Positionspapier "Deutschland braucht einen digitalen Aufbruch"

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1 Positionspapier Deutschland braucht einen Digitalen Aufbruch Wirtschaftsrat erarbeitet Forderungskatalog mit IT- & Internet-Branche Die Goldgräber-Stimmung im Silicon Valley hält schon über ein Jahrzehnt an. In Deutschland werkeln 16 Bundesländer und der Bund seit Jahren an ihren eigenen IT- und Internet-Strate- gien, der große Wurf fehlt bis heute. Wir brauchen endlich einen Digitalen Aufbruch. Denn die riesigen Potentiale der Internet- und IT-Branche, die global bis zu 20 Billionen US-Dollar – bei einem Welt-Bruttosozialprodukt von 70 Billionen US-Dollar – generieren werden, kann eine Industrienation wie Deutschland nicht anderen überlassen. Vor allem schon weil sich die 20 Billionen US-Dollar nicht einfach addieren lassen. Denn mit den neuen Lösungen und Angeboten werden viele alte Geschäftsmodelle verdrängt und verkleinert werden. Das ist bis- her im Nachrichtengeschäft oder Handel am augenscheinlichsten, wird aber selbst die klassi- schen Industriebranchen durch die webbasierte Vernetzung von Produktionsprozessen mas- siv verändern. Sechs der größten Player in dieser IT- und Internetwirtschaft – Google, Microsoft, Amazon, Facebook, Apple und Salesforce.com – stammen aus den USA. Zwei von ihnen waren vor zehn Jahren noch kleine Start-ups ausgestattet mit Venture Capital und hohem Engagement der Gründer und Mitarbeiter. An Motivation und Unternehmergeist fehlt es hierzulande – zumindest in der IT- und Internet-Branche – nicht, vor allem aber an den Rahmenbedingun- gen. Um auch deutschen Unternehmensgründungen die Entwicklung von international wettbe- werbsfähigen, neuen Geschäftsmodellen weiter zu erleichtern, hat der Wirtschaftsrat der CDU e. V. gemeinsam mit der IT- und Internet-Branche die folgenden Forderungen erarbeitet: Finanzierung und Förderung 1. Standarisierte Stock Option Modelle ermöglichen Startups sind gezwungen, mit den großen IT-Unternehmen um Mitarbeiter zu konkurrieren und ziehen oft den Kürzeren. Ein Argument für Startups ist jedoch die Ausgabe von Unter- nehmensanteilen als Teil der Entlohnung. Während dies im Rahmen der Gründung kein Problem ist, müssen später eingestellte Mitarbeiter Einkommenssteuer auf ihre Anteile zah- len, auch wenn kein Geld geflossen und auch die Zukunft des Unternehmens nicht sicher ist. Aber auch langfristig haben Stock-Options Modelle Vorteile – die bei einem Exit erzielten Er- löse werden verstärkt in neue Startups investiert. Dies ist einer der Faktoren, die zum Aufbau des Silicon-Valley beigetragen haben. 2. Startups brauchen bessere Investitionsfinanzierung In Deutschland sichern Startups ihre erste Finanzierung nach der Gründung vorwiegend aus privaten Quellen. Erste Probleme treten beim Bedarf nach Anschubfinanzierung auf, übli- cherweise ein Bedarf von 100 bis 300 Tausend Euro. Sofern diese gesichert ist, folgt nach 6-9 Monaten die zweite Finanzierungsrunde. Hier liegt der Bedarf bei etwa 1-1,5 Millionen Euro. Sobald es dann um Wachstumsfinanzierung ab 5 Millionen Euro geht, findet man in Deutschland kaum noch Investoren. Deshalb braucht der Wagniskapitalmarkt in Deutsch- land international attraktive Rahmenbedingungen. Es müssen Anreize geschaffen werden, um auch Einlagen institutioneller Investoren in Wagniskapitalfonds zu fördern. Besonders für Anleger im Private-Equity-Bereich bieten Investitionen in Startups neue Möglichkeiten.

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Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. hat gemeinsam mit der IT- & Internet-Branche einen Forderungskatalog für die digitale Wirtschaft erarbeitet.

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Positionspapier

Deutschland braucht einen Digitalen Aufbruch

Wirtschaftsrat erarbeitet Forderungskatalog mit IT- & Internet-Branche

Die Goldgräber-Stimmung im Silicon Valley hält schon über ein Jahrzehnt an. In Deutschland werkeln 16 Bundesländer und der Bund seit Jahren an ihren eigenen IT- und Internet-Strate-gien, der große Wurf fehlt bis heute. Wir brauchen endlich einen Digitalen Aufbruch. Denn die riesigen Potentiale der Internet- und IT-Branche, die global bis zu 20 Billionen US-Dollar – bei einem Welt-Bruttosozialprodukt von 70 Billionen US-Dollar – generieren werden, kann eine Industrienation wie Deutschland nicht anderen überlassen. Vor allem schon weil sich die 20 Billionen US-Dollar nicht einfach addieren lassen. Denn mit den neuen Lösungen und Angeboten werden viele alte Geschäftsmodelle verdrängt und verkleinert werden. Das ist bis-her im Nachrichtengeschäft oder Handel am augenscheinlichsten, wird aber selbst die klassi-schen Industriebranchen durch die webbasierte Vernetzung von Produktionsprozessen mas-siv verändern.

Sechs der größten Player in dieser IT- und Internetwirtschaft – Google, Microsoft, Amazon, Facebook, Apple und Salesforce.com – stammen aus den USA. Zwei von ihnen waren vor zehn Jahren noch kleine Start-ups ausgestattet mit Venture Capital und hohem Engagement der Gründer und Mitarbeiter. An Motivation und Unternehmergeist fehlt es hierzulande – zumindest in der IT- und Internet-Branche – nicht, vor allem aber an den Rahmenbedingun-gen.

Um auch deutschen Unternehmensgründungen die Entwicklung von international wettbe-werbsfähigen, neuen Geschäftsmodellen weiter zu erleichtern, hat der Wirtschaftsrat der CDU e. V. gemeinsam mit der IT- und Internet-Branche die folgenden Forderungen erarbeitet:

Finanzierung und Förderung

1. Standarisierte Stock Option Modelle ermöglichen Startups sind gezwungen, mit den großen IT-Unternehmen um Mitarbeiter zu konkurrieren und ziehen oft den Kürzeren. Ein Argument für Startups ist jedoch die Ausgabe von Unter-nehmensanteilen als Teil der Entlohnung. Während dies im Rahmen der Gründung kein Problem ist, müssen später eingestellte Mitarbeiter Einkommenssteuer auf ihre Anteile zah-len, auch wenn kein Geld geflossen und auch die Zukunft des Unternehmens nicht sicher ist. Aber auch langfristig haben Stock-Options Modelle Vorteile – die bei einem Exit erzielten Er-löse werden verstärkt in neue Startups investiert. Dies ist einer der Faktoren, die zum Aufbau des Silicon-Valley beigetragen haben. 2. Startups brauchen bessere Investitionsfinanzierung In Deutschland sichern Startups ihre erste Finanzierung nach der Gründung vorwiegend aus privaten Quellen. Erste Probleme treten beim Bedarf nach Anschubfinanzierung auf, übli-cherweise ein Bedarf von 100 bis 300 Tausend Euro. Sofern diese gesichert ist, folgt nach 6-9 Monaten die zweite Finanzierungsrunde. Hier liegt der Bedarf bei etwa 1-1,5 Millionen Euro. Sobald es dann um Wachstumsfinanzierung ab 5 Millionen Euro geht, findet man in Deutschland kaum noch Investoren. Deshalb braucht der Wagniskapitalmarkt in Deutsch-land international attraktive Rahmenbedingungen. Es müssen Anreize geschaffen werden, um auch Einlagen institutioneller Investoren in Wagniskapitalfonds zu fördern. Besonders für Anleger im Private-Equity-Bereich bieten Investitionen in Startups neue Möglichkeiten.

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Dafür muss nicht zuletzt ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, der Wagniska-pitalgesellschaften als vermögensverwaltend und nicht als gewerbetreibend definiert. 3. Standortnachteile bei Verlustvorträgen beseitigen Die Verlustvorträge beim Anteilseigner-Wechsel müssen erhalten bleiben. Derzeit gehen die aufgelaufenen Verlustvorträge komplett oder teilweise verloren, wenn Anteile an einem Un-ternehmen übertragen werden. Dieser Standortnachteil gegenüber anderen EU-Ländern ist zu beseitigen. 4. Crowdfunding fördern Auch innovative Investitionsmodelle wie Crowdfunding müssen gefördert werden. In diesem Sinne ist zu prüfen, ob Investitionen in Startups als steuerlich abzugsfähig eingestuft wer-den können. Eine steuerliche Absetzbarkeit würde die Investitionsbereitschaft aus der Bevöl-kerung deutlich steigern. Angesichts der derzeit niedrigen Zinsen ein interessantes Invest-ment. 5. Eigenes Börsensegment für IT- und Internetbranche Als weitere Finanzierungsmöglichkeit und geeigneter Exit-Kanal muss ein eigenes Börsen-segment geschaffen werden, welches speziell auf die Bedürfnisse von jungen Unternehmen aus der IKT-Branche zugeschnitten ist. Dieses kann den Zugang zum Kapitalmarkt erleich-tern und Startups für Investoren interessant machen. 6. „Investitionszuschuss Wagniskapital“ nachjustieren Der Wirtschaftsrat begrüßt die Einführung des „Investitionszuschusses Wagniskapital“, der bereits erfolgreich gestartet ist. Nach einer ersten Probephase ist zeitnah zu überprüfen, ob die gewählten Parameter die gewünschte Wirkung zeigen. So ist zu prüfen, ob eine Koppe-lung des Zuschusses an einen erfolgreichen Exit sinnvoll ist. Auch ist der „Investitionszu-schuss Wagniskapital“ so anzupassen, dass auch eine Bündelung natürlicher Personen als Investor zugelassen wird, z. B. sich aus Familienangehörigen oder Business Angels zusam-mensetzende Gesellschaften. 7. „Investitionszuschuss Wagniskapital“ erweitern auf Wachstumsfinanzierung Positiv ist, dass es immer einfacher ist, in Deutschland eine Anschubfinanzierung zu erhal-ten. Was jedoch zunehmend fehlt, sind Investoren für die Wachstumsfinanzierung. Der „In-vestitionszuschuss Wagniskapital“ ist im Sinne eines Gewächshausmodells um entspre-chende Tools zu erweitern, die in jeder Phase der Finanzierung (Angel, Seed, Series A, Growth, Exit) greifen. 8. Staatlich finanzierte Hightech-Gründerfonds für mehr privates Kapital öffnen Der überwiegend staatlich finanzierte Hightech-Gründerfonds ist derzeit das wichtigste In-strument der Seed-Finanzierung in Deutschland und muss auf hohem Niveau fortgeführt werden. Dazu ist auch eine größere Beteiligung der Wirtschaft notwendig. 9. Bürgschaftsbankmodell für junge Technologieunternehmen auflegen Die KfW sollte ein Bürgschaftsbankmodell, ähnlich wie beim Hausbau oder Energieinvestiti-onen, für junge Technologiefirmen auflegen, die sich um einen Kredit bei ihrer Hausbank be-mühen. Derzeit ist es für Gründer fast unmöglich, einen klassischen Bankkredit zu bekom-men, wenn man nicht die entsprechenden Sicherheiten hinterlegen kann. Für ein gerade ge-gründetes Startup-Unternehmen eine unüberwindbare Hürde.

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10. EU-Programme in neuer Förderperiode fortführen Auch auf EU-Ebene steht die neue Förderperiode vor der Tür. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass den Ländern auch weiterhin Mittel des Europäischen Fonds für Regio-nale Entwicklung (EFRE) für öffentliche Wagniskapitalfonds zur Verfügung gestellt werden.

Zuwanderung, Arbeits- und Sozialrecht

11. Fachkräftemangel durch vermehrte Zuwanderung von High-Potentials bekämpfen Der allgemeine Fachkräftemangel ist in der IT-Branche besonders deutlich spürbar. Neben allgemeinen Erleichterungen wie bei der „Blauen Karte EU“ müssen ausländische Studie-rende motiviert werden, in Deutschland zu bleiben. Zudem müssen Rückhol-Programme für IT-Spezialisten gestartet werden, die das Land verlassen haben. Wegen der hohen Zahl an Au-todidakten muss bei der Prüfung von Einwanderern stärker das Stellenprofil als klassische Ausbildungsabschlüsse berücksichtigt werden. 12. Arbeitsrecht der Gründerszene anpassen Das deutsche Arbeitsrecht ist durch seine starren Regeln für Unternehmensgründungen kontraproduktiv und auch ein Grund, ein Startup gleich im Ausland zu gründen. Der arbeits-rechtliche Schwellenwert von zehn Mitarbeitern beim Kündigungsschutz muss für Unter-nehmensgründungen prinzipiell überdacht werden. 13. Gründer bei Sozialversicherungsbeiträgen entlasten Es sollte ein Modell entwickelt werden, das in den ersten Jahren einen Zuschuss zu den Sozi-alversicherungsbeiträgen beinhaltet, um den Startups einen Einstieg in unbefristete Arbeits-verhältnisse zu ermöglichen. Die Wahl zwischen einem Zuschuss zu den Sozialversicherungs-beiträgen bei unbefristetem oder einem befristeten Arbeitsverhältnis bei vollen Beiträgen bietet den Startups einen Anreiz zum Abschluss unbefristeter Arbeitsverhältnisse.

Bildung und Forschung

14. Hochschulen verstärkt zu Gründer-Werkstätten ausbauen Die Gründungsaktivitäten an den Hochschulen müssen über erfolgreiche Initiativen wie EXIST und Gründerlehrstühle hinaus verstärkt und universitätsweite Gründungsstrategien entwickelt werden. Elementar wichtig ist gleichzeitig eine fach- und bereichsübergreifende Verknüpfung von Lehre und Gründung. Vor allem Ingenieuren und anderen Naturwissen-schaftlern muss Lust zum Gründen gemacht werden. Hochschulnahe Gründerzentren müs-sen weiter ausgebaut werden. Die Gründerzentren müssen finanziell in dem Maße ausge-stattet sein, dass sie Arbeitsplätze, Infrastruktur, Beratungsleistungen und unbürokratische Hilfe bei der Gründung bieten können, genauso wie die Organisation von Auswahl-Pitches oder Kontakte zu externen Geldgebern. 15. Gründer-, Wirtschafts- und Technikthemen in Schulunterricht integrieren Die Zahl der Unternehmensgründungen geht in Deutschland spürbar zurück. Das ist auf lange Sicht eine große Gefahr. Gerade Deutschland lebt vom starken mittelständischen Un-ternehmen, in dem der Gründer selbst noch das Steuer in der Hand hält. In der Schule findet das Thema Gründung und Unternehmertum nicht statt. Allerdings wird nur zum Gründer, wer bereits in frühen Jahren durch Projekte und Vorbilder ein positives Bild eines Unterneh-mers vermittelt bekommt. Es ist dringend notwendig, Lehrer im Bereich der Wirtschaftswis-senschaften auszubilden. Engpässe gibt es auch an anderer Stelle. Im MINT-Bereich fehlen derzeit bereits 120.000 Fachkräfte, allein im IT-Bereich sind es rund 38.000. Hier gilt es, das Interesse und die Begeisterung für Technik schon früh zu wecken. Die Stärkung der MINT-Fä-cher bereits in der Schule ist elementar.

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Bürokratie und Vertragswesen 16. Bürokratie-Hürden für Startups durch „Beta-Standards“ senken Startups müssen schnell und unbürokratisch auf den Markt treten können, um ihre Produkte direkt dem Praxistest zu unterziehen. Eine sinnvolle Möglichkeit bietet sich mit der Einfüh-rung eines „Beta-Standards“: Mit nicht sofort greifenden Vorschriften z. B. des Abmahnwe-sens bei mangelnder Funktionsfähigkeit oder des Verbraucherschutzes können Startups ihre Produkte in einem ersten Versuch auf den Markt bringen. Um Missbrauch vorzubeugen, be-darf es klarer Abgrenzungen hinsichtlich des Nutzerumfangs und der Dauer des Projekts. 17. Standardverträge in einem Baukastensystem anbieten Standardisierte Verträge stellen eine sinnvolle Erleichterung für Unternehmensgründer dar. Verträge zur Geschäftstätigkeit oder zu Kooperationsprojekten wiederholen sich regelmäßig. Faire Standardverträge, die nach einem Open Source Baukastensystem zur Verfügung ge-stellt werden, sparen erhebliche Kosten und stellen Jungunternehmer rechtlich auf die si-chere Seite. Allgemeine und gründerspezifische Infrastruktur 18. Breitbandanschluss vordringlich Startups sind mit ihrem Geschäftsmodell auf eine stabile und schnelle Internetverbindung angewiesen, sowohl auf der Seite ihrer Kunden, aber auch dort, wo ihre Inhalte eingestellt werden. In Berlin, aber auch Hamburg oder München finden sich Areale, wo besonders viele Startups angesiedelt sind. Eine Versorgung dieser Ballungszentren mit einem Gigabitan-schluss muss deshalb auch in der Breitbandstrategie oberste Priorität haben. Grundsätzlich ist der flächendeckende Ausbau des schnellen Internets unabdingbar, will man auch zukünf-tig von der dynamischen Entwicklung der IKT-Branche profitieren. Die Breitbandstrategie des Bundes muss neu gedacht werden, die Anreizstruktur für investierende Unternehmen so angepasst werden, dass bis 2020 jedes Unternehmen und jeder Haushalt in Deutschland auf der Datenautobahn mit Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist. 19. Anreizsysteme für private Infrastrukturinvestitionen starten Es ist ferner notwendig, weitere Anreize für investierende Unternehmen zu schaffen, um ei-nen Glasfaserausbau auch im ländlichen Raum zu ermöglichen. Wo ein Ausbau in der Fläche nicht wirtschaftlich realisierbar ist, muss der Staat eine funktionierende Infrastruktur schaf-fen. 20. One-Stop-Shops Gerade für Gründer ist es eine große zeitliche Herausforderung, die notwendigen Formalitä-ten zur Unternehmensgründung zu meistern. Als Abhilfe müssen europaweite One-Stop-Shops etabliert werden, die alle Aktivitäten rund um die Gründung bündeln und koordinie-ren. Eine Zusammenarbeit mit den hochschulnahen Gründerzentren ist dabei anzustreben. Die Aufgaben der One-Stop-Shops reichen dabei von der Bereitstellung aller notwendigen Formulare, Beratungsgesprächen, Evaluation von Geschäftsmodellen, Vermarktung des Star-tups-Standortes bis hin zur Etablierung einer Netzwerkplattform. Damit einhergehend ist eine Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden, der BaFin und den IHK-Kompetenzzen-tren nötig. Da eine Umsetzung der One-Stop-Shops auf Landes- und kommunaler Ebene vor-zunehmen ist, muss der Bund entsprechende Anreize setzen.

Stand: 18. August 2014