POPPER Dr.˚ Mag. Dr.˚ ars · 2017. 1. 12. · Dr. Peter Kovanyi Richter am LG für...

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ars.at ars ars.a ars. a a a a a a Von den Besten lernen. Immobilien iZm: Hauptverband der allgem. beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Ö., Landesverband W, NÖ, Bgld. Recht, Kosten und Technik für Immobilien-Fachkräſte Mag. Dr. POPPER Richter i. R., Lektor Dr. KOVANYI Richter am LG für ZRS Wien DI HIRSCH Allg. beeid. & gerichtl. zert. SV Mangelhaſte Elektroinstallationen 27. März 2017, Wien 05. März 2018, Wien jeweils von 9.15 – 17.15 Uhr Verschärſte Erhaltungs- pflichten durch die WRN 2015

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  • ars.atars.atars.atars.atars.atars.atars.atars.atars.atars.atVon den Besten lernen.

    Immobilien

    iZm: Hauptverband der allgem. beeideten und gerichtlich zerti� zierten Sachverständigen Ö., Landesverband W, NÖ, Bgld.

    Recht, Kosten und Technik für Immobilien-Fachkrä� e

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    Mangelha� e Elektroinstallationen

    27. März 2017, Wien05. März 2018, Wienjeweils von 9.15 – 17.15 Uhr

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  • IHR NUTZENErhaltungsp� ichten und die Notwendigkeiten der Verkehrssicherung sind im Wohnrecht nicht immer klar abzugrenzen.Die Erhaltungsp� icht der E-Installationen wurde für HauseigentümerInnen durch die WRN 2015 wesentlich verschär� und die Judikatur zu Mietvertragsklauseln sorgte zusätzlich für Zündsto� . Die Brauchbarkeit eines Mietobjekts ist schließlich ein entscheidendes Kriterium für die Kategorie und damit für die Mietzinsbildung – Mängel bei E-Installationen stellen einen der häu� gsten Anwendungsfälle für die Herabsetzung des Mietzinses dar! Laut neuesten Erkenntnissen weisen elektrische Anlagen eine Höchstlebensdauer von 30 Jahren auf: Damit vergrößert sich das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung von Vermietern und Verwalter aufgrund der Unterlassung von Kontrollprüfungen im Schadensfall.

    Informieren Sie sich über alle aktuellen rechtlichen und technischen Aspekte von E-Installationen und den damit zusammenhängenden Gesundheitsgefährdungen und Klauselentscheidungen! Erfahren Sie, ob neben dem Elektrotech-nikG (§§ 2,3) und der ElektrotechnikVO noch weitere Sicherheitsanforderungen existieren, ob und welche brandschutz-technischen Maßnahmen zu tre� en sind und inwieweit die Erkundungs- und Aufklärungsp� icht für wesentliche Änderungen und Erweiterungen reicht.

    REFERENTENDI Michael HirschAllg. beeid. und gerichtl. zert. Sachverständiger für Elektrotechnik; Elektrotechniker mit Spezialgebiet Anlagenprüfung und Messgeräte;

    Mitglied in Normungsausschüssen des ÖVE, Vortragender bei und Veranstalter von Fachseminaren zum Thema Elektrotechnik.

    Dr. Peter KovanyiRichter am LG für Zivilrechtssachen Wien in einem wohnrechtlichen Rechtsmittelsenat; Vortragender und Autor zu wohnrechtlichen

    Fachthemen.

    Mag. Dr. Alfred PopperVortragender zum Thema Licht u. a. an der Donau-Uni Krems; Autor wohnrechtl. Fachbücher, Vortragender zu Ha� ungsfragen & Werkverträgen.

    WER MUSS INFORMIERT SEIN ImmobilienverwalterInnen/RealitätenvermittlerInnen und deren MitarbeiterInnen, HauseigentümerInnen Elektro-, Bau- und Immobiliensachverständige, HaustechnikerInnen, Facility ManagerInnen Gemeinden, Interessenvertretungen, Vertreter ö� entlich-rechtlicher Hausverwaltungen, gemeinnützige Bauvereinigungen RechtsanwältInnen, NotarInnen

    Mangelha� e Elektroinstallationen

    Recht, Kosten und Technik für Immobilien-Fachkrä� e

  • SEMINARINHALTE9.15–11.00 Uhr DI Hirsch

    Undichte Kabel, fehlende Erdungen u. a. Unbrauch-barkeiten elektrischer Anlagen von Wohnhäusern – Elektrotechnikgesetz 1992 inkl. Novelle 2016 und Wirkung auf bestehende Anlagen

    – Wesentliche Änderungen und Erweiterungen – Verp� ichtung zum ordnungsgemäßen Betriebelektrischer Anlagen gem. ETG § 3

    – Verantwortung beim Betrieb elektrischer Anlagen – Verantwortung des Anlagenbetreibers gem. ÖVE/ÖNORM EN 50110

    – Auswirkungen der Nullungsverordnung 1998 – Auswirkung und Bedeutung des § 7a der Elektrotechnikverordnung 2002/A2

    – Typische Mängel in bestehendenelektrischen Anlagen in Wohnhäusern

    – Schutzmaßnahmen – Zusatzschutz mit FI-Schalter 30 mA – Erdungsanlagen und Potenzialausgleich – Ordnungsgemäßer Zustand von Steigleitungen, Stockwerksverteiler, Zählernischen, Stickleitungenund Steigleitungsabzweigdosen

    – Prüfp� icht bei elektrischen Anlagen im Allgemein-Bereich eines Wohnhauses

    – Auswirkung der TAEV bei Zählerabmeldungtrotz Bestandsschutzes gem. ETG 1992

    11.00-13.00 Uhr Mag. Dr. Popper

    P� ichten des Erhalters – Prüfp� ichten nach der ON B 1300 und 1301 – Bestandschutz?

    – Lebensdauer von elektrischen Anlagen – Gefahren – Mieterp� ichten – Garantenha� ung – Vermieterp� ichten z. B.: § 3 MRG – Prüfungen als Erhaltungsarbeiten – Strafrecht – Zivilrecht – Mietrecht – ArbeitnehmerInnenschutz – Stand der Technik / Aufklärungsp� ichten

    14.00-17.15 Uhr Dr. Kovanyi

    Wohnrechtliche Aspekte – Brauchbarkeit – Kategorie – Wann ist die E-Anlage „gefährlich“ / Erdungen – Unterschied Nassraum / Wohnraum – Mietzinsminderung – Verkehrsüblicher Zustand bei Erstvermietung – Anforderungen bei Mietrechtseintritten – Änderung an der Anlage durch den Mieter – Anzeigep� icht des Mieters – Unsachgemäße Arbeiten als Kündigungsgrund – Arbeiten an der E-Anlage als Besitzstörung – Duldungsp� icht des Mieters – Erhaltung / Verbesserung; Kostentragung – Investitionsersatzanspruch des Mieters – Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten – Überwälzung des Erhaltungsaufwandes auf die Mieter

    – WE-Objekte – inkl. Änderungen durch die WRN 2015 – Heiztherme: Neue Erhaltungsp� ichten des Vermieters

    – Aktuelle Judikatur

    Interne Revision RechtLeadershipImmobilien Bau Technik Sach-verständige HumanResources Mahnwesen Sti�ungenInt. Wirtscha�Controlling EnergieSteuern Leadership Interne Revision

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    InsolvenzArbeitsrechtHuman

    Resources Ö�. Verwaltung NPOMahnwesen

    Personal-verrechnung VersicherungenRechnungs-wesen Controlling

  • ars.at

    Gesamtprogramm auf www.ars.at

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    r.: 0927571

    TERMINE / IHRE INVESTITIONTermine 27. März 2017

    ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–4, 1010 Wien

    05. März 2018ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–4, 1010 Wien

    Uhrzeit jeweils von 9.15–17.15 Uhr

    Investition je 450,–

    inkl. Seminarunterlage, Begrüßungska� ee, Erfrischungsgetränken, Mittagessen und exkl. 20 % USt. An meldungen werden in der Reihenfolge des Eintre� ens und nach Maßgabe freier Plätze berück-sichtigt. Wir ersuchen Sie, nach Erhalt der Rechnung die Teilnahmegebühr bis zum Seminartermin zu überweisen. Die Rechnung wird per E-Mail versendet. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

    PREISSTAFFELUNG 360,– pro Person ab 3 TeilnehmerInnen eines Unternehmens

    410,– pro Person bei 2 TeilnehmerInnen eines Unternehmens

    450,– für die/den 1. TeilnehmerIn eines Unternehmens

    20 %* für RA-KonzipientInnen, WT-BerufsanwärterInnen, NO-KandidatInnen

    10 % für Mitglieder des Hauptverbandes der allgem. beeid. u. gerichtlich zert. Sachverständigen Österreichs

    *Ermäßigung nur gegen Vorlage von Legitimation/Bescheid. Ermäßigungen, Rabatte, Frühbucher-bonus etc. sind nicht addierbar!

    STORNOBitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen ab 14 Tage vor Seminarbeginn 50 % des Seminar-betrages, bei Stornierungen oder Nicht erscheinen am Veranstaltungstag die volle Gebühr in Rechnung gestellt wird. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 40,–. Bei einer Um buchung auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig. Zusätzlich wird eine Gebühr von € 20,– exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 15 % Aufschlag) in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich schri� lich entgegengenommen werden! Selbst ver ständlich können Sie jedoch gerne eine Ersatzperson nominieren. Die Veranstalter behalten sich vor, Seminare aus wichtigen Gründen zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen.

    ANMELDUNG / INFORMATIONProjektorganisation: Christina GerstnerInhalt / Konzeption: Susanne Jäckel

    +43 1 713 80 24–14 +43 1 713 80 24–17 o� [email protected]

    ARS ist ÖCERT-Qualitätsanbieter!

    ANMELDUNG / UNTERLAGENBESTELLUNG □Ja, ich melde mich an für das Seminar „Mangelha� e Elektroinstallationen”

    Termin

    □Ja, ich bestelle die Seminarunterlage zu 40 % der Seminargebühr, da ich an der Teilnahme verhindert bin.

    Seminarunterlagen können nicht retourniert werden!

    ... und bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch ge speichert werden und ich per E-Mail über weitere Veranstaltungen informiert werde. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.

    TEILNEHMER/IN RAA Sachverständige/r

    Name / Vorname / Titel

    Aufgabenbereich / Abteilung

    Tel. Mobil

    E-Mail

    FIRMA Beschä� igte bis 100 100–200 über 200

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    Straße, Postfach

    PLZ, Ort E-Mail für Rechnungsversand

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