Probenahme zur Bestimmung biologischer, mikroskopischer ... · 2. Deutsches Gesetzesrecht § 1a...

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Probenahme zur Bestimmung biologischer, mikroskopischer und toxikologischer Parameter

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Probenahme zur Bestimmungbiologischer, mikroskopischer

und toxikologischerParameter

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Zielstellung biologischer Untersuchungen

Proben für toxikologische Laboruntersuchungen• Feststellung von Hemmwirkungen von Inhaltsstoffen auf Testorganismen toxikologischer Aspekt

Proben für mikrobiologische Laboruntersuchungen• Erfassung des „Selbstreinigungspotentials“ ökologischer Aspekt• Erfassung fäkaler Verschmutzungen hygienischer Aspekt

Proben für algologische / mikroskopische Untersuchungen• Erfassung von Arten- und Individuenzahl ökologischer bzw. hygienischer Aspekt• Aufklärung von Vegetationsfärbungen ökologischer bzw. hygienischer Aspekt• Mikroskopische Untersuchung von Sonderproben ökologischer bzw. hygienischer Aspekt

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Rechtlicher Hintergrund I

1. Verfassungsrecht / Grundgesetz

• Artikel 1 (1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

• Artikel 2 (2): "Jeder hat das Recht auf Leben undkörperliche Unversehrtheit."

• Artikel 20 (1): "Die Bundesrepublik Deutschland ist eindemokratischer und sozialer Bundesstaat."

• Artikel 20a: "Der Staat schützt auch in Verantwortung fürdie künftigen Generationen die natürlichenLebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen derverfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung undnach Maßgabe von Gesetz und Recht durch dievollziehende Gewalt und Rechtsprechung."

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2. Deutsches Gesetzesrecht

§ 1a Wasserhaushaltsgesetz:"Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und alsLebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zubewirtschaften, daß sie dem Wohl der Allgemeinheit und imEinklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen undvermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen... unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltigeEntwicklung gewährleistet wird."

§ 7a Wasserhaushaltsgesetz:(1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nurerteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers sogering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils inBetracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technikmöglich ist. ... Die Bundesregierung legt durchRechtsverordnung ... Anforderungen fest, die dem Stand derTechnik entsprechen. ...

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Wasserhaushaltsgesetz

Abwasserabgabengesetz

Abwasserverordnung

Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift

Chemikaliengesetz

Gefahrstoffverordnung

Infektionsschutz-gesetz

Biostoff-verordnung

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Rechtlicher Hintergrund IIAnlage zu § 4 AbwasserverordnungAnalysen- und Meßverfahren (Auszug)

Nr. Parameter / Titel Verfahren4 Biologische Testverfahren

402 Daphniengiftigkeit GD in derOriginalprobe

DIN 38 412-L30 (Ausgabe März 1989)

403 Algengiftigkeit GA in derOriginalprobe

DIN 38 412-L33 (Ausgabe März 1991)

404 Bakterienleuchthemmung GL in derOriginalprobe

DIN 38 412-L34 (Ausgabe März 1991)

410 Erbgutveränderndes Potential (umu-Test)

DIN 38 415-T3 (Ausgabe Dezember 1996)

411 Fischgiftigkeit (Ei) in derOriginalprobe

DIN 38415-T 6 (Ausgabe September2001)

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Grüne Pflanzen

Modell eines vollständigen Ökosystemsnach ELLENBERG, 1973

Wärme, Licht

Saprovore

Mineralisierer

Symbionten Herbivore

Carnivore

Übercarnivore

Parasiten

Überparasiten

TOT

ÜBRIGE KONSUMENTEN

ZERSETZER

PRODUZENTEN

RAUMSTRUKTURSTRAHLUNGSTOFFE

Nähr-stoffe

sonstigeMineral-stoffe

WasserO2

CO2

MedienderenBewe-gungen

HöheFläche

Sub-strate

sonstigeAutotrophe

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3. EG-Recht• Richtlinie des Rates vom 16. Juni 1975 über die

Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für dieTrinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten(75/440/EWG), ABl. Nr. L 194/34 vom 25.7.1975

• Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1980 über die Qualität vonWasser für den menschlichen Gebrauch (80/778/EWG),ABl. Nr. 229/11 vom 30.8.1980

• Richtlinie des Rates vom 9. Oktober 1979 über dieMeßmethoden sowie die Häufigkeit der Probenahmen undder Analysen des Oberflächenwassers für dieTrinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten(79/869/EWG), ABl. Nr. L 271/44 vom 29.10.1979

• Richtlinie des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualitätder Badegewässer(76/160/EWG)

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RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHENPARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen derGemeinschaft im Bereich derWasserpolitik

3. EG-Recht

4. Technische Normen (Auswahl)A n gab e vo n A n alysen erg eb n issen D IN 3 8 4 0 2 , T e il 1P ro b en ah m e E N 2 5 6 6 7 -2P ro b en ah m e vo n A b w asser D IN 3 8 4 0 2 , T e il 1 1P ro b en ah m e au s steh en d en G ew ässern D IN 3 8 4 0 2 , T e il 1 2P ro b en ah m e au s G ru n d w asserle ite rn D IN 3 8 4 0 2 , T e il 1 3P ro b en ah m e vo n R o h w asse r u n d D IN 3 8 4 0 2 , T e il 1 4T rin k w asserP ro b en ah m e au s F ließg ew ässe rn D IN 3 8 4 0 2 , T e il 1 5

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4. Technische Normen (Auswahl)Allgemeine Hinweise zur Planung,Durchführung und Auswertungbiologischer Testverfahren

EN ISO 5667-16

Bestimmung der Hemmwirkung vonWasserinhaltsstoffen auf Bakterien:Pseudomonas-Zellvermehrungs-Hemmtest

DIN 38 412, Teil 8

Bestimmung der nicht akut giftigenWirkung von Abwasser gegenüberDaphnien über Verdünnungsstufen

DIN 38 412, Teil 30

Bestimmung der nicht giftigen Wirkungvon Abwasser gegenüber Grünalgen(Scenedesmus-Chlorophyll-Fluoreszenztest) überVerdünnungsstufen

DIN 38 412, Teil 33

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4. Technische Normen (Auswahl)Bestimmung der Hemmwirkung von Abwasser aufdie Lichtemission von Photobacteriumphosphoreum -Leuchtbakterien-Abwassertest mitkonservierten Bakterien

DIN 38 412, Teil 34

Bestimmung der Hemmwirkung von Abwasser aufdie Lichtemission von Photobacteriumphosphoreum - Leuchtbakterien-Abwassertest;Erweiterung des Verfahrens

DIN 38 412, Teil 341

Bestimmung der Hemmwirkung von Wasser aufdas Wachstum von Bakterien (Photobacteriumphosphoreum -Zellvermehrungs-Hemmtest)

DIN 38 412, Teil 37

Bestimmung des erbgutverändernden Potentialsvon Wasser- und Abwasserinhaltsstoffen mit demumu-Test

DIN 38 415, Teil 3

Giftigkeit gegenüber Fischen. Bestimmung dernicht akut giftigen Wirkung von Abwasser auf dieEntwicklung von Fischeiern überVerdünnungsstufen

DIN 38 415, Teil 6

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Hinweise zum ArbeitsschutzVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz

bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen(Biostoffverordnung - BioStoffV)

Vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50)

§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung...Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten inderen Gefahrenbereich...

§ 2 Begriffsbestimmungen...Ab- und Umfüllen, Mischen und Abtrennen sowie das innerbetrieblicheBefördern, das Lagern einschließlich Aufbewahren, das Inaktivieren und dasEntsorgen. Zu den Tätigkeiten zählt auch der berufliche Umgang mitMenschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen undMaterialien, wenn bei diesen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe freigesetztwerden können und dabei Beschäftigte mit den biologischen Arbeitsstoffendirekt in Kontakt kommen können.

§ 11 Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstungen...erforderlichen Hygienemaßnahmen zur Desinfektion und Dekontaminationzu treffen und persönliche Schutzausrüstungen einschließlich geeigneterSchutzkleidung zur Verfügung zu stellen

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Quellen mikrobieller Kontaminationenin Oberflächengewässern

Einleitung gereinigter Abwässer:Keimreduktion bei Bakterien nur etwa um den Faktor 100Viren werden kaum zurückgehaltenNotwendig wäre eine Keimreduktion um den Faktor1 Million !!!

Infektionsschutzgesetz § 41 Abwasser(1) Die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben darauf hinzuwirken, dassAbwasser so beseitigt wird, dass Gefahren für die menschlicheGesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen.

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Quellen mikrobieller Kontaminationenin Oberflächengewässern

Einleitung ungereinigter Abwässer und Fäkalien ausHaushalten, der Landwirtschaft und der Schiffahrt:

z. B. BakterienBacillus anthracisClostridium botulinumClostridium perfringensClostridium tetaniCorynebacterium diphtheriaeLeptospira interrogansMycobacterium spec.PneumokokkenMeningokokkenStreptokokkenStaphylokokkenPseudomonadenSalmonellenShigellenVibrio cholerae

V ir e nH e p a t it is A u n d BE n te ro v ire nIn f lu e n z aP o lio v ire n

P ilzeC andida alb icansTrichophyton spec.

ParasitenSpulwurmBandwürmer

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Was ist Toxikologie ?το ξ ικου = P fe ilg ift

Toxikologie ist die Lehre von den schädlichen Wirkungenchemischer Substanzen auf lebende Organismen.

Paracelsus: Alle Dinge sind G ift und nicht ohn‘ G ift,al lein die Dosis macht,

dass ein Ding kein Gift ist.

Teilgebiete der Toxikologie• Arzneimitteltoxikologie• Suchtmitteltoxikologie• Nahrungsmitteltoxikologie• Gewerbetoxikologie

• Umwelttoxikologie• Akzidentelle Toxikologie / Forensische Medizin• Wehrtoxikologie• Strahlentoxikologie

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Eine Substanz, welche lediglich durch ihre qualitativeBeschaffenheit unter allen Umständen geeignet wäre, dieGesundheit zu zerstören, existiert nicht.

Die gesundheitszerstörende Wirkung ist vielmehr stets einerelative; sie ist nicht bloß von der Qualität, sondern auch vonanderen Bedingungen, insbesondere von der Quantität desbeigebrachten Stoffes und von der körperlichenBeschaffenheit der Person, welcher derselbe beigebrachtworden ist, abhängig.

Je nach Verschiedenheit der in Frage kommendenBedingungen kann derselbe Stoff bald alsgesundheitszerstörend, bald nur als gesundheitsschädlich, baldals durchaus unschädlich, endlich sogar als Heilmittelerscheinen. Deutsches Reichsgericht, Leipzig, 14.01.1884

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Einsatzmöglichkeiten biologischerTestverfahren

Untersuchungsobjekt Anwendungsbereich

Trinkwasser Mögliche Toxizität (Störfälle)

Abwasser

• Toxizität des Rohabwassers (Schutz derBelebungsstufe)

• Einleiterkontrolle (Störfälle)• Abwasserbewertung (Abwasserabgabe)

Oberflächengewässer

• Wirkung von Abwassereinleitungen• Toxizität des Wassers (Störfälle)• Wirkung von Stoffen im Gewässer (u.a.

Bioakkumulation)• Änderung der ökosystemaren Struktur (u.a.

Eutrophierung, Artenrückgang)

Grundwasser• Toxizität des Grundwassers (Störfälle)• Änderung der Grundwasserfauna durch

Stoffeinträge

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Einsatzmöglichkeiten biologischerTestverfahren

Untersuchungsobjekt Anwendungsbereich

Wirkstoffe

• Toxikologische Bewertung• Ökotoxikologische Bewertung• Beziehung zwischen Struktur und Wirkung

(QSAR)

Stoffgemische• Toxikologische Bewertung• Ökotoxikologische Bewertung

Organismen• Bioakkumulationsprozesse• Effektmonitoring

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Durchführung von Biotests

definiert

Nicht definiert

Chemikalientest

Abwassertest

wasserlöslicheluierbar

Probe Testorganismen EffektVerdünnung

Elution

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Ökotoxikologische TestkriterienChemikalientest

ECx Effective concentration Ist die Konzentration,

bei der innerhalb der

Testzeit der geprüfte

Effekt eintritt

ICx Inhibitory concentration Spezialfall von ECx

prozentuale Angabe

der Hemmwirkung

gegenüber Kontrolle

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Ökotoxikologische Testkriterien

Abwassertest

G-Wert Giftigkeit Die Verdünnungsstufe, bei der

erstmals weniger als 20 % des

zu prüfenden Effekts

zu beobachten ist.

DIN-Verdünnungsreihen Originalprobe

1 : 2 und Vielfache

1 : 3 und Vielfache

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Toxikologische Probenahme

Ziel: Erfassung der Giftwirkung auf Testorganismen

Probenentnahme

1. Entnahmeflaschensaubere Glasflaschenkeine Schliffflaschen !möglichst große Probemenge !!!

� Wichtig: Besondere Beobachtungen im Verhaltenanderer Organismen sowie der Umgebung derProbenahmestelle protokollieren !!!

2. Entnahme von der Wasseroberfläche2.1 Keine gemeinsame Flasche für chemische und toxikologische Proben.2.2 Immer zuerst toxikologische Probe entnehmen.2.3 Entnahmeflasche nicht mit Probenwasser ausspülen und nur zu 9/10 füllen.2.4 Bei stehenden oder langsam fließenden Gewässern: Flasche am unteren Ende

festhalten, während der Füllung langsam von sich fortbewegen(Flaschenöffnung stets unter der Wasseroberfläche); bei größererFließgeschwindigkeit oder vom fahrenden Boot aus: Flasche der Strömungentgegenhalten.

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Toxikologische Probenahme3. TiefenprobenWasserschöpfer verwenden (verschiedene Konstruktionsprinzipien)

4. SedimentGreifer oder Schlammstecher

5. AbwasserprobenMöglichst mit Einmalhandschuhen arbeiten !Immer Desinfektionsmittel bei sich führen (ggf. 70 % Alkohol) !Flaschen immer entsprechend beschriften !

Transport und AufbewahrungProben so schnell wie möglich ins Labor !Kühl lagern: bis zu 2 Tagen im Kühlschrank oder

bis zu 2 Wochen im Gefrierschrank

6. Bodendiverse Grabwerkzeuge

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Merkblattzum Probentransport für Proben, die Biotestsunterzogen werden

Rechtsgrundlage: EN ISO 5667-16 vom Februar 1999DIN 38 415 Teil 6(LAWA-AQS-Merkblatt P 9/1)

AllgemeinesDie Ergebnisse des Fischeitests nach DIN 38 415 Teil 6 werden zurBerechnung der Abwasserabgabe herangezogen. Die Qualitätssicherung derProbenahme ist somit von hervorragender Bedeutung.

Probennahme und -transportDie Probenbehälter sind beim Transport vor Bruch, Erwärmung,Verunreinigung und Verwechslung zu schützen. Beim Transport inschmelzendem Eis sind wasserfeste Beschriftungen / Etiketten zuverwenden.

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Merkblattzum Probentransport für Proben, die Biotestsunterzogen werden

Es ist auf eine ununterbrochene Kühlkette von der Probenahme bis zur Testungim Labor zu achten:

1. Die Proben sollten ohne Verzögerung zum Labor transportiert werden.2. Eine Lagerung bei Zimmertemperatur (maximal 25 °C) sollte 12 Stundennicht überschreiten.3. Die gebräuchlichste Art der Konservierung ist die Kühlung auf 0 – 5 °C.Die Kühlung sollte möglichst bald nach Probenahme einsetzen.

Die Proben sind im Dunkeln aufzubewahren.

DokumentationDer Probenehmer hat auf dem Probenahmeprotokoll zu vermerken, ob, wieund wie lange die Proben gekühlt wurden.In gleicher Weise ist bei der Probenannahme im Labor die Kühlung zudokumentieren.

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Was sollen und können Biotests ?

• Ziel: Schutz von Lebensräumen bzw.Lebensgemeinschaften vor gefährlichenStoffen bzw. Stoffgemischen

• Weg: Untersuchung der Wirkung von Stoffenbzw. Stoffgemischen auf ausgewählteTestorganismen in verschiedenen trophischenNiveaus• Probleme: Jeder Biotest steht zunächst für sich allein,Biotests lassen sich nicht direkt miteinandervergleichen oder gar verrechnen, sie ergänzen sichgegenseitig. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse vomLabor in das Ökosystem ist unsicher.

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Fischeigiftigkeit GFEi in der Originalprobe

Testorganismus: Zebrabärbling Danio rerio

Testkriterium: Tod bzw. Fehlentwicklung derEmbryonen

Vorschriften: DIN 38 415-T6

Testdauer: 48 Stunden

Probenmenge: 100 mlGenehmigungs- bzw. Anzeigepflicht nach §§ 8 bzw. 8a Tierschutzgesetz

Die Biotests im Zentrallabor

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Die Biotests im ZentrallaborAlgentest

Testorganismus: Grünalge Desmodesmus subspicatus

Testkriterium: Hemmung/Förderung des Wachstums

Vorschriften: DIN 38 412 Teil 9 ChemikalientestDIN 38 412 Teil 33 Abwassertest

Testdauer: 72 Stunden

Probemenge: 500 - 750 ml

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Die Biotests im ZentrallaborDaphnientest

Testorganismus: Kleinkrebs Daphnia magna

Testkriterium: Schwimmfähigkeit / Schwimmunfähigkeit

Vorschriften: DIN 38 412 Teil 11 ChemikalientestDIN 38 412 Teil 30 Abwassertest

Testdauer: 24 Stunden

Probemenge: 250 - 300 ml

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Die Biotests im ZentrallaborLeuchtbakterientest

Testorganismus: marines BakteriumAliivibrio fischeri(Photobacterium phosphoreum)(Vibrio fischeri)

Testkriterium: Hemmung des Leuchtens

Vorschriften: DIN 38 412 Teil 34

Testdauer: 30 Minuten

Probemenge: 20 - 50 ml

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Die Biotests im Zentrallabor

Leuchtbakterien-Wachstumshemmtest

Testorganismus: marines BakteriumAliivibrio fischeri(Photobacterium phosphoreum)(Vibrio fischeri)

Testkriterium: Hemmwirkung auf Zellvermehrung

Vorschriften: DIN 38 412 Teil 37

Testdauer: 16 Stunden

Probemenge: 500 ml

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Die Biotests im ZentrallaborLemna-Test

Testorganismus: Wasserlinse Lemna minor

Testkriterium: Wachstum und Vermehrung

Vorschriften: DIN-Entwurf

Testdauer: 7 Tage

Probemenge: 500 ml

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Beispiel für FischeitestKeine Entwicklungshemmung

Entwicklungshemmung bzw. Tod

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Beispiel für Chemikalientest (Algen)

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Beispiel für Abwassertest (Algen)

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Franz-Liszt-Straße

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Spielplatz Jena 1996 (Kenntnis der Örtlichkeit)

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MikrobiologischeGewässeruntersuchungen

Ziel: Erfassung des "Selbstreinigungspotentials" ökologischer AspektErfassung fäkaler Verschmutzungen hygienischer Aspekt

Probenentnahme1. Entnahmeflaschensterile Glasflaschen (Sterilisation 2 h bei 180 °C), im Havariefall genügt saubere Flaschekeine Schliffflaschen ! Probenmenge: 500 - 1000 ml2. Entnahme von der Wasseroberfläche2.1 Keine gemeinsame Flasche für chemische und mikrobiologische Proben.2.2 Immer zuerst mikrobiologische Probe entnehmen.2.3 Sterile Entnahmeflasche nicht mit Probenwasser ausspülen und nur zu 9/10

füllen.2.4 Bei stehenden oder langsam fließenden Gewässern: Flasche am unteren Endefesthalten, während der Füllung langsam von sich fortbewegen (Flaschenöffnung stetsunter der Wasseroberfläche); bei größerer Fließgeschwindigkeit oder vom fahrendenBoot aus: Flasche der Strömung entgegenhalten.

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MikrobiologischeGewässeruntersuchungen

3. TiefenprobenSterilwasserschöpfer verwenden (verschiedene Konstruktionsprinzipien)

4. SedimentGreifer oder Schlammstecher, aseptisches Arbeiten nicht möglich

5. AbwasserprobenMöglichst mit Einmalhandschuhen arbeiten !Immer Desinfektionsmittel bei sich führen (ggf. 70 % Alkohol) !Flaschen immer entsprechend beschriften !

TransportProben so schnell wie möglich ins Labor !Kühl lagern !Sofort verarbeiten!!!

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Einfluß der Lagerungsbedingungen

Verhalten heterotropher Bakterien bei Lagerung der Wasserproben bei 20 °C bzw. 4 °C

0100000200000300000400000500000600000

0 10 20 30 40 50 60Lagerungsdauer (h)

Kol./ml

4 / 20 °C4 / 4 °C22,5 / 20 °C22,5 / 4 °C

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Einfluß der Lagerungsbedingungen

Verhalten coliformer Bakterien bei Lagerung der Wasserproben bei 20 °C bzw. 4 °C

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0 10 20 30 40 50 60Lagerungsdauer (h)

Kol./ml

4 / 20°C4 / 4 °C22,5 / 20 °C22,5 / 4 °C

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Algologische Untersuchungenin der TLUG• Erfassung von Individuenzahl und Artenspektrum inFließ- und Standgewässern mit dem Ziel der Bioindikation• Erfassung von Individuenzahl und Artenspektrum mit demZiel der Qualitätsüberwachung von Brauchwassertalsperren• Erfassung von Individuenzahl und Artenspektrum mitdem Ziel der Qualitätsüberwachung von Badegewässern

„ökologische Bewertung vonOberflächengewässern anhand derZusammensetzung, Abundanz und Biomassedes Phytoplanktons“ nach EU-WRRL

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AlgologischeGewässeruntersuchungen

Erfassung von Individuenzahlund Artenspektrum in Gewässern ohneNutzung

Bioindikation

Erfassung von Individuenzahl undArtenspektrum in genutzten Gewässern(z. B. Badegewässern)

hygienischer Aspekt

Ziel:

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Algologische Probenahme

1. Entnahmeflaschenbraune Glasflaschen, im Havariefall reicht auch normale FlascheProbenmenge: 50 - 250 ml

2. Entnahme von der Wasseroberfläche2.1 Keine gemeinsame Flasche für chemische und biologische Proben.2.2 Immer zuerst biologische Probe entnehmen.2.3 Entnahmeflasche nur zu 9/10 füllen.2.4 Bei stehenden oder langsam fließenden Gewässern: Flasche am unteren

Ende festhalten, während der Füllung langsam von sich fortbewegen(Flaschenöffnung stets unter der Wasseroberfläche); bei größererFließgeschwindigkeit oder vom fahrenden Boot aus:Flasche der Strömung entgegenhalten.Für rein qualitative Proben Entnahme auch mit Planktonnetz.

3. TiefenprobenWasserschöpfer verwenden (verschiedene Konstruktionsprinzipien)

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Algologische Probenahme

4. KonservierungWenn möglich, eine konservierte und eine Lebendprobe insLabor bringen. Konservierung erfolgt mit Lugolscher Lösung(Jod-Jodkalium), ca. 5 Tropfen auf 100 ml (Cognac-Färbung).

Transport

Proben so schnell wie möglich ins Labor!

Kühl und dunkel lagern !

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Arbeitsschritte bei der qualitativen undquantitativen Phytoplanktonanalyse

Sedimentationsverfahren nach UTERMÖHL

Probenahme

Ansetzen derSedimentationskammern,

Diatomeenschalen-Präparat

AuszählungBestimmung

Fixierung

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Diatomeenschalen-Präparat

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Vegetationsfärbungen

Haematococcus pluvialis

Chromatium okenii

Thiospirillum jenense

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Vegetationsfärbungen

Euglena sanguinea

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Vegetationsfärbung durch Euglenasanguinea

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Vegetationsfärbungen

Oscillatoria rubescens

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Blaualgenmassenentwicklungen

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Blaualgenmassenentwicklungen

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Blaualgenmassenentwicklungen

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Blaualgenmassenentwicklungen

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MikroskopischeSonderuntersuchungen•Möglichst exakte Angabe des Verdachts

•Möglichst viel bzw. vielseitigesMaterial

•Proben nicht lange lagern

•Wenn Lagerung notwendig, dannmöglichst lichtgeschützt, trocken undkühl

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Organismen in einerWasserversorgungsanlage

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Organismen in einerWasserversorgungsanlage

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Gewässerverfärbung

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Sonderprobe

Sonderprobe Chironomideneier

Ei frühes Embryonalstadium spätes Stadium

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Sonderprobe Saale 2001

Hellfeldbild Mehrkanalbild

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Microcystis auf Aststück

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Sonderprobe Weimar 2005

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Sonderprobe Weimar 2005

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Sonderprobe Altenburger Land

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Luftstaub (TLUG)

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Luftstaub (Weimar)

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Luftstaub (Erfurt)

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Luftpartikel (Pollen)

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Luftpartikel (Pollen)

Kiefer

Birke

Kastanie

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Die Zukunft hat viele Namen.Für die Schwachen ist sie dasUnerreichbare.Für die Ängstlichen ist sie dasUnbekannte.Für die Tapferen ist sie dieChance.V. Hugo