Projekt- und Ideenbörse B5 52. IALB – Tagung 19. Juni 2013 Karlsruhe
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52. IALB-Tagung, 19. Juni 2013, Erich Waldmeier Kleinandelfingen 1
Projekt- und Ideenbörse B552. IALB – Tagung
19. Juni 2013 Karlsruhe
Positionspapier der IALB zur Umsetzung der ELER- und
Horizontalverordnung 2014-2020 der EU
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Weshalb nahm IALB Stellung ?
Seit 2007 sollen die Mitgliedsländer (ML) der EU ein Farming Advisory System (FAS) zur Verfügung stellen. Die Evaluation zeigte Mängel:
- teils war das System nicht eingeführt- wo eingeführt, wurde die Beratung nur schwach beansprucht (das heisst, spezifische Beratung zu den CC-Themen wurde nicht häufig angefordert) - und vor allem auf kleineren Betrieben war sie praktisch in- existent
Für den IALB- Ausschuss war das nicht erstaunlich. Er setzte deshalb eine Arbeitsgruppe ein, die 2010 für die anlaufende Planungsphase GAP 2014-2020 Vorschläge ausarbeiten soll. Die BD sahen sich auch in den Ländern unter Rechtfertigungsdruck. Ein WS in Besançon befasste sich mit Fragen der Bewertung von Beratungsleistungen: -> die Beratung soll sich zu Wort melden !
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Weshalb nahm IALB Stellung ?
Im Februar 2011 konnten die Vorschläge an einer Tagung in Brüssel mit COPA-COGECA einem europäischen Publikum vorgestellt werden.
- IALB war in den „Policy Dialogue“ eingestiegen- IALB bekam Ermunterungen, der Beratung eine „neutrale“ Stimme zu geben- IALB wurde als Gesprächspartner auf EU-Ebene wahrgenommen
Für den IALB- Ausschuss war die Stellungnahme zu den Verordnungs-entwürfen von Herbst 2011eine konsequente Weiterführung dieses angefangenen Politik-Dialogs.
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Primäre Ziele
• Den Verantwortlichen für die Länderprogramme (Verantwortliche für die Partnerschaftsvereinbarung und die Konkretisierung auf Länder-ebene wie auch für die Begleitausschüsse) • Den Fachgremien der EU für die Ausgestaltung der VO (Durchführungsverordnung) -> Anregung in denjenigen Bereichen, wo in den VO-Entwürfen Hinweise auf notwendige Ausgestaltung sichtbar waren.
• Den Beratungsverantwortlichen und Mitgliedern der IALB -> Zugang zum übergeordneten EU-Recht im Bereich Beratung erleichtern.
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Sekundärziel
Den Beratungsverantwortlichen und –Interessierten über den traditionellen IALB- Bereich hinaus zu zeigen, dass
-> es gemeinsame Themen zur Beratung gibt, die es wert wären, gemeinsam zu diskutieren und Positionen zu erarbeiten-> ein gesamteuropäisches Beratungsnetzwerk einen Mehrwert bringen würde
nachdem die Verantwortung stärker von der Länder- auf die EU- Ebene verschoben wird und sich die ML vermehrt nach den Förderschienen der EU ausrichten.
Deshalb wurden die Papiere auch auf französisch und englisch übersetzt.
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1. Grundsatzpositionen der IALB
Die IALB ist der Auffassung, • die bestehenden Beratungsstrukturen müssen die Anliegen des öffentlichen Interesses in die Beratungsfelder integrieren• eine rein auf das öffentliche Interesse ausgerichtete Beratung kann
die Klientel nicht genügend erreichen • die öffentlichen Anliegen müssen parallel über versch. Kanäle an die Zielgruppen gelangen• es braucht aktive Elemente, um die Zielgruppen zu erreichen• nachfrageorientierte Einzelberatungsmaßnahmen allein sind weder effizient noch erlauben sie eine genügende Durchdringung
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Grundsatzpositionen der IALB
Die IALB ist der Auffassung,
• Beratungsmaßnahmen haben primär betriebsindividuelle Lösungen
und Strategien zum Ziel, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken und den ländlichen Raum attraktiv und vital zu gestalten
• Wertschöpfungs- und Innovationsziele oder ökologische und landschaftsgestalterische Ziele können (oft) nur im Verbund mehrerer Betriebe erreicht werden, was angepasstes Vorgehen in der Beratung erfordert.
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Grundsatzpositionen der IALBDie IALB ist der Auffassung,
• organisatorisch gesehen muss eine Maßnahme der EU so aus- gerichtet sein, dass sie von den Mitgliedstaaten angepasst an ihre Strukturen im AKIS[1] implementiert werden kann
• die Finanzierungsrahmenbedingungen sollen die Koordination im System anregen und nicht behindern
[1] AKIS = Agricultural Knowledge and Innovation System: umfasst Institutionen der Grundbildung, Weiterbildung, Information, Beratung, praxisorientierten Forschung
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Fliessende Übergänge zwischen den ELER (ESF) Massnahmen in den Institutionen des AKIS
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Institutionenfür
„Beratung“ELER Art 16 und Anhang I
HR Art 12-15
Institutionen für (Erwachsenen-) WeiterbildungELER Art 15 Umfassende Beratungsdienste
mit Weiterbildung/ Information, Einzel- und Gruppenberatung
und Entwicklung des ländlichen Raums
Institutionen der
Grundbil-dungESF
Innovations-partnerschaften
EIPELER Art 61-63EIP- NetzwerkELER Art 53
Entwicklung des ländlichen
RaumsLeader
ELER Art 42-45ENRD
ELER Art 52
Kooperation
ELER Art 36
Gruppenberatung, Arbeitskreise etc.
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Konsequenz Beratungsorganisation, Vernetzung
Zielgruppen und Massnahmen werden stärker vernetzt.
Multifunktionale wie auch multithematische Beratungs-dienste sind vom Standpunkt der Themenvernetzung, Erreichbarkeit der Zielgruppen und Vernetzung der Ak-teure aus gesehen sinnvoll.Konsequenz Beraterweiterbildung
Die Weiterbildung der Beratungskräfte in methodischen und sozialen Kompetenzen wie auch jenen des Projekt-managements und Prozessgestaltung ist eine wichtige Voraussetzung zur Absicherung der Strategie.
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Konsequenz Abrechnungswesen, Anerkennung
Bildungs- Weiterbildungs- und Beratungswesen greifen stark ineinander; gemeinsame Umsetzungsspielregeln und eine einfache Administration soll eingerichtet werden (EU-Kofinanzierung 80% bzw. 50%); Schnittstelle zu ESF beachten.
Für Abrechnung gegenüber der EU möglichst dieselbe Stelle im ML (zwischengestaltete Dienste).
Zuständig für Definition der Kriterien für Anerkennung von Diensten & Qualifizierung des Personals sollte ebenfalls dieselbe sein.
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Konsequenz Mindestanforderungen an Anbieter - Nachweis der Kapazitäten, Technik, Logistik und Quali- fizierung für die sachgerechte Ausübung der Maßnah- men insbesondere auch einer den ganzen Betrieb um- fassenden Beratung innerhalb des Mitgliedslandes oder der zuständigen Region (allenfalls in Kooperation)- Wirtschaftliche Unabhängigkeit (von Unternehmen Dritter und von Verkaufs- und Vermittlertätigkeit)- Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit und eines Qualitätsmanagementsystems
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Konsequenz Mindestanforderungen an Personal
Die IALB empfiehlt der EU und den Mitgliedsländern das CECRA System für die methodische (1) Qualifizierung von in der ländlichen Beratung eingesetztem Personal zu prüfen (-> Akteure in operationellen Gruppen). (1)„methodisch“ verwendet als Sammelbegriff für die Qualifizierung in den Bereichen Methodik/ Didaktik, Kommunikation, Projektmanagement und Prozessgestaltung sowie Sozialkompetenz und persönliche Kompetenz und in Ergänzung zur Fachkompetenz
In der Ausgestaltung der entsprechenden Rechtsakte sollte die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Schulung auf-genommen werden.
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Konsequenz Evaluierung
In Artikel 54 der ELER ist ein Europäisches Evaluierungsnetzwerk für ländliche Entwicklung vorgesehen. Es soll die Vernetzung derjenigen, die an der Evaluierung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum beteiligt sind, fördern. Der Austausch von Fachwissen und guten Praktiken zu Evaluierungsmethoden soll erleichtert werden, Evaluie-rungsverfahren und -instrumente ausgearbeitet sowie die Evaluierungs-prozesse und die Datensammlung und -verwaltung unterstützt werden.
Die IALB und Beratungsanbieter möchten, dass die Bera-tungs- & Weiterbildungsaktivitäten von Anfang an mit einem gemeinsamen Evaluierungsverständnis in den Ländern moni-toriert werden. Die Kriterien und Umfang der Erhebung sollen mit Augenmaß festgelegt werden (Bindung von Ressourcen).