Die Naturgesetze der Sprache Reinhard Köhler Universität Trier tacos-22.
Probevorlesung an der Universität Trier
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Probevorlesung an der Universität Trier
Grundrechte
2. Teil: Allgemeine Grundrechtslehren
I. Rechtliche Dimensionen
(…)
4. Teilhabe- und Anspruchsrechte
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Teilhabe- und Anspruchsrechte
Übersicht zur heutigen Veranstaltung
1. Einführungsfällea. Anspruchsrechte: „Hartz IV“
b. Teilhaberechte: „Numerus clausus“
2. Anspruchs- und Teilhaberechte im GGa. Ausdrückliche Ansprüche
b. Teilhabe- und Leistungsdimensionen anderer Grundrechte
3. Systematisierungena. objektive Gehalte und subjektive Rechte
b. status negativus und status positivus
4. Zusammenfassung
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Teilhabe- und Anspruchsrechte
1. Einführungsfällea. Anspruchsrechte
„Hartz IV“• BVerfG
• 20.Oktober 2009
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Teilhabe- und Anspruchsrechte
1. Einführungsfällea. Anspruchsrechte
Merke: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
„Der Staat garantiert jedem Menschen das Existenzminimum.“
„Der Gesetzgeber muss das ALG II anhand des statistisch ermittelten Verbrauchs des unteren Quentils der Bevölkerung ohne Abschläge oder Abzüge von Einzelposten berechnen.“
i.V.m. Art. 20 I GG
??
1. Ableitung von subjektiven Ansprüchen
2. Inhalt offen
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Teilhabe- und Anspruchsrechte
1. Einführungsfälleb. Teilhaberechte
„Numerus clausus“• BVerfGE 33, 303
• 1972
• Problem:• Viel weniger Medizinstudienplätze als Bewerber
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Teilhabe- und Anspruchsrechte
1. Einführungsfälleb. Teilhaberechte
Merke: „Jeder Deutsche hat das Recht, seinen … Ausbildungsplatz frei zu wählen.“
„Der Staat ist verpflichtet, ausreichend Studienplätze zu schaffen.“
wg. sozialstaatlicher Entwicklung
i.V.m. Art. 3 I GG
2. Ableitung von subjektiven
Ansprüchen
„Dies kann ein Bewerber einklagen.“
„Ein Bewerber hat Anspruch auf ein faires Zulassungsverfahren.“
1. Objektive Wertordnung
3. Inhalt offen4. Zumindest
gleiche Teilhabe
??nur bei evidentem Verstoß
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Teilhabe- und Anspruchsrechte
2. Anspruchs- und Teilhaberechte im GG
a. Ausdrückliche Ansprüche:• Teilhabe an staatlichen
Institutionen• Art. 19 IV GG• Art. 101 I 2 GG• Art. 103 I GG• Art. 33 II GG• Art. 38 GG
• Teilhabe an gesellschaftlichem Leben
• Art. 3 II 2 GG• Art. 6 V GG
• Anspruch• Art. 6 IV GG• Art. 16a GG
b. Dimension anderer Grundrechte:• Art. 12 GG
• „Numerus clausus“• Anspruch auf Konzession
• Art. 5 III GG• gleiche Teilhabe der Professoren
• Art. 1 I GG i.V.m. Sozialstaat• Existenzminimum
• Art. 2 II GG• „Bioresonanztherapie“
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Teilhabe- und Anspruchsrechte
3. Systematisierungena. objektive Gehalte und subjektive Rechte
Grundrecht
objektive Pflichten des Staates
subjektive Rechte des Einzelnen
Abwehransprüche„negative
Kompetenznormen“
Leistungsansprüche
Teilhabeansprüche
Schutzpflichten
Gewährleistungspflichten
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Teilhabe- und Anspruchsrechte
3. Systematisierungenb. status negativus und status positivus
status negativusAbwehrrechte
status passivusGehorsamspflichten
status positivusLeistungsansprüche
status activusTeilhabe an
politischer Gestaltung
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Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Teilhabe- und Anspruchsrechte
4. Zusammenfassung
• Das GG kennt neben den Abwehrrechten auch einige (eher wenige) Anspruchsrechte.
• Aus den Grundrechten lassen sich auch Anspruchsdimensionen ableiten.
• Nur im Ausnahmefall verdichtet sich ein Grundrecht zu einem konkreten Leistungsanspruch.
• Häufiger kann man einem Grundrecht i.V.m. Art. 3 I GG einen Anspruch auf gleiche Teilhabe entnehmen.
• Leistungs- und Teilhaberechte lassen sich als status positivus verstehen oder auch als subjektivrechtliche Seite der objektiven Schutzpflichten.