Preislistegültigab1.Januar2019 - sab.mergelsbergverlag.de · Preise Rabattstaffel Mengenstaffel...
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Preisliste gültig ab 1. Januar 2019
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Bahnhofstraße 6 · 46325 Borken
Telefon: 02861/944-280
Fax: 02861/944-289
www.stadtanzeiger-borken.de
Erscheinungsweise:
mittwochs und samstags!
„Von Kippa bis Klezmer“
KirchennachtGemen (pd/hie). Unter
dem Motto „Von Kippa
bis Klezmer“ lädt der
Ökumeneausschuss Ge-
men anlässlich der überre-
gional stattfindenden
„Nacht der offenen Kir-
chen“ am Samstag, 10.
November, um 20 Uhr zu-
nächst in die Johanneskir-
che ein, um auf Spurensu-
che zu Wurzeln des christ-
lichen und jüdischen Glau-
bens in alttestamentlichen
Psalmen, Liedern, Kurzge-
schichten und Kultgegen-
ständen zu gehen. Fortge-
setzt wird das Programm
um 21 Uhr in der Marien-
kirche mit Kleszmer-Mu-
sik und -Gesang. Mit Ar-
no Mejauschek und Mari-
us Wegner konnten zwei
namhafte Interpreten ge-
wonnen werden. Die sich
daran anschließende Be-
gegnung bei Brot und
Wein findet im Jugend-
heim, Freiheit 18, statt.
Der Eintritt ist frei.
Lebenshilfe-Basar
Kabarett
Am Sonntag lädt die Le-
benshilfe wieder zu ih-
rem vorweihnachtlichen
Basar in die Neumühlen-
schule ein.
Hagen Rether ist am
Donnerstag, 29. Novem-
ber, um 20 Uhr im Bor-
kener Vennehof zu Gast.
Foto: Thomas Kölsch
Seite 2
Seite 10
Der Mittwoch
www.stadtanzeiger-borken.de · Tel. 02861/944-280
7. November 2018
Kindergartenjahr 2019/2020: Anmeldungen bis 16. November
Mit „Little Bird“ schneller zum Ziel
Borken (pd/dd). Mütter und
Väter, die ihre Kleinen im
Kindergartenjahr 2019/2020
in einer Kita oder in der Kin-
dertagespflege anmelden
möchten, sollten sich jetzt
das Elternportal „Little
Bird“ ansehen. Dort kann
man sich über alle Kinderta-
geseinrichtungen in der Stadt
Borken, deren pädagogisches
Konzept, Öffnungszeiten etc.
informieren. Anmeldungen
können am Computer, mit
dem Tablet oder Smartphone
vorgenommen werden. Dies
ist bis zum 16. November
möglich. Nach der kosten-
freien Registrierung unter
www.little-bird.de/borken
können Kinder bei bis zu
drei Kindertageseinrichtun-
gen parallel angemeldet wer-
den. So wird der Zeitauf-
wand minimiert und es müs-
sen keine Formulare ausge-
füllt werden. In einer be-
stimmten Frist werden die
Angebote unterbreitet. El-
tern können ihre Kinder
auch weiterhin persönlich
vom 9. bis 16. November in
der gewünschten Kita vor
Ort anmelden.
Vom 9. bis 16. November können Kinder in den Kitas der
Stadt angemeldet werden.Foto: colourbox
Impressionen aus dem Westen Kanadas und Alaska im Cinema-
skop-Format bietet die Dia-Show von Georg Krumm, den die
VHS am Dienstag, 13. November, um 20 Uhr in der Stadthalle Vennehof zeigt. Die Bilderreise führt von Vancouver über den
Alaska-Kanada-Highway hinauf in den Yukon und Alaska. Auf der Strecke liegen die Coast Mountains British Columbias, ver-
eiste Berge und zahllose Gletscher, aber auch Küstenregenwälder und die wohl schönsten Nationalparks West-Kanadas. Die
Begegnungen mit Grizzlys gehören dann auch mit zu den Höhepunkten des Dia-Vortrags. Eintrittskarten gibt es im Ticket-Cen-
ter der Borkener Zeitung, Goldstraße 2, Telefon 02861/809727 und online unter www.georg-krumm.de.
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20. Oktober 2018
Vom 25. bis zum 28. Oktober findet in der Messe Essen die SPIEL’18 mit COMIC
ACTION statt. Hier kann man sich umfassend über das gesamte nationale und in-
ternationale Spieleangebot informieren, es einem ausführlichen Test unterziehen und seine Lieblingsspiele auch gleich kaufen. Die COMIC ACTION, die im
Rahmen der SPIEL stattfindet, gibt einen breiten Überblick über den in- und ausländischen Comic-Markt. Große und kleine Verlage präsentieren ihre Produkte.
Zeichner zeigen ihre Arbeiten und signieren ihre Werke. Ein Tipp für Besucher in Kostümierung: An allen Tagen werden die jeweils ersten 100 Cosplayer und
Larper freien Eintritt zur Messe erhalten. Weitere Informationen unter www.spiel-messe.com und auf Seite 2Sie wollen doch nur spielen
Das „Wolfsgebiet Scherm-
beck“ umfasst einen bedeu-
tenden Anteil des Natur-
parks Hohe Mark mit seinen
ausgedehnten Wäldern und
angrenzenden Kulturland-
schaften. Was das bedeutet
erfahren Sie auf Seite 3
Natur
Weiße Schuhe werden nun
auch in der kalten Jahreszeit
getragen. Auch lässige Cow-
boystiefel, auffallende Over-
knees und immer wieder die
Farbe Rot gehören zu den
Schuhtrends in Herbst und
Winter. Mehr auf Seite 5
Beauty & Style
Smoothies sind beliebt und
lassen sich im Mixer schnell
und einfach zubereiten. Da-
mit sie ihre Vitamine länger
erhalten sollte man einiges
beachten. Weitere Informa-
tionen zu den leckeren Vita-
mindrinks auf Seite 4
Gesund & fit
Die abenteuerlichen Wege des Wissens
Spannender Fotowettbewerb
Dortmund (lwl/hie).„Alles
nur geklaut?“ Das fragt der
Landschaftsverband Westfa-
len-Lippe in einer großen
Sonderausstellung zum The-
ma Wissenstransfer im kom-
menden Jahr auf der Zeche
Zollern in Dortmund. Im
Vorfeld lobt das LWL-Indus-
triemuseum einen Fotowett-
bewerb zum Thema aus. Das
Museum sucht Bilder, die
sich den abenteuerlichen We-
gen des Wissens widmen.
„Ob man Quellen des Wis-
sens in den Fokus nimmt,
mit der Idee von Original
und Kopie spielt oder sich
als vermeintlicher Spion in
Szene setzt – der Kreativität
sind keine Grenzen gesetzt“,
erklärt Projektleiterin Anja
Hoffmann.
Der Wettbewerb für Hobby-
fotografen läuft vom 15.
Oktober bis zum 31. Dezem-
ber 2018. In dieser Zeit kön-
nen Teilnehmer bis zu drei
Motive hochladen. Das geht
über die Internetseite der
Ausstellung www.allesnurge-
klaut.lwl.org oder mittels
Hashtag und Markierung
auf dem eigenen Instagram-
Account (#allesnurge-
klaut_lwl @lwlindustriemu-
seum). Nach Einsendeschluss
ermittelt eine Fachjury auf
der Internetseite drei Gewin-
nerbilder. Auf Instagram
wählt das Publikum drei ei-
gene Favoriten.
Das Mitmachen lohnt sich:
Den sechs Siegern winken
Wertgutscheine für Fotodru-
cke des Wettbewerbs-Spon-
sors „meinfoto.de“. Die 60
beliebtesten Motive werden
ab März 2019 als Zaungale-
rie vor den Toren der Zeche
Zollern den Besuchern den
Weg zur Ausstellung weisen.
Außerdem ist eine Postkar-
tenserie mit den Gewinner-
bildern geplant.
Die Sonderausstellung „Alles
nur geklaut? Die abenteuer-
lichen Wege des Wissens“
zeigt vom 23. März bis 13.
Oktober 2019, wie Wissen
geschaffen, geteilt und ge-
schützt wird. Sie stellt Erfin-
der, Fälscher, Spione und
Whistleblower vor und
nimmt die Besucher mit auf
eine Zeitreise von der Antike
bis zur Gegenwart. Weitere
Informationen zur Ausstel-
lung und zum Fotowettbe-
werb auf www.allesnurge-
klaut.lwl.org
Es geht um Fotos zum Thema Wissenstransfer. Foto: hie
Halloween im Allwetterzoo
Schauriges Fest
in MünsterMünster (pd/hie). Der All-
wetterzoo lädt in diesem
Jahr erstmalig zum Grusel-
spaß in tierischer Atmosphä-
re: Am 31. Oktober erwartet
die Besucher von 18.30 bis
23 Uhr ein Mix aus Grusel,
Unterhaltung, Edukation
und Gastronomie... alles un-
ter dem Motto „Halloween
im Zoo“. Zum Programm
gehören faszinierende Illumi-
nation, eine Horror-Ausstel-
lung im Pferdemuseum, eine
Grusel-Zone ab 16. Jahren
im Kinder- und Pferdepark,
Stockbrot und Lagerfeuer
am Landoisplatz, schaurige
Walk-Acts und vieles mehr...
Die Eintrittspreise sind
14,90 Euro für Erwachsene,
9,90 Euro für Studenten und
8,90 Euro für Kinder. Wer
verkleidet in den Zoo
kommt erhält 2 Euro Ermä-
ßigung auf den Eintrittspreis.
Wenn man im November
den Zoo bei einer Nachtfüh-
rung erleben möchte: Es gibt
noch freie Plätze für den 2.
und 16. November sowie für
die Dezembertermine.
Auch im Zoo wird Halloween gefeiert.
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Anzeigenteilsw 1ZF 4c
Grundpreis 1,19 1,48 1,72Ortspreis 1,01 1,26 1,46
Titelseitesw 1ZF 4c
Grundpreis 1,44 1,80 2,08Ortspreis 1,22 1,53 1,77
Allen Preisen ist die Mehrwertsteuer zuzurechnen.
6 Anzeigen 5 %12 Anzeigen 10 %
24 Anzeigen 15 %48 Anzeigen 20 %
Anzeigen rabattfähig ab 30 mm.
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bis 100 mm 5,-bis 250 mm 15,-
ab 251 mm 30,-
Ab Erscheinungstag 1 Woche im Onlineportal. Nichtrabatt- und provisionsfähig. Allen Preisen ist dieMehrwertsteuer zuzurechnen.
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Wortanzeigengeschäftlich*3 Zeilen zzgl. MwSt. ................................. 7,80jede weitere Zeile zzgl. MwSt. .................. 2,60Offertengebühr*inkl. MwSt. ............................................. 5,40* nicht provisionsfähig
ab 1.000 mm 5 %ab 3.000 mm 10 %
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Kostenlose Verteilung an die Haushalte imVerbreitungsgebiet.
Wöchentlich mittwochs und samstags und beiBedarf.
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Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) lässt der Stadtanzeiger regelmäßig undunabhängig eine Auflagenkontrolle durchführen. Damit erhält die werbetreibende Wirtschaft verlässlicheDaten für eine zielgenaue Werbung.
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Technische Daten / Digitale Datenübermittlung
AllgemeinGetrennt von den digitalen Druckunterlagen isteine schriftliche Auftragserteilung mit allen fürdie Auftragsabwicklung notwendigen Angabenerforderlich.
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Bei Anzeigen, die per ISDN oder auf Datenträgerübergeben werden, trägt der externe Herstellerdie Verantwortung für die Qualität der druck-technischen Aufbereitung.
Konventionell als Fotoabzüge oder Filmgelieferte Vorlagen und Anzeigen müssendigitalisiert werden; hierbei kann es zuQualitätseinbußen kommen! Als konventionelleVorlagen werden Drucke oder Fotoabzügebenötigt. Laser- oder Tintenstrahlausdrucke mitRastermotiven oder -flächen können für die Pro-duktion nicht verwendet werden.
Bitte senden Sie keine offenen Dateien. Wirübernehmen keine Verantwortung für dieWeiterverarbeitung und den Druck von An-zeigen und Grafiken, die in offenen Doku-menten gestaltet und an uns gesandt wurden.
FarbenHKS-Farben aus CMYK-Äquivalenten anlegen,keine RGB-, LAB- und Duplex-Daten, Pantoneoder eigene Zielfarbprofile verwenden.
Gesamtfarbauftrag: 220 % im CMYK-Composite
Dateiformate✔ PDF✔ EPS✔ PostScript (drucken in Datei)Bei jedem Format müssen die Schriften eingebundenbzw. in Zeichenwege umgewandelt sein.Offene Dateien können nicht verarbeitet werden!
Spaltenbreiten1spaltig ................................................ 43,5 mm2spaltig ................................................ 90,0 mm3spaltig .............................................. 136,5 mm4spaltig .............................................. 183,0 mm5spaltig .............................................. 229,5 mm6spaltig .............................................. 276,0 mm
AnsprechpartnerIsabell Raschke ................ Tel. 02861/944-180............................................ Fax 02861/944-289
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SatzspiegelFormat ......................................... 318 x 470 mm
Satzspiegel ..................................276 x 418 mm
Spaltenzahl ....................................................... 6
Spaltenbreite ....................................... 43,5 mm
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Mengenstaffelab 1.000 mm 5 % ab 3.000 mm 10 %ab 5.000 mm 15 % ab 10.000 mm 20 %Darüber hinaus sind Sondervereinbarungenab 20.000 mm möglich.
ZahlungsbedingungenNetto nach Rechnungserhalt. Bei Zahlungsverzugentfällt jeder Rabatt, Verzugszinsen und Einziehungs-kosten werden berechnet.
PreiseBBaassiiss--KKoommbbiinnaattiioonnAhaus Borken Coesfeld 22,,7711 117766,,4400 22,,3300 115500,,0000KKoommbbiinnaattiioonn 11Ahaus Borken Coesfeld Gronau 33,,7777 223355,,2200 33,,2200 220000,,0000KKoommbbiinnaattiioonn 22Ahaus Borken Coesfeld Bocholt 33,,8800 223355,,2200 33,,2233 220000,,0000KKoommbbiinnaattiioonn 33Ahaus Borken Coesfeld Gronau Bocholt 44,,8866 229944,,0000 44,,1133 225500,,0000Mittlerprovision 15 % Allen Preisen ist die Mehrwertsteuer zuzurechnen.* nicht provisionsfähig ** nicht rabattfähig/Preis pro Farbe
Anzeigenschluss
ErscheinungsweiseWöchentlich mittwochs/donnerstags und bei Bedarf.
VerteilungKostenlose Verteilung an dieHaushalte im Verbreitungs-gebiet.
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Format Liefertermin VersandanschriftAnlieferbestimmungen
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Grundpreis ¤ 64,10 70,25 77,10 84,50 92,75
Ortspreis ¤ 54,50 59,75 65,50 71,85 78,85
11.. Die Durchführung ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Wenn Beilagen fürzwei oder mehr Firmen werben oder Fremdanzeigen enthalten, behält sich der Verlag die Ableh-nung oder Höherberechnung des Auftrages vor.
22.. Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss kann nicht eingeräumt werden. Bei Vorlage mehre-rer Beilagenaufträge für einen Tag können die Prospekte auch ineinandergesteckt der Stadtanzei-ger-Ausgabe beigefügt werden.
33.. Bei Teil- oder Gesamtbelegung erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis. Erscheint dieser Hin-weis versehentlich nicht, besteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung.
44.. Beilagen, die durch Format und Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils desStadtanzeigers erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die entweder durch Format oder
durch Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenteils erwecken, müssen auf hal-bes Hochformat gefalzt angeliefert werden.
55.. Die Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. DasEinlegen von Prospekten mit Leporello- oder Altar-Falz oder aufgeklebten Postkarten auf derAußenseite ist nicht möglich.
66.. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Für Beilagen an bestimmten Tagenleistet der Verlag jedoch keine Gewähr. Der Verlag haftet nicht für den Verlust einzelner Beilagenauf dem Vertriebswege. Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Bei-lagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden.
77.. Bei nicht termingerechter Anlieferung sowie bei nicht fristgerechtem Rücktritt behält sich derVerlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe vor.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen undProspektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
11.. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertragüber die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inse-renten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
22.. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuru-fen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist derAuftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeigeinnerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
33.. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
44.. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auf-traggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährtenund dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattungentfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
55.. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend inAnzeigen-Millimeter umgerechnet.
66.. Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Num-mern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen,müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitge-teilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werdenin der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
77.. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere An-zeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbarsind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
88.. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses -und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlich,sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oderbehördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Diesgilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigungbindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der
oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gege-benenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unter-schritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel,wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Ver-lag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieservor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
1188.. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebo-te die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigenwerden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wo-chen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, sendet der Verlag zurück, ohne da-zu verpflichtet zu sein.
1199.. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. DiePflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
2200.. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personendes öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand derSitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, be-stimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder ge-wöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebungunbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-halt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages verein-bart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen:a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die
Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfaltan, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt wird.
c) Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe, deren Auftraggeber in unserem Wirtschaftsraum an-sässig sind, amtliche Bekanntmachungen und Familienanzeigen werden zum ermäßigten Anzeigen-preis abgerechnet. Eine Provision kann Werbemittlern davon nicht gewährt werden. Diese Anzeigenwerden jedoch provisioniert, wenn die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.
d) Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom
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Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab-lehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
99.. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beila-gen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagenfordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel üblicheDruckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
1100.. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigemAbdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nurin dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfürgestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat derAuftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenser-satzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubterHandlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprücheaus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadensund auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz undgrobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. EineHaftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Imkaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeitvon Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrläs-sigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenent-gelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vonvier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
1111.. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkor-rekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer-den.
1122.. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
1133.. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Ta-ge nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste er-sichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falleine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungwerden nach der Preisliste gewährt.
1144.. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Ver-lag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück-stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel ander Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines An-zeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartesZahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbe-träge abhängig zu machen.
1155.. Der Verlag liefert mit der Rechnung für gestaltete Anzeigen auf Wunsch einen Anzeigenbeleg; beiWiederholungsanzeigen nur von der ersten Anzeige. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, sotritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung undVerbreitung der Anzeige.
1166.. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggebergewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hatder Auftraggeber zu tragen.
1177.. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch aufPreisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnen-den Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage
Werbungsmittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. DieWerbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Ab-rechnungen mit dem Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlaggewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben wer-den.
e) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres er-scheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Zusammenlegung von Unternehmenwird ausgeschlossen.
f) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzei-gen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschlussgetätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die An-sprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monatennach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden. Bei Nichterfüllung des Abschlusses er-folgt eine Nachbelastung.
g) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden,begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen un-genügenden Abdrucks.
h) Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes und der Ausgabespätestens bis zum Anzeigenschlusstermin, bei Beilagenaufträgen vier Wochen vor dem Streuter-min, zu übermitteln. Bei Abbestellung gehen ggf. bereits entstandene Herstellungs- oder Vorberei-tungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
i) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentli-chung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftragge-ber nach der ersten Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. Wird der Auftraggeber aufgrundeiner von ihm wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens abgegebenen Unterlassungserklärungoder Verurteilung auf Zahlung in Anspruch genommen, haftet der Verlag nur insoweit für Ersatz, alser den die Zahlung auslösenden Wettbewerbsverstoß bei der Bearbeitung einer in Auftrag gegebe-nen wettbewerbsrechtlich einwandfreien Anzeige vorsätzlich begangen hat. Gibt der Auftraggeberkeinen Hinweis auf einen Fehler in einer veröffentlichten Anzeige und erscheint eine wiederholteoder im Wesentlichen gleiche Folgeanzeige wettbewerbswidrig, ist eine Haftung des Verlages aus-geschlossen.
k) Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine textan-schließende Unterbringung blattbreiter Streifenanzeigen ist nur bei Formaten ab 80 mm Höhe undnur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Auswahl bestimmter Textseiten oder lokaler Berich-te und ein Ausschluss von Wettbewerbsanzeigen können nicht verbindlich vereinbart werden.
l) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Text und Bild der Anzeige übernimmt der Auf-traggeber die Haftung, er hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber istverpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Be-hauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu erstatten, und zwar nach Maßgabe der jeweilsgültigen Preisliste.
m) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch für laufendeAufträge wirksam, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
n) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungenund Kollektiven Sonderpreise festzulegen. Bei Jahresabschlüssen von mindestens 150.000 mm istein Kundensonderrabatt möglich.
o) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Texte ergänzend zu derVeröffentlichung in Druckschriften ebenfalls in elektronischen Medien verbreitet werden.
p) Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Bei-lagenaufträge wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung inFällen höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens.
Werner OßkoppMedienberaterTel. 02861/[email protected]
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Max Klein-ThebingMedienberaterTel. 02861/[email protected]
Alexander VortmannKundenserviceTel. 02861/[email protected]
Rita WittigKundenserviceTel. 02861/[email protected]
Anne InnigKundenserviceTel. 02861/[email protected]
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