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'5 Grontmij Proj ;ekt Groß Bo:rstel B-Pl ' an Verfahren Groß Borstel 25 Boden I Altlasten zusammenfassender Bericht GrontmlJ GmbH Harbtrger Sb'aße 25 21600 Stade

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Proj;ekt Groß Bo:rstel B-Pl'an Verfahren Groß Borstel 25

Boden I Altlasten zusammenfassender Bericht

GrontmlJ GmbH

Harbtrger Sb'aße 25 21600 Stade

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Impressum

Auftraggeber:

Auftragnehmer:

Bearbeitung:

Gront mij GmbH Niederlassung Stade Harburger Straße 25 21680 Stade

Bearbeitungszeitraum: November 201 1 bis November 2012

www.gronmlj.de

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Inhaltsverzeichnis

Seite

lnhal.tsverzeichnis

1 Aufgabenstellung 1

2 Vorliegende Informationen und Gutachten 2

2.1 Ehemaliger Güterbahnhof 2

2.2 KG V-Fläche 2

3 zusammenfassende Beschreibung des derzeit igen Kenntnisstandes zur Schadstoff belastung des Untergrundes 4

3.1 Ehemaliger Güterbahnhof 4

3.2 KG V-Fläche 5

4 Weitere Vorgehensweise im Rahmen des B-Plan Verfahrens. 8

4.1 Ehemaliger Güterbahnhof 8

4.1.1 Kontam inationsflächen 8

4.1.2 Allgemeine nutzungsabhängige Vorgehensweise 9·

4.2 KG V-Fläche 9·

4.2 .1 Kontam inationsflächen 9 4.2.2 Allgemeine nutzungsabhängige Vorgehensweise 9

Ge$<1mtZahl Sei~n 1 a 0963-10·048 • 1211 19-0roß Borstel_a.Plart_zusanmenfassender Seich. Seite 1 www.gron1mij.de

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Inhaltsverzeichnis

AbbUdungsverzeichnis

Abbildung 1.1: Entwurf des B-Planes Groß Borste! 25 (Stand 10.11.2011) mit Kennzeichnung der Teilflächen „ehemaliger Güterbahnhof' und „KG V-Fläche" sowie den Kontam inationsflächen

Abbildung 2.1: Lage der Altlastenverdächtigen Flächen, erstellt durch BSU, U 25, ohne

Seite

Maßstab 3

Abbildung 3.1: Auffüllungshistorie und - mächtigkeit im Bereich der KGV-Fläche 5

Abbildung 4.1: KGV-Fläche mit Unterteilung gemäß vorgesehenen Nutzung, ohne Maßstab 10

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Entwurf des B-Planes Groß Borstel 25 (Stand 10.11.2011) mit Kennzeich· nung der Teilflächen ,;ehemaliger Güterbahnhof' und „KG V-Fläche" sowie der Kontam inationsflächen

Anlage 2:

Anlage 3 :

Anlage 4:

Besprechungsprotokoll vom 08.02.2011

Besprechungsprotokoll vom 02.03 .. 2011

Besprechungsprotokoll vom 13.05.2011

Anlage 5: Schreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umwelt­schutz, Bodenschutz I Altlasten; U 25 zur Bebauung der AvF 6440-043/00 im Bereich des B-Plangebietes Groß Borstel 25 vom 07.12.2011

Anlage 6: Besprechungsprotokoll vom 14.02 .. 2012

Anlage 7: Schreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umwelt­schutz, Bodenschutz I Altlasten; U 25 zur „KG V-Fläche" vom 08.08.2012

Anlage 8: Email der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, Bodenschutz I Altlasten; U 23 zur .„KG V-Fläche" vom 24.08.2012

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M 1 : 2.500

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

BBodSchV

GOK

KF KW

M

MKW

n.a.

n.n.

PAK

PSM

Bundesbodenschutzverordnung

Geländeoberkante

Kontam inationsfl äche

Kohlenwasserstoffe

Maßstab

Mineralölkohlenwasserstoffe

nicht analysiert

nicht nachweisbar

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Pflanzenschutzmittel

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Aufgabenstellung

1 Aufga.benstell u ng

Di plant die Etablierung einer Wohnbebauung im Bere1c es e ema 1gen u er a n o es 1m am urger Stadtteil Groß Borste!. Zusätzlich ist eine Wohnbebauung auf einer angrenzenden derzeit durch Kleingärten genutzten Fläche (sog. „KGV­Fläche") vorgesehen. Für dieses Areal wird derzeit das Bebauungsplanverfahren Groß Borstel 25 durchgeführt (vgl. Abbildung 1.1 ).

Abbildung 1.1: Entwur:1 des 8-Planes Groß Borstel 25 (Stand 10.11.2011) mit Kennzeichnung der Teilflächen „ehemaliger Güterbahnhof" und „KGV-Fläche" sowie den Kontamina­tionsflächen

Im Hinblick auf den Themenkomplex Boden/Altlasten soll für das o. g. B-Planvertahren ein zusammen­fassender Bericht mit Darstellung des aktuellen Sachstandes erstellt werden.

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2 Vorliegende Informationen und Gutachten

2 vorliegende Informationen und Gutachten

2.1 Ehemaliger G Uterbahn hof

Vom ehemaligen Eigentümer des zuvor als Güterbahnhof genutzten Areals wurde eine systematische abgestufte Alt lastenerkundung vorgenommen. Im Rahmen dessen wurden folgende relevanten Gutach­ten angefertigt:

• Historische Recherche des Standortes 5111 Hamburg - Lokstedt, GeoC GmbH, 1998

• Orientierende Untersuchung Standort 5111 Hamburg-Lokstedt, GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH, 2000

• Detailuntersuchung des Standortes 5111 Hamburg-Lokstedt, von der Firma Dr. Köhler & Dr. Pommerening, 2003

• Ergänzende Detailuntersuchung, Freie und Hansestadt Hamburg, Standort Nr. 5111 , Gbf. HH­Lokstedt, Hanseatisches Umweltkontor, 201 O

Als Ergebnis dieses Prozesses wurden vier Kontaminationsflächen ausgewiesen.

Vom derzeitigen Eigentümer wurden Untersuchungen auf Pflanzen· schutzmittel im Grundwasser sowie eine erpru ung er e astungssituat ion im Umfeld einer zuvor ausgewiesenen Kontaminationsfläche {KF 2) vorgenommen. Die Ergebnisse wurden in folgendem Be­richt beschrieben:

• Projekt Groß Borstel, Alt lastenuntersuchungen, Grundwasseruntersuchungen auf Pflanzenschutz­mittel, Grontmij GmbH, 15.06.2011

Die Fläche wird im Altlastenhinweiskataster der BSU unter der Nummer 6440-003104 geführt (vgl. Abbildung 2 .1 ).

2.2 KG V-Fläche

Im Bereich der KGV-Fläche wurde im Auftrage der eine Historische Recher-che durchgeführt. Ziel war es, Hinweise auf d ie Auffüllungshistorie sowie ggf. ehemals vorhandene In­dustriebetriebe o. ä. zu recherchieren. Die Ergebnisse wurden in folgendem Bericht beschrieben:

• Projekt Groß Borste!, Östliche Erweiterungsf läche, Alt lastenuntersuchungen, Historische Erkun­dung, Grontmij GmbH, 09.03.2011

Zu beachten ist, dass das Untersuchungsgebiet dieses Berichtes zusätzlich auch Flächen öst lich des B­Plangebietes beinhaltet

Im Jahre 2012 wurden auf der KG V-Fläche orientierende Altlastenuntersuchungen vorgenommen. Die Ergebnisse wurden in folgenden Berichten beschrieben:

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2 Vorliegende Informationen und Gutachten

• Projekt Groß Borstel, KGV Flächen, Orientierende Altlastenuntersuchungen, Grontmij GmbH, 25.05.201 2

• Projekt Groß Borstel, KGV Flächen, Orientierende Altlastenuntersuchungen, inkl. Grundwasserun­tersuchungen, Grontmij GmbH, 20.07.2012

Die Fläche wird im Alt lastenhinweiskataster der BSU unter der Nummer 6440-043/00 gefühn (vgl. Abbildung 2.1 ).

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Abbildung 2. 1 :: Lage der Altlastenverdächtigen Flächen, erstellt durch BSU, U 25, ohne Maßstab

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3 zusammenfassende Beschreibung des derzeitigen Kenntnisstandes zur Schadstoffbelastung des Untergrundes

3 zusammenfassende Besch·reibung des derzei1tigen Kenntnis­standes zur Schadstoffbelastung des Untergrundes

3.1 Ehemaliger Güterbahnhof

Das Areal wurde über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten als Güterbahnhof genutzt. Ausgehend von dieser potenziell altlastenrelevanten Nutzung wurden vom ehemaligen Grundstückseigentümer im Zeitraum seit 1998 systematische Untersuchungen zur Erfassung der ökologischen Altlasten vorge­nommen. Als Ergebnis dieses Proz.esses wurden folgende vier Kontaminationsflächen (KF} ausgewie­sen:

• KF 02: Schrottplatz, Autoverwertung

• KF 24: Unterirdische Tanks

• KF 36: Montagehalle

• KF 50: Lagerfläche für Brückenbalken und Pallhölzer

Im Bereich der Kontaminationsfläche (KF 02) sind kleinräumig hohe PAK- (max.> ca. 19.000 mg/kg gern. EPA) und MKW-Gehalte (max. ca. 21.000 mg/kg} nachgewiesen worden (vgl. Anlage 1, „relevan­ter Bereich"). Diese Gehalte wurden in einem Tiefenniveau bis ca. 3, 1 m u. GOK festgestellt. Im Rah­men der Geländeuntersuchungen wurden u. a. „Teerpappen" angesprochen. Eindeutige Informationen liegen diesbezüglich aber nicht vor. Des Weiteren wurde in einer Grundwasseruntersuchung des ehe­maligen Eigentümers eine erhöhte PAK-Konzentration im Grundwasser von 0,546 µgA nachgewiesen. Dieser Sachverhalt wurde in 2011 überprüft und bestätigt. In der im Abstrom der KF 02 errichteten Messstelle GWMS 112011 wurde eine PAK-Konzentration (ohne Naphthalin) von 0 ,66 µgll und eine Kohlenwasserstoff-Konzentration von 360 µg/I festgestellt , die die Geringfügigkeitsschwellen überschrei­ten. Die analysierten PAK- und Kohlenwasserstoff-Befunde weisen eine Belastung des Grundwassers im Abstrom der KF 02 nach.

Im Bereich der Kontaminationsfläche (KF 24) wurden einmalig relevante LCKW-Konzentrationen in der Bodenluft von 18.200 µg/m3 und im Grundwasser von 23, 1 µgll festgeste llt. Es sollen hier noch zwei Tanks im Untergrund vorhanden sein.

Es wurden im Bereich der Kontarninationsfläche (KF 36) maximal 475 mg/kg an PAK und 4.700 mg/kg an MKW im Boden nachgewiesen. Im Grundwasser wurden bis zu 1,42 µg/I an PAK (EPA, ohne Naph­thalin) festgestellt. Eine Gefährdung über den Pfad Boden - Grundwasser ist gegeben. Die KF 36 ist durch das Restaurant und orientalische Einrichtungshaus („Le Marrakech") überbaut.

Im Bereich der Kontarninationsfläche (KF 50) wurde eine erhebliche MKW- und PAK-Belastung, vor allem in einer Tiefe zwischen ca. 2,5 und 6,0 m u. GOK, festgestellt. Es wurden maximal 2.200 mg/kg an PAK und 5.240 mglkg an MKW in Bodenproben festgestellt. Im Grundwasser wurden bis zu 11 ,21 µg/I an PAK (EPA, ohne Naphthalin) nachgewiesen. Eine Gefährdung des Grundwassers ist so­mit gegeben.

Zur Erkundung des Gefährdungspotenzials durch Pflanzenschutzmittel (PSM) wurden Grundwasserun­tersuchungen an 12 Ansatzpunkten vorgenommen. Die in den Wasserproben nachgewiesenen Kon-

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3 zusammenfassende Beschreibung des derzeitigen Kenntnisstandes zur Schadstoffbelastung des Untergrundes

zentrat ionen an PSM unterschreiten, mit Ausnahme einer Probe, den Geringfügigkeitsschwellenwert für PSM-Einzelstotte.

Da der Standort durch mehrere Meter mächtige Auffüllungen geprägt ist. sind auch außerhalb der oben genannten v ier Kontaminationsflächen untergeordnet Schadstoffbelastungen des Bodens vorhanden, die im Rahmen von Erdbaumaßnahmen zu Mehrkosten führen werden. Generell höhere Schadstoffbe­lastungen sind dabei östlich der KF 36 zu erwarten.

3.2 KGV-Fläche

Aus den ausgewerteten Unterlagen lässt sich ableiten, dass ab 1926 eine Aufschüttung des Geländes für die Deutsche Reichsbahn vorgenommen wurde (vgl. Abbildung 3.1 ).

AullOllUngshlSIOrie

[_J_J vor ca. 1926. Geländehöhen wahrscheinüch auf Höhe des Ursprungsgeländes, geringrnädltige Aullüllung zu erwarten . Geländehöhen: ca. 4,0 - 6.0 mNN (außer Damm), Aulfüllungsmächbgkeit: c.a. 0,0 - 1,5 m

~ ca. 1926: ehemaliger Bahndamm, GelandhOhe ca. 11,0 mNN. AußOJlungsmäcilllgkelt ca. 6,5 m

~ ca. 1 Y~l:i • ca. 1 !:l:lU: l:ielananone: ca. t .~ · H ,~ mNN. Aunu11ungsmachtigKe1t ca. :i,o - 4,ll m

liVJ ca. 1930 - ca. 1935: GeländehOhe: ca 10.0 - 11 .0 mNN, Aufl'Ollungsmächltgkeit: ca. 5.5 - 6,5 m

~ ca. 1935 · vor 1946: ca. B,5 · 10,0 mNN.Auffüllungsmi\chtigkclt: ca. 4,0 • 5.5 m

Abbildung 3.1:.Auffüllungshistorie und -rnächtigkeit im Bereich der KGV-Fläche

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3 zusammenfassende Beschreibung des derzeitigen Kenntnisstandes zur Schadstoffbelastung des Untergrundes

Im Bereich der KGV-Fläche wurden die Teilflächen IV und V ausgewiesen_ Bezüglich des Zeitraumes und der Auffüllungsmächtigkeiten (ermittelt aus heut iger GOK und der Höhe des Ursprungsgeländes (ca. 4,5 m NN)) lässt sich folgendes ableiten:

• Teilfläche IV (blau), Aufschüttung ca. 1930 bis ca. 1935:

Dieser Teilbereich wird im Luftbild von 1935 bereits durch Kleingärten genutzt. Die bis heute vor­handene Wegestruktur ist bereits angelegt worden. Es sind hier Auffü llungsmächtigkeiten von ca. 5,5 bis 6,5 m zu erwarten.

• Teilfläche V (orange) , Aufschüttung ca. 1935 bis ca. 1946:

Dieser Bereich wird im Luftbild von 1935 verfüllt. Es sind helle längliche Strukturen ersichtlich, die auf kürzlich abgelagertes Material hinweisen. Die heutige Wege- und Parzellenstruktur ist noch nicht angelegt worden. Wann die Aufschüttung abgeschlossen wurde ist unklar. Es liegen aus dem Zeit­raum ab 1935 bis zum IL WK keine Informationen vor. Das Luftbild von 1946 ist unscharif, so dass sich nur begrenzt Informationen ableiten lassen. Die Strukturen des west lich gelegenen Güterbahn­hofes sind allerdings zu erkennen. Helle Flächen, die auf aktuell durchgeführte Verfüllung schließen lassen sind nicht ersichtlich. Ab 1952 sind die bis heute vorhandenen Strukturen klar ersichtlich. Die von Westen nach Osten verlaufende Böschung stellt den Verlauf der Trassenführung der ehemali­gen Lorenbahn o. ä. dar, von der die Aufschüttung vorgenommen wurde. Es sind hier Auttüllungs­mächtigkeiten von ca. 4,0 bis 5,5 m zu erwarten.

Aus der Beschre ibung zur Entwicklung des KGV Tarpenbeckufer lassen sich Hinweise auf die Verwen­dung von Sand, Lehm , Schlacken und „Müll aller Arf ' ableiten.

Die Entwicklung des Areals lässt sich seit ca. 1925 aus den ausgewerteten Unterlagen ableiten . Es liegen in diesem Zeitraum ausschließlich Hinweise auf eine Nutzung durch Kleingärten vor. Eine indus­trielle Nutzung o. ä. hat nach der Aufschüttung des Geländes nicht stattgefunden.

Im Rahmen der in 2012 vorgenommenen orientierenden Altlastenuntersuchungen wurde festgestellt, dass im Bereich des Untersuchungsbietes die Auftüllungsmächt igkeiten zwischen 8,00 m im Westen und 3,00 m im Südosten des Untersuchungsgebiets liegen. Die Auffüllung setzt sich aus schluffigen Sanden bis sandigen Schluffen und Sanden zusammen, in denen Geschiebelehmreste und anthropo­genes Material (z.B. Ziegel-/Betonreste, Holz, Schlacke) enthalten sein können. Organolept ische Auffäl­ligkeiten (Kohlenwasserstoff- und Naphthalingeruch) wurden in der Auffü llung in einigen Sondierungen festgestellt.

Die analysierten Oberbodenproben weisen mit Ausnahmen (zwei Bleigehalte von 284 - 333 mg/kg TR und ein Arsengehalt von 91 mg/kg TR} relativ niedrige Schwermetall· und Arsengehalte auf. Die PAK· Gehalte schwanken zwischen 4,01 und 65 mg/kg TR und die Benzo(a)pyren-Gehalte zwischen 0,28 und 4,30 mg/kg TR. Die Gehalte an Kohlenwasserstoffen und EOX liegen auf niedrigem Niveau bzw. unter­halb der Nachweisgrenze_ Der pH-Wert, der TOC-Wert und der Humusgehalt weisen keine für Oberbo­denmaterial untypischen Werte auf.

Die analysierten Bodenmischproben aus der Auffüllung zeigen im Bereich der Aufschüttungs-Teilfläche V (vgl. Abbildung 3.1) erhöhte PAK- und TOC-Gehalte. Die Gehalte an Kohlenwasserstoffen, Schwer­metallen und Arsen weisen überwiegend niedrige bis leicht erhöhte Gehalte auf. Die Gehalte an EOX, Cyaniden, PCB, BTEX und LHKW liegen unterhalb der Nachweisgrenze bzw. auf niedrigem Niveau.

Es wurden zwei Bereiche (Kontaminationsf lächen) der Auffüllung ausgewiesen, in denen relevante Schadstoffbelastungen für weitere Maßnahmen aus Sicht des Pfades Boden - Grundwasser vorhanden sind.

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3 zusammenfassende Beschreibung des derzeitigen Kenntnisstandes zur Schadstoffbelastung des Untergrundes

In der BS 17 wurde in einer ersten Untersuchungsphase in einer Tiefe von 4,0 bis 4 ,5 m u. GOK ein PAK-Gehalt von 35.300 mg/kg und ein MKW-Gehalt von 4.500 mg/kg festgestellt. Im Umfeld der BS 17 wurden in der 2. Projektphase keine Mineralölkohlenwasserstoffe in relevanten Konzentrat ionen festge­stellt (max. 580 mg/kg}. PAK wurden in einer Bodenprobe (BS 48/5 , 4,5 bis 5,5 m u. GOK) in erhöhten Gehalten von 553,7 mg/kg TS nachgewiesen, das Belastungsniveau der BS 17 von 35.500 mg/kg TS wurde allerdings deutlich unterschritten. Es ist festzustellen, dass keine Hinweise auf eine großflächige Bodenbelastung durch PAK im Umfeld der BS 17 vorliegen. Offensichtlich handelt es sich um eine klein· räumige Belastung im unmittelbaren Umfeld der BS 17 oberhalb der Schadstoff zurückhaltenden Torfab· lagerung . Nicht auszuschließen ist, dass die Schadstoffbelastungen durch eingelagerte teerhaltige Ma· terialien, wie z. B. alte Dachpappen oder behandelte Bahnschwellen, bedingt sind . In der Sedimentan· sprache der BS 17 wi rd auf einen hohen Holzanteil verwiesen.

In der BS 32 wurde in einer Tiefe von 1,9 bis 2,1 m u. GOK ein PAK-Gehalt von 2 1.600 mg/kg festge­stellt.

Da keine Hinweise auf einen nutzungsbedingten Schadstoffeintrag vorliegen, ist u. E. von einer auffül­lungsbedingten Schadstoffbelastung auszugehen.

Oie in den Boden-Mischproben im potenziellen Aushubbereich bis ca. 3 m u. GOK und den Einzelpro­ben aus dem tieferen wassergesättigten Bereich der Auffüllung festgestellten Schadstoffgehalte deuten somit darauf hin, dass lokal Bereiche mit erhöhten Schadstoffgehalten vorhanden sind. Im Tiefenbereich der anstehenden Sedimente (im Wesentlichen Torf, Sand und Geschiebemergel) , liegen weder aus der sensorischen Ansprache von Bodenproben noch aus den analytischen Befunden Hinweise auf eine relevante Schadstoffbelastung vor.

Im Grundwasserabstrom der KGV-Fläche in Richtung Norden zur Tarpenbek wurden keine relevanten Schadstoffgehalte im Grundwasser festgestellt. Im Stauwasser, also oberhalb des Torfes, wurde einma­lig eine leicht erhöhte Konzentration des PAK Einzelstoffes Fluoranthen (0,049 µg!l) im Grundwasse· rabstrom nachgewiesen. Der einzige leicht erhöhte KW-Index zeigte sich in den aktuellen Untersuchun­gen im Grundwasseranstrom.

Aus der übergreifenden An- und Abstrombetrachtung des Stau- und Grundwassers läßt sich ableiten, dass derzeit keine Gefährdung über einen Schadstoffaustrag aus dem Bereich der KG V-Fläche besteht und die Gefährdung über den Pfad Boden - Grundwasser gering einzuschätzen ist.

Im Rahmen der durchgeführten Bodenluftuntersuchungen wurde kein Methan nachgewiesen.

Da der Standort durch mehrere· Meter mächtige Auffüllungen geprägt ist, sind auch außerhalb der oben genannten Kontaminationsflächen Schadstoffbelastungen des Bodens vorhanden, die im Rahmen von Erdbaumaßnahmen zu Mehrkosten führen werden. Generell höhere Schadstoffbelastungen sind dabei östlich im Auffüllungsbereich derTeilfläche V (Aufschüttung ca. 1935 bis ca. 1946 ) zu erwarten.

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4 Weitere Vorgehensweise im Rahmen des B·Plan Verfahrens

4 Weitere Vorgehensweise i1m Rahmen des 8-Pl!an Verfahrens

4.1 Ehemaliger G Uterbahn hof

4.1.1 Kontaminationsflächen

Im Bereich der Kontaminationsfläche 02 ist gemäß Abstimmung mit der BSU (Referat Flächenrecyc­ling I Vorhaben) vom 08.02.2011 in dem kleinräumigen Bereich mit einer hohen Schadstoffbelastung durch PAK und MKW eine Entnahme und Entsorgung des belasteten Bodens vorzunehmen (vgl. Anlage 2) . Im Anschluss daran ist davon auszugehen, dass ausgehend von der KF 02 kein Grundwas­sermonitoring erforderlich ist (vgl. Gutachten vom 15.06.2011 ).

Im B-Plan ist eine Ausweisung als allgemeine Wohnbaufläche und Straßenverkehrsfläche vorgesehen. Im Rahmen der vorgesehenen Errichtung von Tiefgaragen ist im Bereich der KF 02 somit zusätzlich der Aushub und die Entsorgung eines Teils der vorhandenen Auffüllung zu erwarten. Es ist auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes davon auszugehen, dass nach Abschluss der Maßnahmen ausgehend von der KF 02 die Gefahr eineer Grundwasserverunreinigung ausgeräumt sein wird.

Oie Tanks sowie ggf. das Erdreich im Umfeld der Kontaminationsfläche 24 sollen entnommen und entsorgt werden. Im B-Plan ist eine Ausweisung als allgemeine Wohnbaufläche vorgesehen. Im Rah­men der vorgesehenen Errichtung von Tiefgaragen ist im Bereich der KF 24 der Aushub und die Ent­sorgung eines Teils der vorhandenen Auffüllung zu erwarten. Es ist auf Basis des derzeitigen Kenntnis­standes davon auszugehen, dass nach Abschluss der Maßnahmen ausgehend von der KF 24 eine Ge­fahr einer Grundwasserverunreinigung ausgeräumt sein wird.

Die Kontaminations.fläche 36 ist durch ein Gebäude überbaut. Die Bebauung soll erhalten bleiben. Es ist eine weitergehende Untersuchung zur Beurteilung des Pfades Boden - Grundwasser erforderlich. Abschließende Aussagen zur Sanierungserfordernis sind erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen zu treffen.

Im Bereich der Kontaminationsfläche 50 ist ein weiterer Untersuchungsbedarf für die räumliche Ein­grenzung der Boden- und Grundwasserbelastung erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass in Teilbe­reichen wahrscheinlich ein Bodenaustausch (11Hot-Spot-Sanierung") erforderlich wird. Weitergehende Aussagen zur Sanierungserfordernis sind erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen zu treffen. Im Bereich der KF 50 sind Verkehrsflächen sowie private Grünflächen für Dauerk leingärten vorgesehen.

Im Bereich der Kontaminationsflächen sind Maßnahmen zur Unterbindung einer Versickerung von Ober­flächenwasser vorzusehen (z. B. Versiegelung durch Straßen).

Außerhalb der o. g. Kontaminat ionsf lächen ist in den Bereichen mit einer geplanten Versickerung eine Beurteilung der Schadstoffbelastung des Untergrundes erforderlich (vgl. Anlage 6). Dieses vor dem Hintergrund einer Mobilisierung von ggf. vorhandenen Schadstoffen. Diese Untersuchungen werden nicht im Rahmen des B-Planverfahrens sondern im Zuge des weitergehenden Planungs- und Genehmi­gungsprozesses notwendig.

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4 Weitere Vorgehensweise im Rahmen des B·Plan Verfahrens

4.1.2 Allgemeine nutzungsabhängige Vorgehensweise

Es ist nach Aussagen der BSU (U 23} (vgl. Anlage 2) auf den Außenflächen auf denen „Wohnen" geplant ist sicherzustellen, dass die Tiefenstufe bis 60 cm unter GOK keine relevanten Schadstoffgehal­te aufweist. Dieses kann auch durch Auftrag von Bodenma.terial (z. B. Mutterboden) definierter Qualität (keine relevanten Schadstoffgehalte) auf das vorhandene Gelände erfolgen. Versiegelungen sind zuvor aufzunehmen, so dass eine in Augenschiennahme und Begutachtung des vorhandenen Materials mög­lich wird.

Es liegt bisher keine Abstimmung zu den erforderlichen Maßnahmen .zur Etablierung der geplanten Nut­zungen im Bereich der Flächen auf denen Dauerkleingärten, KtTA, Parkflächen, Kerngebiet oder Straßenverkehrsflächen geplant sind vor_

Aus Sicht des Themenkomplexes Altlasten I Boden sind die geplanten Ausweisungen im B-Plan nach derzeitigem Kenntnisstand möglich.

4.2 KGV·Fläche

4.2.1 Kontaminationsflächen

In den Bereichen BS 17 und 32 sollte aus Sicht der Gefahrenabwehr für den Pfad Boden - Grundwas­ser im Rahmen der vorgesehenen Umnutzung des Areals eine Entnahme des belasteten Bodens er101-gen (vgl. Anlage 8). Weitere Untersuchungen (u. a. zur räumlichen Eingrenzung) sind erforderlich. In den Bereichen ist eine Wohnbebauung vorgesehen.

Unter der Annahme, dass keine aktive Versickerung von Oberflächenwasser betrieben wird, reduziert sich somit die Sickerwassermenge. Sollte eine aktive Versickerung notwendig werden, sind weitere Untersuchungen bzw. eine Neubewertung notwendig.

4.2.2 Allgemeine nutzungsabhängige Vorgehensweise

Von der BSU (U 25) wurden mit Datum vom 07.12.2011 für den Bereich der KGV-Fläche bodenschutz­rechtliche Anforderungen an die Auskofferungsmächtigkeit und Flächenherrichtung bei verschiedenen Nutzungsvarianten ausgesprochen (vgl. Anlage 5). Im Sommer 2012 wurden orientierende Altlastenun­tersuchungen vorgenommen. Diese Ergebnisse wurden in den Gutachten vom 25.05.2012 und 20.07.2012 beschrieben. Die Stellungnahme der BSU (U 25) mit einer teilweisen Konkretisierung der Aussagen der o. g. Gutachten vom 08.08.2012 ist der Anlage 7 zu entnehmen. Die nachfolgend be­schriebenen nutzungsbezogenen Vorgehensweisen stellen jeweils den aktuellen Sach- bzw. Abstim­mungsstand dar.

Für die Bewertung wurde eine Unterteilung der KGV-Fläche gemäß der vorgesehenen Nutzung vorge­nommen (vgl. Abbildung 4.1 }.

Im Bereich 1, Allgemeines Wohngebiet sind keine Maßnahmen aus Sicht des Pfades Boden - Mensch erforderlich. Der aus der kleingärtnerischen Nutzung vorhandene Oberboden kann im Rahmen der ge· planten Nutzung als Oberboden verwendet werden (vgl. Anlage 7).

0963-10-048 • 1211 19-0roß Borstel..S-Plart_zusanmenfassender Seich. Seite9 www.gron1mij.de

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.f Grontmij

4 Weitere Vorgehensweise im Rahmen des B·Plan Verfahrens

Im Bereich II, Parkanlage wurde in einer Probe ein erhöhter Arsengehalt von 91 mg/kg TS (27 mg/kg TS bei der Überprüfung an einer Rückstellprobe) festgestellt. Ansonsten wurden unauffällige Schad· stoffgehalte ermittelt. Vor einer abschließenden Bewertung ist die lokale Verbreitung des Arsengehaltes zu klären.

Bis dahin Ist von den Aussagen der Stellungnahme der BSU vom 07.12.2011 (vgl. Anlage 5) auszuge­hen. Diese bezieht sich nur auf die Altlastenverdachtsfläche 6440·043/00. Die KGV·Fläche stellt einen Teil dieser Altlastenverdachtsfläche dar. Die Stellungnahme besagt, dass eine Auskofferung bis 1 m u. GOK, ein Einbau einer durchwurzelbaren Schicht von 1 m Mächtigkeit und darunter ein zusätzlicher Einbau eines Vlieses I Grabesperre als Abgrenzung zum verunreinigten Bodenmaterial erforderlich sind.

Abbildung 4 .. 1: KG,V-Fläche mit Unterteilung gemäß vorgesehenen Nutzung, ohne Maßstab

Im Bereich III, Spielplatz ist mindestes 1 m u. GOK auszukoffern und eine durchwurzelbare Schicht von 1 m Mächtigkeit einzubringen. Beim Einbau von unbelastetem Boden sind die Vorgaben des§ 12 BBodSchV und die Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materia­len auf oder in den Boden (§12 BBodSchV) anzuwenden. Zur Abgrenzung zum verunreinigten Unter­grund ist zusätzlich ein Vlies I Grabesperre einzubringen. Beim Pflanzen von Bäumen ist darauf hinzu­weisen, dass eine Durchwurzelung bis in den verunreinigten Untergrund stattfinden kann. Ggf. ist es hier sinnvo ll, mehr als 1 m auszukoffern (vgl. Anlage 7}.

In den Bereichen IV, V und VI, Allgemeine Wohngebiete sind in den Bereichen der Bebauung (Bau­körper) keine Maßnahmen aus Sicht des Pfades Boden - Mensch erforderlich. In den Freif lächen ist laut BSU (U 25) mindestes 1 m u. GOK auszukoffern und eine durchwurzelbare Schicht von 1 m Mächtigkeit einzubringen. Beim Einbau von unbelastetem Boden sind die Vorgabe n des § 12 BBodSchV und die Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialen auf oder in den Boden (§12 BBodSchV) anzuwenden. Bis auf weiteres wird gemäß Stellungnahme der BSU (U25, vgl. Anlage 7) davon ausgegangen, dass der vorhandene Oberboden in diesen Bereichen nicht wieder ein­gebaut werden kann. Abschließende Aussagen sind nur nach Untersuchungen gemäß BBodSchV mög· lieh. Zur Abgrenzung zum verunreinigten Untergrund ist zusätzlich ein Vlies I Grabesperre einzubringen.

0963-10-048 · 1211 19-Grnß Borstel_B.P1an_zusanmertassend..- Berich- Seile 10 www.gron1mi].de

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.f Grontmij

4 Weitere Vorgehensweise im Rahmen des B·Plan Verfahrens

Beim Pf lanzen von Bäumen ist darauf hinzuweisen, dass eine Durchwurzelung bis in den verunreinigten Untergrund stattfinden kann. Ggf. ist es hier sinnvoll, mehr als 1 m auszukoffern.

Im Bereich VII, Straßenverkehrflächen ergeben sich aus Sicht des Pfades Boden - Mensch keine· Anforderungen (vgl. Anlage 7).

Im Bereich VIII, Private Grünflächen I Dauerkleingärten konnte aus den vorgenommenen Untersu­chungen keine abschließende Beurteilung abgeleitet werden. Es sind weitere Untersuchungen zur Beur­teilung der Pfade Boden - Mensch und Boden - Nutzpflanze vor einer abschließenden Beurteilung er­forderlich. Bis dahin ist von den Aussagen der Stellungnahme der BSU vom 07.12.2011 (vgl. Anlage 5) auszugehen. Diese bezieht sich auf die Altlastenverdachtsfläche 6440-043/00. Die KG V-Fläche stellt einen Teil dieser Altlastenverdachtsfläche dar. Die Ste llungnahme der BSU (U25) besagt, dass eine Auskofferung bis 2 m u. GOK, ein Einbau einer durchwurzelbaren Schicht von 1 m Mächtigkeit und ein zusätzl icher Einbau eines Vlies I Grabesperre als Abgrenzung zum verunreinigten Bodenmaterial erfor­derlich sind.

Im Rahmen der durchgeführten Bodenluftuntersuchungen wurde kein Methan nachgewiesen, so dass keine Sicherungsmaßnahmen gegen Gaseintritte in Gebäude und Anlagen bei einer Neubebauung not­wendig erscheinen.

Aus Sicht des Themenkomplexes Altlasten I Boden sind die geplanten Ausweisungen im B-Plan nach derzeitigem Kenntnisstand möglich.

Stade, 19.11.2012

Grontmij GmbH

0963-10-048 · 1211 19-0rnß Borstel_B.P1an_zusanmertassend..- Bericht. Seile 11 www.gron1mi].de

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Anlage 1

.f Grontmij

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Pro(ilc! Projekt Groß Borstel - B-Pan Verfahren Groß Borstel 25 -

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~FJ:~;;;~~~±r~==~F;;~~~~;6~~~~~!iBoden 1 Altlasten Zusammenfassender Bericht oidlnurgsintm!t Entwurf des B-Planes GroB Borslal 25 (Stand 10.11 .2011) mit Kennzeichnung der Teilftachen .ehemaliger Gatertlahnhot· urld .KGV-Fläche• sowie der Kootamlna1ionsflächen

C9G3-, G-048

19.H.2012

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Erstellt am 26.09.2014 von Tanja Jaeger

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OasAraal des eh fll!Qe,n GOletbah. Kelleirhlaak In Hamburg Groß eorslel lsl von de,-nachfolgentf ~! ezefeMet) orwor&>en wor<feri. c:a 1st die Etabllllru~

neuen Nutwng v esehen·. Oie Gromin m H.beräf di~el Fragosiolluugen Im Zusammenhang mll dar S~h"dst<> ' lastung des Unlergmndes.

Das Gespräoh di der VoraMtlmmung :;:u den ·Anforderungen der 8ehi5rdlf für S1adtMIWlck.lung uni:t Umwelt (nachfolg

1 ~BSU'') wm Tllernenberelch BodanschtJlz. / AlllMl~I) Im F}ahmen der Umr1ulzung

· des Art)!)Js. Ole v · ehen1a110~11 Gtui\dstücks~lgan10mer 1tUsgawl0se11eo KMtamina1loi.·fr ahen l<F 36 und fiO waren !U.lf M der vertragl!che11 R~ndbedil\gunMI\ 2WIMl1en Verkäufer und de nts Käu-1er auwrück.trch aogonstam1 das Gespräches. Dlet;e l<omami~atfonsll!lohon we1de1l n o nom p.opa· 1aten Termin beh . . elt werden. · · , .

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15/02/2011 FHH/BSU BODENSCHUTZ- ALTL't:\STEN U2 NR.930

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• F.rgi\~zende ; .11untersuchung, Freie und Ransesladt Hamburg, Standort N(. ~f11 , ~bf. HH· Lokstß<Jt, Han lisches Uniwellko111or, 07.09.201 O

1 Als E.rgobnis dres yateO\atlsohon Alll1ts1ene<kundung wu<dao foto&nd& vier Kon1nm!natlonsf1!lohon ous-gowl&sM: l • KF 02: Schto . ali, AulOV&IWArll!llU

• KF 30: Monta : ·nua (nicht Oeuanstand das <l<isprnches) · .

• KF 24.: U11terl ,~olto Tanks •

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Im 8orclcti der K · slncl klein'rl1u.mlg hohe PAK- (max.> ca. rn.aoo m(Jlkg gem. E?/\) und MKW· · Ge!111lto (max. cu. .000 mg/k9) ni\chgewiesen wordM. ote!le Gehalte wurden In eloem Tlalennlveau bis oa. 3, 1 m lL GOK

1 !gea1ollt. Im RE1hmeo <lor Getänd&\Jnlereuchunoe11 w1.1rt.1en u. a: "Toerpi\pµen~ ange­

Sp(Mhcin. Elndgu i lnfom1etlone„ l!egAn dro13lle:zOglleh nber nloht vor. 0~9 Welt(m~n wurde iri elMt Grundwasserunte ehung ~lron.allg eine "'höhte PAK·K<>n:Wrtrallon IM Orundwasser van O,li46 µgll n11ohgewlesen. 1 J . ·

1 i . Im AnBohrwm nn i . GebltudarOokbau soll In dem klalnrii.umlgan 8Qrlllch Mit einer honen SchadstolllJe· laslunQ ourch PÄ nd MKW elf\o Eo1nnhme trnd EnrsMgung des belastelen Bodens vorgeoomnten wer--den. Durch Wand ' · d SohlbaprobuogM 1$1 iu Q&währlel&len, dass keine relevnn!en Sohedstolfgahalte im Untergrt.m\i va ~ iben. Des Weiteren soll dlo Belas11,ings9ltua\lon des OrundWasee<s OberprOll werden. Es lsl zu empfahl pJeses mit Hllfe einer GrundwMeermeesstelle, aus2ubauen Im oberllHchennt1hen Grundwa~sef!&.il& I orzunehmen. Oe~ Orunuwassar nollto auf PAI<, MKW und Plkl.nzenschulllolttel ana­lyslett werdM. i

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Im 8ereloh der K : . ~wurden einMa.lig ~el1Mmto U)l<W-Konzentrnllon&I\ In der Oodenh,1ft von 1 n.aoo µwm~ und Im Ot

1 neeer von 23, 1 ll{)fl restgestellt. Es sqlleo hier noo~ i.wol Tanks Im Untergru~d vor-

. handen Sein, : i

• 1 • • • • • · Oie Efltnahmt'l d$ c anks soll ouinchterlloh t>eoleltet wordM. lrYi Rahmen oosaon Jst d"1 Boden lrn Umtold

<laa Tanks ;m'ba 'chten und sensort~eh aulfällfgi>s Mnwlal zu·separlefen u11e:l zu ents~rgon. Durch Sohl· und Wnndb obunoeQ lot zu gewllhrlelsten, dass keine rel!W(lnten Sohadstof!gehalte Im Unter-grurt<J ve1bleluari, l · ·

·oes Weltere1l 1st IM Bsr&lch der C3 let. l'.!e l&t auszus (Tar penbek) sta

$lllo2vGn ll

Siel\\ der BSU slchenusteUen, dass es duroh den Elnsal<! von Pllantensol\ul7-mllto!n k~rper nlcht w einer Gefährdung Ober d&n Pfad Bode.n - Grun~wasse( g~kpmmen .

1 eßan, dass dert.eit oder :wkllnftlg ain Auatreg über das Grundwasser In d&n Vorflotor · 01. Hier besteht ein Unlersuohungsbedarf.

1102

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15/02/2011 16114 Fl-ll-l/BSU BODENSCHU'fZ-AL TL't=\STEN U2 NR.930

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Ee l&t srchor211slo • ·, cJns$ die Tlef~m;tufo bl9 60 cm unt.tr GOK keine rele11anten Schnd$toffgehatte auf-· welG!. Olosas kail

1 ~eh durch Aultrng von. BodenmaCerlal (z. a. MuttOfbodon) deflflle11er Oualltll.t (~eine rolovantM Schad f geh alte) auf das vorhandene Gelände e<ro!g~il. Verslsgehmgen ulnd,zuvor aufzu-nehrnel), Go dass ~ In ~U90f'ISctllannAhme uncf Begutachtung dß& vorhandenen Materials mllgllch wird.

E!!\.g f ne ! awarbo" , n d ·

Dto Fl!:lch&n werd 'oreusslchtlich l'.U einem Großiall mit ~ehäudan b9b11ut oder vi~~slegelt (2. S. Pa.rl<· plätze). Es beste · ln diesen Berelnhon kitln& Anforderungen Im Hinblick auf den Tho1"911herelch Bo­denschutz I Alfü:1s 1 soweit keine Qelaatungon oborha1b de< Anforderungen ctM Bl:lodSehG vorhand~n srnct. • · • · tn dem Pli\chon ra 1 eglallgtDn· lsl fllchett1.1$tel!el\, da&s dl& Tlsfensluf& bis 60 c;m unt~r GOKl<olno rolo· vnnton Sohndstof · e~e aufWel$t. Dieses kann auch durch At.1flrng von ßoclenmaterlat {z. B.-Multetbo­den) detinierler·Q ~ 'lät (koine relelfanten S<l\lac1stoffgehalle) auf dasvorhMdene C3eHindei l)tfol~en. Ver­elogelungen sind :~ ;0< au(zunahmen, so dass elno In Augooschl&nnahme und Beou1achtung des vor· tiund<men Matetl (i • ögllch wird.

Sonsttwl j · ' ·j . • . • . .

Solllen andere N · 'ngen. w(e l . 6. Klelnglirt<m, Qlg nie hier A1Ul111iutat1 ooplant wtirdAn, so ltt eine ernc:u. to Abut(mmw1g m er BSU orlorcforllch.

Ut'labhäogtg von 'l.Jcl<annfQn Schadsloftbelaslungan das Untergrunde& sollten dla ROckbaumaßMh· men und Erdarbe · gtitacf\terlicl1 b~teltet werden, so dass aino fac.h.oerechle Vorgehensweise beim Fuoo 7.Uf\a~Hcller t~1shar olcht bekannter 6chadstoff!:ielaslungBn dss UntMgfur'ld&s. gewaMelstet Ist.

Oie ßsu Ist bei d ~ ~eileren Schlitten fm ZU$Qmmenhang mit dOf!' Tu<lmenkomplex Sodens~hu~ I Altras· .ten fachlich einiu cle11. . . · . . Es wlrd darauf hl Man, dass $ill& Anffage an die Feuerwehr Hamburg, Gofahr0narkundu11g Klllmpf: rnltlelverdacht (G gesteUt werden no•t6.

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· llod&n~hUlz} AltlMl!m l§llls1raße 84 11 201>9~ Hambur~

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,f Grontmij Protokoll

Von Kontakl

Betrttlt

Projekt Groß Borstel, Umnutzung des ehemaligen Güterbahnhofes Bewertung der Altlastensituation, Anforderungen im Rahmen der Umnutzung

Teilnehmer -

Datum

08.02.2011

UITZert

P rojekt-N r.

0963-10-048

Grontmij GmbH

Harburger Stra Be 25 21680 Stade

.DOS zertifizJen nach

DIN EN ISO 9001 : 2008 Reg.-Nr.: DE-407213 QMOS UM

DIN EN ISO 14001 : 2004 Reg.-Nr. : DE-407213 CMOS UM

DIN BS OHSAS 18001 : 2007 Reg.-Nr.: DE-407213 BSOH

USt-IdNr. DE 11441 3023

110200-G"oß Borstet Alttao;len behOrdicha Anlord&runge~

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz, Abteilung Bodenschutz/ Altlasten, Referat Flächenrecycling / Vorhaben, -Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, Abteilung Bodenschutz/Altlasten, Referat Flächenrecycling / Vorhaben

~rontmij GmbH

Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofes am Kellerbleek in Hamburg Groß Borstel ist von de­(nachfolgend al~bezeichnet} erworben worden. Es ist die Etablierung einer

neuen Nutzung vorgesehen. Die Grontmij GmbH berät die~ei Fragestellungen im Zusammenhang mit der Schadstoffbelastung des Untergrundes.

Das Gespräch diente der Vorabstimmung zu den Anforderungen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt {nachfolgend „BSU") zum Themenbereich Bodenschutz / Altlasten im Rahmen der Umnutzung des Areals. Die vom ehemaligen Grundstückseigentümer ausgewiesenen Kontaminatio- · KF 36 und 50 waren aufgrund der vertraglichen Randbedingungen zwischen Verkäufer und de ls Käu­fer ausdrücklich kein Gegenstand des Gespräches. Diese Kontaminationsflächen werden in e inem sepa­raten Termin behandelt werden.

Als Grundlage für das Gespräch diente ein von de- freigegebener Lageplan zur vorgesehenen Nutzung vom 09.12.201 O (vgl. Anlage 1 zum Protokoll) . Zu beachten ist bei diesem Lageplan, dass im nordöstlichen Bereich Flächen mit kleingärtnerischer Nutzung enthalten sind, die bisher nicht von der. ~rworben wurden.

Die Altlastensituation wurde vom ehemaligen Grundstückseigentümer untersucht. Es liegen Grontmij und der BSU folgende Gutachten vor:

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,f Grontmij

• Historische Recherche des Standortes 5111 Hamburg -Lokstedt, GeoC GmbH, 1998

• Orientierende Untersuchung Standort 5111 Hamburg-Lokstedt, GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH, 2000

• Detailuntersuchung des Standortes 5111 Hamburg-Lokstedt, von der Firma Dr. Köhler & Dr. Pomme­rening, 2003

• Ergänzende Detailuntersuchung, Freie und Hansestadt Hamburg, Standort Nr. 5111, Gbf. HH­Lokstedt, Hanseatisches Umweltkontor, 07.03.201 O

Als Ergebnis dieser systematischen Altlastenerkundung wurden folgende vier Kontaminationsflächen aus­gewiesen:

• KF 02: Schrottplatz, Autoverwertung

• KF 24: Unterirdische Tanks

• KF 36: Montagehalle (nicht Gegenstand des Gespräches)

• KF 50: Lagerfläche für Brückenbalken und Pallhölzer (nicht Gegenstand des Gespräches)

Nachfolgen werden die aus Sicht der BSU relevanten Punkte aufgeführt:

KF 02

Im Bereich der KF 02 sind kleinräumig hohe PAK- (max.> ca. 19.000 mg/kg gern. EPA) und MKW­Gehalte (max. ca. 21.000 mg/kg) nachgewiesen worden. Diese Gehalte wurden in einem Tiefenniveau bis ca. 3, 1 m u. GOK festgestellt. Im Rahmen der Geländeuntersuchungen wurden u. a. „Teerpappen" ange­sprochen. Eindeutige Informationen liegen diesbezüglich aber nicht vor. Des Weiteren wurde in einer Grundwasseruntersuchung einmalig eine erhöhte PAK-Konzentration im Grundwasser von 0 ,546 µg/I nachgewiesen.

Im Anschluss an den Gebäuderückbau soll in dem kleinräumigen Bereich mit einer hohen Schadstoffbe­lastung durch PAK und MKW eine Entnahme und Entsorgung des belasteten Bodens vorgenommen wer­den. Durch Wand- und Sohlbeprobungen ist zu gewährleisten, dass keine relevanten Schadstoffgehalte im Untergrund verbleiben. Des Weiteren soll die Belastungssituation des Grundwassers überprüft werden. Es ist zu empfehlen, dieses mit Hilfe einer Grundwassermessstelle, auszubauen im oberflächennahen Grundwasserleiter, vorzunehmen. Das Grundwasser sollte auf PAK, MKW und Pflanzenschutzmittel ana­lysiert werden.

KF 24

Im Bereich der KF 24 wurden einmalig relevante LCKW-Konzentrationen in der Bodenluft von 18.200 µgfm3 und im Grundwasser von 23,1 µg/I festgestellt. Es sollen hier noch zwei Tanks im Untergrund vor­handen sein.

Die Entnahme der Tanks soll gutachterlich begleitet werden. Im Rahmen dessen ist der Boden im Umfeld des Tanks zu begutachten und sensorisch auffälliges Material zu separieren und zu entsorgen. Durch Sohl- und Wandbeprobungen ist zu gewährleisten, dass keine relevanten Schadstoffgehalte im Unter­grund verbleiben.

Pflanzenschutzmittel

Des Weiteren ist aus Sicht der BSU sicherzustellen , dass es durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Bereich der Gleiskörper nicht zu einer Gefährdung über den Pfad Boden - Grundwasser gekommen ist. Es ist auszuschließen, dass derzeit oder zukünftig ein Austrag über das Grundwasser in den Vorfluter (Tarpenbek) stattfindet. Hier besteht ein Untersuchungsbedarf.

Seite 2 von 3 zu: Protokoll an: vom: 08.02.201 t www.grontmij.de

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.f Grontmij

Flächen auf denen „Wohnen" geplant ist

Es ist sicherzustellen, dass die Tiefenstufe bis 60 cm unter GOK keine relevanten Schadstoffgehalte auf­weist. Dieses kann auch durch Auftrag von Bodenmaterial (z . B. Mutterboden) definierter Qualität (keine relevanten Schadstoffgehalte) auf das vorhandene Gelände erfolgen. Versiegelungen sind zuvor aufzu­nehmen, so dass eine in Augenschiennahme und Begutachtung des vorhandenen Materials möglich w ird.

Flächen auf denen "Sport" geplant ist

Es ist sicherzustellen, dass die Tiefenstufe bis 60 cm unter GOK keine relevanten Schadstoffgehalte auf­weist. Dieses kann auch durch Auftrag von Bodenmaterial (z .B. Mutterboden) definierter Qualität {keine relevanten Schadstoffgehalte) auf das vorhandene Gelände erfolgen. Versiegelungen sind zuvor aufzu­nehmen, so dass eine in Augenschiennahme und Begutachtung des vorhandenen Materials möglich wird.

Flächen auf denen „Gewerbe" geplant ist (ausschließlich KF 36 und 50)

Die Flächen werden voraussichtlich zu einem Großteil mit Gebäuden bebaut oder versiegelt (z. B. Park­plätze). Es bestehen in diesen Bereichen keine Anforderungen im Hinblick auf den Themenbereich Bo­denschutz I Altlasten soweit keine Belastungen oberhalb der Anforderungen des BBodSchG vorhanden sind.

In den Flächen für „Begleitgrün" ist sicherzustellen, dass die Tiefenstufe bis 60 cm unter GOK keine rele­vanten Schadstoffgehalte aufweist. Dieses kann auch durch Auftrag von Bodenmaterial (z. B. Mutterbo­den) definierter Qualität (keine relevanten Schadstoffgehalte) auf das vorhandene Gelände erfolgen. Ver­siegelungen sind zuvor aufzunehmen, so dass eine in Augenschiennahme und Begutachtung des vor­handenen Materials möglich wird.

Sonstiges

Sollten andero Nutzungen, wie z. B. Kleingärten, als die hier erläutorton geplant werden, so ist eine omou­te Abstimmung mit der BSU erforderlich.

Unabhängig von den bekannten Schadstoffbelastungen des Untergrundes sollten die Rückbaumaßnah­men und Erdarbeiten gutachterlich begleitet werden, so dass eine fachgerechte Vorgehensweise beim Fund zusätzlicher, bisher nicht bekannter Schadstoffbelastungen des Untergrundes, gewährleistet ist

Die BSU ist bei den weiteren Schritten im Zusammenhang mit dem Themenkomplex Bodenschutz I Altlas­ten fachlich einzubinden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anfrage an die Feuerwehr Hamburg, Gefahrenerkundung Kampf­mittelverdacht (GEKV) gestellt werden sollte.

Grontmij GmbH BSU, Referat Flächerecycling I Vorhaben

Protokoll ist sachlich richti

Seite 3 von 3 zu: Protokoll an: vom: 08.02.2011 www.grontrnij.de

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(Q C1)

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,f Grontmij Protokoll

An f Vert~iler

Von

Balritn

Projekt Groß Borsteli Umnutzung des ehemaligen Güterbahnhofes Bewertung der Altlastensltuatlon KF 36 und 50

'f~llnehmer

Datum 02.03.2011

Uhrzeit

Pro!ald ·Nt.

0963-10·048

GrcnlmlJ Gmb'H

Hartmrgar Stra'la 25 21880Sla<I&

DQS rerllfl7lert na~h

DIN EN ISO 9001 : 2008 Reg.·Nr, : OE·407l' l3 QM08 UM

DIN EN ISO 14001 : 2004 Rog.·N(,; 0!:·407213 QM08 UM

DIN BS OHSAS 18001 : 2007 Reg.-Nr.: OE- 4{)7213 BSOH

US!-ldNr. llE 114413023

~tadtentwicklung und U~mweltschulz , Abteilung Bodenschutz/Altlasten, Referat Flächenrecycling I Vorhaben,--

B! Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umwellschut21 Abteilung 8odenschut2!Alllasten, Referat Flächenrecycling/ Vorhaben

San!erungsmanagement, Regionalbüro Nord (FRS-N), Deutsche Bahn AG

Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofes am l<ellerbleek in Hamburg Groß Borste! ist von de­----(nachfolgend ars- bezeichnet} erworben worden. Es ist die Etablierung einer ~esehen, Oie Gro~bH berät di~bei Fragestellungen im Zusammenhang mlt der Schadstoffbelastung des Untergrundes.

Das Gespräch diente der Vorabstimmung zu den Anforderungen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (nachfolgend „BSU") zum Themenbereich Bodenschuli! I Altlasten im Bereich der KF 36 und 50.

Es wurde eine Be[astung dLJrch MKW und PAK im Grundwasser festgestellt. Die Quelle dieser Belastung ist für die BSU unklar. Hier wird seitens der BSU ein weiterer Untersuchungsbedarf fürs Grundwasser gesehen. Aussagen zur San1erungserfordernis sind ist erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen zu treffen.

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.: Grontmij

Es Ist eine eher großflächige Belastung durch PAK (750 mg/kg) und MKW (1.700 mglkg) bis in eine Tiefe von ca. 5,5 m u. GOK nachgewiesen worden. Die räumllche Ausdehnung wurde bisher noch nicht voll­ständig erfassL Es wurde auch eine deutliche Beeinflussung des Grundwassers festgestellt.

Hier wird seitens der BSU ein weiterer Untersuchungsbedarf für die räumliche Eingrenzung der Boden­und Grundwassetbalastu11g gesehen. Es ist davon auszugehen, dass in Teilbereichen wahrscheinlich ein Bodenaustausch (,.Hot-Spot-Sanierung") erforderlich wird. Weitergehende Aussagen zur Sanierungserfor· dernls sind Ist erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen zu treffen.

Zwischen Verkäufe- und Käufer~es Areals muss geklärt werden, wer gemäß Kaufver­trag für die weiteren n ersuchungen ver~ ist. Dieses wird der BSU mttgetellt.

Prinzipiell ist für die BSU der GrundstOckseigentOmer der erste Ansprechpartner.

GronlmlJ GmbH

Seile 2 voo 2 20: Prolokoll 811: Vom: 02.03.2011 1wll'1.gron1mlf.de

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(Q C1)

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07: 17 FrUi/BSU DODENSCHUTZ~ALTL~STEN U2 ~ !•'•,•

'5 Grontmij · ·1 Protokoll

~:~ek;G~on.~or tj. Beurteilung der ~ stensTtuat~on Ult Dauerklelngä'1en Im Rahme!\ des B·P~an Vetfa { nli

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Oalvm 1~.05.~0W

Uh•1elt

Preje~t~•.

0963·10·048

NR.007

Oron1mlJ -Om~H'

l'aiburQe rSb'nlfe 25 :!!MO Sted a

VI v.•1.w.(l r~nlrnlJ.ci~

OOS "'r1lflzl&~ nacti

Ol~ EIJ ISO 9001 ~ 100~ ~e{) . .f\'r.: DE·4~'113 QMM lJM

Ot'I ENISO 14001 :l?OO:$ Reg,-Nr. ! 0!!-401~ t3 QMtlll'UM

OIN DS Ol:ISAS 1&1)()1 ! 2007 88Q.·Nr.: DE;401213BSOll

US!·k!Nr, CE: [email protected]

i 10S1c-(lto0 • .­&J,;ol).llo.olm.JO~n~!I!~-

-- ·· Sehß~.de fOr Stadt. ~mwQlt, Amt für Umwelt~chutz, .Ä·brai!ung Bod1:mschm2/Ar11aatM. · 'Reforal8oden1Qa ~· · · ·

. Referat BodeotGa :j · ~ront ) GmbH . . . .

.Das Referat Bode ! , as ist im B~relch der Kf0!11gärten zuständiglll~ rfilhrung für dle aoderefl ge-planten Nutiunge H~gt b0lm Aeferat F'lächMrecyc!ing 'J Vorh11be Die dort erforderlichen Maßnahmen aus ~11 d~r Schadstoflbelastung des Untergrundes ~r en otoKoll vom oe.02.2011 abgeellmmt. ·1 · . . . . · . .

Im EnMuri zLim' B· :1~ri Groß Bo~stel 25 (Stand: Überarbeitung nach_Grobabsllmmung, siehe Anlage) sh'ld. · im Zusammenhan ;ffi~t der Auswel~urtg vor. Klefngärten folgende 8.~tua~onen zu bewer1Eir'l:

1, Neuausw J.]~ng von zwei Bsrsichen mi1 Dauerklelngärten im B$te1~h ~es ehame.ligen Guler-bahnhofes l 1 • • • •

2 •. ee1bahah ! ·d a~ bereits vorhandenen Oa.ut;r!<l&ll\gärien I~ ~srllohM J3eraioh das B·Pfan~s

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18/05/2011 07:17 FHH/BSU BODENSCl-UTZ-ALT~STEN Ll2 NR. 007

.f Grontmij 1

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' Oie FJaohe 1stvon1·~· nacnfolgend·a1s . Investor" bGzerchnat) erworder1 wor-den. Mit Datum vo · r e vo~ er ronlmi) GmbH eine.Abschätzung dBr Belas1ungss1tua1lon des Untergruodas : fiBasis der vorhandenen Untersuc::hungsargebnlss$ erstellt. Es wurde hfer die Belas­lungss_ltualion unte ä1b von.1 m u. GOK bewertet. Oi~se Stellungnahme lfcgt der DSU vor. Zveammen­fassen ergibt sich 1 ~ ndes·eild der Auffüllung unterhalb einer nefe von 1 m u. GOJ<:

. • Westfläche (w f ~ eh vom Restaurant „L& Mauakech"): . . · :

. . . '

o W~nrge ~ chlüsse vorhanden. Keine Aulschl0ss0 l1TJ zentralen Bereic~ .diese~ Teilfläche.

o Keine sa ~ · rlschen Auffälligkeiten Im Rahmen dar Sedlmen1angpraehe. Uberw1egend Sal'\d un­terschie_d q er Kornzusammensetzung vorhanden.

o Analytlsc :t -berprüfung von 2 Bodenproben.

o Kein Nar:; · · ls relevant arhöhtar Schadsto!fgehaltc . • 1 •

• Ostfläche (östl · .vom Aestnuraot .Le Marrakech") ;

o Zum Tell ha Aufschlussdlchte. rnsbescn~ere südl!che RB.11dberetct.e ohne Aufschlüsse.

o In dar Ä · 1 Ansprach& von Schlacke lm Rahmen der Sedimentansprache.

o Analy1isc :ll Oberprülung von-12 Bodanproben. ·

o Übor0<:h ; . ng d„ Plllfweno&dOf eeodSchV (Pllld Bod•n- Mensch, Wohngebiot) .an Ban-zo(a)pyr : n fünf von sechs unte,iluChl$n ßode"pcoben. · · .

Diese Untersuchu J~=. n ~ind nicht ausreichen(! für eine B~unalh.ing der erlor~erllchan Maßnahme Im Vor-feld der Elablierun lner Nummo von DauarKlefngärten. Es sind wellere Untersuchungen z.ur 6e1.1rlelh.mg der Pfade Boden : tnsch und Boden - ~ulzpflaoza erfordetllcl1.

Für die Bewertung .,~ d die Prüfwerte der BBodSchV (unter Beachtung der Lesefassung vom 12.01 .2011 zur geplanten Nov erung der BBodSchV, ln~b~sondere der „str~ngeren• Anforderungen fOr den Prüfwert von Benw{a)pyre '11 .owle der .Mustererlass zur Berüc~slchligung von Flächen mit Aodenbetastungen, lnsbasondere Alll 't n1 bei 'der ßeuleitplanuog ulid im Baugenehmigungsverfahren', Stand 26. Septem· bar 2001 (ARGES . zu berücksichtigen. ·

. ln1 Bereich der ·„e ~M szuwelsenden Klei~gerte~flächen sind blsher. Glals$Chotter o, ä. vorhandenen. Oas derzeit obel'flltche nah anstehende Material ist nlclll als durchwurzelbare ßodensohlcht {leelgnet. Für die später aufiubtlng n~& durchwurzelbare Bodonschrcht sind dlo Anforderungen des § 12 der BBodSct'IV zu beachten. ·. .,~

Vom Gutactm1r so ;~n U~tersuchungskönzept für d!e Beurtellung der .Pfade· Boden - Mensch und Soden ~ Nullpllanz~ eret t werden. Dieses Ist vor der Umse1zun9 mit d&r BSU, Referat Boden / Gas abzustlrrt·

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18/05/2011 07:17 FHH/BSU BODENSCHUTZ-ALTL'\:lSTEN U2 ~

.f Grontm ij , _ 1 1 i

Zu2}

NR.007

Unabhängig von d : -lgantumsverhältnisssn slnd bei einer Ausweisung.von Oauerklefngärten aucli iri den Berefchen, di f lisch achon als Kleingärten genulzt werdtiri. Oberbodent1n1~rsuc~un~en ertorder­Jich. Unklar ls1, we i:i eses Oberboden1.1nters1.1chl)n9en vo1zunehmen hat. · ·

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Zusätzlich wird vo · -eilen der 8SU der Hinweis gegElben, dass bei· refevanten Antell!M'I an-Torf o. ä . im Untefgtund das M r latt .Methan aus Weihschlcl\ten, Sicheres Bauen 6oden1uftbe\rurtungen·' lU beach-t~t\ i SI. , . - .

Gronlmii GmbH BSU, Ref$rat Boden/ Gas

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07.12.2011

Bebauung der Avf 6440-043/00 im Bereich des 8-Plangebietes Groß Borstel 25

Bodenschutzrechtliche Anforderungen an Auskofferungsmächtigkeit und Flächenherrichtung bei

verschiedenen Nutzungsvarianten

Die nachfolgend formulierlen bodenschutzrechtlichen Anforderungen dienen der Gewährleistung von gesunden Wohn- und Lebensbedingungen auf sensibel genutzten Flächen (Kinderspielflächen, KIT As, Wohngrundstücke, Haus- und Kleingärten, Park- und Freizeitanlagen)

Die Kriterien berücksichtigen die Anforderungen des Bodenschutzrechts, insbesondere Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV - Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§12 BBodSch V) : Regelmächtigkeiten der durchwurzelbaren Bodenschicht in Abhängigkeit von der Folgenutzung und der Vegetationsart

Sie gelten nur für

• ehemalige Boden-, Bauschutt- und Hausmülldeponien mit nur noch geringem bis keinem Gaspotential; Mächtigkeit > 4m

• Flächen, bei denen der Wirkungspfad Boden-Grundwasser nicht relevant ist.

• Flächen, die keine Spurenstoffe Im Deponiegas aufweisen.

• Flächen, die keine Ablagerungen von Industriemüll aufweisen.

• Flächen mit einem höchsten zu erwarlenden Grundwasserabstand von >2m Tiefe unter Geländeoberkante (GOK).

Felgende Grundsätze sind unabhängig von der Nutzung zu beachten:

• An allen Gebäuden und bei sonstigen baulichen Anlagen (z.B. Schächten) auch im Bereich der Nebenflächen sind zusätzlich bautechnische Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf Deponiegas erforderlich.

• Für die Herstellung der durchwurzelbaren Bodenschicht gilt §12 BBodSchV.

• Für Verfüllungen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht (Unterboden) gelten die TR „Boden" der LAGA

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Folgende Anforderungen gelten für die verschledenen Nutzungen:

1. Wohngrundstücke und KITA-Grundstücke, überbaute Flächen

Aus kofferu ng:

Flächenherrichtung;

bis 50 cm unter geplanter Gebäude-/Kellersohle, mindestens jedoch bis 2 m unter GOK

Einbau einer Gasdrainschicht von 50 cm Mächtigkeit

2. Freiflächen neben Wohngrundstücken und KITA-Grundstücken; Kinderspielplätze, Haus- und Kleingärten

Auskofferung:

Flächenherrichtu ng:

bis 2 m unter GOK

Einbau einer durchwurzelbaren Schicht von 1 m Mächtigkeit,

darunter eine 1 m gasdurchlässige Schicht (Unterboden)

darunter zusätzlich Vlies/Grabesperre als Abgrenzung zum verunreinigten Bodenmaterial

3. Park- und Freizeitanlagen

Auskofferung:

Flächenherrichtunq:

Hinweise:

bis 1 m unter GOK

Einbau einer durchwurzelbaren Schicht von 1 m Mächtigkeit,

darunter zusätzlich Vlies/Grabesperre als Abgrenzung zum verunreinigten Bodenmaterial

Bei allen genannten Varianten verbleibt ein Teil des Deponiekörperslverunreinigten Bodenmateriales im Untergrund, sodass die Flächen weiterhin im Altlasthinweiskatasfer (AHK) verbleiben.

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Alternativen:

)> Vollständige Auskofferung des Deponiekörpers • ist insbesondere bei gering mächtigen Auffüllungen (bis

ca. 4 - 5 m Mächtigkeit) häufig auch eine wirtschaftlich interessante Variante (Grundstückswert)

• die Fläche kann aus dem AHK gelöscht werden (Freistellung)

)> Geländeaufhöhungen (ohne vorherige Auskofferung) sind auch möglich. Die Mächtigkeit dieser Aufhöhungen ist von der Verunreinigung des Untergrundes abhängig und im Einzelfall zu entscheiden. Der gesamte Oeponiekörper /verunreinigtes Material verbleibt dabei im Untergrund, sodass die Flächen weiterhin im AHK verbleiben.

Boden/Gas

Zusätzlich ist dieser Pfad zu überprüfen, da bei Auffüllmächtigkeiten bis zu 6,5m und den Hinweisen auf Ablagerungen von „Müll aller Art" die Möglichkeit einer Gasentwicklung besteht.

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.f Grontmij

An / Verteiler

Von

Protokoll

Kontakt Datum

14.02.2012

Uhfzert

BGtriflt Projekt-N r.

Projekt Groß Borstel, Versickerung außerhalb der Kontaminationsflä- ogss.10-048

chen1 Telefonische Besprechung

Teilnehmer -

Grontmij GmbH

Harburger Straß<1 25 21680 Stad9

;DQS zertifiziert nach

DIN EN ISO 9001 : 2008 Reg.-Nr. : DE-407213 QMoe UM

DIN EN ISO 14001 : 2004 R9g.-Nr.: DE"407213 OMOB UM

DIN BS OHSAS 18001 : 2007 R9g.-Nr.: DE-407213 BSOH

USt-IdNr. DE 114413023

120214-G"oß BorslEll_ VeflCl(&nMI-

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, Abteilung Bodenschutz/Altlasten, Referat Flächenrecycling / Vorhaben

- Grontmij GmbH

Für die Bereiche außerhalb der Kontaminationsflächen wurden bisher keine Absprachen zu den Anforde­rungen im Hinblick auf die Versickerung des Niederschlagwassers getroffen.

~eist daraufhin, dass eine Beurteilung der Schadstoffbelastung in den Bereichen der geplan­ten Versickerung erforderlich ist. Dieses vor dem Hintergrund einer Mobilisierung von ggf. vorhandenen Schadstoffen im Untergrund.

Die Untersuchungen werden im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens erforderlich werden. Sollten dabei relevante Schadstoffbelastungen nachgewiesen werden , so ist in dem Bereich der geplanten Versi­ckerung eine Entnahme der belasteten Böden oder eine Anpassung der Planung erforderlich. Zusätzliche Kosten wären in diesem Fall zu erwarten.

Im Rahmen des B-Planverfahrens sind keine Schadstoffuntersuchungen im Zusammenhang mit der Ver­sickerung erforderlich.

Grontmij GmbH

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Freie und Hansestadt Hamburg Behörde fü r Stad tentwick lung und Umwe lt

Bet\Ordo rw stadlen!wlcldura und Umwelt, Blllsl13ße 84: o • 20539 Hambu11J

21680 Stade

t1rm1lmlj GmbH St<1de

f1 \l .•" ., 11fl1? u .i,, t t „.„ ,, {,iJ ~.

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Betr.: B-Planverfahren Groß Borste! 25

Amt fOr Umweltschutz Bodensohulz I Alllaslen U25 E!lllstraßs 64 D - 20539 Hamburg Telefon 040 42645 Telefax 040 42845

08.08.2012

Hier: Bericht „orientierende Altlastenunter$uchungen•i, Stand 25.05.2012

Sehr g~ehrt

Zentrale -42828- o

anliegend erhalte.n Sie die Stellungnahme zu Ihrem Bericht Ober die von Ihnen durchgeführten Unter­i:;u_chungen. _qer Bodenluft. sow1e:.oes Oberbodens .und des Auffüll,ungskörpers im Bereich des 8-PJänentwµrfes-.Größ.Börstel 25. Das 'Könzept war v9rab mit U 25 abge$timint. : „ . · .„ · ~ ' ~ :: . ' . . . . . .- . . ... ' . . . .. ' ' . f 8ewertun9 ·U 25"·'." . „ "_ . •. • • . • „ . ·: . . . . "„ . .

M~ßnahmeli ·im.Hlnblick·auf·die ·;,BöderilÜft" sind nic.ht erforderlich. . .

Den .Ausfllhrung~n cie.s Gutachtet~' zu d~n Bereichen ,,,Straßenverkehrsflächen·/. Private Grünflä-eheh I Bereiche der Bebauung'i wird ·zugestimmt: : · · · ·

,Wohngebiete (Bereich 1, IV, V, VI): für das Allgemeine Wohngebiet Bereich 1 sind keine Maßnahmen erforderlich. Für die 'Allgemeinen Wohngebiete Bereich IV. V und Vf gilt folgendes: 'Es ist mindestens 1 m unter GO~ auszukoffern und e_lne durchwurzelbare Schlcht von 1m Mächtigkeit ·einlubringen. Beim Einbau von unbelastetem Boden sind die Vorgaben des§ 12 BBodSchV und die Vollzugshilfe zu den Anford.erungen an d~s Aufbringen und Einbringen von Materlalien auf oder in den Boden (§12 ~BodSchVfanz\lwenden „ · · Ais Abgrenzung :zum verunreinigten Untergrund Ist · zusätzlich ein Vlies/Grabesperre einzubringen. _Eine AusKofferurig bls 2m unter GOK ist nic~1 erforderlich, da kefn Gaspo1enzial vorhanden ist. Beim Pff anzen vön Bäumen fst darauf' hinzuweisen, dass eine Durchwurzelung bis In den verunreinigten Untergrund stattf~nden kann. Ggf.'. ist es hier sinnvoll, ~ehr als 1 m auszukoffern.

Für die Parkanlage Bereföh II i$t die _lokale Verbreitung des hohen J'.l..rsenge_haltes zu klären. Danach erfolgt eine aöscbließet'lde Bewer:tung. . . . . :

F'tk den Spielplatz Bereich 111 gilt tc)lgendes:· · " · „ · · Der gesamt~ SP.ieiplatzbereich ist bis 1m unter GÖK auszukoffern. Es ist eine durchwurzelbare 9chicht.vqn 1 m M~c.hti_gkeit <:1ufzubringen. ~eilT) E)npau. von.unbl?ll!lstetero Boden sind die Vorgaben d.e~ · § 1·2' BBo<;t~:fohY lihd .die Vollzugshilfe zu den Al'lforderungen an da~ Aufbringen und Einbr.ingen

• ' 1 • • ' ' • • . • • ' ' •

Behlndertenstellplälze i Zufahrt Blllstraße 82

Öffentliche Verkehrsmittel: S·Bahn 21 bis Rot11enburgsort. Buslinie 130und 160

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- 2 -

von Materialien auf oder in den Boden (§12 BBodSchV) anzuwenden. Als Abgrenzung zum verunreinigten Untergrund ist zusätzlich ein Vlies/Grabesperre einzubringen. Eine Auskofferung bis 2m unter GOK ist nicht erforderlich, da kein Gaspotenzial vorhanden ist. Beim Pflanzen von Bäumen ist darauf hinzuweisen, dass eine Durchwurzelung bis in den verunreinigten Untergrund stattfinden kann. Ggf. ist es hier sinnvoll, mehr als 1 m auszukoffern.

Da ein großer Teil des verunreinigten Bodenmaterials nicht ausgekoffert wird, verbleibt die Fläche weiterhin Im AHK (Altlasthinweiskataster). .

2. Detaillierte Auswertung · 2.1. Bodenluft .Unterhalb der Auffüflung stehen in einer Mächtigkeit von wenigen Dezimetern ·bis zu 2m großflächig ~Torfablagerunge~ an. Daher wurden an 9 ausgewählten temporären Messstellen Untersuchungen der Bodenluft durchgeführt. Trotz der vorhandenen Torfablagerungen Ist Im Untergrund l<ein Methan nachweisbar. Gassicherungsmaßnahmen im Rahmen der Neubebauung sind damit nicht ~tforderlich. U25 stimmt diesen Ausführungen zu.

2.2. Unter$uchungen des Oberbodens und der: Auffüllung Allgemeines Wohngebiet Bereich 1 : Im Oberboden (bis 30 cm unter GOK (Geländeoberkante)) und der Auffüllung liegen keine Prüfwert~ Qberschreitungen vor. Die Arsen-· und SchwermetalJgehalte liegen Im unauffälligen Bereich.

Allgemeines Wohngebiet Bereich IV Die durchgeführten Oberbodenuntersuchungen erga,ben für BaP (Benzo(a}pyren) Überschreitungen der Prüfwerte für.Kinderspielfläch:en und Wohngebiete. Die ermittelten Gehalte liegen bei maximal 4,3 mg/kg TM. In de( darunter lagernäen Auffüllung sind bis in eine Tiefe von 3 m unter GOK Arsengehal­te von 34 mg/kg TM, Bleigehalte von 582 mg/kg TM und BaP-Gehalte von 32 mg/kg TM ermittelt worden. Zwei Sonderproben aus einer Tlefe von 4 bis 5,50 m unter GOK ergaben BaP-Gehafte von 13 und 1.200 mg/kg TM,. Somit ist mit deutlich erhöhten BaP-Gehalten bis Auffütlungsende bei maxi-mal 8 m unter GÖK zu rechnen. ·

Allgemeines Wohngebiet Berefoh V . bie Oberbodenuntersuchungen ~rgaben für Blei und BaP Überschreitungen des Prüfwertes für Kin­derspielflächen. Die ermittelten Gehalte für Blei liegen bei maximal 333 mg /kg TM und ' für BaP bei 3,2 mg/kg TM. In. der darunter lagernden Auffüllung sind bis in eine Tiefe von 3,5 m unter GOK BaP­Gehalte bis zu 3,9 nig!kg TM ermittelt worden. Eine weitere Probe aus einer Ti~fe von 5,50 munter GOK ergab einen Gehalt von 57 mg/kg TM für BaP. Somit ist mit deutlich erhöiiten BaP-Gehalten öis Auffüllungsende bei maximal 8 m unter GOK zu rechnen. · ' ·

Allgemeines Wohngebiet BereiCh VI Im Oberboden li~gen keine Prüfwertüberschreitungen vor. Die ermittelten Arsen- und Schwermetall­gehalte liegen je~och über den Hamburger Hintergrandwerten. Wird zudem der aktuelle Entwurf zur Novellierung der BBodSchV vom 12.01.2011 zur Bewertung der BaP I PAK herangezogen, liegen alle ;4 Oberbodenproben im Bereich oder über dem „neuen Prüfwert von 1 mg /kg TM für PAK". In der darunter lagernden Auffüllung sind bis in eine Tiefe von 3,4 m unter GOK Bleigehalte von 363 mglkg TM und BaP-Ge!'lalte von 23 mg/kg TM ermittelt worden. In einer Sonderprobe aus einem Bereich von 1,9 bis 2, 1 m: unter GOK erg~b sich ein BaP-Gehalt von 960 mg/kg TM.

Empfehlung des Gutachters und Stellungnahme U 25 Auf Seite 16 des:Berichtes empfiehlt der Gutachter,·dass bei einem Nutzpflanzenanbau· weitere Un­tersuchungen erforderlich werderi. Zudem ist die Vetwendung des Oberbodenmaterials auf den als .Allgemeines Wohngebiet" gekennzeichneten Flächen möglich.

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U 25 stimmt dfesen Empfehlungen nur für das Allgemeine Wohngebiet 1 zu. Hier liegen keine Prüf­wertüberschreitungen vor. Zudem wurde der Bereich bereits vor 1935 aufgehöht und weist damit eine andere Historie und Zusammensetzung auf als die übrigen Wohngebiete. Für alle übrigen Flächen, die planrechtlich als Wohngebiet ausgewiesen sind, ist mindestens 1 m un­ter GOK auszukoffern und eine durchwurzelbare Schicht von 1m Mächtigkeit einzubringen. Beim Ein­bau von unbelastetem Boden sind die Vorgaben des§ 12 BBodSchV und die Vollzugshilfe zu den Anforderungen ah das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder In den Boden (§12 l3BodSchV) anzuwenden. :t\ls Abgrenzung ;zum verunreinigten Untergrund ist ' zusätzlich ein Vlies/Grabesperre einzubringen. 'Eine Auskofferun·g bis 2m unter GOK ist nicht erforderlich, da kein Gaspotenzial vorhanden ist. Beim Pflanzen von Bäumen Ist darauf hinzuweisen, dass e[ne Durchwurzelung bis in den verunrelnigten Untergrund s1attfinden kann. Ggf: ist es hier sinnvoll, mehr als 1 m auszukoffern .

. ob der Oberboden vor Ort verbleiben kann, ist von. weiteren Untersuchungen nach BBodSchV ab­hängig. Unterhalb von 30 cm bis 1,2m unter GOK finden sich jedoch BaP-Gehalte bis ~u 23 mg/kg TM. Bei gärtnerischen Tätigkeiten (z.B. Pflanzen von Sträuchern und Bäumen) besteht die Gefahr der Durchwurzelung und Durchmischung mit. dem verunreinigten Untergrund. Daher rät U 25 von dieser Alternative ab. .

Parkanlage Bereich II Mit Ausnahme d~s Arsengehalte·s von 91 mglkg TM bewegen sich die Arsen- und Schwermetallge­halte im unauffälligen Bereich. Die BaP-Gehalte llege.n zwrschen 0,6und1,9 mg/kg TM. Eine Analyse der Rückstellprobe ergab einen Arsengehalt von 27 mg/kg TM. Vor einer abschließenden Bewertung ist die lokale Verbreitung des hohen Arsengehaltes zu klären. Zudem wurde der Bereich bereits vor 1935 aufgehöht und weist damit die gleiche Historie wie Allge-melnes Wohngebiet Bereich 1 auf. ·

Spielplatz Bereich III Die Arsen. und '.Schwermetallgehalte des Oberbodens bewegen sich im unauffälligen Bereich. Die BaP-gehalte liegen zwischen 0,3und1,2 mg/kg TM. In der darunter l~gernden Auffüllung sind bis in eine ·Tiefe von 3,0 m unter GOK BaP-Gehalte bis zu 2,8 mg/kg TM ermittelt worden. .

Empfehlung des Gutachters und Stellungnahme iJ 25 Die Empfehlung des Gutachters · 1autet, den vorhandenen belasteten Oberboden abzuschieben und unbelastetes Oberbodenmaterial bis 50 cm Mächtigkeit aufzubringen. Aus Vorsorgegründen und aus Gründen der generellen Akzeptanz sollte die oberflächennahe Auffüllung bis zu einer Tiefe von 1 m unter GOK ausgebaut und durch Bodenmaterial, das die Prüfwerte „Kinderspielflächen" einhält er­setzt werden. U 25 stimmt der Empfehlung so weit zu, dass bis 1m unter GOK im gesamten Spielplatzbereich aus­zukoffern ist. Es ist eine durchwu~elbare Schicht vori 1 m Mächtigkeit aufzubringen. Beim Einbau von unbelastetem Boden sind die Vorgaben des§ 12'8BodSchV und die Vollzugshilfe zu den Anfor­derungen an das!Aufbringen und :Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§ 12 BBodSchV) anzuwenden. · · : Als Abgrenzung ;zum verunreinigten Untergrund Ist zusätzlich ein Vlies/Grabesperre einzubringen. Eine Auskofferun·g bis 2m unter GOK ist nicht erforderlich, da kein Gaspotenzial vorhanden ist. Beim ·Pflanzen von Bäumen ist darauf hinzuweisen, dass eine Durchwurzelung bis in den veirunreinigten Untergrund stattf(nden kann. Ggf. ist es hier sinnvoll, ~ehr als 1 m.auszukoffem.

Straßenverkehrsflächen Bereich VII Hier ergeben siqh keine Anford~rungen, da das aufgefüllte Material nach Herrichtung nicht mehr oberflächlich ansteht. : : U 25 stimmt dlesen Ausführungen zu.

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Private. Grünflächen I Dauerkleingärten Bereich VJll Die BaP-Gehalte im Oberboden liegen zwischen 0,8 ·und 1,2 mg/kg TM und überschreiten damit z.T. den Prüfwert für Nutzpflanzenanbau. Der Gutachter empfiehlt daher, weitere Untersuchungen nach BBodSchV. U 25 stimmt dieser Empfehlung zu, sofern auch Untersuchungen für den Pfad Boden-Mensch durch­~eführt werden.

Bereiche der Bebauung bie Gebäude werden mit einer Tiefgarage/ Keller ausgestattet. In diesen Bereichen Ist eine Aushub­ttefe von 3 m unter GOK geplant. Es ist somft von keinem Gefährdungspotential für das Schutzgut Mensch auszugehen. · : : U 25 stimmt diesen Ausführungen zu.

für Rückfragen s.tehe ich gerne in der Zeit von Mittwoch bis Freitag zur Verfügung. . . . .

Mit freundlrchen Grüßen

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Hallo

Nach Prüfung des Berichtes "Projekt Groß Borstel , KGV Flächen, Orientierende Untersuchungen inkl . Grundwasseruntersuchungen " vom Juli 2012 stimmt die Behörde für Stadtentwickl ung und Umwelt (BSU) den Aussagen in vollem Umfang zu. Allerdings gibt es hierzu noch ein paar Anmerkungen/Ergänzungen:

1 . Der be i BS 17 angetroffene MKW-Schaden (max . 35.500 mg/kg) sollte ausgekoffert. werden und entsprechend abfallrechtlicher Bestirrunungen entsorgt werden. Gleiches gilt für den MKW- Schaden bei BS 32 {21.600 rng/kg), falls dieser nicht durch die eigentliche Baumaßnahme selbst entfernt werden sollte.

2 . Zur Mi nimierung der Entsorgungskosten a u f dem Gelände ist der folgende Satz aus Sicht der BSU für die Flächen IV , V und VI sowie vergleichbaren Flächen im B-Plan Groß Borstel 25 zu beachten: "Unter der Annahme , daß keine aktive Versickerung von Oberflächenwasser betrieben wird, reduziert sich somit die Sickerwassermenge . " Sollte also eine Versickerung notwendig werden, sind weitere Untersuchungen anzustellen bzw . eine Neubewertung durchzuführen und große Teile des Auffüllungsboden auszutauschen .

Mit freundlichen Grüßen

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