ebene der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton gesetzt und auf dieser Ebene überprüft.

Start 2013 Erfahrungsaustausch pflegen zu den Vertragspartnern: Kanton, lups und die anderen SoBZ

Leistungsziele Indikatoren zur Zielerreichung Status Bemerkungen/Bericht

Die in der Leistungsvereinba-rung mit dem Kanton Luzern getroffenen Ziele werden erfüllt.

Die inhaltlichen Ziele werden auf Ebene der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton gesetzt und auf dieser Ebene überprüft.

Start 2013 Die neuen Zielsetzungen müssen statis-tisch erfasst werden. Die qualitative Evaluation wird gemeinsam mit allen SoBZ gemacht.

Massnahmen (M) und Projekte (P) Beschreibung in Stichworten Status Bemerkungen/Bericht

DLP4 M1

Umsetzung der Sucht-Verträge, Optimierung der Zusammenarbeit

Evaluieren der nötigen Umset-zungsschritte und –Massnahmen

Start 2013 weiterführen

Schwerpunkte bilden die Schnittstellen zur lups und zu den anderen SoBZ.

DLP4 M2

Evaluation Kundenzufriedenheit

Externe Evaluation im Rahmen der QuaTheSi nehmen wir am nationa-len Benchmark teil

Start 2013 weiterführen

Die sehr guten Resultate von 2013 wur-den 2014 bestätigt. Die nächste Umfra-ge wird 2016 gemacht (alle 2 Jahre rei-chen).

5. Finanzen

5.1. Grundsätzliches zum Voranschlag

Der Voranschlag 2015 wurde gemäss dem Budgetierungsprozess Gemeindeverband KESB und SoBZ Regio-nen Hochdorf und Sursee erstellt. Dabei wurden folgende Prämissen angewandt:

Dienstleistungsumfang und Fallzahlen werden auf Basis der letzten Rechnung (2013) angenommen.

Für 2015 wird ohne Personal-Teuerung gerechnet. Die detaillierten an der Infoveranstaltung vom 20.8.2014 erläuterten Pensenpläne bilden die Basis für die Personalkosten 2015.

Keine aktivierungspflichtigen Investitionen im 2015

Null-Runde im Bezug auf die Sachkosten (d.h. keine Mehrkosten insgesamt)

Konsolidierung des Betriebs hat Priorität

Positionen werden grundsätzlich detailliert geplant respektive es bestehen vertragliche Verpflichtun-gen/Vereinbarungen. Die so zu budgetierenden Positionen decken den Grossteil der Aufwände ab (bspw. Per-sonalaufwand, Mieten, Versicherungen, Lizenzen).

Die restlichen Positionen werden aufgrund von Annahmen budgetiert, welche auf Erfahrungswerten und Schät-zungen basieren. Die Beträge werden auf den absehbar notwendigen Bedarf ausgerichtet.

Page 14: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 14 / 20

Gemäss Voranschlag 2015 verändern sich die wesentlichen Belastungen der Mitgliedsgemeinden wie folgt (in TCHF, gerundet):

Konto Kontobezeichnung Budget 2014 Budget 2015 Veränderung davon KESB / SOBZ

462.01 Gemeindebeiträge 7‘524 7‘759 +235 (+3.12%) KESB: + 222 (+7.15%)

SOBZ: + 13 (+0.29%)

469.03 Klientenbeiträge Ge-meindeanteile

1‘000 1‘050 +50 (+5%) KESB: 0

SOBZ: + 50 (+5%)

Total Belastung Gemeinden 8‘524 8‘809 + 285 (+3.34%) KESB: + 222 (+2.6%)

SOBZ: + 63 (+0.74%)

Im Budgetierungsprozess 2015 wurde erstmals eine Infoveranstaltung für die Gemeinden gemacht. Den Ge-meinden wurde dabei ein vertiefter Blick in den Voranschlag 2015 ermöglicht und diverse Details (wie die dem Budget 2015 zugrunde gelegten Personalplanungszahlen) wurden schriftlich abgegeben und erläutert.

Ebenfalls wurde den Gemeinden der Buchungsbeschrieb zu den einzelnen Konten abgegeben, um genauer zu erklären, welche Ausgaben und Einnahmen hinter den konkreten Zahlen liegen. Fragen konnten beantwortet werden. 2015 wird dieser Anlass wiederholt – mit dem Schwerpunkt „Finanz- und Aufgaben-plan“/Mehrjahresplanung.

Somit wird hier als Erläuterung auf die Kurzhinweise in den folgenden Zahlenkolonnen verwiesen und auf weitere Erläuterungen wird verzichtet.

5.2. Zahlungsmodalitäten

Der Voranschlag 2015 bildet die Basis für die Akontozahlungen 2015, welche den Gemeinden in Rechnung gestellt werden. Es ist vorgesehen, eine erste Rate (½) gleich zu Beginn des Jahres 2015 in Rechnung zu stel-len und danach zwei weitere Raten (je ¼) im April und im Juni. Abgerechnet wird dann im Folgejahr mit dem neuen Kostenverteiler-Modus.

5.3. Kostenverteiler pro Gemeinde und Kostenträger

Der Kostenverteiler wurde im Rahmen der Vorinformation an die Gemeinden erstellt. Es kommt für 2015 erst-mals der neue Kostenverteiler zur Anwendung. Er wird pro Gemeinde berechnet und ausgewiesen. Er wird

nach der DV aufgrund des definitiven Voranschlags 2015 gegebenenfalls angepasst und den Gemeinden noch einmal zugestellt. Für den Kostenverteiler wird auf die Bevölkerungszahlen 2013 abgestellt (letzte von LUSTAT verifizierte Zahlen).

Der Verteilschlüssel für das Restdefizit ist in den Statuten, Art. 35 festgelegt (40% nach Einwohnerzahl, 60% nach Leistung, Budgetschlüssel = Abrechnungsschlüssel).

Page 15: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SOBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 15 / 20

5.4. Finanz- und Aufgabenplan 2015 - 2019

Der Finanz- und Aufgabenplan gibt Auskunft über die Kostenentwicklung und ist nach Kostenarten aufgegliedert.

Die bisherigen Faktoren für die Planzahlen wurden im Sinn von Sparmassnahmen gekürzt. 2015 wird der Finanzplan grundsätzlich überarbeitet und an der Infover-anstaltung zum Budget 2016 als Schwerpunkt behandelt.

Konto Positionen

Aufwandpositionen RG 13 VA 2014 VA 2015 2016 2017 2018 2019 Berechnung gem. neu bisher

30 Personalaufwand 7'703'904.36 8'236'280.89 8'612'780.23 8'741'971.93 8'873'101.51 9'006'198.04 9'141'291.01 Teuerung/IBA Personalaufwand 1.50% 2.00%

31 Sachaufwand 1'545'544.77 1'862'205.20 1'814'805.20 1'823'879.23 1'832'998.62 1'842'163.62 1'851'374.43 Teuerung Sachaufwand 0.50% 1.20%

32 Passivzinsen 13'139.40 17'900.00 13'500.00 14'000.00 14'000.00 14'000.00 14'000.00 Fortschreibung

33 Abschreibungen 307'393.08 304'846.16 269'633.31 270'000.00 270'000.00 206'000.00 168'000.00 gem. Abschreibungsplan

36 Eigene Beiträge 1'575.00 14'000.00 14'000.00 14'000.00 14'000.00 14'000.00 14'000.00 gem. Reglement

38 Einlagen 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

Total Aufwand 9'571'556.61 10'435'232.25 10'724'718.74 10'863'851.16 11'004'100.14 11'082'361.65 11'188'665.44

Ertragspostitionen RG 13 VA 2014 VA 2015 2016 2017 2018 2019 neu bisher

42 Vermögenserträge 795.15 1'500.00 900.00 1'000.00 1'000.00 1'000.00 1'000.00 Fortschreibung

43 Entgelte 402'008.23 435'802.00 456'426.00 458'708.13 461'001.67 463'306.68 465'623.21 Teuerung Sachaufwand 0.50% 1.20%

46 Beiträge für eigene Rechnung 2'416'059.02 2'467'200.00 2'501'200.00 2'513'706.00 2'526'274.53 2'538'905.90 2'551'600.43 Teuerung Sachaufwand 0.50% 1.20%

462.01 Gemeindebeitrag 6'752'694.21 7'523'930.25 7'759'392.74 7'883'437.03 8'008'823.93 8'072'149.07 8'163'441.80 Ausgleich zum Aufwand

48 Entnahmen 0.00 6'800.00 6'800.00 7'000.00 7'000.00 7'000.00 7'000.00 gem. Reglement

Total Ertrag 9'571'556.61 10'435'232.25 10'724'718.74 10'863'851.16 11'004'100.14 11'082'361.65 11'188'665.44

Finanzplanjahre Faktor

Page 16: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SOBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 16 / 20

Kto-Nr. Kontobezeichnung Rechnung 2013 Voranschlag 2014 Voranschlag 2015 Differenz 2015-2014 Kurzkommentar pro Konto

3 Aufwand 9'571'556.61 10'435'232.25 10'724'718.74 289'486.49 Kommentare

30 Personalaufwand 7'703'904.36 8'236'280.89 8'612'780.23 376'499.34 Gem. Erläuterungen vom 20.8.2014 und den Unterlagen dazu

300 Behörden, Kommissionen 97'578.40 89'000.00 93'500.00 4'500.00 Annäherung an Erfahrungswert 2013

301 Verwaltungs- und Betriebspersonal 6'448'329.24 6'767'543.83 7'150'073.54 382'529.71 Bereits beschlossene und nötige Personalmassnahmen, individuelle

Besoldungsanpassungen und erwartete Gleitzeitsaldi-Auszahlungen

(257' KESB/ 124' SoBZ)

301.13 Besoldung Private Beistände 34'005.30 50'000.00 50'000.00 0.00 2013 noch im Aufbau. Siehe KESB 469

303 Sozialversicherungen 485'467.45 521'715.18 549'217.04 27'501.87 gem. Personalplanung 2015

304 Personalversicherungsbeiträge 445'496.30 491'752.57 520'035.18 28'282.62 gem. Personalplanung 2015

305 Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge 67'982.90 146'709.32 81'954.46 -64'754.86 gem. Personalplanung 2015; 2014 Budgetfehler

308 Entschädigungen für temporäre Arbeitskräfte 4'750.00 6'000.00 6'000.00 0.00 Erfahrungswert/Prognose

309 Übriger Personalaufwand 154'300.07 213'560.00 212'000.00 -1'560.00 detaillierte Weiterbildungsplanung gem. Reglement

31 Sachaufwand 1'545'544.77 1'862'205.20 1'814'805.20 -47'400.00 Basis sind die Erfahrungswerte und gestellte Prognosen

310 Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen 74'008.07 68'000.00 68'000.00 0.00 2013 wegen erstem KESB-Jahr hoch. Wir rechnen mit tieferen Ausgaben.

311 Anschaffung Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge

42'059.75 65'500.00 69'500.00 4'000.00

Anschaffungsplanung zeigt Bedarf auf SoBZ-Seite. Schrittweise Ersatz von

über 20-jährigem Mobiliar und überholter IT. Schwerpunkt: IT.

312 Wasser, Energie und Heizmaterialien 88'769.15 101'000.00 100'000.00 -1'000.00 Gem. Mietverträgen und Erfahrungswerten, inkl. externer Reinigung.

313 Verbrauchsmaterialien 8'098.83 7'500.00 7'500.00 0.00 -

314 Dienstleistungen Dritter für den baulichen Unterhalt 20'830.65 20'500.00 20'500.00 0.00 Nötige Investitionen im Bereich Sicherheit und Gesundheit.

315 Dienstleitungen Dritter für den übrigen Unterhalt

67'138.75 47'500.00 56'500.00 9'000.00

Vornehmlich IT- und Bürogeräte-Unterhalt, z.B. Kopierkosten, Anpassung

an Erfahrungswert

316 Mieten, Pachten und Benutzungsgebühren

507'856.75 551'605.20 548'605.20 -3'000.00

Gem. Mietverträgen. Gegenposition siehe Kto. 439 (Mieteinnahmen

Parkkosten); 2013 Abgrenzungsfehler.

317 Spesenentschädigung

93'689.99 122'400.00 104'000.00 -18'400.00

Erfahrungswert und Prognose. Via Kto. 436 kommen ca. 40'000.- zurück

(Gegenposition)

5.5. Voranschlag 2015 Gemeindeverband KESB und SoBZ

Die Unterlagen zum Voranschlag Gemeindeverband KESB und SoBZ 2015 waren ordentlich aufgelegt und konnten auf Wunsch eingesehen werden. An der Info-veranstaltung vom 20.8.2014 wurden sie den Gemeinden erläutert.

Page 17: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SOBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 17 / 20

Kto-Nr. Kontobezeichnung Rechnung 2013 Voranschlag 2014 Voranschlag 2015 Differenz 2015-2014 Kurzkommentar pro Konto

318 Dienstleistungen und Honorare Dritter

599'263.08 861'200.00 823'200.00 -38'000.00

Details siehe unten. Diese Position wurde 2014 neu strukturiert. Noch

fehlen die Erfahrungswerte der KESB

318.01 Sachversicherungen 23'398.35 28'000.00 28'000.00 0.00 Anpassungen an Personalbestand, Erfahrungswert fehlt

318.02 Telefon, Porti, Bankspesen 98'019.60 125'000.00 120'000.00 -5'000.00 Neu: Glasfaserleitung zwischen KESB und SoBZ (Datensicherheit)

318.03 Honorare, Dienstleistungen Dritter 71'989.76 44'000.00 42'000.00 -2'000.00 Erfahrungswert (Revision, Übersetzungen, Rechtsauskünfte…)

318.04 Lizenzen EDV, Wartungsverträge Lizenzen 87'765.20 85'000.00 110'000.00 25'000.00 2015 neu: neue Module Klib und in der Buchhaltung, Entwicklung Statistik

318.05 Mitgliedschaften

1'961.70 10'000.00 8'000.00 -2'000.00

2014 in Klärung. Mitgliedschaften da, wo Nutzen/Gewinn entsteht. Es ist mit

höheren Kosten als 2013 zu rechnen.

318.07 Abgeltung von KESB für SoBZ DL 316'128.47 400'200.00 400'200.00 0.00 2013 noch im Aufbau befindliche Position. Prognose realistisch.

318.10 KESB Expertisen; Gutachten; Berichte 0.00 50'000.00 40'000.00 -10'000.00 2014 im Aufbau befindlicher Bereich

318.11 KESB Abklärungen; KOFA 0.00 60'000.00 50'000.00 -10'000.00 2014 im Aufbau befindlicher Bereich

318.12 KESB Unentgeltliche Rechtspflege 0.00 28'000.00 20'000.00 -8'000.00 2014 im Aufbau befindlicher Bereich

318.13 KESB Parteientschädigung 0.00 8'000.00 5'000.00 -3'000.00 2014 im Aufbau befindlicher Bereich

318.14 Inkasso 0.00 23'000.00 0.00 -23'000.00 Gem. DV-Beschluss gestrichen: Inkasso via Gemeinden

319 Übriger Sachaufwand 43'829.75 17'000.00 17'000.00 0.00 2013 ausserordentlicher Aufwand (Umzugskosten).

32 Passivzinsen 13'139.40 17'900.00 13'500.00 -4'400.00 günstige Zinstarife für Gemeindeverband-Investitionen

321 Kurzfristige Schulden 296.14 4'500.00 500.00 -4'000.00 Erfahrungswert

322 Mittel- und langfristige Schulden 12'843.26 13'400.00 13'000.00 -400.00 Erfahrungswert

33 Abschreibungen 307'393.08 304'846.16 269'633.31 -35'212.85 siehe Abschreibungsplan im Jahresbericht 2014

331 Verwaltungsvermögen, ordentliche Abschreibungen 307'393.08 304'846.16 269'633.31 -35'212.85 2015 sind erste SoBZ-IT-Investition abgeschrieben

36 Eigene Beiträge 1'575.00 14'000.00 14'000.00 0.00

366 Private Haushalte 1'575.00 14'000.00 14'000.00 0.00 Kostenneutrale Gegenposition zu 469.01; 484.0 gem. Fondsreglement

38 Einlagen 0.00 0.00 0.00 0.00

384 Spezialfonds 0.00 0.00 0.00 0.00

Page 18: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SOBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 18 / 20

Kto-Nr. Kontobezeichnung Rechnung 2013 Voranschlag 2014 Voranschlag 2015 Differenz 2015-2014 Kurzkommentar pro Konto

4 Ertrag 9'571'556.61 10'435'232.25 10'724'718.74 289'486.49 Kommentare

42 Vermögenserträge 795.15 1'500.00 900.00 -600.00

420 Bankkontokorrente 795.15 1'500.00 900.00 -600.00 Erfahrungswerte und Prognosen

43 Entgelte 402'008.23 435'802.00 456'426.00 20'624.00

431 Gebühren für Amtshandlungen KESB 141'444.80 225'000.00 250'000.00 25'000.00 Erhöhung infolge Anpassung kant. Verordnung (Berichtsgebühren)

434 Andere Benutzungsgebühren, Dienstleistungen 27'850.95 13'200.00 20'700.00 7'500.00 Erfahrungswerte und Prognosen

435 Verkäufe 0.00 1'000.00 1'000.00 0.00 Erfahrungswerte und Prognosen

436 Rückerstattungen 164'099.60 157'000.00 161'550.00 4'550.00 Erfahrungswerte und Prognosen, Anteil Spesen und Sozialversicherungen

439 Übrige 68'612.88 39'602.00 23'176.00 -16'426.00 Erfahrungswerte und Prognosen, z.B. Mieteinnahmen Parkplätze

46 Beiträge und eigene Rechnung 9'168'753.23 9'991'130.25 10'260'592.74 269'462.49 Berechnungen

461 Kanton

247'649.00 240'000.00 200'000.00 -40'000.00

Basis Verträge mit Kanton auf Basis 2013er Fallzahlen - bereits 2014 wird

weniger abgerechnet als budgetiert.

462 Gemeinden und Gemeindeverbände

6'797'694.01 7'523'930.25 7'864'392.74 340'462.49

berechnete Defizitdeckung - durch Mitgliedergemeinden getragen,

siehe Tabelle unter Kapitel 5.1; hier inkl. SSA-Beiträgen von 105'

463 Eigene Anstalten

333'888.47 400'200.00 400'200.00 0.00

Durch SoBZ erbrachte Dienstleistungen für die KESB

(Gegenposition siehe 318.07)

469 Übrige 1'789'521.75 1'827'000.00 1'796'000.00 -31'000.00 Erfahrungswerte Basis 2013 mit folgenden Positionen:

469.01 Zuwendungen, Spenden 1'467.50 13'000.00 14'000.00 1'000.00 gem. Fondsreglement

469.02 Klientenbeiträge selbstzahlende Klientel 671'139.30 602'000.00 672'000.00 70'000.00 SoBZ/BB-Klientel

469.03 Klientenbeiträge Gemeindeanteile 1'026'834.30 1'000'000.00 1'050'000.00 50'000.00 durch Gemeinden zu bezahlender Anteil

469.04 Fremde Fälle 7'719.55 10'000.00 8'000.00 -2'000.00 Prognose aufgrund Erfahrungswerten

469.05 Projekt-Beiträge 46'713.25 152'000.00 2'000.00 -150'000.00 SSA neu unter 462, Benevol fällt weg, Suchtprojekt bleibt

469.06 Rückerstattung Besoldung Private Beistände 35'647.85 50'000.00 50'000.00 0.00 Private Beistände siehe Gegenposition Kto. 301.13

48 Entnahmen 0.00 6'800.00 6'800.00 0.00 Erfahrungswerte

484 Entnahmen aus Fond 0.00 6'800.00 6'800.00 0.00 gem. Reglement zweckgebundene Mittel

Page 19: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SOBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 19 / 20

5.6. Kostenrechnung / Definition der Verteilerschlüssel

Page 20: Politischer Leistungsauftrag 2015 Gemeindeverband KESB und ... · analysiert jährlich anhand einer SWOT-Analyse die Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren des Gemeindever-bandes.

Gemeindeverband KESB und SOBZ Regionen Hochdorf und Sursee Politischer Leistungsauftrag 2015

Seite 20 / 20

6. Berichte, Controlling und Genehmigung

6.1. Bericht der Controllingkommission

„Als Controlling-Kommission haben wir den Politischen Leistungsauftrag 2015 mit den integrierten Dokumenten Finanz- und Aufgabenplan für die Periode 2015 bis 2019, Voranschlag (Laufende Rechnung und Investitions-rechnung) 2015, und Jahresprogramm 2015 des Gemeindeverbandes KESB und SoBZ der Regionen Hochdorf und Sursee geprüft.

Unsere Beurteilung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag, den Statuten des Gemeindeverbandes sowie dem Handbuch für Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen des Kantons Luzern.

Gemäss unserer Beurteilung entsprechen der Politische Leistungsauftrag, der Finanz- und Aufgabenplan, der Voranschlag und das Jahresprogramm den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten. Die aufgezeigte Ent-wicklung des Gemeindeverbandes erachten wir als realistisch und vertretbar.

Die Gefässe, um Anliegen der Gemeinden auch ausserhalb der Delegiertenversammlung rechtzeitig platzieren zu können, sind fortzuführen und nach Möglichkeit weiterzuentwickeln.

Die Controlling-Kommission empfiehlt, den Politischen Leistungsauftrag mit Finanz- und Aufgabenplan Voran-schlag zu genehmigen.“

Hitzkirch, 07. Oktober 2014

Dr. Armin Hartmann, Präsident (Schlierbach), Luzia Ineichen, Mitglied (Hitzkirch), Ruth Künzli, Mitglied (Ricken-bach)

6.2. Prüfungsbericht 2014 des Regierungsstatthalters

„Der Regierungsstatthalter der Ämter Hochdorf und Luzern hat geprüft, ob der Voranschlag 2014 sowie der Finanz- und Aufgabenplan 2014 – 2018 mit dem übergeordneten Recht, insbesondere mit den Buchführungs-vorschriften und den verlangten Finanzkennzahlen, vereinbar sind und ob der Gemeindeverband die Mindest-anforderungen für eine gesunde Entwicklung des Finanzhaushalts erfüllt. Er hat gemäss Bericht vom 7. Mai 2014 keine aufsichtsrechtlich erheblichen Mängel festgestellt (§ 106 Gemeindegesetz).“

6.3. Genehmigung

Der Politische Leistungsauftrag 2015 des Gemeindeverbandes KESB und SoBZ Regionen Hochdorf und Sur-see tritt vorbehältlich der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung vom 18. November 2014 in Kraft.

Sursee, 18. November 2014

Hans Walker Daniel Rüttimann Präsident Vizepräsident