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Preisliste gültig ab 1. Januar 2019 Informationen · Tipps & Trends · Reportagen · Interviews & Neuheiten Bahnhofstraße 6 · 46325 Borken Telefon: 02861/944-280 Fax: 02861/944-289 [email protected] www.stadtanzeiger-borken.de Erscheinungsweise: mittwochs und samstags! „Von Kippa bis Klezmer“ Kirchennacht Gemen (pd/hie). Unter dem Motto „Von Kippa bis Klezmer“ lädt der Ökumeneausschuss Ge- men anlässlich der überre- gional stattfindenden „Nacht der offenen Kir- chen“ am Samstag, 10. November, um 20 Uhr zu- nächst in die Johanneskir- che ein, um auf Spurensu- che zu Wurzeln des christ- lichen und jüdischen Glau- bens in alttestamentlichen Psalmen, Liedern, Kurzge- schichten und Kultgegen- ständen zu gehen. Fortge- setzt wird das Programm um 21 Uhr in der Marien- kirche mit Kleszmer-Mu- sik und -Gesang. Mit Ar- no Mejauschek und Mari- us Wegner konnten zwei namhafte Interpreten ge- wonnen werden. Die sich daran anschließende Be- gegnung bei Brot und Wein findet im Jugend- heim, Freiheit 18, statt. Der Eintritt ist frei. Lebenshilfe-Basar Kabarett Am Sonntag lädt die Le- benshilfe wieder zu ih- rem vorweihnachtlichen Basar in die Neumühlen- schule ein. Hagen Rether ist am Donnerstag, 29. Novem- ber, um 20 Uhr im Bor- kener Vennehof zu Gast. Foto: Thomas Kölsch Seite 2 Seite 10 Der Mittwoch www.stadtanzeiger-borken.de · Tel. 02861/944-280 7. November 2018 Kindergartenjahr 2019/2020: Anmeldungen bis 16. November Mit „Little Bird“ schneller zum Ziel Borken (pd/dd). Mütter und Väter, die ihre Kleinen im Kindergartenjahr 2019/2020 in einer Kita oder in der Kin- dertagespflege anmelden möchten, sollten sich jetzt das Elternportal „Little Bird“ ansehen. Dort kann man sich über alle Kinderta- geseinrichtungen in der Stadt Borken, deren pädagogisches Konzept, Öffnungszeiten etc. informieren. Anmeldungen können am Computer, mit dem Tablet oder Smartphone vorgenommen werden. Dies ist bis zum 16. November möglich. Nach der kosten- freien Registrierung unter www.little-bird.de/borken können Kinder bei bis zu drei Kindertageseinrichtun- gen parallel angemeldet wer- den. So wird der Zeitauf- wand minimiert und es müs- sen keine Formulare ausge- füllt werden. In einer be- stimmten Frist werden die Angebote unterbreitet. El- tern können ihre Kinder auch weiterhin persönlich vom 9. bis 16. November in der gewünschten Kita vor Ort anmelden. Vom 9. bis 16. November können Kinder in den Kitas der Stadt angemeldet werden. Foto: colourbox Impressionen aus dem Westen Kanadas und Alaska im Cinema- skop-Format bietet die Dia-Show von Georg Krumm, den die VHS am Dienstag, 13. November, um 20 Uhr in der Stadthalle Vennehof zeigt. Die Bilderreise führt von Vancouver über den Alaska-Kanada-Highway hinauf in den Yukon und Alaska. Auf der Strecke liegen die Coast Mountains British Columbias, ver- eiste Berge und zahllose Gletscher, aber auch Küstenregenwälder und die wohl schönsten Nationalparks West-Kanadas. Die Begegnungen mit Grizzlys gehören dann auch mit zu den Höhepunkten des Dia-Vortrags. Eintrittskarten gibt es im Ticket-Cen- ter der Borkener Zeitung, Goldstraße 2, Telefon 02861/809727 und online unter www.georg-krumm.de. Freiheit & Abenteuer Nordring 51 46325 Borken (gegenüber K+K Markt) www.tuv.com/termin Prüfstelle am 10.11. geöffnet! Unser Service. Für Ihre Sicherheit. Zentralruf 02871/1010 über 30 Jahre Wir sind unschlagbar im Preis!!! Ausstellungs-Möbel bis zu 55% Aussstellungs-Möbel bis zu 55% www.wohnpark-ramsdorf.de Über 80 TV-Sessel sofort lieferbar Heute Der Samstag www.stadtanzeiger-borken.de · Tel. 02861/944-280 20. Oktober 2018 Vom 25. bis zum 28. Oktober findet in der Messe Essen die SPIEL’18 mit COMIC ACTION statt. Hier kann man sich umfassend über das gesamte nationale und in- ternationale Spieleangebot informieren, es einem ausführlichen Test unterziehen und seine Lieblingsspiele auch gleich kaufen. Die COMIC ACTION, die im Rahmen der SPIEL stattfindet, gibt einen breiten Überblick über den in- und ausländischen Comic-Markt. Große und kleine Verlage präsentieren ihre Produkte. Zeichner zeigen ihre Arbeiten und signieren ihre Werke. Ein Tipp für Besucher in Kostümierung: An allen Tagen werden die jeweils ersten 100 Cosplayer und Larper freien Eintritt zur Messe erhalten. Weitere Informationen unter www.spiel-messe.com und auf Seite 2 Sie wollen doch nur spielen Das „Wolfsgebiet Scherm- beck“ umfasst einen bedeu- tenden Anteil des Natur- parks Hohe Mark mit seinen ausgedehnten Wäldern und angrenzenden Kulturland- schaften. Was das bedeutet erfahren Sie auf Seite 3 Natur Weiße Schuhe werden nun auch in der kalten Jahreszeit getragen. Auch lässige Cow- boystiefel, auffallende Over- knees und immer wieder die Farbe Rot gehören zu den Schuhtrends in Herbst und Winter. Mehr auf Seite 5 Beauty & Style Smoothies sind beliebt und lassen sich im Mixer schnell und einfach zubereiten. Da- mit sie ihre Vitamine länger erhalten sollte man einiges beachten. Weitere Informa- tionen zu den leckeren Vita- mindrinks auf Seite 4 Gesund & fit Die abenteuerlichen Wege des Wissens Spannender Fotowettbewerb Dortmund (lwl/hie).„Alles nur geklaut?“ Das fragt der Landschaftsverband Westfa- len-Lippe in einer großen Sonderausstellung zum The- ma Wissenstransfer im kom- menden Jahr auf der Zeche Zollern in Dortmund. Im Vorfeld lobt das LWL-Indus- triemuseum einen Fotowett- bewerb zum Thema aus. Das Museum sucht Bilder, die sich den abenteuerlichen We- gen des Wissens widmen. „Ob man Quellen des Wis- sens in den Fokus nimmt, mit der Idee von Original und Kopie spielt oder sich als vermeintlicher Spion in Szene setzt – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt“, erklärt Projektleiterin Anja Hoffmann. Der Wettbewerb für Hobby- fotografen läuft vom 15. Oktober bis zum 31. Dezem- ber 2018. In dieser Zeit kön- nen Teilnehmer bis zu drei Motive hochladen. Das geht über die Internetseite der Ausstellung www.allesnurge- klaut.lwl.org oder mittels Hashtag und Markierung auf dem eigenen Instagram- Account (#allesnurge- klaut_lwl @lwlindustriemu- seum). Nach Einsendeschluss ermittelt eine Fachjury auf der Internetseite drei Gewin- nerbilder. Auf Instagram wählt das Publikum drei ei- gene Favoriten. Das Mitmachen lohnt sich: Den sechs Siegern winken Wertgutscheine für Fotodru- cke des Wettbewerbs-Spon- sors „meinfoto.de“. Die 60 beliebtesten Motive werden ab März 2019 als Zaungale- rie vor den Toren der Zeche Zollern den Besuchern den Weg zur Ausstellung weisen. Außerdem ist eine Postkar- tenserie mit den Gewinner- bildern geplant. Die Sonderausstellung „Alles nur geklaut? Die abenteuer- lichen Wege des Wissens“ zeigt vom 23. März bis 13. Oktober 2019, wie Wissen geschaffen, geteilt und ge- schützt wird. Sie stellt Erfin- der, Fälscher, Spione und Whistleblower vor und nimmt die Besucher mit auf eine Zeitreise von der Antike bis zur Gegenwart. Weitere Informationen zur Ausstel- lung und zum Fotowettbe- werb auf www.allesnurge- klaut.lwl.org Es geht um Fotos zum Thema Wissenstransfer. Foto: hie Halloween im Allwetterzoo Schauriges Fest in Münster Münster (pd/hie). Der All- wetterzoo lädt in diesem Jahr erstmalig zum Grusel- spaß in tierischer Atmosphä- re: Am 31. Oktober erwartet die Besucher von 18.30 bis 23 Uhr ein Mix aus Grusel, Unterhaltung, Edukation und Gastronomie... alles un- ter dem Motto „Halloween im Zoo“. Zum Programm gehören faszinierende Illumi- nation, eine Horror-Ausstel- lung im Pferdemuseum, eine Grusel-Zone ab 16. Jahren im Kinder- und Pferdepark, Stockbrot und Lagerfeuer am Landoisplatz, schaurige Walk-Acts und vieles mehr... Die Eintrittspreise sind 14,90 Euro für Erwachsene, 9,90 Euro für Studenten und 8,90 Euro für Kinder. Wer verkleidet in den Zoo kommt erhält 2 Euro Ermä- ßigung auf den Eintrittspreis. Wenn man im November den Zoo bei einer Nachtfüh- rung erleben möchte: Es gibt noch freie Plätze für den 2. und 16. November sowie für die Dezembertermine. Auch im Zoo wird Halloween gefeiert. NEUE ANGEBOTE ZUM ALDI-PREIS. MEHR IM BEILIEGENDEN ALDI-MAGAZIN. Verteilte Auflage 38.920 Exemplare BUNDESVERBAND DEUTSCHER ANZEIGENBLÄTTER

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Preisliste gültig ab 1. Januar 2019

Informationen · Tipps & Trends ·

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Bahnhofstraße 6 · 46325 Borken

Telefon: 02861/944-280

Fax: 02861/944-289

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www.stadtanzeiger-borken.de

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mittwochs und samstags!

„Von Kippa bis Klezmer“

KirchennachtGemen (pd/hie). Unter

dem Motto „Von Kippa

bis Klezmer“ lädt der

Ökumeneausschuss Ge-

men anlässlich der überre-

gional stattfindenden

„Nacht der offenen Kir-

chen“ am Samstag, 10.

November, um 20 Uhr zu-

nächst in die Johanneskir-

che ein, um auf Spurensu-

che zu Wurzeln des christ-

lichen und jüdischen Glau-

bens in alttestamentlichen

Psalmen, Liedern, Kurzge-

schichten und Kultgegen-

ständen zu gehen. Fortge-

setzt wird das Programm

um 21 Uhr in der Marien-

kirche mit Kleszmer-Mu-

sik und -Gesang. Mit Ar-

no Mejauschek und Mari-

us Wegner konnten zwei

namhafte Interpreten ge-

wonnen werden. Die sich

daran anschließende Be-

gegnung bei Brot und

Wein findet im Jugend-

heim, Freiheit 18, statt.

Der Eintritt ist frei.

Lebenshilfe-Basar

Kabarett

Am Sonntag lädt die Le-

benshilfe wieder zu ih-

rem vorweihnachtlichen

Basar in die Neumühlen-

schule ein.

Hagen Rether ist am

Donnerstag, 29. Novem-

ber, um 20 Uhr im Bor-

kener Vennehof zu Gast.

Foto: Thomas Kölsch

Seite 2

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Der Mittwoch

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7. November 2018

Kindergartenjahr 2019/2020: Anmeldungen bis 16. November

Mit „Little Bird“ schneller zum Ziel

Borken (pd/dd). Mütter und

Väter, die ihre Kleinen im

Kindergartenjahr 2019/2020

in einer Kita oder in der Kin-

dertagespflege anmelden

möchten, sollten sich jetzt

das Elternportal „Little

Bird“ ansehen. Dort kann

man sich über alle Kinderta-

geseinrichtungen in der Stadt

Borken, deren pädagogisches

Konzept, Öffnungszeiten etc.

informieren. Anmeldungen

können am Computer, mit

dem Tablet oder Smartphone

vorgenommen werden. Dies

ist bis zum 16. November

möglich. Nach der kosten-

freien Registrierung unter

www.little-bird.de/borken

können Kinder bei bis zu

drei Kindertageseinrichtun-

gen parallel angemeldet wer-

den. So wird der Zeitauf-

wand minimiert und es müs-

sen keine Formulare ausge-

füllt werden. In einer be-

stimmten Frist werden die

Angebote unterbreitet. El-

tern können ihre Kinder

auch weiterhin persönlich

vom 9. bis 16. November in

der gewünschten Kita vor

Ort anmelden.

Vom 9. bis 16. November können Kinder in den Kitas der

Stadt angemeldet werden.Foto: colourbox

Impressionen aus dem Westen Kanadas und Alaska im Cinema-

skop-Format bietet die Dia-Show von Georg Krumm, den die

VHS am Dienstag, 13. November, um 20 Uhr in der Stadthalle Vennehof zeigt. Die Bilderreise führt von Vancouver über den

Alaska-Kanada-Highway hinauf in den Yukon und Alaska. Auf der Strecke liegen die Coast Mountains British Columbias, ver-

eiste Berge und zahllose Gletscher, aber auch Küstenregenwälder und die wohl schönsten Nationalparks West-Kanadas. Die

Begegnungen mit Grizzlys gehören dann auch mit zu den Höhepunkten des Dia-Vortrags. Eintrittskarten gibt es im Ticket-Cen-

ter der Borkener Zeitung, Goldstraße 2, Telefon 02861/809727 und online unter www.georg-krumm.de.

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Heute

Der Samstag

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20. Oktober 2018

Vom 25. bis zum 28. Oktober findet in der Messe Essen die SPIEL’18 mit COMIC

ACTION statt. Hier kann man sich umfassend über das gesamte nationale und in-

ternationale Spieleangebot informieren, es einem ausführlichen Test unterziehen und seine Lieblingsspiele auch gleich kaufen. Die COMIC ACTION, die im

Rahmen der SPIEL stattfindet, gibt einen breiten Überblick über den in- und ausländischen Comic-Markt. Große und kleine Verlage präsentieren ihre Produkte.

Zeichner zeigen ihre Arbeiten und signieren ihre Werke. Ein Tipp für Besucher in Kostümierung: An allen Tagen werden die jeweils ersten 100 Cosplayer und

Larper freien Eintritt zur Messe erhalten. Weitere Informationen unter www.spiel-messe.com und auf Seite 2Sie wollen doch nur spielen

Das „Wolfsgebiet Scherm-

beck“ umfasst einen bedeu-

tenden Anteil des Natur-

parks Hohe Mark mit seinen

ausgedehnten Wäldern und

angrenzenden Kulturland-

schaften. Was das bedeutet

erfahren Sie auf Seite 3

Natur

Weiße Schuhe werden nun

auch in der kalten Jahreszeit

getragen. Auch lässige Cow-

boystiefel, auffallende Over-

knees und immer wieder die

Farbe Rot gehören zu den

Schuhtrends in Herbst und

Winter. Mehr auf Seite 5

Beauty & Style

Smoothies sind beliebt und

lassen sich im Mixer schnell

und einfach zubereiten. Da-

mit sie ihre Vitamine länger

erhalten sollte man einiges

beachten. Weitere Informa-

tionen zu den leckeren Vita-

mindrinks auf Seite 4

Gesund & fit

Die abenteuerlichen Wege des Wissens

Spannender Fotowettbewerb

Dortmund (lwl/hie).„Alles

nur geklaut?“ Das fragt der

Landschaftsverband Westfa-

len-Lippe in einer großen

Sonderausstellung zum The-

ma Wissenstransfer im kom-

menden Jahr auf der Zeche

Zollern in Dortmund. Im

Vorfeld lobt das LWL-Indus-

triemuseum einen Fotowett-

bewerb zum Thema aus. Das

Museum sucht Bilder, die

sich den abenteuerlichen We-

gen des Wissens widmen.

„Ob man Quellen des Wis-

sens in den Fokus nimmt,

mit der Idee von Original

und Kopie spielt oder sich

als vermeintlicher Spion in

Szene setzt – der Kreativität

sind keine Grenzen gesetzt“,

erklärt Projektleiterin Anja

Hoffmann.

Der Wettbewerb für Hobby-

fotografen läuft vom 15.

Oktober bis zum 31. Dezem-

ber 2018. In dieser Zeit kön-

nen Teilnehmer bis zu drei

Motive hochladen. Das geht

über die Internetseite der

Ausstellung www.allesnurge-

klaut.lwl.org oder mittels

Hashtag und Markierung

auf dem eigenen Instagram-

Account (#allesnurge-

klaut_lwl @lwlindustriemu-

seum). Nach Einsendeschluss

ermittelt eine Fachjury auf

der Internetseite drei Gewin-

nerbilder. Auf Instagram

wählt das Publikum drei ei-

gene Favoriten.

Das Mitmachen lohnt sich:

Den sechs Siegern winken

Wertgutscheine für Fotodru-

cke des Wettbewerbs-Spon-

sors „meinfoto.de“. Die 60

beliebtesten Motive werden

ab März 2019 als Zaungale-

rie vor den Toren der Zeche

Zollern den Besuchern den

Weg zur Ausstellung weisen.

Außerdem ist eine Postkar-

tenserie mit den Gewinner-

bildern geplant.

Die Sonderausstellung „Alles

nur geklaut? Die abenteuer-

lichen Wege des Wissens“

zeigt vom 23. März bis 13.

Oktober 2019, wie Wissen

geschaffen, geteilt und ge-

schützt wird. Sie stellt Erfin-

der, Fälscher, Spione und

Whistleblower vor und

nimmt die Besucher mit auf

eine Zeitreise von der Antike

bis zur Gegenwart. Weitere

Informationen zur Ausstel-

lung und zum Fotowettbe-

werb auf www.allesnurge-

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Es geht um Fotos zum Thema Wissenstransfer. Foto: hie

Halloween im Allwetterzoo

Schauriges Fest

in MünsterMünster (pd/hie). Der All-

wetterzoo lädt in diesem

Jahr erstmalig zum Grusel-

spaß in tierischer Atmosphä-

re: Am 31. Oktober erwartet

die Besucher von 18.30 bis

23 Uhr ein Mix aus Grusel,

Unterhaltung, Edukation

und Gastronomie... alles un-

ter dem Motto „Halloween

im Zoo“. Zum Programm

gehören faszinierende Illumi-

nation, eine Horror-Ausstel-

lung im Pferdemuseum, eine

Grusel-Zone ab 16. Jahren

im Kinder- und Pferdepark,

Stockbrot und Lagerfeuer

am Landoisplatz, schaurige

Walk-Acts und vieles mehr...

Die Eintrittspreise sind

14,90 Euro für Erwachsene,

9,90 Euro für Studenten und

8,90 Euro für Kinder. Wer

verkleidet in den Zoo

kommt erhält 2 Euro Ermä-

ßigung auf den Eintrittspreis.

Wenn man im November

den Zoo bei einer Nachtfüh-

rung erleben möchte: Es gibt

noch freie Plätze für den 2.

und 16. November sowie für

die Dezembertermine.

Auch im Zoo wird Halloween gefeiert.

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● Borken

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Hochmoor●

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●● Hülsten●● Groß Reken●● Bhf. Reken

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Borken .................... 8.925Gemen ..................... 3.096Burlo .................... 1.188Weseke .................... 1.658Marbeck ................... 537Raesfeld ................... 2.515Erle ......................... 1.233Rhade ...................... 2.243Lembeck .................. 1.374Groß Reken .............. 1.990Klein Reken .............. 521Bahnhof Reken .......... 1.373Maria Veen ............... 1.125Heiden .................... 2.796Ramsdorf ................. 2.024Velen ....................... 2.420Südlohn ................... 1.802Oeding .................... 1.345Hochmoor ................ 755(Stand 01. 01. 2019) 38.920

Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) lässt der Stadtanzeiger regelmäßig undunabhängig eine Auflagenkontrolle durchführen. Damit erhält die werbetreibende Wirtschaft verlässlicheDaten für eine zielgenaue Werbung.

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Technische Daten / Digitale Datenübermittlung

AllgemeinGetrennt von den digitalen Druckunterlagen isteine schriftliche Auftragserteilung mit allen fürdie Auftragsabwicklung notwendigen Angabenerforderlich.

Außerdem ist dem Auftrag eine Kopie der Anzei-ge beizulegen und ein Ansprechpartner mit Te-lefonnummer (evtl. Rückfragen bei fehlerhaftenÜbertragungen) zu benennen.

Bei Anzeigen, die per ISDN oder auf Datenträgerübergeben werden, trägt der externe Herstellerdie Verantwortung für die Qualität der druck-technischen Aufbereitung.

Konventionell als Fotoabzüge oder Filmgelieferte Vorlagen und Anzeigen müssendigitalisiert werden; hierbei kann es zuQualitätseinbußen kommen! Als konventionelleVorlagen werden Drucke oder Fotoabzügebenötigt. Laser- oder Tintenstrahlausdrucke mitRastermotiven oder -flächen können für die Pro-duktion nicht verwendet werden.

Bitte senden Sie keine offenen Dateien. Wirübernehmen keine Verantwortung für dieWeiterverarbeitung und den Druck von An-zeigen und Grafiken, die in offenen Doku-menten gestaltet und an uns gesandt wurden.

FarbenHKS-Farben aus CMYK-Äquivalenten anlegen,keine RGB-, LAB- und Duplex-Daten, Pantoneoder eigene Zielfarbprofile verwenden.

Gesamtfarbauftrag: 220 % im CMYK-Composite

Dateiformate✔ PDF✔ EPS✔ PostScript (drucken in Datei)Bei jedem Format müssen die Schriften eingebundenbzw. in Zeichenwege umgewandelt sein.Offene Dateien können nicht verarbeitet werden!

Spaltenbreiten1spaltig ................................................ 43,5 mm2spaltig ................................................ 90,0 mm3spaltig .............................................. 136,5 mm4spaltig .............................................. 183,0 mm5spaltig .............................................. 229,5 mm6spaltig .............................................. 276,0 mm

AnsprechpartnerIsabell Raschke ................ Tel. 02861/944-180............................................ Fax 02861/944-289

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FTP ....... Die Zugangsdaten erfragen Sie bitteunter Telefon 02861/944-180.

Mail ....... [email protected]:: nnuurr ffüürr DDaatteennüübbeerrmmiittttlluunngg!!Anzeigenaauuffttrrääggee bitte an [email protected].

Bilddaten-MindestauflösungFarb- und Graustufen ........................... 300 dpiStrich ..................................................... 600 dpiStrich mit Raster ................................. 1200 dpi

SatzspiegelFormat ......................................... 318 x 470 mm

Satzspiegel ..................................276 x 418 mm

Spaltenzahl ....................................................... 6

Spaltenbreite ....................................... 43,5 mm

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Nienborg

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● Ottenstein ● Wüllen

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Prospektbeilagen

Durchführung von Beilagenaufträgen

Sämtliche Preise zuzüglich Mehrwertsteuer

Weiss Druck GmbH & Co. KGHans-Georg-Weiss-Straße 7

52156 Monschau

3 Werktagevor Erscheinen

maximal205 x 297 mm

Format Liefertermin VersandanschriftAnlieferbestimmungen

Preise /1.000 Ex. Stückgewicht bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g bis 60 g

Grundpreis ¤ 64,10 70,25 77,10 84,50 92,75

Ortspreis ¤ 54,50 59,75 65,50 71,85 78,85

11.. Die Durchführung ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Wenn Beilagen fürzwei oder mehr Firmen werben oder Fremdanzeigen enthalten, behält sich der Verlag die Ableh-nung oder Höherberechnung des Auftrages vor.

22.. Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss kann nicht eingeräumt werden. Bei Vorlage mehre-rer Beilagenaufträge für einen Tag können die Prospekte auch ineinandergesteckt der Stadtanzei-ger-Ausgabe beigefügt werden.

33.. Bei Teil- oder Gesamtbelegung erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis. Erscheint dieser Hin-weis versehentlich nicht, besteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung.

44.. Beilagen, die durch Format und Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils desStadtanzeigers erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die entweder durch Format oder

durch Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenteils erwecken, müssen auf hal-bes Hochformat gefalzt angeliefert werden.

55.. Die Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. DasEinlegen von Prospekten mit Leporello- oder Altar-Falz oder aufgeklebten Postkarten auf derAußenseite ist nicht möglich.

66.. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Für Beilagen an bestimmten Tagenleistet der Verlag jedoch keine Gewähr. Der Verlag haftet nicht für den Verlust einzelner Beilagenauf dem Vertriebswege. Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Bei-lagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden.

77.. Bei nicht termingerechter Anlieferung sowie bei nicht fristgerechtem Rücktritt behält sich derVerlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe vor.

Ihr Partner ... in Sachen Werbung für denWirtschaftsraum Borken und Umgebung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen undProspektbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

11.. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertragüber die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inse-renten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

22.. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuru-fen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist derAuftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeigeinnerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

33.. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

44.. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auf-traggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährtenund dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattungentfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

55.. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend inAnzeigen-Millimeter umgerechnet.

66.. Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Num-mern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen,müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitge-teilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werdenin der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

77.. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere An-zeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbarsind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

88.. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses -und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlich,sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oderbehördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Diesgilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigungbindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der

oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gege-benenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unter-schritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel,wenn sie

bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.

beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Ver-lag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieservor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

1188.. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebo-te die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigenwerden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wo-chen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, sendet der Verlag zurück, ohne da-zu verpflichtet zu sein.

1199.. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. DiePflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

2200.. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personendes öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand derSitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, be-stimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder ge-wöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebungunbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-halt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages verein-bart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen:a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die

Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.

b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfaltan, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt wird.

c) Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe, deren Auftraggeber in unserem Wirtschaftsraum an-sässig sind, amtliche Bekanntmachungen und Familienanzeigen werden zum ermäßigten Anzeigen-preis abgerechnet. Eine Provision kann Werbemittlern davon nicht gewährt werden. Diese Anzeigenwerden jedoch provisioniert, wenn die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt.

d) Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom

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Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab-lehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

99.. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beila-gen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagenfordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel üblicheDruckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

1100.. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigemAbdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nurin dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfürgestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat derAuftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenser-satzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubterHandlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprücheaus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadensund auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz undgrobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. EineHaftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Imkaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeitvon Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrläs-sigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenent-gelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vonvier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.

1111.. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkor-rekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer-den.

1122.. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

1133.. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Ta-ge nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste er-sichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falleine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungwerden nach der Preisliste gewährt.

1144.. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Ver-lag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück-stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel ander Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines An-zeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartesZahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbe-träge abhängig zu machen.

1155.. Der Verlag liefert mit der Rechnung für gestaltete Anzeigen auf Wunsch einen Anzeigenbeleg; beiWiederholungsanzeigen nur von der ersten Anzeige. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, sotritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung undVerbreitung der Anzeige.

1166.. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggebergewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hatder Auftraggeber zu tragen.

1177.. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch aufPreisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnen-den Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage

Werbungsmittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. DieWerbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Ab-rechnungen mit dem Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlaggewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben wer-den.

e) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres er-scheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Zusammenlegung von Unternehmenwird ausgeschlossen.

f) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzei-gen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschlussgetätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die An-sprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monatennach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden. Bei Nichterfüllung des Abschlusses er-folgt eine Nachbelastung.

g) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden,begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen un-genügenden Abdrucks.

h) Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes und der Ausgabespätestens bis zum Anzeigenschlusstermin, bei Beilagenaufträgen vier Wochen vor dem Streuter-min, zu übermitteln. Bei Abbestellung gehen ggf. bereits entstandene Herstellungs- oder Vorberei-tungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

i) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentli-chung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftragge-ber nach der ersten Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. Wird der Auftraggeber aufgrundeiner von ihm wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens abgegebenen Unterlassungserklärungoder Verurteilung auf Zahlung in Anspruch genommen, haftet der Verlag nur insoweit für Ersatz, alser den die Zahlung auslösenden Wettbewerbsverstoß bei der Bearbeitung einer in Auftrag gegebe-nen wettbewerbsrechtlich einwandfreien Anzeige vorsätzlich begangen hat. Gibt der Auftraggeberkeinen Hinweis auf einen Fehler in einer veröffentlichten Anzeige und erscheint eine wiederholteoder im Wesentlichen gleiche Folgeanzeige wettbewerbswidrig, ist eine Haftung des Verlages aus-geschlossen.

k) Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine textan-schließende Unterbringung blattbreiter Streifenanzeigen ist nur bei Formaten ab 80 mm Höhe undnur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Auswahl bestimmter Textseiten oder lokaler Berich-te und ein Ausschluss von Wettbewerbsanzeigen können nicht verbindlich vereinbart werden.

l) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Text und Bild der Anzeige übernimmt der Auf-traggeber die Haftung, er hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber istverpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Be-hauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu erstatten, und zwar nach Maßgabe der jeweilsgültigen Preisliste.

m) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch für laufendeAufträge wirksam, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.

n) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungenund Kollektiven Sonderpreise festzulegen. Bei Jahresabschlüssen von mindestens 150.000 mm istein Kundensonderrabatt möglich.

o) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Texte ergänzend zu derVeröffentlichung in Druckschriften ebenfalls in elektronischen Medien verbreitet werden.

p) Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Bei-lagenaufträge wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung inFällen höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens.

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Werner OßkoppMedienberaterTel. 02861/[email protected]

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Max Klein-ThebingMedienberaterTel. 02861/[email protected]

Alexander VortmannKundenserviceTel. 02861/[email protected]

Rita WittigKundenserviceTel. 02861/[email protected]

Anne InnigKundenserviceTel. 02861/[email protected]

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